Gesetz- »»d Verordnungsblatt für das österreichisch - istmsche .KüHmfani), bestehend aus den gefürsteten Grafschaften Görz und Gradišča, der Markgrafschaft Istrien und der reichsnnniittelbaren Stadt Triest mit ihrem Gebiete. Jahrgang 1899. XIX. Stück. Ausgegeben und versendet am 14. August 1899. 31. Kundmachung der k. k. Finanz-Dircction in Triest vom 23. Juli 1899, Z. 23010, betreffend jene Land-, beziehnngsweise Wasserstraßen, auf welchen der Transport von Zucker im Verkehre zwischen den Lä nd ergcbieten des österreichisch-ungarischen Zollgebietes vom 1. August 1899 angefangen zulä ssig ist. Durch die kaiserliche Verordnung vom 17. Jnli 1899, R.-G.-Bl. Nr. 120 VIII. Theil, wird der Verkehr mit versteuertem Zucker in Mengen von mehr als zwei Kilogramm zwischen den im Neichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern, den Ländern der ungarischen Krone und den Ländern Bosnien und Herzegowina in Absicht auf die Vergütung der erhöhten Zuckcrsteuer für die Zuckermengen, welche im Verkehre zwischen den genannten Ländergebieten außer dem Abgabenbande Vorkommen, einer Controle in der Richtung unterworfen, dass in analoger Weise, wie dies für den Verkehr mit Branntwein zwischen den bczeichneten Länder- gebieten schon gegenwärtig vorgeschrieben ist, die betreffenden Sendungen vorher bei dem hiezu bestimmten Finanzorgane (Bersendnngsamte) anzumelden sind. Für diesen Verkehr sind laut Finanzministerialerlass vom 19. Juli 1899, Z. 40989, für den Transport von den gemäß Artikel 3 des VIII. Thcileö der kaiserlichen Verordnung vom 17. Juli 1899, R -G.-Bl. Nr. 120, anmeldungspflichtigen Zuckersendungen, welche im Verkehre zwischen den im Reichsrathc vertretenen Königreichen und Ländern und den Ländern der ungarischen Krone Vorkommen, außer den Eisenbahn- und Dampfschiffahrtslinien bis auf Weiteres die bereits für den Verkehr mit gebrannten geistigen Flüssigkeiten festgesetzten Land-und Wasserstraßen zngelassen. Für den Verwaltnngsbereich der küstenländischen Finanz-Direction ist dies die von Fiume nach Cantride führende Reichsstraße. Otto Ritter von Zimmermann, k. f. Hofrath und Finanz-Director.