zur Laibacher Zeitung. ^. 81. Donnerstag den 9. Juli 18Ü7. Gubernial - Verlautbarungen. Z. IIN5. (2) Nr. 14361. Verlautbarung. Womit die Festsetzung eines p e-remptorischen Präclusiv-Termins zur Einziehung der Banknoten der drei ersten älteren Formen in Erinnerung gebracht wird. — In Folge hohen Hofkammer - Präsidial - Erlasses vom 1U. Juni l. I., Zahl 4833 l^. ?., wird der Inhalt des Gubernial - Circulars vom 7. August 1845, Zahl 10192, über die Festsetzung eines perem-ptorischen Präclusw-Termins zur Einziehung der Banknoten der drei ersten älteren Formen in Erinnerung gebracht, wie folgt: — „Seine k. k. Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 18. Juli 1845 der privilegirten österreichischen Nationalbank zur gänzlichen Einziehung sämmtlicher Banknoten der drei ersten äl-27"^"^^mlich: vom 1. Juli 18l6. vom ^ ^« « ^' ""d vom 9, December 1833, und vom 8 December 1834 einen peremptori schen Praclusw-Termin von drei Jahren in d r Art zu bewilligen geruhet, daß genden Bekanntmachung der Bank-Direction die Umwechslung d.eser älteren Banknoten gegen bankmäßige Sübermünze, oder gegen dermal lm Umlaufe befindliche Banknoten der neueren Form nur mehr bis zum 31. August 1848 unmittelbar bei der Bank-Direction Statt finden kann, und vom l. September 1848 angefangen , jede weitere Einlösung solcher älterer Banknoten für immer aufzuhören hat." __, „Die Inhaber solcher Banknoten werden dem nach aufgefordert, die Umwechslung derselben in der festgesetzten Frist um so gewisser zu bewirken, als sie mit dem Ablaufe dieser Frist von der prwilcgirten österreichischen National- bank unbedingt zurückgewiesen werden." — Laibach am 17. Juni 1847. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. H 0 henwart, k. k. Hofrath. Or. Georg Mathias Sporer, k k. Gubernialrath. Bekanntmachun g Nachdem Se. k. k. Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 18. Juli 1845 geruht haben, der prwilcgirten österreichischen Natio-nalbank zur gänzlichen Einziehung sämmtlicher Banknoten der drei ersten älteren Formen einen peremptouschen Präclusw - Termin in der Art zu ertheilen, daß nach dem 31. August i848 jede weitere Einlösung solcher älterer Noten sür immer aufzuhören hat, so wird hiermit allgemein bekannt gemacht, daß dieselben von nun an und bis einschließig 31. August 1848 nur in Wien und unmittelbar bei der Bank-Direction übernommen werden, wogegen deren Betrag bei der Bank-Casse, nach Wahl des Elgenthümers, entweder in bankmäßiger Silbermünze , oder in jener Gattung von Banknoten erfolgt werden wird, welche sich zur Zeit der Umwechslung im Umlaufe befinden. — Diese zur ganzlichen Einziehung bestimmten Banknoten werden hiemit zugleich nach allen Kategorien näher bezeichnet, nämlich: Banknoten der I. ursprünglichen Form, bei denen der letzte Umtausch - Tcrmin auf den 30. Juni 1831 festgesetzt war: Zu 5 st. und zu w si.: mit dem Datum 1. Juli 1816; —ausgegeben laut Negiciungs - Circulare vom 29. Juni 1816; einberufen mittelst der Kundmachung vom 20. Mai 1828. — Zu 25 st. und zu 50 fl. : mit dem Datum 1. Juli 1816; — ausgegeben 734 laut Regierungs - Circulare vom 20. Juni 181«; einberufen mittelst der Kundmachung vom 1. Juni 1829. — Zu 100 si.: mit dem Datum 1. Juli 1816; — ausgegeben laut Regierungs. Circulare vom 28. August 1816; einberufen mittelst der Kundmachung vom 1. Juni 1829. — Zu 500 si. und zu 1000 si.: mit dem Datum 1. Juli 1816;— ausgegeben laut Regicrungs - Circulare vom 28. August 1816; einberufen mittelst der Kundmachung vom 1U. December 1830. — Banknoten der II. Form (sogenannte d op p e l far b l g e), bei denen der letze Umtausch-Termin auf oen 30. Juni 18 !3 bestimmt war: Zu 5, 10, 25, 50, 100, 500 und 1000 st., alle mit dem Datum 23. Juni 1825, und hiervon jene zu 5 und 10 st., ausgegeben laut Reglerungs-Circulare vom 16. Juni 1828, und einberufen mittelst der Kundmachung vom 20. Mai 1839; jene zu 25, 50 und 100 st., ausgegeben laut Regierungs - Circulare vom 15. Juni 1829, und einberufen mittelst der Kundmachung vom 15. October 1841; endlich jene zu 500 und 1000 fl., ausgegeben laut Regierungs-Circulare vom 20. December 1830, und einberufen mittelst der Kundmachung vom 15. October 1841. — Banknoten der M. Form, für welche der letzte Umtausch-Termin auf den 30. September 1843 festgesetzt war: Zu 5 si. mit dem Datum 9. December 1833; dann zu 10 st. mit dem Datum 8. December 1834;-beide Kategorien ausgegeben laut Regierungs-Circulare vom 16. Juni 1839, und einberufen mittelst der Kundmachung vom 15. October 1841. — Nach dem 31. August 1548 kann eine Umwechölung der vorstehenden Gar. tungen von Banknoten in keiner Weise mehr Statt finden. — Wien am 31. Juli 1845. Carl Freiherr von Lederer/ Bank-Gouverneur. Dämel Bernhard Freiherr v. Eskeles, Bank - Director. Z. 1098. (3) Nr. 14053. Surrende des kaiserl. königl. illyrischen Gu-berniumö. — Verfahren über Klagen, welchegegen mehrere Beklagte gerichtet sin d. — Seine k. k. Majestät haben in Beziehung auf das Verfahren über Klagen, welche gegen mehrere Beklagte gerichtet sind, mit Allerhöchster Entschließung vom 20. Februar d. I. folgende Allerhöchste Bestimmungen zu erlassen geruhet: 1) Wenn von mehreren Beklagten, welche nach ihnen zugestellter Klage keinen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten, an welchen die weitern gerichtlichen Verordnungen zugestellt werden sollen, namhaft gemacht haben, zwar nicht der in der Klage zuerst Genannte, wohl aber Einer oder Mehrere der spater Genannten, Rede und Antwort geben, so sind die weiteren gerichtlichen Verordnungen nicht an den Erstbeklagten, sondern an denjenigen, welcher Rede und Antwort gegeben hat, oder wenn Mehrere gemeinschaftlich Rede und Antwort geben, an den in der Klage Erstgenannten unter denselben zuzustellen. — In Bescheiden über Klagen, welche gegen mehrere Beklagte gerichtet sind, sind daher die Beklagten mit der Androhung zur Bestellung eines gemeinschaftlichen Bevollmächtigten nach den Vorschriften der Gerichtsordnung anzuweisen, daß im Falle der Unterlassung die Zustellung der wei-teren gerichtlichen Verordnungen an den in der Klage zuerst Genannten, odcr wenn nicht dieser, wohl aber Einer oder Mehrere der spater Genannten Rede und Antwort geben würden, nach den obenangeführten Bestimmungen erfolgen werde. — 2) Im Appellations - und Revlsionszuge sind auch jene Streitgenossen als Appellanten oder Revidenten anzusehen, welche sich in erster Instanz nicht vertheidiget haben, von welchen jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen angenommen werden muß, daß sie demjenigen bei-getreten seyen, welcher Rede und Antwort gegeben hat, vorausgesetzt, daß die Appellation odcr Revision einen Gegenstand von gemeinschaftlichem Interesse betrifft, und nicht auf die Person des Appellanten oder Revidenten beschränkt ist. — Welche Allerhöchsten Bestimmungen hiemit in Folge hohen Hofkanzlei-Decretes vom 5. Juni l. I., Z. 18537, zur allgem. Kenntniß gebracht werden. — Laibach am 16. Juni 1847. Joseph Freiherr v. Weingarten, slides »Gouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofratl). Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubcrnialrath. Z 1101. (3) Nr. I2524/256c adNr- 15*O2. A v v i s o Sua Maesta I. R. con Sovrana risolu-zioue dci 22 Aprile a. c. si e degnata di accordare graziosaraente presso 1' i. r, Liceo di Zara Y istituzione di una callcdra di sto-ria Jiaturale generale e di econo mia rurale con cio clie in quest' ullimo insegnumento vengano contemplali gli eleinenli dell' ceo- 735 nomii» cleile lo!'E8w. — <^U68li» NU0V3 C3tt^onuu, cu-^ni^iuui äi linZu«) ^oin^ ^ui« inline 8^ l^»8. 8«io »I^Ui in ß>«äo (.li cuu8iil^llincuü cxi Ailini^l« con clicuno (ic'^I'im^i^^Hli di c^u^alo Aemtlichc Verlautbarungen. Z. III,!,. (2) Nr. ""/9.. 3t a ch r i ch t. Von der k. k. steyermärkisch-illyrischen vereinten Cameral-Gefallen-Verwaltung wird im Nachhange zu der Kundmachung vom 16. Juni d. I., Z, 5899, über die Verpachtung der Weg- und Brückenmäuthe, zur Kenntniß gebracht, daß der in dem Mauthverzeichnisse dieser Kundmachung bei der Mauthstation Landschabrücke irrig mit 3901 si. angesetzte Ausrufspreis, 8901 si. betrage, welches hier berichtiget wird. — Gratz om 3«. Juni 1847. Z^1113. (2) ^ Nr. «025^ VÜI Kundmachung. In der Kundmachung vom 16. Juni 1947, Z. 5W9MZ, über die :n den Provinzen Steyermark, Kram und Karnten für die Verwaltungs-jahre M8, 1849 und 18Z0 zur Verpachtung kommenden Weg-, Brücken-, Lmttn- und Ueberfuhrs-Mäuthe, ist dei den Stationen Senosetsch und Präwald bezüglich des Tages der Statt zu findenden LicitaNons-Ver-handlung und des Termines zur Ueber-reichung der schnftltchen Offerte ein Verstoß unterlaufen, welcher mit Be-zlehung auf das dießfällige Amtsblatt der Laibacher Prov. Zeitung vom 3. Iull l. I., wo jene Kundmachung vorkommt, Hienut dahm berichtiget wird, daß dle erwähnte Lici-tatton am fünf und zwanzigsten Juli 1847 abgehalten werden wird, und die Offerte bis zum zwel und zwanzigsten Iull 1847 zu überreichen seyen. — K. K. Cameral-Bezirks-Verwaltung. ^aibac!) am 3. Iutt^847.____^^ Z. 11l57^(2) Nr.^''"^ Kundmachung. Zur Deckung des Holzbedarfes im Winter 1847 — 1848 benöchiget dieses k. k. Haupt, Zoll - und Gcfällen - Obcramt 47'/, Klafter zwei-und zwanzigzölligcs ungeschwemmteö Buchenholz, zu dessen Beistellung Hieramts am 14. l. M. Vormittag eine Minuendo-Licitation abgehalten werden wird, zu welcher diejenigen, welche die Lieferung dieses Holzes zu übernehmen wünschen, mit dem Bemerken eingeladen werden, daß der Lieferungspreis mit 4 si. 36 kr. pr. Wiener Klafter ausgerufen werden wird, dann daß jeder Licit^nt ein Vadium von 22 fl. vorhinein zu erlegen hat, und daß die sonstigen Licitations - Bedingnisse bei diesem Oberamte eingesehen werden können. — K. K. Haupt-Zoll - und Gefallen - Oberamt. Laibach am 2. Juli 1847. Z. 1104. (3) Nr 3973. Kundmachung. Am 14. Juli d I., Vormittag um 9 Uhr, wird hirramts die Verpachtung der, der Filialkirche St, Margareth zu Tomazhou und St. Martin an der Save gehörigen Aecker, aus 8 nacheinander folgende Jahre vorgenommen, und hie-zu werden Pachtlustige mit dem Bemerken eingeladen, daß die dießfälligen Bedingnisse im hiesigen Grundbuchs^mte eingesehen werden können. __ Stadtmagistrat Laibach am 26. Juni 1847. Z. 1108. (2) Oeffentliche Prüfung der Privatschüler. Gon der Oberaufsicht der deutschen Schulen in Laibach wird hiemit bekannt gegeben, daß die öffentliche Prüfung jener Schüler, welche häuslichen Unterricht empfangen haben, am 30. und 31. Juli, und am 2, August Vormittags v?n 8 b:s 12 Uhr, und Nachmittags von 2 bis li Ul?r in der 736 Artwerde vorgenommen wcrden, daß die Privatschüler am 30. Juli schriftlich, am 31. Juli und am 2. August aber mündlich werden geprüft werden. — Die Anmeldung dec Privatschüler hat am 25. Juli Vormittags von IU bis 12 Uhr bei dem Diöccsan-Schulenoberaufseher zu geschehen, wobei die Standestabelle einzureichen, die Schulzeugnisse der Kinder über allenfalls schon früher bestandene Prüfungen, wie auch die Lehrfahig-kcitszeugnisse ihrer Privatlchrer vorzuweisen, und die gewöhnlichen Prüfungs-Honorare zu entrichten seyn werden. — K. K. Oderaufsicht der deutschen Schulen. Laibach am 1. Juli 1847. Vermischte Verlautbarungen. Z. ,lo6. (2) Nr. 276». Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte der Umgebung Lai-bachs wird lnemit bekannt gemacht: Es habe in der Execuiioi.ssache der Sparca^ in Laibach, gegen Thomas Renschkar von Loog, in d>e erecunve Feilbietung der diesem gehörigen, zu Loog gelegenen, dem Stadtmagistrate Laibach 5uk Rectf. Nr. 95 unterstehenden, gerichtlich auf 2626 fl. 20 kr. geschätzten Hofstatt, und dcs auf derselben befindlichen, aus '7« fi ge-schätzten Viehes sammt Meierrüstung, wegen aus dem Urtheile vom 7, Iu>i ,846, Z. 219), schuldigen 4^« fi. sammt Nebenuerbindlichkeiten gewllliget, und wegen leren Vornahme die drel Feilbietungslermine auf den 2 August, 2. September und 4 October l. I., jedesmal Vormittags von 9 bis i2 M)r in Loog mit dem Beisatze angeordnet, daßdie in die Execution gezogene Realität und Fahrniffe bei der ersten und zweiten Feilbietungstagsatzung nur um oder über den Lchäz. zl2 Uhr, in Oberigg, mit dem Beisatze angeordnet, daß die in d»e Execution gezogenen Fährnisse bei der ersten und zweiten Zeilbielungstagsatzung nur um oder über den Schätzungswert!) veräußert, bei der dritten aber auch unter demselben hintangegebcn werden. Laibach am 29. Mai 1847. H. »io5. (2) . 9^. 252a Edict. Von dem k. k. Gez. Gerichte Nadmannsdorf wttd bekannt gemacht-. (5s sey in der Erecuiionsfache dcs Herrn Caspar Pibroutz v»n Klopp, gegen Matthäus Schmiccek von daselbst, wegen aus dem w ä. Vergleiche vom lä. December i«45, Z. ,5^, schuldigen ,»9 fl. 25'/2 kr., in die Feilbietung der, dem erecuten Matthäus Schmitiek gehörigen, zu Kropp Kuk (^onscr. Nr. »0 gelegenen, der Herrschaft Rad-mannsdotf dienstbaren Realitäten, als des Hauses Rett. Nr. ,,42^.5, Post. Nr. 6. dann der Wald-aniheile Post-Nr. 22oel 22>,im gcnchllichen Schaz-zungswerlhe von .07« fi. gcwilliger, und die Vor, nähme derselben im Orte der Re.Uiläien auf den 5. August, aus den 6, September und auf den 7. October l. I>, jedesmal Vormittag von 9 bis »2 Uhr und mit dcm Beisatze destimnn worden, daß nur bei dem dlitten^Temnne die feilgcboienen Realitäten auch unccr dem ^chätzungsweitde l)inlangcgeben werden. Der Grundbuchsmr.ict, das Schätzungsproto-coll und die Licltaiionsbedingnisse erliegen hierge-richls zur Einsicht. K. K. Bez. Gerichl Radm^nnsdorf am 26. Juni »64^_______________________________________ Z. »102. (2) Nr. 25o4. Edict. Von dcm k. k. Bez. Gerichte N>ldmannsdorf wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Jacob Teipinz'schen Erden, die Feilbietung der, in den gedachien Verlaß gehöngcn, zn Sttworf s»l, (äonscr. 9tr, 3; gelegenen, d>r Herrschaft 3iadmanr>s» dors bub Ull). Iltr. ,«^4 d enstbaren Driltelhube und der, der Herrschaft Veldeö8ud Urb. 1)tr. ,252.!66 dienstbaren Uederlandswiesen i>(.'i- d^rvi, ru6ni» ^»maxllH «gul-ni» t-u^nit gewilliget, und dcien Vornahme mit Festsetzung eincs einzigen Termines auf den 12. und nöihigen Falles den ,3. Juli l. I., Vormittags von 9 bis i2 Uhr, Nachmittag von 2 bis 6 Uhr im Orle der Realitäien mit dcm Anhange bestimmt worden, daß die Drillelhuoe stückweise, die Uebellauds» wiesen aber zusammen veräußert werden. Bie öiciiationsbcdingnisse, Grundbuchsextract und das Inventursprotocoll können hiergerichls eingesehen werden. K. K. Bez. Gericht Radmannsdorf am 25. Juni ,847. Z. lllä. (2) Nr. 53?. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Neumarkll iviid bekannt gegeben: daß man über gepflogene Erhebung den Hübler Martin AUiantschitsch, von Kaier Nr. 33, wegen erwiesenen Hanges zum Trunke und zur Verschwendung, unterCuratel zu setzen, demselben die freie Vermögcnögebarung abzunehmen, und in der Person des Georg Gollmaier von Kaier einen Eura« tor beizugeben befunden habe. K. K. Bez.Gericht Neumarktl am 28. Juni 1847. 737 Onbernial - Verlautbarungen. Z. 1097. (2) Nr. 16832. aä Nr. 15022. Nachricht. Erledigung der 2. Cassiersste e veidemk.k.Cameral-u^ iimte in Lin^. — Bel dem k. k. Camera!-u7d Kriegszahlam'te in Linz ist die Stelle emes 2. Cassiers in Erledigung gekommen. " ^u derselben ist ein systemisirter Gehalt von siebenhundert Gulden Conv. Münze und die Verp ttch. tunq zum Erläge einer Dicnstcautwn von Eintausend Gulden C. M. verbunden. - D'eiemgen, welche sich um diese Stelle bewerben wolle», haben chre Gesuche mit allen, ihre B/ah'gung zu de-selben, lhre bisherige Dienstleistung und MolaU-iät, so wie die Fähigkeit zum Er age der C ut.on nachweisenden Behelfen bei der k. k. ob - d^ mns -schen Landesregierung bis 31. Iull 1847 "i Wege ihrer vorgesetzten BeHorden zu "Wre ch . - Endlich haben die Bittsteller m .hren Compe-tenzgesuchen auch anzuführen, ^ sie «nt emem Beamlen des hiesigen k. k. Cameral- «"d Kuegs-zahlamtes verwandt und verschwägert sind -Von der k. k. ob der ennö'schen Landesregierung. Linz am 14 Juni 1847. i.lnz am i^ ^ ^z^^ich Ritter v. Hartmann, k. k, Rgicrungs -Senetär. Hcmtliche Verlautbarungen- Z. 1U78. (3) Nr. ^^ Kundmachung. Von der k. k. steyermärkisch - illyrischen vereinten Cameral - Gefallen - Verwaltung wird in Folge hohen Hofkammer-Decretcs vom 7. Mai 1847, Zahl 12551^1385, zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß sämmtliche in den Provinzen Steiermark, Krain und Kärnten bestehenden, und in dem Verzeichnisse dieser Kundmachung genannten Weg-, Brücken-, Ueberfuhr- und Linien-Mäuthe für die Jahre 1818, 1849 und 1850, und zwar entweder für alle diese drei Jahre, oder für die Jahre 1848 und 1819, oder für das Jahr 1848 allein, vom 1. November 1847 im Wege der öffentlichen Versteigerung unter nachfolgenden Bestimmungen in Pacht gegeben werden:— l. Die Versteigerung wird bei derselben Tagsatzung zuerst für die einjährige, dann für die zwei- und dreijährige Zeitdauer abgehalten, und im Falle eines günstigen Erfolges für dle längere oder kürzere Pachtzeit mit demjenigen der Vertrag abgeschlossen werden, dessen Anbot über den Ausrufsprcis sich alö der vor-theilhafteste darstellen wird. — 2.Aus dem anliegenden Ausweise sind die Namen der Hauptstationen und (Z. AmtSbl. Nr. 3l v. 8. Juli 1847.) der ihnen allenfalls zugetheilten Filial-Einhebungen (Wermauthen), die Anzahl der Meilen- und Brük-ken-Classen sammt dem Ausrufspreise zu entnehmen. In diesem Ausweise ist auch der Ort und Tag angegeben, an welchem die Versteigerung einer jeden Station vorgenommen werden wird. — 3. Zu diesen Versteigerungen werden alle jene zugelassen, welche nach den Landes-gesehen zu solchen Geschäften geeignet, und die bedungene Sicherheit zu leisten im Stande sind. — 4. Wer im Namen eines Andern einen Anbot macht, muß sich mit der gehörig lcgali-sirten Vollmacht seines Machtgebers bei der Commission vor der Licitation ausweisen und diese ihr übergeben. — 5. Den Pachtlustigen ist gestattet, mündliche Anbote für die Pachtung einer oder auch mehrerer Stationen zusammen, in so fern sie bei derselben Tagsatzung ausgeboten werden , was aus den, in dem § 2. angeführten Ausweise ersichtlich ist, gegen dem zu machen, daß sie auf die im § 8 bezeichnete Art die vorläufige Caution für alle jene Mauthen, für welche der Gcsammtanbot gestellt ist, erlegen. — «. Ebenso ist es gestattet, schriftliche Anbote für die Pachtungen von Mauthen einzureichen, und zwar auf die Pachtung bloß einer oder mehrerer Stationen, in so ferne dieselben bei derselben Tagsatzung versteigert werden, wobei der Offercnt auch die Bedingung stellen kann, daß sein Anerbieten nur für den Fall gelte, wenn ihm der ganze Complex, für den er den Anbot stellte, ohne Ausscheidung irgend einer Station überlassen werde. — Die Staatsverwaltung behält sich vor, je nach dem Ausschlage dieser Pachtverhandlung die Resultate der Versteigerung für die einzelnen Mauthen oder jene der Licitation für größere Complexe zu bestätigen. — 7. Bei den schriftlichen, mit dcn gehörigen Stämpeln versehenen Anboten ist Folgendes zu beobachten: — ". Dieselben müssen mit dem, zu Folae des § 8 dieser Kundmachung als vorlaufige Caution sicherzustellenden Betrag im Baren oder in Staatspapieren, nach dem letztbekannten börsemäßigcn Curse belegt, oder mit dem Beweise, daß dieser Betrag bei einer Aerarial-Cas-se, oder einem Gefällsamte im Baren oder Staatspapieren nach dem Curswcrthe erlegt, oder hypothekarisch pupillarisch sichergestellt worden sey; daher, so weit es sich um eine hypothekarische Sichcrstellung handelt, mit der landtäfli-chen oder grundbüchlich einverleibten Vcrschrei-bung der Grundbuchs- oder Landtafel-Extrac-te, und der gerichtlichen Schätzungsurkuntze der Hypothek versehen seyn. — ^. Dieselben müssen bis 2 738 zu dem in dem Ausweise dieser Kundmachung bestimmten Tage bei der betreffenden Cameral-Bezirks-Verwaltung für die darin genannten Pachtobjecte versiegelt eingereicht werden. —> Q. Die schriftlichen Anbote müssenden Betrag, der für jede Station angeboten wird, in Zahlen und Buchstaben deutlich ausdrücken, und smd von dem Anbotsteller mit dem Vor- und Zunamen, dann Charakter und Wohnort des Ausstellers zu unterzeichnen. Parteien, welche nicht schreiben können , haben das Offert mit ihrem Handzeichen zu unterfertigen, und dasselbe nebst dem von dem Namensfertiger und noch einem Zeugen unterfertigen zu lassen, deren Charakter und Wohnort ebenfalls anzugeben ist. — Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausstellen, so haben sie in dem Offerte beizusetzen, daß sie sich als Mitschuldncr zur ungetheilten Hand, nämlich Einer für Alle und Alle für Einen, dem Gefalls- Aerar zur Erfüllung der Pachtbedingung verbinden. Zugleich müssen sie in dem Offerte jenen Mitofferenten namhaft machen, an welchen auch allein die Nebergabe des Pachtobjcctes geschehen kann. — ä. Auf dem Umschlag des Offertes sind jene Mauthstationen, für welche der Anbot gemacht wird, deutlich anzugeben. — O. Diese Anbote dürfen durch keine den 3i-citatisnsbedingungcn nicht entsprechende Clauseln beschränkt seyn, vielmehr müssen dieselben die ausdrückliche Erklärung enthalten, daß der Of-ferent die in der Kundmachung enthaltenen, und die bei der mündlichen Licitation vorgelesenen, in das Licitationsprotocoll aufgenommenen Vertragsbedingungen genau befolgen wolle. — l. Die schriftlichen Offerte können, so wie die mündlichen, auf eine einjährige, zwei- oder dreijährige Pachtperiode, oder auf alle drei zugleich gestellt werden. — g. Von Außen müssen diese Eingaben mit der Aufschrift bezeichnet seyn: Anbot zur Pachtung der Wegmauthstation (folgt der Name der Station). — Ein Formular eines solchen Offertes folgt unten zur Einsicht. — 1i. Die schriftlichen Offerte sind von dem Zeitpuncte der Einreichung für die Offerenten, für die Gefalls-Verwaltung aber erst vom Tage, an welchem die Annahme desselben dem Anbietenden bekannt gemacht worden ist, verbindlich. — Die schriftlichen Offerte werden nach beendeter mündlicher Versteigerung in Gegenwart der Pachtlustigen von dem öicitations-Commissär, welchem sie von der Cameral - Bezirks - Verwaltung, die sie in Empfang nahm, verzeichnet übermittelt werden, eröffnet und kund gemacht. Als Ersteher der Pachtung wird dann, ohne eine weitere Steigerung zuzulassen, derjenige angesehen, der entweder bei der mündlichen Versteigerung, oder nach dem ordnungsmäßigen schriftlichen Anbote als der Bestbieter erscheint so ferne dieses Bestbot den Ausrufspreis erreich/ überschreitet, und an und für sich zur Annahme und zum Abschlüsse des Pachtvertrages geeignet erkannt wird. — Hierbei wird, wenn der nrü'nd^ liche und schriftliche Anbot vollkommen gleich seyn sollte, dem mündlichen, unter zwei oder mehreren schriftlichen Anboten aber jenem der Vorzug gegeben werden, für welchen eine vom Licitations-Com-missär vorzunehmende Verloosung entscheidet. - 8. Der Pachter hat zur Sicherstcllung seines Pachtschillings eine Caution zu leisten, welche nach seiner Wahl in dem sechsten oder vierten Theile des einjährigen Betrages desselben zu bestehen hat. Im ersten Falle aber muß der Pachtschilling monatlich vorhinein, im zweiten Falle nur nach Ende eines jeden Monates entrichtet werden. Diese Caution kann im Baren oder in k. k.Staatspapiercn, nach dem letzt bekannten Curse, oder mittelst Hypothekar- Sicherstellung geleistet werden. Die Einverleibung der letztern in den Grundbüchern oder Landtafeln geschieht auf Kosten des Pächters. — Jeder Versteigerungslustige muß den sechsten Theil des für ein Jahr entfallenden Ausrufspreises, bevor er zur Versteigerung zugelassen wird, der Commission als vorläufige Caution erlegen; dieser Erlag kann eben so, wie die oben erwähnte Pacht- Caution selbst, im Baren oder in k. k. Staatspapieren nach dem letzt bekannten bo'rscmäßigen Curse geschehen. Auch kann dafür eine einverleibte Pragmatikal - Sicherheits-Urkunde mit Beibringung des Grundbuchs- oder Landtafel - Extracts und des Schätzungsactes eingelegt werden, welche jedoch mit der Bestätigung ihrer Annehmbarkeit von Seite der betreffenden k. k. Kammcrprocuratur zu Gratz, Laibach oder Klagenfurt versehen seyn muß. — Zur Erleichterung jener Versteigerungslustigen, welche bereits Pachter einer Aerarial-Mauth sind, wird gestattet, daß in Betreff derjenigen Peisonen, welche in dem Gebiete derselben leitenden Bezirksbehörde, in deren Gebiete die Mauth - Versteigerung, an welcher sie Theil nehmen wollen, Statt findet, eine Mauth odec mehrere Mäuthe bereits gepachtet und ihre dießfällige Caution durch Erlag baren Geldes oder in Staatspapieren geleistet haben, statt einer neuen vorläufigen Caution lediglich eine Erklärung genügend ist, daß sie ihre für die gegenwärtige Pachtung bestellte Caution vorläufig als Fortsetzung für ihre künftige Verpflichtung ausdehnen. — Es muß zedoch in diesem Falle der betreffende Pächter und beziehungsweise Pachtlustige durch eine an dem Tage 739 der Pachtversteigerung ausgefertigte Bestätigung der comvetenten Bezirks - Verwaltung nachweisen, daß er mit keinem Pachtzinsrückstande von der von ihm bereits gepachteten Mauth aushafte, und daß auf die von ihm als Caution dieser Mauthsta-tion gewidmeten ämtlich aufbewahrten Geldbeträge und öffentlichen Obligationen von keiner andern Person ein Verbot oder Pfandrecht erwirkt sty, und überdieß muß derselbe sogleich die von dem Eigenthümer der Caution ausgestellte Urkunde über die Widmung des baren Geldes oder dcr öffentlichen Obligationen, mit welchen die Caution für seine gegenwärtige Mauthpachtung geleistet wurde, für die Pachtung der Mauth, welche er eingehen will, und welche bestimmt zu bezeichnen ist^ der Versieigerungs-Commission überreichen, und dieser Commission auch die ihr ausgefolgten, für die gegenwärtige Pachtung vinculirtcn öffentlichen Obligationen sammt dem bezüglichen Erlagscheine, oder der Quittung über dic hiefür erlegte bare Caution und die Empfangsbestätigung der Staatsschulden Tilgungsfonds-Hauptcasse, wenn die bare Caution bei dem Tilgungsfonde frucht dringend angelegt wurde, übergeben.— 9.Gleich nach der Beendigung der Versteigerung wird die als vorläufige Caution beigebrachte Sicherstellung denen zurückgestellt, welche die Mauth nicht erstanden haben, dem Bcstbietcr aber wird dieselbe nur nach gepflogener Richtigstellung der Caution ausgehändigt werden. Die Richtigstellung muß , längstens bis zum 20. October 1847 geschehen. — 10. Nachdem die Licitation einer Mauthsta-tio,i geschloffen wurde, wird bis zu dem Augenblicke, wo die Nichtannahmc des Anbotes von Seite der compctentcn Behörde ausgesprochen worden ist, kein nachträglicher Anbot angenommen. — Ii Die Uebcrgabe des Gegenstandes dcr Pachtung geschieht am l November 1847. — 12. Dcr Pächter tritt rücksichtlich der gepachteten Station und der damit verbundenen Gebühren-Einhebung in die Rechte und Verpflichtungen des Acrars.—13. Dort, wo Aer^rial-Mauthgebäude bestehen, wird, wenn der Pächter es wünscht, wegen miethweiser Ueberlassung derselben an ihn ein besonderes Ucbercinkommen gepflogen werden. — 14. Die allgemeinen Pachtbcdingungen sind aus dcr Anlage zu entnehmen, die besonderen für dic einzelnen Stationen eigens bestehenden Bedingungen können aber vor der Versteigerung bei den betreffenden Cameral - Bezlrks - Verwaltungen in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. — An wie viel Mauthschranken die betreffende Mauth eingehoben werden kann, an welchen Orten dcr dießfällige Mauthschranken aufgestellt lst, und endlich, welche Wehrschrankm allenfalls zu der verpachteten Mauth gehören, und an welchen Orten sich dieselben aufgestellt befinden, wird in den Versteigerungsprotocollen und in den Mauthpacht- Verträgen genau angegeben werden. 15. Die Licitationen beginnen immer pünctlich um die zehnte Stunde Vormittags. — Formulare eines schriftlichen Offertes. — (Von Innen.) Ich Endesgefertigtcr viere für die Pachtung der Mauthstation (folgt dcr Name der Station) für die Zeit vom 1. November 1817 bis Ende October 1848, — oder vom 1. November 1847 bis Ende October 1849, oder vom 1. November 1847 bis letzten October I85N den Iahrespachtschilling von (Geldbetrag in Ziffern) das ist (Geldbetrag in Buchstaben), wobei ich die Versicherung beifüge, daß ich die m dcr Ankündigung und in den Contractsbedingnisscn enthaltenen Bestimmungen genau befolgen werde. — Als vorläufige Caution lege ich im Anschlüsse den Betrag von.......Gulden .... Kreuzer bei, oder lege ich die nachfolgenden Urkunden bei, welche die Hypothekar-Sicherheit im Betrage von.......Gulden .... Kreuzern nachweisen.) — (Bind die beigelegten Do-cumente anzugeben), oder lege ich die Casse-quittung über das erlegte Vadium bei. ... am . . . 1847. (Unterschrift nach Maßgabedes z. 7). — l,Von Außen.) Nebst der Adresse der Behörde, an welche, das Offert eingesendet wird, und Bezeichnung des Betrages im beiliegenden Gelde, oder der Obligationen, oder des Betrages der zur Sicherstellung gewidmeten Urkunden. (Offert für die Pachtung dcr Mauthstation) hier folgt der Name der Station. Allgemeine P a ch t b e d i n g u u g e n. Die Bedinaungen, unter welchen die Vcr-pächtling Statt findet, sll^d folgende: Erstens. Dcm Pächter wird das Recht eingeräumt, die für die gepachtete Station oder Stationen gesetzlich bestimmten Mauthgcbühren nach den be-st/henden Tariffen und Voischliften rin;uhebel,. Der Tariff und eine Zusammenstellung dcr wich' tigstcn Mauthvorschriften werden dem^clden bei der Uebergabe der Station verzeichnet, stkgcn Empfangsbestätigung eingehändiget werden. — Zweitens. Bei dcn sogenannten W»hrmau« lhcn oder Filialstationcn trettn die nämlichen Wegn authgcbühren, wie bei den Hauptstationen r"i. — Es unterliegen aber diesen Gebühren d.i den Wchrmaulh - Stationen nur jene Parteien, welche dir Hanpistation umfahren, oder mit Vnh umtreiben, d. i. solche Parteien, w.lchc vor dem Hauptschranken von der mault?« pflicl'tigt'n Straße ablenken, und dics.lde hintcr diesem Schranken wieder blnützcn. — Dic 749 Brückenmauthgebühren aber sind bei den Wehr-mauth-Stationen nur in so weit einzugeben als die mauthpstichtigen Brücken wirtlich be! nützt werdcn. — Drittens. Dem Pächter werden die bei den Stationen befindlichen Schrankendäume und Zugehör, in so weit sie ein Eigenchum des Aerariums sind, und unter der Bedingung unentgeltlich überlassen, daß er die etwa nothwendigen Reparaturen an denselben aus El^tnem bestreite, und sie in demselben Zustande, als sie ihm übergeben worden sind, bei Beendigung seiner Pachtzeit dtm Aerarium zurückstelle. Wo kelne Schranken bestehen, oder die alcen ganz nnbranchbar geworden sind, hat der Pächter für die Herstellung eines neuen Schrankens zu sorgen, dcr in diesem Falle dlr? gestalt sein Eigenthum verbleibt, daß er nach Ende der Pachtzeit sich mit seinem allfälligen Nachfolger abfinden, oder den Schranken wegnehmen lassen kaun. «— Viertens. Der Pächter ist weder berechtiget, die ihm verpachtete Station in eine andere Ortschaft zu verlegen, noch dieselbe von der Straße, an der sie dermal steht, zu entfernen, noch überhaupt den Schran, ken eigenmächtig zu versetzen. Es steht jedoch demselben frei, eine andere Aufstellung des Schrankens bei der Gesällsbehörde anzusuchen, welche sich das Recht vorbehält, dazu ihre Einwilligung im Einverständnisse nnt der politischen Behörde zu ertheilen, wenn kcme Anstande dagegen obwalten. — Fünftens. Der Pächter ist verbunden, die Parteien anstandig zu behandeln, und bei Tag und Nacht ohne Aufenthalt zu expedircn. Es liegt ihm ob, den Reisenden, Fuhrleuten und Viehteeidern, die seinen Schranken betreten, die Gebühren außer dem Amte auf der Straße abzunehmen, und dleauf den entrichteten Betrag lautende Bollete auf Verlangen einzuhändigen, wic nicht minder zur Nachtzeit den Platz am Schranken ergiebig zu beleuchten. — Er ist verbunden, eine von der Gefällsbehöroe bestätigte und leserliche Gebührentabelle an dem sichtbarsten und zugänglichsten Platze außerhalb deS Eitchebungslocales anzuheften und wahrend der ganzcn Pachtzeit angehestet zu lassen, — Im Falle der Nichldefolgung dieser Vorschriften verfällt der Pächter in eine Strafe von l bis 10 fl., welche die Brzirksverwaltung von Fall zu Fall nach den Umständen bemessen wird. — Se ch sten s. Die Beischaffung der Wegmauth-Valor-Bolzten bleibt dem Pachter überlassen; es wird jedoch demselben ein Formulare vorge« zeichnet werden, nach welchem die Bolleren gedruckt erscheinen müssen, und die Verausgabung einer anders geformten oder geschriebenen Bol- lere wird der verweigerten Erfolgung einer Bol-lete gleich geachtet. Auch darf keine in der Jahreszahl, Datum oder in dem Ansätze des Ge-bührendetrages corrigirte oder radirte Bollere dcr Partei gegeben werden. — Siebentens« Wird von einem Pächter die Mauth ln cinem Falle abgenommen, in welchem sie nicht gebührt, oder wird von einer Partei ein höherer Betrag eingehoben, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt dcr Pächter eine Strafe in dem zwanzigfachen Betrage des zur Ungebühr bezogenen Mauthgeldes, unabhängig von jenen Strafen, die ihn im Grunde der Strafgesetze noch treffen könnten. — Achtens. Verweigert eine Partei bei Passirung des Schrankens oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, oder wollte sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pachter berechtigt, den Beistand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und dieselbe »erpflichtet, diesen Beistand zu leisten. — Bei Separat-cilsahlten, so wie bei Extrapostfahrten mit dem Stundenpaß ist die Gebühr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben gegen Einhändigung der Bollete einzufordern. — Neuntens. Das Verfahren über d,e Verkürzungen der Mauthgebühr wird von den nach dem Gesetze hierzu berufenen Behörden gepssogen. Der Pachter ist jedoch berechtiget, von Denjenigen, die er in einer solchen Hefälls-Ucbertretung betritt, das sieden und einhalbfache d.-r Gebühr als Sicherstellung der Strafe in Barem einzu-heben, worüber er eine schriftliche Bestätigung zu ertheilen hat. — Auf das Verlangen des Pächters oder des Beschuldigten wird l?ei dem nächsten Zoll-Verzchrungssteuer- oder Controllsamte, oder dem nächsten für die Untersuchungen u'ver GefäUsübrrtrttungcn bestellten Beamten, oder, wenn sich eine O^ri^keit naher befindet, bei derselben die Thatbeschreibung aufgenommen, und über dieselbe weiter nach den» Gesetze, vorgegangen. Die wegen den gedachten Gefalls-Verkürzungen einstießenden Strafgelder fallen nach Abzug der Kosten des Verfahrens, so weit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheilten vergütet werden, dem Pachter zu. — Zehntens. Die Entscheidung der slch auf die EinHebung und Handhabung dcr Mauth beziehenden Streitigkelten zwischen dem Pachter und den Parteien steht den Cameralbchörden zu. Der Pächter ist daher verbunden, den Ge-fällsbehörden über alle Mauth - Angelegenheiten, je nachdem sie es fordern, schriftlich oder mündlich Rede und Antwort zu geben. Diese Behörden sind berechtigt, ihm hierzu im Falle der Weigerung oder Unttrlassung durch Scraf- 741 boten oder auf andere gesetzliche Art zu verhalten. Gegen die Entscheidung der Cameraldezirks« Verwaltung kann binnen vier Wochen der Recurs an die k. k. Cameralgefällen-Verwaltung und gegen Entscheidung der letzten, gleichfalls binnen uier Wochen an die k. k. Hofkannner er-zffcn werden. —Eil ft ens. Der Pächter ist verpflichtet, auf die Befolgung der mit Verord-nllna deö k. k. steyerm. Gubernium vom 17. ^uni und des illyr. vom 2H28. Juni lgz?, I 9^g^1'NL3, erfolgten Kundmachung rü'ck-sicktlich der Überladung zu wachen, und die Alueiae hiervon an die nächste politische Obrlg-kcit oder an das nächste Zoll - Verzehrungsstcucr-oi)er Controllsamt zu machen, je nachdem ein oder das andere Amt auf d«m Wege, in o.ssen Richtung das Fuhrwerk zieht, der Mauthstatlon n'itier lieat. Wird die Anze,ge nchtlg Pfunden, s« aebührt ihm das Drittel d iene'des k k. illyrischcn Guberniums vom i" ^,j I8tz0, Z. 92lU und N090, betreffend d^e Festsetzung der Breite und des Gewichtes der Ladungen der Lastwagen, die Bespannung dllseldtn, die Breite der Rc,fe der Nader, und das Einlegen der Reißketten befolgt werde, und jede Außerachtlassung dieser Verordnung ist von dem Pächter gleichfalls entweder der nächsten ' politischen Obrigkeit, oder dem nächsten Gefalls-anne anzuzeigen. - Zwölftens. Dem Pächter steht das Recht, die Parteien zur Vorzeigung der Mauthdollete von der zurückgelegten letzten Station zu verhallen, nicht zu. — Dreizehntens. Der Pächter verbindet sich ,m Leistung einer Caution, welche, wenn der Pächter den Pachtschilling monatlich in Vor-hmein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des einjährigen Betrages desselben zu bestehen Hit- wenn der Pächter es aber vorzieht, denselben erst nach Ablauf eines jeden Monats zu berichtigen, in dem vierten Theile des jährlichen Pachtschillmgs zu erlegen kömmt, und die spa. lessens bis 20. October l8 . . bei der betreffenden Cameralbezirks« Verwaltung geleistet werden muß. Dieft Caution kann im Baren, oder unttelst Hypothekar. Sicherstellung, oder auch ink. k. Staats'Creditspapieren, welche nach den dießfaUs bestehenden Vorschriften berechnet und angenommen werden, bestehen und erlegt werden. — Zur Erleichterung jener Versteigerungslustigen, welche bereits Pächter einer Ac-rariillnautl) sind, wird gestattet, daß in Betreff derjeniacn B.rsanen. welche in dem Ge- biete derselben leitenden Bezirksbehörde, in deren Gebiete die Mauthversteigcrung, an welcher sie Theil nehmen wollen, Statt findet, eine Mauth oder mehrere Mauthe bereils gepachtet, und ihre oießsällige Caution durch Erlag baren G?ldcS oder in Staatspapieren geleistet haben, statt elner neuen vorläufigen Caution lediglich eine Erklärung genügend ist, daß sie ihre für die gegenwärtige Pachtnng bestellte Caution vorläufig als Fortsetzung für ihre künftige Verpflichtung ausdehnen. — Es muß jedoch in diesem Falle der betreffende Pächter und beziehungs« weise Pachclustige durch e,ne an dem Tage der Pachtversteigerung ausgefertigte Bestätigung der kompetenten Bezirks - Verwaltung nachweisen, daß er mit keinem Pachl;insrückstande von der von ihm bereits gepachteten Mauth aushafte, und daß auf 5ie von iym als Caution dieser Mauthstationcn gewidmeten, amtlich aufbewahrten Geldbetrag/ und öffentlichen Obligationen von keiner anDern Person tin Verbot oder Pfandrecht erwirkt sey, und überließ muß derselbe so« gleich die von dem Eigenthümer der Caution ausgestellte Urkunde über die Widmung des baren Geldes oder der öffentlichen Obligationen, mit welchen die Caution für seine gegenwärtige Mauthpachtung geleistet wurde, für die Pachtung der Mauth, welche er eingehen will und welche bestimmt zu bezeichnen ist, der Verstei-gerungöcommiss'on überreichen, und dieser Commission auch die ihr ausgefolgten, für die gegenwärtige Pachtung vinculirten öffentlichen Obligationen sammt dem bezüglichen Erlagscheine oder der Quittung über die hiefür erlegte bare Caution, und die Empfangsbestätigung der Staatsschulden - Tilgungsfonds - Haupt - Casse, wenn die dare Caution bei dem Tilgungsfonde fruchtbringend angelegt wurde, übergeben. — Vierzehn tens. Der Pächter hat seldst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Aera-rialgebaude vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht werden kann, wird, wenn kein Hinderniß obwaltet, wegen seiner Unterbringung in denselben mit ihm eine besondere Verhandlung gepflogen werden. — Fün fzc h nte n s. Den Pachlschilling hat der Pächter auf seine Gefahr und Kosten an die betreffende Cameralbezirks» oder Filialcasse zu........ abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Naten, welche bis spätestens am 10. eines jeden Monats zu bezahlen sind. — Wenn der Pächter aber mit einer Zahlungsrate im Rückstände bleibt, so laufen von dem Verfallstage an bis zur Tilgung der rückständigen Pachtrate vierp.lccntige Verzugszinsen, welche hiermit ausdrücklich be» 742 düngen werden. — Sechzehntens. Wenn einem Päckler die Benützung des ganzen ge-pHchteten Objectes, oder del Concreial - Ver. Pachtung die Benützung auch nur eines einzelnen , zu den Concretalpacht «Objecten gehörigen, jedoch selbständigen Mauthobjectes durch ein Elementar - Ereigniß, oder durch ein an-deres von ihm unabhängiges zufälliges Ereig. niß nach von chm rechtsbeständig zu liefernden Beweisen durch einen Zeitraum von wenigstens vierzehn Tagen ununterbrochen gänzlich entzogen wird; so ist derselbe berechtiget, eine angemessene Vergütung des erlittenen Schadens anzusprechen, welche Vergütung aber die für die Zelt der entgangenen Benützung des ihm entzogenen Mauihobjectes entfallende Pachlschil« lings-Quote nicht übersteigen darf. Als s.ldst-ständiges M^uthobject wird bei Concretalpach-tungcn jede Mauthstation angesehen uno behandelt, welche in der Vcrst.igerungs-Kund-macbung als eine selbstständige Stacion und mit einem selbstständlgen Ausrufspreise aufge.-führt wird. Behufs der Ausmittlung der auf das entzogene selbstständige Maulhobject von dem Honcrcl^lpachtschilluige entfallenden Pacht-schillings Ouote wird gleich bei Ausfertigung des Vertrages der für das gepachtete Concre-talobjcct gebotene Pachtschilling nach dem Verhältnisse der einzelnen Ausrufsprrise zu dem Ge-sammt-Ausrufsvrlise vertheilt. — Hinsichtlich der Ueberfuhren wird ausdrücklich festgesetzt, daß das Zufrieren der Flüsse mcht als ein den Entschädigungsanspruch des Pächters begrün, dendes Elementarereigniß angesihvird längstens d^ zum Anfanszö^ge der Pachtze.t Stait sin. d^ und dem Pächter bekannt gegeben werden, d s woh-n der Bestdieter von seinem Offerte nickt zurücktreten kann. - Wenn mehrere Per-^n zusammen Bestbleter si.d, so hasten ste u unq theilten H'«d für o.e Erfüllung der ^ mn nen Contracts-Verbindlichkciten. -Da^R^smiltel wegen Verletzung über die Hälfte kann nicht geltend gemacht werden. -^man i asten s. Der Pächter ist verpfl.chtet, die für ein Pachttontracts . Exemplar entfallende Stämpelgebühr sogleich bei der Bekannt-aebuna der erfolgten Bestätigung zu entrichten. - Ein und zwanzigstens. Der Pachter hat nebst den allgemein kundgemachten Vorschriften und Tariffen auch die ihm bei der «l-cnation vorgehaltenen und unter die Pachtungs-dedingungcn aufgenommenen B^stlmmungen genau zu beachten, u»o sich daher mit Rückblick auf den ihm eingehändigten Amtsunterricht gegenwärtig zu h^lte,,, daß auch das in d,e Schwemme und zur Tränke getriebene Vieh am Local, Schranken, das zur Weide auf die Alpen gehende Vieh aber bei allen Mauthstationen die Befreiung von der Entrichtung der Gebühr genießt, daß die Fuhren mit Feuerspritzen oder andern Feuerlösch.Requisiten, wenn sie vei einer Feuers-b.unst verwendet werden, mauchfre, zu behandeln und dle Fuhren zu User-, Vchutz- und Ne-Kulirungö . Baulichkeiten dcn Fuhren zu Straßenbauten gleich zu stclw' sind. - Auch sind d,e ouslandischen, leer zurückfahrenden Postpferde mauthfrei zu behandeln. — Eben so sind d,e k.k. Dbercommifsäre undCommiffare derFmanzwache, dar.« die berittene Mannschaft der Finanzwache wauthfrei, und es kommt die den Holzsuhren zugestandene Begünstigung den zum Oewerbsdetriede nothwendigen Fuhren mit Holzkohlen zu Statten. - Hinsichtlich der Begünstigung der Be- wohner jener Orte, in welchen alle an Chausseen gelegenen Eingänge mit Mauthschrankcn umschlossen sind, wird sich auf das in dem Unterrichte citlrte hohe Hofkammer-Decret vom 5. Iull!6^l,Z i847>, bezogen; übrlgens wird bemerkt, daß die mit alNrhöchster Entschließung vom i2. October i825 ausgesprochene Befreiung der Equipagen oerHerren Erzherzoge Brüder, nunmehr die Equipagen der Herren Erzherzoge Oheime Seiner k. k. Majestät, kaiserliche Hoheiten betrifft. — Der mauthfrcien Behandlung sind ferner zu unte,ziehen: 2. Die unent-grlcllchen untertha'lNgen Fuyren mit tzvchul-brennholz gegen Vorzeigung bczlrksherrschaft-llcher Certificate. — 1^>. Fuhren, welche „ach vollzogener Amtsoerrichlung des Seelsorgers leer zurückkehrn, welche Begünstigung aber jenen Fuhre»,, o»e angeblich Seelsorger zu ihren geistlichen Fun.cionen^byolen, nicht zukommt. — «. Die zum ^aue uliu Elhaltung oer Ara-rialstraßen bestimmten Ful)lcn gegex^Vorzei-gung der Crrüsicate der betreffenden Straßen-Commissare. - cl, Materialsuhren zum Baue und Herstellung der Staatseljenbahnen, so wie auch Schotlerfuhren nach den hierüber bestehenden Bestimmungen. — 6, Alle regelmäßigen, von Aerarial-Briefsammlungen zur Verbindung mit Poststationen ausgehenden und rückkehrenden Postbotenfahrten. — Zwei und zwanzigstens. Wird als Bedingung noch beigefügt, daß die mit der «llyrischen Ouvtrnial - (Zurrende vom !9. Juni i84l), Z. i'l852, allgemein von Seite des k, k. sleyermarkischen Ouberniums aber mit Verordnung vom »0. Juni »840, Z 9636, den Kreisämtern in Folge hohen Hofkammer-Decretcs vom 8. Mai I8l0, Z. W>6l, bekannt gemachte Bestimmung an die Stelle des §. 4, lin r, der Vorschrift vvm 17. Mai l62l rücksichilicy der mauthfreien Behandlung der rohen Material- und Brennstosssuhren zum Be, Hufe der Bearbeitung für montanistisch conccs-sionirte Werke im Orte, wo der Mauthschran« ken sich befindet, gegen ausdrückliche B.zcich-nung jener Werke, die bei dem verpachteten Schranken die Mauthfreiheit zu genießen haben, i,l Wlrksamkeir bleibt.—D rclun 0 zwanzig-ste us. An wle viel Mauthschranken die beiref« sende Mauch eingehobcn werden kann, an welchen Orten der oilßfallige Mauthschranken aufge,lellt ist, und endllch welche Wehrschranken aüenfalls zu der verpachteten Mauih gehören, und an welchen Orten sich dieselben aufgestellt befinden, wird in den Versteigerungs ' Protocollen und den Mauth-vachtverträgen genau angegeben werden. N Benennung C«thegorie Anzahld« O l t Tag «,,,,. «,, A3____________________________________________________________________________________Au«ruftp«iZ ^bmde. Bi« zu 3D der . D^ der für ein Jahr bei «elcher die welch.« 3 Z ^ ^ « ' " ^ Offerte elnzu. ZA Mauth - Stationen. Z ^ Versteigerung. ------------------ reichen sind. Tage. S t e y e r m a r k. Gratzer Linien-Wegmäuthe. Papiermühle Linien - Wegmauth l — ^ 2W6 33^ Sleiliftld detlo l ^ Z ! o<^ cn,/ ^. ^ E»g','der^ d,tco > - l Graher s »^ ^^' «"tz" ^ Steinbruch detto l — ' am l6l)9 1 l ^/. «, , Geidorf decto l - ^ Cameral^ ,162 5^ Camera!« iVc. Leonhard desco l — ^ lO. Juli 1657 2^^ m - P2 " 2 ^ Schörgelqasse dctto l — ^, Bezirks- 17t3 31 Bezirks- » <^ Münzgraden d.rw 1 — l t8'l7 «383 56 V. «, ,. ^ Karlau dcno , - 1 Verwaltung 24l7 55'/I Verwaltung ^ ' Lazareth ^ detco « 1 — ^ 1^38 21'/, WienerStraße. Frohnleiten Weq. u. Brückenm.! 2 III. > Grätzel Cameral. ^ am l 5^32 —> Gratzer Cam. > ^ «,. Wörtl) Wegmauth >2 — > Vez. Verwaltung f 12. Juli > 2345 — s Bez. Verwlt. s ^"'^"" UngarischeStraße. Fürstinfeld Weg' u. Brückenm. 2 II. Fürstenfclder 1^ 1000 — . Comm. Zollamt ? 15. Juli Giatzer ^ l3. Juli Ilz Weamauth 2 — detto ' 671 — Cameral- ^ Gleisdolf Weg- u. drucken.«. 3 II. Gratzer Cameral- l0. Juli 3680 — Bezirks- 7. do. Vez. Verwaltung Verwaltung Feistritz Brückenmautl) — I. Fürstenfeld 15. Juli 220 — ,3. do. Comm. Zollamt ^ ^ Benennung Cathegorie Anzahlder Ort Tag Behörde, Bis - T «2_______________________________________________________________________________________---------------------------------------------------------------- Ausrufspreiö ^ 3 «F . ^ , bei welcher die zu welchem ?^ß der - ^ der für em Jahr ^ne einzu. ^ ^ Z Mauth . Stationen. Z ZZ Versteigerung. ^ . ^ "ichen ^. Tage. ?« l«) _____________________________________________________________________________________ ' >----------------------------------------------------------------- <» 5 Triesier Straße: " ^ Wildon Weg.«. Brückenm. 3 II. Gratzer Camera!. 10. Juli 11^12 N V. Cam. Bez. Ver- 7. Juli « 3 Bez. Verwaltung Vormittags waltung Gratz I' ------- Landschabrücke detto 3 III. j 8901 - ^ ^ " Spielfeld Brückenmauth - III. Marburger / 4l80 - ^ 3 Peßnchback detto — I. f 110(1 — F . Marburg Gratz«. Wegmauth 3 - Cameral- I ^ ^ ^ 3600 - , g I^i do. Kärnthner- detto 2 - Bezirk«. l 540 - l Z thor K Cameral- U do. Drauthor detto 1 — Verwaltung. ^ 2724 — 1 > do. Draublücke Brückenmauth - III. 6756 — Bezirks- ^ -, St. Joseph Weg-u. Brückenm. 3 II II. / Gefallen- ^ 10869 3'/. Gonobitz deito 2 1. I. s s^auvtamt ^ «« ». d« ^^^ ^^ Verwaltung Hochencgq detto 2 1./^ / 5"v ^s /^ i^. oo> -^ Sannbrücke detto 3 I.III. ^ Cilli. ^ ^^^^ ^^ Franz detto 3 I. II. ) ' 13276 ^ ^ Marburg Wassermauth ^ — Marb. Cam. Bez. Verwaltung i3. do. do. 2444 — 8. do. KärnthnerStraße: ^, W St. Oswald Wegmauth 2 — Cameral.Bez. / ^ « .. 48l — Marburg 1 Zellnitz detto 2 - Verwaltung > NaHmittaas ^' " C°ni- Bezirks- ^ 8. do. Mahrenberg detto 3 — Marburg > ^atymn.«8v ^^ ^ Verwaltung ) H^ Benennung ! Cathegorie Anzahl der' Ort ! T a g ^ -^^ -------„-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------!-------------------------- Ausrufspreis' ^ ' ? ^ . ^ ,. . ^ ^ ^" - o l. bei welcher die zu welchem ßV b" - ^ der fur em Jahr 5.^^,.. L ^ Mauth - Stationen. ZZ2 Versteigerung --------------,--------- "ichen sind. Tage. Z ___________________________ ^ ^_____________________^_________________ st. l kr.__________________________ Wiener Straße: Spital am Sem« Wegmauch ^2 - / ^ Rathhäuse !j., ^ , ^. 3600- ""'"s V zu ,^l7.Iul, 18'^7 Cameras '3-Juli Mürzzuschlag Weg - u. Brücke 3 I ) W,Hchlag. ^Vormittags 7000 - ^al' Brück Wienerthor Wegmauth 3 — / Cameral- !/ ,« <>> ,- 2000— «,, ^ ^ H do. Gratzcrthor Weg»u. B^ückenm. 3 III. > Bez. Verwaltung ! ^ ^^"' 4600^- ^""^ ^.l5. do. . do. Leobnerchor detto 2 II. X Brück. !^ Nachmittag ^^^ ^ ^ ^ I t a l i e n e r S t r a ß e: ^ z ^ L^obenimMuhlthal Weginauth 2 — ^ Caweral- ^ ^ 1l9l — ^ ) ^ 00. m Zelcenschlag Weg-u. Bru'ckenm. 2 II. > Bez. Verwaltung ^ l9. Juli 1980— l ? 15. Juli , dö. am Waasen detto jl 2 II. H in Brück ) 2380 — / 1 -, St. Lorenzen detto Z 3 lll, II. > ^ . „. 1 ! II. 47tz0 - ^) dett. ^ Illdenburg dctto 3 I. It. ^ Im Rathhause ^> 22. Juli 2222 — ^ (. ^ >. " Unzmarkt Negmauth 3 __ i zu i 1665 — ^ ? ^' °"' Neumarkt detto 2 — ^ Iudendurg. ) 1300 — « T g) Dürnstein dctto 2 — ' 112l — ' 1 ObdacherStraße: 2bd»ch ^ Wegm^uth ^,^ - > 3" Achhaus. z^ ^ ^^ ^ ^^ ^ ^ ^^ ^ 2«^u.i Salzburger Straße: Aussce Weg-u. Brückenm. 2 — ) o «> .l.l s ^ l870 — ) . MMemdmf Krauch 3 - / 2m Rathhause ^ ^ ^,, „g. ^ ^ , Worischoch «,g. u, «rückenm, 3 1, ? <» ..' ^ Vormittag 2282 — ^ ° "° > ^' -«"' ^ Be.nennung ! Cathegorie Anzahl der Ort ^ T a g Bebörde ! Bis .^«- ----------------------------'____________________________________________ ^------------^------ Auöruföpreis ^ V ^ / bei welcher dic zu welchem Hß der -3^ ^' für ein Jahr ^rte einzu- Ds Mauth . Stationen. I IZ Versteigerung. -^-7-^ «khen sind. Tage. Gaißhorn Wtgmaulh 3 __ 1 Im ) „., „... i50, - / Cameras ^ Kallwar,g Weg.u. Brückenm. 3 I. Rachhause zu > «> ^^' 204, - >Bez. Ve^vltg. ^ 2i.Iull Dimcrsrorf / Wegmauch 2 - j Rottcnmann 5 -""Hn""ag ,30» - ^ Brück 5 EnnsthalerStraße: ^ Mandling Weg-u. Brückenm.l 3> I- l) Bezirköobrigkelt ,) ^« <^.li l ^ — l) ^^ l^ 2'^.do. , Grödming detto > 3lIl.U.Ill.>) zu Liezen >) ^^"l ^ ^,^ ^^ ^ , " S t r a ß e ü b e r d e n P ü h r n: ^ Spital am Pührn I Wegmauch , 3> — >Bez. Obrgk. Liehenl 26. Juli > ,430^ - > detto > 2'z. do. 3? ' > Thauern Straße: Trieben.«. Et. Ioh l Wegmauch »4 — > Im Rachhause zu ) 22 ^..^ l '^60 - l) ^^ !? 20. Juli Möderbruck > Weg - u. Brückcnw.l ii I. ll. l Iuoendurg ) ^" -> ^ ,700 - j) l) K r a i n. Wiener Straße: ^ Trojana Wegmauth 2 — Bezirks- ) 4308 — ' ) " Kraxen detto 2 — Commissariat ) l7. Juli 4'!47 — / Cameras > l3- do. " Feistritz bei Pod- Weg - u. BrMenm. 2 III. Egs u, Knulbery ) Nachmittag 8l20 — . Bezirks- > '^ petsch zu Polpetsck. ) 5 Verwaltung ^, Tschcrnutsch Arückenmauth -III. Cam.'ral . Bezirks ,9. Juli W005 — X in Laibach ,7. do. Verwaltung Laibach Nachmittag ) ^ Benennung Cathegorie Anzahl der Ort ! T a g «n^^.^ «n,ä -A3---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ausrufspms "^^' ^ 3 I der ^ ^- ^ der f^. ein Jahr ^« welcher die zu welchem « ^ ^3 ^ »^ '"^ "" "'"^ Offerte einzu- e ^ Mauth - Stationen. Z HZ Versteigerung.____________ "ichen sind. Tage. Laibacher Weg-undLinienmauthe: Laibach Wassermauth — — ) ! 228 — Ar,ttner1,.,e i"'""" ^«^ch ' ^ ) -55° - 2an,°r»l- KarMdter dö ^ °..to 'V ll L°M'ra,-Nez!..«, .9 I«>i ^ » ^ ,^. sammt Kuh.hal ) Verwaltung Verwaltung V ''>««!. , ^ Triester Linie sammt Weg« und Brücken- i I. ) n ,, sk 7020 — ' Tyrnau mauth ) """"' in Laibach «I Oberlaidach Wegmauth 3 __ ) ) ,9. Juli ,03l0 26 ^ " delto Waffermauth - — ) ) Nachmittag z56 — ^ Communications-Straße: « W u r z n e r oder V i l l a ch e r S t r a ß e: Würzen Weg^u. Brückenm. 3 II. ^ 2. Juli 76g!— 18. Juli ^, Sava bei Aßling Wegmauth 3 — ? Bezirkscommiss. do. 506 — n < ^^^ Wald Brückenmauth — I. III. 5 Kronau. do. 577 — ^^/ do. Safnitz Wegmauth 2 — Bez. Commifs. zu 22. Juli 250— c^^'s, i9.Iuli Radmanödorf. ^1"^ Feistritz bei Pirken« Brückenmauth — II. Bezirksobrigkeit do. 902 — "'van) ^^^ dorf Krainburg. ^ Kappler Straße: 5^.,p<,«p^ krain. u.kärnt. Weg-j,„ l.I.I.I.Z Bezirksobrigkcit 22. Juli « _.„l > Cam. Bez. l ^ ^ ,. ^oerranrer und Brückenmauth ^'^ I. j Kramburg. Nachmittag "^ ^ Verw. Laibach i"^"" H l Benennung ^ Cathegorie Anzahl der Ort Tag ^^. .z Behörde, Bis A » bei welcher die zu welchem ^H der « «^ ^' für ein Jahr Offerte emzu- ^8 .^ZZ ^ovsseiaeruna. __________ eichen sind. Tage. US Mauth - Stationen. Z Z^ Versteigerung. ^ ^^____________^_^_^ l Klaaen furter Straße: Neumar... «c^uth -, ' ^«.m^^ 2,. 2«'i .«5«- ^^ .8.... Weg. u, sacken«, 2 M d° Kr.^ur. 22 3u.« 528« - «.«.^«.«°,.g ,9. I.U Zwischknwassern detto 2 HI. Cam. Bez. ^erw. ' ^ " La,dach. « TriesierStraße: ^ " FiumanerStraße: Agramer Straße: " Münkendorf Weg-u, Bvuck.nm. « III. ^ Landstraß. ° , 823 >o HZ d.tto « N°"' Weg'ku'Br^enm. ' ü .am. Bez, «crw. .2 F.. .«87 - ^9. Iu.i -, Neustadt!. -. Z «?c o ,- N Benennung Cathegorie Anzahl der Ort Tag ^^, HI------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Ausrufspreis Chorde, Bis 3 I der - «^ der für ein Jahr bci 'v,^ die zu welchem 3 ^ ^ ^ß ^ , ^ / Offene emzu- 2 ^ Mauth - Stationen. ^ ^ Z Versteigerung. -------------------- reichm sind. Tage. t2> "" !». lr. Z Karlstädter Straße: R Mottling Brückenmauth I — ! III. l Com. Zollamt . 30. Juli l 275 — lCam. Bz. Verw.' 25. Juli ^t detto Wegmauth > 3! — s Mottling j detto > 317 — > Neustadtl do. Karn then. j K a p p l e r oder Secländer Straße: V » Kappel Weg-und Brückenm.l 1 Ill.lll l Magistrat IN. Juli > 965 — ß Cam. Bz. Werw. > 5. Juli T Vellach detto ß I l, I. I j zu Kappel detto s 352 — s Klagenfurt l do. ,^ Unterdrauburger Straße: Clausen Brückenmauth — I< I. i Bezirks-Obrigkeit 13. Juli 412 —. Itt. Juli « Unterdrauburg Wcgmauth 2 — > Unter- detto 478 — Camera!-Bez. do. Lavamünd Weg- und Brückenm. 3 II. i drauburg. detto 122N — Verwaltung do. Völkermarkt Wegmauth 3 — ) Magistrat 15. Juli 1409 — Klagenfurt 12. Juli Griffen Weg- und Brückenm. 2 II. ) zu Völkcrmarkt j detto 301 — do. <-> LeoblerStraße: Leobel Wegmauth l2 — l Cameral-Bez.-Ver- 17. Juli l 925 53 lCam. Bz. Verw.s 1>5. Juli Klagenfurt I do. St, Veiter Straße: " Friesach Weg- und Brückenm. 3 I. l m/^iss.^ 2,. 20. Juli > 1814 — Camera! - Bez. l 18. Juli Molding Brückenmauth — 1.1. A'^.^ dctto 1500 — Verwaltung I do. HH St. Veit Weg- und Brückenm. 3^ I. l, I. l ^l. ^eu ^^ M>Utt ___ Klagenfurt l do H Benennung ^ Cathegorie ^tnM der ^ ^ ' ^ T a^ 3^ ^^^z Behörde, Bis ^ — ^^ welcher die zu welchem ?I de. - e^ ^°' für em Ichi Offerte emzu, 3 ß - IZ cn«.ss«ine»una __________, «ich« sind, Tage. ß^ Mauth - Stationen, ZZ«> Verste.ge.ung. st. , l,, ______________ Klagenfurter Linien-Wegmauthe. ^ St. Veiter Thor Amen- Weg- und I I- ' '^uN 3I27 35 I5.Iuli BruMnnauth ^^ ^^ ^ Camera!- do. ^ Villacher Thor Limen - Wegmauth I - ^ . 2181 4 Bezirks- do. Vittringer Thor und do.u.Bruckmm. I '- Faltung Verwaltung Glanfurt-Brücke. ,<, , ___ Klaaenfurt detto 987 39 Klagenfurt do. , -- Völkermarkter Llnlen - Wegmauth 1 -" ^"gens ^^ ^^ ^^ do. ' Weltzenegger Glann- Brückenmauty 1 ^. ^, ^- brücke "- ^ vwdrauwrg . Wegmauch ^ ' - ^ ^Dbngke.t ,9 ^<« ,«« -« l ^,, , '4. Zu« ' ^ Glnftnbmg^ l detto 2 - ) Greifenbulg, d.tto 6«, «,^,^^ .°°^, Sachsmbmg Weg« undBnickenm, 2 III!,» , B«,z.,.. ^75« ^ , ^^^^^ N Benennung Cathegorie Anzahl der Ort Tag N^l" ^is 3Z der _ ^- der für ein Jahr bei «elcher die zu welchem ^3 ^ «3 ^ !>"/ Offerte ttnzu- 3 Z Mauth - Stationen. Z Z ^ Versteigerung. ------------------ "ichm sind. Tage. Z _______ ^___________________ ^l V___________________________________fl. j kr.___________ Willacher Linien-Wegmäuthe. ^ Villacher Oberthor Wegmauth > 2 — l «t^tt.n c^,.^mf 26. Juli > 2000 36 > Cameral- 22. Juli ^ Federaun Bmckenmauth - III. ^Mm-^auptamr ^^ 2800 — Bez.-Verw. do. VillacherUnterchor Weg-und Brückenm-I 2 II. > "" ^ detto > 4550 — j Klagenfurt do. Salzburger Straße: ^ Kremsbruck Weg-und Brückenm.l 3 I, l Bezirksobrigkeit 26. Juli > 830 — l Cam. Bz.Verwi 2tt.Iuli ! Gmünd detto > 2 I. I. Gmünd detto > 997 — s Klagenfurt j do. « StraßenachGörz und Italien: ^ ^. Pontafel Weg- und Brückenm. 3 l. II. I ^beidemexponirtenk.k. 31. Juli 5393 15 Cameral- 27. Juli > Raibl detto 3 l. I. I Wezirkscommissariate detto 1078 31 Bezirks- do. b5 Thörl Wegmauth 3 — j Tarvis. detto 4394 50 Verwaltung do. Arnoldstein Bmckenmauth — II. Bez. Obr. Arnoldstein 21. Juli 1400 — Klagcnfurt 16. Juli Von der k. k. Cameral - Gefallen - Verwaltung für Steiermark und Illyrien. Gratz am 16. Juni 1847. 557 Oubernml - Verlautbarungen. Z. 1127. (y Nr. 8320 l»ä 15540. Edict. Bei dem k. k. inneröst. küstenl. Appellationsund Criminal - Obergerichte ist eine Nathsstelle mit dem jährlichen Gehalte per 20N0 st. C. M., und dem Vorrü'ckungsrechte in die höhere Gehaltsstufe von 2500 fl. C. M., in Erledigung gekommen. — Es haben daher jene, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, ihre gehörig belegten Gesuche, in welchen sie zugleich ihre Sprachkenntnisse auszuweisen und zu erklären haben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten dieses k. k. Appellationsgcrichtcs verwandt oder verschwägert seyen, binnen vier Wochen, vom Tage der Einschaltung dieses Edic-tes in die Wiener - Zemmgsblätter, durch ihre Vorstände hierorts zu überreichen. — Klagen-fürt am 2l. Juni 1847. Stadt- u. landrcchtl. Verlautbarungen. Z. 1,20. (l) Nr.5!)36. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Kirche und Armen der Pfarre Treffen, durch die k. k. Kammerprocuratur, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 30. April 1817 verstorbenen Herrn Pfarr-Dechante, Johann Strell, die Tagsatzung auf den 2. August 18 N Vormittags um » Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen sogewiß anmelden und rcchtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 2«. Juni 1847. Vermischte Verlautl'arungen Z 1119. (1) Nr. 1634. Verlautbarung. Vor dem wird die Minuendo - Licitation zur Hintanqabe der mit h. Gub. Verordnung vom 30. Ma'rz l. I., Z. 7W3, krcisämtl. Intimation v, 17. l. M., Z. 3311, bewilligten Reconstruction des hölzernen Oberbaues an der Bezirks Brücke über die Laibach zwischen Oberlaibach und Verb, am 17. Juli l. I. Vormittags 9 Uhr abgehalten werden. — Dessen werden die Unternehmungslustige mit dem Beisatze verständiget, daß die (Z. Amts-Bl. Nr. 8l v. 6. Juli ,64?.) Zimmcrmannsarbeiten auf . . 267 si. 9 kr. die Zimmcrmannsmaterialien . 886 „ 8 „ und die Schmidarbeiten . . 41 „ 30 „ zusammen auf ... . 1194 fl 47 kr. veranschlagt erscheinen, und daß das Vorausmaß und der Bauplan, dann die Licitationsbe-dingnisse hicramts eingesehen werden können.. - K. K. Bez. Commissariat Oberlaidach am 29. Juni 1847. Z. 1128. (I) Nr. 2557 E d l c t. Von dem gefertigten k. k. Bezirksgerichte wird hlemtt bekannt gemacht: daß über Einschreiten des Gutes Lustthal, in die öffentliche liettationsweisc Ver-Pachtung der, zum gedachten Gute gehörige", in Lust. thal gelegenen Mahlmühle qewilligct, und zur Vor.-nähme der Termin auf den i4. Iuli d. I., Vor-mittag 9 Uhr, in loco der Realität bestimmt worden Wozu Pach!lust,ge mtt dem Beisatze eingeladen wer-den, daß die Pachtbedmgnisse bis zum Licitationstaae be, dem Verwaltungsamte des gedachten Gutes täa-uch eingesehen werden können. K. K. Bezirksgericht Egg und Krcutberg am Z. Ü29. (,) ^ N^I C d l c t. Vom Bezirksgerichte Krupp wird hicmit bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Johann Stukel von Ro,chanz Haus-Nr. 2, die neuerliche executive Versteigerung der, dem Ereculen Franz Beuka, ron H.schernembl Haus-Nr. 33 gehörigen, der Herrschaft 4,ch>rneml>l sul> (5urr. Nr. 8 dienstbaren, früher um 504 fi verkauften Unlcrsaßerei zu Tschcrnembl, »ve. gen nlcht zugehaltener Feildielungöbedingnisse, bewil-liget, und zu deren Vornahme die Tagsa^ung auf den 31. Juli d. I , Vormittag um 9 Uhr, im Orte der Realität mit dem Beisatze angeordnet worden, daß solche nölhigenfalls auch unler dem Schätzungswerthe würde hmtangegeben werden. Die Schätzung, der Grundduchsrrtratt und die Licicationsbedingnisse können hiergenchts eingesehen werden. Bezirksgericht Krupp am 18. Juni 1847. Z. ll2S- (I) Nr. 15591447. Edict. Vor dem Bezirksgerichte Mü'nkendorf haben alle Jene, welche auf den Verlaß des am 30. November 18 56 zu Klemmannsburg ohne Testament ver-storbei,cn Inwohners, Joseph Balisch aus was immer für eiü,,m RechisglUilde emen Anspruch zu machen gedcrllc,', zur Anmeldung desselben entweder persönlich , oder durch einen Bevollmächtigten am !2 August d. I., 9 Uhr Vormittags zu erscheinen, als sie sich wtdrigens die Folgen des K. 814 a. d. G. B. selbst zuzuschreiben hätten. Münkcndorf am 7. Juni ,^47. 4 Z. 1130. (1) Edictal-Citation. Nr. 1I20. Der nachbenannten dießbezirkigen, bei der dießjährigen Haupt-Rekrutirung zur Stellung für die Linie gewidmeten Burschen. Post- Nr, des sogestaltig ausgebliebenen Burschen ! ^ DR Geburts- A -^ Anmerkung. K ^ H. Name oder ^ Z Pfarr ! " Z Wohnort Z -3 ! t 162 Duller Thomas Großlack 15 1822 St. iiorenz ^weder auf die Vorladung ! ^noch auf dem Assentplatz ! ^erschienen, und wurde be- ! fteits mit Edict vom 30. ! November 1846, Zahl '2391, citirt; illegal ad- !wesend. 2 172 Laurizh Andre Großlipoviz 13 l, Haidoviz «illegal abwesend, weder do. noch do., und wurde bereits mit Edict vom 22. Mai 1844, Z. !l20, 7. > Juli ,845, Z. ,50», u. 30. Mai 1846, Zahl 2391, citirt. 3 173 Terpinz Johann detto ig „ ! detto do, do. do. 4 150 Kowazhizh Martin Richpouz n „ h^tto illegal do., weder do. noch do. und wurde bereits mit Eoictvom22.Mai1844, Z. 1120,7. Juli 1845, Z. 1504, und vom 30. November 1846, Zahl 2391, citirt. 5 155 Supanzhizh Joseph Verbouz 23 „ Döbernig do. do. do. 6 157 Supanzhizh Alois Streme 4 „ ^^ illegal do., weder do. noch »do., und wurde bereits mit Edict vom 30. November 1846, Z 2391, nu ss, H "tirt. 7 113 Merwar Blas Vroplacr 20 1824 St. Lorenz illegal do., weder do. noch do., und wurde bereits mit Edictvom22.Mai»844, Z. 1120, 7. Juli 1845, Z 1504 und 30. Mai 1846, Z. 2391, citirt. illegal do., weder do. noch 8 119 Kmet Martin Unterforst 8 „ Treffen do. und wurde bereits mit Edict vom 30, November 1846, Z. 239,, citirt. 9 121 Gaberjcu Franz Praprezhe 5 „ detto do. do. do. l — 557 — Post-Nr. des sogestaltig ausgebliebenen Burschen ^ Zß Gcburts- ^ H Anmerkung. .A ^ °K, Name oder ^ 3 Pfarr ^ Z Wohnort Z Z ,y 122 Ierizh Mathias Ieser 18 1824 Treffen illegal abwesend, weder ^ auf die Vorladung noch auf dem Affentplatz erschienen, und wurde bereits mit Edict vom 22. Mai ,844, Z. 1120, ?. Juli 1845, Z. 1504 und 30. November 1846, Z. 239!, citirt. 11 14) Lauricha Ignaz Obersteindorf 2 ', Döbernig illegal do., weder do. noch do., und wurde bereits z mit Edict vom 22. Mai z 1844, Z. 1120, 7. Juli 2, ,845, Z. 1504 und 30. November 1846, Zahl 2391, citirt. 12 82 Icrschin Jacob Altenmarkt 5 1825 Treffen illegal abwesend, weder do. noch do. und wurde bereits mit Edict vom 7. Juli 1845, I. 1504 und 30. November 1846, ! 3. 2391, citirt. 53 70 Konzilia, fälschlich Amtmannsdorf, 3 1826 Döbernig illegal do.,weder do. noch Supanzhizh Joseph rocue Trögern "5 do , und wurde bereits mit Edict vom 30. November 1846, Z. 2391, citirt. 34 21 Anschizhcg Anton Oberbärnthal 9 1827 Treffen illegal abwesend, weder auf die Vorladung noch auf dem Affclttplatz erschienen. Dieselben haben sich binnen 4 Monaten persönlich so gewiß anher zu stellen und ihre Abwesenheit zu rechtfertigen, als sonst die bereits vergeblich edictaliter citirten Burschen als unbefugte Auswanderer, die übrigen aber als Nekrutirungspstüchtlinge behandelt werden würden. K. K. Bezirkscommissariat Tressen am 28. Mai 1847. ^TTzI^ ^ —— — ^ ^^ Edict. , "on dem k. k. Bezirksgerichte Kramburg wird lerannt gemacht-. Man habe'die rrecuttve Feildictung der nachdeuannten, dem Gregor Moll von Nuppa Mongen Nealitäten, als-. ^""U Nupfta 8ul, Conscr. Nr. 23 liegenden, der Freisassen.-Administration zu Laibach «ud Urb.Nr. ^29 dlenstdaren, gerichtlich auf ^32 si. 35 kr. bewetthetenDrittelhube; b) des dem Gute Thum unter Neuburq «nl, Urb-Nr. l54 dienstbaren, auf 499 st. geschätzten Ueber, landsackers ta «^^rna Vn^lna; c) des, der StadttammeraMt Krainburq 8ud Ncct. Nr, 21 dienstbaren, gerichtlich auf 6> si. 25 kr. bewertheten Ackers u ltareli ^«I!cK; (1) dcs, dem Gute Thurn unter Neubu'-q, 51,!) Urb. Nr. 145 dienstbaren, aus 270 fi. geschahen Urder-landsackcrZ u l der, dem Gute Thurn miler Neuburg 8uli Urb. Nr. 149 dienstbaren, gerichtlich auf 1392 fl, 5 kr. bewertheten Halbhude 'zu Ruppa, Eonstr. Nr. 16, dann der auf 90 fl. I« kr- geschätzten Fährnisse, Vieh, dami Willhschafts- uno Hausgcrälhe, wegen , dem Matthaus Nabernig aus dem geuchnichen Vergleiche ddo. 23. November l836, Z, 4205, noch schuldigen 700 fl. c. 5. c , bewilliget, uild es werden zu deren Vornahme drei Feilbietungstagsatzungen, auf den 7. August, 7. September und 6. October d. I., jedesmal Vormittag von 9 __ 12 Uhr und allenfalls von 3 — 6 Uyr Nachmittag, in loco Nuppa mit dem Anhange festgesetzt, daß die Realitäten und die Fährnisse bei der ersten und zweiten Fcilbietungstag» satzung nur um oder über dcn SchatzungsweM), bei der dritten aber auch unrer demselben hintangegeben werden, daß die Ersteher der Fahrnisse den Mcistbot, die Kauflustigen der Realnaten aber I0°/„ des Schä. tzungswetthes als Vadium zu Handen der Licita-:io»scom!tchiion zu erlegen haben; endlich, d^ß das Schatzungsprotocoll, die Licicationsbedtngnisse und die Grundbuchscxtratte täglich Hieramts ' eingesehen werden können. K. K. Bez. Gericht Kraindurg dcn 10. Mai 1847. Z. l121. (l) Edict. Von dem B<'zilkscommiffari^te Wippach werden nachfolgende, zur dicßjährigen Militär-Widmung nicht rrschlcnclie Individuen aufgeforderl, sich binne», ^ Mona^n so g.wiß persönlich hieramcs zu stellen uno ihr Ausbleiben zu rcchtsertlgcn, als ste sonst nach dem Gesetze beyan« belt wcroen. G e b u r t s- " Vor- und Zuname , » A n m e r k u n a. A, I'h' 2 t t ^^ 1 Johann Rupnik l825 Merslilog l 2 Joseph Trost „ Povraga 68 3 Franz Plinzhlzl) „ Nippacd »00 ^ Anton Rupnik 1826 Prcogrishe ,5 5 Anton Koushza „ ustia ^l5 k Jacob ^kappln „ Ul.ibzhe 3 7 wrrgor Wcishel lt>27 Schwarzenberg 5'l 6 Andreas Habde „ Sadlog 23 9 Anoreaö F^rjantschitsh l824 iloshe 35 zO Anton Kchuanutt) „ Sl. Vcit l ,1 I.nn) Braleusl) ^ do. 4 , 12 Franz Trost „ do. 20 i'F Jacob Koshman^n l823 W'ppach l l5 l'^ 2os.pl) Vittes ^ do- i6? 15 Matthäus Paul'zh l822 Podkrai 12 16 Johann Putz „ do. 2l 17 Flanz Zh^uk „ Stcrmetz l 18 Gregor Serashin ^ Uradzhc i9 19 Matthäus Poshcnu l»2l Iderskllog 8 20 Fortunat Trost ,, St. V.it 20 21 Anton Lampe »620 Sadlog 7 22 Anton Mrssßneu „ Manzhe 7 23 Johann Paulini „ Wippach ^7 2^ Blast) Habbe l8,9 Iderskilog '^ 25 Iodst Tominz „ sadlog ^5 26 Johann Iamshtk ,, Wippach ^2 Bezi'rkscommissariat Wippach an, 20. I.ll'.i i817.