Gesetz- »»d Verordnungsblatt für das öHerreid)ififH((iril$e Mürteiilanö, bestehend aus den gefürsteten Grafschaften Görz und GradiSea, der Markgrafschaft Istrien und der reichsnnmittelbaren Stadt Triest mit ihrem Gebiete. L88L. IV. Stück. Ausgcgeben und versendet am 15. Februar 1881. 4. Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei vom 7. Februar 1881, betreffend die HeereSergänznng für das Jahr 1881. Auf Grund des Erlasses des k. k. Ministeriums für LandeSvertheidigung vom 4. Ja-itimt 1881 Z. 1-P., wird hiermit bekannt gemacht, daß die diesjährige Rcerutenstellung, mit den Theilcontingenten für das Küstenland von 1497 Mann für das stehende Heer (Kriegsmarine) und von 150 Mann für die Ersatzreserve, in den einzelnen Stellnngs-bezirken, wie folgt, stattfinden wird: in Triest am 1., 2., 3., 4., 5., 7., 8. und 9. März. In der gef ü r st eten Grafschaft Görz und GradiSca: in Haidenschaft . . . . am 4. und 5. März; In der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradišča: in Görz für den Stellnngö- bezirk der Stadt Görz. mit „ Görz für den StcllungS- bezirk der Umgebung . „ „ Canalc..........................„ „ Cervignano .... „ „ Monfalcone .... „ „ Tolmein.........................„ ,, Flitsch.......................... „ Sessana........................... „ Sollten.............„ „ Gradisea............„ „ CormonS.............„ J n der M a r k g r l in Capodistria .... am „ Pirano..............„ „ Castelnuovo .... „ „ Pinguente .... „ „ Buje....................... „ „ Parenzo........................... „ Mittcrburg .... „ „ Montana.............„ „ Rovigno............................ „ Pola.............................. „ Albona..............„ „ Bolosea............................ „ Cherso............................. u Beglia............................ „ Lussinpiccolo . , 7. und 5. März: 9., 10., 11., 12. und 14. Marz; 15. und 16. März; 10., 11. und 12. März: 14. und 15. März; 18., 21., 22., 23. und 24. März; 26. und 28. Mürz; 26., 28. und 29. März; 31. März, 1. und 2. April; 4. und 5. April; 7., 8. und 9. April. f s ch a f t J st r i c n: 21., 22., 23. und 24. Mürz; 17. und 18. März; 7., 8. und 9. April; 4. und 5. April; 26. und 28. März; 30. Mürz; 28., 29. und 30. März; 1. und 2. April; 1. April; 4., 5. und 6. April; 8. und 9. April; 11., 12., 13. und 14. April; 22. April; 25. und 26. April; 19. und 20. April. Pretis 5. Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei vom 2. Februar 1881, in Betreff der Fortdauer der in Pogled befindlichen Wegmauth. Im Einvernehmen mit dem istrianischen Landesansschussc, und mit der k. k. Finanz-direetion wird gestattet, daß die Wcgmanth in Pogled, welche am 18. December 1880 eingehcn sollte, für die Dauer eines weiteren Jahres, d.i. bis 18. December 1881, erhalten bleibe und zwar unter den im Statthalterei-Erlasse vom 30. November 1875, Z. 12842 enthaltenen Bedingungen, und mit den, von der Gemeinde Castna erbetenen Modalitäten, wornach alle Feldprodncte, welche die dortigen Insassen von ihren/ hinter Pogled gelegenen Gründen über die Manch einführen, wenn sie dies durch eine Bestätigung des Gemeindeamtes Nachweisen, von der Entrichtung der Gebühr befreit werden, und diese Bestimmung auch auf die Wagen mit Holz für den Hausbedarf, sowie auch für Wägen, welche beim Eintritt von Dürre Wasser führen, anzuwenden ist, ferner unter der Bedingung, daß die bei Staatsmanthen bestehenden Principien, wornach die Bcmauthung per Stück Zugvieh, und nicht per Stück Wagen erfolgt, auch für diese Privatum,ich zu gelten haben. Was hicinit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Pretiš m. p.