«82 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 74. Mittwoch den 2. April 1913. (gu Dep. VII. Nr. 1250 vom Jahre 1913 - Beiblatt Nr, 15 zum VcrordinmMilatt für die t. k, Landwehr.) AlltilrsausschreibW für die Aufnahme von Aspiranten in ciuc t. ». t. Infanterie' oder die t. u. t. ttnualleric- tadrttcnschnle mit der Widmnng fiir die l. t. Landwehr. Mit Veginn des Schuljahres 1918/14 (21. September) lverden in deil erstell Jahrgang der t. u. k. Kadetteuschulen der im R^eichsrnt vertreteueu Königreiche und Länder Aspiranten uiit dcr Widmung für die t. t. Landwehr aufgenommen. Die Einteililng der Aspiranten in dic einzelnen t. u. l. Iilfanterietadettenschlilen erfolgt seitens des Ministeriums für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Kriegsministerinm. Für den Eintritt ist das erreichte 14. uud nicht überschrittene 17. Lebensjahr fest-«oseht. Das Alter wird mit l. September berechnet. Bei Altersüberschreitungen bis zu einem Jahre tanu die Nachsicht derselben in den Aufnahmsgesucheu erbeten werden; die Entscheidung trifft das Ministerin»! für Landesverteidigung. In die höheren Jahrgänge werden teine Aspiranten aufgenommen. Die Aufnahmebedingungen siud in der „Vorschrift über die Aufnahme von Aspiranten in die t. u. f. Kadettenschuleu" (Auflage vom Jahre 1900 mit Nachträgen voi» Jahre 1902 und 1905) enthalten; hier werden nur die allgemeinen Bedingungen hervorgehoben. Diese sind: 1.) Die Staatsbürgerschaft der im Neichsrat vertretenen Königreiäx' und Länder; ' 2.) die törperliche Eignung; 8.) ein malelloses Vorleben (entsprechendes sittliches Verhalten); 4.) das erreichte Minimal- nnd nicht überschrittene Mar,imalalter; 5,.) die erforderliche Vorbildung; l>.) die Übernahme der Verpflichtung znm rechtzeitigen Erlag des Schulgeldes, in der Kauallerietadettenschnle auch des Equitationsbe it rages. ' Die Vorschrift über die Aufnahme von Aspiranteil in die t. u. t. tadelten schulen tann voni Verlag der l. t. Hof- nnd Slaatsdruckerei in Wien, >., Seilerstätle 2-1, oder von der Hofbuchli. Juni 1908, Z. 22.508, errichtelell, mit Bürgerschulen verbundenen einj ä h -ri gen Lrhrtnrse werden probe -lveise zur Anfnahmsprüfung für den ersten Jahrgang zugelassen, wenn sie einen solchen Lehrturs, an welchem die dentsche nnd die französische Sprache, dann die Algebra obligate Ilnterrichtsgegenstände sind, mit mindestens „b efriedigende m «gutemj" Erfolg absolviert haben und wenn der Bedarf uicht durch Mittelschüler gedeckt ist. Bürgerschulen der im Reichsrate dcr-tretenen Königreiche nnd Länder sind rüct-sichtlich der Anforderung der nachzlilveisen-den Vortenntnisse den Mittelschulen nicht gleichgestellt. Für den Eintritt in den ersten Jahrgang erstreckt sich die Anfnahmsprüfung auf nachfolgende Unlerrichlsgegenstände - „Deut-sche Sprache, Arithmetik und Algebra, Geometrie, Geographie, beschichte, Naturgeschichte, Physik, Ehemie", nndzwar in jenem Umfange, in dem diese Gegenstände in den bier untereil blassen der Mittelschnle gelehrt werden. Die Aufnahmsprüfung ift in deutscher Sprache abzulegen. Es ist gestattet, dcch sich die Aspiranten hiebei. als Erleichternng znr Darlegnng ihres Wissens und ihrer Fähigkeiten, ihrer Muttersprache bedienen. Sie müssen aber die deutsche Sprach soweit beherrschen, das; sie den Vorträgen folgen tonnen. Zu Puntt l» (Tchulneld) : Das Schnlgeld beträgt: :>) für eheliche oder legitimierte Söhue von Offizieren aller Swndesgruppen, evangel isä^'n, griechisch-katholischen nnd griechisch - orientalischen Militärgeist-lichen, Militärbeamten. Militärkapellmeistern, Unteroffizieren und in teine Rangtlasse eingereihten Mililärgagisten des aktiven, des Ruhe- llild Inualiden standes des Heeres, der .Kriegsmarine nnd der Landwehr 21 Kronen jährlich; - Privatschüler haben sich, um güllige Zeugnisse zu erlange», rechtzeitig der Prü-fnng mt einer öffeilllichen Mittelschule zu llnterziehe». >>) für eheliche oder legitimierte Söhne von Offizieren nnd nnter " > genanil-ten Mililärgeistlicheil und Militär-beamteil in der Reserve der gesamten bewaffneten Macht lind im Verhältnis der Evidenz der Landtvehr, von Offizieren «MilitärbeamteiN im Verhältnis „außer Dielist", dann von Hof- lind ^ivilstaatsbeamten nnd von Hof- nnd ^ivilstaalsbediensteten sowie von bosnisch - hercegouiuischen Landesbeamlen lind -bediensteten !U0 kronen jährlich; l'j fiir Sühne aller übrigen österreichischen Staatsbürger 800 Kronen jährlich. Das Schulgeld ist von den Angehörigen der Zöglinge in zwei Raten nnd un vorhinein am 21. September und am 1. April jedes Jahres bei der >lasse der betreffenden .«adettenschule zu erlegen. Für Zöglinge der Kavallerietadetten-schule ist jährlich ein Beitrag uon U)0 Kronen ill den zur Beschaffung der Reitpferde und sonstigen Erfordernisse für den Reitunterricht gegründeten Eauitationsfonds in den gleichen Raten wie das Schulgeld zu erlegen. Fiir die Söhne der unter ") genannten Militärpersonen beträgt dieser Beitran die Hälfte. Schnlgeldermäs;ignngen werden an dieser Anstalt nicht gewährt. Der Erlag eines Kostgeldes wird n i ch t gefordert. Die nach beigesetztem Formular alisgefertigten Aufnahmsgefucbe sind nach Erhalt des ganzjährigen Schulzeugnisses für das Schliljahr 1912/1918 bis längstens ersten August 19!8 beim nächstgelegenen t. t. Land. wehr - Ergänznngsbezirkstommando einzubringen. Die direkte Vorlage der, Gesnche ail das Ministerium für Landesverteidigung ist unzulässig. Den Anfnahmsgesuchcn sind beiznschlie-s;en: l.) Der Tauf (Goburts) schein des Aspiranten; 2.) der Heimntschein desselben; A.j das von einem aktiven Arzte des t. ll.t. Heeres, der >triegsmarine oder der Landwehr ausgefertigte ä r ztliche (^ u t -a ch l e u über die törperliche Eignuug des Aspiranten für die Militärerziehung (Dienstblich lV-^2U)"; 4.j das ganzjährige Schnlzeugnis für das Schuljahr 1911/12 nnd sämtliche Schulzeugnisse für das Schuljahr 1912/18'; 5.) das von der politischen oder Polizei-beHürde des Aufenthaltsortes des Aspiranten <-rusa.estellle Siltcnzeustnis snur dann, ' Bei der Nadetteuschule findet die Xwnstatiernng der körperlichen Eignung der zur Aufuahmsprüfung einberufenen Aspi ranten durch eine Commission statt, die an den Beflind dieses ärztlichen Zengnisses nicht gebunden ist. ' Wenn der Aspirant eine Wiederholungsprüfung abzulegeil hat. fo ist ein In-! terimszeugnis bciznschließcn. we,ln im Schulzeuguis die Angalx' über das einsprechende sittliche Betragen fehlt oder wenn der Eintritt in die.^adeltenschule nicht linmiltelbar ans einer öffentlichen oder »lit dem Rechte der Öffentlichkeit ausgestatteten Schule erfolgen folltej. Unvollständige oder verspätet einlangende Gesuche werdeu »licht berücksichtigt. Nach Beginn des Schnljahres findet eine Anfnahme von Aspiranten nicht m e h r st a t t. Wien. im März 1918. Vom l. l. Misittilllii für iiNbtMllciÜiWk ___Muster______ eines Äüfimhmsgesuches. ^ das k. k. Ministerium fiir Stempel Landesverteidigung ! I!ch bitte nm die Aufilahine meines Sohnes Emannel N. ill deil ersten Jahrgang einer l. n. t. Infanterietadettenfchule lder t. n. t. ^wvallerietadettenschlile ill Mätpisch-Weisstirchen) mit der Widmung für die t. t. Landwehr, und zwar wenn möglich nach >wnigsseld. Lemberg oder >lralau. Als Aufnahmsdokumentc le^e ich bci: 1.) Den Tauf «Geburtsschein menies Sohnes (Aller 10 Jahre); 2.) den Heimatschein desselben (Hm-matbcrechtigt ill Prag>; 8.) das militärärztliche Gutachten (tauglich ohne Gebreche»); 1.» die Schulzelignisse der letzten zwei Studienjahre meines Sohnes (erste Fort-gangötlasse >. Ich erkläre, das; mir die Bestimmungen der Vorschrift über die Aufnahme in die l. n. l. >ladeltenschulen vollinhaltlich bekannt sind lind das; ich mich verpflichte, allen daselbst festgestellten Bedingungen genau nachzukommen, falls »lein Tohn in die Kadettenschule anfgenommen wird. ......am .-ten . . . . !918. Franz N..... < Angabe des Charakters, beziehungsweise der Lebensstellung lind der Adresse des Bittstellers; falls ein Vormund bestellt ist. hat dieser das Gesnch mitzufertigen.) Anmertung. 1.) Nachstehend lver-den die in Betracht kommenden Infanterie-kivdetienschuleu mit Angabe der an den betreffende» Anstalten zum Vortrag gelangenden Nationalsprachen der Monarchie aufgezählt: Wien. Prag. Königsfeld (böhmisch»; »rakau, Lemberg «polnisch und ru-thenisch»; Liebenau (kroatisch,; Marlmra. (sluvemsch); Innsbruck (italieuisch). Üaibacher Zeitung Nr. 74. 683 __________ __________2. April 1913. Die 5kwallcrielat»et1enschulc (böhmisch und polnisch» befindei sich in Mährisch-Weißlirchen. 2.) Tas Gesuch und das ärztliche Gutachten sind mit einer Stcmpelmarke von I Krone, die übrigen Beilagen des Gesuches, wenn sie nicht schon gestempelt sind. je mit einer Stempelmarte von 80 Heller zu versehen. ___ Muster 2.___ Äufnahmsssesuch um einen Zahlplatz. Au , das k. k. Ministerium für ^ Stempel Landesverteidigung ^ Krone^ in Wien. - Ich bitte llm Auftmhme meines Edhnes Adolf N. in den ersten Jahrgang der t. t. Militär-Oberrealschule' (Franz Joseph-Militärakademie) in Wien und um Verleihung eines Zahlplatzes. AlsAufnahmsdokumente schliefe ich bei: 1.» Ten Tauf (Geburts) schein, 2.) den Heimat schein, 3.) das Tchulzcugnis des ersten Semesters des gegenwärtigen Schuljahres 1912/18 und das ganzjährige Schulzeugnis für das verflossene Schuljahr 1911/12 meines Sohnes, 4.) das militär(Iandloehr) ärztliche Gutachten. 5.» die amtliche Bestätigung, daß ich in der Lage bin. die Kosten eines Zahl-Platzes.' und zwar auch des erhöhten Kostgeldes in der Militärakademie, zu bestreiken. Es ist mir bekannt, das; die Verleihung eines Platzes noch keineswegs die tatsächliche, Aufnahme meines Sohnes in die Mi-litärerzichung sichert, diese vielmehr erst nach erneuert konstatierter Tauglichkeit und erfolgreicher Ablegung der Aufiuihmsprü-fullg erfolgen te Aufnahme meines Sohnes in die Militärerziehung sichert, diese vielmehr erst nach erneuert konstatierter Tauglichkeit und erfolgreicher Ablegung der Aufnahmsprüfung erfolgen lann. Ich verpflichte mich nach Aufnahme meines Sohnes in die Militärerziehung das Schulgeld von jährlich 2« Kronen an die Anstaltslassa abzuführen (sowie im Falle der Verleihung eines halben Frciplatzes das jährliche halbe Kostgeld regelmäßig zu den vorgeschriebenen Terminen, dann seinerzeit die Hälfte des erst festzustellenden Betrages für die Ausstattung meines Sohnes im Falle seines Austrittes aus der Militärakademie als Offizier zu erlegen). Es ist mir ferner bekannt, daß meinem Sohne, falls er während seiner Militär-erzichung einen geringeren a'ls den „guten" Gesamtcrfolg erzielen sollte, die ausnahmsweise zugestandene Begünstigung aberkannt werden wird. "Ich erkläre mich ferner mit einer vom Ministerium für Landesverteidigung event, verfügten Zuteilung meines Sohnes auf die Dauer seiner militärakademischen Studien zur t. u. k. Tlseresianischcn Militärakademie in Wiener Neustadt bei Aufrechterhalten seiner Widmung für die t. t. Landwehr ausdrücklich einverstanden' (und bitte um diese Zuteilung), lbitle jedoch, ihn nach Tunlichteit in Wien zu belassen). Eine etwaige Änderung meiner Adresse werde ich dem Ministeriuni für Landesverteidigung direkt bekanntgeben. N.. am ... Mai 1913. Wilhelm N., Oberrevident der k. t. Staatsbahnen. wohnhaft iil N.,.......gasse Nr. . . . ' Dieses Tchulzeugnis sowie das in die Anstalt mitzubringende ganzjährige u.Tchul-jahr 1912/18 müssen Vorzugszeug-nisse sein oder m indestens einen „sehr guten" Gesamte rfolg nachweisen. Dieser entspricht dem Zahlenwcrte 8,4 im Sinne der Fußnote zu Punkt 5 (Vorbildung) dieser Konkursausschrcibung. " Im Falle der Bewerbung um einen ganzen Freiplatz ist ein Mittellosigkeitszeugnis beizubringen. Den Gesuchen um einen halben Freiplatz ist die amtliche Bestätigung anzuschließen, daß der Bewerber nur in der Lage ist, die Kosten eines solchen zu bestreiten. ' Nur in Gcsucl>en um Aufnahme in die k. k. Franz Joseph-Militärakademie zu schreiben. ' Nur das Zutreffende zu schreiben. Anmerkun g. Die Stempelgebühren sind dieselben wie bei Muster 1. (Zu Dep. VII, Nr. 1250 vom Jahre 1913 — Beiblatt Nr. 15 zum Verordnungsblatt für die l. l. Landwehr.) ZonllllsllMreibW' für die Aufnahme von Aspiranten in die t. l, Militär-Obcrrealfchule und die l. k. Franz Ioseph-Militäralndemie in Wien. ä- Allgemeine Bestimmungen. Mit Beginn des Schuljahres 1913/14 (1. September in der Militär-Oberrcal-schule. 21. September in der Militärakademie) lvcrden in den ersten und zweiten Jahrgang der k. k. Militär-Obcrreal-schule sowie in den ersten Jahrgang der t. t. Franz Joseph - Militärakademie Aspiranten für Frei- und Zahlplätze mit der Widmung für die k. k. Landwehr aufgenommen. Die Aufnahme in den zweiten Jahrgang der Militär-Oberrcalschule ist jedoch nur auf eine geringe Zahl von Plätzen beschränkt. Eine Anzahl der in die k. k. Franz Joseph - Militärakademie aufgenommenen Aspiranten wird bei Aufrechterhalten ihrer Widmung für die k. k. Landwehr auf die Dauer der militäratademischen Studien der k. u. t. Thcresianischen Militärakademie in Wiener Neustadt zugeteilt. Diese, Zuteilung verfügt bei tunlichftcr Berücksichtigung diesfälliger Wünfche der ^ Exemplare dieser Konkursausschreibuna, mit der Skizze über den Umfang der Aufnahmsprüfnng sowie die „Orgauiscl>en Bestimmungen" für die obgenannten Anstalten (Dienstbuch .>esuchc für alle Platztategorien sind von den Personen der bewaffneten Macht im Dienstweg, von Hof- und Zivil-staatöbedienstclen im Wege ihrer unmittelbar vorgesetzten Behörde demjenigen Landwehrterritorialkommando einzusenden, in dessen Bereich die Gesuchstellcr angestellt sind oder wohnen. Alle anderen Personen haben die Gesuche bei dem nächsten Landwehr - Ergän-zungsbezirkstommanoo (in Wien beim Landwehrplatztommando) einzubringen. Die Gesuche sind von den gesetzlichen Vertretern der minderjährigen Aspiranten zu unterschreiben oder mitzufertigen und spätestens bis 15. Mai 1918 lx'i den betreffenden Behörden zu überreichen. Den Gesuchen sind die in den Mustern unter 1 bis 4, bezw. 5 genaunten Dokumente beizuschlicßen. Das letzte ganzjährige Schulzeugnis pro 1912/18, das ebenso wie jenes des ersten Semesters den „guten" Erfolg aufwcisen muß, haben die zur Aufnahmsprüfung einberufenen Aspiranten mitzubringen und v o r Ableaung der Prüfung beim Anstalts-lommando abzugeben. Die Angehörigen eines jeden aufgenommenen Aspiranten, ohne Unterschied der Platztntegorie, übernehmen die Verpflichtung, mil Beginn eines jeden Schuljahres 2tt Krollen als Schnlgeld an die Anstaltstassa zu erlegen. Die Angehörigen der Aspiranten haben erforderlichenfalls ihren voraussichtlichen Aufenthaltsort während der Monate Juli und August ill den Gesuchen zu bezeichnen und etwa später eintretende Änderungen direkt dem Ministerium für Landesverteidigung bctannt zu geben, um dadurch die rechtzeitige Benachrichtigung über die Er-Icdigung ihrer Gesuche zu sichern. ' Zur Feststellung des guten Gesamt-crfolges wird oen Klassifilationsnoten ein Zahlcnwert beigelegt, und zwar zählt: sehr gut 4, gut 8, genügend 2 Einheiten. Die Summe der Klassifitatioiiscinhciten aller obligaten Unterrichtsfächer (ausschließlich des Turnens und Singens) ist durch die Anzahl der Unterrichtsgegenständc zu dividieren. Beträgt der Quotient 2,4, so ist die Minimalleistung des guten Gesamterfolge? erreicht. " Privatschüler haben sich, um gültige Zeugnisse zu erlangen, rechtzeitig der Prüfling an einer öffentlichen Mittelschnle zu unterziehen. L. Besondere Vcstimmunnc« für: »,) Frciplätze. Auf Ireiplätze haben die ehelichen oder legitimierten Söhne der in nachstehenden fünf Gruppen genannten Personen österreichischer Staatsbürgerschaft Anspruch: 1.» der Offiziere des Soldatenstandes der gesamten beiuaffncten Macht, welche atliv dienen oder dem Ruhe- oder Invalide nstand angehören; 2.) der zur Verehclichung berechtigten Militärgeistlichen, Auditore, Ärzte, Trup« peurechmingsführer u. Militär (Landwehr)» beamten der gesamten bewaffneten Macht, welche, aktiv dieneu oder dem Ruhe- oder Invalidenstand angehören; 8.) der Offiziere aller Standesgruppen, aller zur Verehelichung berechtigten Militär-geistlichen und der Militär (Landlvehr)-beamten in der Reserve, im Verhältnis außer Dienst der gesamten bewaffneten Macht, dann im Verhältnis der Evidenz der ^andwehr, nach einer mindestens zehnjährigeil aktiven Militärdienstzeit; 4.) der ill keine Rangklasse eingeteilten Gagisten, dann der Unteroffiziere des aktiven und des Invalidenstandcs der gesanrten bewaffneten Macht nach einer luenigstenö zehnjährigen Präsenzdienstzcit und aus der während derselben geschlossenen Ehe; b.) der in eine Rangtlasse eingeteilten aktiv dienenden oder pensionierten Hof- und Zivilstaatsbeamten nach einer Gesamtdienstzeit von mindestens 20 Jahren. Der gleiche Anspruch lommt auch Waisen der in den Punkten 1 bis 5 genannten Personen zu. Söhneil anderer österreichischer Staatsbürger als der in den vorstehenden fünf Gruppcu genannten oder folcher, die den dort festgesetzteil Bedingungen nicht voll entsprechen, können nur a usna h m sweise halbe/ eventuell ganze Freiplätzc nach Maßgabe der Verfügbarkeit verliehen werden, wenn die betreffenden Aspiranten sich mit Vorzugs- oder mindestens mit „sehr guten'" S ch u lz c u gn i s se n ausweisen tonnen und ihre finanzielle und sonstige Rücksichtswürdigkeit amtlich dargetan ist. Der Fortgenuß eines so verliehenen Platzes wird von dem Erreichen eines zumindest „guten" Gesamterfolgcs abhängig gemacht. Bei minderem Gesamterfolg tritt die Abel'lcnnuug der zugestandenen ^'gün-stigllng ein. , >») Zahlplätze. ^ In die t. k. Militär-Erziehungs- und Bildungsanstalten werdeil auch Zahlzöglinge aufgenommen. Das Kostgeld für ein Jahr ist für die Mililär-Oberrealschule mit «00 Kronen, für die Militärakcrdciilie mit 1L00 Krollen festgesetzt. Dasselbe ist in zivei halbjährig im vorhinein fälligen Raten bei der betreffenden Anstalt zu entrichten. Eine bereits erlegte Rate des Kostgeldes wird bei vorzeitigem Alistritt eines Zöglings grundsätzlich nicht rückerstattet. Das Schulgeld von 28 Krollen wird mit Beginn eines jeden Schuljahres gleichzeitig mit der ersten Rate des Kostgeldes gezahlt. Außerdem ist für jeden Znhlzögling im höchsten Jahrgang der Militärakademie mit der letzten Rate des Kostgeldes der für die Ausstattung des Zöglings im Falle seines Allstrittes als Offizier jeweilig festgesetzte Betrag zu erlegen. Auf Zahlplätze in der k. l. Militär-Oberrealschule und in der k. k. Franz Io-seph-Militäratademie haben Söhne aller österreichischen Staatsbürger Anspruch, jedoch erhallen talentiert^ Jünglinge! Mit guten Schulzeugnissen, insbesondere Söhne von Offizieren und von Militär (Kriegsmarine-, Landlix'hr) beamten, dann von Hof- und Zivilstaatsbeamtcn den Vorzug. Wien. im März 1918. Pm l. l. Mlsitlim f8r WtsveMiM. ' Das von den Angehörigen eineS auf einem „halben Freiplatz" befindlichen Iög' lings zu entrichtende Kostgeld beträgt jähr« lich in der Militär-Oberrealschule 400 Kronen, in der Militcrri^ademie «00 Kronen und ist in zwei halbjährig im vorhinein fälligen Raten bei der betreffenden Anstalt zu erlegen. Gleichzeitig mit der ersten Rate ist das Schulgeld von 28 Kronen für das ganze Jahr auf einmal zu entrichten. Eine bereits erlegte Rate des Kostgeldes wird bei vorzeitigem Austritt eines Zöglings grundsätzlich nicht rückerstattet. Außerdem ist für jeden auf einem halben Freiplatz befindlichen Zögling im höchsten Jahrgang der Militärakademie mit der letzten Rate des Kostgeldes der für die Ausstattung des Zög, lings im Falle seines Austrittes als Offi-zier jeweilig festgesetzte Betrag in halber Höhe zu erlegen. " Der „sehr gute" Gesamterfolg entspricht dein Zahlenlverte 8,4 im Sinne >"-. Fußnote 2 dieser Konlursausschreibung, """ Laibacher Zeitung Nr. 74. 684 2. April 1913. Muster 1. Aufnahmsqesuch um einen ssreiplah für hierauf voll anspruchsbcrechtigle Aspi' ranten (beziehungsweise um einem halben Frei» oder Zahlplah). An das k. k. Ministerium für ! Stempel! Landesverteidigung ^ Krone ^ in Wien. ! I^ch bitte inn die Aufnahme mcincs Sohnes Josef N. in den ersten Jahrgang dcr k. t. Militär-Oberrealschnle" lFranz Joseph-Militärakademie) in Wien und um Vetcilung desselben mit einem ganzen' ihalbcn) Frciplah. s"Für den Fall, als nur mehr Halde Freipläl>e oder nur Zahlplähe verfügbar sein sollten, bitte ich um Be-trilung meines Sohnes mit einem solchen.> Als Aufnahmsdokumcnte schließe ich bei: I.) Den Tauf (Geburts) schein. ^.) den Heimatschein, A.) das Schulzclignis des ersten Semesters des gegenwärtigen Schuljahres «M2/I8 und das ganzjährige Schulzeugniö für das verflossene Schuljahr 1911/12 meines Sohnes, 4.) das militär (landtvehr) ärztliche Gutachten, "s5.) die amtliche. Veftätignng, daß ich in der Lage bin, die Kosten eines halben Frciplahes" (Zahlplatzes), und zn^r auch des erhöhten Kostgeldes in der Militärala-dcmie zu bestreiten, j Es ist mir betannt, dah die Verleihung cines Plahes noch keineswegs die tatsächliche Anfnahnie meines Sohnes in die Mi-lilärerzichung sichert, diese vielmehr erst nach erneuert loustatierter Taiiglichkeii und erfolgreicher Ablegnng der Allfnahnisprii-fung erfolgen kann. Ich verpflichte mich, nach Aufnahme meines Sohnes in die Militärerziehuug das Schulgeld von jährlich 28 Kronen" ssowie im Falle der Verleihung eines halben Frei-plahes oder eines Zahlplahcs das jährliche halbe, beziehungsweise ganze Kostgeld von 4. beziehungsweise 800 Kronen an der Militär-Obcrrealschulc und «00. beziehungsweise lUOO Kronen an der Militärakademie regelmäßig zu den vorgeschriebenen Terminen j an die Anstaltskasse abzuführen" sdann seinerzeit den erst festzustellenden Betrag für die Ausstattung mei-ncs Sohnes im Falle seines Austrittes ans der Militärakademie als Offizier zu erlegen I. ' Ich erkläre mich ferner mit einer vom Ministerium für Landesverteidigung eventuell verfügten Zuteilung meines Sohnes auf die Dauer seiner militäraka'demi-schcn Stndien zur k. u. k. Thervsianischcn Militärakademie in Wieuer-Reusiadt bei AusrechterlMten seiner Widinung für die t. t. Landwehr ausdrücklich einverstanden" Während der Zeit von ... bis ... (Juli und Augusts werde ich in N., . . . Gasse Nr. . . (Kuraufenthalt. Sommerfrische usw.! wohnen.j Eine etwaige Änderung meiner Adresse n»erde ich dem Ministerium für Landesverteidigung direkt bekanntgeben. N., am . . Mai 1913. Luise N.. Oberstenswitwe, wohnhaft in ........ gasse Nr. . Einverstanden! N.. am . . Mai 1918. Franz N.. Oberstleutnant im Landwehrinfantcrie-rcgilnrnt Nr. ^0 als Vormund. ' Nur gegebenenfalls das Zutreffende zu schreiben. ' Nnr in Gesuchen um Aufnahme in die t. t. Franz Joseph-Militärakademie zu schreiben. ' Nnr zutreffendenfalls aufzunehmen. Anmerkung. Das Gcsnch und das militärärztliche Gutachten ist je mit einem Stempel von 1 Krone zu versehen. Die übrigen Beilagen erhalten, wenn sie nicht schon gestempelt sind. je eine A0 .hcllcr-Stempelmarke. (gu Deft. V!l. 3ir. 1250 vom Jahre 1913 — Veiblatt Nr. 1b znm Verordnungsblatt für die l. l. Landwehr.) Mzze nbev den Mmfang der Auf nahmsprüfungen. I. Vorbemerkung. Für die Aufnahme in die k. k. Militär-Obcrrealschule und in die l. t. Franz Io-,^f-zh-Mililäraka'demie ist nichi allein maß->nd, dah die Aspiranten den Minimal- fordernngen der Aufnahmeprüfung cnt. sprechen, sondern es wird auch der Gesamt, eindruct der Bewerber, ihre Auffassungs-fähigteit, Lebhaftigkeit des Denkens und ihre Geschictlichkeit in der Wiedergabe des Wissens entsprechende Berücksichtigung finden. Sowohl in der l. t. Militär-Oberrcal-schnle als auch in der l. l. Franz Joseph-Militäraladeinie ist der Unterricht in den nachbezeichnetcn Nationalsprachen der Monarchie, nnd zwar in der böhmischen, polnischen, rulhenischen, slovrnischcn und italienischen Sprache obligat, so zwar, daß jcder^Zögling (Militäralademiter > eine dieser Sprachen — namentlich eine ihm noch nicht geläufige — zu lernen hat. Es liegt daher im Interesse der Aspiranten, sich tunlichst schon vor dein Ein-tritte in jener Sprache, die sie zn lernen beabsichtigen, einige Vortcnntnisse zu er-werbeu. Desglcicheu sind im Freihandzeichnen, das ebenfalls leinen Gegenstand der Aufnahmsprüfung bildei. entsprechende Kenntnisse für die Aspiranten wünschenswert, weil sie deren Fortkommen begünstigen. II. Sprache, in der die Aufnahms-prüfnng abznlcgcn ist. Die Aspiranten für die k. k. Militär-Obcrrealschule und für die l. t. Franz Io-seph'Militärasademie haben die Anfnahms-prüfnng in deutscher Sprache abzulegen, der sie soweit mächtig sein müssen, daß die Möglichkeit eines Studienerfulges gesichert erscheint. III. Umfang der Aufnahmsprilfungen. ä. Für dic l. l. Militär-Ol'crrcnlschulc. 1. Jahrgang. Deutsche Sprache. Gründliche Kenntnis der Formenlehre und der wichtigsten Partien aus der Satzlehre, der Rechtschreibung uud der Zeichensei^nng. Nichtiges, denlliches Lesen. Fertigkeit in der schriftlichen Wiedergabe einfacher Erzählungen und Bcschreibnngeu. Geograph,' e. Grundbegriffe der mathematischen, astronomischen lind physischen Geographie in dem Umfang, wie sie für die Unterstufe der Mittelschulen vorgeschrieben sind. Die Geographie, der fünf Weltteile nach Lage und Umriß in orographischer, hydrographischer, ethnographischer und topographischer Einsicht. Kenntnis der physiselien nnd politischen Geographie von Österreich-Ungarn. Geschichte. Kenntnis der wichtigsten Personen und Begebenheiten aus der Geschichte des Altertums, des Mitlelalters und der Neuzeit. Genauere Kenntnis der Hauptinomente der Geschichte der österreichisch-ungarischen Monarchie. N atur g c s ch i ch t e. Kenntnis der wichtigsten Formen des Tier-, Pflanzen-und Mineralreiches und der ivcsentlichsten unterscheidenden Merkmale zn ihrer systematischen Einteilnng. Physik nnd E h c m i e. A I! gc-ineine Eigenschaften der Körper. Die Schwere und die Moletularkräftc. Grundbegriffe von der Bewegung der Körper, Wärine, Magnetismus, Elektrizität, Akustik und Optik. Kenntnis der hauptsächlichsten physikalisch-chemischen Grundgesetze uud der für das praktische Leben wichtigsten Elemente und ihrer anorganischen Verbindungen. M athe m a t i t. Gründliche, Kenntnis der sogenannten elementaren Mathematik in dem Umfn'ng, wie dieser für die Zivil-Unterrealschnlen vorgeschrieben ist. A rith m e t i k. Verirantheit mit den gebräuchlichsten Operationen mit ganzen nud gebrochenen, besonderen nnd allgemeinen Zahlen. Das Rechnen mit unvollständigen Zahlen; das abgekürzte Rechnen mit Dezimalzahlen. Die Lehre von den Verhältnissen und Proportionen mit besonderen lind allgemeinen Zahlen. Die einfache nnd zusammengesetzte Regeldetri »tit Anwendung der Schlußrechnung und der Proportion; die Prozentrechnung lvon hundert) lind die einfache Zinsenrechming. Kopfrechnen. Ouadricren nnd Kubieren ein- u. mchrgliedriger Ausdrücke, sowie dekadischer Zahlen. Die Ouadrat- und Kubikwurzel alls dekadischen Zahlen. Auflösung von, Gleichungen ersten Grades mit einer oder mehreren Unbekannten. G cometri e. Grundbegriffe der geometrischen Formenlehre und der Planimetrie. Geometrische Operationen mit Strecken. Die Lehre von den Winkeln uud parallelen Geraden; die Lehre v,om Drcicck; Kongruenz der Dreiecke, Vierecke und Vielecke. Die Kreislehre; Sehnen- und Tangentengebilde, die Kreisteilung und Konstruktion der regelmäßigen Vielecke. Die Flä-cheubcrechnung. die Lehre vou den flächen-gleichen Fignrcn nebst ihrer Verwandlnng und Teilung, der pythagoräische Lehrsatz und das Wichtigste über die Ähnlichkeit geometrischer Figuren. ^ Die Elemente der Stereometrie: Gegenseitige Lage von Geraden lind Ebenen, die körpcrliä)c Ecke, Körper und ihre Ausmessung lPrisma, Zylinder. Pyramide, Kegel, Kugel und die regelmäßigen Körper!; Konstrliklion lind Eigenschaften der Kegel-schnittlinicn. Geometrisches Zeichnen. Eilt? sprechende Übung im Gebrauch der Zeicl)en-ntensilien bei Lösung einfacher Konstrut-lionsanfga'ben. Französische Sprache. Laut- u. Leselehre. Gruudelementc aller Redeteile. Die Hilfszeitwörter „avoir" und „etre" sowie die Hauptzeiteu der regelmäßigen Konjugationen. Bei Aspiranten, welche diese Sprache Ichrplanmäßig nicht gelernt haben, wird ein milderer Maßstab angelegt. Schönschreiben. Gilt lesbare, gefällige und fließende deutsche und lalei-niscl)c Kurrentschrift. 2. Jahrgang. Dentschc Sprache. Gründliche Kenntnis der Wort- und Satzlehre, sowie der Orthographie. Richtiges deutliches Lesen und individuelle Wiedergabe des Gelesenen. Einige Fertigteil in der selbständigen Verfassung einfacher konkreter Aufsätze. Geographie. Im Umfange wie für die Aufnahme in dcn ersten Jahrgang. Außerdem eingehendere Kenntnis der Länderkunde der fremden Erdteile bei Hervorhebung der Beziehungen zn Europa uud namentlich zur östcrreichisch-nngarischen Monarchie. Geschichte. Wie für die Anfnahme ill den erstell Jahrgang, jedoch mit entsprechend höheren Anforderungen hinsichtlich der Kenntnisse der Geschichte des Altertums lind des Mittelalters bei besonderer Berücksichtigung des pragmatischen Zusammenhanges der Begcbenl)eitcn nnd der kulturhistorischen Momente. N a tnrg e s chicht e. Botanik. Kenntnis der Gruppen des Pflanzenreiches ill ihrer natürlichen Anorduung anf Grund des äußeren und (wo nötig! inneren Balles nnd der Lebensverrichtungen der Pflanzen im allgemeinen. Kenntnis des Baues und der Fort-pflanznng der Sporcnpflanzen und deren wichtigsten Vertreter, namentlich jener, die im Halishalte der Natur und der Menschen eine »nichtige Rolle spielen. Beschreiben der einheimischen Koniferen. Die wichtigsten Familien der Mono- nnd Dilotylcdoncn mit besonderer Berücksichtigung von Nutzeil uud Schaden. Zoologie und Mineralogie im Umfange, wie für die Anfnahme in den eisten Jahrgang. Physik. Im Umfange wie für die Aufnahme in den erstell Jahrgang. (5 h c m i e. Eingehendere Kenntnis der wichtigsten Bcgriffc und theorctisclfen Lehr-nnd Erfahrnngssätzc der allgemeinen (5he-mie, gcnnncre Kenntnis der Eigenschafteil, danrt des Vorkommens, der Darstellung nnd der praktischen Verwendbarkeit von Wasserstoff, Sauerstoff, Stickstoff, Kohlenstoff sowie der wichtigsten Verbindungen dieser Elemente; analoge Behandlung von EHIor. Brom, Jod, Fluor. Schwefel. Bor, Phosphor, Arseu, Antimon, endlich von Silizium. Klirze allgemeine Charakteristik der Metalle. Vorkommen, Darstellung, Eigenschaften und Anwendung derjenigen Me-lalle und Melallverbindungen, die in theoretischer oder praktischer Hinsicht besonders beachtenswert sind. Math e m a t i t. Arithmetik. Im Umfange wie für die Aufnahme in den ersten Jahrgang. Überdies ilenntnis der Lehre von den Potenzen uud Wurzeln; Auflösung von Gleichnnaen zweiten Grades und einfachsten Gleichungen hüherrr Grade, die sich mif qnadrntischc zurückführen lassen, mit einer Unbekannten; einfachste Gleichungen zweiten Grades mit zwei Unbekannten; Logarithmen. Geometrie. Im Umfange wie für die Anfnahme in den ersten Jahrgang. Darstellende Geometric. Die wichtigsten Lehrsätze über die Lagebcziehun-s^n zwischen Geraden nnd Ebenen uuler gelegentlicher Berücksichtigung der Kreuzrißebene. Die Fnndamcntalaufgaben der darstellenden Geometrie über Punkte, Gerade und Ebenen unter gelegentlicher Berücksichtigung der Kreuzrißebenc. Darstellung regelinäßiger Prismen nnd Pyramiden von vorgeschriebener Gestalt und Lage samt ihren Schatten; Ermittlung ebener Schnitte voll Prismen und Pyramiden oder anderer ebenflächiger Körper; Aufsuchen der Dnrchdringungsfigur zweier solcher Körper in den einfaäistcn Fällen. Französische Sprache. Lesen uud übersehen einfacher Lescstückc; Elemente der Formenlehre aller Redeteile; die regelmäßigen sowie Kenntnis der gebräuchlichsten unregelmäßigen Zeilwörter; entsprechender Worworrat. V. Für den crslen Iahrgan«' der l. t. Franz Ioscph-Militnlakadcmis. Deutsche Sprache. Aufsatz übc.r ein Thema des allgemeinen Wissens bei Ein- haltung einer ein^'ihalb- bis zweistündigen Arbeitszeit. Aspiranten nichioeutscher Zunge müssen die Grammatik in jenem Umfang beherrschen, der sie zum logischen Satzbau befähigt. Geographie. Kenntnis der physi, schen und politischen Geographie Emropas, insbesondere der österreichisch - ungarischen Monarchie und der Nacicharstaatcn. Allgemeine Kenntnis der übrigen Erdteile, mit besonderer Berücksichtigung der enropäischen Kolonien. Richtige Begriffe ans der mathematischen lind physikalischen Geographie. Geschichte. Die Kenntnis dcr Geschichte Österreichs und Ungarns in ihrer gesamten historisclM Entwicklung. Die Kenntnis der wichtigen historischen Begebenheiten aus dcr allgemeinen Weltgeschichte i Altertum, Mittelaltcr und Neuzeit). Mathematik/ Arithmetik und Algebra einschließlich dcr Auflösung von Gleichungen zweiten Grades mit einer nnd zwei Unbekannten. G e ome, trie: Planimetrie, Ttcveo-mctrie nnd ebene Trigonometrie. Physik. Allgemeine nnd besondere Eigenschafteil der Körper; Mechanik fester, flüssiger und gasförmiger Körper; Wellcn-lehre, Akustik, Optik, Wärme. Magnetismus und Elektrizität mit clementar-mathema-ti-scher Begründung. Französische Sprache. Geläufiges Lesen, übersetzen leichter Lesestücke aus dem Französischen ins Deutsche. IV. Schlntzbemcrknng. Es wurde die Beobachtung gemacht, daß Gymnasiasten einzelne für fic neue Gegenstände (z. V. Französische Sprache, Chemie, darstellende Geometrie) erst kurz vor der Aufnahmsprüfnng. d. h. in einem Zeit» rnlline von tt bis « Woä)cn. zu bewältigen versuchten. Es ist llcrr. daß ein solches Bemühen nur mit einem Mißerfolg enden kann. ' Die Aufnahme in einen höheren Jahrgang der t. t. Franz Joseph-Militärakademie findet nicht statt. ' Auf die Fertigkeit in dcr Ausführung arithmetischer nnd algebraischer Operationen, besonders bei Lösung von Gleichungen sowie anf genaue Kenntnis dcr wichtigsten Formeln der Geometrie uud dcr ebenen Trigonometric und Fertigkeit im Gebrauch der Logarithmen wird besonderes Gewicht gelegt. 1179 3 2 Z 1234 B, Sch. N. Konkursausschrcibung. An der zweillafsissm Volksschule in Fara« Vas wird eine Lehrstelle mit dru systemisierten' Veztigcu und dem weuusse einer Naturalwoh» nung zur definitive» Veseyunq ausgeschrieben. Im lraiuiichen öffentlichen VollZschuloiensle noch nicht definitiv augestelltc Vrwerber haben durch ein sta a ts ärz t l i ch e s Ieuyms den Nachweis zu erbringe», daß sie die volle phy» fische Eigmmss für dcn Schuldienst besitzen. Gehörig instruierte Gesuche sind dis 2. Mai 1913 im vorgeschriebenen Dienstwege Hieramts einzubringen. K. ». Vczirksschulrat Gottfchee, am 24. März 1913. 1231 5J5?'.0 ^Zl^J*?/1:* Oklic. Zoper Janeza Bergant iz Most kojega bivalisÈe jo neznano, je po-dala Ivana Bergant iz Most 3 tožbe radi 1.) 377 K 96 h, 2.) 800 K in 3.) 1000 K in bo pri razpravi, ki se je na podlagi teh tožb doloèila na 15. marca 1913 ob 9. uri dopoldne, v 8obi Št. 6 podpisanega sodišèa, za-stopal toženca skrbnik a. a. Andrej MerŠe, župan v Mostah. C. kr. okrajna sodnija Kamnik, odd. II., dne 3. marca 1913. 1~235 " E 96/13 10 Dražheni oklic. Pri podpisanem sodiäcu se vrši dne 5. majnika 1 9 1 3 ob 9. uri dopoldne v izbi St. 26 dražba zeraljišèa vl. št. 48 z. k. Žirovnica, ob-stojeèega iz hiše št. 4 na Bregu, go-spodarskega poslopja, okrožne peèi, drvarnice, zemljiških in gozdnih parcel. Cenilna vrednost 20.001 K «3 h. Kot pritiklinu se proda poljßko t-rodje v vrednosti 14 K 20 h.