Gesetz- miti Verordnungsblatt für das österreichisch - istirische Mfleufanö bestehend aus den gefürsteten Grafschaften Görz und Gradišča, der Markgrafschaft Istrien und der reichsunmittelbaren Stadt Triest mit ihrem Gebiete. ------------------ Jahrgang 1895. VI. Stiicf. Ausgegeben »n d versendet am 11. April 1895. 8. Kundmachung der f. f. knstenländischen Statthalterei vom 22. März 1895, Nr. 4776, betreffend die Zn erkenn ung des Ocffentlichkeitsrechtes an das griechische Spital zu Alexandrien. Im Einvernehmen mit den Landesausschüssen der reichsunmittelbaren Stadt Triest mit ihrem Gebiete und der Markgrafschaft Istrien wird das griechische Spital in Alexandrien als öffentliche Krankenanstalt mit allen hinsichtlich der Berpflegskostenvergütnng daraus refultirenden Rechtsfolgen anerkannt. Der k. k. Statthalter: Äiitalbisti m. p.