^r. 373. Dinstag den 26. November 4850. s 2258. (3) Nr. 14018. Kundmachung. Die Maßregeln zur Verhütung des ungesetzlichen Entganges der mit Hcimatscheinen oder Wan« derbüchern abwesenden Stcllungspflichtigen bei der nächst bevorstehenden Recrutirung betreffend. Nachdem Se. Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 20. und 21, v, M. nach Anhörung des Ministerrath.s cine neuerliche Rese Documents als Reiseausweise benutzen will, "uf denselben die Bestätigung der Bczirkshaupt-Wannschaft seines Heimatortes zu erwirken. Diese Bestätigung lst nur zu erth^len, wenn er seiner Militärpflicht bei dicftr Srcllung Genüge gelei« st« y^ 2. Diejenigen Militärpflichtigen, welche be-leits mit einem Heimatscheine oder mit emem noch 'ucht erloschenen Wanderbuche versehen sind und l'ch außerhalb ihrer Gemeinde aufhalten, haben sich binnen acht Tagen nach Kundmachung dieser Verordnung bei der Beznkshauptmannschaft ihres dcrmaligen Aufenthaltsortes, mit ihren Heimats-scheinen oder Wanderbüchern anzumelden. 3. Die Bez. Hauptmannschaft hat den Mi' Iltärpflichtigen nach seiner eigenen freien Wahl "M gebundener Marschroute an seine zuständige ^ez. Hauptmanlischaft zu mstradiren, oder wenn bcm Militärpflicht,gen s 5. Auf Grund der übersendeten Assentlisten 't der Militärpflichtige ohne Verzug der nächsten lsentirungs-Commission vorzuführen, und im ?"Ue seiner Untauglichkeit dieser Umstand auf ^'Nln, Heirnatschelne oder Wanderbuch? zu bemer- ^' jedenfalls aber ist von der assentircnden Be- I,. hauptmannschaft eine Assentliste der Heimat- den ü^ ^' Hauptmannschaft als Auskunft über v " Erfolg der Vorführung zur Assentirung wie« " zurück zu senden. , Z.48Ul jZ, wird die Herstellung des Unterbaues der Strecke vom Trauer-! berg bis zur Höhe vor Loitsch, auf der k. k. ' südlichen Staatseisenbahn im Wege der öffentlichen Concurrenz durch Ueberreichung schriftlicher ! Offerte an den Mindestfordernden überlassen. Denjenigen, welche diese Bauführung zu übernehmen beabsichtigen, wird Folgendes zur Richtschnur bekannt gegeben: 1. Es sind an Erd-, Felsenbrech- und Spreng' arbeiten......5U!>,64U fl. 44 kr. an Bauobjectcn für . . 1,855.816 „5» » „ Stütz- und Wandmauern ,, für ..... 192.887 „26 „ ,. diversen Arbeiten für . 26.U18 » it » zusammen für den Betrag von 2,585,26» st. 12 kr. zur Herstellung beantragt. 2. Die auf einem 15 kr. Stämpel ausgefer^ tigten Offerte müssen längstens bis 21. December 185U Mittags um 12 Uhr versiegelt, und mit der Aufschrift: „Anbot zur Herstellung des Unterbaues für die Staatseiscnbahnstrecke von Traucrberg bis zur Höhe vor Loitsch" versehen, bei der k. k. General-Bau - Direction für die Staatseiscnbahnen in Wicn, Wollzcil Nr. 8U7, eingebracht werden. 3. Jedes Offert muß den Vor - und Zuna-men des Offerentcn, und die Angabe seines Wohnortes enthalten. Der Nachlaß an den Einheitspreisen ist in Percenten, und zwar sowohl mit Ziffeln als Buchstaben anzugeben. Offerte, welche die>cn Bedin^ gungen nicht entsprechen, oder andere Bedingungen enthalten, werden nicht beachtet werden. 4. Der Offcrcnt, welcher seine persönliche Fähigkeit zur Ausführung von derlei Bauten bei den Staatöeiscnbahnen nicht bereits dargethan hat, muß diese Fähigkeit auf eine glaubwürdige Art nachweisen. Ferner hat derselbe ausdrücklich zu erklären, daß er die auf den Gegenstand dieser Kundmachung Bezug nehmenden Pläne, Vorausmaße, Kostenüberschläge, Prelstabcllen, allgemeinen und besonderen Baubcdingnisse und die Baubeschreibung eingesehen, selbe wohl verstanden habe, und sich genau darnach benehmen wolle, zu welchem Behufe er die erwähnten Do-cumcnte noch vor der Uederrcichung des Offertes unterschrieben habe. Die gedachten Behelfe werden bei der Gene-ral-Bau «Direction für die Staatöeisenbahnen zu Wicn in den vormittägigen Amtsstundcn von 8 bis 2 Uhr zur Einsicht für die Offcrentcn be« reit gehalten. 5. Dem Offerte ist auch der ErlagSschein über das bei dem k. k. Universal »Camera!-Zahlamte in Wien oder bei einem Ptovinzial- Cameral » Zahlamtc erlegte Vadium mit 5 Percent von der annäherungsweise ausgemittelten Vausumme beizuschliesien. Das Vadium kann übrigens in Barem oder in hie. zu gesetzlich geeigneten österreichischen Ataats-papicren nach dem Vö'rsewerthe des dcm Erlags-tagc vorausgehenden Tages (mit Ausnahme der nur im Nennwerthc annehmbaren Obligationen der Verlosungs - Anlehen von den Jahren 1834 und 18Ü9) erlegt werden. Auch können zu diesem Behufe gehörig nach dem Paragraphe 1374 des a. b G, B. versicherte hypothekarische Verschreibungen, welche jedoch vorher in Beziehung auf ihre Annehmbatkeit von der k. k. Hof- und nieder« österreichischen, oder von einer Provinzial-Kammer-Procuratur geprüft und anstandslos be» funden worden seyn müssen, beigebracht werden. <». Die Entscheidung über das Ergebniß der Concurrenz-Verhandlung wird von dem hohen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten nach Maßgabe der Annehmbarkeit der Offerte und der Vertrauungswü'rdigkeit des Offe-renten erfolgen. Bis zu dieser Entscheidung bleibt jeder Offe-rent vom Tage des überreichten Anbotes für dasselbe, sowie auch dazu rechtlich verbunden, im Falle als sein Anbot angenommen wird, den Vertrag hiernach abzuschließen. 7. Das Vadium des angenommenen Anbotes wird als Caution zurückbehalten werden, wenn der Unternehmer nlcht etwa (was ihm gegen be« sm,deres Einschreiten frei steht) die Caution in anderer gesetzlich zulässiger Art bestellen will. Die Vadien der nicht angenommenen Anbote werden sogleich den Off^r. nten zurückgestellt werden. Bon der k. k. General-Bau -Direction. Wien am '^U. November. l85N. Z. 2264. (2) Nr. 63l8. 6. Nr. 15023. Kundmachung. Bei dem Umstände, als von der Staatsveri waltung der Betrieb der südlichen Staatseisen-bahn im '/aufe des Iahleö »851 in eigene Regie übernommen wud, und daß der bei ausgedehnterer Anwendung der Steinkohlenfeuerung auf der Strecke von Mürzzuschlag bis '.'aioach für das Jahr vom Juni 1851 bis Ende Mai »852 veranschlagte, einem Quantum von NWW Kloster Iii" langen weichen Scheitern gleichkommende Holzbedarf zu bedecken ist, io werden alle Besitzer von Waldungen oder Holzoonathen eingeladen , in Beziehung auf die Lieferung dieses Holzquantums ihre Anbote mittelst schriftlicher versiegelter Eingaben unter der Bezeichnung: ..Offert zur Brennholzlieferung für die südliche k. k. Staatseisenbahn", längstens bis Ende Jänner 1U5I an die k. k. Generaldircction für Communications!, Abtheilung l in Wien, gelangen zu machen. Von der Betheilung an dieser Concurrenz sind die Besitzer von kleinern Waldungen oder minderen Vorrathen um so weniger ausgeschlossen, als auch Anbote auf geringere Quantitäten überreicht werden können, nachdem die Gesammt-mmge von 10U0U Klaftern, welche sowohl in hartem, so wie in weichem Holz, als auch von geringerer Länge als 36 Zoll angeboten werden kann, auf sämmtliche Stationen der ganzen Bahn van Mürzzuschlag bis Laibach vertheilt wird. Jeder Unternehmungslustige hat die Quanti« tät und die Gattung des Holzes, welches er zu liefern beabsichtigt und jenen Stationsplah der StaatSbahn, auf welchem er da6 Holz aufzustellen gedenkt, genau zu bezeichnen, die Länge des Holzes und den billigsten Preis bestimmt anzugeben und zu erklären, von welchem Zeitpuncte an er die wickliche Ablieferung beginnen, und in welchen Parthien, dann bis wann cr dieselbe zu beenden sich verpflichten will, und in welcher Art er für die pünctliche Erfüllung seines Ver- 922 sprechens der Staatsverwaltung Sicherheit zu gewahren gedenke. Daß Holz muß ungeschwemmt, gesund und außer der Saftzeit geschlagen seyn, und aus geklobenen Scheitern, nämlich ohne Beimengung von Prügeln bestehen . und auf dem Äblieferungs-platze in zwanzig Klaftern (Wiener Maß) lan-gen Reihen, mit nur 2 Krcuzstößen und einem Aufmaße von vier Zoll, fest und gut geschlichtet aufgestellt welden. Bis zur erfolgten Uebernahme durch die Organe der Staatsverwaltung sieht daö Holz auch in der Eisenbahnstation auf Gefahr des Lieferanten. Sollte den l. f. Organen die Schlichtungsart nicht vertragsmäßig oder nicht fest und eng ge> nug erscheinen, so steht es dem l. f. Uebernahmö-beamten frel, eine beliebige, 20K!afttr lange Holzleihe in Gegenwart des Lieferanten oder seines Bestellten, oder wmn derselbe dabci zu seyn sich weigerte, auch ohne dessen Gegenwart umschlich-ten zu lassen, und der Lieferant hat sich verbindlich zu machen, das ganze zur Uebernahme bereit stehende Quantum, nach Maßgabe des bei der Probeschlichtung der gewählten Reihe gefundenen Resultates, unweigerlich zu übergeben. Die Übernahme erfolgt spätestens 8 Tage nach der von dem Lieferanten erstatteten Anzeige der geschehenen Ablieferung und Schlichtung der Hölzer, und kann bei großen Lieferungen auch vcu-thienweise Statt finden. Für die übernommenen Holzlieferungen wird dieZahlung über Beibringung des Übelnahmsschei-nes mit thunlichstcr Beschleunigung entweder in Wien, oder bei der Landeshauptcasse in (Hratz, Laibach oder Klagenfurt, gegen gcstämpelte Quittung geleistet werden, jedoch hat der Lieferant, falls er zur Sicherung des Vertrages der Staats? Verwaltung nicht früher eine entsprechende Laution leisten würde, wenigstens fünf Procent der For< derung als läaution so lange zurückzulassen, bis seine lZontractöverbindlichkeit vollkommen erfüllt ist, Brennholz, welches nicht dic bedungene Qualität oder Länge hätte, oder nicht durchaus aus Schciterholz bestände, sondern mit Prügelholz vermengt wäre, kann von der Staatsverwaltung ganz zurückgewiesen werden, und der Lieferant wäre verbunden, das zur Annahme nicht geeignete Holz binnen 14 Tagen vom Stationsplatzc weg' zuschaffen. Im Falle der Oontractbrüchigkeit des Lieferanten soll eö der Staatsverwaltung frei stehen, ent« weder die Caution einzuziehen, oder auf Kosten des Lieferanten, wenn auch zu höheren Preisen, für die nicht übernommene oder fehlende Quantität, das den (Zontractsbedingnissen entsprechende Holz in gleichem Quantum anzuschaffen. Für ein Exemplar dcs Lieferunqscontractes sind die ^tampelkostcn von dem Lieferanten zu tragen. Von der k. k. WenerabDirection für Commu-mcationen. Wien am 1l. November 1850. Z. 2255 (2) Nr. 3640. Verlautbarung. Bei dem hiesigen Rechuungs > Departement der directen Steuern kommt die dlrigirende Rech' nung5-Officials-Stelle mit dem >ystcmmäßigcn Gehalte von 800 st. zu besetzen. Zur Bewcrbung wird dle Frist bis Cnde December d. I. gestellt. Diejenigen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, haben sich über ihr Alter, Gc« bmtsott, Stand und blbher geleisteten Dienste, dann insbesondere über ihre Kenntnisse im Ca-tastral - und Steucrsache, so wle im Rechnungswesen, und über die im Concepte erlangte Fertigkeit und Sprachkenntnisse auszuweisen. Die Gesuche sind im Wegc der vorgchtzten CteUe am die gefertigte Steuer - Direction zu überreichen. Won der k. k. Steuer - Direction des Kron-landrö Krain. Laidach am 18. Nov. 1850. Z?^"^w7^l) Nr. 114Äs Kundmachung. Von der unterm 25. v. M, Z.924U, vcr-anlaßtcn Concurs- Kundmachung zur Besetzung einer erledigten Manipulations- Adjuncten- Stelle mit 800 si. Gehalt, 5uk !il. :», hates das Ab-kommen zu erhalten. K. k. Finanz - Landes - Direction. Gratz am ll5 November 1850, Z. 2239. (3) Nr. 7814^2582, 9Ul8 Concurs - Kundmachung. Im Bereiche dieser Finanz - Landes »Direction sind verschiedene Concipistcn ^ Stellen der Gehalts-classen von «00 si. und 500 si. zu besetzen, dann auch mehrere Adjutcn jährlicher 300 si. für Con-ccpts - Practikanten zu verleihen ; für welche hiermit der Concurs bis letzten Decembcrd. I. eröffnet wird. Die Bewerber um Concipistenstellen oder Ad-juten werden demnach aufgefordert, ihre dieß-fälligen Gesuche hierorts binnen der bezeichneten Frist, und zwar sofern sie bereits im Staatsdienste stehen, im Wege ihrer vorgesetzten Behörden einzubringen und sich darin ('ber die zurückgelegten juridisch-politischen Studien, die im Fache der Finanzvcrwaltung etwa zugebrachte Dienstzeit, die allenfalls bestandene Gefallsobergc-rlchtliche Prüfung für den Conceptsdienst bei leitenden Finanzdehörden, endlich über die Kenntniß der deutschen und italienischen Sprache auszu-wcisen. Bewerber, welche sich über die eben erwähnte Prüfung, oder außer der Kenntniß der deutschen und italienischen Sprache noch über jene einer slavischen Sprache ausweisen, wird eine vorzugsweise Berücksichtigung zu Thell werden. Die Bewerber um Ädjuten, welche vor dem zweiten Semester dcs Studienjahres 1849-50 ihr Quadriennium schon vollendeten, und sich über ihren Fortgang in den Studien oder über die Frequentation der Vorlesungen in der Art aus-weisen, wie es nach den bisherigen Bestimmungen genügte, können gemäß H. 59 des Gesetzes vom 30. Juli 1850 bis zum Ablauf des Solar-jahres 1850 in die Conceptspraxis aufgenommen werden, ohne sich der theoretischen Staatsprüfung zu unterziehen. Jene Concepts-Practikantcn, welche aus andern Provinzen in den Fincmzd'enst innerhalb des Bereiches der gefertigten Finanz - Landes - Direction übertreten wollen, wird die Vergütung der vollen normalmäßigen Reisekosten zugesichert. Von der k. k. küst. dalm. Finanz-Landcs-Direction. Trieft am 24. October 1850. Z. 2242. (3) Nr. «768. Kund m a ch u n g. Nach einer Mittheilung des k. k. Militar-Verpsiegsmagazins vom 1l. d. M., Z. 80l, wird der Bedarf für die Beschalpferde und die Wartmannschaft an Brot, Hafer, Heu undl Streustroll für die künftige Beschälzeit, nämlich für die Station Krainburg auf die Zeit vom I. März bis Ende Juni, und für die Station Neu. marktl vom 16. März bis 15. Juli 1851 si. (hergestellt, und die dicßfäUigcn Verhandlungen werden am 18. December Vormittags um l! Uhr bei dieser Bezirkshauptmannschaft und am l!). n. M. zur nämlichen Stunde in der Kanzlei des Gemeinde-Vorstandes zu Neumarkll abgehalten. Hievon werden die Unternehmungslustigen in die Kenntniß geseht K. K. Bezirkshauptmannschaft Krainburg am 15. November 1850. Z. 2257. (!) Zahlungs-Aufforderung an die ehemaligen Unterthanen und Grund: holden der Gült Waisach zu Krainburg. In Folge der hohen Ministerial'Verordnung vom 9. August und 29. September 1850, kundgemacht durch die Neichsgesetz - und Regierungsblätter <^lX und (^XXIX, Nr. 32« und 3W>, sind die sämmtlichen grundherrlichen Urbarial-Forderungen - Rückstände bis einschließig 1847, von den Verpflichteten an die Berechtigten abzuführen, widrigcns diese Ausstande im Rechtswege eingetrieben werden. Um den Rückstandlcrn bedeutende, bei mehreren Parteien mit den Restbetragen selbst in keinem Verhältnisse stehenden Kosten zu ersparen, werden nun Diejenigen, welche mit Urba« lialgeld - und Natural ^ Giebigkeiten, Lau-demien und sonstigen aus dem bestandenen Unterthansverhältnisse herrührenden Leistungen bis inclu8. »847 anhcr aushaften, hiemit auf' gefordert, die erwähnten Rückstände bis Ende des Monates Jänner um so gewisser an das gefertigte Verwaltungsamt abzuführen, als sonst diese Rückstände auf Kosten der Nestanten im Rechts' wegc eingetrieben werden würden. Inhabung der Gült Waisach zu Krainburg. Kraiburg am 22. November I850. Z. 2370. (l) ^i^^l?' Edict. Von dem k. k BeiittZgtllchie Laidach I. Slc« lion wild bekannt gegelen - Es sni auf Einschtcilcn des Hern! Amon Mah0löi<5, die Re,»ssumnung del/ mil Bescheid »,om l l. September d. I., Z. 13',9, systllit» neculiven Fiilbil'tung der am 27. Aplil d. ^. auf li»8 fi. 8 tr. geschälten Fährnisse des Heu» ^cegor Holbiö bewilliget, und zu« Vornahme do« seU'l'il die eiste Tagsa,)Ung auf den 2l, Dlccmb^r d. ^. und die zweile aut den 8. Jänner 1851, j^ d^sm^l von 9 bis >2 Uhr Vormittag und von 3 dis 6 Uhr >)l'achmlllag in der Gradischa - Vorstadt Haus-')il. 20 ,nit dem Anhange bestimmt worden, daß die Fährnisse bei d,r ersten Versteigerung inn um l)dcr ütxr den Lcka^ulissspreis, bei der zwcice»» ^bcr auch unter bemscllien hilllangcgcben wevdcri. Da^u wcrdeil Kausluflige mir dcm Bemerken cm-gel^rcn, daß das SchatzungsplviocoU hirramts ein« gcfthen weiden könne. ilaibach a>n 111. slovembcr I850. Der k. k. Vczirlsrichlel: M atau s cb e f. Z- 2368. (l) ^ir: 3626. Edict. ^on dcnl k. k. Kiezi>k5a.cllä,te Eenoselsch wird ^ekaiiüt gcmachl: d.iß A»:on Lever, von Dll^c H» Nr. 2«, sein daselbst an der von tlaid.-.ch nach Tricst Nihrend»'!, Poststraße dlsindlicheü Willh^haus, beste' hend ans 3 Zimmern, einer Küche Ml,d dem Si^iltt' auf drei nacheinander fola/ndc Iahee in freiwilli/ P.ichl gcqci! die am 5. ^Occembei l. I. Volmiil.,^' als ail> liommissionstage zu resiimmcnden Bedl"Ü' msse überl^sscn wiU. Dessen weiden die Pachllustigen zur VH>ssc.^sch' rung der inil Äejchcide vom 1. Oclvber v. I., S' 3030, dewilUgien Relicilaliou der, im dicßgerichlli' chcn Grundbliche «u!i Recl. Rr. 104 vorkomlnende», zu Miüerdorf «ul> (^. Äir. 5 liegenden, von dcr M^' ,ia Fink um den Meistbol pe. 1113 si. elstandenc« '^ Uidarb'Hlide, wegen von ocr Erstederin nicht zu^ gtt>allcner Üllilalioilsliedlngüisse acwilligcl, und zU de»en Vornahme die Tagsatzui-g aus de u 2 1. 3)«' ccmbel l. I-, Vorniiltags um 9 Uhr in loco del Realität mic dem Beisätze ailgeordnet, daß ditselbt bei gedachter Tagsatzung mn jcden 'Anbot werde hi»t' angegeben weiden. Der Gnmdduchscrti-act, das Schätzung?p'o!0' coU uild dic ^iciialionsbctxngnissc tonnen YlcraMls cingefthcn weiden. K. k. Bcziltsgeticht Gotlschce am lü.Oct. »85l1- ^"H^«. (3)" NrV3?Ui>' E d i c l. Von dtm k. k. Bezn'tsgcrichle Feistntz wird h»-' mil bekannt gcmacht: Man habe über Ansuchen dco Blas Tho>nschi,zh von Feistritz, in die Neassumisl>"g der, mit Bescheide vom 7. Februar l. I., 3. ^^ bewiUiglen execuiiuen Feilbieiung dc», dem Iol)''^ Lchirzel von Waazh gchöligen, in dem Gnindbll^ der Herrschaft Adelsberg «u!» U,d. Nr. 505'^ v^' kommcnccn, gerichtlich auf 692 si. 40 k>. ge^tzle' Realiiät gcwilliget, und zu deren Vornahme 3 ^"s satzm'gm, als auf den 23. December l. I-, ""^.K, 23. Iäimcr und auf den 2^. Februar 1^5! , 1^ ^ mal Vormittags in loco der Realität mit dcm ^,^ satze angeordnet, daß diese Realität nur be^i rer ' len Fciioietllngöiagsatzulig unicr ilncm ^ch^li" werthe hinlangcgeben wctden wird. . , /l,,dirlN' D's Schä!)unqsproto