AmlMall zur Laibachcr Zcttung ^r. 386. Dinstag den 1^. December 1853 Z. 657. a. (1) Nr. l2I47. K u n d m a 6) u n g. Laut einer Eröffnung dcr k. k. Statthalterei für Steiermark vom 28. November l.I., Nr.86<15, werden von der Friedrich Sigmund Freiherr« v. Schwitzen'schcn Stiftung für das Jahr 1853 fünf Präbenden, in dem mit Hofkanzlei-Decrete vom O.August 1846, Nr. 25424, bestimmten jahrlichen Betrage von 120 st., für arme Witwen oder Fräuleins aus dem krainischen Herrenstande zu vergeben sein. Jene armen Witwen und Fräuleins, welche dem krainischen Herrenstande angehören, oder ihre Ansprüche auf die Verwandtschaft mit dem Stifter gründen und sich um die Verleihung einer dieser Präbenden bewerben wollen, haben ihre mit dem Taufscheine und dem Armuthszeugnisse, oder'eine Verwandtschaft mit dem Stifter nachweisenden Urkunde belegten Gesuche bis 15. Jänner »853 bei dieser Statthalterei zu überreichen. Von der k. k. Statthalterei für Krain. Laibach am 9. December 1852. Gustav Graf v. Chorin sky, k, k, Slatchaltei-. Z^656. u. Nr. 1l2sl. Kundmachung. Bei der am 1. December 1852 vorgenommenen 24». (66. Erganzungs-) Verlosung der älteren Staatsschuld ist die Serie 46? gezogen worden. Diese Serie enthält die böhmisch - ständische Aerarial-Obligation Nr. 161.856, zu 4 A, mit einem Zweiunddreißigstel der Kapitalssumme, dann die niederösterr. ständischen Aerarial-Obligationen vom Rezesse vom 30. April 1767 zu 4 M, von Nr. !9l5» bis einschließig 21305 mit ihren ganzen Kapitalsbeträgen im gesamm-ten Kapitalsbetrage von 1,24.'l.78l fl. 5tt kr., und im Zinscnbetrage nach dem herabgesetzten Fuße von 24.875 si. 38 kr. Mit Beziehung auf die Circular-Verordnung des bestandenen illyr. Guberniums vom l4. November 1^29, Z. 25642, wird festgesetzt, daß diese Obligationen nach den Bestimmungen des a. h. Patentes vom 21. März 18l8gegen neue, zu dem ursprünglichen Zinsfuße in Conv. Münze verzinsliche Staatsschuldverschreibungen umgewechselt werden; ferner ist bei der am l. December »852 vorgenommenen dritten Verlosung der Serie der ungarischen Central-Eisenbahn-Obligationen die Serie lj.> in welcher die Obligationen :, 25N fl. von Nr. 9626 bis 1ttl25/und 5 1WU fl. von Nr. 10126 bis 1NWU, im Kapitalsbetrage von Einer Million Gulden enthalten sind, gezogen worden. Die Zurückzahlung dieser Obligationen wird in Folge der bestehenden Bestimmungen nach Ablauf von dreizehn Monaten, nämlich im Jänner 1854 erfolgen. Dieß wird in Folge Erlasses des hohen k. k. Finanz-Ministeriums vom 2. December »852, Z. 18272, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. K. K. Steuer-Direction Laibach am 7. December »852. Z."655.^"(2) Nr !3N»2 Licitalions - Kundmachung. Das kleine, ganz aus Holz gebaute, ararische Magazin in Salloch wird am 29. December 1852 um N» Uhr Vormittags bei der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung zu Laidach im Wege der öffentlichen mündlichen Versteigerung und drttch Annahme schriftlicher Offette veräußert werden. Dieses einigermaßen im schadhaften Zu-stände befindliche Gebäude ist im Innern 10 Laster z ^h ^»g, 5 Klafter breit, mit lwl!!"<^"zboden versehen, welcher das 9 Schuh ^ ^f/bgeschoß vom Obttboden theilt, boden?" .^Ml"' welche die Wände des Ober. sind z Klafter hoch mit Brettern Im Erdgeschoße sind 2 und am Oderboden 5, zusammen 7 Fenster, jedes 2^/, Schuh breit und ebenso hoch angebracht, und mit Eiscngittct und Drahtnetz versichert. Dieses Magazin befindet sich auf einem beiläufig 6 Wienerkiafter breiten, und l2 gleiche Klafter langen Grunde, der hinter dem größern Magazine an der linken Seite der Nebenstraße, die zum Wasser führt, situirt ist. Als Ausrufspreis bei der Licitalions-Verhandlung wird dcr Betrag vonachtzigGulden festgesetzt. Die weitern Bedingnisse sind: 1. Zur öicitation wird Jedermann zugelassen, der nach den bestehenden Gesetzen hievon nicht ausgeschlossen ist. 2. Wer an der Versteigerung als Kauflustiger Antheil nehmen will, hat als Vadium vierzig Gulden bar bei der Versteigerungs c Commission zu erlegen. Jene, welche im Namen eines Andern mit-steigcrn zu wollen erklären, haben anzugeben, daß sie als Bevollmächtigte für Andere Anbote zu stellen Wlllens sind, wornach dann für den Fall, als ein solcher Llcitant Bcstbictcr bleiben sollte, sich von demselben nach abgeschlossener Licitation. mit einer legalen Vollmacht auszuweisen sein' wird, widrigens er selbst als Ersteher angesehen und behandelt werden wird. Zur Erleichterung jener Kauflustigen, welche zur Licitalion nicht erscheinen können, oder nicht öffentlich licitiren wollen, wird gestattet, vor dlr Licitations-Verhandlung, d. i. bis längstens 1V Uhr Vormittag schriftliche versiegelte Offerte dcr Versteigerungs < Commission zu übergeben oder übergeben zu lassen. Diese Offerte müssen aber: u) das der Versteigerung ausgesetzte Object, fül welches der Anbot gemacht wild, so wie es in der dicßfalligen Kundmachung angegeben ist, mit Hinweisung auf die zur Versteigerung dieses Objectes festgesetzte Zeit, nämlich Tag, Monat und Jahr gchörig bezeichnen, und die Summe, welche für dieses Object angeboten wird, in einem einzigen, zugleich mit Ziffern und durch Worte auszudrückenden Betrage bestimmt angeben, indem Offerte, welche nicht genau hiernach verfaßt sind, nicht werden be-lücksichliget werden. l)) Es muß dann ausdrücklich enthalten sein, daß sich der Offercnt allen jenen Licitalions-bedingungen unterwerfen wolle, welche in dem Licitationsprotocolle aufgenommen sind, und vor dem Beginne der Versteigerung vorgelesen werden. c) Das Offert muß mit dem baren Betrage von vierzig Gulden belegt sein. (l) Endlich m,'ß dasselbe mit dem Tauf- und Familiennamen des Offerenten, dann dem Charakter und Wohnort desselben unterfertiget sein. Die versiegelten Offerte werden nach abgeschlossener mündlicher Licitation, d. i. mil Schlag 12 Uhr Vormittags eröffnet werden. Ueber steigt der in einem derlei Offerte gemachte Anbot den bei del mündlichen Bastei, gerung erzielten Bestbot, so wird der Offe-rent sogleich als Bestbieter in das Licirat'onS Protocol! eingetragen und hiernach behandelt weiden. Sollte ein schrifcllchts Offert o.n. selben Betrag ausdrücken, welcher bei der mündlichen V^steignung als Bestbot erzielt wurde, so wird dem mündlichen Bestbieter der Vorzug eingeräumt werden. Wofern je-j doch mehrere schriftliche Offerte auf den gleichen Betrag lauten, wird sogleich von dn Licitations-Commission und zwar durch Verlosung entschieden werden, welcher Offerent als Bestbieter zu betrachten sei. 3. Das erwähnte Magazin wird dem Meist' bietenden nach erfolgter Genehmigung des Licita» tionsacteS und nach erfolgter Berichtigung deS ganzen Kaufschillinges und Abschließung des Con« tractes übergeben werben. 4. Die im Baren erlegte Caution wird dem Meistbietenden für den Fall der Bestätigung des Verkaufes beim Erläge des Kaufschillinges eingerechnet , den übrigen Kaufbewerbern aber nach geendigter Versteigerung, so wie dem Meistbietenden, wenn die Bestätigung höhern Orts nicht ertheilt werden sollte, sogleich nach bekannt ge« wordener Verweigerung derselben zurückgestellt. 5. Die Ausfertigung des Contrattes wird un« ter dem Datum der abgeschlossenen Versteigerung geschehen. 6. Dieses Magazin wird sammt allen darauf haftenden Laste«, wohin insbesondere der Boden-zinö von jährlichen l 2 st. an die Gemeinde Sal« loch und Unterkaschel gehört, und damit verbundenen Rechten nur so verkauft, wie und mit wel< chen Rechten es der Verkaufende besitzt. Der Ner« kauf und die Uebergabe geschieht nicht nach einem Anschlage, sondern in Pausch und Bogen, ohne Haftung des V" kaufers im Falle einer Friction, u»d es findet selbst bei bewiesener Verletzung über die Hälfte oder aus was immer für einem Rechts-grundc keine Oewahrleistuna. und Vergütung statt, und der Kaufer kann deßhalb die Giltigkeit des Vertrages nicht anfechten. 7. Der Verkauföact ist für den bestbieter von d.m Zeitpuncte des überreichten schriftlichen Offer, tes, wenn selbes den Meislbot enthalten sollle, sonst aber von dem Zeitpuncte des als Meistbot sich darstellenden letzten mündlichen Anbotes, in Folge dessen er das Licitationöprotocoll unterfettt» get hat, unwiderruflich verbindlich, für oenVer» käufer aber erst durch dle erfolgte Genehmigung verbindlich. Im Falle sich der Bestbieter weigern sollte, den schriftlichen Contract zu unterfertigen, vertritt das von dcr Licitations-Commission unterzeichnete und bestätigte imitations-Proiocoll oder das genehmigte Offert, wozu von dem Ersteher oder auf dessen Kosten der classenmäßige Atämpel beigestellt werden soll, die Etelle des schriftlichen Vertrages und der Verkaufer hat die Wahl, entweder den Bestbieter zur Erfüllung der ratificirten Licitations-bedingungen zu verhalten, oder dieses Magazin auf dessen Gefahr und Kosten im administrativen Wege neuerdings feil zu bieten, und den Betragsunterschied zwischen dem neuen Bestbote und dem frühern bei dem Kaufer zu erholen; nicht minder hat der Verkaufer das Recht, den in Folge des zweiten Absatzes dieser Bedingungen erlegten Be» trag auf Abschlag des zu ersetzenden Deficits zu» rück zu behalten, und wenn der neue Bestbot keineß Ersatzes bedürfte, oder in so ferne die Caution denselben übersteigt, als verfallen einzuziehen. 8. Ebenso soll der Verkaufer berechtigt sein, wenn der Käufer nicht binnen acht Tagen, vom Tage der geschehenen Bekanntgabe des genehmigten Licitationsactes an gerechnet, den Kaufschil« ling ganz berichtiget, das verkaufte Magazin im administrativen Wege auf dessen Vefahr neuerlich feil zu bieten, und sofort nach den Bestimmungen des 7. Absatzes dieser Bedingungen m»t dem erlegten Vadieubetrage pr. 4tt st zu verfahren. 9. Bei der im 7. und 8. Absätze vrrbehaltenen Relic'tation abcr soll es von dem Autbcfinden der verkaufenden Bchölde abhängen, die Summe zu bestimmen, welche bei der zweiten Feilbietung für den Auöruftzvle's zu gelten hat; sie könne somit für die zweite Versteigerung eben den Ausrufs-preis festletzen, auf welchen bei der vorausgegan-genen Feilbietung Anbote gemacht worden sind, oder wenn Niemand auf den Ausruföpre s zu b,e ten bereit wäre, auch unt Nach abgeschlossener Licitation werden weitere Anbote nicht mehr angenommen werden. K. k. Camera! - Bezirks. Verwaltung, iiaibach am 6. December l852. 3. 1733 (1) 5». 6l67. . M. M. c. ». c, in die erecutive offeloliche Ve stei^nulg der oem Fehlern gehö'i^e» , im GU"0-bucde der vormaligen He rsch..il iloiiscb »ul, Nem belichte in den gewöhnlichen Amlsstunden eingesehen weiden. K. k. iüezilksgericht Oberlaibach am 2l. Sep->ember l852. g. 1734. (1) Nr. 63l0. Edict. Von dem k, k. Bezirksgerichte Oberlaibach wild kund gemacht: (5s sei in die executive Feildietung der, dem Matthäus und der Helena Furlan gehörigen, zu Oberlaibach zub Haus-Nr. 88 liegenden, im Gruno. buche der gewesenen Herrschaft Loitsch zul, Urb. Nr. 294 vorkommenden, und laut Schatzungsproto, coll vom 6. September l. Z,, Z. 5947, gerichtlich aus 956 fi. 45 kr. bewertheten '^ Hübe, wlgen aus dem Urtheile vom l4. October »851, Z. 22?l, dem Herrn Matthias Dolschein in Loitlch schuldign, 600 ft c. z. c. gewilllget, u»d zu deren Vornaymc die Tagsatzungen auf den 10. Jänner, ,0. Felnua, und l4. Macz 1853, jedesmal Vormittags 9 M)l in loco der Realuät zu Oberlalbach mit dem iüei satze angeurvnet wurden, daß die illealitat bei den zwei esten Tagsalzungen nur um ooer über den Schätzungswertl), bei der dritten aber auch u»te> demselben hintangegeben wclde» wnd. Hiezu werc en die Kauflustigen mit dem Beisatze emgelaoen, daß das Schatzungsprotocoll, die Lmta-lionsl'edingllisse und der neueste Grundbuchaextr.»cl zu Jedermanns Einsicht in den gewöhnlichen ilmts stunden hieranus beleit legt. K. k. Bezirtsg,iicht Dderlaioach am ,2-Oct» ber 1852. Z. 1771. (l) Nr. 2953. Verpacht« ngs - Kundmachung. Am 30. dieses Monates Vormittag um 10 Uhr wird von diesem Gerichte in der Amtskanzlei die versteigerungsweise Verpachtung nachstehender, in den Verlaß des Herrn Joseph Martintschitsch gehörigen Grundstücke, auf drei nacheinander folgende Jahre, als : a^i der beiden im Laibacher Felde gelegenen Aecker, Rectif.Nr. 713 und 714 von 16 Merling Anbau; k) des Tirnaue»seits liegenden Stadtwaldantheilcs Nect. Nr. 147, mit der darauf stehenden Schupfe. und c) der zum Gute Rosenvüchl gehörig gewesenen Wiese, im Flachenmaße von 2 Joch und 248 Quadrat ^Klafter — nach/den eingelegten Pacht- bedingnissen vorgenommen werden. K. k. Bezirksgericht Laibach II. Section am l0. December »852. Der k. k. Bezirksrichter: Dr. v. Schrey. Z. 1732. (3) Nr. 8230. Edict. Nachdem in der Erecutionssache deß Matthäus Marout von Oberretjc, wider Johann Skerl, von Oberslemen, die Vornahme des mit Bescheide vom l9. April l, I., Z. 34 58, auf den 29. September I. I. anberaumten ersten Feilbietungstermines ob der auf 1547 fl. 55 kr. geschätzten, im Gmndbuche Haasberg l.ul> Rect. Nr. »'^ und 916 vorkommen» oe» Hubrealita'ten sistirt wurde, werden die beiden weitcrn Termine am l6. November und l7. De» cemdcr l. ). Früh l0 — 12 Uhr mit txem frühern Anhang, vor sich geh.n, wovon die Kauflustigen mit B»zl'g auf das dießgerichlliche Edict vom l9. April ,85.<, Z. 3438. velftandiget werden. Planina am 22, September 1852. Z. 9887. Nachdem bei der ?. Tagsayung tein Kauflustiger ersllnen, wird der letzte Termin am l7. Dt» cemder l. I. vor sich gchen. K k. Bezirksgericht Planina am 17. No. vember «852. Z. 1710. (4) am 10»u- 18* ©©coluber n Ton». Münze. fi. H Conv. Münze. ?«>«> » grast. Waldsteill-Lofo » « R4,««>«> dctw lc lc ". Wie« im December 1852. ^^ D. Ainner s? Eomp. Lost dieser Lotterie sind zu haben bei Seeger «5 Grill in Laibach.