AM t s - ^^M 35 l a t t. ^35. WonnerNag den 22. Marz 1832. e^nbermal - Verlautbarungen. « Z. 3l4. (3) 2ä ^ud. ^r. Z5Z0. ^ C u r r e n d e <ß des k. k. iHyrischen Guberniums zu Lsibach< ^ — Der neue Weg- und Brückenmauth - Ta- ^ kiss an d?r Gtatwn Fnesach ln Karnten w»rd kund gemacht. — Nach dem m>t Gubernial- c Circulare vom 22. Juli 18Z0, 3ahl 16309, " bekannt, gemachten allgemeinen Mauthtar,ffe, wurde bei der Station Fr«esach dieWegmauth ' für drei Meilen, und die Brückenmauth für drei Brücken ersier Elassc, namllch für die Brücken am St. Veiter, Wiener und Post- . lhore abgenommen, — Die hohe Hofsammcr ^ hat sich jedoch im Emoerssandmsse mit der hs« den Hofkanzle, durch Dccrct vom lo. October lS3i, Z"hl 30566, bestimmt gefun- i den, die Brückenmauth am Wiener und H?t. : Veuer Thore, weil d,ese Brücken unter dem l Normalmaße von zo Klafter sind, aufzuhe- > ben , und nur jene an dcr Po,1thor-Brücke l zu belasten, zugleich aber eine neue Regull« 1 rung der Mauchgebühren tm dnser Statlon ^ zu bewilligen. — In Folge dessen wird, und zwar von dem bestehenden Pachtungslermine an, nur die gesetzliche Wegmauthgebühr für vrn Meilen ,mt drei Kreuzern 3. M., für das ^-tück Zuqoieh in der Bespannung an Wagen mit schmalen Radfelgen u. f. w., für vas Zugvleh ausser der Bespannung, und für ,. das Stuck ,'ckweres Tneblneh, mlt einem ,".^5^'^^^ ^.«lben Kreuzer, und für das Kn erC M V.ertel 5 ^r^?'^^beben seyn. BeiBenützung k ^n P/^' ""'l' d.e Brückenmauth nach ,der «rslen Elasse v.n Stück Zuauieb in der 5^"m.7ei ^m^'"" m.t Vmalen Rad. felgen Mit e.nem Kreuzer E.M.- vom<^tück Zugv.eh ausser Bespannung .der fch'wen^r ^ mch Mlt e^nem halben Kreter ^M und vom Dtuck lnchten Tr,eboieh mit 7in V. er t el Kreuzer E. M., abzunehmen seyn. -. Dlefes wud mtt dem Beisatze zur alla> meinen Kenntniß gebracht, daß der Mauth-einnehmer oder Pachter die Mauth für die Prstthorbrücke, in so fern sie an demselben Standpunkte wie die Wegmauth eingehoben wird, nur von jenen Partheien abzunehmen befugt »st, welche diese Brücke wirklich benüz« zen. — ?a,bach am 25. Februar i332. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes- Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg Raitenau und Primör, f. k, Hofrath. Franz Ritter v. Iacomini, k. k. Gubermal-Sccretär, als Referent. Z. Zic>. (3) Nr. 4002^622. Kundmachung. kaut einer Eröffnung des k. k. issprischen inn. österr. General, Eommando zu Gray vom 20. December i83i, haben Sc. Majestät al-lergnadlgsl zu befehlen geruhet, daß den Ur? ftroduzenten und Fabrikanten der Verkehr mit dem Aerar bei L»eferungsart,keln für d»e Armee frel stehen solle. Um diese Lieferungen den Urproduzenten zu erleichtern, wurde auch die Uebernahme kleiner Pcnthien jener Fahri» kate bewilligt, in so ferne hieran ein Bedarf besteht. — Das Preis-Marlmum unter oder um welches d»e Lieferungen übernommen werden dürfen, wird von Zeit zu Zeit bekannt gemacht werden. — In Folge eines wettern Ans sinnens des gedachten k. k. General-Command«/ vom 12. Februar l. I. wird nun tue nachbe-nannte Qualltat der für die k. k. Atmee zu liefernden Monturs-Artikel zur allgemeinen , Kenntniß gebracht, rrode, den U»P»oduz.enten und Fabrikanten hiemit ausdrücklich bedeutet, daß die Qualltat nur in allacmeinen Umrissen , hier angezeigt fep, die nähere Beschaffenheit - der zu liefernden Artikel aber be» der k. k. - Monturs.'ComMlsslon der betreffenden Provinz , eingesehen werden könne. — Die Tücher müs-t sen 6^ä Wiener Ellen brcit seyn, ,hr Gewicht . darf nicht unter z mederösterr. Pfund und » wcht über 1 HZ2 Pfund pr. Elle enthalten. 208 Me Tücher'müssen ungenäßt abgeliefert werben. Die hechtgrauen und graumelirten Tücher sollen von einer gleichen Melllrung abgellefert werden. — Die gefärbten Tücher sollen durchaus gleich von einerlei Farbe, httrnachst aber «ben so wie die schwarzen Tücher aus nichtkor-rasiven Ingredienzien, m»th»n gut und echtfar« blg seyn, und chennsche Probe bestehen. Bei den in Boden gefärbten dunkelblauen Mon-turs- und Egallsirungs-Tüchern sind zum Zn? chen der Bodenfärbung bevor ein solches Stück in dle Walche gegeben wird, eimge Ziffer oder Buchstaben mtt Wollfaden von einer andern Farbe am Anfange des Glückes durchzuziehen, welch«! nach der Walche mit dem Tuch verfilzt seyn müssen. — Der 6^4 Ellen breit zu liefernde Hallma hat 1 3^4 Pfund pr. Elle zu enthalten und von weißer Farbe zu seyn, auch darf derselbe nicht m,l kalchlger We>ßgach?r-Wolle, nnt Gchwe»nS-, Bocks- und Kühhaar vermischt erzeugt werden, sondern er hat auS reiner Zackelwolle zu bestehen. — DiePfero-toyen für schwere Kavallerie sind in ganzen Blattern, 8 lj^Wiener Ellen lang, und , 5)9 Wlener Zaen breit zu erzeugen, kürzere Pfer'o-koyen werden nicht angenommen. — Em derlei Blatt darf nicht unter l5 Pfund und nicht über l6 Pfund schwer seyn. — Die Kotzen für leichte Kavallerie sind in Blättern, 5 tj2 Wiener Ellen lang, und 2 Wiener Ellen brett zu erzeugen. Em derlei Blatt darf nicht wem« ger, als zz Pfund schwer seyn, und das über das bestimmte Gewicht von l2 Pfund mehr enthaltende Gewicht wird dem Lieferanten mcht vergütet. — Dle Pferdekotzen muffen aus guter weißer, nicht spitziger Zackelwolle erzeugt werden, von leichter nicht knöpsriger Gespunst und über das Kreutz gearbeitet seyn, und auf emer Gelte gehörig aufgeraucht werden. Dle L einwa n d und der Zwilch muß aus ganz rein ausgehächelten Flachs, oder wo dieser nicht aufjubnngen »st, aus ^)anf ohne Spreu von langen Haaren, dann gleichen und festen Faden erzeugt werden. — Dle Breite der?em-waaren hat in e in er Wiener Ellen zu bestehen , schmalere werden nicht angenommen, und für eine mehrere Breite wird keine Vergütung gele,stet. ^ Im Gewichte soll ein 3o W»ener Ellen langes Stück geblelchte Leinwand zu Hemden 9 bis 9 1^2 n. österr. Pfund; zu Gat-tien und Leintücher 11 bls 12 n. österr. Pfund; zum Futter n bis i3 n. österr. Pfund; rohe Leinwand zu Stroh^acken i5 bis 16 n. österr. Pfund; rohen Zwilch zu Zelter lI bis i5 n.öst. Pfund; rohen Zwilch zu Kitteln 14 bls l5 l^2 n. österr. Pfund; rohen ZwUch zu Futter iI bis ,4 n. österr. Pfund enthalten. — Die kemwaaren müssen überhaupt aus unverfälschten Vlatcriale von kernhafter, gleicher, reiner und fester Gespunst erzeugt, dicht eingestellt und festgeschlagen, nicht schitter , unrein oder augig, auch nicht Fädennßen oder Weberne« stern behaftet, gehörig ausgetrocknet, wenig oder gar nicht geschlichtet, die weißen Leinwanden mcht mit Kalk, weißer Erde, oder andern schädlichen Zuthaten, sondern natürlich und gehörig gebleicht seyn.— Die rohenRinds« haute müssen ohne köcher, schädlichen Schnitten und Brandflecken seyn, und die gehörige Größe haben. — Das Oberleder darf nicht unter 5 und nicht über lo Pfund im Gewicht« im Durchschnitte schwer seyn. — Die Ober, lederhaute müssen vollkommen gahr gearbeitet, gleich, rein und trocken »m ltder, mcht ver, pfalzet, narbenlos, weder geritzt noch mit schädlichen Gchmtcen und Brandstecken behaftet, nicht gestockt oder schwammig, noch zu sehr e,ngelassen, auch nicht zu stark im Gchili de, dann recht milde seyn. — Das zu liefernde Oberleder hat von brauner Farbe zu seyn, schwarzes Oberleder darf nicht übernommen werden. Eine Pfundlederhaut darf mcht weniger als 2) und nicht mehr als I3 Wiener Pfund wägen. Dlese Lederaattung muß gut ausgestanden, nnt gehörigen Gätzen ausgearbeitet, nickt zu stark gepeitzt, gut ausgcsieischt, fest, trocken, ohne schädlichen und speckigen Theilen, ohne Löcher, schädlichen Schnitten, Brandflecken und Narbenbrüchen seyn. Die lohgarnen Ter-zenhaute haben aus zweierlei Gattungen zu bestehen, wovon eine Haut der ersten Gattung beiläufig 5 Schuh, 11 Zoll in der Länge, und 5 Schuh, 4 Zoll m der Breite halten, jene der zwetten Gattung aber 5 Schuh, /^ Zoll lang, dann 4 Schuh, 11 Zoll breit seyn muß. Das Terzen leder soll vorzüglich eine schöne braune und gleiche Farbe, dann auf dcrFleisch-seite nicht zu vieles Aas haben, und darf nicht mit Narbmbrüchm^ schädlichen Schnitten und Brandflecken behaftet seyn. — Eine Brandsohlenled e r haut darf nicht mehr, als 5 bis 6 Wiener Pfund im Giwichce enthalten, es ist nur lohgar gearbeitet, und es werden von demselben die nämlichen Eigenschaften gefordert, wie vom Terzenleder. — ?ohgarnpferdleder oder Schweinshaute werden als Brandjohlen-leder nicht angenommen. — Die,Alaunleder« häute werden nach zweierlei Gattungen erkauft. Eine halbe Haut der ersten Gattung sott 7 Schuh, 9 Zoll lang, vorne 2 Schuh, 6 Zoll, und hinten Z Schuh, 1 Zoll breit seyn. Eine halbe Haut der zwettm Gattung darf nur um 2c>9 «inige Zoll kürzer oder schmaler seyn. — Vom Alaunledev wird gefordert, daß eine jede Haut rein ausgeficischt, nicht mit schädlichen Ingredienzen, sondein mit Alaun und Salz gut aus-aearbeitet; ohne Löcher, schädlichen Schnitten und Brandflecken behaftet, auch mtt Unschlitt guteingeschmiertworden sey. — DasAlaun-leder wird nur ungeschwarzt angenommen. Von den Samischlederhauten, welche in drei, evlei Gattungen geliefert werden, sind zwei Fünftel von der ersten, und eben so viel von der zweiten, und nur 1^5 von der dritten Gattung beizustellen. — Die Sa mischhäute müssen einen großen und starken Schild haben, gut ausgearbeitet, nicht schwammig, mit Fischthran hinlänglich eingelassen, durchaus gut ge-walchen, dann gebleicht, ohne Engering und andern Löcher, schädlichen Schnitten und Brandflecken, dann stark und kernhaft und beim Angriffe mild und zügig seyn. —Von den Kalbfellen muß ein Fell der ersten Gattung 2 Schuh, 7 Zoll lang, und 2 Schuh, 1)2 Zoll brelt seyn, ein Fell der zweiten Gattung muß 2 Schuh, 5 1)2 Zoll lang, 1 Schuh, 9 1^2 Zoll breit seyn, endlich muß ein Fell der dritten Gattung 2 Schuh, 2 1)2 Zoll lang, z Schuh, 3 Zoll breit seyn. — Die Kalbfelle müssen vollkommen gahr zubereitet, gefügig und rein ausgearbeitet, nicht narbenlos oder brüchig, ohneLöcher, schädlichen Schnitten und Brandflecken, dann auf der Außenseite mitFisch-thran aber nicht so stark, daß die Fette durchschlägt, eingelassen und gut gekrispelt seyn.— Es werden nur braune aber keine geschwärzten Kalbfclle angenommen. —.Die Schuhe und Stiefel werden aus gutem Oberleder mit Branduno Pftmdsohlen erzeugt. — Die deutschen schuhe habcn aus vier Gattungen, und zwar: del 100 Paar mit 5 übergroßen, 35 großen, 5^""^"'"lern und 10 Paar kleinen zu be-Neyen. Dle ungarischen Schuhe hingegen ha- deutsch en^7's?"lere zu enthalten. Die ne SNef?s ^^""""d die Uhla-me^^^^^die^saren^ oder zweiter Gattung er ^t' ^"^ ^"7 tät des Leders, welches hi ezu^u . ^"5" kömmt,istim^ ben worden Nebst guter Qualität des Lede^ ist auch dle Arbeit be» der Fußbekleidung „ Gegenstand von besonderer Wichtigkeit a,f welchen eine besondere Sorgfalt gewende/ werden muß. Nicht vorschriftmäßlg gearbeitete Schuhe oder St.efel werden nicht angenommen - Das Einlegen v,n Leder oder andern Flecken zwischen der Brand- und Pfun sohl" nn'^'!"s "hersagt. Wer sich dieses erü'ub, wn-d von künftigen Lieferungen ausqeschl.ssen. - D.e grauen Muster und M.ßbeschreibun-gen der Fußbekleidungen sind bei der Mon-turs-EommGon einzusehen. - Der Torni-st erjack hat aus.rauhen gut gegärbten Kalbfallen zu bestehen und 9 Zoll tief und 12 3l5 Zoll wett zu seyn. — Im Innern ist der Tor. nistersack mit grauer Leinwand zu füttern. Die roßhaarn tn Halsbinde! bestehen in'zwei, erlei Gattungen, nämlich: zu 2 1)2 und z« 2 Zoll breit, die breite Gattung wird zu ,^3 gegen die schmälere angenommen. Das Band muß von guten schwarzen Roßhaar gewirkt seyn, in der Länge von 12 bis i3 1^2 Zoll messen, ist knapp an der Kante mit Roßhaar aufgenäht, das Schnallen-Läppchen und die Strupfe ist vom schwarzen Kalbleder. — Der Halssior ist aus reiner schwarz gefärbter Schafwolle, 2 Ellen lang und 3 !>2 Zoll brett, er wird auf dem Weberstuhle über das Kreutz in Gestalt eines Bandes gewirkt und beide Ende werden in ein kleines Büschchen festgebunden. — Der 2 !a ciorse Hutfilz ist rund, mit einer aufstehenden hohen Krempe, welche auf der linken Seite getragen wird, der Hutfilz mißt in der Höhe des Sturzes 7 Zoll, und dessen obere Breite 7 7^9 Zoll, die aufstehende Arempe muß 7 1^3 Zoll in der Höhe, in der unlcrn Breite ivZoll, und in der mittlern 7 Zoll habcn, der Kranz mißt m der Breite 2 ,^6 Zoll. — Der dreieckige Hut filz hat in der vorder« Höhe 7 1^2 Zoll, die hintere Krempe 8 1^2 Zoll, und die beiden Ecken 5 ,^2 Zoll zu messen. Im Innern mißt der Kopf 4 U2 Zoll m der T»cfe, und im Durchschnitte der Mündung 6 1^2, bis 7 i)3 Zoll in der Weite. Beide Gattungen von Hutfilzen müssen von der besten unverfälschten Baumwolle erzeugt, gleich und kcrnhafl gefilzt, nicht zu stark geleimt oder gesteift, nicht langhaarig, schuppicht oder schabenfteßig,noch weniger aber mit Löchern oder Brüchen behaftet, schön schwarz, echt und gut gefärbt, nn Kopfe mit guter gefärbter kemwand gefüttert seyn, außerdem aber zu jedem Corsehute eine Elle, zu jedem andern Hurc Z i.lH Ellcn Stulpschnüre eingeliefert werden. — Die Kochgeschirre dürfen weder aus einem zu weichen noch zu harten Eisenbleche erzeugt, und müssen bei der Handav^il im kalten Zustande fest und gut abgehammert werden, Walzenblech wird zu dieser Erzeugung vorgezogen. — Die Infanterie-Kochgeschirre wer- 210 den mit eingesetzten Böden, übrigens aber so-wohlder Kessel als d^rKasseroll^Varg aus einem Stücke guten nichlschicfngen Eisenblech erzeugt. __ Die Infanterie-Kessel sind nicht bauchig, sondern m gerader Linie, oben weiter und unten enger m der Ari ^u erzeugen, daß oie obere Wette oder dle Munonng des Kessels im äußern Durchmesser 10 l^4 Zoll, und jene des Bodens 7 5B Zoll, die auswärtige Länge oder Tiefe aber 9 ^ Zoll messen. — Das Infanterie-Kasseroll hat an der Mündung im äußern Durchmesser ia 7^8 Zoll, und am Boden 3 7^9 Zoll, dann an der auswarngm Lange oder Tiefe 4 M Zoll zu messen. — Der Kessel hat 7 und das Kasseroll 4 n. österr. Maß zu halten, der Kessel muß 3 29j32, bis45)Z2 Pfund, und das Kasseroll 2 6)32, bis 2 11^2 Pfund, der Kasserollstiel aber 7 — 8 Loth schwer seyn. — Die Kauallerie?K ochge-schirre sind von guten und starken Eisenbleche in der Art zu erzeugen, daß die obere Weite des Kessels im Durchmesser 7 i^ Zoll und jene des Bodens 6 1^ Zoll, dann die Tlefe oder Höhe uon 9 Zoll messe, hingegen das Kasseroll eine Tiefe von 4 i)2 Zoll habe, endlich daß der Kessel /, 1^2 und das Kasseroll 2 i^ä n. österr. Maß enthalte. Der Kessel sammt Henkel 2 Pfund, 16 Hä Loth, das Kasseroll 1 Pfund, I Loth, Widder Kasserollsticl 7 i)4Lothschwcr seyn müsse. Leichtere Kochgeschirre, die nämlich weniger als das vorgesetzte Gewicht wiegen , dürfen nicht angenommen werden, was aber darüber geht, dieses wird nicht gezahlt. — Handkaufe können bis zu dem Werthe von Zcia fl. von ein und derselben Parthei bewirkt werden, in so wett nämlich die Einlieferung gestattet, oder erforderlich ist. — Wenn aber Aeferungsanbote von Urcrzeugern geschehen, Zle den Werth von 5oc> fl. übersteigen, so müssen solche durch — mit Vorbehalt der Höft kriegsrathlichen Genehmigung abzuschließende Contracte, Reugelderund Kautionen gesichert werden. — Vom k< k. illyrischen Gubcrnium. Laibach am ä. März »632.________ Stavt- mW lanvrechttiche Verlautbarungen. ' Z. Zo/,. (3) Nr. iZM. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte m Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des, Jacob Konda, als Testamentsexe-cutor und Gewaltsträger der erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 12. März »33i mit Rücklassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen Gregor Anzel, gewesenen Schloßgeistlichen in der Herrschaft Thurn am Hart, die Tagsatzung auf den 9. April i832, Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. H5tadt- und Lcmdrcchte bestimmet worden, bn welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechts-gründe Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgellend darthtM sollen, wldrigens sie die Folgen des §. 6iH b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden-Laidach am 3. März i632. Z. 3l7. (3) Nr. ,66g. Von dem k. k. Gtadt- und Landrechte m Krain wird bekannt gemacht, daß über die höchsten Olts angenommene Resignation des I)r. Andra Rav. Nep.sch>tz, eine Advocaturs« stelle «m Lande Kram m Erledlgung gekommen ist, und daß zu deren Wlederbesehung der Eoncurstermm auf sechs Wochen vom Tage der Emschaltung dieser Kundmachung in das Lalbacher Zettungsblatt mtt dem Beisätze hlew'.t ausgeschrttben w>rd, daß die Be« werber um dlese Gtelle sich mit dem Prüfungs^ Decrete ^ro 3l,.iI1o I Fünfzig Exemplarien der Uebersicht der nacb« tragtichen Erläuterungen zu den Zolltariffen vom Jahre 1629, ö i3 kr. — Dieses wnl> hiemit zur Kenntniß der allfalligen KaufsluM-gen gebracht. — K. K. illprlsche Eameral-Ge-fällm-Verwaltung. Laibach am 6.Marz i632. AnHans 5Uv Naivacher Leitung. Meresrolo, gische Beobachtungen zu Laiback l Waiiernand am Pcgn ___________ __------------------------- ^__________ bei der Einmündung - Witterung----- °GZ^e^7 ! ° ^ Früh Mittag Abends Früh Mittag Abend ' F^h Mw^ ^^7 ^ . ^__ „.^ä_^_>° 2. ZlI^L? K?I^KllW'^I?V' 9Uh'r 3 Kr ^H^ oder O« <»" o'" ! Id'^^^^ ^'l«? 5.. « -,- 6- 2' schön - schon scho« __ o .. o . id 27 2.2 27 2,a ,7 1,7 2----------9 - 2 s, heiter s. heiter heiter - . , ^ V in. 27 1,7 H7 ^ ,^ 2,1 « — __ 7 >- 3 wolkickt heiter f. heiter — ^ 2 ^ " 18 2^ ^ !' ^« '' ^6 2----------b - 7s, heitev heiter wolkicht — » Z « ' « ''° ^ '^ " 2^ - 4 - ? - 2 Schnee Schnee trüb - 0 ,0 _° ^_^lI7 ^ «7 ' ..7 .6 ,, k <,---------^ __ 4 N bc! 'schön trüb 4- , " o Verzeichnis der hier ^erstol-benen. Den 15. März 1L52. Der Maria Kallitsch, Handlers - Witwe, ihr Sohn ^ranz, alt 18 Jahr, am St. Jacobs-Platz, Nr. l4^, an der Lungenfuchc. Den l5. Dem Johann Andretschitsch, Aufseher, wn ^?^)n Joseph, ali 7 Wochen, am Froschplatz, "ir. tl9, an der Auszehrung., - Den l?. Maria Maiditsch, penssonirte Kanzley« Dieners-Witwe, alt 6^ Jahr, im Iudensteig , Nr. 225, wurde in ihrem Bette todt gefunden, und ist gerichtlich beschaut worden. —Lucas Kniffitz, Sträfling, alt ^9 Jahr, im Strafhaus, Nr. 57, cnn Ner-vensicber. — Dem Mathias Richter, Hausmeister im Nedouten-Gebäude, Nr. HZ8 , seine Tochter Elisabeth , alt 3 Jahr, an Brandblasen. — Frau Ma-?ia Pene, Wirths - Witwe, alt 59 Jahr, in derKren? Gasse, Nr. ?9, an serösem Schlagfluß. 'Den lg. Dem Johann Burian, Bindcrmeister, sein Sohn Joseph, alt 9 Tage, in der P°llana-Vor-stadt, 9ir. 25, an Fraisen. — D«m Herrn Carl. Kolb, Militär-Verpfiegs-Adjuncten f sein Sohn Guc stav, alt 15 Monat, an der Wiener Strasse, Nr. 60, an Fraisen. Den 48. Hr. Mathias Zaüuer, Viktualien. Händler, alt 5'l Jahr, am alten Markt, Nr. 159, cm der Auszehrung durch Verhärtungen der Banchein-gcweid.'. — Matthäus Schurbi, Knecht, alt 22 Jahr, 'm C,v,l-Spital, Nr. 1, «m Nervensiebe?. erours voni 15. März 1832. V^.«schuldversch^bungtn zu 5». H. (,, ^.^86^6 Odl.Mion der aUg^m u«^""° lU (,n CM.).2.^8 .>>.,, , , l'ilerarla!) (Domest.> "dx^nionen de« Stand« lC.M.) (E M) 0 Österreich unter und iu3 y.H.) — __ ^e^r.-Casse-Anweisunaen. JährlicherDiscouto 4 pEt. ^ne.Amtn pl. Stüct 112S in-Conv. Münz». R. N. NottoKiehungen. In Gratz am ,7. März i832: äo. 60. 70. 6l. 89. Die nächste Ziehung wird am 3i. März i83'H m Gray gehaltn werden. Z. 5Z2. (1) A n z e l g e. Bei Unterzeichnetem zu Laibach, in der Woh, nung am Platze, Nr. 10, und nach Georgi auch im Gewölbe unier der Trantschk/Nr. 1,, ' ifi zu haben: 1^ 6 cl 0 IX n 0 ä t ober,: Das Blumcnkörbchen des hochwt'ndigen Domherrn zu Augsburg, Christoph Schmidt in's Krainifche über« setzt von Joseph Burger, Seminars-Spi- ritual allhler. Es ist dieß vielleicht das schönste Stück der auch schon m französischer Sprache rühm, llchst bekannten Christoph Schmid'schen Iugendschriften zur Bildung ves Verstandes und Veredlung d^s Herzens, und zu lehrge-fchenken für öle Jugend ganz vorzüglich ge" eignet. Das Exemplar stelf einaebunden ko» stet 20 kr. E. M. Leopold Kremfcher, Buchbinder. Z. 343. (,) Es wird ein Gärtner gesucht, worüber nähere Auskunft das hiesige Zeitungs- Comptoir ertheilt. 212 GsUbentiHl - Verlautbarungen. Z' 322. (2) Nr. 41. Iayr. Ht. ^j. V. Kundmachung der Verkaufs-Versteigerung mehrerer im Bö» zirke Nondona gelegenen Oolnainen>VerkHufs-Objecte. ^— In Folge hohen Staacs-Güier» Veräußerungs - HofcommlsswnK - Decreis vom 29. April 1829, Zahl i34jsr. G. V., wird am 5. April i3Z2, ln den gewöhnlichen Amis-ftunden bei dem k. k. Wald-und NentamtMon.. wnZ. Issnaner Krebses, ;um Verkaufe lm We, ge der öffentlichen Versteigerung nachbenann« ter, theils dem Eameral-, und ch»nlö dem Bruder? schafls-Fonde gehöriger^ im Ge;,rke.>1onwiia gelegenen Realuäten, geschrttten meroen, als: I.) des in der Gemeinde ?c»rt,c)!o liegenden, und l Joch, 3c» Quadrat «Klafcer messenden Grundes, geschah auf Z2 st. ^5 kr.; 2.) des kleinen, in der nämlichen Gemcmde liebenden, und l l2 Quadr. ?Kl. messenden Grundstückes, ZLschä^t auf 2 st.' 20 kr.; Z.) deS tn dcr nam-llchen Gemeinde liegenden, 6c»i lD^^dr.'Klft. messenden Wieseng! undes, geschätzt auf/^2 st.; 4.) der-in der nämlichen Gemcmde sich befind« l'.Hen Reihe, bestehend aus i/, Ned^nkaumen, ge-fchätzr auf 6 fl. I2 kr.; 5.) der in der näm« lichen Gemeinde sich besindllchen Reche, bestehend aus 10 Rebenbaumen, geschäyc auf ^ st. /,a kr.; 6 ) emer in der nämlichen Ge-mnnde sich befindlichen Reihe, bestehend aus 2Z Rebenbaumen, geschätzt auf 9 fl. Zo kr.; 7,) der in der nämlichen Gemeinde sich befind, ltchen Reihe, bestehend aus 17 Redenbäumen, geschätzt auf 8 st. 5c> kr.; 9.) der eben so dort befindlichen Reche, bestehend aus ,3 Neben-bäumen, geschätzt auf 6 fi. Zc> kc.) 9.) dös eben ss dl)rt gelegenen Vi^lio^l-asio benaan^li, und l!,7 Quadrat-Klafter meffcnden öden Grundes, geschätzt auf 7 ss. ^a kr.; io.) des eben s» dort gelegenen Vi^no^raäo benannten, und 1^7 Quadrat-Klafcer messenden öden Grundes / geschätzt auf 7 f!. ^0 kr.; li>) des ebea fü dort gelegenen, und l Joch, 1690 O.^adr.-Kiafler messenden Wlefengrundes, cieshätzt «uf 225 5» ^c» kr.; l2.) des »n der Gemein» de 86r<5^n» gelegenen, und 6Z QuadratKl. messenden Grundstücks, geschätzt auf Z fl. 33 kc.; iI.) ves m der nämlichen Gemeinde fegenden, und <^6 ^u^drat-Klafter messen-den Ackergcundes, geschätzt auf2 st. 2^.kr.; HH.) des in der Gemelnde porw!^ sich besind^ llchen Klrche §5. l^iov. l^u., im Flacheninhal« te uon 2l Quadrat - Klaftern, geschätzt auf 319 st. 22 kr.; i5.> der m der nämlichen Ge-Welnd? sich befindlichen Kirche 5t. Tl6^, iin Flacheninhalte von lö Quadrat - Klaftern , so wie der besagten Kirche umgebenen Grundes, lm Flächenlnhatte von 33 Q^adrat-Klafiern, geschäht zusammen auf 60 st. 3^ kr.; i6.j der in der nämlichen Gemeinde sich befindlichen Klrche 81,. ^> i^>^olio, »m Flächeninhalte von 17 Quadrat-Klafiern, I', geschätzt auf 5i fl. 6 kr.; l^.) der in der nämlichen Gemeinde befindlichen An'che 8t. I^mn^w, un Flächeninhalte v<)n lsj Quadrai-Kiaftern, ge-schähl a,lf /^3 st, 57 kr. ,- 18.) der ,n dcr nam^ lichen Gemeinde sich befindlichen Kirche 3l,. (^«^iÜ3) im Flächeninhalte oon Lc, Quadrat« Klaftern, geschäht auf n3 st. 38 kr,; ,cj,) des ln dcr Gemeinde <ü<^,i<'!^ lieqendcn hau« ses, ,m ^lächenlnhcille von ,5 Quadrat>Klaf-tern, geschätzt auf 89 st. 25 kr.; 2Q.) des m d«r Gememoe 3 vier Wochen nach crfolgter, und ihm bekannt gemachter Bcstärigung des Verkaufs-Actes und noch uor der Ucbcrgabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gcgcn dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer a.ndcrn, normalmaßlge Sicherheit gewährenden Realität ln erster Priorität grundbüchllch versichert, mit fünf txm Hundert in Convcntions-Mün-ze verzinset, und die Zinsengebühren in halb' jährigen Verfallsratcn abführt, in fünf glci-chen^ahrlichcn Ratenzahlungen abtragen, wenn der Erstchungsprels den Betrag oon5c> ft. über-singt, sonst aber wird die zweite Kaufschlllings-Hälfte binnen Jahresfrist vom Tage der Ueber-gabc gerechnet, gegen die ersterwähnten Bcding-inssc berichtiget werden müssen. — Bei glel--chcn^ Anboten wird Demjenigen der Vorzug gegebm werden, der sich zur, sogleichen oder frühern Berichtigung des Kaufschillings herbeiläßt. — Die übrigen Verkaufsbedingnisse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können von den Kauflustigen bei dem k. k. Wald- und Rcnt-omte m Hioul.onu eingesehen, so wic auch die Realitäten selbst in Augenschein genommen werden. — Von der k. k. Staatsgüter-Vcr-«ußenings-Provinzlal-Commission. — Trieft am ?. Februar i3I2. Fr. M. Stidil, k. l. Gubernial-Sccretar. Alavt- unv lanvrechtliche ^erlantbarunIen. Z. Z27. (2) Nr. 26lo. Von dem k. k. Stadt - und Landrechte m Kram wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte, als Concurs-Inssan, nach Ma-ty«a5 AN'c.bel, auf Ansuchen des Slwon ^?n, MülhlW Sire.bcl'lcden Gantoerwal-^,' '" ^ offentl.che Versteigerung des, der Ma.^^^'"^cl'schen Gantmasse und der m dr ^ ^oZ^T"^ kürstb,.öst.chen Pfalz Hauses, samm^An.' ^^'^p/ d,lc,^baren mäßige öff^nl^e Ver^ß/ ^'"'^kglelch-Mlbrteften Activforderun^n .^ ^''"^ ""' ^^45^ä^.M.M?7u^e^7mre offemnche Verftelgerungnoch^niaer „.. dachen G.ntmnsse gehörlgen ^^msse a ^ t.vfovderungen auf den 2. April l. I., Vor-mutags um 9 Uhr, vor d.esem k. k. Stadt-und lc.ndrechts, hinsichtlich der Fahrnisse dagegen aber auf den 4. Avnl d. I., Vormtt-lag" von g h,s 12 Uhr, ,m obigen Hause Nr. A'/,^ .'a ^' Beters, Vmssadt, m.t dem Ncnnwcrch als Ausrufspre.s, und d" dieß" fangen Fahrn.sse mcht um den Schähunas^ werlh an P?ann gebracht werden sollten so-glelch noch bc. dleser Jagsatzung unter ^dem Schatz-, und »ücksichcllch Ncnnwerthe, werden hlntangcgcdcn werden. Wozu dle Kauflustigen mit dem Anhange eingeladen wnden, daß es ,hnen frey ssehr" dle bttßfaülqcn ^lcttaüonsbedingnisse in der dlcßger»chtllch?n RcMratur einzusehen. La.bach am 5. März l8Z2. Z. I18. (3) Nr. 1621. Von ocm f, k. Stadt« und Landrechte »n Kram wird ocm unwlsicnd wo befindlichen Welcprtksser, Anlon Tttschcr und dessen gleichfalls unbekannten Erven, mttteist gegenwär« tiyen Edicls frlnnert: Es habe wider sie h^i diesem Gcrlchte Matthäus Hafner, Hubenbe-s^er im Dorfe Zauchen, wacker Bezirkes' vurch Dl-. Wurzbach d,e Klage auf Verjährt! und Erloschenerklarung der Forderung pr 962 fi. 53 kr. Land. Nahrung, oder 816 ss' 2l kr. O. W., aus dem Schuldscheme,, ä«lo el n>^d. 17. Mai 1785 eingebracht, und um Anordnung einer Tagiatzung gebeten. Da der Aufenthaltsort der Beklagten diesem Genchte unbekannt, und weil solche vielleicht aus den k. k. Erblanden sbwejend find, so hat man zu deren Verthelbigung und auf deren Gefahr und Unkosten den hlerorti-gen Gerichtsadvocatcn, Dr. Baumgarten, als Curator bestellt, mtt welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und enisch»eden weroen'wird' Zur Verhandlung dieser Rechtssache mtt dem aufgestellten Curacor wurde die Taasaz-zung auf den 4. Ium d. I., Vormittags um 9 Uhr, uor dlesem Gerichte angeoidnn D'f sen werden die Beklagten zu dem Ende erin nert, damit ^1e allenfalls zu rechter ^eit s-lkss erschcmcn, oder mzwlschen dem k."a ' 214 einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus der Verahsaumung entstehen-den Folgen selbst beizumessen haben werden. Lalback am 6. Mär; i632. Uemtliche Verlautbarungen. Z. 2^2. d) Edict. Am 26 März d. I. werden in den gewöhnlichen Amtsstunden mit Bewilligung der wohllöbllchen k. k. veremten lllvrlschen Eame, ral» Gefallen - Verwaltung in der hnrortlgen Amtskanzley, im Wege der öffentlichen Versteigerung 73l Meyen 6 4j5 Maß We,tzen, 61 Metzen 2t Maß Haiden, und 46 Meyen 25 4j5 Maß Hlrse gegen glelch bare Bezahlung »n großen und auch klemen Parlhien an die Meiflblerenden hmtanqeglben werden, wozu nun Kaussuftige zu erscheinen bel»eben wollen. K. K. Verwaltungsamt der vereinten Fondsherrschaften zu Landllraß am ,Z. März l6Z2. Z. 240. (l) Nr. I76. Concurs » Verlautbarung. Bel dem k. k. Postamte zu pandect in Tirol, ist dle coniroünintze Accessissensselle m«t Zoo st. Gehalt gegen Erlag einer ^unstcatt^ tlvn im glelchen Nliiage erledigt. Was ln Folge Verordnung der wohl» löblich k. k. Obersten H fpost^erwaltung, ääo. 12. l. M., Zahl 25il, mit dem Bezügen verlsuthart w»rd, daß Jene, dle si.2 um diese Stelle zu bewerben gedenken sollten, lhre ge« hörig belegten Gesuche unter Nachweisung dcr Kenntniß des Bnef « und FahrpossoienfteS binnen vier Wochen durch »hre vorgesetzte Behörde bei der k. k, Inßbrucker Ober-Post« Verwaltung e«nzure!chen haben. K. K. »llyrische Ober-Possverwaltung.— Laidach am 18 Mari 18Z2. Z. Z^i. (') ' Nr. Z79. K u n d in a ch u n g. Die hohe k. k. allgemeine Hofkammer, welche mit Decret vom 4. September 1822, Zahl ^612)1893, den Porto für Waarensendungen im Gewichte von wenigstens zwölf Eentnern, wenn sie von elner und derselben Parthe» auf einmal und an elnen Adressaten in Collis von höchstens einem Centner abgetheilt, der Posswagen-Anstalt unter genauer Beschreibung des Gewichtes, Werthes und der Zei-chm jedeb einzewm Stückes zuv Beförderu-^ übergeben werden, um den fünften Theil der tariffmäßigen Gebühr zu ermäßigen ge-tuhte, hat d,ese Verfügung rücksichlllch dfr bisher'bestandenen Beschränkung der einzelnen, blus einen Centner zu wiegen habenden Eollis, mit hoher Entschließung vom 16. v.M«, Zahl H25Hl83, dahln modlfizirt, daß auch schwere^ re Eolllen angenommen werden muffen, wenn nämlich ihr Umfang weder die Verladung nacb der Beschaffenheit des Packraums aufdcmWa-gen, noch die Sicherheit vor Elementar-Gw wlrkungen erschwert. — Was gemäß Mitthei-lung der wöhllöblich ff. k. obersten Hof-Post« Verwaltung, äcio. ^ l. M., Z. 20^2 zur alk gemeinen Kenntniß gebracht wird. K. K. illyrische Ober'Post-Verwaltung. Laibach am 19. März i832. Z. 35c;. (1) Nr. lW. Verlautbarung. Es werden bei dem gcferllgikn Sladt: Magistrate nachstehendeGetreldegattu^ssU'.' als'. 2 Meyen <^/^ Maß Welhen, ^ Metzen 26 Maß Korn, lc» Meyen 2I Maß hus, ^ Meyen 12 Maß Heiden, l?^» Metzen 2Q Maß Hafer und 50 Pfund Spmnhaar, am /^, AoNl d. I. pa> ihlenweise an dle Melsibltter hmtan-gegeben werden. Kauftust,ge wollen sich am besagen Tag« Vormittaqs um 10 Uhr, lm Rcllhssaal? des Magistrats emfinden, allwo nacb. den vorlie« genden Mussern die Versteigerung selbst vorgenommen werden wlld. Stadt-Magistrat Lalbach am i5. Marj l33».__________________________ vermischte ^erlautbarunZen. Z. 335. (l) Obssbaum - Verkaufs - Anzeige. Bel dem Gute Eggensse,n, zunächst Cllli in Stciermark, sind b,eses Flühjahr abermals mehrere ioo scköne slepfel - Kronbaume weg» zugeben; dann Zwergapfel, Birnen, Kirschen, Pflaumen von auegesuchten Tafelsorten. Weiße, schwarze Muskat-, blaue große Burgune der-Wemreben, gut bewurzelt, als uorzüg' liche Tüfelsorlen. Gleichfalls große Kastamcn-Baume, Pavveln, borstige rothblühende Ku-gel, und Pechakazien. Von Rosen: Eenllfo-l»en rothe, weiße, rothe zweimal blühende Trechrosen/ Bouquenosen für Epallere. An^' nas und große Garten-Erdbeeren. Zufchr.fcm an die Outsmhabung werden portofcn nbum.