Wbmwrettsne - Preis« tzür Laibach: ««yfthrig . . 8 fl. 40 k. 3* weil die Excommunication eine größere u R' oIe der zeitliche Tod." Emanuel Sa. Aphor. confess. pag. 611. fi* ber bit Gewalt auf tyrannische Weise an ™ ^bracht hat, kann ein Jeder au» dem Volke umbringen, wenn es kein anderes Mittel gibt; denn er ist ein öffentlicher Feind." Johannes de Alloza, Flora sum. pag. 433. „Ein christlicher Gouverneur, welcher befreundeten ungläubigen Indianern gefesselte Feinde übergibt, um sie zu tobten, begeht keine Sünde, wenn jene dieselben auch auf eine grausame Weise umbringen und ausfressen." Antonius de Escobar: Theol. mor. Vol. 4. Lib. 31. pag 239. „Katholische Söhne können ihre ßlttm des Verbrechens der Ketzerei anklagen, wenn diese es versuchen, jene vom Glauben abzubringen, auch wenn sie wissen, daß die Ellern deshalb den Feuertod sterben miisien, wie ToletuS lehrt. Wenn daher katholische Söhne ihre Eltern anklagen können, so dürfen sie ihnen auch dir Nahrungsmittel verweigern, auch wenn sie vor Hunger umkommen sollten." Franciscus Amicus, Curs. theol. Tom. 5. pag. 587. „ES ist einem Geistlichen oder Ordensmann erlaubt, einen Verleumder, der schwere Beschuldigungen über ihn oder seine Religion zu on> bretten droht, zu tobten, wenn kein anderes Mittel zur Verteidigung vorhanden ist." 0 Louguet. Propos. dict. praec. 7. „Der sündigt nicht gegen die Gerechtigkeit und braucht nicht zu restituieren, der Geld annimmt, um zu durchbohren, zu tobten u. s. w., was gegen die Gerechtigkeit ist." Stephanus Faeundez, Tract. in praec. de cal. Tom. 5. pag. 390. „Wenn ein Richter unbillig wäre und bei einem Prozesse ohne Beobachtung der Rechtsordnung vorginge, dann könnte sich allerdings der Angeklagte zur Wehr setzen, auch dm Richter verwunden, ja sogar tödten, denn dieser kann dann nicht mehr als ein Richter, sondern muß als ein ungerechter Angreifer und Tyrann angesehen werden." Franciscus Toletus Summ. cas. conscient. Fol. 282. „Es gibt einen Fall, in welchem jeder Privatmann tödten darf, wenn nemlich in einem Staat ein Tyrann ist. den die Bürger auf andere Weise nicht vertreiben können." Georgius Gobat, Op. mor. Tom. 2. pag. 328. „Ein Sohn darf sich über den Mord seines Vaters, den er in der Trunkenheit verübt hat, freuen, zu leisten. Wen» die übrigen europäischen Mächte sich den Absichten der Reichsregierung anschließen, so wird das einmüthige Auftreten Europas schon unmittelbar eine moralische Wirkung ausüben, die geeignet sein dürfte, zur Beruhigung der öffentlichen Meinung betzutragen und die Aussicht auf Beendigung des Bürgerkrieges in Spanien näher zu rücken." Wäre dem wiener Officiösen der „Schles. Pr." zu glauben, so hätte unser auswärtiges Amt in der spanischen Frage die alte Devise „Nur langsam voran" zu neuen Ehren bringen wollen. Er schreibt nemlich, daß die zugunsten besserer GrenMerwachung bei, dem Duc Decazes gethanen Schritte gutem Vernehmen nach von dem österreichischen Vertreter nicht unterstützt worden sind, obwohl es unserer Regierung nicht unerwünscht gewesen sein mag, daß solche Vorstellungen von anderer Seite erhoben wurden. Ferner setzt er hinzu, daß Gras Andrassy schwerlich in erster Reihe stehen werde, wenn es sich um die Anerkennung Serrano's handle. Das ist um so mehr zu bedauern, da wir jetzt doch nicht umhin können, dem von anderen Staaten gegebenen Beispiele uns anzubequemen. Es erscheinen in unserer officieücn Welt eben eigentümliche Strömun-gen vorzuwalten. Wenigstens hat Deutschland auf Oesterreich und Rußland nicht gemerkt, wohl weil mit Leuten von sv schweren Entschlüssen ein erfolgreiches gemeinsames Borgehen sich nicht gut mach!. Politische Rundschau. Laibach, 18. August. Inland. Während noch vor kurzem die Nachricht von der Bildung einer katholischen Reichspartei söderalistischerseits als eine müffige Erfindung bezeichnet wurde, mehren sich immer unzweideutiger die Anhaltspunkte, welche das Entstehen einer solchen Partei bereits als vollendete Thatsache erscheinen lassen. Diese wird in erster Linie durch die Gründung der „Wiener Ressource" bestätigt, welche, wie es in dem betreffenden Einladungsschreiben ausdrücklich heißt, es sich zur Ausgabe gemacht hat, einen „Sammelpunkt für die katholischen Interessen zu schaffen", damit die Gesinnungsgenossen „durch unmittelbaren persönlichen Verkehr jenen Gedankenaustausch pflegen, ohne welchen ein einiges Vorgehen nicht gedacht werden kann." Die Zwecke de« genannten Vereins sind damit ziemlich unverblümt dargelegt. Aus Brünn wird der „Pr." hierüber geschrieben : „Die Konstituierung der Klericalen zur Bildung "einer selbständigen politischen Fraction hat eine greifbare Form erhalten, und die Niederlage des Grasen Egbert Belcredi anläßlich der vorige Woche stattgefundenen Reichsrathswahl hat die Faiseurs des Projekt« in der Durchführung ihres Vorhaben« nur bestärkt. Die katholische Partei tritt von dem bisher behaupteten föderalistischen Standpunkte gänz» lieh zurück und schreibt die „conferoative" Richtung sowohl in politischen als religiösen Fragen auf ihre Fahne. Erzbischof Fürstenberg, Bischof Nöt-tig sowie die Prälaten Mährens sind dem Programme vollkommen beigetreten, und begibt sich künftige Woche Domherr Baron Königsbrunn nach Prag, um auch Cardinal Schwarzenberg für die Idee zu gewinnen, welcher er bereitwillig beistimmen dürfte, da er nur mit Widerwillen sich in das Schlepptau der Czechen nehmen ließ. Die Annäherung an Cardinal Rauscher wird vermittelt. Ist die Bildung dieser österreichischen Cen-trumspartci vollzogen, so werden mit diesem Factum sowohl die Czechen als die Verfassungspartei ernstlich zu rechnen haben." Wie man aus Prag schreibt, werden sämmt-liehe altczechische Landtagsabgeordnete sich kurz vor Eröffnung der Landtagssession daselbst zu einer Conferen; zusammenfinden, um über die weitere Taktik schlüssig zu werden und die Mitglieder des Vertrauensmänner-Clubs neu zu wählen. Bei dieser Gelegenheit soll nicht blos der Antrag auf Beschickung des Landtages gestellt, sondern auch der ernste Versuch gemacht werden, eine Aussöhnung zwischen Alt- und Iungczechen herbeizuführen. Nach beiden Richtungen hin erscheint jedoch der Erfolg mehr als fraglich. Es ist nun als bestimmt anzunehmen, daß weder der Entwurf eines Jncompatibilitätsgesetzes noch auch die Wahlge etznovelle in dieser Session des ungarischen Reichstages zu stunde kommen. Das Oberhaus hat in seiner letzten Sitzung die beiden Gesetzentwürfe wesentlich abgeändert, indem es die bereits mitgetheilten Beschlüsse der Rechtssection zum größten Theile annahm. Die beiden Entwürfe müssen nun in der Herbstsession des Reichstages neuerdings zur Verhandlung gelangen. Der formelle Schluß der Reichstagssession erfolgte am Sonntag den 16. d. Ausland. Dem „Dresdener Journal" geht von Wien eine Mittheilung über die Haltung Oesterreichs in der Frage der Anerkennung der madrider Regierung zu, die im wesentlichen die Anschauung der maßgebenden Kreise rtchug wiedergeben wird. Man schreibt dem Blatte: „Gleichzeitig mit der Absendung der preußischen Kanonenboote „Nautilus" und „Älbatroß" in den biscayi-schen Meerbusen ist zwischen den Mächten die Frage wegen Anerkennung der Regierung in Madrid in Anregung gekommen, und zwar, wie sich erwarten ließ, vonsette des berliner Eabinets. Wenn dieses von der Voraussetzung ausging, daß die Anetten- i nung, falls sie die Wirkung haben soll, dem Car-lismus in Spanien den Vorwand einer formalen Berechtigung und die damit verbundenen Vortheile zu nehmen, wo möglich gleichzeitig von den Mächten vollzogen werden muffe, so befand sie sich dabei in voller Übereinstimmung mit Oesterreich - Ungarn. In der Stellung der beiden Mächte waltet jedoch der Unterschied ob, daß, während das deutsche Reich sich durch die Umstände zur Initiative in dieser Frage aufgefordert fühlen kann, für Orsterreich-Ungarn keine Veranlassung vorhanden ist, mittel-irgend welcher diplomatischer Action in die erste Linie herauszutreten. Bisher hat man nur allge-gemeine Andeutungen, daß Großbritannien und Italien, wohl auch Frankreich sich den deutschen Intentionen günstig erweisen werden; über die Ansichten des Cabinets von Petersburg liegen Meldungen noch nicht vor. Es ist jedoch begreiflich, daß man in Wien gerade in dem gegenwärtigen Falle Werth darauf legt, sich, außer mit Preußen-Deutschland, auch mit Rußland in vollständigem Einverständnisse zu befinden. Tyeilweise erklärt sich damit, warum die bezüglichen Verhandlungen, die übrigens, dem Vernehmen nach, erst seit drei Tagen im Zuge sind, noch nicht zum Abschlüsse geführt haben. Die fccutv bare Natur der österreichischen äction in Angelegenheiten Spaniens rechtfertigt auch die Reserve, welche sich das wiener Cabinet anderweitig in allen einschlägigen Fragen auflegen zu sollen glaubt. Die „geschlossene Renitenz" des katholischen Klerus hat, um das beliebte Wort der klericalen Blätter zu gebrauchen, ein Loch bekommen. In der Provinz Posen haben zwei ausgewiesene Geistliche, der Dechant Michalak und Propst Echaust, ihren Protest gegen die staatliche Diöcesanverwaltung zurückgenommen und es ist infolge dessen die Ausweisungsmaßregel wieder aufgehoben. Cs liegt also der Fall einer wirklichen Anerkennung einer auf de« Maigesetzen beruhenden Einrichtung vor. Die ultra-montanen Blätter spotten darüber, daß ebenfalls in der Provinz Posen ein Patron die Bewerbung um eine durch Sperrung eines gesetzwidrig angestellten Geistlichen erledigte Pfarrstelle ausgeschrieben hat. Selbstverständlich sind sie überzeugt, daß kein katholischer Priester aus dies durch die Mai-Gesetzgebung veranlagte Anerbieten eingehen werde. Ob sich diese Zuversicht nach dem erwähnten Borgang aber vollauf bewähren wird, bleibt doch abzuwarten. Aus Paris, 12. August, wird gemeldet: Laut „Libert e‘ beschloß der Ministerrath, die madrider Regierung anzuerkennen. „Temps" sagt in dieser Beziehung, da England erklärt habe, die Regierung ©errano’S anerkennen zu wollen, so erkläre das Versailler Cabinet, dasselbe zu thutt. Infolge dessen verlangte der hiesige Vertreter Spaniens schon seine Beglaubigungsschreiben in Madrid. Der „Moniteur" meldet ebenfalls den Beschluß Englands, die madrider Regierung anzuerkennen. Das offieiöfe Blatt macht es ab r den Großmächten zum Vorwürfe, d ß sie eint revolutionäre Regierung in Madrid anerkennen, während sie die französische September-Regierung erst nach Erwählung und Zu- wege« deS ungeheueren Reichthums, der ihm dadurch lufällt. (N. 13.)" N. Virault, Prop. dict. pag. 319. „Wenn du durch falsche Anschuld gütigen bei einem Fürsten, Richter oder angesehenen Männern meinen guten Namen herabzusetzen trachtest und ich einen solchen Nachtheil für meinen Ruf nicht anders abweuden tarnt, als daß ich dich umbringt, darf ich das thun ? Bannes sagt: „ja" und fügt bei, dasselbe gelte auch bann, wenn die Beschuldigung zwar wahr, aber verborgen sei, so daß sie der gesetzlichen Rechtspflege qernäß nicht kundgemacht werden kann. Das Recht der Vertheidigung erstreckt sich auf alles das, was nothwendig ist, um sich von aller Unb.lde frei zu erhalten Der Verleumder müßte aber vorher ermahn twerden, fein Vorhaben aufzugeben, und wenn er dies nicht will, dann müßte man ihn, um @cam dal zu vermeiden, nicht öffentlich, sondern heimlich umbtingen.“ „ES ist erlaubt — sagen LessiuS, Molina. ESevbar, Reginald, HilntiuS rc. — denjenigen, der uns eint ©heftige gtbtn will, zu töbttn." DaS Rai» fonntment btt frommen Väter ist einfach: „Die Ehre ist mehr roerth als das Leben." Nun ist Tobt» schlag erlaubt, um sein Leben zu oertheibigen; also ist eS auch erlaubt, zu tobten, um seine Ehre zu oertheibigen! Schade nur, daß die in den Crimi-nalgesetzen sonst so sehr bewanberten „gelehrten Bätet“ übersehen, daß die Nothwthr nur dort gilt, wo ifeben gegen Leben steht und eine andere Hilfe sich nicht bietet. Ebenso, wie zur Lertheibigung der Ehre, ist eS auch zur lertheibigung des eigenen Vermögens gestattet, den Angreifer zu töbten, jedoch ist dies nur erlaubt, wenn das Vermögen den Werth eines — ThalerS (strengere statuieren einen Dukatew) übersteigt, „eS müßte benn sein — setzt aber LessiuS hinzu, daß eS uns schimpflich wäre, die Sache zu verlieren, weil man in diesem Falle nicht sowohl sein Gut, als seine Ehre vertheidigt." Es ist erlaubt, einen falschen Zeugen zu morben, welcher auf bem Wege ist, gegen dich Zeugnis abzulegen, wodurch dein Leben oder deine Ehre gefährdet wird. Denn es macht leinen Unterschied, mich mit Waffen oder auf anderem Weg anzufallen, wenn ich sicher weiß, daß ich mit bem Schwerte be» Munde» gelobtet werden soll." So Suarez, Bannez, Reginald, Na tmrra, Bega und Eecobar, welcher beifügt, „daß dasselbe auch von dem falschen Ankläger gilt, wen« kein anderer Ausweg offen steht." Bannez und Hut-tado gestalten den Mord sogar auch bann, wen« nur „die zeitlichen Guter" angegriffen werden, "üni-cus endlich gestattet „Geistlichen sowohl als Mon# chen, jeden Verleumder, der schwere Verbrechen über sie oder ihren Orden auS^ustreaen droht, zu mor» den, wenn keine andere Veriheidigungsart vorliegt- — Ebenso entscheidet der „große Caranmel" die ihm vorgelegte Frage, „ob ein Mönch, der deS Fl«» fcheS Schwachheit nachgebend, ein gemeines Wem misbrancht hat, dasselbe hinterher töbten dürfe, wenn dieses sich geehrt fühlend, einem so große" Manne sich hingegeben zu haben, die Sache au«-plaubert und so den Mann in Berrus bringt", dahin: .Der Mönch oder Geistliche bürfe allerdings da« von ihm miobranchie Weib lösten, wenn er fürchten muß, von demselben in üblen Ruf gebrach* zu werden." Wir könnten diese Blumenlese jesuitischer 9K®' rot sorisetzen, indessen mögen für heute obige »» spiele genügen. jaminentritt der Nalional-Versammlung anerkannt hättten. Der „Frkf. Zig." schreibt man au® Paris: Dieser gute Herzog von Döcazes hat kein Glück! Am Tage, nachdem der Correspondent der „Times", der Vertraute der französischen Diplomatie, die Analyse seiner Note veröffentlicht hat, kommt ein „kalter Wasserstrahl" von Marseille her. Dort wird ein Prozeß des „Chevalier rose“, wie man ihn nennt, plaidiert, über den kein Journal Mittheilungen zu machen den Muh haben wird, wenigstens habe ich bis jetzt noch in keinem Spuren davon ge> wahrt. Für heute soviel darüber: Im Laufe der Verhandlungen ist sestgestellt worden, daß im Jänner 1873 der „Chevalier rose“ ein Fahrzeug, welches ein Parfümeur von Marseille —■ der Name des Schiffes hat etwas ParfumartigeS — hergeliehen halte, 250,000 Patronen an Bord nahm, wofür ein Erlaubnisschein vom Kriegsminister eingeholt worden war. — Auf hoher See nahm das Fahrzeug von einem anderen, einem belgischen, 1000 Chassepotgewehre aus, richtete feine Fahrt nach der Pyrenäenhalbinsel und landete die Waffen im Meerbusen von Biscaya. Die französische Presse hat sich wohl gehütet, von dieser Enthüllung zu sprechen, aus Furcht, sich den Zorn des Olymps zuzuziehen, aber es versteht sich von selbst, daß das Licht nicht dauernd unter den Scheffel gestellt bleiben kann. Der spanische Consul in Marseille wird nicht verschweigen wollen, was die ganze Stadt bespricht. Und das Publicum zieht natürlich jetzt schon aus der Sache die naheliegenden Conseqaenzen. Es ist aus mit dem Glauben an die loyale Unterstützung, welche die französische der spanischen Regierung habe angedeihen lassen. Aus Madrid wird unterm 13. d. gemeldet: Die Gesandten der Bereinigten Staaten, Belgiens, Hollands, Italiens, Englands und Deutschlands beglückwünschten den Staatsminister Ulloa aus Anlaß der Aneckennng der Regierung von Madrid. Ulloa richtete ein Dankschreiben an den deutschen Kaiser für die bezüglich der Anerkennung Spaniens ergriffene Initiative. Zur Tagesgeschichte. — Der fromme Gottesstreiter Dou Marios verschmäht eS auch nicht mit gestoh'enem ^Delve zu arbeiten. Zu den Personen welche bei der Atzten Ultimo-Liqaidilioa au der pariser Börse ihre "Differenzen nicht bezahlten, gehörte z. B. auch eia Spanier, welcher vier Millionen verloren. Man vernimmt jetzt näheres. Der Spanier, er nannte sich Harleycs und njai Kassier bei dem reichen Commis-jtonihaafe A:lain und Czmp., 12, Rae vu Sentier, palte ^ 6leler Stellung 10 Millionen veruntreut. incn dieser Summe sandte ec an Don Carlos und da» Uebttgc verlor er an der Börse. Harleyr» u>urde nicht festgenommen und es gelang ihm, nach Spanien zu entkommen^ wo er in einem Kloster eine Zufluchtsstätte fand. Sein Chef mußte die Zahlun-3en cinftcQen. — Ein anderes Stückchen wird der „Ändep. Beige“ au» Madrid geschrieben: „Man «d.t viel von der V-rhastung zweier Jesuitenpaue», *‘«ctoien des Collegium« von Ocana in der Provinz Toledo. Die Regierung soll die Beweise dasfic in ®{n Händen haben, baß dieselben aus Wohlihäiigkeiis-»stal,en dieser Ptovmj 100,000 Piaster entfremdet unb Gemeindezuschläge. — (Sechster allgemeiner österreichischer Lehrertag.) Vom 17. bi» 20. August findet in Wien der sechste allgemeine Lchrertag statt. Da» vorbereitende Eomiiö hat beschlossen, beim diesjährige» Lehrerlage von dem früheren Ufu», drei Hauptversamm» liegen z« halte», abzugehev. Im 17. August fand die tiotettfoanaleng, am 18. August findet die erste Haupt» DttfammUmg statt, der 19. August ist den ©ettionfl» sttzmigea gewidmet, am 20. August ist die zweite (uud lrtztr) Hauptversammlung. Bou den 32 etogefonbten Themata wurden folgende, die auch in der krainer Lehrerwelt allgemeine» Jntereffe erwecken dürften, ge. wShlt: Erster Eitzung-tag. Erste Hauptversammlung. „1. Liegt e« im Jntereffe der Volksschule, daß fie EtaalSovstolt Awerde? («gemeldet vom kärntnerischen LandcSlehrerverein). 2. Sollen die Lehrer Oesterreichs im Jntereffe der Schule die StaatSbeomtenfchaft an-ftreben, und wenn ja, in welcher Weise? (Angemeldet vom tachauer Lehrerverein.) 3. Gründung eine» allgemeinen österreichischen Lehrerverein- (ongtmelbet von dem Lehrervereine zu St. Gallen, Liezen, Abment und Rottenmann uud vom niederösterreichiften LandeSlehrer. Dereine). — Dritter Sitzungstag. Zweite Hauplver. tammlung. 1. „Da» Schulinspertorat der Volksschule soll nicht nur tüchtigen Bolksschullehrern überhaupt anvertraut werden, e» sollen diese Inspektoren selbst als Lehrer thötig sein." 2. Die gesetzlichen Bestimmungen, daß dem Lehrer die anrechenbare Dienstzeit erst vom Tage der abgelegten Lehrerprüfung an gezählt wird, möge dahin abgeäodert werden, das solche» vom Tage der ersten Anstellung an geschehe (angemelbet vom ober» österreichischen LandeSlehrerverein). 3. Welche Aendrrungen erscheinen in betreff der jetzt bestehenden Moximaldienst. zeit der Lehrer an Volksschulen wünscheuswenh? 4. Die Gleichstellung der Unterlehrerzeugniffe für Haupt, schulen mit den Lehrerzeugniffen bet Jetztzeit und die Anrechenbarkeit der Dienstzeit vom ersten Tage der Anstellung (angemeldet vom Lehrervereine „Diester, weg" in Jglau). 5. Die religiösen Uebungen in bet Volksschule, vom pädagogischen Standpunkte beleuchtet. — Für die am zweiten SitzungStage stollfindenden Section»- und Nebenverfammlungen werden mehrere Themata gewählt werden. — (I8in Rescript de» «riegSmini. st er».) In den Steifen der pensionierten Offiziere hat ein Rescript de» Krieg-minister» freudige Sensation hervorgernfen, welche- anordnet, daß sämmtliche General« und Mililärcommanden der gemeinsamen Armee einen genauen Ausweis über olle jene aktiven Offiziere cinzufende» haben, die außerhalb der Truppe in Verwendung stehen, damit diese bei dem ohnehin große» Mangel an dievstthuenden Offizieren zu ihren Truppen einrückend gemacht werden können, an deren Stelle dann Offiziere mit geeigneter Qualifikation 43 Ware 71.50 74 70 98 76 107.25 110.50 )S4 — 75 50 ’.8.b0 94.- 95 — 1C2— 96.-80 10 136 7ü 107 C5 222 - 102 25 86 25 8C 25 187 25 1< 7 95 224 — 75 144. 900. - 62.50 77.- ?73 — 52.50 192 124. - 20-104 fO 105 141 0 142 245 50 *46 202 - 202. 193 60 194. »21 - |321 141.50:141 146. 910. 62 77 975 53 193 124 20. Pfandbriefe, j «tib tu au 9Ejj. cß. SÖob.-SteMt bto. in SS 3. . . . »calion. ö. W....... Ing. Bod.-Sredilanß. Prioritäts-Obl. RTim»»3o(tf8;3’a$n Oest.-Sioxdwestdahu. Siebenbürger. 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