Intelligenz-Blatt Mr Rmbacher Ueitnng Donnerstag den 6. Juli t«37. Kla^t« unv lanvrcchtlicsje Verlautbarungen. Z< 672. (^) Nr. ^943. Edict. Von dem f. k. Stadt - und Landrechte in Krain, als Abhandlungsbehörde nachdem am 5. Jänner d, I. un ledigen Stande, ohne Hlnter-lasjung eines Testamentes, verstorbenen Herrn Flanz von Premerstcin, gewesenen jubiluten k. k. Gudernlal' Gccrelär, wird scmcn adwcsen» den und unbekannt wo befindlichen Intestat-Erhen mittels gegenwärtigen EdicteS erinnert, daß sie «hreErbsansprüchc bmnen einem Jahre und 6 Wochen so gewlß bei diesem Gerlchte anzubringen haben, als sonst ant den anwescndlN und sich gehörig ausweisenden Erben das Ab« handlungßgkschafl grpsiogen, und die dlcßfalllge Erbschaft Jenen aus »hncn eingeantwortet werden würde, denen sie nach dem Gesetze gebührt. Laibach am 17. Juni l837. 3- 670. (3) Nr. »5ä Merc. Von Sclte des k. k. Stadt« und kand-rechtes, zugleich MerconNl- und Wechsclgenchts ln Kraln, w»rd hiemit zur allgemeünn Kenntniß gebracht: Daß Ueorg Ensbruncr, laut Vertrag c^n. ,9. Juni 1827, den Earl Mallp in seine Tuch - und s5chmttwaaren , Handlung «ls öffentlichen GcstNschaflcr aufgenommen habe, und ln Folg? dessen aufgcmemschaflll' Huch, lm Z'öcalpvtlsc pr. Elle 1 fi. 2o kr.; iii^i Wiener Ellen Futterzwllch, im Fiscalpreise pr. Elle li '/2 kr.; 2)^0^ W«ener Ellen russl, sche '^ Ellen brene gut eingelassene Lem-wand, lmFiscaspre'se pr. Elle 16 kr.; 723V. Wlener Ellen ^ Ellen breite Futterleinwand, im Flßcalpreise pr. Etle<) kr.; 602^,2 Dlttzend g«lbmetallcne große Knöpfe, im F,ecalpreise pr. Duyend ^^ kr.; 78^,2 Dutzend gelbmetalle, ne kleine Knüpfe, im Fiscaloreise pr. Dut< zend 2V4 kr., und 855^2 Dutzend belnerne Knöpfe, »m Fiscalpreise pr. Dutzend z'/, kr. E. M. erfordert, und rücksichtllch um dle ange« fetzten Fiscalpreise odcr unter denselben zur Nelstellung aukgebothen werden. Es kann die ^»eferung des Materials oder der fertigen Montoursftücke übernommen wer« den. Für die Anfertigung der erstgedachten Montoursstücke wird als Macherlohn für einen Maniel I9 kr., für einen Tuchrock t ss. i3 kr., für eine Tuchhose 20 kr., für «inen Sommerrock Ho kr., für eine Sommerjacke 3c> kr. für em Sommerbeinkleid 20 kr. als Fiscal» pleiS festgesetzt. D»e Fzecalpreise für die Montoursssücke im fertigen Zulande sind für einen Mantel 7 fi. 37'/^ kr.> für einen Tuchrock3 ss.9'/.. kr., für ein Tuchbttntleid 3 fi. 17'/^ kr., für einen Gommervcck 2 st. 46 kr., für eine Gommer-jacke l ft. 5^ kv., für em Eommerbcinkleid » ft, 26 kr., endlich für nn Paar Halbfiiefes, deren Lieferung nur im fertign Zustande an< genommcn wlrden, 2 st. 56'/2 kr. er angebothenen Lieferung oder des Macherlohnes entweder im Baren, oder in öffentlichen Obligationen, nach dem letzten Courspre:se, oder endlich mittelst einer von der k. k. Kammerprocuratur als genügend anerkannten, daher von der letztern amtlich vidirten fideijussorlschen Urkunde, entweder bei der k. k. Cameral-Gefallen-Vcr-rvalcungscasse zu kaibach, oder bei dem k. k. Hlluptzollamte in Triest zu erlegen, welches Reu» gcld, falls der Anboth genehmigt wird, bei Ab, schüeßung des Eontractes als Llefenmgscaution verwendet, im gcgelnhcillgen Falle aber dem Erleger wieder zurückgestellt wird. Der Cassei Empfangsschein übcr das eingelegte Vadium ist dcr Offerte beizuschllcßen. « 6) Für den Fall einer nicht bedingnißge-wä'ßen Lieferung, nämlich, wenn Stoff,edcr Arbm nicht entsprechend gefunden, oder die Lie« fenmgszeit überschritten werden scllte, wozu be- merkt wird, daß vom Tage des erhaltenen rat,'-sicirten Eontractes an gerechnet, die Hälfte deS Materials oder der fertigen, oder der anzufcrtl« genden Montoursstücke binnen 4 Wochen, die andere Hälfte binnen 3 Wochen geliefert werden muß, behalt sich die Cameral l Gefallen - Ver« waltung das Recht bevor, nach freiem Ermessen alles dasjenige zu verfügen, was zur Erreichung des Zweckes, oder zur Abwendung eines ' Aerarial» Nachthelles dienlich erachtet werden wird. Die dicßfälligcn amtlichen Vorkehrun, gen, und deren Kosten, worunter auch eine ganz neue Llefcrungsausschreibuna., oder sonsti»-ge Anschaffung der zu liefernden Objecte begriffen seyn kann, gchcn auf Gefahr und Kosten des Lieferanten, welcher hiefür nicht nur mit dem Reugelde, oder der Caution, sondein auch mit seinem übrigen beweglichen und unbewegli« chen Vermögen zu haften hat. Es bleibt jedoch demselben unbenommen, seine vermeintlichen Ansprüche überhaupt gegen das Aerar geltend zu machen. 7) Für die zur rechten Zeit gelieferte und ganz anstandlos befundene Waare odee Arbeit wird, nach der Menge derselben und dem bedungenen Preise, die bare Zahlung von der k. k. Eamcral? Gefallen, Verwaltungscasje an den Lieferanten, oder an die von demselben zur Uebernahme derselben gehörig bevollmächtigte Person gegen gestämpelte QuitNmg, oder gegen einen gestämpelicn Eonto, welche von dem hiesigen Oeconomate bezüglich der contracting« gen Lieferung coramisirt seyn müssen, unaufge-halten erfolgen. 6) Dle Caution wird dem Lieferanten nach, zur Zufriedenheit beendeter Lieferung zurückgestellt werden. y) Ueber das L'iferungsgeschaft rvird mit jenen Offerenten, deren Anböthe angenommen werden, auf der G.undlage der bemerkten Bedingnisse, ein Contract abgeschlossen, wozu z« Einem Exemvlare Dir classenmaßige Gtämpel uon d?m Lieferanten zu heftre»ten ist. Das Maleriale, fo wie die Montoursstü-cke, sinv an- das hiesige Verwaltungs, Occo.10-mat abzuliefern, rro sie einer commiss'.oncLen Prüfung unterzogen werden. Rücksichtllch der Anfertigung der Klei- " dungsstücke nnrd insbesondere zur Bedmgmß gemacht, daß ein Drttlheil der Kleidungs lücke nach elnem größern, ein Drltthell nach elnen Mittlern, und ein Dr,tthtll nach einem klnnern Mabstabe verfertigt werden müssen. Das Wcitenmaß muß bei allen Kleidungs-siücken de? känge und der Menge der dazu zu 5o3 verwendenden Gtcffe angemessen seyn. Das Mateciale wild vom h'esigen Oeconomat nach vorhergehender Znmessung und Huzählung ausgefolgt werden. DaS Zugehör: alft Gceif ^ellil wand, Nahseide, Kamehlgarn, Zwirn / Werch zur Watt,rung :c., hat dagegen der Eontra-hent ohne weiterer Vergütung für d»e erstandenen Arbeitsprelse belzuftellen. D^e Arbeit muß gut und solid geliefert, die Mäntel und Röcke müssen besonders unter den Achseln, d«e Ve,nkle,oer aber ,m fkreuye bequem seyn, damit der Mann dle Hände leicht bewegen könne, und »m Schritte Nlcht gehln» dcrt werde. Auch muß bei allen Kleidungsstücken jede ungewöhnliche Anssückung vermieden werden. Der Ersteher if! verpflichtet, jede mißlungene Arbett, wenn sie ihm ungebraucht zurückgestellt wird, sogleich unentgeltlich umzuändern und zu verbessern; ganz verdorbene aber auf sine Kosten zu behalten, und das Material nach dem Anschaffungspreise zu ersetzen. Rücksichtlich der im fertigen Zustünde zu liefernden Halbst,cfeln wird festgesetzt, daß diese aus n»e»ßem, gut gearbnuiem, aus dem Kerne geschnittenen Kuhledcr, m»t doppelnähl' g«n, vorne gut ausgewalkten Röhren (E>cdaf-len) und m,t starken Sohlen fest und dauerhaft, mlt ein Zoll hohen Absätzen, m welche die nöchigc AnzaN hölzerner l)iägel emzuschla-gen sind, »n der Art verfertigt wcrden , daß sie dem Manne blS auf den Halden Waden reichen. Dle Größe der Snefcln wnd nach vier Gal» tungcn dergestalt festgesetzt, daß i5 Paar nach dcm klemen, 5c> Paar nach dem mittleren, 33 Paar nach dem großen und ä Paar naD dem größlen Maßstabe abgeliefert welden müssen. Ol? stiefeln der klelnen Gatlung müsscn vom Absähe b«s vorne zur Spitze, auf der Oohle zchn Zoll acht Llnlen, jene dcr mittleren c«lf Z^ll, der großen «llf Zoll fünf Amen, und endlich jene der größten Gattung eilf Zoll zehn "lnlkn mcssen, die Wette und Höhe ader muß dem Verhälilnsse dcr ^änge entsprechen. Von der k. k. vereinigten «llyr,>schen tü« ^inländischen Camera!-Gefallen,Verwaltung raidach am 25. Iunl läö?. Z. 36/,. (I) Nr. '"^^^ D. Concurs. Nachdem d,e «rsse Amtsschreibersstelle auf ter Gtaatshcrrschafc Arnoldstem, mlt dem da-Mll verbundenen Gehalle jährlicher drei h u n-derl fünfjig Gulden, dem Deputate lahrllcher sechs Wiener Klafter harten Brennholzes und dem Gemlsse der freien Wohnung, ln Erledigung gclummen ist, so wird hiemlt zur provlsolischen W»ederbes^uN3 dieles Olen!ipostens, und lm Falle der Nerlci, hung derselben an Amtßschrclber mit minderem Gehalle, auch zur ^cserVedlenÜlingen zu bewerben wünschen, haben ihre dießfälligen gehörig belegten Gesuche, m>t genauer Nachwnsung ihres AlierS, Standes, ihrer Moralität und Ausbildung, dann lhrcr hlßher gclcisseten Dienste, Gprachkenntnisse, der Kenntniß pon der ^andamtlrung und Rechnunas - Manipulation auf Staatsgütern, n Kla-genfuri einzureichen, und i>. dem Gesuche auch anzugeben, ob und m welchem Grade dieselben mit den Beamten auf dcr Staatsherrschaft Arnoldstem verwandt odcr verschwägert sind. — Von der k. t. illvnschen küstenländischen Ea-»neral» Gefallen-Verwaltung. Laibach am 2ä> Iunl i33/. vermischte Verlautbarungen. Z. L67. (3) Nr. i665. Edict. Von dem Bczirksgcnchtc Rupert3hok zu Neu« siadtl, als Ncalmstanz, wild allgemein kund ge« macht: Es scy über Ansuchen des Herrn Anton Treo, Verwalter der Depositen« und Waiscncassa allda, wider Anton Bert'opetz aus Frosckdorf, in cie executive Veräußerung des gegnerischen, zu Froschdorf liegenden, dem (Hute Stauden sub Dom. Nr. 27 cindiencndeti, gerichtlich auf 200 fl. ge« schätzten Hauses, wegen, aus dem gerichtlichen Vergleiche vom ,y. November i636, Z. 296^, schuldigen 5q st. »I'/z tr. sainmt 5 ^l Zinsen c. 5. c. gewilNget, und hiezu orci Fellbiethungötermine, als: auf ecn 22. Juli, 22. August uno 22. September 1827, jedesmahl von 9 bis 12 Uhr Vormittags in Loco der Nealicät mil dem Anhange anberaumt worden, daß, falls diese Realität weder bei ccr ersten noch zweiten Fcilbicthungstagsatzuiig um den gerichtlich erhobenen Schätzungswert!) oder darüber an Mann gebracht werden sollte, solche bei dcr dritten auch unter demselben hintangegeben werden würde. . Wozu die LicitationZlusiigen am obbesagten Tage und Stunde mit dem Beisätze zu erscheinen eingeladen werden, oaß die diehfälligen Licitalions-dedingnisse während den Amtsstunden in dieser Ge» richtskanzlei eingesehen werden tonnen. Bezirksgericht I^upensh-vf zu Neustadt! am ü. Juni »Ü57. ^ , So6 diese Fährnisse bei dcr ersten und zweiten Feilbie-thung nur um oder über den Schatzungspreis, bei der dritten aderanch unter demselben hinzugegeben werden. Vereintes Bezirksgericht Radmannödorf am 17. Juni »827. Z^L75. (2^ Nr. ""/.,,« Edict. V^'n dcm vereinten Bczirkägcrlchlc zu Rad« mannüdorf wird hieinit kund geinacbl: Man habe auf A»l^!igen des Johann Kaucsckiisch aus Zcvi» schcnwässcrn, durch Herrn Dr. Kanlschilsch, 2»2st. ,c» sr. geschätzten Gonzhube, wegen, ous dein wlrthschaflsäint!,. Begleiche <^^>. ,9. De^ cclnber i<^5 und im Oxecucionswege intabulirt am 10. März l. I., schuldigen »oo ft. nebst 4^ Ver. zngszinsen seit 6. März i634 und den O,rccutions-losten gcwilliget, und zu deren Bornahme dcr 29. Juli, 29. August und der 29. September d. I., icdcöma'yl Vormittags 9 Uhr in Loco der Realität mit dein Beisätze beltimint, daß dlcse bei der erste,» und zweiten Feilbiethung nur um oder über den Sä^hungörlel", bei dcr dritten aber auch unter demselben ..'üliangegeben rvcrde. Die Licilationsbelingnisse, der Grundbuchs-extract und das Schähungöprctocoll können täglich nährend den gewöhnlichen Armsstunden in dieser Gericbtsl'anzlei eingesehen werden. B^rcilues Bczirlögcricht Radmannsdorf am 17. Juni »^57. Z. Ütt3. (2, ^"^ Nr. 2329. Edict. Von dem Bezirksgerichte Haasberg wird hicmit l^s.i»!,tt gcinachc: (Zö se>) ul?er Ansuchen des Hcrrn ^ranz Scherko von Zirt'nih, in die executive Vcr-sieigerung der, dem Bartblmä Krainz von Wcsulak gehörigen, der Herrschaft Freudcnthal 5ul) Urd. Nr. 463 zinsbaren, gerichtlich auf 677 fl. 40 kr. l.vtheuerten Halbhubc, wcgen dem Ersiern schuld. s,?n 57 fi. 55 l'r c. ». c, gcwllliqcl, und es wcr?cn hiezu dcr i4. August, dcr »5- September und dcr '3. October l. I. jedesmahl früh von 9 bis 12 Uhr in Loco Wcsulak mit dem Anhange bestimmt, daß luese H^lbhube bei der ersten und zweiten Feil-biethungstagsatzung nur um die Schätzung oder dar« ubcr, bei der dritten aber auch unter derselben hintangogeben werden wird. Wooon die Kausiustigen mit dem Beisatze ver« jNndigct werden, daß der Grundduchserlracl, die Licitcitionöbedinginsse und das Schatzunqsprctocoll tägliä) zu den gewohnlichen Tlmtsstunden einge,. sehen werdei^ l'onnen. Bezirksgericht Haasberg am 27. Juni ,637. Z. 8^. (2) ^ Nr. ,3^3. (> 0 n v 0 c a t i 0 n s « E d i c t. Alle jene, die auf den Bellaß des zu Prewald am 5. Juli >336 verstorbenen Stephan Breitling einen Anspruch zu stellen vermeinen/ haben den 19. Juli l. I.Vormittags 9 Uhr in hierortiger Gerichts-kanzlei sogewiß zu erscheinen, wie im Widrigen sie sicd die Folgen des tz. Ü>4 b- G. B. selbst zuznschrci. bcn haben wurden. Bezirksgericht Scnosetsch den 20. Mai 1Ü37. Z. M5. (2) Nr'-"???'. Das vereinte Bezirksgericht Neudegq ,n^c!.'t bekannt: . Juni und 2L. Juli d. I. angeordnete Tl'gsahung zur Veräußerung der, dem Anlol, Pclschnilsvon Padesch gehörigen, auf 46» st. gerichtlich geschätztes Hübe, wegen, dem Jacob Zillenscheg von eben da schuldigen lio ft., über Anlangen dcö Lctztern sisiilt worden. Nendegg am 19. Juni 1L37. 2. ^"6. (2) Nr. 5.I. Edict. Bon dein f. f. Bezirku^fsichte Landstraß wird bekannt gemacht: Ss werben am 2H. Juli d. I., untz nöthigen Falls in den darauffolgenden Tagen, in dein Weingebirge Savsde bei Landstraß, die zum Verlasse des am 24. Mai l. I. verstorbenen Bur« gers Anton Schinger gehörigen, belläusig auf 5)0«> Landeimer sich belaufenden Wcinvorräche von den Jahren »L33, »Ü34, »635 und i356, nebst den dabei befindlichen, durchaus mit Oiscn beschlage-ncn Fäffern, auf wenigstens L00 Landcimer, im Wege der öffentlichen Versteigerung än den Meist« biethenden gegen gleich bare Bezahlung hintang«ge« bcn werden. Hiezu werden die Kauflustigen mit dcm Bei» satze eingeladen, dah das Abschänken sogleich nach der Licitation vorgenommen, und der erstandene Wein nöthigen FaNs auch nach Gurkseld auf Ko» sien i er Massa gestellt werden wird. K.K, Bezirksgericht dcr Staatt'hcrrschaft L^nd« siraß am 2c>. Juni 1ÜZ7. Z. i3l)7. (So) Leopold Paternolli, Inhaber cilier wohlassorM'tcn Buch-, Kl,list-, Musikaltcn-Ul:d Schreibmaterialien-Handlung m Lair bach am Hauptplahc, w-lche stets init allen erscheincndcn erlaubten Nova's in diesen Fächern versehen lsl, emvsichlt sich hiemlt zum geneigten Zlispruch ll^d zur Besorgung jeder sclniftllche», Bcstcllnnq. Dcm ^cscpublicum dcr Prov!nzKr