Jlr. 36«. 1864. n. für die Cmmntev Diözese. Inhalt: I. Anordnung der Pastoral-Loiifereiizeii pro 1864. II. Theologische Fragen zur schriftlichen Aufarbeitung pro 1864. III. Bestimmung der Pfarrkvnkurd-Priifnngstage file da# Jahr 1864. IV. Anzeige des Directorien-Bedarfe# und Vorlage des LeelenftandS-Austveife# pro 1866. V. Abholung der Hl. Oele »in Gründonnerstage. JU\t Pastoral-Confereuzen werden im Laufe des gegenwärtigen Jahres an nachfolgenden Stationen und in folgender Ordnung stattfinden: 1. Stt Gonobiß und Rohitsch mit 25. Mai für die Herren Seelsorger dieser beiden Dekanate. 2. Zn Windischfeistrih und zu Poniti ani 8. Juni für die Herren Seelsorger der Dekanate Windischfeistriß und St. Marci». 3. Zu Pettini am 5. Siili für die Herren Seelsorger aus den Dekanaten Pettiiu, Sanritsch und Großsonntag. 4. Zu St. Peter in Königsberg am 12. Juli für die Herren Seelsorger aus dem Dekanate Drachenburg. 5. Ani 27. Juli zu (Siili für Jene aus den Dekanaten (Siili, Tuffer und Neukirchen. 6. Am 9. August zu Fraßlau für Jene aus den Dekanaten Fraßlan und Oberburg. 7. Am 23. August zu St. Martin bei Windischgray für die Herren Seelsorger aus den Dekanaten St. Martin und Skalis; zu Bidem aber für Jene aus diesem Dekanate. 8. Am 6. September zu St. Leonhard an W. B. für Jene aus den Dekanaten St. Leonhard und St. Georgen an der Stainz. 9. Am 27. September zu Mahrenberg für die Herren Seelsorger aus den Deka- naten Mahrenberg und Saldenhofen. 10. Am 5. Oktober zu Marburg i„ der F. B. Residenz für Jene ans den Dekanaten Marburg, Kätsch, Frauheim und Jaring. Unter Bezugnahme auf die Currende ddo. 11. November 1863, Nr. 2370, 111., wird noch ungeordnet, daß sich die Herren Conferenzmitglieder auch über die beantragte Bereinigung des Viktorinums mit dem Maximilianum in Cilli aussprechen mögen; ob selbe zweckmäßig, und unter welchen Modalitäten durchzuführen wäre? Für das Jahr 1864 werden dem hiezu verpflichteten wohlehrwürdigeu Diözesan-Klerus nachstehende theologische Fragen zur schriftlichen Ausarbeitung vorgelegt: 1. Die Gottheit Christi ist insbesondere ans seinem Charakter, wie er in den Evangelien gezeichnet ist, darzulegen. , 2. Woraus ergibt sich das ausschließliche Recht der Kirche, trennende Chehindernisse (Hinder- nisse der Giltigkeit) aufzustellen? 3. Quid de choreis et saltationibus tenendum juxta principia ethices christianae ? 4. Eine kurze Anrede — ut deutscher oder slovenischer Sprache — an Kinder gelegenheitlich ihrer ersten Hl. Coutmuniou. 111. Die allgemeine Pfarrkonknrsprüfung wird Heiter abermals in der F. B. Residenz zu Marburg, und zwar am 10. — 12. Mai und am 13. — 15. September 1864 in der sonst gewöhnlichen Weise abgehalten werden. IV. Der Dircctorien-Bcdarf für das Jahr 1865 ist bis letzten Juli l. I. anher anzu-zeigen, und zugleich der Ausweis über die Seelcu-Anzahl der unterstehenden Kuratstationen in Borlage zu bringen. X7. Die Abholung der heil. Ocle har wie im vorigen Jahre and) Heuer am Gründonnerstage in Unserer Ordinariats-Kanzlei allhier zu geschehen, und für die Reinigung der diesbetreffenden heil. Oel-Gefässe die erforderliche Sorgfalt getragen zu werden. F. B. Lavanter Ordinariat zu Marburg am 10. Februar 1864. Jakob Maximilian, Fürstbischof. Math. Modrinjak, Konsistorialrath. SDmct von 6. Ianschiß in Marburg.