2005 Ämtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 273 Montag den 29. November 1869. (458—2) Nr. 7920. Kundmachung. Mit Beginn des Schuljahres 18°^.. kommen folgende Studentenstiftungen zur Wiederbe-setzung: 1. Bei der vom Andreas Chrön errichteten Stiftung der dritte Platz im dermaligen Reinerträge jährlicher 74 ft. 52 kr., zu dessen Genusse studirende Sohne armer Bürger von Laibach, Krainburg und Oberburg, vorzugsweise aus der Verwandtschaft des Stifters, vom Obergymnasium angefangen bis zur Theologie berufen sind. 2. Der vierte Platz der Thomas Chrön'schen Stiftuug im dermaligen reinen Iahrcsertrage von 40 ft. 80 kr., worauf arme Studirendc aus Kram und vorzugsweise aus des Stifters Verwandtschaft den Anspruch haben. Der Stiftling ist verbunden, sich auf Musik zu verlegen, und der StiftungSge nuß, welcher erst mit dem Eintrittc ins Ober-gymnasium beginnt, kann nach zurückgelegten Gym-nasialstndien nur in der Theologie fortgesetzt wer den. Das Präsentationsrccht bei dieser und der vorigen Stiftung steht dem hiesigen fürstbischöfti-chen Ordinariate zu. 3. Die vom Kaspar Glavatic errichtete Stiftung im dermaligen Nettobetrage von 47 ft. 40 kr. Das Präsentationsrecht zu dieser blos für solche Studirende, die von den Brüdern oder Schwestern des Stifters abstammen, bestimmten Stiftung steht dem Aeltesten der Familie Glavatiö zu. 4. Die von Josef Globoönik errichtete erste Stiftung im dermaligen reinen Iahrescrtrage von 42 st. 54 kr., auf deren Genuß nur die AnVerwandtschaft des Stifters, und zwar vorzugsweise Studirende aus der Nachkommenschaft dessen Bruders Primus Globoönik ails dem Dorfe Pozenik, und von der Schwester des Stifters Ursnla verehelichten Wombergcr, den Anspruch haben. Die Stiftung kann von der zweiten Hauptschulclasse an bis zur Vollendung des Gymnasiums geuosscn werden und das Präsentationsrecht steht dem Pfarrer von Zirklach zu. 5. Bei der vom Blasius Korce errichteten Stiftung der erste Platz im dermaligen Nettobetrage von 39 st. 22 kr., auf welchen vorerst Stu-^midc ans der AnVerwandtschaft des Stifters, und ül Ermanglung solcher, Studirendc aus der Ge-Mttnde Schwarzenbcrg bei Wippach den Anspruch haben. Der Stiftungsgcuuß ist vom Gymnasinm angefangen anf keine Stildienabtheilung beschränkt, das Präfentationsrecht steht dem Pfarrer von Schwarzenberg zu. 0. Der erste und zweite Platz der Katharina Freun von Lichtenthurn'schen Stiftung im derma-ligen Reinerträge von je jährlichen 107 st. 20 kr., auf welche vor allem nicht vcrmöglichc Blutsverwandte der Stifterin uud, bei Abgang fulchcr, Studircnde aus der Pfarre St. Peter in Laibach, mit Ausschluß der Veamtensöhne, den Anspruch haben. Der Stiftungsgenuß beginnt mit der zweiten Hauptschulclasse und dauert in den Gymnasial- nnd den Leitern Berufsstudien fort. Das Präfcntationsrecht steht der hiesigen k. k. Gyinnasial Direction zu. 7. Der fünfte Platz der Musikfonds-Stiftung nn dermaligen reinen Iahrcsertrage von 53 st. 92 kr., anf welche folche Studirende vom Gym-uasium angefangen den Anspruch haben, welche "Msikalische' Kenntnisse besitzen und dieselben zu ^vollkommneu wünschen. 8. Die von Josef Peharc für Studircnde "n Polytechnischen Lehranstalten errichtete Stiftung Ehrlicher 99 fl. 32 kr. Zum Genusse derselben sind Studircnde aus der Anverwaudtschaft des Stifters berufen. Das Präsentationsrecht wird von kui jeweiligen Pfarrer in Neumarktl ausgeübt. 9. Die vom Kaspar Pillat angeordnete Stu-^Ntenstiftung im dermaligen Nettoertrage von 38 st. ^ kr. Auf'dieselbe haben Studirende, welche in der Pfarre Wippach geboren und zum Studiren geeignet sind, den Anspruch. Der Stiftungsgcnuß ist unbeschränkt. Das Präsentationsrecht übt der jeweilige Pfarrer in Wippach aus. 10. Bei der Christof Plankclj'fchen Stiftung der erste Platz jährlicher 27 st. 94 kr., zu dessen Genusse studirende eheliche Bürgersöhne aus der Stadt Stein und sodann aus Laibach berufen sind. Der Stiftungsgenuß dauert durch fünf Jahre der Gymnasialstudien, vom vollendeten 12. bis zum erreichten 18. Lebensjahre. 11. Der dritte Platz der vom Johann Pre sern errichteten Studcntenstiftung im dermaligen Reinerträge jährlicher 139 st. 92 kr. Zum Genusse dieses Stiftungsplatzes sind Stndirende in Krain, welche Hoffnung geben, daß sie zum geistlichen Stande gelangen dürften, mit vorzugsweiser Berücksichtigung der Anverwandten des Stifters berufen. Dieses Stipendium, dessen Präscutations recht dem hiesigen fürstbischöftichen Ordinariate zusteht, kann nach zurückgelegten Gymnasialstudien nur iu der Theologie noch fortgcuossen werden. 12. Bei der vom Anton Naab errichteten ersten Stiftung der erste und zweite Platz mit je jähr lichen 102 st. 32 kr., welche für gut studireude Vürgersöhne Laibachs von der Vierten bis zur Beendigung der sechsten Gymnasialclassc bestimmt sind. 13. Bon demselben Stifter die zweite Stiftung jährlicher 200 ft. 4 kr. Dieselbe ist blos für Studirende aus des Stifters oder dessen Ge-malin Verwandtschaft bestimmt, und kann so lange genossen werden, bis der Stiftling in einen geistlichen Orden eintritt oder Weltpriester wird. Das Präsentationsrecht bei beiden letztgedachten > Stiftungen steht dem hiesigen Stadtmagistrate zu. 14. Bei der vom Lorenz Racki angeordneten Stiftuug der zweite Platz jährlicher 79 ft. 16 kr. Zum Genusse desselben sind blos Studirende aus der AnVerwandtschaft des Stifters berufen, wobei jenen, welche von mäunlicher Seite abstam-meu, vor denen aus der weiblicheu Linie der Vorzug gebührt. Der Stiftungsbczug ist von der Nor-malschulc angefangen auf keine Studienabthcilung bcfchränkt uud das Prä'sentationsrccht übt der Pfarrer in Fara bei Kostet aus. 15. Die Johann Schlacker'sche Studcnten-stistuug jährlicher 75 fl. 40 kr., welche für Stn-dircudc aus der Anverwandtfchaft des Stifters, und zwar von der zweiten Hanptschulclasse angefangen, und in Ermanglung solcher, für arme Vürger-föhne der Stadt Stein bestimmt ist. Letztere können jedoch nur insolange, bis sich kein Anverwandter meldet, die Stiftung genießen. Das Verlcih-nngsrccht steht dem Magistrate der Stadt Stein zu. 10. Der erste Platz der Adam Schuppe'schen Stiftung jährlicher 26 ft. 24 kr., auf deren Genuß vorzugswcife Studircnde aus des Stifters Vcrwandtfchaft und sodann solche, welche iu der Stadt Stein gebürtig sind, den Anspruch haben. Das Prä'scntationsrccht übt der Stadtvorstand in Stein aus. 17. Die Andreas Schurbi'schc Stiftung jährlicher 27 ft. 70 kr., welche ausschließlich fürStu dirende aus den drei hiezu berufenen Familien, deren Repräsentanten und nächste Anverwandte des Stifters Andreas Schurbi, Mathias Sluga und Markus Vavpetiö im bestandenen Bezirke Mün-kendorf sind, bestimmt ist. 18. Das vom Josef Skcrl errichtete Stipendium jährlicher 77 ft. 94 kr., welches für Studirende aus den dem Stifter verwandten Familien bestimmt ist. Der Stiftungsgenuß dauert nach vollendetem Gymnasium nur noch in der Theologie fort. Das Präscutationsrecht wird vom bischöflichen Ordinariate in Trieft gemeinschaftlich mit dem Pfarrer in Tomaj ausgeübt. 19. Bei der vom' Mathias Sluga errichte ten Stiftung der vierte Platz jährlicher 62 ft. 14 kr. Hierauf haben solche Studircnde: 1) welche von dem im Dorfe Zauchen, im Bezirke Bischoftack, und anderweitig sich befindlichen Anverwandten des Stifters, und zwar aus väterlicher Sluga-uud mütterlicher Krok'schen Familie abstammen; 2) welche mit dem Stifter überhaupt verwandt sind; 3) welche ans der Nachbarschaft St. Johann des Täufers zu Zanchen gebürtig, und 4) endlich Kramer überhaupt sind. 20. Bei der vom Dr. Josef Stroy errichteten Stiftung der erste Platz jährlicher 120 fl. 24 kr., welcher für solche Studirendc bestimmt ist, welche mit dem Stifter verwandt und alsdann die zu Birkcndorf, dem Geburtsorte des Stifters, geboren sind. 21. Bei der vom gewesenen Lamberg'schen Domherrn Georg Suppan errichteten Studentenstiftung der crste Platz jährlicher 44 ft. 50 kr. Zum Genusse dieser Stiftung sind berufen: 1) Studirende aus ehelicher Nachkommenschaft der Geschwister des Stifters und zwar die Nachkommen seiner Brüder Thomas und Jakob in männlicher Linie durch alle Generationen, deren Nachkommen in weiblicher Lime hingegen, sowie auch die Nachkommen der Schwestern des Stifters Ursula, Gertraud und Agnes aber bis zur vierten Generation, und zwar von der zweiten Hauptschulclasse angefangen, bis zur Vollendung der Studien; 2) sodann auch solche ehelich geborne Studirende, welche dem Stifter anderweitig bis zum vierten canonischen Grade verwandt oder aus dem Dorfe Asp gebürtig sind, jedoch nur von der ersten Gymnasial- oder Realfchulclasse angefangen, und 3) endlich Studirende ehelicher Eltern aus den Pfarren Asp, Obergo'rjach und Veldes. Das Präsentationsrecht übt der Pfarrer in Asp in Gemeinschaft mit den m der Stiftungsur-knndc näher bezeichneten Anverwandten des Stifters aus. 22. Die vom Johann Andreas von Stein« berg errichtete Stiftung jährlicher 65 st. 26 kr., welche für einen Abkömmling aus der von Steinberg oder Gladich'schcn Familie, die in Graz oder Wien ihren Studien obliegen, bestimmt ist. Das Präfeutationsrecht übt der Abt des h. Grabes zu Stefansdorf bei Laibach, derzeit Domherr Friedrich Ignaz Ritter v. Frieß in Wien aus. 23. Bei der Georg Töttinger'schen Stiftung der vierte Platz jährlicher 51 ft. 50 kr., auf dessen Genuß Studircnde aus den Pfarren Oberlaibach, Billichgraz und Veldes den Anspruch haben. Das Präsentationsrecht zu dieser vom Gymnasium an auf keine Stndicnabtheilung beschränkten Stiftung, steht dem Pfarrer von Horjul als Benesi-ciaten zu Schönbrunn im Bezirke Oberlaibach zu. 24. Das vom Johann Iobst Weber errichtete Stipendium jährlicher 70 ft. 96 kr. Dasselbe kann von einem gut studirenden Bürgersohne aus Laibach, von der vierten bis zur Vollendung der sechsten Gymnasialclasse genossen werden. Das Präsentationsrecht wird vom hiesigen Stadtmagi-strate ausgeübt. 25. Bei der vom Andreas Weischcl angeordneten Stndentcnstiftung der erste und zweite Platz mit je jährlichen 60 fl. 22 kr. Auf den Genuß dieser Stiftplätze, welche auf die Gymnasial-und theologischen Studien beschränkt find, haben Studircnde aus der Welsches oder Gorjanc'schen Befrcundschast, und bei Abgang solcher, studirende Jünglinge aus dem Dorfe Obcrfeuchting den Anspruch. 26. Das vom Friedrich Weitenhiller errichtete und für einen armen, gut studnendcn Schüler der sechsten Gymnasialclasse bestimmte Stipendium im jährlichen Ertrage von 41 ft. 98 kr., bei welchen: das Präscntationsrecht dem bevollmächtigten Weitenhiller'schen Patronatsrepräsentanten Herrn Vincenz Seunig in Laibach zusteht. 2006 27. Die Georg Zeyscr'sche Studentenstiftung jährlicher 26 fl. 20 kr. Auf diese haben Etlldi-, rende aus den: Decanatc Gottschec uiit vorzugsweiser Berilcksichtiguug derjenigen dcn Anspruch, welche im Bereiche der Herrschaft Pöllaud gebürtig sind, die auch das Präsentationsrccht ausübt. Der Stiftungsgen uß ist auf keine Studienabtheilung beschränkt. 28. Die Maria Zupanäc'sche Stiftung jähr lichcr 20 fl. 34 kr., welche für arme Studenten aus der Stadtpfarre St. Jakob in Laibach bestimmt ist und vom Gymnasium an in allen Stu- dicnabtheilungen genossen werden kann. Das Prä^ sentationsrecht steht dem hiesigen Stadtmagistrate zu. 29. Endlich die vom Klcmens Thadäus Grafen Lanthieri, laut Testameutes vom 18. Fe-bruar 1865, angeordnete Studcutenstiftung jährlicher 67 fl. 20 kr. Dieselbe ist für arme Schüler aus der Ortschaft Wippach, mit ausgezeichneten Sitten und guten Studienfortgange von der dritten Normalclasse angefangen, bestimmt. Das Verlcihungsrecht steht dem jeweiligen Pfarrdc-chante in Wippach zu. Studirendc, welche sich um die vorstehenden Stipendien bewerben wollen, haben ihre mit dem Taufscheine, dem Dürftigkcits- und Impfung^ Zeugnisse, dann mit den Studicnzeugnisscn von den zwei letzten Schulsemestern, und im Falle, als sie das Stipendium aus dem Titel der An-Verwandschaft beanspruchen würden, mit dem lega-len Stammbaume belegten Gesuche bis 15. December d. I. im Wege der vorgesetzten Studiendirection hieher zu überreichen. Laibach, am 4. November 1869. Von der k. k. Lnndcoregierung für Krain.