N m t s - ^M^^ 2Z l a t t. i^r.. ^ Dienstag den n;. Juli i«33. G5nbernial - ^erlauibarunLctt. Z. LczL. (3) ^ Nr. ^01/^. - »a Nr. 1^106. Kundma ch ung, des politisch» 0 c 0 n 0 m , s ch c n Stadt-Magistrats in Trieft. — Da die hohe k. k. Hofkanzlei nut Verordnung, l^lio. 17. November i83i, Zahl 2^917 , intimirt wit, telst hohen Gubcrnial-Decretes, i16o. 3». December i83i, Zahl 2^981, dcn Bau eines ncuen Civil-Spitals zu Tr:cst nebst den dazu gehörigen Nebenarbeiten und Lieferung des hiezu erforderlichen Materiales bcw>illlgt hat, so wird hicmtt zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Uebernahme dieses Baues mittels schriftlicher gesiegelter Anbote, welche die Aufschrift: Llttboi für den Bau eines neuen Ei, vll-Spitales in Triest, zu führen haben, ausgebotcn wird. Zu diesem Ende kann cin Jeder, der sich um diese Unternehmung zu bewerben wlllens ist, von heute angefangen die dießfalligen Bauplane und oie Bau-Dcvlse ln drn gewöhnlichen Amtsstunden in dem Expedite des politisch- oconomlschen Stadt-Magistrats in Triest, die Bau- Dcmse aber auch del dm k. k. Dclcgatlonen zu Mailand und V^'ncdig, so wie dc< dcn Sladt - Magistraten in Wien und Gratz cinschcn. Dicjcingcn, wel-cke dicscn Ciuil-Spitalsbau übernehmen wollen, haben : — 5.) Is^e ucrsicgeltcn schrifllichcn An-docc untcr demFiscalprclse, welcher in 552o57 ss. 27 kr-, sage: fünfmal Hundert zwei und Fünf-zig Tausend Sieben und Fünfzig Gulden 27 kr. besieht, am ,. August 1LZ3 um 12 Uhr Mittags zu Handen des Präsidiums des politisch-öcsnomischcn Stadl-Maglstvates in Tricst, um so gcwiffer zu überreichen, als auf spater einlangende, kein wie immer gearteter Bedacht genommen werden kann, noch wird; so wie auch auf Anbote, worin der Preis nicht ausdrücklich in der Ziffer ausgesprochen, sondern nur mn Beziehung auf einen andern Anbot angege-ben würde, kein Bedacht genommen werden wird. — !).) Die Erklärung über die, lm er< wähnten Termine überreichten Anbote mit Berücksichtigung dcs vorthcllhasicvcn, mid bei ganz gleichen Anboten auch mit Rücksicht aufdie persönliche Fähigkeit und Verläßlichkeit dcs Of-fercntcn, wird längstens bmncn vierzehn Tagen nach Auslauf dicjes Tcrmmcs, während welcher Zeit jeder Osscrcnt an stincn schriftlich ge-machten Anbot gebunden »st, erfolgen. — c.) Jeder Osfcrent hat seinen schriftlich versiegelten Anbot mit der Caution von 55200 st. — kr., sage: Fünf und Fünfzig Tausend zwei Hundert Gulden, welche entweder im Baarcli, oder in öffentlichen Obligationen, dcrcu Wcrth nach dem, am Tage der Ocssnung der versiegelten Offerte bekannten letzten Wiener Börse-Course zu berechnen sein wnd, oder aber aucd, durct> eine Ncalcamion belegt, mit der gerichtlichen Schäyungs - Urkunde über dle zur Spczialhl^ polhef derselben gewidmeten Realitäten, dann mit dem ^andtafcl-ENl-cictc, woraus der Satz den diese Caution hierauf behaupten, bcreiis ersichtlich sein muß, mn so gewiffer zu bclegci^ und bei der Tricster Stadt-Caffa mit dem Vicli d« Triester Kammerprocuratur vere sehen zu erlegen, als widrigenfalls dessen Anbot ganz unbeachtet bleiben würde. Für d,c Offercnten von andern Gudernial - Bezirken wird festgesetzt, daß sie solche Cautions- Urkunden bcizubrmgcn haben, wclHe uon der f. k. Kammerprocuratur ihres Gubernlums annehmbar befunden, und ämtlich bestätiget worden sind. Alle auswärtigen Offerenten haben in ihren Offerten cin annehmbares Handelshaus, oder Person hierorts anzuzeigen, und mit der gehörigen Vollmacht zu versehen, auf daß man mit dcn Bevollmächtigten verhandeln könne. —. ä.) Jeder Offercnt hat seinem schriftlichen Anbote eine Abschrift der Empfangs-Bestätigung seiner bei der städtischen Cassa in Trust erlegten Cüution anzuschließen, um selbe am Taoe der Oeft'nung der Offerte, mit dem von der städtischen Casse der Commission vorgelegt werdenden Ausweise, über die daselbst deposilirt befindlichen Cautions-Bctrage conftontircn zu können. — e.) Jeder Osscrcnt hat, wenn er Nicht sclbss befugter Baumc:sser oder Architect ist/ clclchztitig n,it stimm Anbote, bei Vll- 700 mnblmg der Nichtbedachtnahme hierauf, nicht «uv einen derley befugten Baumeister oder Ar-chltecten, so wie einen mit gleichen Eigenschaften versehenen Substltuten für Erkrankungs-vder Verhinderungsfälle, welche die Leitung des Baues, uncer des Offerciiten eigener Haf« tung, und des Werkführcrs Mithaftung, übernehmen sollen, nahmhaft zu machen, sondern auch die entsprechende Erklärung zur Uebernahme der Bauführung, sowohl von Seite des Baumeisters, als des Substicuten auf einen vollen Glauben verdienende Welse beizubringen, wobel es sich von selbst versieht/ daß sowohl der Baumeister, als dessen Substitut, wenn sclde Auswärtige sind, sich über ihre Meisterschaft durch besondere, von der betreffenden Ortsobrigkelt auszustellende, bauamtllch zu bestätigende, und gehörig legalisirte Zeugnisse auszuweisen haben. — l.) Denjenigen, deren Anbote nicht angenommen wurden, und wovon sie lnsbcsonders, und zwar bmnen i^ Ta-gen werden verständiget werden, wird es ft-?5) stehen, lhre Caution aisogleich, gegen Rück' stellung des Original-Leg^cheines, und besondere Empfangs - Bestätigung hierauf, entweder selbst/ oder durch gehörig Bevollmächtigte, bei der stadtischen Cassa in Triest zu beheben, mit alleiniger Ausnahme dtr Caution desjenigen, dessen Anbot Mlt Vorbehalt der BeHati-gung der hohen k. k. küstenländtschen ?andcs-stelle von der Commission für annehmbar erklärt wurde, und welche Caution sohin «im Bestatt» gungsfalle bis zum vollendeten Baue/ und der contractmäßig bedungeiien Haftungszeit von drel Jahren deposits: zu verbleiben hat. — z;.) Wegen des Vorbehalts der Bestätigung von Seite der hohen Landessteil?, hat der Of, ferent, dessen Anbot von der Commission für annehmbar erklärt wird, auf die Begünstigung des 862. §. dcs bürgerlichen Gesetzbuches ausdrücklich Verzicht zu leisten, und sich sogleich zu verpflichten, nach herabgelangter Bestätigung seines Anbotes mit dem politischen öcono-mischen Stadt- Magistrate in Triest den dieß« falligen förmlichen Contract, worüber, wenn cm Rechtsstreit entstehen sollte, dem k. k. Stadt-unÄ ^andrcchte in Tnest, als dem Gerichtsstände, wo der Contract geschlossen wurde, die Ent« scheidung zusteht, abzuschließen, und zwar nach der (.Grundlage nachstehender wesentlicher Be-dlngi'.isse. — 1.) Das neue Ci^il-Spitalge» dändewlrd auf deii hiczu bestimmten, unduor-längst angekauften Spitals - Grunde längs der O,!Nl',nl,l clc-i I)l>!>>^1).(2l.i.0, ili der durch den Situations-Plan I. vcrsinnlichtcn Form errichtet, und zu dlescm Behufe o:e BHu)Ule, s.> wie der ganze Spitals-Baugrund gehörig pla-,urt werden. — 2.) Mit Inbegriff aller Ne-bcnarbcttcn zerfällt die ganze Unternehmung in folgende Herstellungen, als: 3) Planirung des Terrains; ^>) Herstellung der Wasscrab» zugs-Caliale; 0) GrabUtig und Ausmauerung der zwölf Brünne; ci) Bau des Spitalsgcbäul des; e) Bau eines Scctions-Saales undTod-teiikammer; t) Errichtung der Hof- lind Gar« ten-Umfangsmauern; ^') Trotloir-Pstasterung; k) Aufstellung der Blil)-Ableiter; i) Adapn-rung der auf dem Spitals-Platze schon bestehenden zwei Campagne-Häuser, und k) Anla-g,c de-r Gärteii nebst Pflanzung von Hecken und Bäumen. — I.) Für alle so eben angeführten Ballten und Anlagen, welche durch die bezüglichen Plane von Nr. I. bls ili^luiiivc! Nr. I.. imd ihre dazu gehörigen Nebenpläne versinnli-chet, und in der Bau-Devise umständlicher beschrieben sind, ist der Fiskalpeeis insbesondere auf 55-H057 st. 27 kr. angeschlagen. — H.) So wie dce Bauführungcn dem Bestbieter, nach herabgclangte« hoher tzwbernia l- Bestätigung, welche sich ailsdrückllch vorbchalreii wird, zugeschlagen und überlassen worden sind, kann derselbe die im Baaren erlegte Caution entweder durch Staats- Obligationen nach dein letzt bekannten Wiener Börse » Course berechnet, oder aber eine, wie die andere durch eine Real« Caution, Mittelst zur Spezialhypothek gewidmet werdenden, und zur puvlllarmäßlgen !i« Herstellung der Cautions« Summe geeigneter Realnaten, wann immer substituiren, wobei die silk ,e der voranstehenden Kundmachung an-gegebenenVorschriftcu befolgt werden müssen. —-5 ) Der Bauunternehmer wird vcipsslchtct, die Arbeit längstens einen Monat nach crfolgter und nitimirter höherer Bestängung des mit diescm Stadt-Magistrate abgeschlossenen Contracts zu beginnen, und die ganze Unternehmung innerhalb vier Jahren zu beendigen. — 6.) Sollte die Arbeit in der oben anberaumten Fnst nicht begonnen, oder nicht beendiget werden, oder sollte der Bestbieter sich zur Abschlie« ßung des förmlichen Contractcs nach herabge-langtev hoher Bestätigung seines Anbotes aus was immer für Gründen nicht herbeilassen wollen, so ist der Stadt-Magistrat ermächtiget, auf Kosten und Gefahr des Unternehmers die Arbeiten entweder mittelst separirten Accordcs, oder im Wege cmer neuen Verstcigc'ung ausführen zu lassen, in welchem letzteren Falle, wenn hitdei würde, der Unternehmer keinen Anspruch auf eine wie immer geartete Vergütung zu machen berechtiget wäre, entgegen für dcn Schaden, 701 den der Spitalsfonb hledurch allenfalls erleiden sollte, nicht nur mit semer Caution, sondern nni seinem ganzen übrigen Vermögen zu haften hätte. — 7.) Für die Solldilät der Arbeit, so wie für bie Dauer der verwendeten Materialien, wie nicht minder für das Fortkommen der zu pflanzenden Baume und Hecken, hat der Unternehmer durch drei Fahre,, pow Tage der Uebernahme aller Bauten und Anlagen, welche längstens binnen einem Monate nach anerkannter gänzlicher Beendigung zu geschehen hat,, ohne >auf die Final»Liquidation der erwirkten Arbeiten zu Marten, gut zu stehen , und alle Gebrechen, welche mnerhalb dle-scs Zeitraumes oder 6>uch -wahrend der Baufüh-rung selbst zum Vorschein kommen, «uf eigene Kosten und zwar längstens vierzehn Tage nach e r h a l t c n c r V e r st a n d l g u n,g hui'on, auszu dcsse rn. — 6.) Wiewohl der Bauunternehmer allein für die Solidität der Arbeit streng verantwortlich bleibt, u>^d eine schleuderische Arbeit durch« aus nicht gestattet, auch nur die Verwendung Dollkommen guter und annehmbarer Materialien erlaubt wird, so wird dennock bedungen, daß keine Baumaterialien cher ins Werk geletzt oder verarbeitet werden dürfen, als wie solche, deren Beschaffenheit und vollständige Brauchbarkeit von den Vaubeamten, welche die Ausführung zu überwachen haben, und welche ihm zn5ocsoni>evs voll Seite des Stad,t«Maglstl-ates werden namhaft gemacht werden, anerkannt worden seyn werden, was insbesondere auch für die.Lieferung des Kalks gilt, welcher nicht H'.ur ungelöscht so wie solcher auf den Bauplatz geschafft werden muß, sofern auch nach erfolg-tem AvlöMn hinsichtlich sciner technischen Brauchbarkeit untersucht werden w-.ird^ Alles schlecht befundene und nicht zu verwendende Material? hat der Unternehmer akf eigene dosten oom Bauplätze wegzuschaffen. — 9,/ Das Eisen-, Kupfer-und BltiMtaterial,e muß absolut aus inländischen Fabriken bezogen werdm, und der Gebrauch jedes ausländischen Metalls wn-d nicht gestattet. — »a.j Der.Unternehmer hat sich unter keinem Vorwande von den Bauplänen und der Bau-Dcvlse, weder durch Auslassung von Arbeiten noch durch Vermehrung derselben zu erlauben, sondern derselbe hat sich genau nach den Andeutungen der Pläne, und der Beschreibung der Bau-Demse, dann an die Schablons und an dle Mustcrarbciten zu halten, welch? dem Con-racte zui Basis dienen werden. Von diesen Planen, Vorauswaßen und Details werden dem Unternehmer authen-' tische Copicn unentgeltlich zur eigenen R'chl-lchnur Übergeben. — 11.) Sollte"nn V.ttlaufe der Bauführung die Nothwendigkeit einer Abweichung eintreten, so kann dieselbe nur nach erlangter höherer Bewilligung und über sohini-gcn besondern Auftrag von Sctte des Stadt-Magistrats zur Ausführung gelangen, in jedem Falle, wo dlcse Bewilligung und der respective Auftrag lucht vorliegt, bleibt der Unternehme« für iedc Abweichung verantwortlich, und muß jede Veränderung auf,eigene Kosten wieder gut machen. — Uebrigcns ist der Bauunternehmer verpflichtet, alle Abweichungen vom Baupläne, sie mö^en .in Mchr- oder Minderarbciten bestehen, die allenfalls in der Folge der Zeit von dem Stadt Magistrate als nothwendig erkannt wcr-den sollten, auszuführen. ^— Die Vergütung für die Mehrarbeiten, so wie der Abzug für die M^derarbeiten, wird von der betreffenden Baubehörde von Fall zu Fall auf der Grundlage des Kostenanschlags, und mit Bedach,t-nahlne auf den Nachlaß ,des Bauunternehmers, ausgemlttelt und demselben durch den Stadt-Magistrat bekannt gegeben werden. Sollte der Unternehmer sich mit der.von der Baubehörde ausgesprochenen Vergütung der Mehrarbeiten ode^' mit.dem AbMge der Minderarbeiten nicht begnügen .wollen, so wird der Betrag der Ver-glM'ng oder.dcs Abzuges durch zwei Kunstver-ftänoige, wovon den emen der Vtadi,-M.>,gistrat, und den an'ern der Bauunternehmer zu wählen hat, erhoben werden. -— Im Fallc aber die zwei Kunstverständlg.m >in ihrem Befunde getheilter Meinung waren, so wird zur Wahl eines dritten von der Land.csstelle geschritten werden, welcher sich der Meinung des Einen, oder dcs Andern der zwei ersten anschließen muß, dessen Ausspruch sonach für beide Theile zn der Art verbindend wlrd, daß knne weitere Einsprache mehr Statt finden darf. — 12.) Die Auszahlung des Bcstanbotes wird in zwei und dreißig gleichen Raten pu8tLo!ji»2l.jln erfolgen, welche dem Unternehmer nach dem Fortschreiten der Bauführung, und hierüber, von dem aufgestellten Baubcamtcn erfolgenden Berechnung, werden ausgezahlt werden, wornach der Unternehmer im Laufe eines Jahres bezüglich auf den oben angeführten fünften Artikel wenigstens acht Naten, oder das Viertel seines Vestanbotes ins Verdienen gebracht haben' muß. — 13.) Den classenmäßigen Stampel für cin l^l'll des ir. vliiilo ausgefertigt werdenden Contracts hat der Unternehmer in dem scl-nem Bestanbote gesetzlich angemessenen Betrage beizustellen, so wle derselbe auch alle Inta-bulatlons-Unkosten zu bestrcitm haben wird, wenn derselbe au die stelle der Caution ,m Barem oder 5en cmgclcgttn Staats-Obllga- 702 tioneneineNealcaution geben will. — ,4.) Auf glciche Welse fallen dcm Unternehmer alle jene Auslagen zur Last, welche das Ausstecken der Gebäude, Nivcliren des Terrains, die Tracirung der Wasserablcitungs-Kanale :c. mit sich bringen, und zwar um so mehr, als dem Unternehmer von Seite der Bauleitung die Haupt-sixpuncte werden ausgesteckt und übergeben werden. — i5-) Die Planirung des Terrains stz. 2 lit. a) bestehet, wie der Niveau-Plan II. zeigt, theils in Erdabgrabung, thells m Erd-anschüttung; da nun in dieser letztern der west^ llche Hauptfiügel dcs Sftitalgebaudcs, und ein Theil von dem nördlichen und südllchen Tractc zu stehen kommen, so wird dem Unternehmer zur ausdrücklichen Bedingniß gemacht, dleErd-eushcbung für die Fundament-Mauern duser Tractc vor allen andern zu veranlassen, und erst wenn die Ausmauerung dleser Fundamente die Höhe des gegenwärtigen natürlichen Ter« rains erreicht haben wird, kann nut d?r Abgrabung und der (Nrundaushebung indem obern Theil des Baugrundes begonnen, und das dadurch gewonnene Erdreich durch Anschüttung m der untern Gegend, jedoch immer nur nach Maßgabe als dort dat> Mauerwerk der Gebäude sicherhebt, verwendet werden. — 16.) Mag fich bei der Planirung des Spitalsgrundes was immer für eine Beschaffenheit des Terrains vor-sinden, oder die Arbeiter auf Grundquellen stos-sen, so gibt dieser Umstand dein Unternehmer kemen Titel auf ein? Schadloshaltung, sondern m einem solchem Falle hat der Unternehmer, nach Anordnung und Vorzcichnung der Baubehörden, auf eigene Kosten die geeignetsten Abhülfsmaßregeln zu treffen, und auch dafür Sorge zu tragen, daß weder durch die Ablei« tung von Wasser, den, an dem Spitalsfonde angranzendcn Privaten, noch auf was immer für eine andere Art, schaden verursachet werde. — i/<) Das Erdreich welches bei der Ab-planirung und bcl der Ausgrabung der Fundamente, Canälc und Brunnen gewonnen wird, darf zur Aufschüttung des Terrains, keineswegs aber zur Aufschüttung auf die Tlppelbö-dcn und Gewölbe verwendet werden, die bloß mit trocknem, reinem Mcmcrschutt geschehen darf. Sollte irgend ein Erd- und Schuttmaterial erübrigen, so hat der Unternehmer solches aufcigcncKosten an jenen Ort zu verführen, welcher ihm vom Stadt-Magistrate wird angewiesen werden. Das allenfalls abgängige Material? hingegen für die Planirung und Aufschüttung hat er auf eigene Kosscn herbeizuschaffen. - i3.) Bezüglich der im §. 2 "6 N üufächlhtten Wasscrab,ugs-Eanälc, wird es dem Unternehmer frei gestellt, ihre Anlage gleichzeitig , oder nach der Planirung des Terrains zu veranlassen, nur wird derselbe ermmrt, daß dle Aushebung des Grundes, wo erst die neue Anschüttung aufgeführt wurde, weder berechnet noch vergütet werden wird, was auch — 19.) Hinsichtlich der Grabuna der zwölf Vrünnczu gelten hac, wenn deren Ausgrabung erst nach erfolgter Planirung vorgc? nommen werden sollte. Hlebel wird noch bemerkt, das dem Unternehmer der Gebrauch dcs Wassers der neuen Brünne durch dle Doliec der Bauführung zugestanden werde, ohne jcdoch die zureichende Quantität zu versichern, vielmehr w»rl) derlel^e m dcm Falle, wenn l",ni^e, oder auck alle Brünne gar kem Wasser l^fcrn sollten, sich um die Bclsch^ssung des zum Bau nöthigen Wassers selbst zu bekümmern l)>^en. >^- 20 ) Was den Bau des eigentlichen Hpi« talgebaudes anbelangt, so wnd festgesetzt, daß das Steinmaucrwcrk aller mer Gedälld'.-siügcl von den Fundamenten an, stets von Klafter zu Klafter in einer horizontalen Glnchc aufsteigen müsse, und daß zur Versicherung dleser Mauerglelche der Unternehmer das Abseyen nnc der Wosserwage sich gefallen lassen müssc, wo-bel tzs sich uon selbst verstehet, daß d:c voakom-mene Mauerglelche auch bei der Aussage der Tippelböden unfehlbar beobachtet we^dcn müsse. —- 2l.) Zwischen dcm ebenerdigen Geschosse und dem «rsten Glocke, dann zwischen dem «r-fi«n und zweiten Stocke, so wte oucv ober dcm zwenen und lel)trd verbun» den sein, daß bei der commissionellen Untersuchung anwendbar dcfuld.ne Bauholz unter dem oben angedculelen Vorbehalte zu üder» nehmen, und seiner )e»t del dem Sp'talsbaue nach der oben angegebenen Bestimmung zu ver-wenden. Ueber daß für den Vp'talßbau n'chl anwendbar befundene Bauholz w»«d von dsm E>ladt-Mag>strate anderweitig verfügt werden. __ 23,) Da das oben angefühlte Holzquan« tum zur Vollendung deß gangen ^vitaledaues keineswegs hinreicht, so w"d der Unternehmer auf eigene Kosten und Gefahr alle jene Holz» ganunqen nachzuschaffm haben^ welche m der Bau-Devise als Abgang aufgeführt und be-zelchnet worden sind, oder be« der commlssio« nellen Untersuchung des vorrätigen Bauholzes nicht verwendbar befunden worden waren. — Für daö vorhande, jedoch niche anwendbar befundene Bauholz wnd »hm, be» dem Umstans de, daß selbes m der Bau-Devise nicht erscheint, die Vergütung nach den lm § ll, der gegenwärtigen Bedlngmsse für Mehrarbeiten aufgestellten Grundsatze geleistet werden. Dle ganze und gesammte Hol^lieferung von Seite des Unternehmers wird ln der Art zu gef.Hehin haben, daß das be» der commisslonelüen Unter» suchunq nlcht verwendbar befundene Bauholz in derselben Quantität, Qualität und Dlmen« sion, fs wle du Hä,fte der »n der Bau-Demse als Abaang angegebenen Quantität, glttch ln den Wintermonaten d s ersten Baujahres, nämlich lm December i83Z und Jänner und Februar ,33/z nacbaeschafft, und auf den ^au, platz geschaffc werden muß; dle zweite Hälfte des in der Bau-Devise angegebenen Bauholz« Quantums wirb in den Wlntcrmonaten des zweiten Baujahres, näml'ch,m December i83/l, Jänner und Februar i8I5 gefällt, und «uf den Bauplay geschasst werden müssen. Darüber, daß das Bauholz wirklich in den Wmtermo« naten geschlagen wurde, muß sich der Unternehmer mittelst obrlqkeullcher, und wenn das Holz aus Aerariül-Waldungen bezogen worden wäre, mlt w^ldamtllch ausgefertigten Zeugnissen auswe>len. Uebrlgens wird — 24./Das neu beizuschaffende Holz von den Daulenungs-deamten bei se»nel.- Lieferung untersucht, und m so ferne dasselbe d,e vorgeschobenen Eigenschaften n>cht besitzt, ohne welters ausgestossen werden, wo sodann dem Unternehmer alle aus der Verzögerung der neuen Beschaffung ent, springenden Nachtheile zur Last fallen werden, so wie derselbe überhaupt für das von ihm ge, lieferte Holz bis zum Augenblick der Verwendung, wo es'neuerdings besichtigt und untersucht werden wird, allem verantwortlich bleibt, und auf die Vergütung desselben erst dann einen Anspruch machen kann, wenn dasselbe lns Werk gesetzt, und als eine geleistete Arbeit zu betrachten sein wird. — 25.) Für d»e Privete werden geruchlose Senkapparate angelegt, wr» zu, wle die Plane zeigen, ordemllche Kammern ausgemauert, und die Unrathskanale eingesetzt werden. Die Aufstellung dieser Ap« parate wird vom Privilegiums-Inhaber be< sorgt, und der Unternehmer n«mmt auf deren Aufstellung nur »n so fcrn Emfluß, als derselbe sich verbindlich macht, diese Aufstellung der Apparate nicht nur lm Fortschreiten des Baues zu dulden, sondern aucb alle zur Emmaue-rung der Schlauche und ihrer Befestigung erforderlichen Maurerarbeiten zu leisten, und Überhaupt der Aufstellung dleser Apparate allen möglichen Vorschub zu gewahren. — 26.) Ooschon die Blheitzuna der Krankensale nach der Professor Meißner'schen Heilmethode eingerichtet wird, so sind dvch in den »n der Bau» Devise naher bezeichneten Mauern aufsteigen-d» Kamme auszusparen, und b>s zur Bedachung fortzuführen, um im erforderlichen Faüe dieselben durch Aufhellung von gewöhnlichen slubenöfen oenüyen zu lönrien. Ueber die Professor Meißner'schen Heiyarparate »st übr«. gens der Deta>lrlan ausgcfcrtlq t, und die ordentliche Beschreibung ihrer Ausführung in der Bau-Devist enthalten.—27.) Es verstcht si b von selbst, daß nicht allein die Maurerarbeit ohne Ausnahme, sondern auch sämmtliche Arbeiten der übltgen Professionisten funstmäßig bearbeitet sem müssen, wldrigens schlecht befun, dene, oder solche Gegenstande welche nichl genau noch den Eaiiplonen, wo deren vorl>e« gen, bearbeitet würden , ohne wettert werden ausgestossen werden; dabei wird noch besonders festgesetzt, daß »lt Thüren und Fensterrahmen seder Gattunq noch vor Erfolg dks Anstriches zur Untersuchung und Ve>glc,chung mit den Campions vorgelegt werden müssen. — 28.) Bezüglich auf das Kupfer-, Blei, und Eisenwerk, welches nach G:»vtcht vergütet wird, wird der Unternehmer verhalten, die einzelnen Gegenstände auf einer öffentlichen Wage »n Geaenwart eines der, den Bau überwachen» den Beamten abwägen zu lassen, und d,e dafür zu entrichtenden Taxen aus Eigenem zu bestreiken. — Solche Objecte, deren Gew.cht ,m Vergleiche zu den berechneten, einen Ge-wichtsabgang von lovjo haben, werden mcht (Z. Amts-Blatt Nr. 65. d. 16. Juli ib33.) 7o4 angenommen. Betragt der Abgang weniger als 10 Ho, so werden sie angenommen, und im Verhältnisse vergütet werben. — solche Objecte, dle einen Gewichtsüberschuß uon zooja und mehr haben, werden zwar angenommen/ allem dle Vergütung dafür wird auch im Verhaltnisse, aber nie mit mehr als la Ho gelelsiet werden. Nur jenes Gewicht wlrd dem Unternehmer besonders in Abschlag oder Aufrechnung gebracht werden, welches sich innerhalb der vermeinten la Hc» bewegt. — 29.) Bezüglich auf den, «nk ^ des 2. §. bemerkten Bau eines abgesonderten Sections« Saales mlt der Todtenkammer, gelten dle nämlichen Bedingungen und Vorschriften, welche für den Bau des Gpltalsqeoaudes contra-Hirt werden, und es wird sich in Allem und Jedem, in so ferne gleichnamige Arbeiten vorkommen, nach obigen Eoncractspuncten zu benehmen seyn. — D»e Ausführung des Sections« Saals kann entweder gleichzeitig mit dem Gvltalsgebaude oder aber erst «m letzten Baujahre begonnen werden, was auch — 3o.) Für dle Herstellung der, zu!) §. 2 angeführten Hof« und Garten-Umfangsmauer zu gel« ten haben wird. — Zi.) Was aber immer für ahgcsondlrte Bauten der Unternehmung vor Ausgang der im fünften Artikel gegönnten Bauzeit uon vier Jahren zur Vollendung gelangen sollten, so wlrd doch die 3ollaud»rung nichr eher vorgenommen werden, bis nicht dle ganze Anstalt mlt allen Nebenbauten zu Ende gebracht worden «st, daher dieser Fall eingetreten seyn muß, wenn die L>qu»dlrung und das Eollaildum noch vor dem vlercen Baujahre ausgestellt werden soll. — 32.) Aus dem vorhergehenden Artikel ftleßt sodann die weitere Folge, daß die Verantwortlichkeit für e»n hergestelltes Bauobject blS zu dessen Collaudlrung lediglich dem Unternehmer zusieht, und somit «uch nur demselben, dle in dleser Zwischenzeit allenfalls nöthigen Unterhaltungskosten (äcirta lactcl) zur Last fallen werden. — 33.) Die Herstellung der Trottoir»Pftasterunq §. A / Huti (^.) dann die Aufstellung der Blitzabrelter, sülz ll., sind Arbeiten, welche ihrer Natur nach ohnehin nur unter dle letzten Herstellungen gezählt werden können, daher der Unternehmer del Anfertigung dleser Arbctten sich blos an dle Angabe der Gau-Devise zu halten haben wird. — 3.5.) Ole Adaptirung der H. 2, »uk Ii , ssldachten, rd hingegen dle ganze Unternehmung mit bloßer Ausnahme der, in jedem Fall« nur ,m Herbste zu bewirkenden Anoflanzung noch vor dem Herbste des letzten Baujahres zu Stande gebracht, so wlrd die 3ollaud»rung der bewirk» t«n Arbeiten, und die Zaldirung der ganzen Unternehmung aus Ursache der rückständigen Anpflanzung nicht aufgehalten, d,ese letzteren aber m dem darauf folgenden Herbste um so gewisser zu veranlassen sem, als dafür der Un« ternehmer m»t seiner eingelegten ganzen Caution zu haften hat, welche zu Folge des 7. Artikels volle drei Jahre vom Ta^e der Vollendung aller Ardelten dcposiint bleibt. — 36.) Der Tag, von welchem die Haftung anzufan? gen hat, wlrd den Eontrahenten von Amtswegen schriftlich bekannt gegeben werden. — 3^1 Der Unternehmer wird die Kosten für den Druck der gegenwärtigen UiNernch-nungs« bedmgmsse, und für die Verlautbarung derselben mittelst der Zeitungsblatter zu tragen haben. — Triest den 29. Ma> ,833. Lorenz Dr. M iniussi, k. k. Gubermalratl) und Präses des Magistrats. Ant. Freiherr Pas c 0 ti ni v. El) relifels, Secretar. Z. 925. (2) ^ Nr. 14777. Kunomachung wegen Abhaltung der Minuendo-Versteigerung für das k, k. Gllberniuln in Laibach und die übrigen k k. Behörden, wahrend des Vcrwaltimgs - Jahres 1234. — Wegen Lieferung des für das k. k. 7c>5 illyr. Gubernium und die übrigen k. k. Behörden dieses Gouvernements- Gebiethes erforderlichen Bedarfs an Schreib- und Beleuchtungs-materiale, dann sonstigen Kanzlelreqmsicen, für das Verwaltungsjahr 18)4, wird c.m 2. (zweiten) August V.J., Vormittags von 9 bls 22 Uhr, und Nachmittags von 5 b>s 6 Uhr, in dem hiesigen Gubernial-Nathssaale eine Mi-nuendo-Versteigerung abgehalten werden. — Die Bedingmsse'sind folgende: 9.) Der beiläufige Bedarf an den zu liefernden Artikeln ist folgender: 1.) 420 Rieß klein Eonceptpapier m dem vorgeschriebenen Formate, laut welchem der beschnittene Bogen ,3 Zoll Höhe und 8 Zoll Breite, folglich em Flächenmaß von 104 Quadratzoll zu enthalten hat; 2.) 46 1^ Rieß groß sonceptpapier; 3.) 264 3neß gutes Kanzlcipa-pier, dann 27 R eß zu Rathsprotocollen; ^.) 4l Rleß groß Median»Eonceptpapler; 5.) 10 Rttß groß Median^Kanzleipapier; 6.) 3o Nieß klein Medlan-Eonccptpapler; 7.) »7 Nuß klein Medlan'Kanjleipapiev; 6)^/^ Ricß lmttelfeln Regalpap,er; ^)z 1^2 Nieß fein Regal- oder Imperialpapler; 10.) I Rieß Velin für^Vckul-zcugniffe und Majestatsderichte der Standisch-Verordneten, Stelle; Z i.) ^6 Nieß Nealpack-papier; 12.) 34 Rleß Eouvertpapler; ,I.) Zg Rieß Flußpapier; i4.) 3^2 Pfund Unschlmker-zen; i5) 1001 Pfund Nübsamenöhl; i6>) 20 Ellen gewirkten Lampendocht; 17-) 1^2 Ellen ordinären Lam^cndocht; 16) loo Ellen Packwachse Leinwand; 19.) 762 ^cück Pappendeckel; 20.) lI Pfund Weihrauch; 21.) >! Bartwische; 22.) 76 ordinäre Kehrbesen; 23.) 11 Kehrbesen von Borsten. — K.) Als Ausrufspreis wlrd bei-jedem Artikel, der bei der vorjährigen ^i-cltation erzielte und bisher bestandene ^lcfe-rungsprcis angenommen, und die Lieferung für den erwähnten Zeitraum Demjenigen überlassen werden, der bei dem Abschlüsse der Licitanon der Mmdestbietcr bleiben wlrd. — c.) Wird nach abgehaltener Versteigerung und nach er-folgter Gcnehmigul^g dc>selben, welche ausdrücklich vorbehalten wlrd, mit jedem einzelnen Erslcher, hinsichtlich des erstandenen Artikels, em förmlicher Contract abgeschlossen werden, und zur Sicherung der genauen Contracts-Zu-haltung emc Caution im fünfzehnten Theile des eiufallencn contractmäßigcn Geldbetrages im Baren oder gegen Pragmatikal-Sicherheit bedungen, weßhalb sich jeder wltcmt bn der ^citations-Commission über die Cautlonsfähig-kett auszuweisen haben wird. — ä.) Den ^ci-tantcn werden von allen zu liefernden Papier? gattungen Muster, rücksichtlich des Formats, vorgelegt werden, zugleich hat aber auch jeder Licitant von den Papiergattungm, welche er liefern will, zehn Mustcrexemvlare der Licita-tions-Commission vorzulegen, wobei man sich vorbehält, nach erkanntem Vorzuge emes oder das andere zur Grundlage der Versteigerung zu wählen. 6.) Es werden auch vorläufige Anbote angenommen, welche wenigstens 9 Tage vor der Licitation dem Gubernium eingesendet werden müssen. Solche müssen mit dcn Papiermustern, auf welchen nebst der Unterschrift des Lieferanten auch der festgesetzte Preis ersichtlich zu machen ist, versehen und gehörlg versiegelt seyn. — l) Wer für einen Dritten Anbote macht, muß sich bei der Licitations-Commission mit der gehörigen Vollmacht legitimircn, und die nci e bedungene Sicherstellung nachweisen. — 8 ) Wenn von irgend einem Artikel vor Aus« gang des Lieferungs-Eontractcs eine größere, als die obige Quantität erfordeilich wäre, so hat der Crsteher diesen Mehrbedarf um den ^lcltlttlon5preis beizustellen, und dagegen seines» orts keineswegs berechtiget seyn, eine Entschädigung anzusprechen, wenn der Bedarf geringer ausfallen sollte. — k.) Die übrlgen Lici-tcttionsbedmgmssc können täglich bei der Gu-bernial-Expedits-Direction eingesehen werden. — Vom k. k. illpr. Gubcrnium. Lmbach den 6. Juli ,833. Z. 926. (2) Gub. Nr. 1/.946. Kundmachung wegen Lieferung des für die in kaibach befinde lichen k. k Aemter, Behörden und Anstalten für dcn Wlnter itt33^3^ erforderlichen Brmn-holzcs, wird die öffentliche Versteigerung am 9. (neunten) August d. I., bei dieser Landesstelle abgehalten werden. Der beiläufige Bedarf besieht in Folgendem: 1.) für das Präsidium 35 Klafter hartes; 2.) für das Gubcrnium und Taxamt 1/^0 Klafter hartes, 2 Klafter weiches, 3.) für daS Mappenarchiv ,5 Klafter hartes; ^.) für das Fiskalamt 20 Klafter hartes; 5.) für das Stadt- und Landrccht 6c> Klafter hartes, 2 Klafter weiches; 6) für die Provin-zial« Staatsbuchhaltung 120 Klafter hartes, 1 Klafter welches; 7.) für das Eameral-Zahlamt 35 Klafter hartes; 6 ) für die Sländlschs Verordnete.Stelle 3o Klafter hartes; q.) für das Lyceum io5 Klafter hartcö, 1 Klafter weiches; ,o.) für die medlclmsch - chyrurgische Anstalt scnmut Klinik und Cwll-Spital iqo Klaft-r hartes; l,.) für das Irrenhaus 6a Klafter hartes; 12.) für das Gebärhaus 40 Klafter hartes; »3.) für das Sleckenhaus Zo Klafter hartes; 14.) für das IncunsitlonshauS ii5 Klafter hartes; ^5.) f^' das Mrafhaus 706 180 Klafter hartes; zusammen 1,76 Klafter hartes und 6 Klafter welkes Brclnü)olz. — Dieses wird mir dem Be sahe zur allgeineinen Kenntniß gebracht, daß die Versteigerung bran-chenwclse geschehen werde, daß die Lieferung von mehreren Parthcien und selbst auch in kleinen Panhien geschehen könne, endlich daß von Seile des Erstehers die gewöhnliche Caution allenfalls auch mittelst Himcrlegung eines vev haltnißmäßlgen Quantums Brennholz geleistet werden könne. — Icder Llcitant hat vor dem Beginne der Versteigerung em Vadium von fünfzig Gulden zu erlegen, oder wenigstens einen annehmbaren Bürgen zu stellen, welcher dasProtocott un Falle der erstandenen Lieferung mitzufertigen hat. Die Vadien jener Llcltanten, welche nicht als Ersteher verbleiben, werden sogleich, die der Mindestbietcr aber nach sichergestellter Caution, wteder ausgefolgt werden. Die übrigen Ltcitationsbedingnlffe werden bei der Llcitations-Verhandlung bekannt gemacht . werden. Die lieferungslustigcn Pa>thcien haben sich an dem obbenannren Tage um »0 Uhr Vormittags in dem Gubermal-Rathssaale ein« zufindcn. — Vom k. k. illyr.Gubcrnium. Lai-dach den 3. Juli i6ZH. ___________ Ktavt- unv lanVrechtliche Verlaulbarungen. Z. 922. (2) Nr. ^^2Z. Von dem k. k. Stadt« und Landrechte m Kram wird dem Martin Verhouz , mittelst ge» ycnwärngen Edicts erinnert: <3s habe wider chn bei dlejem Gerichte Andreas Sch'ttmg, dl« Klage auf Zahlung der auf Wohnjms schul« dlgin 26 st. 0. 5. 0. emgehracht, und um richterliche Hülfe gebeten, worüber die Tagsatzung auf den 50. September l. I., Früh um 9 Uhr be» diesem t. k. Stadt» und Landrlchte belkmmt wurde. Da der Aufenthaltsort des Beklagten, Martin Verhouz, diesem Gerichte unbekannt, und weil er vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend »st, so hat man zu dessen Vertheidigung , und auf dessen Gefahr und Unkosten den hierortigen Hof» und Gerichtsaduocaten, Dr. Maximilian Wurzhach, als Eurator be, stellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts« Ocdnung ausgeführt und entschieden werden wlrd. Derselbe wlrd dessen zu dem Ende «rine nert, damlt er allenfalls zu renter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dcm be'^lmmten Vertreter seine Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Bach» waller zu bestellen und dlesem Gerichte nam: haft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten w:ssen möge, insbesondere, da er sich die aus seiner Verabsauml,,lig entstehenden Folgen selbst bei-zumrssen haben wird. La,bach den 28. Juni iZIZ. Z. 907. (3) Nr. 4/,8l. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte m Krain wird bekannt gemacht: 3s sn über Ansuchen des Dr. Johann Oblak, Machthaber dcs Joseph Gchub'h, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am lL. Februar d. I. m Lalbach verstorbenen Michael Goßar, die Zaqsayung auf den 12. August l. I., Vormittags um y Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrecht« bestimmt worden, bei welcher alle Jene, wrlcke an diesen Verlaß aus was «mmer für emem Nechtsgrund? Anjlnüche zu stellen vermemen, solche so gewiß anmelden und rechtiqeltend darthun sollen, wldrigens sie die Folgen des tz. 8,5 b. G. B. sich selbst zuzuschrelben haben werden. ?a>bach den 2tt. Juni »353. Z. 906. (3> Nr. Hä70* Von dem k. f. tz?tadt« und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ans suchen des Jacob Vossou, als testamentarischen Vormund der minderjährigen Joseph und Aloy« sia Persche, und erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 26. Mai d. I. verstorbenen Aanes Persche, die Tagsaz-zung auf den 5- August d. I., Vormittags um q Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte befllmmt worden, bei welcher alle Jen?, welche an d>esen Verlaß aus was immer für elnem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechts« geltend darthun sollen, widrlgens sie dle Folgen des §. 614 b. G. N. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 2. Juli i833. vermischte Verlautbarungen. Z. 9l?. (5) Wohnung zu vermiethen. In der Gradischa-Vorstadt, tm Zenker'schen Hause Nr.' 5?, ist zu Michaeli,633, im ersten Stocke eine Wohnung, bestehend aus drei Zimmern, Küche, Speisekammer, Keller, Dachkammer und Holzlege, zu vergeben. Das Nähere erfährt man im nämlichen Hause zu ebener Erde, bei dem Wirthe Anton S m e r e k e r. 707 GlUÄernial- Verlautbarungen. Z. göü. (l) Nr. l3573l2759. E u r r e n d e k'es f. k. illyrischen Guberniums zu kaibach. — Erläuterung ver in dem §. 5 und 6 der Vorschrift wegen Belohnung für Lebensrettungen enthaltenen Bestimmungen. — Geine k. k. Majistäl habcn mit allerhöchster s'nts^ließung vom Zi. Ma, l. I. in Vezlih^nq auf die durch Hofkanzlci-Decret vom c). März 1827, Nr. 6295^266, wegen der Lebensrltiutig6.Taglien crlaffenc, und von der Landeßficüe am 29. Mär; 1L27, Zahl 6l5i, bekannt gemachte Vorschrift allcrgnädlgst zu verordnen geruhet, daß es von den in den §tz. 5 und 6 duser Vorschrift enthaltenen Bestimmungen wegen des Rückersatzes dieser Taglien an das Aerar abzukommen, und daß hlnsichtllch der im §. 6 beze»chnelen Fälle wegen Unterlassung der schuldigen Auf< sichlauf Kmder und Pstegbcfohlcne lediglich das allgememe gcsetzllche Verfahren einzutreten hade. — Dlese mu hohem Hufkanllel.Decräte vom l i. d. Vl., Zahl i5635, der Landesstelle eröffnete allerhöchste Entschließung wlrd allge« mein bekannt gemachl. — Lachach am 27. Juni i833> Joseph Camillo Freyherr v. Schmidbnrg, Landes - Gouverneur. Earl Graf zu Wels p erg, Raitenau UNd Prlmör, k. k. H^frath. Joseph Wagner, k. k. Guberlnalrath. Nreisämtliche Verlambarungrn. Z. 92Ü. (i) Nr. 7009. Kundmachung des k. k. iaibacher Kreisamtes. — Dle hohe Landcsstelle Hal d«e Vornahme uer^ schlcdener Conscrvl,tlonfi«Arbetter> im Amtssitze des Bez,llecomM'ssar,<,te6 dcr Umgrgslih ^iai? bachs, bcstchend ln Maurer.-, Tischler-. Gchlos-jcr-, Glaser, und Anssreicherarbeiten, m«t hohem Decrete vom 25. Ma» d. I, Z. ,0629, zu genthmlgen geruhet, und es wlrv zu die« fem Behufe eine Mlnuendo?icltatlon am »5. k. M., Vorm'ttags ,o Uhr bei diesem Kreis-amte statt finden/ wobei die Unternehmungslustigen zu erscheinen h«emlt aufgefordert wer-den. — K. K. Krnsaml Laibach am 29. Juni i833. ^.......... Klavt- unv lanvrechtljche ^crlautbarlmgeu. Z. 908. (2) Nr. 44VZ. Von dem k. k. Stadt« und Landrechte in Kram w»rd annnt btkannt gemacht: Es sty übcr das Gesuch der k. k. Kammerpvocuratvr b!l>r, ,n d>e Au5fevltgung der Amorllsanons« Edicts, rücksichlllch der »n Verlust gerathenen, auf die Flll^lkircke St, (^eora zu Iurschltsch lautenden 4 ojo krain?r»sch» ständischen Aera-rial-Obl'gatlon, Zahl l/,93, 660. l. Februar 1768 pr. 200 st. gewmiget worden. 3s haben demnach alle Jene, welche auf gedachte Obligation aus was »mmer für einem Rechts» gründe Ansprüche machen zu können vermeinen , selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen/ vor dlcscm k. f. Stadt - und Landrtchte so gewiß anzumelden ur? anhängig zumachen, als lm Wldrlgen auf wettcres Anlangen der k. k. Kammcrprocuratur die obgcdachte Obligation nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getöd» tet, kraft- und wirkungslos erklärt werden w»rd. — Laibach den 26. Ium i633. Z. 909. (2) Nr. 45ä5. Von dem k. k. Städte und Landrechte in Krain iDird den unwlsscnd'wo befindlichen koren; Hummel, und semen aleichfalls unbckann« t«n l^rbcn mittelst gegenwärtigen Edicts erm« nert: l5s habe wider dieselben bel diesem Gertch-l? Johann Feister, hlerort«aer Realllaicn-Vc^ Nyer, Klage auf Verjährt- und Erloschener-klarung der Hvaufschlllmgsrestforderuna pr. i85 st. 62 3)4 kr. Q. z. <-., aus dem Kaufscon« ttacie, -h »it, gegen Erlag einer Cautlon »>n Besoldungsbetrage in Er, ledigung gekommen. — Was gemäß Decrcc der k. k. obersten Hof-Post-Vcrwallunq, ^0. I(^. Juni l. I., Zahl 6g55, m»c dem Beisätze verlautbart wird, daß o>e Bewerber um die eine oder die andere Dienststelle ihre gehörig documentirten Gesuche bis 6. Auguii d. I., mit Nachwcisulig der blsherlgen DlciNilelstnng, Kenntlusss vom Postdlenste, auch dcr deutschen und italienischen -Spruche, im Wege ihrer vor» gesetzten Behörde, und znar für srstere bcl der Ober» Post-Verwaltung m Venedig, und für Letztere be» dcr ll1>cn <8,';lrksobr:qkelt und hl'l dlesem Slrässen-CommlssarlHle, a«ivo auch der Bauplan elugesehe.'i weroö'i kann, l^. denen gewöhnlichen Amivst^nden zu Jeder? manns Eli^zicht vorgewiesen werden. — K, K. Straßenbau < Commissariat Laibüch am li. Iul, ^833^____ Z. 932. (l) Nr. 553ol35l. W. Kundmachung. Wegen Vornahme mehrerer Rtparatu, ren an einem der beiden zu Salloch gelegcnln Aerarial'Magazlne, wnd eme Mlnuendo ^ci< tal,on a^f den 27. I"ll i833 al:sg?schri»ben, Dlese wnd bei dem gefertigten Inspectorate abgehalten, und dabei dcr Betrag von 107 st. 24 il2 kr. als Ausruf^prris angenommen. —. Von demselben entfallen auf dle Maur«rarbelt 17 3^4 kr.; auf d,e Z»mm?rmannsarbelt 20 ss. 2« 2)3 kr.; auf das ZlMM'rmannsmaterlale 86 fi. 46 kr.; zusammen 107 fi. 24 kr. — Die Llcltatlonbbedlngnlsse können del dlesem Inspcc« torate eingesehen werden. — K. K. vereintes Gefallen» Insplctora: laibach am 10. Juli 1633. _____^______^_^^ Z. 95». d) Öffentliche P rüfu ng f u r P r 1 v a t-Normals ch üler. Von der k. k. Oberaufsicht der deutschen Schulen wlrd hiemit bekannt gemacht, daß die Prüfungen für die Schüler dcr deutschen Schulen , roelche hauslichen Unterricht erhalten haben, am i. des künftigen Monats Augltst in dcr Art ihren Anfang nehmen werden, daß am l. und 2. August, Vormittags von 3 bls 12 und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr die schrifi< llchc Prüfung mit den Schülern aller drei Classen, die darauf folgende Tage aber, so lange es erforderlich seyn wird, die mündliche vorge-nommm werden wird. Die Anmeldung dieser Privatschülcr hat am 26. Juli, Vormittags zwischen 10 und 12 Uhr, (jener jedoch, die vom Landc zu kommen haben, am 3l. Juli) bei dem iVchulcnoberauf-sehcr zu geschehen, wobci deren Gtandestabelle einzureichen und die Schulzeugnisse übcr die allenfalls früher schon bestandenen Prüfungen wie auch die Lehrfähigkcits - Zeugnisse ihrer Priucttlehrer uorzuwcisen, und das gewöhnliche Hanurar zu entrichten seyn wird. K.K. Schulenoberaufsicht Laibach am 12. Juli i333. ^____^_____^ vermischte ^erlaulÄarungen. F. 920. (2) ^ zu semen Curator den h".lrn Anton MojHit in Ooecpl^ninu auszustellen. Bezirksgericht Haasdeig am »5. Juni ,^0. — 7«9 — 3- 9'6. (2) Vorladungs. Edict. Von der Bezirlsobriateit Seisenberg, Ncusiädtler Kreises in Krain, Wtlden nachstehend« Rttlutirungsftüchtlinge, paßlos und mit Paß abwesend« Individuen, als: ^ G e b u r t S. ^ ^ ^ Vor- ----------«-«—«--------------«^ ^ ^ «5 ^ « ^ ^ Anmerkung ^ und Zuname Ort l Pfarr ^ " ! 1 ^oftpl) Kelter Eeisenderg Seisendcig 3l?,tti5 mit Wandelbuch abwesend 2 Franz Saudnia Grintouz Saqraß 6 °i6i5 RclrutirunMuchtl. s. »853 2 Mathias Tomschitsch Fuschina dctto 5 »U>5 auf^die Vorladung nicht erschien en 4 Franz Paopesch ^^ detto 22 ,6.5 detto b Zlnton Mauer Gablouta dctto I^^.Z detto ^ ^^5"/^'lsch Weixe! Ambcus ^l iü.3 Rckrutirungsftuchtl. s. iL3) 7 Mathias Woldin Ambrus t-etto 3. i«.2 detto ,632 « Matylag hotschever Gabcouschi» Gült 5 ,ä.2 obne Pah abwesend 9 ^ohann Stebe Hinach Hinach »5 »607 hat Supplcnten und ist seit. >, _« her ftücktig ,0 Georg Machortschitsch Kc>merwerch Ilmdrus 9 1604 tetto " V/llchel Blut!) z ^Rathie Hinach 2« »Lo3 detto mi' dem Beisätze voracla^en, siH binnen vier Monaten von heute an, so gewiß zu dieser Bezirks, odiigkeit zu steNen und ihr Ausbleiben zu rechtfertigen, alS sie sonsi nach den bestehenden diehfäl, ligen alltlhochsten Vorschriften l^ebandclt werden. BeziilSodrigteit ^eisenderg am 6. Juli ,653. Z. 9»,. (2) Nt. 1495. Edict. Von dem Beziits.;ecichte deS herzagthums Gotlschee wird hicmic oelallnt gemacht: (Hs sei^e auf Ansuchen deä Georg Krenn. Eessionäc des Georg "Perz aus Oottlchee, ;n die erecut've Ver« ftelgerung oer, nunmehr der Maa0c>lena Ql?tl« mann ge!)öcl^en. zu Gottschce, Hius Nr. 62, lie« genden, der Herrschaft und Stadt ^occschee dienst» baien Realitäten, weqen aus dem Uclhcile "oo>n 4- Scvtemder iÜ52 fchuloigen 47» st. 5lz kr. W. W. c. 3. c^., genilNget, und es sccen zu deren Vornah« me die Tagsa^ungen auf den 3«. Juli. 29. August und 27. September, jedesmal Vormittags um 9 Uhr in I.ocu der Realität mit dem Beisahe angc'. orünet rvoroen , daß, w?nn diese Realitäten weder bei der ersten noch zweiten Tagsayung um oder Ü!?er den Schäoungsroerth an Mann gebracht werden tonnten, solche bei der dritten auch unter der Schäguna, hintangegedcn werden würden. Dessen die Kauflustigen mit dem Beisahe verständiget lveroen, oah die Licil^t'ons. Beding, nisii und das Schähungsprotocoll dieramlü eu;ge» sehen »verdcn können. Ae^irlZqericdt Hottschee am 22. Iun, ly^I. H. 9.4. (2) ^»ic. l6tö. Edict. Von den: Nezilksgerichte des helzogthums Gottschee wno hi^nit bclannt gemacht: (ZS sc^e auf Unsuchcn d?5 handlunqshauscs Männer üt Nagel von Klaqeifurt, durch ii)rcn Üeoolzmawcl^» ten Franz Maler von ttelndolf. ü'!occ M«?:cl ^rtscye, Wuwe und ehegattt'.che Ma:^aö.Piclcht'« sche Vcrlahübcrnchmelinn zu Setsch, in die'Ver fteigerung dcr mit Pfandrecht belegten, auf 200 st. gelichtl,ch acs. Juli, 23. Auquli un.5 20. Scpccmbec I. I., jedesmal Boimittags um 9 Uhr. ln I.ncl,, oer Realität mit dcm-Bc» mett«n angeordnet golden, daß, wenn diese Rea- 710 ltlal wellet bei der eroch zweiten Taqs^yung um oder über den HchäyungSwcrc!) an ^an» qe» bracht werden sonnte, solche bei oer driccen auch unter der Schätzung hint^ngegeben werben wurde. Dessen dle Kaufwliigen mit dein Bcis^ße verstäneiqec werden, daß sie die Licitatlunsoedina,-Nisse und, das Schätzungspcotocoll hieramtö ein» sehen tonnen. Bezirksgericht Gottschee am 20. Juni iL53. Z. g»2. (2) 3lc. ^«9. Edict. Von dem Bezirksgerichte des Herzogthums Gotlfchee wir? hiemtt delannt gemachl: Gs scie auf neuerliches Ansuchen des Fran, Macher von Kerndoif, als Bevollmächtigten des Franz MM. mann, und (Zessionär ües Johann Stepyanol, rvi» der Johann Mantel den Jüngern, als Ersieder derIo^ann Mclntel'schen hudrealicäc zu Otterdach, Haus<3tr. 5, in die öffentliche Velsteigerung der« selben wegen nicht zugehaltenen Licilationsdeding» Nissen gewlNiget, Uno eö seie zu dcrcn Vornahme die Tagfatzung auf den 10. August. Vormittags um 9 Uhr, in I^oco der Nealttät. mit tem Bei» sahe vestimrnet worden, dah tiefe Realität rrshl um den flühern Meistdoc pr. 19» ff^ 2u tr, ausge> rufctt, jedoch um jeden Preis auf «Äefadr uno Un> kosten des früheren Elsiehers hintangcgeben wer» den wird. Die Licitaticnsbedinqnisse und das Schäz-zungs'ProtocoN sind zu den gewöhnlichen AmtS» stunden in der hiesigen Gcrichlslanzlci einzusehen. Bezirksgericht Gollschee am >6. Iunl lttH5. 3- 92 l. (2) Anzeige. Ein Haus, laudemialfrey, aus mehreren Stockwerken bestehend, und in emer der belektesten Gassen der Stadt Gray gcl>gen, ist sammt einer verkäuflichen Spec,rey-Handlung und dem vorhandenen Waarenlager, aus freyer Hand zu verkaufen. Die Beschreibung davon, fo wie die Ve« dingungcn der Veräußerung sind bei Herrn Dr. Baumgartncr in Laibach, und in Gray be» Herrn Dr. Cajetan Bouiner, welcher Letztere zum Abschlüsse des VerkaufsgeschafteS ermäch-Nget ist, einzusehen. Die schriftlichen Verwendungen an die gedachten Herren Bestellten, haben M plN'tc, frepen Briefen zu gcschchm. Z. 906. (1) Lic ita ti 0 ns - N a ch r i ch t- Am 22. Juli i335, werden am Plane, Nr. 5, im Hause des verstorbenen Herrn Colloretto verschiedene gut erhaltene Zimmer-Einrichtungsstücks und Matratzen, dann Küchen- geschirr, eine Stockuhr und sonstige Geräthschaften, gegen bare Bezahlung licitando veräußert werden. 3. S757 (V)' Bekanntmachung über die v 0 n der k. k. stcyermärki - schen hohen Landesflelle genehmigte Erziehungs- und kaufmannische Bildungsanstalt. In dieses Instltut werden vorzugsweise jene Jünglinge aufgenommen, welche sich sowohl zum Kaufmannsstande, als emcm höheren bürgerlichen Gewerbe widmen. Die Lehrfächer für die Bildung sind: Die Religionslehre, dle Merkantil-Rechenkunst/ den kaufmännischen Geschäfts« und EorresponVenzstyl, das Hündcls: und Wechsel-recht, dle kaufmännische Buchführung einsacke und doppelte, die Handelsgeographie und Geschichte, die Waarenkunde, die Schönschreibc-kunst, die italienische, französische und englische Spracht, das Zeichnen und Musik. Die kaufmännischen Wissenschaften wer« den nach der an dem k. k. polytechnischen In-ftltute in Wien vorjchriftmaßig begründeten Lehrmethode vorgetragen, hierüber in jedem Semester öffentlich« Prüfung abgehalten, ul^d das verdiente Zeugmß ausgefertigt. Jene Ine dlvidum sind zur Aufnahme geeignet, welche im Alter von 12 blS 14 Jahren sind, und die deutschen Classen, oder nne auch zrvei Grammas lical-SchUlen nut gutcm Erfolge absolvlrt ha« ben. Zwei Jahre sind für die Dauer des Auf« enlhalles ,n dieser Lehranstalt festgesetzt. Die Religion macht zur Aufnahme keinen Unterschied. Auch nimmt das Institut Knaben und Jünglinge auf, die dle teutschen Normaloder Gymnasial Schulen besuchen. Das Laibacker Zeinmgs - Comptoir unv Serr Ferdinand Schmidt, Vorsieher des Han« belsstandes alldort, haben die Gefälligkeit bei Anfragen die erwünschte Auskunft zu g«b«n; d«e Vorsichung zu Gral) kber wird gegen portofreie Briefe die Statuten dieser Anstalt auf Verlangen unentgeltlich einsenden. Dle Aufnahme für das künftige Schuljahr geschieht uon heute bis halben September. Grätz am 1. Juli i833._____________ Z. 9"4- (5) Im Kaffeehause am Platze, Nr. 5 , ist vom 1. Juli i«33 angefangen, der Oestermchische Beobachter zu vergeben. 711 Elubernial- Verlautbarungen. Z. 934. (i) ' Nr. i588o/4i6- &* C. REGNO LOMBARDO-VENETO, Provinzia di Padova la Re^ia Dclegazionc provinziaJe Avviso. — Padova lii2Giuyno 1833. — Seguita senza essctto per mancan-xa di aspiranti i* Asta proclamata coll' Avviso n Aprile p. p., Nr. q353 -225, dell' I, R. Delegazione Provinziale per la ven- dita dci bcni dello Stato e delle Realit?i Gamcrali. — In seguito al Decreto 5l Mar-zo p., Nr. q485, della sullodala Gommis-sione si porta a comune notizia che avra Juogo un nuovo esperimento nel giorno 23 Lui;Iio p. v. alle ore dieci della mattina sino alle due pomcridiane nclla Sala della R. De-Jcg.izione di Padova al civico, Nr#56l^ per la vendita delle seguenli partite: Partite Kr. 4 YOLTA DEL BAROZZO composta di un Locale, un Oratorio, sci case di apparlenenza dell a R. Amrninistrazionc, e sei Ca-panne di proprieta delli lavoratori, Nr. 16, pezzi di terra dell' estensione di Gampi 200, 2> 36 pari a Perticlic Cen-suarie 774. 61 del Ramo Corona, e da 22 Annualita della rendita diL. 312« 67 di appartenenza della Cassa di Ammor-tizzazione, il tutto affittato ad Ambrogio Rossi con contratto che tcrmina coll'anno ruralc i833 per annue L. 5ig5« 26, eslimato per...............L, 99/927 26 „ 5 SAL13ORO coniposia di un Locale, dieci Case, c tre Capan-ne di ragione della R. Amministrazioiio e due Capanne delli lavoratori; Nr. 22 pezzi di Terra dell'estensione di Cam-pi 423 70. eguali a perticlie censuarie 1624. lg. del Ramo Corona, e da 5 annualita della rvndila di L. 72. 87 di appartenenza della Cassa di Amrnorlizzazione, il tuito affit-taio a Girolamo Babetto per L. 73g2. 87 contratto che 13 TERkT^VJ SUpra' estlnial° per........., 231/302 82 „ *J i-^iUtAiN^GRA composta da tre Case di proprieta della R. Am-ministrazioiie, ima Casa colonica, e4Cünipanne dclli lavoratori , Nr. 10 pezzi di Terra dell' estensione di Campi 101. 1. 189 corrispondenti a peniche censuarie 3pi, spet-Janti al Ramo Corona, e da g annualita della rendita di tat 12°i ^.^e^a Cassa di Ammortizzazione , il tutto affit-a o a Sarcli Antonio per L. 2Ö22. 56 con contratto che 1A rAMIlvrkllna Ut suPra* estimato per........„ 53,ia3 82 M U CAM1NÜ composta da nove Case di proprieta della R. Ammi-" M/lti,b2 nistrazione, e due di ragione dei Coloni, Nr. 19 pezzi di •jeira dell estensione di Campi 256. I. 143. corrispon-luui a pertiche censuarie 967. 27 spettanti al Ramo Cote aV r U .4nJuaIilk dell? »«potto di L. 147, 20 dovu-detto ra ,dl/mmorllzza^one il tutto afliitato al sud- 16 RONCAJFTTr 7*2° ?°n conlrauo che termina ut supra „ 101,603 q6 ttUAUULlsJ, composta da un Locale, trcntacinque Case, 9 e sei Capanne di ragione dellaR. Amniinistrazioiie, e due Cap.nne di proprielk delli lavoratori, Nr. 42,. pezzi di lerra deil estensione di Campi i2o3. ,. 9. eguale a pertiche censuarie 4647* 68- di apparlenenza del Ramo Co- ' rona, e da 19 Annualita deli* importo di L. 474. 2y. di spetlanza deila Cassa di Ammortizzazi'one afiittata a Mar-zcllo Belgrado per L. 21290. 37. il tutto come sopra". % o « 17 GASAL SER'UGO composta da venture Case, da 57 pCzzi di" ö^9/9^9 02 Terra dell' estensione di Campi 890. 17g. corrispondenti a pertiche censuarie 3638. 40» da diritto di Decima sopra Campi 200. 3. 146. e Quartese per Campi 2Ö3. 137, \n tutto pertiche censuarie 1754. 20. spettanti al Ramo cforo- (Z. Amts-Blatt Nr. 85. d. 16. Juli Id32.) . — 712 — Partite na, e da 17 Annualila dell' importo di L. A24 04. dovute alia Cassa di Amniortizzazione il tutio affitlato a Nadali Lorenzo perL. 14769.04. concontratto che torminaut supraL. 2*1,671 92 ,. 18 MASERA' composta da un Locale, e trentasette Case, di Ca-panne, e 65 pczzi di Terra dell' cstensione di Campi 1087. 3. 201. correspondent! a pertiche censuaric 4192. 44. del Kamo Corona, e da 17 Annualitä spettanti alia R. Cassa di Ammorlizzazione dell' importo di L. 64i» 32. locata a Facclieitin Luigi per L. 19880. con contralto che termina coll' anno ruralc 1841? estunato per ..?•?.„ 278/128 6« „ 62 S. SALVARO, e POZZONOVO composta da Case setto, Ca-panne quatordici, e da 40 Vezzi dl Terra dell'estensione di Gampi-4Ö2. 3. 112. eguali a pertiche censuane i74g. 76. da dirilio di decima sopra Campi bj> l. 173. corri-spondenti a pertiche censuarie 221. 24- del Ramo Corona, da un Locale, una Chiesa soppressa, due sedimi di Casa, 4 pezzi di Terra di Campi 17. 81» cguah a pertiche censuarie 64- 84. da diritio di Decima sopra Campi 270 eguali j a pertiche censuarie 1042., e da 84 annualila dell'importo I . di L. 1749. 62. di appartenenza dclla Gassa. di Ammortiz-zazione, il tutto locato a Giacomo Rosini per L. !3ooo con contfatto che termina ut supra .•,.?..„ 222,12g Q2 63 MONSELICE, e S. BARTOLOMEO composta da sette Case, cinque Capanne , c «6 pe**i di Terra dell estensione di Campi 241. 2. 168. eguali a Pertiche censuane 953- 59. del Ramo Corona, da un Locale, ire Gase, 4 pezzi di Terra di Campi 5. 2. 5g. eguali a pertiche censuane Sl. 5i da dirilto di' Decima sopra Campi 3017 eguali a pertiche censuarie n653. 36. e prodotto di Mulmo a Bagna-rolo con annessa Casa, c da 16 annualila per I miporlo di L. 252. 97. il tutto locato ad Ambrogio Rossi per L. j i383g. 68. con contralto ünito ncl i832, ed attualmente . ^ in Amministrazione economica, estimato per . . . . „ 2o5-l72l>3 TOTALE . » . L. 1 /712/949[ 76 T. II prezzo di grida dellc indicate pro-prieta e di Lire Austriache 1,712,9^9: 76» corriSjDondenti a Fiorini 570,0,83: 10 i/5 come sopra sul comp!«sso dclle ridette pro-prieta, oppure sidle singole partite lielle ris-pettive accennate parziali somme, 1' unionc delle quali costitüiscciisurriferitü prezzo to-talo, da pagarsi pero sempre in danaro so-nante a tariiTa nclla Cassa di Finanza c i^e-inanio in Padova, — II, Chiunqao volesse aspirare all' acquisto delle indieato pro-prietä tanto complessivamente. qaaiito per ciascuna partita come sopra, dovrä depoai-tare presso la commissione dell' Asta la de-cima parte del prezzo suddutto in CQiitante od in consolidato di corso, libero non sog-getto ad alcuna obbligazione, oppure dovrä presentare una cauzione corrispondente in beni fondi riconoscitita acceltabile dall* I» R. Procura Camcrale. — III. La maggior offerta per 1' acquisto complessiva di tatte le accennate proprieta, come pare ciascu-na offer La maggior satta per una o piü partite, viene ritcnuta ferma perle aecisioai delta Commissione alle Vendite, c succes-siva approvazione Su[)eriore se cosi pare-r?i e piacera non ammessa alcana successi-* va esibizione o miglioria. IV. Seguita V ap-provazione e c-mmunicata al deliberatario, dovrä questi versare nel caso che il contrat-to fosse complessivo, o se parziale, stipe-rasso la somraa di L. l5o mil, il tcrzo del prezzo di delibera oltre la rata di tempo, spese ed accessor] da liquid.irsi dalla Ragio-neria dell' Amininistrazione Provincial^ del Dcmanio entro qa^ttro settimaYie successive c sempre prima dell a consegna dei beni, e realita deliberate, e gli altri due tcrzi en- 7^3 u# cinque anni in cinque rate cguali equi-eiistanti da decorrere a norrna dcllc massime superiormentoj slabilite sulle vendito, pa-gando intanto sopra la parte rimanente il 5 per centd in due r^te semcstrali. — Ove fosse parziale, e non superasse la sorama di L, i5() mil. dovra. il prezzo relativo esse-re versato meta entrp 1c quattro scttimaiie conic sopra, cd il rimanente entro cinque anni colle slesse accennate condizionali cd avverienze. — Solo dal giorno .del pa^a-liisnto effettivo in Cassa dell' intiero prezzo ed accessor] nelie rate e modi suespressi s' intendera tradii.o all' acquircai.o d dirilto projmetario delle realitu deliberate. __ V, I/.atto di vendita si ritiene obbligatorio per ii migliore offerente, il qua'e rinuncier>i no\V atto di firmare il Protücolio d'Asta al dirit-to di recedere e di prevalersi dei termini es-pressi al §. 862 del Codice Civile. All' in-conlrotale atto non e ohbligatorio per 1' Aoiministrazione pubblica che dopo imima-ta la ratifica. — VI. Mancando ]' ncquircn-te o rifiutandosi di concorrcre al papatnen-to del prezzo ed al Cofftiralto di tradizione dei ßeni e Iiealita veaduio dopo la comu-nicatagli approvazione dei Protocollo d' Asta rimane libero all' Arn-mimsiraifco o di co^ stnngerlo ad adempiere le e^kzions dels Asia approv«ta, ovvero anco di espore di Lei nuovo in vendita sul dalo dell' ultimo Goiuratto 1 boni e rcalita in via amministra-tiva a spese e pericolo del dcliboratario — VIL L'Amministrazione pubblica e in clirit-to di agire in arntri i casi coi privi!e"i ad essa competcnti ai quali si sotpmettera it ^eliberatano per paitoespresso, con rinun-cia al benehdo di reclaino ec., obblicando-si m ogQi case-di stare al giudizio ammini-.trativo. • VIII. Ladiilrenza in men0 che nsnhasse fra 1' obbl.gatftne miqliorc della nuov» Asia e quclla del delibemario che ha mancato, dovra cssere da.quesi'ul-¦tlino soddisfutta, dovsindo ri-pondcre que-sti con tutto il suo-patrimonio per essa/co-me.per quäiunque ahro danno die da ci6 derivassc all' Amministrazione. — La can-zione datt^ all' atto doll' Asta vicne tratte-nuta, ed e sempre perdula quand' anche la nuova ofFerta fosse eguale alia primat— IX. Nella nuov' Asta non sarä o-bbligata 1' Am-niinistrazioae di accordare al nuovo acqui-rente i termini di pagamento concessi al primo, ma sara in diritto senza che contra-porre si possa il calcolo della differenza, di iissar per il pagamento minor numcro disca- dcnze o piü brevi. — X. II deliberatario autorizza in »alcaso la Commissione alle ven-dite a conscrire il possesso delle realitä, al nuovo acquirente con diritto di farsi inscrf-ver nci pubblici Rcgistri indipcndentemente da nlteriore suo assenso. — XI» Le altre condizioni di vendita oltre quelle comuni solite inscrirsi aei pubblici incantt apparis-cono dalla sdraa e dagii altri patti da inscrirsi ncl coniratto ostensibilipresso l'I, R, De-legazione di Padova, agli aspiranti, a'qua-^ li sara libero pure d' ispezionare le stime e di visitar anco le proprieiä da vendersi* II R. Delegate D I PAUL I. BONSEMBIANTE, Segi^. Z. 9Z5, (l) Nr. 1206g. Circulars des k. k. illy». isck e n Landes , Guber-nlums zu Laibach. — Die Errichtung von Brückenwagen zur Abwägung bcladener Wagen betreffend. — D>e k. k. allgemeine Hof« k^mmer hat lm Emuerständnisse mit der k. k. vereinigtin Hofkanzlel, laut eincs herabgclang» ten Decretes vom 3i. Juli iLZZ, 3- 33555 »679» zur Hlntanhaltung der Beschädigungen der Oiraßen durch schwere Fuhrwerke mlt schmalen Radfelgen, und zur Beförderung des Gebrauches bretter Radfelgen dle Aufliel« lung großer Brückenwagen zur Abwägung bcladcner Wagen atigeordnet. — Das Nor-malgtwlcht eines Wagens mit schmalen Nadfelgen sammt der Ladung lfl mit sieben und neunzig Centnern in der Art festgesetzt worden, daß bei jeder Ueberschreitung dieses Gewichtes die Ucberladungsfirafe mit zehn Gulden C. M. einzutreten hat. D>e Entschuldigung des Mchr-gewlchts durch die Einwirkung der Witterung wird nicht beachtet werden, weil hierauf schon bei der Bestimmung des Normalgew'chtes Rücksicht genommen worden ist. Eme solche Brückenwage ist berettS bei dem Linienamte Wie« nerberg zu Wien aufgestellt, und es werden dergleichen Brückenwagen ehestens auch bei andern Linienämtern ;u W>en, dann in den Provinzen an den belebtesten Straßenzü^'en aufgestellt werden. — Lalbach am ä. Juni 1333. Joseph Camilla Freiherr v. Schmidburg, Landes - Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Prlmör, k. k. Hofrath. Franz Ritter v. Jako mini, k. k. Gubemial-Secretar, als Rcfcrent. 7^ Ktavt- unv lanVrechtliche Verlautbarungen. Z. 9ä«. (i) ^r. ^927. E d i c t< Von dem k. k. Gtadt- und Landrechte in Krain / wird hlcmit bekannt gema-cht, daß am Hg. d. M., und allenfalls in den darauf folgenden Tagen die zum Verlasse des Joseph Mullaj, gewesenen Pfarrers zu Gt. Vett, gehörigen Fährnisse, als: Lribeskleidung / Wa^ sche, Zimmereinrichtung, Küchengerathe/ Getreide, Mehl, Fleisch, Hülsenfrüchte, Heu, Stroh, Klee und andere Futteruorrathe, Pferde, Kühe und Kleinvieh in I.050 St. Veit gegen gleich bare Bezahlung öffentlich werden feilgeboten werden. kalbach am 12. Juli iL33. Nemtliche V^erlautbarungen. Z« 943. (1) Lxli. Nr. 556. Licit at ions - Ankündigung, Die über die dießjahrigen F?unftarbeiten sammt Materiallieferungen mit Bescheid der loblichen k. f. illyrischen Landesbau-Direction vom 9. Iull i633/ Nr. 177c,, bewilligten Acitatlonen werden: 2.) für den 2ten Assistenten-District der Wurzner Straße, am 23. IuU d. I., bei der löblichen Bezirksobrigkeit Weißenfels zu Kronau, im Vetrage von io3i st.; b) für den ersten detto der detto detto am 2ä» Juli d. I., bei der löblichen Be-zn'ksobrigkeit Nadmannsdorf, im Betrage von 7Z5 fi.; c.) für den zweiten detto der Kla-genfurter Straße am 25- Juli d. I., bei der löblichen Bezirks-Exvosilur zu Neumarktl, im Betrage von i5^6 st. 5o kr.; ci.) für den Ncn detto der detto detto am 26. Juli d. I., bei der löblichen Bezlrksobr,gkett Mlchelstätten zu Kt-ainburg, im Netrage von 3ä6 5<, Vormt'ts tags zwischen y Ulid 12 Uhr, abschalten wer-dcn, wouon man Diejenigen, dl? daran Antheil zu nehmen gedenken, mit dem Beisatze verständiget/ daß tue BaH-Demsen und Llclta» tionsbedlngnisse hicramts taqlich eingesehen werden können. — K. K. Straßenbau^Eom-miss(ln geräumiges Gewölbe, welches auch als Wohnung benutzt werden kann, für luftigen Ml» chaeli zu vergeben. Das Nähere ertheilt der Hauseigenthümer daselbst/ Nr. ,44. 3.933. si) E d i c t a l , C i t a t i 0 n. Von Seite der Bezüssobrigkeit VcldcS rrcrden nachbcnannte, zum Militarssande gewidmete, und aus Anlaß der dieMhcigen Retrulirung flüchtig getroldene Individuen, als: V°" Wohnort ^ Geburtstag ' ^^,„ . und Zuname l" Monat und Jahr *»' . l^_________'______________ Johann Wakland ß Reifen ß2ö« 27. August ,6i3 ! Barthelmä Justin 8 detto «29» 2l. August '6^3 > hiemit aufgefordert, sich binnen drei Monaten, von heute, vor dieser Bezirlsobrigkeit ,u stellen, und sich über chre Flucht zu rechtfertigen, widrigenS dieselben^nach den dießfalls bestehenden Gesetzen be> handelt »rerden würden. BezirlSodrigteit VlloeS am 9. Juli iL33.