184? Amtsblatt zur Laibacher Ieituna Rr. 35«. Montag den 9. November 1874. (518) Kundmachung ^ t. t. Landesschulrathes für Kram ""n «V Oktober »W74 srr. «3»2. ncht?.".^" Minister für Cultus und Unter-NiNer k '" Einvernehmen mit den Herren Mi mit? ^" Finanzen, des Innern und der Justiz nachs^ . b vom 6. Oktober d. I., I. 1388, babru Vorschrift über die Verwaltung. Ae-l«l/""3 und Verrechnung des krainischen Schul-, ^«PensionsfondeS genehmigt. «b« di. « Vorschrift . r Verwaltung, Gebahrung nnd Verrechnnng kb krainischen Schullehrerpenstonssondeb. sion8f^ ^' ^" Verwaltung des Schullehrerpen-slhulr tl. " ^"" "^"^ ^" t. k. LandeS- penlw «^ ^^^- Zahlungen auS dem Schullehrer-^ '"nsfonde leisten zu lassen, steht ausschließlich " ^andesschulrathe zu. rath Klänge kann auch der k. k. BezirkSfchul-die V."l"M (§ 5) der k. k. Landesschulrath übt Nllzhg Anungscontrolle und die summarische Rechts 9i^ "^" ^" Schullehrerpensionsfond durch lllyg A"ungsdepartement der k. k. Landes regie-Nllna^,?^ ^hm auch den administrativen Rech- »Msdienst leistet. fol,^« ^ ^assegebahrung des Schullehrerpensions-l.,. Q^"kgt dem k. k. Landeszahlamte und den a^.jl, .""äultern als selbständigen Organen der "'"ben Landeöschulbehörde. bie in' ^' Das k. k. Landeszahlamt hat nicht nur Etadth„. / vorgeschriebene Function inbetrefs deS ^lh als lr ^aibach zu besorgen, sondern wird fond beft^"^"lkasfe für den Schullehrer-Pensions- Gylh un^^^s"b demnach alle Werthpapiere, ^iOhre ' Barschaften, Pretiosen u. dgl. dieses ^ ." Bankvaluta eingehenden Zuflüsse Nlinitt.5.?,^ sind nach Weisung des Finanz-lllj. ^l passes vom ?. Juni 1874, Z. 3881, tz' i?") zu behandeln. lonals ,.' "« gesetzlichen Beiträge des Lehrper-^til i^l ^^ und 82 Landesgesetz vom 29ten in zlyijls ?'. s- 22 L. G. Bl.) sind in der Regel Finders "^" Monatsraten einzubringen. In deSn von il,"" Schulstrafen und über alle ^3"s nach^, "fügten Empfänge (§ D «nen e^lanz^^Ul zuliegenden Formulare oder luscnden. 2" an da« Nechnungsbepartement ^b gleich A.^ns"nen oder ErziehungSbeittäge ^ We" der l. f. samten, deren M. wen und Waifen am 2. jeden Monats für den laufenden Monat und unter den gleichen Vorsichten zahlbar. § 7. Der Stadtmagistrat in Laibach hat die Nctivitätsbezüge des gefammten von ihm besoldeten Lehrpersonals, so wie jede Aenderung im ^ Stande dieser Bezüge dem k. k. Landesschulrathe nachzuweisen, welcher die Bemessung und Verschreibung der davon nach ß 8l des Landesgesetzes Nr. 22 vom 29. April 1873 für den Schullebrer- Pensionsfonb entfallenden 10 und 2"/<> bei dem k. k. Rechnungsdepartement verfügt. Der Stadtmagistrat hat die effectuierten Perzentualabzüge, so wie auch eventuell (H 57 des ReichSvolksschulgesetzeS vom 14. Mai 1869 R. G V. XXIX Nr. 62) die Intercalarien monatlich mittels eines nominellen, vom Nechnungsde-partement vorher zu liquidierenden Verzeichnisses an das k. k. Landeszahlamt abzuführen. Formulare zu K »,w«» ». Der Empfang wurde verfügt Vtamen und Charakter «, ^ . . . und zwar P°ft- ' Rechtstitel der unter i„ ___ ° ^' « ., ^. > " «. . - Einzahlungen Geschäfts- ^ Schul- andere m, ahlenden Parteien .^ »nt> c. c « c znyl uno ^^ strafen Empfänge Datum --------—— ^—— si. ,lr. fi. z tr. ! ! ! ! K. k. Landeoschnlrath snr Krain. Lalbach, am 2t). Oktober l874. D«r l. t. Hofrath und vorjlhlnde: 2Vid«nann W u. (539—1) Nr. 3720. Kundmachung. Zufolge Beschlusses deS Gemeinderathes vom 29. Oktober l. I., Z. 3720, wird hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß behufs Pachtung der städtischen Regalien-Rechte für die Zeit vom 1. Jänner 1875 bis 31. Dezember 1875 die öffentliche und schriftliche Licitations-Verhand-lung den 2 1. November l. I., um 9 Uhr vormittags, im Rathfaale abgehalten werden wird. Die städtischen Regalienrechte bestehen in dem Rechte der Wein- und Bierschanksgebühr, der Fleisch-ausschrottungsgebühr, ferner der Einfuhrsgebühr vom Wein, Bier, Brandwein und anderen Spi-rituosen, endlich in dem Rechte der Ein Hebung der Mauth-, Brücken-, Ufer^ und Standgebühr. Für alle dicfe angeführten Regalienrechte wird als einjähriger Pachtzins die Summe von H5,300 fi. zum Ausrufungspreis festgestellt. Jeder Licitant muß vor Beginn der Licita« tion ein Vaoium von 5000 st., sei es im Baren oder in Staatspapieren nach dem Eurse der Wiener Börse erlegen, der Ersteher aber muß eine 10"/y Caution der erstandenen Pachtsumme deponieren. Auf schriftliche Offerte wird nur die Rücksicht genommen, wenn sie vor der mündlichen Li-cttalions - Verhandlung einlangen und wenn sie mit dem festgesetzten Badium versehen sind. Die näheren Pacht« und Licitationsbeding-nisse können bei der gefertigten Stadtbehörde in den Amtsstunden eingesehen werden. Stadtmagistrat Carlstadt, den 31. Oktober 1874. Der Oürgermeifter: (528—1) Nr. 8702. Aufforderung. Josef Dolenc, Tischler, unbekannten Aufent» haltesHwird aufgefordert, feine pro 1873 und 1874 in der Steuergemeinde St. Beit »uk Art. 40 rückständige Erwerbsteuer pr. 6 ft. 92'/, kr. binnen vier Wochen bei del» k. k. Steueramte Wippach einzuzahlen, widrigens das Gewerbe von amtswegeu zur Löschung gebracht werden wird. K. k. Bezirkshauptmannschaft Adelsberg, am 3. November 1874. (517—3) Nr. 6956. Edictal-Vorladulig. Nachstehende Gewerbsparteien unbekannten Aufenthaltes werden hiemit aufgefordert, binnen 14 Tagen, von der letzten Einfchaltung diefer Kundmachung an den Erwerb- und Eintommensteuer-Rückstände sammt Zuschlägen bei dem k. k. Steueramte in Egg bei sonstiger ämtlicher Löschung der Gewerbe einzuzahlen, als: 1. Viaria Uranlar von Lulooic C.Nr. 15, Spezerei-warenvllschleiß, Steuerg. Vulovic, Ult.-3ir. 33, Rückstand für die Jahre 1873 und 1874, mit 18 fl. 63 lr. 2. Matthäus Gimenc von Lusllhal C..3ir. 5, Vrot« bäckerei, Eteuetg. Luftlhal. »rt.-Nr. 68, «lichiand für die Jahr« 1873 und 1874, mit 9 ft. 31 lr. 3. Simon Klopiii von Prlvoje C.'Nr. 13, Wirth, Steuerg. Prevoje, «rl.-Nr. 61, Rückstand für di« Jahre 1873 und 1874, «it 18 st. 63 lr. K. k. Vezirkehauptmannschaft Stein, am 25sten Oktober 1874. '