843 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitung Nr. 113. Freitag den 21. Mm 1869. Orkenntllissl'. Mit gleichlautenden Eilenntnissen des t. k. Landesge-tichtes Wien vom 8. 3Ivlil 1869. Z. 7338 uno des t. k. Oberlandesa,cncbte5 vom 28. April d. I., Z. 7996, wurde die Weiterverbicitung der in der Nr. 8 der Zeilschiift „Die Donau" vom 3. März 1809 enthaltenen Anätze „Unwill-lommene Valersrellden" uno „Vöse Zungen", wcgcn Vergehens des § 516 St. G. nach §30 P. G. verboten. Von dem t. t. Landesgerichte in Strafsachen. Wien, am 4. Mai 1809. Voschan m. s». ThalIinger »>. j». Das l. k. Landesc^ericht in Strafsachen in Wien hat mit Lclenntnisi oom 23. April d. I., Nr. 11993, das Verbot der Weitervcrbreiluua. der im Vesche des Franz Dinislloch in Wien angettosflmn 10 Elilct obscönen Pho-toqiaphicn, wegen des Vergehens nach § 510 2t. O. u»d Ueberlretung nach § 9 P. G., im Sinne deK § 15 t>?ö Verfahrens in Prehsachen, aufgesprochen. Vom l. l. Landgerichte in Strassachcn. Wien, am 4. Mai 1609. Voschan m. >>. Thallin g er m. i>. Mit den Cilenntnissen des l. l. Obersten Geiichtehofl-e vom 21. F.biuar 1869, Z. 1759, und des t. k. Oberlan-desgcrichles in Prag vom 28. December 1808. Z. 40530, ist das Verbot der Weitc-iverdreitung der Nr. 194 dci Zeitschrist „Polilit" vom Jahre 1808, wegen des dan» enthaltenen Vergehens des § 300 St. G. ausgesprochen worden. Mit dem Ellcontüisse des l. l. Obetlandesgericht?» Prag vom 12. April 1809, Z. 12144, ist das Verbot der Wei-terverbreitnng der Nr. 228 und 229 des ,M>l'u, iix^rilick'," in Nr. 78 der »lVi'ü uisllii IVuvm)'" vom 4. October 1808 begründet dcn Tatbestand de? im § 300 St. G. bezeichneten Vergehens: b?l Artikel „'l'lUicl- lliln «!» I'l,llll!.it,i" in der N>. 79 dom 5. Octobti 1L.0« den Thalbestand der in den §§800 UNo 305 St. G. bezeichneten Vergehe»: der Allitel .,^l>'» '^ni ö«.'''ll)c!l iv»1;«!lt)l'U u l!i'l»l,>cli^!»o lii>,^l!!>« in derselben Nummer, den Thalbestand des im § 300 St. G. bezeichneten Vergehens: der Nrtilel „/ mli«!^ l^oi^lnvi" '" dersllbcn Nummer den Thatbestand des im § 300 St. G. bezeichinlen Vergehens, und es werde die We»lell)eibrc!tu»g der Nrn. 76 und 79 dieses Blattes verboten. Das t. t. Kteis« als Preßgericht in Chnidim hat mit den Erkenntnissen vom 28. April 1809, Z. Z. 1801 und 2020, das Verbot der Weitervelbnilung der N>. 1 und 18 der Zeitung „««Kim!«" vom 1., resp. 18. November 1808, durch deren Inhalt der Thatbesland des § 05 n Et. G. tcftiiten Verbrechens begründet wird, ausgesprochen. (187—1) Nr. 8540. Zur Besetzung der am t. k. Gymnasium in Novercdu erledigten Lehrstelle der Naturgeschichte wird hiemit der Concurs ausgeschrieben. Der Iahresgehalt beträgt 735, beziehungsweise 840 ft. ö. W., wozu noch die 3 systemi-sirten Decennalznlagen von je 100 fl. ö. W. kommen. Bewerber haben nachzuweisen, daß sie der italienischen Sprache in Rede und Schrift vollkommen mächtig, ferner, daß sie bezüglich des genannten Hauptfaches für das ganze Gymuasium, bezüglich der Mathematik und Pphsik aber we> nigstens für das Untergymnasium lehrbefähigt seien. Gehörig instruirte uud an das hohe k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht in Wien gerichtete Gesuche können bis zum 20. Juni d. I. bei dem Statthalterei-Prä'sidium auf dem vorschriftsmäßigen Wege überreicht werden. Innsbruck, den 6. Juni 186^). Für dcn t. k. Statthalter für Tirol und Volüllberg: Gourcy. (186—1) Nr. 8539. Zur Befctzung zweier am k. k. Gymnasium in Trieut erledigten Lehrstellen der classischen Philologie wird der Concurs mit dem Bemerken ausgeschrieben, daß Bewerber in Nede und Schrift dcr italienischen Sprache voltkommen mächtig sein müssen, ferner, daß bezüglich der einen dieser Stellen der zugleich gelieferte Nachweis der Lehr-bcfähigung für das italienische Sprachfach, und bezüglich der andern die Lchrbefähigung für Naturgeschichte unter übrigens gleichen Umständen den Borzug gewähren würde. Der Iahrcsgehalt beträgt 840, beziehungsweise 845> fl. ö. W., wozu noch die drei systemi sirten Dccennalznlagcn von je 100 st. ö. W. kommen. I Gehörig instruirte und an das hohe k. k. > Ministerium für Cultus nnd Unterricht in Wien ^gerichtete Gesuche können bis zum 20. Juni d. I. bei dem unterzeichneten Statthalterci-Präsidium auf den: vorschriftsmäßigen Wege überreicht werden. Innsbruck, dcn 6. Mai 186l). K. l. StmlhlMcrci Präsidium für Tirol und Vorarllicrg. ^ Gourcy. l (191—1) Nr. 3511. Kundmachung. Jene Forstcandidaten, welche zu der mit Ministerial Verordnung vom 16. Jänner 1850, N. G. Bl. Nr. 63, XXVI. Stück, Seite 640 vorgeschriebenen und im Herbste l. I. abzuhaltenden Staatsprüfung für den selbständigen Forst-Verwaltungsdienst, oder für das Forstschutz und technische Hilfspersonale zugelassen zu werden wünschen, werden aufgefordert, ihre uach Vorschrift der obigen Ministerial-Berordmmg belegten Gesuche längstens bis Ende Juni l. I. bei dieser k. k. Landesregierung, und zwar, wenn sie derzeit bereits im Forstdienste stehen, im Wege ihrer vorgesetzten Behörde einzubringen, wobei noch bemerkt wird, daß jene Candidate«, die sich auch aus dem Jagdgesetze und Jagdwesen prüfen lassen wollen, dies in ihren Gesuchen um Zulassung zur Prüfung besonders anzugeben haben. Laibach, am 14. Mai 18«9. ^ (189—3) Nr. 4117. Kundmachnng. Montag am 24. dieses Monates, vormittags um 9 Uhr, wird die Heumahd von den städtischen Wiesen unter Tivoli partienweise für das laufende Jahr im Licitationswege verpachtet, nnd es werden Pachtlustigc hiemit eingeladen, um die bestimmte Stnnde in der Latter-mannsallec zu erscheinen. Stadtmagistrat Laibach, am 15. Mai 1869.