II. Jahrg. Laibach, den 15. Dezember 1874. Nr. 12. K sammle, Ve/. Die Krainer Biene. Ulustrirtes Yereins-Organ der Bienenfrennde in Krain, Steiermark, Kärnten, Görz und Istrien. Keclaniutionen etc. »er Mitglieder des .Kniiurr liienenzuchtsrereins* sind zu richten: An du. Hieuenzuchiaverein»-l'risidium zu Sineret, l'o.t Ikendorf, in Kiuiu: diejenigen der Mitglieder de. .steienuürkirchen liieneuznchuvereius*: Au den Verstand de» ,Verein, zur Heiiung der ltieuenzuchl* in lirux, Merungushe 3. Inhalt i Die Bakterien — als Faulbruteneuger. Vom Vereinspriisidenteu. — Die neuesten Bienen-zuchtsgeräthe. Nach llothschütz' illustr. tiiencnzuchtsbetrieb.) — Die bevorzugte Stellung der Honigbiene im Ilausbalte der Natur. Von ltudolf Temple. — Humoristisches. — Leb-kucbenrecept. — Vereinsuachrichteu des Vereines zur Hebung der IJicuenzucht iu Steiermark. — Zur Warnung. — Veieinsuachrichten des .Krainer llk-nenzucbts-Vereines*. Die Bakterien — als Faulbruterzeuger. Vom Vereinsprasiilenten. Von jenen Hypothesen, über deren Beweisrichtigkeit iu den letzten Jahren bezüglich der Ursachen und des Wesens der Faulbrut die Leser der „Bionenzeitung" geistig mitkämpften, haben wohl die Deductionen des verstorbenen Dr. Prenss, fortentwickelt durch Vogel und Schönfeld, meiner Ansicht nach die meisten Vertreter erworben. Das entscheidendere Moment aber, welches den grösseren Theil der Bienenzüchter, die sich zumeist aus den Kreisen der Landwirthe rekrutiren, nach dieser Seite hin festere Parteistellung nehmen liess, lag weniger in der unbedingten Klarheit der Er-kenutniss hinsichtlich der Ursachen und der Wirkungen der bei diesen Fäulnisserscheinungen vorgehenden Prozesse, als iu der Demonstration ad oculos, ich meine, in der nicht abzuleugnenden Analogie gewisser Gruudprincipien. welche in der Form niederer Schimmel- und Hefepilzfonnen die Verheerungen des Weizens, dos Weinstockes, der Seidenraupen, der Kartoffel u. a. zu begründen schienen. Ich habe nun lebhaft bedauert, dass tuberkulöse Quälereien mich verhinderten, persönlich in Halle an den voraussichtlich interessanten Debatten über Faulbrut theil-zunohmen, weil der Zufall gewollt hatte, dass mir im Jahrgango 187.5. Nr. 14, der Gartenlaube ein Artikel von Sterne iiuftiel, der mich aufs lebhafteste beschäftigte und eine Reihe gedaiikeuthätiger Folgerungen anregte. Da ich aus dem iu der Halle'schen Zeitung veröffentlichten Berichte über die Faulbrutdebatten der Wanderversammlung wenig neues entnahm, so glaube ich heute meine Ansicht üher die Faulbrutursachen an der Hand jenes Sterne'schen Beferates und gestützt auf Nacharbeiten iu anderen Werken, darlegen zu sollen, hoffend, dass uusere bekannten Forscher daraus einige Anhaltspunkte zur Ueberprüfhng ihrer bisherigen Elaborate gewinnen dürften. Vorauszuschicken ist, dass zu gleicher Zeit, während Lambrecht, Fischer, Preuss u. a. sich mit der Faulbrutfrage beschäftigten, Männer von Berufswissenschaft, wirkliche Chemiker uud naturwissenschaftliche fortstrebende Gelehrte (die Professoren Ballier, Vogel, Cohn, Schröter u. a.), höchst wichtige Untersuchungen über die allgemeinen und besonderen Ursachen jeder Fäulniss in der Natur anstellten. Leider waren wir nicht im stände, alle Resultate dieser Studien zu compilireu, um vollkommen sichere Schlüsse auf die Faulbrutsentstehuug au der Hand eigener selbstständiger Experimente ziehen zu können, da den Laien selten das Material zur Verfügung steht, welches die Pflanzstätten der "Wissenschaften, die Universitäten, mit ihren Fachgelehrten und den anatomisch-chemischen Laboratorien schrittweise gesammelt und durch fortgesetzte sorgfältigste und minutiöseste Arbeiten weiter zu fördern berufen sind. Die Wissenschaft hat nun bis zur Evidenz festgestellt, dass ohne Anwesenheit und Entwicklung der kleinsten bis jetzt beobachteten Wesen, der Bakterien (die mit den früher bekannten Vebrionen und Monaden wohl nur iu der Namensabänderung difteriren), keine Fäulniss, d. h. kein Zer-setznngsprozess stickstoffhaltiger organischer Substanzen angeregt werden kann, dass dagegen die Gährungserscheinungen, allezeit abhängig von der Gegenwart von Hefepilzen, die Zersetzung stickstoffreier Körper vollbringen, demnach in der Existenz dieser theils fadenförmigen (Cyliuder)-Bakterien oder theils eiförmigen (Kugelbakterien) jedes F&ulnissvorkommen bedingt erscheint. Wenn also die Keime der Bakterien, welche Körperchen von solcher Winzigkeit sind, dass 15,000 Millionen auf ein Milligramm, also 15 Billionen auf ein Kilo (2 Pfund) gehen, dio stickstoflreicheu Materien überziehen, d. h. behalten, dann kann erst eine Fäulniss beginnen, die sich zur vollen Etlectsäusscrung steigert, sobald die Bakterien die Kadavermasseu zu ihrer Nahrung zernagen und durch den Verdauungsprozess die stinkenden Absonderungen pestilenzartigor (»ase ausscheiden. Die Keime dieser Bakterien, welche an der fauligen Masse entweder als sich wälzend bewegend (Cjliiidcrbakterion), oder ruhend (Kugelbakterien) vom Professor Colin am anatomisch-chemischen Laboratorium der Universität Breslau beobachtet wurden, sind an sich beinahe iu jedem Wassor, in jeder Feuchtigkeit vortmdlich und verbreiten sich wie die Hefezellen, wenn auch weniger leicht, durch die Luft. Ihr Wachsthum, ihre Entwicklung nach der Haftung verfolgt man bei 1000- bis 2500-facher Vergrösserung mit einem Schröter'schen Instrumente leicht und nimmt bezüglich ihrer Vermehrung deutlich wahr, wie sie sich nach Erreichung einer gewissen Grösse zur Form einer Acht einschnüren, sodann in zwei Hälften zerfallen, deren jede ein neues Individuum bildet. Es sind die allcrklcinsten Gebilde zwischen Thier- und Pflanzenreich, und wie Prof. Vogel in seinem interessanten Operate „das Mikroskop" bemerkt, „die äussersten Grenzen der durch unsere jetzigen Mikroskope noch sichtbar belebten Wesen," und schon 18; 17 (Prof. Cohns Beobachtungen datiren später) meint, voraussichtlich Gebilde, wolche ohne Zweifel bei dem Fäuluissprozesso eine wichtige Rollo spielen, wahrscheinlich diese veranlassen. Ihre ausserordentliche Kleinheit hat genaueste UntersneliuIlgen sehr erschwert: der Mensch, vergrößert durch Mikroskope, welche die Unterscheidung der Bakterien ermöglichen, würde die Höhe eines Berges von 10,000 Fuss erreichen. Aus den oben angeführten Thatsachen und aus analogen Erscheinungen während der Krankheit schliesse ich uuu. dass die Bakterien auch dio Ursa chen der Faul brut sind und dass dagegen die Schimmelpilze (der Dr. Preuss'schen Theorie), welche sich gern auf allen schon faulenden Stolleu uud folgerichtig auf deu von den Bakterien schon zernagten Körperu einliudeu, nur Schmarotzer, das heisst „Folge*1 sind. Furchtbare Resultate — wir meinen rücksichtlich der stärkereu oder schwächereu Coutagiösität der Krankheit — kann die riesige Vermehrungsfähigheit dieser Wesen im Gefolge haben, wenn alle hindernden Umstände, was jedoch glücklicherweise niemals die Natur zulässt, fehlen würden. Dr. Preuss' Experimente uud Folgerungen, welche die auf allen bereits fauleu-deu Organismen sich breit machenden Schimmelpilze (die übrigens häutig mit Hefe-pilzeu verwechselt werden) als Kraiikheitserzeuger hinstellen, dürften daher irrthüin-lich die Wirkungen als Ursachen erkenneu, während die Faulbrut nichts anderes ist, als das Erzeuguiss der Lebeusthätigkeit von Millionen lebhaft bewegter Stäbchenbakterien auf den Maden und Nymphen, eingeschleppt durch directe Haftung der Keime am Körper oder im Futterbrei, uud welche iu dem Masse des Vorhandenseins der zu ihrer Prosperität notwendigen Lebensbedingungen stärker oder schwächer, kürzere oder längere Zeit sich verbreiten und je mehr und reichlich stickstoffhaltige Materien. Feuchtigkeit uud zusagendste Wärmegrade vorhanden sind, desto ausgedehnter die Brutpest erzeugen. Diese meiue Anschauung des Faulbrutprozesses habe ich seinerzeit unter Darlegung der bisherigen Untersuchungen mit der Bitte um detaillirtere Ausführungen Herrn Professor Cohn * mitgetheilt und holle nach Empfang seiner Aeusseruugeu letztere veröffentlichen zu dürfen. Die neuesten Bienenzuchtsgeräthe. Nach Ilothschatz' illnstrirteui Itiencnzuchtsbetrieb. Bereits in Nr. 9 pag. 86 der „Krainer Biene" 1874 (ludet sich eiue umständlichere Beschreibung der Honigschleuder (Ceutrifugalinaschiue); die dortige Zeichnung stellt jedoch eiue der ältei-u sechseckigen Maschinen vor, die alle mit hölzernem Sclmurtreibrad verfertigt waren und nun in runder Form (Fassdauben mit Beilen gebunden) hergestellt werden, auch (wie Abbild. 1 und 2) an Stelle des wagerocht stehenden Holztreibrades ein gusseisernes Triebwerk in verticaler, also bequemerer Stellung besitzen. Da wir in Nr. 7 pag. 58 der „Krainer Biene" 1874 nur den Wabenplätter als Vorrichtung zum Entdeckein der Waben abgebildet brachten, so vervollständigen wir heute jene Erläuterungen in Nr. 9 durch die Zeichnungen des Kratzeisens (Abbild. 4), des Wabcnentdccklungsrnesser in Abbildung 5 und schliesslich der ganz vorzüglichen Wabenwalze (Abbild. 6). _________1. 1)1« lloftiifschlandcr. * Die (während der Corrector; eingelaufene Antwort erscheint in Xr. 1 1875. Die bevorzugte Stellung- der Honigbiene im Haushalte der Natur. Von Rudolf Teniple. (Fortsetzung.) Der Schmetterling legt seine Eier an eine Pflanze, die den daraus entstehenden Raupen eine passende Nahrung liefert, denn er hat in seiner Jugeud dieselbe Nahrung genossen, mul diese seine ehemalige Nahruugsptlanze übt iu der Legezeit einen Sinnoureiz auf ihn aus, der ihn treibt, seiue Eier auf derselben abzulegen. Dann stirbt, er, und damit ist das Leben des Schinetterliugs geschildert, aber auch dargclhau, dass das physische Leben einer Biene viel reicher im Vergleiche mit dem eines Schmetterlings sein muss. Ich will hier gleich dem Vorwurfe begegnen, dass ich in der Zusammenstellung der Lebensweise beider Insecten keinen treffenden Vergleich gebraucht habe, indem doch noch ein Insect exist i rt, welches unserer Diene als Symbol des Fleisses sogar Concurrenz bietet, wir meinen die Ameise. Indessen der Begriff „Fleiss" ist sehr relativ und müssen wir hierbei den aus demselben resnltirendeu Nutzen im Auge behalten. Um hier einen Vergleich anzustellen, dürften wohl seinerzeit die Arbeiter beim Baue der Pyramiden in Egypten nicht weniger lleissig gewesen sein, als beispielsweise seit Jahrhunderten jene in den Bergwerken von Wieliczka und Bochnia iu Galizien, uud doch dürfte über den Werth beider Arbeitsleistungen rasch das Urtheil gefällt sein. Wohl ist der Kleiss der Ameise nicht zu leugnen, doch ist dies ein solcher ohne Kucksicht auf die Wahl seiner Objecte, ganz und gar keinen Nutzen, oft sogar Schaden bringend. L'm uns eines trivialen Vergleiches zu bedienen, so ist der Fleiss der Ameise dein Zusammenscharren des wuchernden Geizhalses ähnelnd, während jener der Biene dem vernünftigen Sparen und Beiseitelegen eines sorgsamen Hausvaters gleichkommt. Die Biene ist demnach das Symbol des nutzbringenden, die Ameise des egoistischen Fleisses und iu ersterer finden wir den Spruch verkörpert: „Arbeite uud spare!" den jeder Meusch unauslöschlich in seinem Kopfe und Herzen eingeprägt haben sollte. Weil aber die Ameise in der Erde wohut, war sie bei deu Alten das Symbol des Todes und in Artemidurs Traumbuche zeigte sie den Tod an: Myrmidon war der Gatte der Todtenrichterin Dice oder Pisidice uud Köuig der Ameiseu (Myrmi-donen) im Lande des Schwindens (Phthia). Wie eben die Ameisen Todessymbol waren, finden wir über sie bei Plinius bist, natur. 40, 30 dio Sage, dass sie ihr«.» eigo-neu Tod ten begraben. Diesem entgegen wissen wir. dass die Biene bei deu Alten deu But' eines priesterlichcu Thieres hatte, hauptsächlich wegen ihres Abscheues gegen Leiehen-und Modergeruch. Bei Borchart Hieroz. II. cap. 4 p. 10 heisst es: Bienen, die filier Gräber fliegen, müssen sterben, und bei einem Todesfalle im Hause müssen die Bienenstöcke von der Stelle gerückt werden. sonst sterben die Bienen ab, sagt die Haupt-Zeitschrift für dcutscho Alterthumskunde 1843 S. 331?. Die Bieuo war bei ludiern das Symbol der Gcheimlehre. worunter man die hohen Wissenschaften verstand, welche mau auch nur deshalb geheim nannte, als sie nicht von jedem getrieben werden können, weil es dazu hoher geistiger Kräfte bedarf; doch verboten war sie Niemandem, der dazu befähigt war. An der heiligen Orakelstätte zu Both-El (Haus des Starken, d. i. Gottes) richtete, d. h, weissagte Deborah (die Biene — von Devoirah) im Laude der Hebräer oder ist uuter der Eiche begraben (1. Mos. 35, 8). Von der Honigbiene kam die Götterspeise der Griechen uud Börner, welche nährt und doch nicht belästigt, nem-Iich Nektar als neunfacher Honig, und Varro in Beb. Hustic. III. DS nennt diu Bienen Vögel der Musen. Kaum ein anderes Thier, geschweige denn überhaupt ein anderes Insect geuoss je diese anerkannt bevorzugte Stellung im Haushalte der Natur, welche sie aber auch im vollen Masse verdient. Humoristisches. Auf der XIX. Wanderversammlung der Bienenzüchter zu Halle ereignete sich ein heiterer Zwischenfall. Der Mühlbesitzer H. (der unter dem Deckmantel bekannter Schreibseligkeit und einer Fülle pikanter Sensationsmittelchen «len hohen Schätzwert!) seines „Ich" /.u verbergen trachtet) machte der Versammlung den Vorschlag, zur Anregung eines kolossalen Brutansatzes (als Ersatz stickstoffhaltiger Naturgaben) in deu verschiedenen Frühlingszeitperioden sich der nachfolgemlen .Liehig'schen Kraft-fötterung" zu bedienen, und zwar: „1. Im Beginnt) des Lenz.es: Malzbrühe init Milch: „2. sodann: gekochte und fein zerriebene, mit Mehl versetzte Eier; „3. ferner: 2 Kilo Krystallzucker, aufgelöst in 7 Liter Milch; „4. schliesslich: 2 Kilo Wasser, 5 Kilo Zucker, 00 Stück Eier zusammen gemischt u. s. w. Die Zuhörer, vollständig verblüfft, horchten nach Schluss ties Vortrages lauge noch andächtig in Erwartung etwa noch kommender Dinge, weil doch so viele tüchtige Bienenwirthe die Bühreier gern mit Zwiebel und Pfeffer consumiren, was H. übersehen hatte. Aus diesem Zustande vollständiger Hilflosigkeit erlöste ein liebenswürdiger humoristischer Bheinländer, der durch seine „apistischen Cabinette" weltbekannte Bienenzüchter Dr. Poll mann aus Bonn, den Congress durch die geflügelten Worte: Meine Herren! Erheben wir uns zum Zeichen innigsten iiankgefühles von den Sitzen! Diese Mahnung des geistreichen Herrn Hedners in ernster Tagesstimmung uud zur richtigen Zeit — denn aufs Diuer müssen wir noch 2 — 3 Stunden warten, — dieser Apell an die dringendsten und unabweislichen Bedürfnisse «es Lebens hat uns innigst berührt! Wahrlich, manch* stille3 Sehnen nach einem kleinen Dejeuner obligater Bühreier mit Schinken oder Eierkuchen in vanillhirtem Milchcreme hat vor kaum halbstündigem Verlaufe die edlen Versammelten erregt uud ist durch die vortreffliche llede in lieblichen Gestalten vor meinem geistigen Auge neuerdings vorübergewandelt. — Trotzdem bedauere ich aufs tiefste und gestehe demüthig zu, dass meine niederer gestuften geistigen Folgerungskräfte und die egoistisch-materialistische Denkweise, die mich leider erfüllt und wofür ich als Entschuldigung nur meine Stellung als Arzt anführen kann, gegenüber den sublimen Anschauungen uud tiefdurch-dachli'ii Vorschlägen des hochverehrten Heim Vorredners, mir zu meiner Schani das Bekenutuiss almöthigt: „ich meine Herren, bin gezwungen, die Eier, die Milch und das Mehl meiner Frau Küche selbst zu verspeisen, besorge dies sogar mit Vergnügen, und lasse meinen Bienen höchstens eine Oandis-, event. Krystallzucker-Fütterung zukommen." — Sprach's und setzte sich nieder. Und der Abglanz des wohltätigen Sonnenscheines innerster Befriedigung pflanzte sich auf den Antlitzen von 1199 Versammelten fort und jeder nickte vergnügt sein Amen. * Kecept zu vorzüglichem ital. Lebkuchen." % Am Abend vor dem Backen lasse man 1 Kilo Honig auf dem Feuer ein wenig sieden, vermische denselben sodann mit l Kilo Weizenmehl, worin '/* Kilo Zucker zerrieben wurde, gut zu Teig. Letzterer wird hierauf am folgenden Tage mit 3—4 Eiern eine halbe Stunde lang tüchtig durchgeknetet, hierauf 7 Gramm Pottasche im Wasser zerrieben, dazu 7 Gramm Cardamum, lj4 Kilo grob zerhackte Mandeln gethan und das Ganze neuerdings eine halbe Stunde geknetet. Hierauf streicht mau den Teig auf Blochplattcn, welche mit Seh in alz eingerieben und mit Mehl bestreut wurden, und backt ihn im heisseii Uten goldgelb aus, überspiunt ihn sodann mit dickflüssigem Zucker, stellt, um letzteren zu härten, den Kuchen noch etwa eine Viertelstunde iu den Ofen uud schneidet ihn schliesslich warm iu Stücke. Dieser Lebkucheu hält sich viele Monate und ist ein vorzügliches und feines Gebäck, nicht nach Art der gewöhnlichen Pfefferkuchen. Nmi'ri'K. Antonie Baronin Itollischiitz, geb. Gräfin l.ii'hteubersr. * Herrn lir. I*. her/.liehen Grus* umi die Uitte freundlicher Entschuldiguug für die livcntin fiuttim. Alll'aliige licrichtigungen werden pflichtschuldigst, nach S •'•' d« Pressegesetzes sofort aufgenommen. ** His jetzt in der Familie geheim gehalten und nie veröffentlicht Vereinsnachrichten des Vereines zur Ileliim Vereinsmitglk-dern z. B. I n oder 300 zu gleicher Zeit in den letzten Tagen vor Ajiril oder .Miii verschiedenes „sogleich* wünschen. Diese liegenstände sind: Vereinhhalblagentock I fl.; Yereinslagerstock, einwandig 2 fl. 85 kr., doppelwaudig 8 fl. 50 kr.; Vereiiisbalbstiinder einwandig 3 fl. 25 kr., doppelwandig 3 fl. 50 kr.; dreifacher Rothschütc'scher Kaliiuclieua]ijmrat mit llobel- uud Sagelade 2 11.; Ilonigschleutlermaschine mit gusseisernem Triebrade s 11., mit btilxenier Spindel 7 fl.; Wabcuplättcr I i kr.; Wabenigel 15 kr.; Wabencntileck-lung.Miiesscr 25 kr.: Wachskochtopf (ohne Presse zu gebrauchen i 2fl.: Drohnenfangtricbter 60 kr.; Wciscllmrg für Vereinsstöcke 75 kr ; Wabengabel für verschiedene Storkbreiten 80 kr.: Wabengabel ftlr Vcrciiikhieitc 25 kr : Scbwarmsp ritze 1 il. 15 kr.: Wahcnzange IU kr.; Sciiwarmfiinger (fin Biiiime idine Leiter) 1 il. 5 kr.; Schwurmheutel /um A'ofaiigeu vor dem l-'luglochcj !i > kr.; Fniterkiiiig W» kr.; Ilonigfülltrichter mit llebel (auch im Hanse sonst zu gebraut heu) 75 kr.: PniterrAhincben, doppeltes für flüssigen Houig 35 kr.: Futiernaptcheu liir flüssigen Honig i 10 kr.; KultertrankglaK 20 kr.; liauchapparat nebst ein Dutzend Lunten bö kr.; Buuclilunten jier Dutzend • nkr.; Nichtraucherpfeife 75 kr.; Bauchet patentpleife 75 kr.; Drathiubus (amerik.) H) kr.; Bienenhaube 50 kr.; Drathkalbmaske 80 kr.: Wabenmesser 25 kr : Wabenmesser in Maiirerkellenlbrm 25 kr.; Pntxeiseiikrücke :>» kr.: Put/schaber 25 kr.; N'utciisage zum Anfertigen tier Stöcke 35 kr.: Nutenliobel zum Anfertigen der Stiicke 35 kr. — Verpafkuilg».sncscn pr. (ililden 5 kr. ö. W. Gleichzeitig bitten wir unsere Mitglieder, da titglich Honigscbleiidermaschinen und sonstige l. September 1874. S m ere k Uhr Morgens. — Anwesend: Der Vereinsau sschuBs. Zur Vorlage bringt der Vereinspräsident die ihm durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft zugegangene Aufforderung betreffend die Begutachtung des durch das Präsidium der Wanderversammlung deutsch-österreichischer Bienen/.ücbter dem hohen k. k. Ackerbauministerium überreichten Entwurfes eines Gesetzes zum Schutze der Bienenzucht und eine Aeusserung bezüglich der vom h. k. k. Ackerbauministerium angeordneten Erhebungen, uud zwar sei zu referiren: I. Inbetreff des Zustandes der Bienenzucht: «) die Zahl der Bienenzüchter und die vorhandenen Bienenstöcke (Bienenkörbe) iu jeder einzelnen Gemeinde — summarisch anzugeben. Diese Zahlen sind in ein Bezirksverzeichniss zusammen zu stellen : h) in Gegenden, in welchen oder aus welchen auch die Wanderbieneuzucht betrieben wird, die Zahl der Stöcke, welche im .Jahre aus jeder Gemeinde in eine andere Gemeinde und umgekehrt zur zeitweiligen Aufstellung, z. B. für Trachten aus dem Heiden u. dgl. gebracht wurden; c) ist auszufertigen eine kurze beschreibende Darstellung, wie in einzelnen Bezirken die Bienenzucht betrieben wird: dieselbe hat auch den Durchschnittswerth eines Bienenstockes. das durchschnittliche Erträgniss eines solchen au Houig uud Wachs, dann die Beziehungen anzugeben, welche sich zwischen den Bienenzüchtern unter einander sowie zu andern Grundbesitzern uud Gemeinden ergeben, bei der Wanderbienenzucht insbesondere bezüglich der Vergütungen, welche für Aufstellung der Stöcke an andere Grundbesitzer oder an Gemeinden zu entrichten sind. II. Inbetreff der hierlands geltenden gesetzlichen uud rechtlichen Beziehung der Bienenzucht: u) welche Gesetze und Verordnungen ausser der Bestimmung des S -584 a. b. G. B. über die Bienenzucht im Laude kundgemacht worden sind: b) welche Gesetze uud Verordnungen ausser dem gesetzlich kundgemachten auch sonst noch tactisch iu Anwendung stehen; c) ob sich ausser der Anwendung solcher Gesetze und Verordnungen bisher Verhandlungen uud iu welcher Weise ergeben haben. Insoweit solche Verhandlungen von besonderer Wichtigkeit sind, sind die Begistratnrsacten darüber vorzulegen; ii) ob bezüglich der Aufstellung von Bienenstöcken bisher aus polizeilichen oder aus privatrechtlichen Rücksichten sich Anstände ergeben haben, und ob zur Aufstellung eine besondere Bewilligung und woher gefordert, wurde. III. In dieser Beziehung ist zu erheben, ob sich bei dem Betriebe der Bienenzucht Uebelstände ergeben haben, sei es zum Nachtheile dritter Personen, sei es zum Nachtheile der Bienenzüchter, daher insbesondere Hindernisse, welche der Verbreitung und dem Aufschwünge der Bienenzucht im Wege stehen. Mit Rücksicht auf die aus einzelneu Weingegenden vorgekommenen Klagen ist insbesondere zu erforschen, ob Anstünde zwischen Bienenzüchtern und Weinbauern vorgekommen sind und zu welchem Ergebnisse dieselben geführt haben. Auch sei über die behauptete Beschädigung der Weintrauben durch Bienen das Outachten verständiger Fachmänner einzuholen, insoweit solche zugebote stehen. IV. Ueber die Frage, ob die dermaligen Gesetze über den Betrieb der Bienenzucht, über den Schutz derselben und die einschlagenden Rechtsverhältnisse den dermaligen Bedürfnissen genügen, oder ob dieselben uud in welcher Weise abzuändern oder zu ergänzen sind. V. Ueber die Frage, ob ausser einem alltalligen Gesetze der ad IV erwähnten Art über den Betrieb der Bienenzucht, zum Schutze und zur Förderung derselben, insbesondere zur Beseitigung einzelner vorgekommener oder zu besorgender Uehel-stände und Hindernisse noch besondere legislative oder administrative Massregeln und welche wünschenswert!] seien. Der Vereinsausschuss beschloss folgendes Grutacliteii: Der zur Ausnützung der Spättrachten Krairi3 speciell durch die Wanderbieuen-zucht gebräuchlich gewordene Bienenzuchtsbetrieb ist hier die Schwarmbienen-zucht in niederen 5—G" hohen, 10—15" breiten und 23—2ö" langen einfachen Holzkasten, weil man der Ansicht ist, dass eine grosse Anzahl vou Bienenvölkern auch grosse Nutzerträgnisse au Honig uud Wachs geben, dass also viele Schwärme in den kleinen ortsüblichen Holzwohnuugen auch grössteu Nutzen gewähren gegenüber jener Betriebs weise, welche aus einer Minderzahl vou Stöcken grösseren cubischeu Inhaltes — also durch die Häufung hoher Volkszahl in einem Stocke — Honig auch au kiir/ereu oder schwächeren Trachtweideu (ohne Herbsttracht) zu beziehen sucht: die Z e i d e 1 m e t h o d e. Der unseren klimatischen und örtlichen Weide - Anforderungen anzupassende bekannte rationelle Bienenzuchtsbetrieb nach Dzierzou, den der Kramer Bienenzuchtsverein seit 1X73 mit circa 600 Mitgliedern anbahnt (auch bereits nahe 400 Dzier-zonhieuoiistöcke vertheilte), bezweckt dagegen die Durchführung der Zeidelmethode, basirend auf dem gemässigtem! Schwarmbienenzuchtsbetriebe unter Hilfe der Herbstvolksvereinigung au der Hand verbesserter, doch nicht allzngrosser Wohnungen, und die Ausuützuug der Vortheile der Honigschleudcrmaschiue: bezweckt nicht minder die Beseitigung der altgewohnten heutigen Krntemcthode, welche nach der beendeten und gewöhnlich entscheidenden Buchweizen- und Heidetracht alle jene Bienenvölker, die mehr als 10—12 Pftitid Honig und Wachs odor weniger als 6—7 Pfund enthalten, durch Abschwefelung tödtet und Honig, Wachs, Brut und Bienen, in Fässer zusammengequetscht, dein Händler verkauft. Das Verhältniss der durchschnittlich im Herbst kassirlen Völker steht zu den zu belassenden resp. überwinternden Muttervölkern im Verhältnisse von 1"5 : 1, woraus folgt, das der jährliche Zuwachs durch die Schwarmvermehrung circa 150 "/0 beträgt. Die Bcurtheilung der Bienenzuchtsnut /.ertrage K rains. welches das Stammes-laud der im Augenblicke in Oesterreich und Deutschland wichtigen weissgrauen Varietät der europäischen apis mclli/ica ist, hat jedenfalls darauf Rücksicht zu nehmen, dass Oberkrain eine ausgiebige Herbsttracht uicht hat, sondern nur auf Alpen- und Waldpflanzen seine Frühjahrs- und Sommerbienenweide findet; dass dagegen Unterkrain mit einer weitaus schwächeren Frühjahrstracht eine vorzügliche und ausgiebige Herhstweide hat. Hieraus rnusste sich im Laufe der Zeit die Wanderbieneuzucht entwickeln, indem Oberkrain seine Ueberschfisse an Schwärmen in die Gegenden zwischen Krainburg und Laibach (durch Vermittlung des Rienon-marktes zu Krainburg), die höheren südlicheren Gebirge Unterkrains jedoch solche in die bei Pösendorf beginnende Sittich-St. Veiter Ebene der Littaier Bezirkshanpt-mannscliaft und über den Bäreuberg hinaus bis in die Umgegend von Treffen ihre Bienenvölker Anfang August zur Ausnützung der Buchweizentracbt hinabschickt. Einzelne Wanderbienenzüchter betrieben in dieser Weise eine derartig intensive Bienenzucht, dass sie von April bis Oktober aus einer Tracht in die andere ihre Bienenstöcke überführen. Der Durchschnittsertrag eines Stocke* (Betrieb auf Honigerzielung) ist in Kraiu nach sechjährigem Turnus mit 10 Pfuud Houig und '/s Pfund Wachs anzuschlagen. Der Durchschnittswert!! eines überwinterten Mutterstockes im Frühjahr 4—ö fl.. im Herbst nach der Tracht ä 15—25 kr. pr. Pfund Immengewicht an Bienen, Honig. Brut. Wachs; eines Erstschwarmes ä 3 fl., der Nachschwärme von 2. fl. bis herab zu s/a Gulden: der Zentner Wachs fällt seit den letzten Jahren von 120 11. auf 80—85 fl. (durch Import des Pflanzenwaehses); der Zentner Boh-honig schwankt loco zwischen 15—25 Gulden jährlich. Die Minimalerträgo der Bienenzucht, wo sie auf verständigerem Zuchtsbetrieb beruhen, stellton sich zwischen 30—40 °/u des Anlagekapitals. Die Vergütung, welche die die Trachtweide ausnützenden Wanderbienenzüchter für die Platzmiethe zur Aufstellung ihrer Stöcke an den Grundeigenthfimer zahlen, schwankt zwischen 5 und 20 kr. pr. Stock. In einzelnen Gemeinden wird auch noch eine Gemeiudetaxe von gleicher Höhe eingchohen; ebenso auf den Rienen-märkten zu Krainburg und Igg für die auffahrenden Verkäufer, ohne Unterschied, ob verkauft wird oder nicht. Seltener kommt vor, dass Gemeinden die Einfuhr freindor Bienen zur Weide-Ausnützung verbieten; in solchen Fällen entscheidet oft Jie Gewalt, wenn einzelne Besitzer die Fremdeu des Nutzeus halber unterstützen Auch in dieser Hinsicht wäre eine gesetzliche Regelung, eine strengere Handhabung ortspolizeilicher Massregeln wüuschenswerth, nicht minder aber «1er Umstand, dass an einzelnen Pnnkten sich viele Stöcke der Wanderbienenzüchter häufen und dadurch ILiub unter den Bienen selbst entsteht, demnach darauf zu halten wäre, dass niemals mehr als 100 Bienenstöcke in grösserer Nähe als 300 Fuss von einander aufgestellt sind und dass, falls die Bieueiistäude der Ortsinsussen näher aricinaudcrliegcn, eine 8 Fuss hohe Bretter- oder Schwartenwand dieselben trennt. Bezüglich des Scliwarmeinfaugens lassen die Grundbesitzer ungern und oft nur gegen Entschädigung von */» */& des Werthes den Eigenthümer, wenn er stante peile seinen Schwärm verfolgt, einfangen, woraus oft Streit entsteht. Auch die Ansicht des Landvolkes, jene Bäume in fremder Waldung, au welchen man Binnenvölker herrenlos findet, abhacken und sich tittdo Klotzbeute aneignen zu können, hat häufig schon Privatzänkereien herbeigeführt. Ob sonstige Rechtsgewohnheiten bestellen, ist der Kürze der Zeit halber unmöglich zu eruiren, und dürften bezüglich der Ausnützung des vorhandenen Materials die Registratursacten der politischen Hehörden die sichersten Anhaltspunkte bieten. Zu § 33 des Gesetzentwurfes dürfte für unsere Verhältnisse der Zusatz zu empfehlen sein: „Nur auf den öffentlichen Bienenmärkten ist der Districtsaufseher oder ein von ihm bestellter vereideter Marktaufseher berechtigt, jeden zum Verkauf gestellten Bienenstock zu untersuchen und faulbrütige (weil pestverbreitend) zu coufisciren: auch muss derselbe solche Untersuchung infolge Aulforderung und auf Kosten des Käufers und Darleistung des nöthigen Hülfspersonals vornehmen. Der Verkauf von faulbrütigen oder weisellosen Bienenvölkern, wenn die Reclamation und Aufforderung zur Untersuchung seitens des bei Verkauf nicht informirten Käufers binnen sechs Stunden nach Kaufsschluss, jedoch vor der Ueberführung, bei dem Marktaufseher geltend gemacht wird, ist ungiltig und Verkäufer verhalten, den Kaufpreis zurückzuzahlen. (Der Marktbesucher kann weisellose oder weiselrichtige Stöcke auf seine Kosten durch den Marktaufseher versteigern lassen.)" Die bestehenden zwei Bienenmärkte in Krainburg und Igg genügen durchaus nicht dem Bedürfnisse; ein zweiter Markt in Oberkrain auf der Bahnstation Lees zu Anfang August und ein gleicher für Unterkrain (iu der besten Herbsttrachtgegend) zu St. Veit bei Sittich am 10. August wäre dringend nothwendig. Die Traubensiissäfte werden von den Bienen nur dann aufgesucht, wenn eine Hoch- oder Ueberreifo eintritt, wenn durch Temperatureinwirkungen die Beeren springen. Der Schaden bleibt jedoch ein relativ sehr unbedeutender, weil in dieser späteren Herbstjahreszeit, Anfang Oktober, die Bienen ohnehin nicht mehr besonders stark Iiiegen; jedenfalls ziehen sie alle übrigen allfUlig vorhandenen Pllanzenblütensäfte dom der reifen Früchte vor. Die Bepflanzung der Eisonbahndämmo oder Reichsstrasseu mit Linden- oder Obstbäumen wäre zeilgemfiss, sowio die jährlich zweimalige, zu veröffentlichende Zählung der vorhandenen Bienenstöcke einer Gemeinde am ] 5. Dezember und 15. Juni im Wege der Geineindevorslände bezüglich der Kenntuiss der durchschnittlichen Vermehrung und localer Erträge von Wichtigkeit. Schluss der Sitzung l'/s Uhr Nachmittags. Entwurf zu einem Gesetze, den .Schutz der Bienenzucht und die einschlagenden Rechtsverhältnisse betreffend. § 1. Bienenzucht zu treiben steht Jedem frei, auch wenn er nicht Grundbesitzer ist, ausgenommen: 1. wenn ein Dritter ein Verbiotungsreeht gegen ihn erworben hat, und 2. wenn ihm auf Grund des § 20 das Halten vou Bienen untersagt ist. In beiden Fällen darf er das Aufstellen fremder Bienen auf seinem Eigenthume nicht gestatten. 8 2. Für die Errichtung eines Bienenstandes, sei er auch nur zur Aufstellung von Bienen zu gewissen Zeiten und für beschränkte Trachten bestimmt, ist die schriftliche Genehmigung der Ortspolizeibehörde jederzeit erforderlich. § 3. Bienen an der Strasse einer Stadt oder eines Dorfes, an freqnenten Fahr- oder Fusswegen oder an des Nachbars Grenze in solcher Nähe aufzustellen, dass Menschen oder Thieren Gefahr droht, ist verboten. Fliegen dagegen die Bienen in einer Höhe von 10 Fuss aus, oder ist. die Flugseite des Standes durch eine Einfriedigung des Standes von gleicher Höhe geschützt, so ist die Aufstellung von Bienen in solchen Lagen zu gestatten. S In der Umgebung von Bleichplätzen, Bleichanstalten etc. darf ein Bienenstand nur in der Entfernung von 300 Fuss rhein. angelegt werden. § 5. Der Grundeigentümer ist berechtigt, die Aufstellung von Bienen für gewisse Trachten, z. B. aus dem Buchweizen, der Heide etc., oder für das ganze Jahr zu gestatten, sofern Dritte ein Verbietuugsrecht nicht besitzen. Trift- und Weideberochtigten stellt ein Widerspruchsrecht nicht zu § 0. Die zeitweise Ueberlassung eiues Grundstückes zum Betriebe der Bienenzucht an einen Dritten erlöscht mit dem Hechte des Verleihenden au jener Realität; es muss aber der Nachfolger im Besitze den von seinem Vorgänger abgeschlossenen Vortrag noch für das laufende Jahr aushalten, und sollten nicht volle 2 Monate bleiben, diese Frist zur Wegnahme der Bienen gestatten. § 7. Wie überhaupt an Bienen Besitz uud Eigenthum stattfindet, so bleibt auch das Eigenthum an einem ausgezogenen Bienenschwärme «lern Besitzer des Mutterstocks so lange, als er den Schwärm nicht dergestalt aus dem Gesichte verloren hat, dass er nicht mehr weiss, wo er sich befindet, und er dessen Verfolgung nicht aufgegeben hat. Dassidbe gilt von einem bereits eingefangenen Schwarme, wenn dioser in den ersten Tagen seine Wohnung wieder verlässt. Bettel- und Hungerschwärme gelten als herrenlos. § «• Der Eigenthümer eines Schwarmes kann denselben auf fremdes Gehiot verfolgen und da«elbst einfangen, ist aber verpflichtet, jeden durch das Einfangon des Schwarmes verursachten Schaden zu ersetzen. S 9. Gestattet der Besitzer des Grundes und Bodons dom Eigonthiimer des Schwarmes dessen Einfangen nicht, hat. er denselben für den Verlust des Schwarmes mit drei Thalern zu entschädigen, erwirbt dagegen das Eigenthum des Schwarmes. Einreden über den Werth des Schwarmes sind unzulässig. 8 10. Ist ein von seinem Eigenlhiimor verfolgter Schwann in eine fremde, ganz oder zum Theil ausgebaute, aber nicht mit Bienen besetzte;, gleichviel ob transportable odor nicht transportable Bienenwohnung gezogen, so kann ihn der Eigenthümer herausnehmen. darf auch die darin befindlichen Wachs- und Honigwaben ausbrechen, bezüglich mit dem beweglichen Stäbchen, an welchen, oder Rähmchen. in welchem sie angebaut sind, herausnehmen und die Bienen davon abkehren. § 11. Wenn ein von dem Eigenthümer verfolgter Schwärm sofort oder nachdem er mit einem fremden Schwarme zusammengeflogen ist, auch wenn er bereits eingefasst war, ganz oder theilweise in einen mit Bienen besetzten Stock einzieht, so verbleibt er dem Besitzer dos Stockes. g ^ Vereinigen sich beim Anlegen mehrere Schwärme verschiedener Besitzer, so werden sie dergestalt gemeinschaftliches Eigenthum der betreifeiiden Bienenhalter, dass jedem an dum gemeinschaftlichen Bieuenvolke so viele Theile zustehen, als sich Schwärme von ihm bei demselben befinden. § 13. Verlangt eiuer der Betheiligten den Verkauf des gemeinschaftlichen Volkes, so ist dasselbe sofort uud iu Gegenwart zweier Zeugen unter den Theilhaberu zu versteigern. Bei gleichen Geboteu entscheidet das Los. § 14. Sollten sich nach der Einfassung die zusammengehaltenen Schwärme freiwillig so theilen, dass einer auszöge, sich anlegte und getreunt eingefasst wurde, so gilt auch dieser als gemeinschaftlich. g Ein herrenloser Schwärm gehört dem Finder. § 10. Wird auf dorn geschlossenen Grundstücke eines Bieuenhalters eiu Schwärm gefunden, so ist er nicht als ein herrenloser, sondern als ein dem betrelfeudeu Bieuen-lialter gehöriger zu betrachten. ^ J7 Für einzelne vom Staate zu bestimmende Districte wählen die Bienenlialter einen Sachverständigen zur Abgabe von Gutachten in Bezug auf dieses Gesetz auf die Dauer von 0 Jahren. Der Gewählte kanu nur aus Gründen, die von der Uebernahme oiner Vormuud-schall befreien, (liases Amt ablehnen § 18. Erfolgt vor Ablauf der sechsjährigen Amtsdauer keine Kündigung vonseite des Sachverständigen, so gilt derselbe von neuem als auf 6 Jahre gewählt. 8 19. Der Sachverständige ist vorzugsweise mit seinem Gutachten vor Erlass einer dio Biononzucht betreffenden Verfügung durch die Verhaltuugsbehörde zu hören. Boi privatrechtlichen Streitigkeiten ist es jeder Partei unbenommen, auch ihrerseits einen Sachverständigen zu wählen. § 20. Jeder Bioiiciihaller ist verpflichtet, jedom an demselben Orte oder nicht weiter als eine halbe Stunde entfernt wohnenden Bienenlialter seiueu Bienenstand zwischen Nomienauf- uud Niedergang im Beisein der Ortspolizeibehörde zu zeigen. § 21. Alle Stöcke, au denen sich sich rauheudo Bienen zeigen, muss der Besitzer untersuchen lassen, auch gestatten, dass die abfliegenden Bienen mit pulverisirter Kreide bestreut werden. n Richtet der fremde Bienenhalter bei der Untersuchung Schaden an, so hat er doppelten Ersatz zu leisten. § 23. Weigert sich ein Bieuenhalter oder in dessen Abwesenheit die Hausangehörigeu, den in den §§ 2U, 21 auferlegten Verpflichtungen nachzukommen, so sind durch die Polizeibehörde sofortige Zwangsinassregelu zu ergreifen und ist ausserdem die blosse Weigerung mit Strafe zu belegen. fe i-i. Der fremde wie der einheimische Dieuenhalter können je zwei Zeugen zuziehen. In Abwesenheit des Districtssach verständigen steht dem fremdeu Bienenhalter das Kecht zu, zu bestimmen, welche Stöcke zu untersuchen und welche Dienen mit Kreide zu bestreuen siud. . g 25 Die Polizeibehörde soll nur dann dem Antrage des Hieuenhalters, den Stand eines Andern zu untersuchen, nachgeben, wenn der Antragsteller zuvor 15 Sgr. hinterlegt hat. Erfolgt innerhalb 8 Wochen der Nachweiss, dass raubende Bienen auf dem untersuchten Stande wirklich vorhanden waren, nicht, so verfällt der Betrag der Ortsarmenkasse. . § 2o. Findet sich in einem untersuchten Stocke oder auf dem Stande oder auch nur in der Nähe desselben ein Gelass mit Honig oder sonstigen Süssigkeiteu, so ist solches durch die Polizei zu contisciren und zu asserviren behufs Erforschung etwa stattgehabter Vergiftung. _ __ s Kaufleute, Honighändler. Methbrauer, Pfefferküchler und überhaupt Geschäftsleute, welche mit Honig bandeln oder denselben verarbeiten, dürfen die damit gefüllt gewesenen Getässe nur völlig gereinigt ollen hinstellen, wegen der andernfalls entstehenden Gefahr der Ansteckung durch Faulbrut. Gontraveutioueu siud mit einem Thaler und im Wiederholungsfälle mit fünf Thalern zu bestrafen. § 28. Wer in Bäumen, in welchen Süssigkeiteu aufbewahrt oder verarbeitet werden, den Bienen den Eiuflug nicht verwehrt, oder wenn sie bereits eingedrungen sind, deu freien Abtlug nicht gestattet, oder wer vorsätzlich Bienen, ohne nachweisen zu können, dass sie die seinigen sind, weglangt, beschädigt oder teiltet, gleichviel ob auf eigenein oder fremdem Grund und Boden und aus welchen Motiven, ingleicheu wer durch das Leben des Menschen gefährdende Substanzen die Tödtung der Bienen veranlasst, — wird mit den Strafen belegt, welche das Gesetz für die aus Bache, Bosheit oder Muth-willen zugefügte Beschädigung des Lebens oder des Eigentums Anderer festsetzt. Wurde für das Fangen oder Tödten der Bienen eine Belohnung versprochen, so ist die Strafe für jeden der Beteiligten zu verdoppeln. 8 29. Iu den zuerst gedachten Fällen des § 28 verliert der Beschädiger das Kecht, Bienen zu halten, auf zehn Jahre und hat für jeden beschädigten Stock den Besitzer mit einem Thaler zu entschädigen. Im Falle der Tödtung der Bieuen durch lebensgefährliche Substanzen verliert der Tbäter jenes Kecht tür immer und muss jeden durch die Vergiftung geschädigten Stock mit sechs Thalern vergüten. g 30. Wer nicht selbst Bienenzucht treibt oder anderweit zum Haildel mit Honig und Wachs berechtigt ist, hat zu seiner Legitimation zum Handel mit diesen Objecten ein ortspolizeiliches, auf bestimmte Person uud Zeit lautendes Zeugniss bei sich zu führen. § 31. Worden Bienen zum Iiilfsobject angegeben oder mit Arrest belegt, so dürten sie vor dem Verkauf nicht von ihrem Standorte entfernt werden, sondern es ist auf andere Weise für die Sicherheit de» Gläubigers zu sorgen. In allen dringlichen Fällen ist der Districte-Sachverständige darüber zu hören. § 32. Bienen iu beweglichen Wohnungen gehören zum Erbe (Allode); in unbeweglichen dagegeu, als ein Zubehör des Grundes und Bodens, zum Lehen. Ausnahmen sind durch specielle liechtstitel nachzuweisen. S 33. Bei keiner Art des Erwerbes von Bienenstöcken findet eine Gewährleistung statt, es sei denn, dass eine solche schriftlich und für bestimmt bezeichnete Fälle zugesichert worden. t . S ■ Bei dem Beginne eines Niesbrauches \un Bienenstöcken und der Erpachtung von Nutzungen eines Bieuenstandes sind die Bienenvölker von dem Districtssach-vurstäudigen oder den Butheiligteu sei list zu taxircu und es ist, wenn die Auflösung jeuer Rechtsverhältnisse zu einer anderen Jahreszeit erfolgt, als die war, wo sie entstanden sind, der Taxwerth für die übernommeueu Stöcke zu entrichten, wogegen die vorhandenen Stöcke dem Niesbraucher, bezüglich Pächter verbleiben. 8 35- Hat jedoch eine Schätzung nicht stattgefunden oder ist ein schriftliches Abkommen darüber nicht aufgesotzt, so sind so viele Stöcke zurückzugeben, als übernommen worden sind, und es findet eine Gewährleistung wegen der Güte der zurückgewährten Stöcke uicht statt. . ° § 3<». Für den Schaden, den seine Bienen anrichten, hattet der Bieneiihalter nur: 1. wenn er gegen die Bestimmungen dieses Gesutzes handelt, 2. wenn ihm dieses Gesetz den Schadenersatz auferlegt, und 3. wenn er den zugefügten Schaden verschuldet. S •>>■ Schadenersatz findet uicht .statt, wenn Stöcke gauz oder theilweise von fremden Bienen ausgeraubt werden. Die raubenden Bienen dürfen bei Vermeidung uer im § 29 angedrohten Strafen weder weggelangen noch beschädigt oder getödtet werden. 8 38. Bei privatrechtlichen Streitigkeiten zwischen Bienenhaltorn und Dritten oder zwischen Bioucnhaltern selbst wegen Schadenersatzes auf Grund der 28, 29 soll das nach dem Streitobjecte landesgesetzliche Verfahren eingeleitet werden. Dagegen hat bei privatrechtlichen Streitigkeiten zwischen Bieuenhaltern das laudcsgcsetzlich kürzeste gerichtliche Verfahren stattzufinden. Vor Einleitung desselben sollen die Gerichte bemüht sein, die Sache durch Com-proiuiss zu erledigen. Durch dieses Gesetz sind alle bisher gütigen gesetzlichen Vorschriften und Observanzen, iusoferne sie darin nicht als noch giltig bezeichnet werden, aufgehoben. Onu'k voulj;. v. klcimuuyr l'Yil. Inmitten:, Lailnirli. Verlag des ..Kiuincr ttieneiixuchtsverems". Probeblatt. Laibach, don 1. Mai. 1S74. sammle. Ve J ^v^- Die Krainer Biene. Yereins-Organ dor Bicnenfrennde in Krain, Steiermark, Kärnten, Görz und Istrien. lfrcUiinatitfiipD etc. 'ler Mitglieder .Kmin-r Hieneiuu<-hisveieinss sind r.u rii-liten: Au d.» Rienen/ui'litsrereiii -Präsidium zuSrnerpk. IVst I'rt.erid-.rf. in Krain: diejenigen der Mitglieder del „itetarm&rkiiicben llieueuzuchtwereiu'': An d«-n Vorsran-1 .1.-- .Verein« zur Helran; der llienenrm-lit* in 'iraz. Meruii|ra«i-e Inhalt: Einleitung, von Baron Rotlischutz. — Dio Naturgeschichte der Biene. — I Sehnige /ur rationellen Ueberwinterung, von J. Schöbl — Dio Bienenzucht Oesterreich-Ungarns, von Ihr. Rnth-sckütz. — Die Bienenzucht anf dor Weltausstellung, von l>r. Ledy. — Biographische Skizzen „Drierzon", von Bar. Uotbschutz. — Vereinsnachrichten. — Anzeige. Einleitung. Der Betrieb der Landwirtschaft und der Bienenzucht gehen seit Jahrhunderten Hand in Hand. Die Historiker verdollmetschen uns unter den literarischen Koriphäen des Altertbums und Mittelalters den Stand des früheren Bienenznchtsbetriebes aus den Werken Homers (llHH) vor Christi), des Varo. Virgil. Ovid, Plinins secund., Columella (f)0 nach Christi) u. a.. aus den urkundlichen Verkaufs-, Uebergabs- und Sclienkungs-Documenten (a. 8:54 u. s. f.), dann aus ilen Bestimmungen der Gesetzgebung bezüglich der Abgaben etc um das Jahr 1000. ferner aus den Zeidler-Privilegien vom Jahre 1350 uud 1398. endlich aus den Werke u der Schriftsteller des Mittelalters: Jacob 1588, Pick 1G00, Schirach, Christ und anderer vom Jahre 17(H) an Besonders das Mittelalter kennzeichnet in einigen Thcilcii Mitteleuropas den grasartigsten Betrieb der Bienenzucht in den Traditionen von jenen ausgedehnten Gerechtsamen und Leistungen, welche unter anderem z. B der nürnberger Zeidlerverein vertrat Auch in den südlichen und slavischen Ländern der österr. .Monarchie war die Bienenzucht von altersher weit verbreitet. Die österr. Regenten, zuletzt Maria Theresia in dem Patente vom 8. April 177.~i. haben den Bienenzüchtern ganz besondere Vorrechte, ja auch die Steuerfreiheit für den Handel mit Bienensuchtsproducten u. a. gewährleistet: Bestimmungen, die heute noch theilweise iu Kraft sind, da die neuere Gesetzgebung bis zur Mitte dieses Jahrhunderts die Bienenzucht vollkommen vernachlässigte. Mit dem Import des Zuckerrohrs aus Indien, dem damit verbundenen Fallen der Hmiigpreiso, dein Emporblfiheu der Rübenzucker-Fabrication sank naturgeinäss die Bienenzucht der Neuzeit, langsam tiefer, da die Beschäftigung mit ihr nach der alten Methode nicht mehr lohnend genug geworden. Vor kaum 30 Jahren erst blieb es Dzierzon, katliol. Pfarrer zu Karlsmarkl iu Schlesien, vorbehalten, einer neuen Be-haudlungsweise auf Grund von verständig greifbaren Theorien durch Einführung des Mohilbaues Bahn zu brechen. Von da an datirt jener grosse Aufschwung und das rasche Emporblühen der Bienenzucht: was heute darin geleistet wird, das ist. das Werk dieses und einzelner anderer verdienstvoller Männer! Jeder, der Bienen besitzt, kennt etwa ihre Grösse und äussere Form, weiss, wie sie fliegen, was sie thuu und bezwecken, keimt ihre beiden Producte, kann allenfalls Königinnen, Drohnen und Arbeitsbienen von einander unterscheiden und hat auch scheu Brutwaben und Weiselzellen. Bienenbrod (eingesammelte Pollen) u. s. f., Bienen-kittwachs (j/ropolis) gesehen. Im günstigen Falle sind ihm vielleicht noch wenige für die Haupttracht der Umgebung entscheidende Bienenuährptianzeii, sowie einige Er-lahruugssätze bezüglich der Wartung und Pflege empirisch bekannt gewordeu! S o lange aber die Kenntniss des von Dzierzon eingeführten Mobilbaues versagt bleibt, so lange tappt jeder Bieuenfreund folgerichtig im Finstern und vermag die inneren Vorgänge im Stock weder zu beurtheilen noch zu leiten! — Dadurch, dass Dzierzon jede einzelne Wabe an einem Stäbchen (von circa 5 Zellen Breite = 1 Wr.-Zoll) befestigte oder durch die Bienen befestigen liess und diese Stäbchen an den beideu Enden um circa 3 Linien verbreiterte, dieselben sodann beweglich in den Stock einschob oder aufhing, war es ihm möglich, jederzeit über das Treiben uud die Arbeitsteilung, überhaupt über die Orgauisatiou des Haushaltes der Bi en on im Stocke selbst sich zu informiren, darüber im Laufenden zu bleiben, und war so in den Stand gesetzt, wie ja überall bei dem Betriebe jeder landwirtschaftlichen Thätigkeit dringend erforderlich ist, zur rechten Zeit an richtiger Stelle einzugreifen und das kluge Insect seinem Willen dienstbar zu machen. Im Besitze vieler Stöcke, wuchsen seine Beobachtungen bald zu grossem Material an und veranlassten ihn 1845, sein epochemachendes Werk „Theorie uud Praxis der Bienenzucht" erscheinen zu lassen. Der damalige Semiuar-Iehrer, heutige Präfect Andreas Schmid in Eichstädt stand ihm in der Arbeit der Veröffentlichung uud Klärung der Meinungen «lurch die Aufnahme der Dzierzon-schon (irundtheorien in die .. Bienenzeituug" redlich zur Seite. Den grössten Kinfluss aber auf die Verallgemeinerung der rationellen Erfahrungssätze Dzierzons nahm Baron von Berlepsch, der scharfsinnige Denker und unermüdliche Experimentist, der durch seine literarische Thätigkeit Bahnbrecher jener Grundsätze hei den Massen wurde uud die Dzierzon'schen Stäbchen oder Träuichcu durch die Bäh mclien form prakticabler machte. Diesen Männern gesellten sich auch bald die berühmten Physiologen von Siebold uud Dr Leu kart, welche durch ihre sorgfältigen Untersuchungen über das Innere des ßienenkörpers wesentlich die Forschungen Dzierzons und Berlepsch' erleichterten. Von da an datirt das Eindringen des Verständnisses unter die umsichtigen Züchter. Man überzeugte sich , dass gute Erträge ohne theoretische Kenntnisse nur dort möglich wären, wo die gütige Natur in überreichen Gaben dem fleissigen Thiere Sammelstoff in Ueberfluss darbietet, dass aber ein auf V erst ä ud u i s s und Ueborleguiig begründeter Betrieb an der Hand des Dzierzon - Pri u-zipes in Gegenden minderer Tracht zum Gedeihen, d. h. zur Sicherstellung der Erträge unumgänglich nothwend ig sei. Dies zu erreichen, erfordert aber vor allem genauen Einblick in den Bau des Thieres, uud so wollen wir denn hier kurz die Naturgeschichte der Biene vorführen. Die Naturgeschichte der Bienen. Die Honigbiene, auch Imme genannt, a/ris nullified, gehört zu deu Haut-flüglern (luinnw/itrra nach Linne), also zu der Ordnung jener Insecten. welche vier durchsichtige, schwach geäderte Flügel haben und gemeinsam in grossen Gesellschaften leben. Hierhin gehören noch die eigentlichen Wespen, die Gall- und Blattwespen, die Schlupfwespen und die stachelloseu und fliegeugrosseu Meliponcn- uud Tregonenfamilieu Südamerikas. * • Anmerlc. d. Verf. E. I'rory in der Brochflre (Quelques obsereatitnu sur In Meliptme «•«-telluire, 1K7-» Bordeaux^ gibt über "diese in Brasilien heimische Meliponenart sehr interessante Mit-thciluugen. Die Gattung der B i ene ist die verhreitetste der ganzen Ordnung uud liisst sich vou den andern insecten durch die hesondereForui der Hinterffisse unterscheiden, au welchen das erste Glied derartig zusammengedrückt erscheint, dass eine dreieckige, der Lauge nach durchlaufende Kille entsteht. Es gibt verschiedene Varietäten oder Kasseu der Honigbiene, die iubezug aut Farbe und Thätigkeitsäusserungen wieder verschiedene Spielarten bilden. In Europa unterscheiden wir drei durch grosse Gebirgszüge abgegrenzte, von Norden nach Süden vorkommende Haupt Varietäten, u. z. die dunkle nordische, die w eissgraue Alpen- uud die gelbe italienische Biene. Die braunschwarze nordische Biene ist in ganz Deutschland, im europäischen Kussland, in Frankreich und Spanien, sowie in England und den nordischen Staaten verbreitet und findet sich auch in Dalmatieu uud der Herzegovina vor. Eiue ihrer Spielarten ist die iu Farbe und Gestalt (nach Berlepsch) völlig identische Heidebiene (in Lüneburg, Oldenburg, Holstein und Schleswig vorherrschend). Die weissgrniie Alpenbieue erscheint in ihrem Vorkommen von den Hauptzügen der norischen. känierischen und julischen Alpen fast genau begrenzt, ist also in Krain, Kärnten und den südlichen Theilen Steiermarks zuhause. In den Italien zu gelegenen Districteu findet mau als üebergangsform zur gelben Dienenvarietät Völker vor. welche ausser der sonstigen grauweisseu Behaarung noch einen oder zwei gelbe Hiuterleibs-ringe besitzen. Die treibe Itieue ist über die ganze oberitalieuische Ebene verbreitet, auch tiefer in deu Süden hinab, wo speciell auf der Insel Cypern (möglicherweis«' von den Vene-tiauern eingeführt?) eine sehr schöne goldgelbe Biene sich findet. — Die fast rostbraune sogenannte cekropische Diene Griechenlands ist offenbar eine Abart der gelben Diene. Auch andere Abweichungen kommen von ihr vor; so jene mit gelben uud jene mit schwarzen Kückenschildchen, von denen orstere au dem italienischen Abhänge der rhätischcii Alpen und die mit gelben Schildchen im Kaukasus uud auf dem kleinasiatischen Festbinde sich vorfinden sollen Zu derselben Gruppe der Honigbiene sind noch einzubezieheu: 1. Die eivyptische Kiene (apis fasciata, acclimatisirt auf dem europäischen Continent durch Vogel), von weissgrauer Farbe (Behaarung), mit zwei orangegelben Hiuterleibsrmgcn (auch der dritte ist theilweise gelb). Sie ist kleiner als die oben genannten, iu der Grösse übereinstimmenden europäischen Hauptvarietäteii. 2. Die kleineu sildn sin tischen Kieiieiivnrietiiten (in Bengalen und Pondichery), die apis indica und apis florca. vou denen die erstero, schwarz mit zwei rüthlichen Hinterleibsriugen, um die Hälfte kleiner als die Bienen Europas ist, die letztere aber kaum ein Viert heil der Grösse einnimmt. Wir glauben hier noch die zu einer besonderen Gruppe gehörende grosse süd-asiatische Biene Apis doisuta anführen zu sollen, die, von gelblicher Farbe, einen sehr laugen Hinterleib und fluche Hückeutheile zeigt und zu welcher Dr. Gerstäcker ilie Abarten: apis ninrijmnnis auf Java*, apis bicolor auf Ceylon (Vorderindien) und apis sonata S. (Celebes im indischen Archipel) zählt, sowie die auf Havanna (Cuba. Jamaica etc., deu grossen Antillen Westindiens) so verbreitete Dudelsack-biene (apis ainaltlim) von dor Grösse unserer Stubenfliegen. (1842 zählte man auf Cuba 18,1500 Landwirthschaften mit 12,»00 Dienenhäusern. Ungewitter, Erdbeschreibung 1804, II. ()87. Es ist jedoch auch die dunkle nordische Dienenvarietät dort sehr acclimatisirt und verbreitet!) Bezüglich ihrer Thätigkeitsäusserungen. Fleiss und Scbwarmliebe verhalten sich die Bietieurasseu sowohl nach deu klimatischen und Trachtlagen wie auch nach dor hehaiid lungs weise des Züchters verschieden. Jede Varietät kann in der Hand des ver- * Veranlasst durch eine Notiz in der „IJicnenzeitung" 1H6K pag. 12, dass auf Java eine winzige stachellose liienenart, die »ic/i/jon« minuta, unter den Ilausdächern im liamhusrohr gezüchtet würde, setzte sich Verfasser direct mit dem llaudluugshause liüsiiig-Schröder auf Java in Verbindung und empfing ilie Mittheilung, dass auf Java keinerlei Hie neu zucht betriehen werde. nünftigen Imkers, wenn für genügende Tracht im allgemeinen gesorgt ist, zur leistungsfähigsten werden. Die Farbe ist ganz gleichgiltig! Erleichtert wird allerdings dem erfahreneu und theoretisch geschulten Züchter der Betrieb durch Einführung einer Bienenvarietät, die durch längeres Vorkommen iu einer tracht- oder polleureichen Gegend sich gewisse constante Eigentümlichkeiten oder Vorzüge angeeignet hat. Im Grunde genommen, wie ja in dem gesammten Thier- und I'tianzeureiche jeder Zucht- und ■SamenWechsel greifbare Ertragssteigerungen ersichtlich macht, lässt sich folgern, dass auch int Bienenzuchtsbetriebe die Bliitaiitfrischung auf die Leistungsfähigkeit des einzelnen Thieres günstig wirken muss. Vou solchen, aus sch warmreicheu Lagen bezogenen, fruchtbarsten und kräftigst in den Formen entwickelten Müttern, deren Töchter au Fruchtbarkeit nicht nachstehe n, begründe der überlegende Züchter eine rationelle Inzucht seines Standes unter zeitweiser Zufuhr fremden Blutes; der Anfänger aber lerne erst aus der Behandlung der gewöhnlichen L a n d e s b i e u e n r a s s e mit dieser deu Ortsverhältnisseil gemäss n u -tzen bringend umgeben! Uebrigens siud durch die Züchtuug der verschiedenen Bienenvarietäten viele der wichtigsten wissenschaftlichen Beobachtuugen zutage gelordert worden. Bekannt wurde die gelbe italienische Biene 1843 in Oesterreich und Deutschland (1853 besorgte die niederösterr. Landwirthschaftsgesellscbaft dem Altmeister Dzierzon das erste Volk). — Die graue Alpenbiene führte Baron Kötschlitz (vide „Bztg." 1857) in die europäische Imkerwelt ein. Beide Varietäten linden viele Liebhaber unter den Bienenfreundeu. Beiträge zu rationeller Ueberwinterung aus Theorie und Praxis. Von J. Schöbt. I. Mehr als 15 Jahre sind es her, seit die ersten bedeutenderen Nachrichten über Kiitstchuiig der Durstnoth auftauchten, uud noch immer sind die Ansichten darüber nicht geklärt, noch immer werdeu Stimmen laut, welche die Existenz dieses Uebels entweder bestreiten oder die besondere Fälle anderen Ursachen zuschreibeu, als jenen, welche es wahrscheinlich seiu dürften. Es ist eino ausgemachte Sache, dass der Wasserbedarf im Bien bei der Bereitung von Brutfutter unentbehrlich ist. Dies iu der Brut- und Flugperiode. Nun ist die weitere Frage: „Brauchen die Bienen zur Winterszeit ebenfalls Wasser, uud welche Umstände begünstigen uud rufen Wassermangel hervor?" Im geordneten Zustande der Ueberwinterung kann von einem Wasserbedarf keine Bede sein, da der Eintritt desselben stets nur eine Folge von Störungen ist. Der Honig, wie er von Natur aus ist, d. i. im uuverzuckerten, flüssigen Zustande, outhält jedenfalls so viel Feuchtigkeitsgehalt, wie er für das Leben der Biene notwendig ist, er ist ja das von der Natur der Biene angewiesene Winternahrungsmittel. Ich erinnere dabei an das Leben des Fülus im Ei, dem die Natur im kleineu Baume der Eischale alle Bedingungen des Lebens und des Wachstums gegeben, uud zwar nicht mehr und nicht weniger Nahrung, als derselbe zum Aufbau uud der Vegetation des Körpers uud der ersten Lebeiisäiisseruugen bedarf: es ist daher wohl anzunehmen, dass auch die Natur den Bienen ihre Winteruahrimg in dem entsprechenden M i sch-verhält nisse angewiesen. Wir wissen, dass der Honig eine gewisse Zeit in den Zellen wie in jedem anderen Gelasse sich im flüssigen Zustande erhält. Den verzuckerten Honig sehe ich nur als Folge der Einwirkung chemischer uud Zeiteinflüsse au; die Verzuckerung des Honigs. wie wir es nennen, ist einfache Krystallisatiou des Zuckerstoffes, und die Chemie lehrt uns. dass die Krystallisatiou der Körper durch gewisse Bedingungen sich verzögern, aber auch befördern lassen kann. Man möge mir die Beleiu-htuug vom Staudpuukte der Wissenschaft nicht fiir unpassend halten, aber jeder Unterrichtete wird wissen, dass die Wissenschaften den praktischen Bestrebungen der Menschen stets nur erläuternd und fordernd zur Seite gestaudeu. Der Wassermangel ist nichts auderes. als die zu frühe Verzuckerung des Honigs, besonders zu einer Zeit, wo die Bienen kein Wasser tragen können, um den verzuckerten Honig aufzulösen. (Fortsetzung folgt.) Die Bienenzucht in der Weltausstellung. ^ Fortsetzung. i Aus Hohenzell im Innkreise steht hier vou Mathias Hummer ein Stock, den gar zierliche Verslein schmückeu — Bienenregeln für jeden Monat des Jahres, besser gemeint als gedichtet. So im August: Von Linden, Grummet uud vou Lein Sammeln sie viel Honigseim und im September: Vor Hunger, Maus uud Hiebeshand Und vor dem Specht bewahr' den Stand. Der Tischler Alois Wiutel aus Innsbruck, der uns als sehr verlässlich empfohlen wurde, dann der Bieueuzuchtsverein zu Dornbiru im Vorarlhergischeu sind bei solider Arbeit ungemein billig. Herr Moria Piltl aus Hartenstein hat zur Abwechslung seine Stöcke mit Wachsleinwand bekleidet. Unbedingt die bedeutendsten Aussteller aus Oesterreich sind jene von Krain, so der Hamlclsbieueustaud des Baron Bothschütz in Pösondorf bei Laibach, der eine sehr hübsche Sammlung von Bieneugeräthen producirt, dann der Bienenstand des Ambroschitz in Moistrana (Oberkrain). Kr publicirt auch ein Bienenhörrohr von etwa b Schuh Länge, dass mehr interessant als uothweudig sein dürfte. Das deutsche Boich ist ausgezeichnet vertreten uud hat sich auch einen guten Platz für seine Stöcke zu sichern gewusst. Das Geueralcomitč des landw. Vereines aus Baieru zeigt uns den schönsten Stock der ganzen Ausstellung; er ist in rein gothischem Stile ausgeführt, mit zierlichen Bosen und Lilien verziert und hat als Vignette ein Schild, auf dem im Goldgründe zwei Bären einen Bienenkorb ausrauben. Ernst Protze, Müller in Lockwitz bei Dresden, empfiehlt uns für 21 Thaler (!) seine Bienenhäuser mit Korkwäuden. Von Günther zu Gispersleben bei Erfurt ist das bekannte Modell eines Pavillons für 5ti Stöcke da. Aus Schleswig-Holstein hat jemand einen Lagcrstock mit Wänden aus gepresstem Torfe eingesendet. Der Bieuenzüchterverein im Grosslmrzogthume Hessen sucht einen Liebhaber für einen mit bunten Farben und Wappen ausgestatteten Bienenstock, der nur (!) auf 17n Thaler zu stehen kommt, und um endlich unter die Ausstellungen der verschiedenen Kunsttischler etwas Abwechslung zu bringen, zeigt uns E. H.Walter aus Neuhraudeuburg einen Wabeupressappamt aus Eisen, der den Zweck bat, dünne Wachsplatten zu erzeugen, die auf beiden Seiten mit Grübchen, entsprechend dem Ansätze für die Zellen, besetzt sind. Diese Wachsplatten werden in Dzierzonrähmcheii befestigt und bieten den Bienen die willkommene Grundlage zum Weiterbauen, und indem sie denselben Zeit und Arbeit au Wachs ersparen, wird die Honigausbeute indirect vermehrt. Alle diese Stöcke sind in den Grundprinzipien gleich, durchgängig das normale Mass von !)'/» Zoll Breite eingeführt, und der wesentlichste Unterschied nur der. dass es bei deu österreichischen Bienenzüchtern üblich ist, die Lücken für die Bienen zwischen deu einzelnen Hähmchen durch Einschnitte herzustellen, während die deutschen Bienenzüchter durch kleine Schrauben oder Stifte zwischen den Kähmen eine gewisse Distanz zu erhalten wissen. (Fortsetzung folgt.) Dio Bienenzucht Oesterreich-Ungarns. (Nach statistischen Materialien von Baron Rothschutz.) (Fortsetzung.) II. Während 1*51 die Gesammtsumme der Bienenstöcke Oesterreich-Ungarns sich auf 1 40*,200 belief, ergab das Resultat der Volkszählung vom Hl. Dezember 18(i9 den Stand der sämmtlicben Bienenvölker diesseits der Leitha mit 913,743 uud mit Ungarn zusammen 1.711,242. — Daran participiren die einzelnen Krouläuder in nachstehender Vertheilung: 1 8 3 4 5 6 7 8 Laufende Zahl Flüt-henraum nach geogr. Quadratmeilen Völker auf 3 t Kronland Einwohnerzahl Bienenvölker i: J1 100 Kin-woh-uer "S =s = S * >.s I. II. III. IV. v. VI. VII. VIII. IX. X. XI. XU. XIII. XIV. (ializien....... Böhmen....... Steiermark...... Tirol uud Vorarlberg . . Mahren....... Kärnten....... Niedert Mer reich .... Oben ist erreich . . . . Bukowina...... Kraiu....... Schlesien...... Salzburg...... (iiirz........ Iialinatieu etc .... 1425*78 948-7(1 4(17*81 532*68 403 77 IHH-4'J 860*08 189-88 181-42 98*60 180*10 145*10 888*86 5.418,01 (j 5.106,0"9 1.181,309 878,9(17 1.95*7,897 886,400 1.954,251 731,579 511,904 463,278 511,581 151,410 582,079 I4:y9« 257,493 140,«9*2 106,282 69,106 68,863 «2,615 59,866 41,699 27,091 85,208 17,059 14,162 13,181 10,229 181 149 260 130 170 888 166 191 113 139 210 109 91 4t 4*75 275 9*39 7*86 314 18*63 3*06 5*69 5*29 5*41 333 "•35 2*26 2*31 21 86 11 12 30 (> 33** 17 19 18 30 11 45 43 1 Zusammen . . 5452*58* 20.217,531 918,743 Durchschnittlich entfallen also pr. Quadratmeile nahe lt>8 Völker, auf je *.'U0 Einwohner 9 Völker, also auf 22 Einwohner ein Bienenvolk! Von den Ländern der ungarischen Krone sind in Ungarn seihst öHö,7ll Bienenstöcke, in Siebenbürgen 102,818, in Croatien-Slavonien 37,622, Militärgrenze 91.348, zusammen 797,499 Stöcke oder auf die Quadratmeile circa 150 uud resp. in jeder einzelnen Gemeinde (17,331) circa 4i» Stöcke. — Die Gesammtzahl der Bienenvölker * (Vier österreichische Qniulratweilen 5216*50. " Wien mit circa tier Bevölkerung Niederster reich» dabei, also, du der Stadtbezirk nur 836 Bienenstöcke enthalt, richtiger .•»()." in Oesterreich-Ungarn stellt sieh daher auf 1.711,242! (Preussen zählte 7. Dezember 1807: 1.306,000, Sachsen 1870 : 56,881, Coburg 6000 resp. auf die Quadratmeile 215 Völker, während in Rheiiihesseu circa KKMl Bienenstöcke auf eine Qnadratmeile sich vertheileu.) — Es ist jedoch bei jenen Zahlenreihen auf den 1'instand Rücksicht zu nehnieu, dass solche, gemäss der freiwilligen Angaben der Bienenzüchter — und vorzüglich in den südlichen Gegenden der österreichischen Monarchie — tun mindestens V:i (vielleicht '/«) zu niedrig eingetragen wurden, weil die Landbevölkerung fürchtet, dass sich daraus Motive zu einer neuen Steuerlast herleiten könnten. Bunden wir daher die Gesammtsnmme auf zwei Millionen ab, so treten wir der W ahrheit nicht zu n a h e. Es ist hier auch der (>rt, besonders zu betonen, dass die Zählung im Dezember vor sich ging und dass diese, nur die Zahl der überwinterten Mutterstöcke annähernd bezeichnenden Ziffern durch die Schwarmperiode, die in den südlichen Lagen Centraieuropas durchschnittlich bedeutend stärker ist als iu den nördlicheren, sich um 200 Perzent vermehren, also während der ßetriehssaison auf circa 4 Millionen Völker mit den entsprechenden Erträgeu steigen dürften. Der Export von Honig und Wachs ist solchen Zahlen gegenüber verschwindend klein und nicht allein absteigender Tendenz, sondern wird auch bezüglich des Honigs vom Import um ualie das Doppelte überragt. Honig wurde 1869 per terra exportirt 2610 Zollztr., imporlirt 3892 Zollztr. „ 1870 . . , 767 „ „ 2740 „ Wachs „ 1868 . . „ 3513 . „ 14öO , 1870 „ „ „ 2331 „ . 1591 Die ans dem Seehandel sich ergebenden Daten führen wir der Vollständigkeit wegen nachstehend an. ohne sie speziell eiuzubeziehen, auch uiii über Dalinatious Honig- niul Wachsverkehr einige statistische Anhaltspunkte zu gewinnen. Es betrug die Einfuhr von Wachs (Honig?) 1869: 3636 Ztr. und die Ausfuhr 10,298 Ztr., wobei der Werth pr. Ztr. auf tl. 100 beziffert erscheint. — Die Einfuhr nach Dal-matien von Wachs belief sich auf 77 Ztr., flic Ausfuhr auf 225 Ztr.; der Import von Honig auf 7 Ztr. und der Export auf 391 Ztr.. und wird der Zt.r. Houig nur mit fl. 12 heworthet iKortM-ty.mil! folgt, j Biographische Skizzen. T)Kierzon. Ii. — Johann Diierzon, Doctor phiL hon., freiresignirter kathol. Pfarrer zu Carlsmarkt in Pr.-Schlesien, wurde am II. .länncr 1811 zu Lohkowitz hei Kreuzburg in Oberschlesien geboren. Vou seinem Vater Simon, der in den noch beute dort viel verbreiteten Klotzbeutdi Mienenwirtlischaft betrieb, entitling er die Liebe zur Iiiene. II Jahn* all, bezog er nach eigener Vorbereitung auf der Stadtschule zu Pitscheu thus Gymnasium zu lireslati und studirte sodann 1830 -3:1 Theologie auf tier dortigen Universität. Kaum ein Jahr lang ids Kaplau in Schalkowitz angestellt, linden wir ihn schon 1n:J5 als Pfarrer in Carlamarkt. Schon während der Studienjuhre war die Neigung zur liieuenzuchl in stetem Wachsthuiu geblieben und bereits 1840 besass Dzieron zwölf auseinamlcrliegcudc liicnciiRtändc mit .'i 400 •Stöcken, meist Crist'sclie, Magazinsstöcke. Uni die jungen Völker mit Walten als Vorbau, sog. lüchtwachs, tuilerstlltzen zu kouueti, schob Dzierzon in jeden einzelnen Aufsatz des C'hrist'schen Stockes einen Stiibchenrnst und klebte die einzelnen Walienstflcke ilaran fest. Dadurch kam er zum beweglichen Hau, von da zum Herausnehmen von der Seite, statt wie bis nun files oberhalb befindlichen Rostes wegen) von oben. Statt des von ihm bald beseitigten Höstes brachte er sodann Ijcistnii, später noch Nuten an deu ScitfiiwandHächcu an, worauf oder worin die Stäbchen lagern. Dzierzon hatte nun nur noch die Uinge ties ursprünglichen Stockes zu kurzen und die Höbe zu vermehren, sowie einen unbeweglichen festen Deckel statt eines abbebbaren (Hier zu öffnenden zu geben, und der Stock mit Mobilbau. der Dzierzoustock, war erfunden. Der nun ermöglichte volle Einblick in den Haushalt und die Thätigkeit des Bienenstaates bewirkte folgerichtig eine vollständige Umwandlung der Anschauungen über die Lebensweise und die Zucht der Honigbiene, und Dzierzon, aufgefordert von den Behörden, entschloss sich, die von ihm erworbenen Erfahrungen und Beobachtungen durch Abfassung einer grösseren Anleitung .Theorie und Praxis', Brieg 1848, zu veröffentlichen, nachdem er schon früher 1845 unter ■lern Namen „Der neue Bienenfreund' iu den .Frauendorfer Blättern* und in der .Eichstädter Bienenzeituug" seine Grundsätze entwickelt hatte. Sein neuestes Werk ist das allbekannte Buch „Kationelle Bienenzucht' 18>il. Dzierzon, den lieferen! die Freude hatte vor etwa sechs Monaten, in den Tagen des 10. bis ]:>. September vorigen Jahres, zu Salzburg in voller Gesundheit und Geistesfrische kennen zu lernen, ist ein Mann mittlerer, eher kleiner Statur, mit dem unverkennbaren Habitus des katholischen (•eiütlichen. In seinem äussern Auftreten im allgemeinen einfach und zurückhaltend, fesselt er bald zu lebhafter Geisteshetheiliguug, wenn er öffentlich seine Ansichten entwickelt. Die mehr gedrungene Gestalt des berühmten Bienenkenuers erwärmt sich dann untl hebt sich empor, uud man wird von der lebendig klaren Vortragsweise, welche die Stegreifform ihrer schlagfertigen Wendungen halber schwer erkennen lässt, auf das lebhafteste angeregt uud fortgerissen. Iu der ganzen europäischen gebildeten landwirtschaftlichen Welt ist Dzierzons Name wohlbekannt. — Ehrenmitglied und Mitglied der angesehensten Akademien, Gesellschaften uud Vereine, mit goldenen und silbernen Verdienstmedaillen und Urden ausgezeichnet, wurde er am 2. August 1872 hei Gelegenheit der Feier des 400jährigen Bestandes der Universität zu München iu Baieru auch zum Ehrendoctor der philosophischen Facultät promovirt. Vereinsnachrichten. Der „Verein zur Hebung der Bienenzucht in Steiermark zu Graz" 1st mit dem „Krainer Bienenzuchtsvereine" übereingekommen, dass in der Fachschrift des letztereu, „Die Kruiner Biene" vom 1. Juli 1K74 uh alle Verlaut hurungen und Mlttliellungeu des stelermUrkischeii Bienenzucht sverelnes kund geraucht uud die Mitglieder des letztereu dus iiioiiiitlich erscheinende Blutt siegen Aufzahlung von ">0 kr. beziehen können. — Es wird ulso der Mitgliedsbeitrag inel. Diplom, statt wie bisher 1 II., nunmehr zustimmen 1 II. .">0 kr. betrugen. Allfiilliire Anmeldungen des Beitrittes oder Abonnements der bisherigen Vor-elnsgenossen auf dus Blutt «volle mim unter Vorausbezahlung des Betrages (um billigsten mit I eist Postali Weisung i\ 5 kr.!) udressiren: „An den Vorstand des Vereins zur Hebung der Bienenzucht in Graz, Merangasse 3. Bieiieiiziwlitslelirlliig-. Ein jiiuger Meusch aus ordentlichem Hause kann als Itieneuzuchtslehrling am Vereinsstande aufgenommen werden Eigenhändig geschriebene Gesuche auf Grund der Aiifiiahmcliedingiiiigcn sind zu richten „An die Vcreinslcituiig des Krainer liicuenzuehtsvercins zu Smerek. IV Posendorf". Aiifiiahiimhcdiiigungen: Slovenisch und deutsch Lesen und Schreiben, Alter: zwischen Iii 18 Jahre, abschritt liehe FUhrungs-Attcstc, Schulzeugnisse, Taiif/euguiss, elterliche oder vor-iiiundschaftliche Bürgschaft»-Erklärung zu fljähriger lichrzcitsvrrptliehtung. Bezüge: Durch alle fl Jahre freie Kost uud Wohnung, in den letzten 4 Jahren tl. flu jährlich und um Schlüsse des fl. Jahres eine llemiiueration von tl. 20 > von da ah hei lämicrcui Verbleiben jährlich '.IN) .'HUI tl. Barhezüge und freie Station. Verlag und Redaction: Präsidium des Krainer Bienenzuchtsvereiu unter Verantwortlichkeit von J Jerič. — Druck v. Kleimuayr Jfc Bamberg in Luihach.