2039 Amtsblatt M- Laibacher Zeitung Nr. 278 Smnstag dm H. December 1869. Grkenntnisse. Das t. l. Landesgericht Lembcrg hat am 19. October 1609, Z. 13947 zu Reckt erlannt, dah bei Leitarlilel »l.vvo^v »Ilil^, I5<;<) !':»/.! ililii»« in der Nr. 269 der »(Zii/ilg. ^lnoilovvu« vom l5. October 1809 den Thatbestand ties Verbrechens deS § 65 ü St. G. enthalte und daher das Verhol der Verbreitung dieser Nummer ausgesprochen. Das l. l. Lanbesgericht Lemberg hat am 19. October 1869, Z. 13854, zu N-cht erlannt, dah der erste Absatz des Leitartikels „l'«)!»!)'<^l'»kl>^ ulmxi ini,^ in der Nr. 48 der Zeitschrift „81<»>vo" vom I./13. October 1869 den Thatbestand des Vergehens des § 300 St. G. enthalte und dah^r da« Verbot der Weilervcrbreitung dieser Nummer ausgesprochen. Das l. l. Landes- als Prehgericht in Trieft bat mit dlm Eclenntnisse vom 28. October 1669, Z. 8465/lwn. das Verbot der W.ileivelbreitung der Nr. 15 der periodische» Prnclschiijt „ll sn>s>«lo" vom 23. October d. I, deren I»halt den Thatbestand des im § 302 St. G. terillcn Vergehens begründet, ausgesprochen. Das l. t. Landes- als Prehgerickt in Tliest Hal mil dem Eilcnntnisse vom 23. October 1869. Z, 8305/l»'" !'!»>i^l<>" vom 17. Ocloder 1369, deren Inhalt den Thatbestand des Verbrechens »ach § 66 St. G. und des Vergehens nach § 303 St. G. be-gtuudrl, ausgesprochen. Tas l. t. Lanoes - als PrcßgcricU in Zara Hal mil d.m > K^xj«N!,ltt'^ deren Inhalt drn Thatbestand der Vergehen "ach § 390 und 305 Et. G. B. begründet, ausglsproch.n. AuSschlieftendr Privilessicn. Das t. t. Hand.löministelium und das länigl. ungarisch. Ninisterium sür Lanrwillhsckast, Industrie u»d Handel haben dcm Edward Veaneö von CocdwaUes bei Maidenhead i» England (Ä(vollmüchtiglcr ColNtliuö Caspar i„ Wien, Wie-den, Columbusgasse Nr. 8), auf dic E,siübu,>g rincr chcmi-schen Vraumetbode ein ausschließendes Privilegium für die Dauer eines Jahres ertheilt. Die Privilegiums-Vejchreibung, teren Geheimhaltung anglsucbl wurde, besinlet sich im l. l. Privilrgien-Archive in "lusdt Wahrung. Wien. am 20. October 1809. Das l. l. Handelsministerium und das königl. unga-»ifche Ministeiium für Lanbwirthsckast, Industrie und Han» dll haben nacbstrhinbe Piivilcgien vellüngerl. Am 9. October I869. 1. Das dem Andreas Smilh Halladic auf Verbesse-'Ungen in dem Voue von Hüngebrüclen unterm 26. S»p-ll'Mber 1867 eilheille aut>schli«hcnde Privilegium, auf du Dauer des dritten Jahres. 2. Das dem A. 6, Freund auf vie Eisindung einer eigenthümlichen Fo,m der natürlichen und lünstlichen Mauer« slcine unterm 29. November 1868 ertheilte ausschließende V,ioilegium, aus die Dauer des zweiten Jahres. 3. Das dim Georg Lionel Leclanche auf die (§>sin-bung einer ökonomischen galvanischen Säule mit unlöslichen Dfyoen nebst doppeltem Strome unterm I. October I860 "lhcilte ausschließende Privilegium, auf die Dauer des vierten fahles. 4. Die der Felicitas Hager unle,m 23. September »864 eitheilten nachstlhendcn zwei Privilegien, nämlich: !. 'auf etne Verbesserung der Haaipomave, genannt „(§ll-sfN:Pomade": 2 auf eine Aerbesseiunq der Gcsicht^pomcide, ..Covoien-Schünheils-Pomadc" genannt, uno zwar jedee auf die Dauer des secketen Iabrcs. 5. Das drm Adolph Bähung c>uf die ^lfindnng eines ^ntlutterungs-Apparates unleim 1. August 1865 ertheilte ausschließende Privilegium, auf tie Dauer des fünfte» Jahres. Am 16. October 1869. 6. Das dem Paul Koho auf die Erfindung eines auch "line Luslpumve doppelt mittenden Condcnfators unterm 2.1. October 1868 ertheilte ausschließende Privilegium auf ^e Dauer dcs fünften Jahres. 7. Da« dem Paul Kotzo auf die Elsindung einer ver-^'lerten Ablegevorrichlung für Mähmaschinen unteim 25slen November 1668 ertheilte aussklichende Privilegium aus die ^auer des zweiten his inclusive fünften Iahrco. Am 19.October 1869. 8. Das dcm Julius Lagler auf die L.findung eines ^dificilten ^rpansions» und Steucrungs-Voilichlung für ^lffsmafchinfn unterm 16. October 1807 ertheilte aus-'Ziehende Privilegium, auf die Dauer des drillen Jahres. 9. Das dem Hermann HoNefreund auf die (5,sindung ""es eigenthümlichen Maischocifahrens ^ur Spmiubrrzeu-^""g unterm 15. Oclober 1868 eilheille ausschlicßcnve ''Uvilegium, auf die Dauer des zweiten Jahres. ^ Kundmachung ^-^^ wegen VZiederbesetzung des k. k. Tabak-Sub-verlageö zu Feistriz in der NZvchein. Von der k. k. Finanz - Direction für Kram wird bekannt gegeben, daß der Tabak-Subverlag zu Feistriz im politischen Bezirke Nadmannsdorf im Wege öffentlicher Concurrenz mittels Ueberrei-chung schriftlicher Offerte demjenigen als geeignet erkannten Bewerber verliehen werden wird, welcher die geringste Bcrschleißprovision anspricht, oder die-selbe ohne Anspruch auf eine Provision, oder unter Entrichtung eines jährlichen Pachtschillings (Ge-winnstrücklasses) zu übernehmen sich verpflichtet. Dieser Subvcrlag, womit auch der Stem^ pelmarken-Kleinvcrschleiß verbunden ist, hat seinen Materialbedarf bei dcm 9^ Meilen entfernten Tabak-Districts-Verlagc zu Krainburg zu fassen und es sind ihm 11 Trafikanten zugewiesen, deren Zahl jedoch vermehrt oder vermindert werden kann, ohne daß dem Großverschleißer dagegen eine entscheidende Einsprache zusteht. Nach dem Erträgnißausweise, welcher das Verschleiß-Ergebniß einer Iahresperiode, das ist vom 1. October 1868 bis Ende September 1869, umfaßt und sammt den nähern Bedingungen und den Auslagen des Subverlagcs bei der k. f. Finanz Direction eingesehen werden kann, belief sich der Verkehr im gedachten Zeitraume an Tabak mit Einschluß des Limito auf 5110 Wiener Pfunde im Geldwerthe von 4378 fl. 48 kr. Der Tabakkleinverschleiß gewährte einen jährlichen Brutto-Ertrag vou 54 sl. 62 kr. Außer dem 2 '/2 "/„ Gutgewichte vom ordinär geschnittenen Rauchtabak wird kein anderes Gutgewicht zugestanden. Die Fassung der Stempelmarken, für deren Verschleiß die normalmäßige Provision von I'/«"/, gewährt wich, hat beim k. k. Steueramtc in Krainburg zu geschehen. Nur die Tabakverschleiß-Provision des erledigten Subvcrlages hat das Object des Aubotes zu bildcu. Für diesen Tabak-Subverlag ist — falls der Erstcher das Tabak-Materiale nicht Zug für Zug bar bezahlen will — ein stehender Credit von 400 ft. bemessen, welcher durch eine entweder hypothekarisch, oder in Staatspapiercn, oder bar zu leistende Caution in gleichem Betrage sicherzustcllcu ist. Der Großverschleißer muß immer mit einem solchen Materialvorrathe versehen sein, dessen Werth mindestens dem Betrage des eingeräumten Credites gleich kommt. Die Fassungen an Stempelmarken sind nach Abzug der systcmisirten 1 '/2 "/„ Provision für die dem Subverlage zum Verschleiß überlassenen Sorten von 5 st. einschließig abwärts stets bar zu berichtigen. Die Caution für den Materialcredit per 400 fl. ist noch vor der Uebernahme des Commissions-Geschäftes, und zwar binnen längstens drei Wochen vom Tage der dem Erstcher bekannt gegebenen Annahme seines Offertes zu leisten. Die Bewerber um den Tabak - Subvcrlag m Fcistriz haben zehn Percent der Caution im Betrage von 40 st. als Vadium bei einem k. k. Steueramte oder bei der hiesigen k. k. Landcs-hauptcasse zu erlegen und die Quittung hierüber dem mit einer 50 kr. Stempelmarke zu versehenden versiegelten Offerte beizuschlicßcn. Jenen Of-fercntcn, von deren Anbot kein Gebrauch gemacht wird, wird nach geschlossener Concurrenz-Vcrhand-lung das Vadium zurückgestellt. Das Vadium des Erstehers hingegen bleibt entweder bis zum Erläge der Caution oder, falls er das Materiale Zug für Zug bezahlen will, bis zur vollständigen Ma-terial-Bevorräthigung zurück. Die schriftlichen Offerte sind nach dein unten beigefügten Formulare zu versassen und, versehen mit der Nachweisung über den Erlag des Vadiums, über die erreichte Großjährigkeit und das sittliche Betragen des Bewerbers, längstens bis 22. December 1869, Mittags 12 Uhr, um welche Stunde die commissionelle Eröffuung stattfindet, bei dem Vor^ stände der k. t. Finanz Direction in Laibach zu überreichen. Die Bewerber um den Tabak-Subverlag in Feistriz haben sich in ihren Offerten ausdrücklich zu verpflichten, denselben entweder: ) unter Vcrzichtlcistung auf eine Provision, oder <') unter Bezahlung eines jährlichen Betrages an das Aerar (Gewinnstrücklaß, Pachtschilling) zu übernehmen. In letzterem Falle ist der angebotene Betrag in vierteljährigen Raten vorhinein beim k. k. Stcueramte Krainburg zu erlegen nnd es kann wegen eines auch nur eine Quartals-Rate betragenden Rückstandes selbst dann, wenn er sich innerhalb der Dauer des Aufkündignngs - Termines ergeben follte, von der Behörde sogleich das Verschleiß-Be-fugniß entzogen werden. Offerte, welche der angedeuteten Eigenschaften oder Behelfe ermangeln, welche unbestimmt lauten, oder in denen sich auf andere Offerte bezogen wird, werden nicht berücksichtigt. Bei gleichlautenden Anboten wird sich die Wahl vorbehalten. — Ein bestimmter Ertrag wird eben so wenig zugesichert, als eine wie immer geartete nachträgliche Entschädigung oder Provisionserhöhung stattfindet. Die gegenseitige Aufkündigung ist, wenn nicht etwa wegen eines Gebrechens die sogleiche Entsetzung vom Verschleißgeschäfte einzutreten hat, auf drei Monate festgesetzt. Vou der Concurrenz sind jene Personen ausge-sclilossen, welche das Gesetz zum Abfchlusse von Verträgen überhaupt unfähig erklärt; dann jene, welche wegen eines Verbrechens, wegen Schleichhandels oder einer schweren Gefällsübcrtrctunq, insofcrne sich dieselbe auf die Vorschriftcu rücksichtlich des Verkehrs mit Gegenständen des Staatsmonopols bezieht, dann wegen eines Vergehens gegen die Sicherheit des Eigcnthllms schuldig erkannt, oder rücksichtlich der gedachten Gefällsübertrctungen wegen Unzulänglichkeit der Beweismittel von der Anklage freigesprochen wurden, endlich frühere Vcrschleißcr, welche von diesem Geschäfte strafweise entsetzt worden sind. Kommt ein solches Hinderniß nach Uebernahme des Vcrschlcißgcschäftcs zur Kenntniß der Behörde, so kann das Vcrschlcißbcfugniß sogleich abgenommen werden. oinrmullirc einco Ojfcrtcs. Ich Endesgefertigtcr erkläre mich bereit, den k. k. Tabak-Subverlag in Fcistriz unter Beobachtung der diesfalls bestehenden Vorschriften, insbesondere in Bezug auf die Erhaltung des unangreifbaren Matcrial-Lagcrvorrathcs, gegen Bezug einer Provision von (in Buchstaben ausgedrückt, ohne Ra-dirung oder Corrcctur), oder gegen Verzichtleistung ailf jede Provision, oder ohne Anspruch auf eine Provision unter Zahlung eines jährlichen Betrages von (gleichfalls in Buchstaben ausgedrückt) in Betrieb zu übernehmen, und mache auf den Materialcredit per 400 st. (oder: keinen) Anspruch. Die in der Concurrenzausschreibuna. angeordneten Belege und Nachwcisungcn sind hier beigeschlossen. N. 9l. am......1869. (Eigenhändige Untcvschrifl nebsi Angabe dc« Standet« und Wohnortt«.) Von Außen: Offert zur Erlangung des k. k. Tabak-Subverlages zu Feistriz in der Wochein. La.ibach, am 26. November 1869.