Ukazi in odredbe šolskih oblastev. XVIII. Kako mora foiti šolski vrt urejen, da se inore vzglednim inienovati. C. kr. deželni šolski svet razglaša nastopni razpis na c. kr. okrajne šolske svete: Z. 1765 L. Scb. R. Infolge einer Petition der k. k. Landwirthschaftsgesellschaft fiir Krain hat der Landtag in der 11. Sitzung vom 2. April 1892 den Landesausschuss beauftragt, im Interesse der Hebung des Schulgartenwesens und einer bessern Entlohnung der betreffenden Schulgartner beim Landesschulrathe zu wirken: 1. Dass festgestellt wiirde, wie beschaffen und bearbeitet ein Schulgarten sein miisse, um als mustergiltig bezeichnet zu werden und 2. dass jenen Lehrern, welche solche Sohulgarten hergestellt haben, eine fixe Remuneration jahrlicher 36 fl. in so lange be\villiget werde, als der Schulgarten aucli im mustergiltigen Stande erhalten resp. in solange dem Landesschulrathe ein Credit aus dem Normalschulfon.de zur Forderung des landwirthschaftlichen Unterrichtes zur Verfiigung stehen wird. Nach dem infolge diesbeziiglicher Mifctheilung des Landesausschusses eingeholten Gutachten des Centralausschusses derLandwirthschaftsgesellschaft soll ein Schulgarten, uin als Mustergarten zu gelten wie folgt, beschaffen sein: 1. Muss er rn i n d e s t e n s 3 Ar gross und umfriedet sein. 2. Es miissen in demselben Obst-, Gemiise- und Blumencultur vertreten sein, docli macht die Rebencultur in Weingebieten und die Forstcultur mustergiltiger. 3. Dem Obstbaue, d. i. den verschiedcnen Theilen der Baumschule und den Mutterstammen miissen rnindestens 5O°/o der bearbeiteten Gartenfliiche gewidmet sein. Die Baumschule muss fachgereeht eingerichtet und bearbeitet, so wie in regelmiissig jiihrlich zu bepflanzende Schlage mit passender Rotation eingetheilt sein. An Mutterstamirien miissen mindestens 2 Hochstamme, 2 Halbhochstiimme, 2 JJyramiden und 4 Forstobstbaume vorhanden sein, von welchen die Hoch- nnd Halbhochstamme in kleineren Garten zur Vormeidung von zu viel Schatten auch auf Zwergunterlagen gezogen werden konnen. 4. Der GemUsecultursind midestens3O°/o der bearbeiteden Gartenflache zu \vidraen, auf \velcher die fur das Klitna und ftir die einfache Hausmannskiiche passenden Geraiisearten cultivirt werden miissen. 5. Der Blurnencultur und iiberhaupt der Ziergaitnerei sind mindestens 5°/o der bearbeiteten Gartenflache einzuraunien. 6. Fiir audere Culturz\veige als Biumencultur, Forstcultur etc. nmss mehr nach Massgabe ihrer Wichtigk