Amtsblatt zur Laibacher Zeiluna. ^. 197. Donnerstag den 28. August 1851 3. 45». !, (I) Nr. ,7454. Kundmachung. In Gemäßh.'it der allerhöchsten Enlschlic« ßunh vom 2l. December !K5tt, hat an die Stelle der k. k. Kammerprocuraturen zu Gratz und Laibach und dcs Fiscalamtcs zu Klagexfurt, ei,-,e Behörde mit der Benennung k. k. F'naüz-! procuratur für die Kronländer Ltciermark, Kra'n , undKärnt.n, mit dem Sitze zu Gratz und nnt den exponircen Abthe-lung^n >n iiaibach und Klagenfurt zu treten. Die Finanzprocuratur ist mit erstem Sep-tember l. I. als solche consmuirt zu betrachten. Zum Vorsteher dieser Behörde und bei derselben zum Finanzprocurator haven Seine Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 16. Juli I85l, den Kammcrprocurator und Gubernlal-rath Oi. Joseph Schweighofer, mit dem mit dieser Dienstesstelle verbundenen Range und Charakter eines Obcrfinanzralhcs zu ernennen geruht. Das k. k. Finanzministerium h-.t zu Finanz-rathcn der Finanzprrcuratur die bisherigen F>6-caladjuncten Oi-. Friedrich Foßel und I)l. ^eorg Hladnig, Letzteren mit der Bestimmung der Dienstleistung bei der Expositur zu Klagenfurt, und den bisherigen Rcgistrator der stcierm. Kammcrprocu-ratur, Ignoz Pilz, zum Vorsteher der Hilfsäm-ter der genannten Finanzprocuratur ernannt, und die Geschäftsleitung der (zxpositur zu Laibach einstweilen dem k. k. Kammerprocurator Dr. Anton Debcllak bis zu einer weitern Bestimmung übertragen. Von der k. k- steirisch - illyrischen Finanz« Landes' Direction. G>'atz am 25». )luqust K>1. Kundmachung. Da die am II. August 1l^51 bei dem k, k. Steucramte in Gmünd vorgenommene Pachtvcr-steigerung des Ertrages der zwei We^ und Brücken-mauthstationcn Kremsbruck und Gmünd für das Verwaltungsjahr 187>2, und rücksichtlich für die Verwaltung^jahre 15«5H und 1654, nicht den entsprechenden Erfolg hatte, so wird zrn- Verpachtung des Erträgnisses der besagten zwei Mallthstationen für das AerwaltungSjahr 1^52, oder für die zwei Aerwaltungsjahrc 1^52 und 165,3, oder für die 3 Verwaltungsjahre 165»2, 1^53 und l854 unter den in der Kundmachung der hohen Finanz-Landes-Direction in Gratz vom 2U. Juni 1»5», Z. 12NU, (eingeschaltet ln die Amtsblätter der Klagenfurtcr Zeitung, Nr 81, «5 und ttu), festgesetzten Bedingungen am sechsten September 1851 bci dem k. k. Steueramte in Gmüno eine zweite Versteigerung mit dcm Ausrufspreise von Siebenhundert zwölf G u l d e n 15 kr. für die Sta tion Kremsbruck, und von Siebenhundert Achtzig sieben dulden 45 kr. für die Station Gmünd abgehalten werden, zu welcher die Ulltcrnchmer eingeladen werden. Hiebei wird übrigens bemerkt, daß der Weg- undBrückenmauth-station Gmünd nicht Eine BrückV, sondern Zwei Brücken erster Classe zur Gebührcneinhcbung zugewiesen sn,d. Die schriftlichen Offerte sind bis zum zweiten September 1s51 — 12 Uhr Mittags im Worstaudöburcau der k. k. Camera!-Bezirks-Verwaltung in KlagenMt zu überreichen. Die ^citation beginnt pünctlich um die zehnte Stunde Vormittags. K. k. Camera!-Bezirks-Verwaltung Klagenfurt am N5. August 185». Z7455,. u. ft) Kundmachung über Fourage-Lleferung. Von dem k. t. Karster Hufgestütamtc wild hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß der für das k. k. Karster Hofgestür zu Lippiza und Plöstranegg im Aerwaltungsjahre 1852 er-, forderliche Haferbedarf von beiläufigen 95M» i Mchen, im Wege der öffentlichen Concurrcnz, jedoch mit Beseitigung der ^icitation, unter nach-stchexdcn Bedingnissen werde beigesä)afft werden, und zwar: I. Muß dcr Hafer vollkommen trocken, nicht gcneht oder genässet, vom Staube rein, dickköi'Mg und mit keinen anderen Früchten vermengt, nicht dumpfig, ohne widkllichen Geruch, und jeder n.ö. gestrichene Mctzm im Netto-Gewichte wenigstens 46 Pfund schwer seyn. ! ! 2, Hat die Einlieferung in der oben bezeichneten Qualität in folgendeil Terminen zu geiche-hen, als: nach Lippiza !im Monate December 185)1 . UMN Metzen » » Jänner 1852 . IMM » » März » . NU>l> » » April „ . ,5U0 nach Prostran egg im Monate November !85l . I3W Mctzen » Jänner 1852 . KUM » » März >, . 1<>N0 » » ., ^lpril » . iiUl,,'i, gegen Elnpfangsdcstätlguna einzuliefern, welches Itt M. Quantum, oder die Caution, so lange von den, k. k. Hofgestütamte aufbewahrt wild, bis die betreffenden Haferparthien vollkommen eingeUefett sind. 7. Der Mindestbieter einer oder mehrerer Par? thien, oder des ganzen Quantums wird zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit sogleich bei Uebergabe seines schriftlichen und versiegelten Offertes verpflichtet, das k. k. Hofgestütamt hingegen erst nach crfolgtcr Ratification von Seite des hochlöblichcn k. k. Oberstallmcisteramtcs. Wird die Ratification verweigert, so wird auch dcr Mindcstbieter unter Rückstellung der eingelegten Caution seiner Verpflichtung enthoben. 8. Die Einlicfcrung einer übernommenen Ha-fcrparthie kann binnen dcs bezeichneten Termines auf ein Mal ganz, oder theilwcise geschehen, und verspricht das k. k. Hofgestütamt die bare Bezahlung jedesmal, nach Maß der erfolgten ganzen oder thcilweisen Einlicferung dergestalt zu leisten, daß der Lieferungsübcrnchmer mit Zuversicht darauf rechnen kann, vom 1. November 1tt51 angefangen, sogleich für jede eingelieferte Quantität sein Geld gegen classenmäßig gestäm-pel:e Quittung zu erhalten. 9. Das lU"/o Haferquantum, welches ein Lieferungsübcrnchmcr als Caution eingeliefert haben sollte, wird erst nach erfolgter gänzlicher Einlieferung der zu liefern übernommenen Par-thicn bezahlt werden. N>. Im Falle, als zwischen dem Lieferanten und dem k. k. Hofgestütamte in Betreff der Qualität ein Zweifel entstehen sollte, haben sich beide Theile dem Aus Spruche der dem Ablieferungsorte nächsten k. k. Bezirksobrigkeit, nämlich für Lippiza jener zu Scssana, und für Pröstra« negg der zu Adelsbcrg, welcher in diesem Falle dcr schriftliche Contract zur Einsicht mittzuthci-len kömmt, zu unlerzichcn. 11. Endlich wird der Uebernehmer eitur oder mehrerer Hafelparthien den classenmäßiycn Etäm-pel zu einem Contractexemvlare beizubringen hab,'n. 12. Sollte ein oder der andere Lieferungs-lungslustige vor der Concunenz-Verhandlung nähere Aufklärungen über vorstehende Büngnisse einholen wollen, so hätte sich derselbe mündlich oder schriftlich, im letzteren Falle aber mittelst frankirter Briefe an das k. k. Hofgc-stütamt zu wenden. !3. Endlich wird ausdrücklich bestimmt, daß die aus dem Lieferungsverlrage etwa entspringenden Rechtsstreitigkciten, das allerhöchste Hofärar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sicher-stcllungs- und Erecutionsschritte, bei demjenigen im Sitze des Fiscalamtcs befindlichen Ge, lichte, dem der Fiscus als Geklagter untersteht, durchzuführen sind. Lippiza den 20. August 1851. Z. lvO,j. (3) Hl. 2697. Edict. V'.'N dem k. k. Bez. Coll. Gerichle Wippach wird lü'emil össenliich tnr,d gtm^cht: <^5 l),,de «!« PI-2K«. 3. Imii l. ?., Z. 2697, Maii^, Wurve dcS Ioslpl) Kinne von i>6n«v, Gc» innndl Planina, dir Klage wlbtl den unbekannl wo befindlichen Icicob sgmo und dessen Erben, we« gen Aberkennung deö slgeiuhums der l,n Glundbuche 6. 73 , ciiigelra^enen '/,«, Kaufrecklshube angestlen>u, >vo'ul)rl tie TagsatzUl.u auf den 7. ^ior'em.^er l. I. Vormiilagö 9 Uhr bei dlesem Genchlc, unler dem An' hange Des §. 29 a. O. O., angeurdnel worden sey. Nachdem der Aufemhall ter VeNaglen unbekannt It, so Hal m^n denselben in der Persoi, des Franz slrU:, mil dem riefe Rechtssache mdnungSmaßig auk-gcira^en werden wird; dessen die Geklagten, bei Ver. rnndulig bcr gtfttzlichen Folgen, der ^lschelnung wc. gen oder der Ucbergebrmg dcr R'ch^s^c an den grdacklcn (illsaivr, oder um Namh"ft""chung eiließ <'!.dern Curators wegen, lurmil re'ständiget weiden. Wipp^ch am 3. Juni lsZl. Der k. k. Lancesgerichlzlalh-I),». Thomschitz. 484 Z. 458. a (I) Nr. 4972.! Kundmachung. Wegen Sicherstellung der dem Mindestfordernden zu überlassenden Lieferung der für das Lcnbacher Spital und Erziehlingshaus auf die Zeit vom I. November 185l bis Ende October 1852 erforderlichen Nictualien, Getränke und sonstigen Bedürfnisse, wird in der Amtskanzlei des hiesigen respicirenden Feldk'riegs «Commissariats, am alten Markt Haus. Nr. 2l im 1. Stock, am 15. September 1851 um 10 Uhr Vormittags eine Licitation abgehalten werden. L a i b a ct) e r Die n.'ioftn.°rn ÄNil.cl sinn: ^H^ Spital ^ung«- Mundsemmel ohne Milch ü 3 Loth . . Stück — gylw ^. dto dto « 5 „ . . „ — — 1700 dto dto .^ il „ . . „ — 20000 — dto dto 5 9 „ . . „ - 1,000 —> Halbweißcs Brot ü lU „ . . „ — I90U0 — dto dto i, 2« „ . . „ — 100in, ! 1000 gedörrte Zwetschken ....... „ — 1,00 — Kümmel........... „ — 20« 30 Krenn........... „ — , 30 > ^.^ __ Schnupftabak......... „ — j — — Blutegeln, mittlerer Gattung..... Stück 1500 j Eis............ Pfund _^ > — — ordinäre - Hemden . ...... Stuck — ! iWlttt 3000 „ Gatlien....... „ — 10000 3000 500 — Z' Handtücher........ „ — 28l0 30lw Z Sacktücher........ „ — , - 3000 «^ Kittel.......... „ — — 70 ^ ^ Zwilchhosen ...."'>-/' — — 70 Dz Fußfetzen.......» - " — ^ ^ 3l>00 ^5 Bandagen......... „ — j UM) ^ s Polster'überzüge ....... „ ^ ^^00 i — '. Spitalsktttcl........ „ ^- <»utt ^ Urinsiaschcn.......... „ — ,4tt > — tt Unzclchältige Medicinsiaschcn 1 vom „ — 1X0 > — ,2 dto dto ! weißen „ — 100 z — Lampengläftr.....,j Glase „ __ 80 ! — reines rohes Nicrcn«Kernunschlitt . . . Pfund 50 — < __ reines rohcs Echweinfilz ..... „ 400 — — gemeiner Honig........ „ 100 — Terpentin-Oel ........ „ 20 - ^ Leinöl« „ -........ „ 5 ' Baum: „......... " 25 ! reme rohe Gerste........ „ 300 ^ gemeinen Terpentin....... ,, ^^ "" ^" 3U Grad hältigcn Weingeist .... Maß 120 — z -^ N^dstdem ist bei 100 bis 200 Kranken das Barbieren und Haacschneiden zu besorgen. Das vorstehende Erfordsrniß ist nur annäherungsweise angenommen, die Lichrungs - Vcr-bindlichkelt lauter auf den wirklichen Bedarf. Von den, dem schnellen V.rderben nicht unterliegenden Artikcln haden die Licitanten Pro-bemnster mitzubringen, und vorzuzeigen; jene Muster, nach welchen geliefert wcrdm soll, wer. den beim Spital aufbewahrt und mit dem Sica/l des Ersteherö versehen. Sämmttlche G«^ gensiandc werden nach ihrer Eigenschaft entwe. der stückweise oder in niederösterrcichischem Maß und Gewicht geliefert. Hinsichtlich der, der amtlichen Satzung un-tcrliegellden Artikel wird auf Proccnten - Nach« lasse, hinsichtlich jener aber, welche keiner Saz-zung unterliegen, entweder auf festgesetzte, die ganze Lieferungsdauer gleichbleibende ßolNracts-Prcisc, oder auf die jeweiligen Mattlprc'lse, nach dem Verschleiße im Großen, auf Procentcn-Nachlässe verhandelt. l Zur Licitaticm wird Niemand zugelassen, der nicht vorher ein Vadium erlegt, welches für die Artikel d?s Backers mit fl., Fleischers mit fl., deöVittuali^'n-Lieferanfen mit fl., und Wasche«, Reinigunqmit st. frstgesctzt ist, welches denjenigen, die tlichts crstchcn, gleich nach beendeter 3icitatton zurückgestellt wndcn wird, von dcn Orstchern aber sogleich bcl Untci'ftrtlql.'ng des Licitations - Pro-tocolls auf die mit 10 Percent des Betrages dcr angenommenen ganzjährigen Lieferung der betreffenden Artikel bemessene Caution ergänzt und depusttitt werden muß. Diese Caution kann entweder in barem Gelde oder in k. k. Staatopapiercn, nach dem börscn-mäßigen Course, in einer Real-Caution, oder in einer Bürgschaft geleistet werden. Schriftliche Offerte werden unter folgenden Bedingnisscn angenommen und berücksichtiget: u) Dieselben müssen noch vor dem förmlichen Abschlüsse der mündlichen Licitation einlangen, versiegelt und mit dem bestimmten Vadium, oder Statt desselben mit dem Cassa-Erlagschein? belegt ftyn. !)) T>cr betreffende Off^rent hat in seinem Aner» bictungöschreiden ausdrücklich zu erklären, daß er in nichts von den bekannten Licitations-oder Contractsbedingungen abweichen wolle, vielmehr durch ftin schriftliches Offert sich cbcn so verbindlich mache, als wenn ,hm die Liclta-tionsbedingungen bei der mündlichen Verstci< gerung vorgelesen worden wä»cn, und er dieselben, so wie dasPrucocoll scldst, mitur.tcr-schricden hättc; somit hat c) der Offerent in dem schriftlichen. Offerte sich zugleich zu verpflichten, imFallc er Erstehcr bliebe, nach erhaltener ofsiciellen Kenntniß hievon, das Vadium zur vollen Caution unverzüglich zu ergänzen , und Falls er dieses unterließe, sich ganz dem richterlichen Verfahren und zwar so zu unterwerfen, als wenn er die Caution selbst erlegt und die Lieferung übernommen hätte; so daß cr also auch zur Ergänzung der Caution aus gesetzlichem W^'ge verhalttn werden kann. ci) In dem schriftlichen Offerte ist der Anbot mit Buchstaben auszuschreiben, und ein für allemal bestimmt auszusprechen, weil dieses Anbot als unabänderlich betrachtet Werden muß, und es dürfen e üicüatwn mit dem schriftliä'.en Offerenten, wenn er zugleich anwesend ist, und mit den sämmtlichen mündlichen Licitanten wieder aufgenommen, respcc« tivc fortgesetzt, und als Basis dieser fortge^ setzten Verhandlung das schriftliche Offert an» genommen. Ist der Offerent nicht persönlich anwesend, so wird diesem Offerte der Vorzug gegeben, d>e mündliche Lic,ration nicht mehr fortgesetzt, sondern auf Grundlage des Ofjvtt' anbotts der Contract abgeschlossen. l>) Ist dcr Anbot d'-s schriftlichen Offerentcn m>'t dcm mündlichen Bestbote gleich, so wird letzterem dcr Vorzug gegeben und nicht weiter mehr verhandelt. Der Contract ist für den Bestbieter gleich vom Tage des von ihm unterfertigten Licitationsprotocolls unwiderruflich, für das Aerar erst vom Tage der erfolg.-ten hohen Genehmigung verbindlich. Die weiteren Bedingnisse der öicitation kön^ nen von jcht an im Spitals-Gebäude während den gewöhnliche Amtöstunden eingesehen werden. Von den k. k. Pnnz Hohenlohe I?. Linien- Infanterie«Regiments - Wcrbbezirks - Commando, Laibach den 25. August 185l.