ARHIVI XXV (2002), št. 1 Žontaijev zbornik 57 UDK 930.25:27(436)"17" Zur Ordnung und Verzeichnung von Archiven der aufgehobenen innerösterreichischen Klöster zu Ende des 18. Jahrhunderts GERHARD PFERSCHY Die Schicksale der Archive der Jesuiten, die von Königin Maria Theresia 1773, und der beschaulichen Klöster in Innerösterreich, die von Kaiser Josef II. ab 1782 aufgehoben wurden, sind bisher nur in Ansätzen geklärt worden. Mit dem Schwerpunkt der Bestände des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs finden sich genauere Angaben, vorzüglich für Niederösterreich, auch mit Rekonstruktionsversuchen einzelner Archive, im verdienstvollen Beitrag über die Klosterarchive von Walther Latzke im Gesamtinventar dieses Archives.1 Über Innerösterreich konnte er weniger Aussagen machen.2 Vorher hatte sich bereits Simon Laschitzer mit dem Fragenkomplex der Behandlung der Bücher und Schriften der aufgehobenen Stifte und Klöster in unserem Raum befaßt.3 Doch widmete er sich letzten Endes stärker dem leichter faßbaren Umgang mit den Klosterbibliotheken.4 Während ihm für die Archive die Materialien des k.k. Cultus- und Unterrichtsministeriums, nämlich der Hofkanzlei beziehungsweise deren geistlicher Hofkommission mit ihren Weisungen an die Länderstellen und deren Anfragen und Berichten und weniger ergiebiges unvollständiges Material des Grazer Guberniums und der Landeshauptmann schaft Klagenfurt zugänglich waren, fand er allem Anschein nach wenig Zugang zu dem umfangreichen, wiewohl ziemlich zerworfenen Schriftgut der Staatsgüteradministration, das erst 1914 von der Finanzlandesdirektion Graz an das Statthaltereiarchiv Graz abgeliefert wurde.5 Diese Quellen gewähren Einblick, vor welche Schwierigkeiten Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs, hg. von L. Bittner, Band 3, Wien 1938, 293-691. Jesuitenarchive 324ff, besonders 347, sonst 35 lf und 358 sowie 661-678. Die Verordnungen über die Bibliotheken und Archive der auf- gehobenen Klöster in Oesterreich. In: MIÖG 2, Innsbruck 1881; Geschichte der Klosterbibliotheken und Archive Kärntens zur Zeit ihrer Aufhebung unter Kaiser Josef II. In: Carin-thia 73, 1883, 9ff. — Für hilfreiche Unterstützung habe ich meinen Kollegen Gemot Peter Obersteiner Karl Spreitzhofer und Peter Wiesflecker zu danken. Laschitzer, Verordnungen 420ff. Peter Klug, Die Archive der Finanzbehörden, 1. Finanzlandesdirektion Graz (mit Vorbehörden). In: Gesamtinventar des Steiermärkischen Ijandesarchivs, hg. von Fritz Posch (= Veröffentlichungen des Steiermärkischen Landesarchives 1), 1959, 303-308. die durchführenden Stellen -Gubernium, Filialkommission und Kameralgüteradministration-sich gestellt sahen, die Aufträge und Auflagen aus Wien umzusetzen. Daraus ergaben sich aber auch Einsichten zur Meinung Latzkes, daß in Innerösterreich "dank des bei der provinzialen Bürokratie stärker vertretenen konservativen Elementes" keine vorsätzliche Vernichtung stattgefunden habe und bei nahezu allen Länder stellen die Jesuitenarchive gut geordnet und verzeichnet aufbewahrt worden waren.6 Das dabei zutage tretende Widerspiel von praxisfernen Weisungen, persönlichen Unzulänglichkeiten, Karrierestreben und Ordnungsgrundsätzen möge dem verehrten Jubilar und Freund, der sich so erfolgreich mit der Institutionen- und Verwaltungsgeschichte befaßt hat, eine kleine Festgabe sein. Wie Laschitzer dargestellt hat,7 kam es bezüglich der Jesuitenarchive mit 17. September 1773 zu einem Hofdekret an die Länderstellen, wonach Manuscripte und Vormerkungen, welche de moribus, disciplina et correctione ihrer Geistlichen handeln, verbrannt werden sollten, ein früher Fall von Datenschutz, weil sie von keinem Nutzen seien, aber auch nicht in andere Hände fallen sollten. Diese menschenfreundliche Verordnung wurde von den Aufhebungskommissären anscheinend sofort durchgeführt, denn als am 4. Dezember diese Verfügung aufgehoben wurde und solche Schriften nunmehr versiegelt zur Einsicht nach Hof eingesendet werden sollten, hatte man in Graz und in Klagenfurt sie bereits verbrannt. Insgesamt gelangten in Innerösterreich die Jesuitenarchive gemäß Hofdekret vom 10. September 1773 an das Gubernium Graz und an die Landeshauptmannschaften in Klagenfurt und Laibach, Görz und Triest.8 Von diesen Archiven sollten Verzeichnisse angelegt und an die Hofkanzlei vorgelegt werden, damit eine Auswahl für die Hofbibliothek getroffen werden könne. Dabei hatte man aber weniger das gesamte Schriftenmaterial, als vielmehr Urkunden, Dokumente und Handschriften im Auge. Das Übrige sollte, soweit es für die Verwaltungszentrale entbehrlich schien, den Verwaltungen der Klosterarchive 347. Laschitzer, Verordnungen 404f. Laschitzer. Verordnungen 347. 58 Žontaijev zbornik ARHIVI XXV (2002), št. 1 einzelnen Herrschaften übergeben werden. Es scheint auch, daß man zunächst die erstere Gruppe herausgesucht und verzeichnet hat. Der Hauptteil der meisten Jesuitenarchive ist jedenfalls noch länger in Graz verblieben. Wieweit durch die Suche nach Urkunden und Handschriften die gute Ordnung der Jesuiten gestört wurde, darüber gibt es unterschiedliche Nachrichten. Die große Überforderung der Länderstellen und ihrer Registratoren brachten dann die Klosteraufhebungen Kaiser Josefs II. ab 1782, für deren Abwicklung mit 26. Juli 1782 bei der böhmisch österreichischen Hofkanzlei eine Geistliche Hofkommission angesiedelt wurde. Ihr entsprachen in den Ländern Klosteraufhebungskommissionen, die ab 13. August durch Geistliche Filialkommissionen ersetzt wurden.9 Den Aufhebungskommissären wurde aufgetragen, die Schlüssel zu den Archiven abzufordern und die Archivräume zu sperren und zu versiegeln. Dann schaltete sich der Präfekt der Hofbibliothek Gottfried Freiherr van Swieten ein, der seine Bibliothek wohl als Zentralinstitut auch für historische Forschungen ansah, und bemühte sich um diese Archive. Er wollte aber nur die wichtigsten Urkunden und Schriften an sein Haus ziehen, das heißt, eine Auswahl treffen. Dieser Auswahlgedanke lässt sich auch in anderen zeitgenössischen Handlungen erkennen, entweder wie bei van Swieten aus wissenschaftlichem Interesse, oder, wie bei den Verwaltungsstellen, nur nach dem Nutzen für die Verwaltung. Schließlich erreichte van Swieten mit 15. Jänner 1782 eine Verordnung an sämtliche Länderstellen, wonach man die vorhandenen alten Dokumente, Handschriften und Bücher in gute Verwahrung bringen und obsignieren lassen solle, damit sie nicht entzogen und verschleppt werden können. Sie sollen sogleich verzeichnet werden, die Verzeichnisse sind der Hofbibliothek zur Einsicht und zum Gebrauch vorzulegen, wie es bei der Aufhebung der Jesuiten gemacht worden sei.10 Als sich immer stärker die Überforderung der Kommissäre und ihrer Inventarisierungskräfte bei der Aufnahme der Archivalien herausstellte, entschloß man sich, diese Aufgabe zentral zu lösen. Mit Dekret vom 4. Mai 1782 wurden die Kreisämter angewiesen, sämtliche Bücher und Manuskripte der aufgehobenen Klöster wohlverwahrt an die Landes stelle einzusenden, wo dann ein Katalog verfaßt werden sollte, den man nach Wien senden werde.11 Für diese Katalogisierungen war es naheliegend, auf Geistliche der aufgehobenen Klöster zurückzugreifen, doch hatte man diesen gegenüber offensichtlich Vorbehalte. So legte eine Verordnung vom 7. Juni ausdrücklich fest, daß solche Geistliche zwar zur Katalogisierung von Büchern verwendet werden können, nicht aber zur Untersuchung (=Sortierung) und Consignierung von Urkunden. Die Anlage solcher Verzeichnisse geschah offensichtlich nur sehr zögerlich, weil zunächst nähere Richtlinien fehlten. Erst mit 23. September 1782 erhielten die Länderstellen mit kaiserlichem Rescript12 die Weisung, 1. Die Bücher der Universitäts- oder Lyceums-bibliothek der jeweiligen Provinz zuzuteilen, 2. alle Modelle, Maschinen und Instrumente an diese abzutreten, 3. die Bibliotheksduplikate zu versteigern und 4. was die Dokumente und Manuskripte betrifft "wären nach deren Sortirung jene, welche in das locale Wirthschaftsfach einschlagen, den Aemtern und respective Kammeral- Administratoren, welchen die unmittelbare Oberaufsicht über das Oeconomicum der Güter der aufgehobenen Klöster obliegt, zu verabfolgen." 5. Jene Dokumente und Manuskripte, "welche in die Fundation und Dotation der aufgehobenen Klöster einschlagen," wären, wie es mit den ehemaligen Jesuitenarchiven geschah, ordentlich zu sammeln und zur Verwahrung an-her einzusenden. 6. Jene Manuskripte, "so zu dem gelehrten Fache gehören," sind wie die Bücher unter die öffentlichen Bibliotheken zu verteilen. 7. "Von jenen Schriften hingegen, welche nichts als alte Kloster-Correspondencen, die von gar keinem Gebrauche sind, enthalten, ist sich gänzlich zu entledigen." Jedoch versteht sich 8. von selbst, daß bei den unter den Punkten 1 und 6 vorgesehenen Verteilungen das, was die Hofbibliothek für sich auswählt, nicht inbegriffen sein soll. Sie sind der Hofbibliothek auszufolgen und es sind über die zu verteilenden Bücher und Dokumente eigene Verzeichnisse anzufertigen und alles ist gegen ordentliche Empfangsbestätigung zu übergeben.13 Das bedeutete nichts weniger, als die Zerreißung aller Archive, wobei die Grundidee die Trennung in rechtlich relevante Schriftstücke, welche die Hofkammer beanspruchte, und in Verwaltungsmaterial war, das die Verwaltungsämter erhalten sollten. Was hingegen nur die innere Geschichte eines Klosters betraf, sollte skartiert werden, weil es ohne praktischen Nutzen schien. Als dritter Adressat trat die Hof- Laschitzer, Verordnungen 408f. 10 StLA Karton 661, R.u.K.Sach. Fasz. 204A, 17821 171 fol. 12. 12 StLA, wieAnm.10, fol. 16f. 11.. 13' Laschitzer, Geschichte 131. Läse hitzer. Verordnungen 416f. ARHIVI XXV (2002), št. 1 Žontaijev zbornik 59 bibliothek auf, die das "zum gelehrten Fache Gehörige" erhalten sollte. Was immer das auch im Konkreten heißen mochte, es war damit auch ein weiterer, ein wissenschaftlicher Wert eingebracht. Man darf zur Beurteilung nicht vergessen, daß damals die Bibliotheken als die eigentlichen Forschungsstätten galten. Vorläufig scheint jedoch nichts weitergegangen zu sein. Über Betreiben der Studienhofkom-mission, die für die Hofbibliothek sprach,urgierte die Hofkanzlei - Geistliche Hofkommission -mit 9. Dezember 1782 beim Gubernium die rasche Einsendung der Verzeichnisse der Bücher, Handschriften und Urkunden,14 worauf dieses am 28. Dezember den Bibliotheksdirektor Tomi-cich zur Einsendung der Bücherkataloge aufforderte. Gleichzeitig berichtete die Grazer Geistliche Kommission an die Hofkanzlei, man habe die Schriften in den Archiven versiegelt zurückgelassen, da man nicht zum Durchsehen, noch weniger zum Verfassen eines ordentlichen Verzeichnisses im Stande gewesen sei. Deshalb wird auf "hinreichende Zeit" die Einstellung von vier Wochenschreibern zur Anlage eines ordentlichen alphabetischen Verzeichnisses beantragt. Das wurde am 8. Feber 1783 bewilligt, doch sollten Bücher und Urkunden von einem "beeidigten" Beamten vorgelegt werden, damit nichts entzogen werden könne.15 Nun war Graz wieder am Zug, die Sache ernstlich anzugehen. Schon am 20 Feber erhielt die Kammergüterinspektion den Auftrag, die gesamten Schriften nach Graz in ein "eigents bestimmt werdenden sicheres Ort" zu überbringen.16 Gleichzeitig berichtete die Geistliche Kommission der Hofkanzlei, daß die Aufgabe der Verzeichnung die Kameralgüterinspektion "wegen ohnehin überrhaufter Arbeit" nicht übernehmen könne und meinte, daß dazu ein "tüchtiger, der Lesung der alten Schriften wohl kündiger, und die Wichtigkeit der alten Documenten reiflich entscheidender Mann erforderlich seye." Dazu schlug man den "derzeit quieszierenden ständischen, bisher mit 550 fl besoldet gewesenen, nunmehr aber in seinem Gehalt heruntergesetzten Registratursadjuncten" Joseph de Visa17 vor "als einen zudiesemmittels mehrerer höchsten Resolutionen selbst erklährten beträchtlichen Geschafft in Rucksicht seiner besitzenden Sprachen, Geschicklichkeit und Bescheidenheit tauglichen Mann. Es sollen nur zwei Wochenschreiber angestellt werden, statt der beiden Weiterenmöge de Visa 4 fl bekommen, was die Hofkanzlei dem innerösterreichischen Gubernium am 22. April 1783 genehmigte, nicht ohne hinzuzufügen, daß die Filialkommission trachten solle "damit die 14 StLA, wieAnm. 10, fol. 20. 15 StLA; wieAnm. 10, fol. 25. 16 StLA. wie Anm. 10, fol. 26f. 1 7 Joseph de Vissa et Sabassi, in den Quellen stets "de Visa" genannt. Verfassung dieser Verzeichnisse möglichst befördert werde."18 Sofort wurde die Geistliche Filialkommission aktiv und forderte am 8. Mai den Rat und Kameralgüterinspektor Joseph Hammer auf, de Visa zu beauftragen, dieses Geschäft schleunigst "an sich zu nehmen" und mit Hammer das Einvernehmen herzustellen, ferner als Wochenschreiber ihm den Gubernial Kanzlei Accessisten Leopold Freiherrn von Türndl und den Gubernial- Registratursoffizianten Karl Straub beizugeben. Gleichzeitig erging ein Einstellungsschreiben an de Visa mit dem Beisatz, er habe monatlich einen "kurzen Elenchum", was gearbeitet wurde, vorzulegen, und ein Anstellungsdekret an Karl Straub und Frh. von Türndl, die beide an de Visa angewiesen werden. Straub brachte übrigens schon Erfahrung mit, denn er hatte vom 19. November 1781 bis 28. Mai 1782 die Ordnung und Verzeichnung der Kärntner Jesuitenschriften zustande gebracht und war darauf von der Kärntner Landeshauptmannschaft damit beauftragt worden, Verzeichnisse über die zurückbehaltenen, das heißt nicht für Wien verzeichneten, Urkunden und Akten nach den Herrschaften anzufertigen, damit man sie dann jeder Herrschaft gegen Rezepisse zuteilen könne.19 De Visa übernahm von Hammer am 16. Mai die Schlüssel und begann mit den beiden Wochenschreibern am 19. Mai mit der Arbeit.20 Die ihm bei diesem Anlaß erteilte Instruktion war mir nicht feststellbar, ist aber, falls nicht wörtlich so doch dem Sinne nach, in einem Bericht seines Nachfolgers Herz enthalten, überschrieben mit "Pflichten und Geschäfte des Archivars zur Bearbeitung der Klosterarchive: "21 1. Lesung aller Urkunden ohne Rücksicht auf inneren Gehalt, 2. Extrahierung des Inhalts und Rubrizierung desselben nach dem treffenden Inhalt, 3. Separation der Urkunden in Realitätssachen -Fundationssachen, 4. Absendung der Urkunden in Realitäts Sachen an die Wirtschaftsämter mit Konsignation der abgesendeten gegen Rezepisse, 5. Absendung der Fundationsbriefe an die k.k. Hofkanzlei mit Konsignation gegen Rezepisse zur Bewahrung im Diplomatarium zu Wien, 6. Die Reinigung der Klosterarchive von unnützen Papieren. Daß de Visa neben diesen Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten auch für weitere Registratursbedürfnisse herangezogen wurde, ergibt die anschließende Punktation der außerordentli- 18 StLA, wie Anm. 10, fol 31, zum folgenden fol. 32ff. 19 Simon Laschitzer; Die Archive und Bibliotheken des Jesuiten-collegiums in Klagenfurt und der Stifte Eberndorf und Mill-statt. In: Carinthia 72, 1882, 8f. 20 StLA wie Anm. 10, fol. 201. 21 StLA, FLD K. 303, 2. VI. 1792. 60 Žontaijev zbornik ARHIVI XXV (2002), št. 1 chen Geschäfte und Arbeiten "die dem Archivar noch auf gedungen worden:" 1. Für das Fiskalamt Extrakte machen aus 20-30 Urkunden, die zur Entscheidung des Juris dienen, 2. Deutsche und lateinische mit gothischen Karaktern geschriebene Urkunden der grauen Vorzeit rein und leserlich abschreiben, 3. Diese Urkunden in das Deutsche übersetzen, 4. Die "raisonirten Commentair" aufstellen, warum der Archivar aus der alten "Feudal Sprache" die Terminos Documenti gerade so und nicht anders übersetzt habe, 5. Transsumpte oder genaue Kopien des alten Dokuments an die Wirtschaftsämter abschicken, 6. Die in den Kanzleien und Registraturen der Staatsämter aufgefundenen Kopien der Urkunden mit den Originalien kollazionieren und auch zertifizieren als concordante - oder die Lese- undf Schreibart verbessern, 7. Aus den bearbeiteten Urkunden jene aufsuchen, welche das Fiskalamt, die Kammeradministration, das Wirtschaftsamt, die Hofkanzlei, die Hofbibliothek angefordert hat, 8. Aus den noch nicht bearbeiteten - also noch nicht gelesenen - nicht extrahierten Akten der in Haufen liegenden Urkunden eine einzige Reihe, oder eine Historische Reihe von mehreren Urkunden aufzusuchen, die das Jus Decimandi - oder venandi - oder ein Ähnliches bestätigen sollen, für das Gut, dessen Akten in Depot bei den Archiven zur Bearbeitung seit der Aufhebung liegen. De Visa hat, auch wenn man die etwas polemischen Aussagen seines Nacchfolgers kritisch betrachtet, die wichtigen Urkunden und Schriften verzeichnet und der Hofbibliothek auf Anforderung zugeleitet, ferner das Übrige zu verzeichnen begonnen. Offensichtlich ordnete er die Archive der einzelnen Klöster und ließ sie jeweils in ein Repertorium eintragen, ohne auf die unterschiedlichen Gülten und Herrschaften, die ein Kloster einst besaß, Rücksicht zu nehmen. Es ist zu vermuten, daß bei der raschen Suche nach den Urkunden und Dokumenten einzelne Klosterbestände in Unordnung gerieten, jedenfalls wird später gesagt, de Visa habe fallweise einzelne Stücke falschen Klöstern zugeordnet. In welcher Verfassung die Archive der Jesuitenkollegien waren, ist nicht genau feststellbar, da steht der Aussage seines Nachfolgers Herz, alle Archivalien wären völlig durcheinander gewesen, die Meinung gegenüber, sie wären 1782 noch wohlgeordnet gewesen. Anderseits erklärte sein Nachfolger Herz 1798, de Visa habe vom Gubernium jedes herrschaftliche Archiv, gemeint ist jeweils ein Klosterarchiv, einzeln ohne Verwirrung und Vermischung mit anderen Archiven erhalten, weshalb er leicht und sicher jede Herrschaft in die chronologische Ordnung legen konnte. Sonstige Nachrichten betonen aber, daß de Visa die Archivalien eines Fonds nach der Sortierung einfach mit Buchstaben und Nummern signieren und fortlaufend in ein Repertorium eintragen ließ, die Anfertigung von Indexbänden dazu, die der zweite Arbeits schritt gewesen wäre, aber angesichts der Fülle des zu verzeichnenden Materials unterließ. Mir war es nicht möglich, festzustellen, ob de Visa über die Instruktion von 1783 hinausgehende Vorschreibungen über die Art und Weise der Verzeichnung erhielt. Jedenfalls sollte es sich später, als man an den Verkauf einzelner Güter und Gülten ging, als hinderlich zeigen, daß von de Visa nur nach Klöstern geordnet und verzeichnet worden war. 1797 wird gesagt, daß seine Protokolle weder chronologisch noch alphabetisch geordnet waren, er habe aus den gesamten Herrschaften oder Gütern "ein einziges Corpus" für jedes Stift oder Kloster geformt.22 Die Übernahme der Urkunden durch die Hofbibliothek vollzog sich in zwei Schritten. Zunächst erhielt sie die angelegten Verzeichnisse, auch Elenche genannt, zur Auswahl dessen, das sie für wichtig hielt, eingesendet. Darauf forderte sie mittels der Urkundennummern die zu übergebenden Stücke an und erhielt sie ausgeliefert.23 Die Ablieferungen an die Hofbibliothek scheinen 1786 bereits abgeschlossen gewesen zu sein. Dabei fällt auf, daß aus Graz sehr umfangreiche Abgaben angefordert wurden, wie beispielsweise ein erhaltenes Verzeichnis der Urkunden des aufgehobenen Stiftes Seckau aus etwa 1786/87 zeigt, die für die Hofbibliothek anverlangt wurden. Bis auf sieben Urkunden, die bereits am 14. Dezember 1785 an die innerösterreichische Kameralgüteradministration abgegeben worden waren und Nr. 170, die auf deren Anordnung vom 16. November 1786 zurückbehalten wurde, sind alle "geistlichen Sachen" abgegeben worden. Von den "Realitäten-Sachen" wurden auf Anordnung dieser Stelle vom 16. November 1786 die Nr. 1161, 1324 und 1335 zurückbehalten, während ungefähr 1900 Nummern abgeliefert wurden, sodaß insgesamt etwa 2230 Positionen nach Wien wanderten.24 Es ist auffällig, daß von anderen Ländern nur eine kleine Auswahl angefordert worden ist. Bei der Beurteilung dieser Angaben ist freilich zu berücksichtigen, daß daneben auch die Klosterbibliotheken zugunsten der Hofbibliothek und der öffentlichen Länderbibliotheken angefordert wurden, wobei übrigens anfänglich von Büchern und Handschriften die Rede war. Überhaupt zeigt sich eine gewisse begriffliche Unschärfe, da man 22 StLA Staatsgüterakten K. 303, Turzansky am 29. November 1797. 93 Latzke, Klosterarchive, 351. 24 StLA, FLD Staatsgüterakten K. 303. ARHIVI XXV (2002), št. 1 Žontaijev zbornik 61 beim Archivgut von "Urkunden und Dokumenten," von "Urkunden und Schriften", von "Urkunden und Handschriften", nur selten aber von Akten sprach, später aber meist als Oberbegriff einfach "Urkunden" schrieb. Auch können wir nicht feststellen, welche und wieviele Schriftstücke sich unter einer Protokollnummer verbergen. Wie weit unter de Visa bereits Übergaben an die Domänenverwaltungen erfolgten, bleibt unklar. Jedenfalls scheinen die Arbeiten sich als viel aufwendiger herausgestellt zu haben, als ursprünglich erwartet worden war. Die Hofkanzlei wurde 178 8 ungeduldig und forderte knapp vor Weihnachten am 19. Dezember das innerösterreichische Gubernium auf, die Gründe darzulegen, warum diese Angelegenheit nicht beendet sei.25 Nun wurde das Gubernium, das die Sache bisher dem Archivsadjunkten de Visa überlassen hatte, aktiv und sandte diesem ein Verzeichnis der aufgehobenen Klöster mit dem Auftrag, anzuzeigen, von welchen er die Dokumente erhalten habe, welche bereits bearbeitet wurden und von welchen kein Gebrauch mehr zu machen sei. Ferner wies es für Kärnten und Krain die Staatsgüterbeamten an, die verwendbaren vorhandenen Dokumente an das jeweils zuständige Kreisamt auf billigstem Wege zu senden. Der Hofkanzlei berichtete es am 11. April 1789, daß laut Ausweis des Archivsadjunkten nur mehr von einigen steirischen aufgehobenen Klöstern die Urkunden zu bearbeiten wären und deren Bearbeitung sobald immer möglich abgeschlossen werde. Weiters berichtete es, daß die bereits verzeichneten Urkunden, von denen die Studienhofkommission schon die ausgewählten Stücke erhalten habe, gehörig abgeteilt wurden und man die Staatsgüterverwaltung angegangen sei, sie zu übernehmen und an die Domäneno-berbeamten abzuschicken. Das Kreisamt in Klagenfurt habe hingegen noch keine entsprechenden Angaben machen können. Die Aufhebung-sinventarien lägen teils bei der Staatsgüterverwaltung, teils bei der Buchhalterei zum Amtsgebrauch, deshalb könne nicht erhoben werden, in wessen Verwahrung die Dokumente gegeben wurden und ob sie von den Aufhebungskommissären consigniert worden sind. Das Gubernium kündigte noch an, über die beiden Kreisämter nachträglich zu informieren. Außerdem wird angekündigt, zu Ende jedes Monats als Nachweis des Fortganges der Arbeiten die Elenche vorzulegen. Die Kameraladministration Graz kümmerte sich zu dieser Zeit auch verstärkt um die Einrichtung von Kanzlei, Registratur und Archiv bei allen ihr unterstehenden Gütern, wie eine diesbezügliche Ordnung von 1787 zeigt.26 Zum folgenden Laschitzer, Geschichte, 135f. Vgl. G. Pferschy, Eine frühe Kanzlei-, Registratur- und Archivordnung für Kameralgüter. In: Kärntner Landesgeschichte und Archivwissenschaft. FS für Alfred Ogris zum 60. Geburtstag. Hg. Wilhelm Wadl (= Archiv für vaterländ. Geschichte Sie enthält für die Registratur ein auf Sachgruppen aufgebautes Ordnungssystem, das nach Anordnung und Anwendung der Gesetzegegliedert war. Es gliederte in 24 Sachgruppen, denen 24 Fächer in Kästen entsprachen. De Visa, auf dessen Erfahrung als Registratur sbeamter man sich in Graz anscheinend verließ, hatte vier Standortwechsel des Klosterarchivs zu bewältigen. Zunächst war dieses im Grazer Jesuitenkolleg, Bürgergasse 2, untergebracht, dann im Kameralhaus, heute Burggasse 3, dann im Seckauerhof und endlich im Landhaus, wo der Boden als Depot diente.27 Eine der ersten Aufgaben seines Nachfolgers Herz sollte es 1792 werden, das Archiv neuerlich, und zwar in das Generalseminar, heute Bürgergasse 2, zu übertragen, nachdem ein Plan des Guberniums, es in die Lycealbibliothek zu übersiedeln, sich als nicht möglich herausgestellt hatte, da diese nur einen einzigen Saal, die alte Universitätsaula, als Heimstatt hatte. Über die Leistungen von de Visa gibt ein Verzeichnis der von ihm bearbeiteten Archive Auskunft,28 das folgende Fonds anführt: Dominikanerinnen in Graz, Mahrenberg und in Studenitz, Karmelitinnen in Graz, Klarissen in Graz und im Paradeis, Nonnen zu Goß, Salesian-erinnen in Marburg, Chorherren in Pöllau, Seckau, Stainz und Rottenmann, Benediktiner in St. Lambrecht und Mariazell,29 Zisterze Neuberg, Kartause Seitz, Dominikaner in Pettau und Neukloster, Trinitarier zu Graz, beschuhte Augustiner in Graz und Hohenmauten, Pauliner und Karmeliter in Graz. Ferner scheinen von ihm auch die Jesuitenarchive Kollegium Graz und Herrschaft Talberg teilweise bearbeitet worden zu sein, wie später angegeben wurde.30 Daß dann noch verschiedene von ihm nicht oder falsch zugeordnete Archivalien nachzuordnen waren, zeigt uns, wie weit die ursprüngliche Ordnung einerseits durch die Sortierungen, aber auch durch die mehrfachen Übersiedlungen gelitten haben mußte. De Visa dürfte spätestens Mai 1792 ausgeschieden und in den Ruhestand getreten sein, denn am 13. Mai übernahm sein Nachfolger Abbé Augustin Herz von ihm die Schlüssel zum Archiv. 1808 wird er als bereits verstorben erwähnt.31 Neben seiner Tätigkeit war aber auch das Kreisamt Klagenfurt aktiv gewesen. Das Gu- und Topographie 84) Klagenfurt 2001, 619-626. "in Herz an das Gubernium am 20. März 1798. StLA, wie Anm. 24. 28 StLA, wie Anm. 24, 10. Dezember 1794. 29 St. Lambrecht war nur 1786-1802 aufgehoben, die Herrschaft Mariazell blieb es, nur Kirche und Pfarre wurden zurück gegeben. 30 Turzansky am 29. November 1797, StLA, wie Anm. 24; Talberg scheint dann noch sowohl bei Herz wie bei Turzansky als von ihnen bearbeitet auf. 31 Bericht Empergers vom 25. Feber 1808, StL, wie Anm. 24. 62 Žontaijev zbornik ARHIVI XXV (2002), št. 1 bernium übersandte am 27. Juni 1789 der Hofkanzlei die von diesem vorgelegten Urkundenverzeichnisse der Klöster Griffen, Viktring, Dominikanerinnen Maria Loretto und ein Verzeichnis der Manuskripte von St. Paul, die nach Gebrauch durch die Hofbibliothek am 11. November wieder zurückgeschickt wurden,32 nachdem eine geringfügige Auswahl getroffen war. Gegen die Auslieferung von Archivalien erhob die Landeshauptmannschaft keine Einwände, denn es handle sich um alte, rechtlich nicht mehr relevante Urkunden, die als literarische oder historische Dokumente anzusehen sind, und um Bücher und Manuskripte, welche Schriften Verfassung, Geschichte und den Einfluß des aufgehobenen Ordens beinhalten.33 Insgesamt sind die Originalurkunden aus Kärnten meist 1787-1791 verzeichnet und der Hofbibliothek zur Auswahl angeboten worden. In der Steiermark hingegen ist von einer Mitarbeit der Kreisämter wenig zu erkennen, hier war eben das zentrale Grazer Klosterarchiv die Verzeichnungsstelle. Fragen wir, wie groß die Bestände des Klosterarchivs beim Austritt von de Visa waren, so erhalten wir nur widersprüchliche Nachrichten. Zugleich zeigt sich wieder eine gewisse Unscharfe der wechselnden Bezeichnungen. Ein Verzeichnis vom 24. August 1792 über die im Klosterarchiv vorgefundenen Stücke führt an: 39 Schiebladen von No. 1 bis in 2000, 215 Positionen, 110 Pakete mit Urkunden, fünf Kisten mit Urkunden, 75 Bücher (Rechnungen, Urbarien, gerichtliche Handlungen, Copien etc.). Eigenhändig von Herz hinzugefügt: "Den 30ten November sind die 3 Kisten in 25 Schiebladen ausgeleert und übertragen worden, also sind 215 + 25 = 240 Schiebladen mit Urkunden." Am 20. März 1798 erklärte Herz hingegen, von de Visa "279 Kisten und Schiebladen, 219 Paqueten, 24000 zerrissene durchaus auf dem Boden liegende Fasciculn übernommen und übertragen" zu haben. Dessen Nachfolger Turzansky sagte am 29. November 1797 dagegen, Herz habe von de Visa 110 Pakete mit 2349 Urkunden übernommen, wobei manche Zahl vier bis fünf Pakete umfaßte.34 Es ist also von Kisten, Schiebladen, Paketen und Faszikeln als Behältnissen die Rede, wobei zumindest späterhin die bearbeiteten Stücke zu Faszikeln zusammengefaßt wurden. Ein allfälliger Schlüssel zur Umrechnung ist mit leider nicht bekannt geworden. Nach de Visa wurde das Klosterarchiv einem Mann anvertraut,35 den man heute als Querein-Steiger bezeichnen würde. Es war der Professor der Philosophie und Bibliotheksdirektor Abbé Augustin Herz,36 der dem Gubernium aufgefallen Laschitzer, Geschichte 140. Laschitzer, wie Anm. 19,6. 34 Alles StLA, wie Anm. 24. 35 Dekret vom 12. Mai 1792, StLA, wie Anm. 24. Herz war seit 1788 in der Lycensialbibliothek tätig und wurde war, weil er 1788 zwei Urkunden aus der "gothis-chen Sprache und Schrift" abgeschrieben, ins Deutsche übersetzt und erläutert hatte. Es waren dies die Dotation des Stiftes Admont von Erzbischof Konrad von 1139 und jene des Neuklosters von Kaiser Friedrich Barbarossa von 1492 (!). Noch immer war dem Gubernium der Unterschied der personellen Voraussetzungen zwischen Bibliothek und Archiv nicht klar geworden. Herz selbst erstattete am 2. Juni 1792 einen Bericht über das Archiv, in dem er die Inven-tierung für unmöglich erklärte, weil die noch unbearbeiteten Akten "in ungeheuern Massen gehäuft, ja zerstreut liegen. Im übrigen bewegte er sich der oben wiedergegebenen Hofinstruktion von 1783 entlang und qualifizierte ihre Vorgaben als mühsame Arbeiten, "die wissenschaftliche Kenntnisse voraussetzen," aber möglich sind. Die achte und letzte der außerordentlichen Aufgaben, das Heraussuchen einzelner Urkunden aus den noch nicht bearbeiteten erklärte er dagegen für unnatürlich und unmöglich und bat mit der Wendung "Der Emigrant muß es sich gefallen lassen, weil die Güter konfisziert sind. Ich, der ich kein Emigrant bin," ihn davon zu dispensieren.37 Er wolle nicht wie de Visa antworten, "daß nach aller angewandten Mühe die verlangte Urkunde nicht gefunden werden könne." Selbstbewußt wollte er die Instruktion für das ganze "Manipulationsgeschäft" selbst entwerfen und zur Revision vorlegen. Weiters sollen die beiden Schreiber mit 30 Kreuzer Taggeld beibehalten werden. Als Gehalt erbat er 1 fl. täglich, also 356 fl Remuneration - nicht Diurnum, das wohl gegen seine Ehre gewesen wäre. Er konnte auch erreichen, daß am 28. Juli 1797 die Vorschrift der Trennung in Realitäts Sachen und Fun-dationssachen aufgehoben wurde, da sie zu zeitaufwendig sei.3® Herz hat, wie die Zahlungen beweisen, bis Ende 1794 etwa 4500 Stück bearbeitet bzw. bearbeiten lassen, für die er pro 1000 Stück 200 fl Remuneration bekam. Allerdings sah er sich als Verwaltungsunkundiger vor größeren Schwierigkeiten. Die Aufteilung nach Gütern konnte er ohne Güterverzeichnis nicht machen. Daher konnte er auch keine chronologische Leguung durchführen. Deshalb schritt er zur alphabetischen numerischen topographischen Methode, die auch in anderen Archiven nach Herkommen und Praxis üblich sei. Alphabetische Archivindices gab es genug, zum Beispiel Mauerbach und die Klarissen zu St. Nikola zu Wien.39 Zur Befriedigung der Verwaltungsämter, am 11. August 1785 zu deren Direktor ernannt. Franz Krones, Geschichte der Karl-Franzens- Universität in Graz. 1866, 112 und 602. in StLA, wie Anm. 24, dort auch die Nachweise zum folgenden. 38 Erwähnt im Gubernialerlaß .an Herz vom 24. März 1798. 39 C. Böhm, Die Handschriften des kais. u. kgl. Haus-. Hof- und Staatsarchivs. 1873, 61 Nr. 275 und 63 Nr. 288. Herz selbst verwies auf das Rektifikatorio. ARHIVI XXV (2002), št. 1 Žontaijev zbornik 63 die stets nach Gütern und Sachen anfordern, führe diese weniger aufwendige Methode rascher zum Ziel. Das Gubernium hatte zunächst noch Respekt vor dem Bibliothekar und erklärte ihm am 10. Dezember 1794 zu den vorgelegten Re-pertorien nur sanft, "daß dies allgemeine Reper-torium nicht ganz zweckmäßig, aber doch wegen der Lager der Dinge fortzuführen seye." Nach dem Ende der Separation der Urkunden nach Gütern und Verwaltungsämtern könne ja ein Wochenschreiber unter seiner Anleitung das Weitere erledigen, womit Herz seine Methode bestätigt sah. Erst 1794 kam ihm die Idee, aus Urbaren, Registern und Rechnungen einen alphabetisch geordneten Handbehelf erarbeiten zu lassen, der freilich den jüngsten Stand nicht bringen konnte. Das Gubernium reagierte auf seine Rückfragen kaum. Es war den fachkundigen Registrator de Visa gewohnt und sah sich im einzelnen wohl auch manchmal überfordert. Sein Mitarbeiter Turzansky wandte sich dann Mitte April an einen Herrn Saranz von der Güterverwaltung, von dem er ein Verzeichnis der Verwaltungsämter erhielt. In seinem Gesuch um Auszahlung seiner Remuneration, in dem er den Zustand des Archivs aus seiner Sicht darstellte, äußerte Herz auch seine Separationsgrundsätze.40 Er unterschied grundsätzlich: A. Urkunden, Dokumente, Instrumente, Akten, die in das Protokoll der 18 Herrschaften nach 18 Rubriken aufgenommen werden, wie etwa rechtliche Urkunden. B. Urkunden fremder Dominien, die beigemischt sind. C. Stücke, die eine Aufnahme in das Protokoll nicht verdienen, "also zum Wust und Makulatur weggeworfen worden," was zwei Drittel des Archivs ausmacht. D. Stücke, die einen historischen Wert als "Antiquitates" haben, die in das gelehrte Fach, nicht aber in das lokale Wirtschaftsfach - "Fundationes aut Dotationes" gehören und an die Provinzialbibliothek zu verteilen sind. Nach diesen Grundsätzen habe er in folgende Klassen separiert: 1. Domestica Societatis, 2 Kisten, 2. Generaba und Rescripta - gedruckte und geschriebene Gesetze und Verordnungen, 3. Montanistica von den Kollegien Judenburg und Leoben, solange sie Anteile der Eisen-kompagnie in Eisenerz und Steyr hatten, 4. Alle Ablaßbriefe, 5. Miscellanea, 6. Alle Verhandlungen in Ecclesiasticis, solange der Rektor des Grazer Kollegiums Rektor von Mills tatt war, 7. Akten, die Oberpettau und den Verkauf dieser Herrschaft an die Grafen Leslie betrafen und viele Antiquitates enthalten vom Jahre 1600, 8. Alle landständischen Patente und Schreiben. Diese acht Klassen sollen wegen der "seltenen merkwürdigen Inhalte" an die Provinzialbibliothek geschenkt, oder könnten zum Teil, wenn das Gubernium streng sein will, wie Nr. 3, 5, 7, vertilgt werden. Nach dieser Separation sei die Einteilung und nach dieser die Protokolle angefertigt worden. Soweit post festum Abbé Herz. Offensichtlich blieb ein Großteil noch zu tun, denn der zur Durchsicht liegende Wust und Makulatur, zwei Drittel des ganzen Archivs, müßte von ihm noch gelesen werden, bevor er den Unwert für Ökonomie und Rechtstitel feststellen und diese Unwerten zum Wegwerfen bestimmen könne. Sein Dilemma klingt an, wenn er die rhetorische Frage stellt, wie er das hätte bewältigen sollen: Die zu den einzelnen Herrschaften gehörenden Urkunden zuerst in einen Haufen zusammensuchen, dann alle für jede Herrschaft in einen Haufen legen, dann alle chronologisch reihen, die Realitäts- und Funda-tionssachen nach einem "zuverlässigen Maßstab" einteilen, ein chronologisches Elenche über jede der 18 eigenen und 24 fremden Herrschaften verfassen und dazu ein Namenregister anzufertigen. Wie immer bei personellem Wechsel versuchte der jeweilige Nachfolger grell den schlechten Zustand und die herrschende Unordnung anzuprangern und die angewendeten Methoden des Vorgängers als falsch und seine Arbeit als fehlerhaft hinzustellen. Auch Herz hatte sich noch 1797 über das übernommene Durcheinander beklagt: "Unglaublich ist die Verwirrung, in welcher die Archive der Jesuitengüter auf dem Boden des Landhauses geradezu ausgeschüttet, zerstreut und in Einander gemischt...in unordentlichen Haufen aufgethür-met da lagen." Bald sollte sein Nachfolger ebenso schweres Geschütz auffahren. Ab 1793 lief eine Untersuchung der Lyceal-bibliothek durch den Lycealprofessor Josef Alois Jüstel, der am 22. Dezember 1795 der politischen Landesstelle ausführlich über den Zustand der Bibliothek berichtete. Während der folgenden amtlichen Untersuchung wurden Jüstel am 24. Juli 1796 Schlüssel und Aufsicht über die Bibliothek zuerkannt, worauf Herz Ende Juli nach Wien abreiste. Die weitere Untersuchung fiel so negativ aus, daß Herz Ende Juli 1797 als Bibliotheksdirektor in Pension geschickt wurde. Unter den Fehlleistungen, die man ihm vorwarf, war, daß er bei Übernahme der Bücher aus den Klosterbibliotheken keine kursorische Beschreibung machte, kein Bücherkatalog vollständig war, es keinen Katalog der Manuskripte und keine Evidenz über Ausleihungen gab, ferner willkürliche Ankäufe statt Fortsetzung vorhandener Werke, ferner Trägheit, Untätigkeit, unverschämte Plauderei und Unwissenheit.41 40 StLA, wie Anm. 24, 15. Dezember 1797. 41 Kranes Universität, 117 486-488. 64 Zontaijev zbornik ARHIVI XXV (2002), st. 1 Ab 11. Feber 1795 kam als neuer Wochenschreiber der pensionierte k.k. Rittmeister Paul Erasmus von Turzansky in das Klosterarchiv, ein sehr tatkräftiger und systematischer Arbeiter, der seinen Vorgesetztem bald kritisch betrachtete. Herz, der selbst die Jesuitenarchive bearbeitete oder arbeiten ließ, war bestrebt, ihn nicht zu sehr in Interna einzuführen und gab ihm zur Einführung, wiewohl eine Gesamtsortierung nötig gewesen wäre, nur ungefähr 60 Schiebladen zu sortieren, die zwischen Türe und Ofen aufgetürmt, dann auf, um und unter den Tischen standen. Laut Turzansky ging es Herz angeblich nur darum, rasch hohe Stückzahlen verrechnen zu können. Weiters berichtet Turzansky: "Herz hob aus den Faszikeln die Originalien heraus, gleichwie er auch mir eine solche Anleitung beim Antritte gab. Ob aber die geöffneten Faszikel allemal wieder zusammengebunden worden seyn, das stehet dahin. Daher ist es kein Wunder, wenn alle Prozesse, absonderlich bey der Herrschaft Herber-storff, allwo es die meisten gab, zerstreuet..." Am Anfang kam Herz drei oder vier Tage nachmittags in das Arbeitszimmer, las aber nur die auf seinem Tisch liegenden Verordnungen, Bullen, Breven und gedruckten Patente, während Turzansky sortierte, hernach war er selten zu sehen. Im Frühjahr 1796 verbrachte er während einiger Tage die ganze Dienstzeit dort, setzte sich an das Fenster und las Romane. Vermutlich hatten die in der Bibliothek laufenden Untersuchungen seinen Arbeitswillen weitgehend gelähmt. Turzansky erstattete dem Gubernium zeitgerecht einen Bericht über den Stand des Archivs, der sehr negativ ausfiel. Sei es, daß Turzansky seine Chance witterte, nachzurücken, sei es, daß das Gubernium den Bericht angeregt oder verlangt hatte, weil es den ungeliebten Bibliotheksdirektor auch aus seinem Bereich entfernt haben wollte, jedenfalls trat Augustin Herz mit 20. Juli aus dem Dienst. Mit Dekret vom 19. Juli 1797 wurde Rittmeister Turzansky, der schon seit dem Vorjahr weitgehend die Geschäfte geführt hatte, mit der Verzeichnung der Urkunden betraut.42 Nun ging es Herz um die noch ausstehende Remuneration für seine geleisteten Arbeiten und um Rechtfertigung und Verteidigung gegen die Vorwürfe. In einem Generalbericht an das Gubernium über den Stand des Archivs hielt er am 15. Oktober 1797 weitschweifige Rückschau und bat um die zugesagte Remuneration für seine geleistete Arbeit, die er mit 8900 Urkunden, Dokumente, Instrumente und Akten mit 19 Protokollen und Herrschaften quantifizierte. Den Schwerpunkt legte er auf die großen Schwierigkeiten, die kaum zu überwinden waren, große Unordnung, keine Verwaltungskenntnis, Zeitdruck, unüberschaubare Mengen usw. und erklärte, daß die Verzeichnung weitgehend fertig AI Alle Nachweise StLA, wie Anm. 24. wäre. Dann legte er noch eine Aufstellung aller Sachausgaben bei, die er zu bezahlen bat. Das Gubernium erbat darüber von Turzansky als "Konscriptor der Stifter und Klöster Urkunden" eine Äusserung, der sich aber Zeit ließ, sodaß Herz am 13. November diese Äusserung urgierte, worauf am 18. November an letzteren eine Ur-genz erging. Am 29. November legte Turzansky dann seinen Bericht vor, der Tenor war, daß Herz die vorgeschriebene Leistung nicht erbracht habe, über dreizehn Monate abwesend und auch vorher selten anwesend war, er habe die von de Visa beschriebenen Jesuitenarchive umarbeiten lassen, ferner, daß Archivalien falsch zugeordnet wurden, daß die Protokolle noch nicht abgeschlossen sind, daß er fälschlich Stücke zum Wust gegeben habe. Zum Beispiel habe er die Untertaneninventare dorthin werfen lassen, die nach Turzansky Gerichtsbarkeit und Abhandlungsrecht, den Besitz und die Berainungen beweisen, weshalb sie aus dem Wust hervorgesucht und beschrieben werden müssen. Seine persönliche Erbitterung zeigt die Erklärung, "daß der Herr Abbé das Archiv mit dem Unrathe der Bibliothek gefüllet habe und daß die zwey Zimmer mehr einem S. V. Schweinestall als einem Archiv ähnlich waren." Er fügte auch den Stoßseufzer ein: "Leider ist es das Unglück unseres Jahrhunderts, daß es gerade unter Professoren und Exprofessoren Leute geben muß, die die größten Ungereimheiten in die Welt hinein schwatzen. - Sonderbar!" Turzansky erklärte auch, Herz habe weniger bearbeitet und kritisierte in kleinlicher Weise die einzelnen Posten über die Sachausgaben als überhöht. Übrigens wies Turzansky in diesem Bericht auch auf die vielen Fehler der Ausarbeitungen de Visas hin. Bereits am 2. Dezember ging dieser Bericht an die Staatsbuchhaltung um ein Gutachten, was nun an Herz zu zahlen sei. Die Buchhaltung gab jedoch umgehend den Ball zurück, sie könne nicht entscheiden, da die Angaben der Beiden "so sehr gegen einander sich kreuzen", weshalb sie nur berichtete, daß Herz bisher 800 fl bekommen habe. Nun setzte das Gubernium am 20. Dezember den Gubernial-Registratursadjunkten Franz Edlen von Kalchberg als Untersuchungskommissär ein, um den Stand der Archivsurkunden zu untersuchen, der mit den beiden Kontrahenten am 23. Jänner 1798 ein Protokoll aufnahm. Darin wird befunden, im alphabetischen Verzeichnis der Herrschaft Talberg sei zwar güterweise abgeteilt worden, doch wurden darüber weder der vorgeschriebene Elenchus in chronologischer Ordnung, noch das alphabetische Repertorium in duplo verfaßt. Vergeblich erklärte dagegen Herz, die alphabetische Ordnung sei genehmigt gewesen. Schriftlich reichte er noch nach, er habe nur einen Diurnisten gehabt und alle Zeit und Mühe auf die Registrierung und den Abschluß des Geschäftes verwendet, weshalb keine Ab- ARHIVI XXV (2002), št. 1 Žontaijev zbornik 65 Schriften gemacht wurden. Dann verwies er auf das Beispiel anderer Archive und auf die Einfachheit seines Systems für die Kameralbeamten. Turzansky erklärte, die Vorschriften waren ihm bisher unbekannt, Herz habe nur ein Viertel erfüllt. Ein Elenchus in duplo für jede Herrschaft wurde nicht verfaßt. Die Urkunden wurden nicht mit dem Rubrum überschrieben. Da Herz am zweiten Tag nicht erschien, wurde das Protokoll ohne ihn abgeschlossen und stellte die Richtigkeit der Angaben des Rittmeisters fest. Gestützt auf die Untersuchung Kalchbergs schlug das Gu-bernium am 7. Feber 1798 Herz die Zuerkennung der Remuneration ab, außer er erbringe den Nachweis der Durchführung der eingegangenen Verbindlichkeiten. In einer weitschweifigen Eingabe an das Gu-bernium wiederholte Herz am 20. März 1798 seine Darstellung, daß er nicht eigenmächtig gehandelt habe, durch seine Methode das Aufsuchen erleichtert, Zeit und Kosten gespart wurden, die Abteilung nach Gütern ohne Verzeichnis unmöglich und die chronologische Ordnung in den Instruktionen nicht enthalten war. Er erklärte sich, falls er einen Diurnisten bekomme, zur Umarbeitung bereit. Dann bat er um den bedungenen Lohn und seine Auslagen, was ihm am 24 März neuerlich abgeschlagen wurde, da er die Vorschriften nicht vollzogen habe. Seine Sachauslagen bekam er erst am 31. Juli vom Gu-bernium zugebilligt. Zur Umarbeitung sollte es nicht mehr kommen, da Herz als Hofmeister in die Dienste des Ungarischen Hofkanzlers Graf Pâlffy getreten war. Der Rittmeister hatte vom 26. Juni bis 4. September 1797 das ganze Archiv sortiert und sich damit einen konkreten Überblick verschafft, so daß er er nun fundierte Angaben und Vorschläge machen konnte. Schon am 11. Juni 1798 berichtete er auf eine Anfrage vom 31. März genau mit eingefügter Liste, daß 26 Stifte und Klöster mit 3416 Stücken noch unbearbeitet sind, daß 19 Protokolle angefertigt wurden, von denen 8500 Stück Abbé Herz, 3437 Stück er selbst beschrieben habe, welche nach dem System Herz gearbeitet sind und daher umgearbeitet werden müssen, und daß von Herz 8500 Urkunden und Schriften nach den Vorschriften zu verbessern w ären. Dem fügte er seine Honorarvorstellungen bei, die am 13. Juni genehmigt wurden mit der Auflage, manche Stücke, zum Beispiel unter der Rubrik Domestica S.J., da sie Haus Wirtschaftsrechnungen sein dürften, Mühe und Kosten der Verzeichnung nicht lohnen würden, nicht aufzunehmen. Offensichtlich stürzte sich Turzansky in die Arbeit und legte schon am 13. Feber 1799 dem Gubernium Elenche in duplo samt Repertorien über fünfzehn Klosterarchive mit 1055 beschriebenen Stücken vor und bat um Übernahme des Materials. Damit kam endlich die vorgesehene Abgabe wieder in Schwung. Am 16. Feber wurde der Rittmeister beauftragt, die Schriften für die steirischen Staatsherrschaften samt Verzeichnissen in Verschlage zu verpacken und gemeinsam mit dem Verwaltungsamt Leutzenhof zu versenden, St. Andrä und S.J. Klagenfurt an die Landeshauptmannschaft zu schicken, Marburg, Waras-din und Triest jedoch der Gubernialregistratur zur Aufbewahrung zu übergeben. Am 7. August reichte er weitere fünf Verzeichnisse über 799 Stück ein. Sendungen gingen auch an die Herrschaft Görz und an den Käufer von Neustift Franz von Peritzhofen. Turzansky brachte anscheinend das Archiv und seine Bestände nach den Vorgaben des Gu-berniums in Ordnung, erledigte auch Suchaufträge sofort, war ein Mann der Zahlen und rechnete jeweils auch genau die ihm zustehenden Remunerationen nach Stückzahl ab. Man war sichtlich mit dem rechtschaffenen korrekten Konskiptor zufrieden, bis April/Mai 1802 die Staatsbuchhalterei ein Haar in der Suppe zu finden glaubte und vermutete, er habe "Aktenstücke,die schlechterdings zu nichts taugen, verzeichnet, sondern auch eben diese in so viele Nummern eingetheilet, daß sie bloß zur Vergrößerung der Zahl angebracht sind," und sie vertrat die Meinung, daß alte Ausstandsextrakte, alte Bruder schaftsrechnungen, Copien von Briefen und dergleichen "Skartecken" aufgezeichnet wurden. Es ging also wieder um die Bewertungskriterien, bloßer Nutzen oder mehr? Deshalb wendete sich das Gubernium am 5. Juni an Kalchberg, Turzansky solle in Hinkunft nur wesentliche und brauchbare Urkunden verzeichnen und sich bei der Sortierung mit ihm ins Einvernehmen setzen, da, wie die Buchhalterei geschrieben hatte, "die Beurteilung, ob dieß oder jenes Actenstück brauchbar oder wichtig sei, außer der Sphäre der Kenntnis des erwähnten Verzeichners liegen könnte." In der Folge tritt Kalchberg mehrfach für das Klosterarchiv in Erscheinung, legt angeforderte Akten vor und hebt benötigte Elenche aus. Turzansky starb am 5. August 1810 in Graz 73 Jahre alt an Schlag. Noch zu erwähnen ist, daß Hormayrs Plan,43 alle Klosterarchive an das Haus-, Hof- und Staatsarchiv einzuziehen, 1811 in Graz eine größere Nachsuche und Umfrage auslöste, was mit den Klosterarchiven geschehen sei. Der Staats-güteradministrations-Registrator Vinzenz von Emperger wußte Bescheid und übersandte daraufhin 99 Elenche der alten Urkunden und wichtigen Schriften an das Länderpräsidium und berichtete über das Ergebnis seiner Erhebungen. Daraus ist ersichtlich, daß die Ordnung und Verzeichnung längst abgeschlossen war, daß die wichtigen Urkunden gleich nach der Aufhebung der Klöster an die Hofbibliothek gegangen waren und daß die übrigen Schriften an die Verwaltungsämter der Staatsgüter abgetreten wurden. 43 Latzke, Klosterarchive. 355f. 66 Žontaijev zbornik ARHIVI XXV (2002), št. 1 Im übrigen mußte die Hofbibliothek ihre Urkundenschätze 1811 dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv abtreten. Es bleibt die Frage, was mit dem "Wust und Makulatur" geschehen ist. Nachrichten über Vernichtungen fehlen. Offensichtlich ist man bei der Verzeichnung nach Dringlichkeit und "Wichtigkeit" vorgegangen. Der Wust war zunächst das Übrige, aus dem man bei tieferem Eindringen in die Materie immer mehr aufarbeitete und in die Bestände eingeordnet hat. Wie groß der Rest war, der in die Papiermühlen oder zu den Buchbindern gelangte, bleibt unbekannt. SUMMARY ORGANISATION AND REGISTRATION OF THE ARCHIVES BELONGING TO THE DISSOLVED INNER AUSTRIAN MONASTERIES FROM THE END OF THE 18™ CENTURY The registration and processing of the archives belonging to the dissolved Inner Austrian monasteries presented the Graz gubernium with a difficult task. To ensure the most efficient organisation and recording of archival material, the gubernium established a kind of archive where the most important documents were registered. Based on this inventory, the Court library made a selection. The development of methods of organisation and registration is demonstrated with reference to three successive archivists. The registered archives were given to the state administration authorities. The charters reached the Family, court and state archives in Vienna. POVZETEK O UREJANJU IN POPISOVANJU ARHIVOV UKINJENIH NOTRANJEAVSTRUSKIH SAMOSTANOV OB KONCU 18. STOLETJA Evidentiranje in obdelava arhivov opuščenih notra-njeavstrijskih samostanov je postavilo gubernij v Gradcu pred težavno nalogo. Za urejanje in popisovanje je v Gradcu najprej ustanovil neko vrsto arhiva, kjer so se najprej popisale vse pomembnejše listine. Na osnovi teh inventarjev se je Dvorna knjižnica odločila za izbor. Razvoj metod urejanja in zapisovanja je prikazan na primerih treh arhivaijev. Popisane arhive so predali upravam državnih oblasti. Listine so 1881 prispele v Družinski (Hišni), dvorni in državni arhiv na Dunaju.