LmbachcrOMtung. Nr. 12. Pr äni! m >' val iD » SPrcis : ^m Lomptoir g.inzj. i. N. I>.5U. F«r dic Zustellung in« H.ni«! I^albj. 5« lv. Mit d« Post ganzj. ft. I!,, halbj. st. ?.5><). Montag, 17. Immer ^»lertionSgcblihr bis lUZcilen : imal «0 li., ^m. »0 ll., !!m. I f>.: sonst pr. Zeile Im. 0 lr., i!m. » li., ^!u>. 10 ll. u. s. w, Injcrlil'iisstcmpcl jcdct«m. »0 lr. 187« Amtlicher Theil. Se. f. und k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung oom 12. Jänner d, I. den Bezillshauptmann öcopuld Ritter Höffein o, Saal ^ fclo zum Ne,ücrl:ngSrathc ox^ «wwm dci der Landes, rcgicrung in Klüin ullergnädigst zu ernennen geruht. Giökra w. p. Se. l. und t, Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster ElUschlicßung vom 10, Iünu.r d. I. dir Berufung dcö ordentlichen üffcntl'chcu Professors ain Wiener Polytcchnicum Dr. Adolf Beer in dcn außer» oidcntlichcn Dirnsl des M,n,stcriumS für EnllnS nni> Unterricht ;l> n.cu,hlnigcu und demselben gleichzeitig dc» T'ttl und Eharafter eines MinistcriulrallieS t.^frci aller' gnädigst zu vcrlei^'u geruht. Hafner m. p. Der Iustizministcr hat den für Kuttcuderg ernann» ten ^audcsgciichtsr^ih Dr. Franz Nicht er über sei» Ansuchen in sicher Eigenschaft nach Pilsen übersetzt und den StaatSlNiwaltesnbstitulcn Friedrich Laus etcl zum LandcS^richtoralhc flir Budweis ernannt. Der Iustizministcr hat die BeziilSr^chlcr Pcler WojnarSki er Abgeordneten in dcn Rcichsralh sehr wnnschcnewcrlh erscheine. Die ehrfurchtsvollst unlcrzeichnctc Minorität ist aber aus dcn umständlich dargelegten Gründen der Meinung, daß die gehofftcn wohllhütigcn Folgen der Wahlreform nur dann zu crwartcu sind. wcnn mit ihr zugleich jene Aenderungen dcS Grundgesetzes über die RcichSvcrlst» tung zu Stande kommen, welche der nationalen Opposition nach ihrcn Anschauungen die Betheiligung an der gemeinsamen verfassungsmäßigen Wirksamkeit möglich machen. Die ehrfurchtsvollst Unterzeichneten sind aber auch weit entfernt dcwon, zur Herbeiführung des Verständnisses mit der nationalen Opposition einen anderen als den legalen, den streng v er f a f s u ngSmäß i gen Weg zu empfehlen. Noch wcit mehr nls bei der Wahl-rcform, bezüglich dcrcn die Competenz der Landtage nicht ignorirt werden kann und darf, fallen alle Aenderungen an dcr Rcichsverfassung, insbesondere an dem hicr zunächst in Betrachtung kommenden Grundgesetze über die Reichsvertrctnnq. in die ausschließliche und volle Eompctenz deS Neichsrathcs. Ja die ehrfurchtsvollst Unterzeichneten möchten, belehrt durch die unangenehme Erfahrung, welche die Regierung mit der Befragung der 17 Landtage über die Wahlreform machte, auch nicht einmal eine bloße gutachtliche Befragung der Landtage im Sinnc dcr VandcSordnungen bevorworten. Nur indcm bcr Rcichsralh eS isl, dcr über Aenderungen 'smisselml. D" Frauen und die Familie in Japan. ben sM "l""" b"' alten einheimischen Agenden glau-Ursvru.'«« ,^ b'e Eivilisatiou IapauS himmlischen Inse n m'« 5'" ^°", Nzanaghi, ,'ch"f d" acht großen sw, k ^ """ das ursprüngliche Reich Nippon be-ind n ?"'" Gelährtin, Izanami, unterstützte ihn dabei, fru^l ^"M" ins Leben ricf. die dcn Boden bedeckt "'"ch^" und mit einer üppigen Vegetation s.s. I'" Anfange ihres Schöpfungswerkes drohte das-81« >> /?. "'"" lMslichcn Zwist gestört zu werden, war . . l'''.""'lif,che Paar auf die Erde hcrabqesticgen Der «5 .. ^"m alsogleich ihrer Freude Ausdruck. °l« G«tt ^?"!^ " ")r st""«" "Me"" Eigenschaft Erste m i> l^l "' zn ihr, ..gibt mir daS Recht, dcr Als '^?c"' warum usnrpirst du es?" friedlich au ^ c^' ^ "^cut halle, ließen sie sich nieder Taae ..^ ^"^" der Inseln des iuncrn Mecrcö daß das f!°ssc" d"hm; cs schien ihnen, sei. ES tonnte Uw'^elbst ^ Gdt.cr nicht uuwürdig alles, was auf Erd, ?.°^ '"^ »'.bekannt sein, daß Da Ilanami den c^ . ' ^'" T°oc unlcrworfcu ist. sie ein es ^.« >, ?^" "cht "tragen konnte, daß tischen Wohnungen zurückzukehren, ehe der Anblick des TodcS ihr häusliches Glück verdüstert haben würde. Als dcr Tag dcs Schcidcns gekommen war, ließ Izanaghi seinen Kindern als Vcrmächtnih eine runde Scheibe von polirtcm Silber zurück, die ihrer Mullcr als Spiegel gedient hatte. Sie richteten dieselbe anf einem Altar von Ecdcrnholz auf, wclchcr mit zwci. Blu« mcnbonqncls tragenden BambnSstämmen verziert war. Hierher la.ncn sie jeden Tag, nachdem sie ihre Morgen-roaschungcn verrichtet, um sich zu sammeln und zu beten, indcm sie vor diesem, der Sonnenschcibc, dem Symbol dcr Allgcgcnwart und Allwissenheit der Gottheit, ähnlichen Spiegel nicdcrluictcn. Dieser EulluS, von einer bcmcrlcnSwcrthen Einfachheit, hat sich bis auf unsere Tagc erhallen unter dcm Namcn dcS KamiScnlluS. das hcißt des Cultus der Ocnitn und nationalen Halbgötter, welche die Gründer dcs RcicheS Japan und die Beschützer deS daselbst woh-nendcn Voltes sind. Um denselben angenehm zu sein und ihre Fürbitte bci dcn Gölte,n dcS Himmels zu vcrdicncn, m>:ß man sich ihnen im Stande dcr Reinheit nähern, die zwci reinigenden Elemente Wasser und Feuer sorgfältig im Hause unterhalten und au seiner Person durch tägliche Abwaschungcu für dcn gulcu Zustand ihrer Scclc Zeugniß ablcgcn. Man wiro unrein durch ein strafbares Verhältniß, durch dic Vcrühruug ciucr Leiche oder indcm man Blut vergießt, sich mit Blut besudelt und indcm mau von dcm Fleisch der HauSlhiere ißt. Die Außc und Rehabilitation wird untcr kürzeren oder längeren Formalitäten, jc nach dcm Grade dcr Schuld, vollzogen. Sie besteht für dic Männer darin, sich den Gart und die Haare wachsen zu lassen und sich dcn Kopf mit eincm gemeinen Strohhut zu bedecken; für die Frau, sich ein wcißcs Tuch um dcn Kopf zn knüpfen; fur beide Theile, in ihrer Wohnung eingeschlossen zu blei-bcn. cinc Pilgerfahrt zu unternehmen und sich ge-wisser Speisen und jeder geräuschvollen Zerstreuung zu enthalten. Dcr BouddhisU'uS, welcher im sechsten Jahrhundert unserer Zeitrechnung sich über Japan verbreitet hat, ist eher, könnte man sagen, auf dem KamuScullus aufgebaut, als daß er denselben verdrängt hätte, und der ursprünglichen Religion verdankt daS japanische Voll dle gesündesten Elemente und den innersten Kern seines nalio» nalcn Bebens. Dieses Bewußtsein wurzelt so fest in demselben, daß die männliche Bevölkerung, von dem Jünglingsalter angefangen, ein unterscheidendes, dem KamuScultus ent-lchnteS Merkzeichen in der Form seines Haarschnitte« adoplirt. Wic demselben gemäß alle einer religiösen Verehrung würdigen Orte dcr öffentlichen Aufmerksamkeit durch cinc Art geweihter Thür, welche man Tori nennt, bezeichnet werden, so lassen die Manner sich die Haare von dcr Stirne bis an dcn Scheitel rasircn, wo sic dann ciucn Büschel in dcr Form dcS obern Querbalkens dcs Ton zurückführen: in der Sammlung der Gedanken, sagcu sie, nähcrt sich die Seele der Gottheit. Die Familie ist die Basis aller socialen Ordnung. Wic die Familie, so die Gesellschaft. Kein Voll, ob 76 an der Perfassung entscheidet, wird allen föderalistischen Ausschreitungen, allen Selbständig-leitsgelüslcn einzelner Länder, welch auch wir ablehnen, eine gebieterische Schranke gezogen. Schon die beabsichtigte Wahlreform allein würde es. wegen der Bedeutung derselben an sich und nach ahnlichen Präcedenzfällen in anderen constitutiouellen Staatcn oollsland'g rechtfertigen, daß zur Durchführung dieses hochwichtigen Actes und bei der sowohl dem Rcichsrathc als auch den Landtagen diesfalls zustehenden Competenz sowohl die Landtage als auch das Ab-a/ordnelenhauS des Reichsrathes erneuert würden. Um so mehr geboten erscheint jedoch diese Erneuerung dann, wen» die Aenderung der Verfassung nicht blos auf das Wahlsystem beschränkt bleiben soll. Sie wird über vollends dem gegenwärtigen Reichsrathe gegenüber, der unvollständig und jeder über die Wahlrcform hinausgehenden Verfassungsänderung abgeneigt in, schlechterdings unvermeidlich, einerseits als in dem gegenwärtigen Falle vollkommen gerechtfertigter Appell an die Bevölkerung selbst, andererseits als ein Mittel, um die bisher fern Gebliebenen zum Eintritt in den Reichsrath zu bewegen. Denn wird dcr nach Auflösung des jetzigen Reicherathes und aller Landtage sofort einzuberufende ordentliche Rcichsrath mit dcr solennen Erklärung einberufen, daß vor allem die Reform der Wahlgesetze und die zur allgemeinen Durchführung der Verfassung als nöthig erkannten Aenderungen derselben die vorzugsweisen Ver-handlumiSgegcuslünde bilden werden, dann darf nach der durch vielfache Informationen gewonnenen Ueberzeugung dcr ehrfurchtsvollst Unterzeichneten und bei fönst zweck-mäßigem Vorgehen dcr Regierung dem Zusammentritt des vollen Reichsrathcs mit ziemlicher Gewißheit entgegengesehen werden. Die Dcutschrift der Majorität weist nun zwar auf die Unannchmbarkcit der czechischen Declaration so wie darauf hin, daß von czechischcr Seite die Hand zur Verständigung bisher nicht geboten wurde. Dagegen erlauben sich jedoch die ehrfurchtsvollst Unlerzcichneten Mitglieder der Minorität zu erwiedern, daß die exorbitanten Fordcruugen. welche im leidenschaftlichen Kampfe der Parteien und unter dem Einflüsse dcr zum Theile bis zum tiefste« Hasse gesteigerten persönlichen Antipathien erhoben werden, kein Maß für die gegenseitigen Zugestand» nisse bieten, deren Gewährung bei einer friedlichen, vom Gelsie und dem Willen zur Verständigung angebahnten Vereinbarung angehofft werden darf. Denn das auch von der nationalen Opposition durchwegs anerkannte Interesse aller Volksslümmc Oesterreichs an dessen Erhaltung wird, besonders bei gleichzeitiger Betheiligung dcr Abgeordneten aller Länder und Stämme an dcn Verhandlungen im Reichsrathc, jedes etwa noch auftauchende Sondergelüste in bescheidene, der Einheit und Macht des Ganzen nicht abträgliche Grenzen einschränken. Die Denkschrift dcr Majorität spricht ferner von dem „tläglichcu Mißlingen" aller bisher angestellten „AuSgleichsversuchc" und meint, daß diejenigen, welche „die Verständigung in die Hand nehmen zu müssen er» „achteten, lein Programm zu Tage gefördert haben, „welches auch nur in ihrem eigenen Kreise als durch» „führbar, viel weniger als geeignet hätte betrachtet „werden können, von den Gegnern angenommen zu „werden. Von eigentlichen Ausgleichsversuchen kann wohl strenge genommen überhaupt nicht, sondern es kann nur von Annäherungsversuchen gesprochen werden, die in der That nicht ohne gute Wirkung waren. Ueber einen „Ausgleich" konnten einzelne Personen, welche immer ihre Stellung sein möge, einfach schon darum nicht ver- handeln, weil sie sich wohl bewußt waren, daß der „Ausgleich" nur auf verfassungsmäßigem Wegc erfolgen lö-me, und auf diesen die demselben widerstrebende Opposition hinzuleiten, mußte „daS vorzüglichste Ziel aller Vermittlungsversuche" sein. Schon aus diesem Grunde erklärt es sich, warum bisher auch von Aufstellung eines den Ausgleich seinem Inhalte nach schon jetzt präcis definirenden Programmes keine Rede sein konnte. Wenn die Minorität bezüglich des Ausgleichs noch lein materielles Programm aufgestellt hat, so darf sie der Majorität entgegnen, daß diese sich wiederholt in feierlichen, den Ministerrathsprototollen beiliegenden Erklärungen gegen jeden Ausgleich ausgesprochen und damit die Minorität doch gewiß nicht zur Aufstellung eines Programms über den Ausgleich aufgefordert und ermuntert hat. Hat die Minorität bisher die Aufstellung deS materiellen Ausgleichsprogramms unterlassen, so befindet sie sich nur in gleicher Lage mit der Majorität, welche bezüglich der Wahlreform, die doch den Mittelpunkt ihrer nächsten Regierungsaction bilden soll, ein Programm erst in der Zukunft zu finden hofft. Die gleiche Hoffnung dürfen aber die ehrfurchtsvollst Unterzeichneten auch bezüglich einer eventuellen Vorlage über dcn Ausgleich an den einzuberufenden neugewühlten Reichsrath auSsprechen, obgleich es die ehrfurchtsvollst Unterzeichneten bedünlen will, daß es doch noch leichter sein dürfte, trotz der verwirrenden Gutachten der Landtage, eine Vorlage Nbcr die- Wahlreform zu Staude zu bringen. Gleichwohl wird es bei ernstlichem und redlichem Willen zur Verständigung nicht unmöglich sein, trotz der galizischcn Resolution und dcr czechischcn Declaration eine Vorlage zu erzielen, welche als Ausgangspunkt der Discussion dienen und angenommen werden wird und aus welcher im Reichsrathe selbst das eigentliche Programm erst erwachsen kann. wie eS ja im Grunde auch bei der Berathung dcr Decemberverfassung dcr Fall war. Der zu erzielende Ausgleich soll ja ein Compromiß aller Länder und Stämme West-Oesterreichs sein, er kann also auch nur durch sie selbst und beziehungsweise durch ihre Vertreter vereinbart werden, ein Gesichtspunkt, der bei der Wahlreform gewiß nicht geltend gemacht werden kann. Die ehrfurchtsvollst Unterzeichneten verkennen übrigens die Schwierigkeiten nicht, welche bezüglich eines streng constitutionellen Vorgangs bci der Auflösung des gegenwärtigen Reichsraths in diesem Augenblicke obwalten. Noch liegt von diesem Rcichsrath in dieser Session keine Kundgebung vor, welche seine Auflösung aus irgend einem Grunde rechtfertigen könnte. Der correcte Vorgang erheischt es, die Antwort des Rechsralhs auf die Thronrede abzuwarten. Allein durch das neue Programm dcr Majorität, in welchem dieselbe von dem Programme der Thronrede zurücktrat, wurde eine neue schwierige Lage erzeugt. Die Majorität der Regierung, welche auch die Majorität des gegenwärtigen Reichsraths für sich haben dürfte, steht nun dem Reichsrathe gegenüber nicht mehr für die Thronrede ein. Es kann dies den Reichsrath berechtigen, bei seiner Antwort gleichfalls von der Voraussetzung auszugehen, daß das Programm der Thronrede Allerhöchsten Ort« aufgegeben sei. Die ehrfurchtsvollst unterzeichnete Minorität kann unter diesen Umständen die Haltung der Adreßdebatten und die Richtung der Adressen deS Reichsrathes schwer ermessen; sie wäre aber auch nicht in der Lage hierauf irgend einen Einfluß zu nehmen und zu üben. Die ehrfurchtsvollst unterzeichnete Minorität glaubt daher, daß vorläufig die Allergnädigste Enthebung dcr ehrfurchtsvollst Unterzeichneten von ihren Aemtern den Weg zu dem weiteren streng constitutionellen Vorgänge ebnen und erleichtern wird. Die ehrfurchtsvollst Unterzeichneten stellen hienach die allerunterthänigste Bitte: Eu. Majestät mögen die auf der innigsten Ueberzeugung und dem patriotischesten Gefühle der ehrfurchtsvollst Unterzeichneten begründete Darlegung, welche dieselbe» in Folge des Allerhöchsten Befehles Eu. Majestät hiemit zu unterbreiten wagen, huldvollst entgegenzunehmen aller« gnädigst geruhen. Wien, am 26. December 1869. Taaffe m. p. Potocki m. p. Berger m. p. Politische Uebersicht. Laibach, 16. Jänner. Ueber die Stellung Frankreichs zum Con-cil liegt ein äußerst interessantes Actenstück vor, die Instruction, welche der neue französische Minister deS Aeußcrn, Graf Daru, gleich nach seinem Amts-antritt an den französischen Botschafter in Rom abgesendet hatte. Sie lautet: ..Herr Marquis! Als ich die Leitung des Mini« steriums des Aeußern übernahm, war es eine meiner ersten Obsorgen, mir die Instruktionen vorlegen zu lassen, welche Ihnen von meinem Vorgänger in Bezug auf das gegenwärtig in Rom versammelte Concil über-sandt worden sind. Ich hatte zu prüfen, in welchem Maße das Cabinet seine Zustimmung zu denselben ge-ben konnte, und ich beeile mich, Ihnen zu eröffnen, daß die Minister des Kaisers nach einem hierüber ab» gehaltenen Conseil die Ihnen verzeichnete Verhallungs-linie billigen. Das von dem Papst PiuS IX. unter» nommene Wert ist ein bedeutendes und verdient sowohl um seiner selbst, als um der erhabenen Interessen willen, welche es berührt, die ganze Sympathie dcr Regie« rung Sr. Majestät und Frankreichs. Es ist aber bei der gegenwärtigen Stimmung der modernen Welt und der Oeistlichlcit selbst eben so schwierig als groß und erfordert, um zu gutem Ende geführt zu werden, vor allem ein aufgeklärtes Verständniß der Bedürfnisse un» serer Zeit. Was uns Sorge macht, das sind nicht sowohl die Gefahren, mit welchen diese oder jene vermuthete Entschließung die Grundsätze unseres Staats-rechtes bedrohen könnte. Diese Gefahren können nicht bestehen. Unsere nationalen Grundsätze in Glaubenssachen, die Unabhängigkeit der bürgerlichen Gewalt und die Gewissensfreiheit können nicht bedroht sein. In unsere Verfassung eingetragen, durch alle unsere Ge< setze verbürgt, sind sie doch noch besser durch die öffentliche Einsicht und die unerschütterliche Anhänglichkeit aller Franzosen geschützt. WaS uns aber am Herzen liegt, das ist, zwischen Kirche und Staat jene guten Beziehungen, jenes gegenseitige Vertrauen aufrecht zu erhalten, welche für die Ruhe der Gewissen und den Frieden dcr Gesellschaft gleich nöthig sind. Diese guten Beziehungen bestehen in Frankreich seit dem Anfang die-seS Jahrhunderts. DaS Concordat von 1801 hat be» reits die Freiheit der Kirche und die Rechte des Staates in erfreulicher Weise versöhnt; eS hat den Mitgliedern des Episkopats eine würdige und gerechte Stellung bereitet, welche ihnen die volle Ausübung ihres heiligen Amtes sichert und gestattet, ihre doppelten Pflichten alS Diener des Glaubens und als französische Bürger in ihrem ganzen Umfange zu erfüllen. Wenn solche Resultate erzielt und durch sechszigjährige Erfahrung sanctionirt sind, läuft man nicht mehr Gefahr, in dcr Gesellschaft oder in der Kirche Debatten wiederkehren zu sehen, welche die Grundlagen dieser Einigkeit in Frage stellen und ihre wohlthätigen Wirkungen nothwendig verkümmern müßten. Man betritt eine solche Bahn nicht, wenn man weiß, daß sie mindestens zu aufreizenden Discussionen führen muß, in denen eine in folchem Falle sehr leicht aufreizende öffentliche Meinung, deren Einfluß sich auf alle man es im Ganzen, oder mehr noch in der immensen Majorität der arbeitenden Classen ins Auge faßt, hat sich so wenig von der Natur und den natürlichen Ge» fühlen entfernt als das japanesische Voll. Sein Hauptfehler ist, nur zu sehr Naturtind geblieben zu sein. Die jungen Leute, die jungen Mädchen genießen die vollständigste Freiheit. Man spricht von allem in ihrer Gegenwart; sie nehmen gemeinsam mit dcn erwachsenen Personen jeden Alters, und beider Geschlechter an der täglichen Erholung der öffentlichen Bäder theil. Mit einem Worte, es ist ihnen nichts unbekannt von alldem, was die Dcccnz unserer Civilisation so lange als möglich der Neugierde des jugendlichen Alters entzieht. Und doch gibt es lein Land in Europa, wo die Straßen der Städte, Marktplätze und Wirthshaussäle einen vorwurfsfreier« Anblick bieten würden als in Japan. Sobald Japanesen und Japanesinnen Toilette gemacht haben und sich in Gesellschaft befinden, an wel» chem Orte und unter was für Umständen es sein mag, so beobachten sie unter sich eine Reserve die der streng» flen Puritaner würdig wäre. Heiraten werden frühzeitig, viel zu frühzeitig geschlossen , besonders von Seile der jungen Mädchen, die zum größten Theil ohne Uebergang von der Kindheit zur Mutterschaft übergehen. Man lann sich die gefährlichen Folgen eines solchen MißbraucheS leicht vor< stellen. Das Cülibat im eigentlichen Sinne findet man nur bei gewissen Mönchsorden, denen es durch ein reli' giöses Gelübde auferlegt ist, und bei den Ehrendamen der Kaiserin. Der Japanese ist der Gatte einer einzigen Frau. Die Polygamie existirt nur als kaiserliches Privilegium ausschließlich zu Gunsten des Mikado. Das Contubinat, eine Geißel dcr aristokratischen Classen des Reiches, übt seinen demoralisirenden Einfluß auf einen großen Theil der Staatsfunctionüre und der reichen Bürger auS; eS ist aber in der arbeitenden Bevölkerung fast unbekannt, und noch weniger bei der ländlichen Bevölkerung. Die eheliche Treue ist von Seile der Fraueu so zu sagen absolut. Ihre Rolle als Gattinen ist von kur-zer Dauer. Z" jung verheiratet, allern sie vor der Zeit. Es ist sehr selten, daß sie mehr als zwei oder drei Kinder haben. WaS ihre Pflichten als Mütter und ihre Aufgabe als gute Hausfrauen betrifft, so erfüllen sie dieselben mit vollständiger Würde. Diese Stellung, welche sie mit Rücksichten und Verehrung umgibt, macht sie yleichgiltig gegen Vcziehun-aen, welche dcr Mann f«rn vom häuslichen Herde suchen mag. Im allgemeinen herrscht der Friede so lang unter dem ehelichen Dach, als die Unordnung nicht darin selbst Eingang findet. Der Mann ist nicht nur das Haupt der Familie, sondern auch dcr Gebieter seiner Gefährtin. Dieses Verhältniß gibt sich von Seite der Gattin bei gewissen feierlichen Gelegenheiten kund, bei dem Neujahrswunsche zum Beispiel durch den demüthigen Gruß, der darin besteht, sich niederzuwerfen und, den Körper auf beide Hände stützend, dreimal mit der Stirne die Matten des Fußbodens zu berühren. Dieser Gebrauch führt jedoch nicht den Charakter der Entwürdigung mit sich, den wir uns versucht fühlen könnten, demselben beizulegen. Die japanesischcn Damen bedienen sich ebenfalls desselben bei ihren Gesuchen bei Freundinnen, untergeordnete Beamte, wenn sie die Befehle ihrer Vorgesetzten empfan« gen, und die Kaufleute, wenn sie in die Wohnung ihrer Klierten eintreten. Man muß darin in Wirklichkeit nur die plastische Uebersetzung unserer Höflichleili«-phrase sehen: Ich bin Ihr ergebenster und gehorsamster Diener. Der Gatte hat das Recht über Leben und Tod seines Weibes in dem Sinne, daß er sie auf elnen einfachen Verdacht hin todten kann; aber, ich wiederhole eS, nichts ist fo unerhört in Japan, als einer un. treuen Frau zu begegnen. So hat denn auch das Lieb« lingssujet unserer modernen Romane und Theaterstücke die während der Weltausstellung in Paris anwesenden Japanesen in einem Grade, den man sich nicht vorstellen kann, verblüfft und scandalisirt. Keine Garantie schützt das eheliche Band. DaS Nichtzusammenpassen der Charaktere allein kann schon ein Gegenstand deS Bruches werden, aber die Scheidung geht stels von Seite deS Mannes aus. Eine verabschiedete Frau findet niemals Gelegenheit sich wieder zu verheiraten. Wenn sie nicht Verwandle hat, die sie auf< nehmen, so ist Elend und Verlassenheit unausbleiblich ihr Theil. (Fortsetzung folgt)