latt zur Laibacher Zeitung_______ ^H/ 12. Dinstag den 28. Jänner 1845. Gubernial - Verlautbarungen. Z. i3o. (2) Kundmachung. Die öffentlichen Prüfungen über b,e ju« rid. pollt, Lehrgeaenstände «m l. Semester des Slu0lel)jahlcs l6^^45, wc Eisenbahnen längstens bis l5. Februar 18^5, Mittags l2 Uhr zu überreichen sind, müssen gehörig versiegelt und von Außen mit der Aufschrift, «Anbot zur Herstellung des U'tterbaueg der d5 betreffenden Baues zu Gebote stehen;—-endlich ß) soll der Anbolstellcr seinen Vor- und Zunamen eigenhändig bcifctzcn, wle auch scinfn Stand und Wohnort unter Beifügung des Datums angeben. - 4. Jedem Offerte muß tie amtliche Bestätigung des k. k. Univtrsc,! - Camcrül-Zahlamteö zu Wien oder eines Provinzial Zahl-anneö beigefügt seyn, daß dcr Offerenl das fünfpcrcentige Vadium von den oben angegebenen Uebllschlags-Summen in, Baien oder in haftungsfrcien österreichischen Staalspapicren, die nach dem Böisenwerthe des dem Ellagstage vorhergegangenen Tages zu berechnen sind, erlegt habe, oder derselbe muß eine, diesem Vadium angemessene, von der k. k. Hofkammer-Procuratur, oder von einem Fiscalamte in der Provinz nach den §.§ 2Z0 und l37'z dcs allgemeinen bürgl. Gesetzbuches aninhmdar erklärte Sicherstellung beischlicßen. Auf Osscrte, welche diesen Erfordcrnlssen nicht rollständig entsprechen oder in welchen andere als die festgesetzten Bedingungen gemacht werden, wird k^ine Rücksicht genommen — 5. Uedcrrcichtc Offerte werden nicht mchrzurückoegeben und derAnbotstellerbleibtrück-sichtlich seinesAnboces vomTage derUeberrcichung desselben bis zu der hierüber erfolgten Entscheidung verbindlich, die Verpflichtung des Aerars aber beginnt erst von t'em Tage, an wclchem vo« Seite des k. k. Hofkammer' Präsidiums die Genehmigung des Offertes erfolgt. — 6. D>c überreichten Offerte werden an dem oken festgesetzten Tage von einer eigens hiezu bestimmten (Zommissiou cntsieqelc, und hiervon nur diejenigen beachtet, welche vorschriftsmäßig verfaßt und mit den nöthigen Behelfen Väschen sind. Die Entschcidnng über die eingelangten Offerte erfolgt vo>» Bcitc d sl. — 123 — l. Abtheilung von 2. Abtheilung von üilli bis Ratoble. Ratoble bisSleinbrück. ii) für die Erdbewegung und Felscnsprengun^ . 259,290 5^ 260,731 3 I)) für Stütz-,Parapet-, Graben.-undWandmaucr» 153,^^2 18 352/l7? 9 cMir Brücken und Durchlässe . . . 225,586 33 66,673 25 <1) für die Errichtung von Fangdänimen und das W^'sserschöpfen bei den Fundirungcn der Brücken^ Stützmauern und Durchlässe . . . 6,200 — -^ — 0) für Leistungen zur Erhaltung der bestehenden Commu-ncal'ionen..... 6,526 50 1,422 l^ f) für die Flußregulirungs- und Uferschutzbauten 13,567 3 tz,g76 ^) für den Bau zweier Tunnels ln Felsen, der cinr 70" lang del Mooritfch, zwischen Stat. Nr, l-^d und i5»^; der andere ^0" lang am Ende der Streckezu St^inbrück, zwischen St. Nr. 259 —253 sammt Fanden..... — — 7l,28I l/z Ii) für Besäumung der Bahnböschungcn . . 33^ 5tt 15! 24 1) für Holzauärodungen .... 627 -l5 556 1/z k) für Abbrechung oder Eindeckung uon Gebäuden 1,!j50 — 2,570 — Zusammen . . 670,976 > 20^ 7^) 9»()^1i3°^ i«nd im Ganzen für beide obigen Bauabtheilungcn zusammen, nämlich für den gesammten Unterbau von Lilli bis Steinbrück .... 1,45!,9l9 fl. 3 kr. C. M. Die Kosten für die beiden Tunnels sammt Fa-^adcn werden mittelst einer Pauschal-Summe in dem oben aufgeführten Betrage oo>» 71,26! fl. 1lH kr. C. M. über vorläufigen Abschlag dcö Percentcn-Nachlasses vergütet. — Bei diesen Vauherstcllungen kann eine Aenderung der Pauschalsumme nur in dem dreifachen Falle eintreten, wenn entweder die Tunnellänge abgeändert, oder eine Modification in der Bauart angeordnet würde, oder ein solches Gestein zu Tage käme, welches die Einwölbung der Tunnels un-cntdchllich machen würde. — In diesen Fällen wnd eine Ausgleichung und zwar in dem ersten Falle nach Verhältniß der wirklichen Länge und der Pauschalsumme, in den letzteren Fällen aber nach den Einheitspreisen der Preiötabclle, jedoch nur bezüglich jener Theile, welche in ihrer Anlage einer Modification unterlagen, Stattfinden. Auch das Wassl'rschöpfen bei den Fundi-rungen der Brücken, Durchlässe und Stützmauern und die Errichtung von Fangdammen wird durch die nach dem gtnchmigten Projccte entfallende Pauschalsumme von 6200 st. nach Abzug des Percclttcn-Nachwsseö vergütet. - Ferner wird festgesetzt, daß das cubischc Maß des Mauer- welks sowohl für die Stütz- und Wandmauern als auch für die Brücken und Durchlässe, so wie für die Fundirungsalbeiten, mir Alisnahme des WasserscliöpfcnS, nach den wirkliche» Ergcb-mssen der Vauführung zu berechnen und auf Grundlage der Einheitspreise nach geschehenem Prozentenabzuge zu vergüten ist, und daß bei jenen Streckender Bahn, welche nach derPro-jectslinie ausgeführt werden, die in den betref» senden Neberschlägen hiefür ausgemittelten An« sahe in Allem und Jedem selbst dann beizubehalten sind, wenn, ohne die Richtung der Linic zu ändern, die Nioeauhö'hc abgeändert würde, in welch' lehrerem Falle nur das cubische Maß der Erd- undFclsenarbciten neu berechnet, die Geldbeträge selbst aber auf Grundlage der für die betreffenden Strecken im Projecte festgesetzten Preise ausgemittclt werden. Diesem gemäß wird also in einem solchen Falle eine neue Erhebung der Erdkathegorien und der Verführungsdlstan« zen nur in jenen Strecken in Anwendung zu kcm-mcn haben, welche erst bei der Aussteckung behufs der Bauausführung einer Abänderung der Trace unterliegen sollten. Diese Kathegorieerhe-dungen werden nach den Grundsätzen, die in den 130 C. M. abzuziehen, wobei derselbe ausdrücklich erklärt, daß er auf jede von ihm anzusuchende Mäßigung verzichte. — Leistet er einer weiteren Aufforderung keine Folge, so ist das Aerar berechtiget, das fur die Ausführung des Bauc5 Erforderliche ohne weitere Einverneh» mung dl's Bäuelstehers auf dessen Gefahr und Kosten zu veranlasscn, wobei er die vom Nech-nungsdepartement der k. k. General- Direction für die Staats-Eisenbahnen ausgefertigte amtliche Kostenberechnung als eine öffentliche, vol« len Beweis herstellende Urkunde anzuerkennen sich verpflichtet. — 9. Zur Vollendung der erwähnten Bauten ist der Termin bis Ende Mai 18W festgesetzt. — !0. I" dem Falle, daß der Unternehmer den Bau nicht in d.r vorgeschrie-denen Zeit vollendet, trlfft oensclbln mit ausdrücklicher Begebung jrdcr anzusuchenden richterlichen Mäßigung, der Verlust dcr Hälfte einer Rate von dcm im nächstfolgenden Paragraph^ bestimmten Betrage, und er bleibt für die Folgen der Verspätung verantwortlich. — Außerdem steht cs der k. k. General-Direction für die Staats - Eisenbahnen frei, die Vollendung des Bauiö auf seine Kosten und Gefahr durch wen immer, und auf jede ihr geeignet scheinende Weise bewerkstelligen zu lassen, und den Ersatz der Auslagen, jene für die verlängerte Aufsicht nicht ausgenommen, aus der Caution und dem sonstigen Vermögen des Unternehmers zu holen, welcher auch in dieftm Falle die vom Rechnungs-Departement der General « Direction auszufertigende amtliche Kostenberechnung als eine öffentliche, vvllr-Präsidiums hierüber erfolgt scyn wird. — Hat der Unternehmer nach seiner Leistung einen Anspruch auf eine Ratenzahlung, so wird ihm von der k. k. Bauleitung, welche über die Leistungen desselben ein Bau-Journal zu führen angewiesen ist, ein Ccrtificat ausgestellt, mit welchem er sich wegen der zu bewirkenden Geldanweisung an die k. k. General-Direction für die Staats- Eisenbahnen zu wenden hat. Sollte» die Summen der erwähnten Bauten ans Ursache eingetretener Modifikationen geringer ausfallen, al» veranschlagt wurde, so wird diesis bei der Ausstellung der Certificate in d.'l.-Art berücksichtiget, daß dis zur Collaudirung immer zwci von den vollen im Eingänge dieses Paragraphs erwähnten Natcn rückständig bleiben müssen. Würde aber die eine oder die andere dieser Summen überschritten, so stcht es dem Unternehmer frei, um elne u Conto-Zahlung einzuschreiten, die ihm nur gegcn besondere Bewilligung des k. k. Hofkammcr-Präsldiums zu Theile werden kann. Aber auä) in diesem Falle muß der Betrag von zwei Raten bis zur vollständigen Liquioirung zurückgehalten werden. — Von der k. k. General-Direction für die Staats« Eisenbahnen. Wien am 13. Jänner 18 l5. Z. 105. (2) Nr. 32. N a ch r i ch t. Bei dem k. k. Cameral- und Kriegszahlamte in Linz ist die Stelle eines ersten Casse-Offiziers mit dem Iahresgehalte von 600 fl. etleolget. — Diejenigen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, haben ihre Gesuch?, und zwar so ferne sie bereits in landesfürstl. Diensten stehen, durch ihre vorgesetzten Behörden l.is 15. Fcdru«r I6l5 vci der k. k. obder-ennsischen Landesregierung zu überreichen, und sich über ihre Moralität, ihr Lebensalter und über ihre bisherige Laufbahn im öffentlichen Staatsdienste oder in Privatdiensten durch Original- oder doch in beglaubigte Abschrift beizubringende Zeugnisse, und ül'er ihre Fähigkeit, ftiner Zeit lm eintretenden Falle eine Caution pr. 1500 st bis 2000 st. C. M. leisten zu können, legal auszuweisen. — Diejenigen Bewerber aber, welche nicht bei einer landesfürstlichen Casse angestellt sind, haben sich in Gemäßhnt der hohen Hofkammcr - Veroro- 131 „ung vom 3. September und 17. December 1819, Z. 37344 und 52895, noch insbesondere auszuweisen, daß sie die vorgeschriebene came-ralzahlämlliche Caffeprüfung binnen dem Verlause cineö Jahres, von jetzt gerechnet, undnicht Vor längerer Zeit bestanden haben, oder diese Prüfung zum Behufe ihrer gegenwärtigen Com. pctcnz alobald abzulegen. — Das Amt, bei w.lchem diese Prüfung in dcm einen oder andern Falle bestanden wurde, ist im Gesuche zu bc-. nennen, damit sich über den Erfolg derselben die Ueberzeugung verschasst werden kann. — Auch haben d,e Bewerber anzuzeigen, ob sie mic elnem Beamten des k. k. Camera!- und KriegszahlamtcS in Linz oder der k. k. «Zameral-und Credicöcaffe in Salzburg verwandt oder verschwägert jeyen. — Endlich kann auch eventuel, für den Fall der graduellen Vorrückung, um eine hiemit ln Erledigung kommende mindere Casse-offizirsstelle bei dem k. k. Camera!-Zahlamte in Lil^oder bei der k. k. Camera! < und Creditscaffe zu Salzburg, mit den jährlichen Besoldungen von 500 st. und 400 st, eingeschritten werden, wobei sämmtliche kompetenten die oben bezeich« neten Erfordernissea'iszl,w»isen, und diejenigen, welche eine Anstellung beim k. k. Camcral-vnd Kriegözahlamte in Linz suchen, sich auch übcr die mit gutem Erfolqe bestandene Prüfung aus d,m KriegZcassegcschäfte zu legitimise» haben. — Von der k k. odderennsischen Lan-deöregierung. Linz am 3. Jänner 1845. Johann Bapt. Ei sen reich, . . k k. NeglerungS-Secretär. Klavl uull lilnvrlchlllche VerlautvarungkN' Z. »3ä. (2) ^ Nr. 29. Von dcm k. k. tz5tadl» und Laz.drcchle in Kram wlrd bekannl gemacht: Es sey über Ansuchen des Herrn Fren; Pcssnner von Ehren» thcl, Kurators der Johanna Murqel'schen m Kinder, als erklärten ErblN, zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 14. Mai i8/»c> zu Obeilalbach verstovt>ls»en Johanna Murgel/ k. k. Beznks Commissä's'^atlllni, dle Tagsatzung auf den «4. F,hruar l6ä5, Vorm,!, tags UM 9 Uhr, vor diesem f. s. Slaot. u. Landrechte bestimmt worden, be, welcher alle jene, welche on ditsen Verlaß aus was im» mer für llnem Rlchtsgrunde Anspluch zu stel. len velmtinen, solchen so gewiß anmelden und rechts^elienb darthun sollcn, widrigrnS sie die Folgen des § Sl4 b. G. 3^. sich s^dst zuzu. schreiben haben werden. — lalbach am 7. Jänner »I^I. Z. l/,3. (2) Die auf den 37. Jänner ,6^5 angekündigte Feilbietung der zum Franz Hlad-wg'schm Verlasse gehörigen Bücher und Fährnisse wiro am 6. Februar l6^5 abge-ha/ten. H. l l5. (3) Nr. l 0337. Edict. Von dem k. k. Stadt- und 3anorechte in Krain >viro durch gegenwärtiges Edict bekannt gemacht: ES sey über Ansuchen des Franz Paulin, wider Gregor Mathias Drenig, wegen aus dem Urlheile vom 3l. März l843, Post-Nr. VII., noch schuldigen 32 fl. 48 kr. c. 5. c , in die Reajsumnung der mit dem Bescheide vom 2. März l8'l4, Z. 192'^, bewilligten exrculiven Feilbielung deö, dem Exequirttn gehörlgen, auf 986 fl. 15 kr geschätzten, in der Gradischa - Vorstadt 5ud (^0N3. Nr. 7 gelegenen Hauses gewilliget, und hie^u die drei Termine auf den 23. December !6'l4, 27. Jänner 1615 und 24. Februar 18l5, jedes« mal um 9 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Lanorechte nnt dcm Anhange des dießgcrichclicheu Odlctes vom 2. Mal-z l. I., Z. l924, angeordnet worden. — Wozu die Kaust,«stigel, hiemit vorgeladen werden. -— Laidach den 9. November 1644. Nr. 12030. Anmerkung. Bei der ersten Feildietung ist kein Kauflustiger erschienen. — i!ai« b ach am 3l. December 1814. Aemtliche Verlautbarungen. Z. 100. (3) Nr. 7993. Ueber Pfändungsbewilligung des löbl.k. k. Kreisamtes c!^0. 2l. October I614, Nr. 16382, werden vom gefertigten Magistrate, als Bezirksobrigkeit, wegen Steuerrückstäuden des H. MathlaS Dreunig am 12. Februar, 12. März und 12. April l. I. folgende Gegenstände, als: eine Stockuhr, ein Kleider« und ein Bücherkasten, um 1l Uhr Vormittag am Rathhause licitando veräußert werden. — Sollten sclbe bei der 1. und 2. Licitation nicht um den SchHhungßbctrag angebracht werden können, so werden sie bei der letzten auchunter demselben hintangegeben werden. — Stadtma« gistrat Laibach am 11. Jänner 1845. 132 Z. 114. (3) Nr. 924. 3 icitations - Verl autbarung. Ucbcr die zu liefernden Straßcndcckmate--rialicn für dieEtaats- straßen dcs k. k. Etraßen-Commissariates )ldclsberg während der drei Verwaltungsjahre 1845, 184« und 1847. —Nachdem die obigen Lieferungen bei der ersten und zweiten dießfatts abgehaltenen Versteigerung nicht aus aücnErzeugungs-Plätzenum den Ausbotsprcis an Mann gebracht wmden, so wird im weiteren Zuge ;u Folge h. Gub.-De^rcts vom 29. November v. I., Z. 27135, und Verordnung der löbl. k. k Bau-Direction vom 15. December v. I., Nr. 3i»95, zur Ergänzung eine dritte öffentliche Versteigerung wegen Lieferung dcs Dcckmatcria-les an die Staatsstrasien dcs gefertigten Straßcu-Commifsariatcs, für die Dauer der drei nacheinander folgenden Verwaltungsjahre 1845,184°/„ dcr Erstehungssumme von dcm in der Tabelle angesetzten durchschnittlichen einjährigen Licfcnmgs-Ouantum zu bestehen hat, und zwar mit Ausschluß der Bürgschaft, entweder im Baren oder mittelst Hypothek, oder in Staats-Obligationen zu leisten, worüber dem Erstehcr aus die Dauer des Lieferungs-Trienniums von Seite des k. k. Bezirks-Commissariateö ein amtlicher Legschcin ausgehändiget, die Caution selbst aber dann zurückgestellt werden wird, wcim er sich mit einem Certificate dcs k. k. Straßen-Commissariates über die vollständige Erfüllung seincr Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen haben wird. — Hin-Weisungen auf allfällige, im Zuge der Verhandlung stehende Aerarial-Forderungen, selbst wenn sie das hohe k. k. Strasien-Aerar treffen sollten, werden als Caution in keinem Falle angenommen. — Die betreffenden -Versteigerungsbcdingnijse können bei der löbl. k. k.Landesbaudircction, bci den k. k. Bezirks-Commissariatcn und dem gefertigten k- k. Straßen-Commissariate täglich eingesehen werden, weßhalb auch bezüglich der geforderten Qualität und Reinheit des Materials so wie überhaupt der übrigen Licferungsucrbindlichkeitcn und Gegenobliegenheitcn hier darauf hingewiesen und nur folgendes erörternd beigefügt wird, und zwar: —. 1. Das Straßendeckmatcriale muß in prismatisch geformten, 2 Schuh hohen Haufen dergestalt geliefert werden, daß dcr letzteren Grundfläche 12 Schuh lang und 4 Schuh breit, 1? ^ der obere Rücken aber 8 Schuh lang sey. — Auf Straßen 2. Ranges muß sich dcr Unternehmer dort, wo es die Breite der ^trape und deren Oertlichkeit erfordert, anch der Lieferung von Halden Haufen unterziehen, wovon leder an der Grundfläche 10 Schuh und am Rucken 7 Schuh zur Länge, 3 Schuh zur Breite und , '/ Sci>'ch zur Höhe erhalten muß. Zwel derlei kaufen werden für einen ganzen der zuerst ana/führtcn Art angenommen und bezahlt. — 2. Die im §. 25, der Versteigcrungsbedingnisse festgestellten Liefcrungstermine, und die in jeder Lieferung zu stellenden Material-Quantitäten werden dahin modificirt, daß auf alle Straßen ohne Unterschied ein Dritthcil des jährlich bekannt gegebenen Materialbedarfes bis Ende Mai, das übrige, in zwei Drittheilen bestehende Quantum aber bis Ende Auqust jeden Jahres beigestellt seyn muß. — 3. Gegenüber der im Z. 2!) der Vcrstcigerungsbcdingnisse vorgeschriebenen Größe des Tx'ckmaterialcs wird bedungen, daß die einzelnen Steine jeder Lieferung an alle Straßen ohne Unterschied den Inhalt von ein und höchstens von ein und einhalb Cubikzoll erreichen müssen, und von dieser Größe weder nach auf noch abwärts wesentlich, d. i. um '/5 ihres cu-bischen Inhaltes abweichen dürfen. Steine, welche die bedungene Größe überschreiten oder solche nicht erreichen, werden durchaus nicht angenommen. Der Lieserun^s-Ersteher ist gehalten, den während der Bcistellung des Materials, von Eeice des ex-ponirtcn Straßenbau-Personals ergehenden Ermahnungen bezüglich der qualitätmä'ßigcn Bci-stcllung strengstens nachzukommen. — 4. In Modisizirung der §§. 28 und 35 der Vcrstci-gerungsbcdingnisse, wird im Allgemeinen erinnert, daß der Unternehmer seine 'Anstalten für die eingegangene Lieferung der Art treffe, daß dieselbe in den angesetzten Terminen pünktlich erfolge. Mit Ausgang des Liefernngstermines ist das Straßen - Commissariat angewiesen, unvcrweilt unter Bciziehung des Erstehcrs den Licferungs-bestand aufzunehmen, und hierüber den von dem Ersteher mitunterfcrtigtcn Ausweis für die vorbereitete Uebernahme des Materials vorzulegen. — Im Falle der Erstcher dem Ausweise seine Unterschrift bcizurücken sich weigert, gcnüqet jene des Herrn Strasien-Commissärs und Assistenten. Ist die Lieferung nicht vollständig, so wird für jeden bei der obigen Bestandaufnahme abgängig vorgefundenen Haufen ein Abzug von fünf und zwanzig "/« des Erstehungsbctrages eingeleitet. Ein gleicher Abzug trifft den Erstchcr für jeden bis zu dem Termine beigestellten, bei der Uebernahme jedoch unqualitätmapig gefunde- nen Haufen, über deren Zahl, Mängel und Andeutung der Behebung der letzteren mit dem gleichfalls zugezogenen Unternehmer ein Protocol! aufgenommen werden wird. Weigert sich derselbe, solches mitzufertigcn, oder erscheint er zur Uebernahins-Commission gar nicht, so verzichtet er freiwillig auf jede Einwendung gegen das Resultat des Befundes, und es wird ihm ein Pare des Beanständigungsprotocolls im Wege der betreffenden Bezirks - Obrigkeit zur Behebung der vorgefundenen und gerügten Mängel mitgetheilt werden. Zur Nachlieferung des bei der Uebernahme noch abgängig gefundenen und zur Verbesserung des nicht entsprechend erkannten Materials wird eine, vom .Tage der Uebernahme gerechnete Frist von vierzehn Tagen eingeräumt, nach deren Ablauf eine zweite Uebernahme auf Kosten des Erstchers vorgenommen wird, auf welche alle der Lieferung noch anklebenden Mangel auf welch immer für eine Art und Weise, auf Gefahr und Kosten des Lieferanten, durch das k. k. Straßen-Commissariat werden beseitiget werden. Den Anspruch auf die Vergütung d.s Verdienstbetrages hat der Ersteher erst nach entsprechend bewirkter oder auf obangcdeutetem Wege eingerichteter Lieferung. — 5. Das k. k. Straßen-Acrar behält sich weirers vor, für den Fall als besondere Verhältnisse während des Trienniums in der Verwaltung oder Behandlung der Straßen eintreten sollten, die Pachtdauer der Schotterlieferung gegen vorläufige halbjährige schriftliche Aufkündigung verkürzen zu können. — ll. Mit jedem Ersteher wird ein Lieferungs-vertrag abgeschlossen, zu welchem derselbe den classenmaßigcn Stämpel nach dem Betrage der dreijährigen Lieferung aus Eigenem beizubringen hat. — 7. So wie man einer Seits auf die genaue Erfüllung der Licitations- und der hier festgesetzten Bcdingnisse strenge Hand halten wird, so wird dem Unternehmer anderer Scits die Zusicherung gegeben, daß, so wie das von ihm erstandene ganzjährige Lieferungsquantum dieSum-me von Tausend Gulden ersteigt, für denselben von Seite der k. k. Landesbau-Direction, über vorläufige Bestätigung des k. k. Straßen.-Commissariats, dasi er'in dem Material-Erzeugungs-orte sowohl, alS durch theilweise Zulieferung auf die Straße namhafte Vorarbeiten geleistet hat, um eine angemessene, das k. k. Straßen - Aerar durch die Vorarbeiten deckende Vorschußleistung eingeschritten und nach Vollzug seiner Contracts-Obliegenhciten auf dessen schleunige vollständige Befriedigung eingewirkt werden wird. — Vom k. k. Straßen-Commissariate Adelsberg am 17. Jänner 1845. — 134 — Uebersicht diö füv die Staatsstraßen dcä kaiserl. kömgl. Straßenbau - Commiffariatcs Adclsberg fül dii Jahre 1g'l5, 1Ül6 uuö 18^7 jährlich zu liefernden Straßmdcckü^tcrials: ^ Kommen i.'^'li^ F'S 490 10 13 j I 42 > 833 — ^!,^Ä<3 ^. 19«Germatsche, Steinbruch 143U> Vll^0 Vl!^8 1 « 1573 — " ^,„<; ,>^^ . 20 detto detto 390 Vlh8 Vll^l0 1 «8 507— i845Vcidc.k. ^ 21 Scala beiHruschujc, dttto 2840 VII^u VIIl)9 1 19'/, 3774 50 k. Bcz.-Obrig. 22 Schingerza, dctto 1300 VIND 1X^0 I— 1300— keit Adelig. ^ " 23 Scala bei Prawald,Steinbruch 400 IX^U j lX^2^" 4^ 430 — - « 24 per Stermolin, dctto 5«0 2 5 — 59V< 555 20 Am 7. Febr. " 2 25 Unter Wagner, dttto 270 5 7 — 46 207 — 1845 beidcm N ^ 2« PodgonznoOgrado, detto 440 7 10 — 59'/< 43« 20 k. k. Be- ^ 27 Hinter-Senosetsch, detto 300 10 12 — 37 V. 187 30 zirkö - Com- 28 Scarleuz, detto 620 IXj12 Xj0 — 44 454 40 missariate 29 na Raunach, detto 330 XD X^j2 — 52'/. 288 45 Ecnosctsch. ______30 am Gabrek,_______detto 830 2 ! 7 — 58 802 20 j 31 Rakitnig, Steinbruch 175 0 0)7 1 — 751 — ""^ 32 nächst der Straße, detty 275 0^7 H2 —58'/. 268 7'/, Am10.Fcbr. " 33 Scuze, detto 50 2 4 — 58'/. 48 54 -.^. l^l « ^ 3^ Petcline, detto 50 4 6 - 58'/. 48 54 ^ <" ^ 35 3't. Peter, detto 25 6 7 —55 22 55 demk.k.Be- 2 ^ 36 Radokendorf, detto 25 7 8 —59^ 24 47V, zirks-Com-» ^ 37 nächstdcr Straße, detto 225 IM IH1 —50 187 30 ^ . , ^" ^i z^ an der Straße, detto 375 1hl IIH0 — 54 337 30 nuMlare ^ 39 Hinter Schambie, dctto 175 Ilh0 NI^7 1 50 320 50 Fcistritz. 4<» Feistritz, perScali rebernizah. 315 11l^7 lVM 1 38 514 30 4! Schmgerza, Sreinbruch 130 0 H5 — 40 86 ^3"" 42 pod Zhukam, detto 20c 5 8 — 46 V, 155 — Am 8. 3 ^ 43 na Muravach, detto 100 8 !0 —48V. 80 50 Febr. ,845 W <- 44 nad Lositzami, detto 200 0M l^0 —56V, 188 20 bei der Be-^ ^ 45 na Barnzach, Gerölle 170 1^0 Ij6 l 2 »75 40 zirksobrig- A ^ 46 na Bergech, detto 140 6 ,3 — 55 128 20 keit Wip- Z ^ 47 sa Tabram, detto 180 l^13 Il^4 — 55-/, 166 30 bach. ^ 48 Zegunza, detto 230 lh4 Il^ll — 56'/. 2l6 35 49 Hubelbach, detto 60 Ml Ihl4 —56 56 ! — 135 Gubernial - Verlautbarungen- H. »22. (1) Nl. 297^0. surrende des kaiserl. königl. illyrlschen Gudernlums. — Auffvldelung zur Enllichlung srciwllllgcr Ve>-trage für das »n Laibach zu Stande kom> mcnoeZwangsarbeitbhaUö. — ilaul hohen Hof. decretcs dcr l. k. vereinigten Hofkanzle» vom ^. December l. I., Z. 3365^', h^dcn Seme M^estät nut allerhöchster Ent>chl.cßung oom 2o. N^vembch d,e d.für l»n ^ande jchon vo r h a ,) 0 e n e n M l t l e l zu decken, und Stlne Majestät haben zur Be-Prellung t>cr übrigen Kosten c»ncn ulwcljMö, lichen Acrailalvorschuß von Fünfzig Tau» send Gulden E. M. alle«gnädigst zu be» wllligen g ruhet/ wlchcr cri? »n mcpr.rcn Jahresraten vom^anoe zurückfallet werden soll/ vl)n welchem aber auch d»e jäh>lichen Erhallungökosten werdcn bc>illlt>n wclden müssen. — TaS Gubcrlnlnn lr»ffc alle Vorbereitungen, ?aß der B^u d s ZwangS' arbeltlihauscs schvn »m Apr,l iU^5 dcgvn-nen / und zur klaglosen Bcz,eyung dls Ende deb Vcrwallungb-Jahr'S 16^6 vc)ll» lommcn ilusgefühlt werde. — Sämmtliche Ernchtllligkkl.'sicn bilaufen sich, abgesehen l'Dn tem vcn der hiesigln Etadlgcmelnde unentgeltlich zugrsichcrlcn Baugrund, und einem alten Müt)le,ig.bäude, auf 6692) st. 5l'/« kr. E. M. — Daß Gubernuln fiehc s,ch nun in dem Fall,, zur möglichsten Erlelchte-lUng des Landes dle gcgenwarllge allgemeine Aufforderung zu erlaffcn, daß dle ge> mcinsinnlgen Land,sbewohner m Rücksicht oes für d»e ganze Proumz Kroln kurch d,e Errichtung clner elglnen Zwangsarb.ilSanstalt l„ Bczug auf d»e dffxitllchc Rut)e Us-d Sl< ckerhc.l zugehlndcn g.cßcn 3tutzcnS«z - 2) sowohl d>c jch^n lm Iah.e ,62/. und allenf.ills auch lpäler frcllvlllig subscllblrccn Betrage, dle ma» für dln Baufond, m so fcvne sie zwangslos eingehen, nulDank annlmmi, uuf tcm nämllchen W^ge, aus welchem dle Sud, sciiptionen geschahen, m»t aller Belchleuulgung abfüylcn mögen, und — 1)) al.ch llese frei-"llllgen älteln subscriplionb» Beltrage du>ch neue vcvm,hren, und zugleich ouf tem nam» (Z. Amls-Bl. Nr. ,2. v. «ä. Ia'n. »646.) „ llchc n Wege abstatten wollen. — Nu> e,ne StlMlne her,schl ,m ^ande ü^cr dus 0rln» gcnoe Bcdü.fniß c»er C'rrlchllin^ eil^es tlgcncn Hwangßalbeubhauses / uno man d.nf d^her auch das Vcrlrauen hgen, oaß dle Absicht mchl verkannt werden wild, wllche den Bemühungen der Behörden zum Glunde liegt. — E.ne Mcns^enclasse, d»e du>ch verwahrlose <3lzl.hu»g / dann >rl eciclclikte uid lums melvol.e ^t>cnbve>hall»lssc ,0 tics gc'unke^ l>i, daß sie sich vurch clacne ^^flanstiengung nun ll-chc mchr aufzurichten vermag, um zu lm.m gcrcgcllen, ^esuielcn, ardellsamen ^!e-bcn zurüc/zulchleni e>ne solche beklaglnswecthe Mcnlchenclclssc, die, mdcm sie d«c tlgcnc Bestimmung verfehlt, auch dcn Fcicde.'. t^er ^e-scll'chaft ftöll, durch heiliamen Zwal'g zur Ordnung jlZ lclten, sie ch>em Bciufe wilder zu geocn, und sie auö einer Plagc der Gc« scllich^fl ln thätige nützliche Mlt^eder um» ^ zuwanteln, »st das Ziel; tagcgcn Echutz der aldcilsamcn erweldölhäligen Bevölkciurig ^egcn 0cn Andrang arbelisschuer Nmzüyler, Abwendung der Gifahr.n, welche Vl),i dieser Selie der häuslichen und öfflNilichen Slcher« hclt drohen, Bcschwichllguna reger Furchl und Bclorgmp uol singüff^n auf ul,i>e!chüyies E«« genlhum, öle n a ch >i e u ,i m > l t c lb u r e Kolge o,r nun >n der Ausführung begrls« scn n Zlvangöcirdlllbanstoll. — K^nn auch ^csse.ung der Verirrten, als der höhere edlere Zwcck dieser Anstalt, mchi oollkommcn erreicht weiden, w soll doch wcmgstens d,e roN'chwe-dende Befürchtung, daß Gcscbäflslosigkell den Weg zum Hlcchcnevclluste bahne, und auch der Müßiggänger der öffentlichen Zucht verfalle, den Hang jln T'äghclt schwächen, den Arbcltbllleb spcrnen, uno vorzüglich jenen schädlichen Lebensgeirchnhellen enlgegenwilkes', zu dcnen eine den Elnftüjscn dcr Bclilrrge-nossenschaften preisgegebene Jugend herange« zog»« wird. — Bei diesen wichtigen, dem gan» zen Lande frommenden llmernchmen da»f da« her b,e k. t. landestll< nicht zwelfcln, daß der gegenwärtige Aufruf an dle W^hllhät,a> kell Ul,o den ^cml»nsinll der ^alil>csr>slVl?h>nr Anklang finden, uno nnc al! der Wärme, welche dlcse gutc Sache verdient, aufgcnom» men werden wlrd. — Dle Landcbstelle lhrer Seils wlrd bestrebt seyn, dem ncun Zwangs, ardellshause für Kral,, zene möglichst verbes. serce Einrichtung zu ^lbin, wo,u mehriäh, rlge Erfahrungen an di,lc» Anstollen ln andern Ländern dlb Ka>jcrstaates d,e An- lZ6 ll'ltung bietcn. — Die eingehenden frciwilll-ycn Benräge werden nur zur 3 lleichlclung d,s Bandes dlcnen, Ull0 seiner Zcn zur rffenillchen Kunde aebrachl wclden. ^albach am 27. Dccrmbcr ,8/»^- Joseph Freih.rr v.W ein garten., Landes - Gouverneur. karl Graf zu Wclsperg, Ra,tenau und Primör, k. k. Vice-Präsident. Or. Simon Ladinig, k. k. Gudernialrath. I. 61. (1) Nr. 28327. C u r r e n d e des k. k. illyrischen GuberniumS über verliehene Privilegien. — Die hohe k k. allgemeine Hofkammer hat am 28. October d. I. nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patentes vom 3l. März 1832 die nachstehenden Privilegien zu verleihen befunden: l) Dem August Kitschelt, Fabriks-Inhaber, wohnhast in Wien, Alservorstadt Nr, »8, für die Dauer von zwei Jahren, auf die Erfindung: alle Gattungen Meu» bles von Eisen herzustellen, wobei diese Meublcs mit gußeisernen oder droncenen Verzierungen versehen werden können, sehr dauerhaft, bedeutend leichter als jene aus Holz, und nicht theurer als diese seyen. — 2) Dem Franz Bienert, Fabriks-Inhaber, wohnhaft in Stubenbach, im Prachi-ner Kreise Böhmens, (durch Albert Battista, wohnhaft in Wien, Mehlmarkt, fürstl. Schwar-zenberg'sches Palais), für die Dauer von zwei Jahren, auf die Verbesserung der Resonanzböden, welche darin bestehe, daß allen Instrumenten - Hölzern durch eine besonders zweckmäßige Behandlung und durch Anwendung elgener Apparate alle harzigen Theile entzogen werden, wodurch dieselben consistenter, dauerhafter und den Elementar - Einsiüjsen widerstrebender erhalten werden als bisher, dabei hauptsächlich aber die Reinheit des Tones und die Harmonie gewinne. — 3) Dem Kranz Polland, bürgert. Handelsmann, wohnhaft in Wien, Stadt Nr. 498, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung: durch! di« Aenderung der Leitung des Dampfes eincn größeren, als bisher hervorgebrachten Nutzeffect zu erzielen, und hiebei die Hälfte des Kraftaufwands zu ersparen. — 4) Dem Thomas Graf Nadasdy. zu Fogaras, kaiserl. königl. wirklichem Kämmerer, wohnhaft in Wien, Praterstraße Nr. 528, füi die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung und Verbesserung, alle Gattungen Schnüre und Zwirne, dann verschiedene Gattungen Garne, welche bisher aus England bezogen werden muß- ten, aus Hanfund Flachs, mittelst einer eigens hiezu erfundenen Maschine, in gleicher Qualkat und billiger ais die englischen za erzeugen. — 5) Dem Joseph Schmidt, Lcder-Fabrikant, wohnhaft in Wien, Lcopoldstadt Nr. 564, und dem Rudolph Schiffner, Apotheker, wohnhaft in Wien, Iagerzcile Nro. UN, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung: den Zinnober auf nassem Wege zu erzeugen. — U) Dem Friedrich Heyd, Kaufmann, wohnhaft in Stuttgart, (durch Wilhelm Hoppc, Agent, wohnhaft in Wien, Io-sephstadt Nr. 214,) für die Dauer von 2 Iay-ren, auf die Verbesserung in der Construction der Damen - Armbander oder Bracelctten. — 7) Dem Heinrich Grafen von Crouy, Gutsbesitzer, dermal zu London, (durch I. F. H. Hcm-berger, Verwaltungs- Director, wohnhaft in Wien, Stadt Nr. 787t), für die Dauer von einem Jahre, auf die Entdeckung und Verbesserung von Maschinen und Apparaten zur Papier - Erzeugung, um: u) mittelst eines zweckdienlichen Vorbereitungs-und Bleich - Prozesses das Stroh und alle andern Faserstoffe zur Erzeugung von Schreib-, Lithograph's-, Druck- und Packpapier in besserer Qualität und auf eine vorthcilhaftere und wohlfeilere Weise, als bisher; dann zur Erzeugung von Pappendeckel jeder Art, wie auch von Preßspänen verwenden zu. können; k) das Stroh und andere Faserstoffe zu waschen und von allem Schmutze und aller Unrcinigkeit zu befreien; c) diese sämmtlichen Stoffe auf eine leichte und zweckdienliche Art in den Zeugzustand zu verwandeln; cl) diese Fasserstoffe im Zeugzustande fortgesetzt zu waschen, und endlich e) diese Stoffe durch eincn Siedprozeß zu behandeln. —8) Dem Anton Schmid, bürgert. Kupserschmidmeister, wohnhaft in Wien, Stadt Nr. l94, und dem Carl Zappert, Bleich - und Appreturs - Fabriks-Inhabcr, wohnhaft in Sechshaus bei Wien Nr. 95, 9«, 97 und 98, für die Dauer von drei Jahren, auf die Erfindung eines Apparates zum Scchtcln oder Kochen, wobei im Vergleiche mit dem bisherigen Verfahren mindestens die Hälfte ^ an Brennstoff erspart werde, und für welchen - Apparat die bereits bestehenden Einrichtun- - gen, sie mögen für Dampf oder offenes Feuer > bestehen, verwendet werden können. — 9) Dem , Anton Schmid, bürgl. Kupftrschmidmeister, wohn-. haft in Wien, Stadt Nr. 194, und dem Carl ! Zappert, Bleich- und Apprcturs - Fabriks -In-l Haber, wohnhaft in Sechshaus bei Wien, Nr. » 95, 96, 97 und 98, für die Dauer von drei Jahren , auf die Erfindung eines Apparates zum Ab- - dampfen, wobei im Vergleiche mit dem bisherigen 137 Wcrfahien mindestens die Hälfte an Brennstoss erspart werde, und siir welchen Apparat die bereits bestehenden Einrichtungen, sie mö'gcn für Dampf oder offenes Feuer bestehen, verwendet werden tonnen. — io) Dem Larl Valthasar Gramich, Privatier, wohnhaft in Wien, Wiedcn Nr. IW, für die Dauer von einem Jahre, auf die Verbesserung in der Construction der Regenschirm-Gestelle, wobei die hiernach verfertigten Regenschirme unter dem Namen „Platz - Regenschirme", die Wortheile gewähren, daß sie mit ihrer Mitte senkrecht über den Scheitel der Person gebracht wer-den können selbst bei dem heftigsten Winde un-vermckt m dieser Lage verbleiben, sehr leicht zu "" daher nach allen Seit n glichen Schutz gewahren. — H) Dem 3 ^ "^Kaufmann und Fabriksherrn, wchn aft in P tsdam (durch Dr. Anton Schütter, öffentli-W?n ^ lmd Militäragenten, wohnhaft in W en, Stadt Nr. !>48), für die Dauer von fünf Zähren, auf die Erfindung und Verbesserung in der Fabrication des Rübenzuckers und in der Raf-fmene des Colonial-Zuckers, wobei der luftleere Raum angewendet werde, um das Decken des Outers m Formen und anderen Gefäßen, wie auch das Auswaschen und Nettmachen desselben zu beschleunigen, ferner um das Trocknen des Zuckers vermittelst des luftverdünnten Raumes zu bewirken. — ,2) Dem Adolf Eugen Cavillier, Prwatier, wohnhaft in Wien, Leopoldstadt Nr. «99, (Bevollmächtigter ist Joseph Pockh, k. k. Rechnungsrath, wohnhaft in Wien, öeopoldstadt Nr. 699), für die Dauer von einem Jahre, auf dle Erfindung: mittelst einer mechanischen Vorrichtung ln einem Spiegel zu gleicher Zeit sich yon allen Seiten zu sehen. — 13) Dem Elias ;^"l, Grundbesitzer, wohnhaft in Brescia Nr. ^ sur die Dauer von fünf Jahren, auf die ^stnoung:in der ö'conomischen Behandlung (u-^-wl-a) der Seide mit einer Maschine, um den ^>truß (.ll-.ilxo) in ein grobes Gespinnst, besser als das zweidrähtige, zu verwandeln.— 14) Dem ^o cph Busca, Fabrikant gewirkter Waaren, vo ^^abr'^^'7' ^ ^ ^r die Dauer von 5 wahren auf d.e Verbesserung, die kreis- ft7Ugen,lmAuslande gebräuchlichen Maschinenstuhle auch fur die feinsten Gewebe anwendbar zu machen.— !5)Dcm^olnarcl0^il,8ini^iovunui ^»l-cliez^ u. dem ?<'ncl-3xio I^ilelti, wohnhaft in Bres'ia, für die Dauer von fünf Jahren: auf die Erfindung einer neuen Maschine zur gleichzeitigen Filatur der Seldenabfalle (5lru2xo) und der Seide, welche Maschine sowohl für den doppelten, als einfachen Ofen anwendbar sey. — 16) Dem Ludwig Grafen Stecki, und dem Se-venn Grafen Ponlnski wohnhaft in Brzesko, :m Bochnaer Kreise Gaüziens, für die Dauer von dlel wahren, auf die Erfindung einer Vorrichtuna ^lche mit wenigen Kosten einem jeden 3H lichen Brennapparatc beigebracht werden könne und wodurch bei demselben Feuer und dem nämlichen Betriebe ein fusclfreier Alkohol von wenia-stcns 36 Grad Stärke gewonnen werde. —17) Dem (^ucojic ^..ilolilo 1ch lieb'i Stl.le^, 3c> Wasscrampcr pon ge> wi'ki m Hanf, inwendig mii braungelber Flr> ni^fabe angestrichen und mtt Tragschnüren vc>ftt)en, 2 bleche«,it Handlaternen ^nd 5 Wu^ser!>ottlche, aber auf den Gcsammcbelrag v!.n l6l ft 9 tr. bestimmt. — D>? Nnicv, ncljmungslustigcn werden zu dcr oberwahnten ^'»cualion mtt dem Bnsatze eingeladen, daß jsder dcrscloen l.wr der ^,cltailon cm Vadium mil io"/<, vom Allslufsprelle lm Baren zu c lcqen haben w rdc, dle übrigen ^>cllanolis-BcdlNgmsse aber hicramis zu den ge^öhnU, chen Amtsstunden emsehm könne. - K. K. E^iiieral. Bcziikv'Vcrwallung. — Laibach lim 19. Jänner 184h. Z. l22. (2) S. 20. l lt l la t i 0 n s» A n kü ndlg u n g, Das k, k. Marnie» Obercommando bringt zur allgcmelnc»-! Kcnnc,nß, daß äm 26. Febr. 1845 UM 11 Uh^ Vormittags lm gewöhnl ^ chen Saale nächst dem Marme - A's^nal ein öffentlicher Llciiacionsbersuch abgehallen werden wird, um rie Lieferung von «ao.oooA rohem Hanf vom venezianischen Bode", deffen ^llbergade gleich nach erhalltner Be«vllllgung d,s hochlobl. Hoffriegsl-alheS zu bcwe,kl?clll-gen seyn wltd, DemM>ndestsc,ldernden zu überlassen. Der Hanf wird von der letzten Ernts, von oollkummelier Quolnät, von ssarker Spelz-, ul,d ganz fehlerfrei bestimmt, worin e«n Theil feinerer Hanf zu Blnlfüdcn und Stiickchen (^nil^aml L mc;lllnl) mitzuoegrelfes! «st. >3^ wird Jedermann frel stehen, gegen den ^rlag des betreffenden Reu^ideS zur ^l-citatlon zu concurriren, so wle auch was immer für ein schriftliches Offert, jedoch noch uor dem Versuche, unter Beibringung deß Neug^loes, und m>t der Elklarung: un Er» stchungsfalle sich allen Bcdm'ungcn des Ea? pilulats S. 20, vom io. I^,nn:r iL/,5, zu U'Uerzlehcn, dann auch dle vorgeschriebene Slcherstellung ergänzen zu wollen, vorzulegen, wobt» es bemerkt wird, daß der Abgang auch nur e,n«s endigen von diesen Erfordernissen, das schllftUche Offe; beim hie,',u l'o>sitze,iden Nathe erlegen müssen, der Erstehe aber wird d,e Sicher« stellung von i2"o st, (tausent zwei hundert) Gulden bmnftcn, >n Bctrcff ihrer Werth« bessllnmung l^nd Vlnculirung, zu leisten per« bundeli seyn. D,e l3ontractsbcdingN!rird be« sannt gemacht: Eü habe daselbst der Matthäus Mokch von Zllniy. wider den Nicolaus Mcha-je'ey tie Klagc auf Ancikcnnung t>es Oigenlhums zu der, vein Gute Thur,,lae »ul^ Nrb. Nr. ^5l licnstdase,» Wiese l.l^«5 liiilivonöi überrelcht, wor« übts dleTagsayung aufbin 2^.')I^,l .845, Vor« mittags 9 Uhl bei diesem Gerichte an^col^net ist. Das Gericht, ?em der Aufenthaltsort res Beklag, ten unbesannt ist, hat zu seiner Vertretung den Herrn Mathias Kolle» in Planina aufgestcNt, mit welchem die angebrachte Rechissachc nach Vor« schlist der Gerichtsordnung verhandelt werden wird. BzilkSgerichtHaasbcrg am 26. December ,644. Z. »26. (,) Nr. 5626^ <3 d i c t. Von dem vezilfKgelichle Haasberg wird be> kaai t gemacht: Ss habe daselbst der Jakob Dre. nig von Zimitz, wider den Jakob Makinca oie Klage auf Anerkennung des Olgenthuins zu oer, dem Gute Thurnlat 5ul) Urb. Nr. 5-?I zii.sbaren Wiese 1^28 li 5!ivon2l überreicht, iroriN'er die Tagsahung auf den 24. Upl'l tU45, VornnttagK 9 Uhr bei dicstm Gerichte angeordnet ist. Das Gericht, dem der Aufcnlha'.töort des Beklagten «»bekannt ist, hat zu seiner Vertretung den Herrn Mathias Korren in Planina aufgestellt, mit rrcl. chem oie angebrachte Rechtssache nach Vorschrift der Gerichlüordnun,, behandelt werden wird. Beznksgericht Haaovcrg am 2Ü. Dec. »941. 139 ekubtlnial - Verlautbarungen. 3- i53. (,) ^r. ,890. i!, c > ta 'j 0 ns. K u n d m a ch u n^g. Mlt alle.höchster Entscdließunc, <»r. Ma. jestäl vom 30 Noocmber i»ää, und Dccret der hohen k. k. veremlen Hofkanzle, liä». i^. Dec. »8/»ä, Nr. 336)c>, wurde d»e Erbauung eines neuen Zwangsarb.ltshauseS zu ^ai-bacb unterh«ld der Polana.Vorstadt, am rechten Ufer l>es ?a>b<,cdftusscs, zunächst de^ ehemals Garntl'schcn Mahlmühle, mit gleichzeitiger Ndaptirung der letztcrn, Behufs der llnterbrln- gu"g der VcrwaltungSlocalttälen bewilliget.__ Der Wesenheit nach umfasset dieser Bau «) das n»ue Hauptgebäude, bestehend aus ,i» NlmKellcr^eschohe uoter dem westlichen Trakte, einem ebene>d>gen Ge'choße und zwei kl Bärten, «m Flächenmaße uon li2qV, Klafter, welche nicht nur, so w>e die Hofraome des Haupt- und Nebengebäudes, mit lo Fußhohen Mauern einzufrieden, sondern auch mtt solchen untereinander abzuscheren sind. — Bezüglich des Detcnls der verschiedenen ^ocal'läten, chrer Widmung, Flate und Höhe, so wie rück» ficht!ich der Construction und Dimenfirnen der verschledenen Stein- und Ziegelmauerwerke, dann aller übr.gen Baue,forde,Nisse, wird auf d,N Bauplan ,n ,I Blättern, d»e Eontract-bediNgrissc, dann auf d,e Baudcvise oder Bau> deschreibung h Ngewiescn, welche Behelfe t>on dem Unterl lhmungslust'gen del der h,csic,,n k. k ^andksbaudlrtltlon, vom l. Februar »85b angefangen, in den gewöhnlichen Amtsstunde», täglich eingesehen werden können — Der fragliche Bau muß längstens Mit l5- April i8/»5 begonnen und so gefördert werden, daß n„t(5nd« October desselben Jahres alles Haupt, und Mittelgcmauer im rohen Zu^andt b>s zur Daiiglclche ausgeführt, der H achstuhl aufgesetzt und m,t l)achz>egcln eingedeckt sey. — Ebenso müssen bis d.ihm saminllicke Gewölbe ausgeführt, lind die Dirpelböden llngez^gen seyn. — Im?aule deS Baucursus ,8^6 muß der fernere vollständige Ausbau in solcher Weise bewerkstelliget werden, daß das ganze Haurt-und Nebengebäude mit 3o Sv'ember 1646 zur slaglosen Bewohnung geeignet sey u„t> der Anstalt überg bcn werden könne. - Für die sogeartele, ganze, solide und vollkommen entsprechende Bauausführung, wofür m>l Ausschluß der ?lbl ützung durch gewöhnlichen Gebrauch, zufällige oder absichtliche Beschädigung, eine dreuährlae Haftung bcdungen ist. w>rd die hof>>auräll)l!ck adjustirle Bausumme pr. 60071 fl. 5l kr. mit dem Beisätze angeboten, daß deren oder vielmehr der El'stehungbsumme Erfolalassung m I R^nen geschehen werde, und lwar erhält der ^^.nlilihcnt be» erfolgccr Äus» führung des Haupt» und MütelgemäuerS b,s iUl Gl.iche de»» ersten Stockwerkes die Summe uon ,5o00 st.; nach geschehener Ausführung dieses Gemäuers bis zur Dachse,che, erlolgter Auf'eyung und EiNdelfunq t,es Dachstuhlcs, da,in gelcbehencr Elliwolbung und Diooelt'ö-den - (fitizikhung ^c»l)uc> st , unb den Rest der conlrahirten Baulumme lia1> gänzlich vollführ» tcm c<.'Ilaud'rten und anstandslos befundenen Baue. — D,e Hmtangade dieses Baues er, folgt Mlt Ausschluß der mündl chcn Abstelge? rung im Wege schriftlicher Offe'le. — Die auf emem «o kr. Stämpelbogtn geschrlebencn Offer'e müssen, wenn sie berücksichtiget wer» den sollen, längst,ns bis 1,, Mäz l6^5 bei dem Emrelchungsprotololle des k k. illyr. Lan» deegubernlums e>ngehss>, von Außen d»e Auf, sch'ifl „Anbot für den Bau des neuen 3 Wangsarbeitshauses in ^albach" besitzen, gehörig versiegelt seyn und enihaltt": — 1. Die ausdrückliche Bestätigung, daß der Offerent den Gegenstand dce Baues aus der genomnnnen Ell sichl der bei der f. k. Bau» direction erliegenden Pläne, der Baubestbre»« bung und d«r Contraclbedingn'sse clllo. 24. Jänner <6ä5 genau kenne, und scwchl d»c!en, ols auch ocn m diesem FeltungSbl^tte tlNge-schallcnen Bedlngnissen pünktlich nachkommen werde. — 2. Den An^ot oder die Eumme, um selche er den fraglichen Bau (ohne aller Nebenbedlngungen, die als unzulässig erklart werden) ;u übernehmen Willens ist, »n Ziffern und ,n Worten deutlich ausgedrückt. - 3, Den (Z. Amts-BI. Nr. >» v. 28. Jan. 1845.) no zeh^procentgcn Betrag des gemachten Anbotes als Eaunon für die den L«clial»ons - und Bau« bedmg'nssen entsplechlnde Ausführung dls Baues, dieser Caullonsbetrag kann entweder ,m Baren, oder e,nen den Ellag des gedacht^ baren Betrages erweisenden, auf dm Bau der Ncde lautenden Depositenschc,», liner öffentlichen Easse, oder durch gesetzlich annehmbare Staalsobllgallvl'.en, »der endl'ch Mittelst einer von der k. k. Kammerprocuralur vo,läuflg an« nehmvar befundenen Real Slchlr^ellungs» Urkunde geleistet werden. — /z. I^cn Vor« und Zunamen, Charakter und Wohnung des Offerenten. — Auf Offerte, wclche spater als in dem festgtschlen Termine eingehen, oder auf selche, welche obigen Anforderungen n>chl enlsorcchcn, wird keine Rücksicht genommen. Am i). März i6/,5 VotMlttags um 1» Uhr wird >m Nathssaale des t. f. üandesguberniums durch eine zusammengesetzte Gubelnial » Eom« mlsslvli kennet. Der Bestbieler tr,ct sogleich m>t nla,igung oder Bekanulgedung der Ratfication auf das ch,n »n dieser Hmsicht aus dem §. 862 d«S allgem. b. G. zustehende Rlcht des Rückllitteo ausdrücklich Verzicht lel» stet. stuch erfol^ter Ratisicallon des Anbotes, oder wenn der Fal! ihrcr Nothwendigkeit Nicht tlntrelen würde, nach geschlossener OfftlteN' Verhandlung wird mlt dem angenommenen Er< steher auf Glundlage der bei der k. k. ^ndes« baudlrection erl,egendfnPlas>en der Baulxschre" bung und Baubedingnisse der förmliche Vau- contr^ct abgeschlossen werden. Im Falle, als der angenommene Erstcher den förmlichen son-tract mne'halb der »hm l'om k. l. Gubernilim rorgrzclchnct n F,ist zu fertigen sich wcignn sollte, velliitt das a^genommsne Offcit die Stelle des förmlichen Contract's, und das k. k. Aubcrnmm hat die Wahl, dem Ersteher entweder auf Grundlage des Offrect>on erle-gend.n Plänen,, dem Vorau^maßc ddo. 3a. Mai 164), der Baudemse oder dela,Ulllcn Bau, beschre>bung u»^d der 3ontractbeb>ngr>lsse vom 24. Jänner löHZ/ g^gen welche von der ka^« desstclle genehmigte Acte d m Ersteher keine Einwendung öffn bleibt, zu verhalten, oder den dleßfalligen Eontract aufdessen G.fahr und Kost.n neuerdings ,m beliebigen Wege auszu, dlettl» und drn erlegten <3aut!0nsbclsa>, ent? weder ,m ersten Falle auf Abschlag dcr höhern Beköstigung, ob-rim zweiten Falle auf Abschlag der zu «'setzenden Differenz zurückzubehalten; »m Falle aber, als d,r neueste Bessbot keines E'sl,yes bedürfe, als verfallen e»nzuz>ehen.— D«e Eautlonn jener Offerenlen , der,n An» bole Nicht angenommen wurden, werten sc« gleich nach gtschloffcner Offerten . Veihandlung zu ückgestellt werden. — Wenn mehrere in Gesellschaft den fraglichen Bau übernehmen wollen, so sind sie, wenn sie als En m»l e»ner unbeschrankten Vollmacht verschenes Individuum, j«doch Mlt Zustimmung de» k. k. ^uber» lnums, zu bestimmen, an welches sich m Angelegenheit dieses Baues gewendet, und welches ineblsondere auch dle Bauqelder erheben und gültlg abqu>tt,ren kann. Auch haben mehrere Gesellschafter b,e solidarische Hafiungkverblnd-lichkell auf sich. — Ist der Erstchcr sel'st Bau« melfter, öderem für eine PioU'nzial« Hauptstadt geprüfter Maurermeister, s» st Consc. Nr 32 liegenden, dem hiesigen Stadt-Magistrate zinsbaren Hauses sammt Garten und Zugchör gewilliget, und hiezu drci Termine, und zwar: auf den 24. Februar, 31. März und 5. Mai 1845, jedesmal um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte mit dem Beisätze bestimmt worden, daß, wenn diese Realität weder bci der ersten noch zweiten Feilbictungstagsatzung um den Schätzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbe bei dcr drittcn auch unter dem Schätzungs-bctrage hintangcgeben werden würde. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dießfälligen Licitationsbedingnisse, wie auch die Schätzung in dcr dießlandrcchtlichen Registratur zu dcn gewöhnlichen Amtsstunden, odcr bei dem Vertreter derCre/utionsführerinn, Dr, Wurzbach, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen — Laibach den 7. Jänner 1845.