- ^<7 des Lehrplanes für die Ertheilung des Religionsunterrichtes in den altgemeinen Volks- und Bürgerschulen der Diözese Aülmch. Das Ziel des katechetischen Unterrichtes in den allgemeinen Volks- und Bürgerschulen geht dahin, daß die Schüler von der katholischen Glaubens- und Sittenlehre so viele Kenntnisse erlangen und in das katholische Leben derartig eingeführt werden, daß sie nicht nur in ihren Schuljahren, sondern auch in ihrem künftigen Lebcusberufe eine wahrhaft christliche Gesinnung hegen und im innigen Anschlüße an die heilige, katholische Kirche ihr Seelenheil wirken. Zur Erreichung dieses Zieles sind folgende allgemeine Grundsätze festzuhalten: 1. In jedem Schuljahre soll das Ganze der christlichen Lehre vorgetragen und unter den Klassen nur der Unterschied gemacht werden, daß der Religionslchrer in den unteren Klassen blos das Wesentlichste und das Nothwen- digste eines jeden Gegenstandes hcraushebe und das weitere Detail den höheren Unterrichtsjahren Vorbehalte, in den unteren Klassen mehr auf das Gedächtnis und auf das Gefühl Rücksicht nehme und sich auch mit nicht ganz klaren Begriffen begnüge, in den oberen Klassen aber auch die Begriffe zur Klarheit und Deutlichkeit zu erheben sich bestrebe. Das einmal Gelernte soll in jedem Schuljahre wiederholt, immer klarer erfaßt, und nach Maßgabe der Fassungskraft der Schüler immer mehr vervollständiget, befestiget und erweitert, zum Eigenthnme des Geistes und Herzens gemacht werden. 2. Alle Schüler einer Klasse sollen in demselben Gegenstände gleichzeitig unterrichtet werden, und es darf keine Schülerabtheilung einer Klasse während des Religionsunterrichtes unbeschäftiget und unbe- theiliget bleiben. 3. Der Religionslehrer lasse sich besonders die Erklärung des Katechismus-Textes angelegen sein, auf daß die Katechumenen denselben wohl verstehen. Er soll ihnen daher nicht nur die Wortbegriffe faßlich machen, sondern auch die Sätze, vorzugsweise die zusammengesetzten, zergliedern und zum Verständnisse bringen. Nur den wohl verstandenen Katechismus-Text werden die Kinder dem Gedächtnisse leicht und behaltbar einprägen. 4. Umsomehr bemühe sich der Religionslchrer durch sorgfältige Vorbereitung und dnrch lebhaften, innige Glaubensüberzeugung bekundenden Vortrag dahin zu wirken, daß die Schüler den Lehrinhalt, den göttlichen Ursprung und die Bedeutung der Religionswahrheiten für das gegenwärtige und künftige Leben mit Freudigkeit erfassen, und mithin den Glauben zur Sache des Herzens und Willens machen. Nur das innige Erfassen der Glaubenswahrheiten wird auch heftigere Stürme bestehen, und dem Glauben Leben und Werkthätigkeit verschaffen. 5. Der Religionslehrer darf sich daher noch nicht damit begnügen, daß seine Schüler die Religionswahr¬ heiten verstehen und dem Gedächtnisse tief einprägen, sondern es soll seine vorzüglichste Sorge dahin gehe», daß die Katechumenen das Erlernte auch im Leben anwcnden können. Er zeige ihnen daher in jeder Kätechisazion die An¬ wendung der Religionslchren im Leben, und zwar den Schülern der unteren Klassen in ihren gegenwärtigen, und denen der oberen Klassen auch in ihren künftigen Verhältnissen, sowie im Lebe» des Christen überhaupt. Durch derartige Pflege der paränetischen oder erbauenden Seite der Katechisazion wird die christliche Gesinnung geweckt und begründet. 2 6. Da die Erlösung des Menschengeschlechtes eine geschichtliche Thatsache ist, so ist der Religionslehrer als Bote Gottes bei seinem Vortrage an die Geschichte gewiesen. Die geschichtliche Lehrweise ist die natürlichste und die den Gesetzen der Ausbildung der Seelenkräfte angemessenste, weil sic die erhabenen Wahrheiten der Religion durch That- sachen veranschaulicht und dem Verständnisse näher bringt; sie ist aber auch die geeignetste, den Glauben fest zu begründen und jene Liebe zu erzeugen, die sich in Werken im Einklänge mit dem geoffenbarten Willen Gottes thätig erweiset. Katechismus und biblische Geschichte müssen daher in stete Wechselbeziehung gesetzt werden. In den untersten Klassen wird zuerst die Thatsache aus der Bibel erzählt und alsdann aus ihr die abstracte Wahrheit abgeleitet. In den mittleren und höheren Klassen begleitet die biblische Geschichte den Religionsunterricht, indem sie zur Versinnlichung der Glaubens- und Sittenlehren und vorzüglich auch zur paränetischen Seite der Katechisazion treffende Beispiele liefert. — Wegen dieser innigen Verbindung der biblischen Geschichte mit dem Katechismus-Unterrichte ist es wünschenswert, daß jene Schüler, welche die Religionslehre bereits aus dem Katechismus lernen, auch schon das Lehrbuch der biblischen Geschichte in die Hand bekommen. 7. In den höheren Klassen verwende der Rcligionslehrer vor dem Sonn- oder Festtage etwa eine halbe Stunde auf die Erklärung der eintreffenden evangelischen Perikopen, beziehentlich auch der Episteln, hebe aus denselben die Glaubens- und Sittenlehren hervor und berücksichtige dabei die erbauende Seite des Unterrichtes. Als Hilfsbuch diene dem Religionslehrer die Alliolische Bibelausgabe. 8. An die Erklärung der sonn- und festtäglichen Perikopen knüpfe der Religionslehrer naturgemäß den Unterricht vom katholischen Kultus, namentlich vom Kirchenjahre, von dessen Festen, von den Andachtsübnngen, Feierlichkeiten und Gebräuchen, wobei ihm die Erklärung des Kirchenjahres von Goffine behilflich sein kann. Da aber das Verständnis des katholischen Kultus zur religiösen Ausbildung wesentlich gehört, so verbinde der Religionslehrer auch mit dem Katechismus-Unterrichte eine, beziehentlich auch ausführliche Erklärung des liturgischen Theiles des Religions¬ unterrichtes, auf daß die Volksschuljugend über die Bedeutung und den hohen Sinn der katholischen Gebräuche belehrt und in den Stand gesetzt wird, den gottesdienstlichen Handlungen im Geiste der wahren Andacht beizuwohnen. 9. Eine besondere Sorgfalt verwende der Religionslehrer auf die Einübung der im Katechismus oder auch in approbierten Gebetbüchern enthaltenen, vorher jedoch wohl zu erklärenden Gebetsformeln, sowie der allgemeinen gebräuchlichen kirchlichen Lieder. Dieselben können dadurch eingeprägt werden, daß sie auf eine gewisse Zeit vor und nach dem Religionsunterrichte abwechselnd gebetet werden. 10. Den Grund- und Schlußstein des katechetischen Unterrichtes bildet die Gewöhnung der Kinder an ein religiöses Leben. Hiezu ist jedoch nicht hinreichend, daß die dem katholischen Christen zu wissen nothwendigen Gebetsformeln erklärt und eingeübt, oder daß die Kinder mit katholischen Gebräuchen bekannt gemacht und nach und nach belehrt werden, wie sie sich gottgefällig und fruchtbringend am katholischen Kultus zu betheiligen haben, sondern es muß noch eine spezielle Einführung der Kinder in die wirkliche Vornahme der öffentlichen und gemeinsamen Kultakte der Kirche hinzukommen, namentlich die Einführung in das Gebet, in die Theilnahme am öffentlichen Gottesdienste und in Len Empfang der heiligen Sakramente. 11. An jenen Orten, an denen die Gepflogenheit besteht, daß die Schulkinder die heiligen Sakramente der Buße und des Alta res gemeinschaftlich empfangen, soll der Religionslehrer jedesmal einen Vorberei¬ tungsunterricht vorausschicken. Mit vorzüglichem Eifer verlege er sich aber auf eine gründliche Vorbereitung der¬ jenigen Schüler, welche das heilige Sakrament der Buße oder das heiligste Altarssakrament das erste Mal empfangen sollen. Die erste Kinder-Kommunion ist in einer Weise zu feiern, daß den reinen Kinderseelen die größte Ehr¬ furcht gegen das allerheiligste Sakrament eingeflößt und ihnen der Tag unvergeßlich gemacht wird. Die heilige Beichte sollen die fähigen Volksschüler viermal im Jahre verrichten. 12. Zur Lösung der Gesammtaufgabe des katechetischen Unterrichtes muß der Religionslehrer drei Theil- zielc vor Augen haben: das elementare oder anfängliche, das mittlere und das höhere, nach den Stufen der Schüler, die durch das Alter und durch die Fassungskraft derselben bestimmt werden. Das Ziel der unteren Stufe kann im Allgemeinen darein gesetzt werden: Die Kinder sollen durch den katechetischen Unterricht grundlegende Kenntnisse erhalten: von Gott, dem Schöpfer der Welt, vom Sündenfalle, von der Verheißung des Erlösers, von der Vorbereitung auf den Erlöser, von den wichtigsten Momenten aus dem Leben, Wirken und Leiden des Erlösers, von der Sendung des heiligen Geistes, von der Kirche, von den heiligen Sakra¬ menten, von den Pflichten, die sie in ihren Verhältnissen zu erfüllen haben, von "den Gebeten und den katholischen Gebräuchen, und von den vier letzten Dingen. Den Lehrstoff enthält der „Kleine Katechismus", Mali katokmom". 3 Das Ziel der mittleren Stufe kann dahin festgestellt werden, daß die Schüler deutlichere und bestimm¬ tere Begriffe von den Religionswahrheiten erlangen, als dies auf der ersten Stufe geschehen ist, ferner, daß der Lehrinhalt sich erweitere. Den Schülern dieser Stufe, welche die grundlegenden religiösen Kenntnisse bereits erworben haben, können die wichtigsten Wahrheiten des Glaubens und der Sitten nach dem „Auszug aus dem großen Katechismus", „Lratki üatskiMin«, in welchem Lehrstoff und Lehrgang für diese Stufe der Schüler vorgezeichnet ist, zusammenhängend erklärt werden. Den Katechismus-Unterricht begleitet fortschreitend die biblische Geschichte, theils als Versinnlichungsmittel der im Katechismus enthaltenen Lehrsätze, theils zur Befestigung und Erweiterung der biblischen Kenntnisse der ersten Stufe. Die Schüler auf dieser Stufe sollen den wohlverstandenen Katechismus-Text dem Gedächtnisse einprägen und die biblischen Thatsachen, wenigstens jene, auf welche der Katechismus hinweiset und welche der Katechet vorerzählt, wieder selbst, wenn auch mit einiger Nachhilfe erzählen können. Der Religionslehrer sehe hiebei auch auf die Weckung und Belebung des moralischen Gefühles, sowie auf die Erregung des Nachahmungstriebes. Die Schüler auf dieser Stufe sollen fortschreitend die gewöhnlichen Gebetsformeln, wichtige und leicht faßliche Texte der heiligen Schrift, etwa auch einige von den am meisten verbreiteten religiösen Liedern dem Gedächtnisse einprägcu. Das Ziel der oberen Stufe ist eine derartige Befestigung und Erweiterung der auf der mittleren Stufe erworbenen religiösen Kenntnisse, daß die Schüler die katholische Glaubens- und Sittenlehre und die kirchlichen Handlungen und Gebräuche wirklich kennen, und sich daher ernstlich bemühen, den Inhalt des großen Katechis¬ mus „Katholischer Religionsunterricht", „Kersansüi uauü" zu erfassen und dem Gedächtnisse einzuprägeu. Hinsichtlich der biblischen Geschichte sollen die Schüler dieser Stufe ihre diesbezüglichen Kenntnisse erweitern und vervollständigen, und die biblischen Begebenheiten und Ereignisse geläufig erzählen können. Wünschenswert ist bei diesen Schülern eine genauere Erkenntnis der Wichtigkeit und-Bedeutung der vornehmsten biblischen Persönlichkeiten so wie auch der messianischen Weissagungen und Typen des alten Bundes, und eine hinreichende Orientierung am biblisch-geographischen Schauplatze, in der Zeitbestimmung der biblischen Begebenheiten und in den alten Sitten und Gebräuchen, besonders wenn dies das Verständnis der christlichen Lehren erheischet. Bezüglich des katholischen Kultus sollen die Kenntnisse der Schüler auf dieser Stufe derartig fort¬ schreiten, daß sie die historische Grundlage, die dogmatische und ethische Bedeutung der kirchlichen Feste und Feierlichkeiten und den öffentlichen Gottesdienst so kennen lernen, daß sie am kirchlichen Leben fruchtbringend the.ilzunehmen befähiget Werden. Auf dieser Stufe sollen die Schüler auch ihre Kenntnis der gewöhnlichsten Gebete und Gebräuche des katho¬ lischen Volkes sowie der beim Gottesdienste am meisten üblichen Lieder vermehren. Ferner soll die Volksschuljugend auf dieser Stufe auch mit der Bibel durch Erklärung und praktische An¬ wendung der sonn- und festtäglichen Perikopen bekannt gemacht werden. Endlich soll diese Jugend, namentlich in Bürgerschulen, auch die wichtigsten Momente der K irch e n g e s chichte kennen lernen, auf daß sie die Kirche in ihren Kämpfen bewundere, sich ihrer Siege erfreue, an ihren Hoffnungen sich stärke und im innigen Anschlüße an sie ihr Heil wirke. » Lehrplan für die einzelnen Volksschnlklassen. I. Ungetheilte einklassige Volksschulen (mit ganztägigem Unterrichte). Der gleichzeitige Unterricht aller Schüler, wodurch der stufenweise Fortschritt in diesen Schulen vorzugsweise ermöglichet wird, ist rücksichtlich der Kinder des ersten Schuljahres Grundlegung, rücksichtlich der älteren Schüler Wieder¬ holung, Vervollständigung, Befestigung und Erweiterung der religiösen Kenntnisse. a) Die unterste Abtheilung (Schüler von 6 — 9 Jahren) erhält jedes Jahr ein Ganzes der katho¬ lischen Religionslehre. Der Katechet erklärt von Jahr zu Jahr das, was den Kindern des dritten Schuljahres faßlich gemacht werden kann. Bei der Wiederholung und Einprägung des Erklärten unterscheidet er zwischen Anfängern und Fortgeschrittenen - jene sollen sich die grundlegenden religiösen Kenntnisse aneignen, diese aber die bereits angeeigneteu ersten Anfänge befestigen und vervollständigen. Der Katechet beginnt mit der Lehre von Gott und erklärt einige leichter faßliche Eigen¬ schaften Gottes; alsdann geht er über auf die Lehre von den drei göttlichen Personen und übt die Kinder im richtigen Kreuzmachen. Hierauf erzählt er von der Erschaffung der Welt, von den Engeln, von den böse gewordenen Geistern, von 4 der Erschaffung des Menschen, vom Sündenfalle der ersten Menschen, von der Verheißung eines Erlösers. Nur die fähi¬ gen Schüler, welche bereits lesen können, bekommen den Katechismus in die Hand, woraus sie das in der Schule Erklärte und Eingeprägte zu Hause wiederholen. Aus der Geschichte des alten Testamentes wird der Religionslehrer für die älteren Schüler erzählen: von Kain und Abel, von Noe und der Sündflut, von Abraham, vom israelitischen Volke in der ägypti¬ schen Knechtschaft und in der Wüste, von der Gesetzgebung auf dem Berge Sinai, vom Einzüge der Israeliten ins gelobte Land, von der Sendung der Propheten und Erwartung des verheißenen Messias. Aus dem neuen Testamente wird der Religionslehrer die Geschichte Jesu Christi erzählen und den An¬ fängern nur die Hauptmomente, den älteren Schülern hingegen genauere Kenntnisse einprägen: vom Leben, Leiden, Sterben, von der Auferstehung und Himmelfahrt Jesu Christi, von der Sendung des heiligen Geistes und von der Gründung der Kirche. Hernach kann der Katechet mit Hilfe der biblischen Geschichte des neuen Bundes, worin die wichtigsten Lehren Jesu enthalten sind, und mit Berücksichtigung des Katechismus-Textes vornehmen und besonders den talentierten Kindern einprägen: den Begriff vom Guten und Bösen, eine faßliche Erklärung der zehn Ge¬ bote Gottes, und der fünf Gebote der Kirche, eine kurze Belehrung über das Gebet, über, die heilige Messe, über die Taufe und die Namen der übrigen Sakramente und schließlich über die letzten Dinge. Diese für die älteren Schüler vorgenommenen, aus den biblischen Begebenheiten abgeleiteten oder an dieselben angeknüpften Lehren wird der Katechet fleißig wiederholen und hiebei auch die Anfänger mit leichteren Fragen beschäftigen. Ferner sollen diesen Schülern folgende G eb e te cingeprägt werden: das Gebet des Herrn, der englische Gruß, das apostolische Glaubensbekenntnis, die zehn Gebote Gottes, die fünf Gebote der Kirche, „der Engel des Herrn", ein Gebet zum Schutzengel, „die Ehre sei dem Vater", „Herr, gib ihnen die ewige Ruhe". Ueber das Benehmen der Kinder beim öffentlichen Gottesdienste und namentlich bei der heiligen Messe gebe der Katechet die Belehrung beim Unterrichte von der heiligen Messe; diesbezügliche Mahnungen ertheile er auch zur Zeit der Prozessionen am Markustage, in der Bittwoche, am Frohnleichnamsfeste und anderer kirchlicher Feierlichkeiten. d) Die mittlere und obere Abtheiluug (gewöhnlich 9 — 12 jährige Schüler) lernt den „Auszug aus dem großen Katechismus", „Uratki kutklÜMiu". Nur den älteren und fähigeren Schülern können die Religionslehrer, wenn sie es für gut erachten, den großen Katechismus „Katholischer Religionsunterricht", „Lsrsanski imuk" in die Hand geben. Aus der biblischen Geschichte des alten und neuen Bundes sollen die Schüler der mittleren und oberen Abtheilung ihre Kenntnisse vervollständigen und von Jahr zu Jahr erweitern. Die älteren und begabteren Schüler sollen besonders die Propheten genauer kennen lernen und einen chronologischen Ueberblick der biblischen Begebenheiten erhalten. Der Religionslehrer geht hier in der Weise vor, daß er die Ereignisse und Beispiele aus der Bibel, auf welche der Katechismus tbeilweise selbst hinweiset, erzählt und deren Einprägung als Hausaufgabe auferlegt. Mit dem Alter sollen die Schüler auch fortschreiten im Eiuprügen der Gebete, und zwar außer den im Katechismus enthaltenen auch noch: „Gegrüßet seist du, Königin", „Unter deinen Schutz und Schirm", „O meine Gebieterin, o meine Mutter", „Unsere liebe Frau vom heiligsten Herzen", „Gedenke, o Maria", etwa auch Gebete vor und nach der Schule, vor und nach dem Essen, beim Eintritte in die Kirche, und beim Weggehen aus der Kirche, Uebung der geistlichen Kommunion. Auch sollen diese Schüler Fortschritte machen in der Erkenntnis der katholischen Gebräuche und Andachten, besonders derjenigen, auf welche der Katechismus hindeutet, wie im Unterrichte über die heilige Messe, über den nachmit¬ tägigen Gottesdienst, wozu die Erklärung der laurctanischen und Allerheiligen-Litanei und die Einübung der Antworten auf die Anrufungen gehört, ferner über die Taufe und über die Sakramente der Buße und des Altares, sowie über die Bedeutung der Hauptmomente des Kirchenjahres. II. Zweiklassige Volksschulen und getheilte einklassige Volksschulen (mit Halbtagsunterrichte). Für diese beiden Arten von Volksschulen gilt ein und derselbe Lehrplan, weil sie auch in Bezug des Religions¬ unterrichtes auf gleicher Stufe stehen. Die untere Abtheilung der einklassigen Volksschule gleicht der ersten Klasse, und die obere Abtheilung gleicht der zweiten Klasse der zweiklassigen Volksschule. Die erste Klasse hat dieselbe Aufgabe zu lösen, wie die erste Abtheilung der ungetheilten einklassigen Volksschulen. Jene Schüler, welche schon ziemlich gut lesen können, bekommen den „Kleinen Katechismus", „Nuli kats- kiMin" in die Hand. Aus den biblischen Begebenheiten werden die Religiouswahrheiten abgeleitet und den Schülern mit Berücksichtigung ihrer Faßungskraft in den Worten des „Kleinen Katechismus" vorgesprochen und eingeprägt. 5 Die zweite Klasse behandelt den „Auszug aus dem großen Katechismus", „Lrutki IratskriMm". Nur den älteren und fähigeren Schillern könnte der große Katechismus „Katholischer Religionsunterricht", „Lornrmski nuukr", in die Hand gegeben werden. Hinsichtlich der biblischen Geschichte, der liturgischen Kenntnisse, und der eiuzuübenden Gebete wird das der mittleren und oberen oder zweiten Abtheilung der ungetheilten einklassigen Volksschulen gesteckte Ziel hier meistens vollständiger und gründlicher erreicht werden können. III. Dreiklassigc Volksschulen. Die Schüler der ersten Klasse erhalten den Religionsunterricht auf Grund der biblischen Thatsachen. Der für die unterste Abtheilung der ungetheilten einklassigen Volksschulen im Umrisse bezeichnete Lehrstoff soll allen Schülern gleichzeitig vorgetragen werden, und bei der Wiederholung und Einprägung muß man das Alter und die Faßungskrast der Kinder berücksichtigen. Der Katechet möge nicht übersehen, daß er schon im Unterrichte der Schüler der ersten Klasse das Hauptgewicht auf das zusammenhängende Ganze zu legen hat. Die zweite Klasse soll den „Auszug aus dem großen Katechismus", „Uratüi üatokiMm" als Lehr- und Lernbuch haben. Bezüglich der biblischen Geschichte sollen die Schüler dieser Klaffe ausführlich erzählen können, was der Katechismus mit wenigen Worten aus der Bibel andcutet. Gleichfalls wird in dieser Klaffe ein Fortschritt im Memoriren gewöhnlicher katholischer Gebete und in der Erkenntnis katholischer Gebräuche erwartet. Für die dritte Klasse ist der große Katechismus „Katholischer Religionsunterricht", „UsrZanski nauke" bestimmt jedoch so, daß diejenigen Schüler, welche das erste Jahr in dieser Klasse sind, nur die leichteren Schriftstellen zu lernen haben. Bezüglich der biblischen Geschichte wird hier jener Stoff, der für die zweite Abtheilung der einklassigen Volksschulen festgesetzt ist, vollständiger und gründlicher dargclegt und eingeprägt werden können, als in der zweiten Klaffe der zweiklassigen Volksschulen. Eben so werden hier bezüglich der liturgischen Kenntnisse größere Anforderungen gestellt werden dürfen, als in der oberen Klasse der zweiklassigen Volksschulen. Bevor die Schüler der dritten Klasse die Schule verlassen, sollen sie die für ungetheilte einklassige Volks¬ schulen vorgeschriebeuen Gebete fest im Gedächtnisse haben. IV. Vierklassige Volksschulen. Da sich in der ersten Klasse nur Kinder des ersten und schwächere Kinder des zweiten Schuljahres befinden, so hat der Katechet hier nicht, wie in der ersten Klasse der zwei- und dreiklaffigen Volksschulen, auf ältere und weiter fortgeschrittene Schüler Rücksicht zu nehmen. Er lehre daher in dieser Klasse die grundlegenden Religions¬ wahrheiten im geringeren Umfange, doch biete er ein Ganzes dar: Gott der Schöpfer des Himmels und der Erde — der Engel und der Menschen. — Gottes Güte gegen uns. — Aus Liebe müssen wir Gott gehorsam sein. — Viele Engel haben gesündiget. — Die Sünde der ersten Eltern. — Gott ist überall gegenwärtig, weiß Alles, und straft den Unge¬ horsam. — Die Sünde der ersten Eltern schadete allen Menschen — alle Menschen haben die Sünde der ersten Eltern und die Strafe derselben auf sich. — Gott hat den Erlöser versprochen. — Jesu Geburt (Maria, die Mutter Gottes), Erscheinung, Jugend, Taufe, wunderthätige Macht. — Jesu Lehre von der Liebe zu Gott und zum Nächsten — von der Unsterblichkeit der Seele und von der Auferstehung des Leibes. — Jesu Leiden, Tod, Begräbnis, Auferstehung, Himmel¬ fahrt. — Sendung des heiligen Geistes. — Die Kirche Jesu Christi. — Siebenzahl der heiligen Sakramente. Durch fleißiges Wiederholen sorge der Katechet dafür, daß sich die Kinder dieser Klasse die ersten Anfänge des Religionsunterrichtes aneignen und eine sichere Grundlage für den erweiterten Unterricht in der zweiten Klasse erhalten. — Den „Kleinen Katechismus", „Nuli kateüiMin" bekommen nur jene Kinder in die Hand, die schon ziemlich gut lesen können. Von den Gebetsformeln wird in Verbindung mit dem Unterrichte von den drei göttlichen Personen bei der Erzählung von der Taufe Jesu das Kreuzeszeichen gut eingeübt. Auch sollen die Kinder dieser Klasse das Gebet des 6 Herrn, den englischen Gruß und das apostolische Glaubensbekenntnis gut kennen. Zu wünschen ist auch die Einübung: eines Gebetes zum heiligen Schutzengel. In der zweiten Klasse soll jener Lehrstoff, der für die erste Klasse der zwciklassigen Volksschulen bestimmt ist, vollständiger und gründlicher behandelt werden. Die Schüler dieser Klasse lernen die Religionswahrheiten nach dem „Auszug ans dem großen Katechismus", „Uratüi üutekmöm", mit Ausnahme schwierigerer Schriftstellen und Definizionen. Der Katechet erklärt in dieser Klaffe den Katechismus-Text auf Grund der biblischen Geschichte, die daher hier nur als Hilfsbuch zu benützen ist. Von den Gebetsformeln sollen in dieser Klasse eingcnbt werden: „Die Ehre sei dem Vater", „Der Engel des Herrn", die sechs Wahrheiten, die zehn Gebote Gottes und die fünf Gebote der Kirche. Gewünscht wird auch die Einübung eines Gebetes vor und nach der Schule, vor und nach dem Essen. Die Schüler der dritten Klasse haben sich den „Auszug aus dem großen Katechismus", „Lratki kate- kisein" dem ganzen Wortlaute nach sammt den Bibeltexten einzuprägen. Es bleibt jedoch dem Katecheten freigestellt, schon den Schülern dieser Klasse, wenn er es für gut findet, namentlich den älteren und fortgeschrittenen den großen Kate¬ chismus „Katholischer Religionsunterricht", „Lsrsunski nauk" zum Lernen mit Ucbergehung der schwierigen Bibcllcxtc und Definizionen, besonders von den Hauptsünden und Tugenden in die Hand zu geben. Die biblische Geschichte wird in dieser Klasse bereits als selbständiger Gegenstand, jedoch stets mit Beziehung auf den Religionsunterricht behandelt. Mit liturgischen Kenntnissen bereichere der Religionslehrer die Schüler dieser Klasse gelegenheitlich, beson¬ ders wenn ihm der Katechismus für diesen wichtigen Unterricht einen Anhaltspunkt bietet. In dieser Klasse sollen die Kinder gut kennen: Die Geheimnisse des Rosenkranzes, die vollkommene Reue, die Beichtgebete, die Aufzählung der Sünden und Tugenden, der guten Werke, der evangelischen Räthe und der vier letzten Dinge. Erwünscht ist auch die Einübung eines Gebetes beim Eintritte in die Kirche und beim Weggehen aus der Kirche, des Gebetes: „O meine Gebieterin, o meine Mutter", „Unsere liebe Frau," „Unter deinen Schutz und Schirm", „Sei gegrüßet, Königin". Die Schüler der vierten Klasse lernen den großen Katechismus „Katholischer Religionsunterricht", „Ker- saimki nauk" sammt den Schriftstellen und wichtigeren Definizionen und' Erklärungen. . Bezüglich der biblischen Geschichte bestrebe sich der Religionslehrer mit den Schülern dieser Kasse jenes Ziel zu erreichen, das für die obere Stufe festgesetzt wurde. Um jedoch für die genauere Erklärung der wichtigsten Lehrsätze des Katechismus Zeit zu gewinnen, wird der Katechet die vollständige Kenntnis der biblischen Ereignisse und Begebenheiten dem häuslichen Fleiße überlassen müssen. In dieser Klasse verwende der Religionslehrer vor dem Sonn- oder Feiertage auch eine kurze Zeit aus die Lesung und Erklärung der eintreffenden evangelischen Perikopen, die alsdann von den Schülern dem Gedächtnisse eingeprügt werden sollen. In Bezug der Kenntnisse des katholischen Kultus trachte der Religionslehrer bei der Erklärung des Katechismus-Textes sowohl als auch besonders bei der Erklärung der evangelischen Perikopen mit den Schülern dieser Klasse dem Ziele der höchsten Stufe nahe zu kommen. Von den Gebeten sollen in dieser Klasse eingcübt werden: Das Taufgelübde, die göttlichen Tugenden, Uebung der geistlichen Kommunion, ein Gebet zum Besuche des heiligsten Altars¬ sakramentes : „O Gott, der du uns unter dem wunderbaren Sakramente", „Die Seele Cristi heilige mich", einige Flam¬ mengebete, mit denen Ablässe verbunden sind: „Süßester Jesus! sei mir nicht Richter, sondern Erlöser", „Mein Jesus, Barmherzigkeit", „Gelobt sei Jesus Christus — in Ewigkeit, Amen" mit Berücksichtigung der Zeit und anderer Umstände. V.. Fiinsklassige Volksschulen. Für fünfklassige Volksschulen gilt bezüglich der ersten vier Klaffen der für vierklassige Volksschulen vorge¬ schriebene Lehrplan, jedoch so, daß der Religionslehrer in jeder unteren Klaffe bezüglich der für selbe vorgeschriebenen Rcligionsgegenstände in manchen unwesentlichen Punkten die Anforderungen herabmindern und die nähere Begründung, Vervollständigung und Erweiterung derselben der nächst höheren Klasse überlassen darf. Deshalb ist es unter Anderem in der vierten Klasse auch gestattet, in Katechismus-Unterrichte die schwierigeren Schriftstellen und Definizionen, nament¬ lich von den Hauptsünden, Kardinal- und Haupttugenden zu übergehen und für den Unterricht in der fünften Klasse aufzubewahren. 7 Die Schüler der fünften Klasse sollen den ganzen Inhalt des großen Katechismus „Katholischer Reli¬ gionsunterricht", „LsrZanski nauk" erfassen und sich einprägen, so daß sie von ihrem Glauben Jedermann Rechenschaft zu geben im Stande seien. Es ist daher im Katechismus-Unterrichte in diesen Klassen besondere Rücksicht zu nehmen auf die Bedeutung der heiligen Schrift und der mündlichen Ueberliefernng, auf die Unsterblichkeit der menschlichen Seele, auf das Vorhandensein der Erbsünde, auf die Gottheit Jesu Christi, auf die göttliche Stiftung, Heilsnothwendigkeit, Unfehlbarkeit der katholischen Kirche, auf das betrachtende Gebet, auf das Recht der Kirche Gebote zu geben, sowie auf die Pflicht der Gläubigen die Gebote der Kirche zu befolgen, auf den Zusammenhang der Kirchengebote mit dem inneren 'Leben des Christen, auf den Begriff der Rechtfertigung, auf den Begriff und auf die Nothwendigkeit und Schönheit der christlichen Tugend, auf die übernatürlichen Tugendmittel, auf den Begriff von vollkommener Reue und Büßfertigkeit. Bezüglich der biblischen Geschichte sollen die Schüler dieser Klasse ihre Kenntnisse derartig vermehren, daß sie ein zusammenhängendes Ganze der wichtigsten Ereignisse des alten und neuen Testamentes erwerben. In dieser Klasse soll auch die Erklärung der im Schuljahre einfallenden sonn- und festtäglichen Episteln und Lekzion en, in denen sich die herrlichsten Lehren und Beispiele für die Anwendung auf das Leben finden, vorgenommen werden. In Betreff des katholischen Kultus bestrebe sich diese Klasse das der oberen Stufe bestimmte Ziel uoch vollständiger als die letzte Klasse der vierklassigen Volksschulen zu erreichen. Von den Gcbetsformeln werden in dieser Klaffe neu eiugeprägt: „Komm' heiliger Geist", die Kirchen¬ gebete zu den Diözesanpatronen (Hermagoras und Fortunat), zum Landespatron (hl. Josef), zum Pfarrpatron, zum hl. Aloisius, oder auch andere nach freier Auswahl des Religionslehrers. Vl. Sechsklassige Volksschulen. Sechsklassige Volksschulen haben jenes Ziel, welches den fünfklassigett Volksschulen gesteckt ist, vollständiger und gründlicher zu erreichen. Deshalb soll auch der Rcligionslehrer die für die letzte Klasse der fünfklassigen Volksschulen bezüglich des Religionsunterrichtes gegebenen Andeutungen hier uoch mehr berücksichtigen. Den Schülern der fünften und sechsten Klasse darf das „Handbuch der katholischen Religionslehre von Ferdinand Zenner", „LatokiMin ali korZan8ki katoliški nauk. Spisal ^.nton Kosar" als Lehrbuch in die Hand Legeben werden. Den Schülern der sechsten Klasse soll der Religionslehrer im ersten Jahres kurse die wichtigsten, der Volksschuljugend zugänglichen Momente der Kirch eng eschichte, vorzugsweise des Lebens und Wirkens heiliger, um die Kirche verdienter Männer lebhaft und warm vorführen, auf daß sie die Kirche Christi lieben und sich ihr mit ganzem Herzen ergeben. Als Hilfsmittel zur häuslichen Wiederholung des vom Religionslehrer Vorgetragenen eignet sich: „Geschichte der christlichen Kirche von Mathias", „^Zockdo katoliško ksrkvo. Spisal Tutou Kosar", „Lehrbuch der Kirchengeschichte von Dr. Franz Fischer", „Kurze Kirchengeschichte von Johann Pider". Die Schüler der sechsten Klasse im zweiten Jahreskurse sollen einen vollständigeren Unterricht im katholischen Kultus, wenigstens insoweit einzelne Partien mit dem Katechismus-Unterrichte in Verbindung gebracht werden können, erhalten. Als geeignetes Lehrbuch wird bezeichnet: „Ceremouien der katholischen Kirche für Volks¬ und Bürgerschulen von Dr. Franz Fischer", „kiturgika. Spisal ^nton Kosar". Es wird ferner empfohlen: „Die katho¬ lische Kirche in ihren Gebräuchen, dargestellt von Dr. Anselm Ricker" und „Der Geist des katholischen Kultus von Mathias Terklau". ». Lehrplan für Bürgerschulen. Derer st eJahrgang erhält den R e li g i o n s u n terrich t nach dem „Handbuch der katholischen Religions¬ lehre von Ferdinand Zenner", „Latoki^om all Korsunski katoliški nauk. Spisal ^nton Kosar" mit Uebergehung der schwierigeren Schrift-Texte und Definizionen, namentlich von den Hauptsünden, Kardinal- und Haupttugenden. In der biblischen Geschichte hat der erste Jahrgang das der höchsten Stufe bestimmte Ziel vollständig Zu erreichen. Der zweite Jahrgang wiederholt aus der Religionslehre das erste und zweite Hauptstück und aus dem vierten Hauptstücke die Lehre vom Sakramente der Buße und des Altarcs, und lernt zugleich die K i r ch e n g e s ch i ch t e in 8 ihren Hauptumrissen mit besonderer Berücksichtigung des engeren Vaterlandes. Vorzugsweise werden folgende Lehrstücke bezeichnet: Gründung und Ausbreitung der christlichen Kirche, die apostolischen Stammkirchen; die apostolischen Väter; ein allgemeines Bild der Christenverfolgung unter den römischen Kaisern; Constantin's Bekehrung; das erste Concil von Nicäa; die vorzüglichsten Kirchenväter; Bekehrung Deutschlands durch Bonifacius; Bekehrung der Slaven durch Cyrill und Method; das orientalische Schisma; die Kirche von Aquilea; die Kirche von Salzburg; die Kreuzzüge; einige von den bedeutenderen religiösen Orden; Errichtung des Bisthums von Laibach; das Erzbisthum Görz; abendländische Kirchen¬ trennung; Kaiser Ferdinand II.; Bischof Ikomas Hren; das Concil von Trient; Ausbreitung der katholischen Kirche in den letzten Jahrhunderten; Papst Pius IX. Als Lehrbuch kann dienen: „Lehrbuch der Kirchengeschichte von Dr. Franz Fischer", „AZoäds katoliške 6srkvs. 8pisal Xuton I^sar", „Kurze Kirchengeschichte von Johann Pider". Der dritte Jahrgang wiederholt aus der Rcligionslchrc das dritte, vierte und fünfte Hauptstück und lernt unter Einem den katholischen Kultus. Als Lehrstücke werden bezeichnet: Die kirchlichen Personen, Orte und Geräthe; die kirchlichen Handlungen, namentlich das heiligste Meßopfer, die heiligen Sakramente, die kirchlichen Segnungen und Weihungen, die christlichen Andachtsübungen, das Kirchenjahr mit den Festkreisen. Als Lehrbuch wird bezeichnet: „Ceremonien der katholischen Kirche für Volks- und Bürgerschulen von Dr. Franz Fischer", „Inturgika. 8pissl Xuton kiösur". Dieser Lehrplan wird hiemit dem wohlerwürdigen Seelsorgs-Klerus bezüglich der Ertheilung des Religions¬ unterrichtes in den allgemeinen Volks- und Bürgerschulen der Diözese vorgeschricben- Zugleich werden die hochwürdigen Herren Dechante als fürstbischöfliche Kommissäre in Bezug aus den Religionsunterricht und die religiösen Hebungen angewiesen, über die Befolgung dieser Anordnung mit aller Sorgfalt zu wachen, sich davon besonders bei Gelegenheit der Inspektion zu überzeugen und im Falle der Nichtbeachtung obiger Anordnung das Erforderliche zur Behebung des vorgefundenen Gebrechens zu veranlassen. uanovtm IN onivnnrirnrm Knoirmca Druck der »«»rock»» tisLur»»» in Laibach. — Berlkger - Das sürftbischäsliche Ordinariat.