1925 Amtsblatt Mr Laibacher Heilung Nr. 26t. Donnerstag dm 12. November 1868. Orkenntnif;. Das k. k. ?andcs- alt» Plcßqcricht in Praq h'l mit dcm Ur'licilc vmn 2l. S.ptcinbcr 1808 Z, 2^902 zu ^ckt l'ilainit. dcis; dcl I»l)alt dcö i» dcr Z.ilsänifi „!X:>!, Züpt^mlier 1868, Ni-. 60 Uütcr dcr Nulilil ,.ll!>>.v c,''ier niss'scl'en Zeüschiif: ,^1<)>livl>" den Tliati'cstlHlid dcst iil tz l)5) ! !, > 2l. G lll^, All. ll dek G^s tzciü voi>, 17 Dtcsmlicv 18l>^, da>>u r>r Ilchall dcr m dcinscllicn Bl ttc lütter dc> Überschrift,.'l'ül'Ol' l.i!,ei l^!,lu».ii" enlhlillcneu ^n^malcorr^sftoudcli.z dc» Tliatdcsland d^ö im i; .'><)(> lind ^05 Sl. (>^. l^lntcn Pci^shcne! gcgcl, dic dffcütlichc Nl,hc in'd Ordüllüss bclNÜüdct, »,l>d dcm zu foluc die veranlaßte Vcschl^nahmc dicsciü Blaltcö b»,^ stcüial lind di? »rrit^rc Vcibrcitung dct?sclbcn vcrboicn W>rd. (415—3) Nr. 5785. ssonculs-Ausschreibung. Für dcu Staatsbaudicnst in Niederösterrcich ist eine Ober^Ingenicursstelle I. Classe mit dem Gehalte von 1500 fl. uud dem Quartiergcldc von 300 fl. eventuell im Vorrückungsfalle eine solche Stelle II. Classe mit dem Gehalte von 1300 fl. und dein gleichen Quarlievgelde zu besetzen, für welche dcr Conmrs mit dem Bemerken Verlautbart wird, das; im weiteren Vorrückungsfalle des vorhandenen Vaupcrsonales gleichseitig anch die hiedurch in Erledigung kommenden Ingenienrsstcllen I. nnd II. Classe mit den Gehalten von 1100 st. nnd 1000 fl., oder die Bauadjnnctenstellcn I. und II. Classe mit den Gehalten von 800 fl. nnd 700 fl., sämmtlich mit den sistemisirten Quartier-gcldern, für den Fall der Verwendung in Wien, zur Besetzung gelangen werden. Bewerber um eine dieser Dienststellen haben ihre, mit den erforderlichen Behelfen über die Be-fahignng nnd bisherige Dienstleistung oder Verwendung im Banfache wohl instruirlen Gesuche längstens bis 1 5. N ovembc r d. I., nnd insofcrnc dieselben in: öffentlichen Staats-dandienste stehen, im Wege ihrer vorgesetzten Behörden an das Präsidium der f. k. n. ö. Statthal-terei zu überreichen. Wien, am 24. October 1868. Vom Pralldium dl-r k. k. n. ö. S'tattlialtrrci. ' (429—1) Nr7i3496. Concurs-Allsschrcibuug. Am k. k. Gymnasinm zn Cilli ist eine Lehrstelle für die latcinifchc, griechische nnd deutsche Sprache mit dem Gehalte von 840 fl. ö. W. nebst dem Rechte auf Vorrnckung in die Höhcrc Gehaltsstufe von 945 fl. ö. W. und auf Deccnnalzulagen zu besetzen. Bewerber nm diese Stelle haben ihre voi> schriftsmäßig decnmentirtcn Gesuche bis 15. December d. I. im Wege der vorgesetzten Behörde bei der k. k. Statthaltcrci für Steiermark einzubringen. Graz, am 31. October 1868. Von dcr k. k. fteirrmärk. F>'t,Utlinltr,ci. ßi9—1) Nr. 3815. Kundmachung. Laut steucrä'mtlichcr Vorfchreibung sind nachstehende Gewerbsparteicn mit den Steuern noch im Ansstande, als : Kobler Johann, Zündhölzel - Fabrikant in Veldes, «ud Art. 14 mit . . . 2 fl. 62 kr. Schoklitfch Georg, Sattler von eben dort, «ud Art. 14 mit.....8 fl. 51 kr. Prcttncr Mathias, Tischler von Nntcrgörjach, 5ud Art. 15 mit .... 4 fl. 72^ kr. Dieselben werden hieinit aufgefordert, ihre Schuldigkeiten binnen 30 Tagen beim Stcucramtc "ladmannsdorf zu erlegen, widrigens die Gewerbe von Alutswcgen werden gelöscht werden. K. k. Bezirkshauptmannschaft Radmannsdorf, am 3. November 1868. (430—1) Nr. 9136. ! Kundmachung. ^iach H 65 der hicrortigen Gemcindeordnung nlüsscn die Voranschläge dcr Einnahmen nnd Ausgaben dcr Gemeindecasse alljährlich vor Anfang des Rechnungsjahres und vor deren Prüfuug und Feststellung durch deu Gemciderath von dem Magistrate zur öffentlichen Cinsicht aufgelegt werden. Das Präliminare für das Rechnungsjahr 1869 ist nunmehr zusammeugestcllt worden und liegt im niagistratlichcm Expedite zu Jedermanns Einsicht offen. Was mit dem Beifügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß allfälligc Gegenerinne-nmgcn der Gemcindcglieder dortselbst eingebracht werden können. Stadtmagistrat Laibach, am 10. November 1868.___________________ (417—2) Nr. 9008. Knndmachnng. Die Jahresintcressen dcr Helena Valentin-schcn Waiscnstiftnng im Betrage von 90 fl. 82 kr. kommen fiir das Jahr 1868 zur Vertheilnng. Auf diese Stiftung haben elternlose, in der Pfarre Mana Vekündigung in Laibach geborene Kinder bis zum erreichten 15. Lebensjahre Anspruch. Bewerber haben ihre gehörig documcntirten Gcsnche bis Ende November l. I. Hieramts zu überreichen. Stadtmagistrat Laibach, am 3. November 1868. (428—1) '"Nr.b"i16. Kundmachung Es wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß am 2 1. November l. I. Vormittags 11 Uhr am Amtstage zu Scnosetfch die vcrstcigcrungsweise Verpachtung des Brctter-und Holzwaarcnauffchlages auf ein oder auch mehrere weitere Jahre vom 1. Jänner 1869 angefangen stattfinden werde. Erstehnugslnstige werden mit dem Anhange hiezu eingeladen, daß jeder Licitant vor der Lici-tation eine 10"/., Cantion erlegen müsse nnd die dießfälligen Licitationsbedingnisse täglich bei dcr k. k. Bcz.-Hanptmannschaft, am Licitationstagc aber beim Amtstage in Senofetfch eingesehen werden können. Schriftliche, mit dcr 10"/,, Cantion versehene vorschriftsmäßig verfaßte Offerte werden ebenfalls angenommen, müssen jedoch vor Beginn der Li-citation dcr Commission überreicht werden. K. k. Bez. - Hauptmannschaft Adclsberg, am 9. November 1868. (421—2) " Nr. 1753. Licfernugs-Ausschreiben. Bei dein l. k. Bergamte Idria in Kram werden sLM> Motzen Wcizen, »4««> „ Korn, I«5«tt „ Kukuruh mittelst Offerte nntcr nachfolgenden Bedingungen angckanft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und nnverdorbcn sein, und dcr Mctzen Weizen muß wenigstens 84 Pfnnd, das Korn 75 Pfund nnd dcr Kukurutz 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirthschaftsamte zn Idria im Magazine in den cimen-tirten Gefäßen abgemessen nnd übernommen und jenes, welches den Onalitäts - Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Dcr Lieferant ist verbunden, sür jede zurückgestoßene Partie anderes, gehörig qnalisicirtes Getreide der gleichnamigen Gattung um den contractmä-ßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frci, entweder selbst oder dnrch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu intcrvcuiren. In Ermanglung dcr Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k. k. Wirthschaftsamtcs als richtig nnd unwidcr-sprechlich anerkannt werden, ohne daß dcr Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide loco Idria zu stcllcn, und cs wird auf Bcrlan-gen desselben der Wcrksfrächter von Seite des Amtes verhalten, di: Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neu-krcuzcr pr. Sack oder 2 Mctzcn zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei der k. k. Bergamts^ casse zn Idria oder bei der k. k. Landeshauptcasse zu Laibach gegen classcnmäßig gestempelte Quittung, wenn der Erstehcr kein Gewerbsmann oder Handelstreibender ist, im letzteren Falle aber gegen eine mit einer 5 kr. Stcmpclmarke versehene sal-dirte Rechnnng. 5. Dic mit einem 50 - Neukrenzer - Stempel versehenen Offerte haben längstens bis 34V. November R8S8 bei dem k. k. Bergamte zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung nnd Quantität Getreide der Lieferant zu liefern Willens ist, und der Preis looo Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körnen gattungen lauten, so steht cs dem Bergamte frei, den Anbot für mehrere, oder auch nur für eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sicherstcllung fiir die genaue Zuhal-tuug der sämmtlichen Vertrags - Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein 10pcrc. Vadium entweder bar, oder in annehmbaren Staatspapicrcn zu dem Tages course, oder die Quittung über dessen Deponirnng bei irgend einer montanistischen Casse oder der k. k. Landeshanptcassc zu Laibach anzuschließen, widri gens auf das Offert keine Rücksicht genommen wer^ den könnte. Sollte Contrahcnt die Bcrtragsverbindlichkei-tcn nicht zuhalten, so ist dem Aerar das Recht ein^ geräumt, sich für einen dadnrch zugehenden Schaden fowohl an dem Vadium, als an dessen gesammtem Vermögen zu regressiven. 8. Denjenigen Offercntcn, welche keine Getreide-Lieferung erstehen, wird das erlegte Vadium allsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo< dann er die eine Hälfte des Getreides bis Husten December »?V