231 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 34. Samstag den IL.Febluar <870. (45—2) Nr. 969. Concurs-Ausschmbung. Am 11. März, als dem Jahrestag des 1857 stattgehabten beglückenden Besuches derAdcls-derger Grotte durch Ihre k. k. Majestäten, wird mit der Bet Heilung der Adelsberger Grotten-Iw validenstiftung und am gleichen Tage auch mit der Betheilung der Franz Metelko'schen Invalidenstiftung vorgegangen werden. Zur Betheilung aus diesen Stiftungen sind im a. h. Dienste invalid gewordene, in keinem Invalidenhause untergebrachte Krieger berufen, wobei auf die erstere die in Adelsberg, auf die letztere aber die im Bezirke Nassenfuß gebürtigen, und in deren Ermanglung andere in Kraiu geborene Invaliden den nächsten Anspruch haben. — Der zn vertheilende Betrag beläuft sich bei der Adelsberger Grotten-Invalidenstiftung auf 37 fl. 90 kr. und bei der Franz Metelko'schen Invalidenstiftung auf 37 fl. 80 kr. Die Bcwerbungsgesuche haben folgende Be» lege zu enthalten: 1. Den Taufschein zur Darthuung des Alters und des Geburtsortes; 2. den Beweis geleisteter österr. Kriegsdienste durch Militärabschicd, Patental Invaliden-urkunde und dergleichen; 3. den Beweis, daß der Bewerber wirklich in diesen Kriegsdiensten invalid geworden ist, und die Beschreibung der Art der Invalidität; 4. die Angabe, ob der Bewerber ledig, verehelicht, Witwer oder Versorger anderer Personen ist; 5. das pfarrämtliche, von der Gemeindevorstehung bestätigte Dürstigkeitszeugniß, worin genan angegeben sein muß, ob der Bewerber irgend ein liegendes oder bewegliches Vermögen, einen und welchen Aerarialbezug, irgend welchen Dienst, oder ein sonstiges öffentliches oder Privatbeneficium hat. Die diesfälligen, nach dem hohen Finanz-ministerial-Erlasse vom 19. März 1851 stempelfreien Gesuche sind nur im Wege der politischen Brhörde, in deren Bereiche der Invalide seinen Wohnsitz hat, und zwar längstens bis 4. März l. I. an die k. k. Landsregierung in Laibach gelangen zu machen. Laibach, am 28. Jänner 1870.____^ M—3) Nr. 10411. ssoncurs-Kundniachllllg. Mit Genehmigung des k. t. Ackerbau>Miui-steriums wird bei der k. l. Bczirkshcmptmannschaft Tolmcin provisorisch cm Bezirksforstcommissär angestellt. Mit diesem in der IX. Diätcnclassc stehenden Dienstposten sind folgende jährliche Bezüge verbunden: Achthundert Gulden Gehalt - Einhundert Gulden an Quartiergeld und Schreibpauschalc, dann cin Paufchalbctrag von drei Gulden und fünfzig Kreuzer ö. W. als Rciscentschädigung per Tag ohne Nücksicht auf die Meilendistanz für Dicnstgänge U! den zugewiesenen Gerichtsbezirken Tolmein, Witsch und 'Kirchheim. Bei Reisen in Forstangclcgenheiten über Verlangen von Gemeinden und Privaten hat derselbe noch Anspruch auf das einfache Postrittgcld. Ner aufzustellende Bezirksforstcommissär hat: 5>?^a.ung des Forstgcsetzcs und aUcr oie ^aldcultur schlitzenden oder fördernden Bestummmgm zu überwackcn; 2. angeordnete Waldculturen und künstliche Auf; forstungen emzuleiten und durchzuführen; 3. den Gemeinden und Privaten bei der Bc-wirthschastung ihrer Wälder an die Hand zu gehen. Bewerber um diesen Dicnstposten haben daher nachzuweisen: 1. Die mit gutem Erfolge abgelegte höhere Forst-Staatsprüfung, weiters ihre theoretisch-praktische Ausbildung beim Forstbetriebe im Hoch- z gebirge, in der Anlage von Waldwegen und sow stiger Bringungsanstalten, gründliche Kenntniß im Forstculturfache und allgemeine in der Obstbaumzucht; 2. eine kräftige Körperconstitution und ein Alter unter 40 Jahren, die Kenntniß der deutschen und slovenischen oder wenigstens ciner der letzten verwandten Sprache. Bewerbuugsgesuche sind im vorgeschriebenen Dienstwege bis 20. Februar 1870 bei dieser Statthalterei einzubringen. Trieft, am 6. Jänner 1870. Von der k. k. kiistcnl. Statthalterei. (32d—2) Nr^ 332^ ' Kundmachung. Von der k. k. Finanz-Direction in Laibach wird bekannt gemacht, daß am 21. Februar 1870, beim k. k. Verwaltungsamtc des Staatsgutes Adelsberg die Veräußerung der zu diesem Gute gehö rigcn Waldung Oolodiöoue sammt Wiesen, > am 23. Februar 1870 aber die Bergwiese Kkaini i-«dßr, Steuerbezirk Fei-striz, an Ort und Stelle, eventuell beim Gemeindeamte Bai im öffentlichen Licitationswege und unter Zulassung schriftlicher Offerte stattfinden wird. Das Nähere ist in 3ir. 28 dieser Zeitung enthalten. Laibach, am 5. Februar 1870. ! K. k. Flnanz-Dieection. (3ii_3s Kundmachung. ^b63. Die Korrespondenzen, dann die Sendungen mit Wertheinschlüssen, das ist: mit Bargeld, Papiergeld, Werthpapiercn, bis einschließlich 7 5 Gulden ö. W. von und an Militärs (Of fiziere, Militärpartcien, Mannschaft) und Militärbeamte der im Bezirke Cattaro konzentrirtcn Truppen (Personen de« Heeres) werden bis auf weitere Bestimmung portofrei behandelt. Für recommandirte Briefe wird jedoch die Rccommandationsgebühr bei der Aufgabe eingehoben. Die an die Personen des Heeres im genannten Bezirke gerichteten Korrespondenzen und Werthsenduugeu müssen aus der Adrcssc mit der Bezeichnung der Militärbehörde oder des Truppenkörpers, welchem der Adressat allgehört, wo möglich auch der Unterabtheilung versehen sein, und sind von den Postämtern des Bezirkes Cat< taro den Adressaten gebührenfrei zu erfolgen. Die von den Personen dcs Heeres im genannten Bezirke bei den k. t. Postämtern aufgegebenen Privatbriefe und Werthsendungen bis 75 Gulden müssen nicht nur mit dem Namen und Dicnstcharatter dcs Versenders bezeichnet, sondern auch dienstlich gesammelt, der Stückzahl nach in das Dienstjournal eingetragen und von den Bevollmächtigten der betreffenden Abtheilung mit den Dienstbriefen dem Postamte übergeben werden. Wenn derlei Sendungen von einer Abtheilung aufgegeben werden, die eine eigene Stampiglie führt, so müssen sie auch mit dieser versehen sein. Die k. k. Postämter im Bezirke Cattaro haben so beschaffene und in diesem Wege ihnen zukommende Militärbricfe und Sendungen bis 75 Gulden mit dem Francostcmpel zu versehen, ulld haben nur solche Anspruch auf portofreie Be^ Handlung. Diese Portofreiheit bezicht sich auch auf Korrespondenzen und Werthsenduugen von und an die im Bezirke Cattaro befindlichen stabilen Militärbehörden. Hievon wird das Publikum in Folge hohen Handelsministcrial - Erlasses vom 5. l. M., Zahl 24600—2463 ex 1869 in die Kenntniß gesetzt. Trieft, den 22. Jänner 1870. Wie k. k. Post-Vireclion. W^y ^ ..... Kundmachung. Von dem k. k. Oberlandesgerichte für Steier-!mark, Kärntcn und Krain wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Resignation des Dr. Gregor Lozar auf das Notariatsdefugniß in Wippach mit hohem Iustizministerial-Erlasse vom 17. Jänner 1870, Z. 559, angenommen wurde. Graz, am 25. Jänner 1870. "(50—1) Nr. 1514. Kundmachung. Bei dem Magistrate Laibach kommt für das Jahr 1870 die vom verstorbenen k. k. Oberstlieutenant Josef Sühnl errichtete Militär-Waisenstiftung mit 37 ft. 80 kr. zur Verleihung. Auf diefe Stiftung hat ein vom Militär abstammendes, vaterloses, armes Kind, es mag ehelich oder unehelich sein, Anspruch. Bewerber um diese Stiftung haben ihre gehörig instruirten Gesuche bis 3. März l. I. bei diesem Magistrate zu überreichen. Stadtmagistrat Laibach, am 7. Februar 1870. Dr. Josef Tuppan, ^ülftr,m,ist»l. (47—2) 3tr. 1351. Kundmachung. Es wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Wählerliste für die Ergänzungswahlen der h. o. Gemeindevertretung für das Jahr 1870 zusammengestellt ist, und durch vier Wochen im magistratlichcn Expedite zur öffentlichen Einsicht aufliegen wird. ! Gegen diefe Wählerliste ist jeder Wahlberechtigte zur Reclamation wegen einer etwaigen Auslassung oder nicht gehörigen Einreihung eines Wählers u. dgl. berechtiget; doch muß diese in dem Termine von 8 Tagen, d. i. bis 20. Februar l. I. beim Magistrate mündlich oder schriftlich um so gewisser anhängig gemacht werden, als auf später überreichte Reclamationen keine Rücksicht mehr gelegt werden würde. Dies wird den Hausbesitzern zur eigenen Wissenschaft, und damit sie die wahlberechtigten Bewohner ihrcs Hauses davon in Kenntniß setzen, bekannt gegeben. Magistrat Laibach, am 11. Februar 1870. Dr. Josef Snppan, Bllrgrrmelst.r. (43-3)' " Nr. 108. Klllldnlchnllg. Mit Bezug auf die mittelst des Amtsblattes der „Laibacher Zeitung" vom «H. Jänner V.J., 3lr. ^, ver-öffentlichte diesämtliche Kundma-chun;, vom 7 Iättuer d. I., sir. KH werden die p. t. Ginkommensteuer: pfiichtigeu in Laibach n chmals auf? gefordert, ihre vorschriftmäßia. ver faßten (Einkommensteuer Passionen pro DH?O nunmehr läugsteus bis 20.Fcbrnur ik?0 hieher zn überreichen, widrigens die Lauuneliften sich die Folgen der KK 3H und Zt des ^inkommeustenerassez-zes selbst zuzuschreiben haben werde«. Laibach, am 3. Februar 1870. K. t.