I m t s V l a l t ^« 68. Donnerstag den Z. NunI 1838. GsUbernial - ^erlanthZwusMN. Z. 667. (1) 2III. Artikel. In Erwiederung vorstehendet Artikel sollen alle Güter, Waaren Und Artikel, welche Erzeugnisse des Bodens, der Handarbeit oder des Kunstfieißes der Unterthanen und Lander (seiner Majestät des Kaisers von Brasilien sind, und unmittelbar m die Oesterreichlschen Hafen zum Verbrauche emge-führt werden, keine anderen Gebühren zu entrichten haben, als jene, welche die Unterthanen der am meisten begünstigten Nation für dieselben auf gleiche Art eingeführten Artikel entrichten, oder künftig entrichten sollten. — IX. Artikel. Alle Erzeugnisse und Waaren der Unterthanen und Länder jedes der zwey contrahirenden Theile sollen bey ihrer, Einfuhr in die' Staaten des andern Theiles mit Ursprungszeugnissen, nach den in den bepderstitigen Staaten dießfalls bestehenden Vorschriften, versehen seyn. — X. Artikel. Alle Güter, Waa-^ rsn und Manufacturer der Unterthanen und Lander des Oesterrelchischen Kaiserthums, welche m den Häfen des Brasilianischen Kaiserthums zur einstweiligen Lagerung oder zur Wiederausfuhr abgefertigt werden sollen keine anderen als jene Gebühren entrichten, welche für die am meisten begünstigte Nation jetzt schon festgesetzt sind, oder künftig noch festgesetzt werden dürften. — XI. Artikel. Beyde hohen contrahi-Penden Theile kommen uberein, daß Ihre Unterthanen in Ihren rücksichtlichen Landern und Staaten alle und jede Freyheiten, Privilegien und Ausnahmen, welche was immer für einer anderen Nation in Beziehung auf Handel und Schifffahrt bewilligt werden dürften, genießen sollten z wobey zugleich verstanden ist, daß denselben wechselseitig diese günstigen Bedingungen unmittelbar von Rechtswegen und unabhängig von jeder anderen stipulation der-gestalt zu Gute kommen sollen, als ob solche im gegenwarw gen Tractate ausdrücklich angeführt wären. — XII. Artikel. In allem, was das Em- und Ausladen der Schiffs, so wie die Sicherheit des Eigenthums, der Waaren und Effecten der Unterthanen der hohen contrahirenden Theile belangt^ werden die bepderseitigm Unterthanen sich aller der Sicherheit, Begünstigungen und Freyheiten zu erfreuen haben,, welche der am meisten begünstigten Nation zugestanden sind; sie könnm^über chr Eigenthum durch Verkauf, Tausch, Schenkung, letziwlllige Anordnung, oder auf jede andere Weise frey, ohne allem Anstand oder Hinderniß verfügen; ihre Hauser, ihr Besitzthum und ihre Effecten sollen geschützt und tn Ehren gehalten, auch durch keine BeHorde wider ihren WUlen in Beschlag genommen werden, ohne Gefährde jedoch des gesetzlichen Rechtsganges; sie sind überduß jedes Militärdienstes zu 5!and und zu Wasser enthoben, so wie auch jedes anderen öffentlichen Dienstes/ jedes gezwungenen Darlehens, oder jeder militärischen Requisition, und können zu keiner gewöhnlichen Steuer verhalten werden, die lw-her ware, als jene, welche die Unterthanen der am meisten begünstigten Nation bezahlen, oder künftig bezahlen sollten. — Xlll. Artikel. Jeder der zwey hohen contrahirenden Theile hat das Recht General-Conjule, Consule und Vice-Consule zu ernennen, welche in den Häfen oder Städten des andern Staates zum Schutze des Handels sich aufhalten werden) bevor selbe jedoch ihre Amtsverrichtungen ausüben können^ müssen sie von der Regierung, bey welcher sie zu verweilen bestimmt sind, in der herkömmlichen Form zugelassen und anerkannt worden seyn. -^ Dieselben werden übrigens, sowohl was ihre Person, als auch die Erfüllung ihrer amtlichen Obliegenheiten und den ihren Landesleuten schuldigen Schutz betr.fft, in den beydersei- che den-Eonsulen der am meisten begünstigten Nation zugestanden sind, oder künftlg zugestanden werden sollten. —XIV. Artikel. Seine Majestät der Kaiser von Brasilien räumt den Unter-thanen Veincr Majestät des Kaisers von Oesterreich die Befngmß em, daß sie bey den Brasilianischen Zollämtern desselben Rechts der Zoll-und Gebühren-Vormerkung und unter denselben Bedingungen und Gewährschaften, wie die Unterthanen Brasiliens, sich zu erfreuen haben sollen, wogegen, dem gemeinschaftlichen Uebers einkommen gemäß, auch die Brasilianischen Unterthanen bey den Oösterreichischen,Zollamtern jede, mit den bestehenden Gesetzen und Anords nungen vereinbarliche Begünstigung genießen weOen. — X.V. Artikel. GegenwartigerHans dels- und Schlfffahrts-Tractat soll durch einen Zeitraum von sechs Jahren, vom Tage dev Auswechslung der Ratisicationen an gerechnet,, in voller und beschrankter Wirksamkeit bleiben.-— XVI. Artikel. Die RatisicaNonen des gegen^ wärtigen Tractates sollen zu Wien binnen /M neun Monaten, vom Tage der Unterzeichnung an gerechnetx odeöVoo möglich noch früher ausgewechselt werden. — Urkund dessen haben die beyde rseitigen Bevollmächtigten denselben unterzeichnet und Ihre Insiegcl beygedruckt« So geschehen zu Wun den 16. Iunius im Jahre der Gnade 1827. Metternich. Rezende. (L, S.) (L. SO Nos visis et perpensis omnibus et sin-gulis tractatus hufus articutis, illos omn.es ratos graiosque hab ere hisce pro fit emu ac declaramus; verbo Nostro Gaesareo- Regio SpondenteS; Nos ea omnia, quae in iiiis oontineiitur,- fideliter execution! mandaturos, &e,c ut-iliis tilla ratione a Nostris contrave-niatur penniss tiros esse« In quorum fid era praesentes tractatus tabulas manu Nostra sijriiavitiiiis x sigiiloque Nostro appenso mu-niri jus si aims, —-. Dabantur Vienaae die vi-gesirna octava Februarii anno milesimo oc-lingentesimo vigenioio oetaro, Regaorum JN"ostrorum trigesimo sex.to» FRANGISCÜS, PRINGEPS A METTERNICH, Ad M an d a t. u rn S a c, Ca es, atj Reg. Apostolicae Majestatis proprium. Ignatius Eques a Brtnn.gr-Felsack, Stadt - mW wuVrechttiche ^erlautbaruttgen^ Z. 677. (2) Nr. 22^2345)2911. Von dem k. k. Stadt-und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht, daß am 23. Iuny l6-28/ um ia Uh^- Vormittags zur Bey-schaffung nachstehender Einrichtungsstücke für die Amtslokalitaien dieses k. k. Stadt- und Landrcchts bey demselben eine Licitation abgehalten werden wird: w0bep ' ' 2) für das Commissions-Zimmer ein großer Tisch von Nußhplz, 12 devley Sessel ^ ein Kasten / zwey kleinere Tische/ und die dazu gehörige Schlosser-Arbeit/ b) für das Landtafelamt sechs Sessel von Nußholz, und 6) für die Expedits- Kanzley zwölf Schreibtische, zwölf Sessel, und ein Materialien-Kasten, mbst der dazu gehörigen Schlosser-Arbeit, an den Meistbiethenden zur Lieferung überlassen, und den Licitanten sowohl die Beschreibung der zu liefernden Gegenstande, als auch die Bedingmsse werdeni eröffnet werden. Lmbach am 28. May 1626. Z. S76. (2) Nr. 5a24. Von dem k. k. Stadt^ und Landrechte m Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Helena Laurin, verehelichten Mathoftl, als erklärten Erbtn zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 9. December 1827, verstorbenen Helena Komar/ die Tagsatzung auf den 3o. Iuny !. I., Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte bestimmet worden, bey welcher alleIem> welche an diesen Verlaß, aus was immer für einem Rechtsgnmde Ansprüche zu sicllen ver-meinen, solche so gewiß anmelden, und rechts-geltend darthun sollen, widrigens sie die Fol-gen des §.814, b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 27. Map 1828. Z. 675. (2) Nr. 2921. Von.dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wnd bekannt gemacht: Es fcy über Ansuchen des k. k. FlSkalamtes, in Vertres tung der Klrche und der Armen der Pfarr AirkZ te^s alözu 2j3 erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast, nach dem am 12. Apnl 182g, ohne letztwtllige Anordnung verstorben nen Jacob Drennig,. gewesenen Pfarrer zu Ztrkle, in Unierkrain, dle Tagsahung auf den 14. July 1828, Vormittags um 9 Uhr, vor tnefem k. k. Stadt - und Landrechte bestimmt worden, bey welcher alle Jene, welche an die? sen Verlaß aus was immer für einem Rechts-gründe Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, wldrlgens sie die Folgen des §. 8^4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laib ach am 28. May ;6M. 3.674.(2) Edict. Nr. 2885/ Von dnn k. k. Stadt« und Landrechte in Krain wird mittelst gegenwartigen Edicts erm« nerl, daß alle Jene, welchs auf den Verlast der, am 11. Apnl l- I. hier verstorbenen Ignazia Merl, gebornen Knschlager, einen Erbsanfpruch zu haben vermeinen, sich binnen einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, entweder persönlich, oder durch einen gehörig Bevollmächtigten fo gennß bey dieser AbHand-lungsinstanz zu melden haben, ats widrigens das Abhandlungsgeschaft zwischen den Erscheinenden der Ordnung nach ausgemacht, und der Verlaß Jenen der sich Meldenden, denen solcher nach dem Gesetz? gebühret/ nngemtt-wortet werden würbe, Laibach am 27. May ZF23. 46g Nttbernial - ^erlambaruMrn. 2. 643.(2) >ä Nr. Lööö,. C i r c u l a r e des k. k.' iüynschm Guberniums zu Laibach. Hinsichtlich mehrerer neuer ZollbeMmmungen. SeineMajestat haben, laut hohenHoftammer-Decretes vom I.Apnl d.I., Zahl i)6Lch79Z, die Aufhebung einiger bisher bestandener Eingangs-und Ausgangsverbothe/ die Erlezchterung dcr Ausfuhr mehrerer Producte der Laudwirch-schaft durch Mäßigung der Ausgangsge.bühren, und die Erhöhung der Eingangszöllefür einige andere Gegenstande,, mir allerhöchster Entschließung vom ii. März d. I>, zü genehmigen geruhet. — Der beyliegende Tariff enthalt das Verzeichniß dieser Gegenstande mit dcn neuen Eingangs-und Ausgangszöllen gegen dasAus-land, welche hiernnt unter nachstehenden Bestimmungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden: — Erstens,. Die Verzollung der Artikel, Bobbinet und Nankm, zum inländischen Verbrauche, kann nur bey Hauptlegstat- ^ ten geschehen: zum Beweise der geschehenen Verzollung werden diese Waaren mit einem Stampel bezeichnet werden,, — Zwey tens. , Zollgesetz-'Uebertretungen, welche mit diesen Artikeln verübt werden sollten, unterliegen der mit dem Hofkammer-Dec rete vom 4. December 1L10, ausgesprochenen Strafe des Verfalles der Waare und der Entrichtung des doppctten Werthes, -— Drittens. Bey, der Emfuhr des Brennholzes aus dem Auslande werden die Zollamter die zum Behufe der Verzollung erforderliche Schätzung bey einer Wiener- Klafter harten Holzes nie Unter vier Gulden, bey einer Klafter weichen Holzes aber nie unter drey Gulden Conventions-Münze annehmen; dort, wo das Holz einen höheren Werth hat, muß. der, wirkliche Preis desselben als Grundlage der Verzollung dienen: Wiertens. Die blsher bestandenen, besonderen Eingangszölle für folgende Artikel: — Reis mit iZ2^kr. für den Centner Sporeo, Malz mit 3 kr. für den Centne'r Sporco, Mehl mit 6 kr. für den Centner Sporco, Brot, gemeines mit I N4 kr. für den Cent-mrSporco, Butter, gesalzene mit Z12U kr. fur den Centner Sporco, Schmälz, Schwein- und Gänsefett mit Z7 2U kr, für den Centner Sftorco, Speck mit 24 fr, für den Centner Spores, Schmeer mit 10 kr. für den Ccmncr^Srcrco, Unschlilt mit 11 M kr. für den Centner Cporco, Schmelzsatz, dctstlben mit Z«fr. für den Ccntnn Eporco, UnschlNtk erzen mit i fi. ^2 kr. für dcn Centner Srerco, Honig/oe^ lauterter nut ZL kr. fü r dc n Centner Sp0rco, Hopfen, (Eartenhcpfcn) mit/^Zkr. für den Centner Eporco, bey ihrer Einfuhr aus Nn« gärn und Siebenbürgen nach den übrigen Provinzen der Monarchie werden hiermit aufgehoben, und siatt derselben tritt die sysiemgemaße Begünstigung der Hälfte, desjenigen Zolles ein, der für die Einfuhr dieser-Artikel aus dem Auslande festgesetzt ist-, und Zwar in der An, daß die Hälfte des allgemeinen Eingangszolles als deutscherConsummo-Zolleinzuheben, ist.—-Fünftens. Von den in.dem angehängten 2ariffe enthaltenen allgemeinen Eingangszöllen ist, den bestehenden Direktiven gemäß, die Hälfte des Betrages im Wechselverkehre mit Ungarn und Siebenbürgen als deutscher Consummo-Zoll Zu entrichten, wenn nicht für diesen Verkehr bey ein oder dem anderen Artikel ein besonderer Con.-summo-Zoll in diesemTariffe ausgesetzet ist. — Sechstens. Der Holzausfuhrszoll, welcher in Tyrol nach dem Tanff? vom Jahre 1766, gegenwartig unter der Benennung eines Holz-aufschlages eingchobcn wird, hat sogleich aufzuhören, und es darf für die Zukunft von > dem in Tyrol gewonnenen Holze nur bep der Ausfuhr desselben nach dem Auslande der bestehende allgemeine Ausgangszoll gefordert, werden. Die Ausfuhr des Holzes aus Ty-. rol nach dem lombardisch- venetianischen Königreiche oder nach einer andern innerhalb der Zoll - Linie gelegenen Provinz der Monarchie ist von allen Ausgangsgebühren ganzlich frey, es sey denn, dieser Artikel käme im Wechselverkehre mit Ungarn und Siebenbürgen vor, wo solcher den diesfalls bestehenden Zollsätzen unterliegen würde. — Siebentens. Die Wirksamkeit der nsuen Zölle so wie der übrigen Bestimmungen hat vom Tage der Kundmachung zu beginnen.— Laibach am 2. May 1826. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes- Gouverneur. Bened 1 kt Mansuet v. Fradenek ^, f» k. Gudermal - Secrstär, als Referent. (Z. Amts-Blatt Nr. 66. d, S, Iuny tS23.) Benenn u n g Maßstab ^"' ZMstätten, ^^^ Zollstätten, . §,.,K beo denen die e ^,z. bey denen die Z der der ^ls' SerzoUung im ^^ NerzoNuna im . «gfl Enigange zu »oll Ausgangc zu ^, Artikel Verzollung ^ geschehen hat ^ geschehen hat ^ ^_____^_______^__^__«^«^^^ ^Ii^I^^^ ..«^«^»^.. » Anies-und Coriander . . . ... - / i Centner Sporco « »2 — Legstatte —. 3 — Granzzollämter I 2 Ascke, gemeine, Weinreben »und Seifensie» z derasche, Auswurfsascke zum Düngen, ? Wald« rlnd Zunderasche, wie auch Stein» z ^ todlenasche ..»........! detto ---------i Gränzzsllämtcr — /< 2 detto Z — aus Ungarn . » «....... - detto -_ ^ , -. ^. /, 2 detto — nach Ungarn « ,.»....« ° . z dett» ^ — — —^ — — —. 1 — 3 Ni e nenstöcke, mit lebenden Bienen . . .z 1 Stock ^ 5—- detto — > -- detto ^ Lobdi-nslt (englischer TuN, Spihcngrund) ^ alatt, ohne irgend emem eingetragenen Dessein............ ' Pfund Netty ,o — —! bnlptlessss^tte !— — » detto 5 Cur cum ev, in Wurzeln und gemahlen . . ^ (Rentner Svorco — 27 — Comm. Zollamt.,— 1, — dctto S^Därme, Schafbäcme u. dgl. ...... v-jcd.GuId. d.WcnheS — — 2 dctto l— 5 — detto -' — nach Ungarn.«...««..«. detto ^---------— j — !— ^— i —— 7 Datteln . . . . « . » « . . « . . » Centner Sporco 4 — — Legstätte !— 5 _^ detto 8 Ossig , aememec, in Fässern « . « . . detto — 44 ^ Gränzzol'tämtel ^ - 1— detto — aus Ungarn ........... detto — »^ — — — » — detto ' y Oyer von Hühnern. Gänsen, Aente»i u. dgl. v.jed.Guld.d.Werthes — 3 — detto !-- -^ »! detto ^ z'tt Federn, ge,^leine BettfeLern, geschlissene und ! l k ungeschlissent.......... » Sentner Sparco ^5 — — Legstätte -— »2 2 detto ^ », Federvieh, zahmes, als: Hühner/ Gänse, z ! ß Aenten u. dgl. . ° « » . . ° . . . 0. jed.Guld. d.Wertheö — ,6^ Gränzämter ^— — , detta- »2 Feigen ............. z Centner Sporco , 12 — Legstätte — 2 — detto iI N ie berh äute, mit haaren ...... i Stück «.4— Gränzämter -— 19 2 ' Comm.'Zollämt. — nach Ungarn ........... detto —---------- — — » 2 — ,4 Bock, und Ziegen-oder Geißfelle ... , Centner Netto -«5,2 Legstätte i 4 i9 — tetto — nach Ungarn ........... 1 Centner Sporco — — — — l— 2, 2 — >5 Hafenbälge, gemeine, rohe ...... , Centner Netto 1 17 — Glänzzollämter 5 12 — detto — nach Ungarn . .......... « Centner Sporco —. -- — — — Z2 „ ,6 —bearbeitete .....»»...« , Centner Netto 16---------- Legstätte — 40 - detto Benennung Maßstab ^"° ZolWätten, ^' ZoNstätten, <; fuhrs. bev denen die ^^Z, be« denen die " der der VerzoNung lm VerzoNung lm ^ ZM« Eingänge zu »oll Ausgange zu 2. ochs'endäute ........... detto ^ 5 2 delw — 27 - detto — nach Un„arn ........... detto " -^ — — 2 «-. — ^22 Roß-und Füllenhaute . .««... detto ^ ' ^ deNO - 1 2 detto ^ ^ — nach Ungar», ......... ° detto — 2 — 23 Schaf» und Sch ö p sen kelle , wie auch ^ « « «»^ ^ 2 « ^ „ Lamm.und Kihfelle, gemeine, rohe, Zentner Netto - 4o 2 Legstatte 3 3? 2 detto — nack Unaarn ... , Sentner Sporco — — — — — itt— ^- 24 Schwein häute ''"' ' . . . « » (Zentner Netto — 24 -^ Gränzzollamter 2 — — detto — nack Unaarn ° » ' « - - . ^ z Sentner Spsrcs —--------- — — "' ^ — 2« ^«^.^"'u-^ba-rinhau.e . . . .H^Z^» 1 - - H.°» - 'b - Män^ämt-r 2? Fische, gemeine, aus Flüssen, Bächen, ?ei« chen und Landfeen, lebenft und geschlach. tet, flifch, qesalzen, fteräuchert und ma« ' nnirt, als: Grundeln, Koppen oder Kaulbaupter, Größlinge, Karpfen, hect- te, Scheiden, Narben, Schleichen, Weiß« « . . <««^ , «- . «. -« >.^ M,e u. dal..........' » Kentner Svsrco . 3« — Granzzollämttt — 3 2 detto «9 - dergleichen lebend auS Ungarn .... n.d.Fuhrv.j.St.Zugv. . ^ 2 ^ -,52 dctto 29 —dergleichen geschlachtet aus Ungarn . . . detto 2 z5 — — — ,» — betto 30 Meerfische, (edle), frisch, ledend und ae« schlacktet , als : ^.nguille , ^ngnilutt; , Vi352twi (sie mögen aus demMeere oder . ! l BenenNUNg Ma ß st ä b ^" Zollssättcn, ^^' Zollstatten, 3 . . . bey denen die c^Z. bey denen die Z der der ^^ Verzollung in, '" Verzollung im ^ 2 « Eingänge zu Holl Ausgange zu I. Artikel Verzollung ßefchehen hat ^ " geschehen hat ^______________________________ "st. ^ tt. s dl. ________ st.^^dr. ß aus den Seen von t^omm» H ^ ! ß lü oder slu^lie, I^ii2!^, Orat«, Vesciä^N- ! ^ ? z , ' i « 6a, I^,nmi,i, 3<>Tl-^ini, Zporrell«, 3t«rlunz» < ^ ß ! ß Vanioli, V^Ipmi u. dgl., so wie alle Oat' ß l , ^ tungen von Meclsvlnnen und Meertredfen . » Centner Sporco ^ ^ Z« — Gränzzollamtcr !— ^ 2 (^ränzzMämter 3l Dieselben Fisch« getrocknet, gesalzen, marmirt ^ u. dql............. detw ^ ^jIo — Legstätte — .^ ^ hetto ^2 Meerfische, (gemeine), frisch, lebend und ? j Befcklaä^tet, als: OalNma,-!, Oo5p«iwni, ^ ^ ! Il.25ss, 8Z<,Nll)3ri, 8l^^t!, ^QNl!l<2 UNb UN' ß ! ^ dere delstlnchen ......... detto ^^ 48 — GränzzeMmtec — ^ ^ detto oo dieselben getrocknet, aesalzen, marinllt u. dgl. detto 224" Legstatte — ^' § detts ^4 Hausen, Dick, Gtörlet ol?cr Störl. Z ß frisch, geräuchert und gesalzen . . . .Z detco ^ — — Gramzollämtcc — ß betto '^ Sardellen und Sardellani, fnfch ... Z detto ««5— detto -- ?!—k detto Hb — gesalzen und marinirt ....... detto oi^b" Legslatte — z ^j—ß detto Anmerkung. Die edlen und gemeinen ! ^ ^ ^ ! ^! Mecrfische, dann öie Sardellen, welche in , ! k ^ ^ ! ^ den außer oer ^oN Linie dcstndlickevl Gedieths- j ^ k ß ^ ' ^ theilen der Monarchie getrockner , gerau' Z ^ '.^ ! '^ l z ! chen, pesalzen oder marinirt worden, und ß ^ - ^ ! ^ i ^ ^ mit Ursprunqs' .^eugn'sscn versehen sind/ ^ ^ ' ^ ! ? ^ j ^ unterliegen dem für die frischen Flsche ftstge» ß ! ^ ^ ? Z < ^ sehten Zolle. " , j ^ I k 3? Frückte, als: Granatäpfel, Margaranten, i ! ^ ! Pomeranzen, Pontäpfel, Quitten und ^ ^ ^ Rosmannäpfel ... ^. ...... ß , detto z 2 ' i5 — detto — 4 — ^ dstto Z8 — Vazeroli«, Juden» Paradies2und sogenann' !^ ^ ! ! ^ ß te Adamsäpfel.......... ^ detts z 7 3-n —- ' detts — ^2 2 hMo Benennung Maßstab Em. Z^-tte«, Aus ZoNstätten. fuhrs' bey denen die «... beo denen dle Z der d,.e r '"^v PerzoNung im ^"^^ Verzollung im .. «oy E'ngange zu «.« AuSgange zu ^ A r ti k s l ' VerzollunO ^ geschehen hat ^"' geschehen hat ^^^^^^^^^^^^ ^_______^«_^_«_ ft.ftr. j dr. ^ li.j fr, >dr. l ' '" " Z .— . —«^ ^ 2g Früchte, Limonien und Citronen . . . . ^ , Centner Sporco ^ ^ 3« -»^ Legstätte -< 2^ 2 Gränzzollämter 4», —- Limonienschalen, wie auch Schalen von ^ , ^ ß Pomeranzen und Granatäpfeln .... detto ^ » 3« — l , detto -«22 dctts ^Gemüse. Garten « und Felogewächse über« i ^ « ^ Haupt, insofern sie nicht schon unter ^ ^ ' j ^ ! z ^ Getreide und Obst begriffen, oder be» ! ! ! ^ ! z ^ sonders benannt sind, frisch und gan, un« ^ Z ^ ! ^ ^ zubereitet, als: Amschoten, Kohlrüben^ ^ ' « ^ Erdäpfel, Kraut, Gurken, Rüben, ! i 5 u.dgl. . ^........... v.jed.Guld.d.Werthes " 3'^ GränzzoNämter ^ — ,^- , Letto ^ — getrocknet, MN Salz, Mq u. dgl. zube« Z ! ' ^ ^ reitet, als: eingemachte Gurken, Sauer« ^ l ^ kraut, emgeschnittene Rüden, u. dgl. .. detto l ..„ ^ z^. detw k— ^, letts ^l^^Gummen, als: arabisches und afrikanisches t ^ ' ! ! . Z ,e Gummi, GummigLdt>a, Gummiqutharz, z ^ ! ! k ^ ß Z Kopalbarz. Gummisenegal. Kirschengum^ i - ! ^ l z nn, Sandarak, Wachholderharz, Schel. ! e i ! i ^ j lak, Gummitragant und aNe nicht bessn« ^ ^ z ?! z ders benannten Gummen, Harze und ^ ' ! ! ! ^ ^ Gummcnlarze für Fabriken .<.... ^ Z Eentner Sporco —^ -- Comm.'ZoNamz. ^ — ! 20 — dctto ^4 Haare von Hasen und Kaninchen . . . . ^ .« Pfund Sporco — 3 2 detto ? — 6 — Comm-ZöNämt. z dergleichen nach Ungarn.....<...!' ' detto — —- — -— ^ —> » 2 »«. ^> haarpuoer . . ........ ^ 3 Eentner Sporco 4'4ä — Legstätte ^— 6^- GranzzoNämter '^d vefen (Bierhefen) ftüssig ...... detto — 5 — Comm.., — ^ _2 2 detto 57 Kastanien oder Maronen..... dctto — b4 ^ detts — 1 2 detto 5U Klauen, ohne Unterschied . . - ... detto — 2 — Gränzzollämter -- 9 — Eomm.'ZoNämt. l — nach Unterschied ......... detto — — — — — , — ^_ 5g Knoblauch............. » Gentner Netto — 36 -^ detto ^- , 2 GränzzoNamter 6ö Kohlen, Holzsohlen ......... n.d.Fuhrv.j.St.^ugv. -^ 6-^ detto---------2 detto 6, Krapp oder Färberro'the in Wurzeln und ge> mahlen............ A Centner Sporco — 20 — Komm.»Zollamt. -— tt — detto 62 FlackS, «ehechelt und ungehe ten und Nirten......... n.d.Fuhr.v.j.St.Zugv. — 42 Comm.'Zollämt. — 22 2 Comm.'Zollämt. ^ — nack Ungarn .......... detts — — — — — 2 — — 66 Mandeln, mit und ohne Schalen, auch Pfirsichlörner.......... A Gentner Eporco 6 — — keqstätte — 7 2 GränzzoNamter 67 Nankin, ostindischer und chinesischer ... i Pfund Netto — 40 — hauptleastätte----------» detto 63 Nüsse, gemeine.......... R Centner Eporco — 3o — GlünzzoNämter — » — detto 69 — Haselnüsse ... ....... tetto »--------- detto — 2 2 detto 70 Obst. gemeines, frisches, alS: Aepfel, .^ Apritosen, Birnen, Kirschen, himbee« j B e n e n n u n g Maßstab ^" ZoNstatten, ZolMtten, s..l>^- bey dcnen die f^.5, bey denen d,e 3 her der ! ^^ Verzollung im "^ VerzoNung »m ^ V,,n Gngange zu ,^^ss AuSgllnge zu ^ Artikel Verzollung ^ g«When hat " gelchchen hat ^ ^ _______ ^str.j^__________3-1^1^!________. « ' ! ren, Pflaumen. Pfirsiche, Weintrauben!. dann überhaupt alle unter der Rubrik: «Früchte" oder sonst mä)t besonders l _,. «»»«-. benannten frischen Odst^ttunqen ... » Centner Sporco -^ 9 ^ ^'ran„oNamter--------- 2 GranzzoNamter 71 Oliven, grüne, eingemachte,(Ollve in concia) detto 2 — — «'.mm-'Zoliämt. — 2 2 detto 72 Pech, rve'ßes und schwarzes, dann gemeincö Harz von Fichten, Tannen u. dc,l., so wie auch Geigenharz (dulunlioinulii) und ! . .. SchWtheer........... detto ^ 3 - detto - ' " detto 73 Pottasche, aucd gebrannte Hefen . . . ectto — 1 "^ d^tto - .^ ^ Lomm.^Z.llamt, — nach Ungarn........... detto „. — —. — _^ ^ ^, » s.. .^ 74 Sagu .............. detw 4 3" — Legstätte - 1 2 Gran„oNamter 73 Schaffn sieln zum Leimsieden..... decto ^- 9 — (zomm.-Zollämt. — ^ — läomm. Zollann. — nach Ungarn........... detia — — ^" — — '» '^' 76Hchafwollrvaaren, als: Loden, Yalli» nentuch und qemcine Flanelle, gemeine Koden und gemeine woNcne Gürtel, rvie auch hutadschnitte und Tuchendcn ohne Unterschied aus Ungarn ...... detto 2 — — —- — ,<, —. -- nach Ungarn und aus Ungarn im Wech« selverkehre ........... dctro ---------^ — — 5 71 Schnecken . .........., l detto » — ^ GlänMllämter — 2 2 Granzzollamter ?tt Teigwerk aus Mehl, als: 37laccaroni, ! . ,, Oblaten u. dgl.......- - - ! detto 4 — "" kegstätte — 5 — detto ") Vieh, als: i 79 Ochsen und Stiere........ 1 Stück 4— — Csmm.'Zollämt. — »a — belts Üo 5tühe, dann Kälber über Gin Jahr, so« <- > genannte Iunzen und Terzen .... detto 2 — — detto — 5 — oetto ^) Anmerkung. Wenn ungarisches oder ausländisches Vieh zum lZonsummo einge« trieben und verzM w«lden ist, nachher , Benennung Maßstab GW' ZMätten, ^' ZoNssätten, subrs« ^" benen die s . g, bey denen die Z der der '"""" PerzyNung im "^ Verzollung rm Vol! Oingange zu I^ AuSgange zu <^ Artikel Verzollung gcschchen.bat " geschehen hat ^ > ft.j kr ^dr. ft. tr.^dl 5» Horn, Ochsen», Kuh«, Bocks« und Ziegen« Horn, wie auch delley Spitzen und Horn» scheiden............ « Centner Netto — »8 — Gränzzollämter , 3o — Comm.'ZoNamt. — nack Ungarn.......... z, i Centner Sporco -— — — — -— 72 — 52 In d igo und Wai dblau ohne Unterschied . dcno . 7 3" — Eomm..Zollamt. »52 2 GränzzoNämter 55 Johannisbrot oder Car ode..... > detto ^-46 — Legstätte — , — detto 5^ Kapern.'«.......... detto 5 — ^- tetto — 6 — detto 55 Käse.............. detto 5--------- tctto —12 2 detto >5ti —> sogenannte wallachifä?« oder Morea'Käfe, gesalzene, jedoch nur in ler Ginfuhr nach den venetianiscken Provinzen zur Vee . . detto 2 34 — detto — >2 2 detto — Kuh »und Schafläse aus Ungarn in Gefäßen detto —5«» — — — 2 2 detto 57 Kastanien oder Maronen..... detto — b/, -" detts — 1 2 z^tto 5U Klauen, ohne Unterschied . . « ... detto — 2 — GränzzoNämter — 9 — Eomm.'Zollämt. — nach Unterschied ......... detto---------— — — , — ^. 5g Knoblauch............. » Gentner Netto — 36 -7 detts — » 2 GränzzoNämter (iö Kohlen, Holzsohlen ......... n.d.Fuhrv. j.St.Hugv. — 6 —- detto -------- 2 hetto 6» Krapp oder Farbcrröthe in Wurzeln und ge- mahlen............ » Centner Sporco — 20 — Gowm.'Zossamt. ^ tt — detts 62 Flacks, gehechelt und ungchechelt . . « . detto — »5 — GranzzoNämtel — t) — detto 65 Hanf. gehechelt und ungchechelt .... detto — ,2 — tetto — 5 — detto 64 Werg okne Unterschied........ detto — 5 — tetto — 2 —> detto 65 Lohe, Garberlobe, qemahlen und ungemah» len / wie auch Rinden von Eichen, Fich« ten und Birken......... n.d.Fuhr.v.j.St.Zugv. — 4 2 Comm.'Zollämt. — 22 2 Csmm.'ZoNämt. "" — nack Ungarn .......... detts — — "- — — 2 — — 66 Mandeln, mit und ohne Schalen, auch Pfirsichlörner.......... 3 Centner Eporco 6--------- keqstätte — 7 2 GränzzoNämter 67 Nantin, ostindischer und chinesischer ... 1 Pfund Netto — 40 — hauptlcaftätte--------- » detto 68 Nüsse, gemeine .......... R Centner E^orco — 3o — GlanzzoNämtel — » — detts 69 — Haselnüsse.......... tetto »--------- detto — 2 2 detw 70 Obst. gemeines, frisches, alS: Aepfel, .^ Aplltosen, Birnen, Kirschen, himdee» j B e n e n n u n g Maßstab ^'" ZoNstätten, ZoNstätten, ^.^rä' bey denen die f^-5, be» denen die 2 h ^ ^ der ' ^ PerzoNung im ^ ' Verzollung ,m 3! V^s. Olngange zu >>M AuSgange zu ^ Artikel l Verzollung . ^ geschehen hat geichchen hat ^ ^ ^ ft, j kr.j dr^ st.jtr.jor.______________ ren, Pssaumen. Psilsiche, Weintrauben, dann überhaupt alle unter der Rudri?: „Frü6?te" oder sonst nicht besonders « . «. . benannten frischen OdstMtunqcn ... » Centner Sporco — 9 — GrannoNamter---------2 GranzzoNamM 7» Oliven, grüne, eingemachte,(OII>« in concia) detto 2 — — Oomm-'Zollämt. — 2 2 deito 72 Pech, we'ßes und schwarzes, dann gemeincö Harz von Fichten, Tannen u. dql., so wie auch Geigenharz (dcilopliuinum) und ! Schiffsthecr........... detto _-. 3 — detto _^ 1 2 °"" . . 7Z Pottasche, auch gebrannte hcfen . . . tctto — ? "^ dctto ^ »^ — Lomm. Zollamt, — nach Ungarn . .......... dctto — — — -— — ^ «. . 74 Sagu .............. detto 4 2<> — Legstätte — 1 2 Granz^Namtor 7» Schaffüheln zum Leimsieden. .... detto — 9 — l5omm.-3ol!ämt. — - —»<,"-" — nach Ungarn und aus Ungarn im Wech' selvcrtchre.......... . dctto --------- -^ — " ^ "" «, . ^. ^ 71 Schnecken . ........... detto » — — GranzzoNämter — 2 2 Granzzollamter 7« Teig w e r k aus Mehl / als: Maccaroni, . ,, Oblaten u. dgl.......... detto 4 — — Legstätte — 5 — oetto *) Vieh, als: 79 Ochsen und Stiere........ » Stück 4----------> Comm.'Zollämt. ^ " — ^tts Zo Kühe, dann Kälber über Gin Jahr, so« 55,, genannte Iunzen und Terzen .... detto 2 — — detto — 5 — oetto ^) Anmerkung. Wenn unaarifches oder ausländisches Vieh zum Consummo einge» meben und verzM w«iden ift, nachher Benennung Maßstab Mm ZMattm, Aus- ZoNstätten, Mrs- bey denen die ^ ^ bey denen die 2 b«r der , '"^" Verzollung im '"^° Verzollung im ^ , , Iyss «Zingange zu ^^ Ausgangs zu ^3 Artikel Verzollung " geschehen hat ^ geschehen hat ^ ^ ^^^^^^___________________.......................... ________^sli7ltr..dr.________ ......... st. ^kc.jdr. ! aber wieder ausgetrieben wird, so ist, ^ ß ! ß wenn bie Partbeu sich über die Verzol» ^ ^ ^ lung mit Nolleten ausweiset, Ler Aus« i i ^ ^ ^ tried zoRfcey gestattete ^ j j ^ ! g, Kälber unter Einem Jahre ...... » Stück —2, .....- Gsmm..Zollümt« —. ^—, GrZnzzMämter Y2 Schafe, Widder, Ziegen oder Geiße, ^ i Bocke, Hammel oder Schöpse « « ! oetto -— »6-^ detto »-!,-.! dMy 85 3 ämmet und Kiye . . . . . . ° « detts — 9 — deM — ^, 3 d^tto g^ Schweine, gemästet und ungemästet, auch Frischlinge........... detto » — —. detto ^.2 2 h^to gg Svanfertel . . . . . . ^ . « - . detto —' Z 2 dettv — ^. 1 y^tto 66 Pferde und Füllen ohne Unterschied . . detto > 3« — detto — 7 3 detto 87 Maulthiere........... detto 2—— detto ^. ^, — h^^ WlGsel ... ^ .-....».. ° » , detto ^ —!3o — dctto «—,22 detto- 8yWackhoIderbeeren . . . . , . . . » Centner Sporco — ^8-^ detto ^- 1 2 h^to ^ Wachs, gelbes und ungebleichtes « . . . detto 5—«^ Legstätte —2b"" detts ai Weinstein, roher »......«. detto — ^— Comm.,Zollämt. — 22 2 delta — aus Ungarn ........... detto -^ ^, ^ ^< 222 h^to — roh und präparirt nach Ungarn .... detts — — — — ! — 3 "" ^. ^2 Wildpret, vierfüßiges und Federwild .. . v,jed.Guld.d.Werthes — 6 „_ Gränzzollämter —— », detto «I Hasen in Bälgen .......... z Stück — b ^_ Ketto — »— ^ tzetto uch .iiegelF gemeine, gebrannte, Mauer« und l Dachziegel ohne Unterschied ..... ,000 Stück -^ 36 —« tctto ««' ^ — z>etto ^ Z w i e b e l ohne Unterschied . ...... R Centner Netto —43« detto ^.! 2 — detto ^g -^ Blumenzwiebel . . > . . 4. . . . . , Centner Sporco 3 -— -^ Comm. Zollamt. -^! ^ 2 detty ä?7 Mubernial - H7erlautbarunZem Z. 663. (2) Nr. 9119. Zirkular-Verordnung des k. k, illprischcn Landes- Gubcrnmms zu Laibach. —' Mit dcn Bestimmungen zur Handhabung des kirchlichenßastengebotßes. — Um die besiehende Vorschrift wegen polizey-licher Handhabung des kirchlichen Fastengebothes genau beobachten zu machen, gcgen Diejenigen, welche diesem Gebothe absichtlich entgegen handeln, ein gleichförmiges Strafverfahren in Anwendung zu bringen, wurde durch Hofkanzley- Decree vom 22. April 1628, Nr. 921^777, mit Allerhöchster Genehmigung Folgendes festgesetzt: — §.1. Die Gastwirthe, Traiteurs und Garköche sind ver-pfilchtet an Fasttagen für lhre Gäste in der Regel, Fastenspemn zuzubereiten, und nur als Ausnahme ist es chncn gestattet, auf besonderes Verlangen, jedoch in einem abgesonderten Zimmer, oder wo cs an Gelegenheit huzu mangelt, wenigstens auf einem abgesonderten Tische, auch Fleischspeisen abzurechen« —- §. 2. Die dagegen handelnden Gastwirthe, Traiteurs und Garköche sind in dem ersten Ueberrretungsfalle. mit zwey bis zehn Gulden, oder mit Arrest von einem bis fünf Tagen; im zweyten mit zehn bis fünfzig Gulden, oder mit Arrest von fünf bis fünf und zwanzig Tagen; und im dritten mit einer zeitlichen Gewerbssperre von einem bis zu drey Monathen zu bestrafen. Die Gewerbs-sperre tst zugleich mit der Drohung zu begleiten, daß eine vierte Uebertretung bey Per-sonalgewLrben den gänzlichen Gewerbsverlust, bey Realgewerben hingegen die Unfähigkeits-Erklarung zum elgenen Gewerbsbetnebe zur Folge haben würd.e, worauf auch im eintretenden Falle zu erkennen ist. — §. Z. Die Geldstrafen sind in Conventions-Münze zu entrichten, und haben dem Local- Armen- Institute zuzufließen. — tz. 4. In Dtadten wo Polizep-Derectionen oder Polizey-Com-miffariate sich befinden, sind diese Behörden/ welche über die Befolgung der im §. 1. enthaltenen Vorschrift die Aufsicht zu führen, und gegen die Ucbertrcter mit der Bestrafung vorzugehen haben: in allen übrigen Orten aber, und auf dem Lande sind die politischen Obrigkeiten zu den dießfalligen Amtshandlungen berufen. -— §. 5. Das Verfahren ist summarisch, und besieht lediglich in der Pro-tocoUirung des erhobenen, und dem Beschuldigten, Am seine allenfalligen Einwendungen vor zwey Zeugen vorgehaltenen Thatbestan- des und in dem hierüber geschöpften Erkenntnisse. — §. 6. Straft rkenntnisse über zehn Gulden, oder auf zeitliche Gewerbsfperre, sind auf dem Lande und im Allgemeinen außer der HauMadt vorläufig dem Krcisamte 5 Straftrkcnntniffe auf die zeitliche Gewerbssperre in den Provmzial-Hauptstädten aber der Landesstelle zur Bestätigung vorzulegen. Strafurtheile auf gänzlichen Gewerbsverlust, oder auf persönliche Unfähigkeit zum Gs-wcrbsbetriebe erfordern, in jedem Falle die Bestätigung der Landesstelle. — §. 7. Das Krcisamt oder die Landesstellc kann ein solches Straferkenntniß bestätigen^ mildern, oder auf Lossprechung des Beschuldigten abandern. Gegen bestätigte, oder gemilderte Straferkenntnisse findet keine weitere Berufung, (Recurs oder Gnadenweg) statt« Gegen Etraferkennlniffe, d;e keiner höheren Prüfung von Amtswegen (§. 6. ) unterliegen, kann ausser der Hauptstadt bey dem Kreisamte, in der Hauptstadt- aber bey der Landesstelle, jedoch nicht weiter Abhülfe gesucht werden. — §. 8. Die Berufung oder das Gesuch um Abhülfe ist bey den ersten Behörden mündlich oder schriftlich binnen drey Tagen anzu--bringen, nndrigens aber abzuweisen. — §. 9» Die von der Landesstelle bestätigten Erkenntnisse auf Gewerbsverlust oder auf persönliche Unfähigkeit zum Gewcrbsbetriebe sind in dem Falls, als das Erkenntniß von einer Polizep-Behörde geschöpft wurde, der politischen Obrigkeit mitzutheilen, damit nach Umstanden in Ansehung des Gewerbes das Geeignete verfügt werde. — Diese Anordnungen werden hiemit zur genauen Darnachachtung zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laibach den g. May 1828. Iojeptz Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes - Gouverneur. Peter Ritter v. Ziegler, k. k. Gubermalrath. Z.LLg. (2) aä 6ub. Rr. HIM« Erledigte Kreisingenieurs - Stelle» Da gegenwärtig hier in Steyermark eine Kreisingenieurs - Stelle mit dem damit verbundenen Gehalte jährlicher 6c>o st. C, M. und den normalmaßigen Reist - Diäten erlediget ist, so haben Diejenigen, welche sich um diesen DienstplaH bewerben wollen, lhre, mit legalen Beweisen über theoretisch und praktis sche Kenntnisse in allen drey Baufachern, unter Nachweisung der von ihren bereits besorg« ten BausHmngm, dann über ih« Sittlich? " "s - Blatt Nr. S3. d. Z. Iuny M3.) 473 keit und bisherige Dienstleistung belegten Gesuche mit gleichzeitiger Beybringung ihres Taufscheines, längstens bis Ende Iuny d. I. hierher dem unterzeichneten Amte einzusenden. —-Von der k. k. Provinzial - Baudirection. Gratz am n. May 1626. Z. 655. (3) °°^3^Nr7^Iö7Z7 Edict. Vom k. k. Stadt- und Landrechte/ zugleich Crimmalgerichte, dann Merkantil- und Wechselgerichte in Kram, wird bekannt gemacht: Es sey bey diesem Gerichte eine Rachspro to ko-listen-Stelle mit dem Gehalte jahrlicher Acht Hundert Gulden M. M., und dem Rechte der Vorrückung in 900 fi. erlediget worden. Es haben daher Jene, welche sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, ihre belegten Gesuche, und zwar die in Staatsdiensten bey einer andern Stelle stehenden Bittwerber durch ;hre Vorstände, längstens binnen 4 Wochen vom .Tage der Einschaltung in die Laibacher Zeitung hier zu Überreichen, und sich darin zu äußern, ob sie mit einem und welchem Individuum dieser Stelle verwandt oder verschwägert sind. — Lmbach den 17. May 1826. Z. 662. (1) Gub. Nr. 9744^ 1170. Cu r r e n d e des k. k. illyrischen Landes- Gubermums zu Lülbach. — Der Zoste §. des Strafgesetzbuches I. Theils wird auch auf die schweren Polizey-Uebertretungen ausgedehnt. — Sei-i.e Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 12. April l. I., zu verordnen geruhet/ daß der Io. §. des I. Theils dcs Strafgesetzbuches in Hinkunft nach hierwcgen erfolgt« Kundmachung auch auf die im Auslande von einem In land er begangene, und dort nicht bestrafte, ober nichr nachgcsehene.Poliziyl Uebertremng bey seiner Bctretung im-Inland's auszudehnen sey. ^- Diese allerhöchste Vnt-^ schließung wird in Folge des herabgelangten hohen Hofkanzley-Decrctes vom 24- vorigen Monats, Zahl 9063, hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Laibach den 16. May 1626. Joseph Camillo Freyherr v. Schmioburg / Landes-Gouverneur. Johann Vessel, k. k«Gubermalrath. Z. 661. (1) aä Nr. 96. St. G.V. Kund m a ch A n g d« Veräußerung des dem steyenschen Reli-gwnsfonde gehörigen Antheiles am Koglwal-de bey Treglwana im Bezirke Rottenmann, Krsls Iudenbuvg. — Um 21. July iS23, Vormittag um 9 Uhr, werden bey dem k. k. Krelsamte Iudenburg, dle vorher den zwey' Staatsherrschaften Rottenmann und Seckau gehörig gewesenen, bey deren Verkauf aber ausgeschiedenen, und für den Religionsfond vorbehalttnen zwey Dritttheile des Kogl-waldes bey Treglwang, im Bezn-ke Rottem mann, Kreis Iudenburg, mit 181 Joch, 672 Klafter, so wie der Religionsfond diese zwey Anchnle zufolge der mit der Herrschaft Friedstem, als vormahliger gemeinschaftlicher Drittel- Miteigenthümerinn, untcrm 23. Iuny 1627, errichteten Thcilungsurkunde nunmehr ausschließend besitzt und genießt, im Wege der Versteigerung mit Vorbehalt der höhern Genehmigung an den Mezstbiethcnoen verkauft werden. -— Der Ausrufsoreis ist 4o5fi. Conventwns- Münze. — Diese Alpenwaldung besteht Ms Fichten, mit etwas Lerchen und Tannen, und ist bereits zurAbsto-ckung geeignet. — Zum Ankaufe wird Jedermann zugelassen, der hler Landes-Reali-tatcn zu besitzen geeignet ist. — welcher m der Regel nicht landtafelfaßig ist, kömmt für den Fall der Erstehung der Wals dung für ihn und seine Leibcserben in gera« der absteigender Linie die Nachsicht von der Landtafelfahigkeit, und die damit verbundene Bcfrcvung von der Entrichtung des unnobi-lirten Zinsguldms in Hinsicht dieser Wal- > dung zu Stalten. — Wer an der Versteigs« rung Tbcil nehmen will, hat den zehnten Tlv-il des Auöruftv'v^s , das ist : ^0 st. >^s) kr. ConvöMl^nö-^tni^ als ?auüon bey der Verste;gerungs- 3omnl>'s>on bar zu nle< gcn. — Wel^n Ic-nand bey d?r Vi'st'>^^ runq für cmcn D r.rr^n einen Anbots l w-chel^ wäl, w ist c.- 'i'.'^'>>/ s.^ vo^l'cr M't emor le^c^fcrmli.h ".!'. ^:!.n ^.^ a>.l)g.>le!l-ten, und g.'böl^ lcgaliür^n Vollmalt sel-nes Eommit^nci: aupzuwcü''?'. — T .'r ^ >uft schl lling ist ^ 0 n d.'!.: " ' '- v! cr ^v, ! e n n.^h crs^lgc'' ^ ..- dcZ Ve.k^^fs- a.-lcs nc.b :'.r ^.- U.'> . s>! b'r.^l'.^n. — Dic näl.... . ..-s.-r ^vU^!.-., i^.d dtc au''f.l'>r!.sben Kau^^^'.!'-gu!'>-, kon . n l. r. Kr^^'n-: Ol- denburg e^!'^ d.n. — Werl:e)Hal> dung ^'lbtt m An^el'.'-oc^n zu nehn^n nün^ sl'.r, kann sich a!^ d^n M,chae! ^^of^cr, t.i -gc.. -.!n. Hasr ! e 0 ne r, An.lmann de^ H.nub.^ft Secka.l ^1: Treclwang, W3N0?', — Von d:r k. k. ü: v.'rmarkis^bcn Sraa '?^ ' ^ -Ve ^ a u ßcvungs - ^' 0 n- '^ lnlt dieser grelle d^e Oö- l ^-' ^''l ..."..^!:l.'.!'. '.''i / c ' ' ^aurlon von !,^i0 r>l. 'e^in'. .u^zllzc, cut^cd^r im baaren Oelde, oder nur einer die Pragmatikal- Si-chcrhclt ge^.^rendcn Bürgschafts- Urkunde zu ^ e'.lc^r. — ^aß sie ihre Gelucbe längstens bis .^''''^ ^''l'.^ l. I. , bcn dlesem Gllber-muir. einzureichen bl.c"/ o.'rln ,hr Alter, Eland, Gcburts-ul'.d 'A-.ifeiuhaltS-^>rt an-aeben/ und sich über dlc vollkomincne Kennt-luß der deutscke:^ Ulw uallcnn'cken Sorache/ f-b'v die Srudl''N/ vorn'lglich aber, über ih-^'nc'c ^'p^l^un^ ubcr lbre Kennt-: ' . i: s?^' >'d nu!i? 5 fa !> e, und m ten KaM-:^ il.,.' u lal > 0 ^! s - ^ e lch afren ^ daim ü b e r i h r e Vi>.ral'>rat u'-,d ibee Fah'.gkett zu der crwahtu te?' ?^.:l')ns-^ciNung auöwelttn lollen. — Da'- I^e/ wclcbe schon jel)t angestellt sind, d^ses Gcsucb r.' ^'": >hrer inunlttlbac vorgesetzten Stelle v^rlegcn, und zugleich erkläre- ''. !'^- cb se m cmcr und welcher Ver-l!,^ : >, - 'l der dc^lnahllgen Be^ a'.n:«.i'. '.:. ^.^!ö-^a."3 ui l^^r; stehen. — s^.'n t. r. Ruua- Gubcrzuum Truest am I. Alphons F'lrst von Porcia, Franz Carl v.Radtchevich/ Gubcrnlal- Rath. Nreisamtliche MrlantbarmMN. Z. 6öä. W Nr. 4955. Kund m a ch u n g. Am 12. k. M. Iuny, Vormurags 9 Uhr, wird in Folge eines herabgelangten hohen Gu-bernial-Decretes vom 17., Erhalt. 20. d.M., z. Zahl iQ5^,6, wegen Vornahme der Conservations.-Arbeiten des hiesigen Pnesterhausts pro 1628, eine Minuendo -Licitation abgehalten werden. — Die Licitationßlustigen werden demnach am oben festgesetzten Tage und Swn-de zu dleser Licitation zu erscheinen mit dem Bemerken eingeladen, daß sich dcr buchhalte-nsch-richtig gestellte KossenüberschlaZ an Mau« verarbeit und Materials, Zimmermannsavbeit und Ma:eriale, dann an Tischler-, Schloss ser -, Schmied - und Anstreicher - Arbeit, auf den Gesammtbetrage von 217 fi. 12 krv belauft. — Uebrigens können die Licitationsbe-Vinanisst und der detailirte Kostenübersthlag rägsich Hieramts nngesehen werden. — K. S. Kreisamt Laibach am 27. Map 1626. Ktavt- unV lanVrechlliche Verlautbarungen. Z. 661. (I) Nr, 2HZ4. Von Seite des k. k. Stadt - und Land-rechtes m Kram, wird auf Ansuchen des Orts« gcnchtcg , dcr Großherzogllch Toskan'schcn Herrschaft Politz, die Fellbiethung der allhier im Wnthshause zum Elephanten befindlichen^ zu dem Eoncurse des Ignaz Zumpe gehori-gen Kramerwaaren, bestehend m Knöpfsn und Garn, am 12. und 26. Iuny/ dann am Z2. July l. I., mtt dem Beysatze auss geschrieben, daß, Falls dlefe Waaren bey der ersten und zweyten Feilblethung um den Gchä-tzungswerth oder darüber nicht, veryußert wer» den würden, sie bey der dritten auch. ums«, demselben werden hintangegeben wnhen/ und entgegen bezahlt werden müssen. Lalbach am 21. May 1828. Z. 660. (ZI ^ ^ Nr. 2^^ Von dem k. k. Stadt- und Landrechte m Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Urban Lauter, im Nahmen seis ner Kinder Theresia und Gertraud/ als ers klarten Erben, zur Erforschung der Schuldem last, nach dem am 36. Apr,l l. I., verstorbenen hinortlgen Gymnasial-Professor, Michael TuZ schek, dte Tagsatzung auf den iH. July l. I., Vormittags um 9 Uhr vor diesem k, k. Stadt-und Landrechte bestimmt worden, bey welchev alle Jene, welche an diesen Verlaß au^was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, nndrigens sie die Folgen des §. 614 b- G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 21. May 1828. ^^Nr^2L3äI Von dem k. k. Stadt 5 und landrechte in Kram wird bekannt gemcchi: Es sey über Ansuchen dcs Dr. Blasius Krobatp, BevolU machtlgten der Maria Schlechter', gebornen Kirschlager ^ und des Carl Kirschlager ^Zls erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 11. Aprll l. I. verftsr« benen Ignazia Merl, gebornen Kirjchlager, die Tagsatzung auf den 3o. Iuny l. I.^Vors mittagb um 9 Uhr^ vor dttftm k. k. wtadts M und Landrechte bestimmt worden, bey welcher Ms Jens,, welche an diesen Verlaß aus was immer für emem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewtß anmelden und rechtsgsltend darthun sollen , wzdr!gcns sie die Folgen des §. 6l4 b. G. B. sich ftlbst zuzuschreiben haben werden. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte lN Kram. kaibach den 27. Mgy 1828. AemtliOe Verlautbarungen. Z. 636. (1) Fischerey - Pachtversteigerung. Den 19. Iuny d. I., wird die zur Kapitel-Herrschaft Neustadt! gehörige Fischerey im Gurkstuße/ vrn dcr Gegend Srcbcrnitsch bis auf die Brücke zu Neustadt!/ in dcr Amts-kanzley des Karucls ?i """u^adrl, zu den gewöhnlichen AmtsstuiN ^ . .i! 9 bis 12 llbv Vornliuags, auf dr^v Ia-re i:?-/ ' ,, näNl!i'^' scit i, 11!ln 1Ü28 / b ^ !,,. y«.',«^ ^ ^0-be? L'5^^ n'irtele' öffc:Ulicher Versteigerung im Ganzen, odcr auch sireck'enwe:sc / wie sick mehrere Pachtliebhsber einfindcn, verpachtet werden. — K. K. Verwaltungs^ Amt Neu-stadtl am 29. May 1828, MrmisOte Uerlautbarungem g. 673. (2) Nr. 4o3. Licitatisns« Edict. Vom Vereinten Bezirksgerichts zu Münken. dskf wird hiemit aNgemein bekannt gemacht: Os sey in der Wecuttonssache der Wana Kstfcher von Manz, gebornen Pogatscher, gegen Urban und Andreas Lettner von Huchadolle, wegen mit den zwey Urtheilen, ääo. März »626, Z. 2cho und 342, richtig gesteNlen 202 ft. 5o kr. sammt Mben-verbindlickkettenj, in die Feildiethung der, auf Nahmen Urban Lettner, Vergewährten, dem lobl. Guts Ruzmg, 5uk Rect. Nr. ,, dienstbaren, zu SuchadoNe gelegenen, mit gerichtlichem Pfand, lkckte belegten, und gerichtlich, auf zoic» ft. 40 tc. geschätzten ganzen hude, gewMiget, und es seyen zur Ubhaltunq difftr Licttatwn treo Tagsahungen auf Ven 27. May, 27. Iuny und 23. July d. I., jederzeit Vormittags von g bis ,2 Uhr, in I^oco der zu verstöi^ernoen hübe zu Suchaöslle / und mit dem Anhange anberaumt worden, daß diese Hübe, wenn sie bey der eisten oder zweoten Feil« biethung nicht wenigstens um den Schähungs« werth angebracht weroen sollte, bey der dritten TagsatzMlq auch unrer demselben hmtangegeben werden würde. Die Realität, welche nahe an der aus Ober« train nach M^nnsburg und zur Wlenerstraße füd» renden BeznlMraße gelegen ist, kann besichtiget, die Acitationshedmgmsse aber können bey bem Beziitsgerichte eingesehen werden. M werden demnach zu diesen Licitationen aNe Kauflustigen, insbesondere aber auch die Sah« gläubiger, Jacob Terdma, Rechtsnachfolger des Nlcslgus Sührntz, die G,org P^gatscher'schen Pupillen, durch den Vormund, Mathias Psqaks fcher, Mathias Ramusch, Matthäus Ramusch, Andreas Omerfcha, Maria Lettner, acborne Po-gatscher, Mariana^ W^tthäus und Gregor Lettner, Aler Lettner, Lucas Hafner und Jacob Leuz, zur Verwahrung ihrer Rechre zu diesen Limano» nen eingeladen. ÄRüntendsrf am 8. April 1828. Anmerkung. Da zu der am 27. Mao 1828. abgehaltenen ersten Feilbiethungstagsahung kein Kauflustiger erschienen ist, so wirs nunmehr zu der, auf den 27. Juno l. I. angeordneten zweyten Tagfatzung geschlit^ ten werden. Im Mauthhauje zu Tschernutsch, nächst der Sauebrücke, ist der voriges Jahr hergestellte crsie Stock, bestehend M drey gs-raumigen Zimmern, Küche, Speis, Vorsaal und gemauerten Gang, m billige Miethe tag-lick zu vevgcbcn. Der bekanntlich angenehmen und gesunden Qrtslage wegen ist diese Wohnung für Landfreunde oder Kränkelnde,.de-Nen dtc ?uftv?t,'an5crung zuträglich, besonders empfch!?nrwerlh. Zur qrößern Beauemllchkeit ist zugleich gesorgt: das Milch, Rahm und Grünzeug ebendaselbst um den billigsten Preis bezogen werden könne; auch sind daselbst zwey Keller zu vergeben. Ltkbhaber belieben ßch um das Nähere m den nächstfolgenden 6 Tagen von !2 bis 2 Uhr Nachmittags W Gasthause des Herrn Nachtignl zu Lmbach', oder im Orte ftlbst zu erkundigen. Z. SS^^^"^ "°°»ä Rxk. ^um^.......zgb! F e l l b i e t h u n g s - E d j c?, Von dem Bezirksgerichte Denosetsch wird hiemit bekannt gemacht: Eelbes habe auf Ansuchen des Franz Novak von Brmof, in die Versteigerung der, dem Caspar Franennch aus Famle, in dts Encutwn gezogenen/ ge« gtnwartlg auf dessen Sohn, ?ucas Franetitsch umgeschriebenen, in derGemeindeFamle gelegZl nen, gerichtlich auf ,280 st. glschatzten H.l4 Hübe, sammt Ans und Zugehör/wegen schul, digen bo st. Zi 1^2 kr. e. «. 0.^. gewilliget, und die Tagsatzungen suf den ,7, Iuny, 21,. July und l6. August d. I., jedesmahl Vor-Mlttags um 9 Uhr mit dem Beysatze bestimmt, daß, wenn dlese zjH Hübe sammt An« und Zugehsr bey der ersten odcr zweyten Fellbiechungstagsatzung mcht wenigstens um oder über den Schatzungswerth an Mann Ze^ hrZckt werden tönntZ, wlche hep. d»r dritten auch unter der Gcka^ung hmtangegeben werden würde« Die Schayung und klcuauonsbedmAe Nisse können ftllh,er taglich eingesehen, auch davon Abschriften verlangt werden. Bez. Gericht Swosetsch den 5. 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