Redaktion und Administration: Klagenfurt, Arnullplafzl, Telephon 36-01, Klappe 451,Postsparkassen-konfo 189.606. Kärntner Landeshypolhekenanstalt, Konto Nr. 11349 Anzeigen werden enfgegengenommen in der Administration in Klagenfurt und in allen Annoncenexpeditionen. Preise lauf Anzeigentarif. Bezugsgebühren: jährl. S 72.—, halbjährl. S 36.—, monatl. S 6.— 8. Jahrgang / Nummer 16 Freitag, den 18. April 1958 Einzelpreis S 1.50 Sitzung der Landesregierung In der Sitzung der Kärntner Landesregierung vom 15. April wurde auf Vorschlag von Landeshauptmann VV e d e n i g beschlossen, einen grundsätzlichen Antrag in der Frage der Durchführungsgesetzgebung zum Artikel 7 des österreichischen Staatsvertrages an die Bundesregierung zu richten. In dem Antrag wird die Bundesregierung eindringlichst ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß durch die Bundesgesetzgebung eine eindeutige und erschöpfende gesetzliche Regelung des Gegenstandes erfolgt. Das Schulgesetz möge so zeitgerecht verabschiedet werden, daß nach Erlassung der allenfalls erforderlichen Durchführungsbestimmungen die Neuregelung des Schulwesens im gemischtsprachigen Gebiete Kärntens noch mit dem Beginn des Schuljahres 1958/59 in Wirksamkeit treten kann. Nach Ansicht der Kärntner Landesregierung ist es ausschließliche Aufgabe der Bundesgesetzgebung, die zur Durchführung des österreichischen Staatsvertrages erforderlichen Gesetze zu verabschieden. Das Land Kärnten sehe sich außerstande, Verpflichtungen, die die Republik Österreich übernommen hat, auf sich zu nehmen, zumal hinsichtlich der Schulangelegenheiten sowohl dem Lande Kärnten wie auch den einzelnen betroffenen Gemeinden die erforderlichen finanziellen Mittel fehlen. Auf Antrag des Landeshauptmannes wurde ferner beschlossen, den Entwurf einer Novelle zum Landesverfassungsgesetz, mit der die Dauer der Gesetzgebungsperiode des Kärntner Landtages abgeändert werden soll, dem Landtag zu übermitteln. Durch die beabsichtigte Verlängerung der Gesetzgebungsperiode soll künftig vermieden werden, daß die Nationalrats- und Landtagswahlen gemeinsam abgehalten werden, was seit der Einführung des amtlichen Stimmzettels für die Landtagswahlen auch technische Schwierigkeiten mit sich bringen müßte. — Auch das Gesetz über die öffentlichen Veranstaltungen, gegen das die Bundesregierung Einspruch erhoben hat, geht, wie beschlossen wurde, mit einem entsprechenden Bericht zwecks Fassung eines Beharrungsbeschlusses neuerlich an den Kärntner Landtag. Die Landesregierung beschloß sodann eine Durchführungsverordnung zur Allgemeinen Gemeindeordnung, mit der, wie im Gesetz vorgesehen, nähere Bestimmungen über die Höhe der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters und die Reisegebühren, über die Freistellung von Rechtsgeschäften der Gemeinden von der Genehmigungspflicht und über die Form der Vermögensverzeichnisse und die Ermittlung der Vermögenswerte der Gemeinden erlassen werden. Landeshauptmann Wedenig berichtete schließlich über eine nunmehr vorliegende Stellungnahme des Bundesministeriums für Unterricht zum Antrag, in Wolfsberg die dringend benötigte Mittelschule zu errichten. Wie Bundesminister Dr. Drimmel mitteilt, wurde der Landesschulrat für Kärnten amtlich aufgefordert, die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Errichtung einer Mittelschule in Wolfsberg zu prüfen und dem Bundesministerium für Unterricht hierüber detailliert zu berichten. Im weiteren Verlauf der Regierungssitzung wurde auf Antrag des Landesrates i. V. W i e-s e r beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Krankenanstaltenordnung abgeändert werden soll, an den Kärntner Landtag zu richten. Durch die Novellierung wird den Grundsatzbestimmungen des Gewerblichen Selbständigen - Pensionsversicherungsgesetzes und des Landwirtschaftlichen Zuschußrentenversicherungsgesetzes Rechnung getragen. Auf Antrag des Lhstv. Ferlitsch stimmte die Landesregierung einer Verordnung zu, mit der die Abschußrichtlinien für das Jahr 1958/59 festgelegt werden. Mit einigen Änderungen werden dabei die Abschußrichtlinien, die in den vergangenen Jagdjahren Geltung hatten, beibehalten. Landesrat S c h e i b e r berichtete über die beabsichtigten Maßnahmen zwecks Beseitigung der Hochwassergefahr im oberen Drau-tal. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Regulierung der Drau und der Verlegung der Bahntrasse in Osttirol konnte bei einer kürzlich in Wien zwischen Vertretern des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft Und der Generaldirektion der ÖBB abgehaltenen Besprechung erreicht werden, daß auch lür Kärnten ein generelles Sanierungsprojekt Bodenreform — agrarische Operationen Der rechtliche Arbeitsbereich der Agrarbehörden unter besonderer Berücksichtigung der Kärntner Verhältnisse Von Landesoberregierungsral Dr. HERMANN H INN ER, Amtsvorsfand der Agrarbezirksbehörde Klagenfurt Nach Artikel 12 Abs. 1 Ziff 5 des BVG. ist die Bodenreform, insbesondere agrarische Operationen und Wiederbesiedlung, Bundes sache in der Gesetzgebung über die Grundsätze, Landessache in der Erlassung von Ausführungsgesetzen und in der Vollziehung. Dabei sind nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 21. März 1931, Slg. 1390, unter Maßnahmen der Bodenreform jene nicht unter Art. 10 BVG. fallenden Aktionen auf dem Gebiet der Landeskultur zu verstehen, die die gegebenen Boden-, Besitz-, Benützungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse den geänderten sozialen oder wirtschaftlichen Anschauungen oder Bedürfnissen entsprechend einer planmäßigen Neuordnung oder Regelung unterziehen wollen. Es sind daher die später im einzelnen zu besprechenden materiell-rechtlichen Gesetze, die die angeführten Gebiete behandeln, als Grundsatz- gesetze vom Bund erlassen worden und in der Ausführungsgesetzgebung Landesgesetze. Dies bedingt durch die länderweise Verschiedenheit neben der geringen und zum Großteil veralteten Literatur und mangels Entscheidungssammlungen eine weitere Schwierigkeit in der Behandlung agrarrechtlicher Fragen. Die einzelnen Gesetze umgrenzen als Verwaltungsvorschriften im Sinne des § 1 AVG. neben dem Organisationsgesetz der Agrarbehörden gleichzeitig die sachliche Zuständigkeit der Agrarbehörden und bilden somit den Rahmen für die gestellte Aufgabe. Die Organisation und das Verfahren Doch zunächst etwas über die Organisation und das Verfahren. Gemäß Art. 12 Abs. 1 Ziff. 1 BVG. ist die Organisation der Verwaltung in den Ländern ebenfalls in der Grundsatzgesetzgebung Bundessache, in der Ausführungsgesetzgebung undVollziehungLandes-sache. Art. 120 Abs. 1 BVG. sieht vor, daß die Festsetzung der weiteren Grundsätze für die Organisation der allgemeinen staatlichen Verwaltung in den Ländern Sache der Bundesverfassungsgesetzgebung ist. Da diese Gesetze bis zum heutigen Tage nicht erlassen worden sind, gilt nach wie vor die provisorische Regelung des § 8 VÜG. 1920. Danach sind die Agrarbehörden Behörden der Länder. Die jetzige Organisation der Agrarbehörden (AB.) beruht auf dem Bundesgesetz vom 30. April 1937, BGBl. Nr. 133, in der Fassung des Bundesgesetzes vom 1. September 1947, BGBl. Nr. 179, wiederverlautbart als Agrarbehördengesetz 1950 im BGBl. Nr. 1/1951. Als Ausführunggesetz wurde vom Land Kärnten das Landesgesetz vom 11. April 1950, LGBl. Nr. 13, erlassen. Danach steht gemäß § 1 des Grundsatzgesetzes die Vollziehung in den Angelegenheiten der Bodenreform (Art. 12. Abs. 1 Ziff. 5 BVG.) den AB. zu. Diese sind Agrarbezirksbehöiden (ABB.), Landesagrarsenate (LAS.) und der Oberste Agrarsenat (OAS.). ABB gibt es in Kärnten zwei: in Klagenfurt für den Bereich der Gerichtsbezirke im Gebiete des Magistrates Klagenfurt, der Bezirkshauptmannschaften Klagenfurt, St. Veit/Glan, Völkermarkt und Wolfsberg, in Villach für den Bereich der Bezirksgerichte im Gebiete des Magistrates Villach, der Bezirkshauptmannschaften Villach, Hermagor und Spittal/Drau. Die ABB. besteht aus einem Amtsvorstand, der in der Regel ein rechtskundiger Beamter ist und den erforderlichen rechtskundigen, agrartechnischen und sonstigen Beamten und Angestellten. Der Amtsvorstand muß eine mehrjährige Tätigkeit im Agrardienst aufweisen. Die agrartechnischen Beamten sind in einer agrar-technischen Abteilung unter einem technischen Leiter vereinigt. Die LAS. werden bei den Ämtern der Landesregierungen eingerichtet. Sie bestehen aus acht Mitgliedern. Vorsitzender ist der Landeshauptmann, als Vertreter ein Mitglied der Landesregierung oder ein rechtskundiger Beamter. Als weitere Mitglieder ge- hören dem LAS. an: drei Richter, ein in den Angelegenheiten der Bodenreform geschulter rechtskundiger Beamter als Berichterstatter, ein Beamter des höheren agrartechnischen Dienstes, der Landesforstdirektor und ein landwirtschaftlicher Sachverständiger. Der OAS. ist beim Bundesministerium für Land-und Forstwirtschaft in analoger Zusammensetzung eingerichtet. § 8 des Gesetzes bestimmt, daß die Mitglieder der Agrarsenate in Ausübung ihres Amtes unabhängig und an keine Weisungen gebunden sind. Die Erkenntnisse dieser Senate können im Verwaltungswege weder aufgehoben noch abgeändert werden. Diese Erkenntnisse unterliegen daher gemäß Art. 133 Ziff. 4 BVG. auch nicht der Überprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof, da dessen Zuständigkeit ausgeschlossen ist. (So auch Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 8. November 1951, Zahl 2371/51.) Wohl aber kann der Verfassungsgerichtshof angerufen werden, da mehrere Entscheidungen, so Slg. 633, 637 und a. desselben aussprechen, daß der OAS. und die LAS. als Verwaltungsbehörden im Sinne des Art. 144 BVG. anzusehen sind und keine Verwaltungsgerichte bilden. Gemäß dieses Artikels hat der Verfassungsgerichtshof aber über Beschwerden gegen Bescheide der Verwaltungsbehörden, soweit der Beschwerdeführer durch einen Bescheid in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht verletzt zu sein behauptet, zu erkennen. Doch ist der VfGH. keineswegs eine Instanz gegenüber den Agrarsenaten, es kommt ihm daher nicht zu, die ganze Arbeit der Senate, sowohl die Ergebnisse des Beweisverfahrens als auch die rechtliche Würdigung dieser Beweise zu überprüfen. Seine Aufgabe beschränkt sich vielmehr, gemäß Art. 144 BVG. auf die Untersuchung und Beantwortung der Frage, ob die Verwaltungsbehörde bei der ihr obliegenden Tätigkeit (Rechtssprechung) Grundsätze verletzt hat, deren Unverletzlichkeit verfassungsgesetzlich gewährleistet ist. (So ein Erkenntnis aus dem Jahre 1929 und vom 21. Oktober 1947 Z. B 132/47.) § 7 regelt den Instanzenzug und bestimmt, daß er grundsätzlich beim LAS. endet. Die in den folgenden Absätzen 2 und 3 festgesetzten Ausnahmen betreffen aber den weitaus größeren Teil der anfallenden Fälle, so daß bei allen wesentlicheren Angelegenheiten der OAS. angerufen werden kann. Das Verfahren vor den Agrarbehörden ist durch das Agrarverfahrensgesetz vom 4. März 1927, BGBl. Nr. 79, in der Fassung des BGBl. Nr. 178/47 geregelt und wurde mit Kundmachung der Bundesregierung vom 18. Juli 1950 als Agrarverfahrensgesetz 1950 wieder verlautbart. § 1 bestimmt, daß das AVG. mit Ausnahme des § 78 über die Verwaltungsabgaben mit den nachstehenden Abänderungen und Ergänzungen zur Anwendung kommt. Es gilt also grundsätzlich das AVG. wie bei anderen Verwaltungsbehörden mit einigen Anpassungen an die Besonderheiten, die sich daraus ergeben, daß die AB. auch zur Entscheidung zivilrechtlicher Fragen, die normalerweise in die Zuständigkeit der Gerichte fallen, berufen sind. So bestimmt insbesondere § 14, daß die Bescheide (Erkenntnisse) der ÄB. und die von ihnen genehmigten Vergleiche (Übereinkommen) insbesondere auch hinsichtlich der Vollstreckbarkeit die Rechtswirkung gerichtlicher Urteile und Vergleiche haben. Soweit es sich aber um Bescheide (Erkenntnisse) in Angelegenheiten handelt, zu deren Entscheidung außerhalb eines Agrarverfahrens die Behörden der allgemeinen staatlichen Verwaltung zuständig wären, haben sie die Rechtsw'irkung verwaltungsbehördlicher Bescheide. Die Agrarbehörden haben somit die Wahl, bei übereinstimmenden Parteienerklärungen anläßlich der mündlichen Verhandlung ein Übereinkommen abzuschließen und dies genehmigend zu beurkunden oder auf Grund dieser Erklärungen bescheidmäßig zu erkennen und in der Begründung im Sinne des § 58 Abs. 2 AVG. darauf Bezug zu nehmen. Dabei ist jedoch zu beachten, daß Übereinkommen (Vergleiche) einen privatrechtlichen Vertrag darstellen (so Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 22. Juni 1955 1 Ob. 307) und sohin Abänderungsmöglichkeiten von Bescheiden im Sinne des AVG. nicht angewendet werden können. Einige §§ befassen sich mit den Besonderheiten für das Verfahren vor den Senaten. Wichtig sind noch die Bestimmungen der §§ 8 und 15, die die Kostenfrage behandeln. Danach haben die Parteien nur gewisse Materialbeistellungen wie z. B. Grenzsteine vorzunehmen, sie sind aber von allen baren Abgaben, wie Kommissionsgebühren, Stempel- und Rechtsgebühren im Zuge der Agrarverfahren befreit. Diese Befreiung bezieht sich auch auf die im Verfahren erforderlichen Vermögensübertragungen, Rechtserwerbungen und bücherlichen Eintragungen. Die Freiheit von Verwaltungsabgaben ergibt sich schon daraus, daß § 78 AVG. im Agrarverfahren nicht zur Anwendung kommt. Es ist dies eine Form der stillen Subventionierung der Landwirtschaft, die kaum beachtet wird, die sich aber mitunter auch in einer allzu regen Inanspruchnahme des staatlichen Rechtsschutzapparates auswirkt. Die Bodenreformaktionen ausgearbeitet wird. Der Vorentwurf wurde von der Landesbaudirektion bereits erstellt und umfaßt flußbauliche Maßnahmen mit einer Baukostensumme von zwölf Millionen Schilling. In den vorgeschlagenen Baumaßnahmen ist auch der von der Gemeinde Oberdrauburg verlangte Draudurohstich enthalten. Abschließend berichtete Landesrat Scheiber über die in Gang befindliche Drauverbauung in Villach, die die Vorausstezung für den Bau der neuen Stadtbrücke bildet. Nach dem nunmehr ausgewählten Projekt wird eine pfeilerlose Brücke errichtet werden. Die pfeilerlose Konstruktion schließt künftig Stauwirkungen bei Hochwasser aus. Die Uferverbauung und die neue Brücke werden daher auch bei Hochwasserführung der Drau allen Anforderungen entsprechen. Wie schon erwähnt, weist das Gesetz über die Einrichtung der AB. die Vollziehug in Angelegenheiten der Bodenreform den AB. zu. Die älteren Bodenreformaktionen, die heute nur noch von historischer Bedeutung sind, waren die Grundentlastung und die ältere Servitutenregelung als Folge der 1848er Revolution und der Aufhebung des Lehensbandes in den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts. Neuere Bodenreformaktionen, die aber ebenfalls schon abgeschlossen sind, waren nach dem ersten Weltkrieg: die Ablösung von Zinsgründen (langfristig verpachtete Grundstücke), die Wiederbesiedlung gelegter Bauerngüter und die Luftkeuschenablösung. Zu Beginn der dreißiger Jahre wären noch die Regelung von Fideikommissen und die 1 Ablösung gewisser regelmäßig wiederkehren- der Naturalleistungen an katholische Kirchen und Pfründen sowie deren Organe aus-genommenen Leistungen auf Grund eines Patronates zu erwähnen. Unter den. die noch aktuellen Bodeu-reformaktionen regelnden Gesetzen ist zunächst das Landesgesetz vom 10. März 1920, LGBl. Nr. 41, betreffend die Ablösung und Regelung von Wald-, Weide- und Felddienstbarkeiten SARLG. mit der Durchführungsverordnung LGBl. Nr. 31/21 zu erwähnen. Dieses Landesgesetz ist ohne Grundsatzgesetz erlassen worden, weshalb zunächst die Verfassungsmäßigkeit desselben angezweifelt werden könnte. Nach dem Erkenntnis des Veriässungs-geriehtshofes vom 28. Oktober 1947, ZG. 2/47. ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes stets vom Standpunkt der zur Zeit Steigender Käseverbrauch in Österreich österreichischer Käse wird in 20 Ländern exportiert In zunehmendem Maße spielt in der öster-reidiischen Käsereiwirtschaft auch der Export eine Rolle. Von geringfügigen Anfängen eines beginnenden Exportes von Käse im Jahre 1952 bis zum Jahre 1957 ergibt sich eine auch handelspolitisch wichtige Ausfuhrsteigerang: 1952 121 Tonnen 1953 1532 Tonnen 1954 3171 Tonnen 1955 2173 Tonnen 1956 2807 Tonnen 1957 4224 Tonnen 1292 Tonnen 851 Tonnen 1498 Tonnen 2022 Tonnen 1438 Tonnen 1666 Tonnen Nach insgesamt 20 Ländern der Welt wurde im Jahre 1957 österreichischer Käse exportiert. Neben den Hauptabnehmerländern Italien und Deutschland stehen Belgien, und die USA, Schweiz und Großbritannien. Aber auch Länder wie Syrien, Südafrika, Belgisch-Kongo, der Irak und Nigeria schätzen unseren Käse. Der Ausfuhr von 4200 Tonnen Käse steht die Einfuhr von 1660 Tonnen Käse, meist Spezialsorten, wie Gorgonzola, Edamer und Brimsen aus Italien, Dänemark. Holland und der Tschechoslowakei gegenüber. Gleichzeitig aber nimmt auch der Inland- Für ein Europa des Herzens Ein Kreuzzug zur Rettung ausländischer Familien Vor acht Jahren hat neben vielen Flüchtlingsorganisationen auch der belgische Pater Dominique Pire eine humanitäre Aktion ins Leben gerufen, die vielen Flüöhtlingsfamilien moralische und materielle Hilfe brachte. Er nahm sich besonders der heimatlosen Ausländer an, die eines besonderen Schutzes und tatkräftigster Hilfe bedurften, jener, die alt, krank und ihren ökonomischen Wert für eine Auswanderung verloren haben und in den Wirtschaftsprozeß der einzelnen europäischen verbraudr an Käse, einschließlich Topfen, erfreulicherweise zu. Seit 1952 ist der Jahreskopfverbrauch in stetigem Steigen; Österreichischer Jahreskopfverbrauch Käse inklusive Topfen: 1937 3,54 Kilogramm 1952 3,40 Kilogramm 1953 3,43 Kilogramm 1954 3,60 Kilogramm 1955 3,90 Kilogramm 1956 4,01 Kilogramm 1957 4,33 Kilogramm Mithin liegt der Käseverbrauch 1957 schon um 22 Prozent höher als 1937 und um 27 Prozent höher als 1953. Diese Erhöhung des Verbrauches liegt aber nicht allein im Interesse des Käseerzeugers und des Käsehandels, sondern zumindest ebenso auch im Interesse des Verbrauchers. Denn Käse, als Träger des hochwertigen Milcheiweiß’ und des nahrungseigenen Kalziums, des Phosphors und der lebenswichtigen Aminosäuren, spielt in der modernen Gesund-heitsemährung eine eminent wichtige Rolle. Länder nicht mehr eingereiht worden sind. Ihre Zahl ist groß. Für sie organisierte der belgische Menschenfrermd einen Kreuzzug, dessen sichtbare Erfolge saubere Europadörfer sind, in die vor allem alte Flüchtlingspaare und kinderreiche Heimatvertriebene kommen. Vier große Altersheime und drei Europadörfer konnten durch sein Werk entstehen, in denen die Entwurzelten zum normalen Leben zurückfinden sollen. Die Grundlage der Organisation „Europa des Herzens“ der Erlassung des Gesetzes maßgebenden verfassungsrechtlichen Lage zu beurteilen. Zur Zeit der Erlassung des Kärntner Landesgesetzes am 10. März 1920, wie auch zur Zeit seines Inkrafttretens am 1. August 1920, galt noch die Kompetenzverteilung der §§ 11 und 12 des Gesetzes vom 21. Dezember 1867, RGBl. Nr. 141. Da die im Landesgesetz geregelte Materie im § 11 des Grundgesetzes nicht aufgezählt gewesen ist, war gemäß § 12 der Kärntner Landtag zur Erlassung des SARLG. verfassungsmäßig zuständig. Auch nach dem Inkrafttreten der Kompetenzartikel 10 bis 15 am 1. Oktober 1925, hat sich zufolge § 3 des Ubergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, in der Fassung BGBL Nr. 368/25, an der Weitergeltung des zit. Landesgesetzes nichts geändert. Mit Verordnung BGBl. Nr. 307/1933 wurden von der Bundesregierung auf Grund des kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes vom 24. Juli 1917. RGBl. Nr. 307, Grundsätze für die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten erlassen. Art. 3 Abs. 3 obiger Verordnung stellte eine zwölfmonatige Frist für die zu erlassenden Ausführungsgesetze der Bundesländer. Für den Bereich des Bundeslandes Kärnten ist aber bis zum heutigen Tage kein Ausführungsgesetz erlassen worden, desgleichen hat der Bund von der gemäß Art. 15 Abs. 6 BVG. auf ihn übergegangenen Zuständigkeit zur Erlassung des Ausführungsgesetzes keinen Gebrauch gemacht. Da das SARLG. auch in der Folge nicht außer Kraft gesetzt wurde, ist es also nach wie vor in Gültigkeit. Diesen Standpunkt hat der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 18. Dezember 1949, Z. B 95/49 voll bestätigt. In seinem I. Haupstütck behandelt das Gesetz die Holz-, Forstnutzungs- und Weiderechte und sicht Ablösungen, Regelungen und Neuregelungen vor. Grundsätzlich ist eine Ablöse durchzuführen. Diese hat entweder durch Abtretung von Grand oder durch Zahlung eines Ablösungsbetrages seitens des Verpflichteten zu erfolgen. Die Regelung ist dann durchzuführen, wenn eine Ablösung nicht zulässig ist. Dies ist dann der Fall, wenn dadurch der Wirtschaftsbetrieb des berechtigten Gutes gefährdet wäre. Diese Servitutsablösungen und Regelungen sind zurzeit weitgehend durchgeführt und kommen nur noch gelegentlich vor. In den zwanziger Jahren wurden aber zahllose derartige Ablösungen und Regelungen durchgeführt, was von großer rechts- und wirtschaftspolitischer Bedeutung war, denn gerade derartige Bezugsrechte von Holz- und Streunutzungen und Weide im fremden Wald geben Anlaß zu Streitigkeiten und. führen zweifellos auch häufig zu beträchtlichen Schädigungen des Waldes. Praktisch wesentlicher wichtiger ist das II. Hauptstück des Gesetzes. Es behandelt die übrigen Felddienstbarkeiten auf Wald-, Acker- und Wiesengrand. Hiebei spielen die Wege die große Rolle. Auch diese Dienstbarkeiten können 1. abgelöst, 2. aberkannt, und 3. geregelt werden. Hiebei macht es keinen Unterschied, auf welchem Rechtstitel (Vertrag, Ersitzung) diese beruhen. Die Ablösung kann wiederum erfolgen: a) durch Abtretung von Grund, b) in Geld. Die erste hat dann zu erfolgen, wenn die Servitut für das herrschende Gut notwendig ist (bisherig benutzte Wegtrasse wird ins Eigentum des Berechtigten übertragen. Servitutsrechte sind wirtschaftlich mehr wert als Eigentum, da keine Grundsteuer zu zahlen ist). Eine Ablösung in Geld kommt in Betracht, wenn die Servitut für das herrschende Gut nicht notwendig ist. Eine Aberkennung kann vorgenommen werden, wenn kein schützenswertes Interesse des berechtigten Gutes besteht (z. B. Aberkennung von Bequemlichkeitssteigen oder eines bei mehreren vorhandenen Wegen). Wenn die Dienstbarkeit notwendig ist und der Verpflichtete einer Ablösung durch Abtretung von Grund nicht zustimmt, so ist eine Regelug in der Art vorzunehmen, daß das dienende Gut möglichst wenig belastet wird (z. B. Verlegung eines Weges an den Rand einer Parzelle). Es sind also die AB. berechtigt, bestehende und anerkannte Servitutsrechte aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus abzulösen, abzuerkennen oder zu regeln. Dagegen sind zur Entscheidung der Frage, ob ein bestrittenes Servitutsrecht zu Recht besteht oder nicht, die ordentlichen Gerichte zuständig, soweit nicht die AB. gemäß § 38 AVG. diese Frage als Vorfrage zu behandeln haben. Im erwähnten Grundsatzgesetz 5 33 ist aber ausdrücklich die Zuständigkeit der Agrarbehörden normiert, doch gilt dies mangels eines erlassenen Ausführungsgesetzes nicht im Bundesland Kärnten. Besondere Bedeutung hat der bekannte § 53 des Servitutengesetzes. Dieser steht im mit Schlußbestimmungen überschriebenen IV. Hauptstück des Gesetzes und hat folgenden Wortlaut: „Vom Beginn der Wirksamkeit dieses Ge- setzes an (1. Jänner 1920) können die den Gegenstand desselben bildenden Dienstbarkeiten nicht mehr ersessen werden.“ In einer in den Juristischen Blättern 1949 geführten Kontroverse stand der Amtsvorstand der ABB. Villach, Herr Wirklicher Hofrat Dr. Haller auf dem Standpunkt, daß sich dieser § 53 nur auf das I. Hauptstück dieses Gesetzes also auf die Holz-, Forstnutzungs- und Weiderechte zu beziehen hat und auf die Servitutsrechte des II. Hauptstüdkes keinen Bezug hätte. § 53 wäre nur aus einem Versehen in die Schlußbestimmungen gerutscht und sollte nach der Absicht des Gesetzgebers am Ende des I. Hauptstückes aufscheinen. Dem gegenüber vertrat Herr Oberlandesgerichtsrat und Senatsvorsitzender Dr. Weiß die Ansicht, daß § 53 auf alle Dienstbarkeiten, die im Servitutengesetz angeführt sind, Anwendung zu finden hat. Dies war bisher auch der Standpunkt des Klagenfurter Landesgerichtes. Diese Geseteauslegung führte praktisch bereits mangels noch vorhandener Zeugen zur Unmöglichkeit des Ersitzungsnachweises, da dieser für die Zeit von 1890 bis 1920 geführt werden mußte. Erst mit Beschluß vom 20. April 1955 ist nun der OGH. der Haller’sehen Auslegung beigetreten und schaltet der genannte § 53 die Ersitzbarkeit der im II. Hauptstück genannten Dienstbarkeiten nicht mehr aus. (Fortsetzung folgt) aber ist, durch Übernahme von Patenschaften jene freundliche Verbindung über große Entfernungen hinweg zu den Flüchtlingen in Österreich, Deutschland und Italien herzustellen, die Heimatlose so bedürfen. P. Pire stehen eine Reihe Persönlichkeiten und Mitarbeiter in allen westeuropäischen Ländern uneigennützig zur Seite, die nicht nur die Mittel für diese Art der Flüchtlingshilfe aufbringen, sondern auch in der Ausübung der Patenschaft im Sinne der Menschlichkeit Vorbildliches leisten. Jedes Jahr bereist einmal P. Pire die großen Lager der Heimatlosen und macht sich mit den Verhältnissen der einzelnen Flüchtlingsfamilien vertraut, die individuell in seinem sozialen Dienst behandelt werden. Am 15. April weilte P. Pire, aus Triest kommend, in Kärnten. Er traf nicht nur mit den zuständigen Stellen, die sich um das Flüchtlingswesen bemühen, zu Beratungen zusammen, er hielt auch eine Pressekonferenz ab, in der er über sein Hilfswerk sprach. Bisher gelang es, 15.000 Patenschaften zu sichern, die eine brüderliche Verbindung aus den westlichen Ländern zu den Opfern der Nachkriegszeit aus den östlichen Ländern darstellen und die ihnen eine Quelle des Lebensmutes sein soll. Diese Hilfeleistungen von Herz zu Herz, soweit sie materiell sind, belaufen sich jährlich auf sechs Millionen belgische Franken, das sind über 31 Millionen Schilling. Das Ziel dieses Hilfswerkes, erklärte sein Initiator, sind zwanzig Europadörfer. So ein Europadorf zählt zehn Doppelhäuser mit zwanzig Familien. Es warten tausende Flüchtlinge schon über ein Jahrzehnt, um aus den Barackenlagern herauszukommen und unter menschenwürdigen Verhältnissen leben zu können. Ein solches Europadorf, von denen es einige in Belgien, in Aachen und in Bregenz gibt, sagt P. Pire, ist ein Erziehungsprogramm, ein psychologisches Problem vor allem. Ein Paket, meint Pire, ist eine Versuchung, was die Entwurzelten betrifft, die, sich selbst überlassen, von Tag zu Tag, mit Ausnahmen, asozialer werden. Die Verteilung von Liebesgaben erzeugt Bettler. Was die Flüchtlinge brauchen, ist die Loslösung von der ungünstigen Lageratmosphäre, sie benötigen eine Nächstenliebe und Freundschaft, durch die ihr menschliches Bewußtsein gestärkt wird. In mühevoller Umerziehung kann bei ihnen eine Bereitschaft zum Gemeinschaftsleben erzielt werden. Es soll das humane Werk eine „Hilfe für die Selbsthilfe“ sein und die Europadörfer keine übliche Fürsorge, sondern eine Mitsorge. Aus Kärnten werden, wie er bekanntgab, wieder einige Flüchtlingsfamilien in Europadörfer übersiedeln. „Tag des Waldes" in Völkermarkt Auch heuer wird der „Tag des Waldes“ in allen Bezirken Kärntens durch entsprechende Veranstaltungen, Baumpflanzungsaktionen, Feierstunden usw. begangen, die von den Forstbehörden vorbereitet werden. Die Hauptveranstaltung findet am Samstag, den 19. April, mit dem Beginn um 10 Uhr vormittags in der neuen Hauptschule in Völkermarkt statt. Lhstv. ÖR F erlitsch und Landesforstdirektor Hofrat Dipl.-Ing. Fichtner werden dabei über die Probleme des Waldes sprechen. Der Veranstaltung kommt im Hinblick auf die Veröffentlichung der Er- gebnisse der Waldstandsaufnahme für Kärnten besondere Bedeutung zu. Die interessierte Öffentlichkeit, insbesondere Waldbesitzer und Bauern, werden zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen. Entwicklung des Kärntner Schulwesens bis 1869 Von Richard Warmer t Die Schule*) bildet die Grundlage für die gesamte Volksbildung; ihre Entwicklung hängt aufs engste mit dem Kulturfortschritt der Menschheit zusammen. Solange die Schule ein ausschließliches Bildungsinstrumcnt privilegierter Klassen war, hat sie ihren Zweck nur unvollkommen erfüllt. Erst die allgemeine Schulpflicht und der kostenlose Schulbesuch im Rahmen der Schule des Volkes haben auf dem Wege über die Befreiung des Menschengeistes aus den Fesseln der mittelalterlichen Welt eine Fülle neuer schöpferischer Kräfte entfaltet, die allen Ständen und Berufen in gleicher Weise zum Nutzen gereichen. Bis zur Erreichung dieses Zieles mußte ein langer und mühevoller Weg zurückgelegt werden. Das Schulwesen im Mittelalter Uber Kärntens Schulwesen im Mittelalter liegen nur ganz dürftige Nachrichten vor. die gerade noch ausreichen, um einen ungefähren Überblick über die mitteltalterliche Schule in unserem Lande gewinnen zu können. Der Gedanke von der Notwendigkeit einer allgemeinen Volksbildung, ist schon von Karl dem Großen • Die Abteilung für Landesplanung und Raumfor-sdtung des Amtes der Kärntner Landesregierung hat im Zuge der Regionalplanungen soeben den 1 Band ihrer Schriftenreihe, die von Landcsamtsdircktor K. E. Newole, I andesbaudirektor Hofrat Dipl.-Ing. Max Schmid und dem Landesplaner Dr. Rudolf Wurzer geleitet werden, herausgegeben, dem wir nachstehendes Kapitel über „Dm Volks-, Haupt- und Sonderschulen Kärntens“ entnommen haben. (768—814) aufgegriffen worden, der in seinem Reiche die Errichtung von Pfarr-, Kloster- und Domschulen betrieben hat; die Förderung des Schulwesens durch ihn ist aber mit seinem Tode wieder erloschen. In Kärnten lassen sich die ersten Schulen in den Klöstern des Bene-diktinerordens seit dem 11. Jahrhundert nach-weisen; bis ins 13. Jahrhundert hinein fließen die Quellen über diese Anfänge des Schulwesens in unserem Lande nur äußerst spärlich; erst im 14. Jahrhundert werden sie zahlreicher und im 15. Jahrhundert gibt es dann auch in den Märkten und kleineren Städten schon Schulen. Charakteristisch für das gesamte mittelalterliche Schulwesen ist, daß die Schulpflege ausschließlich durch Einzelpersonen und Körperschaften erfolgte. Für Kärnten unterscheiden wir im Mittelaler zwei Gruppen von Schulen: a) die Kloster-, Stifts- und Domschulen auf dem Lande sowie in Städten und Märkten; b) die deutschen Stadt- und Marktschulen, in denen nur vereinzelt auch Latein unterrichtet worden ist. Im 11. Jahrhundert entstand die sehr bald in hohem Ansehen stehende Domschule in Gurk, die aus einer inneren Schule für die Söhne von i Adeligen und einer äußeren Schule für die Kinder ärmerer Volkskreise bestand. Diese Schute betrieb mehrere Studienfächer; sie unterstand I der Leitung eines eigenen Scholastikers, während die Aufsicht über die Zöglinge ein Rektor führte, dem eine Anzahl von Professoren bei-I gegeben war. Neben der Gurker Knabenschule gab es dort, wie auch in St. Georgen am Längsee und in Millstatt, eine Mädchenschule mit Lateinunterricht im Anschluß an die in diesen Orten befindlichen Nonnenklöster. Knabenschulen bestanden ferner schon in der ältesten Zeit des heimischen Schulwesens bei den Klöstern in Ossiach, St. Paul, Amoldstein, Griffen, Viktring und hei den Dominikanern in Friesach. Im 12. Jahrhundert, aus dem wir schon einwandfreie Urkundenbelege über das Schulwesen in Kärnten besitzen, erfuhren in der Gurker Domschule die Söhne des Spanheimer Herzogs Ulrich (1135—1144), Heinrich und Hermann, ihre Ausbildung. Neben Bischof Roman von Gurk, der dort als Lehrer wirkte, gab es 1189 einen Scholastiker Heinrich. Von der Friesacher Schule ist aus 1147 ein Scholastiker Engelschalk bezeugt und zu St. Paul, wo vor allem die Söhne von Adeligen unterrichtet wurden, ist die Schule sowohl aus dem Jahre 1168 als auch durch den Scholastiker Heinrich aus dem Jahre 1193 quellenmäßig belegt. Zu den schon für das 11. Jahrhundert angeführten Schulorten traten im 12. Jahrhundert Ebemdorf und Maria-Saal. Im 13. Jahrhundert gab es neben den Klosterschulen bereits die ersten Stadtschulen, an denen neben Geistlichen auch weltliche Lehrer unterrichteten. Urkunden des 13. bis 15. Jahrhunderts erwähnen folgende Orte, in denen sich Stadt- bzw. Marktschulen befanden: St. Veit an der Glan (Scholastiker Heinrich, laut Urkunde vom 10. Jänner 1220, ein ungenannter Magister aus dem Jahre 1233, ein Magister Liebmann, laut Urkunde vom 27. Mai 1269), Friesach (Magister Heinrich aus dem Jahre 1246; hier gab es im 13. Jahrhundert schon neben der Klosterschule eine gutbe- suchte deutsche Stadtschule); an der Völker-markter Marktschule unterrichteten im Jahre 1240 drei weltliche Scholaren. In Klagenfurt, das im ausgehenden Mittelalter neben einer deutschen auch eine Lateinschule besaß, unterrichtete 1283 ein Schulmeister Nikolaus, während auf Grund von Viktringer Urkunden in den Jahren 1355 und 1397 die Klagenfurter Schulmeister Johann von Preußen und Georg Hafner Erwähnung, finden. Die Klagenfurter Lateinschule ist um die Mitte des 14. Jahrhunderts entstanden. Obwohl für Villach, der bedeutendsten mittelalterlichen Handelstadt im 13. Jahrhundert, weder eine Schule noch ein Lehrer bezeugt sind, muß es analog den nachgewiesenen Schulen in anderen Kärntner Städten damals ebenfalls schon eigene städtische Schulen gegeben haben; der erste schriftliche Nachweis für Villach stammt aus dem Jahre 1331, in dem dort ein „Magister Petius Doctor scolarum de Villaco“ genannt wird; im ersten Viertel des 15. Jahrhunderts unterrichtete in Villach ein Scholastiker Ulrich Lochner. und 1471 ein „Schulmeister“. An der höheren Villacher Schule lehrten später sogar der berühmte Arzt Paracelsus von Hohenheim und der Gelehrte J. v. Watt; auch gab es dort eine eigene Schule für die Juden, die 1342, beim Trenktor in der Lederergasse gelegen, zum erstenmal erwähnt wird; 1535 kaufte der Stadtrichter Andreas Halfinger diese Judenschule. Stadt- oder Marktschulen gab es ferner in Obervellach (laut Urkunde vom 30. Jänner 1338), Feldküchen (Urkunde von 1370), Gmünd (1413) und Eberstein, wo Kaiser Friedric ’ (1440—1490) den Georg Welzer im Jahre 1462 mit, einem Garten „vor der Schule gelegen“ belehnte. Auch Wolfsberg und Sachsenburg i werden unter den Orten genannt, in denen Norwegische Graphik in Klagenfurt Auf Einladung, des „Neuen Hagenbundes“ in Wien werden in den nächste Wochen zwanzig norwegische Graphiker in Ausstellungen in Wien und in Klagenfurt ihre Arbeiten zeigen. Die norwegischen Graphiker, die Mitglieder von „Unge Kunstnerens Samfund“ („Gemeinschaft junger Künstler“) sind, werden mit Arbeiten aller Drucktechniken, angefangen von der Litographie und dem Holzschnitt bis zum Seidensiebdruck, vertreten sein. Die Ausstellung, die unter dem Ehrenschutz der Königlichen Norwegischen Gesandtschaft in Wien steht, wird in der Zeit von 17. April bis 7. Mai 1958 in Wien, III., Am Modenapark 9, Stiege 6, Ausstellungslokal „Neuer Hagenbund“, und vom 13. Mai an im Landesmuseum für Kärnten in Klagenfurt zu sehen sein. Villacher Holelbetrieb leiert Jubiläum Die Stadt Villach hat durch ihre besondere Lage am Schnittpunkt zahlreicher Verkehrsstraßen und Bahnlinien so viele Voraussetzungen für den internationalen Fremdenverkehr, daß darüber kaum mehr ein Wort zu verlieren ist Zunächst ist es die Schönheit der Landschaft. Dazu kommt, wie bereits erwähnt, die Tatsache, daß die Stadt mit ihren seit jeher wichtigen Verkehrswegen für den Handelsmann von großer Bedeutung war und es auch heute noch ist. Ehe also noch der Begriff Fremdenverkehr bekannt war, wie wir ihn im heutigen Sinne beurteilen und kennen, war die Stadt Villach Aufenthaltsort für viele Gäste aus nah und fern. Schon damals war das Gastgewerbe bestimmt durch die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs. Die alten Gaststätten waren in der Regel die Pferde-Umspann s ta tionen der Postkutsche und ihre Besitzer die Posthalter. Mit der um die Jahrhundertwende erfolgten Erbauung der verschiedensten Eisenbahnlinien änderte sich die ganze Lage für die Einkehr-Gasthöfe. Sie verloren den Rang und stellten sich auf die Bedürfnisse der neuen Zeit um. Dazu kam die sprunghafte BevöJkerungszunafame Villachs. Ein moderner Fremdenverkehr entwickelte sich. Dies war auch der Anstoß zur künftigen Gestaltung der Hotellerie und des Gastgewerbes. In Erkenntnis der Bedeutung, die dem Fremdenverkehr zukam, entwickelte sich allmählich ein hohes Niveau gastronomischen Könnens. Die erste und die zweite Nachkriegszeit, die diesem wichtigen Wirtschaftszweig schwere Verluste an substanziellem Wert brachte, wurde rasch überwunden und heute besitzt die Fremdenverkehrsstadt Villach eine Reihe guter Gaststätten und Beherbergungsbetriebe. Eine dieser Gaststätten, welche auf eine 200jähr:ge Tradition zurückblicken kann, ist das sich im Zentrum der Stadt befindliche Hotel M o s s e r. Nach hiis torischen Überlieferungen wurde der damalige Betrieb im Jahre 1758 durch den Lebzeltermeister Johann Mosser gegründet. Dieser Einkehrgasthof Mosser wurde von seinem Nachkommen später ausgebaut und aus ihm ging das heutige Hotel Mosser hervor, welches zur Zeit der Jahrhundertwende schon als eines der schönsten und modernsten Hotelbetriebe angesprochen werden konnte. Im Jahre 1927 wurde der heutige Besitzer Herbert Mosser, der damals gerade in einem berühmten Schweizer Hotelbetrieb tätig war, nach Villach zurückgerufen, Um den Betrieb zu führen. Im letzten Kriegsjahre wurde das Hotel Mosser ein Opfer der Luftangriffe auf Villach. Unter größten Schwierigkeiten und Opfern ging Hotelier Mosser daran, den Familienbetrieb j wieder aufzubauen, und heute zählt das Hotel zu den best geführten Betrieben der Fremdenstadt Villach. Nach all den ereignisreichen Jahren, kann nun Hotelier Mosser auf ein vierfaches Jubiläum Zurückblicken, nämlich auf eine zweihundertjährige Tradition seines Betriebes, dann auf eine 30jährige Berufsausübung, auf seinen 50. Geburtstag und sein 30jähriges Ehejubiläum. Carl Maas schon im Mittelalter Stadt- oder Marktschulen bestanden haben. Die Lehrer an den Stadt- und Marktschulen Waren z-um geringeren Teil Geistliche und zum größeren Teil Laien. Die Scholastiker, Magister Und Rektoren lehrten in der Regel Latein, die Schulmeister, die zugleich Kirchendiener, Schreiber und Chormusiker waren, Deutsch. An uur Klagenfurter Schule des 14. Jahrhunderts Wurde Lesen und Schreiben und ein wenig Rechnen gelehrt; daneben versuchten die Schulmeister, ihren Schülern auch schon die An-I?ngsgründe des Latein beizubringen. In den Klosterschulen, namentlich bei den Domini-Lanern in Friesach, wo der berühmte Thomas v.°n Aquin lehrte, besaß der theologische Unterteilt, zu dem noch die Fächer Philosophie, Physik, Mathematik, Astronomie und sehr spät auch noch das Rechtsstudium traten, gegenüber den elementaren Unterrichtsgegenständen den Vorrang. Da beim mittelalterlichen Schulwesen das Hauptgewicht auf die lateinische Sprache gelegt wurde, sind diese Schulen vorliegend von Kindern der Reichen und des ^dels besucht worden, so daß die breite Masse Ues Volkes noch keinen Anteil an der Volks-D“dung hatte. Die protestantischen Schulen des 16. Jahrhunderts Unter Einfluß der Reformation Martin Luthers wurde das Schulwesen im 16. Jahrhundert auf eine breitere Basis gestellt, indem letzt auch auf dem Lande für die breite Masse Uer Bevölkerung Schulgründungen stattfanden. Da im Zuge der im 17. Jahrhundert einsetzen-uen Gegenreformation in Kärnten die meisten Die Magdalensberger waren Metallarbeiter Die Schmelzöfen in der Bergstadt — Lichtbildvortrag von Univ.-Prof. Dr. Egger In einem sehr gut besuchten Lichtbildervortrag. gab der Leiter der Magdalensberggrabung, Univ.-Prof. Dr. Rudolf Egger, vor einem großen und sehr interessierten Publikum Bericht über die Ausgrabungsarbeiten des Vorjahres auf dem Magdalensberg und deren Auswertung während des Winters. Ein bedeutsames Problem der Bergstadt fand durch diese Arbeiten starke Beleuchtung: Die intensive Metallbearbeitung., die auf dem Magdalensberg gepflegt wurde und die sich nicht nur auf die Herstellung von Gußstücken aus Bronze bzw. Messing und Galmei erstreckte, sondern auch auf die Verarbeitung des einst berühmten morischen Eisens und Stahls, die in der gesamten römischen Welt geschätzt waren. Eine durch die Wintereinflüsse dringend gewordene Notgrabung an der Westseite des sogenannten Repräsentationsgebäudes führte dazu, daß die Mauern der im Westen an das Gebäude grenzenden Schmiede und der davor liegenden Küche und des Speisesaales bis auf den Grund freigelegt wurden. Dabei stellte es sich heraus, daß sich unter diesen Räumen ältere, kleinere Räume befanden, die als Gußstätten für Bronzeguß erkannt wurden. Die primitiven Schmelzöfen sind zum Teil sehr gut erhalten, ebenso das Zubehör. Zu jeder Schmelizanlage gehört auch ein Magazin, an dessen Wänden noch die Anbringung der Regale erkenntlich ist. Es ist als sicher anzunehmen, daß es sich bei den Anlagen nicht um eine Fabrik, sondern um selbständig nebeneinander arbeitende Gußwerkstätten handelt. Es ist nun hochinteressant, daß sich in der Tiefe des Tempelhofes eine größere Anzahl ähnlicher, jedoch für den Eisenguß bestimmten Schmelzanlagen vorfand. Hier gehört zu jedem Schmelzofen ein Bottich zur Abkühlung des Gusses. Diese Anlagen liegen in einem Niveau, das sich durch einen weiten Raum des Tempelgeländes nachweisen läßt. Auch hier handelt es sich um die Gußwerkstätten einzelner Handwerker, die für die italischen Händler arbeiteten, deren Lagerräume unter der südlichen Tempelmauer festgestellt wurden. Die weitere Ausgrabung des Tempels ergab die Sicherheit, daß der Bau in zwei Perioden durchgeführt wurde. Prof. Egger berichtete sodann über die Ausgrabung der Tempelzellen und des Tempelkellers und führte hier unter einem hochinteressanten Hinweis auf die in antiker Zeit übliche Unterbringung der Staatskasse aus, daß auch hier der Tempelkeller als Schatzhaus gedient haben mußte, für das bis zur Erbauung des Tempels ein durch seine besondere Torsicherung erkennbarer Raum des Repräsentationsgebäudes verwendet wurde. Die Unmenge von Inschriften, die an Vorbereitungen im Landesmuseum In der zweiten Aprilhälfte, mit dem Eintritt der warmen Witterung, wird das Landesmuseum für Kärnten wieder geöffnet. Derzeit sind die ersten Sonderausstellungen in Vorbereitung. Eine Schau „Indonesien“ rückt ein gegenwärtig aktuelles Gebiet in den Blickpunkt, indem sie die Kultur dieses alten Reiches in einem Querschnitt darstellen wird: Schnitzerei, Keramik, Metallarbeiten, Malerei, Graphik und Lackarbeiten, Fechtkunst, Weberei und Färberei sowie Maske, Schauspiel und Musik, Architektur, Hausbau und Schmuck sind die einzelnen Sparten der Ausstellung. Die zweite Sonderausstellung wird dem jung verstorbenen Kärntner Bildhauer Anton Marco-I i n gewidmet sein. Das nachgelassene Werk des Künstlers soll damit zum erstenmal in einer Kollektive seiner engeren Heimat nahegebracht werden. Anton Marcolin, 1928 in St. Veit. a. d. Glan geboren, besuchte als Schüler Walter Ritters die Kunstgewerbeschule in Graz und war anschließend Schüler Professor Wotrubas an der Wiener Akademie. .Seit 1952 hatte er als freischaffender Künstler in Eberstein in Kärnten gelebt. Marcolin war Mitglied des Art-Clubs und der Grazer Sezession. 1958 beendete ein tragischer Verkehrsunfall bei Klagenfurt sein Leben, eben als er in internationalen Ausstellungen und durch Preise bei Wettbewerben erfolgreich in der jungen österreichischen Kunst hervorzutreten begann. Die Naturwissenschaftliche Abteilung des Landesmuseums wird teilweise neu auf.gestel.lt und dabei um einen Saal erweitert. Das Museum auf dem Magdalensberg ist wieder eingerichtet und kann bereits besucht werden. Nach Bedarf finden Führungen statt. Das Freilichtmuseum am Kreuzbergl ist täglich von 8 bis 12 und von 14 bis 17 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Die Wiedereröffnung des Landesmuseums und seiner Sonderausstellungen wird noch bekanntgegeben. mu Abschied vom Kunstverein für Kärnten Der Kunstverein für Kärnten veranstaltete am 16. April 1958 im Künstlerhaus einen Empfang anläßlich des Abschiedes seines langjährigen Präsidenten und gegenwärtigen Ehrenpräsidenten Franz Herbert Müller, der aus beruflichen Gründen nach Salzburg übersiedelt. Eine große Zahl von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und nahezu alle namhaften Kärntner Künstler und Freunde des Kunstvereins hatten sich in dem mit Bildwerken der Kärntner Maler festlich geschmückten Haus zusammenigefunden. Der Präsident des Vereins, Dipl.-Architekt Nit sch, würdigte die Verdienste des Scheidenden in einer gehaltvollen Rede, in der er auch Grundsätzliches zur Situation der Kunst zu sagen wußte. Landesamtsdirektor N e w o 1 e sprach Direktor Müller im Namen des Landeshauptmannes den Dank Kärntens für sein erfolgreiches Wirken aus. Es sei ein seltener und darum doppelt zu schätzender Fall, daß ein Mann der freien Wirtschaft sich neben seinen beruflichen Verpflichtungen mit Hin- gabe einer solchen Aufgabe widme. Direktor Müller sei es gelungen, dem Kunstverein für Kärnten echten Schwung zu geben. Als Ehrengeschenk des Landes Kärnten überreichte der Landesamtsdirektor Dir. Müller eine im Verlag Leon hergestellte, kostbare Buchausgabe des Evangeliars des Johannes von Troppau. In herzlichen Worten dankte Direktor Müller für die ihm erwiesene Ehrung und versicherte, daß ihm der Abschied von Kärnten, wo er 33 Jahre seines Lebens verbracht habe, überaus schwerfalle. Er schloß seine Ansprache, sichtlich bewegt, mit dem Bekenntnis: „Ich werde es nicht vergessen, daß meine glücklichen Augen dich so lange sehen konnten, du schönes Kärnten!“ Unter den Gästen des Empfanges befanden sich auch Landtagspräsident Soreinigg, Generalvikar Dr. Kadras in Vertretung des Bischofs, Bürgermeister Außerwink ler, Landesamtsdirektor-Stellvertreter Dr. Rudan, Hofrat H e i n z e 1 und Bezirkshauptmann Doktor Marko. Quellen über das heimische Schulwesen im ersten neuzeitlichen Jahrhundert vernichtet worden sind, können wir lediglich aus den ständischen und städtischen Ratsprotokollen sowie aus den protestantischen Pfarrmatriken einiges über die damaligen Schulen erfahren; daher sind auch nur in Klagenfurt, das im 16. Jahrhundert den Mittelpunkt des Schullebens bildete, in Villach, St. Veit, Völkermarkt und Straßburg Schulen aus dem Reformationszeitalter bezeugt. In Klagenfurt bestand die schon im Mittel-alter begründete Lateinschule weiter fort; sie war in einem eigenen Gebäude am „Freythof“ bei der Stadtpfarre St. Egyd untergebracht; über ihre Existenz hat Paul Chepitz in seiner Reimchronik im Zusammenhang mit dem Brand der Stadt Klagenfurt im Jahre 1535 berichtet, bei welchem Anlaß die Lateinschule am Freythof unversehrt geblieben ist. Der Unterricht an dieser Schule erstreckte sich auf Religion, Lesen, Schreiben, Rechnen sowie Gesang und Latein. Bis zur Gründung der hohen adeligen Schule besuchten neben den Kindern der Stadtbürger auch die Söhne von Adeligen diese städtische Lateinschule. Als dann für den Adel eine eigene Schule geschaffen wurde, wandelte sie sich zur ausgesprochenen Bürgerschule. Außer der lateinischen Bürgerschule gab es im 16. Jahrhundert in Klagenfurt auch noch zwei deutsche Knabenschulen und eine selbständige Mädchenschule. Die beiden deutschen Schulen dienten in erster Linie der Erwerbung von Berufskenntnissen durch die Kinder von Kaufleuten und Handwerkern. Die Oberaufsicht über die deutschen Knaben- und Mädchenschulen führte der Stadtpfarrer. Die bedeutendste Klagenfurter Schulgrün-, düng im Zeitalter der Reformation stellte das von den Städten geschaffene „Collegium sapientiae et pietatis“, die hohe adelige Schule, dar. Sie bestand von 1553 bis 1600 und nahm eine Mittelstellung, zwischen Stadtschule und Universität ein, wodurch sie zum ältesten Vorläufer unserer Gymnasien geworden ist. Über den Ursprung ihres Bestandes liegt eine Mitteilung aus dem Jahre 1583 vor, derzufolge damals Andreas Scheucher sich schon 30 Jahre lang im Dienste dieser Schule befand; ihre nächste Erwähnung erfolgt am 17. Jänner 1560. Vor der Errichtung eines eigenen Gebäudes für die hohe adelige Schule war diese in verschiedenen Häusern untergebracht. Außer über das Klagenfurter Schulwesen im Zeitalter der Reformation liegen auch noch sichere Quellen über den Bestand einer „sekti-schen Lateinschule“ unter der Leitung von N. Wittich seit 1500 in Villach vor, die von der Stadt erhalten wurde. In dieser Schule wurden vor allem die Regeln der Grammatik einer Anzahl von Kostknaben beigebracht. Auch in Völkermarkt bestand im 16. Jahrhundert eine städtische und eine Kapitelschule. Es mag dahingestellt bleiben, ob es wirklich nötig war, daß man im Zuge der Durchsetzung der katholischen Gegenreformation zugleich mit der Ausmerzung der protestantischen Lehre auch die vielversprechenden Anfänge eines allgemeinen Schulwesens einfach wieder zerstört hat; es wäre für die Jesuiten, die im 17. Jahrhundert das Schulwesen neu aufgebaut haben, viel einfacher gewesen, dort fortzusetzen, wo ihre Vorgänger bereits fruchtbare Arbeit geleistet haben. (Fortsetzung folgt) Gefäßen-, Eßschalen, Amphorendeckeln und. Rechentäfelchen gefunden wurden, bere'ehern die Namensliste der großen Firmen, die der Bergstadt Waren geliefert hatten, wesentlich. Besonders interessant dabei ist die Feststellung, daß auch die Weingüter der Gemahlin des Augustus, der Livia, die u. a. auch in Istrien begütert war, die Stadt auf dem Berg, mit Wein beliefert hatte. Viele Eßgeschirre weisen Besitzernamen auf; da viele von ihnen im Speisesaal gefunden wurden, kann man annehmen, daß hier die Gemeinschaftsküche der Verwaltungsangestellten zu finden war. Ein Teller, der schon bei seiner Auffindung Aufsehen erregte, trägt Schriftzeichen in einer heimischen Schrift, die an die Gurina-Inschriften bei Würmlach erinnern. Die Untersuchung ergab, daß es sich ebenfalls um zwei Besitzemamen handeln dürfte. Die Tatsache, daß es sich bei einem Zeichen um die Odalrune handelt, sichert dem Teller besondere Bedeutung insbesondere in der Erforschung der Entstehung der Runenalphabete. Von besonderer Bedeutung ist auch der Fund der Schädelkalotte aus dem Niveau der Eisenschmelzöfen. Es ist ein sogenannter Schädelbecher, eine Trophäe, die schon aus der Jungsteinzeit bekannt ist. Hier handelt es sich gewiß um eine Art Fetisch aus dem keltischen Kult der „Tetes coupSes“, der abgeschnittenen Köpfe, die dem Besitzer die Kraft des toten Schädelträgers geben sollte. An den Ausgrabungen beteiligten sich auch im vergangenen Jahre im Ausgräberstabe mit dem Leiter Frau Univ.-Prof. Kenner, Dr. Vetters, Ing. Dolenz und Georg Khevenhüller, dem insbesondere die Restaurierung interessanter Gefäße, wie des wertvollen Runentellers, zu danken ist, und der auch die schönen Farblichtbilder zum Vortage beisteuerte. Die vielen Zuhörer dankten für die hochinteressanten Ausführungen des verehrten Ausgrabungsleiters, die hier nur in groben Umrissen wiedergegeben werden können, mit herzlichem und dankbarem Beifall, dem Geschichtsvereinsdirektor Hofrat Dr. G ö 11 e s in seinen Schlußworten Ausdruck gab. H. A. Klavierabend Grete Schöberl-Hanke Es war ein recht ansehnliches Publikum, dem sich Frau Grete Schöberl-Hanke am 14. d. M. in Klagenfurt mit ihrem Klavierabend wieder vorstellte. War man zunächst bei diesem Konzert nach mehr als zehnjähriger Pause etwas skeptisch, so schwanden die Bedenken mit der zunehmenden Sicherheit der Pianistin von Stück zu Stück, bis der Abend in einem sehr schönen Erfolg endete. Der erste Satz der Beethovensonate op. 2 Nr. 3 geriet etwas klanglos, aber schon im Adagio des zweiten zeigte sich die Empfindung, und der letzte Satz überzeugte durch die Fertigkeit. Ebenso steigerte sich der Eindruck bei Schuberts Sonate op. 120 in A-Dur, die mit zunehmender Wärme vorgetragen, vor allem durch den graziösen Schlußsatz begeisterte. Nach der Pause standen Schumanns „Fantasiestücke“ auf dem Programm. In diesen kleinen romantischen, rhythmisch oft eigenwilligen Kunststücken zeigte sich Frau Hanke als Meisterin, die den Stoff beherrscht und in manchem auch zu tiefer Wirkung gelangt. Und die Etüden von Chopin schließlich aus op. 10 und op 25 erklangen in einer so durchsichtigen Klarheit und so eindrucksvoll, daß das Publikum hingerissen um Zugaben bat. Die Künstlerin dankte u. a. überaus anmutig mit Chopins Berceuse und einem Impromptu von Schubert. Dr. H. D. Betriebssperre der Kanzelbahn Die Kanzelbahn-Aktiengesellschaft teilt mit, daß zur Durchführung der periodischen Überholungsarbeiten der Betrieb der Seilbahn und aller Lifte in der Zeit vom 14. bis einschließlich 26. April 1958 eingestellt wird. Titelverleihung Der Bundespräsident hat mit Entschließung vom 21. März 1958 dem Hauptschuldirektor in Ruhe Anton Traunig in Klagenfurt anläßlich der Versetzung in den dauernden Ruhestand den Titel Oberschulrat verliehen. 95 Personen in Erster Hilie ausgebildet Die Bezirksstelle Klagenfurt des Roten Kreuzes führte u. a. in Keutschach und in Moosburg Erste-Hilfe-Kurse durch, die jeweils zehn Doppelstunden umfaßten. In Keutschach beteiligten sich 57, in Moosburg 38 Personen an diesen Kursen, in denen Fachleute über alles Wissenswerte auf diesem Gebiete theoretischen und praktischen Unterricht erteilten. Kursleiterin war in beiden Fällen Referentin Erna Rasch, die auch die Schulung in Verbandslehre durchführte. Ferner beteiligten sich die Klagenfurter Ärzte Dr. Muhr und Dr. Herbert Berger als Lehrpersonen. Um die Werbung der Kursteilnehmer und damit in erster Linie um diesen schönen Erfolg machten sich in Keutschach Schuldirektor Winkler und in Moosburg Frau Lanner sehr verdient. Zur Abschlußprüfung fanden sich Präsident Goeß und Bezirksstellenleiter Magistratsdirektor Dr. Groll ein, die den Teilnehmern für ihren Eifer, den Referenten für ihre opfervolle Arbeit herzlichen Dank und volle Anerkennung aussprachen. 61 Jugoslawien-Flüchtlinge im März Wie die Sicherheitsdirektion mitteilt, sind im Monat März 1958 insgesamt 61 Flüchtlinge aus Jugoslawien — 53 Männer und acht Frauen — nach illegalem Grenzübertitt in Kärnten eingetroffen. Im März 1957 ver-zeichnete man demgegenüber in Kärnten 218 illegale Grenzgänger. Der verhältnismäßig geringe Flüchtlingsanfall im vergangenen Monat dürfte vor allem auf die hohe Schneelage in den Karawanken zurückzuführen sein. Aber auch die Tatsache dürfte sich auswirken, daß die Mehrzahl der Asylwerber des vergangenen Jahres noch immer in den Lagern in Salzburg und Oberösterreich auf die Auswanderung wartet. In den ersten Apriltagen haben sich allerdings bereits wieder Ansätze für eine stärkere Flüchtlingsbewegung an der österreichisch-jugoslawischen Grenze gezeigt. Einschließlich der noch imerledigten Fälle aus dem Vormonat wurden im März 1958 26 Asylwerber in die Auswanderungslager außerhalb des Landes überstellt, vier Personen wurden bei nachgewiesener Auswanderungsabsicht befristet zu Verwandten entlassen und 31 Personen wurden über die Grenze zurückgeschoben bzw. sind freiwillig nach Jugoslawien zurückgekehrt. Mehrere Flüchtlinge haben sich im vergangenen Monat beim Grenzübertritt Erfrierungen zugezogen und mußten in Spitalspflege abgegeben werden. Neubau der Braubrücke bei Brüggen Der Straßenbaureferent der Kärntner Landesregierung, Landesrat Ing. Truppe, hat dem Vergabeantrag für den Neubau der Drau-brücke in Brüggen beim km 1,5 im Zuge der Weißensee-Landesstraße zugestimmt. Die Gesamtbaukosten einschließlich der erforderlichen Straßenanschlüsse und Abbruch der alten Brücke sowie der Grundablösen belaufen sich auf rund 2,4 Millionen Schilling. Für die Durchführung dieser Bauarbeiten wurde im Budget des Straßenbaureferates für das Jahr 1958 ein Kreditbetrag von 1,336.000 Schilling sichergestellt, dessen Freigabe durch das Finanzreferat erfolgen wird. Dem Neubau der Draubrücke kommt hinsichtlich der besseren Verkehrs Verbindung von Greifenburg zum Weißensee und für Greifenburg und Umgebung besondere Bedeutung zu. Das Straßenbaureferat hat auch für das laufende Jahr weitere Sichtverbesserungen an der Aufstiegrampe der Weißensee-Landesstraße vorgesehen. Der Bau des Landesarbeitsamtes in Villach ln einem Schreiben an Landeshauptmann Wedenig hat Bundesminister Proksch mitgeteilt, daß die Planungsarbeiten für den Neubau des Arbeitsamtes in Villach bereits einge- • leitet sind und die Grundzüge der Planung festgelegt wurden. Bekanntlich ist die Hochbautätigkeit des Bundes in Kärnten fast völlig zum Stillstand gekommen, obwohl eine Reihe dringender Projekte bestehen. Der Landesaus-sohuß zur Bekämpfung der Winterarbeitslosigkeit hat sich mit dieser Tatsache befaßt und Landeshauptmann Wedenig hat darüber in einer der letzten Regierungssitzungen berichtet. Auf Grund eines einstimmigen Beschlusses der Landesregierung hat sich der Landeshauptmann an alle zuständigen Stellen der Bundesregierung gewandt, um auf die außerordentliche Dringlichkeit verschiedener Bauvorhaben des Bundes in Kärnten, und zwar des Neubaues des Bundesrealgymnasiums in Villach, des Bundesrealgymnasiums für Mädchen in Klagenfurt, des Finanzamtes in Kla-genfurt und des Arbeitsamtes in Villach hinzuweisen. Bundesminister Proksch — in dessen Zuständigkeitsbereich das letzgenannte Projekt fällt — hat nun bekanntgegeben, daß, nach Beendigung des für das laufende Jahr noch bestehenden Neubaustops, der Neubau des Arbeitsamtes in Villach so rasch als möglich in Angriff genommen werden soll. Mit dem Baubeginn kann daher im kommenden Jahr gerechnet werden. Landwirtschaftsmesse Wels Österreichs Zentral-Landwirtschaftsmesse findet alle zwei Jahre in Wels statt. Heuer kommt es anläßlich des 80jährigen Bestehens der Welser Messe, deren Gelände 400.000 Quadratmeter umfaßt, zu einer Jubiläumsveranstaltung, die schon jetzt alle Vorzeichen einer Großveranstaltung aufweist. Welche Bedeutung dieser Messe zukommt, beweisen allein schon die Umsatzziffem auf dem Landmaschinensektor. Vor zwei Jahren, auf der letzten Landwirtschaftsmesse, konnten schätzungsweise Abschlüsse im Ausmaß von 250 Millionen Schilling getätigt werden. Die Landwirtschaftsmesse wird in den Spezialhallen auch Ausstellungen von Rindern und Pferden bringen. Mehr als 1000 Stück Zucht-und Nutzvieh werden zu jeder Schau aufgetrieben, In der Versteigerungshalle finden 1500 Personen Platz. Die Besucherzahlen dieser Messen sind von 90.000 im Jahre 1878 auf eine Million im Jahre 1954 gestiegen. Werbeflut am Straßenrand Kärntner Landesregierung schlägt Sammelreklametafeln an Ortseingängen vor Der Leiter der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos hat kürzlich festgestellt, daß auf der Triester Straße auf rund 100 Meter eine Verkehrstafel oder eine Werbetafel kommt. Der Kraftfahrer wird systematisch vom eigentlichen Verkehr abgelenkt und beachtet anderseits wieder wichtige Verkehrstafeln überhaupt nicht mehr. Der ÖAMTC hat nun im August der Jahre 1956/57 auf Teilen der Bundesstraßen 1 und 17 eine vergleichende Statistik über die Zahl und das Flächenausmaß dieser Reklamen aufgestellt. Die Zunahme der Werbeflächen in einem Jahr betrug auf der Bundesstraße 1 zwischen Wien und Enns 46 Prozent, auf der Bundesstraße 17 zwischen Wien und dem Semmering, die schon vor Jahresfrist besonders stark mit Straßenrandwerbungen verpfla-stert war, 17 Prozent. Nun hat der ÖAMTC ein Preisausschreiben veranstaltet, dessen Ziel es war, die Meinung der Kraftfahrer über diese Art der Werbung kennenzulemen. Gleichzeitig versandte er ein genaues Verzeichnis aller Tafeln auf diesen beiden Bundesstraßenabschnitten an alle zuständigen Behörden. Das Ergebnis dieser beiden Aktionen war 1 überaus erfolgreich. Neben vielen Zuschriften der Auto- und Motorradfahrer berichtet die Tiroler Landesregierung, daß auf Grund des Naturschutzgesetzes vom Jahre 1951 und durch entsprechende behördliche Maßnahmen eine gewisse Besonnenheit der werbenden Firmen bereits erreicht wurde. Neben Vorarlberg ist nun Tirol das zweite Bundesland, das schon weitgehende Erfolge gegen die bunte Schilderallee am Straßenrand verzeichnen kann. Die Salzburger Landesregierung brachte detaillierte Vorschläge und die Kärntner Landesregierung kam mit der Anregung, an den Ortseingängen Sammeltafeln aufzustellen, auf denen alle für den Kraftfahrer nützlichen Informationen zu finden sind. In Graz findet anfangs Mai die 5. Naturschutztagung statt, zu der auch die amtlichen Naturschutzreferenten eingeladen werden. Diese Veranstaltung wäre sicher das geeignete Forum, einheitliche Richtlinien für die Sammeltafeln an den Ortseingängen, aber auch für Hinweistafeln bei Tankstellen, Gaststätten usw. auszuarbeiten. Selbst die werbenden Firmen verschließen sich keineswegs dem Gedanken, ihre Werbung von der Landstraße fortzuverlegen, wenn die Konkurrenz bereit ist, dasselbe zu tun. Viele von ihnen sind heute schon davon überzeugt, daß jene Geldmittel, die zur Aufstellung der Reklametafeln notwendig sind, besser investiert werden können, weil sie erkannt haben, daß sich die Masse der Kraftfahrer über ihre Tafeln nur ärgert. Ärger jedoch trägt kaum dazu bei, den Umsatz zu erhöhen. Zunehmende Bedeutung des Luftverkehrs Das Jahr 1957 brachte dem zivilen Luftverkehr in Österreich, einen bedeutenden Aufschwung, und es zeigt sich dabei, wie wichtig die Maßnahmen zur Förderung der kommerziellen Luftfahrt, insbesondere der Ausbau des Flughafens Wien-Schwechat und der Einrichtungen des Flugsieherungs- und Flugwetterdienstes sind. Mit je 6580 An- und Abflügen im kursmäßigen Streckenverkehr war die Frequenz auf den österreichischen Flughäfen im Jahre 1957 um rund ein Viertel höher als 1956. Welche Bedeutung dabei der Zivilluftfahrt für den Fremdenverkehr zukommt, geht daraus hervor, daß die Zahl der ankommen den Fluggäste mit über 107.000 um 22 Prozent höher war als im vorangegangenen Jahr. Gleichzeitig wurden 125.000 abreisende Flugpassagiere — um 17 Prozent mehr als 1956 — gezählt. Die Rolle des Flughafens Wien-Schwechat als bedeutender Knotenpunkt des internationalen Luftverkehrs in Mitteleuropa — 88 Prozent des gesamten Luftverkehrsaufkommens in Österreich werden dort abgewickelt — wird besonders dadurch unterstrichen, daß im Jahre 1957 die Zahl der Transitfluggäste auf nahezu 37.000 stieg und damit um 65 Prozent größer war als 1956. Wesentlich ist auch die Steigerung, die der Flugpostverkehr im vergangenen Jahr aufwies. Auf den österreichischen Flughäfen kam Post im Gesamtgewicht von rund 464.000 kg — um 85 Prozent mehr als 1956 — an. Abgefertigt wurden im Flugpostverkehr 268.000 kg, um 45 Prozent mehr als im vorangegangenen Jahr. Auch hier ist eine besondere Steigerung im Transitverkehr zu verzeichnen, der mit abgefertigten Poststücken im Gesamtgewicht von rund 183.000 kg gegenüber 1956 um 173 Prozent zunahm. Auch der Transit-Luftfrachtverkehr war mit 859.000 kg um 18 Prozent höher als 1956. Daß die,,steigende Tendenz des Luftverkehrs in Österreich offensichtlich auch 1958 anhaltend wird, geht schon aus den Frequenzzahlen für den Monat Jänner hervor. Auf den österreichischen Flughäfen wurden 524 Flugzeuge im kommerziellen Streckenverkehr abgefertigt, um rund ein Viertel mehr als im gleichen Monat des Vorjahres. Dabei war die Anzahl der Transitfluggäste um nahezu 70 Prozent größer als im Jänner des Vorjahres. Der Friede ist billiger als der Krieg Menschenopfer und Zerstörungen des zweiten Weltkrieges Bin pensionierter amerikanischer Oberst hat auf Grund umfangreicher Studien der Kriegs-kosten errechnet, daß zur Zeit Julius Cäsars für das Töten eines Soldaten im heutigen Geldwert zehn Schilling aufgewendet werden mußten, zur Zeit Napoleons bereits 21.000 Schilling, im ersten Weltkrieg 60.000 und im zweiten Weltkrieg 360.000 Schilling. Unter dem Leitwort „Wie teuer Ist der Krieg, wie billig der Friede“, hat die Österreichische Liga für die Vereinten Nationen vor einiger Zeit eine sehr instruktive Übersicht herausgegeben. Danach hat der zweite Weltkrieg die Riesensumme von 810 M: Karden Dollar "verschlungen, und zwar auf Seite der alliierten j Kriegsmächte 550 Milliarden und bei den Achsenmächten (Deutschland, Italien und Japan) j 260 Milliarden Dollar. Als Beispiel, was für ! diese Riesensummen hätte geschaffen werden können, wird in der Übersicht erklärt: „Jeder Österreicher, Säuglinge und Greise eingerechnet, hätte eine Zehnzimmer-Villa mit Bad, 2000 Quadratmeter Garten, komplette Einrichtung, mit jedem nur erdenklichen Komfort, ein amerikanisches Luxusauto, eine sechsmonatige Weltreise erster Klasse, Garderobe für sein ganzes Leben und eine Million Schilling Bargeld dafür haben können.“ Aber mit der Opferung großer Teile des Volksvermögens aller am Krieg beteiligten Staaten ging gleichzeitig ein unvorstellbares Menschenopfern einher. 57,550.000 Menschen mußten ihr Leben lassen, und zwar: 17,126.000 starben an den Fronten, 4,188.000 gingen in den Kriegsgebieten und durch Bombenangriffe zugrunde. In den Konzentrationslagern und durch Todesurteile wurden 9,000.000 umgebracht, 35 Millionen Soldaten erlitten Verwundungen aller Art, sie begegnen uns heute täglich mit amputierten Gliedern, als Blinde und mit verschiedenen schweren, inneren Leiden. Der Krieg ließ 20 Millionen Waisen zurück, durch Not und Entbehrungen starben frühzeitig aber Millionen, und 190,000.000 wurden aus ihrer angestammten Heimat und von ihrem Besitztum vertrieben. Insgesamt sind als 302 550.000 Menschen, das sind 13,6 Prozent der Mensciihs't, direkte oder indirekte Opfer des zweiten Weltkrieges geworden. Zu den aufgezähiten Kriegskosten und Menschenopfern kommen noch die riesigen Zerstörungen durch die allgemeinen Kriegshaindlun-gen und durch den Bombenkrieg hinzu. Die mehrfach erwähnte Übersicht zählt nur die wicht igsten Städte auf, die in Schutt und Asche verwandelt wurden. Hunderttausende Wohnungen, öffentliche Gebäude, Fabriken, Ver-kehrseinrichtungen, unersetzliche Kunstdenkmäler usw. gingen zugrunde. Die Kosten des Wiederaufbaues dürften nicht weit hinter den direkten Kriegskosten zurückgeblieben se'n. Aber dieses furchtbare Geschehen, dessen Ende erst 15 Jahre hinter uns liegt, hat die Menschheit nicht zur Besinnung gebrächt. Schon wieder starrt die Welt in Waffen, wieder werden überall Riesensummen für Rüstungszwecke . ausgegeben, und überall gibt es Brandherde, die abermals eine Katastrophe aus-lösen können. Die Massen zittern vor diesem drohenden Inferno, denn es würde die letzten Tage der Menschheit heraufbeschwören. E. Pluch Mahr Mittel für WMSsach- und Lawinenverbauung erforderlich Eine Deputation der Gewerkschaft der Bau-und Holzarbeiter, der auch ein Vertreter der christlichen Gewerksohaftsfraktion angehörte, sprach vor kurzem bei Landeshauptmann Wedenig vor und brachte ihre Besorgnisse über die Arbeitslage im Sektor der Wildbach- und Lawinenverbauung zum Ausdruck. Bekanntlich hat die einsehneidende Kürzung der Bundesmittel dazu geführt, daß nicht einmal vom zuständigen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft bereits genehmigte dringende Arbeiten, für die die Jahreszeit sogar günstige Vorbedingungen bietet, durch geführt bzw. in Angriff genommen werden können. Landeshauptmann Wedenig wies auf seine im Auftrag der Landesregierung bei den zuständigen Organen der Bundesregierung unternommenen Bemühungen hin, eine Aufhebung der 75prozen-tigen Kürzung der Monats tangente für. die Sektion der forsttechnischen Abteilung für Wildbach- und Lawinenverbauung in Villach zu erwirken. Er machte die Abordnung in diesem Zusammenhang mit einem Schreiben bekannt, in dem der Bundesminister für Land-und Forstwirtschaft unter Hinweis auf die vom Finanzministerium vorgenommenen Kreditkürzungen der Hoffnung Ausdruck gibt, daß für die Wildbach- und Lawinenverbauung in den nächsten Monaten wieder höhere Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Internationaler Jugendeinsatz beim Bau von Flüchtlingsheimen Im Rahmen der Österreichischen Liga für die Vereinten Nationen fand kürzlich im Hotel Moser-Verdino in Klagenfurt ein Vortragsabend statt, der dem Studenteneinsatz beim Bau für Flüchtlingsheimstätten gewidmet war und der von Hofrat Colerus-Geldern eingeleitet wurde. Unter den zahlreichen Gästen sah man Landesschulinspektor Dr. Arnold, den Leiter des Jugendreferates der Kärntner Landesregierung, HL. Schwingl, ,\Ir. Ettmüller von der Dienststelle des Hochkommissars für Flüchtlings wesen der Vereinten Nationen in Wien, und einer großen Anzahl Mittelschüler und Jugendlicher. Nach einem interessanten Vortrag Mr. Robin Howard von der Liga der Vereinten Nationen (England), über die Bemühungen weiter Kreise, vor allem der studierenden Jugend, sich in den Dienst der internationalen Flüchtlingsfamilien beim Bau einer Heimstatt praktisch zu helfen, wurde ein farbiger Filmstreifen gezeigt, der den Arbeitseinsatz freiwilliger englischer und irischer Studenten auf Baustellen in Flüchtlingslagern in Oberösterreich (Stadl Paura) und Steiermark (Kapfenberg) festhielt. Im Vorjahr bestanden in Österreich sechs Lager mit rund 300 freiwilligen Helfern. Mrs. Bacon, ebenfalls von der Liga der Vereinten Nationen und eine der Organisatoren für den freiwilligen Arbeitseinsatz in der Flüchtlingehilfe, kündigte an, auch Kärnten in das erweiterte Arbeitsprogramm einzu-beziehen und den Flüchtlingen in Kärnten beim Bau ihrer Wohnstätten durch Bauarbeiten und Haushaltshilfen zu unterstützen. Und hiefür sollen auch österreichische Jugendliche gewonnen werden, die Schultet an Schulter miti anderen Jugendlichen und Studenten beim Wohnhausbau der Flüchtlinge mitwirken. Die internationale Solidarität soll gerade hier durch freiwilligen Einsatz der Jugend ihre praktische Erfüllung finden. Verplant* varfcan Das Geld für das gewünschte Schuihaus sei bereits verplant, erklärte der Landesrat dem Bürgermeister. Dieser, der gehofft hatte, den dringend notwendigen Bau schon ihm nächsten Jahr beginnen zu können, brach bei dieser Mitteilung in haltloses Schluchzen aus. Er habe mit dem Betrag fest gerechnet, rief er, während ihm die Tränen über die abgezehrten Wangen flössen, und nun müsse er aus dem Munde des sonst so gütigen Landesrats erfahren, daß das Geld verplant sei, vielleicht auf Nimmerwiedersehen verplant. Er verstehe nicht, wie das bei einer so vorbildlichen Behörde geschehen könne. Verplant, verloren. wenn auch nicht gerade verjubelt, vergeude*-, verschoben oder vertan, so doch verschwunden! Er schluchzte aufs neue und fragte, Hoff-! nung schöpfend, ob das Geld nicht vielleicht nur verirrt oder versteckt oder bloß in einer Schublade vergessen sei. Der Landesrat starrte den Jammernden mit offenem Munde an, bis er plötzlich begriff, daß hier ein rein sprachliches Mißverständnis walte. „Mein lieber Bürgermeister“, sagte er mit einer leichten Herablassung im Ton, während er verstohlen die altmodische Samtweste seines Gegenübers musterte, „man sieht, daß Sie in einem stillen Dörfchen hinter den Bergen leben und die ungeheuren Fortschritte unserer Verwaltungssprache nicht mitgemacht haben. Der Betrag für Ihr Schulhaus ist in den Haushaltsplan eingesetzt, also verplant. Sie scheinen sich ein-zubilden, daß ich die Summe so oft in den Etat genommen und wieder aus ihm entfernt habe, bis nichts mehr von ihr übriggeblieben sei. Gestatten Sie, daß ich über Ihre Unkenntnis der heutigen Ausdrucksweise lächle. Ihr Schulhaus ist Ihnen sicher. Der Betrag ist bereits verplant.“ Der Bürgermeister zuckte noch einmal zusammen, weil ihn bei dem Wort wieder ein Zweifel durchfuhr, dann dankte er dem leutseligen Beamten: „Sie haben mich in Furcht versetzt, obwohl ich zunächst meiner Sache so sicher war...“ Er wankte ohne Abschied hinaus, weil er abermals ins Grübeln geriet, worin er sich heute noch befindet, obwohl inzwischen bereits der Bagger die Fundamente ausgehoben hat. gbg- Kriegsgräberfahrten 1958 Das Landessekretariat Kärnten des österreichischen Schwarzen Kreuzes gibt bekannt: Interessenten für Kriegsgräberfahrten nach Lom-Tiel, Ijesselsteijn, Lohrer-Wald, Bitburg/Eifel, Donsbrüggen und Weeze werden gebeten, sich ehestens an das Generalsekretariat des „Österr. Schwarzen Kreuzes, Kriegsgräberfürsorge", Wien, I., Wollzeile 9, zu wenden. öffentlich-rechtlichen Bediensteten einiger , Gemeinden des Landes Kärnten. j Nr. 70. Kundmachung: Aufhebung von Be- ! Stimmungen der Verordnung über die gewerbsmäßige Lagerung und Zerkleinerung | von Karbid und über die Erzeugung und j Verwendung von Azetylen (Azetylenverord- i nung) durch den Verfassungsgerichtshof. Nr. 71. Kundmachung: Aufhebung der Dienstanweisung für Schulärzte an mittleren Lehranstalten durch den Verfassungsgerichtshof. ^unbesgefe&blätter für bte 9tepubli! Öfterreid) Das 19. Stück ist am 31. März 1958 erschienen. Es enthält: Nr. 69. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die Nr. 72. Kundmachung: Änderung und Ergänzung der Plombierungsvorschriften der Bundesanstalt für Pflanzenbau und Samenprüfung in Wien. Das 20. Stück ist am 2. April 1958 erschienen. Es enthält: Nr. 73: Verordnung: Abänderung der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 6. September 1957, BGBl. Nr. 204. Das 21. Stück ist am 14. April 1958 erschienen. Es enthält: Nr. 74. Bundesgesetz: Zolltarifgesetz 1958. ßanbesgefeplätter für Kärnten Das 5. Stück ist am 20. März 1958 erschienen. Es enthält: Nr. 12: Gesetz vom 28. Jänner 1958 über die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen der Gemeinden (Gemeindewasserversorgungsgesetz). Das 6. und 7. Stück ist am 31. März 1958 erschienen. Sie enthalten: Nr. 13: Gesetz vom 25. März 1958, zur Aufführung der Grundsatzbestimmungen des Krankenanstaltengesetzes und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (Krankenanstaltenordnung — KAO.). Nr. 14: Gesetz vom 28. Jänner 1958, mit dem j das Gesetz vom 16. November 1954, BGBl. ! Amtlicher Anzeiger A.mi der Kärntner Landesregierung Verlautbarung Der Landeshauptmann setzt gemäß 8 13 Absatz 1 der Ministerialverordnung vom 21. Juni *929, BGBL Nr. 213, als Termin für die Vornahme der nächsten Prüfungen im konzessionierten Elektroinstallationsgewerbe die Zeit zwischen 23. Juni und 10. Juli 1958 fest. Ansuchen um Zulassung zur Prüfung sind beim Amte der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8, bis 17. Mai 1958 unter Anschluß der Geburtsurkunde, eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie aller Belege über die Ausbildung und praktische Verwendung im Elektro-'nstallationsgewerbe einzubringen. Die erforderlichen Beschäftigungsnachweise müssen von der zuständigen Innung bestätigt sein. Nach dem 17. Mai 1958 eingebrachte Ansuchen können für diesen Termin nicht berücksichtigt werden. Die Einberufung der Prüfungswerber zur prüfunÄ erfolgt durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission. — Klagenfurt, 14. April 1908. — Ge 1876/1/1958. Für den Landeshauptmann: gez. Dr. Quant sehnig g e. h. Amt der Kärntner Landesregierung Verpachtung des Konzerthaus-Restaurants in Klagenfurt Das Land Kärnten als Inhaber der Gasthauskonzession für das Gast, und Schankgewerbe in der Betriebsform eines Cafč-Restaurants mit Standort in Klagenfurt, Konzerthaus, verpachtet diesen Betrieb ab 15. Mai 1958. Vorgesehen ist eine längere Verpachtungsdauer. Bewerbungsansuchen sind beim Amte der Kärntner Landesregierung, Abteilung fiir Landesfinanzen und Landesvermögen, einzureichen. Bei der gleichen Dienststelle werden auch Auskünfte über die Verpachtungsbedingungen während der üblichen Amtsstunden erteilt. Klagenfurt, 12. April 1958. i Bezirkes Villach werden gemäß § 31 (1) der | Straßenpolizeiordnung vom 27. März 1947, i BGBl. Nr. 59/1947, mit sofortiger Wirksamkeit für folgende Straßenzüge aufgehoben: I. Bundesstraßen: 1. Triester Straße, 2. Drautalstraße, 3. Millstätter Straße, 4. Ossiacher Straße, 5. Rosentalstraße, 6. Wurzenpaßstraße: von der Triester Straße bei Hart bis Krainegg. II. Landesstraßen: 1. Bleiberger Straße, 2. Schöntorestraße, 3. Ferndorfer Straße, 4. Gummerner Straße, 5. Pattendorfer Straße, 6. Schüttstraße, 7. Nie-derdorfer Straße, 8. Leonhardseestraße, 9. Mag-dalenenseestraße, 10. Magdalen—St. Ulrichstraße, II. Finkensteiner Straße, 12. Faakersee-straße. 13. Föderlacher Straße, 14. Großsattelstraße, 15. Lind—Selpritschstraße, 16. Faaker-seeuferstraße, 17. Pogöriacher Straße. 18. Lede-nitzener Straße, 19. St.-Martiner Straße, 20. Mühlbacher Straße. 21. Rosenbacher Straße, 22. Glanzer Straße: Von der Drautalstraße in Feistritz bis zum Bahnhof Feistritz. Für die übrigen bisher noch nicht aufgehobenen Bundes- und Landesstraßen bleibt die Verkehrsbeschränkung weiterhin voll in Kraft. — Villach, den 14. April 1958. — Abteilung III- — S 5/58/27. Der Bezirkshauptmann: gez. Dr. Hafner e. h. Bezirks hauptmannschaft Spittal an der Drau Teilweise Aufhebung der Gew Ich ts-beschränkung. Über Antrag des Straßenbauamtes Spittal an der Drau vom 9. April 1958, Z. 1091/VI/a/ 1953/Gr/La werden die ha. Kundmachungen vom 12. Februar und 28. Februar 1958, Z 6 S-50/58 insoferne a.bgeändert, als die Gewichtsbeschränkung für die Katschberg-Bundesstraße von Gmünd bis Rennweg mit sofortiger Wirksamkeit aufgehoben wird. — Spittal an der Drau, am 11. April 1958. — Z. 6-S-50/58/11. Der Bezirkshauptmann: gez. Dr. Trattler e. h. Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau ! mit h. ä. Kundmachung vom 28. März 1958, | ZI. 6 V 10/58-178, aufgehobenen nunmehr auch j jene für die Ettendorfer Landesstraße von i Mühldorf über Maria-Rojach. St. Georgen und Ettendorf nach Lavamünd; Kollnitzer Landesstraße von der St.-Pauler Straße bei Kollnitz über die Lavant zur Ettendorfer Straße; Raglacher Straße von der Ettendorfer Straße nach Ragglbach; Rainzer Landesstraße von der St.-Pauler Straße über Unterrainz zur Ettendorfer Straße bei Andersdorf; Granitztal-Landesstraße von der Packer Straße beim Tabak-fastl durch das mittlere Granitztal zur Grut-sc'nenstraße und Grutschen-Landesstraße von St. Paul bis zur Abzweigung der Granitztalstraße mit Wirkung vom 15. April 1958 aufgehoben. Gesperrt bleiben weiterhin die Packer Bundesstraße von St. Gertraud bis Twimberg und die Obdächer Bundesstraße von Twimberg bis Taxwirt (Landesgrenze) für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht (Wagengewicht plus Nutzlast) von über zehn Tonnen und Anhänger von über sieben Tonnen und die KVppit.ztörl-Landesstraße vom Klippitztörl zur Obdächer Bundesstraße ; Grutschen-Landesstraße von der Abzweigung der Granitztal-Landesstraße bis zur Grutschenhöhe (Bczirksgrenze); Hebalm-Landesstraße von der Packer Bundesstraße bis zur steirischen Landesgrenze und die Lavamünder Alpenstraße von Lavamünd bis zur steirischen Landesgrenze am Koglereck für Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht (Wagengewicht plus Nutzlast) von über drei Tonnen, Anhänger von über zwei Tonnen und Fuhrwerke von über einer Tonne. — Wolfsberg, am 14. April 1958. — 6 V 10/58/193. Der Bezirkshauptmann: i. V. gez. Dr. Unterkreut er e. h. Bezirks hauptmannschaft Völkermarkt Kundmachung Infolge eines Wasserleitungsrohrbruches wird über Antrag der Stadtgemeinde Bleiburg der Verkehr durch die Kumeschgasse in Bleiburg gemäß §§ 29 und 68 (1) des Straßenpolizeigesetzes vorn 12. Dezember 1946, BGBl. Nr. 46/1947 für die Zeit vom 14. April 1958 bis einschließlich 28. April 1958 für den gesamten Fuhrwerks- und Kraftfahr-zeugverkehr gesperrt. Die Sperre wird durch Aufstellung von Hinweis- und Vorschriftstafeln kenntlich gemacht. Eine Umfahrungsmöglichkeit besteht über die Steinbergerstraße. Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Kundmachung l Gie mit der ha. Kundmachung vom 13. Fe-°£Uar lass, ZI. 6 V 2/58-2, gemäß §§ 29 und 8 (1) des Straßenpolizeigesetzes vom 12. De-farnber 1946, BGBl. Nr. 46/1947, in Verbindung , * § 31 (1) und § 33 der Straßenpolizeiordnung ffoht 27. März 1947, BGBl. Nr. 59/1947, vergüten Verkehrsbeschränkungen werden im Reiche des Verwaltungsbezirkes Klagenfurt = folgende Straßenzüge ab sofort wie folgt aufgehoben: '■ Turracher Bundesstraße von Klagenfurt bis zUr Bezirksgrenze. ‘‘ Görtschitztaler Bundesstraße von Klagenfort bis Pischeldorf. Köttmannsdorfer Landesstraße von Abzweigung der Loiblpaß-Bundesstraße bis Kött-raannsdorf km 5,0. Keutschacher Landesstraße von Abzweigung der Loiblpaß-Bundesstraße bis zur Abzweigung der Reifnitzer Landesstraße (Brücklerwirt). ■ Gradnitzer Landesstraße. " Niederdorfcr—Zeller Landesstraße. '• Treffelsdorfer Landesstraße. ■ St.-Michaeler Landesstraße. Miegerer Landesstraße von Ebental bis ,0 Zell km 7,0. ■ pöltschacher Landesstraße von Ebental bis km 8,o. klagenfurt. am 11. April 1958. — 6 V 2/58-2. Der Bezirkshauptmann: gez: Dr. Marko e. h. 3. 4. Aufhebung der Gewichtsbeschränkung Über Antrag des Straßenbauamtes Spittal an der Drau vom 1. April 1958, Z. 1010/VI/a/ 1958/Gr/La, werden die ha. Kundmachungen vom 12. Februar 1958 und vom 28. Februar 1958, Z. 6-S-50/58, insoferne abgeändert, als die Gewichtsbeschränkung für die Millstätter Bundesstraße von Seebach bis zur Bezirksgrenze in Radenthein; Katschberg-Bundesstraße von Spittal bis Gmünd; Maltatal-Landesstraße von Gmünd bis Pflüglhof mit sofortiger Wirksamkeit aufgehoben wird. — Spittal an der Drau, am 2. April 1958. — Z. 6-S-50/58. Der Bezirkshauptmann: gez. Dr. Trattler e. h. Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan Kundmachung Die mit Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan vom 12. Februar 1958, Zahl, 6 V 2/1958-4, gemäß §§ 31 Abs. 1, 32 und 33 der Straßenpolizeiordnung, BGBl. Nr. 59/1947, infolge Tauwetters verfügten Verkehrsbeschränkungen werden ab 14. April 1958 für nachstehende Bundes und Landesstraßen aufgehoben: 1. Gurktal-Bundesstraße von Straßburg bis Abzweigung Glödnitzer Landesstraße (Spitzer); 2. Längsee-Landesstraße; 3. Glödnitzer Landesstraße; 4. Hörzendorfer Landesstraße von der Abzweigung der Ossiacher Bundesstraße bis Hörzendorf. — St. Veit an der Glan, 14. April 1958. — 6 V 2/1958-117. Für den Bezirkshauptmann: i. V. gez. Dr. Medwed e. h. Bezirkshauptmannschaft Villach Kundmachung lqPje m*t ha. Kundmachung vom 14. Februar ku 8> Z1- 6 v 2/58’ verfügten Verkehrsbeschrän-un®en auf Bundes- und Landesstraßen des , Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg Kundmachung Von den mit h. ä. Kundmachung vom 13. Februar 1958, ZI. 6 V 10/58 2 verfügten Verkehrsbeschränkungen werden hiemit nebst den Übertretungen nach dieser Kundmachung werden gemäß § 72 des Straßenpolizeigesetzes und § 87 der Straßenpolizeiordnung geahndet. — Völkermarkt, 11. April 1958. — 6 B-33/1958. Der Bezirkshauptmann: i. V. gez. Dr. Schmied e. h. Politische Expositur Feldkirchen Kundmachung Die mit ha. Kundmachung vom 13. Februar 1958, Zahl 6 V 1/1958, verfügten Verkehrsbeschränkungen für die Ossiacher Bundesstraße (von der Bezirksgrenze in Tauchendorf bis zur Bezirksgrenze in St. Urban a. O.) und die Turracher Bundes-s t r a ß e (von der Gemeindegrenze in Albern bis Feldkirchen) werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben. — Feldkirchen, am 14. April 1958. — 6 V 1/1958. Für den Bezirkshauptmann in Klagenfurt: Der exponierte Kommissär in Feldkirchen: gez. Dr. Wieset e. h. Wasserbauamt Klagenfurt Öffentliche Ausschreibung Für die Gruppenwasserversorgungsanlage Velden-Augsdorf-Schiefling gelangt namens der Gemeinden Velden, Augsdorf, Schiefling der Ausbau von Nebenleitungen im Gemeinde-i bereich von Schiefling und Augsdorf (ins-I gesamt 2 Kilometer Länge, Gußrohre 100 bis 50 Millimeter Durchmesser) zur öffentlichen Ausschreibung. Die Anbotsunterlagen sind gegen Erlag von 20 Schilling ab Montag, den 21. April 1958, im Wasserbauamt Klagenfurt, Pierlstraße, Baracke I, Zimmer 1, erhältlich. Der Bauentwurf liegt zur Einsichtnahme auf. Die Anbote sind versiegelt und versehen mit der Aufschrift „Anbot Gruppenwasserversorgungsanlage Velden - Augsdorf - Schiefling. Bauteil 1X1958 ', bis Freitag, den 9. Mai i 1958, um 10.30 Uhr vormittags beim Wasser- Nr. 4/1955, betreffend das Dienstrecht der öffentlichen Bediensteten der Gemeinden mit Ausnahme der Städte, mit eigenem Statut (Gemeindebedienstetengesetz), geändert wird (Gemeindebedienstetengesetz-Novelle). Nr. 15: Verordnung des Landeshauptmannes vom 27. Februar 1958, ZI. Ge-I85/I0/1957, mit der Maximaltarife für das Abdeckergewerbe festgesetzt werden. Nr. 16: Verordnung der Landesregierung vom 4. März 1958, ZI. Verf-3276/10/1957, womit eine Satzung der Landesanstalt „Kärntner Landmaschinenhilfe“ erlassen wird. Nr. 17: Verordnung des Landeshauptmannes vom 11. März 1958, ZI. Vet-50/6/1958, über die Bekämpfung der Dasselbeulenkrankheit der Rinder. Nr. 18: Kundmachung des Landeshauptmannes vom 21. März 1958, ZI. Verf-2/4/1958, betreffend die Berichtigung von Druckfehlern im Landesgesetzblatt für Kärnten. bauamt Klagenfurt, Pierlstraße, Baracke I, Zimmer Nr. 1, einzureichen, wo zum selben Zeitpunkt die Anbotseröffnung erfolgt. Später einlaufende Anbote können nicht mehr berücksichtigt werden. — Klagenfurt, den 15. April 1958. — Zahl 1784/58/Do/K. Der Amtsleiter: gez. Dipl.-Ing. Biedermann e. h. M arktg e m ein de Paternion Villach / Kärnten Stellenausschreibung Bei der Marktgemeinde Paternion gelangt die Stelle einer Vertragsbediensteten zur Besetzung. Als Bewerberinnen kommen in Betracht: Österreichische Staatsangehörige, die die erforderlichen Fachkenntnisse und Eignung besitzen, verläßlich, körperlich und geistig, gesund sind sowie im übrigen die Anstellungserfordernisse des Gemeindebedienstetengesetzes 1955 erfüllen. Die Anstellung erfolgt probeweise auf ein Jahr. Nach Bewährung erfolgt die Anstellung im Sinne des Vertragsbedienstetengesetzes 1948. Bewerberinnen um diese Stelle haben ihre eigenhäntiig geschriebenen Ansuchen mit Lebenslauf, Schul, und Pvaxiszeugnissen bis zum 30. April 1958 beim Gemeindeamt Paternion einzureichen. Später einlangende sowie mangelhaft belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Der Bürgermeister: gez. A. G a s s e r e. h. Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Kundmachung Die mit ha. Kundmachung vom 13. Februar 1958, ZI. 6 V 2/58-2, gemäß §§ 29 und 68(1) des Straßenpolizeigesetzes vom 12. Dezember 1946, BGBl. Nr. 46/1947 in Verbindung, mit $ 31 (1) und 33 der Straßenpolizeiordnung vom 27. März 1947, BGBl. Nr. 59/1947, verfügten Verkehrsbeschränkungen werden im Bereiche des Verwaltungsbezirkes Klagenfurt für folgende Straßenzüge ab sofort wie folgt aufgehoben: 1. Wörthersee-Südufer-Landesstraße; 2. Reifnitzer Landesstraße; 3. Pyramidenfcogel-Landes-straße; 4. Krottendorfer Landesstraße; 5. Keut-schacher Landesstraße in der Fortsetzung. Abzweigung Reifnitz bis zur Augsdorfer Landesstraße; 6. Farrendorfer Landesstraße; 7. Augsdorfer Landesstraße; 8. Köttmannsdorfer Landesstraße in der Fortsetzung von Köttmanns-dorf bis zur Bezirksgrenze: 9. Waidischer Landesstraße von Ferlach bis Zell-Pfarre (Kilo-j meter 13); 10. Zell-Mitterwinkel-Landesstraße; 11. Göltschacher Landesstraße in der Fortsetzung Kilometer 8 bis zur Einmündung in die Loiblpaß-Bundesstraße; 12. Thoner Landesstraße; 13. Sand-St.-Peter-Landesstraße; 14. Kan-zianer Landesstraße; 15. Windisch Bleiberger Landesstraße; 16. Unterloibler Landesstraße: 17. Ottmanacher Landesstraße von Pischeldorf | bis Ottmanach; 18. Timenitzer Landesstraße; I 19. Exzelsior-Landesstraße. — Klagenfurt, am 1'4. April 1958. — Zahl: 6 V 2/58-2. Der Bezirkshauptmann: gez. Dr. M a r ko e. h. Gerichtiiche Verlautbarungen j Oberlandesgerichtspräsidium Graz Stellenausschreibung Auf Grund des Erlasses des Bundesministeriums für Justiz vom 21. März 1958, Zahl 1145/58, gelangt der Dienstposten eines stimm" führenden Rates der Richterstandesgruppc 4 beim Oberlandesgericht Graz zur Wiederbesetzung. Bewerbungsgesuche hiezu sind im Dienstwege bis einschließlich 5. Mai 1958 beim Oberlandesgerichtspräsidium Graz einzubringen. Graz, am 27. März 1958. — Jv 4235-4a/58-l. Der Oberlandesgerichtspräsident: gez. Dr. L a c h m a y e r e. h. Landesgerichtspräsidium Klagenfurt Postenausschreibung Beim Bezirksgericht Bad St. Leonhard ge-| langt die erledigte Gerichtsvorsteherstelle der Standesgruppe 2/3 b zur Besetzung. Bewer-i bungsgesuche sind bis 30. April 1958 beim Landesgerichtspräsidium Klagenfurt im Dienstwege einzubringen. Klagenfurt, 31. März 1958. — Jv 921-4/58-2. Der Landesgerichtspräsident: gez. Dr. Schwenden wein e. h. Landes- als Handelsgericht Klagenfurt HANDELSREGISTER Neueintragungen: Seebach b. Villach, Kunststoffwerk Josef Fitzek. — Inhaber: Dir. Josef Fitzek, Industrieller, Villach. Das Unternehmen ist durch Umwandlung, aus der Porozell, Gesellschaft mit beschränkter Haftung hervorgegangen. 1. 4. 1958, A 381-16/Villach. Klagenfurt (Villacher Ring Nr. 33), Brunhildc Kogler (Kommissionshandel mit Herden und Öfen). Inh.: Brunhilde Kogler, Geschäftsfrau, Krumpendorf. Einzelprokurist: August Kogler, Krumpendorf. — 2. 4. 1958, A 688-6/Klagen-furt. Veränderungen: Villach, Eisenhof Villach, vorm. Brüder Michorl, Inh. H. u. P. Stemat. — Eingetreten 1 Kommanditist. Nunmehr Kommanditgesellschaft. — 27. 3. 1958, A 38-42/Villach. Klagenfurt, Ferd. Jergitsch Söhne Drahtzaunfabrik und Unternehmung für Berg- und Wildbachverbauung. — Ausgeschieden infolge Ablebens der Gesellschafter Friedrich Jergitsch (geb. am 7. 8. 1870). Eingetreten als Gesellschafter: Friedrich Jergitsch (geb. am 20. April 1903), Fabrikant und Stephanie Jergitsch, Private, beide Klagenfurt. Letztere ist von der Vertretung, ausgeschlossen. Vertretungsbefugt, beschränkt auf den Sitz, ist nunmehr nur der Gesellschafter Friedrich Jergitsch (geb. am 20. 4. 1953) allein. Gelöscht das vorläufige Vertretungsrecht des Friedrich Jergitsch (geb. am 20. 4. 1903). — 27. 3. 1958, A 209-54/Klagen-furt. Villach, Josef Biedermann & Sohn. — Ausgetreten der Gesellschafter Josef Biedermann d. Ä. Der bisherige Gesellschafter Josef Biedermann d. J. ist nunmehr Alleininhaber. Firma geändert in: Josef Biedermann. — 28. 3. 1958, A 65/10/Villach, Klagenfurt, Batelitsch & Kassig. — Ausgetreten der Gesellschafter Rolf Kassig. Der bisherige Gesellschafter Josef Batelitsch ist nunmehr Alleininhaber. Firma geändert in Josef Batelitsch. — 2. 4. 1958, A 295-11/Kla-genfurt. Neuland skron b. Villach, Preßwerk Erlacher Inhaber: Hans Erlacher. — Der Sitz ist nach Villach verlegt worden. Außerdem wird bekanntgemacht: Geschäftslage nunmehr: Villach, Goritschacherstraße Nr. 41. — 2. 4. 1958, A 283-10/Villach. Klagenfurt, Shell Austria Aktiengesellschaft, Zw. N., Sitz: Salzburg. — Die Prokura des Hans Scholz ist erloschen. — 3. 4. 1958, B 107-54/Klagenfurt. Klagenfurt, Kärntner Montanindustrie Gesellschaft m. b. H. — Mit Beschluß des ao. Generalversammlung vom 1. April 1958 wurde die Umstellung durchgeführt, das Stammkapital mit S 33,000.000.— neu festgesetzt und der Gesellschaftsvertrag in den Punkten 5., 6. und 12. geändert. — 4. 4. 1958, B 17-60/Kla-genfurt. Friesach, Flachsröste Friesach Gesellschaft mit beschränkter Haftung. — Der öffentliche Verwalter Dipl.-Ing. Alfred Heinzei wurde abberufen und die öffentliche Verwaltung aufgehoben. 4. 4. 1958, B 2-21/Friesach. Nötsch i. G., Peter Michor Kaufhaus und Gasthof Nötsch im Gailtal. — Das Unternehmen ist auf Emst Michor, Kaufmann und Gasthofbesitzer, Nötsch i. G. übergegangen. Firma geändert in: Emst Michor, Kaufhaus und Gasthof, Nötsch im Gailtal. Die Prokura des Emst Michor ist erloschen. — 8. 4. 1958, A 167-12/ Villach. Löschungen: Seebach b. Villach, Porozell Gesellschaft mit beschränkter Haftung. — Mit Gesellschafterbeschluß vom 11. Februar 1958 wurde die Gesellschaft durch Übertragung des Unternehmens auf den alleinigen Gesellschafter umgewandelt. Der Nachfolgeuntemehmer wird das Unternehmen unter dem Firmawortlaut: Kunststoffwerk Josef Fitzek und mit dem Sitz in Seebach b. Villach betreiben. Außerdem wird bekanntgemacht: Der Nachfolgeuntemehmer hat aus dem Vermögen der Kapitalgesellschaft seinen Gläubigem, die sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. — 1. 4. 1958, B 47-15/Villach. Obervellach, G rohmann & Comp. Kommanditgesellschaft in Obervellach (Kärnten) in Liqu. — Die Firma ist infolge beendeter Liquidation erloschen. — 10. 4. 1958, A 20-22/Ober-vellach. GENOSSKNSCHAFTSREGISTER Änderungen: Landwirtschaftliche Genossenschaft in Sankt Veit an der Glan, registrierte Genossenschaft1, mit beschränkter Haftung. Die durch die Ge-;1 neralversammlung vom 30. Dezember 1957 beschlossene Herabsetzung der Haftung vom: Fünffachen auf das Vierfache wird angemerkt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:1 Die Genossenschaft ist bereit, allen Gläubigern für Forderungen, die am Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bestehen, auf Verlangen Befriedigung oder Sicherstellung zu leisten. Gläubiger, die sich nicht binnen drei Monaten nach dem bezeichnten Tage bei der Genossenschaft melden, werden als zustimmend erachtet. — 9. April 1958. — Gen. 3/4-99. Raiffeisenkasse Treffen, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 5. Jänner 1958 wurden die Statuten neu gefaßt. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: a) mit Beschränkung auf die Mitglieder: die Gewährung von Darlehen und Krediten aller Art zu ihren Wirtschafts- und Geschäftsbetrieben, jedoch nur nach Maßgabe der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit und des tatsächlichen Erfordernisses, b) ohne Beschränkung auf die Mitglieder: die Annahme von Spareinlagen und sonstigen Einlagen; die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; die Durchführung von Zahlungen und Inkassi im In- und Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vermittlungsgeschäfte, insbesondere An. und Verkauf von Wertpapieren, deren Verkauf und Verwaltung sowie den Handel mit Valuten (ausländischen Noten und Münzen aus unedlen Metallen) sowie mit auf ausländische Währung lautenden Reiseschecks (Devisen). Die Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag, an der Kundmachungstafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter und mindestens drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Vertretungsbefugt sind nunmehr zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Obmann oder der Obmannstellvertreter. Aus dem Vorstand ausgescbieden: Jakob Kramer, Johann Koller und Anton Zlattinger. Neugewählt: Johann (auch Hans) Pemull, Besitzer in Pölling, als Obmannstellvertreter, und Hans Zlattinger in Treffen, als Vorstandsmitglied. — 2. April 1958. — Gen. 3/27-66. Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft für Heimatvertriebene, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung,, Klagenfurt. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Mag. Pharm. Karl Knopp, Dipl.-Ing. Franz Weger, Theodor Kallina, Dr. Josef Krauland, Dipl.-Ing. Herbert Klein und Leopold Pirker. Neugewählt: Dipl.-Ing. Heinrich Glatz-Neumann, Bauingenieur, Spittal/Drau, als Obmann, Dir. Leo Franz, Villach, als Obmannstellvertreter, Dkfm. Johann Novakovič, Angestellter, Villach, als Kassier, Fridolin Fritzer, Gendarmeriebeamter, Spittal/Drau, als Buchführer, Anton Brodner, BB-Oberrevident, Lienz, und Johannes Scheider, Angestellter, Klagenfurt, als Vorstandsmitglieder. — 4. April 1958. — Gen 7/325-30. Raiffeisenkasse St. Urban, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Post Feldkirchen in Kärnten. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 12. Mai 1957 wurden die Statuten neu gefaßt. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: a) mit Beschränkung auf die Mitglieder: Die Gewährung von Darlehen und Krediten, aller Art zu ihren Wirtschaftsund Geschäftsbetrieben, jedoch nur nach Maßgabe der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit und des tatsächlichen Erfordernisses, b) ohne Beschränkung auf die Mitglieder: Die Annahme von Spareinlagen und sonstigen Einlagen; die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; die Durchführung, von Zahlungen und Inkassi im In- und Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vermittlungsgeschäfte, insbesondere An- und Verkauf von Wertpapieren, deren Verkauf und Verwaltung sowie den Handel mit | Valuten (ausländische Noten und Münzen aus i unedlen Metallen) sowie mit auf ausländische j Währung lautenden Reiseschecks (Devisen). Die Bekanntmachungen erfolgen nunmehr I durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter und mindesens drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Vertretungsbefugt sind nunmehr zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Obmann oder der Obmannstellvertreter. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Leo Wascher. Funktionsänderung,: Franz Wadi, bisher Ersatzmann, nunmehr Vorstandsmitglied. Neugewählt: Alois Kogler, Besitzer, in Sankt Urban als Vorstandsmitglied. — 3. April 1958. — Gen 2/47-65. Raiffeisenkasse Tainach, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung,. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 5. Jänner 1958 wurden die Statuten neu gefaßt. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: a) mit Beschränkung auf die Mitglieder: Die Gewährung von Darlehen und Krediten aller Art zu ihren Wirtschafts- und Geschäftsbetrieben, jedoch nur nach Maßgabe der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit und des tatsächlichen Erfordernisses. Das Maschinenverleihgeschäft, Benützung der Getreide-Reinigungsanlage, des Bindemähers und des Düngerstreuers, b) ohne Beschränkung auf die Mitglieder: Die Annahme von Spareinlagen und sonstigen Einlagen; die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehres; die Durchführung von Zahlungen und Inkassi im In- und Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vermittlungsgeschäfte, insbesondere An- und Verkauf von Wertpapieren, deren Verkauf und Verwaltung sowie den Handel mit Valuten (ausländischen Noten und Münzen aus unedlen Metallen) sowie mit auf ausländische Währung lautenden Reiseschecks (Devisen). Die Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem Obmannstell-; Vertreter und mindestens drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Vertretungsbefugt sind nunmehr zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Obmann oder der Obmannstell-Ivertreter. Ein Geschäftsanteil beträgt nunmehr 50 Schilling. — 1. April 1958. — Gen 4/55-39. Landwirtschaftliche Genossenschaft für den politischen Bezirk Villach und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 28. Februar 1958 wurden die §§ 1 (Firma) und 56 (Geschäftsanteil) der Statuten geändert. Die Firma lautet nunmehr: Landwirtschaftliche Genossenschaft Villach, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Ein Geschäftsanteil beträgt nunmehr 100 Schilling. — 1. April 1958. — Gen 5/127-47. Volksbank Feldkirchen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Albin Grabnegger. Neugewählt: Hans Raunikar, Fabrikant, Feldkirchen als Vorstandsmitglied. — 1. April 1958. — Gen 4/93-88. Landwirtschaftliche Genossenschaft in Völ-kermarkt, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 15. Jänner 1958 wurde der § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Statuten geändert bzw. ergänzt. Die Genossenschaft ist nunmehr berechtigt, Kraftstoffe und Mehle aller Art für ihre Mitglieder zu kaufen und zu verkaufen, ferner Baumaterial wie Zement, Mauer- und Dachziegel, Dachpappe, Asbest, Schiefer, Heraklith, Kalk und dgl., sowie Brennmaterial wie Torf, Kohle, Koks und dgl. für bäuerliche Mitglieder zur Verwendung in den eigenen landwirtschaftlichen Betrieben zu verschaffen. — 4. April 1958. — Gen 2/97-63. Edikte und Konkurse Ausgleichsedikt Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Schuldners prot. Firma Max König, Spezerei-, Kolonialwaren- und Delikatessenhandlung, Klagenfurt, Inh. Julie König in Klagenfurt, Wiener Gasse 5. Ausgleichskommissär OLGR Rr. Reinhold Puntigam des Landesgerichtes Klagenfurt. Ausgleichsverwalter Dr. Vinzenz Gstettner, Rechtsanwalt in Klagenfurt. Tagsatzung zum Abschluß eines Ausgleiches bei dem genannten Gerichte, Zimmer Nr. 112/11.; am 13. Mai 1958 vormittags 9 Uhr. Anmeldungsfrist bis 5. Mai 1958. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 11. April 1958. — Sa 3/58. Konkurs: prot. Fa. Georg Umschaden in Klagenfurt, Bahnhofstraße 7. Beschluß Über begründeten Antrag des Masseverwalters Dr. Emil Walther wird dieser als Masseverwalter in obiger Konkurssache seiner Stelle mit Ablauf des 15. April 1958 enthoben. Zum Masseverwalter wird Herr Dr. Erich Fiedler, Rechtsanwalt in Klagenfurt, bestellt. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 151 April 1958. — S 5/58/27. Aufgebot von Wertpapieren Auf Antrag des Herrn Dr. Franz Brandstetter, Rechtsanwalt in Wolfsberg Nr. 29, werden nachstehende dem Antragsteller angeblich in Verlust geratene Wertpapiere aufgeboten; deren Inhaber wird auf gef ordert, sie binnen 6 Monaten vom Tage der Kundmachung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen; auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würden die Wertpapiere nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden. Bezeichnung der Wertpapiere: Spareinlagebuch Nr. 13.602 der Volksbank Wolfsberg, reg. Gen. m. b. H., lautend auf Dr. Franz Brandstetter, Wolfsberg mit einem Stande von 5844,67 Schilling. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 3, am 11. April 1958. — 3 T 48/58/2. Einberufung der unbekannten Erben Magdalena Stelzer, Hauptmannswitwe, geb. am 9. Juli 1875, zuletzt wohnhaft Lager Feffemitz, Post Feistritz/Drau, ist am. 14. Februar 1958 gestorben und hat eine letztwillige Verfügung, nicht hinterlassen. Ob Erben vorhanden sind, ist dem Gerichte nicht bekannt. Es bestellt Herrn Hermann Pucher, Justizkontrollor, Bezirksgericht Patemion, zum Kurator der Verlassenschaft. Wer auf die Verlassenschaft Anspruch erheben will, hat dies binnen sechs Monaten von heute ab dem Gerichte mitzuteilen und sein Erbrecht nachzuweisen. Nach Ablauf der Frist wird die Verlassenschaft, soweit die Ansprüche nachgewiesen sein werden, herausgegeben, soweit dies nicht geschehen ist, zugunsten des Staates eingezogen werden. — Bezirksgericht Paternion, am 3. April 1958. — A 16/58. Einberufung der unbekannten Erben Gottlieb Meier, Rentner, zuletzt Spittal/ Drau, Peintenstraße 3, wohnhaft, ist am 22. Februar 1958 gestorben und hat eine letztwillige Verfügung nicht hinterlassen. Ob Erben vorhanden sind, ist dem Gerichte nicht bekannt. Es bestellt Herrn Dr. Hans Ratschiller jun., Notariatssubstitut in Spittal/ Drau, zum Kurator der Verlassenschaft. Wer auf die Verlassenschaft Anspruch erheben will, hat dies binnen sechs Monaten von heute ab dem Gerichte mitzuteilen und sein Erbrecht nachzuweisen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Verlassenschaft, soweit die Ansprüche nachgewiesen sein werden, herausgegeben, soweit dies nicht geschehen ist, zugunsten des Staates eingezogen werden. Bezirksgericht Spittal/Drau, Abteilung 1, am 28. März 1953. — GZ A 53/58. Einberufung der unbekannten Erben Magdalena Buchwalder geb. Moritz, Rentnerin, zuletzt wohnhaft in Spittal/Drau, | Bekanntmachung Wir bitten unsere geschätzten Stromabnehmer, zur Kenntnis zu nehmen, daß wir unser bisheriges Stromversorgungsgebiet auf Grund eines einstimmigen Vollversammlungs-Beschlusses unserer Genossenschaft mit Wirkung ab 1. April 1958 an die Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (KELAG) in Klagenfurt abgetreten und unsere gesamten Erzeugungs-, Uber-tragungs- und Verteilungsanlagen in deren Eigentum übertragen haben. Die Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesell'-•schaft ist damit gegenüber den Stromabnehmern in unsere sämtlichen Rechte und Pflichten nach Maßgabe ihrer vom gleichen Tag an wirksamen Bedingungen und Tarife eingetreten. Ebenso beziehen sich die Rechte und Pflichten der Stromabnehmer nunmehr auf die Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft. Wir danken unseren P. T. Stromabnehmern für das uns bisher stets entgegengebrachte Vertrauen und bitten, dasselbe nunmehr in gleicher Weise auf die Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft zu übertragen. Diese wird es als eine ihrer vornehmsten Aufgaben ansehen, die Bevölkerung hinsichtlich ausreichender Belieferung mit elektrischer Energie jederzeit bestens zufriedenzustellen. Weißbriach, Klagenfurt, 18. April 1958. Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft Weißbriacher-Weißenseer Elektrizitätswerk, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Peintenstraße 3, ist am 25. Februar 1958 gestorben und hat eine letztwillige Verfügung nicht hinterlassen. Ob Erben vorhanden sind, ist dem Gerichte nicht bekannt. Es bestellt Herrn Dr. Hans Ratschiller jun., Notariatssubstitut in Spittal/ Drau, zum Kurator der Verlassenschaft Wer auf die Verlassenschaft Anspruch erheben will, hat dies binnen sechs Monaten von heute ab dem Gerichte mitzuteilen und sein Erbrecht nachzuweisen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Verlassenschaft, soweit die Ansprüche nachgewiesen sein werden, herausgegeben, soweit dies nicht geschehen ist, zugunsten des Staates eingezogen werden. Bezirksgericht Spittal/Drau, Abteilung 1, am 28. März 1958. — GZ A 54/58. Einberufung der unbekannten Erben Rudolf Pachler, Landarbeiter in Emmersdorf Nr. 17, Gemeinde Wölfnitz, ist am 19. Mai 1957 gestonben und hat eine letztwiilige Verfügung nicht hinterlassen. Ob Erben vorhanden sind, ist dem Gerichte nicht bekannt. Es bestellt Frau Walburga Unger, Notariatsbeamtin in Bleiiburg, zum Kurator der Verlassenschaft-Wer auf die Verlassenschaft Anspruch erheben will, hat dies binnen sechs Monaten von heute ab dem Gerichte mitzuteilen und sein Erbrecht nachzuweisen. Nach Ablauf der Frist wird die Verlassenschaft, soweit die Ansprüche nachgewiesen sein werden, herausgegeben, soweit dieS nicht geschehen ist, zugunsten des Staates eingezogen werden. — Bezirksgericht Klagenfurt, Abt. 8, am 24. Jänner 1958. — 8 A 165/57- Einberufung der Verlassenschaftsgläubiger Rudolf Pachler, Landarbeiter, Emmersdorf Nr. 17, Gemeinde Wölfnitz, ist am 19. Mai 195-in Emmersdorf gestorben. Alle, die an die Verlassenschaft eine Forderung zu stellen haben. werden aufgefordert, ihre Ansprüche -bei diesem Gerichte am 22. Mai 1958, vormittags 11 Uhr. Zimmer 58/1. mündlich oder bis zu diesem Tag6 schriftlich anzumelden und nachzuweisen. Sonst wird den nicht durch ein Pfandrecht versicherten Gläubigem an die Verlassenschaft' wenn sie durch die Bezahlung der angemeld6' ten Forderungen erschöpft würde, kein weiterer Anspruch zustehen. — Bezirksgericht Klagenfurt, Abt. 8, am 24. Jänner 1958. 8 A 165/57. Todeserklärung Verfahren zur Todeserklärung Auf Ansuchen des Antragstellers wird d35 Verfahren zur Todeserklärung von nachstehed' dem Vermißten eingeleitet und die Aufforderung erlassen, dem Gericht Nachricht üb^f dessen Schicksal zu geben. Der Vermißte wir6 aufgefordert, vor dem gefertigten Gerichte erscheinen oder auf andere Weise von sich Nachricht zu geben. Nach dem 1. Juli 195S wird das Gericht auf neuerliches Ansuchen über die Todeserklärung entscheiden. 3 T 239/57-6. Dr. Bela Gyurkovics, ^ 15. August 1920, in Zirak, Oberungarn, a.‘® Sohn des Bela Gyurkovics und der Anastas1,3 Gyurkovics, geb. Racecics, evangelisch, verhe1' ratet seit 2. Mai 1942, mit Maria Gyurkovi65’ geb. Marosy, ungarischer Staatsbürger, letzte» Aufenthalt in Budapest, von Beruf Genda1"' meriehauptmann, rückte Ende Februar 1945 a _ die Front ein. Er hat seither nicht mehr 8e" schrieben und ist seit dieser Zeit verscholl611; Antragstellerin: Frau Maria Gyurkovics, Hau6' frau in Klagenfurt, Theodor-Prosen-Gasse J' 1. Stock, Tür 14. Herausgeber und Eigentümer. Das Land Kärnten. Verantwortlich: Chefredakteur R. B. Blatnik, Klagenfurt, Arnulfplatz 1. — Druck: Kärntner Druckerei in Klagenfurt, Viktringer Ring 28