Imts Nlatt zur Laibacher Zeitung. .^ öü. Samstag drn 4« Mai 48HH. . Nach dem Schlüsse der Ausstellung haben dle Eigenthümer oder deren Comml,stonarc gegen Zurückstellung der, nach §. 5 ausgestellten Empfangsbestätigung die von ihnen ausgestellten Gegenstände binnen 14 Tagen zurückzunehmen und sonach längstens bis 15. Juli 1845 aus den Ausstel-lungs - Räumen auf ihre Kosten wegzuschaffen. — 1i. Einrichtung und Wirkungskreis der Organe zur Leitung und Aufsicht der im Jahre 1645 Statt findenden Industrie-Ausstellung in der Haupt- und Residenzstadt Wien. — §. 1. Zur Leitung und Aufsicht der im Jahre 1845 Statt findenden Industrie-Ausstellung in der Haupt-unb Residenzstadt Wien werden folgende Organe bestellt: I) ein Leitungs-Comito; — 2) Bcur-theilungs-Comites; 3) eine Direction und 4) das Aufsichtö- und Dienstpersonal. — §. 2. Das Leitungs-Comitl'wird unter dem Vorsitze des k.k. niederösterreichischen Rc-gicrungö - Präsidiums zusammengesetzt: :») aus technisch gebildeten und im Faö)c dcr Industrie erfahrenen Staatsbeamten z ^) aus solchen Mitgliedern des Gcwcrds-, Fabriken- und Handelsstandes der gewcrbercichstcn Provinzen der Monarchie, welche als sachverständige Beförderer der Industrie und wegen ihres unbefangenen rechtlichen Charakters eine ehrenvolle Stellung in dem Vertrauen ihrer Standes-genossen einnehmen, und im Besonderen c) aus den Abgeordneten der Gewerbe-Vereine. — §. 3. ^cm Wirkungskreise des Leitungs-Comites wird zugewiesen: «) d" Lesung aller Angelegenheiten, welche sich auf die Besorgung und Beaufsichtigung der materiellen Emr.chtm,g, Austheilung und Anweisung der fur die Ausstellung bestimmten Räume beziehen; l.) dlc Geltung dcs z,, ,,^^,^^^.^ Uebernahme dcr zur Ausstellung eingesendeten Gc-genstände, ihrer Auöpackung, Anordinmg in der Aufstellung, Beaufsichtigung während der Besuche des Publikums und Zurückstellung derselben nach t>em Schlüsse der Ausstellung erforderlichen Dienst-und Aufsicht-Personales; c) die Besorgung des Cassawesetw; ) dic Corrcspondcnzcn mit den Behörden-und Parteien; !') die Sammlung der geeigneten Wahrnehmungen und Beobachtungen über den Gang und die Verfassung des Hauptbcrichtcs über den Erfolg der Industrie-Ausstellung — §. 4. Um durch die Vertheilunq der Arbeit die Mühewaltung der einzelnen Mitglieder des Leitunqs-Co-mit6s zu erleichtern, hat sich dasselbe gleich nack der Einsetzung seiner Wirksamkeit nach einzelnen Abtheilungen zu constituiren und bei der ersten Berathung die den Eigenschaften und der Con-venienz der einzelnen Mitglieder am meisten entsprechenden Vcrtheilungen dcr im H. 3 bezeichneten Gegenstände an dic einzelnen Abtheilungen, zu ermitteln, so wie auch die Verabredungen über die Ta>,e und Stunden zu treffen, wo sich die einzelnen Abtheilungen im 3eitungs-Comit6 gemeinschaftlich vereinigen, um über die getroffenen oder noch zu treffenden Einleitungen zu berichten und über Gegenstände von gemeinsame» Interesse zu berathen. — F. 5. Nach dem Ablause des bis längstens 15. Februar 1^45 für die An^-meldl,Ni,en zur Ausstellun.i bestimmten Termincs har die Abtheilung des (5omit6's, welcher die Aus-thcilung und Anweisung der für die Ausstellung bestimmten Raume zugewiesen ist (§. 3,») die Verzeichnisse der angemeldeten Gegenstände in eine Hauptübersicht zusammen zu stellen, um aus der Vergleichung desselben mit den verfügbaren Räumen des für die Industrie-Ausstellung bestimmten Gebäudes' bctheilen zu können, ob und in wie ferne die Räume zur entsprechenden Unterbringung der angemeldeten Gegenstande genügen, oder welche Einleitunacn überhaupt noch zu treffen waren, um die Räume uut den Ausstellungs-Gcgenständcn in die gehörige Uebereinstimmung zu bringen. — Die gedachte Hauptübcrsicht wird zugleich zur Grundlage des Ausstellung^-Kataloges (§. 3 's darin bestehen wird, den billiaen Wünschen der Einsender und Aussteller nach Thunlichkeit zu entsprechen, dem Zwecke der Industrie-Ausstellung gemäß, alle zur vollständigen Erreichung dieses gemeinnützigen Zweckes dienlichen Einleitungen zu treffen und sich hier-wcgcn im Besonderen mit den inländischen Gewerbe-Vereinen in das engste Einvernehmen zu setzen. — §. 8. Zur Beurthciluna der während der Ausstcllungsperiode vom 15. Mai bis Ende Iunius 1815 ausgestellten Industrie-Gegenstände sind eigene von dem Leitungs-Comite abgefordcr-dcrte Beurtheilung-Comit6's berufen. —Ihre Zahl wird sich nach den Hauvizwcigen der Industrie richten, welche bei der Industrie-Ausstellung repräscntirt sind. — Für jeden Hauptzwcig der Industrie mit den dazu gehörigen Nebenzwci-ccn wird ein eigencs Beurtheilungs-Comite bestellt, welches aus wenigstens drei Mitgliedern zu bestehen hat. — Es werden dazu die bewährtesten und unbcfanaensten Sachverständigen ans allen Ländern und Provinzen der österreichischen Monarchie gcwädlt, welche sich während derAuöstellun^s-periode cbcn in Wien anwesend befinden. — Die Mitglieder dieser Comite's dürfen in jenem Zweige der Industrie, welcher ihnen zur Beurtheilung zugewiesen ist, bei der Industrie-Ausstellung selbst nicht mit concurriren. —- Dcschclb werden vorzüglich Kaufleute, welche nicht selbst Fabriks- oder Gcwcrdsuntcrnehmungen betreiben, oder mit solchen in Compagnie sich befinden, jedoch mit dem zu beurtheilenden Gegenstände einen ausgebreiteten Handelsverkehr treiben, und eine vielseitige Warenkunde in diesem Fache besitzen, sich zu Mitgliedern der Beurthcilungs-Comites eignen. — Die Wirksamkeit dieser Comit6's wird mit dem ersten Tage der Industrie-Ausstellung beginnen. — H. l>. Der Ausspruch der Beurtheilung-(5o-niitö'ö hat sich lediglich auf die Darstellung des Verhältnisses der mehreren oder minderen Vollkommenheit der ihrer Beurtheilung zugewiesenen Auöstcllungs-Gegenstände zu der Beschaffenheit und den Zustanden der ausstellenden Industrie-Unternehmung zu beschränken. — Dabei sind folgende dni AnhaMpunktt zu berücksichtig««:«) die Beschaffenheit des ausgestellten Gegenstandes,— ^) der (Fabriks-Verkaufs-) Preis des ausgestellten Gegenstandes und <-.) der Zustand der aus« stellenden Industrie Unternehmung. — Bei der Beschaffenheit des ausgestellten Gegenstandes ist: die verständige Verwendung der Erzeugungsstoffe; — die Regelmäßigkeit der industriellen Erzeugung selbst; — die Reinheit der Formen und Zeichnungen; — die Solidität der Farben und Appreturen und die nützliche Anwendung neuer Erfindungen und Verbesserungen überhaupt — zu würdigen. — Bei dem Preise des ausgestellten Gegenstandes ist vor Allem zu beachten: daß zwar im Allgemeinen ein ohne Herabwürdigung der inneren Güte der Ware ermäßigter Verkaufspreis als ein Fortschritt der Industrie zu betrachten ist, theils weil er die Ware für eine größere Menge weniger bemittelter Verbraucher erschwinglich macht, theils weil er cbcn durch diese Vermehrung des Verbrauches die Erzeu ntnq steigert und somit auf das Gedeihen der zahlreicher arbeitenden blassen günstig einwirkt; dasi jedoch dießfalls jeder Grund eines besonders anzuerkennenden Verdienstes der ausstellenden Industric-Unternehmnug entfällt: wenn die Ermäßigung des Preises von einem Fallen der Einkaufspreise der Urstoffc; — oder von einer Herabsetzung der Einfuhrzölle für Urstosse; — oder von der Herabsetzung des Arbeitslohnes; — oder von der Herabsetzung des Fabriksgewinncs; — oder von der Anwendung zwar minder kostspieliger, aber auch mit minder günstigen oder gar mit ungünstigen Erfolgen ge: brauchtcr Urstoffe herrühret.—Aufdie Ermäßiaung der Fabrikspreisc durch Herabsetzung des Fabriksge-winneskann bei der Beurtheilung der Ausstellungs« Gegenstände keine besondere Rücksicht genommen werden, weil widrigens die vermö^lichcn Industrie-Unternehmer, die sich bei einem umfangreichen Betriebe mit geringen Fabriks^cwinnsten begnügen können, unbilliger Weise vor den minder »ermöglichen bevorzugt würden. -— Noch weniger Vorzug verdienet eine Verschlechterung der Waren durch minder wcrthvolle Sorten von Urstoffen, deren Gebrauch sogar in manchen Fällen, wo die ungünstige Einwirkung der verwendeten minder werthvollen Sorten von Urstossen bei dem erstcn Anscheine nicht sogleich zu erkennen ist, sogar als eine betrübliche Erzeugung erscheinet. — Das Verdienst einer Ermäßigung der Fabrikpreise kann nur dann als vorzüglich erkannt werden, wenn die Ersparung der Erzeuaungskosten: von der An-wendnng minder kostspieliger Urstoffe mit gleich ' günstigen Erfolgen, — von Verminderung dor allgemeinen Erzeu^ungskosten und der darauf vw« 429 - wendeten Capitale, — von Ersparungen in der Zeit, Art uno Verlheilung derArbeit, oder: von der Einführung neuer mechanischer oder chemischer Mittel herrührt. — Bei den Zuständen der auszustellenden Industrie Unternehmung ist zu berücksichtigen: daß einer jeden solchen Unter-nchmllng hinsichtlich der von ihr ausgestellten Industrie Gegenstände, wenn sie ancl) an und für sich salbst als ausgezeichnet anerkannt werden sollten, nur in so fern ein Verdienst oder Vorzug zugesprochen werden könne, wenn der ausgestellte Gegenstand dem wirklichen Betriebe der ausstellenden Unternehmung entspricht, und den wahren Zustand der verschiedenen Fabri-catlonszwcige derselben in auserlesenen Mu-steroroben getreu darstellt; daß bloße Schaustücke mit großen Kosten, aber ohne gemein« nützlichen Gebrauch hergestellte sogenannte Meisterstücke,, Industrie-Erzeugnisse, welche nur selten von überaus reichen Käufern zur Befriedigung des höchsten Luxus beigtschaffc werden können, keineswegs geeignet sind, dem eigentlichen Zwecke der Ausstellung gemäß, ein treues Blld des täglichen gcmcinnützlichcn Verkehres der ausstellenden Inoustric-Untcrnehmlllia, und des eigentlichen Gtandpuncteö ihrer Verdienste und Vorzüge darzustellen; und daß folglich dic Kenntniß und Erforschung des Verhältnisses des wirklichen Betriebes der ausstellenden Industrie-Unternehmungen zu den ausgestellten Gegenständen unter die wichtigsten Aufgaben der Beurthcilungs - Comit6ä gehöre, um die wahren Verdienste und Vorzüge solcher Unternehmungen in ihrem ganzen Umfange würdigen zu können. — Die Leitungö-Commission hat daher die ihr big zum 15 Februar 1815 zukommenden statistischen Uebersichten nach gehörig gemachtem Gebrauche (§. 6) bls längstens 20. Mai 1815, den sodann schon in Wirksamkeit gesetzten Bcur-theilunüs.Comit6ä nach den ihnen zugewiesenen Fächern abgetheilt, zur geeigneten Benützung zuzuferttgen. - Die Mitglieder der Bcurthe.lungs-Comites sind ermächtigt, über diese ihnen zukommenden Uebersichten auf verläßlichen Wegen noch weitere allenfallö erfor^ dcrliche Erkundigungen einzuziehen, von ihren eigenen Sachkenntnissen und Erfahrungen Gebrauch zu machen, und die dargestellten Abgaben nach Thunlichkeit zu ergänzen und zu berichtigen. — §. 1". Dle Bericht dcr Beur^ theilungs.Comites haben sich lediglich auf dm technisch-sachkundigen Befund nach den ebcn angedeuteten Grundsätze, «ud die Würdigung der hieraus sich ergebenden mehreren oder min» deren Vorzüge und Verdienste d«>r ausstellen^ den Unternehmungen zu beschränken, ,n,d sind im W.'ge deS Leitungs-Comites, welchcs sich, gleichfalls nur auf die technisch-sachkundige Uebcrprüsung der erhobenen Befunde zu beschränken hat, der Finanz - Verwaltung vorzulegen. - Die an Se. Majestät zu stellenden Anträge zur Anerkennung und Auszeich» nung der dei Gelegenheit der Industrie-Ausstellung, auf der Grundlage der, von oca sachverständigen Comites erhobenen Befunde, wahrzunchiuenoen reellen Verdienste um die vaterländische Industrie bleiben der Finanzc V^r,valtung vorbehalten. — Die näheren Bestimmungen hierüber werden folgen. — H. li. Zur Besorgung der gan; speciellen Ge-schäfte wird cin Ausstellung» Director und ein Ausstcllungä-Eoncrollor bestellt, denen noch ein, oder nach Umständen zwei Schreiber bei-zugebcn sind. - Unmittelbar unter dieser Die rection stehet eine, den Ausstellungs-Räumen angemessene Anz / von Aussehern und Thürstehern. — Zeltwrilig köilnen noch erfahrene H.lllolllngsdiellcr, over im Auä- und Cinpackeit verschleoener Gegenstände geübte Markthelfer, Tapezirergesellen und Ablader oder Träger bei-gezogen werden. — §. l2. Der Director, dec läontrolior und ein Schreiber haben vierzeha Tage vor dem Beginne der Uebernahme von Ausstellungs-Gegenständen, in den Dienst zu treten. — Ihre Dienstzeit endet vier Wochen nach dem Schlüsse dcr Ausstellung, wovoa vierzehn Tage zu den für die Räumung erforderlichen Expeditionen, und vierzehn Tage zur Ordnung und Uedergabe aller Scriptures des Directions-Personales gewidmet sind. — Die Aufseher und Thürsteher treten am ersten, zur Uebernahme von Ausstellungs-Gegenständen bestimmten Tage in den Dienst, und verlassen denselben vierzehn Tage nach dein Schlüsse der Ausstellung. — §. 13. Die Direction hat folgende Bücher zuführen: ^.. cine Ucbernahm-und zugleich Adressen-Strazza für die cinge^ langten Colli mit Angabe ihres angeblichen. Inhaltes und ihres Werthes im Ganzen. — In diese Srrazza werden auch die Adressen, der Einsender und ihrer Kommissionäre genau, so wie die ihnen jedesmal abgeforderte Ettlä-. rung: ob die Einsender oder ihre Commissl»' näre die Aufstellung und Anordnung der ein> gesendeten Amrel m den angewiesenen Räumen selbst desorgen wollen oder nicht? elnaMagen; k. ein Hauptbuch, worin jeder Aussichn ein. 430 ?o!mm erhält, und seine Fattura oder daS Verzeichnis der eingesendeten Gegenstände ausführlich eingetragen wird; und 6. ein Cassa« buch für die Aufzeichnung jener kleineren Ausgaben, wofür der Direction cine Hanocassc anvertraut wird. - §- N. Die Direction wird ferner der Eleganz und Gleichförmigkeit wegen die Anschaffung von Ausstellullguschil-dcrn auf welchen die Firma der Aussteller und ihre Ausstellungs-Nummer mit Patronen allszlldrucken ist, und die Ausstelllltigs-Etikelten für die einzelnen Artikel bcsor« gen — H l5. Bei den der Direction zugewiesenen Detailverrichtungcn hat dieselbe nach folgender Ordnung vorzugehen: So wie ein Collo anlanat, ist derselbe sogleich nach der Zufolge dc5 Einlan^enö mir einer Ueder-«ahmS-Nummer zu verschen, welche der Vorsicht halder an mehreren Orten auf eine dem Un-kenntlichlverdcn nicht ausgesetzte Weise anzu. brinqcn ist. — Mehrere Colli eines und des-selden Einsenders sind mit dergleichen, nur durch beigesetzte Buchstaben zu unterscheidenden Nummer zu bezeichnen. — Dle eingelangten Colll sind so viel möglich in einer solchen Ordnung in den angewiesene» Magazinen niederzulegen, daß dle Erzeugnisse gleicher Gewerbe und Provinzen beisammen zu lieben kommen. — Bei der Uebernahme der Colli hat die Direction zuerst die vorgeschriebenen doppelten Fatturen (Verzeichnisse) ihres Inhaltes, nebst der allgemeinen WüNhan^abe der Colli von den Einsendern oder ihren Eomulissiouären zu verlangen. —Die Fatturen werden sogleich mit der Uedernahmms-Nummer bezeichnet. — Das «ine Exemplar der Fattura wird von der Direction unterzeichnet, als Empfangebestätigung zurückgestellt, das andere aber sorgfältig aufbewahret. — Sodann ist die Erklärung abzufordern : ob der Einsender oder Eommissionsr die eingelieferten Artikel selbst aufstellen wolle, .»der uicht? — Die übernommenen Colli sind nun unter den fortlaufenden Uebernahme Nummern mit genauer Angabe der Adressen ihrer Einsender und deren Commissionärc, mit der Anzeige ihres angeblichen Inhaltes, der allgemeinen Werthöangabe und der abgeforderten Erklärung ilber- die Ausstellung selbst, in die Strazza ä. einzutragen. — So wie es die Zeit gestattet, wird die Fattura des Einsenders auf einem in dem Hiuptbuche 1i. für denselben eröffneten ^oUa ausführlich eingetragen. — Täglich nach Ablauf der festgesetzten Einlicfcrungöstunden Hat die Direction einen doppelten Auszug aus dcr Ucbernahms-Strazza zu copiren, und jeden Abend an die Brandversicherungs-Anstalt bei welcher die AuSstellungsgeacnstände z„ ass/curi-ren sind, zu übersenden. Die eine di.-s^- Copicü wird die Versicherungsanstalt, mit Empfangsbestätigung versehen, an dn' Ausstellun^s'Direc« tion zurücksenden. — Hü^nn die Allöpackunc, und Aufstellung der ein^scnoeten Geacnständc geschehen soll, wird d,c,Vs zu^or den Eiilsendern oder ihren Eomnnssionärcn angezeigt, und die-> selben werden aufgefordert, dei der Auspackung der Colli gegenwärtig zu seyn. —. n^ei diese». Gelegenheit wird die eingelangte Fattura mit dem wirtlichen Befunde verglichen, alle vorgefundenen Mangel oder Überschüsse 5er Original-Fattura-Angaben, so wie allenfällige Be-schaoigungen einzelner Artikel durch den Transport werden vorgemerkt, und diese Vormerkungen auf das l'olium des Einsenders sogleich eingetragen, damit die solchergestalt verificirtt Fattura in dem Hauptbuch« einerseits von dem Director und anderseits von dem Einsender oder seinem Connmffionär unterzeichnet werdeu könne. — Sollten sich dabei Anstäude ereignen, so hat man sich an eigene Mitglieder des Au5» stcllun^ö-Comitc's zur Schlichtung derselben zu wenden. -- Wenn alle Artikel eines Einsenders an dem angewiesenen Platze aufgestellt sind, wird demselben ein eigener Ausstellungä-Schild zugetheilt, und an einem schicklichen Oltc seines Standortes oder 2ischc5 befestiget. — Dieser Schild enthält in Ziffer» und Buchstaben die Hauptnummer und die vollständige Firma dnit6 überlassen. — §. 17. Die Thürhüter haben das unbefugte Eindrängen durch die Ausgänge und überhaupt das ungeduldige Drängen auf eine so viel möglich anständige Weise zu verhindern, ,md zur Handhabung der guten Ordnung mitzuwirken. — In oen Stunden und Tagen, an welchen der Eintritt für daä Publicun, verschlossen ist, haben sie die Reinigung der Ein-, Aus- und Durchgänge zu beaufsichtigen. — Die Bestimmung ihrer Zahl wird gleichfalls von obigen Umstanden (§. 16) abhängen. — §. 18. Daü Leitungs-Comit6 wird überhaupt d>> ?lu5wal)l und Anstellung des zur specimen Ausführung der Ausstellung erforderlichen Personals übernehmen. — Für dieses Personale werden folgende Jaggelocr bewilliget: Für den Director 5 si.; für den ControllorZ st ; für den Schreiber l fl. 30 kr.; für jeden Aufseher 1 st. 30 kr.; für jeden Thürhüter 1 st.; und für jede» der zwei Nachtwachter 1st. — Die nothwendigen Hilfsarbeiter, Tipezirer, Markthclfer, Trager :c. sind nach Maß ihrer Arbeit mit accord-mäßigen Löhnungen zu bezahlen. Z.653. (!) Nr. l,9.St.G.V.Illiz^iH im Beznke Eapodlssrla, g,legencn zondsrcalltäten. — I„ F^ge dls hohen Hof. faM'ner-Prasidlal.Decrctes uom 3l. Marzl. I., Nc. ,270^. l'., wird am 3a. Mii l. I., ln del, gewöhnlichen 2lnus,1unoen bel dem k k. B'd gewetzt, oder zu besiycn und zu genehen v«>ech-tlg.^t gewesen wäre, mn die belgcseyltli F,s» calpreise auvgeboltn und dem Mell.,>scn wl'ldtn. — Niemand wird zu» V^^elgeruna ^ugclass >,, de« nicht vorlaufig pc«> zchnl'N Tl)eil des Fiscal' Preises, enlwcd r in barer Convcntiol^-Mlllize, oder in öffentllHen uerzm^lichcn Staatspa-pleren, nach »hrcm zur Ze>t dcs Ell^gcs bekannten culßmai)!gen oder sonst gesetzlich be» stimmten Werthe oci der Versscigerungs-Com« Mls^wn erlegt h>o»i geprüfle und gesetzlich zureichend be«» fulidene S'chelsselluiigs - lllflnit>e belbrlngs. — Die erlegte Eaut>o»i wlrd jedem kicitantcl,, mll AuSnahme jener des MclstbleterS nach beendigtem Vt»!c zu bezahlende erste.R^te des gemachten Anbotes in der festgesetzten Zelt nicht bericht'gen würdc. Bci pstlchlmaßlger Erfüllung dieser Obliegenhcl-ten aber wirb ihm der erlegte Betrag an t>er ersten Kaufschllllngshalfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt weiden. — Wer für einen Dritten einen Anbot machen will, ist verbunden, die von diesem h,ezu er, haltcne Vollmacht der Vcrsteigerungs Eommis» sion zu überreichen. — Der M.lstbicter hüt die Hälfte des Kaufschlllings innerhalb vie« Wochen nach crfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Vcrkaufsactcs, UNb noch vor der Uebergabe der Real'tat zu bench» tlgcn; d,e andere Hälfte kann er gegen dcm, daß er sie auf dcr ersäuften, oder auf clner andc'N, liormalmaßige Sicherhcu gewahrcnucn Nealitat grllndbüchetlich versichert, mlt fünf oom Hundert m E. M. verz,nscl, und dlt Zll'.scn ly halbjährigen Ve'fallsratcn abgeführet . in fünf glcichen Jahresraten abtragen, wenn dcr Er» 432 ftehunaspreis dcn Betrag von 5« st. übe'stei^t; sonll aber wod die zwe>ie K^lfschillmgShalfce dlnnen Jahresfrist, vom Tage der Uebelgabe gerechnet, gegen d»e ersterwähnten Bedingnissc berichtiget werden müssen. — Für den Fall/ als der Ersteher Willens wäre, daS obenan^ ftedeuretc Gebäude abzutragen, und daß dle Versicherung des Kaufschlllmgsl-estcs deßhalb auf dlese Neal'tat nicht erfolgen könnte, wird der E'steher verpflichtet seyn, zur Zelt der Abtragung e«ne and ühern Berichtigung dcS Kaufsch'lllngS herbeilaßt. — Für d n Fall, als der Elstcher dcr 3iealltät sontraclsbrüchig, und Lctzlere einem Wleder-verkaufe, dcff,n Anordnung auf Gefahr und Kosten d?s Elstehcrs dann sich ausdrücklich vorbehalten wird, ausgesetzt werdcn sollt«/ wird «s von dem Ormcsten der k. k. Staatsgüter? Ve»auß"Ung6'Proumz"l- Commission abhängen, nichc nur dle Summe zu bestimmen, vvclche bei der num Feilbielung für den Ausrufspreis gelten solle, sondern auch den Relicltalwnsact entweder unmittelbar zu geneh, wlgcn, oder aber denselben dem hohen Hof« kammer 5 Präsidium vorzulegen. — Weder aus der Bestimmung des Ausrufsureiscs, nock aus der Beschaffenheit der Genehmigung des Llcita-tionsactes kann der contractsblüch'g gewordene Käufer »rgend e»ne Einwendung gegen die Gültigkett und rechtlichen Frlgen der Reliei« talion herleiten. — Nach ordentlich vor sich gegangener Versteigerung und rücksichtlich nach beieilS geschlissener Lllltation werden weitere Anbots l'icht mehr angenommen, sondern zu-vüclgcwicscn werden, worauf die LlcltaNonslu-l1,grn »nsdesondere aufmerksam gemacht werden. — Dle übvlacn Verkaufsbedlngmsse, der Werth-anscblag und die nähere Bcschvelbung dcr zu veräußernden Realitäten können von ?en Kauf« lusslgM bei dem kals. kömgl. Bez. Eommissa-riale ,n Capodl^rla eingesehen werden. — Von der k. k. Staatsgüter-Veräußcrungs-Prol.'in< zi^l^ Commission. — Triest am 9. April j6/»4- Q t t l , : k. k. Gub., u. Präsidial-Sccretar. Z. 6l7. (3) Nr. L050. Concurs - Verlautbarung. Bei dem landesfürstlichen Vczilkscom- wissaviate von Prem zu Feistlitz ist die Etelicr» elttnchmeröst^llc mit dc,n Gchalte jährl. ^echs- ymwen Gulden M. M.in C^Icdigung gekommen. — Zu dieser BedienjUmg werden dieftlben Eige«-schaften gcfordctt, wclchc schoi, bei frühern ahnlichen Gelegenheiten durch derlei Concurs'AuS-schn'iblmgcl! angedeutet wllrden, - Dle Bewerber um diese Stelle yaoen ihre Bilt^csllche im ordnungsmäßigen W^'gc an daö Kreisamt in Aoelsdcrg bis 20. k. M. gelassen zll lcisscn, und dicsclden müssen im Stande seyn, Wochen nach crfolgter Zustellung des Emennungödecreteö zu l^'gcn; auch müssen dle Bewerber in ihlvn Com-pctenzgcsuchen genau angeben, ol> und in wel-chcm Grade sic ctwa mit den übriqen Beamten dcä lanoeösurstlichcn Bezilkscommiss.n-iat.s in Feistritz verw.nidt odcr verschwägert sind. — Üaibach ani 12. Aplil lg'^i-. _____ Ltavt' ullv llllinrechtliche Verlallldarungen Z. 637. (2) Nr. 3l63. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchte in Krain wird dem unbekannt wo befindlichen Anton Kadunz und solnen gleichfaUä unbekann' ten Ncchtönachfolgcrn mittelst gegenwärtigen Eoictö erinnert: Es habe wider dieselben bei dicscm Gerichte Franz Dollnitscher, Eigenthümer dcr Gült Grannschhof, die Klage auf Erkennt» nisi, daß die Ansprüche aus dem Kaufcontracte tläo. 26. November 1803 durch oie Verjährung erloschen seyen, und von dcr Gült Gra-nitschhof ertabulirt werden können, eingebracht und um richterliche Hilfe gedete»,, worüber die Tagsatzung auf dcn l2. August d. I. Vormittags um 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordnet wurde. — Da dcr Aufenthaltsort des Beklag, ten Anton Kadunz und seiner Rechtsnachfolger dicscm Gerichte unbekannt, und weil sie vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Unkosten ocn hiewrtigen Gerichts-Aouoeaten Ol-. Lindner als Curator bestellt, mit wclchcm die angebrachte Ncchtssache nach der bestehenden Gm'chts-Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. — Die Bcklag-ten werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechttr Zcit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vcrtretcr, Dr. Lindner, Rechtsbchclfe an die Hand zu gebin, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und dlVsem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, inödisondere, da sie sich die aus der dicßfalli-gen Vcrabsä'umung entstehenden Folgen selbst bcizumessen haben werden. — Laidach den !6. April 1844. 433 «Nubernial - ^erlambarmigrn. Z. 659. (l) Nr. 7719. Verlautbarung. Es wird zur allgemeine,, Kenntniß ge^ bracht, daß sich die hohe k. k. allgemeine Hof-kannncr it, Folge Decreteö vom 59. März d. I,, Z- 6^'l, bestimmt findet, für den ersten Solar-Scniester 16'^ die Postlittgeldcr sowohl bei Aerarial- als Prioatritten in dem bisherigen Ausmaße des zweiten Solar-Semesters 1843 , und hiernach auch d,c Gebühren für den Gebrauch des Wagens, dann o«5 Wagcnschmicr^cld und das Postillon Trink, aeld in allen Ländern unoerandcrt zu di di.'sen, Gu''crnium nnzureichen. -- Vom k, k. Oiubcrniun, im östcrr. illyr. Ku-stcnlande. priest «. April 18N. Z. 6»9. (3) Nr. 8957. Kund m a ch u n g in Vctress der Herstellung der Stalionsgebäude für dn> Staats Eisenbahn zu ^angcnwang ,m» äNlcglach in «steyermark. — Dle Herstellung i^ Amtsblatt Nr. i^. d. t. Mai i84i,z 434 der Stationsgebäude zu Langenwang und Kneg-lach in Scn/crmark, rücksichtlich deren Volle.,, dung dcr Termin diö Ende Iull 18^^ festge-ftht >st wild im Wege der öfjentlichcn Bcrltc,-aerung durch Uebcrriichung schriftlicher Offerte a„ den Mindestfordcrnden überlassen,— Die be, diesem Bau vorkommenden Professionlste» - Arbeiten sammt dcn Materialien sind m,t folgenden Benagen veranschlagt: 1. Für das ^ta-tionsgebauve zu Langenwang. Dle Maurerarbeit sammt Mattriale . . 2lO3 fl. 17 kr. dieZimmcrmaillisarbeit . . 357 „ 5!) „ „ Spanglcrarbclt . . . 332 „ 15 „ „ Tlschlerarbett . . . 127 „ 4 « „ Cchlosscrarbeit ... ^50 ^ 47 ,, ^ Anstrcichcrarbeit . . 4l „ 53 „ „ Glascrarbeit .... /6 „ 23 « ,. Hafncrardeit ... ^2 „ 20 ^ „ Brunucnarbcit ' . . ^^)i ,, 7 „ Zusammen .... 3275 ft. li kr. C M — 2. Für das Stationsgebäude zu Krieglach. Die Maurerarbeit sammt Mate-riale ..---'' " ^ ^ ^ kl. die Zimmermannkaldelt . ^" ^"" Spänglstaildcn habe und dicselbcn zur genauesten Richtschnur nehmen wolle. — Diese Docu« menll' müssen dtinurgcn von ihm roMcbcrreichung deö Oss^'.:es untcrferliget seyn. — Auch ist dem Offerte die cilnlliche Bestätigung de5 k k. Unj» versal- (äamcral « Zahlamtes in Wien, oder einer andern k. k. Hamcral - Caffe über den Erlaa des VadiumS, welches mit 5 Percent von dem oben berechnet und cncwet'cr im Baren odcr in an« liehmbaren haftungöfreien Slaalsp^picre», gf-leistct wcrdtn mup, beizulegen. — Auf Off^te, welche den vorgez'd ist im ^alle der Genehn.igung dcostl!,'cn veldunden, stin Versprechen ln allen Pliüktcn zu erfüllen und den förmlichen Vertrag zu unterfertigen. — Das Vacuum des Erstehers wnd alö Caution zurückbehalten, cä ist ihm jcd^ch unbenommen, dilsclbe auch auf cine andere volsch'.'iftmäßige Art sicher zu stellen. — Die übrigen Offered« erhalten ihre erlegten Vadicn zurück. — ^3°" der k. k. General-Direction dcr Sraatä-Clsen-bahncn. Wien am l6, April i8Nl^________^ Nrcisännliche ^crlautbarungrn. ^ 629 (2^ ^' 6196. Concurö - Verlautbarung. Daö Kreisamt ist in dcm Falle für die errichtete k. k. Dicntrwachc zwci Glieder zwel- 435 ler Katheaorie, welche zur Dienstleistung bei den Bezirksol'rifi keilen deS Laibacher Kreises nach jeweiliger Bestimmung dcs Kreiöamtes werden verwendet werden, vor der Hand auf die Dauer von 3 Jahren aufzunehmen. Jedes ' ditser Glieder der k. k. Dicnerwache wird jährlich an Löhnung N4 st. und an KleioungSbei-trägen l5 fl. erhalten, und hat üderdicß An-fpruchauf cin entsprechendes-Quartier«Geldre-lutum. — Diejenigen, die gute Dienste leisten werden, werden bei Besetzung sistemisirter Stellen bei den l. f. Bezirkscommissariaten vorzugsweise berücksichtiget werden. __Alle jei^, welche sich um eine dieser Stellen bewerben wollen, haben ihre gehörig do.u-mcntirten Competenzgcjuche bis 15. k. M. bei diesem Krcisamte zu überreichen. — Ausgediente tüchtige Kapitulanten, und auch für längere Zeit beurlaubte Soldaten sind insbesonders dazu berufen, in wiefern sie sich über den Besitz einer angemessenen Körpcrstärke, über gute Moralität und Verläßlichkeit im Dienste, dann über ihre sonstigen Verhältnisse, als: Stand, Alter, Religion, Sprachkenntnisse, bisherige Beschäftigung, Lesen und Schreiben u. dgl. genügend auszuweisen vermögen. — K. K. Kreisamt Laibach am 27. April 1844. vermischte Verlautbarungen 3 624. (!) Nl. 6o,i Zirt.iiz, gegen Barlhclmä Gerbet) von Lipsein. in die cxccutive Feilbielung dn Ni derd.r," in die R. E-chuscha von Niederdorf gedörigen, der Herr« schasl S«"osetsch 5ud Nrb. Nr. 3» ^ dirnssbaren, ge,ichlllch auf 695 ft. «5 kr. bcwerthctrn -^ Hübe sammt?ln» und Zugebor gewilligt!, u< d ^u deren Vornahme die einzigeTagsohung aufden 3o. Mai d. I. Früh von 9 oiö »2 Uhr in loco zu Nieder, to.f ,n,t dem Anhange angcordnet worden, daß die Nealität bei dieser Tagi^tzung auch unter dem Ochatzungslverlhe hil,tangegegen we^de. D »s Echa^ungsprotocoN, der G undbuchs-cNrcnt und die Licitlilior,öbedi»gniffe können täglich hleramts eingesrhen werden. K. K. Nezittögericht Senosetsch am 20. März ,644. 2- 642. ^ ^ Nr? ««7/^ 6 d i c t. Von dcm vercinicn Bezirksgerichte zu Mun< lendorf wird bekannt gemacht: Es seyen zur Vornahme der, , Lachovüjch 5,,^ Consc. Nr. , llegendrn, auf ,6^0 ft. gerichüick geschätzten Gcinzhube, über Anlangen des Icserh Bcschcg aus ^aibach, alS Legionärs des ^osph Bnrger, dl'o Tagsatzungcn c>uf den »7. Juni, dcn »8. Juli und den »9, August »K44, jedesmal Vvlmittags von ,0 bis 12 Udr «m One der Rtlililat zu Lachovilsch mil dcm Äih.^n^e r^.ssumirt 'vordcn, dciß diese Garzbude "ur oc, cer dritten Fcilbictun.^tagsaz» zung unter der Schätzung veränhert werde»' kann. Die Llcilalionöbediligüissc, der Grundbuchs' crtract uno das ^-chatzungoprolocoll liegen in des hiesigen Kanzle» zur vorläufigen Ginsicht oerelt, Münkendolf oen ,4. März ,844. 2. 645. (.) Nr^3ol G d i c t. Vom gefclliglcn Bezirksgerichte wird hiemit lulid gemacht, daß über Oinschrciten ecr Gn'nd» cdrigkcit Gut Weiodos, g.^en ihren llntcrlharl Johann Polotsk cr von Hu^u, in Folge Verorh. l^ung des k. k.'KreisamlsS zu Nel'Nadtl rom 19. Ocwdec ,840, Nr. i3..6,, die Ochebuug desser, '^ ctw. ui.d vasslvstalides, i'N>. clngclelteter Abstif. tun<), mit Bescheid vomlheutigc'^dcwllliget, ^nd jur ri^fäNlgcn l!iqn«f«,,de militärpflichtige Individue», als: ^.s ___ der Militärpflichtigen._____^______ -^— Z. Oll. l5 Jahr Pfarr. ____________________________________^ » _____»»»».^ »Martin Maulin Wümoll 3 182, Pölland 2 Jakob Maurin „ 12! 182? „ ^ 2 Ioh.nn Mauri« Veriatsch 2 182, „ <» Michel Fu«ina Oderberz t!,82^» „ 5 Markus ScheiNllsch ,/ 6 182, s, L Martin Mülz „ 2i>l824 „ ? Johann Maurin Hirschdocf t I82i< „ b Markuo Pöschel „ lg «82, „ 9 Georg Michcll^lsch Vornschloß 5^82, „ z0 Gc»lg Warz ,, ,5!'»2, ,1 zi Georg ^>^«ll » 24 I82l, ^ ,2 Michael Maierle ,» 78 '«2, ^ ^. ^Hl Oeorg Sl),nlsch „ l2 »82, „ 25'il,ilon G.'kptlitsch Sello >2 ,82< ,, " 26 Sleph.ii, Paili^n P^dloc; 6 »82, ^ „ 2? Iohi,,» Adam Ta»zberg 26 ,82, „ 28 Michael MllschltsH Drag6wcms0ors l, zZ^, „ ^ »9 Mäklig Sillchl 6er,l>ecdors 5 192, „ 20 Iasob Dusche, ., 20 1824 ,, " 11 Mat'cia« Kusma Sorrcnz l ,82, „ ^. 12 Michael Vldofch Obelch 25 l82, ., II M.ndiaS Pl.,uI L,.chn,n l6'»82, " ^ 2^ Giorq M.>i.il« Vcrnschioß :)2!,8!i3 Polianb 25 Malkll) Wischal? ., 82 i «223 ,» I6 Johann Gcrftlilsch Mltltlratzenz? 1,4 «U23 „ 27 Georg Fink H^.zrcrg „2 ,822 Tschernembl 28 Paul Mauril, Wumoll ,2 '»^2 Pölland 29 Georg Muschilsch Draga,ve»»sdolf ,Z!lL22 Tschernemhl t»o Georg St.phanilsch Sapu^>e 1? lU22 Weinitz «1 Georg Bukovah Tanzb,sg 2 ,821 Tscherncmbl «2 Johann Koü« 2.'leltildo!f 10 1820 Polland l<3 Iot,a»n Llteritsch GoÜ'g l ,0 l820 Tscherncmbl a, Michael Madromlsch Hlischvorf l5,13,9 Polland hi«m>t aufgefordert, sich binnen a Monat.n, vom T.'ge d«r ersten Einschaltung gogeuwssttigtt «»l^sunz, s° s'wiß hitlamls zu stellt»,, als sie «oust nach dcn b«stehmdtn Gcsttzen als Uklrl,t>lllng,pfnchllmge. »e-Yanzelt wtvden würden. Nezlrtzobrigkeil Volland am 2<^. April 184«.