Geschichte des Eisens. Geschichte des Eisens Mit besonderer Berücksichtigung der ökonomischen, sozialen und handelspolitischen Verhältnisse sowie des Eisenhandels nach sämtlichen europäischen Ländern, der Levante und Nordafrika. Im Aufträge und mit Unterstützung des hohen k. k. Ackerbauministeriums nach archivalischen Quellen Mit zahlreichen Illustrationen, Faksimiles von Urkunden und Karten. •• in Inner-Osterreich von der Urzeit bis zum Anfänge des XIX. Jahrhunderts. bearbeitet von Alfons Müllner Erste Abteilung Krain, Görz und Istrien. Wien und Leipzig VERLAG VON HALM UND GOLDMANN 1909. Geschichte des Eisens in Krain, Qörz und Istrien von der Urzeit bis zum Anfänge des XIX. J a h r h u n d erts. Von Alfons Müllner. Mit 177 Illustrationen, einem Faksimile und einer Karte im Text. Wien und Leipzig VERLAG VON HALM UND GOLDMANN 1909. BílPmer Reichtum an vortrefflichen Eisenerzen, welchen Innerösterreich fiuNänB besitzt, hat schon vor mehr als 2500 Jahren deren Ausbeutung; veranlaßt; von verschiedenen Völkern wurden auf dieselben gebaut und Hüttenbetriebe eingerichtet. Ein näheres Studium wies nach, daß die ältesten Schmelzwerke im Süden der innerösterreichischen Ländergruppe: in Krain errichtet und ihre Produkte zunächst nach Italien ausgeführt wurden. Später, etwa um die Zeit der Okkupation Norikums durch die Römer, kamen die Kärntner Erzlager zur Bearbeitung, die steirischen aber gar erst nach Abschluß der sogenannten Völkerwanderung und der Landnahme durch die Franken. Damit ist nicht gemeint, daß in der ganzen Ländergruppe nicht auch schon früher kleine Schmelzbetriebe für den Hausgebrauch geübt worden wären, wie dies Tataren und Neger auch verstehen. Im Geo-enteil, durch diese dürfte die Aufmerksamkeit der Kulturvölker des Altertums auf unsere Erzschätze gelenkt worden sein, welchen die späteren nacharbeiteten. Den Entwicklungsgang dieser Eisenindustrie Innerösterreichs zu schildern beabsichtigt der Verfasser und begann daher mit Krain, Görz und Istrien, wo speziell im erstgenannten Lande reiche Grabfelder mit Funden italischer und orientalischer Herkunft, die Eisenschmelzstätten, zu welchen sie gehören, als einer sehr frühen Zeit — VI.—VIII. Jahrhundert vor Christo — angehörig, charakterisieren. Kärnten und Steiermark sollen folgen. Das Eisenwesen des Mittelalters und der Neuzeit lernen wir aus Urkunden kennen, welche in den Archiven niedergelegt sind. Verfasser hat einerseits alle Lokalitäten, wo Eisenwerke bestanden, besucht und untersucht, anderseits die Archive benützt, und legt hiermit über Auftrag des hohen k. k. Ackerbauministeriums, welche hohe Behörde auch seine Arbeit subventionierte, die Resultate seiner Untersuchungen vor. Es sei hier Herrn Sektionschef Dr. Karl von Webern und Herrn Ministerialräte Emil Homan der ergebenste Dank ausgesprochen. Dank für Subventionierung der Landesbereisung sei ferner gesagt der löbl. Krainischen Berggenossenschaft und ihrem Obmanne Herrn Dr. Anton Ritter v. Schöppel-Sonnwalden in Laibach. Quellen des Werkes wurden folgende Archive und Aktensammlungen, auf deren ausschließliche Benützung beim Mangel jeder Vorarbeit der Verfasser angewiesen war: 1. Das k. u. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv. 2. Das Archiv des k. k. Ministeriums des Innern. 3. Das Hof-Kammerarchiv des k. u. k. Reichs-Finanz-Ministeriums. 4. Das Archiv der k. k. Statthalterei in Graz. 5. Das Archiv der ehemaligen kais. Landeshauptmannschaft für Krain in Laibach. 6. Das Archiv des ehemaligen kais. Vizedomamtes für Krain in Laibach. 7. Das Archiv der k. k. Landtafel für Krain in Laibach. 8. Das Archiv des k. k. Revierbergamtes in Laibach. 9. Die Akten der löbl. Krainischen Industriegesellschaft in Sava. 10. Die Akten des Baron Zoisschen Nachlasses in Jauerburg, deponiert von der Krainischen Industriegesellschaft im Landesmuseum zu Laibach. 11. Die Akten des Obern Hammers in Krop bei Herrn Karl Pibroutz in Krop. 12. Die Akten des Herrn Johann Globotschnigg in Eisnern. Den verehrten P. T. Vorständen und Beamten dieser Archive und Aktensammlungen fühlt sich der Verfasser für das liebenswürdige Entgegenkommen den verbindlichsten Dank hiermit auszusprechen verpflichtet. Wien, im November 1908. Müllner. Inhaltsübersicht. Urgeschichte des Eisens und seine Verbreitung durch die ältesten Kulturvölker Ägypter S. 2. — Chaldäer S. 4. — Pelasger und Phöniker S. 5. Das Eisen in Asien............................................................ Das Eisen in Hellas und auf den Inseln . . ............................... Italien....................................................................... Die Etrusker ................................................. Das Eiseinveseu in Krain...................................................... Eisenfnnde im Laibacher Moore................................................. Die antiken Eisenwerke in Krain............................................... Das Eisenwerk von St. Michael bei Hrenowitz S. 41. — Karte der Bergbaue der Alten in Unterkrain S. 53. — Fundstätten in Innerkrain S. 54. — Die Schmelzstätten längs dem Laibachflusse und der Save S. 54. — Ig S. 55. — Gamling und Mansburg S. 56. — Die Schmelzstätte bei Svine S. 58. — Aiduüna bei Lusttal S. 58. — Watsch S. 58. — Töplitz bei Sagor S. 64. — Retje S. 64. — Die Schmelzen bei Billichberg S. 64. — Der Vini verh bei Weißkirchen S. 66. — Die Schmelzöfen bei Rudolfswert S. 67. — Bresje S. 69. — Die Eisenschmelzen bei Waltendorf und Straža S. 69. — Der Zwinger bei Töplitz S. 71. — Der Zwinger von Adamsberg bei Hof S. 71. — Katzendorf bei Hof S. 72. — Freihau bei Seisenberg S. 72. — Die Eisenschmelze Trogern bei Döbernik S. 73. — Das Gradiše von St. Martin bei Walitschendorf S. 74. — Der Zwinger bei Virje S. 74. — Primskau S. 76. — St. Magdalena bei Marein S. 76. — Der Kuder bei Pođsemel S. 78. — Die Schmelze bei Döblitsch S. 81. — Die Wochein S. 83. — Eisnern S. 87. Rückblicke Eisentechnik der Alten S. 88. — Kunstwerke aus Eisen S. 94. — Eisenguß S. 95. — Fremde Kulturen in Krain S. 98. — Norikum S. 105. — Mythen und Sagen S. 107. Das Eisenwesen vom V. bis zum XIII. Jahrhundert............................... Slowakische Öfen S. 114. — BosnischeÖfenS. 116. — StucköfenS 119. Die Berghoheit................................................................ Kriegsdienst der Bergleute S. 120. — Bergordnungen S. 122. — Die Herrschaft Lack S. 123. — Die Herrschaft Veldes S. 124. — Die Herrschaft Weißenfels S. 124. — Die Herrschaft Radmannsdorf S. 125. Die deutsche Kolonisation...................................................... Bergordnung und Berggericht ................................................... Die Aktion der Gewerke S. 129. — Die Oberbergrichter : 1. Felix Tolho p f S. 134. — Die karolingische Bergordnung S. 137. — 2. Gregor Komar S. 145. — 3. Hans Holzer S. 146. — Gewerke von 1583 S. 150, 153. — 4. Paul Junauer S. 155. — 5. Michael Harrer von Adelsbüchel S. 157. — 6. Valentin Aß ler S. 158. — 7. Ulrich Pitton S. 160. — 8. Wiz zu Gleinitz S. 161. — 9. Bernhard v. Rosetti S. 162. — 10. Georg Rostinger S. 169. — 11. Dr. Franz Jakob v. Erberg S. 174. — 12. Dr. Johann Andr. Mugerle S. 174. — 13. Joh. Babt. Terlingo S. 176. — 14 Franz Sigmund v. Kappus S. 182.— 15. Joh. Babt. v. Nemitzhofen S. 185 — 16. Joh. Wolfgang v. Aichelburg S. 189. — 17. Josef v. Redange S. 191. — 18. Joh. Nep. v. Gußmann, 19. Alois v. Vermatti, 20. Markus Tscherin S. 193. — Die Wandlungen in der Berghoheit vom XIV. bis zum XVIII. Jahrhundert S. 195 Seite 1 13 14 15 18 30 33 38 88 111 102 126 127 Die Eisenwerke in Krain.......................................................... Die windischen Öfen S. 199. — Brescianschmiederei und Wolfs Öfen S. 200. — Die Eisenwerke in den Urkunden S. 203. — 1. Eisnern S. 204. — Die Regalien S. 210. — Die Hammertage S. 227. — 2. Krop S. 248. — Die Bergordnung für Krop, Steinbüchel und Kolnitz von 1550 8. 249. — 3. Steinbüchel S. 299. — 4. Der Hammer in Kolnitz S. 303. Das Bergvolk in Eisnern, Krop, Steinbüchel und Kolnitz S. 305. — Die Nagelschmiedordnung S. 316. — Die Nomenklatur bei den Hammerwerken S. 320. — Die Eisenwerke in der Wochein: 5. Althammer, 6. Feistritz mit Posableno S. 326. — Die »Stiegen« mit der Inschrift von 1554 S. 330.— Bauernöfen S. 337. — Die Schmelzöfen in der Wochein S. 338 und S. 340. — Das Gußwerk S. 340. — Das Bergvolk in der Wochein S. 354. — Die Eisen- und Stahlwerke im oberen Savetal S. 372. — 7. Die Plahäuser in der Alben und an der Sava S. 373. — Die Bergordnung für die Alben von 1381 S. 374. — Die Brescianöfen S. 393. — Die windischen und Teutschhammeröfen S. 396.— Die erste Eisenschmelzung mit Steinkohl in Sava 1796 S 430. — 8. Pleyofen und Mojstrana S. 435. — 9. Der Hammer am Jauemik S. 448. — Das Kohl und der Kampf um die Waldhoheit S. 450. — Gußeisen S. 461. — JOas Bergvolk in Sava und Jauerburg S. 464. — 10. Der Hammer in der Rotwein S. 469. — T e u t sch ha m me r und krainischer Ofen identisch 5. 469, 470 und 471. — 11. Der Hammer an der »hochen Pruggen« bei Moste S. 473. — Die Felsgrotte Gojzdašenca S. 473. — Die Hammerverzeichnisse des XVI. Jahrhunderts S. 475. — Die Hämmer des XVII. und XVIII. Jahrhunderts S. 478. — 12. Der Stahlhammer in Weißenfels S. 478. — 13. Neumarktl S. 480. — Der Floßofen des Grafen Radetzky S. 485. — Die Eisenindustrie in Neumarktl S. 488. — 14. Der Hammer „pod Retno“ an der Feistritz S. 501. — 15. Der Hammer in der Kanker S. 501. — 16. Der Hammer Katzenberg an der Feistritz bei Stein S. 502. — 17. Das Eisenwerk Seebach S. 521. — 18. Das Eisenwerk Passjek S. 522. — 19. Das Eisenwerk Littai und der Eisenhammer in Saverstnik bei St. Martin S. 529. 20. Das Eisenwerk Sibenek bei Ratschach S. 530. — 21. Der Hammer an der Gurk S. 533. — 22. Die Gewerkschaft Hof bei Seisenberg S. 549. — 23. Golliak bei Landstraß S. 562. — 24. Das Eisenwerk in Tschuber S. 564, Wassertrommelgebläse daselbst S. 567. — Roheisen, flösse di grollo genannt S. 580. — Der Floßofen : forno grandeBressiano Plaus S. 581, — Das Bergvolk in Tschuber S. 601. — 25. Das geplante Eisenwerk der Augustiner zu Fiume und ihre Erzlieferung nach Tschuber S. 602. — 26. Der Hammer in Idria S. 609. Gußeisen 1570 dortselbst S. 614. —- 27. Der Hammer in der Kanombl S. 626. — 28. Der Hammer in der Sala S. 629. — 29. Der Hammer „bei Vötsch“ S. 631. — Die Herrschaftsgrenzen von Tolmein S. 634. — Der Hammer in der Chod- wulsh oder Hodowush S. 635. — 31. Der Hammer in der Brekovitz S. 638. — Der Eisenfund von Brekovitz S. 97 und 641. Der mikrographische Befund darüber S. 642.— 32. Der Hammer in der Werwranitza S. 644. — 33. Der Hammer ob Contaffl S. 644. — 34. Der Hammer im Pfaffenbach S. 145. — Windische oder krainische Öfen auf brescianische Art umgeändert S. 647. — 35. Der geplante Hammer in Kerschbach bei Eisnern S. 619. — 36. Der Hammer in der Neuwelt oder am Voher S. 6o0. Fund von grauem Roheisen dabei S. 651. — Die Hämmer in der Herrschaft Flitsch und deren Konfinsbeschreibung S. 652. — 37. Der Hammer ober der Klausen. Kriegsdienst der Hammerarbeiter (cf. S. 120, Note 4) S. 654. — 38 Das Eisenwerk in der Trenta S. 654. — 39. Das Eisenwerk „v Plaužu“ (am Plaofen) in Senober S. 671. — Roheisenfunde am „Plauz“ S. 672. — 40. Die Hämmer am Hubel S. 674. — Vodiz S. 676. — Gewerke und Hüttenbetrieb am Hubel S. 681. — Die Bergrichter am Hubel S. 684. — 41. Der Plaofen und Hammer im Tal Vodiz S. 687. — Rückblick auf den Hütten- und Hammerbetrieb in Krain S. 688. — Prodolo, flösse di grollo-grodel S. 688. — 42. Das Eisenwerk am Monte maggiore in Istrien S. 689. Die Verproviantierung der Gewerke........................................... Seite 196 700 Seite Per Eisenhandel, sein und der Gewerke Terfall .......................................... 703 Österreichische Bergleute in England S. 704. — Die Straße über den Loibel S. 704. — Der Weg durch die Vötsch S. 705. — Das Saumerwesen S. 707. — Handel nach Italien S. 709. — Monument Kaiser Karl VI. in TriestS. 710. — Die Eisenhandelsgesellschaft des Junauer S. 724. — Ursachen des Verfalles der Gewerke S. 727. — Das XVII. Jahrhundert S. 728. — Das XVIII. Jahrhundert, die welsche, schwedische und russische Konkurrenz S. 732. — Konkurrenzeisenwerke in Italien S. 733. — Das Handelsprojekt des Grafen Siegmund von Thurn S. 736. — Die nordische Konkurrenz S. 740 und 750. — Fremde Montanisten in Krain S. 742. — Eisenpreise von 1782 S. 743. — Eisenarbeiter für Italien S. 744 und 748. — Charakteristik der Krainer Gewerke S. 747. Pie Eisenhändler und der Eiseuadel...................................................... 752 Eisenhändler: Codelli, Edenburg, Jugovitz, Oblak, Schellenburg, Warnuß, Zois S. 753 ff. — Franzosenwirtschaft S. 760. — Malteser Zaubersteine S. 763. Alphabetisches Verzeichnis der Eisenwerke: Alben S. 373. — Althammer S. 326. — Berbovnca S. 644. — Brekovitz S. 638. — Eisnern S. 204. — Feistritz bei Stein cf. Katzenbeig. — Feistritz in der Wochein S 326. — Fiume S. 602. — Goliak S. 562. — An der Gurk S. 533. — Hobovše S. 635. — Hof S. 549. — Hotavle S. 644. — Am Hubel S. 674. — Idria S. 609. — Jauerburg S. 448. — Kanker S. 501.— Kanombl S. 626. — Katzenberg S. 502. — Kerschbach S. 649. — In der Klausen S. 654. — Kolnitz S 303. — Mesche-natz S. 340, 343. — Monte Caldare oder maggiore S. 689. — Moste S. 473. — Neumarktl S. 480. — Neuwelt S. 650. — Pasjek S. 522. — Pfaffenbach S. 645. — Plauž in Senober S. 671. - Pleyofen S. 435. — Posableno S. 338. — Pro Retno S. 501. — Rotwein S. 469. — Sala S. 629. — Sava S. 373. — Saverstnik S. 529. — Seebach S. 521. — Senober cf. Plauž. — Sibenegg S. 530. — Steinbüchel S. 299. — Tolmein cf. Vötsch. — Trenta S. 654. — Tschuber S. 564. — Voditz S. 687. — Vötsch S. 631. — Weißenfels S. 478. Die Urgeschichte des Eisens und seine Verbreitung durch die ältesten Kulturvölker. Der Bergbau in den Ländern der österreichisch-ungarischen Monarchie reicht schon, soweit uns historische Nachrichten über ihn vorliegen, in entfernte Jahrhunderte zurück. Die Goldbergbaue Kärntens und Siebenbürgens sowie die Eisenlagerstätten Innerösterreichs wurden schon von den römischen Bergwerkspächtern ausgebeutet, dafür haben wir die Belege nicht nur in alten Schriftstellern, sondern auch teils in schriftlichen Dokumenten, welche in den Gruben der Alten selbst gefunden wurden, teils in römischen Inschriftsteinen, welche sicli auf Bergwerke und bergbautreibende Personen beziehen, und die Notitia dignitatum, ein Staatshandbuch aus der Zeit Theodosius melden, daß die Bergbaue Ulyricums unter der Verwaltung eines eigenen comes metal lor um standen. Aber für noch viel weiter zurückliegende Zeitperioden, in welchen uns die Chronologie verläßt und sichere Anhaltspunkte für genaue Zeitbestimmungen mangeln, läßt sich in unseren Alpenländern uralter prähistorischer Bergbau und weitreichender Handelsverkehr nachweisen. Wie anders als durch Handelsverkehr ist es zu erklären, daß in unseren sogenannten prähistorischen Gräbern neben Bronzefibulen italischer Provenienz und etruskischen Waffen, ägyptische und phönikische Glasperlen, Kaurischnecken aus dem Indischen Ozean und Schmucksachen von baltischem und Xord-seebernstein sich vorfinden, wobei die damit ausgerüstete und geschmückte Leiche entweder durch eine Eisenschlacke in jeder Hand oder durch Bedeckung mit Eisenschlacken als Eisen sch mied charakterisiert erscheint. Wir kommen im Verlaufe unserer Schilderung auf die diesbezüglichen Details noch zurück. Die Funde und Ausgrabungen beweisen, daß nicht nur unsere Alpenländer, sondern auch ganz Europa samt seinen Inseln und Halbinseln ursprünglich eine Bevölkerung bewohnte, welcher die Metalle unbekannt waren. Die griechischen und römischen Schriftsteller, sowohl Historiker als Dichter, wissen uns zu erzählen, daß ganz Italien und Griechenland ursprünglich von mit Stein- und Holzwaffen kämpfenden Menschen — Wilden würden wir sagen — bewohnt war, denen die ersten Metallwaffen durch Einwanderer aus Asien bekannt wurden. M. P. Cato (235 bis 150 v. Chr.) schildert zum Beispiel die Ureinwohner Italiens bei Aneas’ Ankunft und sagt, daß, als dieser mit seinen Trojem nach Italien kam, »habe der König der Aboriginer Latinus bemerkt, daß die Trojaner kriegerisch bewaffnet und geordnet wären, während seine Leute nur mit Steinen und Pfählen ausgerüstet, und die linke Hand nur mit Kleidern und Fellen, welche ihnen zur Bedeckung dienten, umwickelt, ausgezogen waren« Müll ne r, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 1 und nach Dionys v. Halikarnaß wohnten die Aboriginer Italiens vorher zerstreut und herdenweise ohne Mauern auf Bergen. Alle Kultur erhielt Italien nach den Schriftquellen durch zu Schiffe ankommende Asiaten. Daß nun diese auf der Stufe der sogenannten Pfahlbaukultur stehenden Italer keinen Bergbau betrieben, liegt auf der Hand. Ebenso klar- aber scheint es uns, daß die mit Kupfer- und Eisenwaffen bewehrten Einwanderer aus Gegenden kamen, in welchen Bergbau betrieben wurde, und daß sie solche Waffen in den neuentdeckten Ländern auch eingeführt haben werden. Nachweislich ist auch der Bergbau in den Alpenländern zunächst auf italischen Einfluß zurückzuführen, welcher Einfluß noch im ganzen Mittel-alter fortwirkte. Beweise dafür sind die mittelalterlichen Namen mancher Bergwerke. So heißt der Bergort Eisnern in Krain, welcher mit Bewilligung der Bischöfe von Freising durch Italiener gegründet wurde, bei den deutschen Kolonisten in der benachbarten Zarz »Ka Wal eben« = bei den Walchen, und in den Urkunden des XVI. und XVII. Jahrhunderts hießen die welschen Bergbauherren stets Walchen. In Tirol heißt, wie Max von Isser Gaudenthurm in seiner Geschichte von Schwaz]) mitteilt, der Falkenstein, »das wichtigste und umfänglichste Bauobjekt« und »altberühmte Lokalität«, in allen alten Urkunden und Schriften »Valchenstavn«. Also der Welsche Stein. Der Name kann aber auch sehr gut auf die 'Römerzeit zurückgeführt werden; nach den Römern heißen die Orte Straß walchen, Wallern, Wale hing, Seewalch en u. a. m. Es möge uns nun gestattet sein, in gedrängter Kürze auf die ältesten bekannten Bergbaubetriebe hinzuweisen. Hierbei kommen vorab Ägypter, Chaldäer und Phöniker in Betracht. A. Ägypter. Diese bearbeiteten die Kupfergruben von Wadi-Maghara am Sinai bereits unter den Pharaonen Tat-Ka-ra und Snofru um 3360 (nach Brugsch gar 3466) v. Chr., also noch vor den Pyramidenerbauern, denn Chufu, der Erbauer der ersten Pyramide, ist ein Sohn des Snofru. Auch die Nachfolger beuteten diese Gruben aus, wie Inschriften Usurtusens 1., Amenemhats III. und anderer Pharaonen beweisen. Ungeheure Schlackenhalden liegen dort aufgehäuft. Im Tale von Hammamat zwischen Nil und Rotem Meere wurden Goldgruben aus der Zeit Ramses II. untersucht. Man fand 2000 Wohnungen aus Stein, Granithämmer und andere Werkzeuge, und Tausende Tonnen von Schlacken liegen da. Der goldhaltige Quarz ergab 250 Franks pro Tonne. Nahe den Kupfergruben von Maghara fand Hartland bei Surabit-el-Khadur die Reste ausgedehnter Eisengewinnung, deren Schlacken 52°/0 Eisen enthielten, also auf einen sehr primitiven Prozeß schließen lassen. Bei den mächtigen Schlackenhalden fand man die Reste eines Tempels und eine Militärniederlassung. Nach H. Bauermans Berichten treten im ganzen Wadi Nasb Bänke von Brauneisenstein, Pyrolusit und Psilomelan auf. Zu Nasb sind darin kleine Schächte. Außer den in das IV. Jahrtausend vor Christus hinaufreichenden Bergbauen in der Sinaihalbinsel waren die südlich von Ägypten gelegenen Landstriche Zentralafrikas reich an Eisenerzen und betrieben die dortigen Negerstämme schon seit urdenklichen Zeiten eine primitive Eisenindustrie. 0 Berg- u. Hüttenmännisches Jahrbuch, LII. Bd., 4. Heft, p. 409. Schon Strabo') weiß von den äthiopischen Megabarern (Barinegern) zu berichten, daß sie ihre Keulen mit eisernen Ringen beschlagen und Eisenlanzen führen nebst rindsledernen Schilden, die übrigen Äthiopier aber bedienen sich nur der Lanzen und Bogen. Bei den von arabischem Einflüsse freien Negerstämmen steckt die Speer- oder Pfeilspitze im Schaft; die Tülle ist später. Das vielleicht älteste Eisenstück ist jenes, welches der Architekt Perring 1835 in der großen Pyramide des Chufu auffand. Es lag in einer durch Sprengen zugänglich gemachten Fuge, welche bis dahin luftdicht verschlossen war. Das Stück ist«" lang, 2“ breit und hat ganz gerade Kanten-). Im Jahre 1837 fand J. R. Hill in einer Steinfuge derselben Pyramide ein Stück Eisen, welches Oberst Howard Yyse nach England brachte. Es erwies sich als weiches Eisen mit Spuren von Nickel und etwas Kohlenstoff, war daher kein Meteoreisen3). Belzoni fand unter einer Sphinx zu Karnak eine Eisensichel. In den späteren Jahrhunderten, etwa dem NYU. u. XYI. v. Chr., wird das Eisen sehr häufig genannt, vorab als Beute und Tribut Asiens, aber auch der afrikanischen Nachbarn Ägyptens. So heißt es in einer Inschrift am Amontempel von Api ca. 1300 v. Chr., daß der König der Libyer vor Mineptah floh wie ein Weib und seine Krieger nahmen, was er gelassen, sein Silber, sein Gold, seine Geräte von Eisen etc.4) Auf den Monumenten wird das Eisen mit m e n bezeichnet und blau gemalt. Nach ägyptischer Anschauung ist das Urfeuer Plitah Yater der Sonne und Urgrund der Schöpfung. Plitah leuchtete, als noch keine Sonne war, sagt Maneto — und als Yater der Sonne bezeichnet ihn Cicero nat. deor. Plitah selbst ging aus dem Weltei hervor, weichesaus dem Munde Knephs, des Urgeistes, • hervorkam. Die ägyptischen Künstler stellten daher Phtah hieroglyphisch als ungeborenes Kind mit großem Kopf, schwachen, untragfähigen Beinen dar. Es war das Scheusal, über welches Kambyses lachte und seinen Spott damit trieb. — »Es ist das Bild eines Pygmäen«, sagt Herodot III, 37. Phtah steht der Erzeugung der Dinge vor, hat daher den Skarabäus am Kopfe. Er ist schon bei den Ägyptern Götterschmied und hat alles kunstreich fertig gemacht, was Amun ans Licht gebracht, sagt Jamblichus. In Pliilae ist an einer Tempelwand die Schöpfung des Menschen dargestellt; Phtah und Kneph formen ihn aus Lehm auf der Töpferscheibe und der Nilgott gießt Wasser zu. Herodot identifiziert Phtah ganz richtig mit H ephästos der Griechen, welchen sie wie unzählige andere Kultur- und Religionsbegriffe von den Ägyptern direkt oder indirekt durch die Phöniker überkamen. Yon Kambyses erzählt uns Herodot5), daß er alte Gräber in Ägypten öffnete und die Leichen beschaute. »Auch in des Hephästos Heiligtum kam er und trieb seinen Spott mit dem Bilde. Nämlich das Bild des Hephästos ist sehr ähnlich dem phönikischen Pataiken, so die Phöniker auf dem Schnabel der Dreiruderer führen. Wer die noch niemals gesehen hat, dem will ich sie beschreiben: Es ist das Bild eines Pygmäen. —- Er ging auch in das Heiligtum der Kabiren, da keiner hineingehen darf, ohne der Priester. Diese Bilder verbrannte er auch, nachdem er seinen Spott daran gehabt; ‘) XVI. 4. 17, p. 776. !) Lepsius in Zeitschrift f. Ethnologie, V. Bd., p. 63. s) Beck, Geschichte d. Eisens, I. Bd., p. 86. J) Brugsch, Gesch. Ägypt., p. 573. 5) III, 37. sie sind wie die Bilder des Hephästos, dessen Kinder sollen sie auch sein.« — Wir werden sie noch später als Schmiedegötter auch auf den Inseln und in Griechenland kennen lernen. Aus Phtahs Hieroglyphe stammt auch des griechischen Hephästos Hinken und Lahmheit. Lahm ist auch der germanische Hephästos Wieland-Völundr und der russische Held und Waffenschmied Ilia Muromez, der 350 Jahre lebte und offenbar eine vermenschlichte Hephästos-Phtahform ist, wie Wieland der Schmied bei den Deutschen. B. C h a 1 d ä e r. Die Frage, welches der beiden Urkulturländer: Ägypten am Nil oder Mesopotamien zwischen Euphrat und Tigris, das ältere ist und ob Mesopotamien von Ägypten oder letzteres vom erstgenannten die Anfänge der Kultur erhielt, ist heute noch nicht entschieden. Ägyptologen stehen für das Nilland, Sumerologen für Mesopotamien ein. Da nun Europa zunächst von Asien seine ersten Kultureinflüsse erhielt, so interessiert, uns Asien ganz besonders. Die vorsemitischen Sunt er i er Mesopotamiens kannten bereits die wichtigsten Metalle, nämlich Gold, Silber, Kupfer, Zinn, Blei und Eisen3). Das Gold heißt sumerisch: gush-kin = biegsames Metall — babylonisch-assyrisch: churäsu — griechisch: XpOrro?. Silber sumerisch: ku-babbar = weißes, glänzendes Metall; azagga = das Glänzende —■ babylonisch-assyrisch: sarpu. Kupfer sumerisch: urud — babylonisch-assyrisch: eru. Zinn sumerisch: anna, ursprünglich annag und amma — babylonisch-assyrisch : anäku. Bronze sumerisch: zabar — babylonisch-assyrisch: siparru oder kü mash-shu = gegossenes Metall. Eisen sumerisch: barsa, ursprünglich barsal — babylonisch-assyrisch: parzillu und abäru. Nach Hommel waren die Sumerier die erste und älteste vorsemitische Bevölkerung Babylons, ihre Sprache den Turksprachen verwandt. Sie sind die Erfinder der Keilschrift, welche die Semiten mit der sumerischen Kultur annahmen und daher auch im Babylonischen zahlreiche sumerische Lehnwörter Vorkommen. Von den Sumeriern sollen Siegelzylinder aus der Zeit von 4500 v. Chr. stammen und Gudia von Sirgula um 3000 v. Chr. gründete Ninive. Die spätere babylonische und assyrische Kultur wurzelt somit in der sumerisch-akkadischen, welche im Laufe der Zeit mit der ägyptischen in Berührung zu treten Gelegenheit fand, als erst Handelsbeziehungen und später Eroberungszüge Ägypter tief hinein nach Asien und später Asiaten ins Nilland brachten. Um 1600 v. Chr. kämpft der ägyptische Pharao Thutmes III. in Asien und bringt reiche Beute heim, wie seine Inschriften verkünden. Da heißt es zum Beispiel: Im 35. Jahre war der König im Lande Zahi auf seinem zehnten Feldzuge. Erbeutet wurde von den Bewohnern des Stromlandes Nah arain (Mesopotamien) — Pfund schwer, zwei Rüstungen aus Eisen •— — — eiserne Rüstungen, fünf eiserne Sturmhauben2). Ferner wurden in diesem Feldzuge erbeutet sechs Säulen für ein Zelt, von Eisen gemacht, mit Edelsteinen daran8), und Hauptmann Amenemhib erbeutet auf dem Feldzuge in Asien nebst 13 Männern und 0 F. Hommel, Sem. Völker, 1833, p. 409. 2) Brugsch, Gesch. Ägypt., p. 318. a) L. c., p. 315. 70 Eseln 13 eiserne mit Gold ausgelegte Speere'). Der assyrische König Tiglatpilesar I. (1115 — 1050 v. Chr.) spricht in seinen Annalen von seinen Jagden, bei welchen er vier Wildochsenstiere tötet, und zwar mit seinem mächtigen Bogen, einer eisernen Keule und seinen scharfen Speeren2). Assurbanipal (884—800 v. Chr.) läßt am Berge Lara mit eisernen Äxten den Weg bahnen3). Salmanassar II. (859—825) nimmt von Chattin als Tribut 1000 Talente Gold, 300 Talente Silber und 300 Talente Eisen und von Karchemisch 100 Talente Eisen. Rain män-nirari III. (811—783) erklärt in einer Inschrift, daß er die Länder Chattu (Nordsyrien), Acharru (Phönikien), Tvrus, Sidon, dann das Land Chumri (Israel), Edom, Palastu (die Philister) erobert habe. Mari’i schloß sich in seiner Residenz Damaskus ein und als er sich unterwarf, nahm er ihm ab: 2300 Talente Silber, 20 Talente Gold, 3000 Talente Kupfer und 5000 Talente Eisen nebst bunten Gewändern, Mänteln, Ruhebetten von Elfenbein und anderes Gut ohne Zahl. In Korsabad fand 1851 Place4) im Palaste Sargons II. (722—705) ein ganzes Eisenmagazin, welches ca. 100.000 kg Eisenwaren enthielt. Der Raum war 5 m lang, 2-0 m breit und P4 m hoch mit Eisen gefüllt. Größtenteils waren es Rohluppen, beiderseits zugespitzt ausgeschmiedet und durchlocht, von 32—48 cm Länge, 7—14 cm Dicke und 4—20 hg im Gewichte. Das Eisen erwies sich als ein vortreffliches. Leider scheiterte das Schiff, welches den Fund beförderte, bei Sizilien. Außer den Luppen fanden sich Ketten, Nägel, Schwalbenschwänze, Zapfen, Picken, Spitzhacken, Doppelhauen, manche davon von erstaunlichem Gewicht, aber wenig von unseren Werkzeugen in der Form verschieden. Es gab da Spitzhacken und Doppelhauen von&24—32 Pfund im Gewichte5). C. P e 1 a s g e r und P h ö n i k e r. Pelasger sowie Phöniker sind eines Stammes, nämlich Semiten. In Syrien, dem Übergangslande zwischen Ägypten und Mesopotamien, saßen semitische Stämme, welche sich einerseits nach Ägypten warfen, wo sie mit den Hyksos über 400 Jahre herrschten und später von dort vertrieben, neue Wohnsitze suchten, die ihnen stammverwandten Phöniker aber an der Küste schwangen sich von einfachen Fischern zu den mächtigsten See- und Handelsherren empor, die durch mehr als ein Jahrtausend der Kultur ihre Signatur aufdrückten. Ihre hohe Bedeutung für das damals noch wilde Europa lag in der Verbreitung ägyptischer, vorderasiatischer und mesopo-tamischer Produkte des Gewerbefleißes sowie der dort geborenen und weiter entwickelten Religions- und Sittenbegriffe und der darauf basierenden bürgerlichen Verfassungen. Da diese Einflüsse auch für unsere Länder und unsere Industrieentwicklung bestimmend wurden, so müssen wir den Trägern derselben einige Aufmerksamkeit widmen. Für ganz Griechenland, die Inseln des Mittelmeeres, Italien und selbst Spanien und Nordafrika werden Pelasger als Kolonisten bezeugt. In Griechenland ist für uns von höchster Wichtigkeit ihre Festsetzung in Thessalien, wo sie einen Hauptsitz in der großen thessalischen Ebene fl L. c., p. 335. 2) Hommel, Babylon u. Assyrien, 1885, p. 532. 3) L. c„ p. 569. 4) Paris 1867 und Kaulen Assyrien und Babylon 1885. 5) Kaulen, 1. c., p. 46. hatten und vier La rissen gründeten. Dort ist um die Bucht von Pagasä ein Sitz der Minyer1), welche den Argonautenzug inszeniert haben sollen, an welchen sich auch die Sage von der Gründung Emonas am Ufer des ehemaligen krainischen Pfahlbausees knüpft. An Pelasgerfahrten ist somit zu denken, wenn wir von Argonauten und ihren Reisen stromaufwärts in die Donau und .Save hören Merkwürdig ist die Stelle bei Pausanias VIII, 1, über den Einfluß der Pelasger auf die Urmenschen. »Nach arkadischer Sage war Pelasgus der erste Mensch, der in diesem Lande lebte. Während seiner Regierung führte er die Erbauung von Hütten ein, um die Menschen gegen Kälte, Regen und Hitze zu schützen, desgleichen brachte er die Bekleidung mit Schweinshäuten auf, wie solche noch jetzt auf Euböa und Phokis die ärmeren Leute tragen. — Auch entwöhnte er die Menschen vom Genüsse grüner Blätter, Kräuter und Wurzeln und führte die Frucht der Eichen, nicht aller, so n d ern die d e s P h e g usba u m e s (vielleicht Ouercus Aegilops) als Nahrungsmittel ein. Unter seiner Regierung soll das Land auch Pelasgia geheißen haben.« O c~> Den Pelasgern wird liier somit zugeschrieben, die nackten Höhlenwilden etwa auf jene Kulturstufe zunächst gebracht zu haben, welche wir schon in den Pfahlbauten erreicht sehen. Es würde hier zu weit führen, die Pelasger in der Balkanhalbinsel weiter zu verfolgen; für uns genügt es vorläufig zu konstatieren, daß eben jene Gegend, von der aus ein Kulturzug in unsere Täler schon im 13. Jhrh. v. Chr. berichtet wird, ein Haupt sitz der Pelasger war, Pelasger somit die ersten Kultureinflüsse auf unsere Steinwilden geübt, ja die prste Stadt bei uns gegründet habenH). In Kreta kennt sie schon Homer (Odys. 19, 177), südlich vom Ida erbauten sie Gortyna (Stepli. Byz.), welchen Städtenamen wir an einer Pelasgerstadt Italiens wieder finden werden. Ihre Bauweise ist die bekannte »Kyk 1 opis cb e« : Mauern aus riesigen Felsblöcken, ohne Mörtel iiber-einandergetürmt. Der thessalischen Ebene als Hauptsitz pelasgischer Macht in Hellas haben wir schon erwähnt. Von dort drangen sie nach Epirus, wo sie nach Strabo VII, 7, 12, p. 329, das Orakel des Zeus von Skotussa aus der Ebene in das Waldtal von Do dona verlegten. Ganz Epirus ist heute noch voll kyklopisch-pelasgischer Mauerreste. — Weltbekannte pelas-gische Burgen im Peloponnes sind Argos, Mykene, Tirynth mit ihren Ky klop enmau ern ca. 1500 v. Chr. *) Orcbomenos am Kopais-See, ihre Hauptstadt in Böetien, wird als Sitz von Kunst und Reichtum gepriesen. Schon Homer ruft II., IX, 381 über ihren Reichtum aus: Böth’er sogar die Güter Orchomenos, oder was Thebä Hegt in Ägyptos, wo reich die Wohnungen sind an Besitztum; und Pindar Olymp. XIV, 1. Strophe: Des glänzenden Orchomenos gepriesene Königinnen, O Chariten, der alten Minyer waltende Schützerinnen ! 2) Orpheus Argon. (IV. Jhrh. v. Chr.) nennt die Argonauten konsequent Minyer. Cf. Vers 279, 293, 294; z. B.: Drauf vor der Mynierschar hub an der reisige Peleus, v. 376. Und Apollonius Rhodius Argon. I, 228, sagt: Minyer wurden die Helden genannt allsamt von den Nachbarn. Und noch Suidas nennt in seinem Lexikon die Minyer ausdrücklich Argonauten: Mivufíi, oí ’ApYovttUTi«. 3) Man vergleiche auch meine »Emona«, p. 154, wo ich die Argonautensage und die Gründung Emonas behandelte. Aber auch nach Italien wanderten pelasgische Scharen, und zwar aus Epirus. Zunächst scheinen sie die Ebenen des Landes besetzt zu haben, so die Gegend an der Mündung des Po. Die Erinnerung an ihre Anwesenheit und ihre hydrotechnischen Arbeiten im Sumpflande des Po ist noch in später Zeit erhalten im Namen der »philistinischen Gräben, fossiones Phil is tin a e« bei Plin. Ill, c. 16. Desgleichen erinnert Cortona mit seinen kyklopischen Mauern an das kretische Gorytna. Ihre Anwesenheit in Italien bezeugen auch die alten Schriftsteller. So singt Virgil Aen. Ylll, v. 600 ff.: »Hier (Caere), wie die Sage erzählt, hier weihten die alten Pelasger Hain und Fest dem Silvanus, dem Gott der Felder und Herden, Sie, die vor Zeiten zuerst die latinischen Grenzen besetzt.« Strabo sagt V. 2, 3, p. 220, von Caere: »Agylla nämlich hieß früher das jetzige Caere und soll eine Gründung der aus Thessalien angekommenen Pelasger sein.« o o Lib. V, 2, 4, p. 221, aber sagt er: »Antiklides ferner berichtet, die Pelasger hätten zuerst Lemnos und Imbros bevölkert und es sei selbst ein Teil von ihnen mit Tyrrhenus, dem Sohne des Atys, nach Italien übergesetzt.« Lib. V, 2, 8, p. 226, schreibt er von Regis Villa: «Man erzählt aber, dies sei der Königssitz des Pelasgers Maleos gewesen, von dem es heißt, er habe einst in dieser Gegend geherrscht, sei aber mit den dort wohnenden Pelasgern nach Athen gezogen. Zu diesem Stamme gehören auch die Pelasger, welche Agylla in Besitz genommen haben.« »Pyrgi — — dies ist der Hafen der Cäretaner — —. Es hat einen Tempel der Ilithia, ein Bauwerk der Pelasger, der einst reich war; es plünderte ihn aber Dyonisos, der Beherrscher von Sizilien, auf seiner Seefahrt nach Korsika.« Und Lib. IX, 5, 22, p. 443, bemerkt Strabo mit Berufung auf Hiero-n y m u s, daß: »Thessalien einst von Pelasgern bewohnt gewesen; diese wären jedoch von den Lapithen nach Italien vertrieben worden.« Den Einbruch der Pelasger ins Land der U mb rer bezeugt Dionys v. Halikarn aß (ca. 8 n. Chr.) I, 19, wo er sagt: »Die (Pelasger) aber ihren Weg mitten durchs Land nahmen, überstiegen die Berggegenden Italiens und kamen ins Gebiet der Umbrer, die an die Aboriginer grenzten. Noch viele andere Gaue Italiens bewohnten die Umbrer, einst ein großes und altes Volk. Anfangs bemächtigten sich die Pelasger einiger Plätze, siedelten sich darin an und nahmen den Umbrern etliche kleinen Städte weg.« Lib. II, 49, erzählt Dionys mit Berufung auf Zenodotus von Trözen: »Die Umbrer, Eingeborne des Landes, hätten die Reatinergaue zuerst bewohnt, wären aber hierauf, von den Pelasgern verdrängt, in das Land gekommen, worin sie jetzt wohnen und mit veränderten Orts- und Volksnamen statt Umbrer Sabiner genannt werden.« Als Kulturbringer schildert sie Dionys I, 33, wenn er erzählt, daß Euander Arkadier, die wir schon oben p. 101, Note 2, von Pausanias als Pelasger geschildert finden, nach Italien führte. »Die Arkadier, sagt man, brachten auch den griechischen Schriftgebrauch, der ihnen selbst neu war, die Instrumentalmusik, die Lyra, den Triangel und die Flöte, da man sich vorher keines anderen Instruments als der Hirtenpfeife bediente, zuerst nach Italien; gaben Gesetze und milderten die Sitten, die meistens noch tierisch waren, machten Künste, Gewerbe und viele andere nützliche Dinge allgemein.« Gleiches berichtet P1 i n i u s, wenn er ATI, 56, 3, sagt, daß die Buchstaben »die Pelasger nach Latium brachten«. »In Latium eas attulerunt Pelas gi.« Und 111, 5 (9), nennt er sie sofort nach den Aboriginern als Herren im Lande Latium: »Die Besitzer des Landes (Latium) haben häufig gewechselt, und zu verschiedenen Zeiten wohnten darin die Aboriginer, Pelasger, Arkadier, Siculer, Auruncer, Rutuler.« Von Etrurien berichtet PI in ins III, 5 (8): »In alten Zeiten wurden die Umbrer von den Pel as gern daraus vertrieben und diese wieder von den Lydiern, welche auch nach ihrem Könige Tyrrhener und später — — — Tusker genannt wurden.« Plutarch (ca. 100 n. Chr.) im Romulus 1. kennt sie als ein kriegerisches Volk und läßt sie sogar Rom selbst gründen, wenn er schreibt: »Pelasger, welche weit auf der Erde umher geschweift und viele Menschen überwunden, haben sich dort (Rom) niedergelassen und wegen ihrer Stärke in den Waffen die Stadt so benannt (ooiij.r,).« Letzte Wortspielerei ist darauf zurückzuführen, daß Plutarch die Pelasger schon für Griechen hielt, was sie, wie wir sehen werden, nicht waren. Pausanias (180 n. Chr.) nenntVIII, 3, Oenotrus, den jüngsten der 28 Söhne des Lykaon, also Enkel des Pelasgus, als ersten, der nach Italien überschiffte, zu welcher Fahrt ihn sein ältester Bruder Nyktimus mit den nötigen Mitteln ausrüstete; halten wir für Pelasgus die Zeit um ca. 1500 v. Chr. fest, so wäre diese erste pelasgisclfe Heerfahrt nach Italien ca. 1450 v. Chr. zu setzen. Fügen wir noch hinzu, daß von den etruskischen Städten, außer den schon genannten, noch Falerii, Alsum, Pisa, Saturnia durch Dionys von Halikarnaß, und Fesceniu m durch Solinus als p e 1 a s g i s c h e Gründungen bezeugt sind, so genügt das angeführte Quellenmaterial hinreichend finden Beweis, daß schon im II. J ahrtausende v. Chr. pelasgische Kolonien aus dem Osten her unter die Aboriginer Italiens ein dränge n. Nun haben wir aber anderwärts gezeigtJ), daß die für unsere krainische Urgeschichte so wichtige Argonauten fahrt von ebenjenen thessalischen Pelasgern inszeniert wird, welche auch nach Italien kommen, es müßten sich daher folgerichtig auch in Italien Spuren der sog. Argofahrer nach-weisen lassen, wenn die Gleichung Argofahrer = pelasgische Kultur-und Kultus Verbreiter richtig ist. (Cf. auch Emona, p. 157.) Die alten Schriftsteller bestätigen dies auch vollkommen. ) Emona, Archäologische Studien aus Krain, Laibach 1S79. So sagt Aristoteles (384—322 v. Chr.) de mirab. 105: »Auch auf der Insel Aethalia (Elba) im tyrrhenischen Meere hat man Denkmale der Argonauten aufzuweisen.« Gewiß! — Denn die reichen Kupfer- und Eisenminen werden diese Herren sicher interessiert haben. Strabo weiß V, 2, G (p. 224), das gleiche zu erzählen. »Auf Aethalia ist der Hafen Argons nach der Argo benannt, wie es heißt: ii-'. r)i 7.x-7. tt)v AiiHAi'/.v A’.u.'H ’Aoycio; y-.u tr¡- ’Aoyoo;, tó; cxtav.« Lib. I, 2, 10, p. 21, erwähnt er einer alten Sage, daß selbst: »Jason bis nach Italien geirrt war; denn man zeigt noch einige Spuren von der Irrfahrt der Argonauten am keraunischen Gebirge, am Adriatischen Meere, im posidoniatischen Meerbusen und auf den Inseln vor Tyrrhenien.« Und VI, 1, 1 (p. 252), sagt Strabo: »Auf die Mündung des Silaris folgt Lukanien und der Tempel der argi vis eben Juno, ein Bauwerk Jasons.« Di odor von Sizilien, Strabos Zeitgenosse, weiß IV, 56, zu erzählen: »Und ebenso bewahren auch noch das Festland innerhalb Gadeira deutliche Spuren ihrer Fahrt. So hätten sie z. B., als sie in den tyrrhenischen Gewässern schifften, die Insel Aethalia (Elba) angelaufen und den Hafen daselbst, den schönsten in jenen Gewässern, nach ihrem Schiffe. Ar go um genannt, und dieser Name habe sich bis auf diesen Tag erhalten. Ebenso hätten sie auch in Tyrrhenien selbst, 800 Stadien3) von Rom entfernt, einen Hafen Telamon genannt, und in der Nähe von Formiae einen anderen Aeetes, denselben, der jetzt Cajeta (Gaeta) heißt.« Den Befehlshaber der Argo, Jason, bringt mit den Pelasgern in Zusammenhang Ovid Met. ATI, 50: . . . »Dir wird Jason selbst stets danken! Wird bei festlichen Fackeln sich dir antrauen, es preisen Mütter als Retterin dich scharweis in pelasgischen Städten.« Daß die Pelasger ein Kulturvolk waren, ist schon aus mehreren der oben angeführten Stellen ersichtlich; sie erscheinen als Städte-grlinder und Erbauer von gewaltigen Burgen. Schon die ältesten Autoren setzen sie zu den Autochthonen oder Aboriginern Europas so wie zu den später ebenfalls eingewanderten arischen Hellenen in entschiedenen Gegensatz. Schon Homer (ca. 1000 v. Chr.) spricht von ihnen in diesem Sinne, wenn er II. XI, 428 ft'., sagt: »Meerwärts ruhen mit den Karern, päonische Krümmer des Bogens, Leleger auch und Kaukonen, und edle Pelasger.« Ö 5 Ö Herodot (ca. 450 v. Chr.) setzt sie I, c. 5G, zu den Hellenen in Gegensatz, wenn er sagt: »Und das eine (die Lakedämonier) ist ein pelasgisches, das andere (die Athener) aber ein hellenisches AT o 1 k.« ) 20 geogr. Meilen. Lib. I., c. 57, sagt er weiter: »Was für eine Sprache die Pelasger gesprochen, kann ich nicht mit Gewißheit sagen; wenn man aber schließen darf nach den Pelasgern, die noch übrig sind und jenseits der Tyrrhener die Stadt Kreston bewohnen und vor Zeiten Grenznachbarn waren derer, die man jetzt Dorier nennt — sie bewohnten zu derselben Zeit das Land, das man jetzt Thessaliotis heißt — und dazu die Pelasger, die Plakia und Skylake am Hellespont gegründet, und die mit den Athenern sich verbunden; was aber noch sonst pelas gis che Städte sind, haben alle ihren Namen verändert, wenn man also danach schließen darf, so sprachen die Pelasger eine Barbarensprache. Denn die Kr estonia ten verstehen keinen ihrer jetzigen Nachbarn, und die Plakiener auch nicht, sie selbst aber verstehen sich untereinander, das beweist, daß sie noch die nämliche Mundart haben, die sie mitgebracht, als sie in diese Länder kamen.« Den Forschungen Röths und Movers verdanken wir Einblicke in die Frage nach der Herkunft der Pelasger. Wir wissen nun, daß es die aus Ägypten nach 400jähriger Herrschaft vertriebenen Asiaten waren, welche neue Sitze suchend umherzogen. Nach 150jährigen Kämpfen stürmte Aahmes I. um 1530 v. Chr. A varis, worauf die fremden Horden aus Ägypten verdrängt, abzogen. 240.000 Mann sollen es gewesen sein. Zum Teil suchten sie Syrien wieder auf1), andere zogen weiter. Zunächst war es Kreta (Kaphthor), wo sie sich festsetzten, andere Scharen zogen nach anderen Inseln des Mittelmeeres, nach Griechenland und Italien. Diese nun heimatlosen Scharen erhielten den Namen Auswan derer; in der ursprünglichen Form: Pelaschi, wie die im Äthiopischen erhaltene Form »Falasi« beweist; er war ebenso gebildet wie Plethi2), Krethi3), Kari. Dann hieß der Gesamtname Peleschet, die Auswanderung, die Emigration, d. h. die Ausgewanderten. (Cf. Röth, I, p. 888, Note 17 und 25.) Unter dem Namen der K ere thi und P hele thi sind sie als Soldtruppen Davids4) bekannt, dessen Leibwache sie bildeten. Den Phönikern sprach- und stammverwandte Semiten sind es also, die wir unter den Hyksos5) als Philister fast 400 Jahre in Ägypten herrschen sehen und welche als Peleschet-Pelasger6) uns nach 1500 v. Chr. überall am Mittelmeere an seinen Küsten Wohnstätten suchend begegnen. Bezeichnend für den pelasgisch-kanaanitischen Einfluß an der Adria ist der Kult des Diomedes. fl Nach Josephus Flavius sollen sie sogar Jerusalem gebaut haben. Ihre Kriegstüchtigkeit fürchteten die Juden beim Einbrüche in das gelobte Land (Exod. 13, 17), weshalb sie ihnen auswichen. äl Flüchtlinge. 3) Vertriebene. O II. Reg. 8, 18. 15, 18. 20, 7. J) Hyksos bedeutet ägyptisch Hirtenkönig, diese selbst scheinen nicht Semiten gewesen zu sein, da sie auf den Denkmalen als Menschen mit starken, flachen Nasen, dicken Wangen, vor-springendem Kinn und kleinen Augen dargestellt werden. Aber massenhaft zogen Semiten mit ihnen, wie sie auch Jakob mit seinen Söhnen aufnehmen. Man vergleiche den Hunnensturm und seine Hilfs-völker, 3000 Jahre später. 6) Die Versuche, den Namen »Pelasger« aus dem Griechischen zu erklären, schlugen alle fehl. Solche Deutungen sind z. B : von und ap; o; = Bewohner der Ebene; trcAocpjd;, Storch = die Zugvögel; r.hpa, Fels = die Felsgeborenen; ra'Xajo? = die über das Meer Gekommenen; = “ápoc = die Altvorderen. Selbst das Sanskrit wurde beigezogen: baläxa = die Weißen! Sky lax sagt, daß die Umbrer um Ancona den Dio me des, von dem sie viele Wohltaten erhielten, verehren. Aristoteles de mirab. 79, sagt: »Auf der Insel Dio me dea im Adriatischen Meere soll ein wundervolles und ehrwürdiges Heiligtum des Diomedes sein ; rings um dasselbe hausen Vögel von ungemeiner Größe mit langen und harten Schnäbeln ') — — —. Die Fabel sagt, sie seien die verwandelten Gefährten des Diomedes, die an der Insel Schiffbruch gelitten etc.« Strabo V, 1, 8, 9, p. 214 und 215, aber erzählt: »An dem Winkel des Adriatischen Meeres seiht ist auch ein merkwürdiges Heiligtum des Diomedes, das T i m avum; denn es hat einen Hafen, einen ausgezeichneten Tempelhain und sieben Quellen süßen Wassers, das in einem breiten und tiefen Strome sich sofort ins Meer ergießt« 2). »Zeugnisse für die Herrschaft des Diomedes an diesem Meere sind sowohl die Diomedischen Inseln als die Erzählungen von den Dauniern und Argos Hippium.« Über letzteren Ort spricht Strabo, VI, 3, 9, p. 283: »Argos Hippion, dann Argyrippa. Beide sollen Anbaue des Diomedes sein. In dieser Gegend zeigt sich auch das Gefilde des Diomedes und noch viele andere Spuren der Herrschaft desselben -— — —. In dem nahen Meere aber zwei Inseln3), die Diomedischen genannt.« Pag. 284, 1. c., erscheint Diomedes als Ingenieur, wenn Strabo sagt: »Einige erzählen, Diomedes habe auch den Versuch gemacht, einen Kanal4) bis zum Meere zu ziehen, aber, nach Hause zurückberufen, sowohl dieses als die übrigen Unternehmungen nur halb vollendet hinterlassen.« Wichtiger als die Pelasger sind für die Geschichte unseres Bergbaues die Phöniker. Bis ca. 1600 v. Chr. sind Bvblos, Berytos und Aradus ihre Hauptorte, sie setzen sich auf Cypern, in Sizilien und einigen ägäischen Inseln fest. Von Nordphönikien geht ihr Handel entlang der Nordküste des Mittelmeeres bis Thrakien und Makedonien. In erzreichen Ländern sind sie Bergleute, wie die gräzisierten phönikischen Worte Daktylen und Teich i n e n beweisen. Unter diesen Namen kennt sie die kretische Sage als Metallarbeiter, Beschwörer und Zauberer (Strabo, p. 654). Tel-chin bedeutet geradezu Erzschmied, w ä hr end D a k t y 1 Erzhauer oder Bergmann5) bedeutet (cf. Röth, I, p. il). Ähnliches erzählt Fiad (Basel 1869) von den abessinischen Wohl die Störche, rrsXápy&i, die Symbole der Pelasger bei den Griechen. -') Also bei unserem Duino lag ein berühmter pelasgischer Diomedestempel. 3) Jetzt Tremiti-Inseln. 4) Man vergleiche die philistinischen Kanäle bei Plinius im Veneterlande und die Wasserbauten der Pelasger. Zum Beispiel den Hafen in Kyrikos, die großartigen unterirdischen Abzugskanäle behufs Entwässerung der Seen Kopais in Böotien, Stymphalis und Pheneos in Arkadien. Pelasgische Götterbilder im ägyptischen Stil sah noch Pausanias, VIII, 41, 4. 5) Nach Strabo XIV, 2, 7, p. 654: »Wären die Teichinen zuerst aus Kreta nach Cyprus, dann nach Rhodos gekommen und hätten zuerst Eisen und Kupfer bearbeitet und so auch dem Kronos seine Sichel verfertigt.« Nach D i o d o r, V, 55 : »Sind sie auch die Erfinder einiger Künste.« — »Andere aber ihre Künste zu lehren, darin waren sie mißgünstig.« Zudem sollen sie »Zauberer gewesen sein, die Wolken, Regen und Hagel abwenden konnten, wenn sie wollten«. Eisenindustriellen, den Falasian (Vertriebenen), wie sie sich nennen, und behaupten, aus Jerusalem zu stammen, die in den Augen des übrigen Volkes mit einem unheimlichen Nimbus umgeben sind, wie die phöni-kischen Daktylen und Teichinen es bei den Griechen waren. Der Ursprung ihrer Industrie, ihres Handels und ihrer Kolonisation in Griechenland, Italien und der Adria reicht weit hinter den Beginn unserer Geschichtskenntnis zurück. Fischerei war der Beginn, wie schon der Ortsname Sidon (Fischfang) andeutet. Nun hatte das Völkchen, welches hier wohnte, einerseits den Handelsgeist und jene rücksichtslose Energie in seinem Blute, welche zum Geschäfte erforderlich ist, anderseits war es geographisch so überaus glücklich situiert. Im Rücken lieferten die schier unerschöpflichen Waldungen des Libanon vortreffliches Bauholz für die Schifte und treffliches Plisen, gegenüber lag das kupferreiche Cypern; im Südwesten das hochgebildete, industrielle, reiche Ägypten, weiter im Süden das an stets begehrten Gütern so reiche Arabien und die Seestraße nach Afrika und Indien! Im Nordosten endlich lag das hochzivilisierte, reiche und üppige Assyrien und Babylon mit seiner ausgebildeten Industrie, die mit der ägyptischen wetteiferte. Maße, Zahlensystem, Münzwesen und Gewichte der Phöniker sind nachweisbar babylonisch. Diesen Bezugsquellen für alle möglichen Gegenstände des Luxus lag noch als unentdecktes, von rohen Völkern bewohntes Absatzgebiet Europa und Afrika (außerhalb Ägypten) gegenüber. Die pelasgischen Kriegerkolonien hatten allerdings sich bereits in Griechenland und Italien unter den Pfahlbauleuten häuslich eingerichtet, waren selbst bis in die Donaugegenden gedrungen, aber sie waren keine Industrielle, keine Kaufleute. Dafür waren die Höfe ihrer Pursten um so lohnendere Konsumenten der Produkte ägyptischer, assyrischer, babylonischer und phönikischer Fabriken. (Cf. dazu die Stellen bei Ezechiel 38, 2, — 27, 3 — 23 u. 27; Homer Od. XIV, 287 ft'., 295 ff'., XV, 414, 454; Herodot 1,1, — V, 58, 59.) Aber auch die übrigen noch wilden und rohen Völker an den Küsten des Mittelmeeres nahmen mit Vergnügen den phönikischen Tand1) auf, wie dies noch heute bei allen rohen Völkern der Fall ist. Bei diesen war auch der gewinnbringendste Handel zu machen, um so mehr, als sich derselbe um einige Hauptprodukte drehte, welche für den Orient von hohem Wert waren. Es sind dies zunächst Silber, Zinn und Bernstein, flrsteres lieferte Spanien, Zinn England und den Bernstein die Küsten der Ostsee. Strabo, 111, 5, 11, p. 175, sagt: »Früher trieben die Phöniker diesen Handel2) allein von Gades aus, allen diesen Seeweg verheimlichend; als aber einmal ein Römer einem Seefahrer nachschift'te, um auch selbst jene Handelsorte kennen zu lernen, ließ dieser3) sein Schiff aus Neid absichtlich auf einer Untiefe stranden, und brachte die ihm folgenden in dasselbe Verderben, er selbst aber rettete sich auf dem Wrack und empfing vom Staate den Wrert der Waren, die er verloren.« J) Während den Damen an den pelasgischen Höfen, wie z. B. in Syria, der phönikische Händler echten mit Bernstein besetzten Schmuck anbietet, nicht ohne Nebenabsicht den Sohn noch extra zu stehlen (Od. XV, 414), genügten für die Steinwilden Bronze, Glas und Kaurischnecken, die man mit Blei ausgoß. <2) Mit Zinn von den Kassiteriden. 3) Der Phöniker. Eusebius: Theopli., II, 67, berichtet: »Die Phöniker bewachten ihre Gebiete, daß niemand mit diesen Verkehr treiben und hindurchgehen konnte, indem sie die Länder ihrer Grenznachbarn beständig verwüsteten und darauf bedacht waren, deren Städte zu vermindern und Gefangene zu machen.« Mit den Fortschritten, welche die Kultur der europäischen Völker, speziell der Griechen und Italiker, machte, schwand die Macht und der Einfluß der Phöniker; Etrusker1) im Westen und Hellenen2) im Osten schufen sich, wenn auch nach phönikischem Muster, schlagfertige Marinen; im Punischen Kriege endlich auch die Römer. Assyrier, Chaldäer, welche 585 v. Chr. Tyrus zerstören, Ägypter und Perser drängten nach den Küsten Syriens und machten Phönikien zinsbar, bis endlich Alexander von Makedonien 334 Tyrus ganz niederwarf. Mit der Vernichtung Karthagos durch die Römer war auch die Rolle der phönikischen Rasse in Afrika ausgespielt. So war es mit den vorderasiatischen Völkern bereits bestellt, als die Stämme, welche Europa bewohnten, noch auf der Stufe der Pfahlbaukultur sich befanden. Unter diesen Verhältnissen ist es begreiflich, daß das Eisen für diese industriellen und seefahrenden Nationen von höchster Bedeutung sein mußte. Das Eisen in Asien. Den Asiaten standen allerdings reiche Eisenminen zu Gebote, deren Lage in der Nähe der großen Ströme, an denen sich zunächst Kultur entwickelte, oder des Meeres von besonderem Vorteile war. In früherer Zeit standen auch hinreichende Wälder zur Verfügung. Lager von Eisenerzen, deren Ausbeutung schon in die ältesten uns geschichtlich erreichbaren Zeiten fällt, finden sich in Asien im Elbrusgebirge am Südufer des Kaspisees. Im Kaukasus, ferner zwischen Wan-und Urmiasee, weiter im Quellgebiete des Euphrat, dem Lande Tuballí ai ns, wo noch heute in der Stadt Erzerum in allen Gassen Eisen gehämmert wird und die weitbekannten Schmiede arbeiten. In Armenien, dem Lande der Moscher und Tibarener, den Nachbarn der als Eisenschmiede altberühmten Chalyber am Pontus zwischen Kolchis und Sinope. In Kleinasien am Ida in Phrygien, in den kilikischen Gebirgen, in Syrien, am Libanon unmittelbar hinter Byblos und Berytos, deri ältesten Sitzen der Phöniker und nördlich von dem durch seine Stahlarbeiten berühmten Damaskus3). Endlich in der Sinaihalbinsel im Tale Meghara und Surabit el Khadur, wo schon die Ägypter arbeiteten, sowie Waddi Naseb, wo Brauneisensteine Vorkommen4). Den Kaukasus nennt Äschylos im Prometheus das Mutterland des Eisens (IV. Szene, 302). Das Eisen der Chalyber preist ebenfalls Äschylos und nach ihnen wird der Stahl von den Griechen yáVj¡¿; genannt. Die Eisenschmiede der *) Diese sind schon im VIII. Jahrhundert gefürchtete Seeräuber. 2) Theories aus Athen wagte es, mit Chalkidiern zuerst ca. 780 v. Chr. nach Sizilien zu schiffen. Doch kostete es ihm Mühe, Begleiter zu finden. Zuerst wurde er indes durch Stürme dahin verschlagen, machte also die Entdeckung unfreiwillig. Koroibos v. Kreta und Kaleos von Samos gerieten ebenfalls durch Stürme unfreiwillig nach Tartessos und Libyen. 3) Die Stadt bestand schon zu Abrahams Zeiten und Tutmosis III. eroberte Thamaska 1590 v. Chr. Nebukadnezar rühmt sich, die Schmiede der Aramäer mit sich fortgeführt zu haben. Es sind die Schmiede von Damaskus gemeint. Beck, I, p. 142. 4) Russegger, Reisen, III, p. 225. Chalyber nennt A sc hy los1) ein wildes, Fremden unzugängliches Volk, und Xenophon versichert, daß der ganze Stamm von der Eisenfabrikation lebt (Anabasis, Y, 5, 1). Die Eisenbaue im Libanon untersuchte Russegger. ln den Schluchten von Meredschibah hegen mächtige Toneisensteinlager; von NW—SO reihen sich parallel zu den Kalkschichten die Erzlinsen. Der Abbau ist uralt und stets an den edelsten Punkten sohlen- und schachtmäßig betrieben worden, wie es eben kam. Im Innern wurde nach allen Richtungen gewühlt, bis die Gefahr des Einbruches der scheußlichen Arbeit ein Finde machte. Die alten Halden sind über eine Stunde weit zu verfolgen. Die EIrze sind leichtflüssig, enthalten 5U-60°/0 Eisen von tadelloser Beschaffenheit (Russegger, I, p. 788). Wir kommen auf die Methoden und Praktiken bei Ausbringung des Metalles in sogenannter prähistorischer Zeit in unseren Gegenden noch zurück, bei welcher Gelegenheit wir die noch heute geübte Praxis dieser asiatischen Eisenschmelzer vergleichend beiziehen werden. Das Eisen in Hellas und auf den Inseln. Wie wir eben gezeigt, waren es pelasgische Wanderscharen und nach ihnen und mit ihnen die stamm es verwandten Phöniker, welche zunächst auf die Inseln des griechischen Meeres übersetzten und dort, begünstigt durch den noch jungfräulichen Waldbestand, Kupfer- und Eisengruben eröffneten. Die ersten Etappen waren C y p e r n und Kreta, woChetiter, Pelasger und Phöniker die Kupfer- und Eisengruben eröffneten. Auf Kreta schmolz man zuerst am Berge Berekynthos das Elisen und Sophokles2) meint, daß hier die Daktylen zuerst Elisen geschmiedet hätten. Kreta galt den Griechen als Ursitz der Metallindustrie. Aus Kreta sollen die Teichinen, Hephästosformen, welche wie die Daktylen als dämonische Wesen gedacht wurden, deren Heimat der Ida auf Kreta galt, zunächst nach Cvpem und dann nach Rhodos gekommen sein. Strabo erzählt, daß Rhodos einst Ophiusa und Stadia, dann Teich in is nach den Teichinen geheißen habe. Sie wären ausgezeichnete Künstler gewesen, hätten zuerst Kupfer und Elisen bearbeitet und auch dem Kronos seine Sichel verfertigt8). Auf Seriphos wurde Magneteisenstein verschmolzen, zu welchem Zwecke der auf der Höhe des Vorgebirges stetig wehende Nordwind benützt wurde, ähnlich wie am Sinai zu Serbat el Chadem. Für den Betrieb zeugen die Schlackenmassen auf dem Vorgebirge der Insel4). Die Elisenerze von Andros wurden ebenfalls verhüttet und die bei Gavrion aufgehäuften, 30—35% Eisen enthaltenden Schlackenmassen werden auf ca. 50.000 Tonnen geschätzt; die zutage hegenden Erze wurden in neuester Zeit für die Hochöfen bei Triest ausgebeutet5). Auf Chios soll Glaukos ca. 700 v. Chr. das Löten des Eisens erfunden haben, wie Herodot, I, 25, erzählt. fl »Doch meide dieses (das Skythenvolk) Und entlang dem brausenden Gestad’ des Meeres hinstreifend, eile durch das Land. Zu deiner Linken wohnen dann die Chalyber, Die Eisenschmiede; diesen weiche sorgfältig aus, Sie sind ein wildes, Fremden unzugänglich Volk.« Prometheus, VI. Szene. 712. 2) Ca. 450 v. Chr. 3) Strabo, XIV, 2, 7, p. 654. 4) Braun, Gesch. d. Kunst, II, p. 36. 5) Gefällige Mitteilung des Herrn Josef Miklaučič in Triest. Auf Euböa beweisen die großen Schlackenhalden den Betrieb von Eisen- und Kupferschmelzen. Die Hauptstadt hieß Chalk is = Erzstadt. Lemnos nennt Anakreon ca. 500 v. Chr. geradezu die Feueresse, %vo der feinste Stahl geschmiedet wird. »Cytherens Ehemann1) schmiedet In der Feueresse Lemnens Pfeile für die Liebesgötter Vom allerfeinsten Stahle« 2). Am Festlande sind Böotien, Lakonien, Makedonien und Thrakien reich an Eisenerzen, welche die Alten ebenfalls verschmolzen. Mit der Vernichtung der Wälder erlag der Bergbau und rückte weiter nach Norden in noch unberührte Terraine. Von der Insel Cypern erzählt Erathosthenes bei Strabo, S. (>S4, daß die Ebenen der Insel so voll Waldungen gewesen wären, daß man keinen Feldbau treiben konnte ; die B e rgwe r k e hätten dem einigermaßen abgeholfen. Daß aber semitische Meister die Kunst der Metallgewinnung in Griechenland einführten, beweist das Wort Metall selbst. Es kommt zuerst bei Herodot vor und bedeutet da i/ivzD.ov Bergwerk oder Grube. Es ist aus dem Semitischen entlehnt, wo mätal: schmieden bedeutet, da die Pliöniker die ersten Gruben in Griechenland eröffneten3). Italien. Unsere weiter unten folgenden Untersuchungen über die ältesten Perioden des krainischen Eisenwesens werden lehren, daß der Haupteinfluß auf die Entwicklung derselben in den Jahrhunderten vor der Okkupation dieser Landstriche durch die Kelten, von Italien ausging, ja selbst in der Zeit der römischen Herrschaft und später durch das ganze Mittelalter und bis in die neueste Zeit war Italien das Land, wohin fast der gesamte Eisenexport ging. Wir werden auch hören, daß Italiener es waren, welche bis in die neueste Zeit hinein im Lande Erzlager aufspürten, Eisenwerke errichteten und den Eisenhandel nach Italien und über dasselbe bis in die Levante und Afrika betrieben. Bevor wir aber die kulturgeschichtlichen Verhältnisse Italiens und seine Beziehungen zu Innerösterreich ins Auge fassen, wird es nützlich sein, einen Blick auf die T errain Verhältnisse der in Frage kommenden Landstriche und die in ältester Zeit dort hausenden V ö 1 k e r und ihre Zivilisation zu werfen. Die Alpen, welche im Westen des heutigen Oberitalien vom Tyrrhenischen Meere gegen Norden ziehend, dasselbe umkreisen, senden ihre Ausläufer durch unser Land wieder gegen Süden zum Adriatischen Meere'. Ihre äußersten Ausläufer bilden hier das Gerippe der Halbinsel Istrien. An den südwestlichen Teil der Alpen stößt das Rückgratsgebirge des eigentlichen Italien: der Apennin, welcher in westlicher und später südwestlicher Richtung hinziehend, mit den Südabhängen der Alpen ein großes Becken: das herrliche Poland bildet. In Norden, Westen und Süden von Bergen umschlossen, ist es eine von den Alpenflüssen ausgefüllte einstige Meeresbucht, welche heute im Ost das Adriatische Meer bespült. Dieses ca. 500 km von Ost-AVest und über 100 km von Nord-Süd sich ausdehnende Stück Erde, reich bewässert von zahlreichen den Alpen und dem Apennin entquellenden Flüssen, welche teils direkt der Adria *) Vulkan-Hephästos, der Gemahl der Venus. 2) Anakreon XLV, Amors Pfeile. 3) Schrader, Sprachvergleichung und Urgeschichte, p. 222, 223. zueilen, teils in der Hauptader des Padus sich vereinen, bildet jetzt einen integrierenden Teil der mitteleuropäischen Landinasse und enthält alle Bedingungen zur üppigen Entfaltung eines reichen Kulturlebens, wenn zu dessen Entwicklung einmal der Anstoß gegeben war. Dieser Impuls erfolgte, wie wir sehen werden, von zwei Seiten: — erst von Osten her an der venetischen Küste der Adria, später über den Apennin herüber durch Etrurien vom unteren oder Tyrrhenischen Meere. Beide Impulse aber hatten ihren gemeinsamen Ursprung im fernen asiatischen Osten und teilweise, wenn auch indirekt, im Orlande aller westlichen Kultur, in Ägypten. Naturgemäß mußte das Poland, insoweit dasselbe überhaupt die nordöstlichen Alpenvölker beeinflußte — denn durch die Donau und ihre Nebenströme waren sie auch den Einflüssen des Ostens direkt zugänglich — zunächst maßgebend werden und seine Kulturverhältnisse werden sich periodenweise auch einerseits in unseren Bergen getreu abspiegeln, anderseits werden sie auf sicher noch ältere Einflüsse von Osten her treffen müssen, welche längs der Wasserstraßen des Ist er und seiner Nebenflüsse sich bis in das pannonische Tiefland und unsere Alpentäler hinein bemerkbar machen und durch die Funde nachgewiesen werden können. Sowohl die alten schriftlichen Quellen als auch die Funde sprechen nämlich dafür, daß schon in sehr früher Zeit der Kultureinfluß vom Osten längs der Wasserstraßen her der stärkere oder, besser gesagt, der ausschließliche war; aber sobald in der Poebene sich eine höhere Kultur mit Ackerbau, Industrie und Handel entfaltet hatte, auch von daher unsere Bergländer beeinflußt wurden. Dieser Einfluß nun wirkte nachdrücklich fort selbst bis in unsere Tage. Der Tatsache, daß die Poebene noch dem mitteleuropäischen Landmassiv angehört, trugen auch die Alten voll und ganz Rechnung, wenn sie Italien durch die beiden Flüßchen Makra und Rubico begrenzt sein lassen, alles Land jenseits Apennin und Rubico von Italien scheiden und es dem Norden überweisen. Erst nachdem diese Ebenen rom anisiert und kulturell Italien assimiliert waren, schlug man sie auch politisch als X. und XL Region Italiens zur Halbinsel. Ja später in der Kaiserzeit wurde noch der größte Teil Istriens und sogar Krain bis zum heutigen Troiana zu Italiengeschlagen. So sagt Strabo (um dir.) Lib. V, 1, 1, p. 209, sehr bezeichnend; »Am Fuße der Alpen beginnt das heutige Italien, denn die Alten nannten nur Oenotria, welches von der Sizilischen Meerenge bis zum Tarentinisclien und Posidonianischen Meerbusen reichte, Italia. Später aber rückte der N ame, als der vorherrschende, bis zum Fuße der Alpen vor; ja er umfaßte selbst einen Teil Liguriens von der Tyrrhenischen Grenze bis an den Fluß Varus und das dortige Meer und einen Teil Istriens bis Pola.« Es ist begreiflich, daß im Altertume die ethnographischen und kulturellen Verhältnisse der einzelnen Teile Italiens sehr verschieden waren. Speziell das Poland und die jenseits des Apennin gelegenen Landschaften zeigten verschiedenes Gepräge. Die Kenntnis der Stammesverschiedenheit der diversen italienischen Völker tritt auch bei den alten Schriftstellern deutlich zutage. So unterscheidet schon Skvlax (ca. 850 v. Chr.) am Adriatischen Meer ,, »Umbrer, Tyrrhener, Kelten und Veneter«. *) Im III. Jahrh. heißt bei Heiodianus Emona die erste Stadt Italiens (vom Norden her), und 338 nach Chr. sagt das Itiner. Hyerosol: Mansio Hadtante fines Italiae et Norici. D. h. Troiana, Grenze von Italien und Noricum. Die ethnographische Sonderstellung der Veneter, unserer nächsten Nachbarn, bezeugt noch Polybios (205—123 v. Chr.), wenn er II, 17, sagt: »Die (am Pados) an den Adrias reichenden Gegenden aber behauptet ein anderer (nicht keltischer) sehr alter Volksstamm, der den Namen Veneter führt und in Hinsicht auf Sitten und Tracht sich von den Kelten wenig unterscheidet, eine andere Sprache spricht. — Die Tragödiendichter gedenken dieses Volkes häufig und wissen viel Wunderbares von ihm zu melden.« Die einst mächtigen Tyrrhen er oder Kt rusk er und Kelten sind bekanntlich spätere Einwanderer in Italien. Anders die Umbrier, welche zu den Ureinwohnern Italiens gezählt werden. Die Lateiner nennen sie »Aborigines«, die Griechen »zAtó-/¡+ovs<;«. Gato (235—150 v. Chr.) schreibt ihnen bei Plinius III, 14 (10), sogar 1100 Jahre v. Chr. schon Städtegründungen zu, denn Ameria soll 064 fahre vor dem Kriege mit Perseus (i7l v. Chr.) erbaut worden sein. Nach Strabo V, 2, 10 (p. 227), reichte das Gebiet der Umbrer bis Ravenna, sie sind somit vor der Besitzergreifung Felsinas (Bolognas) und des transapenninischen Polands überhaupt, durch die Etrusker — Nachbarn der Veneter. Plinius d. Alt. (J- 79 n. Chr.) läßt vor den Umbrern noch andere Leute da wohnen, wenn er III, 14 (19), sagt: »Bei Ancona beginnt die gallische Küste. Die Sic ul er und Li burn er besaßen den größten Teil des Striches, besonders das P aim ensische, P rätutianische und H adriatische Gebiet. Sie wurden von den Umbrern daraus vertrieben, diese wieder von den Etruskern und diese von den Galliern. (Um bri eos ex pul ere, hos Etruria, liane Galli.)« Diese Stelle ist auch hochwichtig für die Reihenfolge, in welcher in der Poebene, beziehungsweise in unserem Nachbarlande Oberitalien, die Herrschervölker sich ablösten. Daß die dortigen Vorgänge für unser Alpenland, welches mit ihnen in Verkehr stand, nicht ohne Einfluß blieben, liegt auf der Hand. Wir werden hören, daß zur Zeit, als das Laibacher Moor noch ein See war, in welchem die Einbäumler der Pfahlbauleute schwammen, bei den Anwohnern dieses Sees das Eisen schon bekannt war, ja als Klammer zum Binden eines gesprungenen Eicheneinbaumes benützt wurde. Ein Blick nach Italien wird lehren, daß es auch dort ursprünglich nur Leute von bescheidener Kultur gab, welche erst durch die Berührung mit Asiaten Metalle kennen lernten, durch welche auch weiter nach Norden diese Kenntnis verbreitet wurde. M. P. Cato (235—151) v. Chr.) gibt in seinem Buche über den Ursprung des römischen Volkes folgende interessante Schilderung; der Ureinwohner o o Italiens J). _ Als Aneas nach Italien kam: »Habe der König der Aboriginer Latinus auf erhaltene Nachricht, daß o o 1 ein großer Haufe fremder Ankömmlinge mit einer Flotte gelandet sei und das laurentische Gebiet in Besitz genommen habe, ohne Zögern seine Truppen gegen die so plötzlich und unerwartet erschienenen Feinde hinausgeführt; doch noch, ehe er das Zeichen zum Kampfe gegeben, habe er bemerkt, daß die Trojaner kriegerisch bewaffnet und geordnet l l) Beim angebl. Sextus Aurelius Victor (ca. 360 n. Chr.), c. 13, erhalten. Müliner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. wären, während seine Leute nur mit Steinen und Pfählen ausgerüstet und die linke Hand nur mit Kleidern und Fellen, welche ihnen zur Bedeckung dienten, umwickelt, ausgezogen waren. Deshalb habe er vom Kampfe abgestanden und in einer Unterredung gefragt, wer sie wären und was sie wollten.« Es folgt nun das Bündnis beider Teile und die Heirat des Äneas mit Lavinia, der Tochter des Königs Latinus der Aboriginer, so wie die Befestigung des Ortes durch die Asiaten. Hier haben wir die schönste Schilderung veritabler sog. Steinzeit- oder Pfahlbauleute *), welche den in Kupfer und Bronze gerüsteten kriegsgewandten asiatischen Abenteurern gegenüberstehen und sich ihrer Herrschaft unterwerfen. Salustius (86— 35 v. Chr.) erzählt wieder in Catilina 6: »Die Stadt Rom haben, wie ich berichtet bin, zunächst Trojaner erbaut und besessen, die unter Äneas Führung landflüchtig und unstet umherschwärmten, und mit ihnen die Aboriginer, ein bäurischroher Menschenschlag, ohne Gesetze, ohne Regierungsform, frei und ungebunden.« Dionys v. Halikarn aß (um Chr.) schildert sie wieder nach älteren Nachrichten I, 9, wie folgt: »Diese (die Aboriginer) wohnten vorher zerstreut und hordenweise, ohne Mauern, auf Bergen.« Plinius behauptet III, 5 (9): »In dem alten Latium seien 53 Völker spurlos verschwunden.« »Ita ex antiquo Latió LIJI. populi interiere sine vestigiis.« Plutarch (ca. 130 n. Chr.) in den Fragen über römische Gebräuche, 22, schreibt anläßlich der Frage nach dem Doppelgesicht des Janus: »Weil dieser nach Italien übersetzte, unter den dort wohnenden Barbaren sich niederließ und eine andere Sprache und Lebensweise annahm? Oder vielmehr, weil er bei den wild und gesetzlos lebenden Bewohnern Italiens eine andere Lebensweise einführte, sie zum Ackerbau und zur Annahme bürgerlicher Einrichten bewog und so gänzlich umbildete.« Aus diesen Schriftstellen, welche die Ansichten von Autoren fast eines halben Jahrtausendes wiedergeben, ist ersichtlich, daß man schon in einer Zeit, welche jenen Völkern und ihrer Kultur, mit deren Erforschung sich die sog. »Prähistorik« beschäftigt, um volle 20U0 Jahre näher stand als wir, darüber vollkommen im klaren war, daß selbst Italien ursprünglich von rohen, mit Stein- und Holzwaffen versehenen, in Felle sich kleidenden Völkern bewohnt war, welche in zahlreichen kleineren Gaugenossenschaften lebten, unbekannt mit Künsten, als Jäger und Hirten auf Höhen wohnend, welche höchstens mit einem rohen Erdwall umschlossen waren. Die Etrusker. Die in den Gräbern um die ältesten Eisenschmelzen Krains gefundenen Bronzen weisen uns zunächst auf das mächtigste Volk Altitaliens: die Etrusker und ihren Kulturkreis. 0 Substituieren wir für die italienischen Aboriginer die Pfahlbauleute von lg, für Äneas und seine Trojaner den ebenso sagenhaften Jason und seine Argonauten, so ist durch Catos Erzählung auch unsere Urzeit treffend illustriert, nur mit dem Unterschiede, daß die erzgewaffneten Asiaten nach Italien zur See, zu uns aber wahrscheinlich schon viel früher die Ströme aufwärts eingewandert sind. Ks gab eine Zeit, in der fast ganz Italien bis an die Alpen unter etruskischer Herrschaft stand. Etruskische Fabrikate, Gegenstände mit etruskischen Inschriften sind in den Alpenländern selbst gefunden worden, es steht somit unzweifelhaft fest, daß während der Herrschaft der Etrusker in Oberitalien auch unsere Gegenden mit ihnen in Beziehungen standen. Es wird daher für die Kenntnis der ältesten Geschichte des Landes nicht überflüssig sein, auch über die Etrusker und ihre Bedeutung in Italien sich zu orientieren. Schon die alten Autoren, welche über Etrusker schrieben, wußten, daß dieses Volk in Italien ein gewandert war und sich seine Wohnsitze hier älteren Einwohnern gegenüber erkämpfen mußte. Wir haben schon früher Quellenstellen angeführt, welche beweisen, daß man vor 2000 Jahren wußte, daß das sog. Italien ursprünglich von »Wilden« bewohnt war, welche auf der Stufe der sog. Steinzeitkultur standen, ohne Metalle, ohne Kunst und Wissenschaften. Das Volk soll Sikeloi oder Sikuli geheißen haben, aus Italien nach der dreieckigen Insel übersetzt sein welche nach ihm den Namen Sikelia erhalten haben soll’). Als uralte Einwohner Italiens, welche damals, wie wir schon öfters bemerkten, diesen Namen noch nicht führte, haben wir auch die Osker, Sabiner und Umbrer nennen gehört. — Umbri — antiquissimus Italiae populus, z. B. bei Floras I, 17. Sprachdenkmale, welche uns erhalten sind-), bezeugen, daß die Sprache dieser Völkerstämme der nämlichen Gruppe angehörte wie die Sprache der Lateiner. Mit den Umbrern, welche den größten Teil des späteren Etrurien innehatten, mußten die eimvandernden Etrusker harte Kämpfe bestehen. Diese ältesten nachweisbaren Bewohner Italiens bewohnten Städte auf Anhöhen, welche wir uns ähnlich unseren »Gradiščem mit Erdwällen befestigt vorstellen müssen. Zu Beginne unserer Zeitrechnung waren nur wenige mehr übrig, wie Dionysos v. Hali kam aß 1, 14, bezeugt, wenn er sagt: »Von den Städten, welche die Aboriginer zuerst bewohnten, waren zu meiner Zeit wenige mehr übrig. Die meisten wurden durch Kriege und andere familienverheerende Unfälle heimgesucht und liegen jetzt öde.« Vom Pelasger Önotrus erzählt Dionys I, 12, daß: »Als er hier (in Italien) viel Land zur Weide, vieles zum Ackerbau bequem, das meiste aber verödet, und selbst das bewohnte wenig bevölkert fand, reinigte er einen Teil desselben von den Barbaren und baute, nach der unter den Alten üblichen Sitte zu bauen, vie 1 e kleine Städtchen aneinander auf Bergen.« Wir haben oben gezeigt, daß eine der ältesten Besiedelungen Italiens durch Pelasger geschah. Es ist nun bemerkenswert, daß selbst die aus Asien einfallenden Etrusker von den Alten noch als Pelasger erklärt werden. Dies bezeugt z. B. Antik lides bei Strabo V, 2, 4, p. 221: »Antiklides ferner berichtet, die Pelasger hätten zuerst Lemnos und Imbros bevölkert und es sei selbst ein Teil von ihnen mit Tyrrhenus, dem Sohne des Atys, nach Italien übergesetzt.« Es ist im hohen Grade bemerkenswert, daß schon im Altertume die Etrusker als Pelasger erklärt oder mit ihnen verwechselt werden. Als die Schriftsteller, welche uns diese Nachrichten hinterließen, schrieben, existierte ‘) Plin. 3, 5, 9, § 56, 3, 6, 10. Varro L. L. 5, 20, 28. Colum. 1, 3, 6. 2) Z. B. oskische Inschriften in Pompeji; die sog. Eugubinischen Erztafeln in umbrischer Sprache. von den Pelasgern wohl nichts mehr als die Überlieferung ihrer Einwanderung und ihre Werke. Daß man die Etrusker ebenfalls Pelasger nannte, beweist nach unserem Dafürhalten nur soviel, daß die Tyrrhener oder Etrusker wie die Pelasger aus Asien nach Italien eingewandert waren. Unter den neueren Forschern erzeugt die Meinung, daß die Pelasger Ur-griechen waren, Verwirrung und Unklarheit. Übereinstimmend erklären die alten Schriftsteller die Etrusker als Einwanderer, welche aus Asien und speziell aus Lydien zur See nach Italien kamen. »Nec terra olim sed classibus advehebantur, qui mutare sedes querebant.« »Nicht übers Land, sondern auf Flotten kamen die an, welche ihre Sitze wechseln wollten«, sagt Tacitus Germ. II. — So auch diese Lydier. In der biblischen Völkertafel, Gen. X, 22, werden sie unter den Söhnen Sems schon genannt. Auf den Sieges tafeln der Pharaonen, namentlich Menephthah I. erscheinen sie neben Kanana, Naharina und Sinkar. (Rosellini Mon. stör. Ill, P. 1.) Nach Kastor von Rhodos (edd. Didot, p. 180) sollen sie vor den Phönikern das Meer beherrscht haben. Ein Seezug nach Italien in einer für unsere jetzigen Schulbegriffe »grauen Urzeit« ist daher kein Ding der Unmöglichkeit. Herodot, I. 94, erzählt: »Als Atys, Manes Sohn, König (in Lydien) wrar, kam eine grausame Hungersnot über ganz Lydien. Diese dauerte achtzehn Jahre« — »als das Übel nicht nachließ, sondern immer ärger wütete, schied der König die Lydier in zwei Teile, und sie mußten losen, wer da bleiben und wer auswandern sollte« — »die da fort mußten, denen gab er seinen Sohn Tyrrhenos mit. Die das Los zum Verlassen des Landes traf, gingen nach Smyrna und bauten sich Schiffe«. — »Sie kamen endlich an vielen Völkern vorbei zu den Ombrikern (Umbrern), daselbst bauten sie sich Städte und wohnen daselbst bis auf den heutigen Tag. Und sie änderten den Namen Lydier nach ihres Königs Sohne, der sie hingeführt, und nannten sich nach diesem Tyrrhener.« Ähnliches berichtet Skymnos v. Chios Perieg. 216 ff. »Hinter Lydiern sind die früher aus Hellas her übersiedelten Pelasger, welche mit den Tyrrhenern das Land gemeinsam bewohnen. Tyrrhenien aber gründete Lydos des Atys Sohn, welcher einst als Tyrrhener zu den Umbrern kam.« Dionys von Halikarn aß, ein sorgfältiger Altertumsforscher, zu Christus’ Zeiten lebend, überliefert uns verschiedene Ansichten älterer Schriftsteller, welche er gefunden, unter anderen auch die, daß die Etrusker ein in Italien heimisches Volk seien. Allerdings steht diese Angabe der ungeheuren Masse entgegengesetzter Zeugnisse gegenüber ziemlich vereinzelt da. Im I. Buche, Kap. 26, bespricht er den Niedergang der Pelasger, und sagt dann: »Wohl waren es deren viele, welche in die von den Pelasgern verlassenen Städte einzogen, je nachdem sie ihnen nahe wohnten: unter allen aber besetzten vorzüglich die Tyrrhener die meisten und besten. Diese Tyrrhener halten einige für Eingeborene Italiens, andere für Fremdlinge.« »Die sie für ausgewanderte Fremdlinge halten, behaupten, Tyrrhenus habe, als Anführer der Kolonie, dem Volke den Namen gegeben, und er selbst sei von Geschlecht ein Lyder, aus dem vormaligen Mäonien, ein sehr alter Wanderer, der fünfte nach Zeus (Kronos) gewesen.« L. c., c. 27. Dionys erzählt nun die Geschichte der Auswanderung ähnlich der bei Herodot und bezeugt, daß viele andere Schriftsteller ebenso sprechen. Für die gegenteilige Ansicht zitiert Dionys den X an thus aus Lydien, welchen er als einen »Gewährsmann vom ersten Range« bezeichnet; indes nicht etwa, daß er die Wanderung negierte, sondern daß er nur darüber schweigt. »Seine Worte (des Xanthus) sind: ,von Lydus kommen die Lyder, von T ory bus die Toryber. Ihre Sprache ist wenig verschieden und noch jetzt entnehmen sie einander, wie Jonier und Dorer, nicht wenige Wörter.4 Kap. 28.« Xanthus spricht somit von keinem Auszug der Lyder; damit ist aber das Gegenteil noch nicht bewiesen, und doch war es eben diese Stelle, auf welche hin man die Etrusker als in Italien urheimisch erklärte, ja sogar aus den Alpen dahin auswandern ließ, wobei man noch die nachfolgende in Kap. 3U beizog. Hier sagt Dionys, nachdem er die Identität der Pelasger und Tyrrhener abgelehnt: »Ich glaube nicht einmal, daß letztere Kolonisten der Lyder waren; denn sie haben weder einerlei Sprache mit ihnen, noch kann man sagen, daß sie sich einer ähnlichen Sprache nicht mehr bedienen, sondern es erhalten sich unter ihnen vielmehr gewisse Spuren ihres Mutterlandes. Sie haben weder gemeinschaftliche Götter mit den Lydern noch ähnliche Gebräuche, sondern weichen sogar hierin mehr von den Lydern als von den Pelasgern ab. Daher scheinen mir die, welche sie für ein eingeborenes und nicht für ein angekommenes Volk halten, sich mehr der Wahrheit zu nähern.« — »Sie selbst nennen sich nach dem Namen eines ihrer Heerführer, der Rasena hieß.« Dionys mag für die Verhältnisse seiner Zeit, welche er hier schildert, recht haben, dabei bedenkt er aber nicht, daß zwischen der Entstehung des etruskischen Staatswesens und seiner Zeit ein Jahrtausend liegt, mit all den wechselvollen Schicksalen, welche über Lydier in Asien und Etrusker in Italien dahingegangen sind. Seneca, Consol, ad Helv. VI, 9, sagt: »Tuscos Asia sibi vindieat.« »Die Tusker gehören nach Asien.« Plutarch, Frag, über röm. Gebräuche 53, erklärt den Gebrauch bei den kapitolinischen Spielen, einen Sarder zum Verkaufe auszubieten, dadurch, daß: »weil Romulus nach einem langen Kriege mit den Vejentern, einer etruskischen Nation, ihre Stadt zuletzt eroberte und viele Gefangene samt dem Könige verkaufen ließ — denn die Etrusker waren ursprünglich Lydier, weil aber Sardes die Hauptstadt der Lydier war, so verkauften sie die Vej enter unter dem Namen Sarder.« Tacitus erzählt in den Annalen IV, 55, den Wettstreit der Gesandten von elf asiatischen Städten, dem Tiber einen Tempel erbauen zu dürfen, und sagt: »Die Sardier lasen ein hetrurisches Dokument ab, als Blutsverwandte, denn Ty r r h enus’ und Ly dus’ Söhne des Königs Atys hätten sich wegen Volksmenge geteilt: Lydus wäre im Stammland geblieben; dem Tyrrhenus sei gestattet worden, auswärts sich niederzulassen: von den Fürsten wären die Völker benannt worden, jene in Asien, diese in Italien.« Appian, Karth. Gesell., c. 66, sagt von den Zitherspielern und Schalmeibläsern bei Triumphzügen, welche Nachahmungen tyrrhenischer Feierzüge seien: »Man nennt sie Lydier, weil die Tyrrhener, wie ich glaube, aus-gewanderte Lydier sind.« J u s t i n u s sagt XN, I: »Die Völkerschaften der Tusker, welche die Küsten des unteren Meeres besitzen, kamen von Lydien.« Ebensolcher Ansicht sind die Dichter. Virgil, dessen Äneas nichts weiter ist als die Verherrlichung eines heimatlosen asiatischen Abenteurers, der in der weiten Welt, der Sitte seiner Zeit gemäß, im Westen bei weniger kultivierten Naturvölkern eine neue Heimat sucht, nennt die Etrusker ebenfalls L edier. So z. B. Än. 11, 781 ; »Et terrain Hesperiam venies, ubi Lydius arva Inter opima virum leni fluit agmine Thybris.« »Aber du kommst ins hesperische Land, wo der lydische Thybris Fruchtbare Heldengefilde durchströmt mit sanftem Gewoge.« Oder Än. VIII, 478 ff.: »Hand procul hiñe saxo incolitur fundata a etusto Urbis Agyllinae sedes, ubi Lydia quondam Gens bello praeclara, jugis insedit Etruscis.« »Nicht gar ferne von uns, auf alten Felsen gegründet, Wird die Stadt Agylla bewohnt, wo ein ly disches Volk einst, Hoch im Kriege berühmt, die etruskischen Hügel besetzte.« Oder Än. IX, 11 : »Lydorumque manum collectosque armat agrestis.« »Waffnet Lydierscharen und aufgebotenes Landvolk.« S i 1 i u s Italiens, ein Zeitgenosse Neros, singt in seiner P u n i c a, V, 9 ff.: »Lydius liuic genitor, Tmoli decus, aequora longo Maeoniam ') quondam in Latías advexerat oras Tyrrhenus pubem dederatque vocabula tei'ris.« »Dieses Erzeuger, des Tmolus Zier, Tyrrhenus beschilft einst Mit mäonischen Männern das weite Meer, und an den Ufern Latiums stieg er ans Land und gab dem Ganzen den Namen.« Ebendort IV, 718 ff.: »Ergo agitur raptis praeceps exercitus armis Lydorum in populos sedemque ab origine prisci Sacratam Corythi iunctosque a sanguine auorum Maeonias Italis permixta stirpe colonos.« »Also wird fortgerissen alsbald die gerüstete Heerschar Roms in das Ly di er land zu Korythus’ heiligem Wohnsitz, Wo sich italische Pflanzer vordem mit Mäoniern mischten.« VIII, 483, nennt erVetulonia: »Maeoniaeque decus quondam Vetulonia gentis.« »Und Vetulonia, du Zier einst des mäonischen Landes.« :) Maeonia, alter Name für Lydien. Etrurien wird somit von den Poeten geradezu Lydien genannt. Servius ad Aeneid. spricht sicli zu den betreffenden Stellen des Gedichtes im nämlichen Sinne aus. Ad II, 781 : »Tusci enim a Lydis originem ducunt.« »Die Tusker leiten ihren Ursprung von den Lydiern ab.« Zu X, 164, bemerkt Servius: »Tuscia dürfen wir nicht sagen, weil es in guten Schriftstellern nicht gelesen wird, wohl aber entweder Etruria von Etruscus, einem Fürsten, oder Lydia von Lydus, oder Tyrrhenia von seinem Bruder, welcher, wie wir oben bemerkten (ad II, 781) mit einem Teile des Volkes aus Mäonien nach Italien kam.« Ereignisse von so tief einschneidender Bedeutung, wie die Wanderungen kriegerischer Völker, welche neue Reiche gründen, Kultur- und Kultuszentren schaffen, und welche sich in unmittelbarer Nähe unserer Alpenländer, speziell Krains abspielten, können unmöglich ohne Rückwirkungen auf die letzteren geblieben sein, um so mehr, als sie von der Sagengeschichte der Alten direkt bezeugt sind !). Es muß daher für die Geschichte des Landes von Interesse sein, chronologische Anhaltspunkte für diese sö nachhaltig wirkenden Ereignisse zu gewinnen. Die Basis für diese natürlich nur annähernden Berechnungen müssen wir in Ägypten suchen, weil von dort der Anstoß zu der großen Pelasgerbewegung durch Vertreibung der Schasu oder Hyksos ausgegangen war. Dies geschah unter Phra A ah mes der XVIII. Dynastie, dem Amosis der Griechen, welcher nach Brugsch zwischen 1700—1666, nach Lepsius von 1684—1659 herrschte. Nehmen wir nun für den Auszug der Hyksos das Jahr 1680 v. Chr. Aus Ägypten gingen Schwärme derselben: 1. zurück noch P al äs tin a; 2. nach Kreta, von hier 8. nach Griechenland, wo sie sich ausbreiten und Städteburgen gründen, von Ly ko sura in Elis geht die erste Kolonie nach Italien, die zweite aus Epirus an den Po und landeinwärts bis Cortona. Nun setzt Pausanias, VIII, 2—5, den Argonautenzug in die achte Generation nach Pelasgus, also ca. 250 Jahre später. Geben wir ihnen für die Festsetzung in den verschiedenen Teilen von Griechenland 180 Jahre, so fiele die Argofahrt etwa. ca. 430 Jahre nach dem Auszuge aus A varis, somit ca. 1250 v. Chr. Um diese Zeit, etwa ca. 1300 v. Chr. sollen die Griechen auch die phönikische Schrift erhalten haben, welche nach Schlottmanns Untersuchungen eben unter der Hyksosherrschaft entstanden ist. Nach Dionys v. Halikarnaß, lib. I, cap. 17, zogen die Pelasger sechs Menschenalter nach Pelasgus aus dem Peloponnes nach Thessalien oder Haemonien, von wo sie fünf Menschenalter später wieder vertrieben, nach verschiedenen Richtungen, unter anderen auch nach Italien wanderten. Setzen wir »Pelasgus«, das heißt die FestsetzunginGriechen-1 a n d auf 1600, so fiele diese Italienfahrt etwa um 1300 v. Chr., was wieder ziemlich mit der Argofahrt stimmen würde. Der Trojanische Krieg soll nach Dionys I, c. 9, s e c h z e h n Menschenalter vor Roms Gründung, somit ca. 1230 fallen, andere setzen ihn ca. 1180 an; nehmen wir das Mittel mit 1200 v. Chr. Nun sagt Dionys v. Halikarn aß lib. I, ca. 26: »Die Drangsale der Pelasger begannen ungefähr zwei Menschenalter vor dem Troerkriege und dauerten noch nach diesem Kriege, bis das ) Man denke z. B. an die Sage von der Argonautenfahrt der pelasgischen Minyer. Volk auf die geringste Anzahl herabgeschmolzen war. Denn außer Kr oton, einer berühmten Stadt in Umbrien, und was vielleicht sonst die Abori-ginen erbaut hatten, wurden alle übrigen kleineren Städte der Pelasger zerstört.« Nach dieser Angabe begann somit die Reaktion gegen die Pelasger in Italien schon ca. 1240 bis 1100 v. Chr. Es war um die Zeit der Äolischen und Dorischen Wanderung in Griechenland, welche von der letzten Hälfte des XII. bis über die Mitte des XI. Jahrhunderts v. Chr. währte. In Italien endet diese Bedrängung des Pelasger mit der Begründung des Tyrrhenischen Staatswesens um 1044 v. Chr., etwa 290 Jahre vor Roms Gründung.1). Es entsteht nun die Frage: Wie weit reichten etruskische Macht und etruskischer Einfluß ? und dürfen wir annehmen, daß auch unsere Alpenländer, speziell Krain davon berührt wurden? Den Nachrichten der Alten zur Folge beherrschten die Etrusker schon in sehr früher Zeit den größten Teil Italiens, im Süden bis an den Busen von Salerno. Nach Strabo V, 4, 3, p. 242, hätten sie im schönen Kampanien zwölf Städte erbaut, darunter Capua als Haupt derselben, aber, in Weichlichkeit verfallen, alles an die Samniten verloren. Desgleichen Herkulanunr am Vesuv, 1. c. 8, p. 247. Livius IV, 37, nennt Capua eine etruskische Stadt. Velleius Paterculus sagt I, 7, daß Capua und Nola in Kampanien vor 830 Jahren, also 47 Jahre vor Roms Erbauung, von den Etruskern gegründet wurden. Ebenso bezeichnet Pomp. Mela II, 4, Capua als tuskische Gründung. »Capua a Tuscis condita«, und Servius ad Aeneid. XI, 567, sagt gar, daß fast ganz Italien in etruskischer Gewa 11 war: »In Tuscorum jure pene omnis Italia fuerat.« Von Wichtigkeit für uns ist jedoch die Ausdehnung ihrer Herrschaft im Norden. Hier rangen sie mit Erfolg mit den Umbrern um die Herrschaft, wie Strabo V, 1, 10, p. 216, berichtet: »Den Römern aber ist auch der Stamm der U mb rer, hie und da auch der Tyrrheuer, beigemischt. Denn diese beiden Völker führten vor dem größeren Wachstume der Römer eine Art von Wettstreit miteinander über die Oberherrschaft.« ln Etrurien müssen zweierlei Völker in Über- und Unterordnung gelebt haben. Die herrschende Rasse, die den Adel bildete, bestand aus den eingewanderten Tyrrhenern; das Volk, beziehungsweise die Heere bildeten die Nachkommen der unterworfenen Ureinwohner. So sagt Dionysus von Halikarn aß IX, 5, von der Heeresmacht der Etrusker: »Auch die feindliche Kriegsmacht war aus der Stadt ausgerückt, zahl-reich und gut. Es waren nämlich aus ganz Etrurien die mächtigsten Männer zusammengekommen und hatten ihre Hörigen (-svHvac) mitgebracht; so war das etruskische Heer bedeutend zahlreicher als das römische geworden.« Wir sehen somit hier eine etruskische Ritterschaft mit einer gesellschaftlich abhängigen Gefolgschaft eine Art niedriger Ministerialen, aus der unterjochten, älteren, wahrscheinlich umbrischen *) *) Nach tuskischen Quellen und Traditionen. Nach Dümichen hist. Inschr. I, Tab. 1—6. sollen aber schon im XIV. Jahrh. v. Chr. unter Ramses II. etruskische Seeräuber einen Raubzug nach Ägypten unternommen haben. Landesbevölkerung das Heer bilden, welches gegen die Römer rückt. Während die Phöniker Söldnerheere warben, die Latiner Volksheere aushoben, bestand in Etrurien eine Art Feudalverhältnis zwischen den herrschenden Tyrrhenern und den sog. Penasten. Ihre Herrschaft über das Poland bezeugt Polybios II, 17, mit den Worten: »Vor alters indessen bewohnten diese Ebenen die Tyrrhener, in den Zeiten, da sie auch die sog. Phlegräischen, um Capua und Xola besaßen.« »Wer daher von den Untertanen landen der Tyrrhener liest, darf nicht das jetzt (itn II. Jahrh. v. Chr.) von ihnen eingenommene Gebiet, sondern muß die genannten Ebenen und die aus diesen Gegenden gezogenen Hilfsquellen im Auge haben.« Livius V, 33, berichtet: »Die Macht der Tusker erstreckte sich vor der römischen Herrschaft weit über Land und Meer. Wie viel sie auf dem oberen und dem unteren Meere, welche Italien wie eine Insel umschließen, vermochten, dafür zeugen die Benennungen, indem die italischen Völkerschaften das eine das Tuskische, das andere nach Hatria, einer tuskischen Pflanzstadt, das Hatriatische Meer hießen. An beide Meere stoßend, bewohnten sie ihr Land in je zwölf Städten, zuerst diesseits des Apenninus') am unteren Meere, nachher auch jenseits des Apenninus, wo sie eben so viel Ansiedlungen, als sie ursprünglich Hauptstädte hatten, anlegten, welche jenseits des Padus, den Winkel der Veneter, die um den Meeresbusen her wohnen, abgerechnet, alles Land bis zu den Alpen hin in ne hatten.« Noch zu Plinius Zeiten, Mitte I. Jahrh. n. Chr., war Mantua etruskisch, da er III, 19 (23), folgendes sagt: »Mantua Tuscorum trans Padum sola reliqua.« Aus den Sümpfen des Addas, in welchen die Ureinwohner ihre Terramarenansiedlungen hineinbauten, hatten Pelasger und später Etrusker ein reiches Kulturland geschaffen, welches die Raubsucht der Kelten anlockte. Plutarch in Camillus, c. 1(5, schildert es wie folgt: »Dieses ganze Gebiet ist mit fruchtbaren Bäumen bepflanzt, reich an trefflichen Weiden und von Flüssen durchströmt. Es hat achtzehn schöne, große, für den Gewerbfleiß zweckmäßige und zum Lebensgenuß glänzend eingerichtete Städte, welche die Gallier nach Vertreibung der Tyrrhener besetzten.« Der anonyme Verfasser des Periplus, vulgo Skylax genannt2), gibt an, daß die etruskische Küste bei Antipolis (jenseits Nizza) beginne und bis Rom reiche. »5. ’A—ó S’ ’Avti—ÖXziog Tvppv.vol Afvov y.iypi 'Pwu.715 —JSkzco£.« Er gibt ihr eine Erstreckung; von vier Tage- und vier Nachtfahrten3). »"Tuppvivtäv Sí Ttxpá—7.0’Ji; '/¡¡j.spcov títtzowv vm vjx.toív tsttzocov.« *) *) Diese waren: Tarquinii, Caere, Veji, Falerii, Volsinii, Vetulonia, Rusellae, Clusium, Perusia, Cortona, Arretium und Volaterrae. 2) Fabricius hält in seiner Ausgabe von 1878 den Verfasser für einen byzantinischen Grammatiker, welcher aus alten Geographen schöpfte. 3) Da die Strecke ca. 560 km beträgt, so berechnet sich daraus eine Fahrgeschwindigkeit von 6 km pro Stunde. Es scheint somit auch das ligurische Bergland vor ca. 400 v. Chr. noch etruskisch gewesen zu sein. In der Gegend von Alessandria in Piemont (Busca) fand man nach Fabretti C. J. 1, 42, eine altetruskische Inschrift und jüngst 1872 östlich von Nizza beim alten Cemelion (Plin. c. V.) Grabziegel mit etruskischen Inschriften. (Fahr.) Erwägt man, daß die Küstenfahrt von Hadria bis Triest nur 140 km beträgt, somit bei obiger Fahrgeschwindigkeit in 24 Stunden zurückzulegen war, so scheint es uns ganz undenkbar, daß dieses ebenso energische als seetüchtige Volk in den 500 J a hren seiner Herrschaft über Oberitalien nicht a u c h in unsere eisenreichen Berge eingedrungen wäre, wo 40 km vom Landungsplätze entfernt sofort das Eisengebiet von St. Michael bei Hrenowitz das in O b eritali en fehlen de M e tall lieferte, während Populonia mit seinen Eisenwerken über 300 km entfernt indem durch den wilden Apennin ') geschiedenen Stammlande lag. Rechnen wir noch dazu den wichtigen Bernsteinhandel, der durch Krain zog. so ist das Herübergreifen etruskischen Einflusses zwischen 800—400 v. Chr. geradezu unabweisbar. Wir kommen übrigens auf die Frage noch später zurück. Die Seeherrschaft der Etrusker im Adriatischen Meere dauerte jahrhundertelang. Ilire Haupthafenplätze dürften Spina und Hatria gewesen sein, von wo sie zunächst nach Korcyra verkehrten. Als wichtigste Ausfuhrartikel hatten sie unser Eisen und das Kupfer von Volaterrae und Kampanien, Silber von Populonia und Bernstein durch Landhandel von der Ostsee. D i o d o r v. Sizilien, V, 40, rühmt ihre große Seemacht und sagt, sie beherrschte lange Zeit die Gewässer »ttoIoö? ypovou? UzAaTTozoz-'r/.ija.vTSC«. Im Ostbecken des Mittelmeeres vertrugen sie sich mit den phönikischen Puniern ganz leidlich, schlugen mit ihnen verbündet die Phokäer — Herodot, I, 166. Allen übrigen, voran den Griechen, welche ebenfalls mit Seehandel sich zu befassen begannen, gegenüber waren sie die gefürchtetsten Piraten. Ephorus, ca. 340 v. Chr., VI, 2, 2, p. 267, sagt, daß »die ersten griechischen Städte auf Sizilien im zehnten Menschenalter nach dem Trojanischen Kriege erbaut wurden, denn die früheren Hellenen hätten die Seeräubereien der Tyrrhener und Roheit der dortigen Barbaren gefürchtet, so daß sie nicht einmal auf Handel dahin geschifft wären«. Nach einem erst in neuester Zeit gefundenen inschriftlichen Denkmale beschloß man erst 325 v. Chr. in Athen zum Schutze der Kauffahrer gegen die etruskischen Piraten in der Adria eine Kolonie zu gründen. Die einzigen Gär et an er enthielten sich nach Strabo V, 2, 3, 220, der Seeräuberei. Ein Volk von solcher Energie zur See, welches von vor 1000 bis 400 v. Chr. unumschränkt das Adriatische Meer beherrschte, höchstens die Phöniker2) und Karthager neben sich duldete, soll nun nie-versucht haben, von den Küsten der Adria aus ins Innere einzudringen ? *) *) Wie im I. Jahrtausend v. Chr. noch die Apenninen ausgesehen haben müssen, läßt sich nach der Schilderung des im südlichen Etrurien gelegenen c i m i n i s c h e n Wa 1 d e s beurteilen, welchen Livius IX, 36, beschreibt. 308 v. Chr. erlitten die Etrusker bei Sutrium eine Niederlage und flohen in den ciminischen Wald. Von diesem sagt Livius 1. c.: »Der ciminische Wald war damals noch unwegsamer und schauerlicher, als neuerlich die germanischen Wälder waren, und nicht einmal ein Kaufmann hatte denselben bis dahin betreten.« Kaufleute waren also in jener Zeit die Pfadfinder — und sind es am Ende noch jetzt. 2) Phöniker waren nach den Grabfunden das erste Volk, mit welchem die Etrusker verkehrten. In den ältesten Gräbern von Tarquinii, der Metropole Etruriens, finden sich ägyptische und pbönikische Fabrikate. Erst seit dem VI. Jahrhundert wird der griechische Import bemerkbar. Die Schiffe der Etrusker müssen wir uns natürlich nach phönikischem Modell gebaut denken, da diese für alle Völker des Mittelmeeres im Seewesen die Lehrmeister waren. Die Waffen der Etrusker waren teils aus Bronze, teils aus Stahl. Tn ihren Gräbern findet man die kreisrunden bronzenen Schilde bis zu I m Durchmesser, mit Holz gefüttert, bisweilen, wie bei Bomarzo, mit einem Lanzenstoße durchbohrt, Helm') und Beinschienen ebenfalls aus Bronze, das Schwert aus Stahl, ebenso die Speere, deren sie, ähnlich wie die homerischen Helden, zu j e zwei führten2). »Spicula bina gerunt« »Zwei Wurfspieße führen sie« sagt Silius It alie us VIII, 493. Der Schmiedegott hieß Set hl ans; ihre Eisenwerke lagen bei Populonia, wo das Elbaner Erz verschmolzen wurde, und welches noch die Römer mit Eisen versah. Die Angriffswaffen waren aus Stahl; am Monte Falterone östlich von Florenz fand man vor 56 Jahren im See Ciligetto bei 2000 Fragmente von Waffen, sämtlich aus Eisen und sehr verrostet. Die Hauptwaffe der Etrusker war der Stoß speer, daneben das Stoß sch wert. Neben diesen finden wir aber auch yataganähnliche Waffen, für den schneidenden Zug berechnet. Die krummen Klingen sind innen geschärft. Außerdem waren Wurfspieße, Pfeile und die Schleuder gebräuchlich. Dionys v. Halikarn aß sagt IX, 19, wo er die Ermordung der Fabier durch die Etrusker erzählt: »So von allen Seiten sie einschließend, haben sie, mit Schleudern, mit Pfeilen, mit Wurfspießen und Lanzen nach ihnen zielend, durch die Menge der Geschosse alle getötet.« Nach Plinius VII, 56, sind sie auch die Erfinder des Pilums, welches die Römer von ihnen angenommen. Beweis dessen ein Pilum aus einem etruskischen Grabe im Vatikan. Eine Kriegerfigur aus Fiesoie im Palazzo Buonarotti in Florenz mit etruskischer Inschrift hat nur den Speer als einzige Waffe in der einen Hand. Der ägyptische Stil der Arbeit und die Lotosblume in der zweiten Hand weisen auf das hohe Alter der Figur3). Mit dem VIII. Jahrhundert beginnen die Griechen Handels- und Kolonisationsfahrten nach Italien zu machen. Nach Herodot, I, 163, waren es die P h o k ä e r. Wir haben im vorhergehenden den Kulturgang dargelegt, wie sich derselbe von den ältesten uns bisher bekannten Zentren im Osten nach Europa und speziell nach Italien an der Hand der uns erhaltenen Nachrichten und Fundobjekte nachweisen läßt. Es bedarf wohl kaum des Nachweises, daß mit dem Fortschreiten in Künsten und Gewerben, mit der Verallgemeinerung der höheren Ansprüche an verfeinerten Lebensgenuß, dem Aufschwünge des Ackerbaues und der Vervollkommnung des Kriegswesens das Bedürfnis *) *) Cassis bei den Römern aus dem Etruskischen, »Cassidero autem a Tuscis nominatam dicunt«. Isid. Origg. 18, 14. 2) Mit je zwei Speeren sind auch die Krieger auf dem Gürtelblech von Watsch bewaffnet, welches Se. Durchlaucht Fürst Ernst Windischgrätz fand, und zwei Stahlspeere lagen beim Krieger in Watsch, dem ein Doppelkammhelm beigegeben war. 3) Je älter ein etruskisches Kunstwerk, desto näher dem ägyptischen Stil. Diese Übereinstimmung fiel schon Strabo auf, welcher XVII, 1, 28, p. 806, sagt: »Die ägyptischen Tempelmauern erhalten auch erhabene Abbildungen riesiger Gestalten, die den tyrrhenischen und uralten griechischen Kunstwerken ähnlich sind.« nach Eisen immer größer wurde und der Gebrauch desselben gegenüber dem des Kupfers, welches man durch Zusatz von etwas Zinn1) allerdings in schon sehr früher Zeit praktisch verwendbarer zu machen lernte, überbau dnalnn und bevorzugt wurde. Italien ist nicht reich an Eisenerzen. Die größten Mengen birgt die Insel El ba. Darüber berichtet Pseudo-Ar is t o t o 1 es, de mirab. 93, wie folgt. »In Etrurien soll eine Insel namens Athalia sein, auf welcher in einer noch vorhandenen Grube früher Erz (Kupfer) gegraben wurde, dasselbe, aus welchem alle etrurischen Gefäße gegossen sind. Nachher habe man keines mehr gefunden. Nach Verlauf eines langen Zeitraumes sei aus derselben Grube Eisen zutage gekommen, das die Etrusker in Populonium heutzutage noch ausbeuten.« Virgil (70—19 v. Chr.) nennt Ilva: »Insula, inexhaustis Chalybum generosa metallis.« »Ilva, berühmt durch die unerschöpflichen Adern des Stahles.« An. X, 174. Diodor, um Christi Geburt lebend, schreibt über Athalia2): »Sie ist sehr reich an Eisenstein, den sie brechen und schmelzen, um Eisen daraus zu gewinnen, und sie haben dieses Metalles in Fülle. Die mit dieser Arbeit Beschäftigten brechen den Stein und die losgehauenen Stücke brennen sie in künstlich gebauten Öfen. Nachdem sie hier den Stein durch die gewaltige Glut zum Schmelzen gebracht haben, zerschneiden sie denselben in Stücke von ziemlich gleicher Größe, die ungefähr aus-sehen wie große Schwämme. Diese kaufen oder tauschen die Händler ein und bringen sie nach Dikäarchia8) und anderen Handelsplätzen, wo es Leute gibt, welche die ganze Ladung aufkaufen und sie durch zahlreiche Schmiede zu allerlei Eisenwaren verarbeiten lassen. Zum Teil schmieden sie eiserne Vogelbilder, zum Teil Hacken, Sicheln und andere nützliche Werkzeuge von recht künstlicher Arbeit. Dieselben werden dann durch Kaufleute nach allen Weltgegenden verführt und so haben viele Länder der Erde Nutzen davon.« Buch V, c. 13. Strabo ((36 v. Chr. bis 66 n. Chr.) bemerkt von Populonia4): »Dieser Platz ist auch der beste Überfahrtsort nach den drei genannten Inseln (Sards, Kyrnos und Athalia [Elba]). Ich selbst erblickte diese sowie einige verlassene Erzgruben in der Umgegend, als ich Populonium erstiegen hatte. Ich sah auch die Bearbeiter des von Athalia herüber-gebrachteh Eisens, denn dieses kann nicht in Schmelzöfen auf der Insel selbst ausgeschmolzen werden, sondern wird sogleich aus der Grube nach dem Festlande geschafft.« V, 2, 6, p. 223. Plinius (23—79 n. Chr.) sagt in seiner Naturgeschichte, daß Eisenerze fast überall gefunden wurden, »wie denn auch die Insel Italiens Elba solche erzeugt.« XIV, I. Das Ausschmelzen der Elbaner Erze geschah bei Populonia in Rennherde n. b Die Legierung des Kupfers mit Zinn verändert die Farbe des ersteren derart, daß man ein neues Metall zu sehen glaubt, ein 10°/0 iger Zusatz von Kupfer zu Silber bleibt für das Aussehen des letzteren wirkungslos, die tingierende Kraft des Zinnes gegenüber dem Kupfer ist daher viel energischer als die des Kupfers für Silber oder Gold. 2) Diese Bezeichnung für Elba soll vom Ofenruße: r¡ odd-«\r¡, hergeleitet sein. 3) Puteoli. 4) Heute Piombino. L. SimoninJ) fand einen solchen mit Sandsteinstücken umsetzt. Die Schlacken sind gut geflossen, blasig, schwarz und kristallinisch, sie enthielten 40°/n Eisenoxydul. Die Kohle war aus Eichen- und Kastanienholz bereitet. Beck. I, p. 476, nach Simonin 1. c. Reste eines anderen etruskischen Eisenwerkes hat man bei Gheradessa auf dem Berge Bucho al ferro aufgedeckt. Beck. 1. c. Als Reste dieser Eisenproduktion liegt bei Populonia ein wahrer Berg alter Eisenschlacken von über 600 m Länge und 2 m Höhe. Die Münzen von Populonia, deren man von Gold, Silber und Kupfer kennt, zeigen den Kopf des Vulkan nebst Hammer und Zange, den Emblemen des Eisenwesens. Die durch den kohlenverschlingenden Betrieb der Alten bedingte Vernichtung der Wälder machte schließlich dem Betriebe ein Finde, erst auf den griechischen Inseln und später auch in Italien. So konstatiert schon Plutarch2) (50—120 n. Chr.) diese Tatsche- von den Silbergruben von Attika und von Fiisenbergwerken auf Fiuböa, welche sich noch am längsten erhalten zu haben scheinen. Um nun dem stets steigenden Bedarfe von Eisen in Italien zu genügen, sah man sich schon im achten oder neunten Jahrhundert v. Chr. genötigt, neue Bezugsquellen aufzusuchen und diese lagen nicht fern von Italien in den nordöstlich an dasselbe grenzenden Waldgebirgen der Barbaren, dem heutigen Krain. !) De Texploitation des mines et de la metallurgie en Toscana, p. 565. 2) Verfall der Orakel 43. Das Eisenwesen in Krain. »Dort nun kauften des Weines die hauptumlockten Achaier: Andere brachten Erz, und andere blinkendes Eisen, Andere dann Stierbäut’ und andere lebende Rinder, Andere Gefangene der Schlacht.« — Homer, II. VII, 472—475. Heroclianus von Alexandrien erzählt im I. Kap., VIII. Buches seiner römischen Geschichte1), daß die Wege über die Alpen, welche als Schutz mauern Italiens emporgetürmt sind und welche er als mit ununterbrochenen Wäldern bedeckt schildert, von den uralten Bewohnern Italiens mit großer Mühe angelegt wurden. Daß diese Angabe richtig ist, beweisen die diesseits der Julischen Alpen in den österreichischen Alpenländern in Gräbern der Vorzeit gefundenen Dinge. Es sind vorab zwei Fundgebiete, welche sich durch besonderen Reichtum auszeichnen: die Fundstätte von Hallstatt in Oberösterreich und mehrere ebenso reiche und merkwürdige Fundstätten in Krain. Die hier wie dort gefundenen Schmucksachen, Gefäße, Werkzeuge, Waffen etc. zeigen die größte Übereinstimmung und man bezeichnete sie mit dem Ausdruck der Fundstücke der Hallstattepoche oder Hallstattkultur. Alle Forscher, welche sich mit diesen Objekten beschäftigten, waren darin einig und von keiner Seite wurde dagegen ein Widerspruch erhoben, daß sich die in den Hallstatter Gräberfeldern niedergelegten Dinge auf den dortigen Bergbau auf Salz bezogen, daß die einstigen Salzsieder es waren, welche hier begraben lagen. Anders lag die Sache in Krain. Auf einst kaum zugänglichen Berghöhen, wie in Watsch, fanden sich die gleichen Dinge und namhafte Forscher behaupteten, sie seien hier in diesen einstigen Urwäldern fabriziert worden. Indes zeigte es sich, daß auch in Krain ein kostbares Produkt gewonnen wurde, und zwar überall dort, wo die reichen Gräberfelder entdeckt wurden: nämlich das Eisen. Für die einstige Gewinnung desselben an diesen Stellen zeugen die noch übrigen Schlackenhalden sowie die stets in nächster Nähe vorhandenen Vorkommen von leicht schmelzbaren Eisenerzen. Entscheidend für die Herkunft der Hauptmasse der Grabfunde Krains ist ein Vergleich derselben mit jenen der italienischen Museen in Bologna, Florenz, Rom u. a. m. Da stellt es sich heraus, daß zwischen den alpenländischen Gräberbeigaben und den italienischen von _ Casteletto und Remedetto im äußersten Norden bis Suessola bei Neapel Übereinstimmung herrscht. Jede unserer Fibelformen z. B. findet sich in den italienischen Museen wieder. Das gleiche *) *) Anläßlich des Zuges Maximinus des Thraziers von Emona nach Aquileia über die Julischen Alpen. gilt für die Waffen, wie wir dies bei der Besprechung der einzelnen Eisenwerke im Lande noch des näheren erkennen werden'). Das Eisen ist also jenes Metall, mit welchem Krain reichlich versehen ist und dessen Erzeugung durch eine Reihe von Jahrhunderten unzählige Hände beschäftigte und viele Millionen Gulden ins Land brachte. Durch ein halbes Jahrtausend können wir das krainische Eisenwesen an der Hand amtlicher Urkunden verfolgen ; für zwei weitere Jahrtausende seines Bestandes zeugen teils die antiken Schriftquellen, noch eingehender aber die archäologischen Funde. Merkwürdigerweise lassen sich nun alle aus den letzteren gezogenen Urteile und Schlüsse hinsichtlich der sog. prähistorischen Eisenindustrie Satz für Satz noch für das letzte halbe Jahrtausend ihrer Existenz durch urkundliche Belege nachweisen, so daß sich in den letzteren die der geschriebenen Quellen entbehrende Vorzeit gewissermaßen widerspiegelt. Da nun schon in ältester Zeit sich die Kulturgeschichte Krains um die Eisenindustrie drehte2), so wollen wir diesen Industriezweig den ökonomischen Hintergrund der Kultur nennen, welche sich aus den Grabfunden der krainischen Gradišče-Nekropolen erschließen läßt. Es hat sich gezeigt, daß jedes Fundstück seine Analoga in den italischen Fundstätten habe, daß sich Perlen, Fibeln etc. unserer Gräber durch ganz Italien bis ins neapolitanische Gebiet hinab vorfinden, und zwar massenhafter als bei uns. Außerdem haben wir eine Reihe von Quellen-steilen aus den alten Autoren vorgeführt, welche uns bei der Beurteilung des Kulturganges in den letzten Jahrtausenden vor Christus dienlich sein konnten. Der Gedanke, daß eine uralte, in Krain ureinheimische Eisenindustrie die Grundlage der ältesten Kultureinflüsse in unseren wilden Bergschluchten bilde und daß der Handel mit dem begehrten Metalle das Vorhandensein unserer sog. prähistorischen Funde bedingen, fand und findet vielleicht noch so vielfach ungläubige Aufnahme, daß es bei der Wichtigkeit der Frage notwendig erscheint, den Gegenstand eingehender zu beleuchten. Zu diesem Zwecke wollen wir folgende Sätze formulieren, deren Richtigkeit im Laufe unserer Betrachtungen sich heraussteilen soll. L Die in unseren Gräbern deponierten Fundobjekte sind ihrer weitaus überwiegenden Menge nach nicht im Lande erzeugt, sondern Importware, und zwar vorwiegend aus Italien, welche entweder von Händlern hierher als Tauschware gegen heimische Naturprodukte, und zwar vorwiegend Eisen, oder auch von italischen Einwanderern, welche sich behufs Eisengewinnung oder Okkupation und Freihaltung der Handelswege nach Norden im Lande festgesetzt hatten, mitgebracht wurde. Im Mittelalter kamen dafür italienische Münzen. *) *) Als charakteristisch für die Sachlage sei hier folgendes Erlebnis erwähnt. Ich nahm Photographien von mehr als fünfzig Fibelformen aus Krain mit nach Italien, um sie mit denen der dortigen Museen zu vergleichen. Hier pflegte ich nun zu jeder Form zu not:eren, von welchem Fundorte Italiens die gleiche Form vorhanden ist. Da Notizen zu machen oder zu zeichnen in den italienischen Museen ohne Erlaubnis des Direktors nicht gestattet ist, so trat auch im Museo Kircheriano in Rom, in diesem Sinne seiner Pflicht nachkommend, der diensthabende »custode« oder Saaldiener an mich heran. Als ich ihm die Photographien hinlegte und nachwies, daß ich ja die Sachen schon in Photographien besitze, war der Mann ganz erstaunt und fragte, woher diese Fibeln wohl wären? Als ich ihm Krain als Fundstätte und das Museum in Laibach als Aufbewahrungsort dieser Sachen angab, rief er ganz erstaunt aus: »Ma signor, tutta la roba d'Italia!« — »Aber Herr, alles italische Sachen!« —Und als Prof. Pigorini, der ausgezeichnete Direktor desselben Museums, einige Monate später den Saal mit den Grabfunden im krainischen Museum betrat, rief er überrascht sofort aus: »Tutta la roba d’Italia!« — 2) Cf. »Emona«, p. 162, und »Argo« I, p. 27, 87, 109, 110; II, p. 22, 44, 57; III, p. 5, 146. 2. Das Eisen wurde in jener Zeit auf den »Gradišče»«>) aus den leichtschmelzbaren, im ganzen Lande verbreiteten und reichlich vorhandenen Rot- und Brauneisensteinen ausgeschmolzen, welche einfach durch Tagbau ohne jede bergmännische Praxis gewonnen werden können und auch wirklich gewonnen wurden. 3. Dieser ursprünglich allerdings sehr primitive Betrieb wurde vielleicht schon von der einheimischen Bevölkerung begonnen, von den einwandernden Italikern fortgesetzt und erweitert. 4. Da alle Landesteile: Ober-, Unter- und Innerkrain die geeigneten Erze enthalten, so konnte die Eisenfabrikation überall betrieben werden, so lange die Wälder vorhielten. Da das Land in jener entlegenen Zeit durchaus gut oder ganz bewaldet war, so konnte auch dort, wo heute der Wald dem Weinbau und der Feldkultur gewichen, wie in Unter- und Innerkrain, oder wo er fast ganz ausgerottet ist, wie am Karste und in Istrien, das damals kostbare Metall überall mit Vorteil gewonnen werden. Erst als der Wein- und Feldbau den Wald in Unter-, Innerkrain und Istrien lichtete oder der Handel und die Indolenz ihn völlig vernichteten, zog sich die Eisenindustrie in die noch waldreichen Schluchten der höheren Alpengegenden zurück. 5. Das gewonnene Rohprodukt wurde einerseits im Lande zu Waffen und Werkzeugen verarbeitet, anderseits aber nebst den Fabrikaten nach dem Süden und selbst bis Afrika ausgeführt, wogegen italische und sogar afrikanische Produkte in Tausch gegeben wurden und so ins Land kamen. 6. Die einheimische Bevölkerung geriet den in jeder Hinsicht überlegenen, besser organisierten und besser bewaffneten fremden Einwanderern gegenüber in ökonomische und physische Abhängigkeit, ja an den Industrieplätzen selbst geradezu in Knechtschaft. 7. Die Handelswege, längs welcher das Eisen nach dem Süden exportiert wurde, zogen nach dem Meere, welches sie bei den uralten Häfen von Duino, Triest und Fiume erreichten, von wo aus die Weiterbeförderung zur See eintrat. Diese Wege waren ursprünglich und zum Teil bis in die Zeiten Karls YL, also bis Anfang des XVIII. Jahrhunderts, Saumwege, auf welchen aller Warentransport mittels Saumrossen geschah. Manche der begangensten sind es sogar immer geblieben. Wenn wir daher nachweisen können, daß noch in den unserer Zeit näher liegenden Jahrhunderten die Handels- und Verkehrsverhältnisse mit denen der sog. prähistorischen Zeit fast ganz analog geblieben sind, so dürfen wir aus denselben gewiß mit einer ziemlichen Berechtigung auf jene entfernteren Zeiten Schlüsse ziehen und durch die Zustände der neueren Zeitperioden jene älteren beleuchten, da sich die geographische Lage, welche durch die Terrainkonfiguration bedingt ist, ja nicht geändert hat. Nun liegen uns aber über den Eisenbergbau in Krain und über den Eisenhandel der krainischen Gewerke in den Archiven nicht unbedeutende urkundliche Belege vor, welche von ca. 1500 an bis in die neueste Zeit fast ununterbrochen verfolgt werden können. Nach diesen Archivalien wollen wir es daher versuchen, ein Bild des krainischen Eisenbergbaues zu entwerfen und damit zugleich Streiflichter auf die Verhältnisse der prähistorischen Zeiten zu gewinnen. Es wird sich hierbei zunächst um folgende Fragen handeln: 1. Wie wurde vor Einführung des sog. Hochofenbetriebes, welche erst in neuerer Zeit erfolgte, in Krain das Eisen gewonnen? J) In Krain die Bezeichnung für prähistorische oder auch römische einstige Befestigungen und Burgwälle. Das Wort bedeutet eine »Burgstätte«. 2. Wo können wir im Lande die nötigen Rohmaterialien nachweisen und wo bestanden vom XIII.—XVIII. Jahrhundert Eisenwerke in Krain ? Wann war ihre Blütezeit? —- wann und warum begann ihr Verfall? 3. Welche waren die Handelswege, denen entlang das Eisen versandt wurde? —■ Welche die Handelsverhältnisse, unter denen es geschah? Und wer waren die Gewerke, deren Exporteure und Abnehmer? Nach den uns zur \ erfügung stehenden stummen und redenden Quellen-materialien läßt sich die Geschichte des Eisens im Lande Krain in drei Hauptperioden teilen, nämlich A. seit der ältesten Zeit bis zum Auftreten der urkundlichen Quellen; B. vom Beginne der Urkunden und Akten über das Eisenwesen bis zur Einführung des Dampfes als Motor im Verkehr der Einführung der Eisenbahnen und Dampfschiffe; endlich C. von da an bis auf unsere Tage. Wir beginnen mit der Beschreibung der ältesten Eisenfunde und der Eisenschmelzstätten im Lande. Eisenfunde im Laibacher Moore. Das Laibacher Moor war, wie bekannt, ursprünglich ein See, in welchem im Jahre 1875 sehr alte Pfahlbauten entdeckt wurden, deren Ausbeute seinerzeit großes Aufsehen erregte. Seitdem wurden, am ehemaligen Seegrunde liegend, zwei Fahrzeuge entdeckt, an welchen sich Eisen vorfand. Das eine war ein 1890 entdecktes großes Frachtschiff, das zweite ein Einbaum, der 1897 zutage kam und welche beiden Funde vom Verfasser ausgegraben wurden. Ehe wir zur Besprechung der Stücke schreiten, wird es notwendig sein, die Fundstellen vom stratigraphischen Standpunkte zu beleuchten, da bei archäologischen Funden vor allem die Umstände, unter denen sie gemacht werden, die Lagerungsverhältnisse derselben, die Beziehungen zur Umgebung und hundert andere Details von Wichtigkeit sind, wenn sie anders für die Wissenschaft jene Bedeutung haben sollen, welche ihnen als stummen Quellen der Geschichte zukommt. Betrachten wir nun die Schichtenverhältnisse auf dem Moore, so finden wTir in der obersten Ablagerung folgende. Reihenfolge: 1. den jüngsten Torf, trebež der Morastansiedler; 2. den alten Torf, šota; 3. einen braunen Lehm, mit Pflanzenresten durchsetzt, rjavo blato; Leinen bläulichen Ton mit Konchylienresten, polžkarica, als Grund des alten Sees. Die Mächtigkeit der genannten Schichten ist an verschiedenen Stellen des Morastes verschieden; an der Fundstelle des Schiffes, welche uns zunächst interessiert, wurde sie folgendermaßen gefunden: trebež 25 cm mächtig, šota 45 an, rjavo blato 30 cm, zusammen 100 cm, polžkarica in unbekannter Tiefe. Da nun alle bisherigen antiken Funde innerhalb dieser Schichten auftraten, so haben wir einige Anhaltspunkte für ihre chronologische Stellung. So finden wir die Pfähle der Pfahlbauten in die polžkarica eingetrieben — die »Kulturschicht«, d. h. die Abfälle der Bewohner: Scherben, Knochenreste etc., ist im rjavo blato eingebettet, somit erweisen sich die Phahlbauten älter als der ältere Torf, šota. Nun entdeckte ich aber schon im Jahre 1873 eine Römerstraße'), welche in einer Breite von 9 m und 1 m Dicke von Lauerza nach lg, dem einstigen römischen Emona und dem Orte, an dessen Uferrande einst früher die Pfahlbauten bestanden, verlief. Diese Römerstraße finden wir von Babna gorica bis lg hin auf dem Torfe, und zwar auf einem Eichenroste *) *) Laibacher Tagblatt, d. 20. September 1873, und Emona, Arch. Studien aus Krain, p. 22. Müliner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 3 fundiert, somit muß sie jünger sein als die šota. Endlich finden wir die jüngste nachrömische Torfbildung, den trebež — jetzt tast überall auf ein Minimum reduziert — über der Römerschicht. Vor 25—30 und mehr Jahren bildete diese jüngste mittelalterliche Bildung eine Schwammdecke, über welche hinweg die Kirchtürme des Südrandes in Brunndorf von der Xord-seite nicht erblickt werden konnten. Bei Babna gorica lag sie 4—5 m über der Römerstraße; heute deckt die letztere an manchen Stellen eine kaum spannhohe Torfschicht. Die vorliegenden Figuren 1—4 erläutern die Schichtenfolge in 740 der Naturgröße. In Fig. 1 ist a die oberste Schicht, der heutige Kulturboden an der Stelle der ehemals an 4 m mächtigen Torfmoosdecke, b ist der alte Tort, c ein brauner von Wasserpflanzen durchsetzter Lehm, welcher sich während der Versumpfung des Sees absetzte und in welchem die Pfahlbauartefakte Fig. 2. Fig. 3. Fig. 4. lagern, d der alte Seeboden, ein lichtbläulichgrauer Lehm mit Schneckenschalen, die polžkarica der Moorbauern. In Fig. 2 und 3 ist dieselbe Schichtenfolge, nur liegt über dem alten Torfe eine Schicht eines jüngeren Torfes, von den Bauern »trebež«, der Abräumtorf, genannt, er ist weniger kompakt und in verschiedenen Gegenden des Moores von verschiedener Mächtigkeit, je nachdem die Kultur des Bodens mehr fortgeschritten, um so geringer. In Fig. 4 sehen wir zwischen dem braunen Lehme c und dem alten Torfe b eine schwammige Torfschicht x eingebettet, er heißt bei den Mooransiedlern »cujna«, der Fetzentorf. Beweist schon die Existenz der 9 m breiten Römerstraße, welche auf dem alten Torfe liegt, einerseits die Existenz des letzteren zur Römerzeit und die Tiefe, in welcher die Römerstraße liegt, anderseits die hohe Kultur des Moores zu jener Zeit, so läßt sich auch aus alten Quellen der direkte Beweis liefern, daß schon um Christi Geburt das Moor kein See mehr war. Wir gewännen demnach vorläufig vier Epochen für unser Moor: 1. Die mittelalterliche Zeit des Morastes, welche bis zu Beginn der Entsumpfungsarbeiten unter Kaiserin Maria Theresia währte, von ca. 500 n. Chr. bis ca. 1760; 2. die Römerzeit mit ihren Straßenbauten ca. 50 n. Chr. bis ca. 500 n. Chr.; 3. die vorrömische Zeit der Torfbildung auf Grundlage der Versumpfung durch das rjavo blato und seinen Pflanzenwuchs; 4. die Zeit des Seelebens mit seinen Pfahlbauten und dem Schiffsverkehre. Betrachten wir bei Fig. 2 nun zunächst die Stelle, an der wir unser Schiff eingebettet finden, so bemerken wir, daß die Spitzen der Kipfen noch in den Torf (šota) ragen. Das Schiff selbst ist mit dem rjavo blato, dem braunen Lehm, gefüllt und liegt mit seinem Boden auf der blauen Schicht, dem alten Seeboden: der polžkarica. Hier liegt es mit dem Steuerende nach Ost, mit dem Vorderteil nach West gerichtet, an die 30 m lang und 4-5 m breit. Seine Konstruktion ist folgende: Etwa 42 Stück Holzbalken (Lieger) aus Ulmenholz liegen, ihre Mittel ca. 60 cm voneinander entfernt, parallel hintereinander. Ihre Länge beträgt im Mittelteile 4-5 m, an den Enden 2 m, ihr Querschnitt 1*2 zu 1 dm. An diese Querhölzer oder Lieger sind die Dielen des Bodens genagelt. Es sind Fichtenladen von 20 m Länge, 30—35 cm Breite und 3'5 an Dicke. Diese sind sämtlich mit der rechten Seite nach aufwärts gelegt. Zwischen je zwei Querbalken sind seitwärts die Kipfen aus Eichenholz eingesetzt, an deren aufwärts ragenden Enden die Seitenplanken genagelt waren. Aus der Kipfenhölie zu schließen, waren die Seitenwände kaum 50 an hoch. Durch die Mitte sind, etwa 1 in voneinander entfernt, zwei Laufbretter aus Ulmenholz überplattet, desgleichen längs der Wände. Dort, wo der Steuermann stand, ist das Laufbrett durch ein zweites in die Querbalken eingefügtes verbreitert. Die Verbindung der Teile ist durch Nägel von Rhamnus catluuiiea, Wegdorn, bewerkstelligt, doch fanden sich auch Eisennägel von verschiedener Länge, im ganzen ca. 20 mehr oder weniger gut erhaltene vor, die meisten im Vorderende des Schiffes. Ihre Form ist aus Fig. 5 ersichtlich. Ihre Länge ist verschieden; es fanden sich solche von 65 nun, 90 mm, 100 mm, 106 mm, 109 nun (2 Stück), 116 mm, 125 mm (4 Stück), 130 mm, «) Fig. 5. 136 min vor. Der längste, 215 mm lang, steckt (■/, der natürlichen Größe.» noch in einem Lieger und ist in denselben dort durchgetrieben, wo das Laufbrett überplattet war und wo zugleich unter ihm die Bastkalfaterung durchlief. Der Nagel hielt somit Laufbrett, Lieger . und Boden zusammen. Die Nägel sind im Querschnitt quadratisch und meisterhaft gearbeitet. Ein Kroper Nagelschmied, dem ich sie vorlegte, erkannte sie sofort als Schiffsnägel, nur wären sie weit sorgfältiger ge-arbeitet als die jetzt fabrizierten. Die Köpfe sind rund und ohne anhängender Eisenflansche, die Nageldorne aus viereckigen Stäben, nur einer aus einem Kundstabe gearbeitet, Fig. ha, nach dem ersten Ausschmieden, bei welchem es jetzt sein Bewenden hat, nochmals vom Meister egalisiert, so daß die vier Seiten wie gehobelt und die Kanten vollkommen scharf erscheinen. Diese Nägel sind der sprechende Beweis für die hohe Ausbildung der Eisentechnik bei jenem Volke, welches unser Schiff zimmerte. Daß dies keine Pfahlbauwilden waren, ist einleuchtend. Es zeigt die deutlichsten Spuren von Anwendung der Axt, der Säge, des Hobels und Bohrers. Daß diese auch aus Eisen waren, dürfen wir daraus schließen, weil auch Eisennägel im Schiff verwendet wurden. Ausgeschmiedet erwies sich das Material eines Nagels als ein äußerst feinkörniger und weicher Stahl. Das Eisen ist an der Oberfläche mit einer Kruste von anthrazitartigein Aussehen überzogen, im Innern blank und zeigt unter der Oxydschicht eine rötliche Anlauffarbe. Zur Verbindung der Teile dienten indessen hauptsächlich Nägel aus Wegdorn von hexagonalem Querschnitte, 15 cm hänge und 1*8 cm Dicke. Der Belegraum des Fahrzeuges beträgt ca. 100 m2 mit etwa 700—800 Ztr. Tragkraft. Es entsteht nun zunächst die Frage nach der Bestimmung und chronologischen Stellung unseres Fundes. Der flache Bau, die niedrigen Seitenplanken, die offenen Querbalken und Kipfen und andere Umstände lassen mit Gewißheit schließen, daß wir es hier mit einem Lastschiffe zu tun haben, welches, wie dessen Lagerung im Moore beweist, einst den See befahren hatte, indem es versank, noch ehe die Versumpfung desselben begann. Die Größe und die technische Konstruktion des Schiffes und das \ or-handensein geschmiedeter Stahlnägel beweisen aber wieder, daß es von einem technisch hoch gebildeten Volke angefertigt wurde, dessen Kultur weit über die Kultur der Pfahlbauansiedler hinausreichte, deren Kähne einfache Einbäum ler waren. Fragen wir nun nach den Handelswegen, welche damals den Verkehr vermittelten, so gibt uns Strabo IV, 6, 10 (66 v. Chr. bis 24 n. Chr.), über den Handel Italiens mit Pannonien folgende Auskunft: »Der Okra (heute Birn-baumerwald) ist der niedrigste Teil der Alpen, wo sie die Karner berühren, und über ihn werden die Frachtgüter von Aquileia aus auf Lastwagen nach Nauportum (Oberlaibach) geschafft, einen Weg von nicht viel mehr als 400 Stadien; von da aber werden sie auf Flüssen dem Ister (Donau) und den umliegenden Gegenden zugeführt. Bei Nauportum fließt nämlich ein aus Illyrien kommender schiffbarer Fluß vorbei, welcher in den Savus fällt, so daß die Waren leicht nach Segestica (Sissek) und zu den Pannoniern hinabgeführt werden.« Also zur Zeit Christi und noch früher war der Laibachfluß zwischen Oberlaibach und der Save schon vorhanden; Strabo weiß von keinem See mehr zu erzählen. Das stimmt vollkommen mit der Tatsache überein, daß die im ersten Jahrhundert erbaute Römerstraße von Emona (Brunndorf) nach Aquilina (Laibach) auf dem Torfe liegt. Unser Schiff liegt aber unter dem Torfe am Seegrunde, daher muß es weit vor Strabo, vor der Torfbildung, auf dem See geschwommen sein. Nun wäre es interessant zu wissen, wie lange die Versumpfung und Torfbildung des Sees gedauert hat — eine Frage, die wohl schwer zu beant- o o O j Worten ist. Erwägen wir nun, daß im Pfahlbaue schon orientalische Bronzewaffen Vorkommen, die ältesten Beziehungen der Orientalen zu unseren Gegenden aber nicht vor das XII.—XIII. Jahrhundert v. Chr. gesetzt werden können, so müssen wir schließen, daß zwischen 1200 v. Chr. und ? v. Chr. noch ein See unser Moorbecken füllte. Sehen wir uns nun nach einem historisch bekannten, gewerbe- und handeltreibenden Kulturvolke in scheinbar so morgenfrüher Zeit um, welches einerseits mit unseren Gegenden in Berührung stehen konnte und für welches sich anderseits aus alten Quellen und den Funden unserer Gräber Belege für seine Beziehungen zu Krain beibringen lassen, so werden wir nach Süden über die Alpen und den Po nach den alten Kulturstätten Italiens, in Etrurien, gewiesen. Die Situla von Watsch, Helme mit etruskischen Inschriften aus den Windischen Büchein in Steiermark, Schmuck und anderes Gerät in unseren Gräbern weisen uns auf Etrurien als das Land ihrer Provenienz. Indessen wissen wir, daß die Etrusker etwa um das Jahr 1000 v. Chr. schon den Apennin überstiegen und in der Poebene (Etruria nova seu circumpadana) bis etwa J.0O v. Chr. herrschten. Im Jahre 390 nahmen ihnen die. gelten Felsina (Bologna) ab, um es bis 222 v. Chr. zu behalten, in welchem Jahre sie es an Rom verloren. Wir dürfen somit den freien Verkehr der Etrusker mit unseren Gegenden zwischen 900 — 400 v. Chr. setzen, wo der Einbruch der Kelten die Etrusker nach Süden zurückwarf. In diese Zeit des etruskischen Handels zwischen Italien und dem Osten durch unsere Gegenden hindurch möchten wir auch unser Fahrzeug als ein Vehikel dieses Verkehres über den damaligen See zwischen Oberlaibach und Laibach versetzen. Von Italien gingen die Waren, wie noch zu Strabos Zeiten, per Achse über den Okra nach Oberlaibach, da wurden sie in die Seeschiffe verladen, um nach dem Ausflusse des Sees bis Laibach gebracht zu werden. Von hier gingen sie in Flußschiffen die Laibach und Save hinab, wie noch in späteren Zeiten. Nach diesen Ausführungen, welche sich auf Funde und die geschriebene Geschichte stützen, dürften wir somit die Versumpfung des Sees und die ältere Tortbildung in die Zeit von 500—100 v. Chr. setzen und gewinnen folgendes Bild unseres Moorbeckens: 1. See mit Pfahlbauten bei Brunndorf. 2. Ca. 1000 v. Chr. Ankunft von Kulturvölkern aus dem Süden und Südosten. Die Pfahlbauer verlassen die Seedörfer, die Fremden treiben Handel und Industrie von Süd und Südwest nach Ost und Nordost — über den See fahren große Frachtschiffe. 3. Ca. 400—350 v. Chr. Einfall der Kelten oder Gallier in die Poebene und unsere Alpen; die alten Italiker werden vertrieben. Die Versumpfung unseres Sees beginnt oder setzt sich fort. Es entsteht ein Torfmoor. 4. Die Römer kommen unter Augustus ins Land, kultivieren das Moor wieder und bauen Straßen über dasselbe. 5. Die Römer ziehen ab, das Moor versumpft abermals und wächst zum Hochmoore an bis ca. 1760 n. Chr. 6. Die Entsumpfung beginnt mit Maria Theresia wieder, es entstehen neue Straßenanlagen über das Moor. Die Sumpfflora wird vernichtet. Die Römerstraßen kommen wieder bis fast unter die Oberfläche des Bodens zum Vorschein. Das zweite Fundobjekt ist ein Einbaum, welcher L5 km westlich vom Frachtschiffe, also ebenfalls mitten im Moore gefunden wurde, und welchen Berichterstatter am 11. Oktober 1897 ebenfalls selbst ausgrub. Der Kahn ist aus einem Eichenstannne gearbeitet, jedoch ist das eine Ende desselben abgeschnitten; wahrscheinlich geschah dies bei einem Grabenschnitte in früheren Jahren, als das Interesse für diese Dinge unter der Morastbevölkerung noch nicht so rege CT CT CT war wie jetzt. Das erhaltene Stück ist 12-7 m lang, 1 m breit und 0*5 m tief. Die Totallänge könnte ursprünglich 15 m betragen haben. Die Bodendicke des Holzes beträgt 8 cm. Der Kahn ist unten rund, wie es der Eichbaum war, aus dem er hergestellt wurde. Das erhaltene Ende läuft in eine Spitze aus. Fig. 6. Unmittelbar Fig. 6. (>/10o der natürl. Größe unter dem Ende ist ein kreisrundes Loch von 10 cm Durchmesser ausgeschnitten und unterhalb desselben ein zweites, von etwa 2 cm Durchmesser gebohrt. 0-75 m unterhalb des Kahnendes fand sich auf der Unterseite eine Eisenklammer über einem Sprunge ins Holz eingetrieben, von der aut Fig. 7 abgebildeten Form. Dieselbe ist 23-5 cm lang, 1 '5 cm breit und 3 mm dick. Die rechtwinklig umgebogenen spitzen Enden sind 3 cm und 4 cm lang. In der Mitte ist die Fig. 7. ('/o der natürlichen Größe.) Klammer durchbohrt und war hier noch mit einem Eisennagel, welcher noch darin steckt, am Holze befestigt. Unter dem Schiffe fand man zwei pfeilförmige Steinsplitter aus Podpečer Kalk, welcher im Gebirge des Südufers bricht, big. 8. Die Schichtenfolge im Moore haben wir bereits dargestellt und p. 34, Fig. 1—4 beschrieben. Unser Einbaum lag ebenso wie das Schiff auf der sog. »polžkarca« dem Schneckenlehme), also auf dem alten Seegrunde, nur war er 32 an vom braunen Lehme, dem »r u j a v o blato« der Mooransiedler, unterfahren und mit letzterem ganz erfüllt. Das »rujavo blato« hat hier eine Mächtigkeit von 50—60 cm. Der Rand des Kahnes ragte in den darüber liegenden alten Torf »šota«, welcher hier heute noch 48 cm mächtig ist. Fig. 1. Einbäumler sind in unserem Moore nicht selten, aber dieses Exemplar ist das erste, an welchem der Beweis erbracht wurde, daß die Leute, welche sie verfertigten und benützten, das Eisen kannten und schmiedeten. Der Fund dieses Einbäumlers beweist uns nun plötzlich, daß in der SeeperiodeunseresMoores das Eisenauchan den primitivsten Fahrzeugen zur Reparatur eines Sprunges angewendetwurde. Ob es nun von den Pfahlbauleuten schon ausgeschmolzen wurde, wie es die auf gleicher Kulturstufe stehenden Neger taten, oder ob sie es von den eingewanderten Italienern erlernten, bleibt dahingestellt. Wenn wir uns das reiche Kulturleben, welches wir in der Einleitung dargelegt, vergegenwärtigen und erwägen, wiePelasger, Phöniker, Lydier, Etrusker und Griechen anderthalb Jahrtausende vor unserer Zeitrechnung am Fuße unserer Alpen Italien zur reichen Blüte brachten, so wird uns der Fund des bestgeschmiedeten Stahles in unserem Pfahlbausee leicht erklärlich erscheinen. Die antiken Eisenwerke in Krain. Krain besitzt in allen drei Regionen, in Ober-, Unter- und Innerkrain reichliche Mengen von fast durchweg leichtflüssigen Eisenerzen, wie wir dies schon oben (p. 32) bemerkten. Die natürliche Grenze im Norden des Fig. 8. (Natürliche Größe.) Landes bildet eine Kalksteinkette, welche sich im Grin to vc, Storžeč und Stou bis zu 2259, 1762 und 2239 »« erhebt. In den an den Stou in Oberkrain sich anlehnenden Massen derBegunšca, Bel sea, Kočna und Golica sind die Spateisensteine eingelagert, welche den an der Save in Aßling und Sava etablierten Eisenschmelzen clie Erze lieferten. Im ganzen übrigen Lande aber sind die Felsschluchten, Kalkrisse und Dohnen mit Gebirgsdetritus, Schotter und Lehmmassen ausgefüllt, in welchen stellenweise Massen von Braun- und Roteisensteinen eingebettet erscheinen. Diese Erze finden sich in den verschiedensten Tiefen, meist schon an der Oberfläche, wo man sie einfach aufzulesen braucht, während sie z. B. in den Erzfeldern der Wochein sich mehrere hundert Fuß tief in den Schottermassen des Rudno polje verfolgen lassen, wo z. B. in >za Krasica« ein Schacht bis zu 200 m auf Bohnerze eingesenkt wurde. Obwohl kaum ein Terrain im Lande vollkommen eisenfrei ist, so sind doch gewisse Gebiete zu erkennen, wo sich die Erze massenhafter abgelagert vorfinden. Schon von weitem machen sie sich durch die intensivrote Farbe des Lehmes und der Erde überhaupt bemerkbar. Diese Erscheinung ist besonders in Unterkrain auffallend, weil dort der Wald vor dem Ackerbaue und der Weinkultur sehr zurückgewichen ist. Das Eisengebiet, welches wir zu betrachten haben, umfaßt die Landschaften um die beiden Meerbusen von Triest und Monfalcone, um Opačje selo, L ovčic a, Moša und bei St. Michael. Um den Ouarnero oder Meerbusen von Fiume, bei Fiume selbst, am Monte maggiore oder der Učka, weiter aufwärts Öabar an der Cabranka und Guteneck an der Reka. Weiter östlich treffen wir an der Kulpa die F.isenfelder des Ts ehern embler und Möttlinger Bodens. Jenseits der Gorianci die Brauneisensteinablagerungen im ganzen Unterkrainer Boden verteilt. So die Eisenfelder zwischen der Gurk und der Temeniz, um Hof, Seisenberg, Döbernik und Treffen, weiter um Nassenfuß, St. Ruprecht, Hrast, Mariatal, Johannestal, Sibnik und Resni hrib. Östlich von Rudolfswert St. Peter, Vodenice, Landstraß, Hl. Kreuz, St. Margareten bei Weißkirchen; westlich von Rudolfswert Straža, Waltendorf, Töplitz. Weiter westlich landeinwärts die Eisenfelder um St. Veit bei Sittich, Ob er gurk, Koren, Ponikve, Lasič, Auersperg und Orteneck, St. Magdalena bei St. Marein und Großligoina. Längs der Laibach und Save die Eisengebiete von Oberlaibach um Horjul, Celerje, Ligojna, Billichgraz und im Süden Franzdorf und Zirknitz. Jenseits Leibach: Lusttal, Watsch, Sagor am linken, Pasjek und Billichberg-Preska am rechten Saveufer. Längs des lsonzo und über den Karst gelangen wir zu den Eisen-feldern am Hubel, Kouk, Nanos, St. Michael bei Hrenovic, Bukuje und Planina. Nördlich der Straße durch die Hrušica liegen die Eisengruben um Vodice, A'eharše, Idria, Kanom bl, Brek ovca, Hobovše oder Hudavolša, weiter nördlich Pfaffenbach und Eisnern mit seinen reichen Eisenablagerungen und uralten Eisenschmelzen. Bei St. Lucia zweigt vom Flußlaufe des lsonzo der uralte Saumpfad ab, welcher über den Sattel Bača in die eisenreiche Wo chein hinüberführt. Hier treffen wir die Bohn-erzlager in Rudno polje, Mesno v c, Lipanca, Gor j uše und Koprivnik. Östlich davon das Waldgebirge der Jelovca mit den Grubenfeldern um Dražgoše, Krop, Steinbüchel (visok hrib), Kuplenik. Weiter nördlich Wocheinerfellach, Veldes und die Eisenlager um Ober-g ö r j ach und der P o k 1 u k a. Jenseits der Rotwein die eisenreiche M e ž a k 1 a. Endlich westlich des Triglavstockes am oberen Isonzo die E.isengruben in der hinteren Trenta. Der Spateisensteinablagerungen in der Bels ca haben wir schon gedacht, weiter südwestlich liegen die Eisengebiete von Neumarkt 1, um Lom, in der Kanker, in der Steiner be ist ritz, um Michelstätten und dem Tucheinertale. Endlich mitten in der Schotterebene der Save die Eisenlager der Uransiea und um Flödnig, für deren Ausbeutung durch die Römer eine schöne Inschrift in L ntergamling zeugt, auf welcher ein Collegium fabrorum ausdrücklich genannt ist. In allen den genannten Gebieten bestanden noch im Mittelalter und der neueren Zeit größere oder kleinere Eli sen werke oder wurden die Erze für dieselben gegraben. Eis wäre ermüdend, die unzähligen in die Tausende gehenden Lokalitäten namentlich aufzuzählen, welche in den Gesuchen um Schurfbewilligung auf Eisenerze in den revierbergämtliehen Akten seit Mitte des siebzehnten Jahrhunderts bis in die neueste Zeit genannt sind. Man kann behaupten, daß fast kein Fleck kr ai irischer Erde un durch wühlt geblieben ist. Nicht unerwähnt können wir lassen, daß seit Ende des achtzehnten Jahrhunderts in Gesuchen um Sclui rfbe willig ungen über zwanzig antike Gradišča als Orte genannt werden, wo auf Eisen geschürft wurde. Der zweite Hauptfaktor beim Eisenhüttenwesen ist der Brennstof 1. Dieser war bis in die neueste Zeit Holzkohle. Da nun beim Mangel an Straßen der Verkehr fast durchweg zu Rosse auf Saumpfaden besorgt wurde, so war die Anlage der Eisenschmelzen in den Wäldern oder in nächster Nähe derselben eine der Hauptbedingungen ihrer Existenz. Wir werden indes Beispiele finden, daß selbst die Kohle aus den entfernter gelegenen Waldanteilen auf Saumpferden zu den Schmelzöfen gebracht wurde. Dieser Umstand war für die Anlage der Eisenschmelzen entscheidend. In der ältesten von uns erreichbaren Zeit, so etwa um die Periode der Pfahlbauten, können wir uns alles Land vom Meer bis zu den Felsgipfeln der Oberkrainer Alpen als einen ungeheuren Wald denken. Daß der Wald noch in historischer Zeit weit über die heutige Waldgrenze gegen den Triglav reichte, beweisen dortige Lokalnamen. So heißt eine Gegend hinter der oberen Kerma am Triglavstocke »vmecesji«, »im Lärchen geh ölze«, obwohl heute kahle Felsen statt der Lärchen uns anstarren. Erz und Wälder waren somit über das ganze Land und bis an das Meer hin gleich reichlich verteilt, es ist daher begreiflich, daß man die Erzfelder, welche dem Meere näher lagen, wie bei St. Michael nächst Hrenovitz und an der Kulpa (Podzemel), bald auszubeuten begann. Der Flußlauf der Laibach und der Save aber führte in die Erzfelder von St. Magdalena und Watsch, die Gurk zu ihren Uferhöhen bei Landstraß, St. Margareten, Adamsberg, D ö b e r n i g, St. Michael, Walitschendorf etc. Hier arbeiteten die alten Waldschmieden, mit Erz und Kohle im Überflüsse versehen, Jahrhunderte fort, bis sich die Wälder teils durch den Holz-verbrauch für die Eisenschmelzen, teils Ausrottung behufs Anlage von Ackern und Weingärten zu lichten begannen. Die Herbeischaffung der Kohle aus den entlegeneren Walddistrikten wurde beschwerlich und die Eisengradišča verfielen im Unterlande. Anders gestaltete sich die Sache in der Westhälfte des Landes. Hier ist die Terrainkonfiguration und sind die klimatischen Verhältnisse der Weinkultur und dem Ackerbaue so ungünstig, daß der Wald lange intakt blieb und nur der Eisenindustrie zur Benützung blieb. Elrst als die Bevölkerung durch Kolonisation aus dem Deutschen Reiche, Tirol und Bayern und durch natürlichen Zuwachs in den Familien sich vermehrte, rückte dieselbe in die Wälder vor, und es begann das Roden und Gereutebrennen in den Wald- gebieten zum gioßen Jammer der »Gewerke«, welcher sicli schon im XVI. Jahrhundert vernehmen läßt, wie wir dies im Verlaufe unserer Schilderung aus den Urkunden, noch eingehender bei Besprechung des Niederganges unserer Eisenindustrie nachweisen werden. Dieses Eindringen und Festsetzen der Bauern in die Wälder in den Gebirgen westlich der großen Zentralebenen Krains, als in dem Idrianer- und Lack er gebiete nördlich der alten italischen Straße durch die Hrušica, gab die Veranlassung, daß dieses ganze Gebiet von den schon mit altitalischer Kultur in Kontakt gewesenen Bewohnern des Wippacher Tales »Rovte«, das »Ge reut land« genannt wurde und die Bewohner dieser Distrikte den Namen »Rovtari«, »die Gereut be wohn er« führen. Ähnliche Verhältnisse herrschten auch weiter nördlich in der Wochein und dem oberen Savetale. Kohlenbrenner für die Gewerke, Gereut mach er und »Laßbrenner«, endlich noch die Holzwarenerzeuger verwüsteten um die W ette die Wälder zur großen Besorgnis der »Gewerke«, welche darin die ernstlichste Bedrohung ihres Bestandes erblickten und auf Abhilfe bei der Regierung drangen. Mit der Einführung der Blauöfen bei einigen Werken stieg der Verbrauch der Kohle ganz außerordentlich; doch ermöglichten dieselben eine rationellere Verwertung der Erze, da ein höherer Prozentsatz von Eisen erblasen wurde, als dies bei den ursprünglichen Rennherden und späteren Stucköfen der Fall war, bei welchen ein großer Teil des Eisens in die Schlacke ging. Das Eisenwerk von St. Michael bei Hrenowitz. Drei Wege führen schon seit ältester Zeit vom Meere nach der Gegend von Adelsberg in Innerkrain. Der eine von Fiume, dem alten Tarsaticum, der zweite von Triest, dem alten Tergeste, über Senoschetsch und der dritte von Aqui 1 eia an den Geländen des Nanos herauf, der bei Prewald das Plateau erreicht. Im Mittelpunkte desselben liegt 578 m über dem Meere der Pfarrort Hrenovitz. Im nordwestlichen Winkel des Plateaus hinter Hrenovitz erhebt sich aus demselben der Kalkstock von St. Michael mit einem alten Burgwalle, Gradišče genannt, dessen höchster Punkt im Walle, Kacul genannt, sich zu ß49 tu erhebt. Der Gesamtumfang der Umwallung beträgt ca, 1400 m. Rings um dieselbe entspringen etwa zwölf vorzügliche Quellen, deren bedeutendsten noch heute benützt werden. Die Umgebung des Gradišče wird von fruchtbaren Ackergründen und Wiesen gebildet, der benachbarte Nanos bot reiche Holzbestände; der trefflich zur Verteidigung-geeignete Hügel bot hiermit eine höchst günstige Gelegenheit zur Ansiedlung. Fig. 9 und 10. Die Gegend enthält aber noch einen anderen Faktor, welcher das Interesse erregen mußte, nämlich Eisenerze, welche auch hier verschmolzen wurden, wie Eisenschlacken, Erzstücke und »Ofensäue« sowie teils fertige, teils halbfertige und mißlungene Eisengeräte und Waffen bezeugen und deren Zustand beweist, daß sie hier auch geschmiedet wurden. JY. Michael. s® Fig. 10. Die Erze finden sich gleich nordöstlich vom Burgwalle zwischen Tisove und Velki Bukove am Nanos als Rot- und Brauneisensteine, bei Bukuje liegen Bohnenerze zutage, ebenso bei Strane, südwestlich von St. Michael unter dem Nanos, wo im Trümmersturze der Kalkhalden und im Gerolle Massen von Abraumschlacken unter den Felswänden der »rajava stena« (roten Wand) herumliegen, welche einem Schmelzofen entstammen, dessen Reste ich in dieser Felswüste im Jahre 1892 aufgrub. Hinter dem Burghügel liegen in den Terrainen za Plošno, pod Kaculom, Mačkove und unter Mačkove die Gräberstätten, welche Eisenwaffen, Schwerter, Speere und Äxte, Bronzefibeln von italischem und gallischem Typus, Tongefäße etc. ergaben. Außer diesen Gräberfunden kamen aber noch im Trümmersturze des Walles Eisensachen zutage, welche aber fast durchweg sich als unfertig oder beim Ausschmieden mißlungen erwiesen. Der Nordwall und sein Abhang zeigte bei der Abgrabung vier Schichten. Die oberste, 1-5 in dick, besteht aus mit wenigen Steinen gemengter Hide. Die zweite besteht aus Lehm und viel Steinen, ist 2 m dick; die dritte, 1 m stark, wieder aus Lehm und Steinen, ln diesen 5 m mächtigen Erdmassen fanden sich keine Artefakte. Die vierte Schicht enthielt einen wüsten Trümmersturz von rot bis grau gebrannten, blasig aufgetriebenen, mitunter bimsähnlichen und verschlackten Sandsteinen der nächsten Umgebung, gemengt mit zu Ätzkalk gebrannten Kalksteinen. Dazwischen lagen große verkohlte Balken von 5— (! in Länge aus Eichen-, Fichten-, Föhren- und Weißbuchenholz. Unter dieser 1—2 in starken Schicht lag der Urboden. Unter verkohltem Holze lag hart dabei ein morscher Tierknochen, der keine Spur von Brand an sich trug, als Beweis, daß der rohe Knochen und der verkohlte Stamm gemeinsam über die 20 m tief herabg'eworfen wurden. ln dieser Schicht aus gebranntem Gestein und halb bis ganz verkohltem Holze liegen unter dem Gestein Eisenwaffen und Eisengeräte. Einen Wurfspieß fand ich, der mit einem Sandsteinstück zusammengeschmolzen war. Ein Teil dieses Sandsteinstückes zeigt nur die rote Brandfarbe ohne Veränderung der Struktur, weiter übergeht das Rot in Violettgrau, der Stein wird porös, endlich schlackig und bimsähnlich; in dieser Partie ist das Eisen des Wurfspießes eingeschmolzen und bildet mit dem geschmolzenen Gestein ein Eisensilikat. Bei meiner Grabung, wobei ca. 400 m3 Material bewältigt wurde, zeigte es sich, daß alles in der Brandschicht des Walles liegende Zeug aus Eisen ist. Die Waffen sind durchweg von Stahl. Es sind Schwerter, Speere, Wurfspieße, Pfeilspitzen, Brandgeschosse. Die Schwerter sind durchweg zweischneidig, samt Griffzunge 45—80 nn lange Klingen, welche unter dem Griff 50—54 mm breit sind und bisweilen eine Fabrikmarke tragen. Wir kommen auf diese Waffen noch eingehend zurück. Sehr interessant waren die Funde innerhalb des Burgwalles, bei ? (auf Fig. 10) fand ich in 1 in Tiefe Steinplatten und viel rotgebrannten Lehm gemengt mit Eichenkohle und Bronzefragmenten, als Reste von Häusern. Bei /<, r, d, i fanden sich wie auch sonst im Burgwalle Massen von Eisenschlacken von sehr verschiedener Beschaffenheit. Im Nordwestturme traf ich sie in der Brandschicht in 8 in Tiefe und im Südwall nächst Urnengräbern, besonders massenhaft im Westwall bei <1. Der Wall besteht hier, wo er sich 3—4 m über dem Terrain erhebt, aus Erde, Kalksteinen, Tonschiefer , Sandsteinen, Bachkieseln, gebrannten Lehmklumpen, Eisenschlacken, Kohlenstücken, Knochen von Haustieren und Wild, Elber-hauern etc., zeigt somit eine ganz andere Beschaffenheit seines Materials als der Teil am Nordwestturm. Er ist hier aus einer Kulturschicht aufgeschüttet, welche einer älteren Bevölkerung angehörte. Die Eisenschlacken sind teils dicht und kompakt, körnig, am Bruche metallisch, kräftig auf die Magnetnadel reagierend, teils blasig und porös. Ihr spezifisches Gewicht schwankt zwischen 3‘4—4'5, der Eisengehalt zwischen 35°/0, 53-3°/o—0U4°/0. Der Strich ist schwarz. Ein Stück Roteisenstein, wahrscheinlich geröstetes Eisenerz, wirkt ebenfalls auf die Nadel. Von besonderem Interesse sind einige Schmelzkuchen von 10 cm Durchmesser und 3‘5—4 cm Dicke. Sie sind oben flach, unten gewölbt und rauher Oberfläche, als ob sie in einer pfannenförmigen Tonmulde erb lasen worden wären; sie sind sehr eisenreich und wirken kräftig auf die Magnetnadel. Elin Stück zerfiel in der Rotglut in Trümmer, ein zweites hielt die Weißglut aus, zersprang aber unter dem Hammer. Das Gewicht beträgt 50-—70 dkg. Es sind »Säue«, mißlungene Schmelzprodukte eines primitiven Schmelzbetriebes in kleinen Handfeuern, ähnlich dem der Neger in Zentralafrika und dem der Tataren in Sibirien. Sie wurden als wertlos weggeworfen, sind aber hier die wichtigen Belege dafür, daß auf der Burgwall stätte eine Eisen schmelze best a n d. Die einzelnen Schlackenproben, deren chemische Analyse Herr Franz Ritter v. Goslet, Fabrikbesitzer in Hrastnik, in seinem chemischen Laboratorium durchführen ließ, ergaben 35°/0, 53‘3% und 61*4% Eisen bei den im Innern des Burgwalles gefundenen. Die im Westwalle enthielten 54%, 54-54% und 58-2%, ein am Nordwestturm in 8 m Tiefe gefundenes Stück nur 5'95% Eisen. Die Erscheinung, daß alles hier außerhalb der Gräber gefundene Eisenzeug sich als unfertig oder fehlerhaft erweist, beweist, daß es hier verfertigt und als unbrauchbar beiseite geworfen worden war. Es kamen folgende Schmiedearbeiten vor: 1. Schwerter sind durchweg von Stahl, zweischneidig, 45—80 cm lang ; die Klingen nächst dem Griffe 50—54 mm breit, bisweilen zeigen sie Fig. 11. 12. 13. 14. “7 n ■*> ÍI . K n ) 4 \ ) ) i \ \ u 11, i 1 ■;') i \j 1 í ! ’1 / 1 ) , i. 1 1 I / '1 M a 15. 16. 17. 18. (Vio der natürlichen Größe. eine Fabrikmarke, Fig. 11. Die hier in Fig. 11 —18 abgebildeten Stücke aus der Sammlung Sr. Durchlaucht des Fürsten Ernst zu Windischgrätz stammen bis auf Fig. 17 aus St. Michael. Die Stücke sind sämtlich in der Schmiede mißlungen, was besonders deutlich bei Fig. 11, 12, 13 und 18 hervortritt. Außer diesen Schwertern erscheint in den Gräbern die in Fig. 19 abgebildete Form. Diese Waffe fand sich in St. Michael in mehreren Exemplaren. Aus Italien ist sie von Este, Folentino und Präneste bekannt und auch auf etruskischen Denkmalen abgebildet; in Spanien fand sie sich in den Nekropolen von Almedinilla und Alcazer do Sol in Portugal. Auch vom Pindus und Dodona ist sie bekannt. In Kroatien fand man sie bei Prozor bei Otošae. Fig'. 19 b wurde 1846 am Laibacher Moore unter dem Torfe am Lehmboden, also am alten Seegrunde gefunden. Der Knopf am Ende der Griffzunge ist aus Bronze. In Vermo bei Pisino und bei Idria di Bača am Isonzo wurde sie ebenfalls gefunden, gehört somit nicht dem gallischen, sondern einem viel älteren Kulturkreise an. Daß sie aber schon in sehr früher Zeit in unsere Gegenden kam, beweist eben der Fund im Laibacher Moor am Lehmboden des Pfahlbausees, also im selben Niveau, in dem das oben p. 33 ff. beschriebene große Frachtschiff gefunden wurde. 2. Die Speere sind im Walle auffallend selten, häufiger in den Gräbern. Ein Speer von 33‘3 cm Länge und 3‘6 cm Breite ist unsymmetrisch im Blatt. Die Tülle ist 7-5 cm rolliert und nur P5 cm an der Basis geschweißt. Speerschuhe von 12—14 cm Länge wurden aus konischen Stücken Eisen in der Weise hergestellt, daß die Spitze massiv blieb, das dickere Ende zu einer dreieckigen Flansche ausgeschmiedet und rolliert wurde, ohne geschweißt zu werden. Einige haben Löcher für Befestigung am Schaft, Lei anderen fehlen sie. 3. Wurfspieße sind in zahlreichen und mannigfaltig geformten Exemplaren vertreten. Es kommen Formen vor mit Schaftzungen, welche in den Schaft eingelassen, und solche mit Tüllen, welche auf den Schaft gesteckt wurden. Die Waffen des ersten Typus sind von verschiedener Länge und Form, als Wurfspieße mit stielrundem Eisen von 1 mm Stärke und pyramidaler Spitze mit vier Widerhaken, Fig. 20, ferner solche mit flacher Spitze mit zwei Widerhaken teils aus runden, teils aus vierkantigen 1 cm starken Stäben geschmiedet, Fig. 21—22. Diese Waffe ist kräftig in der Form, noch kräftiger präsentiert sich aber Fig. 24. Sie ist nur 23 bis 30 cm lang, die Widerhaken groß und stark, die Schneiden scharf gemacht, die Schaftzunge ohne umgebogene Flanschen g'ut ge-schmiedet; die Breite derselben und die Nägel lassen auf Schäfte von 4'5 cm2 schließen. Bei einigen ei'scheint die Spitze gegen die Schaftzunge um 90u gedreht, Fig. 23. Als Fig. 20. 21. 22. 24. besonders auffallend mißlungen muß Fig. 25 (‘,s der natürlichen Größe.) bezeichnet werden, da das Stück ganz besonders den Eindruck des Unfertigen macht. Die Spitze ist lanzettförmig, die Schaftzunge oval, beide unregelmäßig geformt, das Mittelstück gekrümmt, die Nagellöcher außer dem Mittel durchgeschlagen und häno-t die hinausgeschlagene Platte noch am Lochrande. Zu den Waffen mit Tülle gehören glatte vierkantige Wurfspieße von 30—70 an Länge und darüber, Fig. 26—28. Die Tüllen sind teils nur rolliert und an der Öffnung geschweißt, teils ganz geschweißt; der Stift zur Befestigung fehlt selten. Fig. 29 lag 8 m tief im Trümmersturz des Nordwalles. 4. Sehr interessant sind die Br and Wurfspieße und die Brandwurfkörbe, Fig. 30 — 32. Die ersteren sind 22—34 cm lang aus zähem Stahl gearbeitet, die Tülle nur an der Öffnung geschweißt, welche 13—16 mm mißt. Die Klinge ist vierkantig, gut geschmiedet und ist durch selbe 3—14 cm unter der Spitze mit scharfem Rundmeißel ein Loch geschlagen, in welches wahrscheinlich der Brandstoff (pechgetränktes Werg) befestigt wurde. Die zweite Form hat eine konische Spitze und einen aus drei gekrümmten Spangen gebildeten Korb zur Aufnahme des Brandsatzes, Fig. 32. Fig. 26. 27. 28. Fig. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. (V5 der natürlichen Größe.) Fig. 40. 41. 5. Außer diesen Wurfwaffen fanden sich noch zahlreiche Pfeil eisen, die vom Bogen oder Bailisten abgeschossen wurden, teils mit, teils ohne Widerhaken; letztere Form ist die häufigere; alle sind aus Stahl. Sie haben rollierte, ungeschweißte Tüllen, teils mit, teils ohne Stiftlöcher. Die Klingen sind meist pyramidal, vierkantig, selten dreischneidig, Fig. 36—39. Der Durchmesser der Tülle variiert zwischen 8—17 mm, ihr Gewicht schwankt zwischen 8’5—50 g. Ich fand sie bis in 8‘5 m Tiefe im Nordwalle begraben. Fig. 38 und 39 haben Widerhaken und zwar hat letztere Form eine vierseitige Spitze, die kleinen Widerhaken sind von der Basis der Klinge mit dem Schrotmeißel abgestemmt. Die erstere (Fig. 38) hat nur einen Widerhaken und ist in der Weise hergestellt, daß die vierkantige Klinge erst fein ausgeschmiedet, dann seitwärts herabgebogen wurde. Die abwärts gebogene Spitze gab den Widerhaken, dieser wurde dann an der Umbugstelle mit der Klinge zusammengeschweißt und das Ganze in die Spitze L Fig. 46. (Vs der natürlichen Größe.) geschmiedet. Das Fig. 38 abgebildete Stück ist 5 cm lang. Die in Fig. 40 und 41 abgebildeten Waffen waren kaum mehr für den Bogen bestimmt; sie haben 12—14 cm Länge und wiegen 140 (/, bei einem Tüllendurchmesser von 15—20 mm. 6. VonWerkzeugen und Eisengeräten kamen vor: Äxte, Fig. 42; Pickel für den Bergbau, Fig. 43, 44 und 45, von 19—32 cm Länge und 350 bis 710 : b ft l- 11520 Fig. 61. Richtung an, in welcher der Markt Watsch zirka 1 km in der Luftlinie von Slemschek entfernt liegt. Bei S ist eine Einsattlung, über welche Paßhöhe der Weg in das nördlich gelegene Kanderschtal hinüber führt. Das Innere des Terrains ist mit Äckern bedeckt. Bei Z war und ist noch heute der Zugang zur ganzen Ansiedlung, weil hier der Vorsprung noch am sanftesten abdacht. An den mit cf bezeichneten Stellen fand ich *) *) Von der Kirche fällt das Terrain gegen B unter 16° ab. Bei B finden sich viel Knochenabfälle, vielleicht von Opfermahlzeiten. zahlreiche Eisenschlacken; sie liegen meist mit Steinen gemengt in Haufen seitwärts der Äcker, aus welchen sie mit diversem Steinmaterial ausgeackert und beiseite geworfen werden. Diese Schlackenfunde, unter welchen sich aber auch Rot- und Brauneisenerze vorfinden, beweisen die ehemalige Existenz von Eisenschmelzen am Slemschek, welche wahrscheinlich mit Windöfen betrieben wurden. Die herrschenden Windströmungen sind im Frühjahr der NO, im Herbst der S und SW. Eine zweite Schmelzstätte, welche zu der am Slemschek gehörte und den dabei gemachten Grabfunden zufolge auch der gleichen Zeitperiode zuzuweisen ist, fand ich an der Lokalität »na Dolincah« (auf den Tälchen) zwischen Tirna und Lesche, zirka 5 Inn südwestlich vom Slemschek und nördlich von der Südbahnstation Sava. Die Lokalität ist ein Kalkterrain von kleinen »Dolinen« und Felspartien, welche von Jungwald besetzt sind. An einer Wegzwieselung nordöstlich vom Dorfe Lesche liegt eine Fundstätte alter schwerer Eisenschlacken, bedeckt vom Rasen und Neuwuchs. Der Bürgermeister von Lesche, Herr Josef Čebela, versicherte, daß man hier vor Jahren, ehe der Jungwald das Terrain wieder einnahm, ganze Wagenladungen hätte fortführen können. Die Schlacken sind schwer, meist sehr dicht und glänzend; die Lokalität liegt in zirka 600?» Höhe, 252 ??? über der Station Sava, somit zirka 180 ??? tiefer als Slemschek. Auch diese Stelle wurde wegen der hier wehenden Luftströmung gewählt. Es herrschen als Hauptwinde der S und W; besonders heftig und konstant weht im März der Westwind. Die Ansiedlung der Schmelzer lag 500 m nordwestlich von der Schmelzstätte auf einem Hügelrücken oberhalb des Dorfes Lesche. Die schon größtenteils von den Bauern bei Wald- und Feldarbeiten planierten Grabhügel lagen westlich und hatten bei 0*5 m Höhe 2 m Durchmesser. Es entsteht nun die Frage: Woher bezogen die alten Schmelzer vom Slemschek und von Lesche ihre Erze? Darauf geben uns die Akten des k. k. Revierbergamtes, die Empfach- und Vertrag- und Schiedbücher sowie die Untersuchungen des Berichterstatters weitgehende Auskünfte. Vor allem ist zu bemerken, daß die Karbonschichten der Watscher Umgebung außer Eisenerzen Kupferkiese und Bleiglanz führen. In den Schürfen von Zir kusche und K a m n i z a südlich von Watsch tritt nämlich C h allí o p y r i t derb mit Zinkblende und Bleiglanz in weißen, stellenweise löcherigen Quarzen auf. Wir übergehen hier die Kupferbaue und wollen uns nur umsehen um die uns interessierenden Eisenbaue am Slemschek. 1739 ward laut Empfachbuch unterm 20. Juni »dem Franz Josef Schigan, Hammergewerk in Krain J eine schon, seinem Vorgeben nach, vor sechs Wochen aufgeworfene Erzgrube, unter Watschberg abwärts gegen den Saustrom linker Hand des Fahrwegs gelegen, verliehen, darin der Micha Reiß und Lorenz Wißjak arbeiten«. Im Jahre 1790 erhalten die Krop er Gewerken unterm 2. März Empfache auf Eisenstein im Gebirge Knesna pot, Pfarre Watsch. Ebenso 1792, 8. August, Alois Klinz* 2), Gewerke in Weitenstein im Ort Kershaz, Pfarre Watsch. 1798, 12. September, Daniel von W o 1 k e n s p e r g in Pod Fl an z er-kam, dann Hr usuje und Gab ado un ik in der Pfarre Watsch. 1809 erhielt laut Revierbergamtsakten sub Nr. 125 »Josef Pinhak die Bewilligung, 0 Schigan hatte sein Hammerwerk an der Feistritz bei Stein, an der Stelle, wo jetzt die k. k. Pulverfabrik steht. 2) Der Gründer des Schmelzwerkes Passiek. in der Gegend unter der Kirche Maria Siems zwischen Watsch und dem Bauer Prapretnik auf einem pfarrliöflich untertänigen Grund* auf Eisen zu bauen. Die Verleihung ist darum interessant, weil hier die Kirche Maria Siems genannt wird. Es ist unser Slemschek gemeint, nur irrtümlich der Maria zugeschrieben, denn in der ganzen Pfarre Watsch gibt es keine Marienkirche'). Daß der Bau am Slemschek gemeint ist, beweist auch der Empfach ddo. 1SÜ7, Nr. 151, Revierbergamtsaktes, wo dem Pin hak Eisenbaue verliehen werden, u. zw.: 1. In der Gegend der sog. »roten Kirchen« zu Sava gegen Lesche* 2 3), Pfarre Watsch8);.2. in der Gemeinde Krastouz zwischen Lübeck4) und Potok ; 3. »nahe an Watsch beim Prapretnik«, dem oben unter »Siems« genannten Bauer. Laut Empfachbuch ddo. 30. Juni 1869 lautete die Belehnun«« unter der Kirche »Maria Siems« auf 12.544 C°. Als Ruard das Passieker Werk übernommen und mit den spröden Erzen üble Erfahrungen machte, suchte er leichter flüssige Erze als Zuschläge. 183S erhält er laut Revierbergamtsakten bei Watsch Schürfe auf Eisenerze für Passiek: Sub Nr. 560 am Grunde des Klinz, 4° unter einem nach Watsch führenden Fahrweg. (Klinz ist in Klenik behaust.) Sub Nr. 465 im Grunde desAršišnik an der Straße nach Watsch. Sub Nr. 1066 in der Gemeinde Sleunka an der Straße von Rove nach Sele, Pfarre Watsch. Sub Nr. 1064 am Waldrande, 4° unter dem von Kerschaz nach Watsch führenden Hohlweg. 1854 schildert Bergverwalter F. Go e dike der Gewerkschaft Sag or in einer Eingabe ddo. 10. August an das k. k. Bergkommissariat, in welcher um Ausfertigung von Mutscheinen ersucht wird, die Fazlager von Watsch in folgender Weise: »In der Steuergemeinde Watsch besitzt die e. g. Gewerkschaft Feldmaßen auf Eisenerze, in deren Nähe vor 9—31 Jahren von ihr auch in Arschische im Knappskagraben Schurfbaue auf Zinkblende, Bleiglanz und Kupferkiese betrieben und bisher auch aufrecht erhalten worden sind, die nicht, wie sich nach einer genauen Untersuchung dargetan hat, in diesen Feldmaßen liegen und keine Mutungen hiervon bestehen.« »Es legt daher die Gefertigte unter Vorlage des Fundwahrzeichens Nr. 1 auf einen zwei bis vier Klafter mächtigen Spateisenstein-und Quarzgang, in dem Kupferkiese brechen, die Mutung auf Kupferkies ein. Der Mutungspunkt befindet sich in dem von der nordwestlichen ticke des dem Franz Petschar gehörigen Wohnhauses in Arschische nach Stunde 18, 21/* Grad, 321 Klafter entfernten, in das linksseitige Gehänge gehenden, im Knappskagraben im Waldgrunde des Jakob Dobra utz von Watsch gelegenen, nach Stunde 3 — 3 Klafter lang eingetriebenen Stollen in der 3. Klafter, womit der nach Stunde 0 streichende und fast senkrecht einfallende Gang zum Teil durchquert, und von dem Mutungspunkte aus rechtzeitig nach Stunde 0 bei 5 Klafter, und linksseitig nach der Gegenstunde bei 2 Klafter in selbem ausgelängt ist.« Schon die angeführten Fundorte dürften genügen, um den Beweis zu erbringen, daß die nächste Umgebung unseres Slemschek und seiner Gräben überreich an Eisen- und Kupfererzen sowie an Bleiglanz waren, welche von den prähistorischen Ansiedlern ausgebeutet wurden. Aber außer den in den bergamtlichen Akten und Büchern genannten, lagern noch kaum J) Die Watscher Filialen sind: St. Agnes in Slivna, St. Florian in Gora, St. Leonhard in Kanđerše, Margaret in Breitensat und St. Crucis in Šlemšk. 2) Die Lokalität der oben erwähnten prähistorischen Schmelzstätte mit den alten Grabhügeln. 3) Sava gehörte 1807 noch zu der Plärre Watsch, aus der es erst 1809 exszindiert wurde. 4) Oben erwähnte Ruine südlich von Watsch. / eine halbe Stunde von Watsch gegen Südwest entfernt Eisenerze in dem südwestlichen Bergabhange des Tales Rudnik (Erzberg), ln der Generalstabskarte fehlt die Bezeichnung dieses abgelegenen Winkels des tal- und felsenreichen Watscher Gebirgsstockes. Dort wo die Serpentinen der Straße, welche nach Watsch hinaufführt, beginnen, zweigt das Tal Rudnik ab. Es wird vom Rudnikbache durchflossen. Seine Richtung ist von WNW bis OSO und seine Länge etwa 1 Die Nordabhänge steifen gegen Watsch und Matschkouz an und tragen das Gehöfte des Loščer (in der Generalstabskarte Lascar); den westlichen Abschluß bilden die Ausläufer der Slivna. Die Südabhänge steigen zu einem Rücken an, auf welchem die Gehöfte von Selo und Tolsti vrh liegen. Das Gebirge ist Karbonsandstein, im Bachbette aber liegen Quarzgeschiebe und Quarzfelsen von bis zu 1-5 m Länge, 50 cm Breite und 3ü cm Dicke, welche der Bach herabwälztp. Stücke des hiesigen Sandsteines findet man am Slemšek (welcher Kalk ist) zerstreut, sie dürften von hier hinaufgebracht worden sein; wahrscheinlich benützte man diesen Sandstein zu Gestellsteinen. Auch liegt eine sehr dunkle Schieferzone vor, welche sich hinter Mačkove, dem Friedhofe von Watsch, unter Slemšek und weiter ober Klenik fortzieht. Diese schwärzlichen Schiefer verwittern zu einem blauschwarzen plastischen Ton, der wahrscheinlich zur Fabrikation der Urnen der Alten diente. Vom Südwestabhange des Tales her münden in den Rudnikbach etwa 7 bis 8 Gerinnsel, welche eisenschüssig sind und die bekannten schillernden Eisenoxydhäutchen tragen. Die Ursprungsstellen dieser kurzen Wasseradern scheinen alte Stollenmündungen zu sein, welche verfallen und ganz mit Mooswuchs bedeckt sind. Am Bergrücken selbst findet sich schaliger Toneisenstein und Brauneisenstein, welche, sich wahrscheinlich in der Tiefe veredelnd, von den Alten abgebaut wurden, wobei sie den eisenschüssigen Wasseradern nachgingen. • o o Die Verbindung nach Watsch ist eine sehr bequeme über den Loščar. Aus der Menge hier ausgegrabener Fundstücke sind die bekannte Situla]) mit den figuralen Darstellungen und das Gürtelblech mit den kämpfenden Rittern, welches Fürst Ernst zu Windischgrätz ausgrub, schlagende Beweise für die italische Provenienz. Fig. 62 und 63. ‘) Sie wurde von einem Bauer gefunden und um 17 fl. vom Laibacher Museum erworben. Fig. 63. Für uns ist von besonderem Interesse eine bronzene Lanze von 2-15 dm Länge, Fig. 64, welche mit einer Eisenaxt von 185 mm Länge und 63 mm Breite in einer Urne mit Leichenbrand gefunden wurde. Die Lanze ist mit einem Stück Brauneisenstein zusammengewachsen. Am Brauneisenstein haften noch einzelne Leichenbrandknochen. Mit diesem Stück J Brauneisenstein ist ferner die Eisenaxt durch Rost verbunden, so daß die drei Objekte ein Stück bilden. Außerdem ist sowohl das d i e Bronzelanze und die eiserne Axt verbindende Erzstück, sowie die erstere selbst von einer Schicht Brauneisenstein überzogen, welche eine Pseudomorphose nach einem groben Ge webe darstellt, das aufs deutlichste erhalten ist. Dieses Gewebe deutet darauf hin, daß die Waffen samt dem Erzstücke in ein Zeugstück eingehüllt in die Urne zum Leichenbrand gelegt wurden1). Die Lanze war die einzige Bronzewaffe unter den zahlreichen Eisenspeeren, [ ? welche sonst hier gefunden wurden. Dieser Fund eines Erzstückes ij in einer Urne beweist, daß der Begrabene ein Interesse daran haben F¡g C4 mußte, was doch nur denkbar ist, wenn er ein Eisenschmelzer war. Der hier in Fig. 65 abgebildete Helmhut ist darum interessant, weil er ein Seitenstück zu dem ist, welchen Furtwängler aus Olympia* 2) beschrieb, Fig. 65. Fig. 65 a. sowie zu dem in Fig. 65 a hier abgebildeten, welcher im Museo Etrusco Gregoriano in Rom hängt, wo ich das Stück 1893 bemerkte und zeichnete.3) Über die Handelsverbindungen unserer Eisenschmelzer eröffnen sich Perspektiven *) Hochstetter, Gräberfunde von Watsch im XLVII. Bde. der Denkschriften Math.-nat. Klasse der k. Akademie Wien 1883, pag. 165. 2) Bronzefunde aus Olympia, pag. 77. 3) Cf. Argo, 1894, pag. 94. durch die Funde von Kaurischnecken—Cyprae moneta, deren Fundorte doch nur das Rote Meer, die ostindischen Gewässer, die Küsten Westafrikas und weiter die Philippinen, Malediven - und die Küsten Japans sind. In Watsch fand ich sie mit Blei ausgegossen als Ohrgehänge benützt; wir werden sie noch in den Gräbern von Nassenfuß und St. Margareten antreffen. Töplitz bei Sagor. Etwa 7 km Luftlinie gegen Osten von Watsch entfernt, liegt im Medija-tale nächst Sagor die Ortschaft Töplitz, in deren Nähe am linken Bachufer der isolierte Hügel Ocepkov hrib. Die Umgebung enthält Ton- und Brauneisensteine und Bohnerze, auf welche zu verschiedenen Zeiten des vorigen Jahrhunderts Schurfgesuche vorliegen. Am Fuße des Hügels, der einst besiedelt war, fand man zwischen 1890—92 Gräber in 1*5 m Tiefe. Ein männliches Skelett hatte in jeder Hand eine Eisenschlacke, beim weiblichen Skelette fand man bei den Füßen eine Urne von der Art, wie sie um Este in Italien Vorkommen und in der Urne ebenfalls ein Eisenschlackenstück. Fibeln, Armringe, Eisenspeer, Axt etc. lagen ebenfalls dabei. Von besonderem Interesse war ein Gürtelblech mit der Darstellung einer Hirschjagd durch Reiter und Doggen. R etj e. Weitere 5 km in der Luftlinie ist von Sagor Retje gelegen. Die Örtlichkeit ist auf einer isolierte Anhöhe, 521 in hoch und 30u m über der Save gelegen. Zehn Minuten unter dem Kirchlein St. Crucis in Retje wurden 1868 unter einem Steinhaufen über 550 Stück keltischer Silbermünzen im Gewichte von zirka 6 kg in einem Tonkruge gefunden. In der Kirchenmauer ist der Grabstein einer Keltenfamilie eingemauert. Der 100 jährige Vater Dias turnar, die 75 jährige Gattin Coma, des Chilo Tochter, der Sohn Ibliend und die beiden latinisierten .Söhne Viator und Crispus, endlich die Tochter So (limara). Hier liegt das Eisenerz, ein schöner Brauneisenstein liegt auf der Anhöhe selbst und den umliegenden Gründen reichlich zutage und kommt beim Ackern hervor. ln 2 m Tiefe liegt eine 1 m hohe aufgeschüttete Schicht von Erzen und Schlacken, wie man dies beim Graben eines Brunnens konstatierte; erst in 3 m Tiefe traf man den Felsboden. Die Schlacken werden von hier auf die Wege als Schottermaterial verführt. Die Stücke, mitunter von Kopfgröße, sind dicht, schwarz, am Bruche feinkörnig, an der Oberfläche dunkelbraun und glasig. Der Strich grau, das spezifische Gewicht 2-U9, sie gleichen den Schlacken von der rujava Stena am Nanos bei St. Michael. Zum Ofenbetrieb müssen wir uns den hier im Herbst sehr gleichmäßig und heftigen West- oder den im Winter ebenso wehenden Nordostwind denken. Die Schmelze am Billichberg. Südlich von Sagor liegt am rechten Saveufer in den Werfner Schiefern der Eisenbau von Preska, auf welchem das Eisenwerk Pasjek gegründet war. In der sog. prähistorischen Zeit schmolz man diese Erze auf den windigen Höhen vor St. Georgen bei Billichberg aus. Südlich vom Billichberg erhebt sich über dem in 680 in Höhe gelegenen Pfarrorte ein Hügel zu 831 in. Er heißt »na-gradu« (»am Schlosse«) und trägt ein Kirchlein St. Georgi. Der Abfall ist am steilsten nach Osten; das Plateau ist nicht groß, eben genügend, um Kirche und Friedhof zu tragen. Im Osten trennt ein Tälchen den Hügel von einer gegenüberliegenden »v Las ah« genannten Anhöhe, auf welcher die schweren Eisenschlacken der alten Schmelzen liegen. Auch liier schmolz man in Windöfen, denn eben der Punkt ist den heftigsten Luftströmen ausgesetzt, welche hier von Nordwest und West am stärksten wehen. Etwa eine halbe Stunde Weges gegen Süden liegen dann die Eisengruben bei Preska. Nördlich von St. Georg »am Schlosse« wurden in der Einsattlung Koprivnik alte Gräber von den Bauern geöffnet. Ich sah beim Eigentümer 4 Eisenscheren, 1 Krummesser, 1 Eisenaxt, 1 Gürtelblech aus Bronze, 1 Spiralarmband, 1 Ring und 1 Glöckchen, sämtlich aus Bronze. Auch römische Funde wurden in der Nähe gemacht. Beim Renovieren des Turmes von St. Georg warf man knapp an der Kirche eine 2 in tiefe Grube auf, bei welcher Gelegenheit eine Menge Knochen, Tongeschirrscherben von Freihandgefäßen und eine Bronze nadel zutage kamen. Offenbar Reste von Mahlzeiten der Eisenschmelzer und ihrem Geschirr. Wir könnten noch zahlreiche ähnliche Schmelzstätten in diesen beiden erzführenden Zonen der Karbon- und Werfner Schichten nachweisen, wenn es uns der Raum gestatten würde; so müssen wir mit dem Gebotenen als markanten Beispielen uns genügen lassen, und wenden uns einigen alten Schmelzwerken zu, welche in den Eisenstein führenden Lehmen Unterkrains gelegen waren. Wir können das Terrain füglich in zwei Teile sondern, welche durch die Gorianzkette zwischen Tschermoschnitz und Semitsch geschieden sind, jenseits welchen die sog. »Bela Krajna«, Weißkrain um Mottling und Tschernembel sich bis zur Kulpa ausdehnt. 0. Die alten Schmelzstätten zwischen Save und Gurk. Ungefähr 60 km nordöstlich vom uralten Hafenplatz Tar sati cum, dem heutigen Fiume, breitet sich zwischen Kulpa und Save das unter-krainische karstartige Kalkland aus. Trias- und Kreidekalke bilden Plateaus, Massive und Bergrücken, welche trichterförmige Vertiefungen, sog. Dolmen, ferner unebene, zerrissene, zackige oder abgerundete durch Auswaschung gebildete Formen zeigen. Den Nordrand des Terrains an beiden Ufern der Save nehmen zwischen Laibach und Steinbrück Gesteine der Karbonformation und Werfner Schichten ein, wie wir dies schon oben bemerkten. Sie führen Eisen-, Blei-, Zink- und Kupfererze. Diese Zone ist im Mittel zirka 10 km breit und stellenweise von Kalken unterbrochen. (Siehe Karte p. 53.) Die das südlich liegende Terrain bildenden Kalke sind aber stellenweise von sandigen Lehmen von gelber, bräunlicher oder rotbrauner Farbe bedeckt. Sie bilden den wesentlichsten Teil des Ackerbodens in den karstigen und wasserarmen Teilen der Gegend. Ihre Verbreitung ist eigentümlich; bisweilen O O O bedecken sie größere Flächen und besitzen da oft eine Mächtigkeit von 0-5—6 m, bisweilen bilden sie aber nur kleine Flecken von wenigen Dezimetern Mächtigkeit. An den Dolmen bedecken sie häufig nur die Ränder des Kessels, während ihr früherer Inhalt durch die Wässer in die Tiefe geschwemmt wurde. Wie hier, treten auch in den auf den Kalken liegenden ungeschichteten Diluviallehmen Eisensteine auf, doch ist das Vorkommen und die Beschaffenheit der Erze je nach der Formation verschieden. In den Karbonschichten kommen sie nur sparsam vor, u. zw. in deren Schiefern als linsenförmige Ablagerungen. Wichtiger ist ihr Vorkommen in den Werfner Schichten, wo Müllner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 5 sie in den mit Kalksteinen wechselnden roten Schiefern und Sandsteinen als Lager von wechselnder Mächtigkeit auftreten!). Ganz eigentümlich ist das Vorkommen in den Diluviallehmen. In diesen finden sie sich als Körner, Bohnen, Knollen und Geoden in Nestern und Putzen eingebettet; ihre Größe variiert da von Bohnen-bis zu Kopfgröße und darüber. Es sind Brauneisensteine, bisweilen Geoden, in welchen sich noch Wasser vorfand. Der Gehalt an Eisen ist verschieden. Reine Brauneisensteine mit 40—50°/o wechseln mit sandigen Erzen von 20—24°/0 und tonigen Eisensteinen von 10—15°/0. Ihrer leichten Gewinnung durch Tagbau und ihrer Leichtflüssigkeit wegen eigneten sie sich ganz besonders zur Gewinnung des Eisens in der prähistorischen Zeit mit ihrem primitiven Betrieb, welcher uns durch verschiedene Funde ziemlich klar vorliegt; die eben beschriebenen Eisenerze wurden, wie bemerkt, seit der prähistorischen bis in die neueste Zeit zur Eisengewinnung benützt. Der Vini verh (Weinberg) bei Weißkirchen. Hier liegt 236 m über dem Gurktale beim Kirchlein St. Josefi zwischen Weißkirchen und St. Kanzian eine Ansiedlung von 1090 m Umfang. Die ganze Umgebung ist reich an Eisenerzen. So findet man am Velki vini verh Bohnerze, im Walde bei Star grad gegen Töplitz Raseneisensteine, im Dorfe Schalouz und Umgebung Bohnenerze. Brauneisensteine kommen in Menge um Bučka vor, wo sie zu Straßenschotter dienen. Zwischen Stopno und Bučka findet man Bohnenerze und verlassene Baue. Im Jahre 1851 ward das fürstlich Auerspergsche Eisenwerk Hof hier um Töplitz eine Stunde im Umkreis auf Eisen zu schürfen belehnt. Alte verfallene Baue trifft man an vielen Orten. Daß auch die Alten auf dem Vini verh um St. Josef Eisen ausschmolzen, beweisen die auf der Höhe innerhalb und um das Kastell vorfindlichen Eisenschlacken. Die zum Schmelzen geeigneten Winde sind auf dieser freien Höhe mit weiter Fernsicht der SW im Frühjahr und der Ost im Winter. Die zahlreich hier vorfindlichen gallischen Fundstücke, als Schwerter, Schildbuckel, Helme, Fibeln, Armringe und dergleichen beweisen, daß diese Gegend auch nach der Okkupation durch die Kelten von diesen besiedelt blieb. Das östlich zirka 2bhn entfernte Neviodunum beweist ihre Ansässigkeit in der Gegend. Im Verhältnisse zu den zahlreichen Stätten, wo rein italische Funde Vorkommen, sind die Lokalitäten mit gallischen Funden im Lande ziemlich spärlich. Hier der Weinberg mit Umgebung und das benachbarte Nassen fuß ergaben die reichsten Ausbeuten. Dann fanden sich noch gallische Sachen meist im Anschlüsse an die älteren italischen in St. Barthelmä bei Landstraß, Roviše bei Bründl, Hl.-Kreuz, Rudolfswert, Podsemel, Walitschendorf a. d. Gurk, St. Magdalena bei Marein, St. Michel bei Hrenowitz, Slavina, Planina bei Wippach, auf der Ulaka bei Altenmarkt, bei Manns bürg und endlich bei Veldes in Oberkrain. In Fig. 66 geben wir in Nr. 1, 2 und 3 die Abbildungen von drei gallischen oder La Tene-Schwertformen samt Scheide, von diesen wird Nr. 1 als die früheste und Nr. 3 als die späteste angesehen. *) *) Man vergleiche darüber Lipoid im Jahrbuch der k. k. Geologischen Reichsanstalt 1853, p. 246, dessen Aufnahme wir auch unserem Kärtchen p. 53 zugrunde legten. Ars chis che und Gorenje Selo. Jenseits der Gurk passieren wir über die alte Station Crucium der Peut. Tafel die Ebene und treffen etwa 8 km vom Vini verh entfernt an den Ausläufern des Gorjancgebirges das Dörflein Arschische. Hier erhebt sich auf einer Anhöhe das Kirchlein Maria Magdalena, unter welchem ich im Weidegrund eine große Eisenofensau auffand. Erze finden sich überall am Berge, welche seinerzeit nach Hof zur Verhüttung gebracht wurden. Die zur Schmelzung benutzten Winde sind im Frühling ein heftiger NO (burja), im Herbst ein schwächerer SW (veter). Nicht weit von diesem Schmelzwerk grub ein Bauer aus einem Grabhügel bei Oberfeld einen Helm aus (Fig. 67), welcher genau mit einem bei Parenzo in Istrien (Fig. 68) und Fig. 67. Fig. 68. Fig. 69. einem gleichen bei Novilare nächst Pesaro in Italien gefundenen übereinstimmt. Die Form scheint aus Assyrien überkommen, wie Fig. 69, welche einen assyrischen Helm im British Museum darstellt, veranschaulicht. Ich ließ den Tumulus aufgraben und fand einen Mann begraben, der nebst dem Helm noch eine Eisenlanze und eine Eisenaxt bei sich hatte. Die Schmelzöfen bei Rudolfswert. An der Stelle, wo 1365 Rudolf IV. das Städtchen Rudolfswert gründete, macht die träge sich dahinwindende Gurk eine weite Biegung um den Felsvorsprung, auf welchen der Herzog seine Gründung stellte (Fig. 70). Der Ort hieß schon damals Gratcz1), wie ihn Sittieher Urkunden schreiben, wahrscheinlich aber Gradec oder Gradische = Burgstätte. Allerdings sind die Reste der alten Ansiedlung durch den neuen Anbau gründlich beseitigt, jedoch reichte sie, den Funden der Umgebung zufolge, bis in die Zeit der römischen Herrschaft. Im Nordwesten des Städtchens erhebt sich ein isolierter länglicher Hügelrücken, vulgo »Kleinbergl« genannt (a, Fig. 70). Das längliche Plateau ist 280 m lang und in der Mitte 60 m breit. Am südwestlichen Abhange dieses Hügels kamen bei Anlage der Straße zum Bahnhof und dem Bau des Amtshauses der k. k. Bezirkshauptmannschaft alte Grabstätten zutage (b, Fig. 70), welche Fundstücke der sog. prähistorischen oder altitalischen, dann der gallischen oder La Téne-Zeit und schließlich der römischen Besiedlung lieferten, ein Beweis, daß der Platz vom VII. Jahrhundert v. Chr. bis in das IV. Jahrhundert n. Chr. bewohnt war. Etwas weiter oberhalb Ziegelhütten liegt hart am Gurkufer die römische Ruinenstätte Grüble, wo ich 1873 Mauertrümmer, rot und weiß bemalten Maueranwurf, *) *) Hitzinger, Mitt. d. hist. Ver. f. Kraín. 1859, S. 4. Leistenziegel, Glas- und Tongefäßscherben u. dgl. fand; auf einem nahen Acker kamen Eisenwerkzeuge, als Haken, Ringe und dgl. zutage. Der für uns merkwürdigste Fund aber wurde gelegentlich des Eisenbahnbaues im Jahre 1893 gemacht. Als man an der Westseite des Berges JT den Bahnhof anlegte, war man zur Beschaffung des nötigen Wassers gezwungen, am tiefer unten liegenden Gurkufer ein Pumpwerk anzulegen (c, Fig. 70) und (vgibt es den chalybischen, den von Sinope, den lydischen und den lake däm oni s c h en. Der chalybische ist der beste für Zimmermannswerkzeuge, der lakedämonische für Feilen, Bohrer, Grabstichel und Meißel, der lvdische ebenfalls geeignet für Feilen, Messer, Rasiermesser und Raspeln.« Bezüglich der Waffenfabrikation der Alten haben wir schon oben (p. 49) die Stelle Diodors über die Waffentechnik der Keltiberer vorgelegt. Chilon von Byzanz2), welcher im III. Jahrhundert v. Chr. über Geschützbau schrieb, legt ein glänzendes Zeugnis für die Trefflichkeit der spanischen Waffenschmiede ab, von den keltischen oder spanischen Schwertern (oía Ttiiv Ksatl'/.öjv y.-Ä 'la-ávwv z.a).o’j¡j.svojv aayatpäiv) schreibt er, daß, »will man diese prüfen, ob sie brauchbar sind, so faßt man mit der rechten Hand das Schwert, legt es horizontal über den Kopf und zieht es auf beiden Seiten herunter, bis man die Schultern berührt; hierauf läßt man rasch beide Hände seitwärts los, das Schwert aber, losgelassen, wird wieder gerade und kehrt in seine vorige Gestalt zurück, so daß es keinen Gedanken von einer Krümmung hat, und so oft man dies auch tun mag, die Schwerter bleiben gerade« (c. 46). Als Ursache dieser Elastizität gibt er an: die außerordentliche Reinheit des Eisens, an dem durch die Bearbeitung im Feuer weder Schlacke noch sonstige Fehler haften, ferner daß »das Eisen (aiSr,po:) auch seiner Natur nach weder zu spröde3) noch zu weich4) ist, sondern eine Art Mittelgattung5)«, endlich »daß die Schwerter kalt kräftig geschlagen werden, denn dies gebe die Elastizität. Sie würden jedoch nicht mit großen Hämmern noch mit starken Schlägen geschmiedet, denn ein starker Schlag gerade-auf zerstöre das richtige Verhältnis, dringe in die Tiefe und härte zu sehr, so daß die so geschlagenen Schwerter, wenn jemand sie zu biegen versucht, entweder ganz und gar nicht nachgeben oder, mit Gewalt gezwungen, zerbrechen, weil sie durch und durch von den Schlägen verdichtet, durch und durch dicht sind.« c. 47. Justinus (ca. 160 n. Chr.) schreibt dem Wasser eine wichtige Bedeutung zu. Er berichtet: »Die Galläcier in Spanien besitzen zwar ein vorzügliches Eisenmaterial, aber ein Wasser, welches noch kräftiger ist als selbst das Eisen, denn durch Ablöschung darin wird es stärker, und keine Waffe gilt bei ihnen für gut, welche nicht entweder in den Fluß Bilbilis oder in den Chalybs getaucht wird.« XLIV, 3. *) to <3T0p.top.a, das Gehärtete, also gehärtete Eisen oder Stahl. “) Studierte in Alexandrien und Rhodos, soll ein Schüler des Ktesibios gewesen sein. Edit. Köchly und Rüstov, Leipzig 1853. 3) Gußeisen. 4) Schmiedeeisen. 6) Stahl. Daß Phöniker und Karthager seit 1U0U v. Chr. in Spanien herrschten und industriell tätig waren, sei hier zur Erklärung bemerkt. Das gleiche gilt für Gallien, welches von Massilia beeinflußt wurde. Als Brennmatrial diente natürlich vor allem die Holzkohle, doch benützten die Schmiede auch die Steinkohlen schon im IV. |ahrinindert v. Chr. Theophrastus, geb. 370 v. Chr., berichtet darüber wie folgt: »Die man gewöhnlich Steinkohlen (ivfbxzsi) nennt und die des Gebrauches wegen aus dem Boden gegraben werden, sind der Natur nach erdig, sie lassen sich entzünden und verbrennen wie Holzkohlen. Man findet sie in Ligurien, wo sie gesammelt werden, und in Klis am Wege, der durch das Gebirge nach Olympia führt. Sie werden von den Kisenschmieden benützt.« 1hsí Aííhov (von den Steinen) 10. »Bei denen aber die Arbeit schwieriger ist, wird bei den Eisenschmieden, die größte Hitze angewendet. Sie suchen sich zuerst die dichtesten erdigen Kohlen aus, manche verdichten sie sogar, wodurch sie größere Kraft bekommen') und wenden Blasebälge an, so wird eine schärfere und wirksamere Hitze erzeugt, indem sie gleichzeitig durch den Wind die Verbrennung unterstützen.« De igne (vom Feuer) 37. Kunstwerke aus Eisen. Über die Herstellung von Kunstwerken aus Eisen besitzen wir einige sehr merkwürdige Nachrichten, über welche nicht hinwegzugehen möglich ist. Aus denselben lassen sich ganz interessante Schlüsse bezüglich des antiken Hütten- und Hammerwesens ziehen und zeigen, daß die Alten unseren Hütten- und Hammerleuten des Mittelalters und der neueren Zeit überlegen waren. Wir stellen zunächst die Quellenstellen zusammen. Sie sind darum wichtig, weil wir aus ihnen ersehen, daß schon im VII. und VI. Jahrhundert v. Chr. Guß- und Schmiedeeisen wohlbekannte und zu Kunstwerken verwendete Materialien waren, welche man zudem zu löten verstand. Herodot (484—406 v. Chr.) berichtet uns, daß Alyattes, König von Lydien (ca. 600 v. Chr.), nach Delfö einen silbernen Mischkrug stiftete mit einem »Untersatz von Eisen mit eingelegter Arbeit, die sehenswert ist vor allen Weihgeschenken zu Delfö. Dieselbe ist ein Werk des Glaukos von Chios, welcher allein die Kunst der eingelegten Arbeit in Eisen verstand«. I, c. 25. Von diesem sagt Pausanias* 2) (ca. 180 n. Chr.), er sei »ein Kunstwerk des Glaukos, eines Mannes von Chios, der das Löten des Eisens erfunden: Jedes getriebene Stück nämlich haftet an einem anderen Stück nicht durch Spangen oder Stifte, sondern allein die Lötung hält es zusammen, und es ist diese dem Eisen ein Bindemittel«. Pausanias beschreibt nun das Gestell als aus Eisenstäben turmartig aufgebaut, »die gerade auslaufenden Eisen streifen aber sind oben auswärts gebogen, und das war der Platz für den Mischkrug«. X, 16, 1. Somit war das Gestell aus Schmiedeeisen verfertigt und die einzelnen Schienen nicht durch Nieten, sondern durch Lötung verbunden. *) Koks, 2) Pausanias hinterließ uns eine höchst interessante Reisebeschreibung durch Griechenland und , Schilderungen der Bauwerke, Tempel, Kunstschätzj etc. nebst zahlreichen eingeflochtenen mythologischen, historischen und ethnographischen Notizen, die er sammelte. Wahrscheinlich aus getriebenem Schmiedeeisen war auch das Kunstwerk in Deifö, von dem ebenfalls Pausanias berichtet: »Es ist hier auch von Herakles’ Arbeiten der Kampf gegen die Hydra, ein Weihgeschenk und Kunstwerk des Tisagoras, von Eisen die Hydra und der Herakles. Von Eisen aber ein Bildwerk zu verfertigen, pflegt gerade die schwerste und mühsamste Arbeit zu sein: Bewunderung verdient also gewiß auch das Werk des Tisagoras, wer er denn immer gewesen sein mag, aber nicht weniger Bewunderung verdienen auch die Köpfe eines Löwen und eines wilden Schweines zu Pergamos, die ebenfalls von Eisen sind.« X, 18, 5. Im Tempel des Asklepios in Messene stand das Bild des Epami-nondas von Eisen, das Werk eines nicht genannten Meisters. Pausanias IV, 31, 8. Von Magnesia, dem Orte, von dem der Magnetit seinen Namen führt, berichtet Lucius Ampelius (im III. Jahrhundert n. Chr.) im liber inemorialis: »Zu Magnesia am Sipylus stehen vier Säulen, zwischen denselben ist ein aus Eisen verfertigtes Bild der Siegesgöttin zu sehen, welches nirgends befestigt ist, sondern in der Luft schwebt« Vom Tempel des Herakles in Ägyrus auf Sizilien, der sehr alt sei, berichtet er, »daselbst hängt an einer Säule ein runder eiserner Käfig, in dem die Sibylle eingeschlossen sein soll«. In Ephesus aber »ist das Grabmal des Icarus, welcher schnarcht, wie wenn er schliefe: Das Ganze ist von außerordentlicher Größe, aus Messing und Eisen verfertigt«, c. 8. Die Magneten fertigten somit als Wahrzeichen ihrer Stadt einen magnetischen Scherz, indem sie unter ein Gewölbe ihres Magnetits eine eiserne Viktoria frei schwebend anbrachten. Daß dieses Bild aus Schmiedeeisen und, um dem Zweck zu entsprechen, möglichst dünn getrieben war, ist einleuchtend, beweist aber, wie reines Eisen man darzustellen wußte. Anläßlich der Beschreibung von Sparta berichtet nun Pausanias: »Die Sikias') in Sparta soll der Samier Theodorus erbaut haben, welcher zuerst die Kunst erfunden, dasEisen zu schmelzen und Bilder daraus zu gießen.« III, 12, 8. Dieser Theodorus war ein Zeitgenosse des Krösus und lebte ca. 577 v. Chr. Er war Bildhauer, Erzgießer, Steinschneider, Baumeister, Mechaniker und Schriftsteller. F. Winkelmann VIII, 333. Später erwähnt Pausanias nochmals des Theodorus und sagt: »Ich habe früher in meiner Erzählung gemeldet, daß die Samier Rhoikos und Theodorus, des Telekles Sohn, die Kunst erfunden, das Eisen aufs genaueste zu schmelzen: und diese gossen auch zuerst.« X, 38, 3. Ob aber der Eisenguß nicht schon eine viel ältere asiatische Erfindung war, ist noch fraglich. Movers: Phönizier, erwähnt II, 3, p. 68, daß in Cypem in einer alten phönikischen Inschrift ein Eisengießer (nosech-barsel) erwähnt wird. Derselbe Ausdruck findet sich auch auf der Inschrift von Tugga, Z. 8. Nach Dr. Bloch, Phön., Glossar löGl, soll es aber bedeuten: »Dem Eisen gegossen«, d. h. dem Eisengötzenbild ein Gußopfer gebracht, cf. Beck, I, p. 195. ') Ein Bauwerk. Das einzige übrig gebliebene antike Bildwerk aus Eisen ist ein Kopf (wahrscheinlich des Herkules), den man in der Nähe des St. Bernhard-Hospizes fand; er ist von getriebener Arbeit, also aus weichem oder Schmiedeeisen. Beck, I, p. 437. Daß aber auch unsere Eisenhüttenleute der sog. »Hallstattzeit« Eisen zu gießen verstanden, beweißt der kunstvoll gegossene Eisenring, den Dr. H. Wankel in der großen Eisenwerkstätte der Byöiskalahöhle in Mähren fand, wo er unter vielem Schmiedeeisen, Eisenwerkzeugen, Barren, Schlacken und gegossener Bronze lag.') Die Roheisenluppen haben nach Dr. Hörnes, p. 615, die Form der im Palaste des Königs Sargon von Assyrien gefundenen. Wie wir aus diesen Angaben ersehen, stand die Eisentechnik in Asien und Griechenland schon vor dem VII. und VI. Jahrhundert v. Chr. auf einer solchen Höhe, daß die Künstler Guß- und Schmiedeeisen zur beliebigen Verfügung hatten. Dies setzt aber voraus, daß der Ofenbetrieb, wie wir dies schon oben für Italien aus den Versen Vergils vermuteten, in Asien ünd Griechenland tatsächlich auf der Stufe des Stuckofenbetriebes unserer Zeit stand. Wir wissen, daß bis in die Mitte des XVIII. Jahrhunderts noch am steirischen Erzberge dieser Betrieb im Gange war, wir wissen auch, daß der Stuckofen alle drei Eisensorten lieferte: nämlich in der bis zum Gewichte von 14—20 Zentner erblasenen Eisenmasse — massa ferri — Stahl und Weicheisen, welche dann im Hammer getrennt wurden, gleichzeitig aber bildete sich um die feste »Mass« das sog. Herdeisen oder Gr agía ch, welches Roh- oder Gußeisen war und durch Einrennen auf Weicheisen verarbeitet wurde. Am Erzberg in Obersteier wurden im Jahr 72.000—75.000 Zentner dieser Eisensorte erzeugt, und zwar gab jede Schmelzung ein Viertel davon, so daß auf eine Wolfsmasse von 14—16 Zentner 3—4 Zentner Gußeisen sich bildete. Theodorus brauchte daher nur dieses Herd- oder Graglacheisen zu sammeln, in einem geeigneten Ofen umzuschmelzen und der Eisenguß war erfunden. Plinius (23—79 n. Chr.) berichtet, daß die Verschiedenheit des Eisens mannigfaltig- sei: o o »Die erste beruht auf der Beschaffenheit des Bodens oder des Himmelsstriches; einige liefern nur weiches, dem Blei nahekommendes, andere brüchiges und erziges (aerosum), von dem man für Räder und Nägel, wofür die erste Art taugt (nämlich die weiche), keinen Gebrauch machen darf.« »Auch in den Öfen liegt ein großer Unterschied, denn in • ihnen wird ein gewisser Eisenkern (nucleus) zur Härtung des Stahles und anderseits zur Verdichtung (Verstärkung) der Ambosse und der Hammerenden (Hammerschnäbel) ausgeschmolzen. Der Hauptunterschied aber besteht im Wasser, in welches es, sobald es glühend ist, getaucht wird.« H. N. XXXIV, 14, § 2. Unter Beiziehung der mittelalterlichen, uns aus den Akten jetzt genau bekannten Hütten- und Hammerprozesse, wie sie sich im Stuckofenbetriebe abspielten, ist diese Stelle ganz gut verständlich* 2). Die »Eisenmass« bildete, im Graglach eingebettet den festen Kern des Ofenprodukts. Dieser bestand oberflächlich aus weichem Eisen, innerlich aus Stahl, welche Partien im Hammer getrennt wurden. Archiv für Anthropologie, XII, p. 270; XIV, p. 419; XVI, p. 557. Da das k. k. Hofmuseum die Sammlungen Wankels ankaufte, so dürften sich die erwähnten Objekte dort befinden. 2) Man vergleiche darüber unsere Darstellung dieses Betriebes in der »Österreichischen Zeitschrift für Berg- und Hüttenwesen«, 1907, Nr. 5 und 6. Das Eisen heißt lateinisch f er rum. Für Stahl finden wir in Wörterbüchern und Glossatoren die Bezeichnung Chalybs (yxX'ii), angeblich nach dem Flusse Chalybs in Spanien, in welchem die anwohnenden Chalybes das beste Eisen härten; Just., 44, 3. — Durus Chalybs, harter Stahl bei Silius, 2, 403 (c. 77 n. Chr.); ferner Stomoma nach dem griechischen «tto'awh* = das Gehärtete, Geschärfte, also soviel alsacies1) ferri, Härte, Schärfe des Eisens (Plin., 34, 14); endlich nun eleus ferri, Kern des Eisens, bei Plinius, der Stahlkern des Eisenwolfes im Stückofen, während in den kleinen Rennherden nur weiches Eisen resultierte. ln der späteren schlechten Latinität erscheint die Bezeichnung aciare für hartes Eisen. A ciaría, Haarnadel, von aeus = Nadel, Pfrieme. Damit erklärt sich italienisch acciajo = Stahl. Ambosse und Hämmer wurden nun mit Stahl belegt, um nicht breit geschlagen zu werden. War das Erz rein, so fiel natürlich gutes Material und das Weicheisen war zäh, dehnbar und gut schmiedbar, bleiähnlich, wie Plinius berichtet. War das Erzmaterial »erzig-aerosum«, das heißt mit dem, dem kupferliefernden Chalkopyrit ähnlichen Schwefelkiese verunreinigt, so wurde das Eisen rotbrüchig und zu Rädern und Nägeln O 7 o o unbrauchbar. Nun heißt es bei Plinius 1. c. § 3 weiter: »Mirumque, cum excoquitur vena, aquae modo liquari ferrum, postea in spongeas frangí.« »Wunderbar ist es, daß beim Ausschmelzen der Erzader (des Erzes) das Eisen flüssig wie Wasser wird und dann in Schwämme zerbricht.« Ganz richtig! Neben der Eisenmasse aus Weicheisen und Stahl bildete sich das Gußeisen als Herd und Graglach, welches abfließend und zugleich mit Schlacke gemengt, schwamm- oder bimsartige Massen bildete, denn spongia kann auch Bimsstein bedeuten* 2). Die ganze Schilderung, welche Plinius gibt, macht den Eindruck, daß er sich die Sache durch einen Hüttenpraktiker erzählen ließ, der sie ihm, so gut er es eben vermochte, beschrieb. Plinius selbst, der Amateur, verstand von der Sache nichts und gab die Nachricht, wie er sie eben auffaßte. Auch wissen wir ja nichts von der Hüttenterminologie der Alten zu jener Zeit. Die Sachlage kann man am besten beurteilen, wenn man es selbst erfahren hat, welche Mühe es kostet, über die Ausdrücke Herr zu werden und sie zu erklären, welche sicli in den montanistischen Akten des XVI. bis XVIII. Jahrhunderts vorfinden. Daß man in China und Japan Roheisen direkt aus den Erzen, in China sogar mit Anthrazitkohlen seit Jahrhunderten darstellte, ja, in der Provinz Sz’chwan in 20—30 Fuß hohen Öfen, also richtigen Blauöfen, per Tag 2'4 t Roheisen machte, berichtet uns v. Richthofen sowie eine aus dem Jahre 1009 stammende japanische Enzyklopädie3). *) Bei den Autoren die Härte, Schärfe oder Spitze der Eisenwerkzeuge, also der gehärtete oder gestählte Teil. Zum Beispiel acies securis, Schärfe des Beiles bei Cicero; acies falcis, Schneide der Sichel bei Vergil. 2) Einen klassischen Beleg für die Richtigkeit dieses Vergleiches bildet ein Stück mit Schlacken gemengten Roheisens, welches ich 1907 in den Ruinen eines Stuckofens in der Brekovitz fand, der laut urkundlichen Belegen schon um 1580 nicht mehr im Betriebe stand. Das Stück hat die auffallendste Ähnlichkeit mit einem Schwamm 3) Man vergleiche darüber die interessante Abhandlung von Dr. F. Friese in »Stahl und Eisen«, 1907, Nr. 46, p. 1658, der wir diese Notiz entnehmen. Heute aber tritt China schon am Weltmarkt als Konkurrent auf, denn von den 1906 errichteten Hanyang Iron and Steel Works in China wurden 1907 schon mehrere Schifisladungen Roheisen nach Nordamerika verschifft und trotz eines Transports von 7200 Seemeilen mit Nutzen abgesetzt. Also auch hier nichts Neues unter der Sonne. — »Stahl und Eisen«, 1908, Nr. 1. Müliner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. 1. 7 Erwägt man nun, daß der Erzguß zwei Jahrtausende hinter unserer Zeitrechnung schon geübt und im Laufe der Jahrhunderte kolossale Werke schuf — wir erinnern z. B. an die Kolossalfigur der Hera zu Samos, deren Kopf vier. Ochsen kaum wegschleppten, als die Kreuzfahrer daraus Geld prägen wollten1) — die Erbauer des Tempels waren Rhökus und Theodorus — und der Koloß von Rhodus 36 m hoch aus Erzmassen gegossen war, zu deren Wegschaffung durch die Araber im Jahre 653 n. Chr. 900 Kamele erforderlich waren* 2) — er war ein Werk des Chares aus Lindos — so können wir ermessen, mit welchen Schmelzöfen und Feuermitteln die Alten zu arbeiten gewohnt waren. Wenn nun der geniale Theodorus einen Eisenschmelzofen erhöhte und aus dem Wind- oder Stuckofen einen Blauofen konstruierte, so darf es uns gar nicht wundernehmen und so ungereimt erscheinen. Für das Eisenhüttenwesen im allgemeinen blieb der Griff des Künstlers allerdings ohne weitere Folgen, da beim Guß von Statuen die Bronze mit ihrer schönen dauerhaften Patina vom rostenden Eisen nicht verdrängt werden konnte. Während man somit in Asien und Hellas aus Eisen Statuen goß und trieb, arbeiteten unsere Waldschmiede in den krainischen Eisenfeldern mit ihren Windöfen und erzeugten da Wölfe von bis zu 4 Zentner im Gewicht. Zu gleichen Resultaten gelangen wir, wenn wir die Bewertung des Eisens ins Auge fassen. Während Ampelius, 1. c. 8, versichert, daß die Backsteine der Mauern Babylons mit Eisenklammern zusammengehalten wurden, welche in den Fugen mit Kalk und Schwefel befestigt waren, berichtet Her odian III, 14, daß bei den Briten noch zur Zeit Septimius Severus’ (193—211 n. Chr.) das Eisen als Schmuck wie Gold geschätzt war, und nach Diodor III, 45, tauschten die goldreichen, aber an Eisen armen Araber das Eisen von den Kaufleuten um gleiches Gewicht Gold ein, nach A gat har chides aber (ca. 166 v. Chr.) gar um das Doppelte. Cf. Strabo, p. 778. Ägypten war auf den Import von Eisen aus den südlichen Nilländem und später aus Asien angewiesen, das Eisen somit dort ziemlich wertvoll, wie dies auch die folgende Nachricht Herodots beweist. Unter Amasis (570—526 v. Chr.) kam die Hetäre Rhodopis nach Ägypten, wo sie viel Geld verdiente. Einige schrieben ihr den Bau der Pyramide des Mykerinos zu. Nun meint Herodot, sie hätte durch ihre Schönheit wohl viel erworben, aber doch nicht so viel, um eine Pyramide davon zu bauen. Wer aber Lust hätte, den zehnten Teil ihres Vermögens zu sehen, könne es in Delphi schätzen. »Die Rhodopis bekam Lust, in Hellas sich ein Denkmal zu hinterlassen, indem sie ein Werk machte, darauf zuvor noch kein Mensch verfallen, noch in einem Tempel geweiht. Sie machte daher vom zehnten Teil ihres Vermögens eine Menge eiserner Spieße, daran man einen Ochsen braten konnte, und sandte sie gegen Delphi. Und sie liegen allda noch jetzt auf einem Haufen hinter dem Altar, den die Chier geweiht, dem Tempel selbst gegenüber. II, c. 135. Die fremden Kulturen in Krain. An der Hand der Funde, der Sage und Geschichte können wir heute für unsere südlichen Alpenländer folgende Perioden unterscheiden: 1. Die Urzeit mit ihrer Pfahlbaubevölkerung und ihren Horn-, Knochen-und Steingeräten. ‘) Niketas im Altertum von Jonien, p. 157, bei J. Braun, Geschichte der Kunst, II, p. 153. 2) J. Braun, 1. c. p. 700. 2. Die Entdeckung der Gegenden und ihrer »wilden« Bevölkerung durch mit Bronzewaffen ausgerüstete Eroberer, welche stromaufwärts längs der Donau aus dem Osten her gelangten. Ihre schilfblattförmigen, kurzgriffigen Schwerter, kräftigen und wuchtigen Speerspitzen und Bronzeäxte finden sich meist in Flüssen, Seen und Mooren oder in deren nächster Nähe, sie werden als der »alten Bronzezeit« (!) angehörig bezeichnet. Wir dürfen sie in das XII. und XL Jahrhundert v. Chr. zurückversetzen und als Erinnerung an diese Einwanderung die Jasonsage und die Sagen von den Argonautenfahrten durch a b c d e f g hi kl m n o p q r Fig. 96. Speere der alten Bronzezeit. (V* der natürlichen Größe.) Europa betrachten. Da nach den griechischen und lateinischen Autoren pelasgische Minyer diese Entdeckungsfahrten unternahmen, so wollen wir diese Periode die pelasgische nennen. Wir legen hier, in Fig. 96, Formen der Bronzespeere aus dieser Periode vor, welche, soweit sie in Krain gefunden wurden, sämtlich den Flußläufen, dem Pfahlbausee oder dessen nächster Umgebung entstammen. Das Meer und schiffbare Flüsse waren in der Zeit, als dichte Urwälder Berge und Täler bedeckten, die ausschließlichen Verkehrswege jener, welche gezwungen waren, neue Wohnsitze zu suchen. Von den hiev in ’/4 der Naturgröße abgebildeten Bronzespeeren fand man a, ft, c, d, e, und h im Flußbette des Laibachflusses, g und / bei Oberlog an der Save, nebst zwei Äxten und einer Sichel, i bei Weixelburg an der Straße nach Pannonien, m und p im Laibacher Moore, dem alten Pfahlbausee. Des Vergleiches wegen geben wir k aus Tenje, östlich von Esseg, an der Drau, n und q aus den Pfahlbauten der Westschweiz, o aus den Terramaren von Castione in Italien, und r aus Idalion auf Cypern. 3. Die Zeit der italischen Eisenschmiede, Kupfer- und Bleischmelzer, Gold- und Salzgräber; wir bezeichnen sie mit dem Namen der Erzschmiede oder Chalkeuten. Ihnen und ihrem Einflüsse müssen wir die zahlreichen Bergbaue auf Eisen, Kupfer, Salz usw. vor allem mit Bezug auf die Grabfunde zuschreiben, und da die Grabfunde unserer Gegenden mit den italischen übereinstimmen, so dürfen wir mit Sicherheit annehmen, daß sie aus Italien zu uns und nicht umgekehrt gebracht wurden. Eine andere Frage ist aber die, ob die italischen Bronzen von italischen Einwandern, welche sich in unseren Alpenländern als Bergwerks-u b c a e / g herren etablierten, mitgebracht oder von italischen Geschäftshäusern an h i e r e inheimische Gewerken als Zahlung für gelieferte Montanprodukte oder sonstige Handelswaren versendet wurden. Zur Lösung; dieser Frage wäre eine genaue Beobachtung und Überwachung der Ausgrabungsarbeiten nötig gewesen, was leider nicht geschah. Doch sprechen gewisse Umstände dafür, daß italische Gewerksherren selbst hier arbeiteten, wobei sie sich aber der Arbeitskraft einheimischer Bewohner bedienten, welchen sie durch bessere Bewaffnung überlegen waren. Diesen gehören die zahlreichen Eisenwaffen der krainischen Fundstätten an. Wir geben in Fig. 97 eine Auswahl typischer Speerformen, jedoch in 1/8 der Naturgröße; von diesen stammen n, ft. c, d von Watsch, e. f, g von Podsemel, ft, i, k von St. Magdalena und /, m von Nassenfuß. Zunächst handelt es sich um die Wahl der Ansiedlung. Hierbei folgte man der Farbe des Erdreiches; das Auftreten eines braunroten, der terra rossa ähnlichen Erde zeigte den Fundort reichlicherer Erzlager an. Dann wählte man eine leicht zu verteidigende, den Winden frei zugängliche Anhöhe, welche mit einem aus Erde und Steinen aufgeführten Walle umgeben wurde; innerhalb dieser Befestigung, welche mitunter über 1000 m Umfang besaß, wurden die Wohnungen und Schmelzöfen errichtet. Bisweilen trifft man aber Schmelzöfen auch an Stellen, welche nicht auf Höhen und nicht von Erdwällen umfangen, stets aber dem Windzüge ausgesetzt sind. Als solche herrschende, konstant wehende Luftströme erscheinen je nach der Jahreszeit der NO und der SW. Die Öfen hatten den Funden zufolge sehr verschiedene Größen. Es fanden sich nämlich an verschiedenen Schmelzplätzen »Eisensäue«. Diese bestehen entweder aus einer halbgeschmolzenen schlackigen Masse oder einem Gemisch von rohem Erze, Kohlen, halb- verkohltem Holze und teilweise geschmolzener, sehr eisenreicher Schlacke. Die Größe dieser »Säue« ist sehr verschieden und beträgt von 10 bis 50 cm im Durchmesser. Sie sind an der unteren Seite abgerundet und kreisrund oder länglich geformt. Eine Sau von 50 cm Länge, 50 cm Breite und 16 cm Höhe im Laibacher Museum im Gewichte von 33 u-g, welche ich in Podsemel fand, gehört zu den größten Ofenprodukten der prähistorischen Schmelzer. Die Schlacken selbst sind schwer und noch sehr eisenreich. Chemische Analysen ergaben Gehalte von 35, 53-3, 58-3, ja bis 6P4 Prozent Eisen. Die Grabstätten sind der Lydische Tumulusa): das Hügelgrab, welches von Kleinasien ausgehend nach Griechenland und zu den Etruskern und mit diesen weiter nach Norden, anderseits bis zu den Skythen in Übung kam Manche dieser Gräber sind sehr arm, manche wieder sehr reich an Beigaben; diese bestehen teils in Waffen von Stein, Bronze und Eisen, teils in Schmucksachen von Bronze, Blei, Antimon, Eisen, Gold, Bernstein, Glas, Knochen, Hirschhorn und Schalen von Meerweichtieren, z. B. Kaurischnecken. Die Fundobjekte gehören im allgemeinen zweierlei Typen an; die älteren dem italischen, die jüngeren dem sogenannten LaTéne- oder keltischen Typus. Leider wurde bei Ausbeutung dieser hochinteressanten Grabstätten in einer Weise vorgegangen, daß uns die wichtigsten Daten für Aufklärung verschiedener Fragen für immer verloren odnosen. Als m den sechziger Jahren die Ara der Ausgrabungen dieser alten Grabstätten begann, dachte ja niemand daran, daß man es hier mit Dokumenten zur Geschichte einer alten Montanindustrie zu tun habe, im Gegenteil wurden Stimmen, welche dahin wiesen, einfach ignoriert, wenn nicht gar verhöhnt* 2). Es entstand ein Wettlauf der Museen und Privatsammler um die Fundstücke. Da selbst die sogenannten Herren »Prähistoriker« für die Bedeutung der Fundstätten kein Verständnis hatten, so überließen sie deren Ausbeutung unwissenden Individuen als Aufsehern oder als Unternehmern, welchen sie dann die gemachte Beute abkauften. Es handelte sich einfach um Raritätenkrämerei, wobei dann über die Entwicklung von Fibelformen, Stammbäume der Armbänder und dergleichen diskutiert wurde. Gräber ohne oder mit wertlosen Beigaben wurden als »armselig« nicht weiter beachtet und deren Aufdeckung als Zeit- und Geldverlust bedauert. Ebenso wurde bei Brand- und Bestattungsgräbern auf deren Verhältnis zu wenig Rücksicht genommen, so daß wir uns über die früheste Periode unseres Bergwesens leider nur ein annähernd richtiges Bild zu entwerfen in der Lage sind. Bezeichnend aber für die Handelsrichtung unserer Eisenschmelzer und Eisenschmiede sind die Funde von Kaurischnecken und die ungemeine Menge von Glasperlen verschiedenster Art. Die Kaurischnecke3) fand sich in einem Graben zu Benacco bei Bologna in einer sehr alten Schicht, auch längs der Weichsel und in Pommern, *) In ganz Ägypten, Syrien und Innerasien kommt das Hügelgrab nicht vor. Die Griechen meinten, diese Gräberform sei mit Pelops dem Phrygier ins Land gekommen, wie Athenaeus 14, 625, berichtet. In Lydien findet man auch die kolossalsten Grabhügel, wie den des Alyattes von über 200 Fuß Höhe. Von lydischer Laszivität ist auch die Darstellung auf einem Gürtelbleche von Bresje, welches Szombathy in den Mitteil, der Anthrop. Gesellsch., Bd. XXIV, Taf. III, abbildete. 2) Virchow gewann erst am lö. Februar 1895, anläßlich der Besichtigung der schönen Sammlung des Fürsten Ernst zu Windischgrätz, wo er die unfertigen und mißlungenen Schmiedearbeiten und Waffen von St. Michael sah, die Überzeugung, daß das Eisen der ökonomische Hintergrund der krainischen Funde war und gab dies auch unumwunden zu. Den aufmerksamen Beobachtungen des kenntnisreichen Fürsten verdanken wir über die Verschiedenheiten der Gräber in Watsch die wichtigsten Aufschlüsse und Anhaltspunkte für die soziale Stellung der dortigen Bevölkerung. Der Fürst wußte auch die sog. „schlechten Gräber“ zu würdigen, welche die große Menge der Arbeiterleichen deckten. 3) Sie fanden sich in Nassenfuß, St. Margareten am Vini verh und Watsch, an letzterem Grabfelde mit Blei ausgegossen — als Ohrgehänge. wohin sie durch den Bernsteinhandel gelangte. Die Glasperlen aber erklärten Tischler und Undset auf Grund von Dünnschliffen für ägyptisches FabrikatJ). Mit der Einwanderung der Kelten oder Gallier im V. und IV. Jahrhundert v. Chr. wurde für die Eisenindustrie und den italienischen Export eine Krisis hervorgerufen, es begann die vierte oder keltische Periode unseres Bergwesens. Daß die Gallier oder Kelten Bergbau betrieben und eine ziemlich hoch entwickelte Eisenindustrie besaßen, beweisen die trefflich gearbeiteten Stahlwaffen, welche in Frankreich und in den Ländern, wohin ihre Scharen wanderten und selbst noch weiter hinaus, gefunden werden. Sie sind den Archäologen als Waffen des La Tene-Typus bekannt. Die erste Bewegung unter den keltischen Stämmen wird schon 600 v. Chr. zur Zeit der Gründung von Massilia bemerkt. Um 550 v. Chr. setzen sie über die Taurinischen Alpen, schlagen die Etrusker und gründen Mediolanum (Mailand), Als nun Philipp, König von Makedonien, 359 v. Chr. den Thron bestieg, bekam er mit den illyrischen Völkern zu schaffen. Aus diesem Anlaß erfahren wir, daß die illyrischen Ardiäer, welche in der heutigen Herzegowina saßen, von den Kelten besiegt wurden. Da diese Begebenheit noch vor 360 stattfand, so dürfen wir annehmen, daß unsere Alpenländer schon um 400 v. Chr. von den Kelten besetzt waren. Durch die Okkupation des Polandes wurden die gewerbefleißigen Etrusker und sonstigen Italer von den Hinterländern in den Alpen abgeschnitten und der Verkehr mit denselben unterbunden. Es kann auffallenderweise beobachtet werden, daß an manche Chalkeutenansiedlungen sich auch keltische Gräber anschließen, die Kelten somit von den betreffenden Burgen Besitz ergriffen hatten. Allerdings geschah dies nur in fruchtbaren Landstrichen, wie z. B. eben in Unterkrain. In wilden entlegenen Bergwinkeln, wo die Chalkeuten sich rein nur des Bergbaues halber niedergelassen hatten, wie z. B. auf den Höhen von Watsch ist keine Spur von keltischer Okkupation wahrzunehmen. Entweder hörte, was nicht unwahrscheinlich ist, der Betrieb an solchen Punkten ganz auf, nachdem die Verbindung mit Italien unterbrochen war, oder die neuen Herren ließen die unterjochten Chalkeuten, sofern sie nicht fortzogen, und ihre hörigen Schmiede jetzt für sich arbeiten. An der Eisenschmelze von St. Michael haben wir in dieser Hinsicht schon interessante Anhaltspunkte gewonnen. Nach der Verteilung der La Téne-Funde im Lande zu schließen, scheint die keltische Ritterschaft nicht sehr zahlreich im Lande gewesen zu sein. Im ganzen sind nur von sechzehn Punkten Funde bekannt und darunter nur von den meisten einzelne Stücke. Größere Funde kennen wir nur von Weißkirchen am Vini verh und von Nassenfuß, aus welchen auf ein größeres Gemeinwesen geschlossen werden darf. Mit der Gründung Aquileias in den Jahren 183 — 181 v. Chr. nach der Niederwerfung der oberitalienischen Kelten in der Schlacht von Mutina anno 193 v. Chr. begann der römische Einfluß auf die Alpenländer, welche schließlich ca. 30 v. Chr. auch politisch unter Roms Herrschaft kamen. Während der 500jährigen römischen Herrschaft kümmerte sich der Staat nur um die großen Eisengruben Norikums, welche er verpachtete und wo der Bergbau durch Schacht und Stollen eröffnet wurde. Der Haupthandelsplatz für Eisen wurde Virunum am Zollfelde in Kärnten. Die Ausbeutung *) *) Welche Mengen davon ins Land kamen, beweisen die Funde. Der Bauer Smolič, der 1885 bei Trogern die Tumuli umgrub, erzählte mir, daß er bei jeder Leiche eine »Faust voll« fand, im ganzen sicher »einen Hut voll«. unserer Tagbaue, Ausbringung und Verwertung des gewonnenen Eisens wurden den Einheimischen überlassen, welche es in Rennfeuern zu Gute machten. Für diese Annahme sprechen wenigstens die Funde in der Wochein, wo auf einem Eisenschmelzwerk römische Münzen vom I.—IV. Jahrhundert n. Chr. gefunden wurden. Es ist kein Grund vorhanden zu behaupten, daß während der fast 500jährigen Römerherrschaft im Lande der Rennherdbetrieb und die Waldschmieden, welche von der früheren Bevölkerung eingerichtet wurden, jetzt ganz aufgelassen worden wären. Wir sahen, daß bei den meisten der von uns aufgeführten Schmelzwerke auch Artefakte und Münzen aus der Römerzeit gefunden wurden. Das Bedürfnis nach Eisen steigerte sich sogar mit der Einführung höherer Kultur, welche doch die Römer ins Land brachten. Der Staat selbst, dessen Heere große Mengen von Eisen brauchten und der anderseits fiskalische Zwecke verfolgte, verpachtete die erträglichen und durch regulären Bergwerksbetrieb ausbeutbaren Eisengruben am Kärntner Erzberge beim heutigen Hüttenberg. Hier fand man die Beweise von bergmännischer Tätigkeit bis in das IV. Jahrhundert. In Kärnten fand man Inschriften, welche der Hathor-Isis als No rischer Isis — der Schutz-Göttin des Bergbaues seit der Zeit der Pyramidenkönige — Geweiht waren, deren Tempel bei Pulst stand. Dieser Norischen Isis errichteten Pächter der norischen Eisen gruben Votivsteine, und werden uns Verweser dieser Eisenwerke inschriftlich genannt. Von all dem findet sich in Krain nichts vor. Der Kultus einer Xorischen Isis aber spricht dafür, daß dieser Bergbau schon früher betrieben und von den Römern nur neu organisiert und fortgeführt wurde. Auf Grund des Eisenhandels erblühte Virunum. Anders verhielt es sich mit dem steirischen Erzberge. Trotz der ungeheuren Erzmasse, welche als Berg emporragt, ist nicht die mindeste Spur vorhanden, aus welcher man an ihm auf einen Betrieb des Eisenwesens in römischer oder gar vorrömischer Zeit schließen dürfte. Die Schlackenhalden als Reste eines alten Windofenbetriebes auf den benachbarten Höhen gehören schon der Zeit nach der Völkerwanderung-, also dem frühen sog. Mittelalter an. Erst mit dem Aufblühen höherer Kultur in Deutschland gewann der steirische Erzberg Bedeutung. ö o Albert v. Muchar, welcher eine Karte der römischen Steiermark ent-warf, setzt in die fundleeren Räume um den Erzberg und zwischen Mariazell und Neuberg die Worte: »Fer r if o dina e Tauriscorum Nori cor um« hin, ohne nur einen Schein für die Existenz derselben zu erbringen J. Etwas vorsichtiger war Dr. Friedrich Pichler, welcher 1879 eine Fundkarte von Steiermark herausgab. Vom Wechsel bis an den Pyrn präsentiert sich uns eine fundlose leere Fläche, in welche Pichler die v. Muchar-schen »Ferrifo dinae« denn doch nicht einzutragen wagte. Vor der Römerherrschaft in Noricum produzierten die krainischen Eisenstein führenden Lehme und die Blauerze vom Hüttenberger Erzberg hinlängliche Eisenmengen, um den Bedarf des Südens zu decken. Merkwürdigerweise blieb der Export nach Italien und nach »Windischland« (Kroatien und Slawonien) auch noch bis in die spätesten Zeiten des XVIII. Jahrhunderts Krain und Kärnten Vorbehalten. Der steirische Erzberg* 2) erhielt aber den Norden, Nordwesten und Nordosten als Absatzgebiet zugewiesen. J) Allerdings spricht er in Strm. Zeitsch. 1821, III, p. 27, nur von Hüttenberg, Neuberg und Reichenau als Punkten, wo etwa vorrömischer Bergbau betrieben worden wäre. Des Erzberges erwähnt er gar nicht. 2) Die Tradition setzt seine Entdeckung ins VIII. Jahrhundert, das wäre in die Slawenzeit; damit stimmt auch die Sage vom Wassermann, der gefangen, um den Preis der Freiheit den Eisenschatz den Bewohnern angab, ganz überein. Es ist eine Sage von speziell slawischem Typus. Handelsbeziehungen, welche durch die natürlichen Verhältnisse und die geographische Lage geschaffen wurden, behielten ihre Gültigkeit durch Jahrtausende fort. Die Bauernheere der römischen Republik warfen die feisten Etrusker, die Söldnerheere der semitischen Karthager und die furiosen keltischen Ritter nieder, bauten Kunststraßen, entsumpften Moore, legten Pflanzstätten an und sicherten die Grenzen des Reiches, so lange Ackerbau und Einfachheit der Sitten die Grundlagen des Staates waren. Mit dem Zusammenströmen der Schätze der Welt in Rom verfiel der Ackerbau Italiens, sank die Bevölkerung in Zinsknechtschaft und die Heere der Kaiserzeit rekrutierten sich aus den Völkern der Provinzen, welche ihre Generale zu Cäsaren machten. Rom war in sich zusammengebrochen, lange ehe ihm die germanischen Heerkönige den Gnadenstoß gaben ’). Die Scharen deutscher Heerkönige, welche nach Italien um Beute und Landbesitz zogen, verursachten den Abzug der römischen Beamten, Kaufleute und Truppen, die Plebs blieb und arbeitete jetzt für die neuen Herren, um sie zu ernähren, zu kleiden und zu bewaffnen. Es ist ganz unerfindlich, warum die deutschen Eroberer die Bergwerke und deren Betrieb vernichtet haben sollten, sie, die das Eisen so notwendig für ihr Handwerk brauchten. Daß große Störungen eintraten, ist sicher, da der ganze Verwaltungsapparat aus den Fugen ging, der Bedarf aber für die vielen Kriege sich erhöhte. So kam es, daß der Preis der Waffen sehr hoch wurde. Homer z. B. schätzt II., V, 236 eine kupferne Rüstung neun Stiere wert. Das unter Dagobert 1. um b30 n. Chr. redigierte Gesetzbuch der Ripuarischen Franken2) bestimmt aber den Wert der Waffen folgendermaßen: Ein Schwert mit Scheide auf 7 Schilling, ohne Scheide 3 Schilling, eine Lanze und ein hölzener Schild 2 Schilling, ein Helm 6 Schilling und ein Ringpanzer 12 Schilling. Gleichzeitig aber kostete ein Hengst 6 Schilling und ein Stier 2 Schilling. Zu Beginn des VII. Jahrhunderts n. Chr. hatte somit ein Schwert den Wert von H/2 Stieren, ein Helm den von 3 Stieren, ein Panzer gar von 6 Stieren, also Panzer und Helm zusammen ebenfalls von 9 Stieren wie zu Zeiten Homers. Allerdings ist jetzt von Eisenrüstung und Eisenwaffen die Rede. Bei so hohen Preisen ist es begreiflich, daß der gemeine Mann Steinwaffen führte, wie denn auch solche noch in der Schlacht von Hastings 1U66 im Gebrauch waren. Die Notitia dignitatum3), ein Staatshandbuch aus der Zeit des Kaiser Theodosius, gibt uns eine Aufzählung der kaiserlichen Waffenfabriken des Reiches, wo die Waffen für die Reichsarmeen verfertigt wurden. Es werden hier folgende genannt: 1. Waffenfabriken im allgemeinen: Antiochia, Damascus, Adrianopel, Marcianopel, Nicomedia, Salona, Sardes, Sirmium (Mitrovitz) Verona, Argentomagus (Argentan in der Normandie). 2. Harnischfabriken (Clibanaria) in: Antiochia, Augustodunum (Autun), Caesarea, Nicomedia. 3. Sc huppenpanzer fab riken (L oricaria) Augustodunum und Mantua. 4. Pfeilfabriken in Concordia (bei Aquileia) und Matiscona (Mascón in Burgund). b Cf. darüber auch die interessanten Ausführungen in Dr. Karl Hoffmeister : Die Wirtschaft' liehe Entwicklung Roms. Wien 1894, Manz. 2) Lex Rip. Tit. 36, § 11. 8) Herausgegeben von Böcking, Bonn, 1848—1853. 5. Schwertkling e n s c h m i e d e n (Spatharia') in Ambianum (Amiens), Luca, Naissus, Katiaria, Suessionum* 2 3) (Soisson), Thessalonica. b. Schildtabriken in Acincum (Ofen), Ambianum (Amiens), Augustodunum (Autun), Crem ona, Damascus, Edessa, Hadrianopel, Haemi-montum, Horreomagus, Lauriacum (Ens), Marcianopolis, Xicomedia, Sardis, Verona, S i r m i u m (Mitro vitz). Eine Sattelfabrik bestand endlich in Sirmium. In Italien waren die bedeutendsten gerade im Po ge biete, wo das Eisen von Brixia (Brescia) und den benachbarten innerösterreichischen Alpenländern Krain und Kärnten, welches als norisch es sich des höchsten Rufes erfreute, zur Verfügung stand. Ob um Brescia Eisen aus den Erzen der bergemarkischen Baue auch verschmolzen wurde, läßt sich nicht erweisen; daß dort eine bedeutende Eisenindustrie bestand, beweisen allerdings die auf die Schmiedezünfte bezughabenden Inschriften. Noricu m. Es läßt sich nachweisen, daß vor der Organisation der Länder zwischen der Adria und Donau durch die Römer die Landstriche, welche heute Krain und das Görzer Gebiet bilden, zu Noricum gerechnet wurden. Der Geograph Strabo (66 v. Chr. bis 24 n. Chr.) sagt p. 2U65) ausdrücklich, daß einige Zweige der Noriker um A q u i I e i a und nahe de m Winkel des Adriatischen Meeres wohnen, zu welchen auch die Taurisker gehören, an sie schließen sich seitwärts des Okra4) die Japuden (IV, 6, IO, p. 207). Weiter berichtet Strabo: »Die Rhätier und Noriker reichen bis an die Übergänge der Alpen5) und neigen sich gegen Italien hinüber, indem sie teils die Insubrer, teils die Karner und die Gegenden um A q u i I e i a berühren« (VII, i, 5, p. 29z). Ihm folgt Plinius III, 24, l. Als die Länder bis an die Donau erobert und organisiert wurden, schlug man das heutige Krain teils zu Italien, so daß die Grenze Italiens im Itinerarium Hyerosolimitanum um 353 n. Chr. bei Trojana an der Grenze Steiermarks angegeben erscheint6). Das heutige Unterkrain wurde zu Pannonien geschlagen. Dieses V erhältnis schwebte noch um 20U n. Chr. Klemens von Alexandrien7) vor, wenn er von den Noropern, einem panno-nischen Volke, welches jetzt Noriker genannt wird, sagt, daß es zuerst Eisen bearbeitet habe. i'/j.y. '/.at Nwdotjs? — sttvov ssrl IL.iovlz.0v, vov Ss N<03i/.gv xxX’jvtxi — xxteisvowxvto /.aAz.ov zal aidr.pov iy.xd'/ipxv —pioroi. Da es uns aus oben entwickelten Gründen ganz ausgeschlossen erscheint, daß die steirischen Eisengruben vor der Völkerwanderungszeit bearbeitet wurden und erst durch deutsche Bergleute zu jener Bedeutung kamen, welche sie dann durch mehr als ein Jahrtausend und noch heute behaupteten, so müssen wir vorläufig das hohe Lob, welches die römischen Schriftsteller dem norischen .Stahle spenden, auf das krainische und Kärntner Fabrikat beziehen. *) Das Schwert führt schon den deutschen Namen Spatha statt gladius oder ensis, wie es bei den Alten hieß, als noch Römer die Heere bildeten. 2) Augusta Suessionum. 3) Ausgabe des Casaubonus. 4) Birnbaumerwald. 5) Für die Noriker der Birnbaumerwald zwischen Loitsch und Wippach. 6) Cf. oben p. 16. 7) Strom. I, c. 16. Daß die norischen Stahlwaren schon vor der Besitzergreifung durch die Römer nach Italien gingen, beweisen verschiedene Stellen bei den römischen Schriftstellern. H oraz (65 v. Chr. bis 7n. Chr.)spricht, wenn von Watfen, als »Noricus ensis« — »norisches Eisen«, so Od. 1, 16, v. 9: . . . »Welchen nicht no rischer Stahl schreckt, noch Meersturm, schiffzerschmetternder.« Oder in Epode an Canidia: »Bald deine Brust durchbohren mit norischem Stahl.« O v i d (43 v. Chr. bis 17 n. Chr.) stellt z. B. den norischen Stahl als Vergleichsobjekt für Härte hin, wenn er in Metamorph. 46, 712 sagt: »Durior et ferro, quod Noricus excoquid ignis.« »Härter als Eisen, das norisches Feuer erschmilzt.« • Die Verse dieser beiden Dichter sind darum von besonderer Bedeutung, weil sie zu einer Zeit geschrieben wurden, als Noricum noch nicht römische Provinz war, da Kaiser Claudius erst durch seine Orts- und Koloniegründungen die römische Herrschaft fester fügte. Da nun die römischen Dichter den no rischen Stahl in ihren Vergleichen und poetischen Bildern einführen, so folgt daraus, daß er dem römischen Publikum schon lange geläufig sein mußte, denn sonst würde ja im Gedichte die Pointe fehlen, es wäre das Ganze unverständlich. Der norische Stahl mußte eben populär sein, sonst hätten die Verse keinen Sinn. Eine weitere Bedeutung- dieser Verse liegt aber auch darin, daß der norische Stahl von den Dichtern gewählt wird, obwohl in Italien die Elbaner und Brescianer Eisenwerke sowie die von Sulmo im Betrieb und bekannt waren. Bezeichnend ist auch folgende Stelle. Petronius Arbiter1) (ca. 55 n. Chr.) schildert das Gastmahl des Trimalchio, eines Freigelassenen und schlemmenden Geldprotzen, der durch Spekulation zu Vermögen kam. Der Schauplatz ist eine Stadt Camp aniens. Trimalchio lobt da seinen Koch Dädalus und erzählt den Gästen: »Weil er so gescheit ist, habe ich ihm aus Rom zum Geschenk Messer von norischem Eisen (cultros norico ferro) mitgebracht.« »Gleich ließ er sie bringen, sah sie an und bewunderte sie und gab uns die Erlaubnis, ihre Schärfe (mueronem) an unseren Wangen zu versuchen2).« Aus dieser Stelle geht wieder klar hervor, daß die norische Eisenindustrie schon eine sehr alte und tüchtige gewesen sein muß, lange ehe die Römer im Lande Herren waren, daß ferner die norischen Klingen in ganz Italien bekannt und ihrer Trefflichkeit wegen gesucht, ja als wertvolle Geschenke der reichsten Leute galten. Man sprach von ihnen wie bei uns früher von englischen Messern. Der Ruf des norischen Stahls blieb auch fernerhin aufrecht, da noch der 482 n. Chr. gestorbene Bischof Sidonius Ap o Dinar is aus Lyon v. 49, Noricum als durch sein Eisen berühmt hervorhebt; es sei berühmt durch sein Eisen wie Attika durch den Honig, Paros durch den Marmor etc. Den Grund für die Güte des norischen Eisens sucht Plinius (23 bis 79 n. Chr.) in der Beschaffenheit der Erze, wenn er schreibt: »In nostro Orbe aliubi vena bonitatem hanc praestat ut in Noricis, aliubi factura ut Sulmone, aqua ubi diximus.« *) *) Wurde 66 n. Chr. von Nero hingerichtet. 2) Es waren somit rasiermesserscharie Klingen. »In unserem Weltteile gibt an einigen Orten die Erzader diese Güte wie im Norischen, und anderwärts die Zubereitung wie zu Sulmo, und zwar, wie gesagt, durch das Wasser.« Aus der Bezeichnung vena, Erzader, aber ersehen wir, daß man damals wie noch bis in die neuere Zeit in Kärnten den Adern der sog. Blauerze nachging und nicht die Spateisensteine vom Tage weg abbaute. H. N. XXXIV, 14. Es ist nun auffallend, daß wir in den alten Schriftstellern keine Nachricht finden, welche von der Ausbeutung der Eisenerze in den oberitalienischen Alpen berichten würde. In den lombardischen Alpen finden sich Spateisensteine in verschiedenen Gegenden als Einlagerungen in kristal-limschen Gesteinen, so unter anderen bei Sassa Rancio, südwestlich von Abbondio am Comer See, Crotto und Tegano westlich von Dongo, ebenfalls am Comer See, und bei Domaso nordöstlich vom Comer See1) und an anderen Orten. Nun spricht aber Plinius H. N. XXXIV, 14, § 1—-4, daß »Eisenerze fast überall gefunden werden, wie denn die Insel IIva (Elba) solche erzeugt; auch ist die Erkennung derselben mit der geringsten Schwierigkeit verbunden, da sie sich schon durch die Farbe der Erde verraten«. § 1. Im § 2 sagt Plinius, daß der Hauptunterschied bezüglich der Güte des Stahles im W a s s e r* 2 *) bestehe, in dem er abgelöscht wird. »Da dieses bald hier, bald dort brauchbarer ist, so hat das Ansehen des Eisens solche Orte berühmt gemacht, so Bilbilis und Turasio in Spanien und Com um in Italien, obgleich in diesen Orten keine Eisen gruben sind. Unter allen Arten gebührt aber der Vorzug dem serischen (chinesischen) Eisen. Die Serer schicken dieses mit ihren Gewändern und Pelzen, ihm zunächst steht das Parthische.« Gleiches Stillschweigen waltet über die Erzlager im Bergamarkischen, wo reiche Eisenerzlager von Spateisenstein, wahrscheinlich der Triasformation angehörig, Vorkommen8). Für diese war im Mittelalter Brescia der industrielle Mittelpunkt, wo, wie wir oben bemerkten, auch viele Inschriften der Römerzeit von Schmiedezünften Nachricht geben. Aber auch hier scheint man fremdes Eisen nur raffiniert und zu Handelsware verarbeitet zu haben. Fig. 98. Antike Pflugeisen von Maunitz in Krain. Mythen und Sagen. Nach Manetho hieß bei den Ägyptern der Magnetit des Ho rus und das Eisen des Typ hon Knochen, wie Plutarch berichtet. Isis und Osiris 62. Lepsius beobachtete u. a. auf der Sinaihalbinsel in Serbut el Chädam Denkmäler des alten Reiches bis zur XII. Dynastie. Unter Amenemhat III. J) Haidinger, Geolog. Übersicht der Bergbaue der österreichischen Monarchie, Wien 1855, p. 73. 2) Feineres Eisenzeug löschte man mit Ol ab, bemerkt hier Plinius. s) Haidinger 1. c. p. 89. war eine kleine Felsgrotte als Tempel ausgehauen und mit einem Vorraum versehen und unter Tuthmosis III. erweiterte man das Gebäude nach Westen hin. Hier standen die Denkmaltafeln, deren jüngste der XIX. Dvnastie angehört1). Die Gottheit, welche liier vorzüglich verehrt wurde, war Hat hör mit dem Beinamen Herrin von Mafkat, das heißt des Kupferlandes. Östlich und westlich vom Tempel liegen große Schlackenhügel, welche durch ihre schwarze Farbe eigentümlich von ihrer Umgebung abstechen. Lepsius belehrt uns nun, daß der ägyptische Bergbau unter dem Schutze der Göttin Hath or stand. Sie ist die Göttin der Unterwelt (Hat-hor = Wohnung des Sonnengottes). Sie ist die Nacht und heißt auch Herrin von Amenth oder der Unterwelt. Nach ägvntischer Lehre ist sie aber nur ein T e i 1, eine inner weltliche Verkörperung der Urraum-göttin Pacht-Ilithya2). Als Gegenstück der Unterweltgöttin Hathor steht als zweite Verkörperung der Pacht die Göttin des Oberraumes gegenüber. Sate, die »Helle« genannt. Pacht, Hathor und Sate bilden in Ägypten eine Trias von weiblichen Gottheiten: Urraum, Unterraum und Oberraum darstellend, welche man sich als schicksalsbestimmend vorstellte. Da die Urraumgöttin das Weltei in sich trägt, so wurde sie hieroglyphisch in Gänsegestalt gedacht. Es ist die griechische Nemesis, die Weltordnungsgöttin, welche auch in Gänsegestalt ein Ei legt, aus dem die Dioskuren hervorgehen. Vogelgestalt kommt daher auch ihren beiden Töchtern zu. Nun erscheinen aber auch in unseren Alpenländem merkwürdigerweise in den \ olkssagen drei weibliche Göttinnen, welche, gleich den ägyptisch-griechischen, Schicksalsgöttinnen sind und ganz mit den alten Erinnyen, Parzen, Nomen usw. ihrer Natur nach übereinstimmen. Es sind die schicksalspinnenden »drei Fräulein« der bajuvarischen Volkssage. Eine von ihnen ist Frau Berche oder Perchta. Sie werden in Bayern in Geburtsnot und Krankheiten angerufen und wohnen in unterirdischen Räumen, entweder in natürlichen Höhlen oder, wo solche fehlen, in künstlich gegrabenen. Diese Gänge sind in das Terrain geschnitten, oft vielfach verzweigt, meist sehr niedrig und eng, hin und wieder zu Grotten erweitert. Sie haben kleine, für Lampen bestimmte Nischen und münden häutig unter Kapellen und Kirchen3). Hin und wieder haben sie es beim Volke gar zum Range von Heiligen gebracht, als welche sie die Namen S. Ainbett, Walbett und Wilbett oder S. Ainpet, Gberpet und Firpet oder, wie im Dom zu Worms, S. Einbede, Warbede und Villebede führen. Im höhlenreichen Krain wohnen sie in Grotten, so in der »častitljiva jama« (der ehrwürdigen Höhle) nächst dem alten Eisenhammer an der Leibnitz bei Steinbüchel. Sie heißen hier die drei schönen Jungfrauen — »zale device«. Hier erscheinen sie in dreifachen Gestalten: als weiße, braune und schwarze; die weiße bewacht die Unschuld, die braune kündet ein Unglück an, die schwarze einen Todesfall4). In den Eisenfeldern an der Gurk wohnen in den Höhlen des Lisec, einem Gebirge zwischen Seisenberg, Treffen und Döbernik, »Bilje jame«, b Briefe, Berlin 1852, p. 337; Ritters Erdkunde, XIV, p. 803. 2) Bei den Griechen heißt diese Geburts- und Schicksalsgöttin Ilithya die »schön spinnende«, wie sie der Hymnendichter Oien bezeichnet. 3) F. Panzer, Bayrische Sagen, und L. Karner, Künstliche Höhlen in Niederösterreich in Blatt, d. Ver. für Landeskunde v. N.-Ö. 1884 und dessen Prachtwerk über diese Höhlen, Wien 1903. mit Vorrede von Dr. M. Much, sowie des letzteren »Künstl. Höhlen usw.« in Mitt. der anthrop. Gesellsch. 1870, dazu J. Braun, Histor. Landschaften, S. 380 ff. *) In Bayern werden zwei von den »drei Fräulein« weiß gedacht, die dritte schwarz. J. Braun, Naturgeschichte d. Sage, II, p. 380. die Yilenhöhlen geheißen, die weisen Frauen, welche den Kindern die Zukunft prophezeien. Um Reifnitz heißt dieses dämonische weibliche Höhlenwesen Herbara. In den Kisenfeldem an der Kulpa erfreuen sich aber diese drei urägyptischen Schicksalsgöttinnen, deren eine wir ids spezielle Beschützerin des Bergbaues kennen gelernt haben, noch kultusmäßiger, hoher Verehrung, wenn auch an ihre Stelle sehr sinnreich ein dem christlichen Kultus entnommenes weibliches Wesen getreten ist, nämlich Maria, die Gottesmutter. Östlich von Möttling und nordöstlich von Podsemel stehen auf einem Hügelplateau drei Kirchen nebeneinander, von einer Friedhofmauer umfangen. Die Lokalität heißt »Bei den drei Pfarren« (pri treh farah), im Volksmunde auch »Pri treh devicah v logu* oder »za logam«, »Bei den drei Jungfrauen in der Au« oder »hinter der Au« und soll hier einst der Sage nach ein Kloster gestanden sein, von welchem die Geschichte allerdings nichts weiß. Die Ortschaft selbst heißt Rosa ln ice. Bei den Leuten um Adelschitsch heißen die drei gefeierten Wesen »tri zale device«, »die drei schönen Jungfrauen«. Der Hauptfesttag ist hier der Sonntag nach St. Bartholomäus (*?4. August)’). Hierher wallfahrten an diesem Tage 3«»00—3000 Menschen aus Krain und Kroatien, der Gegend von Agram, Karlstadt, Weinitz, Adelschitsch usw., Katholiken und nichtunierte Griechen (staroverci oder Altgläubige) ohne Unterschied. Früher dauerte die Festivität drei Sonntage, jetzt begnügt man sich mit zweien, der Hauptfeier am ersten und einer Nachfeier am darauffolgenden Sonntage, an welcher aber nur mehr Einheimische sich beteiligen. Für den Krainer hat das ganze Fest etwas Fremdartiges, sie betrachten es als etwas nicht ganz Orthodoxes. Die Patroninnen der drei Kirchen sind nun allerdings nicht mehr die drei schicksalsmächtigen Fräulein, sondern die Mutter Gottes ist an ihre Stelle getreten, und zwar in zwei der drei Kirchen, in der dritten teilt sie das Patronat mit ihrem Sohne, dem Erlöser als »Ecce homo«, in den beiden anderen aber wird sie ids M ater dolorosa und Mater im macula ta verehrt. Ob sich geburtshilfliche Hoffnungen an die Kultusstätte knüpfen, weiß ich nicht, daß sie aber von den Witwen und Mädchen besucht wird, welche einen Mann zu bekommen wünschen, davon überzeugte ich mich im Jahre 1X90. In der mittleren der drei Kirchen steht in der Mitte frei ein Altar, um diesen sah ich weibliche Wesen verschiedenen Alters, Jungfrauen und Witwen, auf den nackten Knien herumrutschen. Auf die Frage, was diese Übung für eine Bedeutung hätte, hieß es: »Da rauža plazijo«, was etwa so viel heißt, als daß sie nach einem Manne rutschen, oder sich einen Mann erkriechen möchten. Der ganze Kult, wie er von Oberbayern bis an die Kulpa uns entgegentritt, hat so viel Verlockendes, hier an die altägyptischen Urbilder und deren Abkömmlinge oder richtiger die aus Ägypten über Asien und Griechenland nach Italien und weiter von Volk zu Volk geschobenen Götter-begrifle zu denken und in den drei Fräulein oder Jungfrauen den gebärenden Urraum mit seinen Töchtern: der hellen Oberraum- und der tristen Unterweltgöttin, welche letztere die ältesteBerg werks patron in repräsentiert, sich vorzustellen. Ist doch die offizielle Patronin des Bergbaues auch heute noch ein weibliches Wesen: die heilige Barbara, deren Symbol der dreifensterige Turm ist, und welche von Leuten, deren Schicksal ein stets ungewisses, wie Artilleristen und Bergleute, die stündlich vom Tode sich bedroht sehen, angerufen zu werden pflegt. Volkssagen haben uns eben alte *) Würde somit 1908 auf den 30. August fallen. Volksreligion erhalten und einstige Götterwesen wurden je nach ihrer Natur entweder zu Heiligen verklärt, indem die Kirche passende Heilige an ihre Stelle setzte, z. B. an die Stelle des slawischen Svantevit den Bischof St. Vitus u. a. m., oder zu Teufeln. In Ägypten, Syrien, Griechenland, Thrakien finden sich Gänge unter Tempeln der Schicksalsgöttinnen oder sie stellen den Tempel selbst vor. J. Braun, Nat. d. Sage II, S. 379. Das Labyrinth auf Kreta, welches Prokesch-Osten für von den ägyptischen Kolonisten etwa 2000 v. Chr. hergestellte Gräber hält, hat in seiner Anlage die größte Ähnlichkeit mit den von P. L. Karner in seinem Prachtwerk gegebenen Plänen der österreichischen »Erdställe«, welche letztere sich geradezu als Miniaturen des Labyrinths präsentieren. (»Steierm. Zeitschrift« i«36, mit Plan.) Eine Form der ägyptischen Urraumgöttin Pacht-Ilithya ist Hekate (Hekte = die Herrin). Bei Hesiod hat sie Schicksalsgewalt im Himmel und auf Erden; sie spendet Reichtum und Weisheit sowie Mehrung der Herden und Kinder. Ihr Symbol ist der Hund und ihr dreiköpfiger Unterweltshund bedeutet die Dreiheit der weiblichen Weltaufsichtsmächte. Daher wird Hekate einerseits mit dem Hundekopf abgebildet, anderseits mit drei zusammenhängenden Leibern gebildet, wie sie Pausanias (II, 30, 2) im Tempel von Ägina sah. Der dreiköpfige Höllenhund Kerberos ist somit der Hekate-Pacht-Hathor Symbol1). Kerberos-) wird von Kronos-Herakles aus der Unterwelt heraufgeholt und diese Mythe sehen wir auf dem p. 76 abgebildeten Monument von Sittich dargestellt. Inwiefern nun diese uralten Figuren auch mit unseren sehr alten Bergbauen Zusammenhängen, ist wohl schwer zu bestimmen, da sie sich aber überall dort angehängt haben, wo wirklich Bergbau betrieben wurde, so glauben wir die Sache erwähnen zu dürfen. Eine Form der Hekate ist nach Apuleius (II, 241) Isis, in welcher schließlich alle weiblichen Götterbegriffe aufgingen. Laut Inschriften gab es eine spezielle ISIS NORPTA, deren Tempel an der Stelle des Schlosses Hohenstein bei Pulst in Kärnten stand. Hier fand man eine Inschrift, welche besagt, daß sie der Norischen Isis für das Wohl des Quintus Septueius Clemens, Pächters der Norischen Eisen gruben, errichtet wurde. Diese Norische Isis erscheint somit als Patronin der Eisenleute in Kärnten. Da auch der Kult des Osiris-Adonis in Virunum nachweisbar ist, so erscheint unsere Kombination nicht ganz unbegründet. Klarer und bestimmter tritt direkt mit dem Bergbau der »W eis che« — »vlah« — in der Sage in Verbindung auf. Natürlich als Goldsucher und Goldfinder, da die welschen Gewerksherren sich behalfen, reich wurden, ja, Baron- und Grafenwürden erlangten. Daß sie schlechtes Eisenerz als Probe forttragen sollten, glaubte das Volk nicht. Die Sage weiß, daß Venedig der Sitz der Goldsucher war und von dort aus spukt das »Venediger Mandl« in deutschen, und der »Lah« in den slowenischen Sagen. Schon der Chronist Valvasor (1689) weiß von den Italienern zu erzählen, daß sie oft ins Land kommen, heimlich Gold- und Silbererz ausgraben, damit ganze Ranzen voll füllen und davontragen: »Steht also dahin, ob man im Lande selbsten die Vorteile und Handgriffe so wisse, mehr Goldes oder Silbers herauszubringen als wie besagte Italiener.« Valvasor beruft sich dabei auf P. Balbinus, der das nämliche von dem heimlichen Fortführen ganzer Erzklumpen durch die Italiener aus den böhmischen Bergwerken erzählt. b Cf. J. Braun, Naturgeschichte der Sage, II, 245. 2) Phönikisch Kerb-Erebos, Hund der Unterwelt. Braun, 1. c., I, p. 37. Immer aber spielt der Welsche die Rolle des Kundigen und Klugen, der heimische Älpler die des Bornierten und Ausgenützten, der sich trotz der Schätze, die um ihn liegen, nicht zu helfen weiß, arm bleibt, während der Fremde zu Reichtum kommt. Es ist der Sie°- der Intelligenz über die rohe Naturkraft. Das Eisenwesen vom V. bis zum XIII. Jahrhundert. Hunger, Kriegsnot, Verlangen nach Wohlleben und die Erkenntnis, ein reiches, aber morsches Staats- und Gesellschaftswesen plündern zu können, verursachten die Bewegung der nordöstlichen Naturvölker Europas gegen die Halbinseln des Kontinents; man pflegt sie die Völkerwanderung zu nennen. Begreiflicherweise sieht es da mit historischen Nachrichten oft recht mißlich aus und mit solchen über den Bergbau schon gar arg. Die Provinz Noricum, welche das Gebiet von der Donau bis inklusive Ober-krain mit Kärnten und Obersteiermark unter Diocletian umfaßte, wurde in zwei Teile: Noricum mediterraneum und ripense — Inner- und Ufernoricum geteilt, um die militärische und politische Verwaltung besser zu sichern. Den Anstoß zum Umstürze der Verhältnisse gaben die Hunnen, welche 372 über die Wolga hereinbrachen. Noricum gehörte wenigstens vorübergehend zu Attilas Reiche. Nach seinem 454 erfolgten Tode gewannen die ihm unterworfenen Stämme ihre Selbständigkeit wieder und gründeten neue Herrschaften und Reiche. In Noricum war von der Römerherrschaft nichts mehr übrig, die Truppen in den Grenzfestungen erhielten keinen Sold, die Kastelle verfielen, der friedliche Verkehr blieb noch aufrecht, Märkte wurden von den Barbaren von jenseits der Donau noch besucht und Schiffahrt auf der Donau und der Handel nach Italien dauerten fort. Deutsche Scharen fielen gelegentlich beutemachend im Lande ein, ohne daß gerade Kriegszustand geherrscht hätte, wenn die Gelegenheit sich eben bot. Die Provinzialen drängten sich in die festen Städte und bauten das umliegende Land so gut sie konnten. Es war ein Zustand, der weder Krieg noch Frieden war und doch mit der Zeit alle Kultur vernichten mußte. In schlichter Weise schildert uns diese Verhältnisse Eugippius in seiner Lebensbeschreibung des heiligen Severin, der nach Attilas Tode nach Noricum kam, wo er in Favianis1) seine Zelle hatte. Severin starb 488. Nun plünderten die Barbaren, welche Severin noch durch seinen Einfluß zum Teil im Zaume gehalten, ohne Scheu. Eugippius berichtet uns nun, daß Goldschmiede, welche für Giso, des Feletheus böse Gemahlin, einen Schmuck anfertigen sollten, in strengem Gewahrsam gehalten wurden. Als einmal ihr Sohn Friedrich zu den Goldschmieden aus Neugierde kam, packten sie ihn und drohten ihn zu erstechen, wenn man sie nicht freilasse. Dies wirkte und sie erhielten nach Freilassung des Knaben die Freiheit. (Vita Severini, c. 8.) Die Nachricht beweist, daß man bei den rohen deutschen Häuptlingen Goldarbeiter einfach einsperrte, damit sie arbeiten mußten. Sicher geschah es mit den sozial doch tiefer stehenden Eisenarbeitern ebenso, denn ihrer •bedurfte man noch notwendiger als der Goldschmiede. Odoaker befahl schließlich »allen Römern, nach Italien auszu-wanderrt. Da wurden alle Bewohner, wie aus dem Hause der ägyptischen Knechtschaft, aus dem Lande fortgeführt, wo sie den Tag für Tag sich erneuernden Plünderungszügen der Barbaren ausgesetzt waren«. (L. c., c. 44.) Es ist begreiflich, daß unter solchen Verhältnissen der Bergbau, welcher durch die römische Verwaltung geordnet und im Gange erhalten wurde, Wahrscheinlich Mauer-Öhling. gänzlich verfallen mußte, doch können wir uns nicht der Annahme verschließen, daß die im Lande zurückgebliebenen einheimischen Urbewohner, welche ja nicht nach Italien auszuwandern gezwungen wurden, sich für ihre Bedürfnisse Eisen werden gemacht haben, wie dies die Bauern zum Beispiel in Krain noch im XVIII. Jahrhundert taten, als der Bergbau längst ein streng beaufsichtigtes und privilegiertes Regale war, so daß 1775 der Gewerke Schigan in Stein dagegen die Bergbehörde anrief und verlangte, die »Einrenn- oder Schmelzfeuerschmieden der Bauern abzuwerfen«. Die bestandene Organisation wurde zerstört, aber die Kenntnis der Eisengewinnung blieb und wurde in primitivster Weise fortgeübt als Hausindustrie für den Hausbedarf. Mit dieser Frage steht im Zusammenhänge die Frage bezüglich der Stellung der Norischen, später sog. Karantaner Slawen, welche im VI. und VII. Jahrhundert hier als Bewohner auftauchen. Dr. Ludwig Bittner *) meint mit Berufung auf Kämmel und Ermisch, »die im VI. und VII. Jahrhundert in diese Gebiete einrückenden Slawen dürften schwerlich die Kenntnis der Eisengewinnung besessen haben.« Wenn die Slawen keine Eisengewinnung gekannt haben, so müßte ganz Innerösterreich durch sie in eine reine Stein- oder Pfahlbauzeit geraten sein, was sich nicht nachweisen läßt. Es gab eine Zeit, wo man die slawischen Lokalnamen als uralt keltisch-griechische erklärte* 2). Es standen und stehen jetzt noch in dieser Frage zwei Lehrmeinungen gegenüber. Die eine hält dafür, daß die Alpenslawen ganz geräuschlos im VI. Jahrhundert hier eingewandert sind und alle die Fluß-, Berg- und Ortsnamen geschaffen, welche noch heute erhalten sind; die zweite Ansicht geht dahin, daß die rätselhaften Ureinwohner, welche von Kelten, Römern und Deutschen sukzessive beherrscht wurden, nicht illyrische Arnauten3), als welche sie erklärt zu werden pflegen, sondern Slawen waren. So äußerte sich lngvvald Undset, welcher am 12. Dezember 1883 das Laibacher Museum studierte, gegenüber dem damaligen Kustos Deschmann4): daß die Skelettgräber des Watscher Leichenfeldes, welche keine Schmucksachen enthalten, »die ältesten slawischen Leichenfelder sein dürften, man habe sie in verschiedenen von Slawen bewohnten Gegenden angetroffen, von Schmucksachen kommt nichts vor, höchstens dann und wann in der Schläfengegend kleine Ringelchen aus Bronzedraht«. Dr. M. Much5) spricht 1881 die Ansicht aus, daß Germanen und Slawen schon vor 3000 Jahren im ganzen und großen die Wohnsitze inne hatten, welche sie heute inne haben. Er schreibt: es seien »Helvetier, Vindeliker, nörd. Räter die größte Masse der Noriker (Taurisker und Skordisker) Germanen; ich wüßte dagegen keinen Grund, der es verwehrte, in den Venetern, Jap öden, Pannoniern, Jazygen, Sarmaten usw. Slawen zu sehen. Südlich der Donau stehen also Germanen und Slawen fast noch so gegen einander wie vor 2000 Jahren«.. Das Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz im Archiv für österr. Geschichte, 79 Bd., 1901, p. 459. 2) So schreibt Ambros Eichhorn in seinen Beiträgen zur älteren Geschichte und Topographie Kärntens, II. Sammlung, 1819: Feistriz, Pustritz, Vustriz scheint ein uraltes keltisch-griechisches Nennwort zu sein, und vom Zeitwort Tpt'^co, tou£cü, auch arp^a>, murmeln, berzukommen. Daß es das slawische »Bistrica« = die »Hellfließende« ist, ahnte man nicht. (L. c. p. 98.) 3) Als vorkeltische Bewohner unserer Länder werden Illyrier genannt und als Reste derselben die heutigen Albanesen bezeichnet, alles Nördliche in Noricum etc. war von »Kelten« bewohnt, welche, da sie in historisch bekannter Zeit erobernd einbrachen, hier menschenleere Wildnisse hätten vorfinden müssen. Cf. Eduard Meyer, Geschichte des Altertums, Stuttgart 1893, II. Bd., p. 35. 4) Amtsprotokoll des Museums von 1883, Nr. 87. 5) Briefliche Mitteilung vom 10. November 1881. Haben Undset und Mach recht, dann müssen diese Urslawen unserer Alpen das Eisenschmelzen schon gekannt und betrieben haben; sind sie aber erst im VI. Jahrhundert eingezogen, so dürften sie die Kenntnis des Eisens auch schon mit gehabt haben. Lisch1) berichtet z. B. über die wendische Fürstenburg Werle, daß sich ein Klumpen Eisen, einige Pfund schwer, fand: als sicherer Beweis, daß die Wenden ihre Eisengeräte selbst verfertigten (1. c., p. 93), und in den Graburnen findet man überall im Lande Metallarbeiten, die von großer Tüchtigkeit zeugen (1. c., p. 98). Den wahrscheinlich slawischen Go tin er n im Nordosten Germaniens wirft Tacitus2) ihre Feigheit vor, sich Tribut auferlegen zu lassen, obwohl sie, »um die Schmach zu verdoppeln, dazu Eisenwerke haben«. (Germ. c. 43.) Diese Eisenwerke dürfen wir mit den um Grottkau weitverbreiteten alten Eisenschmelzstätten identifizieren, welche Oskar Vug beschrieben hat3). Leo VI. (886—911), welcher aus älteren Quellen schöpft, sagt ausdrücklich, daß die Slawen im Kriege jeder zwei Wurfspieße, einige Schilde führen und ihre Pfeile vergiften. (XVIII. Inst.) Daß die hinter ihnen wohnenden Sk}7then Schwerter aus Eisen führten, wissen alle Schriftsteller. Schon Herodot meldet, daß sie Schwert, Wurfspieß, Streitaxt und Pfeile führen (IV. 81), und Eisenschwerter fand man auch richtig in den Hügelgräbern der Skythenfürsten bei Kertsch. Die sarmatischen Roxolanen waren nach Tacitus, Histor. I, 79, mit zweihändigen Schwertern und eisernen Harnischen gerüstet. Die Finnen, denen Tacitus, Germ. 46, die Kenntnis des Eisens abspricht und als ihre einzige Waife den Pfeil mit einer Knochenspitze bewehrt angibt, kennen in ihrer Mythologie den Schmiedegott Ilmarainen und in ihrem Epos Kalewala handelt ein ganzer Gesang von Eisen und seiner Entstehung4). In ganz Sibirien war das Eisen längst ein altbekanntes und durch Hausindustrie hergestelltes Metall. Die T art aren machen es in ihren Jurten (Gmelin, Reisen 1751, I, p. 282), und zwar die am Ob das weichste in Sibirien (Gmelin, 1. c., p. 319); die Burjaten tauschieren es mit Silber und Zinn (Gmelin 1. c., p. 407); bei Turinsk sah Gmelin sogar ein Götzenbild aus Eisen (1. c., IV, 433) und das Kloster Kačinskoj, 549 Werst vor Jeniseisk, bezog damals seine Haupteinkünfte vom Eisen, welches dort gemacht wurde, wie Gmelin angibt. Gleiches berichtet Pallas; er beschreibt das höchst primitive Schmelzverfahren und betont die Weichheit des Produktes (Pallas, Reisen 1776, I, 254, III, 150 if. etc.). Bei den Magyaren, welche ohne Weiber, Kinder und Habe5) vor den Chazaren nach Pannonien fliehend einbrachen und hier slawische Weiber nahmen, hat der Schmied den slawischen Namen Kovač. Miklosich6) weist nach, daß alle Kulturausdrücke der Magyaren fremd und vorwiegend slowenisch sind. Für Eisen gebrauchen sie Vas, welches Wort, wie magyarische Sprachkenner erklären, ein finnisch-ugrisches ist und Kupfer, wahrscheinlich aber einfach Metall bedeutete und auf Eisen übertragen wurde, als es bekannt fl Jahrbuch des Vereines für Mecklenburgische Geschichte, VI, 1841, p. 98 ff. fl Er schreibt ihnen zwar gallische Sprache zu, aber Kelten hätten sich diesen Voiwurf kaum machen lassen. Die benachbarten Osen sprachen pannonisch und den Tribut erhoben Sarmaten und Quaden. fl Oskar Vug, Schlesische Heidenschanzen, Grottkau 1890, p. 406 ff. 4) Otto Vogel, Vortrag am allgemeinen Bergmannstage in Wien 1903. Bericht über denselben. Wien 1904, p. 30 ff. s) Dümler, Marken ; in Archiv X, Separatabdruck, p. 74. fl Denkschriften der k. Akademie XXI, 1872. — Im Magyarischen entfallen auf 962 echt magyarische Grundworte 1898 slawische, 701 griechische, 188 gräco-slawische, 334 lateinische 288 deutsche, 268 italienische, 25 französische, 4 hebräische. (L. c., p. 3.) Mül ln er, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 8 worden war. Stahl heißt acél, nach dem slawischen »ocel«. Für Erz gebrauchen sie das deutsche Wort: erc (Erz). Griechisch heißt das Eisen sideros — lateinisch ferrum — gotisch eisarn — altnordisch iarn — lithauisch gelezis — lettisch dselse — slowenisch železo — russisch željezo — polnisch želazo — böhmisch železo — wendisch železo — finnisch rauta — estnisch r a u d — lappisch roude1), — Während im Finnischen, Estnischen und Lappischen das Metall rauta, raud und roude genannt wird, bezeichnet bei den Slawen das Wort ruda den Begriff Erz. Der Stahl heißt aber slowenisch jeklo, mittelhochdeutsch und noch in späteren Urkunden ecchil, echel und eckel, woraus das slowenische Wort entstand* 2). In den Glossen des X. bis XII. Jahrhunderts heißt es: Ecehil — acual und Echel chalybs (Stahl). Stahl zusammengezogen aus Stahhel, Stagel bedeutet ein stechendes Werkzeug, Stachelschüzen = Bolzschüzen. Schmeller. Die Urkunden des XV. und XVI. Jahrhunderts haben auch immer Stachel und das Volk spricht ebenfalls Stachl oder Stagl, z. B. Bügeleisen = Stachl. Wir haben oben p. 33 ff. gesehen, daß sich um die prähistorischen Eisenschmelzen oft weite Burgställe ausdehnen und daneben an Funden reiche Grabstätten anschließen, ja daß auch manche derselben noch zur Römerzeit im Betriebe gewesenen, sich durch Münzfunde u. dgl. erweisen läßt. Nun trifft man aber in Krain, Kärnten und Steiermark in den Gebirgen und Tälern, wo leicht schmelzbare Erze zutage liegen, Schmelzstätten und Schlackenhalden ohne jede Spur von Grabstätten mit. prähistorischen Bronzen und römischen Funden. Solche sind z. B. im Zeyertale bei Eisnern am Huge »Stalza«, bei Krop auf der Jelouza, in der Wochein, ferner bei Heiligenkreuz ob Aßling, am Veldeser See, am steirischen Erzberge bei der Glassel-bremse, am Prebüchel, der Feisterwiese u. a. m. Die schweren, eisenreichen Schlacken weisen auf einen ebenso einfachen primitiven Betrieb, wie es der war, den die prähistorischen Schmelzer übten, die Schmelzer selbst aber waren später an der Arbeit, ohne reiche Grabhügel zu hinterlassen. Diese Betriebe möchte ich den Slawen zuschreiben, welche in Windöfen und Rennherden schmolzen. Diesen Rennfeuern werden wir später noch öfter in den Urkunden begegnen, wo sie win di sehe3) Öfen heißen und in Gegensatz zu den besseren gleichzeitigen brescianischen Öfen gesetzt werden. Von windischen Öfen in der Herrschaft Muran in Oberungarn spricht auch ein Akt des Hofkammerarchivs dd. 1549, daß dort das Eisen »auf die win disch ArtmitgroßenUnkosten geschmelzt und geschmidt« wird, und Prof. Dr. Wehrle in Schemnitz schreibt, daß die Stücköfen in Ungarn auch »slowakische Öfen« 4) genannt werden, welche eine Höhe von 8—16 Fuß (2-44—4‘88 m) haben. Eine lehrreiche Parallele zu unseren Verhältnissen bildet Bosnien, welches Land sich bis in die neueste Zeit in primitiven Verhältnissen befand. Über die dortige älteste Eisenfabrikation gibt Franz Fíala5 6), Kustos im *) Grimm, Geschichte der deutschen Sprache, p. 6 ff. 2) Im altslawischen wie anderen primitiven Schmelzverfahren erhielt man, wie wir weiter unten hören werden, nur weiches Eisen. 3) Die Slawen heißen schon bei Tacitus Veneter, Germ. 46. Später bei den Deutschen, Wenden und Winden und noch heute heißt die slawische Untersteiermark das Windische Land, die Bewohner die „W indischen“. Ebenso in Kärnten. Unterkrain hieß die windische Mark und Slawonien hieß im XV. Jahrhundert ebenfalls Windischland. 4) Lehrbuch der Probier- und Hüttenkunde, Wien 1844, II, p. 114. Da sich die Slowaken selbst „Slovenci“, also Slowenen nannten, so ist die Identifizierung von windisch im XVI. Jahrhundert mit slowakisch bei Wehrle vollkommen begründet. Cf. Schumi, Archiv II, p. 5. 6) Wissenschaftliche Mitteilungen aus Bosnien und der Herzegovina 1899. Museum zu Sarajevo, interessante Nachrichten. Im Sommer 1895 wurde in Sanski most ein Gräberfeld mit Brand- und Skelettgräbern eröffnet, deren Metallbeigaben mit denen der krainischen genau übereinstimmten. Sie gehören den italischen und La Tene-Formen des V. und IV. Jahrh. v. Chr. an. Die Ansiedlung, zu der das Grabfeld gehörte, lag auf einem Plateau, wenig hundert Schritte vom Gräberfelde. Hier fand man Reste von Wohn-hütten und Eisenschmelzöfen. Einer war kreisförmig und bei 1 m Durchmesser 03 m dick aufgeführt. Um diese Herdböden fand man ca. 40 Meterzentner Brauneisenerze in großen Blöcken, Eisenschlacken, Stücke von Eisenluppen, Kalkspatblöcke und Holzkohlen; unter den Eisenwerkzeugen eine Luppenzange von 32 cm Länge. Pag. 123 sagt nun Fiala: »Im Japratale finden sich uralte Eisenschlacken von ungeheurer Ausdehnung, in dem von Sanskimost1) kaum D/2 km entfernten Dorfe Sehovci wurden die Ruinen einer römischen Eisenhütte aufgedeckt, und wo man im Bezirke Stellen betritt, die entweder in prähistorischer oder römischer Zeit besiedelt waren, findet man Spuren, die auf eine primitive Verhüttung des Eisenerzes hin weisen.« Im Schlußworte bemerkt der Verfasser, p. 128: »Was diese Leute jedoch am meisten auszeichnet, ist der Umstand, daß sie die reichen Eisenerzvorkommen im Lande ausbeuteten, primitiv verhütteten und das gewonnene Eisen in ihren einfachen Schmieden zu Waffen und Gegenständen des Hausgebrauches zu verarbeiten verstanden. Ob sie auch für den Export gearbeitet haben, bleibt vorläufig ungewiß. Die Analogien in den Artefakten weisen nach Norden (Krain, Küstenland und Kroatien); mit dem rein illyrischen, mittel-und südbosnischen Element sind nur wenige Beziehungen vorhanden.« Schließlich meint der Verfasser, das Volk, dem diese Kultur angehörte, waren die Jap öden, welche, wie wir oben bemerkten, von Dr. Much für Slawen erklärt werden. Da sich seit der Römerherrschaft im Lande, speziell seit der Türkenherrschaft, wohl wenig in industrieller Hinsicht wird geändert haben, so sind die Nachrichten, welche wir über die Eisenindustrie der bosnischen Slawen aus der Zeit unmittelbar nach der Okkupation besitzen, um so wertvoller, wenn wir uns auf den Boden der Schule stellen, welche die Alpenslawen von Krain, Kärnten, Steiermark, Ober- und Niederösterreich im VI. Jahrhundert einwandern läßt. Die primitiven Verhältnisse im bosnischen Eisenwesen müssen im gegebenen Fall ganz vortreffliche Illustrationen für die Eisengewinnung in unseren Alpenländern in der Zeit vor der Besitznahme durch die deutschen Könige bilden und dürfte dieselbe vielleicht bis in das XIV. Jahrhundert die gleiche geblieben sein. Hacquet2) kam auf seiner Reise durch Kroatien in die Plešivica zum Ursprung der Korana in der kleinen Kapela an der Grenze der Lika und Bosniens. Hier fand er ein »Eisenbergwerk unweit Radilovaz, wo sie ebenso in offenen Feuern ihre Erze schmelzen, wie es Lapeirouse von der Grafschaft Foix3) beschreibt und es für eine vorteilhafte Methode ansieht, die doch gewiß zu Anfang der Schmelzkunde auch inunseren *) *) Im Eisenfelde von Stari Majdan westlich von Banja luka. 2) Oryctographia Carniolica III, p. 30. 3) Am Nordabhange der Pyrenäen. Ländern aller Orten bestanden haben mag, wie noch dermalen in vielen Gegenden der Welt mit dem Luppenfeuer die Eisenerze zu Gut gebracht werden, als in Korsika, in ganz Asien, Sibirien, Katalonien, im Dallandischen, in Schweden usw.«. Das Eisen von Radilovac, das Hacquet sah, war so weich, daß man es nicht zu Radschienen brauchen konnte. Von den Leuten, die es schmolzen, bemerkt er: »Belehrung anzunehmen ist ihre Sache ganz und gar nicht.« Das Zentrum der altbosnischen Eisenindustrie war Vareš am Staonja-fluß, in dem von wilden Urwäldern bedeckten Gebirge ca. 50 km nördlich von Sarajevo. Außerdem bestanden Eisenschmelzen in Dievlje und Viaka. Ersterer Ort in einem Seitentale der Krivaja, letzterer im Flußtale der Krivaja, beide östlich von Vareš. Die benützten Erzlager liegen D/2 km südwestlich von Vareš bei Potoči. Die Erze sind dichte, kieselsäurehaltige Roteisensteine der Triasformation. Die bosnischen Schmelzer gewannen ihr Erz durch Tagbau und unterscheiden dasselbe nach der Verwendbarkeit in ihren primitiven Öfen nach der Erfahrung, die sie im Schmelzofen machten. Die Hauptmassen, welche hart und schlecht schmelzbar sind, nennen sie »zelena ruda«, grünes oder unreifes Erz. In diesem sind Partien von Linsen- oder Puzenform eingelagert, welche sich weicher und leichter bearbeiten lassen, diese nennen sie »zrela ruda«, »reifes Erz«, und bauen es in 4—5 m weiten stollenartigen Gruben ab. Es scheint ein geringer Gehalt an Kieselsäure den Unterschied zu begründen. Die Kohlen werden von den Hüttenbesitzern selbst bereitet1). Das Erz heißt slawisch ruda (das rote = Roteisenstein). In Urkunden des XII. Jahrhunderts kommen nun folgende Stellen vor: Es bestiftet Herzog Heinrich II. von Kärnten 1103 St. Lamprecht mit Gütern »cultis et incultis, salino et rudere quod ariz dicitur« — mit bebauten und unbebauten Orten, Salzsieden und ruder, welches Erz heißt. Zahn, St. U. B. I, Nr. 95. — In der Bestätigungsurkunde Herzog Heinrichs II., ddo. 1114, wird Erz arce, und in der Konrads III. von 1149 aeriz geschrieben. L. c. Nr. 281 und 5l3. — Ruder wird somit mit Erz erklärt. Du Cange, Gloss, mediae et ínfim. Latinih, weiß zu Ruder nichts erklärend zu bemerken. Es ist eben nichts anderes als das slawische ruda damit gemeint. Nun bezeichnete man am steirischen Erzberge das für die Stückofen brauchbare mürbere Erz als reifes oder Feinerz, auch Blauerz, der Flinz galt als unreif, Ocker als überreif. (Jars Metall. Reisen 1757, I, p. 53.) Nun hieß aber bei den Knappen am Erzberge dieses unreife Erz ebenfalls grünes Erz, wie in Bosnien, denn in einem Aktenstücke des steirischen Landesarchivs, Fasz. 859, a. ddo. 13. Mai 1724, heißt es: »Es wurde geklagt, daß viel grünes Erz gehaut und die Mass in dem Feuer nicht recht ausgearbeitet würde.« Die Eisenhütte, »Majdan« genannt, ist eine kleine, rußige Holzhütte, in welcher der Schmelzofen, der Frischherd und der Hammer vereinigt sind (Fig. 99). Der Schmelzofen, »Kalama«, ist 4—5 m hoch, mit ca. 1 m Durchmesser und ca. 4% m3 Inhalt. Er wird in der Art aufgesetzt, daß man Holzpflöcke in die Erde treibt, dieselben mit Rutenflechtwerk verbindet und dieses Gerüst inwendig mit Lehm ausschlägt, so daß ein Schacht entsteht (a). Am Boden befinden sich an zwei Seiten Öffnungen, die eine für die Formen, die zweite für den Schlackenabfluß. Erz und Kohlen werden ohne Kalkzuschlag schichtenweise eingetragen und die Arbeit beginnt. J) Die vorliegende Schilderung beruht auf der Broschüre »L’industrie minerale de Bosnie-Herzégovine« des Herrn Hofrates F. Poech, 1900, und mündlichen gef. Mitteilungen des Herrn Bergrates F. Pogatschnig. Die Kampagne dauert drei Tage, in welchen 300 Oka1) Eisen gemacht werden, wobei auf 100 Kilo Eisen 300—500 Kilo Kohlen verbraucht werden. Nach der Charge geht der Ofen meist in Brüche und muß wieder neu gemacht werden, wozu wieder drei Tage erforderlich sind. Die Herstellungskosten beliefen sich auf 100 Piaster oder 10 fl. Das Gebläse besteht in zwei Bälgen, welche ein Wasserrad (c) bedient. Das Frischfeuer (/) ist ein offener Herd mit einem Balg. Die Einrichtung ist folgende: Zwischen dem Schmelzofen (a) und dem Frischfeuer (/) hängt OL an einem Dachbalken (x x) ein zweiarmiger Hebel (d), an dessen Enden die beiden Bälge hängen; hebt das Wasserrad den Ofenbalg, so sinkt der Frischfeuerbalg und umgekehrt, so daß die Winde abwechselnd wirken. Das Gefludder (b) versorgt beide Räder durch zwei Rinnen. Das »Hammerwerk« besteht aus einem kleinen Schwanzhammer mit einem ca. 3 m langen Stiel () und ähnlich verhielt es sich mit den Akten der Herrschaft Radmannsdorf. So gibt das Hofkammer-Repertorium des Grazer Statthaltereiarchivs von 1575, Febr., Nr. 65: »Cammer soll Morizen v. Dietrichstein mit seiner Einrede wider die krainerische und görzerische Bergwerksordnung vernehmen und berichten, was zu tun sei?« Der Akt selbst ist nicht vorhanden. Freising scheint sich länger besonnen zu haben, denn erst 1584 finden wir im Grazer Vizedomarchivl 2), sub Juli Nr. 30, einen Erlaß des Erzherzogs an die Kammer, in welchem es heißt, daß sich das Stift Freising beschwere, »wider unsern Oberbergrichter der Eisenbergwerke in Krain, als ob er gedachtem Stift in einem Weg an seinem Haben, den Privilegien zuwiderhandeln solle«. »Nun hat gedachter, Unser Oberbergrichter in Sachen Unserer N.-Ö. Camer seinen Bericht gleichwohl gethan, woraus zu ersehen, daß er dannacht eines und das ander mit ziemblichen starken Argumenten und Behelfen, dardurch gedachten Stift auf die fürgewandte Beschwerung hinwiederum zu begegnen, ausgeführt.« Ehe eine Entscheidung gefällt wird, soll behufs »stattlichen Refutiren und Ableinen« die Kammer die Beschwerde und den Bericht des Oberbergrichters prüfen und sollte es nötig sein, ihn vorfordem und dann Bericht erstatten. Ferner gibt das Hofkammer-Repertorium in Graz von 1587, sub Jänner, Nr. 59: »Jurisdiction des Oberst-Bergmeisters in Krain, deren sich die Freisingischen Räthe bei ihren Bergwerken in Lack an Statt des Bisthums Freising amnassen wollen.« Ferner sub August, Nr. 36: »Der Hofkammer wird ein gegen den Obersten Bergmeister angebrachte Beschwerde zur Erledigung sammt der Dautschitschen Repplick überschickt« — Dauitschitsch war Verwalter der Herrschaft Lack. Auch Brixen fand sich in seinen Rechten in seiner Herrschaft Veldes verkürzt, denn unter 1587, März Nr. 51, gibt das Repertorium: »Bischof von Brixen Bitt, ihn durch den Bergrichter in Krain bei seinem Bergwerk wider alt Herkommen nicht Eintragzu thun lassen.« — Die Akten fehlen nun alle. Desgleichen der Akt von Oktober Nr. 100, die Herrschaft Lack und ihre Untertanen betreffend. Wir dürfen jedoch mit Sicherheit schließen, daß bis zur neuen Bergordnung die Herrschaften die Berghoheit über die Eisenbergwerke in ihren lj Im Laibacher Archiv der ehemaligen Landeshauptmannschaft erliegt noch das Rezepisse des Referenten Statthaltereirates Pauker — vom 6. März 1856 — über ausgehobene Lacker-Akten. Laut Rezepisses dd. 19. Mai 1856 gingen sie damals an die k. k. Landesfinanzdirektion in Graz, wo sie aber laut Zuschrift dd. 25. März 1900 nicht mehr vorfindlich sind. 2) Statth.-Arch. Graz, Hofkamm.-Regist. Nr. 30. Gebieten übten, wie dies ja schon aus der Tatsache hervorgeht, daß die älteste Bergordnung in Krain, die für die »Bergmeister« in der Alben ob Aßling von 1381, vom Grafen Friedrich von Oldenburg als Inhaber von Weißenfels erlassen wurde. Oberbergrichter Hans Holzer bewarb sich, angesichts der unerquicklichen Lage, um andere Ämter und sofort traten Kandidaten um das Amt auf. Unterm 29. Juni 1586 ’) bittet Michael Semen, für den Fall sich eine Veränderung im Oberbergrichteramte ereignen sollte, um Verleihung des Amtes. Die Gewerkschaften sollen quatemberlich am Berg bei den Gruben, Wäldern und Kohlstätten, auch Hämmern besucht werden. Hans Holzer bewirbt sich um andere Ämter, kann also als ein »alter und schwerer Mann« diesem Dienst nicht gut obliegen. Er, Semen, sei von Jugend auf beim Bergwesen »als Krop, Steinbüchel und Kolniz, Wochein und an der Gurk geboren, auferzogen und gedient« — wie dies allen Gewerken bekannt sei. Die N.-Ö. Kammer erklärt unterm 1. Juli 1586, von dieser Veränderung nichts zu wissen, er somit abzuweisen sei. Unterm 2. Juli. 1588, dd. Laibach* 2), schreibt nun Holzer an den Erzherzog: Er sei 1584 zum Oberbergrichter ernannt worden und habe nebenbei Pfandschafts- und Kaufabhandlungen L. F. Herrschaften in Krain und andere extraordinäre Kommissionen in und außer Landes besorgt. Infolge seines Alters könne er der Pflicht als Oberbergrichter nicht mehr nachkommen, »besonders weil die Gewerkschaft die Besoldung, Liefergeld, der Rechtsbeisitzer bewilligte Deputate nie bezahlen wollen. Er mußte alle Unkosten tragen, so daß er »über 1000 fl. in den 4 Jahren unter Innen eingerunnen«. Er künde daher und resigniere auf das Amt. Da er seit 4. März 1584 dient, Gerichtsschreiber und Fronboten auf seine Kosten unterhalten habe, so bittet er um Bezahlung der 100 fl. aus der Vizedomamtskasse (für das halbe Jahr ab 4. März nämlich als ganz anzurechnen) oder ihm in Ansehung seiner in das 38. Jahr geleisteten Dienste eine Provision zu geben. (Der Oberbergrichter erhielt nämlich von der Kammer 100 fl. Zuschuß zu den 200 fl. der Gewerken.) S. d. unterm pr. 3. Juli 1588 meldet sich wieder Michael Semen beim Erzherzog. Sein Ansuchen um das Bergrichter amt sei sub 7. Juli 1586 ab-weislich beschieden worden. Nun sind im Mai d. J. die Hammergewerken von Krain in Laibach beim Grafen v. Thurn und zum Kreuz, Landesver-walter und dem Vizedom Niklas Bonhomo versammelt gewesen, um sich gegen Holzer zu beschweren, daß er über zwei Jahre kein Bergwerk besucht habe. Er habe resigniert und verlange seine völlige Jahresbesoldung, die sie ihm verweigern, da er die Bergwerke nicht besuchte, »deswegen sie dan die Woche nach Trinitatis für gedachten Landesverwalter und Vizedom sich zu entscheiden Tagsazung haben«. Er bittet nun um das Amt. Er sei beim Wesen auferzogen und habe drei Jahre die Pflege der Herrschaft Radmannsdorf und Wallenburg besorgt. S. d. et präs. bittet ein gewisser Paul Zobl um den Dienst. Er diene schon 30 Jahre dem Fürsten und wünscht zu seiner und seiner Kinder mehrern Auf- und Unterhaltung das Amt zu erhalten; für ihn setzt sich der J) Statth.-Arch. Graz, H. K. R. 1586, Juli Nr. 9. 2j L. c., sub 1588, Nov. Nr. 35. Kammerpräsident und Geheim Rat Hans Khobenzl von Prosseg Frhr. ein und empfiehlt ihn. 1588, 9. Juli präs., kompetiert Michel Harrer, »Ambalt des Stiftes zu Oberburg«, um das Amt, mit der Begründung, daß er etliche Jahre beim Aufschlag Amt Krainburg im Dienste stand. 1588, sub 10. Juli präs., meldet sich »Erasem Na glitsch Herrn Statthalters Diener«. Er habe Kaiser Ferdinand, Vater des Erzherzogs, beim Proviant zu Komorn etliche Jahre, und seit er »mit Weib und Kind versorgt«, dem Stift Oberburg zehn Jahre lang zur Zufriedenheit gedient. Im vorigen Jahre verwaltete er die Herrschaft Wolkenstein. Er wäre gerne geblieben, aber »von wegen meiner bewißten Ungelegenheit, das mir mit Weib und Kind so fer und hoche Gebirg zu überziehen schwerlichen fallen wolle, nach Ausstehung meines Jahres wieder aussezen müssen« und sich zu seinem »geringem Hauswesen nach Obenburg erhebt«. Nun erhebt sich auch der alte Junauer; der Ehrgeiz, endlich auch Oberbergrichter zu werden, ließ ihn nicht ruhen. Schon vor Holzers am 2. Juli eingebrachter Resignation trat auch er in Konkurrenz, denn unterm 18. April 1588 verlangt die Kammer vom Vizedom einen Bericht über Paul Junauers Gesuch um das Oberbergrichteramt. Für Junauer setzten sich auch die Hammergewerke und Eisenhändler ein, denn unterm 26. April übergeben sie ein Gesuch um Entlassung des Holzer und Ernennung des Junauer, mit der Begründung: Holzer verrichte sein Amt nicht und habe in Bergwerkssachen keine Erfahrung. Doch standen, wie wir hören werden, nicht alle Gewerken auf Seiten Junauers. Erzherzog und Afizedom waren vom Vorgänge eben nicht sehr erbaut. Der letztere berichtete unterm 5. Mai: Er hätte mit seinen Räten konferiert; es sei nicht bekannt, daß Holzer resigniert hätte oder entsetzt worden wräre; zudem hätten für den Fall einer Neuwahl die Gewerken drei oder mindestens zwei Kandidaten vorzuschlagen, aus welchen der Erzherzog die Wahl trifft. Der Vizedom meint schließlich, daß »der Supplicant zu frue ausgesprengt und derhalben diesmal woll zu Rhue zu weisen ist«. Inzwischen resignierte Holzer, offenbar gekränkt durch Junauers und seines Anhanges von intriganten Nagelschmieden Vorgehen — die großen Gewerke Oberkrains beteiligten sich nicht an der häßlichen Affaire — und die Kammer beauftragt unterm 8. Juli den Vizedom, über den Fall zu berichten, eventuell Anträge auf Neubesetzung zu stellen. Als Kandidaten werden ferner Paul Junauer, Michael Semen und als besonders empfohlen und wohl qualifiziert Paul Zobl genannt und deren Qualifikation abverlangt. Im Postskripte wird auch über des Michael Harrer Supplikation Bericht und Gutachten abgefordert. Weiter wird unterm 12. Juli der Vizedom aufgefordert, sich über die Supplik des Erasem Naglitsch zu äußern. Inzwischen supplizierte wieder Junauer um die heißersehnte Stelle, weshalb unterm 29. Juli an den Vizedom der Auftrag erfließt, daß er »die Sachen, sein Junauers sowohl als der andern Personen halben, so auch darumben angehalten« mit den Landräten in Erwägung ziehe und den Tauglichsten Vorschlägen möge. Junauers Gesuch müssen wir nun näher ins Auge fassen, da er schließlich das Amt erhielt. Unterm präs. 27. Juli 1588 ^ liegt vor: »Paulin Junauer zu Bischof-Lagkg bewohnt, unterthänigste gehorsamste Anmanung und Suppliciren.« L Statth.-Archiv Graz, 1. c. Infolge der Differenzen zwischen den Eisenhammergewerken in Krain und Görz und Hans Holzer »wegen nit Verrichtung seines Dienstes und viel mehr um daß er zu solichen Ambt untauglich und der Pergwerch ungeübt«, gerieten beide Teile vor dem Vizedom in Rechtsführung, wie Beilage Nr. 1 und Nr. 2 weisen. Am 18. Juni wurde die Sache verhandelt und sind ihm, Junauer, die meisten Stimmen der Gewerken zugefallen, »darüber ich auch dem Herrn Landes Vizedom zur Confirmation durch gedachte Hammergewerke, wie gebräuchig, präsentirt worden«. Er bittet daher um Konfirmation, unter Anschluß folgender Beilagen. Beilage Nr. 1: Klage der Gewerke gegen Holzer: Besonders sei zu rügen, daß keine Unterbergrichter fungieren und bestellt werden, »und da gleich einer, man nichts um ihn gibt, wie zu E i s n e r n a 1 b e r e i t zwei Richter numals sein, darnach sich keiner zu reguliren weiß, wem er folgen und anrufen soll, wie dies am obangezogenen Verhörstag (20. und 21. Juni) mit mehrern ist vorgebracht worden, und etliche der alten Manir nach1), wie die Herrschaft Lack die Instanz gestritten, andere aber zu Ihr. Fürst. Drchl. Ordnung nach, meinen zu verfahren«, da keine Gewißheit ist etc., worin Holzer an allem schuld sei. Beilage Nr. 2, dd. 9. Juli 1588, Laibach: Christoph Seyerl, Vizedom, an den Oberbergrichter: Er habe den Vergleich dd. 21. Juni mit Einlegung »seiner theils Schrift« in der damals zwischen »ihm und den Gewerken furgeloffen Prozedirung noch nicht nachgelebt«, so daß die achttägige .Frist schon dreimal verstrichen, die Gewerke aber sich höchlich beschweien, so befiehlt der Vizedom, daß er binnen vier Tagen sich äußere. Beilage Nr. 3: Die Hammersgewerken und Eisenkaufleute in Krain und Görz an den Erzherzog: Sie haben Junauern aufgefordert, um das Oberbergrichteramt sich zu bewerben, da, wenn Holzer bliebe, dies den Gewerkschaften »zu gewissem Abnehmern und »äußersten Verderben« gereichen müßte. Dagegen habe Junauer bei »Aufrichtung der Berggerichtsordnung nicht das mindeste gethan«, daher er als ein des Bergwerks wohlverständiger Mann zum Amte tauglichst wäre. Sie bitten daher, ihm das Amt zu konferieren. Gefertigt sind: • Anibal Gnecho del Cob el. Georg Pregl, Hammergewerk im Thal2). Andre P r e g e 1, V o d i z. Wallonthin Ruembl, Hammersgewerk und Bergrichter in der Hada-w o 1 s h. Die »alte Manir« bestand nämlich darin, daß unter der Oberhoheit und Jurisdiktion der Herrschaft Lack die auf Lacker Territorium entstandenen, von Freising konzessionierten und aus dessen Waldungen sich beholzenden Hammerwerke sich ihre lokalen Bergrichter autonom wählten, ja selbst die Ortsfleischer bestellten. Daher kam es, daß zwei Bergrichter in Eisnern auftraten, der eine von den Gewerken nach alter Ordnung gewählte, der zweite auf Grund der neuen Bergordnung vom Oberbergrichter oktroyierte. Es wurden eben über zwei Jahrhunderte alte Rechte und Bergwerksbräuche beseitigt und an die Stelte der alten patriarchalischen Verhältnisse zwischen Gewerken und Herrschaft das fiskalische Interesse der Kammer gegenüber der Herrschaft und den Gewerken zum Durchbruche gebracht, unter gleichzeitiger Einschränkung des Verfügungsrechtes der Herrschaftsinhabungen auf ihre Erzlager und Wälder. Dies machte beiderseits böses Blut. 2) Das Tal nicht genannt. Stephan Pregl, Hammersgewerk in d. H a d a w o 1 s h. Adam Pregl, Hammersgewerk in d. Hadawolsh. Hans Khrabath, Hammersgewerk in d. Hadawolsh. Zuane Tr an tin aus Idria in Canombl. Michael L e i b k h e b, Eisenhandelsmann. Mathia Nottar, Hammersgewerk zu »Ober- und Unter-Eissnerz« und zu Chrop. Andre Rukhulle, Eisenhandelsmann zu Lagkg. Lorenz Semen, Eisenhandelsmann zu Lagkg. Sebastian Lukantschitsch, Eisenhandelsmann zu Lagkg. Thomas Schuestershitsh, Bergrichtereiverwalter zu Ober- und Unter -Eisnerz. Mathia Homar anstatt meines Vaters Clementen Homar, Hammersgewerk zu Ober- Eisnerz. Marco Plauz, Hammersgewerk zu Eisnerz. Gregor Khishauiz, Hammersgewerk zu Eisnerz. Urban Chramar, Hammersgewerk zu Eisnerz. Miclau Jennisch, Hammersgewerk zu E i s n e r z. Wende Ogi, Hammersgewerk zu Ober-Eisnern. Hans Khorosche, Hammersgewerk zu Ober-Eisnern. Georg O m a t h a, Hammersgewerk zu Ober-Eisnern. Lukas Urbantshitsh, Hammersgewerk zu Ober-Eisnern. Andre W r e z 1, Hammersgewerk zu Unter-Eisnern. Hans Wrezl, Hammersgewerk zu Unter-Eisnern. Pankraz Semen, Hammersgewerk zu Unter-Eisnern. Lorenz Khapuss, Hammersgewerk zu Stainpuchl. Mathia Khapuß, Hammersgewerk in Stainpuchl. Peter Hrustali, Hammersgewerk im oberen Hammer zu Cropp. Blase Jani sh, Hammersgewerk im oberen Hammer zu Cropp. Thomas Vraniz, Hammersgewerk und Gerichtsverwalter im unteren Hammer zu Cropp. Stephan Muzel, Hammersgewerk im unteren Hammer zu Cropp. Jakob ScholleTj Hammersgewerk im unteren Hammer zu Cropp. Jakob Zaffl, Hammersgewerk im Unteren Hammer zu Cropp. Gregor Lucantschitsh, Hammersgewerk und Eisenhandelsmann zu Lagkg. Sebastian C hr i sh ei, Hammersgewerk und Eisenhandelsmann zu Lagkg. Linnhardt Chunstl, Eisenhandelsmann zu Lagkg. Georg Kliunstl, Hammersgewerk zu Cropp und Hadawolsh und Eisenhandelsmann zu Lagkg. Hans Worll, Hammersgewerk an der Gur kg. Unterm 10. August 1588 schreiben die Eisen- und Hammersgewerken in Krain und Görz an den Vizedom: Es sei ihnen unterm 31. Juli 1588 die Resignation des Holzer mitgeteilt und zugleich auferlegt worden, laut 3. Artikel der Bergwerksordnung eine taugliche Person vorzuschlagen. Sie seien nun am 9. August in Laibach zusammengetreten und bedacht gewesen, einen zu wählen, »der sowohl der Sprachen als Teutsch, Windisch und Welisch erfahren, als auch der Landsgelegenheit, Örter, Strassen, Wälder, Thäler, Gebirg und anders ein Vorwissen hat, wie auch im Werchgaden, Kohlungen, Gruben und was dem allen anhängig, sein Erfahrung gutermassen hätte«. Da drei Personen vorgeschlagen werden müssen, so bezeichnen sie als tauglich Hans Warl, Paul Junauer, Michael Semen. In einem zweiten Schriftstücke ') dd. 10. August präs. bemerken sie, daß die weiteren Kompetenten um das Amt, Paul Zobl, Michel Harrer und Erasem Naglitsch, zwar ebenfalls ehrliche Leute wären, doch zum Oberberg-richteramte nicht qualifiziert seien. 1588 dd. Laibach, 12. August, leiten die Hammersgewerke zu Eisnern, Crop, Steinbüchel, Colniz, Wochein, Radwein, Aßling und Jauernik an die erzherzogliche Kammer eine Separateingabe und schreiben, daß am 9. August dem Vizedom Bonhomo drei Personen namhaft gemacht wurden, darunter Mi chai Semen. Sie empfehlen nun diesen ganz besonders, da er von Jugend auf beim Bergwesen war, dann sei er unter der Herrschaft Radmannsdorf in Ober-krain »gesessen«, wo die meisten Bergwerke außer Ratschach und Gurk liegen, daher seine Diäten geringer ausfallen würden, die sie ja bezahlen müßten. Er könnte zwei und drei Werke in einem Tag besuchen. Würde ein anderer ernannt, so stellten sich die »Liefergelder« höher. Sie bitten daher Semen zunächst zu berücksichtigen. Von dieser Vorstellung der obgenannten Gewerke zugunsten Semens intimiert die Hofkammer unterm 20. August den Ahzedom. In dieser Zuschrift wird er Linhard Sen, gewester Pfleger zu Radmannsdorf genannt. Die Namen Sen und Semen sind offenbar identisch; daß er Lienhard statt Michel genannt wird, fällt wohl auf, allein die Aufzählung der petitionierenden Gewerke Eisnern, Crop, Steinbüchel, Colniz, Wochein, Radwein, Aßling und Jauernik beweist, daß es sich um den Michael Semen handelt. Junauer erhielt von diesem- Separatvotum für Semen Wind und flugs schreibt er unter präs. 10. Oktober 1588 an den Vizedom; dabei zieht er seinen Mitgewaltträger Radmanner als Staffage bei. »Paul Junauer und Mathia Rottenmanner« schreiben also: Sie hätten als gewesene Gewalttrager aller Eisenwerke in Krain und Görz vernommen, daß Michel Semen eine Supplik der Gewerke übergeben habe, in der sie ihn als Oberbergrichter verlangen und als tauglich bezeichnen. Dies könne nicht sein, daß die Hammergewerke davon etwas wüßten, weil keiner mit Namen und eigener Hand unterschrieben, während für ihn, Junauer, in die 40 mit ihren Tauf- und Zunamen unterschrieben seien, und zwar die meisten und fürnehmsten Eisenbergwerke, als »Unter- und Ober-eisnern, Hadwulsch, Idria, Vadizts, Habel, an der Gurk, Krup, Steinbüchl und Kollnizts«. Ferner wisse jedermann, »daß sich Semen auf die Handlungen der Eisen-Bergwerke nichts versteht und keine Erfahrenheit hat«. Sie seien in die 20 Jahre her Gewalttrager zu Aufbringung der Bergwerksordnung und Oberbergrichteramts gewesen, wie dies die Akten bezeugen. Durch den bisherigen Bergrichter aber seien die Bergwerke und das Kammergut in Abfall geraten, weil sie nichts verstanden, unfleißig und untauglich waren etc. Es soll also ein Tauglicher genommen werden und der war natürlich Junauer. Unterm dt. Laibach, 14. Oktober 1588, erstattet der Vizedom Bonhomo zu Wolfspüchel und Mansburg seinen Bericht. (20 Seiten und l Seite Postskript.) Bonhomo bespricht die vorliegenden Kandidaten und meint: »es sei das Amt mit tauglichen Personen, nit aber die Personen mit Ämtern zu versehen«. Bezüglich der drei von den Gewerken vorgeschlagenen sei Junauer jedenfalls fähig und verdient um die Bergordnung und jedenfalls als tauglich zu bezeichnen. Daß er aber mit gutem Fug und 0 Über Aufforderung des Vizedoms, da sie der drei anderen Kompetenten gar nicht erwähnen. Gewissen nicht vorgeschlagen und für tauglich erachtet werden kann, ist principaliter dies: »daß der guet arm und alte Mann seines Gesichts und der Augen dermassen beraubt, daß er nit allein an einem Stab gehen, sondern noch einen Laiter und Wegweiser dazu gebrauchen muß«. Da nun für das Amt eben das Gesicht wesentlich und alles darauf beruhe, so möge man hohen Ortes erwägen, ob das Amt durch ihn versehen werden könne. »Seiner Armut wegen sei er gleichsam des Stift Freysing Alumnus« von dem er zu seinem Unterhalt eine Mühle zu Lack aus Gnaden genieße. Ob dies wohl angehe, ist die Frage, da eben mit der Herrschaft Lack der Wälder und der darin liegenden Eisenbergwerke wegen bisher mehr Streit und Anstoß als mit anderen vorkam, und noch künftig (da einer anderst I. Fr. Drhl. Jus und Hoheit selbiges Orts erhalten und notdürftiglich bewahren will ■) täglich haben wird. Dies, gegenüber seinen Fähigkeiten gehalten, könne Bonhomo samt den Landräten (»wie gerne wir ihm Junauer sonst sein Wohlfahrt wünschen«) ihrer Pflicht nach nicht finden, daß er als Oberbergrichter zu gebrauchen wäre. Semen sei ihm bekannt von den Kommissionen zu Radmannsdorf wegen weiland Hr. Moritz von Dietrichstein hinterlassenen und vorgeblich eigentümlichen Gütern, Albmen und andere. Er war im selben Pflegedienst ziemlich schwach und kalt vorgegangen und wäre es übel gegangen, wenn der alte Pfleger Lorenz Wriesneckher, derzeit Bürgersmann in Radmannsdorf, nicht helfend beigesprungen wäre. Auch versteht er vom Bergwesen nichts, er hielt sich nur kurze Zeit bei Verwandten in Krop auf, ohne näher dabei zu arbeiten. Er wurde durch einige Vettern und Schwägern in Krop benannt und empfohlen. Der tauglichste sei Warl, der selbst an der Gurk einen Plaofen viele Jahre bearbeitete, war auch viele Jahre Beisitzer beim Oberberggericht. Ferner sei er der deutschen, wellischen und windischen Sprache in Wort und Schrift kundig, »und sich also mit allen Gewerken, darunter zu heißen, die meisten und fürnehmsten als auch ihre Hamm er meist er und Arbeiter Whalische sein, nothdurfteglich bereden, selbst Bescheid und Antwort geben, und verordnen kann und dadurch bei ihnen im zimb-lichen und viel mehreren! Ansehen und Respect als Junauer und Semen, dannenher das Amt auch in mehreren Authoritet, und eben gegen den Landleuten, wo etwa von wegen der Wälder und anderer Handlung Irrungen einfallen, bessers Ansehen erhalten wird«. Auch sei er hier seßhaft, werde daher nicht soviel an Diäten verrechnen müssen als ein entlegen wohnender. P. S. Junauers und Rottenmanners Zuschrift sei ihm während seiner Berichterstattung zugekommen und lege er sie bei, obwohl er seine Meinung über Semen ohnehin oben ausgesprochen habe. Unterm präs. 30. Oktober 1588 wendet sich Junauer, zu Bischoilack wohnhaft, abermals an den Erzherzog und stellt vor: er habe sich um das Oberbergrichteramt beworben, da ihn die Gewrerken dazu aufforderten, und von ihnen auch vorgeschlagen wurde, er bittet daher ihn zu bestätigen. Beigelegt sind sub A die Eingabe der Gewerken an den Erzherzog, welche wir schon oben als Beilage Nr. 3 zum Gesuche dd. präs. 27. Juli 1588 mit den dort aufgeführten Unterschriften kennen lernten. Hier lautet die Liste wie folgt: Jo Anibal Gnechi al Cobel. Georg Pregl, Hammersgewerk in Thal Mappria. -1) Freising wehrte sich natürlich um seine schon 973, somit seit 600 Jahren verbrieften Hoheitsrechte über Berg und Wald, welche ihm jetzt durch die neue Bergordnung von 1575 in einschneidendster Weise beeinträchtigt wurden. Andre Pregl zu V a d i z. Valentin Rumbi, Hammersgewerk und Bergriehter in der Huduwolsh. Stefan Pregl, Hammersgewerk in der Hudawolsh. Adam Pregl, Hammersgewerk in der Hudawolsh. Hans Hrobath, Hammersgewerk in der Hudawolsh. Zuano Tr ent in aus Idria in Cannämal. Michel Leit ge b, Eisenhandelsmann. Mathia Nottar, Hammersgewerk zu Ober- und Unter-Eisnern und zu C r o p. Andre Rugkhulle, Eisenhandelsmann zu Lagkh. Lorenz Semen, Eisenhandelsmann zu Lagkh. Sebastian Lukhantshitsch, Eisenhandelsmann zu Lagkh. Thomas Schuestertshitsh, Berggerichtsverwalter zu Ober- und Unter-Eisnern. Marco Plauz, Hammersgewerk zu Eisnern. Gregor Khüshauez, Hammersgewerk zu Eisnern. Urban Kramer, Hammersgewerk zu Eisnern. Niklau Janntshitsh, Hammersgewerk zu Eisnern. Wende Ogell, Hammelsgewerk zu Ober-Eis nern. Hansche Kharoshe, Hammersgewerk zu Ober-Eisnern. Georg Omothä, Hammersgewerk zu Ober-Eisnern. Andre W r e z e 1, Hammersgewerk zu Unter-Eisnern. Hans Wrezel, Hammersgewerk zu Unter-Eisnern. Pankraz Semen, Hammersgewerk zu Unter-Eisnern. Lorenz Capuss, Hammersgewerk zu Stäinbüchel. Mathias Capuss, Hammersgewerk zu Stäinbüchel. Peter Hrustali, Hammersgewerk im oberen Hammer zu Crop. Wlase (Blas) Jani sh, Hammersgewerk im oberen Hammer zu Crop. Thoni Vränitsh, Hammersgewerk und Gerichtsverwalter im unteren Hammer zu C r o p. Stephan Muzel (Mazoll), Hammersgewerk im unteren Hammer zu Crop. Jakob Sch oller, Hammersgewerk im unteren Hammer zu Crop. Jakob Zaff 11, Hammersgewerk im unteren Hammer zu Crop. Gregor Lukhantshitsh, Hammersgewerk und Eisenhandelsmann zu Lagkh. Sebastian Crysey, Hammersgewerk und Eisenhandelsmann zu Lagkh. Linhardt Khunstl, Eisenhandelsmann zu Lagkh. Georg Kunsti, Hammersgewerk zu Crop und Hudawolsh und Eisenhandelsmann zu Lagkh. Hans Wärll, Hammersgewerk an der Gurgkli. Sub B legt er eine Abschrift seines Gesuches dd. präs. 27. Juli 1588 bei. Beide Abschriften samt Unterschriften sind von Iremder Hand. Auch am ersten Aktenstück scheint nur Anibale Gnechi am Hubel sich eigenhändig unterschrieben zu haben. Unterm 9. November, dd. Graz, 1588, erstattet die N.-Ö. Kammer ihren Bericht und schlägt im Sinne des Vizedoms Bonhomo den Warl vor, dem Michael Harrer aber können die 100 fl. ohne weiters bezahlt werden, da er das Amt noch versieht. Unterm dat. Graz, 12. Nov. 1588, erfolgte an die Kammer die Resolution: daß Paul Junauer »doch solange er denselben (Dienst) nuzlich und voll versehen wirdet mögen«, das Oberbergrichteramt verliehen wird, dem Holzer mögen die 100 fl. fürs laufende Jahr bezahlt werden'). ') Statth.-Arch. Graz, 1. c. Wie vornehm dachte der erlauchte Gesetzgeber der Bergordnung von 1575, wenn er im dritten Artikel, der von der Oberbergrichterwahl handelt, sagt: »Dann so bewilligen wir, doch auf vnser gnediges wolgefallen, dass die Eisenpergckwerchs Gewerken, Radt- vnd hamermaister, als offt sich durch Ableiben, Schwachhait, Unuerstandt oder in anderweg verenderung mit solchem Oberpergckrichter zuetragen wurde, dass sie alsbald durch ihre Gewaltstrager ohne verziehen auf ein gelegen Malstatt zusamen körnen, sich dreyer oder doch zvveyer woluerstendiger, tauglicher Personen etc. vergleichen, dieselben vnserm Vitzthumb in Crain Namhafft machen, der alsdann solches vnser Xiderösterreichische Camer Räthe berichten und sein guet erachten mit schreiben solté etc.« Das erstemal lief die Sache noch leidlich ab, sofort aber begann das würdelose Gezänk und Intrigieren Junauers und seines Anhanges, weil er bei der ersten Wahl nicht gewählt wurde; schließlich wurde der Geist des Gesetzes ganz ignoriert und es begann ein unwürdiges Wettlaufen im Petitionswege an die Kammer um den Posten'). Was mußten sich die Herren in Graz wohl von den krainischen Gewerken für Ansichten gebildet haben? Jedenfalls zeigten letztere, daß sie bezüglich ihres moralischen Wertes sehr überschätzt worden waren. 4. Paul Junauer. So hatte denn Junauer sein Ziel erreicht. Er wurde am 13. Jänner 1589 den einberufenen Gewerken vorgestellt und beeidet. Allein auch er war nicht auf Rosen gebettet. — Auch ihm wollten die Gewerke nicht parieren, und wie er sie früher in die Opposition gegen seine Vorgänger gehetzt und darin bestärkte, so setzten sie dieselbe jetzt gegen ihn fort. Vollends machte er sie sich zu Gegnern, als er eine Eisenhandelkompanie aus abgeschafften Lacker protestantischen Bürgern errichten wollte. Zudem konnte er wegen Altersschwäche nicht überall hinreiten und die Gewerke wollten ihm darum keinen Gehalt bezahlen. Alles, was er seinen Vorgängern vorgehalten, erhielt er jetzt wieder aufgetischt. Bitter klagt er darüber beim Erzherog, und in einer Eingabe präs. 21. Jänner 1590 bittet er, es möge gegen sie energischer eingeschritten werden, damit die 2 kr. pro Zentner Eisenaufschlag eingebracht würden, von dem er bezahlt zu werden verlangt. »Sonnsten vnd da solliches nit beschicht, Ist es vnmueglich, das bey also sterrichten Khöpffen vnnd aigensunigen Leuten ainiche Ordnung oder Gehorsamb vill weniger weder ich noch ein ander ober-perkhrichter khan erhalten werden.« ln einer weiteren Eingabe präs. 15. März 1590 schreibt Junauer der Kammer, daß sie auch seinem Vorgänger im Amt, Herrn Holzer, den Dienst verleideten. »Sy wollten mich auch dahin bringen. Diss geschiecht durch Etliche aigennuzige Aufwigler, die gern die Armen neben Inen vnterdrugken wolten, vnnd suechen daneben nichts anders allein das Sie der perkwerchsordnung vnnd Ir fürgesetzten Obrigkait loss vnnd ledig möchten sein.« Zu diesen Bitterkeiten, welche jetzt Junauer auskosten mußte, kam noch der langwierige Prozeß, welchen er und Rottenmanner mit den Gewerken wegen Ersatz der Kosten führte, welche die beiden anläßlich ihrer *) *) Valvasor nennt ihn Buch II, p. 384, noch ein »ein großes Ehrenamt«. Vorarbeiten für das Zustandekommen der Bergwerksordnung vorgeschossen hatten. Allerdings war ihre Buchführung nicht die pünktlichste, wie wir dies schon oben aus Tollhopfs Verteidigungsschrift entnommen, immerhin waren die Gewerke ersatzpflichtig, wovon sie aber nichts wissen wollten. In einer Eingabe vom 9. März 1576 sagen sie, man hätte sie am 20. Oktober 1576 »zu volmechtien gewaltstragern zu Aussfüerung aller Ihrer tragenden beschwär Erkhiest«. Sie hätten nun alle Auslagen aus Eigenem bestritten und ihre Rech-nung dem Oberbergrichter Felix Tollhopf unterm 22. November 1575 gelegt; dieselbe betrug 900 fl. rheinisch und einige Kreuzer und wurde auch »Passiert und angenommen«. Sie können jedoch nicht zu ihrem Gelde kommen und bitten daher den Vizedom um Hilfe. Der Schritt blieb erfolglos. 1587 bringen sie die Angelegenheit abermals zur Sprache. Sie beide, Junauer und Rottenmanner, hätten als Gewaltträger der Gewerke beim Zustandekommen der Bergwerks-Ordnung die Vertretung der Interessen der Gewerke übernommen. Ihre Auslagen »jn erlangung der Perkhwerchs-Fr eyh eitten« ') beziffern sie auf 667 fl. 42 kr. rheinisch. Unterm 3. April 1587 erliegt nun ein Akt ddo. Laibach, in welchem der Oberbergrichter Holzer bekennt, daß am Versammlungstage den 1. April die erschienenen Gewerke die Forderung Junauers und Rottenmanners anerkannt und bis »khörnenden Sanct Jacobs tag gewisslichen zu entrichten« versprochen hätten. Die Gewerken hielten jedoch nicht Wort, denn unterm präs. 7. August 1587 klagen Junauer und Rottenmanner, daß zu St. Jakobi ihnen nichts bezahlt wurde. 1589, 15. September, ddo. Laibach, ergeht ein energischer Befehl des Grafen Wolf von Thum als Landesverwalter der Landeshauptmannschaft an die Gewerke, bei Strafe von 60 Dukaten in Gold zum 13. November in Laibach zu erscheinen und dem Junauer und Rottenmanner den Schuldrest für ihre Kosten von 667 fl. rheinisch zu bezahlen, damit »diser beschwär-1 i c h Langwierdige h a n d 1 zu Ort gebracht, vnd wir darundter ferner nicht behelligt werden«. Die Gewerke erschienen zwar in Laibach, scheinen aber nicht zahlungslustig gewesen zu sein, denn unterm 15. November erfloß abermals ein Befehl des Grafen, welcher an die Gewerke samt und sonders verordnet bei 100 Dukaten in Gold: daß »keiner von hierr nit verruke Sy haben dan zuuor denen Gewaldtstragern« ihre Schuld bezahlt; und zwar hatte jeder laut Vergleich vom Schlag 18 fl.* 2) zu erlegen, »es sei in Liquidierten scheinen oder parem gelt«. Was aber die öden und abgekommenen Hämmer betrifft, solle Junauer, als dieser Zeit Oberbergrichter, »sein VIeissig Achtung geben, wobey sollihen hamern ainiche vornus (Fahrnisse) oder Grodl: dauon er sich khunte zalhafft machen, vorhanden, dass er solliches anzunehmen schuldig«. 1st nichts vorhanden, so sollen die übrigen den entfallenden Betrag repartieren. Der Passus ist darum interessant, weil wir daraus erfahren, daß seit Beginn der Aktion für die Bergordnung schon einige Gewerke eingegangen waren. Der Modus, Oberbergrichter im Petitionswege zu werden, hatte sich schon so eingebürgert, daß wir schon wieder bald auf ein Gesuch präs. 16. März 1590 treffen, in welchem Michael Harrer den Erzherzog um b In einer Urkunde ddo. 7. August 1587 schreiben sie >vonn wegen unserer treyen Bemuehungen zur Erlangung der Bergwerkhso rdnung vnnd Fr ay he it the n«. 2) Das gäbe = 37 Schläge. Verleihung des Oberbergrichteramtes bittet, weil: Paul Junauer nicht allein Alters und Schwachheit willen den Dienst nicht mehr versehen kann, sondern auch fast ganz erblindet sei. Es wäre daher nötig, einen neuen Oberbergrichter zu verordnen, weshalb er, Harrer, darum anhält. Schon unterm 19. März wird vom Vizedom Bericht über Harrers Gesuch abgefordert. Unterm 4. Juni 159Ü1) berichtet Bonhomo der Kammer über deren Aufforderung, dd. 19. März, über Michael Harrer, welcher sich um das Ober-bergrichteramt bewarb, weil Paul Junauer »seines Alters und blöden Gesichts halber« dasselbe nicht mehr versehen könne. Er habe bereits im Monate Juni 1588 * 2) einen ausführlichen, langen und wohlbegründeten Bericht erstattet, in welchem er die Mängel Junauers »des Gesichtes und zum Theil des Gehörs« hervorhob und seine Bestallung widerriet. Der Oberbergrichter mußte besonders auf die Wälder Aufsicht halten können, damit dieselben von den Bauern und Untertanen, welche durch Gereutemachen und Kohlbrennen unermeßlichen Schaden stiften, nicht so schändlich verwüstet werden, wodurch die Bergwerke abnehmen müssen. Jetzt wüßte er keinen tauglicheren als Michael Harrer. Derselbe sei der katholischen Religion zugetan, sei auch sonst ein »starker, beruebiger und der gerichtlichen Händel nicht unerfahrener Mann«, weshalb er vorzuschlagen sei. 5. Michael Harrer von Adelsbüchel. Unterm 8. Juni 1590 schließt sich die N.-Ö. Kammer dem Vorschlag Bonhomos an und darüber erfließt unterm 28. Juli 1590 die Resolution der Erzherzogin Maria (Karl starb 10. Juli), mit welcher Harrer zum Oberbergrichter ernannt wurde. Mit Zuschrift ddo. Graz, 1. August 1590, an den Vizedom Niklas Bonhomo ernennt die Kammer den Michael Harrer auf seine Supplizien zum Oberbergrichter, weil Junauer unfähig ist; zugleich wird dem Vizedom aufgetragen, den Rücktritt Junauers zu veranlassen. Schon unterm 11. August berichtet der Vizedom, daß er Junauern vorgerufen und ihm seine Resignation »mit allen glimpfen fürgehalten« die er auch »gehorsamblich« gegeben, nur mögen ihm die Gewerke seine ausständige Besoldung bezahlen. Auch Harrer erfreute sich keines ruhigen Daseins, denn es erliegt ein Schriftstück ddo. Graz, 16. Juli 1594, mit welchem Erzherzog Maximilian den Vizedom beauftragt, Harrer zu schützen. Es heißt da: »Demnach sich im beyliegenden Suppliciren der Oberbergrichter Michael Harrer wider Leonharden Fridl vnd Andreen Nothar wegen Verschimpfung der Perkh-gerichts-Ambtsverordnungen, vnd dass Sy Inn Harrer mit schmachschriften angriffen haben sollen, beschwerdt.« Der Erzherzog befiehlt, daß der Vizedom das Oberbergrichteramt vor Beschimpfung schützen und ihm Respekt verschaffen solle. Wie oben bemerkt, waren seit 1575 schon mehrere Gewerkschaften erlegen. Der Vizedom Rabatta forschte nach den Gründen bei den Gewerken selbst, und ist es interessant zu hören, wie die tüchtigsten italienischen Gewerke, wie z. B. Julius Bucelleni in Sava, von der Bergordnung dachten. Unterm 1. Dezember 1596 erteilt er über die Anfrage Rabattas: Warum in jüngsterZeit so viel Gewerke zu Grunde gegangen wären? folgende Auskunft: Als Hauptübelstand bezeichnet Bucelleni die »neue Bergordnung und die Bergrichter, welche, statt die Gewerke zu schützen, mit ihnen Prozesse b Statth.-Arch. Graz, sub 1590, Juli Nr. 10. 2) Bonhomo legt eine Abschrift des Berichtes von 1583 den Junauer betreffend bei. führen, so daß die Gewerke, um den Prozessen nachzugehen, ihre Hämmer aufsichtslos lassen mußten, so daß sie zu Grunde gehen mußten, wie man sieht; denn von 36 Gewerken, welche vor 15 Jahren noch rüstig arbeiteten (lavoravono alia gagliarda), sind nur noch 17 übrig, und auch diese haben noch so viele Beschwerden, daß sie, wenn der Fürst sich nicht ins Mittel legt, nur noch kurze Zeit bestehen werden. Die Beschwerden sind folgende: 1. Müssen die übrig gebliebenen Gewerke dem Bergrichter den Gehalt so bezahlen, wie früher die sechsunddreißig. 2. Müssen sie den Weindaz bezahlen, was sehr viel ausmacht1). 3. Die Personalsteuer der Arbeiter drückt diese sehr, denn sie sind alle arm und verschuldet. 4. Sind so verfluchte Bauern (maladetti li vilani) gekommen, welche die guten Vorschriften übertreten, indem sie Hoch- und Schwarzwälder niederbrennen, um Geräute und Einzäunungen zu machen (per far nusui ruotti et fr atte), indem sie das junge Holz niederhauen, um Einzäunungen herzustellen. Dazu halten sie noch große Mengen von Ziegen (gran quantitä die capre). Es wäre Pflicht des Bergrichters, mit gebührenden Strafen vorzugehen; da sie nicht gestraft werden, treiben sie es täglich ärger und verursachen in unsertn wenigen Wäldern jährlich Tausende von Gulden Schaden, so daß in wenigen Jahren auch diese Gewerke an den gedachten Ubelständen zu Grunde gehen werden. Es wäre gut für die Gewerke, daß das Bergrichter amt abgeschafft würde, dafür an jedem Bergorte ein Richter aufgestellt würde, den die Gewerke wählen und die Oberbehörde bestätiget, der die Befugnis hätte, in erster Instanz mit vier Beisitzern, welche die Gewerke zahlen, zu urteilen. Er würde nicht nur einmal jährlich, sondern fünfzigmal die Wälder revidieren und die Schädiger strafen. Die Urteile gingen an den Vizedom. Wenn der Landesfürst das täte, erspart er den Gehalt des Bergrichters, es würden die Wälder mehr geschont, da jeder die eigeiren hüten würde. Die armen Gewerken hätten mehr Ruhe und könnten ihren Geschäften besser nachgehen. Im übrigen ist Harrer ein Ehrenmann, der bleiben soll, wenn schon das Oberbergrichteramt nicht abgeschafft wird.« Der Schlußpassus bezieht sich auf die Intrigen, welche auch gegen ihn gesponnen wurden, und welche die Italiener anwiderten. Nach Michael Harrers vor 6. Oktober 1600 erfolgten Tode bewarben sich um das Oberbergrichteramt Gregor Komar, Christof Harrer, des Verstorbenen Sohn, und Josef Lo cat eil, genannt Gebelin. Die Kammer verlangt unterm 6. Oktober 1600 vom Vizedom Vorschläge über die Wiederbesetzung. Der Bericht des Vizedomamtsverwalters Michael Mikhez, ddo. Laibach, 12. Oktober 1600, empfiehlt in erster Linie den Christof Harrer, da dieser im rüstigen Alter sei und dem Vater schon geholfen habe, das Amt zu verwalten. Gregor Komar ist seines hohen Alters wegen nicht gut fähig, die vom Amte geforderten Reisebeschwerden zu ertragen, »er auch der widerwertigen Religion vnd sich Vmzthero katholisch niemals, vnd allezeit Sektisch erzaigt«. Viel weniger sei an Locatell zu denken, da man von seinen Fähigkeiten gar nichts wisse. 6. Valentin Aßler. Die Kammer beachtete den Vorschlag nicht weiter, sondern ernannte den Eisnerner Gewerken Valentin Aßler. Da Aßler ursprünglich gar nicht in Konkurrenz war, so liegen über diesen Fall auch keine Akten im *) *) Man trank damals noch keinen Schnaps. \izedomarchiv vor. Es wäre angesichts des Nationalcharakters ein Wunder gewesen, wenn Aßler unangefochten geblieben wäre. Schon unterm 27. März 1602 verlangt die landesfürstliche Kammer vom Vizedom einen Bericht über das Ansuchen des Hans Dienstman1), Ratsbürgers zu Rattmannsdorf, welcher um Verleihung des Oberbergrichteramtes ansucht. Das Vizedomamt berichtet unterm 30. April, es lieo-e gegen Valentin Aßler nichts vor, übrigens habe sich Dienstman auch um das Bannrichteramt gemeldet, welches man ihm verleihen könne. — Kaum war Dienstmans Angriff abgewiesen, erhob sich ein anderer Amtswerber in der Person des Mathias Warl, Gewerke aus Unter-Eisnern, denn die Kammer fordert ddo. 21. Mai 1602 vom Vizedom einen Bericht über des »Mathiasen Warls Umb das Ober Perkhrichter Ambt in Krain übergebenes gehorsambistes Suppliciren, mit vorghender Vernembung des Herrn Erzpriesters, deren von Rattmanstorff vnd der Gwerckhen«. Diesmal fing der raffinierte Warl die Sache von einer neuen Seite an; er klagte, um Aßlers Stellung zu untergraben, denselben des Ehebruchs an, daher sollte der Erzpriester von Radmannsdorf, die Bürgerschaft des Städtchens und die Gewerke einvernommen werden. Warl kalkulierte ganz gut: »Acheronta movebo«. — Geht es nicht mit Verdächtigungen im Dienste, nun, so greifen wir ins Privatleben hinein, um den Mann zu stürzen; so dachte der wackere Warl aus Eisnern. Indes durchblickte man die Intrige und die Sache kam anders. Der Vizedom berichtete nämlich unterm 15. Juli folgendes: Er habe den Erzpriester befragt, welcher über Aßler vor etlichen Jahren, noch ehe er Oberbergrichter geworden, »begangenen Unfugs halber fürgewendte imputation oder mouirte Eheprüchige Calumnier« weitläufig berichtet, aber auch bemerkt, daß Aßler sowohl von ihm als dem Stadtgericht von Radmannsdorf bestraft, »auch seinePoenitenz desswegen ausgestanden«. Seit er aber als Oberbergrichter dient, liegt nichts gegen ihn vor. O t O Ö .0 Was den Hans Dienstman anbelangt, so hat er sich mit ihm gütlich ausgeglichen. »Ist auch bissanhero seines mit dem Reymundt Bartholey gehabten ehrenstritts halber von niemandten ainiche beschwer außer des Warls, welcher durch diese Mouirung entweder das Ober Perghh- oder Paan Richter Ambt fürkhomen, sonder alles in der guette hingelegt worden.« Uber Warl selbst weiß der Vizedom nur zu sagen, daß »IneetlicheGe-werkhen in Iren Bericht schreiben ganz für Erbar Vnnd aufrichtig nititutiren, wenn Ich auch meines Theils darbei Verbleiben lasse, das Ober Perkhrichter Amt aber erfordert ainer solchen Personn, die da Vernünftig, im Alter nicht zu hoch, auch zugleich fridsam schidlich, vnd also gestaltsamb ist«. Sollte die Kammer aber doch Aßler zu »amouiren« gedenken, so solle man sich bei der Neuwahl an die Bergwerksordnung halten und aus dem Ternavorschlag der Gewerke einen ernennen. Mit Erlaß der landesfürstlichen Kammer ddo. 27. Juli 16U2 wird die Agitation Warls abgewiesen und Aßler im Amt zu belassen anbefohlen. Aßler starb am 17. September 1616. Wenige Tage nach seinem Tode versammelten sich schon im »Ambthauss zu Radmanstorff« folgende Gewerksherren: »Ottavio et Heredi di Giulio Bucelleni da Saua. — Im Namen Herrn Anthon Posarells Hamersgewerkh am Jauernikh: Jacomo ‘) Ursprüngliche Schreibweise des später Dežman, dann wieder Deschman geschriebenen Namens. Die Umwandlung geschah via Dieschtman, aus welchem dann die unbequemen i und t hinausgeworfen wurden. Aus Kleindienst entstand in derselben Gegend: Quandest. R as ega »agente«, — Caspar Plauz, Hamersgewerkh zu Ober-Eisnem. — Anthony Semen, Hamergewerkh zu Yndter-Eisnern. — (Beide auch Gewalttrager ihrer Mitgewerke.) — Valentin Ru in bl, Hamergewerkh zu Hudawolsh. — Mathia Mazau, Hamergewerkh in der Cropp. — Valentin Schääz, Hamergewerkh in der Cropp (auch Gewalttrager der Mitgewerke). — Jacob Casparin vnd Mathia Capuss der junger, Hamergewerkh zu Stainpihel. — In Abwesenheit des herrn Vater Hamersgewerkh am neuen Plaihaus vnd Mostrana hab mich ich Gabriel Wuzel-lini Vnderschriben.« Wie man sieht, waren nur die Italiener von Sawa, Jauerburg, Mojstrana und die Gewerke von Krop, Steinbüchel, Eisnern und Hobovše vertreten. Die Wochein fehlte ganz, ebenso die übrigen Gewerke des Landes. Es gaben sich also, wenn wir von Hobovše absehen, gerade die Nachbarn um Radmannsdorf hier ein Rendezvous, um unter dem Vorwände, der Bergordnung gemäß vorzugehen, ein Protektionskind vorzuschlagen. Die Herren nominierten als ihnen genehm den Elias Thomas Georg Widitsch, »Burger vnd Rathsfreund« zu Laibach, und Andreas Wrezl »als Herrn Adam Moschkhon vor Jahren der Herrschafft Reiffnitz vnd Lohitsch gewessten Pfleger, welcher von seinen Uhr Eltern ain geborener von: vnnd gewesster Hamersgewerke zu Eissnern sei«. Zudem meinten die Herren, der Vizedom werde einen vorschlagen, welcher in Laibach domiziliere. Von diesem Beschlüsse wird der Vizedom Josef Panizo] mit Zuschrift ddo. Radmanstorff, 24. September 1616, verständigt. Der Vizedom beachtete indes diese Wohlmeinung nicht, sondern schrieb die Wahl der Tema auf den 10. Oktober aus; als Wahllokale wurde das Vizedomhaus in Laibach bestimmt. Es wurden da in Vorschlag gebracht: Andreas Wrezl von Krainburg, Michael Semen von Neumarktl und Ulrich Pitton, Bürger zu Krainburg. Letzterer war als der Tauglichste bezeichnet, unter anderm auch hervorgehoben, daß er ziemlich vermögend sei, daher »nit zu besorgen, dass er etwan Armuth halber die Gewerken vnnd Khnappen mit vebermessigen Straffen beschwären solte«. 7. Ulrich Pitton. Pitton wird auch von der Kammer bestätigt und scheint bis in sein vorgerücktes Alter ein ziemlich unangefochtenes Dasein geführt zu haben. Mit Zuschrift ddo. 30. März 1634 notifiziert die Kammer dem Vizedom von Krain, daß Karl Wiz sich um das Oberbergrichteramt bewirbt. Der Vizedom möge darüber berichten. Unterm 22. April 1634 berichtet Freiherr von Panizoll an die Kammer über das Ansinnen des von Wiz: daß »Pithon sich in solcher gestalt-sambblieit befindet«, daß ihm seine Leibesschwäche und hohes Alter allerdings die Waldbereitung und dergleichen Dienstespflichten unmöglich machen, doch meint der edle Freiherr »gleichwohl aber mir bedenklich fürfeit, dass gedachter Pithon als nunmehr ein alter vnd woluerdienter Diener seines tragenden Ambts amouirt werden sollte«. Der Vizedom beantragt daher, Pitton seinen vollen Gehalt »auf sein lebenlang Pensionsweiss zuuerwilligen, Vnd den Supplicanten (Wiz) seiner mir bekhandten Qualitäten wegen, das Ober Perkhrichterambt neben ihme Pithori verwältungsweiss zu conferiren«. Pitton starb am 17. Juli 1635, 11 Uhr nachts. Der Vizedom erstattet davon der Kammer am 1Ö. d. M. die Meldung. Es meldeten sich nun außer dem genannten v. Wiz, Georg Smole, Unterbergrichter in Unterkrain, Hans Georg Simansperger und Georg Planina, U.-J.-Dr., Landschrannenadvokat in Krain. Der am ehesten aufgestandene Karl Wiz von Gleinstetten wendet sich nun gar mit Gesuch ddo. 21. Juli 1635’) direkt an den Kaiser um Verleihung des Oberbergrichteramtes. Da heißt es nun: »Allergenedigister Herr etc. Vrab dass ich von Jugent auf, fa gleich-samb von Natur, Zu denen Perkhwerchs vnnd Mineralischen Verrichtungen dass verlangen getragen, in denselben auch (ohne, fürbrechenden berhuemb Zumelden) Zimblichermassen experimentirt, alss habe ich mich noch vor einem Jar vmb allergenedste Vertröstung vnnd khünftige allergenediste Verleihung des Oberperkhrichter Ambts in Grain (damallen sich derselbige Oberperkhrichter Vlrich Pithon, ligerhafft befunden, vnnd mir hierzue weg seiner leibsgebrechligkheit vnnd zu mir getragenen guetten affection gleich-samb selbst die Anleitung geben) bey Eur: Kayl: Mavt: Supplicando Allergehorsamb: gemelt, wie das Vber solches auch d. bericht von den numehr verstorbenen Herrn Landtsvizdomben in Grain seelig, abgefordert Vnnd von demeselb damals vnuerwegt Zu dero Löbl: J: O Hofcamer banden Vbersendet worden, Seithemalen aber Vber solchen bericht vnnd guettachten ich noch auf dato ainicher resolution facing worden, vnnd nun gedachter Pithon diser Tag das Zeitlich Todts verschiden, disemnach vnnd vmb dass ich mir solchen Ambt mit Euer Kay: Mayt: Nuz, auch mit der Hamersgewerkhen wiesonst Jedmanss gebührlicher Contento vorzustehen mit Gottes Hilf wol gethraue, sich auch (ohne eitl berühemb zumelden) im Landt wolangesessen, vnnd im Fahl der nott ein gebührliche Caution zulaisten, ehrbiettig bin, So bitte Euer Kayl: Mayt: ich alss dero gebornes Landtkhindt hiermit Allervnndterthenig: vnnd gehörst: sie geruech sich vber obangedeut vizdombischen bericht allergenedigist zu resoluiren, vnnd mir berürtes Oberperkhrichter Amt, vor Andern allergdist zu Conferiren.c — v. Wizens Angaben über seine Befähigung bestätigt vollinhaltlich der Bericht des Vizedomamtes ddo. 17. August 1635. Er sei, heißt es da, der »teütsch, wöllisch, Lateinisch vnnd windischen Sprach khundig«, persönlich tüchtig, durch Heirath mit »Landt leu then* verwandt, mit den »fürnembsten Hammerssgewerkhen« befreundet, Landeskind und tüchtiger Administrator. Über den kompetenten Georg Smole, Bergrichter in Unterkrain, fordert die Hofkammer unterm 24. Juli 1635 Berichtab, und unterm 7. September wird über Georg Planina, U.-J.-Dr., Bericht erstattet. 8. Wiz zu G1 einitz. v. Wiz wird unterm 4. Dezember 1635 Oberbergrichter2). Bemerkenswert ist hier der Umstand, daß von einer Einberufung der Gewerke und deren Ternavorschlag wieder keina Rede mehr ist. Seine Ernennung durch den Kaiser langte am 10. Jänner herab und wird den Gewerken unterm 14. Jänner 1636 vom Vizedomamte angezeigt. *) Unter diesem Datum fordert aber auch die Hofkammer vom Vizedom einen Vorschlag ab. -) In der Stand. Adelsmatrikel von Krain heißt er »v. Wütz zu Glainitz«. Er wurde als Oberbergrichter am 3. Februar 1645 zum Landmann aufgenommen. Müllner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich Abt. I. 11 Seine Besoldung war noch immer 200 fl. Der Geldwert scheint somit sich seit 1575 nicht wesentlich geändert zu haben. Karl Wiz v. Gleinstetten hatte einen Bruder, der sich Hans Andree v. Wiz enstein1) nennt. Dieser administrierte mit Einwilligung der Hofkammer wegen »Unp oisslichkeit« seines Bruders das Amt durch eilf Jahre. 9. Bernhard v. Rosetti. v. Wiz soll 1654 resigniert haben. Dieses Jahr wird als das des Amtsantrittes seines Nachfolgers Johann Bernhard v. Rosetti bezeichnet. Valvasor III., p. 384, spricht davon, wie folgt: »Auf dessen (Ulrich Pitton) Todes-Verfaiming ward diese Amtswürde im Jahre 1636 Herrn Carl von Wizenstein Freyherrn aufgetragen. Nachdem aber derselbe in eine Krankheit, und aus aller Hoffnung, derselben durch einen andern Weg als des Grabes zu entgehen, gefallen, hat er dem Herrn Baron Rosetti im Jahre 1654 sein Amt resignirt; welchem es auch von Ihr. kais. Maj. Ferdinand III. wirklich conferirt worden.« Über Rosettis Amtsantritt sind im krain. Vizedomarchiv keine Akten vorhanden. Laut Resolution Kaiser Leopold I., dd. Graz, 31. Jänner 1658* 2), wurde an Stelle des eigenwillig resignierten Karl Wiz, Johann Bernhard Rosetti zum Oberbergrichter bestellt und ihm die Instruktion vorgeschrieben. Er soll in Laibach oder Krainburg wohnen und erhält zu den 20U fl., welche die Gewerke »aus eigenem Säkel« zu geben zugesagt haben, noch 100 fl. rhein. aus den Gefällen des Vizedomamtes. Der bezügliche Befehl war unterm 24. Dez. 1657 an den Vizedom abgegangen. Rosetti war eine leichtfertige und gewalttätige Natur, so daß seine Amtsführung zu verschiedenen Anständen und Klagen Anlaß gab und er schließlich unmöglich wurde und resignierte. Die Prozesse gegen Rosetti zogen sich von 1659 bis 1668 hin. Die darauf bezüglichen Akten sind aber auch deshalb interessant, weil sie auf mancherlei Verhältnisse Streiflichter werfen und Auskünfte erteilen, die wir sonst nicht erhalten. Von c. 1662 liegt zunächst vor ein Akt des Steir. Statt.-Arch.3), in welchem die Hammergewerken von Eisnern schreiben, daß: »Von uralten unerdenklichen Jahren, als solches die schriftlichen Urkunden ausweisen, ehe noch nämlich die Bergwerksordnung gewesen und aufgericht worden, das Bergwerk Eisnern und die Gewerkschaft einen Unterbergrichter aus dem Mittel zu erwählen und allezeit vor St. Georgi den Sonntag solchen zu sezen befugt; solches auch nicht allein gebräuchlich gewesen, sondern ingleich jenen so erwählt zu Herrn Oberbergrichters Amtsbereitung ad confirman dum vorzustellen observirt worden.« Rosetti wolle dies nicht gestatten, während »dahingegen aber alle desen antecessores dabei willig verbleiben lassen«, was alles nötigenfalls sattsam erwiesen werden kann. Ferner läßt sich äktenmäßig nachweisen, daß was beim Unterberggericht zu Eisnern vor demselben gütlich oder rechtlich, außer Apellationen J) In der Stand. Adelsmatrikel heißt er Sr. Maj. Rat und Oberaufschlagseinnehmer, und wurde am 19. Februar 1666 zum Landmann aufgenommen. 2) H. K. A„ Wien, F. 18.285. 8) Fasz. 180/11. verhandelt wurde, vom Oberbergamte und dem Vizedomamte anerkannt wurde; während der jetzige Oberbergrichter im Gegenteil »ein solches in contrarium zu gebrauchen sich anmaßt und dem Bergwerk das Jus zu benehmen sich unterstanden, indem er für sich selbst einen Richter daselbst zu bestellen sich angemaßt«, während bei früherer Amtsbeschaffenheit mit kleinen Spesen jedermann die Satisfaktion bekommen, will derzeit der Oberbergrichter »die geringste Sache entweder Supplicando oder wenigstens durch Petschaft angebracht haben, daß also bisweilen die Kanzlei Tax die Prätensiones weit übertrifft und also von den armen Leuten die liebe justiti in Ermanglung des Unkostens Mittel hinterstellig verbleiben muß«. Weiter haben Gewerkschaft, Nachbarschaft und Gemein von uralten, unerdenklichen Jahren her das Recht gehabt, am Mittefastensonntag die Bergwerksfleischhacker je nach ihrem Verhalten entweder zu bestätigen oder sie abzuschaffen. Rosetti verbot dies unterm Datum Laibach, 14. Februar 1660, ohne sein Vorwissen und Lizenz zu tun, bei Strafe. Da sie diesem alten Rechte nach den Fleischer aufgenommen, erkläre er sie als Rebellen und aufrührige Leute. Alles zu seinem eigenen Nutzen. Seit Errichtung der Bergwerksordnung wohnten die Oberbergrichter zu Krainburg oder Laibach, Rosetti aber, der sein Amt von Herrn Karl von Wuzenstein per modum Cessionis an sich erhandelt haben soll, und also meint »als ein Eigenthum überkommen hätte, hat ihm bei der ersten fürgeloffenen Amtsbereitung einer armen unmündigen Hans Georg Plauzischen Puppillen Gelegenheit zu Eisnern dermassen gefallen lassen, und also die retirade von Laibach aus zu seiner desto freieren Kurzweillust, weil daselbst zu Laibach in dergleichen Ort keine zulässige Stath gehabt, eingenommen, mit vorgeben bei der Hofkammer angebracht, er hätte nämlich ein undisciplinirtes Bergwerk befunden, und sub pratextu solches in einen rechten Stand und Ordnung zu bringen, auch dadurch bei den Bergwerken einen auf viel 100 fl. jährlich gewinnenden Nuzen schaffen wollte, zu selbst eigenem Vorteil vorgebildet«. Es ward aber nur Schaden für das Hofkammergefälle zutage kommen, da von dieser Zeit der zwei Jahre her approbiert werden kann, »indem allerhand große Strafen, Beschwerungen und Incarcerirungen der Hammers-gewerken« vorkamen. Für Empfachzettel auf Erzgruben, Kohlstätten und Holzschlag gab man 16 kr., er erzwingt 32 kr. Für Urkunden, die früher mit 1/2 Krone erledigt wurden, müssen derzeit oft Golddukaten bezahlt werden. Die Pfarre sei vor etlich 30 Jahren aus der Filiale St. Antoni entstanden und von Selzach separiert worden'), Rosetti habe sich unterstanden, »den jezigen Hr. Curatum Lukas Wobeck aufzureden und die Pfarre von ihm zu erhandeln und also einen aignen Nuzen dabei zu haben«, was die Nachbarschaft nicht zugeben könne. Die ganze Gemeinde sei gegen ihn einig mit Ausnahme des Matthias o o ö o Plauz und Georg Zuiz (Tschuitz) als Blutsverwandten — und verlange, sie bei ihren alten Rechten zu erhalten und zu belassen. Recht Erbauliches wissen die Gewerken von seinem Verfahren ihnen gegenüber zu berichten. So wurde z. B. Marx Semen zweimal mutwilligerweise nach Laibach zitiert, dort 31 Tage im Arrest gehalten, womit er ihm 200 fl. Strafe erzwingen wollte. Über Rekurs wurde Semen der 200 fl. als unbegründet freigesprochen, dessenungeachtet wieder jüngst nach Laibach li* zitiert und 11 Tage zur Erpressung der »erträumten Straf« gefangen gehalten. Jakob Korosche und sein Sohn klagen, daß Rosetti sie unbilligerweise eingesperrt, ihnen die Bälge weggenommen, den Vater Jakob zu großer Geldstrafe verhalten habe, obwohl er die Empfache erlegt hatte. Als der arme Mann sich zu zahlen weigerte und an die Vizedomstelle rekurrierte, erpreßte er ihm gewaltigerweise 2x/2 Kronen nebst 24 fl. »Seinem Sohne Georg aber hierüber sein Weib namens Barbara zu seiner Wohllust benommen, dann selben über türkisches Abprügeln aus dem Bergwerk bandisirt«. Den Johann Pressei bandisierte er samt Weib und Kind aus dem Bergwerk ohne jeden Grund. Dem Hans Peter Plauz diktierte er 10 Dukaten Geldstrafe, zitierte ihn ohne Grund nach Laibach, ließ ihn aber, als er kam, gar nicht vor. Dem Matthias Plauz konfiszierte er 200 Saum Erz und verkaufte sie. Wie teuer, wußte man nicht, aber gewöhnlich kosteten 100 Saum 10 Dukaten in Münze. Dabei ging er so vor. Er beanstandete den Knappen Marko Pinter und drei Kameraden wegen falscher Arbeit in dem Erzschöpfen oder Graben und verurteilte sie zu 60 Dukaten in Münz Strafe. Da sie bei Herrn Hans Peter Plauz ein Guthaben stehen hatten, so konfiszierte er ihm die 200 Saum Erze und verkaufte dieselben. 1663 klagen wieder die Gewerken von Eisnern gegen Rosetti, daß er ohne Einhaltung des gesetzlichen Rechtsweges sie bedrückt und quält. Mit Militärassistenz will er 2500 Dukaten in Gold Strafe von ihnen eintreiben, angeblich weil sie rebellisch und ungehorsam wären. »Er citirt stündlich bald alle, bald nur etliche, dann nur einen nach dem andern, bandisirt zugleich seinen eigenen und unsern nothdürftigen Gerichtsverwalter als auch die 6 blutarmen Fleischhaker aus dem Bergwerk, daß weder zu iudiciren oder ferner ohne Erlegung der Strafe per 2500 Dkt. ohne seine Erlaubniß sowohl in Fleischbänken als noch weniger in den eigenen Privathäusern kein Fleisch bei militärischer Execution auszuschrotten noch zu verkaufen« erlaubt sein solle. Sie müßten samt ihren Arbeitern für sich, durchreisende Freunde oder Handelsleute die Nahrungsmittel (»außer lieben Wassers«) zwei Meilen weit aus Lack sich herbeischaffen und noch dazu des »feindlichen Einfalles der militärischen Execution« sich besorgen. Dies alles übt er trotz gebotenem Stillstand. Die Gewerken von Steinbüchel klagen: es dürfen nicht viele noch wenige zu einem Gespräche zusammentreten, ohne ex offo zitiert und sub jurament um den Inhalt des Gespräches inquiriert zu werden. Scheint ihm etwas gegen sein mutwilliges procederé gesprochen worden zu sein, werden sie sofort als Rebellen bestraft, »daß also ein armer Gewerk, wenn ihm auch die Haut ausgezogen wurde, sich keines Raths erholen, weder solchen jemanden geben darf«. Des Matthias Capuß Samerkneclit, den Rosetti nach Crop zitierte, war um Kohl gefahren, und als Capuß selbst nach Krop ging, den Abwesenden zu entschuldigen, strafte er ihn um 3 Dukaten in Gold nebst Verweis. Hans Casperin und Matthias Capuß, welche einen aus allen Bergwerken bandisierten, ehemaligen Erzknappen, der unter die Herrschaft Radmannsdorf unterworfen ist, wegen eines ihnen zugefügten großen Schadens bei der Grundherrschaft geklagt, strafte er dafür jeden um 12 Golddukaten. Am Steinbüchler Kirchtag fingen Burschen einen »Greinhandel« an, wobei der provocans etwas weniges verletzt oder gerissen wurde, nichts- destoweniger das »andern Tags 12 Meilen Weges geloffen«, und obwohl er der Ursacher war, strafte er die anderen um 40 ff. Andre Semen kaufte vor 20 Jahren ca. 7 Pfund entwendetes Eisen, ohne davon zu wissen; als er es erfuhr, verglich er sich sofort mit dem Beschädigten, dafür strafte ihn Rosetti nach 20' Jahren (!) um 6 Dukaten. Simon Thomann wurde ohne Ursache ex offo zitiert, 15 Tage eingesperrt und wurden ihm ohne jeden Grund 4 Dukaten erpreßt, dabei hatte der arme Mann im Arrest und mit Versäumnis an 50 fl. Schaden. Matiz Kordesch wurde wegen einiger »vermeint praiudicirlichen Wörter« eingesperrt und obgleich nichts gegen ihn ausfindig gemacht werden konnte, um 6 Dukaten in Gold gestraft. Marx Kordesch desgleichen um 3 Dukaten. Georg Kapuß mußte 8 Golddukaten Strafe zahlen, weil er einen Schuldner bei seiner Grundobrigkeit klagte. Um alle Erpressungen, die er verübte, zu schildern, würde es an Tinte und Papier mangeln, meinen die Steinbüchler, und jedermann selbst in Verwunderung und Betrübnis stürzen, »wenn solche von einem Heiden oder Türken, nicht aber von einem Christen verübt wurden«. Unterm 25. Februar 1662 verbot er den Gewerken in Eisnern die Wahl eines Fleischers im Bergorte, wiederholte unterm 13. Februar 1663 das Verbot bei Androhung von 500 Dukaten Strafe, und unterm 18. Februar 1663 verbietet er ihnen die Wahl eines Unterbergrichters bei 500 Golddukaten1). Der Gang der Verhandlungen ist uns nun aus den Akten nicht weiter ersichtlich, es liegt uns nur ein Erlaß der Plofkammer dd. Wien, 28. Juni 1663, vor, in welchem konstatiert wird, daß sich die Gewerken und Rosetti zu gutem Teil verglichen hätten, doch seien ein oder anderer Klagepunkt zu wenig erwiesen und bis weiteres in suspenso gelassen, inzwischen wird folgendes entschieden: 1. Bei Ersetzung des Unterbergrichters soll eine taugliche Person aus ihrem Mittel, eine aus der Gemein und eine aus der Bergwerksverwandtschaft vorgeschlagen werden, aus welcher Terna der Oberbergrichter einen bestätigen soll. 2. Soll der Richter nur bis zu Beträgen von 6 fl. zu entscheiden berechtigt sein. 3. Die Bestallung der Fleischer sei ein obrigkeitlicher Akt, der nicht ihnen, sondern dem Oberbergrichter zusteht. Ihnen stehe die eventuelle Beschwerde gegen den Bestellten zu. Betreffend die Einquartierung des Rosetti in der Plauzischen Puppillens Wohnung, der Abforderung der 32 statt 16 kr. und Erpressung von 20 und 30 Dukaten sei dies durch »ein oder der andern passionirten Aufwigler auf die Bahn gebracht worden«. Alle Beschwerden müssen als in erster Instanz erst vom Oberbergrichter entschieden werden, erst gegen dessen Entscheidung können sie an den Vizedom rekurrieren. Haben sie Klagen gegen den Oberbergrichter vorzubringen, so sind diese an die Kammer zu richten und mit Namen zu fertigen, da er nicht dem Vizedom untersteht. Die Zititation und Arrestierung ihrer Knappen leugnet er und seien unerwiesen. Im übrigen heißt es, daß ihm, Rosetti, aufgetragen sei, sich nach seinen Instruktionen zu benehmen und wird den Gewerken aller Schutz ihrer Rechte zugesagt. o o 2) Der gewöhnliche Dukaten war eine venezianische Silbermünze im Werte von 1 fl. 8 kr. Der Golddukaten war der zechino und entspricht unseren Dukaten. Damit schien cler seit Februar 1659 dauernde Streit, welcher mit einer Klage der Gewerken und des Rosetti gegen den damaligen Vizedom Grafen Attems begann und eine reine Kompetenzfrage wegen Abschaffung einiger Erzknappen durch den Vizedóm zum ersten Gegenstand hatte, beigelegt. Die Reibungen begannen jedoch bald wieder, denn unterm 12. Jänner 1666 berichtet der Landeshauptmann von Krain, Graf Auersperg *), an die Kammer nach Graz, es klage unterm 12. Dezember 1665 Rosetti wider die Gewerke von Eisnern und Steinbüchel wegen »de novo wiederum erregte Aufwieglerei und dardurch verweigerten amtlichen Gehorsam«. Er habe die Gewerken unterm 4. Jänner 1666 auf den 11. Jänner vorgeladen und es seien bei 150 Personen erschienen. Auf Zuspruch, sich der Aufwieglerei zu enthalten und ihm Gehorsam zu leisten, erklärten sie es recht gern tun zu wollen, wenn er gegen sie »mit Recht und Billigkeit verfahren, dieselben darüber nicht dergestalt, wie es bisher geschehen, strapa-ciren, strafen und verfolgen« würde und wenn ihnen für vom Oberbergrichter angetanes Unrecht im Lande von der Obrigkeit Recht werde. Sie seien arme Leute und hätten nicht das Vermögen, »die Justitia so oft es noth thut, außer Lands zu suchen«. Er habe auf Anrufen des Rosetti den Hans Vogau, Matthias Plauz, Georg Schuster sc hitsch, Hans Peter Plauz, Andreas Semen, Gregor Tschuiz und Christoph Casparin, »so ihm an Leib und Leben drohlich sein sollen«, einsperren lassen. Das brutale Vorgehen Rosettis war nicht geeignet, die neue Ordnung der Dinge den Gewerken sympathisch zu machen. Sie bedeutete in manchen Dingen Einschränkung der Autonomie, welche sie unter der früheren Herr-schaff oder richtiger dem Schutze der Grundherrschaften genossen. Durch die Loslösung von letzteren gerieten sie mit denselben der den Herrschaften doch rechtlich eigentümlichen Wälder wegen in Konflikt und anderseits durften sie sich jetzt ihren Bergrichter nicht mehr selbst wählen, ja sogar den Fleischer sollten sie sich vom Oberbergrichter aufdrängen lassen. — Schon unter Tollhopfs Oberbergrichterschaft erklärten sie, lieber den Gr-undherrschaften als ihm gehorchen zu wollen, die mächtigen Herrschaften wurden ihnen feindlich gesinnt und am Oberbergrichter gewannen sie einen zweifelhaften Schützer, unter Umständen wie an Rosetti einen argen Bedrücker. So waren sie zwischen zwei Feuer geraten, und jede Bewegung in den neuen Fesseln wurde als Aufwieglerei betrachtet. Dazu kam noch die eigentümliche Stellung zum obersten Finanzbeamten des Landesfürsten: dem Vizedom. Beide hatten das fiskalische Interesse der Kammer zu wahren und in der Frage der so wichtigen Geldquelle: der Gewerkschaften, ergaben sich die Konflikte zwischen Vizedom- und Oberbergrichteramte. Ein diesbezügliches Beispiel ist der folgende Akt dd. 29. Juli 1667£) der Kammer an den Vizedom. Der Fall war folgender: Der Oberbergrichter Rosetti beklagt sich, daß die Gewerken zu Eisnern, Kropp und Steinbüchel in ihrem Streite wegen der Bergrichterwahl sich nicht fügen wollen. Hans Vogau, Hammergewerk »als Prinzipal Aufwiegler« habe sich hochstrafmäßig unterfangen, die Gewerkschaften zu überreden, einen Bergrichter zu wählen und daß sie ihn, Vogau, dazu nehmen sollten. Dies taten sie auch auf vorhergegangene öffentliche Promulgation in der Kirche, und wurde Vogau am 3. April d. J. erwählt. Er trat das Amt an und amtiert bis dato. An allem dem soll der Vizedom schuld sein, da nämlich derselbe den besagten Gewerkschaften zu b Steir. Statth.-Arch. 1. c. 2) Steir. Statth.-Arch. 1. c. dergleichen Unfug selbst rate und zu allem Ungehorsam und Widersetzlichkeiten den Vorschub geben tue. Dies beweise das Dekret »an N. die Gemein zu Ober- und Unter-Eisnern«, »kraft dessen ihnen alles Ernstes auferlegt worden, einen Unterbergrichter unverzüglich zu erwählen und solchen, auf des Rosetti Verweigerung, zur Confirmation für das Landes -Vizedomamt zu stellen und sich hiervon von ihrem Oberbergrichter nicht irren noch abhalten zu lassen«. Rosetti bitte um Schutz gegen diese Eingriffe. — Aus allem, schreibt die Kammer, sei zu entnehmen, daß der Vizedom die einzige Ursache sei, daß die I.-Ö. Regierung und Hof kämm er so unnötiger Weise in einander geraten seien, »und damit das vorige gelöschte Feuer nicht wieder angezündet« werde, befiehlt ihm die Hofkammer, sich solcher Anmaßungen ganz zu enthalten, da Rosetti nur der Hofkammer und nicht dem Vizedom unterstehe. Vogau sei sofort abzuschaffen und Rosetti in seinem Amte unperturbiert zu belassen. Inzwischen fuhr Rosetti in seiner Art fort, und die Beschwerden wider ihn wurden, wie es scheint, nicht weiter beachtet, denn unterm präs. 1. August 1667 überreichen wieder die Gewerken von Eisnern und Steinbüchel eine Eingabe an die Kammer. Bemerkenswert ist es, daß eben die Gewerke, welche früher der Jurisdiktion der Herrschaften Lack und Radmannsdorf unterstanden, mit Rosetti in Konflikt sich befanden. Im erwähnten Aktenstücke äußern sich die genannten Gewerke in folgender Weise. Vor allem liegen ihre Klagen seit langer Zeit unerörtert und sie können mit höchster Geduld keine Entscheidung erwarten, dagegen werden sie von ihm täglich mehr gequält und das ganze Land wundere sich, »daß solchem Übel nicht abgeholfen werden will«, »forderist aber daß über unser Erklagen, daß wir also nicht bestehen können, sondern die Mannschaft zu verlaufen, und das Bergwerk zu J. R. K. Mjt. großem Schaden zu verlassen getrungen werde, vermelden darf: Es sei der R. K. M. nichts daran gelegen, er Ober-, oder sich selbst nenend Obrister Bergrichter, frage auch nichts darnach, die Mannschaft möge sich verlaufen und das Bergwerk abkommen oder nicht, weswegen dann wir armen Leute aller Trost und Hilflos das zwar beobachten, daß der R. K. M. an denen Bergwerken, wie wohl solche miteinander der R. K. M. jährlich wenigstens in die 90.00U Gulden an dero Gefällen einträglich sind, ja an einem ganzen Land nichts gelegen sei«. Doch glauben sie, daß Sr. M. wegen eines einzigen Menschen, der nur seinen Eigennuz im Auge hat, nicht ganze Gemeinden mit Weib und Kind samt R. K. M. eigenen Bergwerken in völligen Untergang zu versetzen gesonnen sei? Sie bringen nun folgende Klagepunkte vor: 1. Setzt er bei Pupillen-Gütern erst nach Jahren, wenn selbe schon nicht mehr vorhanden sind, Vormünder ein, in der Meinung, sich so aus der Schlinge zu ziehen; so geschah es mit den Hans Georg Plauzischen und Mariasitzischen Pupillen. '¿. Bei Todesfällen, wenn er die Inventur führt, begnügt er sich nicht mit den üblichen Diäten und Taxen, sondern stellt alle Aktiva zusammen und nimmt, ohne die Passiva abzuziehen, vom Gulden einen Kreuzer. Dies sei nicht nur unerhört, sondern ruinierte z. B. die Warlischen Pupillen völlig1). Der Gulden galt 60 kr. 3. Gestattet er das Gaisviehhalten, wodurch jeder Nachwuchs ruiniert wird. 4. Der Waldhüter Hans Warl hatte sein wachsames Auge darauf und ließ das Gaisvieh nicht hinein. Dafür ließ ihn Graf Thurn als Inhaber von Radmannsdorf einsperren. Rosetti unterließ es, sich seiner anzunehmen. 5. In zehn Jahren hat er die Wälder nur einmal beritten. 6. Die oft ausgeschriebenen Amtsverhöre, zu welchen die Parteien mit schweren Kosten nach Laibach reisen und dort oft acht und mehr Tage bleiben, hat er schon dritthalb Jahre nicht abgehalten, die Parteien kommen nicht zu ihrem Recht und verlieren Zeit und Geld. 7. Ist zu seiner Zeit der Hammer in Contäffl in die Abödnis gekommen, wovon er das der R. K. M. ungehörige Eisen ausrufen und verkaufen ließ, das Geld behielt er für sich. Das gleiche tat er beim »Hammer zu Sipach?«, ließ den Hammer zerstören, das Eisen ebenfalls mit Applizierung des Geldes für sich verkaufen. 8. »1st er mit ungewöhnlichen Citationen ex officio gar zu liberal, indem er ohne Ursache vielmal bald diesen bald jenen, bald bei 1000 minder oder mehr Dukaten in Gold citirt, lange Zeit im Arrest erhaltet und mit ungewöhnlichen schweren Strafen ohne Ursache aussaugt.« Dadurch ruiniert er die Gewerken, die Strafgelder verrechnet er niemandem. Andere Exzesse zu spezifizieren unterlassen sie der Kürze halber. Bezeichnend für Rosetti ist folgendes Aktenstück. Unter 1667 pr. 27. Februar klagen nämlich unter anderen die Steinbüchler: er habe sich geäußert, daß er sie »Hamergewerken in der Administration habe: als einen Bienenstock, von welchem er das Honig (indeß unser Schweiß und Blut) nach gefallen und wans ihm beliebt schneiden tue«. Er halte sie ärger als ein Eigentum und wolle ihnen das Mark aussaugen. »Dieses vermeinen wir, daß auch der ägyptische Pharao gegen denen Kindern Israel nit verübt habe.« Als er einmal in eigener Sache nach Laibach reiste und unterwegs »seinem in der Muttermilch eingesaugten Gebrauch nach in allen Wirth-häusern weidlich gesoffen, voll und toll sinnlos nach Hause gekommen«, mußten sie die Zechen bezahlen. Die von Eisnern sind ruiniert, Seinbüchel ist in praecipitio und folgt gleich Krop, wird dieses Verfahren fortgesetzt und alle Bergwerke durch •die Tyrannis und die Gelderpressungen des Oberbergrichters erlegen und ausgetilgt, wird man auch keinen mehr brauchen, er werde es mit seinem mit ihrem Schweiße gefüllten Beutel ertragen können, sie aber das Bettelbrot essen müssen. Der Schaden, welchen die Hofkammer dadurch erleiden würde, wird auf in die 15.000 fl. veranschlagt, wobei offenbar nur Eisnern, Krop und Steinbüchel in Rechnung gezogen wurden, da, wie oben bemerkt, die Gefälle aller damals in Krain bestehenden Gewerkschaften sich auf 90.000 fl. beliefen. Unterm 27. Sept. 1667 wird den Gewerken von der Hofkammer in Aussicht gestellt, daß das, »was sich von rechts wegen zu thun befinden wirdet, gehöriger massen fürgekehrt und ihnen von allen diesen Éeschwerden, so viel die Gebühr zeigen wirdet, abgeholfen werde«. Am 18. November 1667 werden die von Eisnern und Steinbüchel verhört. Die Untersuchung führte über Auftrag des Kommissärs Frh. v. Gleisbach der Kammerprokurator oder Fiskal Dr. Gregor Rostinger. Als Advokat der Gewerken fungierte Dr. Franz Jakob Erber, Rosefti hatte sich keinen genommen. Rosetti wurde schon am 17. einvernommen, wobei er schon viele Klagepunkte als richtig zugab, welche auch am 18. nicht weiter erörtert wurden. Die Hauptsache war die Frage der Gelderpressungen. Es wurden von Eisnern und Steinbüchel 44 Zeugen vorgeladen, welche mit Ausnahme von sechsen alle erschienen und über ihre 25 vorgebrachten Klagepunkte einvernommen, nachdem sie bis dato, also während mehr als siebenjährigen Konflikten, weder von der Kammer noch der geheimen Stelle oder Regierung je einvernommen wurden '). Uber das Schlußergebnis der Untersuchung gibt ein Akt des Hofkammerarchivs in Wien* 2) dd. l.Dez. 1667 Auskunft, in welchem die I.-Ö. Hofkammer folgendes berichtet. Es hatten sich Unordnungen in Krain gezeigt, die getanen Verfügungen haben nicht gefruchtet, daher wurde ein eigener Kommissär v. Gleispach mit Zuziehung des Buchhalterei-Adjunkten Christoph Sclmrian abgeordnet. Es wurden über Rosetti unterschiedliche Klagen seiner unterstehenden Gewerke zu Eisnern und Steinbüchel geführt, da er selbe mit allzu großen Strafen und anderen schweren Strapazierungen beladen, sich auch mit Ehebruch und Inkarzerierung des Mannes der Ehebrecherin befleckt hätte. Es wurden die Parteien und Zeugen unter Zuziehung von Advokaten eidesbündig einvernommen, doch verantwortete sich Rosetti schlecht oder gar nicht. Die Gewerke sind so erbittert gegen ihn, daß sie die Arbeit in den Werchgaden eingestellt und es ihm unzweifelhaft sein Leben kosten würde, wenn er sich dort sehen ließe, weshalb Gleispach zur Verhütung weiteren Unheils und Besänftigung der Gewerke den Rosetti zur Resignation bewog. 10. Dr. Gregor Rostinger. Gleispach bestellte nun den Gregor Rostinger, U. J. Dr. und derzeit landesfürstlicher Kammerfiskal in Krain, zum provisorischen Oberbergrichter. Nun melden aber die Hammergewerke zu Eisnern, Krop und Steinbüchel, sie seien kraft des dritten Artikels der Bergwerksordnung befugt, in derlei Oberbergrichter-Vakanz einen Vorschlag zu tun. Sie proponieren daher Franz Jakob Erber3), J. V. Dr., derzeit einer Landschaft Verhörsadvokat, »so bisher ihr Bestellter gewesen, der Bergwerksordnung und der Bergwerke, wie endlich ihrer absonderlichen und des Landes Gebräuche kundig und ein rechtserfahrener Mann ist«, primo loco, dann 2d0 Hans Georg Kapus, Hammersgewerk zu Steinbüchel und 3° loco Heinrich Malthesen Schweiger. Damit sie nun ihre von Rosetti erlittenen »Trangalligkeiten« leichter vergessen und zu fernerer Bestreitung ihrer Werchgaden vermocht würden, schlägt die Kammer vor, es möge der von ihnen primo loco gewünschte Erber ernannt werden, mit Übergehung der beiden anderen von ihnen nominierten sowie des Rostinger, Koppenjager und Reringer, welche sich auch gemeldet. Rosetti schlug in seinem Resignationslibell sogar einen gewissen Fürnpfeil »aus Antrieb eines versprochenen Stuck Geld« vor, über diesen wisse man nichts, jedenfalls würde er wie Rosetti den Gewerken b Steir. Statth.-Arch. 1. c. 2) F. 18.285. 3) Richtig Erberg. — In einer Zuschrift der Hofkammer ddo. Graz, 28. Februar 1690, wird er irrtümlich Johann Jakob Erber geschrieben. Er selbst unterfertigte sich Franz Jakob von Erberg. beschwerlich. — Außer diesen meldeten sich noch um das Amt Hans Jakob Bosio, Georg- von Wisegg, Johann Friedrich von Rein, Johann Adam Ziegelfest und Raphael Montanelli >), Forst- und Waldmeister in Krain. Er meldet sich als Kandidat, indem er schreibt: »Es gehet allhier fast durch und durch der Verlaut, daß mit dem jetzigen Oberbergrichter in Crain Johann Bernhard Rosetti seiner üblen Verhaltung und der Hochlöbl. I.-Ö. Hofkammer durch sein unebene Haushaltung in dero Gefällen groß zugefügten Schadens halber eine Veränderung geschehen möchte.« Im Vortrage der Hofkammer wegen Ernennung des Oberbergrichters heißt es: Unterm 18. Jänner 1668* 2) habe die I.-Ö. Kammer berichtet, daß es tunlich wäre, das Oberbergrichteramt in Krain durch den Oberbergmeister in Kärnten v. Waydmanstorf zu administrieren, wodurch der Gehalt des Oberbergrichters in Ersparung gebracht werden könnte, »weil solcher Dienst sein, des Weidmanstorf Vorgeben nach, ohne das von seinem Oberstbergmeisteramt kraft dessen Instruction dependire und demselben ordentlich incorporirt, und auch solche Function unter seiner jezt habenden Oberst-bergmeisterischen Besoldung ohne einige weitere Zubuße auf sich zu nehmen erbietig, indem _sie, Kammer, ihm selbst den Titel eines Obristen Bergmeisters der I.-Ö. Lande gegeben und daher alle und Jede Ober- und Unterbergrichter in Steyer, Kärnten und Krain ihm unterworfen sein sollen«. Es hatte sich nämlich der kärntnerische Oberbergmeister v. Waidmannsdorf um das Amt beworben und da er es unentgeltlich zu besorgen versprach, erfloß unterm 23. Jänner 1668 folgende Resolution3): Leopold. Es seien bereits drei Gutachten wegen Ersetzung der Oberbergrichterstelle in Krain abgegeben worden, wobei auf Dr. Erber eingeraten wurde. Nun habe sich v. Waidmanstorf erboten. _ »solche ohne das unter seine Oberst Bergmeisteramt der gesamten I.-Ö. Fürstenthum und Lande gehörige Stell ohne Besoldung zu bedienen«. »Nun ist dieses sein unterthänigstes Anerbieten unserer restrinctions intention gemäß, daher wir auch nicht ungeneigt seien, hierauf einige besondere Reflexion zu machen, wenn diese Oberst Bergrichter Stelle von ihm v. Waidmanstorft anderst mit und neben des andern Dienst niiezlich versehen oder auch unter ihme gehörig sein werde.« Die I.-Ö. Kammer wird beauftragt, über die Sache Bericht zu erstatten, da sie in ihrem Gutachten vom 22. Dez. 1667 gemeldet, daß er sein Oberstbergmeisteramt gar schlecht bisher abgewartet. Darauf erstattete die I.-Ö. Kammer der Hofkammer unterm 24. Jänner folgendes Gutachten4). Christoph Karl v. Waidmanstorf Frh. hätte vorgeschlagen, den Oberbergrichter dienst in Krain mit dem Oberbergmeisteramt in Kärnten zu inkorporieren. Ihm wie seinen Vorgängern war der Titel eines Oberbergmeisters der I.-Ö. Lande erteilt worden, »so war doch solches (so viel die wirkliche Exercierung seiner Jurisdiction betrifft) nicht latissime, sondern nur respective et limitative, und zwar bloß und allein auf die einige Eisen- p Ein ehemaliger kais. Kammerdiener, der sich um die Wälder übrigens nicht kümmerte. Cf. Argo VIII, p. 135 ff., in der Geschichte des krainischen Waldwesens. 2) H. K. A. F. 18.285. 3) H. K. A. F. 18.285. 4) H. K. A. F. 18.285. bergwerke in Kärnten (welche nicht sonderbar, als wie das Hüttenbergerische, befreidt sein und dann auf etliche andere weniger Gold, Silber, Blei und Kupfer-Bergwerk, welche sich annoch in Steyer und Kärnten, aber mehrer theils in schlechtem Stand und Abnehmen befinden zu versehen, wie solches die Oberstbergmeisterischen Raitungen von nunmehr 30 und längeren Jahren anhero, mit Schaden, und allezeit weit mehrere Anfang, als Empfang gezeigt haben. Dahingegen die andern vornehmsten und importirlichsten Bergwerk, als das Ausseeische, Idrianische, Inner- und Vorderbergische sammt dem Kupferbergwerk in der Raidmaur, wie nicht weniger und in specie alle und jede Eisenbergwerke in dem Fürstenthum Krain und Grafschaft Görz (welche dies Orts hauptsächlich in quaestione) der andern aber, außer allein der Eisenbergwerk in Krain derzeit keines bestritten werde, von der Oberst-Berg-meisterischen Instruction alter Observanz nach, et ipso facto jederzeit sein eximirt gewesen, massen dann alle Verweser und Beamte gemelter Bergwerk sammt dem Oberberglichter in Krain mit ihrer uralten Instruction keineswegs auf den Oberst-Bergmeister, sondern nur immediate auf diese ihr Cammerastell (dahin sie auch ihre notfallige relationes und Amtraitungen unmittelbar ablegen) angewiesen werden, wie solches aus Erlauten des Ober-Bergrichters in Krain, zugleich nebenfindiger Instruction und aus derselben klar zu sehen ist, daß er Oberbergrichter nicht auf die von dem Obrist-Bergmeister allegierte und gleichfalls nur abusive intitulirte allgemeine, an-fangs sub Maximiliano II. (1562—1576) damals röm. König, erfrischte Bergwerks-Ordnung dieser Landen (welche auch dem mehrmaligen Vernehmen nach niemals publizirt und noch viel weniger mit denen Landen acceptirt, sondern é contrario, darwieder im mehr Weg, bevorab der Waldungen halber repliziert und strepitiert worden, allermaßen das so hoch importirende Werk, worunter E. k. Maj. Interesse und dieser l.-Ö. Lande Heil und Wohlfahrt gewiß hauptsächlich militiret), noch de facto ohne vollkommener Ausarbeitung, dan im beständigen Vergleich und stabilirung der nunmehr, von langen Jahren unter der Feder et sub incude begriffener Waldordnung haftet), sondern es sei wie gemeldt, aus des Oberbergrichters in Krain Instruktion lauter zu ersehen, daß derselbe nur auf die particular unter weiland Erzherzog Carl Eisenberg- und Hammerwerks-Ordnung des besagten Fürsten-thums Crain und Grafschaft Görz angeleitet werde und daß derowegen der von Waittmanstorf die Dependenz des Ober-Bergrichter Amt in Krain von seinem Oberst Bergmeisteramte (als welches ein ganz separirtes Werk sei) allerseits sine fundamento angeführt hätte, ja es werde sich zeigen, daß die neuerlich vorgeschlagene Incorporirung solchen Ober-Berggerichts sich ohne sonder Confusion und unfehlbares reclamiren aller in Krain in ziemlicher Anzahl sich befindenden teils vornehmen Standes, Gewerken (als welchen vermöge des 3. Artikels ihrer Bergwerks-Ordnung) nicht allein der Vorschlag eines neuen zu erwählenden Ober-Bergrichters gebührt, sondern derselbe auch von ihnen mehren Teils unterhalten und besoldet, von E. k. Mjt. aber allein jährlich 100 Gulden aus dem krainischen Vizedomamte mithilf lieh gereicht werden, aus vielen Ursachen und um so viel weniger würde praktizieren lassen, sintemal dem Ober-Bergrichter in Krain seine stette wissentliche Wohnung zu Laibach oder unweit davon zu Krainburg, ein Oberst-Bergmeister aber zu Vellach in Oberkärnten ausgezeigt worden, wiewohl zwar dieser er von Waittmansdorf seiner Schuldigkeit nicht nachgelebt, sondern bisher seines Beliebens nur an seinem Gut Zayrhoffen nächst außer Wolfsberg, so gleiches Falls von seiner, sonst aus erheblichen Ursachen destinierten Obrist-Berg-meisterwohnung in die 20 Meilen fast entfernt, sich unverantwortlich enthalten hätte und bei folgends nur der daselbst sich enthaltende Bergrichter sein Vice mehrern Theils suppliren und vertreten müssen, aus dem allen genügsam erscheine, daß der yon Waidmanstorff seinen führenden Titel eines Ober-Bergmeisters der l.-Ö. Lande bei E. k. Maj. zugleich ein hohes Ansehen und unentbehrliche necessitet seiner Verrichtung (welche doch in effectu und respectu der, seiner Jurisdiction zugethanen noch wenigen und mehr er Th eil s unbestrittenen und zu Boden liegenden Bergwerken derzeit ein geringe Verrichtung nach sich zieht und auf die hievor eingeratene Maß und Weis unschwer reduciert werden könnte) einzubilden sich bemüht. So nun und meldet hierauf die Kammer, daß E. k. Mjt. aus dieser umständigen Erzählung gnädigst zu vernehmen, wie weit sich des v. Waittmanstorff Oberst-Bergmeisterische Jurisdiction erstrekt, und daß dieselbe mit der Oberbergrichterlichen in Krain gar keine Gemeinschaft habe.« Er hätte dies auch aus den Amtsschriften seiner Vorfahren ersehen können. Auch die krainischen Gewerke protestierten wider ihn »anziehend daß sehr vermutlich sei, daß sein Absehen dahin abgehe, daß er sie Gewerke desto mehr mit übermäßigen Bestrafungen beziehen werde, damit er durch solche Abwege die Besoldung einbringen möchte, gestaltsam sein alzu hartes und eigennuziges procederé den gesammten Gewerken noch daher, und von der Zeit, als er die Herrschaft Veldes in Bestand gehabt, allzusehr bekannt, und ihnen anjezo desto mehr Bekümmerniß verursachen am andern aber auch sehr beschwersam fallen würde, daß ein armer Gewerk allzeit in Kärnten mit großen Spesen die Justici sucheVt und das seinige verabsäumen würde, wodurch aller erst der völlige Ruin der Bergwerke folgen möchte, massen fürs dritte der Bergrichter derentwegen in der Nähe dort herum sein muß, damit die Gewerke in Suchung der Justici ohne große Verabsäumung und Spesen ihn gleich bei der Hand haben sollten, und ein Oberbergrichter mit selbigen Bergwerken in Krain genug zu verrichten hatte, geschw eigen d daß er von Waittmanstorff die Gewerk in Kärnten zu regieren sich befleißen solle. Viertens so sein des Obrist Bergrichters Besoldung aus dem Landes-Vizedomamt alda jährlich nur 100 Gulden, wodurch keine große Ersparung geschehn, dagegen mehrere Beengstigung folgen würde. Fünftens wäre er von Waidmannstorff zwar der Ort in Kärndten, in Krain aber unerfahren, und daß der Oberbergrichter in Krain eine ordentliche Instanz und Judicatur habe, auch derohalben einen Rechtsgelehrten nothwendig erfordere, darauf allenthalben bittend, es bei ihren, kraft Bergwerks-Ordnung all. gehör, gethanne Fürschlag, auch über diesen albe-reit gegebenen cameralischen Gutachten al. gnäd. bewenden zu lassen und ihm von Waittmanstorff zu rechtmässiger Abwartung seines Amts in Kärnten an- und von diesem aber abzuweisen«. »Es sei zu wundern, daß er dieses Amt ambitioniere, nachdem er seiner geringfügigen Verrichtung schlecht vorgestanden, auch für k. Mjt. dadurch der genossenen großen Unterhaltung halber viel mehr Schaden als Nuzen zugezogen worden. Massen sie dann nicht verhalten künen, daß er gleich bei Antretung dieses seines Dienstes mehrers der Administration der Schide-nitschischen in Obersteier erkauften Güter beigewohnt, als diesen seinen Dienst abgewartet, auch hernach und bisher sich in seinen Gut Zayrhofen mit wenig bezeigter Angelegenheit seiner amtlichen Verrichtung, in dem er nach seinem Belieben und Wohlgefallen bald heraus nach Wien reist, bald nach Graz, viele Wochen bei seinem Eidam dem Stirich bleibt, bald zu dem Grafen von Tattenbach seine Güter zu administriral helfend, ohne einzige genommene obrigkeitliche Lizenz, welche gleichwohl alle andern hoch und niedern Camerabediente zwar vermug cameralischer Instruction zu Erhaltung gebührlichen respectes zu nehmen pflegen, abgereist und sich da aufgehalten abwesig befundt, bei welcher Beschaffenheit sie nun keine andere Ursach hätten als ihre hiervor bereits wiederholten geh. Gutachten nochmals Beifall zu geben, dergstalt, daß dieser Obrist Bergmeisterdienst der angezogenen Ursachen und geringen Erträgniß willen, wie der buchhalterische Extrakt der lezten 3 Jahre erreicht, daß die Ertragung dem Mittel nach nur 83 fl., die Ausgaben aber auf 1515 fl. sich belaufen, auf die angedeute Verwaltung reduziert und er Obrist Bergmeister bei folgends von diesen unzeitig und unfundirten begehren abgewiesen werden möchte.« Die Hofkammer befürwortet nun zunächst die Ernennung des Erber, da Rostinger, weil dieser der Bergwerksverhältnisse unkundig und er auch wider die Gewerke »dem Grafen v. Thurn ungeacht ihm- die jura camerae als fiscalen verthätigen geziemt hätte, gedient« habe. Er brachte es dahin, daß die Gewerke sachfällig wurden und an 400D fl. Schaden und Unkosten zu tragen hatten. Rostinger sei ihnen alhveg aufsässig und sie würden unter seiner Amtierung nicht zur Wiederaufnahme der Arbeit zu bewegen sein. »Daß aber Erber keine andern merita für sich habe, als daß er wider die Gamer gedient, könne auch ihm nichts präjudiziren, da er dies licite et debite, als ein dem Gegentheil bestellter und treuer Advocat, nicht aber illicite und unverantwortlich als wie von Dr. Rostinger vernommen worden, gethan.« Die Hofkammer empfiehlt daher dem Kaiser Erberg zu ernennen. Trotz der Erpressungen, welche Rosetti verübte, befand er sich in schlechten Verhältnissen, wie dies aus Akten hervorgeht. Rosetti beschwert sich nämlich, daß man ihm den Gehalt schuldig sei. Unterm 11. Juni 1668 verlangt die Kammer Bericht, wie es mit seiner Forderung per 1000 fl. rückständigen Gehaltes stehe? Unterm 2. Juli 1668_ berichtet der Vizedom, daß der Oberbergrichter vom Land-Vizedomamte 100 fl. erhalte, dem Rosetti gebührten daher selbe vom 12. Februar 1658 bis 12. November 1667, also von 98/4 Jahren 975 fl. Da aber gegen Rosetti verschiedene Parteien Exekution geführt, so minderte sich sein Guthaben laut beiliegender »buchhalterischer A b r a i t h u n g« aur 109 fl. 40 kr., auf welche noch Herr Franz Mathias von Lambfrizhaimb Freiherr, Hauptmann zu Bischoflak, Rechtanforderungen habe. Der Vizedom gibt nun folgende o o ■ »Abraittung. Einem Oberpergricliter in Krain seint bej? dem kheys. Lands Vicdomb Ambt allda, zujährlicher Besoldung 100 fl. assigniert. Diesem nach seint dem gewesten OberPergrichter Herrn Johan Bernhardten Rosetti von Zeit seiner OberPergrichterlichen Ambts Bedienung, also ä dato 12. Februar 1658 bis 12. Nov. 1667 Jahrs als von 93/4 Jahren 975 fl. angefallen id est....................... 975 fl. Davon wurden zufolge Execution bezahlt: Dem Bergschreiber Mathias Golnikh . . 96 fl. 40 Dem Bergschreiber Hans Warl.............110 fl. — Dem Bergschreiber Andre Plauz .... 156 fl. 36 DenvH. Gew. Hans Peter Plauz in Eisnern 185 fl. — Franz Math; v. Lambfrizheimb.............. 202 fl. 3 kr. 1 Jakob Tschades H.-G. in Eisnern .... 125 fl. — Summa . 865 fl. 19 kr. 3 Bleiben somit noch zu ersuechen . . . 109 fl. 40 kr. 3« Schon der obberechnete Schuldenstand beweist, daß Rosetti ein leichtes Tuch war; noch deutlicher geht sein Leichtsinn aus einem Schriftstück der Kammer an den Vicedom hervor, in welchem es sub 22. Juni 1669, ddo. Graz heißt, das Rosetti »wegen seines in Villweg begangenen Vn-fuges« mit 300 Dukaten in Gold bestraft worden sei. Da die Strafsumme noch nicht erlegt sei, so möge dieselbe ehemöglichst eingebracht werden. Unterm 11. Juli 1669 berichtet der Vizedom der Kammer, daß er sein Möglichstes tun werde. Doch scheint aus der Zahlung nichts geworden zu sein. Inzwischen fungierte Rostinger als Oberbergrichter bis zu Erbergs Ernennung, über welche die I.-Ö. Kammer unterm 28. Jänner 1668 berichtet1), daß sie. auf Ernennung Erbergs eingeraten habe. Seither wären einige Bedenken aufgestiegen. Die Kammer spricht nun die Anschauung aus, daß die krainische Oberbergrichterstelle von Waidmansdorf versehen werden könnte, welchem als Oberbergrichter für Inner-Österreich ohnehin auch die Gewerke und Unterbergrichter in Krain unterstehen. Betreffend die Besetzung, heißt es weiter, seien von allen Kompetenten zunächst vier zu konsiderieren. Erstens Montanelli; man wollte ihm gerne helfen, weil er durch den geschehenen Wildbannverkauf und den zweier Waldungen in Krain an den Landeshauptmann allda (Auersperg) dienstlos geworden und ihm schwer kommt, mit den 200 fl. sich samt Weib und Kind zu ernähren. Doch sei er nicht tauglich »indem solche Oberbergrichterstelle ein Formal-Iuditium hat, und also nothwendig ein Rechtsgelehrter und practicirter Mann erfordert wird«. Rostinger hat ansehnliche Rekommandationen, auch verwaltet er die Stelle interimistisch, indes rate auch die Kammer nicht für ihn ein und ist er bei den Gewerken ganz verfeindet, es daher zu besorgen sei, daß schwere Händel entstehen werden. Weidmansdorf ist auch nicht zu wählen, da er doch nicht auch noch die krainerischen Werke versehen könne, und auch die Gewerke reklamieren dawider, er sei abzulehnen. Somit bleibe nur Erberg in Betracht zu ziehen. 11. Dr. Franz Jacob v. Erberg. Mit Resolution dd. Eberndorf, 27. Februar 1668, ernennt der Kaiser Leopold Erberg konform dem Kammergutachten. Erberg scheint ruhig und in Ehren seines Amtes gewaltet zu haben. Er war nach Valv. 1. c. beider Rechte Doktor, kaiserlicher Comes Palatinus, Landrat in Krain und landesvizedomischer Buchhalter. Ihm wurden auch zuerst die übrigen Bergwerke mit Ausnahme von Idria untergeordnet, den früheren Oberbergrichtern unterstanden nämlich nur die E i s e n g e w e r k e. Das römische Recht hatte sich siegreich Bahn gebrochen, die Ara der juridischen Bureaukratie begann, und ohne die Jünger der Bartolus und Baldus war bald keine Verwaltung mehr denkbar. Erberg starb am 20. Jänner 1690, wie dies aus einer Zuschrift des Joh. Andr. Mugerle an den Vizedom vom 20. Dezember 1690 hervorgeht. 12. Dr. Joh. Andreas Mugerle. Behufs Neubesetzung des Amtes befiehlt die Kammer dem Vizedom Grafen Blagay mit Zuschrift ddo. 9. Februar 1690, er möge die Zusammenkunft der Gewerke zum Vorschlag zweier oder dreier Individuen veranlassen. Es sind acht Kompetenten: Dr. Joh. Andr. Mug er le, Franz Albrecht v. Seethal, Joh. Baptist Ter lingo, Daniel v. Galle nfels, Dr. Karl Josef Capus, Paul Valeri v. Schwiz, Hans Andre v. Wizenstein, Urban Wichtelitsh. Von diesen kandidieren die Gewerke von Eisnern den Dr. Mugerle, die übrigen Gewerke den Dr. Capus. Diese Vorschläge seien nicht maßgebend. Ordnungsgemäß sollen sie sich daher versammeln und Vorschläge erstatten. Sollte es notwendig sein, das Amt provisorisch zu administrieren, so wolle der Vizedom dann dem Fiskalen Dr. Mugerle die Vertretung über-tragen, wie dies auch »bei voriger apertur, also obseruiret: und die interims administration dem damaligen Fiscalen Doktor Rostinger aufgetragen worden«, für Mugerle sei dies kein Präjudiz als Ernstkandidaten. — Bemerkenswert ist hier W i z v. W i z e n s t e i n s Kandidatur, ln seinem Gesuche, präs. 9. Februar 1690, motiviert er dasselbe damit, daß er 39 Jahre beim Oberamte als Kreisoberaufschlags-Einnehmer treu gedient und auch mit Einwilligung der l.-O. Hofkammer wegen »Unp oisslichkeit« seines Bruders Karl das Amt elf Jahre lang administriert habe. Obiger Auseinandersetzung gemäß geschah dies vor Amtsantritt des Rosetti, somit von 1647—1658. Johann Daniel v. Gallenfels kompetiert auf Grund seiner »Studia Philosophicavnd Jurídica«, die er »thailszuSaltzburg, thailies aber in Italien absoluiert«. Inzwischen kam noch Freiherr Franz Sigmund De Leo, für welchen sich sub 1. März 1690 die vom Hammer an der Gurk erklärt hatten, und Karl Josef de Coppinis hinzu. Unterm 24. Februar 1690, ddo. Laibach, erläßt das Vizedomamt an die Gewerke die Einladung im Sinne des 1. Ö. Hofkammerdekrets ddo. 9. Februar 1690, gemäß des dritten Artikels der Bergwerksordnung, da jüngsthin der Oberbergrichter Franz Jakob v. Erberg gestorben, zur Erstattung eines Ternavorschlages am 4. März in Krainburg persönlich oder durch Gewalt-trager vertreten zu erscheinen. Als »Compenten« für die Stelle werden den Gewerken genannt: Dr. Johann Andre Mugerle, Franz Albrecht v. Seeth all, Johann Babtist T erlin go, Daniel v. Gallenfels, Dr. Karl Josef Capus, Karl Valeri v. Schwitz, Hans Andre v. Wizenstein, Franz Sigmund De Leo Freiherr, Karl Josef de Coppinis und Urban Wich-telish. Es wurde nun eine lebhafte Agitation entfaltet, teils für Capus, teils für De Leo. Es erliegen von den verschiedenen Gewerken Vorschläge bei den Akten. Schließlich kam die Wahl der Vorzuschlagenden am 4. März 1690 in Krainburg zustande. Das Resultat derselben gibt das »Verzainuss der durch die gesambten Hammersgewerken dess Herzuegthumb Crain den 4. dits Monaths Marty 1690 zu Crainburg bescheen V o th a«. Es stimmten: Graf Hans Andreas Bucelleni, Hammerherr an der Sava, durch seinen Abgesandten Andreas de Re, für Dr. Jos. Kapus, de C opinis und Dr. Mugerle. Herr v. Jauerburg, Freiherr, durch de Re für dieselben, joh. Bapt. v. Locatelli in Pleyofen für Dr. Kapus, v. Galle nfels und de C opinis. Die Gewerke von den beiden Hämmern in der Wochein für Dr. Kapus, Gallenfels und de Copinis. Von Ober-Eisnern, Unter- Eisnern, Ober-Krop und Unter-Krop stimmen die Gewerke, Rad- und Hammermeister für Dr. Mugerle, v. Schwiz und Dr. Kapus. Steinbüchel stimmte für Dr. Kapus, de Copinis und Dr. Mugerle. De Fanzoy vom Hammer an der Gurk für Dr. Kapus, de Leo und Dr. Mugerle. Sogar nach dem Wahltage liefen noch Vorschläge ein, so sub 5. März von Freiherrn v. Wernek für de Leo, sub 10. März von Freiherrn zu Egkh in Neumarktl für de Leo und v. Seethal, sub 13. März von Frau Camilla v. Grundlern als Teilhaberin in der Wochein für de Leo, v. Wizenstein und de Copinis, vom Gewerken zuMelpach ’) Freiherrn v.Wazen-berg, unter selbem Datum für de Leo und Wizen stein, endlich sine dato von Frau Magdalena Pappler vom Altenhammer für de Leo und v. Seethal. Unterm 20. März 1690 berichtet der Vizedom an die kaiserliche Hof-kanuner, daß er zufolge Verordnung ddo. 9. Februar 1690 die Gewerke, Rad- und Hammermeister auf den 4. März nach Krainburo- beschieden habe, wobei Dr. Joh. Andr. Mugerle, Dr. Karl Josef Capus und Paul Valer, v. Schwiz vorgeschlagen wurden. Für diese stimmten: Sämtliche Gewerke von Eisnern, Krop und Steinbüche 1. Dagegen waren Graf Bucelleni von an der Saua und Jauerburg, die Herren L o c at elli als Herren von Wochein, Pleyofen und Moistrana für de Copinis, Herrn v. Gallenfels und Capus. Anderseits »sein wiederumb ex parte des Pergwerks zu Cobl am Wippach zu Gurkh zu Melpach, an der Wohein vnd zu Neumärkhtl, als nemblich durch Herrn Graffen v. Lantheri, de Fanzoy gebrüder, Herrn Graffen v. Wazenberg, Jacomo Locatelli und durch Herrn von Werne gkh« — de Leo vorgeschlagen worden. Der Vizedom glaubt nun folgenden Antrag stellen zu sollen: In erster Linie wäre der Vorschlag derer von Eisnern, Krop und Stein-büchl zu berücksichtigen, da hier der größte Teil der Gewerke wohnt und selbe Ihrer kaiserl. Maje st. unterworfen seien, hingegen an der Sava, Jauerberg, Pleyofen und Moistrana nur drei oder vier Hammers Herren seien, »welche Pergkhwerkh durch Ihre haltende Leuth befürdert werden«. Zudem habe ein Oberbergmeister vorzüglich mit Eisnern, Krop und Steinbüchel zu schaffen, »und Ihre iura (in bedenkhen dieselbe mit denen benachbarten Herrschafften forderist mit der Hrsfft Lagklr vnd Veldes in grossen Strittigkeiten begriffen sein) manuteniren muss«. — Sollte es dem Kaiser belieben, einen Herrn und Landmann zu ernennen, dann wäre de Leo der geeignetste, sollte aber ein Jurist beliebt werden, dann wäre der auch von Eisnern, Krop und Steinbüchel vorgeschlagene von Schwiz der geeignetste. 13. Johann Babtist Ter lingo. Die Hofkammer berücksichtigte weder die Wünsche der Gewerke, noch die Vorschläge des Vizedomes Graf von Blagay, sondern intimierte letzteren mit Zuschrift ddo. Graz, 14. Oktober 1690, von der Ernennung des neuen Oberbergrichters wie folgt: ') Bleibergbau. »Demnach seine Kay. May. die durch Jüngstes Ableiben Franz jacobin Erber verlediget wordene Ober-Pergricht Stöll in Krain, Graffschaft Görz vnnd Yiertl Cilli dero Obergegenschreiber zu Laibach Johann Bapta. Terlingo, in Ansehung seiner sonderbahren Talenten, Capacitet und Tauglichkheit auf beschechnen gar beweglichen recommendationen untern 11. Juni lauffenden Jahres allergdigist verliehen ; unnd nun derselbe anheunt dass gewöhnliche Jurament vor unss Cammer dazue abgelegt.« Es möge ihn daher der Vizedom installieren und ihm den Gehalt anweisen. T erlingo leistete die Angelobung bei der »löbl. Landtsvizdombishen Stöll in Crain« am 4. November 1690, womit er auch sein Amt antrat. Damit stimmt auch die Angabe des Administrators Johann Andre Mugerle v. Edlheimb, Kammerfiskal, welcher unterm 13. Ñovember 1690 als Sede Vacante gewester Interims-Oberbergrichter, wie er sub 13. März 1691 heißt, für seine Administration vom Tage des Ablebens Erbergs (20. Jänner 1690) bis 4. November 1690 um eine »Recompens« ansucht. Welche Bewandtnis es mit Terlingos Amtsführung hatte, ist nicht ganz klar nach dem vorliegenden ‘Aktenmaterial zu durchblicken. Die Akten des krainischen Vizedomarchivs geben uns keine Anhaltspunkte, einige Einblicke gewähren die Akten des Hofkammerarchivs, aus welchen hervorgeht, daß Terlingo überhaupt sein Amt in Krain gar nicht ausübte, sondern in Wien lebte und sich in Krain durch Administratoren vertreten ließ. Unterm ll. Juli 1699’) heißt es, daß ihm 1690 eine Beihilfe von 200 11. auf vier Jahre vom Kaiser bewilligt wurde. Da er aber gebeten, ihm in Ansehung seiner schwachen Mittel und geringen Besoldung eine andere Adiuta anzuschaffen, so werden ihm 300 fl. »bis zu seiner besserer allhierigen accomodation« bewilligt, welche »nach erlangter solcher besseren accömodirung« wieder entfallen. Unterm 30. Mai 1708 heißt er Hofkamm er rat und unterm 3. Juni 1708 finden wir die Bemerkung, daß er dem Kaiser »zur besseren Suppri-mirung deren liungarischen Rebellenten« 40.000 11. aufbringen wolle und deshalb von Wien nach Laibach gereist sei. Der Kaiser empfiehlt dem Grafen v. Gallenberg, die Angelegenheit möglichst zu fördern* 2). Im Jahre 1712 war Terlingo noch in Wien, denn unterm 16. März 17123) heißt es: Es sei dem landesfürstlichen Oberbergmeister in Krain Johann Babt. v. Terlingo hiermit anzudeuten: Es wäre Ihrer kais. Majst. Wille und Befehl, daß alle Beamten ihre anvertrauten Dienste persönlich versehen sollen. Wenn nun aber er, Herr v. Terlingo, von dem obhabenden Oberbergrichterdienste in Krain schon durch verschiedene Jahre abwesend ist und solchen durch einen Substituten versehen läßt, so wird ihm der kais. Wille hiermit intimiert und seine Erklärung abverlangt, ob er den Dienst persönlich zu administrieren gesonnen sei und sich zu solchem nach Laibach begeben werde. Darüber habe er sich in mindestens sechs Wochen nach Empfang dieses Dekrets zu äußern, widrigenfalls man Sr. Majst. ein anderes taugliches Subjekt zu diesem Dienste vorschlagen werde. Aus dem nachfolgenden Aktenstücke erfahren wir, daß Terlingo durch Karl Josef Kappus vertreten wurde. Es liegt nämlich eine kais. Resolution dd. 23. März 17124) vor, in welcher es heißt, daß der Kaiser aus dem Schreiben der Kammer, dd. 27. Fe- ’) H. K. A. F. 18.287. 2) H. K. A. F. 18.287, sub C. 3) H. K. A. F. 18.286. 4) H. K. A. F. 18.286. Müllner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 12 bruar, ersehen habe, was der Landesvizedom in Krain Graf v. Lantieri wegen Ersetzung der durch Promotion des Karl Josef Kappus zum landeshauptmännischen Sekretariat vazierenden oberbergrichter amtlichen Administration daselbst berichtet, und was gestalt er, dazu seinen der-maligen Amtsbuchhalter Franz Siegmund Kappus vorgeschlagen, mit welchem Ihr Euch zwar auch verglichen, nebenbei aber vermeint, es sei nötig-, daß dieses Amt durch den Oberbergrichter selbst versehen und daher der schon durch etliche Jahre abwesende und allhier in Wien sich stets aufhaltende Joh. Babt. Terlingo zur Versehung seines Dienstes verhalten werden möchte. Der Kaiser billigt die Verfügung der Kammer, daß Terlingo binnen 6 Wochen sich erkläre, und stimmt der Interimsernennung des Franz Siegmund Kappus zu. Der diesbezügliche Erlaß der Hofkammer an den Vizedom de Coppinis ist Graz, 14. April 1712 datiert und befiehlt im Sinne der obigen kais. Resolution: »Das die durch Promotion des Carl Joseph Kappus zu dem Landes Haubtmanischen Secretariat vacirend wordene Oberberg Richterliche Ambts Administration, durch den Franz Sigmunden Kappus ad interim versehen werden solle.« Vom Jahre 1712 aber finden wir in den Akten des Vizedomamtes präs. 8. Februar auch ein Gesuch des Franz Anton Mathias v. Utschan an den Kaiser um Verleihung der vakant gewordenen Oberbergrichterstelle, offenbar zufolge Abganges des Karl Josef Kappus. Unterm 6. Mai 1712 berichtet der Vizedom an die Kammer, daß Utschan allerdings ein vorzüglich geeigneter Mann wäre. »Hingegen ist obmentionirte Administration Franz Sigmunden Kappus alschon effective verliehen, vnd er denen Hammergewerkhen bereits vorgestellt worden.« Terlingo blieb indes in Wien, denn unterm 30. August 1713 ’) dd. Wien erfolgt eine kais. Resolution an die Kammer, laut welcher der Kaiser aus der Eingabe dd. 8. Aug. ersah, daß die Kammer will, Terlingo müsse den Dienst in Laibach versehen, dieser habe auf die diesbezügliche Aufforderung »keine andere Erklärung gegeben, als daß er gebeten: Wir geruhten ihn noch ferner allhier verbleiben, und den Oberbergrichterdienst in Crain noch weiter durch einen Substituten versehen zu lassen«. Das wolle der Kaiser nicht länger gestatten und befiehlt, ein anderes taugliches Subjekt für diese Stelle vorzuschlagen und Terlingo seine Demission per decretum zu intimieren, wobei binnen 14 Tagen zu berichten, »was wegen Verhütung fernerer Waldschwendung verordnet und was für pracautionen genommen worden seien«. Damit war nun klar seine Dienstesentlassung ausgesprochen. Der Vizedom Franz Anton Graf Lantieri wird davon ddo. Graz, 2. Sept. 1713, intimiert, und heißt es: »Umb dass der dermalige Oberbergrichter allda Johann Babt. Terlingo, wie der Hr. Graf aus ainer andern sub hodierno an Ihme erlassenen Verordnung zu ersehen gehabt haben wirdet, zufolge allh. Resolution v. Sr. K. k. Majestät seines bisher aufgehabten Oberbergrichter Dienstes entlassen worden.« Diese kais. Resolution ist laut des angezogenen Erlasses vom 30. August 1713 datiert. Terlingo erscheint somit bis zu diesem Tage als Oberbergrichter, und wurde er durch die beiden Kappus aus nicht näher bekannten Gründen substituiert. Es wird nun im obzitierten Erlasse ddo. 9. September dem Vizedom anbefohlen: »die sambentlichen Eysengewerkhen Radt- vnd Hammermaister des Herzogthumb Crain, althergebrachter Ordnung nach, zu einer ordentlichen Zusamben Konfft anzuhalten, bey welcher sie in Person, oder durch Ihre Gewaltsträger erscheinen, drey oder wenigist zway taugliche Subjecta zu solich vacirend werdenen Ober Bergrichter Arabt vorschlagen sollen.« Den Vorschlag solle der Vizedom an die Kammer leiten. Inzwischen meldeten sich wieder freiwillige Amtskompetenten, so sub präs. 23. September 1713 ein U.-J.-Dr. Franz Ignaz Pogatschnikh, und sub präs. 30. September e. a. ein Franz Josef Hart mann und ein Johann Do minicus M o z e z k y. Hartmann beruft sich auf seines Abaters Verdienste als Waldmeister in Krain unter Kaiser Leopold I. — Mozezky meint, er habe seine »Jura zu Siena absollvirt und vollgbar den gradum erhalten«. Die vorliegenden Wahlbogen der Gewerke lauten nun, wie folgt: ddo. 15. Oktober 1713 Ober-Eisnern stimmt für »den derzeit angesetzten Ober Perkhrichter« Franz Siegmund Khappus v. Pich 1-stain und Georg Kaspar Sc hager J.-U.-Dr. als Kandidaten. Unter-Eisnern schlägt vor: Franz Siegmund Khappus und Joh. Bapt. Pr es ehern J.-U.-Dr. und Job. Kasp. Sagger J.-U.-Dr. ddo. 20. Oktober 1713 wählt Kr o p p : Franz Siegm. Krappusv. Pich e 1-stein, Franz Anton v. Utschan J.-U.-Dr., Franz Ludwig Raditsch I.-Ö. und Landscli. geschworen Advokaten. ddo. 2. Oktober 1713 (präs. 17. November) Alexander Locotelli, als Inhaber vom »Perkhwerkh ober vnd vnfer Wochein« wählt Siegmund Kappus und Job. Franz Papp ler. ddo. 2l. Oktober 1713 Steinbüchel durch Max Antoni Khappus v. Puhlstein, Hammerherrn dahier und Philipp Casparin H. Gewerken, als Fertiger wählt: Franz Siegm. Chap pus v. Pichlstein, Franz Anton v. Utshan und Dr. Franz Ludwig Ra di sch. ddo. 31. Oktober 1713, Paul Niklas Graf Bucelleni als Hammerherr zu Sava und Jauerburg wählt Kapus, Utschan, Raditsch. Anläßlich der vielen Kandidaten um das Amt fragt der Vizedom bei der Hofkammer an, .ob er über jeden Kompetenten oder nur über die von den Gewerken vorgeschlagenen berichten solle. o o Unterm 9. November 1713 erfließt von der Kammer der Auftrag, es sei über »Jeden Co mp eten ten indifferenter« Bericht und Wohlmeinung zu erstatten, »in bedenkhenWür an den Vorschlag erdeuter gewerkhen lediglich nit gebunden sein«. Vier Aktenstücke des Jahres 1713 vom 20. September, 31. Oktober, 28. November und eines ? Datums sind durch Nässe unleserlich geworden. Ein Definitivum rvar indes inzwischen noch nicht geschahen worden, im Gegenteil, es erhob sich unter den Gewerken eine Partei, welche mit Intrigen gegen die übrigen und ihre Wahl vorging. Bis zum 16. Mai 1714 fehlen die Akten. Unter diesem Datum aber findet sich ein bedenklicher Erlaß der Hofkammer an den Vizedom Grafen Franz Anton Lanthieri. 12* Die Hofkammer diktiert da dem Andreas Niklas Schigan, Hammergewerken in Steinbüchel, 75 fl. Strafe. Schigan alterierte den Ternavorschlag der Gewerke, wahrscheinlich zugunsten eines anderen Kandidaten, indem er durch Dr. Succovich einen Aufsatz machen ließ und ihn mit seinen Vettern und Söhnen unterschrieb als »N: der gesammten Gewerke von Krop und Steinbüchel«. Die Malversation wurde zugunsten des Kandidaten Raditsch eingeführt, da unterm 12. Juni 1714 ddo. Graz Kaiser Karl dem Vizedom befiehlt, gegen den Dr. Succovich und gegen Radish die Untersuchung einzuleiten, da die Hofkammer ihre Bestrafung verlangt. Für diese Auffassung spridit auch das folgende Aktenstück, in welchem die Gewerken, Rad- und Hammermeister von Krop und Steinbüchel für Raditsh gegen Utschan und Siegmund Kapus Stellung nahmen. In einer nicht datierten Eingabe an den Kaiser sagen sie, daß sie vernehmen mußten, es seien drei oder zwei Personen vorzuschlagen. Sie stimmten für Franz Ludwig Raditsch J.-U.-Dr., ferner für Franz Anton v. Utschan und Franz Siegmund Kapus. Indessen geben sie zu bedenken, daß: 1. Kappus im Perckwerch Steinbüchel gebürtig sei, welches nebst anderen Hämmern sein Vater und Bruder possediert; 2. daß er den meisten »h abigern« Hamersgewerchen anverwandt sei, daher 3. sich in ergebenden Fällen der Judikatur wird entschlagen müssen; 4. ist er Landesbuchhalter, und wie inkompatibel dieses mit dem Bergrichteramt sei, beweist der Fall mit Frz. Jakob v. Erberg, der auch beide Dienste gehabt und obwohl »ein gelehrt und habiller man wahre«, weder einen noch den anderen Dienst recht versehen konnte, »massen sein Verlass als minus soluendo befunden, vnd zu einer lang-würigen Crida, wobei die hochlöbl. Hofcammer oder villmehr der geweste Lands Vizdomb in Crain Herr Graf von Blagay in grösster Gefahr gestanden, einen nambhaften Verlust zu leiden, gekhomben«. Der Utschan wäre wohl ein guter Jurist, hat aber noch nirgends praktiziert. Sollte Kappus ernannt werden, so möge für Fälle mit Verwandten ein Rechtsgelehrter pro Substituto denominiert werden. Unterm 16. Mai 1714berichtet ddo. Graz auch die Hofkammer an den Kaiser in der Angelegenheit; da heißt es, daß infolge Erledigung der Oberbergrichter-Stelle durch Terlingos Entlassung folgende Bewerber aufgetreten wären: Franz Siegmund Kappus v. Pichelstein, Johann Dominicus »Moreaki« (Mosezki) J.-U.-Dr., Franz Ignaz Pogatschnik J.-U.-Dr., Karl Augustin Frh. v. Ru essenstein, Landrat in Krain, Franz Christof W a-gothey J.-U.-Dr., Landesvizedomischer Amtssekretär und Fiskal und Franz Hartman n. Es wurden nun der Ordnung nach von sämtlichen Gewerken, Rad- und Hammermeistern in Krain die Vorschläge dreier tauglicher Subjekte abgefordert und von ihnen sub G. H. J. K. L. M. erstattet (fehlen jetzt beim Akte), worüber der Vizedom Lanthieri sub N. weiter berichtet und die Petenten beschreibt: »wie nämlich der Dr. Papier und Dr. Schager unter den ältesten Schrannen Advokaten, der Dr. Pogatschnick auch schon 9 Jahre als geschworener Schranen Advokat sei, Dr. Radisch und Dr. Preschern wurden bei der Advokatur zum mehrsten gebraucht, der Utschan wäre weder bis dato graduirt noch hätte er practicirt, sonsten aber dem Vernehmen nach soll er in puncto juris wohl fondirt sein, hingegen erfordern das Oberbergmeisteramt sowohl Praxim als Theoriam, quo ad mercenaria nemblich zu Verbschaidung der, in figura judicii abzuhandlen vorfallenden actionen, quod ad ea, quae sunt pure officii einer wohlprakticirten Feder und Erfahrenheit der Landsfürstl. mit denen privatis keine Gemeinschaft habenden jurium. In Erwägung, daß die Bergwerke mit drei considerable!! Herrschaften Lack, Veldes und Radtmanstorf immer Aufstoß haben und fast rings umschlossen sind«. Am besten eignete sich Kappus, da er die zwei Jahre, während welcher er die Ober-Bergmeisterstelle wirklich versehen, mehr Erfahrung als die obengenannten Kompetenten sich erworben habe. Auch wurde er von allen Gewerken als erster in Vorschlag gebracht, während Hartman nirgends vorgeschlagen war, auch sei er mit »keiner Landstell, wie die anderen Competenten: als Advokaten und der Baron Ruessenstein, verfangen, und also im Judicando keinen Respect zu tragen hat«. »Doch fanden wir anbei auch einen Absaz, und gibt zu solchem Ende das unter dem NamenN: der gesammten Eisengewerken, Rad-und Hammermeister zu Cropp und Steinbüchel eingereichte Anbringen den weiteren Anlaß, wovon der Erz. Ludw. Raditsch J.-U.-Dr. primo, Franz Antoni v. Utschän secundo und Franz Sigmund Kappus tertio loco vorgeschlagen, und wieder den lezten eine und andere Ausstellung, sonderlich wegen seiner bei den Hammergewerken Habenden Verwandschaft beigerückt und zu solchem Ende der Gewaltsam Q1) beigelegt worden ist. Als wir nun hierauf einen und andern Argwohn gefaßt, und daher unsers Mitls Rath nach Görz abgeordneten Comisario Johann Josef Luidl die Untersuchung dieser so geschwinden Veränderung aufgetragen, so hat sich befunden, daß laut des zu handen gebrachten Original Concepts das Anbringen P. (der Kropper) von den Doctorn Succovich und Raditsch verfasst, von welchem und dem darin ge-thanen Vorschlag die wenigsten Gewerken etwas gewußt, allermassen den beigelegten Gewaltsam Q zwei Vetter und respective Vätter mit ihren zwei Söhnen allein unterschrieben haben, gleich wie ober dergleichen heimlich verfaßte einseitige und alterirte Bericht allerhand Nachdenken nach sich ziehen« etc. Es sei daher für Dr. Succovich und Raditsch auf Bestrafung beantragt worden. Bezüglich Kappus aber möge sich derselbe, wenn sein Bruder oder Verwandte in Amtshandlungen kämen, des Amtes enthalten und dem Landesvizedom überlassen. Die Angelegenheit wurde auch Gegenstand einer Untersuchung durch den Vizedom, welche am 22. Juni 1714 in Laibach geführt wurde und bei welcher die Gewerke Andre Niklas Sigan, Matthias Sigan, Jakob Mertel, Matthäus Hrovat, J ohann C a s p a r i n, Lorenz Stefantschitsch, Matthias Klo bus, Leonhard Benko, Philipp Gašperin, Johann Th o man, Georg Kordesch und Anton Kapus einvernommen wurden, die aber im Sande verlief. Die Sache zog sich nun bis 1717 fort. Unterm 18. Jänner 1717 erfließt von der Hofkammer ein Erlaß an Terlingo, welcher ganz auffallend ist, da ja seine Absetzung vom Amte schon unterm 30. August 1713 ]) ausgesprochen war. Da heißt es: Hofkammer an Terlingo. »landesfürstl. Oberbergrichter in Krain anzudeuten, und würde ihm erinnerlich sein, was für Dekrete ihm unterm 12. März 1712, 26. April 1713, 29. Juli 1713 und 29. Mai 1714, um sich zu erklären, ob sich derselbe nach seiner langjährigen Abwesenheit vom Dienst zu dessen Versehung; hinein nach Crain begeben wolle oder nicht, zugefertigt worden.« »Nachdem er Hr. v. Terlingo solchen Dekreten noch Dato nicht nachgekommen«, der Dienst solches aber nicht zulasse, so werde er aufgefordert, sich zur persönlichen Versehung seines Dienstes innerhalb sechs Wochen nach Krain zu begeben, widrigenfalls der Kaiser einen anderen bestellen würde. J0h. Ferd. Weissenberg. Terlingo scheint Hebel in Bewegung zu setzen gewußt zu haben, um Wege zu finden, welche dahin führen sollten, ihm Einkünfte zu verschaffen, die er in Wien verzehren konnte, ohne seiner Amtspflicht nachzukommen. Unterm 6. März 1717 berichtet die Hofkammer an den Kaiser, Sr. Majt. habe bereits unterm 30. August 1713 resolviert, daß der damals schon über 10 Jahre von seinem Dienste abwesende und in Wien sich aufhaltende Oberbergrichter in Krain T. B. v. Terlingo des Dienstes entlassen und der I.-Ö. Kammer befohlen werden sollte, ihn davon per decretum zu intimieren und ein anderes Individuum zu nominieren, was zwar auch geschehen. »Man hat aber über alles dieses mit ihm Terlingo in Ansehung seines ungemeinen Lamentirens die Sache nicht gar zu Ende bringen, sondern in der Hoffnung, er werde sich auf die demselben getane öftere gütliche Ermahnung endlich bequemen, nach Laibach zu gehen, mit Erstattung eines Referates wegen Ersetzung der Ober-Bergrichter-Steile zurückgehalten«, ja zum Überfluß ihn unterm 18. Jänner per decretum nochmals intimiert, daß wenn er in sechs Wochen nicht gehe, man dem Kaiser einen anderen Oberbergrichter vorschlagen werde. Man sieht nun, daß mit ihm nichts auszurichten sei, und er sich nur »immerfort mit lamentationibus, es wäre Unrecht, daß man ihn hinein in Crain zu gehen, und Weib und Kinder allhier zu verlassen zwingen wollte allhier aufhaltet«. Man könne nun nicht länger zurückhalten, da der Dienst leide. Der Kaiser möge nun mit Besetzung der Stelle Vorgehen und den vom Vizedom in Krain und der I.-Ö. Kammer laut Gutachten vom 16. Mai 1714 als tauglich bezeichneten Franz Siegmund Kappus ernennen. Der Kaiser schrieb nun eigenhändig folgende Erledigung dazu: »Sie Cammer sol den Terlingo mit dem Titl allein eines Cammerraths den Nuz seines vorigen Gehaltes per modum pensionis hier genießen lassen, der Cappus aber mit seinem jetzt habenden Gehalt als Bergrichter benannt werden.« 14. Franz Siegmund Kappus. Kapus wurde am 14. April 1.717 ernannt und ihm von diesem Tage der Gehalt angewiesen. Unterm 12. Juni d. J. dd. Graz erfließt von der Hofkammer an den Vizedom (präs. 5. August) ein Erlaß, demzufolge der Kaiser: »Die durch dimission dess Johann Baptistae von Terlingo vacant wordene Ober-Bergrichter Stöll in Krain dem Franzen Sig- mundt Kappus von Pichlstain — — — — dergestalt in gdn. verliehen habe«, daß ihm der Gehalt vom 14. April an flüssig gemacht werde, jedoch habe er sich der Judikatur und Substitution gegen seine Anverwandten gegebenen Falles zu enthalten, ln solchen Fällen habe der Vizedom für ihn einzutreten. Unterm 21. April 1717 berichtet die Hofkammer an den Kaiser: Der Gehalt eines Oberbergrichters in Krain betrage 100 fl. ex aerario, das übrige aber bestehe in gewissen Taxen von den Hammerwerken und Veränderungen der Gewerkschaften, was in Summa nicht über 400 fl. jährlich betrage. ln Ansehung dieses geringen Gehaltes habe Terlingo anno 1603 eine adjuta per 200 fl. auf vier Jahre erhalten, welche ihm 1699 mit 100 fl. vermehrt wurden. Diese Adjuta per 300 fl. samt dem bergrichterlichen Gehalte habe er bis zirka Ende 1713, ungeachtet er durch 15 Jahre vom Dienste abwesend war, genossen, worauf er suspendiert wurde. Kappus habe als Substituierter weder vom Ärar noch sonst etwas genossen, noch genießt er jetzt etwas, »mithin demselben zugegen Eu. k. u. k. Mjt. recenter geschöpften allergnädig, resolution sein jezt habender Gehalt, weil er keinen hat, nicht gelassen werden kann«. Die Kammer fragt an, ob denn dem Terlingo die vorherige Adjuta per 300 fl. dd. diem hujus resolutionis noch ferner bis zu seiner anderweitigen Accomodation gelassen, dem Kappus aber der ordinari bergrichterliche Gehalt »da ihm ferner noch umsonst zu dienen zu hart fállete« gegeben werden könnte. Nun wendet sich Terlingo an den Kaiser mit einer Bittschrift dd. präs. 28. April 1717. Aus diesem Schriftstücke entnehmen wir nun, warum und aus welchen Rücksichten man mit diesem Manne so nachsichtig verfuhr. Da heißt es nun: Dem Kaiser seien ohnehin die ihm und seinen Vorfahren, sowohl von ihm (Terlingo) als von seinen Eltern und Voreltern, speziell aber seinem verstorbenem Vater »des gewesten Abgesandten nach Moskau, leztlich aber an die Ottomanische Pforten allwo er auch sein Leben sacri-fizirt hat«, treuen Dienste bekannt. Auch habe ihn der Kaiser in Audienz empfangen und vertröstet. Er wäre nun: 1. Schon von Kaiser Leopold allhier »besser accomodirt zu werden« versichert und ihm bis zu solcher Begnadigung 300 fl. Beihilfe gegeben worden. 2. Sei er vom Kaiser Josef kurz vor seinem Tode zum allhierigen Hofkammerrat samt Besoldung resolviert worden, »und zwar eben damals, als ich auf bewegliches Zusprechen des damals in Hungarn wieder die Rebellen comandirenden Feldmarschall Grafen v. Heister, wegen Aufzubringen sichern 40/m fl. laut B. et C *) und zwar auf eigene Kosten nach Laibach und Klagenfurt gereist. Diese Reise, welche ein Jahr gedauert, habe ihm viel Geld gekostet. Obwohl er nichts ausgerichtet, cum, qui facit, quod potest, legem adimpleat. 3. So hab ich diesen mir anvertrauten Oberbergrichterdienst, damals nur wegen meiner, dem Fürsten Gundaker von Dietrichstein, damalig gewesten "Obrist Kämmerer seel; und seiner, folglich verwitwet hinterlassenen und noch existierenden Fürstin, einer geborenen von Trautsohn, in das fl 30. Mai 1708 und 8. Juni 1708. neunte Jahr, als Gentilhuomo, geleisteten Dienste, überkommen, wegen meines verstorbenen, und zwar mit Gift vergebenen ehrlichen Vater aber, mir die kais. Gnade reserviert geblieben ist; und noch bis diese Stund, weder meine abgelebte Mutter, noch ich, keinen Kreuzer noch Heller Gnad und Abfertigung überkommen haben.« 4. Er sei nun infolge eines unlängst durch sein »immerwährendes Sollicitiren, Bitten und Aufwarten« getanen schweren Fall und dadurch sehr hart aufgeschwollene linke Kniescheibe, nicht mehr imstande, bei den Bergwerken über Berg und Tal zu steigen in die tiefen Erzgruben einzufahren, wohl aber bei der Hofkammer dem Kaiser noch ersprießlich zu dienen (!! ?). Er hoftt daher als Hofkammerrat samt völliger Besoldung eines solchen konfirmiert zu werden, wo nicht, aber ihm doch die 300 fl. zu belassen. Er habe Frau und vier Kinder, der Kaiser möge ihm bis zur Verleihung der völligen Hofkammerratsbesoldung »mit dem, bei meinem unterhabenden Bergrichter amt haltenden Substituts, und jener genießenden beihülf der 300 fl.« zu belassen under allhier »unter dero allergnädigsten Augen verbleiben« dürfen. Der Kaiser möge ihm die 400 fl. einstweilen lassen (100 und 300) und ihm wenigstens pro interim mit 1ji der Hofkammerratbesoldung begnaden !). Terlingo starb übrigens bald, wie dies aus dem folgenden Akte hervorgeht. Ehe nämlich Kapus sein Amt antreten durfte, hatte noch die Finanzbehörde ein Wort mitzureden. Unterm 4. September 1717 finden wir eine Zuschrift des »Bancal Collegy« in Graz an den Vizedom Grafen Lanthieri, in welcher es heißt: »dass statt des abgestorbenen Terlingo seek der Herr Capus zum kais. Bergrichter ohnlängst resolviret worden, ist ohnedem schon intimirt.« Das Bankalkollegium verlangt nun die Kaution vom Bergrichter und bestimmt, daß ihm früher keine Besoldung angewiesen werden dürfe, ehe er die Kaution erlegt hätte. Aus einem Konzept des neuernannten Bergrichters Franz Siegmund Kappus geht hervor, daß auch sein Vorgänger Terlingo Kaution erlegt hatte. Rosetti hatte noch keine geleistet, da man sich an seinen Gehalt hielt. Wahrscheinlich haben die Übeln Erfahrungen mit Rosetti die kais. Kammer bestimmt, Kautionen zu fordern, (dd. 20. Oktober 1717.) In derselben Zuschrift, dd. 4. September verlangt das Bankalkollegium auch Nachricht, an welchem Tage Terlingo gestorben sei, und ob der Witwe das letzte Quartal, in welches er hineingedient haben möchte, bis auf weiteren Befehl in suspenso gelassen worden sei? Terlingo scheint somit bis zu seinem Tode, der erst 1717 erfolgt sein mochte, als rechtmäßiger Bergrichter betrachtet worden zu sei n. Die »O b erb er gr icht er-Ang el o bung bei der Installation« des Franz Siegmund Kapus ist datiert: Laibach, 20. November 1717. In diesem Aktenstücke wird sich bezogen auf die durch Hofkammerverordnung intimierte kais. Resolution dd. Wien, 14. April, intimato Graz, 12. Juni, präsentato Laibach, 5. August 1717. Kappus Amtsantritt geschah so- 0 Das Schriftstück ist ein Wust von speichelieckerischer Submission und Bettelei eines arbeitsscheuen Protektionsmenschen nach einem tüchtigen Vater, mit dem der vornehm denkende Karl VI. ganz unverdiente Nachsicht übte. mit mit 20. November 1717. Er fungierte bis 1729, in welchem Jahre er zum Oberamte als Obereinnehmer übertrat, wie dies aus der Installations-urkunde seines Nachfolgers hervorgeht. Dieselbe ist datiert Laibach, 21. November 1729. Es heißt liier: »Ich Franz Seiffridt') etc. hege allen vnd Jeden N. Herrn Perk und Hammergewerklien hiermit zu vernemben, dass Se. Majestät nach be-schehener promotion des Franz Sigmud Kappus v. Pichlestain gewesten kays. Ober Bergrichters und Landsvizdombschen Amts Buchhalters in Krain zu dem allhisigen kais. Oberamte, die andurch vacant wordene Ober Perkrichter Stelle aber dem ehrenvösten vnd fürnemben Johann B ab tista von Nemizh offen conferirt haben.« Die Installation ist auf den 25. November festgestellt, zu welchem Akte die Gewerke eingeladen werden. 15. Joh. Babt. von Nemitzhofen. Johann Baptist von Nemitzhoffen, in den Akten des Revier-Bergamtes auch als Representations- und Kammerrat bezeichnet, amtierte bis 1765. Während seiner Amtsführung- geschah 1747 die Verwaltungsreform. Mit Patent vom 8. April 1747 wurde für Krain, Görz und das Littorale mit Buccari eine Kameral-, Kommerzial- und politische Repräsentation in Laibach bestellt und mit Patent vom 6. Oktober 1448 die Kreisämter errichtet. Gleichzeitig wurde 1747 das Vizedomamt aufgehoben, lauter Maßregeln, welche auf die Wirksamkeit des Berggerichtes nicht ohne Rückwirkung blieben und dasselbe in Konflikte mit den anderen Justizbehörden brachten. 1751 wurde ferner dem Idrianer Bergrate Antoni Hauptman das Recht erteilt, Belehnungen auf erlaubte Metalle zu geben. So finden wir unterm 27. August 1751* 2) eine Anfrage Hauptmans gelegentlich eines Berichtes, wie der Auftrag ddo. 19. März 1751, mit dem ihm Belehnungen auf erlaubte Metalle zu geben, ohne dem krainischen Oberbergrichter vorzugreifen, das Recht erteilt war, zu verstehen sei? Er bittet um Aufklärung darüber, wie weit sich der Distrikt des Oberbergrichters in derlei Fällen erstrecke und was e r zu besorgen halje ? Nun war das Eisenwerk Tschuber dem Idrianer Amte unterstellt und anläßlich einer Belehnung im Fiumaner Territorium kam es zum Konflikt. Hauptmann klagte den Oberbergrichter Nemitzhoffen der Übergriffe an. Letzterer wird zu standhafter Verantwortung aufgefordert. Unterm 22. September 1751 tut er das und bemerkt, Hauptmann »hätte vor Einbringung seiner Anklage« sich in der Bergordnung umsehen sollen. Er habe dem Lazarini und den Augustinern einfache Empfache ausgestellt, welche sie berechtigen, Erze suchen zu dürfen, und wozu er vollkommen berechtigt sei. »Ein anders ist ein Empfach um Erz suchen zu dürfen, ein anderes aber zur Errichtung eines Eisenbaues die Belehnung erteilen.«3) Bezüglich seines richterlichen Wirkungskreises wird vom Hofkollegium dem Oberbergrichter v. Nemitzhoffen »pro futura directione« eröffnet, daß er in Justizsachen — in causis Justitiae et contentiosis — an den k. k. Landrat und Landrechtsbeisitzer in Krain, Herrn Schwab v. Lichtenberg dergestalt angewiesen werde, »daß ohne desselben vorläufige Wissenschaft und Mit- b Franz Anton Seifried Graf v. Thurn und Valsassina, Vizedom. 2) H. K. A. F. 81, sub 23. September 1752. 3) H. K. A. F. 81, 23. Oktober 1752. einstimmung er k. k. Oberbergrichter keine in contradictorio schwebende causam ausmachen, dessen Adjunkt v. Steinberg aber von ersagtem Franz v. Lichtenberg in Berg- und Waldwesen zu nöthiger Auskunftseinhel- oder Nachrichtsgebung sich jederzeit ohnweigerlich gebrauchen lassen solle1)«. Schwab v. Lichtenberg .hatte 150 fl. für seine Dienstleistung und bat unterm 3. Juli 1753 um Erhöhung der Bezahlung oder Enthebung von seinem Amte als Landrat und Landrechtsbeisitzer als »mit Besorgung der krainischen Münz- und Bergwerks-Angelegenheiten betraut«. Man möge im Abweisungs-falle einen besser Bemittelten damit betrauen. Er erhielt sub 8. August noch 100 fl. zur Bestreitung der Postporto und anderer Auslagen. Unterm 11. November 1752 stellt nun v. Nemitzhoffen eine Anfrage bezüglich seiner Stellung zu Schwab, der lange Zeit von Laibach abwesend sei? Das Kolleg erledigt unterm 4. Dezember dieselben dahin, daß er nur in causis majoris momenti und wo die Assistenz des Schwab zur Sache nötig, dessen Rat und Vorschub ansuchen soll, sonst nach wie vor amtshandeln möge. L. c. Fase. 83, sub 1752, 4. Dezember. Anläßlich des Todesfalles eines adligen Gewerken kam es endlich zum Konflikt. Unterm 15. Jänner 17542) berichtet v. Schwab, daß im Dezember 1753 Marx Anton Kappus von Piclielstein in Kropp R) gestorben sei und da er von Adel, sein Besitz von Dr. Auersperger namens des landesfürstlichen Landrechtes gesiegelt worden sei. Der Oberbergrichter aber ordnete dazu den Unterbergrichter Franz Thoman ab, welcher unterm 10. Dezember berichtet, daß bereits Dr. Auersberger, Bestandinhaber von Radmannsdorf, die Siegelung vorgenommen habe. Darauf begab sich Adjunkt v. Steinberg nach Kropp, riß die Siegel des Auersberger ab, nahm die Inventur vor und legte seine Siegel an. Nachdem aber von der Appellationskammer dd. 29. März 1748 nomine der Kaiserin (gef. Sig. Grf. Gallersberg, Carl v. Valvasor, Jos. Gf. Auersperg, Wolf Daniel v. Erberg, Anton Kappus) an das landeshauptmannschaftliche Gericht in Krain der Auftrag ergangen war, daß Todesfallaufnahmen von Ministerialdeputations-Beamten von zwei Kommissären vorzunehmen seien (Beilage B.), so fragt v. Schwab an: wie sich in diesen und anderen eventuellen Fällen zu verhalten sei. Unterm 27. Jänner wird die Eingabe dahin erledigt, daß pro futuro bei Sterbefällen nobilitierter Gewerke die Sperre und Inventur von seiten des Montanistici und Landrechtes mit Zuziehung beiderseitiger Kommissäre vorgenommen werden soll. Nemitzhofen korrespondierte direkt mit dem k. k. Hofkollegium, auch dies wurde ihm abgestellt, indem dieses unterm 21. Jänner 1754 verfügte, »daß er in jenen Fällen, da der Landrath im Namen dieser k. k. Hofcollegii von ihm Berichte abfordert, solche nicht anher, sondern ihm Landrath und Landrathsbeisitzer v. Schwab v. Lichtenberg« abstatten soll. Nemitzhofen schildert die unfriedlichen Verhältnisse seiner Stellung unterm 20. März 1755.4) »Vor der in anno 1747 im Herzogthum Krain beschehenen neuen Einrichtung sind vor unerdenklichen Jahren die Oberbergrichterlichen Abschiede und respective Urtheile zu dem Landes Vizedom Amte, als zu einer Cameral Stelle per Appellationem allemal gediegen; nun aber, und seit fl H. K. A. F. 81, sub 24. Oktober 1752. 2) H. K. A. F. 96, sub 27. Jänner 1754. 3) Richtiger Steinbüchel, da hier die Kapus behaust sind. 4) H. K. A. F. 111, sub 11. April 1755. solche Abänderung, da gedachte Landes-Vicdomisch Stelle supprimiret, und aufgehoben worden, werden oberbergrichterliche Abschiede per Appellationen! an das Landesfürstl. Landrecht zu unbeschreiblich großen Verzögerung und so mit zum Untergang der in Rechten schwebend- und streittenden Gewerkschaften gezogen.« O Ö Nemitzhoffen beantragt daher im Interesse einer rascheren und billigeren Rechtspflege die Appellationen nicht beim Landrecht, sondern beim »Con-sessu in causis sumrni Principis et commissorum als bei seiner ganz natürlichen und rechtmäßigen so auch summarischen Instanz« einbringen zu lassen. Unterm 11. April 1755 ergeht an das k. k. Direktorium in Pub. et Camer. eine Nota, womit selbes ersucht wird, bei I. M. zu bewirken, daß, in Ansehung der Montanistica in Krain der dortige Oberbergrichter v. Nemitzhofen zum Repräsentations- und Kammerrate in Krain ernannt würde. (Dadurch kam Nemitzhofen in die Lage, auf den Gang der Prozesse beschleunigend einzuwirken.) In der Nota heißt es: Es habe sich beim k. k. Münz- und Bergw. Dir. Hof. Coli, gezeigt, daß in Krain gegen alle a. h. Verfassung Beschwerden in Montanisticis teils widerrechtlich in Appellation an das Landrecht kamen, da sie doch an den Gonsess gehörten, teils aber, daß die Waldungs-Exzedenten zum Oberberggericht, resp. Waldamt nicht gestellt, sondern mit Hintansetzung der Vorschrift, das Waldamt zur Partei gemacht, die Waldexzesse ohne Vernehmung der ersten Instanz ad consessum gezogen und in Bergwesensangelegenheiten bei den dortigen Instanzen eine solche Vermischung ge-macht worden sei, daß viele Materien wider die Ordnung beim 1. f. Landrechte vorgekommen, dagegen aber jene Sachen, über welche beim Oberberggericht hätte verhandelt werden sollen, beim Consess anhängig gemacht und entschieden wurden. Obschon es richtig ist, daß die Eisenbergwerke in Krain nicht so viel dem aerario montanistico, sondern einzig und allein den dortigen Landeskontribuenten zum Nutzen gereichen, so müsse doch auch das Montanisticum dort, wie in anderen Erbländern das Montanisticum, ganz separat traktiert und in den Agenden mit anderen Instanzen in keine Vermengung gebracht werden. Es sei daher erforderlich, daß, sowie bei allen anderen k. k. Repräsentationen, einem Mittelsrate die Bergwesensangelegenheiten von diesem Hof-Kollegio zugegeben sind, auch in Krain bei der k. k. Repräsentation und Kammer ein eigenes Subjectum quo ad montanistica angestellt würde. Zu diesem Posten eigne sich nun v. Nemitzhofen und wäre ihm derselbe zu verleihen und er zu einem k. k. Repräsentations- und Kammerrat in Krain zu ernennen. Unterm 3. Mai 1455 eröffnet das Direktorium in P. et Cam.,1) daß keine freie Stelle in Krain verfügbar sei, da der Repräsentationsrat Graf Auersperg als k. k. Kommissär nur zeitweilig nach Görz abging, das Personal somit vollzählig sei; um aber der Intention gerecht zu werden, schlägt das Direktorium vor, den Nemitzhofen zum Titular-Repräsentationsrat zu machen, bis sich eine Gehaltsapertur erzeigt, wogegen er auf seine Kriegszahlmeisterstelle verzichten solle. Unterm 10. Mai dd. Wien reicht er diesen Verzicht ein und wird mit Nota dd. 13. Mai zum Titular-Repräsentations- und Kammerrat ernannt, bis sicli eine Besoldungsapertur ergibt. Die Repräsentation und Kammer hat ihn, so oft immer im Montanisticis und Waldwesen etwas vorfällt, einzuladen und sein Votum einzuholen. Bezeichnend für Zustände bei den Ämtern und Gewerkschaften ist der folgende Akt von 1760, F. 181. Beim Oberberggericht diente 16 Jahre ohne Gehalt ein gewisser Andreas Leopold Mallitsch. Als nun der Kammerfiskal v. Merzenheim1) starb, bat er um Verleihung jener 200 fl., welche v. Merzenheim als Remuneration für etwaige das Bergärar betreffende Prozesse bezog. Unterm 31. Mai 1760 begründet v. Nemitzhoffen das Gesuch wärmstens, betont Malitsch’ Fleiß und Verwendbarkeit sowie die Billigkeit seines Ansuchens. Auf die Gewerke könne man dafür keine Steuer legen, da »sie mit ordinariund extraordinari Gaben, als dem Fleischkreuzer, Wein-Impost, Kriegsbeisteuer, Tabak-Reluition, Schranken undWegmäuten und vielleicht noch zu gewarten habenden Rectificationsanschlag (welche neuerliche Anlagen alle der althergebrachten Bergwerks Ordnung-und Freiheiten entgegen sind) solchergestalt hergenommen sind«, daß es nur zu wünschen, sie mögen dabei nicht noch mehr in Verfall geraten. Merzenheim genoß die 200 fl. nicht als förmliches Salarium aus der Münz- und Bergwesenskasse, sondern mehr als eine Pension, jedoch in 26 Jahren, während v. Nemitzhoffen amtierte, hat er eine einzige Aktion in betreff der von der Herrschaft Veldes sich angemaßten Kohlenmaut, welche jetzt in Revisorio schwebt, ausgeführt, sonst keine (obwohl ihm mehrere übergeben worden) angefangen, viel weniger ausgemacht, folgbar ein zeitlicher Fiskus für die Münz- und Bergwesensangelegenheiten sehr wenig zu tun habe. Der künftige könnte daher mit 100 fl. sich begnügen, die anderen 100 könnten dem Malitsch gegeben und ihm auf 150 fl. erhöht werden. Unterm 0.0 18. Juni lautet die Erledigung dahin, daß nichts resol viert werden könne, da es nicht an der Zeit sei, das Montanärar mit neuen Besoldungen zu beschweren (Heirat Josefs), doch möge sich Malitsch wieder melden, wenn ein neuer Fiskus angestellt wird, »wo es hernach villeicht an einer Gelegen-heit nicht fehlen wird, auf ihn mit einer Ergötzlichkeit zu reflecktieren«. Von der k. k. in Berg- und Münzwesen angeordneten Hofdirektion. Ziegler m. p. Gerhauser m. p. In Oberkrain hatten sich in Sava die Bucelleni aus einfachen Hammerschmieden, -welche aus Welschland eingewandert waren, zu Wohlhabenheit und zuletzt zu Grafen emporgearbeitet. Um die Mitte des XVIII. Jahrhund, stand es aber mit ihrer Wirtschaft schon so übel bestellt, daß ihre Stahlwerke zu Sava exekutiv verkauft werden sollten. Um dies zu verhindern, wurden alle Hebel in Bewegung gesetzt, wie wir dies bei Besprechung des Werkes Sava noch des näheren hören werden. Der ehrliche Nemitzhofen ging in der Sache seinen geraden, legalen Weg, auf dem er durch die Bucellenischen Intrigen zum Falle kam. Er wurde unterm 21. Februar 17642) einfach abgesetzt. Unterm 8. Mai 17643) dekretiert die Hofkammer an Nemitzhoffen: Es hätte die Kaiserin über Vertrag dd. 24. April das inzwischen durch den Oberstbergmeister in Kärnten Graf v. Künburg interimistisch 0 Recte Merzina mit dem Prädikat von Merzenheim. a) H. K. A. F. 250, sub 21. Februar 1764. 3) H. K. A. F. 255, sub 8. Mai. besorgte Krainer Oberberggericht, in der Person des zu Idria stehenden Ritterstandspraktikanten von Aichelburg wieder zu besetzen und ihn zum wirklichen Oberbergrichter und Waldmeister in Krain ernannt. Unter gleichem Datum geht an v. Aichelburg das Anstellungsdekret ab, mit dem ihm 600 fl. Gehalt angewiesen werden, nebst sonst zulässigen Emolumenten. Sein Stipendium in Idria per 300 fl. wird dem Ritterstandspraktikanten Rosetti verliehen. Unterm 16. April war durch Graf Herberstein der Vortrag an die Kaiserin erstattet, welche zustimmt: »Ich benenne den vorgeschlagenen Eichelburg und verwillige, daß demselben der zu Schemnitz befindliche Busselli (verschrieben für Rosetti) zu Idria succediren solle.« Maria Theresia. Der Hebel, mit dem man an Nemitzhofen heranging, war die Waldverwüstung, an der er angeblich schuld tragen sollte. Die Hofkanzlei hatte in Sachen Bucelleni contra Nemitzhofen schon 176 L den Grafen Künburg nach Krain geschickt und ihm befohlen, die dortigen Bergwerksverhältnisse zu untersuchen. (L. c. Fas. 211, sub 1762, 23. Febr.) Unterm 11. Dezember 1764 ’) ergeht nun an den kärntnerischen Obersten Bergmeister Graf v. Künburg als gewesenem Untersuchungskommissär in Krain der Auftrag, sich zu verantworten. Es wird ihm vorgehalten, »daß zur Folge der in Sachen erflossenen a. h. Resolution der in Krain lezt fürgewesene Oberbergrichter v. Nemitzhofen hauptsächlich in Ansehung deren sich veroffenbarten erstaunlichen Walddevastationen, da er selbe durch 24 Jahre nicht visitiert und so ungemein aböden lassen, auch überhaupt seine Oberbergrichterlichen und Waldmeisterlichen Amts-Schuldigkeiten gänzlich außer Augen gelassen habe, aller landesfürstlichen Dienste entsezt worden sei«. Nun liege ein Rekurs des v. Nemitzhoffen vor, dem Attestate beiliegen, aus welchen ersichtlich sei, daß er die Waldbereitung durch 24 Jahre nicht unterlassen habe. Nun berichte er Graf, daß v. Nemitzhoffen nach eigenem Geständnis die Waldbereitung 24 Jahre unterlassen habe, ja die beschworenen Aussagen aller Holzschläger ausdrücklich bestätigen, daß sie den Oberbergrichter gar nicht, den Unterbergrichter nur von Ausmessung der Holzklaftern kennen. Die Atteste und der Bericht des Grafen stehen daher im Widerspruch. Er habe sich daher binnen vier Wochen zu äußern. Nemitzhofens Unschuld stellte sich schließlich heraus und unterm 2. April 1765 erstattet die Hofkammer den Vorschlag, von der wider ihn verhängten Entsetzung abzustehen und seine schon früher gegebene Demission ohne Emolumente anzunehmen. Die Kaiserin resolviert in diesem Sinne und Nemitzhofen bleibt Rat bei der Landeshauptmannschaft in Krain. 16. Jo h. Wolfgang von Aichelburg. Wie wir oben hörten, wurde Aichelburg unterm 8. Mai 1764 ernannt. Um diese Zeit zog man in Wien die Frage in Erwägung, ob und wie weit es rätlich wäre, das krainische Eisenwesen mit . dem kärntnerischen zu vereinigen und dem Kärntner Oberbergmeisteramt zu unterordnen, abermals in Erwägung. Wie wir schon oben p. 172 hörten, hatte der Oberstbergmeister in Kärnten nichts zu tun, da die Bergbaue, der.enwegeü er aüfgestellt war, erlegen waren. Das Eisenwesen konzentrierte sich auf den Hüttenberger Erzberg und die von ihm abhängigen Hämmer, den Kärntner Eisenhandel bekam Zois in die Hand und so dachte man daran, die beiden Montanämter zu vereinigen. Anstatt aber den Schwerpunkt nach Krain zu verlegen, wo M. A. Zois einen großartigen Export des Kärntner und Krainer Eisens ins Werk setzte, wollte man Krain an Kärnten unterordnen. Unterm 4. Dezember 1764 ]) wird Aichelburg beauftragt, über die bei dem krainerischen Montanistio herrschende Unordnung, dann über das daselbst beim Bergbau und bei Errichtung von Hammerwerken, Kohlungen und bei Arbeitslöhnung gebräuchliche zu berichten. Angeschlossen wird ihm der Bericht des Oberstbergmeisters in Kärnten dd. 6. Oktober, welcher »beschwersame Vorstellungen von Seiten des fürstlich Salzburgischen Bergrichters zu Hüttenberg Christof Heinrich v. Reichwald im Namen der ge-sammten Gewerkschaft in betreff der zum Nachstand der dortländigen Gewerken bei dem krainischen Montanistico herrschenden uneingeschränkten Unordnung und deren daselbst aller Orten errichtenden Werckgäden« anher einbegleitet wurde. Zumal errichte Baron Zois alldort neue F1 o ß ö f e n, Hammer- und Bergwerke und handle ohne E i n-schränkung der Erzeugung und der Frohen unbeschwert nach eigenen Gefallen* 2 3). Es sei erforderlich, daß auch in Krain die in Eisensachen für Kärnten festgesetzte Ordnung eingeführt würde. Aichelburg wird um Bericht angegangen, welche Ordnung in Krain bisher üblich war etc. Die Regierung in Krain wurde aufgefordert, sich in der Frage gut-ächtlich zu äußern. Dies geschah mit Bericht dd. 24. Oktober 17688). Die Regierung in Krain findet diese Vereinigung nicht Tätlich noch praktisch, und zwar aus folgenden Gründen: 1. Wegen Verschiedenheit der krainischen und kärntnerischen Erze kann die Kärntner Manipulation nicht ohne Nachteil in Krain eingeführt werden. Dazu sei es »ein großes Proplema«, ob die kärntnerische Manipulation besser als die hiesige sei, da es gewiß, daß hier so schlechte Erze zu Gute gebracht werden, zu deren Bearbeitung die in Kärnten nicht die erforderliche Kenntnis haben dürften. 2. »Zu erwägen kommt, daß die verschiedenen Gebräuche, die hier Landes in der Übung sind, so viel unserm Mittels Rath und Sachenreferenten von Nemitzhofen aus langjähriger Praxis bekannt, sich mit dem Karnthne-rischen Gebrauch, ohne dem hierländigem Gewerken seine Nahrung und Unterhalt vollends zu benehmen, nicht combiniren lassen.« Punkt 4 heißt es, daß diese »Union nicht nur wieder die Landesverfaßung, daß nämlich eine Gerichtsbarkeit in ein anderes Land gezogen werde«, und wider die für Krain festgestellte Bergwerks-Ordnung laufe und dazu eine große Beschwerung für die meist schwach bemittelten Gewerken wäre. Sie hätten in Justizsachen kostbare Reisespesen aufzuwenden. Jetzt können die von Sava, Bleiofen, Jauerburg und Wochein sowie die von Kärnten noch entfernteren »auch am meisten in Strittigkeiten, ob schon von puren h H. K. A. F. 269. 2) Dem war wohl nicht so. Michel Angelo Zois war ein Kaufmann großen Stiles, unternehmend, dabei sparsam und vom Glücke begünstigt, dazu wußte er weite Handelsverbindungen anzuknüpfen und zu pflegen. Die älteren Gewerken und Eisenhändler-Generationen waren gealtert und verfallen, sie hatten sich ausgelebt oder als geadelte Kaufleute zurückgezogen, deren Erbe trat Zois an und beherrschte bald auch die ebenfalls herabgekommenen Kärntner, die neidvoll auf den Bergamasken blickten. Wir kommen anläßlich der Geschichte des Eisenhandels noch eingehend auf die »ditta Zois« zurück. 3) H. K. A. F. 1483. Kleinigkeiten verfangenen Bergwerke E i s n e r n, S t e i n b ü c h e 1, K r o p p, F e i s t r i t z und Gurk, wenn ihre Eigentümer und Gewerken ohnehin in ihrem Handel und Geschäften die Reise nach Triest oder her nach Laibach zur Zeit der haltenden vier Jahrmärkte zu machen haben, jederzeit unter einstens beim hiesigen Oberbergrichter-Amt ihre Notdurften ohne besonderen Zeitverlust oder Aufwand verhandeln«, auch haben sie, wenn sie sich beschweren wollen, gleich Gelegenheit beim Consessu in Causa Summi principis die Appellation zu melden, können somit im Lande ihr Recht suchen. Nach Kärnten zu reisen wäre für sie schon darum schwierig, weil sie ihre Berggaaden allein besorgen und keine Verweser haben. Die Bergwerke sind alle in gutem Gange und die Bergwerksverfassung erprobt. Pis sei somit bei der jetzigen Ordnung zu bleiben. Heinrich Graf Auersberg, Jos. Freih. v. Brigido, Niklas Rudolf Frh. v. Raab, Joh. Wolfgang v. Aichelburg. Absentes b. d. Unterschrift, Josef Frh. v. Janescliiz, Liv. Schw. v. Liechtenberg, Refrt. Job. Babt. d. Nemizhoffen. Aichelburg trat 16. Juni 1780 in Pension und starb 1. Juni 1798 im Alter von 73 Jahren. 17. Josef v. Re dan ge. Aichelburgs Nachfolger ist Josef v. Re dan ge. Der diesbezügliche Akt dd. 16. Juni 1780, eine landeshauptmannschaftliche Verordnung1) ob. Dat. verfügt die Jubilierung des Johann v. Aichelburg, die Anstellung Josef von Re dang es als Oberbergrichter und Landrat und die neue Einrichtung des hiesigen Oberberggerichtes. Es wird auch verfügt, daß Redange zur »Einsehung und hier Landes einzuführenden Eisen-Manipulation mit dem Assessor Gottlieb von Gerstorf* 2 3) nach Kärnten auf zwei Monate gehen solle«. — Die Reformen Kaiser Josefs II. betrafen auch das Bergwesen in Krain; eine derselben, und zwar eine tief einschneidende, war die Aufhebung des Oberbergrichteramtes, in Laibach. An ihre Stelle trat die sog. Berggerichts -Substitution. Das betreffende Gubernialreskript ist datiert vom Z3. März 1783. Dieser Verfügung zufolge wurde das k. k. Oberberggericht aufgehoben und sind seine montanistischen Agenden künftighin von der neu bestellten Berggerichts-Substitution zu besorgen. Appellationsinstanzen sind in Cameralibus publicis und politicis das Gubernium in Graz, in Justizsachen das Appellationsgericht in Klagenfurt. Zum Berggerichts-Substituten wird ernannt der Münzprobierer Franz Wernberger, zum Aktuar Alois von Vermatti und zum Gerichtsschreiber Markus T eher in8). Josef von Redange war inzwischen Kreiskommissär und Waldmeister, in welcher Stellung er bis 3. September 1783 blieb. Da tritt er nun zum Amte zurück und wird nun zum Berggerichts-Substituten ernannt, während. Wernberger wieder Assessor wird, als welcher er eventuell den Chef zu vertreten hat4). Das Waldwesen wurde ebenfalls vom Amte getrennt und den Kreisämtern zugewiesen5), die Gerichtsgeschäfte aber den Grundherrschaften ’) Repertorium der Akten de anno 1780. 2) Das Amt bestand damals aus dem Oberbergrichter v. Redange, den Assessoren Gottlieb von Gerstorf, Franz Wernberger, Friedrich v. Gerlach, Franz Guntersdorfer und dem Aktuar Alois von Vermatti. 3) Zoissches Dekretenprotokoll Nr. 73. 4) Zoissches Dekretenprotokoll Nr. 85. 5) dd. 24. Nov. 1783. Ibidem Nr. 97. übergeben. Diese Trennung der Agenden erfolgte indes schon 1781, deren für das Eisengewerkswesen bedauerliche, ja verderbliche Folgen der Entwurf eines Majestätsgesuches dd. Krop, 7. Jänner 1802, schildert, welches die Hammergewerke von Eisnern, Krop und Steinbüchel verfaßt hatten. Die Gewerken schildern hier die Übelstände an den Hämmern und sagen: »Die Quelle ihrer Entstehung fängt mit dem Jahre 1781 an, wo die in jedem Bergwerke bestandene obrigkeitliche Autorität, welche jedem Gebrechen auf der Stelle ein Ziel setzte, aufgehört hat. Jn diesem Jahre nämlich wurde die bergrichterliche Jurisdiction und Aufsicht, welche alle Zweige der Geschäftsverwaltung in den Bergwerken unter sich vereinte, getrennt. Der politische Theil mit der Aufsicht über den Waldstand den k. k. Kreisämtern, der rechtliche den nächsten Grundherrschaften zugewiesen, und dem k. k. Berggerichte und Bergoberamte, in Krain lediglich jenes belassen, was unmittelbar auf eine Bergentität Bezug hat.« Akten Globočnik in Eisnern. Die Unhaltbarkeit des Zustandes wurde maßgebenden Ortes auch eingesehen und mit allerhöchster Entschließung dd. 10. Februar 1792 verfügt, daß »statt der bisher bestandenen Berggerichts-Substitution allhier wieder für Krain ein Oberbergamt und Berggericht bestehen solle«. Als Chef und Bergrichter wurde bestellt Josef Dominik von Redange, zu Assessoren Thaddäus Vulterin1) und Alois von Verra a tti. Gerichtsschreiber wird Marx Ts eher in. Die Verfügung trat mit 1. März in Kraft, so daß die Berggerichts-Substitution vom 23. März 1783 bis 1. März 1792 bestand. — v. Redange führt nun den Titel Berg-Ober-amtsdirektor. Er starb am 11. Juni 1795. v. Redange diente im ganzen neununddreißig Jahre; seine Kinder Johann und Antonia erhalten in Anbetracht seiner eifrigen Dienstleistung je 100 fl. Pension, ersterer bis zum 20., letztere bis zum 18. Lebensjahre angewiesen. (Kam.-Protokoll Nr. 267.) Über den Status und die Gehalte der Beamten geben uns einige Akten des Hofkammerarchivs Auskünfte. Nach altem Status hatte der Oberbergrichter 600 fl. Gehalt, der Aktuar 4l»0 fl. Der neue Status von 1780 gibt folgende Gehalte an* 2): 1. Oberbergrichter 1000 fl. und 100 fl. Quartiergeld3) nebst 80 Mezen Hafer, 100 Zenten Pleu für 1 Pferd und 25 Klafter Brennholz nebst 6 fl. 40 kr. Diäten. 2. Der Markscheider mit 400 fl. Gehalt, 30 fl. Quartiergeld und 15 Klafter Brennholz, nebst 1 fl, 30 kr. Diäten. 3. Hüttenbereiter und Probierer mit 400 fl. Gehalt, 30 fl. Quartiergeld und 15 Klafter Brennholz. 4. Der Aktuar mit 400 fl. Gehalt. 5. Der Waldbereiter mit 300 fl. Gehalt, 30 fl. Quartiergeld, 15 Klafter Brennholz, 40 Mezen Hafer, 50 Zentner Heu auf 1 Pferd mit 1 fl. Diäten. 6. Ein Kanzellist 200 fl. Gehalt. 7. Drei Waldhüter mit je 150 fl. Gehalt. 8. Ein Fronbote mit 75 fl. Gehalt und 10 Klafter Brennholz. ’) Er ist Landesmünzamtsprobierer, Pagaments-Einlöser und Fronamtskassa-Rechnungsführer. Kameral-Protokoll Nr. 42. 2) H. K. A. F. 1534, sub 24. Nov. 1780. s) 1735 hatte Nemitzhofen 60 fl. 18. Joh. Nep. v. Guß mann. Redanges Nachfolger wird Johann Nep. von Gußmann, Bergrat in Schmölnitz. Er bat um Transferierung, da ihm die Luft dort nicht gut tat. Seine Ernennung erfolgte unterm 26. Juni 1795 mit dem Titel eines Oberbergamtsdirektors für Krain. Sein Amt soll er am 1. August antreten. Er erhielt 1200 fl. Gehalt, 158 fl. Naturaläquivalent, 250 fl. Quartiergeld, 130 fl. Beheizungspauschale, in Summa 1738 fl. Gußmann amtierte bis 23. Oktober 1805, um welche Zeit er als Guber-nialrat nach Scliwaz in Tirol kam. Ihm folgt Alois von Vermatti, dessen Dienstleistung in die zweite französische Okkupation fällt. 19. Alois v. Vermatti. Der erste Franzoseneinfall brachte die Revolutionsarmee vom 1. April bis 8. Mai 1797 nach Laibach. Beim zweiten Einfalle wurden die kaiserlichen Kassen und Archive nach Kroatien übertrao-en. Dies geschah am 20. No-vember 1805, und Vermatti zog auch mit den Kaiserlichen ab. Am 28. November 1305 rückten die Franzosen in Laibach ein und blieben bis 4. Jänner 1806. Kaum war die alte Ordnung wieder hergestellt, okkupierten die Franzosen 1809 wieder das Land. Diesmal blieben sie vom 20. Mai 1809 bis 5. Oktober 1813 in Laibach. Auch diesmal wurden Kassen und Akten nach Ungarn in Sicherheit gebracht !). 20. Markus Tscherin. Über die neue Ordnung erfahren wir aus dem Schürf- und Mutungs-Protokoll sub 30. August 1810, p. 230, folgendes: »Nachdem vermög Intimation der Kreis-Intendanz dd. 13. August 1810 mit Ende erstgesagten Monats dieses Bergwesen-Tribunale aufzuhören hatte, so wurde mit dem heutigen Tage das gegenwärtige Schürf- und Muttungs-Protokoll geschlossen und nachstehendermassen gefertigt. Laibach, den 30. August 1810. , ö Marx 1 Seherin m. p. Simon Chrischanigg m. p.« Fortsetzung des gegenwärtigen Protokolls. Über die diesämtliche Vorstellung vom 30. August 1810 geruhete Se. Exzellenz der Herr Generalintendant Fr. v. Belleville der Kreis-Intendanz in Laibach anzubefehlen, die Einleitung dahin zu treffen, damit dieses Bergoberamt und Berggericht bis zur Ankunft des neuernannten Bergwesens-Generalinspektors Herrn v. Paissé nicht gesperrt oder die angeordnete Übergabe gepflogen werden möchte, und nachdem der hierhergekommene Herr Generalinspektor v. Paissé die mündliche Weisung-gemacht hatte, mit den Bergwesens-Geschäften wie bisher bis zur weiteren Anordnung von uns Endesgefertigten zu kontinuieren, so wird gegenwärtiges Protokoll dieser Anordnung gemäß nachstehendermassen fortgesetzt. Marx Tscherin. Simon Chrischanigg. Marx Tscherin heißt 1811 in einem Schriftstücke: »ancien rnembre du Tribunal de mines« und unterm 4. April »Chef du Tribunal des mines«. Ein Herr v. Gallois ist »Ingenieur en Chef des mines«. *) *) Vert. u. Schieđ-Buch IV. p. 35. Mül ln er, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. Nach dem Abzug der Franzosen Anfang Oktober 1813 blieb der status quo vorläufig bestehen. Erst mit 1. August 1814 trat eine provisorische Berggerichts-Substitution in Wirksamkeit und wurde dem Oberbergamte und Berggerichte in Klagenfurt unterstellt. Marx Tscherin blieb als Berggerichts-Substitut im Amte. Im folgten 1823 Simon Chrischanigg, 1835 Josef Max Gritz, als Oberamtsund Berggerichts-Honorar-Assessor. 1836 ist die Stelle unbesetzt. 1838 folgt Josef von Mandelstein. 1840 Thomas Rátz. Am 26. August 1850 erfolgte die Übergabe der Akten »gerichtlicher Art« an das k. k. Landesgericht als nunmehrigem Berggericht. Dem noch bestehenden k. k. Revierbergamte blieben nur die Faszikel mit den laufenden Akten und die rein montanistischen Bücher und Agenden. Diese Bücher und Akten zählen zu den interessantesten und ausgiebigsten Quellen für die Geschichte unseres Eisenwesens. Unter dem Namen »E mp fach-Büch er« umfassen sie die Zeit von 1668—1781. Von da an heißen sie bis 1815 »Schurf-Muttungs-und Bestättigungs-Bücher«, von da an aber »Vertrag- und Schied-bücher«. Endlich sind noch zu nennen: die Gewerken- und Intabula-tionsbücher, Kamera 1-, Exhibiten- und Sitzungsprotokolle als ergiebige Quellen für die Geschichte der krainischen Gewerkschaften. Reihe der Oberbergrichter in Krain. 1. Felix Tollhopf. Erwählt in Krainburg. 13. Oktober 1573; bis September 1579. 2. Gregor Komar. Ernannt 3. Februar 1580; bis 1583. 3. Hans Holzer. Ernannt 1. März 1584; bis Juli 1588. 4. Paul Junauer. Ernannt 17. November 1588; bis 23. August 1590. 5. Michael Harrer von Adelsbüchel. Ernannt 1. August 1590; bis September 1600. 6. Valentin Aßler. Ernannt 1600; bis 17. September 1616. 7. Ulrich Pittoni. Gewählt 10. Oktober 1616; bis 17. Juli 1635. 8. Karl Wiz zu Gleinitz. Ernannt 4. Dezember 1635; bis 1657. Seit 1647 substituiert durch seinen Bruder: Hans Andre von Wizelist ein. 91 Johann Bernhard von Rosetti. Ernannt 31. Jänner 1658; bis 12. November 1667. 10. Dr. Gregor Rostinger. 12. November 1667 bis 27. Februar 1668. Administrator. 11. Dr. Franzjakob von Erberg, U. I. Dr. Ernannt 27. Februar 1668; bis 20. Jänner 1690. 12. Dr. Joh. And. Mugerle, administriert provisorisch vom 20. Jänner 1690 bis 4. November 1690. 13. Joh. Bapt. Terlingo von Gußmann. Ernannt 14. Oktober 1690; bis 14. April 1717. Ihn substituieren: Karl Josef Kappus 1702— 1712 und Franz Siegmund Kappus 1712—1717. 14. Franz Siegm. Kappus. 1717—-1729. Definitiv seit 14. April 1717. 15. J ohann Bapt. von Nemitzhoffen. Ernannt 21. November 1729; bis 8. Mai 1764. 16. Johann Wolfgang von Aichelburg. Ernannt 8. Mai 1764; bis 16. Juni 1780. 17. Josef de Redange 16. Juni 1780 bis 26. März 1783. Das Oberberggericht wird aufgehoben und eine Berggerichts-Substitution kreiert. Als Substitut wird ernannt: Franz Wernberger. 26. März 1783 bis 3. September 1783. Josef v. Redange, Berggerichts-Substitut, 3. September 1783 bis 10. Februar 1792. J osef v. R edange, als k. k. Bergoberamts-Direktor. 10. Februar 1792 bis 11. Juni 1795. 18. Joh. Nep. von Guß mann. Ernannt 26. Juni 1795; bis 23. Oktober 1804. 19. Alois von Vermatti. 1804 bis 20. November 1805. 28. November 1805 bis 4. Jänner 1806; zweite Franzoseninvasion. 20. Markus Tsch er in, während der dritten Franzoseninvasion 20. Mai 1809 bis ). Oktober 1813 Chef du Tribunal des mines. Seit 1. August 1814 Berggerichts-Substitut bis 1823. Überblickt man die Wandlungen, welche sich vom XIV. bis zum Ende des XVIII. Jahrhunderts vollzogen, so ergeben sich folgende Tatsachen. Ursprünglich ist die Ausbringung des Eisens ein von den Untertanen im kleinen und später selbst von den geistlichen und weltlichen Herrschaften im größeren Maßstabe frei betriebenes Geschäft. Die Herrschaften sehen wir im unbeschränkten Eigentumsrechte über Erze und Wälder verfügen, wir sehen sie Berg- und Schmelzwerke errichten und heimischen und fremden Eisenschmelzern Privilegien erteilen, auf ihren Gründen Eisenschmelzen zu errichten. Die Gewerken stehen unter herrschaftlicher Jurisdiktion, und unter herrschaftlichem Schutze wählen sie sich ihre Bergrichter selbst. Die Grundherren regeln durch von ihnen gegebene Ordnungen die Betriebsund Rechtsverhältnisse der Eisenschmelzer und ihrer Arbeiter, dafür leisten die »Bergmeister«, wie die Gewerken in der Bergordnung des Grafen Friedrich von Ortenburg von 1371 heißen, an die Herrschaften gewisse Abgaben. Die Entdeckungen, politischen und kriegerischen Aktionen ]) des XV. Jahrhunderts bedingten einen erhöhten Bedarf an Eisen. Es erfolgte die Errichtung einer Reihe von neuen Eisenwerken1 2). Die Regierung bemerkte nun bald, daß sich hier eine ergiebige Einnahmsquelle eröffnete oder eröffnen ließe. Die neu entstandene Schule der römischen Juristen wußte klar zu beweisen, daß alle Erzschätze dem Landesfürsten als Regale zustünden und da sie auf die Wälder entweder vergaßen oder im Anfänge ihrer Doktrinen es doch nicht wagten, den Herrschaften ihren Waldbesitz abzusprechen, so erklärten sie es als selbstverständlich, daß wenn die Erze Regalien sind, die Wälder auch dazu gehören, da man ja ohne Kohl kein Metall erschmelzen könne. Da nun ferner hauptsächlich das Kohl 1) Wir nennen hier nur die Seefahrten der Portugiesen und Spanier, die Entdeckung Amerikas und das Vordringen der Türken in Europa. 2) Wie wenig man sich vor Mitte des XVI. Jahrhunderts um dieselben kümmerte, beweist nachfolgender Bericht des Oberbergmeisters Georg Singer dd. Vellach, 26. August 1563, an die Kammer, in welchem er über die krainischen Eisenwerke schreibt: „Auch nachdem in Krain etlich Eisenbergwerk sein, aber kein ordentlich Gericht sunder ein Hammermeister hin, der andere her, auch jez die meisten durch E. Gnd. Abschaffung des Holz in Feyer kumen, hab ich mich derselben auch nicht erkundigen mögen. Liegen eines Theils auf beider Stiften Bruxen und Freysing Grundten. Sie haben außer ihrer ordentlicher Grundt- und Wald Zins nicht davon gehabt, sunder die K. Mjt. Maut und Aufschlag auch derselben unterworfen gewest, das die Bischöfen in die Nasen gestochen und nun selb darüber Landesfürsten sein wollen, derwegen ihnen dann durch die hochlöbliche Regierung und Er. Gnden das Holz in der Grundherren Waiden, (So aber nit ihr, sunder der K. Mjt. als .Herrn und Landfürsten zugehören.) — So sie dannocht verzinst, durch einen Befehl abgeschaffen worden. Dieweilen dann solche Werchgaden zu Abbruch des Camerguts, Verderbung der Hammermeister und Schwächung der Mannschaft im Land ab und eingestellt, das Verbot auf mein vielfältig Schreiben nicht relaxirt wird, Ir. K. Mjt., noch derselben Erben nicht mehr davon in die Kammer gefallen. Auch mit den Waiden die Landesfürstlichen Regalien und Hochaiten gänzlichen entzogen. Was aber zu Aslnig, Stainpuchl und Krupp Eisen gemacht wird, das werden E. Gnd. in der Buchhalterei in des Aufschlägers zu Laibach Raitung finden mögen.“ H. K. A. F. 17.337. aus den Nadelhölzern zum Schmelzprozesse brauchbar und nötig war, so beschränkten die neuen Rechtslehrer ihre Auslegung dahin, daß alle Hoch-und Schwarzwälder den Landesfürsten zugehören. Die neue Lehre fand bei den Kammeralisten die beste Aufnahme und da angesichts des großen Aufschwunges, welchen die Eisenindustrie nahm, Reibungen und Konflikte unter den Gewerken und derselben mit den Arbeitern unvermeidlich waren, ferner die ungeahnte Entwicklung der Eisenindustrie an die Herrschaften, auf deren Gründen sie sich entfaltete, ungeahnte Anforderungen an Holz und Kohl stellten, so gerieten die Gewerke auch mit diesen in Konflikte. Es wurden Bergordnungen erlassen und in denselben die Resultate der Doktrinen, der Lehrer des römischen Rechtes bestens im kameralischen Interesse verwertet. Die 1. f. Bergbeamten verfügten jetzt einfach über Wälder, welche durch Jahrhunderte gepflegtes, unangefochtenes Eigentum der betreifenden Besitzer waren. Alle Begriffe von Recht und Eigentum kommen ins Schwanken. Auch bei Belehnungen der Gewerke und ihrer fiskalischen Behandlung galt als oberster Grundsatz: das Interesse der Kammer. Verlangten die Gewerke etwas, immer schoben sie ihre Bedeutung für den Kammersäckel1) vor. Diese scheinbar privilegierte und exzeptionelle Stellung schmeichelte den Gewerken und sie schlugen sich nach Kräften mit den Herrschaften herum. Anfänglich blieb ihnen allerdings eine gewisse Autonomie gewahrt, sie durften zur Besetzung des Oberbergrichteramtes einen Ternavorschlag tun und wirklich hielt sich die Regierung anfänglich daran, den Oberbergrichter aus der Terna zu nehmen. Bald aber ändern sich die Verhältnisse. Mit Ende des XVI. Jahrhunderts endet die Hochkonjunktur, zahlreiche Gewerkschaften verschwinden. Der Kampf gegen die Herrschaften hat zur Folge, daß diese die Rodung der Wälder durch die Bauern begünstigen und aus den von den Gewerken niedergehauenen Waldstrecken Ackerböden und Bauerngüter schaffen. Der Oberbergrichter verliert seinen Halt bei den Gewerken, und herabgekommene Adlige drängen sich um den Dienst, mitunter um die Gewerke zu mißhandeln. (Rosetti.) Mit dem siegreichen Durchgreifen des römischen Rechtes wird schließlich im XVII. Jahrhundert nur ein Jurist mehr als Oberbergrichter möglich. Und der ursprünglich zum Schutze des Montanwesens als technische Aufsichtsbehörde gedachte Dienst wird das Ziel von Advokaten! — und zu Ende des XVII. Jahrhunderts das Objekt zur Versorgung von Protektionskindern, welche die Einkünfte des. Amtes, wie Terlingo, durch 24 Jahre 60 Meilen weit von ihrem Amtssitze in der Residenz verzehren. Erst mit dem Beginne des XVIII. Jahrhunderts wird wieder einigermaßen auf fachliche Kenntnisse Rücksicht genommen. Der Schwerpunkt aber bleibt in der Abwicklung des bureaukratischen Apparats und gewisser formeller Agenden. Der größte Teil der Gewerkschaften ist verfallen; was noch übrig ist, führt ein Scheinleben zwischen Leben und Sterben unter dem Drucke der fremden Konkurrenz und zuletzt der französischen Invasion. Die Kisenwerke in Krain. Italien bezog, wie uns die alten Gräber und deren Leichenbeigaben um die ältesten Eisenschmelzen belehren, schon acht Jahrhunderte vor Christo Eisen aus den Schmelzstätten der Eisenfelder im heutigen Inner- und Unter- >) Die Leute pflegten sich auf Grabsteinen selbst den Titel »K ammer gut s be f ö r derer« bei-zulegen. krain. Die letzten Belege für die Periode der Römerherrschaft haben wir in der Woehain nachgewiesen, wo Münzen aus dem Ende des IV. Jahrhunderts auf einer alten Schmelzstätte gefunden wurden. Von nun an verlassen uns auch diese Quellen und wir hören durch tausend Jahre nichts über die Eisenindustrie, bis im XIV. Jahrhundert die ersten urkundlichen Nachrichten erscheinen. Wir sind nun seit dem XV. und XVI. Jahrhundert genau über den Stand der Hammerwerke im Lande unterrichtet, da es behördlicher Bewilligungen bedurfte, wenn jemand ein neues Eisenwerk ins Leben rufen wollte. Da der krainische Export nach Italien bestimmt war, so kam bei solchen Gründungen einerseits die Frage zur Erörterung, ob das Hüttenberger Eisenwesen darunter nicht zu Schaden kommen werde, und anderseits, ob die schon im Lande bestehenden Werke nicht geschädigt würden. Diese Erwägungen knüpfen sich stets bei Gesuchen um Bewilligungen von neuen Eisenwerken, als im XVI. Jahrhundert die Hochkonjunktur im Eisenwesen eintrat, und es dauerte oft jahrelang, bis alle diese Fragen erledigt waren. Um so auffallender muß es erscheinen, daß noch im XVII. Jahrhundert die Tradition von Eisenwerken lebendig war, von welchen die Akten nie etwas melden, und daß Lokalbezeichnungen Vorkommen, welche darauf hinweisen, daß am betreffenden Orte ein Eisenwerk bestanden haben muß. So gibt der krainische Topograph Weikhard Frh. v. Valvasor in seiner »Ehre des Herzogthums Krain« 1) bei Beschreibung von Mittelkrain, nämlich den Gegenden von Laas, Gotschee, Reifnitz, Oblak, Altenmarkt, Tschernembel und der Gegend an der Iška südlich des Laibacher Moores, II, p. 217, folgende merkwürdige Nachricht: »Von Berg- und Hammerwerken wird bei heutiger Zeit keines bestritten ö ö oder bearbeitet. Und obgleich vor diesem an unterschiedlichen Orten etliche Hammerwerke gestanden, massen solches die überblieben en Trümmer genugsam an zeigen und bezeugen, seind sie doch nunmehr alle verlassen worden.«* 2) Ein weiterer Fingerzeig sind die Ortsnamen Fužina, welche sich an Orte knüpfen, von welchen keine Urkunde etwas weiß, daß dort je ein Hammerwerk bestanden hätte. So nennt Valvasor 1. c. II, p. 234, den Bach F u ž i n š i c a (Hammerbach) und bemerkt dazu: » Geht in die Raschiza3), die hernach in die Erde läuft. VorZeiten hat dies Wasser viel Hammerwerke gezogen, welche aber in unserer Zeit verlassen worden.« Ferner finden wir den Ortsnamen Fužina bei Möttnik im Tale zwischen Stein und Franzen. Bei Unter-Gamling, wo wir den Römer-Stein mit dem Collegium fabrorum oben p. 57 beschrieben. Weiter das Einzelhaus Fužine bei Hiteno bei Oblak, südlich von Nadlišek, das Einzelhaus Fužina bei Žlebič, Gemeinde Sušic, östlich von Soderschitsch im Bezirke Reifnitz. Das Einzelhaus F u ž i n a bei Neudegg und Fužina bei Feistritz an der Feistritz bei St. Ruprecht, beide in Unterkrain. Endlich die Lokalität Fučna (Fužina) an der Grenze von Krain und Kroatien unter Laški hrib (Welscher Berg). Von allen diesen Örtlichkeiten weiß keine Urkunde und selbst keine Sage mehr, daß ein Eisenwerk hier bestanden hätte, wir können uns die Tatsachen nur dadurch erklären, wenn wir annehmen, daß an den genannten Lokalitäten im früheren Mittelalter, als das Eisenwesen noch ein freies Gewerbe war, Rennfeuerbetriebe, und Bauernöfen bestanden, welche für den Lokalbedarf nach uralthergebrachter Weise Eisen ausschmolzen *) Erschien 168Í). Man vergleiche dazu das oben p. 56 über den alten Hammer in der Iška Mitgeteilte. 3; Diese entspringt hinter Auersberg. und verschmiedeten, in ähnlicher Weise, wie es die bosnischen Bauern um Vares und anderwärts betrieben. Auffallend ist es, daß an keiner mir bekannten Schmelzstätte, an welcher prähistorische oder römische Funde gemacht wurden, sich der Name Fužina knüpft; z. B. an die Schlackenhalde bei Verhpolje bei Moräutsch. Die primitivste Art der Eisengewinnung war also die in offenen Herdfeuern und niedrigen Schachtöfen. Sie wurden mittels Blasebälgen mit Luft versehen, letztere höchstwahrscheinlich, wo die Windströmung günstig war, auch durch natürlichen Luftzug betrieben. Daß aber in Krain noch im XVIII. Jahrhundert die primitivsten Feuer vom Volke selbst behufs Eisengewinnung im Gebrauche waren, beweist eine Urkunde vom Jahre 1775. Das Schriftstück ist eine Note des k. k. Oberberggerichtes an die Regierung vom 11. März 1775 und für unsere Frage so belehrend, daß wir es hier folgen lassen*). »N ota. Johann Bapta Schigann Inhaber und respektive Hammers Gewerkh an der Feistritz hinter Stein hat die wehmüthige Beschwörde allda eingebracht, wie, dass seith einiger Zeit an verschiedenen Orthen mehrere sogen ante Einren oder Schmelzfeyer Schmiden sich befinden und hervorgethann, welche aus Arzt in kleinen offen dasEüsen schmelzen, und sodann zum höchsten Nachtheill deren Bergwerkhe verschleissen, und wären wissentlich drey deren davon dem Stift Minkendorff unterworfen, von welchen einer Lorenz Prehlin na Logu, die zwey andere hingegen Nahmens Jakob Poglauitz, und Uallentin Peterlin* 2) unter klein Gallenberg wohnhafft sind. Damit aber diesen Neyhervorgethannenen Schmelz Schmiden die Schranken gesezet, und der durch sie denen Bergwerkhen zufiegende Schaden abgewendt werden möge, so ist höchst erforderlich, dass die alschon dieser wegen besehene massgebigste Anordnungen erneyert, und ambey obbesagt Stift Minkendorferische Unterthanen andern zum Beyspill zur empfindlichen Straffe gezogen und ihnen die aufgerichten Ren- oder Schmelzfeyer abgeworfen werden. Dahero hat man ein solches der Löbl. kais. köng. Landeshaubtmann-schaft nicht allein anzeigen sondern auch selbte dahin ersuchen sollen, womit allen Grund Obrigkheiten mittels Creüs-Amtlichen Circularis aufgetragen wurde, dass sie derley Einren oder Schmelzfeyer Schmiden bey Straffe alle Arbeith verbiethen nicht allein, sondern auch wegen Bestraffung obbesagter Minkendorferische Unterthanen als Lorenz Prehlin na Logu, die zwey andern hingegen Nahmens Jakob Poglauitz und Ualentin Petterlin unter klein Gallenberg, dann Abwertung ihrer Ren-feyer das nöthige vorgekehret werde.« Wir dürfen daraus mit Gewißheit schließen, daß bis zur Einführung der weiter zu besprechenden sog. Stuck- oder Wolfs Öfen, ja noch weiter hinaus, und der Organisierung der »Berg- und Hammers-Gewerke« im Lande, diese Rennfeuer allgemein zur Eisenerzeugung verwendet wurden und vielleicht jene unvollkommenen Ofen waren, welche wir_m_den Urkunden als »windische« oder »krainerische Öfen« bezeichnet finden. So finden wir 1581 in einem Verzeichnis der krainischen Eisengewerke an folgenden Punkten »windische Öfen« aufgeführt. An der Rotwein, an der Leibnitz bei Steinbüchel, in Steinbüchel, zu Kropp und in Hobovše, während die übrigen Gewerke brescianische Ofen im *) Rev.-Bergamtakten in Laibach. 2) Weiter heißt er Petterlin. Gange haben. Wahrscheinlich .waren diese »windischen Öfen« eine Art kleinerer Stucköfen. Letztere werden später ausdrücklich für Kropp und Steinbüchel bezeugt. Dafür spricht auch der Umstand, daß von Eisnern, wo immer Stucköfen im Gebrauch waren, das Verzeichnis von 1581 sagt: »zu Elisnern sind zwei bessere Öfen«, nämlich bessere als die unmittelbar vorher benannten »windischen Öfen« in Kropp. Diese »besseren Ofen« sind unzweifelhaft eben Stucköfen, welche aber das gedachte Verzeichnis nicht ausdrücklich nennt. Im Jahre I6i4 klagt ein Herr Hans Coronino dem Erzherzoge, daß er vor sieben Jahren von Matthias Nottar einen windischen Hammer im Pfaffenbach gekauft; er glaubte sich seiner »angewendeten spendierung zu ergötzen«, doch zeigte es sich bald, daß er »nit allein auf so liehen windischen Fur mb, nicht wass richten mögen, vnd be m eiten Hammer auf die Br e sanis che mani er zurichten lassen müssen«. Über diese windischen Öfen und deren Betrieb erhalten wir durch einen Akt dd. 18. November 1549 nähere Auskünfte1). Es handelte sich damals um die Frage, ob für die Bergwerke von Neusol, Schemnitz und Kremnitz nicht das nötige Eisen in loco irgendwie beschafft werden könnte, um die Transportkosten vom steirischen Erzberge dahin zu ersparen. Unter obigem Datum berichten nun Wolf v. Puchaim, Christoph von Khuenriz und Wolfgang Hohenwarter* 2) aus Neusol, daß sie sich erkundigt hätten und gefunden, daß unter der Herrschaft Muran ein ansehnliches Eisenbergwerk bestehe, »welches mit Hüttwerchen, Schmelzöfen und Hämmern stattlich versehen und im Werch sein soll«. Hohenwarter erfuhr indes noch von einem zweiten Eisenbergwerke bei Altsol. Es wurde probeweise Muraner Eisen gekauft, erwies sich aber als »rotprach—schiferig und weder zum Schin noch Hufeisen beständig«. Es wäre daher nicht zu empfehlen. »Entgegen aber der Eisenstein bei Altensol gewaltig am Elisenstein, ganz und reich, auch mit der Güte dem Leomischen Elisen vergleichen thut.« Eis wäre »zu I. k. Majst. Kupferhandlung und Goldkunst Handlung Kremnitz, dazu es zu den großen Eisnen Ketten, Seil und Münzzeug fast gut und dienstlich«, es wäre daher anzukaufen. »Und haben an solchen Eisenbergwerk kein andern Mangel, allein daß es auf die windisch Art mit großen Unkosten geschmelzt und geschmidt, das wir aber dieses Jahr so eilends nicht verändern mugen.« Eis mögen daher »2 Pleyer und 2 Wallisch Hammerschmiedt« vom Elrzberg dahin abgesendet werden. Über das Muraner Werk gibt unterm präs. 3. Jänner 1550 der dortige Hofrichter Peter Faigl folgende Auskünfte: Den Hammer bearbeite ein Bo sh a Mati ash3). Elr wie seine Vor-vordern seien arme Leute gewesen, »die haben alle Wochen dem Herrn gezinst von einem Hammer 50 Pfennig, aber ein halb Ce n ten E. i s e n wann man gearbeit hat. Wann man aber nicht arbeit, geben sie nicht, von Hütten geben sie aber ein Quartal von einer Einfahrt, auch wann sie darin arbeiten, sonst nicht. Nun sind der Hammer, wie ich bericht bin, gewest bei 32 und Hutten bei 48, sind alle durch den Luzensky und Bekhen verbrannt und verwüstet worden, bis auf 11; die arbeiten auch nur 9 Hütten«. O H. K. A. F. Ungarn 1550—1552, sub Jänner 1550. 3) Verwalter der obgenannten Bergwerke. 3) Im Berichte der Verwalter wird er Blaso Matiash geschrieben. Das Eisen sei sehr brüchig und müßten Schmelzer und Schmiede aus Eisenerz hingeschickt werden, »damit man sehe, ob man aus dem Stein gut Eisen machen könne«. Auch »Stolerz« (Stahlerz) sei hierzu diesen »zwen Metallen« (Stahl und Eisen) genug. »Ich habe auch darnach gefragt, was ihnen aufgeht eine Woche, haben sie mir angezeigt Florin 36« (06 fl.) und auf die Frage, wie viel Eisen sie pro Woche machen, gaben sie zur Antwort »p. fl. 34, 36, 37 auch 40 eher mehr als di ander und arbeiten nur Somerzeit, kann E. G. abnehmen, ist ein schlecht Ding und wo sie 30 fl. ein Wochen haben müssen, wird die k. Majst. wohl 40 fl. aufgehen, den sie sind gemeiniglich selber Schmiede, dürfen kein Geld ausgeben«. Diese Herdfeuer werden später Rennfeuer1) oder Luppenfeuer genannt, man rühmte ihnen sonst nach, ein sehr reines und zähes Eisen zu liefern. Die Schachtöfen aber wurden später vergrößert und Stuckoder Wolfsöfen genannt. Es dürfte daher hier am Platze sein, einiges über die Eisenschmelzöfen zu bemerken. Leicht reduzierbare und reine Erze, welche keine fremden Bestandteile enthalten, können in niedrigen Schachtöfen verschmolzen werden, und dies zwar in so niedrigen, daß die Kohle eben hinreicht, um die Reduktion zu bewirken. ln solchen niedrigen Öfen erhält man kein Roheisen oder Flosseneisen, sondern ein mehr oder weniger stahlartiges Eisen, welches sich am Boden des Ofens in einem Stuck ansammelt, welches auch Wolf hieß, weshalb man diese Öfen auch Stuck- oÖer Wolfs Öfen nannte. Man bemerkte nun bald, daß Erze, welche fremde Beimengungen, Erde und Gestein (Gangarten) enthielten, nicht ganz reduziert werden konnten, sondern daß ein großer Teil des Eisengehaltes verschlackt wurde. Man erhöhte daher den Schacht, um eine größere Hitze zu bewirken und dadurch die Reduktion und Schlackenbildung zu befördern. Als man stärkere Gebläse einrichtete, speziell die Wasserkraft zur Bewegung der Bälge zu verwenden begann, so wurde in den Ofen zu viel und zu stark gepreßter Wind eingeblasen; es trat bei gesteigerter Temperatur Roheisenbildung ein und der Schmelzer erhielt neben der Luppe oder dem Wolf flüssiges Eisen, welches wie Schlacke floß. Man betrachtete dieses Produkt als ein »verbranntes Eisen« oder als eine Schwefelverbindung des Eisens und nannte es als etwas wertloses Griglach oder Graglach. Aber auch der »Wolf« aus dem Stuckofen war beständig mit diesem flüssigen Roheisen oder Graglach umgeben. (Proviantsorten am Erzberg.) Aus diesem erhielt man durch Zusammenschmelzen mit weichem Eisen wieder Stahl, ein Verfahren, auf dem die sog. alte Brescianschmiederei beruhte. Später schmolz man das Graglach auch für sich vor dem Winde ein, um Stahl oder Schmiedeeisen zu bekommen. Es hieß »zweigeschmolzenes Eisen« und damit war die Roheisenerzeugung und der Frischprozeß erfunden. fl Biringuccio beschreibt 1540 sie wie folgt: Die Erze müssen auf Nußgröße zerkleinert werden, dann werden sie auf einen Haufen aufgefahren. Um diesen macht man eine Einfriedung (clausura) in Kreisform aus dicken Erzstücken oder Steinen, um Kohl und Feuer zusammenzubalten. Mit dem Kohl deckt man die Erze zu. Dann läßt man die Bälge an und schmilzt mit einem Feuer von 8—1Ö Stunden. Dann hebt man den Eisenklumpen aus der Umwallung und teilt ihn in mehrere Stücke, erhitzt jedes Stück von neuem und schmiedet es zu Stäben. Dann bringt man diese Luppenstäbe in dieselbe Esse zurück, heizt sie gut aus, teilt sie und schmiedet sie entweder rund oder viereckig aus. Ist die Arbeit vollendet, so findet man, daß das Erz sich um nicht mehr als 40—45 Prozent verringert hat. Der Rest ist das reinste EJisen. Bei Beck, p. 145. Die Schlacken der Herdfeuer und Schacht- oder Wolföfen enthalten außer einer Menge mechanisch beigemengten Roheisens, welches durch Klauben und Pochen als Wascheisen wieder gewonnen wurde, über 30°/0 verschlacktes Eisen, sie sind daher schwarz, ein Beweis des materialverschwendenden, unvollkommenen Prozesses, bei dem nur eine sehr unvollkommene Reduktion vor sich ging. Für Beurteilung unserer alten, speziell der prähistorischen Eisenfabrikation ist es wichtig, zu bemerken, daß Erze, welche viel Schlacken geben und schwer schmelzen, sich in Stucköfen nicht verarbeiten lassen, weil die Schlacke auf Kosten des Eisens flüssig werden muß, dann aber dasselbe so umgibt, daß der Gebläsewind nicht darauf wirken kann und kein Stückeisen gebildet wird. Hatte nun der Wolf im Stuckofen die gehörige Größe erlangt, so mußte der Betrieb des Ofens eingestellt werden; die Bälge wurden zurückgestellt, der Ofen aufgerissen und der Eisenwolf mit Hacken aus dem Herde gezogen. Nun wurde alles wieder instand gesetzt und der Prozeß von vorn , wieder begonnen. Das gewonnene Eisen ist, wie schon bemerkt, kein reines, sondern ein zum Teil gekohltes Eisen von stahlartiger Beschaffenheit, wobei einzelne Stellen aus vollkommen geschmeidigem Eisen bestehen können. Eine solche Mischung von Stahl und weichem Eisen zeigen auch die oben pag. 44 if. beschriebenen Waffen und Werkzeuge aus den prähistorischen Gräbern, woraus sich schließen läßt, daß man dieselben unmittelbar aus dem im Ofen erblasenen Wolf ausschmiedete, um möglichst wenig vom kostbaren Material zu verlieren. Für besonders gute Klingen wendete man das Ausrostenlassen an, wie es Diodor vön den Keltiberern und Dr. Roretz von den japanischen Waffenschmieden bezeugen. Diese Ungleichartigkeit des Materials wird bei den Stucköfen ebenfalls betont und das Produkt derselben, das sog. »Wolfseisen«, nach seiner Güte in mehrere Kategorien geteilt. Erst im sog. Floßofen nimmt das reduzierte Eisen bis zu 5% Kohlenstoff auf und wird dann leicht schmelzbar. Im ersteren Falle erhielt man einen Eisenklumpen im Ofen, welcher herausgerissen und weiter im Feuer behandelt wurde. Er war mehr oder weniger gekohlter Stahl. Im Floßofen aber entsteht durch den bis auf 5"/0 steigenden Kohlenstoffgehalt ein noch härteres, aber besser schmelzbares Produkt: das Floß- oder Gußeisen. Dieses ist heute der Ausgangspunkt aller Eisenfabrikation. Wir werden es daher bei unseren Untersuchungen zunächst nur mit den primitiveren Öfen zu tun haben, welche vor Erfindung der Floßöfen, welche am Niederrhein im XV. Jahrhundert gemacht wurde, im Gebrauche wTaren, ja in Krain noch bis Anfang des XIX. Jahrhunderts bestanden. Diese Stucköfen waren ca. 4-5 nt hoch, und innen kesselförmig geformt. Oben, wo Erz und Kohle eingeschüttet wurden, hatten sie bei 05 m Durchmesser und erweiterten sich bis zum Herde auf etwa 1 nt, hier verengte sich der Ofen wieder. Diese Öfen wurden aus Bruchsteinen aufgebaut und inwendig mit Ton ausgeschlagen. Binnen 24 Stunden wurden 50—60 Zentner Erz eingetragen und der auf einmal gewonnene Eisenwolf wog 12—16 Zentner alten Gewichtes. Diesen brachte man, nachdem er aus dem Ofen gerissen worden war, unter den Hammer, zerteilte ihn in 6 —7 »Teichein« genannte Stücke. Ein solcher »Teichel« wog ca. 2-5 Zentner und wurde zu den Massellen verarbeitet, aus welchen dann das Stangeneisen geschmiedet wurde. Alle diese Öfen konsumierten große Kohlenmengen, reduzierten die Erze nur unvollkommen und ergaben noch sehr eisenreiche Schlacken. Ihr Betrieb war daher nur in sehr holzreichen Gegenden, wo Bau- und Brennholz keinen Wert hatte, möglich. Vergeblich wird den Gewerken geraten, diesen Betrieb aufzugeben. So finden wir sub 22. Mai 1784, dd. Graz, eine Aufforderung der Regierung an das Laibacher Oberberggericht, in welcher es heißt: »Dass bei den krainischen Eisenwerken noch meistens die in der Erzeugung aufhaltenden und einen großen Kohlenkonsum erfordernden Stucköfen üblich seien, den Gewerken möge der dadurch entstehende Schade begreiflich gemacht, und dagegen dieselben auf den Gebrauch der nützlichen Hoch- und Flossöfen einzuleiten getrachtet werden.« Welche Unmassen von Holzkohlen die Eisenproduktion in Krain verschlang, kann man im folgenden Beispiel ermessen. Kropp hatte zwei Stucköfen, diese erschmolzen z. B. im Jahre 1786 aus 10.800 Zentner Erz 3240 Zenter1) rohes Wolfseisen, wozu 20.0002) alte Metzen Kohle erforderlich waren. Im XVIII. Jahrhundert entstanden endlich in Sava und Jauerburg, wo jedoch sog. »Stahlerze« oder Spateisensteine verhüttet wurden, die ersten Blauöfen in Krain. Dieselben waren indes noch immer von sehr bescheidenen Dimensionen. Der Franzose Baltasar H a c q u e t, welcher Ende des XVIII. Jahrhunderts in Krain als Professor wirkte, beschreibt sie uns in seiner Oryctographia carniolica, III, p. 33 ff., als 19', also ca. 6 m hohe Schachtöfen, welche an der Gicht 2' oder 64 cm, im Bauche 4—ö1/«' oder 125—-180 cm und im Herde wieder 64 cm Durchmesser hatten. Diese Öfen erzeugten hinlängliche Hitze, um den reduzierten Eisenschwamm so hoch zu kohlen — 5°/0 — daß er schmolz und als graues oder weißes Roh- oder Flosseneisen sich flüssig im Herde sammelte. War dieser hinlänglich gefüllt, so ließ man das Eisen abfließen und erkalten. Die gewonnene harte und spröde Eisenmasse hieß hier »Grodel«. Bezüglich der Nationalität der krainischen Gewerke sei hier in Kürze bemerkt, daß sich dieselben aus heimischen Deutschen und Slawen sowie aus eingewanderten Italienern zusammensetzten. Seit vielen Jahrhunderten verkauften die Eisenschmiede im Lande ihr Produkt nach Italien. Die Italiener aber fanden es auch im Mittelalter angezeigt, selbst zu kommen; sie ließen sich unter den einheimischen Eisenschmieden nieder, vergrößerten den Betrieb, den sie nach dem Muster von Brescia einrichteten. Natürlich arbeitete jeder nach seiner Fasson, auf seine Rechnung ohne gemeinsame Organisation, höchstens die Italiener hielten zusammen, wie sich dies auch später urkundlich nachweisen läßt; die Deutschen und Slawen wetteiferten in Uneinigkeit bis an ihr seliges oder unseliges Ende. Diese Mischung der dreierlei Nationen bei den Gewerken läßt sich klar an den Namen derselben erkennen, welche uns schon in Urkunden, die vor die Karolingische Bergordnung zurückreichen, begegnen. So finden wir auf dem sog. »Gewaltbriefe« vom 22. Oktober 1568 unterzeichnet: Eneas Geldinger, Paul Pregel, Christof Schwarz, Andreas Wrezel, Jeronimo Milano, Piro Lucatello, Domenigo Chaualar, Piro Perch azi n, Hans P las c h, Hans Peer, Jeras War 11, Franz Khiechl, Hans Strukhl. Eine Urkunde vom 30. September 1571 nennt uns: Giovan Antonio Wutz oll eny, Peter Locatelly, Hans Chirrman, Andre Per- >) 181.440 Kilo. -) 12.300 Hektoliter. k haz in, Domenigo C au alar, Michel Millner, Hans Cramer, Pet. della Crotta, Lienhart Rosthitsch, Paul Priegl, Paul Junauer, Erasem Goltinger, Hans F1 o c h, Hans Naglitsch, Radmann er und G o m p a in »Eisn Artz«. 1573 begegnen uns Felician Gompa, Marco Plauz, Klemens Wabagkh (Bobek), Florian Crainz, Primus Laurentschiz, Mathia Schmitigkh, Georg Khunstl, Benedikt Wochinz, Primus Sara er its ch, Andre Pez, Hans Trentin. 1574, 1. Juli. Horatio Nani, Santi Marchesi, Ludo vicho Ethollay nebst Andrea Perckhatzin in »Jeseniza«. 157ö Valentio und Jeronimo Gnecco, Cyprian Coronino und Josef Antonello u. a. m. Daß es unter diesen Umständen Reibungen und Uneinigkeiten absetzte, ist leicht begreiflich, daß daraus jedem einzelnen materieller Schade erwuchs, natürlich, und die Regelung des von Bürgern und Bauern eben nicht sehr freundlich behandelten »Gewerkes«, eine tief gefühlte Notwendigkeit, welche von den Gewerken selbst angestrebt wurde. Der Bürger stand der Städte blickte auf die reich gewordenen und mitunter übermütigen »Gewerksherren«, deren mehrere sogar sich zu Edelleuten emporschwangen, aus seinen dumpfen Städten mit Neid und Eifersucht hinaus; der Bauer aber sah in denselben ein Hindernis seiner Ausbreitung in die Wälder, welche er ausroden und zu Ackerland, Weiden und neuen Ansiedlungen verwenden wollte. Die »Gewerke« und der Bauer waren daher natürliche Geg-ner. Gegen das »Gereutmachen« und »Lassbrennen« ziehen sich die Klagen von Jahr zu Jahr, von Jahrhundert zu Jahrhundert, wie wir dies noch sehen werden, fort. Die Grundherren standen natürlich auf Seite der Bauern, denn diese brachten ihnen durch ihre Bodenkultur mehr Nutzen als die Gewerke, welchen sie gegen geringes Entgelt ihre Wälder zur Ausbeutung überlassen mußten. Dazu kam noch die Bevorzugung der Gewerke seitens der Regierung durch Befreiung von Zöllen, Daz etc. auf Viktualien, welche Bürger und Bauern leisten mußten. Endlich erbitterte die Bauern das übermütige, rohe Wesen des »Bergvolkes“, welches mit Stolz und Verachtung auf die hörigen Landarbeiter herabsah, dabei oft ein wüstes unbändiges Leben führte. Die Eisenwerke in den Urkunden. Die urkundlich am frühesten genannten Eisenwerke des Landes liegen in Oberkrain in den Gebieten der Herrschaften Lack, Radmannsdorf, Veldes und Weißenfels. Das Jahr der Erhebung der meisten Werke ist nicht ganz sicher zu bestimmen, wir müssen uns daher mitunter damit begnügen, festzustellen, wann das Werk zuerst in den Akten genannt wird. Es erscheinen im XIV. Jahrhundert: 1348 Eisnern, 138L i. d. Alben und Aßling, später Jauerburg und Pley ofen im XV. Jahrhundert. Wahrscheinlich reicht auch in das XIV. Jahrhundert Althammer in der Wochein und a. d. Feistritz mit Posableno. Um 1400—1447 Krop, Steinbüchel und Kolniz. Im XVI. Jahrhundert erscheinen Idria, Hobovsche, am Hubel, Vodiz, Brekoviz, a. d. U čka (Monte maggiore), N e u m a r k 11, Sagraz, i. d. Sala, i. d. R o twein, i. d. Kanker, i. d. N euwelt, i. d. K ano mb el, T olmein und Sibenegg bei Ratschach. Im XVII. Jahrhundert G o 1 j a k bei Landstraß, Moste, Berbovniza, Kerschbach, Pfaffenbach, Weißenbach, Tschabar, Hotavleund das W erk in der Trenta. Endlich im XVIII. J ahr-hundert werden noch erhoben Katzenb erg bei Stein, P aßj ek und zuletzt Hof bei Seisenberg in Unterkrain. 1. Eisnern. Der ursprüngliche Name des Bergortes war Eis enerz, »Eisen Artz« im XVI. Jahrhundert geschrieben1), so in einer Urkunde vom 30. September 1571. Die deutschen Zarzer nennen ihn »Ka Walchen«, bei den Walchen oder Wälschen, die umwohnenden slawischen Bauern »Železniki«, was etwa Eisenschmelzer bedeutet. Laut eines Aktenstückes, auf welches wir noch später zurückkommen werden, war im Archiv von Eisnern ein Freiheitsbrief vom Bischöfe Albrecht von Freising vom Jahre 134S für fünf Schmieden vorhanden, welcher 1360 vom Bischöfe Paul konfirmiert worden war. u o > bß 33 S3 T3 >73 .*> rt £ bß £ tu 5 CO rt 73 rt Q 2 » 14 » 2 » 14 » 2 » 29 » — » 29 » — » 14 » 2 » 10 » 2 14 » 2 » 14 » 2 » 14 » 2 » 14 » 2 » 29 kr. Pfg. b Die Namen beweisen, daß hier Hausbesitzer und auch Hammergewerke gemeint sind, welche von ihren Häusern besonders besteuert erscheinen. Da zu diesen keine Grundstücke gehörten, heißen sie »Untersassen«. Die Huben waren ihre Hämmer. 2) Hier wird die Urban Amothasche Woche schon in zwei halbe Wochen gesprengt. 3) Er erwarb sie 1572, in welchem Jahre zum erstenmal Plawitz genannt wird. Pangraz Semen von j Wochen........................14 kr. 2 Pfg. Andre Brezi von j Wochen . . 29 » — » Marco und Pangraz Pi er in von j Wochen...........14 » 2 » Lienhardt und Mathie Rottmaner von j Wochen . . 29 » — » Gregor fil. Hanse Schuster von j Wochen...........14 » 2 » Bis dato finden wir die Wochen oder wenigstens halben Wochen noch immer geschlossen, der geringste Besitzer konnte drei Tage fortschmelzen. Erst im Urbare von 1581 treffen wir auf eine weitere Teilung der Wochen in Tag e. Die Reihe lautet 1581 wie folgt am Oberhammer: Bide Schuester von Gregor Per j Woche......14 kr. Antoni fil. Jerni Fr a cule j Woche........14 » Gregor Kishouiz j Wochen...................14 » Juri Amotha von des Urban Amotha j Woche . . . 14 » Nota dieser Jury Amotha verkauft ein Tag Hamers dem Marco Plauiz und ein Tag dem Laure Jutrina, sein zwei Tage, diese seien ihm j eden zugesehrieb en und hat gedachter Amotha nur einen Tag Hamers..............................5» Primus Tautscher von des Urban Amotha j Woche 14 » Chrishe Pier in von des Jacob Pi er in j Wochen . . 14 » Bastian Scheme von einen Tag Hamers, so er von negst Chrishe Pier in Erben erkauft hat . . 5 » Idem von dieser halben Woche ist ain1) den negst obgemellten Wastian Scheme verkauft worden..........................................9 » Matiz Schuester und sein Geschwistret von j Wochen 14 » Clemen Chomar von ainer Wochen...................29 » Felician Go mp a beim Obern Hamer von ainer halben Woche ..........................................14 » Idem von Dionisy Matheli halben Wochen...........14 » Idem Felician Go mp a beim Niederhamer von Andre Brezi halben Wochen, so er ums Untersasshäusel er- wexelt.......................................14 » Idem von ainer halben Wochen von Andre Wrezl an sich gebracht................................14 » Idem mehr von einer Wochen von Andre Senussen . 29 » Idem von einer Wochen von Peter Planina . . . . 29 » Idem von einer halben Wochen von Rathia Lambrechten Warl Wittib..................................14 » Fac. Felician Go mp a samentlich in Obern nnd Nidern Hamer wochen 4f 2 thuet in Gellt.........2 fl. 40 » Marco Plauiz von j Wochen von Vicenz Lucitsch heruernt.....................................14 » Idem von einem Tag in dem Hamer, so er von Schmitigkh erkauft............................5 » Idem von einem Tag Hamers, so er vom Juri Amotha erkauft................................5 » Idem von einem Tag Hamers, soervom Chrishe Modrian erkauft2).............................5 » 2 Pfg. 2 » 2 » 2 » 2 » 2 » 2 » 2 „ 2 » 2 » 2 » 2 » 2 » 2 » » b Tag nämlich, es blieben somit nur mehr zwei Tage der halben Woche übrig. 2) Späterer Zusatz. Clemen Homer und Hanshe Schmittigkh von zwaien Tagen, so von Vicenzen Luekhitsch heruerendt....................................10 kr. — Pfg. Chrishe Madrian von einer halben Wochen, so er von Jerne Madrian erkauft..........................14 » 2 » Davon verkauft er einen Tag dem Marco Plauz, wovon er bezahlt.....................................5 »i) ___ » Jakob Reyz von einer halben Woche, so er von Matheus Choroshez erkauft.............................14 » 2 » Laure J u t r i n a, (später Pankraz Semen) von einem Tag im Obern Hamer, so er vom ] uri Amotha erkauft................................ . 5 » _ » Niderhamer. Pankraz Semen j Woćhe...........................29 kr. — Pfo-, Pankraz Semen j Woche ...........................14 » 2 » Andre Wrezll j Woche.............................29 » — » Andre Wrezll j Woche.............................14 » 2 » Leonhard und Matliie ßatmoner ...................29 » — » Gregor fil. Hanse Schuster......................14 » 2 » Laut eines Verzeichnisses der Hämmer im krainischen Vizedomarchiv, Fasz. Mineralia, produzierten 1581 die beiden »besseren« — nicht windi- schen — Ofen in Eisnern 300 Meilen (3000 Zentner) Eisen und hatten 30 fl. zur Bezahlung des Oberbergrichters beizutragen. O o Ö Es war der höchste Betrag, welcher laut Repartierung auf die damals bestehenden 21 Gewerksorte entfiel. Untersassen. Galle Semen, Baltasar Zibali, Baltas. Troyer, Jacob Reiz hat Rafael Naglitsh Haus, Felician Go mp a und die Hammersleut von andern Hamer dienen von Bernhard Schuesters Haus, Wallandt Kunsti, Hansche Schuester, Augustin P ogatschnigk, Laure Jutring a, Merth Grah er, Anton Fraculle, Mathia Khramer, Bende Dobey, Idem von Schleifstein 4 ß (Schill.), Tomas Schuester, Jacob Gr ah er, Juri Officia, Leonhard Semen, Juri Marinigkh, Urban Amotha, Walter Paul, Marco Plauiz, Bide Schuestertshitsch vom Untersasshaus, Gregor Marinigk von Lucan Rukhule Untersasshaus, Jacob Arnol, Juri Chrabath, Bido Schustershitsch, Peter Tautscher, Felician G o mp a. Jeder dieser Hausbesitzer zahlt einen Kreuzer Steuer, welcher »P untkreuzer« heißt2). 1583 wird die halbe Woche der Chrishe Modrian schon dem Mathia Schustertshitsh zugeschrieben. 1584 übernimmt den Tag des Seb. Scheme Andre Popiller, und die halbe Woche des Fracule übergeht an Korosche. 1585 erweitert Primus Tautscher seine Tage zu einer ganzen Woche. Von 1589 bis 1604 fehlen die Urbare. In diesem Jahre finden wir im »Officium Selzach« am »Ober Hamer«: Wolfgang Gašperin mit 1/2 Woche nach Gregor Per. — Juri Medued mit 1/2 Woche, — Achaz Gašperin mit V2 Woche und 1 Tag, *) *) Späterer Zusatz. a) Eine Strafsteuer für Beteiligung am Aufstande der Bauern von 1516, dem »Bunde«. In Kram heißt heute noch eine Empörung »punt«, der Empörer »puntar«. Der Kampf galt übrigens um alte Rechte — »stara pravda«, wie es im gleichzeitigen Volksliede heißt — in welche die röm. Juristen bei den Bauern wo möglich noch tiefer eingriffen, als ln die der Herrschaften. — Primus Tautscher mit 1 Woehe, —- Philipp Jannisch mit 1 Tag, — Andre Papiller’) mit 1 Tag des Bastian Seemann, — Mathias Schuster mit 1 Woche, Clemen Homar mit 1 Woche, — Margaretha Fridlin als Nachfolgerin des Felician Gompa mit 41/2 Wochen an beiden Hämmern, — Anna Sp elinin als Nachfolgerin des Marco Plauz* 2) mit 1 Woche. Am Nieder Hamer. Pankraz Semen an beiden Hämmern mit 1 '/2 Wochen und 1 Tage. — Margaretha Fridlin filia Felician Gompa an beiden Hämmern mit 7 Tagen, —- Anna Sp elinin filia Felic. Gompa an beiden Hämmern mit 7 Tagen, — Helena Mühlnerin filia Felic. Gompa an beiden Hämmern 7 Tagen, — Idem zwei Tage des weiland Clemen Chomar, — Andre Wrezel mit 11/, Wochen, — Lienhardt und Mathia Rotmaner mit 1 Woche, — Gregor Sohn des Hans Schuster3) mit 1/2 Woche. Die Steuer mit 29 kr. 2 Pfg. von der Woche und 5 kr. vom Tag ist die alte geblieben. 1605 bis 1609 fehlen. In den Jahren 1610—1682 sind die Verhältnisse ziemlich dieselben. An beiden Hämmern sind nur drei einzelne Hammertage verzeichnet, nur fehlt 1610 die Helena Mühlnerin. Von 1610—1633 fehlen die Urbaren wieder. 1636 kommt zuerst der Name Eis-nern vor, nämlich am Schlüsse des Verzeichnisses heißt es: »Summa bringt der Eissner Zins 8 fl. 18 kr. 2 Pfg.« Von 1638—1640 fehlen die Urbare. 1641 und 1642 ist das Urbar mit Eisnern überschrieben, die Hammerwochen und ihre Besitzer sind noch immer ziemlich unverändert. Nun fehlen die Urbare bis 1663. Die letzten sind die von 1664 und 1665, und die von 1 <581 und 1682, in beiden lauten die Gewerkenwochen wie folgt: Eisnern, Ober Hammer. Wolfgang Casperin.......................... Juri Medued................................ Achaz Casperin............................. Primus Tautscher..............., . . . . Primus Jansche4) ........................ Andre Papier............................... Mathia Schuster...................... . '. . Clemen Hamer5 6) . . . ................... Margaretha Fridlin an beiden Hämmern . . . Allenna Anna Spellinin . . . ............ Urban Khramer.............................. Niedern Hamer. Pankraz Semen an beiden Hämmern . . . . Andre Wrezl ............................... Linhardt Radtmaner......................... Gregor Schuestertshitsh7) Sohn des Hans . . Summa Wochen Tage i — i — i i i — i — 4 V» — 1°) - Va 1 1 Va — 1 Vs 1 — — - Va — 16 Wochen. x) 1633 heißt er Papier. 2) Hier zuerst Plauz geschrieben. 3) 1664 heißt er schon Sustertshitsh. 4) Oben sub 1604 Jannisch Philipp und 1610 Primus Janisch geschrieben. 5) Einst Comar (Komar = Gelse) geschrieben. 6) Im Urbar ist ihr J/2 Woche irrtümlich zugeschrieben, aber die 29 kr. 2 Pfg., welche für eine ganze gezahlt wurden und verzeichnet sind, im Zusammenhänge mit der Angabe von 1604 (ct. oben) beweist den Irrtum. 7) Cf. oben, wo er 1604 noch Schuster heißt. So wird er bis 1642 geschrieben. Die Slawisierung muß somit zwischen 1643 und 1664 geschehen sein. Fig. 106. Homan-Haus, Hofseite. später erst halbiert, dann aber mit dem Verfall einzelner Gewerke sogar in einzelne Tage geteilt wurde, welche man einzeln verkaufte. Endlich gewinnen wir noch einige Gewerke für das XVI. und XVII. Jahrhundert hinzu, oder Varianten ihrer Namensschreibung. So für 1568 Peer1) (Bär?) Rupert und *) *) Vielleicht der Erbauer der »Pinada«, da an einem ihrer Türme ein Bärepkopf angebracht ist. Fig. 105. Eisnern. Plauz- und Homan-Haus. Seit 1610 wird die Liste einfach abgeschrieben, auch die Steuer ändert sich nicht. Es müssen daher die Geldverhältnisse ziemlich gleich geblieben sein. — Wollten wir aus diesen Urbaren Schlüsse ziehen, so müßten wir annehmen, daß die weitere Zersplitterung der Wochen erst nach 1682 oder im XVIII. Jahrhundert begonnen hatte, was kaum anzunehmen ist. Als positiver Gewinn ergibt sich aus diesen Urbaren die Tatsache, daß ursprünglich jeder Gewerk wahrscheinlich eine ganze Woche schmolz, welche Periode Vergleicht man die Liste von 1604 mit der vor 1682, so findet man sie fast, ganz unverändert; da es nun nicht anzunehmen ist, daß in 78 Jahren keine Todesfälle oder sonstige Besitzveränderungen vor sich gegangen wären, so dürften wir daraus schließen, daß vielleicht nur die Wochen tag gruppen aufrecht geblieben sind, die Besitzer aber müssen gewechselt haben, doch wurden die an den Reihenwochen haftenden alten Namen in den Steuerbüchern als Vul gar namen fortgeführt. 0 o seinem Sohne Gregor, während wir einen Hans Peer als Gewerk in Kol-nitz 1569 kennen lernen werden. Lukitsch ist wohl der Lukoviz von 1438. Pier in ist identisch mit dem Per in der Vollmacht des Vizedomarchivs dd. 17. Oktober 1568, wo er auch Chrishe (Christof) heißt. Jakob Reyz ist identisch mit Jakob Rez, in der oben zitierten Vollmacht heißt er Jacob Roiz. Neu sind Matheli, Korosche, Snuss, Schmitik, Jutrina, Planina und Popiller; Scheme könnte eine andere Form für Semen sein. Im XVII. Jahrhundert treten hierzu Medved, vielleicht der slawisierte Peer (Bär), wenn dieser nicht ursprünglich ein Medved (Bär) war1). Casperin werden wir schon 1559 in Krop finden. Die Herren Fridl, Müh ln er und Špelin kommen 1604 nur als Ehemänner der Töchter des reichen Felician Go mp a in Betracht, welche ihre Hammeranteile sich selbst vorbehielten. Wir geben im folgenden die Wochenreihe für Ober- und Unter-Eisnern ö ö nach einem Bericht von 1747* 2). a) Ober-Eisnern. 1. Woche. M. Potočnik Micha . . . D. Potočnik Simon . . . M.j D. I Urbančič Leonhard . . F.) S. Homan Micha . . . 2. Woche. Tage 1 1 3 1 M. Pfleger Sigm..........................1 D. Semen Valent..........................1 M. Homan Michel..........................1 D. Pinter Georg..........................1 g' j Homan Michel.........................2 3. Woche. M. Wohinz Thomas . . . D. Pinter Georg .... M. Urbančič Leonh. . . . D. Plauez Georg .... F. Fröhlich Jakob . . . S. Pogačnik Simon . . . 4. Woche. q‘| Homan Micha . . . M. Semen Nikolaus . . . D. Preuz Blasi .... F. Fröhlich Jakob . . . S. Pogačnik Simon . . . p Cf. dazu Komar (Gelse), welcher Name via Chomar, Homar und Hamar zuletzt In Hamer umgewandelt erscheint, während aus Schuster mit der Zeit Schusterts chit sch wurde. 2) H. K. A. F. 18.298. 2 1 1 1 1 . 1 . 1 . 1 . 1 . 1 . I 5. Woche. M. Plauz Johann . . . . D. Preuz Blas. . . . M.l j) 1 Potočnik Simon . F. Tschadesch Leonh. . S. Urbančič Leonh. . . . Tage 1 1 2 1 1 6. Woche. M. Homan Micha . . . 1 D. Wohinz Thom.......................1 M. Semen Valent.....................1 D. Potočnik Simon....................1 F. Plauz Johann......................1 S. Pinter Georg......................1 7. Woche. M. Plauz Joh.......... D. Urbančič Leonh.......................1 Potočnik Witwe.......................2 F. Fröhlich Jakob......................1 S. Homan Michael.......................1 8. Woche. M. Wohinz Georg........................1 D. Frölich Jakob.......................1 M. Potočnik Simon......................1 D. Frölich Jakob . . ..................1 F. 1 g j Homan Mihael.................2 b) Unter-Eisnern. 1. Woche. M. Pfaustar Georg......................1 D. Kreutter Joh. Georg.................1 M. Vuogu Michael.......................1 D. Semen Georg.........................1 F 1 g' I Kreutter Joh. Georg..............2 2 * * S. 2. Woche. M. Urbančič Martin.....................1 D. Megušar Matheus.....................1 M. Urbančič Martin . . t D. Vuogu Michael.......................1 F. Hlobisch Andre......................1 S. Kobler Valentin.....................1 3. Woche. M. Kreitter J. Georg . 1 D. Semen Anton.........................1 M.j p’} Kreitter Joh. Georg.................4 s. J 4. Woche. M. Kreutter Joh. Georg.................1 D. Vuogu Mich........................ . 1 M. Urbančič Blas......................1 D. Kreutter J. G......................1 F. Hrovat Lucas.......................1 S. Kreutter Georg....................1 5. Woche. M. Megušar Mathe........................1 D. Kreitter Joh. G......................1 M. Urbančič Blas. ........ 1 D. Semen Anton..........................1 F. Urbančič Martin......................1 S. Kreitter Georg.................... . . 1 6. Woche. M. Pfaiffar Georg.......................1 D. Meguschar Valentin ................1 Ml P)'j Kreitter Joh. Georg . . ... . 2 F. Hlobisch Andre ........ 1 S. Urbančič Martin................ . . 1 7. Woche. M. Urbančič Martin......................1 D. Vuogu Micha..........................1 M. Urbančič Martin . ...............1 D. Kobler Simon.........................I F. Globočnik Blas......................I S. Urbančič Martin................ 1 8. Woche. M. Plauz Gregor . . .... . . . 1 J Urbančič Martin .... ... ■ 2 D. Jellenz Nikolaus...................1 F. Urbančič Martin.....................1 S. Schnidar Valentin . ■_..............1 Bei dieser weitgehenden Zersplitterung ging nun schon dadurch viel Zeit verloren, daß ein Gewerke nach dem andern neu anfangen mußte. Standen die beiden noch dazu auf gespanntem oder feindlichem Fuße, so konnte der Vordermann dem hinter ihm zur Schmelzung kommenden Verlegenheiten mancherlei Art bereiten. Prof. Hacquet, der 1777 in Eisnern war, bemerkt darüber in seiner Oryct. Cam. II, p. 172, daß hier zwei Wolfsöfen seien, wo nach der gleichen Methode wie in der Wochein gearbeitet wird. In der Reihe gab es Gewerke mit einem bis dreizehn Schmelztagen: »Kömmt nun die Reihe an einen armen Gewerken, der nicht gleich sein vorrätiges Erz bei der Hand hat, so muss er seinen Tag einem Andern um ein Geringes hingeben, oder so lange streiten, bis er den Tag verliert.« Daher seien, sagt Hacquet, die meisten Inwohner unvermögende Leute. »Um diesem Übel abzuhelfen, bleibt kein einziges Mittel übrig, als dass man eine Vereinigung der Gewerke zu Stande brächte, und diejenigen, welche die wenigsten Tage haben, von der Gewerkschaft ausschlösse.« Hacquet empfiehlt schließlich die Einführung des Floßofenbetriebes. Das wollte auch die Regierung und trachtete zugleich die sich oft bitter befehdenden Gewerke zu einer Union zu bewegen. Unterm 26. Mai 1780 schon wird von der Hofkammer in Wien auf Zustandekommen der Union gedrungen. Revier-Bergamtsakt1). Unterm 31. Jänner 1787, dd. Graz, heißt es wieder: Sie sollen sich zu einem vereinigten Betrieb ihrer Eisenwerke einverstehen, zusammentreten und binnen zwei Monaten äußern. Nach jahrelangem Hin- und Herschreiben und Beraten berichtet Tscherin im Gremium — Sitzungsprotokoll Nr. 161 — »daß sich die Gewerke am 14. August 1797 mit ihren Unterschriften verbunden hätten, eine Union zu bilden. Trotzdem und trotz der zu ihrem Vortheile mehrmal geschehenen überzeugendsten Vorstellungen, wollten sie sich nicht einmal auf die Stuckofen-Union einlassen«. Welcher Geist der Zwietracht und des gegenseitigen Mißtrauens unter den Gewerken herrschte, beweist eine Äußerung derselben im Exhib.-Protokoll von 1781, Nr. 27. A., in der Unionsfrage. Die Herren in Eisnern hielten nämlich die »Anstellung der Gewerke oder ihrer Söhne zu den nöthigen Bedienstungen der Union nicht für gut, sondern erachten vielmehr, aus Ursachen, weil sie zu diesen kein Zutrauen hätten, solche Bedienstungen mit fremden tauglichen Beamten zu besetzen.« Wie engherzig diese Herren Gewerken dachten, ist auch aus Exhib.-Prot. v. 1781, Nr. 27 A, ersichtlich, wo die Jakob Frölichschen Erben, Ham.-Gew. in der Unionsfrage ihre Wohlmeinung abgeben. Da heißt es u. a. über die Straße nach Lack, daß zur Reparatur dieser Straße die Lacker Untertanen mehr beitragen sollen als die Gewerke, weil diese Straße von den Gewerken sehr wenig mit eigenen Pferden befahren wird, jene aber ihr Fuhrwerk hin und her mit Pfennwerten und anderen Sachen erleichtern, mithin den Nutzen haben. Zudem hätten die Gewerke, ohne die Bauern, schon 800 fl. darauf verwendet. Die ältesten urkundlich bekannten Gewerke, ja die Gründer der Eisenwerke in Eisnern sind fünf Italiener, die (wahrscheinlich) Gebrüder Giacomo und Bartolomeo Zshab, Muron und die Gebrüder Sil ves tro und Giacomo Monfiodin, welche in der Urkunde von 1354 genannt werden. Woher diese Wälschen gekommen, ist unbekannt, und was darüber kombiniert wurde, haltlos und unerweislich. In Eisnern hat jemand die Sage aufgebracht, die ersten Eisenschmelzer seien aus Palma eingewandert; man bringt dies mit dem Namen eines Hauses in Verbindung, welches »Palmada« heißen soll. Es ist dies die Mühle *) *) Bis I860 noch nicht gelungen! Ist mit Rotstift am Akte bemerkt. heute Nr. 88. Im Volksmunde heißt sie »Pinada«. In älteren Akten findet sie sich 1790 im Vert. u. Schied-Buch I, p. 224, im Übergabkontrakt zwischen Gregor Josef Ho mann und seiner Gattin Margaretha, geb. Preuz genannt hier übergibt Homann seiner Frau »sein in Eisnern liegendes Haus Nr. 51 Peinada«. Die Schreibweise stimmt somit dem heutigen Sprachgebrauche überein. In einem Verzeichnis von Amtsschtiften von 1617, welche aus Radmannsdorf gebracht wurden, ist sub Nr. 13 ein Akt verzeichnet, betreffend eine Aktion zwischen Valent. Aßler und Leonhard Kunsti »wegen der Mühl »Polmada«. Eine Herleitung von P al m a nuova, welcher Ort doch nur in Betracht kommen könnte, ist aber kaum anzunehmen, da derselbe fern von allen Erzgruben in der Ebene liegt und kaum Eisenschmelzer in unsere Waldwildnisse hätten entsenden können. Das Haus war früher mit runden Türmchen an den Ecken flankiert, ähnlich dem Mazollhause1) in Kropp, mit dem es wahrscheinlich gleichzeitig sein dürfte. Das einst Mazollische Haus, heute Schulhaus Nr. 30 in Kropp, war zu Valvasors Zeit das stattlichste im Orte. Val. III, p. 386. ■— Ein steinerner Türstock trägt die Jahreszahlen 1620 und 1642. In diese Zeit dürfen wir auch die Entstehung der Pinada versetzen. 1438 bitten Niklas Der matt, Andre und Juri Rumpler und Max Lukoviz beim Bischof Nicodemus um Verleihung des Oberen Hammers mit samt den Schmieden. (Joh. Globotschnigg Akten.) Am Ladebogen von 1569 fertigen für den Obern Hammer Gompa, für den unteren Wretzl. Bergrichter ist Pankratz Semen. — 1571 wird im Gewerkenverzeichnis des Vic.-Arch. »Felitzian (Gompa), Gewerch in Eisen-Artz« genannt. Im »Rathschlag und Guet Bedunkhen« v. c. 1570 heißt Matthias Ratmaner Ham.-Gew. zu Unter-Eisnern. 1573 im Protokoll der Wahl Tollhopfs erscheinen aus Eisnern Marco Plauz, Andreas Wrezell, Jakob Rez und Felician Gompa vom Untern Hammer, — Wrezl ist auch Bergrichter. — In der Klage gegen Tollhopf von 1576 heißt er Andre Brezi. In der Supplik um Ernennung Junauers zum Oberbergrichter dd. 36. April 1588 erscheinen Matthias Nottar im Ober- und Unter-Eisnern, Matthias Chomar sen. und jun., Marco Plauz, Primus Tautscher, Gregor Khisouiz, Urban Kramer, Miklau Jenisch, Bernhard V o g 11, Hans Kor des ch, Georg Omotha, Lukas Urban-t s c h i t s h, sämtliche in Ober-Eisnern. Für sie fertigt Thomas Schuster-schitz, der Bergrichter von Ober- und Unter-Eisnern. Aus Unter-Eisnern zeichnen Andre Wrezl, Hans Wrezl und Pankraz Semen. — In der Eisenhandel-Urkunde von 1589 wird genannt Mathia Warl* 2) in Unter-Eisnern. ») Die nämliche Bauart hat auch das Haus Nr. 41 in Lack, welches die Jahreszahl 1587 trägt. 2) Am Friedhofe von St. Peter in Laibach ist ein Grabstein eingemauert, gewidmet dem Hans Warl zu Reutenstein, f 15. September 1601, 73 Jahre alt. Den Stein setzt seine Witwe Susanna 1616 sind bei der Oberbergrichterwahl Gewalttrager Caspar Plauz und Anton Semen; ersterer für Ober-, letzterer für Unter-Eisnern. Hl 17 erscheinen in einer Aktion wegen der »Müll Polmada« LeonhardKunst el als ihr Besitzer und Valentin A ßler genannt, beide Gewerke in Eisnern. 1666—1667 werden anläßlich des Rosettischen Prozesses als Zeugen genannt: Benedig Georg, Gatti Mattheus, Groher Primus, Kharoshe (auch Koroshar geschrieben) Jakob und Georg, sein Sohn, Modrian Hans und Kaspar, Nattar Andreas, Petraz (auch Petratsch geschrieben) Kaspar, Jakob und Johann; Pinter Maria, Plauz Karl Anton, Hans Peter und Matthias; Preßl Johann, Rehar Hans, Semen Gregor, Josef, Marco und Marx; Shuntrajakob, Strukhl Kaspar, Sustertshitsch Georg, Tauzer Jakob, Teshuiz Georg, Thutshay Jakob, Tshadesh (auch Zhadesh geschrieben) Jakob, Zade sh Lorenz, Tshadesh Georg und Spela seine Witwe; Vogau Johann (auch Vogu geschrieben), Vogl Jakob, Wobek Andreas, Wohinz Lukas, Zuiz Maria (Tshuitsh). Mit Beginn der Empfachbücher 1668 werden zahlreichere Namen bekannt. Im nachfolgenden Verzeichnis bedeuten O. E. Ober-Eisnern, U. E. Unter-Eisnern, E. Eisnern, ohne nähere Angabe des Hammers. 1668. Semen O. E. — Vogau (Vogu) U. E. — Plauz O. E. — P etritsh E. — Preuiz (Preuz) U. E. — Draxler O. E. — Schustershit sh U. E. — Ko patsch O. E. — 1670 Tshadesh O. E. — Khapus E. — Thoman E. — Khoffler (auch Goffler geschrieben) U. E. — Fer-ley? E. — 1671 Potoschnik U. E. —• Globotschnik U. E. — N ottar O. u. U. E. — Tushey auch Tutshaj U. E. — Heruath (Hrovat) U. E. — Megushar U. E. — Modrian E. — W o b e g U. E. — P r e 1 z U. E. — Salomo O. E. — 1672 Grohar O. E. — Wohinz O. E. — 1673.— Prögel O. E. — Preši O. E. — Khoss E. — Widmayr E. — 1675 Pinter O. E. — Thorta U. E. — P etrazzi (Petrash) O. E. — 1679 Sethina E. -— 1690 Gatti E. — Omota (Valv.) E. — 1695 Pototsch-nikh O. E. — 1697 Pfeiffer U. E. — Ur b an tshi t s ch O. E. — 1704 Warl E. — 1706 Verhunz U. E. — 1707 Martintshitsh U. E. — 1708 Fröllich O. E. — 1711 Schnabel O. E. — 1713 Jellenz U. E. — 1717 Rotter E. — Wobei, kais. Pfarrer in Eisnern, auch Babel geschrieben. — 1720 Tshadesh U. E. — 1721 Semen U. E. — 1732 Dagarin U. E. — 1732 Homan O. E. — 1733 Copriuiz E. — 1737 Kraither (oder Kreuth er ‘) U. E. Beförderer des Sim. Shusterzizischen Hammerwerks. — 1747 Sc'hnidar E. — Pleger O. E. — 1748 Jurman O. E. — 1751 Urbantshitsh U. E. — 1752 Vogathey U. E. — 1757 Rossman E. — 1758 Preuz O. E. — Rebuli Ö. E. — 1761 Tschu-it s c h O. E. 1772 lautet für Ober-Eisnern die Liste mit Angabe der Zahl der Hammertage im Revierbergamte wie folgt: Frz. Anton Homan 10, J. P. Plauz 8, Fr. Fröllich 7, Pfleger 3, Sim. Jessenko3, Frz. Urbantschitsch 2, And. Warl 2, Ursula Rebuli 2, Plautz& Urbantschitsch 3, And. Pinter 1, Jos. Homan 1, Jur. Preuz 1, Marie Clementschitsćh 1, Jos. Groher 1, Luc. Semen 1, Elis. Dolenz 1, Sluga 1. Für Unter-Eisnern: Frz. Urbantschitsch 12, M. Urbantschitsch 6, Jos. Grachar 4, Mathe. Meguschar 3, Anton Semen Erben 2, Ant. * 1 Mauritsch 1605. Am Stein ist ein Wappen mit dreiteiligem Schild. In dem seitlichen Heroldstück Greife, im Mittelraum ein Anker, welcher auf einen geadelten Handelsmann schließen läßt. Er wird 8. Juni 1598 Landmann in Krain. 1) Georg Kreuther ist 1746 Unterbergrichter. Kopfsteuerspezifikation, Manuskript im Museum, laut welcher er für sich und 1148 Bergwerksholden 73 fl. 52 kr. Kopfsteuer bezahlt. Milliner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 16 Graeher 2, Jak. Verhunz 2, Georg Globotschnigg 2, Val. Megu-scher 2, Blas Urbantschitsch 1, Jakob Plauz 1, Andr. Schuster-s chits ch 1, Paul Jelenz 1, Valent. Snidro 1, Hrovat h 1, G. Semen 1, Sim. Lok er 1, Mich. Semen 1, Valent. Kobler 1 Hammertag. Die Streuwerksumlagen betrugen bei beiden Hämmern 5 fl. pro Tag. 1784 werden im Ausweise der Roheisenproduktion folgende Gewerke aufgeführt: a) In Ober-Eisnern: Homan Frz. Anton, Plauz Jos. Peter, Pfleger Sigm., Fröhlich Maria Theresia, Homan Georg Jos., Warl Andr., Lussner Anton, Gasser Jos., Rebulla Anton. b) In Unter-Eisnern: Urbantschitsch Frz. Dionys., Urbantschitsch Martin, Gl ob ots chnigg Georg, Gr o ch er Valent., Semen Jos., Kobler Valent., Semen Michael, Martin tschitsch Primus, Gr och er Anton, Primósehitsch Primos, Semen Stefan, Maguschar Matheus, Magus eher Gertraud, Schustershiz Andreas. — Diese bearbeiteten ihre Tage selbst und hatten noch im Pacht Hammertage von Lotritsch Georg, D o 1 e n z Elisabeth, Sluga Marian, Semen Lukas, Pinter Andre, Nostran Martin, Kobler Elisabeth und der »Camaun« (der Gemeinde). 1790 kauft Blas. Levitschnig von Michel Semen den »Pfingstag« ]) in der V. Woche per 200 fl. Um 1800 finden wir folgende Familien: Bogat ei U. E. —■ Ber-toncel U. E. - Bergant U. E. — Demšer5) U. E. — Droll O. E. — Gašperin O. u. U. E. — Globotschnigg O. u. U. E. — in sechs Gliedern vertreten. — Gr oh er O. u. U. E. — Homan O. E. — Jerala U. E. — Jessenko O. E. — Kobler und Kotier O. u. U. E. — Levičnih U. E. — Lotrič O. E. — Lussner O. u. U. E. — Martinčič U. E. — Mar en ik U. E. — Megušer U. E. — Mlak er U. E. — Nastran U. E. — Plauz O. E. — Scholler O. E. — Seiz U. E. Semen O. u. U. E. — Staliz U. E. — Tau čer O. E. — Tusch eg O. E. -— Urbančič U. E. — Warl O. E. 1815 figurieren noch so ziemlich dieselben Namen. 1834 zählt uns Prenner 1. c. p. 35 und 36 folgende Gewerke mit der beigestellten Zahl der Hammertage auf, und zwar bei jedem der beiden Hämmer: Globotschnigg 24, O. u. U. E. — Urbantschitsch 10 U. E. —- Homan 9 O. E. — Plautz 7 O. E. — Kobler 5 O. u. U. E. — War 1 5 O. E. — Jerala 4 U. E. — Levitschnig 4 O. u. U. E. — Martin-tschitsch 4 O. u. U. E. — Gašperin 3 O. u. U. E. — Trojer 3 0. E. — B onzel 3 O. E. — Semen 2 U. E. — Je einen Tag besaßen Bogatei U. E. — Demšer U. PI. — Fabian3) U. É. - Frörenteich O. PI. — Klobčič U. E. — Lussner O. E. — Marinik U. E. — Pressei O. E. — Scholler O. PI. — Tuschek O. PI. und Venedig O. E. 1844 zählte man noch beim oberen Hammer die Namen Globoschnik, Homan, Gašperin, Levitschnik, M ar ti n t s ch i ts ch und W o nz el oder B onqel. 1866 hatten die Globotschnigg schon 61 von den 96 Anteilen in Händen und neben ihnen bestanden noch Levičnih, Kobler, Gašperin, Krek, Boncel, Klobčič, Peternel und Warl mit je 1—4 Anteilen. (Nach v. Globočnik, Eisnern 1. c. p. 6.) Heute sind auch die letzteren * 2 3 9 Donnerstag. 2) Ein Franz Deutscher erscheint 1777 nach v. Radicz als Oberaufseher der Venezianischen Bergwerke unter den Fhrentnitgliedern der Berliner Gesellschaft naturforschender Freunde. Schrift der Gesell. III. Bd., p. 56 —106. Nach Hacquet Phis. Polit. Reise Bd. I., p. 134, Leipzig 1785, war Demb-scher Oberaufseher der Kupferbaue von Agordo im Val Imperina. 3) Früher auch Habían und Hobian geschrieben. Cf. Vert.- u. Schiedbuch 1840, p. 457. hinweggefegt und die Globotschnigg als einzige Besitzer dieser Objekte sehr fraglichen Wertes übriggeblieben. Wir geben im folgenden Daten über einige der bedeutendsten Gewerken, wie sich dieselben in den Amtsschriften vorfinden und aus welchen die Vermögensverhältnisse derselben ersichtlich sind. Zu den ältesten Gewerken Eisnerns zählen die Plauze1), ln einer Eingabe2) an den Kaiser dd. präs. 4. Juli 1687, in welcher Joh. Peter Plauz um Freipassierung von 600 »Sämb ne gl« bis Triest bittet, schreibt er, daß seine Voreltern bereits seit zweihundert und mehr Jahren sich im »Landesfürstlichen Perkhwerk Kyssnern allzeith befunden, solliches Perkhwerch eifrigen bestritten und dadurch in Abführung derselben Waaren in dero k. k. Mst. gebührenden Anschlag und andere Mauth einen grossen Nutzen gemacht«. Durch die infolge von Mißjahren und »Contagion«3) (Pest) verursachte Teuerung und Schulden, ferner durch Wassergüsse, welche ihm einen Schaden von über 5000 fl. an Holz, Kohl und Erz verursachten, sei er mit Weib und Kind ins Verderben geraten. Der Vizedom, welchem das Gesuch zur Berichterstattung übersendet wurde, informierte sich bei dem Oberbergrichter und den übrigen Gewerken in Eisnern. Es sei richtig, was Plauz vorbringt, auch arbeitete er seit 12 Jahren fleißig. Infolge Teuerung, Wassergüssen, Feuer und gesunkenem Handel erlittenen Schaden habe er sich nach Laibach gezogen. Auch haben weder seine Voreltern noch er das Bergwerk allein bestritten, sondern nur vier Tage oder den zwölften Teil daran gehabt (12 X 4 = 48) und bestritten. Infolge seines erlittenen Unglücks habe er diese Hammeranteile nach und nach verkauft, sei daher kein »P erkhwerksgenoss« mehr. Er hätte um die Freipassierung der 600 Säm Nägel gar nicht ein-schreiten sollen, da er ja keine machen könne, sondern die Waren von andern erkaufen müßte. Wenn nun einige Gnade gewährt würde, so wäre es billig, daß solche nicht ihm allein, sondern dem ganzen Bergwerke zuteil würde, da ja das ganze Bergwerk alles Unheil mit und neben ihm miterlitten habe; diese taten alles, um sich selbst zu helfen, während er sich der weiteren Bestreitung entzogen habe. Sollte aber dennoch auf seine Voreltern Rücksicht genommen werden, dann gebühre auch solche Gnade seinen vier Geschwistern, speziell jenen, welche sich noch im Bergwerk befinden. Die Plauze führen sich demnach bis Mitte des XV. Jahrhunderts zurück. Urkundlich traten sie zuerst 1573 auf. 1801 besitzen sie dreizehn Hammertage. — 1822 bestand der Gewerks- und Grundbesitz laut Verbund Schiedbuch V, p. 261 und 366, des Joh. Peter Plauz im folgenden: 1. Dem Berggerichte unterstehende 12 Hammeranteile in Ober-Eisnern, 2 Erzkammern, 2 Erzplätze, 1 Roheisenmagazin, 8 Kohlbarren, dem gemeinsamen Anteil bei der Eisengrube »na Coku«. 2. Nach Eisnern zinsbar: 11 Streckhammeranteile und Kohlbarren »na Logu« und 1 Streckhammertag »na Skerjevc« und 9 Schmieden-»Esch-feuer«. An Grundbesitz gehörten dem Plauz die Gärten »Pristava« und »Kras nad Zhadeshom« samt Waldung, der Krautgarten »med Vigenzmi« und die ') Ein Ivan Plauz, Handelsmann in Waidhofen, bittet unter präs. 18. Oktober 1623 um Bewilligung, ein Bleibergwerk am Fuchs-Rigl eröffnen zu dürfen. H. K. A. F. 17.337, und 1624 soll ein Hans Plautz, Bürger von Waidhofen, wegen »Fürkauf« bestraft werden. L. c. F. 17.392/4. 2) Akten des Vizedom-Arch. 3) 1679 sub 20. Oktober schreibt der Oberbergrichter v. Erberg an die von Eisnern, daß in Cilli in drei Tagen in zwei Häusern schon elf Personen gestorben sind, und 1680 sub 3. Februar verbietet er über höheren Auftrag, der Seuche wegen im Fasching die üblichen Lustbarkeiten, Musiken »Marscharen« etc. abzuhalten. — Akten Joh. Globotschnik in Eisnern. IG* Heumahden »Naglovsche« und »Vertelz«. Die Gattin Elisabeth geb. Nastran besaß eine ganze Hube zu Kerschdorf samt Zugehör, das Silberzeug des Hauses bestand in 12 Bestecken, 1 Vorlegelöffel, 12 Lot schwer, 2 silberne Salzfässer, Lot schwer; diese werden 1825 als Faustpfand für eine Schuld für- bezogenes Getreide per 633 fl. 54 kr. M. M. an Josef Seunig ausgeliefert. Vert.- u. Schiedbuch V, 507. 1826, 2. September überließ Plauz das genannte Silber per 167 fl. an Zahlungsstatt, den Rest der Schuld will er bis 31. August 1832 bezahlen, wo nicht, soll Seunig berechtigt sein, die am 8. Juni und 9. August bereits abgeschätzten Realitäten und fahrende Habe zu exequieren. Die Hube in Kerschdorf war schon am 5. Juli verkauft. Dabei ist Seunig mit 695 fl. C. M. letzter Tabulargläubiger. Dominik Plautz, sein verstorbener Bruder und Pfarrer, hatte ihm schon bei Lebzeiten von einer Schuld per 2000 fl. 1200 fl. geschenkt, den Rest vermachte er der Anna Blaznik, welche wieder ihrerseits dem Plauz 400 fl. erließ. Vert.- und Sch.-B. VI, p. 36 u. 40. 1834 haben die Plauze noch sieben Hannneranteile und 1844 sind sie am obern Hammer schon verschwunden. Eine Familie, welche bis ins XVI. Jahrhundert zurückreicht, sind die W arl. IhrVermögen bestand noch 1828 in4Hammertagen mit 6 Streckhammer-anteilen, Ess-Feuern, 19 Kohlstätten etc. Dies alles war schon 1828 für eine Schuld von 500 fl. für erkauftes Eisen verpfändet und 1831 die Real-und Mobilarexekution puncto einer anderen Schuld per 207 fl. bewilligt. Vert.- u. Sch.-B. 1. c. p. 146, 154 und 487. — 1866 figuriert ein Warl noch mit einem Hammeranteil. Zu Anfang des XVIII. Jahrhunderts treten die H omann auf. 1786 pränotiert Anton Lussner nomine der Nastranschen Erben schon 1200 Ducati1) auf einen Hammertag des Josef Homanu. Vert.-et Sch.-B. p. 68. 1805 übergeben noch Anton Homann und Gattin Fran-zizka geb. Plauz dem Sohne Franz das Haus Nr. 120 mit Vieh und Mobilien, 5 Heumahden, diverse Äcker, 3 Gärten, neun Hammertage und 9 Zainhammeranteile beim Streckhammer na Loge, den Streckhammer beim großen Hammer, mit allem Eisen, Erz, Holz und Kohl, dazu gehörige Waldungen, Waldgerechtigkeiten, Kohlstätten, Erzgruben, Kohlbarren und Erzplätze, endlich 8 Ess-Feuer. Dafür hatte der Sohn Franz den Eltern Kleidung und Kost neben »seiner selbst, und zwar zum Frühstück Kaffee, bei Mittag- und Nachtessen jedesmal Wein, bei der großen Tafel den Sitz, die zwei unteren Zimmer, und zwar das grosse Zimmer geheizter im Winter«, zu geben, auch behielten sie sich die Kirchensitze lebenslänglich vor. Sollten die Eltern nie htmitihm lebenkönnen, so muß er ihnen jährlich 300 fl. T.W. geben. Außerdem behalten sich die Eltern 3000 fl. vor, wovon 2000 fl. als »Dota« für die Schwester Luise bestimmt sind, welche er ebenfalls mit Kost und Wohnung versorgen muß. Will sie nach ihrem 24. Jahr nicht bleiben, so muß er ihr 50 fl. T. W. per Jahr geben; heiratet sie, so ist er schuldig, ihr »zur Ausstaffirung« einen Kasten und vollständiges Bett beizustellen. Vert.- u. Sch.-B. 111, p. 382. Franz Homann heiratete eine Antonia Dietrich, und 1817 finden wir schon die Lizitation* 2) der Homannschen Entitäten, welche Vinzenz Dietrich, sein Schwager, erstand, und zwar laut Briefes dd. Stermol, 2. März 1819, für seine Schwester Antonia Homann. Der Fall ist darum interessant, weil wir daraus die Wertverhältnisse jener Zeit kennen lernen. Geschätzt waren die neun Hammertageä 250 fl. = 2250 fl., fünf Kohlbarren (ä 2 fl. 30 kr. = 105 fl.) auf 267 fl. 45 kr. Da sich bei der ersten Feilbietung kein Käufer meldet, ebenso bei der zweiten, *) ä zu »vier Fünfer« gerechnet. Der venezianische Ducato war eine Silbermünze im Werte von 1 Ü. 8 kr. T. W. Der venezianische Golddukaten heißt Zecchino. 2) Niklas Recher contra Homann. wird bei der dritten, am 19. Dezember, bei welcher Vinzenz Dietrich und Franz Mlak er erscheinen, der Hammertag per 45 fl., die Kohlbarren aber zu 1 bis 40 fl. dem Dietrich zugeschlagen, so daß dieser die sämtlichen neun Tage samt Kohlbarren um 501 fl. ersteht. Vert.- et Sch.-B. VIII, p. 195. 1843 wird puncto 210 fl. 49 kr. gegen Homann die Exekution geführt. Der Gerichtsdiener Lukas Leskovitz sollte die Pfändung vornehmen, doch da kam er übel an; die Frau und ihre zwei Söhne gingen mit Zangen über ihn los und erklärten, keine Pfändung zulassen zu wollen, da Franz Homann dermal gar kein Vermögen besitze. Da der Gerichtsdiener »sich in kein Raufhandel mit diesen Leuten einlassen will«, mußte die Pfändung unterbleiben. Vert.- et Sch.-B. VIII, p. 99. 1845 bittet Nik. Recher puncto schuldiger 1900 fl. um Aufstellung eines Sequesters über das Homannsche Vermögen. Er könnte die Realitäten zwar zum exekutiven Verkauf bringen, aber sie seien so belastet, daß er beim Exekutionsverkaufe durchzufallen besorge, daher führe er die Exekution auf die »Früchte und Nutzungen«. Es wird Gregor Matthias Drenig in Laibach als Sequester bestellt. Vert.- u. Sch.-B. VIII, p. 190 u. 192. —• I860 waren die Homann schon verschwunden. 1697 begegnen -wir in Eisnern der Gewerksfamilie Urbantschitsch. 1801 verkauft Franz Dionys Urbantschitsch dem Josef Urbantschitsch >) alle seine Realitäten in Unter-Eisnern, und zwar: zwölf Hammertage nebst den dazu gehörigen Waldungen, Kohlstätten, Erzgruben, Erzplätzen, neun Ess-Feuern und Kohlbarren; sechs Streckhammertage am »Skrajeuz«, die Mühle samt Krautgarten. »Die eigenen Zehendsholden um den Gebürge des Hl. Hermagoras«, die Heumahd (Wiese) v Lom samt Beholzung, zwei Gärten, das Wohnhaus mit Einrichtung und Viehstand, alle Vorräte, sechs Kirchensitze in der Pfarrkirche und fünf Sitze bei St. Francisci. Geschätzt ist dies alles auf 18.060 fl. 45 kr. T. W. Schulden lasteten darauf 6500 fl. Der Kaufpreis betrug 14.000 fl. »in Hinsicht der treu geleisteten Dienste« des Käufers. Vert.- u. Sch.-B. III, p. 63. 1801 besaßen Josef und Martin Urbantschitsch in Unter-Eisnern 18 fiammertage mit Zugehör. 1866 waren sie schon auch verschwunden. Die Gerichtsbarkeit in Eisnern. Eisnern liegt in einem schmalen Graben zwischen hohen bewaldeten Bergen längs des Zeierflusses in einer Erstreckung von über 1 km Länge hingebaut. Die Häuser bilden zwei Gruppen mit engen Gassen und sind die beiden Teile des Ortes durch einen leeren Raum: »p o d Zjavko«, geschieden. Man unterscheidet drei Hauptteile: 1. Unter-Eisnern—Ra-covnek, 2. Mittel-Eisnern—'Ternje und 3. Ober-Eisnern—go-rejni konc. In Racovnek (Haus Nr. 90 —135) unterscheidet man wieder na Klovže (chiusa, Klause) Nr. 90 u. 91. In Ternje oder Mittel-Eisnern liegen Pfarrkirche und Postamt, es umfaßt die Häuser Nr. 6 — 25. Nr. 5 heißt Terbušnik (angeblich von einer vorbeifließenden Quelle, welche Bauchzwicken verursachen soll), Nr. 4 Pod drčo und Nr. 1, 2 u. 3 griva. Nr. 89 ist die Säge Škarjevc und daneben die Mühle Pinada, beide an einem aus der Zeyer abgeleiteten Rinnsale. Gegenüber von pod Zjavko steht die Filiale St. Francisci und dann folgt Ober-Eisnern mit gorejni konc Nr. 26—80, Volčja vas Nr. 81—87 1 2). 1) Seinem Vetter. Franz Dionys zog nach Stein zum Hammer an der Feistritz. 2I Eisnern wurde auch im XIX. Jahrhundert öfter durch Brände arg mitgenommen, so 1822 am 23. Mai, 1 Uhr mittags. Ganz Eisnern, Škovine, Češenca und Studeno brannten nieder; im 1553 kamen alle Bergwerke aus der Administration der Herrschaften, in denen sie gelegen, unter die des Landesfürsten und hatten ihre Bergrichter. Die Carolingische Bergordnung unterstellte sie dem Oberbergrichter, unter welchem in den einzelnen Bergwerken Unterbergrichter fungierten. Ihm stand ein »Burgfriedens-Gerichtsdiener« zur Verfügung, welcher z. B. in Eisnern per Jahr 24 fl. L. W. bar bezog. Dafür hatte er das Kohl und Erz, welches die Sanier brachten, zu wägen und zu messen, bei unrichtigem Gewicht zu konfiszieren und Botengänge unentgeltlich zu machen. Sitz.-Prot. 1780, Nr. 400. Mit Patent vom 1. November 1781 wurde die Bergbehörde auf das Montanistikum beschränkt. Die von Eisnern beanspruchten Autonomie gegenüber den Ansprüchen der Herrschaft Lack. Mit Entscheidung dd. 10. September 1784 wurde der Gewerkschaft die eigene Gerichtsbarkeit zugestanden, wenn sie einen geprüften Richter anstellt. Unterm 11. Dezember 1788 wurde ihr ferner gestattet, sich einen eigenen Dominiumsvorsteher mit dreijähriger Funktionsdauer zu wählen, welchem der Wirkungskreis einer Ortsobrigkeit zustand; er besorgte die Ortspolizei und die Führung des Grundbuches. 1850 trat an seine Stelle der Bürgermeister. Da die Gewerke einen geprüften Justitiar nicht besolden wollten, so blieben sie unter der Gerichtsbarkeit von Lack, deren Justitiar mitunter ziemlich energisch mit ihnen verfuhr. So beschwert sich 1795 Franz Anton Homann beim Oberbergamte, daß ihn der Justitiar von Lack dahin zitiert habe, da er aber ob Alters und Gebrechlichkeit nicht kommen konnte, schickte er den Sohn Franz, dem der Justitiar aber mit Stockstreichen und Arrest gedroht habe. Sitz.-Prot. Nr. 249. 1797 hält es das Kreisamt für gut, die politische und montanistische Direktion in den Gewerkschaften zu trennen. Sitz.-Prot. 168. Es wurde Peter Plauz zum Berp;werksvorsteher gewählt. Homann könne Dominiums-Vorsteher bleiben. Inzwischen gab es infolge der neuen Einrichtung vielfache Friktionen und Kompetenzstreitigkeiten auch in Eisnern. Laut Bescheid im Sitzungsprotokoll von 1801, Nr. 187, klagten die Gewerke, daß sie »dem offenbaren Aufliegen überlassen seien, dass auf Befolgung der Gesetze und Vorschriften nicht gesehen werde, dass sie das Unglück haben, an so viele Behörden angewiesen zu sein, als es Manipulationsarten gebe, und dass es sich nicht selten frage, ob sie gegen die herrschenden Schuldigkeiten, ob Seite des politici oder montanistici ohne Kränkung der gegenseitigen Wirkungskreise verwahrt werden sollen. Sie scheinen es in vollem Masse zu fühlen, was für traurige Folgen die Unwirksamkeit der wohlthätigsten Gesetze nach sich ziehe«. »Der ungewünschte Zeitpunkt scheint nicht mehr ferne, sondern wirklich eintreffend, wo es sich vom Verfalle der Werke handle.« »Das scheinbare Dominium Eisnern könne nichts wirken. Will die Herrschaft Lack etwas verfügen, so geschieht die Einwendung, dass ihr lediglich die Justizpflege gebühre, und schlägt man die montanistische Amtshandlung ein, so bedarf es abermal aller möglichen Aufmerksamkeit, um sich bei dem Zusammenhänge der Verhältnisse nicht gegen drei anderweitige Wirkungskreise zu versündigen.« ganzen wurden 146 Häuser, Kirche, beide Hämmer, 62 Nagelschmiedhütten mit allem Beiwerke, selbst die gedeckte Brücke über die Zeyer, welche fast zur Siedhitze erhitzt war, ein Raub der Flammen. Der Schade wurde auf 204.764 fl. C. M. erhoben, v. Globočnik 1. c. Nr. 195. — 1846 brannnten in der Nacht vom 16.—19. Februar 40 Häuser und 50 Nagelschmieden ab. Bisch.-Archiv. Diese Kompetenzkonflikte »dienen den Gewerken, Arbeitern und Insassen zum Deckmantel, unter welchem Unordnungen, Mißbräuche undVer-vortheilungen genährt werden«. »Ist es demnach wohl möglich, die Bergwerke Eisnern, Kropp und Steinbüchel in eine Ordnung zu bringen und sie gegen den unausbleiblichen Untergang zu verwahren: wo anstatt Redlichkeit Betrug und Vervortheilung, statt Tugend das Laster, statt Sitte Ausgelassenheit, statt Fleiss der Müssigang, statt Ordnung die Missbrauche und statt Disciplin die Zügellosigkeit herrschen, und die Behörden eine der andern im Wege sind.« Inzwischen besannen sich die Leute eines Besseren und bevollmächtigten unterm 22. August 1801 den Franz Jera 11a für sich und ihre Erben, »dass er zur Erhaltung der uns gehörigen Justizpflege bei denk. k. Stellen das Gesuch anbringe, dass uns einen eigenen Justitiar aufzunehmen bewilliget werde«. Sie versprachen, alle Kosten zu bezahlen, auch könne er Advokaten aufnehmen. Das Schriftstück ist von 110 Petenten gezeichnet, sämtliche bis auf Peter Faygl, Thomas Kobler, Johann Warl, Martin Jeralla, Franz Anton Ho mann und Karl Homann: Analphabeten, welche unterkreuzen. (Akten Joh. Globotschnigg.) Unterm 3. August 1802 erfolgt der Bescheid des Kreisamtes Laibach dahin, daß »so wenig die Gewerke und Insassen von Eisnern seit der höchsten Entscheidung vom 10. September 1784 bis nun einen Ortsrichter aufgestellt und die erforderliche Subsistenz ausgewiesen haben, so wenig wahrscheinlich ist es, dass dieses noch sobald bewerkstelliget wird, theils der bekannten Uneinigkeit im Orte selbst, theils der Ansprüche der Herrschaft Lack wegen«. Ein charakteristisches Beispiel für die Zustände zu Anfang des XIX. Jahrhunderts gibt uns die Affaire von 1802, über welche Tscherin sub 10. September im Sitzungsprotokoll Nr. 164 und 169 berichtet. Die Gewerke Gašperin, Pfleger und Semen errichteten mit kreisämtlicher Bewilligung eine halbe Stunde oberhalb Eisnern ’) einen Zainhammer und eine Wasserwehre, worüber vom größten Teil der Gewerke gefährliche Drohungen, Volksaufläufe und Gewalttätigkeiten angezettelt wurden. Der Kreishauptmann Baron Abfalterer ordnete sogleich eine Untersuchungskommission mit Militärassistenz ab. Er (Tscherin) habe, da es sichumkein Montanistikum handle, nicht interveniert. Die Gewerken hielten beim Plauz und J. Urbantschitsch Zusammenkünfte, um die Wasserwehre zuzerhacken. Diesen Beschluß führten die Gewerke Georg und Anton Globotschnik, Franz und Karl Homann, Thomas Kobler, Josef Urbantschitsch und Stefan Semen mit Zuziehung gemieteter Personen wirklich aus. Der Dominiumsvorstelier Plauz ersuchte den Lacker Gerichtsverwalter um Assistenz, welcher den Gewerken Droll in Eisen schlagen, nach Lack abführen und die Agnes Demscher nach Anlegung der Handeisen unangehört auf öffentlichem Platz mit dem Ochsenziemer peitschen ließ!! Der Bescheid der Berggerichtssubstitution lautete: »das Ganze ist ein Politicum, daher nur zur Nachricht« 1. c. Nr. 169. Daß unter solchen Umständen auch die geschäftlichen Verhältnisse leiden mußten, ist begreiflich. So hatte z. B. der Kaufmann Johann Martints chitsch in Eisnern mit dem k. k. Generalkommando in Agram einen Lieferungskontrakt abgeschlossen, den er aber nicht einhielt. Das Generalkommando fragt unterm 17. September 1807 an, was es für eine Bewandtnis •) •) Dort, wo jetzt das Walzwerk des Herrn Globotschnik steht. habe, da Martintschitsch den Kontrakt (pro 1. Mai 1806 bis Ende April 1809) nicht einhalte. Der Bescheid des Berggerichtes lautete: »Es gehe die Sache dasselbe nichts an, da Martintschitsch weder Berg- noch Schmelz- oder Hammerwerks-Entitäten besitzt.« Sess.-Prot. Nr. 813. Im Jahre 1808 wird wieder die Justitiärfrage angeregt. Unterm 9. Februar ersucht die »Gewerkschaftsgemeinde Ober- und Unter-Eisnern als gemeinschaftliche Besitzerin des eigenen Dominiums Eisnern«, daß für sie ein eigenes Ortsgericht bewilligt werde. Das Recht darauf wird anerkannt, es handle sich nur um Kreierung eines Fonds zur Unterhaltung eines geprüften Justitiärs, eines Aktuars und eines Gerichtsdieners. Die Gewerken mögen sich darüber einigen und ein gemeinschaftliches Gutstehungsinstrument ausstellen. Dieses Protokoll ist datiert vom 5. August 1808, in welchem sie sich bereit erklären, die Besoldung der drei Individuen auf ihre Hammerwerke intabulieren zu lassen. Anwesend waren der k. k. Kreiskommissär Alois Frh. v. Taufferer und 26 Gewerken, darunter 11 Analphabeten, für welche Schanda zeichnet. Vier Gewerke waren abwesend. Vert.- u. Sch.-B., p. 527 ff. Diese Protokollserklärung haftete noch bis 1838 auf den Hammeranteilen. Unterm 1. April 1838 wendeten sich Jakob und Josef Globotschnik mit einer Eingabe an die k. k. Berggerichtssubstitution, in welcher es heißt, daß acht Monate nach dieser Intabulation das gegenwärtige Königreich Illyrien durch die Franzosen besetzt und erst im Pariser Frieden wieder an Österreich kam. Infolge dieser französischen Zwischenregierung kam die Besetzung des Ortsgerichtes in Eisnern gar nicht zustande. Nun sei es aber nach dem Inhalte des Hofdekrets ddo. 20. September 1814, Nr. 1102, und der gegenwärtigen Bezirkseinteilung und Verfassung gar nicht denkbar, daß in Eisnern je die Besetzung eines Ortsgerichtes realisiert werden könnte. Die Intabulation vom 5. August 1808 sei daher ganz zwecklos, weshalb Petenten als amtlich bekannte Vorsteher dieser zwei Gewerkschaften bitten: es möge diese Protokollserklärung gelöscht werden. Dem Ansuchen wurde unterm 30. April 1838 willfahrt. Vert.- u. Sch.-B. VII, p. 332. Dem Grundbuche des Dominiums waren dienstbar: Die Häuser, Eßfeuer, Streckhammer, Kohlbarren etc. Der k. k. Berggerichtsubstitution aber einverleibt: die Stuckofenschmelztage und die Zainhammerrechte, wenigstens beim Besitz des Josef Troj er, Hammergewerk im Jahre 1832. Vert.- u. Sch.-B. VII, p. 100. Das »Dominium« Eisnern war somit unseren Bürgermeistereien zu vergleichen und hatte mit den Rechten der herrschaftlichen Dominien nichts gemein. Diese Auffassung kommt im Landtagsprotokoll vom 21. Jänner 1809 zum Ausdrucke, wenn es anläßlich des Streites zwischen Frh. von Wolkensperg in Burgstall, und denen von Eisnern wegen des Weindazes heißt: »dass das Bergwerk Eisnern kein Dominium, dessen es sich anrühmt, sondern lediglich ein Bergwerk sein, folglich in keinem Fall auf die Weindazpachtung J) Anspruch machen könne«. 2. Krop. Wir haben schon oben p. 128 bemerkt, daß schon 1550, also 22 Jahre vor der Carolingischen Bergordnung für Krain, eine Bergordnung für die, in der landesfürstlichen Herrschaft Radmansdorf gelegenen Werke Krop, Steinbüchel und K o 1 niz erlassen ward. *) *) 1782 bezahlt Anton Horaann für die Pfarre »Seltschag« (Selzach) um Eisnern 385 fl. 30 kr. »Wein-Daz«. Aktenrepertor. Nr. 48. Im Oktober wollen die »weinschenkenden Gewerken keinen Wein-Daz bezahlen« 1. c. Nr. 238. Daz v. ital. dazio, Abgabe. Ehe wir die sehr interessanten Verhältnisse und Schicksale dieser Bergwerke^ schildern,^ durch deren Klarstellung auch die Zustände in Eisnern ihre Erklärung finden werden, müssen wir uns mit der Bergordnung von 1550 bekannt machen. Dieselbe ist datiert: Wien, 3. Jänner 1550'). Ferdinand I. Römischer zu Ungarn und Böhmen König etc. bekennt, dass die Gewerken, Unterthanen und Urbarsleut des Eisenbergwerks zu Krop, Steinbüchel und Kollnitz in der Herschaft Radmansdorf, derzeit Pfandinhaber Wolf v. Ditrichstein, unterthänig angebracht haben »wie sollich Eisenperkwerch durch Gottes genad nun in guets aufneinen und me rung kumen« es wäre daher für das Camergut und den gemeinen Nutzen erspriesslich wenn »mit pesserer Ordnung wider pisheren geschehen sein, möcht gearbeit und dabei guette pollizei gehalten« würde. § K Der Kaiser bewilligt nun erstens: daß die »gemeinen Pergknappen« bei diesen Perkwerch aus der Purgerschaft zu Radmansdorf drei erbar Personen die sie zu handlung und Verrichtung des Pergrichterambts für geschikt achten dem Vicedom vor Ausgang eines jeden Jahres benennen mögen. Aus diesen soll der Vicedom den tauglichsten in des Kaisers Namen zum Bergrichter für Krop, Steinbüchel und Kolniz aufnehmen »un d soviel möglich mit geringsterBesoldung«, die ime aus den Gefällen des Vicedomamtes bezahlt werden solle, bestellen. Findet der Vicedom keinen der vorgeschlagenen für tauglich so hat er das Recht, einen selbst zu ernennen. § 2. Der Zins vom Gebirg, Erz, Alpenrechten, Hämmern und Holz, für welchen Ditrichstein pr. Hammer 10 ) H. K. A. F. 18.285. 2) I il. = Pfund Pfeninge = 1 fl. = GO kr. = 240 Pfeninge. § 7- Gewerke, Knappen, Holzknechte, Köhler, Plahausleute, Hammer- und Nagelschmiede und alle Unterthanen beim Bergwerk sollen dem Kaiser und der Herrschaft in Landesnöthen und Aufgeboten als »Getreue Urbar und Cammersleut« jederzeit gehorsam und gewärtig sein. §.8- Der Bergrichter soll die Einkassirungen bei den Bergwerken besorgen und halb dem Vicedom abführen, die andere Hälfte soll ihm bleiben, damit er fleissig dem Bergwerk zu gut handle »auch fried und rechtschaffen unterhalten muge«. Ausser in Malefizsachen ist er Richter. Im Nothfalle soll ihm die Herrschaft Hilfe und Beistand leisten. § 9- Thätlichkeiten bei den Bergwerksentitäten soll er an Leib und Gut strafen. § io. Wenn ein Malefizverbrecher in einen Werchgaden flieht, der soll durch den Bergrichter dem Landgericht oder der Herrschaft übergeben werden. § 11. Die Alpe Vodica genießen die vom Otoče und Zaloše mit den Kropern gemeinsamen. § 12. Aus den Eichenwäldern dürfen sie Holz für ihre Werchgaden und Häusl gegen »zimblich leidliche« Bezahlung nehmen. § 13. Der Bergrichter soll fleissig acht geben dass durch die Bauern noch jemand andern, »die Wälder um das Bergwerk durch Gereutten, Schwenden und Prennen, bei schwerer Leibsstraf nicht verwüstet werden«. § 14. Die Bitte der Gewerke ihnen zu erlauben, vom Hammer bis zu einer Müle ungefähr eine »wällische Meile« weit zu ihrer Hausnotdurft fischen zu dürfen wird abgeschlagen. O Ö ^ § 15. Es wird bewilligt den Weg über die »Vötsch«1) zu eröfnen »also dass gedachte Gewerken und andere ihr Eisen, Nägel, Wein undandereWaar und Güter hin und wieder, auf und von Gör z, Weiden (Udine) und derselben gewonndlichen Orten hin und wieder bringen mögen«. Doch dass sie alle Aufschlag, Maut, Zoll und anders was sich von sollichen Waaren und Gütern »auf der Laibacher Strassen der si sich bisher gepraucht«, bezahlen sollen, wie dann berührts Weges Eröffnung jezomelter Massen hieuor Inhalt unsern sondern ausgegangenen Befehl und gethaner Verordnung geschehen, zugelassen und bewilligt. § 16. Bei Streitigkeiten soll der Bergrichter die Parteien vergleichen, damit sie mit Tagsatzungen, Wegen etc. nicht Kosten haben und Zeit versäumen. p Bača im Görzerischen, den kürzeren Weg als über Laibach. . § 17. Bergwerksverwandte, Gewerke, Arbeiter und Knappen dürfen keinerlei \ersammlungen, heimliche-Bündnisse, Verträge etc. ohne der Obrigkeit Wissen machen. § 18. Erzgruben sollen nach Notdurft verliehen werden. § 19. Für jede Verleihung gebührt dem Bergrichter eine Taxe von ;> kr. und dem Schreiber l kr. Schreibgebühr »ins Bergbuch«. O Ö § 20. Jeder Grube soll gegeben werden im Saiger 20° (Tiefe) und Scherbm sechs Lehen oder was das Gebirg nach Gelegenheit erleiden mag. o o o § 21. Die Gruben sollen gut ausgezimmert werden. § 22. Der Bergrichter soll ihnen nach Bedarf Erz für zwei Playhäuser anweisen und wenn genug Erz vorhanden, den andern Hämmern, als an der Zeiering (Zeier) Selz ach und denen von Eisnern. § 23. Keiner soll für den Andern in den Wäldern holzen. § 24. Knappe und Arbeiter, »so am Berg schlägt oder schilt« und also »diese unsere königliche Freiheit Zerpricht«, soll ernstlich gestraft werden. § 25. Kein Knappe soll Stollen oder Schicht williglich einhacken oder verlassen. § 26. Jede Grube soll ihre freien »Schuttbüchl« oder »Halden« haben. § 27. Wenn die Gewerke am Berg, Stollen, Örter oder Durchbruch auf Erz verdingen, so soll dies jedesmal vor dem Bergrichter geschehen. § 28. Alle Gedinge sollen durch den Bergrichter abgezogen werden, wofür die Gewerke drei Kreuzer, der Gedinghäuer auch drei Kreuzer geben soll. § 29. Der Bergrichter soll eine »geschworene« Schnur mit 7 Klafter, wie dies in Crain auch auf anderen Bergwerken Gebrauch ist, auch eine Klafter, welche Klafter »unterzeichnet«1) sein soll, desgleichen ein »prente«* 2) Kolm ass, die ihm vom Vicedom zugestellt wird, haben. *) In Schuhe geteilt. 2) Geaicht. § 30. Er soll sehen, dass gutes Erz gehaut und am »Perg fleissig gekhut« wird, damit zum Ofen gutes Erz gelange, wer nicht gutes Erz gräbt, soll entfernt werden. § 31. Es sollen gute Kohlen- und Holzknechte in die Waldungen gelegt werden. § 32. Der Lohn für »Hutmann«, »Stoli- und Erzhäuerknecht und Trugenlaufer« soll nach Art des Gebirges, ob hart oder weich, nach Billigkeit und durchErkenntniss unseresBergrichters und derGeschworenen bestimmt werden. Ordnung die Knappen betreffend. § 1. Die Hutleute werden vom Bergrichter auf die neue Ordnung vereidet. § 2. Die Hutleute dürfen keinen Arbeiter ohne Wissen und Willen der Gewerken und des Bergrichters aufnehmen, sie sollen darauf achten, daß die Arbeiter ihren Lohn bekommen, ihre Arbeit gut machen, keine Schicht versäumt werde, auch kein »pöss Arzt«, als »pöse Erden, Moder, Ram-vent!), plins, oder greiß mit unter das gute Erz gelassen werde, so kein Eisen in hat«. § 3. Die Stollen sollen gut ausgezimmert werden. o o § 4. Der Bergrichter soll die Schichten beaufsichtigen. § 5- Versäumniß der Schichten und »Vormachen« derselben soll vermieden werden. Keine Schicht darf »vor gern acht« oder »eingepracht« werden. § 6. Die Hutleute sollen auf das Zeug der Gewerke fleißig sehen. § Soll der Hutmann gegen den Schmid einen Spann (Kerbholz) haben und allen geschmidten Zeug alle Wochen daran schneiden. Schlechte Arbeit soll dem Schmid nit angeschnitten noch gerait werden. § 8. Die Knappen und Arbeiter sollen wie auch auf allen Bergwerken gebräuchlich, »Ihr eigen Khnoden und shirer« haben, doch sollen sie die Gewerke mit »Insiet« versehen. § 9. Kein Hutmann soll einem Erzhäuer, Trugenlaufer und Träger erlauben, daheim beim Haus zu holzen, oder zu anderer Arbeit von seinem Gewerk Schmutzwerk, von Räm = Schmutz, Ruß. gedungen zu werden, noch der Bergrichter es gestatten, sondern sie sollen ihren Schichten am »Arzperg« fleißig obliegen. Ausgenommen »wosich Gottes ge wait, oder andere große Notturft zutruegen, dadurch unser Camer-guet verfeiert würde, also wo den Gewerken ihr Pleihaus, oder Hammer abprennen« oder daß sie dieselben umbauen »ofenhaupt« oder »Wuer« machen müssen, und andere Arbeiter nicht haben könnten, alsdann sollen sie dasselbe zurichten helfen. § io. Diesen Artikeln Zuwiderhandelnde sollen vom Hutmann dem Bergrichter angezeigt und von diesem gestraft werden. § H. Arbeitern soll er auf ihr Anrufen schuldige Löhne binnen 14 Tagen verschaffen; haben die Gewerke kein Geld und wollen mit »Pfenn-w er the n« zahlen, so sollen diese treulich geschätzt werden. § 12. Gibt der Gewerke den Knappen und Arbeitern Vorschüsse, so soll nach den folgenden Artikeln gehandelt werden. »So er aber heimblich wegzug«, soll ihm durch den Bergrichter und Gewerken nachgeschrieben und »für einen untüchtig auch nit fr umen angezaigt werden.« o o o § 13. Wenn aber ein „Knapp redlich und aufrecht weg zug, oder ziehen wolt«, so soll ihm der Lohn an baar oder in Pfennwerthen binnen drei Tagen bezahlt werden. § 14. Der Bergrichter soll öfter im Jahr besonders nach Feiertagen einfahren und alles besuchen und nöthige Anordnungen treffen. o o § 15. Den Kirchtag betreffend lassen wir es derzeit bei einem Kirchtag, welcher bisher jährlich Sonntag nach St. Margarethentag (12./7.) gehalten und durch den Inhaber von Radmansdorf »behuet« worden, bis auf unser Wohlgefallen und mehrer Aufnehmung dieses Berkhwerechs ge-nädiglich beleihen. Der Plahausleut1) Ordnung. § I- Pleier und Gradier sollen fleißig das Erz rösten, ihre Schichten ein-halten, dazu den ordentlichen Haufen von Kohl und Erz bereiten, die Öfen nicht übersezen noch den Massen zu wenig Kohl geben. Kein Erz »unter hinein zusetzen damit die Eisen nit Radprach und unsauber geplat werden«. Auf das pös Erz sollen sie sehen und es dem Bergrichter an-zeigen. Die Pleyer sollen zur rechten Zeit auf die Arbeit gehen und alles zuríchten, im Ofen, der Röste, den Blasbälgen, dem »Gefluder«* 2) und alles andere Zeug wohl besehen, auch auf das Feuer achten, damit kein Unglück geschehe. ') Schmelzer. 2) Gerinne, Wasserwerk. § 2- Unter der Woche sollen sie von der Arbeit nicht zum »Wein oder anderst wo hin gehen«, sondern der Arbeit warten. § 3 und 4. . Der Bergrichter soll monatlich einmal und so oft es noththut, in alle Plaihäuser und Hämmer gehen, und sie beaufsichtigen ob alles in Ordnung sei. § 5. Der Bergrichter soll mit höchstem Fleiß verhüten, »daß die armen Radmeister von ihren Werchgaden durch ihre Gegenkheufl un-pillicher W eis mit gedrungen,1 noch darvon durch Praktiken, die sich zu Zeiten in der waar des Eisen zuetragen, geschaffen werde, wo auch einer mit dem andern in Arbeit steet, das dem armen jedem sein gepurender Tail im werchgaden, auch zu perig und Holz zu arbeiten bleib, und von demselben sein Eisen der ruef nit gespert werde«. Wäre aber ein Radmeister unfleißig und er »das gelt so im auf die Arbeit geben werdet verthuet«, sich um Erz und Kohl nicht kümert, sich auf seine Arbeiter verläßt und dadurch dem Bergwerk und Cammergut schadet, so soll der Bergrichter einschreiten, mit den Geschworenen und andern verständigen Radmeistern und Bürgern zu ihm gehen »und gegen dem was sich gebührt, mit aller Billigkeit handeln und thun«. § 6. Bergrichter und Geschworene sollen mit den Rad- und Hammermeistern weder verwandt sein noch in Geschäftsbeziehungen stehen. § 7. Er soll »auf den Eisenkauf (Preis) wie derselbe bisher gangen, sein fleißig und gut aufmerken haben« damit derselbe ohne Wissen der Landesfürsten nicht gesteigert und erhöht werde. O Ö .. §8- Wird Erz auf Wiesen oder Ackern gegraben, so soll der Schade vom Bergrichter, Geschworenen und zwei unpartheiischen Nachbarn geschäzt werden. § 9. Bei Verleihung von Graben soll aufgemerkt werden, daß der Bergmann sich nicht verbaue. § io. Wenn Gewerke »irn tail verkaufen wollten«, so solle der Verkäufer den »Tail« *) seinen Mitgewerken anbieten. Sollten die Partheien über den Preis nicht einig werden können, so sollen Bergrichter und Geschworene »darinen erkennen mitin und aussprechen«. Würde anders gehandelt, so sei der Kauf ungültig. Wäre kein Mitgewerke Käufer, dann erst dürfe der »Tail« mit Vorwissen des Bergrichters und der Geschworenen einem andern verkauft werden. § H- Gleichermaßen soll es mit den Werchgaden, Hämmern, Plahütten, welche mit den »Tailen« verbunden sind, beim Verkaufe gehalten werden, »wie dann so lieh es pillichen und von Alter herk humen ist«. 5 Hammeranteile, deren Erklärung wir bei Eisnern gegeben haben. § 12. Die Radmeister sollen sich ihre Arbeiter »nicht abthaidingen oder aufreden«. § 13. Jeder und mäniglich beim Bergwerk: am Berg, in den Hämmern und Hütten, beim Kohl und Holzwerk soll Freiung und Sicherheit haben, doch dem Bergrichter gehorsam sein. § 14. Niemand sei sein eigener Richter in Streitigkeiten, sondern soll dem Bergrichter klagen. »Wan dan der Richter frid peut, der soll fried halten, bei verlierung leibs und lebens«. § 15. Niemand darf »dem andern unter eines angesessenen Tropfstal ’) oder in sein Haus mit freuntlicher Hand nachlaufen« bei Verlust seiner Hand. § 16. Schlägt ein Bergmann einen andern »plutrunsig«, so soll der Landrichter mit ihm nichts zu schaffen haben, sondern dem Bergrichter »soll die pues zusteen«. § 17. Begeht ein Bergmann einen Todtschlag am Berg oder im Bergrechte, so soll ihn der Bergrichter dem Landgericht der Herrschaft Radmannsdorf übergeben. § 18. Wer ein »fräfl« thut oder »Waffen zuckt«, verfällt dem Richter 72 Pfeninge. § 19. »Der aim ain lemb * 2) thuet«, zahlt 5 Mark GO Pfeninge, die Mark zu 40 kr. zu rechnen. Dem Beleidigten ist er den Schaden abzutragen ver-pflichtet. § 20. Wer jemanden verwundet, zahlt dem Richter 1 //. Pfeninge; dem Beleidigten hat er Schadenersatz zu leisten. § 21. Sollen sich Bergwerksarbeiter »wieder und über einander nicht rotten, noch pesambln, auch keinerlei verbotten wehr als Wurfhacken, Spiess, Armbrust, Puchsen, Helleparten und ander unzimblich wehr« an Feiertagen, Kirchtagen, Tänzen oder anderenwo tragen, damit »übel, nachtheil und unart« vermieden werde. Zuwiderhandelnde sollen vom Vizedom in des Kaisers Namen an Leib und Gut gestraft werden. § 22. Die Ordnung gilt für alle, Arme und Reiche. § 23. Zuwiderhandelnde sollen ohne Unterschied »nach gelegenheit der Mißhandlung« an Leib und Gut gestraft werden. n C5 *) Soweit des Hauses Dach reicht. 2) Die Lern, jeder unheilbare Schaden am Körper. (Schmeller.) § 24. Schließlich soll der Bergrichter stets das Interesse des Landesfürsten und des Bergwerkes im Auge haben und zu fördern trachten. Im gegebenen Falle kann er sich jederzeit an den Vizedom und an die Niederösterreichische Kammer um Bescheid wenden. Abänderung oder gar Aufhebung der Ordnung behält sich der Landesfürst für sich und seine Nachkommen vor, je nachdem es die Förderung des Bergwerks und »gemeines nuz« erfordern sollte. Betrachtet man die vorliegende Bergordnung, so ergibt sich aus derselben vor allem, daß mit Beginn des XVI. Jahrhunderts das Eisengewerbe in Krain sich besonders lohnend entfaltete, vielleicht seinen Höhepunkt erreicht hatte. Der Landesfürst wendete demselben seine vollste Aufmerksamkeit und Fürsorge zu, er stellt es unter seinen besonderen Schutz. Dabei gewährte er den Gewerken die größtmögliche Autonomie. Den Bergrichter, welcher mit Ausnahme in Malefizsachen Richter war, zu wählen, hatten sie das Recht. Der Landesfürst behielt sich nur die Bestätigung desselben aus der ihm vorgelegten Terna vor. Streitigkeiten sollten im kürzesten Wege, wo nur möglich, gütlich beigelegt werden, Prozesse, unnötige Kosten und Zeitverlust möglichst vermieden werden. Die Arbeiter sollten zur Nüchternheit, Treue und Pünktlichkeit angehalten, dafür aber anständig und angemessen bezahlt werden, worüber Bergrichter und Geschworne zu wachen haben. Sehr interessant ist es zu sehen, wie die Bergordnung die Gewerke in ihrem Besitzstände zu erhalten und zu schützen strebt (§ 5). Der Industrielle war auf den Kaufmann als Vermittler angewiesen; ersterer hatte sich mit dem oft unbändigen und obstinaten Bergvolke herumzuschlagen, er mußte für Beschaffung von Rohmaterialien sorgen und sollte seinen Verpflichtungen gegenüber den Arbeitern und Abnehmern seiner Waren nachkommen. Dabei ließen ihn die Arbeiter oft zu Zeiten, wo am meisten Arbeit vorlag, im Stiche, um höhere Löhne oder Vorschüsse zu ertrotzen. Anderseits war der Gewerksherr oft genötigt, vom Abnehmer Geldvorschüsse zu nehmen, geriet somit in Abhängigkeit vom letzteren, der den Umstand benützte, um ihn nicht selten um Hab und Gut zu bringen. Diesem freien Spiel der finanziellen Kräfte trachtete der genannte § 5 zu steuern. Allerdings sind viele Gewerksherren durch selbstverschuldete schlechte Wirt-schaff zugrunde gegangen und ihr Besitz in die Hände des Kaufmanns gelangt. Ein solches Beispiel werden wir an der Wochein kennen lernen, wo die verschiedenen Gewerke nach und nach abhausten, bis der Kaufmann Michel Angelo Zois die ganze Wochein nebst Jauerburg in seinen Besitz vereinigte. Die Herren waren eben meist zu wenig kaufmännisch rechnende Geschäftsleute, dachten in guten Zeiten nicht daran, daß schlechte kommen könnten, über welche ihnen ein entsprechender Reservefonds hätte hinweghelfen können. Statt ein capitale di fortificatione, wie es Michel Angelo Zois nannte, zu hinterlegen, wollten sie Edelleute werden und kavaliermäßig leben. Wir werden einigen Beispielen dieser Art noch begegnen. Wichtig aber ist der § 15 (p. 250), wo vom Handelswege über die »Vötsch« die Rede ist. Mit diesem Worte ist hier der Übergang durch das Bača-Tal aus Krain ins Görzerische bezeichnet1). Die Identität von Vötsch und Bača ersehen wir aus einer Urkunde des Vizedomarchivs von 1583 dd. 12. August. Es ist ein Bericht an die Kammer, den Eisenhandel betreffend, in welchem es unter anderem heißt: ) Jetzt zieht die Staatsbahn Aßling—Triest diesen uralten Handelsweg. »Auch in der Wochein wird nach brescianischer Art geai'beitet, daher dieselbe Sorte Eisen und Stahl gemacht, das durch die Vötsch nach Görz, nach St. Johann (bei Duino) übers Meer verführt wird.« Im § 15 unserer Bergordnung von 1550 wird aber gesagt, daß der Weg durch die Bača auch für die Gewerke von Kropp, Steinbüchel und Kolniz benützbar sei. Dem Wortlaute nach wäre dieser Weg 1550 überhaupt erst eröffnet worden. Da es wohl zweifellos ist, daß derselbe schon längst früher bekannt war, so kann es sich hier nur um eine Verbesserung oder Herstellung für den Export im größeren Maßstabe handeln, welche sich mit dem Aufschwung des Eisenexports nach Italien als notwendig erwiesen. Wir gewinnen hier wieder eine wertvolle Angabe über unsere Handels- und Verkehrsverhältnisse des XVI. Jahrhunderts nach Italien. Welchen Weg die Kropper, Steinbüchler und Kolnizer Gewerke mit ihren Fabrikaten früher gegen Italien gezogen sind, ist aus § 15, Alin. 2, ersichtlich, nämlich über Laibach nach Fiume oder Triest. Im Jahre 1539 bitten die Berggenossen zu Radmannsdorf, Steinbüchel, Kolniz, Kropp und Wochein, daß ihnen die Straße auf Laibach und Vötsch mit ihrem Eisen ungesperrt bleibe. Hoffinanzbücher Nr. 188, Fol. 25. Dem Ansuchen wird unterm Oktober 1548 willfahrt. L. c. Nr. 199, Fol. 68. Es läßt sich nämlich nachweisen, daß die Verfügungen der Bergord-nung auf Wünschen und Verlangen der Gewerke, welche aus den lokalen Verhältnissen sich ergaben, basieren, welche, wenn sie dem Gesetzgeber konvenabel schienen, auch Gesetzeskraft erhielten, im gegenteiligen Falle aber ablehnend beschieden wurden. Ein Beispiel dafür ist gleich der vorhergehende § 14 1. c., wo die Bitte der Gewerke um Gestattung des Fischereirechtes auf eine well is che Meile vom Hammer weg abgeschlagen wird. O Ö ö Die Erzgewinnung, o o Die Ortschaft Kropp liegt am Ende eines von Nord nach Süd sich erstreckenden Tales, umgeben von den steilen Abhängen der Jelovca und ihrer Vorberge. Das etwa 2 km lange Tälchen ist vom Kroppabache durchströmt, welcher v Kotlu (im Kessel) entspringt und sofort die genügende Wasserkraft für die Gewerkschaft liefert. Ebenso boten die benachbarten Gebirge die Erze und das nötige Kohl. Das benachbarte Steinbüchel erfreute sich ähnlicher Verhältnisse. Ihm lieferte die durch den Ort fließende Leibnitz (Lipenca) die Wasserkraft und ebenfalls die benachbarten Gebirge Erze und Kohl. Wir wollen nun zunächst Kropp ins Auge fassen, wobei wir zunächst die sehr interessanten geognostischen Verhältnisse besprechen müssen. Ich verdanke der Gefälligkeit des Herrn Karl Pibroutz in Kropp die nach-folo-enden Daten über die Terrainbeschaffenheit und Erzlager. Die Talschlucht von Kropp wird im Süden durch die Liaskalke der Jelovca abgeschlossen; im Westen liegen dieselben über den Raibler-scbichten, unter welchen im Osthange der Mulde schwarze Schiefer der alpinen Steinkohlenformation sich finden. Diese sind wieder durch Brocken von Liaskalken überlagert und bilden einen Höhenzug, welcher durch ein Müllner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. 1. 17 Tal von der gegen die Save vorgeschobenen Berggruppe Kamna gorica1) getrennt ist; dieser den Kropper Talkessel bildende Gebirgsrand ist von Porphyrkegeln durchsetzt und gehoben. Die Aufnahmen der k. k. geologischen Reichsanstalt in den Jahren 1855—1860 kennt diese Phorphyre noch nicht; in der geologischen Karte von 1861 sind sie hinter Wocheiner-Vellach und in der Jelovca in der Gegend des Kokragrabens unter Visokivrh eingezeichnet. Sie kommen aber außerdem noch zutage: auf der Martinček-Alpe, der Möschnacher-Alpe, in der Lancovaner Jelovca, hinter der Alpe Vodice nad Bečam. Dieser Stock ist in Verbindung mit dem Hauptstocke des Kropper Gebirges, welcher im Süden des Kessels bis unter die Zidana skala (1138 m) reicht. Man kann um das Kropper Tal vierzehn Porp h vrsto cke beobachten, und zwar sechs in der Ostkette des Talabschlusses, den siebenten und stärksten vom Kessel (Kotel, Kroppursprung) bis unter die »Zidana skala«. Der achte in Verbindung mit dem Hauptstocke brich t am linken Bachufer v Vreteno zutage. Der neunte kommt in v Meli am Fußsteige von der Kirche zur Alpe Vodice zutage. Er verursachte Hebungen der Kalke, welche mitunter in dünnen Platten sich unter Einfallswinkeln von 50—80" blätterten. Der zehnte Stock, mit Roteisensteinadern durchsetzt und mit Waad-anflügen, erscheint, beiderseits von Diabasen begleitet, in der Gegend von Petrovec zutage liegend. Hier wie am achten Stocke v Vreteno sind die Gesteine auffallend rot und mit Waad angeflogen, weshalb sie von den Kroppern als Eisenerze angesehen und als solche, freilich mit üblem Erfolge, verhüttet wurden. Der elfte bricht unter der heutigen pfarrhöflichen Gereutwiese durch. Hier entspringt eine Quelle, welche über die roten und grünen Porphyre zu Tale geht. Die Kalke sind hier verdrückt und verworfen und bilden ihre Schichten halbkreisförmige Mulden. Sie sind braungrau, grünlich und rötlich von Farbe und neigen zum Zerbröckeln. Der zwölfte Stock liegt ober Benkov laz in einer Breite von 40—50 m zutage. Hier erscheint das Gestein schmutzig olivengrün, mit Ockeranflügen in den Spalten. Ober diesem Stocke liegt eine der vielen Erzgruben, die sogenannte P erjatelj eva j ama mit Bohnerzen, welche sich jedoch merkwürdigerweise durch ihren roten Strich als wasserfreie Hämatite erweisen, während diese Erze sonst wasserhältige Limo-nite oder Braunsteine mit braunem Striche sind. Der dreizehnte ist ein mächtiger Eruptivstock »pod raco«. Er besteht aus gelblichem, stark eisenschüssigem, bröckeligem Gesteine, unter welchem die grünen Porphyre sitzen. Der vierzehnte tritt, ebenso gegen Schiefer und Kalk scharf abgegrenzt, in der Gegend ober Miklavževe hervor. In der Nähe dieser Stöcke werden die Kalke zu Dolomiten; und eben unter dem letztgenannten Stocke liegt der Dolomitbruch der Papiermühle von Zwischenwässern hart am Ausgange des Kroppertales in das der Lipenca. In diesem letzteren Tale liegen wieder vier weitere Stöcke, zwei hinter Miklavževe als isolierte Kegel analog dem 13. und 14. mit Dolomiten, der dritte in der Verčiča bildet ein Gebirge, welches sich bis hinter die Steinbüchler Kirche hinzieht *) *) Wir bitten, diesen erzführenden Kalkstock vom Ortsnamen Kamna gorica = Steinbüchel wohl zu unterscheiden, während ersterer ein zerrissenes Felsenterrain östlich von Kropp gegen die Save hin bei Kerschdorf ist, bezeichnet letzterer Name die Ortschaft Steinbüchel, welche ihre Erze aus dem hart neben ihr liegenden Berge Vreče bezog. Die Kropper Kamna gorica ist in der Generalstabskarte als solche benannt und der höchste Punkt mit 624 m angegeben. und in das Hoteinertal hinter Steinbüchel ausläuft. Der vierte endlich, aus Porphyren, Mandel- und Roggensteinen bestehend, tritt hinter dem obigen in der oberen Verčiča auf und erstreckt sich bis gegen Unterleibnitz. Diese Stöcke sind erzfr ei, auf ihnen aber lagern die erzführenden Kalke, jedoch oft von den Porphyren arg überworfen, wie zum Beispiel in Verčiča und Drenove. Diese Kalke sind nun gar arg zerrissen und von Spalten, Klüften und Höhlungen durchsetzt, in welchen die Erze abgelagert sind. Diese sind Brauneisensteine und Toneisensteine, häufig als Bohnenerze in Lehmlagern auftretend. Beim völligen Mangel mineralogischer oder überhaupt bergmännischer Kenntnisse unserer Gewerke gingen sie überall dort Erzen nach oder vermuteten solche, wo sie rote Färbung des Gesteines erblickten; zum obigen Beispiele fügen wir hier noch die Bauxi de von Močile bei Kerschdorf südöstlich vom Erzberge »Kamna gorica« hinzu. Diese Bauxide sind zum Teil von roter Farbe und variieren bis zur vollständigen Marmorierung. Diese roten Varietäten lockten die Kropper Gewerke an, sie als Eisenerze zu verschmelzen, natürlich ohne Erfolg, worauf man sie im Stiche ließ. In neuerer Zeit eröffnete Herr Karl Pibroutz wieder die vermoosten Lager, doch eignen sie sich wegen zu hohem Gehalt an Kieselsäure nicht gut zur Darstellung des Aluminiums, wohl aber fanden sie Verwendung als Zuschläge bei Erzeugung des grauen Roheisens in Servóla. In der ältesten Zeit der Gewerke gewann man natürlich die Erze in nächster Umgebung, auf das Vorhandensein derselben wurden ja die Gewerke etabliert. Später, als die Nachbarschaft schon fast erschöpft schien, ging man weiter und suchte Erze, wo immer man ihrer habhaft werden konnte. Diese Tatsachen spiegeln sich auch in den Verleihungen von Erzgruben, über welche seit 1668 Aufzeichnungen in den sogenannten »Empfachbüchern« vorliegen. Die ältesten Gruben liegen auf der Jelovca und ihren Abhängen, in der Kamna gorica östlich von Kropp und im Gebirgsstocke Vreče oder am Sackberge bei Steinbüchel, welcher zwischen diesem Orte und der Save liegt. Charakteristisch sind die Benennungen gewisser Gruben und Grubenfelder. Wir treffen da in der Jelovca den Namen »na Reich« in 1282 m Höhe. — »Nemka«, die Deutsche, sowohl auf der Jelovca am Reich als in der Kamna gorica. Diese Gruben bearbeiteten der Überlieferung nach die aus dem Reiche gekommenen deutschen Bergleute '). An die hier arbeitenden Welschen erinnert der Name »Valauka« in der Jelovca, die Walsche Grube2). Der älteste Empfach ist datiert 22. August 1668, mit welchem dem Stefan Mazoll eine Erzgrube »u pla- ') Eine Sage berichtet, daß, wenn die deutschen Bergleute aus der Nemka in der Kamna gorica herauskamen, um zu kochen, sie ihren Kameraden in der Jelovca ein Glockenzeichen gaben, daß sie leben, das gleiche taten dann die Deutschen auf der Jelovca. Einmal blieb von der Kamna gorica das Zeichen aus, es waren 7 Mann verschüttet worden ; die deutschen Bergleute sollen per tra-ditionem aus Sachsen gewesen sein. — Auch in Kärnten hängt sich an die Bergbaue die Erinnerung an die Ankunft von Sachsen. In Friesach zum Beispiel ist an einem Gasthause ein marmornes römisches Grabrelief, zwei Frauenbüsten darstellend, eingemauert, darunter liest man die rührenden Verse: »Diese Beiden sind gekommen aus Fries- und Sachsenland, Grossen lteichthum haben sie gebracht und hielten alsbald Rath, Wie sie erbauen sollen eine neue Stadt. Daher kommt es, dass es den Namen Fr is ach hat. (1!) Sie haben auch gefunden Gold, Silber und Edelstein, Sie ruhen jetzt in Frieden, Gott wolle ihnen gnädig sein.« Renovirt 1869. 2) Die Alten schrieben Walchen und Walisch, nicht Wälsch. nicah im Thal Wallaukka, wo der Thomas Querhan und seine Mitinteressierten in der Arbeit sind«, verliehen wurde; zugleich wird dem Sebastian Schigan, Gewerke in Kropp, eine »alte verlegene« Erzgrube »Shularza«, am Jauernik gelegen, verliehen. »Den 21. März 1669 Jahr ist Herrn Sebastian Schigan und Herrn Franz Tazollen beeden Hammers Gewerkhen in Cropp ein Arztgruben v Kotle sel eni doline genannt, auf Stollen oder Schachtweis nach des gepürgs Gellegenheit von dem vndterperkchicliter daselbst Herrn Marxen Plauez, auf das Oberambts Confirmation ausgelossen und anheut den 3. Juny obgenannten Jahres sollicher vergleich und auslassung confirmirt worden.« So lautet die Formel im Empfachbuche jener Zeit. Wir geben im nachfolgenden eine Zusammenstellung der wichtigsten Gruben, wie sie in den Empfachbüchern von 1668 an genannt werden. Als Alte Gruben werden schon um diese Zeit bezeichnet: Stara Valauka (die alte Welsche) na planicah; Schularza am Jamnikberg, — v E r-j auki (in der braunen Grube) und die Millnerca (die Müllnergrube) ebendort. Im XVII. Jahrhundert wurden die Gruben verliehen v Planicah im Tal Valauka, — in Zmerzlc (Jelovca), — am Sackberg (Vreče bei Steinbüchel, — v Kotle v zeleni dolini, am Ursprung des Kroppbaches, einst berühmte Gruben gewesen, •— na planicah pod nemško goro (am deutschen Berge), — »am alten Perkh« za zmrzlco, — in der alten Tr au čer ca am Jamnik, v Wohinki (Gehänge der Jelovca), — in V erlovna bei Kropp, — na Kaishelh?1) — v Kroperski rupi na J a m a i s-kem vrhi, am Jamnikberge zwischen Kropp und Eisnern, welcher seinen Namen von den Gruben-jame führt. — Am Reich, da wurde die »nemka« (das deutsche Erz) gegraben, so hieß nämlich das Erz, welches am »Reich« erbeutet wurde, nach den einst deutschen Bergleuten. Na Zocho -) v sielli, Barbara-Grube genannt. — Pogačenca, na lazah, Lipenska planina, zeleni vrh »per nouine« und VodiceH) sind sämtlich Örtlichkeiten in der Jelovca. Außer diesen griff man aber bald weiter hinaus, so in die Gegend von Mannsburg, wo 1689 Jakob Casperin im Berg Seitchek nach Erzen zu schürfen bewilligt wird. 1778 erhielt Franz Wodley.aus Kropp hinter Kazenstein Gruben. 1780—1790 greifen die Kropper gar bis Pillichberg, Watsch, Preska, Neudegg und H ö n i g s t e i n in Unter-krain hinüber. Ferner finden wir Verleihungen im XVIII. Jahrhundert, außerdem pod Blico in der Pfarre Selzach, — na Laiškem vrhu ebendort, — in Rečica — der Grofova planina und in der Taučerca auf der JelovCa, dazu kommen schon Schürfe bei St. Judok, St. Margaretha bei Krain-burg, v Laze bei Lak und in der Begunšica ob Vigaun. Im XIX. Jahrhundert greifen die Kropper und Steinbüchler Gewerke noch weiter; wir finden da Verleihungen bei Flödnik v Torečah und Češenca, in der Wocliein bei Koprivnik; ja bis in den Triglavstock ging man nach Erzen, wo 1803 dem Josef Jerala aus Kropp »v Stainerju pod debelo petschio per Terglov« (im Steiner unter der Debela peč beim Triglav) zu schürfen'bewilligt wird. Steinbüchel bezog seine Erze seit früherer Zeit, wie, schon bemerkt, hauptsächlich aus dem benachbarten Sackberge oder V reče und dem gegenüber liegenden Drnovc * 2 ’) Die Schreibweise der Ortsnamen ist oft eine recht sonderbare und nur durch recht genaue Kenner der Gegenden zu erklären. Hierfür und für viele Angaben über Steinbüchel bin ich den Herren Adolf Kappus v. Pichlstein und Silvester Pessiak zu besonderem Danke verpflichtet. 2) Auch Zok und Cok geschrieben. s) Aus dieser Grube wurde das Erz mit Pferdegöppeln gefördert. unter der Jelvoca; dann aus der Jelovca selbst, als na planicah, der Wohinka, aus Zmerzlica, Alenčov rovt, von pod gradišče, von Kisove, der Valauka, der Polanka, der Leska planina, v Trobouci. Aber schon 1687 erhält Christof Gašperin Gruben bei Karner Vellach, 1772 wurden an Steinbüchel Gruben im Asslinger Gereut verliehen und 1801 um Obergörjach; ferner suchen sie schon Erze im oberen Savetale und in der Mežakla, ferner im Veldeser Boden, dann um Neuming in der Wochein. 1750 sucht Thomann Erze in der Rothwein und am Skok ob Rodein unterm Stou. Ja, bis Unterkrain ging man, wo 1765 }. Bab. Thomann an der Gurk beim Dorfe Verhe schürft. Wo die Erzgewinnung eine so prekäre war, ist es begreiflich, daß die Gewerke mit der Zeit das Erzsuchen aufgaben und sich zuletzt nur mehr auf das Einlösen von Erzen beschränkten, welche ihnen von Erzsuchern zugeführt wurden, wie dies schon 1807 amtlich erhärtet wird. (Sitz.-Prot. Nr. 227.) So lange Bergarbeiter militärfrei waren, rentierte sich das Geschäft. Burschen der besten Bauernhäuser gingen unter die Knappschaft und arbeiteten kaum um die Kost, ja umsonst, nur um vor der Rekrutierung sicher zu sein. Die ersten einigermaßen fachmännischen Berichte über diese Erzlager o ra linden wir aus dem Jahre 1781, in welchem Berggerichtsassessor Franz Gunterdorf darüber wie folgt berichtet>): »Ob noch Erze am Sackberg sind, lässt sich mit Gewissheit nicht bestimmen. Jedenfalls sind sie in nicht geringer Tiefe und würden durch den Margareth Stollen getroffen. Offene Schächte haben über 30° Tiefe, wo viel Eisenstein, aber wegen Wasserfluss nicht gewonnen werden kann. Zur Klage über geringen Eisengehalt gibt die schlechte Auskuttung oder Scheidewerk und ein unverzeihlicher Betrug der diesortigen Knappen Anlass. Man hat zwar eigene Maasse, doch verkaufen die Knappen das gewonnene Erz nach Willkühr ohne Taxirung per Centner dem Meistbietenden. Ich habe gefunden, dass der grösste Theil taubes Gestein, statt Erzes geliefert wird, daher die Gewerke pro Centner fast Zweidrittel verlieren. Die Menge der Knappen und der Gruben, deren mühsame, kostspielige und unordentliche Bearbeitung lassen auch für die Zukunft nichts Besseres hoffen, wo vielmehr bei so bewandten Umständen der gänzliche Verfall dieser Gewerkschaft zu befürchten ist. Es wäre sehr heilsam, dass man der seichten Einsicht dieser Gewerke bei Zeiten steuern, und alle diese Aftergebäude am Sackberge unverzüglich einstelle; diese Anstalt dürfte nicht nur allein zum ernstlichen Betrieb ordentlicher Gebäude Anlass geben, sondern auch das unnütze Gesinde, welches unter der Larve der Bergwerksarbeiter sich vom Contributions-Stande losziehet, andererseits brauchbar und für den Staat nützlich werden. Es ist kein Wunder, warum diese Gewerken sich wenig Mühe geben, ihre Bergwerke zu verbessern: ihr Hauptgeschäft ist, viele Arbeiter zu miethen, und mit denselben den Handel mit Pfennwerthen zu treiben, der ihnen umso vortheilhafter von Statten geht, als selbe hierwegen als Bergwerksverwandte contributionsfrei sind, auch wegen dem grösseren Gewinn, den Schaden der sich beim Bergbau allenfalls ergibt, in keinen Betracht ziehen. — — Es wäre daher die Anzahl der Knappen nicht nur zu Krop und Steinbüchel sondern aller Orten bis auf die unumgänglich *) *) Exhibitenprotokoll 1781. nothwendigen unnachsichtlich zu restringiren, und dem Pfennwerthhandel bestmöglich Einhalt zu thun. Bescheid: ad 1. Da die Aussicht der Krop- und Steinbüchler Gewerken sich verzüglichst dahin erstrecket nicht durch eine reguläre Bergbau- und Hütten-Manipulation ihr und das landesfürstliche Interesse zu befördern, sondern bloss durch Einschieichung vieler Knappen und Werksinsassen und an solche in einem Wucherpreis abreichende Pfennwerthe und Getränk ihren Gewinnst zu suchen, dadurch aber den Contributions-Stand zu schwächen, ,zu dem die, von diesen Oberberggerichte ihnen Gewerken vorgeschlagenen Sackberger Bergbau, welcher mit einem ebensohligen, und gar nicht kostbaren Stolen das ganze Gebirg aufschliessen könnte, und wozu sie sich bei der gehaltenen Werksvisitation freiwillig eingelassen, nur darum wieder eingestellt haben wollen, um nach dem alten Schlendrian mittelst Tagschächten und viel unterbringen könnenden Arbeitern zwar schlechten Eisenstein, aber desto mehr an Pfennwerthenprofitiren zu können*. Das Gericht glaubt: weil die Gewerke auf Einstellung des Sackbergstollens beharren, ihnen auch den ganzen übrigen Bergbau mit Tagschächten auf diesem Gebirge einzustellen, und zugleich von denen selben eine genaue und richtige Specification der zur Zeit auf dem Sackberg in Arbeit stehenden Knappen abzuverlangen, und hiernach diese Knappen, welche ohnehin mehr Bauern, als Knappen sind, entweder zu Erschürf- und Ausfindigmachung guten Eisensteines in frischen Gebirgen anzuweisen, oder im wiederigen Fall selbe platterdings an ihre Herrschaften anzuweisen, sie von der Rekrutirungsfreiheit auszuschliessen und in Contributions-Stand zu versetzen.« Im Jahre 1782 dd. Kropp, 10. Oktober, klagen die Gewerke von Kropp und Steinbüchel, 30 an der Zahl, dem Oberberggerichte ihren Notstand. Hier heißt es unter anderem, daß sie außerordentlichen Mangel an Erzen leiden, welche zu hohen Preisen von den entlegensten Orten gebracht werden müssen. Dieser Notstand hat begonnen, als 1753 der Oberbergrichter von Nemitzhoffen den Inhabern von Sava und Jauerburg ein Patent erteilte, welches den Kroppern verbot, im dortigen Distrikt Erze zu graben. Trotz Aufhebung dieses Privilegs, 6. August 1766, lassen die Gegner sie dort nicht arbeiten, wenn sie sich aber nicht von dort, wie schon vor Zeiten, mit Erzen versehen können, so müssen ihre Werke im Verfall geraten. Sie hätten dort schon 1687 gearbeitet und es wäre doch unbillig, daß zugunsten zweier Personen (Ruard und Zois) so viele Familien ruiniert würden. Es ist nur zu wahr, daß außer diesen Distrikten hierlands kein anhaltendes Erz, ungeachtet ihrer kostspieligen Verwendung, zu finden sei, weil die Erze in Klippen nur strichweise und immer abschneidend gelagert sind. — So haben sie unter Anleitung des Oberbergrichters am Sackberg einen Hoffnungsbau mit 753 fl. 55 kr., Johann Thomann einen mit 2000 fl. getrieben, Johann Georg Thomann und Ignaz Kapus einen v Černem Vrhu mit 793 fl. 23 kr. Unkosten angelegt, von andern Bauen zu schweigen. Ruard und Zois verkaufen ihnen ihre Erze zu übertriebenen Preisen, so hätte Joh. Bab. Thoman von Ruard über 4000 Zentner, Johann Kordesch 600 Zentner, Franz Mertl 1000 Zentner und Marie Kokail 4000 Zentner abgekauft, bei der Schmelzung aber erlitten sie wegen der schlechten Qualität den größten Schaden, was nicht geschehen wäre, wenn sie die Erze selbst hätten abbauen und sortieren können. Ähnlich lautet das Urteil des Gewerken Ignaz Thoman in dem »Substratum« vom 6. Mai 1816. Hier heißt es: »Unsere Erze habe ihre Lagerstatt weder in Gang- noch Stockwerken, sondern bloss in Schnürln, kurzen Klüften und Nestern und Wasserläufen, die durch Jahrhunderte so sehr erschöpft sind, dass wir nur meistens mit den wenigen theueren Ueberbleibseln, die in den alten Bergbauen vorgefunden werden, uns behelfen müssen.« Wir schließen das Kapitel mit der Beschreibung der »Nemka« in Kamna gorica bei Kropp. An einem fast senkrechten Felsabhange ragt ein Kalkfelsen empor, an dessen Seite eine dicht angelehnte Felsmasse eine 40 an breite Spalte mit ersterem bildet. Diese Spalte ist der Eingang zur Grube. Etwa 8 m weit führt ein 60—80 an breiter Gang schräg in die Tiefe, wo man zunächst an einen 2—3 m breiten Schacht gelangt, welcher mit zwei Baumstämmen überbrückt ist, nun folgt eine schräg in die Tiefe fallende weite Höhle von 400 m Tiefe, an deren Grunde die Erze lagerten. Aus dieser Erweiterung führt ein Schacht zutage, er mündet vom First der Höhle nach aufwärts und diente zum Hinausfördern der Erze. Vom ersten Erzlager senkt sich eine zweite Spalte in die Tiefe, an deren Grunde noch heute mehrere hundert Zentner Erze liegen. Thomann in Steinbüchel soll aus der Nemka noch an 8000 Zentner Erze gefördert haben. Gegenüber der N emka liegt die P ec er ca, ebenfalls einst erzreich. Beide sollen nach Herrn Priboutz Angabe an die 30.000 Zentner Erze geliefert haben. In solchen Klüften wühlten die Leute nach den Erzen! Auf einen rötlichen Anflug des Felsens hin drangen sie in denselben; trafen sie eine Erzhöhle, so gab es Verdienst, wo nicht, begann das Suchen von neuem an anderer Stelle. Der Berg wimmelte von Knappen, die ihn ganz durchwühlten. Das erbeutete Erz wurde zu Roß oder von Menschen nach Kropp getragen; ein Haupterzschürfer vulgo Steusl, welcher zirka 1870 starb, arbeitete mit seinem Weibe, welches das gesamte von ihm erbeutete Erz nach Kropp trug! — und als die Arme an einer Lungenentzündung starb, klagt er, jetzt könne er kein Erz mehr befördern, da ihm sein Pferd gefallen sei! Die Grube »Rovt er ca« mit Stalaktiten ist durch einen ca. 40 m langen, schrägen, schliefbaren Kamin zugänglich, der in eine 1 m hohe, 50 cm breite Spalte mündet. — Die »Gadovka« (Viperngrube) endete in etwa 30 m Tiefe in einem Sack mit an 100 Zentner Bohnerz. Wie sehr es vom Zufalle abhing, auf Erze zu treffen, beweist ein Fund, den Herr Pibroutz einmal machte, als er gelegentlich eines Versuchsbaues seitwärts im Schachte Erzspuren bemerkte. Als er ihnen nachging, ersprengte er eine allseitig geschlossene tonfreie Kalkkluft, welche 100 Zentner des reinsten Bohnenerzes von Linsen- bis Apfelgröße enthielt. Es war ein hartes Leben, welches diese Leute führten, voll Gefahren, Mühsal und Entbehrung, und doch lebten sie es voller Hingebung an ihr schweres Handwerk. Als einer der letzten dieses Typus starb, ca. 1878 über 70 Jahre alt, der Knappe Prijatel, Eigentümer einer Grube hoch in der Jelovca im Cerni vrh, bei der Alpe Vodice; hier fand man ihn eines Tages in seiner Knappenhütte steif und kalt — entschlafen angesichts seiner Erzgrube. Etwas Mehl und Speck bildete seinen hinterlassenen Mundvorrat, in seinem Brote aber hatten sich inzwischen Mäuse eingenistet. (Adolf von Kappus Autopies.) Das Kohl. In allen Bergordnungen, sowohl der Maxim ilia irischen von 1517 (Art. 109), der F erdinan deis c h en von 1553 (Art. 1 und 10t) und der Carolin gischen von 1575 (Art. 1 und 34), werden erzführender Boden wie Hoch- und Schwarzwald als landesfürstliches Kammergut erklärt und letzterer zum Besten der Bergwerke Vorbehalten. Der Art. 34 der bis in die neueste Zeit (1854) geltenden Carolingischen Bergordnuno-lautet: »Es sollen, wie im Anfang dieser unser Ordnung gemelt ist, uns als Herrn und Landtsfürsten ohne mitel, alle Hoch- und Schwartzwälder wo Pergkwerch sein, oder noch aufiferstehen, zu denselben unsern Pergk-werchen eruolgen. Es war dann, das ein Kloster oder Schloss ainen aignen Wald hat, das dasselb Kloster oder Schloss notturftig wär, der sol ihnen ungeirt vom Perggericht beleihen, doch mit der Beschaidenhait, das dieselben in zeit Abgang des Holz, von ihnen unsern Eisen-Pergkwerchs-Gewerkhen, Rad- und Hammermeistern gegen zimblicher und billiger bezahlung, nach unsers Pergkrichters und seiner zuegeordneten mässigung das Holz zu Stögk recht verkaufft und abbrochen werde.« Der Bergrichter hat darüber zu wachen, daß die Wälder nicht mit Schwenden, Brennen, Gereutmachen und Ziegenweiden verwüstet würden. »Es sollen auch die Wäldtden den Pergkwerchen gelegen, in Verbot gelegt, dass nicht ein jeder seines Gefallens darinn schlag, was aber die Nachbauern derselben orten gesessen, zu ihrer haußnotturfft bedürftig, das soll ihnen durch den Pergkrichter, oder dem, den die Wähl zue-gehören, nach gebür ihr Notturft ausgezaigt werden.« Kropp, Steinbüchel und Kolnitz waren in den Wäldern der landesfürstlichen Herrschaft Radmannsdorf, speziell in der Jelovca, holzberechtigt. Radmannsdorf war mit Wallenburg bei Leibnitz nächst Steinbüchel im Besitze der Cillier Grafen, welche außerdem dreißig andere Burgen und Güter in Krain besaßen. Sie fielen nach Ermordung des letzten Cilliers Ulrich III. am 11. November 1456 durch Ladislaus Corvin an den Landesfürsten. 1515 am 4. Februar erklärt Wolfgang v. Dietrichstein mit Revers, daß ihm der Kaiser für 19.000 fl. in gutem Golde, die er ihm im venezianischen Kriege vorgestreckt hatte, das Schloß Wallenburg und Städtl samt Amt Radmannsdorf auf 12 Jahre innezuhaben verschrieben habe 1526 6. August wird Radmannsdorf an Niklas Grafen von Zrini verliehen, und zwar als Pfandschilling, in welcher Form er die Herrschaft von dem v. Dietrichstein ablöst* 2). Am 28. September 1616 verkauft Erzherzog Ferdinand die Herrschaften an Hans Ambros v. Thurn, ausgenommen: »allein Schäz und Bergwerk, Hoch- und Schwarzwälder, so Wir etwo zu Bergwerken bebrauchen wollten«. c. 1850 berichtet auch der Oberbergrichter Gregor Comar an den Vizedom, es seien: »die Wälder undter der herl. Radtmanstorf oberhalb Crop, Stainpüchel und Leibnitz, so zu denselben Hämmern Plaöfen und Arztgruben gelegen«; Den Holzbezug für den Werksbetrieb aus der Jelovca sichert den genannten Gewerken auch das Stock- oder Reformir-Urbar von Radmannsdorf dd. 15. Jänner 1579 zu. Diese Bezugsberechtigung des Holzes behufs Verkohlung oder zu Bergbauzwecken begründete aber kein Eigentumsrecht auf die Wälder für o o o 9 Geh. H. u. St.-Arch. I.-Ö. Urk. Auszug Fol. 698. 2) H. K. A. Herrsch. R. 1, 6. die Gewerke oder Bauern, sondern sie waren ihnen nur zu Lehen verliehen, wie ja der Landesherr sich als Lehensmann Gottes ansah, der die ihm anvertrauten Gebiete wieder weiter zu Lehen gab. Im Art. VI der Carolingischen Bergordnung heißt es: »Item wer ain Paw/ Grueben/ Wald./ Koli/ Platz/ Hammerschlag/Wasserfluss oder dergleichen von uns er m Pergkrichter empfecht, der ist im von Lehen drei Kreutzer und seinem Schreiber ain Kreutzer ein-schreibgeld zu bezahlen schuldig.« Dieses Verhältnis erklärt als unabänderlich aufrecht auch die Waldordnung für Krain vom 23. November 1771. Die Vermehrung der Bevölkerung in den Dörfern mit Ackerböden zwang die Leute bergaufwärts zu ziehen und die sog. Gereute anzulegen und sich dort anzusiedeln. Es bildete sich der Gegensatz zwischen den alten Dörflern und den Gereutbauern — rovtari — welche als roh und ungeschlacht galten, allmählich heraus. Die Herrschaften begünstigten den Vorgang, da sie darin ihren Vorteil sahen, anders aber dachten die Gewerke und mit ihnen das Camerale. Schon im XVI. Jahrhundert beginnen die Klagen, welche eine stehende Rubrik bis in die neueste Zeit blieben. So bitten die Hammergewerke von Krain, darunter auch die von Kropp, Steinbüchel und Leibnitz, präs. 19. Juli 1580 den Vizedom um Schutz für die Wälder, da: »Allenthalben in den Wäldern bei den Pergkwerch grosse Unordnung T O O Öl Verschwendung und Verödung beschiecht.« Es soll den »Greutlern« und anderen darin zu arbeiten verboten werden, auch das Gais viehhalten im Neuschlage und Vieheintreiben abgeschafft werden. Die Kohlstätten wurden an Köhler und Gewerke im Ausmaße von 3—5 Jochen verliehen. Von 1668 bis 1678 finden sich allein für Kropp 123 Émpfache für 136 Kohlstätten vor. Die Formel lautete z. B.: »2. Juni 1668. In Beförderung des Khay. Landtsfürstlichen Cammer-guetts ist Gregorn Mökhl Khollern zu krop ein kholstatt v Lassine per rudne lushe oder bei dem Wasser, da man das Arzt wascht, im Gebürg Jallouiza vermög Perghwersordnung, Jedoch andern hieruor verlihenen Kholl Stedten an ihren Recht und Gerechtigkheiten unuergriffen, in Crafft dits von Ambtswegen verlihen und ausgelassen worden.« Oder dd. 23. Juni 1693 »sind dem arbeitsamen Gregor Debellagkh vier Kohlstätten in Wolt Jellauiza v raihech eine, die andern drey aber Sa raihe per bresie genannt, welliche noch zu Crop den 1. Juni des 1643 Jahres empfangen und das Empfang Zedl daruon zrissen und verfaullet, jedoch wieder verlihen und confirmiert worden«. Im Jahre 1826 zählte man in der Jelovca 839 Kohlstätten, und zwar: in der Grofova planina (Grafen-Alpe) 32, der Leser Alpe 79, im Martin-čeck 99, der Vodleika 128, der Kociainerza 96, in der Alpe Vodice 118, in der Möschnacher Alpe 95, in der Leibnizer 36, im Visoki Vrh 17 und in der Dražgošer Jelovca 139. Naturgemäß blieben die Kohlstätten nicht im Besitze dessen, dem sie verliehen, sondern wurden aufgelassen und alte Kohlstätten wieder anderen neu verliehen. Indessen bildete sich bald ein anderer Usus oder besser Abusus heraus. Der belehnte Gewerke gab die Belehnung einem Köhler gegen Entrichtung des Kohlkreuzers, 2—3 kr. per Schirgel (3 Wiener Metzen), in Pacht; der Köhler verkaufte das Kohl zunächst dem Gewerke, der ihm die Kohlstatt verpachtete; brauchte es dieser nicht, so anderweitig. Starb z. B. der Gewerke, so behielt der Köhler die Kohlstatt, der sie quasi ersessen, wieder dem Sohn, jetzt schon als Eigentum vererbte oder gar weiter verkaufte. Ein allerdings nur in Abschrift vorhandener Erlaß des Oberbergrichters v. Nemitzhoffen dd. 11. Juni 1746 definiert die Stellung der Köhler dahin und ordnet an: daß dieselben ihre Empfachbriefe den Gewerken gegen Refundierung des ausgelegten Empfachgeldes binnen 14 Tagen bei sonstiger Caducität ausfolgen sollen, und daß hinfüro kein Köhler eine Kohlstatt auf sich, sondern nur auf den Gewerken bei hoher Strafe empfangen solle. 1783 wurde das Waldwesen den Kreisämtern unterstellt. Eine Gubernial-kurrende dd. 17. März 1784, zufolge Hofdekrets dd. 8. März, sistiert das auf Privatwaldungen lastende Reservat zugunsten der Bergwerke gänzlich und stellt den Fruchtgenuß der Wälder den Waldbesitzern ganz anheim. Auch wurde jede Beschränkung des Eisenhandels und der Eisenerzeugung aufgehoben und jeder Gewerke solle daher für Kohle sorgen, so gut er könne. 1807 wurden laut allerh. Entschließung dd. 2. Juli landesfürstliche Waldämter eingerichtet, welche die Waldkultur wieder emporbringen sollten, sie unterstanden den Kreisämtern. Das Personal sollte bestehen aus vier Kreisforstkommissären mit je 800 fl., vier Kreisforstschreibern ä 350 fl. und mehreren Distriktsförstern mit je 500 fl. Gehalt. Wald-Forstkommissäre und Distriktsförster mußten die Kenntnis der »krainerischen, italienischen, deutschen und allenfalls gotscheerischen Sprache« nachweisen. (Sitz.-Prot. Nr. 312.) Die Waldämter sollten ihre Standorte haben: in Kropp für Krop und Steinbüchel, in Veldes für Wochein und Jauerburg, in Kronau für Sava und Weißenfels, in Krainburg für Neumarktl und Feistritz ob Stein und in St. Y eit bei Sittich für Sagraz, Hof und Passiek. (Sitz.-Prot. Nr. 299.) Mit dem Aufhören der oberberggerichtlichen Ingerenz unter Josef II. begann der Kohlstättenverkauf, welcher gerade zwischen 1780 — 1800 seinen Höhepunkt erreichte. Die ursprünglichen Preise variierten zwischen 4—8 fl., doch steigerte sich ihr Wert mit der Zeit bis auf 100 fl.; so bietet z. B. 1806 Ruard dem Kokail aus Steinbüchel für sieben Kohlstätten 609—700 fl. (Zois-Akten.) Es konnten daher 1866 noch die Köhler von Nemile, Laiše, Jamnig, Podblica, Nivea, Češenca, Krop, Dobravca, Steinbüchel und Dražgoše mit Recht behaupten, sie hätten Kohlstätten seit »undenklichen« Zeiten besessen, gekauft und verkauft1). Die Tatsache ließ sich nicht absprechen, freilich war die Frage, mit welchem Rechte es geschah? eine andere. Diese Laxheit und die daraus entstehende Unklarheit über die Eigentumsverhältnisse im Walde gab später den Anlaß zu unseligen, langdauernden Prozessen. Der um die Jelovca dauerte 60 Jahre und wurde erst 1891 zu finde gebracht, indem die Gewerke von Kropp und Steinbüchel für ihre Besitzungsrechte in der Jelovca mit 68.123 fl. entschädigt wurden, welche Summe nach der Anzahl der Hammertage an deren Besitzer zur Verteilung kam. Es entfielen auf Oberkropp 18.891 fl., auf Unterkropp 22.384 fl., die Zeinhämmer 4209 fl. Steinbüchel bekam 20.410 fl., die Zeinhämmer allda 2229 fl. Das Kohl wurde gemessen; über dieses Kohlmaß bestimmt die Carolingische Bergordnung Art. 34, daß in Krain und Görz bei allen Bergwerken »ain gerechter gleichmässiger Khollsack, der sechs Laibacher Star halten soll« gebraucht werde. Der Vizedom soll jedem Bergwerk und auch dem Bergrichter einen solchen Normalsack beistellen. Andere Maße sind bei Strafe von 2 fl. verboten. Auch die Kohlwägen mußten geaicht sein, und durch darauf gebrannte Ziffern ersichtlich gemacht, wie viel Normalsäcke sie fassen. ln den Akten wird von Sam und Ziochen gesprochen, das Volk bei den Gewerken und die Köhler sprechen von Schirgel, welche auch in den Akten als Kohlmaß erscheinen. Laut Sitz-Prot. de 1804, Nr. 155, war eine Zio che oder Samzioche gleich drei Metzen oder sechs Merling. Ein S a m Kohl war ebenfalls drei Wiener Metzen. 1754—1756 kostete eine Zioche 18 kr. L. W., um 1812 zahlten die Steinbüchler 15 kr. Freilich betrogen die Köhler, wie und wo sie nur konnten. 1804 ließ Tscherin zwei Sam Kohl übermessen und fand, daß 6 Ziochen statt 18 Wiener Metzen nicht einmal die Hälfte enthielten. Der Schirgel war das gleiche Maß, nämlich drei Metzen. Gefördert wurde das Kohl teils zu Pferde, teils durch Menschen. Schon Hacquet weiß O. C. II., p. 128, zu erzählen, daß hier, da an vielen Orten keine Wege für Pferde in den Wald gebahnt sind, die Kohlen meistens durch Menschen auf dem Rücken zu den Werken getragen werden. Weiber aus Jamnik und Podblica brachten 1—D/2 Stunden weit aus der Alpe Vodice zu sechs Metzen Kohl am Kopfe herab nach Krop; diesen Weg machten sie zweimal des Tages und förderte somit eine Person pro Tag 12 Wiener Metzen zum Preise von 8 Groschen oder 40 Neukreuzern!! — Abends marschierten sie wieder über das Gebirge 2—3 Stunden weit nach Hause, um morgen wieder zu kommen. (Nach Hr. Priboutz in Krop.) Der Schmelzofen- und Hammerbetrieb. Uber das Alter des Kroper Bergbaues fehlen die Nachrichten. Das älteste Fundstück daselbst ist eine sogenannte gallische Kupfermünze von 21 mm Durchmesser in der Sammlung des Landesmuseums. Sie zeigt im Avers den Barbarenkopf mit Diadem, im Revers einen galoppierenden Reiter. Uber seinem Kopfe und unter dem Pferdebauche einen Ring mit der Unterschrift: ADNA, als Abbreviatur des bekannten Namens Adnamatus. Diese nach dem Vorbilde der Phillippäer geprägten barbarischen Münzen fallen in das zweite Jahrhundert v. Chr. In Steinbüchel wurden von Herrn Adolf v. Kapus auf seinem Garten zwei Münzen von Diocletian als älteste Reliquien des Altertums gefunden. Ob diese Münzfunde mit den Eisenwerken irgendwie Zusammenhängen, läßt sich wohl nicht erweisen. Wichtiger ist der Fund einer alten Schmelzstätte in der Jelovca in der Gereutwiese Čutov las des Ignaz Hrovat unter der Planica, ca. dreiviertel Stunden von Krop, wo Herr Karl Pibroutz alte schwere Schlacken auffand. Die Stelle ist den Südwest- und Nordostwinden ausgesetzt, welche hier dauernd und heftig wehen. Solche Stellen wurden von den Alten überall für ihren primitiven Windofenbetrieb ausgewählt. Die Erze für diese Schmelze lagen eine Viertelstunde entfernt in der Prijateljeva jama, an welche sich die Gruben in der Valauka anreihen. Über diese Schlacken gab die Sage die Erklärung, es seien in alter Zeit Italiener gekommen, hätten hier Öfen nach Art der Kalköfen errichtet, die Erze geschmolzen und das Eisen nach Italien auf Saumrossen verführt. Eine halbe Stunde weiter liegt ein Punkt am Rande der Jelovca, welcher Gradišče heißt. Daß der erste Anstoß zur Kroper Eisenindustrie auf Italiener zurückzuführen sei, dafür spricht auch die Unkenntnis der Anwohner über die hl. Hemma. Dort wo Kärntner Einwanderung und Kärntner Einfluß nachweisbar ist, wie im oberen Save tale, in der Rothwein und in der Wochein, ist die Sage von der hl. Hennna zu Hause. Sie galt als Gründerin und Eigentümerin von Schmelzstätten und Hammerwerken. In Krop, Steinbüchel und Eisnern konnte ich keine Erinnerung an sie erfahren. Wohl aber ist sie wieder populär bei den Gebirgsbewohnern ober Pölland, im Javor, St. Urban, St. Anton ob Pölland, Cetena rovan. Aus diesen Gegenden pflegen die Leute jährlich noch zu ihrem Grabe in Gurk zu wallfahrten 1). Ein Besitzer am Malenski vrh z. B. war schon dreizehnmal dort. Sie gilt als Vermögensvermehrerin. Die Wallfahrt pflegt am vierten Freitage nach dem Ostersonntage angetreten zu werden. Von allen diesen Traditionen wissen die welschen Gewerksgründungen nichts, dafür sind hier eben welsche Traditionen erhalten. In Krop selbst versetzte man die Entstehung der Gewerkschaft in das XIV. Jahrhundert, denn in einer Eingabe, in welcher die Gewerken einen großen Wasserschaden sub präs. 29. Dez. 1739 schildern, schreiben sie, daß ihr Bergwerk nun schon über 400 Jahre bestehe. Als älteste Jahreszahl in Krop fand ich an einem Quader des Wasserteiches am unteren Hammer 1558 eingemeißelt. Es scheint dies das Jahr der Errichtung des unteren Hammers zu bezeichnen. 1568 bestand der untere Hammer schon, denn in diesem Jahre finden wir in einer Urkunde des Vized.-Arch. dd. 17. Oktober, welche von Beschlüssen der drei Gewerkschaftsorte handelt, vier Hämmer genannt, davon zwei in Krop. Genannt werden hier als Gewerken »P hilipp Son vom alten Hammer, Jakob Scholler vom neuen Hammer«. Im Stockurbar von Radmannsdorf von 1579 heißt es ferner, daß der Eisenhammer in Krop »sammt Zuge-hörung auch für Arzt vom Gebürg, Albenrecht, Weid auch Wald, Holz und Kohlrecht« 6 fl. 40 kr. rheinisch zinset. Weiter heißt es nun: »neu Eisenhammer daselbst. Die Gewerken dieses Hammers zinsen gleicliermassen für alle Gerechtigkeiten wie der ober alt Eisenhammer 4 fl. 16 kr.« Das Verzeichnis der Schmelzöfen von 1581 kennt in Krop auch zwei Öfen, welche als »windische« bezeichnet werden, mit zwei Hämmern, die Produktion wird mit 200 Meiler (ä 10 Ztr.) an Nägeln angegeben. Zur Besoldung des Oberbergrichters steuern beide Hämmer 27 fl. Über das Schmelzverfahren der Alten fand sich unter den Zoisischen Akten, welche von der krainischen Industriegesellschaft dem Museum übergeben wurden, eine interessante Notiz in einem Mss. über das Bergwesen in Kärnten von c. 1778. Der ungenannte Verfasser schreibt hier über die ältesten Öfen im § 28 wie folgt: »In den ältesten Zeiten hat man in Windöfen geschmolzen, hernach bediente man sich der Bälge, die mit Füssen getreten wurden, weiters dirigirten sie diese Bälge mit Schlägeln, wie bei den Wasserpumpen; und diese Schmelzwerke standen auf den Bergen selbst, welches die auf den Bergen liegenden Sünterhaufen und die daselbst gefundenen Hüttenwerkzeuge anzeigen. Endlich 1674 (?) wurde zum erstenmale das Schmelzwerk *) *) Ein Sprichwort sagt von der hl. Hemma: Krajnc če Češ kruh jest moreš za menoj lezt. — Krainer, willst du Brot essen, mußt du nach mir kriechen. Beim Volke gilt Hemma als Heilige, kirchlich ist aber der seit 1465 schwebende Kanonisationsprozeß noch nicht zum Abschlüsse gebracht worden. Cf. Wichner, Gesch. v. Admont I, p. 25. aufs Wasser gestellt, welcher Werkgaden noch dermalen unter dem Namen Bäurisch Hammer dahier existirt und an den v. Kellerstein’schen Erben eingerichtet worden. Auf dieses sind die Stücköfen eingerichtet worden, dann die Floss- oder Hochöfen und vor wenig Jahren hat man die Stucköfen ihrer kohlverschwenderischen und schlechten Schmelzung halber cassiert.« "Vielleicht illustriert die ältesten Ofenformen der in Fig. 108 nach Dr. Grempler') dargestellte alte Schmelzofen von Mönchmotschelniz, jetzt im Museum zu Breslau. Diese »Bäurischen Oefen« der Kärntner sind offenbar das, was in Krain als »windische« Öfen bezeichnet wurde. Bis in die zweite Hälfte des XVIII. Jahrhunderts sind die Nachrichten über die Hämmer sehr spärlich, erst als unter Maria Theresia und Josef II. der bureaukratische Einfluß zu dominieren begann, wurde mehr geschrieben, wurden Bücher angelegt, Ausweise abverlangt und geliefert. Wir sind daher seit dieser Zeit erst mit genauen Daten versehen. Wir haben schon oben bei Eisnern den Begriff der Hammertage erläutert und gehört, daß theoretisch das Jahr in ö1/2 Perioden geteilt war, welche als Hamm er tagsreihen bezeichnet wurden. Dieser Gedanke scheint auch 1827, also mindestens 12 Jahre nach Einführung des Stichofens, der Bergbehörde vorgeschwebt zu haben, wenn die k. k. Berggerichtssubstitution unterm 2. November an Jos. Urbantscliitschin Eisnern schreibt* 2): »Nach der vorhinigen Verfassung bestand zwischen den liier-ländischen Stuckofen- und Hammers-Gewerken die Ordnung, daß der an die Arbeit, resp. Genuss-Reihe kommende Gewerk am ersten Tag binnen der festgesetzten 24—130 Stunden den Wolf erzeugte, nach dieser Erzeugung wurde sodann durch fast die nämliche Zeit das Wolfsroheisen in der Abtheilung von 8 Messein3) an den folgenden Tagen eingerennt und unter dem Walloschhammer zu Zain prügeln aufgearbeitet, welche sodann am 3. oder 4. Tage im gemeinschaftlichen Zainhammer zu dem zur Nägelfabrikation erforderlichen Zaineisen, ebenfalls durch vorher bestimmte Zeit gezogen wurden, worauf sich von selbst ergab, dass bei gut gehaltener R e i li e, der nachfolgende Gewerk schon zu jener Zeit mit Erzeugniss des Wolfes, als der Vorfahrer mit dem Einrennen und so weiter auch mit Zainen sich beschäftigte und fertig war, wodurch es auch möglich wurde, dass ungeachtet der Feyerungstage j ährlich vier, auch fünf ganze Reihen vollständig benützt worden sind.« In praxi wurden dieselben allerdings nie bearbeitet, gewöhnlich nur drei, bisweilen nur zwei Reihen. Die Folge davon aber war, daß die Gewerke nicht genug Eisen selbst erzeugen konnten und den Ausfall durch Ankauf in Kärnten decken mußten. Jeder Hammergewerke hatte seinen eigenen Kohlbarren, seine Erz-und Roheisenhütte und seinen Erzplatz. In der Nähe des unteren Hammers steht eine solche Hütte von 1694. (Fig. 109.) Sie ist 7 m breit, 4 m tief; die Erzkammer links faßte 32 m3 Erz, J) Zeitschr. d. Ver. f. d. Mus. schlesischer Altertümer V, Nr. 8. 2) In den Akten des Herrn Johann Globotschnigg in Eisnern. 3) In welche der Wolf zerschrotet wurde. Ein Messel wog im Durchschnitte 250 Pfd. rechts ist eine Kammer für die Ofenrüstung und das Roheisen. Der hölzerne Aufbau diente als Werkholzdepot; diese Hütte gehörte zu den größten ihrer Art. Eine zweite dieser Art ist 5'4 m breit und 6-5 m tief, sie steht nächst dem unteren Ofen. Der gepflasterte Fleck vor der Erzkammer diente als Erzplatz zum Gattieren der Erze. Das Material für die Ofenbeschickung wurde in der Erzhütte in folgender Weise aufgeschichtet: Zu unterst eine Schicht Frisch schlacke, dann folgte eine Schicht Erze von St. Margareten bei Krainburg als Flußerz mit 28—29°/0, dann Brauneisensteine — ruda —, dann Hammerschlag — skaja—, endlich Knorschen — pekelj —, Schlacken mit Eisen, welche auf den Nagelschmiedfeuern gewonnen wurden. Diese Schichtenfolge wiederholte sich, bis die Kammer gefüllt war. Beim Wolfsofen blieb das Erz von St. Margareten weg1). Ein weiterer Zusatz beim Schmelzen war die Rena, Pobirovna oder das sogenannte Klaubeisen (Gußeisen, Graglach). Fig. 109. Dieses bildete sich beim Erzeugen des Wolfes und sonderte sich als Kügelchen oder kleine Eisenkuchen in der Schlacke aus. Letztere wurde beim Abflüsse ins Wasser geworfen. Hier sammelten Kinder oder Weiber diese Eisenklümpchen auf und verkauften sie wieder an die Gewerke. Ein Protokoll des Revierbergamtes Nr. 199 vom 30. Mai 1810 betreffend den Verkauf von ca. 30 //. dieses Klaubeisens durch eine Erzwäscherin Lucia Bertoncel sagt ausdrücklich, daß sich beim Erzeugen des Wolfes das sogenannte »Klaubeisen«, welches kotliče oder pobiraina heißt, bilde. Laut Visitationsprotokolls von 1782 heißt es auch Rena. Die Wolfsöfen wurden von Hacquet Or. Car. II, p. 181, als »so schlecht und elend, als sie nur immer sein können«, geschildert. Das Gewicht der Wölfe war verschieden, es variierte zwischen 14 bis 20 Ztr. Valvosar gibt 1689 den Wolf 18—25 Ztr. schwer an, das wären 15—21 deutsche Zentner. Laut Sitzungsprotokolls Nr. 135, dd. 5. Juli 1797, bitten die Kropper und Steinbüchler, »den Wolf mit 18 Ctr. fahren zu dürfen und den zu 15°/0 0 In Eisnern mischte man pro Satz 80 //. Erze sog. Sošernca mit 15—10 //. Erz von Smoleva, 60 //. Frisch feuerschlacke (ješenca), nur 15 //. Hammerschlag (skaja). Darauf kamen 2 Koš (a 50 '//.) Buchen- und Fichtenkohl gemischt. passirten Callo auf 30 oder 26°/0 zu erhöhen« '). Laut Nr. 199 vom Jahre 1798 wurden in Kropp die Wölfe mit 20 Ztr. fatiert. Das Gewicht war das italienische, welches laut Akten des Revierbergamtes dd. 1802 2) »seit undenklichen Zeiten gebräuchlich« war. Dieses welsche Gewicht war laut Urkunde von 1562 geringer als das deutsche, und zwar werden dort 10 welsche Ztr. gleichgesetzt 8 Ztr. 40 Pfund deutschen Gewichtes. Im Exhib.-Protokoll von 1781 ad Nr. 24 g. berichtet Assessor Gerlach über die in Krop mit den Erzen des Gewerken Pototschnik vorgenommenen Schmelzproben. »Bei dieser Probe zeigte sich der Schaden der Eisenerzeugung auf 9fl.42kr., der aber durch den Verschleiss derNägel eingebracht wird, da ein Gewinn von 7 fl. 30kr. sich ergibt.« Also die elende passive Ofenwirtschaft wurde durch die guten Handelspreise paralysiert. Vergeblich dringt die Regierung darauf, »den Gewerken den Schaden begreiflich zu machen und dieselben auf den Gebrauch der nützlichen Pioch- und Flossöfen einzuleiten«, dd. Graz, 22. Mai 1784, und ein Reskript der Hofkammer in Montan- und Bergwesen dd. 13. Jänner 1797 konstatiert abermals die sehr unvollkommene Eisenmanipulation in Krain infolge der Stückofenwirtschaft. »Allein! Ein Theil sei zu keiner Verbesserung der Manipulation zu bewegen, und der andere Theil unvermögend, da aber die hierländige Frohne nicht einmal die Kosten des Bergoberamtes und Berggerichtes deckt, so können ihnen auch keine Vorschüsse zu Verbesserungen gegeben werden.« — Sitz.-Prot. Nr. 31. An den Gewerken und ihrem Konkurrenzneide lag so ziemlich der Hauptfehler. Das Visitationsprotokoll von 1782 konstatiert, daß die meisten Gewerken an ihren Hammertagen »einen so viel möglich grossen Wolf erzeugen wollen, daher sie zum grössten Schaden des Ofens die Arbeiter durch Geschenke dahin bringen, dass diese die Arbeit übertreiben, wobei der Ofen gewaltige Brüche leidet, viel Kohle unnütz verbrennt, auch der Hammer, wenn der Wolf zu gross ausfällt, sammt dem Hammerstil und Wellbaum verdorben und somit dem Streuwerke unnöthige Ausgaben aufgebürdet werden« 3). Zur Bestreitung der gemeinsamen Auslagen, welche am Ofen und bei den Hämmern erforderlich waren, bestand seit c. 1770 eine Kasse4), die sogenannte Streuwerkskasse, welche durch einen hierzu erwählten Gewerken verwaltet wurde. Derselbe hieß Streu werks direkt or, die Gegensperre hatte der Schlüßler. Die Einkünfte dieser Kasse bestanden in für jede Schmelzperiode neu bestimmten Summen, welche von den Gewerken pro Hammertag eingezahlt werden mußten. Diese Auflage auf den Hammertao; richtete sich nach den voraussichtlichen Unkosten, welche während der Schmelzreihe zu erwarten waren. Der Floßofen in Krop und die Unionfrage der Gewerken. Aus den bisherigen Auseinandersetzungen war die Zerfahrenheit, welche unter den Gewerken in der Manipulation herrschte, ersichtlich; die Ver- ’) Dieses Gesuch wurde dd. 4. August von der Hofkammer abgewiesen, mit der Begründung, wenn sie mit 15°/0 nicht auslangen, so ist die Unwissenheit ihrer Aibeiter beim Schmelzen und Ausheizen schuld; somit die Gewerke selbst verantwortlich. *) Entwurf einer Nagelschmiedordnung für Krop. § 5. 3) Im selben Jahre erfloß sub 11. September ein Dekret, in keinem Berg- und Hammerwerke einem Fremden, selbst wenn er Erlaubnis der Hofkammer hätte, ohne Begleitung eines oberbergrichterlichen Individuums etwas zu zeigen, noch ihm länger als drei Tage Aufenthalt zu gewähren Nun von unseren Kroper Gewerken hätte wohl niemand etwas abspekulieren können 1 4) Laut Visitationsberichts dd. 1776 bestand sie »seit einigen Jahren«. Revier-Bergamtsakten. nünftigeren unter ihnen erkannten selbst die Unhaltbarkeit der Zustände, und man dachte im Zusammenhänge damit an die Errichtung der Floßöfen und an eine »Union« der Gewerke zu gemeinsamem Handeln. Es erliegt in den Rev.-Bergamtsakten 1775 sub Nr. 275 ein diesbezüglicher Entwurf von 1771, in welchem es unter anderm heißt: »Um eine vernünftige und zweckmäßige Manipulation zu ermöglichen, sei zur Union bis zur Erzeugung des Zeineisens zu schreiten, weil bis dahin die meisten Gebrechen und Unordnungen vorwalten, andererseits aber die Haupt union bis zur Erzeugung und zum Verkauf der Nägel für dermalen der entkräfteten Gewerkschaft als zu weitwendig und kostbar fallen, auch vielen und großen Schwierigkeiten unterliegen würde.« Er werden folgende Unionsmodalitäten in Vorschlag; gebracht: § 1. Errichtung einer gewerkschaftlichen Kommunkasse, in welche jeder Gewerk für jeden Hammertaganteil 200 fl. T. W. einzulegen hätte; aüs diesem Fonds wären Erze und Kohlen zu bestreiten, so wie alle Auslagen bis inklusive zur Erzeugung des Zeineisens. § 2. Wenn 336 Zentner Zeineisen fabriziert sind, so wird es in drei Klassen: gutes, mittleres und schlechtes sortiert, sodann jede Gattung in 48 Teile ausgewogen und jeder Gewerk erhält »a Ratta« seiner Tage, sein Eisen. § 3. Bei jeder Übernahme bezahlt jeder Gewerk sein Zeineisen mit 2 Pfeningen höher das Pfund, als die Gestehungskosten sind, bar. § 4. Es wird ein verständiger Rechnungsführer angestellt, »jedoch aber zur Vermeidung aller niedrigen Vorurtheile und Hintanhaltung der sich ergeben könnenden Missgünstigkeiten und Unzufriedenheiten nur ein Fremder und nicht aus dem gewerkschaftlichen Gremio — sollte aber zu seiner Zeit ein gewerkschaftliches Kind zu sothaner Be-dienstung für tüchtig und geschickt befunden werden, so wird man wohl auf denselben zu reflectiren haben«. Für den Weinschank') die Brotbäckerei und den Verschleiß von Getreide und Viktualien wäre ein Wirtschaftsführer zu wählen. Damit aber auch der Arbeiter den nötigen Trunk und die nötige Nahrung um einen mäßigen Preis erhalte, so sei unumgänglich not, den durch Lizitation und Afterpacht im höchsten Grade hinaufgebrachten Weindaz und Fleisch kreuze r zu mäßigen. § 5. Die Waldfrage mußte geordnet werden, Wirtschaft und Regel im Holzschlag angeordnet und auf den Nachwuchs Fürsorge gewendet werden. § 6. Der Berg- und Erzbau soll nach der Bergordnung reguliert werden, »angesehen die unterirdischen Schätze durchaus als regalia Principis zu betrachten seien, und jemehr deren entdeckt und genutzet werden, umsomehr wird das landesfürstliche Interesse und gemeinsame Beste befördert«. Es wird gefordert, daß der Bergordnung gemäß in »freien Feldern« jedermann schürfen dürfte, außer wo schon Belehnungen ausgemessener Reviere vorhanden sind. Unstatthaft sei es, daß ganze Distrikte von größtem und weitestem Umfange einzelnen Gewerken eingeräumt würden. ') 1809 schuldet Lukas Kliner, Hammergewerk in Unterkropp, dem „W einsamer“ Michel Legat in Lees für Wein 2000 fl. T. W., für welche Schuld er ihm seinen Dienstag der 8. Woche und zwei Zeinhammertage veipfändet. 1812 erscheinen diese 2000 fl. „nach dem Curse reducirt auf 616 fl. 20 kr., betragen 1593 Fr. 75 Cent.“ Vert.- und Schiedbuch IV., p. 117 u. 119. So »prä vali rete sich der Inhaber der Wochein1) (Zois) alle überaus großen und weiten Distrikte mit Ausschluß aller benachbarten Gewerke, hbenso verhält es sich in den Distrikten von Sava, Jauerburg und Bleiofen, wo sie (Kroper und Steinbüchler) seit undenklichen Zeiten bauten, 1753 aber ihnen die Baue eingestellt wurden, und sie von dort verdrängt würden (durch Ruard). Diese beiden Unrechte von 1708 und 1753 müßten gutgemacht werden. § 7. Es soll ein Floßofen (Plau- oder Hochofen) gebaut werden, dahin auch ihre Wünsche gerichtet seien, doch reichen ihre. Mittel nicht hin, die Werke umzugestalten. Sie bitten daher um ein unverzinsliches Darlehen vom Staate. § 8 und 9. Handeln von der Kasse. § 10. Jeder Gewerke soll über seinen Besitzstand an Kohlstätten und Beholzung eine Konsignation machen, die Belehnungsbriefe beibringen und beim Verweser hinterlegen. Dieselben sollen geschätzt, aus der Kasse bezahlt und kommun gemacht werden. § 11. Ebenso soll es mit den Hammergeräten, Erz, Kohl, Roheisen, Erzplätzen, Schmieden, Schiinder und schweren Schlacken, Waschwerken, Kohlbarren und Eisenhütten gemacht werden, welche kommun gemacht werden sollen. § 12 handelt vom Verhältnis der Arbeiter zur Union. Alle, ob verschuldet oder nicht verschuldet, exklusive der Nagelschmiede, »verfallen in das Freie« und sollen vom Verweser nach Bedarf aufgenommen werden. § 13 handelt von den Sitzungen der Union, bei Stimmengleichheit soll in geringen Fällen der Unterbergrichter, in dessen Ermangelung der größte An teil er von Krop, in wichtigen das k. k. Oberberggericht entscheiden. § 14 handelt von der Inspektion und § 15 von einer zu entwerfenden Nagelschmiedordnung; gleich aber wäre nötig: »denen in dem Bergwerk zum höchsten Nachstand der Gewerkschaft eingenisteten Posterschmieden ihre abseitige malitiose und schädliche Handlungen ernstgemessen zu beschränken«. — »Sie dahin zu verhalten, auf dass sie die Schmiedearbeit niemand Andern, als der gewerkschaftlichen Communität ohnweigerlich prestiren, ihren erzeugten Schmieden-Slinder und Pöckeln nicht ausser dem Bergwerk verkaufen, sondern der Gewerkschaft um den bestimmten Preis einliefern.« Ebenso sollen sie sich des Ankaufes der Avanzonägel von den Schmieden enthalten. Diese Posterschmiede werden »gewerkschaftliche Blutegel« genannt, denen die im höchsten Grade gestiegenen unerlaubten »practiquen« zur Gewohnheit geworden sind. § 16 handelt von »denen eingeschlichenen Insassen, deren Aufenthalt nichts Anders zum Grunde hat, als durch unerlaubte Vorkäuferei, haltende Trafiquen und mehr andere unzulässige Kunstgriffe sich nähren zu wollen, wodurch die ohnedies malitiosen Arbeiter zu noch größeren Ausschweifungen der Untreue, Unfleiss und Verschwendung veranlasst werden müssen«. »Solche unwürdige, dem Bergwerk zur Last fallende Glieder nun verdienen um so mehr abgeschafft zu werden, je gewisser es ist, dass sie dem Bergwerk nicht den geringsten Nutzen schaffen, weder mit einer Arbeit zugethan^sind, somit allerdings als ein überflüssiges und unnützes Gesindel-werch betrachtet und verabscheut werden sollen.« * J) Belehnungsbrief dd. 14. Nov. 1708. Mullner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. § 17 heißt es, daß, so »rein und wohlthätig die Absichten sein können, so werden sich ohne Zweifel einige Gewerke finden, welche die Union zu vereiteln trachten werden. Bei Betrachtung der Widersacher wird man finden, dass die meisten nur mit 1, 2 oder 3 Tagen betheiligt sind und viele die Union nur darum scheuen, weil andurch die in ihrem Busen verhollenen Wunden den getreuen Gläubigern gar zu sichtig ins Auge fallen würden«. Unterm 1. August 1775 meldet der Unterbergrichter Joh. Franz Kor-desch an das Oberberggericht, daß in Steinbüchel: »die gewörkh bey er-richtung sothaner Unionsmodalitäten nicht haben einstimmig werden können, als haben mehreren Theils der Gewerkschaft ihre unüberlegte Meynung eingelegt«, welche er sub A, B, C beilegt. Er lege auch (sub C) seine Anschauung bei. ln der Beilage sub A meint Joh. Bapt. Thomann aus Steinbüchel, daß bei den Gewerken, so widrige und unterschiedene Meinungen zum Vorschein gekommen seien, daß er als größter Anteiler sich nicht »unterziehen« kann, er wolle warten, was Krop für Maßnahmen treffen werde. Sub B meinen fünf Gewerke, sie wären der Union nicht abgeneigt, wollen aber abwarten, wie sich die Neuerung in Krop und Eisnern bewähren werde. Der Unionsentwurf des Kordesch sub C ist ziemlich konfus gehalten und ähnlich dem von 1771. 1776 wird im Visitationsberichte wieder betont, daß den Gewerken nur durch Union, um welche sie bitten, geholfen werden könne, nebenbei aber auch über die schlechten Straßen geklagt. 1781 ergeht unterm 5. September von seiten des Oberbergrichters von Redange an alle Gewerke in Krop der Auftrag, es mögen die Punkte des Unionsentwurfes von ihnen und den Steinbüchlern »gemeinsam und wohlbedächtig überlegt werden«, worüber sie berichten sollen, Rev.-Bergamtsakten. 1787 betreibt wieder die Regierung in Graz unterm 31. Jänner: Krop, Steinbüchel und Eisnern sollten sich doch zu einem vereinigten Betrieb verstehen, zusammentreten und binnen zwei Monaten Bericht erstatten. Rev.-Bergamtsakten. Sub präs. 26. Juli 1787 heißt es im Kameral-Protokoll Nr. 118: »Die mehreren Gewerken von Krop und Steinbüchel erstatten unter Empfang 26. Juli den von ihnen wegen dem gemeinschaftlichen Betrieb ihrer Eisenwerke längst schon abgeforderten Bericht mit dem anher, dass sie aus beigebrachten erheblichen Beweggründen die Union verbitten, und verlangen, bei dem bisherigen Betriebe ihrer Werksgäden belassen zu werden.« Was die Herren überhaupt zugeben wollten, war, sich auf eine Union zur Erzgewinnung einzulassen, was bei der Schwierigkeit, Erze zu finden, und der Lizitation der Erze durch die Gewerke, deren jeder sie dem andern abjagen wollte, sehr begreiflich war. Schließlich ertrotzten die Gewerke wie die Nagelschmiede, was sie wollten, und die Regierung mußte nachgeben. — Es blieb beim Alten. — In der Hofkammererledigung des Oberbergamtsprotokolls dd. Wien, 7. Oktober 1798 heißt es ad Unionfrage: »Wird denselben mit Bezug auf vorangegangene Rescripte neuerlich zu erkennen gegeben, dass die von jeher unter sich uneinig gewesten minderen Eisengewerken Krains sich nie zu einer Union bequemen werden, und der Versuch des k. k. Ober- bergamtes immer ein frommer Wunsch bleiben wird.« Rev.-Bergamtsakten. Wir erleben in Eisnern, Krop und Steinbüchel das Unglaubliche, daß Leute, deren Urvorgänger sich in diesen Waldwildnissen auf landesfürstlichem Grunde eingenistet, vom Landesfürsten das Recht erhielten, für ihre armseligen Waldschmieden Erze zu graben, die ein Regale des Landesfürsten waren, und in den landesfürstlichen Wäldern Kohl für ihren elenden Ofenbetrieb zu brennen — daß diese Leute, in unglaublicher Weise mit beiden Naturgaben wüstend, an keine Verbesserung im Verfahren nur im entferntesten denken; daß, als schließlich der Landesfürst als Grundherr, von dessen Gnade sie überhaupt existierten, durch seine Organe alles aufbot, um im Interesse der Industrie Herren und Arbeiter auf bessere Weo-e zu bringen und zu nützlichen und zeitgemäßen Verbesserungen zu veranlassen, sie demselben unüberwindlichen Widerstand leisten, und der Landesherr auf seinem Grund und Boden und in seinen Wäldern vor der Starrköpfigkeit von Analphabeten kapitulieren muß! Allerdings blieben die Konsequenzen nicht aus. Noch einmal spukt die Union 1800 im Streuwerksbuch von Krop, laut dessen Angabe dem Gewerken Ignaz Rabitsch in Oberkrop im August für eine »Reise nach Laibach wegen Union« 10 fl. ausbezahlt werden. Mithin war die Sache begraben. War nun die Union gescheitert, so konnte die Errichtung des Floßofens nicht aufgeschoben werden. Im Sitzungsprotokoll des Bergoberamtes von 1798, Nr. 142, ist von einem Reskript der Hofkammer in Montan- und Bergsachen die Rede, in welchem letztere den Visitationsbericht von 1797 unterm 30. Juni 1798 dahin erledigt, daß den genannten Gewerken die Konzession erteilt wird: statt dem Stuckofen einen Hochofen mit drei Zerrennfeuern und drei großen Hämmern (zweien in Krop, einen in Steinbüchel) erbauen zu dürfen, doch müssen sie den Ort der Aufstellung angeben und unter sich Direktoren wählen, welche den Bau zu führen haben; und 1. c. Nr. 161 heißt es, daß die genannten Gewerke sich anfänglich nur auf den Bergbau zur Union einlassen wollten, nach überkommendem hinlänglichen Erzvorrate aber auch auf die Errichtung eines Floßofens. Doch müsse man noch die Erklärung einiger Gewerke erwarten. Die Sache schlief wieder ein; erst unterm 26. Juli 1806 finden wir in den Streuwerksbüchern von Oberkrop einen Posten, wo »Reisekosten wegen Anfrage zur Errichtung eines Floßofens anstatt dermaligen Stuckofens nach Laibach« zur Verrechnung kommen. Es scheint, daß man es sogar schon damals mit einem Floßofen versuchte, daß aber der Versuch mißglückte, da unterm 2. Oktober 1812 wieder von Umänderung der Schmelzung auf den alten Fuß gesprochen wird. Unterm 24. Oktober heißt es aber wieder: »Umänderung der Schmelzung wieder auf den neuen Fuß.« Man scheint eben längere Zeit unschlüssig geschwankt zu haben, bis endlich 1815 der Floßofen definitiv eingeführt wurde. Unterm 27. Juli 1815 heißt es im Streuwerksbuche: „Heute ist mit dem Ofenmeister Lucas Poglajen vergliechen worden, dass er für die Klaubung der Ofensteine, für die Abbrechung des alten Ofens, für die Errichtung des Neuen sammt allen Erfordernissen und Tagwerken per Pausch 24 fl. 4 kr. beziehen soll.« P. 292. Poglajen wurde am 10. November von beiden Gewerkschaften als Ofenmeister für beide Schmelzöfen auf ein Jahr pro 1816 akkordiert, 18* welcher Akkord auch 1817 wieder verlängert wurde. Das sicherste Beweisstück für diese Neuerung — denn noch 1818 wird von Stuckofen gesprochen — ist eine Aufzeichnung im Streuwerksbuch 1808—1819, welche lautet: »Weil die hiesigen Stuck- oder Wolfofen seit sechs Jahren, nämlich seit 1810, nach der Form eines sogenannten Stichofens sogestalt abgeändert worden, dass seit dem keine Wolfsmassen oder Stücke mehr erzeugt werden, sondern der ganze Ofenerzeug in blossen Roheisen besteht, so haben die beiden Gewerkschaften im Monath November 1815 bei den hochwürdigsten bischöfl. Consistorium in Laibach um die Er-laubniss angelangt nach dieser neuen Manipulation die Schmelzöfen auch durch die Sonn- und Feiertage ununterbrochen fortbetreiben zu dürfen.« Aus allem geht hervor, daß man 1806 zum Hochofenbetrieb überzugehen beschloß, bis 1815 mit den alten Stucköfen manipulierte und sie in Floßöfen umwandelte1), damit seit 1810 schmolz und endlich 1815 einen ganz neuen Hochofen baute. Der neue Schmelzofen am oberen Hammer war 16' hoch, maß am Bodenstein 2' 11", im Sack 8", über dem Bodenstein 2‘ 3" im Durchmesser. Die Gichtbreite betrug 20". Der am unteren Hammer war 18' hoch bei 19" Gichtweite. Nun benutzten die Gewerken den Ofen nach Gutdünken, jeder konnte schmelzen, so lange er Erz hatte, 3—4 Wochen; per 24 Stunden wurden bis zu 30 Ztr. Roheisen erblasen, so konnten sich manche Gewerke für das ganze Jahr mit Roheisen versehen. Anders war es am Hammer, hier mußte er seine Reihenordnung einhalten und durfte nur 161/., Ztr. Wallascheisen per Anteil erzeugen. Indessen waren die Zustände derart geworden, daß auch der Floßofen seine Lebensfähigkeit verlor. Die letzte Schmelzung leistete der von Ober-Krop am 20. Mai 1880, nachdem er 65 Jahre im Gange war. Der Wolf wurde in Stücke zerschlagen, welche Stücke in Partien zu 21/2 Ztr. Gewicht im Wallaschfeuer unter Zusatz von Hammerschlag ein- J) Die Umwandlung der Stucköfen in Floßöfen geschah durch Erhöhung derselben und Umänderung des Gestelles. Darauf bezieht sich eine Post im Streuwerksbuche vom 28. Juni 1811, welche lautet: »von Stucköfen am Schier bode n und im obern Theil zu bauen, Maurer mit drei Gesellen 5 fl. 31 kr.« gerennt wurden. Im Jahre 1805 wurden die Wallaschfeuer nach »kärntne-rischem Fuss« umgeändert. Die Wallaschfeuergrube, welche früher 10'1 tief, 80" lang und 36" breit war, wurde jetzt auf 12“ : 26" : 24" umgestaltet. Bei dieser Behandlung erhielt man eine Luppe, welche prevzignenc hieß. Diese wurde nochmals eingerennt (plavlenc) und dann unter dem Wallaschhammer in die Teile: Mess ein auch Massel oder Mosel genannt, ä zu 1*5 Ztr. zerteilt. Diese zerschrottete man wieder in je drei Zakeln, aus welchen dann die Wallascheisenstangen von D/2—2" Dicke gestreckt wurden. Bei jedem Wallaschfeuer war ein Hammermeister, ein Heizer oder Zerrenner und ein Wassergeber angestellt. Im November 1807 wurde ein neuer Wallaschhammer in 10 Tagen hergestellt; die Kosten desselben beliefen sich wie folgt: Arbeit 139 Schichten............... 222 fl. 30 kr. 5422/3 Sam Fichtenkohl ä 21 kr. . . . 189 » 06 » 17574 Pfund Eisen ä 14 kr..........40 » 53 » 328 Pfund Renneisen ä 9 kr. ... . . 49 » 12 » Summa . . 501 fl. 51 kr. Außerdem wurden per Hammertag je 15 Pfund Renneisen angeschlagen und entrichtet, welche 720 Pfund nicht in Rechnung gestellt sind. In Geld wurden daher per Hammertag 10 fl. 2H/4 kr. ö. W. aufgebracht, und waren im ganzen 1223 74 Pfund Eisen verbraucht. Das am großen Wallaschhammer erzeugte Wallasch eisen 7 wurde nun an die Zainhämmer abgegeben. Deren bestanden in Krop sieben. Sie lagen am Kroperbaclie, vom oberen Ofen aufwärts, außerhalb der Ortschaft, je 100 Schritte voneinander entfernt. Sechs davon waren Eigentum einzelner Gewerke. Der erste beim oberen Ofen ist jetzt eine Säge, der zweite besteht noch als Eigentum des Megušer, der dritte gehörte Benjamin Schuler, der vierte Pibroutz, der fünfte, jetzt eine Säge, ist Pogatschnikisch, der sechste, zuletzt des Math. Scholl er, ist jetzt eine Zeugschmiedhütte, der siebente, 100 Schritte unterhalb des Ursprunges des Kropbaches, war ein gemeinsamer Hammer für die kleineren Gewerke, er ist jetzt Ruine. Auf diesen Hämmern wurden die Wallaschstangen in dünne Zeine ausgeschmiedet, aus welchen dann in den Nagelschmiedhütten ') Es wurde in Buschen ii 250 Pfund gebunden. »Vigenc« — die Nägel fabriziert wurden. — In jeder Schmiedehütte stehen mehrere Essen (ježa). — Um jede solche Feueresse aber stehen 4 — 6, meist fünf Ambosse. An jedem arbeiten zwei Schmiede, ein Meister und ein Knecht — teils Männer, teils Weiber — an der Herstellung der Nägel. Die Essen gehörten teils Gewerken, welche selbst ihr Eisen am Ofen erzeugten, oder Leuten, welche keine Hammeranteile besaßen, sondern ihr Eisen kaufen mußten. Diese hießen Poster sch miede — pošteri — sie hatten ihre Arbeiter, welchen sie Eisen und Kohle lieferten und welche die nach »Tausend« gelieferten Stück Nägel bezahlt erhielten. Diese Arbeiter hießen davon Tausenter — tauženteri. Sie bezahlten wieder per Stück und Woche dem Eigentümer des Eß-Feuers zwei Groschen. Die großen Schiffsnägel von 19 cm Länge werden unter dem Zeinhammer geschmiedet. Es arbeiten daran fünf Mann und werden zwei Nägel per Minute geschmiedet. Zur Erzeugung der kleineren Sorten erhält der Arbeiter das Zeineisen in Buschen zu 245 Pfund. Daraus hat er 200 Pfund Nägel zu liefern. Erübrigt er Eisen, so gehören die daraus fabrizierten Nägel ihm. Diese Nägel hießen Skarta oder Avanzonägel. Im allgemeinen rechnete man, daß 250 Pfund Wallascheisen, 245 Pfund Zeineisen und diese 200 Pfund Nägel liefern. Die Nachrichten über die Produktion1) reichen für Krop bis 1769 zurück. In diesem Jahre erzeugte Krop 2150 Ztr. Nägel. Es waren beschäftigt 21 Schmelz- und Hammerarbeiter, 136 Nagelschmiede, 108 Knappen, 130 Kohl- und Holzleute, 11 Faktors, Fuhr- und Zimmerleute. — 1770 wurden 5000 Ztr. Raucheisen, daraus 3200 Ztr. geschlagenes Eisen und daraus 1950—2100 Ztr. Nägel fabriziert. — 1775 wurden 7200 Ztr. Roheisen und 1950 Ztr. Nägel erzeugt. — 1782 fatierten die Gewerke 2681T4Ztr. Nägel im Werte von 43.694 fl. — 1791 2543 Ztr. Roheisen und 2306-5 Ztr. geschlagene Ware, wofür sie 161 fl. 40^ kr. Frone entrichteten. Indessen scheint die Produktion in Wahrheit eine größere gewesen zu sein, als die Gewerke angabpn. 1796 bezweifelt, laut Sitzungsprotokolls 328, die Hofkammer die Angabe der Gewerke, welche Zweifel auch das Bergobergericht teilt. Die Krop er nämlich »gestehen selbst, daß sie in einem Stuckofen jährlich über 1000 Ctr. erzeugen, also vierteljährig doch 500 Ctr. Auch gestehen sie, dass die 48 Tage jeder dreimal im Jahre an die Reihe gekommen, sie machen also 144 Wölfe pro Jahr ä 18 Ctr. den Wolf, also 2592 Ctr.«, die Kroper fatierten aber nur 1576 Ztr. Der Zentner Eisen kostete damals laut Sitzungsprotokolls Nr. 249 — 8% fl. 1799 wurden 2320 Ztr. Eisen erzeugt und 2300 Ztr. eingeführt. Von der erzeugten Ware wurde im Lande verkauft um 10.500 fl., außer Land um 77.340 fl. 1800 wurden 3100 Ztr. erzeugt und 2800 Ztr. gekauft. — Verkauft im Lande um 17.100 fl., im Auslande um 100.040 fl. Ware. 1801: erzeugt 3460 Ztr., eingeführt 3500 Ztr., Erlös: 158.650 fl. 1802: erzeugt 2800 Ztr., eingeführt 3800 Ztr., Erlös: 104.963 fl. 1803: erzeugt 3720 Ztr., eingeführt 3200 Ztr., Erlös: 122.576 fl. 1805: erzeugt 3200 Ztr., eingeführt 3400 Ztr., Erlös: 161.140 fl. 1806: erzeugt 3800 Ztr., eingeführt 3700 Ztr., Erlös: 226.687 fl. 1808: erzeugt 3642 Ztr., eingeführt 3260 Ztr., Erlös: 171.500 fl. Der Kohlenverbrauch war um diese Zeit ca. 270.000 bis 280.000 Wiener Metzen pro Jahr. Zum Schmelzbetriebe wurde hartes Kohl, zum Einrennen weiches verwendet; von 1809—-1820 erhielt sich die Nägelproduktion im Durchschnitte auf ca. 2000 Ztr. ') Akten des Revierbergamtes. Noch 1854 (1. November 1853 bis 1. November 1854) erzeugte Ober-Krop ') 1970 Ztr. geschlagenes Eisen aus 2376 Ztr. Roheisen mit 48.250 Metzen Kohle im Werte von 167.457 fl. Wie gesagt, produzierte Krop wie auch Steinbüchel und Eisnern ausschließlich Nägel, welche nach Italien über Triest und nach Kroatien exportiert wurden. Einiges blieb, wie bemerkt, im Lande. Zu Anfang unseres Jahrhunderts und später wurden 127 Sorten erzeugt, und zwar Cesseni 5, Canali 6, Brescionelli 5, Mandolini 1, Caputari 1, Cavalli lustri 2, Terni 4, Quaterni 1, Stroparolli 3, Broche 2, Latternägel 4, Stukkaturnägel 4, Eselshufnägel 2, Hufnägel 10, Eishufnägel 4, Ochsennägel 2, Dromedari 1, Schuhnägel 15, Absatznägel 10, Schusterzwickel 4, Bürstennägel 13, Nieten 4, Schloßnägel 3, Rahmennägel 5, Tischlernägel 4, Turmblechnägel 1, Tischlerschraubennägel 1, Tuchscherersperrnadeln 3 und Schiftklammern 7 Sorten. Die Hauptmasse des Erzeugnisses ging nach Italien über Triest, Fiume und St. Giovanni bei Duino. Fig. 112. Einst Warl’scbes Haus, jetzt Pibroutz in Krop. Der Weg, den die Pferdekarawanen zogen, zweigte beim Hause Nr. 73 (heute Carl Pibroutz), wo ein Kreuzstock aus dem Anfänge des XVI. Jahrhunderts steht, ab. Der Pfad führte über St. Sabatis, Golovo brdo, Stok, Jamnik, Eisnern, Zarz, durch das Bačatal an den Isonzo. Später bediente man sich der Reichsstraße über Laibach und Sessana nach Triest. Wenn ein Gewerke mit seiner Ware sich auf diese Reise begab, so soll man ihm das Zügenglöcklein geläutet haben, so gefahrvoll dachte man sich die Expedition. Die Nägel wurden in ovale Fässer, Lagel* 2) — barigla -— genannt, verpackt, welche 1V2 Ztr. faßten; zwei solche Lagel bildeten eine Pferdelast oder Saumlast: tovor. 1750 beklagten sich die Gewerke von Krop durch Anton Grossei reffen Mich. Ana;, v. Zois, welcher Kärntner Eisen durch Krain nach Italien lieferte. 1) über Unter-Krop fehlen die Daten, weil die Streuwerksbücher des unteren Hammers nicht mehr vorhanden sind. 2) Diese Fäßchen werden noch heute in Rudno und Cešenca bei Eisnern von den Bauern verfertigt ; die uns schon als Kohlträgerinnen bekannten Weiber von Dražgoše und Kališe holen dort die Lagel und tragen zu je vier Stück dieselben drei Stunden weit nach Krop um den Botenlohn von vier Groschen. Abends holt sie die Fässer in Rudno, ist vormittags dann in Krop, kehrt bis mittags wieder heim und geht nachmittags wieder in Taglohn arbeiten. Es wurden einvernommen die Gewerke Jos. Schigan aus Stein, Thom. Thomann, Georg Kordesch aus Steinbüchel, Anton Dollinz, Georg Pototschnig, Ant. Groschl aus Krop, J. P. Plauz und Mart. Ur-bantschitsch aus Eisnern. Schigan deponiert, daß ihnen dieses Geschäft gar nicht schade, da sie hier keine solche Ware erzeugen. Unterm 15. August, dd. Wien, wird dem M. A. Zois erlaubt, das Kärntner Eisen nach Italien zu verhandeln. Rev.-Bergamtsakt. Nr. 10. Der Gewinn war früher nicht unbedeutend und man rechnete per Lagel Ware 1 JU). Im allgemeinen rechnete man aus einem Wolfe von 15—16 Ztr. bei 15°/0 Callo rund 13 Ztr. Eisen; — daraus 12*5 Ztr. Wallascheisen und aus diesen 10 Ztr. Nägel mit Gewinn von 1 # per Ztr., so daß ein Wolf 50 fl. an Gewinn abwarf. — Heute ist man mit 1 Krone per Ztr. zufrieden! 1782 kosteten loco Krop und Steinbüchel Canali 18/?«, Gondolini 18/?»», Terni tratti 12/???, Terni curti 12/???, Cesseni 9/???, Quaterni 9/??» und Man-tuani 4-5/?« im Lagel, per Lagel 24 fl. 18 kr., Brescionelli 40/??» 34 fl. 18 kr., Broche 60/??» 39 fl. 18 kr., Broche 100/??» 49 fl. 18 kr. und da Cavallo 40/??» 45 fl. 42 kr. C.-M.; loco Triest stellte sich der Preis per Lagel um 2 fl. höher. R.-B. A. Akt. 4. Dezember 1794 schließt der Gewerke Ignaz Rabitsch mit dem Kaufmann Jos. Hauptmann einen Kontrakt, ihm binnen 15 Monaten 300 Lagel Nägel zu liefern, nämlich 230 Lagel Canalli, 40 Lagel Terni tratti und je 10 Lagel Terni curti, Cesseni und Quaterni, zu 27 fl. 30 kr. T. W. und franko nach Krainburg zu stellen2). Die Lieferung betrug somit 8250 fl. T. W. — Damals viel Geld. Bezeichnend für die Verhältnisse, dieser Gewerke ist der Inhalt des Kontrakts. Rabitsch war einer der wohlhabenderen Gewerke, er war Schwiegersohn des Kontrahenten Hauptmann, dessen Tochter Theres er nebst 1000 fl. Mitgift, welche er mit 1500 fl. wiederlegte, 1794 heiratete. Auf obige Bestellung gibt ihm Hauptmann 2550 fl. Vorschuß unter der Bedingung, daß ihm bei jeder Monatslieferung 170 fl. abgezogen würden. So hatte der geldkräftige Hauptmann den Gewerken, welcher von den obstinaten und oft boshaften Nagelschmieden abhing, ganz in der Gewalt. Man vergleiche dazu Junauers »Ratschlag« p. 131 und die Ferdinandeische Bergordnung, § 5, p. 254. 1805 kosten 1 Lagel Broche (Schuhnägel) da 100 Im per 170 //., 56 fl. T. W3). Höchst originell war die Raitmethode dieser Herren Gewerke, da die meisten als Analphabeten auch des Ziffernrechnens unkundig waren. Es bezeichneten: Va kr. 1 kr. 2 Groschen 1 fl. 10 fl. 100 fl. ' 1 I o 0 X Durch Löschung der unteren Hälfte erhielt man die halben Werte: Ö 1 Groschen ‘/. fl. 5 fl. 50 fl. ___________ ___________i______________________V______ J) Der große Wallaschhammer hieß daher auch der Dukatenhammer. Sein Getöse deutete man mit: »Ducáten! Ducáten! Ducáten!« 2) Vertrags- u. Schiedbuch, p. 174. 3) Vertrags- und Schiedbuch, p. 351. Geschrieben wurde mit Kreide auf schwarzen Holztafeln, deren vier von 34.—39 cm Höhe und 16— 2b cm Breite mittels Lederbändern zu einer Art Buch zusammengehalten wurden. Mit Einführung der neuen Währung erhielt der zwei Groschen-Strich / den Wert von 10 kr., für 50 kr. wurde auch das Zeichen V benützt. Es bezeichneten z. B.: -H-X-o ooo-n- die Summe von 304 fl. kr. C.-M.*). Die Gewerke in Krop. Alle Nachrichten, welche wir über die Verhältnisse der Kroper, Stein-büchler und Kolnizer Gewerke haben, beweisen, daß sie ursprünglich der Herrschaft Radmannsdorf unterstanden, so wie die in Eisnern der Herrschaft Lack. In einer Eingabe an die I.-Ö. Kammer dd. 1547* 2) nennen sie sich »Ev. Rom. k. Mjt. arm Gewerken, Unterthon und Urbarsleut in das Amt Radmannsdorf gehörig«. Sie sagen, daß ihre Vorvordern »das Eisenbergwerk in der Kropp, Stainbuechl und Kolnitz, davon die R. k. M. in derselben Kammer ungefähr in die 1000 Gulden rheinisch jährlich genuß mit Mauten und Aufschlag haben« bei den hundert Jahren her erbaut »es sei nun dermassen aufrecht gekommen, daß daselbst in dem Perg allenhalben an jezt bis in 72 Feuerstet und Häuslein sein, da hiervor nur 6 gewesen, so viel haben sich arme Leut und Gewerkhen dasselbst darnid gericht, und damit wir aber zuerhaltung derselben Perkwerchs in guter Pollizei und Ordnung leben und wandeln mögen, batten wir E. R. K. M. unterthänigst, er möge sie im Interesse des Kammergutes »mit denen Freihaitten und Artikhln« mit welchen das Eisenbergkwereh zu Assling in Krain laut vorliegender Copie begnadet ist, allergnädigst befreien und begaben3). Ferner bitten sie um zwei Kirchtage oder Jahrmärkte, einen Sonntag nach Margareten den anderen am St. Leonhardstag. Drittens bitten sie, nachdem diese Bergwerke in einem wilden und speren Ort gelegen und sie an Viehfutter großen Mangel leiden, am Berge aber, wo sie ihr Erz bauen, eine Ahn, W o d i c e genannt, liege, »welche der fil gestreng Ritter Herr Wolf von Dietrichstein unser gnäd. Herr andern Bauern um Verzinsung ausläßt«. Sie wollen diese Alpe nur allein zur Benützung haben. Viertens klagen sie, daß sie zur »Erbauung ihrer Fusinen, das ist der kleinen Hamerlein und großen Hammer an Zimmerholz großen Abgang haben, dieweil aber ein Eichenes Weldle nit weit von solchen unsern Berg-werch gelegen«, so bitten sie untertänigst, der Kaiser möge dem Dietrich-stein befehle ', ihnen zu erlauben, zur »Erhaltung bemelter Fusmen und ‘j Dieser Rait-Zeichen bedienten sich früher auch noch viele Fuhrleute, welche vor der Eröffnung der Südbahn nach Italien Waren verfrachteten. Einer gefälligen Mitteilung des Herrn k. k. Professors und Schulrates Willibald Zupančič zur Folge bedienten sich derselben auch die Siebmacher in Stražiše bei Krainburg, so z. B. der einst bedeutende Siebhändler Johann Benedig, dessen Siebhandel nach Frankreich, Spanien, Italien und in die Levante reichte. 2) H. K. A. F. 18.285 und H. F. B. Nr. 197, fol. 13. 3) Die Kroper meinen hier die Bergordnung Friedrichs von Ortenburg von 1381 für die Gewerke in der Alben, auf welche wir später noch zu sprechen kommen. Hammer im ermelten Wäldl Zimmerholz so viel von nöthen ohne Irrung« zu holen. »In Bedacht, daß wir solch Weldle sammt dem Hammer verzinsen um ain zimlich gelt.« Fünftens : »So gibt gedachter Herr v. Dietrichstein das Holz der Enden da wir zu dem Bergwerk unser Kholstatt haben, und welches wir auch und sambt andern verzinsen müssen und zu dem Bergwerk gehörig: ist, denen umliegenden Unterthanen sehr ab, dermassen, wo solches langwierig und nit zeitlich einsehen und abstellung beschiecht, das es lezster Mangel an Holz zu mehr berührten Perkwerch gewißlich sein wird, dann dermassen öden und verwüsten die Unterthanen und Bauern, so außer des Perkh sein und denen das Holz abgegeben wird, dasselb Holz, daß es zu erbarmen.« Sie stellen nun in Aussicht, daß, wenn Holzmangel eintritt, die Bergwerke erliegen müssen und abkommen werden. Sie verlangen nun, der Kaiser möge »dahin einsehen haben, damit sich derselben nachend liegenden Wälder und Holz niemand, denn allein wir Gewerkhen zu solchen Bergwerk zu gebrauchen haben«. Sechstens. Der Kaiser wisse, daß alle Bergwerke und Gewerken in seinen Königreichen und Erblanden »in den Fischwassem bei den Berg-werken, fürnemlich bei den Hämmern und Mulschlägen, für ihr Hauptnotturft zu Fischen haben. Nachdem uns aber gedachter Herr Dietrichstein solches bis anher verboten und nit zuezulassen vermaint«, bitten sie den Kaiser, ihnen die freie Fischerei zu gestatten. Siebentens klagen sie, daß sie und ihre Vordem seit Bestand des Bergwerkes mit ihren Kaufmannsgütern, als Eisen, Nägel, Wein und anderen, nach Görz und Weiden (Udine) hin und wieder über die Vetsch ihren Weg genommen hätten, aber ungeführ seit vier Jahren sei ihnen diese Straße zu wandeln ganz und gar verboten — sie müßten über den Schwartzberg (Cerna Gora in der Wochein), dieser Weg sei zwei Tagreisen weiter. Sie bitten um Erlaubnis, wieder über die Vetsch gehen zu dürfen1). Achtens habe sich Dietrichstein nun »ein zeither unterstanden« und eine Neuerung eingeführt, daß man, wenn man ein Haus oder Hammer oder was zum Hammer gehört, verkauft, allemal den zehnten Pfening vom Kaufgeld geben müsse, was sie arme Leute sehr beschwere. Obwohl sie vom Vizedom einen Abschied erhalten, so blieb doch alles beim alten und müsse ihm der zehnte Pfening gereicht werden, wider alt Herkommen und Brauch. Der Kaiser möge dies abstellen. Neuntens. »Und wiewohl diejenigen armen Leut, so nun das Bergwerk bauen und jene daselbst im Perg bei uns zwanzig kleine Häuslein gemacht, keine Robat zu thun schuldig sein, so beschwert sie doch gedachter Herr von Dietrichstein mit neuer und ungewöhnlicher hoher Robat.« Deshalb will niemand mehr »zu uns in Perg« kommen und wenn die Robot nicht abgestellt wird, »sich einer nach dem andern, dieser und obbeschriebener Beschwerung halber, von danen thun, und die Mannschaft geschmälert wurde, und wo nun die Mannschaft bei angeregtem Bergwerch nit vorhanden, so ist nicht möglich, daß dasselb im Esse mag erhalten werden«. »Zum Zehenden, so untersteht sich mehr gedachter Herr von Dietrich-stain, und will uns arme Leut und Gewerken im Perg in Gemein durchaus mit unsern Hämmern und Gründen zu Kaufrecht drängen und das Kaufrecht haben, so sich doch unser Brief und Siegel darauf in gemein nit lenden, denn es sein 26 Brief unter uns vorhanden darunter nit mehr den zwei auf Kaufrecht gestellt sein.« — Soll auch abgestellt werden ! »Zum Eilften, und wiewohl uns noch weiland Kaiser Maximillian etc. dahin noch vor 30 Jahren befreit nachdem wir auf unsern Hämmern und Gründen bei oftangeregten Bergwerk große und unerschwingliche Zins gehabt, daß wir nun hinfüro nur die Hälfte des Zins zugeben schuldig sein sollen, wie wir dann her bis auf eine kleine Zeit nur die Hälfte Zins gereicht haben, aber gedachter Herr v. Dietrichstain will nit allein nun den ganzen Zins hievon, sondern auch den Ausstand des andern halben Zins die Zeit (Er die Herrschaft Ratmansdorf inhat) wir von Hochgedachter Kay. Mj. befreit worden, von uns armen Leuten haben.« Schließlich drohen sie mit dem Verfall des Bergwerkes und Schaden des Kammergutes. N. die Gewerken und Urbarsleut in Kropp Steinpüchl und Kolnitz im Land zu Crain. Unterm 19. Febr. 1547 resolviert der Kaiser an die Hofkammer, es möge nach Möglichkeit »förderliche Erledigung« getan werden. Drei Jahre später erfließt, wie wir oben gehört (p. 248), 1550 die Bergordnung für Krop, Steinbüchel und Kolniz. Die Herrschaft kümmerte sich um die neue Bergordnung nicht, im Gegenteil erweckten diese Neuerungen, welche sie als Eingriffe in ihre Rechte betrachtete, deren Widerstand. Im Jahre 1559 ergeht ein Befehl an die Kammer, daß sie dem Vizedom in Krain Georg Hofer befehle, »daß er die Gewerken und Hammerleut zu Krop, Steinbüchel und Kolniz bei der hievor habenden Freiheiten und gemäßigten Steueranschlagen beieiben lasse«. (Hof-F.-B. Nr. 242, Nr. 25 im Hofkammerarchiv.) Um sich den Herrschaften zur Wehre zu stellen, wählten, wie wir oben pag. 129 gehört, die gesamten Gewerken am 20. Oktober 1568 Paul Junauer und Matthias Radmamier zu Vertretern ihrer Interessen. Schon 1569 wenden sich diese in einer Eingabe s. d. an die »Räthe und verordneten Commissäre zu Reformirung der Ämter in Krain« *) mit einer Beschwerdeschrift, in der sie peto. Krop, Steinbüchel und Kolnitz folgende Übelstände vorlegen: o o 1. Moriz von Dietrichstein, Pfandinhaber der Herrschaft Radmannsdorf und Walleburg, will von den Hämmern Crop, Steinbüchel und Colnitz zuwider ihren Freiheiten und der Bergwerksordnung (von IbhO3^) den zehnten Pfening haben, der zuvor von Hämmern nie, nur von den dazu gehörigen Huben, die allein und nicht die Hämmer kaufrecht sind, bezahlt wurde. In diesem Sinne entschied bereits 1546 unterm 2. Sept. der Vizedom von Krain Wilhelm Praunsperger die Frage, als Dietrichstein die Gewerken derart bedrängte. 2. Will er von den aufgerichteten Häuseln, Gärten, Nagelschmieden und Zainhämmern, welche auf den vor verzinsten Hammersgründen und Hofstätten aufgerichtet und dazu gehörig sind, wofür bis jetzt für alles nur ein Zins bezahlt wurde, einen neuen Zins, dazu auch die Urbarsteuer haben. Laut Art. 2 u. 6 der Bergwerksordnung wird von den Hämmern 5 fl. rheinisch und von einer Hofstatt 12 Schilling (wellisch) bezahlt. 3. Will Dietrichstein die Urbarsteuer entgegen dem dritten Artikel der Bergwerksordnung haben. ö o l l) Steir. Statth.-Arch. F. 130/1. 4. Läßt er durch Gereutmacher das Gehölz verschwenden. Dadurch verderben die Gewerke und leidet das Kammergut, »welches allein bei diesen Hämmern jährlich über 1500 Dukaten erträgt«. 5. Beholzten sich die genannten Gewerke und Hammerleute von alters her und allzeit in dem Walde, »welcher genannt wird, oberhalb Hatenj (?) in der Herrschaft Radmansdorf gelegen«. Dies wird ihnen jetzt verboten. 6. Ebenso verlangt er von den Hämmern in der Wochein, welche auch in der Herrschaft Radmannsdorf gelegen sind, den zehnten Pfening, der nie bezahlt wurde und auch von seinem -J- Vater nie gefordert wurde. »Diese Hämmer sind mit denen in der Kropp, Stainbüchel und Kholniz gleiches Rechtes und nicht Kaufrecht.« Dies soll im ganzen Gebiete von Krain bis Görz abgestellt werden und nur der gewöhnliche Urbar zins bezahlt werden. 7. Greift v. Dietrichstein in das Berggericht und in die B e r g g e r i c h t s-Jurisdiktion ein, »die er sich aneignen und die Bergwerksordnung und Freiheiten gar zu vernichten« sucht. Dem Bergrichter in Krop Klemens Wobek hat er jüngst zugeschrieben, »daß er und nicht Herr Vizedom des Bergrichters Herr und Obrigkeit sei«. (Beilage E.) »Darüber er ihn auch gefänglich eingezogen und ganzer acht Wochen lang in eisnern Banden inne gehalten.« Er ließ ihn allen höheren Befehlen (F. G. und K.) zu Trotz nicht los, sondern äußerte sich zu den Überbringern der Befehle, er wolle sich »mit der Kropp er Bergwerksordnung und Freiheit die Fenster flicken« (sic!). In der Beilage E schreibt von Dietrichstein unterm 9. März 1569 an den Bergrichter von Krop; er soll wissen: »Daß nicht der Vizedom Euer Herr ist, sondern ich, und dieweil ich die Nachbarschaft auf nächsten Sonntag bei 10 Dukaten Peen mit Bezahlung der Leibs Steuer auch Urbar Steuer und Zins für mich zu erscheinen auferlegt, Ihr aber ungehorsam außen geblieben und dem Herrn Vizdom erst Raths gefragt, ob ihr mir gehorsamen sollet oder nicht.« Dietrichstein wirft ihm nun vor, daß er eidwidrig das Interesse des Erzherzogs schädige: »Nämlich wenn Ir. Durchlaucht die Urbar- und Leibssteuer anschlagen, so gebt ihr Rath und That dazu, daß sich die Nachbarschaft wieder ihrer Duhlt. Befehl aufwirft, desselben verwiedert, Läßt euch auch im Gesandtereien gen Graz und Laibach diesfalls gebrauchen.« »So habt ihr mit den vielfältigen Hin und Wiederschicken auf Graz und Laibach, die arme Nachbarschaft in so große Unkosten geleitet, daß die armen Untersaßen, die solche Zehrung bezahlen müssen, nimmer erschwingen können, item so ist beweislich, daß meniger armer Mann und Untersaß, mehr zu solcher Zehrung, die man um Weglaßung der Steuer gebraucht, dargegeben, als die Urbar und Leibssteuer betrug.« Im übrigen verlangt er diese Steuern von ihnen. Beilage F» Laibach, 16. März 1569. Der Vizedom an den Moriz von Dietrichstein seinen Schwager: Er habe des Dietrichstein Schreiben erhalten^ in welchem er über die »Execution« . von wegen der neuen angeschlagenen Zins und Steuer auch Kontribution berichtet. Er habe sofort nach seiner Heimkehr diesfalls verordnet und »Amtsbefehl stellen lassen« und eben als er den Amtsbefehl an sie fertigen wollte, sind die Gewerken samt ihren Arbeitern, bei 150 Personen vor ihn gekommen und beschwerten sich höchlichst, daß Dietrichstein nicht allein diesen Zins, Steuer und Kontribution, deren sie wie andere Bergleute befreit zu sein vermeinen, abgefordert, sondern auch den Bergrichter und andere mehr aus ihrem Mittel gefänglich eingezogen und ohne die vizedomische Verordnung abzuwarten, auch noch mit Pfändung verfahren sei. — Es wäre ihnen nicht möglich, die neue »Belegung zu reichen«, sondern sie wollten eher das Bergwerk verlassen und sich an anderen Ort begeben. Sie verlangen bis zur Entscheidung der n.-Ö. Kammer Sistierung des Verfahrens. Werde ihnen die Frist nicht bewilligt, wollten sie stracks das Bergwerk verlassen, was dem Kamm er gute täglich mindestens 5 Dukaten Schaden brächte. Ehe das Bergwerk in Gefahr kommt, sollen sie die Frist haben. Der Vizedom befiehlt nun im Namen I. F. Durchl., daß Dietrichstein mit der Abforderung des neu angeschlagenen Zins und Steuer auch Kontribution, doch allein gegen die armen und unvermögenden Hammersleute und Arbeiter durch 3-4 Wochen still halte, bis die Entscheidung der Regierung erfolgt. Die vermöglichen sollen zahlen, was er ihnen auch mündlich auferlegte. Betreffend den Bergrichter, den er einsperren ließ, müsse er wissen, daß er ein Diener Sr. Durchlaucht sei, vom Vizedom bestellt und beeidet und ihm Gehorsam schuldig sei. Dietrichstein habe auch ihm gar nichts zu gebieten, viel weniger ihn einzusperren, weshalb er ihm befiehlt, den Mann sofort freizulassen und sich mit ihm nach Gebühr zu vergleichen. Bezüglich des Glockenstreichs gegen seine Diener (brice)]) habe er das Schreiben den Gewerken zugestellt, worüber sie »Ablainung und Entschuldigung« tun werden. o o Beilage G. Laibach, 21. März 1569. Der Vizedom an seinen Schwager Dietrichstein : Obwohl er ihm unterm 16. März befahl, den Bergrichter sofort frei zu lassen und sich mit ihm nach Gebühr zu vergleichen sowie sich fernerhin solcher Übergriffe zu enthalten, so bringen ihm die Gewerke vor, daß er den Bergrichter noch immer im Gefängnis halte, wofür er zur Strafe gezogen werden soll. Er wiederholt den Befehl nachdrücklichst. Beilage I. Laibach, 1. April 1569. Der Vizedom an Dietrichstein: Die Gewerke haben sich wieder beschwert, daß er den Bergrichter noch £efan£en halte. Er befiehlt ihm wieder, den Mann freizulassen. Beilage H. Graz, 30. April 1569. Die Kammer an den v. Dietrichstein: Befehl mit Einbringung der neuen Steuern und Kontribution im Sinne des vizedomamtlichen Befehles vom 16. März bis auf ferneren Bescheid still zu halten und den Bergrichter, soferne es nicht schon geschehen, sofort freizulassen. Beilage K. Laibach, 30. April 1569. Der Vizeđom an Dietrichstein: Trotz wiederholten Befehlen halte er den Bergrichter Clement Wobek im Arreste, er befiehlt ihm abermals, ihn sofort frei zu lassen und diktiert ihm den diktierten und nun verwirkten Strafbetrag per 300 Dukaten in Gold binnen 14 Tagen zuhanden der Vizedomamtskasse zu erlegen, damit nicht noch andere Handlungen vorzunehmen nötig werden. *) *) Der Gerichtsdiener — slov. brič — war früher vom Volke so verachtet, daß sich kein Bauer neben ihn im Wirtshause an einen Tisch setzte. Inzwischen geschahen die Vorarbeiten zur neuen Bergordnung für Krain, welche 1575 in Kraft trat und die Verhältnisse der Gewerkschaften zu den Herrschaften in neue Bahnen brachte. Im Jahre 1739 traf die Gewerken von Krop ein harter Schlag, indem eine große Überschwemmung ihre Werksanlagen verwüstete. Unterm präs. 29. Dezember 1739 schildern sie das Elementarereignis in folgender Weise ’). Ihr Bergwerk bestehe nun schon über 400 Jahre. Am 4. Dezember 1739 habe es zu regnen begonnen und durch drei Tage fortgegossen, zugleich schmolz der Schnee, welcher ziemlich tief in den umliegenden Gebirgen lag. — _ Die entstehenden Wassermassen rissen zunächst die Wehre des unteren Hammers ab, dann folgte eine große Mühlwehre, welche fortschwimmend alle Brücken wegriß; zwei Schmiedhütten mit 10 Eßfeuern wurden dabei mit den Fundamenten und Terrain weggeschwemmt, so daß man nicht sieht, wo sie gestanden. Drei Schmiedhütten sind in den Grund ruiniert worden. Gleiches widerfuhr dem Werkgaden Vorrat, Wolaß und Schmelzöfen. Die nächst dem Wasser liegenden Grundstücke sind teils vom Wasser eingefressen, teils mit Sand und Steinen bedeckt, auch etliche Häuser beschädigt, und Wege und Straßen unwandelbar gemacht worden, so daß selbst ein leeres Pferd nicht ins Bergwerk kommen kann. Die tiefsten Erzgruben sind so ruiniert, das es fraglich ist, ob sie wieder in vorigen Stand werden versetzt werden können. Obwohl während des über 400jährigen Bestandes das Bergwerk schon öfter von Feuer- und Wasserschäden heimgesucht worden ist, so betraf dasselbe ein derartiges Unglück noch nie. Sie bitten nun um Hilfe, wie solche vor 23 Jahren auch Eisnern gebracht wurde, und zwar wünschen sie eine Geldaushilfe und Freipässe für 1000 Sam Öl und 2000 Saum Wein. Unterm 20. Februar 1740 berichtet Nemitzhofen darüber, schildert das Ereignis konform den Kropern, belegt es mit Attestaten des Gewerken Schigan in Steinbüchel und der Pfarrer von Krop und Möschnach. Das Hammerwerk liefere jährlich bei 40.000 fl. Eisenwaren, von denen Mauten entrichtet werden. Er beantragt eine Aushilfe ähnlich wie vor zirka 24 Jahren denen von Eisnern und vor wenig Jahren den Gewerken von Pleyofen und Wochein bewilligt wurde. Unterm 26. März 1740, dd. Graz, berichtet die I.-Ö. Kammer an die Hofkammer in Wien. Die Gewerke vom unteren Hammer in Krop baten um Bewilligung eines »Gnaden Geldes ex aerado pro interim« wegen des von ihnen im vorigen Jahre 1739 durch Wassergüsse erlittenen Schadens behufs Reparierung ihrer äußerst ruinierten Werke, sodann aber um Erteilung eines Freipasses auf 1000 Sam Öl und 2000 Sam Wein »ohne Entrichtung sowohl der Consum als ordin. kais. Mauth und Mitteldings«. Oberbergrichter v. Nemitzhofen berichtet, daß es nur allzu wahr sei, daß im Dezember 1739 die kostbaren Wasserwehre des unteren Hammers wie auch die anderen großen Mühlwehre total abgerissen und weggeschwemmt wurden, dabei wurden nicht nur verschiedene Brücken abgerissen, sondern auch noch zwei Schmiedhütten nebst zehn Eßfeuern mit Fundament, worauf sie standen, mitgenommen, ja sogar die dritte Schmiedhütte ruiniert und weggeschwemmt. Ferner seien etliche Häuser stark beschädigt, die Wege *) *) H. K. A. F. 203 unterm 5. August 1761. und Straßen unwandelbar gemacht, die am Wasser liegenden Äcker, Gärten und Wiesen mit Steinen und Sand verschüttet, teils weggeschwemmt; endlich habe dieser durch drei Tage lang dauernde Regen und der schmelzende große Schnee den armen Leuten einen ungemeinen Schaden verursacht. Die Leute seien nicht imstande, ohne Hilfe alles wieder instand zu setzen und dieses mit großen Kosten vor »zwei und mehr saeculis erhobene und in uno continuo gehende und wohl beförderte Berg- und Hammerwerk, aus dem man wenigstens alljährlich bei 40.000 fl. umb fabrizierte Eisenwaren gelöset und ins Land gebracht«, davon auch jährlich an die kais. Mauten nicht geringes entrichtet wurde, wieder herzustellen. So hätten die Gewerke von Ober- und Unter-Eisnern am 9. September 1716 einen Freipaß auf 3000 Sam Nägel erhalten und erst vor wenig Jahren die verunglückten Gewerke zu Sava, Bleyoffen und Bohain Unterstützungen erlangt. Das Mautoberamt zu Laibach bestätigt ebenfalls den Schaden und rät ein, den Freipaß auf die 2000 Sam Wein zu erteilen, statt der erbetenen 1000 Sam Öl ihnen aber zu bewilligen, 1000 Sam nach Salzburg und in das römische Reich oder aber in das Inner- oder Niederösterreich verschleißen und frei transportieren zu dürfen. »Was aber den Betrag und Entrichtung der Mauth anbelangt, so kommete solche auf ein dergleichen Samb dem Mittel nach calculirt auf 50 bis 52 kr. des essitirenden Öls aber mit Einbegriff des triesterischen und krainerischen Mauth über die limites angeschlagen, mit dem verordneten Nachlaß eines Drittels besagter Mauth 5 fl. 4 kr. in circa pro I.-Ö oder N.-Ö., aber das Laibacher und Grazer transitum auf 4 fl. 42 kr. zustehen.« Der Hofbuchhalter v. Helmberg meldete, daß »zwar ab origine und voriger Zeiten für die Wasserschäden keine Beihülfe, wohl aber nur für Feuers damnificationen ein Auswurf zu verwilligen gepflogen worden sei«. Nun sei aber denen von Eisnern wegen erlittenen Wasserschaden der Paßbrief auf 3000 Sam Nägel erteilt worden und auch hier einzuraten wäre. Nun sei aber kein Quantum vom Oberbergrichter genannt. Der Nachlaß auf 1000 Sam Öl und 2000 Sam Wein betrage schon 6583 fl. 20 kr. Er, Hofbuchhalter, finde aber ein Bedenken, da auf den Mautfreipaß einzuraten, da dem Gewerke Garzoni in Sava lieber in Geld was ausgewurfen wurde. Er beantrage, ihnen 4—5000 fl. sine consequentia so zu bewilligen, »daß in so viel Jahren solche an der zu reichen habenden Mautgebühr ihrer aus- und durchführenden Eisenwaren abgerechnet werden sollten«, wobei der Oberbergrichter dafür zu sorgen hätte, daß die Verteilung nach Proportion des erlittenen Schadens geschehe. Da aber mit Resolution vom 17. Juli 1720 die Gewerke in Kärnten Mathias Ferdinand v. Ragatschnig, Karl Nielas Fillafero und Josef Ferdinand Frh. v. Rechbach ob malam consequentiam gänzlich abgewiesen wurden, so traut sich die Kammer, beziehungsweise der Referent von Apostln keinen Antrag zu stellen und überläßt es dem Kaiser zu entscheiden. Unterm 2. Mai 1740 ging das Stück an die Hofkammer zur Begutachtung. Unterm 23. Juni 1761 gibt Maria Theresia ihr Placet dem Vortrage der Hofkammer, welcher dem Vorschlag des Hofbuchhalters in Graz zustimmt und vorschlägt, ihnen 4000—5000 fl. auf Eisenmaut abzuschreiben. Es wird befürwortet, jährlich 1000 fl. zu bewilligen. Die Hamm er tage der Gewerken. In Eisnern, Krop und Steinbüchel bestand bis zum Untergange der Gewerken die Einrichtung der sog. Hamm er tage, deren wir schon oben ]). 227 if. Erwähnung taten, deren Organisation erklärten und bemerkten, daß es sogar Fi d e i.k o m m iß - FI am m er t age gab, wie dies der Omotasche in Krop einer war. Die älteste Nachricht, welche uns diesbezüglich vorliegt, ist ein Kaufbrief dd. Krop 3. Juli 1705, mit der ein Hammertag verkauft wird. Er lautet: »Ich Hans Korbar, Hammersgewerk allhie, bekenne hiemit für mich etc. mit diesen Kaufbrief!, daß ich etc. verkauft habe etc. in krafft dits Brieffs meinen eigenthumblichen von meinem Schweher voldern weillandt Thorn asen Omotta gewesten Hammersgewerken allda seek an mich gebrachten tag Oberen Hammers so in der Sechsten Wochen gelegen und an Pfingsttag1) derWolf, am Freytag das Eisen geaibeith wirdet sambt aller an- und Zugehörung mit und neben dem Kholpern8) an den Wolff* * 3) der letzte gegen denen grossen Hammers Rinen anrainend des Franzen Possauz Kbolpern, nit "weniger des arzt platz ein span lang4) der praite nach, dan zwei Kolstätt wie in dem Gerichtsprotokoll exprimirt ist, pr. ein Summa gelts benäntlichen fünf und fünfzig Gulden, sage 55 fl. Cr. whr. 5) und 1 fl. Ehrung.« Korber erklärt ferner für sich und seine Erben, daß er bezahlt sei und den Tag Hammers in des Käufers und seiner Erben Gewalt gebe, der ihn Ohne Widerspruch: »Zu handeln und wandeln, denselben weiter zu uerkhauffen, zu versetzen, vertauschen oder verschenken berechtiget« sei. Der Käufer ist Primus Steffantschitsch und das Schriftstück gefertigt vom Bergrichter in Krop, Mathias Schigan. Außer dem genannten Omotaschen Fideikommißhammertage werden später noch als solche bezeichnet der Erchtag (Dienstag) und Mittwoch der zweiten und Freitag und Samstag der sechsten Wochenreihe. So findet sich unter den Amtsschriften des oberen Hammers in Krop, welche der letzte Streuwerksdirektor Herr Carl Pibroutz6 *) bewahrt, ein Aktenstück, mit welchem Georg Omotta, Pfarrer in Pirkendorf, sub 22. Mai 1724 bekennt, daß er seinen »befreundten annoch vor etlichen Jahren beigestanden und dem Juri Korber ein Essfeuer Jame1 und ein Tag obern Hammers (2/II.) eingeraumb, auch datto den durch Franze Zemäshör inne gehabten Hans Korberschen ein Tag Plammers (5/VI.) Freitag der Wolf und Sambstag das Eisen gearbeitet wird, auch solchen Tag Hammers ihme Juri Korber überlassen«. Urban Warl hat von ihm ein Eßfeuer v. Nave. Clemens Casperin erhält ein Eßfeuer v. Douge Ritte, Josef Pogatschnik ein Eßfeuer, Lorenz Wägathei ein Eßfeuer und ein Haus, so vom Hansen Stefantschitsch »ob-geledigt«. Diese Corpora will er seinem obbemeldten befreundeten per *) Donnerstag, der Dienstag hieß Erchtag. Diese Bezeichnung ist noch heute in Oberösterreich üblich. 8) Kohlbarren oder Kohlenhütte. 3) Neben dem Wolfsofen. 4) Klafter, slov. seženj; die ausgespannten Arme gaben die Länge. 5) Krainer Währung oder Landwährung; 60 fl. LdW = 51 fl. teutsch Wrg. oder M. M. 6) Diese Streuwerksbücher und Akten des oberen Hammers in Krop enthalten ein reiches Material zur Geschichte der Kroper Gewerke. Sie reichen bis in das Ende des vorigen Jahrhunderts zurück. Ich verdanke ihre Benützung dem liebenswürdigen Entgegenkommen des Herrn Karl Pibroutz, welchem hier der verbindlichste Dank ausgesprochen sei. Modum eines Fideikommißgutes überlassen haben, so zwar, daß sie und auch ihre Nachkommen es brauchen und genießen können, jedoch un ver tunlich, auch sind die Corpora baulich zu erhalten. In Ermanglung einer Deszendenz soll die Kirche St. Leonhardi Erbe sein. Sollte einer mit Bestreitung solcher Corpora saumbig sein, so bevollmächtigt er den Pfarrer und die Kirchenpröpste, ihm solche zu nehmen und vorerst einem tauglichen Blutsverwandten im Bestand auszulassen, in deren Ermanglung aber einem Fremden, und solle sodann der Kirche St. Leonhardi anfallen. Von diesen Omotaschen Fideikommiß-Hammertagen bestanden noch zuletzt zwei, der dritte der II. und der sechste der VI. Wochenreihe. Sie werden noch Mitte des XIX. Jahrhunderts als Omotische bezeichnet und von den Korbers genossen. Die »Vertrag- und Schiedbücher« sowie die »Intabulations-bücher«, welche bis 1772 zurückreichen, enthalten ebenfalls vielfaches Material, welches die sozialen Zustände beleuchtet und auf die »Hammertage« Bezug hat. Wir geben hier einige Beispiele. 1772, 27. August verkauften Matthäus und Agnes Lippitsch dem Gregor Pototschnik unterm 26. Oktober 1758 ihre zwei Tage des großen Hammers in Oberkrop, als den lten in der zweiten, und den 2ten in der siebenten Woche samt Kohlbarren auf dem Weiher, ein Eßfeuer in der Schmiedhütte bei der Brücke, per 575 fl. L. W. und 1 »Zikini«]) (Dukaten) Ehrung. Verkäufer behielten sich damals die lebenslängliche »Wieder-lösung« (Rückkauf) sotaner Realitäten vor. Davon wollen sie abfallen, wenn ihnen Pototschnik noch 50 »Zikini« als eine Aufgabe und der Agnes Lippitschin noch extra vier Zikini Ehrung erlegt, was auch erfolgte. Int. B., p. 54. 1778, 21. März. Peter Korber schuldet dem Gregor Pessiak 40 fl. L. W. und gibt ihm »seine zwei per Modum fidei comissi habenden Täge des obern Hammer, gleich nach dem Juri Markesch zu genüssen, in Bestand«, bis die Schuld abgezahlt ist. Doch sindihm, Korber, die vom k. k. Oberberggerichte passierten 6 fl. L. W. bei jeder Reihe zu erfolgen. Vert.- u. Sch.-B., p. 54. Über diese Leistung von 6 fl. gibt die nachfolgende Abmachung Aufschluß. 1785, 16. August. Peter Korber, Gewerke in Oberkrop, Inhaber der zwei Omotischen Fideikommiß-Hammertage, schuldet dem Georg Tho-mann in Steinbüchel 60 fl. L. W. und verpfändet ihm die zwei Hammertage wie folgt: »Als will ich Ihme den Genuss meiner schon oberwähnten Tage des obern Hammers, welches jede Hammersreihe licitando modo in Bestand ausgelassen wird, so gestalten überlassen, dass er Thomann sich mit dem Quantum des etwa von ihm per modum licitationis in Bestand genommenen Hammers zahlhaft mache, jedoch mit dem Beisatze, dass er mir zu meinem Lebensunterhalte nothwendigen und oberberggerichtlich ausgesprochenen 6 fl. L. W. bei jeder Hammerswoche auszufolgen schuldig sein soll, welches zu thun meine anderen Creditores unterlassen, und mich in der grössten Bedürfniss stecken lassen, so will ich eben deswegen mich dahin verbindlich machen, dass er Thomann nach dem Gregor Pessiak Hammergewerken zu Kropp, das Recht haben solle, von meinen übrigen Gläubigern den Bestandsquantum, sofern sie in der angestellten Licitation den schon öfter erwähnten Hammer in Bestand nehmen sollten, zu begehren, und sind solche ihme Thomann, es alsogleich in Baarem zu erfolgen schuldig; er Thomann aber ist von diesem Rechte *)- Venetianische Zecchini oder Golddukaten. Müllner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. IS so lange nicht abzustehen schuldig, als lange obige Schuld der 60 fl. L. W. nicht gänzlich getilgt ist«. Verb- u. Sch.-B., p. 103. 1787, 8. Oktober, übergeben Peter Rabitsch und seine Frau Ursula, geb. Globotschnik, ihrem Sohne Ignaz ihr folgendes Besitztum, und zwar laut Punkt I. Das Haus Nr. 6 mit drei dazu gehörigen Holzanteilen — das dahinter liegende »Krautgartl« — das Krautgartl hinter Nr. 2 des Anton Praprotnik — eine Stallung am Platz — ein dabei befindliches Krautgartl — eine Stallung beim unteren Hammer — fünf Raucheisen-Großhammeranteile im oberen Hammer samt 4 Kohlbarn und 2 Erzhütten. Fünf Hamm er an teile im unteren Hammer nebst 2 Kohlbarn und 2 Erzhütten und 1 Erzplatz — 53 Kohlstätten — 100 Anteile des Stollens am Sackberg — den Stollen zuVigaun im Berg Draga — die sämtlichen Vorräte an Eisen, Ware, Erz, Kohlen und Zuschlägen — den letzten »v Kotlu« gelegenen Zainhammer — 3 Eßfeuer und 7 Kohlhütten unter dem unteren Hammer —- 1 Eßfeuer na Mlezhi samt 2 Kohlhütten — die ganzen Hausfahrnisse, Bergzeug, Pferderüstung etc. — endlich alle Aktivposten. II. Dafür hat der Sohn die Eltern »lebenslänglich in gemeinschaftlicher Kost zu erhalten, dem Herrn Übergeber bei jeder Essenszeit eine Halbe Wein abzureichen«, sie standesgemäß zu kleiden und mit allem Nötigen zu versehen. III. Da der Stollen am Sackberge in 127 Anteilen besteht, so behalten sich die Übergeber den Genuß von 27 Anteilen vor, wogegen Übernehmer alle 127 Anteile zu »verlegen« verpflichtet ist. Diese 27 Anteile übergehen an die übrigen fünf Kinder: Peter Paul, Anton, Martin, Rosalia und Johanna zu gleichen Teilen. Sollte er sie aber an sich bringen wollen, so hat er jedem 110 fl. L. W. zu bezahlen. IV. Sollten die Eltern wegziehen »aus wichtigen und von der gnädigen Grundobrigkeit für erheblich erkennenden Ursachen in gemeinschaftlicherKostnichtverbleiben können«, so hat er ihnen das dermal bewohnte Zimmer zu belassen und zur Unterhaltung beider 120 fl. jährlich bar zu bezahlen. V. Die Kinder Peter Paul und Rosalia, verehelichte Pegam, sind ganz abgefertigt. Ö Ö ^ # VI. Anton, Goldschmiedgeselle in Klagenfurt, Martin, Buchbinderlehr-jung in Laibach, und Johanna erhalten: die Brüder je 425 fl., die Schwester 680 fl. L. W., letztere noch ein Federbett und ein »gebührliches Hochzeitskleid« ; Martin ist noch bis zur Freisprechung und Johanna bis zur Verehelichung mit Kost und Kleidung zu versehen. Vert.- u. Sch.-B. II, p. 217. Höchst energisch gingen mitunter Frauen gegenüber ihren übernehmenden Kindern ins Zeug. Unverträglichkeit mit letzteren wird fast stets voraus ins Kalkül gezogen und bei den Abmachungen damit gerechnet. Der Übergabsvertrag dd. 3. August 179], laut welchem Ursula Thorn an, geb. Sporrer, ihrem Sohne Ignaz am 28. Juli ihre Realitäten übergab, stipuliert z. B., Mutter Ursula erhält zunächst 6000 fl. zur Abfertigung ihrer »Heyrathlichen Sprüche«. — Übernehmer hat ihr auf jedesmaliges Begehren (sie möge bei Hause verbleiben oder nicht) —■ 1000 fl. L. W. bar zu bezahlen; bleibt sie im Hause mit Kost, ihr binnen 4 Jahren wieder 1000 fl. äuszuzahlen, die restlichen 4000 fl. L. W. aber mit 3°/0 zu verzinsen. Schließlich hat er sie »mit standesmässiger Kost, Trunk und Ueber-lassung aller Hausschlüssel zur willkührlichen Befriedigung ihrer Nahrungsbedürfnisse zu versorgen, zwei Zimmer zur Wohnung einzuräumen, Beleuchtung und Brennholz zu verschaffen«. Sollte die gute Mutter vom Hause abziehen, so hat er ihr jährlich 1000 fl. abzuzahlen und den jeweiligen Rest mit 5°/0 zu verzinsen. Zur Sicherstellung muß ihr der Sohn schließlich seine 17 Hammertage samt Zu gehör und Eßfeuer verpfänden. Vert- u. Schiedb. II, p. 82. Um Muttersöhnchen zu erziehen, dazu fehlte diesen Gewerksfrauen wohl das Zeug. Übrigens ragten diese Herren selten über den Bildungsgrad der Bauern hinaus. Noch 1798 sind laut Sitzungsprotokolls Nr. 119 nur wenige Gewerken des Lesens und Schreibens kundig, und Thadaeus Wulterin, Berggerichts-Assessor, erklärt 1792 im Sess.-Protokoll Nr. 42, er könne keinen Parteienverkehr beim Berggerichte pflegen, weil er der Landessprache ganz unkundig sei, von den hiesigen Gewerken aber die wenigsten, von den Arbeitern hingegen keiner der deutschen Sprache mächtig sei. Unter solchen Umständen dürfte die von der Hofkammer 1806 den Gewerken zum Ankäufe empfohlene v. Marchesinische Eisenkunde wohl wenig Abnehmer gefunden haben. Aus den uns erhaltenen Akten und den Steuerwerksbüchern des oberen Hammers, in welchen die Hammertagsaufzeichnungen mit 1789 beginnen, ist ersichtlich, daß bis 1815 am Stuckofen jährlich drei Wochenreihen gearbeitet wurden, nur in den Jahren 1798, 1804, 1806, 1807, 1809, 1811 und 1812 absolvierte man nur zwei Reihen. Die Dauer dieser Wochenreihen waren verschieden. Am Schlüsse jeder wurde Abrechnung gehalten und die Auflage auf den Hammertag für die nächste festgestellt. Zum Beispiel am 27. November 1789, Auflage per Tag 6 fl. X 48 = 288 fl., 1790 am 13. April, Auflage 6 fl. = 288 fl., 10. August Auflage 5 fl. = 240 fl., und 17. Dezember, Auflage 11 fl. = 528 fl. Kassaverlag. Wir erfahren hier, daß im Jahre 1790 drei Wochenreihen gearbeitet wurden: 1. vom 27. November—13. April = 136 Tage; 2. vom 13. April— 10. August = 120 Tage; 3. vom 10. August—17. Dezember 1790 = 128 Tage. Die Streuwerkskosten betrugen 816 fl. Bisweilen gab es noch Extraanschläge für sich ergebende größere Ausgaben. So zum Beispiel 1799. Die erste Wochenreihe dauerte vom 5. Oktober 1798—21. Februar 1799 = 138 Tage, mit einer Auflage von 12 fl. = 576 fl. Die zweite vom 21. Februar—15. Juni = 114 Tage, mit 6 fl. = 288 fl. »Cassaanschlag«. Die dritte vom 15. Juni—4. Oktober = 110 Tage, mit 7 fl. = 336 fl. Anschlag. Die vierte Reihe von 4. Oktober—22. März 1800 = 158 Tage, mit 7 fl. = 336 fl. Anschlag. Die vier Hammertagreihen vom 5. Oktober 1798—22. März 1800 kosteten somit der Streuwerkskasse 1536 fl. Nun ergab sich aber die Notwendigkeit, neue Bälge und einen neuen »Tschovatenstock« (Amboßstock für den großen Hammer) zu beschaffen; es wurde daher für den Ankauf der Bälgehäute am 24. Juni ein Extraanschlag von 7 fl. 20 kr. per Tag = 352 fl. und am 14. November für den Tschovatenstock per ä 5 fl. = a36 fl. beschlossen, so daß die Streuwerksauslagen für diese vier Perioden auf 2228 fl. anwuchsen. Aus dieser Streuwerkskasse wurden alle Auslagen für die Ofen- und Hammerarbeiter bestritten, ferner die Neuarbeiten und Reparaturen an diesen Objekten, Reisekosten im Interesse der Gewerkschaft, Honorar für den Chirurgen und Schulmeister, dem Meßner für das Richten und die Besorgung der Turmuhr, Löhnung des Gerichtsdieners bezahlt. Verhältnismäßig hoch waren die Prämien für gefangene Ratten, welche die Bälge zernagten ; man bezahlte sie zu 10—20 kr. das Stück. Der Streuwerksdirektor erhielt 40—50 fl. für seine Mühewaltung jährlich. Endlich wurde auch die 19* Frongebühr an daš Ärar daraus bezahlt. Diese Abgabe betrug z. B. 1804 2 kr. vom Ztr. Roheisen oder per Wolf, ä 20 Ztr., 40 kr. C.-M. Unterm 24. Juni 1807 fragt die Hofkammer an, ob die Frone nicht erhöht werden könne, welche "hier nicht einmal 4 kr. per Ztr. beträgt, da die Kärntner 181/* kr., die Innerberger öD/^ kr. und die in Österreich ob und unter der Enns 24 kr. zahlen. Das Oberbergamt widerrät einer bedeutenden Erhöhung, da die Wald Verwüstung den Betrieb erschwere. »Der Hauptnutzen des Staates aus diesen Werken bestehe in der Bevölkerung, in der Erhaltung so vieler Tausend der Contribuenten, in den Einnahmen an Mauthen und in dem jährlich über eine Millionbetragenden Geldeinflusse.« Es wird eine Erhöhung auf 10 kr. beantragt. (Sitz.-Prot. 1807, Nr. 227.) Fragen wir nun nach dem Werte eines Hammertages, so geben uns die Akten darüber folgende Daten: 1757 werden 14 Hammertage des Marx Anton Kapus v. Pichelstein samt Kohlbarren und Erzplätzen auf ä 300 fl. = 4200 fl. geschätzt, ein Streckhammer auf 400 fl., 1780 in Krop ebenfalls ein Tag samt Kohlstätten und Erzplatz auf 300 fl. — 1787 verkauft Mich. Pessiak in Krop einen Hammertag samt Erzplatz und Kohlbarren dem Thom. Pibrautz um 500 fl. T. W. — 1789 kostet ein Hammertag in Krop 590 fl. — 1790 verkauft Ignaz Rabitsch dem Valent. Paulitsch einen Hammertag samt Kohlbarren per 600 fl. L. W. und 1 Dukaten Ehrung, nebst 4 Ztr. »Kärnereisen«. — 1792 kauft derselbe vom lg. Potoschnik drei Hammertage nebst Erzhüttel um 1680 fl. Amtswährung, also ä per 560 fl. — 1801 verkauft Lukas Praprotnik dem Gregor Suppan einen Tag samt Kohlbarren um 900 fl. L. W. — 1806 kauft Marie Hauptmann fünf Hammertage, einen Kohlbarren, einen Erzplatz, eine Waschhütte, zwei Eßfeuer mit zehn Stöcken und zwei Kohlbarren um 7000 fl. bar. — 1815 verkauft Fig. 113. Das Mazoll-Haus in Krop — jetzt Schulhaus — Nr. 30. Gregor Pessiak seinem Sohne Michael, Handelsmanne in Laibach, zwei Hammertage, zwei Kohlbarren und einen Erzplatz um 1200 fl. C. M. bar. — 1818 kostet ein Tag wieder 300 fl., 1819 330 fl. und noch 1865 wurde der Kertische Tag von Benjamin Schuller mit 300 fl. bezahlt. Bis zur Finalisierung der Waldfrage erhielt sich der Wert eines Hammeranteiles noch auf ca. 300 — 340 fl. Von der den Gewerken zuge- ') Für alle krainischen Werke. sprochenen Entschädigung für die Holzrechte entfielen per Hammertag 593 fl. Heute sind diese Anteile zu 10 fl. zu haben. Wir geben nun eine Zusammenstellung der Kroper Gewerkenfamilien, wie wir sie in den Akten seit 1569 nachweisen konnten. Es erscheinen genannt: 1569: Klement Wob ek (Bobek), Bergrichter; Philipp Saun, Bergrichter in Unterkrop; Felizian Wabitsch, Matthias Werkhand t (Bergant), Stephan Miziu (auch Mäza, Mazau1), Munzel und Muzell geschrieben) recte Mazo 11, Matthias Casper in, Balthasar Reya, Juri M e z i s (Mazoll ?), Anton Scholle r, Jakob S c h o 11 e r, Christoph W o 11 a u z, Michael Son. — 1576 Hans Peer. —- 1579 (im Reformurbar von Radmannsdorf) Peter Wartshiz, Hans Smole, Clemen Babeckh (oben Wobek), Laure Shmigkouez (Smukauz?), Lienhard Cunstl, Mattheus Casparin* 2), Philipp Säan3), Stephan Munzel (Mazoll) und Cotnickh4). — 1588 Matthias Notar, Peter Hrustal und Blas Jani sh in Oberkrop; Stephan Muzell (Mazoll), Jakob Sch oll er und Jakob Gusell in Unterkrop. — 1616 Matthias Mazau (Mazoll), Valentin Schaaz. Mit 1668 beginnen die Empfachbücher. Hier werden genannt: 1668. Stephan Mazoll, Sebastian Sch.igan, Franz Taz oll, Max Plauz, Unterbergrichter. — 1669. Primus Pegamb, Simon Schuller, Georg Posnik, Barthelmä Schuller. — 1671. Jakob Casperin, Jakob Papier. — 1673. Juri Poltar, Kaspar Popeuitz. — 1674. Jakob Gestrin, Georg Rotter. — 1676. Josef Schwab, Georg Paulitsch, Matthias Kl ob us, Michael Reyauiz (Erjavc). — 1678. Georg Casperin, Thomas Omota, Jakob Jost. — 1681. Jakob Forger. — 1689. Jakob Mertel, Matthias Kl ob aus, Georg Grossei. Valvasor' nennt nach Mazoll, Schigan, Gašperin. — 1690. Matthias Schigan, Michel Rauter, Joh. Kapus. — 1690. Tazol, Schigan, Rauter, Plauz und Mertel fertigen anläßlich der Bergrichterwahl. Jakob Gašperin ist Unterbergrichter. Für alle übrigen, wahrscheinlich Analphabeten, zeichnet über Ersuchen des Gašperin: Benedikt Ruisinger von Rosenheimb, Pfarrer zu Crop, für sich und die übrigen. — 1695. Barth. Popelle, Hans Korber, Michael Omotta, Anton Popler (Papier), Jakob und Thomas Zwetiz, Michael Sadrashnik. — 1698. Joh. Kappus von Pihelstein, Hans Medue-d e z, Andreas K o r o s h i t z. — 1700. Matheus K r o u a t h, Barthel Thoman n, Michael Schwab. — 1703. Nikol. Prouiza. — 1708. Primus Stephan-zitsh. — 1710. Anton Klobaus. — 1713 ist Matheus Hrouath Unterbergrichter in Krop. — 1711. Barth. Gatti. — 1713. Martin Selenz (Jelenz?). — 1715. Hans Korber. — 1720. Marx Anton Kappus v. Pichelstein. — 1724. Leonhard Benko (auch Wenko geschrieben), Michael, Matthias und Anton Groschel5). — 1717. Gregor Kossemb. — 1728. Jakob Paulitsch. — 1730. Sibilla Schushnik Witwe. — 1733. Hans Wallandt. — 1735. Paul und Simon Casperin. — 1738. Matheus Lipiz (Lipitsh). — 1739. Georg Pototshnik und Matheus Globotshnik. -1741. Anton Praprotnik. — 1742. Lukas Wodlay. — 1746. Gregor Stantshiths. — 1747. Anton Delinz. — 1748. Barthelmä Stuller, Jakob Semen. — 1749. Barthelmä P r e 1 i b e r, Simon Klementshitsh. — 175'. Gregor Kautshitsh, Primus Legat, Franz Media. — 1753. Kaspar Rossmann. — 1754. Elisabeth Janisch. — 1757. Andre Preshern. r) In Oberkrain wird das 1 als u gesprochen, daher aus Mazoll: Mazou. 2) Besitzen gemeinsam einen Stveckhammer im Kessel (Kotel, Krop Ursprung), für den sie 40 Schillinge zinsen. 3) »Besitzt ein Streckhammerl, das sein Vater gekauft.« 4) »Besitzt ein Streckhammer« 2., 3. 4. laut Reformurbar. 5) Dieser ist 1764 Unterbergrichter. — Lorenz Lukesitsh. — 1761. Jakob Roster. — 1766. Primus Smreker, Joh. Kristan, Peter Robit sch (Pächter des Groschlischen oder Gross-lischen Hammers). — 1768. Franz Lukmann. — 1775 ist Franz Mertel Unterbergrichter in Krop, Michael Scherounig, Gregor Petschnik. — 1790. Andreas Slamnig, Nikol. Lussner. — 1782 waren laut Rev.-Berg-amtsakte dd. 10. Okt. in Krop 30 Gewerke. — 1786. Maria Krall. -— 1788. Thomas Pibrouz. — Josef Waland, Maria Kokail, Gregor Pessiak. — 1789. Simon Pinter. — 1790. Ignaz Rabitsch, Valentin Paulitsch. — 1791. Lukas Scharl. — 1792. Lorenz Media. — 1794. Gregor Wessiak (alias Pessiak). — 1795. Lukas Suppan1). — 1796. Luka Kerschitsch. — 1797. Anton Stroi, Georg Aschmann, Anton Novak, Georg Knafel, Andreas Schiiber, Matthias Wisiak. — 1801. Gregor Sgaga, Peter Fabian. — 1807. Jakob Hafner, Anton Novak. Diese Namen werden als »Kroper Gewerke« im allgemeinen genannt. Ein Aktenstück des Hofkammerarchivs, F. 18.298 von 1747, gibt für die beiden Hämmer folgende Gewerke mit Angabe der Zahl der Hammertage, welche der Betreffende zu bearbeiten das Recht hat. Pototschnik Gregor................................5 Casperin Simon Witwe..............................4 Semen Jakob.......................................4 Praprätnik Thoman (Thomas)........................3 Luppetsh Matheus..................................3 Thoman Caspar.....................................3 Casperin Blasche (Blas)...........................3 Stöntschitsch Gregor..............................4 Schuppantschitsch Jakob...........................2 Korber sei. Erben.................................2 Grossi Matthias...................................2 Dellinz Anton.....................................2 Kostmin Marian....................................1 Pototschnik Josef.................................2 Schuppantschitsch Juri (Georg) ...................1 Klabaus ......................................... 1 Wodly Lucas.......................................1 Casperin Caspar...................................1 Stuller Johann....................................1 Pototshnik Johann.................................1 Casperin Nescha (Agnes)......................... I Pfarrer allda.................................... 1 48 Unterhammer. Tage Kappus v. Pichlstein Marx Anton..................14 Grossi Anton......................................9 Schniderschitsch Anton............................5 Casperin Simon Witwe..............................4 Posauz Ansehe (Hans)............................ 4 Grossi Michael....................................2 !) Zugleich Chirurgus. Zendkho Michael.................................2 Wollodt Ansche (Hans)...........................2 Semen Jakob.....................................1 Paulitsch Andre.................................1 Wodley Lukas....................................1 Mertl Karl......................................1 48 Vom Ende des XVIII. Jahrhunderts an läßt sich die Reihe der Hammertagbesitzer für Oberkrop genau herstellen; die Bücher für Unterkrop sind verloren. Wir geben sie hier bis zum Anfang des XIX. Jahrhunderts. Tage der 1. Reihenwoche. 1. 1799 Rabitsch Ignaz, 1801 Pogatschnik Matthias. 2. 1790 Media Lorenz, 1796 P ibrauz Thomas und Erben, heute Pibroutz Karl. 8. 1772 Kapus Ignaz an Kokail, 1789 Rabitsch Peter an Sohn Anton, 1801 Supan Gregor. 4. 1801 Pogatschnik Math, et Erben. 5. 1801 Jallen Georg, Posnik Anton. 6. 1801 Jallen, 1806 Schiiber Gregor. II. Reihenwoche. 1. 1758 Lipitsch Math, an Pototschnik Gregor und Erben. 2. 1801 Pegam Jos. und Peter Rabitsch an Frz. Gl o b o ts chnik. 8. Omota Fideikommiß-Hammertag, Korber der Genießer. 4. 1791 Kokail an Pessiak Gregor et Erben. 5. Supantschitsch Jakob, 1801 A sch mann Marie und Gasp er in Valentin. 6. 1801 Pototschnig Ignaz et Erben. III. Reihenwoche. 1. 1791 Pototschnik Anna et Erben. 2. 1801 Groschl Kaspar. 3. 1789 Wallant Jos. an Pinter Simon, 1801 Pessiak Gregor durch Ehe. 4. 1795 Wisiak Gregor, 1801 Pessiak Gregor (offenbar identisch). 5. 1801 Zemasch an Pibroutz Thomas, heute Karl Pibroutz. 6. 1791 Kokail Anna an Pessiak Gregor. IV. Reihenwoche. 1. 1792 Pototschnig Ign. an Rabitsch Ignaz, 1800 Gasparin et Sohn. ^ . 2. 1792 Pototschnik an Rabitsch Ignaz, 1800 Gasparin Marie. 3. 1790 Rabitsch Peter an Globotschnik Frz. 4. 1799 Rabitsch Ignaz, 1800 Gašperin Marie, 1801 Pessiak Gregor. ‘ 5. 1817 Rabitsch Ignaz. 6. 1790 Rabitsch Ignaz an Paulitsch Valentin, 1801 Groscüel Caspar. V. Reihenwoche. 1. 1772 Kappus Ign. an Kokail Marie, 1801 Groschel Kaspar. 2. 1800 S c h o 11 er Joh. 3. 1783 Mertel Frz. an Reman Georg, 1801 Pessiak Matthias et Erben. 4. Wodley Lukas. Seine Erben verkauften ihn 1801 an Asch mann Simon. 5. 1801 Pegam Jos., Rabitsch Peter an Globotschnik Frz. 6. Remann Jos., 1799 Mörtl Helena, 1801 Pessiak Helene. VI. Reihenwoche. 1. 1817 Pogatschnik Matthias und Erben. 2. 1803 Notar Andreas. 3. u. 4. 1816 Pototschnik Ign. et Erben. 5. 1787 P essiak Michael an Pibroutz Thomas, heute Karl Pibroutz. 6. Omota Fideikomm.-Tag, 1795 Korber Matth. Genießer. VII. Reihenwoche. 1. 1817 Pototschnik Frz. et Erben. 2. 1758 Lipitsch Matth, an Pototschnig Greg. 3. 1788 Kokail Marie an Pessiak Gregor. 4. 1817 Wodley Lukas. 5. 1794 Praprotnik Lukas, 1801 Supan Greg. 6. 1791 Pototschnik Anna an den Sohn Franz. VIII. Reihenwoche. 1. 1817 Pogatschnik Mattheus. 2. 1799 Sch oll er Gregor. 3. u. 4. 1795 Wisiak (Pessiak) Gregor (-¡- 1820). 5. 1801 Supantschitsc h Jakob an Aschmann Marie, Preschern Franz. 6. 1801 Globotschnik Frz. an Lorenz. Die nun folgenden Gewerken von Unterkrop und ihre Reihenwochenverteilung sind nur nach den Vertrags- und Schmiedbüehern, den Gewerks- und Intabulationsbüchern und den Sitzungsprotokollen zusammengestellt, da diesbezügliche Akten in Krop fehlen. Das Gewerkenbuch vom Ende des vorigen Jahrhunderts ca. 1780 nennt in Unterkrop als Gewerken: Ersehen Barthel (l Tag), Gašperin Primus (3 Tage), Gattey Martin (1 Tag), Groschel Erben (6 Tage), Kappus Gregor Erben (1 Tag), Kral Marie (1 Tag), Kristan Joh. (1 Tag), Maguscher Primus (1 Tag), Pototschnik Lukas (1 Tag), Preschern Georg (2 Tage), Pogatschnik Jakob (1 Tag), Pototschnik Anna (6 Tage), Praprotnik Erben (2 Tage), Praprotnik Lukas (1 Tag), Rabitsch Peter (5 Tage), Rabitsch P. P. (1 Tag), Schiiber Andreas (1 Tag), Schmereker Markus (2 Tage), Supan Gertr. (1 Tag), Walland Josef (4 Tage), Wodley Frz. (6 Tage). Fragen wir nun, wie sich die Hammergewerke der Nagelschmiedorte ergänzten? so haben wir teils aktenmäßige Nachrichten, teils die Erfahrung. Zunächst finden wir die »patrizischen« Familien, deren Ursprung unbekannt ist, da vererben sich die Anteile oder werden durch Heirat und Kauf verändert. Weiter kommen die Poster- und Nagelschmiede in Betracht, welche gelegentlich Hammertage und Häuser erwerben und so »Gewerke« werden. So kauft 1790 der Posterschmied Valentin Paulitsch von Ignaz Rabitsch einen Tag am Obern Hammer (6/IVJ) samt dem »feichtenen« Kohlbarn per 600 fl. L. W. und 1 Dukaten Ehrung und nebst 4 Ztr. Kärntner Eisen. 1792 verkauft Jos. Wallant dem Posterschmied Anton Novak den Tag 6. März in Unterkrop, h'2 des »puechenen« Kohlbarn, ein Erzplatzl 2° lang und Io breit das »Kotlitschen-Kamerl« und 4 Kohlstätten per 800 fl. und 1 Dukaten Ehrung. 1799 verkauft Franz Wodley dem Nagelschmied Gregor Sgaga den Tag 2/VII in Unterkrop nebst l/2 »fichtenen« Kohlbarn per 800 fl. L. W. und 17 fl. 21 kr. L. W. Ehrung und 1802 Gregor Supan dem Nagelschmiede Josef Supp an den Tag 5/VII samt Kohlbarn per 900 fl. L. W. Ferner kauften »Insassen«, welche meist Handelsgeschäfte trieben, Hammertage. So Lukas Klinar den Tag 2/VIII in Unterkrop von Franz Wodley per 800 fl. L. W. und 17 fl. Ehrung. Bisweilen setzen sich sogar Bauern fest; so kauft 1799 Anton Janscha, Radmannsdorfer Untertan aus Hraše bei Radmannsdorf, den Tag 4/V1 in Unterkrop von Ignaz Pototschnik per 660 fl. L. W. Selbst Köhlerknechte schwangen sich zu Gewerken empor, wie dies die Biographie des Sebastian Bertoncel aus Dražgoše lehrt. Erst war er Hirte, dann Knecht, dann Taglöhner in der Jelovca-Waldung, wurde dann Kohlenbrenner und pachtete als solcher Kohlstätten von den Gewerken, wurde so ordentlicher Köhler, wobei er sich einige hundert Gulden ersparte, mit welchen er ein Haus in Krop kaufte. Nun begann er mit Nägeln zu handeln, war nun »Haus- und Kaufherr«, spedierte seine Sortimente über Sessana nach Triest (testamente čež Čežano v Terst, wie er sich ausdrückte). Zuletzt kaufte er einen Hammertag und war nun »Herr«. Die Herrlichkeit dauerte aber nicht lange und er endete als Köhler, wo er begonnen* 2). Von den Kr oper Gewerken erlangte keiner den Adel, wohl aber ein Steinbüchler Gewerke, dessen wir noch später erwähnen werden; nur ein Josef Edler von Pototschnigg erscheint als Zeuge auf einer Quittung, mit welcher 14. November 1795 Anna Maria Pototschnigg ihrem Sohne den Empfang von 1000 fl. L. W. bestätigt, welche er ihr laut Übergabskontrakts dd. 19. September 1791 zu zahlen hatte. Dieser Josef von Pototschnigg soll später Hofrat in Venedig gewesen sein und gehört daher nicht dem Gewerken-, sondern dem Beamtenadel an. Krop hatte seine eigene Gerichtsbarkeit, wie das auch in der Bergordnung von 1550 § 1 kodifiziert ist. Es werden auch verschiedene Unterbergrichter gelegentlich in den Akten genannt, so 1568 Clement Babegkh für Krop, Steinbüchel und Kolnitz, Philipp Soun (Son), 1669 Marx Plauz, 1708 Michel Rauker, 1713 Mattheus Chrouat, 1739 Andreas Chrobat, 1746 Andre Grossi, 1770 Gregor Pototschnig, 1775 und 1778 Franz Mertel. Diese Gerichtsbarkeit reichte bis an den Ausgang des Kroper Tales, jene »wälsche Meile« (J/4 österr.) weit, auf welche Entfernung vom Hammer die Kroper die Fischerei zu haben wünschten, die ihnen aber laut § 14 der Bergordnung von 1550 nicht erteilt wurde. Diese Burgfriedensgrenze fällt so ziemlich mit der heutigen Gemeindegrenze zusammen. Sie war früher durch einen Grenzstein bezeichnet, welcher laut einer Abschrift im Kroper Bergordnungsbuche p. 225 folgende Inschrift trug: 0 Der Zähler bedeutet hier und weiter den Tag der Wochenreihe, der Nenner die Wochenreihe; also hier Samstag der vierten Reihe. 2) Nach Hr. Karl Pibroutz. Vera sVnt InsIgnIa IVrIsD ICtIonIs CropensVM In teMpore aDVaentVs Car oLI seXtI eL eVata. Das Chronographikum gibt zweimal die Jahreszahl 1728 und besagt, daß an der Stelle des Steines die Jurisdiktionsgrenze von Krop sei, welcher Stein anläßlich der Ankunft Karls VI.errichtet worden sei. Diese Gerichtsbarkeit wurde dem Bergwerke 1785 zufolge einer aus dem a. h. Patent vom 1. November 1781 abgeleiteten Wendung entzogen und an die Herrschaft Radmannsdorf übertragen* 2 3). 1796 verteidigen noch die Kroper sub 21. Jänner gegenüber dem Kreisamte ihr »Recht der Wahl eines politischen Vorstehers entgegen dem von der Herrschaft Radmannsdorf diesfalls an die hohe Landesstelle unterm 28. Aug. 1795 genommenen Recurse«. o o »Krop hatte seit undenklichen Zeiten eigenen Burgfrieden, eigenen Burgfriedensvertreter und eigene, auch über alle nicht montanistische Gegenstände und Personen sich erstreckende Gerichtsbarkeit, so daß Radmannsdorf bei Übernahme der Verbrecher aus Händen des Burgfriedensvertreters mit ihrer Wache an der Burgfriedensgrenze stehen bleiben mußte« s). Unterm 11. September 1797 rekurrierten die Kroper in der Gerichtsbarkeitsfrage abermals. Das umfangreiche Schriftstück behandelt die Frage historisch-politisch. Hier heißt es, daß der Konfinstein am 4. Septemb. 1728 aufgestellt worden war, dort stand früher ein 1728 schon abgekommener Zeinhammer, da dieser abkam, so wollten die Kroper gegen die von Radmannsdorf auf der Hut sein und setzten den Konfinstein mit obiger Inschrift, wogegen damals Radmannsdorf nichts einzuwenden gehabt hatte. Jetzt, nachdem er 69 Jahre steht, vergleichen sie ihn mit einem ..»R ab enstein« 4)! Um diese Zeit hatte Krop nach dieser Quelle ca. 1400 Seelen, welche die Herrschaft Radmannsdorf ganz in die Gewalt bekommen wollte. Sie verlangte, daß alle Gewährsbriefe von ihr ausgefertigt werden, daß alle Verträge, Kaufbriefe, Quittungen, Verzichte, Schuldscheine, Heiratsbriefe etc. bei ihr. errichtet oder wenigstens ratifiziert werden sollten. Der Rekurs aber bemerkt nicht unrichtig, daß es ja dem Radmannsdorfer Herrschaftspersonal nicht möglich; sei, mit der Arbeit aufzukommen, da sich dort damals ein »nicht juridisch gebildeter, mit dem Oeconomico, Politico, Justizial-und Werbbezirksgeschäften bebürdeter Verwalter, dann ein Schreiber mit dem Titel Gerichtsactuar, nebst zwei Abschreibern, welche noch sonstige Herrschaftsdienste verrichten«, befinde. Die französische Invasion und die ihr folgenden Neuorganisationen der Verwaltung machten den Streitigkeiten ein Ende. x) Zur Erbhuldigung in Krain, welche am 29. August 1728 stattfand. — Der Stein dient jetzt als Unterlage des Eisengeländers an der westlichen Ecke der Kapelle, an der Brücke nächst dem Platze in Oberkrop, wie Herr Karl Pibroutz berichtet. 2) Bergwerks-Ordnungsbuch in Krop p. 225. 3) 1. c. p. 202. 4) Titelloses altes Streuwerksbuch des oberen Hammers. 3. Steinbüchel. Die drei Gewerkschaften Krop, Steinbüchel und Kolnitz standen stets in so inniger Verbindung und Interessengemeinschaft, daß eine Trennung derselben kaum möglich ist. Wie die Kroper, bezogen auch die Steinbüchler ihre Erze und das Kohl aus den Radmannsdorfer Herrschaftsgründen, speziell aus der Jelovza. Unterm präs. 24. Mai 1664') klagen sie über den Grafen v. Thurn, daß sie schon lange im Schwarzwalde »Jellouiza« im ruhigen Besitze der Kohlstätte und Erzgruben wären. Im Mai 1664 unterstand sich jedoch Graf Otto Heinrich von Thurn gewalttätigerweise öffentlich ausrufen zu lassen, daß, wer von ihnen und ihren Leuten in "der Jelovza Eisenerz graben und Kohl arbeiten würde, er selben gebunden nach Radmannsdorf in Gefängnis setzen werde. Als sie nun mit ihren Pferden Erz und Kohl nach Hause schafften, ließ Thurn ihnen armata manu vorpassen in der Absicht, ihnen alles wegzunehmen, was auch geschehen wäre, wenn sie seine Leute nicht abgetrieben hätten. Diese Drohlichkeiten mehren sich nun von Tag zu Tag, so daß sich ihre Arbeiter nicht ins Gebirge wagen und sich mit weinenden Augen samt Weib und Kindern zu ihrem, der Gewerkeñ Ruin und der Kammer Schaden, verlaufen müssen. Sie bitten daher um Schutz und Einstellung dieser Störungen. Früher als die Jelovza wurde aber der Erzberg beim Orte selbst ausgebeutet. Es ist der unter dem Namen Sackberg bekannte Kalkhügel östlich von Steinbüchel. Im Volksmunde heißt er »Vreča«, der Sack. Der in den Akten vorkommende Name Sackberg ist daher die Übersetzung der Volksbezeichnung. Er war für Steinbüchel das, was die Kamna gorica für Krop. Der Berg erhebt sich zwischen dem Lipenca-Bache und der Save und erstreckt sich von NW bis SO etwa L5 km. Er ist, wie die Kamna gorica, ganz durchwühlt und an seinem südlichen Endé von einem Stollen, welcher bei Mišače endet, durchbohrt. Leider konnte man wegen der Wässer nicht in die Tiefe dringen ; Wasserkünste zur Bewältigung der Wässer konnten die armen Gewerken aber nicht erschwingen. Um 1780 werden am Erbstollen die Gewerken Peter Rabitsch, Kappus v. Pichelstein, Joh. Georg Thoman, Georg Scholler Erben und Johann Kordesch als Lehenträger genannt (Gewerkenbuch 4, p. 85). Der südliche Teil des Sackberges hieß »rudne dela« (Erzteile). Die Erzvorräte am Sackberge scheinen aber schon im XVI. Jahrhundert nicht mehr genügt zu haben, denn schon damals suchten die Steinbüchler und Kolnitzer Erze in der Steiner Alpenkette. 1595 beschweren sich Matthias W a r 11, Hammergewerke und Bergrichter in Kolnitz, und Lorenz Kapus darüber, daß ihnen die Priorin von Michelstetten Frau Magdalena nicht gestatten wolle, nach auf ihrem Grunde unter St. Stephans- ') Steir. Statth.-Arch., F. 130/11. berg entdecktem Eisenerze zu bauen, obwohl sie vom Oberbergrichter Harrer dazu ermächtigt seien und ihre Hämmer schon über 400 Jahre alt sind und »schier allda kein Arzt bekommen mögen«, weshalb sie an anderen Orten dasselbe suchen müßten. (Vized.-Archiv.) ln einem Briefe dd. 4. März 1696 an den Vizedom Grafen Ursini Blagay sagt Franz Jakob Gašperin, Hammergewerke aus Steinbüchel, daß seine Familie allein über 300 Jahre lang hier arbeite. Es wird somit das Alter des Steinbüchler Hammers bis in das XIV. Jahrhundert zurückversetzt. Man arbeitete hier wie in Krop mit einem Wolfsofen, welcher aber noch länger als der in Krop in Aktivität blieb. Um 1780 befanden sich nach Hacquet II, p. 182, hier zehn Gewerke, welche 1—17 Tage schmolzen. Die Wölfe hatten 15—20 Ztr. Gewicht und wurden auf 1 Wallasch- und 2 Zeinfeuern verarbeitet. Nagelschmiedfeuer bestanden damals 32, welche per Jahr ca. 750 Ztr. Nägel fabrizierten. Die Erze erhielt man nach Hacquet vom Sackberg, aus der Jelovza, der Mežakla, von Jamnik, von Sadraga bei Görtschach, von Sonegg und von Saposje bei Schenkenthurn. Der Union und Einführung des Floßofens gegenüber verhielt sich auch die Mehrzahl der Steinbüchler ablehnend, wie dies aus dem Kammeralprotokoll von 1787, Nr. 101, ersichtlich ist. Fig. 115. Floßofen in Steinbüchel. 1895. Wollte ein Gewerke Verbesserungen einführen, so riskierte er Gewalttaten. Ein solcher Krawall ereignete sich 1810 gegen den Gewerken Johann Thomann. Am 6. September machten die Gewerken, Poster- und Nagelschmiede einen Auflauf, zerhackten dem Thomann das Wassergebläse und ruinierten ihm das Wallaschfeuer, in welches er sein Zeinfeuer umgewandelt hatte. Als Beteiligte werden genannt: Ignaz Thomann, Thomas Posnik, Ludwig Kordesch, Markus Thomann, Andreas Warl, ferner die Poster- und Nagelschmiede Valent. Aschmann vulgo Dovar, Jakob Gregoritsch vulgo Pokouzkov, Valent. Kautschitsch vulgo Wenzek, Joh. und Valent. Globotschnik vulgo Anderzhov. Den Berggerichtsbeamten Tscherin »schimpfte der ungeschliffene Advocat Dr. Thomann bei seiner am 28. October in der Intendanzkanzlei abgehaltenen Einvernehmung auf eine so beleidigende Art, daß ihm der Kreisintendant mit dem Einsperren drohen mußte«. Rev.-B.-A. 1811, Nr. 235. Den Floßofen errichteten die Steinbüchler 1816. Im bischöflichen Ordinariatsarchiv zu Laibach liegt ein Akt, aus welchem dies hervorgeht. Die k. k. Berggerichtsinstitution legt nämlich das sub 14. März 1816 präs. Ansuchen der Steinbüchler um Bewilligung, auch an Sonn- und Feiertagen den Floßofen in Gang zu erhalten, vor. Das Ordinariat willfahrt dem Ansuchen unterm 20. März 1816 Die 3—4 Schmelzperioden dauerten nach Angabe des Tscherin 3—4 Monate. Über die Produktion reichen die Angaben bis 1581 zurück. In diesem Jahre wurden laut Ofenverzeichnisses im Vizedomarchiv an einem »windischen Ofen« 100 Meiler = 1000 Ztr. Nägel gemacht. Davon zahlen die Steinbüchler zur Bergrichterbesoldung per 200 fl. jährlich 12 fl. Später fehlen Daten. Erst 1765 hören wir, daß 960 Lagel Nägel erzeugt wurden; für 1769 werden 1500 Ztr. angegeben. 1770 wurden 1920 Ztr. Raulieisen, daraus 1296 Ztr. Wallascheisen und 764 Ztr. Nägel gemacht. Das Personal bestand damals aus 8 Schmelz- und Hammerleuten, 45 Nagelschmieden, 54 Knappen, 174 Köhlern und Holzern, 26 Faktors, Fuhr- und Zimmerleuten. — 1775 war die Produktion 975 Ztr. Nägel. 1782 wurden aus 1600 Ztr. Roheisen 1400 Ztr. Stangen Roheisen geschmiedet und daraus 572 Lagel Nägel im Gewichte von 871 Ztr. erzeugt. Aus einem Lieferungskontrakt zwischen Kordesch und Wodley in Krainburg von 1783 erfahren wir, daß ein Lagel Nägel mit 28—«38 fl. bezahlt wurde, und zwar Canalli da 18 m und Terni tratti da 12 m per 28 fl., Bresconelli da 40 m zu 38 fl. (Intab.-Buch, p. 180.) 1786 wird der Wert von 1301 Ztr. erzeugten Wolfseisen ä 3 fl. 20 kr. zu 4336 fl. 40 kr. angegeben. 1799 wurden 11 80 Ztr. erzeugt, 2824 Ztr. ein- ö O O J geführt, davon erzeugte Ware per 1290 fl. im Inlande und per 67.044 fl. im Auslande abgesetzt. l800 wurden 1360 Ztr. Eisen erzeugt, 3460 Ztr. erkauft. Verkauft wurde im Inlande um 1600 fl., im Auslande um 104.400 fl. Waren. 1801: erzeugt 1780 Ztr., erkauft 3432 Ztr. Erlös 110.152 fl. 1802: erzeugt 920 Ztr., erkauft 4589 Ztr. Erlös 128.972 fl. 1803: erzeugt 1620 Ztr.. erkauft 4330 Ztr. Erlös 135.426 fl. 1805: erzeugt 1640 Ztr., erkauft 4123 Ztr. Erlös 128.354 fl. 1806: erzeugt 940 Ztr., erkauft 5254 Ztr. Erlös 248.270 fl. 1808: erzeugt 1238 Ztr., erkauft 4352 Ztr. Erlös 201.230 fl. 1826 waren die Nägelpreise folgende: Sortiti Nägel ä Lagel 22—23 fl., Gondolini da 18 m ä 25—26 fl., Brescanelli da 40 m 30—31 fl., Scufitta da 40 m 35 fl. Fracht und Maut stellte sich per 20 Lagel auf 26 fl. 40 kr. bis 27 fl. 39 kr. nach Triest geliefert. 1828 brach nachts vom 17. auf den 18. Juni ca. 11 Uhr bei heftigem Winde eine Feuersbrunst aus, welche 35 Wohnhäuser, die Werkstätten der Gewerke, den Wallaschhammer samt Gebläsen, Rinnsale, Fluderwerk, drei Nagelschmiedhütten, zwölf Eßfeuer, sechzehn Kohlbarren samt den Kohlvorräten vernichtete. Der Schaden wurde auf 36.785 fl. C. M. geschätzt und es wurden 140 Nagelschmiedfamilien mit 1550 Personen brotlos. (Zirkulare des k. k. Oberbergamtes Klagenfurt, dd. 28. Juni 1828, im Archiv des Herrn Joh. Globotschnigg in Eisnern.) Die Arbeitszeit der Nagelschmiede war in Steinbüchel wie in Krop der Tag. Man arbeitete von 4 Uhr früh bis 8 Uhr, von 9 — 1 Uhr und von 2—1/21 Uhr abends. Nachtarbeit wurde nicht geleistet. Die Mittwoch- und Samstagnachmittage waren frei. Der Absatz war noch bis vor 20 Jahren nach Italien. Jetzt hat er dahin aufgehört und geht die Ware noch nach Ungarn, Serbien und den Donauländern überhaupt. 2 2) Diesen Daten gegenüber ist Karstens Nachricht in seinen »Metallurgischen Reise«, Halle 1821, p. 240, schwer verständlich, wenn er sagt, daß in Steinbüchel noch ein Wolfsofen besteht. Von Gewerkenfamilien sind uns urkundlicherhalten: 1569 Casper in, Cur eh an (Querhan?), Vasu, Capus, Notsch. 1579 wurden im Reformurbar genannt Laure Kappus und Georg S ch war z, Matth. Per in, Primus Eller und Siegmund Casper in. 1595 ist Valentin Assi er in Steinbüchel genannt, er wird 1600 Oberbergrichter. 1616 ist Steinbüchel bei der Oberbergrichterwahl durch Jak. Casper in und Matthias Cap pus den Jüngeren vertreten. 1667 treten im Prozeß Rosetti laut Protokolls, dd. 18. Nov., als Zeugen auf: Christoph C a s p a r i n, Andre Blas, Georg und Matthias Kapus (letzterer als Unterbergrichter), Georg Reshman, Simon T ho man, Andre, Georg und Hans Warl (letzterer als Oberwaldhüter), Anton Wisiak, Peter Peer (Unterwaldhüter), Johann V o g a u, Matthias P1 a u i z, Michel R o k-hole, Andre Semen, Matthias Kordesh, Marx Kert sh und Stephan Mazo 11. Seit 1668 erscheinen in den Empfachbüchern zahlreichere Namen. So 1668 Casp erin, Rokhele, Thomann'), Kapus. 1671 ist Johann Kappus Unterbergrichter und Matth. Dienstman genannt. 1679 Schigan, 1687 Woldey, 1688 Warl, 1689 Drobnitsch, Homann, Roßmann, 1690 Kordesch, de Ree. 1690 waren laut Akts anläßlich der Neuwahl des Oberbergrichters, mit Ausnahme des Andreas de Ree, Nik. Schigan und Wolfgang Casperin, die Steinbüchler Gewerken Analphabeten, für welche der Benefiziat allda, Georg Amotha, zeichnet. Für die von Krop fertigt Ruisinger v. Rosenheim, Pfarrer in Krop. 1691 Mertel Tautscher und Ropotau, 1694 erscheint Johann Kappus mit dem Titel »Edl-gestreng«, da er das Jahr vorher geadplt wurde. 1703 Semen, 1708 Sollar (Scholler), 1709 Koß und Creda, 1722 Z em ei ch er, Groschel, 1737 Mertel, 1742 Cope nj age r, 1748 wird Warl als Worll geschrieben. 1765 Ko kail, 1772 ist Frz. Xav. Kordesch Unterbergrichter. 1779 hat Jos. Ign. Kappus dieses Amt; ca. 1780 werden im Gewerkenbuche A, folgende Gewerken aufgeführt: Joh. Bab. Thomann mit 17, Andreas Thomann mit 9, Frau Kokail mit 5, Georg Thomann mit 4, Simon Thomann mit 4, Thomas Thomann mit 3, Georg Großl mit 2, Franz Kordesch mit 2, Joh. Kordesch und Joh. Supantschitsch mit je einem Hammertag. Es besaßen somit die Thomann allein 37 Tage von den 48 am Stuckofen bestehenden. 1747 sind die 48 Hammertage folgendermaßen verteilt2): Kappus Marx Anton 15, Thomann Thomas 17, Thomann Joh. Georg 6, Kordesch Joh. Georg 4, Thomann Kaspar 3 und Warl Valentin 3. Später zogen sich die adeligen Kappus zurück und besaßen um 1780 nur noch zwei Zeinhämmer v Žagi, sieben diverse Erzgruben und 2/48 am Erzstollen des Sackberges. Wann sich die v. Kappus vom Gewerke zurückgezogen, ist nicht genau festzustellen. 1747 erscheint noch Marx Anton v. Kappus als Hammergewerke im Empfachbuche, 1755 ist er schon tot, da heißt es: »N., jetziger Beförderer des Herrn Marx Anton Kappus v. Pichelstein seek hinterlassenen Hammergewerk zu Steinbüchel.« 1756 erscheint Catarina Josepha v. Kappus als Notgerhaberin ihrer Kinder. 1761 und 1788 Ignaz v. Kappus als Hammergewerke. Von nun an hören die Emp-fache auf. 1787 verkauft Ignaz v. Kappus sogar dem Andreas Thomann »seinen fichtenen, in dem Hammer grad am Erzfeuer stehenden Ko hiparía« und den Erzplatz beim Wolfsofen samt Waschtrog um 200 fl. ‘) Recte Thomas. Die Schreibweise Thomann für den Taufnamen Thomas kommt auch in den Laibacher Steuerbüchern vor, wo z. B. 1622 ein Hausbesitzer Thoman Röhring er heißt. Die Komplexipn ihrer Epigonen ließ auf welsche Herkunft schließen. k". 2j H. K. A. E. 18.298. 7 7 /. /7 ' ¡ ,1 31 L. W. 4 Zekini und 1 Speziestaler »für eine Ehrung«. Vert. u. Schied.-Buch L, p. 105. Nur zwei Zeinhämmer behielten sie. Zwei Hammertage 2/V und 5/V überkam Andr. Kappus von Johann Großl als Stiefvater. L. c. II., p. 71. Zu Anfang des XIX. Jahrhunderts dominieren ausschließlich die Tho-manne, mit Ausnahme von acht oder neun Hammertagen gehören alle übrigen einem Thomann. 1815 nennt der Ausweis der Gewerke folgende Gewerken in Steinbüchel: Ignaz, Michael, Johann, Markus, Anton und Georg Thomann, Georg Aschmann, Andreas Kappus, Thomas u. Jos. Warl, Maria Anna Ko kail, Anton Ludw. Kor des ch, Thom. Posnik und Joh. Pototsch-nig1). Wie verhältnismäßig bedeutend das Vermögen der Thomanne gewesen sein muß, beweist z. B. der Umstand, daß der i83ö verstorbene Johann Thomann acht Kinder hinterließ, deren eines, die Tochter Marie, welche den Med.-Dr. Petrovich in Radmannsdorf heiratete, 4000 fl. Mitgift erhielt. (Vert.- u. Sch.-B. V, p. 84.) 1826 besitzt Ignaz Thomann 12 Hammertage: 1828 hinterläßt Anton Thomann seiner einzigen Tochter Marie verehelichter Pichler 11 Hammertage. 1834 werden die Werke der Zeit um st ä*i de halber wertlos genannt. (Vert.- und Sch.-B. VII, p. 424.) Von allen den genannten Hammergewerksfamilien erhielt sich die der Kapus noch bis heute, es ist auch die einzige, welche geadelt worden ist. Der Adelsbrief Kaiser Leopolds I. ist dd. 15. Okt. 1693. Hier heißt es unter anderem, daß Johann Kapus seiner und seiner Vorfahren Verdienste halber, welche »schon vor drey Hundert und mehr Jahren wohlhergebracht, von solcher wehrender Zeit an auch das Pergwerkh zu Stainpichel (welches sy erfunden und mit aignen Kossten aufgerichtet) mit aufwendung viller und schwerer Unkosten zum öfteren reparirt haben« etc. Johann Kappus wird geadelt mit dem Prädikat von Pichelstein. Die Familie ist, abgesehen von ihrem Alter und Verdiensten um den Bergbau, auch darum für die Landesgeschichte interessant, weil die beiden bedeutendsten Finanzmänner Krains des XVIII. Jahrhunderts, Jakob von Schellen bürg und Michael Angelo Zois, durch ihre Frauen mit derselben in Verwandtschaft traten. Das Wappen der Familie ist ein vierteiliger Schild mit Bergmann und Krautkopf (Kapus) abwechselnd in den vier Heroldstücken. Es dürfte indes hier ein Irrtum vorliegen und die Familie ursprünglich ebenso eine italienische Capossi gewesen sein wie die nachweisbaren Begründer der übrigen Eisenbergbaue in Krain. Dafür spricht auch ihre Verschwägerung mit den Mazo 11 in Krop. 4. Der Hammer in Kolnitz oder a. d. Leibnitz. Beim Orte Ober-Leibnitz im Steinbüchler Tale zweigt ein vom Leibnitzbache, der hier entspringt, gebildeter Graben in WNW-Richtung gegen den Fuß des Kodrašc vrh in der Jelovca ab; seine Länge beträgt ca. 3 km und in ihm lagen Ofen und Hammer der Gewerkschaft Kolnitz, welche stets als dritte mit Krop und Steinbüchel in den Akten genannt wird. Im hintersten Winkel des Tales, nahe dem Ursprünge des Baches Rač enea nächst Vošče, welcher aus einem unterirdischen See entspringen soll, nächst dem Grabner einen Tümpel bildet und bei der Mühle des Roß- mann ’) in die Leibnitz fällt, finden sich die schweren eisenreichen Schlacken des einst hier gestandenen Schmelzofens. Die Lokalität heißt »v plavži« (»am Schmelzofen«) und soll Hemma hier ihre »Fužina« gehabt haben. Der Name Kolnitz kommt von der slowenischen Bezeichnung »v Kovnici«, was so viel als »in der Schmiederei« bedeutet. Nach einer Mitteilung des Herrn Apotheker Roblek jun. in Radmannsdorf fand ein Bauer vor ca. 40 Jahren beim Auswerfen einer Kalkgrube bei 100 Ztr. Grodel, welchen er nach Steinbüchel verkaufte. Ebenso fand man beim Baue einer Säge des Poznik, welche jetzt nächst dem alten Hammer steht, Reste der H ammerb aulichkeit en. Wann das Hammerwerk hier errichtet wurde, ist so wenig mit Sicherheit bekannt, wie die Zeit der Errichtung derselben in Krop und Steinbüchel. Laut der schon oben zitierten Urkunde des Vizedomarchivs dd. 1595 den Erzbau in Michelstetten betreffend, behaupten Matthias Warl aus Leibnitz und Lorenz Kapus aus Steinbüchel, daß ihre Hämmer über 400 Jahre alt seien; somit wird auch für den Hammer in der Kolnitz das gleiche Alter vindiziert wie für die anderen Hämmer. Warl war damals allda Bergrichter. Die erste Erwähnung in den Urkunden des Vizedomarchivs geschieht 17. Oktober 1568, in welcher behufs Bergrichterwahl für die vier Hämmer vom Gewerke »in der Colnitz« der Hammermeister Pias als Bevollmächtigter genannt wird. Auf den Ladebogen von 1569 erscheinen von Kolnitz die Unterschriften der Gewerken: genannter Plasy, Hans Peer, Matthias Soldán, Georg Koshir und Paul Wochainer. Im Jahre 1579 »dienen die Hammerleut und Gewerken von diesem Hammer für Arzt, von Gebürg, Albenrecht, Weid und Wald 6 fl. 40 kr. Rheinisch«. (Stokurbar in Radmannsdorf.) Das Verzeichnis der Öfen in Krain von 1581 sagt, daß an der Leibnitz oder Kolnitz ein »Win dis eher Ofen und Hammer« sei, welcher 50 Meiler (500 Ztr.) Nägel macht und zur Bergrichterbesoldung per 200 fl. 6 fl. steuert. Die Zusammengehörigkeit und Interessengemeinschaft der drei Gewerkschaften beweist auch ein Akt von 1585, dd. 9. September, demzufolge die junge Mannschaft der drei Gewerke jährlich ein Freischießen veranstaltete, zu welchem das Vizedomamt 12 fl. Rheinisch reichen sollte. Unterm 21. April 1595 berichtet der Oberbergrichter Harrer an den Vizedom, daß der Hammer vor zwei Jahren (also 1593) durch die Uneinigkeit der Gewerken ins Feiern geraten, doch über seine Intervention wieder »erhebt und erbaut worden« sei. 1596 wird Matthias Warl als Gewerke hier genannt, er hätte laut Akts dd. 22. März von Harrer ein ödes Hammerwerk a. d. Leibnitz erkauft und bittet die Kammer, ihm zur Anschaffung von zwei neuen Bälgen mit 40 fl. zu Hilfe zu kommen oder um zweijährige gänzliche Befreiung seines dabei zu erobernden Eisens. 1642 18. Juni verleiht Michael Gratzl, Unterbergrichter, dem Hans Josht, Hammergewerken a. d. Leibnitz, drei Kohlstätten. Später kam das Hammerwerk an eine Katharina Freiin von Lamberg, welche es nach Valv. 111, p. 382, zuletzt betrieben und es »in Ab-Bau kommen lassen«. Mit dieser Angabe stimmt das folgende Aktenstück vom 1. Februar 16821 2) überein, laut welchem Katharina v. Lamberg das Werk um 1658 auf ließ. Der Kaiser habe, heißt es da, aus dem Schreiben dd. 14. Sept. 1678 entnommen, daß Johann Karl Graf v. Thurn gebeten habe, das noch vor 1) Vulgo Kovni čar, ältestes Haus in Leibnitz, soll 300 Jahre bestehen. 2) H. K. A. E. 18.336. 20 Jahren (also 1658) zu Zeiten Katharina v. Lambergs in die Ödnis geratene und verlassene Eisenhammerwerk a. d. Leibnitz unweit Radmannsdorf wieder in gangbaren Stand zu setzen und zur Bestreitung der Baukosten freie Passierung von 1200 Samb J) Nägel nach Triest angesucht habe. Die Kammer hätte angetragen, ihm auf 50o Saum zu willfahren, gegen dem, daß er sich verpflichte: 1. das Hammerwerk unausgesetzt zu bestreiten, 2. die Gnade zu refundieren, wenn er das Werk nicht erhebe und 3. den Hammerwerken Krop und Steinbüchel weder an Erzgruben noch Kohlstätten Schaden zuzufügen. Außerdem werden noch 5 minder bedeutende Punkte stipuliert. Der Kaiser bewilligt die Erhebung des Bergwerks und Passieruno- der 500 Saum. ö Aus dem Kammerberichte ist ersichtlich, daß die Maut auf 1200 Samb Nägel sich auf 3^85 fl. belaufen würde. Als Beispiele werden auch zitiert, daß dem Veith Stadler zur Erbauung zweier Werchgaden 2000 fl. und den Bucellenischen 1500 fl. bewilligt wurden. Nun soll statt der 1200 auf 500 Samb die Befreiung erstreckt werden, wofür die Maut in die 1368 fl. betragen würde. Zudem sei es kein neues Bergwerk, sondern ein altes und abgekommenes. Diesen Angaben nach hätten die Mauten für die Saumlast Eisennägel bis Triest ca. 28(i fl. betragen. Ob Thurn den Hammer wieder erhob, ist nicht ersichtlich, aber nicht wahrscheinlich, da Valvasor 16«9 nichts davon weiß und die v. Lamberg als letzte Gewerksherrin bezeichnet. Das Bergvolk der Hammerwerke von.Eisner n, Krop, Steinbüchel und Kolnitz. Uber das Leben und Treiben dieses Völkchens geben uns einige Ur- ö o künden Auskünfte, welche teils die Nagel sch miede in Eisnern, Krop und Steinbüchel, teils die Werks- und Waldarbeiter in Jauerburg, Plei-ofen und Sava betreifen. So schreiben schon 1569 Junauer und Radmanner in ihrer Beschwerdeschrift* 2) über das Bergvolk im Punkt 11: Besteht auch darin eine große Unordnung, daß die Schmiede und Bergwerksarbeiter allenthalben in Krain, Steyr und Kärnten bei allen Eisenbergwerken ohne alle Paßporten und Kundschaft ihres Abschiedes gefördert und aufgenommen werden, und es jetzt so weit gekommen ist, daß die Gewerken ihrer Arbeiter nicht mehr sicher sind, denn wenn ihrer einer (Gewerken) einen oder mehr Arbeiter den Winter aushalten, dieselben kleidet und ihnen Arbeit gegeben hat, und da er ihrer dann zur Arbeit am allernötigsten bedarf, so stehen sie auf und ziehen heimlich davon und lassen die Gewerken im Stich. Dadurch werden die Gewerken nicht nur in der Arbeit behindert, sondern sie verlieren noch die Vorschüsse, die sie ihnen im Winter gegeben haben, so daß sie wieder den Kaufleuten gegenüber, welche ihnen Vorschüsse gaben, »Treu und Glauben« nicht halten können.3) 12. war es bei allen Bergwerken gebräuchlich, daß die Bergleute und »diejenigen, so den Bergwerken mit Arbeit beiwohnen und verwandt sind, J) a IV2 Zenten. 2) Str. Stth.-Arch. Fas. 130/1. 3) König Ferdinand erließ t-chon 1553 dd. Wien, 12. Dezember, ein Patent für die N.-O. Lande, daß kein Eisen- und Bergarbeiter ohne ordentliche Entlassung von seinem Dienstherrn gehen und bei keinem anderen Gewerken aufgenommen werden soll. — Leobener Amts-Archiv. Mül ln er, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 20 von allen gemeinen Bürden und Anlagen exemt gewesen, und das alles um desto mehr Beförderung und Aufnehmen des 1. f. Kammergutes willen«. Daher bitten sie, daß die Gewerken und Hammersleute samt ihren Arbeitern der Zapfenmaß auch anderer Zölle und Mauten von dem, was zur Notdurft der Bergwerke zugeführt wird, wie dies auch in Idria der Fall ist und die allgemeine Bergwerksordnung bestimmt, befreit sein sollen. Unterm 20. August 1585 dd. Laibach*) stellt Hans Holzer, Oberbergrichter in Krain, der Kammer vor, daß ihn die Gewerken der vier Hämmer in der Kropp, Stainbiichl und Khollniz baten, für ein Freischießen der jungen Mannschaft einen Beitrag zu bewilligen, da bei allen dergleichen Hammerwerken gebräuchlich, daß man zu Übung der jungen Mannschaft einmal im Jahr ein Freischießen hält, zu dem I. Dch. Hilfgelder aus Gnaden beiträgt, ihnen aber bisher dergleichen nicht gegeben worden sei. Sie legten es selbst bisher zusammen. »Weil aber bei vorgemelten vier Hämmern I. D. eines Jahrs allein von den allda machunden allerlei Nägelsorten über 3000 fl. ordentliches Kammergut gfellt, zu dem diese Ehrliche Übung in künftigen Feindsnöthen* 2) zu Erhaltung Landen und Leuten fast tröstlich«, so bittet er der jungen Mannschaft zu dem Zwecke 12 fl. aus der Vizedomamtskasse zu bewilligen. Unterm Dat. Laibach 9. Sept. erstattet der Vizedom Bonhomo darüber den Bericht, daß ihm »um dergleichen Ausgaben, so wie in der Supplik angezogen bei den andern Hammerwerken von diesem Amt bisher beschehen wäre, gar nicht bewußt, ausgenommen was etwa etlichen Städten als denen von Laibach, Crainburg, Rudolfwerdt und Radmannsdorf und beim Quecksilberbergwerk Idria, da es eine große Mannschaft hat, bei dem Verweser daselbst für Verordnung beschehen und durch ihn jährlich gereicht wird3)« Gibt man dem Gesuche Folge, so kämen dann alle anderen Gewerkschaften nach und die Kammeramtsgefälle hätten dann das »Hindangehen«. Die Hofkammer schloß sich der Ansicht des Oberbergrichters an und beantragt 10 fl. zu bewilligen, was sub Dat. Graz, 9. Oktober 1585, auch geschah. Bezeichnend für das Verhältnis des Bergvolkes und der Gewerkschaften überhaupt zur umwohnenden Bauernschaft ist das nachfolgende Schriftstück. Eisnern gehörte bis 1622 zur Pfarre Selzach, von welchem Orte es zirka U/g km entfernt ist. Die Gewerken in Eisnern wünschten eine selbständige Pfarre. Im Vizedomarchiv (Fasz. XXXV, 10) erliegt ein Akt dd. Klagenfurt, 25. März 1621, betreffend die Bewilligung eines Priesters für Eisnern. Hier heißt es: »Den Daselbst sich in die 3000 oder mehr Personen Jung vnd Alt befinden, Welliche meistens sonders die Jungen Khnaben, vnd Maidlein bei 10, 12 oder 13 Jam, die in denen Nagelschmidten Ir brodt gewinen vnd Andere arbeiter eines sollichen Wilden Wandels vnd lebens Wie Wier es mit Augen gesehen, vnd gar Wol glaublich der Drite thail darunter sein, die das Haillig Vatter Unser nicht recht oder Palt gar nit betten khinen, vnd da Wier dessen Bericht Eingezogen Warumben der Pfarrer zu Seldschach, dahin die Capellen bey Sant Anthoni zu Eissnern 9 St. Stth.-Arch. H. K. Rep. 1585, Oktob. Nr. 13. 2) Cf. dazu p. 120, Note 4. s) Diese Bestschießen wurden auch in Kärnten und Steiermark bei den Gewerkschaften abgehalten. So werden z. B. 1535 und 1536 den Leobner Büchsenschützen 2 Stück Hosentuch als Best bewilligt. Ged.-Buch Nr. 45, Fol. 49. Welliche zimblichen geziert im Jar nit etlich Gottesdienst oder doch bey ainer sollichen menge Volcchs Etwan den driten oder vierten Son- oder Feyertag das Gotteshaus daselbsten mit Haltung der heiligen Mess vnd Predig uisetiren, haben Wir vernemben müessen, Wie Widerwertig vnd abgunstig die Seldtschacher dennen Perkhwerchs Interessierten vnd dermassen sollichen Zuwider vnd drüber so vngeduldig seindt das Zwahr der Jezige Pfarrer vor etlichen Jam solliches auf der Eissnerischen Starkhes Anhalten, zu zwey- oder dreimallen Fiirgenomben von denen Seldtschache-rischen aber hernacher so starkh Inpugniert, vnd Wiederfochten worden, dass der Pfarrer im zurugh Raisen nach Hauss seines Lebens nit sicher, vnd von Inen gar in dem Pfarhof angelassen gewesen« etc. etc. o o o Unterschrift: Georg Phillipp Herr von Gera. — Augustin Schidt- wacher. Geübte und geschickte Bergarbeiter aller Kategorien waren für die Gewerke darum von Werte, weil die ganze Manipulation rein empirisch war. Kein Gewerke hatte irgendwelche theoretische Kenntnisse, selbst Siegmund v. Zois, welcher sich alle Mühe gab, nach wissenschaftlichen Methoden seine Werke zu reformieren, hing von den praktischen Erfahrungen seiner Schmelzer ab. Gute Arbeiter waren daher gesucht und man wachte eifersüchtig darüber, daß solche nicht ins Ausland entführt wurden. Das Bestreben des Auslandes, sich von der i.-ö. Eisenindustrie zu emanzipieren und Eisenwerke zu errichten, veranlaßte die Unternehmer, sich Berg- und Hammerarbeiter aus Innerösterreich zu verschaffen. Bei Be-sprechung des Cabarer Eisenwerkes werden wir einen Befehl der Kammer von 1638 kennen lernen, der sich damit beschäftigt. 1752 erfolgt ein ähnliches Verbot, als die Venetianer1) im Paduanischen Gebiete alle Gattungen von Eisenfabriken errichten wollten und die Arbeiter dafür aus Kärnten und K r a i n, das Eisen aber aus Bosnien kommen lassen wollten. Die Kärntner Behörde intimiert von diesem Vorhaben die Laibacher und stellt das Ersuchen, darüber zu wachen, daß keine Auswanderung von Arbeitern stattfinde. 1782 kommt Georg Malley aus Kärnten nach Steinbüchel, Nagelschmiede anwerben* 2). Um diese Zeit beschäftigten Krop und Steinbüchel gegen 800 Arbeiter. Der Staat anerkannte die Bedeutung dieser Arbeiter und begünstigte dieselben auf verschiedene Weisen. Für die abgabenfreie Einfuhr von Getreide aus Sissek und dem Banate wurden den Gewerken Freipässe erteilt, so z. B. laut Kam.-Prot. 1786 dem Frz. Mörtel für 250 Metzen, dem Frz. Globotschnik für 200 Metzen, dem Peter Rabitsch für 250 und für ebensoviel dem Frz. Wodley, Georg Preschern und der Maria Kral, sämtlich Gewerken in Krop. Ferner waren alle Bergarbeiter militärfrei. In der Bedrängnis der Schlesischen Kriege griff man auch nach dem Bergvolke. Eisnern wurde behufs Rekrutenstellung dem Gute Ehrenau bei Lack zugewiesen. Unterm 27. Oktober 1756 schreibt der Inhaber von Ehrenau Joh. Adam v. Diezl an den Unterbergrichter von Eisnern: »Aus dem Anschlüsse belieben zu ersehen, wasmassen das Bergwerk Eisnern wegen der diesjahr abzugebenden Recrouten zu meinem Gut Ehrenau zugetheilt worden.« Er ersucht ihn daher: »entweder innerder Zeit vorgeschriebener Massen einen tauglichen Mann zu erkaufen, oder einen auf dem hierzu anberaumten Tag (welcher in höchster ') Rev.-Bergamtsakten de 1572, Nr. 7. 2) Aktenrepertorium 1782. Verschwiegenheit zu halten) zu solchen Ende Handfest zu machen und gegen diesfälliger Vergütung selben mir einhändigen zu lassen«. Unterm 13.November 1756 berichtet Oberbergrichter v. Nemitzhofen an das Hofkolleg und stellt vor, »was für üble Folgerungen die, von Seite der hiesigen Landes-Rectification ansinnende Fassionirung der Bergwerks-Realitäten nach sich zu ziehen beginnt«, indem laut obigen Dokuments Eisnern und Krop wider alle landesfürstlichen Bergwerksfreiheiten zur Rekrutenstellung von der Landschaft angegangen werden. o o o Wird dies durchgeführt, »so dürften schon vorlängst die darinnen befindlichen Bergwerksarbeiter, ohne die die Bergwerke nicht bestehen können, flüchtig geworden sein«. Er habe dieses - »landschaftliche Unternehmen« daher bei der Repräsentation und Kammer allbereit cum effecte remmediert und die Bergwerksfreiheit gesichert. Unterm 21. Nov. gibt das Hofkolleg seine Zustimmung zu erkennen, o o O j bemerkt aber: »So sind wir andererseits auch nicht entgegen, daß ein oder anderer, seines liederlichärgerlichen und incorrigibilen Lebenswandels beinzichtigter Bergarbeiter sich selbst zur Straf, andern aber zum Beispiel mit Vorwissen des Amts für einen Recrouten hindangegeben werde.« ö ö In dieser Beziehung ist ein Befehl der Kaiserin Maria Theresia vom 14. Febr. 1759 1) charakteristisch. Die Kaiserin rügt ernstlich das Vorgehen der Herrschaften Lack, Veldes und Radmannsdorf, daß sie bei der Rekrutierung sich angemaßt haben, die von den Gewerken besoldeten Kohler und Holzknechte u. dgl. Bergwerksarbeiter »aufzufangen und für Recrouten zu stellen«. Nur solche dürfen genommen werden, welche sich der Rekrutierung entziehen wollten und zu den Bergarbeitern in fraudem legis sich o o geflüchtet. Natürlich war es schwer, hier stets wirkliche Knappen von vorsichtigen Flüchtlingen zu scheiden. Kluge Leute unter den Bauern in der Nähe von Eisenablagerungen und Eisengewerken, wie z. B. in Draschgosche an der Jelovza, sorgten beizeiten, daß die jungen Burschen unter das Bergvolk gingen, um zur Zeit der Rekrutierungsnot hübsch gedeckt zu sein. Man ging zum Berggericht und brachte ein Stück Eisenerz als Wahrzeichen mit, gab eine Lokalität im Gebirge nebst Pfarre, in der sie liegt, an, wo man schürfen will, grub einige Löcher auf, brachte einige Zentner Erz zuwege, welche an das nächste Gewerk verkauft wurden und der Knappe war fertig und auch vor des Kaisers weißem Rocke sicher. Dieser Umstand lebt heute noch in der Tradition des Landvolkes. Daß diese Verhältnisse den sozialen Gegensatz zwischen »Land- und Bergvolk« eben nicht gemütlicher gestalteten, ist natürlich. Wie mußte es den Bauern zumute sein, wenn sie vor Einführung der Konskription ihre Söhne gleich wilden Tieren gehetzt sahen, da man damals auf den Rekrutenfang ausging wie auf den Fang der wilden Tiere für Menagerien, vor dem sich alles in die Wälder flüchtete, was da nur konnte, während anderseits den übermütigen Berg- und Hammerarbeitern niemand nahetreten durfte. So liegt z. B. im Rev.-Bergamtsarchiv ein Befehl des Oberbergrichters Nemitzhoffen dd. 31. Juli 1760 vor, den Nagelschmied des Georg Thoman in Steinbüchel, namens Matthias Andracher, welcher assentiert wurde, wieder freizugeben. Rev.-Bergamtsakten de 1759. Ein Patent vom 15. Juni 1771 erklärt, daß Bergknappen und dergleichen Leute von aller Militärstellung befreit sind. Allerdings kümmerten sich die herrschaftlichen Obrigkeiten mitunter wenig um diese Freiheiten. So berichtet 1777 der Unterbergrichter von Eisnern, daß die Herrschaft Lack und das Militärkommando die Absicht hätten, drei Knappen von Dražgoše bei Nacht als Rekruten abzufangen, und Valentin Ruard zeigt im selben Jahre an, daß der Inhaber von Weißenfels, Josef v. Segalla, mit sechs Mann Soldaten und acht bewaffneten Untertanen in die Wohnung der Bergknappen eingebrochen, die Tür eingesprengt und den Bergknappen Simon Lipove aufgehoben, obwohl er sein Bergleder angehabt, und ihn boshafter und verbotenerweise als Rekruten wegzuführen sich angemaßt habe ')• Dekrete von 1780 und 179,'j erklärten wiederholt Köhler und Holzarbeiter für militärfrei. Seit 1788 mehren sich die Reklamationen wegen ausgehobener Bergarbeiter und werden besonders häufig 1794. — 1795 verordnet die Hofkammer abermals, daß die Nagelschmiede, obschon sie der Jurisdiktion der Amtsobrigkeit unterstehen und den Kreisämtern zugewiesen sind, doch die Freiheiten der Bergwerksgenossen nicht verlieren sollen. (Sitz.-Prot. 1796, Nr. 14.) Wie wenig diese Anordnungen respektiert wurden, beweist folgender Fall. Sechs Rekruten wurden vom Bergvolke in Hof befreit und entflohen. Das Kreisamt Rudolfswerth verurteilte den Werksdirektor zum Ersatz aller Kosten, den Hammermeister Bartel Svetina und den Kohllieferanten Lukas Mirtič zu je drei Tagen, den Holzmeister Valentin Sima zu acht Tagen öffentlicher Straßenarbeit in Eisen und am Ende jeden zu zwölf »wohlangemessenen Stockstreichen«. Das Oberbergamt rekurriert, als hierin kompetente Behörde, beim Landespräsidium, welches das Urteil bestätigt und das Oberberggericht an die höchste Hofstelle verweist. (Sitz.-Prot. Nr. 259.) Allerdings flohen oft Bursche in die Hämmer, um sich zu salvieren, wurden aber als nicht immatrikulierte Bergarbeiter ausgeliefert, wie dies fünf Veldeser Burschen, welche 1800 nach Hof ins Eisenwerk entwichen, passierte. Besonders massenhaft werden in den Sitz.-Prot. von 1804 die Klagen über Rekrutierung- der Bergarbeiter und demzufolge über Stockung der Arbeit. Da heißt es Nr. 80: daß bei den krainischen Eisen-, Berg-, Schmelz- und Hammerwerken, Sensen- und Nagelschmieden über 3000 Menschen beschäftigt seien, welche bis dato alle seit über 300 Jahren militärfrei waren; 1799 kommt im Sitz.-Prot. Nr. 133 folgendes zur Sprache: Da Franz und Karl Homann in Eisnern unter den Gewerken immer Streitigkeiten verursachen und »unruhige Auftritte spielen« und auf Befehl des Vaters die Szene mit Kunsti* 2) erregen, so wird der Franz auf 48 Stunden bei Wasser und Brod arrestiert. Der Karl aber »als ein beim Bergwerk Eisnern sich aufhaltender, unter keine Kategorie des montanistischen Bergvolkes erscheinend, sondern ganz unbeschäftigtes Individuum als vollkommen entbehrlich zum Militär abgegeben«; die Bitte der Mutter, um Nachsicht für ihr Friichtl, wird sub Nr. 134 abgewiesen. Sub Nr. 156 meldet aber Anton Homann sen., daß er dem Sohne Karl einige »Bergwerksrealitäten« abgetreten habe, um ihn vom Militär zu befreien. 1806 1. c. Nr. 146 lautet die Erledigung eines Gesuches der Kroper und Steinbüchler, um Befreiung der Arbeiter dahin, daß nur Kunststeiger, Bremser, *) Exhibitenprotokoll de 1777. 2) Die beiden Söhne Homanns prügelten den Plauer Kunsti durch, zerrissen ihm das Hemd und warfen ihn aus dem Hammer, als er für Warl arbeitete. Letzteren rissen sie an den Haaren, als er für seinen Arbeiter eintrat. (Sitz.-Prot. 1799, Nr. 130.) Schlemmer, Steinmetze, Grubenmaurer, Schachtzimmerleute u. a. m., aber durchaus nur Leute, welche in Idria verwendet wurden, zeitlich befreit seien. Der Einmarsch der Franzosen machte mit Einführung der Kronskription auch dieser Freiheit ein Ende. 1677 erläßt der Oberbergrichter Jak. v. Erberg unterm 18. August an den Unterbergrichter Carl Anton Plauz eine Instruktion, in welcher § 5 bestimmt, daß die Laster und Übeltaten nicht ungestraft durchgehen sollen. Strafen werden bemessen und die Gelder sollen dem Oberbergrichter verrechnet werden, weil davon der Bergschreiber und Fronbote erhalten würden. Da erfahren wir z. B., daß zur »Hinterstelligmachung der Arbeit« die Bälge zerschnitten wurden1). — »Grodel, Skaja und Schmieden-Pockel« werden, wie der Kassaschließer Franz Homann 1782 klagt, von den Arbeitern sehr entfremdet2). 1794 klagt die Bergwerksvorstehung3) in Eisnern und macht Vorschläge : 1. Wegen Nichtarbeitleistung an den abgeschafften Feiertagen, 2. wegen des in ein Drittel Zaineisens bestehenden Lohnes, 3. der Verschleuderung des gewerkschaftlichen Kohles, 4. der Veruntreuung von Eisen und Stahl, 5. der Nichtablieferung der Avanzonägel seitens der Nagelschmiede an ihre Gewerke. Das Oberbergamt erledigt die Beschwerde dahin, daß laut Resolution vom 4. Jänner 1789 die Nagelschmiede bar bezahlt werden müssen. Dies beziehe sich auf die Abschaffung der Pfennwertdarreichung, nicht aber auf den vertragsmäßigen Callo, der mit einem Drittel akkordmäßig festgesetzt sei. Die Avanzonägelwirtschaft müssen sich die Gewerken aber selbst zuschreiben, »da sie selbst keine Ordnung kennen, und welche die natürliche Folge ihres widersinnigen Akkordes ist«, ln Eisnern seien die Nagelschmiede überhaupt auf den nur immer erforderlichen Kohlbedarf und auf die Avanzonägel akkordiert, es müßten daher beide Teile paktieren. Aus dem Anfänge des XIX. Jahrhunderts besitzen wir eine Charakteristik des Bergvolkes in Eisnern in einer Eingabe des Pfarrers Jos. Schubei dd. 1. März 1813 an das fürstbisch. Ordinariat. Da heißt es: Die unzähligen Unannehmlichkeiten, die ich täglich immer mehr von meinen Pfarrkindern erleiden muß, haben mich endlich zum Entschlüsse geführt, »auf die Pfarre zu resigniren und um eine andere Stelle zu bitten«. Er hatte auf alle mögliche Weise gesucht, dieses »sonderbare und ausgerissene Volk« zur Folgsamkeit zu bringen. Liebe und Schonung wären ebenso fruchtlos gewesen wie die evangelische Strenge. »Denn ihre Herzen sind härter als Eisen, das sie machen.« Selbst der Maire und der Friedensrichter wurden vergebens gegen die ärgerlichen Unordnungen angerufen; ersterer suchte den Pfarrer sogar bei der Gemeinde lächerlich zu machen. Unterm 23. März ersucht Bischof Kautschitz die »löbliche Mairie Eisnern«, den Pfarrer zu unterstützen und ihm sein Verbleiben erträglich zu machen, widrigenfalls er ihn anderwärts verwenden und seine Stelle unbesetzt lassen und Eisnern der Pfarre Selzach provisorisch zuteilen müßte. Sehr unangenehm waren die Posterschmiede den Gewerken. Dies waren Nagelschmiede, welche nur eine Feueresse mit 5—6 Ambossen zu eigen hatten, aber keine Anteile am Stuckofen besaßen, also keinen Wolf schmelzen konnten, sondern das Zaineisen kaufen mußten. *) *) Akten Job. Globotschnik. 2) Akten-Repertorium pro 1782, Nr. 291. 3) Sitz.-Prot. Nr. 265. So klagt z. B. der Bergwerksvorsteher Franz Anton Homan in Eis-nern unterm 29. März 1794: »Dass wenige Bergwerksinsassen und Posterschmiede, so keine Gewerken sind, unerlaubter Weise Eisenerz und Kohlen an sich kaufen, um arme Gewerke durch diesen heimlichen Vorkauf dahin zu zwingen, dass selbe aus Mangel dieser Hauptmaterialien ihre Hammerund Stuckofentage nicht selbst bearbeiten können, sondern mit solchen entweder zur Verminderung des ärarischen Frohngefälles feiern, oder ihre Tage dieser Art Leuten mit grossem Schaden in Bestand auslassen müssen.« Der Bescheid lautete dahin, daß die Posterschmiede nicht dem Bergoberamte, sondern dem Kreisamte unterstehen. Es möge dieses von der Herrschaft Lack als Dominium einen Beamten nach Eisnern schicken, dieKohlen undErze konfiszieren, abwägen und abmessen und an die Gewerken verkaufen und verkünden, daß, wer noch solchen Schleichhandel treiben wird, ihm die Erze konfisziert werden. Knappen und Grubenbesitzer aber seien auszuforschen und anzuzeigen. Sitz.-Prot. Nr. 78. Noch im selben Jahre wurde demgemäß mit dem Posterschmiede Matheus Kofler vorgegangen; dieser beschwert sich sub präs. 19. Dezember 1794 »als nunmehr durch Erkaufung eines Tagshammers neu gewordener Gewerk«, daß ihm wiederholt und im Monate Mai Kohlen und Erze abgenommen worden seien und bittet um Restitution. Er wird abgewiesen, da er damals noch Posterschmied war. Sitz.-Prot. Nr. 283. Die Gewerksaristokratie war nicht gern gewillt, selbst solche Posterschmiede als Gewerke anzuerkennen, welche sich einen Hammertag erkauft hatten. Diesfalls beschwerte sich ein Matheus Warl gegen Homann sub präs. 10. Jänner 1795. Das Oberbergamt willfahrt ihm im Sitz.-Prot. Nr. 11; auch wird ihm über Eingabe de präs. 21. Jänner das im Vorjahre konfiszierte Erz und Kohl, welche verkauft wurden, restituiert. L. c. Nr. 25. Unterm 26. November 1795 erkennt das Kreisamt Laibach dahin: »Dass die Posterschmiede nach der von jeher eingeführten und in der Oberber ggerichtlichen Norm vom 2. Mai 1669 gegründeten Schuldigkeit auf ihren Erzfeuern das gewerkschaftliche Zaineisen, in Ermanglung eigener Nagelschmieden aufzuarbeiten allerdings schuldig, und nur dann, wenn ihnen von Gewerken kein Zaineisen ausgewogen wird, auf eigene Hand zu schmieden befugt sind.« Die Abschaffung dieser Posterschmiede mit ihren Eßfeuern sei jedoch mit den Eigentumsrechten nicht verträglich. Rev.-Amtsakt 1802, Nr. 158. Auch Eisnern hatte unter dem Bergvolke seine Veteranen; so bittet laut Sitz.-Prot. dd. 31. Dezember 1800 Simon Horvat um eine etwa erledigte Spitalpfründe, da er schon 70 Jahre alt und 60 Jahre in der Bergwerksarbeit als Nagelschmied, Ofenmeister und zuletzt als Faktor stehe. Helena Gr ocher, Nagelschmiedin, bittet um'eine solche Pfründe. Es wird 1. c. Nr. 97 auf sie eingeraten, da sie seit ihrem 11. bis zum 59. Jahre in Arbeit gestanden, durch diese 48jährige, stets beim Feuer geleistete beschwerliche Arbeit ganz erblindet und nach dem Tode ihres Mannes ganz hilflos geworden sei und nicht einmal mehr betteln !) könne. Endlich sei sie schon seit dem 28. Dezember 1797 »immer in die Geduld, zur Erhaltung dieser Pfründe angewiesen worden, nunmehr aber wirklich an die Reihe gekommen«. ’) Dieses Geschäft hat speziell seit dem Ruin der Nagelschmlederei durch die Maschinenstiften und Maschinennägel in allen drei Bergorten sehr an Ausdehnung gewonnen. Nie jedoch wird vom Bettelgange gesprochen, sondern derselbe heißt »die Reise«. Man geht nicht zu den Bauern betteln, sondern »auf die Reise«, »na rajžo«. Der alte Gewerkenstolz steckt noch im verkommenen Epigonen der einst prassenden Voreltern. Im Gegensätze zu Krop und Steinbüchel, bestand in Eisnern der Abusus der Nachtarbeit. Sie begann in Ober-Eisnern um 10 Uhr, in Unter-Eisnern um 12 Uhr nachts. Des Tages schliefen die Schmiede. Um 9 Uhr abends ging der Weckruf durch die Gassen: »Oij Mica! Katra etc., ustan pojd kovat! (Oj Maria! Kartharin etc., stehe auf! komm schmieden!)« hörte man da rufen. Nach einer halben Stunde wiederholte sich der Ruf wieder, die Gerufenen antworten; sie seien bereit. Der Meister zündet inzwischen in der Esse das Feuer an und um 10 Uhr beginnt die Arbeit, welche bis 4 Uhr früh dauert; um diese Stunde ist das Frühstück, dann wird von 5—9 Uhr wieder gearbeitet. Um 9 Uhr morgens geht man nach Hause, wo Hausarbeit verrichtet wird. Von 2 bis 8 Uhr ist Schlafenszeit, um abends 10 Uhr wieder an der Esse zu beginnen. Alle Bemühungen, diese unnatürliche Lebensweise abzubringen, blieben erfolglos, zogen im Gegenteil den Betreffenden, wie z. B. dem Kaplan Matthäus Klun 1885 und 1886, arge Anfeindungen zu. Daß der Bauernhumor sich auch an dem Feiertagsunfuge der Eisnern er rieb, ist selbstverständlich. Hier lautet die Spottwoche: »Jesta pomagi!1) — pondelek blau, torek piko deremo* 2) v sredo želez vagamo, četertek so rajtenge, petek pa bomo vdarl, saboto se za praznik pripravljamo, nedeljo je ,j e trova'3) tron odpert.« (Montag blau, Dienstag Kur des Katzenjammers, Mittwoch Eisen wägen, Donnerstag rechnen, Freitag hämmern, Samstag zum Feiertag Vorbereitung, Sonntag ist jetrova, der Thron [im Altare] offen.) Heute ist so ziemlich alles dahin, die Floßöfen stehen kalt; das Eisen, welches noch von den Globotschniks, um die Arbeiter zu beschäftigen, meist auf Vorrat verschmiedet wird, wird von außen bezogen. Ein großer Teil der Bevölkerung ist ausgewandert, dieselbe ist seit 1621 von an die 3000 auf 1000 Personen herabgesunken4). Wie schon bemerkt, zählte man zum Bergvolk alle Arbeiter, welche im Interesse der Montanindustrie und ihrer Erzeugnisse arbeiteten. Holzknechte, Köhler, Knappen, Schmelzer etc. In Krop, Steinbüchel und Eisnern wurde aber nicht nur Eisen ausgeschmolzen und nur als Marktware erzeugt, um einfach weiter verhandelt zu werden, wie dies in Sava, Jauerburg und zum Teil in der Wochein der Fall war, sondern das Eisen wurde zu dem Zwecke erzeugt, um daraus Nägel zu fabrizieren und dieses Fabrikat erst weiter zu verhandeln. Nichtsdestoweniger rechnete man auch die Nagelschmiede zum Bergvolke, obwohl sie als Industrielle5) der Jurisdiktion der Amtsobrigkeit und seit josef II. den Kreisämtern unterstanden. Sie waren auch in den genannten Bergorten die zahlreichsten und ihr Leben und Treiben war für den Bergort bestimmend. Es war und ist ein eigentümliches Völkchen — auch anthropologisch von der übrigen Bevölkerung verschieden,' man könnte sagen, eine durch Inzucht herausgebildete Rasse, da sie nur untereinander heiraten. Die älteste Schilderung ihres Treibens finden wir in Junauers »Rathschlag und guet Bedunkhen« von ca. 1569 (oben p. 130). Von der Aufrichtung einer Bergordnung erwartete man schon damals die Besserung der Zustände. Wie wenig aber da auszurichten war, beweist die Tatsache, daß 1805 das nämliche Bild vom k. k. Kreisamte und k. k. Bergoberamte entworfen wurde, als es sich um Schaffung einer »Nagelschmiedordnung« handelte. Im rj Exklamationsformel in Eisnern, etwa so viel als: Hilf, Himmel 1 2) Kur des Katzenjammers. 3) Kukuruzsterz, mit gerösteter Leber belegt. 4) Cf. Catal. Cleri Diöc. Labac. 5) 1794 dd. 24. Oktober entscheidet die Hofkammer in Montan- und Bergsachen, daß, weil die Nagelschmieden auch unter die Bergwerksentitäten gehören, selbe auch nach der Jurisdiktions-nonn von 1784 den ordentlichen Ortsobrigkeiten unterstehen. Sitz.-Prot. Nr. 254. allgemeinen finden sich eingehendere aktenmäßige Nachrichten, wie schon bemerkt, erst seit Mitte des vorigen Jahrhunderts. Man schrieb eben früher weniger oder es ging viel verloren. Die oben p. 306 gegebene Nachricht von 1621 über das Bergvolk von Eisnern ist uns z. B. anläßlich einer kirchlichen Frage erhalten. Da indessen die Nachrichten von 1570, 1621 und 1805 übereinstimmen, so dürfen wir annehmen, daß sie auch für frühere und dazwischenliegende Zeitperioden gelten dürfen. Wir geben im nachfolgenden einige amtliche Daten. »1776, 26. Jänner Hansche Ferian, Nagelschmied zu Krop, bekennt dem Hans Wodley, Hammergewerk, seit Abrichtung am 16. April 1755, 335 fl. 28 kr. 1 Pfg. L. W. und 128 //. Eisen zu schulden, wofür er ihm sein Haus in Krop verpfändet. Int. Buch I, p. 47. 1780, 22. April Hansche Ferian, Nagelschmied zu Krop, ist laut Obligation dd. 26. Jänner 1776 »an Beförderung« 335 fl. 28 kr. L Pfg. L. W. dem Franz Wodley, und an bar geliehenem Gelde laut Obligation dd. 27. November 1775 und 27. Oktober 1777, 1851) fl. L. W. dem Franz Globotschnik schuldig. Da Hans Ferian nichts denn ein Häusl mit einiger Gehör, so über 200 fl. L. W. geschätzt worden, besitzt, folglich für beide nicht solvent war, haben sie zwei Creditores zu erdeuten Hansche Ferianischen Realitäten die Priorität disputirt, wozu Herr Franz Wodley laut Ober-Berggerichts-Urtheil ddo. I 1. September 1778, den Vorzug zwar behauptet, jedoch den Globotschnik puncto 50 fl. L. W. schadlos zu halten hat.« Dagegen appellierte Globotschnik, verglich sich aber schließlich dahin, daß: »1. Globotschnik dem Wodley 230 fl. L. W. ohne Interessen zahlt. 2. Wodley überlässt dem Globotschnik die Ferian’sche Schuld per 335 fl. sammt allen Dokumenten und Rechten, ,so er sowohl an dem Hansche Ferian’schen Vermögen, als auch an dessen Person, Weib und Kinder hat1. 3. Globotschnik sei befugt, sich für die Schuld am Ferian’schen Ver-mögen und ,an desselben Person, dan Weib und Kindern, welche all er ohne einigen Hindern iss von Seite des Wodley in seine Arbeit aufnehmen und herein citiren kann, zahlhaft zu machen12).« Folgen noch einige Eventualbestimmungen. Int.-Buch I, p. 140. 1781 berichtet Peter Rabitsch in Oberkrop dem Assessor Franz Guntersdorfer, daß die Hammer- und Nagelschmiedarbeiter trotz aller Ermahnungen und Drohungen nicht nur unerlaubtem Karten- und Würfelspielen nachhängen und ganze Nächte hierbei versitzen, sondern auch so hoch spielen, daß sie auf eine Karte oder einen Wurf 2, auch 3 Siebzehner zu setzen pflegen und oft in manchem Spiel 6 fl. und mehr verlieren. Das Oberberggericht beschied auf diesen Bericht: es sei dieses hohe Spielen den Arbeitern bei empfindlichen Leibesstrafen zu untersagen; wer es in seiner * 2 ’) Also beiden 510 fl. 28 kr. 1 Pfg. Das ist eine Summe, welche den Jahresgehalt des gleichzeitigen Adjunkten des Oberbergrichters übeistieg, da derselbe nur 500 fl. bezog und Tscherin bezog als tüchtiger Justizbeamter beim Oberberggerichte, welcher Urteile auszuarbeiten hatte, 1792 nur 350 fl. Bezahlung. Sessions-Prot. de Nr. 74. 2) Die eben zitierte, »bei den Eisenberg- und Hammerwerken in Krain bestehende Gewohnheit, gemäß welcher die Kinder der Nagelschmiede für die Schulden ihrer Eltern mit ihrem eigenen Vermögen haften müssen«, wurde mit allerhöchster Entschließung dd. 15. Jänner 1787 unwirksam erklärt. Doch wurde bestimmt, daß auf diese Art schon bezahlte Schulden nicht zurückgefordert werden dürfen! (Justitialprotoko.l Nr. 5) Wohnung duldet, ist mit Geld- oder Leibesstrafen zu ahnden. Exh.-Post-Nr. 14 c. Bis zu welcher Verwilderung die Zustände bis 1800 verfielen, beweist am besten folgender Fall: Der Bergwerksvorsteher zu Krop, Ignaz Rabitsch, meldet: »Es hätte der Gewerke Job. Scholler beschwersam vorgebracht, dass sein Sohn Anton, dermalen sub Nr. 284 immatriculirter Nagelschmiedmeister, seiner Arbeit unrichtig nachgehe, unbändig herumschwärme und einen Lebenswandel führe, wodurch er nicht allein das väterliche Vermögen verschwendet, sondern auch der ganzen Familie einen bescholtenen Namen zugefügt habe, somit bittet er, diesen seinen Sohn auf die Dauer des Krieges zum Militär stan de zu nehmen, womit sich auch der Bericht legende Vorsteher vereinbart.« Sitz.-Prot. Nr. 152. Der Wildling wurde am 24. Oktober abgestellt und »zum Feuergewehr« angenommen. L. c. Nr. 228. Ein Nagelschmied, Karl Kasperin, ging dem Gewerken Pogatschnik in Krop mit einer Schuld von 81 fl. nach Neumarktl durch; der Unterbergrichter Rabitsch erhält den Befehl, die Gerichtsdiener von Krop und Eisnern um den Kasperin zu schicken und ihn in Eisen nach Krop zur Abdienung seiner Schuld zu liefern. R.-B.-A. 1781 dd. 31. Juli. Der Gewerke Franz Globotschnik klagt dem Oberberggerichte, daß der Nagelschmiedgeselle! Matheus Skokolin der Liederlichkeit so ergeben sei, daß er schon eine Woche keinen Nagel gemacht habe, ihm jedoch 100 fl. schuldig sei. Der Unterbergrichter Peter Rabitsch wird beauftragt, den Skokolin sofort auf 24 Stunden bei Wasser und Brot einzusperren und ihm zu bedeuten, daß er bei der ersten Klage mit 25 Stockstreichen bestraft werde. R.-B.-A. dd. 3. April 1781. Durch die Verschuldung des Bergvolkes und der Nagelschmiede an die Gewerken blieben sie in fortwährender Abhängigkeit. Wollte sich einer entziehen, so wurde kurzer Prozeß gemacht, wie dies aus einem Akt dd. 31. Juli 1781 1) ersichtlich. Ein Nagelschmied Karl Gašperin ging dem Gewerken Pogatschnik in Krop mit einer Schuld von 81 fl. nach Neumarktl durch. Da er dem Befehle zurückzukehren, nicht nachkam, so wird dem Unterbergrichter in Krop aufgetragen, die Gerichtsdiener von Krop und Eisnern um den Gašperin zum Kajetan Jabornig zu schicken und den Renitenten in Eisen nach Krop zur Abdienung seiner Schuld zu liefern. Eigentümlich war die Stellung der Nagelschmiede, welche das in den Stucköfen von Eisnern, Krop und Steinbüchel erzeugte Wolfseisen ausschließlich zu Nägeln verarbeiteten. Die Leute arbeiteten entweder für die »Gewerke«, d. h. die Teilhaber an den Stucköfen, oder für die sogenannten »P osterschmiede«. 1790 wurden Matrikenbiicher der sämtlichen Gewerksarbeiter zustande gebracht. Sess.-Prot. de 1794, Nr. 129. So standen die Verhältnisse bei den Nagelschmieden zu Ende des XVIII. Jahrhunderts. Die vielen willkürlichen Feiertage, Verschwendung durch unmäßiges Trinken, Schleichhandel mit Nägeln und Veruntreuung des Eisens, nebst unordentlichem Schuldenmachen, waren laut p. LXV eines Amtsbuches von 1795 in Krop die Hauptübelstände, wo damals die Bevölkerung über 1300 Seelen zählte2). *) *) Im k. k. Revierbergamte sub F. 1781. 2) 1894 waren es nur mehr 894 Seelen, ein Beweis für den Rückgang des Geschäftes, trotz der großen Fruchtbarkeit der Kroper Frauen. In drei Häusern: Pessiak, Pibroutz und Walland zählte man einmal Zu Anfang des neuen Jahrhunderts beschäftigte man sich wieder mit dieser Frage eingehend. In einem Majestätsgesuchsentwurfe*) *) vom Jänner 1802 setzen die Gewerke von Eisnern, Krop und Steinbüchel ihre Beschwerde auseinander. In diesem Promemoria heißt es: »Verderbliche Unordnungen, welche in diesen drei Bergwerken eingerissen sind, zerstören den gewerkschaftlichen Wohlstand, der in einer selbst von der Natur begünstigten Gegend nicht anders als blühend sein könnte, und bedrohen die Werke mit Verfall.« »Diese Unordnungen herrschen a) unter den Bergwerksarbeitern, vorzüglich unter den Nagelschmieden, h) in der Beischaffung der Bergwerksmaterialien 5) und c) beim Waldstand.« »Die Bergwerksarbeiter sind bis zur Zügellosigkeit ausgeartet, Betrug, Bevorteilung, Schlemmerei und willkürliche Feierung sind bis zur Gewohnheit, Schuldenmachen, um den Hang zum Schwelgen zu befriedigen, zum dürfniss geworden, wodurch der leidende Gewerk auf alle Arten ausgezogen wird.« »Dies sind die drückenden Uebel, welche die Gewerkschaft bis zur Verarmung herabgebracht haben.« »Die Quelle ihrer Entstehung fängt mit dem Jahre 1781 an, wo die in jedem Bergwerke bestandene obrigkeitliche Autorität, welche jedem Gebrechen auf der Stelle Ziel setzte, aufgehört hat. In diesem Jahre nämlich wurde die berggerichtliche Jurisdiction und Aufsicht, welche alle Zweige der Geschäftsverwaltung in den drei Bergwerken unter sich vereinte, getrennt; der politische Theil mit der Aufsicht über den Waldstand den k. k. Kreisämtern, der rechtliche den nächsten Grundherrschaften3) zugewiesen, und dem k. k. Berggerichte und Bergoberamte lediglich jenes belassen, was unmittelbar auf eine Bergentität Bezug hat.« 72 Kinder, welche von den drei Familienmüttern geboren waren, deren Lieblingstrunk die edle »Be rž an ka«, der Wein des Triester Stadtgebietes um Ricmane und Boi Št, war. Von einer Neumarktier Dame erzählt man, daß sie im Wochenbette und darnach 100 Hühner und 2 Lagel Beržanka verzehrt hatte. Als ihr Mann die Sache etwas zu opulent fand, gab sie ihm zur Antwort: »Ce ti ni všeČ, pa ti rodil — Wenn es dir nicht recht ist, so gebier du!« *) In den Akten des Inhabers von Eisnern Johann Globotschnik. Das Schriftstück ist in Krop, wahrscheinlich von Ignaz Rabitsch, verfaßt. 2) Schon 1740 mußte der Oberbergrichter von Nemitzhofen gegen den betrügerischen Erzverkauf einschreiten und befehlen, daß die Knappen das Erz ohne Tara den Gewerken abwägen lassen müssen. Zuwiderhandelnden wird mit Arrest und »Bandisirung« aus dem Bergwerke gedroht. 8) Diese klagten wieder über die ihnen aufgebürdeten Lasten. Philipp Josef von Wallensperg, Besitzer von Treffen, verkaufte diese Herrschaft nach 1790 an J. Nepomuk Baraga per 44.000 fl. Diesen Verkauf motiv:ert Wallensperg in einem Briefe an seinen Sohn Josef, welcher als Oberleutnant bei Reisky-Infanterie gegen die Franzosen bei Pavia fiel, in folgender Weise: »Du weisst, dass die Rectifications-Unternehmungen des Kaiser Josef II. allen Güterbesitzern in den österreichischen Staaten ein Drittel ihres Eigenthums gewaltsam entrissen, und die despotischen Proceduren unserer Kreisämter hat mir die hiesige Landwirthschaft verekelt, dabei aber auch noch nunmehr unsere Wirthschaftsbeamten fast nichts für den Feldbau unternehmen können, weil sie Justitiäre und Advokaten sein müssen. Solche Leute findet man aber nur mit doppelten und unaushaltbaren Kosten, ohne den mindesten Nutzen der Güter. Trauriger kann keine Lage für einen Güterbesitzer in diesem Lande sein, der seiner Arbeit Frucht vereitelt entgegen sehen muss; da zugleich unser Bauer, in Ge-mässheit des Robotpatentes und anderer Einrichtungen, nichts arbeitet, weil er weiss, dass er durch Zwang dazu nicht darf angehalten werden ; und da die erstaunliche Recroutirung das Land von arbeitenden Händen entblösst, so dass auch das Feld und der Weinbau entblösset werden muss: daher werden alle Unkosten verdoppelt; die Katastergaben hingegen täglich und überschwenglich vergrössert. Mit Schwermuth sehe ich auch noch die Ueberbleibsel meines von der Raubsucht geretteten Gutes sich täglich mindern. Mein Eigenthum scheint mir selbst nicht mehr sicher, bei grauen Haaren auch dieses verlassen: meine Ruhe, da ich nicht mehr arbeiten kann, muss ich der Vaterpflicht opfern und einen anderen Hafen suchen, den ich längst für mich offen gefunden hätte, wenn ich weniger christlich dächte« — usw, Erberg, Schlösserbuch im Museum III, sub Treffen. Es wird nun gesagt, wie Kreisämter und Herrschaft entfernt vom Bergorte, überlastet mit anderen Agenden und unkundig der Bergwerksverfassung, bei bestem Willen nichts leisten konnten. »Die Gewerkschaft suchte dem Uebel Einhalt zu thun, indem sie bewirkte, dass ihr gestattet wurde, aus ihrer Mitte einen an das Kreisamt und die Herrschaft gebundenen Bergwerksvorsteher zu wählen, dieser Vorsteher in seinem Wirkungskreise eingeschränkt, ohne Autorität, ohne einen Br ah io, musste eben Alles geschehen lassen, um nicht selbst insultirt zu werden.« »In den Wäldern, in welchen sich die Unterthanen zur Noth dürft beholzen durften, wüsten diese nach Willkür und richten den alten und jungen Wachsthum zu Grunde, so dass diese Waldungen, ein Schatz des Landes, zu blossen Gestrüppen gestaltet werden.« Schließlich wird der Wunsch ausgesprochen, es möge eine Nagelschmiedeordnung endlich geschaffen werden. O ö . Die N a g e 1 s c h m i e d e o r d n u n g. Schon 1745 soll eine solche bestanden haben, deren wir jedoch nicht habhaft werden konnten. Auf ihr Bestehen läßt das Begehren des Kreisamtes um eine Abschrift derselben und um Bemerkungen: inwieweit diese Ordnung beizubehalten oder abzuändern wäre, schließen.1) Das Bergoberamt meint, »es wären von Eisnern, Krop und Steinbüchel je zwei Gewerke und zwei Nagelschmiede anherzuberufen und zum Tage auch ein kreisämtliches Individuum beizuzieh'en«. Sitz.-Protokoll 1801, Nr. 215. Auch 1777 muß eine »Schmiedeordnung« eingeführt worden sein, weil der Unterbergrichter von Steinbüchel berichtet: »dass sich die daselbstigen Nagelschmieden sich der allda entworfenen und daher expedirten Schmiedeordnung nicht fügen wollen«. Exhib.-Pro-tokoll 1777, dd. 12. Februar. Es liegen uns indessen einzelne Züge vor, welche auf Gewohnheiten und Gebräuche bei den Schmieden Steiflichter werfen. So war die »Anredezeit und der Verleihkauf« der Hammerarbeiter und Nagelschmiede um 1780 zu Weihnachten, die Aufnahme und Wechslung aber um Georgi zu halten. Act. miscel. im Repertorium dd. 1789, Nr. 19. 1781 berichtet Berggerichtsassessor Franz Guntersdorf, daß die Lehrzeit eines Lehrjungen, der nicht Nagelschmiedsohn ist, 1 —4 fl. kostet und unbestimmt ist, Gesellen werden nach einer Prüfung nach 2—3 Jahren zu Meistern gemacht. Exhib.-Prot. ad 27 B. Wandert ein Nagelschmiedgeselle aus einer Nagelschmiede in die andere, so muß er allen Arbeitern dieser Schmiede 4 Maß Wein, etwas Brot und Fleisch an Leihkauf geben, bei dieser Gelegenheit tragen die übrigen Arbeiter Speisen oder Geld zusammen und halten am Hl. Dreifaltigkeitsonntag ein gemeinsames Mahl. Jeder »Stock« hat dem Altmeister, welcher über die Arbeiter die Aufsicht hat, jährlich x/2 Maß Wein zu entrichten. Sitz.-Prot. 1871, Nr. 27 B. Im selben Jahre 1781 bitten die sämtlichen Nagelschmiede in Krop: »daß bei der zu errichtenden Schmiedeordnung mit dem an sie gedacht werden möchte: 1. dass sie mit kaiserlichem Current-Gelde nach dem vollen J) Wir werden bald hören, daß wohl drei Entwürfe Vorlagen, welche nie Gesetzeskraft erhielten. Werthe bezahlt würden; 2. ihnen das Eisen und die Nägel nach dem Wiener Gewichte abgewogen werden möge; 3. die Gewerken ihnen das Kohl vermessen und »die Massam Kohles, so einPferdbeib ringet« ä 32 kr. L. W. oder aus ihren Kohlhütten mit 36 kr. L. W. verabfolgen sollen. Schließlich bitten sie um Einführung einer allgemeinen und festzusetzenden Schmiedordnung. Sitz.-Prot. 17«i, Nr. 161. 1794 fragt das Kreisamt sub 23. November an, ob die Nagelschmiede nicht nach der Dienstbotenordnung!! behandelt werden könnten? Das Oberbergamt antwortet, daß sie zwar 1783 der montanistischen Jurisdiktion entzogen wurden, doch könne die Dienstbotenordnung von 1787 nicht auf sie angewendet werden, da sie andere Kündigungsfristen haben. Es wird zu einer neuen Ordnung auf eine Kommission angetragen. Sitz.-Prot. Nr. 269. Unterm 23. Februar 1795 erfolgte die Einberufung der Gewerken nach Laibach zum Kreisamte zur Beratung einer neuen Nagelschmiedeordnung, wahrscheinlich resultatlos, weil am 28. und 29. Dezember 1«01 wieder ein Ausschuß von 1U Gewerken und ebensoviel Nagelschmieden zu diesem Zwecke einberufen wurde. Es wurde da laut Sitz.-Prot. 1«02, Nr. 1, ein Protokoll aufgenommen, doch heißt es im Bescheide des Bergoberamtes: »Bei den herrschenden Verderbnissen und Ausartungen dürfte wohl jede, wie immer geartete Ordnung so wenig beobachtet werden, so wenig die erflossenen höchsten Entschließungen vom 1. Juni 1786 und 4. Jänner 1787 gefruchtet haben.« Am 28. August 1802 überreicht Bergrat v. Gußmann den Entwurf zur neuen Ordnung im Sinne des Verlangens der Landesstelle dd. 21. November 1801 und Kreisamtes dd. 28. November lSOl. Das Amt glaubt: »Es müssten auch die Nagelschmiedschulden liquidirt werden, denn ohne Liquidirung der so drückenden, theils rechtsbeständigen, theils aber unrechtmässigen somit sclavischen Schulden, die Wirksamkeit einer wie immer gearteten Nagelschmiedordnung nichts versprechen lasst.« Sitz.-Prot. 15«. Am 27. Mai 1805 wurde endlich zufolge Verordnungen dd. 27. Oktober 1803 und 1. Mai 1805 vom k. k. Kreis- und k. k. Bergoberamte ein Protokoll aufgenommen. Gegenwärtig waren Alois Frh. v. Tau fr er, k. k. Kreiskommissär, Alois Frh. v. Gussitz, Aktuar, und Marx Ts eher in, Berg-oberamts-Assessor. Aus dem umfangreichen Aktenstücke erfahren wir, daß keine Nagelschmiedeordnung existiere, wohl aber in der Registratur drei Entwürfe vorhanden wären, jede anders, jede für ein anderes Werk bestimmt, aber keine ist Gesetz geworden. Jedes Gewerbe hätte eine Ordnung, nur die Nagelschmiede keine. Doch verdienen sie in mehrfacher Hin- O' o sicht Rücksicht. »In Eisnern, Kropp und Steinbüchel sind ihrer über 1000 Seelen. Wegen dieser Zahl und ihrem Einverständnisse darf ihnen kein Gewerk, nicht einmal die Ortsobrigkeit etwas sagen, weil sie sofort gemeine Sache machen. Sie arbeiten nur, wenn sie wollen, machen sich nach Belieben Feiertage und verspotten bis zur Stunde die wiederholt ergangenen Verordnungen vom 1. Februar 1787« 0. O O o ' l l) Diese bedroht die Mißbräuche mit dem Verfeiern der Zeit und selbstgemachten Feiertagen mit folgenden Strafen : der Gewerke, der es duldet, zahlt pro Arbeiter 1 11. Strafe, letztere aber sollen, erforderlichenfalls unter Militärassistenz, am Leibe gestraft werden. »Diese Leute klagen über unzulänglichen Verdienst, aber sie spielen, saufen und lärmen ganze Nächte, und verfeiern außer den Kirchenfeiertagen über 100 Tage im Jahre« '). »Es bestehen nun in Eisnern, Kropp und Steinbüchel 216 Essfeuer mit 6M Schmiedstätten. Da auf jedem Stock täglich 1000 Nägel gemacht werden, so ergeben sich 621.000 Stück pro Tag. Rechnet man pro Lagel 18.000 Stück, so werden pro Tag über 34 Lagel erzeugt, welche loco Triest mindestens zu 40 fl. verkauft werden. Es betragen diese 34 Lagel pro Tag 1360 fl. und in den leider verfeierten 100 Tagen einen Verlust von 136.000 fl. fremden Geldeinflusses pro Jahr.« »Schon 20 Jahre verspotten sie die Gesetze und trotzen den Stellen ungescheut und dürfen nach Willkür die Gewerken, das Land und das Ärar um namhafte Summen beeinträchtigen.« »Sie bestehlen ihre Gewerke von allen Seiten, verkaufen das Eisen und Nägel. Gehorsam oder doch schuldige Achtung gegen ihre Gewerke ist gar nicht zu erwarten, ja selbst die Geistlichkeit vermag mit diesem zügellosen Volke nichts auszurichten.« Von den Gewerken heißt es: »Man muß gestehen, daß einige Gewerken nicht selten diese Menschen durch Aufdringen des Saufens um ihren Lohn verkürzen, durch theure Pfennwerthe, dann durch unnöthige Vorschüsse die Arbeiter in Schulden stürzen, und so den Grund zur Sclav er ei legren.« Es läßt sich nicht leugnen, »daß die Arbeiter durch verschiedene Kunstgriffe der Gewerken so unvermerkt in Schulden verfallen, aus welchen sie nicht mehr gerissen werden; dadurch werden sie lebenslang elende und gefesselte Sclaven, die förmlich gekauft und verkauft werden, denn entweder lässt ihn sein Herr nicht eher aus der Arbeit, bis er die Schulden gezahlt und abgedient bat, in die ihn doch der Herr selbst oft in der Absicht gezogen hat, um sich seines Bleibens zu versichern, oder wenn der Mann zu einem andern Herrn geht, so muss der neue Beöfrderer die Schulden dem alten zahlen, und so bleibt der Sclave bei dem neuen Gewerken in der nämlichen Lage«. Es sei zu erwägen: »dass diese Menschen durch ihr Fabrikat ins Land jährlich einige 100.000 fl. fremden Geldes hereinschaffen.« Es wird beantragt, eine Substitutionsbehörde für Eisnern, Krop und Steinbüchel zu schaffen, bestehend aus Substituten, Aktuar und Schreiber, denen drei Waldhüter und zwei Gerichtsdiener beizustellen wären. Indessen meinen die Herren: »Man ist bei den mehr als republikanischen Werken Eisnern, Kropp und Steinbüchel nicht ohne Grund besorgt, dass das in Antrag *) *) Diese Tage sind einmal die 52 Donnerstage und dann noch 5G andere Tage, nämlich 17., 20., 21., 25. Jänner, 3., 9., 14., 24. Februar, — der Aschermittwoch, 12., 17. März, Gründonnerstag, Karfreitag, Ostersamstag, Osterdienstag und Mittwoch, 24. und 25. April, 1., 3., 16., 25. Mai, Pfingst-dienstag, 13 , 21., 24. Juni, 4., 13., 22., 25., 26. Juli, 2., 10., 16., 24., 28 August, 1., 14., 29. September, 18., 21., 28., 31. Oktober, 2., 11., 19-, 21., 25., 30. November, 4., 6., 13., 21., 27., 28., 3 . Dezember. Somit 67 Sonn- und Feiertage, 52 Donnerstage und 56 Extratage, in Summa 175 Tage, fast soviel, als die Mittelschulen Ferien haben. Die Bauern machten sich darüber mit folgender Wochenordnung lustig: Montag ist blau, Dienstag Feierabend, Mittwoch wägen sie Zeineisen, Donnerstag wird Feuer angemacht, Freitag geschmiedet, Samstag abgerechnet. Eine Version sagt: Montag ist der Tag nach dem Sonntage, Dienstag ist blau, Mittwoch wird geschmiedet, Donnerstag gezählt (die Nägel), Freitag gerechnet, Samstag ist Feierabend. stehende Substitutionsamt bei den unübersteiglichen Hindernissen der Absicht nicht entsprechen dürfte.« Rev.-Bergamtsakten Nr. 87. In einem Protokoll dd. 27. Mai 1805, aufgenommen in Angelegenheit der Nagelschmiedeordnung in Oberkrain zufolge Verordnungen der hohen Landesstelle dd. 27. Okt. 1803 und 1. Mai 1805 durch den k. k. Kreiskommissär Alois Freiherr v. Taufferer und Bergoberamts-Assessor MarxTsch er in, wird konstatiert, daß keine Nagelschmiedeordnung existiere, obwohl drei Entwürfe einer solchen in der Registratur vorliegen und obwohl doch jedes Gewerbe eine Ordnung habe, entbehren die Nagelschmiede einer solchen. Da heißt es nun: »Man glaubt, dass diese Leute in mehrfacher Rücksicht ein vorzügliches Augenmerk der Regierung verdienten. Wird nun erwogen, daß die Nagelschmiede in diesem Lande unter allen übrigen Arbeitern bei weiten die grösste Zahl ausmachen, so ist schon in dieser Hinsicht eine gesetzliche Ordnung für sie unentbehrlich.« Die Sache zog sich noch bis 1809 hinaus. In diesem Jahre ordnet ein kais. Reskript dd. 9. Februar an: »dass es allenthalben bei der jetzigen Beobachtung zu bleiben, mithin von der Herausgabe einer neuen Nagelschmiedordnung abzukommen habe, und die Localbehörden nur zur genauen Handhabung der bereits bestehenden Verordnungen verhalten werden sollen.« • Dies galt für die zünftigen Schwarznagelschmiede in Steiermark und für die unzünftigen in Krain. Rev.-Bergamtsakten Nr. 101. Wir geben im folgenden noch einige Mitteilungen des Herrn Karl Pibroutz über das Leben der Nagelschmiede in Krop. Der Arbeitstag war nach Essenszeiten — »jed« geteilt. Solcher gab es drei; ¡. jed bis 8 Uhr, 2. jed 9—1 Uhr, 3. jed von 2—7 Uhr. Da sie übrigens nach Zentner oder 1000 Stück arbeiteten, so gingen sie ziemlich willkürlich in die Esse. Manche schon 1 und 2 Uhr morgens, andere um 4 Uhr. Nachtarbeit war in Krop nicht gebräuchlich. Die Nagelschmiede besitzen keine Familienhäuser wie die Gewerksherren. Ihre Wohnungen bestanden gewöhnlich in einer großen Stube, in welcher 2—3 Familien ihren Tagesaufenthalt hatten. Hier hatte jede Familie ihren Tisch, über welchem die Schüsselstelle (čelešnik) an der Wand hing. Gekocht wurde an Arbeitstagen in der Schmiedehütte. Geschlafen in separaten Dachkammern. Jede solche Familie hieß »en kruh« (»ein Brod«). Es wohnten also z. B. »trije kruhi«, »drei Brode« in einem Hause, die Wohnstube hieß »hiša«. »Trije kruhi na eni peči«, »drei Brode an einem Ofen«. Im ganzen zählte Krop 100 Häuser, davon sind heute 96 vorhanden, und zwei neue dazu gekommen, welche von 892 Seelen bewohnt werden. Die Tracht der Nagelschmiede bestand früher aus Joppe, Irchhose, Stiefeln bis zur halben Wade, den Zwischenraum bis zur Hose deckten die »galufi«1), die Weste »pruštah« rot, blau oder grau mit kleinen Knöpfen, am Kopfe der Filzhut. Die Posterschmiede gingen ebenso, nur waren die Stoffe etwas feiner. Von den Holzpantoffeln, welche die Nagelschmiede gewöhnlich trugen, hießen sie auch »cokleri«. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit hatten alte Nagelschmiede Anspruch auf eine Hospitalspfründe, welche z. B. 1796 sechs Kreuzer betrug. ') »Betrüger«, Kniestrümpie, welche nur über das Knie gezogen wurden. In den Sitzungsprotokollen erscheinen öfter Gesuche um diese Pfründen. So melden sich 1780 Anton Scholler, 84 Jahre alt, Anton Notar 51, Andreas Lusner 80, Caspar Pogatschnig, 79 Jahre alt, davon 50 Jahre Nagelschmied. Mathe Juvantschitsch 79, davon 50 Jahre Erzsucher, Jakob Kapus, 6S Jahre alt. Die Armen mußten indes, wenn ihnen auch die Pfründe zugesprochen worden war, auf das Absterben eines Pfründners warten; so erhielt 1800 Anton Possautz, invalider Nagelschmied in Krop, der 50 Jahre zur Zufriedenheit arbeitete, schließlich erblindete und vom Schlagfluß berührt war, unterm 8. August die erste in Erledigung kommende Pfründe zugesprochen. Schon am 20. machte ihm Lukas Mirz Platz. Sitz.-Prot. Nr. 145 und 169. Die Nomenclatur bei den Hammerwerken. In den verschiedenen Akten sowie in den Streuwerksbüchern von Oberkrop findet sich eine Menge von Bezeichnungen für Gegenstände am Stuckofen und den Hämmern, welche heute mit dem Aufhören des Gewerbes schon fast größtenteils vergessen sind, nur ältere, intelligente Gewerken erinnern sich noch deren Bedeutung. Wir verdanken die Deutung derselben Herrn KarlPibroutz in Krop, welcher uns noch außerdem manchen Ausdruck mitzuteilen wußte, der in den Büchern zufällig nicht vorkam. Wir bezeichnen diese Angaben mit Pb. Im nachfolgenden stellen wir das gesammelte Material in alphabetischer Ordnung zusammen. —- Die Streuwerksbücher bezeichnen wir mit St.-B. Für einzelne Ausdrücke war eine Erklärung nicht zu gewinnen. o o A. 1. Anabel oder Anapl. Blauanabel, Wolfsanabel und Ofenanabel. —- Z. B. »für Überlegen des Ofenapels 21 kr. bezahlt«, oder 1789 »dem Ofenmeister Lotritsch von äußerlich und innerlich Ofenanapel überlegen 21 kr.« St.-B. 2. Avanzo, Überschuß bei der Streuwerksrechnung. St.-B. 3. Avanzonägel, Nägel, welche aus dem von den Schmieden ersparten Eisen erzeugt wurden. Sie gehörten dem Arbeiter. — Vom italienischen avanzare, erübrigen. B. 4. Bah, Erweichungsmateriale, Abfall beim Ausschmieden der Messein, bestehend aus Schlacke, Eisenkrusten und Hammerschlag. Bah wurde in das Zerren- und Frischfeuer geworfen, ehe die neue Luppe eingesetzt wurde. Pb. 5. B a j t a, die Erzhütte. 6. Bakla, Fakel, das schlechteste Zainaisen, es wurde für die größten Nägelsorten verwendet.. Pb. 7. B asove, der Ofenfasser. Pb. — Von basati — stopfen, aus dem Deutschen »fassen«. 8. Blazina, Lagerbalken, Unterlage des Wellbaumzapfens am Wallasch- hammer und bei den Bälgen. Pb. 9. Braschen oder Bratschka, St. B. Kohlenabfall, Kleinkohl. Pb. —■ Bračka = Kleinkohl, vom italien. bracia oder brace, Kohlenfeuer. 10. Brejet, cf. Oberjet. Brejetmachen kostet 1800 1 fl. 14 kr. St.-B. 11. Bresel »für den Zuatenstock 1 fl. 33 kr.« St.-B. cf. Tesel. C. 12. Capurra = Angeld, Angabe. St.-B. — Ital. caparra Handgeld. 13. Cegan oder Cigan, Hebestange der Blasebälge in der Schmiede- hütte. Pb. 14. Čok, der Rennstock, Eichenstöcke zu beiden Seiten des Hammers, welche den Premečol stützen. Sie sind durch Balken: panti ver-abunden. Pb. Cf. Kladvo. 15. Cota, ein Holzklotz, auch velka Cota, in welchen ein Eisenklotz, mala čota, eingelassen ist, in dem der Amboß ruht. Cf. Panj. Pb. 16. Co vata, auch Zuota (čota), ein Eisenklotz von ca. 30 Ztr. Gewicht, in welchen der Amboß eingefügt ist. Er steckte in der großen Čota, welche daher auch Čovatenstock heißt. St.-B. Pb. D. 17. Dekla (Magd), eine kleine Zange, mit welcher der Geselle den Nagel anfaßt, um ihn in das »Nageleisen« : »nagležen« zu stecken, wo der Kopf zugehämmert wird. Pb. Cf. Panj. E. 18. Entitäten, bergwerkliche Baulichkeiten. Verb-u. Sch.-Bücher. — Ital. en tit ä, Wesenheit. 19. Er eilet en? St.-B. unbekannter Bedeutung. 20. Eß-Kap eile, Wölbung am Ofen, wo die Windformen angebracht waren. Pb. F. 21. Fermezol, auch Premezoi u. Premečol. St.-B. Cf. Kladvo. 22. Figa, die Feige, das Ende des Hammerstieles, welches aus dem großen Hammer hervorragt. G. 23. Gr odel, Roheisen des Hochofens. Just.-Prot. 1787. H. 24. Hlapec = Knecht, der Helfer des Nagelschmiedes. Er’ führte den schwereren Hammer mit beiden Händen, faßt den Nagel, den der Meister abgehackt hat, mit der »dekla«, steckt ihn in das »nagležen« und macht den Kopf. J- 25. Ježa = Esse, ein Nagelschmiedfeuer, um welches 5—6 Ambosse oder »Stöcke« stehen. In einer Schmiedehütte, »vigenc«, gibt es 3—5 ježe. 20. lželj, die Gebläseform, Eßform. Pb. K. 27. Kladov, der Hammer. Seine Bestandteile waren: d) der Hammerstiel — toporišče, aus einem Buchenstamm. Er mußte so gelagert werden, daß die Sonnseite des Stammes nach aufwärts gekommen war; beim Aufstecken des Hammers und des Wagringes wurden diese gut verkeilt. Beim Abhauen der Keilschwänze war zu beachten, daß der Hammerstiel nicht verletzt wurde. Läsion der Jahresringe hatte zur Folge, daß sich der Stamm schon in 2—3 Monaten spaltete und ersetzt werden mußte. Oft sprang er schon in einer Woche! Bei Beobachtung-obiger Vorsichten dauerte der Stamm 1—l1^ Jahre aus1). Das vorderste Ende des Hammerstiels hieß n o s — die Nase. Der Eisenhammer *) *) Da die Kosten eines neuen Hammerstiels bei 20 fl. betrugen, so belief sich die Ersparnis unter Umständen auf 100 fl. und darüber für die Streuwerkkasse. Pb. Müllner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 21 —- kladov — beim Wallaschhammer — norc — trug an der Unterseite eine Rinne, in welche ein Kern — Štukelj — eingesetzt war, der erst auf das zu schmiedende Eisen einhieb. — Im hinteren Drittel war auf dem Stiele die uboga oder uvoga, der Wagring, aufgezogen; aus diesem ragten beiderseits konische Eisenzapfen — sesee — hervor, welche in konische Vertiefungen einer Eisenplatte — ober-j e t — paßten und sich in ihnen drehten. Diese Eisenplatte war in ein Eichenbrett — premečol — eingelassen, die beiden »premečoli« wurden wieder durch Eichenklötze — čok — gestützt, welche durch Eichenbalken — pant — verbunden waren. Im Hammerschwanze, der mit drei Eisenringen beschlagen war, steckte an der Unterseite ein Eisenzapfen — klokar -— welcher auf eine Eisenplatte schlug, wenn der Hammer sich hob. Diese war in einem Holzklotz eingelassen. Gehoben wurde der Hammer durch das Aufschlagen der Keile — pa-mola — des Wellbaumes, welcher vom großen Wasserrade bewegt wurde. Pb. 28. Klokar cf. kladvo. 29. Knorschen cf. Pekelj. 30. Kobila cf. Panj. 31. Kordeh, der Akkord, zu Weihnachten zwischen Gewerken und Arbeitern abgeschlossen, für die Schmiede am 1. Mai: »v terjaeih je bil kordeh«. Pb. 32. Kosaj eber = der Wassergeber, aus dem Deutschen verzerrt. 33. Ko zu recte kozel, Latte am Wellbaum der Bälge in der Schmiedehütte. Cf. Vinta. Pb. 34. Kotlič, Eisenklümpchen in der Schlacke, welche im Wasser heraus- fielen und wieder gesammelt wurden. Cf. Pobirovna und Rena. Pb. 35. Kot ličar, Leute, welche diese Eisenklümpchen sammelten. 36. Kotli tschl — ordinäres Messel aus Wolfseisen, welches noch nicht »überhebt« oder »eingerennt« war. Cf. Messel. St.-B. L. 37. La v ora, der Sandstein für den Stuck- und Floßofen. St.-B. M. 38. Massel, auch Messel und Mozel, in der Wochein auch Masel (in Korsika m a s s e 11 o), vom ital. massellare — schmieden, schweißen — Wolfseisenstücke von D/g Ztr. Gewicht. Der Messel hieß auch Ta kl — (cf. diesen) — welcher aus 250 fl. Roheisen im Zerrenfeuer eingerennt und aus diesem die Stangeneisen gezogen wurden. St.-B. Der Wolf wurde nämlich in acht Messein zerteilt, daher sich ihr Gewicht nach dem des Wolfes, welcher 12—16 Ztr. wog, richtete. Man unterschied: a) »Ordinäre oder nicht überhobene Messel«, das ist der aus nicht gar zu rohem Eisen nur einmal im Zerrenfeuer gut geschmolzen ist. b) »Üb er h ob ener« Messel wurde aus mehr frischem Roheisen zweimal eingerennt. c) »Mehrgestreckter« Messel, wenn der Gewerke bei acht erzeugten Messein im Zerrenfeuer statt 4 Messein 5 streckte. d) »B e f 1 i e s s e n e r« Messel, welcher nach Feierabend gratis gemacht wurde. Diese sollten laut Sitz-Prot. 1801, Nr. 32, abgeschafft werden. — Akten des Herrn Globotschnigg in Eisnern. In Kärnten hießen die Messein auch Kolben, Kälber oder Zakeln. 39. Matar och, Abstichgegend am Ofen. St.-B. 40. Mataroga —• Ofenwalze. —■ Neue O fen m atar o gen anfertigen kostete 34 kr. St.-B. 41. Mazola, ein Handhammer größter Art. St.-B. Pb. Ital. mazzo, Schlägel — und mazzuolo, kleiner Hammer. Cf. den Hammergewerken Mazzo 1 in Krop. 42. Meh, der Blasebalg; slow, meh, ein Tierbalg. 43. Meiler, melar, miliarius, 10 Ztr. oder 1UÜ0 von der Paßhöhe erreicht man die Lokalität Kaluže, von wo man bereits die Wochein überblickt. Dann zieht sich der Weg westlich unter dem Černi vrh hin, biegt gegen den Široki laz oberhalb Feistritz ein und erreicht den Ort beim ehemaligen Eisenwerke. Der Abstieg dauert für den gewöhnlichen Fußgänger von Verh bis Feistritz l3/4 h, der Aufstieg über Ravne links vom Saumpfade, den man auf diesem kurzen Wege schon fast bei Kaluže erreicht, 2 h. Vergegenwärtigen wir uns nun einen solchen BaCaübergang durch eine Saumroßkarawane, welche aus dem Süden mit Wein beladen heimkehrte. Die schweren, kräftigen Rosse trugen einen großen mit Stroh wohl ausgepolsterten Sattel, auf welchem die Weinlagel (beziehungsweise hinüber die Eisenlasten) befestigt waren. Eine Saumlast — tovor — betrug 200 alte Maß Wein (ca. 250 Liter), 108 Maß jederseits, somit samt Lagel und Sattel ca. 300 kg. — Die Pferde trugen eiserne Maulkörbe, einerseits um ihnen das Gelüste, mitten im Marsche zu weiden und dadurch den ganzen Zug zu stören, zu verleiden, hauptsächlich aber um bei allfälligem Sturze der Pferde das Einschlagen der Vorderzähne zu verhüten, da sie dann nicht mehr fressen konnten. Außerdem trug das Leitroß eine große Messingglocke am Halse. Man richtete es gewöhnlich so ein, daß die Karawane über Sonntag in Podberdo blieb, wo die Säumer die 10 Uhr-Messe hörten. Am Montag ging es dann über die Bača und bis Feistritz. Wenn der Zug in Kaluže ankam, so wurde die Glocke des Leitrosses schon in Feistritz gehört und das Selchfleisch in den Kesseln zugestellt. Bis die Säumer im Orte ankamen, war es gar gekocht und nun wurde lustig gelebt. So ging es durch Jahrhunderte fort, bis erst im XIX. Jahrhunderte die Fahrstraße von Veldes in die Wochein hergestellt wurde. Jetzt ist der Fuß des Bača-Sattels vom Tunnel der Staatsbahn durchbohrt. Es war aber dieser Weg auch gar bequem, denn hatte man den Paß überstiegen, so führte längs der Wasserläufe der Bača und des Isonzo der ebene Weg ins welsche Land ; beträgt doch die Entfernung von Podberdo bis Görz nicht viel über 50 km. Welch einen Umweg hätte man durch die »Št enge« über Veldes nach demselben Ziele machen müssen, beträgt doch der Weg aus der Wochein nur bis Laibach allein schon über 60 km. Dieser zweite Verbindungsweg der Wochein mit der Veldeser und Rad- mannsdorfer Gegend ist erst 1554 für Saumrosse hergestellt worden. Es sei damit nicht behauptet, daß früher hier kein Pfad gewesen und keines Menschen Fuß durch das Tal gewandelt wäre, doch spricht eine Inschrift »v Stengah« — »in den Stiegen« dafür, daß im Jahre 1554 wenigstens eine Verbesserung des Saumpfades vorgenommen wurde. 425 m von der ersten Savebrücke, welche die heutige Bezirksstraße an das rechte, schattseitige Ufer der Savica leitet, trifft man am linken, sonnseitigen Ufer an einer steilen Felswand, welche sich über dem Saumpfade erhebt, eine Inschrift. Etwa 2-3 m ober dem Wege sind im Felsen in einem viereckigen vertieften Rahmen von 55 cm Breite und 30 cm Höhe vier Zeichen und darüber die Jahreszahl 1554 eingemeißelt1). Die Inschrift erregte schon öfter die Aufmerksamkeit. Das Volk bezieht sie auf die Türken und glaubt, dieselben wären bis hierher gekommen, doch wären sie hier, nachdem viele abgestürzt, umgekehrt, obwohl ihr Pascha geschworen, noch am selben Tage seine Rosse in der Kirche von St. Johann am See zu füttern. Valvasor schließt sich Buch IV, p. 537, dieser Ansicht an, indem er sagt: »Denn allda wird noch eine Jahrzahl neben einer alten Schrift, so in einen Felsen gehauen worden, gelesen, anzeigend wie weit der Türk vor Jahren durchgedrungen.« Seit 1848, als sie Heinrich Costa in seinen »Reiseerinnerungen« p. 178 veröffentlichte, erlitt sie mannigfache Erklärungen, teils als Runen, teils als Zeichen eines in der Nähe befindlichen Klosters. Die Zeichen erwiesen sich einfach als Handelszeichen von Hammersgewerken der Wochein, welche anno 1554 hier den Saumpfad in den Felsen hauen und für die Rosse etwas bequemer gestalten ließen. Da nun diese Pfadstücke stufenmäßig ausgemeißelt sind, was man noch heute an ihnen bemerkt, so wurden sie »štenge« = »Stiegen« genannt. Es wurden deren zwei ausgemeißelt, die 44 Schritte voneinander entfernt sind; zwischen beiden, doch näher der ersten, ist die Inschrift angebracht. Die ersten »štenge« sind über einen Meter tief in den Felsen eingeschnitten (Fig. 117) und ist der Einschnitt 6 m lang und 1 ‘2 m breit. Die zweiten »štenge«, 44 Schritte weiter, sind 15m lang und ebenfalls P2 m breit (Fig. 118). Daß die Charaktere auf dem Felsen wirklich Handelszeichen von Wocheiner Gewerken sind, beweisen zwei Urkunden dd. 6. und 9. Oktober 1586* 2), auf welchen die Siegel der Aussteller beigedruckt sind. Einer nennt sich: Franz Kiiechl und der zweite Stephan Khrall und die beigedruckten Siegel zeigen die in Fig. 119 und 120 abgebildeten Zeichen. Der erste ist von Althammer, der zweite von »a/d. Feistritz«. Ein Blick auf die Inschrift zeigt, daß beide Siegel dem zweiten und dritten Zeichen derselben gleichen. *) Eine zweite Inschrift befand sich an einem Felsen, 50 Schritte von der Brücke, ist aber bei Anlage der Wehre unter der Brücke abgemeißelt worden, da man an ihrer Stelle ein Drahtseil befestigte. 2) Vizedomarchiv XXXIV/22, 23 C. In Franz Küechl und Stephan Kral hätten wir somit zwei der vier Teilhaber am Durchbruche der Felsen urkundlich sichergestellt. Vielleicht gelingt es auch, noch die andere zu eruieren. Daß der Zweck dieses Fig. 118. Saumpfades gegen Veldes nur der war, die Gewerke mit Getreide und sonstigen Bedürfnissen zu versehen, beweist eine interessante Urkunde dd. 12. Febr. 1579 i). Es ist ein Gesuch des Hauptmannes G i o v a n i Coronino an Erzherzog Ferdinand um die Erlaubnis, in die Wochein eine Straße bauen und auf derselben durch 20 Jahre eine Maut erheben zu dürfen. Hier heißt es nun: »Es ist in die Wochein, aldorten es ain g-ross Eisen Pergkhwerch hat) In vnd albegen, wie noch auch an yezo ist, dermassen ain schlechter Weeg, also das mit der Fuer, oder auch andern khlainen Crainerischen Wagen hinein zu gelangen nit Menschlich möglichen, Ja auch mit reue-renter Samb Rossen die das Tradt und Anders zue Verlag des Hamerwerchs dienstlichen, tragen, wegen der engen Strassen vnd habenden Stiegen, auch an hoch durchzukho men dermassen geuar liehen, das Jährlichen etlich zimblich viel Ross alldorten sich erfallen und ihr endt nemen müssen. Wann Ich aber sowol durch die Verleger beruertes Wochainerischen Hammerwerchs, als durch die Hamersgewerkhen selbst, und andere Craine-rische Samer, so sunsten alldorten durch Iren weeg nemen müssen, orejen diesem Iren gehorsambisten Anerbietten, das Sy Eur Frst. Dur. Im Fahl die Strarsen aldorten gemacht vnd gepessert werdet von Jedem salvo honore Ross, so aldorten durch Passiren wirdet, ain Khreizer oder aber einen Petackhen Maut raichen wollten.« Coronini erbietet sich, den Fahrweg, wenn ihn die Kammer nicht her-stellen will, auf seine Unkosten mit Hilfe von Robot herzustellen, wenn ihm die Maut auf 20 Jahre verbliebe. Die Angaben der Felsinschrift und der oben zitierten Urkunde sind aber zusammengehalten mit anderen Angaben auch für die Geschichte des Wocheiner Eisenwesens wichtig. Wir werden nämlich später hören, daß Althammer allerdings »uralt« sei, a. d. Feistritz aber 1540, und Poza-bleno bei Feistritz erst 1562 errichtet wurden, also vor 1540 Althammer allein existierte. Nun wird aber 1551, also 14 Jahre nach der Errichtung von Feistritz, der Saumpfad längs der Savica reguliert und 25 Jahre später wird schon das Bedürfnis einer Straße empfunden. Es scheint somit in diese Zeit der industrielle Aufschwung der Wochein zu fallen. Damit stimmt auch die Ausschmückung der Kirche St. Johannis am See mit Fresken, welche in die erste Hälfte des XVI. Jahrhunderts zu setzen sind. Vielleicht wurden auch damals die bescheidenen Glocken aus dem XIV. Jahrhundert bei der Pfarre als zu armselig befunden und nach Brod abgegeben, um durch stattlichere ersetzt zu werden. Des welschen Hauptmannes Straßenbauprojekt blieb unrealisiert ; noch 1744 gibt Floriantschitsch auf seiner Karte von Krain die Verbindung von Veldes durch die Wochein als einen Saumpfad mittels einer punktierten b Ibidem XXXV, 8. Linie an, welche er am linken Savicaufer hinleitet. Bei Feistritz übersetzt sie den Fluß und zieht dann über die Bača und zur Iderza, an deren rechtem Ufer sie bleibt. Die »Stenge« bezeichnet Floriantschitsch ausdrücklich durch ein in der Gegend der besprochenen Inschrift beigesetztes: »An der Sti egen«. Der Franzose Hacquet, der zuerst die Wochein näher untersuchte, den Triglav bestieg und mineralogisch-geognostische Studien in Krain machte, sagt 1784 in seiner Oryctogr. carniol. III, p. 6, über die Wochein: »Das enge Thal, welches hinein halt, ist mit sechs Hügeln zugesperrt, der gestalt, dass dazwischen nur so viel Platz bleibt, um den kleinen Savefluss (Savica deminutiv von Sava) und einen schmalen Weg durchzulassen.« Sonderbares Schicksal! — Als die Eisenschmiede der Wochein auf halsbrecherischen Pfaden und über 1200 m hohe Berge ihr tägliches Brot und ihren Trunk hex'beischleppen mußten und auf demselben Wege mühsam ihre Fabrikate ausführten, da blühte ihr Gewerbe, Wohlhabenheit herrschte im Lande und fröhliches, ja übermütiges Treiben unter dem Bergvolke, ja aus den reich und vornehm gewordenen eingewanderten welschen Gewerken erstand ein Eisenadel, wie z. B. die Bucceleni, Locatelli, Kapossi (jetzt Kappus), Zoise. Als Straßen und Wege gebaut wurden, verfiel das Gewerke trotz alledem immer mehr und mit ihm die Familien der Gewerke, so daß schließlich heute das einzige noch bestehende Eisenwerk trotz und eben wegen Eisenbahn und Dampfschiff im Lande unmöglich wurde und ans Meer wandern mußte. Die Erze. War schon die Kommunikation nach und aus der Wochein beschwerlich und mühevoll, so war die Gewinnung der Eisenerze, auf deren Vorhandensein ja die ganze Industrie basierte, nicht minder hart und beschwerlich. Die Erze selbst, welche in der Wochein gewonnen und verschmolzen wurden, sind sog. Bohnerze, glänzende, glatte dunkelbraune Knollen von Erbsen- bis Faustgroße und darüber, aus Eisenoxydhydrat oder Brauneisenstein, welche häufig und mitunter sehr schön die Struktur des Speerkieses (Schwefeleisen) zeigen, ja mitunter noch im Innern einen Kern von strahligem Schwefeleisen enthalten, welche durch Wasserströmungen fortgerollt, abgerundet und geglättet wurden. Diese Bohnerze finden sich auf dem Hochplateau zwischen Triglau und dem Wocheinertale stets im reinen Kalkgebirge, nie im Dolomitgebirge, in eigentümlichen Lagerstätten, welche in den großen trichterförmigen Einsenkungen längs des inneren Randes derselben unter den sie ausfüllenden Kalkschuttmassen Vorkommen. Diese großen Kalkkessel sind nun meist in folgender Weise ausgefüllt: Zu oberst findet sich zuerst eine 20—30 in mächtige Lage von Kalkschutt, welcher die sog. »Lavora« deckt. Diese ist ein Gemenge von gelbem Lehm, kleinbröckeligem Kalkstein und Bohnerz; also das eigentliche Arbeitsfeld der Erzgräber. Unter der Lavora liegt bisweilen noch eine Lage von Kalkschutt. Außerdem ist der Alpenkalk von Klüften durchsetzt, welche oft sich verzweigende Grotten bilden, welche ebenfalls mit Kalkschutt und dem Bohnerz führenden Lehm gefüllt sind. Diesem Vorkommen der Erze gemäß wurde auch der Bergbau betrieben. Gewöhnlich trachtete man an den Rändern der Kalkkessel die Lavora, welche an der Oberfläche ausbiß, zu finden; nun verfolgte man sie in die Tiefe und hatte man eine abbauwürdige Kluft gefunden, so baute man die- selbe einfach mit der Haue ab, indem man den erzführenden Lehm ausgrub, durch Waschen das Erz vom Lehme schied und im Winter zum Ofen verführte. Höchst mühsam war die Förderung der Erze aus großen Tiefen, besonders bei gewundenen Klüften, welche mitunter kaum die Weite von Schornsteinen hatten. Die Tiefe dieser Schächte war natürlich sehr verschieden und wechselte je nach dem Erzvorkommen. Manche erreichten, wenn die Erze anhielten, sehr bedeutende Tiefen und wurden nur aufgegeben, weil die Förderung zu große Mühe verursachte. So erwähnt schon Hacquet Or. Cam. I, p. 18, eines Schachtes in za Krasica von 95° oder 187-5 m Tiefe und Herr Verweser Gasparin bezeichnete mir 1866 von diesem Schachte gar 800' oder 254 m Tiefe. In einem Berichte im »Visitationsprotokolle« vom Jahre 1782 in den Akten des k. k. Rev.-Bergamtes heißt es: »Die Bohnerze halten sich nur in der Oberfläche der Gebirge, fleckweise, und ganz zufällig auf, daher kein ordentlicher Bergbau einzuleiten, und folglich um solches Bergwerk aufrecht erhalten zu können, für das Erzgraben, so wie es von Alters her ist, ganze Bergwerks-Bezirke frei gelassen werden müssen.« »Der Eisenstein sitzt gleichfalls nur in Nestern und mugelweise in den Rissen der Felsen, welcher mit kleinen Schächten herausgenommen wird: ist niemals von anhaltender Dauer und wird vom Gestein in 2—3° ausgeschnitten. Nur in sa Hrasza1) fällt der Eisenstein bei 100° tief unter die Erde. Dieses Abteufens Weite und Richtung verhält sich wie die natürliche Ausdehnung und Wendung dieses Erzlagers selbst, sie ist sehr unbeträchtlich und an manchen Orten kaum von größerer Mächtigkeit, als daß ein Mann bequem durchschliefen kann.« Die Arbeit ist hier höchst beschwerlich, das Erz kommt mit »Schenk-nißen« per Pfund auf 16 kr. L. W.* 2) und ist noch dazu reich an taubem Gestein. Unterm 13. April 1783 gibt ein Akt d. R.-B.-Amt. folgende Nachricht über Feistritz und Älthammer: »Allda werden zum Betriebe der zwei Stück- oder Wolfsöfen und zwei Hammerwerke die Erze in einem weitschweifigen Bezirke aufgesucht und es werden entweder nur Bohnenerze oder geringhaltiger Eisenstein, der aus dennen Klippen der Felsen herausgegraben wird gewonnen, indem in diesen Bezirken kein schickliches Erzgebürg ist, wo ein ordentlicher Grubenbau angelegt werden könnte. Die benachbarten Bauern sind zu-gleich die Knappen, sie verhandeln ihre Erze gröstentheils gegen Pfenn-werthe3) an den diesortigen Gewerken.« Im Anfänge des XIX. Jahrhunderts betrieb Siegmund v. Zois Grubenbaue in vier großen Revieren. f 1—1 ^ ' V 1. Revier Goriuše mit Gruben: na Veršeh, na Perdouence, v Souce, na Dunejo, na Vase, na Špiku, na Kuharjovem. 2. Revier Jelovca mit Gruben: v Ogorevcu pod Klukovcam, v Praprotni dolini, v Savniku, na Brdah. 3. Revier za Javornikam mit Graben: za Medvedovcam, v Medve-dovci, v Debelem vrhu, v Županeh štengah. x) Es ist der Schacht sa Krasica, dessen wir schon erwähnten. 2) Krainische Landeswährung; 64 fl. L. W. war gleich 54 Teutscher Währung und 10 kr. L. W. = 13 kr. ‘2 dl. T. W. 3) Lebensmittel in natura. 4. Revier Rudna dolina mit Gruben: na Vodenicah, rudnat lom, v Jerebikovcu. Ferner: pod kozjem stanom pod Lipanco, pod berdam pod Lipanco, pod debelem vrhem za Javornikom, per starem delu zapolanu za Javornikom, za polano pod plešcam nad k rajsko dolino, v kovori za J é r e b i k o v c a m, za rudnatem lomam za S r e p n e k o m v golem vrhu za Ribšico, na Tisoveu, na plesnatim vrhu v plesnarici. (Revierberg-amt, F. 1808.) Dazu kommen noch die Erzfelder na Kaplerci, Mrežišče, pod Razov und Mesnovec. Im Jahre 1848 besaß die Wocheiner Werksinhabung — Serafine Zois Freiin v._ Edelstein — folgende 26 Grubenlehnen auf Eisenerze. V Šavneku, St. Seraphicus, St. Michael, St. Matthäus, 2 v Goriuše, St. Simon, na Vodenicah, Rudnat lom, v Jerebikovc, St. Bernard, St. Anton, St. Peter, St. Paul, St. Jacob, St. Bartholomä, v Medvedovcu, za Medve-doveam, v Debelem vrhu, St. Garolus, St. Sigismund, St. Johann, St. Thomas, St. Philipp, Serafine I, Serafine II, letztere beide in der Ribšica in der zur Ortschaft Rečica gehörigen Gemeindealpe, in der Pfarre Veldes. Ferner fünf einfache Grubenfeldmassen mit Namen: Allerheiligen, Dreifaltigkeit, Amalia, Segen Gottes und Theresia in Rudno polje. Es ist begreiflich, daß in diesen so ausgedehnten Eisenfeldern eine unverhältnismäßig große Anzahl von Arbeitern beschäftigt war, welche hart arbeitend in den Schottermassen der Alpen nach Erzen wühlte. Manche Baue waren Jahrzehnte in Betrieb und man erzählte, daß ein einziger Schacht in Rudno polje einmal den alten Stuckofen von Althammer durch ganze sieben Jahre mit Erzen versehen haben soll. Und heute noch .versichern die Bauern, welche in der freien Zeit eben Erzgräber waren und mit Wehmut den Untergang der Eisenindustrie und die Ruinen der Gewerk-schäften betrauern, daß noch unerschöpfliche Vorräte an Erz zu gewinnen wären. Die wichtigsten Gruben lagen schon zu Hacquets Zeiten bei Gorjuše, za rudnem lomu, in rudno polje (Erzfeld), za Krasico, am Vrševnik und Rudna dolina (Erztal). Die Bohnerze dieser Gruben lieferten ein ganz vortreffliches Eisen, dessen Gewinnung, wie schon angedeutet, in für uns sehr frühe Zeit hinaufreicht. Das Kohl. Das Kohl bezogen die Eisenschmelzer der Wochein aus den Wäldern der Grundherrschaft Veldes. Auch hier spielte sich der nämliche Prozeß ab, wie wir ihn schon bei Besprechung der Werke auf den Gründen der Flerr-schaften Lack und Radmannsdorf kennen gelernt haben. Auch Brixen beschwert sich gegen die Eingriffe in seine Wälder beim Landesfürsten. Im nachfolgenden geben wir die Erledigung einer Beschwerde des Bischofs von Brixen, welche unterm 20. Juli 1610, dd. Graz erfloß1). Erzherzog Maximilian Ernst schreibt in Vertretung seines Bruders Ferdinand an den Bischof von Brixen, es seien seine Beschwerden »wieder den Oberbergrichter in Krain und die Hammers-Gewerken in dero eigenthumblichen Herrschaft Veldes, etlicher daselbst thuender Eingriff: sonderlich der Wälder und Hölzer halben, zum beniegen verstanden worden, weil aber allerseits nothwendigerBericht eingelangt und abgefordert werden müssen, so hat sich demnach die Antwort bisher verzogen und wie Wir nun in der Zeit von hochgedacht Unsers Brüdern L. wegen und in deroselben jetzigen Abwesenheit tragenden *) *) Steir. Statth.-Arch. H. K. R., Juni 1G10, Nr. 41. L. F. Gubernaments wegen, die Sach zu der Erledigung fürgenommen, also befinden wir in derselben, daß noch an. 1587 verschinen, von E. L. dazumal gewesten Bischöflichen Antecessor allda zu Br ixen, bei weilland unserem A. Vater s. G. diese gleichmäßige Beschwer für- und eingebracht worden, auch darauf eingeschloßner Abschrift gemäß die Antwort gefolgt istund sintemalen dann daraus klar und Lauter zu sehen, was Unseres Brüdern L. als nachgefolgter Erbherr und Landesfürst, vermög der aufgerichten Bergwerksordnung dits Orts billig befuegt sein und Iro bei allen und jeden Landmanns Gütern im gemein, darunter keines ausgenommen, ausdrücklich bedingt und Vorbehalten ist, so können Euer L. selbst wohlmeinlich ermessen, daß die Einziehung der Hölzer und Wälder keine neue sondern alte wohlhergebrachte Gerechtigkeit und L. Fürstliches Hoches Regali, darauf auch Unser löb. Haus von Ostreich sonders befreit ist, und was der Oberbergrichter dits Orts fürnimbt und von der Bergwerk wegen handelt ihm daselb obbemelte Bergwerksordnung gemessen auferlegt und gebeut. Also wie hierauf so wohl E. L. sich mehrfachermelt unsers Bruders L. eigentlich zu versechen haben, daß dieselbe diesem Uralten Brixnerischen Stift und derselben eigen-thümblich Herrschaft Velds, außer dieser Bergewerks-Handlung sonsten an den Renten, Gülten, Zinsen, Unterthanen Einkommen u. d. g. sowohl als Ihre und Unsere geehrten Vorvordern löblich gethan, nichts entziehen oder darinnen Irrung und Eintrag geschehen und Zuefüegen zu lassen einmal und für allemal bedacht und entschloßen seien, also verhoffen wir von sein Unseres Brüdern L. wegen hiermit auch Euer L. werden dieser Bergwerksordnung so wohl als alle andern Landleute in Grain, weil sie mit an-gedeuter ihrer Herrschaft Veldes kein mehreres Jus als dieselben haben, ganz gern untergeben und dem Bergrichter in seinen Bergwerks-Handlungen der Ordnung gemäß nichts wiederwärtiges zufügen, noch durch ihre Offizier zužu-fügen gestatten, sondern da etwa was wiedriges verordnet worden, dasselbe vielmehr ab- und einstellen«. Uber das Gewerbe der Einwohner von Ravne gibt ein Akt des R. B. Archivs vom Jahre 1770 interessante Auskünfte. Ravne liegt am Abhange der Jelovca nördlich des Bačapasses hart am Saumwege über denselben. Von Ravne also heißt es 1. c.: »Es befindet sich allda ein Dörfel mit Namen Raun eh, dieses besteht in 13 Häusern (heute 17), diese sind mit lauter Wald Schädigern angefüllt, sie hacken in den Wäldern die schönsten Fichten bald da bald dort ab, und pflegen von einem solchen Baume kaum 10—15 Saum Holz hinwegzutragen, der Rest bleibt zum verfaulen am Platz. Aus jenem Holz machen sie Holzgeschirr und versehen damit erstlich ganz Tolmein und sehr vieles kommt in das Venetianische, welches Geschirr die Venetianer selbsten auf St. Mauersprucken 8—lOmal im Jahr abholen zu kommen pflegen.« »Tolmein hat viele Wälder und auch seinen Waldmeister, werden viel 1000 Stück zu Brettern darin verhackt, warum könnte es sich dann nicht selbst auch mit solchen Holzgeschirr versehen? Damit die Wocheiner Wälder sowohl in Präjudiz der Gewerke, und folglich des höchsten Aerarii von diesen grossen Uebel befreit werden könnten.« Das Aktenstück ist vor allem darum lehrreich, weil es beweist, daß nicht nur die Eisenindustrie der Wochein, sondern auch deren Holzindustrie ihren Export nach Italien hatte. *) *) Liegt nicht bei dem Akte. Zur Charakteristik der Zustände, wie sie itn XVIII. Jahrhundert bestanden, geben wir hier ein Schriftstück wieder, in welchem sich 1776 Baron Zois über die Waldwirtschaft der Bauern bei der Regierung beschwert1). Zois schreibt da: »Dass die Lägl- und Fässl-Pinter ihm in der, der Herschaft Veldes gehörigen Waldung Pokluka gegen Abreichung eines gewissen jährlichen Waldzinses an die Herrschaft, einen erstaunlichen Schaden verursachen, weilen viele Tausend Klafter Holzes, welche diesen Waldschädigern übrig bleiben in loco zur Verfaullung gelassen werden, anstatt dass der Hr. Inhaber bedeuten Bergwerks Jauerburg sothanes Holz verkohlen, somit zu Nutzen bringen könnte.« Es möge der Herrschaft Veldes dies Verfahren eingestellt werden und Zois erlaubt werden, das Holz zu verkohlen. Daß ferner der Landeshauptmann: »Auch anbei höchsten Orths den Antrag dahin zu machen geruhen möchte, damit die durch so geraume Zeit anhofende Wald Commission zu Untersuch — Terminier — und folglicher Auseinandersetzung zwischen der Herrschaft Veldes, Laakh, Weissenfels, Radmannsdorf und den Gewerken abgeordnet werden möchte, damit man der vielfältigen Unruhen, Zwistigkeiten und Prozesse zwischen benannten Herrschaften und denen Gewerken doch einmal entübriget, und befreiet sein werde, und auch an-durch die vielfältigen bis anhero nicht abzusteiren könnenden Wald-beschädigungen dermahl einstens gänzlich getülget werden möchten.« Diese Finalisierung der Waldverhältnisse ließ jedoch noch fast 100 Jahre auf sich warten und erst vor etwa 14 Jahren hat nun die Regierung namens des krainischen Religionsfonds die einst herrschaftlich Veldeserischen Wälder im Ausmaße von über 40.000 Jochen erworben. Die Schmelz- und Hammerwerke. Außer den oben p. 83 ff. beschriebenen und durch archäologische Funde als antik charakterisierten Schmelzstätten findet man Schlackenhalden der frühmittelalterlichen kleinen Eisenschmelzen oder Bauernöfen. Solche Schlackenhalden sind meist mit Rasen überwachsen und bisweilen sind es Maulwürfe, welche sie nachweisen, indem sie kleine Schlackenstücke heraus-scharren. Es ist natürlich nicht möglich, alle diese Lokalitäten hier aufzuzählen, dieselben zu konstatieren wäre indes gewiß interessant und müßte systematisch dabei vorgegangen werden. Solche Schlackenhalden finden sich z. B. zwischen Görjach und Wocheiner Vellach auf der Höhe ober dem Veldeser See, zwischen dem Močnikbache bei Brod und der Savenca. Ferner na Ravni auf der Savenca. In Brod die »Fužina« beim Menzingerhause. Na Mostnici bei Althammer, nahe dem Wocheiner See, ferner am Wasser unter der Ru den ca zwischen Brod und Savica u. a. m. Jünger sind die Betriebe, deren Schlackenhalden am Fuße der Jelovca am Bache Plaužerca und am Mesnouz im Savicatale liegen und vom Volke als Fužinen der hl. Hemma bezeichnet werden. Schließlich konzentrierte sich der Gesamtbetrieb in Althammer, Feistritz und Poza-bleno, welche Werke erst in jüngster Zeit eingingen. *) *) Rev.-Bergamtsakten de 1776. Müllner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 22 Nur von diesen lebte noch die Erinnerung, daß es Gewerke waren, wo die Großväter und vielleicht noch Väter arbeiteten oder sonst wie Geld verdienten. Die Namen der Herren sind indes schon meist verschollen, höchstens die Zoise und Ruard leben noch in der Tradition; doch wie lange wird es dauern, daß auch sie in Vergessenheit sinken und auch die Ruinen und Schlackenhalden ihrer Werke an den Namen der hl. Hemma gehängt werden. — Fuimus Troes, fuit Ilion. Wann ein größer angelegter Betrieb begann und von wem er ins Werk gesetzt wurde, wissen wir nicht, doch läßt die Glockeninschrift von Brod, welche 1340 datiert ist und italienische Meister nennt, auf eine frühe Zeit und welsche Hammermeister schließen. Urkundliche Quellen stehen uns leider erst seit dem XVI. Jahrhundert zu Gebote. Uber die frühere Zeit erhalten wir Andeutungen in einem Bericht') des Oberbergrichters Gregor Komar über die berggerichtliche Jurisdiktion, die »Verlassung« der Eisengruben, der Hammerstätten, »Werchgäden«, Wasserkräfte und »Abgebung« der Wälder in der Herrschaft Veldes, erstattet an den Vizedom über Auftrag des letzteren dd. 15. Dezember 1579 unterm 7. März 1580. Man scheint damals bei den Gewerken mit Urkunden und Briefen schlecht bestellt gewesen zu sein, denn der Oberbergrichter muß die nötigen Daten nach mündlichen Traditionen zusammenstellen. Als Gewährsmänner für seine Angaben führt er auf: Johann Anton Panizol zu Gradisch* 2), welcher vor etlichen Jahren einen Plaofen und Hammer in der Wochein im Veldeser Gebiet besaß; dann einen Hansen Diener allhier zu Laibach, welcher, als Herwardt Frh. zu Auersperg Landeshauptmann zu Krain war, Pfleger zu Veldes gewesen; endlich noch den Christoph Womäß, der zehn Jahre als Schreiber und Kästner in Veldes gedient. Alle diese sagten gleichmäßig aus, daß: In der Wochein in der Jurisdiktion der Herrschaft Veldes vier Pla-öfen und Hämmer vorhanden, deren zwei: »so bei den Alten Hamer genant oberhalb Stodorf gelegen, vralt, vnd geen Radtmanstorf zinspar sein, mit denen haben die Innhaber der Herrschaft Veldess nie nichts zu thuen od zu gebietten gehabt, Sonnder ist ain Perckhrichter von alters her dasselbs bei Inne in der Wohein gehalten worden, haben auch weder grüeben noch wälder von Niemands emphangen oder erkhomdt, Sonnd Sy die Gewerkhen od Andere Vndter-thanen, Ires gefallens grüebl aufgeschlagen vnd Kholstet gemacht, Auch solches one des grundt od Gerichtsherrn vorwissen, Irer gelegenheit nach, andern verkhaufft, od sonnssten den Eisenstain vnd Kholl den Gewerkhen zu den werchgäden zuegefüert vnd hingeben, also das mit den Arztgrüeben vnd Kholstet od Wäldern ain Jed dasselbs bissher gar frei gewest, vnnd niemandt nichts dauon bezalt od eingangen noch emphangen worden.« »Die Andern Zwen wechgäden alss der in der Feistritz genant, welchen beileiffig vor vierzig Jarn (also c. 1540), ainer mit Namen Kons-shität3) Mautner in der Wohein erhöbt, Vnnd der Ander Naposablah gelegen, so ein vngefarlich vor Ahzehen Jarn erpaut ist worden, Sein geen Veldess Zinspar vnnd etwo die werhgaden auch wasserfall von den Innhabern der Hrsch. Veldess (weil damals khain Perkhrichter in Grain b Vizedomarchiv, Fasz. Mineralia, dd. 7. März 1580. 2) Gradišča im Görzerischen. s) Konjski tat — Pferdedieb. Die Schreibart des Wortes ist ein schöner Beweis dafür, daß die zwei Strichelchen auf dem a keinen Umlaut, sondern die Erhöhung , des Vokals, bedeuten. gewesen) als grand vnd Gerichtsherrn, emphangen, vnd ain Zeit lang Ir erste Innstanz vor den Inhabern od Phiegern zu Veldess gehabt, nahmals Innen ain Perkhrichter aldort Zuegelassen vnd gehalten worden vor welchem obgemelte Zwen werhgäden also Ir erste Innstanz gehabt, mit denen grüeben vnd waldern aber, ist es wie bei den andern vorgesezten Zwen werhgäden obseruiert worden.« Die Urkunde ist nicht nur für die Geschichte der Eisenwerke in der Wochein, sondern auch für die der krainischen im allgemeinen wichtig. Wir erfahren aus derselben: 1. Daß Althammer schon im XVI. Jahrhundert als uralt galt. 2. Daß das Hammerwerk Feistritz im Unteren Tale erst 1540 als Hammer in der Feistritz1) und 3. daß der Hammer in Pozableno* 2) am Oberlaufe des Feistritzbaches erst 1562 errichtet wurden. 4. Hören wir, daß Althammer nicht nach Veldes, welches bischöflich Brixnisch, sondern nach Radmannsdorf, welches landesfürstlich war, zinsbar war, während die Hämmer an der Feistritz unter die Veldeser Jurisdiktion gehörten; ferner daß beide volle Freiheit besaßen, Erz zu graben und Kohlen zu brennen, wo und wann sie wollten. Die ersteren Umstände und Privilegien beweisen, daß Althammer älter sein muß als die Schenkung von Veldes, und mit diesem der Wochein, an Brixen, also älter als L004, in welchem Jahre Heinrich II. diese Gegenden an das Bistum Brixen schenkt, weil es von dessen Jurisdiktion exemt blieb, während die später entstandene a. d. Feistritz und Pozableno vor Errichtung der Bergrichter unter Veldes fielen. Wir dürfen daraus auf ähnliche Verhältnisse bei den übrigen Hammerwerken des Landes schließen3). Ehe wir noch über das Eisenguß werk im Wocheiner Tale handeln, welches Medizinae Dr. Konrad Widerholdt 1647 errichtete und die Frage erörtern, wo dasselbe gestanden, wollen wir noch einige Unklarheiten in Valvasor erörtern. Derselbe spricht von den Wocheiner Eisenwerken zuerst im II. Buche, p. 127, wo er vom »Alten-Hammer (sonst Na starm Kladue)« eine Abbildung gibt und sagt, daß man hier viel Eisen schmelzt und verfertigt; im gleichen viel Nägel nebst anderen Eisenwaren. Als ausschließlichen Eigentümer nennt Valvasor »Herrn Locatelli auf Wochein; nachdem er ehedessen Tazolisch gewesen«. Nun heißt es p. .128 sub »Wachein (sonst Bohin)«: »Allhie wird auch viel Eisen gemacht und gleichfalls verarbeitet. Anderthalb Meilen oberhalb Wachein ist ein Dratwerk. Gleichwie hingegen eine Meile unterhalb ein Giess-Haus stehet, da man allerhand Sachen von Eisen giesset« (cf. unter Nr. 2 und 3). Im III. Buche, XXV. Kap., p. 395, bespricht Valvasor nochmals die Wocheiner Gewerke unter dem Titel: Von dem Bergwerk Wochein (oder Bohina). Hier erklärt er, was für die Orientierung in gleichzeitigen Urkunden von Wichtigkeit ist, daß »Alles was in der Wochain ligt Wochain genannt wird«. Nun erzählt Valvasor weiter, daß es in dieser Landesgegend an vier Orten Schmelz- und Hammerwerke gebe, als: *) Später werden wir es als Hammer an der Feistritz genannt finden. 2) Etwa 1 Jan vom Hammer a. d. Feistritz bachaufwärts. 3) Cf. oben p. 120, 124 und 195. 22* 1. Althammer, den er als Eigentum des Alexander Locatelli bezeichnet. 2. »Etwas besser hinab (von Althammer) hat es ein anderes Hammerwerk da man unterschiedliches Eisenwerk schmiedet. Jnsonderheit seyed daselbst viel Drat-Zieher beschäftigt etc.« Er beschreibt nun die italienische Drahtzieherei und sagt zum Schlüsse : »Dieses Werk gehört dem Herrn Locatelli gleichfalls.« 3. »Eine halbe Stunde unterhalb (des unter Althammer gelegenen, sub Nr. 2 erwähnten Werkes) diesem trifft man das Eisen-Berg- und Hammer-Werk an, so insgemein Wo chain oder Wochein an der Feistritz genannt wird. Dasselbe ist von Alters hero Locatellisch etc.« Als Besitzer nennt er den Vinzenzo Locatelli. 4. »Noch besser hinab steht eine Schmeltz-Hütte, welche gleichfalls des Herrn Locatelli Eigenthum ist. In derselben giesst man die eiserne Retorten zum Quecksilberbrennen; wie auch andre Sachen, so man von Eisen zu giessen pflegt.« In dieser Darstellung sind nur zwei Eisenwerke deutlich genannt und ihre Lage präzisiert; nämlich der Alte Hammer und das Gewerke an der Feistritz. Von zwei Werken spricht er nur in allgemeinen Ausdrücken und sagt, das eine (sub Nr. 2) sei V2 h von dem a. d. Feistritz entfernt. Vergleichen wir Valvasors Angaben mit der oben angeführten Urkunde vom 1. März 1580, so linden wir in letzterer nur drei Werke genannt: den alten Hammer, a. d. Feist ritz und Pozableno. Da letzteres wirklich eine schwache halbe Stunde von Feistritz unter der Anhöhe »laško rebro« liegt, so ist kein Zweifel darüber, daß Valvasors ungenanntes Eisenwerk Nr. 2 Pozableno sei. Nun nennt uns aber Valvasor zweimal, wenn auch nur ganz flüchtig ein Gußwerk, wo Retorten u. a. m. aus Eisen gegossen wurden. Es ist verschollen. Valvasor gibt seine Lage sub Nr. 4 nicht näher an, glücklicherweise aber sagt er im II. Buche, p. 128, daß dieses Gießhaus eine Meile unterhalb Feist ritz lag. Ehe wir die Lokalität genauer bestimmen und beschreiben, müssen wir die schon oben erwähnte Urkunde zuerst vorlegen. Die Urkunde lautet: »Römischer Khayser. Sinthemahln Conraden Widholdts ^ Medicinae Doctoris zu Laybach Vorhabendes vnd alberaith angefangenes Eisengüesswerkh niemandten schädlich sein khan, sondern disen vnd andern benachbart Landen, welche er mit Eisern Offen vnd Heuen, Mörser, ydrianisch Prenkhrügen, vnd Militerisch Instrumenten Zuuersehen Vorhabens, vnd d. Camergfällen mit dem bey denen Ambtern durchführenden rauhen Eisen, vnd allerleyen getraidt, wein, vnd ander Noturften Zueführrend wahren, vermehrret vnd gefürdt, denen Vmbligend Vndterthanen mehrere Lebensmitl gemocht, die andr Eisengewerkh hieran fil mehr gelegenhaith haben werden, Ihr rauhes vnd anders auch gezogenes Eisen anzuwenden vnd zuuer-silbern, alss dass Ihnen verbindlich sein sol, die Hrschafft Veldes auch in do Grundt vnd Landtgericht dass hierzue Erwölte vnd dienende Ort sich befindet, solches zuelasset, also gienge Ich mit dem von der durch mich l l) Wiederholdts. (ver)waltend Stöll abgefordten bericht, neben widersendung des Abschrifft(lich) Eingeschlossenen anbringens, ohnmassgeblich dahin, dass in sein begehrn mit ob Eingeführten, auch andertwo durch sein Khunst v. Vleiss Eruol-genden stukh vnd Arbaith \ nbedenkhlich gewilligt, vnd gwilfährt werd solté. Laybach d. 8 May Gl7. Leopold Rabschissl.« Das vorliegende Schriftstück ist somit ein amtliches Gutachten über das Gesuch des Dr. Wiederholdt um Bewilligung, im Gebiete der Herrschaft Veldes ein Eisengußwerk zu errichten. Daß dies Werk in der Wochein wirklich errichtet wurde, beweist die Angabe Valvasors, der es eine Meile unterhalb dem Hammerwerke an der Feistritz als bestehend angibt und als Eigentum der Locatelli erklärt. Man könnte nun meinen, daß es sich um Anlage eines Floßofens gehandelt habe, da nur ein solcher zum Gusse taugliches Eisen liefert. Bei näherer Betrachtung des Textes ergibt sich aber, daß Dr. Wiederholdt keinen Floßofen, sondern einen Ofen bauen wollte, wo er kärntnerisches Roheisen oder Gußeisen schmelzen und Marktware daraus gießen wollte. Die Urkunde spricht ausdrücklich vom Vorteile, welchen die Einfuhr des »rauhen Eisens«, also rohen o d er Fl o ssen e is e ns, dem Ärar bringen soll, abgesehen von dem Nutzen, den das Publikum von den hier zu erzeugenden verschiedenen Gußwaren haben werde, wobei nebstbei niemandem Schaden bereitet würde. Die Aufrichtung eines Floß ofens hätte die übrigen Gewerken in gewaltige Aufregung versetzt und wäre nicht als so harmlos behandelt worden. Da wir hier in der Wochein erst 1647 von einem Gußwerke hören, welches fremden Grodel oder Flossen verschmelzen will, so sei hier bemerkt, daß schon 80 Jahre früher am Hubel im Wippacher Tale ein wirklicher Floßofen bestand, welcher Gußeisen erzeugte, aus welchem auch wirklich Gußwaren fabriziert wurden. Ein Bericht des Berggerichtsverwalters dd. 22. Nov. 1567 über das Hammerwerk am Hubel bemerkt, daß bis 1566 nicht über ‘200 Ztr. Eisen hier erzeugt wurden. Als man aber einen Floßofen, in dem Flossen oder Grodel gemacht werden, aufgerichtet, haben sie noch 1566 bis Ostern 1567 ca. 800 Ztr. Grodel gemacht und allen verkauft. Später begann man am Hubel auch Gußwaren zu erzeugen, denn Valvasor weiß im II. Buche, p. 262, zu erzählen, daß man dort unter anderen »eiserne Retorten, so man zum Ausbrennen des Quecksilbers gebraucht,« bereite. Dr. Wiederholdts Gußwerk ist somit das zweite in Krain und vielleicht nach dem Muster des Gußwerkes am Hubel eingerichtet worden. Wie lange das Gußwerk bestand, ist unbekannt. Zu Hacquets Zeiten, als die Wocheiner Eisenwerke schon Zoisisch waren, existierte es nicht mehr, denn einerseits schweigt Hacquet von einem dergleichen Etablissement, anderseits aber vermutet er den Bestand eines solchen aus dem Vorhandensein einer gußeisernen Glocke in Feistritz. In dem 1778 erschienenen I. Bande der Oryctogr. Carn. sagt Hacquet, p. 20: »Vor 112 Jahren muss im Orte Messnouz ein Gusswerk gestanden sein, wie dies eine eiserne Glocke in Feistritz anzeigt.« Auf der Glocke muß Jahreszahl und Gußort angegeben gewesen sein. Da nun Hacquets Werk 1778 erschien, so mag er doch mindestens zwei Jahre früher in der Wochein gewesen sein — die Glocke kann somit die Jahreszahl 1664 getragen haben. Außerdem muß die Lokalität, wo die Glocke gegossen wurde, als »Messnouz« bezeichnet gewesen sein. Die Erinnerung: an das Gußwerk aber muß schon damals ganz verschwunden gewesen sein und Aufzeichnungen fand Hacquet bei den Werken in der Wochein keine vor, wie er dies 1. c. ausdrücklich bemerkt, indem er sagt, daß der Vater des Siegmund Zois, der das Werk an der Feistritz übernahm, keine Dokumente vorfand. Es entsteht nun die Frage nach der Lage dieses Gußwerkes. Valvasor gibt an, es stehe eine Meile unterhalb Wocheiner-Feistritz, also notwendigerweise irgendwo im Savicatale, dem sogenannten »Stenge«, denn wie wir schon bemerkten, heißt das ganze Tal zwischen na Ob er nein und Neuming heute Stenge; hier also müssen wir irgendwo nach den Überresten des Gußwerkes suchen. Folgen wir der Angabe Valvasors und suchen eine Meile unterhalb o o Feistritz nach Spuren eines Eisenwerkes, so treffen wir zunächst fast genau eine Meile von Feistritz entfernt, gegenüber Neuming am rechten Savica-ufer, am Fuße der Jelovca, zwischen zweien von letzterer herabfließenden Bächen Überreste eines Gebäudes und eine Schlackenhalde von 20 m Länge und 25 m Breite. Um den Punkt zu erreichen, muß man über die L5 km unter Neuming liegende Brücke bei Korita, wo die Drahtseilkohlenförderung das Savicaufer erreicht, und dann etwa so weit wieder am rechten Flußufer zurück. Man trifft am ersten Bache: der Plaužerca, die erwähnten Ruinen und die Schlackenhalde, welche zwischen den beiden hier in die Savica strömenden Bächen liegt und schon ganz mit Bäumen bewachsen ist. Die Lokalität heißt »na plavžu svete Heme« — »am Schmelzofen der hl. Hemma«. Die Volkssage erzählt, daß hier die hl. Hemma ihr Gewerk gehabt und jeden Samstag den Arbeitern ihren Lohn gebracht hätte. Sie zählte niemandem sein Verdienst vor, sondern jeder Arbeiter durfte in den Geldhaufen hineinlangen, den sie in der Schürze trug; doch keiner konnte weder mehr noch weniger ergreifen, als sein redlicher Verdienst betrug. Die Ruine läßt heute ein Gebäude von 7-5 in Länge und 6-5 m Breite erkennen, von welchem im Westen noch zwei Gemächer vorhanden sind, deren Seitenwände noch ca. 2 in hoch dastehen. Auf dem südlichen Gemache steht ein Blockhaus. Die Osthälfte ist zusammengestürzt, die Mauern, wohl gefügt, sind 0‘5 m dick, die Toröffnung 1 m breit. Das Gebäude steht am rechten Ufer des Plaužercabaches. Gleich jenseits desselben aber liegt die große Schlackenhalde ausgebreitet. — Die Schlacken sind indessen ganz verschieden von den alten Rennfeuer- und Stuckofenschlacken. Diese sind nämlich tiefbraun bis schwarz von Fai'be, oft wurmförmig geflossen, dicht und ob ihres hohen Gehaltes an Eisen (bis über 50%) von bis zu 3-8 spez. Gewichte. Unsere Schlacke hingegen ist blasig, von Farbe bläulich bis dunkelgrün (vom Eisenoxydul), von rein glasigem Aussehen und 2-01 spez. Gewicht. Da gewöhnliches Glas ein ähnliches spez. Gewicht hat, so beweist schon dieses, wie gering der Eisengehalt der Schlacke ist. Diese Eigenschaften unserer Schlacke beweisen zur Evidenz, daß sie nicht von einem Prozeß stammen können, bei welchem nach den älteren Methoden Eisen aus Erzen erblasen wurde, wohl aber sind dieselben erklärlich, wenn man annimmt, daß Roheisen hier umgeschmolzen und zu Gußwaren verarbeitet wurde. Entfernung vom Hammer an der Feistritz, günstige Lage an zwei Bächen und am Fuße der holzreichen Jelovca sowie die Reste von Gebäuden und eine große Schlackenhalde von über 500 m2 Ausdehnung sprechen beweisend dafür, daß hier ein Schmelzwerk bestand, und zwar in einer Zeit, für welche die Bevölkerung die Erinnerung verloren hat, die Anlage daher der hl. Hemma zuschreibt. Nun existiert aber etwa 3 km weiter, Savica abwärts, 600 m oberhalb der zweiten Brücke über die Savica, ebenfalls an ihrem rechten Ufer, eine zweite Lokalität, wo einst ein Schmelzwerk bestand. An der gedachten Stelle ergießen sich zwei Bacharme von der Jelovca herab in die Savica. Bach und Gegend heißt Mešenac. Die älteste Nachricht über diesen Punkt finden wir bei H. Costa, welcher in seinen »Reiseerinnerungen« 1848, p. 179, bemerkt, daß die Stelle »ungefähr 300 Schritte von der zweiten Brücke am rechten Ufer der Wocheiner Save, an dem Wasser ,Meshnashz‘ liege«, und daß hier »die Hammerwerke der heil. Hemma gestanden haben sollen«. Am linken Ufer des Meschenazbaches findet man die Spuren der alten Gemäuer. Obgleich von Rasen und Erde bedeckt, sind sie doch deutlich erkennbar. »Gegen den nördlichen Bacharm, namentlich aber gegen die Savica, bildet das Terrain eine Böschung ähnlich einem Walle. Über den südlichen, noch stärkeren Bacharm war kein Steg sichtbar. Am südlichen Ende der muthmasslichen Baulichkeiten finden sich Schlacken und verbrannte Knochenreste. Der jetzt noch sichtbare Weg, welcher durch den Bach und die gleichnamige Gegend ,Mešenascl führt, wird der heil. Hemma zugeschrieben.« !) Somit ist auch für diesen Platz, an den sich die Sage der hl. Hemma knüpft, die Existenz eines Eisenwerkes konstatiert. Hält man nun Hacquets Bericht dazu, so ist es auffallend, daß er den Ort, wo die Eisenglocke, welche er in ■ Feistritz sah, gegossen wurde, »Messnouz« nennt, was mit dem durch Prinz Robert zu Windischgrätz erhobenen Namen Mešenasc und mit H. Costas Mesbnashz ziemlich stimmen würde. Die Schlacke von Mešenac ist von der oben beschriebenen, von der Plavžerca stammenden ganz verschieden. Sie ist schwarz, blasig, am Bruch eisengrau und metallisch glänzend, von nicht glasigem Ansehen und 3*78 spez. Gewicht mit einem Eisengehalte von ca. 45°/0. Ein endgültiges Urteil über die Lage des Gußwerkes wäre nur durch Ausgrabung der Ruinen zu gewinnen, um einen Überblick über die ganze Anlage zu erlangen. Kulturgeschichtlich ist die Tatsache interessant, daß das Volk, welches in der abgeschiedenen Wochein doch nicht so rasch wechselt, in so verhältnismäßig kurzer Zeit die Erinnerung an diese zwei Werke verloren hat. Vor 230 Jahren bestand das Gußwerk noch bestimmt, da die Glocke in der Wochein noch 1778 dafür zeugte, und heute soll es, das 1647 erst errichtet wird, der Volkssage nach der ums Jahr 1000 lebenden Kärntner Herzogin Hemma gehört haben. Wir wenden uns nun zu den noch zuletzt bestandenen und bedeutendsten Eisenwerken der Wochein; es waren ihrer drei, das »beim alten H ammer«, auch die »alteFussin«, slowenisch »staro kladvo«, der alte Hammer o-enanntund, wie wir gehört, urkundlich als uralt bekannt, dann der Hammer »an der Feistritz« und »Po sab leno« ebenfalls an der Feistritz gelegen. Das zweite entstand ca. 1540, letzteres um 1570. Die ältesten urkundlichen Nachrichten, welche uns vorliegen, stammen aus dem Jahre 1568. Indessen ist es oft schwer zu entscheiden, welches Werk gemeint ist, da es einfach heißt: »in der Wo che in« oder in italienischen Urkunden »jn bochjno«. Bisweilen sind jedoch Althammer und Feistritz speziell genannt. Die allgemeine Bezeichnung »Wo chain« erschwert auch die Klarlegung der Eigentumsverhältnisse. Man ist nicht immer imstande zu bestimmen, ob den genannten Gewerken in einem oder anderen Orte der Hammer oder Hammeranteil gehöre. Zu Finde der Zeiten unserer Wocheiner Eisenindustrie war alles in einer Hand vereinigt. Erst Zois, dann krainische Industriegesellschaft. Die Hammerherren und Gewerken. In früherer Zeit erscheinen zahlreichere Besitzer oder Teilhaber an einem Werke. Leider nennen sich die Herren nicht immer. So erging im Jahre 1568 eine Ausschreibung: zu einem Gewerkentag am 18. Oktober 1568 nach Laibach zu erscheinen. Es erliegen bei den Vizedomakten*) teils Bestätigungen, die Ausschreibung erhalten zu haben, teils Vollmachten der Gewerke an ihre Gewaltträger. So heißt es dd. 7. Oktober 1568: »Wir N. die Hammersgewerhlayt beim Alten Hamer in der Wahein Bekhenen, das dise Ausschreibung . . . beschehen und auif bestumbten Tag, durch Vnser Verordnung Auss vnsern mittl, volmechtige gewalts-haber gegen Laybach erschainen, des zur urkhund Weyll wir vnss Aignes pedtschafft nit gebrauchen, haben wir mit sonderm Fleis Erpetten den Erbarn Arbeitsamen Juri Klanz das er sein pedtschafft hiefür gedruckht. Datum Wahein den 7 tag Octobrs Im 1568 Jor.« Das beigedruckte Siegel ist das merkwürdigste von allen der auf den Urkunden der Gewerke vorkommenden. Während alle übrigen vertieft geschnittene Siegelringe mit Handelszeichen und den Anfangsbuchstaben der Inhaber sind, ist das Petschaft des Klanz in Relief geschnitten, gibt daher einen vertieften Abdruck mit den in Fig. 121 dar gestellten Zeichen. Leider ist der Abdruck sehr undeutlich, doch erscheint ein Schwert und ein Amboß ziemlich sicher erkennbar. Was die beiden über dem Amboß schwebenden Figuren bedeuten, ist schwer zu entnehmen. Es scheinen zwei Schilde zu sein. Das Siegel ließe sich daher auf einen Waffenschmied deuten. Aus dem Text aber geht deutlich hervor, daß eine größere Anzahl von Gewerken hier arbeitete. Die gleichen Verhältnisse bezeugt ein ähnliches Schriftstück vom 17. Okt. 1568, welches folgendermaßen lautet: »Wier N. vnnd N. Hamersleyt der Zweyen Fussin, Als die In der Altten Fussin genandt vnnd Naposablenim .... Haben wir ob beruerte Hamerslait An vnnser Statt vnd in vnnsern namen Erbelt vnd erbetten die Erbarn Jacoben Groscher Richter in der alten Fussin alhie, vnnd Ambrosien Dellagrotta Bed In der Wochain gesessen.« Folgt die Vollmacht, dann heißt es: »Zu warer Urkhundt haben wier mer ob gemeldten Hamersleyt mit sondern Fleiss erbetten, die Ernuesten, Erbarn Fürnemen Arbeitsamen, Jeronimo Millano Fussinar Naposablenim, Matheu sen Khrobatt Fürst: Durchl: Ainnemer in der Wochain, vnd Pettern Groscher wonhafft vnd Fussinar bei der allten Fussin daselbst, das Sie als viel des shreibens khundig, Sich hierunder vnder geschrieben vnnd Bedtschafften verfertigt haben.« ') F. XXXIV, 22, 23 b. Die Siegel sind in Fig. 122, 123 und 124 wiedergegeben. Wir ersehen aus der Urkunde, daß beim Altenhammer und in Pozableno mehrere Hammerherren arbeiteten, unter welchen, wie schon früher bemerkt, Deutsche, Italiener und Slawen sich befanden. Nicht unbemerkt kann bleiben, daß die Siegel zum Teil älter sind als die fertigenden Gewerksherren. Jeronimo Millano siegelt mit P. M., M. Krobat mit M. K., aber P. Groscher gar mit W. Bin Beweis, daß sie die Siegel von ihren Vätern oder Vorgängern übernommen, die Siegel somit meistens aus dem Anfänge des XVI. Jahrhunderts stammen. Wir kommen übrigens auf diese Siegel noch später zurück. Fig. 124. Die Siegel Franz Küechels von Althammer und des Stephan Kral von an der Feistritz haben wir schon früher p. 332, Fig. 119, 120, abgebildet. Kral schreibt und siegelt ebenfalls im Namen mehrerer; sub 6. Oktober 1568 schreibt er: »Wir N. die Hammerss Gewercksslayt An der Feystriz im Neuen Hamer In der Wochain, Bekhennen etc.« einen Bevollmächtigten nach Laibach zu senden. Von Jeronimo Millano erliegt noch ein besonderes Schriftstück in italienischer Sprache vom 8. Oktober aus »jn bochjno« vor. In einer Eingabe an Erzherzog Karl von 1572 sind aus der Wochein gefertigt Jeronimn Mill an und Anthoni Panizo 1. Bei der ersten Oberbergrichterwahl in Krainburg am 13. Oktober 1573 finden wir unter den Gewerkenvertretern als Bevollmächtigte der Wocheiner Gewerke: Primus Laurentshiz, Bergrichter in der Wochein, und Mathia Schmietigkh vom alten Hammer. In einem Schreiben des Landeshauptmannes vom 13. November 1596 werden Julius Bucelleni und Hans Coronini Hammergewerke zu Aßling und in der Wochein genannt. Über Öfen und Produktion finden wir in einem Verzeichnisse der »Plaöfen und Hämmer in Krain und Görz« und ihre Produktion vom Jahre 1581 bemerkt: »In der Wochein an der Feistritz ist ein kleiner Ofen auf bresianische Art mit drei Hämmern gemacht und verführt 120 Mir. Beim alten Hammer 80 Mir. Es ist auch alda ein neuer Ofen erbaut aber noch nicht gearbeitet.« Ein Meiler war 10 alte Zentner, demnach produzierten Feistritz und Althammer in ihren Stucköfen per Jahr zu Ende des XVI. Jahrhunderts 2000 Ztr. Elisen für den Export. Da ein Saumroß mit 3'/2 Ztr. Eisen belastet wurde, so waren dies 600 Saumroßlasten. Die Verständigung der verschiedenen Gewerke des Landes über Gewerksangelegenheiten erfolgte durch einen eigenen Boten. Es liegt uns eine Botentour des »Generalboten« Mattheus Putz vom Jahre 1569 vor1). Der Bote erhielt das allen Gewerken zur Kenntnis zu bringende Schriftstück mit, gab es dem Gewerken zu lesen und letzterer mußte den Besuch des Boten auf einem Bogen bestätigen. So heißt es auf einem solchen Bogen zu oberst: »Hierauf soldt sich ein Jeder Fussiner, wellichen vnser aigner Poth mit diesen. Generali schreiben Ersuecht unterschreiben, die vmbschickhung ist peschehen den 24. Tag Augusti Im 1569.« »Den 24. Tag August In 69 Jar ist der Poth allhin zu Eyssnern bei Gericht gewesst.« Am 25. war er schon in der Wochein bei Gericht und: »etlichen gewerckhen der dreyen Hamer oder Fussin in der Wochain nämlich vom Alten Hamer, An Oberer vnd vnderer Fussin an der Feistritz.« Die obei'e Fussin ist Posableno, die untere Feistritz. Am selben Tage den 25. August finden wir ihn schon in Aßling und am 26. in Krop und Neumarktl!l 2) Dieser Stundenpaß ist darum für uns von Wichtigkeit, weil wir auch daraus ersehen, daß im XVI. Jahrhundert bei den drei Gewerken in der Wochein eine größere Anzahl von Eigentümern beteiligt war, ähnlich wie dies in Krop, Steinbüchel, Eisnern etc. noch später der Fall war, nachdem die Wocheiner Anteile schon längst in eine Hand übergingen. Auf einem anderen Ladebogen von 1569 sind verzeichnet: »Wochein Faistritz Hamer, Panitzol Fusin, Wochain Faistritz Hammer, Jeronimo Milano Fusin.« Darunter schreiben: »mj jeronimo mjlano« etc. »Ich Mathia Shmiteckh gelobe gewisslich zu erscheinen« etc. »Wochain Alte Fusin.« »Perkhrichter.« (Hier wohnte nämlich der Bergrichter.) »Wochain Khuechl Fusin, Franz Khueclil.« Wir finden somit von Wocheiner Gewerken im XVI. Jahrhundert genannt : 1. Am Alten Hammer: Peter Grose her, Franz Küchel und Georg Klanz. 2. An der Feistritz: Den Konskitat als dessen Gründer, dann Ambrosius Deila Grotta, Stephan Kral, Matthäus Krobat, Primus Laurent-schitz, Jeronimo Milla no, Antonio Panizoll und Matthias S c h m i t e k. 3. Na Pozablenem: Jeronimo Millano. Endlich als Hammergewerke ohne nähere Angabe: Julius Bucelleni und Hans Coronini. l) Vizedomarchiv, F. XXXIV, 22, 23 b. 2j Die Tour ging somit von Eisnern über Zarz, Deutschgereuth a. d. Feistritz, Posableno, Althammer, Veldes, Aßling, über Radmannsdorf nach Steinbüchel und Krop und von da über Podnart und Birkendorf nach Neumarktl. — Für drei Tage inklusive der Amtsverrichtung eine gewiß respektable touristische Leistung 1 Über die erste Hälfte des XVII. Jahrhunderts ist das urkundliche Material ziemlich spärlich. Wir erfahren aus dem Berichte des Bischofs Thomas Chrön an Papst Paul V. dd. 5. August 1616, daß die Wochein damals 2000 Seelen an Einwohnern zählte, für welche 1617 die Pfarre Mitterdorf errichtet wurde1) und daß es in diesem Vikariat »viele Eisenbergwerke und Eisenhämmer« gebe. Im Jahre 1890 zählte man in der Wochein 4229 Seelen. (Orts-Repert. de 1894.) Fig. 125. Das Schmelz- und Hammerwerk an der Feistritz um die Mitte des XIX. Jahrhunderts2). 1620 begegnen wir einem Coronini in der Wochein, nach welchem wegen groben Unfuges erfolglos gefahndet wird. Die Herren befestigten ihre Häuser und hielten Bravos nach welscher Sitte, wie wir dies noch später hören werden. Mit 1668 beginnen die »Empfachbücher«, in welchen die vom Oberbergrichter erteilten Schurfbewilligungen eingetragen sind. Von 1772 an heißen sie »Schürf-, Muthungs- und Bestätigungsbücher«. Wir werden sie mit E. B. bezeichnen* 2 3). Wie wir schon in der Einleitung dar- *) An der Feistritz im unteren Tale wurden erst 1783 und am Koprivnik ob dem oberen Tale 1791 Pfarren errichtet, weshalb Mitterdorf noch heute: «Stara faia« (die alte Pfarre) heißt. 2) Nach einer uns von Frau Ludwika von Panz in Graz gefälligst zur Verfügung gestellten Photographie. 3) Sie erliegen seit 1850 beim k. k. Landesgericht. gelegt haben, hat Krain nur in der Belšica Spateisensteine in der Triasformation, welche bergmännisch durch regelrechten Schacht- und Stollenbau gewonnen werden. Alle übrigen Erze sind Braun- und Roteisensteine, welche im Ton und Gerolle, oft unmittelbar unter der Erdoberfläche eingelagert sind und von den Bauern gegraben wurden. Es war daher eine Hauptsorge der Gewerke, immer wieder neue Lager von Erzen aufzuiinden. Oft bemächtigte man sich auch aufgelassener Baue, welche schon früher betrieben, aber aus irgendeinem Grund verlassen wurden. Die Gewerken hatten teils Erzsucher selbst im Dienste, oder letztere arbeiteten auf eigene Rechnung: und verkauften das Erz an die Gewerken. Wir finden daher Verleihungen auf Gruben an Gewerken und an Knappen, da heißt es z. B. im Empfachbuche: »Den 10. März 1G69 sind dem woll Edl gestrenge Herrn Georg von Locatelli Hammerherrn an der Feistritz in der Wohein drei Erzgrüben, am Goriusch als zwo nad maroffariouo Weito und die dritte Na strani Voilezach genannt durch den Herrn Unterbergrichter in der Wochein verliehen und den 17. dits ratifizirt worden.« Die Formel für eine Verleihung an Knappen lautet z. B.: »1677 den 3. Aprili ist denen Arbeitsamben Jerneyen (Georg) Suppan-tshitsh, vnd Gregoren Spendal ärzt Khnappen zu Crop ein alt Verlegene ärzt gruben messariouem ver hu sa Bresouizo pod Visladam v te dolline (S: Josephgrueben genanndt worden) gelegen, auf Schachtrecht, in Umbegriff allerseits drey vnd ein halben Khlaffter, sambt einen Waschwerch im Thal, der Pergkwerkhs Ordn: gemäss Uerlichen vnnd aussgelassen worden.« Oder: »1688 den 7. Aprili ist den Hansche Slinar vnd Jur (Georg) Primo-shits eine neue Erzgrube Kamenske Bister tze oder Steinerisch Feistritz v Kope so verliehen dass sie das arzt den Gewerkhen welche es erhandeln werden in einem billichen werth unweigerlich erfolgen lassen sollen.« Diese Verleihungen sind für die Geschichte der Eisenwerke darum wichtig, weil wir einerseits daraus die Erzlager des Landes genau kennen lernen, anderseits die Gewerksherren selbst von Jahr zu Jahr genannt finden. Von 1668 bis 1815 sind über 5000 Verleihungen eingetragen, die weitaus meisten allerdings auf Eisen; außerdem wurde aber auch noch auf Gold, Silber, Quecksilber, Kupfer, Blei, Antimon, Steinkohlen und Schwefel im Lande gegraben und dabei Unsummen vergraben. Im Jahre 1669 finden wir zunächst Johann May er ho ff er als Unterbergrichter in der Wochein genannt. Als Gewerken erscheinen zugleich: des Jakob Mariaschi Erben, dann Georg von Locatelli »Hammerherr an der Feistritz und beim alten Hammer« und Martin Tazoll »Hammer Gewerk« an der Feistritz und beim Alten Hammer. Man unterschied eben die geadelten Gewerken von den nichtadeligen durch den Titel »Hammerherren«, während die letzteren »Hammergewerken« heißen. Ende des XVI. Jahrhunderts sind die Locatelli schon in Aßling genannt, jedoch ohne Adelsprädikat, sie scheinen somit erst im Anfänge des XVII. Jahrhunderts mit zunehmendem Wohlstand geadelt worden zu sein und gleichzeitig sich auch in der Wochein angekauft zu haben. O O 0 1687 wird \ inzenz Locatelli als Hammerherr beim alten Hammer genannt, und 1690 Vinzenz und Alexander. Denn 1687 starb Georg und wurde in Bitne begraben, wo der Grabstein der drei Brüder im Kirchenpflaster eingelassen ist. 1680 heißt \ inzenz v. Locatelli Hammerherr und Inhaber des »Drittelhammers in der Wochain«. Es könnte scheinen, daß hier der Drittelhammer eines Locatellischen Werkes gemeint sei, wir werden jedoch bald aus einer weiteren \ erleihung ersehen, daß es sich um einen ganz anderen Hammer handelt. E. B. 1681, 5. Juli, ist denen wohl edelgestrengen Herrn weillandt Herren Francesco und Fratelli von Locotelli seek C. B. L. et J. (cum beneficio legis et inventerii) erklärten Erben eine Erzgrube na Giorussa1) (sic!), wo des Martin Schöst Compagnia arbeitet, verliehen worden. Unter nämlichem Datum wird dem »Vizenzen von Locotelli« eine alte Grube »na goriussa na Luso1 2 3), die wässerige Grube genandt«, verliehen. E. B. Am 26. November »den weiland Francesco und Fratello ;i) von Locotelli c. b. 1. e. i. erklärten Erben na Goriassa (sic!) in des Urban Jamer Gereuth«. E. B. 1682 am 24. Jänner heißt es jedoch wieder: »den Francesco und Fratelli von Locatelli sei. Erben grübe na Goriuscha« und eodem dato »Herrn Vincentio v. Locatelli als Inhaber des drittel Hammers der Frau Maria Magdalena Weinachtin« eine Erzgrube »na goriusch na suins- o o o kem laso per koroskouem laso«. E. B. Hier erscheint eine offenbar Hammergewerkswitwe Maria Magdalena Weihnacht, ein Name, der sonst nicht bekannt ist, welche jedoch nur mehr 2/3 Anteile an ihrem Hammer besitzt. Es scheint eine der letzten der kleinen »Gewerks-« oder Anteilsinhaberin gewesen zu sein, welche die Locatelli sukzessive aufkauften. Zwei dergleichen Witwen erscheinen noch 1690 bei der Wahl des Oberbergrichters in den Akten4) genannt. Da in den Urkunden auch die Rechtsverhältnisse der beiden Frauen berührt sind, so geben wir sie, wie folgt: »Ich habe zwar ganz spatli vernomben, das Euer Hochgraf, gden: dem Vorschlag wegen der Vacierenden Oberbergrichter Stöll in Crain allen Vnd Jeden gewerkhen vnd interessierten durch offens patent, Einzubringen, ge-nedig anbeuolchen haben. Weillen ich aber bey dem Hamerwerkh in der Wohain Vndterschidliche Jura vnd praetensiones habe vnd das Hamerwerkh daselbst in der Wohein gespandt, vnd so dem Herrn Vicenz vnd Alexander Locatelli nur in bestandt aussgelassen alss will villmehr mir als Ihnen Herrn Locatelli den Vorschlag zu Thuen ge-bührn. Will demnach ich alss Jure Spanga Inhaberin des Hammers in der Wohein zu solichen Oberberg Richter ambt den wollgeboren Herrn, Herrn Franz Sigmundten Baron Deleo, Herrn Hanss Andreas v. Wizen-stain vnd Herrn Carl Josephen de Copinis demüthig vorschlagen haben, ganz vndterthönig bittendt: Euer Hochgraf: gdn: wollen besagter Herrn v. Locately Vota für Casiert, vnd das meinige für gültig halten vnd mit dero gdigen bericht vnd Guettachten an die hochlöb: 1) Der Italiener nannte es so nach seiner Zunge. Die Gegend heißt: Gorjuše. 2) Soll heißen: na luži = an der Lacke. 3) Hier erscheint nur ein Bruder als Comp. Oben wird durch den Ausdruck fratelli von mehreren gesprochen. 4) Vizedomarch. F. XXXV, 8. Hoff Carrier von Allen nur allein gedachten Herrn Baron Deleo, als den qualificierten zu pastirn (präsentieren). Zu Laibach den 13. Marty 1690. Camila Ursula von Grundlern Wittib.« Das zweite Schriftstück, jedoch undatiert, lautet: »Sietemallen ich crafft dess von der lölb. Hoff Cammer auss Eingelangte Patent verständiget worden, Wie dass deme Gesambten Hammers Gewerch angefüegt seye auf dass etc. Candidaten vorzuschlagen, als habe mit aigner Hand zu Ent vnterschrieben, als bei dem Ober- oder Alten Hammer in der Wohein mitinteresirte den Wohlgebomen Herrn Hr. Franz Sigmundt Le Leo Freihr. vnd Herrn von Seethal etc., vorzuschlagen. Marie Magdalena Papplerin Wittib als beym alten Hamer in der Wohein mitinteressirte.« Ob die Matthias und Georg Walter, welchen 1673 am 18. Juni ein Holzwerk »sa Krisham« verliehen wird, Gewerken waren, ist aus der Verleihung nicht ersichtlich. In Hinblick auf die oben zitierten Schriftstücke war Valvasor wohl nicht genau über die Eigentumsverhältnisse in der Wochein unterrichtet, wenn er II, p. 128, und III, p. 395, vom Alten Hammer und vom Hammer a. d. Feistritz sagt, sie gehören dem Herrn Alexander Locatelli. In Verleihungen von Erzgruben dd. 20. September 1685 heißt Vinzenz von Locatelli: »Hammerherr in der Wohain und Feistritz.« Hier wird unter »in der Wohain« der »Alte Hammer« verstanden, für welchen fünf Gruben verliehen werden, drei gehören dem Werke a. d. Feistritz. 1680, 16. November, heißt er »Hammersherr und Inhaber des drittel Hammersin der W o ch ein«, also am Alten Hammer. Von einem Alleinbesitze der Wocheiner 'Hämmer durch die Locatelli zu Ende des XVII. Jahrhunderts kann somit keine Rede sein. Allerdings waren die alten Hammerherren abgestorben und vielleicht auch zum großen Teil zugrunde gegangen, doch hielten einzelne Witwen derselben noch mit aller Zähigkeit an ihrem Besitze fest, wenn sie ihn gleich teils mit den übermächtig gewordenen Locatellis teilten oder an dieselben verpachteten. Nicht unerwähnt kann eine Verleihung dd. 9. Oktober 1683 bleiben, mittels welcher dem »Vinzenz Locatelli v male Z her ne gore oder in Klein Schwarzenberg« Gruben mit der Verpflichtung verliehen werden, daß die Erzknappen vom gewonnenen Erze der Kirche St. Nikolai den zehnten Zentner »frei doniren und opfern«. E. B. Dies ist die heutige Pfarrkirche von Feistritz, damals war es ein kleines gotisches Kirchlein, welches wir uns in der Art vorzustellen haben wie das von St. Johann am Wocheiner See mit seinem reichen Freskenschmuck von der Hand welscher Künstler. Eine für die Vermögensverhältnisse der Locatelli sehr bedenkliche Verleihung findet sich im Empfachbuche unterm 27. August 1687. Es wird hier dem »Vincentio und Alexandro v. Locotelli eine alte verlegene Erzgrube Ruddnarza an der Alben per Jelove auf Golt und Silber, auch Eisenstein zu arbeiten« verliehen. Die Locatelli fanden somit ihr Auskommen beim Eisen nicht mehr genügend und verfallen darauf, in den Kalkalpen der Wochein und Jelovca Gold und Silber zu suchen. In dieser Verfassung treten sie in das XVIII. Jahrhundert. Kaum hat uns 1689 Valvasor versichert, alle Werke der Wochein seien Locatellisch, als schon 15 Jahre später neue Namen im Empfachbuche auftauchen. 1704 am 16. Juli werden einem »Joh. Bapt. Kemperle, Hammerherrn in der Wo chain beim alten Hammer« Erzgruben »v Kamniti dolini« und eine Kohlstatt, und zugleich dem »Vinzenz Locatelli und Jos. Bab. Kemperle Hammerherren beim Alten Hammer allda in der Wohain« Erzgruben »Konc Kamniti Dolini« verliehen. Es scheint somit, daß Locatelli an Kemperle einen Kompagnon erhalten habe. 1706 folgt \inzenzo Locatelli seinem 1687 verstorbenen Bruder Georg im Tode nach und wird in Bitne begraben. 1706 am 29. November erhält ein »Leonhardt Tuny Hammergewerk beim Alten Hammer« Erzgruben verliehen. 1708 packt Locatelli die Sache im Großen an, denn unterm 14. November heißt es im Empfachbuche: »empfing Alexander Locatelli Hammerherr in der Wochein den völligen District in der Wohein, folgendermassen: anzufangen von dem Orts tenga hinab bis zum Wasserfluss Sava von diesen geraith hinauf zum Treiff Des Berges Jellauiza in die Wohein haltend, nach dem Treiff dessen rings herum, und nach diesem Treiff des letzten Ge-birgs Goriuscha genannt, nach disem Gebirg geradt in die Stiegen haltend, Gruben und Erzsuchen auf Schacht und Stollen gestattet.« Der Empfach ist von späterer Hand durchkreuzt und dazu bemerkt: »Infolge oberbergamtlichen Verordnung von 19. Juni 1819 Nr. 1274 als ins Fürstenfreye verfallen erklärt worden.« 1712 wird obgedachtem Leonhard Thuny als »Beförderer« des alten Hammers in der Wochein »am Erzfeld« eine Erzgrube pod »sgornem Bressne per Stengah« verliehen; das Erzfeld ist das sog. rudno polje. 1710 heißt Alexander v. Locatelli noch Hammergewerke a. d. Feistritz und 1713 Hammerherr beim Alten Hammer. 1714 am 6. Februar erscheint eine neue Gestalt in der Person des Fr an c es c o P it oni als Hammergewerke in der Wochein und sub 12. Mai als solcher a. d. Feistritz. 1716 heißt Alexander Locatelli noch Hammerherr beim Oberen Hammer, aber schon am 31. Juli 1717 erscheint in Matthias Groschel als »Bestandinhaber des Pergwerks Althammer in der Wohein« ein neuer Name. Am 14. Oktober erschien Alex. Locatelli in Gemeinschaft mit »N. dem 3. Herrn Bestand-Inhaber des alten Hammers« und wird ihm am 10. Juni 1719 noch als Hammergewerk beim »Alten Hammer« eine Erzgrube »na Ribshizi« verliehen. 1720 den 21. Juni wird wieder ein neuer Name im »Michael Clemen z als seines Theils Bestand-Inhaber des alten Hammers in der Wochein« genannt, und am 30. Juni desselben Jahres werden gemeinschaftlich »Herrn Alex. v. Locatelli, Herrn Hans Georg Casperin, Herrn Matthias Groschel und Michael Schwarz« Erzgruben verliehen. In dieser Verleihung tauchten in G. Casperin und M. Schwarz einerseits zwei neue »Gesellschafter« des Locatellischen Hauses auf, anderseits wird der Name des Alexander Locatelli hier zum letztenmal als Gewerke genannt. — Er lebte noch zwei Jahre und starb 1722, wie der Grabstein der drei Gebrüder Georg, Vinzenz und Alexander in der Kirche zu Bitne nächst dem Aidovski Gradec am Eingänge in das Wocheiner Tal bezeugt1). ’) Ihr Epitaph in der Kirche von Bitne lautet: ALLHIER LIGEN BEGRABEN DIE WOLLEDL GEBORNE • HERR H VON LOCATELLI GEBRYDER = HR GEORG DER AO 1C87 • HR VINCEZ DER IM .170(1: VND HR ALEXANDER • IM 1722 SEELIG IN GOTT VER3HIDEN SEYND. Nun scheint Franzesko Pitoni die Werke allein in die Hand genommen zu haben, denn 1721 bis 1728 finden wir nur ihn bei Verleihungen im Empfachbuche, und zwar als »Bestand-Inhaber an der Feistritz« und »am alten Hammer« genannt. — Um i731 muß Franzesko gestorben sein, denn am 8. Juli werden dem »Peter Anthoni Pitoni Hammergewerken beim Alten Hammer« 9 Erzgruben und 8 Kohlstätten verliehen. Peter muß um diese Zeit die Werke übernommen haben, denn es ist eine in den Empfachbüchern immer wiederkehrende Erscheinung, daß jeder neue Besitzer sofort neue Erzgruben und Kohlstätten, und zwar in größerer Anzahl, okkupiert, zugrunde gehende Gewerken sich aber auf Goldsuchen verlegen. Peter Antonio Pitoni1) muß ein Mann von Unternehmungsgeist gewesen sein, denn 1734 pachtet er auch die Locatellischen Werke Playofen und Moistrana. Das Vizd.-Arch. (Fasz. XXXVI, 15) bewahrt eine Kopie des »Bestandts Contractes« dd. 15. Februar 1734. Hier heißt es: »Zwischen N. denen Gessambten in actis Stehenden theils Vatterl. theils Müetterl. Locatellischen cum benef: leg: et Invent: erklerten Erben an Einem, dan dem Herrn Peter Antonio Pittoni, fürnemben Hammersgewerkhen in der Wohein andern Theils« etc. Pitoni hat somit nur die verschuldeten Werke der Locatelli in der Wochein erst subventioniert, dann die Mitgläubiger abgestoßen und nach Alexanders Tode, oder 1’/2 Jahre früher, dieselben allein übernommen. Zwölf Jahre später pachtet er auch noch den Rest der Locatellischen Werkstätten im oberen Savetale. 1736 heißt er »eigenthümlicher Inhaber« des Berg-u. Hammerwerkes a. d. Feistritz. 1739 am 6. September wird Peter Anton im E. B. zum letztenmal als Hammergewerke a. d. Feistritz genannt, und zwar als Peter Antony De Pithonj, da er nun noch 1737 einfach Peter Anton Pitoni hieß, so muß seine Nobilitierung ca. 1738 erfolgt sein. Gleichzeitig scheint er sich aber auch vom Geschäfte zurückgezogen zu haben, denn einerseits erscheint 1739 am 6. September ein Matthäus Warll als Bestandinhaber des »alten Hammers«, sowie anderseits 1740 Michael Zois von Edelstein als Hammergewerke a. d. Feistritz in der Wochein, und 7. April 1741 Josef Antoni De Pithoni als »Überhaber des Perkh- vnd Hammerwerkhs in der Wochein«. Peter Anton von Pithoni scheint somit 1740 schon gestorben zu sein. Josef von Pithoni heißt noch 10. September 1742 Hammergewerke in der Wochein und zuletzt noch am 22. September 1741 »dermaliger Beförderer des Hammerwerkhs Feistritz in der Wohain«; von da an verschwindet sein Name im Empfachbuche. Matthäus Warl erscheint um diese Zeit noch zweimal genannt. Am 10. September 1742 werden ihm als »Bestand-Inhaber des obern oder alten Hammers in der Wohain« eine neue Erzgrube, dann am 2. September 1743 als »Bestandt-Inhaber des Hammerwerkh Fey-striz« und als »Eigenthumber des alten Hammers« weitere Erz- Auf einer Eingabe unterfertigt er sich Pietro Antonio Pittoni di Gradišča in Friuli. gruben verliehen. Hiermit schließt aber auch Warls Tätigkeit ab, denn eine neue Finanzmacht tritt in der Wochein, erst anonym, dann namentlich als Gewerksherr auf: nämlich der oberwähnte Michael Angelo Zois von Edelstein, welcher schließlich alle Werke in seiner Hand vereinigte. Gleichzeitig mit dem Abtreten derPithoni und desWarl1) erscheint ein ungenannter, im Empfachbuche mit N. bezeichneter »Beförderer« oder »Bestand-Inhaber« der Wocheiner Eisenwerke. So heißt es im Empfach-buche p. 192: »Wohain den 11. 7ber in der Ambts-Bereythung: Empfing N: Hr. Beförderer des Perkh vnd Hammerwerkhs Feystriz in der Wohain nachuolgende Arztgrüben vnd Kohlstät:« Folgen 5 Verleihungen auf 2 Gruben und 3 Kohlstätten. »Am 22. Sep. 1744. Empfing N: der Jezige Beförderer und Bestandinhaber des Alten Hammers in der W'ohain« drei Erzgruben und 2/3 Kohlstatt. So geht es bis 1748 fort. Am 30. Oktober 1748 werden diesem Herrn N. noch als »Bestandt Inhaber des alten Hammers« acht Erzgruben und zwei Kohlstätten und als »Inhaber des Hammers an der Feistritz« sechs Erzgruben und zwei Kohlstätten verliehen. Herr N. scheint somit inzwischen das Werk a. d. Feistritz schon an sich gebracht zu haben. Doch bleibt er bis 1754 noch immer mit N. bezeichnet. Wer dieser Herr N. war, erfahren wir aus dem Visitationsberichte des v. Nemitzhofen dd. 3. Febr. 1750 im Fasz. 49 des k. k. Hofkammerarchivs. Da heißt es, es würden die Werke in der Wochein: »der obere alte Hammer und der untere am Feistritz« mittelmäßig befördert und seien mit Erz und Kohl hinlänglich versehen, das Gedeihen des Hammers a. d. Feistritz ist um so mehr zu erwarten, als »der Herr Michael de Zois auf mein angewendeten Fleiß diesen vom Hr. Baron Josef de Pithoni nächsthen erkauft und solchen schon befördert«, auch in Ansehung seiner Mittel es zu tun imstande ist. Am 6. September 1754 erscheint Michel Angelo Zois von Edelstein, Inhaber des Bergwerkes a. d. Feistritz in der Wochein zuerst im Empfachbuche ausdrücklich genannt. Pithoni hatte 1738 durch Elementarschäden große Verluste erlitten. Er bat um Befreiung der Mautgebühr bis Triest für seine Waren bis zum Betrage von 6000 fl. Der fürstlich Brixensche Hofrat Andreas v. Gallenfels in Veldes bestätigt, daß ihm 1723 ein Kohlbarren mit 1000 Krippen Kohl im Werte von 1000 fl. abgebrannt, 1725 die große Wehre von der Feistritz abgerissen und 1738 die große Wehre abermals abgerissen worden sei, so daß das Werk 4 Monate feiern mußte. Pithoni habe ihm am 18. Mai 1739 aus den Büchern nachgewiesen, daß er durch Elementarereignisse über 20.000 fl. Schaden erlitten habe. Pithoni erhielt unterm 23. Dezember 1739 1000 fl. Subvention bewilligt, konnte aber, wie wir sahen, das Werk nicht erhalten. 1770 am 3. Dezember werden noch an Michel Zoys Frh. v. Edelstein, Hammergewerke a. d. Feistritz, Gruben »v Rudni Dollini, na goriu-schach, v lepenzach« verliehen. Bis 1775 erfolgen abwechselnd an die »Inhaber« von a. d. Feistritz und Althammer Verleihungen, erst 1778 am s) Warl geriet in Konkurs und fand darüber die Abhandlung beim Oberberggerichte am 23. Dezember 1745 statt. Die angerneideten Passiven beliefen sich auf über 25.637 fl. — R -B.-Amtsakten de 1750, Nr. 22. Müllner, öeschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 23 25. Februar erscheint Siegmund Zois als Inhaber von Feist ritz und am 2. Juni heißt er in einer Verleihung »Inhaber deren Hammerwerken in der Wohein«. Siegmund Zois starb 10. November 1819. Ganz unverständlich ist nach dieser aktenmäßigen Darstellung Hacquets Angabe1): »Beide Werke allhier sind im Jahre 1708 um 70.000 fl. erkauft worden.« Die Werke blieben nun im Besitze der Familie Zois bis 1868, in welchem Jahre sie von der krainischen Eisenindustriegesellschaft übernommen wurden, die sie noch weiter im Betrieb erhielt, bis nachts am 7. Oktober 1890 eine Feuersbrunst die Werksgebäude von a. d. Feistritz in Asche legte. Gleichzeitig wurde auch Althammer und Pozableno verlassen. Heute wächst Gras in den Werchgaden und Stille herrscht an den Stellen, wo durch viele Jahrhunderte Tag und Nacht die Ofenfeuer lohten, die Eisenwölfe sprühten und die Eisenhämmer pochten. Das Bergvolk in der Wochein. Dieses beschränkte sich auf Hütten- und Hammerarbeiter und Nagelschmiede, eigentliche Knappen gab es wenige, da die Bauern die Erze gruben und ablieferten. Laut eines Berichtes (über das Gesuch des Pithoni um Mautbefreiung) dd. Graz, 20. Sept. 1738, erfahren wir, daß im ganzen mehr als 1000 Arbeiter beschäftigt wurden, für welche Pithoni jährlich 400 Saumlasten (100.000 Liter) Wein einführte und damit so wie mit der Eisenausfuhr dem Ärare »ein namhaftes utile an den Cameralmauten beigeschafft hätte«. Eine Konsignation des Unterbergrichters in der Wochein, Matthäus Schiiber, vom 12. März 1769 gibt folgenden Stand der Arbeiter, welche an den Hämmern in Arbeit standen. «) Nach der Ansässigkeit: 1. Am Hammer a. d. F eistritz . . 10 Arbeiter 2. Im Dorfe Feistritz . . 29 » 3. In Deutschgereuth . . 8 2> 4. Im Dorfe Feldt (Polje) .... . . 3 » 5. In Mitterdorf . . 23 » 6. In Kerschdorf . . 24 » 7. Am »alten Hammer« . . . . . 9 » 8. Im Dorfe beim alten Hammer . . . 80 » 9. In Mitterdorf . . 24 » 10. In Jereka . . 2 » 11. In Koprivnik . . 14 » 12. In Podjele . . 14 » 13. In Gorjuše . . 18 » 14. In Neuming . . 1 » 15. In Bitne . . 1 >; Somit in Summa 260 Arbeiter Die beim Bergbau, bei den Schmelz- und Hammerwerken beschäftigten Arbeiter verteilen sich : ‘) Oiyct Carn. 1778, I, p. 25. b) nach ihrer Beschäftigung folgendermaßen: 1. beim Hammer a. d. Feistritz, Hammerarbeiter, Drahtzieher und Nagelschmiede.................•............36 Arbeiter 2. am alten Hammer.....................56 » Für beide Werke arbeiteten in den Wäldern 83 Holzknechte und Kohler und 67 Erzknappen. Für 1769 wird der Personalstand wie folget ano-eo-eben: Ö o o «) A. d. Feistritz vom Verweser Josef Böhm: 2 Hammermeister, 2 Heizer oder Bläer, 1 Wassergeber, 2 Ofenmeister oder Schmelzer, 1 Lehrjunge, 1 Kohlträger, 6 Drahtzieher, 2 Zainermeister, 1 Zainerknecht, 20 Nagelschmiedmeister, darunter 9 Weiber, 20 Nagelschmiedknechte, darunter 13 Weiber, 2 Faktore, 2 Bergschmiede, 1 Nägelzähler, 4 Erzwäscherinnen, 1 Zimmermann, 70 Köhler und Holzknechte, 68 Knappen, 40 Materialien- und Diverslieferanten. b) Beim alten Hammer vom Unterbergrichter Matth. Schiiber: 1 Hammermeister, 2 Bläer (einer bei Tag und einer bei Nacht) 1 Wassergeber, 2 Ofenmeister, 2 Drahtzieher, 4 Zainer, 1 Zimmermann, 1 Kohlträger, 1 Bergfaktor, 1 Hausknecht, 1 Nägelzähler, 45 Nagelschmiedmeister, davon 8 Weiber, 43 Nagelschmiedknechte, davon 21 Weiber, 4 Erzwäscherinnen, 49 Knappen, 139 Holzknechte und Kohlbrenner, 116 Materialien-und Viktualienführer. Von den Wocheiner Nagelschmieden heißt es im Visitationsprotokoll von 1782, »sie seien in der Arbeit sehr nachlässig und erzeugen nur um mehr aufzubringen, sehr schlechte und unbrauchbare Nägel«. »Der Eigendünkel und die Unbändigkeit dieser Nagelschmiede gestattet gleichfalls nicht, dass das Gewerke so wie es am vortheilhaftesten wäre, betrieben wurde; so weigern sich diese grösstentheils die gefrimten (bestellten) Nägelsorten zu verfertigten, wenn sie nicht durch Versprechungen oder andere Wege dazu geschmeichelt werdenJ)!!« Es wird Militärassistenz beantragt. Im Jahre 1770 sind an der Feistritz 223 Personen beschäftigt, darunter 40 Nagelschmiede, 71 Knappen und 86 Holzarbeiter, der Rest war beim Hammer in Verwendung. »Man könnte« — sagt der Bericht — »meinen, es sei so viel Mannschaft nicht nöthig, allein: 1. Muss jährlich ein favorabler und kalter Winter eintreten, wenn man die nöthigen Materialien von diesen hohen Gebirgen, theils mit Handschlitten, theils mit Zugvieh herabbringen kann, man braucht also viele Leute, da der brauchbare Schlittweg höchstens 6—7 Wochen zu dauern pflegt; unter dessen bleibt die übrige Arbeit alle zurück bis als so lange die Materialien zugeführt werden. 2. Von St. Jakobi bis St. Bartholomäi (25. Juli bis 24. August) haben die gesammten Arbeiter theils mit Eigenen, theils andern zu Hilf ihre Feldarbeit zu bestreiten, die Gebirgler aber annoch ein Monath länger, weil die Erdfrüchte später zeitig werden. Man braucht also viele Arbeiter, denn es lässet sich in diesem hohen Land und Gebirg nicht anders thun.« Im Jahre 1790 werden im B. A. Matrikelbuche 258 Bergarbeiter in der Wochein ausgewiesen. Es erhielt sich somit bis zu Ende des XVIII. Jahr- 9 In der Wochein ist die Rasse ausgestorben, in Eisnern, Krop und Steinbüchel vegetiert sie noch, wenn auch unter den elendsten Verhältnissen meist vom Bettel lebend und die Feldbauern mit ihren »Reisen«, wie sie den Bettelgang nennen, quälend. Ihr Eigendünkel und Hochmut aber ist noch ungebrochen. 23* hunderts die Arbeiterzahl ziemlich konstant. Natürlich mußten diese Leute die Hauptmenge ihrer Nahrungsmittel von außen beziehen, da die zwei Täler der Wochein nicht die nötigen Feldfrüchte produzierten. Wir haben darüber schon oben gehandelt (oben p. 332); es gab eine eigene Klasse von Leuten, welche die Lebensmittelzufuhr durch die »Stiegen« und durch die Bača besorgten. Ihre Zahl wird vom Unterbergrichter Schiiber in Feistritz im Jahre 1769 für Althammer auf 116 und für Feistritz auf 40 Mann als »Materialien- und Viktualienzuführer« angegeben. Aus obiger Zusammenstellung des Bergvolkes der Wochein ist zu ersehen, daß mit Ausnahme von Brod, Savica, Ravne und Welschgereut, welche heute zusammen 88 Häuser zählen, damals aber vielleicht kaum 65 zählten, sämtliche Ortschaften der Wochein sich am Bergbaue beteiligten. Die Eisenproduktion in der Wochein. Wie bei den übrigen Eisenwerken des Landes war auch in der Wochein bis zu Beginn des XIX. Jahrhunderts der Stuck- oder Wolfsofenbetrieb im Gange. Die Stucköfen der Wochein schildert Hacquet in seiner Oryct. Carn. I, p. 20, wie folgt: »Das Gemäuer des Ofens ist ein Viereck aus gemeinen Kalksteinen, acht Schuhe im Durchschnitte und eilfe hoch; das ist, vom Wolfbette, oder Herde, bis zum Einsturze. Das innwendige Futter wird mit einem glimmerartigen Sandsteine und schwarzem Thone gemacht. Dieser Glimmerstein ist ein wahres Saxum fornaceum *), welcher im vorderen Thale bricht; er hält sich an ein Gebirg worauf ein schwarzer Schiefer sitzt. Der ganze Ofen stellt eine Kugel vor, wo das Wolfbett zwei Schuhe, und der Einsturz etwas über einen Schuh im Durchschnitte hat, in der Mitte aber sind sie etwas weiter. Ein solcher Ofen hat an seiner unteren Seite zwo Oeffnungen, deren eine das Schlackenloch, die andere die Brust ist, wo die Oeffnung bis zween Schuhe im Viereck hat; diese beiden Oeffnungen werden mit grossen Kuchen von Letten vermacht, alsdann wird in die Brust mit einem hölzernen Keile ein Loch gebohrt, um die ledernen Blasebälge anzusetzen, welche auf Walzen liegen, damit man sie mit leichter Mühe vom Ofen wegheben könne, wenn die Brust, oder jene Oeffnung, wo sie den Wind hineintreiben, muss aufgemacht werden, um den Wolf heraus zu nehmen. Da nun die äusserliche Figur des Ofens viereckicht, ist so ist hinten und auf einer Seite ein halbmondförmiges Gewölb oder Zirkel gemacht, welche beyde zween bis drey Schuhe von der Erde angerechnet, in ihrer Höhe haben, und eben so breit sind. Jenes, wohin die Blasbälge kommen, ist, wie gesagt, ganz mit Thone zugemacht, das andere aber mit Ziegeln, nur in der Mitte bleibt eine längliche Oeffnung, die einen halben Schuh, öfters aber nur vier Zoll breit, und zween Schuhe hoch ist; diese von Ziegeln gebliebene Oeftnung, welche mit zwo eisernen Schienen eingefasst ist, wird dann mit Thone vermacht, und man kann solche nach Wüllkühr zum Theile hoch oder niedrig aufmachen, nachdem es die Noth erfordert; bei den meisten Oefen aber werden ordentliche viereckichte Löcher gelassen, welche mit eisernen Stöpseln mit Lehm beschlagen zugestopft werden, diese Oeffnungen dienen zu Schlackenlöchern. Die andere Halbmondförmige gewölbte Oeffnung aber ist, wie gesagt die Brust des Ofens, und bloss mit Thon zuge- ‘) Ofenstein, d. h. für den Ofenbau geeignet, weil er feuerbeständig ist. macht. Zu Anfang der Schmelzung wird die Oeffnung zum Blasrohre tief gemacht, und nachdem der Ofen eine Zeit im Gange ist, so kommen auch aus eben diesem Esloche Funken, oder kleine Schlackenkeren heraus; wenn dieses geschieht, so werden auf den Seiten in dem Brustgewölbe kleine Oeffnungen gemacht, um den Schlacken Abfluss zu geben. Fängt nun einmal der Wolf an, sich nach und nach zu setzen oder wie man sonst zu sagen pflegt, zu wachsen, so wird ein anderes Es-loch zwei Zoll höher gemacht, oder, besser zu sagen, ausgebrochen, und der Blasebalg erhöht sich, sowie auch die Schlackenlöcher, sowohl in dieser, als in der anderen Fläche. Je mehr nun der Wolf, oder die Masse, vom Grunde aufsteigt, oder an wächst, desto mehr steigt man auch immer mit dem Esloche, gemeiniglich bis unter den gewölbten Bogen; da wird aber auch auf der Brustseite der Thon, der die Oeffnung verstopft hat, weggebrochen, wo man dann noch während der Schmelzung die Masse, oder den Wolf, stocken sieht.« »Um einen Wolf zu machen, werden nach Beschaffenheit der Erze, nämlich, ob sie mehr oder weniger von Kalkstein gereinigt sind, 40 bis 50 Centner Erze genommen, die dann, nachdem der Ofen ausgeheizt ist, beständig beinahe mit gleichen Theilen Kohlen eingesetzt werden, nachdem die Erze mehr oder weniger flüssig sind. Der Zusatz zu dem Erze ist hier zu drei Centner eine Truge Nägelschmittsinter, oder Halbschlacken ■), eine solche Truge wiegt 50—70 Pf. Das Schlackenauge wird stets ausgeräumt und offen gehalten; nach 18—20 Stunden, wenn das ganze Erz eingesetzt ist, und der Ofen eingeht, werden auf der Walze die Bälge zurückgeschoben, die Brust eingestemmt, und der Wolf, oder die geschmolzene Eisenmasse herausgezogen, welcher dann gemeiniglich 15—17 Ctr. wiegt. Man nimmt jedoch nicht gleich bei Oeffnung der Brust einen solchen Wolf heraus, sondern man muss so lange warten, bis er gestockt hat; hat man ihn einmal aus dem Ofen, so wird er unter einen 13 Ctr. schweren Hammer gebracht und in 8, auch mehr Stücke zersetzt, welche man in der dortigen Hüttensprache Kot-lizhe* 2) nennt, sowie man das mit den Schlacken aus dem Ofen fliessende Eisen Pogazhe3) genannt wird. Nachdem der Wolf aus dem Ofen, und in dem Grunde mit Wassereinsprengungen abgekühlt ist, so werden die darin befindlichen eisenhaltigen Schlacken abgekrazt und in den Fluss geworfen, wo dann das Eisen sich durch das Anpressen der Steine absondert, welches alle Arbeiter, wenn sie Zeit haben, besonders aber Weiber und Kinder aus den Flüssen zu sammeln pflegen. Dies ist bei den dortigen das s. g. Pobiraina4) oder Waschwerk, und wird auch als Zusatz mit dem Erze verschmolzen.« Die »KotliCe«, in welche der Wolf zerschrotet wird, wurden in einem Feuer, welches auch Zerrenfeuer oder Plafeuer hieß, behandelt. Die »KotliCe« wurden darin einmal ausgeheizt, die »Pogače« aber zweimal »eingerennt«. Das erstemal erhielt man aus dem mit der Schlacke ausfließenden, höher gekohlten »Pogače«-Eisen, welches richtiges Gußeisen war, Stabeisen, welches dann nochmals ausgeglüht und umge- Ü Sie heißt bei den krainischen Nagelschmieden: Skaja, vom ital. Scaglia, Schuppe, Rinde. 2) Vom ital. cot to, gekocht, gebacken (slow, bedeutet kotlič ein Kesselchen). Sie heißen auch >Massa>, also massa cotta. s) Das Wort bedeutet Kuchen. Es ist dies kohlenstoffreicheres Eisen, also wirkliches Roh- oder Gußeisen, welches sich teilweise bildete. Es ist das anderwärts »Graglach« genannte Produkt. i) Klaubeisen, anderwärts, z. B. in Sava auch »rena«, Wascheisen (Vis.-Prot. 1782) genannt. Zwei solche »Renaklauber« werden wir in Sava genannt finden. schmiedet werden mußte. Beim Wolfseisen-Kotliö genügte das einmalige Erhitzen, um die weitere Formung vorzunehmen. Hacquet sagt, daß aus beiden Eisengattungen, dem »Kotlič«- und »Pogače«-Eisen, die sogenannten Masselien oder Tajolen gemacht werden1). Aus jedem »Tajol« machte man zwei Kolben und aus jedem Kolben wieder vier Stangen Wallascheisen, jede zu 50 Pf. an Gewicht. Hier ist Hacquet in der Auffassung und Wiedergabe des ihm von den Wocheiner Hammermeistern Mitgeteilten etwas oberflächlich vorgegangen. Nach Hacquets Kalkül gäbe ein Wolf von 15 Ztr. Gewicht 8 Kotliče. Aus dem Kotlič würden die Massellen oder Tajolen, aus jedem 8 Stangen ä 50 Pf. Eisen geschmiedet. Das gäbe per Wolf 32 Ztr. Eisen. Aus den berggerichtlichen Akten, z. B. Sitzungsprotokoll von 1797 und 1798, wissen wir aber, daß das Gewicht der Wölfe zwischen 13 und 20 Ztr. variierte. Für die Wochein gibt Hacquet 15—17 Ztr. an. Nach obigen Quellen betrug das Kalo bei Verarbeitung des Wolfes 15—20°/0 und ein »Massello« oder »Messel« wog 11/2 Ztr. Nimmt man einen Wolf per 15 Ztr. mit 20°/0 Kalo an, so gibt derselbe 12 Ztr. Schmiedeeisen, jeder der 8 »Kotliče« gab somit 1V2 Ztr. Eisen. Der Wocheiner »Kotlič« ist somit identisch mit dem »Messel« oder »Masselo« der Italiener. Geben wir die Teilung in 8 Kolben und 8 Stangen zu, so kann eine Stange nur 20 Pf. gewogen haben und die 50 Pf. Hacquets sind ein Schreibfehler. Damit stimmt auch Hacquets Schlußbemerkung, wenn er sagt: »Ein Kotlizhe gibt zu Zeiten 130, auch manchmal 150 1/2 kr. = 2489 fl. 54 kr., das Röstkohl 52 fl. 30 kr., das Klaubwerk 81 fl., somit in Summa 9091 fl. 19 kr. Der Wert des Roheisens wird von Zois per Ztr. zu 3 fl. 2 kr. mit 9392 fl. 19 kr. beziffert. An Personal werden verzeichnet: 1 Verweser, 70 Knappen, 4 Erzwäscher, 1 Pocher, 2 Schmelzer, 2 Zimmerleute, 3 Eisenknechte, 1 Bergfaktor. Der Stuckofen in Althammer erzeugte aus 7075 Ztr. Bohnerz (ä 44 kr.) mit 11.460 Schirgel Kohl (ä 13 kr.), 120 Ztr. Röstkohl (ä 13 kr.), 396 Ztr. Klaubwerk und 1438 Ztr. Hammersinter: 28307/i0 Ztr. Roheisen (ä 2 fl. 51 kr.), im Werte von 8350 fl. 33 kr. Das Personal dieses Werkes bestand aus: 1 Verweser, 58 Knappen, 4 Erzwäschern, 4 Pochern, 2 Schmelzern, 2 Zimmerleuten, 2 Eisenknechten, 1 Bergfaktor. Zufolge Aufhebung der jährlichen Amtsbereitungen durch den Oberbergrichter und Aufhebung- der Unterbergrichter in den Gewerksorten des Landes durch Kaiser Josef verloren die bis 1780 bestandenen Verhältnisse in der Wochein ihre Sicherheit und ihren Halt. Baron Siegmund von Zois sah sich daher genötigt, die Werke der Wochein neu zu organisieren, zu welchem Zwecke er im Jahre 1788 ein neues Bergreglement für die Wochein ausarbeitete. Das von Zois Hand verfaßte Original desselben ist vom 15. September 1788 datiert und umfaßt 16 enggeschriebene halbe Folioseiten. Das Aktenstück gibt uns so viele und wertvolle Auskünfte über den Betrieb des Bergbaues in der Wochein, daß wir die wichtigsten Stellen desselben hier wörtlich wiedergeben. Außerdem zeugt es für den praktischen Sinn und die gründliche Kenntnis der Verhältnisse seitens des Baron Zois. »Vorschrift des Erzgedings für Wochein. o ö 1. In vorigen Zeiten, so lang ein Unterbergrichter angestellt war, und das Oberberggericht jährlich auf die Amtsbereitung erschien, hat sich die alte Verfassung des Wo cheinerischen Bergbaues, nämlich der seit 1743 bestehende Verlag und Erzkauf, dadurch bei Kräften erhalten, daß das Oberberggericht jeden wieder die allgemeine Bergordnung sich einschleichenden Mißbrauch zeitlich abschaffen, und jedes vergleichbrüchige Benehmen der Knappschaft executive bestrafen konnte. Seit 1780 hingegen, nachdem die Amtsbereitungen eingestellt, die Unterbergrichter aufgehoben, und die alte Verfassung gänzlich ohne Unterstützung geblieben, hat der Eigennutz und der Muthwillen der Knappen so sehr überhand genommen, daß der Gewerk schlechterdings eine lesionem ultra dimidium erleiden, und folglich bei Althammer und Feistritz in eine unerschwingliche Zubuss hat verfallen müssen. Die Art und Weise, wie sich die Knappen dabei benommen haben, besteht in Folgendem. Bei den besseren Grüben war ihre Absicht lediglich dahin gerichtet die Stucköfen in immerwährender Erznoth zu erhalten, um die Verlegenheit der Beamten in Zwang zu setzen, zugleich aber auch die aufgeschlossenen Erze nur nach dem Bedarf ihrer eigenen Haushaltung zu benützen; daher kam es, dass einige, auch aus den besten Grüben, nicht mehr Erz förderten als nöthig war, um den empfangenen Getreideverlag auszugleichen, andere nur alsdann nur ein Freigeld machten, wenn ihnen eine ausserordentliche Nothdurft zufiel, die reicheren aber, und be-besonders die hubtheiligen Bauern, sich kaum so oft ihrer Arbeit näherten als nöthie; war, um andere daran auszuschließen. Unter den schwächeren Knappen hingegen, und besonders unter den verschuldeten zielte das vorzüglichste Bestreben nur auf Erhaltung des Getreideverlages, und die Arbeit war so viel möglich vernachlässigt; viele suchten sogar Taglohn und anderes \erdienst bei den hubtlieiligen Bauern. Bei der Menge und Entfernung derselben war es der Amtierung schlechterdings unmöglich das Werk vor Schaden zu hüten. Was eigentlich den Grubenbau betrifft, so legten sie sich insgesammt darauf, zum Theil durch die geringsten Arbeits- und Fördernisskosten, zum Theil aber durch den Betrug beim Waschen und Scheiden ihren \ ortheil zu suchen. Daher sind in den letzten zehn Jahren gar keine neuen Gruben mehr gebaut, und die wenigen, die vorhanden waren, nicht mehr abgeteuft worden. Der größte Theil der Knappen hat sich vielmehr in lauter alte Schächter gesetzt, um die ärmsten und sandigsten Erze, die von unseren Vorfahren als unbauwürdig hinterlassen worden, mit leichter Mühe nachzuräumen und die übrigen beschäftigen sich mit blossem Schürfen am Tage, oder wenig leichter unter dem Taggeschütte, und mit dem Zusammenschleppen der allerschlechtesten, mit Kalkstein am meisten überladenen Erze, wodurch zugleich das Gebirge in den Kesseln auf die aller unordentlichste Weise zerrüttet und überworfen worden. Ueberhaupt aber je mehr steinige und sandige Erze in Vorschein gekommen, je schlechter sind dieselben gewaschen und geschieden worden, es ist sogar bekannt, daß sich einige Knappen nicht gescheut haben, das taube Gestein von alten Halden unter die zufällig geförderten reineren Erze zu mischen und die Abwag solcher Vorrät he zu ertrotzen. Da folglich unter solchen Umständen von Jahr zu Jahr die verlorenen Verlagsschulden um ein bis anderthalb tausend Gulden höher anwachsen, die Erze bei der Siebsetzung am Hüttenwerk wenigstens 50 und einige sogar von 60—70 Pfund Kalkstein, wovon Erzkauf und Frachtlohn gezahlt werden muss, ealiren, die Knappen aber auf keine Weise zur Beobachtung des alten Vergleiches zurückgebracht werden können, so bleibt kein anderes Mittel übrig, als diesen Vergleich zu cassieren, um nicht die Eisenwerke, den Nahrungsstand und das Landesfürstliche Lehne in der Wochein gänzlich in Verfall gerathen zu lassen. 2. Es wird hiernit der Knappschaft angekündet, dass die alte Verfassung mit dem Tage Michaelis (1788) aufgehoben, der Grubenbau heim genom men und auch künftig ein gewerkschaft-liches Erzgeding eingeführt wird. Da der Gewerk zu Althammer und Feistritz, allein, und mit Ausschliessung der benachbarten Stückofengewerken die Belehnung des Wocheinerbezirkes auf Eisenbau besitzt, so kann umsoweniger, auch unter den muthwilligsten Knappen einer vorhanden sein, der etwa auf das Eigenthum des Grubenrechtes einen Anspruch zu führen sich getraute, sollte jedoch jemand eine so irrige Meinung hegen, so wird derselbe angewiesen, seinen Grubenempfang aufzuführen und die Sache wider den Gewerken in via juris auszutragen. Es ist aber von selbst aufliegend, dass die Knappen von jeher nichts als verdingte Arbeiter des Gewerkes gewesen und dass ihnen der Verlag und Erzkauf, der seit 1743 bestandenen Verfassung, kein anderes Eigenthum verschaffen konnte, als jenes des Gruben- und Arbeitsmateriales, nämlich des Schachtgezimmers und vorräthigen Holzes, der Haspel und Waschstätte, der Schlafhütten und des sämmtlichen Arbeits- und Fürdernisszeuges. Es ist ihnen folglich dadurch, dass sie sich seither ihre sogenannten Grubenantheile einander zu verkaufen, zu verpfänden, erblich zu überlassen oder gar Prozesse darüberzu führen angemasst haben, kein grösseres Recht erwachsen, als was das Eigenthum des Gruben- materiales mit sich bringt, deswegen sie dann auch bei gegenwärtiger Veränderung: es untereinander auszumachen haben, und über diesen Punct von den Gewerken nichts fordern können. 3. Zum Grund der Einrichtung des neuen Erzgediengs wird die Hof-resolution von 4. Jänner 1787 gelegt, womit angetragen worden ist, die bisher in Oberkrain üblich gemachten Verlage in Getreid und Pfenn-werthen abzuschaffen und die Arbeiter mit baar Geld zu bezahlen. Es wird also nur Erzgeding in baar Geld, in deutscher Währung und ohne allen Abbruch auf folgende Weise angebothen und berechnet; nämlich der vormalige Erzkauf hat betragen in Landeswährung 16 kr. d. W. 133/r> kr. Davon wird für das in der alten Verfassung contrachirte Agio etc. 4 kr. von jedem Gulden Baarschaft, und für den doppelten Aufschlag auf den Getreidepreis, abgezogen nur 13/ß kr. hiermit bleibt das Erzgedinge 12 kr. vom Zentner rein gewaschen und geschieden Erz, welches die Knappen auf ihre Kosten, mit Einbegrifif der Grubenarbeit, Zimmerung, Förderniss, Schlafhütten, Waschstätte, Licht und sämmtlichen Arbeitszeuge zur Abwage am Berge zu stellen schuldig sein werden. 4. Da künftig der Bergbau nicht mehr, wie vorhin, den Knappen auf gut Glück überlassen, sondern vielmehr unter eigener Aufsicht und Leitung der Gewerken und seiner Beamten, mit Dafürhaltung .derselben, betrieben werden soll, so wird zuvorderst, um die Aufsicht zu erleichtern, dass sämmtliche Grubenwesen und Knappenpersonale der beiden Werke (Althammer und Feistritz) zusammengezogen und zufolge der hier beigelegten Grubenstandsbeschreibung mit 96 Schächten und 170 Mann Knappen, in Statu quo sich alles noch dermals befindet, der Amtierung zu Feistritz unterzogen. Wegen Abtheilung und Zulieferung der Erze für die Stücköfen zu Feistritz und Althammer wird bestimmt, dass die Erze vom Revier Jame und Rudnopolje nach Althammer, die vom Revier Medna-dolina und Goriusche nach Feistritz, nämlich jedem Stückofen die näheren, ein für allemal angewiesen bleiben.« Es folgt noch eine Reihe von Detailinstruktionen für das Werkspersonal, welche indessen für unsere Zwecke von minderem Interesse sind. Schon unterm 15. Oktober 1788, also 14 Tage nach Einführung der neuen Ordnung, meldet Verweser Andreas Koller von Feistritz dem Freiherrn: »Die Knappen sind nun sämmtlich im neuen Gedieng und niemand weigert sich nach demselben zu arbeiten.« Bei der 1781 durch Verweser Christian Novak vorgenommenen Inventur und Abrechnung zeigte es sich, daß das Bergvolk der Wochein seit 1754 dem Werke mit 24059 fl. 8V2 kr. verschuldet war, und zwar mit Posten, welche zwischen 3 kr. bis 471 fl. 9 kr. variierten. Gleichzeitig dachte Zois daran, eine genaue Revierkarte der Wocheiner Eisengruben anfertigen zu lassen. In einem Briefe an Verweser Koller dd. 11. Dezember 1788 schreibt Zois: »Dem Herrn Höschel in Augsburg werde ich unseren Bedarf und Meinungen tüchtig zu verstehen geben; ich wünsche sehr, daß er uns befriedigen möge, widrigenfalls, wofern nur günstige Rechnungsjahre einst wieder sich einfinden, lass ich mir gewiss noch ein vollkommenes Astrolabium aus England kommen, dann lebe ich noch eine Weile, so muss, es allerdings darauf ankommen, dass unsere Nachkömmlinge eine förmliche Revierkharte von uns übernehmen sollen.« Von noch größerer Bedeutung für die Neugestaltung des Betriebes der Werke in der Wochein aber war Zois’ Entschluß, auch hier den Floßofen betrieb einzuführen. Im eben zitierten Briefe an Koller schreibt Zois: »Aus den bisherigen monatlichen Bergbaustabellen ersehe ich mit grossem Vergnügen, dass es das Aussehen gewinnt, dass die neue Einrichtung des Grubenbaues Nutzen und Vortheil gewähren werde, diese Hoffnung unterstützt den Hochofenbau.« Zu dieser Neuerung dürfte den Freiherrn v. Zois aber auch das Unsichere in der Stuckofenarbeit und die großen Verluste an Eisen beim Verarbeiten der Wölfe veranlaßt haben; dazu kam noch die Unbehilflichkeit in der Metallurgie ganz unwissender Beamten. Diese waren einfach Verwaltungsmaschinen, der Bergbau war, wie wir oben aus dem Zoisschen Entwürfe sehen, reiner Raubbau in den Händen der Bevölkerung und an den Öfen, und Feuern manipulierten mehr oder weniger praktische Schmelzer und Hammermeister, welche ihre Manipulationsvorteile und Handgriffe als Werksgeheimnis für sich behielten. Lehr-reich ist in dieser Hinsicht der Briefwechsel zwischen Zois und Koller aus dem Jahre 1788 und 1789. Da schreibt z. B. Verweser Koller unterm 15. Oktober 1788 an Zois: »Da die Ballaschheizer noch immer so unwirthschaftlich gearbeitet haben, so rief ich diese Woche den Lorenz Schöberl und noch einen anderen Mann, die zu Bohems ’) Zeiten als Heizer gedient hatten, Hess sie das Feuer untersuchen, und bat sie gegen gute Bezahlung diese ganze Woche hindurch als Heizer zu arbeiten, um doch die Ursache des so grossen Calo zu erfahren; sie versprachen es mir, und Lorenz Schöberl machte gleich die ersten 3 Messein mit 445 Ctr., dann fand er für gut das Feuer zu überändern, und nun arbeiten beide immer, ohne die Zahl 140 Ctr. pr. Messel zu verlieren, sie bleiben beständig bei 144 und 145, folglich bei jedem Messel um 15 Ctr. wenigstens mehr als Shmitik und Aslinger, das Eisen ist nebenbei so gut, dass in 3 Tagen nur erst 1 Büschel Ceseni unter dem Zainhammer erschien.« Unterm 11. Dezember 1788 schreibt Zois über den Gegenstand an Koller: »Nun komme ich noch auf unser vorzüglichstes Trübsal, nämlich auf das Ballaschfeuer; ich muss bekennen, dass ich auf die Heizer kein Vertrauen setze, aber noch weniger von dem berufenen Schöberl Hilfe erwarten kann, und mag; ich bin überzeugt, dass sich in dergleichen Fällen nur von der Hand, die das erste Materiale zubereitet, eine ausgiebige Besserung versprechen lässt, wenn die Umstände nicht zuwieder sind; ich vermuthe aber, daß die Wiedrigkeit dieser Umstände so lange an-halten wird, als so sehr mit Kalkstein überladene Erze auf den Stückofen kommen werden; seit meiner Abreise aus Wochein habe ich diesen Gegenstand unaufhörlich vor Augen, und nach allen möglichen O O 3 O *) *) Bohem (Böhm) Josef war Verweser unter Michel Angelo Zois. Er starb ein Jahr nach ihm, im Mai 1779 korrespondierte und amtierte er noch in italienischer Sprache. Ihm folgte Christian Novak, welcher 2. Juli 1785 staib. Dann finden wir Ignaz Pototschnik aus Krop, welcher unterm 4. Mai 1788 angesichts der Werksumgestaltung, da er sich nicht gewachsen fühlte, um Enthebung bittet. Ihm folgt Andreas Koller, dem Zois unterm 8. Dezember 1788 die Reformation der Werke überträgt. — Koller erscheint als pflichteifriger, treuer und höchst ordnungsliebender, aber technisch ziemlich unwissender Mann. Prüfungen desselben beschuldige ich, nicht einzig und allein den Mangel an Handgriff unserer Heizer, sondern vorzüglich den Kalkstein im Ofen, an dem übermässigen Abbrand des Stuckeisens im Balloschfeuer; schon der geringe Anhalt der Aufgabe, oder das geringe Gewicht der Wölfe, zeigt von Verzehrung des Eisens in der Stuckofenhitze; die Schmelzung auf dem Hochofen in Jauerburg hat ebendasselbe bewiesen; in beiden Fällen haben die Erze, ihrem vorhin bekannten specifisclien Inhalte nach, nur wenig Eisen gegeben; auf was für eine Weise der Kalkstein so viel Eisenerde mit in den Schlacken reisse, ist freilich nicht leicht zu erklären, und noch schwerer ist zu zeigen, wie die Eigenschaft dem Stuckeisen anhänge, dass selbst ein grosser Theil desselben auch noch im zweiten Feuer des Einrennens, so leicht verschlackt oder verbrennt, aber auf allen Büchern vom Handwerk, die ich zu Rath gezogen habe, finde ich Analogien, dass Uebermass von Kalkstein dergleichen Wirkungen herfürzubringen im Stande seyn, aus diesen Gründen rathe ich ihnen auf das Reinwaschen der Erze künftig mit der allergrössten Strenge zu halten, unterdessen aber noch alles übrige zu versuchen, was wohl möglich ist, und worunter auch der Schöberl seyn mag, nur mit dem Bedinge, dass er nicht förmlich als Heizer aufgedungen werde. Zu gleicher Zeit werde ich noch immer den alten Bregant von Missling kommen lassen, und ich zweifle nicht, dass er den Burschen einen besseren Handgriff, von dem auch etwas abhängt, bei-bringen wird.« Unterm 4. Jänner 1789 schreibt wieder Koller an Zois: »Das Ballaschfeuer hat sich noch mehr verschlimmert, so liess ich durch den beruffenen Schöberl, der eben hier ist, weil in Krop Wassermangel ist, untersuchen, und ihn selbst zu arbeiten ersucht habe; den alten Bregant jetzt kommen zu lassen, lässt die grosse Kälte nicht zu, und am besten und liebsten wäre es mir, wenn ihn Euer Gnaden damals kommen Hessen, wenn Hochdieselben selbst zugegen sind, ich will es indessen mit den Wocheinern versuchen, denn selbst der Bregant, wenn er auch alle Fehler entdeckte, würde nur die Kunst wieder mit sich forttragen, ohne sie vielleicht einem anderen aufzudecken oder zu lernen; da ich nun den Wochein er Mirakel macher (!! Schöberl) hier habe, so will ich ihn doch arbeiten sehen, ist er im Stande den grossen Calo merklich und ansehnlich herabzusetzen, so weis ich nicht, ob ich Euer Gnaden nicht wiederholt für ihn bitten werde.« Indessen waren alle Bemühungen vergeblich geblieben, denn schon o O O J am 15. Jänner 1789 schreibt wieder Koller: »Es ist ausgemacht, dass das Ballaschfeuer alle Bemühungen und Ersparnisse, die anderwärts geschehen, verschlingt, obgleich dasselbe seit einigen Monaten mit dem schönsten körnigen Roheisen versehen wurde, Schöberl hat die Zustellung überändert, er musste aber wegen eingefallenen Thauwetter nach Kropp zurück, der Calo ist dennoch immer weniger oder mehr als 30°/0, das auf einmal einrennen unerhört viel ist, es muss die erste Ursache des grossen Calo im Roheisen selbst liegen, das entweder zu viel geschmeidig und folglich zu viel verbrennlich oder zu roh und dann in zu viel Schlacke durch das Ein rennen gebracht wird (sic). Ich dachte diesem Verderben wohl hundertmal recht ernstlich nach, aber das Resultat ist immer, dass der Stuckofen nichts besseres gebären kann, und wer kann helfen, wenn das Grundmateriale bösartig ist.« Also auf ängstlich gehütete Kunstgriffe simpler bäurischer Ofenheizer setzte man selbst in der Wochein, wo ein Siegmund Zois Gewerksinhaber war, seine ganze Hoffnung, und als selbst der »Mirakelmacher« Schöberl nicht zu helfen wußte, standen Inhaber und Verweser ratlos da, letzterer den Stuckofen verwünschend. Wie muß es gar bei den übrigen Stucköfen ausgesehen haben, wo Ignoranz der Werksleute mit der Ignoranz und Arroganz der Gewerken wetteiferten. Das Ende vom Liede mußten totaler Verfall und Erliegen der Industrie sein. Man schritt nun energisch an den »Hochofenbau«. Schon 1788 wird Material für den Bau desselben vorbereitet und im Oktober 1789 sind schon 1480 Merling Kalk bereitet und 190 Stämme gefällt und Bausteine gesprengt. Unterm 23. Februar 1789 übersendet Koller dem Baron Zois eine Beschreibung des Löllinger Hochofens mit einem Profil desselben. Im Mai 1790 wurde mit dem Baue des Floßofens begonnen. Koller gibt in einem Briefe dd. 22. Mai 1790 seine Maße, wie folgt an: Höhe 28', die hintere Gewölbebreite 10', die vordere 6', das inwendige Viereck des Schachtes 8'. Als Ofenstein war schon 1775 ein Sandstein von der Cerna Gora in Aussicht genommen. Koller ließ Proben derselben 30 Stunden im Ballaschfeuer glühen, wobei er sich gut bewährte. Unterm 22. Juli 1785 schreibt wieder Koller über Ofensteine an Zois: »Der Pläameister Ouanzhnek von Jauerburg war hier, hat auf Ofenstein die Wochein durchwühlt und an den Enden derselben beykommende zwei Arten gefunden. Der Ofenstein, welcher dem Jauerburger ähnlich ist, bricht in der Suha und der andere über der Belza bei Feistritz am Selo.« Seit 1783 wurde auch an einer Fahrstraße aus der Wochein gearbeitet, deren letztes Stück von der Kohlstätte in der Stigen bis Oberne 17&9 hergestellt wurde. (Brief Kollers dd. 26. Sept. 1789.) 1791 war der Floßofen fertig und laut »H o c h o f en - J o ur n als«.1) am 1. Oktober des genannten Jahres in Gang gesetzt. In den ersten acht Tagen konsumierte derselbe 826 Kohlsätze ä 2'/2 Schirgel (ä 2 Wiener Metzen), somit 2478 Metzen und 548 Ztr. Erze, woraus 245*3 Ztr. Roheisen erblasen wurden; das Gebläse arbeitete I4mal per Minute. Nach dieser Organisation der Werke durch Siegmund Zois bestanden jetzt in der Wochein laut Gewerksbuchs B, p. 267, folgende Gewerksentitäten: a) A. d. Feistritz: 1 Hochofen, 1 Ballaschhammer, 2 Ballaschfeuer, 1 Streckhammer, 1 Zeugfeuer; //) in Pozebljeno: 1 Streckhammer, 1 Zainhammer, 1 Zainschmied- feuer, 4 Drahtzangen, 1 Drahtglühfeuer; c) beim Alten Hammer: 1 Ballaschhammer, 2 Ballaschfeuer, 2 Zainhämmer, 2 Zainschmiedfeuer, 1 Drahtzange, 1 Drahtglühfeuer. Wir geben nun noch im folgenden einige Bemerkungen, welche sich von Zeit zu Zeit über Vorkommnisse am Floßofen im Journal vorfinden. Im Jahre 1796 war mit Ausgang der Schmelzung Post 9 der Ofenschacht so ausgebrannt, daß derselbe ganz neu hergestellt werden mußte, und zwar nachfolgendermaßen: Höhe des Ofenschachtes 22', Weite des Kohlensackes 41/2', Weite des Schürloches 18", Geviertes Quadrat am Bodenstein 22", Höhe der Form 13", Weite der Form 2 72", Neigung der Form 8°. 9 Im Archiv des Landesmuseums, dasselbe reicht bis Ende 1837. Wir geben in der folgenden Tabelle eine Zusammenstellung der Haupt-ziffern des Ofenbetriebes vom 1. Oktober 1791 bis 29. Dezember 1837. — Im Journal sind die Daten für jeden Tag sorgfältig eingetragen. In einer Rubrik: »Anmerkung« Angaben über das Floß, die Schlacken, die Zustellung, Bodenstein, Formenweite, Neigung der Form etc. verzeichnet. Umlassen des Ofens Kohl . Produziertes Roheisen Ztr. Nummer Jahr Wochen Schirgel a 2 Wiener Erz Ztr. Metzen i i 1791 3 3367'/, 2378 8 1067 2 2 1791 1792 13 147331/, 13539-9 5493 3 3 1793 14*/, 15567 14016-7 5981-3 4 4 1794 % 945 325-7 107-9 5 5 1794 34/7 48977, 3566-3 1480-3 6 6 1794 11»/, 183917, 12727 1 5356-6 7 4 1795 75/, 9357 7600-3 3329-1 8 5 1795 1796 n 9912 7348-5 3168-4 9 5/2 6 1796 9 104597, 7333-8 2927-9 10 1797 13 142967, 11981-7 4798 9 11 7 1798 io3/, 114707, 9177-9 4014-9 12 8 1799 14 154607, 12315-6 4585-7 13 9 1800 9 11829 8349 5 30625 14 10 1801 16 176897, 13757-4 5407’1 15 11 1802 94/j 106577, 7180-4 3010-2 16 12 1803 14'j/7 18958 13202-2 4925 17 13 1804 132,, 17532 13655-9 5097 5 18 14 1805 12 129557, 10516.10 3935-7 19 15 1806 9 10683 7297-9 32378 20 16 1807 10 11643 8750-3 3411-4 21 17 1808 8 10152 6591-6 2178-3 22 18 1809 73/, 95987, 6123-15 2239-3 23 19 1811 11 13239 9876-72 3793 24 20 1813 11 127577, 10442-7 3663 5 25 21 1814 67, 6699 5564-1 1983 6 26 22 1815 8 9589 /, 65105 2895-3 27 23 1816 8 86477, 6751-4 2640 2 28 24 1817 77, 97937, 57501 2357-10 29 25 1820 9 14190 7972-7 3181-7 30 26 1822 10 14505 8759 44 4184-05 31 27 1823 1824 17 247007, 15771-74 6677-85 32 28 1826 87, 10899 8087 85 3061-84 33 34 29 1828 12 149837, 12257-2 5537-41 30 1829 1830 137, 16335 185-45 14565-70 5270-91 35 31 1830 1831 9 13692 10148 4283-34 36 32 1833 12 7, 16610 11762-35 5215-28 37 33 1833 1T/, 15430 10798-6 4529-75 38 34 1835 147, 22512 15262-35 6511-68 39 35 1836 1837 11 13642 9757-2 4227-92 40 36 1837 6 7t 8900 6706 260614 Die Wirtschaftspolitik der Franzosen warf die Verhältnisse, wie sie bi zum Einfall derselben in Österreich bestanden, total über den Haufen. Die krainischen Gewerken behaupteten sich schon früher mit Mühe und Not gegen die Ungunst der Verhältnisse, auf welche wir hier jedoch nicht näher eingehen können, da der Gegenstand für die Geschichte unserer Industrie so wichtig ist, daß er eine eingehendere Behandlung erfordert. Wir werden später die Geschichte des Niederganges unserer Eisenindustrie speziell behandeln; hier handelt es sich aber um die gesamte Wochein, ihre Einwohner und das um Krain so verdiente Haus der Zoise, weshalb wir hier einiges über diese Frage vorausschicken müssen, um die Vorgänge des Jahres 1812 zu begründen. Schon im Jahre 1805 *) gibt Marks Tscherin, k. k. Oberbergamtsassessor, als Ursachen des Verfalles an: 1. Die Aufsichtslosigkeit und willkürliche Verwüstung der Wälder. 2. Die unglaublich hoch gestiegenen Kohl- und Erzpreise. 3. Mangel an gesetzlichen Maßen und Gewichten sowie Disziplinlosigkeit und Fehlen der Mannszucht bei den Werken. 4. Daß bei diesen alle erdenkliche Unordnung, Mißbräuche und schädliche Übervorteilungen Vorkommen. 5. Daß den Gewerken schon durch die ohne Beispiel verstärkte Jurisdiktion dadurch der empfindlichste Schlag versetzt worden sei, weil sie beinahe an mehrere Behörden, Obrigkeiten und Ortsgerichte angewiesen sind, als es Orte in ihren Besitzungen und Beschäftigungszweige gebe. Der in tabul i er te Passivstand der Gewerken betrug damals über 2 Millionen Gulden! 1811 bedauert Gallo is, Ingenieur und Chef des Mines, unterm 24. April Tscherin gegenüber höchlichst, daß die Auswanderung der Bergwerksarbeiter noch immer fort währe und sich die Werke in der traurigsten Lage befinden. Unterm 18. Sept. 1811 2) gibt der brave Tscherin dem französischen Gouverneur in einem Expose über den Stand der Gewerken auf die Frage, wie ihnen aufzuhelfen wäre, die Antwort: »Dadurch, wenn Se. Majestät bis zum erfolgenden Absatz ins Ausland die Eisen- und Stahlproduktion um billige Preise einzulösen, darauf den erschöpften Minen-Inhabern verhältnissmässige Anticipationen zu leisten, sie bei ihren ursprünglichen Wald- und Holzrechten unengeltlich zu belassen, die Bergwerks-Arbeiter und ihre Kinder, wenn sich letztere den Minen wiedmen, nach dem Beispiele Oesterreichs von der Conscription zu befreien, eine gehörig autorisierte Bergwesendirection, welche in mineralogischer und metallurgischer Hinsicht einzig und allein wirken müsste, zu kreiren, und das Forstwesen insoweit es die Berg-, Schmelz- und Hammerwerke betrifft, der Natur nach mit dem Montanistico zu vereinigen geruhen möchten.« Eine Illustration zu Gallo is’ Klage lieferten sofort die Werke in der Wochein. Hier belief sich im Jahre 1811 der Stand der Arbeiter auf 386 Mann, nämlich: 85 Knappen, 3 Bergfaktors, 1 Einfahrer, 130 Kohler, 1 Waldfaktor, 10 Erzwäscher, 8 Hochöfner, 10 Ballaschschmiede, 2 Kohlträger, 1 Verweser, 2 Hammerschreiber, 2 Nägelzähler, 2 Zimmerleute, 2 Sagmüller, 3 Knechte, 2 Mägde, 1 Berg- und Hufschmied. Davon sind abzudanken: 45 Knappen, l Bergfaktor, 1 Einfahrer, 30 Kohler, 1 Erzwäschfaktor, 4 Hochöfner, 5 Ballaschschmiede, 54 Nägelschmiede, 1 Kohlträger, 1 Verweser, 1 Nägelzähler. Zusammen 144 Mann. Welcher Notstand da in der Wochein eintrat, ist auch aus einem Berichte Kollers an Zois dd. 9. Juni 1812 ersichtlich, in dem er schreibt: *) Rev.-Bergamtsakten dd. 2. April. 2) Rev.-Bergamt Nr. 223 de anno 1811. »Unsere Nagelschmiede sind mit dem Avanzoeisen auch ins Gedränge gekommen, sie können dasselbe nicht anbringen, deswegen machen sie Nägel, schicken die Weiber und Kinder damit nach Toi mein, Veldes, W eiss e nf el s er th al zu verkaufen, oder gegen Getreide umzutauschen, kommen aber deswegen insVersäumniss, und das Werk erhält wenig Ware; um sie also an ihre Werkstätten zu halten, müssten solche ihren Verdienst entgegen gezahlt erhalten.« Unterm 22. Juni schreibt Koller: »Die Nagelschmiede gerathen wegen Rückstand an ihren Löhnen auf allerhand Abwege, wenn es nur möglich wäre diese Leute einmal zu bebefriedigen, aber leider! Das wenige Geld, so ich erhalte, geht meisten nur an den Percepteur und Receveur über, die ärmsten Arbeiterclassen bleiben dann ohne Zahlung.« Zu all diesen Kalamitäten gesellten sich noch die Quälereien der französischen Waldaufsichtsorgane. Hier einige Korrespondenzen Kollers an Zois in dieser Angelegenheit. Unterm 7. März 1812 schreibt er: »Der Inspecteur v Maupertius erlaubte vieren Wocheiner abgehausten Bauernsleuten von Ober Gorjush, welche in ihrer Viehalpen auf Windfälle speculiren, den Holzschlag zu eröffnen wogegen sie ihm 20 kr. pr. Klafter Stockzins zu zahlen versprochen'). »Mir ist recht herzlich leid, dass diese boshaften Dumköpfe alle unsere beschwerliche Verfechtung durchs ganze Jahr für ihr und unser Bestes so treulos und unbesonnen ruiniren, der Inspecteur hat etwa vor Freude nicht wo aus gewusst, als ihm die Bauern 20 kr. pr. Klafter Stockzins angebothen, er ergreift diese Gelegenheit ohne Anstand um gegen die Gewerken ein Aktenstück zu haben. Ich gab mir Mühe in möglichster Kürze so viel zu sagen als es nur möglich wäre; allein ich fürchte, es stekke der scheinheilige alle Nebenmenschen nekkende Steinpüchler Gewerk Johann Thomann (Kreuscha) dahinter, denn diese abgehausten Bauern sind blosse Werkzeuge.« Schon mit Beginn des Jahres 1812 wurden, wie Koller an Zois sub 11. Jänner berichtet, in der Wochein »Alle Löhne auf die Preise von 1788 zurückgesetzt. Die Arbeiter schweigen jetzt zwar, da sie sehen, dass der Handel stockt.« Dazu kam noch die schmutzige Konkurrenz und Eingriffe der Stein-büchler Gewerke in die Erzfelder der Wocheiner Gewerkschaft. Unterm 13. Juli 1812 schreibt Koller dem Baron Zois: »Viele Knappen haben die Arbeit verlassen, und suchen ausser dem Revier Erz für Steinpüchl, wo ihnen der Kreuscha (Johann Thoman, den er unter 7. März einen scheinheiligen, alle Nebenmenschen neckenden Menschen nennt) den Zenten um 1 fl., das Stuffenerz entgegen baar auszahlt, womit sie dringendste Noth dürft decken.« Koller bietet ihnen 42 kr., womit sie zufrieden wären, wenn sie bare Bezahlung erhielten. Diese zerrütteten Verhältnisse scheinen den schwerbedrängten Siegmund v. Zois bestimmt zu haben, die Wocheiner Werke zu verkaufen. ') Ein sehr hoher Stockzins! — denn derselbe betrug um die genannte Zeit für das Hammerwerk a. d. Feistritz bei Stein per Klafter 3 kr., und zwar bis 1828. Bis 1837 — 6 kr. und bis 1850 — 10 kr. C. M. Es liegt darüber im Musealarchiv eine interessante Korrespondenz zwischen Zois und Koller vor, aus welcher wir folgendes mitteilen: Unterm 22. Juni 1812 schreibt Verweser Koller an Zois, daß er in Eisenhandelangelegenheiten in Krop war und dem Wodlei den Antrag stellte, das Feistritzer Werk zu kaufen. »Im ersten Augenblick kam es ihm unerwartet, und er schlug den Antrag damit aus, dass er sich nicht genug vermögend befände um ein so grosses Werk anzukaufen.« Später überlegte es sich Wodlei, »so dass er glaubte ihrer drei könnten diesen Kauf schon unternehmen«, Koller »zergliederte ihm also den Stand des Werkes, den Vortheil für die Käufer, nachdem in Kropp an keine Vereinigung zu denken, die nach Umständen mögliche Abänderung des Werkes, und alles jenes was Euer Gnaden vorzutragen befohlen haben«. Wodlei versprach, Gesellschafter zu gewinnen und dann sich zu äußern. Unterm 13. Juli 1812 schreibt Koller: »Von Kropp kommt keine Meldung, wenn indess unsere schöne Streckware nur mittelmässigen Absatz findet, so ists ja besser die Ware aus dem Eisen zu machen, und damit den Erzeug zu vermehren, als solches den geizigen, undankbaren Kroppern um Spottpreise hinzugeben.« Darauf antwortet Zois: »Laibach 29. Jully 1812. Liebster Herr Koller! Dem Botaniker]) zeigte ich einen Finger. — Er nahm mich bei beiden Händen — ! So geht es in der Welt! Es sey zum leztenmal! Ich gehe ohnehin zum Ende! Ich empfehle Ihnen nachdrücklichst das anvertaute Verkaufs Geschäft, und bestättige den tief durchdachten, und festen Entschluss, den Kaufschilling pr. fl. 70/m auszusprechen, so wie mein Vater mir ihn angerechnet hat. Ich lasse alle Baue, und Verbesserungen, in Rücksicht der Zeitumstände, fahren, und meine Familie muss sich gefallen lassen, was Gott will. Es versteht sich, dass die Vorräthe, und Fahrnisse besonders berechnet, und angeschlagen werden müssen. Aber eine Hauptbedingung ist, die prompte Auszahlung, denn mein Entschluss beruhet auf dem Grund, noch vor meinem nahen Todt alle meine Schulden zu zahlen, und meiner Famillie das, was ihr bleiben kann, unbelastet und leicht theilbar zu hinterlassen. Die Konzentrirung von Steinbüchel et Kropp mit Wochein, wodurch der Hand — Fracht und Material — Lohn beherrschet bleiben würde, ist der Grund einer grossen Spekulation, wenn ihn die Nachbarn zu benützen wissen! Ihnen wiederhohle auch nochmals das schon mündlich gemachte Versprechen, auch ihrer Famillie zu helfen, und rechne auf ihre Moralität, dass Sie mein Heil mit dem Ihrigen zu verbinden besorgt sein werden. Alles übrige und Umständlichere mündlich zu nächst: Ich vermag heute kaum mehr, als diese Zeilen zu diktiren die ich Ihnen ans Herz lege, und mit alter Liebe verbleibe Ihr Ergebenster Sigd. Zois.« Der Brief ist mit Bleistift geschrieben. 1 1) v. Sieber Karl. Müllner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 24 Unterm 10. August schreibt Verweser Koller: »In Kropp war ich noch nicht, — Herr W. (Wodley) hat indessen Zeit genug- gehabt der Sache nachzudenken, ob er mit der Kaufschillingsauszahlung zur Hälfte sogleich, und die zweite Hälfte über Jahr und Tag auslangen oder zuhalten kann. Wenn die Herrn ihren Vortheil erkennen, so sollten sie zugreifen, denn späterhin dürften sie nicht mehr an die Reihe kommen, wenigstens um diesen Preis nicht.« Darauf folgt von Zois’ Hand mit Bleistift: »Zur Antw.: Eilen Sie zu W. nach Kropp, an Zahlungstermin will ich gerne zu geben, was man verlangen wird, wenn nur Sicherheit erübrigt, und ein ansehnlich Stück Geld ä Conto zugesagt wird, um etwas in Händen zu haben.---------— — Ich kann nicht mehr vorwärts — die lezten Goldstücke heut gewechselt — die Kräfte der Seele fallen Fig. 126. Ruine des Hochofens an der Feistritz. 1895. mit der Gesundheit. — Ich arbeite mich zu Tode. — Helfen Sie mir, damit auch ich Ihnen helfen kann. — Kommen Sie mit dem Werkanschlag? — und mit den Rechnungen u. T. et W. (Toman et Wodlei). Nur keinen Augenblick säumen — der Todt ist nahe — adieu. 2ois « Der Verkauf der Werke an Wodley kam nicht zustande, auch mit Thoman zerschlugen sich die Verhandlungen. Koller schätzte die Werke auf 80.000 fl. Die Werke blieben der Familie Zois erhalten, indem sie Siegmund bis 7. Okt. 1819 fortführte, an welchem Tage sie an seinen Neffen Karl v. Zois käuflich übergingen. Siegmund v. Zois überlebte den Verkauf nicht lange, denn schon am 10. November 1819 starb der vielgeprüfte Mann. Karl v. Zois tat alles mögliche zur Hebung der Werke und des Absatzes seiner Produkte. Im Jahre 1831 besuchte er Italien, ging über Rom bis nach Neapel und Sizilien, um die Preisverhältnisse zu studieren und Absatzgebiete sich zu eröffnen. Wir kommen darauf noch zurück, wenn wir über den Eisenhandel Krams sprechen werden. Karl v. Zois starb 7. Juli 1836, die Erbin war seine Witwe Serafine. Im Jahre 1847 waren in der Wochein noch im Betriebe: «) A. d. Feistritz: 1 Hochofen, 1 Ballaschhammer, 2 Ballaschfeuer, 1 Streckhammer, 1 Zeughammer; I/) in Pozabljeno: 1 Streckhammer und 1 Streckschmiedfeuer; c) beim Alten Hammer: 1 Ballaschhammer, 2 Ballaschfeuer. Unterm 14. Dezember 1847 erhielt die Inhaberin für das Schmelzwerk Feistritz die Landesfabriksbefugnis zur Erzeugung aller Gattungen von Guß-und Schmiedeeisen-, dann Stahlgeschmiedewaren und Maschinenbestandteilen, mit dem Vorbehalte, daß zur allfälligen Errichtung von Kupolöfen die montanistische Konzession erwirkt werde. Trotz aller Bemühungen, gegen die übermächtige Konkurrenz der Ausländer anzukämpfen, gelang es nicht, die Wocheiner Werke lebensfähig zu erhalten. 1868 übergingen sie an die geldkräftige krainische Eisenindustriegesellschaft, welche sie bis zu dem am 7. Oktober 1890 erfolgten Brande unter Opfern fortbetrieb. Heute sind sie Ruinen J). Fig. 127. Ruine des »alten Hammers«. Die auf dem Holzkohlenbetrieb eingerichtete Wirtschaft konnte auf die Dauer nicht Bestand haben, um so weniger, als mit Neuherstellung und Verbesserung der schon bestehenden Straßen auch noch ungeheure Mengen von Bauholz und Brettern etc. nach den Seehäfen verfrachtet wurden. Schon vor mehr als 100 Jahren prophezeit der Franzose Hacquet den sicheren Untertano- der krainischen Eisenindustrie. Er sagt2): »Man kann sich von dem ganzen Bergbaue in Krain (Idria ausgenommen) keine lange Dauer versprechen, indem bei der dermaligen Verfassung in Bezug der Waldungen u. s. w. und in Bezug des Comerzes die Anhäufung des Geldes im Lande zunimt, folglich der Lohn der Arbeiter und die erkauften Lebensmittel in einem gar nicht verhältnissmässigen Preise °'e°:en den Verkauf des erzeugten Eisens stehen.« o o o »Die Seehäfen von Triest und Fiume mögen wohl mit der Zeit unseren Eisenbergwerken den Garaus machen, denn es scheint sich noch immer zu bestättigen was Montesquien in seinem Geist der Gesetze sagt: ,nur *) Wurden anläßlich der Tunnelbohrarbeiten vollständig rasiert. 24* in jenem Lande können Bergwerke einen Nutzen schaffen, wo die Lebensmittel im Ueberflusse sind, und die Menschen nicht genügsame Beschäftigung finden'; allein bei uns gilt weder das eine noch das andere; Folglich ist, wie gesagt, zu vermuthen, dass die geringeren Werke keinen langen Bestand haben können.« Ein Urteil, welches pünktlich eintraf. Die Eisen- und Stahlwerke im oberen Savetale. Die Save, welche bei Salloch durch den Zufluß der Laibach Richtung und Schiffbarkeit erhält, entspringt am Triglaustocke mit zwei Quellen. Die eine derselben, als Savizafall bekannt, fließt in den Wocheiner See, dessen Abfluß als Sa viz a die Talspalte der Wochein durchströmt. Die zweite Quelle ist der Nediža genannte Wasserfall unter der Ponca im Planica-tale. Diese Nediža verliert sich bald im Schotter des Planicatales und erst an seiner Ausmündung östlich von Ratschach (Rastede) tritt das Wasser wieder zutage. Der entstandene Tümpel westlich von Wurzen gilt daher als Ursprung der als Wurzner Save bekannten Wasserader, welche, ein schmales Tal durchströmend, sich bei Radmannsdorf mit der Wocheiner Save vereinigt. Die Gebirgskette am linken Ufer bildet zugleich die Grenze gegen Kärnten. In ihr liegen die Höhen der Rožca, Golica, Kočna, Belšca, Mali und Velki Stol, Vrtača und Be gunš c a mit den Erzlagern. Von den aus diesen Gebirgen entquellenden Wässern sind nennenswert der Jesenic ab ach, welcher bei Pleiofen, oberhalb Aßling, in die Save fällt, die Ukova bei Sava, weiter der Javornikbach bei Jauerbürg und die Zaveršnica, welche, den Fuß des Stol umfließend, bei Moste (H ohebrücke) in die Save mündet. Aus dem südlich der Save gelegenen Hochgebirge, welches im Triglau sich bis 2864 Meter erhebt, fließen der Save mehrere nicht unbedeutende Gebirgsbäche und Flüßchen zu, welche für unsere Frage von Interesse sind. So bei Mo is trän a die Bistrica (Feistritz) und etwas unterhalb Moste die Rothwein (Radolna). Alles dieses Gebirgsterrain mit seinen Schluchten und Talspalten müssen wir uns als einen zusammenhängenden Urwald vorstellen, aus dessen dunklem Grün ursprünglich nur die höchsten Felsgipfel und Grate kahl hervorstachen. Ein Beweis dafür ist die noch übliche Nomenklatur des Volksmundes und die Beobachtung seit Menschengedenken. So heißt eine öde Felspartie in der hinteren Kerma, zwischen Rjovina und Triglau, v mecesji »im Lärchenbestande«, und die fortschreitende Verschotterung der Alpen Velo und Malo polje am Fuße des Triglau ist seit Jahrzehnten augenfällig. Die Wälder, welche dieses Gebirgsterrain bedeckten, gehörten teils der Herrschaft Weißenfels, teils der Herrschaft Veldes, deren Grenzen und Rechtsverhältnisse wir p. 124 dargelegt haben. Dieser Grenzgebirgszug nun besteht in seiner untersten Partie zwischen Jauerburg und Kočna aus Gailtaler Schichten der marinen Steinkohlenformation, über diesen lagern verschiedenfarbige Schiefer, welche Spateisen stein lager führen. Diese Erze treten, auch von Bleiglanz, Zinkblende und Galmei begleitet, mit Kalken zusammen auf. Sie bilden in den Schiefern Linsen oder Mügeln und Stöcke, deren Vorhandensein sich durch Anfahren von Kalkstein ankündet. Die Nähe der Kalke aber gab sich durch brennbare Gase zu erkennen. Diese quollen aus den Gesteinsspalten hervor1). fl Der Schiefer ist sehr bituminös und enthält sogar echte Steinkohle in kleinen Lagern eingesprengt, welche aber nicht abbaufähig sind. Ein grüner Sandstein, welcher als Ofengestellstein verwendet wurde, spaltet sich durch die Hitze in sechsseitige Prismen. Entdeckte man sie noch rechtzeitig und zündete sie an, so brannten sie ruhig ab, im widrigen Falle bildeten sie schlagende Wetter, welche heftige Explosionen verursachten. Trotz dieser Gefahren sahen die Bergleute diese Erscheinung gern, weil sie auf das Vorhandensein der Erzlager schließen ließ. Das Erzvorkommen hat die größte Ähnlichkeit mit dem der Berga-masker Eisenerzlager; die Schichten gehören auch dort der alpinen Steinkohlenformation an und werden von Werfener Schiefern und Guttensteiner Kalken überlagert. Bei Lepenje sind die Schiefer reich an schönen Petre-fakten, Produktus etc. Wann nun diese Erzlager entdeckt wurden, ist unbekannt, ob sie von den sogenannten Ureinwohnern und in der Zeit der römischen Okkupation schon bearbeitet worden, ist ungewiß, jedoch wahrscheinlich, wenngleich keine Funde aus dem Bereiche der Grubenbaue und Schmelzstätten bekannt geworden sind, welche auf prähistorischen oder römischen Bergbau schließen ließen, obgleich hier längs der Save eine römische Straße nach Italien sicher ebenso zog, wie noch heute die nach Tarvis und Pontafel. Die Ärt und Weise des Erzvorkommens bedingte auch eine andere Art und Weise der Gewinnung derselben, als es die war, welche wir bei den Flammerwerken in der Wochein, in Krop, Steinbüchel, Kolnitz und Eisnern kennen gelernt haben. Während in den genannten Gewerkschaften im Schotter nach den Bohnenerzen und Brauneisensteinen gewühlt wurde oder man damit gefüllte Klüfte und Höhlen aufsuchte, verlangten die Erze der Belšca und Kočna ein bergmännisches Verfahren bei ihrer Gewinnung in kunstgerechten Stollen und Schächten. Dieser Umstand schon bedingte intelligentere Gewerken und auch finanziell bessersituierte Unternehmer. Waren nun auch die Gründer der Bergbaue, die wir bisher kennen gelernt hatten, ursprünglich Italiener, so verloren sie sich doch bald in der Masse der heimischen Schmiede; an den Bergbauen im Savetale behaupteten sich aber die Welschen dauernder, wenn sie auch nicht die ausschließlichen Gewerksherren blieben. Aber auch in der Bearbeitung des gewonnenen Eisens treffen wir auf wesentliche Unterschiede. Während nämlich die Bergorte Krop, Steinbüchel, Eisnern und selbst die Wochein hauptsächlich Nägel fabrizierten, erzeugten die Gewerke im Savetale vorwiegend Stahl, und zwar nach der sogenannten Brescianischen Methode. So weit unsere Urkunden und Amtsschriften zurückreichen, wird in denselben von vier Eisenschmelzorten gesprochen, die »in der Alben«1), »zu Pleyofen«* 2), »an der Sava«3) und »am Jauernik«4) oder Jauerburg sich befanden. Mit diesen Öfen — forni — im Zusammenhänge werden hier noch genannt die Stahlhämmer von Mojstrana, in der Roth wein und bei Moste. Endlich der Stahlhammer in Weißenfels an der äußersten Grenze des Landes. 7. Die »Plahäuser in der Alben« und »an der Sava«. Wie schon bemerkt, fließt 1 km oberhalb Aßling der Jesenicabach in die Save; derselbe entspringt mit zwei Wasseradern, dem Beli potok (weißer Bach) im Winkel zwischen Rožca und Golica und dem Černi potok (schwarzer Bach) unter der Kočna nächst den Eisengruben am *) Bei Heil. Kreuz im Gebirge, am Oberlaufe des Jesenicabaches. 2) Slow. Plavž = Schmelzofen, 1 Kilometer westlich von Aßling, an der Einmündung des Jesenicabaches in die Save. 3) 1 Kilometer östlich von Aßling, an der Save an der Mündung des Ukovabaches. 4) 3'5 Kilometer östlich von Aßling, am Javornikbache. Reichenberg. Die beiden Bäche vereinigen sich beim Dorfe Heiligen Kreuz im Gereut (Rovte). Das Terrain hat hier, sanft gegen die Golica ansteigend, im Mittel 1000 Meter Meereshöhe, liegt somit ca. 430 Meter über dem Talboden von Aßling. Die Lage ist sonnenseitig und heute mit zahlreichen Häusern und Gehöften besetzt. Die Bezeichnung »Rovte« (Gereut) wurde mit »Alben« identifiziert und so heißt das ganze Terrain am Fuße der Golica zwischen Rožca und Kočna: »in der Alben« oder Planina. Im nordöstlichen Winkel unter der Kočna liegen die Eisengruben, »pri jamah« (bei den Gruben) oder auch »pri Savških jamah« (bei den Savagruben) genannt. Wann der Name Reichenberg aufgekommen, ist mir nicht bekannt. Im Jahre 1651 erhalten die Bucelleni als Freiherren das Prädikat v. Reichenberg. Es war natürlich, daß in der frühesten Zeit, als das enge Tal1) mit seinen Wäldern, Sümpfen und Nebeln nicht einladend sein mochte, während die Gegend um die Erzgruben sonnig, angenehm und trocken zur Ansiedlung einlud. Wurde doch in Aßling erst 1523, also zur Zeit der Blütezeit des Gewerkewesens, eine Pfarre errichtet. Das hohe Alter dieses Berg- und Hüttenbetriebes beweist die Bergordnung und der Freiheitsbrief des Grafen Friedrich von Ortenburg dd. 24. August 1381. Das Original ist verloren, zu Valvasors Zeiten war es, wie er im B. III, p. 393 berichtet, noch vorhanden. Unser Text ist einer vidimierten Abschrift der Bestätigungsurkunde des Privilegiums von Ulrich 111., dd. Cilli 9. Jänner 1452, eingefügt* 2). Die Urkunde lautet: »Wir Vir eich von Gottes Genaden Graue zw Zilli zue Ortenburg und in dem Seger3) etc. Wan (Banus) in Windischen Landen, bekenen für uns und all unsere Erben und thun kund Allen den, den der Brief fürkhumbt, gegenwärtigen und künftigen, daß für uns koinen die jezundigen Pergmeister auf unsern Berg unsers Aisen Artzs ob unser Dorf Assnickh gelegen und baten uns diemuticklich, daß wir ihn ihren Briuilegien Brief, den sie von weilend unsern Hohem Graf Fridrichen von Ortenburg auf ihre Rechten, Sazung und Gewohnheit lautend haben genediclich zu bestatten und zu bekrefftigen, und der von Wort zu Wort laut also, Wir Graue Fridrich zu Orttenburg etc. Veriehen4) für uns und für all unser Erben und Nachkomen, die je unsere Herschaft besizen und thun kundt mit dem otfen Brief allen den die in sehent, oder höeren lesen, das wir mit wolbedachten muet Recht und Redlich nach unsern Rattes Rat, und auch der jezundigen Pergmeister auf unsern Berg unseres Aisenartzs, ob unsern Dorf Assnikh gelegen aller Rat geben, verschrieben bestätigt haben und bestätigen in es auch gegenwertigklichen mit aller Stat an dem Brieff. Denselben jezundigen Pergmeistern allen und auch allen den, die dahir zu unsern obgeschriben Artz künftig werden, die aigen Schmitten oder Plaoffen da haben oder o-ewinen und mit statn wesen da gesessen o O J) In Aßling ist im Dezember schon um mittag die Sonne nicht mehr sichtbar, während die Alben hingegen noch nachmittag im Sonnenschein glänzt. 2) H. K. A. F. 18.285. 3) Sagurien. 4) Jehen = sagen, behaupten, zusprechen. sind, alle die Recht Satz und Gewonhaiten und alles das hienach geschrieben stet. Item von First das uns oder unsern FIrben oder Nachkomen die Perkhmeister daselbs zu Assnikh all, Jarlichen zu Sunwend für alle vor-drung, für Waldzins, für alle nießung der Artzperg, der Waid, der Alben und auch der Walde, dienen und geben sulln von einer jeden schmitten zehen pfundt pern er1) und von jeden Plaofen, als vill, nur sollen Sew (sie) auch mit keinerlei ander vordrung oder auf sazung nicht beschworn weder mit Steuer noch mit Robatn noch mit keinerlei Sachen, wie die genant sindt, als andere unsere lent. Dann allen erbern Dienst sollen sie uns thuen nach iren vermugen als andere unsere lent. Es mugen und solin auch die Perkmeister die aigen Schmitten und Plaofen da haben und inn daselbs jarlichen ainen sezen und wollen zu einem Richter über Sew (sie) und welchen der meren tail der Pergmeister wellent, den sollen wir in an widerred zu richten daselbs Jar mit unsern Brief bestätigen und also haben si jarlichen ainen unter in ewiglich zu Richten zu erwellen. Item was Buess oder vall groß oder klein in demselben iren Gericht von dem Pergrichtern oder Pergmeistern oder von den irn (ihren) und von irn (ihren) Arbeitern verfallen, das über sechzig Pfening ist, das soll uns halbs und ihm Richter ein virtl und den Pergmeistern zu irer Notdurft in ir Puxn das soll ainem Richter sunderwar gefallen. Fis sol auch ein jeder erwölter Richter über si zu richten und zu pessern haben umb alle sach und um alles das, das sich im dorf Assnikh, oder an dem Perg, oder an der Arbeit handelt, oder was die Arbeit an-triflft, wo das an der Arbeit geschieht, welicherlai sach dos sind, ausge-nornen unser Huebleut alle, do soll er umb keinerlei mit nichts zu schaffen haben, den allein umb das, das des Perks arbeit antrift und ruert. Item das ist Kolmachen Holzmachen, klieben, Artz gewinnen oder in der Schmitten oder Plaofen zu arbeiten, un das selb soll ein Bergrichter das Recht thuen und zu pessern haben, um alle ander Sach sollen unser Richter und Ambtleut zu richten und zu bessern haben. Was auch im Tall über die Saw zu Assnikh zwischen den zweien Wasser der Assnickh und des Pachs* 1 2) der da fleußt zu nächst niderhalb der Schmitten an der Saw3), die der Wisse r gebaut hat, sich verhandelt, das hat alles ein Bergrichter zu bessern haben, um alles das obgeschrieben steet, was aber sich außerhalb derselben gemerk und an dem einen Tag, so Kirchtao' ist in der Pfino-stwochen in Assnikh sich verhandle das hat unser o o \ Richter zu richten und zu bessern nach dem als es die Bergmeister schophennt umb das sew antrifift als an dem Brief geschriben steet. Item wer auch dem Bergrichter in irem Gericht oder den Bergmeistern nicht gehorsam oder zu schwer wolt sein, und darüber der fl Herr Hofrat v. Ernst hatte die Güte uns darüber folgende Aufklärung zu geben. Perner (auch Berner oder Tiroler Denare, auch Pfennige) kleine Silbermünzen, Nachahmungen der Veroneser Denare (Verona-Bern). Ebenso wie in Verona die Lira (Pfund) in 240 Denare zeifiel, hatte das Pfund Perner (libra denariorum veronensium parvulorum) 240 Perner oder Berner. Aus der imaginären Rechnungsmünze (Pfund Berner) schuf man eine höhere VVerteinheit von 10 Pfund Bernern oder Mark Berner - 2400 Bernern. Das Tiroler Münzsystem war folgendes; 1 Mark Berner = 10 Pfund Berner. 1 Pfund Berner = 12 Zwanziger oder Kreuzer. 1 Kreuzer = 5 Fierer. 1 Fierer = 4 Berner. In Oberkrain war somit im XIV. Jahrhundert die Tiroler Münze im Gebrauche, welche über Kärnten hereinkam. 2) Der Ukova-Bach, welcher bei Sava in die Save mündet. °) Erste Nachricht über ein Werk an der Sawa. Richter und die Meister klagten uns oder unserm Richter, der sol uns geschafft oder Richter in sein Pesserung nehmen und dan pueßen nach des Rechts Erteilung gegen des Perkrichter und der andern pueß, die soll in darnach gen allen zu sambt zu sambt der Pueß, die er unsern Richter geben muß, was auch zu Assnickh in irem obgesebriben gerieht das Leben verworcht hiet, und das man todte will, das soll ein Perkrichter unserm Richter als es die gurtl umbfangen hat, antburten im dorf zu Ašsnikh, Schlecht ein maister, der ist uns und den andern Maistern verfallen zbelff Pfundt Mark Pfening für alle Sach und alspald er die geit so sol fürbaß umb die Sach mit seinem guet noch mit seinem leib niemant nichts zu schaffen haben. So soll von ainem Hausspruch zehen Mark geuallen, und von ainem Inlauf oder Ansuechen oder von ainerlai, oder von einem Stain-wurf fünf Mark, von einem Schwerdt oder Messerzuckchen sechzig Pfening, von einem lemb zben und subentzig Pfening, von ainem Paider-ling oder von ainem Raufen zwölf Pfening. Vindet ein Wirt ainen haimlich bei der Nacht in seinem Haus, was dem von im geschieht, oder von seinem gesundt, des sollen si von meniklich unengolten sein, am Leib und am Guet. Item Wer auch Schmacheit oder schaden emphecht, an seinem Leib und an seinen Eren oder guet oder an im selbs oder an seinen gesund, oder an sein Hausung oder Arbeit, das ein gewissen ist, der selb hat volle Gewalt zben oder drei oder vier zennemen in unser Herschaft zu Sprechern und zu Schidleuten und dieselb Sprecher sollen sprechen im Dorf Assnikh um sein Schaden und schmacheit nach der Perkmeister Ratt und was dan da gesprochen wird, das soll der, der gethon hat, vergwissen dem Richter und dem der Schod geschehen ist, das er das stat hallt und volfuer, das die versprecher also veraintlich gesprochen haben, damit dem geschehen ist abgelegt werd, und darauf sollen si guet freudt sein und der das gethon hat sol es dennach puessen der Herrschaft, dem Gericht, und in die Puchsen nach des Perkrichters und des Perkhsrichter und als die Perkhmaistern erfinden. Item wer auch einen Handl verwurkt der nicht ein Perkh-meister ist, zu gesicht eines Perkhmaister, der ist des Wandels selbander veruallen, wo aber der Bergrichter oder sein Pottn zu ainem gefachte oder Auflauff khomen, was sie da ploß Waffen vinden, die sind dem Richter veruallen zu sambt dem wanndll. Wer aber dem Gericht zu lauft, der soll nichts verfallen sein. Hat ein Man sein Leben verwarcht als das ihm das mit dem Rechten abgesagt werdet, umb welcherlei sach das ist, da hat er gänzlichen mit gebueßt und soll fürbaß mit seinem Weib, noch mit seinen Erben, noch mit aller der Hab die er unter ihm hat, niemand nicht zu-saffen noch zu thun haben, in keinerlei Weise. Item kombt ein Man in eines Meisters Haus geloffen oder zu sein schmitten oder Huttn, um welcherlei das ist, dem sol ein Richter noch niemant nach laufen. Sind aber es solichs groß sach, so sol in der Richter an dem Wirt heraus erfordern, wil im der für in versprechen, auf das Recht, oder um sein Pueß, das soll er auf nemen von ime. Wil aber der Wirt das nicht thuen, so soll er dem Richter auf thun sein gaden, der mag in an schaden dan darinen gesuechen. Mag er ime aber in der Zeit hin heimlich und bescheidenlich gehelfen, das sol er gen der Herschaft, gen dem Richter und gen menikliche un-entgoldten sein, mit sambt seinem Gesundt und an Leib und Guet. Ob ein man oder weib beschuldigt werde, das eins dem andern an seine Ere geredt hat, laugnet er in des nit, oder mag man in des an-behaben mit zbeien, so soll ers einen vor gericht bereden und vor den Leuten die es gehört haben und soll sich selb dreu stund in den mund schlahen und öffentlichen sprechen, aus dem mund ich es geredt hab, in dem mund leug ichs hinwieder, und darzu sol in der Richter pessern nach des Perkmeistern Ratt. Es mag auch ein jeder Perkmeister seinen Arbeiter wol geuahn und in bessern umb welicherlei Sach das ist, das sein Arbeit antrift, oder sein Geld, oder sein Hausung, Schmitten oder plahuttn, oder in der Arbeit, thet aber ein Arbeiter ain Pluet oder ein Ion, des soll er puessen dem Gericht als Recht ist. Klagt aber ein Perkhmeister dem Gericht über sein arbeiter den sol ein Richter in nehmen und nach der Perkmeister rat pessern, alle uber-wut und khemph solin und sind den Perkmeistern und iren arbeiten! alle abgenomen. M an soll auch an der Pueß, noch wandl in irm Gericht nicht nemen von niemant, dan als an dem Brief geschriben stet, und als die Perkmeister schophent und erteillent umb welicherlei sach das ist, do soll es bei beieiben und darnach gericht werden, keinerlei bewarung soll man mit den Rechten nit hören, noch sol kein kraft haben Huntz einen jeden Perkmeister, die da mit aigner Wonung in dem Perkhrecht sind, dan allein mit dem Gericht oder mit dem Geding vor Gericht, oder aber mit Brieffen, oder aber mit zbaien Perkmeistern zu ministen wir noch uns geschafft noch Richter, noch niemand von unsern wegen sulln keinen Perkmeister noch sein Gesund, die in irm Brod sind, noch ir nambhaft arbeiter, do für si versprechen in irm gericht noch anderstwo in unser Herrschaft nindert valirn, noch anfallen an sichtig wissentlich schuld. Und ob er hab dan einen Ankläger was im der in Irm Gericht zu Assnikh mit dem Rechten vor den Perkmaistern anbehabt, do soll ein Richter noch richten und pessern, nach dem und Im die Perkmaister ertaillenet, aber an das sollen wir uns Hyentz Niemant nichts furnemen weder hintz irem leib noch hintz irn guet, des wir gemessen wollen. Es soll auch ein jetlicher Maister stetigklichn vor meniclichen von seines Arbeiter Hab gericht und gewert werden aller seiner vordrung zu gleicher weis arbaiter von seines Maisters Hab vor den Richter und vor meniklich. Item ob auch ein Maister und sein Arbeiter um Geldschuld zu krieg wurden von der Arbeit wegen, darum Rosh ’) haben, hat der Maister sein Rosh und der Arbeiter nicht den seinen, was in dan der Maister auf seinen Rosh bei seinen Treuen an aides statt bestettigen mag, das sol ihm der Arbeiter ausrichten, als des Perkrecht ist. Auch sol am Perg noch im dorf zu Assnikh niemand schenken, noch keinerlei Getränk vail haben bei der maß, dan ein Suppan, oder die die Pergmeister, wrar auch sach, niemant soll keines Maister Gezeug haimlichn noch ofentlichn in nemen keinerlei weis an ir wissen und willen. Wer das Überfuer der hat das Gellt verloren, und dem Bergmeister sein Hab umb sunst hin wider geben, ob er es mit seinen treuen bestätigen mag, das sein ist und ist dem Perkmeister sein puess verfalln nach der Pergmaister Rat, und niemant soll dem andern auf sein Hab spillen mit keinerlei Spill und pot, dan als vill er bereits geltz bei ime hatt. h Kerbholz, slowenisch rovaš. Man soll auch in keinem Leuthaus noch anderstwo noch auf Spill keinen Arbeiter noch keines Maisters Knecht keinerlei Pfand nicht nenien, noch darauf porgen, damit er seinen Meister Zeit oder weill sein Arbeit moclit gesaumen. Auch solin all Perkhmeister daselbs, noch ir Arbaiter in unser Herrschaft niemant einen Perkhmeister noch ir Gesund, noch Arbaiter die statlich an dem Perk und do women (wohnen), leib noch guet niederlegen noch verpieten um keinerlei sadi, dan umb verzertzs Guett, oder umb das, das in irm Gericlit mit dem Rechten behebt ist, do soll man dem Rechten bestholln oder purgen ir Hab umb nider legenn und verpieten und ander niemantz, Aller der Rechten, Satz und laß der sich an der Stett, Märkt und Dorf oder Gegenden hintz in gehaben, der gehaben sich liinwider, das ist unser gueter willen. Item auch soll niemant Aisen machen oder Artz graben noch Blein *) lassen, dan der aigen Plahuetten hat, und da mit Wonung sizt. Es sol auch ain jeder Meister der Aisen plett, sein Eisen Schratten und sein besonder Zeichen daran machen, als an andern Werken. Wer des nicht that und das überfur, von dem ist uns daselbs aisen alles verfallen, was man da begreifft und erfarn mag, welicher auch Perkrichter oder Pergmaister da ist, oder werden will, der soll vor uns oder vor dem Perkrichter und vor den Perkmeistem einen Aid schwören, daß er uns getreu sein, und unsern Frumb zutreiben und schaden zuwenden und dem Perkrichter und den Perkmeistern gehorsam sein und beugestandig- und mit leidung- sein in allen billichen sachen und das Perkrecht vestigklich halten und treiben und die Wald wo er darumb ge-fragt wird, als ver ers kann und waiß und wer nu auch nach den künftigen Weihnachten hiefür von erst da maister werden will, der soll schwören als vorgeschrieben steht, und darzu soll er uns zbo Mark Pfennig- g-eben, zu ainern Anfang- dem Perkrichter halbe Mark und in die Puxen den Perkmaistern ain Mark. Wer auch von Neuen ein Schmitten oder Plahutten des machet, ob er die verkautft, dennacht hat er alle Perkmaister recht, allweil er mit Wonung da ist. Wer aber ein Schmitten oder Plau-Hutten ganze Hab oder ein drittel oder viertl da kauft, und mit Wonung da sizt, der hat alle Meister recht, verkauft ers aber hinwieder, so hat er furpaß nicht mer Meister recht, er won da, oder anderstwo, Er kauf oder mach dan einen Taill hinwider, als vor geschriben steet. Es mag auch ein jeder Pergmeister ein Wag nach fron wag in seiner schmitten oder plahüetten woll gehaben, da er sein sach und Arbaiten mit ausricht. Was man aber aisens von dan verkauft und furt, es sein Rauchs oder geschlogen, das soll man geben und emphahn bei Assnikher fron Wag, und dieselb wag sol ein Geschworn weger, dem wirs empfelhen in haben, und dem sol man von einem meuler als vill geben zu Ion, als man zu Villach von einem centen oder von einem Meiler geit. Wer auch eissn ob dem Perg um Ion fürt der nit ein Meister ist, der sol von einem Meiler ein pfennig geben zu Wegmaut in ir Puchsen, wer auch aisen plat, der hat je von Meiler zben pfennig geben auch in die puxen. Was auch den Perkhmeistern in die Puchsen gelt werdet, und werden mag von welichen sachen das khumbt, das sollen und mugen si an Irrung an Ir gemein notturft legen wo si hin wollen, und wie es In fuegt, das ist unser guter willn und sind uns dauon nicht schuldig noch zugeben, wie auch die Perkmeister oder der merer Taill die Arbeit am Perkh in butten mit Ion und mit Mass, und mit alln andern sachen schikhennt oder ordnent. Und wie sie all satze an getrankh, an Prott kauff an ander Kost, und an allen andern sachn wie die genant sindt, das sew (sie) und ir Arbeiter bedurfn sezent oder schikhennt, nach Irm und Irer Arbaiter Nutz und Frumen und wie es in an allerfueglichsten ist. Da sollen wir sie beu haldten und seu mit keinen sachen darin nicht greifen und wen sv und Ir nachkommen das verkeren und anders setzen wollen, aber nach Irem Frum nach den lasen und in dan aligent sind, des gunnen wir In, und sollen seu daran nicht irn noch engen, in keinen wegn. Wir und all unser Getrev sullen in gen menikliche Gewalts und unrechtz vor sein, als andern den unsern. Undwas in zeschwar undungehorsam ist darumb sy uns und die unsern anrueflfen, da sulln wir in genedicklich und ernstlich inne geholfen sein. Was wir auch unnser Hueben, den selben unsern Perkmeistern lassen, die lassen wir in zu Purkhreelit und sollen sy oder Ir Frben die innen haben und messen, als ir Purkhreelit, so sollen auch Perkhmeister gemeiniklich die Alben ob Assnikh oberhalb des Artzpergs mit aller irer zuegehorung o-en meniklich in haben nutzen und nießen, wie in am fueg-lichsten ist, an alle Irrung und sonst niemant ander, und sollen auch das Gras noch kern Heu darob niemont geben, noch verkaufen, den als vil Eurer einer dem andern. Wir sollen auch furpaß keinen Reutter stiften, noch sezen, an das Gebirg ob Asnikh, da die Perkhmeister ir Wandlung haben, und suchund haben, in Waiden un an Gebirg, den alein die zben Reutter die nu da sitzen. — Es sollen auch die selben unser Reutter und ander unser leut zu Assnikh den Perkhmeistern kein engung thun in ir suchung, und sollen ire alten wegen zu iren alben und Suechung nachfaren und geen nach alter Gewonheit. Es mugen auch die perckhmevster ir Schmitten, ir plaoffen, hofstet, ir Artzgruben, ir Heuser, ire Garttn mit aller zuegehorung mit alln Eern, Rechten, und nutzen, der Wald, des Artzpergs mit aller suechung und Handlung, die darzue gehört, wie das genant ist, und auch all ir ander Hab in Heusern und am Perkh zu Assnikh und anderstwo in unser Herschaft zu dorf oder zu feld, sy sein ligund oder farund hab, wie die genannt ist, an unser Hant und willen verkaufen, versezen, verschaffen oder geben wem sy welln und damit handlen und thun wie in lieb ist, und wie in das fuegt, an alle Irrung und ungunst, und sollen wir noch die unsern noch unser nachkommen, noch unser Erben sie daran mit keinerlei sachen daran nicht irrn noch engen, und ob sy es nit verkaufen oder verschaffen, dennoch sol es gentzlichen ir nachsterben oder Freunt angefallen, an Irrung und widerred, es sei man oder weib, und die selben, oder den sy es gewent, schaffennt, oder verkaufen oder versezen, mugen und soln es gantzlichen inne haben mit alln ern Rechten und nutzen, und niesen, als sy selbst, an alle engnus und Irrung und mit allen den Rechten, als an der o-eo-emvurtigen Hant vest geschriben steet, und das in also von uns Graf Fridrichen und von allen unsern Erben und nachkomen, die unser Herschaft nach uns besitzen und inne haben, die vorgeschribnen Satzrechten und gewonheiten, und alles, das hie vorge-schriben steet unzerbrechen und stat behaldten und gantzlichen volfurt werden, des geben in zeurkhundt disen offen Brief besigelte und geuestigte mit unsern anhangunden Insigl, nach Christi geburd tausend und dreu hundert Jahr und darnach in dein ain und achtzigisten Jare an Sandt Bartholomestag des Heiligen Zbelfboten. (24. Aug. 1381.) Nu haben wir so lieh der gerne 1 ten P erkhmeyst ern Gepet und begern gnediglich angesehen und in da durch den bemelten Briui-legien Brieff von weillent unsern Hoem Graf Fridrichen von Ortenburg lautend, auch all die Rechtn Satzung und gewonheitn und Freyhaittn dadurch gegeben, bestatt, bekrefftigt, nach geben und verlihen haben, Be-stattn bekhrefftigen nach geben und verleihen die auch wissentlich mit dem Brieff und gepieten darauf unsern lieben getreuen allen unsern Hauptleuten, Ambalten, Burgkgraffen, Richtern, Amtleuten und allen unsern andern Dienern und Unterthonnen, nemlich unsern Burggrafen, Landrichtern und Ambtleuten zu Weyssenweels und Rodtmanstorf gegenuertigen und künftigen ernstlich und wollen, das sie die gemelten Perk-maistern und Perkhleut bei solichen gemelten Satzungen, Bruielegien, Rechten und Freiheiten vestigklich halten und beleihen lassen und dawider nicht thun, und des Yemant andern zuthuen bestatten in keinerlei weiß, bei unsern Fluiden und genaden, das ist unser ernstliche maiming und des zu urkundt Haben wir unser gegnwirtig gewondliche Betschadt auf den gegen-wurtigen unsern Brieff henken lassen. Der geben ist zu Zilli am Montag nach Sandt Erhardstag des hlg. Bischofs nach Christi geburd vierzehnhundert und darnach in dem zbay und fünfzigisten Jor. (9. Jänner 1452. Ulrich starb 11. November 1456.) Die Abschrift ist legalisiert vom Doktor Geistlicher Rechte und Dompropst zu Laibach Peter Khnauer am Freitag vor Laetare 1494 (7. März 1494). Es dürften wenige das Bergwesen betreffende Urkunden von so hohem Interesse sein als die vorliegende, weil sie uns über die Rechtsverhältnisse der Eisenhüttenleute für die Zeit vor Maximilian klare Auskünfte erteilt. Wir erfahren aus dem Dokument folgendes: 1. Friedrich von Ortenberg verfügt frei ohne jede 1. f. Ingerenz als Herr von Radmannsdorf und Weißenfels über B'ergbaue, Erze und Wälder. Er vergibt Erze, Wald, Grund und Boden an die »Bergmeister«, wie die Gewerken damals hießen. 2. Dafür zinsen sie ihm für die Nutznießung von Alpen, Weiden und Wald jährlich 10 //. Pfg. und ebensoviel vom Ertrage ihrer Schmelzöfen. Dagegen sind sie von allen anderen Giebigkeiten und der Robot frei. 3. Ihren Bergrichter wählen sie, wie die von Eisnern auf bischöflich Freisinger Grunde, jährlich selbst mit Stimmenmehrheit, und der Grundherr bestätigt ihn. Seiner Jurisdiktion untersteht nur das Bergvolk und er hat nur in Bergsachen zu raten und zu helfen. Die übrigen Untertanen gehen ihn nichts an. Die Jurisdiktion reicht bis ins Tal von Aßling an die Save, innerhalb des Aßling- und Ukovabaches. Über Leben und Tod und Vorkommnisse gelegentlich des Kirchtages in Aßling richtet das Gericht der Herrschaft. 4. Die Schmelz- und Schmiedehütten sind Freistätten. 5. Wer Eisen schmilzt, darf es auch schmieden und muß seine Hammermarke darauf schlagen, bei Konfiskation der Ware durch die Herrschaft. 6. Bergmeister und Bergrichter müssen dem Grundherrn den Treueid als Untertanen leisten. 7. Errichtung oder Ankauf von Schmelzöfen und Hammerhütten ist frei und gewährt dem Betreffenden Bergmeisterrechte, so lange er da wohnt. 8. Es gibt ganze, halbe, drittel und viertel Anteile an den Hütten-werken, über welche die Eigentümer frei verfügen. Es sind die Anteile, aus welchen später die sogenannten Hammertage und Reihenwochen sich entwickelten, welche wir in Eisnern, Krop und Steinbüchel kennen lernten. 9. Rohes oder geschlagenes Eisen, welches weiterverkauft werden soll, muß an der Fronwage in Aßling gewogen werden und davon so viel be-zahlt werden, wie zu Villach. 10. Die Hubgründe sollen die Bergmeister zu Burgrecht besitzen und genießen, auch die Alpen und Weiden benützen dürfen. 11. Dagegen sollen von der Grundherrschaft keine Gereute im Gebirge ob Aßling, wo die Eisenschmelzer arbeiten und wohnen, in die Wälder zu machen gestattet werden und niemand soll die Bergmeister beirren und hindern. 12. Alles, was die Bergmeister geschaffen und besitzen in Erzgruben, Schmelzöfen, Schmieden, Häusern, Hofstätten und Gärten, dürfen sie so wie alles sonstiges Eigentum frei verkaufen und vererben, wem immer sie wollen, Mann oder Weib, die es ungestört besitzen mögen. Wir dürfen kaum fehlen, wenn wir annehmen, daß diese Bestimmungen auch für andere Eisenwerke nicht nur Krains, sondern auch Kärntens und Steiermarks Geltung hatten und üblich waren, ehe die röm. Juristen das Regalienrecht der 1. f. Kammer formulierten, auf Grund dessen die neuen O _ • Bergordnungen seit 1516 aufgebaut wurden. Offenbar aus guter Quelle stammt auch Valvasors Bericht III, p. 393 (1689), wo er schreibt: »Vor Alters sind oberhalb Sava und Pleyofen ob Assling in der Alben die Gewerke gewesen, von welchen zu Viertheil- oder halben Oefen bestritten worden: massen sie annoch einen Freiheitsbrief (oder Privilegium) von Herrn Friedrichen, weiland Grafen von Ortenburg vorweisen können, so Anno 1381 am Tage S. Bartholomai (24. August) gedatirt. Nachdem aber die Herren Bucelleni dies Bergwerk zu Sava zu unterhalten angefangen, und das andere zu Jauerburg angerichtet, auch folgendes das dritte am Pleyofen erbaut worden, hat die Beförderung in der Alben aufgehört, ausgenommen der alte Schmelzofen auf dem Gebirge daselbst Rosseck (Roscheza) genannt, welcher annoch durch Ehren - gedachte Herren Grafen Buceleni von der Sava aus stark befördert wird. Gestaltsam sich daselbst an der Alben lauter Bergleute als Knappen, Holz-Arbeiter, Köler, Kolen- und Erz-Fuhrleute und dergleichen befinden. Dieser Leute wegen ist vor diesem zwischen der Herrschaft Weissenfeis sowohl damals, da diese annoch fiirstlich-Eggenbergisch, als hernach, da sie dem Grafen von Trilleck zuständig war, und zwischen dem Ober-Berg-Richter-Amt eine schwere Streitigkeit entstanden.« Über diese Streitigkeiten liegt im Vizedomarchiv ein Akt dd. 5. April 1641, dem zur Folge der genannte Fürst »den Bergrichter in der Alben, Stefanum Raissinger, als derselbe über ein, bei dero, wider dero-selben Weissenfelserischen Pfleger, wegen etlicher Interessirten Bergleuten eingebrachte Lamentationschrift, sich einer gnädigen Verbscheidung getrost, an dessen statt auf selbigen Schloss Laibach in Arrest genomben«. Daraus ist ersichtlich, daß noch damals in der Alben ein eigener Unterbergrichter amtierte, wie dies auch in anderen Bergorten der Fall war. Die Raisinger oder Rasinger existieren übrigens noch heute bei Heil. Kreuz. Die Sessionsprotokolle von 1792 enthalten unterm 10. Dezember einen Bericht des Gewerksinhabers Ruard in Sava, welcher über Auftrag, geschichtliche Daten seines Bergbaues zu liefern, berichtet, daß Errichtungs- und Bewilligungsurkunden fehlen. Aus anderen Schriften findet man: »daß vor Alters weder in Sava noch Bleiofen Schmelzwerke, wohl aber solche in der Alpen bei Hl. Kreutz bestanden sind, mithin selbe im Jahre 1538 dem Berhard Bucelleni von Kaiser Ferdinand I. zur Uebersetzung nach Sara und Bleiofen, nebst Errichtung der gegenwärtig befindlichen Stahlschläge und dazu gehörigen Feuer bewilligt worden sind, etc.«. L. c. Nr. 300. Wo Schmelzöfen standen, ist der Boden erfahrungsgemäß mit Eisenschlacken, verbranntem Gestein und Erzen gefüllt. Allerdings sind diese Wahrzeichen meist schon längst mit dichtem Rasen überwachsen und bedeckt. ln der »Alben« findet man drei Punkte, an welchen einst Schmelzöfen im Betriebe standen. Zunächst bei den Gruben unter der Kočna. Hier ist ein Rücken etwas unterhalb der Gruben an der Gabelung der I Fahrwege, wo alte Schlacken auf alten Ofenbetrieb deuten. Die Lokalität ; heißt »v za dnem plavžu« (beim hintersten-Schmelzofen). Da der Punkt zu hoch und entfernt vom Wasser liegt, letzteres für Bälgebetrieb auch viel zu schwach wäre, so muß hier in sehr, sehr früher Zeit Windofen betrieb stattgefunden haben. Dafür spricht auch der Umstand, daß eben der Punkt den heftigsten, hier oft konstant wehenden NO-und SW-Winden ausgesetzt j ist. Vielleicht ist dieser Schmelzherd schon prähistorisch und hängen mit I ihm die Sagen von den Heidengräbern auf der Belšca zusammen?1) Die Schlacken von dieser Schmelzstätte sind sehr eisenreich und schwer und unterscheiden sich auch sonst von den Stuck- und Floßofenschlacken der anderen Schmelzen, wohl aber stimmen sie auffallend mit den Schlacken der prähistorischen Schmelzstätten, wie z. B. der von St. Margareten in Unterkrain u. a., überein. Urkundlich kommt der Name »Zadni plavž« schon 1595 vor. Am 1. Februar desselben Jahres dd. Krainburg verleiht Harrer dem Julius Wuzelleni, Hammersgewerken in Aßling, zwei Gruben: »Zadni Plaush« und »bei der Kluft« genannt. (Zois’ Akten.) Der zweite Punkt liegt schon am Bache, etwa am halben Wege zwischen den Gruben und Heil. Kreuz, bei der Säge beim Ambrožek, am rechten Ufer des Jesenicabaches, der Punkt hat 1(108 Meter Seehöhe. Die dritte Schlackenhalde liegt ebenfalls am Jesenica- oder Aßlingbache, etwa 50 Meter ober der Brücke, welche unter der Kirche St. Crucis, am rechen Bachufer beim Hause Nr. 48 ist. Das Haus, wo der Ofen stand, heißt »pri žlindro« = »beim Schlakner«. Noch am Wege von der Brücke zur Kirche in 24h—12h, 120 Meter unter dem Friedhofe, na štalci, findet man Massen von schweren Schlacken aus dem Boden hervorragen. Fragen wir nach den Gewerken in der Alben, so nennt uns die Sage als älteste Herrin die Heil. Hemma, hier wie in der Wochein, ein Beweis des Herübergreifens des kärntnerischen Einflusses. Am Ladebogen von 1569 heißt es bei »an der Allmfusin« Christof Schwartz oder die Locatelli werden erscheinen. 1573 unterfertigen das Protokoll der Oberbergrichterwahl am 13. Oktober auch die »in der Alben« gemeinschaftlich mit denen »vom Jauernigkh, an der Sau, Aßling und Wochain«. Nach der Reihenfolge zu schließen, war es Jakob Locate 1, der für die Alben zeichnet. Mit dem Auftreten des neuen Plauofen zu Aßling 1570 verliert sich die Alben in den Akten, nur Valvasor weiß- noch 1689 zu melden, daß der Ofen an der Rožca, also der beim Heil. Kreuz, von dem Grafen Bucelleni von Sava aus betrieben wird. Die Gewerksherren waren schon längst ins Tal herabgestiegen und hatten sich um Aßling und am Javornik angesiedelt. 1) Auf der Belšca soll ein Bronzespeer von der auf p. 99, sub i, abgebildeten Form gefunden worden sein, den 1884 ein Bauer in Verba besaß. Der Bergordnung von 1381 zur Folge hatte schon vor 1381 ein gewisser Wisser am Zusammenfluß von Ukova und Save eine Schmiede gebaut. Ruard aber berichtet 1792, daß laut ihm vorliegender Akten 1538 das Schmelzwerk von Alben nach Sava übersetzt worden sei. Das älteste uns vorliegende diesbezügliche Aktenstück ist ein kais. Erlaß an die Kammer dd. Innsbruck, 10. Mai 1563, im Gedenkbuche Nr. 92 des Hofkammerarchivs, Fol. 1106. Es ist eine Erledigung auf eine Eingabe des Gabriel Buzelin. Dieser beschwerte sich gegen die Gebrüder L o c o tel 1, über welche Beschwerden die Kammer unterm 31. März gutachtlich berichtete. In der kais. Entschließung heißt es nun: 1. »Und so viel erstlichen sein Wuzelin Begehren betrifft, seinen Eisenhammer zu Assnik, als dessen er erster Erfinder sei, zu befreien oder zuzulassen, daß er daselbst mehrere Hämmer aufrichten rnüge, da lassen wir es bei unserm nächst hierauf gegebenen Bescheid nochmalen bleiben darnach wißt ihr euch zu richten und ihm solches anzuzeigen.« 2. Bezüglich seiner Bitte, einen Bergrichter in Aßning und am Jauernik anzustellen, so soll die Kammer einen tauglichen und geschickten Bergrichter »in unsrer Herrschaft Weissenfeis« ordnen, »und demselben gleichermassen neben der Bergwerksordnung auch die Eisenordnung von Khroppa und Steinbüchl zugestellt werden«. 3. Die Abödung der Wälder betreffend, und »daß etlicher Herrn Unter-thanen Gereut daraus machen, dadurch in wenig Jaren, wo nicht Ordnung beschähe die Bergwerk und Hämmer erliegen müßten«, sollen die schon erflossenen Befehle erneuert und mit Strafen vorgegangen werden. 4. Wird überWuzelins Bitten bewilligt, »daß ihr unter unserm Namen den anrainenden Herrschaften bei Assnik und Jauernik durch Befehl ernstlich auferlegt, daß sie ihm Wuzelin Kohl und anders Holz um eine zimbliche Bezahlung reichen und zustehen lassen auch bei derselben Herrschaften Unterthanen daran und darob zu sein verordnet, daß sie ihm in soliehem Kohlkauf keine Irrung noch Verhinderung thun«. 5. Die Beschwerde des Buzelin betreffend »wieder Jaoben Pregazzin und seine Mitverwandten, um daß dieselben ihm Buzelin zu nahendt und Nachtheil bauen sollen, da wollen wir daß ihr etliche unverdächtige Bergverständige Commissari hinein verordnet die sie zu beiderseits in ihr Vorbringen vernehmen, den Augenschein halten und ausführlich berichten« sollen, welchen Bericht die Kammer gutachtlich vorlegen soll. 6. Über die Beschwerde des Buzelin, daß die Locatell etliche Holzmeister des Buzelin mit Gewalt von der Arbeit vertrieben, wird, da keinem Teil ein Leid geschehen ist, »hiermit gnädiglich aufgehebt haben«. 7. Wird dem Buzelin bewilligt, den alten Drahthammer, welcher ihm für eine Geldschuld zugeteilt wurde, »auf die Pressianische Art«, da es dem Kammergute vorteilhaft und niemandem schädlich sei, wieder erheben zu dürfen. 8. Was den Grafen v. Turn und zum Kreuz, jetzigen Inhaber der Herrschaft Weißenfels betrifft, »welcher den Walchen die schädliche Abödung der Wälder gestattet«, werde ihm dies verboten; stellt er es nicht ein, so soll eine Kommission zur Untersuchung eingesetzt werden. Eine weitere Nachricht über die Errichtung von Werken in Aßling erhalten wir in einem Aktenstücke des Steir. Statth.-Archivs, Fasz. 130/1, dd. präs. 13. Juni 1569. Es wenden sich da Peter und Jakob, die Lukhat-telen, und Christof Schwarz, Eisengewerken zu Aßling, an die Kammerräte und verordneten Herren Kommissäre zur Reformierung derselben Ämter. Sie geben ihre höchste Beschwerde zu vernehmen. »Wie daß unsere Eltern das Eisenbergwerk allda zu Asling vor fünf un d zwanzig Jahr en (also 1544) auf Wresianische Art erhebt«, dadurch das Kammergut durch Aufschlag, Maut und Quarantes nicht wenig befördert wurde. Die Erze. Wie schon bemerkt, basierten die Werke an der Jesenica, der Save und am Javornik auf den Spateisenstein- und Brauneisensteinvorkommnissen in der Stol- und Belšcakette; hier erbeuteten nicht nur die Besitzer der sämtlichen Hämmer am Fuße dieser Berge ihr Erz, sondern auch die Kroper und Steinbüchler arbeiteten hier darauf. Gegen diese Eindringlinge wehrten sich natürlich die Inhaber von Jauerburg, Sava und Bleiofen und 1753 dd. Laibach, 14. Juni, verbietet der Oberbergrichter Nemitzhofen jedermann, außer den Inhabern der genannten Gewerkschaften, »über ihr Einschreiten in den Districten der drei Werke Erze zu graben, bei Pön von 24 Dukaten in Gold und der Citation ex offo«. Rev.-Bergamtsakten. 1593 verleiht Harrer dd. Laibach, 7. Dez., dem Andreas Alexander, Ratsbürger in Laibach und Hammergewrerken zu Aßling und Längenfeld, zwei Erzgruben »im untern Berg beim Bach«. o _ _ „ o 1595 dd. Krainburg, 1. Febr., verleiht Harrer dem Julius Wuzelleni, Hammergewerken in Aßling, zwei Gruben, »Sadni Plausch« und »bei der Kluft« genannt. In den Empfachbüchern werden verschiedene Lokalitäten genannt, wo Sava Grubenbelehnungen erhielt, leider sind die Namen oft so entsetzlich geschrieben, daß es schwer fällt, sie zu identifizieren. So beklagt sich 1595 Herr Julius Bucelleni, Grubeneigentümer zu Aßling, über Raimund v. Gerra bei der Kammer über Irrung und Eintrag, die er ihm mache. Die Kammer verlangt unterm 19. Dezember vom Vizedom darüber Auskünfte. Es handelte sich um »dreyen Alt verlassene Ärzt-grüben oberhalb Assling«, welche Gerra eröffnen will, wogegen Bu-cellem protestiert. (Vizedomarch.) 1675, 6. September, verleiht v. Erberg dem Ottauio ]) und Job. Andreas Bucelleni Frh. zu Sava eine »Eisen und Stahlerzgruben, in dem Ort und Pühel zwischen dem Poch der von Lichtenberg herab rinnen thuet, und dem andern Pöhel, der beim mittern Perg oder bei Sredna gora rinnt von dem unterigen bis zum obrigen Fahrweg«. 1680 dd. 26. Juni empfängt Joh. Andr. Bucelleni zwei Eisen- und Stahlerzgruben: a) im Gereut Lichtenberg »und die Extension auf das völlige Gereuth zu verstehen sein soll«, b) Zwischen dem Piichel oberhalb der Straße gegen Kreuzweg med Vurhunci, und unterm 6. September empfangen beide Bucceleni zwei Eisen- und Stahlerzgruben in der Alben unterm Lichtenberg gegen Prort oberhalb des Weges und schattenseits unter Schwarzenberg oder Tscherni verh pod petschami mit Ausweisung und Extension bis auf den Kreuzberg. t ö 1685 werden unterm 28. Mai den beiden genannten Brüdern Bucelleni im Landgericht Radmannsdorf, Veldes und Weißenfels Gold-, Silber-und Bleierzgruben verliehen. Hier sei bemerkt, daß die Vermögensverhält-nisse der Bucelleni bereits derangiert waren und ihnen daher nur eine Gold- 0 War Dompropst in Laibach 1671-—1611. Die Daten über diese Verleihungen entnehmen wir den »Empfachbüchern« des einstigen Öberbergrichters. oder Silbergrube Rettung hätte bringen können. Leider fanden sie keine solche und verfielen, wie wir später sehen werden, in Konkurs. 1689 wurde unterm 30. November beiden Brüdern ein Eisen- und Stahlerzfund im Radmannsdorfer Gebirge in der »Smakusche planine na kalisho pod pulskeme kozhe« verliehen. 1690, 7. Juli, per stare kozhe und der »schwarze Wald« Stermaule in der Smokuska und Polska planina. Um die Jahrhundertwende fielen die Bucelleni und Bartholomeo Gar-zoni übernimmt die Werke an der Sava. Unterm 2. April 1726 erhielt er Verleihungen von Stahlerzgruben, Mresha genannt, zwei Stahlgruben v Pirnko, eine in Sadnä gora, zwei spod Lichtenberga, eine verlegene Grube im Lichtenberg. Unterm 23. Oktober zwei neue Stahlerzgruben »an der Seleniza in der Kazensteinischen Alpe am Ort Begunshiza genannt«, 1726 dd. 30. Oktober erhält Garzoni neue Stahlerzgruben »per Lambergeriove kotshe oder v Graben v gmainu na Roshe« genannt. 1744 dd. 28. August wieder in der Planina (Alben) im »Sergnek« und im »Zegan«, sowie Kohlstätten in der »Kerma«. 1750 tauchen nochmals die Bucelleni auf und erhält Graf Julius Andreas Bucelleni Erzgruben auf Eisen- und Stahlstein »im Savischen District na Zigano und im Ort Lichtenber.g und na Sternisham sa Primosham«. 1751 erhält er zwei Kohlstätten in der Kerma. Bucelleni hielt sich nicht mehr lange wieder, denn schon 17 54 erhält ein »N., jeziger Beförderer des Stahl-, Berg- und Hammerwerkes Saua« eine Stahlerzgrube in Stör oje — na o klein sa sadnem Plaush. 1755 sub 12. Juni derselbe »na Zigano, na Leshneko, v sadnem plaushe per petshe und in Resdernik«. 1756 erhält derselbe N. als Beförderer der Stahl-, Berg- und Hammerwerke Saua zwei Stahlerzgruben, »na pierni Socco (!)«. 1768 der Inhaber von Sava »Stahlerzgruben im District Byroensock per Malem Sergnegam« (?). 1771 empfängt Valentin Ruard als Eigentümer von Sava dreizehn Stahlerzgruben in pod Lesnikam, dann na Lichtenberg, na Vogl, na Zegan (im Graben und in der Höhe), inPirenstschak, in Redent-nica und na sadne Plaush; ferner in Vershinach sa Coparje verch oder dem Dorfe Dobrova gelegen, und vier Kohlstätten. 1793 in der Urata1) auf der Planina na ßoshar. 1795 gräbt Ruard schon in der Begunšca und in der Neumarktier Herrschaft an neun Orten. Die stärksten Baue waren zu Hacquets Zeit um 1784 in der Mreža, wo Sava mit Jauerburg gemeinsam bauten, hauptsächlich aber in der Rožca, Golica und pod Kočno, wo der Grubenbau der ganzen Gegend der stärkste war und Sava zehn Gruben in Betrieb hatte. (III, p. 27.) Obgleich damals diese Gruben noch keinen Mangel an Erz hatten, so prognostizierte ihnen Hacquet doch keine lange Dauer. Auch in der jenseits der Save gelegenen Mežakla suchten die Knappen nach Erzen, so v Bledskih robeh und na Humcu, Pfarre Obergörjah, ferner na Zipriach v velkem verhu, in der Mežakla v spodneh Herschenzecli v gorjanskeh boršteh, pod ruso pečjo bei Kronau u. v. a. Allerdings finden wir in diesen Gegenden auf eigene Faust arbeitende Knappen als Empfachwerber, welche dann ihre gewonnenen Erze nach Aßling verkauften. Der Schwerpunkt des Werkes in Aßling a. d. Save lag aber immer in den Bauen im Gebirge pod Kočno. Im Schätzungsprotokoll von 1756 dd. Sava, 24. Juli, wurden folgende Distrikte und Erzgruben als zu Sava gehörig aufgeführt: Zwei Gruben in Uratatal liegt schon am rechten Saveufer und zieht sich gegen den Triglavstock. Mül ln er, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. Mressa (Mreža). Das Erz, dessen viel und gutes vorhanden ist, geht zu gleichen Teilen nach Sava, Jauerburg und Pleyofen. Zwei pod Lichtenbergam, eine na Zig an, drei inPirnsog, eine in Mlize, hier wird Erz gesucht; zwei v Sadnem Plausu per te sadne Pezze, eine pod leschnekam, wo auch Erz gesucht hat und man »gute Spur hat« — eine in Pirnsak, ein Erz, welches anscheinen will, in die Tiefe zu halten; eine ebenfalls dort, mit guter Spur, welche aber Pleyofen strittig machen will. Zusammen 15 Gruben. Es gehören zu Sava die 'Erzdistrikte Pirnsak ganz, mit Ausnahme des darin gewesenen Gereutes, wo auch Pleyofen zu graben Recht hat. — Der ganze Distrikt Zegan, der ganze Redutenku, Lidhtenberg, v Graben und Pod Leschnekam, vom Distrikt Okle gehört etwas nach Pleyofen. Endlich hat Sava in der Seleniza ob Kazenstein das Recht, Erz zu graben und dort zu rösten. (K. I. G. 43.) 1788 besaß Valentin Ruard laut Gewerkenbuch A folgende Gruben als Eigentum: 1. St. Xaveri-Gruben im Sadni Plausch, 2. St. Valentin-Gruben im Pirnschuk, 3. St. Barbara-Gruben ebendort, 4. St. Johann-Grube im Sadni Plausch Sarnich, 5. St. Juri Grimschitsche Gruben im Sadni Plausch in Zegan, 6. St. Leopoldi-Gruben im Lichtenberg, 7. St. Primus Tenth-Gruben ebenda, 8. St. Johann Nepomuk-Grube in Vokla, 9. St. Josephi-Gruben ebendort, 10. St. Juri Petell-Grube im Pront, 11. dto. Zubaustollen und 12. Juri Plaschitz-Gruben ebendort, 13. Juri Rasinger-Gruben in Sa Pestoto, 14. St. Theresia-Schacht im Sadni Plausch, 15. St. Nikolai-Gruben in der Mrescha. Letztere wurde mit Freih. v. Zois Siegm. so in Kompagnie bearbeitet, daß Ruard zwei Drittel, Zois ein Drittel von der Ausbeute bekommt. 16. St. Antoni Hoffnungsbau in der Bezza ob Aßling, 17. St. Achaz-Grube in der Seleniza-Alpe unter Herrschaft Radmannsdorf, 18. der zur erstgedachten Grube betriebene Zubaustollen. Dazu gehörten zehn Erzplätze, dreizehn Röststätten, acht Knappenhütten, ein Knappenhaus im Sadni Plausch, Sarniza genannt. Für 1821 gibt Leopold Ruard folgende Daten über die Erze. Diese sind Spateisensteine mit Bleierzen im Saalbande, dann Braunsteine mit Magnesia, erstere ober Aßling unter der Kočna und Golica, letztere in der Begunsča. Die Eisenerze bestehen teils in drei Stockwerken von a) 27° Länge, 7° Breite, 6° Höhe; b) 45° Länge, 15° Breite, 12° Höhe; c) 15° Länge, 10° Breite, 11° Höhe und mehreren Nestern und Putzwerken von verschiedenen Dimensionen. Das Hangende und Liegende bilden schwarze Schiefer. Das Streichen der Lagerstätte auf Stunde 17 in Abend nach dem widersinnigen Kompaß, das Fallen zwischen 60 in 70°, die Erstreckung bei 800°. Die jährliche Erzförderung wird auf 30—40 tausend Zentner angegeben. , Das Kohl. Die älteste urkundliche Nachricht über Kohl und Wald finden wir seit 1381 in einer Beschwerdeschrift der Gewerken Peter und Jakob Locotell und Christoph Schwarz dd. präs. 13. Juni 1569 des k. k. Steir. Statth.-Arch. Fasz. 130/1, deren wir schon oben erwähnten. Die Genannten schrieben hier bezüglich der Wälder: Es ist »erdißhalb« (jenseits) der Sau ein hoher und bei einer Meile langer Berg »Moshakhla« J) genannt, »darin der Hoch einen Schwarzwald habe«, zu dem ihre Eltern einen Weg, der über 50 fl. kostete, gemacht und ‘) Mežakla = Bärengebirge. Vor Ausrottung der Bären in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts der Lieblingsaufenthalt des Bären. mit Saumrossen von dort ihr Kohl holten, es ohne alle Stellung oder Verzinsung gebrauchten. »Es seien aber etliche Venedigische Herren die auch solche Hämmer ein viertel Meilwegs von uns am Jauernigkh und gen Veldes gehörig haben« ; die haben sich neulicher Zeit unterfangen, auch an diesem Ort und durch ihren erbauten Weg im genannten Wald zu kohlen und das Kohl zu ihren Hämmern und Plaöfen zu führen. Als sie nun jetzt in meister und größter Arbeit sind, habe ihnen der Pfleger von Veldes Gregor Merz im genannten Wald zu kohlen verboten, ihre Kohler vertrieben und gepfändet unter dem Vorgeben: nachdem sie bei ihrem Plahaus in der Alben ihrer Grundobrigkeit von jeder Krippe Kohl einen Kreuzer zinsen, so wäre auch billig, daß sie aus diesem Wald, der unter Veldes gehört, auch von einer Krippe 1 kr. zinsen sollten, was ihnen ganz beschwerlich sei, »dann soliche Ho che Wald dem Landesfürsten als Hochheiten und Regalia so zum Bergwerken und nicht dem Bischofn von Bruxen gehören«, und wenn dies gestattet, würden ihre Hämmer erliegen. Sie bitten nun, es möge befohlen werden, daß die gepfändeten Sachen ohne Entgelt herausgegeben und ihnen die Kohlung ohne Hindernisse gestattet werde. »Denn als die Fst. Dchl. diese unsere Hämmer selbst besichtigt, haben wir an I. F. Dchl. unsere unterthänigste Bitte unserer Gläubiger halben, damit wir uns aus dem Weg hielten angebracht, I. F. Dcht. solches bewilligt und gesagt: es wäre Sünde und Schad, daß ein solches Werk soll zu Grunde gehen. Haben deshalb Herr Landeshauptmann und Herr Vizedom als verordnete Herrn Commissarien daselbig gricht also, daß unsere Gläubiger hie zu Laibach über 5000 fl. zu den verlag hergereicht, damit das stattlicher gearbeitet und das Kammergut befördert würde; und jezt nun, da die meiste und beste Arbeit angeht, soll solche unbillige Verhinderung von bemeldten Pfleger erfolgen. Es würde auch solch nicht mangeln, wenn die Gais und Gereut, so von Veldeser Unterthanen großer Schaden geschieht, abgestellt würden, denn obgleich die Wälder abgehakt, so wächst junges Holz hernieder, aber wo man Gereut und Wiesmaten macht, da laßt man kein junges Holz mehr wachsen.« Wie schon oben besprochen, trafen im Savetale die Gebiete der Herrschaften Weißenfels, Lack, Veldes und Radmannsdorf zusammen. Von diesen waren Weißenfels und Radmannsdorf Pfandschillinge, Lack Freisingisch und Veldes Brixnisch. Aus den Wäldern dieser Herrschaften bezogen unsere Gewerke ihr Kohl und genossen auch früher deren Schutz. So schreibt der Pfandinhaber von Radmannsdorf, Dietrichstein, unterm 16. Juni 1574 an den acht Monate früher erwählten Oberbergrichter Dollhopf, wie daß er vernommen, er sei von etlichen Eisenbergwerksgenossen zum Bergrichter gewählt worden; auch hätte er vor kurzem die »Radmaister und Gewerken zu der Alben ob Assling« vor sich gefordert, um sie in Gehorsam zu nehmen. Dietrichstein protestiert dagegen. Es seien früher in den Bergwerken in seiner Jurisdiktion und Grundobrigkeit schon Bergrichter bestellt gewesen, um Ordnung zu halten, wobei sie ihn als Pfandinhaber von Radmannsdorf als zugeordneten Schutzherrn und Beistand gehabt hätten. »Als auch die zu der Alben ob Assling vor Alters her zwischen ihren vermög ihrer uralten Freiheit alhvegen einen Bergrichter erwählt, und mir zur Bestättigung fürgestellt.« Die Gewerke in der Alben gedenken dabei zu bleiben. Er könne es nicht dulden, daß der Herrschaft Radmannsdorf Herrlichkeit und Obrigkeit geschmälert würde, noch in den ihm »verschriebenen Wäldern fremde Personen umbgripeln«. Er sei daran, beim Landesfürsten um eine Waldordnung anzuhalten, um die 2 ö* obangezeigte Hoch- und Schwarzwälder besser pflegen zu können, und dies ohne Kosten. (K. I. G.) Der Pfandinhaber v. Ditrichstein nimmt sich hier warm um die aus seinen Wäldern sich beholzenden Gewerke an und will allein für ihr Kohl sorgen, ohne Intervention des Oberbergrichters, zu dessen Obliegenheit es gehörte, die Wälder zu visitieren und zu beaufsichtigen. Anderseits war es sehr begreiflich, daß sich die Besitzer und Eigentümer der Wälder um ihre Rechte wehrten, da es ihnen gewiß sonderbar Vorkommen mußte, sich plötzlich in den Hintergrund gesetzt und einen gewählten Beamten in ihren Wäldern schalten und walten zu sehen. »Montag nach Nicolai des 1584 er Jahres«, berichtet der Oberbergrichter Holzer, »haben sich in der Alben ob Assling wegen der Wälder zwischen Lienhardten Khreen, gewesten Bürgermeister und Rathsbürger zu Laibach einerseits, und Julio B u z e 1 e, beide Hammersgewerken zu Assling, auf ihren gehabten Streit, wie es mit den alten und neuen, oder jungen Waiden, Kohlung, Grubenholz, Röstwerch, auch Besserung der Strassen hiefüro gehalten werden sollte, mit Rath und Beisein der ehrenfesten und ehrbaren Mannen Andre Nastran, Pfleger der Herrschaft Weissenfels. Andre Perkbozin am neuen Plaofen1) oberhalb Assling, Marco Ras in ge r, Gerichtsverwalter in der Alben, Eller Lipounz und anderen mehr, welche ich der vor acht Jahren ungefähr gehalten Beschau, bei ihrem Eide befragt, dan selbst in Gegenwart angeregter Herrn Lienharten Khreen beider eheleiblicher Söhne, Christof und Marxen, auch Niklasen Reichart, seines gewesten Dieners als auch bemeltes Julius Bu-zelin, Sarsen Gal fango und ihrer zu beiden theilen gegenwärtigen Dienern, Knappen und Köhlern den Augenschein genommen« etc. Es wird entschieden, daß die beiden Gewerke Khreen und Buzelin als Piinzipale »alles Holz, so bis dato abgeschlagen, zwischen dem P lall aus und Lichtenberg, es sei im Weissenbach oder anderer Orten liegt, aufkohlen, und das Kohl in Gewahrsam zum Plahaus bringen, aber wie gemeldt von dato bis auf den Lichtenberg, zum Kohlen kein einiger Stamm junges oder altes Gehölz, es sei Buchen, Tannen oder Lärche mit abschlagen, alles bei unablässlicher Pön 500 Dukaten«. (566 fl. 40 kr.) Den Untertanen und Inwohnern ist alles Abschlagen verboten: »ausser ihrer Hubnotturft zum Prennen und Gebäuen«, bei Strafe Leibs und Gutes auf sechs Jahre lang. Übertreter bezahlen neben der Leibesstrafe für jeden Stamm 16 kr., ehe er aus dem Gefängnis entlassen wird. Wer, Untertan oder Keuschler, Kohl zu brennen und es zu verkaufen wagt, soll an Leib und Gut gestraft werden, der Gewerk aber von jedem Samb Kohl 10 Dukaten Strafe zahlen. Beim Abtreiben der Wälder müsse »allwegen in vierzig Klafter ein Baum zu Sam er in verbleiben, auf dass sich das Gebirg widerum besamen und junger Wald erwachsen möge«. Zuwiderhandelnde Gewerke werden mit 20 Dukaten Strafe bedroht. (K. I. G. 34.) In den Veldeser Wäldern kostete Mitte des XVI. Jahrhunderts das Kohl per Klippe einen Kreuzer. Bei dem verschwenderischen Ofengange wurden sehr große Quantitäten von Kohlen verbraucht, daher die einzelnen Gewerksherren miteinander wetteiferten, Wälder für ihre Werke zu beschaffen. So produzierten 1666 Ottauio und Andreas Bucelleni im Waldstreite mit Locatelli »Empfachzedlein« dd. Krainburg, 15. September 1593, von Harrer an Julius Bucelleni, Hammerherrn zu Aßling auf die Simnepach, Sokb, Pernthal und Gaisbüchl. Ferner produziert Bucelleni einen Extrakt aus dem Konfir- ■) Pleyofen, 1 km ob Aßling. mationsbuche, kraft dessen O r p h e o B u c e 11 e n i am 30. Oktober 1602 zwei Kohlstätten in der Mežakla (im Berg- Musakla) unter den Felsen gegen die Save erhielt. Im aufgenommenen Zeugenprotokoll dd. 25. Oktober finden wir das Lied vom Eigentum der Bauern in den Wäldern schon damals gesungen. Ein Zeuge, Hansehe Poshushen, Kohlbrenner, 70 Jahre alt, bekennt, »dass die strittige Kohlstatt den Bauern zugehörig sei, und er ihnen solche gemacht habe«. Das Kohl wurde bald nach Sava, bald nach Pleyofen verkauft. Der Oberbergrichter Jakob Erber von Ehrberg U. J. Dr. entscheidet, daß die Kohlstätten mit anderen Bauern ohne Empfang aufgeworfen, dem Oberamt anheimfallen, welches sie alternativ den beiden Gewerkschaften zuspricht. (K. I. G.) Laut Schätzungsoperat dd. 24. Juli 1756 war Sava in folgenden Walddistrikten holzberechtigt: 1. In der Rotwein, Kenna genannt, zugleich mit Jauerburg und Pleyofen, zwei Stunden entlegen. Hier sind 24 Kohlstätten und Holz auf fünf Jahre für zwölf Holzknechte. 2. v Kut (v Kot), allein zu Sava gehörig, zwei Stunden entlegen, mit 24 Kohlstätten und kann 12 Knechte 13 Jahre beschäftigen. Gehört der Herrschaft Lack, der nichts bezahlt wird. 3. Beli potok, ganz zu Sava gehörig, vier Stunden entfernt, hat dermalen kein Holz. Hier beginnt das Holzschwemmen, daher keine Kohlstätten. 4. Gerni vrh, ganz zu Sava, 41/2 Stunden entlegen —• abgehackt. 5. Ein Distrikt in der großen Poschanza (Pišenca), darin das Ort na leso und Podlipnekam nagosdo, kumlech und male Pišenca, ganz für Sava, sechs Stunden entlegen, hat noch Holz auf 12 Jahre mit 12 Knechten, in der kleinen Pišenca auf 16 Jahre mit 12 Knechten. 6. Distrikt na Polane gegen Villach hin, sieben Stunden entlegen, auch für Pleyofen. Holz vorhanden, doch die Confine nicht genau bekannt. 7. Distrikt Meduedi-dau (Medje dol), Bärental, von alters her nach Sava gehörig, doch mit Pleyofen in Konflikt, mit Holz auf 13 Jahre für 12 Knechte. 8. V Ziffe, ganz für Sava. Ausgehackt. 9. V Robeh ebenso; das Gehölz im Wachsen, wird aber durch die Bauern geschädigt. 10. Sa Verschizam, ganz für Sava, doch ausgehackt. 11. Belliza, ist zum Schwemmen und müssen Riesen und Klausen gemacht werden. Holz viel und kann bis 100 Jahre daselbst gearbeitet werden. Der Distrikt ist vier Stunden weit, wird von den Kärntnern geschädigt und ist derzeit »disputirlich«. 12. Sa Gossio, abgehackt. 13. Klantschegove doline, mit Holz auf H/2 Jahre, mit Pleyofen strittig. 14. v Berdeh ist strittig; mit Holz auf 12 Jahre. 15. v Lese, abgehackt. 16. Petelin, abgehackt. 17. Sa Petschio oder na Moshishe, abgehackt. 18. Musgeize mit schönem Holz im Wachsen. 19. Sa planina mit Holz auf fünf Jahre. NB. wird durch die Bauern verkohlt, die eigene Kohlstätten haben. 20. Vsekane, mit für 6 Knechte auf 2 Jahre Holz. 21. Kogl oder Mukoule; von hier kommt das meiste Holz für die Erzgruben in Verwendung. 22. Na Kozzne (Kočna), ebenfalls für die Gruben. 23. Na Is dentó und Tscherne Verh für die Gruben und für die Erzrösten bestimmt. Von Nr. 15—23 dem Confin Suha Petsch sind über 50 Kohlstätten, davon 9 nach Sava gehörig. In der Mežakla, der Herrschaft Veldes zinsbar: 24. Na Jamah. 25. Zud-nouem Werdo na Sterschenze, 26. Na Stareh Kozzah und 27. Repitauze sind abgehackt. 28. In pod gobjekam ist wenig Holz. 29. In na Polizach ist Holz auf 5 Jahre für 6 Knechte. 30. v Kisovze per Sebenekonem rovte ist Holz auf 8 Jahre für 6 Knechte. 31. Pertoletauze, dazu gehörten 9 Kohlstätten, Holz auf vier Jahre für 12 Knechte. 32. Jerebikouz ist abgehackt. 33. Sa Mlakame med Rotine, ebenfalls abgehackt. 34. Zwei Distrikte in der Mesakla na gnileza mit Holz auf 11 Jahre für 18 Knechte. Die zehn Kohlstätten, welche den Bauern gehören, sind in der Rotwein. In der Mežakla sollten über 50 Kohlstätten sein. 35. Ein Distrikt um die Pokluker (Pok-luka), wo Jauerburg auch beholzt sein soll. Im ganzen sollen ca. 120 Kohlstätten zu Sava gehören, welche auf je 5 fl. geschätzt wurden. Eigentümlich ist die Angabe, daß niemand ohne Anmelden und Paßbrief Lärchenholz vorbei oder aus dem Landgericht führen durfte. (K. I. G. 43.) Vom 16. September 1784 erliegt unter den Akten der krainischen Industriegesellschaft in Jauerburg ein Kommissionsprotokoll, vom k. k. Rat und Kreiskommissär Jos. D. Redange aufgenommen und gefertigt. Es umfaßt 57 halbbrüchige Großfolioseiten. Am Kopfe ist mit Bleistift bemerkt: »Classisches Actenstück«. Adnotationen und mit Blei- und Rotstift unterstrichene Stellen beweisen, daß es aufmerksam studiert wurde, ja eine Bemerkung bei einer Stelle: »Sonnenfells lacht«, scheint zu beweisen, daß es im Kollegium der Wiener Hofräte selbst zur Beratung vorlag. Als Aktuar fungierte Maximilian Pogatschnik. Das Gewerk Sava vertrat Valentin o s Ruard selbst. Ruard verlangte, daß: 1. Durch eine eigene Kommission alle jene Waldungen in Augenschein genommen werden. 2. Die Hauptwälder mit ihren Namen und deren Teile mit ihren Namen im Protokoll unterschieden werden. 3. Die Urkunden, womit dieses Gewerk, respektive das Eigentums-, Miets-, Grund- und Zinsungsrecht auf diese Waldungen entweder auf immer oder nur auf gewisse Zeit versichert zu sein glaubt, eingesehen und dem Protokoll einverleibt werden. 4. In den Bergwerkswäldern die Devastation zu untersuchen, wo ? von wem sie geschehen? Wem die diversen Gereute gehören? Seit wann sie gemacht seien? Ob sie katastriert sind? Wie groß sie sind? 5. Den Waldstand zu messen, ob und wie lange das Holz reiche. Sollte Mangel in Aussicht sein: 6. Kommissionen zu erheben, ob nicht in diesen Gegenden herrschaftliche oder Unter tans wälder sind, die ihre Eigentümer ganz oder auf gewisse Zeit gegen Zinsung dem Gewerke widmen würden. 7. Wären alle Gattungen der Waldsehwendungen zu untersuchen, zu protokollieren und die Modalitäten des Einhaltmachens beizusetzen. 8. Alle Beschwerden des Gewerken aufzunehmen und seine Vorschläge zu berücksichtigen. Ruard trägt nun vor, wie die Untertanen die Wälder verwüsteten, so daß Sava auf liegen müsse. Er betont den Nutzen, den das Werk dem Landesfürsten und der Bevölkerung abwerfe; die Frongebühr und Mauten kommen dem Ärar, der Einfluß von zirka 80.000 fl. fremden Geldes jährlich der Bevölkerung zugute, da so viele hundert Menschen hier gegen auskommentliche Bezahlung beschäftigt sind*). Ruard verweist auf die Verordnungen gegen die Waldverwüstung vom 21. Juli 1758, 29. März 1766, 19. März 1768, und die Waldordnung vom 23. November 1771, welche alle nicht beachtet werden, da deren Übertretung nie geahndet werde. Da niemand eine Strafe sieht, wird das Gesetz als nicht bestehend betrachtet. »Eine zweite Ursache der Waldschädigung seien die Herrschaften selbst. Diesen liege ob, ihre Renten zu vermehren, und da sie von den Ge- !) Hier steht an der Seite eine Bleistiftnote: »Sonnenfels lacht.« Sonnenfels, geb. 1733, f 26. April 1817, wurde 1779 wirklicher Hofrat, 1797 Freiherr. reuthern einen namhaften Zins ziehen, so gestatten sie selbe den Insassen zu brennen, die ihnen sonst wenig Nutzen ohne dieser niedrigen und gesetzwidrigen Erwerbung brächten.« »Sie tragen über dies kein Bedenken, in ihrer Gerichtsbarkeit, welche durchaus mit Bergwerkswaldungen eingeschlossen ist, solchen geschäftlosen Leuten die Unterkunft zu gestatten und die Erlaubniss zum Häuser bauen, gegen Erlegung eines gewissen, an sich selbst sehr unbedeutenden Geldbetrages zu geben, welche, indem sie keine Grundstücke besitzen, zu faul sind, einen rechtschaffenen und bewerbsamen Nahrungsweg zn ergreifen, oder Verdienst bei Bergwerken oder andere Beschäftigungen zu nehmen, deren es in hiesiger Gegend viele gibt.« — — —- »Die Grundobrigkeiten hingegen geben ohne Rücksicht auf das schwache Erträgniss des Erdreichs Jedermann die Erlaubniss zur Inwohnung und Häuser bauen. Dies thäten sie lediglich auf Kosten jener Waldung, für welche er rectificatorisch und urbarmäßig eine namhafte Summe zinset; denn jeder Inwohner und Hauseigenthümer nehme das nöthige Brenn- und Bauholz aus den Bei'gwerkswaldungen, die ihm am nächsten gelegen sind. Zudem geschehe die Verschaffung dieser Holzbedürfnisse willkürlich, ohne sich hierum bei dem Waldinhaber zu melden und die Anweisung der Noth dürft anzuverlangen, durch welche Unordnung das unschlagbare Holz in übermässigen Quantitäten hergenommen, und auf eine waldordnungswidrige Art ab gestockt werde.« Ruard schlägt vor, daß: »a) Den Grundobrigkeiten Weissenfels, Lak und Veldes zu verbieten, in Hinkunft Niemand Unterstand und die Erlaubniss zum Häuser bauen in solchen Gegenden, wo Bergwerksw’aldüngen sind, ohne vorläufige Einholung des kreisämtlichen Consenses zu geben« J). »&) Fürohin Niemand, auch der Bauer, berechtiget sein solle, ein Holz abstocken zu dürfen, ohne sich vorläufig hierum bei der Grundherrschaft gemeldet und um Ausweisung desselben gebeten zu haben, welcher sodann obliegen wird, die Holznothdurft zu erheben« * 2). Nun meint Ruard, daß der erstere Vorschlag auf wahrhaften Finanzgrundsätzen beruht, »zumal dabei die Absicht sei, jene Leute, welche sich in Bergwerksgegenden zum Nachtheil der Waldungen nieder lassen wollen, indie unbeurbarten hu nga rischen und Banater Gegenden zur Ansiedlung zu verweisen«.3) Ferner schlägt Ruard vor, ein Gesetz zu schaffen, demgemäß die Häuser gemauert werden sollen, was in diesen steinreichen Gegenden billiger käme als der Holzbau. Er schildert nun die traurige Art des Gereutebrennens, deren Grund in dem Irrwahne liege, daß die Gemeinden »unter der Herrschaft Weissenfels das jus lignandi und pascendi promiscué mit den Gewerken, die Gemeinden der Herrschaft Lak4) aber dieses zweifelhafte Recht für sich allein zu besitzen, und eben dadurch berechtiget zu sein glauben, Gereute zu brennen«. Weiter bespricht Ruard das übermäßige Geißviehhalten und das Verwüsten der Lärchenbestände durch die Holzschuhmacher5). J) Dazu das Bleistiftnotat: »So dass nur das Kreisamt übrig bliebe in den Gewerken.« 2) Mit NB. in Margine bezeichnet. 3) »Fort mit Schaden, sehr gut«, bemerkte der Mann mit dem Bleistifte dazu. 4) Mit Bleistift bemerkt: »Langenfelder«. 5) Cf. dazu die Note in meinem »Waldwesen in Krain« p. 21. Interessant ist der Schluß des Protokolls, dem zur Folge einige Ge-reutebrenner der Herrschaft Weißenfels v.orgeladen wurden, nämlich Hansche Lautischer, Keuschler in Kronau, Johann Koschir, Drittel-Hübler daselbst, Kiemen Sima, Halb-Hübler, Gregor Koschian von Wald, Hansche Klinar, Drittel-Hübler und Thomas Rabitsch. Befragt, mit wessen Erlaubnis sie Gereute machten und so viel junges, 5—6 zölliges Holz vernichteten, antworteten Lautischer und Koschir von Kronau, daß »vor 3—4 Jahren auf dem Jahrmarkt zu Kronau durch den herrschaftlichen Gerichtsdiener öffentlich ausgerufen worden, dass es erlaubt sei, in den nachbarschaftlichen Gemeinde-Wäldern Gereute zu brennen, wenn nur nicht dadurch den Unterthanen ein Schaden zugefügt wird«, dies können Hunderte bestätigen. Unterm 16. Dezember 1785 wird dem Valentin Ruard vom Kreisamte mitgeteilt, daß: »nachdem aus einem von ihm Herrn Gewerken produzirten und vom Herrn Inhaber der Herrschaft Weissenfels für richtig erkannten Kaufbriefe ddo. 3. Jänner 1636 zu ersehen ist, dass bei dem Verkaufe der vormaligen Cameralherrschaft Weissenfels die Hoch- und Schwarzwälder ausdrücklich ausgenommen und sich an der landesfürstlichen Seite Vorbehalten worden seien, so wie sie auch immerhin nur durch das hierländige Berggericht an die Gewerken verliehen -worden«, so werden sie auch ferner so behandelt, und niemand habe ein Recht in diesen Wäldern. Es werden »die o*erino;sten Waldexcesse und die Anmassung, in solchen nach Willkühr, wie es bisher geschehen, Holz zu fällen, nach den bestehen den Gesetzen mitaller Strenge geahndet werden«. K. I. G. 1788 gehörten zu Sava am Bache Belca acht Kohlstätten, in welchen das ganze Jahr gekohlt wurde, in Medvedji dol sechs, in Huadnik fünf, in Vidranz zwei, im Kot und Vrata a eilt, im Martulz (Martulk) sechs, in Weißenbach zwei, in Mokra Petsch zwei, auf dem prod bei der Save acht, und in der Mežakla zwei Kohlplätze. Bergbuch A. Nach und nach wurden die Wälder derart erschöpft, daß die Beschaffung des Kohl sich immer teurer gestaltete; die leicht zugänglichen, näheren Wälder waren vernichtet und zu Gereuten umgearbeitet. Die entfernteren waren wieder schwer zugänglich, daher das Herausbringen des Kohl teuer, ein Umstand, der so manchen Wald lange vor Verwüstung schützte. Als später das Holz sich auch als Handelsware im Ausland gut zu rentieren begann, legte man bessere Wege in die Wälder an, bis der letzte Stamm herausgeholt werden konnte. Die Gewerken verfielen daher auf den Gedanken, Bauernwälder oder Bauerngründe, zu welchen Wälder gehörten, zu erwerben, um das Holz für die Gewerkschaften zu konsumieren. Die Frage wurde gewissenhaft erwogen und es erfloß unterm 22. Juli 1807 eine Hofkammerverordnung, in welcher es heißt, daß Se. Majestät auf die Frage, ob dem Montanärar oder Privatgewerken der Ankauf von B au er ngii t ern oder von Bauernwaldungen, wenn sie für den Betrieb der Bergwerke für unentbehrlich erachtet werden, gegen Bestreitung der Lasten anzukaufen gestattet werden könne ? folgende Grundsätze aufzustellen befunden haben: L Die bestehenden Gesetze, denen zufolge »jedes Bauerngut von de.ssem Eigenthümer mit Rücken besessen werden muss, Niemand zugleich zwei oder mehrere mit Rusticalpfunden oder Rustical-Contribution belegte Bauerngüter besitzen darf, und sämmtliche zu einem Bauerngute gestifteten Grundstücke und Waldungen von derselben untrennbar sind«, in Wirksamkeit bleiben. In dringendsten, behördlich zu konstatierenden Fällen dürfen Ausnahmen gemacht werden, soll aber auch nur so viel weggetrennt werden, als absolut nötig, und womöglich doch Halb- oder Viertelbauerngut erhalten bleiben. (K, I. G. 27.) Der Hütten- und Hammerbetrieb und die Gewerksherren. Über den Hüttenbetrieb vor und nach 1381, welchen uns die Orten-burgische Bergordnung verbürgt, wissen wir nichts. Es dürfte der uralte Rennfeuerbetrieb gewesen sein. Mit dem Einzuge der Italiener, welche den Betrieb an die mächtig strömende Save verlegen, müssen die größeren Ofen nach bresciamscher Art und die brescianische Stahlerzeugung hier eingeführt worden sein. Die reinen Spatheisensteine oder Stahlerze der Bergbaue der Alben und Belšca und die mitvorkommenden Braunsteine der Begunšica eigneten sich vorzüglich zur Erzeugung von Stahl, welcher ursprünglich ähnlich wie in Siegen1), wo die gleichen Erze Vorkommen, direkt aus den Erzen erblasen wurde. Man erzeugte den sogenannten Luppstahl oder Blasestahl in den primitiven »Blase- oder Bauernöfen« durch Aufgeben von leichteren Erzsätzen und größeren Kohlsätzen, wobei die Schlacke öfter abgestochen und man den Wind mehr in den Herd stechen ließ. Urkundlich erschienen zuerst im Ladebogen von 1569 die Werke in der Alben und im Dorfe Aßling und Jauerburg unterschieden. Bemerkt muß aber werden, daß der Ortsname Aßling von dem Bachnamen Jesenica stammt (Jesen fische). Im genannten Ladebogen heißt es: n o 7. »Asling an der A lim Fusin —-8. A sling im Dorf Fusin — und 9. Jauernikh Fusin.« Im Jahre 1572 erscheinen in einer Eingabe an den Erzherzog Karl Gewerke: »in den neuen Pleuoffen zu Assling«. Dieser neue P1 eu-ofen wurde im Tale am nämlichen Bache Jesenica, an welchem in der Alben die älteren Ofen standen, erbaut. Im Hammerverzeichnisse von 1581 heißt es: »1. Zu Assling ist ein brescianischer Plaofen in der Alben genannt, hat an der Sau sechs Hämmer«, »2. ein anderer Ofen herunter zu Assling mit zwei Hämmern«, »3. Am Jauernik ein Bresianofen mit zwei Hämmern.« In einer Beschwerde des Orpheo Bucelleni ddo. 12. März 1598 über den Bau eines neuen Ofens durch Julius Bucelleni heißt es: daß er den Ofen mehr als Mißgunst als Notdurft baue, »da er bei seinem alten Plahaus in der Alben noch wol in die zwanzig oder dreissig Jahr Wälder und Holz genugsam hat«. Im Verzeichnis der »Plaöfe.n und Hämmer in Krain« vom Jahre 1581 im Vizedomarchiv heißt es: 1. »Zu Assling ist ein brescianischer Plaofen in der Alben genannt, hat an der Sau sechs Hämmer, machen des Jahrs beiläufig Eisen und Stahl 300 Meiler (3000 Ctr.).« 2. »Am andern Ort herunter zu Assling, mit zwei Hämmern, machen derzeit der Gewerken Unvermögen halber per Jahr 60 Meiler.« 3. »Am Jauernik ein Bresianofen mit zwei Hämmern des Jahres gemacht 80 Meiler.« Aus der Bezeichnung »bresianische« Öfen dürfen wir schließen, daß die hier arbeitenden Italiener auch wahrscheinlich aus der Gegend von *) *) Cf. Die treffliche Abhandlung Dr. Ludw. Becks über die alte Bruderschaft der Siegener Stahlschmiede in den Annalen d. Ver. für Nassauische Altertumskunde XXXVII, p. 228 ff. Brescia hier eingewandert sind, wobei sie zugleich das dort übliche Verfahren mitbrachten. Dieses sogenannte Brescianverfahren konnten sie hier um so leichter praktizieren, da auch die Erze, welche sie hier vorfanden, ja selbst deren Lagerungsverhältnisse mit denen von Brescia übereinstimmten. Die Geologen v. Hauer und Fötterle beschrieben1) die Lager im Ber-o;amasker Gebirge wie folgt: o o o »Die reichsten Eisenerzlagerstätten des Bergamasker Gebirges gehören Gesteinsarten an, welche man wahrscheinlich der Triasformation zuzählen muss. Das untere Glied dieser Formation besteht aus rothen Sandsteinen, die bald feinkörnig den gewöhnlichen Sandsteinen der Alpen ähnlich, bald grobkörniger conglomeratartig, mehr dem Verrucano analog erscheinen. Ueber diesen rothen Sandsteinen liegen grünlich gefärbte Thonschiefer. Die rothen Sandsteine, noch mehr aber die Thonschiefer enthalten gleichförmig eingebettet Lager von Spatheisen-stein, von einem halben Zoll bis zu einer Klafter mächtig. Baue bestehen zu M. Varrone, Madonna della Neve, Introbbio, Bajedo, Baita Nuova, Gaggio, Redorta, Col die Fies. An vielen einzelnen Punkten in der Umgebung von Oltrepovo, Schilpario, Pisogne am Lago de Iseo. Man kennt hier im Thonschiefer fünf übereinander folgende Lagerstätten, deren Gesammtmächtigkeit bis zu drei Klafter beträgt. Die Erze enthalten sehr viel Mangan etc.« Gleich daran folgt nun 1. c. J au er bürg in Krain und Sava, so übereinstimmend sind die beiden Vorkommen* 2). Begreiflicherweise brachten die Italiener auch die in der Heimat üblichen Methoden des Bergbaues und des Hammerwesens mit und dies war eben die brescianische. Monardus schreibt darüber: »Bei dem italienischen Stahl unterscheidet man mehrere Sorten, weichen und harten. Sie machen Stahl auf folgende Weise. Weiches Eisen schmieden sie zu dünnen Platten aus. Darauf zerreiben sie Marmor und Eisenschlacken zu zartestem Pulver. Dieses mischen sie mit Holzkohle, die eigens in einem Ofen hergestellt wurde, und zünden sie an (ista simul commista cum prunis ardentibus in fornacem eius rei causam paratam in-jiciunt). Obenauf legen sie das harte Eisen, welches sich nicht verarbeiten läßt. Durch die Hitze schmilzt alles zusammen und es wird eine Lupe erhalten, aus welcher sie jene dicken Stahlstangen machen, welche bei uns in solcher Menge eingeführt werden.« o o Die erste eingehendere Beschreibung des Verfahrens bei der Stahlbereitung in Sava und Jauerburg gibt uns Balthasar Hacquet in der Oryctographia Carniolica III, p. 35. Damals waren hier schon F1 o ß ö f e n im Betriebe. Hacquet bezeichnet die Schmelzer als sehr unwissend und unbeholfen. Den Floßofen in Sava beschreibt Hacquet als etwas über 19' hoch. Sein Durchmesser oben und unten je 2‘, in der Mitte 5V2'. Binnen 24 Stunden wurden mit 464 Metzen Kohlen aus 97 Ztr. Erzen 50 Ztr. Flossen erblasen. Beim Ofen sind fünf Schläge, außerdem gehören noch drei zu Moistrana hierher, folglich hat das Gewerk acht, auf deren jedem 80 Meiler oder 800 Ztr. Stahl ausgeschlagen wurden. fl Geologische Übersicht der Bergbaue der österreichischen Monarchie. Wien 1855, p. 89. 2) Bemerkt muß werden, daß die Verfasser die Baue nach den Formationen gruppierten und in gleichen Formationen liegendeBaue auch nebeneinander besprochen werden, wenn sie auch wie hier geographisch weit entfernt sind. »Die Schmiede- oder kleine Feuerarbeit, durch welche der berühmte Brescianstahl verfertiget wird, ist vortheilhafter als die Schmelzung eingerichtet. In einem Zerrenn-Feuer werden 3 bis 4 Centner Grodl oder Flossen auf einmal eingeschmolzen, zu welchem eine Zeit von zwei Stunden erfordert wird. Wenn die eingesetzten Flossenstücke zu glühen anfangen, so wird ihnen etwas Schweiss oder Kieselsand um die Cota (Teichel: eine wohl unschickliche Benennung für einen Schmelzprozess; und es scheint, dass die vorigen Besitzer statt deutscher, wälsche Schmelzer gehabt haben) oder Massa zugesetzt. Ehe, als nun ein solcher Teichel aus dem Feuer gehoben wird, werden die Schlacken abgestochen, nach diesem wird er unter einem zwo Centner schweren Hammer in zwo Masseln getheilt, wovon eine einen Centner, auch mehr wiegt. Nun kommen sie wieder ins Feuer, und werden wieder unter dem Hammer in halbe Masseln, Kölbeln oder zween Theile getheilt, aus welchen dann 3—4 dicke Stahlstangen oder T aj o 1 e geschmiedet werden. Diese werden wieder ausgeglüht, wovon aus einer jeden Tajóla 3 bis 5 Repichi, oder Repicki1) entstehen, aus welchen dann zuletzt die 3 Schuh langen Stahlstangen und Ruthen gezogen werden, welche dann als Kaufmannsgut in kleine Vorschläge oder mit Leinwand eingepackt, nach Italien geführt werden.« Zum Schlüsse philosophiert Haquet über die Entstehung des Stahles, wobei er als phlogistischer Chemiker, der doch sonst ungeheuer klug und aufgeklärt tut, gerade in seinem Fache den blühendsten Unsinn schwätzt. Aus dem guten Stahle, der auf der Bruchfläche eine Rose zeigte, machte man zwei Sorten: eine flache und eine vierkantige von 2—6'“ im Quadrat starke. Erstere hieß Azzalon, letztere Brescian- oder Kistenstahl. Der weiche Brescianstahl, der am Bruche keine Rose zeigte, hieß Romaner oder Roman stahl Im I.-Ö. Industrie- und Gewerbeblatte* 2) beschreibt der Verweser Ed. Mullay diese in Krain üblich gewesene sogenannte unechte Brescianschmiede wie folgt. Sie stammt aus Brescia, von wo sie durch eingewanderte Schmiede nach Krain und Kärnten übertragen wurde, Beweis dessen, daß die Manipulationen, Werkzeuge und Produkte die welschen Bezeichnungen beibehielten. Verarbeitet wurden sogenannte blumige Flossen oder solche mit schiefriger Textur und Spiegelflossen, wie sie die Hochöfen von Jauerburg und Sava erzeugten. Ein Zusatz von Braunstein zu den Eisenerzen bewirkte die Erzeugung von manganhaltigern Eisen, welches den vorzüglichsten Stahl lieferte. Die Roheisenmassen wurden zuerst in einem Feuerherde von zirka 65 cm Länge, 60 cm Breite und 35 cm Tiefe geschmolzen, wobei der flüssigen Masse Hammersinter (Eisenoxyd) zugesetzt wurde. Die abgekühlte Masse wurde in sogenannte »Böden« gemessen, -welche das Material für die Stahl-arbeit lieferten. Diese Böden kamen nun auf einen sorgfältig hergerichteten Kohllöschherd. Es wurden zwei »Massel«, auch macheli genannt, eingelegt — einer zum Vorwärmen — der erstere erhielt eine vollkommen trockene Schweißhitze, kam unter den Hammer, wo er den sogenannten Griff (presa) bekam. Nun folgte die zweite Machel, und hatte auch diese ihre presa erhalten, so begann der Frischprozeß. Der Machel erhielt noch eine Schweißhitze und wurde in zwei Teile: Tajóle zerschrotet. Diese wurden nach abermaliger Erhitzung in mehrere Kolben (repili) zerteilt. J) Karsten nennt sie 1821 in seinen »Metallurgischen Reisen« p. 251 Rapilli. 2) Abgedruckt im Illyr. Blatt 1841, Nr. 9. Wöchentlich wurden 35—40 Ztr. auf einem Feuer erzeugt. Das Kalo betrug 20—25°/0. Die Kolben kamen in den Streckhammer, wo sie bei Rotglut in quadratische Stäbe ausgestreckt, gehärtet und poliert wurden. Der Stahl kam in Kisten ä 125 Pfund verpackt in den Handel. Die Ware ging nach Triest, Ancona, Senegaglia, Neapel und in die Türkei. Der Ursprung der Gewerke auf der Alben ist dunkel, doch spricht so mancher Umstand dafür, daß die Begründungf der Industrie hier durch K ä r n t n er geschah. Die Ofen waren einfach Rennfeuer, wie auch anderwärts in Innerösterreich. In Krain hießen sie win dische Öfen, in Kärnten Teutsch-h am m er Schmelz werkeiund werden in den Akten den Stucköfen gegenüber als eine inferiore, primitive und kohl verschwenderische Methode hingestellt. In Kärnten bestanden sie noch im XVIII. Jahrhundert. Über den letzten zu Witting berichtet der Assessor v. Scheuchenstuel unterm 13. Dezember 1774 *), dalS er »die vorfindigen Schmelzofen sehr klein, nieder und mit einem Wort recht unproportioniert befunden, daß nicht anders möglich, als daß das Erz kaum halb ausgeschmolzen und vieles Kohl unnutz verwendet wird«. Aus den Rechnungen sei ersichtlich, daß l Meiller Teutsch-hammereisen 76-—78 Schaf Kohl erfordern, »bei allem dem ist noch dieses eines der schlechtesten Gattungen Eisen«. Ganz richtig, es war wie das aus den prähistorischen Rennherden und Windöfen ein unregelmäßiges Gemenge von Weicheisen und Stahl mit eingesprengter Schlacke. Da sich nun an die Stucköfen die Wälsch- oder Walhischhämmer lehnen und in Krain den windischen Öfen die brescianischen als bessere so gegenübergestellt wurden, wie in Kärnten den Teutschhammerschmelzen die Stucköfen, so dürfen wir annehmen, daß es die Welschen w a r e n, welche den Stuckofen einführten, dessen Graglach sie mit Schmiedeeisen zum Brescianstahl verarbeiteten. Wahrscheinlich aber ist es, daß sie hier an der Save2) im XVI. Jahrhundert Blau Öfen errichteten, in welchen sie aus den Spatheisensteinen in niedrigen und weiten Öfen bei schweren Sätzen, rohem Ofen gange und schwachem Gebläse weißes Roheisen erbliesen, das sie in Brescia n-Stahlherden auf Stahl verarbeiteten. Für diese Auffassung spricht der Umstand, daß der 1561 neu erhobene Ofen am Einflüsse des Jesenicabaches in die Save von jeher als »Pleyofen« in den Akten vorkommt und die dortige Örtlichkeit noch heute Pleiofen, slowenisch »na Plaužu«, heißt. (Die Generalstabskarte schreibt Bleiofen.) Diese Arbeit müssen wir daher unter der von den Wälschen hier praktizierten »Brescianischen« verstehen. Wir kommen auf die interessante Frage übrigens noch zurück und bemerken noch, daß es auffällt, daß von einer Umänderung der Stucköfen in Floßöfen hier nie die Rede ist. Für diese Auffassung spricht auch das folgende Aktenstück des Kr. Vizedomarchivs3), in welchem die Gewerke dem Oberbergmeister Singer 1574 vorstellen: »Wir haben gemeldet, wie die Unterthanen oder Gereuter in der Alben ob Assling von Weiland Graf Friedrich von Ortenburg ') H. K. A. Fase. 1491, sub 1775 dd. 13. Jänner. £ 2) Daß die inanderSava und am J a u er n i k ansässigen B u c e 11 e n i aus Brescia stammen, erfahren wir aus einem Berichte des Laibacher Bischofes Thomas Chron (1598—1630) an Papst Paul V. Mitt. d. hist. Ver. f. Krain 1854, p. 64. Auch die Locatelli stammten aus dem Brescianischen. 3) Fase. Mineralia. eine gefertigte Befreiung über die Plahütten und Hammerwerke in ver-meldter Alm haben, wovon wir glaubwürdige Unterschrift gefunden.« »Das gleichwohl vermeldte Unterthanen und Gewerken dazumal sie ihren alten Plaofen in der Alben gehabt. Wie aber hernach und bei vielen Jahren mit Landesfürstlicher Consens ein Bressanischer Plaofen daselbst in der Alben aufgerichtet, der auch noch im Werk ist, seien dagegen die andern kleinen teutschen Plaofen1) um des mehreren Auflaufenden Unkosten willen verlassen und deren ausser des ainigen Bressiani-schen neuen Plaofens in der Alben und dann eines herunter zu Ass-ling beim Dorf und der Landstrassen, so Herr Graf zu erbauen erlaubt, der alten Plaofen keiner mehr dieselben Unterthanen in der Alben, so die Alt-Ürtenburgerische Freiheit haben, sind auch nicht mehr Gewerken, sondern Bauern, arbeiten und behelfen sich ihrer Gründe und Gereute, so sie in der Alben gemacht, deren nunmalen fast viel hineinkommen, mit Schwendung des Gehölzes sehr grossen Schaden thun, alles im Namen und Schein ihrer Bergwerksfreiheiten, welches ein Missbrauch ist und Eu. Frstl. Durchl. in mehr weg zu Nachtheil und den jezigen Gewerken zur Hinderung reicht.« Die Gewerken bitten nun, der Erzherzog möge durch den Vizedom »denen in der Alben ob As sling habende Original-Freiheiten abfordern und ungefähr auf den Inhalt wie andern dergleichen Eisenbergwerk in Crain begabt und fürgesehen, corrigiren und den jezigen wesentlichen Gewerken der Plahütten und Hammerwerk in der Alben und an der Saw übergeben.« Dieser Auseinandersetzung gemäß hätten im XIV. Jahrhundert die Bauern bei Heil. Kreuz zuerst für ihre primitiven Öfen die Konzessionen vom Cillier Grafen als Herrn von Weißenfels erhalten und erst später wären die Italiener nachgerückt, welche ihre brescianischen Öfen erbauten, die Bauern überflügelten und beiseite schoben. Letztere hingegen hüteten ihre Freiheitsbriefe und wollten sie nicht herausgeben. Hinsichtlich der Organisation der Gewerke trifft Valvasor 1. c. gewiß auch das Richtige2), wenn er sagt, daß die Gewerke »zu Viertheil —• oder halben Ofen bestritten« hätten, da wirklich nachweisbar anfänglich mehrere Gewerke bei einem Ofen Anteilsrechte besaßen, ähnlich wie dies ursprünglich auch in Eisnern und Krop der Fall war. Nach und nach wurden diese Anteile in Sava in einer Hand vereinigt, während sie in Eisnern ganz zersplittert wurden. Die Ähnlichkeit in den ursprünglichen Zuständen zeigt sich auch in der Rechnung nach Arbeitswochen hier wie dort. So schreibt der Pfleger von Görtschach, Hans Naglitsch, anläßlich der Oberbergrichterwahl unterm 12. Oktober 1578, er sei: »der kleinsten ainer, namblich an den neuen Plaouen zu Assling, darin ich auch neun Wochen zu arweiten hab«. *) *) Eben durch Kärntner Schmiede, welche hier vor den Italienern einwanderten. Über die Alben zog ein vielbenützter Saumweg nach Kärnten hinüber, der auch von Schmugglern fleißig frequentiert wurde. So schreibt zum Beispiel die Grazer Kammer unterm 31. Dezember 1571 an den Landeshauptmann von Krain, Herwart v. Auersperg, es sei ihr angezeigt worden, »wie durch die krainerischen Sämer mit Honig, Wein und Salz über die Risen und Asslinger Alben in Kärnten, und entgegen wiederum mit Haar und Leinbat (Flachs und Leinwand) dahin in Crain, ungeacht das er Einnehmer solche Risen zu zweienmalen abgraben lassen, aber dieselben allzeit wieder durch die -Samer eröffnet worden, als einen verbotenen Weg«, dadurch käme die Maut an der Wurzen gar in Abfall. Der Landeshauptmann möge dagegen einschreiten. *) In Übereinstimmung mit der Bergordnung von 1381. Mit neun Arbeitswochen nennt er sich der Kleinsten einer. — Der Unterschied gegen Krop und Eisnern lag somit nur in der Ausgestaltung der Werke im Laufe der Zeit. Hier wurde den Erzen entsprechend Bergbau auf Schlägel und Eisen betrieben und Stahl für den Export fabriziert, die Zahl der Besitzer aber vermindert, bis nur mehr einer übrig blieb. Dort wurden nur N ägel fabriziert, die Reihenwochen immer mehr zersplittert, bis es zu Besitzern von kaum einigen oder einem einzigen Tage in der Kampagne kam. Sehr wichtige Auskünfte über die Verhältnisse der hiesigen Gewerkschaften erhalten wir aus einem Vollmachtsschreiben, welches Santi March esi und Bucelleni dem Francesco Malvasia ausstellen, sie bei der zweiten Oberbergrichterwahl zu vertreten, da sie in Geschäften nach Italien reisen müssen. Ursprünglich lautete die Vollmacht auf »Ludovico Etolai1) di Trieste«. Aus diesem wurde durch Überschrift und Rasur des Striches am d »Francesco Malvasia di Venezia« gemacht; die beiden Schriften sind wohl zu unterscheiden, da die Tinte der Überschrift schon braun, die der Unterschrift aber noch kohlschwarz ist. Da heißt es nun, daß Santi Marchesi für sich und Bucelleni will, daß der Bevollmächtigte »die Stimme abgiebt für fünf die wir da sind« »per cinque di noi che siamo« — datiert ist die Vollmacht »alle fucine di Jeseniza adi 4. settemb. 1579«. Unterm 28. Oktober 1579 berichten »N., die Verlag- und Inhaber des Lucatellischen Hammerwerks zu Assling« dem Vizedom Bonhomo, »dass die Lucatellischen und weiland Jeronimo Schwarz seliger, noch vor vierzig Jahren das berürt Bergwerk inne gehabt, und wir den Lucatellischen Th eil viel Jahr verlegt haben. Als aber die Lucatellischen gegen uns in sehr grosse Schuldenlast eingerunnen und nicht bezahlen konnten, ist uns ihr Theil noch im 67er Jahr (1567) um unsere Anforderungen eingeantwortet, und die Zeit herum durch uns gebaut worden. Nachdem aber die Lucatellischen alsbald nach geschehener Einantwortung sich unterstanden, allerlei Eintrag zu thun, haben sie uns die Freiheiten, so sie ohne allen Zweifel gehabt, oder ihre Erben noch haben, nicht zugestellt, so dass wir den Inhalt derselben nicht kennen. Das ist aber nicht allein uns, sondern mäniglich im Land bewusst, dass solch Bergwerk vor 40 Jahren nicht allein erhebt, sondern auch im Schwung gewesen ist. Und weil wir nicht zweifeln, dass die Lucatellischen und Schwarz seliger, über solch Bergwerk alsbald im Anfang werden Freiheiten ausgebracht und das Werk mit Zugeben der kays. Mst. als gewesten Herrn und Landesfürsten angefangen haben, möchten Ihre der Lucatellischen Erben und Herr Santo Marchesi, der der Schwarzen selig Theil an sich bracht, deshalben ersucht und die Freiheiten von ihnen abgefordert werden«. In einer langen Auseinandersetzung des Orfeo Bucceleni über die Werke in Sava und Jauerburg, anläßlich eines durch Julius Bucceleni neu zu erbauenden Ofens dd. 23. Mai 1598, schreibt Orfeo, daß seine Familie vor 70 Jahren in diesen Ländern Fuß gefaßt habe, das wäre anno 1528. Somit wären sie zehn Jahre. »in der Alben« geblieben, um 1538 sich im Tale an der Wasserkraft der Save ihren For no und ihre Fucina aufzurichten. Dabei behielten sie aber den Ofen in der Alben noch immer im Gange. Einiges Licht über diese Werke wirft auch ein Bericht des Ludovico Bartholaj an den Vizedom Bonhomo ddo. Jeseniza 5. November 1579. * r) Dieser Mann heißt bald Ludovico Bart hol ay, bald Ludovico Et hol ai und Etolai. Er schreibt, daß sieam 31. Oktober einen Brief des Vizedoms dd. 25. Oktober mit einem Befehle des Fürsten und einer Beschwerde oder Bittschrift der Landschaft und anderer Herren in Kärnten, in Angelegenheit einiger Öfen und Hämmer, welche in Krain neu eröffnet wurden, empfangen hätten. Es werde behauptet, daß sie den Kärntnern und der Kammer von Nachteil seien. — Der Auftrag Bonhomos ging dahin, scliriftlich zu berichten, und die Freiheiten dieser Gewerke vorzulegen. Bartholay meint, er könne jetzt nichts sagen, da Santi Mar ches i in Italien seit langer Zeit abwesend sei. Aus Achtung aber berichte er, daß er zu Martini kommen werde. Ehe er kommt, kann man von seinen Gewerkschaften (Jauerburg) keinen Brief haben, diese sind nicht neu und in keiner Weise erneuert. Im Gegenteil seien am Jauernik zwei Hämmer und ein Ofen aufgelassen worden wegen Mangel an Kohl, obwohl sie sehr alt (antichissimi) und gut privilegirt sind. Nach Santi Marcliesis Rückkehr soll alles Sava und Jauernik Betreffende aufgeklärt werden. Fragen wir nun nach den Gewerken, welche hier arbeiteten, so treffen wir die ältesten Namen in den Akten des Vizedomsarchivs, welche anläßlich der Errichtung der Bergwerksordnung entstanden. Die ältesten Schriftstücke sind Bestätigungen von erhaltenen Einladungen zum Gewerkentag nach Laibach dd. 9. Oktober 1568, und der Gewaltbrief für Junauer dd. 22. Oktober 1568. Im ersteren erscheinen zu Aßling: Piro und Jacob Luch o t el1 2), wie sie eigenhändig zeichnen (der Schreiber des Aktenstückes schreibt Lucatell) und Christof Schwarz. Die Fusin heißt »am Saufluss pey Esling«. Am Gewaltsbriefe ddo. 22. Oktober 1568 erscheinen von den Hämmern »zu der Alben«, »zu Assling« und »am Jauernik«: Christof Schwarz, Piro Lucatello, Domenico Chaualar und Piro Perch a z i n. Am Ladebogen von 1569 linden wir den Schwarz und die Locatelli noch in der Alben. Zu Aßling an der: »im D o rf Fusin« zeichnet P iero P e r ch a z i n. In einem Schreiben der krainischen Gewerke an den obersten Bergmeister der niederösterreichischen Lande, Jörg Singer, ddo. Aßling, 30. September 1571, fertigen: Peter Locatelly, Marc Anton Cauetsh, HansChirmann, Jacob Locatelli, Andre Perkhatzin Bleyer, D o-menigo Caualer, Hans Cramer, Supan, Lienhardt Rosthitsh und Peter Perkhatzin, sämtlich in Aßling. Im folgenden Jahre 1572 fertigen eine Eingabe an den Erzherzog Karl unter anderen: »Piero und Jacob Lucatell zu Assling an der Sau«. Sie sind somit seit 1569 bereits von der Alben herabgekommen. Unterm 2. Juli 15723) erfahren wir, daß sich die von Aßling um Bestellung des Franz Venediger als Bergrichter beworben. Diese Bitte sprachen sie schon unterm 30. September 1571 aus, und dort hören wir, daß Venediger »Burger zu Malier ge t« (Malborghet) sei. Der Oberbergrichter Georg Singer und der Kammerrat Moriz v. Dietrichstein erachten ihn für tauglich, weshalb er bestätiget werden soll. Es ist nun interessant zu sehen, wie die italienischen Stahlschmiede und Grubenherren einerseits fest zusammenhielten, anderseits mit mißtrauischer Zurückhaltung sich gegen die übrigen Gewerke im Lande und selbst gegen die Bergbehörden ablehnend verhalten. Speziell auf den intriganten 1j Nämlich die Gewerke in Aßling. 2) Auch Brescianer. 8) Im Vizedomarchiv im Fase. Waldwesen, alt I, 70. GESCHICHTE DES EISENS IN INNER-ÖSTERREICH. «0 Junauer und seinen Adlatus Rottenmanner waren sie nicht gut zu sprechen. Von der ersten Oberbergrichterwahl1) am 13. Oktober 1573 lieißt es: »die vom Jauernigkh, an der Saw, Assling, in der Alben und Wohain, als mit Namen Mr. Santi Markhesi für sich und Herrn Hansen Germani vermög seines fürgelegten Gewaltes, Ludwig Barth ola y, Jacob Locatel für sich und Betern Perkhozin, Jeronimo Mulley und Anthoni Panizoll, die haben an irer Stat den O rat i o * 2 3), ihren Vetter geschickt, Inhalt seines Gewaltes. Diese haben sich entschlossen und seien zufrieden, dass man einen Obrist-Perckrichter erwelle, doch wellen sy dieser Zeit wer der sein solle, ihr Stimb nicht geben, aber in 14 Tagen wollen sie ihr Notturft zu der Herrn Gewaltstrager handen schriftlich erlegen«. Nun war aber einmal Tollhoff gewählt und im Amte installiert, die Herren Gewerke in und um Aßling mußten sich ihn einmal gefallen lassen, obwohl sie ihn nicht anerkennen wollten. Charakteristisch für dieses Verhältnis ist ein Brief des Santi Marchesi dal Jauernich, 12. Juli 1574, adressiert an »Felix Tolff (Tollhoff) dale uni edificy pergrichter«, da heißt es: »Es ist verlorene Zeit, mir, hochmögender Herr!, Befehle zu ertheilen, oder zuzuschreiben, als Bergrichter, denn um Ihnen die Wahrheit zu sagen, habe ich Sie nie gehalten und halte Sie auch nicht für meinen Richter; das genüge Ihnen zu wissen, denn wir haben schon nach dem bisherigen Herkommen die Wahl eines andern getroffen, welcher von der Behörde bestättiget worden ist, so dass, wenn Sie von mir etwas berechtigtes verlangen werden, ich Ihnen Rede stehen will. Bemühen Sie sich jene gut zu regieren, die Sie gewählt haben und geben Sie uns Ruhe, indem Sie diejenigen nicht behelligen, welche auch Sie nicht mo-lestiren:i).« Der hier gemeinte Mann ihrer Wahl ist der oben erwähnte, anno 1572 erwählte und bestätigte Unterbergrichter für Aßling, Franz Vene-d i g e r. Indessen scheint die Aversion der Italiener gegen den neuen Ober- o o_ bergrichter sich auf den Abscheu, den sip vor dem widerwärtigen Junauer hatten, zurückzuführen zu sein, da sie Dollhoff als Produkt und Werkzeug Junauers zu betrachten geneigt schienen. Für diese Auffassung spricht der unten folgende Brief der Gewerke dd. 18. August 1574. Der geradezu beleidigende Brief Marchesis muß denn doch zu Auseinandersetzungen ge- o o o führt haben. Unterm 21. Juli 1574 dd. Steinfelden verweist und rügt der erzherzogliche Oberbergmeister Singer energisch die Opposition der Italiener im Tale und ist die Strafepistel an »Santi Marchesi, Rad- und Hammermeister am Jauernik um Assling und seine Mitconsorten« gerichtet, ein Beweis, daß Marchesi damals der bedeutendste und einflußreichste unter den italienischen ') Dimitz kannte das Schriftstück und erwähnt der Wahl zu Krainburg III, p. 225. Unbegreiflicherweise aber spricht er von der Wahl »des ersten U n t e r b e r gr i ch t e r s« 1 —Ebenso flüchtig behandelt er die Namen der Wählergewerbe. Den Namen Santi Markhesi konnte er entweder nicht lesen oder übersah ihn, aus Ludwig Bartholay und Jacob Locatel macht Dimitz einen L u d w i g Barthelm ä, Jacob Donatelli!!-—■ den Jeronimo Mulley nennt er Jeronimus Azul all — Statt Panizol schreibt er Pon ¡sel u. dgl. mehr. — Dazu lagen Dimitz zwei Abschriften der Wahlprotokolle vor, beide sehr gut geschrieben. 2) Horatio Nani aus der Wochein, nach dem Dialekt, den er schrieb, zu urteilen, ein Venezianer. N a n i war als Bevollmächtigter seiner Landsleute erschienen, während Dimitz 1. c., p. 226 alle die genannten Vollmachtgeber sich an der Wahl beteiligen läßt. 3) Unterm 1. April 1575 nennen sie den Dolhof einen verschuldeten Handelsmann in Laibach, gegen welchen sie protestieren. Gewerken war. Der Verweis hatte gewirkt, denn unterm 18. August 1574, dal forno di Jeseniza, weht ein anderer Tenor aus dem Schreiben an »den edlen und werten Phelixen Dolhoff, pergrichter unsern guetten Freundt zu Laibach«. Der Text des Briefes ist indes wieder italienisch. Santi Marchesi, Ludo vicho Etholay (sic) und Andrea Perkhazin schreiben an den Magnifico signore, daß sie »den Herrn Bergmeister (sig. pergmaster) in Kürze erwarten, da er uns geschrieben hat, indem wir aus dieser Gewerkschaft die Bitte zu kommen, an ihn gerichtet haben. Durch seine Ankunft dürfte das ganze Bergwesen gut geordnet werden zum Nutzen der Kammer. ,11 Zodermon et Gienauer1 11) sollen ihren Geschäften nachgehen questo basti«. 1579 dd. 4. September »alle fucine di Jeseniza« unterzeichnen ein Schriftstück: SantiMarcheseeBucelin. 1576 fertigt Santi Marchess für sich und für Buccellani. Gelegentlich der vorzunehmenden zweiten Oberbergrichterswahl bevollmächtigten unterm 18. September 1579 »Misser Santo Marchesi und Buz eil uni« Hammergewerken zu Jauernik und a. d. Save bei Aßling den Francesco Malvasia. Im Faszikel Waldwesen des Vizedomarchivs erscheinen sub präs. 19. Juli 1580 Santi Marchesi und Juane (Johann) Locatell dito Gobe 11 i n genannt. Wie bedeutend gegen Ende des XVI. Jahrhunderts diese Werke sein mußten, erhellt aus der Repartierung der Beiträge zur Abtragung der Grazer Schuld des Junauer und zur Besoldung des Bergrichters, dd. März 1581. In beiden Fällen sind 30 fl. der höchste Satz und dieser trifft nur je die Loco-telli, Santi Marchesi und Francesco Malvasia. Wie bedeutend diese Summe war, ersieht man daraus, daß ganz Ober- und Unter-Eisnern auch nur je 30 fl. zu leisten hatten. Im Jahre 1589 erscheinen auf der Eingabe der Gewerke gegen Junauer, Orfeo Bucelleni del Jauernik und Pauolo e Bernadino Bucel-leni alia Saua. Joh. Locotello hatte sich schon in die Wochin gezogen2), er zeichnet »Sito gi Bo hin«. 1595 erhielt ein Julius Wuzelleni Erzgruben bei »Sadni Plaush«, welcher sich als Grubeneigentümer zu Aßling auch 1595 über Eingreifen eines Raimund von Gera beklagt. Dieser sowie der »Laibacher Rathsbürger Andreas Alexandrini, Hammergewerk in Assling«, kommen nicht weiter genannt vor. Letzterer erhält unterm 7. Dezember 1593 zu Aßling und Längenfeld zwei Erzgruben, »darin Eisenstein zu suchen«. Bis waren Versuchsbaue ohne weitere Bedeutung als die, die ansässigen Ge- O 3 O werke zu beunruhigen. Im Berichte Harrers an den Vizedom dd. Krainburg, 21. April 1595, über die verfallenen Eisenwerke im Lande wird ein weiland »Leonhard Khren oder Cren«3) als Hammergewerk zu Aßling mit drei Hammerschlägen genannt. Das Werk sei vor 7—8 Jahren baufällig verlassen worden, so daß vor zwei Jahren das ganze Gerüst eingefallen, samt den dazu gehörigen Kohlbarn. Trotz aller Aufmunterung wollen die Gerhaben (Vormünder) nichts weiter tun, so daß der Kammer hier jährlich an die 500 fl. Rh. und ein Mehreres entgehen. Harrer meint: es solle das Werk Herr Julius Bucelleni kaufen. Die Werke »an der Sava« scheinen somit um diese 1j Rottenmanner und Junauer, vielleicht hieß ersterer doch Zodermann, der Name kommt noch als Zoderman, Coderman und Kodermann vor, wenn er nicht eine Korruption aus Rottenmanner ist. s) Besaß aber noch Pleiofen und Mojstrana. s) Vater des Bischofes von Laibach und Statthalters in Innerösterreich, 1598—1630. Müllner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 26 Zeit schon ganz in den Händen der B u c e 11 e n i gewesen zu sein, und zwar denen des Julius. An ihn wendet sich auch unterm 13. September 1596 der Vizedom J. Rabatta um Auskünfte, warum in jüngster Zeit so viele Gewerke zugrunde gegangen waren? Julius Bucelleni scheint ein ebenso tätiger als fähiger Mann gewesen zu sein; im Jahre 1598 finden wir ihn daran, einen neuen Ofen zu bauen, welcher jedenfalls einen Fortschritt des Geschäftes bedeutet haben muß, da seine Konkurrenten »am Javornik« dagegen Protest erheben. Unterm 12. März 1598 klagen nämlich Orfeo Bucelleni und Martin T u r g k h beim Erzherzoge : »Es hat sich Jullio Buzeleni, Hammergewerk an der Sau unter As sling in der Herrschaft Weissenfels in Crain vernehmen und hören lassen, er wollte daselbst bei seinem Hammerwerch einen neuen wällischen Plaofen bauen, wie er dann albereit einen Anfang gemacht. Weil er dan iñis alten Hammersgewerken sollich Gebäu das Plahaus zu grossem Schaden, Abbruch und Verderben unserer alten und von unerdenklichen Jahren erbauten wällischen Plaöfen und Hammerwerk gereichen würde, sonderlich der Wälder halber, welche nunmehr fast verbraucht und abgehackt werden, dass also gar wenig Gehölz vorhanden.« etc. »Denn es sind drei1) erbaute wallische Pläöfen nahe bei einander, nur auf ein Viertel Meil wegs von einander, die bedürfen einer grossen Anzahl Kohl und Arzt, dass wol in wenig Jahren Mühe und Arbeit geben wird, diese erbauten Plaöfen fruchtbarlich zu erhalten, und mit Kohl und Arzt zu erfolgen.« Es wird auch dem Julius Bucelleni vorgeworfen, daß er den neuen Ofen »mehr aus Mißgunst den aus Notturfft« baue, »den er bei seinem alten Plahaus in der Alben noch wohl in die zwanzig oder dreissig Jahr Wälder und Holz genugsam hat«. Daraus geht deutlich hervor, daß zu Ende des XVI. Jahrhunderts Glieder der Familie Bucelleni noch in der Alben schmolzen, aber auch schon an der Sava und in Jauerburg festen Fuß gefaßt hatten. Unterm 30. März 1598 kam das Gesuch an den Vizedom zur Äußerung. Dieser forderte natürlich den Julius Bucelleni zur Gegenäußerung auf, welche uns aber nicht vorliegt. Sie war datiert vom 12. Mai, wohl aber liegt vor die Duplik, welche darauf Orfeo Bucelleni in seinem und des Martin Turco (Turk) Namen überreichte. Sie ist vom 23. Mai 1598 datiert und läßt sich daraus ganz gut die Äußerung des Julius dd. 12. Mai rekonstruieren, da Orfeo jeden ihrer Punkte einzeln behandelt. Orfeo schreibt wie folgt: »Ich habe die Antwort des Julius Bucelleni, datirt von der Gewerkschaft Jesiniza dd. 12. Mai, an Euer Wohlgeb. gerichtet gesehen, welche ich voll von Unrichtigkeiten finde (piena di poca veritä), worauf ich erwidere. Nachdem ihm dieser Ofen (forno) zu erbauen erlaubt wurde, und da dies zu unserem Nachtheile war, so beschweren wir uns an seine Hoheit, demüthig bittend, daß unsere Gründe beachtet würden. Er erstaunt über unsere Kühnheit, dass wir der Concession, die er 1595 vom Landesfürsten erhielt, opponiren. Ich sage (dico), dass, wenn der Landesfürst unsere Beschwerden gekannt hätte, und von der Wahrheit informirt worden wäre, er gewiss die Ofenconcession nicht erhalten hätte. 1) Pleioien, an der Sava und am Jauernik. Da er sagt, dass unsere Bittschrift voll geringer Wahrheit sei, so wollen wir sie beweisen.« »Rr sagt, dass dieser Bau unseren Gewerken nicht schade. Ich sage, wenn nicht Vorsorge getroffen wird, so wird der Bau der Ruin unserer besagten Gewerke sein. Er sagt, dass er nicht unsern Schaden sucht, wohl aber den Nutzen der hohen Kammer, und den — seinigen auch — indem der Landesfürst jährlich mindestens 800 fl. Nutzen haben soll. Ich sage, wenn er bei seinen alten Oefen nicht Kohle hätte, um alle seine Werchgaden (focine) in Betrieb zu erhalten, so hätte die Kammer keinen Nutzen. In solchem Falle würde man wohl Sachverständige finden, um die Wälder zu revidiren, und wenn es sich herausstellte, dass sie reichlich vorhanden sind, um unsere beiden alten Oefen in Betriebe zu erhalten und noch für einen neuen, um hunderte von Jahren auszuhalten, könnte man ihm einen solchen Bau gestatten. Wenn man aber zur Einsicht gelangt, dass die Wälder kaum für die zwei Oefen auf 30 bis 40 Jahren genügen, so ist es recht und billig, dass die alten Oefen bleiben, welche schon seit vielen Jahren gebaut sind und ihren Herrschaften hohe Zinsen (affiti) tragen. Auch für die Kammer wäre es besser, einen beständigen Gewinn zu haben, als einen, der in 15—20 Jahren aufhört. Obwohl er sagt, dass die Wälder in diesem Thale für 600 Jahre reichen, antworte ich nichts Anderes, als dass, wenn die Wälder revidirt sein werden, Euer Wohlgeb. das Gegenteil finden werden. Dass er bei seinem alten Ofen Kohl hat, um 30 Jahre und länger zu arbeiten, verpflichte ich mich, durch Experte zu beweisen, und ich glaube, es geschieht uns grosses Unrecht, daß er in unsern Wäldern fällen darf für diesen neuen Ofen, während wir keinen Antheil an jenen Wäldern haben, welche zu seinem alten Ofen gehören. Daher ist es seine Absicht, jene Wälder zu schonen, die zu seinem Ofen gehören, so lange, bis er unsere ruinirt hat, um sich dann neuerdings auf seine zurückzuziehen. Wo könnten wir dann unsere Oefen und Hämmer betreiben (dare il fogo?) Bliebe ein Wald übrig, so wäre er so entlegen, dass es sich nicht rentiren würde zu arbeiten (Che non ci butaria conto il lavorar), und muss man darauf besonders Rücksicht nehmen, dass ich heute den Sack Kohl um 4 kr. theurer bezahlen muss, weil ich weiter bin, als er, und schon sieht man, dass er in den Wäldern zu schlagen anfing, die für uns bequemer gelegen sind, und die seinigen lässt er. Er sagt, dass er an seinem Ofen nicht mehr als vier Monate per Jahr arbeiten kann. Ich sage, dass jener Ofen die nämlichen Werchgaden, die seinigen und die des Crenn (Kren) durch viele Jahre unterhalten hat (che quel forno a manetenuto quelle medeme focine, le sue et quelle di crenni molti anni), und sie machten viel mehr Geschäfte als jetzt, was ich beweisen kann. Er sagt: Wenn Ew. Gnaden die Wahrheit sehen wollen, Sie finden werden, dass wir die missgünstigsten Menschen der Welt und Störer seines armen Friedens seien. Wir aber antworten, dass wir es nicht aus Neid und Friedensstörung thun. Wir wollten ihn nie stören, wie er es uns gethan hat, indem er uns sehr oft viele Arbeiter abwendig machte und besonders Fuhrleute, so dass gewiss, wenn keine Vorsorge getroffen wird, etwas Unpassendes geschehen wird (un giorno potria suceder qualche incoueniente). Was den Nutzen betrifft, den er der Kammer angeblich zuwendet, indem er in einem Jahr ihr mehr gebe, als wir in vier Jahren, so sage ich, dass ich nach dem Verhältnisse der »foeinen« mehr Nutzen 26* gebe als er. Es sind schon siebzig Jahre her, dass unser Haus in diesen Ländern Fuss gefasst hat') (casa nostra a piantata piede in questi Paesi), und fortwährend Nutzen gegeben hat der Kammer, wie man aus den Freibriefen der Kaiser ersehen kann. Er sagt, dass er fast allein dieses arme Thal erhält. Ich sage, dass Euer Gnaden nach dem Verhältnisse der Gewerkschaften finden werden, dass ich viel mehr Leute ernähre, als er, und mit mehr Nutzen für die armen Arbeiter und Bauern. Dass es wahr ist, dass man mit ihm nicht leben kann, habe ich schon gesagt und sage es noch einmal, denn er hat uns sottoman hinter dem Rücken, bald mit Zureden, bald mit Drohungen Arbeiter abwendig gemacht, und daher können wir uns nicht ausdehnen durch Erbauung anderer Gewerkschaften (focine), wie wir es gethan hätten, wenn er bestrebt wäre zu leben und Andere in Ruhe zu lassen. Ueber Das, was er von Martin Turco sagt, bin ich nicht verantwortlich, aber ich sage mit Grund, dass von Dem, was er von ihm sagt, das Gegentheil wahr sei, mit Ausnahme, dass er luthrisch ist (che é Lutterano); wenn er aber solchen Eifer für den Glauben hat, warum hält er so viele lutherische Arbeiter? (lauoranti Lute-rani) — er hat deren mehr als fünfundzwanzig, und er jagt sie nicht weg; aber glauben mir Euer Gnaden, dass er sich nur unter dem Schatten dieses Turco decken will (ma čredami che lui sotto questa ombra del Turco si uolio couertare) etc. Er sagt, dass er zu Folge der ihm ertheilten Concession alle Gewerkschaften des Crenn (tutte le focine di crenni) und quasi den ganzen neuen Ofen (et quasi tutto il forno novo) mit sehr grossen Kosten erbaut habe, ja da er einen Manco hat, so wären Se. Durchlaucht gehalten, ihn mit mehr als 10.000 fl. zu entschädigen, da sonst die seine und die des Crenn zu Grunde gehen müssten. Mir scheint, er solle zufrieden sein und Gott danken, dass er die Focinen des Crenn erhalten hat, ohne dafür einen Quatrino* 2) zu geben, denn sie sind mit Feldern, Wiesen und dem Wohnhause sicher 10.000 fl. wertli, er aber hat zur Herstellung derselben kaum die 500 fl. ausgegeben, die ihm Se. Durchlaucht schenkte. Nun sehen Ew. Gnaden, ob er sich in irgend einer Sache an die Wahrheit hält. Was den Ofen (forno) betrifft, so ist es nicht wahr, dass er daran so viel gebaut habe, und das Wenige, was er erbaut hat, hat er in grösster Hast gemacht, als ob er gewusst hätte, dass wir ihm entgegentreten wollen, um sich dann entschuldigen zu können. Aber alles Das kann unserem Rechte keinen Eintrag thun. Ich bitte Euer Gnaden wollen befehlen, dass er für jetzt den Bau einstelle, bis vom Gerichte unsere Gründe erwogen sind, oder wollen Ew. Gnaden einen solchen Bericht an Se. Durchlaucht machen, dass wir sogleich einen Einstellungsbefehl für den Bau erhalten. — -— Er sagt, wir hätten schon vor drei Jahren unser Recht geltend machen sollen, ehe er noch gebaut hat, nicht erst sechs Wochen, nachdem er begann, einige Mauern zu machen. Aber wollte Gott, wir hätten es gewusst, als er um so etwas Unstatthaftes ansuchte. Aber er hat es im Geheimen gethan, als er darum unterhandelte, zu veranlassen, dass die »zecha« nach Görz kam, und unter dem Vorwände, ein Mann zu sein, der der Kammer grossen Nutzen verschaffen will, wurde ihm die Gnade ertheilt. — — Weil ich weiss, dass der bebesagte Bau der letzte Ruin unserer Gewerkschaft wäre, wenn er zur Vollendung käme, so bin ich bereit, ihm sogleich meinen Ofen und meine Hämmer (il mio forno et focine) zu verkaufen nach der Schätzung von Sachverständigen und auch darum, weil ich weiss, dass er der Alleinige !) Also 1528. 2) Eine venezianische Kupfermünze, genau im Gewichte eines Hellers. in diesem Thal sein will, um nach seiner Weise die Bauern beherrschen zu hönnen (esser solo in quella vale poter regger a suo modo li villani). Mit Schluß des XVI. Jahrhunderts und Beginn des XVII. sind die Bucelleni alleinige Herren an der Sava. 1632 werden sie geadelt, am 20. September 1634 über Empfehlung des Fürsten von Eggenberg Landstände1) von Krain. 1651 erhalten sie den Freiherrnstand* 2) mit dem Prädikat von Reichen-berg und 1686 die Grafenwürde. (Repert. d. Viz.-Arch., p. 235.) Im Archiv der löblichen krainischen Industriegesellschaft erliegt ein Schriftstück, welches sich auf eine Messenstiftung durch die Bucelleni bezieht. Hier heißen sie Freiherrn von R eichenb erg, Waidhag und Sava. Die Stiftung datiert vom 20. November 1657 und werden hier zwei Gereute namens Kriv ave und Pirov rovt als Stiftung bezeichnet: »Dichiaro per tanto e voglio, che li due Rutti Crivaviz et Piraij Rutt, situati sopra il forno di Reichenberg cedutimi de Sigre. Barone Orazio Bucelleni mio Sigre. nepote sotto li 11. di questo mese« etc. Hier erscheint uns zum erstenmal der Name Reichenberg als Bezeichnung des Bergwerkes und Ofens in »zadni plavš«. — Wann er auf-ffekommen, ist vorläufig unbekannt. Valvasor sagt III, p. 392, von Sava: »Dessen Besitzer seind Herr Graf Octavius Buceleni, Tlium-Probst zu Laibach und sein Herr Bruder Graf Johann Andreä Buceleni.« Im Jahre 1615 dd. 4. Mai handelt es sich um einen neuen Bleigang des Or feo Bucelleni und seines Vetters H orati. Einsprache leistet ein Paul Bucelleni. Bei der Oberbergrichterwahl 1616 erscheinen genannt: »Ottauio et heredi di Giulio Bucelleni« in Sava. Julius ist somit inzwischen gestorben. Dieser Ottavio scheint eben der spätere Dompropst von Laibach gewesen zu sein, welcher 1691 starb. 1690 werden noch den Grafen Bucelleni Gruben verliehen, und bei der Oberbergrichterwahl stimmt Andreas de Re für den Grafen Hans Andreas Bucelleni an der Sava. 1640 erscheint im Gedenkbuche Nr. 117 f. 449 des H. K. A. ein Johann Bucelleni als Auktor des Noviziathauses bei St. Anna zu Wien. Wir sehen somit, daß die Eisenwerke in Oberkrain nicht nur ihren Mann ernähren konnten, sondern daß noch ein übriges abfiel. Da wir uns bald mit dem Niedergange des Hauses zu beschäftigen haben werden, so sei hier noch bemerkt, daß sich die emporgekommenen und reich gewordenen Hammerherren mitunter sehr ungebärdig benahmen, so daß mit aller Energie gegen ihr übermütiges Treiben eingeschritten werden mußte. Ein ganz eigentümliches Licht werfen auf das Benehmen einzelner zwei Urkunden des Vizedomarchivs3). Unterm 4. September 1620 dd. Graz, befiehlt Kaiser Ferdinand II. an den Landesverwalter in Krain Bernhardin Barbo und Vizedom Josef Panizoll, wie folgt: »Bey Vnns ist vnlengst ein Beschwärung wieder etliche Cormaunsche vom Adl, Welche daselbst schädliche fortificierte, wde Sye es nenen Bal-lestrellas (balestriéra = Schießscharte), vnd Thürn auferbauth haben, eingebracht worden, dabei nun auch vermelt wierdet, dass dergleichen Heyser 0 »Goldenes Buch« bei der Landschaft. 2) An Paul Horatius und Johann Andreas, laut Intimation der Kammer an den Landesverweser Grafen Blagay, dd. 6. Dezember 1651, im Landesarchiv. Bei diesem Anlasse treffen wir zuerst auf den Namen Keichenberg, welcher jetzt am Bergbau von v Zadnem plavšu haftet. 3) F. XXXVI, 8. zu aufenthaltung der Bandits bei dennen Coroninischen in der Wachein vnd dem Orpheo Buzeleni zu Ober Ässling vorhanden sein sollen.« Es möge darüber berichtet werden. Unterm 8. Jänner 1621 betreibt der Kaiser den Bericht über obiges: »wegen behendigung Apollony Buzzolini« und »wegen der von denen Coroninischen in der Wochein vnd denen Buzelinischen in Iren heusern habenden Ballestrilis vnd schüsslöchern«. Unterm 19. Jänner 1621 berichten Barbo und Panizoll an den Kaiser darüber: »Dass zwar Ich neben dem Herrn Landts Vitzdomb, weil in diesem Landt, wie anderer Ortten khein Landt Profoss gehaldten wierdt, an den Pfandt Inhaber der Herrschaft Weissenfelss Herrn Innocente Moscon Freyherrn Vnd in seiner Abwesenheit an seinen Pfleger allda zu Vnter-schielich mahlen, ganz ernstliche ia gar Peenfällige mandata abgehen lassen, Vnnd bemelten Buccelleni es sey gleich lebendig oder Todter zu behen-digen anbefohlen, dieweillen sich aber derselbe mit dem entschuldigt, dass Er Ihme darumb zuhanden nicht bringen möge, dass vor den aingelang-ten Befelch, Er Buccelleni sich alberaith ausser Lanndts begeben, Vnnd auff dem Venedigischen bei Widen1) heusslichen niedergelassen, also ist es bis daher, also darbey verblieben für ains. Wass dan fürs ander d. Coroninischen Vnd Buccellenischen, in der Wochein Vnd zu Assling zugerichten Ballestrellas oder schiesslöcher an-betrifft, ist selbiger Befelch zugleich auch auff den Herrn Landts Vitzdomb gerichtet, Vnnd hatt solche Commission von Vnss darumben ins Werkh nicht khönen gesetzt werden, dass itzt gedachter Herr Landts Vitzdomb, aller erst den letzten tag Nouembriss von seiner Görzerischen Landtags Commission alher angelangt, vnd darauft auch von Euer Kay: May: alssbalden die hiesige Landtags Commission aller gdgst. aufgetragen worden. Vnd weillen vor Völliger abhandlung solches Landtags wir von hier nicht ab-reisen khönen, also wirdet die sachen, da nicht Euer Kay: May: iemandts anderes dafür deputiren, biss dahin notwendiger weiss anstehend verbleiben müssen.« So verlief die Sache im Sande. Mit Beginn des XVIII. Jahrhunderts gestalteten sich die Zustände an der Sava schon mißlicher. Die Bucelleni waren tief verschuldet und wollten die Werke verkaufen. Der Eigentümer PaulNiklas war ca. 1700 gestorben und das Werk überging samt den Schulden an die Neffen Julius Andreas und Octavio, welche auch Ansprüche an dasselbe hatten. Laut eines Ausweises im H. K. A. F. 84 gebührten Julius 6488 fl. in L. W. und 19093 fl. 50 kr. in T. W. Paul Niklas scheint verschwenderisch gewirtschaftet zu haben. Aus einem Aktenstücke des H. K. A. F. 116, dd. 6. September 1755, geht z. B. hervor, daß der Goldarbeiter Johann Dietrich Küster an die Masse eine Kapitalforderung von 6697 fl. und bei 4000 fl. an Interessen habe. Die Hofkammer befiehlt, den armen Mann in seinem Rechte zu schützen, worauf das Oberberggericht unterm 27. September erwiderte, daß nicht Julius Andreas im Konkurs sei, sondern der Nachlaß des Niklas. Der müsse erst erledigt werden. Gleichzeitig aber traten politische lireignisse ein, welche auf die Handels-;und Industrieverhältnisse ganz Österreichs von nachhaltiger Be- *) *) Udine. deutung waren. Als Karl II. von Spanien am 1. November 1700 starb, folgte ihm nach Kämpfen, an welchen sich England und Holland beteiligten, Erzherzog Karl von Österreich auf dem Thron. Als Karls Bruder Josef I. am 17. April 1711 starb, kehrte König Karl nach Österreich zurück und wurde am 22. Dezember 1711 einstimmig zum deutschen Kaiser als Karl VI. gewählt. Die Berührungen Karls VI. mit den See- und Handelsmächten England und Holland blieben nicht ohne Wirkungen auf den offenen Sinn des Monarchen und bestimmten ihn, auch in seinen Erbländern die Marine, den Handel und die Industrie zu beleben und zu heben. Vor allem wurden Straßenbauten, Schiffbarmachung der Save und die Schaffung eines Seehafens ins Auge gefaßt, endlich die Errichtung einer Kriegs- und Handelsflotte beschlossen, um den türkischen Seeräubereien die Spitze bieten zu können. Dazu kam der Türkenkrieg, in welchem Prinz Eugen 1717 Belgrad eroberte und welcher 1718 mit dem Frieden zu Passarovitz beendet wurde. Durch diese Sachlage werden nun die nachfolgenden Aktenstücke, welche sich auf die Eisenwerke von a. d. Save bei Aßling beziehen, verständlich. Zur Durchführung seiner Pläne setzte der Kaiser eine eigene Kommission ein. Es liegt uns nun ein »Bericht der in Staats-Sachen angeordneten Commission« an die I.-Ö. Hofkammer dd. präs. 15. Oktober 1717 vor!), welchem mehrere Beilagen allegiert sind. ln einer, dem Extrakt eines Schreibens des Fürsten Portia dd. 10. April 1717 heißt es: Es sei angeregt worden, daß auf den kais. Meerporten die Schiffe auszurüsten und zu armieren seien. Er hatte sich erkundigen lassen, was für brauchbare Armamenta zur See in den Zeughäusern vorhanden seien und ob man Holzvorräte zum Schiffbau habe. Da weder Schiffe noch Stücke und anderes da sei, so hat die Hofkammer auf seine Anregung allen Holzverkauf von Schiffbauholz »und man zu dem Traffico mit dem Neapolitanischen Regno des Barletischen Salz halber nicht nöthig hat«, eingezogen und verboten. Es frage sich, ob es nicht rätlich wäre, wegen Eisenvorräten vorzusorgen, so wie für den Guß eiserner Kanonen zu sorgen und andere Schiffsbaubedürfnisse fabriziert würden, »damit durch Verschaffung des Vorrates an dergleichen Materialen die Priuati zu Erbauung eigener Schiffe und deren Armirung encouragiert, und nicht aus fremden Landen die requisita zu suchen und zu holen gezwungen würden«. Bei Verkauf derselben hätte auch das Ärar Nutzen. Der Fürst fragt an, ob es nicht ratsam wäre, das Bucellenische Eisenbergwerk in Krain (so ohnedem mit vielen Schulden behaftet ist) o-eo-en Zedieruno- eines nicht viel fruchtabwerfenden Gütels in Kroatien zu ö ö o kaufen. Seiner Nähe am Meere wegen seien Nutzen und Vorteile zu erwarten. Unterm 4. August 1717 erfolgt eine kais. Resolution, in welcher es heißt, es habe die sub praesidio des Hannibal Alphons Fürsten von Portia in Kammersachen angeordnete Hauptkommission fünfzehn Punkte vorgetragen. Der Punkt 9 betrifft den Ankauf des Bucellenischen Eisenwerkes zur Erzeugung von Vorräten und Fabrizierung von Schiffsbaugerätschaften so wie Geschützgießerei* 2). ‘) H. K. A. F. 18287. 2) Ein Beweis dafür, daß in Sava keine Stucköfenwirtschaft bestand, sondern Floßöfen im Betriebe waren. ln dem oben erwähnten Berichte dd. präs. 15. Oktober 1717, welchem die eben besprochenen Aktenstücke beiliegen, heißt es nun: Als Se. Majestät durch die in Kommerzsachen angeordnete Hauptkommission vernommen habe, daß das bei dem Bucellenischen Bergwerk Sava in Krain erzeugte Eisen zum Guß eiserner Stücke und anderen Kriegs-gezeugs sehr tauglich und dieses Bergwerk dermalen zu verkaufen sei, habe die Hofkammer infolge k. Resolution dd. 4. August dem Oberbergrichter in Krain aufgetragen, zu erheben und zu berichten, wie hoch sich der Wert dieses Werkes belaufe. Dieser zeigt nun unterm 6. September 1717 an, daß in Sava dermal prinzipiell allein Stahl und nur zuweilen per accidens Eisen fabriziert werde. Weil jedoch neben Stahlerz auch genügend Eisenstein oder Erz vorhanden, und »auch aus theils Gradl (wie solches d. Zeit allda practicirt wurde) ein gutes Eisen gemacht, und daher bei genanntem Bergwerk anstatt des Stahles gar leicht das Eisen fabrizirt werden könnte, welches zu Gießung vorangeregten Kriegsgezeugs seiner berühmten Qualität halber gar wohl tauglich sein möchte«. Das Bergwerk sei vom Grafen Bucelleni, seinem Vorgeben nach, per 100/m fl. von dem Fürst Eggenbergschen Hause neben all anderem Zugehör erkauft worden, Verflossenes 1715er Jahr aber hätte es Ihre Exzellenz Herr Marchese de Prie schon per 70 oder 80¡m fl. gekauft, nachdem der Marchese aber abgereist, sei der Kaufkontrakt nicht ad effectum gekommen und das Bergwerk unverkauft geblieben. Die Hofkammer findet nun, der Kaufschilling sei sehr groß, derselbe müßte dem Bucelleni bar verabfolgt werden, was schwer sei angesichts der Kosten, welche der Krieg verursache. Auch werde hier mehr Stahl als Eisen erzeugt. Der »Stahl villeicht zur vorhabenden Eisenen Stück-gießung, weil dieser nicht so flüßig als das Eisen, nicht tauglich sein dürfte, und allenfalls solcher auch dazu appliciert werden könnte, unsers Befundes allzuschad sein würde, wenn erholter in gedachtem Bergwerk erzeugender Stahl zu Gießung der eisernen Stuck, als wozu man ohne das nur das schlechteste Eisen1) zu nehmen pflegt, gebraucht, und solcher nicht besser, und sogestalten verschließen werden sollte« etc. Zudem müßte man sich um die erforderlichen Waldungen Umsehen, da die dahin gehörigen schon sehr ausgeödet sein dürfen; »dießes war eben die Ursach, daß so viel Eisen-Bergwerke in manus privatorum gegeben worden sind und nicht mehr pr. Conto Sr. kais. u. kön. May. bearbeitet und bestritten werden, weil deren Bearbeitung all zu pretios und dero arario empfindlich angekommen ist«. Bei Sava sei es um so mehr zu besorgen, da Bucelleni selbst nicht auf-kommen könne und es darum verkaufen will; fände er sein Konto, so verkaufte er das Werk nicht. Die Kammer meint, es wäre am besten, die dem Erbfeind in diesem Feldzug abgenommenen Geschütze zur Armierung des Schiffs-armaments zu verwenden. Das Fehlende soll man bei anderen Eisenbergwerken in Krain, Kärnten und besonders zuLiezen* 2), allwo man ohnedies *) Nämlich Gußeisen, damals als Graglach, als schlechtestes Eisen betrachtet. Referent hatte keine Ahnung, daß der Stahl aus dem weißen Floßeisen erzeugt wurde. Er scheint der Meinung zu sein, daß man Stahl direkt im Floßofen erzeugte. 2) Das Schmelzwerk lag ca. 2 ’/2 hm nordöstlich von Liezen am Pyhrnbach und war damals Eigentum des Stiftes Spital am Pyhrn in Oberösterreich, welches das Werk 1695 von Maria Judith Isabella Freiin von Schiffer ankaufte, nachdem dessen Erwerbung vom Ärar abgewiesen wurde, dem sie es unterm 21. Februar 1693 zum Kaufe anbot. Es wurde schon damals hier auf Flossen gearbeitet und Gußeisen erzeugt. Bomben und Polier fabriziert, auch bereits ein und das andere Stück von Eisen schon gegossen hat, gießen lassen. Sollte man aber Sava doch kaufen wollen, so müßte man das Werk durchaus genau visitieren und »ein und das andere Stuck allda zur Prob, um zu sehen die Güte desselben sowohl, als was es kosten dürfte, gießen«. Joh. Jos. Grf. Webersberg. Franz v. Zöhrer. Nachdem der Versuch, das Werk dem Kaiser zu verkaufen, mißglückt war, ging es mit den Bucellenis rasch abwärts. Unterm 9. Februar 1718 schreibt der Landesverwalter Graf v. Gallenberg1) : »dass vor dieser Landeshauptmann-Stelle zwischen Herrn Franz Anton v. Wolwiz als väterlichem Universalerben seinestheils, dann Herrn Paul Nielas Grafen Bucelleni und Frau Francisca Regina, dessen Gemahn, Streit und Irrung sogestalten erregt, dass Herr v. Wolwiz wider Graf Bucelleni und dessen Frau wegen der ihm Herrn v. Wolwiz kraft Carta bianca schuldigen 934 fl. 44 kr. 2 Pfg. L.-W. eine Spannung von dieser löblichen Stelle aus bereits erhalten. Sintemalen aber derselbe dabei den genügsamen Regress nicht habe, also hat v. Wolwiz auf abgeloffene etc. Spanung ihm Herrn ein Compasschreiben an Euch zu ertlieilen gebeten« etc. Unterm 19. Juli 1718 schreibt Graf Cobenzel, Erbtruchseß etc.: »dass sich vor dieser meiner Amtsstelle zwischen Frau Ursula Theresia Gail in Freiin gebor. v. Egkh, als schwesterl. Ester Maximiliana Bu-cellenische Erbin, dann Herrn Paul Nielasen Grafen v. Bucelleni, als in actis begriffenen Unterwinder oder Possessoren Stritt und Irrung so gestalten erregt, dass Frau Gallin wieder ihn Hr. Grafen v. Bucelleni wegen schuldiger 2000 fl. sammt den 5°/0 Interessen eine Spanung abzuführen hätte« etc. Aus einem später zu besprechenden Aktenstücke werden wir ersehen, daß 1718 auch schon Sava in andere Hände überging; ein gewisser Bartholomäus Garzoni übernahm nämlich die ganz verkommenen Werke zu Sava und achtzehn Jahre später, 1736, auch Jauerburg. Unterm 16. Jänner 1720 wird außerdem ein Fräulein »Benegalia Freiin, als dermalige Bergwerksbeförderin an der Saua« genannt, welche mit großen Kosten vor Jahren einen Holzriesen erbaut hatte, den nun die Weißenfelser Untertanen zerhackten. Garzoni wird als ein sehr fleißiger und fähiger Mann, welcher die Werke zu neuer Blüte brachte, geschildert. Unterm 15. Dezember 1722 liegt ein Berichtskonzept an die Hofkammer vor, aus dem wir ersehen, daß »Bartholomio Garzoni« bei Sr. Majestät ein Memoriale eingebracht habe, mit dem er um »Freipassirung etlich 100 Meiller Stahles in ansehung dessen, dass er das übernommene ganz ruinirt, verwüstet und verwahrlost gewesene Bergwerk an der Saua allhier wiederum in guten Stand gesetzt«, bittet. Es wird eingeraten, ihm dafür einen Paßbrief auf 200 Meiler = 2000 Ztr. Stahles zu erteilen. Im Faszikel de anno 1753 des k. k. Revierbergamtes erliegt sub Nr. 6 ein diesbezügliches Schriftstück in Abschrift von 1752. Das Original von 1723 ist eine »Bestättigung in vim Juramenti, dass, als Herr Bartolo Garzoni das Werk Saua angetreten, solches sehr ruinirt, und in sehr schlechtem Stande war, und zwar so, dass, wenn er sich dessen nicht so emsig und eifrig mit unermüdetem Fleisse angenommen, es mit der Zeit in Oednuss hätte verfallen müssen. Er hat seine ganze Habe und Gut zur Reparatur riskirt, dazu, da es nicht langte, Gelder aufgenommen, um es in ') Kais, landeshauptmannschaftliches Archiv in Laibach, Fase. Bergwesen. einen Stand zu setzen, in dem es sich schon seit vielen Jahren nicht befunden. Trotz vielfältigen Verfolgungen hat er mit seiner Assiduität alles überwunden und zu grossem Frommen und Nutzen des Publici alles erforderliche effectuirt. Weil die alten Erzgruben erschöpft oder eingefallen, hat er in verschiedenen Bergen Erze suchen lassen, dabei viel Geld riskirt, doch hat ihn der allmögende Gott gesegnet, dass er viel Erz gefunden, wofür er von vielen beneidet worden. Auch Wasserleitungen habe er gebaut. Nun florirt Sava wie noch nie, seit es Garzoni adm inistrirt«. Gefertigt sind : Paul Nielas, Ignaz Jacob und Johann Seifrid Grafen von Bucelleni; — Johann Josef Locatelli, Priester; —■ Johann Marcus Gregoritsch, Pfarrer in Assling; — Math. Lotzhnikher, kais. Pfarrer in Obergörjach, vor 38 Jahren gewester Pfarrer zu Assling und Sava; — Nicolaus Nicolay, Laa. und kais. Einnehmer zu Aßling und Sava; — Johann Michael Schiffrer, Pfarrer zu Lengenfeldt; — Peter de Botti, Gastgeber zu Sava; — Matheus Thauzer, Ünterbergrichter zu Sava, Jauer-burg und Playofen; — Franz Josef Pichler, Benefiziat in Sava; — Jo Lorenzo Gamba; — Martin Tschop; — Joh. Anthoni de Pestrigalli. Nun folgt aber noch eine Bestätigung des großen Fleißes und Eifers in Herstellung des verfallenen Werkes Sava durch Garzoni vom damaligen (1723) Oberbergrichter Franz Siegmund Kappus v. Pichelstein, datiert vom 27. Februar 1731. — Kappus wurde 1729 Oberamtseinnehmer, bestätigt somit schon als solcher im Jahre 1731 Garzonis Fleiß während seiner Amtstätigkeit anno 1723, bald nachdem er die Werke übernommen. Dieser Umstand kann nicht ohne Bedeutung sein. Das Rätsel wird durch die Emp-fachbücher gelöst; dort heißt es noch unterm 23. August 1730: Bartolo Garzoni, Beförderer des Berg- und Hammerwerkes Saua. — Unterm 10. Oktober 1731 aber schon Barthollo Garzoni, Edler von und zu Hohenberg. Es handelte sich somit 1731 um den Adel, welchen Garzoni so anstrebte, wie alle wohlhabend gewordenen Kaufleute und Gewerke im Lande. Die Nobilitierung datierte vom 26. September, indes Landstand, wie die Bucelleni, wurde er doch nicht. Unterm 16. März 1738 präs. wendet sich nun Garzoni an den Kaiser mit einer italienischen Zuschrift, in welcher er sagt, daß er schon wiederholt von der Not gedrungen, seine alte Bitte wiederhole. Er sehe den Untergang aller Stahlfabriken in Krain voraus, wo er seit zwanzig Jahren das Bergwerk in Sava unterhält, welches er aus den Ruinen erhoben und jetzt seit zwei Jahren auch jenes von Jauerburgo betreibe, ln Sava werden ca. 3000 Ztr. Stahl jährlich erzeugt, in Jauerburg 1500 Ztr., »und dieses alles ist in Gefahr wegen Absatzlosigkeit für diesen Artikel, welcher jetzt auf so elende Preise reduzirt ist, dass es unmöglich sei, zu bestehen und die Erzeugung fortzusetzen, ohne gnädige Hilfe Sr. Majestät. Während man früher, wo man diesen Artikel mit 8 fl. oder 71/* fl. den ordinärsten verkaufte, kann man jetzt kaum 6 fl. per Centner erzielen, so dass der Verlust, den ich seit mehreren Jahren erleide, sich auf 6 —7000 fl. beläuft; trotzdem unterliéss ich es nicht, mit Eifer und Fleiss fortzuarbeiten, so dass ich meine und meiner Freunde Mittel in die beiden Fucine placirte, zu welchen viele Gruben gehören, die ich auf meine Kosten gesucht habe und mit grossen Unkosten eröffnete. Dazu kommt die schlechte Qualität der Erze, der Mangel an Kohl, welches wegen der Entfernung der Wälder sehr theuer ist, — und die neue Auflage, dass die Fuhrleute (carradori) drei Groschen für jedes Pferd zahlen müssen, wobei ich jährlich über 150 fl. bei den Stahl- und Proviantfuhren daraufzahle — daher versuche ich nochmals kniefällig E. M. demüthigst die äusserste Noth vorzustellen, und den Schaden der Kammer, wenn diese Fabriken zu Grunde gehen, nebst dem Untergange meines Hauses und der zahlreichen Familie, darunter vier ledige Töchter, welche der Mittel, sie zu versorgen, beraubt sind, nachdem ich zusezte, was ich besass, um die Werke zu erhalten. Dazu lud ich mir Schulden auf«. Garzoni beruft sich auf Gnaden, welche anderen Hammerwerken aus minderen Ursachen erteilt wurden, obwohl die Nägel- und Drahtwaren etc. leichteren Absatz finden als die seinen. (Nämlich Stahl.) Schließlich bittet Garzoni: der Kaiser wolle ihm die Abgabe per 30 kr. vom Zentner,' welche in Triest zu bezahlen sei, für je 150.000 Pfd. auf 6 Jahre, zusammen für 9000 Zentner nachsehen. Diese Gnade wäre für eine viel größere Summe vor ca. 25 Jahren dem Hause Bucelleni in Sava doppelt verliehen worden. Der Vizedom befürwortet unterm 7. Juni 1738 mit Hinweis auf Gar-zonis Verdienste um die Werke von Sava und Jauerburg das Gesuch. Es sei: »Ihme zu einiger justizmässigen Ergözlichkeit und Ersetzung des obig gemelten grossen Unkostenrisiko und Entgangs, seinem petito allergnädigst zu deferiren, umb desto füglicher, da der Centner von dem im Land Krain fabrizirende Stahl der Zeit nicht mehr als 20 kr. Transitomauth in Triest zu zahlen hat.« Als Eigenthümer der Werke wird der Graf Paul Nielas Bucelleni genannt. Das Gesuch wurde unterm 23. Juni 1739 günstig dahin erledigt, daß der Kaiser dd. Laxenburg, 16. Mai, resolvierte: es sei Garzoni ein Paßbrief auf »6000 Ctr. Stahl dergestalt zu ertheilen, dass demselben solche in acht Jahren mit jährlichen 75 Meilern (750 Ctr.) von seinen Werchgäden nach Triest per éxito mauthfrei abzuführen gestattet werden solle«. Im Faszikel »Bergwesen« des Landesarchivs erliegen zwei Schriftstücke in italienischer Sprache, den Verkauf eines Ofens durch Garzoni an die »Eredi Costanzi« betreffend. Im ersten, dd. 13. Februar 1739 heißt es, daß »die Gefertigten in Anbetracht der Schwierigkeiten oder Differenzen über den Preis des Ofens, welchen Garzoni am 4. October 1736 an das negotio minerale di Saua verkaufte«. Die Käufer waren Costanzi Erben. Der Ofen war geschätzt von den Herren Bucelleni, Forschlechner und Bohem, mit welcher Schätzung aber die eredi Costanzi nicht zufrieden sind. Es sollen nun als inappellable Schiedsrichter Nemitzhoffen und Mich. Ang. Zois entscheiden. Gefertigt sind Alberti D i o n o r o als Vertreter der eredi Costanzi und Bartolomeo Garzoni d’H o che mb e r g, beide mit der Formel: affermo quanto di sopra. Unterm 13. Februar 1739 aber liegt ein Konzept mit Korrekturen vor, in welchem der Preis per 13.193 fl. 61 kr. »cragnolini« zu hoch sei, die Erben sollen 12.833 fl. 6 kr. bezahlen. Um sich zu behelfen, bat nun Garzoni um eine günstigere Fassung der ihm bewilligten Mautbefreiung auf die 6000 Ztr. Stahl. Unterm 8. Juni 1740 berichtet die Grazer KammerJ) unter Beilage des italienischen Schreibens s. d. des Bartolomeo Garzoni, daß, nachdem der Kaiser auf Bitten des Garzoni sub 16. Mai 1739 ihm einen mautfreien Paßbrief auf 6000 Ztr. Stahl auf 8 Jahre per ä 75 Meiler bewilligte, so bittet jetzt Garzoni ihm zur Rettung vor seinem gänzlichen Ruine und Erhaltung des Kredits bei den Holz-, Kohl-, Proviant- und sonstigen Lieferanten die Frist von 8 auf 3 Jahre herabzusetzen, so daß er jährlich 200 Meiler mautfrei abführen könne. Die I.-Ö. Kammer gibt ihm das Zeugnis, daß er die beiden Bergwerke gut bergmännisch bearbeite und große Kosten darauf wende, jetzt allerdings in Kalamitäten gekommen sei. Es sei ihm unbedingt zu willfahren. Garzoni begründete seine Bitte durch das Stocken des Stahl verschleiß es und Teuerung des Getreides und anderer Pfennwerte. Die Hofkammer bewilligt das Ansuchen unterm 9. Juli 1740, dd. Wien. Unterm 26. Oktober 1744 bittet er die Kammer um Nachlaß der Konsumsteuer für je 4 Saumlasten Öl auf 3 Jahre, so wie dies auch in Idria der Fall sei. Er heißt noch immer Beförderer des Berg- und Hammerwerkes Saua, während der oberwähnte Alberto Dio noro unterm 26. März 1745 im Empfachbuche als »Beförderer eines Schlaghammers bei dem Bergwerk Sava« bezeichnet wird. Unterm 22. Jänner 1745 befürwortet Nemitzhoffen das Gesuch Garzonis bezüglich der Befreiung seines Öles dd. 26. Oktober 1744, da er fleißig sei und der Kammer viel Nutzen gebracht habe, »und dass am solichen Berg-und Hammerwerk haftend grosse Schulden-Last ein etwas von Zeit seiner dreijährigen aufhabenden Administration hero vermindert hat«. Der Oberbergrichter erwähnt zudem die herrschende Teuerung und den »schlecht sich anlassenden Stahlhandel«. Trotz aller Anstrengungen, allen Fleißes und Eifers konnte Garzoni sich nicht von den Schulden losmachen, seit 1742 befanden sich seine Werke unter Administration und es wird seiner in den Akten als Hammerpächter nicht mehr gedacht, sondern es tauchen bald neue »Beförderer« auf der Bildfläche auf. Die Gläubiger der Bucelleni erheben ihre Ansprüche, so daß die exekutive Veräußerung in Aussicht stand, welche zu vereiteln die Bucelleni auf alle Weise trachteten. Unterm 8. April 1740 wird an der I.-Ö. Kammer resolviert*): daß Graf Julius Andreas Bucelleni gebeten habe, gegen genügende Zahlungssicherheit die beabsichtigte Zerteilung des väterlichen Bergwerkes und Exekution durch die Rigonischen oder sogenannten Constanzischen Erben zu verhindern. Man finde eine Zerteilung des Bergwerkes Sava ungewöhnlich und auch dem Kameral nachteilig. Kann Bucelleni Zahlungsmittel auftreiben, so soll ihm eine kurze, doch zulängliche Frist erteilt, womöglich ein Vergleich der Parteien erzielt werden, im widrigen Falle aber der Justiz der Lauf gelassen werden. Unterm 15. Juli 1741 berichtet die I.-Ö. Kammer'2) an die Königin: Das Bucellenische Hammerwerk in Sava sei in Zerfall geraten, könne aber sowohl ob des 1. f. Interesses, so wie zu Schaden der interessierten Constanzischen und Rigonischen Erben, wie auch des von Garzoni und anderer namhafter Graf Bucellenischer Kreditoren, nicht ins Aufliegen geraten lassen werden. Nachdem der Vizedom Gf. Thurn und der Fiskal v. Merzenheim eingeraten haben, »daß dieses Berg- und Hammerwerk mit Zugehör entweder in zweiTheile oder in drei Drittel getheilt, und die Hälfte oder auch zwei Drittel dessen denjenigen Constanzischen und Rigonischen Erben, deren der Alberto de Onoro Gewalttrager ist, die andere Hälfte oder auch nur ein Drittl hingegen dem Garzoni, welcher bei diesem Bergwerk auch ein fünftl deren Constanzisch und Rigonischen an dem Bergwerk haftenden activ Schulden, wie auch der Helena Giulianin geb. Constanzin ihren Anteil zu suchen hat, zu behöriger Bestreitung cum aequali proportionate commodo et onere übergeben und diese Theilung, wie sie sich entweder mit der Hälfte, oder mit 2 und respct. einem Drittel tügliches thun lassen würde, von dem kön. Oberbergrichter in Krain mit Convocirung der interessirten Theile ungesäumt vor die Hand genommen, nicht minder auch alle Schulden richtig gestellt, und ein förmb-liche rechtliche Classification formirt, folglich jene secundum Classes prioritatis bezahlt werden sollten, anerwegen dieses Bergwerk schon 1718 und einige Jahre ex post vertheilt war, folglich dies dermalen eben auch oreschehen könnte«. Ö m •• Da die I.-O. Kammer in diese Teilung eingeraten hatte, habe nun Andreas Graf v. Bucelleni dawider bei der kön. Majestät Beschwerde eingereicht und um Einstellung der Exekution gebeten, worüber die Königin unterm 8. April reskribierte. Bucelleni erhielt sechs Wochen Frist und stellte den »von seiner Ehgemalin ihm cedirte, bei der N.-Ö. Regierung liegende Fundus« zu Befriedigung der Gläubiger. Diese Proposition wurde nicht angenommen »inmassen weder de positiva quantitate, noch de authentica forma des antragendem fondi constie«. Demnach dieser vorgekehrte Passus nicht zu »Abstoss- und Zahlung der Creditoren, sondern vielmehr den processum immortalem zu machen, ein-folglich die creditores in effectu executionis zu remoriren, angesucht worden sei«. Es wird schließlich nach Einvernehmung des Oberbergrichters und Kammerprokurators beantragt, dem Recht freien Lauf zu lassen. Unterm 5. August 1741 resolviert die Königin: Es sei dem Recht freier Lauf zu lassen, da der Graf Julius Andreas Bucelleni die sechs Wochen verstreichen ließ, ohne media solvendi vorgeschlagen zu haben. Desunge-achtet wußten die Bucelleni noch einige Jahre die Katastrophe hintanzuhalten. Vor allem war Garzoni, der sich in Sava verblutete, unbequem, es wurden unter den Arbeitern Zeugenschaften aufgebracht, welche aussagten, Garzoni hätte das Bergwerk einfach zugrunde gehen lassen und es in jeder Hinsicht geschädigt. Ein diesbezügliches Protokoll mit Zeugenaussagen liegt uns vor ’) vom 14. Februar 1747. Da heißt es: »Wir hiernach benannten atestiren hiermit zu Steuer der Wahrheit, was gestalten der Herr Bartholo von Garzoni das Berg- und Hammerwerk Sava von etlichen Jahren her so schlecht bestritten hat, daß fast alles zu Grunde gerichtet worden. Folglich ohne große Unkosten dieses in den vorigen brauchbaren Stand nicht kann gesezt werden.« »Ich Jury Homan Holzmeister v’Ziffe so genannt Vsakle bekenne sammt meinen Knechten dr. Nr. 23, daß weder ich noch meine Knechte in diesem Wald bei drei Jahre lang nicht gearbeitet, noch einige Verpflegung von Hr. Garzoni gehabt, daß auch in diesem Wald alle Rissen dr. 400 Stoß vollständig verfault, solche aber zu ersetzen getrau ich nicht mit 800 fl. zu machen.« »Ich Mathäus Smoley Holzmeister in der großen Pessanza bekenne, daß weder ich noch meine Knechte dr. 20 seit drei Jahren nicht gearbeitet außer in etwas die Rissen verbessert auch in Verbesserung der Rissen die Notdurft und Verpflegung gegeben, sonst nichts empfangen, jedoch muß der mehrste theil der Rissen reparirt werden, welche ich mich unter 200 fl. zu ersezen nicht getraue.« »Ich Primas Merneza Hutmann in der Grube Lichtenberg bekenne, daß ich und meine Knecht dr. 7 von Johanni her in diesen Gruben nichts gearbeitet noch eine Verpflegung von Hr. v. Gazoni erhalten, auch daß unter dieser Zeit die Gruben dergestalt zusammengefallen, daß über 50° de novo muß unterstüzt werden, was ich mir zu repariren nicht unter 260 fl. getraue, wie nicht weniger unter dieser Zeit ich bei 1200 Maas Erz herauszubringen getraut hätte, welches über die 340 fl. betragen können, weswegen ich auch bei ihm Hr. v. Gerzoni persönlich in Laibach gewest und ihm treulich alles vorgehalten, jedoch nichts effectuirt.« »Wlas (Blasius) Glisouth und Mathia Glisouth Hutleute in der Grube Mressa (Mreža), bekennen, daß wir und unsere Leute oder Knechte dr. 4 seit Johanni von Gerzoni keine Verpflegung gehabt, folglich aus Licenz der Hr. v. Gerzoni das Erz, so nach Sava hätte sollen geliefert werden, nach Jauerburg ist geliefert worden, ds. 500 Maas gewest«. »Ich Simon Blasiz bekenne und attestire, daß ich noch meine Knecht seit Johanni in der Grube Pirensak nichts gearbeitet, folglich auch keine Verpflegung v. H. Gerzoni gehabt, auch daß unter dieser Zeit ein denkwürdiger Schaden in der Grube erfolgt, so daß ehe ich zu dem Erz komme 12 auch mehr Wochen zu thun haben werde, zumal die Erden die Grube völlig überschüttet, die in guten Stand zu bringen nicht unter 300 fl. sein wird. Auch hätte ich unter dieser Zeit 300 und mehr Maaß Erz daraus bringen können.« »Ich Hansche Polz, Huttmann in der Grube v Pirensoke bekenne, daß ich, noch meine zwei Knechte über 1/2 Jahr lang nichts gearbeitet auch keine Verpflegung gehabt. In dieser Zeit hätte ich mir getraut über 500 Maaß Erz heraus zu bringen.« Hammer u. Schmidt Meister. »Wir sämmtlich Thomas Koniz, Juri Ouseneg, Gragar Konitsen und Jury Sauelzina bekennen und attestiren, daß wir seit daß der Hr. v. Gerzoni abermalig nach Sava gekommen, niemals beständig gearbeitet und aus Ermanglung der Verpflegung in die Schulden geraten, wogegen sich jeder jährlich 80—90 Meiller Stahl oder Eisen zu machen getraut hätte.« »Ich Hansche Sambsche Zimmermann und Jesef Zerne bekenne und attestire daß der Hr. Batholo v. Gerzoni nicht allein die Bedachung an den Hammerschmieden sondern auch an dem PI erhoffen also schlecht und unreparirt sein gelassen, dg.ß fast alles baufällig geworden, wie nicht weniger auch an der Wehr die Wasserrinnen, Kasten dergestalt ganz schlecht gehalten, daß wir uns auf unser Conto zu repariren und auszusetzen unter 1500 fl. nit trauen. Zu folge auch die s. g. Grable J) dergestalt zu gründe gehen lassen, daß selbe mit 1000 fl. kaum können reparirt werden.« Für die Analphabeten schreibt Joseph de Nicolay, kk. Gshbr allda. Wie diese Aussagen mit den Gutachten des Oberberggerichtes in Einklang zu bringen seien, ist wohl schwer zu entscheiden. Inzwischen finden wir in einem Berichte des Oberberglichters vom 3. Februar 1750* 2) einen Herrn Peter Lanza aus Venedig als Beförderer genannt; von Nemitzhofen schreibt 1. c. wie folgt: »Das edle St'achl Bergwerk Saua beruhet dermaln in zimlichen Gang und Beförderniß in Ansehung des vorhandenen Vorrathes, demnach da-selbstiger Pleiofen ehest mit guter Wirkung angehen soll. Allermassen ich den jezigen Beförderer Herrn Peter Lanza aus Venedig mit besonderer angewandter Mühe ehevor, und zwar ohnlängst dahin bewogen, daß derselbe als bekannt wohlthätiger Mann, sotanes Bergwerk zu 0 Rechen. 2) H. K. A. Fase. 49. Nuzen des a. f. 1. fürst. Aerares in der Beförderung von den Constanzischen Erben, qua gräfl. Bucellenische Spannungs juris Innhabern übernommen, um solches mit seinem Fleiß und Eifer in wandelbaren Stand erhalten und bestreiten zu können.« Peter Lanza führte das Werk nicht lange in seiner Regie, denn schon unter präs. 24. Juli 17521) werden Bren tani, Ci mar o li und Venino als jüngste Verleger von Sava bezeichnet, nachdem das Werk 1751 über Drängen von Constanzi und Lanzi geschätzt wurde. Als Eigentümer aber galten noch immer die Bucelleni, so daß zum Beispiel Graf Julius unterm 19. Februar 1750 Erzgruben empfängt. Sub präs. 24. Juli 1752 stellen nun Brentani, Cimarold und Venino als jüngste Verleger von Sava durch Dr. Modestus dem Oberbergrichter vor, wie das Graf Bucellenische Werk überschuldet sei. Sie hatten das fast gänzlich verfallene Werk über Vorstellung des Grafen Julius Bucelleni als Beförderer übernommen. Es sei endlich nötig, daß es an einen Inhaber komme, der es bearbeiten könne. Die drei Gläubiger wollen nun, es soll das Werk, welches bei besserer Einrichtung das beste in Krain wäre, lizitando verkauft werden; sollte sich kein Käufer finden, so wollten sie es nehmen, um es vor Verfall zu retten, »durch die uns von der göttlichen Vorsorge zur Genüge verliehenen Mittel«. Den Verkauf will Bucelleni verhindern, »denn solange die Grafen sich des Eigenthums anrühmen können, haben sie gleichsam die Angelruthe in der Hand, um die, sich von einer Zeit her nach Eisen und Stachel sehnenden Handelsleute zu fangen«. Jetzt wollen sie das Bergwerk dem Krämer Mariner auf drei Jahre verpachten. Was dahinter stecke, ist uns nicht bekannt, aber wir als stärkste Kreditoren und mit uns mehrere dringen auf den Verkauf. Denn erstens sind zur Wiederherstellung des Werkes starke Ausgaben erforderlich, welche Mariner nicht leisten kann. Er muß daher frische Schulden machen und das Werk ganz in Verfall bringen, vor dem wir es nach Möglichkeit bisher bewahrt haben. Sie bitten um die Verkaufsausschreibung. In einem weiteren Schreiben s. d. präs. 11. August an das Hofkolleg, stellen Brentani, Cimaroli und Venino, Handelsleute in Triest, vor, daß sie 40¡m zu fordern haben. Die Bucelleni suchen die Hauptgläubiger zu schikanieren, weshalb sie sich entschlossen, das Bergwerk zu kaufen, da ja dasselbe schon längst ad edictum gekommen sei. Unterm 25. Juli 1752* 2) berichtet v. Nemitzhoffen, daß Brentani, Cimeroli und Venino verlangen, daß Sava lizitiert oder ihnen einfach verkauft werde. Dies wäre für das landesfürstliche und der Kreditoren Interesse gut. Doch sei zu befürchten, daß Julius Bucelleni und einige von ihm verblendete Gläubiger diesen Kauf verhindern würden. Obwohl dem Werte nach nichts mehr dem Grafen gehört, weiß er immer neue Pächter zu finden, wobei er immer profitiert und von den Kontrahenten namhafte Summen herauslockt, welche immer wieder aufs Werk geschoben werden, da er sonst nichts besitzt. Darunter leiden die Gläubiger und das Ärar, da die Beförderung des Werkes gehindert wird, v. Nemitzhofen stellt den Antrag, die Lizitation auszuschreiben oder nach unparteiischer Schätzung das Werk zu verkaufen. ‘) H. K. A. Fase. 79 sub 16. Aug. 1752 und Rev.-Bergamtsakte de 1753, Nr. 26. 2) H. K. A 1. c. Darüber entscheidet das Münz- und Bergwesendirektions-Hofkollegium unterm 16. August 1752: »dass, wenn die Graf Bucellenischen Creditores beim Berggerichte ihre Klage in Causa debiti ordentlich führen, und den Verkauf erdeuten Eisen- und Hammerwerkes anverlangen, ersagter Herr Graf v. Bucelleni aber die auf dem Werke haftenden Schulden, ohne dessen mehrerer Beschwerung abzustossen nicht im Stande sein sollte, er k. k. Oberbergrichter das gehörige in Sachen von Amtswegen fürkehren möge«. Über diese Eröffnung gibt Nemitzhoffen N. den gesamten Paul Nielas Graf Bucellenischen Kreditoren kund, daß ihm von Wien dd. 16. la-bentis aufgetragen: Sava lizitando oder durch Erlegung des Kaufschillings zu verkaufen. Er berufe daher die Gläubiger auf den 18. September nach Laibach. Nun gingen die Bucelleni an die Kaiserin. In einem Majestätsgesuche sine dato, jedoch vor 9. September 1752 stellen sie vor, daß man sie von ihrem Werke Sava wider Willen aller ihrer Kreditoren verdrängen wolle, sie bitten um eine Kommission, und zwar schnell, da der Lizitationstag auf den 17. September bestimmt sei und der Bergrichter nicht zu bewegen sei, selbe einzustellen. Der Schaden sei unwiederbringlich und nur »der gewinnsüchtige Brentani« führe dieselbe — alle anderen protestieren dagegen. Es werde sich bei der Untersuchung klar zeigen, »dass wir das Bergwerk zu Nutz unserer Familie erhalten und zugleich alle Creditoren bei Heller und Pfennig bezahlen können«. Die Triebfeder sei nichts als »Zweier Gewinnsucht und Verfolgung wider uns«. Unterm 9. September 1752 eröffnet die Münz- und Berwergsdirektion in Wien dem Oberbergrichter unter Beilage des Memoriales der Grafen Julius und Anton Bucelleni, daß: »Wir uns sehr verwundern müssen, dass der Herr Oberbergrichter und Waldmeister Unseren Befehl zu der Verkaufs-Licitirung angeführt, da ihm nur aufgegeben worden, Bergordnungs-mässig und Justizmässig zu verfahren.« Es wird befohlen, daß er mit der Lizitation einzuhalten habe, »und die gründliche Beschaffenheit dieser Streit-Sache ehest anher standhaft berichten solle«. Diesen Bericht erstattet v. Nemitzhoffen an das Oberbergkollegium unterm 23. September 1752. Er weist die Anschuldigungen der Grafen Bucelleni zurück. Die Sache verhalte sich weit anders, »als diese Kläger aus unerlaubten Absichten und somit gefährlich und unverantwortlich anzugeben sich unterfangen haben«. Er beruft sich auf sein Patent dd. 23. August, mit welchem er die Kreditores einberuft, um zu sehen, ob und wie weit die Gläubiger des Grafen Niklas in den projektierten Verkauf (durch Brentani & Comp.) einwilligen wollen? Warum wollen die Herren Bucelleni nicht die gemeinsame Erklärung der Kreditoren? Ferner protestiert v. Nemitzhofen gegen die Zumutung, er hätte nicht von der Lizitation abgebracht werden können. »Es ist aber diesen Grafen schon angeboren, zum Behuf ihrer Absichten derlei unrichtige Waaren zu Markt zu bringen, daher nimmt mich fast kein Wunder, dass sie sich in ihrem Anbringen des Eigenthums des Stahlwerkes zu Sava anzurühmen erkühnt haben.« Sie weigerten sich beim Tode des Vaters, die Schulden desselben zu übernehmen und ließen die Erbserkärung in suspenso. Wie können sie also Eigentümer sein? ») H. K. A. F. 80 und R. B. A. A. von 1752. »Mir liegt es nichts daran, ob alle Creditoren ausser Brentani, gegen den Verkauf sind. Ich habe nur das landesfürstliche Interesse zu besorgen, daher wollte ich die Creditoren am 18. September einvernehmen.« »Sie haben aber die Untersuchung, wo ihre Unwahrheit zu Tage kommen sollte, sich nicht gefallen lassen können, als der Ausgang der Tagsatzung laut Protokoll gezeigt, dass sich die meisten, wo nicht alle Creditoren, ausser denen Grafen Bucelleni für den Verkauf von Sava ausdrücklich erklärten. Allein ein gewisser Anton Mariner, der kein Creditor ist, will sich künftig darin setzen. Er hat einen Contract auf drei Jahre mit Bucelleni geschlossen, den nur einige Creditoren aus Hoffnung bald bezahlt zu werden, unterschrieben. Indess hätten sich auch die meisten dieser zu Brentani geschlagen, darunter auch Baron Georg Andreas Grim-schitsch, sammt seinem Frl. Schwester. Es komme daher nur darauf an, ob es beim Brentanischen oder Marinerischen Project bleiben solle. Bucelleni kann indessen unter seinen Cedenten (Mariner) nicht gerechnet werden, weil er laut Contract vom 29. September 1751 den Brentani Cimaroli und Venino alle seine jura hereditaria rata et collateralia käuflich hintangegeben hat, so dass er die bei diesem Edikt angemeldeten Posten nicht in proprio, sondern nur als Brentanischer Gewaltsträger verhandeln dürfe. Es sind also diese mit allem Rechte Brentanisch.« »Es stehen also die meisten und stärksten Creditoren für den Verkauf, da sich die Brentani etc. erklärt haben die sich widersetzenden Creditoren, so weit die Masse solvent sein wird, ohne Anstand zu bezahlen.« »Mariner verspricht keine Bezahlung und ist nicht im Stande 1/3 Jahr ohne neue Schulden das Werk zu führen noch weniger die nöthigen Reparaturen des verfallenen Werkes auszuführen. R. B. A.« Trotz alledem bewilligte die Obergdirektion in Wien über die Klagen der Bucelleni gegen den Oberbergrichter eine Lokal- und Okularinspektions-Kommission des Werkes Sava. R.-B.-A., F. 1753. Unterm 7. Oktober 1752 erstattet v. Nemitzhofen seinen Bereisungsbericht. In Sava fand er den Bucelleni noch immer für sein Werk gegen den Gläubiger intrigierend. Das Werk selbst ist so vernachlässigt, daß die Reparaturen mindestens 3100 fl. kosten würden. Administrator und Verweser war Franz von Seethal. — H. K. A., F. 81. Gleichzeitig1) wird aber unterm 8. Oktober 1752 v. Schwab als Landrat beauftragt, infolge der Bucellenischen Klage gegen v. Nemitzhofen, unter Zuziehung des Fiskals Merzenheim die Sache zu untersuchen, die Gläubiger und den Bucelleni einzuvernehmen, um zu berichten, wie die Streitsache am füglichsten beizulegen sei. Mit Erlaß dd. Wien, 10. Jänner 1753 (H. K. A., F. 84), wird die Judikatur in Sachen des Hammerwerkes Sava Nemitzhofen entzogen und auf seinen Adjunkten Steinberg übertragen, angeblich, da er es verabsäumt habe, alle Schulden zu erheben, ehe er das Werk zum Verkaufe kommen ließ. Das Hofkollegium stellte den Verkauf ein und befiehlt dem Steinberg, eine Konvokation aller Bucellenischen Gläubiger zu veranlassen, diese sollen einen Kurator aus ihrer Mitte bestellen, welcher das Werk in Bestand geben und das Pachtquantum per licitationem so hoch als möglich bringen solle. Die Pachtsumme soll zugunsten der Gläubiger beim Oberberggerichte deponiert, eventuell fruktifiziert werden. Im übrigen wird er an den Landrat v. Lichtenberg angewiesen, ohne dessen Vorwissen er nichts tun dürfe. V V H. K. A. l. c. Müllner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. Dies geschah zufolge Berichtes des v. Lichtenberg dd. 2. Dezember o ö o 1752, in welchem er den ganzen Prozeß bespricht und konform mit Bu-celleni den Nemitzhoffen Parteilichkeit und Feindschaft gegen den Bucelleni vorwirft. Diese hatten nämlich sub präs. 6. September 1752 ein Gesuch an die Kaiserin überreicht, in welchem sie vorstellen, daß sie das Werk von ihrem Vater Nikolaus arg verschuldet übernommen, darunter Schuldposten von 30 und mehr Jahren. Ursprünglich wollten sie Krida ansagen, überlegten sich aber die Sache und beschlossen, das Werk zu verpachten. Julius übereilte sich da und verpachtete das Werk ohne Vorwissen des Bruders Anton sub 29. September 1751 an Brentani & Comp, von Triest. Vor erfolgter Ratifikation durch das Berggericht machten sie und die anderen Gläubiger die Wahrnehmung, daß sie alle geschädigt wurden. Alle protestierten daher gegen die Ratifikation und den ganzen Vorgang und schlossen mit Mariner aus Laibach einen neuen Kontrakt auf drei Jahre ab gegen eine jährliche Pachtsumme von 3250 fl. Der Bergrichter war nun nicht zu einem besseren und rechtlichen Verfahren zu bewegen, daher Brentano nicht zu beseitigen, im Gegenteil erfolgte sub 23. August die a. h. Verordnung, das Werk zu verkaufen. Dasselbe sei auf 81/m fl. geschätzt, während nur 46/»* fl. und nach erfolgter Liquidierung nur 30/m fl. darauf haften, das Werk daher aktiv sei. Das ganze Unglück entspringe aus der offenbaren bergrichterlichen Abneigung, welcher sie wo nur möglich kränkt, die Visitationen unterläßt und die reichen Nachbarn rechts und links protegiert. Die Gebrüder bitten daher um Bewilligung einer Kommission zur Untersuchung der wahren Lage. Geschätzt wurde Sava am 19. Juni 1750 durch die Gewerke Frz. Jos. Schigan in Stein, Georg Kordesch und Thomas Thoman in Steinbüchel auf 81.000 fl. Ein Verzeichnis der Gläubiger weist 33 Posten von 4 fl. bis 35.303 fl. aus. Die in krainischer Landeswährung kontrahierten Schulden beliefen sich auf 47.530 fl. 37 kr., die in deutsch. Währung auf 51.930 fl. 8 kr. D/2 Pfg., darunter die Brentani & Comp, mit 35.303 fl. 50 kr. L. W. und 11.744 fl. t. W. H. K. A., F. 84. Wie wir oben bemerkten, verschwindet ca. 1742 Garzoni aus den Akten. Jetzt, wo Sava für die Bucelleni unrettbar verloren scheint, meldet sich Garzoni plötzlich wieder. Unter präs. 30. Jänner 1753 wendet er sich mit einem Promemoria in italienischer Sprache an die Kaiserin, in welchem er schreibt: »Ich habe erfahren, dass die Grafen Bucelleni vom collegio minerale eine Commission erwirkt haben, um ihre Rechte und Beschwerdén Sava betreffend anzubringen.« »Das gibt mir den Anlass auch Ihre Majestät zu bitten, dass ich vor der nämlichen Commission meine Beschwerden und Rechtsschädigungen vorbringe, welche mir zugefügt wurden in meinem Compromisse, zur völligen Vernichtung: meiner Familie und meines Hauses, und auch den Schaden, welchen das Aerar erlitt, vorzubringen.« »Ich habe zweimal Sava aus den Ruinen, in welche es durch fremde Schuld geriet, zu blühendem Stande erhoben. Ich wurde ausgeplündert im vollen Wortssinne, nicht nur was das Bergwerk, sondern auch den ganzen Vorrath betrifft. So wurde mir der Lebensunterhalt entzogen, sowie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu betreten. Ich wurde durch zwei junge Doctoren und einen ,Botegaro‘ (Krämer), welche vom Bergwesen und Merkantilwesen nichts verstehen, zu einem Compromiss gezwungen. Einer von ihnen war mit der Gegenpartei ohne mein Wissen einverstanden. Fr hatte listiger Weise in einer Person den Actuar, Referenten, Richter, die Parthei, mit einem Worte den Arbiter des Compromisses gespielt, da auch die beiden anderen blindlings unterschrieben, was er ihnen vorlegte; daraus kann man beweisen, dass dieser Schiedsrichter eine Rechnung schon zweimal voller Rechnungsfehler und mit Uebervortheilungen von einigen 1000 Gulden zu meinem Schaden verfasste. Diese Schrift unterschrieben beide ohne sie anzusehen. Nachdem ich ihm diese grossen Fehler bewies, hatte er alles corrigiren müssen, Posten löschen, falsche Sentenzen ändern und viele Rechnungen, welche weder er noch andere verstanden haben.« »Da er aber endlich mir zum Trotz seine Perfidie behauptete, durch viereinhalb Jahre, die er mit grossen Belästigungen herumzog, indem er mich mit Gewalt zu Grunde richten wollte. Er stellte eine dritte Rechnung von Soll und Haben zusammen, welche schlechter war als die früheren, voll Fehler und Ungerechtigkeiten, mit Fälschung von Datums, um gewisse Ur-theile, welche nachträglich gemacht wurden, als vorher gefällt darzustellen, so wegen ewigen Stillschweigens, welches beiden Theilen auferlegt war; dazu mit anderen Uebervortheilungen, die Jeder erkennt.« »Jetzt schämt er sich, Abhilfe zu treffen, aber hält seine Ungerechtigkeiten aufrecht und hört nicht auf zu liquidiren, was von meinen gerechten Forderungen übrig bleibt. So sehe ich mich von der Justiz im Stiche gelassen, mein armes Haus geplündert und in die traurigste Nothlage im Alter von 76 Jahren versetzt, beladen mit einer zahlreichen, unglücklichen Familie, ohne Amt und entblösst der Möglichkeit, sie zu erhalten, da mir die Mittel per viam facti genommen wurden, welche ich im Dienste des Werkes von Sava angelegt hatte. — Das war ein wahrer Raub und Ver-rath (assasinio et tradimento) und nicht ein Compromiss von gottes-fürchtigen Leuten. Und jedes Compromiss muss ja doch cassirt werden, wenn so enorme Uebervortheilungen des einen oder anderen Theiles geschahen, wie hier. — Ich bitte inständig, dass ich von der Commission gehört werde, von Schwab und zwei Beisitzern vom Handelsfache. R.-B.-A. d. 1753.« Ob diese Eingabe für Garzoni von irgendeinem Erfolge begleitet war, ist nicht ersichtlich. Wir haben oben p. 413 gehört, daß die Kaiserin über Antrag der Hofkammer schon unterm 5. August 1741 resolvierte, dem Rechte seinen freien Lauf zu lassen. Die Bucelleni wußten, wie wir erfahren, die Sache jedoch so zu behandeln, daß unterm 1. April 1753 das Hofkollegium den Landrat Schwab beauftragt, unter Zuziehung einer unparteiischen Person die Eisengruben und Hämmer in Sava sowie die Bucellenischen Beschwerden gründlich zu untersuchen und darüber zu berichten. H. K. A., F. 87. Gleichzeitig aber baten unterm präs. 13. März 1753 diverse Gläubiger, als Andreas v. Grimb-schitz samt Frau und Schwester, Jos. Thalmeiner samt Frau und Schwester, Eleonore v. Benoglia u. a. m., dem Rechte doch freien Lauf zu lassen, ja sub präs. 31. März 1753 beschuldigen Brentani et Comp, den Schwab der Parteilichkeit zugunsten der Bucellenischen Erben und bitten, diesem jede weitere Ingerenz einzustellen und das Oberberggericht ohne fernere Dependenz vom Schwab Amtes walten zu lassen (H. K. A., Fase. 88), nachdem sie sich schon früher über v. Steinberg wegen seiner Saumseligkeit in der Behandlung der Justiz puncto Sava bitter beklagt hatten. L. c., Fase. 86. Wie oben (p. 417) erwähnt, wurde infolge der Bucellenischen Klage die Judikatur in Sachen des Werkes Sava dem Oberbergrichter von Nemitzhofen 27* entzogen und seinem Assessor v. Steinberg übertragen, v. Nemitzhofen wurde von Schwab aufgefordert, sich gegen die Anklagen der beiden Bu-celleni1) zu verantworten. Unterm 7. Juli 1753* 2) weist v. Nemitzhofen dieses Ansinnen energisch zurück, da er ihn nicht für seine Instanz ansehen könne, um so mehr »als Hr. Schwab ihm nicht einmal die Abschrift seiner dies-fälligen Bevollmächtigung dd. Wien 1. präs. 11. April 1. J. fürzuweisen noch weniger aber verabfolgen zu lassen sich getraut hat«, geschweige daß er »hoffentlich über die von den immer unruhigen und von der Menge ihrer Schulden zu allen unanständigen Dingen angetriebenen Grafen von Bucelleni« wider ihn zur Verantwortung nicht gezogen werden könne. Unter einem legt er seine Rechtfertigung vor, aus welcher ersichtlich ist, daß Sava vor 28 Jahren auf 60/m fl. geschätzt wurde. Jetzt wurde es mit 80/m fl. bewertet. In der Erledigung dd. 15. Oktober beauftragt das Hofkollegium den o o o o Oberbergrichter wieder, daß er in causis contentiosis et majoris momenti, wie es die Bucellenische Frage sei, an den v. Schwab qua repräsen-tanten dieses k. k. Hofcollegii die Schrift- oder mündliche Auskunft zu erstatten habe und ohne dessen Wissenschaft und Zustimmung keine Streitsachen ausmachen solle3). H. K. A., Fase. 93. Ganz auffallend tritt die Parteinahme für Bucelleni in der folgenden Sache hervor. Wenn Eisengewerke sich in finanziellem Niedergange befanden, so pflegten sie auf Gold, Silber oder silberhaltiges Blei zu bauen. Dies taten die Bucelleni auch, obwohl sie schon bankrott waren. So erhalten sie vom Hofkollegium unterm 19. Februar 1753 die Approbation für im Burgfried Ossiach erteilte Belehnungen auf Silber und Blei. H. K. A., F. 85. Ein Jahr später wollen sie sich in die Reviere von Aßling und Sava auf Blei eindrängen. Unterm 18. Mai 1754, Fase. 100, heißt es, daß Graf Jul. Bucelleni eine Bleigrube in Savaner Revieren eröffnen will, aber von Nemitzhofen abgewiesen wird, da in diesen Revieren Brentani et Comp, bergberechtigt seien, ferner auch Holzmangel für andere Gewerke herrsche, endlich das Kärntner Blei ohnehin schlechten Absatz habe. Bucelleni appelliert an den v. Schwab, welcher sich unterm 26. März für ihn verwendet und den Nemitzhofen der Gehässigkeit beschuldigt. Das Hofkollegium geht darauf ein und befielt Nemitzhofen, dem Conte Bucelleni die Schuribewilligung zu erteilen. Dagegen protestieren unter präs. 26. Juni 1754 Anton v. P it toni, Mich. Ang. Z o i s, Brentani, Cimarolli et Venino. Nemitzhofen soll nun dahin gehen und über die Erhebungen berichten. (19. Aug. 1. c.) Im Jahre 1755 stellte es sich heraus, Bucelleni suche nur in alten Gruben, in welchen schon von Jahren nach Bleierzen gesucht wurde. Zwei verschriebene Kärntner Knappen seien wegen Hoffnungslosigkeit des Baues wieder zurück. Die Gruben sind seit Ende 1754 verlassen. Obwohl am ganzen nichts sei, habe Julius Bucelleni von einem Bürger Anton Lentschik 4000 fl. darauf geborgt, vorgebend, er habe Erz und Holz. Selbst wäre Erz vorhanden, so reiche das Holz nicht hin und schade den Stahlwerken und dem Ärar. H. K. A., F. 117. Unterm 6. Oktober wird befohlen, die Mutung zurückzufordern und zu kassieren. ‘) In der Eingabe an die Kaiserin fertigen sie sich: Julio et Antonio conti de Bucceileny. 2) H. K. A. Fase. 93 sub 15. Okt. 1753. 3) Cf. auch oben p. 183. Im Jahre 1756 wurde Sava laut Protokolls dd. 24. Juli gerichtlich auf 71.120 fl. geschätzt. Als Schatzmeister fungierten diesmal Franz Josef Schigan1), Martin Urbantschitsch* 2) und Johann Georg Thomann3). Am Werke bestanden damals folgende Baulichkeiten und Entitäten: Ein Floßof en mit zwei Bälgen und zwei Kohlbarren, geschätzt auf 1000 fl. \ier Stahlschläge zu 2000 fl., ein fünfter wurde nicht einbezogen. Produktion war vermöge der durch den Administrator v. Seethal vorgelegten Bücher per Jahr durchschnittlich mit 166 Schmelztagen: 416'5 Meiller Grodel ä 26 fl. T. W. gerechnet 10.829 fl. »Von diesem Grodel werden auf 250 Mil. Stahl nebst dem Calo 3581/2 Mil. und also auf jeden Meiller 1434 //. erfordert, kommen also in diesen Anschlag auf alle derzeit gangbaren 5 Stahlschläge, und zwar auf jeden besonders nur 50 Meiller, zusammen aber 250 Meiller Sortenstahl diesen im Mittelwerth beim Hammer gestellt ä 70 fl. angesetzt 17.500 fl. T. W.« Die Produktionskosten stellten sich für 41672 Mil. Grodel in 166 Tagen wie folgt: Erz 7448 Radi trugen ä 45 kr. T. W. = 5586 fl. Hartes Kohl 3703 Kosch ä 57 kr. = 3517 fl. 51 kr. — 166 Trugen Lehm ä 14 kr. = 38 fl. 44 kr. — 350 Trugen grob und klein Sultana ä 14 kr. = 81 fl. 40 kr. Dem Floß meist er von 166 Tagen ä 34 kr. = 94 fl. 4 kr., dann dessen 6 Knechten täglich 1 fl. 39 kr. = 273 fl. 44 kr., davon erhielten vier zu 17 kr., zwei zu A]l2 Patzen per Tag. Mil. Grodel 3587* Mil. ä 26 fl. T. W. - 9321 fl. Das Weiche Kohl auf die 250 Mil. Stahl, per Meiller 12 fl. = 3000 fl. Auf jeden Schlag 25 Trugen Sultan, für 5 Schläge 125 Trugen ä 14 kr. = 29 fl. 10 kr. Den Stachelschmiedenmeistern per Meiller 6 fl. 30 kr. Lohn = 1625 fl. Reparaturen 500 fl., zusammen 14.475 fl. 10 kr. Der Bestand für den Floßofen betrug 800 fl., der für die 5 Schläge 1500 fl. Die Besoldung des Verwesers betrug 300 fl. und die Kost, der erste Schreiber bezog 150 fl., der zweite 100 fl. nebst der Kost, zwei Faktors 120 fl., Zimmerleute 100 fl. Den Stahlschmieden und Faktoren gebührte zum jährlichen Ehrentrunk oder Leihkauf und Brotregal zu hl. Zeiten viermal 12 fl. Die Steuern waren folgende: Der Herrschaft Weißenfels 182 fl. 33 kr., derselben 272 Metzen Hafer 50 kr. — 4 Tag Pflugrobot 1 fl. — der Herrschaft Veldes 4 fl. ö1^ kr. — das oberbergrichterliche Deputat 29 fl. 45 kr. (35 fl. L. W.) — Bergschreiber und Fronbote 5 fl. 8 kr. — Herrn Pfarrer zu Aßling für das 40stündige Gebet samt Kaplan 5 fl. — für die österliche Peraktion 1 fl. 42 kr. — das Einrauchen 2 fl. — das sogenannte Feuergeld 3 fl. — Vermögenssteuer 15 fl. — der Weindaz 58 fl. 31 kr. Das Gesardterträgnis wurde auf 31.335 fl. 58 kr., die Kosten auf 27.507 fl. 57 kr. erhoben, woraus sich ein Erträgnis von 3828 fl. ergab. Der Wert des Werkes wurde, obiges Erträgnis zu 6°/o kapitalisiert, auf 63.800 fl. veranschlagt, dazu gerechnet des Wert der Gebäude, Gülten und Baulichkeiten am Wasser per 7320 fl., wurde der Totalwert auf 71.120 fl. bestimmt. — Akten d. K. I. G. 9 Hammergewerk in Katzenberg a. d. Feistritz bei Stein (jetzt k. k. Pulverfabrik). 2) Gewerk in Unter-Eisnern, 3) Gewerk in Steinbüchel. Bucelleni hielt noch einige Jahre die Behörden mit seinen Prozessen um die Bleigruben im Atem, Sava aber wurde von den Gläubigern weiter betrieben, welche die Wälder verwüsteten und in den Gruben Raubbau betrieben. Unterm 9. März 1762 dd. Laibach berichtet v. Nemitzhofen, daß in Sava am 20. Juli 1761 b »durch eine vom hiesigen judicio delegato deputierte Kommission die Brentani, Cimaroli und Venino expossession ir t und solches dem Mathias Bartolotti einem hiesigen Kaufmanne, respective Gewürz-Kramer dem Vernehmen nach auf ein Jahr lang in die Administration überlassen worden« sei. Es wird von ihm keineswegs bergmännisch und zu Nutzen des Arars befördert. Am schlechten Betriebe sind zwei Ursachen schuld. Einerseits hat weder er noch seine Untergebenen irgendeine Kenntnis weder vom Bergbau noch vom Betriebe, anderseits fehlen Bartolotti die Mittel, »und da der Brentanisch hinterlassene, in vielen tausend Gulden bestehende Vorrat von besagter Administration sonder allen Zweifel aus Abgang der erforderlichen Kräfte nicht hat übernommen werden wollen, so folgt daraus nichts anderes: als daß sothanes Berg- und Hammerwerk im Gang der Beförderung nicht erhalten, und erdeuter Vorrath, welcher der Gefahr des Verderbens gänzlich ausgestellt ist, zu unbeschreiblichem Schaden und Nachtheil des Landesfürstl. Interesses fruchtlos liegen würde. Obwohl die diesseitige Remedur von dem gewesenen Brentanischen Administrator von Seethal begehrt wurde, so kann ich hierin keine schaffen, weil mir mittelst des aufgestellten Iudicii delegati in Betreff des Hammerwerkes Sava die Oberbergrichterliche Activität benommen wird, anerwegen, daß das lud. deleg., obschon selbes lediglich zu Entscheidung der, von den Gräfl. Niklas Bucellenischen Geschwistern und den Brentani, Cimaroli und Venino gegeneinander machenden praetensionen aufgestellt worden, indifferenter in allwegen sine scitu dieses officii montanisti, und also zu sagen, extra sphaeram activitatis vorgeht«. Ein Extrakt des hiesigen Mautoberamtes würde den Unterschied im Geschäfte der Brentani & Comp, und des Bartolotti am besten illustrieren* 2). Weiter folgt die Klage über fortgesetzte Waldschwendung, »die indicierten Waldschädiger werden zwar von den Herrschaften zur Stellung begehrt, Berggerichtlich constituirt, und quo ad factum entweder geständig oder überwiesen, somit qua tales mit dem Stadtarrest belegt;- ohne allein diese Bestrafung ist bisher fruchtlos abgelaufen, indem die complices per falsa narrata an den hiesigen Repräsent. Justiz consens sich wenden, dieser aber, anstatt die jura montana zu handhaben, dieselben des Arrestes zu entlassen, und derlei officii Sachen in vermantelte Prozesse zu leiten pflegt; so daß keine andere Folge daraus zu machen, als daß die Waldschwendungen so weiter überhandnehmen die Beholzungen ausgehakt und devastirt« werden, wodurch die Bergwerke ins Aufliegen geraten müssen. Unterm 30. Juni 17623) berichtet die krainische Repräsentation und Kammer, daß Julius Bucelleni Sava an einen Türken aus Scutari namens Molla Osman et Comp, kontraktlich um 12.000 Dukati verkauft habe, und zwar soll der Kontrakt mit 18. Juli in Kraft treten. Der Kontrakt wurde unterm 13. Juli von der Kaiserin annulliert und für null und nichtig erklärt, dem Grafen aber der sträfliche Vorgang: sich als Eigentümer zu gerieren 1) H. K. Ä., F. 213 sub 25. März 1762. 2) Laut Bericht des Montanoberamtes Laibach produzierten und exportieiten nach Triest binnen 9 Monaten: Brentani et Comp- 154.895 Pfd., Bartolotti- 83.020 Pfd. Stahl; von ersteren fielen dem Ärar 774 fl. 28 kr. 2 Pfg., von letzterem nur 415 fl. 6 kr. Exportmaut zu. H. K. A., F. 217. 3) H. K. A., Fase. 217, sub 6. Juli 1762. und dem Türken »mittelst des von ihm zu erlegen stipulirten V o r s c h u ß e s per 12.000 Dukati in offenbaren Schaden zu leiten«, mit Ungnade zu verweisen befohlen. Unterm 30. Juli 1762*) intimiert die Hofkämmer die krainische Repräsentation und Kammer, daß Molla Osman durch den kais. Botschafter in Venedig Grafen v. Rosenberg gewarnt worden sei, mit Bucelleni das Geschäft abzuschließen. Osman erklärte aber nicht zurücktreten zu können, da er dem Bucellenischen Mandatar Capretta bereits am 26. Juni 7000 Venetianische Dukati correnti* 2) anticipate darauf bezahlt habe. Bucelleni sei zur Rückerstattung zu verhalten, zahle er nicht, zu verhaften und sei darüber Bericht zu erstatten. Betreffend die Schuld der Gebrüder Julius Andreas und Josef Anton v. Bucelleni an den aus Morea gebürtigen Handelsmann Janikara wird befohlen, die Brüder sofort zu zitieren. Da es die Wohlfahrt des Staates erfordert, insonderheit den türkischen Untertanen geschwinde Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, so soll Josef Anton binnen drei Tagen nach Empfang des Befehles sich nach Wien begeben und Julius Andreas einen Vertreter schicken, da er in Laibach gebraucht werde. Beide haben sich dann sofort beim obersten Herrn Justizpräsidenten zu melden. Unterm 28. September geht wieder ein Gesuch der Brentani et Comp, um endliche Lizitation von Sava an die Hofkammer ab3). Außer Osman und Janikara melden sich noch andere türkische Untertanen als Gläubiger Bucellenis, so stellen Politoi und Basilio Spiro vor, sie könnten ohne Verkaufung von Sava nie zu ihrem Gelde kommen, da sie schon Jahre nichts erhalten hätten. Beide türkischen Gläubiger verlangen Lizitation und drohen sich an die Pforte zu wenden »und würden den hiesigen Hof in ein unliebsames impegno involviren.« H. K. A., Fase. 238 sub 24. Juli 1763. Unterm 15. März 1763 ordnet endlich die Hofkammer in Wien an: daß das gräflich Bucellenische Gewerk Sava längstens in sechs Wochen geschätzt und in weiteren sechs Wochen lizitando verkauft werden soll. (Rev.-Bergamtsakten d. 1763.) Dies geschah den 6. Juni 1764 in Laibach »in sessione justitiali consilii supremi Capitanatus in causis sumi principis et commissorum« 4). Präses Heinrich Graf v. Auersperg, Landeshauptmann. Anwesend waren: Die Frh. v. Brigido, v. Janeschitsch, v. Rab, Herr v. Peteneg, Weber und Frh. v. Tauferer ex parte bancalis. Als Schätzungs- und Lizitationskommissär ex parte montanistici fungierte Felix Erasmus Ziegler. »In puncto der, kraft eingelangten allergnädigsten Resolution dd. Wien 9. März 1763 veranlassten viertmaligen Licitation des gräflich Paul Nielas v. Bucellenischen Berg- und Hammerwerkes Sava.« »Nachdem sotanes Berg- und Hammerwerk Sava ordentlich ausgerufen worden, hat sich der Dr. Modestus in nomine einer fremden Partei5), welche er nicht namhaftmachen, sondern die Vollmacht in arcano dem hochl. Gerichte einlegen will, hervor-gethan und will für das Berg- und Hammerwerk etc. 55.000 fl. T. W. erlegen.« *) H. K. A., Fase. 219 sub 11. August 1762. 2) Der Ducato war eine Silbermünze von 1 fl. 8 kr. K.-M. im Werte. 3) H. K. A., Fase. 221. 4) Akten der Kr. Ind.-Gesellschaft. 5) Brentani et Comp. Modestus verlangt ferner, daß 1. dem Käufer alle zur Begründung des rechtmäßigen Titels zu den Objekten dienliche Schriften und Akte ausgefolgt werden. 2. Die sämtlichen so väterlichen als mütterlichen undper-sonal Graf v. Bucellenischen Kreditores mit allen ihren Forderungen an besagten Kaufschilling angewiesen, der Käufer aber bei dem ruhigen Eigentum der erkauften Berggaden geschützt werden solle. »Herr July Andreas, Herr Anton Graf v. Bucelleni, dann Frl. Maria Elisabeth und Maria Anna, Gräfinnen von Bucelleni, Anna Postergallin, Georg Jelouschek und Margaretha v. Steinhoffen melden, dass um diese Summe ohne grossen Schaden das Bergwerk nicht hintangegeben werden könne, sonderlich aber, weil diese Summe das legitimum praetium arriviert. Bei diesem Bergwerke haben die Bucellenischen Geschwister kraft Liquidation dd. 11. März 1754, in der 20., 22. und 25. Post zusammen 21.000 fl., die Interessen davon seit 19. April 1745 mit 19.950 fl., ferner in der 26. Post 11.414 fl., die Interessen davon von 55 Jahren betragen 31.388 fl. 30 kr.; mehr ist die Johann Seyfried Graf v. Bucellenische Erbsportion in capitali 5000 fl., das Interesse davon seit 1742 5500 fl.; die Baron Ludwig Grimschitsche Post mit 6500 fl., das Interesse von 22 Jahren ä 5°/0 beträgt 7150 fl., die Marinerischen Creditores laut Contract dd. 15. April 1761, haben zu ersuchen 13.332 fl. 30 kr., das davon ausständige Interesse mit 6676 fl. Ferner die zwei Griechen Bollizoi und Basilio Spiro 12.000 fl. das davon mit 6°/0 ausständige Interesse mit 6000 fl. Die Capitalsposten betragen in Summa 69.546 fl., die Interessen aber 76.664 fl. 30kr., beides 146.210 fl. 30 kr., wenn also das Bergwerk um die angebotene Summe hingegeben würde, so ergäbe sich ein Verlust von 91.210 fl., besonders da kraft der vorigen Schätzungen das Bergwerk ein weit mehreres entworfen hat, und zwar kráft Schätzungen dd. 19. Juni 1750 81.000 fl., kraft Schätzung, die die Brentani sollen verlangt haben, solle 75.000 fl., die Schätzung vom 17. August 1757 120.563 fl. 44 kr. betragen haben; zu dem haben die Brentani kraft Contract dd. 6. September 1753 durch 11 Jahre das Bergwerk in Bestand gehabt und jährlich 4505 fl. bezahlt. Wenn diese Summe zum Capital geschlagen würde, so beträgt diese Summe 90.100 fl. T. W. in Capital. Der Bartolotti als dermaliger Administrator zahlt kraft Contract dd. 18. Juli 1761, jährlich 4700 fl., welches Capital zu 5°/0 gerechnet 94.000 fl. abwirft; mithin können sie bemeldten Creditores um bemeldte Summe das Bergwerk nicht hingeben, umso weniger, als sie die Licitation niemals angesucht haben, sondern solche kraft allerhöchster Resolution anberaumt worden.« Schließlich wurde nach Gegenrede des Dr. Modestus der Lizitation freier Lauf gelassen, wogegen die obigen Kreditoren die Beschwerde anmelden, von welcher jedoch Dr. Modestus hofft, daß sie abgeschlagen werde. Das »Urtl« lautete: »Zugegen der klaren Allerhöchsten Vorschrift hat die vermeldte Beschwer nicht statt.« »In der weiteren Verfall rung; hierauf ist das Berg;- und Hammerwerk o o Sava weiters ordentlich ausgerufen worden. Dr. Modestus offerirt 55.000 fl. N. Die vorigen Creditores bitten eine andere Licitations-Tagsatzung auszuschreiben, damit sie einen anderen Käufer überkommen können. Hierauf ist aber die Licitation zum ersten-, zweiten- und drittenmal ordnungsmässig ausgerufen worden.« Dr. Modestus bleibt Ersteher. Wie sich später herausstellte, bot er und erstand die Werke für die Triestiner Brentano und Venino. Als richtige Kaufleute dachten die Käufer gar nicht daran, sich, mit der Erzeugung von Werten zu plagen, sie verkauften daher schon 1766 laut Kontrakt dd. Wien, 31. Jänner, Sava an Valentin Ruard um 60.000 fl. Bei diesem Geschäfte betrug der Kaufschilling 55.000 fl. nebst 1000 fl. Leihkauf oder Abtrittsgeld und 4000 fl. auf Abschlag des übrigen Betrages. K. I. G. Fig. 128. Sava. Unterm 2. Juli 1766 kam ein Einverständnis zwischen den Fräulein Maria Elisabeth und Maria Anna, Gräfinnen von Bucelleni, und Valentin Ruard zustande. In diesem bekennen die Gräfinnen, daß Ruard auf ihre Veranlassung von Brentano Cimaroli und Venino im Monat Jänner das Gut und Bergwerk Sava, wie solches sie Brentano und Venino den 6. Juni 1764 lizitando an sich gebracht haben, und zwar ohne einigen Schutz und Schirm erkauften und unter anderem gleich bei der Übergabe 55.000 fl., Leihkauf 1000 fl., 4000 fl. aber auf Abschlag des. Vorrates zu bezahlen, alle Arbeiterschulden, ob einbringlich oder nicht, die Rechtsund Kommissionskosten, das deservitium des Bretanischen Bestallten und die Tilgung aller Brentanischen Forderungen übernommen hat, die Bucelleni aber sich nicht trauten, wie erstgemeint, das Werk, in eigenem Namen zu übernehmen, sich der schweren Last der Beförderung eines so kostbaren Bergwerkes zu unterwerfen, noch weniger aber die bar zu erlegenden 60.000 fl. zu erlegen. Daher ersuchten sie den Ruard, die Sache zu übernehmen, ihnen freie Wohnung zu lassen und ihnen jährlich 500 fl. T. W. zu bezahlen. L. c. p. 66. Indessen scheinen sich die Damen die Sache doch noch überlegt und Einwendungen erhoben zu haben, denn unterm 9. Juli 1766 linden wir eine Art Ultimatum, welches Dr. Valentin von Modestus den Gräfinnen im Namen Ruards stellt. Letzterer könne nicht begreifen, daß man die vor kaum einem Monat gemachte Abrede umkehren will; er bietet, damit er keine weiteren Klagen höre: »1. Die Wohnung ad dies vitae. 2. 500 fl. jährlich, so lange eines der Fräulein lebt. 3. Die Legate der verstorbenen Fräuleins sollen nach Testament abgeführt werden. 4. Die Maria Theresia Perische Forderung, weil sie die Gräfin Maria Franzisca v. Bucellenische Masse betrifft, muss jedem Erben zu gleichen Proportionen zur Last fallen. 5. Dem Herrn Bartolotti muss er einmal die ihm von Euer Gräfl. Gnaden selbst assignirten 4000 fl. abführen. Steht dieser von der Forderung ab, so können die Bucelleni darüber disponiren. 6. In die verlangte Wiederlösung kann er nicht willigen, doch könne die Bucellenische Familie, wenn er Sava verkaufen sollte, um den Preis, den ein Käufer bietet, das Werk zurückkaufen. So und nicht anders ist ihm auch die Tuchfabrique1) verkauft worden. Man solle ihn nicht weiter quälen, sonst könnte er unwillig werden und die übermässige Last (abwerfen)? und somit dem gräflichen Herrn Bruder ein ziemlicher Schaden Zuwachsen möchte.« L. c. p. 62. Nun war Valentin Ruard Inhaber von Sava. Im Jahre 1767 erzeugt er schon 3040 Ztr. 66 Pfd. Stahl, der sämtlich auch nach dem »freien Meer Port Triest« verschickt wird. Der Visitationsbericht von 1776 lobt Sava als im besten Zustande und Betriebe. Stahlschläge, Wasserführungen, Schmelzofen und Gruben sind in so erwünschtem und gesegnetem Stande, daß seit Mannesgedenken diese Werke nicht so bergmännisch jemals befördert worden wären. Auch die Produktion ist gegen das Vorjahr fast um die Hälfte gestiegen. Trotz alledem stand Ruard finanziell übel, denn unterm 9. September 1776 dd. Wien wird dem Johann Udlinger von der k. k. niederösterr. Regierung angezeigt, daß er über Vorschlag der meisten Kreditoren »über die Valentin Ruard’sche Massam pro administratore« aufgestellt sei, »daher von ihm die vorhandenen Valentin Ruard’schen ,Scritturen‘ und Bücher aus Händen der bisherigen Administration übernommen, die annoch vorfindigen Waaren nach Thunlichkeit um billige Preise verschlissen und zum Nutzen der Creditorschaft in baares Geld umgesetzt werden sollen«. Intab.-Buch I, p. 163. Unterm 12. Dezember 1777 dd. Wien handelt es sich um Anton Graf Bucellenische Forderungen per 200 fl. jährlich, welche er von Ruard zu bekommen hätte. Dieser sei jedoch stark verschuldet und verpfändet, weshalb Bucelleni auf keines, den Ruardschen Kreditoren verpfändetes Korpus greifen, sondern »sich bloss an das über die denselben jährlich zugesprochenen 10.000 fl. verbleibende Superplus halten wolle«. L. c. p. 87. Zu diesen finanziellen Kalamitäten kam noch das Elend in der Waldwirtschaft. 1780 heißt es in den Revierbergamtsakten, daß die Waldungen schlecht stünden, weil jeder damit machen kann, was er will; wo Wälder stehen, wird alles im Vor- und Mittelgebirge ausgebrannt und auf b Erst landschaftlich, seit 1747 von Weitenhiller übernommen, der sie um 1766 an Valentin Ruard und Josef Desselbrunner verkaufte. Heute ist in den Gebäuden das k. k. Hengstendepot untergebracht. immer vertilgt und haben hierlands die Inhaber nicht einmal vermocht, das so schädliche Geißvieh einzustellen. 1781 sucht Ruard einen erfahrenen Schmiedmeister in Eisenerz, damit er seine Arbeiter unterrichte und Verbesserungen lehre. Es war die Zeit der Hacquetschen Lamentationen über den elenden, avitischen Betrieb. Gleichzeitig will er einen neuen Wallaschhammer, drei Streckhämmer und drei Drahtzüge errichten. R.-B.-A. 1781, Nr. 27, 1782, Nr. 138. Unterm 21. August 1781 bittet er auch, den Nagel-, Sensen-und Zeugschmieden zu verbieten, Eisen aus Kärnten zu beziehen: sie sollen es in Sava kaufen! Inzwischen hatte auch Jauerburg seinen Herrn gewechselt und war an Zois übergegangen. Siegismund hatte nun ein besonderes Interesse, Karten über die B er gb au distr ikt e anfertigen zu lassen, Sava beteiligte sich ebenfalls am Werke und 1782 waren die Karten über die Distrikte Sava und Jauerburg zustande gebracht. Rev.-B.-Amts-Akt 1782, Nr. 37. Im Jahre 1782 zediert Johann Bapt. Ruard sub 12. April den ihm aus der Valentin Ruardschen Massa gebührenden Betrag per 6180 fl. 37 kr. samt Interessen an Dr. Anton v. Remiz, von dem er die Valuta erhielt; die Valentin Ruardsche Massa, unter Administration des Georg Ud-linger in Wien, war zufolge Ausgleiches dd. 8. April 1782 obiges Kapital nebst Interessen zu 4°/0 von 1779 schuldig und J. B. Ruard auch auf die Massa vorgemerkt. Unterm 3. November 1786 ersucht Dr. Remiz um Pränotierung der Zession auf jene Pränotierung des Ruard. Vertr. u. Schied-buch I, 88 und 89. Unterm 18. April 1782 gibt ferner Ruard die Einwilligung, daß Johann Georg Udlinger, »Administrator bei der Valentin Ruard’schen wienerischen Handlungs-Creditorschaft«, die Forderungsreste auf Sava und Pleyofen intabulieren dürfe. Int.-Buch I, 167. Der Schuldenstand Ruards betrug nämlich 1782 in 51 Posten 165.466 fl. J. Am 19. September 1789 übergibt Valantin Ruard seinem mit der dritten Gattin Johanna geb. von Pakassi2) erzeugten Sohne Leopold: 1. sämtliche Berg- und Hammerwerke Sava, Bleiofen und Mojstrana, wie er sie teils von den gräflich Bucellenischen Gläubigern, teils von Sig. Zois erkauft und mit Gruben, Wäldern und Realitäten vermehrt hatte. *) *) Diese verteilen sich wie folgt: 1. Debrisac et Paulet 421 fl. 21 kr. — 2. Joh. Casp. Thomann 3100 fl. — 3. Salomon Voto 183 fl. 42 kr. — 4. Pietro Talenti 555 fl. — 5. Leonhard Schultes 210 fl. — 6. Christian Winkler & Comp. 1153 fl. 53 kr. — 7. Nedermajer & Vogl in Amsterdam 463 fl. •— 8. Ant. Franz. Benotti 2509 fl. 18 kr. — 9. Goudard Freres & Comp , Lyon 3449 fl. 41 kr. 10. Simonei Peryol & Comp. 625 fl. — 11. Josef Pokal 440 fl. — 12. Grave & Mayer, Amsterdam 2079 fl. — 13. Deutschmann & Comp. 982 fl. 44 kr. — 14. Hermann Mayer & Comp. 940 fl. 31 kr. — 15. Franz Paul Düchler 5906 fl. 22 kr. — 16. Carli & Comp. 5449 fl. 31 kr. — 17. Joh. Nep. v. Fuchs 55.458 ü. — 18. Idem jure cesso d. Carl Maria Bouvier 3075 fl. — 19. Idem dt. Mencherd Erben 5720 fl. — 20. Paillvax Freres & Comp., Paris 2938 fl. — 21. Josef Gumer 490 fl. 25 kr. — 22. Joh. Jak. Graf 7227 fl. 47 kr. — 23., 24. Joh. Math. v. Koller 6700 fl. und 3878 fl. 10 kr. — 25. Giorgio Federico Faber 2828 fl. 57 kr. — 26. Benno Adam von Liebert 10.150 fl. — 27. Joh. Ferd. Majer 1440 fl. 47 kr. — 28. Franz Leopold Lechner 79 fl. 23 kr. — 29. Chr. Salm 354 fl. 30 kr. — 30. Phil. Antonio Campioni 91 fl. 5 kr. — 31. Joh. Bab. Ruard 6180 fl. 37 kr. — 32. Andreas Mosconi 396 fl. — 33. Thomas Paerhioki 1244 fl. -— 34. Joh. Heinzeimann 2157 fl. — 35. Joh. Mich. Paur 352 fl. — 36. Job. Leonb. Pittoni 247 fl. — 37. Joh. Obexer sei. Söhne 1856 fl. — 38. Joh. Terrasson & Comp., Lion 1200 fl. — 39. Wilh. Gadola nom. cesso Wöss & Comp. 5100 fl. — 40. Peter Fuess 440 fl -— 41. Frz. Parth Erben 2124 fl. •— 42. Domin. Violland 2500 fl. — 43. Joh. Mich. Heindl Erb. 1980 fl. — 44. Lor. Webber 1600 fl. — 45. Joh. Hutter 550 fl. — 46. Ferd. Weitenhiller 2200 fl. — 47. Martin König 1694 fl. 4 kr. — 48. Susanna Neumeister 220 fl. — 49. Joh. Georg Kizel 118 fl. 7 kr. — 50. Joh. Wöss & Com. nom. cess. Ottoni Erben 900 fl. — 51. Josefa v. Bändel 3500 fl. L. c., p. 164. 2) Auch Pecasi, Pecase geschrieben, sie starb 25. Dezember 1798, 64 Jahre alt, in Sava Nr. 12 an Wassersucht. 2. Soll Leopold bestrebt sein, die Gläubiger nach und nach zu befriedigen, wie er es getan. 3. Der Sohn Martin aus erster Ehe soll 8000 fl. W. W. erhalten, jedoch erst nach erfolgter Befriedigung aller Gläubiger, und zwar in vier Jahresraten zu 2000 fl. Er wird sich begnügen, da er viel auf ihn verwendet hatte. 4. Der Sohn zweiter Ehe Vinzenz soll ebenso 8000 fl. erhalten. 5. Die Tochter Therese, welche bisher nicht viel gekostet, dem Vater aber doch die angenehmsten Dienste geleistet hat, soll, wenn sie heiratet, 4000 fl. W. W. erhalten, nach des Vaters Tode aber noch 8000 fl. 6. Hat der Übernehmer seiner Mutter alles zu bezahlen, was ihr der Vater als Übergeber laut Urkunde dd. 18. Mai 1789 schuldet und was sie laut Heiratskontrakt dd. 4. August 1761 zu fordern hat. Vertrag und Schiedbuch I, p. 185 if. Dieser Kontrakt wurde am 26. November 1789 intabuliert. Mit dieser Schuldenlast schleppte sich jetzt Leopold Ruard fort. Unterm 17. April 1819 verkaufen Ignaz, Alois und Franz Xaver Grafen Fuchs, Söhne und Erben des Joh. Nep. Fuchs, die sämtlichen Schulden des Leopold Ruard dem Franz Galle in Laibach. Vertr. u. Schiedbuch, p. 470ff. Erst 1829 dd. 12. November bestätigt Franz Galle, daß ihm Leopold Ruard die von Joh. Nep. Graf Fuchs Erben übernommene Schuld per 72.256 fl. 38 kr. samt Zinsen bezahlt hat und willigt in die Extabulation, welche am 1. März 1830 erfolgte. Unterm 4. Mai 1830 werden wieder 29.833 fl. 38 kr. extabuliert und am 30. November 11.785 fl. 11 kr. Leopold Ruard starb am 11. Februar 1834 ohne Testament. Erben waren die Witwe Magdalena und die Kinder Viktor und Christine, verehelichte Koss. Viktor war am 26. März 1814 geboren, daher beim Tode seines Vaters erst 20 Jahre alt. Der Erbteilungsvertrag dd. .8. August 1836 zwischen Viktor Ruard, Christine Koos, geb. Ruard, und der Witwe Magdalena Ruard geb. Siegelt auf Grundlage des Mortuarausweises dd. 8. August 1855 belehrt uns, daß das zu verteilende reine Vermögen 107.850 fl. betrug. Dieses Vermögen war belastet: Für Frau Magdalena mit dem ihr gebührenden Witwengehalte laut Heiratskontrakt dd. 19. Juli 1807 per 293 fl. 233/6' kr. C. M. mit Kapital von 5867 fl. 55 kr. und rücksichtlich des gesetzlichen Fruchtgenusses des vierten Teiles der Verlaßmasse per 107.850 fl. per 26.062 fl. 30 kr. Für eine Pension der Maria Winkler von 96 fl. ein Kapital von 1920 fl., Summa 34.750 fl. 25 kr. Dieses abgezogen, bleibt ein zu verteilender Rest von 73.099 fl. 25 kr., davon für Viktor Ruard die Hälfte per 36.549 fl. 47E2 kn und ebensoviel für die Koss. Diese begnügt sich für ihre Person mit dem ausgewiesenen, teils freien, teils noch vinkulierten Erbteil per 53.925 fl. im Gelde. Diese Summe bezahlt er 1. durch die bereits erhaltenen 4549 fl. 47 V2 kr., 2. durch Übergabe der in Weißenfels’liegenden, sogenannten Siegertschen und Cava-larischen Bergwerksentitäten, bestehend in einem Wallaschhammer mit 2 Feuern, 4 Stahlhämmern mit 4 Feuern, 1 Zainhammer mit 1 Feuer, 1 Stahlstreckhammer mit 1 Feuer, 15 Nagelschmiedstöcken mit 3 Feuern und 1 Drahtzange samt Wohn- und Wirtschaftsgebäuden und Waldungen, als: a) den Wald in der Fratten, ft) v Kumlach, c) in der Pshza1), den kleinen Wald am Felde in der Leiten, d) beim alten Schlosse Weißenfels, e) bei der Wiese sa Verhain bis zum Schlosse Weißenfels,/, g, ft) unter sa Vrham die Wälder Kerniza, Mukenthal, Gašperjeva dolina und Shebiszhe, i) Me-cesnov verh, k) Planica und /) den Wald Seealpe. Außerdem noch Reali-litäten in der Herrschaft Arnoldstein und die Alpe Sapotok in der Trenta. Viktor behielt sich Sava, Pleyofen und Mojstrana mit Zugehör, die zwei Privatkirchen zu Sava und im Gereuth, nebst dem Mobilar- h Wahrscheinlich Pišenca gemeint. vermögen. Das Eisenwerk Pasiek, nebst dem Kohlenbergbau in Sag or, mit der Verpflichtung, der Mutter, geb. Sigert, die ihr schuldigen 2ö00 fl. und die ihr an Heiratsgut, Wiederlage und freien Donation gebührenden 9779 fl. 55 kr., zusammen 12.279 fl. 55 kr. bar auszuzahlen, den Witwengehalt per 293 fl. 233/4 kr. und den Fruchtgenuß des Viertels der Verlaßmasse zu 5% mit 1343 fl. 7V2 kr. in vierteljährigen Antizipatraten zu zahlen. K. J. G. Unter präs. 6. Mai 1836 sind nach Inhalt der Gewalt und Vollmacht des Herrn Valentin Ruard an Georg Wollinger, Administrator der Valentin Ruardschen Kreditorschaft in Wien dd. 18. April 1782 auf der Gewerkschaft Sava und Pleyofen mit Mojstrana 165.466 fl. intabuliert, davon wurden vermöge Gesuches des Leopold Ruard nun mit Bescheid dd. 4. Mai 1830 Fig. 129. Sava und das Herrenhaus mit Kapelle. 116¡488 fl. 56 kr. extabuliert, die übrigen Posten laut Urteil dd. 15. März 1836 als verjährt und erloschen erklärt, wodurch somit 49.037 fl. 4 kr. als kaduk erscheinen; Unr Löschung obiger 165.466 fl. finden wir unterm 26. April 1836 Frau Magdalena Ruard1) einschreiten. V. u. Sch.-B. VII, p. 244. Wie wir noch weiter unten hören werden, prosperierte Sava in den fünfziger Jahren sehr gut. Die immerwährenden Waldstreitigkeiten zwischen Herrschaften einerseits, Gewerkschaften und Bauern anderseits, sowie die Entlegenheit des Herrschaftsinhabers von Veldes, des jeweiligen Bischofs von Brixen, der sieh ganz auf seinen Verwalter verlassen mußte, *) *) Magdalena Ruard war vermöglich; sie starb 30. März 1858 im Alter von 77. Jahren. ermüdeten den Eigentümer schließlich und verleideten ihm den Besitz. In Einvernehmung mit Papst und Kaiser wurde die Herrschaft Veldes samt noch vorhandenem Grundbesitz und Rechten schließlich an Viktor Ruard mit Kaufvertrag dd. Brixen, 16. Juni 1858, um den Preis von 150.000 fl. verkauft. Noch zehn Jahre blieb Sava im Ruardschen Besitze, denn schon 1868 überging das Werk an die krainische Industriegesellschaft, welche es noch heute besitzt. Viktor Ruard als letzter Besitzer von Sava war vermählt mit Anna Atzl, Tochter des Josef Atzl1), Herrschaftsinspektor in Neumarktl. Sie war am 7. September 1817 zu Neusohl in Ungarn geboren. Ihre Kinder waren Anna, Otto, Max, Friedrich, Rudolf, Ludwig, Leo, Benno und Marie. — Viktor Ruard starb am 19. Jänner 1886 und seine Gattin am 6. Mai 1890, beide in Aßling* 2). Die erste Eisenschmelzung mit Steinkohlen in Sava im Jahre 1796. Das Steinkohlenflöz von Sagor wurde anläßlich der Regulierungsarbeiten des Savestromes näher bekannt. Nachdem der immer fühlbarer werdende Holzmangel auch die Regierung zu beschäftigen begann und man die Steinkohle zu Schmelz- und Schmiedearbeiten zu verwenden empfahl, wurden bei verschiedenen Schmelzhütten damit Versuche gemacht. Über den ersten in Krain am Ruardschen Stahlwerke in Sava vorgenommenen Versuch besitzen wir einen interessanten Bericht des Bergoberamtsdirektors Gussmann dd. 25. März 17963), welchen er mit Sagorer Kohl abführte. Die erste Nachricht über das Sagorer Steinkohl fand sich vom 16. Oktober 17364) in einem Berichte des Landeshauptmannes von Krain Cor-binian Graf v. Saurau als Präses der Hofkommission. Da heißt es, es habe der Administrationsrat Kempf von Angret vom Steinkohlenberge bei Sagor Bericht erstattet. Es seien dort nicht weit vom Savestrome »ein ganzes Gebirg von besten Steinkohlen, die den Eisenzeug zuzurichten sehr tauglich seien, und mit geringen Unkosten beigebracht werden können«, entdeckt worden. Der eigentliche Entdecker dürfte Antoni Hauptmann, Bergrat in Idria, gewesen sein, welcher den Auftrag hatte, anläßlich der Saveregulierung das Terrain zu beiden Seiten des Stromes nach Erzvorkommnissen zu untersuchen. In seinem Berichte vom 10. März 1740 schreibt er, daß er sich während der Navigativsarbeit überzeugt hätte, daß man sich dieses Kohls mit großem Vorteil bedienen könnte. Wir finden nun 1755, 1766, 1771, 1777 in den Empfachbüchern Verleihungen auf dies Kohl, doch waren alle diese Unternehmungen nur vorübergehend. Unterm 19. Dezember 1795 bittet Leopold Ruard um Belehnung mit dem Bau »Leopold« im »Tomkou Worste« herrschaftl. Gallenegg, wo er einen Anbruch entdeckte. Unterm 10. Jänner 1796 gibt Ruard an das Oberberggericht eine genauere Beschreibung des Flözes und seiner Anbrüche, deren er drei benennt und um deren Belehnung er bittet. 1796 produzierte Ruard 2730 Ztr., davon er 2261/a Ztr. für sein Hammerwerk verwendete, aber die Fracht kam ihm dafür auf über 300 fl. zu stehen!! *) Im Vertr.- u. Schiedbuch VII wird er Watzl und Atzl geschrieben. Laut dieser Quelle erkaufte (?) er von Ruard die Glasfabrik in Sagor, Gailenberg und Pasjek. 2) Gefällige Mitteilungen des hochw. Herrn A. Šinkovec, Pfarrers in Aßling, nach dem Amtsbüchern. 3) H. K. A., F. 1617 sub 8. April 1796. 4) H. K. A., F. 18.239. 254/5 Ztr. verteilte er unentgeltlich an Laibacher Schmiede zur Probe und 3883/10 Ztr. verkaufte er um 235 fl. 47 kr. Der Tuchfabrikant Desselbrunner nahm 1000 Ztr. ab, doch stellte sich die Fracht bis Laibach viel zu hoch1). Mit diesem Kohl nun wurden Versuche in Sava gemacht. Der Bericht Gußmans darüber lautet wie folgt. Zunächst wird bemerkt, die Hofkammer hätte dem Ob. B.-Ger. die Versuche des österr. Berggerichtsbeisitzers Peyrer, mit Yp-sitzer Steinkohlen Eisen und Stahl zu schmieden, unterm 27. Nov. 1795 mitgeteilt. Man hat die Gewerke aufgemuntert, Steinkohlen zu suchen und ihnen bei Entdeckung mit Reskript vom 11. Dez. in Aussicht gestellt, die Felder mit der großen Maß von 25.088 Quadratklaftern zu verleihen, so wie sie von Fron und Mauten zu befreien. Der nach Zois meist unternehmende Gewerke Leop. Ruard, war der erste, der (hier unbekannt, ob er das Steinkohlenflöz selbst entdeckte oder ob ihm selbes von jemandem angegeben wurde) schon im Jänner d. J. zwei Felder, jedes mit 25.088D0, empfing. Er fing den Bau auf die Steinkohle bei Szaguric mit gutem Mute an und ließ über 300 Ztr. Kohle nach Sava bringen. Nun bat er um Anweisung, wie damit zu verfahren sei. Gußman verfügte sich daher am 27. Febr. nach Sava und machte folgende Versuche. 1. Erst nahm er eine Stahlprobe A von soeben erzeugtem Stahl. 2. Dann ließ er mit Holzkohle erzeugte K ö 1 b 1 mit Steinkohle aus-ojühen und in die gewöhnlichen Stangein schmieden und strecken. B. — sie o o o sind so rein wie A. 3. Fünf Pfund Flossen ließ er mit rohen Steinkohlen ein rennen, »die vom eingerennten Eisen gewöhnlich abgehoben werdenden Scheiben schienen mir leichtbrüchig«, er ließ daher das bei der Stahlerzeugung gewöhnliche zweite Ein rennen wieder mit Holzkohle vornehmen und aus der Cotta auch mit Holzkohl die Kölbl schmieden. Da die Kölbl gut und fest unter dem Hammer waren, so ließ er sie wieder mit roher Steinkohle aushitzen und zum Verkaufsgut schmieden und strecken laut Muster C. 4. Da Gewerk und Arbeiter das Produkt C als gut erklärten, ließ Gußman ein zuerst mit Holzkohl eingerenntes Roheisen das zweitemal mit Steinkohle einrennen, die Cotta schroten, die vier großen Schrote mit Steinkohl ausheizen und zu Kölbln schmieden. Schließlich auch die Kölbl mit Steinkohle wieder schmieden und zu Verschleißstangen strecken. D, welches Muster A gleichkommt, wenn nicht übertrifft. 5. Dieser »herrliche Erfolg ermutigte ihn, einen Schmelzversuch zu machen, doch wagte er es nicht, mit rohen, unabgeschwefelten Steinkohlen vorzunehmen, um nicht etwa dem Eisen das, was man ihm durch vorläufiges Verrosten zu nehmen trachtet, mit den Steinkohlen mehr als überflüssig wieder zu geben«. Er wollte Ruard, dem der Zentner Steinkohle auf 1 fl. kam, nicht Schaden zufügen, um so mehr, als alles schon auf den Erfolg gespannt war und bei Mißlingen das Vorurteil gegen die Steinkohle noch größer würde. Da niemand ihm helfen wollte, griff Gußman selbst zu und »schichtete ungefähr 3'6"hoch einem stehenden Holz-Meiler ähnlich, die Steinkohlen übereinander, ließ in der Mitte des Meilers von oben bis an die Mitte eine Öffnung von 9", um in diese die glühenden Holzkohlen einzutragen. Am Boden ließ er von der Seite bis in die Mitte ein 3" weites Zugloch. Das Ganze deckte er mit Reisern und Kohlösch zu. Er ’) Sitzungsprotokolle von 1797 Nr. 44. baute so zwei Meiler, jeden aus ca. 50 Ztr. Steinkohlen, und ließ sie nun von oben her mit glühenden Kohlen füllen«. Die Arbeit ging schön von statten, die aufsteigenden Dämpfe gaben nicht im mindesten Schwefelgeruch, »sondern einen ganz süßlichen bituminösen Geruch, der nicht ganz unangenehm war, von sich«. Dié Meiler brannten 72 Stunden, danach ließ man sie 36 Stunden abkühlen. Die Kohle hatte nun nicht den mindesten Geruch und war durchaus abgeschwefelt. Bei Holzkohlschmelzung wurden in 24 Stunden ca. 90 Sätze gemacht. Jeder bestand aus 2 Schirgel oder ca. 80 if. Kohl und 160 it. Erz. Bei gutem Gang wurde der Ofen alle 3 Stunden abgelassen. Gußman nahm pro Satz 120 it. Erz, 40 it. Holzkohl und 30 it. Steinkohle und fing mit diesen Sätzen um 8 Uhr früh an. Um 6 Uhr abends glaubte er schon das mit seinem Satze erblasene Eisen zu erhalten. Er ließ anstechen und es War weder am Ofen noch an der Schlacke ein Unterschied zu bemerken, der Fluß selbst war frisch und rein. Die Arbeiter waren der Meinung, daß schon der vorherige Stich (um 3 Uhr) von den um 8 Uhr aufgegebenen Erzen herrührte. Unterschied bemerkten sie keinen, als »das wenigere Ausbringen an Roheisen«, was Gußman begreiflich und natürlich fand. Um 9 Uhr ließ er wieder anstechen, der Fluß war wieder rein und frisch, das Ausbringen aber geringer. Er ließ nun mit: Steinkohlen auf hören und wieder mit Holzkohle von 9 Uhr an arbeiten. Das geringere Erzeugnis erklärt Gußman folgendermaßen: Beim .gewöhnlichen Schmelzen werden in 24 Stunden 90 Sätze verschmolzen, ln 12 Stunden somit 45 Sätze, ä mit 80 it. Kohl und 160 it. Erz, gibt in 12 Stunden an Kohl 3600 it., an Erz 7200 it. Bei seiner Probe .wurden in 13 Stunden nur 32 Sätze verschmolzen, jeder aus 40 if. Holz-, 30 i/. Steinkohl und 120 if. Erz. Es wurden daher in 13 Stunden mit 32 Sätzen in. allem an Kohl 2240 it., an Erz 3840 if. verschmolzen. Über den Abstich um 1 Uhr berichteten die Arbeiter, daß der Fluß sehr zähe gegangen und sie mit der Krücke eine Menge glühenden, unschmelzbaren Sand, der wie Streusand lief, hätten herausarbeiten müssen. Als Gußmann den Sand sehen wollte, war er nicht zu finden, sie hätten ihn samt der Schlacke ins Wasser geworfen. Die Arbeiter schienen den Steinkohlen nichts weniger als geneigt zu sein, denn »erstens ist sie' eine Neuerung, vor der schon überhaupt dem hiesigen Volke, wäre sie auch noch so gut, im voraus ekelt; zweitens haben diese Leute gesehen, daß die Probe etwas langsamer, gehe, und schlossen daraus' auf die Zukunft ihrer Arbeit und fürchten, da sie nach dem Aufbringen bezahlt sind, Lohnverluste«. 6. Das so erzeugte Roheisen Heß Gußmann auch das erstemal mit Steinkohlen einrennen. Das zweite Einrennen und die Schmiedung ließ er mit Holzkohl Vornehmen. Das Produkt E, welches unstreitig von allen das dichteste und festeste: ist, ist auf schwarzen, sogenannten Azzalon-Stahl geschmiedet worden. . . Daß der Kern, dieses Musters nicht ganz schwarz geworden, war nur die,Eile schuld;, sonst 'pflegt man diese auf schwarzen Stahl .bestimmte Schienen durch mehrere Tage öfter zu begießen und wieder aUszuwärmeh, .dieses’ konnte ich picht äbwarten. Es gilt aber dieses Stück um .so. mehr, als es gerade' vom Hammer gebrochen schon den schwarzen Kern zeigt. Gußmann beantragt, für die zehntägige Probe dem Ruard ein Belobungsdekret, dem äußerst tüchtigen Schmelzer aber'etwa 4 Dukaten oder eine 5 fl. werte silberne Medaille zu geben, letztere käme billiger und mache mehr Aufsehen. Die Vorurteile gegen die Steinkohlen sind groß. Sie werden als gesundheitsschädlich betrachtet und man sprengt aus, daß in Wien die Hausherren jenen Parteien, die Steinkohlen brauchen, die Quartiere gekündigt hätten. Gußman bemerkt schließlich, daß es viele Sorten gebe. »Die vielen Steinkohlen, die man mir zum Muster brachte, waren auserlesen schön, glänzend und dicht. Ich schwefelte also jene in Sava vorbereiteten in der Meinung, sie seien von einem Abbruch und einer Qualität, ab. Bei Untersuchung der rohen Kohle nach Anzeige des Schmelzers fand man auffallende Unterschiede. Viele zeigten sich so fest, daß man sie nur mit großer Gewalt zersetzen konnte. Bei frischem Bruche schielen sie schwarzgrau. Andere haben das schönste pechartige Ansehen und sind innwendig der feinste Sandstein. Wieder andere sehen blätterig, leicht brüchig, einem schwarzen, brüchigen Schiefer ähnlich, und im Zersetzen sind sie braun und erdig, viele der blättrigen Glanzkohlen wittern sich in kurzer Zeit in freier Luft eisenschüssig an. Manche darunter sind schön, dicht und englischen Glanzkohlen ganz gjeichkommend.« An Verständnis fehlte es den damaligen Berg- und Hüttenmännern somit für die Sache nicht, aber die horrenden Frachtspesen machten einen ausgiebigen Gebrauch damals unmöglich. Es mußte erst die Dampfmaschine zum Vehikel werden, um den Bann zu lösen und die Bahn zu brechen. Die Stahlproduktion in der Alben und in Sava. Das Plaöfenverzeichnis von 1581 gibt über die Produktion folgende Daten: »1. Zu Assling ist ein brescianischer Plaofen in der Alben genannt, hat an der Sau sechs Hämmer machen des Jahres beiläufig Eisen und Stahl 300 Mir. 2. Am andern Ofen herunter zu Assling mit zwei Hämmern machen derzeit der Gewerken Unvermögen halber pr. Jahr 60 Mir.« Zusammen somit 360 Mir. oder 3600 Zentner. Nun fehlen bis ins XVIII. Jahrhundert Angaben. Für 1718—1738 gibt Bartholomäo Garzoni de Hohenberg als da-maliger Gewerke von Sava und Jauerburg in einem Majestätsgesuche dd. präs. 16. März für Sava eine Produktion von ca. 3000 Ztr. Stahl an, welcher früher zu 71/4—8 fl. verkauft wurde. Zur Zeit der Bittschrift war der Preis auf 6 fl. gesunken. Laut Revierbergamtsakten wurden 1773 in Sava 305 Zentner Eisen und 2041 Zentner Stahl erzeugt. — 1775 3800 Zentner Roheisen und daraus 2800 Ztr. Stahl, wofür 560 fl. an Gefällen entrichtet wurden. — 1784 erzeugte Sava 13.704-3 Ztr. Grodl im Werte von 60.119 fl. 46 kr. — 1785 12.936-3 Ztr. im Werte von 61.206 fl. 13 kr. — 1786 wurde erzeugt aus 34.336 Ztr. Erz ä 27 kr. mit 76.787 Schirgel Kohl ä 16 kr.: 17.531 Ztr. Roheisen. Davon gingen 5466 Ztr. nach Neumarktl, 200 Ztr. nach Malborgeth und 6758-3 Ztr. Stahl nach Triest. Ruard beziffert die Kosten des Rohmaterials auf 45.766 fl. 20 kr., den Erlös auf 66.569 fl. 48 kr. Der »Hochofen« Müllner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 28 war in Sava nach steirischer Art gebaut. Kam.-Prot, de 1786, Xr. 70. — 1798 werden 9835 Ztr. erzeugt, wovon per 2192 fl. 54 kr. im Lande und per 29.161 fl. 58 kr. ins Ausland verkauft wird. — 1800 8787-2 Ztr. im Werte von 20.569 fl. 52 kr. — 1801 9490-6 Ztr. im Werte von 27.675 fl. 22 kr. — 1802 8971-8 Ztr. zu 17.901 fl. 23 kr. — 1803 9839-95 Ztr. zu 51.488 fl. 17 kr. — 1805 8137 Ztr. zu 53.599 fl. 42 kr. — 1806 6692 Ztr. zu 77.496 fl. 24 kr. — 1808 8568-1 Ztr. zu 73.033 fl. 47 kr. — 1809 8600 Ztr. Im Jahre 1812 wurde von der Generalintendanz bei Ruard angefragt, ob und zu welchem Preise er sich Kanonenkugeln und Bomben zu liefern getraue und die Werkgaden dazu gestalten könnte? Koller an Zois, dd. 11. Jänner 1812. Zwischen 1809 bis 1820 schwankte »nach Umständen der Hindernisse durch Krieg, Mangel an Kohl oder Zufuhr anderer Materialien, die jährliche Erzeugung zwischen 3700 bis 8500 Ctr. Stahl«. 1826 war die Produktion 3038 Ztr. Kistenstahl und 111-7 Ztr. Streckeisen im Werte von 28.628 fl. 54 kr. 1852 wurden in Sava 3970 Ztr. Roheisen in Blattein, 26.370 Ztr. in Flossen und 399-8 Ztr. grobe Gußwaren erzeugt im Werte von 99.401 fl. 14 kr. Daraus wurden erzeugt 95 Ztr. Streckeisen, 120 Ztr. Rohstahl, 2790 Ztr. Kistenstahl im Werte von 23.740 fl., somit in Summa per 129.141 fl. 14 kr. — 1853 wurden 27.464-45 Ztr. Roheisen im Werte von 90.586 fl. 3 kr. in Sava und in Mojstrana 630 Ztr. Eisen und 3190 Ztr. Stahl erzeugt. Der Gesamtwert des Erzeugnisses betrug 127.786 fl. ln den Jahren 1854—1856 wurden 135.388 Ztr. Roheisen im Werte von 451.160 fl. produziert. Davon wurden 93.488 Ztr. verkauft und 41.900 Ztr. im eigenen Werke verarbeitet, darunter 18.100 Ztr. Brescian-stahl per 200.640 fl. Wert erzeugt. Zu dieser Zeit beschäftigte das Werk 120 Bergarbeiter, 108 Hüttenarbeiter und 400 Holz- und Kohlenarbeiter. Es wurde per Jahr an 110.000 Ztr. Erz verschmolzen und 10.000 Kubikklafter Holz vernichtet. 1857 —1859 war die Produktion folgende. Erze: 107.252, 132.996 und 144.576 Ztr. — Roheisen: 49.020, 52.490 und 46.454 Ztr. im Werte von 185.295, 192.628 und 168.163 fl. — Stahl wurde erzeugt: 9651, 5322 und 8577 im Werte von 115.605 fl., 71.602 fl. und 111.501 fl. — Beschäftigt waren 300—320 Bergarbeiter, welche 65.000—69.000 fl. verdienten. Beim Kohl 330—350 Mann mit 59.000—63.000 fl. Verdienst; endlich erforderte die Verfrachtung der Produkte 35.200—36.500 fl. jährlich. Dieser Produktion entsprechend waren auch die Dimensionen des Floßofens. Derselbe hatte eine Höhe von 38-5 Fuß, am Bodensteine 3' 6", im Kohlensack 10' und bei der Gicht 3' im Diameter. Er wurde mit Holzkohlen gespeist, arbeitete mit geschlossener Brust1) und lieferte per 24 Stunden 200—212 Ztr. Roheisen. Da sich die Wälder zu erschöpfen begannen und Kohlenmangel eintrat, wurde der Ofen zwischen 1861 und 1870 nur 304 Wochen in Betrieb gesetzt, so daß auf ein Jahr nur 303/B Betriebswochen entfielen. Im Jahre 1869 wurden zwei Gaspuddlings- und ein Gasschweißofen nach dem Siemensschen Gasfeuerungsprinzip gebaut, deren Heizung mit Torf, etwas Flammholz und Reisigbündeln betrieben wurde. Kopfschüttelnd betrachteten die alten Schmelzer und Frischer die Neuerung, die ihnen bedenklich schien, ja sie prophezeiten daraus das baldige Ende des Werkes. T orf und Reisigbündel im Stahlwerchgaden! — das ging ihnen nicht in den Kopf, das faßte nicht ihr Verstand. Erzeugt wurden noch im Jahre 1870 in l) In den Berichten wird immer von »Hochöfen« gesprochen. Es war aber ein Floßofen mit geschlossener Brust, wie ich es durch Jahre in loco selbst beobachtete. Sava 36.789 Ztr. Roheisen, ferner in Sava 3305 Ztr. Brescianstahl, 856 Ztr. Azzalonstahl, 27 Ztr. Gerbstahl und 570 Ztr. Refudi, in Mojstrana aber 1520 Ztr. Wallascheisen, 625 Ztr. Grob- und 450 Ztr. Feinstreckeisen. Die Geldwerte, welche in dieser Periode ins Land kamen, waren nicht unbedeutend. Der Brescianstahl ging über Triest nach Italien, Frankreich und Spanien, der Azzalon über Sissek nach der Türkei. Von 1861—1870 betrug die Einnahme 1,713.311 fl., somit per Jahr durchschnittlich 171.331 fl. ')• Mit dem Übergange der Werke in den Besitz der Krainischen Industriegesellschaft (1868) begann für dieselben eine neue Epoche, mit welcher wir uns jedoch nicht mehr zu beschäftigen haben. 8. Pleyofen und Mojstrana. Mit den Werken von a. d. Sava werden die Hämmer von Plev-ofen* 2) und Mojstrana gewöhnlich im Zusammenhänge gebracht. Ersteres Werk hatte einen Schmelzofen, wie dies schon der Name besagt, in Mojstrana aber befanden sich nur Stahlschläge, wo das Material von Sava aufgearbeitet wurde. In früherer Zeit bestanden im Tale von Mojstrana Rennfeuer, wie dies die unter Tičja peč vor der Brücke bei der »Fužina« gefundenen schweren und dichten Eisenschlacken beweisen. Man entdeckte sie bei Anlage eines Kalkofens. Alte Erzstellen fand man v požarju gegenüber dem Cmir. Die Schlacken, welche man an der Stelle fand, wo die Zementfabrik heute steht, führte man seinerzeit nach Sava zum Aufschmelzen. Das alte Schmelzwerk wird von der Volkssage der Hl. Hemma zugeschrieben und behauptet, daß unter der Tičja peč ein Faß voll Geld vergraben liege, welches von den alten Gewerken herstamme. Auch soll der Sage nach ein Kärntner, welcher hier Verweser war, den Rundbau der Kirche in Mojstrana erbaut und seinem Patron St. Clemens zu Ehren geweiht haben. Der Ortsname Mojstrana wird vom Volke von den hier arbeitenden welschen Mojstri (maestri) abgeleitet. Von Ple3rofen heißt es im Berichte Ruards dd. 10. Dezember 1792 im Sessionsprotokoll, daß, so wie für Sava, Errichtungs- und Bewilligungsurkunden fehlen, doch findet man aus anderen Schriften, daß weder »in Sava noch Pleiofen Schmelzwerke, wohl aber solche in der Alpen bei Hl. Kreutz bestanden sind, mithin selbe im Jahre 1538 dem Bernhard Bucelleni von Kaiser Ferdinand I. zur Uebersetzung nach Sava und Bleiofen, nebst Errichtung der gegenwärtig befindlichen Stahlschläge und dazu gehörigen Feuer bewilliget worden sind, welch letzteres Schmelzwerk zu Bleiofen hingegen wegen Holzmangel schon vor 18 Jahren (also 1774) aufgelassen worden«. L. c. Nr. 300. Die Ruinen von Pleyofen liegen nur wenige hundert Schritte — 200 Schritte vom Jesenicabache — von dem letzten Hause der Ortschaft Aßling, links von der Straße gegen Längenfeld hin entfernt. Hundert Schritte vom Jesenicabache entfernt steht das noch bewohnbare Gewerkenhaus im Stil des XVII. Jahrhunderts und weitere hundert Schritte trifft man links der Straße etwas vor km 3/30 eine Mühle. Hinter dieser findet man die Reste des alten Schmelzofens und Massen von alten Schlacken unter dem fl Cf. Die Berichte der Laibacher Handelskammer von 1852—1870. 2) Slowenisch na plavžu, am Schmelzofen, plavž ist übrigens nichts weiter als das deutsche Plauofen. Die Eisenschmelzer heißen auch Pleyer. Urkundlich wird Pleyofen zuerst 1561 in einem Aktenstücke des Vizedomarchivs erwähnt. Rasen. Etwas abseits beschützt eine Fichtengruppe die Ruinen der ehemaligen St. Barbara-Kapelle]). Da wendeten sich unterm 20. Februar 1561 »N. N. die Gewerken und Hammerleute am Plaaofen oberhalb Äschling, im Gericht der Herrschaft Weissenfels« bittlich an den Kaiser und stellen vor, daß sie »Einen nun längst verlassenen und abgegangenen Playofen, so durch Verderben und leztlichen Unvermögen der vorigen Werchleut abgekommen« mit schweren Kosten wieder erhoben und ins Werk gebracht hätten. Weil ihnen aber »mit dem rauhen Eisen aufs walisch zu farn gespert, mögen niedert kein fürlehen (Darlehen), wie dan fast bei den mehreren (meisten) Hämmern in Werch und gebräuchlich, bekommen, dardurch und in Ansehen unseres erschöpften Unvermögen müsse dies werch und E. Rö. Kais. May. Cammer nun werchlos abgehen und erliegen, und wir ins lezt verderben gerathen«. Sie bitten nun, der Kaiser möge ihnen bewilligen, wieder »mit sol-lichen rauhen Eisen aufs walisch fahren zu dürfen, allda es dan auch auf E. Rö. Kai. Mjs. Meut, Aufschlag und Ouarantes kommen muss«. Unterm 9. Mai 1561 werden der Landverweser Jobst v. Gallenberg und Vizedom Georg- Höfer aufg-efordert, über das Gesuch sich gnitachtlich zu äußern. Der Erfolg dieses Schrittes ist aus den vorliegenden Akten nicht ersichtlich. Das Schriftstück ist auch darum wichtig, weil wir daraus ersehen, daß auch hier am »Plaaofen« damals ähnliche Arbeitsgemeinschaft herrschte wie in Alben, Sava und noch spät danach in Eisnern und Krop. Einen Beweis für die Wochenarbeit auch hier erhalten wir erst 1573, als die Gewerken Vorschläge für die Wahl des neuen Oberbergrichters zu erstatten hatten. Da schreibt Hans Naglitsch dd. Görtschach, 12. Oktober, er sei »der Khleinesten Ainer, Namblich an den Neuen Plaouen zu Assling, darin ich auch neun Wochen zu arweiten hab«. Wenn nun Naglitsch mit seinen neun Wochen einer der kleinsten war, so können wohl nicht mehr als 4—-5 Gewerken hier damals gearbeitet haben, das wäre so jene Zahl, welche auch in Eisnern ihre Arbeit begann. 1579 schreibt unterm 5. November Ludovico Barthollay dd. Jeseniza an den Vizedom Bonhomo von Cronberg. Bartholai erhielt den Befelil, Auskünfte über einige Ofen und Hämmer, welche in Krain neu eröffnet wurden, zu geben, von welchen behauptet wird, daß sie den Kärntnern und der Kammer von Nachteil wären. Nachdem Barthollai von Sava und Jauer-nik handelt, welche sehr alt (antichissimi) und gut privilegiert seien, fährt er fort und sagt: »Ich erwähne aber, dass die Gewerkschaft, wo Herr Adam Link wohnt, neu errichtet und privilegirt ist, ich glaube vom Grafen Franz de la Torre, welcher damals Inhaber der Herrschaft Weißenfels war. Bei dieser neuen Gewerkschaft hat Herr Santi Marchesi nur einen geringen Anteil, über welchen er den Kaufbrief vorweisen wird. Diesen Theil kaufte er vom obgenannten Grafen, dem er früher gehörte. Diese Gewerkschaft kommt mehr in Betracht bei den Kärntnern als Sava und Jauernik, denn andere Gewerkschaften sind hier bei uns nicht. Da Euer Gnaden Bericht und Klarheit über diese neue Gewerkschaft wünschen, so müssen selbe suchen bei den Gebrüdern Peter und Andrea Porchazini. Sie werden sie bei ihnen finden, obwohl diese Gewerkschaften im Besitze der Erben des qu. Josef Franchovig (Frankovič) sich befinden. Nichstdesto- b Die Sage, daß die Hl. Hemma auch hier, wie in der Alben Gewerksherrin war, weist auch darauf hin, daß ursprünglich Kärntner hier arbeiteten. weniger, da sie von dem Vorgänger der genannten Brüder gehoben wurden und zum Thede noch von ihnen besessen werden.« 1600 verleiht dd. Jauernik, 23. November, der Oberbergrichter Valentin Assler dem »Edel und Ehrenfesten Herrn Orifeo Bozelleny Hammergewerk am Blahaus ob Assling« fünf Erzgruben, und zwar: oberhalb Pirn bäum, oberhalb Aßling Peza, Sadni Plausch und zwei Sadne gara genannt. Unterm 15. Dezember dd. Radmannsdorf desselben Jahres werden dem »Orffeo Wuzuleni und schuan (sic) Carainiern als Hammergewerken oberhalb Assling« zu Händen ihrem Faktor Jakob Rasiga (Ra-singer) vier Erzgruben von Assler verliehen; eine oberhalb Sadne Plaush, zwei zu Lisnikh und eine zu »Larkauzi Shieberstubi?« — Was diese Namen bezeichnen, weiß Gott. 1603 und 1604 erfolgten Verleihungen in »Sadna gora, Alpe Prandisch, v Sadni plaues neben Spanketigruben — v Kapaunek gegen Birnbaumer-feld«. Ferner 1604 dd. Aßling, 2. Dezember, erteilt der Oberbergrichter A sl er dem »Ersamb und weis Jacob Poshiga anstatt der Edeln und Vesten Herrn Orpheio Wuzulleni, Alexandro Potonio als Hammersherren am Plauhoifen ob Assling neben Spanketi ärztgruben gelegen, die andere und mit derj scherm Pierbamerfeld v Kapauneckh gelegen«. 1611 dd. Radmannsdorf, 20. November, erteilt Assler dem »Orffeo Wuzelleni, Hammersherr am neuen Pleyofen durch den Factor Thomas Müller eine Gruben v Sadnim Plausti (sic) v ukolbi genannt«. 1613 erteilt Assler sub 20. Juni dd. Radmannsdorf dem »Orpheo Bucelleni Hammersherr am neuen Pia haus und Jauernickhen« durch seinen Factor Andr een Rasega zwei Gruben »im Lichtenberg das Ort Lockaui genannt«. 1615 dd. Gereaid (Gereuth oder Hl. Kreutz ob Aßling) 2. September empfängt »Orpheo Wuzulleni, Hammersherr am Plauhoffen«, eine »alte verlegene Arztgruben, so in die zehen Jahr nicht gearbeitet, welche Andrae Lipauez sällig gearbeit, in der Alben Sadni Plaus genand, also auch eine andere zunächst dabey, von neuen aufzuschlagen«. 1616 dd. Geraid, 13. Juni, empfängt »Gabriel Wuzuleny, Hammersherr am Plauoffen«, eine »alte Arztgruben so des Kriuauez gewest, und in der Alben oberhalb Assling Sadni Paush bei den ersten Pach«. Dazu erhält er ein »Holzarbeith ’) oberhalb der Prentler Hütten der Nachbarschaft von Pierbaum«. Ferner »zwei andere Holzarbeiten unterhalb berürter Nachbarschaft« und eine Arbeit »oberhalb der Gereitler oberhalb Aessling neben des Martin Khliner arbeit, so Kozian Rasinger empfangen«. 1618 erteilt unterm 15. Jänner dd. Jauernick der Oberbergrichter Ulrich Pitoni dem Orpheo Wuzelleni, Hammerherr am neuen Plaofen ob Aßling, Erzgruben »an der Litsch am Prontiz«. 1627 empfangen unterm 27. September dd. Villach vom Michael Aurer, Röm. Majest. Bergrichter zu Villach und Verwalter des Pergkgericht in Oberkrain, Johann Maria Bernadin, Gewerkherr am neuen Plahaus und Jakob Brenzi, beide zu Assling wohnhaft, »a) einen Neuschurf oberhalb des Juran Gereit Khoblo genannt, zu St. Barbara; — b) einen Neuschurf nächst recht St. Leonhard; — c) einen bei St. Inocim? — d) einen bei St. Johann und — e) und einen bei St. Jakob«. 1639 dd. Klagenfurt, 4. August, begehrt »Johann Maria Bernardini als der Zeit Eisengewerk am neuen Plähaus bei Assling;« die Kon-Armierung der von Herrn »Orpheo Bucelleni seek an sich käuflich ') Holzschläge für Kohlgewinnung. gebrachten Pau- und Eisengruben an Sadna gora und am Pettelin genannt«, und zwar nicht allein deren Konfirmation, »sondern auch wann er über kurz oder lang in allen andern seinen Eisengruben als Klufft oder Mressa, wie auch Pr an tisch«, die er anjetzo paulick (baulich) haltet und ins khauffig von neuen ansezen, erbauen, oder sonst anderwerts erhandeln, oder bekommen sollte, zu verleihen«. Unterm 2. September 1639 dd. Wochein erhält Joh. Maria Bernardini, Hammergewerk am neuen Pläofen, folgende Gruben: »am Hinterberg (zadna gora?) oberhalb seiner alten Gruben gelegen bei St. Peter ad vincula, item ain arztgruben sa Pustoto St. Barbara genannt, eine Gruben bei St. Egidi oberhalb des Cliners (Kliner) Gereuth, zwei am Klinerschen Gereuth bei St. Michael genannt, eine Grube ausserhalb des Gereuth bei St. Jeram, eine bei St. Nikolai, eine bei St. Johannes und eine bei St. Augustini genannt, alle in einem Zirkel gelegen«. O ö 1661 dd. Laibach, 8. November, verleiht der Oberbergrichter Joh. Bernhard Rosetti dem Georg Locatelli, Hammerherrn in der Wochein und am neuen Plaoffen, eine Grube »ob der Cranitsh in der Höhe so der Martin Lazar angefangen«, ferner eine Grube »Stopostramgereith? gelegen« (auch Stopestran in Zoisischen Akten geschrieben). 1670 empfängt vom Oberbergrichter von Erberg unterm 13. Oktober Johann Babtista Locatelli, Herr auf Bleyoffen und Hubl, eine 'Grube sa Jesserzah neben Lipinca genannt, auf Stollen und Schacht, und eine sa Khamnekh hinter Greitlerfeldt gelegen (Gereuterfeld gegen die Sonnseite). 1673, 25. Oktober, erhielt Joh. Bapt. Locatelli, Hammerherr am Pley offen, Gruben »paunim Berdi pod sa kamnikam im Geraith«. 1680, 1. September, Joh. Bapt. und Hans Andre Locatelli, Hammerherren auf Pleyoffen, erhalten Erzgruben in der »Alben ob Assling ober oder hinter des Fent Gereuth unter der schwarzen Höhe (černi vrh) gelegen, nad fentam koutte pod žarnem Verham«. 1687, 29. April, erhält Joh. Bapt. Locatelli, Hammerherr am Pla-ofen und Mojstrana, Gruben sa Kepo im Graben oder Karner Vellach. 1693 im Untern Berg beim Bach und 1702 zwischen Prant und Lichtenberg v Vokli. 1702, 25. Oktober dd. Laibach, verleiht der Oberbergrichter Karl Josef Kappus dem Joh. Babt. Locatelli eine alte verlegene Erzgrube »zwischen Prant und Lichtenberg nad Vokli, gleich ober dem Weg linker Hand (so gegen Lichtenberg und Sadna gora haltet), welche durch Jakl Casmatt (Kosmač) erhebt und zu graben angefangen worden«. 1703, 22. März, erhielt Joh Babt. Locatelli, Herr auf Pleyoffen und Hubel Gruben v Jeserzah, na Pronto sa pestoto, v sadni gori, v vokni, na sadne gori nad voklom und Birnschak. 1703 dd. Laibach, 20. April, erteilt Karl Josef Kappus dem Joh. Babt. Locatelli »die Bestreitung am Ort Jeserzah in des Jakob Maley, Urban Pscheniza, Casper Juriaz, Jaki Juriaz, Peter Wolloch Gereuth auf ein Jahr«. 1721, 2. Oktober, erscheint im Empfachbuche Frau Margaretha Ursula v. Locatelli Wittib als Empfängerin von neuen Graben an der neuen Straße zwischen Pleiofen und Birnbaum, samt dem Distrikt ober und unter der Straße. 1726, 3. Juni, erscheint im Empfachbuche Franz Jakob Forst-lechner als »Beförderer« des Hammerwerkes Bleyofen und erhält neun, Gruben na Pustote, in Sredna gora und na Pro nto, wo Blas Lipouiz & Compag. Matheus Falko, Blas Glisent und Urban Steffelin arbeiteten. 1734, 10. November, empfängt N., der jetzige Beförderer des Berg- und Hammerwerkes Pleyofen und Mojstrana, eine neue Stahlerzgrube naPronto podStarouiam gelegen, eine v sadni gore, eine v u o k n j, eine sa sadnim PI au sh am. 1736, 21. September, empfängt wieder N., der jetzige Beförderer etc., Gruben. 1739, 2. September, dd. Sava in der Amtsbereitung, erteilt J. B.v. Nemitzhofen dem Herrn Beförderer des Bergwerkes zu Pleyofen eine Erzgrube na Pronto, und am selben Tage wieder denen Herren Berg- und Hammerwerksbeförderern an der Sava und Pleyofen eine neue Grube pod Liechtenbergam, darin Primus Merniza und Comp, arbeitet, und das Bergwerk Sava zwei Drittel, Bleiofen aber ein Drittel gegen gebührenden Verlag des Erzes haben sollen. 1744, 18. September, erhält N. Herr Beförderer v. Pleyofen und Mojstrana eine Grube sa pestoto; 1745, 21. Juli, aber Barthelme Kodraš, Erzknappe im Pleyofnischen Distrikt, eine Grube in Prantich neben Stara gora, »so der jezige N. Herr Verleger zu Ble3?ofen verleget«. 1745, 2. Dezember, wird wieder ein Name genannt. Es erhält C a j e t a n Pasquaí de Brankovich als jüngster Verleger von Pleyofen und Mojstrana eine Grube in Mresha. 1746, dd. 2. September, Sava, empfängt »jeziger Verleger des Bergwerkes Bleyofen und Mojstrana Herr C aj e t a n P a s q u a 1 de P r a n k o v i s c h« eine Grube pod Liechtenbergam. 1748, 2. Juli, N., der jetzige Beförderer, eine Grube na sredne gore nad Voklam, und am 22. Juli wird »den j e z i g e n Beförderern« eine Grube ebendort verliehen. 1749, 22. Oktober, empfangen »die Joh. Babt. Locatellischen Herrn und Freylien Erben als Inhaber des Bergwerks Pleiofen und Mojstrana« drei Kohlstätten. 1751 ist sub 20. August von dem jetzigen Beförderer die Rede. 1754, dd. Laibach, 18. Februar, verleiht J. B. von Nemitzhofen wieder »N. den jezi gen Verlegern der Berg- und Hammerwerke Pleyofen und Mojstrana gruben na pronto, am 25. März na Birnshach, —- 11. Juni in Selleniza, v Shmoinze na Bigunchize na polske planine«. Hier findet sich eine Randnotiz: »Auf die in der Graf Lampergerischen Alpen befindliche Gruben Selenize, wo der als Zusatz gebrauchende Eisenstein gehauet wird«. Am 7. August desselben Jahres ist wieder von den N., jetzigen Verlegern, die Rede, welche in Sadna gora und am 4. September, wo sie ein »Bergel v. Scheriauze na trudnem zum Lehmgraben und Flussstein« erhalten. Diese anonymen Beförderer werden noch bis 1756 erwähnt. 1760 wird sub 6. Februar wieder von den Beförderern gesprochen, welche als solche noch 1771 erwähnt werden. 1772 erhält schon ein N. Herr Inhaber Gruben im Empfahbuche. In diesem Jahre werden für das Theresianum in Wien Erzstufen abgesendet. Das Verzeichnis im Revierbergamte ist von Jauerburg, 20. September 1772, datiert und von Pietro Garzoni als Verweser gezeichnet. Hier werden als Pleyofner Gruben bezeichnet: Mr es cha, Pod Lichtenberg, Vokli, v Pezech, Sadna gora; als Jauerburgisch Mrescha, Liechtenberg, Pod Beusica, Sredenza. Zu Hacquets Zeiten, ca. 1784, war Pleyoffen schon aufgelassen. Orict. Cam. III, p. 33, schreibt er: »Von allen eben angeführten Gruben gehört ein Drittel zu dem Hammerwerke Jauernigg, die übrigen zu jenem von Sava. VorZeiten war noch ein drittes Werk im Umtriebe, welches neben den letzteren lag und Plausch oder Bleyofen hieß, nun aber vor einigen Jahren eingegangen ist; denn da die Gruben davon unzählig viele Streitigkeiten zwischen den zweien Gewerken verursachten, so hatte sie der Eigentümer von Jauernigg mit einem Drittel Verlust dem andern um 20.000 fl. hingegeben, und gegenwärtig ist Ofen und Gebäude schon meistens eingegangen, indem der Gewerk von Sava alles mit einem Schmelzofen ausrichtet.« Das Kohl. Kohlstätten werden seit 1601 an Pleyofen in der Feistritz, in der Mežakla bei Längenfeld, im Mertulz, in der Kerma und Beiza verliehen. K. J. G. 1602 erhält unterm 23. Juni dd. Radmannsdorf Julius Wuzelleni durch seinen Faktor Thomas Urek vier Kohlstätten in der Meschakla. 1622, Gabriel Bucelleny, Hammerherr am Plaoffen, erhält 7. Juni drei Holzschläge in der Meschakla zu smrekova dolina. 1660, dd. Leubach, 20. Dezember, verleiht Bernhard Rosetti dem Georg Locatelli als Inhaber des neuen Pläoffen eine Kohlstatt. Bemerkenswert ist es hier, daß Locatelli als Inhaber genannt wird, da er am 13. Mai noch Bestand-Inhaber von Pleyoffen und Hammerherr in der Wochein heißt. Es erliegen nämlich im Vizedomarchiv sub Bergwesen vier Kohlstättenverleihungen des Oberbergrichters Rosetti an Georg Locatelli, alle dd. 13. Mai 1660. Im Text der Verleihung heißt er Hammerherr in der Wochein, mit blässerer Tinte ist vor dem Worte Hammerherr ein Einschaltungszeichen eingesetzt und zu diesem unter dem Text bemerkt: »Bestand-Inhaber am Neun Pleyoffen und« (sei. Hammerherr in der Wochein). Als solcher erhält er 1661, 22. Juni, Holzschläge in der Kerma. 1668, 12. Oktober, Klagehandel zwischen Joh. Babt. von Locatelli als Inhaber des Pergwerchs Pleyofen und den Herren Ottauio und Andreas Bucelleni Frh. als Inhabern von Saua wegen Kohlstätten und Holzschlägen im Gehölze der Gereutler ob Aßling jenseits des Baches Ratni potok bei der Aßlinger Prentler Hütte na stegnah und na Petelin, im Schwarzenpichel oder zherniskem uerhu und na Sadeine. Akten der Kr. Ind.-Ges. 1671 greift Georg Locatelli nach Kärnten hinüber, um sich Kohl zu beschaffen. Unterm 2. September schließt er mit dem Grafen Sigfridt von Dietrichstein einen Kontrakt, den Holzschlag in der Waldung Wiltiza (Belca) betreffend. Dem Locatelli und seinen Nachkommen wird der »völlige Holzschlag in der nacher Finkenstain gehörigen Waldung Wie liza« überlassen auf so lang und so viel, bis das alte Gehölz abgeschlagen und gefällt werde. Die Grenzen dieser Waldung werden wie folgt angegeben: o o o »An der Jeppa neben dem Rosegger Landgericht, von da auf das Weissenfelserische Gericht, auf die schwarze Höhe, von da herab unter der Kohlgruben auf den Weissenbach und hinauf bis auf die Pleskha, nach der Faker Alm, an der Höhe, Tislizita1), nach der Faker Alm, und des Saimmeringen Almb, auf den Churen, und nach dem Riegl herdurch auf den Satl. Von Satl auf die Jepazha und wieder-umben Jeppa.« ') Zweifelhaft, weil die letzten drei Buchstaben mit Tinte bekleckst sind. Dafür hat Locatelli für jeden Haker oder Spayer (deren jährlich fünfundzwanzig wenigstens angelegt und gestellt werden sollen) eine Silberkrone neuer Währung anticipate zu bezahlen. (Kr. Ind.-G.) 1725 dd. Sava, 11. September, wird in Angelegenheiten des Holzschlages in der Mežakla, mit Bezugnahme auf Abmachung dd. 30. September 1723 zwischen Bartholo Garzonials Beförderer des Hammerwerkes Sava und Franz Jakob Forschlechner als Beförderer des H ammerwerks Pleyofen ein Aktenstück aufgerichtet. (Kreisamtsakten, Mežakla betreffend.) Die Hammerherren, Schon aus den vorliegenden Urkunden, welche die Verleihungen von Gruben und Kohlstätten betreffen, ergaben sich diverse Hammerherren, welche Pleyofen im XVI., XVII. und XVIII. Jahrhundert besaßen. Im nachfolgenden legen wir noch einige Urkunden vor, in welchen aus anderen Anlässen Namen von Hammerherren genannt werden und aus welchen außerdem Streiflichter auf die Geschichte dieses Werkes fallen. 1604 dd. 26. Juni fertigen Valentin Aßler, Oberbergrichter in Krain, und Martin Seenuß, Pfleger in Weißenfels, einen »Abschied« betreffend einen Streit »zwischen denen edlen, festen, auch ehrsamen und fürnehmen Herrn Pompeio Mazerain und Jacoben Rassinger als Herrn Bouani und Herrn Orplieo Buzeleni, Hammersgewerken am neuen Plahaus nächst ob Assling neben der Pmo-gen und Strassen g-eg:en Lengenfeld, bestellten Factorn Clagern an einem, und dem Herrn Octavio Buzo leni als der Gewerken auch Nachbarschaft bei dem Plaofen ob Assling in der Alben beklagten andererseits«. Wir hören nun, »daß die Kläger daselbst in der Alben zu einer Behausung und Stall für ihre Arbeiter und Saumbrosse ein Zimmerholz niedergeschlagen und zugerichtet, welches aber die Beklagten sträflicher Weise zerhackt und verderbt, dardurch solche nothwendige Aufbauung bemeldetes Haus und Stallung zu verwehrung sich unterstanden.« O Ö In der Urteilsbegründung- heißt es: Ö o »Weilen Herr Orpheo Buzeleni den halben Th eil des bemeldten Plahauses bei der Pruggen über die Assling ’) dem B o u o n i2) frei verkauft, dieselben Kauf- und Uebergabbrief vor dem Oberberggericht und Grundobrigkeit, wie sich gebührt ordentlich gefertigt und aufgericht, darüber dann gemeldtes Orpheo und Herrn Bovoni nachgesetzte Factor und Diener zu Gubernirung in Einnemben und Ausgaben ganz vollmächtige Gewalt haben. Also hat den Beklagten Exception nicht statt« etc. K. I.-G. 1623 dd. Laibach, 20. November, bekennt Regina Freiin zu Eggenberg und Ehrenhausen, geb. Gallerin Witwe: »Nachdem ich das Eisen-, Berg- und Hammerwerk am Neuen Pleyofen, welches der Edelfest Herr Orpheo Buzelleny, gewester Hammerherr daselbst dem Ehrenfesten Georgius Cifrrer, Burger zu Villach käuflich hinum gelassen gehabt, durch Einstand recht an mich bekommen, dass ich das Perg- und Hammer-werch am neuen Pleyofen sammt den Hammerschlägen in der Moistrana etc. verkauft habe dem Edlen Herrn Babta Bernardini um einhundert und dreissigtausend Gulden rheinisch und fünfhundert Gulden Leykauf jeden zu 15 Patzen oder 60 kr.« etc. etc. A. d. K. I.-G. ‘) Der Jesenicabach. !) Oben Bouani geschrieben. Ein Manuskript in Erbergs Nachlaß zur Fortsetzung Valvasors aus der zweiten Hälfte des XVII. Jahrhunderts gibt eine Beschreibung von Weißenfels. Da heißt es: »Nächst um das Dorf Assling ist das berühmte Eisen- und Stahl-Perchwerk, als an der Saua, forno nouvo oder Pleyofen, und hinwärts Jauernburg, welche Oerter vor diesen alle denen Herrn Baroni noch bis heutigen Tag und von IGO Jahren hero das vornehmste Théil dieser Pergwechs an der Saua sammt denen mehsesten Hämmerwercli und Waldungen innehaben, die andern zwei Theile aber durch Todesfälle hinweg kamen, und anjetzo, als Pley offen, von denen Herren von Locotelli eigenthümlich possedirt, J au er bürg aber Herrn Baron von Jauerburg 1. O. Regimentes Rats zuständig.« Im August 1722 protestiert der kaiserliche Oberbergrichter Franz Siegmund Kappus v. Pichelstein gegen das eigenmächtige Vorgehen des Verzehrungssteuerpächters Joh. Daniel v. Gallenfels. Da heißt es in der Protestnote an den Amtspräsidenten und an die Verordneten: »Euer Gndn. etc. haben vermög beiliegender abschriftlicher Spanzedl und Verordnung den Mathiasen Krischey und Compagno als Beförderer des Hammerwerks Pleyoffen und Moistrana, darumben, dass selbe wegen des durch sie fürgebend ausgeschenkten Weins dem etc. Herrn Johann Daniel von Gallenfels als Bestandt-Inhaber des Rattmanns-dorfer Daz-Viertels etwa keine ordentliche Specification zuekomben lassen, nicht nur allein den, bei dem kaiserlichen Pergwerk Pleyoffen und Moistrana vorhandenen Grodl, von des beiden Erzgruben und auf der Wohlstatt liegende Arzt, mithin das Cammer gut selbst durch den dahin ab-geordneten Ueberreitter spänen, sondern sogar auch besagten Grodl aus dem Pley offen nächtlicher Weil via facti durch ilime Yberraittern und Josephen Grilliz benem-ben und solchen folglich weiters abliefern lassen.« L. A. Der Bericht des Uberreiters Caspar Pongratz über diese Pfändung liegt dd. 29. August 1722 ebenfalls vor. 1730 erscheint Franz Christof Forstiechner als »Verleger« des Locatellischen Berg- und Hammerwerkes Pleyofen und Moistrana. Unterm 16. September des genannten Jahres berichtet nämlich1) dd. Graz die Kammer an den Kaiser, Forstlechner habe vorgestellt, daß die vorigen Besitzer mit dem Bergwerke viele und solche Unglücksfälle erlitten, daß sie dabei völlig verarmten. Er habe es mit großen Kosten wieder in Bau gebracht, aber auch viel eingebüßt. Einmal habe er große Wasserschäden erlitten, zweitens wäre ihm durch tabakrauchende kärntnerische kais. Uberreiter, welche auf Salzkontrabandierer in seiner Holzhütte zu Wald gepaßt, dieselbe in Brand gesteckt und sein Holzvorrat verbrannt worden, wodurch er 500 fl. Schaden erlitten. Am Ostermontage 1726 ist ihm drittens sein Holz- und Kohlenvorrat o .Ji im Werte von 2000 fl. verbrannt, durch welche Zufälle er ganz entkräftet sei, das Werk zu führen. Er habe »ehedessen an Getreidsverlag und sonsten über fünftausend Gulden vorgeschossen, welche er eben hatte verlieren und aussezen müßen; daher bitte er um eine Beihilfe durch Erlaubniß 1000 Meiler seines erzeugenden Stahles maut-, zoll- und aufschlagsfrei ausser Land verführen zu dürfen«. Der Oberbergrichter Kappus v. Pichelsteiii bestätigt die Schäden und eruierte, daß dem Bittsteller 1725 im Sommer 1500 Klafter zur Verkohlung zusammengebrachtes Holz nebst 500 Krippen Kohlen durch Unversehen verbrannt wären, außerdem seien die Werke durch Wasser ruiniert worden, zudem wäre 1726 der Floßofen zusammengestürzt. Der Oberbergrichter beantragt, für 700 Meiler Stahl Mautfreiheit beim Oberbergamt Laibach zu bewilligen, was per Meiler 2 fl. 38 kr. 3 Pfg. betragen würde oder ihm 1500 fl. in vierteljährigen Raten zu geben. Die Buchhaltung rät ein zu helfen, da es besser sei, daß dem arario »nur ein und anders Jahr was entginge, als wiedrigens diese Berg- und Hammerwerke erliegen zu machen, wo man hernach von solchen gar nichts würde haben«. Sie meint, auf den Freipaß aus verschiedenen Gründen nicht eingehen zu können, ihm aber 1000 fl. so auszuwerfen, »daß solche an seiner zu entrichten habenden Maut-Gebühr jährlichen mit Abrechnung der Hälfte in so lang befriediget würde, bis diese 1000 fl. absunnnirt wurden, so dem arario gar nicht empfindlich fiele«. Die Grazer Kammer schließt sich dem Hofbuchhalter an und befürwortet seinen Vorschlag, welcher unterm 1. November 1731 bewilligt wird. Forstlechner bestritt das Werk nicht lange, denn bei den Akten des Vizedomarchivs liest ein Pachtvertrag dd. 15. Februar 1734 über die Werke vor. Derselbe wurde abgeschlossen zwischen den Locatellischen Erben und Peter Antonio Pittoni, Gewerk in der Wochein. In diesem Schriftstück wird sich auf eine kaiserliche Resolution dd. 15. November 1732 berufen, Locatelli war somit schon damals verstorben. Unter besagtem Datum wird über das den »Locatellischen Erben eigenthümlich gehörige Hammerwerk Playoffen und Moistrana ein Sequester allergnädigst bewilligt, auch zu solchemende erdeuter Herr Pittoni bevollmächtigt, und selben in Con-formität der allergnädigst in Sachen ernannten Resolution das Hammerwerk eingeantwortet worden, nun aber demselben seine Sequestrations-Raittungen jährlich zu legen allzubeschwerlich fürfallet, so haben sich die Theil sowohl zu Frommen und Nutzen der gesammten Locatellischen Erben, als auch der Locatellischen Creditoren insoweit deren gläubig Posten liquid und sonsten mit einer Vorzugsgerechtigkeit versehen, dahin verstanden, dass ermelter Herr Pittoni anstatt seiner jährlich zu legen habenden Sequestra-turs-Raittungen nun erdeutes Playofen und Moistrana sammt denen darzu gehörigen Arztgruben, Wäldern und was denen mehrers angehörig folgender-massen, das jährliche Bestandtsquantum zu rechter Weih und Zeit entrichten solle«. Es folgen nun die Pachtbedingungen. Pittoni zahlt vom 1. Jänner 1733 an jährlich 1200 fl. T. W. Pacht bis 1. Jänner 1738, also . auf fünf Jahre, gegen quatemberliche Aufkündigung nach Ablauf des fünften Jahres für weitere fünf Jahre, widrigenfalls der Kontrakt in Kraft bleibt. Außerdem erlegt er 24 Dukaten in specie. Das Werk hat er in gutem Stande zu erhalten gegen Verrechnung. Von der Pachtsumme per 1200 fl. zahlt Pittoni den Erben quartaliter je 125 fl. T. W., also jährlich 500 fl. T. W., die übrigen 700 fl. erhalten die Gläubiger. Steuern, Kontribution und andere Lasten übernimmt Pittoni und übernimmt er die Gewerksrequisiten inventarisch. Aber auch Pittoni scheint seine Rechnung nicht gefunden zu haben, denn schon 1737, präs. 15. Jänner 1738, kündet er den Kontrakt. Aus einem Akte dd. Graz, 10. November 1737, ersehen wir, daß ein Franz Jacob Forstlechner 3734 fl. zu fordern hatte. Vized.-Akt. Laut einem undatierten', aber sicher nach 1738 abgefaßten Akte des Landesarchivs, Fasz. 379 c, alt, erscheint Peter Antonio de Pittoni als beim Bergwerk Pleyofen und Moistrana gewester Sequester von den Gebrüdern v. Wollwitz geklagt, wobei es sich um ein Depositum von 2500 fl. handelte. So schlugen sich die Gläubiger, welche hauptsächlich Kaufleute waren, um das Werk herum. Nach Pittoni versuchte Kajetan Pas quale de Brankovich sein Glück. Unterm 20. Oktober 1749 berichtet nämlich v. Nemitzhofen an das Hofkollegium über seine Visitationsbereisung der Bergwerke r). Vom Stahlwerk Pleyofen sagt er, es könne bergmännisch allerdings nicht befürwortet werden, da ihm an Erz und Kohl gebricht. Im übrigen sei im März 1749 der mit Kohl gefüllte Barren abgebrannt, ferner hätten Wassergüsse die dazugehörigen Acker und Wiesen ruiniert und verschüttet. Unterm dd. Sava, 21. Oktober 1749, sei dem »Beförderer« Kajetan Pasquale de Brankovich nahe gelegt worden, »den allseitig hinlänglichen Bergwerksverlag so gewiß beizuschaffen, als im wiedrigen Falle dies höheren Ortes angezeigt und von amtswegen das Gehörige in die Hand genommen werden solle«. Auch Brankovich hielt nicht lange aus und es tritt eine neue Geldmacht im welschen Kaufmanne Michele Angelo v. Zois auf, erst als Verleger und dann 1752 als Käufer der Werke. Unterm 17. März 1752 wird nämlich ein Kontrakt abgeschlossen zwischen Johann Babtist von L o c at e 11 i, dessen Schwestern Maria Magdalena Theresia und Maria Elisabeth als Erben, und Michel Angelo Zois als Verleger des Bergwerks zu Pleyofen und Moistrana, demzufolge die Lokatellischen Erben dem Zois die Gewerkschaften samt allem Zubehör, die Mühle und das Schloß zu Pleyofen, die neue Verweserei und Grundstücke ins vollkommene Eigentum vom 1. Jänner 1752 an übergeben. Dagegen verpflichtet sich Zois, dem Kajetan Pasqual v. Brankovich als gewestem Verleger den bei Ziehung des künftigen Kalkuli erscheinenden Rest ohne Entgelt der Verkäufer zu zahlen, die Kreditoren, soweit sie gerichtlich ad liquidum gesetzt sind, oder es noch werden, zu bezahlen. Aus christlicher Liebe gestattet er jedem der Geschwistern ein Legat per 100 fl. für ihre Seelen zu machen und aus gleichem Antrieb des Erbarmens bewilligt er jedem 133 fl. 20 kr. jährlich als Unterhalt in quartalen Antizipatraten. Ferner überläßt er ihnen den ersten Stock im Schloß* 2) zu Pleyofen als freie Wohnung nebst halbem Obst und ganzem kleinen Krautgarten, dann ein Stück Acker, na Vatrilach genannt. Der Schuldenstand betrug 26.674 fl. 16 kr., darunter Baron Peter Anton v. Pittoni mit 19.839 fl. 22 kr.; dann an die Pfarrkirche St. Leonardi in Aßling ein von dem Herrn Maria Bernardino und Frau Elisabeth Locatelli sei. unter 1. Jänner 1699 vermachtes Legat per 200 Kronen = 501 fl. T. W.; die bei der "Kirche St. Barbarae3) zu Pleyofen haftenden 294 fl. 52 kr.; der Bruderschaft Corporis Christi zu Aßling 34 fl.; drei den dortigen Kirchen von Frau Margareta und Gertraud, dann von Fräulein Maria Rosalia v. Locatelli vermachte Legate ä 100 fl. per 300 fl. fl H. K. A. F. 49, sub 17. Februar 1750. 2) Bei Valvasor ist es als ein stattliches Gebäude von zwei Stockwerken mit zwei Eckrundtürmen im italienischen Stil des XVI. Jahrhunderts abgebildet. III, c. 22, p. 390. 3) Heute Ruine. Laut Inventar dd. 1775 in den Akten der Kr. Ind.-Ges. besaß dieses Kirchlein 12 Meßkleider, 1 Vespermantel, 2 silberne Kelche, 9 Alben, 27 Altartücher, 4 »Tüchl um den Hals« (Humerale), 3 Handtücher, 2 Meßbücher, 2 ditto für die Verstorbenen, 1 Bursa für die Korporalien, 1 Quadrat, 1 Hostienbüchse, 1 Hostienbackzange, 4 Korporalien, 4 Meßkännchen, 2 Kreuze zu den Fahnen aus Damast zur Prozession, 1 Rauchfaß samt Schiffl, 1 Waschbecken, 1 Weihbrunnkessel, 1 Trügl für Kirchengeld, 1 Turmuhr, 3 Kästen zum Aufbehalt der Kirchensachen. An Grundstücken aber: ein Gereut namens Demascouz, 1 Krautgarten und eine Ograja oder kleines Gärte!. Endlich ein Guthaben bei Johann Rasinger in Birnbaum. Unter gleichem Datum, 17. März 1752 dd. Laibach, liegt ein vom Oberbergrichter unterm 20. Februar 1753 genehmigter Vertrag zwischen Michel Angelo Zois und Baron Peter Anton v. Pittoni vor: »Da der Herr M. A. Zois mitleidig die Umstände wahrgenommen hat, in welchen sich Herr Peter Anton Pittoni befindet, und mit seiner zahlreichen Familie in die Notwendigkeit versetzt ist, vom Herrn Cavallar die Bezahlung seiner liquidirten Forderungen gegen die Erben der Locatelli in soviel Schuldforderungen verschiedener Gläubiger, welche bereits an ihn abgetreten worden, oder noch im Begriffe sind an Cavallar abgetreten zu werden, anzunehmen, und da er kein anderes Auskunftsmittel gefunden hat, dem unvermeidlichen Ruine vorzubeugen, welcher die natürliche Folge eines solchen Zahlungsmodus wäre, sowie auch um zu trachten, die Gelegenheit wahrzunehmen, ihm (Pittoni) dieselben Yortheile zu sichern, welche nach dem Projecte seiner Gegner in andern Händen bleiben würden, hat er sich (M. A. Zois) von den mehrmals wiederholten Bitten des Barons und seiner angeborenen Herzensgüte bewegen lassen, zu übernehmen die schwere Aufgabe, zu unterhandeln wegen des Ankaufes von Pleyofen und Mojstrana mit den Erben des Locatelli in seinem eigenen Namen, denn diesen Erben wäre es unnütz, den Namen des Herrn Barons zu nennen. Daher hat er in dieser Absicht den Kaufcontract mit den Locatellischen Erben vollzogen, wie er hier beigeschlossen. 1. Dieser Contract ist mit dieser Urkunde nach dem ganzen Inhalte von Baron Pittoni und seiner Frau gut geheißen. 2. Der Baron Zois bleibt verpflichtet, alle Verbindlichkeiten des Con-tractes zu erfüllen, hingegen 3. der Baron Pittoni wie auch seine Gemahlin übernehmen für sich und Erben auf sich alle Verpflichtungen, welche mit diesem Kauf in Verbindung stehen, und erklären sie, daß auf sie und nicht auf Zois die Verpflichtung übergeht, zu bezahlen, nicht nur den Herrn Pasquale Cajetano Brankovitsch alles das, was er liquid zu verlangen hat, für die Lieferungen in die Gewerkschaften, sondern auch allen Gläubigern, welche angeführt sind im Verzeichnisse, welches angeschlossen ist. , 4. Die Herr und Frau Pittoni verpflichten sich, nach jeden der Herrn de Locatelli ein Legat von 100 fl. T. W. zum Seelenheil auszuzahlen, so wie dan zu passiren auf Lebenszeit 133 fl. 20 kr. T. W. vom 1. Jänner laufenden Jahres als jährliche Alimentation per Quartal 33 fl. 20 kr. im vorhinein mit dem Beisatze, daß, wenn einer stirbt, vom Todestage an der Antheil zu Gunsten des Pittoni verfällt, — die Wohnung wird ihnen mit den Beschränkungen des Contractes zugestanden. 5. Die Pittoni erklären, dass Zois trotz Veränderung des Standes im Rechte bleibt bis zur gänzlichen Bezahlung seiner Forderungen als Verwalter und Administrator, ohne Verpflichtung Rechnung zu legen. 6. Was Zois hineinsteckt wird zum Kaufpreis geschlagen und wenn seine Forderungen auf 26.000 fl. gestiegen sein werden, so soll dies als der wahre Preis von Pleyofen und Mojstrana gelten und werden als verkauft betrachtet, und erlischt das Pittonische Eigenthumsrecht ohne weitere Einwendung und Zois ist Eigenthiimer.« K. k. R.-B.-A.-Akten. Mit Zois beginnt eine neue rationelle Wirtschaft, v. Nemitzhofen berichtet unterm 7. Oktober 1752 an die Regierung1), daß die Werke von Zois als jüngstem Verleger, der sie unlängst von den Locatellischen Erben wegen der großen Schuldenlast »in die Beförderung übernommen«, jetzt wohl betrieben und gut verlegt werden. Es sei endlich doch dazu gekommen, daß die Gläubiger, welche ein halbes Säkulum auf Bezahlung harren (!), befriediget werdenJ), und unterm 12. Dezember 1754 meldet er2), Pleyofen und Mo ist rana werde von Michael Angelo von Zois als der-maligem jüngsten Verleger stattlich befördert und gibt dem Ärar stattlichen Nutzen. Ebenso ist Jauerburg in gleichen Händen und gutem Zustande. Gute Zustände erforderten keine behördlichen Interventionen und daher wird in den Akten über solche nicht weiter gehandelt; wir erfahren daher bis 1771 nichts über das Werk. Erst in einem Akte dd. Sava, 25. Juni 1771, die Waldkönfine zwischen Sava und Pleyofen betreffend, wird Pietro Gar zoni als Administrator des letzteren Werkes genannt. (Kreisamt-Akten.) Laut Intab.-Buch de 1772 ff., p. 29 ff, verkaufte Sigmund Frhr. v. Zois am 27. Juli 1775 Pleyofen und Moistrana an Valentin Ruard: »nebst dem jure retuendi aller der unter Locatelli und Pittoni hinweggekommenen Grundstücken.« Zugleich verkauft er mit: 7000 Maß geröstetes und 8000 Maß rohes Erz bei den Gruben, alles Holz und alle Bergwerks-Aktivschulden von zirka 3000 fl. um den Preis von 28.000 fl. unter folgenden Zahlungsbedingungen : Ruard erlegt bei Unterschrift des Kontrakts 6000 fl. bar oder in annehmbaren Wiener Wechseln, ferner eine Partie Ware von 300 Meiler ä 30 fl., welches Eisen 9000 fl. repräsentiert, den Rest per 13.000 fl. aber in vier Jahresraten »mit soviel rein und sauber gezogenen Stahlwaren, welche ihm der Herr Verkäufer Sig. v. Zois den Meiler auf der Fuhr zu Sava gelegt, eine Gattung mit der andern ä 76 fl. zu berechnen einverstanden«. Für die ersten drei Jahre werden bedungen 20, 2 und 10 Meiler Rosenstahl, Mezzan oder Roman, in Kisten oder Buschen gelegt. Am 29. Oktober 1775 nimmt Ruard bei Frh. von Fuchs 8000 fl. zu 4% auf> welche Schuld erst am 1. März 1830 extabuliert wurde. Am 30. November 1776 belief sich die Schuld Ruards noch auf 9200 fl. und 5138 Maß Erze. Es wird ein neuer Kontrakt gemacht, dem gemäß v. Zois dafür 450 Meiler Grodel ä 26 fl. auf der Fuhr in Sava gestellt nimmt. Davon liefert Ruard 200 Meiler sofort, 250 Meiler aber im Jahre 1777. Auch macht sich Ruard verbindlich, bis letzten Oktober 1780 jährlich 90 Meiler Stahl Nr. 1, 80 Meiler Nr. 2, 60 Meiler Mezzan und Machia, 20 Meiler Roman, rein und sauber gearbeitet und lustriert, den Meiler loko Sava zu 76 fl. T. W. zu liefern. Als Zeugen figurieren für Ruard Michael Aselman, für Zois Blas. Koffler. L. c. p. 56 ff. Personale und Produktion der Werke in Pleyofen waren nicht unbedeutend. Auch hier wurde wie in Sava und Jauerburg nur Stahl erzeugt. Cf. auch Valvasor III, cap. 22. Eine Konskription der im Jahre 1769 wirklich in Arbeit stehenden Arbeiter führt folgenden Personalstand namentlich an: 3 Hammermeister, 2 Heizer, 4 Wassergeber, 1 Schmelzmeister, 6 Schmelzknechte, 11 Hutleute, 37 Knappen, 12 Holzmeister, 134 Holzknechte, 8 Kohlenmeister, 29 Kohler, 2 Bergwerksfaktoren, 1 Werkszimmermann, 1 Handschmied, 1 Fuhrknecht. Gefertigt ist als Unterbergrichter zu Pleyofen Caspar Goriupp. (Rev.-Berg-amtsakt.) ') Wie wenig man sich in dieser Hinsicht beeilte, Besitzer vom Eigentum abzustiften und es wegen Schulden ex offo zu verkaufen, beweist der Fall mit den Bucelleni in Sava. Das Inventar über Pleyofen von 1775 zählt 205 Arbeiter namentlich auf, welche dem Besitzer 2(523 fl. 51 kr. schuldeten. Die Schuldbeträge der Leute, teils Holz-, Kohl-, Feuerarbeiter, teils Fuhrleute, schwanken zwischen 4 kr. bis 222 fl. 59 kr., welche der Holzmeister Johann Kautschitsch schuldet. Ihm zunächst kommt der Huttmann Josef Mesnaritsch mit 222 fl. 54 kr., dann die Holzmeister Putz, Sima und Erjavc mit 132 fl. 24 kr., 193 fl. 15 kr., 183 fl. 15 kr.* 1) (K. I.-G.) Erträgnisse des Werkes. Uber die Erträgnisse von Pleyofen und Moistrana gibt für 1757 ein Akt dd. 31. März d. J. Aufschluß. Derselbe ist betitelt: »Verlässliche Fassions-Tabelle über den bei dem Stahl-, Berg- und Hammerwerch Pier ofen und Moistrana ein Jahr gegen dem andern sich erzeigenden Nuzen, welches Hammerwerk dem Freiherrn Peter Anton v. Pittoni zugehörig, dannoch unter der Hypothek und lezten Verlegerei des Herrn Michael Angelo Zorss von Edelstein.« »Dieses Hammerwerk besteht aus einem Flossofen in Playofen und dreien Hämmern in Moistrana.« Grodel kann 300 Meiler (3000 Ztr.) erzeugt werden, davon werden zu Hause 225 Meiler verarbeitet, 75 Meiler verkauft ä per 25 fl. T. W. Aus den 225 Meiler Grodel werden in Moistrana 150 Meiler Stahl gemacht ä per 65 fl. Diese Summen ergeben 11.700 fl. Erträgnis. Die Auslagen belaufen sich auf 11.366 fl. 28 kr. und verteilten sich wie folgt: Für Erze 4200 fl., Kohl 3000 fl., Lehm und Flußstein 25 fl. Die Schmelzer und Ofenmannschaft per 150 Tage 332 fl. 30 kr., in Summa 7557 fl. 30 kr. —• Die Stahlerzeugung erfordert für Kohl 1800 fl., den Schmieden 900 fl., Flußstein 19 fl. 50 kr., Fracht nach Moistrana 100 fl., retour nach Pleyofen 80 fl., Reparaturen am Ofen und Hämmern 300 fl. An Löhnen, Besoldungen und Ehrungen 9129 fl. 8 kr. Es erübrigt somit ein Reinertrag von 333 fl. 32 kr. An Urbars-Steuerngebühren Weißenfels 15 fl. und 40 fl. Kohlrecht, Veldes 2 fl. Waldsteuer, Lack 2 fl. 58 kr. Waldsteuer. (K. I.-G.) 1765 erzeugte v. Pittoni 180 Meiler, also 1800 Ztr. Stahl, während Sava zu gleicher Zeit 2182 Ztr. Stahl und 54-88 Ztr. Schmiedeeisen machte. Von 1780 liegt ein allerdings suspektes Bekenntnis in den Kam.-Prot. des Rev.-Berg-amtes vor. Demgemäß wäre die Produktion folgende gewesen: ~ o o o Grodel zum Verkauf 75 Meiler per . . fl. 1.950-— Stahl 150 Meiler per .................» 9.750-— Summe . . fl. 11.700-— Die Unkosten für Kohl, Erz, Lehm, Flußsteine, Arbeiter, Lieferung und Reparaturen werden mit 10.757 fl. 20 kr. aufgestellt, somit ein Ertrag von 942 fl. 40 kr. ausgewiesen. Davon wären aber noch die Gehalte des Verwesers, der Faktors, Schreiber etc. per 609 fl. 8 kr. abzuziehen, so daß ein Reingewinn von 333 fl. 32 kr. angeblich resultierte. Fünf Jahre früher kauft aber Ruard die Werke um 28.000 fl. Die Behörde bemerkt, es sei »bis auf weitere Untersuchung- der Betrag-von 943 fl. 48 kr. in Befund zu nehmen«. ') Welchen Zahlwert diese Summen repräsentierten, kann man sich nach den Lebensmittelpreisen jener Zeit berechnen. Es kostete damals in Laibach 1 Pfd. oder 56 Deka Rindfleisch 4 kr. = 14 Heller, 1 Pfd. Speck bester Sorte 28 Heller, eine Bratwurst, */„ Pfd. im Gewichte, 7 Heller, eine Selchwurst 7 Heller und ein großes Lamm 1 Krone 14 Heller heutigen Geldes. In Moistrana hatte Ruard 1788 einen Stahlhammer mit drei Stahlschlägen und ein Eßfeuer für die Zeugschmiedhütte. 1802 aber bittet er um die Erlaubnis, den großen Stahlhammer mit den 3 Stahlschlägern, 3 Zerrenn- oder Bratfeuern, 3 Kohlstätten und 1 Eßfeuer nach Sava unter dem Einflüsse des Baches »Ukove« in die Sau an der Aßlinger Hutweide nächst dem Orte »Skofenza« verlegen zu dürfen ’). (Sitz.-Prot. Nr. 247.) Obgleich behördlicherseits nichts dagegen eingewendet wurde, blieben die Hämmer doch in Moistrana. 1807 liegt ein Ausweis des Leopold Ruard vor, dem zur Folge produziert wurde: Roheisen 0692 Ztr., davon wurden 3531 Ztr. selbst verarbeitet, 2635 Ztr. im Lande zu 6 fl. und außer Landes zu 6 fl. 30 kr. abgesetzt, zusammen per 19.220 fl. Stahl: Nr. 1, 2, 3, 2145 Ztr. zu 20 fl. 42.900 fl., Nr. 4 und 5 132-5 Ztr. ä 18 fl. 30 kr. 4251 fl. und Azzialon 500 Ztr. ä 18 fl. 9000 fl., zusammen um 56.151 fl. Diese Sorten gingen sämtlich ins Ausland. Im Inlande wurden 17-3 Ztr. Zeugstahl ä 22 fl. und 97-1 Ztr. Harteisen ä 18 fl., somit Summa per 1125 fl. 21 kr. verkauft. 9. Der Hammer »am Jauernik«. Etwa 4 km unterhalb Aßling mündet der von den Abhängen der Belsca herabfließende Javornikbach in die Save. Er führt seinen Namen vom Ahorn (javor) analog dem Aßlingbache, der ihn von der Esche (jesen) trägt. Einen Kilometer oberhalb seiner Mündung in den Fluß besitzt der Bach Wassermengen und Fallverhältnisse, welche für Anlage eines Schmelzwerkes vorzüglich geeignet sind. Das hier etablierte Werk erhielt den Namen »am J auernik«. Über die Anfänge dieses Schmelzwerkes wissen wir nichts; wahrscheinlich ist es, daß es mit dem Bergbaue in der Alben zugleich entstand, denn wie wir bald hören werden, wird 1403 schon von diesen Bauen in Urkunden Erwähnung getan. Die Erze. Auch hier sind die Erze Spateisensteine, welche in der Belšica und Lepene in Begleitung von Kalken in Linsen in einem Schiefer eingelagert sind. Diese Linsen halten nie länger als 60 m an, auch dem Streichen nach keilen sie sich bald aus. Der Spateisenstein ist kleinkörnig, mürb und oft von Bleiglanz begleitet. Die ältesten Baue waren die von Lepene, da diese Gruben als »alte Gruben« (stare jame) bezeichnet werden. Die älteste Nachricht über Verleihungen von Erzgruben an die hiesigen Schmelzer haben wir in einem Schriftstücke2) dd. Veldes 1403 am Sonntage nach St. Pankrazitag (18. Mai). *) *) Über die Lokalitäten »Ukove« und »Skofenza« hatte Se. Hochw. Herr Pfarrer A. Šinkovec in Aßling die Güte, uns folgende Auskünfte zu erteilen: »Aus dem Berichte ist zu ersehen, daß Ruard schon vor 100 Jahren dort ein Hammerwerk errichten wollte, wo heute die neue Fabrik steht. Ukova, d.h. Volkova sc. dolina, Wolfstal (deutsch etwa anolog wie Medvedji dol ob Jauerburg, Bärental) ist das Tal von der Fabrik an der Sava gerade gegen Norden hin und heißt heute noch so. Ukova, d. h. Volkova heißt aber auch der Bach, welcher dieses Tal durchfließt und zwischen der Fabrikskanzlei und der Kantine in die Save mündet. Diesen Bach hat man auch als Wasserleitung durch Sava eingeleitet. ,Skofenca‘ heißt aber der ganze Platz, auf welchem heute die Fabrik steht, und zwar am linken Ufer des Baches Ukova bei seiner Mündung in die Save.« 2) Akten der Krain. Ind.-Gesellsch. Es bekennt hier Herr mann der Esel für sich und seine Erben, daß ihm der Bischof U1 rich v. B rixen*) »das Eisenerz in der Velacher2) Alben verliehen hat, also daß er und seine Pirben dasselbe Eisenerz mit aller seiner Zugehörung und Besserungen, die dann daran geschehen mügen innhaben und nüzen sollen, und auch das mit aller Arbeit in ihren Kosten verlegen und bauen nach ihren Treuen« etc. »Also han ich demselben meinem gnädig Herrn gelobt und verheißen, bei guten Treuen an Eids statt daß ich oder meine Erben ihm oder seinen Nachkommen all Jahr, dieweil wir das innhaben, davon ziehen und dienen sollen und wollen von einem Ofen eine Mark und vierzig Pfenning Aglayer3) und von derWag ein Mark Aglayer Pfenning.« Aus diesem Aktenstücke ersehen wir wieder klar das Verhältnis zwischen der Herrschaft als Eigentümerin von Grund und Boden und den eingewanderten Gewerken. Die Herrschaft verleiht letzteren als Untertanen das Recht, Erze zu graben und zu schmelzen, für welches Recht sie Zins in barem Gelde entrichten. Das Verhältnis ist dasselbe wie das der Bergmeister in der Alben der Herrschaft Weißenfels gegenüber, welches Graf Friedrich v. Ortenburg 1381 kodifizierte. Außerdem ersehen wir aber aus der Urkunde, daß sich das Gebiet von Veldes noch zwischen Aßling und Jauerburg längs der Stara oder Velka Ukava gegen Norden am linken Saveufer bis an die Kärntner Grenze vorschob, so daß die Wälder oberhalb Jauerburg an den Abhängen der Belšca und des Stol noch zu Veldes gehörten. Das Terrain wird in einer Aufzeichnung von 1573 als von Veldes ersessen bezeichnet4). Nach Einführung der neuen Bergordnung erfolgen die Verleihungen durch den Oberbergrichter. Der älteste diesbezügliche uns vorliegende Empfach für Jauerburg ist der dd. Laibach, 10. Mai 1583, mit welchem der Oberbergrichter G. Komar dem Georg Galnagni für seinen Herrn5) zwei Erzgruben im Lichten-berger Tal und zwei andere in der Welschiza verleiht6). 1617, 23. Februar, wird in einem Übergabsprotokoll sub Nr. 82 von Erzgruben an der Welschiza des Hans Coronin gesprochen7). Reichlicher werden die Nachrichten über die Grubenbaue in den Empfachbüchern. 1687, 8. Juli, erhält Johann v. Meyerhoffen als Bestandinhaber von Jauerburg alte Erzgruben »pod Sredniza sa petshmi« und 17. August eine Grube »einen Musquetenschuss von Jauerburg v sterme strane«. 1734, 5. September, empfängt Franziska Theresia Freiin von Moshkon als Inhaberin von Jauerburg »eine neue Stahelerzgrube pod Beushzo darin Toni Mulley Hutmann arbeitet«, zwei »v Lepeine«. 1736, 21. September, werden ihr verliehen: Neue Stahelerzgruben »pod Begunshezo« 8), ferner »na Potoshke Kotsche« und »pod Welzo«. 1738, 1. März, empfängt Bartholo Garzoni von und zu Hohenberg als Bestandinhaber des Stahl-, Berg- und Hammerwerkes zu Jauerburg zwei ') Ulrich von Wien, 139G—1417 Bischof von Brixen. 2) Karner Vellach — Koroška Bela — 1 km östlich von Jauerburg. 3) Aquileier. 4) Cf. oben p. 125. 6) Wahrscheinlich Santo Marches!. 6) Zoissche Akten im Laib. Museo. 7) Akten des k. Vizedomarchivs in Laibach XXXIV/12. 8) Begunšca ob Vigaun, wo auch die Braunsteine brechen. Müllner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 29 neue Stahelerzgruben »pod Beushezo«, ferner 13. August »na Selenize na Berelinu« und »na polane per Mostah« *). 1742 bis 1746 werden wieder Gruben in Lepene, pod Belšco und in der Mreža an Frau Therese v. Moskon als Eigentümerin von Jauerburg verliehen. Von 1752 erscheint, erst Michel Angelo Zois und später seine Erben als Besitzer von Jauerburg und Empfänger von Gruben in den genannten Gebirgen. Aus den Zoisschen Dekreten-Protokollen Nr. 34, dd. 24. Jänner 1782, erfahren wir, daß im Jauerburger Bergwerksdistrikt so viel Erz anstand, daß die Bergbehörde Zois nahelegte, das Erz, dessen er selbst nicht bedarf, den Gewerken von Krop und Steinbüchel zu überlassen. Laut historischer Nachrichten in den Rev.-Bergamtsakten dd. 13. April 1783 betrieb Zois den Bergbau mit 21 Knappen (während er in der Wochein 128 beschäftigte). Es wurden im Mittel pro Jahr bis 30.000 Ztr. gewonnen; speziell von der Johannagrube wird bemerkt, daß sich darin ein in vorzüglicher Mächtigkeit anstehender Erzstock befinde. Anläßlich der Verlaßabhandlung nach dem am 7. Juli 1836 verstorbenen Karl v. Zois erfahren wir, daß folgende Gruben im Betriebe standen: Johanna Fundgrube, Stara Jama (alte Grube in Lepene), Sigismund, Sadna, Novina Zubau, Sucha na Suschi, St. Barbara Fundgrube und Ernestine, Cäcilia, Barunca, Jesenitza, per Primascho (beim Primus) und St. Florian. Das Kohl und der Kampf um die Waldhoheit. Als die 1. f. Kammer durch die neue Bergordnung vom 23. Februar 1575 sich die Oberhoheit über Erz und Hochwald vindizierte und dieselbe durch die Oberbergrichter auszuüben begann, erhob auch das Hochstift Brixen dagegen seinen Protest. Die welschen Gewerke am Jauernik, in der Alben, Aßling und Wochein hielten sich, wie wir schon oben p. 135 gehört, schon bei der Wahl des ersten Oberbergrichters gegenüber dem Junauerschen Anhänge reserviert und hielten offenbar zum Hochstift2). Dafür spricht ein Schreiben des Gewerken Santi Marchese an den Pfleger von Veldes Joh. Josef Lenkovitsch3), »dal Jauernick, 5. Sep. 1575. Santi Marchese übersendet mit selben die neugemachten Artikel und einen Theil der nöthigen Informationen«, um sie dem hochwürdigsten Herrn nach Brixen zu senden. Er wird sehen, schreibt Santi, wie eifrig bemüht sie sind, ihre böswilligen und verwerflichen Anschläge zu erreichen, so daß es notwendig ist, sich sehr zu beeilen und ein gutes Gegenmittel zu ergreifen. Es ist begreiflich, daß Rechtsverhältnisse, welche schon mehrere Jahrhunderte bestanden, nicht plötzlich verwischt und aus dem Denken und Fühlen der Beteiligten getilgt werden konnten. Die hiesigen Gewerken sowie die in der Wochein reichen urkundlich in das XIV., sicher aber in das XIII., wenn nicht XII. Jahrhundert hinauf. Die Schar der kleinen Gewerksgründer, welche sich um Junauer erst zum Kampfe gegen die Herrschaften um das Kohl scharten und später der neuen Bergordnung aus diesem Motive vorarbeiteten und für sie eintraten, waren »Gründer« und Spekulanten, welche anläßlich der Hochkonjunktur in Eisen, die zu Anfang des XVI. Jahrhunderts ein trat, auf oft recht arm- *) Moste oder Hohe Brücke am Zaveršnicabache. a) Cf. auch p. 399. 3 Akten der Kram. Ind.-Gesellsch. in Aßling. Das Schreiben ist italienisch abgefaßt. selige Erzvorkommnisse ihre kleinen Schmelzwerke etablierten, welche, wie wir später hören werden, meist recht kurzlebigen Bestandes waren und schon im XVII. Jahrhundert wieder verschwanden. Es war die Plebs gegenüber den alten Stahlwerken an der Save. Den Herrschaften, in deren Wälder sie hausten, waren sie höchst unbequem, und diese spielten daher auch die Bauern- und Gereutegründungen gegen sie aus; der stets geldbedürftigen Kammer aber waren sie willkommen der Frone, Mauten, Zölle und Gefälle wegen, welche in den Kammersäckel fielen. Die Oberbergrichter, welche, wie wir des öfteren gehört, bei den Welschen im Savetale nicht im besonderen Ansehen standen, traten dafür gegen sie um so energischer auf. So bedroht 1584, Montag nach Nikolai (7. Dezember1) der Oberbergrichter Harrer den Gabriel Buzelin am Jauernik, wenn er »von dem Jauernik herüber in das Gehölz, so dem Traff nach in die Alben und zu diesem Plaofen und angehörigem Hammerwerk gehörig, greifen, Holz geschlagen, verkohlt, dann hinüber an den Jauernik verführt«., mit Strafe von 200 Dukaten. Inzwischen erhob Brixen seine Beschwerden gegen die Eingriffe in seine Oberhoheit und Waldrechte. Wie wir oben p. 147 gehört, gibt das Repertorium der Grazer Statthalterei sub März 1587, Nr. 51: »Bischof von Brixen Bitt, ihn durch den Bergrichter in Krain bei seinem Bergwerk, wieder alt Herkommen nicht Eintrag zu thun lassen.« Das Aktenstück selbst fehlt, ebenso die erfolgte Antwort darauf. Aus dem folgenden Aktenstücke können wir indes auf den Gedankengang derselben schließen. Unterm 30. April 1587 dd. Brixen, schreibt Bischof Johann Thomas* 2) an den Erzherzog Karl. Der Bischof bestätigt das Schreiben des Erzherzogs auf den Beschwerdebrief des Bischofes über die Eingriffe, »so E. dht. Pergrichter in Krain in unser und unseres Stifts eigenthümlichen Herrschaft Veldes in Krain der Bergwerke halber auch Gehorsamleistung der Gewerken, Hammerleut und Arbeiter, alles wieder alt Herkommen und unsers Stiftes künigliche Gabbrief und Freiheiten auch wohlhergebrachten Rechten sich unterstanden« etc. Der Erzherzog hätte ihm dieses Schreiben dahin beantwortet, daß es niemals seine Meinung gewesen und auch noch nicht sei, das Stift in seinem Eigentum oder seinen Rechten zu schmälern oder ihm irgendeinen Eintrag zu tun. »Vielweniger ermeldten ihren Perkrichter sich berührter Herrschaft Veldes Grund und Boden anzumassen oder uns in unserer Jurisdiction und Gerichtszwang Eingriff zu thun gestatten. Aber wir sollen daneben soviel erindert sein, daß die Perkwerch auch Gehorsamleistung der Gewerken Hammersleut und anders mehr, so dieselben als einer Perkwerchssach zugehörig und anhängig, als ein Landfürstliches Regal sowohl in bewährter Herrschaft Veldes als bei allen andern Landtmannsgütern im Fürstenthum Crain gelegen, in Kraft ihres hochlöb. Haus v. Österreich Freiheiten ohne Miti E. dht. und als Herrn und Landfürsten unterworfen und zu gehörig seien, daher dan obgedachter Perkrichter dieselbe seine anbefohlnen Amtsverwaltung Inhalt und vermög der längst ausgegangenen und publi-cirten Perkwerchsordnung allermassen soliche vor Ihrnen hochlöblichsten Verfahren gottseeligsten Gedächtniß erblich an Sie gekommen ohne mäniglichs Irrung oder Eintrag ganz billichen und rechtmäßig zu exer-ciren habe.« *) Akten der Krain. Ind.-Gesellsch. 2) Johann Thomas von Spaur 1578—1591. Der Bischof anerkennt nun vollständig die landesfürstliche Oberhoheit und gibt zu, daß am Eigentum der Herrschaften nicht gerührt werden soll, meint aber, er könne doch nicht unterlassen, dem Erzherzoge vorzubringen: »Daß die Perkwerch und Hammer der H errschaft Vel des je und allweg zugehört, als welche Herrschaft Veldes vor fünfhundert Jahren vom röm. Kaiser und König dem Stift Brixen donirt und gegeben worden, allda haben unsere Vorvordern die Erze verliehen, allda haben die Knappen jederzeit die Gruben empfangen, auch die Gewerken, Hammersleute, Arbeiter und Zugethanen alle, Gehorsam als erster Instanz dahin geleistet« etc. So war es von jeher bei Veldes, möglicherweise bei anderen allegierten Landmannsgütern nicht so. Der Bischof meint nun, der Erzherzog werde es begreiflich finden, daß es ihm »allweg gebühren wolle, so offenbare unseres Stifts Rechte und Gerechtigkeiten gebührende Dinge zu vertreten und zu vertheidigen«. Unterm 28. August 1610 schreibt Bischof Christof Andreas1) an den Erzherzog Ferdinand, abermals in Angelegenheit der Brixenschen Wälder über welche der Oberbergrichter zugunsten der Gewerke disponiert. Der Bischof beruft sich auf die Zuschrift des Erzherzogs Karl an seinen Vorgänger von 1587 und meint: »Obwohl wir nun gränzlich erhofft es würden E. dht. auf unser inständiges Begehren dies von berührten Bergwerken übermäßiges Schwenden und verderbliche Aushaken unserer der Herrschaft Veldes eigenthümlichen Waldungen gänzlich abschaffen und einstellen, und sie die Gewerke zur Reichung des von Alters vermög unserer V e 1 s e r i-schen urbaren schuldigen jährlichen Zins auf das Schloß Veldes anzuhalten gnädige und ernstliche Verfügung thuen lassen.« Von jeher hatte die Herrschaft das Recht gehabt, über ihre Eisenerze, Wälder, Plätze zu Eisenhämmern, Häuser und Gärten zu verfügen und selbe den Bergleuten und Gewerken um gewisse Leistungen zu verleihen. So verlieh 1403 Bischof Ulrich Herrman dem Esel das Eisenerz in der Velacher Alben, dem Georg Mushaw Hakenschmied an der Rodwein 1565. »Item 1557 durch die Brixnerischen Commissäre mit dem Gabriel Buceleni am Jauernik wegen der neuen Fusin Wasserwehre, Wälder und Kohlstätten Handlung gepflegt. Item am benannten Wasser Radwein anno 1579 dem Pietro de la Grotta und Hans Josephen von Lenko-witsch an. 1580 etliche Hammer in der Wochein gegen einen Revers und Zins ohne mänigliches Verhindern verliehen worden.« »Ebenmäßig haben die Brixnerischen Commissäre und Hauptleute zu Veldes den Gewerken vielmal ernstlich auferladen auch in allen Pfarren berührter Herrschaft durch offene Mandata und Gebot alles Ernstes verkünden und verbieten lassen, daß keiner, er sei wer er wolle, sich unterstehe in der Herrschaft Veldes ohne Vorwissen und Bewilligung eines Hauptmannes daselbst ein Neurauth weiter zu machen2) oder zu erweitern, noch die Wälder zu verschwenden oder zu verhacken, gleichsfalls die Kohlbrenner so zu andern, außer der Herrschaft Veldes gelegenen Hämmern darinen Kohl gemacht, abgestellt und den Gewerken die Waldkohl zu * *) ') Christof Andreas von Spaur 1601—1613. *) Cf. Weißenfels, welches dazu aufmunterte. brennen (doch daß sie nach billigen Dingen wie im Lande Krain gebräuchlich eine Zinsung reichen) ausgestekt. Und weil damals in anno 1557 laut Extract der Brixnerischen Commissäre Relation die Gewerke und Fusinen a/d. Feistritz in der Wochein den Commissären um Einsehen und Wendung supplizirt, daß die Wälder durch neue Gereute der Bauern verschwendet und abgeödet werden. Ihnen aber von dem von Kreig, damals gewestem Veldischem Hauptmann zu ihren Hämmern die Wälder ausgesteckt. Als haben die Brixnerischen Commissäre darauf die Gereute den Unterthanen eingestellt.« Der Bischof beruft sich weiter auf den Donationsbrief des Kaisers Heinrich, der dem Stifte alle Rechte über die Herrschaft einräumt. Nun wollen die Gewerke auch keinen Stockzins mehr zahlen. »Da den besagten Gewerken ihres Gefallens ohne einige Ergözlichkeit und Zinsreichnis hin und wieder die Wälder also zu verwüsten und auszuroden gestattet, in kurzem alles Gehölz abgetrieben und sowohl das Schloß als unsere Armen Unterthanen der Herrschaft Veldes äußersten Manorel und Abgang, wie er sich bereits ansehen läßt an Holz laiden werden.« Der Bischof bittet mit Hinweis auf den 34. Artikel der Bergordnung um Schutz für seine Wälder und von dem krainerischen Oberbergrichter unangefochten gelassen zu werden. Den Gewerken und Hammersleuten aber mögen ihre gewalttätigen Eingriffe mit Hackung und Verwüstung der Waldungen und »Ansezung« der Alben und Weiden ernstlich abgeschafft und sie dahin angewiesen werden, daß sie sich mit denjenigen Waldungen, so ihnen von der Herrschaft Veldes jederzeit ausgezeigt werden, begnügen solltenx). Aus der Zeit nach 1625 erliegt unter den Akten der Krain. Ind.-Gesellsch. ein Schriftstück an den Vizedom, in welchem es heißt: »Das Stift Brixen hat sich wegen der in Ihrer eigenthümlichen Herrschaft Veldes durch die Pergrichter und seine Untergebenen Gewerken und Hammer Leutn in mehr Weg attentirten beschwerlichen Eingriff und daß dieselben je länger je mehr, ohne einige Begrüßung* 2) sich unterstehen aller Orten nach ihrem Gefallen Holz zu schlagen, Wege und Kohlstätten zu machen und der Herschaft eigentlnimliche Wälder gleichsam ihres Gefallens zu verhacken und zu verschwenden, das niedergefallene windfällige Holz nicht aufzuarbeiten, sondern dasselbe verfaulen zu lassen und dadurch die Weiden zu verderben, auch in der Herrschaft verzinsten Albenen, der Unterthanen Dienstleut zu truzen und zu schlagen, und gar der Herrschaft und dero Unterthanen das Brenn- und Zimmerholz zur Hausnotdurft zu benehmen, und der Herrschaft wie von Alters her in das Urbar einkommen Holzschlagsverzinsung als hievor beschehen zu reichen verwiedern.« »Laut Artikel 7 der Bergwerksordnung sollen die Gewerken, die Zins so da im Urbar einkommen und dieselben unzhero von Erz, vom Ge-birg, Alm recht, Wun und Waid auch die Wald bezahlt, die sollen noch fürder dieselben zinsen. So befindet sich, daß Wuzelle welcher laut Urbar der Herrschaft Veldes vom Holzschlag 40 fl. gedient, hernach aber anno 1591 Ludwig und Ipolito Wuzelleni auf 20 fl. vergliechen, denselben Zins so lang sie die Hammer innegehabt gereicht, anjezo nit *) Akten der Krain. Ind.-Gesellsch. 2) Ohne jemanden um Erlaubnis zu bitten. allein die Herrn Posarellen als Successores und Inhaber derselben Hammer solchen Holzschlagzins, sondern auch die Hr. Wuzelleni an der Sau und Neu Plaoffen in Angesehen ihrer Wiederwartigkeit und vermeinter Befreiung, die doch in der Bergwerksordnung nicht zu finden, immassen dann dieselben in das Weißenfelserische Urbar als der Zeit Ihr kais. Majt. eigenthümlichen Herrschaft von dem jenigen Holzschlag, so sie in dero selben Herrschaft schlagen, beide Hammer jährlich 100 fl. reichen müssen, der Herrschaft Veldes aber, die sowohl als Herrschaft Weissenfels eigenthümlich was sie in deroselben schlagen, nichts reichen wollen, da doch Herr Coronino von sein in dieser Herrschaft Veldes liegenden Hammerwerk auch den Holzschlag verzinsen müssen« *). 1635 dd. Veldes, 5. Mai, bekennt Siegmund Posarell von und zu Weinperg, Hammerherr am Jauernik, daß ihm die Brixnerischen Kommissäre auf seine Bitte nomine des Bischofes, für Rothwein in den Wäldern Satarnik und Pokluka den Holzschlag und das Fischen am Jauernik und in der Rothwein bewilligten. Letzteres etwa einen Musketenschuß auf- und abwärts dem Hammer, aber nur mit der Schnur. Im Jahre 1669 schreibt S. P.2) Frh. v. Jauerburg an den Bischof Siegmund von Brixen, wie die in Veldes gewesenen bischöfl. Brixenschen Kommissäre im Jahre 1642 dem Hauptmann von Veldes Karl Weidman anbefohlen haben, damit »er die in Veldesirischen Jurisdiction vorhandenen übrigen Binder und Schaifmacher, deren über 30 sind, so mit ihrem Holzkosten und Hacken der Taufein, den Waldungen merklich schaden, so wohl der Herrschaft Veldes als mir zu Beförderung des Landf. Kammergutes bei meinem Bergwerk, auch den Unterthanen zufügen, abschaffen und eine gute Waldordnung anstellen, imgleichen die übermäßigen Las, Sengen und Brennen in den Waldungen und der Ende haltenden Reverendo schädliche Gaiss-vieh verbitten; diese Einstellungen aber sind aus des Waidman und Bestandinhabers Nachläßigkeit annoch nicht vorgekehrt worden, und weil es auch wissend ist, daß etliche der Herrschaft Veldes und andere Unterthanen in Veldeserischer Jurisdiction in ihren zu Küche- und Haus- Zimmer - Holz vorbehaltenen Wäldern mit Kohl-Brennen große Verwüstung thun, und mit den Kohlen Handel treiben, als wen die Waldungen (so den Unterthanen nur zur Hausnotdurft sind verwilliget) jezt ihren Unterthanen solche zu verwüsten erlaubt wäre.« Posarell bittet schließlich all diesem Unfuge zu steuern3). Mit den Gewerken wetteiferten die Bauern in ihren Ansprüchen auf Ausnützung; der herrschaftlichen Wälder und gerieten darüber beide Parteien in Konflikte und zu Tätlichkeiten. Man hatte sich in den Gedanken des Eigentumsrechtes schon so hineingelebt, daß von einer Waldhoheit der Herrschaft kaum mehr etwas übrig blieb. So verfaßte zum Beispiel unterm 24. März 1807 Baron Siegmund Zois ein umfangreiches Majestätsgesuch4), in dem er seine Ansprüche und Rechte auf die herrschaftlichen Waldungen zu begründen sucht. In diesem fl Akten der Krain. Ind.-Gesellsch. fl Posarell, Gewerksinhaber in Jauerburg. 3) Akten der Krain. Ind.-Gesellsch. fl Veldes wurde von Napoleon »säe u 1 a r i s i r t« und war damals »Staatsdomäne«. Am 13. Juli 1805 kündete die »Laib. Zeitung« an, daß am 25. Juli 25 Abteilungen in den Waldungen Pokluka und Ribschiza zur Aufräumung und Verkohlung des liegenden und stehenden dürren Holzes versteigert werden. — Dagegen remonstrierte Zois als Gewerksherr von Jauerburg. Nach Abzug der Franzosen wurde Veldes an Brixen wieder restituiert.. Schriftstück erscheint sofort zu Anfang desselben der Piero della Crottasche Revers dd. 30. Juni 1579 als Beweisstück!! Im § 7, meint Zois, daß da die Herrschaft in ihre Ausweisungsurkunde sehr weißlich einfließen ließ, daß sie die Ausweisung nur für diesmal gemacht habe, folglich nach Konsumierung der bereits verliehenen, bei eintretendem Bedarf den Gewerken noch andere Waldungen ausweisen wollte!!! Dies schien denn doch dem Referenten ein etwas gewagter Schluß und er machte mit roter Tinte ??? dazu. (K. I.-G.) Unterm 18. Februar 1821 erfolgte seitens des Verwaltungsamtes Veldes an die k. k. Staatsgüteradministration zu Laibach ein Bericht über die Erörterungen der Baron v. Zoisschen Waldgerechtsamen für die Gewerkschaften zu Feistritz, Jauerburg und Rothwein, und zwar »in so weit sie demselben bekannt sind«. Hier erfahren wir, daß der Rechtsstreit des aus der Pokluka und Ribšca zu verkaufenden Holzes zwischen Zois und dem Ärar vom Jahre 1805 bis 1808 dauerte. »Dieser Streit war mit Hofcammerdekret dd. 18. August 1808, No. 27002, durch den, mittelst einer Administrationsverordnung v. 11. Jänner 1809 No. 1733 mitgetheilten Abstokungsvertrag vom lezten September 1808 dahin beigelegt, daß derselbe das dürre und überständige Gehölz aus diesen zwei Walduno-en geeien Bezahlung- herausnehmen und verkohlen könne mit dem Vorbehalte, daß weder die Herrschaft in ihren Eigentumsrechten, noch der Herr Inhaber in seinen Rechten gekränkt sein solle.« Jauerburg soll laut Reverses dd. 5. Mai 1635 die Distrikte Sa Ternik und Pokluka für Verkohlung, doch ohne Abbruch des Bau- und Brennholzes für den Bedarf der Gemeinden haben. Ferner mit Bezug auf den Revers dd. 30. Jänner 1579 (della Crotta) für Rotwein die Windfälle. »Weiters soll Jauerburg nach dem Jugovitzischen Erhebungsoperate von 1804 nachstehende Walddistricte theils verzinsbar, theils unverzinsbar genießen, als den Walddistrikt Drauniski zitran und Blatnik Plass, Jellauza na Stegnach, und Blatnig ganz unverzinsbar (!!). Darüber sollen berggerichtliche Verleihungen von 23. Sep. 1615, 18. März 1618 und 6.,Nov. 1642 bestehen, wovon keine Urkunden hier zu finden sind, wahrscheinlich ist es, daß diese Districte schon früher abgestokt und jezt verlassen sind.« »Von dem Wald Kerma an der Meschakla wird eine jährliche Verzinsung von 2 fl. gereicht« * 2). Für die Zeit um 1780 schildert die Waldwirtschaft um Jauerburg das Visitationsprotokoll von 17823) folgendermaßen: Das Kohlholz wird teils aus eigentümlichen, teils belehnten Waldungsdistrikten genommen, ein großer Teil von Privaten erkauft. In den besagten Distrikten wird das Kohl vertragsweise von fremden Bauern oder sogenannten »Vaßelmeistern« abgenommen. Der jährliche Bedarf ist 95.000 bis 100.000 Schirgel. Die Vasseimeister oder Vasseiköhler sind keine eigentlichen Arbeiter des Gewerks, sie sind Bauern, welche nach einem gewissen Akkord das ') Deila Crotta erhielt vom Bischof die Erlaubnis, einen Hammer zu errichten und sollte sich verpflichten, dafür Zins zu entrichten, auch das Recht des Bischofs anerkennen, unter Umständen den Hammer niederzureißen. Deila Crotta unterschrieb jedoch den Kontrakt nicht, der somit nie Rechtskraft besaß. Cf. darüber unter Rotwein. 2) Krain. Ind.-Gesellsch. 4. 3) H. K. A. F. 1653, sub 1782, 20. Dezember. Holz fällen, solches verkohlen und entweder selbst oder durch andere ab-führen lassen. Da nun die Absicht dieser Leute stets ein großer Gewinn ist, so sind sie auch allenthalben bedacht, ihren Nutzen auch mit der schädlichsten Waldschwendung zu erweitern; so pflegt ein Vassehneister schon bei Fällung des Holzes jene Wege zu wählen, die ihn am wenigsten kosten und sohin ist derselbe auf eine gehörige Einteilung der Holzschläge, auf das Aufkeimen der jungen Maiss, auf den nötigen Nachziegel niemals bedacht, er fällt das nächste Holz ohne Unterschied, verkohlt es auf hundert Plätzen, weil ihm das Rißwerk oder die Abfuhr zu mühsam und kostbar ist, und verödet ganze Bezirke, allwo ohne unmittelbare Umackerung und Besamung auch in hundert Jahren kein Wald aufkommen kann. (Es wäre nach Ruards Beispiel besser, in den Walddistrikten von Jauerburg [in der Beušca pod Stolem] eigene Holzknechte anzustellen.) In der Ribenza hat der Vasseimeister Blasi Pristau einen jungen unschlagbaren Wald mit Holzschlägen belegt und mit Verkohlung begonnen. Die Gewerke am Jauernik und der Hammerbetrieb. Als ältesten urkundlich genannten Gewerken finden wir 1404 Hermann den Esel genannt (cf. oben p. 449), dann fehlen uns Nachrichten bis 1542. In diesem Jahre wird unterm 23. November »die Rö. kai. Mjt. berichtet, daß in denselben Fürstentbumb Crain in Jauernikh Jarlich ain guet Anzoll Eyssen gemacht und ollentholben hinein uf das welhisch ver-fuert und verkauft. Davon Irer Mjt. kein Aufschlag gereicht, derohalben gemelts Eisen umb so viel wolfäller als das Huettbergishe Eisen, davon der Aufschlag bei dem Stock und an den Mautstetten gegeben«. Es wird verlangt, daß auch die am Jauernik den Aufschlag am Stock oder eine andere »Staigernuß« geben sollen1). Leider ist uns der Name des Gewerken nicht überliefert, doch dürfte es schon ein Bucellini gewesen sein, da Orfeo Bucellini 1598 schreibt, seine Familie habe vor 70 Jahren, also 1528, in diesen Ländern Fuß gefaßt* 2). In einem Berichte der krainischen Landesstelle dd. 18. Jänner 17933) heißt es, daß laut alter Schriften Bernhard Bucelleni anno 1526 von Bergamo nach Sava kam und dann anno 1538 von K. Ferdinand I. das Bergwerk zu Sava und in der Alben überkam. Er übersetzte nicht ällein das Schmelzwerk von der Alp e nach Sava, sondern errichtete auch jenes von Jauerburg und später jenes von Pleyofen nebst den Stahlschlägen in Mojstrana. Im Jahre 1557 sind die Bucelleni am Jauernik schon urkundlich verbürgt. In einer Relation der bischöflich Brixenschen Kommissäre von 1557 heißt es nämlich, daß die Nachbarschaft (Gemeinde) zu Kharnischen Vellach (Karner-Fellach) sich mündlich über Gabrieln Buzelle4) am Jauernik beschwerte, er sei daran, einen Graben zu einer Wehre zu seiner neuen Fusin zu machen, wodurch ihnen ihr Weg verdorben werde. Möglicher- b H. K. A. F. 18.315 und Reg.-Buch de 1542, Fol. 110. b. 2) Cf. oben p. 398. 3) H. K. A. F. 1607 sub 20. Sept. 1793. 4) Unterm 13. September 1559 nennt ihn der Veldeser Amtspfleger Daniel von Fallenberg Bussele. 1559 sub 19. Oktober schreibt Frh. Herwart v. Auersberg »Gabriel Wuzelo Hammerschmied am Jauernik in Velser Herrschaft« und in einem undatierten Schriftstück von ca. 1559 heißt er Gabriel Wuseele. Auch Busolin geschrieben kommt er unterm 11. Mai 1559 vor. In einem »Extract aus etlichen Veldischen Relationen und »Schreiben« von Ende des XVI. Jahrhunderts wird der Name erst Pucoleno und weiter unten Buzo leni geschrieben. Akten der Krain. Ind.-Gesellsch. -— Sie selbst schreiben sich Bucelleni, so Josef 1568 und ebenso die Brüder Orfeo und Paul. Vized.-Arch. XXXIV/22. 23. 6. Die Bucelleni stammten, wie wir schon oben bemerkten, aus Brescia. weise fand Gabriel Bucelleni noch einen deutschen Plaofen aus des Esels Zeiten vor und veränderte ihn in einen brescianischen Floßofen behufs Stahlerzeugung. Für diese Annahme spricht auch der Akt dd. 23. November 1542, wo nur von Eisenerzeugung und Eisenexport nach Italien gesprochen wird. 1568 und 1569 erscheint schon Josef Bucelleni al jauernic neben Orfeo und Paul'). 1571, 30. September, Lorenz und Giovan Antonio Wutzolleni* 2). 1572 verlassen sie den Jauernik, um sich an die Sava nach Aßling zu ziehen und 1573 erscheint im Wahlprotokoll dd. 13. Oktober anläßlich der Wahl des Oberbergrichters Felix Tollhopf, Santi Markhesi als Hammerherr am Jauernik. - 1581 wird auf Santo Markhesi von seinem Ofen und Hammer 30 fl. Beitrag zur Oberbergrichterbesoldung veranschlagt und wurde laut Plaofen-Verzeichnis3) am Jauernik im Brescianofen mit zweien Hämmern 80 Meiler Eisen gemacht. 1589 erscheint wieder Orfeo Bucelleni am Jauernik, während Paul Bernardin an der Sava arbeitet; Orfeo wird im Berichte Harrers über den Bergbau in Krain vom 18. Oktober 15944) ebenfalls Hammersgewerk am Jauernik genannt. Hatte er das Werk an Santi Markhesi verkauft oder verpachtet, ist aus den Akten nicht zu ersehen. 1616 finden wir anläßlich der Oberbergrichterwahl am Jauernik Antonio Posarell als Gewerken genannt. DiePosarell müssen gute Geschäfte gemacht haben, denn 1638 wollen die Gebrüder Posarelli am Javornik den Hammer Mojstrana kaufen und Längenfeld von Freising erwerben. Ein weiterer Beweis für ihren günstigen Vermögensstand ist ihre Nobilitierung. Unterm 13. September 16465) tauscht Brixen mit »Sigmund Pasarellen Frhr. von Jauerburg und Herrn zu Weinberg« Giebigkeiten von Gülten, Huben und Häusern6). Von jetzt ab begegnen wir dem Namen Jauerburg. Posarell dürfte wahrscheinlich auch das schloßartige Herrenhaus mit Park erbaut haben, da es Valvasor so abbildet, wie es noch heute dasteht. Um 1686 betrieben die Posarell das Werk nicht mehr selbst, denn Valvasor berichtet 1689, III, c. 20, p. 387 ff., das Bergwerk gehöre dem Herrn Johann Ferdinand Freiherrn von Jauerburg, werde aber von Johann Meyerhofer als Bestandinhaber bestritten. Valvasor sagt hier: »An diesem Ort läßt der Vulcan seine Meisterstücke in der Stahl-Arbeit sehen, denn der allerbeste Stahl, so irgendwo mag anzutreffen sein, wird hieselbst bereitet; weßwegen nicht allein Italien, sondern auch andere, noch fernere Länder denselben verlangen, wie dann auch dessen gar viel nach Welscbland und von dort weiter reiset.« »Hingegen arbeitet man allhie im Eisen gar nicht; es mögte dann Jemanden zu sonderbarem Gefallen geschehn.« 1690 gibt anläßlich der Wahl des v. Erberg »der Herr von Jauerburg, Freiherr« seine Stimme durch den Bevollmächtigten des Grafen Hans Andreas v. Bucelleni, Andreas de Re ab. J) Ladebogen von 1569, Vizedom-Arch. 2) Vizedom-Arch. XXXV/1. 3) Vizedom-Arch. Fas. Mineralia. 4) Ebendort. 5) Eine Konsignation von Standeserhöhungen im Vizedom-Arch. gibt den 1. Juli 1647 als Datum ihres Fre i h e rr n standes an. 8) Krain. Ind.-Gesellsch. Um 1722 oder 1724 überging Jauerburg in den Besitz der Frau Maria Franziska Theresia v. Moschkon, welche es bis 1752 besaß. 1752 berichtet v. Nemitzhofen unterm 7. Oktober1), daß Jauerburg unlängst von Frau Franziska Moschkon an Michel Angelo Zois verkauft wurde. Frau Moschkon hatte Jauerburg schon 1736 an Bartholomeo Garzoni verpachtet. Unter Zois aber finden wir Peter Garzoni* 2) als Verweser hier bestellt. Exhib.-Prot. Nr. 238 de 1777. Michele Angelo v. Zois starb 1777. Jauerburg überging an seinen Sohn Sigismund, der es bis zu seinem am 10. November 1819 erfolgten Tode betrieb3). Sein Erbe war sein Neffe Karl Frh. v. Zois, welcher am 12. August 1836 starb. Das Werk blieb bis zur Übernahme durch die Krainische Industriegesellschaft im Besitze seiner Familie. LautVert.- und Schied-Buch VII, p. 266, war Universalerbin Karls Gemahlin Seraphine, geb. v. Aichelburg, von welcher er neun Kinder hatte. Von diesen war Anton schon 1833 abgefertigt, die übrigen acht, Michael, Karl, Alfons, Siegmund, Beatrix, Seraphine, Gabriele und Mathilde wurden mit je 20.000 fl. K.-M. bedacht. Der Hütten- und Hammer betrieb am Jauernik. Der ältesten Nachrichten von 1404 und 1542 haben wir schon oben p. 448 gedacht. 1581 gibt das Plaofenverzeichnis im Vizedom-Archiv an, daß am Jauernik ein Brescianischer Ofen mit zwei Hämmern jährlich 80 Mil. oder 800 Zentner produziert. Wir haben schon oben p. 396 bemerkt, daß die Italiener an den Werken von a. d. Sava, am Jauernik und am Bl ei of en Floßöfen nach welscher Art einführten, in welchen sie aus den Spateisensteinen weißes Roheisen erbliesen, welches sie auf Stahl verarbeiteten. Über die Beschaffenheit dieser Öfen erhalten wir die ersten Nachrichten erst mit Ende des XVIII. Jahrhunderts, und zwar anläßlich einer Amtsbereitung von 1782. Unterm 20. Dezember 1782 wird über Jauerburg wde folgt berichtet4). Der Bergbau in der Belschza ist mit 24 Knappen auf 2 Gruben und 2 Schürfen belegt. Der Erzstock in der Johannagrube wird bergmännisch richtig gefördert. Die Beuschza-Erze sind aber nicht so reich als die in den Savischen Gruben. Der Hochofen wurde 1782 neu aufgebaut. »Er ist von den inländischen gewöhnlichen steirischen oder Kärntnerischen ganz unterschieden, massen seine Gesammthöhe nur 20' 5", der Kohlsak 4' 3" und der Bodenstein 1'8" ausmacht. Die Schürseite wirft einen Bauch ein- b H. K. A. F. 81. 2) Garzoni starb 1779. 8) Siegmund ließ auch Grubenkarten anfertigen, deren ich jedoch nicht habhaft werden konnte. Sie wurden vom Oberberggerichtsassessor und Markscheider Franz Xaver Gundersdorf angefertigt. Er befand sich vom 9. Juli bis 10. September 1781 auf Mappierung der Bergwerksbezirke Sava, Bleiofen, Jauerburg und Seleniza und der in denselben befindlichen Gruben. Er bezeichnet die Arbeit als eine der beschwerlichsten, wie jeder ermessen kann, »dem der hierländige unschiksame Bergbau bekannt ist«. — Gundersdorf bat unterm 31. Mai 1782 um eine Remuneration, da er von seinem Gehalte per 400 fl. 126 fl. Taxen zahlen müsse, somit nur 274 fl., zur Verfügung habe. Die Laibacher Landeshauptmannschaft beantragte 100—150 fl. Remuneration. Die Hofkanzlei (Kollowrat) spricht unterm 28. Juni nur von 100 fl., auf die eingeraten worden sei, kann aber »für dermalen allerhöchsten Ortes nicht« einraten, da es darauf ankommt, ob er ex offo oder auf Verlangen der Gewerke arbeitete. Im ersten Falle kann er nur die Hälfte der Gebühr erhalten, bis Liefergeldregulierung erfolgt ist, im zweiten Falle müssen die Gewerke zahlen. — H. K. A. F. 1658 sub 28. Juni 1782. 4) H. K. A. F. 1653. wärts gegen der Gebläseseite, welche ganz perpendiculair nieder-gfeht.« o # Man hat schon im Vorjahre den Ofen beanstandet und Zois versprach, nach Unbrauchbarwerdung des Ofens solchen nach allen seinen Teilen in einen kärntnerischen Floßofen umgestalten zu lassen, was wieder nicht geschah, obwohl der Kohlaufwand größer und die Produktion geringer ist. Man vergleiche nur den zu Sava befindlichen, auf steirische Art errichteten Hochofen mit diesem, so wird man den Unterschied sehen. Bei gleichem Kohlaufwande erzeugt man in Sava binnen 24 Stunden 55 bis 65 Zentner Grodl, während in Jauerburg nur 33 bis 40 Zentner Grodl gewonnen wurden. In den 5 Hammerschlägen wurden vom 1. November 1780 bis letzten September 1781 1390 Ztr. Grodl aufgearbeitet und daraus 506 Ztr. verschiedener Stahlsorten erzeugt. Die Ware ist von guter Eigenschaft und wird an das Zoisische Handlungshaus in Laibach geliefert, von wo sie über Triest nach »Schene gallien« und weiter nach den Seestädten des Adriatischen und Mittelländischen Meeres verkauft wird. (Schene gallien ist Senigallia.) Der Hammermeister hat pro Meiler erzeugten Stahl 6 bis 8 fl. Der Arbeiter kann sich Grodl nach Belieben nehmen, daher eine Kontrolle des Callo nicht möglich; auch Veruntreuung gut möglich. Bei 1390 Ztr. Rauh-eisen ging 884 Ztr. Callo verloren! In Sava ist der gewöhnliche Feuerverbrand 25, höchstens 30 Pfd. pro Zentner. In Jauerburg gingen daher 536 Ztr. über das Normale verloren. Das Schlackeneisen wird hier zu Jauerburg nur zufällig von den Kindern aus dem Wasser gesammelt und von dem Gewerken wieder abgekauft. »Die Unvorsichtigkeit, daß die letzten Schlacken, welche mit dem Roheisen abgestochen werden, verursacht, daß man jährlich eine beträchtliche Menge Eisen verliert. So wird zu S a v a an diesem Wascheisen oder der sogenannten Rena alle Jahre 120 bis 130 Ztr. gesammelt. Man wollte daher auch diesen Vorteil dem Jauerburgischen Gewerken in die Hände geben, indem man ihm ein hierzu schicksames Pochwerk für die eisenhaltigen Ofenschlacken vorgeschlagen hat«, was er so wenig befolgte, wie alle anderen Verbesserungsvorschläge. Ein Akt des Rev.-Bergamtes dd. 13. April 1783 besagt, daß Jauerburg bis 30.000 Ztr. »Eisenerze und Stahlstein« erzeugt, welche »auf einem auf eine besondere wälsche Art erbautem Floßofen« verschmolzen werden, der nach 5 bis 6 Monaten gelöscht und repariert wird, was 14 bis 15 Tage dauert. Das Kameralprotokoll von 1786, Nr. 70, bemerkt ebenfalls, daß in Jauerburg ein »Floßofen nach Wälscher Art« sei. Während also in Sava in nicht näher bekannter Zeit der Ofen nach steirischem Muster umgestaltet wurde, behielt Zois noch bis Ende des XVIII. Jahrhunderts die ursprüngliche welsche oder brescianische Ofenanlage bei. Hacquet schildert1) die Erzaufbereitung und Verhüttung in Jauerburg folgendermaßen. Die Erze werden geschieden, klein gemacht und in unbedeckten kleinen Öfen geröstet. Nach der Röstung werden sie in Wassersümpfe geworfen, wo sie ein und mehr Jahre wässern ; da sie kalkartig sind, so wird ihnen zur leichteren Schmelzbarkeit Erz von der Seleniza* 2) zugesetzt, welches mehr tonig; und kieselig-er Natur ist. o ö ') Oryct. Cam. III, 1784, p. 27 ff. 2) Dort brechen auch die Braunsteine. Den Floßofen gibt er zu 19' (ä 31*6 cm) Höhe an. Die Mündungsweite 2', die Bauchweite 4', beim Eßeisen 2'. In 24 Stunden werden 30 Ztr. Grodl oder Flossen erzeugt, was in 4 bis 5 Abstichen geschieht. Dazu waren erforderlich 65 Ztr. Erz und 144 Schirgel oder 288 Metzen Kohl. Der Ofen steht 5 Monate im Feuer. Es bilden sich im Ofen Zinkkatzen, die oft 3 bis 5 " dick an der Ofenwand sich ansetzen; wenn sie in den Herd fallen, verderben sie die ganze Schmelzung und der Ofen muß abgelassen werden. Mit Kupfer gibt diese Zinkkatze schönes Messing1). Diese Zinkkatzen beschäftigten auch Siegmund von Zois, welcher sich unterm 19. Juli 1786 diesfalls an den bekannten Hüttenmann Fr. Anton Marcher, welcher bei der Regierung in Klagenfurt als Montanreferent diente, wendete. Unterm 30. August 1786 antwortet Marcher, daß er den Verweser zu Jauerburg ersucht habe, einen Zentner des Sublimats aus dem Eisenofen nach Villach zu senden, damit diese zinkische Masse auf Messing auch im großen in einer Messingfabrik untersucht werde. Dies soll in der k. k. Fabrik zu Frauenthal geschehen. Er werde die Angelegenheit am nächsten Ratstage beim Guberniuin vortragen und dem Baron Zois vom Resultat Nachricht geben. Bezüglich des Floßofenbetriebes schreibt Marcher: »An nichts, als an dem glücklichen Erfolge darf ich weniger zweifeln, da E. W. selbst die Müche auf sich nehmen wollen, zu Mißling* 2) und Jauerburg die Schmelz Methode mit jenen Kohlstürzungen einzuleiten, bei welchen nur ein halbes kärntnerisches Schaf oder ungefähr 5 österreichische Metzen auf einmal aufgeschüttet, und darauf jedesmal so viel Eisenstein nachgetrag-en wird, als es der Fluß eines gut gearteten Rauch Eisens er-fordert. Dann ich kann niemanden mehr, als eben E. W. versichert sein, daß zu Gewinnung der, dieser Verfahrung sonst äußerst abgeneigten Arbeiter, denselben sowohl, als den Beamten ein angemessenes pr Zentum aus der hiedurch erzielten Kohlen Ersparung und Ausbringung mehreren Raucheisens aus einer gleich großen Quantität von Eisenstein willigst werde verabfolgt, und bei jedem Ofen die Zahl der Arbeiter mit 2 Köpfen vermehrt werden. Nur, nachdem ich über die Schmelzbehandlung in Jauerburg belehrt worden, und das dort vorkommende Zinkische Eisenerz nebst den zwei Gattungen von Braunstein, wovon der 10 te Then zugesezt wird, bemerken konnte, muß ich nachträglich dienen, daß auch bei den kleinen Kohlensttirzungen gleichwohl die dort eingeführte Beobachtung, daß der Satz an Erzen nur an einer Seite des Ofens nach und nach hineingeschoben — niemals weiters über den Ofen hinein ausgebreitet werde, beizubehalten sein dürfte, damit das Zinkische durch den von dem Satze freien Theil der oberen Öffnung sich verflüchtigen können, und also nicht die ganze Mündung verlege.« »Im übrigen, wenn jemals ober- und unterhalb enggebaute Öfen, und hingegen weite Kohlsäcke schädlich sind, werden beide diese Umstände in Jauerburg noch von einem so größeren Nachtheile begleitet, da dort der Ofen nur 18 Schuh hoch, bei der Stürze und am Boden nur einen Schuh im Gevierten, in der Mitte hingegen 6 Schuh weit im Raume ist. Es scheint die Folge nothwendig zu werden, daß nebst einer großen Kohlverbrennung auch die obere enge Öffnung der Verflüchtigung des Zinkes sehr im Wege stehen müsse. Hier würde ich auf einen Ofen von 21 bis 22 Schuh in der Höhe von 20 bis 22 Zoll in der Weite bei der Schur und am Boden und höchstens 40 Zoll im Kohlsake anrathen. Vielleicht b Hacquet, 1, c. p. 33 ff. 2) In Untersteiermark am Bacher. würde man hernach den Braunstein auch in einem kleinen Verhältniße heimischen dürfen.«1) Bemerkenswert ist in diesem Gutachten der Hinweis auf die zu große Enge von Gicht und Gestell des Zoisschen Ofens; der alte Brescianofen der Italiener mag weiter gewesen sein, wie wir dies oben p. 396 bemerkten, und das Zink verflüchtigt haben. Die Stahlerzeugung in Jauerburg glich der in Sava, welche wir oben p. 395 nach Hacquet geschildert haben. Hacquet betont ausdrücklich, daß die Schmelzung im Zerrennfeuer »nichtnachArt, wie es in den österreichischen Eisenwerken üblich ist, nämlich mit einer Zange anzu-sezen«. »Es werden sechs Stahlsorten gemacht, welches aber nur die Figur betrifft, denn der Güte nach sind alle gleich. Man richtet sich nach der Bestellung der Käufer in Italien, welche die Stangen manchmal dünner oder dicker haben wollen, von Dicke eines kleinen Fingers bis zu einem Zoll im Durchmesser. — Mezzano, Bianco u. s. w.« — 1. c. p. 35 ff. ln Jauerburg arbeiteten drei Stahlschläge und zwei in der Rothwein, während Sava acht im Betriebe hatte, von welchen fünf beim Werke und drei in Mojstrana den Grodel von Sava aufarbeiteten. Die Produkti on. Im XVI. Jahrhundert mußte die Produktion in Jauerburg, Sava und Bleiofen nicht unbedeutend gewesen sein, da über den Bedarf für die Stahl-schläg-e schon 1538 bedeutende Mengen von Roheisen und Stahl nach Italien exportiert werden konnten. Unterm dd. Linz, 26. Juli 15382), heißt es, die »Herrschaft Venedig« habe 200 Mil. (2000 Ztr.) Eisen zu »Giessung etlicher Puchsenkugl auch zu Ankern und anderen Kriegs- und Schiffsnotdurften wieder den Türken in Krain bestellt und erkauft«. Sie möchte das Eisen durch die Tarfis und den Kanal nach Venedig verführen, wurde aber daran verhindert, da das Eisen eine andere Straße und durch Krain verführt werden müßte. Die Republik bitte daher um Erlaubnis, es über die Tarfis zu expedieren. Es wird bewilligt, da es gegen die Türken bestimmt ist »und gemeinsamer Christenheit auch zu guten reicht«. 1581 erzeugte Jauerburg laut Plaofenverzeichnis 800 Ztr. Dann fehlen die Angaben. Erst im XVIII. Jahrhundert finden wir nähere Daten über die Produktion. Für 1738 gibt Garzoni3) für Sava 3000 Ztr., für Jauerburg 1500 Ztr. Stahl an. Die Preise waren damals schon von bis 8 fl. auf 6 fl. gesunken. Die Mautgebühr betrug für den Exito damals 30 kr. pro Zentner. J) Für die Beschickung des im Jahre 1863 im Gange befindlichen Ofens gab mir der damalige Schmelzmeister folgenden Satz an. Es wurden stündlich dreimal, bei Ablassen viermal aufgegeben: 330 Pfd. Erz aus der Belšca, 2 Schaufeln Quarzzuschlag (soutan), 60 Pfd. Schlacken und 6 bis 8 Pfd. Braunstein aus der Zelenica, 4 Schirgel Kohl i8 Metzen). Die Abstiche ergaben 8 bis 15 Ztr. weißes Roheisen. Da die Eisenerze in den meisten Gruben von Bleierzen begleitet sind und eine gänzliche Scheidung nicht möglich war, so schmolz das Blei mit und sammelte sich unter dem Eisen im Herde. Als ich die Ruinen des im Winter von 1906 auf 1907 abgetragenen Hochofens untersuchte, fand ich eine Menge von Blei, teils metallisch, teils schon ganz im Menninge verwandelt vor. Ein Bleiklumpen war 60 cm lang, 30 cm breit und 30 cm dick, oberflächlich ebenfalls oxydiert. 2) Geh. Hof-Arch. 384/3 und H. K. A. Ged.-Buch 47, Fol. 82. 3) Vized.-Arch. F. Mineralia. 1746 erzeugte Frau Moschkon 2800 Ztr. Roheisen1). Sie klagt über Sinken der Stahlpreise und teurere Viktualien. 1747 werden amtlich* 2) als Durchschnitt aus 3 Jahren 4500 Ztr. Roheisen angegeben, doch könnten bei genügenden Mitteln 8760 Ztr. erzeugt werden. Für Sava werden gar nur 2500 Ztr. genannt, aber ebenfalls 8760 Ztr. als möglich bezeichnet; für Playofen 1600 Ztr. 1749 verwüsteten im Juni ungeheure Regengüsse das Werk, schwemmten die Werchgaden weg und verursachten 3000 fl. Schaden, ungerechnet den Produktionsausfall. Für 1757 wird eine Produktion von 3000 Ztr. Roheisen angegeben3), wovon 2100 Ztr. beim Werke verarbeitet, 900 Ztr. verkauft wurden. Die 2100 Ztr. gaben auf 3 Schlägen 1400 Ztr. Stahl ä 65 fl. 1765 gibt Zois4 5) für Jauerburg 1500 Ztr. und für Rothwein 1000 Ztr. Stahlproduktion an. — Sava lieferte damals 3040 Ztr. und Pleiofen 1800 Ztr. 1767 aber produziert Jauerburg und Rothwein 4520 Ztr., Pleiofen und Mojstrana 2000 Ztr. Stahl. Für 1774 B) wird für Jauerburg eine Produktion von 3700 Ztr. Roheisen und 1600 Ztr. Stahl angegeben, für Sava 3800 Ztr. Roheisen und 2800 Ztr. Stahl, und für Pleiofen 3700 Ztr. Roheisen und 1600 Ztr. Stahl, welche zusammen 1200 fl. an Gefälle abwarfen (ä Ztr. zu 12 kr.). 1780 wurden produziert6) in Jauerburg 8563 Ztr. Roheisen; davon 1250 Ztr. verkauft und 4508 Ztr. zu Stahl verarbeitet, und zwar folgende Sorten: Fino 411-04 Ztr. ä Meiler 72 fl. Mezanetto 1333-27 » » » 72 » Mezzano 991-76 » » » 69 » Machia 74-96 » » » 69 » Bianco 192-— » » » 69 » T otalwert 24.645 fl. 13 kr. Sava erzeugte aber 10.800 Ztr. Roheisen und 5200 Ztr. Stahl als Azzalon, Roman und Mezzan im Werte von 39.000 fl. Von diesen Sorten kostete der Meiler 75 fl. Aller Stahl ging in Kisten gepackt nach Italien, welche im Durchschnitt 21/2 Ztr. wogen. Für 1786 geben die Rev.-Bergamtsakten folgende Daten: Aus 9393-84 Ztr. Stahlerze ä 22 kr. mit 13.668 Schirgel Kohl und 823 Schirgel Bergschmied und Röstkohl ä 13 kr. wurden erzeugt: Weißes Roheisen 2318-36 Ztr. ä 2 fl. 54 kr. und graues Roheisen 656-64 Ztr. ä 2 fl. 54 kr. im Werte. Erz und Kohl kosten somit 6584 fl. 74/2 kr. Das Roheisen ist aber 8627 fl. 20 kr. wert. 1807 wurden aus 5755-98 Ztr. Roheisen 1964 Ztr. Hammerprodukte erzeugt. Davon 1637-41 Ztr. Stahl. Die Stahlwerke von in der Alben, Bleiofen, a. d. Sava und am Javornik waren die bedeutendsten im Lande, überlebten alle übrigen und heute noch bestehen hier in modernem Sinne ausgestaltete Werksanlagen, welche auf den Wasserkräften basieren, die schon vor fast sechshundert Jahren der alte Wisser erkannte und seinen Stahlhammer an dieselben hinbaute. ‘) H. K. A. F. 6, 2) H. K. A. F. 18298 sub 1(5. Mai 1747. 3) Fassionstabelle dd. 27. März der Krain. Ind.-Gesellsch. 4) Rev.-Bergamtsakt de 1757. 5) L. c. Akten de 1775. 6) H. K. A. F. 1585 sub 1781, 23. März. Die Schmelzöfen sind schon lange kalt gestellt und es schmelzen die jetzigen »Hammerherren an der Sava« ausländische Erze, welche sie zu Schilfe aus Afrika und der Levante beziehen, am Meere in Servóla bei Triest. Überblicken wir nochmals den Werdegang dieser Anlagen, so sehen wir zunächst heimische Bergleute und Eisenschmelzer an den Spateisensteingruben der Rožca, Golica und Belšca ansitzen und ihr Eisen nach Italien verhandeln. Im XIV. Jahrhundert wurde bereits die Errichtung einer Bergordnung nötig, welche 1381 erlassen wird. Der Betrieb ist frei und unabhängig vom landesfürstlichen Einflüsse, das Einvernehmen mit den Grundherrschaften, welche Erze und Kohl gegen Zins liefern, ein gutes, und noch Valvasor weiß 1689 zu berichten, »die Bergwerke waren ehedessen den Herrschaften unterworfen, in deren Terretorien sie lagen«. III, p. 383. Fig. 130. Der zweite Stahlhammer oder Fužin in Jauerburg. Um 1520 kommen Italiener aus dem Bergamaskischen ins Land und errichten Brescianische Floßöfen, erst nächst den Gruben, wo schon die alten heimischen Bergmeister schmolzen. Die Stahlhämmer bauen sie an der Save, wohin sie später auch ihre Floßöfen übersetzen. Die welschen Schmiede werden reich, übermütig, erwerben den Adel und verkommen schließlich sämtlich durch eigene Schuld. Von den Bucellenis haben wir es aktenmäßig nachgewiesen und darum deren typische Geschichte etwas eingehender behandelt. Von ihren Nachfolgern a. d. Sava und am Jauernik weiß den gleichen Hergang auch die lebende Generation zu erzählen. Den Verfall dieser zu schildern, liegt außer dem Rahmen unseres Werkes. Wir werden in Steiermark und Kärnten sehen, wie durch Jahrhunderte die Staatsgewalt als Lenkerin der Eisenindustrie tätig war und hören, daß auch diese schließlich abdizierte und das Regime dem als moderne Aktiengesellschaft konstituierten Großkapital überließ, dem auch die ehemaligen Privatwerke zufielen, insofern es den auf Konzentration des Betriebes eingerichteten modernen technischen Fortschritten der gesamten Industrie und deren Säugemutter, dem Großkapitale, konvenierte. Alle übrigen kleineren Betriebe, welche selbst neben dem alten Großbetriebe des Staates von diesem noch durch Gesetze jahrhundertelang gehegt und geschützt wurden, wurden schonungslos niedergetreten, insoweit sie nicht schon früher durch mißliche Verhältnisse und ei trene Schuld der Betriebsherren zu grün de ge-gangen waren, was in Krain schon im XVII. Jahrhundert der Fall war. Welchem Schicksal die modeme Entwicklung entgegengeht, wird erst die Zukunft lehren. Hoifen wir, daß es ihr nicht so geht wie der Rebe, welche die üppigste Entfaltung ihrer Produktion und die reichsten Erträgnisse damals bot, als an ihren Wurzeln sich ihr Todfeind eingenistet und sie nach wenigen Jahren reichlichster Erträgnisse vernichtete. Das Bergvolk in Sava, Pleiofen und Jauerburg. Mit diesem Namen finden wir in den Urkunden alle jene Arbeiter bezeichnet, welche dem Berg- und Hüttenwesen dienten. Es gehören hierher alle Leute, welche am Hammer, in den Erzgruben und im Walde für die Gewerke arbeiteten. In einer »Conscription deren bey dem Berg-und Hammerwerckh Pleyoffen inwiirkhlicher arbeith stehenden arbeithern« von 1769 ^ finden wir beim Hammer aufgezählt: Hammermeister, Heizer, Wassergeber, Schmelz- oder Ofenmeister, Schmelz knechte (in Sava auch Pleyknechte genannt). Beim Bergwerk: Hutleute und Knappen. Beim Waldwesen: Holzmeister, Holzer, Kohlmeister und Köhler. Endlich die B e r g-werksfaktore, den Bergwerkszimmermann, den Bergwerkshand s c h m i e d und den Bergwerksfuhr kn echt. In der Wo che in finden wir 1. c. außerdem noch aufgezählt: Nagelschmiedmeister und Nagelschmiede, auch »Knechte« genannt, Zainer und Drahtzieher* 2). Das Bewußtsein der Interessengemeinschaft und Zusammengehörigkeit, die höhere Geschicklichkeit, welche ihr Gewerbe erforderte, die Wichtigkeit ihres Erzeugnisses für den Staat und die Bevölkerung bewirkten, daß sich unter dem »Bergvolk« schon sehr früh ein Korporationsgeist herausbildete, welcher der übrigen Bevölkerung gegenüber zur Schau getragen wurde. Dazu kam der Umstand, daß sich der Stand der Bergleute früher von dem Hörigkeitsverhältnisse los zu machen wußte, als irgendein anderer Arbeiterstand oder der Bauer. Er wurde ein von den Fürsten bevorzugter, mit Sonderrechten ausgestatteter Stand, auf welchen Bürger und Bauer mit Neid blickten. Denn schon das Wort »Bergknappe« bezeichnete das Recht des freien Mannes und seine Wehrhaftigkeit. In der Bergordnung Maximilians I. von 1517 heißt es: »Wan ein Pergmann zu der Arbeit get an Perg, dessgleichen Koler, Schmelzer, Holzknecht zu der Arbeit gen, Und hat der Knapp sein Perg-sakh am Rükgen und sein Pergstab in der Hant, Auch Schmeltzer, Kohler, Pergschmid und Holzknecht, und sein auf dem Weg an die Arbeit oder gehen von dem Perg, Und von ihr Arbeit, die haben Fürsten Freyung.« Bei dieser sozialen Stellung artete das Treiben des »Bergvolkes« oft in Zügellosigkeit aus, die sich bis zum Aufruhr und zur Rebellion steigerte. In Jauerburg finden wir zum Beispiel 1781 in Arbeit3) 1 Plameister, 3 Plaer, 3 Schirrknechte, 3 Erzpocher und Wäscher, 1 Hammerschmiedmeister, 5 Stahlhammermeister, 5 Stahlhammerheizer, 5 Wassergeber, 2 Berg-werksfaktore, 27 Gedingshäuer, ungerechnet die Knappen, 1 Oberhuttmann, ferner Trugenlaufer, Lehrgedinghäuer, Kohler, Holzer, Holz- und Kohlmeister, zusammen 165 Mann. *) Rev.-Bergamt F. von 1769. 2) Cf. dazu auch p. 305. 3) Matrikelbuch von 1790, p. 59 ff. Ähnlich war auch der Stand in Sava und Pleiofen. Im Jahre 1769 war der Stand noch höher. Es werden da1) angegeben: Für Jauerburg: 27 Hütten- und Hammerarbeiter, 42Knappen, 122 Holz-und Kohlknechte, 7 Faktoren, Zimmerleute und Fuhrknechte, zusammen 193 Mann. Für Sava: 23 Hütten- und Hammerleute, 59 Knappen, 200 Holz-und Kohlknechte, 4 Faktoren, Zimmer- und Fuhrleute, zusammen 286 Mann. Für Pleiofen: 17 Hütten-und Hammerleute, 49 Knappen, 184 Kohler, 4 Zimmer- und Fuhrleute, zusammen 254 Mann. An allen drei Werken somit 733 Personen. Zur gleichen Zeit war der Stand in Eisnern 448, in Krop 406, inSteinbüchl 307 und in der Wochein 476 Mann. Das Treiben des Bergvolkes in Sava, Jauerburg und Pleiofen charakterisieren die Berichte des Unterbergrichters Anton Deillfer an das Berg-obergericht* 2) von 1775. Dieser schreibt unterm 28. Juni desselben Jahres: »Die Leute Kohlmeister sind so wie alles übrige Bergvolk in Haltung und Regardirung der Oberbergrichterlichen, als auch meiner Befehle (er verbot, junge Fichten und Lärchen zu fällen) sehr unachtend und es gibt auch viele, Holzer, Knappen und Schmiede bei allen drei Bergwerken, die ganze Nächte saufen, raufen und andere Sachen treiben, dass man in Feierabend-Tagen und auch Sonntags und Feiertags durch das »Jauchatzen, Pfeiffen und Singen« an der Strassen keinen Fried zu seiner Ruhe habe, obwohl dies bei Strafe verboten. Ermahnungen fruchten nichts und »wann ich solche der Arbeit ablegen will, so jamert der Verweser, er hätte keine andern Arbeitsleute, so dass ich allen Übertretern immerhin zu allseitigem Nachtheil durch die Finger sehen muss, weil es hierorts gar keine Polizei und Mannszucht von der Herrschaft observirt wird, ich aber habe keine Gerichtspersonen, dass ich des Bergvolk bestrafen könnte. Eselreiten ist denen Arbeitern keine Straf und lachen dazu. Aresta oder Leibs Strafen kann ich nicht austheilen, weil bei diesen Gewerken kein Gerichtsdiener ist, um aber doch die so häufigen Bergwerks Schwärmer unter welchen ein gewisser Lucas Stroi Jauerburgscher Holzknecht, die Primer Person ist, denn ich schon unter 25. dies beschrieben, bestrafen kunte«, so bittet er, auf Begehren zur Bestrafung des Bergvolkes gegen Zulage das Militärkommando zu Mojstrana requirieren zu dürfen. Es scheint dem Deiller sub 18. Juli willfahrt worden zu sein; er berichtet unterm 22. Juli 1775 ans Oberberggericht: »Ich habe die Auflage d. d. Laibach 18. huius zu rechtens erhalten, und an die 4 Hammerschmieden zu Sava richtig Exequiren lassen, diese sind zwar willig an bestimmten Tag dahin zu erscheinen, hingegen aber die a tergo angemerkten Nachtschwärmer setzen sich des Befehls ganz renitent, und da ich ihnen den Inhalt der Citation kundgemacht, kann ich nicht beschreiben mit was für einen Schimpf und Schmachworten diesen löb. k. k. Citations-Dekret begegnet worden, ich schäme mich die Aus-drücke so diese Nachtschwärmer wieder das Citationsdekret gethan anhero anzufügen, in specie aber hat der Lucas Stroi sein allerschlechtestes Maul aufgemacht. Da nun die Citation erfolget, sind die Burschen denen Berg-werkhen hinweggeloifen, und arbeiten nun bei den Bauern hier in Tagwerken herum, glauben also dass das k. k. Oberberggericht mit ihnen ‘) H. K. A. F. 1575, dd. 1770, 5. März. 2) Im Archiv d. k. k. Revier-Bergamtes Laibach sub 1775. Müllner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 30 nichts zu befehlen hätte, da aber die laut Notta beiliegende Bursch denen Bergwerken verschuld, auch keine Rechnung gepflogen weder Rätt-Schein erhalten, noch weniger sich aus den Bergwergs Matrikel Buch auslöschen lassen, so sind in Figore dessen diese Bursch noch wirkliche Bergwerksarbeiter, »und sollten den Oberberggerichte gechorchen was sie nicht thun«, es liegt also Einen löb. k. k. Oberberggericht an »Tuirung« der eigenen Ehre die Bursche zum Gehorsam zu zwingen. Dies kann aber nicht anders geschehen, außer es wird dem Juritianten Herrn Josef von Segalla unter einer gemessenen Strafe aufgetragen, dass er diese Nachtschwärmer von Grundobrigkeitswegen nach Laibach liefern solle. Ein löbl. k. k. Oberberggericht wird bei Gott den Verdienst haben, wenn diesen Burschen gemessene Strafen die sie empfinden sollen, dictirte, sonderheitlich aber dem Lukas Stroj der in seinen Tathen und Worten keinen weit seines Gleichen hat, etc. Antoni Deiller, Unterbergrichter.« Folgt auf der dritten Seite: Joh. Auer Schaderneg Valentin Ledneg Josef Suetina Wer gl »Nomina deren Citirten so nicht renitent »sind 4 Savische Schmitten« die nach tiefen Einsehen unmassgeblich jeder mit 25 »Brigi« kunten bestraffet werden. Lucas Stroy ist renitent, und hat ein sehr schlechtes Maul und hat aus dem Dekret Spott gemacht und verächtliche worte gesprochen, dieser verdiente ein 14täglichen Arrest und 50 »Brigi« wegen seinen einberichten Tliaten und dermalen bezeigender Unehre des Decretes. Diese verdienten wegen der Nachtschwärmerei, Raufhändel auch Verspottung des Oberbergrichterlichen Decretes einen 8täg-lichen Arrest und jeder 20 »Brigel«. Andr. S c an 11 Diese sind eben Nachtvögel und sind Rena-Klauber, welchen Jakob Scant ( vermög Oberbergrichterlichen Patentes sich diesen Unfug nicht ohne Wissen des Hr. Gewerken von Sava unterwinden sollen. Diese haben dem Patent misshandelt, und sind auch renitent der Citation mit Schimpfung des Oberbergrichtl. Citations Decrets und diese zwei verdienen einen 4täglichen scharfen Arrest und jeder 20 »Brigi«. Joseph Jegliz Mockerl ist erst in diese schlechte Gesellschaft getreten, und bekennt dass er verführt worden sei, ungeacht dessen zur dermaligen Straf »kunte ihme 10 Brigel abgemössen werden« Ein löb. k. k. Oberberggericht geruhe gnädigst meine unmassgeblich nicht übel anzunehmen, ich will durch diktirte Straf an die Übertreter diese nur so viel zu verstehen geben, daß diese Strafe ohne Beleidigung des Gewissen diese Bursch zu ihrem Seelenheil sicher empfangen können. Hätte ich ein »Bracium« hier, so wollte ich ein löb. k. k. Oberberggericht nicht incomodiren. Antoni Deiller1), k. k. Unterbergrichter.« Daß es schon im XVI. Jahrhundert auch anderswo nicht besser aussah, ersehen wir aus einer Anzeige des Oberbergrichters Gregor Komar vom Jahre 1589* 2). Dieser meldet, daß Juri Preb in, Paul Ellerziz und Lukas Gruden, sonderlich letzterer, in Idria Quecksilber gestohlen und erwischt wurden. Sie entkamen aus dem Gefängnis und flüchteten. Komar ersuchte ') Deiler war Besitzer in Aßling. Er verkaufte sein Anwesen an Lorenz Kerschstein, dessen Tochter als Gattin des Werksarztes Schrei in Aßling .1879 starb. 2) Steir. Statth.-Arch. H. K. A. dd. Mai 1589, Nr. 38. nun die Konsorten in Tulmein, die Diebe verfolgen zu lassen und festzunehmen. Gruden und Prebin sind ihre Untertanen, Ellerziz soll sich im Lacker Gericht aufhalten, doch ist keiner noch zuhanden gebracht worden. Grudin habe noch dazu »zuverschimpfung des hiesigen Berggerichts ein Lied erdicht und auf alle Kirchtag da er hinkommt, wie und was gstalt er gefangnuß worden und wiederum auskommen auch mit gsellen hie haben soll, singen thuet, des allbereit etliche dem Gericht fürgeworfen, sich auch der Richter dessen beschwären thuet.« Sr. Fr. Durchl. möge die mehr ernannten Hr. Konsorten zu Tulmein oder ihren Comaun Richter mit allem Ernst auch bei Verlierung des Gerichts auferlegen, den Gruden und Prebin zu fangen und zuhanden zu bringen *). Die Leute gerieten in Schulden, denen sie sich durch- heimliches Entweichen aus dem Werke, dem sie verschuldet waren, zu entziehen trachteten. Über diesen Übelstand klagen schon 1569 die Gewerken in Junauers »Ratschlag und Gutbedunken« an die Regierung (cf. oben p. 181). So lange die Sache eine interne Angelegenheit blieb, handelte es sich einfach um Ver-luste der betroffenen Gewerke, welche übrigens häufig selbst mitschuldig waren (p. 318). Gefährlicher wurde die Frage, als in Italien die Eisenindustrie sich auf eigene Füße zu stellen trachtete und daher gute Arbeiter aus Inner-Österreich zu gewinnen suchte. Die Regierung beschäftigte sich ernstlich mit der Angelegenheit. O CD O O O Unterm 3. Juni 1750 dd. Laibach berichtet die Repräsentation und Kammer in Krain an die Kaiserin2): Es habe die Repräsentation und Kammer in Kärnten vorgeschlagen, in Angelegenheit der Aufnahme von Schmiedmeistern und Gesellen ohne Passaport- und Kundschaft in Reziprozität zu treten, da Bergarbeiter mit Hinterlassung von Schulden aus Krain nach Kärnten entweichen. Dagegen hätten die krainischen Gewerke eine Vorstellung erhoben und verlangen Abhilfe. Die krainische Repräsentation erklärt sich im Interesse des Staates und Comerces entschieden gegen Maßnahmen in dieser Richtung, »anerwogen die Schmiedmeister und Gesellen durch die sogestalten eingeschränkte Wanderungsfreiheit verleitet, ein so anderes Land gleichwohl mit Hinterlassung von Schulden vollends verlassen und sich in die Venetianischen oder Neapolitanischen Staaten (all wo dem glaubwürdigen Vernehmen gemäß für die Emporbringung dei Bergwerke anjezo mehr denn jemals gesorgt wird) begeben, infolge denen leider? ohnehin schon merklich verfallenen hierländigen Berg- und Hammers-Gewerken der gänzliche Umsturz, somit auch dem Comercio ein namhafter Abtrag wiederfahren, und endlich die Arbeiter sammt der Ersetzung ihrer hinterbliebenen Schulden ein für allemal vermißt würden«. Es möge der Kärntner Vorgang hier nicht nachgeahmt, »sondern pro norma statuirt werden, daß die von einem Land in das andere kommenden *) Aber auch sonst war das liebe Bergvolk in Europa nicht anders beschaffen als das krainische. Nikolaus Bourbon beschreibt 1517 das französische (Beck, Gesch. d. Eisens I, p. 14 ff.) wie folgt: »Die Arbeiter, wenn sie Geld haben, kommen zusammen — essen und trinken — das Haus erschallt von Geschrei. Man möchte glauben, Lapithen vor sich zu sehen, wenn man sieht, wie die Becher durchsZimmer fliegen, Schlägereien entstehen, w o b e i T i s c h e u m ge w or f e n w e r d e n und oft Blut fließt. Solchen Aufregungen pflegt sich die ländliche Bevölkerung zu überlassen, wenn der Wein sie irreführt.« Ein Tag verzehrt die Früchte der Mühen, welche sie Tag und Nacht ertragen hatten und versetzt sie aufs neue in lange Dürftigkeit. 2) H. K. A. F. 54 sub 13. Juli 1750. Schmiedmeister und Gesellen von den respect. Gewerkschaften auch ohne Passport und Kundschaft in Arbeit genommen, vom fordernden Theil aber die hinterbliebene Schuld dem Bergrichter-Amt angezeigt, somit durch selbes die Hälfte des Verdienstes eines solchen Schuldners, so lange er in Arbeit steht, mit Verbot belegt und den Creditor zugewendet werden sollen«. Unterm 20. Juni 1750 wird die Kärntner Repräsentation um ihre Ansicht ersucht; diese äußert sich unterm 4. Juli dahin, daß in Kärnten sehr geklagt werde, daß wegen Schulden der Arbeiter die Gewerke Schaden leiden, ja sogar Werke bisweilen feiern müssen, Der von der Repräsentation in Krain vorgeschlagene Modus wäre indes mit all zu vielen Umständen verbunden, und da der Geselle mit halbem Verdienste auch nicht leben könne, somit eo ipso wieder ins Ausland flüchten werde. Auch würden die Arbeiter dadurch veranlaßt, ohne oder wegen mindester Ursachen nach Belieben fortzugehen, wie denn an dem Übertritt in fremde Länder hauptsächlich die Emissäre von auswärtigen Potentien und Eisengewerkschaften schuld seien, weniger die »Kundschafts- und Abreitungs-Zettl, welche Emissäre sich al in cognito in diese k. k. Erblande begeben und mit Verheißung eines großen Lohnes und Verdienstes die besten Arbeiter heimlich aufreden und per tertium et quart um abcapern lassen, wie solches leider seit kurzen Jahren vielfältig geschehen ist«. Die steirische Hammerordnung vom 25. September 1748 habe auch die klarsten Bestimmungen, denen zufolge Arbeiter, welche nach Kärnten flüchten, durch den Hammerherrn dem k. k. Amt Vordernberg anzuzeigen sind, welches für die Zurückschaffiing zu sorgen hat. Diese Übung findet auch zwischen Steiermark und Österreich statt. Es liegt also kein Grund vor, nicht in gleicher Weise zwischen Kärnten und Krain vorzugehen. Unterm dd. Wien, 30. Juli 1750, erläßt das Hofkollegium an das Direktorium in Pub. et Cameralibus eine Note, mit der es sich der Auffassung der Kärntner Kammer anschließt und verordnet, es solle an die Repräsentationen in Krain und Kärnten die Verordnung erlassen werden, daß kein Hammermeister oder Geselle ohne Passport, Kundschaft oder Raitschein weder in Krain noch in Kärnten angenommen werden dürfe. Ümissäre seien aüszuweisen, im Wiedetbetretungsfalle zu bestrafen. Die Verhandlungen zwischen den Montanbehörden und Gewerken zogen sich noch Jahre hin fort, ohne zu besonderen Resultaten zu führen. Vom 4. September 1762 zum Beispiel liegt ein strenges Verbot der Kaiserin vor, daß Eisen- und Stahlarbeiter in benachbarte Länder, wo Eisen-und Stahlmanufakturen errichtet werden, entweichen, und befiehlt, sowohl die Emigranten als ihre Verführer zu bestrafen. (Revier-Bergamtsakten von 1762.) Bergmann des XIII. Jahrhunderts nach einem Glasgemälde. 10. Der Hammer in der Rotwein. Wie oben p. 461 bemerkt, besaß Jauerburg in der Rotwein zwei Stahlschläge; im XVI. Jahrhundert bestand aber hier auch ein Schmelzwerk. Die Wasserkraft bot die Radolna oder Rotwein, welche, in den Felsgräben des Kot-Tales (der Kotenza) und der Kerma entspringend, das nach ihr benannte Radolna- oder Rotweintal bildet und unterhalb Moste in die Save mündet. Etwa 10 km von der Mündung; lag; der Hammer am linken Ufer der Radolna. Wahrscheinlich schmolzen die Veldeser Untertanen auch hier schon vor der Gründung des Hammerwerkes durch della Crotta die hier vorkommenden Eisenerze in Rennherden aus, da sich auch hier die Sage von der Gründung durch die hl. Hemma an das Werk angehängt hat. Die erste urkundliche Nachricht von der Existenz des Hammers erhalten wir in einer Eingabe dd. Aßling 1571, 30. September. Hier ist gefertigt »Pietro della Crotta in der Rodwein« und in einer splchen an den Erzherzog Karl von 1572 abermals »Piero della Crotta in der Rodwein«. Da della Crotta am Ladebogen von 1569 und seine Fusin in der Rotwein noch fehlen, so muß er sie 1570 schon erhoben haben. Das wäre unter der Regierung des Bischofes Christof v. Madrutz (1542—-1578). Eine Konzessionsurkunde fehlt und scheint della Crotta auch ohne eine solche gebaut zu haben, wie aus den folgenden Aktenstücken hervorgeht. Unterm 30. Juni 1579 dd. Veldes1) wurde ein Revers aufgesetzt, welcher von della Crotta hätte unterfertigt werden sollen, was er aber nicht tat. Das Aktenstück ist darum interessant, weil wir aus demselben das Verhältnis der Gewerken zur Herrschaft Veldes kennen lernen, wie es vor 1575 bestand. Wir hören nun zunächst, daß Bischof Thoman* 2) zu Brixen dem della Crotta »einen neuen teutschen Hammer in der Radtwein, zu des Stifts eigenthümlichen Herrschaft Veldes gehörig, aufzubauen« erlaubte und dem Veldeser Hauptmann Josef Lenkovitsch, Frh. zu Thurn a. d. Kulpa etc., einzuschreiben anbefohlen. Deila Crotta verspricht, den erbauten deutschen Hammer und Schmelzofen, inmaßen er nach deutscher Art auferbaut, unverändert zu lassen und baulich zu erhalten, auch den gewöhnlichen Zins neben anderen Herrenforderungen zu bezahlen. Sollte der Bischof des Hammers wegen mit dem Landesfürsten je in Streit geraten, soll er jederzeit das Recht haben, den Hammer abzureißen und in Grund zu zerschleifen. Auch wolle er keinen anderen Gesellen oder Mitgewerken neben sich haben als seine Erben und Kinder etc. »Was dann auch anlangt die Kohlung gemelten Hammerwerchs soll und will ich mich mit Niederschlagen des Holzes, an Ort und Enden da die Herrschaft und derselben zugehörige Unterthanen, desgleichen andere ihren gewöhnlichen Holzbesuch, es sei zum Brennen oder Zimmern, haben, daraus jenen ein Mangel erscheinen möchte, gänzlich enthalten, außer dessen so niedergefallen oder windfällig, doch soll und will ich in allweg den Hauptmann und Inhaber deswegen zuvor darum begrüßen und mit ihm um dasselbe nach billichen, wie es bei andern Hammerwerken der Gebrauch und Gewohnheit ist, stellen und vergleichen, so auch im hohen Gebirg da bemeldte Herrschaft und deren Unterthanen ihren Holzbesuch nicht hätten, noch dahin kommen, Holz zum Kohl zur Notdurft bemelts Hammerwerks niederschlagen und machen wollt lassen, soll und h Krain. Ind.-Gesellsch. Abschrift auf 6 kr.-Stempel. Original verloren. Cf. oben p. 455. 2) Joh. Thomas v. Spaur 1578—1591. will ich deshalb auch je und allweg mit Verwissen des Hauptmanns und Inhabers der Herrschaft Veldes thun, mich auch sonst in allem andern wie einem gehorsamen und gewärtigen Unterthan und Holden genannter Herrschaft Veldes gebührt, und wohl ansteht, verhalten.« Weiter erklärt della Crotta, daß, sollte er diesen Artikeln zuwider handeln, »so soll Ihr. Fürst. Gnad. und derselben Hauptmann den oft ermeldten Hammer als ein anders verfallenes und verwirktes Gut zu ihren Händen einziehen.« Als Zeugen fertigen: Peter Kuplenik, Priester; Caspar Schranz und Gregor Jernetz, Bürger von Radmannsdorf1). Unterm 7. März 1580 berichtet der Oberbergrichter Komar an den Vizedom* 2): »Dann in der Radtwein hat einer Peter della Crotta genannt, erst vor drei Jahren ein teutschen Ofen und Hammer zu erhöben und zu pauen angefangen und solches von Herrn Lenkhouitsch als der Zeit Inhaber zu Veldeß, ohne der Fst. Drh. Consens oder Bewilligung wieder die neuaufgerichte und publizirte Perkwerchs-Ordnung empfangen, und dem Perkhgericht khain Gehorsamb laist oder unterworfen sein wolle.« Unterm 23. Juli 1580 befiehlt die Kammer dem Oberbergrichter, »das neu erhebte teutsch Hammerwerk« in der Rotwein in das Berg buch einzuverleiben. Daraus geht deutlich hervor, daß della Grotta den Hammer zwar 1570 ohne Konzession erbaute, dieselbe vom neuen Bischof 1578 konzessioniert erhielt, dafür mündlich Verpflichtungen der Herrschaft gegenüber einging, als ihm aber ein Revers darüber vorgelegt wurde, weigerte er sich, angesichts der Neuorganisation des Eisenwesens durch die eben in Einführung begriffene neue Bergwerksordnung denselben zu unterfertigen, sondern nahm eine zuwartende Haltung ein. Dieser Sachverhalt erhellt auch aus dem nachfolgenden Schriftstücke3). Unterm 9. September 1581 dd. Veldes berichtet Peter Lukranovitsch dem Bischöfe (Joh. Thomas), daß er sich über Auftrag dd. 20. Juni erkundigte, »ob er Piero della Crotta numalen den aufgerichteten Revers über sich geben würde?« Er habe ihn vorgeladen und ernstlich ermahnt, den Revers (weil er bisher also angestanden) zu fertigen und demselben nachzuleben. Deila Crotta__weigerte sich nicht nur dessen, sondern kam heimlicherweise bei der N. Ö. Kammer ein, daß ihm das Bergwerk vermög der neu aufgerichteten Bergwerksordnung durch den Bergrichter in das Bergbuch eingeschrieben würde. . Nun ist der obige Erlaß der Kammer dd. 13. Juli 1580 verständlich. Der schlaue Welsche etablierte sich erst unter der offenbar etwas gemütlichen Herrschaft des alten Herrn4), düpierte dann den neuen durch gefügige Versprechungen, um bleiben zu dürfen, verhandelte aber zugleich, nachdem er von der Grundobrigkeit nicht angefochten wurde, mit der neuen Bergbehörde, der die Gefügigkeit della Crottas nur erwünscht sein konnte, um die Anerkennung. Wäre er mit Umgehung der Herrschaft sofort nach *) Recte Jerneitz, wie er sich 1579 fertigt; er war Gewerke am Hammer zu Kolnitz a. d. Leibnitz. 2) Vizedomarchiv F., Mineralia XXXIV, 22, 23. s) Krain. Ind.-Gesellsch. 4) Christof v. Madrutz. 1575 an den Oberbergrichter herangetreten, so hätte er von seiten der schon bestehenden Gewerken Widerstand gefunden, da diese um ihre Wohlmeinung befragt worden wären und sich den neuen Konkurrenten kaum hätten gefallen lassen. Nun hören wir von della Crotta oder Grotta nichts mehr. Das Verzeichnis der Plaofen und Hämmer im Vizedomarchiv von 1581 gibt über Rotwein folgendes an: »An der Rad wein ist ein neu erhobener w indi scher Ofen und Hammer«, macht im Jahre 50 Meiler (500 Ztr.). Der Inhaber ist nicht angegeben. 1589 erscheinen in der Klageschrift der Gewerken gegen Junauer puncto seiner neugegründeten Eisenhandelsgesellschaft unter anderen gefertigt !): Lorenz Wriessnig (Breznik), Mert Kunsti und Hans Heinricher als Gewerken an der Radwein. Unterm 18. Oktober 1594 erstattet Harrer einen Bericht2) über den Stand der Gewerkschaften an die Kammer. Hier heißt es, daß das Werk an der Radwein öde stand, dann habe es eine Zeitlang Gregor Jerneitz, Pfleger in Veldes, innegehabt, und schließlich an den Grafen Siegmund v. Thurn und Valsassina ohne Vorwissen Harrers übergeben. Unterm 21. April 1595 berichtet Harrer, daß das Werk in der Radwein, wo Georg Jerneitz gearbeitet, hernach verlassen worden und vor zwei Jahren gar eingefallen sei, so daß niemand es mehr haben will, obwohl es Erz und Kohl genug habe. Jetzt gehöre es dem Grafen v. Thurn. Harrer beantragt, stehende Werke öffentlich zu verkaufen, es würde sich schon ein Kaufmann finden, der sich wieder unterwindet und das Kammergut fördern würde. Graf Thurn scheint das Werk wieder an Jerneitz zurückgegeben zu haben, denn Jerneitz verkauft es laut Pergamenturkunde dd. St. Mathäus-tag (21. September) 1598 mit allem Zugehör und allen Rechten an Orpheo Buzelini am Jauernik um 500 fl. Rheinisch, jeden zu 60 kr., die ihm bar bezahlt wurden. Von nun an blieb Rotwein mit Jauerburg vereinigt. Die Gebrüder Ludwig und Hyppolit Bucelleni beabsichtigten nun einerseits hier zwei Brescianische Hammerschläge für ihren Gr odel einzurichten, anderseits-aber auch das Hüttenwerk wieder zu erheben. Sie baten daher um Bewilligung, einen Krainischen Ofen aufrichten zu dürfen, wie dies aus einem Schriftstücke des Vizedomarchivs dd. 25. September 1605 hervorgeht. Das Aktenstück trägt keine Unterschrift und ist ein Gutachten eines Sachverständigen. Er bezeichnet sich als vor »22 Jahren gewester Bergrichter in Crain«3) und wurde offenbar um Auskunft in der Sache angegangen. Der »geweste Bergrichter« schreibt: o o »Peter della Grotta hat in der Radwein die Freiheit ein O fíenle nach Crainischer Art, und Hammer zu erheben, bekomen und auch aufgebaut. Nachdem sich aber der Eisenstain derselben wieder das ver-hoffen ausgeschnitten, ist solches Hammerwerch verlassen worden und in Abödung khumen, also daß niemandt alldort gearbait hat.« Wie die durch della Grotta erlangte Freiheit auf die Bucellenischen Gewerke in Jauerburg gekommen sei, wisse er nicht (der Kaufkontrakt von O Vizedomarchiv, F. Mineralia. a) L. c. 3) Also Oberkrain, cf. p. 123, Note 5. 1598 ist ihm unbekannt, der Mann muß daher schon vor 1598 vom Amte in Oberkrain geschieden sein). Er widerrät nun, zu gestatten, den Gebrüdern Bucelleni »ein Schmelz Öffenle nach Crainischer manier sonderlich wegen Ungewißheit des Eisenstein alldort zu höben« und rät dafür zu bewilligen, »daß sie anstatt derselben zwei Bresanische Hammerschlag auferbauen und den erzeugten Gradl am Jauernik, was ihnen über die zwei Hammerschlag aldort am Jauernik übrig bleibt, dahin gen Radwein zu überführen und zu Shahl oder Eisen ausschlagen lassen mögen«. Was diesfalls weiter geschah, ist aus den Akten nicht zu ersehen; laut Pergamenturkunde1) dd. Graz, 16. Nov. 1637, verleiht Kaiser Ferdinand III. den Gebrüdern S i e g m u n d und Johann Peter Posarellen auf Eisenstein in der Ratwein zu bauen und zwei »Hammerschläge in der Ra dt-wein oder wo es denen am gelegensambisten sein würde«, zu erbauen. Fig. 131. Der Hammer in der Rotwein 1895. So bescheiden die Geschichte dieses Werkes, welches in einem der der schönsten Alpentäler lag, ist, so wichtig sind seine Akten für die Klärung der Frage über die sogenannten »windischen Öfen«. Da schreibt nun 1579 die Kanzlei des Brixener Bischofs Thomas v. Spaur: Deila Grotta will einen »teutsehen Hammer« bauen; die Öfen dieser »Teutschhammershütten« hörten wir oben p. 396 als eine Art kleiner, schlechter, kohlenverschwenderischer Stucköfen bezeichnet. 1581 heißt der Ofen in der Radwein ein »windischer«, der im Jahre 500 Ztr. Eisen macht, und 1605 wieder wird der della Grottasche Ofen »ein Öfenle nach krainischer Manier« genannt. Daraus geht somit unzweideutig hervor, daß diese drei Benennungen eine und dieselbe Ofen form bezeichnen, welche ein Mittelding eines Schmelzofens war; höher als ein Rennfeuer, aber niedriger und armseliger als ein normaler Stuckofen, in welchem schon Graglach miterzeugt wurde. ‘) Zois Nachlaß im Laibacher Museum. Wir hätten somit mit folgenden Ofenformen zu tun, wie sie uns jetzt durch die Urkunden klargestellt sind. 1. Bäurische Rennfeuerherde mit Weicheisenproduktion, wie sie Schigan beschreibt (cf. p. 198). 2. Die »Ofenle nach krainisc her Manier«, auch als »w in dische und teutsche Ofen bezeichnete niedere Stucköfen«, die auch in Kärnten noch im XVIII. Jahrhundert im Gebrauche waren (cf. p. 396) und ein schlechtes, weil mit Stahl gemischtes Eisen erzeugten. 3. Die normalen Stucköfen, die als »bessere Öfen« in den Akten genannt werden und die in Steiermark noch bis Mitte des XVIII. Jahrhunderts im Gange blieben. 4. Die BrescianÖfen der welschen Gewerke im Savetale (Sava, Bleiofen oder Jauerburg), welche aus den Spateisensteinen weißes Roheisen erbliesen, welches dann auf Stahl verarbeitet wurde (cf. p. 458). 5. Die Blauöfen mit geschlossener und endlich 6. die Hochöfen mit offener Brust. 11. »Der Hammer an der hochen Pruggen« — Moste. Vier Kilometer unter Jauerburg mündet die Zaveršnica in die Save. Über den hier eine tiefe Schlucht bildenden Bach wölbt sich hoch eine Brücke, von welcher, da die Straße von jeher nirgends anders den Bach überschreiten konnte, die Ortschaft den Namen Moste (an der Brücke) führt. Die Deutschen nannten sie »an der hochen Pruggen«. o o Fünfzehn Minuten von der Brücke bachaufwärts trifft man am rechten Ufer etwas unterhalb des Einflusses der Gojzdašnica in die Zaveršnica eine Schlackenhalde von etwa 10 m Länge und 5 m Breite, »na plaužu« genannt, als Wahrzeichen eines ehemals hier bestandenen Hammenverkes. Verfallene Eisengruben’) »stare jame« — jetzt unbefahrbar — liegen »v nivci« unter dem Hügel Gojzdašnica. Dieser etwa 250?« über der Talsohle sich erhebende Hügel (Fig. 132) ist durch einen Sattel mit dem Stou verbunden, er fällt allseits ziemlich steil ab, ist felsig und nur spärlich mit Buchen bewachsen, ln etwa s/4 seiner Höhe befindet sich eine Grotte, welche zwei Öffnungen hat, die durch meterdicke Mauern geschlossen sind. (Fig. 133 und 134.) Im vortrefflich erhaltenen Mauerwerke sind Schießscharten und ein Fenster ausgespart, x'unde Löcher trugen die quer durch die Mauer gesteckten Träger für den Wehrgang der Schützen. Jede Mauer hat zwei Schießscharten und eine befindet sich neben dem Tor. Der Zugang ist be- *) *) In der Gegend wurde noch 1841 auf Eisen geschürft. Revier-Bergamtsakt dd. 1841, Nr. 274. schwerlich und nur für Mann hinter Mann möglich, die Verteidigung somit leicht. Im Hintergrund der Höhle scheint die Feuerstätte gewesen zu sein. Vielfältig unternommene Grabungen nach Schätzen ergaben keine Funde.1) lm Hause Nr. 9 zu Zerovnic befindet sich am Schüttboden eine sehr alte Tür aus Schmiedeeisen (Fig. 135), von welcher die Sage geht, sie stamme von dieser Höhle, was aber, abgesehen von der Konstruktion, schon darum nicht möglich ist, weil die Toröffnung zur Höhle 80 an breit, die Eisentür aber 116 an breit ist. Welchem Zweck diese Felsenburg gedient haben mag und ob sie mit dem Bergwesen im Zusammenhang stand, ist wohl schwer zu erraten. Valvasor spricht davon IV, p. 568, und nennt sie ein aus dem Felsen gehauenes Heidenschloß. Das Hammerwerk muß schon vor dem XVII. Jahrhundert bestanden haben, da die Gebrüder Ludwig und Hyppolit Bucelleni es übertragen Fig. 134. Das Gemäuer vom Innern der Höhle gesehen. zu dürfen ansuchen. Die Hofkammer fordert unterm 11. August 1605 einen Bericht über dieses Gesuch der beiden Bucelleni: Das »an der hohen Pruggen abkombene Hammerswerch, — zween Bresianische Hammerschlag *) *) Ich ließ, als ich am 25. September 1866 die Höhle aufnahm, hier schürfen, ohne irgend etwas zu finden. Kalk, Schutt, Sand und Staub bilden den Boden, der sich nach rückwärts hin etwas senkt. in die Radwein iibersezen und erheben zu dürfen«. — Da die Schlackenhalde »na planžu« (am Schmelzofen) heißt, so ist es wahrscheinlich, daß hier ursprünglich ein alter Bauernofen im Betriebe stand, welcher von den Italienern aufgelassen, die Wasserkraft der Zaveršnica aber für die zwei Stahlschläge, von welchen die Schlackenhalde stammt, benützt wurde. Der anonyme Berichterstatter vom 29. September 1605 meint, er wisse sich »keines ab-kommenen oder gewestem Hammerwerchs an der hohen Pruggen nicht zu erinnern, allein ein Streckhammer, Müllen und Säge gesehen«. Nach der gegenwärtigen Tradition stand ein Hammer an der Stelle der heute Skutnikschen Mühle unter der Brücke, am Einflüsse des Baches in die Save. Die bisher besprochenen Berg- und Hüttenwerke reichen nachweislich vor das XV. Jahrhundert zurück. Bei allen hat es sich gezeigt, daß sie sich an schon vorhandene uralte Bauernbetriebe anschlossen, deren Tradition wieder in die römische und vorrömische Zeit zurückreichte. Da es über diese Betriebe nichts oder nicht viel zu schreiben gab, haben sie auch keine sogenannte Geschichte. Wir müßten den Spuren dieser Volksindustrie so nach ihren Residuen, den zurückgebliebenen Schlackenhalden etc. nachgehen, wie wir es bei der seit dem VIII. Jahrhundert v. Chr. bis in die Römerzeit betriebenen taten. Nur fanden wir um diese Schmelzwerke in den Grabhügeln reiche Archive »stummer« und doch so beredter Quellen vorhanden, während diese später ganz versagen, bis sich die »redenden« Quellen der Urkunden wieder erschließen. So wie die bisher behandelten Gewerkschaften sich an die Bauernöfen lehnten, ebenso dürfte es auch bei den im folgenden zu besprechenden Hämmern der Fall gewesen sein. Die Nachfrage nach Eisen zu Ende des XV. und Anfang des XVI. Jahrhunderts weckte die Spekulation und wir sehen auf den Territorien verschiedener Herrschaften jetzt Eisenwerke entstehen, welche aber größtenteils auch bald wieder verschwinden. Die Hämmerverzeichnisse des XVI. Jahrhunderts. Das älteste uns vorliegende ist uns in einem Ladebogen von 1569 erhalten, mit dem die Gewerken zu einem Gewerken-Tag nach Laibach ') zu erscheinen geladen werden. Die Hämmer sind auf dem halbbrüchigen Bogen verzeichnet; unter jedem ist ein freier Raum gelassen, um die Unterschrift hinzusetzen. Eingangs steht die Bemerkung: »Hierauf solde sich ein Jeder Hammersgeberkh sambt den Perkhrichter so mit diesem General Ersucht wird unterschreiben oder unterschreiben laßen ob er erscheinen wel oder nich.« Nun folgen: 1. Eisnern vom unteren Hammer, Fusin — Wretzl. 2. Eisnern am oberen Ort Hammer, Fusin — Gompa. Bergrichter Pan- kraz Semen. Fig. 135. ') Vizedomarchiv, F. Mineralia. 3. Wo che in, Feistritz Hammer, Panitzol Fusin. 4. Wochain, Faistritz Hammer, Jeronimo Milano Fussin. Dieser und Mathias Schmitteck geloben zu erscheinen. 5. Wo che in, Alte Fusin, Bergrichter. 6. Wochein, Kuechl Fusin, Franz Kuechl. 7. Assling an der Albn Fusin, Christof Schwarz und die Locatelli. 8. Assling im Dorf Fusin, Piero Perchatzin. 9. Jauernik Fusin, Buz eile. 10. Neumarktl Fusin, Andreas Petz. 11. Neumarktl, Markt. 12. Krop am oberen Ort, Felizian Wabitsch. 13. Krop am unteren Ort, Philipp Son, Bergrichter. 14. Steinbiichl, Sigmon di. 15. Kolnitz, Hans Peer. 16. Wrekobiz, Hans Heinricher. 17. Ob er-Gurk Fusin, Lukas Warl. 18. Idria Fusin, Eneas Goltinger. 19. Kh obl Fusin, Paul Pregel, Item Bergrichter. Letzterer, Jörg S chwap 1 a, hat, da er nicht schreiben kann, »Pauln Junaurn daselbst erbeten«, daß er sich an seiner Statt unterschrieb. 20. Howalsha Fusin, Hans Fl och zu Oberlaibach. 1571 erscheint der 21. Bleiofenbei Aßling mit Hans Na glitsch und der Hammer zu Leng- feld (Mojstrana) mit Michael Mii liner, Supan zu Lengfeld, und Andreas Perkozin. 22. In der Rad wein mit Pietro della Crotta. 1579 erscheinen am Wahltage des neuen Oberbergrichters den 18. September in Krainburg folgende Hämmer vertreten: 1. Obereisnern durch Felizian Gompa. 2. Untereisnern, Gompa und M. Roten man ne r. 3. Wochein am alten Hammer und Kuechls Hammer, Oratio Nani. 4. Wochein an der Feistritz und zwei Hämmer na Pozablenim, Fran- cesco Malvasia. 5. An der Sava für Bucelleni, durch Santo Marchesi vertreten. 6. Am Jauernik, Santo Marchesi. 7. Am Neuen Plahaus zu Aßling, Ludovica Bartholai und sein Mit- gewerke Andreas Perkuzin, letzterer auch als Hammergewerk in Lengfeld (Mojstrana). 8. Oberkrop, Peter Mohorzhitsh. 9. Unter krop, Blas Jenisch. 10. Steinbiichl, Christof Cas par in. 11. Kolnitz, Georg Frakolitz, Bergrichter und Gewerk. 12. In der Kanker, für die Gewerken amneuenEisenbergwerk alldort, Matheus Kr ob at, Bürger zu Krainburg. 13. Wrekouiz, Hans Heinricher. 14. Idria, Eneas Geltin ge r. 15. In der Kanombel, Hans Trentin. 16. Am Kobel am oberen Hammer, Hieronymus Gneko. 17. Am Kobel am unteren Hammer, Hanibale Gneko. 18. Rangenau bei Wippach, Gregor Dolleniz, Bestandmann. 19. Vodiz, Paul Pregel. 20. In der Sala, Paul Junauer. 21. Khlobusch (Hudavolsch), Babtista Gneko. 22. In der Neu weit, Andreas Pregel. Nicht vertreten erscheinen hier: 23. Rad wein. 24. Neumarktl, Fusin. 25. Neumarktl, Markt. 26. Ob er gurk, welche schon 1569 und 1571 als bestehend genannt sind. Um 1580 erscheint in einem Bericht des Oberbergrichters Gregor Komar genannt: 27. Bei der Vötsch im Tolmeinischen Gebiet ein brescianischer Plaofen. Endlich anno 1581 im Plaofenverzeichnis: 28. Der Hammer in Histeraich (an der Učka). 29. Sibenegg bei Ratschach in Unterkrain erscheint 1583 in den Vize- domakten. 30. Kerschbach bei Eisnern 1596 als posthume Gründung des XVI. Jahr- hunderts. Sehr wichtig ist das schon öfter erwähnte »Verzeichnuss der Plaofen und Hammer in Crain und Görz und was dieselben beiläufig des Jahres Eisen, so aus dem Lande verführt wird, machen mögen«. Außerdem erfahren wir, von welcher Art die Öfen waren, die bei den verschiedenen Werken im Betriebe standen. Da heißt es: 1 1. »Zu As sling ist ein brescianischer Plaofen in der Alben genannt, hat an der Sau sechs Hämmer, machen des Jahrs beiläufig Eisen und Stahl.............. 300 Meiler. 2. Am andern Ofen herunter zu Assling mit zwei Hämmern, machen der Zeit der Gewerken Unvermögen halber pr. Jahr 60 » 3. Am Jauernik ein Brescianofen mit zwei Hämmern, des Jahrs gemacht..................................80 » 4. An der Radwein ist ein neu erfundener windischer Ofen und Hammer, macht.............................50 » 5. In der Wochein an der Feistritz ist ein kleiner Ofen aut brescianische Art mit drei Hämmern, gemacht und verführt...........................................120 » 6. Beim Alten Hammer (es ist auch allda ein neuer Ofen erbaut, aber nicht mehr gearbeitet)................80 » 7. An der Leibniz oder Colniz ist ein windischer Ofen und Hammer, macht Nägel............................50 » 8. Zu Steinbüchel ein windischer Ofen und Hammer, macht Nägel...................................... 100 » 9. Zu C r o p p sind zwei gleiche Öfen und Hämmer, das Eisen wird zu Nägel verarbeitet ........................ 200 » 10. Zu Eisnern sind zwei bessere Öfen und Hämmer. Das Eisen wird auf Nägel, Hufeisen und dergleichen verarbeitet 300 » 11. An der Hodwolsh ist ein windischer Ofen und Hammer, die Gewerken sind unvermöglich, macht Stahl 50 » 12. In der Sala, 1 drei Öfen auf brescianische Art, haben | 13. Neuwelt, am Hubel vier Hämmer, machen und ver- j 250 » 14. Vodi z, J führen Eisen und Gradl über . . . 15. Idria, Ofen und Hammer, macht Eisen und Gradl 16. Canombl ist ein Öfenle, hat jetzt kein Erz...— Meiler. 17. Tolmein1), ein bresciairischer halber Ofen mit zwei Hämmern......................................100 » 18. Histerreich ist ein »Öfendle«, macht Eisen und Gradl 75 » 19. An der Gurk, ein Ofen und Hammer, wird das Eisen im Land verarbeitet und verbraucht.......... — » 20. Ebenso am Ofen und Hammer zu Neumarktl .... — » 1965 Meiler. Demnach exportierten diese 20 Hütten- und Hammerwerke im Jahre damals 19.650 Zentner an Stahl, Weicheisen und Gradl oder Gußeisen. Das Erträgnis an Ausfuhrzoll und Mauten wird mit 436 fl. 40 kr. beziffert. Zur Schätzung der Produktion von an der Gurk und Neumarktl können wir die Verteilung der Beiträge zur Besoldung des Oberbergrichters von 1581 beiziehen. Da entfallen auf Gurk 25 fl., und auf Neumarktl 10 fl. Da auf die Wochein 25 fl. bei 120 Meiler Produktion und auf Kolnitz 10 fl. bei 50 Meiler entfallen, so dürfen wir auch für den Hammer an der Gurk 120 Meiler und Neumarktl 50 Meiler ansetzen. Aber auch die übrigen, auf den Export arbeitenden Hämmer verkauften nicht alles nach Italien, sicher versahen sie auch die Gegend, wo sie standen, mit Eisen, für welches keine Mauten entrichtet wurden, dessen Quantität den Fiskalisten von 1581 daher nicht interessierte. Nehmen wir dafür 200 Meiler an, so ergäbe sich um 1580 eine Gesamtproduktion von etwa 2335 Meiler oder 23.350 Zenten pro Jahr. Die Hämmer des XVII. und XVIII. Jahrhunderts. J Obwohl schon im XVI. Jahrhundert über den Niedergang der Gewerkschaften geklagt wird, sehen wir doch noch zwischen 1603 und 1795 einige neue Eisenwerke entstehen, als: 1. An der Feistritz bei Stein 1603. 2. Goljak bei Landstraß 1605—1615 in den Akten besprochen. 3. Werwranitza recte Berbovnica um 1609. 4. Pfaffenbach und 5. Weissenbach um 1612. 6. Contaffl (Hotavle) 1642. 7. Czabar oder Tschuber 1638. , , 8. In der Trenta ca. 1676. 9. Paßjek 1792, endlich 10. Hof an der Gurk 1795. Wir hätten es somit im ganzen mit vierzig Gewerkschaften, zu tun, welche heute samt und sonders in Ruinen liegen. 12. Der Stahlhammer in Weißen fei s. Im äußersten Nordwestwinkel des Landes, hart an der Kärntner Grenze, liegt die Ortschaft Weißenfels mit einem Hammerwerk. Der Verband rriit Krain war stets ein sehr loser, da diese Hämmer ihr Roheisen nur aus Kärnten bezogen und so gewissermaßen zu den kärntnerischen Hämmern g-erechnet werden, müssen. ö . ; ... 9 9 Der Ofen bei der Vötsch (Idria di Bača). Der Betrieb eines Schmelzofens wird nirgends erwähnt; um so auffallender erscheint es, daß von 1671 bis 1692 Verleihungen auf Erzgruben in den Empfachbüchern für Weißenfelser Hammerwerksbesitzer Vorkommen. Es erhalten Mathes Carl v. Rehbach drei Erzgruben »v Skedniach nad tamoram« ob dem Weißenfelser See unter dem »Hohen Berg Mahort«1) (28. Juni 1671). 1675, 12. April, Carl v. Rechpach, kais. Obereinnehmer an derTarfis, nächst um Weißenfels beim Schloßberg und Wiesen ob dem Weg, dann in des Paulizen Acker drei Erzgruben. Am 1. Juli heißt er Hammerherr zu Weißenfels und erhält bei Ratschach an der Alben Planiza im Graben Suatina Gruben. Im selben Jahre werden sub 3. August dem Barthelmaev. Canalli,-Hammergewerk zu Villach, Erzgruben hinter dem Schloßberg verliehen. Unterm 8. Mai heißt er Hammerherr zu Villach und Weißenfels und erhält eine Erzgrube in Ratschacher Alpe »na planicah«, gegen der Trenta, verliehen. 1676 erhält am 6. April Georg Christof Caspar, Hammergewerk zu Weißenfels, drei Erzgruben beim Weißenfelser See und beim »Felsen Manh art«. 1680 erhält wieder Math. Carl v. Rechbach Gruben in der Planiza und 1692 Wolf Carl v. Rechbach solche im Kohlpüchl. Was die Leute mit den Erzen anfingen, ist nirgends ersichtlich. Ein Ausweis über die Produktion und das Personal der krainischen Werke von 1769* 2) gibt 37 Hammerarbeiter, 70 Kohlknechte, 15 Faktors etc., aber keine Knappen an. 17803) wird von Weißenfels berichtet, daß: a) Cavalar Andreas aus dem St. Veiter Magazin 1197 Ztr. Roheisen per 3830 fl. 28 kr. erkaufte. b) Maximilian Fossel ebendort 1120 Ztr. pr. 3584 fl. bezog und daraus 440 Kisten Stahl im Gewichte von 852/5 Meiler und im Werte von 6510 fl. 40 kr. machte. c) Josef Frhr. v. Rechbach bezog vom St. Veiter Magazin 187 Stückflossen im Gewichte von 909*35 Ztr. ä Meiler zu 33 fl. loko Weißenfels. Von Ruard bezog er 206*37 Ztr., den Meiler zu 30 fl. 30 kr., in Summa 1115*72 Ztr. pr. 3629 fl. 16 kr. Daraus erzeugte er 90 Kisten von 240 Ztr. Stahl, 216*31 Ztr. Wallascheisen, 72*58 Ztr. Zaineisen und 316*14 Ztr. Nägel im Gesamtwerte von 5783 fl. 1770 werden den Gewerken von Weißenfels Doppelfronen abverlangt, da sie ihre Flossen aus Kärnten beziehen, wogegen die Gewerken Maria Constantina Freiin v. Rechbach Witwe, Joh. Georg v. Neyssen-fels und Andreas Cavallar unterm 10. Februar remonstrierten. Nirgends wird somit von einer Roheisenproduktion in Weißenfels Erwähnung getan. o o Es waren 8 Stahlhämmer im Betriebe. Laut H. K. A. F. 1607 waren dieselben 1793 wie folgt eingerichtet: a) Der Sebastian Sigertsche, seit 1540 bestehend, vorher v. Rech-bachisch, hatte 1 Zerrennfeuer, 1 Wallaschhammer, 2 Stahlschläge, 1 Streckhammer, 1 Drahtzug. *) Mangert. 2) H. K. A. F. 1575 sub 4. März 1770. 3J H. K. A. F. 1581 sub 23. März 1781. b) Der Josef Kavallarische war 1613 neu erbaut, hatte 1 Zerrenn-feuer und 2 Stahlschläge. c) Der Balthasar Hueberische, ebenfalls 1613 errichtet, arbeitete mit 2 Zerrennfeuern und 4 Stahlschlägen. Dazu wird schließlich bemerkt, daß laut Urkunde vom 5. Dezember 1621 Hans Ulrich Graf v. Eggenberg einem Mathias Kaspaf für sein Hammerwerk verschiedene Waldungen, so wie 1540 Frh. v. Thurn auch solche ihm zur Abstockung überlassen habe. Später seien die Entitäten des Mathias Kaspar an Josef und Christof Kaspar übergegangen. Von diesen erkauften den ersteren Teil die Freiherren v. R e h p a c h, den letzteren Andreas C a-Valiar, dem Josef Cavallar und Paul Balih. Huber folgten. Die Rech-pachschen Entitäten sind 1785 pfandweise (pct. 19.976 fl. 24 kr. Schulden) an Andreas Sebast. Siegert übergegangen. 13. Neumarkt 1. Das Erze führende Gebirge, welches die Werke von Aßling und Jauerburg mit Spateisensteinen und Braunsteinen versah, wird im Osten von einem Tale begrenzt, welches sich von der Einsattlung des Loibelp asses (1366 m) von Nord nach Süd hinzieht. Der Taleinschnitt wird vom Moschenik-bach durchflossen, der sich beim Orte Neumarktl mit der von Nordosten aus dem Gebiete des Grintovc herströmenden Feistritz vereinigt. Der Tradition zufolge soll die ursprüngliche Ansiedlung »pod babo« in einem Seitental, welches etwa 6 km ober dem heutigen Markt gegen die Košuta abzweigt, unter der Korošica gelegen und um 1320 durch einen Bergsturz vernichtet worden sein. Urkunden des Ortes sind beim großen Brande 1811 zugrunde gegangen, auch sonst fließen die Quellen über die Ortschaft spärlich. Im Archiv des k. k. Rev.-Bergamtes liegt ein Akt sub 1760, Nr. 33. in welchem die Neumarktier Stahlhämmer dem Oberberggerichte vorstehend sie hätten das Roheisen für ihre »von undenklichen Jahren bestehenden Stahl-Hammerschläge« aus Kärnten bezogen. Es sei dies nur billig zu gestatten, »weil auch unser Hammer zu Neumarktl, so gleich unter dem, das Land Krain und Kärnten scheidenden Leobel-Berg liegt, von unerdenklichen Zeiten, und da schon dieses Herzogthum Crain dem Grafen Albrecht zu Görz noch gehörig gewesen«, mit Kärntner Roheisen versorgt worden sind. Valvasor XI, p. 4Uö, sagt, daß die Herrschaft Neuhaus 1305 den Grafen von Görz gehörte. Wenn, wie es wahrscheinlich ist, Neumarktl um 1320 entstand, so wäre Albrecht III. von Görz hier gemeint, welcher 1305 bis zirka 1327 in Görz herrschte. Weitere urkundliche Nachrichten über das Eisenwesen des Marktes finden sich von 1544. Sie betreffen die Nagelschmiede des Ortes, welche als recht arme Leute geschildert werden ■). Das Hütten- und Hammerwerk erscheint zuerst 1568 im Gewaltbriefe für Junauer genannt und 1569 am Ladebogen Andre Petz als Hammerherr. Gleichzeitig figuriert aber neben der »Fusin« Neumarktl der »Markt Neumarktl« (cf. oben p. 477). Es handelte sich nun zunächst darum, die Lage des Schmelzwerkes zu bestimmen. Im Ort selbst waren alle Erinnerungen verschwunden. Da 1569 die Fusin dem Markt gegenüber gestellt wird, so mußte sie außerhalb desselben gesucht werden. fl H. K. A. F. 18.381, Nr. 1, 11. Etwa 1 km vom Ort. mündet von Osten her der Bach Lomšica in die Feistritz. Hier bezeichnen die alten schweren Stückofenschlacken und die Lokalbezeichnung »Plauž«, (Schmelzofen) den Platz der alten Gewerkschaft. Die Erze. Diese wurden aus dem Lomtale bezogen, wo Spat-, Rot- und Brauneisensteine in den Kalken eingelagert Vorkommen. 1693 werden laut Empfachbuch am 25. Februar dem Heinrich Frhr. zu Egg und Hungersbach Eisenerzgruben v medvedieke, pod medvediekam, v Retshie und Kokounize verliehen. Am 7. April na verseh, auf zwei Orten in vrezhe. Am 20. Juni vier Gruben in Koroshiza, zwei im Loibel, eine in Weißenbach und eine in der Seleniza. 1695, 1. Juli, werden dem Johann Valeri Frhr. v. Wernegg »als neuangehenden Hammerherrn zu Neumarktl« auf folgenden Stellen 10 Erzgruben verliehen: »1. Na malern rote in Kukenberg per Kmele. 2. V Lome sa nivzo. 3. Hinter Slopa Gereiten (Slaparisches Gereut). 4. Pod Kousolnam. 5.V sradnih ravneh oberhalb Plauhoffen. 6. Ober Javerne Gereuth. 7. u. 8. V Reberzeh snosetih zu beiden Seiten. 9. Pod prevolem v Rose. 10. V Korosezhe (Korošica).« 1703, 3. Dezember, erhält Frau Maximilla Salome v. Ekh fünf Erzgruben im Kukenberg. 1707, 28. April, wird Heinrich Julius Frhn. von Wernek der schon dem Valeri verliehen gewesene Berg Konshiza verliehen, und am 17. Mai alle Erze am Berg Samoshok. 1721, 22. Jänner, empfing Gräfin Maria Renata Barbo v. Waxenstein als Gerhabin ihrer Kinder eine neue Erzgrube im Sauershnikischen Gebirg unweit Neumarktl. 1723 erhält sie noch den ganzen Raibel dazu, dann Gruben um Jauer-burg und Slapp samt der völligen Seite an St. Katharina nebst dem Kukenberg. In den Revier-Bergamtsakten kann man Verleihungen noch bis 1817 verfolgen, um welche Zeit Graf Radetzky hier Hammerherr war. Laut Schürf- und Mutungsprotokoll erhielt unterm 9. September 1814 Johann Kokail für Grafen Josef v. Radetzky Schurflizenzen »pod Koschuto, pod Koszame, v Grabnech, v Douschanke auf Eisen Pflinzerz«, ferner »Pflinzgruben St. Leonardi-Stollen Pfarre Vigaun na Satrepes Lambergerjova planina, sa Ferdinovem zhernetam«, ferner »St. Peter Stollen Pfr. Vigaun im Geb. Rosche im Ort pod Roscho, v Pikzovem Robe, nakopischeh nächst Prevole«. Eine Pflinzgrube St. Nepomuceni Pf. Neumarktl in der Koschuta pod Koszame sa Traunikam. Laut Rev.-Bergamtsakt dd. 1817, Nr. 584, bittet Andreas Hankes, Graf Radetzkyscher Huttmann um Schuldschein auf Eisen für die Gegend von Gradische und St. Lorenz in der Pfarre Höflein. Das Kohl. Dieses bezogen die Gewerkschaften aus den um Neumarktl gelegenen Wäldern, sowie denen der Grundherrschaft Neuhaus und Altgutenberg, welche im XVI. und XVII. Jahrhundert noch in Fülle Holz boten. Unterm 9. März 1693 werden zum Beispiel laut Empfahbuch dem Heinrich v. Egg Holz- Müllner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 31 schlage: 1. v belem potoke pod Libelam oder unter dem Loibel, 2. na prevale, 8. pod vertezam v Korosheze sa Primashezam verliehen, somit ebenfalls das ärarische Oberhoheitsrecht wie anderwärts ausgeübt. Der Ofen- und Hammerbetrieb. Es unterliegt keinem, Zweifel, daß die Besiedlung des Tales durch Eisenschmiede und die Gründung der Eisenindustrie in der Gegend durch Kärntner erfolgte. Die Verbindung mit Virunum war schon zur Zeit der Römerherrschaft durch eine Straße hergestellt, welche durch das Neumarktier Tal über den Loibel zog, deren Spur noch heute nachweisbar ist. Der Anfang der Industrie wurde durch Nagelschmiede begründet, welche ihr Eisen aus Kärnten bezogen. Verhältnisse, welche durch die fiskalischen Maßregeln bezüglich des Exports der Eisenwaren bedingt waren, wie wir dies noch des weiteren zu erörtern Gelegenheit finden werden, waren zu wiederholten Malen die Veranlassung, Schmelzöfen behufs Beschaffung des Roheisens zu erheben und sich so vom Import kärntnerischen Rohmaterials zu emanzipieren, denn auf dieses war Neumarktl vermöge seiner Lage einmal angewiesen. Wir werden hören, daß dreimal Schmelzwerke errichtet wurden. Erst um 1568, dann zirka 1708 und zuletzt 1813, durch niemand geringeren, als den berühmten späteren kaiserlichen Feldmarschall Grafen Josef von Radetzky.1) Leider können wir über den Grund des dreimaligen Verfalles der Werke keine aktenmäßigen Nachweise beibringen, so wenig als über die Produktionsverhältnisse derselben, wahrscheinlich aber lagen die Schwierigkeiten in der Erzbeschaffung und dem konkurrierenden Kohlkonsum der Stahl-,' Sensen- und Nagelschmiedfeuer, welcher das Kohl für den Ofenbetrieb verteuerte. Der Stuckofen. Wie wir oben p. 478 gehört haben* 2), arbeitete man bei den Hämmern an der Gurk und »ebenso am Ofen und Hammer zu Neumarktl« um 1581 nicht für den Exprot, sondern das erzeugte Eisen dieser beiden Öfen wurde damals im Lande verbraucht. Wie schon erwähnt, finden wir den Ofen schon 1568 im Gange und wird Hans Peez3) als Gewerke genannt. Am Ladebogen von 1569 heißt es: »Neumarktl Fusin Andreas Petz.« »Petz will mit Gottes Hilf gehorsamblich auf der erwenten (Zusammenkunft) erscheinen.« 1573 erscheint Andreas4 *) Petz bei der Bergrichterwahl vom 13. Oktober in Krainburg und noch 1581 wird Andreas Petz in Neumarktl im Verzeichnis der Gewerken6), welche die Beiträge zur Oberbergrichterbesoldung beisteuern sollen, mit 10 fl. belastet aufgeführt, er dürfte daher, da er mit Hudavolsch und Kolnitz gleichgehalten wird, 500 Zentner pro Jahr pro- ') Laut Vertrag- und Schiedbuch IV, p. 47, verkaufte mit Kontrakt dd. Görz, 23. Februar 1807, Franziska Gräfin von Strassoldo, Tochter des Grafen Maria Josef v. Auersberg, ihrem Schwiegersohn Grafen Josef v. Radetzky, k. k. wirkt Kämmerer, Ritter des Maria Theresien-Ordens, Generalfeld Wachtmeister und Brigadier, Neuhaus und Altgutenberg samt den dazu gehörigen Stahlhämmern, Gebäuden und Rechten um 60.000 fl. t. W. (M. Jos. v. Auersberg besaß diese Güter.) 2) Verzeichnis der Plaofen von 1531. 3) Wird Pez, Peez und Petz geschrieben. 4) Wohl der Sohn des Hans. 6) Vized.-Arch. F. Mineralia. duziert haben; damit stimmt auch die Repartierung- auf Steinbüchel, welches bei einer Produktion von 100 Meiler 20 fl. leisten soll. 1595 berichtet unterm Datum Krainburg, 21. April, der Oberbergrichter Harrer über die verfallenen Werke1) und schreibt: »Neumarktl, welches kein eigen Erzt nicht hat, und der Gradl stuckweis aus Kharndten gebracht werden muß«, arbeite im Besitz des Lorenz Paradeiser, der aber frei sein will und dem Oberbergrichter keine Besoldung reichen wolle. Somit war das Schmelzwerk 1595 schon eingegangen und die Nagelschmiede im Markte verarbeiteten wieder Kärntner Eisen. 1596 heißt es auch »abgekommen«. — Von 1616, dd. 19. Oktober2), erfahren wir, daß Michel Semen einen Hammer in der Wochein und einen in Neumarktl besitzt (offenbar nur einen Streckhammer). — Nun fehlen uns urkundliche Nachrichten, bis 1690, da erscheinen bei der Bergrichterwfahl desTerlingo als Gewirken in Neumarktl Heinrich Frhr. zu Egkh, seit 13. Juli 1688, und Johann Valeri Frh. von Wernegkh als Gewerke seit 29. März 1689. Diesem werden 1695, wie wir oben hörten, zehn Plrzgruben verliehen, woraus wir folgern müssen, daß inzwischen vielleicht der Schmelzofen wieder erhoben wurde. Ihm scheint Graf Barbo gefolgt zu sein, da dieser 1704 wieder Erzgruben erhält. 1707 werden laut Empfahbuch dd. 28. April wieder dem Frhn. Heinrich Julius v. Wernek die dem sei. Valeri als Pleiofenbesitzer verliehenen Gruben ausgelassen und ihm zugleich gestattet, über die vorher dem weiland Joh. Valeri v. Wernek sei. gegebene Erlaubnis, einen Wolfofen nach Belieben darauf aufzurichten. Dazu erhält er Kohlstätten um Neumarktl. Indessen scheint es, daß es nur bei der Absicht geblieben ist, den schon 1595 als abgekommen bezeichneten Schmelzofen zu erheben; denn unterm 11. Juni 1708 erinnert die Kammer3), es hätte Weichard Ferdinand Graf Barbo gebeten, da er bei seinem Gut Neumarktl im Gebirg eine Spur von Eisenerz gefunden und erfahren, daß hier, weit von anderen Bergwerken, »sich der Seegen zeigen möchte, Er wolle auch den daselbst abgekommenen Wolf- oder Stuckofen de novo aufrichten«, wozu aber ein »ergübiger Verlag« erforderlich wäre. Er bittet, der Kaiser möge ihm daher gleich dem Bucellenischen Hause »wegen der zu Jauerburg aufgerichteten Fabric von dem daselbst fabrizi-renden Plisen nicht allein auf allemahl Frohn frey (wie es im ganzen Land Crain observirlich w^äre), sondern auch der von Neumarcktl bis Triest gebührlichen Aufschlag und Mauth-Gebiihr auf zwölf Jahre in Erwägung, daß er alles erforderliche Kohl und Holz aus seinen eigenen Waldungen hernehmen wolle, gnädigst befreien.« Der Oberbergrichter Josef Kappus habe das Gesuch zustimmend einbegleitet. Die Kammer ist der Ansicht, es möge dem Grafen auch unter die Arme g-egriflfen werden, wie dies den steirischen und Kärntner Gewerken geschehen sei. Die krainerischen Gewerke sind ohnehin von der Frone befreit und zahlen nur die erhöhte Maut und Aufschlag von dem außer Land gehenden Zeug. Es möge Barbo daher von der Frongebühr ganz befreit werden von Maut und Aufschlag, aber auf 5 oder 6 Jahre. fl L. c. fl L. c. fl H. K. A. F. 18.286. Im Protokoll der hierzu abgeordneten Kommission dd. 5. September 1708 heißt es, daß der Graf »daselbst den abgekommenen Wolf- oder Stuckofen de novo aufzurichten intentionirt wäre, wie nit weniger, daß im Land Kärnten zu St. Veit der Stahl in Flößen, oder unausgearbeitet in Gradl an unterschiedliche Ort aus der Ursache verkauft würde, weil solche daselbst aus Mangel des Gehültz nit elaborirt werden möchte und hätte er etliche Flößen von dorten erhandeln, dahin in Crain auf Neumarktl liefern, und durch die hierzu aufgerichte Schläg- oder Hämmer die Prob machen lassen, welche ebenfalls gute Hoffnung einer Continuation der Fabric geben«. Es wird nun die Notwendigkeit einer Unterstützung des Unternehmens erörtert und auf Befreiung von den Mautgebühren beantragt, da er von den aus Kärnten bezogenen Flossen ohnehin die Maut unterm Leobl bezahlen müsse. Es wird auf 5—6 Jahre Befreiung angetragen und möge ihm ein Paß auf 100 Meiler bewilligt werden, die er via Triest nach Italien verkaufen dürfe. Unterm 28. September 1708 bewilligt der Kaiser das Petitum im Sinne der gestellten Anträge. Über die Konzessionierung des Stuckofens fand ich keinen Akt vor, daß dieselbe aber um diese Zeit erfolgte, ersehen wir aus der Konzessionsurkunde der französischen Regierung dd. 1. Jänner 1813, mit welcher dem Grafen Josef v. Radetzky bewilligt wurde, einen Plaofen in Neumarktl zu erbauen. Hier wird ausdrücklich bemerkt, daß der französischen Intendanz die Autorisierungsurkunde Kaiser Josefs I. vorlag. Unterm 16. Jänner dd. Wien 1709 wird nachträglich über Ansuchen des Grafen Barbo festgestellt, daß die bewilligte sechsjährige Mautbefreiung erst vom Beginn der Tätigkeit des Werkes, nicht aber vom Tage der diesbezüglichen Erledigung zu gelten habe. O O O Unterm 22. Oktober 1710 wird abermals gebeten, bei dem Fürsten') wegen der Verweigerung des Erzgrabens und der Waldverwüstung vorstellig zu werden. Unterm 13. Dezember 1710 resolviert der Kaiser. Es sei der Fürst bereits mit Nachdruck verhalten worden, das Erzgraben zu gestatten und die Waldverwüstung einstellen zu lassen. Da er laut Bericht nichts dagegen getan, so findet man angezeigt, »daß er Fürst v. Auersperg durch die Cammer Procuratur bei gehöriger Instanz derentwegen conveniert werden solle«. Gleichzeitig berichtet dd. 30. Dezember das Oberberggericht, daß die Graf Barbosche Fabrik in Neumarktl nun im vollkommenen Stand wäre. Es möge die Mautbefreiung von Anfang 1711 gerechnet werden, weil er sonst »nach und nach sub praetextu daß die Fabrik noch nicht in völligem Stand sei, nur wenig fabriziren und nichts abliefern lassen, hingegen eine solche Menge Zeugs zusammenbringen könnte, daß selbe in den nach seinem Belieben anzusetzenden 6 Jahren viel 1000 fl. Mautgebühr betragen könnte«. Der Antrag wird unterm 25. Februar genehmigt, 1721 und 1723 erhält die Witwe Barbo noch Erzgruben bei Neumarktl, aus welchen Verleihungen auf den Betrieb des Hüttenwerkes zu schließen wäre; andere Nachrichten fehlen bis 1813 gänzlich, wohl aber hören wir vom Bezug des Roheisens aus Kärnten durch die Neumarktier Industriellen. 1809 rückten die Franzosen ins Land, wo sie vom 20. Mai 1809 bis 5. Oktober 1813 blieben. ) Auersberg, damaliger Inhaber der Herrschaft. Der Floßofen an der Feist ritz. Neumarktl war inzwischen in den Besitz des Grafen R a d e t z k y übergegangen und dieser beabsichtigte, wieder ein Schmelzwerk zu erheben. Es liegt uns darüber ein interessantes Schriftstück dd. Laibach, 1. Jänner 1813, vor. (Rev.-Bergamtsakt dd. 1815, Nr. 18.) Es ist gerichtet an den Administrator der Herrschaft Neumarktl Johann Kokail und lautet wie folgt: Illirische Provinzen. Intendanz von Krain. Secretariats Abteilung No. 3000. Mein Herr! einschließend finden Sie die Authorisirung zur Errichtung o o eines Eisen Schmelzofens (un fourneau de fusion de fer), für inländisches Erz, um welche Sie mittelst Ihres Schreibens de dato 21. Dez. 1812 für Rechnung und auf den Namen des Herrn Grafen Radezky, Besitzer der Herrschaft Neumarktl ansuchten. Da nun die östreichische Regierung die Ausfuhr der Flößen verboten, so muß es Ihnen obliegen Ihren Eifer und Sorgfalt zu verdoppeln und aus den einländischen Mienen des Kantons Neumarktl das mögliche Er-zeugniß zu ziehen. Die Regierung wird den höchsten Antheil an den Be-mühungen der Einwohner Ihrer Gemeinde nehmen, wenn diese Art von Industrie günstig ausfällt, blos in dieser Hoffnung, ertheilte Sie mir die Befugniß, das Verlangen des Herrn Grafen zu begünstigen, ich bitte Sie daher ihm gegenwärtige Verfügung mitzutheilen. Ich habe die Ehre Sie mit Achtung zu grüßen der Auditor im Staatsrath und Intendant von Krain R. Des Malets. Der Konzessionsakt selbst lautet: »Wir Auditor im Staatsrath und Intendant von Kram. Nachdem Wir das Gesuch des Herrn Johann Kokail Administrator der Herrschaft Neumarktl vom 21. Dez. 1812 gesehen hatten, dessen Gegenstand die Erlaubniß zur Errichtung eines Schmelzofens für inländisches Erz ist, und die auf Rechnung und im Namen des Herrn Grafen Joseph Radetzky Feld Marschall Lieutenant, Chef des Generalstaabs S. M. des Kaisers von Oestreich und Eigenthümer der Herrschaft Neumarktl verlangt wurde. Nachdem wir bei den angesehensten und geschicktesten Männern mit der größten Sorgfalt alle möglichen Auskünfte über die Beschaffenheit dieses Ansuchens eingezogen hatten, so haben wir auf folgende Art diesen so wichtigen Gegenstand aufgenohmen. In Anbetracht, daß die Gemeinde Neumarktl faßt aus lauter Fabrikanten und Handwerkern, welche Eisen verarbeiten, besteht, und daß sowohl sie als die Einwohner der benach-bahrten Dörfer ihren Lebens Unterhalt aus jenen Fabriken erhalten. ln Anbetracht, daß die Regierung von Oestreich, die Ausfuhr der Flößen verbothen, und, daß dieser Stoff unumgänglich nothwendig ist, um die Fabriken von Neumarktl zu unterhalten, daß ferners aus diesem Verboth der gänzliche Untergang der Fabriken des Stahles, der Feilen und Sensen entstehen müßte, da diese Fabriken schon seit langer Zeit in dieser Gemeinde bestehen, so ist es äußerst wichtig, sowohl zu Gunsten der Künste als für die Menschheit den Fall so vieler alter Einrichtungen durch alle möglichen Mittel zuvorzukommen und das Unglück, welches das Land treffen würde, zu verhüthen. In Anbetracht, daß wenn der Verboth von österreichischer Seite fortwährt, der ganze Canton Neumarktl sich auf seine eigenen Kräfte verlassen muß, und dann alle mögliche Mittel anwenden, welche die Natur und die Betriebsamkeit ihn verschaff, um seinen Bedarf zu decken, daß ferners bei größerer Anstrengung und Thätigkeit Entdekungen entstehen müssen, die höchst nützlich und bis heutigen Tages unbekannt sind. Denn man kann mit Grund hoffen, daß die Berkwerke von Neumarktl die zum Gebrauch der Fabriken erforderliche Quantität Erz erzeugen werden. In Anbetracht, daß der Fleiß und Betriebsamkeit der Fabrikanten von Neumarktl wenn sie von den Behörden und der Regierung angeeiffert und unterstüzt werden, zum Besten der Gemeinde unendlich beiträgt, und daß der Verboth der Ausfuhr der Flößen von keiner Bedeutung ist, indem sie in ihrem eigenen Lande die Hülfsquellen finden, welche sie sonst im Auslande aus Gewohnheit und Mangel des gehörigen Ausgrabens der einländischen Bergwerke, suchen würden mehr als zwanzig Tausend Gulden die jährlich ausser Land giengen, würden indem sie im Inneren cirkuliren, die Industrie beleben, und die Zahlungsleistung der Contributionen erleichtern, auch die Masse des bestehenden guten Geldes würde hiedurch vermehrt werden. In Anbetracht, daß der Herr Graf Radetzky, um die Erlaubniß anhält einen Schmelzoffen von einländischen Erz anzulegen, und daß er sonst immer mittelst Authorisirung SM des Kaisers Joseph des Ersten bestand, und da dieß erwiesen ist, mittelst eines Concessions Aktes den ich vor Augen habe, und welcher in den Archiven meiner Intendanz bleiben wird, nachdem er von meinem Avoué und geschworenen Uiber-setzer des Appelationshofes aus dem deutschen ins französische übersezt wurde, daß ferner benannter Herr Graf Radetzky, Eigenthümer einer Menge Holzes und beträchtlicher Waldungen sey die zur consumation seines Schmelzofens erforderlich sind. ln Anbetracht, daß der Herr Graf Radetzky, seine Anhänglichkeit und Vaterlands Liebe bewiesen habe, indem er ungeheuere Auslagen und große Aufopferungen an Geld machte um die besten Handwerker und Arbeitsleute an sich zu ziehen, daß er es dahin gebracht habe, Stahl zu erhalten, dessen Güte mit jener der besten englischen Fabriken vergliechen werden kann, daß diese Art Industrie für Italien, Frankreich und übrigen Ländern äußerst wichtig ist, daß sie für das Gepräge der Münzen, für Fabrizirung der Maschinen, für Instrumente die zur chirurghie gehören und für mehrere andere Artikel höchst nothwendig ist, indem man heutigen Tages allenthalben den Mangel an Stahl von feiner Qualität fühlt. In Anbetracht endlich, daß ein Schmelzofen durchaus nothwendig ist, um das Erz zu schmelzen welches aus den Bergwerken des Landes ge-zogen werden wird, und daß ohne diesem Ofen, die Mittel, welche das Ausgraben darbiethet, unvollständig bleiben würden, indem es unmöglich wäre die Flößen zu fabriziren. Wir beschließen demnach Erster Artikel. Der Herr Graf Radetzky, Feld Marschall Lieutenant, Chef des General Staabs der Armee SM des Kaisers von Oestreich, und Eigenthümer der Herrschaft Neumarktl werden Authorisirt in dem Dorfe Feistritz Mairie von Loka bei Neumarktl einen Eisen-Schmelzofen anzulegen, um das innländische Erz in Flößen umzuschmelzen. Zweiter Artikel. Es wird jedem er sei wer er immer will verbothen, (und zwar bei jenen Strafen, welche die Gesetze vorschreiben), ihn mittelbar oder unmittelbar in seinen Unternehmungen zu stören, denn dieses ist eine natürliche Folge der Erlaubniß, welche ihm mittelst gegenwärtigen Beschluß ertheilt wird. Dritter Artikel. Die Civil und Militär Behörden werden aufgefordert, ihm hilfreiche Hand, und alle mögliche Unterstützung zu reichen, sobald er gesetzlich darum anhalten wird. Gegeben zu Laibach den 1. Jänner 1813. R. Des Malets m. p.« Dem Akte liegen Skizzen von Längs- und Querschnitt des projektierten Blauofens bei. Der Ofenschacht ist dem Treibacher nachgebildet1), nur sind die Dimensionen geringer; der Treibacher Ofen mißt bei 35' Höhe 6' 3" im Kohlsacke, 3' 4" im Gestelle mit 1' 8“ Gichtweite, der Neumarktier hat bei 15' Höhe im Kohlsacke 2' 8", bei 1' Gestell und Gichtweite* 2). Am 5. Oktober zogen die Franzosen ab. Unterm 16. September 1814 bittet Kokail um Bestätigung der Konzession durch die österreichische Behörde, welches Ansuchen indessen auf Schwierigkeiten stoßt, unterm 2. November verlangt man den Nachweis, daß schon Kaiser Josef I. den Schmelzofen bewilligt habe, welche Konzession laut Autorisierung der französischen Behörde derselben im Original vorlag. Diese wurde im Archiv der Intendanz zurückbehalten3). Aus dem Gewerkenbuche A, p. 44 ff. erfahren wir, daß unterm 22. November 1816 mit Hofkammerverordnung dem Grafen Josef Radetzky schließlich bewilligt wurde, den »Hochofen« aufzuführen, dessen Bau früher mit »Einstellung belegt wurde«. Die Konzession wurde damals auf 1 Jahr erteilt! Aber laut einer Note im Gewerkenbuche A. 1. c. unterm 21. März 1817 als permanent bestätigt. x) Cf. Dr. A. Wehrle, Hüttenkunde, Wien 1841, I., p. 109 und Taf. 5, Fig. 141. 2) 1' = 315 cm. 3) Es scheint, daß so manche Akten von den Franzosen mitgenommen wurden oder sonstwie verloren gingen, da aus dieser Zeit arge Lücken vorhanden sind. Die Eisenindustrie in Neumarkt 1. Auch Neumarktl war ursprünglich eine Nagelschmiedgemeinde wie Eisnern und Krop. Der Dialekt ist derselbe und stimmt mit dem von Ferlach überein. Während aber Eisnern, Krop und Steinbüchel an der Nägelfabrikation festhielten, erweiterte Neumarktl seine Eisenindustrie und fabrizierte Stahlwaren, Sensen, Sicheln, Hacken und dergleichen mehr. Die Ware ging teils im Lande ab, teils exportierte man sie nach Kroatien und Italien. So lange nun die Eisenindustrie unbeeinflußt von den kameralischen Interessen ihre freien Wege ging, wickelte sich der Bezug des Roheisens aus Kärnten und der Abgang der geschlagenen Ware, vorab der Nägel, nach Italien ruhig ab. Es gab keinen Anlaß zu Beschwerden, daher auch keine Urkunden uns überliefert werden konnten. Das nötige Eisen bezog man aus dem nahe gelegenen Kärnten, da aus Krain nichts zu haben war, weil die krainischen Gewerke ihr Eisen selbst verarbeiteten und oft sogar Mangel daran hatten. Als der Eisenhandel mit Rücksicht auf das kameralische Interesse reglementiert wurde, trafen die neuen Bestimmungen die Beteiligten derart, daß sie sich zu Beschwerden veranlaßt sahen und so erhalten wir die ersten Nachrichten über die Lage der Eisenindustrie auch in Neumarktl. So wenden sich unterm präs. 29. Oktober 15441) die Herren Jacob v. Lamberg zu Stein* 2) und Caspar Paradeyser zu Neuhaus3) an den Kaiser und stellen vor: »Auf das E. k. M. von wegen des neuen Hammerwerchs im Jebernickh4) bei Assnikg die alte Strassen mit dem Eisen auf dieTerfis, Weetsch und Schwarzenberg gesperrt, daß alles Eisen und Nägel nun auf Laibach von wegen derselben Aufschlag und Maut gehen muß. Nu haben wir ein kleines Marktl Neumarktl genannt in Ober Krain, daselbst mehr er Theil Nagelschmied gesessen, und sonst gar kein andre Nahrung, als ihr bloßes Handwerk haben und das kernerisch Eisen zu Nägel und andere kleinen Sachen verarbeiten, dan sie allein Hand schmieden und des großen Zeugs und Arbeit nicht gebrauchen mügen; durch welch Sperr sie auch auf Laibach zu Versilberung ihrer Armut gewendt worden, daraus sie doppelten Schaden leiden, indem sie aufs wenigst vier Tag auf Laibach länger von Haus sein müssen und die Zeit versäumen, an ihrer Arbeit, auch mehrer Zehrung und Saumerlohn als sonst beschah Schaden nehmen.« Von altersher »war den armen Unterthanen je und allweg erlaubt gewest, von Gewinnung der Zeit und zu Verhütung ihres Schadens auf den Schwarzenberg5) oderVeets6) zu fahren; daselbst haben den Aufschlag und Wassermaut zahlt als wären sie auf Laibach gefaren. Allein ein Zeit her wird es ihnen gewert, wie obvermeldt, dadurch was sie an dieser näheren Strassen gewonnen, ihr Weib und Kind destleichter zu nähren, Steuern und Aufbot zu verrichten, wo ihnen dieselb Strassen • offn wär, das verlieren sie auf Laibach mit den vier Tagen so sie länger ausbleiben müssen, versäumen ihre Arbeit und zehren, auch den Samern destmehr Lohn geben. Dazu das die Nägel und Geschmiedwerch jezt gar in schlechtem Wert (Preis) mügen sie weiter nit bestehen, werden Ü H. K. A. F. 18.381, Nr. 1, 11. 2) Heute imposante Ruine ob Vigaun. 3) Schloß in Neumarktl, kam von den Paradeysern durch Heirat an Julius von Werneck. *) Jauerburg. 5) Übergang aus der Wochein ins Görzerische. 6) Die Bača im Tolmeinischen. also von Tag zu Tag ab suchen zu Schmälerung unserer Zins und Herrschaft, auch zu Nachtheil der Landsteuer« etc. Sie bitten daher untertänigst, »der Kaiser in Bedacht erzählter Ursach nur zufordrist weil es ohne Benachtheiligung des Kammergutes geschehen kann, den' armen Handwerkern die alt Strassen über dem Schwarzenberg und Veetsch gegen Bezahlung des Aufschlags und Wassermaut, wie gemelt als von Alters Herkommen, wieder eröffnen und sie bessern lassen auch derhalb Herrn Viztomb und Aufschläger ernstlich Befehl zu geben«. Georg Paradeiser, Vetter des Caspar, schließt sich »im Interesse der armen Purger und Handweiksleut zu Neumarktl« an, weil er auch seine armen Leute darunter habe. Er bemerkt, daß Jacob v. Lamberg im Namen seiner Pflegekinder der Winkl er is eben Erben, Caspar Paradeiser aber für sich und seine Gebrüder Friedrich und August spricht. Unterm dd. Wien, 12. November 1544, wurden der Vizedom und Aufschläger und ihre beiden zugeordneten Gegenschreiber beauftragt, über dieses Gesuch Bericht zu erstatten. Der Vizedom Wilhelm v. Praunsberg, Aufschläger Christof v. Knüllenberg und Gegenschreiber Peter Rosier äußern sich nun unterm 25. Dezember 1544 wie folgt: »Daß berührten Burgern vom Neumarktl die der Art nach, an einer dürren, engen gebirgigen Gegend mit schwerer harten Arbeit ihre Nahrung, als landwissend, haben, gelegen und ein mehrer Aufnehmen ihrer Nahrung wär, wo ihnen mit ihrem Eisen über den Schwarzenberg und Vötsch, der Enden sie um fünf teutsche Meil, als wenn sie auf Laibach kommen müssen, zum Meer und auf Weyden1) in Friaul um zwei Tagreis näher haben zu passiren vergündt wurde. So wir aber entgegen bedenken, daß gewöhnlich die Handelsleut mit ihren Kaufmannswaren nicht auf die Aufschlag, Zoll und Maut so ihnen, sondern der L. Fstl. Obrigkeit fiirträg-lich gelegen und gefällig kommen mtißen, und nicht ohne Ursach dieser und anderer Eisen handel auf Laibach als dem Hauptaufschlag allda die Wag und ein Aufseher verordnet und gesezt ist, auch von wegen Unterhaltung der Schiffahrt und fürderung der andern Mäute, so von Laibach aus bis ans Meer und über die Isniz* 2) sein, dirigirt und gebracht worden, daß auch an den Filialen und sonderlich an der Vötsch viel Steig und Nebenweg sind, darauf ohne Unterlaß viel Contravants geschieht und geübt wurdet, daß demnach auf der Laibacher Strasse nicht dermassen geschehen kann, und beschwerlich sein würde, daß an der Vötsch dieses Marktes halber erst eine neue Wassermauth (nachdem vor der ende keine ist) sollt aufgerichtet werden. Demnach können wir bei uns nicht befinden daß berührten Hammerschmieden von Neumarktl ihr Ersuchen und Bitten zulassen sei, ihre Arbeit über die Vötsch und Schwarzenberg zu verführen, aus Ursach daß sonst auch andere Flecken mehr sein als Radmanstorf, Wochein und Kropp, alda gleichermaßen Eisen gemacht und auch mit der Hand verarbeit wird, denen die Strassen auf Laibach nicht wenigen, sondern etlichen mehr als denen von Neumarktl ungelegen und um ist, welche gleicher-massen die obgemeldt Strasse über die Vötsch und Schwarzenberg zu bauen an (ohne) Unterlaß anhalten und solizitiren. *) Udine. 2) Isonzofluß. Wenn nun denen vonNeumarktl die Straße sollt geöffnet, mocht dieselb den andern obgemelten Flecken unsers Achtens auch nicht billig gesperrt werden.« »Ob dies aber dem Kammergute zu Nuzen gereichen werde oder nicht, das haben E. R. kö. Mt welliche die berürten Ihre armen Unterthanen Ihrem gnädigsten Gefallen nach wohl zu begnaden wissen, selbs a. g. zu erwägen, wir haben allein I. R. k. Mj unser u. th. Gutbedunken hiermit u. th. anzeigen wollen; dieweil aber ich Aufschläger gedachten v. Neu-marktl auf ihr Solizitiren und bis sie ihre Beschwerung a. E. R. kö. Mj gelangen lassen und Bescheid erhalten, in Ansehung ihrer Armut, harter Arbeit und der Art ihrer Wohnung zugelassen, daß sie mittler Zeit an zwei, drei bis vier Saum gearbeitetes Eisen und Nägel über den Schwarzenberg u. Votsch führen mögen.« Schließlich bittet er um »verhaltungs befehle«. Darauf erwidern Lamberg und Paradeyser s. d. 1545. Sie betonen, daß »ihre armen Bürger« zu Neumarktl »allein als Handwerker, und nit als Hammerschmied« die Eisenwaren und Nägel fabrizieren und dann aufs Walhisch »von alter her« über die Votsch und Schwarzenberg führten, welch letzterer Weg ihnen jetzt »ein Zeit her verboten« worden. Sie produzieren nun zunächst die Einwände des Vizedoms und des Aufschlägers gegen die Freigebung des BaCaweges und fahren dann fort. Sie sagen, daß ihre armen Leute alle »Mäuten«, welche an der Straße über Laibach bezahlt werden müssen, »abreichen« wollten, nur möge man sie an der Votsch und Schwarzenberg an der dortigen »Mauth« entrichten lassen, so daß der Kaiser keinen Schaden erleiden, aber »hierin den armen harten Arbeiter Not die an einer gar schweren harten und wilden Ort sizen« durch Erlassung; der »schweren Pürd des weiten Umwegs auf Laibach mit dem niemand nichts, als etwa der Stadt Laibach mit einer Zehrung, so da durch unsere arm Leut muß verzehrt werden, geholfen wäre«. Die Unterhaltung der Schiffahrt zu Laibach ist ohne ihre arme Hantierung lange Zeit stattlich unterhalten worden, daher an der Votsch der Neumarktier wegen wohl kein eigener Wassermautner gehalten zu werden brauche, da diese wie die anderen Mauten der dortige Aufschläger einnehmen kann. Einer Wage bedarf man da auch nicht, da man die Maut von Nägeln nach der Saumlast bezahlt. Nebenweg;e gibt es über die Votsch auch keine, »den es ein fast hochs Gepurg darüber nur ein Samsteig gehen ist«, so daß an ein Schwärzen gar nicht zu denken sei, »dafür sie Gott behüten soll, wohl zu erwägen auch als ehrbare bidere Leute ihrem Gewissen nach« es unterlassen würden. Man möge sie bei der alten Straße über die Votsch bleiben lassen, denn sie würden nicht hier bleiben und sich ernähren können »wenn sie an das, mit großen Unkosten das Eisen aus Kärnten über den hohen Lewblperg1) gen Neumarktl bringen müssen, und wohl im Jahr kommt daß die Nägel an Wallisch so unwirdig, dene sie oft dermassen überführt, daß sis dinen so ring anwerten, daß sie ihr eigen Hauptgut kaum gehaben, und alle Zehrung verlieren müssen, denn es sein der Nagelschmied nunmal in Kärndten und Krain so viel ein g;ute Zeit aufg;ericht und in stätter Arbeit erhalten worden, dadurch sich unsere arm Leut mit harter Mühe, wiewohl ihre Schmiden die allerältesten und hundert Jahr* 2) in der Arbeit sein und durch die neuen Schmieden Hochbedrängt werden«, erhalten mögen. Sie P Loibelpaß. 2) Somit seit 1414. haben keinen Ackerbau und Wiesen, nur ihre harte Handarbeit, feiern ihre Hände, so haben sie nichts zu essen. In den jüngstvergangenen Jahren hat auch das »Wasser beiderßäche mit Hinreißung der Schmieden großen Schaden gethan, und jährlich thut, so daß sie nicht grünen und aufnehmen mögen«. Unterm 8. Juli 1545 erfließt an die v. Lamberg und Paradeyser folgender »Radschlag« der N. Ö. Kammer: »Den Supplicanten hierauf anzu-deüten, dieweil hievor die und andere Straßen mit dergleichen Waaren und Gattungen aus sondern beweglichen Ursachen auf Laibach verordnet, so steht demnach in der Kammer Macht nicht, ohn sondern der K. Mjt Befehl einige Bewilligung oder Veränderung auf ihr der Supplicanten begehren daran zu thun.« Darauf hin wenden sich v. Lamberg und Paradeyser abermals an den Kaiser. Sie legen die bisherigen Aktenstücke vor und bringen nun an den Kaiser die »im Namen unserer Armen Burger und Handtwerchs Leut zu Neumarktl« untertänigste Bitte um die Bewilligung des Weges über deh Votsch. Die Leute »sizen fast an der speristen und hertesten Art, so im ganzen Land Chrain, da nichts als was man dahin bringt zu finden ist«. — Der Kaiser »werde Gott dem Allmächtigen ein angenehmes Werk erzeigen und die blutarmen Leute aufs allerhöchste erfreuen«, dafür werden sie nicht vergessen, für den Kaiser, seine geliebte Gemahlin die allergnädigste Frau, deren königl. Sohn und Tochter »unser gnäd. Erbherren und Erbfreylein« Gott zu bitten. Die unterm 21. Oktober 1545 erfolgte Erledigung lautete ablehnend: es hatte bei des Vizedoms und Aufschlägers »Gutbedünken« zu verbleiben. Diese Verhältnisse dürften die Errichtung des Stukofens veranlaßt haben, um billigeres Roheisen zu gewinnen. Nun hören wir über die Entwicklung der Stahl- und Eisenindustrie des Marktes lange nichts. Als aber der Aufschwung der Neumarktier der Kärntner Industrie Konkurrenz zu machen begann, fing das Intrigenspiel der letzteren an und sie erreichten ein Ausfuhrverbot für Neumarktier Sensen und Sicheln nach Italien. Die Neumarktier erwirkten nun den Antrag der I. Ö. Hofkammer dd. 19. Dezember 17441) an die Geh. Hofkanzlei: es sei das Verbot, die in Neumarktl erzeugten Sensen und Sicheln nach Italien auszuführen, aufzuheben, den Kärntern aber sei der Nachweis zu liefern, aufzutragen, daß selbe mit »Ausschluß der krainerischen Gewerke die Verschleißwidmung nicht allein privative in Italien haben, auch dessen in ruhigem possess und Übung ohne Unterbindung gewesen seien«. Ein spezieller Fall illustriert die Sáche in folgender Weise* 2). Der Laibacher Kaufmann Gasparini sandte via Triest nach Ferrara Neumarktier Sensen, die er bis auf einen »Puschen« mit dem »Kärntnerischen Bollo« signierte und deshalb in Triest angehalten wurde3). Die I. Ö. Hofkammer erklärte die »Waarn (ausgenommen den einen Puschen) als Contraband«. Zur Erhaltung der Kärntner Freiheiten wurde eine Kommission eingesetzt, um die Sache ins klare zu bringen. Laut beiliegendem Schreiben des Triester Hauptmannes Grafen von Herberstein dd. 2. Mai 1745 waren es 8 Fäßl, davon 7 mit dem Zeichen der Kärntner Meisterschaft signiert, Beilage A. J) H. K. A. F. 18.296, sub 1745, 6. März. 2) H. K. A. F. 18.319, sub 1745, 14. September. s) Er bezahlte von 8 Fäßln mit 35 Ztr. Gewicht 11 fl. 40 kr. Exitomaut am 28. November 1744. Joh. Stephan Edler von Gašperini rekurriert s. d. dagegen und sagt sub sexto, daß mit Sensen den Handelsleuten in die freien Porten Triest und Fiume zu handeln erlaubt sei, nur »den Neumarktier Schmieden, damit in das Wällisch-Land zu handeln unlängst verboten« worden. Daraus folge aber 7t. nicht, daß ein Handelsmann die Sensen von ihnen nicht kaufen und damit nicht handeln dürfe. Sub 11t. sagt er: »Belano-end des an den Sensen geschlagenen Zeichens, kann ich dafür nicht haften, weil ich kein Sensenschmied bin, auch kein Zeichen auf die Sensen schlage, habe auch die Sensen in den 8 Faßein nicht gesehen, sondern sind mir jene in den Fäßeln verschlagen zugeschickt worden.« So habe er sie nach Triest weiter expediert. 12t. Sei es falsch, was die Gurker Sensenschmiede behaupten, wie die Neumarktier beweisen wollen. 13. Hätten die Neumarktier sich des Rechenzeichens von alten Zeiten bis 3 Jahre her ruhig bedient. In einer Beilage sine dato beklagen sich Johann Ettinger, Michael Prugger, und Christian Pattnegger, Sensenschmiede in Oberkärnten unter Gurker Bistum an die N. O. Hofkammer, daß sie sich schon vor einigen Jahren wider den Codelli1) und die Sensenschmiedemeister in Neumarktl in Krain wegen Nachschlagung ihrer Marken, besonders des Ettinger sehen Kreuzzeichens, öfter beklagten, auch wurde gegen den Unfug ein geschritten, so sub 6. Juni 1731, dem Oberbergrichter in Krain befohlen worden, den ergangenen Verordnungen nachzuleben. Es nützte nichts. Die Sensenschmiede fahren fort die Kärtner Zeichen nachzuschlagen. Sie bitten daher um ernstliche Maßregeln zur Abstellung des Unfuges und Erklärung solcher Waren als Kontraband. Beilage D. Sie schließen ihre Meisterzeichen bei. Fig. 138, 139 und 140. Dieser Anklage gegenüber geben die Neumarktier und Michel Angelo Zois Erklärungen ab. 1. Die Zechpröpste und Sensenschmiedemeister erklären, daß sie ihre Zeichen Fig. 141, 142, 143, 144, darunter das Rechenzeichen (Fig. 142), von alters her bis vor 3 Jahren ungefähr ruhig führten. Fig. 141. i 1 1 1 11 Fig. 142. Fig. 143. Fig. 144. 2. Gregor Popprian, Sensenschmiedemeister in Neumarktl erklärt, daß das Rechenzeichen »ein alt Neumarktier und alt Krainersches, nicht Kärntner Zeichen sei«. h Eisenhändler in Laibach Ende des XVII. und Anfang des XVIII. Jahrhunderts, verkaufte sein Geschäft 1735 an Michele Angelo Zois per 90.000 fl. 3. Michel Aug. Zois bestätigt sub 30. Oktober 1739, daß er »als annoch im gewest Peter Ant. Codellischen Negotio mit gestandener Interessent, wie auch dermalen an mich überkommenes bemeltes Negotio unter meinem pprio Namen zu führen angefangen«, stets von den Neumarktier Schmieden die Sensen unter diesem Zeichen erkaufte und damit handelte; die Ware war stets von guter Qualität und die Käufer stets zufrieden, weshalb er auch ferner Neumarktier Sensen exportieren und seine Freunde in Italien bestens zu bedienen trachten werde. Zois bestätigt die Richtigkeit der Neumarktier Zeichen'), die I. Ö. Hofkammer bespricht auch unterm Datum Graz, 14. September 1745, die vorliegenden Aktenstücke und den Vorgang. Sie konstatiert die Verschiedenheit der Zeichen, sowie daß die Kärntner fortwährend gfesren die Neumarktier Vorgehen und mit unge grün deten Beschwerden gegen sie immer wieder fortfahren; so habe der »Michael Prugger wieder selbe wegen des führenden Rechens auf das neue protestirt, vorgebend, daß solcher seine Firma seie, wo doch die von dem Ettinger beigelegte Abzeichnung das Widerspill klar am Tage liegt«. Auch hatten die Neumarktier den Rechen schon über 100 Jahre anstandslos geführt. Doch auch damit nicht* genug, wollen die Kärntner, daß die krainerischen Sensen, Sicheln und übriges Eisengeschmeide ihren Verschleiß nicht über »Triest und Fiume nach Italien haben, sondern bei ihrer Widmung verbleiben solle, können aber bis dato mit Namhaftmachung dieser den Krainischen Eisenmanufacturen zumuthend anderen Wiedmung nicht aufkommen, noch einen Gegenbeweis aufbringen, daß nicht solche Krainische Eisenwaren durch Säcula ihren Verschleißweg weg über die Meerporte Triest und Fiume nach Italien genommen hätten, wohin sie noch zum Überfluß durch die letzteren L. Fürst. Resolutionen u. publizirten Comerz. Patente auf das eifrigste angewiesen worden«. Um die Sensen vor Verderben zu bewahren, wurden sie gegen Kaution unterm 2. März dem Gašperini retourniert und der Export nach Italien gestattet. Die Kaution wurde verlangt, um der Entscheidung der Kaiserin nicht vorzugreifen. Gašperini bittet um endliche Entscheidung, worüber aber die Hofkammer in Graz »von selbst und besonders wegen des Grafen von Herberstein allzu voreilig angebrachter Beschwerde nicht fürgehen« will, sondern die Entscheidung der Kaiserin anheimstellt. Die Kammer habe die Interessen des Ärars und des Camerales gewahrt »und würde bei den Erfolgten Wiederspiel besagter Graf v. Herberstein als Präses Comercii mit weit mehreren! Rechte wieder uns sich zu beschweren Ursache gehabt haben«. Mit Hofdekret vom 14. Oktober 1745 wird befohlen* 2), zur Schlichtung der vieljährigen Streitigkeiten zwischen den Sensenschmieden in Kärnten und denen in Neumarktl aus der 1. Ö. Regierung und Kammer eine Kommission zu ernennen, welche die streitenden Parteien einberufen, die Sache in kurzen Fristen verhandeln, nach viermaligem Schriftenwechsel aber soll die Kommission als judicium delegatum das Urteil sprechen, gegen welches an die Geheimen Räte appelliert werden kann. So solle dem Handel ein baldiges Ende gemacht werden. Unterm 24. November 1746 wurde bestimmt, daß der Sensenprozeß mit Kärtnten in Graz entschieden werden soll3). ') Ein Vergleich derselben mit den Kärntnern zeigt doch die Differenz und doch wollten letztere in Fig. 142 der Neumarktier, ihr Zeichen Fig. 139 erkennen! 2) H. K. A. F. 7. 9 H. K. A. F. 8. Der wunde Punkt Neumarktls blieb immer die Abhängigkeit von Kärnten im Bezüge des Roheisens. Die Verbote von Ausfuhr nach Krain trafen die Neumarktier stets arg. So wendet sich 1758 in einer Eingabe s. d. Wolf Engelbrecht Ignaz Graf v. Auersperg, als Inhaber der Herrschaft Neuhaus und Altgutenberg, an die Kaiserin1): Er habe schon im November im Namen der Hacken-und Sensenschmiede zu Neumarktl wegen des Verbotes, Roheisen aus Kärnten nach Krain zu liefern, sich beschwert und gebeten, die Repräsentation in Kärnten zu veranlassen, damit die Rekurrenten (dd. 26. Dezember v. J.) für ihre Hacken- und Sensenfabriken mit Roheisen versehen würden. Durch dieses Verbot seien die Schmiede, wie auch seine eigenen zur Herrschaft gehörigen Stahlhämmer geschädigt, welche Hämmer »von undenklichen Jahren her, das rauhe Eisen oder s. g. Flößen, woraus der Stahl gezogen und allerhand Zeug fabrizirt«, in Kärnten kauften. Die Kaiserin möge die Einfuhr wieder gestatten. Laut Nota dd. 16. Jänner 1758 des Grafen Chotek (Deputation) ist ersichtlich, daß die Kärntner Rep. u. Kamm, die Ausfuhr aus Kärnten verboten und selbe sogar auf das Stangeneisen ausgedehnt habe. Die k. k. Deputation ersucht daher, die k. k. Direkt, in Publ. et Cameralibus darüber Auskunft zu erledigen oder die Aufhebung des Verbotes zu veranlassen. Unterm 1. Februar erledigt die Hofkammer dahin, es werde anläßlich der ohnedem in Eisensachen für Kärnten angeordneten Hofkommission diese Frage zur Sprache kommen. Der Standpunkt der Kärntner ist aus einem Berichte* 2) des Oberstbergrichteramtes dd. 19. Juli 1760 zu ersehen, als die Inhaber der Neumarktier Stahlhämmer die Bitte vorbrachten, wenigstens 400 Meiler (4000 Ztr.) Rauheisen aus Kärnten einführen zu dürfen. In einer Eingabe s. d., vorgelegt vom Oberbergrichter sub 17. Juni 1760, begründen sie ihr Verlangen wie folgt. Sie hatten die nötigen Stahlfloßen oder das sogenannte rauhe Eisen ohne Anstand für die »von unerdenklichen Jahren bestehenden Stahl-Hammerschläge« aus dem nahe gelegenen Kärnten erkauft und bezogen. Über Vorstellung einiger Kärntner Sensen- und Sichelschmiede, mutmaßlich aber deren zu Gurk und Himmelberg, »die schon seit dem 1741 Jahr sowohl unsere Hammerschläge als auch die Sensen und Hacken Schmieden mit scheelen Augen ansehen«, dürften Schuld sein, daß die k. k. Repräsentation und Kammer in Kärnten ab 18. Februar 1757 die Ausfuhr des Rauheisens nach Krain sub poena eonfiscationis verboten und die Bestätigung des Verbotes sub 15. Juni 1759 erwirkt hat. Die Kaiserin, der aller Erbländer Wohlfahrt gleich am Herzen liegt, kann keinen Grund haben, uns den von unerdenklichen Jahren bestehenden Bezug zu wehren. 1. Die drei »an Kärnthen liegenden« Hämmer zu Weißenfels haben dd. Klagenfurt, 24. Februar 1757, 500 Meiler zugestanden bekommen. Ebenso billig ist es auch, uns das rauhe Eisen zu verstatten, »weil auch unser e Hammer zu Neumarktl, sogleich unter dem das Land Krain und Kärnthen scheidenden Leobel-Berg liegt, von unerdenklichen Zeiten, und da schon dises Herzogthum ') H. K. A. Fas. 146 sub 1. Februar 1758. 2) Rev.-Bergamtsarch. F. de 1760, Nr. 33. Krain dem Grafen Al brecht zuGörz noch gehörig gewesen«, jederzeit gleich den Weißenfelsischen dreien Hämmern mit kärnthnerischen rauhen Eisen verlegt worden sind.« 2. »Unsere allergnädigste Landsfürstin den von uns beförderten Sensen-und Hacken-Schmieden zu Neumarktl ut D. sub do. Wien den 20. Xbrs des 1748. Jahrs, im Betracht daß ihre und unsere Vorfahren die erste eiserne Retorten für das k. k. Bergwerk Idria zu nicht geringem Nutzen der landsfürst. Cammer erfunden, sodann aber sowohl dieses Bergwerk, als auch Carlstadt, und die übrigen Landsfürstl. Grenz-Festungen mit dem benöthigten Schanz-Zeuge beständig, und wohl versehen hätten, die denenselben aus gleichen Bewegursachen von dem unsterblichen Kayser Carl dem VI. unterm 25. Jänners 1719 Jahrs allergnädigst ertheilte Zunfts-freyheit zu bestattigen, und dahin zu verbessern geruht hat, daß sie ihre Sensen und andere Geschmeiden in Italien, und in anderen angränzenden Ländern verschleißen und verkaufen können, da nun diese Landsfürstl. Concession dahin zielet, daß diese Zunft bey den ertheilten Frevheiten, so weit selbe der anno 1732 ausgegangenen Generelhandwerksordnung nicht entgegen, sie Zunft aber in ruhiger Übung und ohne Anspruch gewesen ist, gelassen und geschüzt werden solle, so ist es ganz billich, daß wir als Verleger und Beförderer dieser priviligirten Zunft, gleich den Weissenfelsischen Gewerken mit der uns nöthigen rauhen Eisen-Waar ohne Irrung und Wiederrede gegen gleicher Bezahlung aus Kärnten versehen werden.« 3. »Kärnthen wird kein Eisenmangel spüren, die Schmelz- und Bley-Bergwerk Inhaber beschweren sich ohnehin über das Verboth, »daß sie bey diesem Verbot an dem Genuß ihrer Werkgaden zu sehr beschränkt werden«. Es liegt unverkauftes Eisen dort, ein Beweis, daß die angebliche »Feuerung der kärnth. Fabriquen ein bloßer Deckmantel ist mit dem ein und anderer Sensen-und Siche 1-schmid seinen Eigennützen zu verhüllen gesucht hat.« 4. »Die Erhaltung dieser dem publico et aerario so nützlichen Sensen-und Hacken Schmieden hauptsächlich an deme beruhet, daß wir denenselben die nöthigen Stahl-Stücke in der nach Beschaffenheit der vorkommenden Arbeit erforderlichen Güte, wann, und so oft es ihnen nöthig ist, oft auf Credit, und jeder Zeit in sehr wohlfeilen Preise überlassen, und wir also denenselben den besten Stahl nach ihrer eigenen Wahl, Preiß lassen, damit sie sodann für Carlstadt und Idria gute Werkzeuge ausarbeiten, in Italien aber, wo sie die zum allerhöchsten Dienste hier im Land nicht nöthige Waar zu verschleißen berechtiget sind, den bis hieher erworbenen guten Credit immer erhalten können, wo sie hingegen aus Kärnthen nur gegen baarer Bezahlung das schlechteste Zain-Eisen in theurem Werte und mit großer Zeit-Versäumniß abholen müssen.« 5. »Die gute Verständnuß die sich sonst zwischen diesen verbrüderten Landschaften Kärnthen und Krain in allen Fällen geäußert hat, nicht gestattet, daß uns, als nächsten Benachbarten, die von unerdenklichen Zeiten aus Cärnthen frey gestandene Einfuhr des rauhen Eisens auf einmal zum Abbruch des Landsfürstl. aerarii, und des hierländischen Publici gänzlich gesperrt und hiedurch unsere Hammer sowohl als auch die davon depen-direnden Sensen- und Hacken-Schmieden auf einmal zu feuern, die bey St. Anna, bey St. Catharina, und um die Feistritz liegenden Unterthanen und Keuschler, aber als welche, laut des sub litt. E. vorkommenden Urbars-Extract Hüben 68:18: D/2 aus machen, und an der Landesfürstl. Steuer und Contribution 640 fl. 53 kr. 2 Pfg. jährlich entrichten müssen, in reifer Erwägung, daß sie meisten Theiles von dem Kohlenbrennen, und von dem bey dem Hammerwerke nöthigen Fuhrwesen ihre Nahrung empfangen und in den Contributionsmäßigen Stand gesezt werden, ihren sonst unfruchtbaren, und zu keiner Winteransaat tauglichen Grund und Boden zu verlassen bemüßiget werden.« v. Nemitzhofen glaubt in seinem Berichte dd. 17. Juni 1760 weder affirmative noch negative Vorgehen zu können 1), weil ihm die Beweggründe des Verbotes, Eisen aus Kärnten nach Krain auszuführen, unbekannt seien. Das Kärntner Oberbergmeisteramt stellt diese nun dar. Im oben erwähnten Berichte heißt es unter anderem: Jedes Land soll froh sein, seine Produkte mit besserem und reicherem Nutzen verschleißen zu können, »wie folgsam auch die Natur und die Eigenschaft selbst mit sich bringt, daß kein Land schuldig sei oder gehalten werden möge, sein rauhes Productum zu seinem Untergang und Schaden an ein anderes Land zu dessen Bereicherung und besseren Subsistenz kommen zu lassen.« »Gleichwie denn die Krainerischen Gewerken ein solche Verbundenheit nicht aufweisen, oder auch nur zeigen können, daß sie die Errichtung ihrer Werchgaden mit einem solchen Privilegio, oder einigen Widmungen an das Kärntnensche Raucheisen von dem a. h. Landesfürsten überkommen haben, besonders als das Land Krain selbst Raucheisen erzeugt, in wiedrigem Fall aber sie Krainer sich selbst die Schuld beizulegen hätten, daß sie ganz unvorsichtig Werker ohne einen Habenden Materiale errichtet haben!« Erlaubt man die Ausfuhr, so wird von den Krainern weit mehr Ware, als für den Fall des Verbotes erzeugt werden. »Da aber an beide Länder die gleiche Widmung, nämlich nach Wällish Land« verliehen worden, so ergibt sich notwendigerweise, daß wenn Krain mehr produziert, die Kärntner weniger absetzen und »die Wällischen von Kärnten sothane Waren abzunehmen nicht gebunden werden, und um so lieber mit den Krainer Negotianten, als sie Krainer theils durch Anwendung ihrer besonderen Industrie und Menagirung, theils wegen nicht so weiter und kostbarer Zufuhr, theils auch um die Contrahenten an sich zu ziehen, die Waren wirklich um einen wohlfeileren Preis, als die kärntnerischen Gewerke verkaufen, consequenter: je mehr die Krainer Raucheisen überkommen, jemehr Arbeit liefert das Land Kärnten den Krainern in die Hand, um destoweniger haben die Kärntner Gewerken eifabrizirte Waren zu verschleißen um destoweniger kommt Geld ins Land«, »Man kann an die Zeiten wohl noch zurück gedenken, daß die Walfischen sich selbst Häufig in das Land Kärnten verfügt, um die Eisenwaren gebeten um solche mit großer Nutzlaßung erkauft haben, wo man hingegen selbes nunmehro mit Verwendung vieler Reisespesen anfeilen und mit einem ganz geringen Profit und zu schlechten Verschleißzeiten wohl gar fast um die eigenen Kosten an Mann zu bringen sehr sorgsam bemüht sein muß, welches eben meistens verursacht hat, weil die Krainer das Kärntner Rauch Eisen ganz frei und ungehindert auszuführen und die Waren zu eifabriziren angefang;en haben.« Hierbei sei auch zu erwägen, daß zu Neumarktl »aus dem Rauchen Gut der Stahl herausgezogen« (sic!), solcher denen dortigen Sensenschmieden gegeben, somit den Krainern Gelegenheit geboten wird, die ’) H. K. A. F. 183 sub 13. August 1760. Es handelt sich um eine Beschwerde des Benaglischen Werkes in Kärnten wegen angeblicher Konkurrenz durch Jabornegg in Neumarktl. Kärntner Sensenschmiede (welche sich bei dermaligem Verbot wieder erholt) gänzlich zu ruinieren. Die Roheisen-Ausfuhr wurde schon 1757 eingestellt1) und das Verbot mit a. h. Resolution dd. 7. Juni 1759 bestätigt. Die Kärntner Hammergewerke aber protestieren gegen die Ausfuhr feierlichst, da ihnen durch selbe das Messer an den Hals gesetzt wird. Die Zeiten sind jetzt schlecht; sollten sich aber bessere einstellen, so befinden sich hierlands so viele Werkgaden in Tätigkeit, geschweige jener berechtigten Werke, welche wegen des schlechten Negotiums erliegen, daß im Falle der Not das welsche Land mehr als zweimal ohne mindesten Anstand mit Eisenwaren versehen werden könne. Übrigens können sich die Neumarktier nicht beschweren, daß sie kraft a. h. Resolution dd. 7. Juni 1759 von Kärnten zu ihrer Schmiede- und Geschmeidearbeit mit den erforderlichen ausgestreckten und ausgezeinten Eisen- und Stahlgattungen genügend und in guter Qualität jederzeit versehen werden können. Unterm 13. August erfolgt dd. Wien an Nemitzhoffen der Bescheid, daß die Neumarktier abzuweisen seien. Die Begründung stützt sich auf obigen Bericht der Klagenfurter Bergbehörde. Wie unternehmend und rührig die Neumarktier waren, beweist der Fall mit den Retortenblechen für Idria2). Franz Jabomigg lieferte 1000 Retortenbleche, franko zuhanden des k. k. Wagmeisters Schemerl nach Laibach gestellt, ä Mler zu 71 fl. 30 kr., bei der Übernahme wurden 108 Stück beanstandet. Jabornigg, der seinen Hammer erst auf diese Arbeit eingerichtet hatte, bat um Annahme der Bleche, da sie aus gutem Eisen sind. Unterm 16. März 1750 berichtet Idria über diese Blechlieferung, daß es sehr schwierig war, die Retorten zur Erzeugung der anbefohlenen 2023 Lagel § zu beschaffen. Von so vielen Gewerken in Steier, Kärnten und Kr ain waren Jab ornig und sein Nachfolger, der Neumarktier Hammergewerke Kaspar Polz, es allein, welche sich auf das Geschäft einließen. Die Leute meinten, man könne ihnen nicht zumuten, ihre Hämmer auf das Ungewisse und vielleicht nur auf kurze Zeit abzuändern, da man nicht wisse, wie lange die Fabrikation der Retortenbleche dauern werde; dafür würden sie im gewissen Verschleiß der gangbaren Waren gehindert und verlustig. Jabornig betonte diesen Umstand auch und verlangte Versicherung der Lieferung. Er fragte, wie viele Jahre man ihm diese »Fattura« gönnen wolle? Dies konnte man ihm »aus bekannten Ursachen« nicht erklären. Es wurde schließlich mit ihm abgemacht, daß er vom 8. Juni 1749 ab wöchentlich 120 Stück Retorten verfertigt, welche ihm in Laibach, abgewogen bei Weitenhiller, oder wo sonst die Anweisung geschehen solle, per Meiler mit 71 fl. 30 kr. bezahlt werden sollen. Diesem Kontrakt ist er pünktlich nachgekommen und hat sich nicht saumselig erwiesen; »allein ware derselben Structur nicht so, wie man es ’) Wie man das Verbot handhabte, ist zum Beispiel aus folgendem Akt ersichtlich: Unterm 31. Dezember 1761 berichtet das Bergoberamt in Klagenfurt an die Hofkammer, daß anno 1760 ein Krainer, namens Anton Pogatschnig in Kärnten 2 Ztr. 30 Pfund Wollasch-Eisen erkaufte und dem Verbote zuwider nach Krain heimlich schwärzen wollte. Es wurde ihm am Loibl abgenommen und im Loibler Bancal Filialhause niedergelegt; die Häscher verlangen ihr Amts- und Denuntianten-Drittel. Laut beiliegendem Bericht des Joh. Jos. v. Franken Ebers und Karl Jo. d. Gering Gegenschreiber dd. Loibl, 26. Dezember 1761 ist ersichtlich, daß ihnen schon unterm 19. Oktober 1761 aufgetragen war, das konfiszierte Eisen plus offerenti zu verkaufen, darüber stritt man nun des weitläufigen herum. H. K. A. F. 211 sub 25. Februar 1762. 2) H. K. A. F. 51, sub 1750 3. April. Müllner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 32 angehofft und gewünscht, beschaffen, müssen davon gar wenige bei hiesigem Retortenhauer behörig auszubreiten zu Retortenblechen zu gebrauchen gewesen«. Jabornig schickte nun seinen Sohn nach Idria, dieser Cajétan Xaver brachte den Schmiedmeister mit, welche sich beide von der Unzulänglichkeit der gelieferten Ware überzeugten. Jabornig sei ein eifriger Mann, welcher mit genügendem Eisen, wohleingerichteten Werkgaden und guten Arbeitern versehen ist; er besitzt aber nur einen einzigen Hammer und bezieht das rauhe Eisen wie die Flossen aus Kärnten. Dazu haben ihm die Versuche und die Umarbeitung des Hammers, der Werkzeuge und der Feuer für diese Bleche viel Kosten verursacht. Die ausgestoßenen Stücke könnten zu kleineren Retorten in den Probiergaden verwendet werden, auch zu Ofenblechen oder sonstwo gebraucht werden. Es wird daher eingeraten, ihnen den Ausschuß auch zu bezahlen. Man hat sich alle Mühe gegeben, die beiden Kontrahenten zu Eingehung eines neuen Kontrakts auflOOOStück zu persuadieren, weil sie die nächsten bei der Hand sind, aber sie waren zu keinem Entschluß zu bringen, offenbar, weil sie erst abwarten wollten, ob ihnen die 108 Stück bezahlt würden. Unterm dd. Wien, 3. April 1750, erfolgt die Erledigung, die 108 Stück anzunehmen. Die Hammerschmiede. Hacquet erwähnt Neumarktl in seiner Or. Car. III, p. 10, und sagt, daß die hiesigen Hammerwerke die Flossen von Jauerburg1) und anderen Orten aus Kärnten kaufen, um Stahlstäbe, Sensen, Sicheln, Hacken und Nägel zu machen. Er gibt eine Produktion von 140—160 Ztr. Nägel, 1470—1500 Ztr. Stahl, 1500 Ztr. Sensen, Sicheln und Hacken an. Ihre kleinen Ambosse, schreibt er, sitzen auf sehr großen Blöcken einer ungemein festen Breccia silicea aus dem Waldbache des Ortes. Laut Sitzungsprotokoll Nr. 229 de 1797 existierten in und um Neumarktl 42 Schmiede- und 10 Zerrennfeuer. Ein Verzeichnis der Sensen- und Hackenschmiede des k. k. Rev.-Berg-amtes von 1781 gibt folgende Meister an: Kaspar Zeme, Andreas Polz, Jakob Polz, Josef Zeme, Barthelmae Poprian, Johann Polz, Paul Polz, Johann Pollak, Valentin Polz, Thomas Polz, Franz Schlögel von Wippach, Anton Polz, Mathäus Pollak, Blas Polz, Nikolaus Sauerschnek, Johann Radon, Martin Achatisch und Gregor Achatischt (recte Achatschitsch). 1782 erzeugten Kaspar und Josef Zeme, Anton, Johann, Valentin, Thomas und Paul P olz, Mathäus und Johann P ollak, Barthelmae Poprian, Gregor und Martin Achatschitsch und Johann Radon folgendes2): Romanische Sensen 15.800 Stück, Kroatische 18.000 Stück, Friauler 9200 Stück, Landell-Sensen 17.050 Stück, Sicheln 8200 Stück, Hacken und dergleichen 11.625 Stück, Schaufeln und Gabeln 4050 Stück, Wasser- und Handsägeblätter 225 Stück, Pflugeisen 600 Stück. Auch die Herrschaft Neuhaus besaß einen Stahlhammer, Preschanka (Brescianhammer) genannt, mit drei Schlägen und einer Nagelschmiede. l) Auch von Sava, wo Jabornik z. B. 1780 von Ruard 2311 Ztr. Roheisen kauft. Rev.-Berg-amtsakt de 1780. Und Polz Jakob 2000 Ztr. von Zois in Jauerburg im selben Jahre 1. c. '0 Rev.-Bergamt 1782. Die Eisenschmiede waren seit 1719 laut Handwerksordnung Karl VI. zu einer Zunft organisiert, welche Maria Theresia unterm 20. Dezember 1748 bestätigte und unterstanden nicht der Montanbehörde. Die Zunftordnung enthielt 28 Paragraphe mit drei Nachtragsbestimmungen1). Seit 1759 beschäftigte sich das Oberberggericht in Krain mit der Frage, ob die Leute nicht dem Montanistico zu unterstellen wären, aber erst 1780 kam es dazu, und wurde dem Inhaber von Neumarktl Grafen Maria Josef v. Auersberg mit Dekret der Landeshauptmannschaft dd. 1. Dezember 1780 bekannt gegeben, daß alle Eisenarbeiter quo ad personam und im Manipulationsfache und ihren Werken, deren Einrichtung der G e n e h m i-gung des Landesfürsten untersteht, dem Oberberggerichte untergeordnet sind. Es sei sich daher in »Ansehung der immerfort gegen das Oberberggericht sich renitent bezeigenden Neumarktier Sensen- und Hackenschmiede sich dieser a. h. Resolution genau zu achten«. Dagegen rekurriert Graf Auersperg 1782 (s. d. vor 24. Oktober) und betont, daß die Leute zünftige Handwerker sind und daß die Jurisdiktion der Herrschaft über sie nie tangiert und stets respektiert worden sei* 2). Laut der Handwerksordnung Karls VI. vom 20. Jänner 1719, bestätigt von Maria Theresia sub 20. Dezember 1748, bilden sie eine Zunft, gleichwie die dortigen Lederer und Strumpfstricker, welche Freiheiten erhielt, die mit der Bergwerksordnung nicht vereinbar seien. Dadurch seien sie »als ledig-liche Comerzial- keineswegs aber als Bergbaubeförderer anzusehen bestimmt«. Ihre Streitigkeiten gelangen daher auch in zweiter Instanz an den Kom-merzial-Konseß. Als Auersperg eben dieses Schriftstück absenden wollte, erhielt er von seinem Beamten, respektive Bestandinhaber von Neumarktl Johann Fanzoi unter präs. 24. dieses laufenden Oktobers die Anzeige dd. 21. Oktober 1782, daß Gunderstorf und Vermatti vom Berggericht am 16. d. M. in Neumarktl eintrafen. Als der Graf am 18. von Neumarktl abreiste, wurde der Sensenschmiedmeister Kaspar Zeme vor die Kommissäre zitiert, zur Zeit, als er auf vorher »gegebenen Befehl der Gemsenjagd beiwohnen mußte und in Nachlebung der grrundobriffkeitlichen Aufträge begriffen war«. Da er nicht erschien, wurde er mit Militärexekution oneriert und bei seiner Heimkehr vom Gefreiten zur Kommission zu erscheinen befohlen und von ihm dahin eskortiert. Für die Exekution sollte er 17 kr. bezahlen, was er nicht tat und dafür im Cajetan Jabornegschen Hause eingesperrt wurde, bis ihn Jaborneg frei ließ. Am 19. Oktober wurde Zeme im Hause als Arrestant behandelt und jetzt 34 kr. Gebühr verlangt. Mehrere Sensenschmiede wurden auch zitiert und Franz Sterschiner, Geselle, weil er nicht vom Essen weg zur Kommission sich stellte, vom Gefreiten auf die Bank gelegt und mit dem Stock abgestraft. Ein hochschwangeres Weib wurde im Vorbeigehen vom Gefreiten über das Kreuz g-eschlao-en, worüber sie vor der Zeit niedersfekommen sei. o o / ö ') H. K. A. F. 1658 sub 14. Februar 1783. 2) Cf. auch oben p. 483, wo schon Paradeiser vom Oberbergrichter nichts wissen will. — Im Bericht der Landesstelle über die krainischen Bergwerke dd. 18. Jänner 1793 heißt es, daß die Grafen v. Auersperg die Herrschaft Neumarktl vor mehr als 70 Jahren gekauft hätten und davon einige Stahlschläge an die zwei Gebrüder Cajetan und Ignaz Jaborneg, die Sensenschmiedgerechtigkeiten aber an die Meister käuflich überließen. Die 13 Sensenschmiede besaßen 1793 27 Zerrennfeuer mit 21 Sensenschlägen. Sie waren teils an Neumarktl, teils an Ruzing zinsbar. — H. K. A. F. 1607 sub 20. September 1793. Die Kreishauptmannschaft erhielt den Auftrag, die Sache zu untersuchen. Dies geschah in Neumarktl selbst vom Kreishauptmann Frh. v. Ab-faltrer und Oberbergrichter Redange. Es ergab sich, daß die Tatsachen, welche sich zutrugen, von Fanzoihäßlicher und stärker, als es sich bei der Untersuchung herausstellte, geschildert wurden. Der Schmiedgeselle, der neun Stockstreiche erhielt, war grob und unanständig und wollte nicht sagen, wer der erste gewesen, der die Bruderlade der Sensenschmiede zum Fanzoi übertragen hatte. Der Kreishauptmann weiß nicht, welcher Strafmodus beim Berggericht üblich sei, aber Redange kann versichern, »daß bei dem Montanistico alles subordinationswiedrige Benehmen entweder mit Arrest, Stockstreichen oder sogenannten Lopaten gezüchtigt zu werden pflege«. Weil man schon wußte, die Sensenschmiede werden sich nicht der rnont. Jurisdiktion fügen, habe man die militärische Assistenz erbeten. Fanzoi, sagt er, habe sich geäußert: »Ichkönntedie Suppanayen2) aufbieten und Gewalt mit Gewalt vertreiben, wenn mich nicht die ausdrücklichen Befehle Sr. Excellenz meines FIr. Principalen Grafen v. Auersperg davon abhielten.« Guntersdorf und Vermatti aber behaupten dezidiert, er hätte gesagt: »Ich werde die Suppanayen aufbieten und Gewalt mit Gewalt vertreiben, und die Gunderstorferischen Veranlassungen wären infame B u b e n - S t r e i c h e.« Fanzoi sei temperentvoll und es ist erklärlich, daß es beim Anblick, daß ein herrschaftlicher Untertan durch eine fremde Jurisdiktion mit Stockstreichen in corspectu der Grundobrigkeit abgestraft wird, zum Ausbruch kam. Das Weib, welches der Gefreite auf den Pelz schlug, da er von ihr beleidigt worden, habe keine Folgen gehabt. Das Kind lebt und ist gesund, nur pflegt es öfter aus dem Schlaf zu erwachen. Das Weib verlangt für den Schrecken 3 fl. Eine schwarze Masen unterm Kinn des Kindes ist schon verschwunden. Fanzoi wäre ein Verweis für sein Benehmen zu erteilen. Übrigens sei es wegen Teilung der Jurisdiktion schon so weit gekommen, daß es nötig wäre, zur Beilegung von Neckereien und Behelligungen in Neumarktl einen eigenen kreisamtlichen und bergrichterlichen Kommissär zu bestellen. Schließlich beantragt man, die Neumarktier von der berggerichtlichen Jurisdiktion zu befreien. Überblickt man das über Neumarktl vorliegende Aktenmaterial, so ergibt sich folgendes. Schon vor dem XIV. Jahrhundert wanderten aus der Ferlacher Gegend in Kärnten, Nagel- oder Zweckenschmiede über den Loibel ein und siedelten sich unter der Korošica an. Durch den Bergsturz von zirka 1320 vertrieben, gründen sie Neumarktl und verpflanzten ihr Handwerk nach Krop, Steinbüchel und Eisnern, wo die Nägelschmiede noch heute Zweckenschmiede, slow. Cvekari3), heißen. Der beschwerliche Transport des Eisens über den Loibel veranlaßt die Errichtung des Schmelzofens an der Lomšica: die »Neumarktl Fusin« des Ladebogens von 1569 (p. 476), während im Markte die Schmieden der »Zw eck er« lagen: »Neumarktl Markt« 1. c.. Alles Eisen wird im Markte verarbeitet, erst für den Landbedarf, später für den Export nach Italien. Gegen Ende des XVII. Jahrhunderts *) *) Fanzoi erhielt einen Verweis und den Befehl, die Untersuchungskosten per 47 fl. 33 kr. zu bezahlen. 2) Die Untertanen. 3) Da der Oberkrainer das k als Č (tsch) spricht, so lautet der Ausdruck Cvečari. versuchen es die Inhaber der Herrschaft Neumarktl wieder, einen Stuckofen zu erheben. 1708 erhält Graf Barbo die Konzession und er dürfte denselben wahrscheinlich im Markte selbst erhoben oder doch beabsichtigt haben, ihn hier zu erheben, da die Eifersüchtelei der Kärntner, welchen die Neumarktier Konkurrenz in Stahlwaren unbequem wurde, den Bezug des Roheisens nach Möglichkeit erschwerten, ja unmöglich zu machen wußten. Bei dieser Gelegenheit erfahren wir auch, wie die Bergbehörden von 1760 so ganz in Unkenntnis über den Entwicklungsgang der Eisenindustrie waren, da sie den Neumarktlern vorhielten, daß sie »sich selbst die Schuld beizulegen hätten, daß sie ganz unvorsichtig Werker ohne einen habenden Materiale errichtet haben«. Die Herren hatten eben keine Ahnung davon, wie frei sich in früheren Jahrhunderten die Eisenindustrie bewegte, bis sie der Schule der neurömischen Juristen und Kameralisten ausgefolgt wurde, welche sie in immer enger werdende Fesseln schmiedeten. Zum drittenmal errichtete Graf Radetzky einen Schmelzofen unterhalb Neumarktl an der Feistritz, als die französische Invasion Krain von Kärnten als Ausland schied und jeden Roheisenbezug unmöglich machte. , Heute ist an der Stelle dieses Ofens eine Säge und eine aufgelassene Schmiedewerkstätte, benannt beim »Krišl«1). 14. Der Hammer »pod Retno« an der Feistritz. Unter diesem Namen kommt in den Akten ein Hammerwerk vor, welches zirka 4—5 km unterhalb Neumarktl bei Retnje nächst Kaier lag. Laut Bericht dd. 18. Jänner 1798 der krain. Landesstellea) wurde der Hammer zirka 1735 errichtet. »Nach glaubwürdigen Aussagen hat ihn vor 57 Jahren ein Weltpriester Nikolaus Polz3) besessen«, solchen, nachdem er größtenteils durch eine Feuersbrunst in Rauch aufgegangen, an einen Lorenz Pom zediert, von dem er an Joh. Kordesch kam. Kordesch besaß 1787 den Hammer schon längere Zeit, da er in diesem Jahre puncto 362 fl. 28 kr., die er für Grodel dem Valentin Runard in Sava schuldete, exequiert wird. Kordesch wird da Gewerke in Steinbüchel genannt4). 1791 verpfändet er den Hammer puncto 150 fl. an Leonhard Meg-litsch, der 1804 um Exekution gegen Kordesch einschreitet. Die Schuld wird 1807 gelöscht5). Das Werk bestand aus 2 Zerrennfeuern, 2 Wallaschhämmern und 2 Streckhämmern. G. B. A. p. 48. Seit 1791 bearbeitet Meglitsch den Hammer als Pächter und erzeugte vom 1. Jänner bis 31. Oktober 1794 23 Ztr., 1795 aber 46 Ztr. geschlagene Ware. 1807 ist Gregor Gašperin, Hammergewerke in Eisnern, Inhaber des Werkes, der es vom verarmten Kordesch übernahm und dasselbe nur mehr aus einem Zainhammer bestand. Sess.-Prot. 1807, Nr. 385. 1838 und 1849 erscheint Stanislaus Keller als Besitzer. 15. Der Hammer in der Kanker. Etwa 17 km in der Luftlinie von Neumarktl im Osten, liegt der Übergang, welcher aus der Kanker in Krain über Oberseeland nach Völkermarkt J) Gefällige Mitteilung des Herrn Karl Miklitsch, Schulleiter in Neumarktl. 2) H. K. A. F. 1607 sub 20. September 1793. 3) Dem Namen nach ein Neumarktier. 4) Vert.- u. Schiedbuch I, p. 92. 5) Vert.- u. Schiedbuch II, p. 14. in Kärnten den Verkehr vermittelt. Im Altertum verband die Loibelstraße Italien mit Virunum, die Kankerstraße mit Juenna. Später gewann dieser Straßenzug seine Wichtigkeit durch den Eisenhandel von Völkermarkt nach Italien, da hier das Hüttenberger und Lavanttaler Eisen seinen Weg nach dem Süden nahm. Da das Gebirge Eisenerze führt, so lag der Gedanke nahe, am gewinnbringenden Handel mitzutun und so finden wir im Vizedomarchiv einen Akt, demzufolge Erzherzog Carl unterm 29. April 1579 dem Linhart Dollar in der Kanker am Seeland bewilligt, zu seinem neuerfundenen Eisenbergwerk einen Schmelzofen und Hammerwerk zu bauen. Unterm 5. Mai 1579 finden wir die Angabe Dollhoffs, daß Linhard Dollar v dolli (im Tale), seßhaft in der Kanker, und seine Verwandten eine Grube auf dem Berg Utschelnizi den Eisenstein zu bauen und aufzuschlagen begehrt haben. 1579 erscheint der Hammer in der Kanker bei der Oberbergrichterwahl am 6. Oktober in Krainburg durch den dortigen Bürger Mathias Krobath als »Gewaltträger der Gewerken des neuen Eisenbergwerkes in der Gankher« vertreten. 1581 wird der Hammer im Verzeichnis der Gewerke, welche zur Bezahlung der Graslschen Schuld in Graz und zur Bezahlung des Oberbergrichters beitragen sollen, genannt. Der auf die Kanker entfallende Betrag wird mit 2 fl. 30 kr. bemessen, was einer Erzeugung- von zirka 50 Meiler oder 500 Ztr. entspräche, da Rotwein mit 50 Meiler ebenfalls mit 2 fl. 30 kr. veranschlagt erscheint. Wie in der Rotwein wird auch in der Kanker ein windischer Ofen im Betrieb gewesen sein. Von da an wird das Werk nicht mehr genannt. Es scheint eine ephemere Unternehmung gewesen zu sein, zu welcher der Krainburger Bürger Krobath den Bauer Dollar in der Kanker animierte, und wahrscheinlich die Geldmittel vorstreckte, um ein Rennfeuer oder einen windischen Ofen zu etablieren. 1785 dd. 8. Jänner erhält wieder Josef Ignaz Fuchs in der Kanker unweit der sieben Brunnen eine Konzession zur Errichtung eines Hammerwerkes * *), bestehend in 2 Eisenstreckschlägen, 1 Zainhammer und einem Bratfeuer. Fuchs war früher Unterbeamter der Herrschaft und Gewerkschaft Hagenegg im Bezirke Kapel in Kärnten, später Pächter der Herrschaft Paternion und der dortigen Hammerwerke. Durch die Kanker zog damals em Saumweg, der später durch Baron v. Schmietburg in eine Straße umgebaut wurde. 1840 hatte das Werk 5 Zerrennfeuer, 4 Grobschläge, 1 Wärme-und 1 Hülfsfeuer und 2 Feinziehschläge. Das Werk liegt am Koönabache, welcher hier die Grenze gegen Kärnten bildet. Es lagen von den genannten Entitäten 4 Feuer mit 3 Schlägen in Kärnten und 3 Feuer mit 3 Schlägen in Krain. Erzeugt wurden pro Jahr zirka 500 Meiler Streck- und Pflugeisen im Werte von 36—44.000 fl. mit zirka 80 Arbeitern. Der Absatz ging nach Italien und der Türkei2). 16. Der Hammer Katzenberg an der Feistritz bei Stein. In der Gebirgskette, welche Kärnten von Krain scheidet und dann weiter von der Rinka ab, wo die Grenzen von Kärnten, Steiermark und Krain zusammenstoßen, Krain von Steiermark scheidet, bildet, etwa 10 km *) Gewerkenbuch p. 317. *) Illyr. Blatt 1840, Nr. 31. in der Luftlinie vom Kankertale gegen Osten hin entfernt, die Steiner Feistritz einen Taleinschnitt, der sich von Nord nach Süd hinzieht. Bei Oberstein zweigt nach Ost das Černatal ab, durch welches über den Černasattel die Verbindung nach Oberburg in Steiermark hergestellt ist. Wo sich das Feistritztal zur Mansburger Ebene öffnet, liegt die Stadt Stein. Von dieser ab zweigt das Neultal wieder nach Osten hin und führt durch dasselbe ein uralter Weg nach Franzen in Steiermark. Etwa 0/2 km nördlich von der Stadt befindet sich an der Feistritz die k. k. Pulverfabrik, an deren Stelle der Eisenhammer Katzenberg an der Feistritz laof. Die älteste Nachricht über denselben erhalten wir in einem Akt des Vizedomarchivs dd. Graz, 20. Oktober 1603, laut welchem Elans Ludwig Graf v. Thurn1) um Verleihung eines Eisenbergwerkes im obersteinerischen Gerichte nebst Befreiung vom Kammergefälle auf fünf Jahre und den Holzbezug dafür bittet. Über Auftrag sub obigem Dato verlangt der Vizedom unterm 5. März 1604 vom Oberbergrichter »Atzler« (Assler) einen gutachtlichen Bericht. Assler befürwortet unterm 29. März das Gesuch, doch fehlen uns Nachrichten, ob und wann das Werk errichtet wurde. Aus Valvasor, XL, p. 115, ersehen wir, daß 1606 Achaz Graf Thurn das neue Schloß Kreuz erbaute, daher Hans Ludwig wahrscheinlich inzwischen starb und Achaz mit dem Schloßbaue beschäftigt war. Da aber in einer Urkunde des Bürgerlichen Archivs in Stein 1622 ein Hans Schust als Gewerk a. d. Feistritz ob Stein genannt wird, so muß der Hammer inzwischen erhoben worden sein. Nun fehlen bis 3 736 die Nachrichten. Unterm 25. November 1736 dd. Graz berichtet die I. Ö. Kammer* 2), es sei Josef Schigan schon 1734 um Erlaubnis, einen neuen Eisenhammer bei dem von ihm hinter der Stadt Stein erfundenen Eisenerz zu errichten, eingekommen. Da auf 12 Meilen in der Umgebung kein Hammerwerk besteht und er niemandem schadet weder an Erz noch Kohl, noch Wasser; auch mit Getreide könne er sich von Minkendorf, Kreuz, Flednig, Mansburg und der Stadt Stein versehen. Dazu sei erweislich, daß oft die bestehenden Gewerke die Bestellungen nicht decken können, wie die Kaufleute dem Bergrichter öfter geklagt hätten, und der Pitoni, welcher das stärkste Gewerk sei, hätte nichts einzuwenden gehabt, daher auf Errichtung einzuraten sei. Aus diesen Gründen wurden die Beschwerden anderer Gewerke unberücksichtigt gelassen und dem Schigan die Aufrichtung seines neuen Eisenhammers an der Feistritz hinter Stein unterm 5. April 1735 bewilligt. Dagegen ergriffen die Steinbüchler den Hofrekurs und befahl der Kaiser, mit der Konzessionserteilung noch zurückzuhalten. Nun habe der Oberbergrichter die vorgebrachten Gründe der Steinbüchler genugsam widerlegt, als: 1. Teuerung der Viktualien, 2. Verschlagung ihres Fabrikats, 3. Mangel an Meisterschaft, und 4. Holz- und Kohlabgang. Diese Beschwerden seien Erdichtungen und der Ausfluß von Neid der Kroper und Steinbüchler. Nun habe Schigan seinen Hammer fertig gebaut und sie hätten ein ganzes Jahr dazu stille geschwiegen. Es sei unbillig, ihn hinzuhalten, um so mehr als die übrigen Gewerke seine Arbeiten sehen konnten, bis jetzt schwiegen, um erst jetzt, 6. Juli, ihre passus bei Hofe zu machen. Die Kammer beantragt, die Beschwerde abzuweisen. J) Herr auf dem zirka 5 hm von Stein erntfernten Schlosse Kreutz. 2) H. K. A. F. 18.293 sub 15. Oktober 1736. Unter dat. Graz, 11. Dezember 1736, berichtet die Kammer, daß die Kroper und Steinbüchler gegen die Arbeit am Schiganschen Werke protestierten und um Einstellung der Arbeit gebeten hätten; die Kammer habe ihr Gutachten bereits erstattet und erklärt, mit der Einstellung nicht Vorgehen zu können. Nun hatte aber die Grazer Kammer die Konzession ohne Einwilligung und Vorwissen der Hofkammer dem Schigan brevi manu erteilt. Die Hofkammer erteilt ihr unterm 26. Jänner 1737 dafür eine »Nase« und bemerkt, sie hätte »genugsambe Ursach, diese Euere ihm Schigan unbefugt ertheilte Concession ohne weitere Überlegung zu cassiren« und iluden Ersatz der Kosten aufzuerlegen. Die schlauen Kroper und Steinbüchler wußten nämlich, daß die Konzession an Schigan mit Umgehung der Hofkammer verliehen worden war, daher ließen sie ihn ruhig fertig bauen und rückten dann der Hofkammer mit dem 6t. Artikel der Bergwerksordnung an den Leib, demzufolge die Verleihung der neuen Eisengewerke und Hämmer in Krain und Görz per expressum der Hofkammer Vorbehalten war. Indes blieb es bei der ernsten Rüge und die Hofkammer bestätigte die Konzession für diesmal, jedoch sei der Weiterbau des Schiganschen Werkes sofort einzustellen bis zur Austragung der Sache. Gleichzeitig werde v. Kempf und der frühere Oberbergrichter Kappus beauftragt, »daß sie die Gewerken unter einander zu vergleichen und die Sache auf ein- oder andere Weise zu vermitteln trachten« sollen, worüber sie dann zu berichten hätten. Den Gang der Verhandlungen gibt folgender Akt, dessen Schlußaktenstück der Erlaß der Hofkammer vom 27. Juni 1737 bildet. 1734, sub 15. Mai, bittet Franz Josef Schigan, Hammergewerk zu Steinbüchel, um die Konzession für das Steiner Hammerwerk. Es habe schon sein Vater Andreas Schigan, gewester Hammersgewerk in Steinbüchel, in den hinter Stein liegenden Gebirgen Eisenerze gefunden; er selbst habe die Entdeckung verfolgt und ebenfalls eine Menge guten Erzes gefunden. Da der Transport nach Steinbüchel zu seinem Hammer wegen der Entfernung von bei 8 Meilen zu beschwerlich und zu kostspielig sei, dazu die Feistritz eine geeignete Wasserkraft biete und »auch eine große Menge davon durch Ihro Kais. Majes, allerhöchst deroselben ohne das reservirten Hoch und Schwarzwälder vorhanden, in welchen all jährlich eine große Quantität deren Windfällen zu Grund gehet, indem die herum liegenden Benachbarten solches Gehölz nicht herausbringen können, wenn aber solches in Loco verkohlt würde, die Kohlen gar leicht herausgebracht werden können«, so bittet er um Bewilligung, hier ein Hammerwerk errichten zu dürfen. Das Ärar hätte seinen Nutzen, er aber schädige niemanden der umherliegenden Herrschaften und Klöster, dafür werde Verdienst in die Gegend gebracht und die Bauern würden ihre Produkte zum Nutzen der Herrschaften besser absetzen. 1735, 28. Februar, Laibach. Der Oberbergrichter stimmt Schigan zu und befürwortet das Gesuch. Die Einwendungen der Gewerke seien leere asserta. 1735, 5. April, Graz. Die I. Ö. Kammer an v. Nemizhoffen. In Erwägung der vorgebrachten Gründe und dargelegten Verhältnisse bewilligt die Kammer die Errichtung des Hammers. Gefertigt: N. der röm. Kais, auch zu Hispanien, Hungern u. Böhmen König. May. verordnete I. O. Hof Cammer Präsident, Vice Präsid. und Räthe. 1736, 29. Oktober, Laibach, v. Nemitzhofen an die Kammer. Die Opposition der Steinbüchler sei ein Werk des Marx Antoni von Kappus, Hammergewerk zu Steinbüchel, »welcher sich in alle Sachen inter-eßiren will, da er doch seine habende Haminertäge nicht gebührend, sondern schleuderisch genug bestreitet« zum Schaden des Ärars. Er habe die Gewerke aufgewiegelt und Unterschriften zum Hofrekurs gesammelt, den aber Pietro Antonio Pittoni nicht unterschrieb. Der Streit und Rekursus sei »ex pura passione et malitia« erweckt worden. Der Oberbergrichter widerlegt sodann Punkt für Punkt die Rekurrenten in einem Expose von 13 Folioseiten. — Es erfolgt der Bericht der I. Ö. Kammer dd. 1736, 25. November, Graz (cf. oben p. 503) und der Antrag der I. Ö. Kammer auf Abweisung dd. 1736, 11. Dezember, Graz (cf. p. 504). 1737, 11. Jänner, präs. Hofrekurs der Gewerke von Cropp und Steinbüchel, in welchem neben anderen wichtigen Gründen betont wird, daß: vermöge der Bergwerksordnung »dergleichen Verleihungen dero Kays. Hof reservirt werden«. Zum Schlüsse verlangen sie: es möge die Verleihung wieder aufgehoben und kassiert werden, sollte dies aber wegen der von Schigan aufgewendeten Unkosten untunlich sein, »dieses neue Werk nicht privative ihm Schigan allein, sondern gegen billiger Aestimation nach zu refundierenden Spesen uns alten Gewerken gemeinschaftlich an gedeihen zu lassen«. Mit Bezug auf diese Eingabe folgt die Rüge an die I. Ö. Kammer. 1737, dd. Wien, 26. Jänner. Gefertigt: N. der Röm. K. Maj. Praesident und verordnete Hof Cammer Räthe und an Kempf-Aequet. wegen Vergleichung der Parteien. 1737, 13. Februar, Graz. I. Ö. Kammer an den Kaiser. Antwort auf die Resolution dd. 26. Jänner. Entschuldigungsschreiben wegen der eigenmächtig erteilten Konzession, aus dem ersichtlich, daß das Referat in Bergsachen der Rat von Aposteln hatte, in dessen Abwesenheit damals Predi referierte, dem das Gremium zustimmte. Schigan protestierte gegen die Ernennung des Kappus als Schiedsrichter, da dieser ein »Bruder seines Haupt-Gegentheil und Steinpichlerischen Mit-Interessirten des Marx Antoni Kappus sei. Es wird daher unterm 2. März 1737, dd. Wien, der Fiskal- und Landes-Vizedomsche Sekretär Johann Hieronymus Marzina v. Merzenheimb als Kommissär bestellt. 1737, 29. April, Stein. Kommission über den Hammer. Kommissäre: Ignatz Kempf v. Angret, serbischer Administrations-Rat. Joh. Hier. Marzina v. Merzenheimb, J. U. Dr., kais. Fiskal- und Land-Viz.-Ämtssekretär und Bergmeister Antoni Hauptmann. Man hat dem Schigan vorgetragen, sich mit den Gewerken zu vergleichen, worauf er erklärte: »Wan die Hammersgewerke ihm den vor 20 Jahren her in Erfindung des Erzes, und in anderwegen gemachten Unkosten gutmachen, er alles ihnen Gewerken abtreten und übergeben wolle, wenn man ihn gänzlich schadlos haltet.« Als man die Gewerke darüber befragte, wollten sie davon nichts wissen, sondern verlangten einfach die »Abtragung des Hammers«. Zugleich übergab man dem Schigan die Beschwerdepunkte der Stadt und der Abtissin von Minkendorf zur Verantwortung. Zur Kommission waren am 29. April erschienen: Aus der Wo che in: Pittoni. Aus Steinbüchel: v. Kappus und N. die Tomanische Gewerkin. Von Kropp: Anton Gressl, Andreas Crobat und Gregor Pototschar. VonEisnern: Gregor Plautz, Martin Urbantschitsch und Lorenz Schnabl, Micha Vogu und Michael Pototschnik. Der Rat von Stein bringt, abgesehen von seinen Beschwerden 1—4 wegen des Waldes, die wir gelegentlich des Kohles noch besprechen werden, vor: Es habe Sehigan einen Teich angelegt, durch den 4 Mühlen und 3 Hammerschmiede kein Wasser haben werden, bei Öffnung desselben aber Überschwemmung eintrete. Durch das Erzwaschen werde die Feistritz so trüb gemacht, daß weder Fleischer noch Bierbrauer, noch andere Professionisten das Wasser zur Küchel und anderen Notdurften brauchen können. Ruiniert er durch Zufuhr von Getreide, Erz, Wein etc. die Brücken, verursacht eine solche Teuerung, daß »denen armen Purgers-Leuten nicht zu bestehen sein wird«. Gewiß sei, »daß dieses Hammerwerk fast alle Pergwerch in dem Herzogthum Krain zurück und in gänzliches Auf liegen sezen wirdet, welche Perkwerch aber ihre Passus besonders zu machen wissen werden«. Die Abtissin von Münkendorf bringt vor, sie wünsche: 1. Daß er, Sehigan, das auf die Münkendorferische Mühle und die Joseph Faidigasche Pulver-Stampfe fließende Wasser Feistritz nicht ableite. 2. daß das Stift, als in der Feistritzer Waldung holzberechtigt, nicht Schaden leide. 1737, 2. Mai. Fortsetzung der Kommission in Laibach. Seitens der Gewerke erschien nur mehr M. Anton Kappus und Thomas Potočnik. Die Gewerken wollen auf keinen Vergleich eingehen. Es wurde ihnen noch bis künftigen Mittwoch Bedenkzeit gegeben. 9. Mai, Laibach. Sehigan in persona, die Gewerke durch ihre Advokaten vertreten, erschienen zu abermaligen vergeblichen Vergleichsverhandlungen. Am 10. Mai geben die Gewerke wieder ihre Punkte wegen Arbeitern, Erz, Kohl, Getreide etc. ab. Sehigan will die »Gewaltsam« sehen. Dr. Kappus habe ihn von Krop, Eisnern und Wochein, puncto Steinbüchel seien sein Vater Marx Anton, die 3 Thomane: Jerny, Thomas und Caspar gegen den Hammer. Sehigan widerlegt abermals die Einwürfe der Kroper et Comp. Bezüglich der Feistritzer Waldung erklärt er: »Wan man von Seiten der Stadt das Eigentum der Waldung Feistritz oder Einich andern Gerechtsame beweisen wird, so wird er sich mit der Stadt abfinden, den gebührenden Zins abführen, sich auch mit der Stadt vergleichen und will die Stadt nicht präjudiciren.« Auch wegen der Brücke wolle er' sich vergleichen und das Gebührende abführen, »in Übrigen aber ist Jedermann zu Beförderung des Bergwerkes gegen Verzinsung das Gehölz herzugeben schuldig. Kann also denn Gegnerischen Schluß gemäß die Relation nicht erstattet werden«. Die Kroper legen ihren Protest unterm 6. Mai und die von Eisnern unterm 4. Mai ein. Pittoni bevollmächtigt den Dr. Kappus. Unterm 18. Mai erstatten v. Kempf und Marzina ihren Schlußbericht: Am 29. April kommissionierten sie in Stein, am 2. und 9. Mai wurde in Laibach verhandelt. Schigan war äußerst entgegenkommend zu einem Vergleich. »Wie er dan sich abermals den 2. Mai nachdem weder die gemeinschaftliche Bearbeitung, weder die gegen gänzliche Schadloshaltung erbotene Abtretung des Hammers die Gewerken haben acceptiren wollen, dahin erklärt, daß er alles fabrizirte Eisen in totum vel pro parte in dem jedmalig gangbaren Werte ihnen Gewerken verkaufen, und wenn sie dieses von ihm abzukaufen sich verbinden, er Schigan ansollchem Falle keine, oder auch nur aus so viel Eisen als sie nicht nehmen wollten, Nägel fabriziren, nicht minder, daß da im Falle ein oder anderer alte Hammer zu Steinbichel, Krop oder Eisnern aus Mangel an Erz oder Holz, und nicht etwa ex malitia oder Fahrlässigkeit der Gewerke abkommen möchte, er tali casu praestitis prae-standis, den bei solchen Hammer interessirten Gewerken die gemeinschaftliche Bearbeitung seines neuen Hammers gestatten wolle.« Den Gegnern war keine dieser Propositionen anständig. Sie verlangten, er dürfe keine Nägel fabrizieren oder das ganze Werk müßte kassiert werden. Die Kommissäre fanden, »daß die durch die Gewerken in Contrarium des Schiganschen intenti vor- und angezogenen praejudicia nicht allein ohne Grund, sondern auch daß die durch Schigan zu Behauptung dieser Hammerswerks Concession in dem Comm.-Protokoll behandelten Gegen Notdurften, sowohl in jure sripto, als in der justiz* und Billigkeit, ja in der kais. Landesfürst, krain. Bergwerksordnung umumstösslich gegründet, beinebst auch das dem aerario camerali und zu Behuf des Comercii dieses neue Hammerwerk fürträglich sei«. Folgt nun die Begründung in 14 Punkten im Sinne der Schiganschen Ausführungen. Sub 14 heißt es, daß man sich bei den Laibacher Kaufleuten erkundigte und gerade »das Widerspiel erfahren« von dem, was die Gewerken behaupten, »daß nämlich sie Handelsleute wünschten, daß selbe viel Nägel haben könnten, und hat unter andern Michael Zois, welcher die Codellische Handlung übernommen, sich erklärt, daß, wenn man ihm 1000 Lagl zuwegen bringen kann, so wolle er gern alle abkaufen und bezahlen«. Daher sei es allseitiges Interesse pro aerario, pro publico et pro comercio, daß dieses neue Hammerwerk befördert werde. Letztlich haben wir dem beizufügen, daß die Herren Grafen Bucelleni, welche das stärkste Hammerwerk in Krain besitzen und derzeit durch Herrn v. Garzoni bestritten wird, dann die Herren von Locatelli als Inhaber des Berg- und Hammerwerkes in Pleyofen und Mojstrana, ingleichen Herr Mascón Frh., Inhaber von Jauerburg, und der Graf von Auersperg, Inhaber des Bergwerks zu Gurk, gegen diesen neuen Hammer nichts einzuwenden haben. Auch der Kreitter, stärkster Hammergewerk in Eisnern (er hatte 16 Hammertage), habe nichts einzuwenden gewußt. Gezeichnet: lg. Kempf v. Angret m. p. Joh. Hieron. Marzina v. Merzenheim. Antoni Hauptmann, Bergmeister. 1737, 29. Juni, Wien. Erfolgt die Bestätigung der Konzession durch die Hofkammer gegen dem, daß Schigan sich mit den Klarissinnen zu Münkendorf und der Stadt Stein sowohl wegen des Holzzinses in den Feistritzer Waldungen als auch wegen der Brückengebühr, dann des durch Abfällung der Bäume verursachten Schadens gebührend verständige. Die Erze. Den ältesten Empfach finden wir im Empfachbuche dd. 7. April 1688. Da wird dem Hans Sliuar und Georg- Primoshitsh eine neue Erzgrube in der Steiner Feistritz v Kope verliehen, unter der Bedingung, das »Erz den Gewerken, welche es erhandeln wollen in einem billigen Werthe unweigerlich erfolgen« zu lassen. Die beiden waren somit Erzgräber auf Spekulation. Nun hören wir bis 1735 nichts mehr vom Werke, welches, wenn es im Betriebe stand, wahrscheinlich ein Rennfeuer oder windischer Ofen war, in dem sich der Graf Thurn das für seinen Schloßbau nötige Eisen selbst machen wollte und es dann anderen überließ. Unterm 18. Juli 1735 empfängt Franz Josef Shigan, Hammergewerk an der Feistritz hinter Stein, Eisengruben hinter Mansburg in der Uranshiza1). 1736, 27. Mai, bei Sapoge nächst Flödnik und unterm 25. Mai bei St. Martin nächst Littai na Preseke (Preska). 1737 v rudneke bei Gerlachstein, dann v Dolo und den Holzschlag hinter Stein. 1739 schürft er na Bresiah. 1742 und 1743 in Saposje und bei Sterinol. 1744 beim Michelstättenschen Gute Frauenstein, ferner im Berge Rudnik ob St. Martin in der Herrschaft Egg. 1748 im Tucheiner Tale im Berg v Kremene, 1750 im Boks Ruck. 1758 erscheint Franz Josef Schigan noch im Empfachbuche, 1759 bis 1761 ist eine Lücke über Empfache für Stein. 1762 erscheint Johann Babtist Schigan mit 4 Erzgruben bei Preska in Unterkrain. 1765 erhält er Grubenbau bei Sagor, 1771 bei Birkendorf nad Riglam, 1773 bei Kletschach an der Save im Berg Krouiek, 1774 bei Ober-Tuchein. 1776 wird Johann Babtist Schigan nicht mehr genannt. 1785 erscheint Franz Dionys Urbantschitsch mit Gruben bei Michelstätten, 1786 erhält er Gruben in Ober-Tuchein, 1787 gar in Golo* 2) in der Herrschaft Sonnegg und bei St. Mar ein —■ Waldung des Sleberneg — wo die prähistorischen Schmelzer arbeiteten (cf. p. 76). 1788 bei Gamling. 1790 greift er bis in die Gegend von Ober-Laibach, 1798 ins Gebirge bei Kašel nächst Saloch an der Laibach und v Moschileh unterm Groß-Kahlenberge. Die Erze wurden somit aus einem Umkreise bezogen, dessen Radius sich auf 30 km erstreckte. Die Erze selbst wurden durch Tagbau gewonnen, wie ihn die ersten Gewerke betrieben und waren Braun- und Roteisensteine, oft Wasserläufer. Das Kohl. Die Stadtgemeinde Stein besitzt in der Feistritz einen eigenen Wald, welchen Schigan auf sein Kohl auszunützen gedachte, als er 1734 um die Konzession für sein Werk sich bewarb, und welche er unterm 5. April 1735 auch erhielt. *) Cf. oben p. 56. 2) Am Südrande des Laibacher Moores. Altes Römerkastell. Cf. p. 55. Dagegen erhob nun der Rat von Stein seinen Protest und brachte vor: Daß Schigan »mit aigenmächtiger Abfäll- und Verkohlung unseres in unser eigenthümblichen Waldung Feistritz genannt, befindlichen Gehölzes« ihnen Ungelegenheiten zu verursachen tentiert. Diese Waldung sei aus Mangel anderer Stadteinkünfte als ein Schatz anzusehen, in welchen dergleiche Eingriffe bisher niemandem gestattet waren. Es sei ihm der Hammer zu verbieten, 1. weil sie über das Ansuchen Schigans nicht einvernommen worden seien. Sie wurden im »von sovielen Seculis ruhig erhaltenen und manute-nirten Eigenthums berührter Waldungen« gestört und ihren Freiheiten zuwider gehandelt. 2. Wenn er die Abfälle des Waldes zur Verkohlung haben will, so müsse er dafür Zins zahlen, nicht aber frei darüber disponieren. 3. Hat die Stadt im Feistritzer Wald unwidersprechlich das Astrecht einzunehmen, dem ungeachtet habe er unter Vorwand seiner Konzession diese Zeit her über 1000 frische Fichten und Buchen neben den eigenmächtig sich applizierten Windfällen niedergeschlagen und dadurch die Astrechtsgefälle, welche über 50 fl. ertrugen, geschmälert. 4. Mißt er sich an, Dachschindeln im Walde zu machen. »Wenn also ihm derlei Eigenmächtigkeiten nach Belieben zu verüben gestattet werden sollte, so hat mit der Zeit die Stadt sich eines großen Abganges nicht allein an Holz, sondern auch an Tach Schinteln derge-stalten zu getrosten, daß die übrig bewohnende wenigen Häuser unbewohnt und unbedeckt verbleiben werden, wie dan auch in dieser Stadt der mehrste Theil deren Häuser, welches der klare Augenschein geben muß, bereits zusammengefallen und verlassen worden, und den mehreren Untergang das Schiganische Hammerwerk noch mehrers befördern wirdet.« Unterm präs. 11. Mai 1737 refutiert Schigan in einer Eingabe an die Hofkammer die Einwürfe der Stadt betreffend ihr Waldrecht und schreibt ’): 1. »Sei er seit vielen Jahren ein Mitglied der Bürgerschaft von Stein, in deren Umgebung er mit Fleiß und Kosten die Erzlager aufgesucht und darauf ein Hammerwerk zu errichten die Bewillig-ung- erhalten.« 2. »Ist nicht ohne, daß ich mich in den Wald Feistritz (als welchen Ihnen die Hr. Purger von Stein vor Aigenthümlich zu Eignen wollen) der Beholzung und Windfählen, auch Verkohlung desselben gebrauche, welliches jeder Berg- und Hammers-Gewerk sich sonderbar aber in denen kais. reservirten Hoch- und Schwarzwäldern, als wellicher auch der Feistritzer Wald ist, und sich in dem Geziierg etliche Meilen Wegs erstrekt, prae-valiren kann, sonderbar daß darinen am Weit entlegenen Orten eine große Menge des Gehölzes und Windfälle befindlich, allwohin die Bürger von Stein niemals kommen und sonsten das Gehölz anders nicht als verkohlt heraus gebracht werden kann. Ob aber die Stadt Stein einiges Eigentum berührten großen und unerschöpflichen Waldes Feistritz hat, stehe ich sehr im Zweifel, indem wie ich es in die glaubwürdige Erfahrenheit, als die Hr. P. Franziskaner zu Stein das Closter erbaut und Ihnen die Stadt Stein in gemeldeten Wald Feistritz dificultiret, Ihnen P. Franciskanern die Er-laubniß sich daselbst zu beholzen, von dem kay. Hof allergnädigst ver-stattet worden sein sollte, dazu die Stadt Stein stillareschwiegen, demnach leichtlich zu erachten, daß dieser Wald Feistritz nicht der Stadt Stein eigentümlich, wohl aber ein reservatum Principis ist, wohl aber will ich ') H. K. A. F. 18.293. geglaubt haben, daß sich gemeldte Stadt vor ihrer eigenen Haus Notdurft des Bau und Brennholzes darin zu praevaliren hat, nicht aber daß sie das darinnen in privato abhakende Brenn- und Bau- sonderbar aber des Lerchengehölzes für die Brunnröhren andersthin wie es bisher geschehen ver-kaufen sollte, inmaßen dadurch der Comune der Stadt Stein kein, wohl aber nur den Privaten Bürgern der Nutzen zufällt, das Comune aber gleichwohl wegen der privaten .Eigennutzung zu Grunde geht.« »Die Schindel belangend kann ich mich der Machung derselben nicht allein als ein Mitbürger, sondern auch als ein kais. Berg- und Hammers-gewerke zu meiner eigenen Notdurft gar sicher prävaliren und werden hierdurch die Stadt Steinerischen annoch befindlichen Häuser in keinen Abbau geraten, indem die Stadt Stein bei ihren Beamten eigennütziger Wirtschaft eher zu Grund gehen als aber der Wald Feistritz ausgehakt o ö werden möchte, und zwar darum, weil das Comune der Stadt von Zeit zu Zeit Unwirtschaft halber geschwächt, der Wald Feistritz aber durch Räumung der Windfälle und Abhackung der alten Bäume dadurch den jungen Bäumen Platz und Luft gemacht, in besseren Wachstum und Aufnehmen gebracht wird.« »Was die alten Hammers-Gewerken betrifft, will ich nicht mehr antworten, die Steiner Hackenschmiede aber sind keine Gewerke, gehen also ad Casum nicht, daß ich aber als ein kais. Berg- und Hammersgewerk in den kais. Hoch und Schwarz Wald, als auch Feistritz ist, das Holz mit baarem Gelde bezahlen, oder vielleicht einiges Stockrecht entrichten müßte, finde ich solches in der kais. Bergwerks- oder darinnen begriffenen Waldordnung nicht, zumal solche Waldungen ohne dem besseren Nuzens willen Ihrer kais. Maj. vor allemal Vorbehalten werden, vermeint aber die Stadt Stein doch darin einiges anziehendes Eigentum zu haben, komme dieselbe mit einer kais. Aller gnädigst confirmirten 7 CT CT Freiheit hervor.« Schließlich bespricht Schigan den Nutzen, welchen Stadt und Land durch Zufluß von Geld durch das Werk zu erwarten haben, welches die Arbeiter ja in der Stadt lassen werden. Unterm 16. Oktober 1745, dd. Graz, erfolgte die Entscheidung7), es habe die Kaiserin M. Theresia wegen der Feistritzer Waldungen über die Beschwerde der Stadt Stein gegen Schigan und Ansuchen um »Endtbündung von unterschobenen Contracts Puncten und was dem anhängig« resolviert, daß: CT CT 5 »Erstens die zwei in der Waldung Feistritz liegenden Beholzungs-districte dem Josef Schigan zu dessen Hammerwerk, als nämlich der erste District an dem Ort Karoschiza genannt, a loco, wo der Schigan zu haken angefangen, an beiden Seiten dieser großen Schlucht bis an die Höhe und Rücken des beiderseitigen Gebirges, dann bis an den Gupf des ober der Karoschiza in der Höhe stehenden Capriuenza genannten Berges, woselbst sich die an diesen Ort liegende, zu der Feislritz gehörige Waldung und Gehölz nach dem Rücken erdeuten Berges Copriuenza in der Anhöhe scheidet, und die Graf Auerspergschen Alpen anfangen. Dann der andere Beholzungsdistrict von dem Ort sa Brana, woselbst der Bach Prosnich bei ergebenden Regenwetter entspringt mit der zwischen diesem Bach und dem Graben Sadenska an dem Ort V Ranze genandt unter dem Berg Sa Kauze, bis inclusive Pintarska Petsch befindlichen Behülzung folglich von denen nach der Schlucht hinauf bis Schmauzaria mit Excludirung all deren linker Hand des ■) H. K. A. F. 18.298 sub 14. März 1747. Baches Prosnich und rechter Hand des Grabens Sadenske, als Jermanza, und übrig an vorbesagt linker und rechter Hand gelegenen Waldung, in welcher sich der Schigan des Holzschlages, und allen Eingriffs gänzlich zu enthalten hat, gewidmet sein solle, und zwar solcher-gestalten, daß unter dem Ort Pintarska petsch Linea transversa bis zum Bach Prosnik, so linker Hand, und bis zu dem Graben Sadenske so rechter Hand wenn man von der Stadt Stein in die Waldung kommt, gelegen ist, sich dieser District anfangen, und er Schigan sich all der zwischen dem Bach Prosnik und Graben Sadenske, und zwar linea transversa von Anfang der Pintarska Petsch am Seiten des Prosnik bis Brana, am Seiten des Grabens Sadenska hingegen bis hinauf zu dem Ort Schmauzarie unter dem Bero; sa Kauze gelegen behölzung zu dessen neu errichteten Hammerwerk nach folgendermaßen auch gegen Erfüll-und unverbrüchlichen Zuhaltung der hiernach folgenden Bedingungen zu praevaliren befugt und berechtigt sein solle, daß ander tens diese zwei jezt benannten Behölzungsdistricte zu künftig allseitiger Ruhe und Hintanhaltung aller Streitigkeiten durch einige von den zu benennenden Commissären und des daselbstigen Waldmeisters mit den erforderlichen Wid-marckhten, sobald es thunlich ist, in Gegenwart beider Theile, benanntlich die Stadt Stein und des Josef Schigan berainet und so dann ein besonderes Canfinirungsinstrument jedem Theile ausgefolgt, von allen dem aber zum künftigen Verhalt die wahre Verläßlichkeit auch unserer I. Ö. Regierung und Cammer ausgezeigt werden solle.« »Drittens in beiden diesen confinirten Behtilzungsdistricten die Weide und das Astrecht mit dem in denselben befindlichen Lärchenholz, welches er Schigan weder zu fällen, weder zu verbacken keineswegs befugt sein solle, wie auch mit all andern Recht- und Gerechtigkeiten außer des hinach determinirenden Holzschlages der Stadt Stein zugehörig sein und verbleiben, jedoch aber denen Schiganischen Kohl- und Erzlieferanten für derenselben Pferdt und Ochsen die Weide, da man mit solchen die Kohlen und das Erz ab oder zuführt in besagten zwei districten künftighin ver-stattet sein, hingegen viertens er Schigan sich des Verkaufes des Gehülzes und der Schinteln, wie auch der Kohlen, oder deren Transferirung nach Steinbüchel oder Andersthin für sich und seine Leute gänzlich enthalten, nicht minder wan fünftens dieses neue Hammerswerk über kurz oder lang aufhören oder abkommen würde, ersagte zwei Behölzungsdistricte der Stadt Stein in Allweg anheimfallen, und sechstens er Schigan und seine Successores am Hammerwerk keine mehrere Schindtl, als sie zu dem Neu aufgerichteten Hammerwerk bedürfen werden, im besagten zwei Districten machen, die zwei Behölzungsdistricte bergmännisch heuen, halten und in denselben das Holz zum Verhacken und Schintelmachen bergmännisch fällen, hingegen sich das Holz schwemens für sich, seine Leute und dessen successores gänzlich enthalten, auch keine Gereute, Gärten oder Acker aufwerfen, noch auch in diesen zwei Districten einige Keuschen oder andere zu Verminderung der Waldungen und der Stadt Stein ihrer Gerechtsame angedeuliche Werker, und Sachen aufstellen, sondern sich des Holzschlages in diesen zwei Districten bloß und allein zum Verkohlen und Schindelmachen zu den besagt neuerrichteten Hammerwerk gebrauchen, wie dann auch siebentens auf einige Zeiten in der Waldung Feistritz an der Schigan, weder seine Successores einen mehreren District über die zwei spezifizirten zu praetendiren noch auch jemand ihm einen mehreren Beholzungsdistrict auszuweisen, noch in gemeldter Waldung hinzuzugeben befugt sei, dabei aber achtens sowohl Schigan als dessen Successores den Weg zu den 2 Districten auf eigene Uncosten zu machen und zu erhalten, hingegen das dazu benöthigte Gehölz an Ort und Enden, wo solches die Reparation des Weges erfordert wird, jedoch allein der Erfordernuß gemäß zu fällen, die Stadt Stein zu verstatten, beinebst aber er Schigan nicht allein die Brückengebühr von dem abzuliefernden Eisen, und anderen mautbaren Pfennwerten der Statt jedesmal punctual abzuführen, sondern auch so wohl er Schigan als dessen Successores für den Holzzins und die Weide in besagten zwei districten alljährlich zum Neuen Jahre von 1746 beginnend 30 fl. T. W. zur Stadtkasse gegen Ouittung erlegen solle.« Für den Fall von Übergriffen Schigans verfallen die beiden Districte, wie auch »neuntens in Falle eines Feuers oder sonstiger Holznoth hat die Stadt das Recht auch in diesen districten zu hacken, sollte aber gänzlicher Holzmangel eintreten so sollen die beiden districte der Stadt wieder anheimfallen. Zehntens Münkendorf und die Capuciner in Stein bleiben im Fort-genuße des jus lignandi in der Steiner Waldung; eilftens die Werkzeuge müssen Schigan zurückgestellt werden; zwölftens werden den interesirten Theilen alle Devastationen, Schwendungen, Verwüstungen und Verab ödungen des Waldes ernstlich verboten. Schließlich ist die Stadt wegen strafmäßigen Verschweigen ihrer Ge- O ö o waltthätigkeiten in der Eingabe an den Hof schuldig a dato ihres beim könig. Hof eingereichten Libells, das ist vom 1. Juni 1741 dem Schigan die anerlaufenen Expensen zu ersetzen. Sollten die Steiner noch weiter wiedersezlich sich zeigen, so sei dies sofort anzuzeigen damit sodann die Renitenten auf deren eigene Kosten durch den alhiesigen Landesprofosen abgeholt und anher geliefert, auch nach Maaß ihres Verbrechens mit der gebührenden Strafe belegt werden mögen. Gef. Jos. Julius Frh. Herman Statthalter Amts Verwalter: Commissio Cacae. Regiae Majest. in Consilio. An Joh. Heiricli Grafen v. Orzon Landesvicdom in Crain. Die Bürger von Stein waren über diese Entscheidung wenig erbaut und bedrohten den Schigan, wie dies aus einer Zuschrift des Vizedoms, dd. Laibach, 10. Jänner 1746, hervorgeht. Da heißt es, daß Schigan sich beim Vizedom beschwert, er hätte vernommen, die Steiner hätten sich wegen des zugunsten Schigans ausgefallenen Prozesses verlauten lassen, sie wären gesinnt, ihm durch ihre Weiber nach dem Leben zu trachten, Schigan bitte um seinen Schutz. Es wird ihnen daher gemessen und ernstlich anbefohlen, sich jeder Tätlichkeit gegen Schigan und seine Leute zu enthalten sowie jeder sonstigen Real- und Verbalinjurien, widrigenfalls Richter und Rat zur »unuerschandter« Bestrafung gezogen werden soll, wonach sie sich zu richten hätten. Der Ofen- und Hammerbetrieb. Der nach so harten Kämpfen unterm 5. April 1735 konzessionierte Schmelzofen war ein Stuckofen, wie alle übrig-en im Lande um diese Zeit bestehenden, ausgenommen die an den Stahlhämmern. Uber den Betrieb berichtet Schigan unterm 3. Februar 1747J) an den Oberbergrichter, da er unterm 27. Jänner aufgefordert wurde, die durchschnittliche Erzeugung von drei Jahren anzugeben. Er erstattet nun dem Oberberggericht folgenden Bericht über das Werk. 1. ist 1744, 1745 und 1746 wegen Kohlenmangel nicht mehr als 1697 Ztr. 50 Pf. Eisen, und aus diesem durch 12 Paare Nagelschmiedmeister Nägel und Schieneneisen verarbeitet worden. Der Grund liegt darin, weil ihm trotz behördlicher »scharfer Einstellungen« der Rat und die Gemeinde Stein seine Bergwerksarbeiter und Holzknechte mehrmals aus der Waldung Feistritz unter Androhung von Schlägen nicht nur vertrieben, sondern ihm auch die Liegerstätten und Kohlhütten für die Holzknechte zu Asche verbrannte, die fertigen Kohlen nach Hause zum Weiterverkäufe getragen, den Arbeitern die Werkzeuge abgenommen, das vorbereitete Holz wurde zerhackt teils nach Stein aufs Rathaus gebracht, teils aber zu Stahouza bei einem Bauer und bei dem Zegan verfressen und angebracht. Auch ruinierten Richter und Rat ihm die mit großen Kosten gemachten Wege und Brücken ex pura passione. Er sei dadurch in einen kostpieligen Prozeß verwickelt worden, das Bergwerk oft ins Stocken geraten und die Hammermeisterschaft habe sich verlaufen, und er durch diese zehnjährigen Streitigkeiten in an die 7000 fl. Unkosten gesprengt worden. Dabei leide das landesfürstliche Interesse und die Stadt Stein habe sich samt ihm wegen dieses langwierigen Prozesses verschuldet. Zufolge Hofresolution ist die Stadt verurteilt worden, ihm die Expensen zu bezahlen, die abgenommenen Werkzeuge zurückzustellen und die für Weide und Holzstellung bezahlten 30 fl. zu quittieren, was jedoch bis dato noch nicht geschehen ist. Als er mit seinen Leuten aufs Rathaus um die Werkzeuge kam, sind die »Burgers-Waiber«, unter welchen des Jakob Adamitsch Weib die ärgste Aufwieglerin war, von Haus zu Haus gelaufen, die Weiber und Kinder zusammenzubringen in der Absicht, ihn und seine Leute zu Tode zu steinigen und ihn so aus dem Wege zu räumen. Er bittet schießlich um Schutz gegen die Steiner Bürgerschaft. Die Amtsberichte von 1750 und 1752* 2) melden, daß das Werk gut befördert werde, im guten Zustande und mit allseitigen Erfordernissen versehen sei. Josef Schigan erscheint zuletzt unterm 2. Mai 1758 in den Akten. 1762 aber begegnet uns schon J ohann Babtist Schigan als Hammergewerke; er scheint somit um 1760 gestorben zu sein. Ein Porträt Schigans von 1741 läßt ihn als eine stattliche Gestalt von ruhiger Energie erscheinen. Ein Chronographikon am Bilde lautet: IosephVs shYgan foDInarVM CoqVInae ferrI & kozenbergY InVentor ereCtor & InoVator. Das Schiganische Hammerwerk bestand laut Rev.- Bergamt.- Komm. Prot, aus einem Wolfofen, einem Wallasch- und einem Zainhammer. Hacquet3) fl H. K. A. F. 18.298 sub 1747. 2) H. K. A. F. 81. 3) Oryct. Cam. I, p. 24, 1778. Müllner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 33 bezeichnet ihn als elenden Wolfsofen von 14' (4*4 m) Höhe, er ist nanz kess eiförmig. o o »Oben, wo der Einsturz ist, hat die Öffnung D/2' (47-5 cm) im Durchschnitte, und erweitert sich immer bis zu dem Ferne oder dem Herde; wo sich aber das geschmolzene Eisen befindet, geht er wieder etwas enger zusammen und hat hier 3' (c. 95 cm) im Durchschnitt. Dieser Ofen ist von den nächsten Steinen, die man findet, aufgebaut und inwendig mit Thon überschlagen. « Wenn er ausgeheizt ist, werden anfangs 30—40 Pfund Erz eingesetzt; sobald das Feuer zu sinken anfängt, werden wieder 50 Pfund Erz und 1/2 Scheffel Kohlen hinein gesetzt und so wird ganze 24 Stunden fortgefahren, bis 50 oder 60 Ztr. Erz aufgeschmolzen sind. Nach der ersten Sinkung des eingegebenen Erzes wird allhier das Sinter- oder Schlackenloch aufgemacht, welches bis zu Ende offen bleibt, wo es dann zugemacht wird, damit der Schiinder (das ist die reichhaltige Schlacke) den Wolf im Ofen abarbeite, und das ganze Eisen, wenn es sich nicht setzen will, dadurch desto geschwinder gezwungen werde; dann werden die Blasbälge weggehoben und die Ferne aufgerissen, wo alsogleich nach einigen Minuten der Wolf halb stockend herausgezogen wird. Das Erz ist eine Art roter Blutstein (Haematites ruber amorphus); dieses holt er 6—8 Stunden weit, nämlich zu Bresky1) in Unterkrain, dann ein Sumpferz (Haem. rub. spongiosus), welches noch Stunde weiter zu Weixelburg liegt, endlich eben ein solches von der steirischen Grenze bei Tu chain; es sind meist Bohnenerze, die gleich unter der Dammerde liegen. Endlich von Saposie in der Comenda St. Peter. Alle diese Erze werden mit dem Handfäustel zerpocht, gewaschen und eingetragen. Geröstet wird nicht, da sie kein As. noch S. enthalten. Der Zusatz ist ein Teil eisenhaltiger Schlacke, wie in der Wochein, welche sie Schlünder nennen, und auch jene Eisenteile, die von der Arbeit in den Fluß geraten sind und von Weibern und Kindern samt dem Sande aus dem Wasser gesammelt werden; diese heißen sie hier Rena* 2). Ist die Masse aus dem Ofen genommen, so wird sie unter den Hammer gebracht und in 6—7 Stücke geteilt, welche Teichein genannt werden. Ein solcher Teichel wiegt 250 Pfund. Unter dem Hammer werden sie viereckig gebildet und heißen dann Massellen. Aus diesen wird dann das Stangeneisen geschmiedet, welches also das erste Kaufmannsgut ist; doch wird davon selten viel abgesetzt, sondern es wird daraus Zein ei sen, aus diesem aber Nägel von verschiedener Größe gemacht. Manchmal ist das Eisen nach dem Zerrennen sehr spröde; es wird also zum zweitenmal eingerennt, und dies heißt man hier überheben. 1771 wurde hier erzeugt 3 160 Zentner; davon wurden 250 Zentner Stangeneisen, 150 Zentner Zeineisen und 760 Zentner Nägel oder 321 Lägel ä 150 Pfund verkauft. Mehr als die Hälfte geht allemal über Triest nach Italien. Die Manipulation ist sehr schlecht und mit viel Unwissenheit verbunden3). Um diese Zeit erzeugte Schigan4) pro Jahr zirka 1500 Ztr. Stangeneisen, daraus 300 Ztr. Schien- oder Streckware, 200 Ztr. »Versseile« oder Zaineisen. Das Produkt wurde größtenteils im Lande verkauft, zum Teil wurden zirka 200 Saumlasten Ñagel verfertigt, und zwar folgende Sortimente: J) Preska. 2) Klaubeisen oder Waschwerk der Steirer, in Krain auch Pobirovna genannt. 3) Cf. Giornale d’Italia, 11. Bd., und Giovanni Arduino in raccolta di memorie chimica minera logiche. 1775, p. 19 gilt hier. 4) Bericht des J. B. Schigan dd. 22. Dezember 1764. R. B. A. A. l. c. 15 Lagl Mantuani . . . 672 Meiler 25 Cesseni curti. . 9 25 n Cesseni longi . 9 50 r Terni curti . . 12 50 '.. Terni longi . . 12 V 95 Canali curti . . 18 140 Canali longi. . 18 n 841/2 Meiler oder 845 Zentner, welche an Michael Angelo Zois verhandelt wurden. Bezüglich der Konkurrenz der Bauernrennfeuer verweise ich auf p. 198. 1779 verkauft laut Kontrakt1) dd. Katzenberg, 18. Juni, Joh. Bap. Schigan dem Franz Dionys Urbantschitz, nachdem zu einer freiwilligen Lizitation niemand erschienen war, den Hof Katzenberg und den gleich hinter diesem Hofe liegenden Eisenhammer, samt Ackern, Wiesen, Waldungen und Zugehör, und zwar den Hof um 4000 fl. und den Eisenhammer um 16.000 fl., zusammen also per 20.000 fl. »Amts Währung« und 100 Spezies # Schlüsselgeld der Frau Maria Josepha Schiganin. Davon hat Käufer am Übernahmstage, 1. September 1779, 4000 fl. zu erlegen, den Rest mit 4°/0 zu verzinsen. Durch 4 Jahre hat er je 1000 fl. jährlich abzuzahlen, 12.000 fl. bleiben 12 Jahre unkündbar liegen zu 4°/o. Dann 1/2jährige Kündigung. Das vorrätige Erz überläßt er ihm den Ztr. per 24 kr. Die Buchen- und Fichtenkohlen den Saum zu 17 kr. t. W. Das übernommene fahrende Inventar zahlt er in zwei Jahren ohne Interessen. — Den titulum mensae für den Priester Joseph Klarman tragen im Eventualfälle beide zur Hälfte. Davon wurden 7. Mai 1779 5000 fl. an Josefa Kraillin (geborenen Schigan) bezahlt und 9. Juli 1845 die Schuld von 12.000 fl. gelöscht. Über die Produktion und den Geldwert derselben pro 1780 gibt Urbantschitsch an 2): Roheisen 1762 Ztr., daraus erzeugt: Stangeneisen 630-69 Ztr. ä 6 fl. im Werte von 3784 fl. 8 kr., der Rest wurde zu Nägelsortimenten verarbeitet, und zwar: Preis Canali ä Lagel mit . . . 18/m3) Lagel 120 Ztr. 375 Pfd. per Lagel fl. 24 fl. kr. 6000 — Terni 12 /m 20 30 — 24 480 — Ceseni 9 ¡m 41 61 50 24 984 — Da Bezzo 6/m 5 7 50 24 120 — Da Soldo . 3/m 5 7 50 24 120 — Mantovani n » v * . 41/2/?w 11 16 50 24 264 — 498 - Ztr. 7968fl. Hierzu für Stangeneisen 630-60 Ztr. 3784fl.8kr. Summa . . 11752fl.8kr. 1782 stieg die Roheisenerzeugung auf 1834 Ztr., aus dem erzeugt wurden: 20 Zentner Schieneisen ä 7 fl. 30 kr., 480-5 Ztr. Stangeneisen ä 6 fl., 419 Lagel ä 24 fl., diverse Nägel im Gesamtwerte von 13.089 fl. 1784 fatiert Urbantschitsch eine Roheisenerzeugung von 135l72 Ztr. im Werte von 3266 fl. 7^2 kr. *) Intabul.-Buch I., p. 180, laut Kontrakt dd. Katzenberg, 18. Juni 1779. '*) Rev.-Bergamtsakt, 1780. s) Das heißt ein Lagel enthielt 18.000 Stück Nägel. 1786 werden aus 4140 Ztr. Erz ä 84 kr. mit 4500 Saum Kohl ä 18^2 kr., 180 Pfd. Klaubwerk ä 57 kr., 270 Pfd. Hammerschlag ä 7 kr. und 720 Pfd. schwerem Sinter ä 1 kr.: — 1570 Ztr. Roheisen ä 3 fl., somit im Werte von 4710 fl. erzeugt. Das Personal bestand aus folgenden Individuen1): 1 Verweser, 1 Faktor, 1 Bergbote, 1 Nachtwächter, 16 Erzknappen, 4 Erzwäscher, 1 Erzscheider, 1 Schmelzer, 10 Ofenfasser, 11 Wolfziehern. Die 1. f. Frone betrug vom Zentner 2 kr.2) Urbantschitsch trieb um Stein keinen Bergbau, sondern erkaufte das Erz teils von seinen Knappen, teils von den Bauern, nur in Untersteiermark8) hatte er einen schönen Eisenerzstock, den er stollenmäßig betrieb. Der Stuckofen ist gleich den übrigen im Lahde, doch etwas besser als die anderen und nur Unvermögen halte ihn ab, denselben in einen Floßofen zu verwandeln4). Das anschaulichste Bild dieses Werkes und eines Stuckofenwerkes jener Zeit überhaupt gibt uns der Visitationsbericht des Bergrates Gußmann dd. 29. November 1796B). Hier heißt es, Urbantschitsch besitzt das Werk, welches mit Konzession dd. 5. April 1735 errichtet ist. Es besteht aus 1 Stuckofen, 1 Wallaschhammer, 1 Zerrennfeuer, 1 Streck- und Zainhammer mit 1 Eßfeuer, 1 Werk- oder Zeugschmiede, 2 Nagelschmiedhütten mit 15 Eßfeuern und 45 Stöcken. Erzeugt wird Roh-, Wallasch- oder Stangeneisen, Schien- und Zaineisen und diverse Nägel. Der Verschleiß geht nach den Seehafen Triest im Wert von über 18.000 fl. Erze gewinnt Urbantschitsch bei Franz in Steiermark, wo er einen schönen und guten Eisenstein gewinnt, der ihm pro Zentner auf 34 kr. kommt, dann baut er in der Herrschaft Sallach im Cillier Kreise6), von wo er ebenso schöne, mit Braunstein durchzogene Erze bezieht, die ihm ebenfalls auf 34 kr. und höher zu stehen kommen. Bei Bresje, eine Stunde vom Werke, treibt er einen Hoffnungsstollen, da die Alten oberhalb im Gebirge mit einem kleinen Schächtl Erze gefunden haben sollen. Er glaubt die in der Tiefe liegenden Erze anzufahren. Es sind eben nur Putzen und Wasserläufer, keine Flöze oder Stockwerke da. Pro Klafter kostet der Stollen 20 fl. und es wurde ihm der Fortbetrieb abgeraten. Im Tale fand ein Knappe Sumpferze, welche gute Dienste beim Schmelzen der steirischen Erze leisten werden. Endlich löst der Gewerke Erze ein, die ihm von der Laibacher Gegend und aus Unterkrain gebracht werden. Der Stuckofen ist 30—32 Stunden im Gange, es werden im Mittel 49 Ztr. Ei'z verschmolzen, dazu kommen 8 Truchen Sinter, 2 Trucben Hammerschlag und 2 Truchen Klaubwerk, eigentlich Gekretz als Zuschlag, Kohl gehen dabei auf 270 Metzen, der Wolf wiegt 17—19 Ztr., den 14 Mann aus dem Ofen mit äußerster Anstrengung brechen müssen. Leider kann Urbantschitsch wegen Geldmangel und Kränkungen bei seinen Wäldern die Auslage für einen Floßofen. nicht erschwingen. Der Zentner Roheisen konsumiert 15 Metzen Kohl (9-22 Hl.). *) fl R. B. A. de 1786. fl. Sitzungs-Protokoll de 1795, Nr. 159. fl Bei Franz. fl R. B. A. de 1783, 13. April. *) H. K. A. F. 1620; sub. 13: Jänner 1797- , fl Heißt weiter unten Gallizier Erz, von Gallizien, NO von Cilli. Die Entfernung von Sallach und Gallizien bis zum Werke beträgt bei 60 hm. Pro Jahr erzeugt er 120—130 Wölfe. Vom Anlassen bis zum Ausbrechen des Ofens, Losmachung des Wolfes, Wegschleppung, Zerschlagung desselben und Abwägung vergehen zwei volle Tage und eine Nacht. O O ö o Bergrat Gußmann bemerkt: »Daß man in diesem Lande wenig und nichts einzuführen oder zu verbessern vermag, was mit Ordnung oder einiger Wachsamkeit verbunden ist, weil das Arbeits Personale sich schlechterdings nicht ordnen läßt.« Der Schmelzer bezieht vom Zentner 6 kr. von einem 18 Zentner wiegenden Wolfe, somit 1 fl. 48 kr. Daran muß er 2 Tage und 1 Nacht schmelzen, den Ofen zurichten, den Lehm beschaffen. Einen zweiten Schmelzer zu bestellen trägt das Werk nicht. Der Hammer. Der durch 14 Mann aus dem Ofen gezogene Wolf wird unter den 20 Zentner schweren Wallaschhammer geschleppt, unter dem er in mehrere Stücke zertrümmert wird. Es ist nicht zu glauben und nur jenen, die es je selbst gesehen haben, begreiflich, was für eine Gewalt die unendliche Maschine eines 20 Zentner schweren Hammers bedürfe, und doch ist dieses Gewicht nötig, um den beinahe eben so schweren, aber gewiß dreimal größeren Klumpen von Roheisen zu zerschmettern. Von den so zerschmetterten Stücken werden 180 Pfd. auf einmal in dem sogenannten Wallaschfeuer unter dem Namen eines Meß eis ein-gerennt, wozu 11/2 Wagen oder 27 Metzen Kohl passiert werden. »Wenn die Schmiede das Eisen ganz eingerennt und ausgekocht haben«, so wird das Feuer abgeräumt und nun das stockende Eisen unter dem nämlichen Hammer von 20 Ztr. in Wallasch- oder grobes Stangeneisen geschmiedet. Das Kalo betrage 20°/0, von 180 Pfd. erhält er 150 Pfd. Wallascheisen. 1 Ztr. Wallascheisen erfordert daher vom Ofen bis her 33 Metzen Kohl! (20-28 Hit.) Der Zainhammer ist nahe dem Stuckofen, doch unter besonderem Dache, vom Ofen und Wallaschhammer nur wenige Schritte entfernt angebaut. Er zaint das Wallascheisen zu Nagelschmiedzainen aus. Das Eisen ist schlecht, »nicht nur daß sich alles gesplittert, sondern es gingen auch die Stangen selbst wie Fäden auseinander«. Ein Beweis, wie schlecht die Wallaschschmiede, ungeachtet des enormen Kohlverbrauchs von 18 Metzen pro Zentner. In der Herrschaft Kreutz \ vom Werke hat Urbantschitsch Steinkohlen entdeckt. Versuche hat er nicht damit gemacht, weil er nicht imstande ist, die Arbeiten dahin zu vermögen und bei allfälligem Zwange Gefahr läuft, daß sie ihm das Eisen verbrennen oder einen anderen Unfug damit anfang;en. Nagelschmieden hat der Gewerke in zwei Hütten bei 15 Eßfeuern, jedes mit 3 Nagelschmiedstätten, 45, welche alle besetzt waren. Versuche, mit Steinkohlen Nägel zu schmieden, fielen sehr gut aus, und war in derselben Zeit eben so gute Ware erzeugt. Die Schmiede machen viele Feiertage und Schichtenversäumnisse, sie feiern alle alten Feiertage, besuchen alle Märkte, so daß mancher die Woche kaum drei Schichten macht, halten ihm Eisen zurück, aus dem sie dann Avanzonägel machen, die er ihnen wieder abkaufen muß. Es ist wahrhaft bedauerlich, daß ein Gewerk, der jährlich über 25.000 fl. in Umlauf setzt, 183 Familien nährt und mit Erzlieferanten, Kohlbauern und Fuhrleuten weit über 200 Personen Verdienst gibt, endlich 18.000 fl. fremdes Geld ins Land zieht, von den Steiner Bürgern gedrückt, von dem Lande nicht geachtet, die traurige Aussicht seines Verderbens und gänzlichen Verfalles vor Augen haben muß, obwohl es ihm nicht an Eifer und Fleiß fehlt, sowie an Erfahrung und gründlicher Kenntnis gebricht. Es wäre manches zu erreichen, wenn auch hier zu Lande wie in anderen Provinzen Zucht und Ordnung unter den Arbeitern einzuleiten wäre! Laibach, 29. November 1796. J. N. Gußmann. Marx Tscherin. (Als Beiichterstatter.) Angesichts des enormen Kohlverbrauches entschloß sich Urbantschitsch schließlich doch, einen Floßofen zu erheben. Das Geld borgte er aus. Laut Vertrag- und Schiedbuch III, p. 212, lieh ihm Dr. Johann Burger, Advokat in Laibach, »behufs Errichtung des Schmelzofens und Herbeischaffung der übrigen Erforderniße« 4650 fl. C. M. zu 6°./n und laut dreier weiteren intabulierten Posten unter 1. Mai und 1. November lsOl sowie 1. Mai 1803 zu gleichem Zwecke weitere 12.000 fl. L. c. p. 214, 216, 243 und 245. Laut Sitzungsprotokoll dd. 3. Dezember 1801, Nr. 220, eröffnete die Hofkammer, daß dem Urbantschitsch der Bau des Hochofens bewilligt wurde. Laut Vertr.- und Schd.-Buch schuldete er aber 1803 und 1804 noch anderen Gläubigern 3800 fl. L. c. p. 270, p. 306 und 340. Im Jahre 1804 waren bereits 46.748 fl. 30 kr. am Werke intabuliert. Urbantschitsch schritt nun um einen Staatsvorschuß ein, um sich zu rangieren, welches Gesuch das Oberbergamt auch warm befürwortete ’). Sein Gesuch ist vom 10. Dezember 1803 datiert, ln dem diesbezüglichen Referat heißt es* 2): Unterm 10. Dezember 1808 bittet Urbantschitsch um ein ärarisches Darlehen von 22Im fl. oder Übernahme seiner in 46.000, eigentlich 41.100 fl. bestehenden Schulden gegen Sicherstellung durch sein Werk. Er erzählt, daß er sich 12 Jahre auf das Werk vorbereitet, und »um nicht von derWillkühr und dem Wucher des hierzulande mit Erz handelnden Bauern abzuhangen«, mit großen Kosten in den dortigen noch unberührt gewesenen Tälern Erze aufsuchen, Schächte und Stollen treiben ließ, um einen eigenen ergiebigen Bergbau zu erreichen. Nach der erlangten Konzession dd. 3. Dezember 1801 habe er den Stuckofen abgebaut, den 20 Ztr. schweren Wallaschhammer abgestellt, dafür den Hochofen mit den erforderlichen Zerrennfeuern und einem Hammer erbaut sowie die vorteilhaften Wassergebläse eingerichtet. Dies kostete ihm, ohne dem zweiten Zerrennfeuer und dem zweiten Hammer, mehr als 24/« fl. Dies und der Erzbau haben ihn erschöpft, wobei er noch vom Ankäufe des Werkes her mit einer Restschuld belastet war. ■— Nun sollte das Werk in Gang gebracht werden, da kündet ihm ein Gläubiger, der eine Herrschaft erkaufte und sie zahlen soll, 18.000 fl. auf —- jetzt, wo eben das Werk zur vollen Reife gebracht ist. Bei einem Privaten ist die Summe nicht aufzubringen und die Existenz von 20o Menschen stehe auf dem Spiele. Das Werk ist nur 3 Stunden von Laibach entfernt, hat die nie versiegende Wasserkraft der Feistritz zur Verfügung, die auch im Winter nie zugefriert. Mit Wald sei er gut versehen und den erfolgenden höchsten Entscheid, der für die Bergwerke zu bestimmenden Waldungen auch bei dreifacher Vermehrung der Werke auf ewig mit Wald versorgt werden kann. Gleicher Holzreichtümer kann sich nur Hof.rühmen. An Erzen könne er aus seinen Gruben pro Jahr auf 12—15/m Ztr. bester Erze rechnen. *) Rev.-B.-Amtsakt. de 1804, Nr. 72. 2) H. K. A F. 16*7 sub 4. Jänner 1804. Urbantschitsch gibt seine Schulden auf 46.600 fl. an, davon fallen 5500 fl. weg, da sie vom Käufer seiner Eisenwerke*) übernommen wurden (9. Jänner 1801). 4500 fl. rühren vom verstorbenen Bruder her, von welchen seine Frau die Nutznießung habe, welcher Betrag nach ihrem Tode ihm zufällt, es seien somit 36.600 fl. der Schuldstand. Dagegen wären sein Werk, seine Häuser und seine Gült mit Grundstücken nach der feindseligsten Schätzung 90Im wert. Das Oberberggericht befürwortet warm das Gesuch. Lasse man ihn fallen, so ist keine Aussicht, daß irgend ein anderes Werk seine Stuckofenwirtschaft aufgibt. Das Beispiel des Zois in der Wochein nimmt keiner für einen Beweis an, sie glauben vielmehr sich ganz überzeugt, daß dieser nur Schanden halber den viel nützlicheren Stuckofen abstellen wolle und bei seinem Vermögen den Schaden nicht achte, »auf gegenwärtige Umgestaltung hingegen ist alles gespannt und betrifft einen Mann, der, da er ohne Familie ist, den unleugbaren Beweis gegeben hat, daß er alles bloß für den Staat und Aerarial Vorteil geopfert habe. Er hätte ohne dieser gefährlichen Aussetzung ruhiger leben können«. Er habe auch das meiste Vertrauen von allen Gewerken in Krop, Eisnern und Steinbüchel. Versagt man ihm die Hilfe, so leide das Ärar selbst den größten Schaden. Unterm 4. Jänner erfolgt der Bescheid, daß man einsehe, es sei nötig, ihm zu helfen, doch könne man derzeit beim Kaiser auf den Ärarialvorschuß nicht den Antrag stellen, weil keine legale Wertbestimmung seines Besitzes vorliegt, aus dem sein Aktivstand genau ersichtlich wäre. Unterm 24. Jänner 18041 2) wendet sich Urbantschitsch an das Oberbergamt und bittet, so hart es ihm auch ankomme, seine Entitäten gerichtlich abschätzen zu lassen, da die Hofstelle erklärte, sein Ansuchen um die 50.000 fl. darum nicht vortragen zu können, weil ein legaler Ausweis über seinen Vermögensstand fehlt. Die Schätzung wurde am 20. und 21. Februar 1804 durch Leopold Ruard von Sava und Joachim Paul Jaut, Zoisscher Verweser zu Mißling, unter oberberggerichtlicher Intervention der Herren Gußmann und Chrischanigg vorgenommen. Die Schätzung ergab einen Wert sämtlicher Entitäten und Realitäten von 82.109 fl. 49 kr. Ein Erträgnisüberschlag des Werkes ergab ein Erträgnis von 48.538 fl. 54 kr., welchem Ausgaben im Betrage von 33.041 fl. 59 kr. gegenüberstanden. »So erscheint die reine Nutzung mit 15.496 fl. 55 kr. Wenn dieses Erträgniß mit 15 °/0 ins Kapital berechnet wird, so erscheint der Werth der Eisenwerks- und sonstigen Realitäten des Hr. Gewerken Franz Dionys Urbantschitsch mit 103.306 fl. 20 kr.« Die Passiva betrugen 46.748 fl. 30 kr. Beim Hammerwesen wurden 3780 Ztr. Roheisen als Basis angenommen, der einbegleitende Bericht dd. 29. Februar aber sagt, »daß der Gewerk bei seinen gesegneten Grüben und dem hinreichenden Waldstande immer ganz leicht 6000 Zentner Roheisen jährlich erzeugen, somit den Rest von 2286 Zentner bei dem dermaligen Roheisenmangel mit großem Gewinn an Mann bringen könne«. Das Oberbergamt befürwortet das Gesuch wärmstens. Unterm 31. März erfolgte die Erledigung, »daß man die betrübte Lage des Urbantschitsch nicht verkenne und man muß auch nach neuerlichem Bericht vom 29. Februar d. J. eingestehen, daß es zu wünschen wäre, demselben eine Unterstützung zur Aufrechthaltung des Werkes angedeihen zu lassen«. 1) Die er in Steinbüchel besaß. 2) H. K. A. F. 1530, Nr. 470/3263, dd. 21. März 1804. Mit Rücksicht auf die Finanzlage ist man aber nicht in der Lage, das Gesuch fürwortlich zu unterstützen. In welcher Weise sich Urbantschitsch weiter behalf, ist aus den vorliegenden Akten nicht ersichtlich. 1807 bittet er um Fronbefreiung auf 7 Jahre. Der Franzoseneinfall, Wasserschäden und »die Unmöglichkeit einer selbsteigenen Anlaßung des Hochofens« seien die Gründe1). Das Gesuch wird befürwortet, da er 1807 eine Roheisenproduktion von 1599 Ztr. ausweist, so hätte die Fronbefreiung in 7 Jahren sich auf zirka 11.000 Ztr. erstreckt. Inzwischen starb Urbantschitsch und seine Witwe Antonie führte das Werk weiter, stellte aber den Floßofenbetrieb ein und beschränkte sich auf die Nägelerzeugung. Dies geht aus nachfolgendem Schriftstücke dd. Stein, 1. August 1816, hervor, dessen ich bei einem Bürger in Stein habhaft wurde. Dasselbe lautet: »Vertrag zwischen Frau Antonia Urbantschitsch, Gewerkin zu Feistritz bei Stein, und Herrn Leopold Frörenteich, Handelsmann in Leubach.« Frörenteich verspricht, 1. »um die Wallass- und Zainhämmer, dann die Nagelschmied-Essfeuer an der Feistritz ob Stain« zum Schaden der Urbantschitschschen Gläubiger und der ärarischen Gefälle nicht außer Umtrieb zu lassen, die Frau Gewerkin »vonZeit zuZeitnachseinem eigenen Gutbefund mit dem Roheisen gegen deme zu versehen, daß sie solches ersterhand in das Wallaß-, sohin in das Zaineisen, und endlich in die ihr vorgezeichnete Nägelgattung, um die der zeitlichen Abwechslung- unterworfenen Löhnungen zu verarbeiten und die erzeugten Nägel ihme Hr. Frörenteich nach Laibach zu liefern schuldig- sein soll«. 2. »Wird ihr Frau Urbantschitsch der Zerrennungs-Callo pr. Centner Roheisen mit 20 °/n, jener des Zaineisens pr. 2, und der Nägel-Callo mit 86 °/0 bestimmt und festgesezt.« 3. »Frau Urbantschitsch acceptirt die Forderung.« Unterm 1. Oktober 1817 wird über das Vermögen des Franz Dionys und der Anna Urbantschitsch der Konkurs eröffnet2) und unterm 19. November 1819 3) erkauft Baron Anton Codelli alle Massarealitäten um 20.000 fl.4) Der Schuldenstand betrug 27.636 fl.5) Codelli betrieb das Werk weiter, denn 1824 erscheint6) er als Inhaber des Werkes mit dem Hochofen, 1 Wallaschhammer mit 3 Feuern, 2 Schlägen, 1 Streckhammer, 1 Pochwerk und 1 Röstofen. 1832, dd. 15. September, übergibt er das Werk seinem Sohne Anton mit den Eisengruben in Bresje, Kopah, Schenkenthurn, im Möttniker Tale und den Bergbau in Gallizien in Steiermark, die Kohlrechte in der Feistritzer Waldung, den »Hochofen« samt Zugehör, den Wallaschhammer mit 3 Feuern und 2 Schlägen, das Röstfeld, den Zerrennhammer mit 1 Schlag, 2 Nagelschmiedhütten mit 14 Eßfeuern und alle zugehörigen Wohnhäuser samt Vorräten am Werk7). 1844, 20. Februar, wird Anton v. Codelli noch als Besitzer genannt8), der letzte Besitzer war Edmund von Andrioli, der die Flossen von auswärts ') Sess.-Protokoll de 1807, Nr. 139. ,J) Vert.- u. Sch.-Buch VIII, p. 115. 3) L. c. p. 15. 4) L. c. p. 128. 5) L. c. p. 166. 6) R.-B.-Akt de 1824, Nr. 146. 7) Vert.- und Sch.-Buch VII, p. 76. 8) L. c. VIII, p. 109. bezieht und zirka 1854 alles an das Ärar verkauft, welches die Pulverfabrik errichtete. Das alte Gewerkshaus Katzenberg wurde abgetragen und an seiner Stelle das Gebäude des Kommandanten der neuen Fabrik errichtet. 17. Das Eisenwerk Seebach. Bevor wir Oberkrain verlassen, müssen wir nochmals nach Veldes zurückkehren, wo am Ausflusse des Sees ein Schmelzwerk bestanden haben muß, über welches uns aber keine Akten erhalten sind. Auch in den Hammerverzeichnissen, welche uns seit 1569 vorliegen, wird das Werk nirgends erwähnt. Es muß somit schon vor diesem Jahre abgekommen sein. Von seiner Existenz erhalten wir Nachricht aus der Klageschrift der Gewerken von Eisnern und Steinbüchel gegen Rosetti im Jahre 1667. In einer Klage präs. 1. März 1667 wird im Punkte Nr. 7 Rosetti beschuldigt, er hätte einen Hammer zu »Sipach« zerstören und das Eisen zu seinem Vorteile verkaufen lassen. Im Zeugenprotokoll dd. 18. November 1667 1) gibt über diesen Punkt »Hans Chapus von Khontaffl« an, daß er darüber nichts Näheres wisse, als daß Seebach noch vor diesem Oberbergrichter in Abbau gekommen, doch habe Rosetti den Bleyofen zerstören und das Eisen herausziehen lassen, auch absonderlich viel Zentner alldort gemachten Grodls, und zwar eben teils des Zeugen seinem sei. Vater verkauft. Christof Chasperin sagt aus, der Hammer zu Seebach war bei Amtsantritt des Rosetti zwar schon unbestritten, »doch bedekt und herum verschlagen gewesen«. Uber Befehl des Rosetti habe er den Ofen abwerfen und das Eisen herausziehen lassen, wie das Originalschreiben des Oberbergrichters dd. 28. August 1658 beweist. Dieses lautete: »Edl Vester lieber Herr Gašperin, auf dessen Schreiben habe ich resolution gefaßt, daß der Herr morgen mit etlichen Arbeitern sich hinaus auf Seep ach verfügen, oder aber die Arbeiter verschaffen wurde, auf daß sie den Plauofen alsbald abwerfen und das befundene Eisen herausnehmen sollten, und man sich keineswegs von keinem nicht verhindern soll lassen, sondern mit der Arbeit fortfahren und die Stangen alle entg-eg-en lassen wegduhren und dieses lasse ihm der Herr anbefohlen sein«. Das Eisen sandte er dem Rosetti, »erstens im Zeugwerk, als im Stökhl, Ringen und Pandten, welches das Pfund wenigstens 4 krz. wert gewesen, es waren 45 Pfd., dan in Stangen 87 Pfd., in Rigeln 416 Pfd., abermals in Stangen 599 Pfd. Zwei Winden, beide mit 160 Pfd., welche seines Erachtens in diesem Lande gar nicht gemacht zu werden pflegen. Zwei Stöckhl mit 185 Pfd. Zwei Bäuwoll (?) 56 Pfd. Item eine Oboga so nicht abgewogen worden, von ungefähr 150 Pfd.«, den großen Hammerschlag verkaufte er pr. 60 Silberkronen, wie Zeuge vernommen. Grodl verkaufte er in die 300 Ztr. ebenfalls. Hans Vogau weiß über den Hammer in Seebach nur soviel, daß er selbst noch teils Eisen auf Befehl des Grafen Anton von Lantheri vom Rosetti erhandelt und nach Wiwoh* 2) zum Lantherischen Werk Hobl befördern ließ. Josef Semen weiß über den Hammer zu Seebach nichts, da er zu weit entlegen sei. Dies ist alles, was uns über diesen Hammer vorliegt. b Steir. Statth.-Arcb. F. 130/11, cf. oben p. Ifi8. 2) Wippach. Aus der Zeugenaussage des Gewerken Christof Casperin geht hervor, daß wir es mit einem wohleingerichteten Brescianwerke zu tun haben, welches nicht auf Wölfe, sondern wie die Werke in Sava und Jauerburg auf »Grodel«, also Roheisen arbeitete, wovon noch 300 Zentner vorrätig lagen. Daß das Werk eine Gründung welscher Gewerke war, scheint auch die Bemerkung über die Winden zu beweisen, welche ausländischer Form waren. Es handelt sich nun um die Lage des Hammers. Die Örtlichkeit wird Seebach genannt. In Krain gibt es überhaupt nur zwei Orte dieses Namens. Das eine Seebach (recte Zapoge) liegt bei Flödnik und ist hier ganz ausgeschlossen, es in Betracht zu ziehen; das zweite liegt am Abflüsse des Veldeser Sees und heißt die Lokalität slow, »na Mlinem« (am Mühlwerk). Am rechten Ufer des aus dem See abfließenden Baches steht ein W ohnhaus '), welches den Vulgärnamen »p r i žlindri« = bei der Schlacke trägt. Allerdings ist heute von diesen Schlacken nichts zu sehen, sie sind längst mit Rasen überwachsen und wurden offenbar bei Anlage des Hauses in Massen hier angetroffen. Aus dem zerstörten Werke entstand dann eine Mühle, von der die Bezeichnung na Mlinem = an der Mühle entstand. Die Nachricht ist darum von hohem Interesse, weil wir aus ihr ersehen, daß sich vor der Errichtung der k. Bergordnungen nicht allein der alte Rennfeuerbetrieb frei betätigte, sondern selbst ganz stattliche Brescianwerke entstehen konnten, ohne daß die Akten deren erwähnen, da sie schon vor der Verstaatlichung der Montanverwaltung eingegangen waren. Wir werden übrigens ein noch interessanteres Werk kennen lernen, welches in den Urkunden nicht genannt, geschweige davon Nachrichten erhalten sind, von dem aber noch die Reste des Schmelzofens vorhanden sind und das dabei liegende Bauernhaus noch heute »na P1 anž u« heißt. Diese Werke illustrieren in ihren Resten die oben p. 197 zitierte Bemerkung Valvasors II, p. 217. Die Eisenwerke in Unterkrain. Jenseits der Feistritz und Neul treffen wir die alten Gebilde der Karbon-und Werfner Schiefer-Formation, in welcher wir längs der Save die alten sogenannten prähistorischen Eisenschmelzer um Watsch und Sagor kennen gelernt haben. Wir haben gesehen, daß auch die Gewerken an der Feistritz in diesen Revieren nach Erzen suchten. Wir wollen nun die Eisenwerke, welche in neuerer Zeit hier entstanden, ins Auge fassen, welche sich teils im Gebiete der Karbonschiefer, teils in den von den Alten abgebauten Eisenfeldern der Eisensteine führenden Lehme in Unterkrain etablierten. Es sind dies Passjek und Sibenegg nahe der Save, die Fužina bei Sagratz und FI of an der Gurk, Goljak bei Landstraß und Tschuber an der Cabranka an der kroatischen Grenze. 18. Das Eisenwerk Passiek. Nächst der Südbahnstation Sava führt eine Fähre über den Savefluß zu der am rechten Ufer sich hinziehenden Straße, welche von Billichberg nach Littai führt. Etwa 2 km von der Überfuhr entfernt durchbricht die Straße einen gegen den Fluß vorspringenden Kalkfelsen und wendet sich unter rechtem Winkel gegen Süden in ein Tal, welches von dem hier in die Save mündenden Passiekbach gebildet wurde und durchflossen ist. Zehn *) *) Heute im Besitze der Kaufmannswitwe Ursula Souvan in Laibach. Minuten von der Bachmündung liegt am rechten Ufer des Passiekbaches ein fürstlich Windischgrätzisches Jagdhaus. Neben diesem erhebt sich ein Gebäude mit spitzbogigen Toreinfahrten. Es ist eine Art Halle von 24 m Länge und 12*5 m Breite. Hinter dem Jägerhause und neben der Halle liegen die Ruinen ehemaliger Gebäude. Das Ganze repräsentiert uns die Überreste des Hammerwerkes Passiek; die genannte Halle deckte einst den Floßofen und den Hammer. Die Ruinen waren Kohlbarren und Arbeiterwohnungen, das Jagdhaus die Verweserei. Über die Errichtung des Eisenwerkes in Passiek erfahren wir anläßlich des Verkaufes des Werkes im Jahre 1796 an die Witwe Ruard, daß es in der Herrschaft Slatenegg mit Hofkonzession dd. Wien, 26. Juni 1782 von Alois Klinz errichtet wurde. In seinem Gesuche dd. 6. Juni 1792 bittet Klinz um Erlaubnis, »in Passiek am gleichnamigen Bache in der Pfarre Pillichberg, Herrschaft Slatenegg, einen Hoch- oder Floßofen errichten zu dürfen«. Er habe auch »Steinkohlen1) bester Art entdeckt, deren er sich nach Erfordernis und Tunlichkeit bedienen werde«. — Sess.- Prot. Nr. 142 dd. 1792. Er habe ferner in Sitarjeve, Rann, Preska, Kerschaz und Sagor so ergiebige Eisengänge und Steinkohlenwerke erbaut, daß er drei Hochöfen mit Erz versehen könnte; die Schurfbaue allein ergaben 6000 Zentner Erz. Bezüglich der Wälder habe er sich mit Slatenegg unterm 19. Juni 1791 kontraktlich auseinandergesetzt* 2 3). Holz sei im Überflüsse, »auf ewige Weltzeiten«, wie er sich ausdrückt, vorhanden. Die Sagorer Steinkohle wolle er zum Rösten und Schmelzen benutzen ä). Da, wie Klinz betont, alle ähnlichen Werke über 9 Meilen weit entfernt sind, wird dem Ansuchen unterm 26. Juni Folge gegeben (1. c. Nr. 157). Die von Klinz zu erlegende Taxe betrug 80 fl., während sie in Kärnten für eine Floßofenkonzession nur 40 fl. betrug (Sess.-Prot. IVc 193 und 268). Um so auffallender ist es, daß unterm 17. August 1792 das Kreisamt Neustadtl (Rudolfswert) gegen den Floßofenbau Einwendungen erhebt (1. c. Nr. 222). Die Sache ist nur dadurch erklärlich, daß Fürst Auersperg, welcher über Anregung seines Güterinspektors Josef Globotschnigg schon 1763 um Bewilligung in Hof bei Seisenberg ein Eisenwerk zu errichten, eben um diese Zeit daran war, die Konzession zu erhalten, welche er auch 1795 erhielt. Das Kreisamt meint, Klinz werde nicht aufkommen, weil eben schon vor etlichen Jahren das in Pasjek b es tan dene Hammerwerk wegen Mangel ah Wasser und Holz aufhören mußte. Auch wären die Wälder nicht beträchtlich und keine Arbeitskräfte da4). In der Konzessionsurkunde für die Errichtung des Passieker Floßofens dd. 13. Juli 1792 für Alois Klinz werden folgende Baulichkeiten und Werch-gaden aufgeführt: 1 Floßofen, 1 Blaa- oder Eisenschmelzwerkhaus, 2 Kohlbarren, 1 Werkschmiede, 2 Röstöfen, 1 Werkswohnhaus, 2 Knappenhütten, 3 Holzknechthütten, 3 Kohlhütten. Für den Erzbezug werden folgende Gruben genannt: Fund-Stollen St. Antoni zu P r e s k a mit 128 Kuxen, Fund-G r u b e n St. Anna und St. Markus D Offenbar in Sagor, wo sie schon lange bekannt waren. Hier packte der schlaue Klinz die k. Behörden an, da er wußte, daß man eben die Steinkohlenfeuerung nach Kräften zu fördern suchte. 2) Slatenegg gehörte damals dem Achatz v. Petenegg. 3) H. K. A. F. 1604. Für das Kohl verpflichtet sich Klinz dem Inhaber von Slatenegg von jedem Faßl, welches vier Wiener Metzen hielt, einen Kreuzer zu bezahlen und außerdem für das Wasser, Brennen, Bauholz und die Wohngebäude-Stift jährlich 10 44 oder 45 fl. zu entrichten. L. c. F. 1616. *) H. K. A. F. 1604 sub 26. Juni 1792, zu Preska, St. Oswaldi bei Rann nächst Slatenegg1), St. Achazi- und St. Floriani - Stollen im Sistorioz* 2) im Landgericht Weixelburg, St. Emerentia zu Sa gor und St. Agidi zu K er saz im Gericht Ponovitsch (Gewerkenbuch B, p. 235). Obwohl die Konzession für A. Klinz lautete, hatte dieser in der Person des Franz Kuchler einen Kompagnon zu halbpart, wie dies aus dem Gewerkenbuch 1. c. erhellt. Indes scheint Alois Klinz nur ein spekulativer Gründer gewesen zu sein, denn schon am 1. April 1793 verkauft er seinen Anteil, nämlich die Hälfte seiner Rechte, an Matthias Geiger3) um 24.000 fl. (Gewerkenbuch B, p. 260). Im Jahre 1784 bringt diesem laut Vertrag- und Schiedbuch, p. 313, seine Frau 2580 fl. Heiratsgut zu(dd. Villach, 27. Dezember), und 1793 gibt sie zum Aukaufe von Passiek wieder 2890 fl. 56 kr. ihrem Gatten (1. c. p. 313). Dieser Kauf wurde laut Vertrag- und Schiedbuch II am 1. April 1793 geschlossen. Geiger übernahm das Werk mit einer Schuld von 16.000 fl., wie aus dem Vergleichskontrakt dd. 8. Juni 1794, 1. c. p. 98, und sub 11. Mai 1796, 1. c. p. 139, zu ersehen ist. Unter letzterem Datum entlehnt A. Klinz als Pächter der fürstl. Auerspergschen Herrschaft A in öd von Johann Flosser in Laibach 700 fl., welche er auf die Schuld des Geiger von 16.000 fl. pränotieren läßt. Unterm 1. Mai 1794 dd. Passiek erklären M. Geiger und seine Gattin, dem Georg Lassacher v. Weinsperg 2500 fl. zu schulden, welche er ihnen zum besseren Betriebe des Radgewerkes, und zwar des halben Anteiles, zu Passiek geliehen. Als Pfand stellen sie den halben Radwerkanteil samt den dazu gehörigen Gruben, Gebäuden, Waldungen und allem Zugehör, und unterm 1. Juni verpfändet Geiger seinen halben Anteil wieder der Franziska Ferk für zu 5% geliehene 1000 fl. (Vertrag- und Schiedbuch II, p. 103). Erstere Schuld wurde am 7. Februar 1797, die zweite erst am 29. Oktober 1830 extabuliert. Unterm 8. Juni 1794 kontrahieren Klinz und Geiger laut Vertrag- und Schiedbuch II, p. 98, daß Mathias Geiger, Eisen-, Berg-und Schmelzgewerke zu Passiek, letzteres zur Hälfte von Alois Klinz am L April 1793 pro 24.000 fl. erkauft habe. Auf diese Summe sei er ihm noch 16.000 fl. T. W. schuldig, welche er ihm in acht Jahren zu je 2000 fl. vom 1. .August 1795 an abzahlen will. Außerdem gebühren 2800 fl. teils den Jungfern Cäcilia und Franziska Förk, teils einigen anderen Parteien. Geigers Schuld, welche auf dem halben Werk intabuliert erscheint, betrug somit 18.800 fl. Am 1. Dezember 1794 erscheint wieder Johann Flosser unter Littai mit 1000 fl. zu 5°/0 als Gläubiger im Vertrag-und Schiedbuche II, p. 108, intabuliert (Extab. 8. Juni 1827J Laut p. 111, 1. c. schuldete ferner Geiger dd. 1. April 1794 dem Joh. Krüger, Besitzer zu St. Peter im Lavanttale, an einer von seinem Gewerkskompagnon Oswald Kuchler übernommenen Schuld 1000 fl. (Extab. 7. August 1830). Am 21. Dezember 1794 übernimmt Geiger auch den Kuchler sehen Anteil. Letzterer überläßt ihm seine Hälfte, »weil er zur Verbesserung der von Entstehung dieses Schmelzwerkes verderbten Zugerichts-Gebrechen, noch sonst zum weiteren nötigen Werksverlag kein Vermögen mehr hat«. (Gewerkenbuch B., p. 261.) Laut Vertrag- und Schiedbuch von 1794, p. 113, schuldet Geiger sub dd. 24. September dem Baron von Teifenbach »an einer von seinem gewesten Gewerkskompagnon Oswals Kuchler übernommenen Forderung 370 fl.« (Extab. 7. Februar 1797). Sehen wir somit Geiger tief verschuldet, so gibt ihm sein Kompagnon Kuchler darin nur fl Es ist der Röteisensteinbruch am »Zwinger« zwischen Slatenegg und Rann a. d. Save," auf welchem wir einen Burgwall konstatierten. 2I Sitarjeuz bei Littai. 3) Geiger war aus Kärnten. wenig nach. Nachdem unterm 27. März 1795 die von Kuchler verkaufte Hälfte an Geiger überantwortet worden war, ersucht Franz Jakob Pichler unterm 30. Oktober 1795 dd. Laibach um Pränotierung seiner Forderung von 9000 fl. auf diese zweite Hälfte (Vertrag- und Schiedbucli II, p. 136). Aus dem Vertrag- und Schiedbuch II, p. 199, erfahren wir, daß Mathias Geiger noch ein anderes Hammerwerk besaß. Er verkauft nämlich am 18. Oktober 1795 dem Josef Kramer, »Radgewerkischem Waldmeister zu Vordernberg«, die Hälfte seines Eisenhammerwerkes zu Weiten stein am Kottingbache um die Hälfte des Wertes pro 20.000 fl. und 60 Dukaten Leihkauf. Das Flosseneisen wurde aus Vordernberg bezogen, und sind als Erträgnis 7000 fl. stipuliert, deren Hälfte Geiger an Kramer jährlich zu bezahlen hat. Ivlinz hatte inzwischen mit seinem Gründergewinne sich anderweitig engagiert, indem er mit dem Fürsten Auersp erg einen Pachtkontrakt abschloß, demzufolge er die Herrschaft Ainöd um 3000 fl. pachtet, und zwar laut § 5 darum so billig, weil ihn der Fürst ob seiner Kenntnisse im Hammerwesen im Interesse des zu eröffnenden Eisenwerkes zu Hof zur Verfügung zu haben wünschte. Der Verkauf von Weitenstein um den halben Wert scheint indes nur eine Form gewesen zu sein, unter welcher Geiger ein Darlehen sich verschaffte, denn wir finden, daß er auch Passiek zweimal an die Familie Ruard verkaufte. So erscheint zunächst unterm 9. September 1795 im Vertrag- und Schiedbuche II, p. 208, die Eintragung, daß Mathias Geiger Passiek an Leopold Ruard verkauft. Er quittiert ihm 10.000 fl. als »Kaufschilling«, von welchen er 5000 fl. am 23. Februar und weitere 5000 fl. am 9. September 1795 erhalten zu haben bekennt. 1795 bestätigt Geiger, am L April 1450 fl. in Griffen und 350 fl. am 15. Juni in Sava erhalten zu haben (1. c. p. 209) und am 24. März 1796 quittiert er 2500 fl. »als in betreff des Kaufschillings pro 42.000 fl., worunter die übernehmenden Gläubiger pro 21.500 fl.« (1. c. p. 210). Dem Wirte Mathias Zörrer in St. Margareten außer Cilli schuldete Geiger 2500 fl. L. W., welche Summe er laut Brief dd. 8. August 1795 in mehrmaligen Posten erhalten hatte (1. c. p. 228). Die Summe wurde am 26. August 1769 intabuliert und erst am 24. April 1827 gelöscht. Der definitive Verkauf an die Ruard geschah erst am 30. Dezember 1796 dd. Laibach, wo Mathias Geiger der Frau Johanna Ruard, geb. Pakassi, Witwe des Valentin Ruard und Mutter des Leopold, Gewerksherrn von Sava, Passiek, und zwar unter Gutstehung ihres Sohnes Leopold, um 42.000 fl. verkauft. Es werden als darauf lastende Schulden 20.778 fl. 4L kr. angegeben, 12.500 fl. hatte Ruard schon früher darauf ausgefolgt, so blieben dem Geiger noch 8721 fl. 19 kr. (1. c. p. 269). Auch in diesem Kaufkontrakt heißt Passiek »Radgewerkschaft« und Geiger »Radgewerke«. In Krain finden wir diese Bezeichnung für die Schmelzöfenbesitzer nicht üblich, hier heißen sie Gewerksherren, wenn sie adlig, oder Hammergewerke schlechtweg. Bezeichnend für den Kredit, welchen das Bergwesen noch in dieser Zeit seines Rückganges beim Publikum genoß, ist es jedoch, daß auf ein so verhältnismäßig unbedeutendes, kaum gegründetes Werk von Leuten verschiedenster Lebensstellungen ohne weiteres Kapitalien zur Verfügung standen. Den Wert der Summen kann man ermessen, wenn man durch Vergleich der wichtigsten Lebensmittelpreise und der Beamtengehalte die Kaufkraft des Geldes ermißt. So bezog zum Beispiel 1784 der Oberberggerichtsadjunkt1), Landesmünzprobierer, Pagamentseinlöser und Fronkassier, also ein Geld- 9 9 Kieiskommissär Re dan ge besorgte die Agenden des Oberberggerichtes ohne Gehalt. manipulationsbeamter, Franz Wernberger, 500 fl. Gehalt und45 fl. Quartiergeld, und noch 1802 kostete ein Kapaun 15 kr., 1 Huhn 10 kr., 4 Eier 1 kr., 1 Schwein 1 fl. 8 kr., 1 Pfund Rindfleisch 71/2 kr.1) und 1 Eimer Wein 3 fl. Anläßlich der Verkaufsverhandlungen mit Johanna Ruard, und die Aussicht, daß jetzt Passiek schon zum drittenmal den Besitzer wechseln soll, erhob der Inhaber von Slatenegg v. Petenegg als Grundherr seine Ansprüche auf die üblichen Gebühren. Die Sache wurde prozessual und wir finden darüber folgendes Referat* 2): Unterm 19. Juni 1791 sei zwischen Achatz Edlen v. Petenegg als Inhaber von Slatenegg und Alois Klinz ein Kontrakt geschlossen worden, mit dem Petenegg vier Dominikalwäldstrecken: Velka niva, Globouschek, Sahem Arth3) und Mamolski hrib, den Bach Passiek und ein eingegrenztes Terrain am Bache überläßt, um hier den Schmelzofen und Zugehör zu bauen und Kohl zum selben nebst Bauholz zu gewinnen. Klinz verpflichtet sich, von jedem »4 Wiener Metzen haltenden Faßl« 1 Kreuzer zu bezahlen und monatlich abzuführen. Für das Wasser, das Brennen, das Bauholz und »für die Stift der errichteten Wohngebäude« jährlich der Herrschaft zu Johanni am 24. Juni 10 Dukaten in Gold oder 45 fl. Amtswährung anticipato zu bezahlen. Bei Absteckung des Waldes verpflichtet er sich, nach den Vorschriften der Waldordnung vorzugehen. Den Untertanen bleiben ihre Beholzungsrechte unberührt. Bei Verkauf des Schmelzwerkes ist der Herrschaft der zehnte Pfenning nach dem damaligen Kaufschilling zu entrichten. Auf Grund dieses Kontrakts erhielt Klinz die Hofkonzession zur Errichtung des Werkes. Klinz verkaufte Passiek an Geiger und dieser weiter an Johannes Ruard per 42.000 fl. Nun fordert Slatenegg den 10. Pfennig per 4200 fl. von diesem letzten Handel, ferner vom Verkaufe des halben Werkes an Geiger 2400 fl. mrd vom Kauf der halben durch Oswald Kuchler per 2400 fl., zusammen per 11.400 fl. Slatenegg überging inzwischen an Sigm. Frh. v. Gussitsch, wie aus einem Akte d. Bergger. Laibach dd. 28. Jänner 1796 ersichtlich ist. Die Leute weigern sich, die geforderte Summe zu zahlen, ja das Laibacher Berggericht bezeichnet in der zitierten Zuschrift an die Hofkammer Petenegg als »vom Eigennutz und Selbstliebe ganz hingerissen, dem Wohl des Staates und Landes zu viel abgeneigt scheinend«, und weiter den Kontrakt puncto des 10t. Pfennigs: »wieder den wortdeutlichen Inhalt des 7t. Art. der Karol. Berg-ordnung;, somit ge s e tz w i e dr i g«. Um nun das durch diesen Prozeß ins Stocken geratene Werk im fiskalischen Interesse wieder in Gang zu bringen, beantragt das Oberberggericht bis zur Austragung des Prozesses die Einsetzung einer Administration. Unterm 5. Februar wird dem Bergoberamte mitgeteilt, es sei erst zu erhehen, ob Passiek in der Lage sei, eine Administration zu ertragen; es könnte sich fügen, daß es mit Schaden administriert werde. Es sei daher die Wohlmeinung des Kammerprokurators einzuholen. Wie der Prozeß endete, ist aus den vorliegenden Akten nicht ersichtlich, wahrscheinlich wurde Petenegg abgewiesen. Als Verweser von Passiek bestellte Ruard den Anton Kosta, wie dies aus dem Sitzungsprotokoll Nr. 75 von 1800 hervorgeht, welcher aber ') Somit 1 Kilo 45 Heller. 2) H. K. A. F. 1616 sub 5. Februar 1796. 3) Richtig Suhi rt = trockene Anhöhe. bald durch Josef Obieltschnigg ersetzt wurde, da wir 1807 in den Revierbergamtsakten sub Nr. 185 letzteren als Verweser genannt finden. An sonstigem Personal werden hier aufgeführt: 1 Schmelzmeister, 3 Schmelzer, 4 Ofenfasser, 1 Knappenvorsteher, 2 Erzwascher, 3 Grubenzimmerleute, 11 Gedinghäuer, 4 Lehrhäuer, 6 Hundstoßer, 1 Bergschmied, 1 Holzmeister, 5 Holzknechte, 1 Kohlmeister und 5 Köhler. 1809 gibt Obieltschnigg die Zahl des Bergpersonals mit 60 Mann ah, als er um Erteilung eines Freipasses auf Einfuhr von 60 Eimer kroatischen Weines für sein untergeordnetes Personal ansucht. Das Gesuch wird unterm 18. März mit der Begründung abgewiesen, daß Knappen, Köhler, Schmelzer und Holzknechte nicht zur Familie gehören und die Pässe nur zum Privatkonsum der einzelnen Familien erteilt würden. Leopold Ruard, welcher auch in Sava in Geldkalamitäten sich befand, schuldete noch 1820 dem Laibacher Kaufmann Leopold Frörenteich 12.781 fl. 8 kr. C. M., wofür er ihm Passieker Roheisen liefert (Vertrag- und Schiedbuch IV, p. 533), da Passiek kein Hammerwerk hatte, solches aufzuarbeiten. In den Jahren 1827 und 1829 bittet er um Extabulation von 5000 und 31.000 fl., welche auf Passiek intabuliert und von ihm schon bezahlt waren. Leopold Ruard starb am 11. Februar 1834 und sein Sohn Viktor führte das Werk noch bis 1840 fort, in welchem Jahre er es am 7. April samt seinem Steinkohlenbau in Sagor an seinen Schwiegervater Josef Atzl verkaufte (Vertrag- und Schiedbuch VII, p. 504). Leopold Ruard erhielt nämlich schon 1795 die Belehnung auf drei Steinkohlenanbrüche und produzierte 1796 schon 2730 Zentner Steinkohle, A?on welchen er 226 Zentner bei seinem Hammerwerke Sava verwendete, wobei ihm aber die Fracht allein auf 3U0 fl. zu stehen kam. WTelche Erfahrungen er bei der Schmelzung machte, haben wir bei Besprechung des Stahlwerkes Sava p. 430 gehört. Um welchen Preis Ruard das Werk Atzl überließ, ist nicht ersichtlich, nur finden wir 1. c. p. 504, daß darauf ein Kaufschillingsrest von 35.000 fl. haften blieb. Nun werden die Nachrichten über Passiek sehr spärlich. 1851 notiert Freier in seinem Tagebuche, daß der »Eisenbau zu Preska der Herren Philipp Graf Spauer, Dr. Alfons v. Widmann und Josef Atzl, bestehend in sieben zusammenhängenden, das Bergrevier Preska bildenden Grubenfeldmassen, ruhe«. Atzl scheint somit an den genannten Herren Kompagnons gewonnen zu haben. Die schlechte Verbindung mit den Konsumtionsgebieten und die schlechte Qualität des Eisens, welches aus den strengflüssigen Roteisensteinen von Preska erzeugt wurde, ließen das Werk nicht prosperieren. Der einzige Weg, das Eisen zu verführen, Avar die Schiffahrt auf der Save, welche von dem Wasserstande des Flusses abhing- und oft monatelang unterbrochen wurde. StromabAvärts konnte das Roheisen nicht verschickt werden, da man in Unterkrain und Kroatien nur Handelsware brauchte. Stromaufwärts ging die SaAreschiffahrt nur bis Salloch und hier mußten die Waren auf Wagen überladen Averden. Der Hammer Saverstnik bei Littai, Avelcher als zunächst liegend in Betracht kam, stellte schließlich, wie wir oben gehört, auch den Bezug des Passieker Eisens ein. Zuzeiten war selbst bei offener Schiffahrt kein Fahrzeug zu erlangen. So bat 1799 Ruard, man möge ihm erlauben, von Passiek nach Salloch Roheisen auf Schiffen, Avelche für das Militär Ärarialgüter führten, verladen zu dürfen. Unterm 4. Jänner antwortet das Militäroberkommando, daß den gesamten Saustromschiffern zum Ausruhen und zur Ausbesserung ihrer Fahrzeuge nach jeder Fahrt von Passiek bis Salloch drei Tage bewilliget sind; diese könne Ru aid benützen. Das Oberbergamt findet in seinem Bescheide an Ruard darin einfach eine Ablehnung, da ja die Sache unmöglich sei. Sitzungsprotokoll’ dd. 1800, Nr. 10. Nun bittet Verweser Kosta, man möge erlauben, da sich kein Schiffsinhaber zu obiger Proposition einlassen wolle, ein Schiff benützen zu dürfen, welches zur Ablieferung von Ararialnaturalien als unbrauchbar verworfen wurde und unter der Nummer 5ti Eigentum des Matthias Keschlikar sei. Das Militäroberkommando -erwiderte: Um dieses Schiff habe sich schon früher der Stadtmagistrat Laibach für seine Steinkohlenfracht beworben und es auch erhalten (1. c. Nr. 80). Die Erze. Das Haupterzgebiet für Passiek waren, wie wir gesehen, die Baue von Preska, zirka 9 km vom Hammer gegen Süden im Billichberger Gebirgs-stocke. Der Eisenbau reicht hier schon in die sogenannte prähistorische Zeit zurück J). Nördlich von St. Georg »am Schlosse« wurden in der Einsattlung Koprivnik alte Gräber von den Bauern geöffnet. Ich sah beim Eigentümer 4 Eisenscheren, 1 Krummesser, 1 Eisenaxt, 1 Gürtelblech aus Bronze, 1 Spiralarmband, 1 Ring und Í Glöckchen,' sämtlich aus Bronze. Auch römische Funde wurden in der Nähe gemacht. Beim Renovieren des Turmes von St. Georg warf man knapp an der Kirche eine 2 m tiefe Grube auf, bei welcher Gelegenheit eine Menge Knochen, Tongeschirrscherben von Freihandgefäßen und eine Bronzenadel zutage kamen. Offenbar Reste von Mahlzeiten der Eisenschmelzer und ihrem Geschirre. Etwa eine halbe Stunde Weges gegen Süden liegen dann die Eisengruben bei Preska. Balthasar H a c qu e t besuchte die Gegend noch vor Gründung des Werkes in Passiek und bemerkt in seiner Oryctog. Carn. 1784, III, p. 155: »Ich kam auf einen alten Eisenbau, Preskau genannt, welcher ebenfalls ganz verlassen ist.« 1792 werden unterm 8. Juli laut Empfachbuch dem Alois Klinz Erzgruben in Watsch, Sagor, St. Martin bei Littai (drei) und Preska verliehen. Zwischen 1800—1850 finden wir Verleihungen für Passiek in Velka ni va und Globovček bei Billichberg, bei Dobove unter Kumberg, bei St. Martin unter Gradi še, in der Gemeinde Dragešk, in der Pfarre Stanga und in Wadischka bei Neudegg. Ober Jelovo bei Ratschach ergaben zwei Stollen noch 1850 täglich 30 Zentner Erz für Passiek. Der Hauptgrund, warum man trotz des Überflusses an Erzen in Preska weit darüber hinaus griff, war offenbar der, leichter flüssige Erze zu erlangen. So zum Beispiel lagern bei Stanga, unter Gradiše bei Littai und bei Heiligenkreuz gegen Neudegg Bohnerze. Die Eisenproduktion. Nachrichten über die erzeugten Eisenmengen beginnen mit 1794. In diesem Jahre wurden in den ersten zwei Quartalen 655 Zentner Roheisen erzeugt, für die 21' fl. 50 kr. Fron entrichtet wurde. Im dritten Quartal war nichts produziert (Sitzungsprotokoll Nr. 236 dd. 1795). Im Jahre 1795 fiel laut Sitzungsprotökoll dd. 1796, Nr. 44, die Produktion um 899 Zentner, muß somit im Jahre 1794 1554 Zentner betragen haben. 9 Cf. p. 64. Laut Erklärung Geigers vom 1. April 1795 war dies auch alles (1. c. Nr. 245). Ja, unterm 10. Jänner 1795 bitten noch Geiger und Kuchler um eine Fronbefreiung auf drei Jahre mit der Motivierung, sie hätten in einem Jahre und acht Monaten schon 17.849 fl. 46 kr. verausgabt und von den erzeugten Flossen wegen ihrer schlechten Beschaffenheit nichts verkauft (Sess.-Prot. Nr. 10). 1796 erzeugte man laut Sess.-Prot. Nr. 21 dd. 1797 wieder 1985 Zentner 60 Pfund Roheisen, daher gegen 1795 um 1630 Zentner 60 Pfund mehr, doch bemerkt der Bericht, es sei schade, daß dieses mit so viel Erz versehene Werk in so schlechtem Umtrieb erhalten wird. 1797 lagen im ersten Quartal 2048 Zentner 75 Pfund Roheisen vorrätig. Da das Eisen so schlecht war, wurden bei der Frone 30°/0 Kalo bewilligt. Die Frone betrug 47 fl. 48 kr. Im zweiten Quartal wurde nichts geschmolzen (Sess.-Prot. Nr. 157). Im Jahre 1798 wurde ebenfalls keine Produktion ausgewiesen. 1790 versuchte man es mit Littaier Erzen. Verweser Ko st a berichtet unterm 2. September, daß der Schmelzofen am 1. September angelassen wurde und die Arbeit gut gehe, und unterm 10. September berichtet er, daß er bis zu 30 Pfund Littaier Erze auf einen Satz gegeben habe. Der Fluß war in etwas spröde, die Schlacke hingegen um viel flüssiger als von den Preskaer Erzen (Revierbergamtsakten dd. 1799, Nr 171). 1807 weist Ruard 1362 Zentner Roheisen aus, welches zu 5 fl. pro Zentner 6810 fl. abwarf. Es wurde im Lande abgesetzt. Im Jahre 1821 wird sub Nr. 45 Revierbergamtsakten berichtet, daß Ruard den Floßofen seit 1809 mit Erzen von Preska, Eisenocker, Toneisensteinen und G1 a s k o p f betreibt. Die Erze werden gattiert mit Ocker, Toneisenstein und Glaskopf und 20% Kalk zugesetzt. Die Erze haben 35 bis 40% Gehalt und geben ein für Guß- und Weicheisenbereitung geeignetes Produkt. Die Erzeugung variierte in den o o o o Jahren von 1809 bis 1820 zwischen 500 bis 2000 Zentner pro Jahr, welches Quantum auch stets als Roheisen verkauft wurde, da Pasjek keinen Hammerbetrieb hatte1). 19. Das Eisenwerk Littai und der Eisenhammer in Saverstnik bei St. Martin. Bei Littai finden sich Roteisensteine im Erzberge in kompakten Massen, welche teilweise mit Quarzadern durchsetzt sind. Sehr schön bricht er am Hügel Zwinger bei Sagoritz nordöstlich von St. Martin. Der Hügel trägt einen Burgwall von 225 m Umfang und dürfte schon die Wohnstätte der alten Watscher Erzknappen gewesen sein, welche hier Erze für die große Eisenwerkstätte am Slemschek gruben. Daß um St. Martin und Littai in früherer Zeit auch Eisen geschmolzen wurde, ersehen wir aus einer Urkunde des Hofkammerarchivs2) von 1542, s. d., in welcher Jörg Tanholzer, Bürger zu Laibach und ehemaliger Handelsmann, darlegt: »daß er das Bergwérk Littaw in Krain«, welches sich »mit Silber und andern Metallen erzeiget aber am reichlichsten mit Eisen erschienen, folgend aber und als solches nicht von statt gegangen, ein Pleiperkwerch daselbst in der Littaw gepaut«. — Wahrscheinlich waren die Roteisensteine zu strengflüssig, weshalb Tanholzer zum Bleibau überging. Etwa 2‘5 km westlich von St. Martin liegt im Rekatale das ehemalige Berghaus der Bleigewerkschaft in Saverstnik, Dieses ist gegenwärtig ein * *) *) H. K. A. F. 1619 sub 2. Dezember 1796. *) M. B. W. F. 18.285. ' ' \ .... r Mül ln er, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 34 Gasthaus, zu welchem auch eine halb ruinöse Sägemühle am Rekabache gehört. Diese Mühle heißt vulgo »F uschi na« und .war ursprünglich wirklich ein Eisenhammer. Am Wege zur Fucina, welcher einige hundert Schritte vom Berghause von der Straße abzweigt, fand ich schwere eisenreiche Schlacken, welche die größte Ähnlichkeit mit solchen von sogenannten prähistorischen Schmelzstätten zeigen. Jedenfalls sind sie ein Beweis für einen in der Nähe einst bestehenden Betrieb. Der zu Anfang des XIX. Jahrhunderts in den Gewerkenbüchern genannte Hammer war laut Konzessionsdekret dd. 1. August 1818 von Anton Planinschek betrieben. Die Entität bestand in einem Wallaschhammer mit einem Zerrennfeuer. Früher bestand hier eine Sensenschmiede, welche sich aber nicht rentierte und daher aufgelassen wurde. Planinschek bezog sein Roheisen erst vom Schmelzwerke in Passiek, wo ein Blattelofen in Gang war, später aus Aßling, da das Passieker Eisen von schlechter Qualität war. Aus den gebratenen Blattein wurden hier Ambosse, Schiffsanker und Stangeneisen für die Schmiede gearbeitet. Die Werkmeister waren aus Kärnten. Das Gebläse war ein Wassertrommelgebläse. Der Hammer war bis zirka 1855 im Betriebe. 20. Das Eisenwerk Sibenek (Šibnik) bei Ratschach. Etwa 3 hm unter Steinbrück liegt am rechten Saveufer der Markt Ratschach. Hier mündet der vom Westen her aus dem Gebirge zwischen Preska und Billichberg entspringende Sapotabach in die Save. Etwa 4 km ■yom Ratschachbach aufwärts schließt sich unter der ehemaligen Bergfeste Sibenek das Tal zu einem schmalen Defilé, so daß nur Bach und Straße den Durchgang finden. Am Fuße des Bergabhanges des Burgberges liegt am Bache eine Papierfabrik, dort wo der Bach, durch den Berg eingeengt, eine Wendung nach Nord macht, um dem Siebeneker Felskegel auszuweichen und gleichzeitig aber einen kleinen Katarakt bildet, welcher ihn zur Anlage eines Werkes ganz besonders geeignet macht. Hier lag auch einst das alte Hammerwerk Siebenek hart am Fuße des vom Schlosse und darüber noch von einer Marienkirche, bekrönten Felskegels, der sich um etwa 200 m über der Talsohle erhebt. Heute ist vom Hammerwerk keine Spur mehr erhalten, seine Reste wurden bei der Neuanlage der modern eingerichteten Papierfabrik hinweggeräumt. Außer der günstigen Lage am Katarakt des Baches hatte das Hammerwerk noch den Vorteil für sich, die Erze in nächster Nähe zu besitzen. Sofort am gegenüberliegenden Gebirge, dem sogenannten FredetoV hrib (Berg des Frede) liegen die alten Baue auf Brauneisenstein, deren Stollen noch teilweise offen liegen und befahrbar sind. Ich fand noch vier Stollen am Berge. Das Erz ist ein schöner Brauneisenstein, von welchem Oberbergrat Hauptmann von Idria in seinem Berichte dd. 10. März 1740 an die Hofkammer berichtet, daß »hier auf der andern Seite1) des Kumberges mächtige Eisengäng bis an den Tag ausbeißen«. Auf diese Erze wollte nun 1583 Georg Gaisperger ein Eisenwerk gründen. Unterm 12. März 1583 beauftragt die Hofkammer den krainischen Vizedom, darüber zu berichten. Er wolle das Eisenwerk in Unterkrain an den Ratschacher und Schärfenbergerischen Gründen erheben. Unterm 24. Mai 1583 berichtet der Vizedom Bonhomo der Kammer, es sei laut Augenschein dort ein »großer Puechwald«, der zu Schärfenberg gehört, auch an Wasser sei kein Mangel. Ferner leiden in Unterkrain Städte und Märkte, ‘) Von St. Martin bei Littai aus gedacht. sowie die in Kroatien Mangel an Eisen, da »das an der Gurk, oberhalb Seisenberg, durch den Inhaber aus vermanglung an Verlag und eigenen Unfleiß in Abfall geratene Hammerwerk« nichts liefert, außer diesem aber in ganz Unterkrain kein Eisenbergwerk vorhanden sei. Es wird daher auf Bewilligung: eingeraten. o o o Unterm 28. Juni wird der Vizedom Bonhomo von der erzherzoglichen Kammer abermals aufgefordert, zu berichten, ob das von ihm unterm 24. Mai zur Bewilligung empfohlene Eisenwerk, welches »Georg Gaisperger auf den Ratschacher und Schärfenberger Gründen« errichten wolle, den andern in Krain gelegenen, alt befreiten Eisenbergwerken künftig nicht zum Nachteil gereichen werde und solche dadurch in »steckh- und erliegung« geraten könnten? Unterm 12. August 1583 antwortet Bonhomo der Kammer: Es sei in Städten und Märkten, wie auch in Kroatien an Eisen ein merklicher Mangel und Abgang. Mit den Berg- und Hammerwerken in Oberkrain ist es nämlich also beschaffen, daß bei denselben, deren die meisten zu A ß 1 i n g und am Jauernik das Erz nach Brescia nischer Art schmelzen, das Eisen zu »Stahl und Stangl« machen. Es wird durch die Gewerken selbst bis nach Triest und größtenteils den Gewerken namens Wuzelleni gar bis in die Römische Mark und andere Orte verhandelt, weshalb es allda im Lande gar nicht verkauft wird. Ebenso wird auf den anderen Ofen und Hämmern zu Eisnern, Krop, Steinbüchl, Leibnitz, Hudovolsch, Vodiz »das Eisen als auf Windische Sorte«, und außer dem-wenigen, was die Schmiede in Oberkrain zu ihrer Notdurft brauchen, verkauft, zu allerlei Sorten Nägel verarbeitet, »darauf die Bürgerschaft zu Lack, Krainburg und Neumarkl starken Verlag thun, die es alsbald daselbst bei den Nagelschmieden wegheben«. Sie verführen es nach Triest oder Friaul, wo sie ihre bestellten Fahrten haben, die es alsdann weiter über das Meer fördern. Auch in der Wochein wird nach Brescianischer Art gearbeitet, daher dieselbe Sorte Eisen und Stahl gemacht, das durch dieVötsch (Bača) auf Görz nach St. Johann bei Tybein und übers Meer verführt wird. Ebenso machen es die Gewerken in der Sala, Idria, am Khobel (Hubel) und verschleißen es lieber übers Meer, als es ins Land zu führen. Es sei daher auch mit Rücksicht auf Kroatien angezeigt, das Eisenwerk bei Ratschach zu errichten. Das Schriftstück ist sehr interessant durch die klare Schilderung der krainischen Produktion, der bestehenden Hammerwerke und des Eisenhandels. Unterm dd. Graz, 17. September 1583, erstattet die I. Ö. Kammer') ihren Bericht an den Erzherzog, mit welchem auf Bewilligung des Werkes angetragen wird. Der Berichtet lautet wie folgt. Es habe Georg Gaisperger laut Beilage A (fehlt jetzt) gebeten, in Unterkrain an den Ratschacher und Scharfenbergerischen Gründen ein neues Eisenbergwerk erheben zu dürfen und ihn auf 4—5 Jahre von der Fron zu befreien. Die Kammer hat überAuftrag darüber zu referieren, dem Vizedom und Oberbergrichter befohlen, die »Gelegenheit« dieses Bergwerkes zu erkunden und die Pfandinhaber darüber einzuvernehmen und dann Bericht zu erstatten. Der Oberbergrichter verfügte sich dahin und hatte »alle gute Gelegenheit zu ermeltem Bergwerk befunden, zu dem nicht weniger sei, daß die Städt und Märkt in Unterkrain, auch Crabaten, in Bedenkung, daß außer des an der Gurk oberhalb Seisenburg Vorjahren erbauten, aber wieder ') Steir. Statth.-Arch. Graz. Hof-Kamm.-Rep. 1583, September, Nr. 13. in Abfall geratenen Hammerwerk in ganz Unterkrain sonsten einiches o ö anders Eisenbergwerk vorhanden, an Eisen merklicher mangel und Abgang leiden, deshalb auch, weil es anderwärts derselben umliegenden Ort selten und oft gar nicht zu bekommen, nicht allein von Laibach aus, sondern auch gar aus Kärnten, Centen und Stangenweis mit allerlei Ungelegenheit auch in hohem Werth (Preis) dahin gebracht werden rnueße. Daß .demnach solche Bergwerkserhebung weil es nicht allein mäniglich ohn Schaden, sondern viel mehr zur Beförderung E. F. Dcht. Cammergutes auch der umliegenden Stett und Unterthanen höchsten Wohlfahrt gereichte«, so sei das Schmelzwerk zu bewilligen gegen dem, daß es dasjenige leiste, was davon die in Oberkrain anstatt der Fron bezahlen. Es fragte sich nun, ob dieses Werk nicht den alten in Krain gelegenen Werken zum Nachteil gereichen werde, weshalb Vizedom und Oberbergrichter darum noch befragt wurden. Beide verneinen es entschieden, »als nämlich das in Unterkrain außer des Hammers an der Gurk so die Khreiniz Gebrüder in Abfall und Feier gerathen lassen, dergleichen Eisenbergwerk nicht vorhanden, und dann deren in Oberkrain Eisens Ausgang und Verschleiß halb, so viel vermelden, daß derselb nur in die Rom. Mark Friaul, Triest, nach St. Johanns und übers Meer mit ihren gewissen Verlegen geführt und verhandelt werde, auch davon dorthin in Unterkrain, außer etwas wenigen von Fürkaufern um hohes Geld nichts komme«. Den Oberkrainer Gewerkschaften werde somit nicht der geringste Nachteil erwachsen, wohl aber dem Kammergut und des Landes Wohlfahrt, »fürnemlich aber der Enden gegen den Crabatischen Confinen zu Pflanz-und Erhaltung der Mannschaft gereichen«. Da kein Anstand gegen die Erhebung des Bergwerkes obwaltet, »so würde folgendes bei dem Innhaber der Herrschaft Scherfenberg und dem Ober Bergrichter von wegen Anschlagung gebührliches Zins vom Wald und Wasserfluß, auch Reichung der gebreuchigen Maut und anders vom verführenden Eisen der Bergwerksordnung gemäß die Notdurft zu verordnen sein«. Bezüglich der gebetenen Fronerlassung bedürfe es keiner besonderen Bewilligung, »weil dieselben Eisen Pergwerke ohne das darauf befreit«. Die Konzession erfolgte unterm dd. Graz, 23. September 1583. 1591 klagt mit Eingabe dd. 26. November Michel Tschetschkh, Bestandinhaber von Scharfenberg, daß ihm der Wald verwüstet werde, obwohl der vom »Wald und Wasserfluss gebührliche Zins noch nicht angeschlagen worden, und er1) den Wald ziemlicher massen verödet«. Es möge daher der Oberbergrichter kommen und Ordnung machen. Wie lange sich Gaisperger hier erhalten, ist nicht ersichtlich, wahrscheinlich war er vorläufig der erste und einzige Hammergewerke, denn laut Bericht des Oberbergriehters Harrer an den Vizedom dd. 21. April 1595 brannte Sibenek im Jahre 1594 ab und blieb »verpaut«, obwohl es mit Kohl und Erz wohl versehen war und unterm 24. März 1673 finden wir im Empfachbuche folgende Eintragung: »Ich Franz Jakob v. Erberg, J. U. Dr. der Röm. Kay. Myt. comes Palatinus, deroselben Ober Pergrichter in Crain und der fürstlichen Grafschaft Görz sag ich daß anheut für mich erschienen der Edl vest Herr Dominig Fanzoi, Hammergewerk an der Gurkh, und hat mir in Gehorsamb so vill angezeigt, wie das zwischen Scharffen-berg und Ratschach ein alt, schon lang ödt liegendes Perkhwerch fl Gaisperger. sich befinde, wobei noch was von Eisen, Gradl, Werkzeug, Erz und der-glichen: den Pergwerk zuständige Sachen und corpora mit fleißigem Nachsuchen gefunden werden khunten, batte mich, danach ich geruhete ihm solliche nachzusuchen und zu erheben zu verstatten, und also Ihme diese corpora zu verleihen, wan dan ich angesehen sein zimblich Bütt, ihm auch diese Nachsuch und Verleihung als dem nächsten Gewerkhen vor andern gebührt, indem mir als Oberpergrichter alle dergleichen Pergkhwerch und was dem angehörend, zuständig, als habe Ihme Fanzoi solche Nach' suchung und Erhebung erlaubt, und alle die findende dem Pergkhwerch einjeferleiweis anhörige corpora der Pergkhwerchsordnung gemäß verliehen, thue das auch in crafft des wissentlich damit die Landesfürstliche Cammergefällen umb desto mehrers befördert werden.« Fanzoi bekam somit das Recht, wegzuführen, was noch Brauchbares übrig war. Von einer Wiedererhebung war keine Rede mehr. 1740 weiß Antoni Hauptmann bei seiner Bereisung der Gebirge an der Save nur zu melden, daß hier hinterm Kumberg (von St. Martin aus gedacht) mächtige Eisengäng bis in den Tag ausbeißen. 1763 bestand an der Stelle schon die Papiermühle, denn unterm 26. August 1763 berichtet nämlich Oberbergrat Sartori in Idria an die Hofkammer, daß er die Bergwerke und Erzfundorte an der Save besucht. Sub Nr. 7rao heißt es im Berichte: »Über der Papiermühle gleich nach dem Steigweg- rechter Hand den Berg hinauf steigend, unter einem hohen Felsen am Kumberg auf der andern Seite Eisen-Stein gefunden worden, welcher vermög kleiner Feuerproben der Zentner an Eisen 353/4 Pfund abgeworfen, an Silber x/2 Qtl. Vor Zeiten, wie die Rudera zu sehen, solle gleich unter d er P ap i er müh le ein Ofen gestan den sein.« (H. K. A. F. 241, 5. September.) 21. Der Hammer a. d. Gurk oder die Fužina bei Sagratz. Unterkrain wird durch den Gurkfluß in zwei ziemlich gleiche Hälften geteilt. Der zahlreiche Stromschnellen bildende Fluß ist in seinem oberen Lauf tief in das Gebirgsterrain eingeschnitten, in welches er bei Obergurk bereits in voller Stärke aus einem von steilen Felswänden gebildeten Kessel hervorquillt. Die Alten kannten ihn unter dem Namen »Kor ko ras«, denn Strabo sagt VII, 5. 2., p. 314, nahe bei Neuportum, ist der Fluß Korkoras, welcher die Waren aufnimmt (ffXtioíov Ss toO Na-j-oprou -ov'/uó- ¿oti Kop/.ópa? ó Ss^óasvo? vi ©ooff-/). Er kennt somit den Fluß, verwechselt ihn aber mit dem Äquilis (der Laibach), welcher bei Nauportum (Oberlaibach) entspringt und sofort schiffbar ist. Die Gurk hingegen ist wegen ihrer vielen Stromschnellen und natürlichen Wehren überhaupt nicht schiffbar, wohl aber zur Anlage von industriellen Anlagen trefflich geeignet. An der Gurk entstanden somit zwei Eisenwerke, Sagratz (slow. Zagradec) und Hof bei Seisenberg, etwa 8 km von ersterem entfernt. Beide Gewerkschaften lagen im Gebiete der erzführenden Diluviallehme, aus welchem sie sich mit Erzen versorgten. Über das Alter des »Hammers an der Gurk« bei Sagratz läßt sich kein sicheres Datum eruieren. Die Ortschaft Sagratz (slow. Zagradec = Hinter Schloß) finden wir als Sagrat in einer Urkunde dd. Lack, 15. Juni 1251, mit welcher Ulrich, Herr in Krain, dem Bistume Freising Güter rückerstattet. Als die Regierung zu Ende des XVIII. Jahrhunderts bei den Hammerwerken nach deren Geschichte Umfrage hielt, erstattete auch der damalige Inhaber Joh. Babt. Thomann v. Gurkfelden unterm 8. Dezember 1792 seinen Bericht, welchen uns das Sessionsprotokoll sub Nr. 301 aufbewahrte. Diesem zufolge sei das Bergwerk uralt und über den Anfang nichts bekannt. Es sei unter wechselnden Besitzern gestanden, die Urkunden aber verloren gegangen. Urkundlich finden wir das Werk zuerst unterm 22. Oktober 1568 genannt, nämlich am Gewaltbriefe für Junauer. Vom Jahre 1569 liegt uns ein Ladebogen vor, mit dem die Hammerherren zu einer Zusammenkunft berufen werden, um über die zu treffenden Maßnahmen zur Aufrichtung einer Bergordnung zu beraten. Es sind da 17 Fus inen genannt mit beigesetzten Unterschriften der Hammerherren, darunter als siebzehnte eben »Gurkh«, deren Eigentümer sich Lucas Warell nennt und am Gewerkentage zu erscheinen verspricht. In genanntem Lucas Warell (aus Krop) oder Warl, wie sie heute heißen, begegnen wir den ersten urkundlich bekannten Gewerken an der Fusin bei Sagratz. Die Warl sind Oberkrainer und es ist höchst wahrscheinlich, daß Sagratz von einem aus Oberkrain eingewanderten Gewerken gegründet wurde. Bei Hof werden wir wenigstens diesen Vorgang beobachten und noch aus den letzten Jahren des Bestehens des Sagratzer Werkes waren noch vor zirka 14 Jahren alte Mannschaften übrig, welche von Oberkrainer Werken herüberkamen. Dem Lucas Warl folgte, offenbar sein Sohn, Hans Warl. Allerdings fehlt über ihn in den den Hammer an der Gurk betreffenden Akten jede Nachricht, daß er aber den Hammer betrieben, erfahren wir aus den Akten, welche die Besetzung des Oberbergrichteramtes von 1588 betreffen. Unterm 14. Oktober berichtet nämlich der Vizedom der Kammer, daß ihm von seiten der Gewerke Hans Warl, Paul Junauer und Michael Semen als tauglich vorgeschlagen worden seien. Der Vizedom bezeichnet nun als tauglichsten den Hans Warl, er sei im Verwaltungsdienste versiert und brauchbar, habe viele Jahre selbst einen Pläofen und Hammerwerk an der Gurk bearbeitet. Die.Gewerke haben ihn oft als »Vormund und Fürsteher« gebraucht, dazu sei er »der Teitsch, wälisch und windisch Sprach« in Wort und Schrift kundig. Auch wohne er in Laibach, während andere auswärts leben und daher bald um Zulagen einkommen würden. Hans Warl hatte somit offenbar seinen Hammer verkauft und sich nach Laibach zurückgezogen. Wann dies geschah, ist nicht näher bestimmbar. Der Nachfolger Hans Warls war Florian Crainz, welcher aber 1576 vom damaligen Oberbergrichter Tollhopf als verstorben bezeichnet wird. Tollhopf verwaltete das Bergrichteramt 1573 bis 1579. In einer Verteidigungsschrift gegen diverse Angriffe, welche er 1576 abfaßte, erwähnt da der Oberbergrichter Tollhopf, daß zu seiner Zeit, also seit 1573, nur der Gewerke an der Gurk, Florian Crainz, gestorben sei. Fr hätte den Hammer seinem Sohne hinterlassen, welcher jetzt (also 1576) geheiratet habe und im V erein mit seiner Mutter das Hammerwerk in gutem Stande halte. Den Namen dieses Sohnes erfahren wir aus einem Aktenstücke von 1586, aus welchem aber außerdem ein zweiter Bruder als Inhaber genannt wird. Die Brüder heißen 1. c. »Stephan und Lucas Chreiniz«. Zwischen 1576 und 1583 scheinen sich die Verhältnisse der Gewerksherren zum Schlimmeren gewendet zu haben, denn als das Hammerwerk Sibenegg bei Ratschach errichtet werden sollte und darüber die Gutachten erstattet wurden, heißt es im Berichte dd. 24. Mai 1583 an die Kammer, daß der Hammer an der Gurk das einzige Eisengewerk in Unterkrain sei, aber wegen »Vermangelung der Verlag« und »Unfleiss« schon sehr in Verfall geraten sei, so daß die Errichtung eines Hammers auf Ratschacher und Scharfenberger Gründen erwünscht wäre. Ja, im September 1586 wird sogar mit Einziehung des Hammers gedroht. Da heißt es, daß das an der Gurk befindliche Hammerwerk, dessen Inhaber die Gebrüder Stephan und Lukas entweder förmlich bestreiten sollen oder es werde ihnen gegen Erlegung ihrer Kaufsumme eingezogen werden. Unterm 17. September 1583 heißt es, daß die Gebrüder Khreiniz den Hammer in Abfall und Feier geraten lassen (cf. p. 531). Die beiden Inhaber werden als gar schlechte Wirtschafter geschildert. Obgleich kein Mangel an Erzen, Kohlen und Wasser sei, auch das Eisen leicht verkauft werde, so arbeiten sie trotz mehrmaliger Warnungen und Vermahnungen schon etliche Jahre nie über ein »Quatember« (V* Jahr), daher haben Meisterschaft und Arbeiter am Werchgaden Schaden, auch das Kohl im Walde verdirbt, die Gebäude und Wasserwerke seien zerrissen und verfault, auch die Hölzer, Räder, Eisenhammer und Zeug haben sie abkommen lassen. Da diese Wirtschaft ihnen zum Verderben und der Kammer zum Schaden sei, so soll, wenn sie bis Weihnachten nicht alles in guten Stand bringen und ordentlich arbeiten, das Werk gegen Erlag der Kaufsumme eingezogen und anderen, so das Kammergut befördern, überlassen werden. Die Verfügung der Kammer ist in mehrfacher Beziehung interessant. Vorerst, weil sie beweist, daß der damaligen Auffassung zufolge der Eigentümer eines Hammers nicht mit den Schätzen der Erde und des Waldes nach seinem Belieben schalten durfte. Er war damit vom Landesfürsten belehnt und war verpflichtet, sie zum Nutzen des Lehensherrn wie seiner Untertanen nach besten Kräften zu verwerten. Anderseits aber war er verpflichtet, für seine Arbeiter zu sorgen und derfen Interesse zu fördern. Da das Werk an der Gurk das einzige in ganz Unterkrain war, so hatte es zunächst die Bestimmung, den Bedarf von Unterkrain zu decken. Die Gewerkschaft, beziehungsweise die Gebrüder Krainz konnten daher den Schmieden den Preis bestimmen, und zwar hielten sie ihr Produkt dem Kärntner Eisen gleich im Preise. Die Hofkammer erläßt nun unterm 8. März 1586 an den krainischen Vizedom eine Verordnung, mit welcher für das Werk an der Gurk die Eisensteuer bestimmt wird. Da heißt es, der Vizedom habe gemeldet, daß das bei diesem Hammerwerke aufgebrachte Eisen nicht außer Land verführt, sondern den Schmieden per Pfund so teuer wie das »Karnerische« verkauft werde. Die Gewerksherren von an der Gurk sollen daher so viel vom geschlagenen Eisen bezahlen, als die Kärntner bis auf Laibach bezahlen, was laut Vizedombericht vom »Meiller« (zehn Zentner) 1 fl. 17 kr. 2 Pfg. beträgt. Bei der Kammerbuchhaltung findet man aber, daß vom »karnerrischen Eisen so hineingeführt wird 2 fl. 24 kr. und vom krainerischen 2 fl. 38 kr. 3 Pfg. bezahlt wird«. Von hier ab ist die Urkunde ganz unleserlich. Zum Schlüsse heißt es: »So soll auch Gurk nebst der karnerischen Aufschlaggebühr auch die jüngst angeordnete Eisensteigerung von 2 fl. pro Meiller reichen.« Der Meiler kam 1562 ab Völkermarkt loco Seehafen auf 28 fl. 1 Pfg. zu stehen. Bis Laibach aber auf 24 fl. 16 kr. 3 Pfg., zu welchem Preise die Gebrüder Krainz ihr Eisen an die Schmiede verkauften. Wie berechtigt die Forderung der Kammer war, erhellt aus dem folgenden Schriftstücke. Unterm 1. Juni 1587 schreibt die Hofkammer an den Vizedom: »Und kimbt für: obwohl die Hammergewerken an der Gurk vier Meil unter Laibach das Hammerwerk in Aufnehmen gebracht und das gewonnene Eisen, so viel sie dessen machen, beim Hammer so theuer verkaufen als das karnerische Eisen in Laibach kostet, auch zahlen sie weder Cammersgewinn noch etwas von Erz und Wäldern.« Da nun die Werke am Kobl, in der Sala, Idria, Brecouiz von ihrem Eisen sowie das karnerische, so durch Krain auf Triest geführt wird, alle Gebühren bezahlen müssen, so soll auch der Hammer an der Gurk bezahlen. Der Vizedom wird schließlich beauftragt, über die. Produktion von Eisen, Nägeln usw. der letzten drei Jahre zu berichten. Es scheint, als hätte der Hammer an der Gurk mit Rücksicht darauf, daß er nur für die armen Untertanen von Unterkrain arbeitete und nicht nach Italien exportierte, wie es die anderen Werke taten, bedeutende Begünstigungen hinsichtlich seines Bezuges von Erz und Kohl genossen, gegen dem, daß er das Eisen auch zu billigeren Preisen abgebe; da die Gebrüder Krainz dies aber nicht taten, sondern Handelspreise, wie sie für den welschen Export bestanden, forderten, so wurden sie vom Kammerärar auch den Händlern, die nach Italien arbeiteten, fiskalisch gleichgestellt. Nun fehlen bis 1669 Nachrichten, im genannten Jahre wird unterm 19. November laut »Empfachbuch« dem Domenico Fanz o i *), Hammergewerken an der Gurk, eine Grube bei Weixelburg verliehen. Die leichtsinnigen Krainze scheinen indessen abgehaust und Italiener das Werk erworben zu haben. Auffallend und ohne jede sonstige Beziehung dastehend ist eine Verleihung dd. 19. Oktober 1680 im Empfachbuche p. 158, mit welcher dem Christoph Hey man und Domenico Calisi ebenfalls bei Weixelburg eine Erzgrube verliehen wird. In beiden Verleihungen wird sogar die nämliche Lokalität na Bresom bezeichnet, nur wird sie 1669 Bresom, 1680 aber Wresou geschrieben. Für wen die beiden arbeiteten, ist nicht zu eruieren. In Sagratz saß damals noch Fanzoi, da Valvasor in seiner 1689 erschienenen Chronik II, p. 183, das Werk als Eigentum des Herrn Fonzoy bezeichnet und in der Kirche von Sagratz besagt ein Grabstein, daß die Edl tugendreiche Frau Lucia Fanzoin geborne Raisin am 17. September 1684 starb und dort begraben wurde. Am 4. März 1690 ist De Fanzoy als Besitzer des Hammers an der Gurk beim Gewerkentag in Krainburg anwesend, wo er bei Erstattung der Vorschläge für die Ernennung eines neuen Oberbergrichters für Dr. Kapus, De Leo und Dr. Megerle stimmt; daß seine Sympathie Herrn De Leo gehörte, beweist die Stimmgebung seiner Hammersleute vom 1. März 169h, aus welcher wir auch den Stand, seiner Meisterschaft ersehen. Es erscheinen da Barthelmä Khoffler als Hammermeister, Georg Bodley und Mattheus Khrobath als Ofenmeister, Barthelmae Khoroschitz als Zainmeister, Andre Crobath und Georg Bodley der Jüngere als Pleyer aufgeführt; zum Schlüsse heißt es: »Jo Anton Umfahrer habe auf Bitt obgemelter Maisterschaft (weille sie lesen und Schreibens unkhündig) aufgesetzt und ich aigenhändig unterschrieben.« Wir dürfen nicht fehlgehen, wenn wir den Umfahrer als Hammerschreiber ansehen. Die Leute waren ausnahmslos Oberkrainer, die Koffler von Eisnern, Bodley oder Wodley aus Kropp, Koreschitz aus der Wochein. Im Jahre 1700 ist das Werk laut Empfachbuch schon im Besitze des Grafen Johann Herwardt von Auersperg, und wird von der Familie bis 1754 betrieben, und zwar durch sachkundige Pächter. Das Werk war damals rentabel und in gutem Zustande, wde dies die Visitationsberichte des Oberbergrichters v. Nemitzhoffen von 1750 und 1752 beweisen. Im Berichte von 1750 heißt es, daß das »Eisenbergwerk Hammerstill an der Gurk« eine Zeitlang ins Stocken geraten war, aber durch den Inhaber Karl Grafen v. Auersperg repariert und in Gang gebracht worden sei. Im Berichte von 1752 aber heißt es, das Werk stünde unter »Obsorge und ziemlich guter Beförderung des dermaligenB est an dinh ab er s b 1673 kauft er die Rudera des Sibeneker Hammers (cf. p. 532). Karl Urbantschitsch, welcher ihm solche Beförderung als ein geborener Hammergewerk beflissentlich angelegen sein läßt« (Hof-Kamm.-Arch., Münz-und Bergwesen Fasz. 81). Am 24. September 1754 verkauft es Graf Karl v. Auersberg an Johann Georg Thoman samt der Gült Sagratz um 22.000 fl. und sichert ihm zugleich den Kohlbezug aus seiner Zobelsberger Waldung zu '). Nun fehlen uns wieder Nachrichten für eine Reihe von Jahren. Vom l.Mai 1768 ist die Konfirmationsurkunde datiert, mit welcher eine von Thoman errichtete Messenstiftung bestätigt wird. Heute sind es 77 Messen, welche persolviert werden. Ob Thoman in diesem Jahre noch lebte, ist ungewiß, aber möglich. Eine im Laibacher Archiv erhaltene angebliche Abschrift seines Grabsteines gibt als seinen Todestag den 10. Juni 1758 an. Es hätte also zehn Jahre zur Konfirmierung der Stiftung gebraucht. Er soll im 59. Lebensjahre gestorben sein und ein Benefizium in Zagraz gestiftet haben. Leider ist der Grabstein verloren. Sein Name weist uns nach Ober-krain, wo die Thomane in Steinbüchel als Gewerke bis zu ihrem Untergänge hausten. Das Werk kam somit von den Fanzoy an die Auersberg, worüber uns nähere Nachrichten fehlen, und von diesen an J. G. Thoman. Daß Thoman erst 1768 starb und das Datum 1758 ein Schreibfehler ist, dafür spricht die Angabe der Akten, daß in Gurk ein Administrator im Jahre 1769 bestand. Unterm 27. Oktober, Laibach, heißt es, »der fürstlich Auerspergische Inspektor Urbantschitsch läßt durch den Verwalter zu Seisen-berg, Fortunat Dietrich, im September die vom Administrator von Gurk angefangenen Arbeiten in den Erzgruben bei Seisenberg einstellen« usw. Auf Schriftstücken des k. k. Revierbergamtes von 1771 und 1772 aber nennt sich als Administrator ausdrücklich ein Josef Adam Globotschnigg. Merkwürdigerweise erscheint aber eben im Jahre 1772 im Empfachbuche eine Eintragung, der zufolge dem Johann G(eorg) Thoman bei Seisenberg eine Erzgrube verliehen wird, und in der Produktionsausweistabelle von 1773 heißt der Gewerke an der Gurk einfach Johann Thoman. Im Jahre 1776 aber lautet ein »Empfach« schon auf »Joh. Babt. Thoman H. G. zu Gurgg«. Dieser war laut Militärabschiedes dd. 31. Oktober 1751 damals 20 Jahre alt, somit 1731 zu Radmannsdorf geboren und kaufte sich mit 30 fl. vom Militärdienste los2). Er heiratete eine um sechs Jahre ältere Frau Franziska geb. von Lukantschitsch. Joh Bab. Thoman muß bereits 1758 in Zagratz gelebt haben, da ihm hier laut TaufbuchesH) vier Kinder geboren wurden, nämlich Maria Anna, geb. 1758, Theresia, geb. 1762, starb 1768, Maria Franziska, geb. 1763, Bartholomäus Augustin, geb. 1764 und Bernhard Ägydius, geb. 1765, welche er aber alle überlebte, wie wir später sehen werden. Diese Kinder wären nun, wenn Johann Georg Thoman bis 1769 gelebt hätte, alle noch zu Lebzeiten des Großvaters geboren worden sein. Jedenfalls ist das Erscheinen einer Administration zwischen 1769 und 1772 auffallend. Mißliche Vermögensverhältnisse können es auch nicht ge-wesen sein, da Vater und Sohn wohlhabend waren. Der Visitationsbericht von 1776 äußert sich über das Werk, »daß es nach Möglichkeit in bauwürdigem Stande sei, jedoch werde solches wegen Abgang der hierzu erforderlichen Kentniß untüchtiger Leute nicht wohl befördert«. ‘) H. K. A. F. 1657 sub 18. Februar 1802. 2) Nobilitierungsakt des J. B. Thoman im k. k. Adelsarchiv. s) Gefällige Mitteilung des hochw. Herrn Pfarrer Fr. češarek in Zagratz. ln demselben Jahre 1776 verdingt sich am 16. Jänner Ignaz Semen als »Pallascher« oder Hammermeister bei ihm und soll dem bereits an-gestellten Hammermeister Matthäus V i d i z gleichgehalten werden. Er soll an »Geschenknuß« wie Vidiz 24 fl. haben, ferner für eine Verbesserung drei Zekini Landeswährung = 15 fl. und 15 fl. für die Reisezehrung. Für jene Zeit außerordentlich hohe Beträge. Der Hammer bestand laut Gewerkenbuch, p. 177, aus 1 Stuckofen, 1 Wallaschhammer, 1 Wallaschfeuer, 1 Zainhammer, 1 Zainfeuer und 1 Streckfeuer. Laut Revierbergamtsakten von 1780 wurde der Wert des Hammers auf 15.000 fl., die Gült auf 5000 fl. geschätzt. Der Ertrag war damals 600 bis 700 fl. Die Abgaben an die Herrschaft Zobelsberg betrugen 150 fl. für den Hammer und 10 fl. für die Gült, dafür habe er alles Holz aus den Wäldern für den Hammér frei. Auf dieses Besitztum hin strebte Johann Bab. Thoman nun um 1776 den Adel an! Unterm 19. Juli 1776 wird nämlich von der k. k. Landeshauptmannschaft vom k. k. Oberberggericht ein Bericht über das Adelsstandsgesuch des Joh. Babt. Thomann abverlangt, »da man überdas allerhöchsten Orts eingereichte Gesuch des Joh. Babt. Thoman, Hammergewerken zu Gurg, um Verleihung des Adelsstandes, den gutachtlichen Bericht an die höchste Behörde zu erstatten hat und zu solchem Ende zuförderst von denen besitzenden Mitteln (sic!) des Supplicanten die erforderliche Wissenschaft haben muß«. Gefertigt sind Josef Graf Auersperg, Landeshauptmann, und_ Wolfgang Zellmann, als Gegenzeichner. Schon unterm 30. Juli erfolgte die Äußerung des Oberberggerichtes, dahingehend, daß man »dessen gesamte Befreundschaft hierwegen vernohmen. Sie meinten alle vollständig contentirt worden zu sein, und hätten nichts dawider, wenn er geadelt würde«. »Sein Vater Johann Georg habe das Hammerwerk Gurk von Carl Grafen v. Auersperg vor wenigen Jahren um 22.000 fl. erkauft, er Petent aber bei seiner Verheiratung das Gut Cirkna-Hof, welches 6000 fl. werth sein soll, an sich gebracht, mithin ein Vermögen von 28.000 fl. derzeit besitzt und ■ schuldenfrei genißt.« - »Ob dies genügt, überlässt man höherer Einsicht und Beurtheilung, und weil Thomann ob Erhaltung des Adelstandes schon vieles angebracht und spendirt, und von meinem Vorfahren Herrn v. Nemitzhofen (1729—1765 Oberbergrichter) schon einmal abgewiesen worden und da derselbe hierinfalls immer weiter urgirt, also um damit allen seinen durch die Gorrespondentz vielgestaltig verursachten Geldversplitterungen der Einhalt gethan werde und besonders in Anbetracht, daß er derzeit keine Kinder habe, als hat man nichts einzuwenden, daß demselben der gebetene Adelsstand allerhöchsten Orts erteilt werde.« Wir finden ihn alsbald als Thoman v. Gurkfeld oder Gurkfelden geschrieben, im Adelsbriefe heißt er v. Gurksfeld. Übrigens war er der erste und letzte seines Stammes. Sein Drängen nach der N obilitierung ist wahrscheinlich auf den Einfluß seiner Frau zurückzuführen, welche eine geborene v. Lukantschitsch war. Er beruft sich übrigens darauf, daß seines Urahnens Bruder Peter Thoman 1624 auch geadelt wurde. Im Jahre 1781 beabsichtigt Thoman eine Gewehrfabrik zu errichten1). In seinem sub 17. November präs. Gesuche sagt er: Er habe schon »vor etwelchen Jahren zwei Pichsenschifter und Gewehrmacher aus Ferlach kommen lassen auch einen Vorrath von Nussbaumholz zur Schiftung« angeschafft und wolle eine Gewehrfabrik, gleich derjenigen, welche in Ferlach besteht, errichten. b H. K. A. F. 1658 sub IS. März 1782, und Aktenrepertorien vom Jänner 1782, Nr. 16. Auf den Gedanken brachten ihn viele »Militär und Civilparteien aus Kroaten«, welche von ihm Eisenwaren abnehmen, besonders aber die Stabs- und anderen Offiziere, die ihn schon öfter angingen, sie mit Feuer-und Seitengewehr zu versehen. Ferlach sei er wegen Entfernung nicht nachteilig, dafür dem Ärar und Militär nützlich, auch würden beide Fabriken wetteifern, gute Gewehre zu erzeugen. Unterm 15. März 1782 erhält er die Konzession zur »Errichtung einer Feyergewöhrs Fabrique«, doch wird ihm nicht gestattet, auf seinem Grund und Boden derlei Arbeiter ansässig zu machen. L. c. Nr. 123. Infolge der Reformen in der Staatsverwaltung, welche unter Maria Theresia eingeführt und unter Josef II. fortgesetzt wurden, erlangen wir auch im Montanwesen seit dieser Zeit ein reicheres Aktenmaterial und so auch für unseren Hammer an der Gurk interessante Aufschlüsse über dessen Betrieb. Die Oberberggerichte hatten die Gewerkschaften zu bereisen, zu visitieren und über die Befunde Berichte zu erstatten. Das Visitationsprotokoll von 1782 äußert sich folgendermaßen: »Schon im verflossenen Jahre hat man die sanften und dem bergmännischen Ansehen nach hinlänglich Eisenstein führenden Gebirge, so wie die Gegenden angezeigt und beschrieben, wo durch zwei oder drei Mann Schurfhäuer der hoffnungsvollste Versuch zu machen wäre.« Das Berggericht wollte »den Inhaber dieses Bergwerkes entweder ex offo zur Anlegung eines raisonmäßigen Bergbaues verhalten oder in dieser edlen Gegend anderen baulustigen Gewerken die Schürfung gestatten«. Mat hat ihn also zu bereden getrachtet, zwei bis drei Mann Schurfhäuer anzustellen, allein er lehnte ab, »mit dem seichten Vorwand, daß ihn die Knappen nur betrügen und daß der Unterthan (ohne sich einer Anticipation auszusetzen) ihn mit hinlänglichen Eisenstein, und zwar den Zentner per 24 Soldi oder 14 kr. versieht«. Das Berggericht meint nun, es mögen daher die von Eisnern, Steinbüchel und Krop hier versuchen, ordentliche Tagschächte abzusenken, sie sollen sich an dieses Oberberggericht wenden, man werde es ihnen gestatten. In den »historischen Nachrichten vom Bergbaue« in den Akten des k. k. Revierbergamtes dd. 13. April 1783 wird dieser Bergbau folgendermaßen geschildert: »Der Bergbau wird vom Inhaber dieses Werkes Joh. Babt. Thomann v. Gurkfeld ebensowenig, als von denen von Kropp und Steinbüchel oder Eisner Gewerken geführt, sondern, obschon die sanfte Lage der in Unter-krain befindlichen höflichen Gebirge viele Hoffnung eines vortheilhaften Bergbaues verspricht, erkauft er dennoch nur seine Erze von seinen Unter-thanen, welche dieses Bohnen- und Wasenerz auf den Feldern aufsuchen und besonders bei Missjahren ihm zubringen. Es ist zwar wahr, dass einige kleine Berggebäude in der Gegend Dobrava, Kumpale ohnweit dem Stift Sittich, dann in der St. Mareiner und Weichselburger Pfarr aufgeschlagen sind, welche aber wegen nicht verwenden wollenden Unkosten und aus Unerfahrenheit rechter verständiger Knappen, zu keinem wirklichen Bau zu vergleichen, sondern bloß für Wühlereien anzusehen sind und er Thomann ist zu einem ordentlichen Bergbau keineswegs und um soweniger zu bereden, als er die Kosten scheut und mit dem obgemeldeten Wasenerz von den Bauern zur Beförderung seines Wolfsofens sattsam versehen wird.« Er arbeitete ebenso, wie 2500 Jahre früher hier gearbeitet wurde und wie es den Verhältnissen entsprach. Über das Hüttenwesen heißt es, »daß die Hinlänglichkeit der Erze und das erforderliche nötige Aufschlagwasser erhalten sowohl den Stuckofen, Wallasch-, Streck- und Zainhammer als die acht mit 34 Nägelstöcken versehenen Essfeuer in beständigem Umtrieb. Dieser Gewerk unterhält an wirklichem Manipulationspersonale 73 Personen, welche er bar mit Geld nach einem billig reguliertem Preis bezahlt«. »Die Größe oder vielmehr Schwere eines in 24 Stunden erzeugten Wolfes ist von 14 bis 15 höchstens 16 Zentner, wozu gemeiniglich 50 Zentner vermischtes Erz erfordert wird.« Etwas drastisch drückt sich Prof. Hacquet 1784 in seiner Orykto-graphie und Carniolica III, p. 157, über unseren Thomann v. Gurkfelden aus. Er schreibt, die Lage des Hammers sei sehr vorteilhaft, was Wasser und Erz betrifft. »Ob es gleich keinen Bergbau an seinem Orte besitzt, so fehlt es doch in der ganzen Gegend nicht an guten Wassererzen. Der Gewerk, der im Kopfe nicht richtig ist, führt mit seinem Werke eine so elende Wirtschaft, dass es zu verwundern ist, wie er es noch aushält. Ich glaube mit Recht das hiesige Eisenwerk für das vorteilhafteste in ganz Krain halten zu können.« Dann knüpft Hacquet daran die Klage, daß im Lande »da so vielen die Köpfe so gewaltig verdreht sind«. »Das ganze Werk besteht in einem Stuckofen, der aus gutfließendem Erz schlechtes Roheisen erzeugt; — Ein großer Wallasch-, ein Streck- und Zainhammer und einige Nagelschmiedfeuer. — Alles, was bei diesem im höchsten Grade elenden Werke erzeugt wird, ist schlechtes Stangeneisen und Nägel, welche im Lande verkauft werden.« Die Matrikel von 1790 gibt an, daß seit 1781 hier 37 Nagelschmiede aufgenommen wurden, darunter 8 Kunstei und sonstige Oberkrainer. Joh. Babt. Thomann starb am 18. Juli 1794 im Alter von 63 Jahren, seine Gattin Franziska aber am 27. Februar 1795 im Alter von .70 Jahren. Beide sind in Zagratz begraben. Das von Johann Georg gestiftete Benefizium genoß vielleicht ein wahrscheinlich verwandter Franz Thomann, welcher am 17. Mai 1791 im Alter von 44 Jahren in Fusina Nr. 17 starb. Nach J. B. Thomanns Tode überging das Werk an seine Schwester Katharina, verwitwete Steiß, welche laut präs. 6. September 1794 in Sitz.-Prot. Nr. 211 als Universalerbin ihres Bruders erscheint. Mit ihr wird ihr Sohn J oachim Ignaz Steiß ') mit genannt, welcher aber neben seiner Sehr energischen Frau Mutter so nebenher läuft. Frau Katharina finden wir schon 1769 verehelicht und als »Gewerkin a. d. Gurk« im Empfaclibuehe genannt. Es wurden ihr unterm 15. Februar Schurfrechte auf Steinkohlen in Dull (Dol), Herrschaft Sittich, Pfarre Obergurk, und unterm 30. Mai in Gritsch, Pfarre Neudeck, verliehen. Begreiflicherweise versuchten Steiß und seine Mutter sofort, mit Ste inkohlen auch Eisen zu erblasen. Der Versuch mißlang natürlich und unterm 20. September 1796 finden wir darüber im Sitzungsprotokolle folgendes-: Joachim Ignaz Steiß, Inhaber von Sagraz, bittet um Belehrung, »wie man die Arbeit mit Steinkohlen zum Nutzen des Ärariums und eigenem Vorteil vor zu nehmen und sich des Baues1 2) wegen zu verhalten habe, indem die damit bei verschiedenen Feuern gemachten Proben sehr misslich ausgefallen und man indem geöffneten Wolfsofen, welcher nach einer zwölfstündigen 1) Sohn der Katharina Steiß. 2) Nämlich auf Steinkohlen. Probe den Einsturz drohete, nichts als schwere Schlacke, dann einige unbedeutende kleine Stückl Eisen gefunden h ab e«. Schon 1727 suchte Graf Siegmund Rudolf v. Wagensperg um die Konzession an, die bei Leoben in Obersteiermark gefundenen Steinkohlen als Bergwerk bearbeiten zu dürfen. Die Hofkanzlei resolvierte, es sei die Bewilligung zu erteilen, »weil sie diese Steinkohlen Auffindung publico et arario, sonderbar aber für die andern Bergwerke zur Verschonung der Waldungen verträglich und nützlich befindet«. Man munterte von da ab alles, was mit Feuer zu tun hatte, auf, mit Steinkohlen zu heizen, ja mit Kurrende dd. 11. Mai 1796 wurden 100 Dukaten in Gold jenem als Belohnung zugesprochen, der das Triester Publikum mit Steinkohlen oder Torf um einen billigen Preis versehen will'). Daß natürlich eigene Herde für dieses neue Brennmaterial errichtet werden mußten, daran dachte man freilich nicht, viel weniger wußte man, solche anzugeben. In dieser Lage finden wir jetzt das k. k. Oberberggericht gegenüber den unternehmenden Hammergewerken Steiß an der Gurk. Der Bescheid 1. c. lautete natürlich ausweichend. Man findet es »unvorsichtig und zu muthvoll gewagt«, im Stuckofen eine Schmelzung zu versuchen, »wobei kein anderer als der angezeigte Erfolg erscheinen konnte« (sic), man müßte sich aber wundern, daß beim Zainhammer und den Nagelschmieden die Probe »nicht reoussirt haben solle«, da in Sava, Stein und bei Schlossern und Schmieden in Laibach die Probe gelang und mehrere sich der Steinkohlen wirklich bedienen. Es sei zwar wahr, »daß der in betreff der Steinkohlen herabgelangte höchste Befehl die Weisung gebe, denen Gewerken diesfalls an Händen zu gehen; allein ohne daß man eine Lokal-Käntniß des Steinkohlenbruches (!) oder wenigstens eine Mappa (!) davon habe, ist es nicht möglich, den Stand, wie solcher geführt werden solté, anzugeben, und auf Aerarial-Kosten dahin abzureisen, gestatten dermalen wirklich die vielen änderen dringenden Staatsumstände nicht, sollte aber der Gewerk zu seinem Besten die Einleitung verlangen, so steht es bei selben, seinen Wunsch zu äußern oder auch die diesfälligen Unkosten zu bestreiten«. L. c. Nr. 259. Frau und Herr Steiß scheinen mit ihren Experimenten und sonstigen Unternehmungen wenig Glück gehabt zu haben, denn sie sehen sich schon im Jahre 1796 genötigt, ihr Werk zu belasten; im Vertrag- und Schied-buche findet sich auf p. 254 unterm 21. November 1796 folgende Eintragung: »Katharina Steiss Wittib und Joachim Ignaz Steiss schulden der Frau Maria Anna Polž geb. v. Jabornig L200 fl. L. W. (Landes-Währung) und verpfänden dafür in Specie ihr zu Sagraz an der Gurk in Unterkrain gelegenes ganz unbelastetes Berg- und Hammerwerk.« Intab. 9. Dezember 1796, extab. 27. Mai 1818. (60 fl. L. W. = 5L fl. M. M.) Laut Eintragung dd. 23. November 1796 1. c., p. 157, schulden aber dieselben dem Johann Babtist Mayer, k. k. Postmeister in Krainburg, 2000 fl. (zur Beförderung des Berg- und Hammerwerkes Sagraz an der Gurk) deutscher Währung und verpfänden das Hammerwerk wie auch das Gut Sagratz. Intab. 9. Dezember 1796, extab. 16.-. Oktober 1819. In beiden Schuldbriefen erscheinen ein Johann Georg und ein Bartholome Thomann als Zeugen. Inzwischen wár T795 auch die Witwe des Jöh. Bäht. Thomann gestorben. Auf p. 373 des Vertrag- und Schiedbuches II findet sich dd. 1. Jänner 1798 die Eintragung, daß Katharina Steiß Witwe und Joachim Ignaz Steiß 1 1) Sitzungsprotokoli Nr. 166. »der Fraule Maria Novak als Universalerbin meiner1) Schwägerin seelig, Frau Franziska Thomann von Gurkfeld an der ihr Fräule Universalerbin angefallenen Erbschaft« 2300 fl. zu 5% schulde. Als Pfand wird ihr Gut Sagratz und das Berg-, Schmelz- und Hammerwerk des Sohnes, Sagratz, eingesetzt. Unterm 26. September 1798 finden wir auf p. 357 wieder eine Schuld auf Gut und Hammer intabuliert. Mutter und Sohn schulden der Herrschaft Sittich als Vormundschaft der Spendouischen Kinder aus der nach dem seligen Balthasar Ambroschitsch in Triest gemachten Erbschaft 1115 fl. Amtswährung, welche sie behufs Bezahlung eines von der Frau Franziska Thomann von und zu Gurksfeld dem Fräulein Maria Novak legierten Erbteils benötigen, zu 5°/0. Aus diesem Jahre liegt uns auch in den Revierbergamtsakten ein Bericht des Bergrates Gußmann vom 29. Oktober über das Hammerwerk vor, welcher übrigens auch so trostlos lautet, wie der vom Jahre 1783 und die Schilderung Hacquets, nur daß damals das Werk noch schuldenfrei, jetzt aber dank der Wirtschaft der Frau Steiß schon mit 6435 fl. K.-M. belastet war. Bergrat Gußmann berichtet, daß 10 Mann Knappen im Schichtlohn von 16, L8 bis 20 kr. in Arbeit stehen. Die Bauern bringen die Erze den Zentner zu 20 bis 24 kr. zum Werke. Steiß baut mit regelmäßigen Schichten und Stollen, doch betrug sein Vorrat nur 50 Zentner und der Stuckofen feierte schon einige Monate. Er würde gewiß,besser fahren, wenn er den Bauern 30 bis 40 kr. pro Zentner zahlen würde, als mit den selbstgegrabenen Erzen, die ihm ohne Fuhrkosten zu rechnen schon am Berge höher zu stehen kommen* 2). Der Stuckofen sei wirklich schlecht, die Flammen glimmen von allen vier Seiten durch die Schrick der Mauern heraus, so daß alles in Feuersgefahr stehe. Am Hammerwerke ist ein Wallaschhammer mit Rennfeuer, ein Grobstreck- und ein Zainhammer; beim ersten Hammer sind beschäftigt: 1 Hammermeister, 2 Bläer, 1 Wassergeber; beim zweiten 1 Strecker, 1 Wassergeber; beim dritten 1 Zainer, 1 Zainreicher. Außerdem am Ofen: 1,Schmelzer, 1 Ofenfasser, zusammen 10 Mann; bei den acht Eßfeuern mit 32 Nägelstöcken mit ä 2 Schmieden arbeiten 64 Nagelschmiede. Endlich die 10 Knappen und Köhler in den Zobelsberger Wäldern hinzugerechnet, so ergab sich ein Stand von 100 Personen. Der Bericht schließt mit der Bemerkung, es sei auf Besserung oder Veränderung des ganz baufälligen Werkes nicht zu denken und alle Vorstellungen wären fruchtlos. Frau Steiß und ihr Sohn, der offenbar unter dem strammen Kommando der Frau Mama stand, entschließen sich 1800 zum Verkaufe des verfallenden Werkes. Im Vertrag- und Schiedbuche III ist p. 158 der Verkauf sub 30. Mai eingetragen. Ö o ^ ^ Katharina Steiß Und Joachim Steiß, Inhaber von Sagratz und der sogenannten Thorüannschen Gült, verkaufen dem Josef Thomann das Berg-und Hammerwerk samt Werkgaden, damit verbundenen Gebäuden, Plätzen, Schmiedhütten mit Eßfeuern, Zain- und Streckhammer, Kohlbarren, Wal düngen, Kohlstätten, Eisenerzgruben, dann Bleigruben, auch Steinkohlenbaue nebst dem Gute Sagratz samt den drei Häusern, der Verweserei nebst dabei befindlicher Zainerwohnung — Franzen Haus — und das sogenannte Bene-fiziaten-, nun von Knappen bewohnte Haus um 33.500 fl. D. W. (deutscher Währung) und 100 JJ in Gold Schlüsselgeld. Die fertige Ware wird extra bezahlt, und zwar: ') Der Frau Steiß. 2) Man vergleiche damit das oben sub 1782 und 1783 in den Berichten Gesagte! 1. Sortiertes Zaineisen pro Meiler zu 95 fl. 2. Stangen- oder Wallascheisen zu 84 fl. 3. Roh- oder Wolfseisen zu 32 fl. 4. Renneisen und altes Eisen ä Zentner zu 5 fl. 5. Erz der Zentner zu 35 Soldi. 6. Kohl pr. gewöhnliche Maßerei, ä 3 Metzen zu 20 kr., von entfernteren Gegenden zu 23 kr. Josef Thomann blieb den größten Teil der Kaufsumme schuldig, da er laut Vertrag- und Schiedbuch III, p. 35 und 38, sub 15. Oktober 1800, als Schuldner von 21.500 fl. eingetragen erscheint, davon wurden am 28. Juni 1803 2000 fl. extabuliert, die ganze Schuld aber erscheint erst am 27, Mai 1848 gelöscht, 1. c. VIII, p. 37. Am 1». Oktober erlegte Thomann 12.050 fl. und die 450 fl. Schlüsselgeld; über den Rest gab er zwei Schuldscheine zu 11.500 fl. und 10.000 fl. Auf der Realität lasteten 9500 fl. Zunächst ging Thomann daran, die Eßfeuer für die Nagelschmieden um 12 Feuern zu vermehren, was ihm laut Sitzungsprotokoll Nr. 208, dd. 14. November 1800, bewilligt wurde. Die nächste Aktion war wieder die, Geld auf den Hammer aufzunehmen. Untei'm 11. Februar 1801 findet sich im Vertrag- und Schiedbuche III, p. 53, folgende Eintragung: Josef Thomann Edler von Ehr enstein'), Inhaber der Eisenwerke zu Sagratz, schuldet der Josefa v. Zschok geb. Gräfin Wildenstein in Graz 5567 fl., davon 3000 fl. in 5°/0 Wiener Banco-Obligationen, die er als bar Geld nimmt, und 2576 fl. in barem. — Extabul. 29. September 1823. Am 3. November 1801 entlehnt er wieder von Karl Schmoller in Graz 7350 fl. »zur Unterstützung seines Radgewerkes« 1. c. p. 132. Der Mann hatte jetzt auf dem als ruiniert und unrettbar verfallen geschilderten Hammerwerk eine Schuldenlast von 34.426 fl. intabuliert, ein Beweis, welches Vertrauen das Kapital damals noch dem Hammerwerke entgegenbrachte, erforderte doch nur die Verzinsung dieser Summe schon über 1700 fl. Thomann wollte offenbar den Hammer wieder in guten Stand bringen und ertragsfähig machen, präs. 30. Jänner 1802 bittet er um Bewilligung, den Stuckofen in einen Hochofen mit einem Bratfeuer mit drei Hammerschlägen umzuwandeln. Sitzungs-protokoli Nr. 28. Dem Ansuchen wird mit Hofkammerreskript vom 8. Februar entsprochen, 1. c. 44, wofür ihm, das Taxämt unterm 14. April 101 fl. 24 kr. an Taxen vorschreibt, 1. c. 71. Leider geriet der unternehmende Mann in eine höchst ungünstige Ge-schäftsperiode. Schon 1796 wird im Sitzungsprotokoll Nr. 261 geklagt, daß die Nagelschmiedmanipulation jetzt leider bei überhaupt gesperrtem Kommerze ganz daniederliegt. Mit Anfang des XIX. Jahrhunderts gestaltete sich die Lage noch übler. Unterm 2. April 1805 gibt der k. k. Oberbergamtsassessor Mark Tscherin ein Gutachten über die Erhöhung der Frone ab, da heißt es u. a.: »Jeder Unbefangene muss es zur Steuer der Wahrheit bekennen, dass die. Verhältnisse der krainischen Werke gegen 1780 himmel-weit verschieden sind, dass die damals für jeden Meiller ä 1 fl. 44 kr. und von dem geschlagenen Eisen mit 45 kr. vorgeschriebene Frohne viel leichter, als die gegenwärtig ä 4 kr. pro Zentner zu bezahlende, hätte entrichtet werden können.« Der intabulierte Passivstand der Werke wird-von Tscherin auf über 2 Millionen Gulden angegeben, dazu stellte sich der Wert der Banko-zettel im April 1802 pro 100 fl. auf 84 fl. 7 kr., um 1809 gar auf 42 fl. 52 kr. 2 Pfg. zu sinken. 2 2) Im k. k. Adelsarchiv wissen die Matriken von diesem Adel nichts, Thomann scheint sich ihn eigenmächtig beigelegt zu haben. Der Geldwert von 1802 im Verhältnisse zum heutigen läßt sich am besten beurteilen, wenn man die Lebensmittelpreise vergleicht. Laut Vertrag-und Schiedbuch III, p. 180, kostete damals in Unterkrain 1 Wiener Metzen Weizen 3 fl., Hafer 1 fl., 1 Kapaun 15 kr., 1 Pfund Käse 3 kr., 1 Huhn 10 kr., 3 Eier 1 kr., 1 Lamm 30 kr., 1 Schwein 1 fl. 8 kr. und 1 Eimer Wein 3 fl. Unterm 31. März 1802 verpflichtet sich Thomann v. Ehrenstein, dem Franz Martintschitsch in Eisnern bis Ende September 120 Lagel Terni Tratti da 12 m im Gewichte von 140 Pfund zu liefern und franko Laibach pro 37 fl. zu stellen. Martintschitsch erlegte 600 fl. ä conto und wurden für den'Fall der Nichteinhaltung des Kontrakts ein Reugeld von 5 fl. pro Lagel stipuliert, 1. c. p. 187. Aus dem Geschäfte wurde nichts, denn schon am 10. Mai 1*02 verkauft .Thomann Sagratz an den Freiherrn Ludwig v. Lazarini, Inhaber von Zobelsberg, um 15.750 fl. T. W. oder M. M., 1. c. 184. Thomann zog nach Graz. Martintschitsch aber bittet unterm 15. Mai die 600 fl. Akontozahlung, 600 fl. Nutzentgang und 150 fl. Rechtskosten, zusammen 1350 fl. äuf Sagratz zu intabulieren, was am 19. Mai geschieht. Extab. 28. Mai 1805, 1. c. p. 186. Beim rapiden Verfalle des Eisenwesens, speziell der Nägelfabrikation im Lande, konnte von einem -Prosperieren des Werkes keine Rede mehr sein. Dem Besitzer von Zobelsberg mußte es daran gelegen sein, das Werk in die Hand zu bekommen, um seine Wälder zu schonen, da der Hammer in diesen holz- und köhlberechtigt war. Freiherr v. Lazarini ließ nun mit eigenem Kohl daš Werk weiter betreiben* 1848 protestierte der Verweser von Zagratz, Theodor Anton Hanf, gegen eine Erweiterung des benachbarten Werkes Hof. Es blieb bis 1854 Lazarinisch. In diesem Jahre melden noch Theodor und Auguste Hanf zu gleichen Teilen Schürfe an, aber im Oktober 1854 übergeht das Werk an den Grafen Larisch-Mönich, als dessen Generalbevollmächtigter Dr. Moritz Schwarz genannt wird. Unterm 24. November 1854 aber meldet dd. Zobelsberg Dr. Moritz Schwarz, daß er den einstweiligen Verweser Hanf entlassen und den Schichtmeier August Frenzei als Bergverwalter bestellt habe. Die Erze. Wie schon im geschichtlichen Überblicke bemerkt wurde, bezog man in Zagratz die meisten Erze von den Bauern, welche sie teils beim Ackern zur Seite warfen oder im Winter mit deren Gewinnung sich beschäftigten. Außerdem schürften die Inhaber durch ihre Knappen im Unterlande. Die alten Empfachbücher, welche für Krain mit 1668 beginnen, seit 1791 Schürf-, Mutungs- und Bestätigungsbücher heißen, geben über die Erzgewinnung der Hämmer ein ziemlich klares Bild. Die erste Verleihung ist für die Gegend von Weixelburg von 1680 verzeichnet, betrifft die Erzgrube Bresovo, welche an Christoph Heyman und Domenico Calisi verliehen wird. 1700, 7. September, wird dem Grafen Joh., Herwardt v. Auersperg der völlige Wald per rodezhem Selu v Bresy (beim roten Sitze in Bresje)1) verliehen und 1706, 3. März, der verwitweten Gräfin Marie Konstantia v. Auersperg der ganze Distrikt um und bei St. Marein2), daselbst ohne »Jedermäniglich Hinderniß und. Eingriff das Artz graben und erzeigen lassen zu können«. b Cf. p. 69. 2) Cf. p. 76. 1740 findet sich auf p. 176 des Empfachbuches B folgende mit NB. bezeichnete Eintragung des Oberbergrichters J. B. v. Nemitzhoffen: »Den 4 Jenner 1740 habe ich in Erfahrung gebracht, daß das Hammerwerk a. d. Gurk einen Erzdistrikt unweit Weixelburg na Bresouem gelegen hat, darinen etliche wenige Jahre her viele bei 10° tief haltende Erzgruben ausgeschöpft, so dan wiederum andere in sothanem Districte aufgeschürft werden und hat meiner Zeit seit 20 Jahren her niemand einen Empfang derwegen begehrt, demnach zu konfisziren.« 1740 war möglicherweise schon Joh. Georg Thomann a. d. Gurk Hammerherr und wühlte, eben wie es alle seine Vorgänger gehalten, nach Erzen, ohne sich um das Oberbergamt zu kümmern. Den ersten regelrechten Empfach finden wir unterm 12. August 1755. Es wird dem Joh. Georg Thomann H. G. zu Gurk eine neue Erzgrube im Berge Preska verliehen; ferner Gruben unter Neudegg samt demselben völligen Gebirg rechts und links. o o 1757 dd. 11. Juli erhält er »ein Bergl zum Erzschürfen ob dem Dorfe v Schallem, v Gradische« (bei Póliza). 1764 sub 22. Dezember bittet Joh. Babt. Thomann um die Bewilligung, '/2 Stunde von der Kirche St. Antoni Pad. im Stangenwald Erz graben zu dürfen. 1769 schürft der Administrator von Gurk bei Seisenberg. 1772 wird für das Theresianum in Wien eine Mineraliensammlung zusammengestellt und zu diesem Zwecke die Gewerkschaften beauftragt, Erzproben ihrer Reviere einzusenden. Der damalige Administrator vom Hammer a. d. Gurk sendet Erze von Seisenberg, Vesche, beide 4 Stunden vom Hammer, von Schallene oder Pollizhe, 2 Stunden ob Weixelburg, von Kittenberg, ty2 Stunde vom Hammer. Dieses wird als leichtflüssig bezeichnet. Schurfbewilligungen wurden 1772 verliehen bei Sa Fara bei Seisenberg, ferner bei Treffen, Nassenfuß, Weixelbach, St. Mar ein. In den Jahren 1772 bis 1802 erfolgen Belehnungen vorwiegend bei Sa Fara ob Seisenberg, dann bei Weixelbach, Polica, St. Veit bei Sittich, um Treffen, Nassenfuß, Winkel bei Neudegg, bei Ortenek, St. Ruprecht und Johannestal. Für Berovo bei Ortenegg wird Josef Thoman sogar als »erster Erfinder« bezeichnet. Endlich bei Mariatal. Sehr energisch wurde von der gräfl. Larischschen Gewerksverwaltung nach Erzen gesucht. Es wurde geschürft um Ambrus, Altenburg, Brezovo, Döbernik, Großlaschitsch, Großkoren, Großlup, Globoko, Hopfenbach, Ilova gora, Jordankal, Kompale, Lipoglau, St. Marein, Nassenfuß, Ober-Nassenfuß, Ponique bei Treffen, Rupertschhof, St. Ruprecht (Hrasten), Ratschna, Seisenberg, Schumberg, Sittich, Schalna, Schubina, Treffen, Vodiz und Wudigamsdorf. Wir haben natürlich nur die Hauptorte, in deren Umgebung geschürft wurde, angegeben. Eine Anführung all der zahlreichen Tagbaue in Wald- und Feldparzellen usw. ist wohl kaum möglich und wäre auch zwecklos. Das Kohl. Wie schon oben bemerkt, versorgte sich der Hammer a. d. Gurk mit Kohl aus den herrschaftlich Zobelsbergischen Wäldern. Die Visitationsrelation des Oberbergrichters Joh. Wolfgang von Aichel-burg an die k. k. Landeshauptmannschaft vom Jahre 1778 schildert die Waldwirtschaft wie folgt: »Die Waldungen dieses Bergwerkes sind in einem sehr schlechten Stande befunden worden, da die Laßbrennungen von Seite der Herrschaft Zobelsbergischen und Stift Sitticherischen Unterthanen stets überhand nehmen.« Müliner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 35 »Wie viel Gereifter man bei Bereitung dieser Waldungen befunden, will man sowohl die Yerzeichniß derselben, als auch jener Unterthanen, die solche gemacht haben in der Nebenlage anschließen.« (Fehlte bei den Akten.) »Und da man mit diesen Schädigern die Constitute abgeführt, haben dieselben nebst den verübten Waldschwendungen noch dieses eingestanden, dass sie der Herrschaft Zobelsberg den Zeh end von jedem Gereit mit jährlich 5 Groschen reichen müssen, und daher berechtigt wären die Gereiter zu brennen.« »Wenn nun das Geständniß der besagten Waldschädiger richtig ist, so ist die Herrschaft Zobelsberg zweimal strafbarer, als die Unterthanen selbst: da nämlich diese, anstatt auf die Waldungen Acht zu haben, und folglich sich der unter 23. November 1771 allergnädigst erflossenen Wald-prdnung gemäß zu betragen, derselben annoch zuwider zu handeln scheint; allermassen sie die Unterthanen mittelst Abnehmung des Gereitterzehendes zur Waldschwendung veranlasset.« »Eine Hohe Stelle bittet man demnach gehorsamst dieses sträfliche Betragen der Herrschaft Zobelsberg höchsten Orts zur billichen Bestrafung anzuzeigen, inzwischen aber ihro Herrschaft mitzugeben, dass sich selbe künftighin aller Abnehmung; des Gereutzehentes bei einer Poen von 100 Du-katen in Gold enthalten solle.« Im Visitationsberichte von 1783 wird bemerkt: »An dem zu diesem Hammergewerken benöthigten Kohl-Holz gebricht es ebenso, wie bei allen übrigen hierländigen Gewerken, weil alle die benachbarten Wälder den Herrschaften Zopelsberg und Reifnitz, nämlich Grafen Auerberg und Kobenzl gehören, und, solche zum großen Theil den Unterthanen gegen eine entrichtende Zinsgebühr zur verwüstenden Benützung preis gegeben werden. Um also in Beischaffung des Kohls sich keiner Hemmung auszusetzen, ist dieser Gewerk gezwungen, nicht nur einen weit höheren Waldzins zu errichten, sondern auch wegen deren bereits in der Nähe ausgerotteten Wäldern von weiteren Gegenden sein Kohl durch eigene Unterthanen, mit welchen er nach Maaß der Entlegenheit den Accord trifft, herzuholen.« Nach mündlichen Mitteilungen alter Hammerarbeiter in Sagratz waren die Wälder meist Buchenbestände, im Cerní verh in der Pfarre Strug gab es Fichtenholz. Die Gewerkschaft arbeitete mit Buchenkohl. Das Kohl wurde aus den Wäldern mit Saumrossen zum Hammer gebracht. Eine Saumlast betrug 5 bis 6 Metzen, welche in drei Säcken gepackt dem Tiere aufgeladen wurden. Das Kohlenmaß hieß vulgo »Fassl« ; ein Fassl = 2 Metzen, 3 Faßl = 1 Saumlast (tovor). Der Hammerbetrieb. Im Verzeichnis der Plaöfen und Hämmer in Krain und Görz vom Jahre 1584 im krainischen Vizedomarchiv wird der Hammer »an der Gurk« als der neunzehnte angeführt, es sei da »ein Ofen und Hammer« und das Eisen werde im Lande verarbeitet und verbraucht. Wie viel der Hammer jährlich erzeugt, ist nicht angegeben. Die erste Angabe finden wir in den Rev.-Berg-amtsakten von 1771. Da gibt der damalige Administrator des Werkes, Josef Adam Globotschnigg, eine Produktion von 1780 Zentner Rauheisen oder Kotlitseh an, daraus seien produziert worden 1140 Zentner Stangeneisen, aus welchem 500 Zentner Räder und Fässerschienen, dann Gitter, Schlösser und Hufeisen, so alles im Lande verkauft worden, fabriziert wurden. Ferner 400 Zentner Nägel, welche teils im Lande, teils in Triest verkauft, und 240 Zentner .Stangeneisen wurden am Bergwerke in natura verschleißt. 1772 wurden erzeugt 2230 Zentner Rauheisen, daraus 1510 Zentner Stangen- oder Ballasseisen, woraus 710 Zentner Radschienen und Faßreifen, dann Schlösser und Hufeisen, 260 Zentner Nägel, welche im Lande, und 280 Zentner, welche in Triest versilbert wurden. 200 Zentner Stangeneisen wurden an andere Bergwerke im Lande verkauft. 1773 werden nur 800 Zentner ausgewiesen. 1780 fassioniert J. G. Thomann 682 Zentner Eisen im Werte von 4606 fl. 50 kr. 2 Pfg. und stellt folgendes Kalkül der Kosten auf: Erz...........................1014 fl. Buchenkohl....................1170 » Fichtenkohl.................. 1092 » Meisterschaft . . . . . . 429 » Reparaturen.................... 620 » Summe . . 4325 fl. Es ergäbe sich daher eine Nutzung von 288 fl. 50 kr. 2 Pfg., von dem nach Abschlag eines Deputats pro 13 fl. ein Reinertrag von 268 fl. 52 kr. 2 Pfg. resultiert. Da hiervon und von anderen Gülten nach Zobelsberg als Bestand 160 fl. gereicht werden müssen, so erübrigt für den Gewerken ein Betrag von 108 fl. 52 kr. 2 Pfg. als Reingewinn. o o o Das Oberberggericht entschied, »bis zur weiteren Untersuchung 281 fl. 52 kr. 2 Pfg. in Befund zu nehmen«. Es war allgemein bei den Hämmern Gebrauch, die Behörde nach Möglichkeit über den wahren Ertrag der Hämmer zu täuschen; wenn gar arg aufgetragen wurde, remonstrierte das Oberberggericht denn doch. Für 1782 werden 1272 Zentner Wolfseisen angegeben, woraus erzeugt wurden: Lagel Ztr. ä Lagel Wert Canalli da 18 m .... 130 per 210 18 fl. = 2340 fl. Terni da 12 m.................... 50 » 81 18 > = 900 » Cesseni da 9 m.................. 20 » 32 18 » = 360 » Streck- und Zaineisen 40 Buschen..................... 480 » Ballasch- oder Stangeneisen 311 Zentner ä 5 fl. . 1555 » Das Eisen wird im Visitationsprotokoll von 1782 als von schlechter Qualität bezeichnet. Die Ursache sei die Verschmelzung des in großen Stücken von der St. Ruprechter Gegend gebrachten Erzes, »dessen Mischung aus arsenikalischem Kies, Jaspis und Bolus bestehet, dabei sehr streng und arm an Gehalt«. Es wurde die fernere Abnahme und Verschmelzung dieses Erzes verboten. Der in 24 Stunden erzeugte Wolf wog 14 bis 16 Zentner und wurde aus 50 Zentner gemischten Erzen erblasen. 1784 meldet Thomann 696 Zentner Wolfseisen. Erzeugt wurde Ö Lagel Ztr. ä Lagel Canalli da 18 m . ... 152 246 18 fl. 2736 fl. Terni da 12 m ... 10 16 18 » 180 » Cesseni da 9 m . ... 7 11 18 » 126 » Streckeisen . . 5 ä 6 » 30 » Stangeneisen . . 38 ä 5 » 190 » 316 3262 fl. 1785 wurden 792 Zentner Wolfseisen und die Produktion im Werte von 3794 fl. fatiert. 1786 wurden aus 5040 Zentner Erz (ä 14 kr.) per 1176 Zentner mit 2352 Saum Kohl (ä 22 kr.) per 862 fl. 24 kr., 1008 Zentner Roheisen (ä 2*^ fl.) im Werte von 2520 fl. erzeugt. 1796 fatiert Steiß im vierten Quartal 221 Zentner Roheisen und 143 Zentner Hammereisen und gibt den Callo mit 78 Zentner an, obwohl er höchstens 34 Zentner betragen sollte. Das Sitzungsprotokoll Nr. 26 von 1797 bemerkt dazu: »Indessen hört mit ersten diesjährigem Quartal ohnedem diese listige Vervortheilung auf, und werden die Extracte der Frohn-kasse zugestellt.« Der Bericht des Bergrates Gußmann vom 29. Oktober 1798 gibt an, daß man in dem elenden Stückofen zu einem Wolf 45 bis 50 Ztr. Erz ä zu 24 kr. benötige zum Preise von . . 18 fl. — kr. 3 Truchen Schlacken ä 34 kr............................... 1 » 42 » 5 Metzen Scaja ä 8 Soldi...................................— » 27 » 50 Saum Kohl = 150 Metzen.................................21 » 40 » Schmelzer, Erzwäscher und Klauber......................... 3 » — » Summa . . 44 fl. 49 kr. »Da ein Wolf meist 18 Zentner wiegt, so bringt er sein Plisen mit Rücksicht auf den Stuckofen recht gut wohlfeil auf, da ihm der Zentner auf 2 fl. 30 kr. käme. Da ihm aber die Bauern wenig, oft Monate lang nichts bringen, so muss er mit eigenen Leuten und Selbstfuhren 4 bis 7 Stunden weit her arbeiten, so dass der Mittelpreis pr. 24 kr. nicht anzunehmen ist und ihm herzlichst wünsche, es mit 45, auch 51 kr. zu erhalten.« Die Produktion wird für 1798 mit 1044 Zentner angegeben. Es wurde um 964 fl. 44 kr. Ware im Lande und um 8619 fl. 6 kr. außer Land verkauft. 1807 fatiert v. Lazarini ein Erzeugnis von 384 Zentner Roheisen. Dazu wurden noch 376 Zentner 36 Pfund erkauft und daraus 139 Lagel Canalli, 49 Lagel Terni und 17 Lagel Cesseni erzeugt, welche sämtlich außer Land verkauft wurden und 10.250 fl. einbrachten. 1827 werden 694'7 Zentner Roheisen fatiert, immer aber ist vom Wolfsofen die Rede. Josef Thomann baute den Hochofen noch nicht, da er die Erlaubnis dazu erst am 18. Februar 1802 erhielt, das Werk aber schon am 10. Mai verkaufte. Unterm 15. Jänner 1802 bat Johann Thoman Edler von Ehrenstein um Bewilligung, den Stuckofen in einen Hochofen umwandeln zu dürfen, was ihm sub 18. Februar bewilligt wird1). Beigelegt ist der Holz- und Kohlfrage wegen eine Abschrift des Kontrakts, mit dem Thomann am 24. September 1754 das Werk bei Sagraz an der Gurk vom Grafen Carl v. Auersperg kauft, der ihn berechtigt, die Zobelsberger Wälder für das Werk zu benützen. Der Hochofen soll indes erst zirka 1840 erbaut worden sein. Nach Mitteilung alter Hammerarbeiter im Jahre 1896 wurde der Wolf von 5 Uhr früh bis 5 Uhr des anderen Morgens geschmolzen, bisweilen bis 6 Uhr abends, so daß die Kampagne 36 Stunden dauerte. Wenn er fertig war, erscholl durchs Dorf der Ruf: vouk! vouk! Wolf! Wolf! — Da kamen die Männer zusammen, ihn herauszuziehen. Dies geschah mit zwei starken Haken, an deren jedem sechs Mann zogen. Hinten hoben zwei Mann. Das Gewicht des Wolfes betrug meist 15 Zentner. Der Gestellstein für den Ofen wurde von Saloch bei Laibach bezogen, war also ein Karbonsandstein. Die Gewährsleute des Berichterstatters waren 1896 der 78jährige Josef Kunstei und der 76jährige Josef Sturm, beide aus Oberkrain. fl H. K. A. F. 1657 sub 18. Februar 1802, Nr. 306/1581. Das Geschäft ging infolge der Maschinenstiftenkonkurrenz immer schlechter, so daß noch unter Lazarini die Leute auf eigene Faust zu arbeiten anfingen. Sie kauften das Zaineisen in Laibach bei Mühleisen, schmiedeten die Nägel daraus und brachten sie nach Tschernembel, Mottling, Gottschee usw. auf die Märkte. Bemerkenswert war die Mitteilung, daß zirka 1834 (Kunstei, der 1818 geboren ist, war 16 Jahre alt) ein Triestiner 16 Nagelschmiede von Sagratz nach Pisino mitnahm, wo eine Fabrik für Schiffsnägel eingerichtet wurde. Es wurden 7- bis 8- und 9zöllige (auch kupferne) Schiffsnägel aus englischem Eisen geschmiedet. Die Fabrik hatte 4 Essen mit je 6 Schmiedestücken, somit 48 Arbeiter, welche aus Krain und Kärnten geworben waren. Das Handwerkszeug richtete ein Franz Orel von Sagratz ein. Der Inhaber soll Alois Karg aus Triest geheißen haben. Die Fabrik ging 2 bis 3 Jahre und endete angeblich mit einem Falliment. Von dem Werchgaden stehen heute nur noch armselige Ruinen da. Das Ganze war ein 40 m langes und 12 m breites Gebäude, dessen Grundmauern noch sichtbar sind. Es umfaßte den Stück- und später den Hochofen, das Rennfeuer, daneben den 12 Zentner schweren Hammer und den Kohlbarren, neben dem der Zainhammer seinen Platz hatte. Außerhalb dieser Gebäude lagen noch zwei Kohlbarren und die 6 Nagelschmiedessen mit je 5 Paar Schmieden, so daß 30 Schmiedepaare arbeiten konnten. Das ehemalige Wohnhaus der Gewerksherren, vulgo das Schloß war ein Gebäude hart an der Straße nach Sagratz und Seisenberg von 32 m Länge und 16 m Breite. Es ist längst ruiniert gleich dem Hammer und die letzten Reste wurden 1895 abgetragen. Uber das Leben und Treiben des Bergvolkes fehlen uns jedwede Nachrichten. Es glich übrigens dem anderer Bergorte. 22. Die Gewerkschaft Hof bei Seisenberg. Etwa 8 km unterhalb Sagratz liegt ebenfalls an der Gurk um das fürstlich Auerspergsche Schloß Seisenberg (slow. Žužemberg) ein kleiner gleichnamiger Marktflecken. Unterm d. Inspruck 20. Jänner1) bewilligt der Kaiser dem Jörg v. Auersperg, den Markt mit einer Mauer zu befestigen, damit die armen Untertanen derselben Orten mit ihrer Hab und Guetern in Kriegleuften und Not Zuflucht daselbst haben, doch auf seine Kosten. Schon der Chronist Valvasor leitet 1689 in seiner Chronik des Herzogtums Krain den Namen von Schloß und Markt von »Eisenberg« oder »Eisenbergwerk« her, »weil überall hier herum das Eisenerz gefunden wird«. In einer Urkunde dd. Görz, 13. Mai 1295, heißt das Schloß Seusember g, wahrscheinlich eine Korruption aus zu Eisenberg. Schon in sogenannter prähistorischer Zeit wurde auf der Höhe von Freihau2) hinter der Pfarrkirche von Seisenberg Eisen geschmolzen. Die hier bei Grundgrabungen zutage kommenden Schlacken gaben sogar Anlaß zu einer Sage, es hätte hier einst eine Glockengießerei (!) bestanden. Daß der heftig wehende konstante Luftzug die Windöfen betrieb, wußten die Erfinder der Sage nicht. Doch ist sie weit über 100 Jahre alt. 1730 bestand hier, wie Franz Heinr. Josef v. Raigersfeld in einem Mss. aus Zois Nachlaß berichtet, eine Pulvermühle, welche gutes Schießpulver erzeugte und es zu 30 kr. das Pfund verkaufte. “) H. K. A. Ged. Buch XL, F. 17. s) Beim Hause vulgo Bilda. Cf. p. 72. 4 km weiter liegt der Ort Hof, ebenfalls an der Gurk. Hier wurde mit Hinblick auf den Erzreichtum der Umgebung und die ausgedehnten fürstlich Auerspergschen, damals noch Urwaldungen, ein Eisenwerk errichtet, welches fast genau 100 Jahre bestand. Der erste Versuch, das Werk zu errichten, fällt in das Jahr 1764, das Ansuchen um Bewilligung wurde jedoch abweislich beschieden. Den Anstoß dazu scheint das benachbarte Werk in Sagratz gegeben zu haben. Dieses war, wie erwähnt, durch einige Zeit im Besitze der Grafen von Auersperg, von welchem es Joh. Georg Thoman im Monate September 1754 um 22.000 fl. erkaufte '). Graf Auersperg hatte, wie wir oben p. 536 hörten, das Werk an Urbantschitsch verpachtet, der aus Eisnern stammte. Der gute Erfolg, mit welchem Urbantschitsch in Sagratz arbeitete, brachte offenbar die Güterverwaltung des Fürsten Auersperg im benachbarten Hof auf den Gedanken, es auch mit einem Eisenwerke zu versuchen. Fürst Heinrich v. Auersperg bat daher 1763 um eine Konzession, über welches Ansuchen die Kaiserin unterm 26. September 1763 Bericht zu erstatten befiehlt* 2). Unterm 17. Jänner 1764 protestierte Ignaz Kappus v. Pichelstein, Unterbergrichter in Steinbüchel, im Namen seiner Gewerken gegen die beabsichtigte Errichtung eines Eisenwerkes in Hof und schreibt über das Ansuchen des Fürsten, es sei nichts, »als eine neue Erfindung und Suggestion des fürstl. Oberbeamten- oder Güterinspectors, welcher, weil er eines Hammergewerken Sohn3) und von Jugend auf dem Eisenbergwerk auferzogen worden, durch die ihm gebliebene Neigung und sonst habende Privat-Absichten, die er Freunden die nicht schweigen können, anvertraut habe«, das Werk errichten will. Steinbüchel sei bedroht, da man eben auf Auerspergschem Grund bei Weixelberg schon Erze suche und von dort beziehe. Die Werkleute müßten auch von älteren Hämmern hergeholt und diese daher geschädigt werden. Unterm präs. 28. Jänner 1764 protestieren M. A. v. Zois als Inhaber der zwei Hämmer in der Wochein, Joh. Peter Plauz im Namen der von Eisnern und Alex. Anton G r o s s e 1 für Krop, -beide als Unterbergrichter der Gewerkschaften, Joh. Babt. Schigan in Stein und Joh. Babt. Th o mann an der Gurk gegen die Errichtung. Unterm 3. Februar berichtet v. Nemitzhofen zufolge Aufforderung O Ö dd. 10. November 1763, daß er die Gewerke einvernommen, welche ihre Proteste eingelegt hätten. Der Fürst beruft sich auf den Erzüberfluß bei Seisenberg, Vorhandensein von Holz und Wasser sowie dadurch entspringenden Verdienst und Hilfe für die armen Untertanen. v. Nemitzhofens Meinung sei, nicht einzuwilligen, da die übrigen Gewerke geschädigt würden. Unterm 24. Februar gibt die Landeshauptmannschaft ihren Bericht über Aufforderung dd. Wien, 26. September 1763, präs. 6. Oktober, unter Beischluß der oberbergrichterlichen Äußerung dd. 3. Februar, welcher sich die Landeshauptmannsćhaft anschließt. Gef. Graf Heinrich Auersperg und Frh. v. Brigido. ä) Cf. p. 537. 2) H. K. A. F. 261. 3) Globotschnigg aus Eisnern. Unterm 12. April dd. Laibach berichtet das Camerale, »daß die über das Gesuch des Fürsten von Auersperg wegen Errichtung eines neuen Bergwerks anhero gelangt all. höchste Original-Resolution dd. 26. September 1763 ungestämpelt anhergelangt sei«. Unterm 2. Mai äußert sich auch das 1. O. Gubernium für die Abweisung; wegen Tschuber1) sei die Idrianer Direktion zu vernehmen. Unterm 27. Juli berichtet der Idrianer Bergrat Sartori und findet, es liege klar am Tage, daß der Fürst abzuweisen sei. Es sei sicher, daß das neue Werk auch für Tschuber nachteilig sein werde, da letzteres an Erzmangel leide, so daß man genötigt war, um den profitabeln Kontrakt mit den Buccaraner Schiffsproprietariern halten zu können, bis Gottschee um Erze zu gehen. Nun sei Seisenburg von Tschuber zirka 12 Stunden entfernt und die Gottscheer* 2) hätten mit der Erzlieferung jetzt nachgelassen, offenbar um für den Fürsten zurückzuhalten. Bekommt der Fürst die Konzession, so dürfte von Gottschee nach Tschuber kein Erz mehr kommen, auf welches-Tschuber angewiesen sei. Unterm 28. August 1754 erfolgt die abschlägige Verbesch eidung der Hofkammer. Die Sache blieb nun 40 Jahre ruhen. Erst unterm 28. Dezember 1792 schreibt3) Fürst Karl Auersperg in Angelegenheit eines in Seisenberg zu errichtenden Hammerwerkes, daß der Boden bie und da untersucht wurde und sich bisher größtenteils nur Rasenerz fand. Es komme also bei einer weiteren Untersuchung darauf an, ob dieses Erz in dieser Gegend auch im Grunde ordentliche Streichen enthalten, ausgiebig und fortdauernd sein werde. Es müsse alles reiflich geprüft und erwogen werden, ehe man an die Ausführung schreite. Unterm 22. Mai 1793 überreichte der Fürst Wilhelm v. Auersperg abermals ein Gesuch um Bewilligung, gegen welche sich zu wehren vor allem im Interesse des Gewerken an der Gurk lag. Sub präs. 10. März 1794 überreichte Thoman v. Gurksfeld laut Sitzungsprotokoll Nr. 62 eine Vorstellung, daß er gehört habe, es wolle der Fürst Auersperg in seiner Herrschaft Einöd ein Eisenbergwerk errichten. Er bittet dem diesfälligen Gesuche kein Gehör zu geben und die übrigen Gewerkschaften einzuvernehmen. Der Bescheid lautete: »Als verfrüht, kein Gebrauch zu machen.« Sub präs. 3. Juni 1794 bittet nun Thomann um die Abschrift von jener Resolution, vermöge welcher dem Fürsten Auersperg im Jahre 1764 die Errichtung des Eisenwerkes untersagt wurde. Dieser abweisliche Bescheid wird nun in der Sitzung vom 31. Oktober 1794 sub Nr. 243 vom Fürsten im Original oder in glaubwürdiger Abschrift abgefordert. Unterm 21. November 1794 Übermacht die Hofkammer die Akten von 1764 und wird der Katharina Steiß — da Thomann inzwischen gestorben war —- die Abschrift der Hofresolution von 1764 bewilligt mit der etwas ironisch klingenden Bemerkung: »Nachdem Bittstellerin so glücklich war, von der erst kürzlich hierher gelangten Hofresolution außeramtlich in Erfahrung gebracht zu haben, daß selbe sich nunmehr hier befinde.« Nr. 275. 1794 sub 21. Mai überreicht Josef Globotschnigg als Bevollmächtigter des Fürsten ein Gesuch um Bewilligung zur Errichtung eines Floßofens und Hammerwerkes mit drei Schlägen. Siehe Protokoll Nr. 125. *) Tschuber war ärarisch und stand unter der Leitung von Idria. 2) Gottschee ist fürstlich Auerspergisch und führt der Fürst den Titel Herzog von Gottschee. 3) H. K. A. F. 1605 dd. 1793, 22. Jänner. Es sei Überfluß an Erzen vorhanden und lägen schon 15.000 Ztr. im Vorrat. Der Waldbestand umfasse 40.000 Joch. H. K. A. F. 1613 sub 6. Februar 1795. Unter präs. 20. Juni 1794 überreicht Thomann von an der Gurk abermals einen Protest gegen die Errichtung des Werkes in Hof und bittet, es nicht zu konzedieren. Es wurde in der Sitzung bemerkt, daß, da im Protest die Waldfrage das wichtigste Moment sei, diese aber unter die Agenden des Kreisamtes Neustadtl (Rudolfswert) fällt, so ist der Akt an dieses abzutreten, um der Hofstelle vorgelegt zu werden. Nr. 153. In dieser Frage gibt nun die Fürst Auerspergsche Güterinspektion unterm präs. 6. August 1794 folgende Auskunft. Die Auerspergschen Wälder bedecken 48.677 Joch 50 □ °, welche 2,573.4t4,/g Klafter hartes und 810.555 Klafter weiches Holz enthalten, mithin kommen pro Jahr 23.6295/8 Klafter hartes und 73703/8 Klafter weiches Holz. Da der Bedarf des Werkes nach Behauptung der Inspektion 4000° sei, so bleiben noch 27.000 zum Verkauf übrig. In acht Jahren wurden 616° verkauft, also pro Jahr 77°, folglich «bleiben 27.023° unbenützt, oder besser gesagt, dem Verderben überlassen. Es kann daher, ohne beschämt zu werden, von einer wegen Unzulänglichkeit des Waldbestandes abzuhaltenden Kommission nicht die Rede sein. Nr. 193. Inzwischen wurde in sicherer Hoffnung- auf die Erteilung: der Konzes-sion mit den Bauten der Werchgaden usw. begannen. Dagegen protestiert Katharina Steiß, die Erbin Thomanns, sub präs. 6. September 1794 und bittet um Inhibierung des Baues so lange,» bis sich Globotschnik mit der allerhöchsten Konzession ausweist. Darüber heißt es im Sitzungsprotokoll Nr. 211: »Da von einem Baue nichts bekannt ist und man den Grundherren Taggebäude zu errichten nicht verbieten kann, so soll Steissin sehen, wann er ohne Concession die Werke in Umtrieb setzen wird.« Der Fürst versicherte sich inzwischen tüchtiger Arbeitskräfte; so schloß er mit Alois Klinz für Ainöd einen Pachtkontrakt ab, mit welchem er ihm die Herrschaft um 3000 fl. verpachtet, und zwar laut § 5 so billig, weil der Fürst wünscht, Klinz wegen des zu errichtenden Eisenberg- und Hammerwerkes in Rücksicht seiner Kenntnisse bei Händen zu haben. Außerdem werden Lieferungsverpflichtungen für das Werk stipuliert. Vertrag- und Schiedbuch, p. 159. Únter einem beschloß das Oberberggericht in der Sitzung vom 26. September 1794: »Da der .Hauptanstand wegen des Holzbedarfes behoben, so sei über das noch unterm 22. Mai v. J. vom Fürsten überreichte Gesuch an die Hofkammer zustimmend einzurathen.« Nr. 2.-2. Die Proteste und Rekurse der Steiß hatten indes die Wirkung, daß die Hofkammer in M. und B. verordnete, neue Erhebungen in Sache der Einrichtung des Werkes Hof zu pflegen und befahl, »dem Fürsten die angemaßte Errichtung der Werksgebäude allsogleich einzustellen«. 10. Oktober. Nr. 243. Es wurde Umfrage bei den Gewerken gehalten, ob gegen die Gewerkschaft Einwendungen erhoben würden. Ruard in Sava äußert sich, er habe nichts einzuwenden, da »seine« Wälder mit den Auerspergischen keine Verbindung haben und letztere dem Fürsten gehören. Nr. 259. Das Gewerk in Passiek hat ebenfalls nichts einzuwenden. Nr. 267. Urb ants chits ch in Stein hat ebenfalls nichts einzuwenden, weil der Fürst als Inhaber mehrerer Herrschaften weit glücklicher sei als er, da er das Holz und Kohl aus eigenen Waldungen holen kann, er es aber aus den landesfürstlichen Waldungen Feistritz, und vielen Kränkungen unterliege. Nr. 276. Siegmund Zois Freiherr von Edelstein in Jauerburg hat ebenfalls kein Bedenken, um so weniger, als er die Vermehrung der Eisenproduktion überhaupt sowie insbesondere die Belebung der Eisenindustrie in Unterkrain für sehr gemeinnützlich und erwünscht ansieht. Nr. 282. Die Nagelschmiede in Eisnern und Steinbüchel protestieren mit Bezugnahme auf die im Jahre 1764 geltend gemachten Gründe. Die von Krop aber schließen sich nicht nur an, sondern wollen noch: »die Erklärung, ob die fürstlich Auerspergschen Waldungen dazu zu verwenden, oder vielmehr zu belassen wären, um mitlerzeit, wenn die Beholzung eines oder des anderen der alten Bergwerke ausgehen sollte, dahin übersetzen zu können«, nachtragen. Präs. 20. Dezember. Nr. 285. Ja sub präs. >. Jänner 1795 erklären die Kroper und Steinbüchler in Ergänzung ihres Protestes, sie wollten genau an der Stelle, wo es der Fürst tun will, sich ansiedeln und einen Floßofen bauen, da sie zu Hause an Erz und Kohl Mangel litten. Nr. 6. Unterm 9. Oktober heißt es *), das Laibacher Oberbergamt habe dd. 22. September das Gesuch der Fürsten Auersperg, in Hof ein Eisenwerk zu errichten, zustimmend einbegleitet. Dagegen protestierte Thomann in a. d. Gurk, welchen das Oberamt gründlich widerlegte. Da Auersperg schon 1763 um Konzession ersucht haben soll, aber 1764 abgewiesen wurde, so hätte das Bergamt die Vorakten suchen sollen, und unterm 10. Oktober heißt es: Es liegen noch Bedenken vor. Vor allem müsse der Waldstand geprüft werden. — Auch mit Erzen hat es sein Bedenken, wie die Erfahrungen in Tschuber lehrten. Es sei in Krain doch nur Klaub- und Wassererz und Eisenocker gefunden worden. Es möge alles geprüft werden. Um die Interessen der Thomannischen Erben bekümmerte sich besonders ein Garde-Rittmeister Graf Peroni, der speziell nach der abschlägigen Beschwerde von 1764 forscht, ja unterm 3. Dezember verlangt Peroni geradezu die Einstellung des Baues. In einer Eingabe* 2) sd. (c. 1764), gefertigt von M. A. Zois v. Edelsten, J. Pet. Plauz, Ant. Großl,- Schigan und J. Thomann, heißt es, daß »Eben aus jenen Bergwerken Weixlburg-Einödstrassen, Töplitz, Nassenfuss, Döbernig, Seisenberg, Marktberg und Prayssetsch, dann andern unterkrainischen Gegenden, woher der Fürst zu Auersberg das Erz zu heben gedenkt, müßen die Gewerke von Eisnern, Crop, Steinbüchl, Stein wegen Mangel an eigenen Erzeugniß, das Erz mit großen Kosten zuführen lassen. Die Oberkrainer Werke könnten nichts mehr von dort bekommen und müßten zu Grunde gehen !« Die alten Eisenfelder der prähistorischen Eisenschmiede wurden also jetzt nach fast 2500 Jahren von den O b er kr ainis ch en Gewerken, welche kaum 500 Jahre bestanden wieder nach Erzen durchwühlt. Unterm 12. Juni 1794 behauptet Thomann, es stehe alles, was 1764 der Errichtung von Hof im Wege stand, auch heute noch im Wege. Er sagt, die Erzgruben wären von seinen Leuten ausgebeutet worden und als er im März von seinen Gruben 46 Wägen Erze abführen ließ, wurden seine Fuhrleute von den Herrschaftsbeamten überfallen, nach .Seisenberg geschleppt, wo sie das Erz abladen mußten. So hätte Globotschnik die 15.000 Pfund zusammengebracht. 9 H. K. A. F. 1612 sub 10. Oktober 1794. 2) H. K. A. F. 1613 sub dat. 6. Februar 1795. Noch vor wenig Jahren war der Eisenhandel so kümmerlich, daß die Gewerke in Verfall geraten sein würden, w'enn die Löhne Sich nach den jetzigen teuren Zeiten gerichtet hätten. Der polnisch- russische Türkenkrieg erhob die Eisenproduktion und Preise. Diese guten Preise erhielt der amerikanisch-englische Krieg und bis jetzt der letzte Türkenkrieg. »Man hat noch einige Jahre Hoffnung, daß sich die Preise erhalten werden, weil der jetzige allgemeine Frankenkrieg große Bedtirfniße nach sich läßt.« Daß die W ägen derUntertanen ke in eEisen schienen haben1), ist nicht der Mangel an Eisen, sondern der alte Gebrauch schuld, sowie daß sie nie die Axen schmieren, nicht Mangel an Wagenschmiere. Unterm 22. September 1794 refusiert Redange den Thomann und beantragt die Konzessionierung des Werkes in Hof. Zois habe sub 19. Dezember 1794 nichts einzuwenden gehabt, ebenso Ruard sub 15. November, ebenso Urbantschitsch sub 10. Dezember, dto. Geiger in Passiek sub 1. Dezember 1794, während sie jetzt protestieren. Unterm 23. Jänner 1795 erstattet Laibach (gef. Redange) abermals Bericht und beantragt, daß die Kosten der kostspieligen Waldausmessungs-und Schätzungskommission auf den unterliegenden Teil fallen sollen. Unterm 6. Februar 1795 erfolgt die Konzessionierung von Hof unter Begründung, wie sie vom Oberbergämt Laibach und dem Fürsten geführt wurde, außerdem ist der Punkt 4 interessant. Da heißt es: »Die Ursache, wegen welcher dem Fürsten v. Auersperg im Jahre 1764 das Concessions-Gesuch abgeschlagen wurde, andurch cassirt, weil in der Zwischenzeit das L. Fürst. Eisenwerk zu Ts chub er in Kroaten, wo chin die Eisensteine aus der Fürstlichen Herrschaft Seisenberg geliefert wurden, schon vor 10 Jahren aufgehört hat.« Die Concession dd. 6. Febr. 1795 lautete auf Errichtung eines Flossofens sammt Hammerwerk mit 3 Schlägen und 6 Feuern cum appertinentiis, die protestirenden Gewerke aber seien abzuweisen.« Am 17. April 1796 wurde die Einweihung des Hammerwerkes vom Fürsten festlich begangen, wie der Zeitgenosse Baron Erberg berichtet, der Doppelofen und die Schmelzen seien meisterhaft geraten und arbeiten über 200 Personen am Werke. Diese noch kurz zuvor ganz wüste Gegend gewann ungemein dadurch, daß die durch Klüfte und Felsen unwandelbarsten Gebirge und Wälder zugänglich, fahrbar und leutselig gemacht wurden. Mss. Supplem. zu Valvasor. Der Betrieb des Hochofens begann mit Anfang April.. Unterm 24. August 1795 dd. Prag bevollmächtigt der Fürst Wilhelm Auersperg den Josef Globotschnigg als »Gewaltsträger«, zur Bestreitung der Bergwerksauslagen und Beschaffung der nötigen Vorräte zum neu zu errichtenden Eisenbergwerke 8000 fl. aufzunehmen und auf Ainöd, eine fürstlich Auerspergische Herrschaft, etwa 6 km unterhalb Hof an der Gurk oder auf die Bergwerksentitäten zu intabulieren. Weitere Darlehen werden am 1. September bei Lukas Wodlei in Krainburg per 2000 fl. zu 6°/0 und am 1. November bei Frau Nothburga verwitwete Kapus v. Pichelstein per 4000 fl. zu 6°/0 aufgenommen und auf Ainöd und das Bergwerk intabuliert. Beide Darlehen »zur Beförderung des Bergwerkes am Hof« vermittelte Dr. Josef Lukmann. *) *) Wägen, an welchen auch kein Nagel von Eisen war, waren noch in neuester Zeit in Kram im Gebrauche, und zwar kaum zwei Meilen von Laibach im Iger Boden. Ein Modell eines solchen Wagens ließ Verfasser für das. Laibacher Museum anfertigen. Unterm 27. Februar dd. Prag bevollmächtigt der Fürst wieder den Globotschnig, »zur völligen Einrichtung des in Krain neuerbauten Eisenwerkes« 5000 fl. aufzunehmen. Am 1. August 1797 nimmt Josef Globotschnigg beim Handelsmanne Anton Damian in Laibach 15.000 fl. zu 6% gegen Abzahlung durch Eisenlieferung. Pfand: das Werk samt Zugehör. Vertrag- und Schiedbuch, p. 351. Am 20. April 1798 entlehnt Globotschnigg bei Johann Preschern vulgo Skander 3000 fl. zu 6°/0. Vertrag- und Schiedbuch II, p. 338. Endlich entlehnt Globotschnigg von Frau Josefa Pogatschnigg am 18. März 1800 2000 fl. zu 6%. Die Post wurde 1817 extabuliert. Vertrag-und Schiedbuch III, p. 10. Vom 24. August 1795 bis 18. März 1800 wurden somit 39.000 fl. aufgenommen und auf Ainöd und das Bergwerk intabuliert. Zur Errichtung des ganzen Werkes stellte der Fürst nur den Grund und Boden mit seinen Wäldern bei, die Erze lieferten die Diluviallehmfelder, wie einst den alten Italikern und später den an Erzen Mangel leidenden Oberkrainer Gewerken. Das zu den Bauten nötige Geld wurde aufgenommen und aus dem Gewinne amortisiert. Das Erz. Die Erzbeschaffung war in Hof der Sagrazer ganz analog, da auch Hof die Eisensteine der Diluviallehme verschmolz, nur versuchte man es an verschiedenen Orten mit regelmäßigen Schacht- und Stollenbauen. So wird bei Ainöd schon 1794 "der St. Georgi-Stollen von Cervace genannt, bei Töplitz der St. Anna-Stollen. Nächst Treffen im Reptscher Berge, einer Hauptfundgrube, der St. Michaeler-, Antoni- und St. Fran-zisei-Stollen. Die Haupterzgruben waren indes bei Seisenberg selbst. Hier waren Ceple, St. Leonhard, Gošeče, St. Rochus, Freihau, Deutschdorf, Wudigamsdorf, St. Michel usw. die Hauptfundorte. Unter Freihau wird der St. Vinzenzi-Stollen getrieben, bei Ceple aber ein 30° tiefer Schacht schon 1794 abgeteuft. Außer aus den genannten Bauen wurden noch Erze herbeigeführt von Arch, St. Barthelmä, Bründl, Hinach, Heidovitz, Hönigstein, Hopfenbach, Johannstal, Landstraß, Laschitsch, Maihau, Mariatal, St. Martin, Nassenfuß, Obergurk, Pillichberg, St. Ruprecht, Rudolfswert, Schalna, TschermoSchnitz, Sittich und Waltendorf. Schließlich wurden auch in Hof dieselben Erfahrungen gemacht wie in Sagratz, und diese Unsicherheit in Beschaffung der Erze war mit ein Moment zur'Einstellung des Werksbetriebes. Abgesehen davon wurde der Betrieb mit Holzkohle zu kostspielig, da das Holz als solches besser verwendet werden konnte. Die arbeitskräftige Bevölkerung suchte in Amerika reichlicheren Verdienst und die Trassierung der Unter-krainer Eisenbahn 1892 durch die karstigen Bergpartien, statt hier längs der Gurk, mußte schließlich zur Auflassung des Werkes führen. Das Kohl. Wie wir schon oben bei der Geschichte des Werkes erwähnten, bezifferte die fürstliche Güterinspektion das Ausmaß der Wälder auf 48.677 Joch, davon waren laut Bericht des Floß- und Hammermeisters Leopold Junkh vom 15. Jänner 1799 zum Gebrauche des Werkes 30.000 Joch gewidmet. Davon waren wieder 4000 Joch Eichenforst, die Bezirke Ainöd und Hornwald mit schönen Tannen gemischte Buchenbestände. 1799 waren 6 Hauptschläge mit 20 Kohlstätten im Betriebe. Über die Kohlwirtschaft bemerkt Bergrat Gußmann in seinem Amtsberichte vom 27. Oktober 1798, daß Hof nur Buchen- und überhaupt schlechtes Kohl habe. Die Köhler arbeiten auf Geding und übertreiben die Meiler, um viel zu erzeugen. Wegen Wassermangel »spleißen« sie das Kohl nicht, sondern lassen es entweder unter Lösch ersticken oder beschütten es mit Erde, weshalb es in beiden Fällen »t o d t« werden muß; auch wird altes, dreijähriges und schon halb faulendes Holz zum Verkohlen genommen. Zudem werde mit dem Kohl schlecht gewirtschaftet, es werde geradezu verschwendet und mit dem Kohllösch unendlich viel gutes Kohl hinausgestürzt, welches durchgeworfen, für den Streck- oder Zainhammer und Schmiede recht gut wäre. Das Kohl kostete dem Werke 1798 pro Faß oder 4 Metzen 20 kr. K.-M. Die Entitäten. Laut Gewerkenbuch B, p. 299, waren vorhanden: 1 Hochofen1), 1 Erzplatz von 60 D0, 1 Erzscheidehütte für 28 Mann, 4 Röstfelder auf 3600 Zentner Erz, 1 Erzwäscherei, 1 Erzwässerungsstätte, 1 Erzquetschmaschine, 1 Aufzugmaschine, 1 Schlacken- und Zusatzpochwerk, 1 Schlackenwäscherei, 4 Brescian- oder Wallaschschläge, 8 Hart-zerrennfeuer, 1 Kohlsturz, 1 Flossenmagazin, 1 Eisenmagazin, 1 Zainhammer, 1 Feinziehhammer, 1 Zeugschmiederei. Das Fluder ist auf eine Strecke von 130° teils gemauert, teils aus Eichenholz aufgeführt. Die Feuer werden durch 7 Wassergebläse und durch lange, auf Schemeln mittels Fürsatz gehenden Bälgen bedient. Ein Kohlensturz ist für 3000 Faß. Flossenmagazin für 20.000 Zentner. Wohnung für Schmelz- und Hammerleute: 7 Zimmer, 3 Küchen. Das Verweserhaus hat 3 Zimmer, 2 Küchen, 1 Keller. An Bergvolk wurden im Matrikelbuch von 1794 folgende Kategorien verzeichnet: Knappenvorsteher, Bergknappen, Häuer, Gedinghäuer, Lehrhäuer,Trugen-läufer, Erzpocher, Sauberjung, Holz- und Kohlmeister, Schmelzmeister, Heizer, Zerrenner, Ofenknechte, Wassergeber, Ausheizer, Erzröster, Streckmeister, Feinstreckmeister, Hammermeister, Großstrecker, mitteren Strecker, Zainermeister. Schmelzer, Gießermeister, Gießer, Kunstgießer, Former, Zeugschmied. Kunst- und Werkzeugschmied. Ein Verzeichnis vom 1. Jänner 1798 nennt folgende Hämmer und Hammerarbeiter. »Hamm erbestellung.« Am Großhammer: Der Interimsmeister, 1 Meisterknecht, 1 Heizer beim unteren und 1 beim oberen Feuer, 1 Hartrenner. Am mittleren Hammer: 2 Meister, 1 Heizer beim oberen und 1 beim unteren Feuer, 1 Hartrenner. Am Großstreck hammer: 1 Meister, 1 Heizer, 1 Hartrenner. Am.mittleren Streckhammer: 1 Meister, 1 Gehilfe, 1 Auszieher. Am Feinstreckhammer: Desgleichen. »Der Großhammer hat ausgeheizte Zagein für den Fein- und mittleren Hammer bis zehn Zentner schwer, dan Zainbrigeln und Streckware zu machen, und hat Lohn 18 kr. pro Zentner. Hiervon gebühren dem Meister ) Der Floßofen wird damals meist »Hochofen« genannt. 5 kr., dem Meisterknecht 4 kr., dem Heitzer 6 kr., Hartrenner 3 kr. — Dem Gehilf vom Heizer pro Zentner 6 kr. von einmal schmieden, .ob zwei Feuer 12 kr., dann vom Wassergeben 8 kr.« »Der mittlere Hammer hat beim obern Feuer Streckware, beim untern aber ausgeheizte Zagein fürn Feinstreckhammer zu machen, und ist Lohn vom Zentner Zagein 18 kr., davon den zwei Meistern zu gleichen Theilen 9 kr., dem Heizer 6 kr., dem Hartrenner 3 kr. Vom Zentner Streckware werden 2 kr. zugebessert und sollen hievon dem betreffenden Meister 1 kr., dem Heitzer 1 kr. zukommen.« »Der Großstreckhammer hat sich selbst zu rennen, und Streckware, dann Pflug- und Axblech zu machen und erhält Lohn vom Zentner 24 kr., davon dem Meister 13 kr., dem Heizer 8 kr., dem Hartrenner 3 kr.« »Der mittlere Streckhammer hat mit zehnpfündig ausgeheizten Zagein mittere Streckware zu arbeiten und erhält von der eingeschlagenen Ware 12 kr., vom Ausschuss aber 8 kr., davon gehören dem Meister 6 kr. (4 kr.), dem Gehilfen 4 kr. (21/2 kr.), Ausheizer 2 kr. (D/2 kr.)« »Der Gehilf hat insolang, bis er ganz strecklehrig ist, von seinem Lohn pro Zentner 1 kr. zu lassen, dagegen hat der Meister mehreren Fleiß anzuwenden, damit der Hammer anhaltend Tag und Nacht betrieben wird.« »Der Feinstreckhammer hat feine Streckware zu arbeiten und hat zum Lohn vom Zentner eingeschlagener Ware 18 kr., vom Ausschuss 12 kr., und erhält davon der Meister 9 (6) kr., der Gehilf ö (4) kr., der Ausheizer 3 (2) kr. Hiervon hat der Gehilf ll¡2 kr. pro Zentner wie beim Mittelschlag einzulassen.« Unterm 29. Oktober 1798 berichtet Gußmann über seine Inspektion in Hof1). Er fand zunächst die sogenannte »Barbara-Grube«. Hier ist man mit einem zirka 30° langen Stollen in einen ganz sanften Hügel, einen festen roten bolusartigen Schiefer in der Hoffnung, daß sich dieser entweder weiters ins Feld oder in einem Abteufen veredeln werde, nachgegangen. Allein im Feldorte wurde dieser durchaus mächtig anstehende Schiefer durch festen grauen Kalkstein ausgeschnitten, und obwohl man schon den Kalk eine Klafterstrecke durchgebrochen, so wurde doch auch der Tonschiefer nicht mehr erschrottet. Der Schiefer wurde an mehreren Stellen verfolgt, ohne sich zu veredeln, und der Bau eingestellt. Gußmann ließ den Schiefer stark rösten, und dann entdeckte er mit dem Magnet ziemlich Eisen darin, so daß er ihn auf 15—20u/0 an Halt erachtete. Da mehr als 1000 Zentner vorhanden waren, so glaubte er ihn beim Schmelzen mit etwas Kalk gemischt als Zuschlag empfehlen zu dürfen *). Aus dem ziemlich komplizierten Nepomucenibau sind unstreitig die reichsten und ergiebigsten Blutsteinerze gewonnen worden. Doch wurde raubbaumäßig gearbeitet, die Erze herausgerissen, hin- und wieder gewühlt, »so daß man jetzt schon an aller weiteren Hoffnung verzweifelt«. Der Wilhelmi-Stollen wurde 30u weit getrieben, aber auch aufge-lassen. Der R ep scher Bau ist auf ziemlich hohem Gebirg. »Daselbst ist ein Stollen ganz auf der Höhe etwa 8—10' unter der Dammerde eingetrieben, mit dem viele und gute Erze erobert wurden. Das ganze Gebirg ist nur zusammengeschlemmt, und ringsum ist der gelbe Thon reichlich mit Erz-Mugeln versehen. Der Grund ist fester Kalk, dieser hat aber ganz eine *) H. K. A. F. 1625 dd. 21. Dezember 1798. 2) Die alten prähistorischen Schmelzer waren doch praktischer und ebenso die Bauern. Lage von Wasenerz, und jenes hat wieder eine Lage von gelbem, zähen Thon.«: Der Ort gibt ungemein viele und sehr gute Erze. Von 33 besichtigten Schürfen waren nur fünf unergiebig, die übrigen lieferten gutes Erz. Die übrigen Schürfe sind alle nur auf den Feldern, wo die Erze in Mügeln einbrechen, die der Mann mit Schrämmen und Röschen weit leichter als mit einem Stollenhieb gewinnt, wobei die kostbare Zimmerung erspart wird.*) Der Hochofen stand stille, das letzt erblasene Eisen war schlecht, wohl zufolge der Tücke der Arbeiter. Der im Bau begriffene wird 20' hoch (der vorgehabte 24'), am Boden 24“, in der Mitte 48", bei der Schur 22“ im Durchmesser werden. — Er hat doppeltes Kastengebläse. Die von den Bauern gelieferten Erze werden per Zentner zu 12, 14, 17 und 20 kr. eingelöst. Für Schmutz wird 10—20°/0 abgezogen. Es liegen schon bei 11.000 Ztn. tauben Tones da und doch kommen diese Erze dem Werke noch immer um die Hälfte billiger zu stehen als die selbst erzeugten. Die Bauern graben nie über zwei Schuh tief. Ein Satz besteht aus: Repscher Erze . 50 Pfd. Teutschdorfer und Werschliner ..... 25 » Schächter oder roter Blutstein................12 » Gemischte Einlösungserze......................13 » 100 Pfd. Diesen werden 15 Pfund Kalkstein zugeschlagen und so auf 115 Pfund 1/2 Faß oder 2 Metzen Kohl verwendet. Erzeugt wurden teils Flossen, teils Blattei und auch Gänse, die aber äußerst schlecht waren. Hammer. Gußmann fand fünf Schläge vor: Den Großhammer mit 1 Renn- und 2 Heizfeuern, den Grobstreckhammer mit 1 Heizfeuer, den Zeinhammer mit 1 Heizfeuer. Es ist schade, daß ein doppeltes Einrennen geschehen muß und daher so viel Kohl verwendet wird. Zu einem Zentner Roheisen braucht man zum Einrennen, um bis zum Streckhammer es zu bringen, 9 Faß oder 36 Metzen, was beim Preise von ä Faß zu 20 kr. 3 fl. macht. Das Kohl ist nur Buchenkohl und schlecht, meist übertrieben; da sie auf Geding arbeiten, wollen sie viel erzeugen und übertreiben den Meiler. Wegen Wassermangel spleißen sie es nicht, sondern lassen es entweder unterm Lösch ersticken oder beschütten es mit Erde, wodurch das Kohl tot werden muß. Das Werk ist verschuldet und passiv. »Ein Werk, welches den ganzen Gurkfluß zum Betriebe hat, welches mitten in den Wäldern liegt und Überfluß, wenn auch nur an Buchenholz, hat, und doch oft wegen Kohl-Mangel in Verlegenheit ist, welches von allen Seiten mit Erz von verschiedenen, meist besten Gattungen gesegnet ist, und die Campagne mit 12/m Zentner angefangen, und wo man von allen Seiten um Eisen schreit, und das Geld zum voraus anträgt, ein solches Werk sollte man glauben müßte in 2—3 0 Wie es die prähistorischen Schmelzer und die Bauern später auch zu machen wußten. Jahren alle Passiva getilgt haben und in gesegneter Ausbeute stehen. Man sollte denken, daß, da die elendsten krainischen Stückofen-Gewerke ihre Leute erhalten, ein fürstliches Werk Zulauf bei der ungleich besseren Löhnung haben müßte, und doch ist alles unzufrieden vom ersten bis lezten und eine solche Disharmonie, daß man froh ist wenn man den Weg zurück macht.« Die Beamten der Werke und der Herrschaft lagen untereinander und gegen einander im Unfrieden. »So lange sich nicht die Werksbeamten unter sich nähern und gemeinschaftlich einander unterstützen, und so lange nicht zwischen diesen und den Herrschaftsbeamten die gute Harmonie eingeleitet und wieder herge-stellt wird, so körnt dieses herrliche Werk nicht auf. Es wird immer einer den andern necken, dieser jenen anprellen lassen, somit die Unordnung schon bei dem Werk selbst nähren, weil jeder Herr sein will. Es wird dem Werke immer an der nötigen Hilf der Holz-, Kohl- und Erzfuhren mangeln, weil die Herrschaftsbeamten, die dieses alles so gerne und bereitwilligst täten, mit Stolz und Unartigkeiten, als ob sie sich in die Direktion des Werkes mengen wollten, abgewiesen und verscheucht werden, und so leidet das Interesse des Eigentümers und des allerhöchsten Aerarii, wo man dagegen mit Harmonie, bescheidenem Benehmen und mit kluger Disposition diese prächtigen Werke in einigen Monaten in den blühendsten Zustand setzen könnte. In Betracht dessen ging ich traurig von diesem Werk und reiste nach Sagraz.« Revierbergamtsakten dd. 1798. o o In der Erledigung dieses Berichtes durch die k. k. Hofkammer in Münz- und Bergwesen vom 21. Dezember 1798 wird bemerkt, daß man die Verhältnisse in Hof genau kenne und auch wisse, woran es fehlt, daß dieses mit allen nötigen Bedürfnissen so ziemlich gut versehen sein könnende Werk noch nicht zu jener Vollkommenheit gebracht worden ist, zu der es vor anderen gebracht werden könnte, wenn solches mit den nötigen Ver-lagsgeldern versehen würde, und die krainerischen Eisenwerker überhaupt nicht das Unglück hätten, daß die geschickten deutschen Arbeiter nur zu bald verscheuet und abgeschreckt werden, in diesem Lande zu verbleiben. 1799 bittet unterm 18. Juli Globotschnigg um Bewilligung, zwei neue Hammerfeuer und einen Brescianschlag aufzustellen. 1806 meldet unterm 30. Jänner Tscherin, daß die »Serbier« in Hof etliche 60 Kanonen und’ Mörser bestellt haben. Man beschloß, um Verhaltungsbefehle bei der Hofstelle zu bitten (Sitzungsprotokoll Nr. 10). Unterm 24. Februar verbietet die Hofkammer bis auf weitere Weisungen, die Kanonen zu. machen (1. c. Nr. 57). Am 19. März erfloß neuerlich die Entscheidung, daß Überlassung von Waffen und Munition an die Serbier »ih politischer Hinsicht auf keinen Fall Tätlich sei« (1. c. Nr. 93). Im Jahre 1819 gewann die Gewerkschaft in der Person des Inspektors Ignaz Vitus Ritter von Pantz1) eine Kraft, welche das Werk regenerierte, v. Pantz, einer alten Gewerkenfamilien des XV. Jahrhunderts angehörend, war vorher Berg- und Hüttendirektor in Blansko in Mähren. Pantz reorganisierte das Werk und brachte die zerrütteten Zustände wieder in Ordnung. *) *) Von ihm stammt auch das Gutachten über die Wiedereröffnung der ersäuften Silbeibaue in Zeiring, sowie die »Beschreibung der vorzüglichsten Berg- und Hüttenwerke in Steiermark«, Wien 1814 — ein seltenes und wertvolles Buch. — J,. V. v. Pantz liegt in Seisenberg neben seiner Gattin Therese geh. von Rackoczy de Rackocz begraben. Leider starb er am 9. August 1836 an der Cholera, welche sein Sohn Gustav, der an der Wiener Technik studierte, heimbrachte und am gleichen Tage starb. v. Pantz hatte das Werk so gehoben, daß die Produktion dem Bedarfe nicht genügen konnte. o O # t # Unterm 2. Mai 1848 bittet der Verwalter F. X. Aschr um die Bewilligung, drei Hartzerrennfeuer in drei Kupolöfen zur Eisenwarenfabrikation umzuändern, da »infolge eines von Jahr zu Jahr sich steigernden Bestellungsquantums von Gusseisenwaren« die Hochofenproduktion allein unzureichend sei. Dagegen protestiert wieder Verweser Hanf von Sagratz unterm 27. Juni im Interesse seines Hochofens. Das Werk wurde nun bis 1896 fortbetrieben und unter Verhältnissen, welche besser ungeschrieben bleiben, schließlich aufgelassen, nachdem Kommissionen von Sachverständigen abgehalten und diverse Meinungen vertreten wurden. Hätte indessen bei guter Disziplin eine musterhafte Wirtschaft geherrscht, so hätte das Werk vielleicht im Interesse der an ihm hängenden Bevölkerung möglicherweise noch erhalten werden können. Nach Auflösung des Werkes wurde das Eisengeräte zu 1% bis 2 kr. pro Kilo verkauft. Die Holzbestandteile, Wasserräder usw. zu 15 bis 20 kr. als Brennholz hintangegeben. Der Hammerbetrieb. Wie oben bemerkt, wurde das Werk am 17. April 1796 eingeweiht und seit Anfang April in Betrieb gesetzt. Im Sitzungsprotokoll vom 26. August 1796, Nr. 214, kommt das Gesuch des fürstlich Auerspergischen Sekretärs Anton Sterzoletz zur Verhandlung, welcher nomine des Fürsten ersucht, Hof von der Fron durch einige Jahre zu befreien, bis durch bessere Ausbeute ein Nutzen erzielt wird. Auf Baue, Stollen und Schächte sind schon 6000 fl. und auf das ganze Werk schon 70.000 fl. aufgeopfert und nicht mehr als 3586 Zentner 20 Pfd. Eisenstein erbeutet worden. Das Oberberggericht glaubt, daß man nicht viel selbst erbeutet habe, es möge aber angegeben werden, wie viel Eisen vom eingelösten Erze erzeugt wurde. Unterm 1. Oktober meldet Hof, daß es bis Ende Juli 1796 die Summe von 5446 fl. 27% kr. verbaut und 6020 Zentner Roheisen erobert, davon 617 von eigenen Erzgruben, wovon 701 fl. 50 kr. reiner Gewinn war, jedoch noch mit 4428 fl. 7% kr. im Verbaue stehe (Nr. 218). Im zweiten und dritten Quartal wurden erzeugt, und zwar im zweiten 5097 Zentner 40 Pfd. Roheisen und 4077 Zentner 82 Pfd. geschlagene Ware, im dritten aber 2073 Zentner 15 Pfd. Roheisen und 1658 Zentner 52 Pfd. geschlagenes Eisen, wofür 430 fl. 13% kr. Fron bezahlt wurde. Im vierten Quartal wurde nichts erzeugt. Die 7170 Zentner 55 Pfd. Roheisen repräsentierten somit ä 3 fl. einen Wert vön 27.511 fl. 39 kr. (Sitzungsprotokoll dd. 1796, Nr. 22). Im Jahre 1797 stand der Hochofen still (Sitzungsprotokoll 1798, Nr. 26). Unterm 29. Oktober 1798 berichtet, wie bereits erwähnt, Bergrat Gußmann über seine Inspektion des Werkes. Er fand den Ofen im Oktober abgetragen, weil er schlecht ging und schlechtes Eisen erzeugte, was der Tücke der Arbeiter zugeschrieben wurde. An Stelle des alten Ofens, der 24' hoch war, sollte ein neuer von nur 20' Höhe erbaut werden, welcher am Boden 24", in der Mitte 48" und bei der Schur 22" im Durchmesser haben sollte. Zur Beschickung wird ein Gemisch von verschiedenen Erzen, Repscher 50°/0, Teutschdorfer und Werschliner 25%, roter Blutstein 12%, gemischtes Einlösungserz 13°/0 verwendet werden, diesem werden 15 Pfd. Kalkstein zugeschlagen und auf je 115 Zentner '/2 Faß oder 2 Metzen Kohl verwendet. Der neue Ofen mit doppeltem Kastengebläse lieferte in 24 Stunden 100 Zentner und mehr Roheisen ’). Erzeugt wurden übrigens 1798 4762 Zentner 16 Pfd. im Werte von 31.025 fl. 56 kr. 3 Pfg. Das gesamte Eisen wurde im Lande verkauft. 1799 war die Produktion 4518 Zentner, welche im Lande auf 53.347 fl. 51 kr. abgesetzt wurden. 1805 werden gußeiserne Parallelepipede als Ballast für die Marine gegossen. Die Stücke zu 150 bis 200 Zentner lieferte Hof loco Werk per 13 fl. 20 kr. den Zentner; die Fracht bis Triest stellte sich auf 1 fl. 40 kr. pro Zentner. Im Jahre 1806 wurden, wie Rogosch berichtet, an Gußwaren, welche im Lande verkauft wurden, erzeugt: Kochtöpfe . 2.000 Pfund á 14 kr Reindln . . 300 » 10 » Kessel . . 17.000 » » 17 » Heizöfen 40.000 » » 10 » Mörser . 700 » 9 Platten . . 3.000 » 9 » Gewichte . 1.400 10 » Räder . . 100 » » 12 » Von geschlagenem Eisen, welches ebenfalls im Lande verkauft wurde: Grobe Streckware . . . 43.000 Pfund ä 11 kr. Ordinäre » ... 220.000 » » 12 » Feine » ... 70.000 » » 13 » Somit 64.500 Pfund Guß- und 340.000 Pfund Streckware, erstere im Werte von 12.675 fl. und letztere von 63.900 fl., somit in Summa von 76.575 fl. Im Sitzungsprotokoll Nr. 223 wird das Werk auf einen Schätzungswert von 108.794 fl. veranschlagt. Für 1807 wird eine Erzeugung von 441 Zentner 44^2 Pfund Gußeisen und 2555 Zenter 38 Pfund Roheisen angegeben. Die Preise der Gußware waren 15 fl., 16 fl. 40 kr. bis 20 fl. pro Zentner. Ordinäres Streckeisen zu 16, 17, 18, 19 und 20 fl., Feineisen zu 17 bis 20 fl. und Zaineisen zu 20 fl. pro Zentner. Das Gesamterträgnis war 2886 Zentner 63/4 Pfund im Werte von 50.969 fl. 223/4 kr. Der Kohlverbrauch betrug für 10 Feuer an 6 Hämmern 85.740 Metzen. Im Jahre 1826 konsumierten die zehn Feuer 39.464 Metzen Kohl; es wurden nur mehr 1687’92 Zentner Roheisen und 1143T9 Zentner Streckeisen im Werte von 9145 fl. 31 kr. gewonnen. 1827 nur 1929‘80 Zentner Roh-, 1307-3 Zentner Streckeisen. Was alles in Hof produziert wurde, ist aus einem Verzeichnisse des Vertrag- und Schiedbuches VI von 1830 ersichtlich. Es lagen da im Magazin zu Laibach Heiz- und Zuckeröfen, Kessel, Kochgeschirre, Zapfen und Roststangen, Platten, Ambosse, Polier, Radbüchsen, Bügeleisen, Mörser, Gewichte, Wasserleitungsröhren und Muffeln, Schmied- und Schlossereisen, Fenstergitter, Steinschlögel, Medaillons, kleine Kugeln, Stampfen- und Zapfenlager, Kurbeln, Pucher, Schrauben, Wellringe und Nägel (1. c. p. 352). 9 Bericht des Hammer Verwalters Leop. Junkh dd. 15. Jänner 1799 in den Revierbergamtsakten. M fl II n er, Oeschichte des Elsens in Inner-Österreich. Abt. I. 36 23. Golliak bei Landstraß. Im Vizedomarchiv der krainischen Regierung erliegen Akten unter der Überschrift »Das neuerfundene Bergwerk bei Golliakh bei Landstrass. 1605. 1613. 1614. 1615.« Der Akt von 1605 ist nicht vorhanden, er scheint das Ansuchen des Koüzessionswerbers enthalten zu haben. Wer dieser war, ersehen wir aus der Zuschrift des Bischofs Thomas Chrön, dd. Oberburg, 23. November 1613, an den Erzherzog Ferdinand in dieser Angelegenheit. Chrön schreibt da: »Es hat mir Abel Godina, Burger und Handlßmann zu Liechtenwaldt zu verstehen geben, was massen er durch verwilligen des Oberperkhrichters in Crain am Berg Golliakh im Gericht Sichelburg etwa drey mail von Carlstatt gelegen, ein Eisen Pergkwerch so zum schmitten Tauglich und alberaits approbirt worden auch mit andern Crainerischen Perckhwerchen khain gemainschaft hat, sondern entlegen ist, mit großer mühe, arbeit und auch Unckhosten erfunden habe und solches anjezo in der nähe von dem Closter Landstraß, in Undtermarkcht da holz vnd wasser genugsam, erheben wollte.« »Also hat dieser .Erfinder auch vmb das gehorsamistes intercessional schreiben gebetten welches ich Ime nit abschlagen will.« Schließlich empfiehlt der Bischof das Bergwerk zur Bestätigung. (Chrön war Statthalter von Innerösterreich.) Unterm 4. Dezember dd. Graz 1613 beauftragt die Hofkammer den Vizedom, er möge in der Angelegenheit von den Herren und Landleuten geistlichen und weltlichen Standes und von den Gewerkern Berichte und Gutachten abverlangen. Der Bischof von Laibach habe sich für Abel Godeña verwendet und er selbst sich supplicando an den Bergrichter Valentin Aßler gewendet, »ein Eisen Perkhwerch bei Landstraß erheben und auf-erpauen« zu dürfen. Der Oberbergrichter Valentin Aßler begab sich über Befehl der Kammer dd. Graz, 23. April 1615, am 5. Mai nach Landstraß und am folgenden Tag auf den Berg Goliak im Sichelburger Landgericht, wo er »den Augenschein am Eisenstein« vornahm. Laut Bericht dd. Landstraß, 6. Mai 1615, fand er ihn reichlich vorhanden, »nit allein allda sondern auch an andern umliegenden Orten«. Auch die Gegend, wo die Werchgaden errichtet werden sollten, nahm er in Augenschein und fand, daß »es auf einem dem Gottshaus unser lieben Frauen Prunn bei Landstrass gehörigen Hubgrund am Bache Studeniz beschehen müßte«. Oberbergrichter Aßler pflegte mit dem Abte Gregor von Mariabrunn des Grundes wegen, auf welchem das neue Hammerwerk errichtet werden sollte,. Rücksprache. Darüber berichtet Aßler, der Abt hätte ihm zur Antwort gegeben, »dass er zwar nicht entgegen, sondern vieL mehr begierig sei«, das landesfürstliche Kammergut zu mehren und zu befördern. Doch müsse er zur Erteilung seiner Einwilligung die Zustimmung seines Ordinarius, des Abtes von Rain haben, nur mit dieser könne er die Errichtung der Werchgaden erlauben. »Nichtsdestoweniger aber hat Er Hr. Abte besagtem Godina auf mehr angezogenen Hubgrund diese Vertröstung gegeben, daß er sich bis auf mehrhöchstemannter fürstl. Durchlaucht und Ihro Gdn. Herrn.Ordninarii nehmenden Entschluß und Verordnung, mit aller zu dem Hammerwerk gehörigen praeparation gar wohl versehen möge, mit welcher Condition.ich ,ihm nun auch die Einandtwortung gethan.« An Holz und Kohlen sei kein Mangel, sondern Überfluß, und gar nicht zu besorgen, daß je ein Mangel entstehen würde, »und mag Godina oder die nachkommenden Hammergewerken von der oberen Seite gegen dem Sichelburgerischen Landgerichte die Kohlungen nehmen uncí sich zu denselben mit alten überflüssig abgehauten dürren Bäumen, durch der Uskok en und anderer gemachten neuen Brüche verderbt worden ist, etlich Jahr nacheinander gar wohl behelfen, — doch vermeint Herr Abt wegen Kohlung des Gehölzes eine Gebühr jährlichen zu heben«. »Weil aber dergleichen Neuerung Ihrer fürstl. Durchl. an dero L:fürstl. Hoheit und Cammergefällen Hoch praeiu-dicirlich sein und andern eigenthümlichen Herrschaften im Land, sonderlich der Herrschaft Lack und Veldes als beider geistlicher Güter Grundobrigkeiten, inmassen es denn bereits vor Jahren geschehen, sie aber kraft ausgegangener Landesfürstlicher Resolutiones vielmal ab- und zu Leistung der fürstlichen Bergwerksordnung gewiesen worden, stark darauf referiren und behelfen würden. Vermeinte demnach, doch ohne maßgeben, ich hiermit gehorsamist, wenn Godina sich mit dem Herrn Abten von Landstraß um den völligen Hunbgrund oder nur Theils derselben, als so viel er zu den Werchgaden bedürftig sein möchte, willkührlich oder der ¿estimation nach vergleichet und darauf die Bezahlung praestiert, daß Herr ihm denselben vermög der Bergwerksordnung zu Beförderung des fürstl. Durch. Regals gar wol herumblassen möge. Im übrigen aber wohlgedachter Herr Abt von der vermeinten Ihr. fürst. Durchl. Cammergut höchst prajudizi erlichen Holz gebühr, derowegen es wie hierob gemelt, große Consequenzen und Strittigkeiten nach sich ziehen möchte, ab gewiesen, das Hammerwerk baldigst erhebt und der jenigst durch vermeldten Godina auf die Granizen versprochene Bauzeug, dessen kein Anstand erduldet werden möge, dahin geliefert und dits Orts ohn einige Saumsal erscheinen würde.« Aus dem im Vizedomarchiv vorliegenden Akte ist es nun nicht weiter ersichtlich, ob das Hammerwerk ins Leben trat oder nicht, genannt wird es in den Akten in keinem Verzeichnisse und bei keiner Gelegenheit mehr. Indessen ist der letztangeführte Bericht des Oberbergrichters Aßler in mehrfacher Hinsicht hochinteressant. Vor allem ersehen wir, daß der nun Krain und somit jetzt unserer Reichshälfte entzogene Sichelburger Distrikt damals noch zu Krain und somit zu Innerösterreich gehörte. Ferner hören wir, daß die Herrschaften ihre Wälder zur Förderung des Kammergutes unentgeltlich den Hämmern behufs Kohl- und Holzbeschaffung überlassen mußten. Da Veldes und Lack, ersteres Brixerisch, letzteres Frei-singisch, dagegen öfter protestierten, beantragt Aßler, auch den Abt von Mariabrunn mit seinem Verlangen, für sein Holz entschädigt zu werden, a limine abzuweisen, um nicht den beiden genannten Herrschaften Handhaben zu bieten; nur für den Grund und Boden, auf welchem das Hammerwerk errichtet werden sollte, möge sich Godina mit dem Abte über den Pachtzins einigen. Endlich erfahren wir zum Schlüsse den Beweggrund, der die Regierung bestimmte, Godina zu protegieren: Es war das Bedürfnis nach Schanzzeug für die kroatischen Grenzfestungen gegen den Erbfeind. Abel Go dina hatte versprochen, solches zu fabrizieren und schleunigst zu liefern, daher wünschte man das Hammerwerk hier ehestens aufgerichtet zu sehen. Leider ist es aus den Akten nicht ersichtlich, warum es nicht zur Aktivierung kam. Die Grenzfestungen, vorab Karlstadt, versah Neumarktl in Oberkrain mit Schanzzeug, wie dies aus einer Eingabe der Neumarktier Zeugschmiede an die Kaiserin Maria Theresia vom 17. Juni 1.760 hervorgeht, 24. Das Eisenwerk in Tschuber. In einem schmalen, tief in das Gebirge eingeschnittenen Graben, hart an der krainischen Grenze, lag das kaiserliche Eisenwerk Tschuber, am rechten Ufer der Czabranka, des krainisch-kroatischen Grenzflusses, welcher, in reicher Fülle aus einem unterirdischen See hervorbrechend, nach einem 12 lan langen Laufe sich bei Ossilnitz mit der Kulpa vereinigt. Als das Werk im XVII. Jahrhundert erhoben wurde, war der Boden noch zu Krain gehörig, erst weiter südlich lag kroatisches Gebiet, welches dem Peter Zriny gehörte, jenem Zriny, welcher gemeinschaftlich mit Nadasdy, dem v. Tattenbach und anderen sich gegen den Kaiser verschwor, ja Zriny erklärte, 40.000 Mann zur Kriegsmacht der Empörer stellen zu wollen. Zu solchen von langer Hand her vorbereiteten Expeditionen und Unternehmungen braucht man viel Eisen und dieses wurde damals in jenen halbbarbarischen Landstrichen nicht produziert oder doch nur auf die primitivste Weise in Rennherden als eine Art Hausindustrie erzeugt, wie dies in Bosnien noch bis in die jüngste Zeit gebräuchlich war und es noch ist. Die Auffassung, Zriny habe das Eisenwerk zu seinen politischen Zwecken einrichten lassen, findet auch darin ihre Bestätigung, daß man noch 1783 in Tschuber davon zu erzählen wußte, wie wir bald hören werden. Die älteste Nachricht über den Plan, im Zriny sehen Gebiete ein Eisenwerk anzulegen, findet sich in einer Zuschrift der Hofkammer an den Vizedom Strassoldo in Laibach dd. Graz, 20. April1) 1638. Die Kammer habe Nachricht erhalten, »daß sich ein wälischer Burgersmann daselbst (Laibach) Rinaldo Nicolini genannt, hochstrafmäßigerweis unterstanden habe, bei den kaiserlichen Bergwerken nicht allein die gemeinen Knappen und Holzknechte, sondern auch vornehmlich die Plameister und des gleichen Bergwerchserfahrene Offiziere mit Geld zu bestechen, aufzureden, und nach dem hochschädlich neuerfundenen Eisenbergwerk zu Litsch Serinischen Gebiets zu versenden«. Er habe einen »fremden Schiffmann dahin beredet, daß er zween Plameister und zween Holzknecht heimlicherweis nach Oberlaibach verführt haben soll«. Als Zriny am 30. April 1671 hingerichtet war, beklagen sich die krainerischen Stände, daß er große Stücke Landes der Provinz entrissen und sich angeeignet habe, deren Revindizierung sie unterm 15. Dezember 1671 fordern. Hier heißt es nun, daß »er von Serin auf jetzt bemeltem Fluss Ossionitz (jetztTschabranka) in der Grafschaft Gotschee Territorio allererst vor etlich wenig Jahren, nicht allein das Eisen Bergwerk zu Wutsch aufgerichtet«, sondern auch den Gottscheer Untertanen durch die gebauten Wehren die Mühlen überschwemmt und ruiniert, »zuweichem Berg und Hammerwerk wissentlich auf Gotscheewerischen Grund und Boden das Eisenerz gegraben, das Gehölz gefällt, die Kohlen gebrannt und alle Notwendigkeiten aus der Grafschaft Gotschee Wäldern hergenommen werden«. Daß Litsch und Wutsch identisch sind, bedarf wohl keines Beweises. Das L wird heute noch in Oberkrain als W gesprochen. Eine andere Frage ist es, wo dieses Litsch zu suchen sei. Dem klaren Wortlaute nach müßte es hier an der Tschabranka liegen, welche bei Ossiunitz sich mit der Kulpa vereinigt und von diesem Orte früher den Namen führte; der schmale Graben, dessen ganze Sohle vom Bache ausgefüllt wird, neben welchem dem Terrain noch eine Fahrstraße abgewonnen wurde, war früher eine große Waldwildnis, in welche erst das Eisenwerk Leben brachte. fl Vizedomarchiv der krainischen Landesregierung. F. XXXVI, 13. Eine Ortschaft Litsch liegt weiter südlich, ostwärts von Fiume, und 3 hn von Litsch eine Ortschaft Fusch ine. Aus der noch später zu besprechenden Denkschrift des Fürsten Auersperg dd. 26. Oktober 1748 aber ersehen wir, daß das Eisenwerk zuerst wirklich bei Litsch bestand und dann ca. 1648 in die Cabranka übersetzt wurde (cf. p. 574). Für die Erbauungszeit des Schmelzofens liegen uns zwei Zeitangaben vor. 1651 und 1657. Diese beiden Jahreszahlen finden wir verzeichnet. In den Aufzeichnungen der Tschuberer Pfarrchronik, welche anno 1772 begonnen wurden, und zwar in lateinischer Sprache geschrieben ist, heißt es, es sei der PI aus (Plaofen) sub Petro Zrini 1651 »laut alter Inschrift« errichtet worden, die Pfarre aber 1663. Der Idrianer Oberamtsassessor v. Gariboldi aber gibt unterm 12. Juli 1783 in einer historischen Skizze über Tschuber folgende Nachrichten1). »Tschuber, so vom Illirischen Worte Z i ab er, welches so viel alseine Rodung heißt, weil es in einem engen und tiefen Tale liegt, den Namen hat, ist erst von Grafen Peter Zrinischen Zeiten und also von einem Saeculo bewohnt und bekannt. Tschuber wird also das Eisenschmelzwerk und die dazu g-ehörigfe Herrschaft benannt.« »Früher war hier außer der Pfarre Ger ova1 2), die etliche hundert Jahre alt sein mag, wie man es aus den Glocken ersehen kann, eine düstere Waldung. Der Inhaber des Hammerwerkes war Peter Zriny 1657. Zeugenschaft dafür gibt die Jahreszahl, welche ober dem Hochofen3) in Stein gehauen ist, sowie das Graf Zriny sehe Wappen, welches in der Tschuberischen Pfarrkirche mit der Jahreszahl 1663 angebracht ist.« »Man glaubt, Zriny habe das Hammerwerk hauptsächlich zu seinen bösen Anschlägen angelegt in der Absicht, Stück, Bo mbenund Kugeln gießen zu lassen.« »Die Arbeiter, Knappen und Köhler ließ er aus Oberkrain kommen, welche noch heute in Tracht und Sprache sich von andern benachbarten unterscheiden.« Auch die Wirtschaft des Rosetti trieb viele Arbeiter nach Tschuber. So berichtet die I. Ö. Kammer unterm 18. September 16654 *) an den Kaiser, daß aus Eisnern infolge Konflikts mit dem Oberbergrichter Rosetti Bergwerksarbeiter in großer Zahl nach dem Graf Serinischen Eisenbergwerk gezogen seien. Der Unterschied von der kroatischen Bevölkerung ist auch heute noch bemerkbar, wie denn auch die krainischen Eigennamen auf die Herkunft ihrer Träger weisen. Bezüglich der Datumsangabe müssen wir es vorläufig dahingestellt sein lassen, ob v. Gariboldi, welcher 1783 in Amtsangelegenheiten in Tschuber warÄ), oder Pfarrer Sgavec die Jahreszahl richtiger gelesen haben. Ich würde mich für des letztere Leseart 1651 entscheiden. Denn erstens war Sgavec6) täglich in der Lage, die Inschrift am Ofen zu lesen und hatte, wie die Chronik beweist, historischen Sinn. D as Terr ain. Wie schon oben bemerkt, liegt Tschuber in einem öden Graben, am äußersten Ende desselben rings umgeben von hohen Gebirgen; das Bildchen 1) H. K. A. F. 1589 sub 20. Februar 1784. 2) Westlich von Ossilnitz, etwa 12 km südlich von Tschuber. 3) Wohl Floßofen. 4) Steir. Statth.-Arch. F. 130/11. 6) Tschuber wurde nämlich vom kais. Bergamte administriert. “) Mathias Sgavec aus Buccari war von 1769 bis 1778 hier Pfarrer. Fig. 145 gibt eine Ansicht der Ortslage des ehemaligen Schmelzofens. Der Standpunkt der Aufnahme ist auf der Gottscheer Seite der Landschaft. Der gegenüber liegende -massige Berg liegt vor der krainerischen Grenze und über ihn windet sich bei S die Poststraße von Presid und Laas herab. Die Höhendifferenzen sind groß und schroff die Übergänge, Parg hinter Tro-petska stena (hinter £>’ des Bildes) liegt 863 m, Tschuber 523 m hoch. Die horizontale Entfernung beträgt 1*5 km. Auf diese geringe Distanz fällt die Straße um 240 m in zahlreichen Serpentinen. Die sich weiter links anschließenden Berge ziehen in ununterbrochenen Massen fort bis ans Meer ober Buccari. Bequemer ist die Zufahrt von Süden längs der Flußläufe der Kulpa und Tschabranka. Bei Brod wendet die Straße sich von der Kulpa weg gegen Süden nach Buccari und Fiume. Hl. Kreuz Die Schmiede des Koritnik in Tschuber. DerPlaofen. an den Quellen der Čabranka. Anders sah es vor Anlage dieser Straßen aus, als der Saumpfad die Verbindung herstellte und Saum- und Reitpferd die Vehikel für Frachten und Menschen waren. Da das Tschuberer Eisen, wie wir hören werden, ausschließlich zum Meere nach Buccari und später nach Fiume verfrachtet wurde, so trachtete man, die nächste Route dahin zu finden. Dieser Saumweg ging von Tschuber über Terstje, Gerovo, Lasac, Kamenjak nach Buccari und Fiume und ist von guten Fußgängern in acht Stunden zurückzulegen. Es gab Leute in Tschuber, welche den Weg bis Fiume in einem Tage hin und zurück machten. Die Tschabranka entspringt mit mehreren Quellen, offenbar als Abfluß eines unterirdischen Sees im äußersten Talwinkel. Unmittelbar unter der Hauptquelle Oberch ist die Zeugschmiede des Kasimir Koritnik mit einem alten Wassertrommelgebläse. Sie war früher eine Nagelschmiedhütte und ist nebst den beiden Hackenschmieden der Gebrüder Trope der letzte Überrest der einstigen Eisengewerkschaft. Ko ri t n i k und die Trope erzeugen hier aus steirischem Stahl ganz vorzügliche Äxte für die Holzknechte, welche von hier aus. in großer Zahl nach Ungarn, 'Slawonien, Polen, Rußland, Rumänien und Amerika in die Wälder, ziehen. Für diese Holzarbeiter werden dreierlei Sorten Äxte hier verfertigt, welche von vorzüglicher Qualität sind, speziell die Ware des Kasimir Koritnik wird sehr viel begehrt, welche er in der ehemaligen Nagelschmiedhütte an der Quelle der Czabranka an einem Feuer schmiedet, welches noch mit einem primitiven Wassertrommelgebläse versehen ist. Den Stahl bezieht er aus Steiermark. Der Apparat ist in folgender Weise hergestellt : Neben der Schmiedehütte läuft längs der Langseite derselben ein Gerinne a von 1 m Breite und 70 cm Höhe, welches an seinem Ende abgeschlossen ist. Dieses Ende liegt in der Flucht der Stirnseite der Schmiedehütte. Unter dem Gerinne steht am Boden in einem Holzrahmen ein gewöhnliches Faß ft von 1 m Höhe, dessen Boden herausgenommen ist. Das Faß selbst ist über eine Steinplatte c gestülpt, welche auf einem, Steinpostamente steht. Die Platte ist roh rund zugehauen und reicht nicht ganz bis an die Dauben des Fasses. Gerinne und Faß sind durch einen zirka L5 m langen viereckigen Bretterschlauch d verbunden, in dessen Wände nahe dem Gerinne Löcher e gebohrt sind, so daß durch dieselben Luft eindringen kann. Neben diesem Schlauche ist im Faßdeckel ebenfalls eine Öffnung / geschnitten, an welche der Windschlauch ausschmieden. Es kamen verschiedene Erzsorten und Zuschläge zur Schmelzung und wurden die Resultate sorgfältig verzeichnet. In dem darüber dd. Tschuber, 13. Dezember 1746, erstatteten Berichte1), in welchem die Details der Proben vorgelegt wurden, heißt es zum Schlüsse: Das Eisen war durchweg ein gutes und ergaben die sechzehn Proben, daß aus den Tschuberischen Erzen nicht nur im Hoch-, sondern auch im Wolfsofen, wenn die Erze gut gewaschen, geklaubt, auf das Sieb gesetzt und rein geschieden, wie auch wohl geröstet würden, ein gutes Eisen erzeugt werden kann, welches zu allen Werkzeugsorten aller Orten unklagbar verschließen und gebraucht werden kann. Auf dem Tschernelaser und Terstjaner Gebirge, Grundstücken und Feldern kommt ein Erze führendes Erdreich vor, welches aus Letten und Lehm besteht, welchem die Erze beigemischt sind. Aus diesem könnte fürderhin durch Waschen Erz gewonnen werden, nachdem jetzt schon über ein Säkulum das Bergwerk besteht. Es wurden über 100 Proben aufgeschürft, gewaschen und geschieden. Aus 70 Zentner Tschernelaser Schurfmaterial erhielt man 7 J/2 Zentner und aus 70 Zentner Terstianer 61/2 Zentner gutes Erz. Es handelte sich daher nur um eine rationelle Waschanlage, welche errichtet werden solle. Die Anlage der einen wird auf 227 fl., eine zweite aber mit Anlage eines Teiches und der Röhrenleitung auf 1500 fl. veranschlagt. Hauptmann selbst erstattete noch aus Tschuber unterm 14. Dezember 17462) einen ausführlichen Bericht über seine Wahrnehmungen, welcher 47 halbbrüchige Folioseiten umfaßt. Auf p. 14 sagt er, »daß im Jahre 1744 der Hochofen drei Monate im Gange war und binnen 24 Stunden 45 Zentner Roheisen gab, mithin in zehn Monaten 6000 Zentner erzeugt werden könnten. — In den vorhandenen zwei Bressan- oder Streckhämmern können bei fortwährendem Betriebe pro Jahr nicht mehr als 100 Mir. (1000 Zentner) Eisen erzeugt und ausgearbeitet werden. Wenn nun nach Einrichtung des Waschwerkes hinlängliches Erz vorhanden sein wird, der Hochofen zehn Monate im Gange und so 6000 Zentner Flossen erzeugt würden, so wären mehrere Bressan- oder Streckhämmer neu zu errichten und mit wohlkundigen Hammermeistern aus Teutschland3) zu versehen, da die gegenwärtigen Hammermeister4) keine zulängliche Kenntnis haben, wie ein und anderes Zeug vorteilhafter geschmiedet und mit Kohlersparnis zu Gute gebracht werden kann. Zeigt man den Leuten etwas, so befolgen sie es, so lange man dabei ist, und dann wird wieder die alte Unwirtschaft weiter getrieben, welche aber durch andere teutsche Hammerschmiede und bessere Aufsicht der Beamten mit namhafter Wirtschaft kann ersetzt werden«. ln Tschuber könnten jährlich 20.000 Zentner Erze gewonnen werden und daraus 6000 Zentner Roheisen und aus diesem 4000 Zentner geschlagenes Eisen erzeugt werden. Nun sind aber viele Jahre her nur 500—600 Zentner gemacht und diese statt um bares Geld gegen Salz in Buccari verhandelt worden. Es könnten hier Ofen, Töpfe, Kessel u. a. m., dann Schanzzeug, als Krampen, Schaufeln, Hacken und mehr dergleichen Zeug gemacht werden, wie auch Büchsen, Röhren usw. Auch die Nagelfabrikation wäre erträglich; vor vielen Jahren standen hier 80 Paar Nagelschmiede in Arbeit, heute seien nur mehr 6 Paare da. Der Rückgang beruhe mit dem durch Erzmangel bedingten Eisenmangel und dieser auf der Ignoranz der Beamten. ~ o ö J) H. K. A. F. 20. 2) H. K. A. F. 20 sub 12. September 1747. 3) Nämlich deutschen Hammermeistern aus ICärnten oder Steiermark. 4) Nämlich slawischen aus Krain. Die überall herrschende schlechte Wirtschaft der Verweser, welche für sich und nicht für das Ärar sorgten, richtet das Werk, die Arbeiter und Untertanen zugrunde. So werde der schlechte Dominikalwein von Buccari mit großen Kosten über den Schneeberg, hierher gesäumt, statt in Buccari verkauft zu werden, hier aber wird er der Meisterschaft und den Arbeitern und den Untertanen vom Verweser wider ihren Willen statt barem Gelde aufgedrungen, dabei resultiere angeblich ein Drittel Nutzen, allein wenn man es genauer erwägen will, so dürfte durch Anstellung eines Pfennwirtes, welcher ebenfalls ohne Mautaufschlag den Wein beziehen könnte, ein größerer Nutzen erzielt werden, wenn von jeder ausgeschenkten Maß 1 kr. Daz genommen würde, »als da dermalen ein Verweser im WTeinschank und die Ausgabe der Viktualien selbst exerzirt und dadurch viele Zeit im höchsten Dienste verabsäumt, auch öfter zu geschehen pflegt, daß die armen Bergleute nach verweserischer Gewohnheit, welcher um eine jede Maß Wein in den Keller läuft, viele Stunden warten müssen und in der Arbeit gehemmt sind«. Die Wirtschaft mit den Viktualien schildert Hauptmann als ebenso schlecht und drückend für die Arbeiter. Daß Tschuber aktiv sein könnte, beweisen die Bilanzen der letzten Jahre. Wären die 1741, 1742 und 1744 vorgekehrten Dispositionen und Instruktionen befolgt worden, so wäre sofort ein Nutzen erwachsen. Die 1741 gemachte zehnjährige Bilanz ergab einen jährlichen Abgang von 43 fl. Seit vier Jahren aber habe sich ein Nutzen von 5055 fl. ergeben und wäre ein verständiger Bergmann vorhanden, könnte der Gewinn noch größer sein. Unterm 20. Dezember 1746') erstattet die I. Ö. Kammer in Graz ihren Bericht über das Tschuberer Eisen und bemerkt: Die Schiffpatrone hätten sich nur darum beschwert, weil sie ihren Eigennutz im Auge hatten und das Eisengeschäft von sich abwälzen wollten, was sie schon öfter versuchten. Die kleinen Quantitäten schlechten Eisens können nicht Ursache sein, das Werk zu unterbrechen, daher von seiten der Salz- und Walddirektion die Sistierung des Werkes voreilig beantragt wäre. Das minderwertige Eisen soll daher mit gutem gemischt den Schiffspatronen für ihr Salz gegeben werden, »da kein Bergwerk zu finden sei, wo alle Gattungen Eisen zu gleicher Qualität ausfallen können«. Unterm 22. März 1747 dd. Wien eröffnet die Hofkammer dem Grafen Herberstein, man wolle, daß das Tschubersche Eisenwerk wegen der Nähe des Meeres »in den florisanten Stand hergestellt werde«. Darum sei ihm zu Auseinandersetzung und Vergleichung der noch fortwährenden Wald- und Confinstreitigkeiten die Kommission aufgetragen und ihm Hauptmann beigegeben worden. Die Patroni aber haben das Eisen für den vierten Teil des gelieferten Salzes zu nehmen. Außer Eisen nahmen sie auch Bau- und Werkholz mit, ein Teil wurde bar bezahlt. Die Kommission, zu der auch der Forstmeister Jurmann von Idria beigezogen wurde, dauerte vom 22. September durch 57 Tage. Das Reisepartikulare des Bergmeisters Hauptmann betrug 405 fl. 47 kr.2) Die Ausführungen des Idrianer Bergmeisters Hauptmann bewirkten zunächst, daß mit Hofresolution dd. 12. September 1747 3) die Herrschaft Tschuber samt Beamten, Unterbeamten, Eisenwerken, Waldungen und Urbaren als ein Montanistikum vom Kamerale ausgeschieden und wie Idria dem Münz- und Bergwesendirektionshofkollegium unterstellt wurde. Tschuber ') H. K. A. F. 12. 2) H. K. A. F. 20 sub 12. September 1747. 3) H. K. A. F. 22 sub 4. November 1747. wurde daher aus dem Buccarer Rentamte exszindiert und dem Idrianer Oberbergmeisteramte überwiesen. Es ging aus der slawischen und welschen in deutsche Verwaltung über. Die nächste Folge dieser Veränderung war die Entfernung des unfähigen Laskovič, an dessen Stelle bereits im Dezember 1747 Franz Bernhard Huß trat. Der Eisenagent Benaglia wurde durch Peter Schöpf ersetzt. Als Oberhutmann wird Stefan Threun genannt1). Dem Laskovič wurden 300 fl. Pension bewilligt, nachdem er 30 Jahre teils in Buccari, teils in Tschuber gedient hatte2). Unterm 9. Dezember 1747 3) erging eine umfangreiche Instruktion für Tschuber, in welcher es im § 39 bezüglich der Schmelzung heißt, »die Wolfs Öfen nur in dem Falle anzulassen, wenn nicht soviel Erz erobert werden könnte, um den Hochofen einige Monate anzulassen«. Es soll so viel wie möglich Obergrasser Erz verschmolzen werden (§ 38) und die Zahl der Nagelschmiede sei wieder auf 80 Paare zu bringen (§ 41). Das Inventar von Tschuber wurde anfangs 1748 aufgenommen, es ist am 5. Februar 1748 geschlossen. Als Delegat des Rentamtes Buccari und Übergeher zeichnet Barth. Anton Pokorn, als Übernehmer der Herrschaft der kais. Forstmeister in Idria F. X. Jur mann, welcher auch der Kommission von 1746 beigezogen war. Der Hochofen war laut Inventar neugebaut mit neuem großen Blase-balg, Rad und Wellbaum. Unter dem Hochofen war eine Zainschmiede und eine Sägemühle, unter dieser die eine Brescian sch miede, daran befand sich ein Wasserhammer nebst Amboß, Rechenfeuer und 6 »Late-r ollen«. In den Holzhütten werden genannt: 6 Stück »Promo-Zolle« von Buchenholz. Weiter folgte eine Nagelschmiede mit 6 Feuern und 6 Amboß-Stöcken, dann eine zweite Br es cian- H am m er-S c h m i e de, darin ein Brescian-Wasser-Hammer mit Amboß, Rechenherd und zwei guten Bälgen. Am Rennherde sind befindlich zwei Flossen und acht »Laterollen«. Hier sind die Ausdrücke »Laterollen« und »Promozolle« zu erklären. Bei den krainischen Hammerwerken hieß die Schlackenplatte oder vordere Ofenwand Laterol, oder im Munde des Bergvolkes »Tarol«. Der Promozol, in Krain auch Premečol, Premezoi und Fermezol genannt, war ein Eichen- oder Buchenpfosten von P24 m Länge, 055 in Breite und 0*22 m Dicke, in welchem Überecks in der Mitte eine quadratische Eisenplatte von 26 cm Seitenlänge eingelassen war, in welche eine konische Vertiefung eingebohrt war. In dieser Vertiefung drehten sich die konischen Eisenzapfen der »Uboga«, des Wagringes am großen Hammer. Die beiden Promozolle lehnten sich an zwei Eichenklötze, »čoke«. (Cf. sub p. 320 ff.) DerWolfsofen mit Blasebälgen und Handzeug nebst Kohlstätte wird als letztes Objekt genannt. Das Gerinnwerk wird als im ganzen 173 Klafter lang angegeben, wovon 139V2 als baufällig bezeichnet werden. Vom Ursprung bis zum Blauofen hatte es 81 Klafter Länge, wovon 63° baufällig waren, bei der Sägemühle iP/g0 neu; beim Brescian-Hammer 25V20 baufällig. Zum unteren Hammer und der Nagelschmiede gehörten 57°, davon 51 baufällig. Diese 173° oder 328 m Gerinne waren nicht zusammenhängend, sondern in obigen Einzelausmaßen bei den verschiedenen Entitäten verteilt, welche, den Bachverhältnissen angepaßt, längs der Tschabranka verteilt waren. fl L. c. F. 26. 2) L. c. F. 44 sub 27. September 1749. 3) L. c. F. 26 sub 12. März 1748. Der H o ch ofen-Plaus stand zirka 700 tn = 368° ober dem Stuckofen; dazwischen lagen in der Nähe des Schlosses die Brescianhämmer und die Nagelschmieden zirka 250 m unterhalb des »Plaus«. Untenn 16. März 1750 wird der beim Grafen Sau rau in Ligist bo-dienstete Hammerschreiber Joh. Georg Sizenfrei als Eisenagent in Tschuber ab Georgi angestellt und zugleich beauftragt, zwei Schmiede und zwei Heizer mitzubringen. Diese sollten jedoch nicht mit Tschuberanern untermengt, sondern abgesondert arbeiten und den Tschuberanern durch fleißiges Verhalten und gute Aufführung zum Beispiel und zur Nachahmung dienen ’). Unter präs. 12. März 1751 2) klagt die k. k. Banco-Deputation beim Münz- und Bergwesenhofkollegium über die schlechte Qualität des Eisens. Die Salzschitfseigentümer beschwerten sich wiederholt, daß dieses Eisen nicht an Mann zu bringen sei, weil es in Apulien und im übrigen neapolitanischen Gebiete sogar »bandisiert« worden wäre, die Salzhändler daher dafür keine Abnehmer fänden. Um nun die Salzlieferungen aufrecht zu erhalten, ersucht die . Deputation, es möge für besseres Eisen gesorgt werden, da sie für ihr Salz bares Geld haben wollen. Unterm 13. März wird Haupt mann in Idria beauftragt, zu berichten, ob die Beschwerde begründet sei, eventuell Abhilfe zu schaffen. Der Eisen-Salz-Tauschhandel spielte sich zwischen Buccari und Barietta in Apulien ab. Man fuhr von der Apulischen Küste, an welcher Bar-letta oberhalb Bari liegt, im Sommer mit Benützung der Nordwest-Winde scharf im Winde bis unter die Dalmatinische Küste und von da mit See-und Landbrisen bis in die Buchten von Buccari und Fiume. Im Winter mit Scirocco im Oktober, November und Dezember. Retour mit Nordwest-Wind im Juni, Juli und August. Für das krainische Eisen war St. Giovanni bei Tybein ein Haupthafen, der Haupthandelsplatz aber Sinigaglia in der römischen Mark. Verweser Huß in Tschuber sowie Hauptmann weisen die Anwürfe der Salzhändler entschieden zurück3), die Hetze gehe wieder los, weil 1. die Trennung des Werkes vom Dominium Buccari manchen Leuten nicht recht CD _ ist, 2. weil die Salzhändler lieber Geld als Eisen nehmen möchten und 3. möchten sie vom Tschuberischen Werke gern erledigt sein. Das Eisen ist gut, ja besser als das Kärntner, welches auch dort verschifft wird. In weiterer Verfolgung der für das Ärar und Tschuber so wichtigen Angelegenheit stellten sich nun ganz merkwürdige Vorgänge heraus, über welche Verweser Huß und Eisenagent Payer unterm 29. Juli 17514) an den kais. Bergrat Hauptmann nach Idria Bericht erstatten. Huß und Payer verfügten sich am 19. Juli nach Buccari zur Eisenprobe, sie nahmen den Hammermeister Simon Brovet und den Schlosser Martin Sadnik mit. Am 20. wurden die Proben vorgenommen, welche am kalten wie warmen Eisen gleich gut ausfielen. Sie wurden in Gegenwart des Kastellan Suppe, des Beamten. Pokorn und der Schiffspatrone Francesco Mar o chini, Francesco de Agnese und des Kapitäns Michele Cragnicz von den Bucearan er Schmieden Sager, Kautschitsch und J e 11 e n z vorgenommen. Man suchte eine Stunde im Magazin, um ja das schlechteste Eisen zu finden. Als man nun die Schiffspatrone aufforderte, sich dem Atteste für die Güte des Eisens anzuschließen, lehnten sie es mit der Bemerkung ab: »Was hülfe es wenn das Eisen wirklich Gold wäre und nur den Namen ') H. K. A. F. 51 sub 6. April 1750. 2) H. K. A. F. 62 sub 17. März 1751. 3) H. K. A. F. 65 sub 30. Juni 1751. J) H. K. A F. 69 sub 11. Oktober 1751. Tschuberer Eisen hätte, so würde in Italien nicht nur das Eisen, sondern auch das Schiff als Contraband hinweggenommen.« Als man nun die wahre Ursache dieser Diskreditierung wissen wollte, gaben Maro chin i und Agüese folgende Auskunft: »Es habe Herr M. A. Zois mit dem Vizekönig von Neapel einen Kontrakt geschlossen und sich verpflichtet, ganz Italien mit Eisen zu wohlfeilen Preisen zu versehen. Dabei machte Z ois dem Vizekönig vorstellig, dass das Tschuberische Eisen von der schlechtesten Qualität sei, so dass sich Baron von Wiesen hütten und das Oberbergamt Idria nicht getrauen, Tschuberisches Eisen allein nach Italien zu senden, sie hätten daher von ihm, Zois, Eisen erkauft und nach Buccari bringen und von da nach Italien als Tschuberisches Eisen ausführen lassen. Zois kaufe Eisen, wo er es finde, zusammen und liefere es nach Italien.« Da die beiden Schiffspatrone sich weigerten, diese Aussage schriftlich zu deponieren, ersuchte Huß die beiden Zeugen Suppe und Pokorn um eine solche. Pokorn meinte, er wisse dies schon lange, könnte aber auch keine schriftliche Attestation abgeben. Huß und Payer begaben sich nun mit Suppe und Pokorn zu de Den aro, welcher bestätigte, daß ihm die Handelspraktiken des Zois wohl bekannt seien und versicherte, er wolle sorgen, daß wir die Sache schriftlich erhalten, sobald die nächsten Schiffspatrone ankommen. Das Zoissche Eisen wurde auch probiert, doch konnte man daraus nicht einmal ein Hufeisen schmieden. Es müsse mißfallen, »dass ein dergleichen Kaufmann die k. k. Waren vernichtet und discreditirt«. Zufolge oberwähnten Auftrages dd. 13. März berichtet nun Bergrat Hauptmann dd. Idria, 23. August 1751, über die Angelegenheit wie folgt: 1. Als sich Tschuber bis 1741 im elendesten Zustande befand, die Erze mit Lehm, Kies und Gestein verschmolzen wurden und kaltbrüchiges Eisen resultierte, mußte das Eisen gut sein, weil Tschuber unter dem Dominium Buccari stand, und es wurde verschließen, obwohl es bekannt ist, daß Marochini eine Schiffsladung solchen Eisens, welches beim Abladen in Stücke sprang, nach Buccari zurück brachte. 2. Ist es unwidersprechlich, daß nie so gutes Eisen erzeugt wurde als jetzt, aber auch nie so viel Klagen darüber erhoben wurden als jetzt. Grund dafür sei die Trennung von der Herrschaft. Die Klagen von 1748 wurden durch die Proben ad absurdum geführt und die neuerdings durch Huß und Payer abgeführte Probe beweist wieder, daß das Eisen gut sei. »Unerlaubt ist es«, schreibt Hauptmann, »daß ein Kaufmann oder Privatnegotiant, wie da der Zois in Laibach einer ist, seines eigenen Gewinnes willen den Verschleiß und Nutzen des a. h. Ärares hinterstellig zu machen, auf eine höchst strafbare und unverantwortliche Art sich unterwindet, wo bei verlorenen Buccaraner Verschleiß das Tschuberische Hammerwerk unterliegen und man für das unentbehrliche Salz das bare Geld hergeben müßte.« Zois steht mit vielen Hammergewerken in Steier, Kärnten und Krain in Kontrakt wegen Eisenlieferung an seine Firma. Woher ihm dies erlaubt sei, ist uns unbekannt. Dies könnte vielleicht der Grund sein, »warum man anno 1749 und 1750 mit den zur großen Quecksilberbrennung erforderlich gewesenen Retorten nicht auf kommen konnte«. »Wie aber mehr berührter Zois den Verschleiß des Tschuberischen Eisens zu Fiume und Buccari hinterstellig zu machen, veranlaßt worden, will ich im nachfolgenden gehorsamst anzeigen.« Als im Jahre 1749 die für Idria nötigen Retorten in Tschuber erzeugt werden sollten, kaufte man von Zois in Triest 61.061 Pfd. Eisen, um auch dem Export zu genügen, »wobei ein Gewinn von 628 fl. resultierte. Dieses war das schlechte Eisen, welches Tschuber diskreditierte«. Unterm 3. März 1752 4) berichtet Hauptmann weiter, daß Zois das schlechteste Eisen nach Buc cari ab gab und zugleich die Italiener avisierte, wie sie aus Buccari die schlechteste Qualität zu erwarten hätten. Das tat er, um sich Kredit zu erwerben und Tschuber zu ruinieren. Um da abzuhelfen, müßte das Zois sehe Eisen, da Zois fast alle Werke in Kärnten und Krain im Verlag hat, gleich dem Vordern-und Innerberger in loco vermautet werden, da dem Vernehmen nach die Kärntner Eisengewerken von einem Meiler nur so viel zahlen, als die Obersteirer von einem Zentner erlegen müssen, dann würde er auch mit dem Preis steigen und das Tschuberer Eisen in seinem Kredit lassen müssen. Sollte aber Zois des ungeachtet behaupten und das Tschuberische Eisen totaliter verschlagen, so müßten, da Idria jetzt keine Retorten mehr braucht, in Tschuber Nägel und im Lande verkäufliche Ware, als Hacken, Schaufeln, Pflugscharen, Waffen usw. fabriziert, eventuell ein Gußwerk für Töpfe, Öfen und dergleichen eingerichtet werden. Diese letzteren Aufklärungen dd. 8. März 1752 über die Sachlage und die Zois sehe Eisenwirtschaft gab Hauptmann in Erledigung einer Anfrage der Hofkammer dd. 7. Dezember 1751, als ihr von der Bankaldeputation eine Note durch das Hofkollegium dd. 24. November 17512) zukam, der zufolge Nachforschungen ergeben hätten, daß die neapolitanischen Eisenhändler wegen ehemaliger schlechter Qualität noch Abscheu vor dem Tschuberer Eisen haben, anderseits aber erhalten sie das Eisen von Zois billiger, als es durch die Bankoämter aus Tschuber übernommen wird. Die Schiffspatrone verkaufen das für das Salz erhaltene Eisen dem Zois offenbar mit Schaden2). Sollten sich die Patroni schließlich absolut weigern, es anzunehmen, so wird es auch die Deputation ablehnen müssen. Es wäre auch in Neapel nachzuforschen, ob nicht sogar der bekannte Zois sehe Kontrakt mit den meisten innerösterreichischen Eisenwerken hieran schuld wäre? Das Geschäft mit den Schiffspatronen war durch Zois nun ruiniert. Man sandte daher selbst Schiffe um Salz. Unterm 2. Juli 17533) berichtet Hauptmann, daß in Tschuber Geldmangel herrsche, da in Buccari kein Eisen mehr verkauft werde. Die im März und April von Buccari und Fiume unter kaiserlichen Flaggen nach Barietta abgesegelten Schiffe, welche Salz für das österreichische Littorale zu fassen kamen, kehrten leer zurück, weil sie sich nicht visitieren ließen4). Die Sache müsse erst zwischen den beiderseitigen Höfen ausgetragen werden. In Buccari liegen um 4050 fl. Eisenwaren, nach Tschuber aber sind im ersten Halbjahr 1753 nur 135 fl. 32 kr. eingegangen, es wurden daher 300 fl. von Idria dahin gesendet. Von der finanziellen Lage von Tschuber gibt ein Bericht des Idrianer Bergamtes dd. 8. November 17555) ein Bild, in dem die Erträgnisse des Bergwerkes und der Flerrschaft gegeneinander gehalten werden. fl H. K. A. F. 74 sub 22. März 1752. fl H. K. A. F. 71 sub 7. Dezember 1751. fl H. K. A. F. 90 sub 17. Juli 1753. 4) Sie hatten offenbar Tschuberer Eisen an Bord, welches, durch Zois diskreditiert, nicht eingeführt werden durfte. fl H. K. A. F. 108 sub 14. Jänner 1755. Von 1748—1753 betrugen die Einnahmen des Eisenwerkes 42.984 fl. 23 kr., die Ausgaben 50.689 fl. 58J/4 kr. Es resultierte somit ein Defizit von 7705 fl. 35‘/4 kr. Die Herrschaft Tschuber hatte ein Erträgnis von 6978 fl. kr., Kosten von 2715 fl. 223/4 kr., somit ein Aktivum von 4262 fl. 453/4 kr. abgeworfen. Als Ursachen des montanistischen Defizits sind angegeben: Lieferung der Retorten für Idria . . . 5.885 fl. 37 kr. Eisen für Laibach und Idria........ 220 » 22^4 » Bauten und extraordinäre Unkosten . . 2.664 » 31¡i » Liefergelder (Diäten)............ 2.326 » 93/4 » Provisionen...................... 1.800 » — » 12.896 fl. 12V* kr. Ab obiges Defizit per . 7.705 » 35V* » Ergebe sich ein Nutzen per .... . 5.190 fl. 37 kr. Dazu der Ertrag der Herrschaft . . . . 4.262 » 453/4 » Totalerträgnis . . 9.453 fl. 223/4 kr. Unterm 26. März 1755J) eröffnet das Hofkollegium dem Bergrate Sartori in Idria: Es habe »ein Gewisser« beim Hofkollegium unlängst den Antrag gestellt, ihm das k. k. Eisenbergwerk Tschuber samt dem dazu gehörigen Domino kontraktlich auf einige Jahre zu verpachten, der Bergrat möge sich darüber äußern. Wer dieser »Gewisse« war, ist nicht aus den Akten ersichtlich. Die Vermutung, daß es Zois gewesen, hat viel Wahrscheinlichkeit für sich. Die Arbeit ging indessen bei beiden Öfen fort. Laut Bericht dd. 25. August 17552) lieferte der Hochofen im Vorjahre 906T4 Zentner Roheisen, wozu 2250 Zentner Erz verschmolzen wurden, ungerechnet den »kleinen Graglach« in den Schlacken. Im Wolfsofen wurden zu 10 Zentner wiegende »Wolfs-Massen« erschmolzen. Der Ofen wurde so weit vergrößert, daß 15 Zentner wiegende Wolfs-Massen erzeugt wurden3). Die Bezeichnung Masse ist vom italienischen Massa hergenommen. Inzwischen wurde im diplomatischen Wege in Neapel wegen des Eisenexports interveniert. Unterm 23. November 17564) teilt das Direktorium in publicis et cameralibus dem Hofkollegium mit, daß der Neapolitanische Hof erklärt habe, daß für das Barletta-Salz weder Holz noch Eisen angenommen werde. Man habe auf der Abnahme des Eisens beharrt, wovon aber Neapel nichts hören will und lieber von der Salzlieferung abstehen, als diese Bedingung annehmen wolle. Es sei zu befürchten, der Barletta-Handel werde dem Banko entzogen, so daß Innerösterreich und die kroatischen Länder Salzmangel leiden werden, daher Schiffahrt und Ärar Schaden leiden würden. Alles komme daher, daß man den Schiffspatronen das Tschuberische Eisen aufdrängt, obwohl es in Neapel verboten und seine Annahme gänzlich abgeschlagen wurde. Man müsse somit vom Eisen ganz absehen, um mit Neapel zu einem Schluß zu kommen. Aus anderen Ländern sei der Salz bezug teils wegen o ö J) H. K. A. F. 110. 2) H. K. A. F. 116 sub 7. September 1755. 3) Ein solcher Wolf hatte somit zirka 5 Kubikfuß Volumen. 4) H. K. A. F. 131 sub 12. Dezember 1756. Müllner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 38 der Korsaren, teils wegen der Kontagionsgefahr, teils wegen Entlegenheit nicht tunlich. Man sehe daher weiteren Vorschlägen entgegen. Das Hofkollegium wendet sich nun unterm 12. Dezember 1756 an das Oberbergamt Idria um Auskunft, welchen Nutzen oder Schaden Tschuber dem Ärar seit der Übernahme durch das Bergamt gebracht habe ? Es sei sich auch gutächtlich zu äußern, »ob nicht anderweitig der Verschleiß des Eisens, auch allenfalls durch Verpachtung, ohne solches nach Buccari zu liefern sich instradiren möchte? indem verlauten will, daß der kön. Neapolitanische Hof die Einfuhr fremden Eisens verboten habe«. Im Jahre 1757 kam wieder die Frage des Verkaufes von Tschuber zur Verhandlung und wieder taucht der Name Zois auf. Unterm 15. März wird das Oberbergamt Idria beauftragt, einen Käufer ausfindig zu machen]). Unterm 1. April schlägt Sartori den Michel Angelo v. Zois als solchen vor, der auch mit Kärntner und Krainer Eisen nach Neapel handelt. Das Oberbergamt wird schon unterm 13. April beauftragt, das Geeignete zu veranlassen* 2). Die infolge der fachmännischen Leitung und Instruktionen durch den wackeren Hauptmann eingeführten Reformen bewirkten, daß sich mit der Zeit ein Umschwung zum Besseren bemerkbar machte. Das Eisen wurde seitdem tadellos hergestellt, die Schiffspatrone fingen an, es wieder zu übernehmen und verpflichten sich im Juni und abermals im Oktober 1755 freiwillig und schriftlich, daß jeder statt barem Gelde von Jahr zu Jahr ein Drittel Brescian-, ein Drittel Spiaggiaeisen und ein Drittel Nägel als Zahlung für das Salz annehmen wolle (Fasz. 161). Höchstwahrscheinlich trug auch die Enthüllung derZoisschen Intrigen und die diplomatische Intervention in Neapel zur Beruhigung das ihrige bei. Dazu wiesen die Rechnungsabschlüsse von 1748 bis Ende 1755 Nutzen aus. Mit Zois, welcher einzig als Käufer in Betracht kam, wollte man sich denn doch nicht einlassen, und gegen eine Verpachtung sprach der Umstand, daß ein Pächter, seinen Nutzen im Auge habend, Werk und Wälder bis zum äußersten ausnützen und letztere devastiert zurücklassen werde. Es erfloß daher unterm 18. Oktober 1757 nomine der Kaiserin die Resolution, daß das Werk vom Ärar weiterzuführen sei3). Die Schiffspatrone fanden bei ihrem Baratío guten Gewinn und genossen manche Vorteile. Erlitt zum Beispiel ein Salzschiff Schiff brach, so wurde ihm eine sogenannte »gewöhnliche Aushülfe in Eisen« geleistet. Diese bestand darin, daß der schiffbrüchige Patron sein Salz in Buccari durch zwei bis vier Jahre bar bezahlt erhielt, statt dafür Eisen oder Holz nehmen zu müssen. Eisen mußte er bezahlen. Der Bau eines Salzschiffes erforderte je nach Schiffssorte als Petachio, Fregado ne oder Mar-celliana um 600 bis 400 fl. Eisen. Ein Petachio führte 100 carra, ein Fregatone 80 carra und ein Marcelliano 70 carra Salz4). Am 23. Juni 1767 starb Verweser Huß. Inzaghi meldet dies unterm 13. Juli mit den Worten, daß »dem allerhöchsten Bergmann gefällig gewesen«, ihn abzuberufen. Huß war ein Bergmann aus der Schule 0 H. K. A. F. 135, sub 15. März. 2) H. K. A. F. 136 sub 12. April. 8) H. K. A. F. 142 sub 18. Oktober 1767. ‘) H. K. A. F. 281 sub 26. Juni 1765. für das Eisenwerk » die Herrschaft . . 2635 fl. 04 kr. . . 4759 » 52 » Zusammen . . 7394 fl. 56 kr. Antoni Hauptmanns und führte das Werk nach dessen Direktiven zur Blüte, so daß es selbst den Intrigen des finanzmächtigen Z o i s widei stehen konnte. Ihm folgte am 7. Dezember provisorisch Alois Kapus v. Pichelstein, der am 25. März 1769 definitiv wurde1). Der Betrieb blieb im alten Gleise. Geschmolzen wurde je nach Erzvorrat im Floß- oder Wolfsofen. Im Jahre 1769 wurden zum Beispiel vom 30. Oktober bis 25. November 8 Wölfe im Gewichte von 6740 Pfund aus 12.600 Pfund Erzen, 10.300 Pfund Hammerschlacken und 400 Pfund Nagelschmied-Scalgia mit einem Kohlkonsum von 184 Saum (ä ID1/, Kubikfuß) erzeugt. Die Wölfe wogen somit durchschnittlich 8 bis 9 Zentner. Im Jänner 177U 4 Wölfe mit 33'4 Zentner Gewicht. Das Bergvolk betrug 69 Köpfe, nämlich 27 Knappen, 1 Hammermeister, 2 Untermeister, 2 Heizer, 2 Wassergeber, 1 Zeinschmied, 20 Nagelschmiede und 14 Kohlbrenner2). Der Stand der Beamten und Diener aber war folgender: Es bezogen: der Verweser Joh. Alois Kappus v. Pichelstein 400 fl. Gehalt und 40 fl. Tafelgeld; der Eisenagent Franz v. Payer 225 fl.; der Agent in Fiume, wohin 1774 die Agentur aus Buccari übertragen wurde, Franz Margani, 150 fl. Gehalt, 20 fl. Quartier- und 4 fl. Kanzleigeld; der Kohl- und Erzmesser 127 fl. 45 kr. und 11 fl. 40 kr. Holzdeputat; der Kohl-säuberer 52 fl.; drei Waldhüter (ä 37 fl.) 111 fl.; der Bauholzbeförderer 40 fl.; ein Wächter 52 fl.; ein Ochsenknecht 45 fl. und der Gerichtsdiener 40 fl.3); der Pfarrer bezog von der Herrschaft 95 fl. und 11 fl. 40 kr. Holzdeputat. Der wundeste Punkt in Tschuber war der Erzmangel im eigenen Ge-biete. Man war, wie wir schon oben gezeigt haben, auf Erzschürfe in fremden Herrschaften angewiesen. Diese waren hier wie überall dem Bergbaue feindlich gesinnt, da sie Boden und Wälder nach Erz und Kohl ausbeuten lassen mußten. Konnten sie schon dies der Bergordnung gemäß nicht verwehren, so verweigerten sie doch jede Assistenz und verhielten sich nach Kräften ablehnend. Zudem lag das Ärar als Erbe des gewalttätigen Zriny mit allen Nachbarn in Grenzstreit. Man verlegte sich darauf, Tschuber auszuhungern, anderseits aber wollte Graf Theodor v. Bathyani zu Delnize ein neues Eisenwerk errichten. Ob es ihm damit ernst war oder das Ärar zum Verkaufe von Tschuber mürbe gemacht werden sollte, ist fraglich. Tatsächlich kam die Frage des Verkaufes an Bathyani zur amtlichen Erörterung. Das Idrianer Oberbergamt wird beauftragt, über den Stand von Tschuber zu berichten, da es sich um den Verkauf des Dominiums samt den Werkgaden an Bathyani handle4). Es sei zu berichten: 1. Wie und um welchen Preis Tschuber an das Ärar kam? 2. Was Herrschaft und Eisenwerk pro Jahr abwerfen? 3. In welchem Stande sich das Werk jetzt befinde und wie hoch es geschätzt werden soll? 4. Ob Bathyani ohne dieses Dominium und Werk sein neues Eisenwerk zu Delnize mit Nutzen zu betreiben imstande ist? 5. Wie hoch ihm Tschuber anzuschlagen wäre? 6. Ob nicht anderwärts Eisenerze für Tschuber zu finden wären? I n z a g h i berichtet nun ad 1.: 1) H. K. A. F. 1574 sub 25. März 1769. 2) H. K. A. F. 1575 sub 10. Februar 1770. 3) H. K. A. F. 1581 sub 11. September 1778. 4) H. K. A. F. 1575 sub 30. Juni 1770. Nachdem unter Kaiser Leopold I. sich Peter Zriny und Franz Frangipani des Hochverrates schuldig gemacht hatten, rückte 1671 Militär in ihre Güter ein. Unter anderen wurden Ozail, Novigrad, Bosiljevo, Severin und Brod wie alle am Meere gelegenen Kastelle und Orte samt der Herr-schaft Tschuber übernommen und dem Fisco oder der ungarischen Kammer unterworfen. Diese besaß die Güter ungefähr 20 Jahre, bis sie dieselben laut einem am 26. April 1692 errichtet sein sollenden Kontrakte der I. O. Hofkammer verkaufte. Davon wurde einiges teils verkauft, teils verschenkt, so daß der 1. Ö. Hofkammer nur das Dominium Tschuber nebst einigen am Meere gelegenen Orten verblieben, bis J. M. nach Errichtung des Münz-und Bergwesens-Direktions-Hofkollegiums diesem das Tschuberische Eisenwerk mit der Herrschaft überließ, welches 1747 als Filialwerk Idria einverleibt wurde. Da nun der angebliche Kontrakt zwischen der Ungarischen und I. Ö. Hofkammer dd. 26. April 1692 in Idria nicht vorhanden ist, kann der Kaufschilling nicht erhoben werden. Ad 2. Laut buchhalterischer Bilanzen war in den letzten 10 Jahren das Erträgnis der Herrschaft 5300 fl. 56 kr., das Hammerwerk aber wies ein Defizit von 13.130 fl. lÖ1^ kr. auf. Obgleich auf dem Werke keine Schulden lasten, ist es und bleibt es passiv, da es die Erze von entfernten Gegenden um hohen Preis herbeischaffen muß. Ad 3. Die Werksgebäude, welche noch unter Graf Zriny 1657 errichtet wurden, sind meist baufällig und ist ihr Wert schwer zu bestimmen. Ad 4. Es müßte vorerst der Lokalaugenschein eingeholt und alle Umstände reiflich erwogen werden. Doch glaube man, daß, wenn Bathyani sein neues Eisenwerk zu Delnize ohne Tschuber betreibe und dabei neue Werksgebäude mit vielen Kosten errichten sollte, so wäre es für ihn viel profitabler, wenn er das Erz durch seine Untertanen graben und nach Tschuber zur Einlösung liefern ließe. Ad 5. Das Dominium Tschuber mit allen Appertinentien könnte nicht höher bewertet werden als zu einem dem Ertrage zu 4% entsprechenden Kapitale. Da es jährlich zirka 1242 fl. erträgt, das Hammerwerk aber ob Erzmangels nichts abwirft, vielmehr den Ertrag der Herrschaft absorbiert, so könnte der Kaufpreis nach den herrschaftlichen Gefällen reguliert werden, um so mehr, als die Herrschaft ohne Beibehaltung des Hammerwerkes verbessert und benützt werden kann. Ad 6. Es wurden öfters anderwärts Erze ausfindig gemacht, so in den Herrschaften Gottschee, Reifniz, Brod und Ortenegg. Leider schnitt es allenthalben bald aus und hielt nicht in der Tiefe an. Dies geschehe überall und sei auch in Delnize zu besorgen. Auch würden solche Schürfe an andere Werke verliehen und dazu von den Privatherrschaften keine Assistenz geleistet. Schließlich könne der Kauf so lange nicht in Ordnung gebracht werden, bis nicht die mit Gottschee und Schneeberg — mit ersterer wegen des Dorfes Winkel und seinen Distrikt, mit letzterer wegen des um ein jährliches Bestandgeld von 200 fl. überlassenen Walddistriktes — obwaltenden Grenz-sfreite erledigt sind. Bathyani bot für Tschuber 12.000 fl.1), die Kammer aber bewertete unterm 10. Jänner 17762) die Herrschaft nach zehnjährigem Ertrage auf 23.443 fl. 7 kr. gegenüber der Idrianer Schätzung per 52.031 fl. 23 kr., welche auch das auf 10.316 fl. 14 kr. bewertete Eisenwerk mitbegriff. Der Preis von 23.443 fl. 7 kr. betrifft bloß die Herrschaft. Sollte der vom Grafen Lichten- H. K. A. F. 1579, d. exp. 7. April 1775. H. K. A. F. 1579. berg für Schneeberg reklamierte Teil Babenfeld samt übrigem Distrikte wegfallen, so ermäßigt sich der Betrag auf 16.829 fl. 7 kr. Die Kaiserin sei gesinnt, Tschuber dem Fürsten Auersperg zu überlassen. Sollte Auersperg nicht kaufen, so wäre Graf Theodor Bathyani in Aussicht zu nehmen, der 12.000 fl. bietet. Sollte er nicht wollen, so wäre Graf Christof v. Erdödy, der 18.000 fl. geben will, zu berücksichtigen. Bathyani scheint auf Tschuber zur Arrondierung seines Besitzes reflektiert zu haben, da er Grobnik besaß '). Im Jahre 17811 2) war der Verweserposten wieder vakant. Man suchte einen Verweser aus Schemnitz zu erhalten. Von dort wurde berichtet, daß nur drei brauchbare Individuen da wären, welche aber unentbehrlich wären. Kappus diente schon 30 Jahre und wurde mit 400 fl. pensioniert. Unterm 19. November 1781 wurde Johann Kasimir Lassacher v. Weyersberg, Verweser des v. Egg er sehen Schmelzwerkes in Treibach zum Verweser und Michael S z aib ali als Kontrollor und Herrschaftsfiskal ernannt3). Über den Stand der Entitäten des Bergwerkes erhalten wir erst 1783 genauere Nachrichten. Unterm 6. Juni4) beschreibt der Waldbereiter Anton Leitner den Stand der Baulichkeiten. Es waren folgende: 1. Das Schloß mit 7 Gemächern. 2. Unter dem Schloß die Magazine für Eisen und Pfennwerte. 3. Der Pfarrhof mit 5 Gemächern. 4. Das Fiskalhaus, zu ebener Erde gemauert; der erste Stock aus Holz mit den Beamtenwohnungen. 5. Das Kameralhaus. 6. Der Hochofen mit einem Zain- und einem Zeugschmiedhammer mit einem Feuer, einem Schlackenpochwerk mit zwei Schießern und einem kleinen Schmelzherde. 7. Die gemauerte Kohlhütte. 8. Eine Erzhütte neben dem Hochofen. 9. Zwei Rösterzmagazine. 10. Ein Röstofen mit zwei Erzwaschräumen. 11. und 12. Arbeiterwohnungen. 13. Eine Kohlhütte. 14. Eine Sägemühle. 15. Eine Zimmerhütte. 16. Die Nagelschmiedhütte mit drei Feuern. 17. Der Wolfsofen, daran stoßend 18. das Hammergebäude mit einem Zerrenn- und Hammerfeuer und einem Bolloßhammer. 19. Eine Kohlhütte neben dem Hammer. 20. Eine Wiese. Dies war alles, wie auch Balth. Hacquet5) um diese Zeit nicht mehr sah. Er schreibt 1. c., daß der Ort aus dem Hause des Verwesers und wenig Häusern, wo die Schmiede wohnen, besteht. Über den Betrieb werden wir durch den Oberamtsassessor in Idria, v. Gariboldi, genauer informiert. Dieser berichtet unterm 12. Juli 17836) eingehend über Tschuber und seine Verhältnisse. 1) L. c. F. 1582, dd. 12. Februar 1779. 2) H. K A. F. 1585 sub 5. Juni 1781. 3) H. K. A. F. 1586 sub 19. November 1781. 4) H. K. A. F. 1588 sub 30. Juli 1783. 6) Oryct. Cam. I, 1778, S. 42. 6) H. K. A. F. 1589 sub 20. Februar 1784. Der Hochofen, der 1657A) erbaut wurde, hatte folgende Maßverhältnisse. Der Grundstein im Quadrat 1' 6", Schlund viereckig mit feuerfesten Steinen 2' dick gefüttert, untere Lichte 1' 6“, obere Lichte beim Kohlsack 4', der Kohlsack rund gemauert hoch Io 2' 8", die Gichtöffnung 3', in der Mitte 4' 2", feuerfestes Futter 2'. Schüttloch viereckig hoch 4', Escheisen überm Grundstein 9“, seine Länge 1' 3", die vordere Lichte gegen den Grundstein 2", die hintere 11", das Escheisen ragt von der Mauer gegen den Grundstein hinein 1". Es liegt in einer schiefen Richtung von 5Ü, die Balgröhren gehen in das Escheisen hinein 3", die Länge der Röhren 3' 5", ihre Lichte beim Escheisen 2", die Lederbälge lang 2° 3' 9", breit beim Kopf 1' 7", hintere Breite 5' 5". Beim Escheisen stehen die Köpfe beisammen, hinten aber ist Abstand 3', Hubhöhe der Bälge 5' 4", die drei Balgritzen in Abständen von 1, 4". Sie liegen gegen das Escheisen unter 6° geneigt und leisten 3 Hub in der Minute. Bei jedem Ablaß werden 1056 Pfd. abgeschmolzen, dazu 12 Saum Kohl passiert sind. Der Sinter wird erst jede H/g Stunden, später je 2 Stunden gestochen. Jeder Satz besteht aus 2 Saum Kohl und 176 Pfd. Erz (ä Saum 19Vs Kubikfuß). Die Flossen sind im Flusse zähe, das Eisen ist weich, der Sinter bei gutem Gang sehr gering und grau. Der Wolfsofen ist 1718 erbaut worden und wird zu Probeschmelzungenverwendet. Erbestehtaus einem rund aus ge mauerten Kohlsack, dessen Länge ist 2° 1' 43/4", der untere Durchmesser 2' 5", der obere Durchmesser 1' 8i/2•". Der Wolf wird dort herausgezogen, wo die Bälge angebracht sind; weil der Ofen keine Escheisen hat, so wird das Loch, wo der Wolf herausgenommen wird, mit Letten verschmiert und in diesem zur Anbringung des Gebläses in Form eines Zylinders ein Loch im Letten ausgeschlagen. Der Kohlsack ist in einer Stärke von P/g' mit feuerfesten Steinen gefüttert. Das Balgrohr lang 2', sein Durchmesser 2" und 61/2", die Balgköpfe lang 1' breit 1' 2", die Bälge lang 1'2" 7'", die obere Breite 3' 11", die untere dem Kopf gleich, Rippen 3 mit 3'6" Hubhöhe. Zur Schmelzung wird der Ofen erst gut ausgeheizt, sodann werden die Erze »trögelweis« aufgetragen, indem abwechselnd ein Trögel Erz und zwei Trögel Kohl bis zur Füllung aufgetragen werden. Nach der Schmelzung wird das Gebläse herausgehoben, der Wolf ausgekühlt und beim Balgloch »die Massel« mit Eisenstangen herausgehoben, in Stücke geschlagen und zur Zerrennung aufgetragen. Die »stärkste Massel«, die vom Wolfsofen verschmolzen wird, beträgt 30 bis 34 Zentner. Die Zerrennung. »Es werden die ganzen Flossen in der Länge auf den Herd gebracht, mit einem Ende in das Feuer gerückt und sodann nach und nach mit Vermischung der Schlacken so lange eingerennt, bis das Rennloch voll mit Roheisen ist, darauf werden die Bälge abgelassen und die sogenannten »Kotlitschick« oder das zerrennte Roheisen bleibt bis zur Stockung darinnen. Sodann aber wird solches in das Hitzfeuer zu fernerer Bearbeitung übergeben.« S o »Auf diese Art geschieht es auch mit den Wolf-Ofen-Masseln, die stückweis eingerennt und sodann im Holzfeuer ausgearbeitet werden. Callo wurden 33°/0 passirt.« Kohl wird pro Meiler Roheisen für Zerrennen und Verarbeitung in »Pollos«-Eisen 20 Saum passiert. Auf 1 Meiler »Pressan«-Eisen 30 Saum. Das Hitzfeuer unterscheidet sich vom Zerrennteuer darin, daß das Escheisen nach Proportion der erforderlichen Hitze gehoben oder gesenkt wird. Die sogenannten »Kotlitschik« werden dort noch einmal eingerennt und der erhaltene Sinter durch zwei Löcher (deren eines vom Zerrennloch herunter 5", das andere 7" tief angebracht) nach Erfordernis abgestochen, das erhaltene Eisen aber unter dem Hammer in verschiedene Sorten ausgeschmiedet. Das Zerrennfeuer ist von folgender Einrichtung:: o o Herdbreite........................................—0 5' 3" Herdlänge.......................................... Io 3' 8“ Herdhöhe..........................................—0 2' —" Tiefe der Grube...................................—0 1' 4" Breite derselben..................................... 0 2' —" Escheisenlänge....................................—0 2' 4“ Das Escheisen ragt von der Balgmauer in die Grube —0 —‘ 4" Escheisenwinkel.................................10° — 0 —‘ —“ Balgröhrenlänge ..................................—0 2' 7" Durchmesser vom................................. . —0 —' 2" bei den Köpfen....................................—0 —' 8" Röhrenabstand beim Escheisen......................— 0 —' 2" Balgköpfe, Länge............................... ... —0 1' 7" deren vordere Breite..............................—0 1' 1" hintere Breite....................................- 0 1' 7" Balglänge........................................... Io 4' tí'1 hintere Breite....................................—0 4' 4“ Abstand der Bälge........................... ...... —0 2' 4" Hubhöhe...........................................—0 2' 4“ pro Minute wird jeder Balg 14mal gehoben. Eisensorten, welche erzeugt werden, sind: 1. Spiaggia (dickes Schmiedeeisen) wird vom Meister pro 3 fl. 18 kr. der Meiler hergestellt. 2. Br es san (4" breite Schienen) pro Meiler zu 3 fl. 58 kr. gemacht. 3. Bollos pro Meiler um 2 fl. 43 kr. 4. Massaria pro Meiler 14 fl. 43 kr. Das Bolloseisen wird pro Meiler um 1 fl. 19 kr. in Zaineisen für die Nägelfabrikation verarbeitet. Hämmer sind hier zwei. Ein »Bollo s«-Hammer, welcher zwei Zentner wiegt und einen Aufschlag von 1' 6" hat, dann ein Zainhammer. Von 10 Paar Nagelschmieden werden an zwei Feuern folgende Nägelsorten gemacht: o o Canali . . pro Lagl 90 Pfund ZU 14 fl. 15 kr. Cesseni . . « « 90 « « 13 « 20 « Mantuani . « « 100 « « 13 « 20 « Ottantini . « « 100 « « 13 « 20 « Die Ware ging erst nach Buccari und seit 1774 nach Fiume, über den Schneeberg mit Robot per Saumroß. Die Schiffspatrone sind verbunden, sie zu folgenden Preisen zu nehmen. Spiaggia.....................pro Zentner 8 fl. 10 kr. Brescianeisen.................« « 8 « 41 « Bolloseisen...................« « 8 « 20 « Massaria prima . . . pro Zentner 18 « 20 « secunda . . « « 12 « 30 « » tertia. . . . « « 11 « 40 « Zaineisen .... « « 9 « 10 « Bestellte Stückarbeit . « « 20 « — « Aus den nun folgenden Jahren sind die Nachrichten in den vorliegenden Akten ziemlich spärlich betreffs des Tschuberischen Bergwerks. Von 1784 an werden nur mehr die Wald- und Grenzfragen erörtert, um hier endlich Ordnung zu schaffen und die endlosen, seit anderthalb hundert Jahren laufenden Prozesse endlich zu finalisieren. Unterm 12. April 1783 1) finden wir allerdings eine Notiz, welche von der eventuellen Auflassung spricht. Es ist hier unter anderem von den Erzen die Rede. Man suchte damals solche in Sakole, Merslavodiza, Maschun, Göttenitz, Feistritz und Schallendorf, dann in Lokve und Lasitz, neun Stunden vom Hammer entfernt, da heißt es nun: Sind die Sakoler und Merslavodizer, Maschuner, Loquer und Lasitzer Erze gut, so ist Tschuber noch aufjahre versorgt, wo nicht, muß es aufgelassen werden. Damit hören aber die Nachrichten auch auf, nur noch Waldstreitfragen bleiben in Behandlung. Unterm 9. März 1787 2) finden wir plötzlich ein Referat der Hofkammer in M. und B. W. an den Kaiser, in welchem es heißt, daß »die Zuteilung der Herrschaft Tschuber an das Montanisticum« aus dem Grunde geschah, »weil sich daselbst ein Eisenbergwerk befunden hat, welches man aber vor einigen Jahren von desswegen einzustellen bemüssiget war, weil wegen des schlechten Eisensteins, ungeachtet aller Verbesserungen beim Schmelzen und im Hammer, doch nur ein sehr mittelmäßiges Eisen erzeugt und daher schwer verkauft wurde. Auch habe das Werk stets passiv gearbeitet«. Etwas genauer werden wir über den Zeitpunkt der Auflassung durch einen Akt dd. 26. Juli 17873) unterrichtet. Es ist eine Anfrage, welches Bewandtnis es mit dem Rückersatz jener 4000 fl. habe, welche »1788 zum dortigen Eisenwerke, welches schon vor zwei Jahren aufgelassen worden, aus der kärntnerischen Frohnamtskasse vorgeschossen«, dieser wieder rückvergütet, aber niemals im Tschuberischen Vermögensstande vorgeschrieben wurden. Demnach muß Tschuber im Jahre 1785 aufgelassen worden sein. Ebenso mangelhaft sind die Nachrichten über Personalverhältnisse. 17874) wird Philipp Krampei als Verweser genannt, aber unterm 29. November 1788 6) bittet er um Rückversetzung nach Idria. Er diene seit 1778 in Tschuber, kann aber nicht Latein, Welsch und Kroatisch. Es sei alle Arbeit jetzt justitiär. Das Werk war somit, wenn auch stille stehend, noch immer ärarisches Eigentum, und der Verweser war mit der Abwicklung der Schlußarbeiten betraut, wobei er im Verkehre mit den ungarischen Behörden die Kenntnis des Latein benötigte, da man damals dort noch nicht magyarisch amtierte. Italienisch war die Verkehrssprache mit den Küstenstädten und Handelsleuten und kroatisch mit der Bevölkerung der Gegend. Ferner war noch Ware in den Magazinen vorrätig, welche verkauft werden mußte. ') H. K. A. F. 1589. 2) H. K. A. F. 1595 sub 14. April 1787. 3) H. K. A. F. 1596 sub 27. Juli 1787. 4> H. K. A. F. 1595 sub 7. April 1787. “) H. K. A. F. 1598 sub 5. Dezember 1788. Am 1. Juli 1786 ') wurden in Fiume 169 Lagel Nägel lizitiert. Meistbot war 9 fl. 53 kr. Der Ertrag 1670 fl. 17 kr. Ersteher ein gewisser Teodoro Maggioli und Bürge für die Bezahlung Francesco Margani. 1795 finden wir unterm 4. Dezember im Empfachbuche2) das Gesuch des Friedrich Seger, Verwesers in Tschuber nomine seines Prinzipals Franz Eichholzer, im Distrikt Niederndorf, Pfarre Reifnitz auf Eisen schürfen zu dürfen. 1796 ist noch Eichholzer Eigentümer, denn unterm 22. Jänner 1796 3) eröffnet die Hofkammer, daß für das in Kroatien liegende Eisenwerk Tschuber der Eisenstein nur dann auszuführen erlaubt werden könne, wenn die inländischen Gewerken keinen Schaden erleiden, da Franz Eichholzer Gewerk zu Mildern in Kärnten durch seinen Verweser Seger bei Reifnitz schürfen wolle. Dies sind die letzten amtlichen Daten, welche wir aus den bisher durchforschten Archivbeständen finden konnten. Das Bergvolk. Es erübrigt uns nun noch einiges über das Bergvolk in Tschuber zu o o o bemerken. Der ldrianer Amtsassessor v. Gariboldi bemerkt in seiner historischen Skizze über Tschuber, daß schon Peter Zriny »die Arbeiter, Knappen und Köhler aus Oberkrain kommen ließ, welche sich noch heute in Tracht und Sprache von anderen benachbarten unterscheiden«. Aus demselben Jahre 1783 liegt auch unterm 9. Mai4) ein Verzeichnis von Arbeitern vor, welche in Terstje als Knappen oder andemärts, wie in Gorni Sagari, Purgarija, Tscherne Lasi, Gorachi u. a. m., als Köhler wohnten. Es werden genannt: Arch, Ersehen, Ferbeser, Hossar (wahrscheinlich Gasser), Janej, Jelenz, Jurk, Kavalier, Kaltschitsch, Kozurk, Kvaternik, Lakner, Lakota, Lauren, Lipovž, Mainer, Matejschitsch, Melzer, Mikliz, Mogussar, Naglitsch, Ossivnik, Poje, Padlipz, Rede, Reissl, Repinz, Rossmann, Sager, Sbasnik, Slabinz, Schostarich (Schuster), Sturm, Tschop, Trohar, Troppe, Turk, Tussek, Wolf. 1745 werden als Hammer- und Ofenmeister genannt: Broueth, Krisch, Spoiler und Wrumben recte Brumen. 1746 der Schmied Prettner. Heute sind noch allgemein Brovet, Bruss, Bertel, Koritnik, Krisch, Pibernik, Prettner und Troppe. Alle die angeführten Namen sind typisch krainerisch, speziell für Oberkrain. Daß man die Arbeiter aus Oberkrain kommen ließ, hatte seinen Grund darin, weil dort schon seit dem XIII. Jahrhundert die Eisenindustrie durch die Italiener begründet war und die Bevölkerung von Oberkrain fast ganz ö Ö ö vom Bergwesen abhing. Das Vorkommen so vieler deutscher und aus dem Deutschen umgestalteten Namen hat seinen Grund in der Besiedlung der Oberkrainer Urwalddistrikte noch vor dem Aufschwünge des Eisenwesens durch Bayern, Tiroler und Kärntner, welche von den Bischöfen von Freising und Brixen, die hier stark begütert waren, als Kolonisten gesendet wurden. ') H. K. A. F. 1596 sub 7. September 1787. 2) Bei der Landtafel in Laibach. 3) H. K. A F. 1616 sub 22. Februar 1796. 4) H. K. A. F. 1589 sub 20. Februar 1784. ' Viele Tschuberer Arbeiter stammten auch aus Idria und Hof. Ihre Sprache ist die krainische mit Idrianer Dialekt, welche die Weiber noch erhalten. Die Männer geben sie gegen das Kroatische langsam auf. Tschuber selbst ist heute ein netter Ort mit 60 Häusern, darunter 11 Wirtshäusern, von welchen zwei auf dem krainischen Ufer der Cza-branka liegen. An die ehemalige Eisenindustrie erinnern noch drei Zeugschmieden, deren Besitzer, zwei Koritnik und ein Tro pp e, Äxte und Hauen für die Holzarbeiter verfertigen, welche aus der Gegend, 2000 bis 3000 an der Zahl, im Alter von 14 bis 60 Jahren, jährlich nach Slawonien, Ungarn, Serbien, Rumänien, Polen, Rußland und Amerika ziehen, um Faßdauben in den dortigen Eichenwäldern zu fabrizieren. Die Arbeiter ziehen im Oktober fort und kehren im Mai wieder heim. Da wird dann lustig gelebt und gezecht. Des Zechens befleißen sich übrigens auch die zu Hause gebliebenen Weiber, von welchen das lokale Sprichwort sagt: Naši moži po grčah! A mi po vrčah! Unsere Männer (hauen) in die Knorren, wir in die Krüge! 25. Das geplante Eisenbergwerk der Augustiner zuFiume und ihre Erzlieferung nach Tschuber. Im Jahre 1574 wendet sich unterm 18. Oktober Georg Barbo, der Besitzer von Guteneck1), eines im Rekatale gelegenen Schlosses, anden Erzherzog mit der Bitte, bei Guteneck ein Eisenwerk errichten zu dürfen. Er stellt vor, daß 10 Meilen im Umkreise keines vorhanden sei. Auch die Landstraße nach St. Veit am Pflaum (Fiume) ganz und gar abgekommen wäre, also daß schier kein Handel da getrieben wird, auch kein Kaufmann weder zu Land noch auf dem Meere mehr herkomme. Das Eisenwerk werde nicht nur den Verkehr auf der Landstraße heben, sondern auch dem Kammergmte mit Aufschlägen und Mauten, sowie der »Gemein Stadt St. V eit«-nützen, denn es würden die Kaufleute aus der römischen Mark und anderen umliegenden Orten häufig mit allerlei Waren dann kommen2). Unterm 13. November befiehlt die Kammer dem. Vizedom, die Gewerke in Krain um ihre Meinung zu befragen, ob das Werk zu gestatten sei und darüber zu berichten. Offenbar lauteten die Gutachten ablehnend, denn wir hören nichts mehr über den Gegenstand bis zum Jahre 1750. In diesem Jahre nahmen Graf Adam Daniel v. Lazarini und der Konvent der Augustiner in Fiume die Sache wieder auf. Eisenerze finden sich nämlich unweit Fiume, ca. 15 km gegen Norden bei Studeno. Die Ortschaft liegt südlich von Klana, nächst einem Kirchlein des hl. Michael unter der Anhöhe Zidovje. Hier wird laut Empfachbuch unterm 16. Oktober 1750 dem Grafen Lazarini bewilligt: In der Gemeinde »Brisiak pod Clainskem Clanzam« (Brisiak unter der Anhöhe von Klana) eine Grube aufzuwerfen und unterm 26. Oktober 1750 werden dem löbl. Konvent Sancti Augustini Ordinis zu Fiume verliehen: 1. Auf eigenem Grunde und Boden bei Studeno Erze zu graben. 2. Zwei andere Gruben um Studena. J) Ruine im Rekatale, gleich über der krainischen Grenze. War einst landesfürstlich, dann Pfandschilling im Besitze der Barbo, de Fin und Lazarini. Valv. XI, p. 244. 2) Vizedomarchiv Fasz. Mineralia, XXXVI, 16, 3. Zwei weitere Eisengruben pod Studena (unter Studeno) zwischen dem oberen und unteren Fahrwege. Endlich 4. noch zwei Gruben bei Studena, wo der Blas Quantschnek und Andre Peschka1) als Knappen arbeiten. Begreiflicherweise konnte diese Unternehmung der Verwaltung des kais. Bergwerkes Tschuber nicht gleichgültig sein. Das Verweseramt desselben wurde beauftragt, darüber zu berichten, und unterm 26. Juli 1751 meldet Anton Hauptmann, Oberbergverwalter zu Idria, dem Oberbergrichter Nemitzhofifen, daß: »unweit Fiume ein Eisenbergwerk durch Gewerke vorderst, und zwar in Capite von dem Hrn. Cino Ile, Handelsmann in Fiume eröffnet wurde«. Er fragt an, ob er eine Belehnung erhalten habe? Unterm 29. Juli 1751 dd. Tschuber erstatten Verweser Huß und Eisenagent Peyer ihren Bericht über den Bau* 2) und melden, daß sie »das neu angefangene Eisen Bergwerk außer Fiume 2 Stund, der P. P. Augustiner jurisdiction« besichtigten. Sie fanden einen Stollen, welcher 12° irregulär betrieben, der Schacht aber ca. 9° tief abgeteuft sei. Gearbeitet wird mit 6 oberkrainischen Knappen und 4 heimischen Handlangern, welche bei 2000 Ztr. Erz erbeutet haben. Die Erze scheinen denen von Ts eherne lase gleich zu sein, da sie auch nur putzen- und flözweis zwischen dem Kalkgebirge sich finden. Das Hammerwerk soll entweder zu R e z i n a3) oder am Feistritzfluß bei Dorn eck errichtet werden. Mit der Kohlerzeugung sei auch schon begonnen worden, sowie das Bauholz auch schon gefällt werde, und zwar im kais. Wald Cl ana. Der Hauptgewerke ist der reiche Wechsel- und Handelsmann Cinolli und die PP. Augustiner. Handelsleute und Schmiede glauben vom Werke großen Nutzen zu erzielen, da es nahe dem Meerporten liegt und ihnen das Eisen billiger zu stehen kommen werde. Der Verschleiß würde ihnen zum Nutzen, uns aber zum großen Nachteile gereichen. Unter präs. 23. August 1751 wenden sich nun Prior und Konvent der Augustiner an das k. Hofkollegium 4) mit einer Eingabe, in der sie vorstellen, daß um Fiume an verschiedenen Orten Eisenerz in großen Quantitäten und guter Qualität gefunden werde, so daß es der Mühe wert zu sein scheint, ein Eisenbergwerk aufzurichten, da das Erz an andere Gewerke zu verkaufen wegen Entlegenheit derselben nicht angehe. Sie wünschen das Werk, welches auch dem Montanärar Nutzen bringe, zu errichten, um dadurch ihrem durch das »auch annoch bis heut zu Tage anhaltende gewaltige Erdbeben5) in Grund ruinirten Closter« aufzuhelfen. Sie bitten daher um die Bewilligung und glauben keine bequemere Gelegenheit dafür zu finden, als zu Rezina6) und Bis triza7). Der Oberbergverwalter und Bergrat Antoni Hauptmann in Idria, welchem Tschuber unterstand, scheint nun über die Verleihungen, welche v. Nemitzhofen erteilte, nach Wien abfällig berichtet zu haben, denn unterm 7. September 1751 eröffnet die k. k. Münz- und Bergwesensdirektion in Wien dem Ober- x) Klančnik und Peška, beide dem Namen nach Oberkrainer. 2) H. K. A. F. 69 sub 11. Oktober 1751. 3) Reciña, der Fluß, an dem Fiume liegt. 4) H. K. A. F. 71 sub 6. Dezember 1751. 5) Dieses Erdbeben oder richtiger Erdbebenperiode dauerte vom 28. November 1750 bis Herbst 1752. Die Leute wohnten in Baracken außer der Stadt. Cf. darüber »Argo« IV, p. 172 ff. 6) Die Reciña bei Fiume. 7) Die Feistritz bei Illyrisch-Feistritz in Krain. bergrichtera), daß man den Bericht Hauptmanns mit Mißfallen zur Kenntnis nehme, dem zur Folge v. Nemitzhofen 1750 dem Grafen Adam Daniel Lazarini, dann dem Konvent der PP. Augustiner zu Fiume, ohne Anfrage und Bewilligung bei der Instanz in Wien, auch ohne Anfrage beim Bergrate von Idria und Tschuber, Hr. Hauptmann »was wegen des k. k. Bergwerkes Tschuber nöthig gewesen wäre« auf Eisen zu bauen die Belehnung erteilt habe. Da ihm Nemitzhofen nach der Bergordnung nicht zustehe auf Eisen, Quecksilber, wie andere dem Landesfürsten privative vorbehaltene Metalle, Belehnung zu geben, so habe er sich zu verantworten. Natürlich rechtfertigt sich Nemitzhofen energisch; unterm 22. September sagt er, daß er : »nichts als einen gewöhnlichen Empfach das zu finden verhofifte Erz zu suchen verliehen habe«. Die Augustiner haben die »Belehnung« bei der allerhöchsten »Gehör de« ersucht. »Empfach« und »Belehnung« seien eben zweierlei Dinge, die er wohl unterscheide, und er sei durch 23 Jahre stets korrekt vorgegangen. Die Augustiner und Lazarini hätten noch nicht angefangen zu arbeiten, denn ob sie Hand anlegen werden, hänge von der Allerhöchsten Bewilligung ab, da sie bei der Landesfürstin darum eingeschritten seien. Inzwischen meldeten sich auch die krainischen Gewerke des Hinterlandes mit einer Gegenvorstellung s. d. präs. 21. November 1751 * 2). Gefertigt sind die Hammergewerke in derWochain, Eisern, Krop, Steinbüchel, a. d. Gurk und Katzenberg bei Stein. Das Begleitschreiben ist dd. Krop, 8. November, von Georg Pototschnik gefertigt. Die Eingabe lautet: »Hoch Edl Gebohrner Kays: Königl: Herr Ober Berg Richter Günstig und Hochgeehrtest auch gnädiger Herr! Demnach Euer Gs: und Hr: das durch N. Prjorem und Convent ord: Erem: S: P : Augustini ad S: Hyronimum zu Fiume zu Ertheillung der Verstattung zwey neüe Hammer-Werkh bey Fiume zu errichten, bei den K: K: Münz und Berg-Weesens Directions-Hof-Collegio gehors: eingereichte, und an d. Ober Berg-Gericht um Bericht, und Gutachten hereingelangte Suppliciren, Uns, um unseren Neben-Bericht in deme: ob sothanner Berg-ßau-Consens Sine praejudicio Terty verliehen werden könne? zugesendet haben: finden wir hierüber wahrer Patrioten Schuldigkeit vor Augen habend folgende drey Fragen zu Formiren, und zu beantworten, auch alle Concomittirende Umständte ausführlich dabey zu berühren nöthig. Die erste Frage ist: ob das Landes Fürstl: Intée durch Errichtung dieser zwey neuen Eisen-Hammer Werkh beförderet werde? Die zweyte: Ob dem gemeinen Weesen andurch geholffen? Und die dritte: Ob die alten Eisen Berg-Werkhe nebst denen zwey intendirend neuen Werkhern, bestehen können? Die erste Frage wird von denen Augustinnern zu Fiume mit ja beantwortet, , auch diese Antwort mit mehrern dem Schein nach trifftigen Ursachen auf das fleissigste herfürgestrichen: Sie sagen nämlich: Die Erzeig- und Verführung der Eisen Waaren vermehret die Mauth-Gefällen: Die Consumption deren dabey unumgänglich erforderlichen Naturalien, und Lands productorum wird vergrösseret: und vielen bey Fiume herumliegenden Armen Unterthannen Gelegenheit verschaffet, mittels Grabung des Arzts, Abhakh- und Verkohlung, auch Zuführung des Gehölzes, und *) Revierbergamtsakten de 1751, Nr. 16. 2J H. K. A. F. 71 sub 6. Dezember 1751, mittels des bey Abliefiferung derWaaren erheishenden Fuhr-Werkhs zu einen neuen Geld-Zufluss die Anlagen leichter abführen zu können, zu gelangen. Allein all diese und derley .mehr schöne, und ins Ohr prima Fronte vortrefflich fallende Umstände leyden einen unausweichlichen Abfall, wann man auf einer Seite die Erfordernus nur allein des Gehölzes; Auf der anderen hingegen die Kostbarkeit desselben an dem Littorali in Erwegung ziehen will. Es seynd zwar umher Fiume einig schöner Waldungen, deren man sich bisanhero Theils zur erforderlichen Beholzung des ganzen Littoralis, was hingegen von ausgewachsenen Stammen ware, zu dem Schiff-Bau, und sonstigen in Bau-Gehölz, Sag Brettern, und anderen hölzernen Hauss-Geräthshafften bestehenden Holz-Handl, so das K: K: aerarium beträchtlich vermehret, praevaliret hat, dazu dann die gute Situation und die Gelegenheit des Meers ein starkes beygetragen. Und zum diesen mehrfachen Holz-Ausweeg muss ein so grosser Vorrath seyn, dergleichen man bishero aus denen Waldungen mit vieler behutsamkeit dieselben vor Abödungen zu bewahren hat erhöhen müssen. Wann nun aber über vorgemelte Ausweege noch ein anderweitiger mit zweyen Hammer Werkheren, welche in Holz und Kohlen eine unglaubliche quantität erforderen, eingeführet werden wolte: So können die Folgerungen nicht vermieden werden, dass nämlich erstens das publicum am Littorali an der zur TäglSubsistenz ohnehin ermanglenden Beholzung noch mehreren Abgang erleyden, und zweytens in kurzen Zeiten durch den vermehrenden Holz-Consumo die Wälder abgetrieben, folgsam das K: K: aerarium selbsten des zu dem höchst nöthigen Schiff-Bau von vielen Jahren her mit übergrossen Unkosten anzuziglen gesuchten Gehölzes so wohl, als dermahligen grossen aus den Holz Magazin in Fiume erhöhenden Nuzung sich werde destituiret, und entblöset sehen. Sölten wohl die zu Fiume anzusezen gesinnete Fabriquen, welche gleichfals einen starken Holz-Verlag brauchen werden, zu ihrer Vollkommenheit gelangen? oder eine starke Guarnizon in erforderenden Fall dahin verleget werden: wo wird so dann das Holz hergehollet werden? ergibt Ö .0 Ö sich ein Feuers-Brunst: oder anderer derley leydiger Zufall; So wird eine Landesfürstl: Stadt kein Bau-Holz an Hand zu nehmen haben, wan man der Gelegenheit die Waldungen abzutreiben, gleichgültig entgegen sehen wird. Und wass wird wohl davon das K: K: aerarium vor Vortheill haben? nichtes, alss unersezlichen Schaden: Dann diese neue Werkhe wurden nachend an dem Porto di Fiume angeleget, dass demnach gar keine Gebührnuss von denen daselbst erzeigenden Waaren dörffe entrichtet werden. Den Schaden hingegen, den das Kays, aerarium erleyden möchte, haben wir voran abgeschildert, und anmit dargethan, dass das Landesfürstl: Intée mit denen zwey intendirend neuen Werkhern auf keine Weyse befördert wurde. Eine ganz gleiche Beschaffenheit hat es auch mit der zweyten Frage: Dann wie mag wohl dem gemeinen Weesen durch ein Berg-Werkh auf-gehofften werden? Wir seynd des festen dafürhaltens, dass es anderst nicht geshehen könne, alss, wan man dabey etwo den Vershleiss der Lands productorum einführet: oder den Geld-Zufluss aus fremden Ländern herziehet: oder endlich denen Lands Innwohneren Gelegenheit verschaffet, zu Gewinnung der Anlaagen leichter zu gelangen. Das erste ist gar nicht anzuhofifen: Dann das littorale leydet selbsten Mangel an Gedraydt, aus dem nächst daran gelegen Crain Land aber solches herzuhollen: dörfifte denen neuen Werkhern Theils wegen der ) Täglichen. Mäuthen, Tlieils auch der Fracht halber nicht anständig seyn, indeme die Dalmatiner- und Türkishe Körner in Specie der Kukoroz, so der dasigen Bauers- und Arbeiths Leuthen Brod ist,.in Fiume jederzeit wohlsfeiller zu haben, dannenhero müste und wurde es Gewiss erfolgen, dass man die Gedrayder von fremden Nationen erhandlen, bey nothwendig erfolgenden Ruin der alten Hämmern die landes producta vershlagen, und also nicht allein den armen Landmann Gewinnloos machen, sondern so gar jenes Geldel, so man bey denen alten Hämmern gleiwohlen im Lande zu erhalten beflissen ist, fremden Ländern zugegen aller Pollicey Regel zushanzen wirdet. Ein neuer Geld-Zufluss muss damalen für vorträglich angesehen werden, wan durch solchen der alte nicht verdorben und gehemmet wird. Nun aber wird es die Beantwortung der dritten Frage geben, dass die Errichtung der Fiumanerischen Werkher den Ruin aller alten nothwendig nach sich ziehe, mithin jenen viel beträchtlicheren Geld-Zufluss den die alten Werkher shon von etlichen Seculis her gegeben haben, vollkommen hemmen, so ebenmässig mit gleichgültigen Augen gar nicht anzusehen ist. Zuforderist anerwogen, dass gleichwie wir es in vorgehenden §L berühret haben, dieses für keinen Geld-Zufluss zu halten seye, wann die Naturalien, womit alle Fabricanten erhalten werden, aus fremden Ländern gezogen, die einhei-mishen angegen vershlagen werden. Endlich ist auch denen Landes Inwohnern nichtes geholffen, wann ein oder anderer Unterthann die Nahrung bey einem Hammer-Werkh findet: Dagegen durch vershlagung der Naturalien all übrige leyden und aliens Vershleisses ihrer Fehnwerthen destituiret bleiben müssen. Nun endlich auf die dritte Frage zu kommen, so ist es gewiss, dass wann diese zwey neuen Werkher bey Fiume zu errichten gestattet werden solten, die alten Werkher in dem Land-Crain so wohl als Kärndten, folglich auch das K: K: Bergwerkh Tshuber selbsten verfallen müssen. Dann Landkündig ist es Primo, dass unsere Innländishe Hammer Werkh mit kostbahren Geld errichtet, und mit vielen Unkhösten bis anhero so gestalt seynd erhalten worden, dass mancher Gewerkh seine ganze Armuthey in die Hammer verwendet hat; Dass dannenhero die Erzeigung der Eissen Waaren von wenigen Jahren so nahmhafit: dagegen der Vershleiss deren-selben so gering gewesen, dass zu nicht wenigen Abkommen deren Ge-werkhen der Preyss derley Waaren auf ein kleines herabgesezet worden. Zu deme ist Secundo gleichfals landkündig, dass bey denen alten Berg-Werkhen die mehreren Wälder und Werch Gaden fast gänzlich ershöpfet, und abgetrieben seynd, mithin das Arzt, Holz, und Kohlen v. Weiten mit viel grösseren Unkhösten, alss vor Jahren beshehen beygeshaffet werden müssen. Und Tertio: dass es anmit noch nicht geshehen, sondern, wann man den Verschleiss haben will: nöthig seye, mit anderweitig grossen Unkhösten die Eissen Waaren in die Portus von Triest und Fiume abzuliefferen. Wann nun angegen erwogen wird, und zwar versus primum, dass bey Fiume, allwo man die zwey neuen Werkher aufsezen will, Arzt, und Holz anfänglich zur Genüge vorzufinden seyn, folglich die Erzeigung der Eisen Waaren abermalen zwar vermehret: dahingegen durch derley Überfluss der Preyss und Vershleiss in noch weit grösseren Verfall gebracht werde. Versus Secundum, dass die neuen Werkher bey Fiume das Arzt und Kohlen bey der Hand hätten, und mit weit geringeren Unkhösten, alss es die alten Werkher thun können ; beyzuschaffen im Stande wären; Und endlich versus Tertium offen an Tag liget, dass die zwey intendirt neue Werkher an den Port v. Fiume anstosseten, und das .Beneficium der Fracht, und sonstiger Unkhösten /: welche von Meiller Eissen die alten Gewerkhen von ihren Werhh Städten bis Fiume oder Triest 9 bis 10 fl: zu kosten kommen :/ für sich zum besten hätten: So erfolgete ex primo undenegiidich, dass die Supplicirenden Augustiner mit der überflüssig, und mehrerer alss vershleisslichen Erzeigung derWaaren den Preyss also abwürdigen wurden, dass die alten Werkher unvermögend werden möchten, um derley Preyss die Hammer zu beförderen. Ex secundo, dass die Innhaber deren von Seculis her stehende Hammer-Werkhen bey immer steigenden materialien, dagegen fallenden Preyss, für derenselben Finale belohnung zu verlassen, und alles dasjenige, was sie darain verwendet von darumen zu verliehren nothgedrungen wurden, damit die Supplicirende Geistlichkeit welche von vielen Jahren ohne Berg-Werkhen gut gestanden zugegen des St. Augustini Beyspiell, alss welcher sich in keinen Berg-Werkh, sondern lediglich in dem Wein-Berg des Herrn geübet, den Schweis Pfening deren alten Gewerkhen zu ihren Wohl-Leben anwenden könnte. Und ex Tertio: dass die neuen Werkher in allen Fällen ihre Waaren um so viel wohlfeiller, alss die Fracht und übrige Unkhösten Uns zustehen kommen, erlassen: somit also unsere Waaren jeder Zeit zurukh, und uns mit denen Hammer Werkhen, ja ganze Dorffschaften, Märkth, und Werkh Stätte mit einer übergrossen Anzahl Armer Arbeits-Leuthe, Meistershafften, Fuhrleuthen, und Tagwerkhrn, welche bey und von denen-selben ihre Nahrung von Jugend auf erworben, und zu nichte andern sich verstehen, Successive in vollständigen Ruin sezen könnten. Über alle diese gewisse Folgerungen ist endlich wohl zu cosideriren eines Theils, dass bey unseren alten Berg-Werkhen eine so grosse Mänge Eysens erzeiget worden, alss immer der Verschleiss erforderet hatte, und dieses alles Eisen so viele Weege, und andere Mauth passiret, hat die Mauth Gebühr entrichtet, dero so dann, wann die Fiumanishen Werkher statt findeten, das Kayser Königliche aerarium per consequentiam zum nicht geringen Nachtheill entsezet wurde. Andern Theils aber, dass die Aufrichtung der neiien Werkhe straks zugegen der Berg-Werkhs-Ordnung, und zwar dem extractive Sub A. an-gebogen 6. articl derselben helfe, allermassen derley in praejudicium caeterorum lauffende Neuerungen in Gefolg jener blater dingen verworffen, und eingestellet werden. Euer Gs: und Hr: entnehmen also ex deductis, dass der gdgste Consens zu den ansuchenden neuen Berg-Bau Sine praejudicio aerary, Publici, et privatorum nicht könne verliehen werden. Dahero haben wir ein solches denenselben hiemit berichte, zugleich dienstshs: ansuchen sollen, nicht allein diesen unseren Neben Bericht an allerhöchste Gehörde in originali gelangen zu lassen: sondern auch dero Gutachten dahin, dass aus obangeführten Ursachen in deren Supplicirenden Augustiner Petitum gar nicht zu willigen seye, günstig abzugeben. Dahin wir Uns dienstgehors: empfehlen. Euer Gs: und Hs: Dienstshs: und Respve Gehörs: N. N. die gesamte Eisen-Hammer-Ge-werkhen in Crain, benanntlichen in der Wochain, Eisnern, Crop, Stein-Büchel, Hammer an der Gurg, und bey Stain.« Unterm 23. November 1751 dd. Laibach berichtet v. Nemitzhofen an das Hofkollegium, daß er die Gewerken einvernommen und obige Beschwerdeschrift erlaalten habe. Es würden auch die in Fiume neu errichtete Zuckerfabrik und die Wachsfabrik der Arnoldischen Kompagnie beeinträchtigt werden, das Ansuchen sei dahier abzuweisen. Das Hofkollegium erledigt das Ansuchen der Augustiner unterm 6. Dezember.1751 in diesem Sinne und der k. k. Oberbergrichter und Waldmeister wird beauftragt, darauf zu achten, daß weder sie noch sonst jemand ein Eisenwerk hier errichte. Die Augustiner hatten indessen schon über 2000 fl. verbaut und Bergrat Hauptmann schlägt vor, ihnen die erhauten Erze und die Erzgruben für Tschuber abzukaufen1). Laut Bericht dd. 13. Dezember 1752* 2 3) wurden vom Fiumaner Bau 30 Zentner Erz nach Tschuber gebracht und verschmolzen. Es wurden 2 »Wolfsmassen« erzeugt, welche 8 Buschen (444 Pfd.):!) Bressan-Eisen und 8 Stück (475 Pfd.) Spiaggia-Eisen nebst 233 Pfd. Boilos-Eisen im Werte von 90 fl. kr. lieferten. Die Kosten betrugen 43 fl. 52J/2 kr., somit ergab sich ein Nutzen von 47 fl. 7 kr. Vor etlichen Jahren wurde ein Weg von Tschuber nach Babenfeld über den Schwarzwald gemacht, aber wegen Salzschwärzerei wieder verhaut und unpraktikabel gemacht. Das Terrain ist purer Karst und zwischen diesem »karstnerkalkigen Gebirg« liegt Lehm, in welchem das Erz buzenweise steckt, jedoch ohne Kiese und Blenden, sozusagen gediegen, gleichwie in Terstje und Tscher-nelase. Es sind zwei Schächte vorhanden, einer 2° tief, »in welchem ein Ausbruch gegen Morgen, so Stollenmäßig, und ebenfalls 2° Länge in sich enthaltet ; in diesem Stollen ist ein Absinken mit einer halben Klafter, von diesen Absinken weiter auf gedachte Stund, ist ein Stollen mit 21/2°, eben im gemeldten Schacht ist ein Stölln 2° in sich enthaltend, dessen Anfang gegen Abend, und verwendt sich mit Ende gegcen Mittag«. 7 O r~> O Der zweite obere Schacht ist 11/2° abgeteuft, »worinen ein Stölln gegen Morgen befindlich und 3° lang. Ende dieses Stölln ist auf bemeldte Stund 1 Stollen eine Klafter weit getrieben worden, dann einer gegen Mittag 7° lang, in diesen Stölln ist ein Auslenken gegen Morgen U/g0, ingleichen in dieser Ebensohl ein gleiches Auslenken gegen Mittag die Stollen- höhe beträgt 4‘. Die Zimmerung besteht aus Armdicken Stümpeln von Buchenholz«. Ein neuer Schacht von 1I2° ist noch ungezimmert. Die Waldung 2J/2 Stunden vom Baue gehört den Jesuiten und Augustinern, an diese schließt sich die königliche Waldung, welche 3 Stunden vom Bergwerk entfernt ist, aus der Kohl und Bauholz nach Fiume geliefert wird. Erze sind ca. 620 Ztr. vorhanden. Die bisherigen Arbeiten und Anlagen haben dem Kloster gegen 3000 fl. gekostet, doch hätten die von Brettern zusammengeschlagenen Hütten und ein gemauerter mittelmäßiger Röstofen ohne der Bedachung um die Gruben mit etlichen 100 fl. errichtet werden können, (sic!) Die Patres wollten das Werk nach Feistritz verlegen, wohin uns der P. Prior den P. Prokurator mitgab. Auf der Hinreise fanden wir 3Vg Stunden weit Eisenerze neben der Straße und so fort bis Feistritz. (Stufen senden sie nie.) Ein Untertan der Augustiner im Dorfe Seme habe beim Graben eines Kellers 15 Ztr. Erz erobert. Es scheint hier mehr Erz, aber das beim Baue von besserer Qualität zu sein. Beide jedoch so gut wie das von Terstje und Tschernelase. *) H. K. A. F. 81. 2) H. K. A. F. 87 sub 23. April 1763. 3) 444 Pfd. Wiener Gew. = 522 Pfd. welsch. Darum wollten sie auch nach Feistritz das Werk verlegen. Hierbei hätten sie die nach Fiume mit Holzfrachten fahrenden Fuhrleute für die Erzzufuhr am Rückwege benützt. Ihr Verweser wollte das Hammerwerk erst an der Fiumara1) aufrichten, doch entschieden sie sich für Feistritz* 2), zu welchem Zwecke sie drei Mühlen anzukaufen beabsichtigten. Wassermangel ist zu Feistritz keiner; das Wasser entspringt wie zu Tschuber aus einem Felsen und liegen 15 Säge- und Mahlmühlen daran. Dreiviertel Stunden von der Feistritzquelle entspringt im Jodoci-Berg auch ein Quell, welcher zum Werk oder zur Wäschereiaufrichtung dienlich wäre. Unterm 3. März 1753 wird Hauptmann beauftragt, sich mit den Augustinern ins Einvernehmen zu setzen und mit ihnen bezüglich der Gruben und Erzvorräte einen Vergleich zu schließen. (H. K. A. F. 86.) Dieser Vergleich kam in der Weise zustande, daß Tschuber 543 Ztr. um den Betrag von 687 fl. 48 kr. übernahm, welche dem Prior Facundo Zandonati am 10. März 1755 bezahlt wurden. Laut Übereinkommen hätten dem Konvent auch noch 2218 fl. 49 kr., welche sie verbaut hatten, ersetzt werden sollen, wenn sie mit der Erzlieferung für Tschuber fortgefahren wären, dies konnten sie jedoch nicht, weil die Untertanen von Fiume das Erz nicht auf Einlösung, wie die in Tschuber, sondern nur schichtweise graben wollten, während zufolge Verordnung dd. 7. September 1755 das Erz auf keine andere Weise als nach Gewicht eingelöst und samt Lieferung übernommen werden sollte3). Die Hammerwerke in der Herrschaft Toi mein. Im vorhergehenden haben wir zunächst die Hämmer im eigentlichen Krain der älteren Zeit, welches das heutige Oberkrain, die Mark Krain umfaßte und die in der windischen Mark, welche dem heutigen Unterkrain entspricht, geschildert, ln ersterem Landesteile fanden wir, mit Ausnahme der von den Welschen betriebenen Stahlwerke, den Stuckofenbetrieb, ebenso im ursprünglich einzigen und ältesten Werke in Unterkrain, dem Hammer an der Gurk. Anders gestaltete sich der Hüttenbetrieb in den an Italien grenzenden Herrschaften, welchen wir uns nun zuwenden, nämlich den Herrschaften Tolmein, Loitsch, Wippach und den an der Pöllander Zeyer gelegenen Strichen der Herrschaft Lack, welche an Tolmein und Loitsch grenzten. Bezüglich der Hämmer im Tolmeiner Gebiete berichtet der Oberbergrichter Komar ca. 1580 an den Landesverweser und Vizedom anläßlich gewisser Waldfragen mit Bezug auf den Art. 1 der Carolingischen Berg-Ordnung und nennt, als in dieser Herrschaft gelegene, folgende Hämmer: lm Tolmeiner Gebiete seine »vier brescianische Plaöfen als bei Vötsch4), Canombl, Idria und Sala mit ihren Hämmern«. 26. Der Hammer in Idria. Das Idrianer Bergland gehörte bis in die Regierungszeit Maria Theresias zu der im Görzer Gebiete gelegenen Herrschaft Tolmein und wurde nach- b Reciña bei Fiume. 2) Bei Illyrisch-Feistritz in Krain. s) H. K. A. F. 196 sub 29. April. 4) Idria di Bača bei St. Lucia. Müliner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 39 weislich erst nach 1758 zu Krain geschlagen'). In den Akten erscheinen auf Tolmeiner Gebiete vier Hammerwerke genannt: ldria, Kanombel, Sala und ein Hammer bei Tolmein. Der bedeutendste davon war der in ldria selbst. Das schmale Tal von ldria wird von der Idriza gebildet und durchflossen. Die heutige Bergstadt mit ihren Quecksilbergruben ist eine junge Gründung und entstand erst seit der Entdeckung der Ouecksilbererze 1490. Die ältere Ansiedlung liegt B1/2 lern nördlich der Bergstadt am Zusammenflüsse des Kanomlabaches mit der Idriza. Hier ist das ursprüngliche Pfarr-dorf ldria, jetzt auch Unteridria genannt im Gegensätze zur flußaufwärts gelegenen Bergstadt, welche nach den hier eingewanderten deutschen Knappen* 2) auch nemška ldria, die deutsche ldria heißt. Unser Eisenhammer lag bei Unteridria, 10 Minuten vom Dorfe am linken Ufer des Kanomblabaches nächst der hier geschlagenen Brücke. Die Lokalität heißt Fužina, doch ist jede Erinnerung an den Betrieb eines Eisenwerkes bei den Leuten verloren, wohl aber bezeugen Erz- und Schlackenstücke im Boden und Holzkohlschichten unter dem Rasen die Existenz des Werkes an dieser Stelle. Weder hier noch in der Bergstadt wußte man irgend etwas von der Existenz der Überreste des alten Werkes, erst eine Angabe in einem Aktenstücke des Hofkammerarchivs leitete mich zur Auffindung der Ortslage. ö ö Die älteste urkundliche Nachricht über den Hammer ist datiert vom 23. März 1526, Wien3): »Befehl an Hieronymus Zott4) eines Eisenhammers im Pergkwerch Ydria halben.« Da heißt es: Oswald Naglitsch aus ldria hat den Räten der N. Ö. Kammer zu erkennen geben, »wie er mit weiland dem obersten Bergmeister in N. Ö. Lamprecht Zech vergunen einen Eisenhammer, den weiland sein SchwagerVirgili de Formentinis von Sibenthat im Pergwerch ldria erhebt, aber nachmalen durch die Wassergüsse zerrissen und verwüst worden, wieder zu pauen angefangen und mit schweren Kosten ver-pracht«. Nun sei ihm die Arbeit durch den Idrianer Bergrichter kürzlich eingestellt worden. Er bittet nun, ihm den Hammer zu erlauben und den Eisenstein graben zu dürfen zu gestatten. Zott soll sich in der Sache informieren und dann berichten. Inzwischen bewilligt ihm der König, die Arbeit fortzusetzen, jedoch ohne Präjudiz. (Fol. 31.) Wir ersehen aus dem Aktenstücke, daß der Hammer schon vor 1526, aber nach 1490 errichtet worden ist, da in diesem Jahre erst das Bergwerk entdeckt wurde. Was in der Sache verfügt worden war, ist nicht weiter ersichtlich, wahrscheinlich nichts, da sich im Jahre 1544 ein Gregor Naglitsch, b Im Jahre 1758 handelte es sich um eine Kriegsbesteuer und da kam die Frage, wohin ldria gehöre, zur Sprache, das Directorium in Publ. et Camer. zog es schon zu Krain. Unterm 1. Dezember 1758 aber heißt es dazu in einem von Kempf-gefertigten Hofkammererlasse: »Da sich aber laut deren von allseitiger Behörde hierwegen eingeholten verläßlichen Berichten ganz klar darthuet, daß erwähntes, in der Herrschaft Tulmein gelegenes Bergwerk ldria sammt seinem kleinen Gezirk nicht unter Krain, sondern unter die Grafschaft Görz, gehörig sei, als hat man solches einem löb. Direct, in Publ. et Camm. erinern wollen.« — H. K. A. F. 157. 2) Sie kamen aus Salzburg nach Auflassung der unrentabel gewordenen Silberbaue. 3) H. K. A. Ged.-Buch XXVII, F. 31. 4) Damals Oberbergmeister in Innerösterreich. wahrscheinlich Solin des Oswald, wieder um Befreiung bewirbt, wie dies aus einem Vortrage der Kammer an den Kaiser dd. 13. Tuni 1552 ersichtlich ist. Da heißt es: »V asmassen noch des verschinen vierundvierzigsten Jahrs Gregor Naglitsch von wegen Befreiung und Handhabung eines abgeprunnen Hamers in Idria den er wiederum mit schweren Unkosten auferbaut an uns supplicirt« habe S. M. aus den hiereben beiliegenden Schriften ersehen (welche aber fehlen). Es wurde nun dem Vizedom in Krain geschrieben, ebenso dem Verwalter der Landeshauptmannschaft, »welche Commissari von Georgen Zer rer und Hansen Gel ting er in Idria fernem Bericht genommen« und sub C berichten (fehlt). Ebenso fehlt der sub D beigelegt gewesene Bericht des Aufschlagens in Laibach und seines Gegenschreibens und andere Berichte aus Kärnten. Schließlich meint die Kammer; »Nachdem ermelter Hammer E. M. Kammergut und dem Bergwerk in Idria nicht zu Nachtheil noch Schmällerung reicht, auch aus der Commissarii Bericht und andern Schriften verstanden, daß Gregor Naglitsch E. M. Cammergut mehrt und befördert, dergleichen wenig Gründt oder Acker dabei und das Arzt weit zu führen2) hat, dazu oft verprunnen und verdorben ist.« »Demnach wäre das Gutbedunken daß dem Naglitsch eine Freiheit auf Wohlgefallen bewilliget würde, wie der Commissäre auch des Pergrichters in Idria Florian Coders Guetbeduncken vermuten, derg-estalt wenn künftig' ein Bergwerk derselben Orten entstünde oder hinfüro dem Bergwerk Idria, den Huettenbergerischen oder andern Eisenbergwerk solche Freiheit nachtheilig sein würde, daß E. M. dieselbe wiederum aufzuheben Macht haben.« Unterm dat. Idria, 12. November 1563 verkaufen die Gebrüder Naglitsch ihren Hammer an Eneas Gellinger (1576 erscheint er mit dem Prädikat »zu Sigmundtslust«), Im Verkaufinstrumente heißt es3): »Die gefertigten Naglitsch Gebrüder bekennen, daß sie mit Vorwissen der Grundherrschaft ihren Hammer sammt dem Streckhammer, Nagel und Hufschmieden, auch Säge und Mühle sammt Zugehör und Schmiedzeug, auch die an Rainendt, und dabei liegende Hube, alles gelegen unter unser Frauen Pfarrkirche4) am Wasserfluß Kanombla, mit dem untersten Ort an des Bauer Kladniken6) Grün dt rührend (gränzend) im Tollmeiner Gericht und Herrschaft sammt den zugehörigen Wäldern, Holzwerk und Kohlstätten, Strassen, Wegen u. Stegen, so zu solchem ganzen Hammer und dabei liegenden Huben, Alben, Wiesmaten und Gereuten gehörig ist, sammt der selbigen, von der K. Maj. gegebenen Freiheiten und Bergwerksgerechtigkeit mit Ferth, Stollen und Schacht, Gruben Erz und Halden sammt Vorräthen an Eisen und Schmiedzeug Furschlag, Wurrwerch, Gerenen, und Pelgern6) dem edleln und festen Eneasen Geltinger um: Zwölfhun- >) H. K. A. F. 18.315. 2) Aus der Kanombl. 8) H. K. A. F. 18.320. 4) In Unteridria, wo Maria Himmelfahrt Kirchenpatronin ist. Die Kirche steht auf einen Hügel. 6) Der Bauer Kladnik ist in der Gen.-Stabskarte verzeichnet. Diese Angabe führte mich auf die Spur, die Lage des Hammers zu finden. 6) Bälgen. dert und Zehn Gulden Rheinisch und für etlich Kühe, Stierlein und Kalbizen 92 fl. in Summa 1302 fl. Rh. jeden Gulden zu 60 kr. verkauften. Gregor Naglitsch, Tamasch (Thomas) Naglitsch, Mert Naglitsch, Lienhardt Näglitsch, Hans Naglitsch. Als Zeugen sind gefertigt: Urban Ainkhürn, Verweser in Idria, John Stamper (Stampfer), Mathiasch Joriz (Jariz = Jarc), Matheus Ecker.« Zum Verständnis des nun Folgenden muß hier bemerkt werden, daß Geltinger mit 8 Kuxen am Quecksilberbergwerk beteiligt war und dem k. Hof bezüglich kommerzieller Ubelstände beim Verkauf des Quecksilbers, welche der Kammer zu großem Schaden gereichten, Mitteilungen machte. Es wurden ihm dafür Gnadenbezeugungen, eventuell eine Bedienstung in Aussicht gestellt. Schon unterm 13. Februar 1562 :) bezieht sich die Hofkammer darauf. Da heißt es, daß Geltinger bat, »daß ihm Sr. Mjt. in Ansehung seines nützlichen Anzeigen, welches er im Idrianischen Quecksilberhandel zu Wien gethan hat, ihm und seinen Geschwistrigten acht Guggus daselbst befreien sollen, daß sie das daraus erlangte Quecksilber ihrer Gelegenheit nach verkaufen möchten«. Dies könne ihm nicht bewilligt werden, da dann andere Gewerke es auch verlangen könnten und dies Ih. Mjt. zum Nachteil gereichte. Da aber Geltinger durch die Kammer in Tirol »wohl befördert werdet«, so bewilligt Se. Mjt., daß, wenn sie künftig einen Diener beim Idrianer Werke bedürfen würde, ihm, wenn er dazu tauglich wäre, anzustellen. (L. c. Fol. 219.) Sehr interessante technische Details über den Hüttenbetrieb an diesem Werke gewinnen wir aus dem nachfolgenden Aktenstücke, aus welchem ganz unzweideutig hervorgeht, daß hier schon im XVI. Jahrhundert Gußeisen erzeugt wurde und die Flossen nach Venedig zum Gießen von Geschützkugeln verkauft wurden. Unterm präs. 22. Februar 1570 wendet sich nämlich Eneas Geltinger Bn den Erzherzog* 2 *) und stellt vor: Er habe das abgebrannte Hammerwerk, in Idria gelegen, auferbaut. Die Unkosten beliefen sich dabei höher, als er sich es dachte. Er berichtet, daß das Erz bei diesem Bergwerk sich zu gutem Eisen nicht will arbeiten lassen, jedermann scheut es und ist rotbrüchig, w7ie es durch das Groß- und Kleinfeuer schon probiert und mancherlei Hand ge-arbeit worden ist. Da er das Hammerwerk erbaut und auch »verschiner Zeit in Offenbarung des Quecksilberkaufs, darüber mir nit minder große Unkosten, Mühe und Arbeit auferlaufen«, und er dafür Gnadenvertröstung erhalten, so bitte er: »Nachdem man ein groß Eisenwerk maschenb) und flößen auf das Welsch Land führt, und der Flößen dieses Artz den Venedigern zu ihren Schif-fartten Kugeln daraus zu gießen annemlichen, so kombt sie das Kol-werch so schwer an, daß es an andern Orten gearbait werden, sy den Unkosten gern ausrichteten. Dieweil dann gnädigster Fürst den Venedigern und auf ganz Italia der Verschleiß des Eisens kein Bedenken hat, was wollt dann nachtheilig erfolgen, der ihnen die Arbeit ausrichtet. E. f. Dt. die wollen mir so gnädig erscheinen, und mir ernennte Arbeit von Inen aufzu- 0 Geh. Hof-Arch., H. K. R. 384./19. Fol. 219. 2) H. K. A. in Graz sub 1570, Dezember, Nr. 2. s) Stuckofen — Massen. nemen gnädigst vergönnen. Dadurch wird E. f. Dt. Cammergut befürdert und ich mag den Grodl zu einem höcheren Kauf, so schonst steckhen pleiben muß, vermug des neben gelegten Berichts hinpringen.« Unterm 14. Juni 1570 berichten über Auftrag Singers die Amtsleute in Idria: Bergrichter Michael Stecher und Matheus Ecker, dann Georg Singer, daß es bekannt sei, es habe Eneas Geltinger ein ödes und abgebranntes Hammerwerk vom Gregor Naglitsch vor etlichen Jahren erkauft; es liegt am Wasser Kanombla unter der Pfarre Idria. Obwohl gedachter Naglitsch sei., auch seine Voreltern und jetzt Geltinger hier Eisen gemacht, aber nicht so gutes als das Kärntnerische, da es sich nicht schweißen läßt und daher viel billiger verkauft werden muß. Geltinger habe zur Erbauung des Hammers etliche 1000 fl. daran gestreckt, hat es aber nicht dahin bringen können, daß sich sein Eisen so arbeiten ließe, wie anderer Eisen. Bezüglich seiner Bitte, den Gradl auf Venedigisch oder Wallisch verführen zu dürfen, »daß mans dasselbst zu Kugeln machet«, darüber wird man hohen Orts zu entscheiden wissen. Unterm 12. Juli 1570 dd. Velach berichtet Oberbergmeister Singer in der Angelegenheit wie folgt: Geltinger bitte, »seinen Eisenstein, Gradl oder Flossen, so er auf seinem erbauten Hammerwerk in Idria macht den Venedigern zu Schef Kugeln zuuerguessen gnädigst zuuergunstigen.« Die Hofkammer wolle nun wissen, »ob und was beruerten Suppli-canten auf die begehrt Zuelassung der Kugel Arbeit auf das Walchisch fueglichen zu bewilligen sein möchte oder nit«. Singer wisse, daß der »Pruch des Eisensteins, dergleichen das Hammer-werch, so unter der Pfarr in Idria in dem Thal Khanamla darinnen die Herrn Gewerken in Idria ihre meisten Prenstaten zum Quecksilber haben, auch der Mumal das Holz daraus hinab auf Görz bracht« gelegen sei, und glaubt, »wenn der Eisenstein gut und mild geweßt, daß er guet geschmeidig Eisen geben, der Alt Naglitsch, so das Hammerwerch gehabt, wär nit verdorben (wie wol ihm durch die Prunst auch großer Schaden beschehen), noch das Hammerwerch dem Geltinger in die Hand kumen, eracht auch es werde ihm (nachdem er ein Gewerk in Ydria gewest) treulich an geraten sein worden, sich nit darum anzunehmen, aber er hat den Vogel aus der Hand fliegen lassen und dann auf dem Zaun nachgeeilt und also seines Verderbens selbst Ursacher, das verprunnen Hammerwerch erkauft und große Unkosten daran gewendt, aber das. Eisen nit zu gutem Verschleiß oder ge-schmeidigkeit bringen mügen, des wird er nun mit seinem Schaden gewahr, weil er zuvor guetem Rath nit folgen wollen«. Aus dem Berichte der Amtsleute in Idria (dd. 14. Juni) sei zu ersehen, daß er verderblich haust, glaubt er sich darauf berufen zu dürfen, »daß auch anderen zuvor in Crain als dem Poschen seeligen an der Gurggen bewilligt gewest, der auch sein Eisen nit geschmeidig; machen mügen, daß es sich schweißen oder lochen lassen, in Kugeln zu verarbeiten und auf das Walisch zu verhandeln«. Singer glaubt, »es möcht ihm auch aus Gnaden zugelassen werden«, doch unter der Bedingung, daß er Holz und Kohl »mit Vorwissen des Bergrichters und Waldmeisters an denen Orten und Waiden nehme, daß den Herrn Gewerken in Ydria nit zu Schaden oder Nachtheil reicht, auch die Arbeit nit mit venedigischen Personen, sondern Teutschen oder Windischen verrichtet, denn das Perkwerch Ydria liegt den Venedigern nit wenig in Augen, und war pesser wann es anderst sein möcht, daß er die Flößen und Gragl1) den Venedigern ') Das Gragl ach der Erzberger Hüttenleiite. Aus Gragl entstand Gradl und Grodl, mit welchen beiden Wortformen das Floßroheisen bezeichnet wird. Die Wälschen nennen es in den Akten »prodolo«. verkaufet ihnen auf ihr Land antwurtet (verführte) und (sie es) daselbst zu Kugeln ihrer Gefallen machten«. Glaubt er, es werde ihm aber »damit nit geholfen, so mecht ihm aus sunder Gnaden ein Kugel Arbeit mit vorbemelter Condition und Erlegung des Camer Gefälls doch auf Wohlgefallen bewilligt werden«. Es folgt nun eine Erörterung bezüglich der angeblichen Verdienste Geltingers um den Quecksilberhandel. Unterm dat. Laibach, 29. Oktober 1570 >), berichtet Vizedom Hofer und Aufschläger Holzer in ähnlichem Sinne. Es sei bekannt, daß bisher aus den österreichischen »Fürstenthumben und Landen allerlei Sort Eisen, Mäshen und Flossen auf das Wälhish und auch den Venedigern« unbedenklich zugeführt und verkauft worden seien. Am Gurker Hammer des weiland Hans P osch, wo auch solches spißig Eisenerz, sei auch letzterem bewilligt worden, die Flößen zuKugeln zu verarbeiten, deren Mehrteil in die Zeughäuser von Laibach, Görz, Triest, Zeng, St. Veit am Pflaum und Gradish verkauft und zum Teil auch ins Venezianische verführt worden sind. »Weil dann auch dergleichen unedel Erz nit allein beim Hammer in Ydria, sondern an der Gurk, auch am Kobl im Wippacher Boden befunden wird, daß sich zu keinem guten Eisen verarbeiten lassen will«, diese Hämmer aber mit großen Kosten erhoben wurden, außerdem 1h. Fstl. Durchl. daselbst große Wälder und Gehölze besitzt, die sonst nichts ertragen würden, liege ihrerseits kein Bedenken vor, »warum an vorgemeltem Hammer die Flößen oder Gradl, die sonsten zum guten Eisen zu verarbeiten unschleißig: nit sollten oder mochten zu Kugln verarbeit werden, so doch sonsten gemelte Flößen den Venedigern zugeführt und verkauft werden«. Der Vizedom und Aufschläger beantragen daher, dem Gölltinger »doch auf Wohlgefallen« zu bewilligen »die Flößen bei seinem Hammer in Ydria in allerlei Sort Kugln zu verarbeiten«, und solche wen der Erzherzog sie nicht für die vorgenannten Zeughäuser benötigte, »alsdann in Italia oder den Venedigern zu verkaufen, damit er aber auch mit der Arbeit bestehen, das Werk befördern, seines großen angewendeten Unkostens zu etwas Ergözlichkeit kommen möchte, weil die Flößen oder Gradl nur Halb Eisen und viel um ein ringers gegen dem guten Eisen versilbert werden, so müßte auf einen Meiller derselben Kugeln für die neue Eisensteigerung neben dem alten gewöhnlichen Aufschlag und Aufsaz der achtunddreißig Kreuzer nur ein Gulden genommen werden und der eine Gulden so sonst von dem rechten guten geschlagnen Eisen zwen Gulden genommen, aufgehebt, und also nit mehr dan ein Gulden acht und dreißig Kreuzer (außer der gewöhnlichen Land und Wegmaut) abgefordert werden«.; Unterm dat. Graz, 27. November 1570, erstattet die Hofkammer ihren Bericht im Sinne des Vizedoms und Aufschlägers zu Laibach an den Erzherzog, welcher sub dat. Neustatt, 4. Dezember 1570, im Sinne des Kammer-Vortrages sich resolviert. Unterm präs. 17. Februar 1571 wendet sich Geltinger abermals an den Erzherzog mit einem Gesuche. Er habe sich arg verbaut und hätte er »gewißt, das er numalen erfahren«, wollte er sich in diese Last nicht eingelassen haben. Er sei . je länger je tiefer hineingekommen, sein Vermögen, welches er »in Ruh und Ergözlichkeit hät genießen können«, sei verloren und er nun mit Weib und Kind in Armut geraten. Die Zeiten seien jetzt So schwer und teuer, daß die Arbeiter um die alten Lindlöhne nicht mehr arbeiten können. Alles wird gesteigert, »und werden nicht minder den Gewerken schuldig, welche wo ihnen nicht Arbeit darnach glassen werden, ') H. K. A. in Graz sub 1571. Mai, Nr. 88. davon laufen, und viel bezahlen mit den Tod, wie diss und das vergangen Jahr mir mit der Erfahrung beschehen ist, und ob die 500 fl. verloren, so haben mir die Wasserguß auch heuer ob 600 fl. Schaden gethan Holz und Rechen, Prugoren und anderes hingetragen und zerrissen. Also wo ich nit Hülf bekomb, das Wesen verlassen muß«. Er bittet nun mit Hinweis auf seine in der Beilage ausgewiesenen Kosten, die er gehabt, und seine Verdienste um den $ Handel, »davon ihm 1000 fl. Ehrung worden sind«, um Befreiung von Maut und Aufschlag auf 8 Jahre. Beilage zum vorliegenden Gesuche. o o Überschlag des angewenten Unkosten auf das Hammerwerch in Idria. O O Erstlich gab mir Gdn. Crenegkher zuGmündt daß ich das Hammerwerch so 4 Jahre abprunnen öd gestanden, zu erkaufen fl. 1.300' — It. Urban Ainkhurn Verweser in Idria gab Lienharten Naglitsch, daß er zugricht das Hammerwerk zu bauen............... fl. 1.600' — It. so hat mir Fr. Drhl. ein Gnadengeld geben lassen, so ich auf das Hammerwerk gelegt.......................... fl. 1.000'— It. hab ich im 68 Jahr mit mir von Haus gefiert so nur die Innpacherischen Gewerken zu Schwaz bar erlegt . . fl. 1.100' — Und als das vergangen Jahr die groß Theuerung eingefallen zu erhalten das Wesen ich meinen Bergwerchstheil in Idria verkauft und das Volk zu erhalten angewendet pr. . . . fl. 4.000' - So hat mir Urban Kunsti geliehen, und noch zu bezahlen schuldig bin......................'................... fl- 500' — So ist der Gd. Verweser in Idria für mich umb Traid' Purg (Bürge) worden pr.................................. fl. 1.700'— Summa ... fl. 11.200'— So hat mir das Wasser heuer Schaden gethan und das mir bei den Arbeitern so abgestorben sein, zu Schaden gangen und allein büßen muß.................................... fl. 1.400' Untenn dat. Laibach, 29. März 1571, bestätigt der Vizedom in Krain, Hofer zu Hasberg, Geltingers Angaben und stimmt zu, ihm seine Bitte zu erfüllen und ihm auf 3 oder 4 Jahre die Mauten und Aufschläge zu erlassen. Daraufhin beantragt die Hofkammer unterm 9. Mai dd. Graz an den Erzherzog, im Sinne des Vizedomes, Geltinger die Befreiung auf 3—4 Jahre zu gewähren und resolviert Karl unterm 22. Mai an die Kammer, daß ihm vier Jahre zu bewilligen sind. Mit Kontrakt dd. 6. September 1573*) verkauft Geltinger die Hälfte seines Hammers an Urban Ainkhurn* 2), Verweser in Idria, Gregor Ainkhurn und Hans Tr ent in, im Beisein des Michael Stecher, Bergrichter in Idria, Paul Junauer, Paul Pregl Aufschläger, Hans Ebner Gegenschreiber am Prart, Abraham Strasser, Kaspar Weixbraun und Adam Triller. »Eneas Geltinger verkauft seinen erkauften und erbauten Halben Hammer dem Urban xAinkhürn zwo Wochen, Herrn Gregorn Ainkhürn ain Wochen und Hansen Trentin ain Wochen, das ist der Halbe Hammer sammt derselben habenden Freiheiten, nichts ausgenommen Nagel und Hufschmietten, Müll, Sag, Pruggen sambt einem Garten unter dem Wierwerch und Plaofen, samt allem Hüttwerch, Kohlstätten, Kohlparen, o H. K. A. F. 18.321. 2) Urban Ainkhurn zu Schenkenthurn, Inhaber der Herrschaft Loitsch Rißwerch so wie Vorräte an geschlagenem Holz und Erz, dazu die Freiheit auf Maut und Aufschlag sannnt der Gruben bei dem Weeher1) und das gehaute Erz dabei, ausgenommen die Hube sammt dem alten unerbauten Haus und neuen Keller den Geltinger dazu bauen ließ. Sie gaben ihm für jede Woche 500 fl. Rheinisch ä fl. zu 60 kr., das ist ein Achtel des ganzen Hammerwerks, der da also bringt um den halben Hammer die vier Wochen 2000 Gulden.« Zweitens ist dem Hans Trentin das ganze Hammerwesen und die Arbeiter eingeantwortet, so daß er die Arbeit leite und monatlich Rechnung lege, »das Eisen alle Monat jedem auf sein Theil getheilt werde«, über seinen Gewinn an den Pfennwerten ist er niemandem »Raitung« schuldig.2) Drittens: »Gegen solche seine Mühe hat ihm Herr Ainkhürn und sein Sohn, auf des Trentin Wochen die Verlag zu geben, und was auf des Trentin Theil gebürt, sollt er dem Hr. Ainkhürn zahlen von dem Eisen.« Geltinger brennt auf ein Jahr das Kohl, wofür ihm per Sack 2 kr. bezahlt werde. Dem Gewerke, »der für den Andern sein Theil verlegt«, soll der Verlag mit Eisen bezahlt werden, und zwar den Meiller geschlagen Eisen 20 fl. und Gradl per 8 fl. Rh.«. Schließlich »so sollt auch Herr Geltingei was seine Schulden betreffend, was er auf datto schuldig ist Arbeitern, Samern, und andern, auf seine Kosten abfertigen und bezahlen, wie er weiß ohne unser Entgelt. Aber was von heute 6. September zum Hammer geführt und gearbeitet, sollt den Hammerherrn zu gueten kommen, eingelegt und bezahlt werden« usw. Folgen die Unterschriften obgenannter Personen. Wie wir oben gehört, erhielt Geltinger noch vor dem Verkaufe des halben Hammers Mautbefreiung auf 4 Jahre erteilt, damit war aber Geltinger nur formell geholfen. Da die Mauten verpfändet waren, machten ihm die Mautner Anstände. Unterm präs. 21. Juni 15743) stellt Geltinger vor, daß der Erzherzog ihm auf 4 Jahre von Maut und Aufschlägen befreit habe. Drei Jahre seien jetzt um und jetzt wollen ihn die Mautner nicht mehr frei passieren lassen, weil die Mauten Pfandschillinge wären. Obwohl nun ein Befehl an Plolzer erfloß, dafür zu sorgen, daß jene, die die Maut aufgenommen und empfangen, oder das Eisen ihm niedergelegt, es ihm restituieren sollen, so sei dies doch nicht geschehen, so daß darüber die Jahre verstrichen, und er von der Freiheit nichts genoß. Nun habe er aus Not dem Urban Ainkhürn, Verweser in Idria dafür, daß er ihm einen Verlag getan, seinen »halben Hammer an der Schuld zustellen müssen«. Jetzt erfahre er aber, daß der Erzherzog ihm für seinen halben Hammer das gemachte Eisen auf 4 Jahre vom neuen befreit habe. Er bittet nun auch ihm für seine Hälfte diese Gnade zuzuwenden. Die Hofkammer rät, den Geltinger abzuweisen, wie sie denn seinerzeit abriet, den Ainkhürn zu befreien. Sollte ihm eine Gnade erwiesen werden, »so wäre dieselbe allein auf den Aufschläger zu Laybach und den Ouarentes zu Triest zu richten«. Die Kammer wollte nun wissen, wie Ainkhürn und Trentin den Hammer betreiben und wie viel sie produzieren. Der Oberbergmeister Singer berichtet darüber unterm 27. September 1574, dd. Graz, er wisse über die Produktion des Ainkhürn nichts zu melden, wie ihm aber Felix Dollhopf, Oberbergrichter *) *) VeharŠe, wo Bohnerzgruben noch vor 50 Jahren ¡m Betriebe standen, auf welche im XVI. Jahrhundert ein Schmelzwerk gegründet wurde. 2) Trentin war somit Verweser des Werkes und betrieb den Viktualienhandel mit den Arbeitern, der wieder Gewinn abwarf. 3) H. K. A. Graz sub November 1574, Nr. 7. in Krain, und Paul Junauer, der Rad- und Hammermeister Abgesandter, mit-teilen, so hat Ainkhürn jetzt »den Hammer gar allein in arbeit in sollichen Weeg, Ainkhuern hat dem Geltinger drei Wochen abkauft bei zwei tausend Gulden, und die eine Wochen hat einer Tr ent in genannt, das ist der halbe Hammer, Geltinger hat noch die andern vier Wochen (das ist auch der halb Hammer) gehabt. Ist dem Hainricher fünfhundert etlicli und vierzig Gulden schuldig gewest, die hat er im ver-schinen Georgi erlegen sollen, oder er des halben Hamer abstehen, unnz (bis) so lang, daß er die Sume erleg, darauf hat Geltinger mit der Bezahlung nit auf kommen mügen, und der Heinricher den halben Hammer als Pfandweis einzogen, also arbeitet er jezt (ohne des Trentin eine Wochen) den Hammer allein und hat den stattlich belegt«. Dies Jahr hat er »unnz« (bis) Juli in 500 Samb Gradl, einen per 21/2 Ztn.*), nach Triest geschickt. Ob nun Ainkhürn den ganzen Hammer an sich handeln, oder der Geltinger den halben wieder lösen wird, könne er nicht wissen, aber er sei glaubwürdig berichtet, daß, wenn ihn Ainkhürn allein hat, er per Jahr mindestens 500 Ml. Gradei macht. Die Entscheidung fehlt. Aus einem, dem Akt beiliegenden Buchhaltereiberichte ersehen wir, wieviel von einem Meiler Eisen und Gradei von Idria bis Triest an Maut und Aufschlägen bezahlt wurde. Die Ware ging von Idria zur alten Römer-straße durch den Birnbaumerwald, welche sie »am Prard«, heute noch Zoll ober dem Wippacher Tale genannt, erreichte: Hier wurde vom Meiler Eisen an Aufschlag, Steigerung (2 fl.), Wassermaut, Brücken- und Landmaut und Triester Ouarantes zusammen 4 fl. 28 kr. 1 Pfg. bezahlt. Vom Gradei oder Gußeisen nur 3 fl. 28 kr. 1 Pf., da die »Steigerung« davon nur 1 fl. betrug. In Triest wurde der Meiler Eisen auf 12 Dukaten (13 fl. 36 kr.) geschätzt und vom Dukaten 2 kr. Quarantes erhoben, somit 24 kr. der Gradl, der zu 6 Dukaten per Meiler galt, ergab 12 kr. Es wurde somit vom Meiler Schmiedeeisen (10 Ztr.) 4 fl. 52 kr. 1 Pfg. und vom Meiler Roheisen 3 fl. 40 kr. 1 Pfg. bezahlt. Ainkhürn lieferte im November und Dezember 1571 6 Meiler (60 Ztr.) oder 18 Saum* 2) Eisen und 77 Saum Gradei nach Triest. Geltinger befand sich somit in recht mißlichen finanziellen Verhältnissen und hoffte vom Hofe auf Hilfe. Er bot nun sein Hammerwerk der Hofkammer zum Kaufe an, welche unterm 15. Juli 1575 den Oberbergmeister Jörg Singer und Aufschläger Portner in Laibach beauftragt, zu entscheiden, ob der J/2 Meile von Idria entfernte Hammer zum Brennen des Quecksilbers tauglich wäre3). Die Alten brannten nämlich die Erze nicht in Idria, sondern in dem öden Kanombla-tale, welches von W—O, also rechtwinkelig zum Idriatale verläuft. Der Erzherzog kaufte den Hammer um 5000 fl.4) Im Jahre 1576 war der Hammer schon landesfürstlich, wie dies Tollhofi in seiner Verteidigungsschrift Punkt 11 bemerkt und sagt, daß er in Pacht gegeben worden5). *) Wie wir noch später hören werden, bestand der Grodel — prodolo der Italiener — in unregelmäßigen Platten von 70—80 cm Länge und 20 —25 cm Breite von 60 —70 Pfund im Gewichte. Eine Saumlast bestand demnach aus vier solchen Grodeln. Zwei von mir bei einem schon vor 1569 erlegenen Eisenschmelzwerke zwischen dem Nanos und dem Birnbaumerwalde gefundene, wiegen 84 Kilo = 150 Pfund. ~) Eine Saumlast Schmiedeeisen betrug somit hier Sl/3 Zentner (186 Kilo), während die Saumlast Gradei nur 21/2 Zentner wog. 3) H. K. A. F. 18.321. 4) H. K. A. Graz sub 1585, Dezember, Nr. 42. 5) Viz.-Arch. F. Mineraüa. Cf. p. 141. Unterm 24. September 1576 wird der Verweser in Idria beauftragt, den Eneas Geltinger in »Abschlag seiner Portion, des an Uns verkauften Hammerwerks allda in Idria, damit er dem Vergleich nach den Mergott') um die verkauften Idrianer Bergwerksteil jezt die erste Währung entrichten möge«, 1200 fl. zu bezahlen 2). Der Erzherzog kaufte nicht nur Geltingers Hälfte, sondern auch die Ainkhürnischen und Trentinschen Anteile. Im Jänner 1579 schreibt nun Ainkhürn an den Erzherzog3), er werde sich erinnern, wie der Erzherzogi. Hofrath Hans Khisl4) auf Befehl »vor ungefähr o Jahren (also 1576) den Eisen-Hammer bei der Pfarr Idria am Bach Canombla vom Eneasen Geltinger, Hansen Trentin und mir erkauft, auch die Zahlung darum bis auf 250 fl. durch mich Ainkhürn denselben gethän. Darüber dem Geltinger, Trantin und mir um 500 fl. jährlichen Bestand auf sechs Jahre verlassen«. Er berichte nun pflichtgemäß, wie Geltinger ».ohne Fst. Consens und Verwilligen, am bemelten Bach Canombla, oberhalb E. F. D. erkauftem Hammer, durch welchen nun nit allein der meiste und beste Verschleiß des Eisens, sondern auch der Abbau an allem folgt, einen neuen Hammer erheben wolle. Wan aber mehrernannter E. F. D. erkaufter Hammer, wie billig in seinem vorigen Esse, würden dieselben neben obgedachten beschlossenen Bestand »auch ebenmäßiges Einkommen der Cammergüter Gehaben mlio-en« etc. Es möge eine Kommission kommen. ö o o Die Kammer verpachtete den erkauften Hammer zunächst auf sechs Jahre an die früheren Besitzer, wie dies aus einer Eingabe Geltingers an den Erzherzog 1. c. hervorgeht, in welcher er bemerkt, daß das Erz, welches man bisher zum Hammer geführt, ein speres und brüchiges Eisen gibt, welches die Kaufleute nicht wollen, das aber zum Gradei wohl dienlich sei. Geltinger berichtet weiter über neue Erzfunde in der Kanombla, wo er ein neues Werk zu errichten beabsichtigt. Der Idrianer Hammer war 1575 von Georgi 1876 an auf sechs Jahre verpachtet worden, .somit bis Georgi 1582, und zwar um den Zinsbetrag von 500 fl. Unterm 17. Februar 1580 stellt nun Ainkhürn den landesfürstlichen Kommissären vor5), wie jetzt verschiedene Beschwerden aufgetaucht, zu deren Beseitigung Christof Portner, Einnehmer zu Laibach, und Felix Tollhopf, Oberbergrichter, als Kommissäre in Aussicht gestellt wurden. Sie wären aber erst nach einem hälben Jahre erschienen. Die Gewerke erklärten, bei diesem hohen Pachte nicht existieren zu können, um so mehr, als Geltinger weiter oben in der Kanombel einen Plaofen erbaute, den er dann dem Hans Trentin verkaufte, der dann vom alten Idrianer Hammer wegzog. Im Jahre 1578 sei ihr Hammerwerk, Wehre, Brücken, Wege und Stege durch Überschwemmungen so verwüstet worden, daß bei V¡2 Jahren »kein Streich« beim Hammer gearbeitet werden konnte. Diese »Schikung Gottes mit Gewalt des Wassers« habe so viel Schaden gestiftet, daß sie den Pacht nicht bezahlen können. ') 1582, 13. Oktober Morgot geschrieben, vielleicht Morocutti ? 2) Geh. Hof- und St.-Aich. I. Ö. H. K. B. 8 a. ■ :li H. K. A. F. 18.321. 4) Hans Khisel war auch mit dem Kaufe und der Übernahme des Queksilberbergwerkes im Jahre 1575, da es unterm 21. April die Erzherzogliche Hofkammer um 170,000 fl. er-warb, betraut. H. K. A. F. 18.321. ß) H. K. A. F. 18.32!. i Inzwischen fragte unterm präs. 29. Jänner 1580 Trentin an, ob ihm das wieder hergestellte Werk, von dem Wehre, Säge, Mühle und Rennwerk weggerissen wurden, gegen einen gebührlichen Zins in Pacht überlassen würde? Der Befehl des Erzherzoges Carl an die Kammer, den Hammer wieder vollständig herzustellen, erging am 6. April 1581 dd. Graz '). Nach Wiederherstellung des Werkes erhielt es Hans Trentin in Pacht. Bis zum Jahre 1585 war er aber schon mit 1050 fl. Zins im Rückstände, wie dies aus der Resolution dd. Graz 15. Dezember 1585 ersichtlich ist. Der Erzherzog beauftragt die Kammer, Trentin die Hälfte der Summe zu erlassen, wenn er bis kommenden Georgi (24. April 1586) die andere Hälfte bezahlt oder dafür gute Bürgschaft stellt und die Baubesserung am Hammer, wenn nicht völlig, doch so weit vornimmt, daß dieses Hammerwerk bearbeitet und genossen werden könne. Genügt er dem nicht, so wolle man mit dem Nachlaß nicht verbunden sein. Trentin bot 300 fl. Pacht, da er aber auch mit anderen Schulden beladen, so soll die Kammer das Prioritätsrecht des Landesfürsten wahren2). Die Kammer und der Oberbergrichter Holzer rieten ein, das Pachtanbot Trentins mit 300 fl. anzunehmen, da andere Gewerke wenig Lust hätten, den Hammer zu übernehmen. Der Erzherzog resolviert daher unterm 23. April 15863), es seien die Gewerke nochmals ehestens zu »erfordern« und der Pacht auf 500 fl. oder sonst aufs höchstmögliche zu bringen, dabei aber zu sorgen, daß der Pachtzins bar bezahlt werde. »Wer dann endlich das meiste leisten werdet wollen, es sei nun im Bestand oder dem eigenthümlichen Verkauf, inmassen sich Hanibal Gneggo 3¡m fl. mit etlichen Conditionen anerbothen, welcher Fürschlag uns aber nicht annehmlich, darauf werden Wir Uns schließlich zu resolviren haben.« Sollte nicht mehr zu erzielen sein, so soll schließlich mit Trentin auf 300 fl. abgeschlossen werden, aber gegen genügende Bürgschaft. Da Trentin verschuldet war, reflektierte der Oberbergrichter auf Hieronymus Gneckho, Gewerke am Hubel, Bruder des Hannibal, und bot ihm den Hammer zum Pacht oder Kauf an. Hieronymus Gneckho stellte ein Offert, erhielt aber keinen Bescheid auf dasselbe vom Oberbergrichter. Daher wendet er sich unterm präs. 15. September 1586 direkt an den Erzherzog mit einer Eingabe4). Gneckho stellt darin vor: Der Oberbergrichter Hans Holzer habe ihm vorgehalten, den erzherzoglichen erkauften Hammer in der Idria entweder in jährlicher Pacht zu nehmen oder zu kaufen. Da er keinen Bescheid auf seinen diesfälligen Vorschlag erhalten habe, so wende er sich Se. Dchl. selbst. Der Hammer ist so baufällig, daß er mit viel hundert Gulden nicht wieder zurecht zu bringen sein wird. Er habe daher dem Holzer erklärt, finden Fall der Hammer durch E. Fr. Dchl. wieder erhebt würde, ihn um 300 fl. pr. Jahr zu pachten. Nun werde er durch die Hofkammer »des widrigen berichtet«. Er erklärt nun, für den Fall der Instandsetzung des Hammers 350 fl. bezahlen zu wollen oder aber ihn um 3500 fl. zu kaufen, ihn dann nach seinem Gefallen selbst zu erbauen und die Summe mit Ausgang der nächsten o o ') H. K. A. Graz sub April 1581, Nr. 14. 2) H. K. A. Graz sub Dezember 1585, Nr. 42. 3) H. K. A. Graz sub April 1586, Nr. 37. 4) H. K. A. Graz sub September 1586, Nr. 68. fünf Jahre bar zu bezahlen. Bis zur Bezahlung verpflichtet er sich, die 350 fl. Pacht zu bezahlen. Er bitte indes um Bescheid, um sich danach einrichten zu können. Vom in Idria und am Kohl erzeugten Eisen und Gradei will er jährlich 1000 fl. bezahlen. Unterm 22. September 1586 schreibt Anibal Gnechi an Gregor Gomar, »Ferbeser de sua alteza in idrio«, daß er den Hammer pr. 3500 fl. kaufe und zu Ausgang 1587 tausend Gulden, 1588 wieder so viel, ebenso 1589 und im Dezember 1590 den Rest pr. 500 fl. bezahlen will. Unterm 13. Oktober 1586 berichten Hans Huebmeier, Oberbergmeister, und Gregor Comar, daß der Hammer sich zur Anlage einer Brandstatt für Quecksilber, wie vorgeschlagen, nicht eigne. Hanibal Gneko sei eingeladen worden, nach Idria zu kommen, um mit ihm zu verhandeln, außer ihn kenne man niemand, der den Hammer übernehmen könnte und sich darauf verstünde. Komar habe, als er nach Görz ritt, sich am Kobl bei ihm gemeldet, aber nicht mehr von ihm erlangen können. Bezüglich des Vorschlages des Hieronymus Gnekho geben sie ihr Gutachten dahin ab, daß »wenn dasselb Hammerwerk, welches jezt gar schlecht und in Abbau kommen, wiederum durch E. F. Dt. auf derselben Unkosten erheben und zurichten lassten, das ist der P1 a- oder Schmelzofen, Zer-renn- und Hammerwerch, das alles von neuen zu erbauen von nöthen ist, und die Baukosten wohl an die 1500 oder gar 2//« fl. gestehen möchten, welches zu thun, wenn gleich nur 4—500 fl. Baukosten wären, wir keineswegs rathen können«. Sie empfehlen das Werk dem Hanibal Gnecko, »als bei welchem man sich einer mehrern Richtigkeit und guter Nachbarschaft, weder bei den Hieronime zu getrosten« zu überlassen. Der Hammer werde die nächsten 3 Jahre in die j»/3 fl. Nutzen ertragen und da er samt Behausung, als er in Esse gewesen, v. I. Dhl. nur um 4000 fl. erkauft wurde, so glauben sie, man könne mit Hanibal Gneckos Vorschlag zufrieden sein, da er jetzt ohne Erträgnis still liegt, und je länger je mehr baufällig wird, da jetzt das Hammerwerk samt den Gründen Hans Trentin inne hat, die heurige Fechsung eingenommen und die Erzgruben genossen hat, so sei ihm dafür der Betrag von 50 fl. vorzuschreiben, und die Räumung und Verzicht auf den Genuß anzubefehlen. Hohen Ortes ging man jedoch nicht auf diesen Vorschlag ein, sondern der Hammer wurde an Hieronymus Gneckho übergeben. Unterm 27. Oktober 1586 erfließt nämlich die Resolution, daß der Hammer in der Idria dem Hieronymo Gneckho gegen bare Bezahlung nach 3 Jahren und inzwischen Erlegung von 350 fl. jährlichem Pacht zu überlassen sei. Dabei bleiben jedoch die um 1000 fl. hinzugekauften Grundstücke und das in den Wäldern zu Sägestöcken für den Holzhandel taugliche Holz Vorbehalten. Indessen bewies sich Hieronymus Gneckho als nicht reell. Unterm Datum Laibach, 15. April 1588, berichtet der Oberbergrichter Hans Holzer der Kammer wie folgt. »Gregor Comar Verweser in Idria hat mich bericht, wie daß Iheronime Gnegkho Hammersgewerk an dem Khobll, des verschines 87. Jahrs I. Dcht. eigentümblichen Hammr in der Idria samt den Arztgruben erkauft, seine ersten zugesagt und verbrieften Fristen nit gehalten, sunder jezt auf ein Neues bis in das Monat Juni bei I. F. Dch. Fristen erlangt. Der wegen ich nit unterlassen sollen E. Gd. Beschaffenheit der Sachen zu berichten, daß gemelter Iheronimee seit ihm der Hammer mit seiner Zugehörung eingeant-wort, die Erzgruben erösigt und ausgeschöpft, desgleichen der Wälder nit verschont, ein ansehnliches Geld aus dem erzeugten Eisen aufgehebt, aber auf den Kaufschilling nit ein Pfening erlegt, hat des auch nit im Willen. Diesen Kauf um den Hamer hat er auf List und Gfar I. Drhl. zu Nachtl und ihm selbst zu Nuz, daß er unter das Erz gelangt, eingegangen, darum gebraucht er sich an jezo der Umschweife mit Erlangung weiterer Fristen, allein daß er der Erzgruben desto länger genießen und sein frumen daraus haben müge, und steht an dem, daß er nach gehabtem Nuz alles verlassen, seine Strassen danen er kommen abseglen wird.« »Sein Bruder Hanibal Gnegkho, der neben ihm in dem Hammerwerk an dem Khobll und Brecouiz Theil gehabt, hat selbst bei mir angehalten, gegen seinen Gläubigern ein Ediktstag auszuschreiben, wie dan beschehen, der zeigt öffentlich an, daß seinem Bruder Iheronimen so wenig möglich den Kauf um den Idrianischen Hammer zu halten, und bei den Theilen am Khobll und Brecouiz zu verbleiben als ihm, und daß sich seine Schulden in Gemein, so weit und mehrers erstrecken, als die seinigen, derhalben mein gehorsam Gutachten, wo gedachter Iheronime nach Ablauf der jüngst erlangten Frist um ander weiter Termin bei E. Gd. wurde anhalten, daß ihm ferner nichts bewilligt, sondern den Verweser in Idria alsbald auferlegen, daß er ihm um Erlegung des ersten verglichen Kaufschilling ernstlich anstrenge. Im Fall er seiner Verschreibung nit nachkäme, daß dann, um I. F. D. bisher empfangenen Schaden an Entbehrung der Kaufsumme und Erschöpfung der Erzgruben, seine Theile und Gerechtigkeiten, so er an dem Hammerwerk und Plaofen an dem Khobl und Brecouiz, auch allen Vorrath von Erz und Kholl, was befunden, (vor einkommender Klagen anderer Gläubiger) zu I. Dcht. Händen verarrestirt und sambt dem bisher gebrauchten Erzgruben in Verbot gelegt wurde, dann für gewiß kann er den eingegangen Kauf um den alten Hammer und Arzt Gruben nit halten noch vollziehen.« Nun liegt uns auch eine Darstellung des Geschäftes von seiten Jeronim e Gneggos1) vor. In einer Eingabe an den Erzherzog s. d. vom Juni 1589 schreibt Gnecko: Als er noch im Jänner 1587 mit dem Verweser in Idria Gregor Komar und Hans Holzer einen Kaufkontrakt um das Hammerwerk in Idria »an der Canomell« und dessen Zugehör per 3800 fl. Rh. geschlossen, habe er laut Abrede 1000 fl. nach 6 Monaten, oder in Jahresfrist, und im Monat Juni jüngst abgelaufenen acht und achtzigsten Jahres erlegen sollen, den Rest nach drei Jahren ganz zu entrichten versprochen. Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, habe er sofort im Monate Februar 1587 an seinem Schmelzofen an der Werkhouiz in der Herrschaft Lak, dahin er nicht wenig Erz und allerlei Notdurft gebracht, den Gradl zu arbeiten angefangen und denselben auf sein Hammerwerk gen Wippach am »Chobl« (Hubl) führen lassen; er wollte das gemachte Eisen nach Italien und übers Meer zur Versilberung schicken und davon die 1000 fl. entrichten. Dahin bestellte er alle Hammerarbeiter und verabsäumte nichts. »Nun haben aber bemelte Herrn Comissarien solliches gehörten massen mit fürunger (Führung) des gemachten Eisens in Italien furzunemben, nicht allein, noch vor dem ersten Termin eingestellt, sondern auch, daß sie auf mein aufrichtig ehrbar bidermanisch Erbitten (wenn sie mir zu solch gemachtem Gradl und Eisen einen Kaufmann im Lande, wenn ichs demselben gleich zu meinem Verlust hingeben sollte, damit ich nur meine Zusage mit Entrichtung der ersten Terminszeit ein ehrlich Bemiegen thue zu wissen, wollt ich viel lieber solchen Gradl und Eisen im Land verkaufen, als im Italien und andern Orten zu Versilberung dessen Kaufleut suchen), keinen Kaufmann erfragt, noch erfragen mögen, wieder allen Fug meinen gemachten Gradl in der Werkhauitz verboten, den ich auf diesen heutigen Tag weder haben, noch in Eisen verarbeiten dürfen, wie sie mir denn ebenfalls alles Erz, so ich bei den Gruben vor mit großen Unkosten hauen, und die be-melten Gruben deren drei, in große Unordnung und Unbeylich, ich gefuerter gehabt, aufs best zu richten und über 600 fl. Rh. verbessern lassen, in Arrest gelegt«. Dadurch käme er in Schaden und »Verkleinerung« seiner Person, da er doch bereits über 25 Jahre im Lande angesessen sei. Hätte man ihm diesen Unfug nicht angethan, so hätte er auf den Märkten in Italien für seine Waren über 2000 fl. Rh. bar machen können, damit seine erste Rate erlegt und noch einen stattlichen Verlag erübrigt, mit dem er wieder Gradei auf 200 Meiler Eisen hätte machen können. Durch das Vorgehen der Kommissäre habe er auch seine vieljährigen Arbeiter und Meisterschaft verloren. Da er nun infolge dieses Vorgehens seine Rate per 1000 fl. nicht einhalten konnte, habe ihm Komar seit 2 Jahren her seine Heufechsung auf der Hube, welche zum Hammerwerk gehört, abgefechst und verarrestiert. Er habe Holzstücke, Kohlholz vorbereitet und anderes mehr zum Beginn der Arbeit. Dazu komme noch, daß ihm Ainkhürn die Erzgruben, ohne welche er ja das Werk nicht übernommen hätte, streitig macht, um ihm die Erhöhung des Werkes zu vereiteln. Das Werk müsse so total verfallen und viel weniger werde es ein anderer kaufen, dem die Gelegenheit wie ihm nicht zu statten kommt, Wrekouitz und Kobl (Hubel) zu besitzen. Gneggo wende sich nun in seiner unendlichen Betrübnis an den Landesfürsten um Abhilfe. Es mögen andere Kommissäre ernannt werden, ihm der Gradei freigegeben und erlaubt werden, seine Ware in Italien zu verkaufen. Bewilligt man ihm seine Bitte, so verpflichtet er sich, bis August das Gebäu in Stand zu setzen und zu Weihnachten 1000 fl. zu erlegen. Sollte aber der Erzherzog das Werk anderwärts vergeben wollen, so möge ihm das gehauene Erz abgelöst werden. In einer zweiten Eingabe an den Erzherzog präs. 2. Feber 1590 schreibt Gneggo : Komar hätte ihm gesagt, er könne keinen Käufer im Lande finden, sie hatten alle gesagt, sie brauchen kein Eisen. Hätte ihm* Komar den Export über das Meer erlaubt, wie das sein (Gneggos) Gebrauch immer war, als in die beiden Königreiche *), in die March, und auf das Römisch, auf die Kirchtage derselben Orte zu schicken, so hätte er 1000 mal 1000 verkauft und Geld eingenommen. Als Komar dies gesehen, habe er ihm »das geschmelzt Erz prodollo* 2) genannt beim Ofen zupracoiza (Brekovitz) verboten, so von den Gruben des Chobels vier Meil wegs liegend, und hat nit zugeben wollen, daß mans wegführt, mit dem Fürgeben, er wolle dasselbe geschmelzte Erz behalten und auf Venedig schicken, obgleich wohl ich ihm saget, er richts nicht, denn ich habs zuvor versucht bei denselben Herrn einen Kauf gedachtes geschmelzten Erz zu machen, und noch um eine größere Summe, dessen sie sich aber jederzeit verwiedert, mit dem Fürgeben, Sie bedürfn es nicht, dadurch dan meine Gruben abandonirt, und die Kaufleut 1er wegziehen müssen, die dan viel Geld mit ihnen (sich) weggetragen, so mir zugekommen wäre, die von Bressa (Brescia) herauskumen sind.« *) Neapel und Sizilien. 2) Daraus vielleicht Grodel. Den Schaden habe er wie auch die Kammer daran, ferner die Arbeiter, Fuhrleute und Sanier des Landes. Heu habe man ihm 150 Fuder genommen, für deren Einbringung er 180 fl. bezahlte. Er habe im Juni des vorigen Jahres (1589) eine Eingabe gemacht, in welcher er Vorschläge gemacht, die nicht angenommen wurden. So ist das Holz »so zur Arbeit der minera oder Arzt und pro dolo gemacht, so 1200 fl. kostete und vor 3 oder 4 Jahren gemacht worden verdorben, dessen dan E. F. D. gleichfalls 1200 fl. schaden genommen, da man von jeglichem Tausend Eisen, (Meiler) so durchgeht sanimt neuen Aufschlag, sechs Gulden einundzwanzig Kreuzer (6 fl. 21 kr.) zahlt«. Ebenso seien die Gruben zugrunde cregangen durch den großen Schnee, und die Rosta zerbrochen, deren Herstellung 400 fl. kosten wird. Er wolle den Kauf per 3800 fl. aufrecht erhalten gegen dem, daß nian ihm 5 Jahre ohne Interessen zuwarte. Wolle man die 350 fl. Interessen per Jahr, dann verlangt er die 5 Jahre Mautfreiheit und Befreiung vom neuen Aufschlag. Nehme man diese Bedingungen nicht an, so möge ihm doch sein pro dolo und Erz freigegeben werden. Item die Unkosten die ihm erloffen beim Einbringen des Heues und bewahrmig der Ort und Fusina sollen ihm auch ersetzt werden auf der Maut zu A p o c r a i (Podkrai). »Es möcht aber E. F. D. h. 1. Kammer sagen, warumb hast du die Fusina in Idria die zwei Jahr nicht auch gebaut,? ist die Ursach: erstlich die große Theuer(ung), fürs andere daß die drei Gruben oder busi, so E. F. D. mir samt der Fusina verkauft, der Herr Urban A n c h e r (Ainkhürn) zuvor zwo deren Grüben dem Juan Trentin Knapp oder Fusinaro in Conomla verkauft. Nimmt man mir die zwei Gruben, ist der Kauf nicht für mich.« Hieronimo Gnechi. In einer Eingabe s. d. et präs. schreibt Gnechi ‘): Er höre nun, daß seiner Bitte nicht entsprochen werde, wenn er nicht Bürgschaft stelle oder sonst Sicherheit leiste, so werde er »vom neuen einen demüthigen Fußfall zu thun verursacht«. Wäre der Handel zwischen mir und einer Privatperson, als zwischen Kaufleuten, so würden seine Freunde sich gerne verbürgen, »derweils aber die Kammer, dero Ansehen sich meniglich besorgt und fast entsezt angehend, will hierin keinen für den andern sich verstricken«. Es dürfte die Neuherstellung der Gebäude zur Sicherheit genügen, außerdem besitze er um die 6000 fl. Güter in I. Dchl. Gebiet und Erbland. Unterm 3. Februar 1590 wird verfügt, den Akt an den Vizedom in Krain zu überweisen, der den Verweser Komar mid Oberbergrichter Junauer ein-vernehmen und Bericht erstatten soll. Der Vizedom Bonhonio meldet unterm dat. Laibach, 28. März 1590, er habe dies getan und Verweser und Oberbergrichter hätten ihre Äußerungen ihm übermittelt. Daraus ist ersichtlich, daß Komar den Vorgeben des Gneggo meistenteils widerspricht, der Bergrichter aber es zum Teil approbiert. Da beide als Vertrauenspersonen der Kammer und besser über die Sache informiert seien, so übersende er ihre Berichte und enthalte sich eines Urteiles. Verweser Komar gab unterm dat. Idria, 16. Februar 1590, sein Gutachten2) dahin ab, daß etliche Gläubiger des Gnecko b) bezahlt werden wollten und die Kammer hätte zurückstehen müssen. * *) A) Steir. Statt.-Arch. Graz H. K. A. de April 1590, Nr. 103. *) H. K. A. F. 18.321. s) Er fertigt sich Gniechi am Ladebogen von 1579. Weil die Gebrüder Anthonelli, Bürger zu Görz (Gläubiger des Gneggo), vor dem Juni einen Gradei zu Brecouiz durchs Gericht nehmen und in der Hainrichers Haus alldort legen lassen, habe er darüber der Kammer berichtet. Es sei ihm der Auftrag: geworden, Wegfe zu finden, wie und wohin der Gradei und Erz zu Brecouiz und beim Vecher1) zu Nutz der Kammer hingegeben werden möchte, wovon Gneckho allezeit avisiert worden sei. Eisen wollte er ihm nicht mit Beschlag belegen, außer den Gradei in Brecouiz. Auch ließ er kein Eisen über das Meer passieren, bis die Schuld an die Kammer bezahlt sei. Holzer habe ihm berichtet, daß Gnegko vor Beschlagnahme des ganzen Gradeis »etwo durch einen Abweg am Prardt zweimal bei der Nacht mit seinen Gauln und Eseln solchen hindurch ohne Ansagung des Aufschlags verführt soll haben«, zudem ließ ihm der Aufschläger am Prardt wegen älterer Schulden etliche Sam ablegen, »daß er sich mit dem Gemeir (Grudbesitz) am Khobel und in der Brecouiz sechs tausend Gulden angesessen, und reich zu sein ausgibt, weiß ich nicht, ob ich ihm 500 darum gäbe. Idria 16. Februar 1590. Gregor Comar.« Im Berichte Junauers2) dd. 1. März 1590 heißt es, daß Jeronimo Gneggo wegen seines in Idria erkauften Hammers (er hatte ihn im Jänner 1587 um 9800 fl. gekauft) beim Erzherzoge suppliziert. Das Hammerwerk am Kobl sei durch Einstellung der Arbeit fast in Abbau gekommen »und durch die starke Windt so allda regieren zu besorgen, wo nit wieder die Arbeit angericht wurde, daß er gar zu Grund möcht gehen«. Das Hammerwerk an der Canomell, so Jeromino Gneggo von Ir er Fr. Durch 1. mit Konditionen erkauft, so lang daran nichts gebessert, noch aufgericht, daß in der Weil die Wehr von Wasser gutenteils weggerissen, die Jesch3) und das Radwerk zerfallen, die Dächer am alten Haus und Hammerwerk eingegangen, der große und kleine Ofen von argem Regenwetter verderbt, so daß, wenn es nicht repariert, total verfallen werde. Das Erz sei weit und beschwerlich zuzubringen, es sei schlecht und spießig, so daß man es nur zu Nagelarbeit verarbeiten könne. Am Vecher seien zwei gute, hergehörige Gruben, welche auch verfallen werden. Junauer wünscht den Betrieb des Werkes am Kobl, des Bresianisch-Ofen an der Wrekouiz und des Werkes in Idria mit den Gruben am Veher. Junauer rät dem Gneggo, den Gradei in der Wrekhouiz und das Erz am Veher freizugeben (waren mit Beschlag belegt), damit er das Werk am Khobl in Bau erhalte, »also auch den Ofen zu Wrekhouiz und sonderlich Ir. F. D. Hammerwerk wiederum zu erheben, die Erzgruben fort in Arbeit« bringe. Im Jahre 1590 geriet der Hammer ins Aufliegen, wie dies aus dem Berichte des Verwesers Komar dd. 22. August 1590 hervorgeht'1), in welchem er auch kurz die Motive andeutet, welche zum Ankäufe des Hammers führten. Interessant ist zu hören, daß die Alten ihre Quecksilberbrandstätten noch tiefer in den Wäldern hatten, als der Hammer lag;. Das Bergfwerk somit von jeder Gas- und Dampfentwicklung frei blieb. Komar schreibt nun, daß das Hammerwerk Idria zunächst darum gekauft wurde, »daß dabei die Brandstatt zu Aufbrennung: des allhie auf- • o h Veherše bei Sawratz. Cf. weiter unten sub Neu weit. s) H. K. A. F. 18.321. 3) Esse. J) H. K. A. F. 18.321. bringenden Ouecksilbererzes hätte erbaut« werden sollen, um damit nicht allein die großen Unkosten zu ersparen, welche aus dem Hin- und Wiederführen des Erzes und Quecksilbers bei jetzigem Stande der so weit entlegenen Brandstätte erwachsen. Ferner wollte man damit auch der Veruntreuung und Verschwärzung zuvorkommen. Das sei so gekommen: »Wie mein Dinst vorvorder Herr Ainkhiern seelig seit F. D. dies Bergwerk käuflich an sich gebracht, neben dem Eneasen Geltinger auch seeligen, welche dies Hammerwerk außer eines Achtels ingehabt, damit sie desselben mit gutem Nuzen ledig werden möchten, sich bemüht und angebracht, auch stark dahin gerathen haben sollten, daß alldort die Brandstatt des $ und fein Zinobers beisammen aus den hierob vermeldten Ursachen willen anzurichten wäre.« Es seien nun der damalige Oberbergmeister Singer und Aufschläger P ortner dahin als Kommissäre verordnet worden, welche mehrere Personen gehört, aber schließlich dem »Ainkhiern beigelegt« und den Ankauf des Hammers befürworteten. Man sagt, er soll samt Grund 5000 fl. gekostet haben. Die Verlegung der Brandstatt, »so bis jezo bei den Wäldern gewest«, erfolgte nicht, weil Rechen und Klausen an den Wässern hätten erbaut werden müssen. Jetzt ist beim Hammer nichts vorhanden. Noch präziser bezeichnet den Zeitpunkt, um welchen der Hammer seine Arbeit einstellte, ein Bericht des Oberbergrichters Michael Harrer an den Vizedom vom 21. April 1595 dd. Krainburg J), in welchem er bemerkt: Es wolle niemand das vor 14 oder mehr Jahren abgekommene Hammerwerk in Idria übernehmen, weil auf vier Meilen im Umkreise kein Erz vorhanden und Holzmangel sei. Bezüglich der Produktion gibt das Hämmerverzeichnis von 1581 für Idria ein Erzeugnis von 1500 Ztr. Eisen und Gradei oder Roheisen an. (Cf. oben p. 477.) Zur Besoldung des Oberbergrichters war Idria 1581 der Betrag von 15 fl. vorgeschrieben. Nun hören wir über ein Jahrhundert nichts mehr vom Hammer. Im Jahre 1700 wird beim Hauptkonsult vom 4. August in Idria die Frage an die Tagesordnung gesetzt: »Ob in selbig Idrianer Gezirk nicht einiger vorhandener Eisenstein zu Nuzen E. K. Mjt. erbaut und hierzu ein PI äh aus und ein Hammer aufgerichtet werden könnte, auch ob dem nicht ein Retortenhammer beizusetzen ?«* 2) Der Verweser v. Stampfer ist gegen dieses Unternehmen, weil man 1. nicht sicher sei, ob das Erz anhalten werde. 2. Wäre Verlust beim Getreide wTegen der teuren Zeiten. 3. Erfordere die Anlage 12—15.000 fl. an Kapital. 4. Wäre es fraglich, ob das Eisen so gut wird wie das Steirische, »welches dermalen das Lob vor dem St. Veiter hat« und für die Retorten geeignet wäre. 5. Ist es fraglich, ob das Kohl die Bauern um weniger Lohn als die Wein-, Öl- und Quecksilber-Säumer herbeibringen werden. Stampfer hat diese Bedenken als Radmeister in Vordernberg. Er befürwortet aber die Errichtung eines Retortenhammers behufs »Fabrizierung und Ausbesserung der alten Retorten« 3). (L. c. p. 15.) fl Vizedomarchiv Laibach, F. Mineralia. 2) H. K. A. F. 18.328 sub 23. März 1702. *) Cf. darüber auch p. 497 sub Neumarktl. Müllner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. Stampfer errichtete auch wirklich später diesen Hammer, dessen Geschichte jedoch der des Quecksilberbergwerkes angehört. Aus einem Akte der Hofkammer dd. 22. Oktober 1704 >) ersehen wir, daß damals noch Spuren des Eisenwerkes vorhanden waren. Da heißt es nämlich zur Frage nach Erzen: »Ob der daselbstige Eisenstein, den man an Orten findet, und vor vielen Jahren wie die Rudera anzeigeten, gearbeitet werden konnte«. ci Heute sind, wie eingangs geschildert, auch diese Rudera verschwunden. 27. Der Hammer in der Kanombel. Von Unteridria gegen West erstreckt sich das Kanomlatal, durchflossen vom gleichnamigen Bache, ca. 12 km weit bis an die Görzer Grenze. Man teilt es in die untere, mittlere und obere Kanomla. In der letzteren, etwa 8 km oder eine starke deutsche Meile von Unteridria, liegt ein Bauernhaus des Bartholomäus Likar mit dem Vulganiamen Fužinar* 2) am linken Ufer des Kanomlabaches. Am jenseitigen rechten Ufer münden zwei Bächlein in die Kanomla; dem Likar gegenüber die Katlina mit einer Mühle und weiter unten der Bach za logam. Hier finden sich die Spuren des ehemaligen Hammers, bestehend in Erz- und Schlackenresten, an dessen Stelle jetzt die Mühle steht. Über die Gründung dieses Hammers durch Eneas Geltinger erfahren wir aus einer Eingabe desselben an den Erzherzog Carl präs. 25. Februar 1577 3) folgendes. Geltinger schreibt hier: »Nachdem E. F. Dchl. den Hammer in ldria durch Hr. Hansen Kisel zum Kaltenprunn Ritter ct. unser dreien4 5) im Bestand hingelassen, und bei diesem Hammer ein kein guet Eisen gemacht worden ist, so hat es sich zugetragen, daß mir ein Pauersmann in seinem Raut ein Erz gewiesen.« Dem sucht er über ein Jahr nach mit großen Kosten, »in Hoffnung, daß ich die Hauptkluft wollt gefunden haben, aber es führen mich noch die Nebenkluft hin und her, daß ich dannocht ein Erz Zusammenpracht, so aufzuarbeiten der Mühe wohl wTert ist«. Das Erz liegt in einem Berg im Tale, Canambla genannt. Im Tale sei kein Weg, auch keine Säumer da, die es um leidentlichen Preis zum Hammer brächtenä). »So ist aber ein solliche Gelegenheit vorhanden von Holz und Wasser in dem Thal zu nächst, daß daselbst mocht ein Schmelzofen gebaut und Mäschen6) (Massen) gearbeit werden, w7elche alsdann mit weniger Unkosten weder (als) das Erz heraus zum Hammer mochten geführt werden«. Nachdem er dies auf eigene Kosten unternehmen will, so habe er dem Verweser und Waldmeister in ldria dieses Vorhaben angezeigt, damit sie sich überzeugen, daß das Unternehmen für ldria ohne Schaden sei. Die beiden erklärten aber, dazu nicht ermächtigt zu sein, er müsse sich an I. Fst. Dchl. w'enden, um die Hölzer zu erhalten. *) H. K. A. F. 18.328. 2) Die Generalstabskarte verzeichnet auf Zone 22, col. X, am Oberlaufe der Idriza, einen »Fužinar«. Als ich dieses Haus am 10. August 1890 besuchte, erfuhr ich, daß hier nie eine »Fužina« bestand, sondern der Vulgarname Fužinar aus der oberen Kanombl hierher übertragen wurde, da sich der dortige Fužinar hier ansiedelte. 3) Statth.-Arcb. Graz. Hofkammer-Reg. Jänner 1578, Nr. 8. 4) Geltinger, Ainkürn und Trentin. 5) Nämlich zum Idrianer Hammer. e) Geltinger beabsichtigte somit, hier einen Stuckofen auf Wölfe zu errichten, während in ldria Grodel oder Roheisen erzeugt wurde. Das Holz nütze dort niemandem, sondern die Bauern es zu Gereuten niederhacken und das Wetter und Geißhalten viel Holz verwüsten, das er zum Nutzen des Kammergutes verwenden könnte, um auch noch gutes Eisen zu machen. Er bittet daher um Erlaubnis, »das vergebenlich« Holz zu Kohl aufarbeiten, einen Schmelzofen bauen und einen H a m m e r aufrichten zu dürfen, um die »Massen in Stuckh (Stücke) zerfellen und zu der Fuer bequem richten» zu können. Unterm 16. April 1577, dd. Idria, berichtet darüber Urban Ainkhurn, der Verweser daselbst: er habe sich über h. Befehl am 10. d. M. mit Michel Stecher, Bergrichter und Waldmeister, Peter Wieser, Gerichtsgeschworenen und Holzmeister in Idria, nebst mehreren anderen an Ort und Stelle verfügt und die Stelle, wo Geltinger in der Canombla den Schmelzofen bauen will, so wie die Wälder besichtigt. Das Eisenbergwerk habe er am II. April durch Ruep Kolperger besichtigen lassen. Bezüglich des Bergwerkes meint er, so habe Geltinger »kein ganghaftes Arzt« erbaut, »sondern man findet solches Arzt mehr am Tag unter dem Wasen, davon er etwas zusammen klaubt, und will sich nicht in das Purg (Gebirg) ganghaft machen*. Seine Kammergutbeförderung betreffend, ist auf allen Aufschlägen und Mauten zu erfragen, daß er in sieben Jahren wenig bezahlt hat. »Daß er Geltinger aber vermeint, von dieses zusammengebrachten Erzes wegen einen Schmelzofen der Enden am Canombl Pach in einem frischen Wald, so baiderseits das Holz leichtlich zusammenzubringen, allda zu bauen ihm nit viel weiter zu dem gemachten Plaofen und Hammerwerch zufüeren als Ich und Trantin vom Vocher zu fueren haben, und wurde zwischen den Hammers-Bestand-Leuten groß Uneinigkeit der Hamersarbeiter begeben, wie schon jezt mit Ausreden der Arbeiter beschieht, kann ich nicht erachten was ihm derselbig nuzt oder furtraglich sein sollt, in Erwägung daß sollich Arzt nicht ganghaft, und etwa ehe Zeit, Mangi am Erz bei einem sollchen Schmelzofen erscheinen wurde und dennoch in Waiden Verwüstung beschehe.« Wenn er nur das gefallene Holz und so die Halter niedergeschlagen, aufarbeiten und sein Erz damit aufschmelzen will, so sei es ihm zu gestatten. Aber dieser Wald sei »ganz und frisch« und der Erzhzg. könne ihn zu seinem Nutzen verbrauchen, die Sagstöcke heraus hacken lassen, dieselben auf der Canambla bis auf die Idria und weiter in die Issniz (Isonzo) bringen lassen. »Euer Gd. wissen, was ein Plaofen Holz zum Kohlen bedarf, so man denselbigen stattlich belegen und das Erz nit mangeln solt. Derhalben mir schwerlichen zu rathen in solchen Waiden das Holz niederzuhacken, weil der Ydrianisch Hammer, der Fst. Durchl. zugehörig am Wasserfluß Canombla gelegen, den Ich, Geltinger und Trantin um Bestand aufgenommen, derselbig gibt uns allen dreien genug zu schaffen, damit wir denselben mit Arbeit, Erz und Kohl versehen, und bei einem erbauten Ofen nicht erobern mugen.« Unterm dat. Bruck a. d. M., 9. November 1577, rät die Hofkammer auf Bewilligung des Schmelzofens ein, wenn er sich streng an die Bedingungen halten will. Geltinger erhält auch unterm dat. Graz, 5. Juni 1578, die Bewilligung, den Schmelzofen im Canomblatale zu errichten und das umgefallene Holz zu verkohlen, jedoch auf Wohlgefallen (auf Widerruf). Bemerkenswert ist im Yisitationsberichte des Verwesers und seiner Sachverständigen die Klage, daß auch hier den Bauern von den »Conto* sorten in Tolmein« (den Inhabern der Herrschaft) gestattet werde, in den Wäldern »um etlich wenig Kreuzer stuck weis Gereute daraus zu machen« und denselben, »es sei darin wTas Gehölz wöll ohne mäniglich Irrung zu verbrennen, zu verderben und Gereut daraus zu machen Gewalt geben«. Verweser, Holz- und Waldmeister hätten dagegen vergeblich um Abhilfe angesucht, und wenn sie gegen die Tolmeiner Untertanen ein-schreiten wollten, wären sie »hindurch ihres Lebens« durch Praktik ihrer (der Konsorten) Anschickung nicht sicher« '). Geltinger erhielt die Erlaubnis, zunächst das Windbruch- und von den Untertanen gefällte Holz zu verkohlen, was aber nicht genügte. Darüber berichtet Bergrichter Michael Stecher dd. Idria, 16. November 15822), es sei dem Geltinger geraten worden, um Bewilligung zu bitten, den Buchenwald niederhacken zu dürfen und für den Schmelzofen zu verkohlen. Den Tannenwald aber soll er schonen, was er nicht tat, sondern die Tannen, die zwischen den Buchen standen, auch niederhacken und verkohlen ließ. Nachmals hat Geltinger den Schmelzofen dem Trentin verkauft, der ebenfalls Tannen und Buchen niederhieb. Ebenso verwüsten »der Consorten neu- und nochmehr jährlich ein-sezende Gereut machende Unterthanen dermaßen das Schwarz- und andere Gehölz täglich niederhacken und verschwenden, daß dann 1. F. Dh. zu merklichem Nachtheil reichen thut«. So habe Hans Trentin vorigen Sommer einen neuen Hammer zum »Playofen« auch erbaut, gleichwohl bis dato darin nichts arbeiten lassen. Beim Schmelzofen und aufgebauten Hammer liegen bei 400 Zentner Erz, dessen mehrer Theil von 1h. Fr. Dh. Hammer (Idria) dahin geführt wurde, da am Berg Canombl wenig zu hoffen sei, einiges Erz zusammen zu bringen. In diesem Sinne berichtet dann Ainkürn unterm 27. November 1582 an die Kammer. Über den Zeitpunkt, wann Geltinger den Hammer an Trentin verkaufte, liegt keine Angabe vor; aus einer Eingabe Geltingers an die Hofkammer präs. 24. Oktober 1579 ist ersichtlich, daß in diesem Jahre der Besitzwechsel stattfand. Geltinger schreibt: Er habe in der Canomla bei Idria durch Wasserschäden etc. zu Schaden gekommen, vom Hammer weichen müssen, und sei dieser Hammer dem Hans Trentin in Bestand verliehen worden. »Und dieweil ich sich (sehe) daß ich da kein Handl mehr hab, und in der Canomla bei dem Plaiöferle auch nichts geschaffen kann, hab ich das Wesen auch Hansen Trentin mit Schaden meines Erbauens hingeben, im Fall er besser Glück dann ich hab. Und steht nun die Sach an dem, daß ich ihm die Freiheit darüber zustellen sollt, auf daß er mich mög wegabfertigen.« Geltinger entgegnet, daß er angeblich meinte, es hätte ihm nur zu seinem Pleiöfenle allein das vergönnt sein mögen, was die Bauern an Holz verschwendet haben. Daß dies ein Irrtum sei, er hätte sich wohl verschrieben. Zu solchen Werken und Plaihäusern würden ganze Wälder empfangen. Er hätte nur gemeint, daß das Holz sonst niemand nützt, als daß es die Bauern niederschlagen, schwenden und Gereute machen. »E. Gd. haben dieses Holz betreffend, daß es dem neuen Holz Handl Ir. Fr. Drchl, nicht schaden bring zu besichtigen dem Hr. Waldmeister zu Görz befohlen, der dann auf den Augenschein mit seinem Holzmeister erschienen und darauf sein Bericht gegeben.« Aus dem sei zu ersehen, daß es dem Holzhandel nicht schade. Das Holz sei alt und windwürfig3). ’) Steir. Statth.-Arch. Graz. H. K. R. 1583, Juli, Nr. 67. 2) L. c. 3) H. K. A. F. 18.321 sub 3. Februar 1580. Nun hören wir bis 1594 nichts. In diesem Jahre verpachtet am 15. September Trentin den schon drei Jahre still stehenden Hammer an Horatio Nani. Als Zeugen fertigen: P. Juane Zungga und Georg Jaring1), und unterm 21. April 1595 schreibt der Oberbergrichter Harrer, daß Hans Trentin das Werk wegen »Mangel an Verlag« dem Horatio Nani auf etliche Jahre verpachtet habe. Nani warte auf die Ratifikation des Vertrages, dann wolle er das Werk restaurieren und bearbeiten. Der Hammer war somit von 1577 bis 1579 von Geltinger betrieben. Von 1579 bis 1590 bearbeitete ihn Hans Trentin, der ihn wegen Geldmangel außer Betrieb setzte und 1594 an Horatio Nani verpachtet. Nani war Gewerke in der Wochein und Vertrauensmann der Italiener bei der ersten Oberbergrichterwahl* 2). Uber den Beweggrund, der Nani zu diesem Pachte bewog, erhalten wir anderwärts nähere Auskunft3). Oratio Nani wünschte nämlich aus der Canombel Holz nach Italien zu verkaufen und verlangt zunächst 5000 bis 6000 Sagstöcke. Unterm 1. Juni 1596 forderte die Kammer vom Vizedom Bericht, ob man diese Lieferung an Nani ohne Schaden für das Idrianer Werk gestatten könne. Nani bot 50 kr. für den Stock, hätte somit für 6000 Stöcke 5000 fl. bezahlt. Der Vizedom berichtet auf das eingeholte Gutachten des Idrianer Bergrichters und Waldmeisters Michael Stecher hin unterm 7. September 1596, daß kein Bedenken obwalte und rät mit Rücksicht auf Mehrung des Kammergutes ein, »mit Ime (Nani) darumb zu contrahiren«. Zu diesem Geschäfte lag nun das Hammerwerk sehr gelegen und Nani konnte in den dazugehörigen Ubikationen seine Bediensteten und Arbeiter unterbringen. Den Hammer ließ Nani verfallen, da es in der Denkschrift der Gewerke über den Niedergang des Eisenwesens dd. 4. November 1596 ausdrücklich heißt, der Hammer in Ydria sei auch verfallen und ganz und gar abkommen. 1612 geschieht des Hammers zuletzt Erwähnung in einem Berichte des Oberbergrichters Aßler über das Gesuch des Mathias Notar, bei Kerschbach einen Hammer zu erheben. Da rät Aßler, Notar möge lieber den verfallenen Hammer in der Canombel, um den Horatio Nani und Hans Trentin so lange Jahre stritten und von den jetzigen Bestandinhabern nicht befördert wird, wieder erheben. Dies ist die letzte Nachricht über den Hammer in der Canombel. Über seine Produktion wissen wir nichts weiter, da das Plaofen-verzeichnis von 1581 vom »Öfenle« in der Canombel angibt, es habe kein Erz. Zur Oberbergrichter-Besoldung sollte das Werk 7 fl. 30 kr. beisteuern. 28. Der Hammer in der Sala. Wenn man von Idria gegen Loitsch fährt, trifft man vor Beginn der Serpentinen, in welchen sich die Straße gegen Godowitsch hinwindet, auf ein Gasthaus genannt Baraka. Etwa 15 Minuten davon entfernt öffnet sich ein Tälchen vom Nordufer gegen die Straße. Hier stand am linken Ufer des Salabaches der Hammer. Der Platz, ca. 100 Schritte lang und 40 Schritte breit, heißt »Fužinski vrt«, Hammerwerksgarten, in der Generalstabskarte Lešinska, wahrscheinlich verschrieben für Fužinka. ‘) Vizeđomarchiv F. Mineralia. 2) Cf. p. 135, 146 und 400. 3) Cf. mein »Waldwesen in Krain« in »Argo« IX, 1901, p. 80, und Separatabdruck p. 132. Die älteste Nachricht erhalten wir aus einer Bittschrift der Gewerke am Hubel an den Erzherzog Carl dd. präs. 18. Mai 15731). Da heißt es: »Wir haben auf den Pach Pirouiza'* 2) ein Playhaus, allda der Eisenstein in Flößen und Grodl geschmelzt, alsdann auf das Hammerwerch am Kobl geführt, daselbst zu Eisen gemacht, verarbeitet, dann weiter verführt und versilbert« wird. Im Sommer muß das Plahaus wegen Wassermangel nicht allein feiern, sondern es verlaufen sich deshalb Meisterschaft und Arbeiter; bedarf man dann ihrer wieder, so sind sie nicht so bald zu bekommen. Dies gereicht ihnen und dem Kammergute zum Nachteile. Sie hätten nun vor, »in den Pach oder Graben Salla genannt« ein anderes Pleyhaus auf ihre Unkosten zu setzen, da das Wasser das ganze Jahr »statter und zu jeder Zeit reicher und die Wälder gleichfalls vorhanden«. Sie bitten daher den Erzherzog um Erlaubnis, dort zu bauen, »da der gedachte Pach oder Graben Salla gegen Ydria liegt« und um Befehl an den Oberstbergmeister, ihnen die für Idria »ungelegenen und undienstlichen Wälder« für ihr Playhaus auszuzeigen. Unterm 30. September 1573 dd.Idria berichten Bergrichter Michael Steher und Mathäus Ecker, daß sie mit dem Verweser Urban Ainkhiern und dessen Hutleuten die Wälder im Tal und Bach Salla besucht und gefunden haben, daß der Wald und das Holz, so ob der Mühl aufwärts des Baches gegen den Lukas Wuher und dem schwarzen Berg zusteht, für Idria nicht gebracht werden kann, weshalb dem Bau des Playhauses nichts im Wege stehe. Was unter der Mühle zu beiden Seiten der Sallä gegen Idria liegt, dürfen sie nicht angreifen. Unterm 10. Februar 1574 übermittelt Oberbergmeister Singer, dem das »Bergwerk beim Wöcher« wohl bekannt, aber nicht die Sala bewußt sei, weshalb er an die Idrianer um Bericht sich gewendet, diese beiden Akten an die Grazer Kammer und schließt sich dem Inhalte derselben an. Im selben Sinne berichtet sub dato Graz, 5. März, die Hofkammer, worauf unterm 8. März 1574 die Bewilligung, in der Sala den Hammer zu errichten, vom Erzherzoge erfließt. Unterm 23. Jänner 1579 3) beschweren sich die Gewerken an der Sala, daß Hieronymus Gneckho am Khobel, ein Brescianischer Kaufmann, von ihnen Grodel bezog und nicht zahlen will. Die Gewerken Lukas Vrabiz und Hans Cussman bitten um Bewilligung, einen neuen Hammer bauen zu dürfen. 1579, 2. April nennt sich Paul Pregel Hammergewerk am Khobel, in der Neuwelt und Salla, 1. c. Unterm 25. Mai 1579 berichtet Oberbergrichter Felix Tollhoff4 5) über das Hammerwerk an den Vizedom über den Handel mit Gnecco.R) ’) Statth.-Arch. Graz. H.-K.-Akt. 1574 vom März, Nr. 10. 2) Sonst nirgends genannt, es dürfte die Borouniza sein, welche bei Franzdorf in den Laibacher Morast fließt und in die Laibach mündet. Im Oberlaufe des Baches stehen tatsächlich Rot- und Brauneisenerze an, auf welche von Zeit zu Zeit Empfache erteilt wurden, so Ende des XVIII. Jahrhunderts und dann seit 1837 bis^l899. Solche finden sich laut Akten des Rev.-Bergamtes_ in Germe k, Rudna Skala, Erjava gora, Zeleznagora (Eisenberg) in der Schlucht Pekel, Sešje, u. a. m. Hier dürften auch die vom Hubel im XVI. Jahrhundert Schmelzversuche gemacht haben, die sie wieder aufgaben. 1899 übernahm eine Triester Gesellschaft diese Schürfe vom Besitzer um 25.000 fl., nachdem er sie in London, Paris, Genua, Wien und bei Krupp in Essen vergebens angeboten hatte. Es scheint jedoch nichts aus der Spekulation geworden zu sein. 3) Vizedomarch. F. Mineralia, XXXVI, 2. 4) Vizedomarch. F. Mineralia, XXXVI, 2. 5) Gnecco (ital. ein Kloss, figürlich Tölpel), ist die richtige Schreibweise; die Formen Gneckho, Gnekho, Gneckhi und Gneggo sind Schreibweisen der deutschen Kanzlei, welche abwechselnd gebraucht werden. Die Gewerken haben dem Gnecco den Gradei auf 12 Jahre zu liefern versprochen, er zahle aber schon das dritte Jahr nichts. Sie machen in der Neuwelt und Sala im Jahre über 600 Meiler (6000 Ztr.). Gnecco verarbeitet ihn nicht, sondern verkauft den Grodel guten Teils nach Venedig, wodurch das Kammergut geschädigt wird. »Ain Meiller Grodel, wan er außer dem Landt geht, zahlt 3 fl. 20 kr., so zahlt ain Meiller Eisen 4 fl. 20 kr. Also wan der Grodl aber an Eisen und Stahel aufgearbait, würde Jährlichen um 500 fl. mehrers in das Camer-gut erfolgen.« Tollhoff meint nicht, daß der Hammer in der Sala dem fürstlichen Idrianer schaden könnte, »dan derselb Hammer arbait das Eisen auf die windischeArt, weliches beimStock den Lackern und Anderen verkauft oder aber der Grodel aufs Venedigisch verführt und verkauft wird«. Wie oben bemerkt, baten unterm 23. Jänner 1579 Yrabiz und Kußmann um die Bewilligung, einen neuen Hammer zu erheben. Dagegen protestiert unterm 1. April 1579 Paul Junauer, Gewerk am Kobel, der Neuwelt und Sala, weil er mit Pregel am Kobel das Werk gegründet und dazu seien Vrabez und Kußmann in der Sache unerfahren und haben mit Junauer 1578 in Laibach einen Kontrakt gemacht, daß keiner der drei ohne den anderen etwas unternehmen soll. Wie können sie daher an der Sala dies beginnen? Sie müßten es laut Kontrakt mit seinem Wissen und seiner Bewilligung tun. In der noch später zu besprechenden Eisenhandelurkunde vom Dezember 1589 erscheinen als Gewerken an der Sala Christof Blashiz, Primus Nagliz, Florian Seiz, Adam Pregel und Urban R o gel. Unterm 21. April 1595 wird die Sala im Berichte Harrers an den Vizedom noch erwähnt: »so unbewandt und gleichwohl darinnen Georg Stregel ein Zeit lang ein Anzahl Gradei machen lassen aber hernach abgezogen«. Georg Pregel war somit der letzte, der hier noch schmolz. In der Denkschrift der Gewerke dd. 4. November 1596 wird der Hammer an der Sala schon als abgekommen bezeichnet. Die Produktion wird 1581 für Sala, Neuwelt und Vodiz mit zusammen über 2500 Ztr. an Eisen und Stahl angegeben. Zur Oberbergrichter-Besoldung ist 1581 für die Sala erst 20 fl., dann 15 fl. veranschlagt, während die Neuwelt mit 5 fl., beziehungsweise mit 3 fl. belegt war. Erstere Auflage war im März beschlossen, letztere mit Ultimo Oktober festgesetzt. 29. Der Hammer »bei Vötsch«. Der Idrizafluß fällt bei St. Lucia, etwa 4—5 hu unterhalb Tolmein, in den Isonzo. Zwei Kilometer vor St. Lucia nimmt die Idriza den Bača-bach auf, dem entlang der alte Saumweg »durch die Vötsch« die Eisenwaren von Krop, Eisnern und aus der Wochein seinerzeit an die Idriza und an den Isonzo leitete. Hier am Zusammenflüsse von Bača und Idriza lag die alte Zollstation, »an der Vötsch« in den Akten genannt. Zwei Kilometer vor diesem Punkte mündet etwas oberhalb des Pfarrortes Idria bei Bača, am linken Flußufer nächst dem Bauernhause des H o t e š e k ein starker Bach in die Idriza. Ein Rinnwerk leitet sein Wasser heute zu einer Mühle. Hier hob der Bauer vor kurzem eine Kalkgrube hinter seinem Hause aus und traf auf Massen von Eisenschlacken, Stücke von Roheisen und Waschwerk als Beweis von der einstigen Existenz einer Eisenschmelze an dieser Stelle. Beim Volke knüpfte sich keine Tradition von einem Eisenwerke an den Ort, nur eine dunkle Erinnerung: daß hier einmal so etwas Industrielles bestand, war erhalten; was es war, war vergessen. Das Erz war in nächster Nähe vorhanden, denn kaum einige Minuten vom Hause sind die Spuren der verfallenen Baue noch bemerkbar. Die älteste Nachricht über den Tolmeiner Hammer »bei Yötsch« ist ein Akt dd. Bruck, 26. Februar 3 5781), aus welchem ersichtlich ist, daß Gregor Komar* 2) und Hans Gebelin angesucht haben, ein Eisenbergwerk und einen Plaofen erbauen zu dürfen. Wo? ist nicht angegeben, aber aus den späteren Schriftstücken ist ersichtlich, daß es bei Tolmein gemeint war. Unterm 18. Februar 1579 berichtet die Kammer3) über Gregor Co mars und Hans Gibelins Supplik, »daß ihnen ihr in der Tolmeiner Herrschaft erfundenen Eisenstein Bergwerk am St. Veits Perg4 *) zu bauen, wie auch dabei ein Plaofen zuzurichten bewilligt werde«. Sie wollen per Klafter Brennholz 30 kr. bezahlen und auch sonst das leisten, was die in Krain leisten. Uber Einvernahme des Oberbergrichters T ollhopf, des Waldmeisters in Friaul und nachmals Hof-Kammerat Hans Khisl und des Verwesers in Idria geht hervor, daß die Errichtung dieses Bergwerkes niemandem schädlich oder nachteilig sei, die Konzession daher zu erteilen sei. Diese wird unterm 22. Februar 1579 dd. Graz erteilt. Da das Eisen des Hüttenberger Erzberges seinen Abgang nach Italien hatte, so fanden sich die Eisenhändler zu Althofen und Hüttenberg sowie die Rad- und Hammermeister in der Lölling und Mosinz durch diese Bewilligung beunruhigt und beschwerten sich dagegen. Darauf erfloß unterm 4. März 1584 dd. Graz eine Resolution an die Regierung und Kammer6), in welcher die Kärntner Eisenhändler, Rad- und Hammermeister mit »ihren wieder des Hans Lo cat eil, genannt Gib eil in aufgerichteten Plaofen fürgebrachte Beschwerung« abgewiesen werden sollen, »ihre angezogene Freiheit dasjenige, dessen sie sich mit all zu weiter Extension zu behelfen vermeinen, nicht vermag, dann zum andern der im Land Kärnten an Eisen erscheinende Mangel, mehr als zuviel offen am Tage liege, item daß zum dritten gedachtes Locatells oder Gibellins von Uns habende Concession allein auf Wohlgefallen gestellt, über das zum vierten auch nicht wenig zu sorgen ist, wo von Unseren Landen aus der Eisenhandel auf das Venedigisch oder Wallisch dermaßen erliegen, daß man gegen dem, wie diese Handtirung vorher im Schwung gewest, auf je mehr Seiten, auch anderen Gelegenheiten, wie nämlich des Eisens sollte Genüge zu bekommen und zu erlangen, nachtrachten, auf welchen Fall wir endlich eines neben dem andern verloren haben würden, und darum so wollet gedachten Supplicanten obverstandener Massen für diesmals nur abweisen.« Mit Bezug auf diese Resolution unterbreitet die Hof- und N. Ö. Kammer dem Erzherzoge folgende Erledigung6): Die Eisenhändler zu Althofen und Hüttenberg sowie die Rad- und Hammermeister in der Lölling und Mosinz haben sich wider den des Hans Locotell genannt G i b e 11 i n aufgerichteten Plaofen in der Tulmein beschwert mit dem Vorgeben, daß dessen Bearbeitung ihnen an ihrem uralten und so lange Jahre her erhaltenen Bergwerk und dessen Eisenverschleiß merklichen Abbruch, Schmälerung und Nachteil verursache. Sie ’) Steir. Statth.-Archiv Graz, H. K. Reg., Februar 1578, Nr. 113. 2) Wurde 2 Jahre später Oberbergrichter. Cf. p. 145. 3) Statth.-Arch. Graz, H. K. R., Februar 1579, Nr. 35. 4) St. Veitsberg, 3 Wegstunden von St. Lucia gegen Kirchheim, wo auch prähistorische Gräber sich vorfinden. 6) Statth.-Arch. Graz, H. K. R. 1584, März, Nr. 35, in Erledigung eines Kammerberichtes dd. 24. Februar, welcher fehlt. 6) Statth.-Arch. Graz, JI. K. A. 1584, April, Nr. 28. begehren daher, daß der Gibellinsche Plaofen abgeschafft werde. Ebenso beklagten sieh die von St. Veit in Kärnten gegen die Erbauung dieses neuen Ofens, vorgebend, daß es gegen ihre Freiheiten wäre. Man habe daher vom Obersten Bergmeister sowie dem gewesenen krainschen Oberbergrichter Gregor Gomar, dem Landeshauptmann und dem Kärntner Vizedom diesfalls um Bericht zugeschrieben. Auf Grund dieses resolvierte sich die Regierung und Kammer unterm 5. März d. J. dahin, daß die Althofner und Hüttenberger abzuweisen seien. Es herrsche offenkundig in Kärnten Eisenmangel. Dem Locotell sei die Konzession auf Wohlgefallen erteilt worden, und es sei, was besonders zu betonen, höchlichst zu besorgen, daß der Eisenhandel nach Venedigisch oder Wellisch dermaßen erliegen werde, »daß man gegen dem, wie diese Hantirung vorher im Schwung gewesen, auf jener Seiten auch straks an den Gelegenheiten wie nämlich des Eisens sollte genüge zu bekommen zu erlangen, nachtrachten, auf welchen Fall dann S. Dchl. eines mit dem andern verlieren möchten«. Darum wurden sie abgewiesen. Laut Plaofenverzeichnisses von 1581 war der Tolmeiner Ofen ein Brescianischer, produzierte damals 1000 Zentner und leistete zur Bergrichterbesoldung 10 fl. Die letzte Nachricht über das Werk liegt uns in einem Aktenstücke des krain. Vizedomarchivs dd. 18. November 1596 vor, in welchem zugleich von der Vernichtung desselben durch eine Feuersbrunst die Rede ist. Zuan (Johann) Lochattelli1) schreibt in italienischer Sprache, offenbar an den Vizedom: Ich habe gehört, daß sich am 20. dieses sich zu versammeln haben alle Gewerke in Laibach, um ihre Beschwerden in Angelegenheiten ihrer Hämmer, und auch ich konnte mich nicht enthalten, in dieser Schrift meine vorzubringen. Vorerst hat das Unglück es gewollt, daß am 9. Februar mir meine ganze Gewerkschaft (tutta la mia fusina) abbrannte, der Ofen (forno), mantisi (Bälge), Haus (casa), Kohl (carbon piü di due mill Some)2) mehr als 2000 Saumlasten. Es blieben nichts als die sehr traurigen Mauern, und befindet sich alles noch im selben Zustande. Ein weiterer Übelstand ist die jährlich wiederkehrende Teuerung; ferner bin ich so oft belästiget, vor den Herren Bergrichtern in Laibach für ganz unbedeutende Dinge zu erscheinen, und dazu noch oft, was mir großen Schaden an Geld und Zeit verursacht, da ich mindestens 7 Tage versäume, wodurch mir großer Schade entsteht, da ich die Gewerkschaft nicht überwachen kann, wie es E. Gnaden zum Schaden der hohen Kammer erfahren haben. Der Bergrichter bekommt, wie mir scheint, von der Kammer 200 fl. und wird geben 200 fl., aber es wäre besser, es gebe keinen Bergrichter, denn jede Gewerkschaft hat ihren »juri diz ente« (Unterbergrichter), welcher Recht spricht, und wer glaubt, daß ihm unrecht geschieht oder ihm das Urteil nicht gefällt, könnte er appellieren an den Vizedom und meine Meinung ist die, daß wir jemanden an den durchl. Landesfürsten schicken, er möge uns von solchen und ähnlichen Bedrückungen befreien. Seine Hoheit brauchte nicht die 200 fl. zu bezahlen, wenn alle Unterbergrichter die Weisungen befolgen würden und wir die Mauten so bezahlen würden, wie man sie sonst ortsüblich bezahlt, so würden die Gewerke zum Vorteil der Kammer und uns allen besser stehen und alle hätten wir Ruhe. Nachdem fl So schreibt er sich, die deutsche Kanzlei nennt ihn richtig Hans. a) Soma bedeutet Ital. eine Bürde, Last; Somaro ein Lasttier, Esel, und Somiere ein Lastoder Saumtier. Lat. Sagma = eine Bürde, auch der Saumsattel. —- Vielleicht stammt daher der Ausdruck »Saum«. In Krain hieß die Saumlast »tovor«, der Säumer »tovornik«. man die Bergrichter eingesetzt hat, war nur Michele Ar er (Michel Harer) einmal bei mir, obwohl er alle Quatember kommen sollte, die Gruben und Wälder zu besichtigen. Hätte der Bergrichter seine Pflicht erfüllt, so wäre vielleicht, meine Fusine nicht abgebrannt. Daß der Hammer nicht mehr erhoben wurde, beweist das Ansuchen eines Hämmergründers Mathias Notar, welcher 1612 neue Hammerwerke gründen wollte, und meinte, wenn man ihm kein neues Eisenwerk bei Eisnern bewilligen wolle, ihm zu gestatten, abgekommene Werke wieder zu erheben. Solche »öde abgekommene Hämmer« wären Wrekowitz, Sala, T o 1 m e i n, Canombel, auf welche er eventuell reflektiere ’). Indes die Zeiten waren vorüber, in welchen sie sich rentierten. Die Herrschaftsgrenzen von Tolmein. Wie schon oben bemerkt, reichte die Herrschaft Tolmein mit ihrem Gebiete noch unter Maria Theresia bis über Idria in das heutige Kronland Krain. Da sie auch mit den Herrschaften Lack und Veldes rainte, in deren Gebieten zahlreiche Hämmer lagen, so scheint es nötig, diese Grenzen, wie sie um die Wende des XVI. Jahrhunderts bestanden, darzulegen1 2). 1607, 6. Februar. Aus dem Tul meinerischen U r b ar i o. Landgerichts Confinen. »Dieser Herrschaft Landgerichtsconfinen fahen sich an zu Sedla bei ihrer Kirchen zum hl. Kreuz und erstreckt sich bis zum Bach, welchen man auf windiseh Romp et Rapide nennen thut.« »Gegen Liuckh aber hebt sich das Landgericht an und reicht bis auf den halben Berg auch Liuek genannt.« »Item gegen den Clabutshär auf die Flöh des Bergs Sleme und des Bergs Cslaurat, wie auch zum Paß Doblar genannt, bis wiederum zu dem Felsen auf dem Berg Ogrin che.« »Dann so geht das Landgericht gegen Doblär auch auf die Höhe des o o o o Bergs Saponize.« »Mit gemelter Gränze stoßt das allhieige Landgericht an die Venedigische Confinen.« »Gleichermassen in das Canallerische Gericht und verläuft sich bis auf die Höhe des Bergs Vogin, dessen Gupf und Träff die drei Gebiete, als Tulmeiner, Canaler und Venedigisch bis auf die Kirche daselbst unterscheiden.« »Sonst scheidet sich das hiesige und Canalische Gericht mit dem Bache Vogischa.« »Gegen dem Görzerischen Gebiet aber gehet das Landgericht auf den Berg N a u r a t e, folgt zum Bach Gerzorizza bis zum Bach darauf die Unterthanen zu Lamb ihre Mühlen haben, und vom Bach gegen Tribush geht das Landgericht bis zum Berg Motnik, der gar unter dieses Tol-meinerische Gericht gehört.« »Der Bach Salla genannt und der wilde See bei der Kobile scheidet das Landgericht vom Wippacherischen Confin.« »Gegen der Herrschaft Lakh sind die Confinen erstlich ein Ort na úorissla niúe (?) genannt, bis auf den Ständräst (?), mehr auf dem Berg Oslizza bis zum Bach Garbusze und mit dem Wasser C o p as chin iz a, 1) Vizedomarchiv Laibach. 2) Statth.-Arch. Graz, Fase. Ill dd. 6. Februar 1607. die Ort aber gegen Rabidnischega berda bis zum Bach Cottauglia und gegen Sorz oder Scurizza bis zum Bach dauza, mehr auf ein Ort petroua berda genannt, wo die drei Häuser stehen, deren eines gegen Lakh die andern zwei aber hierher gehörig, und geht also hinauf die Höhe des Bergs Voich (vorch?) genannt.« »Gegen der Herrschaft Föls (Veldes) geht das Landgericht von der Höhe des Bergs Vötsh oder Bazza und bis auf die Höhe des Bergs Släpnich, mehr geht dieses Landgericht gegen dem Pflitsch von der Isniz ein Ort Vgeleni Roh, Vguerce genannt, bis auf die Höhe des Bergs und Albm Poludnich und auf einen andern Berg Seridnich molicomez, wie auch auf den Berg Gab ol onie pro di genannt, insonderheit mit dem Berg Clip in o bis wiederum zum Berg Dobeli Camen und prehot.« Des Urbars Abschrift wurde genommen durch die von F. Dh. Erzhzg. Ferdinand verordnete Commissäre. Actum Görz, 6. Februar 1607. L. S. L. S. Caspar Formentin. Josef Ponizoll. Hans Paumon Buchhalter. 1. Februar 1619 collationirt. Die Hämmer in der Herrschaft Lack. Die Rechts- und Grenzverhältnisse der Herrschaft Lack haben wir p. 123 und das wichtigste und älteste Eisenwerk in dieser Herrschaft, das von Eisnern p. 204 ff. behandelt; es erübrigt uns nun noch, einige später errichtete Hämmer, deren in den Akten Erwähnung geschieht, zu besprechen. Es sind dies die Hämmer von Hobovše, Brekovitz, Berbovnca, Kerschbach, Pfaffenbach, Weißenbach und H o t a v 1 e. Es ist sicher, daß diese Gewerkschaften ebenso wie die in den Herrschaften Veldes, Weißenfels und Radmansdorf sich aus den alten Rennfeuern der Bauern entwickelten. Spuren solcher alter Betriebe finden sich auch in diesen Bergen; so fand ich auf der Sivka (971 m) neben dem Gradišče (999 m) bei Ledine (8u0 m) Eisenschlacken als Beweis dieses uralten Betriebes. Als man größere Öfen zu bauen lernte, traten mehrere dieser kleinen Schmelzer zusammen und vereinigten sich zu einem größeren Betriebe, an welchem sich die Teilhaber in einer gewissen Reihenfolge beteiligten. Es entstanden Zyklen von je acht Wochen, wie wir dies in Aßling, Krop, Steinbüchel, Eisnern, Idria kennen lernten. Ein Beispiel einer solchen Vereinigung auf Wochenarbeit bietet uns auch das folgende Hammerwerk bei Sairach. 30. Der Hammer in der Chodwulsh oder Hodowush. Fužina bei Hobovše. Wenn man von Bischoflack längs der Pöllander Zeyr über Pölland und Trata gegen Sairach dem Flusse nachgeht, trifft man oberhalb dem Dorfe Terbia bei Altoßlitz an die Zeyerbrücke, vor welcher sich die Straße teilt. Der eine Zug überschreitet die Zeyer, um in südlicher Richtung am rechten Ufer des Flusses auf Sarichach und Idria zu führen, der zweite beugt westlich ab und zieht über Hobouše längs des Hobovše a-Baches nach Kirchheim im Görzerischen. Einen Kilometer von der Straßenabzweigung der Zeyerbrücke mündet der Hobovšcabach in die Zeyer, und hier lag auf dem Winkel zwischen den beiden Wasserläufen das einstige Hammerwerk, von dessen Existenz die heutigen Bewohner keine Ahnung mehr hatten, obgleich ihre Ansiedlung noch heute Fužina heißt. Fig. 148. Wie in Fig. 149 ersichtlich, zweigt vom Hobovšebache ein Rinnwerk ab, welches jetzt eine Mühle versorgt, früher aber noch einen Weiher von 30 m Länge und Breite füllte, der jetzt trocken liegt. Die Uferwälle desselben sind noch ganz erhalten und heißt die Anlage noch heute »bajer« der Weiher. Zwischen dem Weiher und der Landspitze gegen die beiden Wässer hin ist der Boden voll von schwarzen, schweren Eisenschlacken. Die Erze wurden von Neuoßlitz herabgeführt, wo Brauneisensteine Vorkommen. Die ältesten urkundlichen Nachrichten über den Hammer enthält das Urbar der Herrschaft Lack von 1560. Da der Hammer von der Lacker Fig. 148. Herrschaft bewilligt und mit Holz und Erz versorgt wurde, war er derselben zinspflichtig. Da heißt es, daß am Hammer in Chodwulsh beteiligt sind: Hans Lingitsh mit zwei Wochen, Jakob Zorn mit zwei Wochen, Paul Jantshitsch, Jakob Heinricher, Lorenz Cimperman und Wastel Karner mit je einer Woche, welche für acht Wochen 5 fl. Rhein, oder pro Woche 37 kr. 2 Pf. zinsen. Im Urbare von 1568 heißt es vom Hammer in der Codwuesh, daß die Hammersleut von acht Wochen 5 fl. Rh. dienen, »welche Hammer durch die Wassergüsse von Grund weggerissen und öd stehen«. Am Gewaltbriefe für Junauer und Radmanner dd. Laibach, 22. Oktober 1568, wird der Hammer zu Chudawoushe geschrieben, und zeichnet Hans F1 o c h als Gewerke. 1569 erscheint am Ladenbogen an der »Howolsha Fusin Hans Floch zu Oberlaibach« genannt, und 1579 auf dem zur Oberbergrichter-wahl ein »Babtista Gnekho Hammergewerk in der Khlobush«. ' Er figuriert zwischen Hans Trentin in der Canombl und Eneas Geltinger in der Idria. Es dürfte daher das »Khlobush« eine Form für Hobousche sein. Unterm 9. Dezember 1573 schreibt Hans Hainricher, Sohn des Jakob, an Rotenmanner]) und ruft nach dem eben erwählten Oberbergrichter: »Damit ich armer Hammersgewerkh, nit allein, sondern auch der Camerguet Schaden nimmt. Sonderlich von wegen der Wälder die noch zu Zeiten meines Vaters sailligen in Verödung komen und noch jezt täglich viel mehr als vor nie, Schaden darin geschiht, der massen, wo wir Hammersgewerldien nit bald mit dem Pergrichter versehen werden, so wiidt das Hammerwerch da in der Hodowuesh wiederum abkomen, wie das bei meinem Vätern sailligen lange odth (öd) gestanden von wegen wie Ir wiest, daß der Pfleger von Lack verhindert hat, darauf aber ich ein bessere Richtigkeit verhofft, und mich derhalben von Lackh weggezogen, den verfallen eden (öden) Hammer wieder aufgericht mit schweren Unkosten des Verhoffens, es (Ihr) Gewaltstrager1 2) wurdt es einstwäll zu pesserer Richtigkeit pringen, damit wir Hamersgewerkhe, daß wir Fueg hätten und zu Aufnemben des Camer-gueth raichen wurdt, einen Obersten Perkhrichter haben wurden. Und wen ich des vor gewiest, hätt ich mich keines Weegs den Hamer zu erpauen unterstanden, doch ich hab gedacht ich wollt meines Vätern sailligen ange-fangenen Hammerwerch in W r e k h o u i t s c h (Brekovitz) und Hodowuesh erhalten von wegen das ich gemaindt, das Camer Gut besser beschizt sollt werden.« Das Wahlprotokoll vom 13. Oktober 1573 zeichnet in Krainburg für »Hodawolsha« Hans Harher, der somit auch Teilhaber am Hammer war. 1587 war der Hammer in Bearbeitung, da unterm 3. Oktober der Bergrichter und Gewerken von Chodobals zur Regierung nach Laibach zitiert werden3). Bemerkenswert ist ein Waldsachen betreffender Akt4) dd. 6. Februar 1601, in welchem die Gewerken von Eisnern und Hudawolsch betonen, daß ihre Werke schon 300 Jahre bestehen, sie daher bis 1300 zurückdatieren. Für Eisnern haben wir es nachgewiesen und für Hobovsche ist es sehr wahrscheinlich, daß das Werk schon damals als Bauernofen bestand. Nun werden die Nachrichten sehr spärlich. Bei der Oberbergrichterwahl des Ulrich Pitton am 24. September 1616 erscheint »Valentin Rumbi Hammer Gewerke zu Hadawolsh«. Dies ist die letzte mir bekannte Nachricht über den Hammer. Valvasor spricht 1689, III, C 16, von den abgekommenen krainischen Bergwerken unter welchen er auch »Contaffel und Hudowolsch nicht weit von Pölland in der Herrschaft Lagk« anführt. 1) Krain. Vizedomarchiv. 2) Junauer und Radmanner. 3) Vizedomarchiv, F. Miner. XXXV. 4) L. c. sub Waldwesen. Hudowolsch habe »ein gewisser Carnion1) im Bau gehabt, bis seine aufgewachsene Schulden ihm die Creditoren über den Hals gezogen, welche ihm hart zugesezt und ein Edict wieder ihn ausgebracht, darin ihnen dieses Bergwerk zuerkannt worden, daß sie sich daraus mögten bezahlt machen. Diese aber haben das Bergwerk durch unerfahrene Leute bearbeiten lassen, welche, weil sie sich nicht recht darauf verstanden, auch nicht bergmännischer Gebühr nach die Arbeit befördert haben, nichts, als die endliche Ruin dran gebaut, also, daß diese Bergwercke bereits vor 60 oder mehr Jahren zu großem Schaden des Landes ins Aufliegen oder stecken und folgends in gänzliche Verödung gekommen«. Da Valvasors Werk 1689 erschien, so verlegt der Autor den Verfall des Hammers zirka 1640 — 1650. Das Lacker Urbar von 1664 und ebenso von 1682 schreibt noch: »die Hammersgewerken in der Khodowush zinsen von 8 Wochen.......................... 5 fl. Rh. Gebürth also von einer Wochen................... 37 kr. 2 Pf.« Nach Haus Sau- des Izgorje. Der Ofen. Raune. ratz. Putz. Fig. 150. Die Texte wurden offenbar einfach abgeschrieben, wie wir dies schon p. 229 bemerkten. Über die Produktion gibt das Plaofenverzeichnis von 15»1 an, es befinde sich hier ein windischerOfen und Hammer, die Gewerken seien unvermöglich und erzeugen 500 Ztr. Stahe 1. Zur Oberbergrichterbesoldung steuerten sie damals 10 fl. 33. Der Hammer in der Brekovitz. 30 hm von Bischof-Lack liegt auf einem Hochplateau, zu dem man längs der Kaskaden der Zeyer von Fužine hinansteigt, das industrielle Dorf Sairach, dessen Schuhmacher und Spitzenklöppelei ihre Frabrikate in alle Welt exportieren. Das Tal erweitert sich hier bedeutend und sein sumpfiger Grund beweist, daß es einmal ein See war. In Sairach zweigt die Straße, welche über die Wasserscheide zwischen Adria und schwarzem Meere bei Ledine nach Idria führt, vom Flußlaufe der Zeyer westwärts ab. Den Fluß aber können wir von hier ab gegen Süden ’) Vielleicht Hans Coronini, welchen wir um 1614 als Gewerken im Pfaffenfcach hinter Eisnern finden werden. hin bis zu seinen Quellen im Brekovcatale hin verfolgen. Etwa 1 */2 Wegstunden von Sairach entfernt, erreicht man das statliche Bauerngehöfte des Novak, vulgo Juriančič, und zehn Minuten weiter hart am rechten Ufer der Zeyer auf dem Grunde des Bauer Putz eine kleine Grasfläche von zirka 300 Schritten Länge und 20 bis 24 Schritten Breite. Hier soll der Sage nach eine Glockengießerei (!) bestanden haben, in welcher sogar die kleine Glocke im D/2 Stunden entfernten ZavratzJ) oben im Gebirge gegossen wurde. Dies war die Auskunft, welche man mir auf die Frage nach einer im Tale irgendwo einst bestandenen »Fužine« erteilte. Wir sehen hier wieder eine neue Variante, in welche sich die Sage zu kleiden beliebt. Man fand die alten Schlacken des Hammerwerkes. Die Erinnerung an den Bestand eines solchen war verloren, man konstatierte daher, um die Schlacken- und Kohlenreste der Lokalität zu erklären, eine Glockengießerei an der Stelle. Als ich die Stelle besuchte, fand ich zunächst mitten an der Wiesenmatte einen von Bäumen bewachsenen Steinhaufen von 24 Schritten Länge und 12 Schritten Breite. Die darin begrabenen Schlackenmassen erwiesen ihn als die Ruinenstätte des eingestürzten Schmelzofens. Etwa 100 Schritte weiter trifft man auf die Grundmauern der Wohngebäude und sonstiger Baulichkeiten. Das Mauer-werk besteht aus Steinen und reichlichem schönen, mit Ziegelstücken gemengtem Mörtel, eine Praxis, welche auf italienische Maurer schließen läßt, welche hier bauten. Fig. 150 und Fig. 151. Der Hammer entstand ebenfalls schon sehr früh, lange vor der Carolingischen Organisation, wahrscheinlich ebenfalls als ein Bauernofen, denn 1543 wird er schon genannt. In einer Inventarsaufnahme nach Peter Kropfhauser, Bürger und Handelsmann in Krainburg, dd. Krainburg, 4. September 1543* 2), wird unter den Aktiven angeführt: »Ein neuntelBergwerk in derWrukho-witz.« Es bestand somit auch hier ein gesellschaftlicher Betrieb, wie in Hobousche. Als Gründer des Werkes nennt Hans Hein-richer seinen Vater Jakob (p. 637), wahrscheinlich reformierte er nur das Werk aus dem Bauernfeuer zu einem Brescianofen, als er um eine Zeit öde lag. Unterm 16. Februar 1590 berichtet nämlich Junauer über Gneccos Idrianer Hammer und schreibt, daß, wenn Hämmer nicht gearbeitet würden, bald verfallen und fügt bei: »eben das gleiche ist es mit dem Wreshani-schen Ofen der zu Wrekhouiz zur Hilf des Hammerwerks am Khobel aufgerichtet worden, weil man ein Zeit durch Niederlegung der Arbeit, darinnen nichts gemacht hat und öd gestanden, die Bälge zerschnitten und die lange Jeseh (Esse) etwas eingefallen«. *) Die Besichtigung der Glocken in Zavratz ergab, daß die fragliche Glocke 1670 gegossen und dem hl. Markus, dem Patron Venedigs, geweiht ist, somit aus einer Zeit stammt, in welcher der Hammer in Brekovitz schon 100 Jahie nicht mehr bestand. Die Glocke hat 68 cm Durchmesser bei 67 cm Höhe. Cf. auch p. 72 sub Freihau, wo sich die Sage von der Glockengießerei an eine prähistorische Schmelz-Stätte knüpft. 2) H. K. A. F. 18375, K. 2, 12, Herrschaftsakten. Im Lacker Herrschafts-Urbar von 1560 heißt es, daß hier Hans Heinricher, den wir schon in Hobousche kennen lernten, Haus, Hammer und Säge, welche er von »Iban Cimperman« kaufte; ferner besaß er hier drei Keuschen, davon er eine vom Piuk, eine vom Cerer kaufte und eine selbst erbaute. Unterm 20. Juni 1562 wird der Bergrichter von Oberkrain »sambt den Herrn Gewerken des Bergwerks Wuekhouiz und der Hammer im Say-racher Tal (Hobousche) auf des Frysingerischen Stifts-Capitel Beschwer der Wäldt halben« auf den 29. Juli vor den Vizedom zitiert. Den Gewaltbrief für Junauer und Radmanner zeichnet 1568 Hans Hein-riclier, desgleichen den Ladebogen von 1569, auch das Wahlprotokoll von 1573 zeichnet er mit, und unterm 12. Jänner 1580 wird Hans Heinricher noch Gewerk in Brekhwitz genannt. (Viz.-Akten.) Die Besteuerung ersehen wir aus dem Laker Urbar'), da heißt, es daß Jakob Heinricher, Vater des Hans, vom Haus und Hammer Breko-bitz'i 3 Mark oder 5 fl. Rhein, zinst, Von der Säge, die er von Iban (Johann) Zimmermann gekauft, ferner von der Schmiede und drei Untersaßhäusern, als eines in »Piagkhen«, dem anderen vom Clement Zerer erkauften und dem dritten, das er selbst erbaute, dient er 32 kr. Im Jänner 1578, kurz nach Einführung der neuen Bergordnung, mit welcher die Erträge der Bergwerke den Grundherren entzogen und als Regale erklärt wurden, war das Werk in Brekovitz der Anlaß zu Differenzen zwischen Grundeigentümer und der 1. f. Kammer. Im Berichte der Landschaft in Krain an den Kaiser* 2) heißt es: Der vorige Bischof3) wollte vor einigen Jahren »die Bergwerk Regalia, Fron und Wechsel aus der Herrschaft Lack E. Mjt. mit gewehrter Hand und Gewalt zueignen und einen Bergmeister in Wukhoniz sezen, und wo derselben Enden seines Gebietes mehr nuzliche Bergwerk entstunden, so muß E. Mjt. (wo anderst soliche Regalien E. Mjt. und derselben kün. Kindern zu erhalten vermeinten) nun und nachendt die gewehrte Hand brauchen«. Wie lange der Betrieb in Brekovitz währte, ist nicht nachweisbar. Im Plaofenverzeichnisse von 1581 wird der Hammer nicht mehr genannt, auch im Verzeichnisse der »Anlage« zur Bezahlung des Oberbergrichters von 1581 fehlt er. 1612 bezeichnet ihn Oberbergrichter Assler schon als öde und abgekommen. 4) Über das Filialverhältnis zu den Hämmern am Hubel, von welchem Junauer 1590 spricht (p. 639) wissen wir auch nichts Näheres. Im Volke selbst geht über das Ende der »Glockengießerei« folgende Sage. Der welsche Schmelz- und Glockengußmeister war ein starker Mann, der auch drei Gegner nicht fürchtete. Eines Sonntages ging er nach »na Speh«5) zur Messe. Nach dem Gottesdienste kam der Meister mit den Gesellen und anderen Leuten im Wirtshause in Streit, bei dem er erschlagen wurde. Seit dem verfiel das Gußw'erk und nur die Glocke in Sauratz ist noch übrig. J) Unter »Rupi gori na seli« eingetragen. 2) H. K. A. F. 18.332 sub 1588 dd. 27. Dezember. 8) Von Freising Mauritius von Sandrizell 1559—1566, ihm folgte Ernst v. Bayern, 1566—1612. 4) Cf. weiter unten sub Kerschbach. 5) Kirchenruinen 15 Minuten von Hlevenverh. Fig. 151 stellt die Verteilung der Werchgaden in der Brekovitz dar, wie sie längs des rechten Ufers der Pöllander Zeier a verteilt waren. Diese nimmt unter e den Žirovnicabach d auf. Bei c liegt das Gehöfte des Putz, wo einst Hans Hainricher hauste, und zu welchem Hause noch heute das Terrain, auf welchem die Ruinen stehen, gehört. Bei Nr. 1 stand der Ofen, bei 2, 3 und 4 Gebäude des Hammerwerkes. 5 ist ein Fahrweg aus dem Walde her, 6 die Ruinen eines Sägewerkes. Bei b das Bauerngehöfte des Mathias Novak vulgo Jurič, / der Fahrweg von Sairach hieher und g der Standpunkt, von welchem das Bildchen Fig. J 50 aufgenommen wurde. Erze und Eisen. Die Erze bezog der Ofen von Brekovitz aus dem Gebirge hinter der Fussin, wo pod Kl ancam und pod Vrstnikam Brauneisensteine vor- Fig. 152. kommen; jedenfalls wird man von den nächstgelegenen Erzvorkommnissen zunächst Gebrauch gemacht haben. Außerdem hatte man die Bohnerz-ablagerungen auf der Höhe von Veharše zur Verfügung. (Cf. sub Neuwelt.) Über das Produkt sind wir durch einen glücklichen Fund, welchen ich hier im August 1907 machte, einigermaßen unterrichtet. Im Trümmersturze des Ofens fand ich nämlich einStückEisen von 2-75 kg im Gewichte. Fig. 152. Das Stück ist schwarz und ohne Rost auf der Oberfläche, weil es von einer Schlackenschichte umgeben ist. Da nun die chronologische Stellung des Hammers urkundlich sichergestellt ist und sein Betrieb zwischen zirka 1500 bis zirka 1580 feststeht, so ist für dieses seltene, wenn nicht einzige Stück die Zeit seiner Entstehung nachweisbar. Müllner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 41 Mit gütiger Erlaubnis des Herrn Regierungsrates G. Lauböck wurde o o o ö auf der Abteilung; des Herrn Prof F. Walla am technologischen Gewerbe-museum in Wien, das erwähnte Eisenstück einer näheren Untersuchung unterzogen. Ich ließ zunächst ein Stück davon absägen, um in das Innere Einblick zu gewinnen. Da zeigte es sich, daß der Klumpen an der Oberfläche mit einer sehr harten Schlackenschichte bedeckt ist. Die erste angewendete Säge, welche von glasharten Feilen nicht angegriffen wird, war, nachdem sie einen ganzen Vormittag 8 mm tief eingedrungen, stumpf und unbrauchbar, eine zweite Säge kam 2 mm weiter und war ebenfalls stumpf. In 21li Stunden kam man 10 mm tief ins Material, dann ging es rascher, als die Säge in den Eisenkern geriet. Das Eisen zeigte am Schnitt eine schöne silberweiße Farbe, in seiner Masse erschienen schwarze Schlackenpartien eingelagert. Ausgeschmiedet erwies sich das Material als feinkörniges weiches Eisen. Herr Professor Baron von Jüptner an der technischen Hochschule, hatte ferner die Güte, durch seinen Assistenten Herrn Dr. Hermann das Stück weiter untersuchen zu lassen. Dr. Hermann erstattete darüber folgenden mikrographischen Befund: »Im Herbst v. J. überbrachte Herrn Professor v. Jüptner der technischen Hochschule Herr Professor Alfons M tilín er einen Fund, den er an der Stelle eines alten Stuckofens gemacht hatte ]). Nachdem, wie Professor Mül ln er festgestellt hatte, dieser Ofen bereits vor Ende des XVI. Jahrhunderts außer Betrieb gesetzt worden war, ist das vorliegende Stück als altes Stückofeneisen anzusehen. Herr Professor v. Jüptner betraute mich mit der mikrographischen Untersuchung des Stückes, deren Resultat ich hiermit vorlege. Das Gewicht des Eisens betrug 2750 g. Es hatte eine unregelmäßige Form, ein Klumpen mit tiefen Löchern und Narben, äußerlich einem Schwamm ähnlich. Der Schnitt zeigt zahlreiche größere Schlackeneinschlüsse in der sonst durchaus kompakten Grundmasse. Diese ließen keinerlei Regelmäßigkeit in der Anordnung erkennen. Ich begann damit den Schnitt anzuschleifen. Das Stück erwies sich hierauf auch unter dem Mikroskop, abgesehen von den Schlackeneinschlüssen, als vollkommen dicht und gleichmäßig. Im polierten, aber nicht geätzten Schliff zeigten diese eine Masse von weißen nach Reihen unter bestimmten Winkeln angeordneter Pünktchen, die in eine kristallinische Grundmasse eingebettet waren. (Fig. 153.) Das Bild läßt nur eine Deutung zu: Wir haben dendritische Eisenkristalle eingelagert in einer kristallinisch erstarrten Schmelze vor uns. Fig. 154 und 155 zeigen dieselbe Stelle bei stärkerer Vergrößerung. Zur Ätzung des Schliffes bediente ich mich der verschiedenen gebräuchlichen Lösungen. Die metallische Grundmasse zeigte hierbei nur das charakteristische Bild des reinen Ferrits, der in großen Körnern abgeschieden worden war. (Fig. 156.) Wir ersehen daraus, daß wir es mit nahezu kohlenstofffreiem Material zu tun haben. In den metallischen Stellen der Schlackeneinschlüsse zeigten sich nach dem Ätzen mit alkoholischer Salpetersäure eigentümliche Strukturelemente ähnlich hebräischen Schriftzeichen. (Fig. 157.) Sie umschließen, wie bei stärkerer Vergrößerung (Fig. 158) zu sehen ist, den Rand und setzen sich zangenförmig in das Innere des Eisenkorns fort. Es ist vorläufig nicht möglich, Bestimmtes über die Natur dieser Erscheinung auszusagen. Eisenkohlenstoff-Legierungen haben wir sicher nicht - vor uns, da solche in dem stark oxydierend wirkenden Medium einer an Eisenoxyden *) *) Vgl. darüber den Bericht des Herrn Professor Mül ln er in Nr. 5 de 1908 der österr. Zeitschrift für Berg- und Hüttenwesen. Fig. 153. X 25. Fig. 154. X45. Fig. 155. X120. Fig. 156. X 25 X 240. Fig. 158. Fig. 157. X 800. reichen Schlacke nicht beständig wären. Ich vermute, daß es sich hier um Eisenoxydul handelt, das in Eisen gelöst ist. Wir müssen uns nun fragen, ob der vorstehende Befund Aufschlüsse über die von unseren Vorfahren geübte Art der Eisengewinnung zu geben geeignet ist. Es wird allgemein angenommen, daß beim Stückofenbetrieb das Eisen nur in Schweißhitze gewonnen wurde. Eine beträchtliche Kohlung desselben und darauf folgende Schmelzung wird nur als Nebenreaktion aulgefaßt, die freilich sicher eingetreten ist, da ja im Stückofenbetrieb regelmäßig Graglach neben dem Wolf gebildet wurde. Unter der Voraussetzung, daß das oben beschriebene Eisen tatsächlich ein normales Produkt des Stückofenbetriebes darstellt, müssen wir es auffallend finden, daß das Eisen so durchaus kompakt ist. Auf nach der Gewinnung erfolgte mechanische Bearbeitung deutet nichts hin. Es wäre in diesem Fall zu erwarten, daß die Kristallisationen in den Schlackeneinschlüssen gestört wären und daß das Eisen eine Struktur zeigte. o o Noch wichtiger erscheint jedoch der Umstand, daß wir in den Schlacken Eisenkristalle finden. Sie konnten nur entstanden sein beim Erstarren von geschmolzenem Eisen oder beim Ausscheiden von Eisen aus einem Lösungs-mittel, als welches hier nur die geschmolzene Schlacke in Betracht kommt. Es kann nun der Gedanke nicht abgewiesen werden, daß die Schlacke ein Lösungsvermögen für metallisches Eisen besitze. Es ist ja von anderen Metallen, Gold, Silber, Kupfer bekannt, daß sie in Silikatschmelzen löslich sind und gerade das Kupfer zeigt dann auch die Fähigkeit, sich im Avanturinglas in Kristallen abzuscheiden. Es ist aber die Annahme der Entstehung von Eisenkristallen aus der Schlacke als Lösungsmittel doch ziemlich gezwungen und entbehrt bis jetzt jeglicher Stütze. Wir müssen deshalb die Frage aufwerfen, ob das Eisen nicht doch aus dem Schmelzfluß erstarrt sein könne. Da wir es mit Ferrit, also nahezu reinem Eisen zu tun haben, erscheint dieser Gedanke zunächst widersinnig, weil wir in den Stücköfen keine sonderlich hohen Temperaturen anzunehmen geneigt sind. Es ist jedoch durch das Auftreten von Graglach erwiesen, daß beim Stückofenbetrieb die Bedingungen für die Erzeugung von ge-schmolzenem, freilich gekohltem Eisen gegeben waren. Es ist weiters bekannt, daß die Schlacken, die bei diesem Verfahren erfolgten, stark basisch waren und infolge ihres hohen Gehalts an Eisenoxyden eine kräftig frischende Wirkung hatten. Es wäre nun immerhin möglich, daß das primäre Produkt im Stückofen Roheisen war, das dann infolge der hierfür günstigen Bedingungen im Ofen selbst gefrischt wurde. Über den Augenblick der Erstarrung des so gewonnenen Eisens können wir freilich nichts aussagen. Es wäre noch die Frage zu beantworten, warum ein Teil des Graglach sich der frischenden Wirkung der Schlacke entzogen habe. Es kann dies teils darauf zurückgeführt werden, daß das letzte in einer Betriebsperiode erzeugte Eisen nicht mehr genügend gefrischt wurde, teils auf die bei Anwendung nur einer Form notwendige Ungleichartigkeit der einzelnen Orte im Gestell. Zur Klärung der aufgeworfenen Fragen wäre eine Fortsetzung der Untersuchung insbesondere an anderen Stücken sehr erwünscht. Ich war durch Änderung meiner Stellung gezwungen, die Arbeit abzubrechen und kann daher die vorstehenden Zeilen nur als vorläufige Mitteilung den Fachgenossen übergeben.« (Unorganisch - technologisches Laboratorium der technischen Hochschule, Wien.) Der Fund beweist, wie wichtig es für die nähere Kenntnis des Hüttenbetriebes der Alten wäre, in den Ruinen der seit Jahrhunderten verlassenen Eisenhütten, deren Wiederentdeckung schon eine nicht eben mühelose Arbeit war, größere Nachgrabungen vorzunehmen, als es mir mit den zur Verfügung stehenden höchst bescheidenen Mitteln bis dato möglich war. o o o 32. Der Hammer in der »Werwranitza«. Auch hier hieß es zunächst erraten, mit welcher Örtlichkeit in der Herrschaft Lack das sonderbare Werwranitza zu identifizieren sei, da jede nähere Angabe fehlt. Der einzige Ortsname, welcher beigezogen werden konnte, war Berbovnica. Mit diesem Namen wird ein zirka 5 km langes Tal bezeichnet, welches vom gleichnamigen Bache durchflossen ist, der bei Trata in die Zeyer mündet. Das Tal oder richtiger der Berbovniza-Graben verläuft nahezu von N —S von Trata gegen Lutschne. Daß hier einst eine »Fužina« bestanden habe, davon wissen die älteren Leute noch aus traumhafter Erinnerung. Als ihr Platz wird der für eine solche Anlage sehr geeignete Platz beim Gaspir (recte Kaspar) bezeichnet, wo ich zwar reichliche Spuren von Holzkohlen, aber keine Schlacken fand, da das ganze Terrain mit üppigem Rasen überwachsen ist. Ergiebige Eisenerzgruben liegen nordöstlich, von der Gaspirmühle zirka eine Viertelstunde entfernt. Unter Zakouk im Hügel Boršt (Forst) v hrastji gruben noch vor 45 Jahren die von Eisnern Erze, doch rentierte sich die Sache nicht, da die Transportkosten bis Eisnern zu hoch waren r). Dr. Mediz. Schifferer in Laibach, ein geborener Lučner, also aus der unmittelbaren Nachbarschaft dei Eisengruben, äußerte sich dem Pfarrer Herrn Anton Dolinar gegenüber, er hätte in die 20.000 fl. hier verbaut. Bei diesen Schürfungen traf man die Baue der Alten als Beweis, daß auch schon in viel früheren Zeiten hier Bergbau betrieben wurde* 2). Die Baue sind eingestürzt, nur die vielen Halden und Erzwaschplätze bezeugen die einstige Bearbeitung. Das Werk muß nur sehr kurze Zeit im Betriebe gewesen sein, denn wir haben nur zwei Nachrichten über dasselbe. Die erste dd. Graz, 2. Oktober 1609, betrifft seine Errichtung. Erzherzog Ferdinand bewilligt dem Caspar Ablach3) (auch Obläch geschrieben) »zwo teutsche Meillwegs von den andern Hämmern in der Herrschaft Lagkh Gebüett bei einem Arztperg, den man Werwranitza nennt gelegen«, ein Hammerwerk zu erbauen4). Der Hauptmann von Lack Jakob Fankel protestierte gegen die Errichtung des Werkes auf seines Herren Gebiete, bis ihm die I. Ö. Regierung dd. Graz, 10. März 1612, befiehlt, demCoronino, der das Werk von Oblak übernahm, das nötige Holz gegen Stockzins bei 500 Dukaten Strafe auszuweisen. Weitere Nachrichten fehlen gänzlich. 33. Der Hammer ob Con taff 1. Die Feststellung der Lage dieses Hammers war dadurch erleichtert, weil in Hotaule westlich von Trata, noch die Tradition erhalten ist, daß in der, nördlich vom Orte liegenden Volaška Grapa (Valaka-Graben) am ö Die Entfernung von Eisnern beträgt bei 40 km und ging der Transport über Bischoflack. 2) Gefällige Mitteilungen des Herrn Pfarrer Dolinar in Lutschne. 8) Recte Oblak (Wolke), spätere v. Wolkensberg. 4) Vizedomarch. Laibach, F. Mineralia, XXXVI, 3. Blegašcabache, einst eine Fužina der hl. Hemma bestand. Zudem klingt der urkundliche Name Contaffl und Khontaffl, welche beide Schreibweisen Vorkommen, einzig nur an den heutigen Ortsnamen Hotaule an. Bei Hotaule fließt der gleichnamige Bach in die von Westen kommende Kopačnica. Verfolgt man den Hotavlebach, so trifft man in zirka 20 Minuten in der Lokalität Sovodje (Wasserzusammenfluß) in 432 m Seehöhe den Zusammenfluß des B agašcabaches, der am Blegaš (1563 m) entspringt, mit der Hotavisca. Letztere gefriert im Winter, erstere nie, eignete sich somit vortrefflich zur Anlage eines Hammerwerkes. Fünfzehn Minuten vom Zusammenflüsse beider Bäche lag am Blegašcabache die Fužina, an deren Stelle sich heute eine Schmiede befindet. Die zahlreichen im Boden steckenden schweren Eisenschlacken bezeugen deren Lage an der Stelle hier in der Volaka. Die Sage läßt hier sogar die Hemma zu Hause sein. Auch über diesen Hammer haben wir nur sehr spärliche Nachrichten. Das Lacker Urbar von 1664 bemerkt, daß der Hammer ob Contaffl annno 1643 das erstemal in das Urbar gekommen sei. Da heißt es: »Herr Hans C orni on zinst vermög aufgericliten Vergleichs Contracts von denen zweien Prescianischen Hämmern 5 fl. — ain Zein Hämmern 2 fl. — ain Müll und Saag doch nur auf der Perkhwerchs Notturft und weiter nit zu verstehen 1 fl. 30 kr. ain Nagelschmidten 1 fl. — von dem Handel Hans 1 fl. — von 3 Häuseln für die Perkhwerkhs Arbeiter, wenn ein kleines Gartl dabei, von jedem 50 kr. — 2 fl. 30 kr. vom Holzschlag und Kohlrecht im Wo 11 egusch (Blegaš) 18 fl.« Das ist alles, was zu finden war. Über den Verfall des Werkes erhalten wir aus den Zeugenaussagen im Prozeß gegen den Oberbergrichter Rosetti einige Auskünfte. Wie wir oben p. 168 hörten, wird Rosetti vorgehalten, daß zu seinerzeit der Hammer in Contaffl in dieAbödnis gekommen sei, wovon er das, der R. K. M. angehörige Eisen ausrufen und verkaufen ließ. Im Zeugenprotokoll dd. 18. November 1667 gibt Hans Vogau aus Steinbüchel an, »daß er nunmehr zu Zeit des jezigen Oberbergrichters solchen Hammer selbst im Gang und Beförderung gesehen, anjezo aber, wie der Zeug auch selbst gesehen, ganz ruinirt ist«. Josef Semen gibt an: »er wäre von dem jezigen Oberbergrichter zu der Zeit, da noch der Hammer Khontaffl gangbar, und 10 Paar Schmiede daran geschmiedet haben, zu Betheuerung J) der Erzgruben mit dem Peter Medúit geschickt worden: jezt sei aber im Abbau und ruinirt«, wer daran schuld, wisse er nicht. Zuletzt erwähnt Valvasor III. c. 16. des Hammers als ab gekommen. Wir dürfen somit annehmen, daß er von 1643 bis zirka 1660 im Betriebe stand, in einem Wolfofen schmolz und das Eisen auf Nägel verarbeitete. 34. Der Hammer im Pfaffenbach. Wenn man von Eisnern die Straße gegen Salilog verfolgt, trifft man etwa 8 Minuten vor Salilog an einen Graben, welcher von einem Bache durchflossen, sich gegen Süden in die Berge hinanzieht und gegen den Blegaš hinaufführt. Der Bach heißt Farjev potok oder Pfaffenbach. Etwa D/2 Stunden vom Grabeneingange entfernt trifft man die Ruinen eines Hammerwerkes: »Fužina«, die Lokalität heißt Potok (Bach) pri Kocjanu recte Cerin. Hier stand der Hammer, wie die in der Erde herum eingebet- ') Schätzung. teten Schlacken bezeugen. Etwas weiter »na Hribu« (am Berge) beim Hribouc recte Pinter soll der sagenhafte »Pfaffe« gesessen sein. Wahrscheinlich aber der Gewerksbesitzer oder sein Verweser. Es ist somit hier der Ort, wo der alte »Hammer im Pfaffenbach« der Vizedomakten stand. (Fig. 159.) Ende des XVI. und Anfang des XVII. Jahrhunderts lebte in Eisnern ein unternehmender Gewerkegründer Mathias Notar, welcher im Pfaffenbach einen Hammer erhob. Zuerst wollte er denselben 2 km unterhalb Eisnern in Kerschbach (Češenca) anlegen, wie dies aus einem Aktenstücke des Vizedomamtes vom 24. Mai 1596 hervorgeht. Der Oberbergrichter Harrer rät da ab, dies zu bewilligen, da Kerschbach nur Meile von Eisnern entfernt ist. Die Gewerke von Ober- und Unter-Eisnern protestieren dagegen, da sie selbst Not an Kohl haben. Ihr Votum sei zu beachten, da sie nebst Julius Bucelleni die bedeutendsten Gewerke im Lande sind. Ratitovc Pertovč Jelovca PlenSak Im Jahre 1604 wollte Notar wieder in Eisnern einen Hammer errichten. Die Kammer befiehlt unterm 9. Juli 1604 dem Vizedom, über dieses Gesuch zu berichten. Aus dem nun fast unleserlich gewordenen Konzept des Vizedoms Kobenzl dd. 31. August geht hervor, daß Notar den Hammer im Weißenbach1) errichten wollte. Er befürwortet das Gesuch. Leider ist der Akt durch Feuchtigkeit fast unentzifferbar geworden. Indes scheint aus der Gründung nichts geworden zu sein, da von diesem Hammer sonst nirgends eine Erwähnung geschieht. Unterdessen muß Notar vor 1607 die Konzession für den Hammer im Pfaffenbach erhalten haben, über welche ich jedoch keiner Urkunde habhaft werden konnte, erst unter präs. 25. August 1614* 2) liegt eine Eingabe des Hans Coronino, Hauptmannes zu Maranut, an den Erzherzog vor, in h Dieses Weißenbach dürfte mit Pfaffenbach identisch sein, und der erstere Name der ursprüngliche. Die Weißenbach (slow. Bela = die Weiße, auch mit Felach und Fella wiedergegeben) haben ihre Namen von dem durch ihre starken Gefälle weißscbäumenden Gewässer, sie wurden von den Slowenen daher schlechtweg bela voda oder kurzweg bela genannt. Dies starke Gefälle trifft bei unserem Bache auch zu. 2) Vizedomarchiv, F. Mineralia XXXVI, 3. welcher Coronino vorstellt, daß er vor sieben Jahren von Mathias Notar einen windischen Hammer »im Pfaffenbach« genannt, gekauft habe. Er glaubte das Kammergut zu fördern, »wie auch meiner angewandten Spen-dierung mich zu ergözen, so hat sich jedoch das Verhoffen widriges ver-wendt, nemblich daß ich nit allein auf solichen w indischen Fur mb nicht was richten mögen, und bemelter Hammer mit nit geringen Unkosten auf die Brešan is che Manier zurichten lassen müssen, sondern auch die ganze Zeit hero aus Vermanglung des Eisenstains mehreres nit den ungefähr bei sechzig M e i 11 e r Eisen erobert und gemacht. Wan das aber aus sonderlich göttlicher Verleihung nach embsiger Nachsuchen und mit geringen angewendten Unkosten ich an jezo einen Ort oder Büchel beim Dorf Settain1) gelegen und pod Sredném Berdoni na Burnizi genant guete Arztgelegenheit angetroffen«, so bittet er jetzt für diese Erzgruben um einen Freibrief. Auf die Anfrage der Behörde, ob die von Eisnern gegen diese Verleihung etwas einzuwenden hätten, erwidern sie unterm 17. Dezember 1614, »daß dises neuerfundene Arzt erstlichen durch einen Hirten erfunden worden, daß derselbe solches hin und wieder gezeigt und Herr Coronino des inen worden, es alsbald hauen lassen«. Sie protestieren gegen die Verleihung und sagen schließlich, daß »dieses neuerfundene Arzt (darauf wir uns aber gleichwol nit versten) noch ein ander Metall, seiner Schwere und Ungleichheit das andere Eisenärzts halben sein soll«. Unterm 17. September 1614, dd. Radmannsdorf, berichtet der Oberbergrichter Valentin Assler über diesen Erzanbruch bei Settein über Auftrag der 1. f. Kammer dd. Graz, 28. August, er habe diesen neuen Erzfundort mit Paul Wobek, Gewerken in Krop, besucht. Der von Coronino benannte Büchel ist noch unterhalb Settein eine starke halbe Meile in einer »Gemain« (Gemeindeweide), von da aber nicht weit ein »Bergl darauf ein Kirchl St. Leonhardt und St. Gertraut* 2) und straks dabei ein flißender Bach Catauliz.a3) genannt, gelegen, von denen man sich erst zu dem Dorf Srednim Berdam pod Sabernicam na Burnizi, allda angeregter Püchl mit den Arzt ist, begeben muß«. Holz sei hier keines, weil mit Neubrüchen verarbeitet und verbrannt worden, »dabei auch kein Gehölz, sondern einer Ödniß gleich zu sehen«. Vom Büchel bis zu seinem Hammer im Pfaffen-berch sind U/g starke Meilen weges, »wohin er über ein schwer hartes und sonder gefährliches Gebirg (den Blegaš) das Erz auf die rechte Hand tragen lassen müsse«. Ferner ist »ermeldtes Artzt also übel gestaltsamb, daß es andern in diesem Landt Crain besuechenden Eisenstain gar nit, sondern vill mehr einem andern Metal gleich und gar über die Massen hart, wie den auch schwerlich zu hoffen, daß solches in den Crainrischen Plaöffen geschmelzt werden möchte«. Es möge in Graz in der »Münz-Pankh« probirt werden. »Denen von Eisnern aber ist das Arzt drei guter, starker Meil wegs über ein steiles rauhes und schluettiges, Leib und Leben höchst gefährliches Gebürg, darüber man kaum gehen, geschweigendt erst mit den Rossen das selbe herab tragen lassen könnt, oder möchte entlegen, und weil sie ohne das gedachten Artzt Püchls, welcher nur drei Püchsen Schuß lang, und einen breit, an andern ihrer bei Eisnern nahend gelegenen Gebürgen und Orten des Eisensteins all zu iiberflüßig genug haben und sich dessen nun- x) Settein sind die beiden Orte Goreina Šetina und Dolejna Šet'ina östlich vom Blegaš (Oberund Unter-Settein). 2) In Tschabratsche, östlich vom Hammer bei Hotaule. s) Der Hotaulebach, dessen wir beim Hammer in der Volaka erwähnten. Cf. oben p. 645. mehr in die 200 Jahr gebrauchen, also wär mein gehorsamistes Gutbedunken dem eingenommenen Augenschein und gehaltenen Beratung1) nach nit zu getrosten, daß am selben Püchel viel des Artzts zu graben sein würde.« Immerhin möge man ihm über sein Verlangen »sein Hayl darbey zu versuchen« die Erlaubnis zu bauen erteilen. Hier wollte schon 1596 Mathias Notar einen Hammer errichten; da er von Seite der Gewerke in Eisnern Wiederspruch fand, ging er nach Pfaffenbach und als er 1607 den dort erhobenen windischen, also einen kleinen Stuckofen, dem Hans Coronino verkauft hatte, ging er wieder daran, in Kerschbach ein Eisenwerk zu errichten. Im Jahre 1612 bittet er um Bewilligung in der Plerrschaft Lack in Kerschbach »oder selbigen nächsten Enden wo ich hin zaigen werde« einen Schmelzofen einzurichten. Unterm dat. Graz, 16. Juni 1612, verlangt die Cammer vom Vizedom abermals Bericht über Matthias Notars Suppliciren »vmb ain gewöhnliche Freyfart zu Neuer Erhebung .aines Eysenarztschmelzofens«. In dem Gesuche sine dato präs. 16. Juli schreibt Notar: »Ich hab mich nun mehr in den 25. Jahr lang in den Perkhwerchen aldorten in der Herschafft Lagkh gelegen mit befürderung Eur Ezh: Dreh : Fig. 160. Camerguett vnd berait dritten Hamers von Grundt erhöbung, gehorsambist vnd allen möglichisten Vleisses ohne allen Rühmb zu melden also be-müehet, vnd Irer Für: Dur: Camer guet vmb vill Tausent gulden, vermehrt befürdert, vnd dahero ainer befürderung mich ohne Zweifel verdient gemacht, vnd obwollen Ich hieuor den Hammer in Pfaffenpach, auß meinen Aignen darthuen aufferbaut von Neuen vnnd alles waß Ich vnd mein Hauswirtin gehabt hinein angewendt vnd den Hamer gehöbt, So ist doch Herr Hannß Coronin Ir Erh: Dreh: Rath durch mitl vnd weg zugefahren vnd mich vmb denselben gebracht vnd dauon mich vnd mein Haußwirtin sambt Sechs Khindern von allen den Vnsrigen vertriben, vnd vnß anyezo nidt haben zu Ernöhren. Dieweillen Ich dann zu Hamer erhöbung vorerst Gott gedankht dan Irer Drchtl: zu nicht geringer Camer befürderung etlichermassen glikhlich, doch als offt baldt verfolgt, vnd doch durch amouierung mit meinem vnderlaufenden schaden daß Erh: Camer-guet befürdert worden, noch fernerhin fortzusezen und einen schmelzoffen im Kerschpach der Herrschafft Lagkh ligendt aufzurichten Vorhabens, mit welchen denen darumb ligenden Gwerkhen so dieStukh khauffen vnd Stukhweiß darnemben, nit allein, Sonder auch Eur Frhl: Dur: Camerguets Befürderung geholffen sein wurde.« *) *) Mit Wobek. Notar bittet nun um die Erlaubnis, »in Kherschbach oder selbiger negsten Enden wo Ich hin zaigen werde, einen Arzt schmelzoffen zuzurichten« zu dürfen und um »vollmächtige Starkhe Freyhaiten«, »damit die Khauffleut ohne sorg mit der Verlaag helfen werden, (damit daß gebey nit mer wir, abgewisen wie im Pfaffenbach)1)«. Die Kammer möge es gestatten, damit er sich mit Weib und Kind nebst den Arbeitern ernähren, und seine Gläubigert welche ihm »zum Perkhwerch Pfaffenbach geholfen haben auch werde mügen bezallen, dan ich vor Inen khein Ruhe nit hab«. Unterm 17. Juli 1612 protestieren die Gewerke von Eisnern selbstverständlich gegen die Errichtung des Kerschbacher Hammers durch Notar. Leider ist das über 5 Folioseiten lange Schriftstück fast unleserlich abgeblaßt. Lnterm 18. Februar 1615 befürwortet der Vizedom das Gesuch des Coronino im Sinne des Oberbergrichters. Wie lange er den Hammer noch betrieb und wie lange er überhaupt bestand, ist nicht nachweisbar, doch scheint Coronino der letzte Inhaber gewesen zu sein, weil Valvasor III, c. 16, wo er von den abgekommenen Gewerkschaften spricht, sagt, daß darunter auch »das im Pfaffenbach unweit Eisnern, welches vormals die Freiherren Coronini bestritten«, war. Da die Coronini laut Consignation der Adelsverleihungen* 2) 1619 u. 1631 Freiherren, 1688 aber Grafen wurden, so durfte der Hammer noch bis Mitte des Jahrhunderts im Betriebe gewesen sein. Fig. 160 stellt einen Hammer von 7 Zentner im Gewichte vor, welchen ich in Eisnern 1897 sah, der angeblich vom Pfaffenbach herabgebracht war. 35. Der geplante Hammer in Kerschbach bei Eisnern. Wie schon oben bemerkt, liegt 2 hn unterhalb Eisnern die Ortschaft Češenca3), von den Alten in Kerschbach verdeutscht (da češnja die Kirsche heißt). Unterm 23. Juli 1612, dd. Radmannsdorf, berichtet der Oberbergrichter Aßler über Notars Gesuch an den Vizedom. Aßler ist entschieden gegen die Anlage des neuen Hammers, da er nur eine halbe Meile von Eisnern entfernt wäre, lezteres daher beeinträchtigen würde. Ist er aber so »höchst affectionirt«, das fürstliche Kammergut zu befördern, so meint Aßler, möge man ihm den Hammer in der »Cano mb, ein starkhe Maill weegs von der Teutschen Idria gelegen, vmb welliches Horatio Nany vnd Hannß Trentin vill Jahr stritten, vmd doch weder von einem oder anderen weniger von denen jezigen Bestandt Inhabern befördert wirdet, vnd berait ganz vnd gar in Abfahl khomben mit diser Condition« verleihen, daß er es wieder aufrichte und gangbar halte. Auch würden die Unkosten geringer sein. Sollte ihm jedoch der Hammer in der Canombl nicht gelegen sein, so nehme er »sich der andern öden abkhombenen Hä mer als Werkhouiz oder Salla, da Holz vnd Arzt meniglich ohne Schaden genugsam zu bekhomben« an, »oder aber, da er mit der Verlag aufkhomben khan, des Thulmainerischen Hamerwerch sich weiterwinden« möge. Cf. auch das oben unter Pfaffenbach gesagte. Der Hammer in der Herrschaft Loitsch. Die Herrschaft Lack grenzte gegen Süden hin an die Herrschaft Loitsch, in welcher nach den Akten nur ein Hammerwerk bekannt ist, nämlich der Hammer in der Neuwelt oder am Voher. J) Hier scheint er also ohne Bewilligung sein Werk errichtet zu haben. 2) Vizedomarch. Repertorium. 3) Tscheschenza in der Gen.-St.-Karte. 3G. Der H a m mer in der Neuwelt oder am Volle r. Die Neuwelt (novi svet) ist ein karstiges Terrain, welches sich von der Loitsch-Planinaer Straße gegen Schwarzenberg und Godowitsch hinzieht. Im Norden grenzt es an die Gebirgskämme, welche die Herrschaften Loitsch und Lack schieden. Das Gebiet ist wasserarm, ein zur Anlage eines Hammerwerkes geeigneter Bachlauf fehlt durchaus *) und da in den Akten des Vizedomarchivs jede nähere Bezeichnung fehlt, schlugen alle Versuche fehl, den Hammer zu entdecken. Die Umschau nach Erzlagern ergab einzig die von Vehar še, über welche schon Hacquet2) berichtet und welche noch in den Jahren 1785 und später in den Empfachbüchern erscheinen. Hacquet fand die Gruben im Betriebe und schreibt 1. c. darüber wie folgt: »Bei Vehirzhi fand ich eine Menge kleiner Gesenke oder Schächte, wo die Leute hiesiger Gegend Eisenstein auftreiben. Die Arbeit ist mühselig und schlecht bestellt, aber die Umstände erlauben es nicht besser. Der hiesige Eisenstein ist ein bloßes Bohnenerz, haematites compactus ruber politus, welches vom Tage aus sich höchstens 10 Lachter zwischen den Kalkfelsen im Thone verteuft, dieses Erz graben die Leute sammt dem Thon heraus und bringen es zur Wäsche in kleine Sümpfe, von da es nach-gehends 6 Stunden weit über das Gebirge zum Eisenwerk Sheleisenke (Eisnern) mit Pferden fortgeschafft wird.« Die Erzgewinnung beschreibt Hacquet wie folgt. »Sobald die Arbeiter ein Loch von 8—12 Schuh in die Erde gemacht haben und finden, daß der Eisenstein fortsetzt, so bringen sie vier lange Stangen hinein, die sie in die vier Winkel des Loches einsetzen, und setzen dazwischen kleine Querstangen, um sie voneinander gehörig entfernt zu halten. Finden sie viel thonige Erde an den Seiten, so setzen sie Pfeiler oder kleine Bretter dahinter, um den Einsturz zu hindern, und so ist das ganze Gesenke verzimmert. Finden sie aber das Erz in den festen Spalten der Kalkfelsen, so setzen sie nichts als ein Gestänge ein, worauf sie das gewonnene Erz in kleinen Kübeln mit Hilfe des Handhaspels herausziehen. So bald sie das geringste Wasser antreffen, so müssen sie ihr Gesenke alsbald verlassen und andere aufsuchen. Denn selten verlohnt es sich der Mühe und Kosten, das Wasser abzubauen. Ob man aber gleich in der Gegend eine Menge Pingen findet, so kömmt das doch nicht allezeit daher, daß man um des Wassers willen die Gesenke hat verlassen müssen, sondern meistens hat man sie freiwillig aufgegeben, wenn die Erze nicht mehr in die Teufe anhielten. Ich kann nicht sagen, und habe auch von den Einwohnern nicht erfahren können, wie lange man dort den Bergbau treibt. Indessen kann es so gar lange nicht sein, indem Valvasor keine Meldung davon macht.« Gewiß nicht, denn als Valvasor das Land durchritt und beschrieb, waren die Hämmer, welche hier im XVI. Jhrh. ihre Erze erschürften, schon lange verfallen, den Veharše war der Erzstock für die Hämmer in der Neu weit, in Brekovitz und in der Sala. Ein Akt des kais. Haus-, Plof- und Staatsarchivs in Wien gab endlich den Anhaltspunkt, daß der Hammer in der Neuwelt des Vizedomaktes hier wo um den Erzberg von Veharše zu suchen sei. Diese Urkunde von 1567 spricht nämlich von einem Eisenwerke »bei dem Voher in der Herrschaft Loitsch«. Man steigt nun von Brekowitz aus über Sauratz gegen Veharše 370 m an, wo ich an der Südabdachung der Bergkette die von Hacquet beschriebenen, nun * 5 •*) Die einzige Quelle beim Bassin, sonst gibt es kein Wasser in der Neuwelt. 5 Oryes. Cam. II, p. Sl. verfallenen Baue antraf. Die einst bewaldeten Höhen sind jetzt Grasplätze für Viehweiden. Diese Erzlagerstätten liegen SO von Veharše 5—10 Minuten entfernt. Der darunter durch einen, hier aus einzelnen Wasseradern entspringenden Bach gebildete Graben heißt Rudnik-Erzort. Hier bemerkt man noch von vier Erddämmen gebildete Teiche, von 13 Schritten Länge und 11 Schritten Breite, in welchen früher das Erz gewaschen wurde, jetzt liegen sie trocken. Der unter den Erzlagern entspringende Bach wird in seinem zirka 2 km langen in starkem Gefälle sich bewegendem Laufe immer mächtiger und führt den Namen »Pikejška voda« (das Pikajker Wasser). In Verfolgung des Baches trifft man 1 Stunde von Veharše auf eine kleine Terrasse, auf welcher das Wohnhaus des alten Petkoušek liegt, und wenige hundert Schritte davon am Südrande des kleinen Plateaus eine Mühle mit einem Gange an einer Kaskade des Baches. Die Gegend heißt »Pikejce«, die Mühle »Pikejški malen« und gerade hier beginnt die Neu-w e 11. Auf meine Frage, ob denn nicht hier einst eine »Fužina« stand, wies der weißbärtige Petkovšek sofort nach der Mühle, wo man bei einer vor kurzem vorgenommenen Erdarbeit noch ein Stück altes rostiges Eisen fand, welches vielleicht noch da liegen dürfte. Das Stück lag noch bei der Mühle. Der Eisenklumpen lag l/2 rn tief. Das Stück zeigt einerseits einen mit Sand und Ton belegte ebene Fläche, mit der es am Boden des Ofens auflag. Die gegenüberliegende Seite zeigt eine Vertiefung, in welcher etwas eingebettet gewesen zu sein scheint. Das Stück wiegt 4’5 kg, ist an der Oberfläche leicht verrostet und wirkt, wenn auch nicht so energisch wie das Eisenstück von Brekovitz, auf die Magnetnadel. Unter der Säge erwies es sich als weicher und leichter zu bearbeiten, weil es keine Schlacken umgeben. Ich ließ es teilweise durchschneiden und dann brechen, um Schnitt- und Bruchfläche zu erhalten. Das Stück erwies sich als schönes, sehr weiches, feinkörniges, graues Roheisen und zum Einrennen besonders g-eeignet. o o Wir haben somit hier ein Produkt des brescianischen Ofens vor uns, von welchem das Plaöfenverzeichnis 1581 berichtet. Da heißt es, daß in der Sala, Neuwelt und Vodiz drei Öfen auf bresci anise he Art sind, welche im Jahre »Eisen und Gradl« über 250 Meiler machen. Außer dieser Angabe liegen uns nur noch zwei Aktenstücke vor. Unterm 14. Dezember 1567 dd. Graz1) resolviert Carl an die Kammer: Über ihren »Bericht und Gutbedünken über EneasGeldtinger Supplication um Befreiung seines Eisenbergwerchs bei dem Vocher in der Herrschaft Lohitsh« etc. lasse er sich in Gnaden gefallen, daß ihm diese Freiheit aufgerichtet und gefertiget werde. Geltinger grub somit 1567 hier Erze für seinen Hammer bei Idria. In einem Berichte des Oberbergrichters Georg- Komar von zirka 1580 an den Landesverweser und Vizedom in Waldangelegenheiten nennt er als am Wippacher Gericht liegend die Hämmer am Khobel und Vodiz, und »Neuwelt gegen Loitsch«. Die Produktion dürfte 50 Meiler oder 500 Zentner betragen haben, da auf Neuwelt, Sala und Vodiz 250 Meiler gerechnet wurden, für die Sala aber 20 fl. und für Neuwelt nur 5 fl. auf die Bergrichterbesoldung 1581 repartiert wird. Der Hammer scheint bald nach 1581 aufgelegen zu sein, denn 4. November 1596 wird er schon als abgekommen genannt1). Auch schon 1589 helft er unter den Gewerken, obwohl Sala noch genannt ist, welche die Klageschrift gegen Junauer unterfertigen2). Die Hämmer in der Herrschaft F1 itsch. Isonzo aufwärts erstreckt sich das Tolmeinische Gebiet bis nach Kar-freit, wo an der Steinbrücke über den Isonzo das Gebiet von Flitsch begann, welches einerseits an Krain und Kärnten, anderseits an Venedig grenzte. In diesem Gebiete kennen wir einen Eisenhammer bei der Flitscher Klause, welcher Kärntner Eisen verarbeitete, und ein Schmelz- und Hammerwerk in der Trenta. Im steirischen k. k. Statthaltereiarchiv, Fasz. 111, befindet sich ein Aktenstück, welchem sub T eine Grenzbeschreibung von Flitsch dd. 1612 beiliegt. Es lautet: Flitscher Hauptmannschaft Confinsbeschreibung. Das Flitscher Landgericht beginnt »an der Carfreiter Steinbrücke und geht gleich über sich an die nachfolgenden Gebirge, was Stein und Wasser zeucht, als an dem Berg Na babo, Na Sume, Ratne doline, golli varh, Repota uz, Nabosiza, goli varh, Repotanz und bosiza ist alles eine Alben und durch das Wort Wosiza die völlige Alben verstanden.« »Siloiz, Lastoiz, Colleno, in welscher Sprach Khol, zwischen den Wässern Lietsehnig und Utsha, an das Sättle (setle), so in welscher Sprach lagiete genannt wird. Diese Confinen haben Vorjahren den Herrn Maluisonni und den del Tore gegen Carfreit gehört, aber im vorigen Venedigischen Krieg Ao 1509 mit Eroberung Flitsch und Carfreit solche Confinen wegen des engen Passes hierher vom K. Maximilian gewidmet worden « »Alsdann zur österreichischen Sag, so in der Utscha gelegen, von da wiederum zu der Höhe zu N a S a t s h e, Štrusi a, Vstechlih um, S r e d n i z a, Cau. Diese drei Namen ist eine Alben, Vstechlihum das Tal, Sredniza das Mittertheil, Cau das dritte Theil und doch durch das Wort Cau die ganze Alben verstanden. Von der österreichischen Säge bis hierher sind die Confinen mit den Venedigischen strittig, weil Josef Rath seliger die Alben Cau den venedigischen Unterthanen verkauft hat, daher sie sich nicht allein des »Bluemshueh« sondern das ganze Thal Utsha in die 2 teutsche Meilen wegs lang, darin das schönste Gehülz, vollmächtiglich anmassen.« Das Eigentumsrecht der k. Mjt. kann stattlich erwiesen werden, »sonderlich mit der Abtei Rosaz Stift und Confinsbeschreibung de anno 1060, Caiuiua buban und gl ob oca ist ein Alben, allein was wenigs von einander abgesindert, wird durch das Vort Wuban die völlige Albm verstanden, Vrshina in welscher Sprach, Vrslmikh in windischer genannt, prestelenigg gosdize prestelenigg und gosdiz ist ein Albm und durch das Wort gosdiz beide Örter verstanden. Bis hierher confinirt die Hauptmannschaft Flitsch mit der Herrschaft Venedig. Der Abtei Mesniz Confinen, Carniza, goritziza, ottoniza, priuola, prasnigora, mosniza, zernella. Diese letzteren Namen mosniza und Zernella, ist ein Alben und durch das *) *) Vizedomarchiv, F. Mineralia, XXXIV, 15. 2) Klageschrift gegen Junauer wegen seiner Handelsgesellschaft, 1. c. XXXV, 8. Wort Mosniza alles bedeitet, allein daß die Örter etwas von einander ab-g-esindert (abgesondert), schron Kleiner Khoffl, poganiza, teutsch Seekoffl, P redili, von denen gleich über sich auf die Höhe an den Berg Schober. Dieser scheidet Flitsch, Bamberg und Weißenfels1) von einander. Von Carniza bis an den See Kliolfl maßen sich die Venediger unbillig an und wollen es dem Stift Bamberg entziehen. Denn die Taruißer haben vor Jahren den Recolanern ihre Albm hinter dem Rabler See, die Weide um den Zins ausgelassen, jezt sie sich nicht allein des Blumbesuch, sondern Gehülz, Land und Confinengericht vollmächtig inpatroniren.« Daß sie im Unrechte sind, kann durch die Bamberger Behelfe, Flitscherischen Schriften und vornehmlich durch der Abtei Rosaz Stiftbrief erwiesen werden, »daß Grund und Boden das Stift Bamberg Land und Confin Ir. K. Mjt. gehörig« sei. »Manhardt, Podgrat, Traunik, Vorshük, Dingna, Kr okla, allda vor Jahren ein Kreuz an einem Stein ausgehauen gewest, welches beide Land Confinen: Kärnten und Krain, wie auch die Albm Susitza von einander geschieden, welches Kreuz die Krainer mit einem großen eisernen Schlägel weggeschlagen, denn dieses Kreuz hat ebenfalls die Abtei Rosaz von der Herrschaft Tulmein Landgerichts Confinen vor dem Vene-dischen Krieg geschieden.« »Von der österreichischen Sag bis hierher reicht der Abtei Rosaz gewestes Landgericht der Höhe nach, so zu der Flitscher Hauptmannschaft durch die Herrschaft Venedig, folgends durch die K. Mjt. Maximilianum gewidmet worden.« »Presodniza, Prosek, S a d n i z a, Weißenbach, P i h a u z, Ter-gl au, Carma, bisher confinirt die Hauptmannschaft Flitsch mit der Herrschaft Weißenfels, wiederum von Carina, Trauiszina, Rauna, Delina, Tr au nig, Ar sh od iz, C o 11 o, Merne Verh, Zerní Verch, bis hierher confinirt Flitsch mit der Herrschaft Veldes, dem Waheinerischen Confinen. Prehod, debeli Came n, Lipiene, Colobonie, prode mali camez, Vratne verh, Stucsia, Cassier lem es Cern, na Sedi, Slate n i g sa Jamo, debeli Verh. pierneVerh Srietnik, Molicomez, Poloni g, alles nach diesen benannten Gebirgen von Anfang bis hierher der Schörpf und Hohe nach was hierüber gegen Flitsch hängen thuet, gehört zu dieser Hauptmannschaft, was aber hinüber die pendenzia gibt, gehört den anrainenden Benachbarten, wie die in der Beschreibung benannt worden.« »Item von Polonig abwärts nach einem Rigl Vgeleni Rob verze genannt, zu der Isniz und nach der halben Isniz ab bis wieder an die halbe Karfreiter steinerne Brücke mit allen den dazwischen liegenden Bergen, Wässern, Alben, Thälern, Schörff und Wäldern in Summa alles was gegen Pflitsch hängt, nichts ausgenommen, alles zu der Hauptmannschaft Flitscher Clausen gehörig und ist von der Herrschaft Tulmein in dem vorigen Venedigischen Kriege an. 1509 durch K. Maximilian von Presodniza bis zum End der Confinenbeschreibung Gelegenheit halber hierher gegeben und von Tullmein abgesondert worden, und seither im ruhigen Gewähr und posses erhalten.« »Diese Confins Beschreibung hab ich Georg Philip Herr von Gera zu Antretung meiner Hauptmannschaft aus den alten Schriften, Behelfen, Confinsbeschreibungen, Aussage der alten Männer mit Einehmung des Augenscheines, soviel ich in dem Gebirg steigen können im September 1612 beschrieben.« Nämlich die Gebiete der drei Herrschaften. 37. Der Hammer ober der Klausen. Etwa 4 km oberhalb Flitsch lag die alte Feste »Flitscher Clausen«. Hier beabsichtigte Dietrich Seenuß einen Eisenhammer zu erheben, Unterm 7. November 1584 stellt er in einer Eingabe J) vor, daß Se. Durchlaucht oberhalb der Flitscher Klausen, auf den Gebirgen und sonst herum ziemlich viel, doch unnutzen Buchwald haben, der teils verfault, teils von den Geißviehhaltern verderbt und verwüstet wird. Mit Hinweis auf seine dem Haus von Österreich seit seiner Jugend geleistete Kriegsverdienste bittet er um Bewilligung, »nicht allein ein Hammerwerk mit allen dazu gehörigen Gerechtigkeiten oberhalb gemelter Clausen zu bauen gd. zu verwilligen: sonderlich weil dann mehrgedachte Clausen ein Halbe Teutsche Meil einschichtig und unbewohnt, auch jezt mehrerlei Ursachen wegen, dieselb mit mehr Leuten versehen und besezt sein solle, zu Ersparung aber solcher Unkosten, ich selbst sammt dem Hammer und Kohlerleuten in zeit der Not einen Hauptmann daselbst durch gegeben Losungen mit einem Doppelhackenschuß in einer halben viertel Stund zu Hilfe kommen möchten und damit meines Erachtens genugsam versehen wurde, sonder das wenig Raucheisen so dazu nothwendig sein würde frei ohne Aufschlag durch den Rabl allein passiren zu lassen«. Seenuß wurde aufgefordert, zu erklären, woher er das Roheisen beziehen wolle, ohne die Can alise hen Hä mm er werke zu benachteiligen; unter präs. 11. Jänner 1585 berichtete er nun, daß die Canalischen großen Hammer von alters her von jedermann bekannt ist, »nur auf Massen, und die Schmieden auf geschlagen Hüttenbergerisch Eisen gerichtet sein, derwegen ich dahin bedacht, mich zu ermeldtem Hammer um bequemlich Rauch Eisen des wenig so ich notdürftig sein werde, von Pelsserischen, Gmindischen und Dietrichsteinerischen Gradl und Ofenfloßen zu bewerben und dergleichen zu verarbeiten, dadurch nur so wenig gedachten Canalischen als auch andern Werchgäden einiger Eintrag oder gar wenigste Spörr zugefügt werdet«. Dd. 17. Oktober 1585, Graz: Das Kammergutachten lautet auf Grund der gepflogenen Erhebungen, den Hammer zu bewilligen, aber nicht die Mautfreiheit, da dadurch andere geschädigt würden. Sollte Ih. Dchl. es aber doch tun, der Klausenverteidigung wiegen, so möge es auf ein Jahr erfolgen. Unterm 19. Oktober, Graz, erfolgt die Bewilligung gegen dem, daß er von Gradl und Flossen wie vom geschlagenen Zeug alle Gebühren bezahle. 38. Das Eisenwerk in der Trenta. Östlich von Flitsch bricht der lsonzo aus einem schmalen Gebirgstale hervor. Verfolgt man den Fluß talaufwärts, so erreicht man in zirka drei Stunden die Ortschaft Soča und inweiteren drei Marschstunden ein Kirchlein St. Mariä in der Trenta* 2) mit den Ruinen des Eisenwerkes, alles am linken Ufer des lsonzo. Diese hintere Trenta ist ein schmaler von N—-S verlaufender Graben im Terglougebiete, in welchen im Sommer nur einige Stunden, im Winter nie ein Sonnenstrahl dringt. *) Statthaltereiarchiv Graz, H. K. R. 1585, Oktober, Nr. 40. 2) Ich besuchte den Punkt von Kronau (jetzt Eisenbahnstation). Der Weg führt durch die Pišenca über den Veršecsattel zum Isonzoursprunge N e d i ž a, von dem man in zirka 3/4 Stunden das Kirchlein erreicht. Hier nun wurde in der ersten Hälfte des XVII. Jahrhunderts ein nicht unbedeutendes Eisenwerk durch einen Freiherrn de Grotta auf Grund einer Konzession K. Ferdinands II., somit vor 1637 errichtet. De la Grotta verkaufte es an Hermann Grafen Attems, nach dessen Tode es an seine Brüder Siegmund und Johann überging. Nun soll es 50—60 Jahre öde gelegen sein, bis es 1742 Caspar Prank kaufte und wieder in Betrieb setzte. Nach seinem Tode führt es die Witwe fort, verkauft es 1745 an Johann Pucher, den sie auch heiratet. 1752 brennt das Werk ab und kommt wegen Unvermögen Puchers ins Aufliegen. Nach Puchers Tode verkauft es die Witwe an Wichtenstein, welcher es zum Schein betreibt, dafür aber die Wälder devastiert und Holzhandel nach Venedig betreibt, ähnlich wie Horatio Nani in der Canombl. 1769 ist es Bartolottisch, eines Laibacher Krämers, der es 1774 an den Kärntner Gewerken v. Silbernagel verkauft, unter dem es endlich ganz verfällt, da sein Versuch, es an das Ärar zu verkaufen, 1782 abewiesen wird. Wir lassen nun das uns bekannt gewordene Aktenmaterial folgen, aus welchem genauere Details sich ergeben werden. Der älteste Akt liegt vor dd. Villach, 1. Oktober 1656’), mit welchem Andreas Auer von und zu Geyersbach, Oberbergrichter zu Frisach, Villach, Herrschaft Gross flitsch und fiirstl. Grafschaft Görz, auch Berggerichtsverwalter in Oberkrain, beurkundet, weil »die Herrsch. Großen Flitsch unter das Berggericht Villach gehörig, etwas zu weit entlegen, auch aldort unter den Arbeitern deren H. w. g. Hr. Grafen Herrin an Jacob v. Atems* 2 3) (ursprünglich Frh. von Grotta, gestrichen, und Athembs darüber geschrieben) Eisenbergwerk, Playhaus und Hammer-werchgäden in der Sots cha und Traten unterschiedliche Beschweren Clagen oder Raufhändel zu Zeiten ereignen und begeben, und in solchen einige andere Obrigkeit (außer Malefiz) mit nichten zu schallen, oder zu comendiren, sondern alle Arbeiter zu Berg und Thal unter das k. Berggericht verrnög I. O. Berggerichts-Ordnung 147 Artikel gehörig und ver-glibt sind, damit aber aller Orten Fried und Einigkeit erhalten, und einige Gewalt noch Eingriff von anderen Obrigkeiten nicht gesehen solle«, so wird dem Christian Lading8) als derzeit des Grafen Hausmeister (über dem gestrichenen Verweser) alldort in der Trenta und Tratten die Berggerichtsverwaltung der ganzen Herrschaft großen Flitsch zu administriren übertragen etc. Somit war 1656 Frh. von Grotta Herr in der Trenta und Werggl sein Verweser. Das Stück selbst hat an der Adresse: Copy der Instruction von Herrn Andreas Auer Perckrichte1 an Mathiasen Werggel (wegen der Herrschaft Gross Flitsch Berggericht. Fremde Schrift.) Aus dem Aktenstücke erfahren wir, daß 1656 de la Grotta Hammerherr und Mathias Werggl hier Verweser war. Dann folgte Hermann Graf von Attems, als dessen Verwalter Christian Ladinig fungierte. b H. K. A. F. 63 sub 1751, 17. April. 2) Mit späterer, fremder Schrift. 3) Ursprünglich Matheusen Werggel als des Frh. von Grotta Verweser alldort in der Trenta etc. ln einem Amtsberichte des Carl Frh. v. Waidmannsdorf, Überbergmeister der J. Ö. Lande, an die Hofkammer vom 30. Oktober 1658 heißt es, daß der Hauptmann in Flitsch Georg Sigmund Eschy »bei dem Grotti-schqn Eisenbergwerk in der Satscha (Soča) hochverbotene Gewalt und Eingriff« trotz Verbotes dd. 10 Dezember 1649 sich angemaßt und Bergarbeiter in »Gefänknuß« und »eisene Bandt« gesteckt habe1). 1675 ist das Werk schon im Besitze des von Canall, da diesem als Hammerherren »an der Trenta und Weissenfels« zwei Erzgruben in der Trenta und im Erzbach ob der Erzzieherhütte verliehen werden. Empfach-buch dd. 1675, 7. August. In einem Verzeichnisse der unter das Bergericht Villach und Frisach befindlichen Gewerke s. d. im Oberbergmeisterlichen Archiv heißt es2): Berggericht Villach. ÖO »Herr Cannal zu Villach hat vom Hr. Baron v. Grotta das Eisenbergwerk sammt dessen zwei Werkgäden in der Satscha und Trenta gelegen erkauft, als in jedem Werk gade n ein Floßofen und zwei pressan Hämmer, deren das eine in der Satscha ganz öd, das in der Trenta aber schlecht gebaut wird, ist dem Kais. Berggerichtamt unterworfen.« Im Jahre 1711 sub 30. März3) werden bei Angabe der Entitäten des Grafen v. Attems als in der Trenta gelegen bezeichnet: 2 Stuckhütten, 2 große Wallaschhämmer, 2 Steckhämmer, 1 Preschan-, 1 Zain- und 1 Stahlhammer nebst »2 Nagelschmiedfeuern; heißt aber erlegen. Einen eingehenderen Bericht über das Werk erhalten wir im Berichte des Oberbergrichters Johann Georg Warnuß in Frisach und Villach an den Oberstbergrichter in Kärnten dd. Frisach, 9. Jänner 17514). Warnuß schreibt: Es sei dem Oberberggericht bekannt geworden, daß in der k. k. Hauptmannschaft Groß-Flitsch, in der sogenannten Trenta, unter dem Berggerichte Villach gelegen, schon vor geraumer Zeit ein Eisenbergwerk erhoben worden sei. Über Auftrag dd. 8. Oktober 1750, darüber zu berichten, gibt Warnuß folgende Nachrichten über dieses Eisenwerk. Er habe in seinen Amtsschriften und alten Akten gelesen, wie vor Zeiten in der Trenta ein Eisenbergwerk von dem Grafen v. Attems5) gebaut, nachdem aber die dazu gehörigen Werchgäden durch gewaltige Wasser-güsse abgerissen, dieses Bergwerk auch wieder verlassen worden sei. ö Ö 5 Ö Im verflossenen Herbste habe er durch einige W einsamer (!) erfahren, daß dermalen wieder ein Besitzer sich auf diesem Berg- und Hammerwerke befinde. Er sei nun bei seiner jüngsten Visitation von Villach aus über Tarvis, Rabl und hohe Gebirge Predil nach Flitsch und von da in 5 Stunden durch ein zwischen den höchsten Steingebirgen gelegenes enges Tal oder Graben dahin in die Trenta gekommen und habe sich dort zwei Tage aufgehalten. Hier fand er als Gewerken Hrn. J o hann Ludwig P uecher, mit dem er ein Protokoll aufnahm, welches er dem Berichte sub A beilegte. Aus diesem und dem sub B beiliegenden Kaufskontrakt ist zu ersehen, daß H. K. A. F. 63, 17. April 1751. 2) L. c. 3) H. K. A. F. 18.319. 4) H. K. A. F. 63, 17. April 1751. 5) Die Warnuß vorliegenden Akten reichten somit nur in die Attemsche Zeit oder bis Anfang des XVIII. Jahrhunderts zurück. Graf Jacob Hermann v. Attems und vor ihm, so viel bekannt, die Freiherren von Grotta die ältesten Besitzer gewesen; nach des genannten Grafen Tode fiel es an seine Brüder Wolf Sigmund und Johann Andreas, welche es dann subü. September 1742, nachdem es 50 — 60 Jahre unbearbeitet gelegen, mithin der Kaduzität allerdings verfallen war, an Hr. Johann Caspar Branca verkauften. Als dieser bald darauf starb, erbte die Frau mit ihren fünf Kindern das Werk. Von ihr nun erkaufte es wieder Puecher1) am 28. Mai 1745. Branka war zu Dragembl in Krain ansässig und mit dem Oberbergrichter von Nemitzhoffen gut befreundet. Als er nun das Werk vom Grafen Attems erkauft hatte, stellte er das Ansuchen, dem krainischen Berggericht unterstellt zu werden, obwohl er wisse, daß das Bergwerk dem Villacher Gerichte unterstehe. Nemitzhoffen äußerte sich dahin, daß es wohl einerlei sei, welchem Berggerichte er sich unterordnen wolle, er würde den Kauf der 1. O. Hofkammer anzeigen und deren Resolution erwarten. Weil nun Nemitzhoffen wahrscheinlich nicht erwähnte, daß Trenta vorher unter Villach stand, so ratifizierte die I. Ö. Kammer den Kauf und die bergrechtliche Stellung des Hammerwerkes unterm 15. Jänner 1743. Branka hingegen mußte sich landschadenbündig verpflichten, an das krainische Oberberggericht jährlich 12 fl. abzuführen. Nun gehörte aber die k. k. Hauptmannschaft Flitsch von alters her unter die kärntnerische Berggerichts-Jurisdiktion, wie dies auch aus der Confinbeschreibung sub C ersichtlich ist. Wegen Entlegenheit des Werkes überließen die Villacher Bergrichter aber ihre Agenden unter Frh. v. Grotta dem damaligen Verweser Mathias Werggl und zur Zeit der Inhabung durch den Grafen J. Hermann Attems dessen Hausmeister Christian Ladinig. Nach der 50—60jährigen Pause kam jedoch die Unterstellung unter das krainische Oberberggericht nicht als zu Recht geschehen betrachtet werden, da weder der Oberbergrichter dazu berechtigt sei, sie zu usurpieren, noch der Gewerk sich seine Instanz selbst zu wählen. Zudem bezieht er sein Deputat per 12 fl., ohne auch nur einmal in acht Jahren das Bergwerk besucht zu haben. Das Bei'gpersonal besteht aus vier Knappen oder vielmehr Tagwerkern, welche je nach der Tageslänge mit 15—18 kr. bezahlt werden, doch des Tages 10 Stunden arbeiten müssen. Teutsche, gelernte Knappen wollen hier nicht bleiben, da man nach diesem deserten und unfruchtbaren Orte die Lebensmittel viele Meilen weit bringen muß. Doch sei das Bergwerk wohl gesegnet und nach Aussage des Gewerken genug und gutes Eisenerz vorhanden. Diesmal wurde eine Grube gebaut, welche die niedrigste am Gebirge ist, U/2 Stunden vom Hammergaden entfernt und so gelegen, daß man das Erz im Sommer und Winter herabziehen kann. Die anderen vier Gruben liegen im höchsten Steingebirge, wo man im Sommer sehr hart, im Winter gar nicht hingelangen kann. Die am Bau befindliche Grube, St. Michaelisbau genannt, fand Warnuß als »ein ganz irreguläres Gebäu, indem gleich anfangs ein Aufschlag eingesenkt; welches sich gähling gleich einer Schneckenstiegen verwendet, daß man keine richtige Stund davon aufschlagen kann. Innerlich zertheilt sich dieser Bau rechter und linker Hand, und ist von den Alten an beiden Seiten so weit verhaut worden, daß, wie die Bergleute gemeldet, man einen ganzen Tag zu thun hätte, wenn man beiderseits bis zum Ende alles befahren wollte. Das Feldort, wo dermalen auf Erz gebaut wird, ist bei 40 Klafter von dem Aufschlag gelegen, und hat dieses Bergwerk keinen förtigen Gang, x) Der dann auch die Witwe Branka oder Pranka heiratete. Müllner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 42 sondern leget sich in diesen kalksteinigen Gebirg mugl- oder Stockweis, dort und da ein gelber eisenbrandiger Laimb an J), in welchem größere und kleinere Eisenerzstufen, oder vielmehr Brocken zu finden, die ganz marb, einem gebrannten Kalkstein gleich sehen, und nachdem sie geröstet, mit Händen von einander gebrochen werden können, darinen kleine Eisenerz Näthl zu sehen, zu weilen auch feste Stüeffl darunter angetroffen werden. Der Eisenbrandige Lehm (Laim) wird davon gewaschen und verbleibt sodann ein weißer und brauner Schlam, welcher mit gleichen Qualitäten Sinter vermischt, in den Ofen gesezt und zu Eisen aufgesehmelzet wird. Dermalen graben die Knappen solchen eisenhaltigen Lehm in einem Schacht, welcher perpendiculariter niedergeht und die Förderung herauf durch Haspel geschehen muß, ist aber nichts beständiges, schneidet sich ganz unverhofft aus, wird aber bald an einem andern Ort wiederum was angetroffen, dero-wegen lauter verhaute Arbeiten, auch eine Höhle über der andern und so vielerlei Wechsel und ausgearbeitete Winkel nach unterschiedlichen Stunden gefunden werden, daß es fast nicht möglich wäre, diesen Bau in eine Bergmännische Regularität zu bringen, und bei solcher Beschaffenheit des Bergwerks um so unterschiedlichen Streichen oder Lage des Erzes allerdings nichts nützliches damit ausgerichtet sein würde. Dem Äußerlichen Befund nach, lieget dieses ungemein hohe Gebirge nach der Länge von der Stund 3 in Morgen gegen 3 in Abend, mithin die Zwerchstund in das Gebirg, auf 9 in Abend einschlaget.« Die Werkgäden betreffend berichtet Warnuß, daß er folgende vorfand: Ein Plaahaus, einen Streckhammer, unter welchem auch die Eisenstücke geschrattet und zu Streckware ausgezogen werden, ein Zainhämmerl und ein Feuer mit 4 Stock auf so viel paar Nagelschmiede, welches aber dermalen nicht bearbeitet wird, doch im gangbaren Stande ist. Eine Gewerksmühle und Säge, alles hinter einander an einem Wasser und Gerenn gebaut. Eine andere Säge ist 1/4 Stunde weiter unten gelegen an einem anderen Bach* 2 * *) ganz neu erhoben worden, woselbst alte rudera von gestandenen Plaaöfen und Hämmern zu sehen, wie auch Drathziehen und Nagelschmieden da gewesen sein sollen. Das Personal besteht aus einem Player, welcher auch Hammermeister ist, einem Ofenknecht, einem Heizer und einem Wassergeber. Die Schmelz- und Hammerarbeit wird abwechselnd betrieben, da Wassermangel herrscht ob trockenem Wetter, und »wenn einige Stükl geplaet, solche alsdann wiederum eingerennt, unter dem Hammer geschrattet und zu Schien- oder anderer Streckwaare ausgezogen werden«. Das Eisen ist von sehr guter Qualität und läßt sich unterm Hammer wie Wachs ausziehen, doch »fallen die Stükhl aus dem Plaa-ofen sehr klein und meistens nur zu D/2 Ctr. aus, mithin des Tags nur bei 3 Ctr. Raucheisen8) gemacht werden«. Daran sei die Unerfahrenheit des Schmelzers schuld, der nur ein Hammerarbeiter war, demgemäß »das üble Zugericht des Ofens« nebst Erzmangel. An Holz und Kohl ist kein Mangel, welches acht Holzknechte in den nächstgelegenen Waldungen erzeugen. Es sollen alle herum gelegenen Waldungen, von hier bis Karfreit und so weit sich die Hauptmannschaft Großflitsch erstreckt, zu diesem Berg-und Hammerwerk gewidmet sein. ') Cf. dazu sub Wochein, p. 333. 2) An der Zadenca, die hier in den Isonzo fließt. s) Im Protokoll heißt es, daß täglich 2 Stückei Raucheisen jedes mit l1/, Ztr. gemacht werden, zu jedem wird l1/, Ztr. Erz und ebensoviel Sinter als Zuschlag verwendet. Nur zwei wirklich reservierte k. k. Waldungen, als Stemeriza und Groß-Prosseg1), nebst einer Kommunwaldung sollen für die dortigen Untertanen davon ausgenommen sein. Als eine starke Belastung erklärt Warnuß die auf dem Bergwerke von den Verkäufern herrührende Verpflichtung, »daß von demselben auch ein Geistlicher (welcher in der dabei befindlichen Loretto Capelle gewiße 23 Messen zu lesen hat) unterhalten werden muß, als welcher von Rechtswegen, nur von dem eingenommenen Kaufschilling oder deren abfallenden Interessen erhalten werden solle«. Im Kaufbriefe Beilage B dd. 12. Februar 1742, Obervellach in Kärnten abgeschlossen, heißt der Käufer »Herr Johann Caspar Branca von Drogembl in Krain untei Laibach«. Preis ist keiner angegeben, nur betont, daß es bezahlt sei. Mit der Obligation, daß »weil bei diesem Eisenwerk Trenta ein geistlicher Herr gestiftet, und von einem Inhaber, er sei wer er wolle, in dieser Trenta muß erhalten, mithin die gestifteten hl. Messen, als alle Sonn- und Feiertage, der Werktag aber zwei hl. Messen von einem geistlichen Herrn juxta inten-tionem fundatoris müssen perpetuirlich verrichtet und gehalten werden«. Bestätigt ist der Kaufkontrakt von Nemitzhofen dd. Laibach, 12. Februar 1743, zufolge Hofkammer-Resolution dd. Graz, 15. Jänner 1743. Die Erledigung dd. 17. April 1751, Wien, lautet dahin, daß die Sache in dermaligem Stande zu belassen sei. Unterm 7. Oktober 1752 berichtet v. Nemitzhofen über seine Visitationsreise. In diesem Berichte sagt er vom Hammer in der Trenta* 2): »Nachdem sich leider ergeben, daß im Monat März dieses Jahres das kleine Eisenbergwerk Trenta durch Unversehen entstandenes Feuer abge-brunnen, als ist nun der Innhaber desselben vollkommen zu Grundt gerichtet, somit auch kraftlos geworden solcher wieder empor zu bringen, es sei denn wenn ihm eine Beihülfe, welche Se. k. k. M. dergleichen armen entkräfteten Waldbürgern zu verschiedenen Malen ruhmwürdigst haben angedeihen lassen, allergnädigst geleistet werde.« Unterm 12. Dezember 1754 berichtet von Nemitzhofen3), daß hier der unvermeidliche Zerfall des im Jahre 1752 abgebrannten Hammerwerkes bebeginne, indem es seit jener Zeit weder bergmännisch befördert noch in guten Stand gebracht wurde. Er habe daher unterm 24. November 1753 dem gegenwärtigen Beförderer Franz Ludwig Puecher dieses Pranckischen Eisenbergwerkes mit Dekret befohlen, das Werk bergmännisch zu befördern und es in aufrechten Stand zu bringen und zu erhalten, widrigenfalls es einem Tauglicheren ex offo überlassen werden würde. Da aber Puecher dasselbe propriis sumptibus nicht in den vorigen Stand bringen kann, da sein Vermögen im abgebrannten Werke steckte, so könne er ohne etwaigen allergnädigsten Vorschuß nicht bestehen. Unterm 15. November 1755 berichtet Nemitzhofen4), daß Trenta nun wirklich ins Aufliegen gekommen sei, da der Beförderer derselben, Joh. Ludwig Puecher, außer allem Stand sich befinde, es ohne Hilfe wieder zu erheben. Nemitzhofen bemüht sich, einen Gewerken für dasselbe zu gewinnen, und unterm 24. April 1756 5) meldet er, daß er, nachdem der Hammer jetzt *) Wo der Görzer Waldmeister v. Wichienstein gebietet. Protokoll A. 2) H. K. A. F. 81. 3) H. K. A. F. 108, 14. Jänner 1755. 4) H. K. A. F. 118. 29. November 1755. 5) H. K. A. F. 126, 19. Juli 1756. 42* schon vier Jahre unbearbeitet liege, ungeachtet, daß er die ErbenJ) zur Bearbeitung aufgefordert, das Werk an Carl Urbantschitsch und Lucas Marchisetti, Hammergewerken, mit allen Rechten des Eigen gegen dem überlassen, daß sie und ihre Erben oder Nachkommen simul et insoliduni et citra beneficium divisionis, schuldig sein sollen: 1. Einen geistlichen Herrn allsogleich aufzunehmen und durch denselben die auf diesem Eisenwerk alle Sonn- und Feiertage gestiftete hl. Messe und an Werktagen wöchentlich zwei secundum intentionem fundatoris perpetuier-lich verrichten zu lassen. . 2. Frau Anna Catharina Pucherin als Noth-Gerhabin zu dem Ende, damit selbe die an erdeuter milden Stiftung vorhin erwachsenen Schulden tilgen und die dessentwegen durch den jetzigen Benefiziaten auf die Sagmühlen und Wiesmathen abgeführte Spannung aufheben könne, alsogleich 200 fl. T. W. zu erlegen. 3. Gegen der gleichfalls ins Eigen geschehenden Überlassung der beim Eisenwerk befindlichen Mehl- und Sagmühlen, Zain- und anderen Hämmern, Nägel- und Handschmieden, Schmelzöfen, Stampfe, Bälger etc. in dem Stand, wie sich alles derzeit befindet, auch die hiezu gebauten Häuser und Grundstücke, letztere nach St. Martini, da bis dahin den Brankischen Kindern, welche auch bis dahin die freie Wohnung genießen, der Genuß verbleibt, am 1. Juni 1757 zur Befriedigung der Caspar Brankischen Erben 1400 fl. T.W. zum Ob.-Bergr.-Amt zu erlegen haben. o o 4. Sollte sich binnen Jahr und Tag kein Erz finden lassen oder anhoffen, so sollen sie der Beförderung entbunden sein, und die vorgestreckten 200 fl. von der Nothgerhabin zurückzufordern berechtiget sein, im übrigen aber das Eisenwerk und die Zugehörigkeiten etc., worüber bei Übergabe eine 0 0 7 O ausführliche Beschreibung aufzunehmen ist, welche zu Händen des Ob.-Bergr. erlegt wird, dem Ober-Bergrichter wieder zu übergeben. Von Nemitzhofen berichtet unterm 8. Mai 1756, dd. Laibach, und unter Beilage des obigen Kontraktes in Kopie, es hätten Urbantschitsch und Marchisetti das Werk übernommen und bittet um Ratifizierung des Aktes, was sub 19. Juli 1756 geschieht. Die Übernehmer scheinen das Werk nicht betrieben zu haben, da v. Nemitzhofen unterm 9. März 1762 berichtet, daß Trenta vor wenigen Jahren abgebrannt sei und feiert, da auch das Eisenerz sich ausgeschnitten habe. Wie wir bald hören werden, fiel das Werk an die Witwe Prank-Pucher zurück, da es diese 1759 an Franz Christof v. Wichtenstein verkaufte. 1769 kauft esBartolotti in Laibach und von 1774 übernahm es Lorenz v. Silber nagel, Hammergewerk zu Ferlach in Kärnten. Unterm 3. Juni 1775 bittet v. Silbernagel* 2) um Bestätigung jener Waldprivilegien, welche von K. Ferdinand II. dem de la Grotta erteilt wurden und um Erlaubnis, jene Lärchen, welche zur Kohlung nicht tauglich sind, in Laden schneiden und nebst tauglichen Lärchenen Mastbäumen in das Litorale verführen, somit einfach Holzhandel treiben zu dürfen, wie es schon früher Wichtenstein tat. H. K. A. F. 1493. 1776, 21. Juni: Unterm 7. Juni 1776 entscheidet die k. Minist. Banko-Deputation, daß Silbernagel auf die Flitscher Wälder nicht mehr jenes Recht habe, welches Ferdinand II. den ersten Erhebern des Bergwerkes Trenta, den Gebrüdern von Grotta verliehen habe, sondern gar kein anderes, als welches jedwedem ’) Joh. Ludw. Pucher muß daher inzwischen gestorben sein. 2) H. K. A. F. 1491. anderen Gewerken vermöge der Bergordnung auf die Waldungen zusteht. Die Holzausfuhr ins Venezianische gehe Silbernagel gar nichts an; zur Bestreitung seines Werkes werde ihm das nötige Holz ausgefolgt werden. Laut Visitationsbericht von 1776 verwendete v. Silbernagel einige tausend Gulden zur Wiedererhebung des Werkes. Erze und Kohl mangeln nicht, wohl aber dem Inhaber die Mittel, es gehörig zu befördern; dazu komme die weite Entfernung vom Inhaber sowie die Unerfahrenheit und Unwirtschaft der Verweser. Auch müßten die Waldstreitigkeiten beigelegt werden. Im folgenden Jahre finden wir Silbernagel schon in Sequestration. Unterm 25. Jänner 1777 wird verfügt, er sei mit Frau und seinen fünf unversorgten Kindern zu unterhalten, sein Sohn Ignaz aber bei der Sequestration zu verwenden ]). Die mißlichen Verhältnisse Silbernagels bestimmten ihn, das Werk 1779 dem Ärar zum Kauf anzubieten, welches darüber Erhebungen pflegen ließ. Unterm 13. Oktober 1780 übersendet das Bergamt Idria zunächst die Relation des Buchhalters Leitner. Dieser berichtet* 2): Das Hammerwerk sei schon alt, auch viel Eisen da gemacht worden, später der Umtrieb unterbrochen und es sei von einem Inhaber an den anderen übergegangen, die Wiedererhebung wünschten die dortigen Inwohner. Der dermalige Eigentümer habe zwei Gruben bearbeitet, in welchen aber jetzt keine namhaften Erzanbrüche zu beieichten seien. In mehreren Orten der Herrschaft und dortig-er Gegend sind zwar Erzausbisse und Schürfe vorgefunden worden, aber keine dauernden Anbrüche anzuhoffen. Die Waldungen (die aber in dem elendsten Kulturstande befunden wurden) sind auch genügend, da man aus ihnen jährlich für Kohlholz allein 1000 Kub.-Klft. ziehen könnte. An Wasser sei ebenfalls kein Mangel. Die Situation in Rücksicht auf den Verschleiß und die Frachtspesen sei günstig und habe vor anderen dortigen Werken vieles voraus. Der Wert des Werkes betrage 6794 fl. 50 kr. Leitner sei der Meinung, vor Ankauf des Hammers mit 24 Arbeitern eine genaue Untersuchung der Erzschürfe und Gruben zu veranstalten. Ergebe sich ein günstiges Resultat, so könne man zum Ankauf schreiten. Mit dem Eigentümer könnte man den Kauf so abschließen, daß ihm die alljährliche Ausbeute bis zur Höhe des obigen Wertes überlassen würde. Dieser Ansicht schließt sich das Oberbergamt an; es hänge davon ab, ob der zu obiger Untersuchung erforderliche Betrag von 1430 fl. genehmigt würde. Bei dieser Gelegenheit könnte die dortige erzführende Gegend genau aufgenommen werden, damit man eventuell einen Grubenbau nach Bergwerksgrundsätzen führen könne. Unterm 15. Oktober 1779 beauftragte die Kammer, das Werk in der Trenta auch in montanistischer Hinsicht zu untersuchen. Dies geschah und unterm 2. Oktober 1780 erstattet Idria folgenden Befund3): I. Das Werk liegt in der Hauptmannschaft Flitsch, welche aus 15 Dörfern mit 900 Häusern besteht. Die Untertanen sind ob rauher Lage von allen Kontributionale und landschaftlichen Anlagen befreit. Die Wälder dirigiert der Bancalische Waldmeister Herr v. Buglioni. ') H. K. A. F. 1494, 28. Februar 1777. 2) H. K. A. F. 1584, 24. Oktober 1780. s) H. K. A. F. 1584, 1. Dezember 1780. II. Das Hammerwerk liegt 6 Stunden von Flitsch in dem Trentatale. Das Werk besteht aus einer Hammerhütte, in der sich ein Wolfsofen alter Art und ein Balaschfeuer befindet, drei hölzernen Kohlbaren, einer Röststatt, einer Zeugschmiede und Mahlmühle, dem Fluderwerk, der V er wes er am ts wohnung, einer Hammersleutewohnung, der Kirche und dem Benefiziatenhause. Fig. 161. Aus vorhandenen Ruinen von Schmelzöfen und Hammerhütten, welche an verschiedenen Orten des Isonzotales vorfindig sind, läßt sich schließen, daß das Hammerwerk von vielen Jahren her sein Dasein habe. Die Zeit der Entstehung ist ungewiß, sicher ist, daß die Gebrüder G r o 11 a von K. Ferdinand II. das Privileg erhielten, einen Hammer zu erbauen. Nach der Tradition der Anwohner sollen die Grotta sehr stark gebaut und viel Eisen erzeugt haben. Infolge eines Staatsverbrechens in Ungnade gefallen, folgte ihnen ein Herr v. Canal, von dem es die Grafen Attems kauften und bis 1742 in Umtrieb erhielten. Fig. 161. 1. Der Werksgaden oder Hammerhütte, in der sich der Wolfofen. Boilosfeuer und Hammer, dann das Gemäuerwerk für ein Streckfeuer befindet 2. Ein Kohlbar. 3. Gerüstwerk für ein Kohlbar. 4. Kohlbar für den Wolfsofen. 5. Hütte einer gewesenen Nagelschmiede. 6. Zeugschmiede. 7. Mahl-mülile. 8. Gemauerte Küche und Hütte einer vorhin dagestandenen Sagmühl. 9. Zwei Röststätten 10. St. Loretto-Kapelle. 11 Das Gewerkenhaus. 12 Stall desselben. 13. Hammersleut- oder Knappemvohnung. 14. Benefiziaten-Wohnung. 15. Der Pulverturm. 16. Das Fluderwerk. 17. Wasserwehr. 18. Kohlplatz. 19. Garten und Wiesen des Gewerkhauses. Straße zum Werk und zu den Gruben. Am 1. September 1742 verkauften es die Brüder Wolfgang Sigmund und Joh. Andreas Attems an Joh. Caspar Pranka, um eine gewisse Summe (nicht im Kaufbriefe angegeben) mit der Pflicht dem Benéfiziat 70 fl. und 30 Maß Opferwein zu geben. Es wurde bedungen, für den Fall das Werk unerträglich wäre, so nehmen es die Attems zurück, jedoch ohne Refun-dierung des Kaufschillings, übernehmen aber die Pflicht, den Benefiziaten zu erhalten. Herr v. Pranka starb 1/o Jahr danach und das Werk blieb der Witwe als Vormünderin ihrer Kinder. 1745 kaufte es am 28. März Johann Ludwig Pu eher, Verweser bei Rechbach J, um 3000 fl. und ehlichte darauf auch die Witwe Prank. Das Werk brannte ab und die inzwischen auch Witwe gewordene Pucher-Prank verkaufte die Brandstätte am 1. Juli 1759 dem Herrn Franz Christof v. Wichtenstein. *) *) In Weißenfels. Dieser arbeitete wenig Eisen, sondern verhandelte hauptsächlich das Holz nach Venedig, wodurch er großen und unverantwortlichen Schaden stiftete. Nach einem so schlecht als möglichen 10jährigen Umtriebe konnte v. Wichtenstein den Kaufpreis nicht bezahlen und das Werk wurde am 25. Juni 1769 an den Kaufmann Mathias Barto-lotti in Laibach pr. 700 fl. verkauft. Bartolotti bot das Werk dem Hofe an, von dem unterm 16. Juni 1770 der Auftrag erfloß, das Werk zu untersuchen. Die Relation darüber wurde unterm 22. August 1770 erstattet. Bartolotti verkaufte dann anno 1774 am 17. Jänner das Werk dem Josef Lorenz von Silbernagel in der Weise, daß dieser ihm 80 Lagl Sorditte-Draht ä 30 fl. in 3 Raten bis 1776 zu liefern verbunden sei. Dieser Kaufschilling beträgt 2400 fl. und lautet der Kontrakt dahin, daß jedes Lagl »3 Buschen Ardea et Bella, 21 assortirte pesseti, et zwei Cortellini enthalten« soll. Silbernagel betrieb daher das Werk bis Ende 1778 durch 4 Jahre und hat die unter Bartolotti ganz, unter Wichtenstein zum Teil eingegangenen Gruben und Werkgebäude vom Grunde neu erhoben und in Gang gesetzt. Da Silbernagel in Kärnten begütert und Inhaber einiger Gewerkschaften in Ferlach und Weiditsch ist, so konnte er auf Trenta nicht persönlich acht haben, und mußte sich Verwesern anvertrauen, die größtenteils unkundige und dabei gewissenlose Leute sind. Laut Ausweisen hat er zirka 20.000 fl. hineingesteckt, obwohl bei redlicher Gebarung nicht die Hälfte erforderlich gewesen wäre. Die Summen entzog er den Kärntner Werken, wodurch das Oberstbergmeisteramt aufmerksam wurde und ihm einen Sequester setzte. Er ist somit genötigt, Trenta zu verkaufen, nachdem er das Werk 1778 aufgelassen hatte. Die Erze. III. Der St. Josephi-Zubaustollen ist D/2 Stunden entfernt, die St. Loretto-grube auf dem höchsten Berge Sredenza 3 Stunden von der Hütte entfernt gelegen. Der St. Josephistollen ist in den Berg eingeschlagen um die alten Gebäude, in welchen die Vorgänger viel Erz erbeuteten zu unterteufen, er ist gegen N getrieben und wendet sich dann gegen O. Seine Länge beträgt ebensälig 55 Idrianer Klafter J). Bei der 36° wurde westlich ein altes Gebäude durchgefahren, in welche sich über sich ein alter Hau im Durchschnitt von 36° befindet und aus welchem abermals Ausbrüche sind, die zu erkennen geben, ein ansehnliches Stockwerk verhaut und von diesen Gefährten nachgesetzt zu haben. Gegen Morgen vom nämlichen Zubaustollen fand sich ebenfalls ein vollmäßiges Übersichbrechen, welches aber bis auf wenige Klafter eingegangen ist. Das Vorort besteht aus grauem, kurzklüftigem Kalkstein, rechts S** 3 >, t ? 3 ?. t------ F!g. 163. Querschnitt des Ofens und Gebläse. gegen O ist ein Auslenken bei l1/2°, in dem eine 1/2 Schuh mächtige Kluft eines guten Eisensteins, die sich auf 25 Grad in die Teufe neigt, belichtet worden. Links gegen W zwei Klafter vom Vororte zurück befindet sich ein Abteufen von 3', in welchem morgenseits eine 4" mächtige und 1' breite Eisen-steinmuggel bemerkt wurde. Übertags ober dem Zubau finden sich in der Höhe von 15—30° dreizehn teils offene, teils eingegangene alte Gruben, welche meist gegen N eingetrieben sind. Vier davon konnten wir befahren. Je höher solche gelagert sind, desto eher erschroteten die Alten den Eisenstein; in einer jeden fanden wir offene Haue, die 40 und mehr Klafter im Durchmesser hatten, und man kann ja nicht anders denken, als daß die Alten diese Weitungen Im H. K. A. F. 1647 sub 1771, 22. Juni, Nr. 3029, liegt dem Akte ein Papierstreifen bei, welcher in sechs Teile geteilt ist und die Aufschrift trägt: »Berg Klafter welche von uhralters hero denen Gewercken von Oberberggericht Amt gegeben und gebraucht worden«. Der Streifen mißt 1799 mm, während die Wiener Klafter 1896 mm. Die krainischer Bergklafter war somit um 97 mm oder 3“ 81/.¿*W kürzer als die Wiener Klafter. nur wegen der eingebrochenen Erze gemacht haben, und ich bemerkte, daß sie zu ihrer Richtschnur kleine Kreidenklüfte nahmen, denen sie nachgesetzt und die sie auch richtig auf die Stockwerke geführt haben. Die Absicht dieses Zubaustollens ist ganz bergmännisch und klug, man wollte hiermit die alten Gebäude unterfahren, von denen einige wegen den zugedrungenen Wässern ins Stecken geraten, andere aber wegen langwieriger und öfterer Unterbrechung der Arbeit eingegangen. Das Erz ist ein brauner Glaskopf, der ein gutes und weiches Eisen gibt, die Anbrüche sind nicht beträchtlich, weil die Arbeiter vor der Auflassung so viel als nur möglich den Eisenstein ausgeraubt und nichts vorgetrieben haben. Die St. L orettogrübe ist auf der Höhe der Sredenza, zu der man ohne Lebensgefahr nicht gelangen kann. Sie ist nur von Juni bis November zu bearbeiten. Dieser Stollen ist zwischen W und O ebensöhlig ö1/^ bis zu einer Rolle getrieben, von wo noch 21/2° bis Vorort ausgeschlagen sind. Die Rolle ist 2i/a® über sich ausgefahren, in diesen ist ein Auslenken, wo eine 3—4" mächtige Kluft guten Eisensteines beleuchtet w’orden, und in einem kleinen Ausbruche südseits fand man ebenfalls eine unbeträchtliche Erzspur. Dieser Bau ist neu, vom jetzigen Eigentümer eingetrieben worden, das Erz ein Glaskopf, aber reicher als am Josephizubau. Die Erze wurden nach einer 15° langen Rolle über Tags auf eine kleine Ebene gestürzt und von da bis zum Fuße des Berges 1 Stunde weit geschleppt. Nebst diesen Gruben befinden sich dort noch folgende Schürfe: Velika Dnina, Beiz und Jellenik, von wo viel Erze geliefert wurden. Velika Dnina ist sehr hoch am Gebirge gelegen; da soll ein Schacht von 80° Teufe sein, den Graf Attems gebaut. Der Schachtkranz war zu sehen. Silbernagel begann ihn 2u gewaltigen, kam jedoch nur bis 18° damit zustande. Ein alter Mann, der darin war, versicherte, daß bei den 24° zwei Auslenkungen sind, in welchen das Erz 1/z° mächtig angestanden. (!!??) Das Zukommen ist sehr beschwerlich und kein Bauholz vorhanden. Auf die Sage sei auch nicht zu gehen. In Beiz hatten v. Gariboldi und v. Reichenau 1770 auf 60° Umkreis allerorts Eisenstein angetroffen. Wir sahen nichts wegen Schnee. Hier wurden die Erze über Tags erbeutet und der Zentner per 21 kr. zur Hütte geliefert. Es liegen zirka 150 Zentner dort im Vorrat. Das Erz ist ein schwarzer Glaskopf, reich an Gehalt und sehr flüssig. Es fanden sich Stücke von D/2 Zentner Gewicht. Links von Beiz liegt im Tal Jellenik, wo ebenfalls beträchtliche Ausbisse Vorkommen, die aber Anfang Juni wegen vielem Schnee nicht sichtbar waren. Die Verweser waren treulose Leute, ließen die Knappen arbeiten und begnügten sich, das Erz abzuwägen. Wie gearbeitet wurde, darum kümmerten sie sich nicht. Gegenwärtig ist kein Huttmann noch Knappe mehr hier, der Auskünfte geben könnte. Spuren alter Baue findet man hier an mehreren Orten. So in P r e-schenig, LesniRopp (Rob?), Sona polica, Bereviza, Tervischna, Sadenza, und nahe bei Flitsch die alte Grube am Berge Gollowar, ober dem Slattenecker Tal. Im Preschenig sollen noch die Gebrüder Grotta gebaut haben. In Lesni Ropp, J/2 Stunde von Preschenig, sind alte Gruben, die eingegangen sind. Hier scheint man viel Erz erobert zu haben; die ganze Gegend ist eisenschüssig und liegen anf der Halde mehr als 50 Zentner Erze mit S3 O Wasen bewachsen. Von hier über den Gipfel Lesni Rob liegt schattenseits die Sona polica mit einer alten Grube mit großer Halde, die auf beträchtlichen Bau schließen läßt. Beim Mundloch liegen noch mehr als 150 Zentner Erze. Der Ort ist 3 Stunden vom Gewerke entfernt, zu dem die alten Gewerke einen Weg bahnten, der noch bemerkbar ist. Dieser Ort berechtigt zu den besten Hoffnungen von allen. Die jüngeren Gewerke wollten das Erz nicht gebrauchen, weil man vorgab, daß es kupfer-schiissig sei und sprödes Eisen liefere. Das Erz ist ein Modererz, nicht kupferschüssig. Ein Wolf von 10 Zentner Erz, den wir schmelzen ließen, gab ein gutes Eisen, »und vorzüglich sehr leicht fltißete«. Brezoviza ist ein Berg gerade ober der Hütte, das Zukommen sehr gefährlich und die Grube am Gipfel des Berges. Es ist ein Schachtbau, den die Grafen Attems trieben. Es ist hier keine Aussicht, mit Vorteil zu bauen. ln Tervischna, wo Attems baute, ist keine Eisenschürfung. ln der Sadenza soll ein kiesiges Erz sein, das sprödes Eisen gibt. Es lag diesmal im Umkreise von D/2 Stunden mehr als mannshoher Schnee (Anfang Juni). Am Gollovar, 6 Stunden vom Werk, ist eine alte Grube mit schwarzem Glaskopf, reich und derb. Vielleicht wären hier Erze, aber die Entfernung ist zu groß vom Werke. Das Kohl. IV. Die Wälder. Im Tal, wo das Hammerwerk liegt und das der Fluß Trenta und ober diesem der in selben mündende Suha Schoza durchfließt, befinden sich folgende Waldungen, die alle teils mit Riesen, teils mit Tafelwerken in die beiden Flüsse gebracht werden könnten. 1. Ober dem Hammerwerk schattseits der Mali Presek besteht aus Lärchen, Fichten und etwas Tannen mit etwas Buchen. Er ist D/2 Stunden lang und breit, ist schon fast ganz ausgestockt. Nur an der Höhe steht noch ein schlagbarer Wald, der zirka 6000° Kohlholz, die Klafter ä 6 Wiener ' in quatro berechnet, geben möchte. 2. Prischeneg, ebenfalls schattseits, aus Tannen, Fichten und Buchen bestehend, 7g machen Lärchen aus. Es ist eine durchaus schlagbare Waldung, D/2 Stunden lang, 1 Stunde breit. Man trifft daselbst ganze Verhaue von abgestocktem und augeforstetem Holze an, daß fast nicht durchzukommen ist; von vielen Stämmen ist nur ein Stück gebraucht. Das übrige zum Verhau da liegen gelassen worden. Könnte noch zur Verkohlung gebraucht werden. 3. Velika Planina, ebenfalls schattseits, zu gleichen Teilen aus Lärchen und Fichten bestehend, mit eingestreuten jungen Buchen. Sie ist 172 Stund lang und 1¡2 Stunde breit. Hier liegt eine große Menge abgestocktes Bauholz. Dies haben die Untertanen vor zirka 15 Jahren niedergehauen, um es ins Venezianische zu verkaufen, was ihnen eingestellt wurde. Nun liegt es zum Verfaulen da. 4. Velika Dnina liegt sonnseits, besteht aus Lärchen und Fichten mit wenig Buchen. Vieles davon ist ausgebrannt. Die Länge beträgt 1 Stunde, die Breite 1/2 Stunde. 5. Der Trentawald, Buchen mit wenig Lärchen und Tannen, die alte allda anstehende Waldung heißt Stara hosta, hat U/2 Stunden Länge und ebensoviel Breite. 6. Svedenza teils sonn-, teils schattseifs gelegen, ist eine der schönsten überstehenden Waldungen, meist aus Buchen bestehend. Die Länge ist 1 Stunde, die Breite 1/2 Stunde. Die Bringung bequem zur Suha Soča (Schoza). Diese Wälder liegen vom Hammer aufwärts bis an die Alpe Sapodock. Der jenseitige Teil gegen Mittag ist fast ganz kahl und »besteht aus einem Gamsgebirge«. Unter dem Hammerwerk liegen: 6. Der fernere Teil des Mali Presecker Waldes, auch Zeinerza genannt, wegen der früher hier bestandenen Zeinhämmer. Er reicht bis an den Felsen mit dem eingehauenen Confinkreuze, der Mali Presek von der Kameral-waldung Velki Presek scheidet. Hauptholz Fichten und Lärchen mit etwas Föhren und Buchen. Ihre Höhe beträgt 2 Stunden, Breite 1 Stunde. Sie reicht bis an den Weißenbach, wo der Wald 8. Kleen genannt, beginnt. Er besteht zur Hälfte aus Buchen, 1U Lärchen und Fichten; ist eine alte unausgehackte Waldung von 1 Stunde Höhen- und ]/2 Stunde Breitenerstreckung. 9. Der Ahornsberg und Wald, aus Buchen bestehend, mit wenig Ahorn, Fichten und Buchen. Die Höhe beträgt 1 Stunde, die Breite a/4 Stunde. Diese nun genannten drei Wälder sind nach der Sadenza aufwärts bis an den großen Terklou. Das Tal Sadenza selbst macht 10. die Waldung gleichen Namens, besteht aus Buchen mit sehr wenig anderem Gehölze gemischt. Hier sind die vorzüglichsten Kohlstätten. Der bewaldete Teil des Tales ist 1 Stunde lang und */4 Stunde breit. Die Mittagsseite ist der Berg Ossiunck, um Schoza ein kahles Gamsgebirge ohne Waldung. Rückwärts, welchem 11. die Waldung Terwischzina anliegt. Meist Buchen und etwa Fichten von mittelmäßigem Wachstum. Der Sage nach von den ersten Inhabern des Bergwerks, den Grafen v. Grotta, zur Kohlung benützt worden. Höhe 1 Stunde, Breite ebensoviel. Sie erstreckt sich bis an den Bach Mladoz, den die Untertanen für den Konfin der zum Bergwerk gehörigen Wälder angeben. Jenseits des Baches liegt 12. Tseherna Varch, von zirka 5 Stunden Umfang, bestehend aus Buchen und Tannen, nach der man in das Tal Lepina mit dem Bache Lepina kommt. Bacheinwärts liegen einerseits Tseherna Varch, jenseits aber inerza Varch (?), Gollowar (?), Varch Lippnig, Varch Schitz, Seunik, der große und kleine Lemesch und die das Tal schließende Anhöhe Dapie. In diesen Orten ist gegen die Höhen noch mittelmäßiger Fichtenbestand, die mittleren sind mit etwas Buchen besetzt, der untere besteht aus Alpen, in welchen im Sommer 26 Untertanen Viehweiden haben. »Dann weiter an der Sonnseite vom Hammerwerke nach der Lischonz abwärts« ist 13. Mali Bereviza, aus Lärchen und Buchen bestehend und einigen Fichten. Höhe ! Stunde, Breite 1/2 Stunde, von mittelmäßigem Wachstum, erstreckt sich bis Ko inska Slep p (?), bis wohin die zum Werke gehörigen Waldungskonfinen vermög Ferdinandeiscliem Donationsbrief sich erstrecken. 14. Der große Berevizawald, eine reservierte Kameralwaldung aus 3/4 Buchen und Lärchen mit etwas wenig Fichten und Föhren, war in etwas ausgeforscht, aber dermalen bei drei Teilen abgebrannt; Höhe 1 Stunde, Breite 2 Stunden. 15. Semeriza, reservierte Kameralwaldung, anstoßend an die große Bereviza; besteht aus einem Teil Buchen und zwei Teilen Fichten und Lärchen, wurde zu Straßen- und Brückenbau ausgeforscht, hat aber dermal gleichfalls viel durch Brand gelitten. In die Höhe und Breite je 1 Stunde groß. Außer diesen sind zu nennen die Waldung Vischera nahe dem Schlosse und für dieses zu Brennholz reserviert. Das kleine Wäldchen Wantschitschza, das Tal Koritniza, die an wenigen Orten noch mit etwas Wald besetzten Gegenden, der Berg Man hard und Predil, die nach dem Utschabache gegen den Venezianischen Konfin, na Starmo Vardo genannt, liegenden Waldgegenden, als der mit wenigen Buchen besetzte Kum, die Anhöhe Peuen, der Buchwald Klowaka, Terniockla. Die Wälder sind unter der elendsten Aufsicht; es ist der leidentlichste Anblick, hier alle in Waldungen nur möglichen Schwendereien und Unfuge gleichsam beisammen zu sehen. Man hat wirklich schon angefangen, Stücke junger Waldungen den Privatparteien zu überlassen und diese auszuhauen und urbarial zu machen. In Wahrheit, es war für uns, die wir Ordnung in Waldsachen gewöhnt, und die Notwendigkeit, Waldungen zu schonen und zu kultivieren, einsehen, ein trauriger und zugleich ärgerlicher Anblick, und wir sind gut dafür, daß diese Gegend, unerachtet des noch dermaligen Überflusses an Gehölz bei fortgesetzter Mißhandlung derselben, w7ozu noch der durch den zufälligen Brand erlittene Schaden vieles beiträgt, in wenig Jahren Mangel an Holz erleiden wird und diese dermalen bewachsenen Berge ganz kahl dastehen wTerden. Es ist also die letzte Zeit, diesem zur Gewohnheit gewordenen Übel Schranken zu setzen. Sollte das Werk wieder in Umtrieb gesetzt werden, so könnte aus den sub 1 —15 genannten Waldungen jährlich 1000 Kub.° Holz gezogen werden, so daß der Nachwuchs das Gleichgewicht hersteilen würde. An Bauholz fehlt es auch nicht, da J/5 Lärchen stehen, die zum Verkohlen das schlechteste, zum Bau das beste Holz liefern. Vorausgesetzt muß werden, daß den unverantwortlichen Schwendereien Einhalt getan werde. V. Den Wert betreffend wird bemerkt, daß Silbernagel 22.000 fl. schon darauf verwendet haben soll und Viktualienlieferanten und selbst Arbeitern noch bei 3000 fl. schulde. Nähme man sein Anerbieten, das Werk dem Ärar zu schenken, an, so käme er dann um Schadloshaltung oder wenigstens um eine Belohnung später ein. Die Schätzung der Gebäude und Zugehör ergab einen Wert von 6794 fl. 50 kr. Der Bericht schließt damit, daß auch Wasser stets genug vorhanden sei, weil der Fluß Trenta als auch die eine halbe Stunde entfernte Schoza (Isonzo) stets Wasser führen. Die Leute seien so arm, daß das Werk für sie von großer Bedeutung wäre und der Waldverwüstuhg Einhalt getan würde. Anders stehe es mit den Erzen. »Da der ganze Erzbau und die Eroberung desselben nur auf Wasserlaufer, zufällige Muggln und Stockwerke gerichtet ist, so ergibt sich von selbst, daß an derlei Fällen sich keine gewisse Bestimmung der Erzeugung machen läßt und daß man also auch mit keiner sicheren Gewißheit fortdauernde Anbrüche versprechen könne.« Es sei richtig, daß das Werk seit mehr als 200 Jahren immer unterhalten wurde. Es wäre daher vor Übernahme zu empfehlen, einen Huttmann mit 12 Arbeitern und 12 Untertanen im Taglohn anzustellen und mit diesen 24 Mann die Gegend nach Erzen anschürfen zu lassen und Erze zu finden. \\ äre das Resultat ungünstig, so wäre der Schade nicht zu groß, da das eroberte Erz leicht und mit Dank an die Oberkrainer Werke von Sava, gleich über den von Trenta sogenannten Krainer Berg kann verhandelt werden. Sollte das Resultat sich günstig zeigen, so ist für die Hütte gleich Vorrat gesammelt. Die auf fünf Monate berechnete Arbeit würde 1430 fl. kosten. Bringen die Leute nur 4000 Zentner Erz auf, so werfen diese ä 20 kr. 1333 fl. 20 kr. ab. Der Schade wäre 96 fl. 40 kr. Unterm 1. Dezember 1780 erfolgt die Erledigung dahin, daß im kommenden Sommer ein geschickter Huttmann mit einigen Häuern dahin zur Aufschürfung der Gegend abgeordnet und über den Erfolg monatlich Bericht erstattet werden soll. Protokoll dd. 17. März Nr. 101, die Waldwirtschaft1) betreifend: Silbernagel äußert sich über die Waldwirtschaft in der Trenta, »daß die Flitscher Üntherthanen noch immer die vorige Waldverwüstung üben, und das durch diese Bancal Unterthanen abgestokte Holz nicht nur allein für ihre allfällige Notdurft hinlänglich, sondern auch zu Erbauung ganzer Städte und Märkte hinreichend wäre. Dieses Holz läge so zerstreut in den Wäldern daß man solche kaum passiren könne«. »Es werden viele tausend Bretter ins Venezianische verführt von denen in Carfreit die Maut abgenommen wird, aus dem Preseker Wald, aus dem ihm das Kohl gebührt.« Er bittet, es möge dem Waldmeister Buglioni bedeutet werden, sich der Abstockung der k. k. reservierten Wälder zu enthalten. Sub Nr. 102 1. c. Silbernagel wiederholt seine Beschwerden und zeigt an, daß im verflossenen Herbst mehr als 12.000 Sagstöcke im Groß-Preseker Wald gefällt wurden, von welchen durch Wassergüsse über 6000 fortgeschwemmt wurden. Unterm 4. September 1780 stellt Buglioni den Silbernagel als Querulanten hin, der sich mit den Untertanen reibe und in dem Wahne lebe, die Wälder gehören ihm, da er sie doch nur auf drei Jahre gegen Stockzins fürs Werk benutzen darf. Die Untertanen erhalten das Holz nur für ihre Häusernotdurft. Unterm 15. Dezember 1781* 2) erklärt sich die Landeshauptmannschaft auch in diesem Sinne und bemerkt, Silbernagel klagt daher, weil er, um wegen des Rückganges seines Hammerwerkes sich einigermaßen schadlos zu halten, einen Bretterhandel versuchen wollte und daher mit scheelen Augen zusah, daß das zu dem Ende täglich taugende Lärchenholz in die ö 1 ö o Hände der Flitscher Untertanen komme, und er nicht allein nach seinem Belieben mit den k. k. Waldungen schalten und sich des Holzes nicht zum Kohl, sondern zum Bretterschneiden bedienen könne. Ein Protokoll dd. 5. März 1781 aber enthält die Zeugenaussagen des Oswald Memmer, Eisenschmelzer aus Mauten in Kärnten, und des Joh. Rautter, Kohlmeister aus Laufen in Krain, welche mindestens 1000 Lärchen- und Schwarzholzstämme den Fluß hinabschwimmen sahen, die sogar das Hammerwerk beschädigten. Unterm 21. Mai 1781 schreibt das Idrianer Waldamt an die Hofkammer unter anderm: »Nach nun kürzlich berührten Inhalt dieser Streitschriften und hierorts bekannten Localumständen, finden wir, daß v. Silbernagel, der als Gewerksmann in Kärnten Ordnung und gute Obsicht in Waldungen gewohnt ist, sich 3) H. K. A. F. 1585, 25. Mai 1781. 2) L. c. sub 1. Juni 1781. über die in Trenta zur Gewohnheit gewordenen unverantwortlichste Waldschwendungen, und eben so nachlässige als unwissende Waldobsicht zu beklagen gegründete Ursache habe.« Das Bergamt verweist auf. die Berichte von 1770 und 1780, aus welchen die »elendsten Zustände der dortigen Waldbehandlung« ersichtlich sind. Es war für die Kommissäre, welche Ordnung und Aufsicht in Waldungen gewohnt sind, »ein leidig und betrübter Anblick hier alle Arten von Waldsehwendungen und Unfugen beisammen zu sehen«. »Silbernagels Angaben haben ihre Richtigkeit, ebenso der Holzexport nach Venedig. Selbst kürzlich hat ein unparteischer Unter-than hier die Anzeige gemacht, daß in der nächsten und schönsten Waldung neuerdings 2000 Stamm Bauholz geschlagen worden, die abzugeben fertio-in Bereitschaft hegen.« »Ob sich nun gleich der Waldmeister v. Buglioni alle erdenkliche Mühe gibt, die Silbernaglische Beschwerde zu widerlegen, so merkt man doch nur gar zu gut den Zwang seines Unbestehens, und die nicht zur Frage gehörigen und weit hergeholten Ausflüchte.« Die gerechte Sache spreche für Silbernagel, inzwischen sei die Untersuchung abzuwarten, ob das Werk vom Ärar zu übernehmen sei. Das Werk wurde von Idria aus probeweise fortgeführt, erwies sich aber für das Ärar als nicht annehmbar. Unterm 3. Mai 1782 wird das Anbot Silbernagels abgelehnt1) und verfügt, letzteren davon zu verständigen. 800 Zentner erbaute Erze, welche vorrätig lagen, wurden zu 12 kr. der Zentner angeboten* 2), wofür, wenn sie Abnehmer gefunden, 160 fl. erlöst worden wäre. Die letzte Nachricht über das Werk erhalten wir durch Hacquet 17843), der offenbar 1770 in der Trenta war. Hacquet schreibt 1. c. über das Eisenwerk: »Zu Anfang des Tales, nicht weit vom Ursprung der Sotscha fand__ich ein Eisenwerk, welches aber nicht betrieben wurde, sondern eben dem Ärar zum Kauf angeboten war. Ich fand einen Wolf- oder Stückofen, einen Brescianhammer, der 12—15 Ztr. schwer sein mag, und dabei ein Streckfeuer. Aus allem konnte man sehen, daß die Bearbeitung des Eisens sehr elend gewesen sein mochte. Beim Werke eine Kirche mit einem über 100jährigen Geistlichen. Die Erze kommen 3—4 Stunden weit aus den Bergen, Öfen und leztlich in Betrieb gestandene Gruben findet man zwo; eine im Berg Trenta, Josefigrube genannt, die zwote im Lorettabau, in der Anhöhe von Srednica. Das Erz ist ein erhärteter Eisenocher. Die Lorettagrube kann nur mit Steigeisen und Lebensgefahr erklommen werden — zu dem seien noch kleinere diverse Schürfe vorhanden — das Zubringen geschieht im Winter durch das Sackziehen. In der Höhe des Preshenegg auf der Zosna od. Zona-Coliza sind auch Erzbaue, doch muß dieses Erz geröstet werden. Das Eisen werde zu Stäben geschmiedet beim Werke zu 14 Soldi das Pfund, nach deutscher Münze S1/^ kr., verkauft. Was nicht in loco verkauft wird, wurde nach Cividale geliefert.« Damit hören die Nachrichten auf und wahrscheinlich auch der Betrieb des Werkes, dessen nicht mehr Erwähnung geschieht. ’) H. K. A. F. 1507 Nr. 1770 und F. 1653. a) Dekretenprotokoll des Sig. Zois Nr. 59. 3) Oryct. Carmol. III, p. 45. Die Hämmer in der Herrschaft Wippach. Die waldbedeckten Kalkmassive des Nanos-, Birnbaumer- und Tarno-vaner Waldes fallen gegen Südwest mit ihren steilen Wänden in das Kulturland zwischen Wippach und Görz ab. Das Terrain wird vom Wippachflusse durchschlängelt, welcher ober Gradišča in den Isonzo fällt. Der wichtigste Nebenfluß der Wippach ist der wasserreiche kalte H u b e 1!), welcher, in den Felsabhängen des Kouk entspringend, durch 3 km seines raschen Laufes die Grenze zwischen Krain und Görz bildet, dann aber nach weiteren 1 1/2 km seines Laufes östlich von Ustje in die Wippach mündet. Zur Zeit der römischen Herrschaft in unseren Ländern bestand am Hubel eine befestigte Ortschaft: Castra, Kastell am Frigidus. Von hier begann die römische Reichsstraße gegen das Kastell ad Pirum im Birnbaumerwald an zu steigen. Diese schon in der prähistorischen Zeit begangene Handelsroute blieb auch noch später als solche von 'Wichtigkeit und bestand an derselben beim heutigen Zoll die in den Urkunden seit dem XV. Jahrhundert oft genannte Zollstation »am P r a r dt«. Auf diesen Waldplateaus finden sich an vielen Stellen Eisenerze eingelagert, welche, wie wir z. B. p. 41 if. nachgewiesen haben, schon im IV. und V. Jahrhundert vor Christo verhüttet wurden. Aus späterer Zeit, welche uns schon durch Urkunden genauer bekannt ist, lassen sich hier drei Eisenwerke nachweisen, nämlich der Schmelzofen »v Plaužu« in Senober, das Eisenwerk am Hubel bei Sturje und das Eisenwerk im Tale V o d i z. 39. »V Plaužu« (am Plaofen) in Senober. In das Massiv des Birnbaumerwaldes hat der Bach »Bela* 2) eine Schlucht eingeschnitten, welche parallel zur höher oben ziehenden Römerstraße von Ost nach West etwa 7 km lang verläuft und bei Oberfeld in das Wippacher Tal mündet. Auf diese Entfernung beträgt der Fall der Talsohle über 400 w, da Klein-Bela in 546 m, Oberfeld in 137 m Seehöhe liegen. *) Nach Hofrat Miklosich lautete der Name ursprünglich Ubl, was in den meisten slawischen Idiomen einen Bach oder Wasserlauf bedeutet. Ich fand die Temperatur des Wassers an der Quelle 7°, bei Heidenschaft 10—13°. Im Winter soll sie bis 6 und 4° sinken, daher von den Römern richtig »fluvius frigidus«, der kalte Fluß genannt. 2) Der weiße, von der Farbe seines über Kaskaden schäumenden Wassers. Mitten in dieser Bergschlucht liegt das Dörfchen Sen ob er mit dem Kirchlein St. Daniel und eine halbe Wegstunde weiter das Bauerngehöfte des Mathias Ukmar. Dieses Gehöfte trägt den Vulgarnamen »v Plaužu« »Im Plaofen«. Das Haus mit den Nebengebäuden steht an der nördlichen Berglehne und unter demselben fließt die Bela, von welcher früher ein Gerinne nach der 3 m vom Bache entfernten Böschung geleitet war, an welcher der alte Schmelzofen »plavž« stand und dessen Ruine noch heute dasteht, allerdings zu einem Obstdörrofen umgestaltet. (Fig. 164.) Der Ofen ist viereckig, im unteren Teile aus einem verschlackten Material aufgebaut, welches offenbar schon in einem früheren Ofen steckte und hier wieder verwendet wurde. Der Ofenschacht ist ebenfalls viereckig, 120 cm breit und 110 m tief im Querschnitt. Die Höhe des Schachtes ist nicht genau nachweisbar; 120 cm sind zu oberst offen als Feuerstätte des Dörrofens, dann folgt im Schachte eine Verschüttung von 1 m, bis an die äußere Basis gemessen; Ukmar behauptet indessen, der Schacht soll noch um 1 m tiefer reichen, was nicht unmöglich wäre. In einer Scheune lag (seit 54 Jahren weiß es der jetzige Besitzer schon hier) eine »Gr o delplatte«, 70 cm lang, 24 cm breit und 3—4 cm dick. (Fig. 165.) Die Oberseite ist flach, die Unterseite gewölbt; das Sandbett, in welches das Roheisen aus dem Ofen floß, war daher flach rinnen- Fig. 165. förmig vertieft. Das Material ist ein schwarzgraues Roheisen. Die Flosse wiegt 34 Kilo 40 Deka. Nach Angabe des Besitzers wurden hier mehrere solche »Grodel« ausgegraben und von den Bauern weggeführt, um neben die Kochherdgruben so eingesetzt zu werden, daß die Töpfe darauf zu stehen kamen. Diese hatten dadurch eine sicherere Basis und erhielten auch von unten Hitze. Eine zweite Flosse fand ich in Oberfeld am Gartenzaun des Tomažič vulgo pri Janezovih liegen; dieses Stück ist 80 cm lang, 27 cm breit und 5—6 cm dick und von sehr unregelmäßiger Form. (Fig. 166.) Es wiegt 50 Kilo 70 Deka. Dieses Stück stak noch vor 34 Jahren im alten Herde als Kopfstück aufrecht eingemauert und diente als Stütze für die aufgelegten Holzscheite. Beim Neubau des Herdes wurde es hinausgeworfen. Wir haben somit hier zwei Stücke von Roheisenflossen vor uns, welche unzweifelhaft beweisen, daß hier kein Wolfsofen, sondern ein Brescianofen, in welchem graues Roheisen erblasen wurde, im Betriebe stand. Der höchst interessante Fund beleuchtet nun alle Angaben der alten Urkunden, welche vom prodolo, Grodel oder Gradei sprechen und seiner Verwendung zum Kugelguß in Venedig, wohin er auf Saumpferden exportiert wurde. Da eine Saumlast (tovor) 21/2 bis 3 Zentner betrug, so bildeten vier solche Flossen eine Saumlast, welche zu je zweien jederseits am strohgefüllten großen Packsattel befestigt lagen. (Cf. oben bei Idiia p. 617.) Das Hüttenwerk ist aber auch darum interessant, weil wir über dasselbe in den Akten keine wie immer lautende Andeutung finden. Das älteste Hämmerverzeichnis, welches uns vorliegt, ist der Ladebogen von 1569; dieses kennt nur die »Khobl fusin« mit Paul Pregl, also die Hämmer am Hubel bei St. Georgen in Sturje. Das Wahlprotokoll von 1579 der zweiten Oberbergrichterwahl nennt in der Gegend »Paul Pregel, Gewerk in der Vodiz, Hieronymen Gnekho vom obern Hammer am Kobl und Hanibal Gnekho am untern Hammer am Khobl«. Das Plaofenverzeichnis von 1581 hat nur V o diz, welches mit am Hubel stets in Verbindung genannt wird, und das Verzeichnis der Anlagen zu Bergrichterbesoldung vom März 1581, nennt »Khobl von 4 Hämmern« mit 25 fl. belegt. Müllner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. Fig. 166. Fig. 167. Es bleibt nur noch eine rätselhafte Angabe des Wahlprotokolls von 1579. Da heißt es, daß am 18. September anwesend waren »Gregor Dol-leniz ßestandmann des Pergwerks Rangenau bei Wippach, Paul Pregel und Andre Brezi«. Paul Pregl war 1569 Gegenschreiber am Pr art (heute Zoll), unter welchem unser »Plauž« in Senober kaum J/2 Stunde entfernt gelegen ist. Vielleicht nannte ihn Pregel, der auch bei der Erhebung der Gewerkschaft am Hubel 1559 an der Spitze der Petenten stand, Rangenau (?), was jedoch urkundlich gar nicht erweislich ist. Wahrscheinlicher dürfte es sein, daß wir es hier, wie es auch anderwärts nachweisbar ist, mit einem Hüttenbetriebe zu tun haben, welcher schon vor 1569 aufgelassen war, als 1561 die Werke von Vodiz und am Hubel konzessioniert wurden. Es wäre dies ein Seitenstück zu dem Werke bei Moste (cf. p. 473), wo 200 Schritte von der ersten, 15 Minuten von Moste entfernten Säge am Gojzdasenzabache die Haufen alter, schwerer Schlacken den einstigen Ofenbetrieb »na plaužu« bezeugen. Ein ähnliches Verhältnis hat es mit dem auf p. 521 besprochenen Eisenwerk Seebach, welches auch schon vor 1569 erlegen war, da seiner in den amtlichen Hammerverzeichnissen nicht mehr Erwähnung geschieht, so wie früher p. 197 mit den von Valvasor erwähnten abgekommenen Eisenwerken und den Schmelzen und Hämmern, für deren Existenz nur durch die Lokalnamen »Fužina« die Erinnerung erhalten ist. 40. Die Hämmer am Khobl. Der Hubel entspringt mit einer mächtigen Quelle, offenbar als Abfluß eines unterirdischen Sees in den Felswänden des Kouk, welcher zu Sturja gehörig, von den Einwohnern »naša gora«, unser Berg, genannt wird. Da in Sturja St. Georg Kirchenpatron ist, so erscheint das Gebirge in den Akten auch als »St. Georgen-Berg« bezeichnet. In Urkunden des XVI. Jahrhunderts finden wir die Ortschaft Sturje geradezu als »S t. G e o r g e n« bei Wippach bezeichnet. Auf dem Plateau der »gora« lagern in den »Dolinen« Bohnenerze und Brauneisensteine, auf welche hier an der Hubelquelle ein Eisenwerk gegründet wurde, zu dem man die Erze mittels Sackzug herabschaffte. Die Gegend war im XVI. Jahrhundert eine unzugängliche Waldwildnis von der, wie wir hören werden, der damalige Pfandinhaber von Wippach, welches eine kais. Herrschaft war, Lantheri, selbst keine nähere Kenntnis hatte. Da die Gegend ober dem Hammerwerke nächst der Hubelquelle »Eremi-tovže« (die Eremitage)1) heißt und das beim Hammerwerke liegende Küchlein dem St. Antonius geweiht ist, so dürfen wir annehmen, daß diese Eremitenansiedlung noch älter als die Hammergründung war. (Fig. 168.) Die Wasserkraft des mächtigen Hubel läßt sich aus seinem Gefälle ermessen, welches auf einem zirka 2x/2 km langen Laufe 100 m beträgt, da die St. Antoni-Kirche in 205 »w, Sturje aber in 105 m Seehöhe liegen* 2). Hier also unter der Hubelquelle wurden im XVI. Jahrhundert zwei Gewerkschaften gegründet, deren obere noch heute am linken Hubelufer als Kupferhammer fortbesteht und Fužine heißt; die untere ist verschwunden und lag am rechten Ufer hinter der sogenannten Nußbaumerschen Sägemühle. Die älteste urkundliche Nachricht liegt uns vor in einem Berichte dd. Wien, 8. Oktober 15513), welchen die N. Ö. Kammer an den König erstattet, dem zur Folge: *) Eremus bedeutet Wildnis. 2) Zusammenstellung der Seehöhen durch Herrn f Bergverwalter Urbas in Idria. Mskr. 8) H. K. A. F. 17.316 sub 2. November 1551. Georg von Edling bat um Bewilligung »wan er ein Eisenbergwerk erfindt und anzeigt, daß er dasselbig sammt einem Plaofen zum Premien und einen Hammer am Wasser Khobel bei seinem Sitz, Haydenschaft1) genannt, in E. K. M. fürstl. Grafschaft Görz Gebiet gelegen, in massen andere Eisenbergwerke im Fürstentum Krain aufrichten und bauen müg«. Es seien Herr Georg Paradeyser, Oberstwaldmeister in Friaul, der \izedom in Krain und sein Gegenschreiber zu Kommissären in causa bestellt worden, welche ihre Berichte erstatteten. (Liegen nicht vor.) Auf Grund derselben und »insonderheit auf E. K. M. Rats Casparn Landterie schriftlich Fürbringen Inhalt seiner Supplication H. (fehlt auch), darzu auf das Anzeigen, so gedachte Commissari in einem Postskript ihres Berichtes und in etlich andern Artikeln mehr thun« rät die Kammer, das Gesuch abschlägig zu bescheiden. Die Gründe, warum er abzuweisen sei, wären: 1. Grundstreitigkeit zwischen Edling und Landteri. 2. Die Kommission meinte, es sei dem Edling aufzuerlegen,’5 daß er vom Meiler Eisen so viel bezahle, als anderes krainerisches Eisen biz zum Meer bezahlt und daß demnach das Edlingsche Werk so viel als das Eisen am Jawernik und zu Aßling, nämlich bis in 500 fl. Rh. Zoll und Maut abwerfen würde. Dies sei problematisch, da bei neuen Werken hinterher Umstände eintreten, welche Befreiung und Nachlaß der Maut und Zölle bedingen. 3. Hätte es nun auch mit den 500 fl. seine Richtigkeit, so würden die alten Werke, speziell Hüttenberg, dessen Eisen auch nach Italien geht, l) Am Hubel, Sturje gegenüber. geschädigt und in »Unwird« gebracht. Edlings Eisenwerk wäre das an Italien nächstgelegene und käme nur auf eine Mautstatt, nämlich entweder auf St. Johann bei Tybein oder auf Triest1). Dazu wären die Transportkosten gering, während die der anderen alten Werke aus Kärnten und Krain groß seien. Von Edling könnte sein Eisen billiger geben, wodurch nicht nur die alten Eisenwerke, sondern auch »die Strassen mit denselben auch nimmer erbaut, welches dann den Städten und Flecken darauf sonst dieselben Eisen kommen, gleichermassen nit zu kleinem Nachtheil, und um so viel mehr zur Abnehmung der Mannschaft reichen würde«. 4. Drittens berichtet die Kommission, daß sie den krainischen Gewerken, nämlich den in der Laker Herrschaft, denen zu Aßling, am Jawernik, in der Krop, Stainbüchl und Kolnitz, auch denen an der Gurk von der Edlingschenen Supplik Nachricht gegeben und sie befragt, ob sie dagegen Einrede erheben? Die Gewerken meinten aber »Inen sei diz Hamerberch gar nit zuwider« * 2). Des ungeachtet trägt die Kammer ihre Bedenken. 5. In einem Postskriptum bemerkt die Kommission, daß sie in Erfahrung gebracht hätte, »daß nit der von Edling, sondern andere berürts Hammer-werch aufzurichten, und ihm von dem Grund, so er ihm zueaignet und vom Hammerwerch darzue was sie für Häuser derselben Orten auirichten wurden, zinsen sollen«, was alles zu steten Beschwerden und E. M. nachteiligen Handlungen an denselben Gründen und Obrigkeiten Ursachen geben würde. Schließlich wisse man nicht, auf wessen Gründe eigentlich das Hammerwerk erbaut werden solle. Wien, 2. November 1551. N. N. Ö. Cammer-Rat. Die Sache blieb nun bis 1559 ruhen. In diesem Jahre wenden sich in einer Eingabe s. d. (November) Paul Pregel, Gegenschreiber am Prart (Zoll). Andreas Pregel, Felizian Gompa, Paul Junauer und Hans Godina an den Pfandinhaber von Wippach, den Grafen Caspar Lan-theri, in der sie letzterem vorstellen: Es sei ihm bekannt, daß sie in seiner Jurisdiktion und Gebiet Wippach »oben am Prart auf dem Berg Napredalo gegen das Thal Vo-diza« ungefähr vor einem Jahr ein Eisenerz, welches niemals »probt worden ist«, erfunden hätten. Man könnte nun hier allerlei kleine Arbeit als Nägel, Hufeisen, Wagenschienen und dergleichen machen. Da sie nun »leichtlich ein Fusina erhalten« mochten, zu welcher Grueben und Bergwerk »sie aber einen Grund brauchen, um Fusin, oder Hammer sammt ihren Zugehörungen« zu erbauen, und zwar »einen kleinen Umfang und Gezirk vom Ursprung desBaches Chobl bis an die öde Huben Saberda genent, die jezt Caspar Pregel hält, und an die nächsten Weingärten« so wünschen sie diesen Grund samt der genannten Hube »aufZins an zu nehmen, desgleichen das obgenannte Tal Vodiza3), vom Ursprung des Prunes hinab ungefähr eine viertel wälsche Meile wegslang und breit. Nachdem um und bei der Gruben am Gebirg das Gehölz, wie mans augenscheinlich abnehmen kann und sehen mag verprunen, als daß wir am berührten Gehulz zu unserm Handel Abgang h Die Entfernung Heidenschalt —Duino beträgt 52/s Meilen oder 39 Tan, nach Triest 66/s Meilen oder 49 hm. Das Hüttenberger Eisen hatte aber von der Legestatt Völkermarkt bis Triest 268/8 Meilen oder 202'5 km zurückzulegen, eine Differenz, welche ganz gewaltig in die Wagschale fiel. 2) H. K. A. F. 18.285. 3) Östlich von Zoll und nordöstlich v. Podkrai. und Mangel hätten, des halben uns obgemelt Thal, welches fast weit von Leuten und uns zum Erzrösten und Waschen auch zu Erbauung eines Plai-haus, welches uns zu gelegen und mit der Zeit, so Wasser vorhanden und sonderlich des Gehulz halber fast dienstlich und gelegensam wäre«. Die kais. Kammer und er als Grundherr hätten Vorteile so wie die Untertanen. Sie bitten daher, ihnen die »obberurte Grundt, die bishero ödt und wüest gelegen«, um einen jährlichen »zimlichen und leidlichen Zins gnußlichen wiederfahren zu lassen«. Nebenbei bitten sie, Lantheri mögen ihnen auch beim Kaiser hilfreich in der Sache sein. Wie es damals am Hubel aussah, ersehen wir auch aus dem schon bei Sala erwähnten Protest Junauers gegen die von Vrabetz und Cusman geplante Erhebung eines neuen Hammers an der Sala. Da schreibt Junauer, er habe mit Pregel am Kobel das Werk gegründet »an einem öden, wüsten Grund wo niemand dachte, daß eine menschliche Wohnung, viel weniger ein Hammerwerk hier gebaut werden könnte«. Unterm 14. November 1559, dd. Görz, erläßt Caspar Lantheri an die petitionierenden Gewerken folgenden Ratschlag3). »Auf Paul Pregel Gegenschreiber am Prart sambt seinen Mitverwandten an mich als Inhaber der Herrschaft Wippach, von wegen eines erfundenen Eisenbergwerks untern Prart, ihnen solches bauen zu lassen gehorsames Supliciren, hab ich auf derselben Suplicanten Begehren diesen Abschied geben. Nachdem ich als Inhaber berürter Herrschaft dieser Orten nicht bewist (bewußt), wie derselben Gelegenheit seien, darum hab ich solches auf fernere Besichtigung und Bereitung, die doch in diesen winterlichen Zeiten großes Schnes halber nicht beschehen mag, angestellt«, und wann solche Besichtigung vorgenommen werden soll, werde ihnen mitgeteilt werden. Nun wenden sich die obgenannten fünf Gewerken unterm präs. 10. Dezember 1559 direkt an den Kaiser. Sie zeigen an, daß sie vor einem Jahre vom kais. Bergrichter U r b a n Flach, »der über die Hamer in der Lacker Herrschaft« auch den Eisenstein beim Vecher von S. M. verordnet ist, »nach Bergwerks Gebrauch am Prart auf dem Berg Napredale genannt, in E. Mjt. Herrschaft Wippach gehörig empfangen, ob wir daselbst ein Bergwerk erbauen möchten so ist uns über unsern schweren Unkosten und darlegen ein Eisenstein zugestanden, des wir eine zimliche Anzahl erobert«. Sie hätten nun den Herrn Caspar von Lantheri zum Schönhaus, als Inhaber R. K. M. Herrschaft Wippach um »Wasserschlag am Ursprung des Baches Chbl (Hubl) und um Platz am Gestat, daß wir, was zum Hammerwerch dient, mit Wüer (Wehre) und Wurschlag der Notdurft nach gebrauchen und R. K. M. Cammergut zum bessern fürdern möchten in aller Gebühr ersucht, worauf uns ein aufzugiger2) Bescheid erfolgt«. Sie können nun trotz Bitten keinen »fürderlichen« Bescheid erhalten und können »St. Jörgen Tag nicht erwarten«. Es war auch kein solcher Schnee der die Besichtigung verhinderte, da im »Wippacher Boden und der Orten fast mehrer Theil obber3) ist«. Sie seien nun zum Kaiser gedrungen, was sie auch dem H. v. Lantheri angezeigt. Sie bitten nun, da Wippach Sr. kai. Mjt. zugehörig, um Hilfe und Förderung. * 2 3 b H. K. A. l. c. 2) Verzögernder. 3) Apper = schneefrei. »Ob nun E. K. M. dem von Lantheri die gemeldte Herrschaft auf einen Wiederkauf verkauft, so achten wir doch mit Unterthänigkeit zu melden, E. K. M. hab gar die Bergwerke und was zu derselben Notdurft von Waiden, Wassern und anderm gebührt als ein Landesfürstliches Regale Vorbehalten.« Sie bitten um kais. Schutz, wie ihn auch andere Hämmer haben, als die in der Wochein, Krop, Herrschaft Lack, Idria, »so zunächst diesem Retir gelegen«. Es könnte nun dem Kaiser »einpildt« werden, dieses kleine Hammerwerk könnte den anderen schaden, dies ist unrichtig. Wenn dazu noch zehn oder mehr derarten errichtet würden, so hätten alle genug Verschleiß, zum zweiten möchte man achten, nachdem dieser Hammer um 3 Meilen entfernter liege, ihr Eisenwerk billiger werde, »nachdem es die Bürde der neuen Aufschläge, Mauten und Zölle nicht hat«, dagegen sind sie erbötig, daß sie vom Kaiser mit ihrem Eisenwerk so gehalten werden, wie die anderen Hämmer in der Lacker Herrschaft und Idria, und wollen wie dieselben »an den nächsten Mauten die Übermaß geben, damit sie den andern Hämmern gleich kommen«. Sie bitten um Befreiung auf etliche Jahre. Vielleicht entsteht noch ein größeres Bergwerk hier, da alle Bedingungen vorhanden sind, als »Wasserschlag am Bach Chobl, Grund und Rain zum Hammerwerk daselbst, alles in und an der Gemein, fern von den besezten Gründen. So seien E. M. Schwarzwälder in großer Anzahl zunächst der Orten, davon sonst E. M. gar keinen Nutzen haben und das Holz umfällt und verfault«. Ferner wünschen sie nach der Bergwerksordnung von Kropp, Steinbüchel und Kolnitz gehalten zu werden. Unterm 19. Dezember 1559 dd. Wien erfließt von der Kammer an den Landeshauptmann Jakob v. Lamberg und den Vizedom Georg Hofer der Auftrag über dieses Gesuch an die Kammer Bericht zu erstatten. Die krainische Regierung beauftragt unterm 27. Jänner 1560 die Idrianer Bergbehörde, die Sache zu untersuchen und darüber zu berichten. Unterm 8. Februar 1560 dd. Idria entsprechen Urban Ainkhurn, Oswald Springer, Urban Flach und Melchior Weirer diesem Aufträge und berichten, daß sie am 4., 5. und 6. Februar am Prartt geamthandelt, allda »den Eisenstein, Waldt, Wasser besichtiget« und berichten nun darüber. Erstlich finden wir in einem hohen »Pürg«, Napredola genannt, ein »Schach 11«, welchen die Supplikanten des Hammers erbauten, darinnen wurde ein Eisenstein gefunden und etliche Zentner Eisenerz auf der Halde dabei liegend, »das sich einem Eisenbergwerk zu sehen vergleicht«. Bei diesem Bergwerk sind im hohen Gebirge und Gräben große und weite Wälder um die »Gelegenheit Wodiza genannt«, und auch »Prunen Fluß« (Quellfluß) »aber nit in die Läng laufend, sondern wieder in das Erdreich versigend«, welche auch »Räder zu Pleiöflen« treiben könnten. Die Wälder können doch nun zu diesem Bergwerk gebraucht werden, sie verfaulen ohne Nutzen. Ferner haben sie den Ursprung und Wasserfluß, der zwei Meilen vom Eisenbergwerk entspringt, mit Namen Khobl, besichtigt und gefunden, daß der Grund eine »Ode, steinige Gemein« ist und sonst zu nichts als zu solchem Werk taugt. Zum dritten, so viel es die Wälder betrifft ober dem Fluß Khobel auf dem hohen Gebirge, wo das Kohlwerk zum Hammer gearbeitet werden soll, so sind es große und weite Wälder, in der Grafschaft Görz und Herrschaft Wippach gelegen. Es sind meist Buchenhölzer, welche verderben, daher zum Werk gebraucht werden können. Schließlich würden viel arme Leute Unterhalt finden und ihre Nahrung stattlich bekommen. Sie raten also ein, den Hammer zu bewilligen. Unterm 11. Februar 1560, dd. Laibach, berichten nun Lamberg und Hofer an die Kammer, daß, da sie in eigener Person zu kommissionieren durch andere Geschäfte verhindert waren, den Verweser zu Idria Urban Ain-khürn, kais. Bergrichtei Oswald Springer, Landrichter zu Oberlaibach Urban Flach und zugleich Bergrichter in der P r e k o w i z und K h o d t w u s c h J) — endlich den alterfahrenen Bergmann zu Idria Melchior W e i r e r als Kommissäre in der Sache delegierten, welche sie auch ausgeführt. Es wird ihr Bericht übermittelt, dem zur Folge »mit der Zeit etwas Tapfferes erhebt«, werden dürfte. Unterm 8. März 1560 betreiben die Gewerke Pregl et Comp, die Kammer um die Konzession, nachdem die Augenscheinskommission sich günstig geäußert und jetzt die gute Zeit zur Abeit da sei, auch herrsche jetzt eine grausam große Teuerung: im Lande, daher dem Landvolk Arbeit verschafft O Ö o j würde. Sie bitten um Schutz und eine Bergordnung, wie die vom 3. Jänner 1550 für Krop-Steinbüchel in Kolnitz erlassen, und den Urban Flach als Richter, oder einen anderen »frumen Mann«, der nich zu weit vom Hammer wohnhaft wäre. Endlich wiederholen sie die Bitte umt Befreiung von Maut und Aufschlag. Unterm 15. Oktober 1561 dd. Wien erstattet die Kammer einen eingehenden Bericht an den König* 2), dessen angezogene Beilagen jedoch fehlen, deren Inhalt aber aus dem Berichte erhellt. Da heißt es: »Wasmassen verschiner Zeit die Rö. Kais. Mjt. von Pauln Pregl und seinen Mitverwandten des Eisenbergwerks am Nepredali in der Herrschaft Wippach, um gn. Bewilligung, daß sie zwei Plahäuser, nämlich das ein im Tal Vodiza, im mittenWald und das ander am Khoblpach, dahin sie ihr Hammerwerch richten wollten, bauen möchten, gehr, gebeten werden«, und was darüber berichtet, wird S. M. aus der Beilage l und 2 entnehmen. — (Fehlen jetzt.) Als aber S. K. Mj. in der darauf von dato 2. Mai 1560 erfolgten Resolution die Bedenken hatte, daß zu besorgen wäre, es möchte dieses Eisenbergwerk dem steyrischen und karnerischen Eisenhandel, auch den anderen umljegenden Bergwerken nachteilig werden, da es »den Venedigern zu nahe an der Graniz gelegen seie«, wurde befohlen, in der Sache weitere Erkundigungen einzuholen. Laut Befehl 3. (Fehlt.) Die Kammer schrieb den Landeshauptleuten und Vizedomen in Kärnten und Krain (4, 5) zu, welche verschieden lautende Berichte (6, 7, 8) abgaben, so wurde Georg Singer, oberster Bergmeister d. N. Ö. Lande, einvernommen, der sub Nr. 9 Bericht erstattete (fehlt). Aus den oberwähnten Berichten ist ersichtlich, daß, obwohl der Landeshauptmann und der Vizedom in Kärnten, desgleichen der Vizedom in Krain Bedenken gegen die Bewilligung äußerten, so werden solche von der N. Ö. Kammer nicht für genugsam gehalten; »zudem so fällt der Vizedom in Krain alsbald in seinem Postscripta wiederum davon, und geht schließlich zusamt dem andern und mehreren Theil mit seinem räthlichen Gutbedünken dahin, daß bewährten Supplicaten in solchem ihrem Bekehren füglich wohl stattgegeben werden möcht«, und zwar »in o ö o o 1 *) Brekowitz und Hobovsche. Cf. p. 635 und 638. 2) H. K. A. sub Herrschaften, Fasz. W. 1, 16. Betracht, daß hier erstens ein guter Eisenstein und mit der Zeit zu Förderung Se. Mj. Kammerguts ohne meniglich Nachtheil etwas Tapfers erhebt. Dann daß auch der Enden im Pierpammer Wald ein gute Notdurft Holz das zu andern Bergwerken nicht wohl zu bringen und also durch dies Mittl zu Nuz gebracht möcht werden, welches sonst zum Theil vergeblich verfaulen müßte, vorhanden sei«. Dem steirischen und Kärntner Eisenverschleiß kann auch kein Nachteil erwachsen, da das steirische Eisen »seinen Vertrieb nit daselbst hin auf das Walhisch, sondern andrer Orten hat, und dann obgleich das karnerisch Eisen auf Walhisch verführt werde, so gehe es doch am meisten die ober Strassen hin, durch den Canal1) und könne aliso ein Verschleiß dem andern nicht schaden, zudem, daß jetzt dermassen Mangel an Eisen sei, daß man desselben zu Beförderung der Land und der Ausländischen Handtirung der Zeit nit die Notderft machen müge, mit diesem Anhang, ob gleich bedacht wollte werden, es wäre diese Gegend des Bergwerkes den Venedigischen Gränizen nahe gelegen und derhalben nit wohl zu verleihen, so sei doch vielmehr dieser Nuzen und Vortl zu erwägen, wo also durch Aufrichtung dieses Bergwercks an disem öden Gran izo rt ein Mannschaft erzieglet und erhalten, daß die Päss und Weg derselben Enden zu Verhütung eines künftigen Feinds Einfalls gemeinen Landen zu Schuz und gutem Verwört, und aufgehalten werden möcht, daneben auch, daß solich Eisenbergwerk, inmassen sonderlich die Aufschlags-Amtleut an der obern Terfis, welche auf Verordnung des Landshauptmanns und Vizedom in Kärnten die Gelegenheit desselben Bergwerks und der umliegenden Refier im Augenschein gesehen, da ihren darüber gethanen absonderlichen Bericht Meldung gethan, dem Ydrianischn Quecksilber-Bergwerk durch Auswechslung der Ai'beiter und leichterer Erzeugung des Eisens zu ihren Bergwerksnotdurften gar fürträglich und gelegen sein würde«. Die Kammer habe keinen Grund, anderer Meinung zu sein und sie rät dem Kaiser ein, zu gestatten, daß Pregel und Komp, »die begehrten zweiPlafeuer an ihren vermelten Orten sammt den zugehörigen Hammerwerken und andere Notdurften aufrichten« dürfen. Das Eisen hätten sie nachfolgenderweise zu verführen: Da sie bei der Abfuhr des Eisens »auf Walhisch nicht mehr als ungefähr einen Aufschlag antreffen dürfen, also daß sie diesfalls von den andern Krainerischen und Oberkrainerischen Eisen Gewerken der mehreren Fuer und Ersparung der mehreren Aufschläg halben einen guten vortl hätten«, soll zur Herstellung des Gleichgewichtes »das genannte Bergwerk schuldig sein, alles das, was das Kärnterische und Oberkrainerische Eisen von der Wurzen oder Stock desselben anzuraitten bis gar zum Meer« allenthalben an die Kammer zahlt, dasselbe vom Zenten oder Meiler auch zu reichen. Sollten sie aber den Kärntner und Oberkrainer Eisenbergwerken zum Nachteil gereichen, sollen sie, bis sich letztere wieder erholt und den guten Abgang wieder haben, abgetan werden. Unterm 24. Oktober 1561 erfließt die Resolution, die N. Ö. Kammer soll den Gewerken des Eisenbergwerkes »Nepredali« eine konditionierte Freiheit um Aufrichtung zweier Plahäuser fertigen* 2). Die Urkunde trägt den Namen Maximilians; am Eingänge reassumiert sie die Begründung der Kammer und bewilligt den Gewerken zwei Plahäuser, das eine im Tal *) Hier betrug die Entfernung von der Legstatt St. Veit bis Pontaffel an der welschen Grenze 13'/2 Meilen oder 101*2 1cm. 2) H. K. A. Hof-Finanz-Bücher Nr. 252, Fol. 20, und Ged.-Buch 83, Fol. 180. Voditza und das andere am Khoblbach anrichten und bauen zu dürfen. Zum Schluß aber heißt es: Sollte sich über kurz oder lang zeigen, daß diese »Eisenarbeit S. K. Mjt. und den alten befugten Karnerischen und Oberkrainerischen Eisen Bergwerken oder derselben Landen und Leuten zu einigem Nachtheil reichet, daß alsdan berührte Gewerke« sofort ihre Arbeit einstellen »bis so lang solicli ihr Eisen Bergwerk wieder ohne Nachtheil gebaut und das davon kommende Eisen, seinen ordentlichen und dem Ausgang des andern Eisens unabbrüchlichen Verschleiß haben wird mögen«. Unterm 12. November 1561, dd. Wien, erfolgt die Konzession durch den Kaiser selbst, in welchem Patent ’) Ferdinand die zwei Plahäuser am Khoblbach und T ale V o d i z bestätigt, erlaubt das Eisen zu allem Kaufmannsgut auszuschmieden und nach Belieben zu verführen, doch soll es »mit einem sonderbaren Pugform Zeichen bemerkt werden, damit es von Leobnischen, Kärnerischen und Oberkrainerischen Eisen erkennt und unterschieden werden mugt«. Außerdem sollen sie schuldig sein, »was und soviel das Kärnerische und Oberkrainerische Eisen von der Wurzen oder Stock desselben an bis zum Meere jetzt und künftig an Aufschlag, Mauten, Zöln und dergleichen Abforderungen in Unsere Kammer reicht, daß sie dasselbe alles und jedes, so wohl als das obbemelte Kärnerisch und Krainerisch Eisen unangesehen ob sie gleich nicht alle Aufschlagstätten wie dieselben beteuern dürfen, auch völlig und ordentlich reichen und bezahlen, damit ein Gleichheit gegen den andern Bergwerken die dem Meere nicht so nahe gelegen sind und derhalben mehr Aufschlagstätt, ehe sie dahin kommen zu berühren haben, gehalten werde«. Es wird mit ihnen abgerechnet und die Mautbeträge, welche die Kärntner und Oberkrainer bezahlen werden, summiert und von ihnen zu erlegen sein. Sollte es sich über kurz oder lang heraussteilen, daß ihr Bergwerk den Kärntnerischen oder Oberkrainern zum Schaden oder Nachteil gereiche, so müssen sie ihre Arbeit sofort ohne Schadenersatz einstellen, bis sich die Situation zum besseren wendet und die altbefreiten Werke wieder ihren Verschleiß haben. »Welches alles sie sich gegen uns in Sonderheit verschrieben haben.« (L. c. Fol. 169.) Die Gewerken und ihr Hüttenbetrieb am Hubel. Im Jahre 1569 verlangen Junauer und Radmanner in ihrer Denkschrift an die Kommissäre zur Reformierung der Ämter in Krain im Puñete 13, daß dem Lorenz v. Lantheri aufgetragen werde, den Gewerken, welche das Erz und Kohl durch Fuhrleute und Samer von der Alben St. Georgenberg genannt, darauf sie ihre Kohlstätten haben, bringen müssen und der Weide auf solcher Alpe bedürftig sind, die ihnen Lantheri über ihr gütliches Ansuchen abgeschlagen hat, was wieder den 124ten Artikel der allgemeinen N, Ö. Bergordnung ist, ihnen die Weide gegen Bezahlung zu gestatten* 2). Unterm 22. November 1567 erhalten wir die erste Nachricht über den Betrieb. Da berichtet der Berggerichtsverwalter Georg Schcrapla oder Scrapla (beide Formen kommen vor) am Hubel. Schrapla berichtet3): ') H. K. A. Ged.-Buch 89, Fol. 169. 2) K. k. Statth.-Arch. Graz, F. 130, I. 3) Vizedomarchiv, Fasz. Mineralia XXXIV/22, 23 a. — Später finden wir ihn auch Schwapla geschrieben. Das Hammerwerk am »Khobl« erzeugte bis auf 1566 und aller Zeit nicht über 20 Meiler, weil der Ofen »schlimm« war, »den manZuuor allda gehoben«. Das Eisen ist noch nicht alles verkauft. Als man aber einen Floßofen, in dem Flossen oder Gradei gemacht werden, aufgerichtet und den vorigen Ofen abgeworfen, »daraus ein guetes wolberumbts Eysen und Stahel khumbe«, haben sie nach 1566 bis auf die letzten Ostern beiläufig in die 80 Meiler Gradei gemacht und allen verkauft. Wenn der Ofen immer ginge, könnten sie 400 Meiler per Jahr machen. Die Kosten der Gewerke werden auf 2000 fl. geschätzt. Das Werk liegt wegen des Wassers in einem wilden, rauhen, steinigen Gebirge, »da weder davon noch hinzu Strassen noch staig gangen«. Als Erzherzog Karl nach der Teilung der Erblande 1564 Landesherr wurde, erteilte er unterm dd. Graz, 23. Juni 1569, abermals dem Paul Pregel das Recht zwei Plahäuser in Vodiz und am Khoblbach samt Hammerwerken zu bearbeiten und zu Predale das Erz zu graben. Im Jahre 1570 s. d. stellen die H. G. an Khobl vor1), wie sie gleich anderen Handelsleuten Aufschläge, Zölle und Mauten bis ans Meer bezahlen, wie sie ferner lang nicht die »rechten Kluft und Gäng troffen«, mit mancherlei Proben, Gebäuden des Hammerwerks und Werchgaden, auch mit Bau etlicher neuen Wege und Straßen ihr Vermögen zugesetzt. Auch will sich das »Werk auch noch in Wildnuß des Arzt etwas speren«. Sie wollen die Zeughäuser zu Görz, Gradisch und Triest mit Eisenwerk und Kugeln versehen und bitten um Befreiung auf 5 Jahre von den Hammergefällen, um sich zu erholen. Unter dd. Laibach, 16. Februar 1570, verlangt Carl vom Oberbergmeister Singer darüber Auskunft. Unterm 16. Mai dd. Velach berichtet Singer, es sei ihm bekannt, daß die am Kobel große Kosten und viel Widerwärtigkeiten hatten, ehe sie das Werk bewilligt erhielten; auch dann große Kosten hatten. Das Bergwerk liegt an einem wilden Ort, ist wohl mit Holz gut versehen, doch die Bringung des Kohl teuer, dazu alle Viktualien schwierig und teuer zu erlangen und zum Werke zu bringen. »So seien die Werchgaden dermassen an einem Ort, daß wohl darauf Acht zu haben, man die Manschaft dahin bringen mecht. So in einer ereylennden Landtsnot in den Waiden dem Erbfeind aim einfall fürkhumen und auf halten mechten.« Singer ist darum der Meinung, »weil sie bei all aufgewendeten Unkosten von ihrem Eisen alle Mauten und Aufschläge, wie die zu Aßling oder ausseristen Eisenbergwerken in Krain bezahlen, sie des ganzen Aufschlages zu Laibach auf 3 oder des halben auf 5 Jahre zu befreien.« Aber die anderen Mauten, Quarentes und Aufschlag bis an das Meer wie gebräuchig sollen sie bezahlen. So käme dennoch zur Kammer noch so viel, als von dem Hütten-bergischen Eisen, das nach Venedig durch den Kanal geführt wird, und würden die Hammersgewerken desto »lustiger mehr werchgaden anzurichten und Eisen zu machen«. Unterm 3. Oktober 1570 erfolgt die Erledigung dahin, daß ihnen die nächsten 4 Jahre jedes Jahr von dem zu verführenden Eisen am fürstlichen Aufschlag 50 fl. nachgelassen werden sollen. ‘) Statthaltereiarchiv Graz, V. A 1570, Oktober, Nr. 4. Die Hofkammer riet nämlich unterm dd. Graz, 26. September, dahin ein, ihnen auf 3 Jahre je 50 fl. nachzulassen, da es ihr dünkt, daß die Gewerken nicht mit Schaden arbeiten. Der neue Aufschlag auf den Grodel betrug 1 fl. per Meiler, um dessen Aufhebung die Gewerke baten. H K. A. Graz, 1570, August, Nr. 25. Wie bisher klar aus den Akten ersichtlich, wurde am Hubel Roheisen erblasen und als solches teilweise nach Venedig verkauft. Im Jahre 1576 plante Paul Pregel, hier das Roheisen selbst zu Gußware zu verarbeiten. Unterm dd. Graz, 25 August 1576 verlangt der Erzherzog vom Vizedom Georg Hofer Bericht1) über eine Supplik des Paul Pregel, welcher »bay seinem HammerwerchamKoblainGießwerckvonEisenzuezurichten« gesonnen sei. Pregel bat um Bewilligung auf 25 Jahre, und zwar als Patent, daß »solch Eisengiessen in derselben Zeit sonst nemandt weder inCrain noch der Grafschaft Görz zuegelassen werdenwolte«. Der Vizedom möge nun berichten, »ob und was gedachter Pregl für ain Gusswerk bei bemeltem seinem Hammer an Kobl anzurichten Vorhabens«. Leider ist das Resultat nicht ersichtlich, doch dürfen wir annehmen, es sei die Bewilligung erteilt worden, weil wir, allerdings über 110 Jahre später, hier eine Eisengießerei im Betriebe finden werden. Im Jahre 1570 erscheinen unterm 28. Jänner Paul Junauer, Andreas Pregel und Lukas Vrabez als Gewerke. Vizedomarchiv XXXV, 7. Bei der zweiten Oberbergrichterwahl 1579 erscheinen zwei Gnekho vom Hubel, nämlich Hieronymo vom oberen Hammer und Anibale vom unteren Hammer am Khobl, welche beiden auch 1589 die Klageschrift gegen Paul Junauer unterfertigen als Gnechi »al chobel«. Im Plaofenverzeichnis von 1581 fehlt »Khobel«, es scheint unter V o di z mitgerechnet worden zu sein, welches mit Sala und Neuwelt mit 2500 Ztr. erscheint, wohl aber finden wir »Khobel« im Verzeichnisse der Werke, auf welche die Beiträge zur Oberbergrichterbesoldung im März repartiert sind. Auf Khobel mit seinen 4 Hämmern entfallen 25 fl., also so viel, als auf Nani in der Wochein und auf den Hammer a. d. Gurk, während der Ofen in Vodiz nur 2 fl. zahlt. Die Repartierung von Ende Oktober belastet Kobel nur mit 12 fl., dafür Vodiz mit 3 fl. Unterm 1. März 15901 2) berichtet Junauer als Oberbergrichter über Gnecko und seinen Hammer in Idria; da schreibt er, daß »das Hammerwerk am Khobl durch Einstellung der Arbeit fast in Abbau kummen, und durch die starken Winde3) so allda regieren zu besorgen, wo nicht wieder die Arbeit angerichtet werde, daß es gar zu Grund möcht gehen. Wie dann der Hammerwerch Gebrauch ist, wo sie entstehen, und man darin nit arbeit, viel ehe Schaden nehmen. Eben das gleichen ist es mit dem Wreshanischen Ofen, der zu Wrekhouiz zur Hilf desHammerwerchs am Khobel aufgericht ist worden, weil man ein Zeit durch Niederlegung der Arbeit, darinen nichts gemacht hat und öd gestanden, die Bälge zerschnitten und die lange Jesch (Ježa = Esse) etwas eingefallen etc.« und 1595 schreibt dd. Krainburg, 21. April, Harrer an den Vizedom, daß am Khobel beide Hämmer in Grund abgekommen wären; ebenso schreiben die Gewerken in ihrer Denkschrift über den Niedergang des Eisenwesens dd. 4. November 1596, daß Ho bl abgekommen sei4). 1) Vizedoraarchiv, F. Mineraiia XXXV, 22. 2) H. K. A. F. 18.321. 3) Die Bora des Wippacher Tales. 4) H. K. A. F. 18.317. Es fielen der damaligen Krise bei dreizehn Hämmer zum Opfer, nämlich Hubel, Sala, Neuwelt, Brekovitz, Steinbüchl, Kanombel, Kolnitz, Tolmein, Rotwein, Neumarktl, Idria, Sibenek und Gurk, davon erholten sich nur mehr Steinbüchl, Rotwein, Neumarktl und Gurk; alle andern blieben erlegen. Das Werk am Hubel wurde zwar in der zweiten Hälfte des XVII. Jahrhunderts nochmals in Betrieb gesetzt, verfiel aber schließlich ganz. Wir hören nämlich bis 1659 nichts mehr in den Akten über den Hammer, erst unterm 5. April 1659 erfließt ein Befehl Kaiser Leopolds I. an die I.-O Kammer, in welchem es heißt: »Was bei Uns Anthoni Graf v. Lanthieri wegen Wiedererhebung und Bestreitung eines, in seinem Gebiet im Wippacher Boden ober Haidenschaft in Loibl1) liegendes, und vor langen Jahren her verlassenes Eisenbergwerk, geh. angebracht« und gebeten, ihm dasselbe zu konfirmieren. Der Kaiser befiehlt, dies zu tun, sofern keine erheblichen Bedenken obwalten. Das Werk wurde wieder erhoben, produzierte aber, wie aus einem Aktenstücke von 1674* 2) hervorgeht, schlechtes Eisen. In einem Verzeichnis über die Eisenproduktion der Krainischen Werke von 1674 heißt es 1. c.: »Hobl ist das Eisen brüchig und nit zu gebrauchen, außer etwa zu denen Granaten, welche eben sambt Eisenkugeln, sowohl zu Hobl, Wo chain,3) als Sava, J au erb ur g und Plaofen4) gegossen werden kunten«. Valvasor (1689) sah es noch im Betrieb, da er II, c. 60, p. 262 schreibt: In Innerkrain »finden sich nur zwei Bergwerke, als Erstlich: Im Wipacher Boden hat es ein Eisen-Bergwerk und Hammerwerck, so dem Herrn Grafen Lanthery gehörig. Allda wird viel Eisen gemacht und geschmelzt, auch allerley dings aus Eisen bereitet; und unter andren eiserne Retorten, so man zum Ausbrennen des Quecksilbers braucht«. — II, p. 262, c. 60. Das andere ist Idria. In III, c. 16, p. 382, wo er die bestehenden Eisenwerke des Landes aufzählt, nennt er Hubel nicht mehr, doch bestand das Werk noch fort, da es im Bericht an die Kammer über die Oberbergrichterwahl vom 4. März 1690 ausdrücklich als Wähler genannt wird. (Vizedomarchiv XXXV, 8) und 1703 heißt sub 22. März im Empfachbuche Joh. Babt. Locatelli Herr auf Pleyoifen und Hubel. Möglicherweise erwarb er dasselbe. Urkundlich ist mir darüber nichts bekannt geworden. Von da ab verschwindet der Hubel in den Akten. Die Bergrichter am Hubl. Über die Stellung der verschiedenen Bergrichter bei den einzelnen Werken vor der Carolingischen Bergordnung wissen wir wenig. 1500 war in ganz Oberkrain ein Bergrichter Ulrich Sibenwürger mit 32 fl. Gehalt bestellt, er verpflichtet sich dem Kaiser Max. 1559 erscheint Georg Schlemmer für Aßling mit 40 fl. Gehalt bestellt5), 1560 werden für Oberund Unterkrain über Vorschlag der Kammer und des Obergbergmeisters Jörg Singer, Andreas Engelhart und Mathäus Gareniz ernannt, letzterer erhält 60 fl. Besoldung6). 0 Verschrieben für Hubl, wahrscheinlich war das Konzept unleserlich geschrieben. 2) H. K. A. F. 18.285. 3) Cf. p. 340. 4) Cf. p. 396 und 458. 5) Ged.-Buch 83, f. 145. 6) Ged.-Buch 86, f. 509 b. 1561 wird Adrian Engelhard mit 40 fl. Gehalt auf sein Ansuchen von Unterkrain nach Oberkrain transferiert. Ged.-Buch 89 f. 3 b. 1564 wird er über Vorschlag Singers Bergrichter und Waldmeister in der Herrschaft Weißenfels mit 40 fl. Gehalt und 20 fl. Besserung. Ged.-Buch 93 f. 157 b. 1570 erteilt Erzherzog Karl seine Zustimmung, daß sein Forstmeister Hans Wild durch seinen obersten Bergmeister zum Bergrichter in Krain (Oberkrain) mit 25 fl. Gehalt angestellt wird. Geh. Hof-Arch. H. K. R. B. 6 a, f. 73. 1585 werden neben dem Oberbergrichter der Eisenbergwerke Hans Holzer, auch zwrei Bergrichter über die anderen Bergwerke bestellt, und zwar Hans Wild für Ober- und Jakob Köchl für Unterkrain, ersterer mit 25 fl., letzterer mit 52 fl. Besoldung. Da es in Oberkrain nur Eisenbergwerke gab, wird Wild am 13. Jänner 1586 enthoben. (Köchl bleibt für die Bleibergbaue um Littai, wo die Bergrichter für Unterkrain in St. Martin ihren Amtssitz hatten.) Die früheren Agenden des Wild werden Holzer übertragen. St. Statth.-Arch. H. K. A. Dezember 1585, Nr. 47. o 7 Diese knappen Notizen sind so ziemlich alles, was über die Zeit vor 1575 vorliegt. Aus dem nachfolgenden Aktenstücke erhalten wir ausführlichere Einblicke in die Verhältnisse dieser kleinen Bergbeamten, welche sogar Analphabeten sein konnten, wie es Jörg Schwapla am Hubel war, für welchen Junauer Unterschriften fertigen mußte, wie dies aus dem Ladebogen von 1569 ersichtlich ist. Schwapla starb 1572 und nun bewarb sich Eustach Frueperger um das Amt. Er wendet sich an die N.-Ö. Kammer mit einer Eingabe J), in der er schreibt, daß es erforderlich sei, an Stelle des verstorbenen Bergrichters am Hubel, der weder lesen noch schreiben konnte, einen dieser Künste kundigen, auch der Rechnunglegung fähigen zu ernennen, da bisher »an den Mautstätten Georg und Sanct Johannis des bisher verführten Eisen-werch keine ordentliche Raitung zu finden«. Da ein des Lesens und Schreibens kundiger Bergrichter ernannt werden soll, so bittet er um den Dienst, da er schon über 20 Jahre dem Haus Österreich treu gedient. Er habe eine Säge und Holzhandlung zunächst unter genanntem Hammerwerk. Sein Holzgeschäft sei nicht erträglich, »denn ich mit dem Gundelruder Handel, der gefährlichen Krabatischen Rudermeister halber die Jederman ansezen und ihrem Gebrauch nach Machung großer Schulden entweichen, besorglich wenigs fruchtbar ausrichten wierdt«. ln einem zweiten undatierten Schreiben stellt er vor, daß er im Dezember 1571 in einem Schiff 800 Ruder nach Venedig verfrachten wollte. Bei einer Fortuna (Sturm) mußte alles, was am »obern Poden« im Schiff gelegen (am Verdeck), zu Rettung von Leib und Leben ins Meer geworfen werden, wodurch er in große Armut geraten sei. Er erbietet sich nun, die Aufsicht über die fürstl. Hoch- und Schwarzwälder als Forstmeister »neben dem kleinen Perkrichter Ambts« zu verrichten. Frueperger war laut eines Aktes dd. 22 Februar 1571 früher »Einnehmer an der Vötsch und jezt Gegenschreiber daselbst« und befaßte sich mit Holz- und Ruderhandel nach Italien. Unterm 3. Februar 1572 dd. Prart (Zoll ob Wippach) berichtet Paul Pregel, daß er und seine Mitgewerken im ersten Anfang ihres Hammers die Erzgruben vom Urban Flach empfingen, »welcher der Zeit das Bergrichteramt über den Eisenstein am Veher und über die Hämmer Brek-houiz, Codbalsh und Idria so daselbst Arzt genommen, Beuelch gehabt.« ‘) Statth.-Arch. Graz, H. K. A. Dezember 1572, Nr. 4. »So nun Flach mitTodt abgegangen und gem eite Hamer all drei öd geworden, hat dis Arzt niemandt dan wir am Khobl gebraucht und die Gruben peulich (baulich) erhalten, ist solch Bergrichter-Amt, so Flach gehabt, hierher am Khobl dem Jorgen Swapla befolchen worden.« »Nachmals ist Swapla auch mit todt abgangen und sein die 2 Hammer Ydria und Codbalsch wiederumb erpaut worden, so hat Herr Vizedomb auf unser Anhalten das Gericht dem Michel Stecher ydrianischen Bergrichter in Beuelch geben, damit er diz neben dem ydrianischen Bergrichter-Amt handeln und verrichten soll, dem er auch bisher fleißig nachkommen ist«, er hat nicht weit zum Bergwerk, kann öfter die Gruben, Plahäuser, Hämmer und Werchgaden besuchen, ist mit bergverständigen Leuten versehen und hat seinen Fronboten, daher kann er den Dienst um »eine pilliche Besoldung« versehen. Sollte er abgesetzt werden, so sei Frueperger nicht als tauglich zu betrachten, »er last ihm den Wein zu lieb sein, und ist der Bergwerkwerk unerfahren«, während die Bergordnung erfordert, daß der Bergrichter öfter in die »Gruben fahren und sehen muß, damit die Schacht und Stoln recht gezimert, kein Erz versezt auch die Tagfarten, Auspruch und all andere Notdurft fleißig unterhalten« werden. Paul Pregel war Aufschläger am Prart und richtet diesen Brief an Hans Holzer, Oberaufschlager in Krain, der ihn unterm 14. Februar 1572 dd. Wippach an die N.-Ö. Kammer leitet. Inzwischen erfloß schon unterm 3. Oktober 1571 von der Hofkammer in Graz an den Yizedoin Hofer in Krain und Hans Holzer, Oberaufschlager >) daselbst, der Befehl, in der Angelegenheit Bericht zu erstatten. Der Vizedom kommt diesem unterm 19. Februar 1572 dd. Laibach nach und erklärt, daß ihm wohl bekannt sei, daß er und der Aufschläger einen Bergrichter an den Kobel setzen sollen. Die Gewerken nahmen denselben allerdings mit Vorwissen des Vizedoms früher auf eigene Kosten auf und bezahlten ihn. Sollte dort nun ein neuer ernannt werden, so hätte er gegen Frueperger kein Bedenken, da er neben »der Schreiberei und Raittungen der Waldhandlungen gute Erfahrenheit« habe. Doch solle er »allein Ihr. Fr. De hl. und nicht den Gewerken geschworen, und mit aller Gehorsam derselben Vizedomamt, inmassen der Perkrichte'r zu Krop, Stainpüchl und Kollniz, unterworfen sein«. Da die am Hubel einen Bergrichter begehren und den vorigen auf ihre Kosten erhalten haben, so werden sie es auch jetzt tun, doch hielt es der Vizedom für besser, »daß er solche seine Besoldung von denen Orten, dahin er mit Eid und Pflicht verbunden empfinge, und daß die Gewerken dieselbe jährlich in ihrer Abraitung I. F. Dch. wiederum erstatten«. Unterm 22. April wird vom Landeshauptmann in Krain Urban Ainkhürn in Idria aufgefordert, in der Frage Bericht zu erstatten. Dies geschieht unterm 1. Juni 1572 dd. Idria dahin, »daß zuvor die Hammergewerken Paul Pregl Aufschläger am Prart, und Paul Junauer« einen Bergrichter am Kobl meist durch ihre gegebene Besoldung erhielten. Ein Bergrichter sei nötig zur Beaufsichtigung der Hämmer und Wälder, doch solle er von Sr. Drchl. beeidet und besoldet werden. Auch könne ihm der Eisenhammer in Idria zugeteilt werden; Michel Stecher könnte den Dienst versehen. Der ebenfalls um seine Meinung befragte Inhaber von Loitsch Franz v. Scheyer zu der Ainödt schreibt unterm 12. Juni 1572 dd. Loitsch, er sei 4 teutsche Meilen entfernt und wisse nur, daß man »das Eisenerz aus der Frst. Drchl. Amt Gereudt, meiner Pfandinnhabung, nämlich ob der des Lucas Vechars ’) Damals also beide einvernommen. Hu eben« auf die Hammerwerke am Kobl und Idria führt. Frueberger sei ihm ganz unbekannt. Landeshauptmann Henvart v. Auersperg empfiehlt unterm 14. Juni 1572 dd. Laibach den Fruhberger als ehrlichen Mann, der als vizedomamtlicher Beamte angestellt werden möge. Unterm 4. August dd. Velach erstattet über Befehl dd. Graz, 27. Juni, der ihm 29. Juli zukam, Oberbergmeister Singer sein Gutachten dahin, daß der Bergrichter am Hubel unnötig sei, die Gruben an 'Voher, wo auch Codawutsh (Hudawolsch) und Idria wieder arbeiten, kann der Idrianer Bergrichter ganz gut beaufsichtigen. Für alle drei Hämmer soll er 30 fl. bekommen, die er aus dem Vizedomamte beziehen soll. Über Schlußbericht der Kammer dd. Pettau, 10. Oktober 1572, resolviert Karl unterm 20. Oktober, daß die Besorgung des Dienstes am Kobl dem Idrianer Bergrichter gegen eine »Ergözlichkeit« von seiten der Gewerken zu übertragen sei. Beeidet hat er für den Erzherzog zu werden. 4L Der Plaofen und Hammer im Tal Vodiz. Das Vodizer Tälchen scheint einmal ein kleiner See gewesen zu sein, es liegt im Birnbaumerwalde 200 m über Podkrai und 803 m über dem Talboden von Heidenschaft. Das Tal wird von West-Ost von einem Bache durchflossen, welcher versinkt. Der Bach treibt drei Mühlen, die erste gleich unter der Quelle, die zweite 10 Minuten weiter östlich, ist verfallen, die dritte besteht noch gegenüber dem Hause des Jakob Terček Nr. 3 vulgo Malner, und hier stand die »Fužina«. Oberhalb der Mühle liegt, 40 Schritte von ihr entfernt, ein versumpfter Teich, ähnlich wie zu Hudawolsch. Von der Mühle bis zum Talschlusse sind noch 60 Schritte, so daß der Raum für die Werksanlage die Ausdehnung der in der Sala hatte: Bei 25—50 Schritten Breite 100 Schritte Länge. Die Schlacken fand ich im Bache nächst dieser letzten Mühle, als Beweis, daß das PI ah aus, welches unterm 12. November 1561hier zu errichten bewilligt wurde, an dieser Stelle stand. Im Herde des Terček aber ist außerdem noch ein »Grudel« eingefügt, wie wir sie beim Ukmar »v Plaužu« in Senober kennen gelernt haben. Das Stück im Herde des Terček ist 1 m lang und 28 cm breit und läuft ebenfalls gegen ein Ende schmal aus. Auch dieser »Grudel«, wie er hier heißt, ist einerseits glatt, verhältnismäßig eben, unten rauh, und dient den Töpfen als Gestellplatte. Da Vodiz mit Hubel eng verbunden war, so haben wir schon unter Hubel davon gehört. Hubel verfiel schon um 1590, ebenso Vodiz, angeblich schon bald nach seiner Gründung durch Pregel, ohne gerade ganz aufgelassen zu werden, denn 1612 werden noch Georg Pregel, Sohn des Paul, Andreas Pregel, Paul Junauer und Lukas Vrabez als im Tale Vodiz Beteiligte genannt. Am 3. April 1612 verkaufte Georg Pregel als Hauptanteiler, der die anderen auszahlte, das Werk an Hans Jakob von Edling* 2), wahrscheinlich Enkel des Georg, welcher schon 1551 das Werk am Hubel erheben wollte. Über den Hergang berichtet Caspar v. Lantheri dem Oberbergrichter unterm dd. Wippach, 20. Dezember 1612. Er schreibt3): Das Werk gehört jetzt dem Hans Jakob von Edling. Es hätten »vor undenklichen Zeiten etliche Hammergewerkh am Khobl eine Gerechtigkeit, im Tal Vodiz einen Hammer aufzupauen, an sich gebracht und solche fl Cf. oben p. 681. 2) Vizedomarchiv, F. Mineralia XXXVI, 7, sub 9. Dezember 1612. 3) L. c. XXXVI, 1. hernach weillendt Paul Pregel käuflich hinumb gelassen oder übergeben, welcher nun zugefahren und daselbst einen Preschanischen halben Plä- oder Schmelzoffen aufgebaut, etlich Erzgruben empfangen und folgends alda bei 30 oder 40 Meiller Gr o dis nach und nach gemacht. Weil er aber wegen Wasser- und Erzmangel (das Wasser oft zu groß oder zu klein) unregelmäßig arbeiten konnte, Plämeister, Schmiede, Knappen, Kohlbrenner und Arbeiter aber halten mußte, so büßte er ein und ließ alles zu Grunde gehen, so daß man in wenig Jahren nicht kannte, ob etwas da gestanden.« Unterm 4. Jänner 1613, Wien wird bemerkt, Vodiz sei vom Edelmannsitze des Hans Christof v. Edling, welcher unterfertigt ist, »woll 3 Meil wegs weit und gar in einer Waldwildniß J) gelegen«. Über die beabsichtigte Wiedererhebung des Werkes durch Johann Jakob v. Edling waren die Meinungen geteilt. Lantheri war als Waldbesitzer dagegen, der Oberbergrichter Valentin Aßler im Kammerinteresse dafür. Unterm dato Laibach, 19. Jänner 1613, rät er, die Freiheiten den von Edling zu bestätigen. Er habe das Werk am 17. Jänner in Augenschein genommen und gefunden, daß von Schloß Loitsch durch den Pierpaumer-wald bis St. Gertraud* 2) zwei starke deutsche Meilen keine Dörfer seien, die sich dort zu beholzen hätten, daß auch von der anderen Seite, der Herrschaft Wippach, das Tal über zwei starke teutsche Meilen entfernt sei. Das Erz soll am Nanos, Smreka, gegraben werden und hat sich gar reich und ziemlich ergiebig gezeigt. Auch in Vskoku, Sagalitsch wie auch gegen Schwarzenberg oberhalb Feit, v Stermici genannt, sind Erze. (Vizedom-Archiv 1. c. XXXVI, 7.) Es scheint indessen nur beim Versuche geblieben zu sein, ln den Akten findet sich nichts weiter vor, woraus auf eine Wiedererhebung geschlossen werden könnte. Rückblick auf den Hütten- und Hammerbetrieb in Krain. Fassen wir nun die uns vorliegenden Daten zusammen, so ergibt sich folgendes über den Hüttenbetrieb der Alten in Krain. Von den Bauern-Rennfeuern überging inan zu kleinen Stucköfen, welche in Kärnten Teutschhammeröfen, in Krain windische oder krainische Öfen hießen (p. 469, 470, 471) und kleine Wölfe aus einem Gemisch von Weicheisen und Stahl produzierten, welche bei 7 Zentner wogen3); diesen folgten die größeren Stucköfen, in welchen ähnliche Wölfe, aber bis zu 20 Zentner im Gewichte erzeugt wurden, deren Eisen erst auf Nägel und Hufeisen verarbeitet worden ist. Solche fanden wir in Eisnern, Krop, Steinbüchel, Kolnitz an der Gurk, Katzenberg und in der Wochain. Die Italiener führten die Brescianischen Floßöfen ein, welche graues Roheisen lieferten; sie heißen zu deutsch Plauöfen, slovenisch plauž, italienisch for no grande Bressiano (Cf. p. 581). Ihr Produkt pro dolo oder brodolo und flösse di grollo, bei den heimischen Arbeitern grodel, grade 1, auch grudi. Es waren, wie wir jetzt ersehen haben, echte Flossen von grauem Roheisen, deren Güte vom Erz, Kohl und Ofengange abhing (Cf. p. 614, 682 u. 684). Die besten lieferten die Spateisensteine bei Sava h Welche jetzt allerdings ziemlich gelichtet ist. 2) War eine Kapelle beim Posthause im Birnbaumerwalde, heute Jägerhause des Grafen Lanthieri, das Kirchlein ist jetzt ruiniert. Das Ganze steht innerhalb des ehemaligen römischen Festungswerkes »ad Pirum«. Cf. darüber meine Emona p. 123 und »Argo« II, p. 165. s) H. K. A. F. 1491. Bericht des v. Scheuchenstuel dd. 13. Dezember 1774 sub 31. Jänner 1775. und Jauerburg, welche man auf Stahl verarbeitete. Die schlechteren Sorten gingen als Roheisen nach Italien, wo sie zu Geschützkugeln umgegossen, oder auch bei den Werken im Lande selbst zu Granaten, Stückkugeln und anderen Gußwaren verarbeitet wurden (p. 840,683). Dieser Hüttenbetrieb spielte sich in Krain somit schon im X\ I. und XVII. Jahrhundert ab, während am Steierischen Erzberge, wo der herrlichste Spate'isenstein oder Stahlstein am Erzberge zutage liegt, mühsam den in Spalten eingebetteten Verwitterungsprodukten desselben, den Blauerzen, nachgegangen und noch Mitte des XVIII. Jahrhunderts auf Wölfe gearbeitet wurde, aus deren Halbmaßen auf den Hammeiwerken erst mühsam die Stahlkerne vom Weicheisen unterm Wallaschhammer gesondert werden mußten, während man das sich um den Wolf bildende Roheisen als Graglach gegen Proviantsorten vertauschte. Der Hammer in der Herrschaft Mitterburg in Istrien. Istrien fiel 789 an das fränkische Reich und Karl setzte einen Herzog in die Provinz. 1208 vergab es König Otto an Ludwig von Bayern, der es an den Patriarchen von Aquileia abtrat. Capodistria wußte sich frei zu erhalten und suchte auch die übrigen Seestädte an sich zu ziehen, um deren vereinigte Macht dem Patriarchen entgegenzustellen. Parenzo zog es nun vor, sich an Venedig 1267 zu ergeben, welchem Beispiele bald Umago, Citta nuova, St. Lorenzo, Montona, Capodistria, Pirano und Isola, Rovigno, Pola, Dignano und Vale zwischen 1267 bis 1331 folgten. Das Innere be-haupteten die Markgrafen, und Triest unterwarf sich 1382 dem Herzog von Ostreich, der kraft eines Familienvertrages 1374 Graf von Istrien geworden war. Venedig konnte sich daher nicht der ganzen Halbinsel be-mächtigen. Österreich behielt den Kern mit fast rein slawischer Bevölkerung, Venedig den ganzen westlichen Küstenstrich und vom westlichen die Küstenzone bis Bersetz östlich vom Zepitscher See. Das österreichische Istrien hatte seinen Verwaltungsmittelpunkt in Mitterburg oder P i s i n o und gehörte zu Krain. Wie in Krain fanden sich auch in Istrien und auf den Quarnerischen Inseln Eisenerze im Lehm eingelagert, welche zur Zeit, als hier noch Wälder die jetzt kahlen Felsen deckten, verschmolzen wurden. So fand ich 1901 am 25. Oktober zu meinem Erstaunen auf Stari grad bei Besca nuova auf der Insel Veglia, wo ein Kirchlein St. Johannis steht, zwischen den Felsklüften des jetzt ganz steinigen Hügels schwere, glänzendschwarze Eisenschlacken, welche mit dem in Krain auf prähistorischen Schmelzwerken vorkommenden übereinstimmen. Ein Punkt in Istrien zog die Aufmerksamkeit der Eisenwerksgründer zunächst auf sich, nämlich die Učka, Monte maggiore, auch Monte Cal di er geheißen. 42. Das Eisenwerk am Monte maggiore. An dem südöstlichen Ausläufer der Gebirge des Čičenbodens schließt sich unterhalb der Einsattelung, welche die Straße von Lupoglava nach Matulje übersetzt, ein zirka 22 km langer, keilförmiger Gebirgszug an, welcher von N —S abfallend und sich verschmälernd unter Fianona das Meer erreicht, gegen welches seine Ostabhänge zwischen Lovrana und der Einfahrt zur Bucht von Fianona abfallen. Der höchste Punkt dieses Gebirkszuges Vela Učka oder Monte maggiore, die große Učka, erhebt sich 1396 m, weiter südlich bei Dolnje dele die mala Učka oder kleine Učka. Unter dem mittleren Drittel des Müliner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 44 Učkazuges breitet sich zwischen Nova vas und Koziljak eine zirka 8 km lange und 2'/2 km breite Ebene aus, in welche bei Nova vas (Neudorf) der bei Boljun entspringende Boljunšicabach eintritt, sie am Ostrande längs der Abhänge der Učka durchfließt und in dem, am Südende der Ebene gelegenen Čepi čer See mündet. Das Terrain ist sumpfig und war seinerzeit von Malaria geplagt. Die über Bemühungen des alten Dekans Anton Nežič durchgeführten Entsumpfungsarbeiten schafften Wandel und haben gesunde Luft geschaffen. Südlich des Sees breiten sich die wildesten Felsgruppierungen der echten Karstformation mit ihren durch schmale Kanäle gespaltenen und getrennten Kalkblöcken aus. Etwa 6 km vom See erreicht man das Meer am Porto von Fianona. Der See ist sehr seicht und bei großer Dürre fast leer oder nur Sumpj gewesen. Sein Abfluß ist unterirdisch bei Kozeljak. Dieses Saugloch wurde nun vor zirka 90 Jahren teilweise verstopft, um das Wasser nicht ganz abfließen zu lassen und es für die Viehtränke zu erhalten. Einige Minuten vom Seeufer und zirka 20 Minuten vom Saugloch am Südende des Sees liegt die Gradina (Burgstätte) mit antikem Mauerwerk, in dem noch ein Gewölbe erhalten war. Das urkundliche Material umfaßt die Zeit von 1555 bis 1599, es handelte sich daher zunächst um Auffindung der Ortslage des Werkes, welche mit den größten Schwierigkeiten verbunden war, obwohl über gütige Empfehlungen des Herrn k. k. Hofrates W. G o 11 des k. Ackerbauministeriums die Herren J. Šorli, k. k. Statthaltereirat, und Alois Linz, k. k. Oberforstkommissär in Pisino, in liebenswürdigster Weise der Untersuchung ihre Unterstützung liehen. Ferner beteiligte sich daran Herr Prof. Lukas Brolih in Pisino, welcher mich auf der Wanderung zur Učka zu begleiten die Güte hatte. In Cepič, nächst der wahrscheinlichen Lage des gewesenen Werkes lieh Se. Hochwürden Dekan Anton Nežič, Ritter des Franz Josefsordens, der Untersuchung seine wärmste Unterstützung, und bei dem gefälligen Mitwirken der genannten Herren gelang es, ein befriedigendes Resultat zu erzielen. Es sei ihnen hier der ergebenste Dank ausgesprochen. Da es zweifellos war, daß das Werk auf der Westseite der Učka lag, so wählte ich Mitter-burg zum Ausgangspunkte der Untersuchung. In vier Fahrstunden erreicht man den Ort Čepič, von wo man längs des nördlichen Seeufers das Tal der Beliunšica überquert. Herr Dekan Nežič, dem während seiner 40jährigen Anwesenheit in Čepič nie etwas von einer alten Fužina bekannt wurde, bezeichnete mir einen 90jährigen rüstigen Greis bei Hl. Kreuz, welcher wohl von Erzlagern ober Hl. Geist auf der Učka zu erzählen wußte, aber vom Bestände eines Eisenwerkes keine Erinnerung hatte. Wohl aber erinnerte er sich der Verkeilung des Beliunšica-Abflusses am Saugloche, an dem sich sein Vater beteiligte. Dort nun standen damals noch sichtbar die Ruinen zweier »Mühlen« nebeneinander. Die Lokalität heißt »na malini na Krasu« (an den Mühlen am Karste) und unterhalb der zwei Mühlenruinen versank die Beliunšica, deren abströmendes Wasser sie betrieben hatte. Bei sehr niedrigem Wasserstande sieht man sie nach Angabe der Anwohner noch hervorragen. Die Mühlen waren schon damals Ruinen, nur sah man an den Ruinen die Öffnungen für die Wellen der beiden Räder. Im Gasthause unter Gradina erzählte man, daß bei einer Grabung in einer Ruine etwa 10 Stück Eisenhauen, wie sie beim Feldbau üblich sind, aufgefunden wurden. Vor allem muß es auffallen, daß die zwei »Mühlen« in so unmittelbarer Nähe standen. Valvasor II, p. 294, erwähnt dieser Mühle als einer »sehr artlich-erbauten Mühle, sintemalen sie gleichsam unter dem See und ganz in der Erden gebaut worden«. — Er betrachtet sie somit als ein Kuriosum, von dem er aber nicht meldet, ob es im Gange war oder nicht. Da nun am ganzen oberen Zuge des Monte maggiore und der, Cal dare genannten unteren Hälfte des Gebirgszuges weder an der West-, noch weniger an der Ostseite desselben eine andere Wasserkraft vorhanden ist, welche ein Eisenwerk betreiben könnte, als die Beliunšica bei ihrem Abflüsse aus dem See von Cepič, so glaube ich diese rätselhaften Mühlenruinen als die Stätte des ehemaligen Eisenwerkes annehmen zu sollen. Bei Trockenlegung des Sees, welche geplant wird, dürfte die Frage definitiv gelöst werden. Wir werden bei Behandlung der Urkunden übrigens noch Andeutungen finden, welche dafüi sprechen, daß wir das Werk hier zu suchen haben. Vor allem steht es fest, daß das Werk auf österreichischem Gebiete stand. Die venezianische Grenze lag aber nicht fern vom Čepičer See unterhalb Chersano, Fianona war schon venezianisch. Von Bersetz aufwärts wird die ganze Küste wieder österreichisch. Nun heißt es in einer Eingabe dd. 10. Februar 1580 : Das Bergwerk wäre einerseits eine kleine teutsche Meile vom Meere, anderseits nur eine halbe Meile von den umliegenden venezianischen Städtlein entfernt, und als 1599 sich jemand zur Wiedererhebung des verfallenen Werkes meldete, wurde ihm bedeutet: er möge dies im Lande tun und nicht »gegen dem Venedigischen C on finen«. Die Kriterien für die Werksanlage: 1. Lage an einer Wasserkraft, welche Bälge und Hämmer zu treiben imstande wäre, 2. Lage an der Učka auf österreichischem Boden, 3. vom Meere eine schwache Meile und 4. von der venezianischen Grenze 1/2 Meile Entfernung, treffen nur ausschließlich am Abflüsse der Beliunšica am Südrande des Čepičer Sees zu. Über die Erze berichtet Hacquet. Oryct. Carn. 1, p. 52, daß an der »Uzhka oder mons Caldiara, oder wie ihn die Italiener zu nennen pflegen, Monte majore« die Erde allenthalben tonig und oft mit Eisenerzen gemischt ist. Er fand auf dem Berge ein kugeliges, den Magnet anziehendes Eisenerz, wo die runden Kugeln in einem Eisenjaspis steckten. Daß ferner diese Eisenerze auch ober dem Čepičer See Vorkommen, haben wir schon bemerkt. Die älteste urkundliche Nachricht über das Werk datiert Augsburg, 30. Mai 1555, im Ged.-Buch Nr. 74. Da heißt es: »Dominicu de Gatztelu Verschreibung, daß er drei oder vier Gruben am Berg Caldara aufschlagen müge, aufzurichten.« »Indem uns unser Sekretari und getreuer lieber Dominicus de Gatztelu zu erkennen gegeben, wie daß in der Grafschaft Mitterburg sich in einem Gebirg Caldara genannt ein Bergwerk ereget, und uns derhalben weil er sich mit Bauen daselbst einzulassen Vorhabens wäre, um gnädigste Befreiung angesucht und gebeten.« Es wurde ihm bewilligt, drei oder vier Gruben, nach »Bergwerksgebrauch ausgemessen«, aufzuschlagen. Auf vier Jahre wird ihm auch der Zehent erlassen. Fol. 82. Unterm 28. Februar 1560 wird von der Hofkammer verlangt, sie möge über des Andreas de Gatztelu Ansuchen wegen Erhebung eines Bergwerks am Berg Caldare in der Grafschaft Mitterburg von 1555 Bericht erstatten2). De Gatztelu scheint die Sache nicht weiter verfolgt zu haben, denn es liegt nicht weiter ihn Betreffendes vor. P Vizedomarchiv Laibach XXXV, 28. Fasz. Mineralia. 2) H. K. A. F. 18.285. Unterm 24. Jänner 1567 dd. Graz erfließt ein Befehl des Erzherzogs Karl an Georg Hofer von Höf lein zu Hasberg, Vizedom in Krain '). Herr Adam von Serotkowiz habe um Bewilligung ersucht, »auf dem Perg Uzhka« in der Grafschaft Mitterburg ein Eisenbergwerk, »welches sich alda stattlich erzaigen soll«, zu erheben. Es wird vom Vizedom Auskunft verlangt, ob durch dieses neue Werk nicht andere »zuvor befreidte Eisenbergwerch in Kärnten und Crain ge-stokht, und damit die Aufschlag zu St. Veyt in Kärnten, an der Tarfis, zu Görz, Triest und andern Orten geschmelert, darzu die Gegenfuer das Holz andern Gewerken zu Nachtheil und Schmellerung raichte«. Über dieses Projekt liegen keine weiteren Akten vor. Im Jahre 1577 * 2) finden wir Eneas Geltinger, welchen wir bereits in Idria als Gewerken an der Canombl kennen lernten, an der Učka wieder. Es liegt uns vor die Bewilligung dd. Graz, 3. April 1577, ein Eisenwerk hier zu erheben. Der Erzherzog erteilt ihm dieselbe, wie üblich: gegen Bezahlung der Mauten und Aufschläge, doch das Holz und Kohl dürfe er aber nicht aus den Wäldern am Utschkaberg nehmen, »sondern weil derselb an die Mahren-felserischen Wälder und solche ferrner an die Wälder bei Mime unter Neuhauser Gericht am Karst amainen, allein aus denselben sich behölzen«. Er darf die nötigen Plaöfen, Hammerwerke und andere Werchgäden, auch Arbeiterwohnungen »an Ort und Enden, da es die Gelegenheit gibt in Allbeg aber ohne ander Leute Schaden«, aber nur mit Vorwissen der Behörden und der mit ihren Gründen dabei Interessierten, errichten. Er hat sich nach der jüngst aufgerichteten krainerischen Eisenbergwerksordnung zu richten und ist verbunden das Werk wiederum einzustellen, wenn es sich herausstellen sollte, daß es anderen Werken schädlich wäre. Im übrigen untersteht er dem Oberbergrichter in Krain und Grafschaft Görz. Unterm 10. Februar 1580 finden wir eine Vorstellung an den Fürsten über den Schaden, welches das Eisenwerk a. d. Učka der Kammer verursacht 3). Das Schriftstück trägt keine Unterschrift und scheint von den Gewerken in Krain und Kärnten zu stammen. Da heißt es: Das Werk ist in »Schwung« und wird täglich Eisen gemacht und verkauft. Es gereicht dem Fürsten und Land und Leuten zum großen Schaden und Nachteil, weil das Bergwerk auf einer Seiten zunächst und ungefähr eine kleine deutsche Meile vom Meere gelegen ist, »das aliso an vill ortten dasselb Eisen Contrabandweiß verfüert und auf der andern seiften, auch ein halb teil Meill die vmbligenden Venedigisch Stättlen gelegen. So mechte bald dasselb Eisen verfüert das dasselb nimer auf khain Portten Eur Für: Dhl. gefüert weder auf Triesst, SandVeyth am Pflaum oder Tibe in wie ander Eisen aus E. Fl. Dhl. Landen, Sonder weill das Land an allen ortten offen hin vndwird ferfüert, dadurch haben E. F. Dh. Land und Leute Schaden weil das Eisen hier billiger als Anderstwo verkauft wird«. »So wurde alland Eisen Pergkhwerch gespört, Welches aus Teutsch-4 *) und wendisch6) Landen Sechs od Acht Tag Raiß gefüert, und an vill orthen die Auf lag meuth, Zoll, quarentes vnd ottantes Zallen thuen«. Diese Aktion gegen das neuerhobene Werk dürfte Geltinger zur nachfolgenden Vorstellung an den Erzherzog veranlaßt haben6). *) Vizedomarchiv Laibach XXXV, 28. 2) Steirisches Statthaltereiarchiv, H. K. R. 1581, Februar, Nr. 20. 3) Vizedomarchiv Laibach XXXV, 28. *) Kärnten. s) Krain. 6) Vizeđomarchiv XXXV, 28. Da heißt es s. d. Idria (c. 1580): »DasCristlich gemüeth vnnd die billichkhait so das hochlöbliche Hauß von Österreich gegen Jedernian braucht«, verursacht ihn zu »Supp lie irren«. Er war am Gewerk in Idria, hat »in demselben 1 ö1^, * 2/a guggus gehabt«, die haben ihn »mit Weib und Kindlen« gut ernährt. Aber als Erzherzog Karl das Bergwerk an sich gekauft1): »Hob meine theill mit k homer hofften Herzen am aller leisten Auf das ain einhelliger Kauf beschehe auch hin geben, mit beschehner Vertröstung des Herrn Hansen Kiseis Ritter, der in Eur Fr. Dhl. Namen das Pergkhweich erkaufft. Er wolle mir für solche mein Queksilber theill bey E. Fl. Dhl. in anderweeg ain Gnad ausbringen, damit Ich meines verkhauffs nit entgelten solle, der mich mit Weib vnnd Kindlen erneren.« Galtinger erbat sich daher die Erlaubnis, amUčkaberge das Eisenwerk zu errichten, was ihm auch gestattet wurde. Er glaubte, der Freibrief (v. 1577) sei ihm für Lebelang gegeben. Da ihn mißgünstige Leute verdrängen wollen, bittet er mit Rücksicht darauf, daß er beim Verkauf in Idria zu Schaden gekommen, sein Bergwerk an der Učka gesichert werde. Unterm 27. Juli 1580 empfiehlt Geltinger seinen Handel unter Zusendung einer Abschriftseiner »Freiheit« den Oberbergrichter Gregor Komar. Inzwischen starb Eneas Geltinger, da wir im Dezember seine Frau Apollonia schon als Witwe in den Akten genannt finden. Frau Geltinger erfreute sich sehr hoher Gönnerschaft in Bayern, welche sich in weitgehendster und wohlwollendster Weise für die Witwe und Kinder maßgebenden Ortes verwendete. Über die Details dieser Konnektionen ist wenig in den Akten zu finden, außer den Hinweisen um Geltingers Verdienste um das Haus Österreich. Frau Apollonia Geltinger wendete sich nun in ihrer Not an verschiedene fürstliche Persönlichkeiten in München, so zunächst an den Herzog von Bayern und Pfalzgrafen Ferdinand, welcher unterm dd. München, 24. Dezember 15802), die Witwe, eine geborene Stöcklin, seiner Schwester, der Frau Maria Erzherzogin zu Österreich und ihre sechs unerzogenen Kindlein zur Fürbitte bei ihrem Gemahl, dem Erzherzoge, empfiehlt, und gleichzeitig übermittelt er dem Schwager Erzherzog Karl das Gesuch der Frau Apollonia Geltinger mit der Bitte, ihr das Bergwerk, daß ihr Gemahl erbaut, zu verleihen und zu konfirmieren in Anbetracht der treuen Dienste, welche deren Voreltern die Stöckeln, dem Hause Österreich und Herzogen Wilhelm zu Bayern geleistet haben. Das Gesuch der Witwe lautet: Eneas Geltinger sei. sei ein geborener tirolischer Landsmann und vom Adel3) gewesen. Er besaß in Idria bis in 16 Gugges, mit deren Ertrag er sie, eine geb. Stöcklin von Schwaz, und ihre Kinder rechtlich und wohl erhalten habe. »Wié aber dem, so hat es sich gegeben, daß I. Fr. Drhl. solches Bergwerk zu Ihrem (1577) Kammernuz erkauft und genommen, welches die Gewaltsträger bewilligt und angenommen, aber leztlich damit einhelliger Kauf beschehen, wie die Verfertigung des Kaufbriefs ausweist, hat kein Gewerk allein er mein Hauswirt seliger den Kaufbrief helfen fertigen, mit beschehener Vertröstung des Herrn Hansen Kisel Ritters, der als Cammerpräsident solches *) 1577 durch Kisel. 2) Steirisches Statthaltereiarchiv H. K. R. Februar 1580, Nr. 20. 3) Geltinger führte das Prädikat von Sigmundslust. Bergwerk in Ih. Fr. Drhl. Namen erkauft, meinem lieben Hauswirt seil, dahin beredet, er wolle ihm für solche seine Queksilber Bergwerkstheil (welche er mein Hauswirth sonst nicht verkauft, auch er sammt seinen Nachkommen sein Unterhaltung wohl haben mögen) bei I. F. D. in andern Weg eine Gnade ausbringen, damit er und die seinen solches Verkaufens nicht entgelten sollen, darauf hat mein Hauswirt seliger an I. F. D. unterthänigs supplizirt, daß man ihm das Eisen Bergwerk an Utschcaperg in der Grafschaft Mitterburg in Istrien gelegen, auf seine Kosten zu bauen gdst. ver-gunnen wollten, welches ihn gdst. verwilligt wurde.« Jetzt nach dem Tode ihres Mannes findet sie, daß diese Verleihung für sie und die Kinder von Schaden sei, da sie nur auf ihn gelautet habe, sie wäre ausgeschlossen und könne nun ins Elend wandern, nachdem ihr Mann sein ganzes Vermögen hinein gebaut. Ihr Mann habe bei Lebzeiten bei Sr. Dchl. »um andere und mehrere Verleihung auf seine Erben angehalten, weil er aber immerwährender Schwachheit halber solchem nicht nach-kornmen mögen, ist er leztlich in Gott entschlafen und die Sach also verblieben«. Unterm dat. München, 27. Dezember 1580, empfiehlt Wilhelm Pfalzgraf und Herzog in Bayern m. p. an die Schwester Marie ebenfalls in rührenden Worten die arme Witwe zur Fürbitte beim Erzherzog. Ebenso übersendet unterm 27. Dezember 1580 dd. München Wilhelm an Erzherzog Karl ein an ihn ebenfalls gerichtetes Gesuch der Witwe Geltinger, welches mit dem an Ferdinand abgesendeten gleichlautend ist. Herzog Wilhelm befürwortet es ebenfalls wärmstens und schreibt: »Daran thun E. L. ein mild guet werch.« 1581, 4. Jänner, München. Anna Herzogin in Bayern geb. Königin zu Ungarn und Böhmen, an welche die Witwe Geltinger sich ebenfalls mit einer gleichlautenden Bittschrift gewendet, empfiehlt ebenfalls die Bitte wärmstens ihrem Bruder Karl. 1581, 4. Jänner, München. Ein gleiches Bittgesuch an Anna, Herzogin in Bayern, wird von dieser ihrer T ochter empfohlen, sie möge bei ihrem Gemahl und Bruder Erzherzog Karl fürbitten. Unterm dat. Innsbruck, 5. Jänner 1581, schreibt Erzherzog Ferdinand an Karl, seinen Bruder. Er übermittelt ihm das Gesuch der N. weiland Eneas Geltinger nachgelassenen Kinder und Witwe und empfiehlt es, da Geltinger »unser Landsaß und geborener Unter than gewest« und sich so wie seine Vorfahren um das Haus Österreich wohlverdient gemacht hätte. Das Gesuch enthält die schon oben dargelegten Verhältnisse und Bitte. Nur erfahren wir noch hinzu, daß Geltinger 1577 füi seinen Anteil 16.000 fl. erhalten habe. Geltinger erhielt nämlich für seine Willfährigkeit, seinen A nt eil am Quecksilberbergwerk abzutreten, die Bewilligung, am Učka-berg das Eisenwerk zu bauen, aber nur für sich und unter Bedingung es aufzulassen, wenn dagegen Klagen erhoben würden. Dies konnte ihr Vater nicht annehmen, bat daher um Extendierung des Lehens auf sich und seine Erben, was ihm Ritter Kisl auch zusagte und damit vertröstete. Daraufhin errichtete er das Bergwerk auf der Utschka. In Erwartung des »gnädigst versprochenen Lehen« habe er von 16.000 fl. noch 4000 fl. nachgelassen und sich mit 12.000 fl. kontentiert. Der Queck- silberanteil habe ihm jährlich 2000 fl.1) ertragen, dafür habe er nur 12.000 fl. Kapital erhalten und für die Konzession des Bergwerkes a. d. Utscha 4000 fl. erlegt. Nun galt diese aber nur für Geltingers Person und auf Widerruf bei etwaiger Klage gegen das Werk, was ungerecht sei. Statt einer Gnade habe er somit den höchsten Schaden erhalten und die Familie werde in die weite Welt getrieben werden. Sie bitten daher den Erzherzog, sich bei seinem Bruder Karl dahin zu verwenden, daß ihnen die Konzession zum Betriebe des väterlichen Eisenwerkes verliehen und belassen werde. Unterm pr. 28. Jänner 1581 wendet sich Apollonia Geltinger wieder an den Erzherzog Karl und stellt vor: Geltinger habe sich von Kisel bereden lassen, seinen Anteil am Idrianer Bergwerk zu verkaufen, wofür ihm Kisel eine andere Gnade in Aussicht stellte. Daraufhin habe er bei F. Dchl. »um Lehen auf das Eisenbergwerk am Utschkaberg« angehalten. Die Aufrichtung wurde ihm gegen Nachlaß von 4000 fl. an der Kaufsumme bewilligt. Nun ist im Lehenbrief nur Geltinger allein und seine Erben nicht begriffen, zudem bestimmt, daß das Werk sofort einzustellen sei, wenn es anderen schädlich würde. Er bat daher, noch bei Lebzeiten ihm das Bergwerk auch auf seine Erben zu befreien und den bedenklichen Punkt wegen Auflassung abzuändern und auszulassen. Nun stehe sie als Witwe mit sechs Kindern hier. Die kurze Zeit her habe weder er noch sie etwas vom Werke genossen, wohl aber über die nachgelassenen 4000 fl. noch über »3000 fl. darin angewendet und verbaut«. Sie bittet nun den Erzherzog als »Beschüzer und Helfer der armen betrübten Wttwe und Waisen« demütig um Belehnung mit dem Bergwerk für sich und ihre Kinder und Aufhebung des Passus vom Einstellen des Wei'kes bei Klagen gegen dasselbe. Der Akt ging an Hans Khisel zur Berichterstattung. Dieser bestätigt unterm dd. Kaltenbrunn* 2), 11. Februar 1581, die Richtigkeit der Angaben der Witwe. Er wisse es noch recht wohl und auch Herr Cronegger, als etlicher Gewerken gewester Gewaltstrager, werde sich dessen wohl erinnern, als er im Jahre 1575 »das Bergwerk Idria von den gewesten Gewerken erhandeln wellen, und bereits so weit gekommen gewest, daß ich außer sein Geltingers fast aller Gewerken Verwilligung gehabt, was für Fleiß und Mühe ich bei dem Göltinger, als der nach zweien die meisten Theil gehabt, und sich berührter Kaufhandlung darum gespreizt, haben müßen, daß er von solchen schwerlich und mit weiland Herrn Leonhardten von Keutschach Ritters zu bringen um Fürstand an sich gebrachten Theilen nicht allein sein und seiner Weibs und Kinder gewiße Nahrung! forthin zu haben, sondern auch verhofft, seines in dem Eisenhammer in Idria über 20/m fl. gethane verbauens neben Abzahlung nicht wenig gemachter Schulden mittler Zeit wieder einzukommen, ihn von solchem beständigen fürhaben zu bringen, lezlich auch von Ih. F. Dhl. wegen vertrösten müßen, daß er dieses seines angezogenen Schadens und Ungelegenheit von I. F. Dhl. in ander Weg ergezt werden soll, wie ihm dan darauf die erlangte Befreiung bemeltes Bergwerkes sammt noch mehreren neuerlicher Vertröstung künftiger Gnaden gefolgt.« Er sei nun tot und habe er die Befreiung nicht lange und noch bei weitem nicht so viel, als er bisher darin verbaut, genossen, »dadurch er sammt Weib und *) Das war das zehnfache des ursprünglich festgesetzten Gehaltes des obersten Montanbeamten, des kaiserlichen Oberbergrichters in Krain, welcher 200 fl. betrug; der später durch Zuschuß aus dem Vizedomamte auf 300 fl. erhöht wurde. Cf. p. 135 und p. 148. 2) Kisels Schloß bei Laibach am Laibachfluß. Kindern gleichsam von ihrem Stück Brod gerathen«. Er habe beim Idrianer und Istrianer Eisenbergwerk »angezogene Summa und ein Mehrers, darunter sie ihm nicht wenig zugebracht, zugebüßt und verbaut«. Kisel empfiehlt daher, der Bitte zu willfahren. Unterm 18. Februar 1581 erstattet die Kammer ihren Bericht dahin, daß, da Kisel einrate, die Bitte zu bewilligen, es gegen dem geschehe, daß die Geltinger alle die Gebühr, welche andere weiter vom Meere entlegene Bergwerke in allem reichen, ebenfalls bezahlen soll, auch bisher von niemanden eine Beschwerde eingelaufen sei, »so bedenken wir doch, da die Transferirung berührter Befreiung auf die Erben beschehen, aber angezogene Condition der künftigen Wiedereinstellung des Bergwerkes, wenn es, wie wir gehört, anderen schädlich sein, nit Vorbehalten werden solle, daß durch sie die Erben mit Aufbringung ihres Eisens gegen den Venedigern allerlei schädliche Contract getrieben, auch wohl etwo am selben Gebiet Hammerwerke aufgerichtet werden und also dadurch die andern innländischen älteren befreiten Eisenbergwerke und Hämmerwerke in Erliegen kommen, oder sonst am Verschleiß ihres Eisens Schaden leiden, und dazu besorgenlich, sie die Erben solch Bergwerk selbs nit behalten, sondern etwo fremden verkaufen und daraus abermals allerlei Schaden sich zu befahren sein wurde. Und darum so kommen wir zu Aufhebung desselben verbehalts füglich nit rathen, sondern wären der Meinung, daß E. Fr. Dchl. bloß die vorige Bewilligung, so allein auf gedachten Geltinger lautet, auf seine Kinder auch erstreket, doch ihnen lauter darin verboten und bedingt hätten, daß sie solch Bergwerk niemals fremden ausländischen in einig Weg weder verkaufen, vergeben noch verlassen«. In diesem Sinne erfolgte unterm 20. Februar 1581, dd. Graz, die erzherzogliche Resolution. Aus dem folgenden Schriftstück geht nun hervor, daß die Befürchtung, das Werk könne in venezianische Hände geraten, nicht so ungegründet war. Unterm dat. »Inspruk, 16. Juni 1583, wendet sich die Witwe Geltinger wieder an die Erzherzogin Anna um Intervention zu ihren Gunsten '). Wie ihr Schwager Georg Geltinger unterm 24. Juli pr. an die Kammer berichtet, ist ihr Anlangen, »daß nämlich 1h. Fst. Durchl. ged. bewilligten und zugeben wollten, damit sie das Bergwerk am Utschkaberg (weil sich die von Keutschach darum nicht annehmen wollen) einem Venedischen oder andern wem sie bekommen könnte in Bestand oder kaufweise verlassen möchte.« »Zum andern, daß sie die Wittwe im selben Verleihbrief über dies Bergwerk am Utschkaberg, so von I. F. D. auf Eneas Geltingers sei. Bruder transferirt worden, neben ihnen den Kindern auch eingeleibt würde«. »Und fürs dritte ein Frei- oder Verleih-Brief über den Schmelz oder Plaofen in der Canombla sammt dem Holz dazu in Kanombla Wald darum die Wittwe vor einem halben Jahr angehalten und bisher nicht aufgerichtet worden.« Unterm 24. Juli 1583 dd. Graz berichtet die Kammer darüber, es sei der Pacht, viel weniger der Verkauf an einen Venezianer durchaus nicht zu bewilligen. Bezüglich der Bitte, sie auf das Werk zu schreiben, wären die Kinder oder der Vormund zu befragen. Da dies jedoch nicht so bald geschehen kann, da man nicht weiß, wo sie sind, möge dem Verlangen willfahrt werden mit dem Bedeuten, daß dies nur seine Gültigkeit habe, wenn Kinder oder Vormund sich nicht dagegen aussprechen. ') Steir. Statthaltereiarchiv, H. K. R., Juli 1583, Nr. 66. In diesem Sinne erfolgt unterm 29. Juli 1583 die Resolution dd. Lunden-burg an die Kammer. Unter präs. 25. Jänner 1586 bittet Apollonia Geltinger1) um eine Gnade, da sie in Armut geraten und vom Utska-Bergwerke keinen Haller2) genossen. Sie wendet sich wieder an die Herrschaften in Salzburg und München3) mit Bittschriften. Herzogin Anna in Bayern schreibt eigenhändig an den Erzherzog ein Empfehlungsschreiben als Schwester, ebenso liegt ein Schreiben Ferdinands dd. Innsbruck, 10. Dezember, vor, und eines von Ferdinand, Herzog in Bayern, dd. 15. Dezember 1585, der Geltinger einen Bescheid zu geben. Das eigenhändige Schreiben der Herzogin Anna, welches wir zugleich im Faksimile p. 699 wiedergeben, lautet: »Durchleuchtigister Fürst freuntlicher main Herz aller liebster Her vnd brueter vnnd sun E. 1. sain main shwesterlihe lieb und treu main lebenlang zuvuor berait es hat mih zaigerin diß prielT so gar hoh gepetten um ain Für-schrifft an E. 1. was ier begern ist wirt E. 1. auss ierer bailigenten suplicación fernemen und si so vbll gehebt das ih irss gelaih nit hab abschlagen kunen pitt E. 1. wollen ir si vnnd ire Kinter lassene mit genaden pefolhen sain vnnd ir genedigister Her sain und si disser mainer wolmainenten Fur-schrifft mit genaden genießen lassen wen anderst E. 1. nit so gar hoh be-denkenss haben das stett mir weiter vmb E. 1. zu ferdienen vnnd thue mih hiemit E. 1. ganz freundlih befelhen alß main herz aller liebsten Hern und brueter vnnd sun dem ih zue dienen geneigt bin biss in main ent. datum muhen den 20 tag Augustuss Im 85iar E. 1. gehorsame vnnd willige Schwester vnnd Mutter anna H In pairn Wittib.« Unterm dd. Graz, 28. Jänner 1586, erfließt die Verfügung4), daß der Apollonia Göltinger Witwe, in Ansehung der Dienste, welche ihr Mann Eneas »in Beförderung unsers Cammergutes« geleistet hat, von Anfang 1586 jährlich 52 fl. Rh. als Provision aus dem Hallamte Aussee bezahlt werden sollen. Davon wird unterm 25. Jänner 1586 auch Erzherzog Ferdinand verständigt5). Erwägt man die tristen Verhältnisse, unter welchen Geltinger sein Bergwerk an der öden Učka gründete, so ist es begreiflich, daß nach seinem Tode das Werk abkommen mußte, es wurde von der Witwe verlassen und verfiel. Über den Hütten- und Hammerbetrieb liegen uns nur die knappen Angaben des Jrflaöfenverzeichnisses von 1581 vor. Da heißt es: »In Hister-reich ist ein Öfendl macht Eisen und Gradl . . 75 Meill. (750 Zentner). Zur Oberbergrichterbesoldung sollte das Werk nach dem Voranschläge von März 1581 5 fl., nach dem vom Oktober 1 fl. beisteuern. fl Steirisches Statthaltereiarchiv, H. K. A. Jänner 1586. fl Eine in Hall in Tyrol geprägte Münze, daher »Haller« genannt. Da man die hohen Vokale durch zwei darüber gesetzte Strichelchen (”) als solche bezeichnete, entstand die Schreibweise »Haller«, heute »Heller« gesprochen und geschrieben. fl Erzherzog Ferdinand und Herzogin Anna. fl Geh. Hof- und Staatsarchiv I. Ö. H. K. A. 12a, Fol. 10. fl Steirisches Statthaltereiarchiv, H. K. A. Jänner 1586. Im Jahre 1599 muß der Betrieb noch im Gange gewesen sein, da die Denkschrift vom 4. November 1596 den Hammer an der Učka unter den abgekommenen Gewerkschaften nicht anführt. Doch muß um diese Zeit der Betrieb schon aufgehört haben, weil 1597 ein Bewerber um die Konzession auftritt, der das Werk wieder in stand setzen will. Unterm 13. Februar 1599 dd. Graz1) ergeht nämlich von der Kammer an den Vizedom Josef v. Rabatta in Krain der Auftrag, in dieser Frage einen Bericht zu erstatten. Da heißt es, daß vor 20 Jahren Enea Goltinger die Bewilligung erhalten habe, »zu Erhebung eines Eisenperkhwerchs in Istria al Monte magre:«, doch mußte er es wegen großer Schulden auflassen. »Nun kombt anjezo ein anderer nambens Marco Antonio Soprani füer, der erbeut sich, es auf einen guten Standt wieder zu bringen.« Unterm 7. September 1599 antwortet Rabatta und entschuldigt seine späte Berichterstattung durch längere Abwesenheit. Er habe schon 1597 über dieses Eisenwerk einen abgeforderten Bericht nach Hofe befördert und es sei auch schon damals die Resolution erfolgt, daß Soprani abgewiesen werde. Der Vizedom ist der Ansicht, er sei auch jetzt abzuweisen, denn: »Zum Fall er Perghwerch pauen will, daß er dieselben im Landt1 2), und nicht außer Landts gegen den Venedigischen Confinen erheben sollte.« Unterm 21. September fordert die Kammer das Gesuch Sopranis vom Vizedom zurück, welchen Auftrag Sebastian Trebuchar, Erzpriester, dd. Stein, 21. September, als angesetzter Verwalter des Vizedomamtes dahin beantwortet, daß der Akt in Laibach gelassen und bei der Überprüfung des Amtes nach Stein anläßlich der herrschenden Pest nicht mitgenommen wurde; weil aber zu Laibach die Infektion noch immer grassiere und niemand dahin gelassen werde, könne dem Verlangen nicht entsprochen werden. Damit hören die Nachrichten über das Werk auf, und da jetzt ohnehin der allgemeine Niedergang des Eisenwesens eingetreten war, so dürfen wir mit Sicherheit annehmen, daß es nicht mehr erhoben wurde. Die vorhandenen verlassenen Werchgaden wurden zu Mahlmühlen eingerichtet, als welche sie Valvasor beschreibt. Es geht ein tragischer Zug durch Geltingers Bergmannsleben. Als echter deutscher Bergmann konnte er vom Berg nicht lassen und saß immer wieder an, obgleich er nach dem Verkaufe seiner Kuxen am Quecksilberbaue vom Erlöse hätte leben können, so daß schließlich seine Witwe, nachdem die Idrianer Gruben der Familie im Jahre 2000 fl. abwarfen, sich zuletzt mit einer Gnadengabe von jährlichen 52 fl. begnügen muß! Sagt doch ein alter Bergmannsspruch: »Wer im Perkh will pawen, Muss auf Gott vertrawen Und in den Peitel schawen.« Mit Glück auf! 1) Vizedomakten Laibach F. Mineralia XXXVI, 19. 2) Krain, wo schon dreizehn Eisenwerke eingegangen waren. f'ß- —-i - / PZflisV*”' V^ h ¿f*fi y/tfd ¿>$4) ~~i 1 S^y J):**r~ yv~J v /jj)' C^~ ' # lr/¿f „ rrL _ JlSie/ir ri-- ^Kii x_- ST ^S^^tfwy-» w £/ w&,L~i ^■v+A# v>fl 5»a^ -U Die Verproviantierung der Gewerke. Die Verproviantierung der Gewerkschaften bereitete in Krain wenig Schwierigkeiten, da auf den Zentren des Eisenhandels Krainburg und Laibach die hinlänglichen Vorräte zu finden waren. Außerdem bezogen die Gewerke Getreide aus Kroatien und Ungarn via der Save und Laibach. Bei günstigen Ernten exportierte das Land sogar Getreide nach Italien. Um den Zöllen und Aufschlägen zu entgehen oder bei Ausfuhrverboten, verlegten sich die Exporteure auf Schwärzerei. Gegen diese Praktiken erfolgten dann behördliche Maßnahmen. So ergeht unterm 13. Dezember 1548 an die Landleute und Untertanen in Kärnten, Krain und Istrien ein General: es werde zu viel Vieh und Getreide an das Ausland verkauft, was ohne Paßporte auszuführen verboten sei. Der Befehl sei, um Teuerung zu verhüten, von allen Kanzeln zu verkünden1). War der Export wegen Überfluß gestattet, belegte man die Ausfuhr mit Aufschlägen, besonders wenn außerordentliche Ausgaben Einkünfte erheischten. So erfließt unterm 24. Juli 1555 dd. Augsburg ein Befehl* 2): Es habe der König die Befestigung von Zeng, Fiume und Triest beschlossen. Da dies große Kosten verursachen werde, so resolviert er sich in Anbetracht daß »das Getreide in Italia und Neapolis in hohem Werth seie und aus unsern Landen dahin eine Große Anzahl desselben geführt werden solle«, von einem Görzer Star 20 kr. Aufschlag zu erheben. Der Befehl wurde ausgefertigt an die Aufschläger an der T e r v i s und Laibach, die Einnehmer zu Triest und Fiume, und den Mautner zu St. Johann bei Tybein. Hauptschwärzer waren die Tschitschen welche »haufenweise und armata manu« das Geschäft betrieben, die Überreuter erschlugen und Salz und Getreide verschwärzten3). Unterm 8. Juli 15674) erklärt Erzherzog Karl, daß er zwar mit General vom 26. Oktober 1566 den Viehexport über Bitten der Landleute nach Wellisch verboten habe, doch gestatte er auf eingelaufenen Bericht hin, daß die armen Untertanen ihr abgearbeitetesVieh nach dem Venedigischen treiben dürfen. Welche Fleischquantitäten bei den Bergwerken gebraucht wurden, ersehen wir aus einem Paßbriefe vom Oktober 1568 für die Gewerken in Idria, mit welchem ihnen erlaubt wird, über die jährlich schon bewilligten 340 Stück noch durch zwei Jahre jährlich 300 Ochsen ohne Bezahlung der Mauten und Aufschläge hintreiben zu dürfen 5 6). Es wurden somit im Jahre 640 Ochsen in Idria geschlachtet. Aus einem Briefe Frischlins, Rektors der protestantischen Schule in Laibachc) erfahren wir, daß 1582 in Laibach ein großer Ochse 9 fl. 4 Batzen7) kostete. Erwägt man, daß z. B. um 1770 laut amtlichen Daten im Bergwirtshause zu Idria allein 196.000 Liter Wein konsumiert wurden, so dürfen wir bei solcher Ernährung des Bergvolkes uns nicht wundern, wenn Hacquet verlangt, man möge ihm gestatten, für die Aderlässe eine Taxe von 6 kr. aus der Bruderlade zu erheben. Hacquets Vorgänger Kahl aber berichtet, daß er vom November 1765 bis 21. Mai 1766, also in kaum 7 Monaten 684 Aderlässe und 321 Schropfköpfe applizierte. ') H. K. A. Ged.-Buch 57, Fol. 546. 2) H. K. A. Ged. Buch 74, Fol. 130. s) L. c. 72, dd. 1557, Fol. 525. 4) Vizedomarchiv Laibach, F. 92. 5) H. K. A. H. F. B. Nr. 280, Fol. 360. 6) Argo IX, Nr. 9. 7) Ein Batzen = 4 kr. Aus dem bisher über das Bergvolk Gehörtem dürfen wir kaum schließen, daß das Leben bei den Eisenhämmern schlechter als das in Idria gewesen wäre, nur fehlen uns eben ähnliche amtliche Daten. Daß übrigens der Fleischgenuß auch sonst beim Volke ein allgemeiner war, ersehen wir aus einer Eingabe der Laibacher Stadtbehörde an den Landeshauptmann dd. 7. Jänner 1592 J). Da heißt es, daß Vinzenz de Porta 50U Ochsen kaufen und nach Italien treiben wolle, für welches Geschäft er einen Passbrief brauchte. Die Regierung legt das Ansuchen dem Laibacher Magistrat vor, welcher wieder von der Laibacher Metzgerzunft ihr Gutachten abverlangt. Diese erklärt, es herrsche großer Viehmangel, der von Woche zu Woche steigt. Auch die von Stein, Krain-burg, Lack beklagen sich, dazu komme noch, daß Schmalz, Öl und andere Viktualien im Preise gestiegen, so daß der gemeine Mann sich jetzt »etwa mit ein oder zweien Pfundten Fleisch in der Wochen khumer-lich betragen mueß«. De Porta möge die 500 Ochsen in Ungarn kaufen, damit das Landvieh »so viel immer müglich zu desto besserer und leichterer Unterhaltung des gre meinen Manns, das fürnem blich an dem Fleisch hanget, erhalten wurde«. In diesem Tenor bewegen sich die aktenmäßige Nachrichten über den Provianthandel der Untertanen bis in das XVIII. Jahrhundert fort. Bezüglich der Gewerkschaften und ihrem Verhältnisse zur Bürgerschaft erhalten wir einige gelegentlichen Nachrichten aus Beschwerden gegen letztere. O O O Ö o So wenden sich unterm 27. November 16282): »N: Die Wuzellenischen Consorten an d. Saua Orpheo Wuzelleni am Neu Plächoffen vnd N: Die Posarelische am Jauernikch, alle Perkchwerch in Ober Kräin, an den Herzog!« Es werden ihre Werke: »Jezo mit dem gesperdt werden, dass weilen dass liebe geträidt alhier in Cräin Etwas müss geraten vnd in Theurung Khomen, dass die Statt vnd alhier in Cräin sondlichen zu Läbach, vnnss Hammersgewerkh für die hammer vnnd arbaith khäinn geträidt zuerkhauffen nit wollen gestatten, sollicher Gestalt wan vnnss durch mitl Euer fiirstl. Gl. (:wider gehorsamist verhoffen:) nit soldte genedigist hilff gelaistet werden, müssen wüer aus ermangl d. Prouiant, vnsere Hammer — in Abau khomen, Vndt die Khnappen vnd Dienstpotten mit Weib vnnd Khiendt ins Ellendt khomen, vnd erkhimern lassen.« Sie bitten, es mögen verordnet werden, daß der Landesvizedom: »bey allen Stätten, sonderlich zu Laybach Krainburg vnndt anderen Märkhten in Crain gemessene Ehrnstliche vnnd Peenfällige Verordnung thuen soll, auf dass wüer sament zu dieser vnnsrer Hamern Noturfft, wöchentlich bey Jedem wochen Markht Jedweder seines Theils wenigist zwelff Stär gé-traidt erkhauffen vnnd abführen mögen.« 1628, 9. Dezember, Graz. Befehl Kaiser Ferdinands II. an Ditrich von Auersperg als Landesverwalter und Oktavio Panizol als Vizedom, der Bitte zu willfahren. 1628, 27/11. »N: Die Perckh- vnd Hämers Gewerchen in vnder vnd ober Crain« an den Herzog! »Es haben sich .die Stött vnd Märckht in Crain in Dargebung der nothwendigen Victualien zu den Perkh- vnnd Hammerwerchen ain Zeithero b Vizedomarchiv, F. 92. b Vizedomarchiv XXXIV, 8. so widerwerttig erzaigt, dass, wann man disen Iren terguierriern nit Zeitlich vorkhommen werde vnd Inen in Irr widerwerttigkheit Zuuerharren gestattet werden solté, solcher gestalt in kurzem berürte Pergkh- vnd Hammerwerch ganz vnd gar erligen bleiben müssten, dann, wie wissent kaine dergleichen Thäler in Crain, als wie in Steyr zu den Pergkh-und Hammerwerchen gewidmet, die zu solchter die nothwendige vnderhalttung darzugeben verbunden sein. Obwoln wir vnss bey dem Herrn Ober-Pergkhrichter in Crain vnd der für. Graffschaftt Görtz mit mehreren erclagt, Er auch dass seinig threülichen darbey fürkhert, so hatt es doch bey offt gedachten Stött vnd Märckhten nichts fruchten wollen.« Die Gewerke bitten daher, es sei eine Verordnung zu tun: »Damit vilgedachte Stött vnd Märckht in Crain, vmb die paar vnd billiche bezahlung, wie von alters hero gebräuchlich vnd der Bergordnung gemäss die nothwendigen Victualien zu vilberürten Pergkh- vnd Hamer-werchen hinfüro guetwillig vnd ohne ainiche widerredt einkhaufen vnnd erfolgen lassen« etc. Am Rubrum unter der Adresse: periculum in mora. W. Bescheid dd. 9. Dezember 1628. »Dem Herrn Landts Verwalter vnnd Herrn Landts Vitzdomben in Crain einzuschliesn mit beuelch dass sy gehörig orths ernstliche vnd gemessen Verordnung thun sollen, damit denen Supplicanten mit hirin uermelten Victualien gebürelichermassen assistirt vnd Ihr. Mayth. Camerwesen dadurch nit geschmöllert werde.« Man sieht, daß hier ein Kollektivschritt sämtlicher krainischen Gewerke vorliegt. Allerdings muß bemerkt werden, daß schon 1622 der Landeshauptmann Graf Barbo unterm 6. Juni die Viehausfuhr nach »Wallisch« verbietet, da der Preis des Fleisches um mehr als das Doppelte gestiegen, ja in Laibach selbst keines mehr zu bekommen sei. Diese Gereiztheit der Städte gegen die Gewerke erhielt sich fort, und noch 1781 beklagt sich Valentin Ruard beim Oberberggerichte, daß sich die Laibacher Stadtwächter wiederholt unterfangen, seinem Magazineur in Laibach einige Bauern, von welchen er Hafer erkauft, vom Kauf abwendig zu machen und zu entreißen, auch sich angemaßt, den Hafer in seinem Magazin zur Abheischung der Maßerei auszumessen. Die Ware sei Transito-gut für das Gewerke Sava, »denn was geht die Stadt-Wachter meine Bergwerksarbeiter, und meine Arbeiter die Wächter an«? Aus den dargelegten Verhältnissen geht hervor, daß die Proviantierung der Gewerke in Krain eine weit leichtere und einfachere war als die des steirischen Erzberges, zu dessen Verproviantierung schon im XV. Jahrhundert Bestimmungen getroffen werden mußten, welche die Produktion ganzer Täler und Landschaften ausschließlich für die beiden Berge, Inner- und Vordeimberg widmeten und auf den betroffenen Insassen dieser Widmungstäler, besonders als sich der Verkehr und Handel stärker zu entwickeln begann, schwer lastete. Bezüglich der Verhältnisse von Lohn und Lebensmittelpreisen geben wir als Beispiel folgende Angabe des Sitzungsprotokolls von 1781, welches zur Folge ein Bergmann am Sakberge bei Steinbüchel pro Schicht 17 kr. Lohn erhielt. Gleichzeitig aber war 1785 laut Robotsabolizion um Sittich in Unterkrain der Durchschnittspreis vor 15 Jahren für ’/<, Metzen (3074 Liter) Weizen 1 fl., Korn 42 kr., Gerste 40 kr., 1 Henne 4 kr., 15 Eier 3 kr., 1 Pfd. Rindschmalz 7 kr.; 1 Eimer Wein (56 Liter) kostete noch 1802 3 fl. Ein Steinbüchler Bergmann konnte somit dort für den Lohn einer Schicht i/2 Pfd. Schmalz, 1 Henne, 2 Liter Weizen, 15 Eier und % Liter Wein kaufen. Allerdings waren die Preise in Oberkrain etwas höher, da die Zufuhr und ein Handelsgewinn sie erhöhen mußte. Es ist indessen doch nur durch diese Verhältnisse erklärlich, daß die Arbeiter bei den Gewerkschaften im Jahre 175 Tage verfeiern konnten, ohne zu verhungern. (Cf. p. 318). Der Eisenhandel, sein und der Gewerke Verfall. Entwicklung und Niedergang der Gewerke standen und stehen mit dem Fluktuieren des Absatzes der Ware durch den Handel in so inniger Verbindung, daß die beiden fast kaum getrennt behandelt werden können. Ein weiterer Faktor war die ausländische Konkurrenz, welche die innerösterreichische Eisenindustrie bedrohte und von ihren uralten Absatzgebieten zu verdrängen drohte. Die Schicksale der einzelnen Eisenwerke haben wir nach den Quellen dargestellt und schon dort Einblicke in die Ursachen des Verfalles, insofern sie aus dem Wirtschaftsleben des jeweiligen Werkes sich ergaben, geschildert. Es erübrigt uns nunmehr vorwiegend dem Eisenhandel uns zuzuwenden. Diese Untersuchungen scheinen uns darum von Wichtigkeit, da die ganze Kulturgeschichte Krains von jeher mit seiner Industrie und seinem Handel im innigsten Zusammenhänge stand. Im März 1804 gab das »Comité des Vereines für die österreichische Eisenindustrie« ein Gutachten über die Zolleinigung Österreichs mit den deutschen Zollvereinsstaaten ab, in welchem die Bemerkung ausgedrückt wird: »Die documentirte Geschichte der österreichischen Eisenindustrie und die statistischen Nachweisungen über ihre Productionsmengen gehen nicht über das gegenwärtige Jahrhundert zurück.« Wir haben in den bisherigen Auseinandersetzungen über die krainischen Eisengewerke den Nachweis erbracht, daß das urkundliche Material viel weiter zurückreiche. Das gleiche gilt auch für andere Kronländer der Monarchie, nur harren die Dokumente ihrer Hebung aus den Archiven und der wissenschaftlichen Verarbeitung. Im nachfolgenden wollen wir nun die Geschichte des krainischen Eisen han dels nach dem uns zugänglichen Aktenmaterial darzustellen versuchen und die Gründe seines Verfalles klarzulegen trachten. Es wurde schon oben nachgewiesen, daß bereits in der sogenannten »prähistorischen« Zeit im Lande eine bedeutende Eisenindustrie blühte. Die gewonnene Ware ging, wie noch in späteren Jahrhunderten, nach dem Süden, aus welchem wieder jene Kunst- und Industrialprodukte aus Gold, Silber, Bronze, Glas und Bernstein in unsere Gegenden gelangten, welche seit einigen Dezennien eifrig gesuchte Ausstattungs- und Schaustücke der Museen bilden. Unsere innerösterreichischen Eisenminen waren weitberühmt, und bis in den fernen Orient drang der Ruf ihrer Erzeugnisse. O ö Edrisi (1099 bis zirka 1180) nennt eine Stadt der Minen, zugleich als Hauptstadt Carantaniens, einmal Sin ola, ein andermal Sino laus, und Eisenerz heißt bei ihm Eiser kata (Eisengaden). Abulfeda1) (1273 bis 1331) nennt im Hauptstücke von den nördlichen Regionen, in Kroations Nähe die Stadt Sabaklu oder Sabaklowa als Haupstadt des das trefflichste Eisen erzeugenden Landes. Vielleicht ist Sava damit gemeint. 0 Cf. Hammer-Purgstall in Steierm. Zeitschrift 1842, p. 134. England, welches heute die riesigsten Eisenwerke besitzt, war im XIV. Jahrhundert noch auf fremden Import angewiesen, und im Jahre 1354, als bei uns schon eine lebhafte Eisenindustrie, welche für den Export nach dem Süden arbeitete, sich unter dem Schutze der Landesfürsten entwickelte, wird in England ein Verbot erlassen, »dass kein Eisen, welches in England verarbeitet oder eingeführt worden, wieder ausgeführt werden solle: bei Strafe des Verlustes des doppelten Werthes der Ausfuhr«. Dies ist die älteste englische Gesetzesbestimmung, die des Eisenhandels gedenkt* 4), und Heinrich VI. (1422—1461) erließ einen Freibrief zur Einführung von Bergleuten aus Böhmen, Ungarn, Österreich und Meißen. (Dr. Beck 1. c.) Wir haben schon zu erwähnen Gelegenheit gehabt, daß nicht alles Eisen, welches die krainischen Handelsleute nach Italien und weiter verhandelten, auch in Krain erzeugt wurde, sondern sie erkauften es auch in Kärnten, wo St. Veit und Volk er mar kt (Volkhenmarkt der Urkunden) die Lägestätten und Hauptmarktplätze für das Eisen waren. Anfänglich ging der Verkehr natürlich per Saumrossen zunächst durch die Kanker über Waisach, St. Georgen, Hülben (Voklo), »Urfahr« (Brod unter Großkahlenberg) nach Laibach. Im Jahre 1541 erbieten sich die Abgeordneten der krainischen Landschaft bei der Generalzusammenkunft in Linz, durch die Kanker gegen Einhebung der Wegmauten eine fahrbare Straße zu erbauen, welche ihre Bedeutung bis zur Herstellung der Fahrstraße über den Loibel und Neumarktei, welche von Erzherzog Karl 1569 und 1570 angelegt wurde2), behielt. Letztere kam dem Markte von St. Veit zugute, die Kankerstraße aber behielt ihre Bedeutung für die Verbindung mit Völker markt. Über den Loibel führten schon die Römer eine Handelsstraße, deren Spuren noch nachweisbar sind, auch wurde ein römischer Inschriftstein auf der Kärntner Seite gefunden. Die Straße verfiel derart, daß mit Vorteil Schleichhandel betrieben wurde. Unterm 3. Oktober 1523 dd. Neustadt3) heißt es, es werde zwischen Kärnten und Krain Schleichhandel auf verbotenen Wegen getrieben um den Mauten auszuweichen, so namentlich »über die Risen oberhalb des Loibels«. Um Mitte des XVI. Jahrhunderts wurde die Herstellung der Loibelstraße in Angriff genommen und 1566 steckt die Landschaft in Krain dazu 3000 fl. und die Kärntner 6000 fl. vor4). Es entstanden für die Arbeiter Häuser und im Jahre 1569 war der Bau bereits im Gange. In einem Akte des Statthaltereiarchivs Graz von 1569, November, Nr. 1, heißt es: »Da Hans Schnelko und nach ihm sonst keiner dieser Orten so gelegentlich gesessen und sammt seiner Werchgäden dasebs beim Loibl Häuser und Wohnungen gebaut, daß die vergessene Einöde schir einem Dörflein gleich anzusehen«, die Arbeiter hier wohnen und ihre Bedürfnisse befriedigen können und er die besten Erfahrungen besitzt, dazu Aufschläger und Einnehmer daselbst ist, so möge er mit Auszahlung und Verpflegung der Arbeiter auf beiden Seiten des Berges betraut werden. 1569 waren schon die 9000 fl. verbaut und wird befohlen, weitere 2000 fl. »zur völligen Ausmachung des Leobel Weges« aufzubringen. Somit dauerte die Arbeit von 1566—1570. o ö ') Dr. Ludw. Beck, »Geschichte des Eisens« I, p. 831. *) Der Eisenhandel ging aber schon lange früher über den Loibel, wie wir später aus einer Urkunde von 1559 ersehen werden. s) H. K. A. Ged.-Buch Nr. 20, Fol. 344. 4) Geh. Hof.-Arch. H. K. R. B. 2a sub Graz. 19. August 1566, Fol. 188, 189. Über die Kankerstraße, welche Völkermarkt mit Krain verband, erfahren wir unterm 5. Oktober 1536 dd. St. Veit1), daß eine Besichtigung dieses Weges angeordnet wurde, zu welcher Kommissäre aus beiden Ländern beizuziehen sind. 1556 wurde die Verbesserung des Weges von der Wurzen bis auf die »Hoch Prucken« ob Radmannsdorf verlangt* 2), es ist der Weg durch das obere Savetal von Wurzen nach Moste, welcher über Tarfis her Krain mit Italien via Pontafel verbindet und welchen die Gewerke von Moste, Jauer-burg, Rotwein a. d. Sava, Mojstrana und Weißenfels für ihren Stahlexport ursprünglich benutzten, bis sie aus fiskalischen Gründen gezwungen wurden, über Laibach zu verfrachten. Ein sehr wichtiger Weg für den Export des Oberkrainer, speziell Wocheiner Eisens war der über den Schwarzenberg und Rindloch-Sattel, unter dem jetzt der Tunnel der Wocheinerbahn gebohrt ist und durch die »Vötsch« längs des Bačabaches nach Sta. Lucia und dann längs des Isonzo nach Italien. Auch die von Eisnern, Krop, Steinbüchel und Neumarktei zogen durchs Bačatal, welches sie aber über Petrovobrdo bei Podberdo erreichten. Den Verkehr aus und nach der Wochein haben wir p. 328 geschildert. Bezüglich der Wegkürzung durch das Bačatal gegenüber der Straße über Laibach vergleiche man das p. 488 ff. den Export der Neumarktier Schmiede betreffend Gesagte. Über die Erhaltung dieses Saumweges erhalten wir unterm 12. September 1569 in einem Berichte des Oberaufschlagers Hans Holzer in Laibach an die Visitierungs- und Reformierungskommission Auskunft3). Holzer schreibt: daß ihm der Einnehmer in der Wochein Mathes Crabat berichtet habe, daß der Weg und die Straße über den Votschberg in die Wochein sehr böse, dermaßen verwüstet und verlassen sei, daß man »ohne Gefahr schir mit den Samen nicht darüber mag wie ich ihn dan junglich selbst geritten und gangen bin«. Da nun alle Untertanen in der Wochein, von Ober- und Unter-Vellacli bei Veis (Veldes) der Wegbesserung wegen von der Maut befreit sind von allem, was sie hier handeln und führen, so gebührt es sich, daß sie den Weg instand halten und räumen. Sie leisten jedoch keinen Gehorsam, die Amtsleute richten nichts aus, werden im Gegenteil von den Bauern und deren Grundherren und ihren Pflegern angefeindet. Der Landeshauptmann möge daher den Pfandinhaber von Radmannsdorf, Moriz von Dietrichstein, ernstlich beauftragen, die Untertanen zur Arbeit zu stellen. Über Amtsvortrag der Kommission dd. 3. Oktober erfließt unterm 6. Oktober der diesbezügliche Auftrag an den Landeshauptmann Herbart v. Auersberg und den von Dietrichstein. Am Ausgange des Bačatales in das der Idriza war das Mautamt, wo ein Turm und eine Nachtsperre erbaut werden sollte. Unterm 27. Februar 1570 erstattet die Kammer an den Erzherzog einen Bericht über den Straßenbau durch das Isonzotal von Tarvis her und die Mautstation an der »Vötsch« bei Idria di Bača; da heißt es4): die Landstraße soll von Unter-Tarvis auf Karfreit, Woldtschach, Canal, Salean, Görz und St. Johann bei Tvbein gewendet und ein Überschlag darüber vorgelegt werden. Wird der Fahrweg von Woltschach bis Salean gemacht, so werden die Kosten bedeutend, welche durch eine neue Maut hereingebracht werden sollen. fl H. K. A. Ged.-Buch 45, Fol. 127. fl H. K. A. H. F. B. Nr. 224, April 1556, Fol. 91. 3) Statthaltereiarchiv Graz, V. D. A. 1569, Oktober, Nr. 24. 4) Statth.-Arch. Graz, Vizedomakten 1570, März, Nr. 11. Müliner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 45 »Solche Maut aber desgleichen eine Niederlag der Güter aufzurichten von Teruis bis geen Görz kein gelegner Ort und Mitterspill sey, dann gleich allda zwischen den zweien Wässern Issnitz und Ydria, darüber zwo gemauerte Brücken ungefähr eines gemeinen Büchsenschuß weit voneinander gelegen, entzwischen der Thum gemacht werden solle, derwegen die Notdurft erfordere, daß ein Amtshaus dasselbst erbauet, in dem ein Mautner und Gegenschreiber ihre Wohnung haben und die Handelsleute die Güter allda ablegen und behalten mögen.« Es sei am selben Ort '/s Hube feil geworden, die tauglich dazu wäre. Sie wurde um 224 fl. erhandelt. Für den Turm und Nachtsperrgebäu sind 208 fl. 8 kr. 2 Pfg. präliminiert, dieses Geld könne nebst den vorhandenen 400 fl. dazu verwendet werden. — Wurde am 4. Mai 1570 bewilligt. Als Filialen der Maut an der Vötsch werden die Mauten zu Canale und Karfreit bezeichnet. Ihrer Lage an der Idriza gemäß, exportierten auch die Gewerken von Idria und Canombel ihr Eisen hierdurch an den Isonzo. Die Werke von Brekovitz am Voher, Sala, Vodiz und am Hubel benutzten wieder den Saumweg zur Zollstation am »Prard«, heute Zoll bei Podkraj, und zogen längs der Römerstraße über Heidenschaft nach Görz. Vom größten Interesse für die Kammer war die Straße über Laibach nach dem Meere, als nach Fiume, Triest und Duino, weil dies die längste und daher mit den meisten Mauten besetzte Strecke war. Da lagen die Aufschläge, Land- und Wassermauten von Krainburg, Lack, Laibach, Oberlaibach, Loitsch, Alben, Adelsberg, Senosetsch, Hülben (Corneal), St. Serv, Clana, Fünfenberg, Triest und Tibein. Als der Eisenexport in der ersten Hälfte des XVI. Jahrhunderts seinen Aufschwung nahm, wurden auch auf dieser Strecke die Straßen verbessert. Es liegt uns vor eine: »Commission an Caspar Mauritsch, Anton Marenzen, Hansen Holzer und Adam Laibacher von wegen Machung und Besserung der bösen Wege von Laibach auf Triest und St. Veit am Flum1).« Die Wege sollen geebnet, »die hohen und spizigen Stein und Felsen oder Platten zerschlagen und niedergepucht, auch mit Fleiß ausge-schiffert, alsdann erst mit grobem starken Sand wohl hoch angeschüttet und fest übereinander getreten oder gestossen« werden, damit die Wassergüsse die Straße nicht wieder zerreißen und fortschwemmen. Das Wasser soll »allenthalben seine Abflüße oder Rinnsale« haben. Die Straßen sollen so breit angelegt werden, daß »zwei Wagen geraum für einander gehen und ausweichen mügen«. Da die genannten Kommissäre nicht überall und immer dabei sein können, so werden ihnen beigeordnet: Kaspar Slatinschek, Steueraufschlager und Wegmeister in Krain. Hans Flach, Richter in Oberlaibach. Sebastian Harrer, Amtmann in der Loitsch. Jakob Volkmayr, Aufschläger zu der Alben (Planina). Bartelmä Jariz, Gegenschreiber zu Ädelsberg. Lingitsch und N. Tiburz, ersterer Mautner, letzterer Bürger zu Senoshetsch. Christof Mittler, Mautner zu Hülben (Corneal). Christof Klee, Gegenschreiber zu St. Veit am Flum. L. c. Fol. 191. Die Römerstraße durch die Hrušča aber wurde 1576 wieder fahrbar gemacht. Die Wege zu den Gewerkschaften in den Waldschluchten des Landes waren indes in ganz unfahrbarem Zustande. Da war das Saumroß das aus- o 1) Geh. Hof- u. Statthaltereiarchiv, H. K. R. B. S a. dd. Graz, 1567, 18. November. Fiume hieß St. Vitus in Flumine. St. Veit am Flusse (Reka). Slawisch heißt Fiume einfach Reka (Fluß). schließliche Vehikel. Wie es da ausgesehen haben mag, läßt sich aus J. G. Keyßlers Reisewerk von 1741 ermessen, welcher 1730 von Oberlaibach nach Idria reiten mußte, »weil man über die steinigten Gebirge mit keinem Wagen kommen kann«, und auch Hacquet1) schreibt 1. c.: »Von der Regierung Kaiser Karls VI. an hat der Hof alles Mögliche gethan, um Schiffahrt und Hauptstrassen in unserem Lande, sowie in den übrigen Provinzen des Reiches herzustellen. Vor dieser Epoche war Krain für Wien wie unbekannt. Die Reisen zur Hauptstadt waren jederzeit für den Eingeborenen beschwerlich zu unternehmen; sie konnten nicht anders als zu Fuss oder zu Pferde geschehen, um die so beträchtlichen Klippen und unwegsamen Berge zu übersteigen. Um so viel weniger gelüstete es Jemanden, von den angrenzenden Provinzen zu uns zu kommen, und so war auch der genannte Kaiser der erste des habsburgischen Hauses, der Krain besuchte.« Über das Elend an den Seitenstraßen in die Täler zu den Gewerken haben wir gelegentlich gehandelt* 2). Der Visitationsbericht von 17763) gibt uns ein anschauliches Bild der Straßenzustände jener Zeit. Da heißt es: Es müsse erwähnt werden: »dass die Strasse von der Stadt Lack bis Eisnern inpracticabel und solchergestalt rounirt angetroffen worden, dass solche fast nicht passirt werden könnte, gleichwie man ein solches auf Ausuchen deren Gewerkhen einer hochlöblichen Stelle schon einmal angezeigt und um Remedur angehalten, welches aber nicht geschehen, sondern der Administrator der Herrschaft Lack wurde hierüber vernommen und hat seinen Bericht dahin erstattet, dass er nunmehr in Erricht- und Herstellung der Strasse von Lack bis Krainburg begriffen sei und daher erst über zwei oder drei Jahren von Lack bis Eisnern zu der Commercialstrasse aus Mangel einiger angeblichen Robott greifen wolle.« Der Bericht meint, es solle zuerst die nach Eisnern gemacht werden, weil nach Krainburg keine Kom'merzialstraße ist, »woran diekaiser-lichen Güter wie von Eisnern i mediate ab geliefert würden«. Das gleiche Bewandtnis hatte es mit den Straßen nach Krop und Steinbüchel. Bezeichnend für den Verkehr im XVI. Jahrhundert ist aber der Befehl des Erzherzogs dd. 17. März 1573 an die Landschaft in Krain: Dieselbe möge in Beratschlagung ziehen, wie es einzurichten wäre, daß alle vier Tage von Laibach nach Graz und zurück ein »laufender« Bote (Fußbote) ginge, der die Korrespondenz der Landschaft und auch Privater besorgen sollte4). 1588 aber wurde eine reitende Post bis Venedig durch Görz eingeführt. Saumroß und Reitpferd waren somit bis Anfang des XVIII. Jahrhunderts die Hauptvehikel des geschäftlichen Verkehres in Krain. Es beschäftigen sich daher auch in Oberkrain eine Anzahl von Dörfern speziell mit der Saumerei, wofür sie schwere Rosse hielten, Valvasor II, p. 111—181, nennt als solche Dragembel, Domschal, Verba, Kumpale bei Podpetsch, Glogovitz, Goritschiza bei Mannsburg, Kraxen, Nadgoriza, Udmat, Moräutsch, St. Marein, St. Martin. In St. Georgen bei Krainburg wurden die Plachen, Kotzen und Decken für die Saumpferde fabriziert. *) Oryct. Cam. III, p. 150. 2) Man vergleiche z. B. oben p. 330 ff. s) Rev.-Bergamtsakten. J) Landtagsprotokoll I. 546, 555, 568, 570 und Valv. II., p. 178. In Fig. 170—172 ist eine alte Saumerherberge dargestellt, welche 1892 an der Reichsstraße nach Triest in Dilze zwischen Adelsberg und Praewald noch bestand, einige Jahre später aber abbrannte. Fig. 170 stellt die Straßenfront, Fig. 171 die Rückseite dar. Am Grundrisse Fig. 172 sind a und b Gast- und Wohnräume ebenerdig und im ersten Stockwerke ein Zimmer, hier 2 m hoch, mit Holzplafond; c die gewölbte Küche mit dem großen niedrigen Herde, d der Keller, ebenfalls im Terrainniveau, e der Pferdestall, / und g sind Vorräume und h der Heuschlott. Das Heu lagerte unter dem hohen'Giebeldache. Die Frontlänge des Hauses betrug 16 w. Die ganze Anlage war von patriarchalischer Einfachheit, aber praktisch hergestellt und stammte sicher aus dem XVI. Jahrhundert. Fig. 172. Saumerwirtshaus in Dilce bei Hrenovitz. Die Saumlasten — tovor — waren je nach Beschaffenheit der Wege verschieden. Auf gut praktikabeln Wegen betrugen sie Zentner, auf steilen, wie z. B. aus der Wochein nach der Bača 21¡3—2^ Zentner. Über diese wichtige Frage gibt uns das Promemoria1) der Gewalt-trager Junauer und Radmanner an die Kommissäre von 1569 Auskunft. *) *) Steir. Statth.-Archiv, F. 130/1. lm Punkte 14 heißt es da: Die Leinwandhändler, welche über die Vötsch und den Schwarzenberg ziehen, können des schweren und gefährlichen Weges J) wegen nicht so große Saumen als auf der Straße über Laibach befördern, deshalb werden ihnen 3 Saum für 2 bei den Aufschlägen und Mauten berechnet. Da nun einige Gewerken und Hammersleute auch diesen Weg über die Vötsch und über den Schwarzenberg ihr Eisen nach »Vene-digisch« verführen, so möge ihnen auch dieses bewilligt werden, daß sie 3 Saum für 2 vermauten. Sollte man nicht glauben wollen, daß dieser Weg so beschwerlich ist, so möge man sich beim Vizedom und obersten Aufschläger erkundigen. Es möge die Rechnung nach dem Gewicht gemacht werden. Auf der Laibacher Straße wiegt der Saum 3^ Zentner. Da 2 Saum 7 Zentner wogen, so ergäbe sich, diese auf 3 verteilt, für eine Saumlast über den Vötschberg ein Gewicht von 2‘/8 Zentner. Da das Hauptabsatzgebiet für das krainische Eisen Italien war, so kommen zunächst die italienischen Märkte für uns in Betracht. Ein Manuale für Kaufleute von 1558* 2) des Alvise Casanova nennt folgende Hauptmärkte in Italien mit beigesetzter Dauer: Nocera 15 Tage, Foligno 36, Venedig 11, Ravenna 24, Taranto 8, Salerno 15, Rimano 35, Cosenza4, Squilazzo 8, Monte Leone 8, Cosenza 8, Cesena 31, Ostia di Mantovana 3, A santa Maria dele grazie 3, Ferrara 2, Lanzan, Lanzan o (Lanciano) 15, Faenza 30, Rovere de la Marca 25, Al final da Modena 8 Tage, Recanati 2 Monate, Salerno 15 Tage, Crema 11, Trani 8, Rovigo 10, Vicenza, Treviso und Nocera je 15 Tage; Barletta 8 Tage, Pesaro, Udine 5, Bari 10 und Taranto 8 Tage. In Sizilien dauerten die Märkte von Lintino 8, Messina 20, Cattania 20, Cartagine 15, Piazza 18, Castro 15 und Saragosa ebenfalls 15 Tage. In Deutschland werden genannt: Frankfurt mit zwei Märkten zu 8 Tage, Linz mit zweien ebenfalls 8tägigen, Straßburg mit einem 14tägigen, Krems mit zwei 8tägigen, Salzburg mit einem 14-, und »Fustez«3) mit einem 10 tägigen Markte. Alle diese interessierten somit die venezianische Geschäftswelt. Die älteste Angabe von Märkten, auf welchen die Krainer ihr Eisen verhandelten, finden wir in Paul Junauers »Ratschlag und guet Bedunkhen« 4) von zirka 1569, wo er folgende italienische Märkte anführt: Venedig, Neapel, Sizilien, Pesaro, Rimini, Ancona, Recenati, Foligno, Lam-zana (Lanciano) und die römische Mark. In Venedig gab es eine eigene Riva di ferro, wo die Eisen magazine lagen. Außer über die Ostalpenländer und Süddeutschland erstreckte sich das Handelsgebiet Venedigs noch über Böhmen, Ungarn und Polen. Die Auseinandersetzungen über die Gewerke in der Wochein, in Kropp, Steinbüchel, Kolnitz und Eisnern haben zu öfterem gezeigt, daß in den wenigsten Fällen der Hammergewerke selbst nach Italien zu Markte zog. Ihn beschäftigte zu sehr die Herstellung der Ware, die Beischaffung der Rohmaterialien, der Kampf und Krieg mit dem Bergvolke und endlich der Druck, den er von seiten des Kaufmannes selbst erfuhr, der ihm Vorschüsse gab, und natürlich nach Möglichkeit verdienen wollte. Der älteste Handelsverkehr ging auf Fiume, eventuell Duino; Triest war ein unbedeutender Platz und schwer zugänglich. Noch Karl VI. schwankte x) Cf. p. 328. 2) Specchio lucidissimo nel quale si uedeno essere diffinito tutti i modi, et ordini de scrittura che si deue menare nelli negotiamenti della Mercantia, cambii, recambii etc. s) Wahrscheinlich Fussen am Lech in Bayern nahe der Tiroler Grenze, noch heute ein bedeutender Handelsplatz. 4) Cf. p. 133. in der Wahl zur Anlage des Hauptseehafens zwischen Buccari, Duino und Triest, bis er sich für letzteren Platz entschied. Das dem Schöpfer des Triester Freihafens unter den damaligen noch armseligen Verhältnissen der Stadt gesetzte armselige, dem Verfalle entgegengehende Monument auf der piazza grande trägt folgende Inschrift: CAROLO SEXTO ROM. IMP. ET H1SP. REGI BELLO AC PACE INTER MAGNOS MAXIMO TVRCARVM TRIUMPHATORI CONSTANTIA ET FORTITVDINE VNIVERSI ORBIS CHRISTIANI TRANQVILLITATE FORMATA RESTITVTO MARI AC TERRA AVCTOQVE SVIS POPVLIS VNDIQVE COMMERCIO VRBEM HANC FIDELISSIMAM INVISENTE SEN. POPVLIQVE TERGESTINI MONVMENTVM MDCCXXVIII. Noch im XVI. Jahrhundert war der Zug nach Triest sogar verboten, wie dies aus einem Befehl an die Kaufleute J) dd. 9 .August 1522 ersichtlich ist. Da heißt es: Es sei berichtet, daß der Handel von Laibach aus nach Neapel, Pulien (Apulien), Römisch Mark und andere Orte von alter her auf St. Veit am Pflaumb gewest und gebracht war. Kurz vor dem Regierungsantritt Ferdinands (28. April 1521) hätte es sich zugetragen, daß sich die Kaufleute unterstehen und nun in Übung bringen, die alt herkomm ene Straße auf St. Veit am Pflaumb zu verlassen und den Weg jetzt auf Triest zu nehmen, wodurch dem Kammergut Schaden erwachse. Der Erzherzog beflehlt daher, den Weg wieder auf St. Veit zu nehmen und damit zu nächsten Michaeli zu beginnen. Noch unterm 17. Juni 1702 schreibt der Vizedom Graf Anton Lanthery in seinem Bericht über den Gayhandel der Krainer, daß außer den Städtern im Lande selbst, auch die Stadt Triest die Untertanen in ihre »Sclavität«? ziehen und dieselben zwingen will, wenn sie mit ihren Waren auf die Filialämter Claniz und Fünfenberg, die doch 2—3 Meilen weit von Triest noch in Krain liegen, ankommen, wider ihren Willen nach Triest zu gehen und ihre Waren daselbst anzubieten. Die Bauern mußten mit ihren Saumrossen nach Triest, dort abladen, Roß und Mann verpflegen, das unverkaufte wieder aufpacken und den Weg wieder zurückmachen, um nach Istrien zu gehen. Dadurch würden die armen Leute so gepreßt, hin und her abgemattet, daß sie am Weg mehr verzehren, als sie verdienen. Zudem werden sie zu Claniz und Fünfenberg, obwohl sie daselbst alle Gebühren unweigerlich bezahlen, von den kameralischen Beamten mit Gewalt und Ablegung der Waren angehalten, was doch dem Privileg Kaiser Ferdinands I. widerspreche. Die Handelsstraßen nach den venezianischen Gebieten gingen somit ur- >) H. K. A. Ged.-Buch 20, Fol. 185. sprünglich längs des Isonzo über Görz, über Laibach nach Duino oder Fiume, aus fiskalischen Gründen wurde aber den krainischen Gewerken die Straße über Laibach vorgeschrieben. Ausnahmsweise bewilligt man den Zug von den Oberkrainer Werken durch die Tarfis ins Venezianische. So ersuchte 1538 die Republik um Bewilligung, 2000 Zentner Roheisen ausführen zu dürfen. Es erging unterm 26. Juli 1538 folgender Befehl an den Landeshauptmann und den Vizedom '): »Uns hat der Herrschaft Venedig Orator an Unseren Hofe zu erkennen geben, wie gemelt Herrschaft Venedig 200 Meiler Eisen zu Giessuno-etlicher Puechsen Kugl, auch zu Ankern und andern Kriegs und Schiffsnotdurften wieder den Türken in Crain bestellt und erkauft hab, welches Eisen sie mehreren Gelegenheit und merklich Notdurft halben zu Wiederstand dem Türken in Eil zu brauchen, durch die Tarfis und den Canal auf Venedig zu führen verordnet. Darinen ihnen aber Irrung und Verhinderung beschehen der Meinung, daß solch Eisen ain andere Strassen, dem Gebrauch und Ordnung gemäß durch Crain verführt werden solle.« o o Sie bitten daher um die Erlaubnis, das Eisen »durch den Canal zu führen« zu dürfen. »Darauf haben Wir gedachter Herrschaft Venedig aus besonderm gnädigen und freundlichen Willen und keiner Gerechtigkeit, sonderlich in Ansehung daß sie das Eisen wieder den Türken gebrauchen wollen, so Uns, Unsern Kunigreichen und Landen und gemeiner Christenheit auch zu Guten reicht, solch 200 Meiller Eisen durch den Canal zu führen auf dermal allein vergönt und zugelassen.« etc. Fol. 182. In Tarfis trafen die Eisenstraßen aus Kärnten durch das Kanaltal und aus Krain aus dem Savetal herüber zusammen Nach Italien zog die eine Straße über Pontaffl nach »Clamaun« (Gemona), eine zweite durch die Flitsch nach Karfreit, wo sie sich wieder teilte. Der eine Zug ging längs des Isonzo nach Görz, ein zweiter aber längs des Natisone nach »Ciuidat« (Cividale). Wir werden ihnen noch in Urkunden begegnen. Im Jahre 1559 wurde ein neuer Aufschlag auf den Meiler Eisen von 2 fl. 10 kr. 2 Pfg., welches durch Krain zum Meere ging, geschlagen. Dagegen beschwerten sich die Eisenhändler der Städte Laibach, Stein, Krainburg, Bischof-lak, auch die Rad- und Hammerschmiede in Krain in einem Exposee1 2) s. d. präs. 19. Juli 1559. Es lautet: »Durchlauchtigster, Großmächtigister Fürst und Herr — Allergnädigister Kiinig etc. Die Rho: Khay: May: unser allergenedigister Herr Haben Iezo nächst verschinen ersten May dises lauffenden 59 Iars auf ain Meiller Eysen so aus Irer Khay. May. Erblanden aufs w^allisch Landt gefüert wirdet, Zwen gulden Reinisch neuen Aufsaz Einzunemen genedigist verordnet, So doch wir armen Burger und Handlsleut dises Landts Fürstenthumb Crain, an das vom Meiller Eysen, des wir aus Landts Khärnten, übern Leobl und durch die Khangkher biß geen Sandt Veit am Phlaumb, Triest und Sandt Johannes, als den gewendlig (gewöhnliche) Mör Portten fueren 2 fl. 18 kr. 2 Pfg. Aufslag; Zoll und Maut bezallen, und geben müessen. Nun wären wir als die gehorsamisten Underthonen vnser schuldigen Phlicht nach, nicht allain disen neuen Aufsaz, Sonnder alles anders, so uns aufgelegt, wo annderß das vermugen wäre, gehorsamist zu laisten, und zuuolzihen 1) Geh. Hof- und Staatsarchiv, H. K. R. B. 384/3, Fol. 82, und H. K. A. Gedenkbuch 47, Fol. 182. 2) H. K. A. F. 18.315. begierig und willig, aber ist laider dahin khumen, das wir arm Burger und Handlsleut, seit Verödung der Khrone Ungern ’), Khrabathen und windisch Landt, dermaßßen erarmbt, vom Gewerb und Handl khomen, das sich numals der merer tail der Burgerschafft mit weib vnnd khindt, Armsälig des Velds und Agkher Pauss ernören vnnd betragen mueßen, dann es is biß anherr numals in disem Landt gar wenig, und khain sonder Handl mer, Allain war noch mit dem Eysen, und soll es noch dermassen mit dem neuen Aufsazen zu dem alten, des alles vom Meiller 5 fl. 13 kr. 2 Pfg. Pringen wurde, belestigt und beschwärt werden, Vnnd so wir disen neuen Aufsaz zu dem alten Aufsaz vnd Maut, das wir doch nicht hoffen, zallen sollen, Wurden unser der merer taill vom Gewerb und Handl lassen mueßen, dardurch wurde das Khaiserlich Chamerguet nicht wenig gehindert, und gespört, dann uns solches ye bey disen theuren Jaren, schwären Khriegs-leuffen, großen Steuren, Aufpotten, Zuezügen, Statgepeuen (Festungsbauten), Wacht, Robath, Thoersteen und anderen täglichen ausgaben, zuerhaltung der Stät zu laisten und zu erschwingen unmöglich, Herwegen wir aus bedrängter Nott die höchsternent Rho. Khay. May. etc. umb genedigiste ein-sehung und abstellung diser neuerung in underthänigisten gehorsam zuersuchen und zupitten verursacht. — Dieweill aber die verordenten Einnemer der Aufslag und Zoll gleichwoll etlich noch im Lands Khärnten als in der windischen Capl, auch alhie in der Stat Laibach solchen neuen Aufslag abfordern, und bezalt haben wollen, so doch das Eysen so am Aufslag in der Capl fürgeth, in dits Landt, gleichermassen für Laibach gefuert wirdet, des noch weit von den wälischen Confinen ist, und das Eysen, so von dannen hinein geen Sandt Veit am Phlaumb, Triest und Sandt Johannes an die Confin und Mör Porten khombt, So wollen die Quarenten-Einnemer daselbs auch solchen neuen Aufsaz. Ungeachtet das solcher hie oder in der T o Capl zuuorgeben, von Yeden Meiller noch Zwen gulden Zait haben, So doch der Höchtsernenten Khay. May. General Manndat nicht anders ver-mtigen, Sonnder das man allain von dem Eysen, so aufs wällisch verfüert wirdet, zwen gulden Reinisch zallen solle. Weliches gannz verwirdt und bescliwärlich, auch topelt und woll dreifach khäme, und dieweil uns armen Handlsleütten soliche neue Staigerung aus angehörten und andern mer beweglichen Ursachen zuerschwingen und zugeben unmüglich, und nachdem uns die mer Höchstgedachte Rhöm: Khay: May: etc. in der eill (Eile?) in ansehung des fern wegs umb allergenedigiste einsehung und milderung solches neuen Aufsaz nicht so Paid erraichen mügen, demnach ist an Khü: W. (Würde) als unsern genedigisten Herrn unser under-thänigiste Bitte, die wellen uns armen Handlsleütten so genedigist erscheinen, und gerüechen (geruhen), den Aufslagern und Quarentes-Ein-nehmern genedigist auferlegen und beuelchen, dass Sy mit abvorderung und Einnemung' des neuen Aufsaz halben, gegen uns stilhalten und uns derselben von den Eysen, so wir auf das wälisch verfüern lassen, biß solang das wir die Höchsternent Rho. Khay. May. (welches mit dem Eyssen beschehen solle) in underthänigisten gehorsamist umb allergenedigiste Einsehung ersuchen, aufschreiben und einmerkhen, und so wie bey Irer Rho: Khay: May: Je Khain gnad und Abthueung solches neuen Aufsaz (das wir doch ganz (ohne) Zweiffl vnderthanigister Hoffnung sein) erlangen wurden, das wir arm Handlsleut dennocht alsdann, wie wir khündten weßten oder mochten, soliche neue staigerung aber unser große Ungelegenheit und Unuermügen gehorsamist bezailen wollen, daran beweisen E. Khü. W. uns armen Handlsleütten sondere gnad, Wir wellens auch b Nach der Schlacht von Mohács, 29. August 1526. umb E. Khü. Wir. als unserm allergenedigist Herrn, mit Höchstem in aller Gehorsam underthänigist umb E. Khü. Wir: glügkhsäligen langwierigen Kegierung zu Pitten und mit dem höchsten Zuuerdienen gefließen sein, Thuen uns daneben gehoramist beuelchen E. Khü. Wirde etc. Gehorsamist Underthänigist N. Burgermaister, Richter und Rathe der Stat Laibach, Stain, Crainburg und Bischoflagkh auch die Radmeister und Hammerschmid in Krain. Es ist dies somit ein Kollektivschritt der Industriellen und Kaufleute, über welchen folgendes Referat der Kammer ddo. 22. August 1559 vorliegt und in welchem der Bitte der Geschäftsleute zu willfahren eingeraten wird, da die Handlungsweise der Zolleinnehmer ungesetzlich sei. »Durchleüchtigster Khunig genedigister Herr / Als Eur Ku: Wierde (Würde) uns N. Bürgermeister Richter und Rat der Stat Laybach, Stain, Crainburg und Bishoflagkh, auch der Radmaister und Hammerschmid in Crain Supplication, in welcher Sy underthänigist bitten: Nachdem durch der Ro. Kay. M. N. unseres allergnedigisten Herrn Einnember der Ouarentes und Aufschlag an den gewondlichen Mörportten, als zu Sannt Wit am Phlaumb, Triest und Sannt Johans bei Tybein von einem meyller Eisen, so aus Seiner Kay. Mt. Erblanden aufs Walhisch gefüert wirdet, zwen gulden Reinisch zu Neuen Aufschlag abgeuordet worden. Das Eur: Ku: M. disen Neuen Aufschlag bey gemelten Einnemern biß auf der Kay: Mt. zukhonnft genedigist einstellen wollten, umb unnßrn bericht Rat vnnd guotbedunkhen übergeben lassen. Dieweil dann Seiner Kay: Mt: maynung nye gewesen ist, das diser Neu Aufschlag von den Eisen so auf das Walhish verkhaufft und verfuert wirdet, ins öffter dan einmal abgefordert oder gegeben werden solle, allain das die Ambtleut und Einnember der Aufshleg und Quarentes an den Confinnen und Mörportten, wann in ihre Ambtsverwaltungen Eisen dargepracht wirdet, die Poletten vleißig ersehen, und wouern (wofern) solch Eisen zuuor an dem Aufschlag zu Laybach, oder undterm Prart und andern Filial Ambtern, veraufschlagt worden, alßdann dieselben Polleten empfahen, und anndere an dieselben stat denen Handlsleutten auf das Walhish geben, aber den Neuen aufshlag als zum anndernmal nicht abfordern sollen, Welche Verordnung Eur. Ku. M. denen Supplicanten, auf dises Ir Suppliciern zu gnedigisten Beschaid geben ließen mügen. N. niderösterreichisch Camer Rat.« Diese eben zitierten Schriftstücke gewähren uns Einblicke in die Lage und die Verhältnisse des krainischen Handels im XVI. Jahrhundert. Wir ersehen daraus, wie die Türkennot sich fühlbar machte, wie die infolge der Kriege vermehrten Lasten an Geld und Mannschaft dem Handel und Verkehre tiefe Wunden schlugen; der Handel mit Kroatien lag ganz danieder und der Eisenexport nach Italien wurde durch Erhöhung der Abgaben auf denselben gelähmt, so daß der Gewinn auf ein Minimum reduziert wurde. Aus dem nun folgenden Schriftstücke des Vizedomarchivs erfahren wir hingegen sehr interessante Details über den Eisenhandel bezüglich seiner Wege, der Mauten, der exportierten Mengen und der Absatzgebiete unseres Eisens. Das Aktenstück ist datiert vom 29. April 1562 und lautet wie folgt: »Eisen auussganng betreffent, vnnd wie Eur Rom khay. Mst. on Yemanndtn befügte beschwär, ein merer Ansehenlicher nuz darauß eruolgen müge. Die Hammermaisster in Kharnthen, geben diser Jars den Meiller 7) Eisen an der Stat zu Volkhenmarkht1 2), den Eysen Händlern so solches ferrer den Ausslendern biß g-een Triesst zum Meer verlegen vnd verkhauffen o o p......................................... Von Volkhenmarkht biß in die Capl3) von yedem Meiller Sämerlon.................. Niderlag daselbst in der Capl............. Von der Capl bis geen Laibach............. Vrfar4) an dem wasserstromb der Sau . . Alter Aufschlag zu Laibach von jedem meiller Neu Eisenstaigerung....................... Zum Wässer Zufürrn........................ Wassermaut................................ Ain Ausslender topit souil. Tragerlon . . Die Maut zu der Albn5). Landol6 7 8 9 10). Senosetsch und zu der Hüben7). Zusamen gerait bringt von Jeden Meiller....................... Sämerlon von Oberlaibach biss geen Triesst Quorentes8) daselbst...................... Niderlag daselbst......................... Wagerlon.................................. 19 gld. 30 kr. 3 « 2 « 24 « 2 « 3 Pfg. 20 « 2 « 2 « 2 « 9 « 2 « 1 « 2 « 30 « 2 « 20 « 24 « 9 « 4 « Also khumbt der Meiller biß in die Mörporten Allenthalben 28 gld. 1 Pfg.«). Dagegen würdet der Meiller Eisen Triesterisch gewicht durch die In-lendischen Eisen Handlsleuten so solches Eisen über Mör in das Khünig-reich Neapoliß10) vnd anderer orten verfürrn verkhaufft, Welcher Khauf auf ein ganz Jar beschloßen worden per 25 gld. 20 kr. Nachdem aber das Triesterisch oder welhisch gewicht der Meiller vmb 160Pfundt weniger als das Teitsch gewicht heit, bringt der Vberschuß oder gewinn an solchem gewicht, so dem Inlendischen Hanndelsmann zu guettem khombt, vedes Pfundt Eisen p. 6 Pfg. gerait...........................4 gld. Item dieAufgab auf die Münz aufj eden Meiller ungeuerlich............................. 50 kr. So nun obvermelter Eisenkhauff gegen dem yezzo dachten wider Ver-khauf gegeneinannder nidergelegt vnd wider aufgehebet wiirdeth, befinde sich das der Inlendisch Hanndelßman an yedem Meiller zu gewin vnd Uberschuß hat........................................2 gld. 10 kr. und ein merers. Nota, so fiert ein Hanndlßmann aines Jars von 2. bis in 3. 4. vnd 500 Meiller auf das wälhisch. 1) Aus milliarius = tausend enthaltend; 1000 Pfd. oder 10 Ztr. deutschen Gewichtes. 2) Heute Völkermarkt geschrieben; slow. Velikovec, an der Drau in Kärnten. 3) Eisenkapel, slow. Kapla in Kärnten. 4) Die Überfuhr bei Tazen unterm Großkahlenberge, die Häuser am rechten Ufer heißen »Brod« (Überfuhr). 5) Planina. 6) Landol bei Hrenovitz an der alten Römerstraße. 7) Kornial, slow. Lokva, südl. von Divača. Ein zweites Hülben war Voklo nördlich von Krainburg. 8) Vierzigstel Abgabe, 2 kr. vom Dukaten, der somit 1 fl. 2t) kr. galt. Cf. p. 617. 9) Die Münze ist sog. rheinischer Gulden ä 60 kr., ä 4 Pfennige. 10) Neapel. Dieweil aber die Kharnerischen Hamermaisster den Meiller Eisen die Jar herumb zu mermallen nach allem Iren gefallen gestaigert, Also dass der nun in wenig Jam von 14 biß auf 19 Gld. khumen, darzue auch an Irem gewicht nit khleiner Abganng gespürt würdeth, So eruordt (erfordert) Eur Khay. Mst. höchste notturfft, das dieselben Kharnerischen Eisen Perkhwerch vnd Hamerwerch darzue die in Ober-Crain, durch hierzue tauglich Comissarj mit dem Allerfürdlichissten und on ainich ferrer (ferner) anstellen, beritten und ein Eisensazung aufgericht und publiciert (werde). Deßgleichen auch zu Senndt Veit, Khlagenfuert vnnd Velckhenmarkht, Als in den Meilerlegstetten J), geschworen Eisenweger mit gerechten waagen gehalten und verordnet werden, inmassen soleches alles mit dem Steyrischen oder Inner-vnnd Vorder-Pergerischen Eisen beschehen. Vmb wieuil gulden nun solcher gestaigert Eisenkhauf in derselben Eisensazung gemildert, vmb souilmer mochte Eur khy. Mst. on menigelichs billiche beschwerung an den Mör Porten vnd Strassen auf das Venedigisch, als Tarfiß im Canal, Triesst, Sandt Veit am Pflaum* 2), vnnd zu Sanndt Johannis bey Tibein3), die Staigerung mern. Dann der vorgedacht jezig beschlossen Eisenkhauff bey den Auß-lendischen Eysen Handlsleutten nun schon in Esse khomen. Auch der Eisen-ausganng sowol als vor nie, in guetten wirrden4) ist. Doch müsste zu ab-helfung der Innlendischen Hanndlsleut und Hanndtwercher hochen vilfeltigen beschwärungen die yezigen zween gulden Rainisch neue Eisenstaigerung im Landt aufgehebt und allain an denn vorgenannten Meer Porten und venedi-gischen Strassen an der Terfiß, nachdem E. Khay. Mst. one daß daselbst orten Ambtleut halten, zusambt und neben dem andern abgenumen werden. In solcher beraittung werden Eur Khay. Mst. allergenedigist befinden, das vilgemelter Eysenkhauf als ein yeder Meiller aufs allerwenigist vmb ain 3 gld. R.5) vber Abzug aller darauf lauffenden uncossten und ir der Hamermaisster Erlichen und Zimblichen gewin, zu hoch gestaigert worden. Wem solle nun solche übermass billicher zusteen, und eruolgen, Als Eur Khay. Mst. als Herrn und Landt-Fuersten. Vnnd wenn nun solche yeztgemelte 3 gld. R. zu den voraufgesezten 2 gld. R. gelegt, so brächt es von jedem Meiller 5 gld. R. So werden des Jars vngeuerlich auffn wenigisst (zum wenigsten) biß in die 20.000 Meiller allerlay Eysen vnd Eysenwerch oder Stahl über Mör und auf das venedigisch verfüert. Suma 20.000 Meiller, vnnd von Jedem derselben 5 gld. R. 100.000 gld. R. Unnd blib der Khauf des Eisen ainen weeg als den andern, wie er derzeit steet, und durch die Handlßleut miteinander beschlossen worden. Nachdem aber der Außganng und verschließ desselben vezo dermaßen, das man nindert mit machung Eysen geuolgen mag, wie in genuegsamer gehaltner erkhundigung befunden worden, so wer Eur. Khay. Mst. vast nuzlich, das Sich E. Mst. durch ein vertraute Person, deren wol eine zubekhomen, des Eisenhandls imKhünigreichNeapoliß vnnd anderer orten, dahin es weitter verfüert wirdt, von den Eisen Hanndlßleuten daselbst, vnd sonderlich der Terceria6) grundtlich erkhundiget. Im Fall das Eisen höcher gestaigert, ob sy es derhalben entratten, und anderer orten leuchter oder O Eisenniederlagen. 2) Fiume. 3) St. Giovanni, 2 km nw. v. Duino. 4) In gutem Stande, d. h. in Aufschwung sich befindet. 5) Rheinisch. 6) Handelsgesellschaft. wolfler bekhumen möchten, oder mit und nach Gelegenhait desselben möchten E. Khay. Mst. abermals derselben Camer nuz betrachten, und Sich darüber des statlicher allergenedigisst endschliessen. Die weeg vnnd strassen den Mör Porten zue muesten aber Zu deß meerer befiirderung der sachen, in Albeg (allweg) gebessert vnnd hier innen ain tausent gulden nit angesehen werden.« Wir erfahren hier, daß 1562 ein Zentner Eisen in Kärnten, wo es auf den Märkten von St. Veit und Völkermarkt von den Krainern erhandelt wurde, 1 fl. 54 kr. kostete. Diesen kam er, nach Triest oder Fiume und Duino gestellt, auf 2 fl. 48 kr. zu stehen. Ferner, daß mit den Italienern zu fixen Preisen für ein ganzes Jahr Lieferungen abgeschlossen wurden, während die Kärntner mit ihren Preisen und dem Gewichte zum Schaden der Handelsleute unzuverlässig waren, da sie mit den Eisenpreisen zwischen 1 fl. 24 bis 1 fl. 54 kr. schwankten. Überraschend ist aber die Tatsache, daß schon damals 200.000 ’) und mehr Zentner Eisen von den krainischen Handelsleuten nach Italien verhandelt wurden, wobei ein Gewinn von 100.000 fl. abfiel, und fiii den weiten Horizont dieser Handelsherren spricht auch die Idee, welche sie anregen: in Neapel eine Agentur zu errichten, um über den Stand des Geschäftes und der Preise stets aus amtlicher Quelle am laufenden erhalten zu werden. Unterm 11. Juni 1561 erging ein General, daß von jedem Meiler Eisen, der aufs »W a 1 h i s h« verführt wird, an der obern Tarfis über den alten Aufschlag von 2 fl. noch 2 fl. weitere Steigerung abgefordert werden sollen. Der Aufschlag wurde nun von allen Händlern erhoben, ob sie ins Venezianische oder ins Görzer Gebiet sich wandten. Dagegen beschwerten sich die Eisenhändler und es erfließt an die Amtleute a. d. oberen Tarfis unterm 27. Oktober 1564 dd. Wien eine Erläuterung des Generals2), in der es heißt, daß sich hernach »die jenigen Plandelsleute so mit dem Eisen die untere Strassen von der untern Terfis durch den Flitsch gegen Görz und in die Trister Porten pauen und zuefaren, beschwert, von wegen des aus Mißverstand des Wörtl Wallisch im berührten General vom Meiller Eisen so auf Görz geht, gleichwohl die ganze Eisensteigerung der 4 fl. als von o 'o o o o dem Eisen so auf Venedigisch geht, abgefordert wurde, und darum um Ein-sehung gebeten«. Zur Aufklärung wird erläutert, daß die Steigerung gilt nur von dem Eisen, welches auf Venedigisch und Wällisch durch die Pantafl hinab Clamaun verführt wird. Was durch den Flitsch nach Görz und Triest geht, hat nur die alten 2 fl. zu zahlen. Vermög Befehl dd. 20. September. »Und so uns dann nun fürkumbt, daß die Strasse von der untern Terfis durch den Flitsch sich vor Kar freit in zwei unterschied-liche Wege, deren einer straks fort auf Görz, der andere aber zu Karfreit durch auf Ciuidat geht, abtheilt, und also die Handelsleut ihr Eisen auf berührter Strasse durch Carfreit auf Ciuidat gleich sowohl, als auf der obern Strasse nach Clamaun aufs Wallish ohne Bezahlung der völligen Eisensteigerung bringen mögen, so wollen wir, daß zu Carfreit vom Eisen das auf Ciuidat geht, sowohl als an der obern Terfis, von dem so hinein nach Pontafl verführt, 4 fl. vom Meiller abgefordert werde.« Wer nur nach Görz und Triest will, zahlt 2 fl., wer nach Ciuidat, 4 fl. — was durch Boletten ersichtlich gemacht werden soll, damit der Amtmann in Karfreit sich zu richten weiß. (Fol. 148.) ') Das wären 11,200.000 Kilogramm, zu deren Beförderung heute 1120 Waggons oder 87 Lastenzüge ä 60 Achsen erforderlich wären; und damals ging alles per Saumroß auf den denkbar elendesten Wegen und Stegen auf mehr als 57.000 Saumrossen. 2) Geh. Hof- und Staatsarchiv, Exemptbücher 384/24. In der Hofkammer erwog man indessen, den Export nach Cividale via Karfreit einfach zu verbieten, um zu vermeiden, daß es hier ohne den 4 fl.-Aufschlag nach Italien käme. Darüber erfolgt unterm 12. Oktober 1564 dd. Wien an die Kammer die ResolutionJ): Ein Verbot, das Eisen durch Karfreit nach Ciuidat zu verführen, »wäre etwas hässig«. Karl befiehlt, es sei zu verordnen, daß zu Karfreit vom Eisen, das auf Ciuidat geht, so wohl als an der oberen Tarfis von dem über Pontafel ausgeführten, 4 fl. vom Meiler eingehoben werden sollen. Der gute Geschäftsgang und die starke Nachfrage veranlaßte die Kaufleute, hohe Preise zu fordern, so daß sich dagegen eine Reaktion beim aus- und inländischen Publikum bemerkbar machte und man in Italien daran dachte, sich von den krainischen Handelsleuten* 2) zu emanzipieren und den Bedarf im Lande zu erzeugen. Unterm 8. Juni 1566 resolviert der Erzherzog und befiehlt: da im Eisenhandel gegen Fremde und Einheimische »große Über-maß und Unordnung herrsche, daraus dann ohne Zweifel erfolgt, daß im Venedigischen bei Pressa (Brescia) die Eisenbergwerke erhebt, welches aber durch eine leidentliche Sazunghoffentlich wieder abzustellen sei und der Verschleiß des besteckenden (stockenden) Eisens in Schwung zu bringen wäre«. Es sei daher eine Sazung für Steyer, Kärnten und Krain zu beraten und darüber zu belichten3). Über die Preise des Eisens im XVI. Jahrhundert in Krain können wir aus folgendem Schlüsse ziehen. Gelegentlich der W'ahl des Oberbergrichters Felix Tolhopf am 13. Oktober 1573 in Krainburg wurde über seine Besoldung verhandelt und da heißt es, daß die Gewerke zu diesem Zwecke »den fünfzigsten Centen Eisen oder vom Centen zwei Khreizer« bezahlen sollten4). Da der Wert des fünfzigsten Zentens hier gleich gesetzt wird dem Produkte aus 2X50, so muß der Zentner Eisen in Krain damals 1 fl. 40 kr. gekostet haben, was mit den Kärntner Preisen von 1562, welche zwischen 1 fl. 24 bis 1 fl. 54 kr. schwankten, gut übereinstimmt. Wie sehr die politischen Verhältnisse auf den Handel einwirkten und wie noch der einzige E i s e n-handel einigermaßen damals erträglich war, deutet die Eingabe des Georg Barbo an den Erzherzog dd. Gutenek, 15. Oktober 1574, an. Barbo bittet um Bewilligung, ein Eisenwerk bei Gutenek errichten zu dürfen, und motiviert das Gesuch damit, daß »auch die Landstrassen auf St. Veit am Pflaumb (Fiume) ganz und gar abkommen, also dass schier kein Handelswesen mehr daselbst getrieben wird, auch kein Kaufmann weder auf dem Land noch auf dem Meer schier mehr herkommt«. Die Errichtung des Hammerwerkes soll dem abhelfen: Es »wird die Landstrasse nicht allein erheben, sondern auch dem Kammergut mit Aufschlägen und Meiten (Mauten) und der gemein Stad St. Veit nützen, denn die Kaufleuth aus der römischen Mark und andern umliegenden Orten häufig mit allerlei Waaren würden alsdan kommen«. Man vergleiche dazu das oben bei Besprechung des Versuches, bei Fiume ein Eisenwerk zu errichten (p. 602 ff.) Gesagte. ') Geh. Hofarchiv, K. K. B. 1 a, Fol. 43. a) Diese bereicherten sich auf Kosten der Produzenten und Abnehmer und wurden »Barone«, wie wir noch später hören werden. Die Hochkonjunktur war ihnen zu Kopfe gestiegen. 3) Geh. Hofarchiv, K. R. B. 2 a, 1566, Fol. 143. 4) Vizedomakten, cf. p. 135. Aber auch der Eisenhandel spürte die Ungunst der politischen Zustände. 1573 gab es Bauernaufstände in Krain, dazu die Türkeneinfälle1) und zu allem Überflüsse die Konfusion, welche die lutherischen Prädikanten, deren Mehrzahl sich aus dem krainischen Klerus rekrutierte, unter Bauern, Gewerken und Adel anrichteten. Es beginnen die Klagen der Kaufleute und der Gewerke über den Verfall des Geschäftes. So klagt sub 11. Jänner 1574 Rottenmanner dem Oberbergmeister Georg Singer, daß das Eisenwesen seit drei oder vier Jahren dermaßen abnehme, daß, wenn es so fortgehe, »als es in gar wenig Jarn beschehen, so erliegen die meisten Hammer in Grund und werden nimmer erhebt«. Infolge der gesteigerten öffentlichen Bedürfnisse stiegen die Steuern Ö Ö o ö und Aufschläge. 1575 klagen die Gewerke dem Erzherzog unter anderem, daß die Landschaft in Krain auf jeden Saum gearbeiteten Eisens 30 kr. Daz* 2) noch über die 40 kr., so der Erzherzog neuerlicher Zeit aufgeschlagen, aufgelegt habe. Land und Staat nahmen somit 1 fl. 10 kr. Steuern per Saumlast. Zu allen diesen mißlichen geschäftlichen Verhältnissen kamen noch Mißstände und Schwierigkeiten, gegen welche die Gewerken als Produzenten der Exportwaren zu kämpfen hatten. Wie wir schon öfter zu zeigen Gelegenheit hatten, basierte die krainische Eisenindustrie auf dem Überflüsse an Holz in den bei ihrem Beginne noch fast menschenleeren Urwäldern. Mit der Vermehrung der Bevölkerung in den Tälern rückte der Überfluß in die Wälder, wo nach Abstockung durch die Gewerke Lichtungen entstanden, welche teils von den Untertanen der sie innehabenden Herrschaften besiedelt, teils durch dieselben erweitert wurden. Es entstanden die Gereute und Gereuthöfe. Diese Ansiedler hießen Rautter3) (rovteri). Schon c. 1575 unterbreiten die Gewalttrager der Gewerke, Junauer und Rottenmanner, dem Erzherzoge eine Beschwerde über diese Mißstände. Da heißt es, daß den Gewerken verwehrt werde, Kohlholz in den Wäldern zu hacken, werden aber die Kohlhölzer abgehauen, so würden aus dem Terrain Gereute gemacht, statt daß es wieder aufgeforstet werde. Was noch steht, werde niedergebrannt und gänzlich »verschwendet«, das Jungholz werde durch das Geißvieh vernichtet; die Grundherren, welche natürlich von den G'ereut-bauern mehr Nutzen hatten als von den Hammergewerken, unterstützten die Rautter und trugen sie in die Urbare ein. Sie forderten, klagen die Petenten, höhere Zinse. »Dann zuvor hat man von ainer Fusinen und was dasselbig mit Nagel-Zainhammer und dergleichen in sich gehabt, nur einen Zins geben, jezunder aber fordern die Grundherrn von jedem Stück besonders den Zins ab.« Ferner begehren die Grundherren von den Gewerken die Urbarsteuer, was wider alles Herkommen sei, und verlangen zudem beim Verkauf der »Fusinen« den zehnten Pfennig, was ebenfalls eine willkürliche Neuerung ist. Überdies entlaufen die Arbeiter ohne »pasporti« und würden anderwärts desungeachtet aufgenommen. In der Besteuerung bei der Ausfuhr bestand zwischen der Abgabe für rohes Floßeneisen und geschmiedetem Stahl oder Weicheisen ein Unterschied von einem Gulden. fl 1575 fällt Herbart v. Auersperg im Gefechte von Budaški gegen die Türken, und vier Jahre früher war am 1. Oktober 1571 die Seeschlacht von Lepanto geschlagen. 2) Daz io, ital. Abgabe, Steuer, Zoll. In Krain heute noch die Verzehrungssteuer so, und deren Organe »Dazer« genannt. s) Richtig »Reuter« vom Ausreuten der Wurzelstöcke der abgetriebenen Wälder, bei Anlage der Acker. Unterm 25. Mai 1579 berichtet Tollhoff über Sala1). Da heißt es, daß »ein Meiller Gr odel (Roheisen) wan er außer Land geht zahlt 3 fl. 20 kr, so zahlt ein Meiller Eisen (Schmiedeeisen) 4 fl. 20 kr. Also wan der Grodl in Eisen und Stahel aufgearbeitet würde jährlichen um 500 fl. mehr ins Cammergut erfolgen«. Die Produktion betrug nämlich 600 Meiler jährlich. Unterm 18. November 1581 verlauten wieder Klagen der Gewerken über die Art der Einhebung des Bergrichtergehaltes (2 kr. vom Zentner) und dann heißt es, daß sie von »einem Meiller ,Eisen oder Stahl biß ans Möhr in die 4 fl. und von ein Samb Negi in die 2 fl. überal reichen müssen. Item jezo di Venedigische und andre Münz verpotten und valuiert worden, so wir doch unsre Wahre umb khein Anders gelt, als eben vmb das Verbottene in iren Lanndt hinzu geben wissen, darzue in diesen bösen teuern Jaren die Maisterschafft und Arbeiter sich dermassen gegen uns verschuldet, zum Theil abgestorben, etliche entrunen, darnach die großen Wassergüsse und zuegestandene Feuerschaden, wie menikhlich wissendt, uns Verderbt, das wir nicht wissen was anzufachen«. Unterm 13. September 1580 werden die Frachtspesen pro Meiler von Völkermarkt bis Triest wie folgt spezifiziert* 2 3): Aufschlag in Völkermarkt . . — fl. 50 kr. — Pfg Maut daselbst « 5 « « Unter Flödnik Wasserüberfuhr . « 5 « « Laibach Aufschlag « 20 « « Laibach Maut « 20 « « In der Alben (Planina) Maut « 7 « 2 « Zu Landol (bei Hrenovitz) . . « 7 « 2 « Zu Senoshez « 7 « 2 « Zu der liben (Hülben)8). . . . « 7 « 2 « Zu Triest Quarentes .... « 40 « « 2 fl. 50 kr. — Pfg. Über die Menge des um diese Zeit nach Italien exportierten Eisens, welches über Triest und Tarvis nach Italien ging, geben uns die Berichte der betreffenden Einnehmer Niklas Gastaldt in Triest und Kaspar Palud-nig in Tarvis Auskünfte4), und zwar für den Monat November. Nach Triest gelangten in diesem Monate: Eisen und Stahl Meiler, Nägel 120 Saum; davon gingen übers Meer 83 Meiler Eisen und Stahl und 115 Saum Nägel. Tarvis gibt an,daß nach Welschland 3734 Zentner Eisen und Stahl gingen. ö Ö ' m Da Triest Krainer Eisen, Tarvis aber Kärntner exportierte, so ergäbe sich das Verhältnis von selbst. Krain stellte 865 Zentner Eisen und Stahl und 300 Zentner Nägel, zusammen 1165 Zentner; Kärnten dagegen 3734 Zentner Ware im November. Neben der Belastung- durch Aufschläge, Mauten etc. durch die Kammer erhob noch das Land Steuern vom Eisenwerk. So erfahren wir aus einem Akte dd. 14. März 15865), daß die Landschaft vom Meiler kleiner Nägelsorten 3 fl. einhob. Der Meiler gab 4 Saumlasten, somit betrug eine Saumlast Nägel 2Va Zentner. *) Vizedomarchiv, F. Mineralia, XXXVI, 2. Cf. p. 630. 2) Steirisches Statthaltereiarchiv Leoben sub 1539, 13. 3) Cf. oben p. 714, Note 7. 4) Statthaltereiarchiv Graz, H. K. R. November 1585, Nr. 21. 5) L. c. H. K. A. 1586, März. Nr. 36. Unter solchen Umständen ließen manche Gewerke ihre Hämmer stille stehen, was wieder der Kammer wegen Entgang der Frone mißfiel. In einer Zuschrift der Kammer an den Landeshauptmann dd. 20. Oktober 1578 heißt es unter anderem: »Fürs dritte werdet Ir aus dem Einschluss auch vernemben, was der obgedacht Junnawer mit endtfierung 650 fl. seinen Gewerkhen für ain sonders Strafmessiges Stuckh bewisen, aus welchen dann eruolgt, das numer anjezo ire Plaöfen erlieget, item die grueben ungepauet verbliben und dadurch dem Cam er gefälle täglich drei Gulden entgehen.« Junauer soll zitiert werden und die 650 fl. erlegen. Den Gewerken aber wird gedroht, wenn sie in ihren Werchgaden nicht arbeiten wollen, dieselben »al Paid einzuziehen, und damit in annderWeege dasjenige, so zu derselben fruchtbarlichen Arbaittung erspriesslich unnd vonnotten strakhs fürzunemben«. Die Folgen dieser Kalamitäten konnten nicht ausbleiben, und der Verfall der Werke gedieh so weit, daß viele einfach verödeten. 1575 sagen die Gewaltträger der Gewerke in einer Zuschrift an den Oberbergmeister, daß in Krain 17 Hämmer seien. Man vergleiche hierzu die Hämmerverzeichnisse von 1569, 1579 und 1581 auf p. 475 ff. Unterm 18. Oktober 1594 dd. Krainburg1) berichtet der Oberbergrichter Michel Harrer an dD, Kammer über den Stand der Gewerke, wie er sie bei seiner »Ambtsbereitung« gefunden; da heißt es: »Hab Ich derselben Vill an Schmelz-Oeffen, Wälder, Arzgruben, und der gleichen, nicht allein mangelhafftige, sondern etlich und zimblich vill auch gar ödt, die entweder wegen Abgang und Ungelegenheit der Wälder, oder aber sunsten der Arzgruben abkhumener befunden, die schwörlichen, oder doch mit grosser Mühe und Unkosten zu früchten gebracht khünen werden.« Harrer bittet um Instruktionen, wie es mit den abgekommenen Werken zu halten sei, damit sie wieder ertragfähig würden. Unterm 21. April 1595 dd. Krainburg zählt Harrer der Regierung schon folgende verfallene Werke auf: 1. Weiland Leonhard Khren (auch Crön geschrieben), Hammerwerk zu Aßling, mit drei Schlägen, ist vor 7—8 Jahren baufällig verlassen worden, so daß vor zwei Jahren das ganze Gerüst samt Kohlbarren eingefallen sei. Der Kammer entgehen an diesem Werke jährlich in die 500 fl. Rheinisch. 2. Das Werk in der Rotwein ist vor zwei Jahren ganz eingefallen, so daß es trotz Überfluß an Erz und Kohle niemand haben will. 8. Chanombl hat auch eine Zeit gestanden, bis es der Inhaber Hans Trentin wegen Mangel an Mitteln dem Horatio Nani in Pacht gegeben hat. 4. Idria ist vor 14 oder mehr Jahren abgekommen, aber niemand wolle den Hammer, da auf vier Meilen in der Runde kein Erz vorhanden sei. 5., 6., 7. die Hämmer in Wrekhouiz, am Khobel und in der Neuwelt seien »in grundt abgekummen« und »ganz und gar verödt«. 8. Ebenso stehe es mit dem Hammer in der »Sala«, wo »Georg Pregel eine Zeit lang eine Anzahl Grodl machen lassen, aber hernach abgezogen«. 9. Sibenegkh, »so vertiges Jahr abgeprunnen« und sei bis dato »Unerbaut«, »obwohl mit Kohl und Arzt reichlich begabt«. 10. Leibnitz sei vor zwei Jahren aus Uneinigkeit der Gewerken ins »Feyern gerathen«, doch über Bitten des Harrer wieder erhoben worden. Harrer rät, • stehende Werke öffentlich zu verkaufen, es würde sich schon ein Kaufmann finden, der »sich wieder unterwindet und das Camergut fördern würde«. *) *) Vizedomarchiv, F. Mineralia XXXIV, 15 und 24. Unterm 8. September 1596 bezeichnet Harrer in seinem Berichte an den \ izedom Rabatta als Hauptursachen des Verfalles, daß: »wann ein Arbeiter oder sonsten jemand über die Hammer und Radmeister zu klagen kumbt, daß man denselben allspald die Arbeit niederlegt, und ehender die Sachen ausgefüehrt, das Hammerwerch in feier gestellt wirdet«. Außerdem sind Steuern, Leibsteuer und Schulden Ursachen des Niederganges, so sind jüngst etliche Nagelschmiede »so dem Marco Plauz, Hammergewerk in Eisnern über 200 fl. Rh. schuldig gewest, aus diesem Land heimblicher weis entloffen, und dadurch der Leibsteuer exembt zu sein vermeinen.« Diese Hiobsposten mußten bei der Regierung die Aufmerksamkeit erregen und unterm 13. September 1596 wurden die Gewerke aufgefordert, sich über die Sachlage zu äußern, daß sie: »wahrhafften bericht einbringen, und lauter anzeigen sollen, warumben oder aus was Ursachen das Hammerwerch allda in Crain also übel geschaffen, und theils abkhommen seie«. Sie taten dies in einem ausführlichen Exposé unterm 4. November 1596, welches sie dem Vizedom überreichten. Da heißt es: »Es ist unverborgen, auch mäniglich bewusst, dass erstlich wir arme handtwerchsgewerken sammt Weib und Kind und unsern blutarmen Nagelschmieden, Kollern und Knapen unser und der unsrigen tägliche Narung mit grossen beschwerlichen Uncosten, Mühen und Arbeit, von anderen Orten über Berg und Thal, damit wir unser Weib und Kind, Gesind und arme Arbeiter sammt auch ihren Weib und Kindern erhalten müssen, und benebens das landesfürstliche Camergut bei Tag und Nacht so viel immer möglich, befördern. Weil aber Paul Junauer und Mathia Rottmann er sammt und sonders, an solchen Hammerwerch, wie allenthalben lautbar, einen merkhlichen Abbruch und unbefugte Expens gegen uns arme Gewerken etlich Jahr lang geübt, dadurch wir mit ihnen grosse, starke Rechtführungen (Prozesse) und unerschwingliche Zehrungen thun müssen1), ist solches nicht eine geringe Ursach, sonderlich weil in der Zeit der Rechtführung, welches noch bis dato kein Erörterung erlangt, wir Gewerkhen unseren eigenen Nuz und Arbeit verabsäumt, auch das landesfürstliche Camergut verkürzt uud noch täglich mit ihnen zu thun haben und unserer Arbeiten nicht beiwarten mögen.« »Fürs ander, so ist das Ober-Bergrichteramt fürnemblich desswegen aufgesezt, damit bei den Gewerken, Nagelschmieden, Holzknechten, Kholern, Knappen und sonst in den Wäldern, alle gute Ordnung und fleissiges Aufsehen erhalten würde, dass sich aber allda im Widerspiel viel anderst und nämlichen so viel befindet, dass die Vorigen, sowohl auch der jetzige Herr Oberbergrichter ihr Amt, deren schuldigen Pflicht nach gar nicht mit Fleiss verricht2), sondern ihre Hauswirthschaft und einbringenden Besoldung beygewahrt; und wohl in vier, fünf und mehr Jahren das Hammerwerch und die Wälder nicht beritten oder besichtiget, so sie doch solches Inhalt der Bergwerksordnung am anderen Artikel, jährlich und Quatemberlichen auf ihre Kosten thun sollen, dahero dan bei den gengigen und arbeitsamen Hämmern durch ihren Unfleiss die besseren und gelegensten Schwarzwälder abbrennt, verödet und ver der b t, durch welches dem ganzen Landt, so dieses Gehölz zu dem hölzernen Geschirr gebraucht, in Schaden gedeihet, und durch der Unterthanen Gais ') Cf. pag. 143. 2) Wie ungerechtfertigt dieser Vorwurf war, wird aus den Bemerkungen der bedeutendsten Gewerksherren des Landes am Schlüsse des Schriftstückes ersichtlich werden. Miillner, Geschichte des Eisens in Tnner-Österreich Abt. I. 4G halten etlich viel Stamen, so unzählbar, mit Fleiss umschält, und also hernach verdort werden (verdorren). Und die Unterthanen hernach solches Gehölz ihres Gefallens verbrauchen. Wir aber uns zu Beförderung der Hammerwerke und Erhaltung Ihrer Frst. Drhlt. Cammergefälles in weit entlegenen Wäldern kohlen müssen, das uns dan in gar hohem und theuern Werth ankommt. Wie dan auch solches Gehölz oder Wälder noch jetziger Zeit durch die Gereutter verwüst wird, dahero dan jetzt in den Wäldern ein jeder Unterthan oder Bauernknecht ohne einige Verhinderung, seines Gefallens das Gehölz verödet, und die Gereuthe macht, dadurch die Wälder gänzlich verwüstet«. »Die dritte und fürnembste Ursach aber, dass die Hammer so in grosse Verödung kommen, ist diese: weil die armen Arbeiter, die sich in den langwierigen teuren Zeiten mit ihrem Weib und Kindern schwerlichen auferhalten und grosse Schulden gemacht, anjezo aber (zuwider der Bergordnung im siebenten Artikel, darin wir über unsre vorige uralte Zins und Steuer in dem wenigsten nicht gesteigert, und im 25. Artikel alle Victualien, als Inslit, Vieh, Traid, Käs, Schmalz und was denen Arbeitern von Nöthen, darunter dan auch der Wein zu verstehen, Mautzoll und Aufschlag frei sein sollen) — mit der Leibsteuer und Weindaz hart bedrängt, und derselbe wider unser, bei Ihr. Ezh. Durchl. unterthänigst gehorsamb eingebrachtes Suppliciren gar nicht befreit, oder derselben Gab bis dato entlassen sein, so doch diese Hammerarbeit ganz mühselig und sonderlich die Schmiede, welche täglich und stündlich beim Feuer stehen, ihren Trunk haben müssen. Wenn sie aber solches Trunks durch Anschlag des Daz beraubt und unsere alten Freiheiten, auch die löbliche Bergwerksordnung zerstört, möchten sie der Arbeit in dem wenigsten nicht vorstelien, sondern würden einer nach dem Andern (wie dies leider nur zu oft beschieht), sich von dannen weg machen, und auf andere Orte begeben, wie sie sich dann auch öffentlich und zu mehrmalen vernehmen lassen, dass sie lieber das Land und Arbeit meiden, als den Daz oder Leibes-Steuer1) geben oder reichen wollen.« »Da aber Ihr Ehr. Drlit. auf unser Suppliciren solchen Weindaz und Leibes-Steuer bei uns Gewerken und unsern Arbeitern gnädigst auf heben, so werden noch eines soviel Arbeiter zu Hämmern und derselben Anhang Lust und Lieb haben, sich mehr andere Personen wieder dazu verfügen, und die Arbeit wieder in Schwung bringen, dadurch die abgekommenen Hammer alsdann wieder erhebt, Ihr. Erh. Durchl. Cammergefälle um eine starke Summe Geldes jährlichen gebessert und sonst der gemeine Nuz darin hochbefördert wirdet.« — — — »Wie auch jezt wieder dem Marco Plauz der Pfleger zu Lak, wegen der ausständigen Leibsteuer vierzehn Sämb Nägel nun eine gute Zeit im Arrest vorhält. Weil aber die Bergwerks-ordnung lauter vermag, wie auch sonst im ganzen Land gebräuchig, wan ein Gewerk oder sonst jemand anderer, welcher im Land angesessen, einem was zethuen, dass er erstlich vor seiner Obrigkeit um die Ansprach ersucht, und da ihm gerichtshülfe verzigen, alsdann erst durch das Gericht zum Abtrag gebracht werde. Das aber allda in einem oder dem anderen von dem Pfleger gar nicht beschehen, sonder Vermanen uns arme Gewerken also gar unter zu drücken. Und da uns von Ihr. Erh. Durchl. nicht gnädigster Schuz und Schirm gehalten wird, werden wir uns des Hammerwerks wider unsern Willen verwegen und desselben entschlagen müssen.« :) Verzehrungssteuer. Als einen großen Übelstand bezeichnen die Gewerken auch das Vorgehen der Kärntner. Die Krainer Gewerken mußten ihre Arbeiter »bei so schweren teuren Jahren mit starken Darlehen, damit sie dieselben bei der Arbeit erhalten, versehen. Da sie uns nun aber nicht zu bezahlen, entgehen sie uns heimlich weg, begeben sich ins Kherndten, allda sie von den Gewerken ohne einigen Passport oder Abschiedbrief befördert (aufgenommen) werden. Da wir nun derselben Arbeiter-Verlegern um Bezahlung zuschreiben, oder die Arbeiter wieder zurückbegehren, können wir doch von ihnen nichts gehaben, sondern uns darüber noch dröhlich (drohen)«. — — — »Und nachdem im Lande Crain bei dreizehn Hammer als Hobl, Salla, Neuwelt, Wrekouiz, Steinbüchl, Kanamel, Kholnitz, Tul mein, Rotwein, Neu markt 1, Idria, Sibenek und Gurk nun ganz und gar abkommen«, müßten die noch bestehenden die Quote für die Bergrichterbesoldung r), welche auf diese dreizehn Gewerke entfielen, auf sich nehmen und ihm die ganze Besoldung ohne Nachlaß bezahlen, obwohl er jetzt weniger zu tun habe. Die Gewerke meinen: »So ferne aber Ihr. Frh. Drchl. den Herrn Ober-Bergrichter selbst besolden wollen, ist uns solches auch nicht zuwider, doch dass sein Ambt und Dienst mit besserem Fleiss verricht werde.« Folgt der Schluß und die Fertigung: o o o »Io Giouani Coronino confermo quanto di sopra, ecetuando le preten-sioni che si contengono nel secondo capitolo contra il sigor. Perkrihter, perché no o causa di dolermi poiché a ogni mia richiesta mi a fatta quanto che per Iustitia si conuiene si in boschi quanto in Altro«2). »Io Orfeo Buceleni confermo la sudeta del Coronino» 8). »Mathia Notar, Hanns Wrezl, Casp. Plauez, M. Chomar, für sich selbst und deren von Ober- und Unter-Eisnern verordnete Gewaltstrager. Paul Wobegkh und Michel Reya, pede für sich selbst und deren von Ober- und Untern Hämmern in der Chropp. Beuelch haber etc.« Während in diesem Schriftstück die Übelstände bei den Hämmern auseinandergesetzt werden, welche den Ruin des Eisenwesens im Lande herbeiführen, berührt ein Bericht von Harrers Vorgänger Paul Junauer an den Erzherzog vom 21. Jänner 1590 außer den lokalen auch noch merkantile Unzukömmlichkeiten, welche das Geschäft drückten. Nachdem Junauer zunächst empfiehlt, gegen die Verwüstung der Wälder und gegen die Gereutmacher mit mehr Strafen als bisher vorzugehen, schreibt er: »Dass fürs ander Euer fiirst. Durch, zur nachuolg der Obrigkeit des Königreichs Neapolis, ein Terzerya aufrichten wolten, also weil das Eisen und sonderlich die geschmiedete Arbeit (die durch soviel Hände aus dem Lande verhantirt wird), so gar in Abwerth kommen, dass man zu ') Diese betrug 200 fl. und wenn er reiste, für sich, den Schreiber und Fronboten nebst zwei Pferden: ein Krontaler an Diäten. (Cf. pag. 135.) Bezeichnend für den Wert des Geldes im XVI. Jahrhundert. -) Ich Johann Coronino bestätige das Obige, ausgenommen die Prätensionen, welche im zweiten Kapitel enthalten sind gegen die Herren Bergrichter, denn ich habe keinen Grund, mich zu beschweren, da er auf jedes Ansuchen von meiner Seite nur getan hat, was Rechtens ist, sowohl was die Wälder betrifft, als auch anderes. 3) Ich Orfeo Buceleni bestätige das oben gesagte des Coronino. Die Buceleni besaßen damals Aßling, Coronino aber die Wochein. Es nergelten somit an der Amtstätigkeit der Bergrichter die meist analphabeten Nagelschmiede von Eisnern und Krop, weil sie keine Wunder wirken konnten, gegen welche rohe Böswilligkeit die urbänen Italiener mit Unwillen und ausdrücklich Verwahrung einlegten. St. Veit am Pflaum, zu Triest und Görz fontigoder Niederlagen anrichtet, gewisse Personen dazu verordnete, denen alles Eisenwerk überantwortet würde, die es darnach aufs Walsh um gut baar Geld in rechtem Werth verkaufen, dass auch zu Laibach ebenermassen die Ordnung gehalten würde, mit Bestellung etlicher Personen, die zum Theil die geschmiedete Arbeit empfingen und auf die benannten Orte überschicken, allen^Contrabant verhüteten, und alles zu Aufnehmung Euer fiirst. Durch. Camergut und gemeines Nuzens abhandelten, damit der Eigennutz als ein Verderber des gemeinen Nuzes, abgestellt, und der Eisenhandel (damit sonst einer dem anderen, weil dessen die Menig mit wohlfeiler und unordentlicher Hingebung im Licht und im Weg stehet) etwas gesteigert, gut baar Geld (an dessen Statt man etwo bishero schlechte Waren in überschätztem Werth annehmen, und damit v i e 1 einbüssen müssen)* 2) ins Land gebracht, damit gemeines Wesen leichter erhalten und befördert werden möge.« As Beispiel zitiert er Idria: Um wie viel besser es jetzt sei, »da das Quecksilber alles in einem Kauf durch eine Hand hingeht, als zuvor, da es durch viele Hände gegangen«, und durch einen jeden »je eher je lieber in geringeren Kauf unordentlich verhandelt worden«. Paul Junauei versuchte es auch, seine Idee über den Eisenhandel praktisch zu betätigen durch Gründung einer Eisenhandelsgesellschaft. Die E i s e n h a n d e 1 s g e s e 11 s c h a f t. In einer Eingabe dd. präs. 30. Oktober 1589 an den Erzherzog schreibt Junauer, er habe vor unlanger Zeit eine Supplikation eingebracht, in welcher er vier Artikel vorgetragen hätte, darunter sub Nr. 2 den Vorschlag erstattet, eine Terzeria oder Eisenhandelsgesellschaft ins Leben zu rufen. Unterm 6. November 1589 fordert die Kammer in Graz über diesen Vorschlag Junauers ein Gutachten vom Vizedom. Dieser wendet sich wieder an den früheren Oberbergrichter Hans Holzer, um seine Ansicht zu erfahren, welcher dem Vizedom sub 31. November rät, die Gewerke um ihr Gutachten in der Frage anzugehen. Der Rat gefiel dem Vizedom Bonhomo und er berichtet unterm 13. November an die Kammer, daß er das Gutachten der Gewerke, sobald es einläuft, vorlegen wolle:; der diesbezügliche Auftrag erging noch am selben Tage an die Gewerke. Um Weihnachten 1589 überreichen die Gewerke ihr Promemoria, in welchem sie die junauerschen Vorschläge erörtern. Über seine beabsichtigte Eisenhandelsgesellschaft sprechen sie sich folgendermaßen aus: »Was aber der ander Articl wegen der vermeinten Terzeria, die durch den jezigen Ober-Pergrichter aufgericht und in ein Ordnung gebracht solt werden, anbelangt, zeigen wir E. Strg: so uill gehorsamblichen an, das uns Hammergewerkhen nichts Liebers und an gen embers wäre, damit er Ober-Pergrichter Pauli Junauer, ein solliche guette Ordnung im Landt aufrichten möchte, damit die Hammersgewerkhen mit irer Arbeith befördert, und ohne Schaden gehalten möchten werden. Aber der Ober-Pergrichter der hat in seinem bei Irer Durchlt. anbringen, und Suppliciren Niemandt nambhafft gemacht, welicher sich umb dergleichen fl Fondaco = Magazin. 2) Die Italiener, speziell die Venezianer, bezahlten, wenn sie nur konnten, nicht mit Geld, sondern gaben oder nötigten den Händlern aus den Alpenländern ihre Waren in Tausch auf. Dieser Handel hieß baratto (das Wort bedeutet Tausch, aber auch Betrug) und barattare, tauschen, wechseln, betrügen. In Krain heißt „barantati“ noch heute H a n d e 1 treiben. Wer beim baratto der Betrogene war, ist leicht zu erraten. Haiidl oder Eyseiigesellschafft und Terzeria annemben und unterstehen wirdet. Gleich woll sein wir erwidert, und von guetten Leidten berichtet worden, dass der Oberbergrichter ihr etliche Lackherische Burgers-Leuth darzue nehmen und zu diser Terzeria befurdern will, als nämblichen den Andree Gompa, Sebastian Crischay, Sebastian Lukantschitsch und die braun Kunstlin, des gewesten Georgen Kunstls und Burgers zu Lagkh seligen nachgelassene Wittib, welliche Burgersleuth alle miteinander durch die Churfürstlichen freysingischen Herrn Commissarien in dem verwichenen Monat Martii werundes neunundachzigisten Jars von der Stadt und Gericht L a c k h wandisirt1) und g e u r 1 a u b t s e i n d worden, ihrer Religion halben, darinen sie noch biss auf dato in ihrem Furnemben Verharren und von derselbigen nit abtretten wollen. Und wann schon dieses nicht wäre, dass sie von der Stadt Laagkh nit wandesirt wären, so ist es nit möglich, dass sie möchten ainen sollichen handl oder Terzeria mit ihrem Vermögen alle die Hämmer im Lande Crain und der fiirst. Grfsch. Görz aushalten, oder dieselbigen verlegen, und vermainen, dass sie es, und keiner im Landt sich des undterstehen oder annehmen würde. Dann sie müssten nicht zehn- oder z wain zig Tau sent gulden in ihren Truhen en haben, sondern etliche vill Tausendt Gulden bedöriften sie zu ainer solchen Compañía oder Terzeria, wann sie dieselbige recht anrichten, und in Schwung bringen wolten.« Die Gewerke behaupten ferner, daß eine solche Gesellschaft, wie sie Junauer plant, den Gewerken und dem Kammergute nur Schaden bringen müßte und die Hämmer würden »in Abpau gerathen, deren schon etlich in wenig Jahrn zimblich verödet und abkhommen sein. Sonderlichen bey dem Yezigen Ober-Pergrichter Pauln Junauers Regiment«. Er zitiere die Gewerke unnützerweise nach Laibach, verursache ihnen dadurch unnütze Auslagen und Schaden bei ihren Werken und Hämmern. Dazu kämen noch Feuersbrünste und Verwüstungen durch Überschwemmungen. Für Junauers Geschäftsgeist, der sich allerdings etwas spät regte, wie wir gleich hören werden, zeugt auch die Bemerkung der Gewerke, daß er mit den »P asp arten« 2) ein gutes Geschäft machen wolle. Man wirft ihm vor, er hätte 3000 Stück drucken lassen, welche er zu 3 kr. verkaufen wolle. Da ihm die Drucksorte aber nur 3 Taler koste, so wolle er 150 fl. verdienen. Er habe vergessen, welcher Artikel der Bergordnung ihn angehe, »aber derselbige Articl trägt ihm nit viel ein, sondern Mühe und Arbeit«. »Es wäre aber kaum für ihn, dass man ihm und seinen Mitconsorten und Gewalts-tragern, als dem Andreen Gompa und Mathia Rottenmanner von einem Samb Eisen oder Nägel einen Reichsgulden würde geben, dann sie würdens wohl hindurch bringen und verzehren. Als sonderlich der Bergrichter (Junauer), der seines Vätern seelig eigenen verlassenen Gutes in die sechszehntausend Gulden verthan. Wie will er dann jezunder einem andern wohl hausen, weil er dasSeinige nicht wohl verhütten und erhalten mögen.« Gefertiget sind: Giovani Coronino (Wochein). Mathia Notar Hammergewerk zu Eisnern und Kropp. N. und N. zu Gropp vom untern und obern Hammer. N. und N. die Hammergewerke zu Steinpichel und Kholniz. Lorenz Wriess-negker, Hammergewerk in der Rothwein. Hans Wenzel und Lukas Laushez, Hammergewerk an der Gurk. Marko Plauz, Unterrichter zu x) Abgeschafft. 2) Entlassungsbriefe für die Arbeiter. Eisnern. Thomas Shustershitz, Hammergewerk zu Ober-Eisnern. Andre Wrezll, Hammergewerk zu Unter-Eisnern. Mathia Warl, Hammergewerk zu Unter-Eisnern. Zuane Locotello, sito gi Bohin. Jo Orfeo Bucelleni dal Juernik. Adi 18. Xbre. Noi Pauolo e Bernardino Bucelleni alia Sava affermamo. Hans Hainricher, Hammergewerk in der Radwein. Merth C h u n s 11, Hammergewerk in der Radtwein. Hans T h r e n t i n, Hammergewerk in der Khanombl. Christof Blashez, Hammergewerk in der Salla beim untern Hämmern. Primus Nagliz, Hammergewerk in der Salla. Florian Saiez, Hammergewerk in der Salla. Den 22. Tag Decembris 89 Jar ist Blasi Schiffmann mit diesen Bericht zu Hudawousha gewesen: Voltten Rum eil, Unterrichter daselbst. Di 23. Xber io Hieronimo Gnechi al Chobel. Ad dito jo Anibal Gnechi al Chobel afermo. Adam Pr eg eil, Hammergewerk in der Solía (Sala). Urban Rogel, Hammergewerk in der Solía. Da wir in dem oben pag. 723 zitierten Aktenstücke von 1596 die Hämmer am Hubel, in der Sala, Steinbüchl und K o 1 n i t z, in der Kanombl, in der Roth wein und an der Gurk schon als abgekommen bezeichnet finden, so muß deren Verfall nach 1589 erfolgt sein, die Werke in der Neuwelt, Brek ovca, Tolmein, Neumark tl, Idria und Silben ek aber schon früher eingegangen sein, da sie 1589 nicht mehr genannt werden. Beachtenswert für den Charakter Junauers und für den Ruf seiner Gründung ist die Einstimmigkeit der Gewerke und die Schneidigkeit ihrer Ausführungen. Über fortwährendes Drangsalieren durch Junauer verlangte die Kammer wiederholt Gutachten des Vizedomes, so unterm 29. Jänner, 16. März und 15. Juni 1590, doch stets vergeblich, der Vizedom schwieg beharrlich. Inzwischen trat Junauer ab1) und unterm 23. November 1596 verlangt die Kammer abermals ein rätliches Gutachten des Vizedomes Nielas Bonhomo »Ueber Paullen Junauers gewesten Perckhrichters alldort von wegen Errichtung einer Eisenhandelsgesellschaft« und anderer mehr Punkte. Es sei in Graz bei der Registratur nichts zu finden. »Es sei daher bei der vizedombischen Kanzlei alles Vleiss« nachzusuchen, was mit dem Akt geschehen sei? Mit Zuschrift dd. 27. Jänner 1597 werden endlich die gefundenen Akten der Kammer in Abschriften übermittelt, welche deren Prüfung unterm 3. Februar 1597 anbefiehlt. Dieses Aktenstück läßt einigermaßen ahnen, warum Junauers Suppliken und Zuschriften eingesargt wurden. Es heißt nämlich hier,, daß der Kammer über deren Verordnung von 23. November 1596: »vom substituirten Verwalter Euer A mb ts-Administration Gregom Comarn« die Junauerschen Akten in Abschriften überschickt wurden. Nun war aber Comar zweiter Oberbergrichter und hatte Junauers Intrigen seinerzeit ebenfalls durchgekostet2), jetzt aber hatte er ihn in der Hand und ließ ihn zappeln, da selbstverständlich der Vizedom selbst sich nicht im Burerau um die Einläufe kümmerte und kümmern konnte. Die ganze Korrespondenz wurde von Comar cum reverentia ad acta gelegt. Unterm 26. September 1598 verlangt die Kammer vom Vizedom R ab att a (seit 1596 Nachfolger Bonhomos) nochmals ein Gutachten. Ob dasselbe erfolgte, ist nicht ersichtlich. Gewiß aberist es, daß aus Junauers »T erzeria« nichts geworden ist. 9 9 Cf. p. 158. '9 Comar war übrigens selbst Protestant. Ursachen des Verfalles der Gewerke. Fassen wir nun die von den katholischen und lutherischen Gewerken angegebenen Ursachen des zu Ende des XVI. Jahrhunderts eingetretenen Niederganges des Eisengeschäftes zusammen, so finden wir folgende genannt: 1. Devastion der Wälder und Ansiedlung der Bauern in den Gereuten, wodurch das Kohl sehr verteuert wurde. 2. Schwierigkeiten bei Beschaffung der Lebensmittel für die in den W äldern weit ab und fast unzugänglich gelegenen Hammerwerke. o. v erluste an Geld bei nach Kärnten entweichenden Arbeitern. 4. Mangelhafter Rechtsschutz für die Gewerke, gegen welche die Pfleger Partei nehmen, willkürlich Vorgehen, ja sogar Urbarsteuern und den zehnten Pfennig bei Besitzwechsel verlangen. 5. Fiskalische Maßregeln der Kammer und Landschaft, Besteuerung des Erzeugnisses, des Weines, und die Leibsteuer der Arbeiter, hohe Mauten und teure Frachten bei elenden Straßen und Wegen. 6. Prozesse mit Junauer, welche nie zu Ende kommen und den Gewerken viel zeitraubende unnütze Reisen und Geld kosten. 7. Unsicherheit der Eisenpreise in Kärnten, Unkenntnis der Marktverhältnisse in den entfernteren Absatzgebieten, Mangel von Kommissionslagern in Laibach, Triest, Fiume und Neapel. 8. Devalvierung der venezianischen Münzen, mit denen sie bezahlt werden, wenn sie nicht zu Baratío oder Tauschgeschäften gezwungen werden, welcher Handel abzuschaffen und ihre Ware gegen bar zu verhandeln wäre. 9. Elementarereignisse, als Feuersbrünste und Überschwemmungen bei den Hämmern; endlich 10. die allgemeine Handelsstockung infolge der Türkeneinfälle im Osten der Erblande. Diesen rein sachlichen und in den Zeitverhältnissen begründeten Ausführungen gegenüber ist es befremdend, wie der Rückgang des Gewerkes mit den damals 1530—1600 viel Aufsehen und Wirren verursachenden Religions-streitigkeiten verquickt werden konnte. So Bergrat Riedel in seiner Monographie über den Litteier Bergbau mit Berufung auf Valvasor II. Kap. XXVII1). Auch Dimitz* 2), welcher die Nichtdurchführung der Lutheranisierung Krains als eine Art Nationalunglück beklagt, meint, daß bei Ablehnung des Terzeria-Projektes Junauers »ein religiöserAntagonismusdenAusschlag gegeben zu haben« scheint, für die er, mit Berufung auf v. Globočnik3), die von Eisnern verantwortlich macht. Wie wir aber oben gesehen haben, waren es ganz andere, rein geschäftliche Gründe, welche die Gesamtheit der krainischenHammersgewerke gegen die allerdings lutherischen Gründer der Gesellschaft ins Feld führten. Daß die Geschichte mit der Urkundenentführung durch den ebenfalls lutherischen Felzian Go mp a4) ihn denen von Eisnern nicht eben sympathisch machte, ist begreiflich, ln den gesamten uns vorliegenden, Krain betreffenden montanistischen Akten wird des Luthertums nur in folgenden Fällen, und da sine ira et studio Erwähnung getan: ’) Österr. Zeitschrift für Berg- und Hüttenwesen 1866. — Valvasor spricht hier wohl von Holzmangel, aber kein Wort vom Protestantismus. 2) III., p. 226. 3) Mitth., 1867, p. 12. 4) Cf. p. 216. Gompa war der bedeutendste Gewerke in Eisnern und besaß 4*/s Wochen an beiden Hämmern; er starb vor 1604. Cf. p. 234. 1. Dei' lutherische Gregor Komar wird 1580 gegen den Vorschlag der Gewerke vom Erzherzog zum Oberbergrichter ernannt, 1583 als Verweser nach ldria berufen und fungierte 1598 als Kommissär bei der Urbar-Reformation. 1G00 kandidiert er abermals um das Oberbergrichteramt und erst bei dieser Gelegenheit erfahren wir,daß er wegen seines hohen Alters und nebenbei »er auch der wider wertigen Religion sich katholisch niemals und alle Zeit sektisch erzeigt«, abzulehnen wäre. Sein Luthertum wird somit erst in zweiter Linie, und nebenher erwähnt, nachdem er unangefochten hohe kameralische Vertrauensposten bekleidet. 2. Bei der Ernennung Harrers zum Oberbergrichter als Nachfolger des lutherischen Junauer, welcher ob seines Charakters höchst mißliebig, dazu noch sehr gebrechlich und blind war. Seiner Armut wegen, da er sein väterliches Erbteil vertan hatte, gab ihm der Freisinger Bischof eine Mühle zur Nutznießung für seinen Unterhalt. Cf. pag. 153. 3. Anläßlich der oberwähnten Urkundenaffaire mit Gompa in Eisnern und 4. anläßlich der Eisenhandelgesellschaft Junauers. Cf. oben, p. 725. Angesichts der politischen Ereignisse und der Gruppierung der Religionsgenossen mußten die habsburgischen Regenten damals die Bekämpfung des Luthertums als ein Postulat der Selbsterhaltung ansehen. Hans v. Zwiedineck-Südenhorst schreibt in seinem Buche: »Venedig als Weltmacht und Weltstadt« p. 170: »Man durfte es aber auf österreichischer Seite auch nicht zu einem Bruche mit der Republik kommen lassen, denn es war die höchste Gefahr für Ferdinand damit verbunden, wenn sie mit den Aufständischen gemeinsame Sache gemacht und die innerösterreichischen Protestanten zu einer kräftigen Erhebung angeregt hätte. Mit Geld war das gewiß zu erreichen.«1) Auf den Gang des Gewerkenwesens wirkten bei uns die theologischen Streitigkeiten nicht weiter ein; in den Akten wenigsten kommt ein Antagonismus oder irgend eine Erregung in diesen Kreisen nirgends zum Ausdrucke. Das XVII. Jahrhundert zeigt uns kein erfreulicheres Bild der Verhältnisse. Vor allem rücken die ge-reutemachenden Bauern, welche von den Herrschaften protegiert werden, immer mehr in die Waldungen vor. In besorgniserregender Weise mehren und dehnen sich die Gereute aus, mit jedem Tag wächst ihre Zahl in den Urbaren, Kohl und Erz werden immer teurer. Unterm 17. Februar 1628 klagen die von Eisnern bitter dem Vizedom ihre Lage und die Unhaltbarkeit derselben gegenüber den Untertanen von Lak. Wenn es so fortgehe, müsse Eisnern in 15 Jahren erliegen; selbst für die Pferdeweide fürchten sie, da sie doch an 100 Rosse zu ernähren hätten, welche sie brauchen. Sie klagen, daß der Oberbergrichter nicht energisch genug sei, und bitten, »auf dass der Verödung der Wälder ein Ende gemacht, und alle jene Wälder, so weit sich die Selzacher Pfarre auf allen vier Seiten erstreckt, und von Anfang ihrem Hammer zugehörig geweßt, zurück empfahen werden möchten«. Neben solchen und anderen Schwierigkeiten begann man ietzt sogar von seiten der Städter den Gewerken wegen der Verproviantierung Schwierigkeiten zu machen, so zwar, daß sich die Gewerke von Ober- und Unter-krain zu einer Kollektiveingabe an die Kammer gezwungen sahen. Unterm 27. November 1628 schreiben sie: *) *) Dieser Anschauung scheint auch Dimitz gewesen zu sein, wenn er Geschichte Krains III, p. 374, schreibt: »Tillys und Wallensteins Siege, welche den österreichischen Staat retteten« etc. »Es haben sich die Stätt und Märkt in Krain in Dargebung der noth-wendigen \ ictualien zu den Berg- und Hammerwerken ein Zeit her so widerwärtig erzeigt, dass, wenn man diesen ihren terguierrien nicht zeitlich Vorkommen werde,und ihnen in ihrer Widerrechtlichkeit zu verharren gestattet werden sollte, solcher Gestalt in Kurzem berührte Berg- und Hammerwerke ganz und gar erliegen bleiben müssen, denn wie wissend (bekannt), keine dergleichen Thäler in Krain, als wie in St ever zu den Berg-imd Hammerwerken gewidmet, die zu solchen die nothwendige Unterhaltung darzugeben verbunden sein.« »Alle Schritte wollten bei oft gedachten Stätt und Märkten nichts fruchten.« Die Gewerke bitten daher, es sei eine Verordnung zu tun: »Damit vielgedachte Stätt uud Märkt in Krain um die baare und billige Bezahlung wie von alters her gebräuchlich, die nothwendigen Victualien zu vielberürten Berg- und Hammerwerken hinfüro gutwillig und ohne eine Wiederrede einkaufen und erfolgen lassen.« Am Rubrum ist der Akt mit »peric ul um in mora« signiert. Gegen die Laibacher klagten speziell die Gewerken von Sava, Aßling, Jauerburg nebst den übrigen Gewerken in Oberkrain unterm selben Datum 27. November 1628: »Dass die Stätt und sonderlich zu Läbach« ihnen kein Getreide zu verkaufen gestatten wollen, und wenn die Regierung nicht dagegen einschreitet, müßten sie aus Mangel an Proviant die »Hämmer in Abbau kommen, Knappen und Dienstboten mit Weib und Kind ins Elend gerathen und verkümmern lassen«. Es möge den Städten, sonderlich Laibach und Krainburg bei Strafe befohlen werden, daß jedem Gewerke gestattet sei, an jedem Wochenmarkte wenigstens 12 Star Getreide kaufen und wegfuhren zu dürfen. o o Unterm 9. Dezember 1628 erfolgte der Befehl Ferdinands II. an den Landesverwalter Ditrich v. Auersperg und den Vizedom Octavio Panizol, dem Ansuchen zu willfahren und die Gewerke zu schützen. Es war eben die Zeit, in welcher Italien in Krain große Getreideankäufe machte. 1681 deliberierte man am 10. Juni im Landtage über die Beschaffung der Mittel, um 8000 fl. zu bezahlen. Es wurden in Vorschlag gebracht: »eine Anlag auf die Nägel, Eisen und dergleichen als Ochsenhäut. Als auf eine Samb Nagi ein Thaler, und auf ein Meiller Eisen zween Gulden zu machen«. In der Debatte meint Eerd. Graf v. Portia, man solle lieber »auf die Leinbath (Leinwand) den Anschlag thun, wirdet man auf den Eisenhandl anschlagen, möchten sie den Pantoffl sehen«.a) Auch in der Waldwirschaft wurde es nicht besser. Gereute und ihre Bevölkerung nahmen immer mehr zu, und so kam es, daß die zu Ende des XVI. Jahrhunderts eingegangenen Gewerke als nicht mehr rentabel unbearbeitet blieben. Unterm 20. März 1690 werden im Berichte über die Oberbergrichterwahl als bestehend aufgeführt2): 1. Ober- und Unter-Eisnern. 2. Ober- und Unterkrop. 3. Steinbüchel. 4. Sava (Graf Bucelleni). 5. Jauerburg (Herr v. Jauerburg). *) *) Sitzungsprotokoll Fol. 545. 2) Vizedomarchiv Laibach, Mineralia XXXV, 8. 6. Wohain I 7. Pleyhofen > Locatellisch. 8. Mojstrana | 9. Cobl (Hubel) bei Wippacb. 10. a. d. Gurk. 11. Neumarktl, und außerdem 12. Trenta, welches nicht genannt wird. Mit Ausnahme des Hammers am Hubel und Trenta erlebten alle noch das XIX. Jahrhundert, in dem sie dann schließlich auch erlagen. Über die Leistungsfähigkeit und den Ausfuhrshandel von 1674 erhalten wir in einigen Aktenstücken aur diesem Jahre nähere Auskünfte. Es liegt zunächst vor ein: »Verzaichnus was ein jedes Perkh- oder Hammerwerk jährlich für Eisen-Sorten zu erzeugen ihme (sich) getraudt«. Nägel: Saum: Ober- und Unter-Eisnern, allerlei Nägel. 800 Wochein, der Alte Hammer und der Hammer an der Feistritz.................700 Kropp, der obere und untere Hammer gegen 800 Steinpüchel................................500 G u r c k..................................300 Die inquartierten Nägel nach Laibach geliefert jeden Saum Canalli mit 30/m, Zeseni aber mit 15/m, den Saum per 34 fl., Huf- oder Roßnägel jeden Saum zu 44[m eingelegt, ein Saum per 53 fl. Dann von Wo che in 100 Meiler »Greshan« (Breshan) Eisen2) und Zaineisen den Meiler per..................................... 56 fl. — Von dort 60 Meiler groben Drat oder cortine sortite, den Meiler per........................................ 80 fl. — Hundert Lagel filia di ferro sortito und inter zado, ein Lagel sortito per . ...................................... 26 fl. — Ein Lagel Inter zado per................................. 21 fl. 30 kr. Saua-Stahl..................................Meiller 1000 Jauerbur g-Stahl............................Meiller 600 Plaoffen-Stahl..............................Meiller 700 Jeden Meiller per.................................. 66 fl. 40 kr. »Wurde man aber auch Gormerien3) begehren, kunte anstatt des Stachls solche gelifert werden, doch in etwas höcherem Werth. H o b 1 ist das Eisen brüchig und nit zu gebrauchen, außer zu denen Granaten, welche eben sammt Eisenkugeln sowohl zu Hobl, Wochein, als Sava, Jauerburg und Plaoffen gegossen werden kunnten, und was man sonsten für Sorten Eisen, Nägel oder dergleichen Eisenwaren anfrimben wurde, kan man alles machen.« Über die Preise von Stahl, Eisen und Nägel gibt ein Akt von 1674 1. c. folgende Auskünfte. Es kostete 1674: b H. K. A. F. 18.285. 2) Der Abschreiber las schlecht und schrieb für B ein G. 3) Pflugscharen; aus dem ital. vomere, vulg. auch gvomeri wie Guefi aus Welfen und Ghibellini aus Weiblinger. In Kärntner Urkunden heißt das Pflugscharblech Ar 1 i n gblech von A r 1 = Pflugschar, und arnen = pflügen. Die Meiller Preshanr) Stachl . fl. 56 kr. Die Meiller Stuckli Stahl oder Azalon* 2). » 45 » Der Meill. Perschan Eisen . » 45 » Der Meill. Streck Eisen . . » 45 ,, _ Der Meill. Splasy » 39 » Zechnerische Stangen Eisen . » 37 » Das gemeine Stangen Eisen . » 35 » Kharmaller Nägel, wiegt das Tausendt 10 f.3) per » 1 » 7 Anderthalbe wiegt das 1000 15 f. » 1 » 30 Zwaiger Nägl, wiegt das tausend4) per . » 1 » 54 Dreier Nägel, wiegt das 1000 30 f. » 2 » 24 Vierer Nägl, wiegt das 1000 40 f. » 3 » 24 Sibiziger Nägl, wiegt das 1000 65 f. . . » 5 » 24 Platen Negi, wiegt das 1000 80 f. . . » 6 » 24 Ross Negl, wiegt das 1000 41/, f. . . . » 1 » 4 Ross Nägel, das 1000 8 f. » 1 » 8 Grober Drat, der Meiller Cordina und Fenestrina » 80 » » 90 » Ardea und bella Drat der Buschen per 241/2 f- » 8 » 30 Piceti sortirt, das Hundert Cortellini, 50 Puschen » 40 » — » 40 » — Bezüglich der Spesen bis Triest erhalten wir für 1674 1. c. folgende Details pro Meiller (10 Zentner oder 560 Kilo). Da heißt es: Von 1. Mler Eisen Kost zu St. Veit, Karner Währ. . . . Factorei, davon allda.............. Fuhrlohn bis Clagenfurt............ Factorei in Clagenfurt............. Maut alldort................... Lohn bis Kirschenteur................. Maut an der Drau...................... Faktorei zu Kirschenteur.............. Kais. Maut am Leobell th. fl. —.50 kr. Landschaftl. detto . . » » —.55 » (thut fl.) th. 1.45 kr. Lohn bis Neumarkhl.................... Faktorei alldort................ . . . Lohn bis Crainburg.................... Factor ei alldort..................... Lohn bis Laibach...................... . fl. 45 th. Mtz. fl. 40.30 kr.5 6) L °) —.15 — » 3. 5 — » _.15 _ » —.5 — » 2. 8 — » —.18 — » —.18 — » 9. 7 — » 10.10 — » —.15 — » 3. — — » —.15 — ‘) Brescian-Stahl. Vielleicht von Azza = Streitaxt, also Hackenstahl. 3) Wiener Pfunde — fonti a peso tedesco. Cf. p. 580. *) Gewichtsangabe nicht angegeben. “) Da 45 fl. Kärntner Währung 40 fl. 30 kr. Münze galten, so war 1 fl. Kämt. = 54 kr. Münze. In Krainer Währung war 1 fl. Krainer Währung = 51 kr. Münze. Es waren somit 100 fl. Kärntner Währung = 90 fl. Mz. und 100 fl. Krainer Währung = 85 fl. Münze. 6) Liber oder lira piccola = 111/,— 11 ’/3 kr. Kais. Mauth zu Laibach th. fl. 1.33 kr. 3 Pfg. Landsch. Mittelding in Crain » ■ —.30 » Wassermauth ..... » ■ -.37 » 2 » Neue Anlag » - -.18 » » th. fl. 2.59 kr. l Pfg. L 15.19 — Faktorei zu Laibach . . » Schifflohn undt Zügern . . » 1.18 — Lohn bis Triest sammt kleine Mauth » 27- Provision zu Triest . . . » 1.16 — Maut zu Triest 2 fl. 41 *2 . » 14. 8 — Wagemeister und Zögern J) » 1. 8 L 102.-------th. fl. 19. 8 kr. fl. 59.38 kr. Von 1 Mer Splaßen Kostet zu St. Veit der Mler. K. fl. 39.—...................... 35 fl. 6 kr. Die Unkosten wie oben L 102.—....................................19 » 8 » 54 fl. 14 kr. Von 1 Mer Stahl Kostet zu St. Veit der Mer K. fl. 56.—........................ 50 fl. 24 kr. Die Kosten darüber L 106.....................................19 » 53 » 70 fl. 17 kr. Von 1 Saum Karner Nägel und Drat. Die Unkosten aus Kärnten bis Triest bringen zusammen 4 fl. — kr. — Pfg. Mäuthen am Leobell (Loibl).......................— » 3 » — » Mauthen von Laibach bis Triest...................3 » 12 » 2 » 7 fl. 15 kr. 2 Pfg. Man vergleiche dazu oben p. 714 das Kalkül von 1562. Das XVIII. Jahrhundert. Die welsche, schwedische und russische Konkurrenz. Ein wichtiges Ereignis für unseren Handel war zu Anfang des Jahr-hundertes die Errichtung der orientalischen Handelskompagnie durch Kaiser Karl VI. am 27. Mai 1719. Unter den Akten des kaiserlichen Landes-liauptmannschaftsarchivs, Fasz. 29. weiche sich darauf beziehen, erliegt ein Schriftstück ohne Unterschrift aus dem Jahre 1722. Der Anonymus gibt da ein Gespräch wieder, welches er am 23. November 1722 mit einem Herrn G r al1 2) v. S m e th au und dem Direktor der Kompagnie Christian von Schubert über den Einfluß der Gesellschaft auf den Handel Krains pflog. Hier findet sich über unser Eisengeschäft folgende hochinteressante Auseinandersetzung. Die beiden Mitglieder der Kompagnie äußern zunächst: »Das schwedische Eisen, welches für ein Souorno3) anstatt des Sand in die Schiffe gelegt, und in das Mediterraneum herüber gebracht wird, ist viel besser als das Steirische oder das Kärnerische Eisen, welches man wohlfeiler als das kärnerische in loco bei der Fabrik haben kann. Und da dieses einmal herüber in das Adriaticum gebracht werden sollte, so ist das inländische auf einmal verschlagen.« 1 j Die Lastträger oder Fachini, in Laibach war ihre Zunft in der Vorstadt Tirnau am Laibachflusse behaust, sie hießen vulgo Cigari. 2) An anderer Stelle Grol geschrieben. 3) Savorra oder Zavorra, Ballast. »Ich opponirte, dass bis anher das nordische Eisen keinen Zugang aus dem Ocean allher in das Adriaticum gehabt, wird auch hoffentlich die orientalische Comp. Ihro kais. und könig. Majest. und dero Erblanden zum höchsten Schaden, ein solches nicht practiziren.« »Aus diesem erhellt, dass wenn Ihre Kais. u. Kön. Majst. als König in Neapel und Sicilien, dem Nordischen Eisen, oder den Schiffen, welche solches führen, den Pass zu Caléis1) und Gib 1 art er* 2), oder in ander-weg nicht sperren: mithin zulassen möchten, dass solches herüber transportni werde, so sind die getreuen Erbländer, sonderlich Kärnten und Crain auf einmal ruinirt.« »Im Jahre 1725 wird der \ ersuch gemacht, Eisen und Eisenwaaren durch die Compagnie zu exportiren. Dieselbe erhält unterm 28. Juni Mauth-freiheit auf allen öffentlichen und Privatmauthen für die probeweise Ausfuhr »von 100 Ctr. Fontini und 300 Ctr. Eisennägel aus Kärthen und Krain über Sicilien nach Portugal«. Akten der kaiserlichen Landeshauptmannschaft in Laibach, Fasz. 29. Wie schon oben (p. 717) bemerkt, beabsichtigten die Venezianer schon Mitte des XVI. Jahrhunderts, bei Brescia Eisenwerke zu erheben, da die Eisenhändler gegen Fremde und Einheimische mit großer »Übermaß und Unordnung« verfuhren. In einem Konvolut von 1686 mit Akten ohne Datum fand ich im Faszikel 18.314 des k. k. H. K. A. ein Blatt mit der Aufschrift: »Nachrichtliche Beschreibung der wällischen Eisenperkwerch nach herrn Mozicons Bericht.« Da werden genannt: »Bressa (Brescia), Walssuriana (Valsugana?), Waldessabia (Val di Sabbia),' Bergmi (Bergamo), Cador (Cadore), Im Schalt(?). Im Meylandt fürnemb Perkhwerch Walzäsne (Cesena) hat das ganze Land mit Eisen zuuersehen.« »Fürst von Florenss. Das Perkhwerch Veilelba (Elba) ist das für-nembste Perkhwerch, so reich ist, wierd damit versehen Genua, Florenz, Umal in Fankreich, Onellia im Römischen Gebiedt.« »Fürst von Parma hat den Eisenstain allponte lauscura damit das ganze Fürstentum und andere zu verlegen.« »Grafschaft Görz: Die Herrn Grafen von Lantieri den Eisenstain erst neu erhebt3), Wipach weliches in ein halben Tag kann in Wallisch Gebiet und auf Triest mit kleinen Unkosten gebracht werden.« »Bistumb Gurgg und Lauenthal« (Lavanttal). »Item das Graf Seri-nische neue Perkwereh« (Tchuber). Da Tchuber Mitte XVII. Jahrhunderts gegründet war und hier als neu und auch als Zrinysch bezeichnet wird, so kann der Akt nur aus der Zeit zwischen 1660 bis 1690 stammen. Die genannten welschen Eisenwerke beeinträchtigten indes den Export des krainisćhen und Kärntner Eisens nicht merklich, wohl aber entstand in der schwedischen und russischen Eisenindustrie eine gefährliche Konkurrenz. Wie oben bemerkt, wurde, schwedisches Eisen schon 1722 als Ballast der Schiffe nach den Mittelmeerhäfen gebracht. Unterm 7. Jänner 1726 heißt es in einem Akte4), daß Peter Anton Codelli von Fahnenfeld. Handlungsnegotiant in Krain, 600 Meiler Kärntner Eisen nach Sizilien uncl Neapel, »wo die Einfuhr des Schwedischen Eisens geschieht«, nicht aber nach Puglien (Apulien) noch andern am Adriático liegenden neapolitanischen Küsten ausführen dürfe, etc. 0 Pas de Calais. 2) Gibraltar. 3) Cf. p. 684. 4) H. K. A. F. 18.319. Unterm 4. April 1731 erfließt bezüglich der Eisenausfuhr an die I.-Ö. Kammer eine kais. Resolution *). Da heißt es: Es ist bekannt, daß die im Vorjahre nach den Meerhäfen abgeordnete Hofkommission unter anderem angeordnet hat, daß zur »Beförderung des Verschleißes des inländischen und Hintanhaltung des Schwedischen Eisens von den auf Triest oder Fiume kommenden, zu Meere weiter gehenden Eisen- nnd Stahlwaren unterwegs als ein Transitogut zwar nichts: zu Triest und Fiume aber bei der extraction oder Ausfuhr von einem Meiller Raucheisen 2 fl. 30 kr., vom gearbeiteten Eisen ohne Unterschied der Sorten 3 fl. vom Meiller, und vom Meiller Stahl 4 fl. 12 kr. essito-Maut« zu nehmen sei. Diese Maut sei nicht mehr nach »Sämb und Puschen«, sondern nach dem realem Gewichte zu erheben. »Das an beiden Meer-Porten frei einführende Eisen soll gewogen, von denen übrigen völlig Mauthfrei eingeführten Waaren aber 20 kr. essito Mautgebühr von 100 fl. Wertes entrichtet werden.« »Wie nun dem Vernehmen nach zur Zeit des gewesten Triester Marktes ein ziemlicher Vorrath sonderlich von Eisen- und Stahlwaaren zu Triest und Fiume mauthfrei eingeführt worden, wovon obme statuirte essito Mauth-gebühr allererst bei dem Verschleiß und der Ausfuhr derselben in loco entrichtet werden solle, hingegen aber mit nächstem ein neues transito Vectigal publicirt und quo ad locum der Bezahlung der transito Maut eine Abänderung respectu beider Meer-Porten beschehen wird, folglich die künftighin dahin nach Triest oder Fiume handelnden Negotianten mit denen Jenigen, welche ihre Waren nach obiger disposition de praeterito Mauthfrei schon eingeführt und an beiden Meer-Porten vorräthig liegend haben, al pari nicht trafficiren könnten.« Der Kaiser resolviert und befiehlt »an die Triester und Fiumaner Mautämter zu verordnen, das sie allsogleich alle nach Triest oder Fiume mautfrei eingeführten Eisen-, Stahl- und andere dergleichen in den Magazinen liegenden Waaren mit Benennung des Eigenthtimers beschreiben, zu dem Ende von den Handelsleuten oder Factoren eine verläßliche schriftliche Specification ihrer verkauften mautfrei eingeführten Waaren abfordern, selbe gegen die Ober-Mauth-Amts-Bticher halten, scontriren und sodann obbesagte zeithero des vorigen Triester Marktes statuirte essito Maut-Gebühr vor der Publication der andern Trassito Mauthtariff abfordern, auch von dem, was geschehen berichten.« Dietrichstein m. p. Der Gedanke, sich eine selbständige Eisenindustrie zu schaffen, blieb fort im Venezianischen lebendig; unterm 27. Mai 1752 schreibt das Hofkollegium an das Direktorium 2), daß dieVenezianer im Paduanischen allerlei Eisenfabriken aufzurichten beabsichtigten, und die Arbeiter aus Kärnten nehmen wollen, um »durch Einführung des Eisens aus Bosnien mit Vermischung des Brescianischen allerhand Gattungen zu fabriziren«. Die Kärntner Repräsentation und Kammer hat schon Maßregeln getroffen, über die Auswanderung von Arbeitern ein obachtsames Auge zu haben, und keinen ohne Paß die Grenzen passieren zu lassen. Auch wurde die steirische Repräsentation davon intimiert, und wurde dafür gesorgt, daß die »Aufredung« steirischer Arbeiter nicht so leicht von statten gehen wird. Da nun auch in Krain viele Eisenwerke liegen und dieses Land den Venezianern am nächsten gelegen »und sonst mit solchen in manigfältigem Handl u. Wandl verfangen, mithin der Venezianer ihr Antrag alldort ver-züglich gelingen könnte«. o o o v) H. K. A. F. 18.291. *) H. K. A. F. 70. Da nun der Eisenexport die einzige Geldquelle ist, wodurch diese Länder in kontributionsfähigem Stande erhalten werden, so wolle das k. k. Direktorium in Publicis et Cameralibus an die Repräsentation und Kammer in Krain den Auftrag ergehen lassen, auch dort zu invigilieren, jedoch mit Vorsicht, »daß solches beim Publico nicht kündbar gemacht, und denen Schmiedschaften aus dummer Hoffnung mehrerer Vortheile andurch nicht etwa selbst zu emigriren Anlaß gegeben werde«. Unterm 17. Juni 1752 erfolgt die Rückantwort an das Hofkollegium dahin: daß die Repräsentation in Krain bereits unterm 3. Juni 1750 diesbezüglich die Anzeige erstattet habe. Es wurde ihr schon unterm 1. August 1750 reskribiert, auf diesfällige Emissäre Aufsicht zu haben und sie zu bestrafen. Auch vom k. k. Botschafter in Venedig Marquis de Prie sind im verflossenen Winter vier betreffende Anzeigen erfolgt. Nun sei I. k. k. Mjt. entschlossen, in den gesamten Erbländern »eine Generalsatzung des Inhalts zu publiziren, daß kein Untertan in fremde Militär-und andere Dienste treten, noch ohne a. h. Erlaubniß außer Land sich begeben dürfe«. Gegen Emissäre und Verführer soll standrechtlich mit Todesstrafe vorgegangen werden. Der Grund, warum die Venezianer sich eine selbständige Eisenindustrie schaffen wollten war der, weil sowohl in Kärnten wie in Krain eine schleuderische Konkurrenz beim Verkaufe des Stahles einriß. Die Venezianer wollten zunächt Sensenfabriken errichten. Die Hofkommission eröffnet unterm 31. Oktober 1763 in der Sache dem k. k. Oberbergrichter v. Nemitzhoffen1), daß es: 1. ersichtlich sei, daß die Eisenwaren via Triest nach den Französischen Seehäfen gehen; 2. in betreff der venezianischen Sensenschmiede aber wird hohen Orts resolviert: da die Venezianer ohne Steirischen, Kärntner oder Krain er Stahl die Sensen von guter Qualität zu erzeugen einerseits nicht vermögen und da anderseits diesen eben »durch die Schleuderei an dem wohlfeilen Stahlverkaufe die Gelegenheit zur Erhebung ihrer Sensenfabrikation und Verminderung der diesseitigen gegeben werde« — daß sowohl in Kärnten wie in Krain, die bisherige Schleuderei im Stahl verkaufe auf das schärfste verboten und eingestellt werden sollte. Hinsichtlich der Sensenfabrikation war zunächst Kärnten berührt, in Krain fabrizierte nur Neumarktl Sensen, auf dessen Industrie die Kärntner, wie wir gehört, mit Eifersucht und Neid blickten. Laut einer Note der k. k. Ministerial-Banko-Deputation dd. 6. April 17642) an die k. k. Hofkammer wurde von dem Rentmeister sämtlicher Bankal-Herrschaften in Kärnten angezeigt, »daß jetzt nach hergestelltem Frieden3) die Sizillanisch- und Neapolitanischen Staaten und sogar Venedig selbst mit Nordischem, als Moscovitischem und Schwedischem Eisen häufig überschwemmt, hierdurch aber, weil solches zu 25—30% billiger zu stehen kommt, diesseitig Erbländisches Eisen-Geschmeid verschlagen und wenn von dem a. h. Hof zu Abwendung des obberührten Nordischen Eisens nicht in Zeiten durch wirksame Staatsmittel vorgebogen werden würde, solches gänzlich unverkäuflich werden würde«. Da die Ministerial-Banko-Deputation ihre Gewerkschaften in Kärnten nur Jure privatorum besitzt, kann sie nicht vorschreiben, legt aber die Gefahr, welche dem allgemeinen Wohle droht, hiermit nahe. *) *) Revierbergamtsakten de 1760. 2) H. K. A. F. 255. 3) Nach dem siebenjährigen Preußenkriege. Unterm 2G. April beantwortet die Hofkammer den Akt dahin, daß sie für die Nachricht dankt und versichert, »daß dies Seits eine dergleichen Klage noch nicht vorgekommen sei, welches eben auch vermuthen lasset, daß das nordische (russische) Eisen dem Kärntnerischen nicht so schädlich fallen werde, besonders in Betracht, das lezteres das erstere in der Qualität weit übertrifft, somit vorzüglich gesucht wird, und da anbei der Banco respectu seiner eigenen Erzeugnuß mittelst des mit dem Bar. Zois ge-schioßenen Contractes gesichert ist: So glaubt man, daß in Sachen dermalen um so weniger etwas fürzukehren sein würde, als sich eines Theils der Handel und Wandel in auswärtigen Staaten durch kein Staatsmittel dirigiré n oder bestimmen läßt, anderen Theils aber die Heruntersetzung des Preises als das kräftigste Mittel selbst in der Gewerken Händen stehet, gleich den auch diese lezteren von einer derlei besorglichen Beinträchtigung niemals füglicher hätten entübrigt werden können, als wann die bekanntermassen im vorigen Jahr in Kärnten hervorgekommene Eisen- uud Stahlverschleiß-Compagnie amplectionirt worden wäre«. Das Handelsprojekt des Grafen Siegmund v. Thum. Wir haben bei Schilderung der Gewerkschaften gesehen, daß die in der Herrschaft Radmannsdorf gelegenen Gewerke von Krop und Steinbüchel, so wie die in Eisnern und zum Teile in der Wochein ihr Wolfseisen zu Nägeln verschiedener Sorten verarbeiteten. Es ist nicht zu leugnen, daß die da herrschende Mißwirtschaft am Niedergange mit Schuld trug, aber der Verfall des Geschäftes war einmal da und da regte sich das Bedürfnis und auch Interesse, denselben womöglich aufzuhalten. Es wurde im Jahre 1747 daher an die Regierung herangetreten und in einem Promemoria s. d. "J vorgestellt: daß die Bergwerke in Krain, speziell Krop in gänzlichen Ruin und Untergang geraten, hat die bisherige Erfahrung gelehrt. Die Ursache liege darin, »weil die großen und starken Capitalien verschiedenerer starker Negotianten, als eines wohl bemittelt gewesenen v. Schellenburg, Codelli, Oblack, Iugauiz, Scliegalla, Wahrnuss, Edenburg, und mehrerer anderer theils durch Todt, theils durch Ouietir- und Aufgebung der Handelschaften erloschen und getheilt worden, wo doch ehedem die Waren ein Negotiant vor dem andern in gutem profitablem Preis als 1 Saum oder 3 Zentner Nägel pr. 35, 38, ja gar pr. 40 fl. in den mindesten Preis aber pr. 32 fl. gegen guter in baarem Gelde vorgestreckter Anticipation in Loco bezahlte«. Da konnte man gut auskommen. »Nachdem aber der Verkauf auf das einzige Zoysische Haus und zweier Juden in Triest gekommen, welche aber nicht hinlänglich Cap haben vor sich gehabt die Samben Eisenwaren von den Hammergewerken mit baarem Gelde abzulösen, weniger mit selben ein Lager zu Triest zu formiren, die Gewerken hingegen auch weiter zu handeln außer Stand gesezt worden, haben besagte Gewerken nolens volens nothgezwungener Weise ihre Ware aus Mangel der vorigen wohlhabenden Negotianten in einen fast um den halben Theil callirendem Wert und zwar den Saum (Sämb) oder Centen Nägel sogar pr. 27 fl.« geben müssen; dabei sind aber die Preise der Materialien um die Hälfte gestiegen, da die Kohlen und Erze von entlegeneren Orten herbeigeschafft werden mußten. Neben diesen Verlusten mußten die Zahlungstermine erstreckt werden, und über alles das bezahlten die Triester Juden und Zois die Nägel statt mit barem Gelde mit »lauter hoch angerechneten schädlichen Barati als Sammt, Tuch und anderem Zeug«. Beim Versilbren *) *) H. K. A. F. 18.298. dieser Waren verlor der arme Gewerk wieder die Hälfte; wurde bar bezahlt, so erhielten die Gewerke teils »ungewichtige Zekhini ä 4 fl. 24 kr. ja so gar zu sechzehn 17ner oder 4 fl. 32 kr. Die sogenandte Stäbl oder Mantuaner Groschen hingegen für voll, welche leztere mit großer Einbuße und Gefahr ins Crobatten verschickt worden«, dadurch gerieten Kropp, Eisnern und Steinbüchel in gänzlichen Verfall. Neben dem Absterben der wohlhabenden Bergwerksverleger und Negotianten wurden die Erzgruben teils erschöpft, teils fielen sie zusammen, das Erz verringerte sich derart, daß die Produktion an Nägeln seit 15 bis 20 Jahren auf s/4 »callirt«, so daß, wenn ihnen nicht geholfen wird, in wenig Jahren alle verlassen werden. Es wird vorgeschlagen, der Hof möge 15—20/w fl. zu Händen eines begüterten »Cauagliers« erlegen, mit welchem Gelde die Erzgruben wieder erschlossen werden sollen. Jeder Abnehmer von Erzen solle dann pr. Saum oder 2 Zentr. Wiener Gewicht 1/i oder [/3 fl. bezahlen. Damit wäre so lange fortzufahren, bis die 15¡m fl. samt den 5% Interessen abgestoßen wären. Zweitens soll ex aerario der Bankalität ein Fonds pr. 100¡m fl. geschaffen werden, um damit die erzeugten Eisenwaren und Nägel von den Gewerken einzulösen, in Triest ein Lager zu errichten und die Waren dort den Italienern mit Nutzen zu verkaufen, und zwar zum vorigen Preis pr. 35 fl., 38 fl. und höher, den Saum; die schleuderhaft gearbeiteten Waren wären aber zu konfiszieren. Die Verwaltung des Fonds und die Direktion des Unternehmens soll auch ein »nachend am Cropp begüeterter Cauaglier« gegen Gehalt führen. 3. Seien der Fleischkreuzer und Weindaz abzustellen. 4. Verschuldete Arbeiter dürften ohne Paßbrief in Kärnten nicht aufgenommen werden. 5. Prozesse sollen wenigstens in zwei Monaten beendet werden. 6. Das Geißvieh sei aus den Wäldern zu entfernen. 7. Die Straßen bei Krop, welche von der Hauptstraße zirka la/2 Stunden entfernt ist, soll ausgebessert werden. Schließlich meint das Promemoria, daß Paul Siegmund Graf Thurn in Radmannsdorf die Direktion der drei Bergwerke übernehmen, eventuell die 100.000 fl. auf seine Herrschaft aufnehmen und für sie wie oben beschrieben verwenden möge. Wie wir sofort hören werden, war es Graf Siegmund von Thurn selbst, der als Inhaber von Radmannsdorf das Projekt begünstigte, da v. Kempf in einem Akte1) mit Berufung auf das Promemoria anregt: Graf Thurn möge seine mündlich gemachten Vorstellungen und Anträge schriftlich formulieren. Der Graf muß daher die Sache an maßgebender Stelle schon besprochen haben. Unterm 4. Juli 1747 dd. Laibach2) schreibt Graf Thurn, es habe Graf Haugwitz3) in Krain als Kommissär das Eisenwesen visitiert und dessen Verfall, speziell des Kroper, konstatiert. »Da ich nun«, schreibt der Graf, »zu Emporbringung desselben, besonders zu behuf meiner armen Unterhanen, welche gleichsam in meditullio der Bergwerke situirt sind, einige Abhelfungsmittel vorgeschlagen und ein Promemoria abgefaßt.« Er bittet, dasselbe möge mit Einbegleitung der höchsten Stelle vor-srelegt werden. o o >) H. K. A. F. 18.298 2) H. K. A. F. 23 sub 30. Dezember 1747. 3) Heinrich Wilhelm Frh. v. Hangwitz, Kammergraf in Innerberg. Milliner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. Der Innerberger Kammergraf Frh. v. Haugwitz wurde nämlich zur Untersuchung der Verhältnisse der Eisenindustrie nach Krain entsendet. Unterm 23. März dd. Eisenerz 1747 erstattete er an das Hofkollegium seinen Bericht. Diesem zufolge fand er die Werke in ruinösem Zustande, beantragte die Bestellung eines Oberbergdirektors, eines Bergschiners und Errichtung eines Eisenlagers in Triest. Wie kleinlich man aber schon damals dachte und um die Industrie des Erzberges besorgt war, ist aus dein Berichte ersichtlich. Es wurden nämlich an der Gurk jährlich 358 Zentner Eisen aufgebracht, aus welchen Nägel gemacht wurden, welche sämtlich nach Kroatien gingen. Da nun den Inner- und Vorderbergern nebst den deutschen Landen auch Ungarn und alle dazu gehörigen Provinzen zugeteilt sind, so müsse es jener sehr schwer und schmerzlich fallen (!), wenn die Krainer ihren Verschleiß in ihren Bezirken suchen. Es sei daher das Gewerk a. d. G u r k1) durch eine »sehr geschärfte Inhibition« anzuweisen, seinen Absatz in den welschen Staaten zu suchen. Man könnte zu dem Zwecke die Mautner an den Straßen nach Kroatien auftragen, das Eisen und Nägel, welche dahin gehen, als Kontraband zu konfiszieren. Unterm 4. November 1747 legte Graf Thurn, offenbar nach mit Haugwitz gepflogener Rücksprache, sein Projekt zur Sanierung der Nägelindustrie vor2). Er wollte auf seine Herrschaft 100.000 fl. aufnehmen, und zwar unter folgenden Bedingungen: 1. Das aufgenommene Geld darf bloß zum Ankauf der zu Krop, Steinbüchel, Eisnern, Ober- und Unter-Wochein, auch allenfalls an der Gurk erzeugten Eisen- und Nägelwaren verwendet werden. Jeder Saum Nägel soll den Gewerken um 1 fl. teurer bar bezahlt werden, als dies in Laibach und Triest geschieht. 2. Dem Grafen und seiner Kompagnie sei 50 Jahre der Handel eigen. In Triest und Laibach aber seien sofort Lager zu errichten, wohin alle Eisenware geliefert wird. 3. Da bei Abschaffung der Schleuderei, welche streng bestraft werden soll, die ausländischen Negotianten bessere Preise zahlen werden, so soll der Graf und seine Gesellschaft verbunden sein, auch den Gewerken die Preise zu erhöhen. 4. Soll das Augenmerk auf Restaurierung des Bergbaues, Einführung-besserer Manipulationen, auf größere und reinere Eisenerzeugung und günstigen Falles auf Einführung einer Fron-Gabe gerichtet werden. 5. Nach 5—6 Jahren soll die Rückzahlung mit 5000 fl. jährlich erfolgen. 6. Es wäre ihm ein Privilegium privativum auf 50 Jahre zu erteilen. In der Sitzung vom 6. August 1747 des Münz- und Berg-Wesens- Direktions-Hof-Kollegiums wurde der Vortrag des Grafen an sich gebilligt, um dem Verfall der krainischen Werke zu steuern, »als auch den durch wucherisches Verfahren einiger privat Handelsleute und Juden in Abfall gerathenen Verschleiß der Eisenwaren wieder herzustellen«. Es handle sich nur darum, wie die künftigen Fideikommißanwärter sicherzustellen wären. Es wurde viel darüber deliberiert und schließlich gemeint, mit 20.000 fl. zu versuchen. Hofrat Luerwald (Lierwald) möge die Sache bei der österr. Hofkanzlei referieren. Inzwischen wäre Graf Thurn, »welcher nebst einer *) *) In Unterkrain, Cf. p. 533 ff. 2) H. K. A. F. 22. ziemlichen Eisenbergwerks-Notion und andern guten Eigenschaften für den allerhöchsten Dienst sehr eifrig sei, als Eisen-Kammer-Graf in Crain und als solcher als Repräsentationsrath cum voto et sessione, jedoch unbesoldet zu ernennen und ihm die Respicirung des Eisen-Berg-Hammer-Verschleiß-wesens zu übertragen«. Dagegen protestierten nun zunächst die Kroper, welchen eben geholfen werden sollte. Unterm 7. Dezember 1747 wenden sich »die gesammt zu Cropp, Steinbüchel, Stein a. d. Feistritz und zu Wohein bewohnten Hammergewerke« an das Hofkollegium und bringen vor1): »Es sei gesprochen worden, daß Graf Thum ein Privilegium privativum auf den Eisenhandel erhalten solle. Sie hatten nun täglich erwartet, darüber einvernommen zu werden, was nicht geschah, da ohne sie zu hören ein solches Privileg ihnen zum größten Schaden gereichen könnte. Sie bitten daher, dem Thurn das Privilegium nicht zu bewilligen, es sei denn, daß von ihnen oder viel mehr ihrer oberbergrichterlichen Instanz ein Bericht erstattet werde. Im Berichte dd. 30. Dezember an die Kaiserin schließt sich das Kollegium der Ansicht an. Als unter M. Theresia zufolge a. h. Resolution vom 19. Februar 1751 die Steuerrektifikation* 2) vorgenommen wurde, erging an die. Gewerke die Aufforderung, ihre Einkünfte zu fassionieren. Es bestanden damals folgende Werke3): 1. Sava; 2. Pleyofen mit Mojstrana; 3. Jauerburg; 4. Feistritz in der Wochein; 5. Althammer in der Wochein; 6. Ober- und Unter-Krop; 7. Steinbüchel; 8. Katzenberg an der Feistritz bei Stein; 9. Hammerstiel an der Gurk und 10. Trenta, welches aber abgebrannt war. Die Gewerke stellen ihre mißliche Lage vor4) und erklären, nichts zahlen zu können; beantragt war, sie mit 1594 fl. 34 kr. zu belasten5). Unterm 18. Jänner 1758 dd. Laibach berichtet der Repräsentationsund Kammerpräsident Graf Joh. Seyfrid v. Herberstein über die Lage der Gewerke und beantragt den Nachlaß der Kontribution von 1594 fl. 34 kr.f>). Da heißt es: 1. Sei jeder Gewinn der Gewerk ein Glücksfall, wenn einer einen guten Erzfund macht. Eine sichere Rechnung könne nicht gemacht werden, viel weniger ein gewisses jährl. Erträgnis statuiert werden, Beweis dessen »viele hierländige Capitalisten, welche ihr ganzes Vermögen in derlei Gewerke gestekt, und dermalen nichts als den Bettelstab übrig haben« ; dazu kämen noch Feuer- und Wasserschäden. 2. In Erwägung dieser Umstände sind wahrscheinlich von den Vorfahren E. M. in der Bergwerksordnung die Steuern und Kontributionen, so wie Wein-, Fleisch-, Salz-, Öl- und sonstige Konsumtionsauflagen erlassen worden, jedoch seit neuerer Zeit ihnen Fleisch- und Weinkreuzer, Vermögenssteuer, Abwaggeld und mehrere andere früher unbekannte Auflagen aufgebürdet worden. 9 H. K. A. F. 23 sub 30. Dezember 1747. 9 Es wurden bei allen Gründen, Häusern und Gebäuden die Steuerfreiheiten, unter welchem Titel sie überhaupt erworben sein mögen, durchwegs aufgehoben; ausgenommen waren die alten L. F. Residenzen, die Dominikalschlösser und die zu den Versammlungen der Landstände bestimmten Häuser, so lange sie diesem Zwecke dienten. H. K. A. F. 121 sub 3. Februar 1756, Nota dd. 24. Jänner 1756. 3) Bericht des v. Nemitzhofen von 1752. 4) H. K. A. F. 127 sub 20. August 1756. 5) H. K. A. F. 142 dd. 18. Oktober 1757. c) H. K. A. F. 145, sub 31. Jänner 1758. 3. Gewinnen die Landesinsassen durch den Verkauf ihrer Produkte und das Ärar durch die Mauten, da von jedem Meiler Eisen 2 fl. 55 kr., »von jedem Meiller Stahl 5 fl. an Exitogebühr bezahlt werden mtißen«. 4. In Steiermark und Kärnten könne man es tun, denn dort ist »das Erz viel häufiger, und in viel besserer Qualität«, auch mit weniger Unkosten die Gewinnung verbunden. Zudem zahlt Kärnten per Meiler Eisen nur 1 fl. 40 kr. und von Stahl nur 3 fl. 20 Exitomaut; 5. Die Bergwerksfreiheiten sind das Motiv, welches die Leute bewegt, ihr Glück zu versuchen; werden sie aufgehoben, so sei zu erwarten, daß wenn Gewerke wie jede andere Realität erachtet werden, sich niemand mehr auf das Geschäft verlegen und diese Industrie sukzessive eingehen'"werde, da selbst bei der bestehenden Kontributionsfreiheit jährlich einige Gewerke zugrunde gehen, Trenta aber ganz aufliegt und kein Befördern zu finden sei. Bei Eruierung des Nutzens seien die Besoldungen der Beamten, die Hausreparationen, die tot liegenden Vorräte, Schuldverzinsungen, Verluste bei Köhlern, Schmieden und Knappen etc. zu leistende Antizipationen etc. nicht in Rechnung gezogen worden, sondern einfach 20 °/0 als ein Deduzendum statuiert worden, folglich nur ein idealer Ertrag ausgemessen und von diesem mit 20 °/0 Abschlag die Kontribution bemessen worden. Die Kommission kann nur dringendst alles befürworten, was die Gewerke beschwersam vorgebracht, es sei auf Billigkeit gegründet. Der Kärntner Rektifikationsrat v. Kalhamer, welcher das Operat ausgearbeitet hat, mag nach seinen Instruktionen richtig vorgegangen sein, von der Kaiserin werde aber zuversichtlich gehofft, daß sie hiervon »von Selbsten abgehen zu lassen allergnäd. gefällig« sein werde. Dazu kommt, daß in Schweden, Dänemark, Moskau und der Türkei seit wenigen Jahren »häufige Stahl- und Eisenerze erfunden« wurden, deren Produkt den hiesigen Gewerkschaften Konkurrenz machen, da sie wohlfeiler liefern können. Bei Aufhebung der Steuerfreiheit könnte man absolut nicht konkurrieren und müßte sich um ein anderes Gewerbe umsehen. Daß die Konsumenten zur besseren und billigeren Ware greifen werden, sei natürlich. Als Ursache der schlechten Handelslage bezeichnet Herberstein die gegen andere Länder höheren Erzeugungskosten und mindere Qualität des Materials. Dies rühre hier daher, »weil nach der bisherigen Observanz die Wolfs- und Bleyöfen bis auf den einzigen zu Gurg in dem theuersten Ober Landesviertel beständig an dem nämlichen Ort geblieben ]), und an solchen noch darzu die Hämmer angebaut sind, mithin die in der Nähe gelegenen Waldungen von diesen ungemein viel Holz aufzehrenden Fabriken durch die lange Reihe der Jahre dergestalt devastirt sind, daß das Erz dermalen schon ganze Tagreisen weit hergeholt und also nebst theurer Bezahlung der Lebens-Mittel auch die Kohlen mit drei und mehrfachen Unkosten herbeigeschafft werden müssen«. Ferner scheint dem Grafen auch die Höhe der Exitomaut per 5 fl. von Stahl und 2 fl. 55 kr. von Eisen, welche der Verkäufer auf den Preis schlagen muß, entschieden zu hoch und »viel Schuld zu tragen, daß der hiesige Stahl und Eisen-Verschleiß dei Gefahr einer nächsten Ver- und Zurückschlagung ausgesetzt sei«. Der Meiler Stahl wird höchstens mit 67 fl., der Meiler Eisen mit 61 fl. verkauft, somit entfallen auf 160 fl. 7 fl. 27 kr. 3 Pfg., beziehungsweise 4 fl. *) *) In Steiermark und Kärnten wanderten die Hämmer; schon früh von den Erzbergen in entfernte Täler, wo noch unberührte Wälder standen, um die Öfen am Kohl nicht zu schädigen. 4 kr. 23/4 Pfg. Exitogebühr. Dies wäre zu viel, »sohin nach dein Haupt Principio Camerali, daß nämlich nur von jenen Erzeugnißen, welche andere Länder unentbehrlich bedürfen, und die nirgends sonst weder in gleicher Qualität, weder per Surrogatum bekommen können, eine höhere Exito Gebühr abgefordert werden dürfte, aller übrigen im eigenen Lande nicht consumiren ^ mögenden, sondern an fremde Lande zu verschleißenden Productis hingegen, sobald diese von andern Ländern auch bezogen werden können, alle Ausfuhrs-Erleichterungen angediehen werden müssen«. Die Kommission beantragt, für den krainischen Stahl und Eisen »nur die in der neuen N. Ö. Tariffa von allen esitirenden Waren statuirten alleinige 15 kr. von 100 fl. »an Exito anzunehmen, da sonst die Gewerken zugrunde gehen müßten. Es sei somit vor allem auch eine Tariferniedriguno- notwendig. ö O O Gef. Joh. Seyfried Gr. Herberstein, Maximin Frh. v. Eberg, Joh. Jos. v. Hoffmann, v. Nemitzhofen. Unterm 31. Jänner geht der Bericht vom Hofkolleg an d. k. k. Min.-Banko-Deputation zur Äußerung. Kempf. Wir haben schon anderwärts die Gelegenheit gehabt, die verworrenen und ganz eigentümlichen Verhältnisse beim krainischen Eisengewerke, wie sich selbe durch Jahrhunderte fortschleppten und von allen möglichen Behörden vergebens bekämpft und gerügt wurden, zu schildern. Die alten, gewählten oder ernannten Bergrichter waren schon geplagte Leute, und nun versucht es die neuorganisierte Bureaukratie, Ordnung zu schaffen. Eine Kommission kam nach Krain, erstattete über ihre Wahrnehmungen der Hofkammer Bericht und fand glücklich wieder einen Sündenbock für den schlechten Zustand der Eisenwerke — nämlich nach altem Brauche im armen Oberbergrichter! Unterm 4. Dezember 1772 dd. Wien schreibt die k. k. Hofkammer an den Oberbergrichter — es war J. W. v. Aichelburg —• daß die wegen Einrichtung des Berg- und Waldwesens und Einführung der Eisenfrone in Krain, »letzt fürgewesene Commission sich geäussert hat, dass der Herr Landrath und Oberbergrichter an dem dermaligen so schlechten Zustande der krainischen Eisenwerke nicht geringe Schuld tragen«. Er solle sich ver-antworten: »Warum selber den Werkern in Ansehung ihrer Bauart sowohl, als der verwirrten Lehen und Massen, und daher erwachsenen Uneinigkeiten nicht werkthätig Hilfe geleistet, die vielen Beschwerden der Gewerke und Arbeiter, besonders bei Eisnern und Steinbüchel abgethan (!), sondern vielmehr die unter Solchen entstandenen Strittigkeiten und Processe, wie den bei Eisnern zwischen der Rebul in und dem Lotritsch auf längere Zeit hinausgeschoben und also mit Verursachung unnöthiger Unkosten die gebührende Gerechtigkeit nicht administrirt, sondern vielmehr zugestanden habe, dass durch die so schädlichen Gerichtsprocuratores diese Strittsachen nur mehr verwirrt und verbittert worden1)? (!) Warum selber die Bedrückung der armen Gewerken und Arbeiter in Abforderung der unbilligen Mauten (!), des Fleischkreuzers (!), wie nicht weniger die allzuhohe Anschlagung der Pfennwerthe (!) des Ducatens zu 16 Siebzehner (!) und andere derlei Unbilligkeiten in der Zeit abzuthun sich nicht bemüht; weiters die Waldschädlichkeiten und Verwüstungen zu remediren sich nicht beeifert, und diesem unersetzlichen Schaden bis anhero zugesehen, und endlich auch zu- gestanden habe, dass der Baron Zois die caducirten Hämmer in Rotwein in Stahlschläge verwandelt, die Kropper Gewerkschaft von diesem Baron Zoys aus ihren Lehen mit Gewalt vertriebenen und von Solchen sowohl, als andern mehreren Unbilligkeiten ohne aller Ahndung ausgeübt worden sind? Worüber man demnach dessen standhafte Verantwortung ehestens gewärtiget.« Es scheinen recht naive Herren dieser Kommission angehört zu haben ; von krainischen Gewerken und deren Bergvolke hatten sie jedenfalls keine richtigen Begriffe, so wenig als von den durch Jahrhunderte eingewurzelten Übelständen, für welche jetzt der ehrliche Aichlburg verantwortlich gemacht wird. Die Kommission belehrte sich offenbar nur in Eisnern, Kropp und Steinbüchel und kannte die Verhältnisse dieser Bergorte und ihr Völkchen eben gar nicht. Die Studienreisen fremder Montanisten müssen inzwischen den Behörden auffällig geworden sein. Denn unterm 11. September 1782 wird abermals eingeschärft, »dass in keinem Berg- und Hammerwerke einem Fremden, wenn er auch die Erlaubniss von der Hofkammer hat, ohne dass er von einem oberberggerichtlichen Individuo begleitet, oder von diesem Oberberggericht wieder ein besonderes Creditiv-Schreiben aufzuweisen haben wird, weder etwas in den Werkgaden zu sehen gelassen, noch auch ihm der Aufenthalt über drei Tage lang gestattet werden solle«. Besonders Schweden hatten Interesse, unsere Bergwerke zu studieren. Schon unterm 6. Dezember 1750 berichten der Oberbergmeister v. Sterberg aus Klagenfurt1), daß der Schwede Angerstein und sein Reisegefährte Baron Funk sich in Eisenerz getrennt hätten; letzterer gehe über Salzburg und Tirol weiter, Angerstein aber über Kärnten und Krain und will die Werchgäden besuchen. Er wäre vom Präsidium des Kollegiums schriftlich dd. 4. Oktober empfohlen. Im Jahre 1778 erscheint wieder ein schwedischer Edelmann v. Stockenström auf der Bildfläche. Derselbe bereist die österreichischen Bergwerke, um sie zu studieren. Nicht mit Unrecht kam man ihm von maßgebender Seite mit Mißtrauen entgegen. Wie berechtigt dasselbe war, zeigte sich bald, denn gerade Schweden machte uns in kurzer Zeit darauf die gefährlichste Konkurrenz. Unterm 4. September 1778 wird nämlich befohlen, es sei Stockenström der Besuch der hierländigen Bergwerke, jedoch mit größterBehutsamkeit und Vorsicht zu gestatten. Naiver war Baron Sigmund von Zois, welcher mit Stockenström korrespondierte und ihn über die Eisenproduktion etc. informierte. So publizierte Herr Prof. A. Bel ar in »Mitth.« 1894, p. 134, einen Brief Zois’ an Stockenström, datiert vom 4. April 1781, in welchem er den Export von Eisen aus und durch Krain auf 130.000 Zentner beziffert, davon liefere Kärnten 62.000 Zentner Roheisen und 38.000 Stangeneisen und Stahl, Krain aber 18.000 Zentner Schmiede- und verarbeitetes Eisen und 12.000 Zentner Stahl und Stangeneisen. Sicher war dies nicht der einzige Brief, den er an Stockenström geschrieben * 2). Es scheint denn doch, daß der von Zois so offenherzig empfangene und instruierte Schwede bei seiner Anwesenheit in Krain denn doch nicht nur rein wissenschaftliche Zwecke verfolgt und die ihm von Sigmund von Zois 1781 mitgeteilten Export Verhältnisse nur zu seiner theoretischen Belehrung benutzt habe, denn schon bald beginnt der Import von schwedischen Nägeln unsere Nagelschmiede zu beunruhigen. Die ‘) H. K. A. F. 59 sub 15. Dezember 1750. 2) Vielleicht existiert Stockenströms Korrespondenz mit Zois noch in Schweden? Wir wären den schwedischen Gelehrten für eine diesbezügliche Nachricht recht dankbar. Kr oper und Steinbüchler beschweren sich darüber, werden aber mit Gubernialreskript dd. 20. Juni 1786 über ihre Beschwerde wegen häufiger Einfuhr schwedischer Nägel abgewiesen1). Bis 1795 fiel schon merklich die Produktion und das Sitzungsprotokoll Nr. 47 von 1796 konstatiert nur für Jauerburg und Steinbüchel eine Steigerung, in allen übrigen sieben Gewerken war sie gegen 1794 gesunken. Im Jahre 1782 stellten sich die Eisenpreise wie folgt2). a) Für Sava: Grodl der Meiller an den Stahlschlägen loco Sava: ohne Sospiro........................................28 fl. 30 kr. mit Sospiro.........................................30 » — Stahl, sortiert, nach Laibach gestellt..............80 » — Nach Triest franko gestellt.........................94 » — b) Für Jauerburg: Stahl per Meiller loco Laibach, und zwarMezzanettino 72 » — Mezzano.............................................69 » — Machia..............................................69 » — Bianco..............................................67 » — Die Preise der Nägelsorten waren: a) Wocheiner Ware: Canali, Terni und Cesseni ä Lagel per 150 Pfd. . da 3 tratti )........................................ da 70 tratti > ä Lagel 150 Pfd....................... da Basto )........................................... Bressanelli ä Lägl 175 Pfd........................... b) Eisnerner Ware: Canali, Terni tratti und Curti, Cesseni, Quaterni, Mantuani, da tre, da Soldo per Lagel inklusive Tara ä 170 Pfd. in loco abgegeben................. Nach Triest gestellt......................, . . . c) Kroper und Steinbüchler Ware: Canali, Gondolini, Terni tratti, Terni curti, Cesseni, Quaterni, Mantuani, per Lagel in loco . . . . Nach Triest gestellt................................. Bressonelli in loco.................................. in Triest............................................ Brocchi zu 60.000 in loco............................ in Triest............................................ detto zu 100.000 per Lagel in loco................... in Triest............................................ Da Cavallo in loco................................... in Triest............................................ Eisendrat aus der Wochein, sortito per Meiler detto grobe Sorten................................ Zeineisen in Buschen per Meiller..................... 16 » — 15 » — 14 » — 16 » — 30 » - 22 ) > 57 25 : » 52 24 » 18 » 26 » — 34 > 18 » 36 » — 39 » 48 » 41 » 30 » 49 » 18 » 51 » — 45 » 42 » 47 » — 157 » 8Va » 70 » 62 » Laut Visitationsprotokoll von 1782 war die Stahlware von Sava von besonderer Härte, hatte guten Absatz und wurde von den Triestinern kontraktweise auf drei und mehrere Jahre zum voraus bestellt und abgenommen. ) KameralprotokoH Nr. 103. 5) Revierbergamtsakten de 1782. Der Jau er burger Stahl wurde von Laibach aus via Triest nach Sinigaglia und weiter nach den Seestädten der Adria und des Mittelmeeres geliefert'). Von den Neumarktier Schlägen wurde der Meiller feinerer Stahlsorten zu 79—80 fl., von größeren per 74—75 fl. abgesetzt* 2). Die Ware ging teils an die Firma Zois in Laibach oder direkt nach Triest. Für Italien wurden nur dünne Stahl- und Eisenstäbe geliefert, weil die Schmiede dort nur kleine Feuer und wenig Brennstoff hatten, daher dicke Stahlstang;en schwer zu bearbeiten waren. Die für Italien g-efertig-ten Stahlstangen wurden als lama da caro, riga, tondini, ottanguli, quadrati etc. in Verschleiß gebracht3). Die Josefinischen Reformen betrafen auch das Bergwerkswesen. Eine der ersten war die Einführung »der Frohne«, einer Auflage von 1 fl. 40 kr. per Meiller4). Laut ’ Revierbergamtsakt dd. 29. Dezember 1781 hebt der Kaiser zur Flebung des Eisenhandels die bis nun »bestandenen Zwangsanstalten und Gesetze, die der maligen Verschleiß Widmungen und Preissatzungen« gänzlich auf. Jedermann kann kaufen, wo er will, und die Gewerke ohne Paß verkaufen, wo sie wollen und zu selbst beliebigen Preisen. Unterm 8. November 1782 wird die k. k. Eisen- und Stahlniederlage in Wien aufgehoben und jedermann erlaubt, Eisenniederlagen zu errichten. (Cf. auch Zois’ Dekret-Prot. Nr. 72.) Mit Patent vom 1. November 1781 wurde auch das O b er-B er gor er i c h t aufgehoben und seine Agenden unter das Kreisamt und die herrschaftlichen Justitiare verteilt; für das rein Montanistische aber eine Bergsubstitution kreiert. Das Gubernialreskript für Krain ist vom 23. März 1783 datiert. Ferner wurde laut Dekrets dd. 26. Juli 1783 verfügt: »dass der gesammte Eisen-Manufactur-Stand in den Erblanden für ein Politicum angesehen, dass die Schmelz-und Hammerwerke dem Wetteifer und der Concurrenz ohne besondere Direction den Gewerken überlassen, und dass den k. k. Berggerichten nur die bei erwähnten Schmelz- und Hammerwerken vorfallenden Streitsachen und Contentiosa zugetheilt werden sollen«. (Zois’ Dec.-Prot. Nr. 80.) Im Zusammenhänge damit wird sub 6. September verfügt, daß die Konzessionserteilungen für die Zukunft den Landesstellen zukommen. (L. c. Nr. 83.) Der Genuß der Wälder wurde nach dem allgemeinen Eigentumsrechte eingeführt und keine bestimmten Waldungen zum Bergbaue Vorbehalten. (L. c. Nr. 87.) Die Besorgung des Waldwesens aber wurde an die Kreisämter gewiesen. Man trachtete früher ängstlich zu verhüten, Werkleute ins Ausland entführen zu lassen. So verbietet Maria Theresia noch unterm 4. September 1762 strengstens, Eisen- und Stahlarbeiter an benachbarte Länder, wo Eisen und Stahlmanufakturen errichtet werden, entweichen zu lassen, und befiehlt, sowohl die Emigranten als deren Verführer zu bestrafen. (Revierbergamtsakt von 1761). h Revierbergamtsakten dd. 13. April 1783. 2) L. c. 3) Hacquet, Oryc. Cam. Ill, p. 115. 4) Revierbergamtsakt de 1805, Nr. 52, und Zois’ Dekretenprotokoll Nr. 3, laut welchem das Gewerk mit Dekret dd. 16. Dezember 1780 intimiert wurde, daß die »hiesigen Gewerke der Eisenfrohngebühr unterzogen seien und vermöge dieser die Fassionirung der Vorräthe vom 26. Mai bis 1. Nov. a. c. dem Oberberggericht eingesendet werden sollen«. Laut Protokoll Nr. 57 aber wurde unterm 24. Mai 1782 die Eisenfrobne per 2 kr. vom Zentner vom 1. Mai ab in Krain, und zwar von rohem wie verarbeitetem Eisen eingeführt. Anders dachte man 22 Jahre später. Unterm 10. April 1784 wird aufgetragen: »dass für die Mailändischen Eisenschmelzwerke hierorts ein tüchtiger, und der Wälischen Sprache kundiger Schmelzer ausfindig gemacht, und die Bedingnisse, gegen welche sich ein solcher auf zwei Jahre lang nach Mailand begeben wollte, ehestens der Berggerichtssubstitution angezeigt werden solle«. (Zois’ Dec.-Prot. Nr. 105.) In einer Vorstellung an den Kaiser Leopold da. Laibach, 25. Juli 17901), sprechen sich die krainischen Stände über die Maßregeln bei den Bergwerken ebenfalls aus. Im »Anhänge allgemeiner Landesbeschwerden und Wünsche« wird im § 6 von den Bergwerken gehandelt; hier heißt es Bogen 43 ff.: »Die Bergwerke in Krain verdienen allerdings die Aufmerksamkeit der Gesetzgebung. Sie machen den vorzüglichsten Zweig des Aktiv handeis aus, vermehren die Massen des zirkulierenden Geldes, ernähren unzählige Familien und reichen ansehnliche Summen in das Ararium. Von ihrer Wichtigkeit war man schon 1575 überzeugt, schon damals wurde in Laibach ein Oberberggericht und Waldamt errichtet, welches die ordentliche Instanz für alle Gewerken im Lande war, und zugleich die innere Bergwerkspolizei besorgte. Durch das Patent vom 1. November 1781 wurde es so, wie die unvergeßliche Landesstelle gehoben, in ein Bergamt zu Idria an der äußersten Grenze des Landes verändert, zu Laibach nur eine untergeordnete Berggerichtssubstitution belassen, und der Geschäftszug nach Verschiedenheit der Gegenstände bald an das Bergamt und die Substitution, bald an die Kreisämter, Waldbezirkskommissariate und Grundobrigkeiten gewiesen. Die Folgen dieser Zerstörung sind leider: a) Verwirrung und gehemmter Lauf der Geschäfte. b) Gehäufte Unkosten durch vermehrte Reisen, Postporto, Sachwalter an so verschiedenen, zum Teil entfernten Orten. c) Neckereien von seiten der Ortsgerichte, die, um Taxen zu ziehen, jede Angelegenheit in den Rechtsweg um so gewisser einleiten, je undeutlicher für sie die Grenzlinien sind, wo das politische aufhört und das gerichtliche beginnt. d) Bejammernswerte Verwüstung der Waldungen. e) Erschwerte Polizei der Bergwerke und notwendiger Verfall der Mannszucht unter den Arbeitern. Die Stände haben Grund zu befürchten, daß der erschwerte Rechtszug, vereinigt mit den übrigen Lasten, die den Bergwerksinhaber drücken, den Verfall der Bergwerke nach sich ziehen und das Land Krain durch Stockung dieser ergiebigsten Quelle des Geldeinflusses von beiläufig 300.00011. unter den Kontributionsstand setzen werde.« Die Stände bitten daher »um Wiederherstellung- des Oberberggerichtes in Krain mit seiner vorigen Wirksamkeit, wie es im Jahre 1780 bestanden hat«. Ein schlimmes Prognostikon stellte der krainischen Eisenindustrie auch Haquet in seiner Oryct.-Carn. 1784, wo er III, p. 38, schreibt: »Der Preis des Stahles nach Triest geliefert, ist dei Centner aufs höchste 10 fl., da aber nun eine neue Auflage durch die Einführung der Frohn2) gemacht worden, so muß auch künftighin der Preis ausser Land erhöht werden. Sollte aber dieses nicht angehen, so wird man be-müssiget sein, es beim alten zu lassen, wenn nicht durch Einführung einer J) Manuskript im Museo, bestehend aus 52 halbbrüchig geschriebenen Foliobogen. 2) 1780 zum erstenmal eingeführt; dabei war Hacquet gewiß kein laudator temporis acti! besseren Manipulation durch das neu im Lande errichtete Bergamt grössere Vortheile verschafft werden; doch ist daran sehr zu zweifeln, denn der Hauptumstand ist, dass es erstens bei dem kleinen und elenden Bergbau platterdings nicht leicht angeht, Verbesserungen anzubringen, ausgenommen in Sava und Jauernigg, welche aber wenig solcher bedürfen. Zweitens sind der Erze wenig und zerstreut für die übrigen Werke und sie kommen hoch zu stehen, so dass das daraus erzeugte Eisen nur mit wenig Gewinn verkauft werden kann. Umsomehr als das Land immer mehr mit Geld an gefüllt wird, folglich dieses einen geringeren Werth bekommt, um sich Nahrungsmittel zu wohlfeilen Preisen, wie vor Zeiten möglich war, zu verschaffen. Die Seehäfen von Triest und Fiume mögen wohl mit derZeit u n s e r n E i s e n b e r g w e r k e n den Garaus machen.« Und 1. c. IV., p. 58, schreibt Hacquet: »Man kann sich von dem Bergbaue in Krain (Idria ausgenommen) keine lange Dauer versprechen, indem bei der der maligen Verfassung in Bezug der Waldungen usw. und in Bezug des Commerzes die Anhäufung des Geldes im Lande zunimmt, folglich der Lohn der Arbeiter und die erkauften Lebensmittel in einem nicht verhältnismäßigen Preise gegen den Verkauf des erzeugten Eisens stehen; so daß ohne allen Machtspruch dieses leicht vorauszusagen.« Im Sitzungsprotokoll Nr. 261 von 1796 heißt es, daß die Nagelschmiedmanipulation jetzt leider bei überhaupt gesperrtem Kommerze ganz daniederliegt. Ein Hauptgrund für diese Stockung liegt in den politischen Verhältnissen, vorab im Falle Venedigs, den vor allem die schiffahrtkundigen Insulaner des Quarnero tief beklagten r), und welcher auch auf die krainischen Handelsverhältnisse zurückwirkte. Mögen nun auch die äußeren Umstände recht ungünstig gewesen sein, die Gewerken ließen sich mit Ausnahme Zois zu keiner Verbesserung ihrer Wirtschaft, zu keinem Fortschritte weder in technischer noch kommerzieller Beziehung bewegen. Treffend charakterisiert sie der Berggerichtssubstitut Wernberger in seinem Berichte vom 17. Juni 1783 an die Hofkammer2). Da heißt es: Es sei schon früher von den Behörden und vom Oberberggericht alles mögliche versucht worden, Verbesserungen einzuführen, und gute Ratschläge wurden erteilt, um ihnen aufzuhelfen. »Sie aber dennoch sich hierum wenig geachtet, und nur jenes amplectirt haben, wessen sie nach alter Art gewohnt waren, und ihrem Erachten nach gut zu sein schien«, wie solches aus den Visitationsprotokollen von 1780, 1781 und 1782 umständlich zu ersehen sei. Es sei darüber schon so viel geschrieben worden, daß unmöglich mehr Neues gesagt werden könne. Mangel an Gebarung einer ordentlichen Waldkultur, das unaufhörliche Lasbrennen und Gereutemachen, das unzählige Geißvieh und die mannigfaltigsten Waldexzesse, welche schwerlich in einem der übrigen Erbländer mehr als hier Vorkommen, »weiters die zwischen den Gewerken selbst *) *) Francesco Carlo Craglietto in seinem Manuskript: ,.Storia cronológica di Lossin grandevon 1838, bespricht im „libro quarto“ den Fall der gloriosa Veneta República 1797. Da heißt es p. 63: „Venezia, si Venezia, non fondata sul usurpazione, nutrita nel sangue e sostenuta dalle violenze, ma pura nell’ origine, semplice nelle leggi, tranquilla nelle piü violenti tempesti, indipendente commer-ciante, dominatrice del mare, singolare nella sua Aristocrazia, saggia nelle sue massime, incoruttibile nel suo governo, felice nella sua situazione in mezzo all’ acque, ed amorosa pei sudditi, ha dovuto cedere al fato di queste umane vicende.“ — Das Manuskript wird in Lossin grande aufbewahrt. 2) H. K. A. F. 1654 sub 8. Oktober 1783. herrschende große Mißgunst, Zwietracht und Prozeßführung, dann die auf allerlei Art geschehenden Beeinträchtigungen, durch welche sie einander selbst aufreiben und ihren Gewinn nur an die Rechtsfreunde und Prozesse verschwenden, zu dessen Abhülfe aber, das alleinig gedeihliche Mittel die \ ereinbarung derselben oder so gedachte Union J) sein könnte, welche ihnen zwar schon oft mit den gründlichsten Vorstellungen zu ihrem Besten ein-gerathen werden, wozu hingegen die zwischen ihnen befindlichen Ränkesüchtigen niemals sich haben bequemen wollen, mithin auch die übrigen dazu geneigten deren abgehalten haben. Auf solche Art ist daher alles unterblieben.« Ebenso ist es mit der Schmelzmanipulation beschatten. Zur Herstellung der Hochöfen verlangten sie 1780 einen namhaften Ärarialvorschuß, den sie nicht erhielten, daher blieb alles beim alten. »Und weil in den Bergwerken Eisnern, Krop und Steinbüchl, die so sehr zergliedert und verfielfältigte Gewerkschaft meist aus eigensinnigen stützigen, zänkischen und ungestümen, aber doch sehr unverständigen Individuen besteht, so wäre zur Abstellung dieser und noch mehrerer derlei Gebrechen um so weniger von Seite der Bergsubstitution etwas zu wagen, als das vormalig vereinigte Oberberggericht vieles vergebens daran verwendet hat, und da dieselben nunmehr solcher Substitution fast keine, oder nur eine sehr wenig willkührliche Parition schuldig zu sein glauben, und bei jedem Falle wo sie zu Ordnung verhalten würden, mit Klagen und Beschwerdeführungen drohen, auch sich oft sehr ungestüm in der Amtskanzlei bezeigen, daher nicht anzunehmen sei, sie würden irgend etwas von dieser Substitution annehmen. Franz Wernberger.« So schleppte sich das Gewerkenwesen ins XIX. Jahrhundert. Das XIX. Jahrhundert. Unterm 2. April 1805 treffen wir in den Revierbergamtsakten auf ein Gutachten des k. k. Oberbergamtsassessors Mark Tscherin betreffend die Erhöhung der Fr oh ne, da heißt es unter anderem: »Jeder Unbefangene muss es zur Steuer der Wahrheit bekennen, dass die Verhältnisse der krainischen Werke gegen 1780 himmelweit verschieden sind, dass die damals für jeden Meiller ä 1 fl. 40 kr. und von dem geschlagenen Eisen mit 45 kr. vorgeschriebene Frohne viel leichter, als die gegenwärtige ä 4 kr. per Centner zu bezahlende hätte entrichtet werden können.« Als Ursachen dieses Vorfalles nennt Tscherin: a) Die Aufsichtslosigkeit und willkürliche Verwüstung der Wälder. b) Die unglaublich hoch gestiegenen Holz-, Kohl- und Erzpreise. c) Mangel an gesetzlichen Maßen und Gewichten sowie Disziplinlosigkeit und Fehlen der Manneszucht bei den Werken, bei welchen d) vielmehr alle, erdenkliche Unordnung, Mißbräuche »und die schändlichsten Vervortheilungen gewährt werden«. e) »Dass den Gewerken schon durch die ohne Beispiel verstückte Jurisdiction an durch der empfindlichste Schlag verursacht worden sei, weil sie beinahe an mehrere Behörden, Obrigkeiten und Ortsgerichte angewiesen sind, als es Arten ihrer Besitzungen und Beschäftigungszweige gebe.« ') Cf. p. 271. f) »Dass sich die montanistischen Vorzüge und Begünstigungen bis auf jene, dem Anscheine nach selbst in Zügen liegende Bergvolksbefreiung1) ganz in der Stille wirklich verloren hatten.« g) Daß die Erzpreise in Eisnern, Kropp und Steinbüchel per Zentner seit 1783 von S1^ kr. auf 1 fl. 16 kr. und die der Kohle wegen betrügerischer Maßerei auch über die Hälfte gestiegen sind. h) Daß bei all diesen widrigen Ereignissen dennoch bisher durch die Eisenindustrie und den Absatz ins Ausland jährlich über eine Million Gulden in die Provinz gebracht sei, doch müßten die hiesigen Werke ohne baldige Rettung unausbleiblich zugrunde gehen, da ja der intabulierte Passivstand der Gewerke sich auf über zwei Millionen Gulden belaufe! 1809 wurde bei Vicenza* 2) am Lago di Lovere eine Sensenfabrik errichtet, zu welchei die Franzosen Arbeiter aus den Sensengewerken von Himmelberg gewaltsam entführten, den Export der hiesigen Sensen aber mit 50°/0 Mautgebühr belegten. Auch Stahlwerke wurden errichtet, doch hielt sich die Sache nur bis 18133). Der Einfall der Franzosen verschlimmerte womöglich noch die Zustände. Unterm 24. April 1811 bedauert Gallois, Ingenieur en Chef des mines, an Tscherin höchlichst, daß die Auswanderung der Bergwerksarbeiter noch immer fort währe, und daß die Werke sich in der traurigsten Lage befinden4). Darüber berichtet Tscherin als Chef der Bergwesensadministration und des Tribunals zu Laibach unterm 18. September 18115) an den französischen Gouverneur Grafen Bertrand. Wir geben im nachfolgenden mit Hinweglassung des Formellen die o o o o Wesenheit des interessanten Exposees. Es befanden sich in Tscherins Wirkungskreise mit Ausschluß von Idria, Kroatien und d e m Villac h er Kr eis e (also in Krain) 12 Eisen-und 3 Bleischmelzöfen, 68 Hammerwerke und 84 Wallasch- oder Einrennfeuer. Im Jahre 1808, dem letzten der österreichischen Regierung, wurden erzeugt und verkauft: 33.300 Ztr. 54 Pfd. Roheisen und daraus an Eisen-und Stahlprodukten 25.300 Ztr. 2 Pfd. aufgebracht, im Verkaufswerte von 3,000.000 Frk. Dem Aerario gebührte von jedem Zentner Roheisen eine Frone von 10 kr., welches Gefälle jährlich bei 60.000 Frk. (Idria inbegiiffen) betragen dürfte. Bei dem elenden Zustande der Minen und ihrer Eigentümer ist weder an eine Vermehrung der Produktion, noch auf eine Erhöhung der Frohngefälle einzuraten. Über den Grund des schlechten Standes gibt Tscherin zuerst einen kurzen historischen Überblick. Schon im XVI. Jahrhundert hätte sich das Minenwesen dem Untergange genähert, wenn nicht König Ferdinand und Erzherzog Karl 1553 und 1575 und später ihre Nachfolger durch weise Gesetze dem Verfalle vorgebeugt hätten. »Durch positive Vorschriften wurden die Bergwerks-Inhaber zum u n-entgeltlichen Bezug des Holzes aus den landesfürstlichen Hoch- und Schwarz-Wä 1 dern, zur mauthfreien Einfuhr des Getreides, des Horn- und Borstenviehes, des Oeles, Unschlittes, Salzes und Käses , berechtigt, sie wurden mit Sprengpulver zu Limitopreisen und mit der Frohnnachsicht bis in das Jahr 1782, welche nur mit 4 kr. anfing, *) Vom Militärdienste. 2) Soll wohl Brescia heißen, da Lovere am nördlichen Ende des Lago d’Iseo liegt. 3) Illyr, Blatt 1820, Nr. 3. 4) Revierbergamtsakten. 5) Revierbergamtsakten Nr. 223. ihre Arbeiter und deren Kinder mit zeitlicher Militärbefreiung und dem Pabakbezuge zu Limitopreisen begünstigt. Alle diese Begünstigungen verloren sich gleich einem Nebel, an deren Stelle die kaum glaublichen Ereignisse eingetreten sind.« »Der Absatz der Produkte wurde ins Ausland per mare gesperrt und per Achse wegen der theuren Frachten unthunlich, somit die Quelle des fremden Geldes unflüssig gemacht.« »Die Bergwerke, welche sich lediglich auf den inländischen, kaum den sechsten Theil betragenden Erzeugungs-Absatz eingeschränkt sahen, wurden mit Naturalrequisitionen, Kriegscontributionen, gezwungenem Anlehen und mit der Frohn in Bankozetteln so fünf- und sechsfach belegt. Durch Decret vom ö. März 1810 wurden die Bancozettel aus dem Umlauf gesetzt und die Bergwerks-Inhaber nothgedrungen, ihr in Papiergeld bestehendes Vermögen gegen Verlust von 7/8 zu versilbern, welche Auswechslung bei einigen nicht einmal so viel in gutem Gelde betrug, als sie an dem zweiten gezwungenen Darlehen und an den nacheinander eincassirten Gaben aller Art leisten mussten.« »Bei allem dem boten die Proprietairs der Minen die äussersten Kräfte in der Hinsicht auf, dass wieder günstigere Verschleiss-Umstände eintreffen dürften, daraufhin und zur Erhaltung der Arbeiter, entschlossen sie sich, wenigstens die vorräthigen Materialien aufarbeiten zu lassen. Allein das neu creirte Waldamt, welches keine Rechte anerkannte, legte auf das vorräthige Holz und Kohl und auf die Holzschläge mit gänzlicher Beseitigung der Bergwesen-Administration den Sequester, taxirte die Holzpreise, verhängte neuerlich über das zum Theil schon gezahlte Holz den Verbot, und überging die Umstände, dass die illyrischen Minen jährlich an Frohne gegen die Halbscheid mehr, als die Depensen der Wald-Conservation betragen, und dass das Holz in gewissen Districten ohne das Dasein der Minen von gar keinem WTerthe sein könne.« »Endlich kam in den ersten Monaten dieses Jahres die Errichtung eines illyrischen Regimentes zur Sprache, bei welcher Gelegenheit ich wieder den Angriff auf das, in die Jahrhunderte exemt gewesene Bergwerkspersonale, die Vorstellung dahin machte, dass im entgegengesetzten Falle, und bei dem Umstande, da sich die meisten Minen an den Grenzländern befinden, eine Auswanderung mehr als zu besorgen sei.« »Meine Vorstellungen blieben wirkungslos, der Angriff geschah, und hatte den traurigen Erfolg, dass man wegen acht ad Militiam ausgehobenen Arbeitern, über tausend derselben ins Ausland versprengte und dadurch sowohl die kaiserlichen, als privaten Minen in den traurigsten Zustand versetzte.« Als Mittel, die Bergwerke wieder zu heben, schlägt Tscherin vor: »Wenn der Kaiser bis zum erfolgten Absatz ins Ausland die Eisen-und Stahlprodukte zu billigen Preisen einlösen, darauf den erschöpften Mienen-Inhabern verhältnissmässige Anticipationen leisten, sie bei ihren ursprünglichen Wald- und Holzrechten unentgeltlich belassen, die Bergwerksarbeiter nach dem Beispiele Oesterreichs von der Conscription befreien, eine Bergwesens-Direction, welche in mineralogischer und metallurgischer Hinsicht wirkte, creiren, und das Forstwesen, insoweit es die Berg-, Schmelz -und Hammerwerke betrifft, mit dem Montanistico vereinigen würde.« Zum Schlüsse schreibt Tscherin: »Oesterreich wusste gar wohl, dass die Minen einer Lampe ähnlich sind, welche, falls man ihr nicht immer den brennbaren Stoff" beibringt, physisch erlöschen müsse.« Unterm 1. Juni 1814 konstatierte der österreichische Gouverneur Freiherr v. Lattermann ebenfalls den mißlichen Stand der Gewerke während der französischen Okkupation'), doch klagen die Gewerke von Krop, Steinbüchel und Eisnern noch unterm 6. Mai 1816: »Unter der französischen Regierung; wurden die landesfürstlichen Ab-gaben nach neuer Form regulirt, die unter Oesterreichs Regierung bestandene Frohngebühr wurde nach Einführung neuer ersetzender Gaben anderer Benennung, auf allgemeines Einschreiten der Gewerkschaften abgeschatft, da nun bei der neuen Regierung unseres vorhinigen Landesfüsten die französischen Abgaben von uns abgefordert werden, so ist die Beibehaltung der Frohn von 10 kr. vom Centner Roheisen eine angemessene Last. Dem Landesfürsten waren nur 8 kr., die andern 2 kr. aber dem Frohnwäger für den Lohn bestimmt; obschon dieselben (1814) abgestellt wurden, so werden doch nun die vollen 10 kr. abgenommen* 2).« Unterm 20. Mai 1816 wenden sich die Gewerke mittels Majestätsgesuches an den Kaiser und bitten um eine Hilfsaktion durch eine Kommission, da sie seit jener unglücklichen Epoche der Losreißung von Österreich sich in der traurigsten Lage befänden. Ein amtlicher Bericht3) dd. 2. Oktober 1816 äußert sich über die Lage des Eisenhandels in folgender Weise: »Der Kärntner Eisen- und Stahlhandel, der die Provinz seit Jahrhunderten contributionsfähig machte und fremdes Geld ins Land zog, war bis zur Abtretung Illyriens an Frankreich im bestem .Flor, als aber mit der Abtretung die beiden Seehäfen Triest und Fiume für Österreich verloren gingen, die Franzosen Triest für Österreich gänzlich sperrten, und die nach Fiume gehenden Waaren mit hohen Zöllen belegten, waren die Kärntner Gewerke theils wegen der hohen Zölle und anderer Neckereien der Franzosen nicht mehr im Stande, ihre Stahlwaaren zu jenen Preisen zu veräussern, die sie zur Zeit hielten, als obige Häfen noch österreichisch waren. Dies benützten sogleich Engländer, Schweden und Russen, welche ausserordentliche Quantitäten Eisen nach Triest, Fiume und andere italienische Seestädte brachten, und selbe zu bedeutend wohlfeileren Preisen absetzten. So geschah es, dass während der französischen Inhabung Illyriens das Kärntner Eisen im ausländischen Handel fast ganz verdrängt wurde. Als nach dem im Jahre 1814 geschlossenen Frieden Triest wieder dem österreichischen Handel eröffnet wurde, ergab sich die traurige Erfahrung, dass die genannten Nationen ihre Eisenwaaren forthin zu wohlfeileren Preisen absetzten, als die Kärntner und Krainer Gewerke halten konnten, und dass sich die Abnehmer bereits an das Schwedische und Russische Eisen gewöhnt hatten.« »Die Gewerke verlegten sich daher auf die Stahlfabrikation, vorüglich auf Kistenstahl, allein auch bei diesem Artikel konnten sie beim Sinken der Preise umsoweniger aufkommen, als auf demselben ein Ausfuhrzoll von 1 fl. per Centner gelegt war, welcher noch besteht, und der, weil die Gewerken nun wirklich mit Schaden verkauften, das Eisenwesen in Kärnten und Krain gänzlich zu Grunde richtete. Zu diesem hohen Zoll kommt noch die lästige, den Handel erschwerende Anlegung der zollämtlichen Siegel, wofür besonders 16 kr. erlegt werden müssen.« ') Revierbergamtsakt. 2) Akten Job. Globotschniggs in Eisnern. 3J Revierbergamtsakten 1817 Nr. 136. Es wird nun weiter der Vorschlag gemacht, den Ausfuhrzoll per 1 fl. vom Zentner und die Siegelgebühr per 16 kr. aufzuheben, die Einfuhr ausländischen Eisens in die österreichischen Seehäfen mit hohen Einfuhrzöllen zu belegen und streng darauf zu sehen, daß die in Triest ankommenden ausländischen Eisenwaren nicht in das Lombardisch-Venezianische Königreich oder sonst in österreichische Provinzen abgesetzt werden, was allen Handelsnachrichten zufolge jetzt ungescheut geschieht, obwohl das fremde Eisen nach den bestehenden Vorschriften nur in Triest für den auswärtigen Handel gelandet werden darf. Schließlich wird billiges Kohl und Militärfreiheit der Arbeiter auch für den Kriegsfall gewünscht. Laut eines Konsulatberichtes aus Nizza dd. 10. Juli 1832 wurde dort das österreichische Eisen durch das englische und schwedische verdrängt. Im ersten Semester wurde im zollfreien Gebiete von Nizza von österreichischem Eisen zirka 52 Zentner zu 9 fl. und 20 Zentner im verzollten Gebiete zu 10 fl. abgesetzt. Von englischem und schwedischem aber im ersteren Terrain 4600 Zentner zu 33/4 bis 7 fl. per Zentner, in letzterem aber 300 Zentner zu 11 fl. per Zentner verkauft. Daß übrigens die Behörden gegebenen Falles, was möglich, taten, beweist folgender Fall]). Mehrere Triester Schlosser bitten um Bezugsbewilligung einer Partie fremden Roheisens bestimmter Dimensionen (Sagome), da solches am Platze fehlte. Der Magistrat bestätigte die Angabe der Petenten, doch wird ihnen nicht willfahrt, weil der Absatz ausländischen Eisens in Triest laut § 4 des Zollpatents vom 2. Jänner 1788 verboten ist, welches Verbot unterm 11. August 1824, Z. 30.143, und 9. August 1833, Z. 33.847, erneuert wurde. Es mögen die heimischen Eisengewerkschaften den Markt versorgen, zu welchem Zwecke die Gewerke Leop. Ruard in Sava, Baron Zois in Jauerburg, Dietrich in Neumarktl und Fürst Auersperg in Hof in Kenntnis gesetzt werden. Die Klagen über die ausländische Konkurrenz ziehen sich jetzt bis in die neueste Zeit fort. So betont der Handelskammerbericht von 1861, p. 19, »dass dermalen der schwedische Stahl gegen den inländischen in Triest mit grosser Concurrenz aufgetreten ist«, und empfiehlt sich, über die billigere schwedische Erzeugungsmethode zu informieren und sie hierlands einzuführen. Im Berichte von 1852, p. 6 , heißt es, daß sich die Stahlerzeugung in den letzten Jahren bedeutend vermindert habe, da der Brennstoff immer teurer werde und »da die Schweden seit beiläufig einem Jahre eine sehr gute und schön aussehende Qualität gewalzten Kistenstahles auf unsere Absatzgebiete bringen, und vermöge der ihnen zu Gebote stehenden wohlfeilen und ausgezeichneten Rohmaterialien, bedeutend unter unseren ohnehin schon gedrückten Preisen auszubieten in der Lage sind«. Der Bericht meint, »es dürfte mit einiger Bestimmtheit zu behaupten sein, dass das S t er best ündlein der österreichischen Schmelzstahlerzeugung ge-schlagen hat«. Diese schwedische Konkurrenz bezeichnet unterm 5. Februar 1853 auch Georg Tuner, Baron Zoisscher Verwalter, als Ursache des totalen Nieder-liegens des österreichischen Stahlhandels, und bittet um Bewilligung eines Zementfeuers mit Holzfeuerung; unterm 2. Mai 1853 aber ersucht Alfons Baron Zois um Bewilligung zur Erbauung eines D op p elp u d dl in g o fen s gegen Auflassung eines Stahlfeuers, dadieschwedischeKonkurrenzso siegreich ist, daß der schwedische Stahl in Triest per Meiller um 10 fl. 1 1) Revierbergamtsakten 1834, Nr. 553; dd. 22. November. billiger ist, als ihn die inländischen Gewerke zu ihren Gestehungskosten liefern können, daher die Stahlerzeugung aufgegeben und Eisen gemacht werden wird, was aber wieder die Preise drückeJ). Auch in der Gußware trat 1851 Stockung in den Bestellungen ein. Die Ursache war die Einfuhr englischer Gußwaren in die Lombardei und die Entstehung mehrerer Gießereien in der Nähe von Venedig, welche das billige englische Roheisen bezogen. Da zwei Drittel der Gußwarenerzeug-nisse nach Italien gingen, so war dies ein arger Stoß für den heimischen Export, während das Schmiedeeisen doch noch größtenteils nach Kroation abgesetzt wurde* 2). Mittels kaiserlichem Patent vom 23. Mai 1854 wurde ein neues Berggesetz gegeben, welches mit 1. November 1854 in Wirksamkeit trat. Die Geschichte des krainischen Eisenwesens und Eisenhandels seit diesem Jahre aber gehört indes nicht mehr in den Rahmen unserer Erörterungen. Die Fortschritte der Chemie und Technologie, die Ausdehnung, welche der Verkehr zu Schilfe und auf Eisenbahnen gewonnen, haben das Eisenwesen in ganz neue Bahnen gelenkt. Heute verschmilzt die noch bis vor kurzem in Save und Jauerburg etabliert gewesene krainische Eisenindustriegesellschaft in ihren zu Servóla am Meere bei Triest3) errichteten Hochöfen afrikanische, spanische und griechische Erze mit englischen Steinkohlen. Länder, welche durch dritthalb Jahrtausende aus unseren Gegenden mit Stahl und Eisen versorgt wurden, liefern jetzt die Erze und den Brennstoff und nur die Handarbeiterschaft stellt noch das übervölkerte Land zu den modernen Ofen und Hämmern. Doch nicht Krain allein ergeht es so, im November 1897 brachten die Tagesblätter aus dem Wiener Industriellenklub eine Mitteilung, der zufolge das Witkowitzer Eisenwerk in Schwedisch-Lappland einen großen Erzberg angekauft habe, dessen 70 bis 80% igen Erze auf eine Distanz von 4000 km via Stettin und Ratibor bezogen, sich noch immer um ein Drittel billiger stellen als steirische Erze, deren Gruben nur 300 km entfernt sind. Die Eisenhändler und der Eisenadel. Es wurde schon öfter der Bemühungen und geschäftlichen Komplikationen zwischen den Gewerken und ihren Abnehmern, den Kaufleuten, Erwähnung getan. Diese erscheinen als »Verleger«, da sie den meist mittellosen Gewerken Vorschüsse gaben, mit welchen die Gewerke arbeiteten, außerdem lieferten sie ihnen Proviant in natura. In einem amtlichen Berichte äußert sich der Oberbergrichter darüber folgendermaßen: »Der Betrieb der hiesigen, so wie auch anderer Gewerke beruhete auf fremdem Capitale. Jeder Gewerke hatte seine ,Verleger1, das heißt Geldgeber, vorab Kauf leute in Lak, Krainburg oder Laibach, welche Vorschüsse auf die zu liefernde Ware vorstreckten. Mitte und Ende des XVII. und nach Anfang XVIII. Jhrhd. gab es mehrere solcher Exporteure und Verleger, welche sich naturgemäß eine gewisse Concurrenz machten und gute Preise zahlten. Dieses Verhältniß änderte sich 1735, als M. A. Zois die Codellische Eisenhandlung ohne Capitalien pr. 90.000 fl., zahlbar in 5 Jahren, übernahm und nun als alleiniger Verleger die Preise in seinem Interesse diktirte.« Durch diese Verlegerpraxis war aber der Produzent schon dem Kaufmann b Revierbergamtsakten Fasz. de 1853. 2) Handelskammerbericht 1851, p. 37 ff. 3) Am 24. November 1897 in Betrieb gesetzt. ausgeliefert, und da er anderseits von der widerspenstigen Arbeiterschaft bedrängt wurde, stand er zwischen zwei Feuern *). Leichtsinn und bisweilen Größenwahn taten das ihrige, um Gewerkenfamilien zugrunde zu richten. Übernahm ein Kaufmann ein Eisenwerk eines zugrunde gegangenen Gewerken, ohne es noch definitiv zu übernehmen, oder ehe es sonstwie in andere Hände überging, so hieß er »Beförderer«, wie wir dies z. B. p. 353 bei der Wochein gehört haben. Im Jahre 1747 nennt uns Graf Thurn (p. 736) als bedeutende Eisenhändler seinerzeit und der unmittelbar vorhergegangenen Schellenburg, Codelli, Oblack, später als von Wolkenberg geadelt, J u g o v i t z, Sche-galla, Warnu ss, Edenburg und andere, offenbar weniger bedeutende Firmen. Von den genannten sind aktenmäßig Schellenburg und Codelli am bekanntesten hinsichtlich ihre Verhältnisse, speziell letzterer, da er erst Chef des M. A. Zois war, dann aber sein Eisengeschäft letzterem verkaufte. Peter Anton Codelli stammte aus dem Bergamaskischen, war 1660 geboren, bei Zergoll (f 1683) im Eisengeschäfte erzogen und erwarb 1688 als »von Fahnenfeld« den Adel* 2); er starb kinderlos mit Hinterlassung von zirka einer halben Million Gulden Vermögen in Geld und Liegenschaften. Jakob Schell, geboren 1652 zu Sterzing, stand mit Augustin Codelli, einem Bruder des Peter Anton, schon 1678 in Handelsbeziehungen. 168 t ist er schon in Laibach, wo er 1692 sich neben seinem Handel mit Landesprodukten mit Geldgeschäften befaßt. Unterm 22. Mai 1696 erfolgte seine Nobilitierung als von Schellenburg. Im Diplom wird er als »Wexler zu Laybach« bezeichnet. Als besonderes Verdienst werden hervorgehoben seine »freywilliggettanen Darlehen« sowie die von »ihme beschehene vorstrekh- und Bey-schaffung grosser Geld-Summen« für das Erzhaus und die Landschaft 3 * * * * 8). Im folgenden Jahre 1697 dd. Wien, 10. November, erlaubt Kaiser Leopold noch dem »kais. Rathe Jakob Schell v. Sch eilen bürg, Wexler in Laibach«, für seine Verdienste als Wechsler und all’ in grosso transito Händler, als Vermehrer der Kammergefälle, daß er ungehindert von jedermann, in specie von den Laibacher Bürgern und Handelsleuten, fort Wechselhandel, doch nur in grosso und gegen Erlag der Mauten, tre ben dürfe. (Vergl. Urkunde im Museo.) Schell starb am 2. Februar 1715. Die nobilitierten Handelsherren wußten meist zu erzählen, daß gewisse ihrer Ahnen tapfere Soldaten waren. So weiß auch Sigmund v. Zois, daß sie aus der Schweiz stammten, Millebois ursprünglich hießen und verschiedene von diesen Soldaten waren, was nicht unwahrscheinlich klingt, da eben die Schweiz und das Bergamaskische im Mittelalter und auch später Condottieri und Söldner lieferte. Die Bucelleni, welche es von einfachen Eisenschmieden zur Grafenwürde brachten, beginnen ihren imaginären Stammbaum ebenfalls mit einem Thomas Bucelleni Colonellus, also Oberst, der 1460 gelebt haben soll. (Musealarchiv Laibach.) *) Cf. p. 131, »Ratschlag und Gutbedunken« Junauers von 1569. 2) In der Begründung der Nobilitierung dd. 2. Dezember 1688 heißt es unter anderem, daß er von Eltern abstamme, welche in Görz verdienstlich gewirkt. Seine Vorfahren Johann und Peter hätten in der Nürnberger Schlacht als Hauptleute tapfer gekämpft. Lorenz aber in der Schlacht gegen Gustav Adolf sich so brav gehalten, daß er die Hauptstandarte der königlichen Garde eroberte. Diese werde in der Kirche S. Mariae zu Castagnevica bewahrt. — Daher stammt auch das Prädikat »von Fahnenfeld«; die Metallspitze einer Standarte wird noch in der Familie bewahrt. 8) Cf. Jakob Schell und seine Stiftungen, Laibach, 1843. Schells Vater besaß 609 fl. 57 kr. Vermögen, seine Gattin 1688 fl. 52 kr. Heiratsgut. Müll ner, Geschichte des Eisens in Inner-Österreich. Abt. I. 48 Nur im Adelsdiplome des Johann Kappus (recte Capossi) vom 15. Oktober 1693 heißt es, daß: »massen seine Vor- und Eltern Ihren Xamben schon vor drey Hundert, und mehr Jahren wohl hergebracht, von solcher wehrender Zeit an auch das Pergwerkh zu Stainbiechel (welches sy Erfunden vnd mit aigenen Kossten aufgerichtet) mit Aufwendung viller und schwerer Ynkosten zum öffteren reparirt haben, wodurch Vnseren J. Ö. Camerali von Jahr zu Jahr merklicher Nuzen zugewachsen, wie nicht weniger mit betrettung untenbeschiedlicher Ämbtern, Commissionen: vnd Verrichtungen, bevuorab indem vorgewesenen Langwürigen Schweden Krieg mit Anticipirung nambhaffter Gelds Summen dem gemainen Weesen Treu Eying vor-gestanden« etc. Kappus wird geadelt mit dem Prädikat von Pichelstein, und dem Krautkopf (Kapus) im Wappen, der neben einem Bergmann die sogenannte gemeine Figur bildet. Es wäre gewiß sehr interessant, die Verdienste der Laibacher Kaufleute, slawischer, deutscher und welscher Abkunft, deren es damals viele gab, um Kaiser und Reich kennen zu lernen; leider scheinen ihre Adelsbriefe größtenteils mit den Familien verkommen zu sein. (D. e. s. n. s.) Michele Angelo Zois1), welchem wir schon wiederholt begegneten, kam ebenfalls aus Italien wie Codelli, und zwar aus Berbenno im Berga-maskischen. Aus dem später selbstgewählten Prädikat »von Edelstein« könnte man schließen, daß Mich. Angelo Zois selbst sich als Gioja (tosk. = Edelstein) genannt dachte. Nach Mitteilung des Herrn k. k. Schulrates Wilibald Zupančič, eines gründlichen Kenners der an Krain grenzenden italienischen Dialekte, wäre die furlanische Form von Gioja Zoia, und Zois ein Plural davon; analog dem furlanischen Plural frutis von fruta = Mädchen. Wann Michel Angelo nach Laibach gekommen ist, konnte ich nicht eruieren, selbst in der Familie sind nur sagenhafte Erzählungen erhalten. So soll er wegen einer Konspiration (!) mit nur wenig Habe aus Venedig geflohen sein, soll sich mit einer Camera obscura, welche in Eck sein soll, (lurchgeschlagen haben u. dgl. Tatsächlich kam er zu Anfang des XVIII. Jahrhunderts zu Peter Anton v. Codelli (f 1727) in das Geschäft, der ihn sogar zum Kompagnon annahm. Es muß dies ziemlich früh gewesen sein, da M. A. Zois schon 1728 ein Haus erwirbt. Bald kauft er weitere vier anstoßende Häuser dazu und vereinigt sie zu einem Wohn- und Geschäftshause. Sein Sohn Siegmund fügte noch ein sechstes dazu. (Fig. 173.) 1735 übernahm er von Peter Antonios Neffen und Erben Augustin Codelli v. F a h n e n f e 1 d F r h. von Monari das Eisengeschäft um 90.000 fl. Es wurde da, unter Bedenkzeit von 15 Tagen, stipuliert, daß Zois 1735 an Kapital und Zinsen 24.500 fl. bezahlt. Im Jahre 1736: 23.000 fl. und 50.000 fl. bis 1740. Die erkauften Eisenwaren lagerten in Laibach und Triest. Über das Wesen seiner Geschäftsgebarung spricht sich M. A. Zois in einer Eingabe an den Magistrat, aus dessen Jurisdiktion als Bürger er 1752 loskommen und unter das Forum Nobilium sich begeben will, wie folgt aus: »Mein Thun und Lassen bestund im Handel, doch nur allein in solchem Handel, bei dem viele Arme ihr Brod und Nahrung gefunden, dagegen nicht der mindeste Mitbürger einiges präjudiz erlitten. Kein offenes Ge wölb * *i Die Daten über Zois sind aus dem urkundlichen Nachlasse der Zoise geschöpft, welchen die krainische Industriegesellschaft nach Übernahme von Jauerburg und Wochein im Landesmuseum deponierte. habe ich gehalten: Alles was ich brauchte, wurde von den Mitbürgern erkauft. Mein Handel war per transito.« »Meine wenige Habschaft und Vermögen habe ich nicht im Lande erworben, denn obschon mein Negotium in Carndten und Krain anfänglich entspringt, so ist doch mein bisherig weniger Gewinn nicht dahier, sondern lediglich mittelst meiner Industrie aus fremden Landen hergekommen. Dem Lande Grain habe ich den realen im Lande gangbaren Werth für die Producte allzeit gelassen und ein und anders utile nur anderstwo gefunden.« Schon 1739 wird Mich. Ang. Zoisnobilitiert, zufolge Hofresolution dd. 8. April 1739, intim. 26. September. Es heißt hier, daß Se. Majestät in Betrachtung der dem Erzhause und dem Vaterlande, inbesondere in »Beförderung des I.-Oe. Comercii« geleistete Dienste dem M. A. Zois den Adelstand mit dem Prädikat von Edelstein verliehen habe. Dies hinderte indes den guten Mann durchaus nicht, das im kaiserlichen Bergwerke Tschuber fabrizierte Eisen in Italien zu diskreditieren, wie wir oben p. 591 gehört haben. Ihn, der den gesamten krainischen und Kärntner Eisenexport bereits in seiner Hand konzentriert hatte, ja sogar nach Steiermark hinübergriff (cf. p. 591 ff), konnte die kaum nennenswerte Konkurrenz von Tschuber, Fig. 173. Das Zois’sche Haus in Laibach. welches Werk das Ärar aus Mitleid für die arme Bevölkerung im Betriebe erhielt, nicht verwinden. Er wollte Tschuber auch besitzen und wird von Sartori sogar als Käufer vorgeschlagen, da er »auch mit Kärntner und Krainer Eisen nach Neapel handelt«. Die Kaiserin resolvierte jedoch unterm 18. Oktober 1757, das Werk vom xÄrar weiterzuführen. (P. 594.) Unterm 6. September 1760 erhielt MicheleAngelo Zois v. Edelstein noch den Freiherrenstand »in Folge eines don gratuit von 40.000 fl. i)«. Die Erhebung in den Adelstand hielt die Herren indes nicht ab, ihre Handelsgeschäfte weiter zu betreiben, ja zu Ende des XVII. Jahrhunderts betrieben Adelige und Nichtadelige, welche keine Bürgerrechte hatten, zum Nachteile der. Berechtigten allerlei Geschäfte. Dagegen erfloß folgende Resolution Kaiser Leopolds I. dd. Graz, 9. Juli 1692, an den Bürgermeister von Laibach: »Leopold etc. Ehrssamb Weisse Gethreue: Wür geben Euch hiemit gnedigst zu vernemben, welcher gestalten vnss ein zeithero sehr müessfällig ) Kopitar, Kleine Schriften, herausgegeben vom Hofrat Dr. F. Miklosich, Wien 1857, p. 5. zu hören gewessen seyn, wie nemblich so woll von einigen Nobilitirt, vnndt geadelten Persohnen daselbst alss viel anderer die da in deme gemainen Mitleiden, vnndt denen Bürgerlichen oneribus nit begriffen, frey gehandelt vnndt verschiedenes Bürgerliches Gewerb als mit Khauff: vnndt verkhauffung aller nur Erdenkhlichen Handlungs Waahren: Item mit Aus-schenkhung des Weines am Zapfen, vnndt der gleichen getriben, vnndt dardurch nicht allein selbiger Statt dass grösste praejudiicum zugefuegt, wie zu mahlen denen Anderen Burgern Ihr Stükhl Brodt wider alle Lieb vnndt Billichkheit benomben, ein Yolglich selbe gesambte Burgerschafft in dass Verderben, vnndt genzliches auffliegen gestürzt, sondern auch mehr andere inconvenienzien, Irr- vnndt Strittigkheiten der Instanz halber erwägt, damit aber nun solche Verordnung, welche Erst von wenig Jahren Eingeschlichen, vnndt von Alters nit gewesst, gehoben, vnndt remedirt, die Burgerschafft bey Ihren Freyheiten gebührend! Manuteniert, vnndt selbiger die onera nit allein auffgebürdet, die Comoda hingegen dem Priuatis gelassen, wie zumahlen aller ferer Stritt der Bedeutten Instanz halber hindan gehalten werde, Alss Befelchen Wür Euch hiemit genedigist, dass Ihr allen denen so derley Hanndtirungen, Hanndtwerch, Bürgerliche Gewerbschaft, Ess seye hernach mit was Ess Immer wolle, treiben, vnndt sich darmit N Öhren, von Stun dt an solche Ihr Gewerb, seyn senidt gleich Nobilitier t, oder Vnnobilitiert: Niederlegen, vnndt versagen, oder aber zu ansuch, vnndt würkhlicher annembung des Bürgerrechts, undt wass deme Anhängig an halten sollent.« Vic. Ariv. F. 106. Michel Angelos Geschäftsleiter, Prokurist und Kompagnon war sein lediger Neffe Bernardino. Beide waren Kaufleute ä fond. Ihr Kompagniegeschäft dauerte bis 31. Dezember 1768. Inzwischen war Signor Sigis-mondo 21 Jahre alt geworden und der kluge Vater dachte daran, den talentvollen jungen Mann in das Geschäft einzuführen. Zu diesem Zwecke wurde er als dritter Geschäftsteilhaber in die Handelsgesellschaft aufgenommen, in welcher er unter des gewiegten Bernardio kundigen Führung das väterliche Geschäft, mit allem was damit zusammenhing, kennen lernen sollte, da er vom Vater zum Erben desselben bestimmt war. Am 31. Dezember 1768 wurde in Laibach der diesbezügliche Kontrakt geschlossen und besiegelt. Das umfangreiche Schriftstück in italienischer Sprache ]) abgefaßt, trägt auf der Außenseite die Aufschrift: »Contrato della societä di negozio tra Michael Angelo Zois padre, Bernardino Zois ñipóte, e Sigismondo Zois figlio l’anno 1768.« Das Schriftstück ist auf zwei Großfolio Stempelbogen ä 2 fl. geschrieben und zählt 17 Vertragspunkte. 1. Der Kontrakt beginnt mit 1. Jänner 1769 und endet mit 31. Dezember 1780. Die Firma lautet sowohl in Laibach als in Triest auf den Namen des Michel Angelo. Bernardin hat die Fiima auch, Sigismondo vorläufig noch nicht, soll sie aber mit der Zeit bekommen. 2. Sigismondo beläßt die vom. Vater erhaltenen 20.000 fl. zur Beteiligung im Geschäft. Bernardino legt 20.000 fl., Michel Angelo aber 100.000 fl. ein, so daß der fondo 140.000 fl. betrug. 3. Der sig. prinzipale Mich. Angelo beläßt seinen Reservefonds per 120.000 fl. ebenfalls im neuen Geschäfte. Die Bureaus befinden sich im ersten Stockwerke des Herrenhauses in Laibach (heute Rain Nr. 20). 4. Als Interessen für den Reservefonds und Miete für die genannten Lokalitäten bezahlt die Gesellschaft dem Chef 6000 fl. *) *) Michel Angelos Haus war noch ganz italienisch, Siegmunds Haus hingegen nennt Kopitar schon »halb italienisch«. Kleine Schriften, p. 7. Außerdem gilt Siegmund als Begründer der neuslowenischen Literatur. 5. Der Wert des Geschäftsinventars, bestehend in Eisen waren, zum Selbstkostenpreise berechnet, Barbeständen, liquiden Forderungen, diversen fremden Münzsorten, stellt sich auf 53.402 fl., so daß die Gesamtwertmacht der Gesellschaft sich auf 813.402 fl. bezifferte. Die fremden Münzen wurden zu folgendem Kurse berechnet: Der spanische Silberreal zu................— fl. 11 kr. die Genueser Lira..........................— » 19 » das Acht-Realestück von Livorno . . . 1 » 50 » die Unze von Messina und Palermo . . 5 » — » der Dukaten des Königreiches Neapel . . 1 » 36 » der römische Scudo zu 10 Paoli .... 2 » — » die kleine Lira von Venedig................— » 12 » der Piaster von Smirna.....................1 » 12 » 6. Der ’»sig. principale padrone« ist Eigentümer der Bergwerke und der »Fu ein ein in der Wochein, einer genannt »Wisstritza« und einer anderen »Fucina vecchia« (Althammer), der Berg- und Hammerwerke »J a ver burgo«, »Raudo n a« und »M i sl in g« in Steiermark; ferner »Verleger« des »Pergwerg di Playhoffen« e »Fucine di Moistrana«, endlich Pächter der »Fucina grande di Neumarktl«. Alle Produkte dieser Gewerke bewilligt er als Herr der Kompagnie, mit Ausnahme derer von Mis sling, die er teils für sich, teils für den Konsum in Untersteier und Kroatien braucht. Jedes Gewerk hat ein eigenes Konto zu führen und die Bilanzen müssen ohne Vermengung für jedes jährlich gemacht werden. 7. Das Handelshaus in Venedig unter der Firma Francesco Zois und der Direktion des »Agente sig. Domenico Persone« bleibt im Geschäftsverkehr wie bis dato, doch kann dieser nötigenfalls auch abgebrochen werden. 8. Sigismondo überläßt die Ölmagazine, 47 Ölbehälter, Keller und Lokalitäten seines vom Vater erhaltenen Hauses in Triest der Gesellschaft zum Mietpreise von 1200 fl. 9. Die Eisenwarensendungen innerhalb der Adria bis inklusive Brindisi laufen ohne Versicherung auf ihre Gefahr. Darüber hinaus werden sie mit Rücksicht auf Schiff und Flagge versichert1). 10. Kein Kompagnon darf Privatgeschäfte machen. Die Dividenden werden jährlich so verteilt, daß Michel Angelo 5O°/0, Bernardino 30°/0 und Sigismondo 20% des Gewinnstes erhalten. 11. Bernardino, welcher die Hauptarbeit leistet, erhält außerdem jährlich 1000 fl. als »reccognizione«. 12. Jährlich, wenigstens aber jedes zweite Jahr, wird Bilanz gemacht. »Wenn der Segen des Himmels fortdauert zum Vortheil und Nutzen der Compagnie«, so wird sie die Dividende durch sechs Jahre auszahlen. 13. Später wird der Nutzen nur gutgeschrieben. Zu Ende des zwölften Jahres müssen erst alle Gläubiger bezahlt werden, dann die 120% fl. Reservefonds dem Prinzipal, endlich die Einlagen zu 100%, 20%, 20% fl. den Einlegern erstattet werden. Das vorhandene Eisen wird zum Selbstkostenpreise berechnet, vom Übrigbleibenden werden die Konti der Teilhaber beglichen. 14. Sollte der »Principal« früher sterben, so bleibt die Gesellschaft zwischen den beiden anderen Kompagnons aufrecht. Die Leitung des Geschäftes behält Bernardino. Aber Sigismondo erhält auch die Firma. Sie müssen aber den Erben das leisten, was sie dem Michel Angelo zu leisten schuldig- gewesen wären. O Ö *) *) Eine Assekuranzkompagnie wurde 1766 in Triest gegründet, seit 1780 dehnte sie ihre Tätigkeit auch auf die Flußschiffahrt der Donau, Theiß, Kulpa, Mur, Save und Drave aus. 15. Das gleiche gilt für den Todesfall eines der beiden anderen Kompagnons; nur müßte dann ein geeignetes Individuum für die Geschäftsführung: gesucht werden. 16. Bei Meinungsdifferenzen der Kompagnons ist der »Principale* inappellabler Schiedsrichter. Sollte aber einer wider Erwarten eine andere Instanz anrufen, so fallen alle seine Ansprüche aus dem Geschäfte frommen Zwecken anheim, nach Bestimmung des Prinzipals. Stirbt der Prinzipal, so werden als Schiedsrichter anerkannt: Anton Kappus von Pichelstein, k. k. Kammertiskal, und Alexander von Andrioli. 17. Folgt die Affirmationsformel mit Unterschrift und lnsiegeln der drei Kontrahenten. Der Gesamtbesitzstand des Hauses Zois war zur Zeit seiner höchsten Blüte nachweisbar folgender: Sieben Häuser am Rain und in der deutschen Gasse, von denen sechs in eines zusammengebaut Wurden. V i e r Häuser in der Herrengasse, davon drei in eines vereinigt. Ferner in Triest ein großes Haus im Werte von 30.000 fl. und drei kleinere nebst einem Magazin im Werte von 8000 fi. Ferner in Krain die Fideikommißherrschaft Egg bei Krainburg, 1780 auf 106.842 fi. bewertet, die Herrschaften Thum, Gailhof und Gallenstein auf 54.764 fi. geschätzt. Die Herrschaft Scharfenberg per 22.827 fl., die Güter Stauden, Forst und Graben per 35.144 fl., Stermol per 14.136 fl., Volavče per 13.840 fl., Neudorf 12.025 fl., Freudenau 12.614 fl. und Jauerburg per 8139 fl. bewertet. Die Stadt Rudolfswerther, sogenannte Delantische Gült per 3567 fl. Selo und Hof Rosenbüch 1. Die Berg- und Hammerwerke Feistritz und Althammer in der Wochein, Jauerburg und Mojstrana im Savetale und das Werk in der Roth wein, endlich noch das Eisenwerk Miss-ling in Steiermark. Außerdem war Zois Verleger von Pleiofen und Pächter von Neumarktl. Endlich ein Geldfideikommiß von 80.000 fl. Michel Angelo Zois hatte von zwei Gattinnen zehn Söhne und vier Töchter. Wurde ein Sohn großjährig, so wurde Bilanz gemacht, das Vermögen in zwei Hälften geteilt und von der einen Hälfte der sovielte Teil dem Majorenngewordenen ausbezahlt, als noch zu Beteilende vorhanden waren. Schon im Jahre 1767 ergab die Inventur einen Aktivstand von 953.000 fl.; da acht Söhne vorhanden waren, so erhielt der an die Reihe kommende Sigismondo ein Achtel der Hälfte mit 59.562 fl. 30 kr. Michel rundete diese Pflichtteile immer auf 60.000 fl. ab und gab noch eine Gratifikation von 3000 fl. darauf. Später wuchsen diese Abfertigungen bis 80.000 fl. an. Michels Sohn Sigismondo, geb. 23. November 1747, dem der Zoisit zu Ehren benannt ist, übernahm 1774 vom Vater käuflich die beiden Werke in der Wochein per 70.000 fl., nachdem er mit 22 Jahren schon vom Vater in das Handelsgeschäft eingeführt wurde. Nach des Vaters Tode übernahm er dann das ganze Geschäft. Wie umfangreich die Kundschaft des Hauses Zois war, ersehen wir beispielsweise aus den Bilanzen des Hauses von 1774 — 1801, welche die Schuldner der Firma mit ihren Schuldsummen aufführen. Wir finden hier folgende Ortschaften in Italien genannt, mit welchen das Haus im Verkehr stand: S. Agata Feltrina, S. Anatolio, Ancarano, Ancona, Apignano, Aquila, S. Arcangelo, Arezzo, Ascoli, Assisi — S. Barbara, Beiforte, Belvedere, Bologna, Brisighella — Cagli, Camerino, Camurano, Castelfidardo, Cesena, Ceseniatico, Chieti, Cittä di Castello, Cingoli, Cittä di S. Sepolcro, Civita vecchia, Civitella, Como, Corinaldo, Cortona — S. Elpidio a mare — Fabriano, Faenza, Ferrara, Ferentino, Fermo, Ficano, Filatrano, Firenze, Foggia, Foligno, Force, Forli, Foilimpopoli, Fossombrone — Genova, S. Giustina, Grotamare, Guastalla, Gubbio — Jessi, Imola, S. Ipolito, Isola di Fano — Lanciano, Loretto, Lucignano, Lugo — Macerata, S. Marino, Massacio, Mateliča, Medola, Messina, Modena, Monte Albodo, Monte Gallo, Monte Rado, Monte Rinaldo, Montechio, Morciano, Muchia di Camerino — Xapoli, Xocera -- Ortezzano, Osimo — Palermo, Pedone di ferme, Pergola, Perugia, Pesaro, Pistoja — S. Ouirino — Ravenna, Reggio, Rieti, Rimini, Ripatransone, Rocca Contrada, Roma, Romiglione — Saracino, S. Savino, Scheggia, Sellano, S. Severino, Sinigaglia, Spoletto, Stafolo — Terni, To-lentino — X. rbania, Urbino — Venezia, Veruchio, Viterbo. — Endlich Lissabon. Doch der Höhepunkt des Hauses war überschritten. Gelegentlich eines Gesellschaftsvertrages auf drei Jahre, welchen Bernardino und Sigismondo 1781 abschließen, heißt es unter anderem: »Da nun im Geschäfte der Gewinn ein elender geworden, ohne Aussicht auf Besserung (profitti miserabili senza apparenza di meglioramenti), so wird vereinbart, daß jedes andere im Geschäfte zinsbar angelegte Capital zurückgezahlt werde, damit die Zinsen das Geschäft nicht belasten.« Die Beiden wollen nur mit ihren Einlagen, der des Sigismondo per 220/wi ti. und des Bernardino per 30/»» fl., arbeiten. »Man kommt auch überein, so bald als möglich, gewiß aber im Laufe der nächsten \ ertragszeit das Haus in Venedig eingehen zu lassen, da es bloß zur Last ist und zum Schaden gereicht, ohne Aussicht auf Besserung.« t.ine ganz entsetzliche Sprache über den Rückgang des Geschäftes reden die Jahresbilanzen des Hauses, welche uns, in italienischer Sprache geführt, von 1779 bis 1801 in geschlossener Reihe vorliegen. Dieselben weisen belastet mit Schuldposten in Italién aus: pro 1779 : 175 Geschäftshäuser pro 1791 : 126 Geschäftshäuser 1780 : : 176 > y> 1792 : 88 i 1781 : : 184 > » 1793 : 45 > 1782 : : 165 » 1794 : : 41 1 i 1783 : : 160 » > 1795 : 32 S> > 1784 : : 134 > 1796 : 28 > » 1785 : : 144 > 1797 : 30 » 1786 : : 141 1798 : 17 » » 1787 : : 136 • < » » 1799 : : 13 » 1788 : 123 » > 1800 : 13 » i 1789 : 128 1801 : 11 » » 1790 : : 125 » Während nun z. B. die Bilanz von 1781 ein Guthaben von 146.199 fl. 11 kr. in Italien aus weist, sinkt dasselbe im Jahre 1800 auf 11.429 fl. 54 kr. So hatten sich die Zeiten geändert. Die Blütezeit des krainischen Eisengeschäftes war längst vorüber und nun auch das letzte Aufflackern unter den Zoisen im Erlöschen. Zwischen 1775 und 1777 erschienen nämlich Schiffe mit russischem und schwedischem Eisen in der Adria, welche der norischen, über Laibach verhandelten Ware gefährliche Konkurrenz machten. Dazu kam der Verfall der Gewerke im Lande selbst, die Steuerregulierung, hohen Erzeugungskosten und zu allem Überflüsse noch die französche Invasion mit dem verderblichen Freihandel. Bezeichnend für die Zustände ist das nachfolgende Zitat aus einem Briefe Kollers. Unterm 10. Jänner 1790 schreibt Verweser Koller in der Wochein an Zois: »Euer Gnaden haben letzthin sehr richtig gesagt, dass die Steuerregulirung auf die Werke am heftigsten wirke; Jedermann will nur mit höheren Löhnungen bei dem Gewerke seinen Regress finden, wohin wird es aber kommen, wie wird die W’aare Absatz finden? wahrhaft schlimme Zeiten; ich rathe Euer Gnaden sehr úngeme zu Fracht Vermehrungen, aber wollen wir feiern? wenn uns der Himmel und sein Anhang so ungünstig geworden.« Um sich konkurrenzfähig zu erhalten, plante er weitgehende Reformen bei seinen Werken, wie dies aus einem Briefe des Werksbeamten lg. Pototschnik an Zois dd. 4. Mai 1788 hervorgeht. Er schreibt: »Ihro Gnaden sind gesinnt, eine gänzliche Umgestaltung des Hammers und der dazu gehörigen Einrichtungen vorzunehmen und dann ein ganz neues System sowohl in der Berechnungs- als Manipulationsart festzusetzen und dazu gleich den Anfang zu machen.« Die wichtigste Neuerung war wohl die Einführung des Hochofenbetriebes im Jahre 1791. Das Sinken der Staatspapiere erschütterte den Kredit, Häuser, bei welchen Zois Forderungen hatte, stellten ihre Zahlungen ein, die Erhaltung der Gewerke und des Haushaltes, Kontributionen und Requisitionen des Feindes verschlangen viel Geld, und nur, um den augenblicklichen Geldbedarf zu decken, mußten die Fabrikate um jeden Preis losgeschlagen werden. Wie schwer das unglückliche Land von der Faust des gewalttätigen Korsen getroffen und was von den Bewohnern erpreßt wurde, davon gaben zwölf Blätter im Nachlasse des Siegmund v. Zois beredtes Zeugnis. Es sind gedruckte »FürSchreibungen« »des zur Tilgung der, von der k. fransö-sischen Macht auf die Provinz Krain gelegten Kriegs-Contribution von 17 Millionen 760.000 Franks entfallenden Betrages«. Zois erhielt zwölf solche für sich und seine Hausleute zugestellt. Die erste »Fürschreibung«, datiert vom 15. August 1809, diktiert: »Sigmund Frh. v. Zois hat laut Circulare vom 9. Aug. 1809 den 35fachen Betrag der vervierfachten Classensteuer!) zu entrichten mit 122.701 ft. 50 kr.! Hierauf muß die erste Rate bis 18. August 1809 berichtigt werden mit 15.337 fl. 43% kr.« Eine zweite »Fürschreibung« vom 28. Oktober lautet für Siegmund: »Laut befestigten Commissionsbeschlusses rectificirt auf 49.807 fl. 20 kr., über erlegte 13.834 fl. 25% das erste Achtel nach der alten Vorschreibung noch mit 1503 fl. 18 kr. sogleich, den Rest per 34.469 fl. 3674 kr. aber in sieben Raten ä 4924 fl. 13% kr. abzuführen.« Nun folgen Fürschreibungen vom 28. Oktober für Zois’ Geschäftspersonal. Es werden da diktiert dem HandlungsbuchhalterMarkus Alborgetti 350 fl., Verweser Andr. Koller in der Wochein 420 fl., Franz Ramutha, Verweser in Jauerburg 420 fl., Vinzenz Karn of, Kopist 131 fl. 15 kr., Johann K o r d e s c h, Hammerschreiber 116 fl. 40 kr., Vinzenz P olz, Oberhutmann, 110 fl. 41% kr., Anton Schnabelecker, Hammerschreiber, 87 fl. 30 kr., Josef Schulz, Hausmeister, 105 fl., Ried, Gärtner, 87 fl. 30 kr., Ken die, Tischler, 87 fl. 30 kr.* 2). ') Diese betrug laut Ausweises dd. 27. Oktober 1808: 876 fl 263/4. kr., davon entfielen auf den Baron Siegmund 677 fl. 15 kr., für seine Bediensteten belief sie sich auf folgende Beträge: .Buchhalter Aborghetti von 1000 H. und Kopisten Karn of von 450 fl. Gehalt auf 4 °/0, somit 40 fl. und 13 fl. 30 kr. — Die Dienstleute bezahlten 21/2"/o- 2) Angesichts dieser Erpressungen, welche selbst arme Gärtner und Haustischler nicht schonte, fand sich dennoch im Lande ein Poetengeschmeiß, welches wenige Monate nach diesem Raubzuge die französischen Machthaber in allen möglichen Sprachen verherrlichte. So las man bei der Ankunft Marmonts in Laibach auf Transparenten französische, italienische, lateinische, deutsche und slowenische Begrüßungen, und ein »junger Illyrier« verstieg sich im Laibacher Wochenblatt 1810, Nr. XXII, zu einem Poem, in welchem es heißt: In einem Briefkonzept an einen nicht Genannten, welchen er aber »verehrtester Freund« tituliert, schreibt Zois: »Ich kann es mit der verderbten Wirthschaft und mit der verwirrten Rechnung, die dorten (Jauerburg) herrscht, nicht länger mehr anstehen lassen, aus Furcht, dass mich der Tod überraschte, und dass dann Erben, Beamte, Arbeiter und das Werk selbst, Alle miteinander zu Grunde gehen müssten«1). Der Schlußpassus des Briefes: »Die allgemeine Freude über den Triumph der verbündeten Deutschen und Russen - wie die Verwunderung über den schnellen Übergang der Franzosen zum allgemeinen Frieden - sind unbeschreiblich! Gott gebe uns allen nur baldige Mittel zur Erholung!« beweist, daß das Schreiben nach Niederwerfung Napoleons, also z. 1815 abgefaßt ist. Sigismund starb am 7. Oktober 1819. Karl Siegmund v. Zois, Neffe Sigismunds, geb. 13. Dezember 1775, übernahm nun die Eisenwerke und den Eisenhandel. Schon 18h4 bereist er Deutschland, um dort Studien bei den Eisenwerken zu machen. Er besuchte M ückenberg und Lauchhammer, welches zum Muster für alle Kunstgießereien wurde und wo die ersten Versuche mit dem Emaillieren eiserner Geschirre um 1789 gemacht wurden. Karl berichtet über seine Wahrnehmungen an den Onkel und gibt unter dem Titel »Notata Laucha-meriana« Notizen über den dortigen Hochofen, von dem er einen Längsschnitt zeichnet, über die Materialien desselben, über Färbung und Emaillierung des Eisens und dessen Behandlung zum Reliefguß. Die Tatsache, daß Siegmund seinen begabten Neffen Karl an diese hohe Schule des Eisengusses sandte, beweist, daß er an seinem Etablissement ähnliche Unternehmungen plante, da der Handel mit Italien in Verfall geraten war. Doch kam das Unternehmen unter Siegmund und Karl nicht mehr zustande. Inzwischen betrieb Karl die Werke in der hergebrachten Weise und versuchte es im Jahre 1830 wieder das Geschäft mit Italien zu heben. Zu diesem Zwecke unternahm er im genannten Jahre eine Reise nach diesem uralten Absatzgebiete für das krainische Eisen. Es liegen uns zwei Reisepässe vor, der eine dd. Laibach, 2. März 1831, ausgestellt auf sechs Monate, enthält die Bemerkung, »dass Carl v. Zoist reiset« von Rom, wo er sich mit Paß vom 19. Juli 1830 auf hält, nach beiden Sizilien, und kehrt von da über Livorno und Genua in seine Heimat zurück. Der zweite Paß dd. Reggio, 4. März 1831, von Ferdinand II., König beider Sizilien, gilt für dieses Königreich. Baron Karl machte auf seiner Reise bei Eisenhändlern, Schmieden etc. Besuche und studierte die Handelsverhältnisse; dabei machte er auf lose Blätter Notizen über seine Erfahrungen betreffend die Nagelfabrikation, Preise der Eisenwaren und verschiedener Eisensorten, wie sie seit Ende des vorigen Jahrhundertes auf den italienischen Markt kamen. Es liegen solche Notizen vor aus Treviso, Fermo, Fabriano, Loretto, Ancona, Macerata, Osimo, Recenati, S. Severino, Metallica, Cammerino, Tolentino, Foligno, Terni, »Lasst Jubelhymnen froh erschallen, Dass sie auf zum Himmel wallen, Illyria ist hochbeglückt;« »Ihr treuen Bürger dieser Stadt: Hebt seinen Ruhm bis zu den Sternen« und 12 Monate später heißt der Dränger Europas »ein gütiger Held, dessen in die Slovenen eindringender Geist das Geschlecht umgestaltet«. — Was mußten sich die persönlich durchweg chevaleresken Franzosen wohl von diesen Kriechern denken ? *) Man vergleiche auch p. 367 ff. sub Wochein. Ascoli, Rom, Neapel, Messina, sowie Geschäftsbriefe aus Malta, mit welchem Platze er ebenfalls in Verbindung zu treten trachtete. Außerdem notierte er Adressen von Geschäftleuten, mit welchen er in Beziehungen treten könnte. Wir finden da Beschreibungen der Nägelfabrikation und deren Kosten bei Saluzzi in Ancona und Castelli in Loretto. Oder: »Allgemeine Bemerkung über meinen Ausflug nach Recanati, 5 Millie von Loretto ostwärts. Bei Franc0 Giglj die Preise der verschiedenen Eisenwaren erhoben und Musternägel mitgenommen. 12 Mezzi Bressanelli für 1 Bajoco, 8 Centoroli für L Bajoco, 5 Terni tratti für 1 Bajoco.« Von Fabriano schreibt er: »Den bedeutenden und empfohlenen Fabbro Franc0 Paci und den nicht in dem Artikel handelnden Kaufmann Giov. Batt. Salcioni besucht. Meine Landkarte hier eingebüßt« etc. In Terni machte er Bekanntschaft mit Pierfelice, einem alten Handlungshause, das sich der »Dita Zois« gut erinnerte, und mit Bucci, der ihn ziemlich schnöd abwies und den Preiskurant zurückstellte. In Viterbo besuchte er die verpachtete päpstliche Ferraría, welche er als ziemlich schwerfällig und ungenügend eingerichtet beschreibt. Auch in Terni fand er ein Eisenwerk. In Rom nennt er Carlo Carminati ein altes, gutes Haus, welches viel Stahl aus Kärnten und Krain von Schusterschitz, Reiner und Rouart bezieht, jedoch sei man mit letzterem unzufrieden. Torrobio Cancani und Quarti L’Abate, beides gut akkreditierte Häuser, handeln mit Kärntner und Krainer Stahl. Carminati und Cancani waren alte Zoissche Korrespondenten. Gaetano Mazochi hinter der Sakristei der Peterskirche verfertigt Gewehre, Pistolen und Säbel aus schwedischem, Brescianer und Solinger Stahl etc. Welchen Erfolg diese Handelsreise für das Haus gehabt, wissen wir nicht. Kaum fünf Jahre nach der Rückkehr starb Karl v. Zois am 7. Juli 1836 in Laibach mit Hinterlassung seiner Gattin Seraphine geb. Gräfin von Aichelburg und von neun Kindern, den majorennen: Anton, Michael, Beatrix, und den minorennen: Karl, Seraphine, Gabriele, Alfons, Siegmund, Mathilde. Er hinterließ laut Sperrbericht dd. 11. Juli 1836 32.276 fl. 20 kr. an Barschaft, die Fideikommißherrschaft Egg, das Gut Jauer-burg, die Bergwerksrealitäten Rotwein, Feistritz und Althammer und in Laibach das Haus Nr. 174. Nach Abzug der Passiven belief sich laut Mortuars-auswreises das Vermögen auf 119.027 fl. 153/4 kr. In Michael Angelo Zois, dem Gründer des Hauses, haben wir einen der glücklichsten und erfolgreichsten Italiener kennen gelernt, welcher in Laibach und in Krain überhaupt sein Glück gemacht und aus den ärmlichsten Verhältnissen zu Reichtum gelangte. Er ist das hervorragendste Seitenstück zu dem in seinem Streben nach Reichtum nicht minder glücklich gewesenen Deutschen Jakob Schell von Schellenburg und seinem ehemaligen Prinzipal, dem wälschen Landsmanne Petei Anton von Codelli. Indes auch früher bereicherten sich schon Italiener im Lande durch Eisenhandel und Geldgeschäfte, wie wir dies auch von den Valvasoren nachweisen können. Einem Sproß dieser welschen Familie, dem edeln Weickhard, verdankt das Land das großartige topographisch-ethnographische Werk: »Die Ehre des Herzogthums Krain«, welches 1689 erschien, und dessen Herausgabe er sein Vermögen opferte, um arm zu sterben. Die Malteser Zaubersteine. \\ ir hörten oben, daß Karl v. Zois auch mit Malta in Verbindung zu treten trachtete; diese bestand natürlich schon viel früher auch, und als Erinnerung an dieselbe dürfen wir die sogenannten St. Paulussteine betrachten, welche im Gebiete der Eisenwerke bewahrt werden, welche in den Talschluchten der Herrschaft Lak lagen. Es sind Scheibchen aus Meerschaum von zirka 30 — 40 mm Durchmesser. Die eine Seite zeigt den hl. Johannes den Täufer oder seinen Kopf, die zweite ein Malteserkreuz, bisweilen auch den Namen Jesu. (Fig. 174—177.) Man schreibt diesen Steinen Heilkräfte gegen den Vipernbiß zu, wenn die gebissene Stelle damit berührt und eine auf den hl. Paulus zurückgeführte Zauberformel gesprochen wird. Die Skulptur läßt auf Malta als Fabriksort schließen, welche Insel Karl V. 1530 den Johanniterrittern schenkte, nachdem sie Rhodus 1522 an die Türken verloren hatte. In jene Zeit des Aufschwunges des Eisenexports scheint somit ihre Herstellung und ihre Einfuhr in die krainischen Berggehöfte zu fallen. Für ihre Bezeichnung »St. Paulussteine« gibt uns die Apostelgeschichte XXVIII, 1 — 5, die Lösung. Corrigenda. Seite 121, Zeile 36 von oben, lies 1160 statt 1860. Seite 125, Zeile 16 von unten, lies Jelovca statt Jelvoca. Seite 136, Zelle 22 von oben, lies 1574 statt 1874. — Zeile 41 von oben 1575 statt 1545. Seite 187, Zeile 9 von unten, lies 1755 statt 1455. Seite 195, Zeile 25 von oben, lies 1381 statt 1371. Seite 517, Zeile 19 von unten, 3/4 Stunden.