als Extra ^Beilage zur Laibacher Zeitung. ^V 7« Donnerstag am i. Mär.;. R84N. Die Save-Navigation zwischen Steindrucken in Kram lind Sissek in Eroatien. Vom k. k. SlrnsiemMcnttii /ran., potatschuik. Hpie Verbindung des fruchtbaren Banats mit dem Hasen von Tricst war seit jeher ein Hauptaugenmerk der österreichischen Regierung, und als insbesondere un. tcr Kaiser Carl VI. sür commerziellen Fortschritt man.-ches Wohlthätige in das Leben gerufen wurde, war auch schon damals der Save eine nicht unbedeutende Aufmerksamkeit gewidmet. Der in der damaligen Zeit berühmte Jesuit Grub er wurde mit den ersten Re-gulirungsarbeiten betraut; von ihm stammen die beiden Kanäle von Prußnik und weißen Schwall her-Später hatte der um Österreich sich verdient gemachte nacdherige Hofrath und Hofbauraths. Director Joseph von Schemer! seine Laufbahn als krainischcr Navigations-Ingenieur dort begonncn , und dcsscn sich hier gesammelte Erfahrungen sind uns in seinem, wenn auch veralteten, doch aber einen höcbst practischen Nu, tzm habenden „Wasserbaue, Wien und Tn'est 1809" Und in seinen sonstigen ausgedehnten, literarischen Arbeiten aufbewahrt worden. — In nächster Zukunft aber wird die Eave eine noch weit größere und wichtigere Bedeutenheit ge, Zinnen. Die Südstaatsbahn gelangt nämlich zwischen Eilli und Laibach bei Steinbrü'cken in das Savethal und führt stromaufwärts bis zu dem Hafen nach Salloch, also bis zu jenem Puncte, wo gegenwärtig die in der Rede stehende Schiff-Fahrt beginnt. Von hier bis Laibach — dem gegenwärtigen Endpuncte der Südbahn — sind nur noch l '/4 Meilen und ohne Zweifel wird dieselbe in nicht gar zu ferner Zeit bis an das Ufer des adriatischcn Meeres fortgeführt wer-den. Durch diesen Umstand aber muß die Savcschiff-Fahrt von Steinbrü'cken abwärts durch Croaticn, bis an den Punct, wo sich dieser Fluß bei Belgrad in die Donau ergießt, und sonach die unmittelbare Ver-bindung des adriatischcn mit dem schwarzen Meere bildet, von größter Wichtigkeit werden, und wird nothwendiger Weise schon einfach darum die äußerste Aufmerk-samkeit der Negierung in Anspruch nehmen, ohne crst auf das hohe Intcrcsse, welches jene Ostländer sür^ Österreich gegenwärtig zu gewinnen scheinen, Nucksicht zu nehmen. Die natürlichste Folge dieser Wichtigkeit der Verbindung zweier — vielleicht österreichischer ^ Mcere ist, daß die hohe Staatsverwaltung ohne Zweifel 1. die Eisenbahn bis Triest fortsetzen und 2. die Save von Steinbrücken bis Sissek dergestal-tig regulircn wird, d.iß «„ derselben 3) so schnell als möglich die gegenwartig unvorteilhaft betriebene Schiss,F«htt vorteilhaft betrieben und l» mit aller nur thunüchcn Beschleunigung die Dampfschiff-Fahrt eingeführt werden könne. — Über die gs, ,. angeführte Verlängerung der Eisenbahn zu sprechen liegt außer der Absicht dieser Zeilen, wohl aber bedarf die Schiff-Fahrt der Save einer nähern Würdigung. Seit dem vor einigen Jahren epidemisch gewordenen Eisenbalmschwindcl sind sehr viele Stimmen für den Bau einer Flügelbahn von Steinbrücken nach Eifsek laut geworden, und seit sich die kolossalen Bauten der Eisenbahn unserer Provinz genähert haben, scheint dich Ansicht mehr zu- als abgenommen zu haben, und ich glaube den Grund hievon mehr in der Idee, daß alles Große und Massenhafte reizt, als in einer ruhigen Überlegung suchen zu sollen. - Obwohl sich die österreichische Regierung bereits ausgesprochen hatte, daß sie den Bau und die Leitung aller künftighin in ihren Territorien auszuführenden Eisenbahnen in die eigene Ncgie übernommen habe, !0 könnten doch die gegenwärtig veränderten Staats-verhältnisse Manchen auf die Idee bringen, daß es nunmehr hievon sein Abkommen fand, und in Folge dessen sind in dieser Beziehung zwei Fälle denkbar: Die gedachte Eisenbahn könnte nämlich entweder durch Private, odtr durch den Staat gebaut werden, beide aber, Staat und Private müssen, bevor sie ein solches Unternehmen in das Werk setzen, die Beweggründe hicfür einer reisen Erwägung unterziehen. — Unternehmen nämlich Privatleute eine Eisenbahn, so frägt es sich, ob der Ertrag, den die neue Straße unter der Bedingung abwerfen wird, daß der Transport aus derselben wenigstens schon etwas wohlfeiler scy, als auf der bisherigen Straße, (jedenfalls nicht theuerer) nächst den Erhaltungs- und Verwaltungs-kosten, annehmliche Zinsen des Anlage-Capitals nebst einem Fond zur Amortisation desselben innerhalb einer nicht zu langen Ncihe von Jahren, gewähren könne. Ist dieß nicht der Fall, so ist die Unternehmung von Privaten durchaus nicht ausführbar, und aNe Eisen-bahncn, die weniger eintragen, sind sür Priuatunter-nchmungcn gänzlich ungeeignet. Das Publicum hingegen muß sich bei allen Privat-Unternehmungen von Eisenbahnen seinerseits einstweilen, und bis dahin, daß d.,s Anlagecapital amortisirt ist, mit dem gerin-gern Gewinne begnügen, der über die den Unternehmern gebührenden Zinsen ihre Capitalien hinaus Statt findet, bis späterhin nach geschehener Amortisation des Anlagccapirals, den Nachkommen die gesammte Erleichterung des Transportes zu Theil wird. — Wir wollen nun sehen, in wie ferne diese als Grundsatz ausgestellten Bedingungen bei einer Flügel-bahn zwischen Steindrucken und Sissek Statt sinden: Angenommen, die Entfernung von Salloch bis Sissek betrage 40 Meilen (und sie ist eher größer als geringer); angenommen serner, die Schiff-Fahrt werde in jener unvorteilhaften Art und Weise, wie gegenwärtig b'etriebcn, und endlich angenommen, den noch nicht erwiesenen Fall, daß die Save von Sissek auf' wärts bis Steinbrücken mit Dampfschiffen nicht be-fahren werden könnte, so bleibt es doch immerhin richtig, daß die gegenwärtige Fracht sür einen Zentner Ware oder sür einen Metzen schweres Getreide von Sissek bis Salloch zwischen 24 und im höchsten Falle 3l> kr. variirt. Da min in ein Schiff bis 1500 Zentner geladen werden, so beträgt die Gesammtfracht in der besagten Strecke sür eine Schisssladung zwischen 600 und 900 fl. Die Frachten der Staatseisenbahnen (denen es denn doch nicht sür die augenblickliche Nente zu thun seyn mag) sür Waren mit einfacher Verpackung betragen aber sür den Zentner und die Meile im besten Falle , — I'/« kr. — Neouciren wir dieß sür 1500 Zentner auf 40 Meilen, so erhalten wir in dem gün-stigsten Falle die Gcsammtsracht von l000fi., welche gegenüber des obigen höchsten Werthes noch immer um >00 fl zu Gunsten der Schiff-Fahrt einschlägt, — Da nun gegenwärtig n^ch einem 10jährigen Durch, schnitte jährlich 600 Fahrten angenommen werden können, so gibt dieß eine Differenz von 60.000 fi. Al' lein die Transportkosten gestalten sich noch weit an« ders, wenn wir berücksichtigen, daß wir bei der so eben angestellten Vergleichung für die Schiff-Fahrt die höchsten und für die Eisenbahn die niedrigsten Frachtsätze in die Rcchnung genommen haben. Da nämlich der niedrigste Frachtsatz bei der Flußfahrt 24 kr. und der höchste 36 kr, ist, so ist das Mittel hie. von 30 kr. und die mit diesem Factor sich resultirende Gesammtsracht einer Fahrt beträgt 750 fl,, sonach für jahrlich 600 Fahrten . . . 450.000 fi. Hingegen ist sür Waren, welche wir hier berücksichtigen können, auf Eisenbah, nen der billigste Frachtsatz ^ und der höchste e/4, sofort ist das Mittel «^ und nach ganz gleicher Rechnung, wie früher, erhalten wir hier .... 750 000 „ wodurch sich sür die SchiffFahrt die Er. sparniß mit jährlichen . . . 300.000 fi. ergibt. — Wir haben hier zwar die ganze Strecke zwischen Salloch bis Sissek berücksichtigt, allein was für 4tt Meilen gilt, muß nothwendiger Weise auch für den Rest von 32 Meilen von Steindrucken bis Sissek gelten und kann höchstens den Nentenertrag der Eisen« bahnstrecke von Steinbrücken bis Salloch in Frage stellen. (Fortsetzung folgt,) Die Urbarial-Ablösunsts-Frage be treffend. ^In mehreren öffentlichen Blattern liest man: „Nachdem zur Berathung der Reichsversammlung „nächster Tage vorzulegenden Entschadigungs-Ent, „würfe für die aufgehobenen Urbarial-Lasten wird ein „Drittel des ausgemittelten Werthes erlöschen —. „(d.^i. die Berechtigten einbüßen) — ,,'n Drittel „aber vom Staate übernommen werden, und nur »ein Drittel dem Verpflichteten zur Last fallen. — Ge. «wiß sehr billig." Es fey mir erlaubt zu bemerken, daß dieß nach allen drei Seiten ungerecht ist. Mit welchem in einem Staate allgemein giltigen Rechte verliert der Berechtigte ein Drittel seines Eigenthums, zu dessen Besitz er unter dem Schutze der noch jetzt geltenden Gesetze gelangt ist? Mit welchem Rechte kommt der mit der Urb. Lasten-Ablösung in gar keiner Berührung stehende Staatsbürger dazu, auch sein Scharfiein zur Ablösung beizutragen? denn. wenn ein Drittel der Entschädigung der Staat, d. i. die Gesammtheit der Staatsbürger, übernimmt, so trifft jeden einzelnen Staats, burger direct oder indirect seine Quote, wobti der Berechtigte zum zweiten Male als Staatsbürger in die Mitleidenschaft gezogen wird? Und endlich, mit welchem Rechte kommen zum Nachtheile aller übrigen Staatsbürger vorzugsweise die eben jetzt besitzenden Verpflichteten zu diesem Vortheile der Nur-Drittel-Entschädigung, wahrend sie durch Erbschaft, Kaus lc., aber immer nach dem, nach Abzug der Urb,-Lasten berechneten Werthe in den Besitz gelangt sind, folglich sowohl Verkäufer, Erben ?c. dabei ungerecht verkürzt werden, und welches eben darum zu unzähligen und weitlausigen Prozessen — selbst von Seite der Pupillar-Behörden — wie nicht minder zu blutigen Excessen führen müßte? Dieser Vorschlag erscheint daher nach allen Sei. tet als ungerecht. — Wenn man also schon die j,tzt besitzenden Verpflichteten aus außergewöhnlichen Rück. 14 sichten begünstigen will, so geschehe es oh»e Nachtheil der übrigen Staatsbürger: man schaffe und benutz«' dazu einen neuen Fond, denn einen von den nun bestehenden Fonden dazu benutzen wolle», würde zum Nachtheile aller übrigen Staatsbürger einen Ausfall im Einnahms-Budjet machen, und müßte durch Vermehrung directer oder indirecter Steuern gedcckt werden. Dieser Fond kann, wie spater gezeigt wird, in der Uebernahme des Privat-Hypotheken-Geschäftes von Seite des Staates leicht gesunden werden. Es dürfte daher nachstehender Vorschlag zur Nealifirung dieses Wunsches geeignet erscheinen: In Festhaltung des Grundgesetzes: »das Eigen- ,>thumsrecht steht unter dem Schutze des Staates; »Beschränkung oder Aufhebung desselben aus Rück. „sichten des allgemeinen Staatswohles kann nur ge^ «gen eine gerechte Entschädigung geschehen," erkläre der österreichische Reichstag durch Gesetz: g) der Staat ermittelt die gerechte Urb. Lasten-Ent- schädigungs-Summe, und bezahlt dafür die Be- rechtigten nach Maßstab der sie betreffenden Ent' schä'digung mit 4"/.,tigen österr. Urb, Adlösungs- Fonds.-Scheinen, welche gleich dem Steuerrechte auf den gesammtcn Grund der Verpflichteten nach Maßstab der auf den Grund ausfallenden Ent- schädigungs. Summe bis zu ihrer Einlösung ge- setzlich intabulirt bleiben; li) die Beipflichteten zahlen von der ermittelten Urb. Entschä'diglings. Summc zwei Proccnte mit der Steuer in monatlichen Raten an die Steuer (Haffe, in so lange, bis die ausgegebenen U>b. Ablösungs-Foilds-Echeine eingelöst siild. <>) der Staat bestimmt die Zeitperil'de, seit wann, und das Quantum der Entschädigung, welche die jetzt besitzenden verpflichteten an die bei dieser Vortheil hasten Entschädigungsart durch Vcrkauf, Erbschaft «t<^. Bctheiligten allenfalls zu leisten hätte»'. <1) Der Staat übernimmt zur Hastung und Zahlung alle auf den liegenden Gründen jeder Art elocirtcn, pupillarmäßig sichergestellten Capitalien unter U^ bcrnahme des Neal-Pfandes, und zwar mit östcrr. 4"j^tigen Staats- Scheinen. 6) Die Schuldner zahlen, so wie bis jetzt, so lange sie schulden wollen, 5"i„ von ihrem Pasiv-Capitale, jedoch voll nun an mit der Steuer in monatlichen Naten an die Eteucrcasse. s) Aus dieser »percent Interessen Differenz und obigen von den Verpflichteten zu zahlenden zwei Perccn. ten dcr Entschadigungs-Summe werden die 4 Per-cente der österr. Urb. Ablösungs-Fonds-Scheine ge° deckt, als auch ,nit dem Uebe,schliffe diese Scheine eingelöst; F)'Sind diese österr. Urb. Ablösungs-Fondsschcine ein gelost, so wird diese lpercentige Interessen-Diffe-renz zu anderweitigen Zwecken vom Staate benützt, Bemcrkungen dazu: n<1 n) Daß der Etaat gerechter Vermittler in der Urb, ElUschädigungs-^rage, und nächster Zahler an die Berechtigten ist, hat seinen hinlänglichen Grund in der Vorsorge für Schutz des Eigentumsrechtes und öffentlichen Silberhell; so wie es gerecht ist. daß auch die Berechtigten von ihren, nach einer gerechten Berechnung zu erhaltenden Entscbädi^ gungs - Capitalien gleich den übrigen Gläubigern mir 4"l„ erhalten; so wie es nicht minder gerecht ist, da'h der an die Stelle des Verpflichteten als Zahler tretende Etaat auch dafür bei selbem die Real. Sicherheit habe, die ohnehin dessen Credit nicht stört. 5<1 l>) Den Verpflichteten geschieht hinlängliche und unverhoffte Erleichterung, wenn sie anstatt dem gerecht ermittelten Entschädiqungs-Capitalc nur 2"^ davon dlilch einige wenige Jahre zahlen, d. i. bis zur Einlösung cer österr. Urb. Aolösungs-Fonds Scheine, wo dann auch ihre Real Hoffnung aushört l»<1 <-) Es ist gerecht, daß die jetzt besitzenden Ver-pflichteten, die vielleicht durch einen ihnen günsti-gen Zufall erst kürzlich zu dem Besitz des später entlasteten Grundes kommen, obgleich bei Ermitte, lung des wahren Werthes die Grundlasten abgezo^ gen wurden, nicht allein den Vortheil der geringen Elttschadigungs-Pflicht genießen, sondern auch die lctzten Verkäufer, Erden :c., so viel als gerecht ist, daran Theil haben. ä<1 ll, 6) Dieser Gedanke — dem Staate einen neuen Fond zu schaffen , und zwar aus diese Art — wurde, obgleich in anderer Fassung und zu andern Zwe-cken, jchon durch die Herren A. Rydder, v. Ho-henblum, v. Zitta, damaligen Ingenieur.-Tberst, nun General'Major, angeregt und auch dem vor-märzlichen Finanz-Ministerium unterbreitet. Den Gläubigern geschieht kein Unrecht, denn der Staat garanmt die übernommene Privatschuld durch Gesetz, und schon jetzt zahlt man in andern Ländern, selbst in Wieli, in der innern ^>tadt, bei pupillarmäßiger Sicherheit weniger als 4°^; sie sind des Bezuges ihrer Interessen auf die Stunde gewiß, haben keme freundschaftlichen, keine verwandtschaftlichen ^ücksich' ten weder bei Einforderung der Interressen, noch bei lZinforderung der Capitalien nöthig, tonnen mit ihren (Capitalien, die ße bis nun thcilwcise nicht aufkündcn können, aus diese Art leichter manipuliren, und diese Eapitalien, wenigstens ein großer Theil derselben, der, so zu sagen, lben darum todt lag, würden auf diese Art wieder dem Verkehre gegeben; den Schuldnern geschieht kein Unrecht, da sie auch jetzt 5"/^ zahlen , und daß sie in monatlichen Natcn diese Inter.-essen an die Steuercasse abführen müßten, biingt sie in die angenehme Lage, keinen Interessen.-Rück stand haben zu können, — und wollen sie sich davon befreien, so steht es ihnen frei, gegen '/^jährige Auf-kündung die Pasiv - (Zapitale an den Staat zu erlegen, und der Staat löset dafür so viel Staatsschei-ne ein, iul s) Da man mit Gewißheit annehmen kann, daß die pupillarmaßig angelegten, auf liegenden Gründen und Häusrrn intabulirten Privat-Schulden in Oesterreich (mit Ausschluß Italiens und Ungarns, und den damit verbundenen Königreichen) wenigstens 3000 Millionen betragen, so beträgt die gewonnene lpercenlige Interessen-Differenz 30 Millionen, welche nicht allein die 4"z<, der östcrr, Urb. Adlösungs-Fondsscheine deckcn, sondern nebst den von den Verpflichteten zu zahlenden zwei Percen-ten die schnelle Einlösung derselben in weniger Jahren, als alle bis nun gemachten Vorschläge ausweisen, bewerkstelligen werden-, und endlich ajeden Fall Unbedeutende — leicht ausgeglichen werden." Hndreao Sin'inscheg, Gin Wort über den GrlasidesHrn Ministers des Innern vom 15 Ie Wohnungen mancher Seelsorger so klein sind, daß ^ > sie sich aus zwei bis drei Zimmer mit nur zwei sepa-^vv ritten Eingängen beschränken. Da jeder Seelsorger auch Dienerschaft haben muß, wohin soll er nun den ^ armen Kriegsmann setzen? Dcr Seelsorger wird aho, da die meisten geistlichen Wohnungen klein sind, gehindert, seine Bcrufspslichten genau zu ersüllen; wc»n er aber dieß nicht genau thun kan», so solgt daraus, daß dabei das Volk nichts gewinnen wird. Dieser ministerielle Erlaß ist daher dem Volke nicht nützlich, er ist aber auch nicht nothwendig; de'U' alte Leute, welche h'ch noch genau an die sraM^ scben Kriege erinner», wissen, daß in der D'ö"! Görz die Seelsorger stets von der Militär. Eii'P'^' tirung verschont blieben. Was aljo ein Erzherzog (Zar 'l, ein Erzherzog Johann, ein Napoleon, c>» Massen a nickt für nothwendig fanden, wird wM auch jetzt nicbt nothwendig seyn. Viele Armeen si"^ durch unser Vaterland gezogen, nnd haben st"" Obdach gesunden, ohne den Seelsorger nur ciing^ maßen zu stören. Zudem trifft dieser Erlaß "ur je'^ Seelsorger, welche an den Militärstationcn ana/st" sind, wo sie nicht bloß die eigene Hcerbc, sonder" auch die auf dem Marsche erkrankten Saldatcn " ihre geistliche Obsorge nehmen müssen. Nebstbei wer-den sie nicht selten von einzelnen durchziehenden vcr-wundettn, uder auch gesunden armen Soldaten a."",' vorzüglich in Anspruch genommen. Bekannt ist l auch, daß die an den Heerstraßen gelegenen Orts"'"^ ten in scelsorglicher Hinsicht immer die beschwerlich!'^ sind. Will man also den armen Seelsorgern ">' '^ . chcn Stationen nicht einmal die geringste Erleic'-tt"''^ gönnen? Ich meine, selbst der brave Militär!" wird sich über diesen Erlaß nicht freuen; denn er sitzt gcwiß so viel Pietät, daß er wünschen uniß, . Seelsorger, der ihm oftmals geistliche und len'l Dimstc lcisttt, nicht zur Last fallen zu dürfen. Da nun der ministerielle Erlaß dem "Ugemei^ Besten nicht nützlich, bei dermaligcn VerhälMM^ nicht nothwendig, serner sowohl dem Klerus, al^ dem Krieger und jedem sonstigen Bürger nicht ">^ nehm ist;' so hoffen wir zuversichtlich, daß er ^ ein provisorischer und vorübergehender bleiben, ihn bald ein günstigerer ersetzen werde. Heidenschaft am !0. Februar 1849. Verleger: Ignaz Alois Kleinmayr. — Verantwortlicher Nedacteur: Leopold Kordesch.