2157 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 293. Freita«, den 22. December 1871. (549-1) Nr. 8544. Kundmachung. Mit Beziehung auf die vou der General-Direction der Weltausstellung veranlaßte, in der „Laibacher Zeitung" Nr. 286, 288 und 292 bereits dreimal erschienene Offert Ausschreibung be Hufs Erzielima, von Anboten für die Uebernahme der Arbeiten und Lieferungen zur .Herstellung des! Fußbodens sammt Construction und Pilotage, so-' wie der Pilotage für das Mauerwerk zu dem im Prater in Wien aufzuführenden Industricansstcl-lunqs-Gcbäud''. wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß diesfalls die näheren Informationen über Inhalt und Form der Offerte so wie die betreffenden Pläne über die auszuführenden Arbeiten zu Jedermanns Einsicht im Amtslocalc der Handels und Gewcrbckammer für Kram in Laibach aufliegen. Laibach, am 15. December 1871. Van der k. k. Landesregierung für Kram. (548^1) Nr. 1<>'85. ConcurMundlnachung. An der l. t. Oberrealschule in Laibach sind zwei ncusl)stcmisirtc Lehrerstellen nxwl kwtui» mit den durch das Gesetz vom ». April 1870 normir-ten Bezügen zu besetzen, und zwar die eine für slovcnische Sprache als Haupt- und für deutsche Sprache oder Mathematik als Nebenfach, die andere für italienische Sprache als Haupt und für dcutfche Sprache als Nebenfach. Bewerber um letztere haben auch die Kennt-niß dcr slovenifchcn Eprachc nachzuweisen, vorgezogen werden diejenigen, welche auch Mathematik in dcn unteren Klassen zu lehren im Stande sind. Die au das hohe k. l. Ministerium für Eul^ tus und Unterricht stylisirtcn und gehörig instnn'rten Gesuche sind längstens bis Ende Jänner 18 7^ im Wege der vorgesetzten Behörde bei dem l. k. Lan' dcsschulrathe in Laibach einzubringen. Laibach, am 14. December 1871. (532-3) Nr. 21146. Kundmachung. Um dem Mißbrauche zu steuern, den Ausländer mit österreichischen Privilegien oft dadurch begehen, daß sie dieselben, entgegen der Bestimmung des Privilegien-Gesetzes, in der österreichisch?ungarischen Monarchie nicht ausüben, sondern lediglich die im Auslande erzeugten Privilegiumsgegenstände in die österreichisch-ungarischen Staaten einfiihren, wird ausländischen Privilegiums Werbern gelegen-heitlich der Ertheilung der angesuchten Privilegien zur Beibringung der Nachweisung über die im Inlande rechtzeitig begonnene Ausübung eine Frist mit dem ausdrücklichen Bemerken anberaumt, daß — falls diese ^'achweisung innerhalb dieser Frist nicht beigebracht werden sollte — das Privilegium in Gc mäßheit des tz 2!). 2 u. dcs P. G.'vom 15tcn August 1852 wegen Nichtcmsnbung al's erloschen erklärt werden müßte. Nachdem es aber häusig vorkommt, daß diese Fristen von den betreffenden Privilegieninhabern, rüct'stchtlich von deren Bevollmächtigten ganz unbeachtet gelassen werden, so wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß in Hinknnft in allen Fällen, wo innerhalb der diesfalls ertheilten Frist weder die Nachweisung über die im Innlande rechtzeitig begonnene Ansüduug beigebracht, noch ^cin dicSsälliges ausreichend begründetes Fristerstret>' tungs'Gesuch eingebracht worden ist, sofort und ohne Erlassung einer weiteren dieSfälligm Auffor- ^ derung im Einvernehmen mit dem königl. unga-, rifchen Ministerium für Landwirthfchaft, Industrie^ uud Handel, in Gcmäßheit des tz 29 2 ll,. des P. G. vom 15. August 1852, mit der Erlöschungs-Erklarung des betreffenden Privilegiums wegen NichtauSübung vorgegangen werden wird. In gleicher Weise wird vorgegangen werden, wenn dic ^iachwcisung über die begonnene Ausübung zwar iuucrhalb der dicsfalls ertheilten Frist beigebracht wird, die hierüber zu pflegenden Erhebungen aber herausstellen, daß der betreffende Pri- vilegicngegenstand nicht in der österr.-nng. Monarchie erzeugt, sondern nur aus dem Auslande ein geführt worden ist. Wien, am 14. November 1871. Ilom k. k. Handeltt-Ministerium. (544—3) Nr. 13251. Concurs-Verlautbarung. Bei dem Postamte in ,^irknitz im'Herzog-thnme Krain ist die Postmeistersstelle erledigt, womit eine Bestallung jährlicher 18s) fl., ein Amtspau schale jährlicher ,>2 fl. uud für die Besorgung der täglichen Fußbotenpost von Zirtniy nach Rakel eine Entschädigung jährlicher 180 fl., dagegen die Verpflichtung zum Erläge einer Dicnstcaution im Betrage von 200 fl. verbunden ist. Die Bewerber um diese Dienstesstelle haben die gehörig bocumeutirten Gesuche, wMc das Alter, den Stand, die Schulbildung und die Möglichkeit zum Eautions'Erläge nachweisen, binnen drei Wochen, vom Tage der ersten Kundmachuug des gegenwäl tigen Eoncurses, bei dieser k. k. Postdirection einzu bringen. - Trieft, am 14. December 1871. B- »l. Polldirectil'N fur Müllenland und Krai»». «542-y Clincurs. "'"' Auf Ansuchen des provisorischeu Lehrers zu Altlag um dessen definitive Anstellung an der Schule zu Altlag wird zufolge Verordnung des hohen f. k. Landcs-Schulrathcs vom 17. November l. I., Z. 1508, zur definitiven Besetzung des Schullchrer Postens in Altlag, mit welchem eine anf jährliche 2tti) fl. 28 kr. systemisirte Dotation verbunden ist, der Concurs bis zum 1. Februar 1872 ausgeschrieben. Die Gesuche sind an den gefertigten Bezirks -Schillratl) einzureichen. K. k. Bezirks-Schulrath Gottschee, am 12teu December 1871. Der l. k. BezirkS-Hauptmann als forschender.