Gubermal-Verlautbarung Aas Kartenspiel „polnische Bank" wird als Hazardspiel erklärt. Nachdem der Erfolg des Kartenspiels „polnische Bank" genannt, bloß vom Zufalle abhängt, so ist dieses Spiel ein reines Glücks¬ oder Hazardspiel, und gehört unter die verbothenen Spiele, weil mit dem allerhöchsten Patente vom 1. May 1784 nicht bloß die in diesem Patente namentlich aufgeführten, sondern überhaupt alle heimlichen und öffentlichen Glücks- oder Hazardspiele verbothen wurden. Diese Erläuterung wird in Gemäßheit des hohen Hofkanzlei- Decrets vom 1. July 1836, Zahl 16886 zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Laibach am 21. July 1836. ' Leopold Graf v. Welsersheimb, k. k. Gubernialrath. Joseph Lamillo Freiherr v. Schmidburg Landes-Gouverneur. Larl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, k. k. Hofrath.