H > . » ) daß die in das Amtsblatt aufzunehmenden amtlichen Kundmachungen der landesfürft? lichen Behörden in Steyermark unentgcldlich einzurücken seyen; c) daß die Bestimmung des Pranumerationspreises dem Pachter überlassen bleibt, und sich vom Gubernium nur im Falle einer übertnebenen Forderung dre Mäßigung nach dem Befund unpartheyischer Kunst-verstandiger vorbehalten wird; 6) daß die Inserationsgebühren sowohl für d>e nicht landesfürstlichen Behörden, als für Pnvatparthev-en auf die Dauer der Pachtzeit mit 4, 3 und 2 kr. C. M. für die Zeile, je nachdem die Einschaltung drey-, zwcp- oder nur einmal geschieht, bestimmt sind, und 0) daßöoFrey-Exemplare abgeliefert werden müssen. — Der Ausrufspreis des baren Pachrschillings ist auf Ein Tausend Fünf Hundert Gulden" Conventions - Münze jahrlich festgesetzt. Uebrigens versteht!es sich von selbst, daß der Unternehmer ein verläßlicher, unbedenklicher Mann, und im Stande seyn muffe, hinlängliche Caution zu leisten. — Die übrigen tici-tationsbedingnisse tonnen bei dem k. k. Fis-calamte in Gratz eingesehen werden. — Gratz hgz i0k Deftmber 1826. Z. i5g5. (2) aä kuk. Nl. 288^2, E d i c t. Von dem k, k. Stadt-und Landrechte, zw . gleich Eriminalgerichte in Kram wird hiemit bekannt gemacht, daß bey diesem Gerichte eine systcmisirte, mit dem jährlichen Gehalte von 600 fi. verbundene Criminal-Actuars-StM erlediget sey; daher Diejenigen, die sich darum in Eompetenz setzen wollen, ihre gehörig belegten Gesuche binnen vier Wochen auf die vorgeschriebene Art anher zu überreichen haben. Laibach dem 16. December I628. Z. HZ97. (2) llä Nr. 27791. Concurs - Ausschreibung. Durch den Tod des Mathias Kallister lst die mlt einem Gehalte von jahrlichen Acht Hundert Gulden C. M. verbundene Lyzealbi-bliothckarstclle zu Laibach in Erledigung gekommen. Zur Wiedcrbcsetzung dieses Postens wird in Folge hc.hen Studlenhofkommissions-Decrets vom 3o. v. M., Z. 6449, der Concurs bis lo. Februar k. I. ausgeschrieben. — C's haben sonach Diejenige», welche diese Stelle zu erhalten wünschen, chre dießfalllgen Geuche bis zum bezeichneten Termine mittelst ihrer vorgesetzten Behörden, oder wenn sie nicht angestellt sind, mittelst des Guberniums, in dessen Bezirke sie wohnen, bey dieser Landesfielle einzubringen, und sich zugleich über ihr Alter, Stand und Religion, über ihre Moralität, über zurückgelegte Studien, über ihre Sprachkenntnisse und literarische Bildung, endlich über ihre bisherige etwaige Verwendung im Dienste auszuweisen. — Vom k. k. illyrifchen Gubernium. Laibach am i3. December 1628. Z. ,566. (I) Nr. 27027^67,. Kundmachung. Um der ilmlandischen Pferdezucht von Seite der Staatsverwaltung die möglichste Unterstützung zu geben, und sie auf eme lm« mer höhere Stufe der Cultur zu brmgen, wurden bereits in den meisten Provinzen des österrelchischen Kaiserstaates auf Kosten der 2 Staatsverwaltung eigene, dem öffentlichen Gebrauche gewidmete Beschelihengsse aufgestellt, ohne jedoch die Freyhett der Eigenthumsbenutzung indem Grade zu beschranken/ daß es nicht auch erlaubt wace, Landesstut-ten durch Hengste/ die ein Eigenthum von Privaten sind, belegen zu lassen. — Aber Psslcht bleibt es für die öffentliche Aufsicht diesen Eulturszwe.ig gegen Unfüge zu schützen, die für lhn von den nachtheillgsten Folgen sind. Dahln gehört der Mißbrauch jenes Gewerbes, den sich so manche unter dem Na-wen von Beschellrettern bekannt« InAv.iduen mit der ambulirenden Vercvendung ihrer Hengste erlauben. ^> Diesen Fntnmhuen wird zwar der Betrieb ihre-s dießfäaigen Gewerbes jedoch nur gegen eigene, auf ein Jahr gültige, von dem Kreisamt ausgefertigte Er-laubnißschsine bewilliget. -^ Diese unentgeld-lich zu erfolgenden Erlaubnißscheine bestehen Her Form nach in Zeugnissen über du gesunde Beschaffenheit Hes gensu zu beschrMbenden, zu belegen bestimmten Hengstes, we-lches Zeugniß nur von elnem Tbierarzte, der den hyppiatrischm Lehrcurs gehört hat, und als U solcher approhirt ist^ ssusgefteüt werden darf, »und welches sodann, nachdem es oon dem Kreisarzte vidirk wurde, mit der Erlaubnißs tlausel des Kreisamts zu versehen jft. Die mit ei« ner ansteckenden Krankhelr behafteten und betreu tenen Hengste sotcher Beschellreiter find ohne weiters, jedoch nur nach vorausemgeholter treisamtlicher Genchwlgung zu kastriren, welcher Verfügung auch jepe gesunde Hengste zu unterziehen find, die von den Beschellrei« tern ohne hierüber gelösten Erlaubnißschein zur Belegung verwendet werden, Uebrigens versteht es sich von selbst, daß bei allgemein ansteckenden Pferdekrankheiten auch die strengere Maßregel der gänzlichen Ver -M tilgung der kranken Pferde aus Ganitäts-M Polizey-Rücksichten eintraten tonne, und nach den berelts bestehenden Vorschriften unter Autorität der öffentlichen Behörden sogar eintreten müsse. — Welches in Folge hohen Hofkanzley-Decrees vom iI., Erh. 2o. 3?o-' vember 1826, Zahl 25/36, zur aLgemeinen Kenntniß gebracht w»rd. — Vom k. k. iLpr. Gubexnium. Lachach am ^. December 1828. « Clemens Graf v. Brandis, M k. k. Gubernlal-Secretär. Z. i56i. (3) Nr. 27880. Kundmachung wegen jBcsetzung einer im Prouinzial-Strafhause zu fajbach erledigten Aufsehers-Stelle. Bei dem Provinzial- Strafhause in Laibach ist eine Aufsehers-^tcllö in die Erledigung gekommen ; mit diesem Dienstftlatze ist außer der freyen Wohnung und der Leibes-Montur ei« He fixe Löhnung von jährlichen i5o fi. M. M., dann ein Natural - Deputat von jährlichen 6 Klafter Brennholz, und 12 Pfund Un-schlittkerzen, verbunden. — Dieses wird mit, dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß Diejenigen, welche sich mn dcn .e-r-wahMn Dienstplatz zu bewerben gedenken, ihre dießfalllg docmmnnrten Gesuche, worin sich über Geburtsort, Mer> Stands bisherige Beschäftigung und atlfallige frühere Dienstleistungen, vorzüglich aber über gute Moralität, gesunde und "starke ^eibeskonstitution, dann über die Kenntniß der deutschen und krainen-schcn Landessprache, auszuweisen seyn wird, bis letzten des kommenden Monats Jänner 1629 bei diesem Länder-Gubernium einzureichen haben werden. — Schlüßlich wird erinnert, daß bei Besetzung des in der Rede begriffenen Dienstplatzes auf Individuen lcdigen Standes vorzugsweise Bedacht werde genommen werden. Vom k. k. illprischen Gubcrnium. Laibach am 16. December 1628. Atavt- tiM lanvrechtliche ^eMutbarungen. Z, 1600. (2) Nr, 6062^ E d i c t. Von dem k. k. Stadt? und Landrecht? in Kram wlrd bekannt gemacht: Es se^i von diesem Gerichte über Ansuchen des Bencdlkc Fleck, als Andreas Smolle'schen Concurs-Masse-Verwalters, wider Thomas Appe^ ln die öffentliche Versteigerung der, dem Exe« quirten gehörigen, auf 28 st.. Z7 kr. Zcschätz« ten Mobilien gewilliget, und hlezu drey Termine, und zwar auf den 26. Jänner ^ 1Z. und 27. Februar 1829, jedesmal Früh um y Uhr, in der 5Wohnung des Erequir-ten hinter der Schieß statte, mit pem Beisätze bestimmt worden / daß, wenn diese Mobilien weder bei der ersten noch zwe»len Feilbie-tungsiagsatzung um den Schätzungswerth oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der dritten auch unter dem Gchätzungs-werthe hintangegeben werden würoen. Lmbach am 16. December 1828. Z. 1599. (2) , Nr. 79M Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Eo sey von diesem Gerichte auf Ansuchen der Ursula Iosch-tt, Witwe, durch Dr. Stermoltt, widsr A?i' Z dreas und Gertraud Vouk, in die öffentliche Versteigerung des, dem Exequirtcn gehörigen, auf 195 fi. 20 kr. geschätzten Hauses, Nr. 10, in Hühnerderf, sammt dem dabey befindlichen Terrain, wegen aus dem Urtheile, eläo. 27,. December 1827 schuldigen Z00 :fi. 0. s. 0^ gewilligct, und hiezu drey Tenmne, und zwar: auf den 26. Jänner, 2. März und 6.. April 1829, jedesmal um i-a Uhr Vormittags vor diesem k. k> Stadt- und Landrechte mit d.cm Beisatze bestimmt worden,, daß, wenn diese Realität weder bey der ersten noch zweiten Fcilbletungstagsatzung um den Schatzungsbc-trag oder darüber an Mann gebracht werden könnte, ftlbe bei der dritten auch unter dem Schatzungswerthe hintangegeben werden würde. Wo übrigens den Kauflustigen frey stcht^ die dießfalligen Licitationsbcdingnisse wie auch die Schätzung m der dießlandrechtlichm Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstunden,, oder bey dem O,-. Stermolle, Vertreter der Erecutionsführermn cmzusehen^ und Abschriften davon zu verlangen. Laibach den iZ. December 5828. Z. ,537. (3) Nr. 7Z03. Von bem k. f. Stadt- nnd ^andrechte m Krain w»rd bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte in die öffentliche Fcilblctung der/ zur Joseph Peschka'schm Gantmasse gehörigen Actwforderungcn geMliget, und hiezu drey TagsalMngen, nämlich auf den i5. December 1L2L, 5. und ^9. Jänner 1L29, jedesmal «m iQ Uhr Vormittags, vor diesem Gerichte mit dem Beysatze bestimmt worden, daß, wenn dieselben um den Betrag für welchen sie ausgestellt sind oder darüber bey der ersten und zweyten Fellbietuyg nicht angebracht werden sollten, sie bey der dritten Tagsayung um den wie immer gearteten Anbot dem Meistbietenden wechen überlassen werden. Die Licitationsbedingnisse/ so wie die zu veräußernden Forderungen können bey diesem Gerichte in der Registratur sowohl, als bey dem Ganwerwalter, Heinrich Quenzler, bey' welchem Letzteren auch die auf die Forderungen bezugnehmenden Acten erliegen, eingesehen wer-dcn. Laibach am 56. November 1628. Anmerku ng. Beyder ersten Feilbittuug hat sich Niemand gemeldet. Aemtliche ^erlautbarunStn. 3. I5I0. (3) Nr. 3456. Kundmachung. Bei dem k. k. Quecksilberwerke zu Idria 'n Kram ist die Stelle eines Unterförsters, zugleich Waldamtsschrelbeks, mit welcher der Genuß eines jährlichen Gehaltes von ^0 ss. E. M., dann emes jährlichen Holzgeides mit 24 ft. C. M., fcrners emer freyen Wohnung und eines Ackergrunbes m bls 14. Hornung 1829 festgesetzt. Vom k. k. Dberbergamte und Berggerichte zu Klagenfurt am 6, December i823< ^7ermischtF V^erlautbarunOrn. Z. H5L8. (2) Nr. 23L5. Vom Nezilts » Gerubte Thurn am hart in Krain wird bekannt gemacht: W sey in Erledigung des am 4. d. M., uoter der Zahl »365, vcn Ma« ria Thurschitfch, Joseph Marolt und Ursula Ma> roll, gegen MathiaS und Mana Marolt, U5or« Münder dcs mindeljährlgen Joseph Maroll, giunk« büchlichen Besitzer der, ter Pfarrsgült hatzeibach dienstbaren Hofstatt, Rect. Nr. Z5, wegen schulbl. gen 4«, 3c, uno 76 A., dann Ncbcnvcrbindllch» leiten, oie von denselben angesuchce executive Feil» bietung der, mit ereculiven Pfandrecht belegcen-und gerichtlich auf ?45 ft. geschahlen, in Haßelbach, unter der Pfaicögult Ulrichen Namens befindlichen Hofstatt, Recl. Nr. L5, bev den drey Vormittags um 10 Udr im One der RcaNtät auf den 3i. Jänner, 2Ü. Februar und 3^. März t. I. angeorcncten Tagsahungen mit dcm An< hange bci^Miget woidcn, dah, wenn diese R.'ali« tät weter beo der eisten nccv zweiten Tagsaoung um die gellchtUche Schätzung oder darüdei sollle an Erfteher gebracht »rcrtcn, fclde bco dot tlit« tcn auch unter der Schätzuna tem VTleistdicten' dm werde hintangegebcn trelten. Die Wlst^gc' ä runjMedingnisse und die Schätzung der Realität liegen hierorts zur Einsicht bereit. Bezirks'Gericht Thurn am hart den 26. No« vember »929. Z. 1692. (2) Nr. 2^0^. Edict. Vom Nezirksgerichte Gottfckee wird hiemit lckannt gemacht: Ei seoe auf Ansuchen deß An» dreaö Iaklitsch von Verderb. w die executive Ver. sieigelung der/ dem Andreas Wittine von Ov«r^ ftiegendorf, in die Execution gezogene, aus 60 ft. geschätzten »)4 hudrealität gewMget, und die Tagfc>oungcn hiezu am »5. Jänner, ,3. Februar Vnb ^3. März 1829. jederzeit Vormittag in oen gewöhnlichen Amtsstunden mit dem Beysah? an» beraumt worden, daß, wenn die Realität bey der ersten oder zweiten Tagsatzung nicht wenigstens um oder über den Schätzungswert!) an Mann ge» bracht werden tonnte, bey der dritten auch un« ter der Schätzung hintangeqeben werden würde. Bezirks «Gericht Gotlschee am 4- December »823. K. »5g8. (2) a6 ^cr. 2704. Feilbietungs . Edict. Vom Bezirks«Gerichte Wipbach wird öffent« lich bekannt gemacht: OK seve über Ansuchen des Georg Ielch von Nannos, wegen ihm sä.uldigen I4 st. an kapital, bann Nebenuelbindllchteiten, die Feilbietung der, dem Ierny Ncbergoi zu ^odgritsch eigenthümlichen, daselbst deleqenen, dem Gute Leutenburg, 5ul> I^aziuns-Moiia 97 »j2, Rect. Zahl 53, und Urb. Nr, »ao, einttenenoen Hj8 Kaufrechtshube, und rücksicktlichen Realuälen, bestehend aus Acker« und Weingründen, im ae» nchtlich erhobenen Schötzungswerthe von »666 ft. M. M. und im Wege der Execution bewilliget norden. T)a hierzu drey Feilbictungstagfahungen, und zwar, die erste für den 2a. Jänner, die zweyte für den »9. Februar und die dlitte für den i3. März 2829, jedesmal von Frühe Z bis 32 Uhr Mittags im Orte der Realität zu Pod« yritsch , und mit dem Beysaye bestimmt woroen, tah die Pfand. Realität, wenn selbe bey der er« sien und zweyten Feilbietung um oder über den Schätzungswerts an Mann gebracht werüen tonnte, solche bei der dritten auch unter demsel« Mben hintangegeben werden soile; sl) werden die MKauftustigen hierzu zu erscheinen eingeladen, und Mkönnen die Schähungs« nebst Verlaufsdedingnlssen ^läglick hieramts einsehen. Bezilts.Gerichl.Wipbach am 2g. November 1828. Z. »577. (3) ^ Nx ^. 6»2. Feilbietungs . Gdict. Von dem Bezirksgelichte Senosetsch in In» nerlain, wird hiemit kund gemacht: Gs se» auf Ansuchen des Gregor Iurza von Bukuje, in die «recutive Feilbietung der, dem MathiaS Doles Von LandoN gehörigen, der löbl. Staatsherrschaft Adelsbcrg dienstmäßigen, gerichtlich auf 1067 ft. Zo kr. E. M. geschätzten l14 hübe sammt An« und Hugehör, wegen schuldigen 2^4 ft. 26 kr. 0. »< c., gewMiget, und die Tage zur Abhaltung derselben auf den »". November und »a. Dec m> der d. I., dann »a. Jänner ,829, jedesmal Früh um 9 Uhr im Orte Landoll mit dem Anhang«? bestimmt worden, daß, wenn diese ij4 Hude we. der bei der eisten noch zweiten Feilbietungssag« satzung um den Schäßungswerth oder da^iber on Mann gebracht werden tonnte, solche bei der dritten auch unter der Schätzung hintanacacden werden würde. Wozu die Kauflustigen mit dem Beisaye eingeladen werden, daß die Schätzung und Licitationsbedingnisse hier 5ägl»ch zu den ge^ wohnlichen Amtßstunden eingesehen und davon Abschriften verlangt werden können. Bezirks-Gericht Lenosetsch den 4. October ,929. Anmerkung. Bei der ersten und zweiten Feil. bietungs« Taqsatzung hat sich tein Kaufiu« stigcr gemeldet- Z. '579. (5) I. Nr. ^9. G d i c t. Vom Bezitl^geiiäte der Herrschaft Seifen, berg wlrd biemit bekannt gemacht: Daß über mündliches Ansuchen des Lukas Stuppnig von StemfchlüVaß, in die executive FcUbietung ker, dem Georg Thomschnfä) von Fuschine gehöliqen, dem lodlichen Oute Sagrah unterthänige Behau« fung und einen dazu gehörigen Acker, wegen schuldiqcn 32 fi. c. 5. c., gewlNiget worden sey. Da nun hiezu dre^ Termine, nämlich der 22. Jänner, 9. Februar und 9. März k. I. »629, in dem Haufe tes Execute« zu Fuschme mil dem gesetzlichen Anhange ausgeschrieben wurden, daß, wenn die o?g?5achce Realität weder bei der ersten noch zweiten FellbietNngs« Tagsatzung um den Schäyungswelih pr. 65 ft> oder darüber an M^nit gebracht werden konnte, selbe bei der dritten auch unter der Schätzung hintangegeben werden wird. zur zahlreichenOrscheinung werden oie Kauf-lustigen hlemit eingeladen. Bezirkt" Gericht Seisenberg am 3a Novem-ber »828. ) mtt allerhöchster Entschließung vom 2Z. Geptemder I. I., laut hohen H^skünzkydecretes vom 2«. October l. I., Zahl 3,ch6c». — 1) Dcm Franz Lud, wlq, Inhaber ».llier Epll,nfcbr»k, wodr-haft zu Rnchenbcrg m Böhmln, für d»e Dauer von sechß Jahren, auf Ine Verbesserung d^r sogenannten Americainsch» Gw^ftlschen ^uch" scheer - Maschine, uermöge welcher die Ma-schM2l»on des Gchncldewerkzruges m der Art verändert ist, baß das doppelte dcv Arbclt ,m Verhaltmsse zu der frühern Beschaffen? hs«l dieser Maschine angeblich gelastet wird. 2- De Werbcsserung seiner m 'Lulge allerhöchster Enc-schlleßunq vom 26. December 1627 ,prn'llc-glncn S^peratious-Maschine für Edelstem?, Golh und Slider, wornach vermittelst eizn-g«r neuen Vorrlchiungen die Geparallon aller jener zu scheidenden Gegenstände eme noch gvö^ere, Vollkommenheit e»halt, us,d man dadurch einer vollständigen Geperation ganz sicher ist. — ä) Dcm Anton A^itz, Tuchfabrikant^ wohnhaft zu Reichenbcrg «n Böhmen, für dlt'Daucr v2N fünf Jahren, auf du C'r: firdung cmcr Tuchwasck. Maschine , mittelst wclcher die in Vtücken gefarh^n Tücher von aiNn Farben und Dualitäten von dem F«r-K?mchnutz3 auf eine lelchte, mmder kostsvie-l'ge A^t gewaschen, gespühlt und gereiniget werQen können, und wobey das Tuch wcdcr walk, noch Wa!kr,P, Stöße oder Löcher ^kommen kann, die Avpvetur erhöht wnd, d^e Maschine wenig Raum einnimmt, nul d^r hüldm Kraft ser sonstigen Wasch- unt (Z. Amts.Blatt Nr. 1' d. 1. Iänne, Spielarten bedarf, und bei weiten keinen solchen Kostenaufwand erfordert. — 5) Dem Anton Rainer Ofenheim, wohnhaft zu Wien, in der Naglcrgasse, Nr. 29b, für die Dauer von emcm Jahre, auf die Erfindung eines angeblich vollständigen tragbaren, kleinen, in jedem Zimmer lelcht hinzustellenden, gefahrlosen .und kcmer Aufsicht bedürfenden Gas - Apparates, wodurch Jedermann im Stande ist, sich selbst eine glänzende tragbare oder Nöhre - Gasbeleuchtung auf die emfachfie, bequemste und wohlfettste Art zu verschaffen. Ist in technischer Bezuhung gefahrlos, und daher zulaßlg erkannt worden. — 6. Dem Earl Gtcin, wohnhaft zu Wien, auf der Landstrasse, Nr. 82, für die Dauer vo» fünf Jahren, auf d>e Entdeckung in der Ver-fert!g'»ng der^0i'l,e-I>i3nu's, nämlich mittelst emcr Verachtung an diesen Instrumenten das gcwlsse Scheppern in der Testatur, welches be» den meisten neuen, und besonders bei allen bis »yt bekannten ausgespielten L'oN«-1'iano5 Glatt findet, und das Spiel stört, zu beseitigen; dieses Scheppern wird zw«r angeblich del den meisten derleo Inftrumen« ten durch die Außlederung der Tafte verhin« dtrt, welches Verfahren aber nur die übelsten Folgen haben muß. Durch diese Vorrichtung müße aber auch der Anschlag dts Hammers besonders bei starkem Spiele viel präpser und kräftiger werden, wie bisher. Endlich die Dauer der Clavier-Instrumente durch eine Art Kapsel dergestalt zu erzwecken, daß jedes schon ausgeriebene derlep Kapsel sogleich ncu gemacht werden kann, ohne ein ap.ocres dafür in d»e Taste einzuschrauben. I,) Mit allerhöchster Entschließung vom 28. September l. I. laut hohen Hofkanzleyde-cycles vom i. November l. I., Zahl Z5571. /) Dem Leopold Pick, Mct allerhöchster EntschlieZung l>om «o^ October l. I., laut hohen Hofkcmzley - De-cretes vom 18. d. M. ^ Zahl 26664. — 12. Dem Peter Wahlen, Goldarbetter aus Frankfurt am Mun, wohnhaft zu Wien, auf der Keimgrube, Nr. 6ci, für die Dauer von zwey Jahren, auf hl« Entdeckung: cmaillnte Rm" ge und OhrenrtNge von Nr. 1 Gold, gelb zu färben, und z-var erstens so schön und dauerhaft wie auf Nr. I Gold; zweitens, daß die Legirung deS Nr. z Goldes, so für die Emaille sich e:gnct, eben so schön und dauerhaft »st, wie auf Nr. 3 Gold; drittens, daß das Bchlagloih, womit dab Gold ?)lr. t gelöchet wlrd , vorzüglich gut < und un Gehalte v,el besser alß ?)tr. l Gold lst; und enolich viertens, daß noch keme so schönen Ringe und Ohll,!ngc s) bMig »m Prelse gemacht worden sind. — iZ Dem Leonhavo Bachlnann, bürgert. Fl^schnerme,st.'r aus preß-bürg, wohnhaft zu Wlen, auf der Lenngru-be, Nr. 177, für die Dauer uon fünf Iah« ren, auf dtc Erfindung emer Maschine, wodurch angeblich erstens, bei mehreren zusammenlaufenden Schornsteinen, ohne daran etwas zu andern, o>?!n Rauchen an den Küchen abgeholfen wlrd; zweitens die bisher ohne Erfolg gebrauchen Dreh- und Schirm? kappen entbehrlich werden, indem diese Ma-schlne die verschiedenen Wmoe zu jeder Jahreszeit vollständig beherrschs; Itenß ist diese Mg-schlne zum Bperren clngellchcet, und dadurch ,,vlffen auf wetten Reisen mit dem besten Erfolge verwendet werden. — 1,4. Dem Sterz et l^,^)., Paplerfabrzkuntsn, wohnhaft,m Markte p.ucn, Nleoer. Oesterreich,'für die Dau?r o)n sänf Jahren, auf die E'rsindung einer Pa« pt,'r- yreßmaschlne, wobei d^s P.,pter angeblich Ni,ht lnehr wle geivohnltch l i d>e Fllzrüchec sie-kautscht, und wenn nn P.sb fcrlig «st, nicht m yr Mli so vlelem ssraftaufwande von Mensch.'«^ gepr^ßi weiden d.N'f, wodurch also nne Erspa'.'N'ß an Flt;lüchern, Znl und K^fcauf-waid bei dem Pre^n crzwecki, wic anH dcr vlele Ausschuß, der beim L?g?n der Fi!zM)?r auf das b^'stts geknutschte Papier durch dasVer-schlagen und Vorziehen dtrftlben gesch'ehr, ^anz beseitigt w,rd. — i5, Dem Nepoleone C:sarz Zanettl, Grundbesitzer, wohnhaft zu Venedig, für die Dauer oon zch n Jahren, auf die El'sin-dun,i cin^rMaschlns, ucrinittelst welchem Schife und Barken ohne Anwendung des Dampfes, der Ruder und Begeln m Bewegung gebracht und erhalten werden können; die Schnelligkeit des Laufes der Schiffe soll h^rhel eben so groß als jene seyn, die nach den bisher bekannten Systemen erreicht wird; die Maschen? rowcrZ steht übrigens angeblich alttn Hindc^uff^, d»? 7 durch Winde und Wellen entstehen, ist völlig gefahrlos, und ihre Herstellung und Erhaltung erfordert geringere Kosten als alle anderen Methoden. — 16. Dem Cao. Marmo Longo, Ea-pttän, wohnhaft zu Padua. für d,e Dauer von ^ fünf Jahren, auf die 5lfindung einer neuen Art, d»e Glasperlen zu vergolden und zu versilbern. __ 17. Dem Eajetan lMchöller, Haus- und Wlrthschafcsbesitzer, wohnhofl zu Herrn, als, Nr. i!2/ für die Dauer von zehn Iah» ren, auf die Erfindung mittelst zweyer Vorrichtungen m den gewöhnlich n Wnn-, Stein- und ande n Pressen, den Tn'a?l-, Lehm- oder sonstigen Ziegel- uno Hafner-Thon auf solche Arc schnell von Steinen und fremdartigen Bestandtheilen zu relmgen, daß derselbe zu allen Galtungen Dach- und andern Ziegeln, wie auch zum Töpfergeschirre geeignet sey/ diese erste Vorrichtung erhalt den Namen Knettkasten, die zweite Vorrichtung ist bestimmt, alle Arten von Ziegeln, nue auch sonstige Formcn, Haubverzierungen, Gäulen, Grabstcme, :c. lc. genau und rein zu verfertigen. — Ist von der me-dlcmischen Facultät in SüMtatsrücksichtcn anstandslos befunden worden. — i3. Dem Johann Heinrich Wcbcr, Mechaniker aus Zürich, wohnhaft zu Wien, ^tadt, Nr. 272, für vn Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung einer Malzmühle, welche angeblich, erstens del H tz?chuh m's Quadrat haltend, und ganz aus Elfen uud Stahl zusammengesetzt, Zn b,s äc> Jahre gebraucht werden kann, und in.. dieser Zeit blos alle drey dis u«cr Jahre geschabt, und alle ücht bis zehn Jahre c.nmapl gehärtet werden muß ; 2tens kann dlesclbe durch Pferde, Ochsen, Wasser oder Menschen getrieben werden; Ztens kann ein einziger Mann in emcr Mmute 2 Pfund, und nach Verhältniß der Kraft durch Thiere oder Wasser m emer «Vtunde Hoo bts 800 Pfund Malz liefern; ^tens kann daS Malj durch c»nc besondere Vorrichtung nach ^'ellcb''n arob odcr fcm gekörnt werden; 5tens ,st das Malz,- da das Werk seine Stellung unverändert behalt, immer gleich gekörnt; twnS kann endlich das Malz trocken oder naß gemahlen werden. — Zu verlängern. .i) Nach einer Zuschrift der k. k. allgemeinen Hofkammer vom 5. d. M. haben Weine Majestät nut allerhöchster Entschließung vom 26. v. M. dem Michael Biondeck, Bürger m BaadeNf die von ihm angesuchte Verlange-rung des ihm unterm H. October l325 auf ti.ie Verlängerung des ihm unterm H. October 1623, auf eme Verbesserung in der Verfertigung der Tabackpfclftnröhren verliehenen fünfjährigen Privilegiums auf die weitere Dau?r von drey Jahren , allergnadigst zu be? willigen geruhet. — Laut hohen Hofkanzley? Decrets vom 19. October l. I., Zahl 2ää^6, d) Nach einer Zuschrift dcr s. f. allgemeinen Hofkammer, haben Seme Majestät mit al-Icrhöchlter Entschließung vom ^/z. v. M. / dem Domcnico d'Angell, rüclsichillch semcs am 21. September i82Z, auf d«e Erfindung emer schwimmenden Badoorrichtung erhaltenen Privilegiums, dte gebetene Verlängerung für wettere fünf Jahre zu bewilligen geruhet. -Laut hohen Hofkanzley: Dccrets vom 20. Oc« tob.r l. I , Z''h! 2457Z. — 0) Nach einer Zuschrift der k. k. allgemeinen Hofkammer haben Seine Majestät mit allerhöchster Ent« sckllcßung vom 1. d. M., das dem Caspar Zufner unterm 17. August 182^., auf zwey Jahre verliehene Privilegium auf die Erfin-dung der sogenannten schwedischen Thranglanj« wichs auf weitere mer Jahre zu verlängern geruhet. — Laut hohen Hofkanzleydccrets vom 27. October l. I , ^ahl 25og5. —» 6) Nach einer Zuschrift der k. k. allgemeinen Hofkam« mer vom iy. d. M., haben Geine Majestät mtt allerhöchster Entschließung vom 6. d. M., das dem RothgerbermcMer zu St. Catharine in Böhmen, Franz Eorger, unterm ,2. August 1822, 5uf el^e Entdeckung und Verbesserung m der Juchzn - Erzeugung für die Dauer von ft (sech5) Jahren verliehene Privilegium auf die wettere Dautr cines Jahres Zu verlänaern geruhn. — Laut hohen Hofkanzley - Dccrcts vom 28. October l. I., Zahl 25ogä- — ?) Nach einer Zuschrift der k. k Hofsammer vom ,3. d. M. haben Se. Majestät mit allerhöchster Entschließung vom ß. d. M., dem Eni Zechini, die von chm angesuchte Verlängerung seines in Verbindung mtt Pctcr Anton Mondlni, unterm 3. August i323 auf die Entdeckung: Druck-mufter auf Arbeiten von Thonerde, Porzellan und Majolica zu übertragen, erwirkten, und durch ffession des Mondinl scit 29. May d. I. in sein alleiniges Elgemyum gelangten Privilegiums auf die wettere Dauer von zehn Jahren al-lergnädigst zu bewtülgen geruhet. — Laut hohen Hofkanzley - Decrets oom 26. October l. I., Zahl 25;ol. — l) Nach einer Zuschrift der k. k. allgemeinen Hofkammer haben Seine Majestät ,mt allerhöchster Entschließung vom 16. v. M., di? brlden ausschließenden Privilegien/ welche dem Fabriksgcs'll-schafter, Ignaz Wilhelm Ioß, auf die Erfindung einer fabrlkswaßigen Zurichtung des Etuhkohres, dann auf eine Verbesserung 3 in der Verfertigung' geflochtener Manner? und Frauenhüte, fär die Dauer von zwei Jahre», unterm 15. und 26. September K626 verliehen wurden, auf weitere zwey Jahre zu verlängern geruhet. — Laut hohm Hofkanzleo - Decreces vom l6. November l. I., Zahl 26647. — 8) In Folge einer Verhandlung, welche über eme Vorstellung der hiesigen Blechwaarenlackirer, rückfichtlich des dem Johann Tanzwohl und dem Johann Voigt/am 26. July 1826 verliehenen Privilegiums gepflogen worden ist, wird mit hohcm Hofk^nzley-Decrete vom 20. October l. I., Zahl 24674, verordnet, die nach emer fehlerhaften Angabe m der Bittschrift Und auf dem Umschlage der Beschreibung eingeleitete Kundmachung jenes Prlvilegmms, nunmehr nach dem Inhalte der Bejchrelbung selbst dahin zu berichtigen, daß sich der M< genstand jenes Prnulcgmms aus d,e Anwendung einer Maschine zur Verfertigung von Tassen aus Eisenblech b?z»ehs. — Z. Erlö-schungen. ») ^aut Eröffnung her k. k. allgemnnen Hofkammer voin 21. u. M. haben Carl Braun und Franz Wägnev das ihnen unterm 28. October 0. I., auf Brannte wem«, Rosoqlio - und E»p>riius ^Erzeugung verl,ehene fu?-lfjal)rige Prioileg'um, inld Lud-wig Braun sein vom Franz Wagner über« nommenes fünfjähriges Privilegium vom 2. July i8?5 auf EsslgerzeugUNg, zurückmeldt. Laut hohen Hoskan;ley - Decrees vom 5. N^ vember l. I., ^ahl 253,5 — 1>) Nach Eröffnung der k. k. Hofkammer oom 2l. v., und 4. d. M. ist das Prttnlegnlm des Anton Kalmer oom 7. November 1626, auf Essl>, Branntwein-, R'soglw- und LlHuers - Erzeugung , welches derlelbe vom Emanml junger übernommen hatte, wegen Mczngkls an Neuheit für erloschen erklärt worden. Laut hohen Hofkanzlev - Decreces vom iI. November l. I., Zahl 25)3l4. — c) Nach einer Eröffnung der k. k. allgemeinen Hofkammer vom 5. d. M , ist das dem Clavier - Instcu-mentenMHchcr^ Wilhelm Lcschen, mit allerhöchster Entschließung vom 7. November 1826 . verliehene Privilegium,^ auf eine Verbesserung der Clavier-Instrumente über eine von dem Instrumencenmacher, Mathlas Müller dage^ gen erhobenen Beschwerde, theilwelse, näm-llch rücksichtlich des über den Seiten des Claviers bcsinolichen , mir Gtiflen versehenen . Steges, wcgen Uebereinstimmung Mit einem früheren Privilegium des Klagers von dec Nleder-Oisterreichischen Regierung aufgcho« bcn morden. ^- iiaut h?hen ?ofka!,zl:p - D«!- rretes vom 19. November l. I. / Z. ^8.^. ci) Joseph Trentftnsky hat für das, mu al-lerhöchster Entschließung vom ?,,. Jänner 1822, auf die Entdeckung der Zmkdrucke-rey erhaltene zehnjährige Privilegium, die Taxraten nicht gehörig entrichtet. —- D;e k. k. allgemeine Hofkammer hat daher, laut lhrcr Zuschnft vom 8. d. M. dicfts Pnmle-qium lm Einklänge mit der Entscheidung der Nieder-Oesterreichlschen Regierung, a!s erloschen erklart, liaut'hohen Hofkanzley , De, cretes vom 18. d, M., Zahl 268N. — ^. Beschreibungen, a) Verbesserungen ,n der Verfertigung der elastischen Männerhals-blnden vun Franz Kinnesbergcr, (Patent am 17. Mao ,327,) Diese Halsbinden sind Gc».n;-oder Halbroßhaarstoffe, und das Wesentliche m d?r Verbesserung besteht darin, daß erstens dtsse Gewebe/ welche sonst immer auf dem Weberstuhle verfertiget wurden, auf dem Ps^ samentnerstuhle mit hängenden Hochkämmen tn emer Grelle vcm zwcydrlttel b>s dreyuieri til Ellen eräugt w,-r0en; und d^ß zwcotenS l>as Roßhaar, wilchev als Eintraq dient, durch Umwinden mlt Kcide, (d, l. llmwand« lung zu ^lmoc'-l) ^cclgnec acmi'bt w,rd, mit-rolst der W^ic^s.1)ü^ durch d? Kuttc^faden emoelragcn wcrdcn zu können, bitteres wlrb nach der gewähnilHen V^rfahrungsweisö nur einer lellienförmt.^'^. Vorli^mng bezweck! , welches viel um^in^llchcr «st, da jeder Roßhaarfaden einzeln eingelegt wrrdcn lnuß, uno hierzu ein Hilfsarbeltcr nöthig lst. — kaut hohen Hofkaniley-Decretcs oom 6. November l. I., Zahl 26010. — I') Verfahren in der Bereitung vergröberen Papicrsorten von Quintin Baroqq,, (privüegtN am 6. April i323.) Der Erfinder bcnüyt als P.ivierma: terlal die Blüthenl^cid^n dis Mals (Kuku-rutz) wclche «m Wasser mir Holzasche gekocht, vermittelst eines aufrechcstehcnden Mühlsteines vermahlen, und in Paol?r^cug verwandele werden, aus welchem dann Pappendeckel oder grobes Papier nach dem