Nr. 1894. JTV. 1873. Kirchliches Veràungs-àtt für die Lavantcr Diöccse. 3nl)nlt: I. Einladung zu ben gemeinsamen Priester» Exercitien. — ll. Ministerial-Berordnung betreffend die Ausstellung von 2: ob teuf cf; ein eit der in Oesterreich verstorbenen königlich italienischen Staatsangehörigen. — Ili. Diöcesau-Nachrichten. B. Die Priester-Exercitien finden Heuer wieder zu Sauerbrunn statt, und zwar beginnen dieselben am 15. September Abends und enden am 19. September Morgens. Die Herren Theilnehmer haben zeitrecht durch das Vorgesetzte f. b. Decanalamt ihre diesbezügliche Erklärung anher abzugeben. A3. Laut Mittheilung der k. k. Statthaltern däo. 4. l. M. Nr. 8554 hat das k. f. Ministerium des Innern im Nachhange zu den Verordnungen der k. k. Ministerien des Innern rind für Kultus und Unterricht vom 5. Juni 1871 Z. 53 und vom 9. Juni 1873 Z. 110 R. G. B. mit hohem Erlasse von; 9. Juni l. I. Z. 9196 Nachstehendes ungeordnet: Auf Grund des zwischen der kaiserlich österreichischen und königlich italienischen Regierung abgeschlosseneil Uebereinkommens werden die mit der Matrikenführung m Oesterreich betrauten Functionäre gleichzeitig mit der im Reichsgesetzblalte sub Nr. 110 kund gemachten Verordnung der Ministerien des Innern, dann für Kultus und Unterricht vom 9. Inni d. I. angewiesen, die Todteincheine der in Oesterreich verstorbenen königlich italienischen Staatsangehörigen in derselben Weise an die Landesstelle vorzulegeu, wie dies rücksichtlich der Todtenscheine der königlich belgischen Staatsangehörigen mit der Ministerial-Verordnung vom 5. Juni 1871 R. G. B. Nr. 53 angeordnet wurde. Hievon geschieht die Verständigung mit dein Beisatze, daß von den mit der Führung der Matriken (CivilstandS-Register) betrauten kirchlichen und weltlichen Functionären rücksichtlich der in ihrem Sprengel gestorbenen Personen, welche in Belgien oder Italien geboren waren oder dort ihren Wohnsitz hatten, ohne diesfalls ein Ersuchen ab zu warten, unverzüglich und kostenfrei in der Hierlandes vorgeschriebenen Form von Amts wegen die Todtenscheine für belgische Unterthanen in lateinischer Sprache, für italienische Unterthanen in lateinischer oder italienischer Sprache anzusertigen, und sogleich im Wege der politischen Behörde erster Instanz zum weiteren Verfahren an die Landesstelle einznsenden sind. — Den in einer anderen als der lateinischen oder italienischen Sprache ausgestellten Todtenscheinen ist eine lateinische, von der zuständigen Behörde gehörig beglaubigte Uebersetznng beizuschließen. Hievon werden die wohlehrw. Pfarr- und Kuratial-Aemter mit Hinweis aus die im tirchi. Verordnungsblatts de anno 1871, Stück VI, Nr. 2260, Absatz I enthaltene Anordnung zur Darnach-achtnng verständiget. BBB. Diöcesan-Nachrichten. Verleihungen. Dem Herrn Vincenz Bizjak, Kaplan in feite, wurde die Pfarre St. Gertraud ob Düster, und dem Herrn Blasius Trunk, I. Stadtpsarr-Kaplan zu W.-Feistrib, die Kuratie Unter-St. Kunegund verliehen. ftf. > Bestellung. Herr Jakob Planinšek wurde als Provisor in Artič bestellt. Uebersehutigeu der Kapläne. Herr Johann Nep. Kimcj wurde als 1. Stadtpfarr-Kaplan nach W.-Feistritz; „ Josef Masten nach hl. Geist in Seče; „ Jakob Korošak nach Ponigl; „ Karl ®meiner nach St. Gertraud ob Tüffer; „ Georg Urbas als I. nach St. Georgen a. d. Stainz; „ Franz Zdolšek nach Leutsch; „ Franz Klinc nach Süssenberg; „ Karl Hribovšek als II. nach Sachsenfeld; „ Johann Govediü nach St. Martin bei Schalleck übersetzt. Anstcllnngcil der Priester-Alumnen als Kapläne. Herr Johann Prešern wurde als II. zu St. Georgen bei Reichcncck; „ Anton Nibar als II. zu Oberbnrg; „ Johann Mia ter zu Laufen und „ Josef Kralj zn St. Beit bei Montpreis angestellt. Gestorben ist: Herr Anton Span, Pfarrer in Artiö, am 26. Juli l. I. Ausgeschrieben ist: Die Pfarre hl. Geist in Artič bis zum 8. September l. I. Fürstbischöfliches Lavanter Ordinariat zu Marburg am 30. Juli 1873. Jakob Maximilian, Fürstbischof. Bereins-Buchdruckerei in Graz.