A m t s - N l a t t. ^.1114. Kamstag Ven 22. Kegtember R332. «Kubernial - Verlautbarungen. Z. ,,59. (2) ucl 6ud. I^r 1675^. Wir Franz der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Jerusalem, Hungarn, Böhmen, der Lombar-die und Venedig, ^n Dalmat>cn, Eroaticn, Slavonien, Galizien, ?odomerien und Illp-ricn; Erzherzog von Oesterreich; Herzog von Lothringen, Salzburg, Steycr, Karnthcn, Kraln, Ober-und Nieder-Scklcsicn; Groß« fürst in Siebenbürgen; Markgraf m Mahren; gefürsictcrGrafvon Habsburg undTyrvl N.N. Da selt Unserem Patente vom 8. Decem, ber »820, über die Verleihung aukschlttßender Privileglm verschiedene in der Ausübung vor« gekommene Zwe,fcl und gewonnene Erfahrungen ein ae Veränderungen in denBeftimmungen jenes Gelltzes zu erfordern schienen, so hahcn Wlr elne ricue Prüfung desselben angeordnet, — Mlt Rücksicht auf das Resultat derselben sinden Wir nulimchr Folgendes festzusetzen: l. Abschnitt. N^o dcm Gegenstände der aukschlllßendcn Privilegien und dem Ncrfah« ren zur Erlangung derselben. -- §. 1. Zur Erlangung emes au5schließenden Pr,v,leg>l!Mö in Unftrcn Staates,, für welche dieses Gesetz gegeben ist , sind alle neue Entbickungen / Er-findungrn und Verbesserungen im gesammten-Gebiethe der Induftr,e geeignet, es mög« das Privlleg'um ron emem In- oder Ausländer angesucht werden.— §. 2. Auf Bereitung von Nahrungsmittel , Getränken und Arzneyen findet kem Primleglum ssatt. — Auf neue Erfindungen und Verbesserungen des Auslandes, welche m dle österreichischen Staaten emge-fuhrt werden wollen, könnm dann und in so fern, als die Ausübung derselben un Auelan-te auf ein ausschließendes Pnvllegium be, schrankt ,st, dem Inhabcr eines solchen Prioi, . legiums oder dessen rechtmäßigen Eessionanen und nur auf dic Dauerzeit des aublandischen Privilegiums, jedoch in keinem Falle ohne Un-Ure besondere Bewilligung über fünfzehn Iah, tt ^rivllegikn etthnlt n?crdrn, — Auf solche auslälidlsche Endungen und Verbesserungen aber, welche im. Inlande zwar noch nicht in Ausübung, im Auelande aber auf kem Pri» vlleglum beschränkt sind, und ,n die österrelchi-jchen Staaien, sei es von In- oder Auslan, dern eingeführt werden wollen, können keine Privilegien mit rechtsgültiger Wirkung zugestanden werden. — §. I. Wer ein ausschließendes Privilegium auf irgend eme neue Entdeckung, Erfindung oder Verbesserung im Geblethe der Industrie zu erlangen wünscht, hat btl dem KrelSamte, m dessen Bezirk er sich aufhält, sem Gesuch nach dem beiliegenden Formulare H. einzureichen, in demselben seie ne Entdeckung, Erfindung oder Verbesserung m der Wesenheit anzugeben, d>e Anzahl oon Jahren, auf welche er das Privilegium zu er» hallen wünscht, auszudrücken, die darnach entfallende Taxe nach den weiter unten (tz. 12 —' 17) vorkommenden Bestimmungen zur Hälfte zu erlegen, und cine versiegelte genaue Ne» schreibung seiner Entdeckung, Erfindung oder Verbesserung beizulegen, welche mit folgenden Elfotdermsscn onsehen scyn muß: 3. Die Be, schrelbung «st in dcr deut'chen oder in der G«I schäftesprache der Provinz, wo das Gesuch em-gerclcht w,rd, einzulegen, d. Sie muh so ad-gefaßt sryn, daß jeder sachveiständige den Ge-genstand^nach dieser Beschreibung zu verfertigen im Stande rst, ohne neue Erfindungen, Zugaben oder Verbesserungen beifügen zu ml",s< sen. o.) Dasjenige, was neu »st, also benGe-genttand des Privilegiums ausmacht, muß in der Beschreibung genau untcrlchieden und angegeben tz. /». Das Krelsamt hat dem Prlvilegien-werber über die gedachten Eingaben einen Empfangsschein (Certlficat) nach dem belllegenden Formulares, auszufertigen, m welchem nebst dem Namen und Wohnorte des Privllegienwer^ bers, Tag und Stunde der Ueberreichung, die Bestätigung her bezahlten Taxe und die An< gäbe der in dem Gesuche in der Wesenheit angezeigten Entdeckung, Erfindung oder Verbes« serung anzusetzen sind. — §. 5. Von diejem Tage und dieser stunde an hat di? Priorität der angezeigten Entdeckung, Erfindung oder Verbesserung zu gelten, das ist: jede Em« Wendung emer nach dlesem Termine gemachten oder ausgeübten glnchcn Entdeckung, Erfim dung oder Verbesserung wlrd als ungültig betrachtet, und kann die Neuheit der von dem Primlegienwerder ordnungsmäßig angezeigten und beschriebenen Entdeckung, Erfindung oder Verbesserung nicht widerlegen, und aufheben. — §. 6. Auf den Umschlag der versiegelten Beschreibung hat das Kreisamt den Namen und Wohnort des Privilegienwerbcrs, Tag un> Stunde der Ueberreichung, die bezahlte Taxe und die Angabe der in dem Gesuche m der Wesenheit angezeigten Entdeckung , Erfindung oderVerbesserung unter Mltfertigung de6 Pru vilegienwerbers, sogleich bei der Ueberreichung nach dem beillegenden Formulare (^. anzusetzen, diese, Beschreibung sammt dem Gcluche ohne Verzug längstens binnen drei Tagen un-. esbrochen an die iandesielle der Pruvmz ;u übersenden, und die empfangene Ta/e auf dem gewöhnlichen Wege an die Landesstelle' abzu« führen. — §. 7. Dte Landesstelle hat sich in keme, wie immer geartete Erhebung üker d,e Neuheit oder Nützlichkeit der Entdeckung , Er« sindung oder Verbesserung einzulassen, sondern nur zu beurtheilen, ob die in dem Gesuche in der Wesenheit angezeigte Entdeckung, Erfindung oder Verbesserung m keiner öffenr-lichen Hmsicht schädlich oder den Landeßgcsetzen zuwider, und n.ich diesem Patente z^ur Erthet-lung eines Privilegiums gkeiqnet fe, oder nicht. — Nach Maßgabe der Umstände hat sie sodann entweder das Privilegium zu verweigern, cder im vorgeschriebenen Wege nach dem bnliegen» den Formulare v. zit erwirken, und d«e Alls, Handlung desselben an die Prwilegirten, die Elnrückung in dte ^eitungßblatter und die Kundmachung im Wohnbezirke des Primlegir-tcn zu veranlassen. — Im Fall? die kandes-stcllc dem Prlvllcgiumswerber das anqesuchte Privilegium verweigert, stehl demselben drr Recurs an die k. f. Hufkammer fre>. — §. O. Die eingelegten versiegeltes, Bcschrnbungen sul> lcn, wenn der Prlvlleczlumswerber nlcht aus-drückllch die Geheimhaltung angesucht hat, nach Erfolglassunq und Kundmachung des Privilegiums dn der Lcndcsstelle eröffnet, dort in das §. 23 vorgeschriebene Register emgetra-gen/ und Jedermann zur Einsicht offen gehalten werden. — Fordert der Prwilestiumswerl her aber in seinem Gefuchc um das Privilegium, odcr uor Ausfertigung desselben die Gchemhal« tung, so werden die B-schr? deren Gegenständen ,n den Gesuchen um Privilegien assenfalls nnschwiegenen, aber in den versiegelten Beschreibungen enthaltenen Mittel oder Vcrfahrungsarten gegcn Polizel« oder Samtärörücksichtcn, oder gegen das allgemein ne Staatsintcresse streben, die Anwendung und Ausübung derselbe?? eben so wenlg m>t ei» nem ausschließenden Privilegium, als ohne cm solcheö gessanet werden könne, und daß die Bewilligung des Prluileglumll »n solchen Fällen sich o?n selbst aufhebe. — II. Abschnitt. Vvn den mUegmm sicherr und schützt dem Privilegirten den ausschließen^ den Gcbcauch seiner Entdeckung, Erfindung oder Verbesserung, so w»e sie tn seln^r vorq?: legten Beschrelbung dargestellt worden ist, für die Anzahl von Jahren, aufweiche sein Pri-v'legmm lautet. — §. z^. Der Prwllegirl'e ist berechtigt, alle jene Werkstätten zu errich« ten/ und jede Art von Hülfsarbeitern in denselben aufzunehmen, welche zur vollständigen in jeder beliebigen weitesten Ausdehnung no, thig sind, folglich ükcrall in Unseren Gtaaten," für welche tneses Gesetz gegeben ist, Etabl'ssc-ments und NttdcrlaZcn zur Verfertigung und 849 zum Verschleiße des Gegenstandes seines Prnn-legiums zu errichten, und andere p, ermächtigen, seme Erfindung unter dem Schutze sei« nes Privilegiums auszuüben, beliebige Gesellschafter anzunehmen, und seine Erfindungsbe, nühung nach jedem Maßstabe zu vergrößern, mit seinem 'Privilegium selbst zu dlspomren, es zu «ererben, zu verkaufen/ zu^ verpachten , oder sonst nach Belieben zu veräußern, und auch im Auslande auf seme Erfindung e>n Privilegium zu nehmen. Dlcse Rechte Und aber nur auf den eigentlichen Gegenwand der vr„ vilegirten Erfinhung, Entdeckung oder Ver, desserung beschrankt, und dürfen daher »ucbt auf verwandte Gegenstande ausgedehnt, noch den bestehenden Gewerbsgesetzen oder «nderen Gerechtsamen zuw'dcr ausgeübt werden. — §, ,l. Das Prtvileglum aufeme Verbesserung oder Veränderung elner prlvilegincn Erfindung h"t sich einzig und allein auf d,e ifidivl-duelle Verbesserung oder Veränderung selbst zu beschranken, und dem privllegirten Verbesse-ver oder Veranderer auf die^ übngen Theile dcr bereits prloileglrten Elfit,dllng, oder emer schon bekannten Verfahrungeart kein Recht zu geben, wogegen der Hauvle^finder cben so we-Nlg die von einem Andern gemachte pnvileglr« te Verbesserung oder Veränderung benutzen darf, wenn er sich nicht m«t demselben deßhalb «muerstchl. — 111. Abschnitt. Von den Pciuilegtentaxcn. — §. 12 Die Prioilegicnlaxln slnd nach Verhältniß der Dauerzett der Prlvi» legien s§. ,Z.) zu entrichttn, und hat der Prw,-legienwerbcr selbst zu bestimmen, auf w»e vlele Jahre dls zur höchsten Dauerzett hinauf er das Privilegium zu erhallen wünsche. — §. iZ. Für jedes Jahr dcr Dauerzett eines Prlmle, giums, es laute dlescs auf nn'e Entdeckung, Erfindung oder Verbesserung, lst, so viel die «rsten fünf Jahre anbclanat, e»ne Plw'leglene taxe von zchn Gulden Eonventions« Münze, zusammen alw für alle fünf Jahre 5c» fi. E.M. für das 6le Jahr ... ^5 „ ., „ " " ^ « » ' ' 20 „ „ „ " " ^^ « < - . 25 ,, ., „ '' " ^^ «... 3o „ ',. „ " " !^ « * ' ' 25 « « ,. " " " ' ' ' äa „ „ „ ,5le ^ " " « „ " ^äle „ ... 55 " « ^l« „ ... 69 „ „ „ zuftmmen also für dic höchste Dauerznt von iä Jahren ^25 fi. C. M. zu ennlchnn. — §. 54. Du Häifle der hier- nach für die ganze Dauerzeit entfallende Pri« vlleg'entaxe ist, wiegesagt (§. 3.), gleich wlt dem Ansuchen um das Privilegium, die andec re Hälfte aber m ebenso vielen Jahresraten, als tue Dauerzcit des verliehenen Pnollegiums ausmacht, mit Anfange emes jeden IahreS, be, sonstiger Einziehung deß Privilegiums zu entrichten. — §. ,5. Um den Erfindern die Erlangung von Privilegien zur probcwelscn Aueübung ihrer Erfindung zu erleichtern, kann Derjenige, der Anfangs e>n Privilegium auf eine ger,tigere Zeu als ,5 Jahre erhalten Hal, vor dem Ablaufc des Privilegiums du Verlängerung desselben bis höchstens zur Zeit von ^5 Jahren gegen dem erlangen, daß cv für die Verlängerung deß Prunleglums von der flufen-welsen Taxbemessung der verlängerten Jahre, d«e Hälfte dieses hiernach für die Danerzeit dieser Verlängerung entfallenden Betrages bei Bewilligung der Verlängerung, und tne andee re Hälfte in eben so v>!en Jahresraten, als die Verlängerung dauert, mtt Anfang eines je, den dieser verlängerten Jahre be» sonstigem Verluste dieser Verlängerung entrichte. — §. iH. Icde bezahlte Taxe ist als verfallen zu betrachten, und eß kann lem Anspruch auf eine Rückvergütung derselben gemacht werden / we»m auch m der Folge Umstände hervorkommen, welche die Nullttät eines Privilegiums herbei, führen / es se> denn, daß der Staat aus offi'M» lichen Rücksichten ein Prln,leg,um zu annulll-ren, oder nicht zu ertheilen finde, in welchem FaHe die bezahlie Taxe zurück zu erstatten ,st. — Außer der gedachten Tax?, der ExpedlNons« Gebühr von drc» Gulden Convcntions«Münze, für jede Prnnlegiumkurkunde und der vorge, schr«ebenen Stamvelsiebübr (dann der Gebühren für die ebenfalls erforderlich gewordenen Untersuchungen über die Schädlichkeit odcrUn, schädlicbkeit des Gegenstandes der Entdeckung, Erfindung oder Vclbcsscrung), hat der Prw»« legnte für die Verlechutig des Privilegiums keine wie unmer geartete Gebühr, Honorirung oder Expedltlons- uno Kanzlelspesen unter «r, glNd einem Vovwande zu entrichten, und die Privilegien-Urkunden sind künftig, w,e jedes andere Befugmß-Dccrct, l5x owcio zu expe-dlren. — IV. Abschnlü. Von dem Anfan« ge, der Dauer, dcm Umfange, der Kundma-chungsiari und Ellöstbung der ausschließenden Privilegien. — §. l6. D»e höchste Dauerze»t di»' Pritnleg'en «rlrd auf fünf^hn Jahre fest-' gesetzt. D>e Bewl^,cung auf eine längere Dau-erzett behalten Wlr Unb vor. und soll diese von den Behörden nur »n besonderen Fällen bti Uns angesucht werden. — 5» ^9> Die Zeit der 65o Dauer eines Privilegiums beginnet von dem Datum der Privileglenurkunde, jedoch kann die Wirksamkeit des Prw,leg:ums in Beziehung auf die Etraffattigkett der unbefugten Nachahmung des privilegirien Gegenstandes erst mit dem Tage der Kundmachung des Privilegium! in den öffentlichen Blättern beginnen.— §. 2a. Der Umfang der Primlegien «rstreckt sich auf alle Unsere Staaten, wo dieses Patent mit Gesetzkraft kund ge nacht worden ist. — §. 2l. Die Privilegien erlöschen : <-,.) wenn es der ge, nauen Beschreibung der Entdeckung, Erfindung oder Verbesserung/ worauf das Priollegium angesucht worden ist, an den ,m §. 5. (a—e) vorgeschriebenen Erfordernden oder auch nur an einem derselben fehlt; b.'i wenn Jemand gesetzmäßig erweiset, daß die prilnleglrte Entdek-kung, Erfindung oder Verbesserung schon vor dem Tage und der Ntunde des ausgefertigten ämll'chen Eertificats lm Inlande nach den weiter unten (§. 2Z. (i) vorkommenden Bestimmungen nlcht mchr als neu angesehen werden könn« te, oder daß die privlleglrte Entdeckung, Erfindung oder Verbesserung nur aui dcm Aus, lande eingefühlt wurde, und das Privileg,um darauf mcht nach §. 2 dem Inhaber e,nes aus^ ländu'chen Priullsgiums oder seinem.Fessionäv gewahrt worden ware; <:. ) wenn der Eigenthümer emes in Kraft bestehenden Priullegiums nachweiset, daß die soatev prlullegirle Ent« deckung, Erfindung oder Verbesserung mit seiner eigenen früher ordnungsmäßig angezeigten und ftnvlleglrtcn Entdeckung , Erfindung oder Verbesserung identisch sei; <1.) wenn der Pri-vlleglrte hinnen Jahresfrist nach dem Tage der Ausfertigung desPrlmleglums seme^ntdeckung, Erfindung oder Verbesserung noch mchr auszuüben angefangen hat, er sei ein In < oder Ausländer; e.) wenn er dlese Ausübung em Jahr lang während der Prlmleglenzett un!e,hr>cht, ohne sich darüber mit genügenden Gründen ausc zuweilen ; 5.) wenn die zweite Hälfte der^rlvile-glencaxe mcht in den oben vorgeschriebenen Jahresraten entrichtet wird; 5;.) endlich mtt dem Verlaufe der ursprünglich ertheilen oder durch Wcrlängerulig erhaltenen Pnv'legienjeit. — Es versteht sich von selbst, daß diese Erlös.chungs-arten auch für emen jeden, der e>n Prwilegium an sich bringt, so wic für den ursprünglich Prilnlegn'ten zu gelten häben. Nach der Er, löschung eines Privilegiums wnd dle Benützung d^er Entdeckung, Erfindung oder Verbesserung, auf welche das Privilegium ertheilt war, allgemein frei gegeben. —- V. Abschnitt. Von der Emreglstrlrung der Pmnlegien. — §. 22. Damit Derjenige, w?sch?r ein Privilegium ansuchen will, »n den Gcand gesetzt werde, zu semer größeren Glcherheit die berelts ertheilten Prtvileglen zu durchsehen, ist bei sammt!,chen Länderstellen em Register zu eröffnen, m wel« ches d«e sämmtlichen prllnleqieli, wie sie ertheilt werden, sammt der Angab? dcr Personen, welchen sie ertyellt worden fnio, lyren Nodiü siyen, des Datums der AuSfeNl^ung der amt« lichen Certificate, der Prwllegilimsurkunve und der Crlöschungsj?,t des Privilegiums e«n-zutragen, und m welchen eine besondere angemessene Rubrtk für Anmerkungen über den Stand der nachherigen Ausübung, und über die in dem Besihe der Privile^een geschehenen Veränderungen l)ffen zu lassen ist. — Bel dec zur Lettttlig der Commerz - An.^legenhelten bestimmten Hofbehörde ist öas Haupt:eglst«r zu führen. — h. 23» Wenn das PrnnlenulN an sllieli andern übergeht, sel eS durch Kauf, Tausch, Schenkung, Erbschaft, V^ftachiung oder sonstlge Veräußerung, so «st daoon dle beglaubigte An;?»ge an die LandessteHe zu ers statten, von wcl ,?r auf der Rückseite der Pri« vilegiumsurkunfte oie Veränderung des Besitzes zu bemerken, zu bestätigen, in das Register einzutragen, und darüber an d»e zur Leitung der sommer; - Angelegenheiten bestimmte Hofbehörde dle Anzeige zu ermatten tst, um diese Veränderungen auch dort in dem Hauptregi« sser anmerken zu lassen, — §. 2/i. Wenn das Priinleglum unter einer Flrma , welche emen anderen als den wahren Namen des Elgin-thümers bezeichnet, ausgeübt werden wlll, so muß der wahre Name der Behörde »mmer an-ge^igt, unl» die gewählte Firma, welcheicdoch m,t ktlner anderen schon bestehenden F»rma oh« ne Zustimmung der Firmaführcr übereinstimmend seyn d>n'f, neben dem wahren Namen m den Registern vorgemerkt werden. — VI. Abschnitt. Von dem Verfahren bei entstehenden Scrclligkeiten und vdn der Scrafianc« tlnn. — §. 25. Zur Vorbeugung und zweckmäßigen Entscheidung von Streitigkeiten werden folgend? Bestimmungen festgesetzt: Das Privilegium gründet sich auf die von dem Besitzer desselben eingelegte Beschreibung der Entdeckung, Erfindung oder Verbesserung. (§. y.) Bet entstehenden Streitigkeiten wird daher die Entdeckung, Erfindung oder Verbesserung nur nach d?m Zustande beurthc'lt/ in welchem sie in der eingelegten Beschreibung dargestellt lst. — 3.) Als eine Entdeckung ist jede neue Auf» sindung elner zwar schon in früheren Zeiten ausgeübten, aber wieder ganz verloren gegan» L5i genen oder überhaupt einer im Inlande unbekannten mdussriellcn Verfahrungswem anzusehen. — d.) Als eine Erflndung ist jede Darstellung emes neuen Gegenstandes mit neuen M'tteln, oder eines neuen Gegenstandes mtt schon bekannten Mitteln, oder e,nes schon bekannten Gegenstandes mit and.ren, von Denjenigen, selche schon für denjclbcn Gegenstand angewendet werden, verschndenci, Mttteln zu be:r.,Dien. - <-.) Alß e«ne Ver, besferung oder Veränderung ist , de Htnzufügnng c.ncr Vorrichtung, Einrichtung ode« Verfahrungswe.se zu einem b«r^ts be. kannten oder vrivle^rten Gegenstände anzu. seben. durch w^lcbe m dem Zwecke des ^egen-siandes oder in semer Darstellungsweise em günstigerer Erfolg oder eme größere Oecono-mie erz'elt werden sollen. — ä.) Als neu »ft irgend cme Entdeckung, Erfindung/ Verbcs-serung oder Veränderung zu betrachten, wenn sie im Inland« weder m dcr Ausübung, noch durch eine in e»nem öffentlich gedruckten Werke enthaltene Beschreibung bekannt lss; jedoch kann d,e Neuheit eincr Entdeckung, Erfindung oder Verbesserung aus emer m einem öffent? lich gedruckten Werke enthaltenen Beschreibung nur in dem Falle angefochten werden, wenn diese Beschreibung so genau und deutlich ist, daß hiernach jeder Sachverständige den Gegenstand , worauf ein Privilegium angesucht udec erlangt worden »st, zu verfertigen oder auszuüben vermag. — §. 26. Ueber d>e Fragen: ob ein ertheiltes Privilegium aus öffentlichen Rücksichten oder wegen unterlassener Aus« Übung/ oder wegen von dem Prnnleglumsbc« sitzer nicht erfüllter, oder von ihm verletzter Bel dingmsse der Verleihung aufzuheben w, haben die politischen Behördennach Maßgabe ch-res allgemeinen Wirkungskreises und mit dem Vorbehalte des m der gesetzlichen Frist zulässt-gen Äecurses an die höhere Behörde zu erkennen. — §- 27- Das Erkennlnlß über die Exi-sienz emes Emgnsses oder eimr Verletzung über die Anwendung der gesetzlichen Sirafe, über den Ersatz des von der emen oder anderen Sei^ te erwiesenen Tchadens, so rvie über einen Streit um düs rechtmäßige Eigenthum eines Privilegiums, er möge weder der Priorität derErfinoung, Entdeckung oder Verbesserung, cVer aus einem prioatrechtllchen Ttttl entspringen, steht dem ordentlichen Richter zu, und ist «n dem vorgeschriebenes Rechtswege auf die Resetzmäßige Art zu erwirken. — Gtreltlgke,-ten über die Neuheit einer priullegirten Eni« dlckung, Erfindung oder Verbesserung, d,e vor Ertheilung des Privilegiums schon bekannt war; oder über d,e Frage: ob sie mcht aus dem Auslande nur elngcführt worden, und nach §. ,. für em Prwllegium nicht geeignet sei, wobei es allo nicht auf cm Erkenntniß zwlschen zwei Priollegirtcn ankommt, gehören aber nach §. 26. z<>r Wllks^mkcit der vclltlschen Be.5 hördcn. — tz. 23. Ve, diesem oder demjenigen Richter, welcher stcb im Orte, wo dle Verletzung statt findet, befindet, und der zuständige des Verletzcrs ware, wenn dieser sich dort befände, «stauch der PriUileglrte »m Falle, als er glaubt, daß Jemand sich emen Eingriff m seme pllmlcgl, ten Reckt« crlaubl, oder dieselben vc, lcyt hatte, berechtigt, gegen den UNbefug? ten Nachahmer des Gegenstandes seines Pr>»l, legiumS, dte Einstellung der ferneren Nachah« mung desselben ^u verlangen. — Wenn dle Beschreibung des Gegenstandes des Privlles gmmtz nach § 6. geHelm gehalten nurd, so ist d.m unbefugten Nachahmer das erste Mal nue die fernere Nachahmung und di? Veräußerung der nachgeahmten Erzeugnisse einzustellen. — Ware aber d>e Beschreibung in dle öffentlichen Register zu Jedermanns Emsicht eingetragen, oder wenn »m Faüe der Geheimhaltung ein zweiter oder wuderh^hlter Elngnff Statt fände, kann dcr Privileglric auch die unverzügliche Beschlagnahme des nachgeahmten Gegenstandes begehren, es möge sich d,eser bei dem Nachah-mer selbst oder bü emem Drttten vorfinden, oder von dem Auslande hereingebracht worden seyn, worüber dann der Richter, denes betrifft, oh, ne Zmoerlust zur Handhabung desPrwllegiums sein Ami zu handeln hat. — Der Richter wird sich dabei nach den Vorschriften der Gerichtsordnung , msbel'ondcre nach der Analogie der Vorschriften von Verboten und Sequestrationen benehmen, und überhaupt das Augenmerk darauf richten, daß dcr beklagten Parthe» oh« ne dringende Noth kein unersetzbarer Schaden zugehe, und daß in allen Fällen d»e bewilllgte Vorsichtsmaßregel nur auf denjenigen Gegen-stand beschranket werde, welcher die Nachah« mung des Privilegiums betrifft. — §. 29. Em< gr»ffe in solche Privilegien, deren Beschreibung nach §. g. geheim gehalten wlrd, unterliegen daS erste Mal keiner Strafe, sondern sind nach §. 38. abzustellen. — Be, einer nach erfolgter Abstellung eingetretenen Wiederholung werden solche, so wie bei Privilegien, deren Beschrc»? bung m d>e offen gehaltenen Register eingetragen »st, alle, also auch schon die ersten Eingriffe mlt emer Gtrafe von Einhundert Species-Du« caten, wovon die eine Hälfte dem Primleglv- 652 tell/ und die andere Hälfte dem Armenfonde des Orts, wo das Erkenntniß in erster Instanz gefällt wurde, gehört, nebst der Confiscation der nachgemachten Gegenstande desPrivllegiums zum Vortheile des Prlvilegirten uerpönt. — §. 30. Durch dleses Gesetz finden Wir das Patent vom 8. December 1820/ so wle aüenach« gefolgt« sich darauf begehenden kundgemachten Erläuterungen, unbeschadet der aus jenen Gesetzen bereits erworbenen, gehörig zu schützenden Rechte, außer Wirksamkeit zu setzen. « Gegeben in Unserer kaljerlichen Haupt-und Residenzstadt Wlen, am em und dreißigsten Monatstag März/ im Jahre nach Chrlstt Ge- burt Eintausend Achthundert zwei und dreißig/ Unserer Reiche im ein und vierzigsten. ^ r a n 5. Anton Friedr,ch Graf Mittr 0 wsky von Vlittrowiz und Nemischl, Oberster Kanzler. Franz Freiherr von Plllersdorf, Kanzler. Johann Limbeck Ritter v. Lilie nau, Vlce« Kanzler. Nach Gr. k. k. apost. Majestät höchst eigenem Befehle: Johann Wilhelm Freiherr von Droßdik. Formulars. Löbliches (Hier ist das Kreisamt, an das man sich zu wenden hat, zu nennen.) N. N. (Tauf,, Zuname, Character, Wohnort dc5, oder der Privlleglenwerber) zeigt (zeigen) hlernnt geziemend an, eme neue Entdeckung, (Erfindung, Verbesserung) ge< macht zu haben/ welche in der Wesenheit darin besteh:, daß (H,er hat die Darstellung derselben zu folgen.) Die genaue Beschreibung davon nach der Vorschrift des §. Z. des allerhöchsten Patents vom Ii. März ;832 entwürfen liegt bei. (Wenn der Privllegiumswerber die Geheimhaltung der versiegelten Beschreibung wünscht, so hat er dieß beizusetzen, und wenn Zeichnungen, Modelle, Muster 5c. zugleich beigebracht werden, ist dieses mn genauer Angabe der Anzahl der Glücke anzusäen.) Auf diese angezeigte und vorschr,ftmaßlg befchncbene Entdeckung (O-'si^dung, Verbesserung) welche der (dle) ohgedachte (n) und unterzeichnete (n) Prl(nl?giumg>, erbrr nach bestem Wissen und Gewissen für privUegirbar und Neu nach den Bcstlmmungen der §tz. 2. und 25. des gedachten allerhöchsten Patents, und folglich auf seme serer) Prioruaisansvrüchs angelangt wtrd. (Ort, Jahr und Tag der Ausfertigung dieser Anzeige.) Unterschrift (en) Formular!). Von dem unterfertigten Amte wird hlemtt bestätiget, daß heute (den Tag, Monat und dle Jahreszahl) um . . . Uhr, Vor- (Nach.) MMags N. N. (Tauf-, Zuname, Character und Wohnort des oder der Prinilegienwerbcl,-) tn dcm hitrürtigen Amte erschienen ist (sind) sammt den vorschr,ftmäßigen Anbringern ein versiegeltes Packer, in welchem angehe 'lich seine (ihre) neue Entdeckung, (Erfindung, Verbesserung) beschrieben ist, und welche nach dem obigen Anbringen in der Wesenheit darin bestehen soll, daß (hier hat die Darstellung derselben wörtlich, wte sie in dem Anbringen angezeigt ist, nebst der Anmerkung der allenfalls noch beigefügten Zeichnungen, Modclle, Muster ?c. zu folgen)'bei dem hierortigen Amte überreicht, und für die hierauf angesuchte Dauerzelt eines ausschließenden Pnmlegiums Von .... Jahren die Hälfte der hiernach in Folge deß §, iZ des allerhöchsten Patents vom Ii. März 18I2 mtt .... Eonventions»Mütize entfallenden Privtleglemaxe,! entrichtet hat ^haben) Gegeben am , . — 653 — Formulars. Beilage aä Num. 1^xdidi,,i . ... . des Kreisamtes ...... Beschreibung. Der von N. N. (Tauf-, Iuname, Character und Wohnort) angeblich gemachten neuen Entdeckung, (C'lsind^nq, Verbesserung) welche lw Wesentlichen dann besteht: (mtt dem Anbringen gleichlautende Darstellung.) Empfangen dm tIahr, Monat, Tag und Stunde.) Uemtliche Unterschriften. Mttfntigung des (der) Privileg,umswcrber. Zuletzs ist hicr unten der Tag der Einlangung bei der LandeMeÜe, der ^sum. ^Iildil.i der "andesstclle, und der Tag der Wetterbefördcrung nach Hof genau anzusetzen. . Formular O. Nachdem Uns N. N. (Tsuf-, Zuname, Character und Wohnort des oder der Primlegiemrerber) allerunterihän'^st vorgestellt hat, (haben) daß er (sie) eine nach semem (ihrem) besten Wissen und Gewissen nach den Bestimmungen des tz. 2. und 25- Unseres Patents vom 3,. März j832 als priuilegirbar und neu anzusehende Entdeckung, (Erfindung, Verbesserung) gemacht habe (n) darin bestehend: ^Darstellung aus dem Anbringen) auf welche Entdeckung, (Erfindung, Verbesserung) er (sie) um em ausschließendes Primleglum auf die Dauer von . . Jahren bittet (n) und nachdem oießfalls alle in dem besagten Patente vom 3». März lL52, vorläufig vor, geschriebenen Formalltaten erfüllt worden sind, so haben W»r Uns bewogen gefunden, dem N. N. semen (»hren) <5rben und Eess'onären, für seme (chre) genannte Entdeckung, (Er» findung, Verbesserung) ein ausschließendes Privilegium auf .... nacheinander folgende Jahre m Unseren Staaten, für welche dieses Gesetz gegeben iss, unter den in Unserem Patente vom 3i. März ,832 enthaltenen Bedingungen und namentlich gegen dem zu verleihen: Erstens. Daß, wcnn m der versiegelten genauen Beschreibung dicscr Entdeckung ^Erfindung, Vevblfferung) wider alles Vermuthen solche Mittel und Vrrfahrungsarten ents halten slpn sollten, dle m dem oben «rwahntln Anbrmacn und in der daselbst vorkommen« den Darstellung der Wesenheit der gcdachten Entdeckung (s'rsindung, Verbesserung) verschwiegen worden wären, und welche gegen die Landcsgeseye strklten sollten, dle Anwendung und Ausübung derselben eben so wenig mit dem erthlllten ausscklilß?ndcn Privilegium, als ohne ein solches gestattet werden könne, und daß die Bewilligung dleles Prw,leglums m einem sol, chen Fall« sich von selbst aufhebe. , , ' Zweitens. Daß das gedachte Privilegium'erlösche, sobald n'gendeiy wesentlicher Mangel der vorschnftmäßlgen Elgenschaften' dieser Beschreibung gesetzmäßig erwiesen wltb. Drittens. Daß, sobald lrgend Ie'mand mtttelst gesetzlichen Beweises darthun könn« te / daß die prioilegirte Entdeckung, (Erfindung, Verbesserung) schon von dem Tage und de« Stunde des ausgefertigten amtlichen Certificates im Inlande nach den im §. 26. ci. Unseres Patentes vom 3l. März ,332, uorkommenden Bestimmungen nicht mehr als neu angesehen werden konnt?, oder daß die privilegirte Entdeckung, lErfindung, Verbesserung) welche aus dem Auslande eingeführt wurde, daselbst auf kein Privilegium beschrankt', folglich noch tz. 2. des geduckten Pat^s nicht pr.^l-gich«,? war. daß PrlMeawm a!s erloschen oder vielmehr Viertens. Daß das Privilegium erloschen, oder vielmehr als n,cht ertheilt angesehen seyn soll, wcnn der Eigenthümer eines m Kraft bestehenden Privilegiums nachweiset, daß d.c neu rrnnleg.rte Entdeckung, (Erfindung, Verbesserung) m,t seiner eigenen früher ange-sWten und pnvllegu'ten Entdeckung, (Erfindung, Verbesserung) »dent.sch sey. o l - .ns' Daß das Prwilegtum erloschen seyn soll, wenn der (d,c) Privilegirte fnj binnen ^a1)resftlst nachdem heutigen Tsge seme (chre) Entdeckung, (E> findung, Verbesserung) noch nicht auszuüben angefangen hat (haben), oder wenn er (sie) Mse Ausübung em ^ahr langwahrend der Privilegiumszeit unterbricht (unterbrechen)/ ohne sich darüber durch genugende Ursachen auszuweisen. Gechstens. Daß das Privilegium erloschen seyn M, wenn dle nock zu entrichtende halbe Prwllegmmstare nicht in den gesetzlichen Fvlsten berichtign w«rd. . .^ Siebentens. Daß mit dem Verlaufe der gesetzmäßigen Pr>uilegtenz?tt tne Benutzung der gedachten Entdeckung, (Erfindung, Vecbcsscrung) Jedermann frey seyn soll. — 8Z4 — / W'NN nun die gesetzmäßigen Bedingungen getreulich in Erfüllung gebracht werden, to soll er (sollen sie) mcht nur dieses »hm (lhnen) allergnad'gst uerl,ehencn Prunlegiumö sich zu erfreuen haben, sondern W,r verordnen zugleich, daß wahrend .... Jahren von dem Tage der öffentlichen Kundmachung Weser Urkunde angefangen, m allen Unsern Graatcn, wo dieses Parent Mlt Geüykraft kund gemacht worden lst, sich ausser ihm (ihren), semcn (ihren) Erben oder Eesswnären Jedermann enthalten sott, die von «hm (ihnen) angezeigte und bes-drledene Entdeckung, (svfindung, Verbesserung) auszuüben, bei Vermeidung der im §. 29. Unseres Patencs uom 3i. März 1832 bestimmten gesetzlichen Fulgcn, wobei in jenen Fällen, wo dle Confiscation und dle Geldstrafe emzulrete«i hat, der confiscate nach, geahmte Gegenstand des Prwllsgiums zum Nu^en des (der) st. N. verfallen seyn soü, von der Geldstrafe von Em Hundert Gr?c>es - Ducaten aber d,e Hälfte dem Armenfonde des Ortes, wo das Erkennlmß m erster Instanz gefällt wurde, und d»e andere dem (den) N.N. zuzufallen hat. Wie den auch den Übertreter dieses Privilegiums noch insbesondere Unsere aller.-Hochsse Ungnade treffen, und es dem (den) N. N. insbesondere vorbehalten scvn soll, »hn wegen alles crwelsllchen Schadens zum Ersah? uor dem ordentlichen Rlchtcr zu belangen. Den Behörden, dic es betrifft, ertheilen Wlr den gemessensten-Befehl, über die Handhabung dieses Prwlllglums und dle damit verbundenen Bedingungen zu lvach?n. Urkund desscn !c. !c. W«en den (folgen die Unterschriften.) Z. I2äl. (2) Nr. Iio5ä. Kundmachung. Da d«e Contractszeit für die Lnfsrung der verschiedenen Maccrcr! an Baum- und kem» öhl, dann an Unschllilkerzen und mehr anocrn Ma!eri(!larc!kel an dle htesigc k. k. Glrafan-stalt, deren <3tfordernch «Ausweis bei dlesem Kreisamte jedesmal m den gewöhnlichen AmtS-stunden eingesehen werden kann, mlt Ende October l, I. ausgeht, so wird zur wetteren Ablieferung dieser ^forderlichen Mater,alartt-kel, d»e mit huher Gubermal - Verordnung oom 5» d., Zahl »94,9, anbefohlene Mmulndo« Ver fortgesetzt werden — Hiezu werden die Kaustustigcn mtt dem Blisatze emgclaocn, daß der Kaffee, raf-sinirt.'r Zucker !c. in kleinen Parchim zu I Ulid 10 Pfund ausgeboten wird. — K. K, Hauptzollamt Laibach am 17. September i832«. Mrmischte Verlautbarungen. Z. l22rd. — Unternehmungsluüigc wollen sich demnach am besagten Orte und ;ur bestimmten Stunde um so gewisser cinfinden, daß mit Schlag ,2 Uhr das Prowcoll geschlossen, und kein Nachtragsoffert mchr angenommen wird. Z. H233. (5) " °^ ^ "^ ' K u ^ d m a ch u n g. ^ ^/" ??n hartcHolzkoh-len, und in 2466 Bund Lagerstrol) auf die ganze Eo-ntractbdaucr. — In Betreff der zett-welscn Durchmärsche, wird sich vorbehalten, die hierauf Kezüglicdcn Bedingnisse bci der Verhandlung selbst den Eoncurrcntcn naher bekannt zu gebcn. — Jeder, welcher dic''e6 Geschäft zu übernehmen gedenket, muß: 1.) sich am Tage dcr Verhandlung gegm die anwesende Commission ausweisen, daß cr hinreichende Mittel besitze, die zu übernehmende Vcrbindlichkclten pünctlich zu erfüllen. — 2.) Hiernach muß jeder Mitlicitirende zum Erlag dcr crfordcrlicl^n Caution, welche nach der Zeit, für welche er (Z. Amts-Blatt Nr. 114. d. 22. September iL52.) 856 — die Militär, Verpflegung erstehet, mit 8 ojo des gesammten Geldenrägnisses bemessen wird, sich bekennen, und dicfelde bei dem EoMracts-abschlusse entweder im Barm, oder in 'Btaats-papieren nach dem Course, oder auch fideijussi»« nsch leisten zu können, sich ausweisen; jedoch wird hier bemerkt, daß nur die vom k. k. Fiskal-amte als gültig anerkannten Camions-Instru-mente angenommen werden. —> 3.^ Vor dem Beginn der ^cicatlon hat jeder Mltllcitirende 3oc) fl. C. M. als Reugeld zu erlegen, welches nach beend,gter Licitanon jeden Nichrersteher zurückgegeben, uon dem Erstcher aber bis zum Erlag der Caution rückgchalcen werden wird. Ohne Erlag dieses Reugeldes wird Niemand zur LicitaNon zugelassen. — H.) Werden auch Offerte für einzelne Artikel angenommen, jedoch wir> auch hier dem Anbore für sämmtliche Naturalien bei gleichen Preisen der Vorzug ge< geben. — 5.) Jeder Offerent hat am Tage der Verhandlung sein Offen schriftlich und versiegelt der Esmmisswn zu überreichen, worin er jcdecn vorgeschriebenen Artikel den Preis deutlich bei« zufügen Hal. — 6.) Wegen Dmüyung der Aerariil s Depositorien Ulid Requisiten wird bemerkt, daß dlese auf dve dermalige Eontracts-dauer dem Ersteher mit Ausnahme der Bäckerei nicht überlassen werden können, und das bezüglich der ^etztrrn die Behandlung abgesondert vorgenommen werden wird. — 7.) Das Protocol! wird Schlag 12 Uhr geschlossen, und Nachtrags'Offerte werden keine angenommen. — Nebrigens wird noch bemerke, daß in der k. f. Militär» Hauocoerpssegskan;lei m den gewöhn-llchen Amtsssunden jede Auskunft ertheilr wird, welche irgend ein sudarrendirungslustiges Individuum noch ».'or der Verhandlung selbst zu er« halten wünschen sollte. Aemtliche ^erlaulbarungen. Z. i2l5. (2) L i c i t a t i 0 n über B uchen-Schw a lnm- Sammlung und nachstehend benannte Regal b e n e flc i e n. Von dem kroatischen Guter-Inspectorate der hochgräfiich Gustav und Easnnir Batthy» anyschen Herrschaft Brod an der Culpa wird hiemit-kund und zu wissen gemacht, daß den nächst kommenden Monat October l. I., an nachfolgenden Tagen, in der Herrschaft Bro-der Amtskanzlei, in den Vormitiagsstunden, nachstehend benannte Regalbeneficien auf drei nacheinander folgende Jahre, vom 1. Jänner 1ÜZI, bis Ende December 18Z5, an dls Meiste bietenden gegen Sichersiellung licitando ve?« pachtet werden, nämlich: Den 4. Oct. das Buchen^chwamm-Sammeln, in den beträchtlichen Urwaldungell ^l e^,' der Herrschaft Brod und Grobnik, „ 7. „ das Herrschaft Broder, ttongesIah» ganz neu und solid aus Stein ge- ',n sM.^?^ baute, und aus mehreren Zimmern Pe llka n, sammteiner diesesIahp glelchfalls neuerdings aufgeführten Stallung auf 20 Pferde, mit de« Verbindlichkeit, durch das ganz« Jahr hindurch herrschaftlichenWein u. Branntwein auszuschenken, wovon dem Wirth vcn einer Maß ausgeschankten Wein 1 kr., und von einer Maß Branntwein 6,kr. E. M. als Schankerlohn bezahlet werden. Ueberdieß bekommt noch der Arendator von der Herrschaft jährlich 12 Klafter buchenes Brenn« holz, !2 Centen Streustroh, i^, Joch ackevbaren Grund, und ein am Wirthshause befindliches Ku-chengartc! ^l-.^lä^ so wie die Er« laubniß Brod auszuhacken, scin eigenes Heu lind Hafer- zu ver« kaufen. — Ucbrigens «nuß dieses Wirthshaus Jedermann wegen der vorthellhnften Lage um so mehr anO / empfohlen werden, als es an der von Goltschee aus Kram nach Fiu« me auf die Lomsenssrasse, und voll Kailssadt über Brod nach Kram, führenden Strassen liegt, und. stark besucht wird; ^ — ^ das herrschaftliche Wirthshaus sammt Stallung in Delnicze, mit der Verbindlichkeit, den Herrschaft llchcn Wein und Branntwein vom 2. Jänner bis Mtchcicli-Tag ge« gen den obigen, beim Brodee Wirthshaus ausgeselZten Schan« kerlohn auszuschanken, von Mlcha-eli.Tag aber bis zum letzten December lst ihm gestattet, eigenen Wein zu verkaufen; „ ^ „ der der Herrschaft jährlich zn-kominend? Z^äiaprige freye Weine schank sammt-Fleischausschrotlungs-recht in dem Turker Iudicat, das ist vom 25. December bis Michaeli« Tag; „ — ., gleichfalls der Zjäiährige Wein« schank m dem Kuszclper Iubicatj 657 " Dm 7-Oct. dev 3W'ahr,'ge Weinschank sammt ' ' Fleilchauoschrottungsrecht in den Chermluger Iudlcat; , __ ,, der I)äjäbcige Weinschank in Szo? pach; ^ ^ ,.„ der Z^iahrige Weinschank sammt V^ ^.,, Fleischausschrottungsrccht in dem - 7 One Kuftiak; ,, 8. ,, die Verpachtung der gut constru-.^ ,,, irten herrschaftlichen Hammer - 5WZ.^u ^Sägemühle aus jwei Sagcn be- ^. dle herrschaftliche Hammer-Mahl« " " mühle aus einem Beutel- und drei andern Gängen bestehend, sammt der dabei befindlichen Wohnung ; ^, ., — ,, d»e Gustilazer Mahl- und Sage-" ' mühle> erstere aus vier Gangen, zwcttere aus zwel Sägen bestehend. Herrschaft Brod an der Culpa am 6. Sep-' tember i332. Z. i23i. (3) Nr. 54ä9)bo5. W. ' Mauthpacht - Versteigerung. ; 'Nachträglich zu der Kundmachung der ' 5. k, illyr. vereinten Camcral-Gefallen-Ver-ivalttlnZ vom 3«. Juli l. I., Zahl 1^607, dic VervachtMg der Weg-Brückcnmauthe und Ueberfuhren für das Veiwaltungsjahr ,6)2 betreffend, wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß auch dieWeg- undBrückenmauth-Station Feistvitz bei Dorneg der Verpachtung zugeführt, und die dießfalligeVersteigerung am ',. October d. I., Vormittags um 10 Uhr bei dem Ortsrichter in Sagurie abgehalten werden wird. Der Fiskal- oder Ausrufsprcis besteht in ,b^ä 5- 64 kr.; und die allgemeinen, wie auch die diese Station betreffenden besondern Pacht-bedingn'fse können bei dem gefertigten, und hei dem k. k. Verzehrungssteuer-Inspectorate in Adelsberg eingesehen werden. — K. K. Zollgefällen-Inspectoral Laibach a»n 16. Sep-tember i832. Z. 1229. ^(3) Nr. 52/,7^66. W. Kundmachung. Zur Kenntniß wird gebracht, daß in Folge dcs Decrttes der k. k. Cameral-Ncfallen-Verwaltung, cl^io. Zo. August 18^2, Nr i66a6)Z23ä, mehrere Herstellungen an den beiden Aerarial-Mauthhäusern zu Krainbura mn 2ä- September d. I,, Nachm.ttags um I Uhr, be: der lödl. Be^rks-Obrigkeit Mt-chelstätten zu Krcnnburg im Wege" der Mi-nuendo-Licitalion werden ausgeboten werden. — Bei dieser Licimlon sind dle von der k. k. illyr. Provmzla-l- Staitsbuchyaltung adsusilts ten Betläge, nämlich: für das untere Mauth-haus 119 si. Y2 kr., und für das obere i5fi. /l3 1^ kr. als-Ausrufspreise bestimmt. -^ Won der erssern Summe entfallt auf d,e Maurerarbeit . . l6 fi. — A4 kr. „ das Maurermateriale . 12 „ ^2 3^ „ ,, die Zimmcrinannsarbeit 19 „ I2 l)ä „ ,, das Zunmermannsmate- riale . . . . . i3 ,, 26 3^ „ „ die Tischlerarbeit . . 20 ^ 10 „ „ „ Schlosserarbeit. . 11 „ 23 ,, „ „ Schmidarbeit . . 5 „ ^0 „ ,, „ Hafnerarbeit . . 16 „ — „ „ „ Glaserarbeit . . 2 „ — ^,^ zusammen . . 1,9 fi. il2 kr. Von dem zweiten Ausrufsvrelse komm! auf die Maurerarbeit . . 5 fi. 4,5 kr. ,, das Maurermateriale . 2 „ 5? z^ ,, ,, die Zimmermannsarbeit "^ sammt Materiale . i„ 6 „ „ „ Scblosscrarbeit. . 2 „ 56 „ „ ,, Glascrarbelt . . 3 „ — zusammen . . ,5 ft. /»3 l^4 kr. Die ^icitalionsbtdingnifse können h>er, und bei der Eingangs erwähnten Beznksob« rigkett eingesehen werden. — K. K. Zoll-Gefallen- und Verzehrungsstcuer-Inspectoral Laiback am i5. Dcptember :632. Z. i23o. (3) Nr. ö^oZ^yZ. W. Mauthpacht - Versteigerung. Zur Verpachtung der Weg- und Brük-kenmauth-EinHebung in der Kreisstadt Neu-siadtl für das Vcrwaltungsjahr iLZZ, wird eine neuerliche Versteigerung am 29. d. M., um die zehnte Vormittagssiunde bei dem k. k. Vcrzchrungssteuer? Inspectorate daselbst abgehalten werden; welches mit Beziehung auf die die Weg- Und Brückenmauth,Verpachtung überhaupt betreffende Kundmachung der k. k. ver« emten Camera!« Gefallen-Verwaltung, 6clo. Lmbach dm 3o. Juli d. I., Zahl 1^7,'mtt dem Bclsatze zur Kenntniß gebracht wird, daß der Fiskal- oder Ausrufsprcis in 2162 st. besteht. — K. K. Zollqefallen-Inspectoral Laibach am 16. September i832. Z. 1222. (5) Nr. 53671740. V. St. K u n d m a ch u n g. Von dem k. k. pro^. Zoll- und Verzeh-rungssicuer-Inspectorate zu Lmbach wnd bekannt gemacht, daß die auf d,e bestehenden Vorschriften gegründete Einhcbung der Ver-zehrungsstcuer von dcm Aubschanke dcs Brannt-- versüßten geisslW Getränke/ vom Ausschanke VcS Weines, Wein- und Obstmostes, vom Fteisch^ussch-ottrn und Auskochen im ganzen polttlschen Bezirke Münken-dorf, mit Ausnahme des Unterbezirkes Kap-lavaß, für das Verwaltungsjahr i3ZZ, d. i. vom i. November itt)2, dls Ende October i333, oder wenn cö d,e Partheyen wünschen, auch auf zwei und drei Jahre werde in Pacht gegeben, und die dießfällige öffentliche Versteigerung am i. October i652, Vormittags von 9 bis 12, und Nachmittags von I bis 6 Uhr, bei der betreffenden Bezirks-Obrigkeit Mün- ein Iichr bestlmmten^ Msrufsprcise sind aus dem unten beigefügten Verzeichnisse ersichtlich. -^Hnvon werden die Pachtlüstigen mit dem Beisatze m die Kenntniß gesetzt, daß das Gefall sowohl einzeln nach den drei Gewerben, als auch zusammen, dann für einzelne Unter-sieucrbczirke, und auch für alte ausgeboten werden-wird. — Die P^chrbedingnlsse können bet allen Vezchrungssteuer- Inspectoraten und ComMissariaten in dc,vgewöhnlichen Amtsstun-dm Angesehen werden. Ausrufspreis vom Politischer Verzehrungssseuer-Nrtter- ^'k . Veznk^ , Brannt. Wein Fleisch Zusammen ft. >kr,, fi. >kr.> si. !kr.I fi. , kr. Münken- Mannsburg..... /^ — 1660 — /iao — 2,0! — dorf Kreutz ...... 75 __ ^Za — 2Z0 — lg55 — Untcvbezirk Stein mit Aus- l fchlliß der Stadt Stein 20— 621— 5o — 69! — Stadt Stein .... 160 — 2679 " ä»o — 2,49 — St. Martin ..... 3c> — Z49 — 5i - ä3c> — Mottnig...... 20 — 539 — 6l — 670 — - ' "' Zusammm . . Z/l6j — > 7/^28 j —^ 1222 ^ —> S996 j — K. K. Zoll- und Vcrzehrungssteuer-Inspectorat Laibach am iä. September ,6Z2s vermischte ^erlatttbarungeu. Z. «225. (2) Nr. 2244. G d i c t. ^ Von dem Bez. Gerichte Rupeltshofzu Neustadtl Nültd allgemein tund gemachi: Tö habe über An« sucben des Herrn Ignaz R«tt«r v. Panz zu Hof, zvider Mc>ldm5 TsHeiny von Törliy. unter Per. tretung des ihm lregen Ab«rcfenb«it aufgesselite» Surators, Herrn Johann Nep. Matschig, wegen schuldigen 45 st. 6 tr. c. 3. c , in di« eltculio« Feildietung der, dem Lehlcrn g,ehöligen, zu Hop, liy gelegenen, der Pfarrgull qlciclen Namens un« tertdänigen, gcricktlich sammt Wohn» und Wirth, schafts^ebäuden auf 27a ft. 5 lr. bewertheten Neall. tät^ gcwisliget, »^nd biezu unter «inem die Tass. tatzung auf den ,3. August, ,2. Tcplemdtr und H2. October k. 's., jekeSmal 'vormittags von 9 bis »2 Uhr in lloc« Töplitz mit dem Anhange be« stimmt. doß, im Falle diese Realität rredcr bci der ersten noch zweiten Feildletuna. um den Schäz. zungswetth oder darüber an Mann gedreckt wer» len lönnte, solche der der dritten und letzten auch unter demselben ymta»ich,geben weiden würde. Wczu die Kaustusiigen'mir dem Anhange zu erfcheinen eingeladen weiden, daß sie die dießfälli» gen 3icitatic!ftsbedinssnisfe nebst Grundbuchsextract asltöalich zu den gewöhnlichen Amtsstunben allhier tinse^en sönnen. NezilkSaelicht Rupertshof zu Neustadt! am ,5. Eeptttnder 'L33. Anmerkung Auch bei der zweiten Feilbie»' tungstaqfahung hat sich lein Kausiustiger «»nfftfundtn. ' Z» ^220. <2) Nachricht. Am Montage, als den 2/,. d. M., werden die am K'ker'schen Meierhofe liegenden Gründe, m der VorstadtTyrnau, bei der städ« tischen Ziegelhütte, iheilwcise auf drei nach« einander folgende Jahre durch öffentliche kicl« tation an Ort und Stelle aus ftepcr Hand in Pacht übergeben. >« ,„. Im Hause Nr. ^, in der Vorstadt Tyw nau, sind drei schöne Zimmer mir oder ohne Einrichtung, einzeln oder zusammen, monatlich zu vergeben. 659 Z. I2ä6. (2) llä Nr. iLf)2i. Von dem k. k. TVtadt- und Landrechte in Karnten wird hlemit bekannt gemacht: Es sey über das Gcsuck dcs hiesigen Schuhmachcrmci-sters, Anton Grundner, in die Ausfertigung der Amortisations- Edicte, rücksichtllch eines auf seinem Hause, Nr.^2,3 alt, äZ6 neu, hier am alten Platze, seit 2. Juni 177Z haftenden, vom Primus und der Maria Kurand an Oswald Knapitsch lautenden Schuldscheines, 6<1o. ,7. Mai 177I, pr. »000 ss., ge-williget worden. Es hab^cn demnach alle Jene, welche auf gedachten Schuldschein aus was immer für einem Ncchtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe bmmn dcr gesetzlichen Fnst von einem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen uor diesem k. k. Stadt-und Landrechte so gewiß anzumelden und darzuthun, als widrigcns auf weiteres Anlangen des Amortisations - Werbers der erwähnte Schuldschein nach Verlauf dlcser gesetzlichen Frist für gttödtet und wirkungslos erklärt wer« den würde. — Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kärntcn. Klagenfurt den 26. Ilili 18Z2. Ureisämtliche Verlautbarungen. Z. ^2l3. (3) Nr. 10955. Verlautbarung. ^ ' Dcr Unternommene Versuch, die Aussage des nächstfolgenden Bandes der Myr. Pro-vinzial - Gesetzsammlung unter neuen Modalitaten im Wege dcr «lgcnen Ncgie ln ausgt-debntercm Ilmfange zu veranlassen, hatte das dreifach günMg: Resultat, daß diese Auflage künftig auf schönem Velin-Druckpapier flatt des ' bisherigen ordinären Druckpaplcrs, viel netter; daß sie bcdcutend wohlfeiler, 'und daß sie weit gemeinnütziger werden wird, weil bei der damit verbundenen Eröffnung einer Pramimeration für Private, der unter der Hälfte des früheren Ladenpreises festgesetzte Preis dieses, für dcn Geschäftsmann so wichtigen Werkes,, wie der Erfolg zcigt, ungleich mehr Abnehmer sichert, als es früher der Fall war. — Das Gelingen dieses Versuches, bewog nun das hohe Gubcrnluin, die Anwendung der gleichen Modalitäten auch auf . die Auflage des Provmzml-Schematises für .^ das Jahr i833 für den Fall zu genehmigen, als mit geringern Kosien eine nettere Auflage zu Stande gebracht werden könne. — Der dermaligen Art die Auflage des Proomzial- Schcmatifts, welche'auf die möglichste ^eco-l'^ime tasirt lst, fällt vorzüglich zur ?ast, daß das Werk selbst nicht nett genug, daß es nicht reichhaltig, und daß die Vcrlhcilung an die Behörden zu knavp bcmcsscn ist, ein Um» stand, dcr gewiß im Falle dcs Gebrauches all« gemein empfunden wird. — Allen diesen Ge» brechen ließe sich abhelfen, wenn für die Auf, lagc dcs Schematises s,ro i8ZZ im Weqe f^ ncr Pranumeraticn, wie bc» der Gesehsamin, lung eine gewisse bestimmte Abnahme von Exem< pl^rcn durch Private gesichert würde. .__ I^ Falle des Gelingens einer ähnlichen Pränu« meratwns-Eröffnung in möglichster Ausdch. nung, und wcnn sich in dcr ganzen Provinz l^Q Pranumeilintcn fanden, so könnte der Schematismus pro i35Z, ,c,uf dem ,bcnan< geschlosscn?n Vcltn-Papier, mit cmcr Verm^ rung dcs Inhaltes um drei Druckbögen her< ausgegeben, und ohne einer Vermehruna der Kosten für di? A,rarial-Exemplare, das Exemplar an die Pramlmcrcmten unter der Hälfte des bisherigen Ladenpreises von 1 fi 2ä kr nämlich um Z6 kr. M. M. überlassen werdet — Die Vermehrung dcs Inhaltes würde bc-siehcn, »n der Einschaltung dcr Bezirks-Ge< richts.-Actuärc, Bezilks^Wundär^tc, aller Apotheker, der Vtcrtelmllster in dcn Hauptstädten der kleineren Magistrate im Klagenfurrer Krei^ se, dann aller jener von dcn Kreisämtern luv Aufnahme ,n dlcsen ^chcmlNismus, als wün« schcnswtrth bezeichnet würde,idcn Daten. __ Nebstdem würde cin emcner Anhang die Lauser- und Hausn5 mit ondcrcn Nachweisungen, als z. B. mit dcn Häuser- und Gcwerbsuej'zcl'chmsscn der üb'igen Kreisstädte mit dem Namlnsvel-ztickmsss dcr dcidcn Aclc,-b.iu? Gesellschaften, und mit sianstischen 3lcti^ zcn der ganzen Piouinz wechseln. — Dicse Ausstattung dcs Schematiscs ist, wie gesaqt durch die Anzahl rcn löo Abonnenten ö Zß'f/ pr. Exemplar bedingt, und die beabsichttle In- H Amts-Blatt Nr. 114. d. 22. September 18^2.) 86o Haltsvermehrung gibt diesem Werkchen besonders des Anhanges wegen eine solche Gemcm-nützigkeit/ daß solches zu einer ergiebigen Abnahme allgemein und zwar um so mehr an? empfohlen zu werden verdient, als für den Fall, wenn sich die Anzahl von i5c> Pranu-meranten in der ganzen Provinz mcht fände, dieser Schematismus zwar auf eben den nämlichen schonen Velinpapier, jedoch nur. mit einer äußerst germgen Inhaltsucrmehrung von höchstens einem Druckdogen mtt Hinwcglas-sung des Anhanges auflegen zu lassen erübrigen würde, worauf dann die Pranumerantt^ das gebundene Eremplare um In kr. statt des bisherigen Ladenpreises von » fi. 2^ kr. er-halcen würdcn. — Welches hlcmit mit dem Beisatze zur allgemeinen Kcnnrniß gebracht wird, daß die dießfalligen Pränumerationsan-trage bis längstens iu. October l. I. entweder an dieses Kreisamt oder unmittelbar an dle hiesige k. k. Gubermal-Expedits-Di-rcciion einzureichen seyn. — K- K. Kreisamt Laid^ch am 10. September 1LZ2. Ktavt- Ulw lanVrechtliche Vcrlauwiirungln. Z. 1219. (3) Nr. 955. Edict. Von dein k. k. ^cadt- und Landrechte, zugleich Criminal« Gürichre iii Krain, wird hie-mit bekannt geinacht: Es seyen aus Anlaß der wider Joseph Verderber, wegen Verbrechens des Diebstahls eingeleimten UnteMlchung unter den gestohlenen, und m dle oießgertchtli-che Verwahrung gelangten Effecten: zwei Rasiermesser und ein Hosenträger, deren Eigenthümer nicht bekannr ist, vorgefunden wo^cn. Es wn-d hicmit dem Eigenthümer dieser Effecten bedeutet, sich binnen Jahresfrist zu melden, und sein Necht auf dieselben zu beweisen, wldvigcns diese Gegenstande veräußert, und das Kaufgrld indessen bei diesem Enmi-nal-Gerichte aufbchalr?n werden würde. kaibach am li. September ,65-2. Anntltche Verlautbarungen. ^. !221. (5) ^^ ^^ 33^6^9. V. St. Kundmachung. D'as k. k. Verzehrungssteuer -Inspectorat vsn Unterkrain bringt hicmit zur allgemeinen Ktnnrniß, daß der auf das Cirmlare des hohen k. k.illyr< Gu^crmums vom M. I^ni 1629, Nr. iZ-i, und die nachgefolgten Verlaiubürungen sich gründende Verzehrungssteuer-Bez^lg im ganzen politischen Bezirke am 26. d. M. Vormittag s,m Am tslocale der lödl. Bezirksobrig keitP öl-land, au^ das Mllitärjahr l.355, oder auch, drei Mill'täriahre i333, ,834' und ,835, durch mülidllche Versteigerung in Pacht auss geboren werden wird. — Der Ausrufspreis ist cm zu entrichtender jährlicher Pachischilling uom Weine und Most mit 772 ß., von geistigen Getränken mit 53 fi., und vom Fleische mit 170 fi., folglich zusammen H000 st. C. M. ^- Pachttiebhaber werden zu dieser Verweigerung m>t o^m Bemerken eingeladen, daß d»e Pachibcdingnijse bei allen hierländigen k. k. Vevzchrungsslcuer - Inspectorate« und Commissanaten eingesehen werden können. — K. K. Verzehnlngsstcuer - Inspcctorat New stadtl am 7. September »8^2. Z. 1216. (5) Nr. 1Q09. Kundmachung. Bei der k. k. Ober7erlambarunZnn Z. »2i6. (5) ilcH I. Nr. 1273. T d i c t. Das Bezirts.GesiHt der b^rssclaft Schnee» berq macht lund: (^^ s«'0 «der Ansuckcn dec Ehe» leule Machlas und G^rccaud Moä)ar, wider Thü» m.,K Mocdar ^cn Verchni , in tie cxecutire Ver« steiqerunq der, e?m Lchlei-r^ ^,edör>i;en, auf 5ig st. gellchclick c;esckähten Nealitäten, rveqen in n^iur«, und im Gelde lück'länelgcn Ledcnsunterhaltet «^ «. «., gerviNiqet. uno zu chiesem (Znde seyen dtti ')^lfleil,^runc;sler,nine. tn?d zrrar: der eiste auf den 27. September, der zircile auf den 27. Otto» der, uno der druce auf den 27. November l. I., jedesmal ,u den qnräknlicken vor«, und nötdigenfatls auch na^i mlci.^«.;en Amtsfiunden in I_,uc« Verchnil enil oem B »sahe angeordnet war« den, daß, wenn clese ^lealnäl weoer bei der er-sten noch zireilen 'Aectte^esung um oder über de« Schüdun,;S>rccltz an Mann gedrackt werden könnc te, seibe bct der drinen auch unter demselben hintanae^eden werden n-ücde. D^e Licitationsbe» dlnqmsse können l^c,!!ch ,u den gcrröhntichen ?lmts« stunden i'l dieser Aml5fanzleu eingesehen werden. Bczil^«^el»ch^ Schnktderg am i«. ^ePtkm- wenn es die Pachttlebhaber wünschen, auf die bec »äZ2. W! 3. 1224. (2) . I. Nr. 6l». Alle Jene, die an den Verlaß desam3o. I«, lid. I. in Grakdolf mit Hinterlassung eines münd« lichen Testaments velstorbenen Iolepd M.)hin ,ns, gemein M-lle, Herrschaft WcirelberaerUntcrtdang, aus was inmer für cincm Flechtsgrunde einen An» spruch zu machen ber^chl^et zu se^n glauben, ha. den sich so gewiß am 5. k. M. Ociober. Moigeng Umä Uhr in ter hiesigen Amtssanzlei anzumelden und dann ihre vermelntlichen Foreerun^kn oarzu. thun, widrigenö sie sl^ die gekßllchen Üolgcn selbst HUlulchr^iben haben würden. Bezntsgelicht Ponovitsch am »4. September i^. ,206. (3) ^ . Nl. .o32. FeilbietungK ' Sd 1 ct. »Voin BezntS-Gerichte Thurn am hart wild hiennt dckannl gemaHl: Os seo über dgs von dem Werwaltungsamte des Gutes Arch, nomin« der Frau Aloysia Freoinn v. Auersperg, unterm 2tt. Juli »tH52, Zahl ,«33, wegen einer Schuidforde^ rung pr. '2a st. 25 tr. und NebenverhincUchtntcN/ eingereichte Gejuck, in die executive Fülbietung der, dem Iodann «Kä'wigel von Verhülle geböri« Hen, cer Herrschaft Guttfeld, eul, Rccl.Nr, 62j» dienstbaren, laut ^ckätzungeprococolis, l^än. 25. October 1LI0, Zahl 91^. auf 5Z st. geschciytcn Vude, uno des oem Guce Deutschtorf, 5ud Herg, Nr. 96, berglechtmäßi^en, laut irnäbnccn Säl-'z, zungsprotocoNK auf »5 st. gefchähten Weingartens gewiNiget, und d,e erste Herste>gecunZstagsohr!ng auf ten 22. Oclover, die zweite auf oen 2«. No» vember, und die dritte auf den 20. December l. I., allemal Irüb »0 Uhr, im Orle Vethulle nnr dem Beisahe an^eortnet worben, dah eiese 3iealitäcen, fullb sie bei der ersten oder zweiten Tagsatzung nicht um oder über den Schäywerth on Mann gebracht werben sollten, bei der dritten ouch unter der Schätzung werden hintangegeden werden. hiczu werden die Krustigen mit dem Be» M.ttten vorgeladen, datz das ^>ä)äyungsprotocol! und die Licilationsbedingnisse hierorts Angesehen werden können. Bczitts'Oericht Thurn am hart am >4. Au« gust ,6.^2. ________ Z. »207. (3) I. Nr. ,079. ls d i c t. Vom Bezirks«Gerichte Thurn am hart wild hiemit bekannt gemacht: M sei üder das vom Mar-lin Aussey von Vutschta, wegen cineS Darlehens. FordelunastesteK pr. 3, si. 2«, sr. und Nedenocr« wndlMelren,untcrm 25. August ,832/Nr »«^, emgerelchte Gesuch, i« die e^cutl.e F," elun^ der, t«m Anton Kummer von Bmschfa aeboriVen baren, und laut ^hunqs° Protons, c,ackt rrcrken soslce, bei der lllllen auch unter der Schätzung hintangegebtN »relden wud. . «, hlcvon werden die Kaussustiaen ni't dem Be-melten voraeladcn, daß eaö Sä,äyungsprotocoN und die Licitationödedrngntfse»h'eroltb emgeslhen werden tonnen. Beznls'OktichtThurn am halt den 20. August ,ä^2._______________________ Z. 120g. (5) . Fkildietungs.lZdlct. Von der VejiltSobtlgrcit Thurn am haitwird hiemit bekannt gemacht: lZs sei über BcwllNgung deS lödllchen l. l. KreisamlK Ncustadll vom »6. Juli 1N2, Zahl 4i/»l, wegen eineö Lteuerrück« stondes von 7' ss. 552^4 tc., zum Bertaufe der, «ubGiunbst?uer.2ltt. Nr. 26o, vauSsl.. Art. Nr. 3c^7, vortommenden, dem Gute Meinbof, «ut» Uld. Nr. 92, Rect. Nr. 74, dienstbaren. an An. ton Scnncl Vergewählten, und ln der Inhabung dei Andreas Starz befindlichen hude zu Keisljche, die erste Perlleigeiungs > Tagsayuna auf den 9. October, die zweite auf den ,2» November und die drille auf den »o. December »832, aßcmal Früh lo lldr im Ocle der Realuät mn tem Be,sahe an» geordnet, dah die Hu< e, solUe sie be, der elften o5cr zweiten Tagsatzuntz n«ä't um cder üder den Echähwelth von 2«^6 st. an Erstiher aedracht werO den, vci der drittln auä) unter del Schätzung hint» ongegeden werden wird. DieLicit.it!0nöbedinq»iissc und das Schäßungs». Protocol! rönnen hierorts eingcfeben wc«rcn. Bezirt^odrigtkit Tdurn am Hart am 3o. Au» ßust ,832. Z. »208. (3) I. 3lr. 1004. G d i c t. Vom Bkzillsgetickle Tburn am hart wtld hiemit besannt gemacll: lZg scl übel das vom Io» hann Iamnig von haseld^ch, wegen eincö Schutt/-forderungsiestcK von ö5 f!. und Nebenverbindlilb-teilen, unterm 7. August ,852, .^. ,004, einqe, reichte,Gesuch, in die executive Feilbietuna. der, dem Mathias Vehouh von Arch «ehonqen, der Gtaotgherrschaft ^andstrasi, 5ub Urd. Nr. 202, dlenftbasen, und laut Schähun^sprotocoliS vom 2g. August ,85t, Nr. 7,0, auf 2»o si. geschätzten Hofstatt, gewiNiget, und hie^u die erste Versteige» rungsta^sahung auf den »5. October, die »weite auf den 19. Noocmder und d,e dritte ous ^en »6. December id32, allemal Früh '<» Uhr im Orte der Realität mit dem Bc,fahe angeordnet worden, daß diese Realität, falls sie del del e-sten oder zweiten Taas^yung nicht um oder über den Scdähwcnh an Mann gel.ract?r werden sollte , bei de-cdritten uuch unrcr der Vcdähung hlntangegeben »werden wird. h,ezu werden die Kaussustiqsn mit dem Bei« -satze vorgeladen, daß daS ^chäyunasprotccoll und ^,'le Licitationsbedingnisse hierorts emgcsehrn wer« dkn tonncu. Bezittsgericht Thuen am hatt am 7. August z2^2. — 862 — Z. iio3. (3) Den 2?. November dieses Jahres wird bestimmt und unabänderlich die Ziehung der Lotterie der zwei großen Herrschaften ROGÜZNO und JX I Z N I 0 W vorgenommen/ wobei gewonnen werden: H ^ si N li ^'"^ ^ k' vollwichtige Ducaten im Golde,, <) sz N Q NF^ W Als Ablösung für die beiden Herrschaften, werden dem Gewinner 3 0 000 Stück k. k. vollwichtige Ducatcn im Golde, angeboten. In Folge der gam besondern Theilnahme, welckie das verehrte Publicum dieser durch ungemeine Vortheile sich auszeichneten totterie geschenkt hat, finden wir uns schon jetzt m der angenehmen Lage, anzeigen zu können, oaß bei unk d« nur mehr geringe Lose-Vorrath in kurzer Zeit vergriffen seyn dürfte. Wir halten es daher für Pflicht, Diejenigen, welche sich geneigt finden, an dmer Ausspielung Thell zu nehmen, aufmerksam zu machen, sich in Zeiten mit kosen zu versehen, um spater ibre Wunsche nicht unbefriedigr lassen zu müssen, da bekanntlich bn der letzten Ausspielung des Theaters an der Wien schon geraume 5eit vor der Ziehung keine Lose mehr zu haben waren. - Das Los kostet ö Gulden Conv. Münze, ' ttnd so lange noch Lose bei den Unterzeichneten vorhanden sind, wird auf ' . lunf Lost ein Los unentgeldlich zugegeben. ^ . ^ ^ ' ^ . - ', Hammer ed Kar is, k. k. privil. Großhändler. Lost, dieser besonders vottheilhaften Lotterie sind bei Ferdinand Ios. Schmidt, am,Cl?ngreßplatz, Nr. 28, zum Mohren, in seinem Verschleiß-Gewölbe zu haben. 663 Z, ,25l. (1) ' N'- '^6. Verlautbarung. Der erste und zweite Plankell'schc Sttl-dcntenstifiungsplatz, jcncr pr. Jo fi-, dlcjer pr. 23 ft. /^3 kr., sind crledlgt. Diesclbm sind für Studierende, welche in dcr ^tadc Btcin, u,w lN deren Ermanglung für Jene, welche in der Stadt ^aibach geboren sind, bestimmt, und können nur vom Anfange des orc.zchnien bis zur Vollendung des slebcnzchntcn Lebensjahres genossen werden. Das Vcrlcchungsrccht gebührt dem Gubcrmum. - Diejenigen ^luo.crc-wcn, welche einen jenc,r Stlftungsplatze zu erlan-qen wünschen, haben chre Gesuche blü 20. October l. I. bci diesem Gubcrinum clnzurenchcn, und diesen Gesuchen den Taufschein, das Dürf-tikcits-, das Pocken- oder ImpfungSzeug-niß, so wie die Studicnzeugmsse von dem zweiten Semester i83i, ^und von dcn beiden Semestern i332 beizulegen. »« Laibach am 24. August !ÜZ2. Ioh. Nep, Freyherr u. Gpiegelfeld, k. k. Oubernial-Eccretar. 2'. I2öo. (l) aä Nr. 2061^1^755. Kundmachung. Bei dem k. k. Provinzial? Camera! - und Knegszahlamte zu Vral;, ist die mit einem Ia^^icl>ilte r»on Em Tausend Gulden, und der Vel'bindllchkclt i«m Erläge einer Dienstes-caution von Zwei Tausend Gulden verbundenen Controllorssteile, in Erledigung gekommen. — Es haben daher die um diese Stelle sich be-lverbenden Individuen ihre Bittschriften, wel» che Mit den Zeugnissen über ihr Lebensallcr, ,hre Moralität, bisherige DlenstlMung und Kenntnisse lnRcchnungs- und Kassegeschäften, bann über die Fähigkeit, die vorgeschriebene Caution leisten zu können, belegt seyn müssen, längstens bis 4. October l. I. hicher zu überreichen. —^ Vom k. k. sseicimarktschcn Guber-,uum. Gratz am ti. September 1832. ^taVt- unv lalwrechtllchc Verlautbarungen. Z. '25). (^) Nr. 6)53. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchtc m Kram wird bekannt g cm acht: Es ftl am 3o März l. I. Elisabeth Eaitz mit Rücklassung c,^ ncs beweglichen und unbeweglichen Vermögens ohne tnescm Gcnchie bekannte Verwandte ge-siorben. Dle unbekannten Erden, denen zur Verwahrung ihrer Rechte der hierortige Ge-richtsadvocat Vr. Oblak als Curator aufgestellt wurde, werden demnach hicmit aufgefordert, ihre allfalligm Erbsansprüche auf den gedachten re rind sechs Wochen, entweder selbst cdcrdurch eignen geholig Bevollmächtigten mit Ausweisung ihres ^idrechnß so gewiß anzumelden, als wi-drigcns das Mhandlungsgeschaft zwischen den Erscheinenden der Ordnung nach cuigeantwor-tct werden wü,de, dem es nach dem Gesetze ge-bühri. ^aidacd den 11. September iL32. Z. i2öä7^7) "^'Nr. 6IZ9. Von dcm k. k. Stadt- und Lcmbrechte in Krain wnd bekannt gemacht: Es scp Über An° suchen del- k. k K^mmerproturatur zu Laibach, in Vertretung dcr Ar:i',en von Sl. Veit im Bezirke Egg cb Podpclsch, von Igg, Et. Lam-derr, Ieschzc, uüd Iuvor, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 6. Mai l. I. zu Sl. Veit, im Bezirke Egg rb Podpcisch, verllerbcnrn Pnester, AndreaS ^,'cutz, die ^gsatzmig allf den 8. October i6Z2, Vovmitr.'gs um i) Ul)r, vor diesem k. k. Städte und Landrcchte deslickmct worden, bel welcher alle Jene, wclchc an diesen Verlaß aus was unmcr für cmcm Ncchtsgrunde Ansprüche zu stellen verminen, solche so gewiß anmelden und rccl)il'ul,'liel,d darlhun sollen, wldrigens sie die Folgen dcs §. 8i^ b. G. B. s,ch stlbst zuzuschreiben haben werden. kcubach am 11. September 18^2. Z. 1255. (i) ^^"^ Nr. 6II2. Vv>: drm k. k. Stadt- und Landreckre ,n Krain wlrd bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen dcs Ic?hann 3i,chbDl^r, im eigenen Namen, dann als Bcv^IImächligten der Anna Dürcnwlnh, und als geftl-ücher Vertreter sei-ner minderj^hiigen Kinder, Cai-l, Heinrich und Eduard, dann der großjährigen Joseph, Johann Albert, der Franzibka und Theresia Aichholzer, d^nn Anionia ^cgat, gebornen Kömg, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dcr am ,5, Juni l. I. ohne Rücklassung eines Testaments.verstorbenen Thercsia A^hholzsr, die Tagsatzuna au^ den 3 October >8Z2, Vormiltags um 9 llh'.> Vor dicjem k k. Stadl- und ^andrcchte bestimmet worden, del wrlcder alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für cmlm Nechts-grunde Ansprüche zu sielen vermeinen, solche so gewiß anlncldcn und rlchtsgeltend darthun scllcn, widriacns sie die Folgen des §. 81/^ b. G. B. sich selbst zuzuschreiben hoben werden. Von dem k. k. <^tadr- und ^andrechte in Krain. Laibach am ii. September ,832. AkMtllche ^7erlautbaruu^n. Z. 12/.9. ll) Nr. 5^97.l5lZ W. Mauthpacht « Verstclgcru n q. Zur Verpachtung der Wegmauih-Einhe- lZ. Amts-Blatt Nr. 114. d. 22. September iäZ2.) bung Vn Planina für das Vcrwastungsjahr i8^5, wird die dritte Versteigerung am 8. k. M. October um die late Vormtttagsstunde bei dem Ortsrichter daselbst abgi-h«lten werden; wozu die Packllustigen eingcloden werdcn. K. K, Zollgefallen - und Vcrzchrungssteu-crro. — Der einjährige Fiscalprcis bestcht von den Gewerben nnt 2965 fi., und vom Buschcnschank mit lo st. zusammen mtt 2975 fi. —Die Verpachtung wird im Wege der schl iftlichen Eon-currenz vorgenommen werden. — Pachtlustige haben daher ihre schriftlichen versiegelten Pacht-«ndotc mit der Aufschrift: „Offert für dcn Bezug der Vcrzehrunqbsieuer von dem Weine nn Nntersteuerbezirke Planlna^ bei dem geernqtcn Inspectorate bls 26. September l. I., Mlt» lags einzureichen, und darin anzugeben, ob sie dle Pachtung aus ein, zwc« oder drei Jahre zu übernahmen gedenfcn. V^it dcm Offerte ist das ,o<^o Vadium des angeführten Ausrufs-prnsc^ im Baren oder m öffentlichen Fol^dsobli-gatlcnen zu übergeben, wo sodann dus Vadium den Mindcrofferenlen gleich rückgesiellt, jcncs des Bestofferentcn aber rückb^'hallen, und nach erfolgter Bestätigung in die zu legende Caution eingerechnet werden wird. D»e bare ^wtlon wird wettcrs auf Verlangen des Pachters benn Aublauf? derPlichlzeit den dre> letzten Monatsraten de5P^.chlschlllmgs zur Hälfte eingerechnet, der Nest aber erst nach gecndccer Pachtung, wofern das Gefall keinen weiteren Anspruch an dcn Pächter zu stcllcn hat, verabfolg: werden. Der Pachtschillmg ist aber in gleichen Monatsraten am letzen jeden Monats, und wenn dieser eln Sonn- od.'r F^eNag wa^e, am vorausgehenden Werktage an die dcm Pachter bezeichnete Casse abzuführen. — Die weilcrn Pacht-bedl^gnijse können übrigens bei allen Vcrzeh-rungssteuer- Inspectoraten und Commissarlaten eingesehen werden. — Übrigens wird bemerkt, daß nach Verlauf der bestimmten Frist einlangende, mit dem vorgeschriebenen Vadium Nicht versehene, oder gegen die bestehenden Vorfchuf- tcn abweichende Bedingungen enthaltende Of-fn-re, nicht beachlct und als nicht geschehen gleich rückgestellt werden. -^ K. K. Verzehrungs-sieuer-Inspectoral AdelsberZ am i5. Scptem« ber i3Z2. Z. 12Z9. (2) Vervachtungs - Kundmachung. Von dein k. k. Verzchrungsstcucr-Inspec-torate zu Adclsberg wlrd hiermit bekannt gemacht, daß die Emhedung der allgemeinen Veröln ungösteucr nqch den dleßfalls bestehenden Vorschriften von oem ganzen politischen Bezirke Prcm, im Adelsbcrgcr, Kreise, und zwar. abgetheilt für den Unterstcuerbezirk Prem wegen des da bestehenden Gememdezuschlages, und dann ucrcillt für dic übrigen llntersteuer«^ Bezirke Dornegg mit Einschluß des in dem laue ftnden Jahr von diesem abgetheilten Bezirke IMamy, dann Großwufowitz lind Sagurje, und zwar vom Wein, Weinmost, Branntwein, Branntweingelst n., dann von dcm Fletsch« Consumino für das Verwaltungsjahr 18HZ, oder nach dem Wunsche der Pachtllcbhabcr für zwei und dre« Jahre in Pacht überlassen werden wird. — Der einjährige Fiscalpreis besteht bei dem Nntersteuer^ezirke Pr?in für Wein - und Mostschank^3oc) ft., für Branntwein l'^ft., und für, Flnschauvkochen 2/^ ft.; dann bei den übri< g?n Unlersteuerbezlrkcn des politischen Bezir« fev Prem, für den Wem - Ulid Mosischank 2o33 ß./ für Branntwein 124 ft., und für Fkischauskochen dann Ausschrotten /,,4 st. —> Die Verpachtung wird im W>,'ge der schriftli« chen Concurrenz vorgenommen werden. —» Pachtlusttge haben daher ihre schriftlichen verB siegelten Pachtanbote init der deutlichen Anga^ oe ocS Bezirks und der Gcwerbsartisel für welk che solche gemacht werden, mit der Aufschrift: „Offert für den Bezug der Vcrzchrungssteuell von dem Weine,, Branntweine und Fleischs lin Unicrsteuerbezirke Prcm", oder: „Offert für dcn Bezug der Verzehrungssteuer uon dein Weine, Branntweine und Fleische in den Un« tcrstcuerbczirken Dornegg, Großwukowitz und Sagurjc" bei dem gefertigten Inspectorate bis 29. September 18Z2 Mittags einzureichen. — Jene Offcrcnttn, wclche den ganzen Bezirk zu pachten g^cnken, müssen jedoch ihre Anbote für den Untersteuerbezirk Prem besonders, dann für dlc übrigen Umerstemrbezirke vereinl, Mit der abgesonderten Benennung des Anbotes für jcden Gewerbsartikel aufführen und angeben, ob der Offerent die Pachtung auf ein, zwei oder drei Iah°e zu übernehmen wünschet. — Auch lst mtt dem Offerte das lopev-centigs Vadlum des angeführten Ausmfsorel- fes im Baren, oder in öffentlichen Fondsobligationen zu übergeben, wo sodann dc>ö Va-dium den Mmdcröffcrenten glclch rn^g?,^ellt, lencs des Bcstoffercnten aber rückbchalrcn, und nach erfolgtcr Bestätigung in dlc zu legende Caution eingerechnet werden wird. Die baare Caunon wn'd weilers auf Verlangen des Pachters denn Auslaufe dcr PachtzcN den drei leiben Monatsraten dcS Pachischillmgs zur Hälfte eingerechnet, der Rest aber erst n^l) gcenoetcrPach-tung, woftrn das Gefall keinen wettern An,much an den Packter zu stellen hat, verabfolget werden Der Pachtschittmg ist aber m glc.ck^n Monatsraten am letzten jeden Mona:5, und wenn dleser einSonn- oder Feiertag ware, am vorausgehenden Werktage, an die dem Pachter bezeichnete Kasse abzuführen. — D«c wettern Pachtbedingnisse können übrigens bei allen Ver-zehrungbstcuer'Inspecioraten und Commlssana-tcn eingesehen werden. — Uebngens wird de^ Werkt, daß nach Verlauf dcr bcstunmten ^nst einlangende, mtt dem vorgeschrtedenen Vadium lilcht ucrschel^e, oder gegen die vcstehenocn Vorschriften abweichende Bedingungen enthaltende Offerte nicht beachtet, und als nickt geschehen gleich rückgestcllt werden. — Adelsberg dm l5. September l3Z>2. F. 1240. (2) .sir. Hoi?. Kundmachung. Bei der k. k. Ober - Possnerwaltung in Gratz ist eine Offizialssselle mit 55o ft. schalt geg-en srlag emer E^utwn im glichen B^ira, ge, erledigt. — Was in Folge Oberst-Hof-Postuerwaltuligs-Decret vom i l. l. M., 3. 855Ü, Mlt dem Bemerken kund gegeben wird, daß Diejemgen, welche sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, »hre gehörig belegten Ge^ suche mtt Nachweisung der Kenntnisse von der Postmanlpulation und der bisherigen Dlensslei» siung, bls l2. October l. I. «m Wege ihrer vorgesetzten Behörde beider Grayer Ober>Post, vccwaltung einzureichen haben. — Von der k. k. lllprllchen Oder-Postyerwaltutig. kaibach den l?. September 1832. uno Fug.'hor gewtMqet, und deren Volnabme auf den lu. Ocloder, 9. November und io. T)e. ttmder l, I., jeoesmal Vormittags um 9 Uhr im Orte Tratta mit dem Beifahe anberaumt rrorden, doh desti^lt Äcalitäc, rrer-T, solcl'e n-c5er de» bee ersten noch zircilen Ftil^ielunastaq^hunft um den SckätzUsiaslrerth oder »alübcr an Monn gebracht »rercen tonnte, bei der dlUten auch unter demsel» den ht d,e Kauftu^'ften, 'nödesondere die Tabu' läl> Glauvieer mit tem Bels^ht zu ttfcl einen ein-aciattn irerden, daß 0le die^taNiqen L'citalionsbe« d'ngnlssc rä^llä) in hiesiger Gellchtölanzlei eingese« hen rml^ln tonnen. Beznt^gcliat Micdelfiätten zu Krainburg den Z. 1227. (2) Edict. Vom Bezirksgerichte Weirelberq rrild lunl» gegeben: OZ scl üder tie vom boälöbU^en l. s. Slco, , uno Lanblcckce z^ L^ldack unicrm 24. Au» a^tt l. I. , kxll. Nr. 5c)5a, a^f Axlan^cn der lödl. t. s. Kammelprocuratur, wegen fcluleigcn C.,pilcils pr, i»o ft. c. 5. c. , bewilligte executive FilldiecunH dcr, tem Joseph DosliniUtg gehörigen, dcm itammelilmte 'Vodgcilh< 5l»l) Recl. 3Ir. 26, diensloarcn, auf'/ZI ft. 22 kr. M. M. genchllich geschähen ij2 Hübe zu Veldohe, von diesem Ge- lichte occ I<>ldnlungölelmin auf t!cn 3. October, 2. Novrmdcr und 5. D.cemder l. I>, FlüdgUhr in I^oco der Rcaiitol mil tem Belize deftnrml worccn, daß t,e Rea^cäi, falls sie dei der erstess oocr zweiten Feildutungslogs^hung nicht um oder iNel den Sä ayungswcrlt) an Mann gekocht »rür» de^ del cet dlltlen Haafc>hung auch unter dcmfel« ben d!nl^ngc»;eden leerten rrnt. Die Llcitäcio^betinqtnsse können in hiesiger Ilmtsfanzlei eingesehen weiden. Nezlllsgellcht Wci^elderg am 5. September 1802. Z. I22Ü. (2) 3ir. 9»tt. G d i c t. Das vereinte Bezilfsqerist zu Ncudeggmacht bekannt: Os bade zur Erforschung der Villahpas« slva und Abhandlung nach dem am 22. Iuni l.I. zu Matschcg ad i«l(?5tllw verNolbenen hudenb^« sißers, Mathias hledeh, die Tagsahung auf den 26. September d. I., Vormittag um 9 Udr an< geordnet, wozu al^e Jene, welche an dessen Pellaß aus rras immer für einem Rechtögrunte etrras anzusprechln vermeinen, so gewih zu erscheinen un3 ihre Ansprüche reätsgeltend darzuthun haben, als im Widrigen sie sich die geschlichen Folgen scMi zuiuscdreibtn baben wülten. Vereintes Neliltsgclicht Neudegg am »2. Au» gust ,652. ________ Z. ,242. (2) Nr. 2619. G d i c l. Non dem BeziMger'ckte deß hlrzogthums Gottschee wild hlcmlc allgemein bekannt ßemaHt: Eö scie auj Ansuchen des Herrn Georg Iurman» von Rieg, durch semen Spi-ci^l«Nevol1mächligten, Herrn Joseph Anton Iulk^vilfck. wider Joseph Tlcherne von Moiovitz, in die VerficigcrunH del ij'l Urbaliclldube, ^u!> Rect. Nr. 2a5li, haur.Nr. ,7, und Fährnisse, wegen schuldigen iu5 ft. M.M. c. s. l:.. gewiliiget, uno es seien hiezu dlei Fell« bictungstaa.f^yunKen, und zwar: auf den 26. Sep« ttmder, ^7. Ocloher und »3. Rovemdel d. Z., je« 866 desmal Vormittag um 9 Uhr in I^oco dcr Reali. lat mit dem Belsa^e angeorrnet warden, daß, Menn diese Realltat und F^brnlsse n'e^cr bei ter '«lsten noch zrreilen Fellbieningsla^f^hunq um oder über den 'schahunftsweith an Mann ^edrackiwer. den tonnten, solcde bei dcr drillen auch unter dem. selben hintanqegeben werben wülben. Die Licltatlonöbedlngnljtt si^b zu den qerröhn. lichen Amtgstunden in der hlefigen Ger,chcslanitei einzusehen. Bezirksgericht Gottschee am 12. September 16I2. ' ^____________,^__^__ ^. ,2^5. (2) "-, ».. Ilr. 2lc)5. G d i c «. Von dem BezirlS - Gerichte des herzoqtbums Goltscbee wird hiemil allgemcm bis.innt gemaa.!: lZs feie auf Ansuchen dcs Johann Nothlvon ')^al. gcrn wider Joseph Koniq/ a!s Oregor Finl'scher Berlahübrrbader zu Klclsch, haus. Nl. U. in ble execuNve Zeilbielung oer gegnerischen, zu ^lecfcd, Haus »Nr. 6, llcqcnde» Realnär, iregen sä.uldi< gen 3oa ft. M. M. c. 5. c.,, gewil!iget, uno zu deren Vornahm« drei Ta^sayungen. und zwar: auf den 2H. September, 2H. Oclsber und 22 No-vcmdcr »352, jeoel^eit Volmilcags um 9 Uhr in I^ucn der Nealltät mit dem Beisätze angeordnet woiden, daß, we.nn l)iefe Ne^llcät weder dei ter erstin noch zweiten Tciqsahung um ooer über den Tchähunqsroertb an Mann aebiack^ werden lonn» te, solche bei der drntcn auch until demselben hint« angegeben rrcrden n'ücoe. Die Llcitationsdedin^nisfc und das Schähungs, Protocol! sind m den gewodniichen Amtbstunoen in der hiesigen Gericktssanzlci enizusehen. Bezirssaeriitt Gottfcdee c>m 16. Juli ,8^2. Z. 1256. (1) Anzeige. Inder Gradischa-Vorstadt, Haus'Nr. 37, rückwärts, werden Sludicrcnde iil ein honettes Haus in Kost und Quartier aufgenommen. ' Z. 12^6. (1) ^ Warnung. Ohne einer-von mir selbst gefertigten Anweisung ist Niemanden für. meine Rechnung weder im Baa-ren', noch an Waaren was zu borgen, noch zu verabfolgen, weil ich derlei Sckuldposten und Aufrechnungen nicht bezahle. Herrschaft Oberlichtenwald am KZ. September 1602. Händl Edler v. Rebenburg, ' ',' Inhaber. Z. 1236. (2) Kapital zu verleihen. Es ist ein Puplllar-Kapital von 10,000 fl. im Ganzen, ober auch in mmdem Beträgen gegen normalmäßige Sicherheit auf mehrere Jahre zu vergeben. Jene, welche das ganze Kapital, oder kleinere Betrage davon zu erhalten wünschen, werden ersucht, sich an Hrn. Doctor Wurzbach persönlich, oder in portofrepen Briefen zu verwenden. Lalbach am 18. September i332. Z. 12ä?.