/ raro. 1272. 1867. y. Kirchliches Smrbnnngs-lltit für die Caoantcr Diözese. Inhalt: I. Bekanntgabe der Ordinanden und OrdinationStage pro 1867. II Mittheilung eine» Ministerial-ErlaffeS wegen Vergütung der Einkommen- (Coupons-) Steuer aus dem ReligionS- fonde im Falle einer Congrua-Vcrkürzung. III. Mittheilung eines Erlasses deS H. k. k. Ministeriums C. lt. wegen Einrechnung der vollen Grundsteuer sammt Zuschlägen als Ausgabe bei Pfründen-Fassionen. IV. Anempfehlung der k. k. priv. Riunione adriatica di sicurtà in Triest. V. Diözesan-Nachrichten. I. Mit Bezug auf die Ordinariats-Erlässe dda. 5. Juni 1854 Nr. 1922/3 und 31. Mai 1855 Nr. 1043/4 und in Gemäßheit der Anordnung des H. Coucils üoit Trient (8688. 23. cap. 5.) werden hieinit die Namen der Heuer zu den höheren heil. Weihen zu befördernden fürstb. Lavanter-Alumnen zu dem Zwecke mitgetheilt, daß dieselben au dem den Ordinationstagen zunächst vorgchenden Sonntage dem gläubigen Bolke von der Kanzel mit der Aufforderung bekannt gegeben werden, Gott um gute, bcrufstreue Priester zu bitten, und falls Jemand gegen die nachbenannten Ordinanden mit Grund etwas vorznbringen hätte, es nicht zu verhehlen. Aus dem IV. Jahrgange die Herren: Bresovschek Martin, geboren in Hochenegg; Fiderschek Mathias, geboren in hl. Kreuz bei Sauerbrunn; Fischer Anton, geboren in Marburg; Kramberger Johann, geboren in St. Urban bei Pestati ; Kruschih Jakob, geboren in (Siili ; Lempl Jakob, geboren in St. Martin bei Schalleg; Merkusch Anton, geboren in Haidin; Planinschek Jakob, geboren in Sibika; Simonitsch Johann Ev., geboren in St. Urban bei Pettau; Tombach Josef, geboren in St. Georg bei Reichenegg. Aus dem III. Jahrgauge die Herren: Krischanitsch Johann, geboren in hl. Kreuz bei Luttenberg; Lazko Anton, geboren in St. Lorenzen am Draufelde; Woch Bartholomä, geboren in St. Egid bei Schwarzenstein. Die Ertheilnng des Subdiakonates findet am 19., jene des Diakonates am 21. und des Presbyterates am 23. Juli statt. ». Der mit dem kirchlichen Verordnungsblatte IV. ddo. 15. Juni 1864 Nr. 1371 kundgemachte Erlaß des H. k. k. Staatsministeriums voni 12. Mai 1864 Z. 3234, betreffend die Ergänzung der durch die Einkommensteuer geschmälerten Congrua ist bisher bei Pfründen neuer, nicht aber älterer Stiftung angeniendet worden, lieber eine diesbezüglich vom Ordinariate gemachte Vorstellung hat das H. k. k. Staatsministerium C. 11. unter 27. Dezember 1866 Z. 3563 laut Mittheilung der H. k. k. Statthalterei ddo. 29. Jänner l. I. Nr. 248 Folgendes erlassen: „Nachdem auch den Pfarrern älterer Stiftung zufolge des Hoskanzlei-Dekretes vom 17. Juli 1786 Z. 1557 der Anspruch auf eine bestimmte, übrigens gesetzlich nicht ans dem Religionsfonde zu beschaffende Congrua zusteht, und die bestehenden Vorschriften hinsichtlich der Grundsteuer-Vergütung ans dem Religionsfonde zwischen Pfarrern älterer und neuer Stiftung nicht unterscheiden, so unterliegt es keinem Anstande, daß die Bestimmungen des bezogenen Staatsministerial-Dekretes mich auf die.Curaten alter Stiftung in Anwendung gebracht werden. In wieferne also die k. k. Statthalterei bei Ansprüchen von Seeljorgspsründnern alter Errichtung auf eine Congruaergänzung ans Anlaß der Couponsstcuer wegen mangelnden individuellen Nachweises auf eine bestimmte Congrua eine abweisliche oder diktatorische Entscheidung gefällt haben sollte, ist die bezügliche Verhandlung wieder aufzunehmeu, und nach dem mitgetheilten Grundsätze der schließlichen Erledigung zuznsühren. Dieß vorausgesetzt, hat die in Rede stehende Steuervergütung nicht die Natur einer Congruaergänzung, sondern sie stellt sich als eine Entschädigung für die durch ein Staatsgesetz herbeigeführte Verkümmerung eines fassionsmäßigen Bezuges dar; indem es als Regel gilt, daß den kirchlichen Pfründnern alter Stiftung der Ersatz dessen aus dem Religionsfonde gebührt, was ihnen an ihrer Congrua durch staatliche Verfügungen entgeht". Hievon wird der Wohlehrwürdige Diözesan-Klerns zur Benehmungswissenschaft mit dem Beifügen in die Kenntniß gesetzt, daß jene Seelsorger, auch alter Stiftung, welche durch die an ihrer Dotation haftende Einkommensteuer an dem Genuße der vollständigen gesetzlichen Congrua verkürzt sind, mit Nachweisung dieser Verkürzung das Einschreiten um die Ergänzung des ans diesem Anlasse herrührenden Abganges anher machen können, auch wenn ihr Gesuch schon einmal abgewiesen worden ist. III. Die H. k. k. Statthalterei hat unterm 7. v. M.Nr. 3921 den nachfolgenden Erlaß des H. k. k. Ministeriums C. 11. vom 14. März l. I. Nr. 1564 anher mitgetheilt: „Nachdem die Einrechnung der Grundsteuer sammt Zuschuß unter den Ausgaben bei Berechnung des Dotations-Erträgnisses der vollen Ziffer nach vorschriftmäßig jedem Pfründner gestattet ist, so hat die Abmindcrung der Aufrechnung auf den ursprünglichen Steuersatz, wo dieselbe etwa bei Adjustirung von Pfründenfassionen in Ausübung gekommen wäre, zu entfallen". Hievon wird der Wohlehrw. Diözesan-Klerns zur Benehinungswissenschaft in die Kenntniß gesetzt. IV. Die General-Agentschaft der k. k. primlegirten Riunione adriatica di sicurtà in Triest hat mit Zuschrift vom 25. April l. I. von den im Jahre 1866 eingezahlten Prämiengeldern pr. 796 fl. den 20"/„gen Betrag mit 159 fl. 20 kr. anher übermittelt, und ist dieser Betrag der hiesigen Priesterhansdirektion zur Verwendung für die Seininars-Bibliothek abgeführt worden. Hievon wird der Wohlehrwürdige Diözesan-Klerns in die Kenntniß gesetzt und wiederholt zum Beitritte zu der genannten Fenerasseknranz, welche einen so beträchtlichen Theil der Prämiengelder zu Diözesanzwecken abtritt, eingeladen. V. Diözesan-Nachrichten. Uebersetzt wurden die Kapläne: Herr Bartholomä Gusci von Tüffer nach St. Martin an der Pack; Herr Georg Klantschnik von Pack nach Schleinitz bei Marburg; Herr Martin Kragl von Schleinitz nach Pischätz; Herr Josef Sever von Pischätz nach Lack; Herr Johann Preßker von Lack nach Kerschbach; Herr Franz Ermcnz von Kerschbach nach Tüffer; Hr. Sim. Gabcrz von Teinoch nach Köbl; Herr Josef Horvat von Köbl nach St. Stefan; Herr Martin Sket von St. Stefan nach Polstcrau; Herr Andreas Lorcntschitsch von Polstcrau nach St. Anna am Kriechcnberge; Hr. Franz Arnusch von St. Anna am Kriechenbcrgc nach Tainach ; Herr Anton Kozuvan von St. Ruperti ob Tüffer nach Gonobitz; Herr Anton Stainko von St. Georgen bei Reichencgg nach Rohitsch; Herr Jakob Petschnik von Rohitsch nach Oberburg; Herr Mathias Wurzer von Maria Rast nach St. Margareten an der Pößnitz ; Herr Johann Koschir von Witschcin nach Maria Rast. Herr Johann Pribouschitz ist zum Rcgimcntskaplan bei dem FML. Ernst Hartung Jnf.-Regim. Nr. 47 ernannt worden. In den zeitweiligen Dcfizientenstand traten: Herr Vinzenz Gerschak, Kaplan zu Gonobitz, und Herr Martin Kramberger, Kaplan zu St. Margareten an der Pößnitz. Gestorben ist: Herr Johann Urek. Theolog des 1. Jahrganges. F. B. Lavanter Ordinariat zu Marburg am 18. Mai 1867. Jakob Maximilian Fürst-Bischof. Druck Bon E. Janschih in Marburg. ; ' -— i 1 % * . '< ( , ' ' y\ -, y 1 j ' l , - - : ' ' , m " ' ' ' ' ; ' ■■ ■ ■ ' - . ; ■ . . ■ v . - , . ■. ■ : , ■ ' ■ , '•.‘•d , ■ o * d ' . . 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