Lavlttiter Diöcese. Inhalt: I. Fragen filr die Pastoral-Conferenze» im Jahre 1880. II. Fragen für die theologischen Elaborate im Jahre 1880. III. Bestimmungen der Pfarrconcnrsprüsungeii im Jahre 1880. IV. Abholung der heil. Oele am Gründonnerstage. V. Anzeige des Direktorien- und Schematismen-Bedarfes und Vorlage des Seelenstands-Ausweises pro 1881. VI. Weisung betreffend die Uebertragung der kirchlichen Darlehensforderungen aus den alten in die neuen Grundbücher. VII. Weisungen betreffend die Kollekturs-Ablösungs-Kapitalien. VIII. Mittheilung des Ministerial-ErlaßeS betreffend die Eheschließungen österreichischer Staatsbürger mit anderen Staatsangehörigen, deren frühere Ehe nach Lsterr. Rechte nicht als getrennt gelten kann. IX. Mittheilnng eines Schreibens des apost. Präsecten für Norwegen und Lappland. X. Knaben-scminarsrcchnung vom Studienjahre 1878/79. XI. Diözcsan-Nachrichtcn. I. Im Laufe des Jahres 1880 haben die Pastoral-Confercnzcn in der vorgcschriebcneu und bisher üblichen Weise unter Borsitz und Leitung des Herrn Dcchantcs des Eonfercnz-Ortes an den nachfolgenden Stationen abgehalten zu werden. 1. Zu Cilli, für die Dekanate Cilli, Neukirchen und Tüffcr; 2. Zn Drachen bürg, für dieses Dekanat; 3. Zu Fraßlau, für dieses Dekanat; 4. Zu St. Georgen an der Stainz, für dieses Dekanat; 5. Zu Gonobiz, für dieses Dekanat; 6. Zu Jaring, für dieses Dekanat; 7. Zu Kölsch, für das Dekanat Dranfcld; 8. Zu St. Leonhard i» W.-B., für dieses Dekanat; 9. Zu Mahrenbcrg, für die Dekanate Mahrcnberg und Saldcuhofcn; 10. Zu St. Martin ob Wiudischgraz, für dieses Dekanat; 11. Zu Oberburg, für dieses Dekanat; 12. Zu Bet tan, für die Dekanate : Pettau, Großsonntag und Sauritsch; 13. Zu Nanu, für dieses Dekanat; 14. Zu Rohitsch, für die Dekanate Rohitsch und St. Marciti ; 15. Zu St. A c g idi bei Schwarzenstein, für das Dekanat Schallthal; 10. Zu U n t c r p u l s g a u, für das Dekanat Windischfcistritz ; 17. Zu Marburg, für die Dekanate: Marburg l. D. U. und Marburg r. D. U. In Marburg wird die Coufcreuz tu der fürstbischöflichcn Residenz am 5. Oktober stattfindcn; für jede der anderen Stationen hat der Dechant des Confcrcnz-Ortes den Tag zu bestimmen und solchen rechtzeitig den betreffenden Seelsorgern bekannt zu geben, so wie unter einem auch dem Ordinariate anzuzeigen; jedoch wird bemerkt, daß die Conferenzen in dem Zeiträume vom 1. Mai bis Ende Juli abzuhaltcu und die bezüglichen Protokolle bis Ende August dem Ordinariate in Vorlage zu bringen sind. Den Gegenstand der Besprechungen bilden folgende Confcrcnz-Fragen: 1. In vielen (auch in unseren Nachbar-) Diözesen besteht bereits, und zwar mit gesegnetem Erfolge, der Verein der beständigen Anbetung des allerhciligsten AltarssakramcntcS und zur Ausstattung armer Kirchen. Ist mit Sicherheit auf lebhafte Betheiligüng zu rechnen, wenn dieser Verein auch in unserer Diözese eingeführt würde? Kann man sich insbesondere für einzelne arme (Pfarr- oder Filial-) Kirchen einen wesentlichen Vortheil daraus versprechen? Im bejahenden Falle würden die Statuten des Vereins analog denen in den Nachbardiözesen entworfen werden. (Jedem Dekanalamte wird ein Exemplar der Vcrcinsstatutcn der Gurker und Laibachcr Diöcesc mit dem Aufträge beigeschlossen, denselben dem Referenten über diese Frage zur Benützung mitzutheilen.) 2. Welche Gattungen von festlichen Umzügen und eigentlichen Bittprocessioncn finden an den verschiedenen Seclsorgstationcn statt, und zwar wie oft im Jahre; sei cs um die Pfarrkirche oder im Pfarrortc, — oder von der Pfarrkirche zu einer Filialkirche, — oder sogar zu einer außer der Pfarre gelegenen (Wallfahrts-) Kirche? Die Frage: Wie oft? gilt insbesondere in Betreff der in einigen Dekanaten üblichen s. g. Jnitien zwischen den Festen ss. Corp. Christi et s. Bartholomaei Ap. Welche Bedeutung haben die kirchlichen Umzüge, und welche lithurgischcn Vorschriften bestehen in Bezug der verschiedenen Arten derselben? Und bestehen außerdem noch da und dort löbliche örtliche Gewohnheiten oder aber zu beklagende Mißbrauche? Welche Wahrnehmungen machen die Seelsorger in Betreff des bei diesen Umzügen von den Gläubigen an den Tag gelegten Eifers und in Betreff des Einflußcs derselben auf die Belebung des religiösen Sinnes im Volke? Welche Mittel haben die Seelsorger schon bisher angewendet und welche Vorkehrungen getroffen, und welche andere ließen sich noch in Zukunft treffen, um etwaige Mißbrauche abzustellen, die Umzüge für das Volk nodi auferbaulicher zu machen und auch in dieser Hinsicht eine größere Gleichförmigkeit in dieser Diözese zu erzielen? II. Im Jahre 1880 sind von den zur Ausarbeitung verpflichteten Diözcsanpricstcrn nachstehende theologische Fragen schriftlich zu beantworten: 1. In quo consistit indelebilis character, qui in sacramentis Baptismi, Confirmationis et Ordinis animae imprimitur? Tale signum speciatim in sacramento Ordinis imprimi probetur. 2. Coelebatum, pronti in Ecclesia romano-catholica clericis in majoribus s. ordinibus constitutis praescribitur, usque ad tempora Apostolica pertingere, demonstretur. 3. Quid divortium quoad mensam et thorum ? Quando licitum, quando pecaminosum ? 4. Predigt über den Text: „Domine ! salva nos, perimus“. (Math. VIII.) Dom. III. post Epiphaniam. Darin ist zu sprechen über die Stürme, von welchen in der Gegenwart zumal die Kirche bedroht ist, und in welcher Weise der Heiland Hilfe schafft. Der zweite Theil ist vollständig auszuarbeitcn; das Ucbrigc kann blos skizzirt werden. Die Predigt-Skizze kann in deutscher oder slovcnischcr Sprache geliefert werden. Die übrigen Fragen sind ausnahmslos in der Sprache, in welcher sic gestellt sind, zu beantworten. — Bemerkt wird wiederholt, daß die Ausarbeitungen rechtzeitig vorzulegcn seien, und daß nur die ausdrücklichen, für die Diözese Lavant crfloßcncn OrdinariatS-Bcstimmun-gcn über die Befreiung von der Ausarbeitung zu gelten haben. III. Die allgemeine Pfarrconcurs-Prüfung wird auch im laufenden Jahre in der fürstbischöflichen Residenz zu Marburg abgchaltcn werden und zwar am 11., 12., 13. Mai, am 31. August, 1. und 2. September. Die Gesuche um Zulassung zur Coucursprüfung sind durch daö betreffende F. B. Dckanalamt wenigstens 14 Tage früher anher einzuscnden. I\. Die Abholung der heil. Oelc hat wie alljährlich am Gründonnerstage in der F. B. Ordinariatskanzlei allhicr zu geschehen. Für die Reinigung der Oelgcfäße ist die erforderliche Sorgfalt zu tragen. — Z — y. Der Directorien- und Schematismen- Bedarf pro 1881 ist von den F. B. Dckanalämtcrn dis letzten Juli anzuzeigen und zugleich der Ausweis über die Scclcnzahl der unterstehenden 5kuratstationen in Vorlage zu bringen. VI. Nachdem jetzt die Anlegung der neuen Grundbücher im Zuge ist, so werden die Hochw. Pfarr- und Kirchenvorstehungen angewiesen, darüber zu wachen, daß die aus Darleihen von Pfründen- und Kirchenkapitalien an Private, oder in anderer Weise für die Pfründen und Kirchen erwachsenen Rechte und Forderungen auch in die neuen Grundbücher gehörig übertragen werden. Wo aber bisher derlei Gelder dargeliehcn worden waren, ohne daß hiebei auch die pupilarmäßige Sicherstellung derselben bereits dnrchgeführt wäre, dort hat dies unvcrwcilt zu geschehen. VII. Erlaß des Ministers des Innern im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus und Unterricht und dem Justiz-Ministerium vom 22. Oktober 1879, Z. 9482, an sämmtliche Landesstelle«, betreffend die Ehcschlicstnng österreichischer Staatsbürger mit ändern Staatsangehörigen, welche früher verheiratet waren nnd deren Ehe nach österreichischem Rechte nicht als getrennt gelten tarnt. Es ist wiederholt vorgckomme», daß hierländige evangelische Seelsorger, zumeist ans Delegation nicht-österreichischer Pfarrämter, bei der Eheschließung von österreichischen Staatsbürgern und anderen Staatsangehörigen, welche früher verheiratet waren und deren Ehe nach österreichischem Eherechte nicht als getrennt gelten konnte, intenvcnirt haben. Dieses Verhalten einzelner evangelischer Seelsorger hat zur Folge gehabt, daß in nicht seltenen Fällen österreichische Staatsangehörige nur um ihre nach österreichischem Ehcrcchte unzulässige Wicdervcrchclichung zu ermöglichen, sich ihrer österreichischen Staatsbürgerschaft auf einige Zeit cntäußcrt haben, und das schließlich eine nach unseren Gesetzen absolut unzulässige Wicdervcrchclichung eines geschiedenen Ehegatten faktisch nur noch davon abhängig erschien, ob ein solcher Ehcthcil in der Lage war, sich für einige Zeit seiner österreichischen Staatsbürgerschaft zu begeben oder nicht. Obgleich hiedurch die bestehenden Ehcgesctzc umgangen wurden, hat doch die Regierung, da das Urtheil über die Giltigkeit oder Ungiltigkeit der Ehe nur den ordentlichen Gerichten zukommt, sich bisher des Einschreitens enthalten, und den kompetenten Aussprnch der Gerichte über die Rechtsbeständigkeit solcher Ehcbündnisse abgewartet. Da nun in neuester Zeit durch gerichtliche Entscheidungen die Ungiltigkeit dieser Bündnisse fcstgcstcllt worden ist, so muß cs nunmehr auch die Regierung als ihre Pflicht arischen, die erforderlichen Maßregeln zu treffen, um das Zustandekommen solcher Scheinehen, so viel an ihr liegt, hintanzuhalten. Demgemäß finde ich im Einvernehmen mit den Ministerien für Cultus und Unterricht und der Justiz anzuordncn: 1. Alten evangelischen Pfarrern angöburgcr und helvetischer Confcssion ist zu erinnern, daß sie bei Vermeidung der Folgen des §. 78 allg. bürgt. Gesetzt', verpflichtet sind, bei Eheschließungen zwischen österreichischen Staatsbürgern nnd anderen Staatsangehörigen, welche bereits verehelicht waren und deren Ehe nach österreichischem Rechte nicht als getrennt anzuschen ist, jede Mitwirkung, sei es im eigenen Namen oder im Delcgationswcgc zu versagen. 2. Sollten dennoch solche Scheinehen künftighin noch zu Stande kommen, so haben die 9andcsbchörden in den zu ihrer Kcnntniß gelangten Fällen gegen den schult)tragenden Seelsorger im Grunde des §. 78 des allg. bürgt. Gesetzt', nnd der Ministcrial-Vcrordnung vom 30. September 1857, R.-G.-Bl. Nr. 198 vorzugehen und mit Hinweis auf das solchen Scheinehen cntgcgcnstchcnde Ehchinderniß des bestehenden Ehebandes mit Beziehung auf §. 94 des allg. bürgt. Gcsctzb. wegen Ungiltigkeitserklärnng der zweiten Ehe die Mittheilung an den kompetenten Gerichtshof zu erstatten, und hievon unter Einem dem k. k. evangelischen Oberkirchcnrathc die Mitthcilung zu machen. 1* 3. Auch in Fällen, wo außerhalb der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder künftig eine solche Eheabschlicßung zwischen österreichischen und anderen Staatsangehörigen erfolgt, ist, wenn die Ehegatten später ihren ordentlichen Wohnsitz im diesseitigen Reichsgebiete nehmen, gleichfalls in der oben angegebenen Weise die Mitthcilung an den kompetenten Gerichtshof zu erstatten. VIII. Im Jahre 1876 wurde die Pastoral-Confcrcnzfragc gestellt, wie die Kollcktur-Ablösuugsbcträgc während der 20jährigcn Einzahlungsdaucr interimistisch und endlich definitiv am sicherste» und fruchtbringendsten angelegt werden könnten und wie die cv id cnzmäßigc Ber büch erung cinzurichtcn und von wem zu kontrollircn wäre? Genau nach den Anträgen der Eonfcrcnzcn erfolgten die Weisungen im Schlußprotokolle. In Betreff der c v i d c n z m ä ß i g c n V e r b ü ch c r u n g wurde im Punkt 4 über allgemeinen Antrag angeordnet, daß die Verbücherung bei jeder Scclsorgstation nach den vom F. B. Konsistorium zu entwerfenden Blanqucttcn geschehe, bei dem F. B. Ordinariate aber ein Hauptbuch errichtet werde; daß demnach die Pfarrämter alljährlich bis Ende Jänner die Originalzuschristcn der k. k. Steuerämter dem F.-B. Ordinariate vorzulcgen haben, damit die Eintragung in das Hauptbuch crfogen könne. In dieser Vorlage sei zugleich anzumerken, w o und w a n n das cingczahlte Kapital einstweilen angelegt worden ist. Bei Anlagen in der Sparkassa sei das Vinkulum und die Blattscite- und Büchel-Nummer, und bei Staatspapicrcn Gattung, Datum, Nummer und Vinkulum anzugcben. Die Kontrole über die Anlage der Kapitalien und die Auszahlung der Interessen an die Bezugsberechtigten (z. B. Kaplänc, Meßner u. s. w.) wurde den Dckanalämtern mit dem Aufträge zugewicscn, im jährlichen Visitationsbcrichte ihre bezüglichen Wahrnehmungen anzumerken. Den vorstehenden Weisungen wurde bisher nicht, oder nur unvollkommen entsprochen. Weil nun laut Mitthcilung der hochlöblichen k. k. Statthaltern ddo. 23. Nov. v. I. Z. 16.841 „bei den meisten hicrländigcn Kirchen und Pfarren die an dieselben zu entrichtenden unveränderlichen Geld- und Natural-Giebigkeiten bereits abgclöst worden sind", so muß in dieser Sache endlich genaue Ordnung gemacht werden, damit nicht Ablösnugskapi-talicn oder Theile derselben in Verlust, oder ob mangelhafter Sichcrstcllung auch nur in die Gefahr des Verlustes gerathen. — Zn dem Ende erhalten alle F. B. Dekanat- und Pfarrämter nachstehende Aufträge: 1. Bei jeder Seelsorgstation, wo eine Kollekturablösung stattgcfunden, hat die Verbücherung nach dem ./• beiliegenden Formular •/. zu erfolgen. Für jeden Bezugsberechtigten ist ein besonderer Bogen anzulcgen, und darin in der freien Zeile der Aufschrift einzntragen, z. B. Ausweis über die Fructifizirung der für die I^farrpfründe, oder Kapkanei, oder Wesmerei u. s. w. zu W. W. eingezahlten Koll.-Abl.-Gelder. Alle Rubriken sind genau aus-zufiillcn. In der Rubrik „Anmerkung" ist vor allem die Gattung und das Maß der bestandenen Naturalgicbigkcit kurz aber vollständig anzumerken, z. B. die Natural-Kollektnr bestand in 10 Eimer Weinmost, 20 Metzen Weizen u. s. w. Später sind alle Veränderungen in der Kapitals-Anlage anzumerken; z. B. für den in der Sparkassa zu N. N. angelegten Betrag von 775 fl. ist angetanst worden eine Silber-Rente pr. 1000 fl. ddo. Wien 1. Aug. 1870 Z. 10.500, viukulirt ans die Kaplanci zu N. N. 2. Die erforderliche Anzahl der Blanqucttcn ist bei Cirkulation dieses Erlasses dem Vorgesetzten Dekanal-amte anzuzeigen, und wird auch die Zusendung gegen Vergütung der Druckkosten im Wege der Dckanalämtcr durch das F. B. Konsistorium erfolgen. 3. Bis Ende April haben die Vorstehungen aller Kirchen und Pfründen, allwo Kollcktur-Ablösungcn erfolgten, die steuerämtlichen Zuschriften über alle bisher geleisteten Kapitals- und Zinsenzahlungen, sowie die bereits ausgefülltcn Blanqucttcn bei den Vorgesetzten Dckanalämtern einzureichen, welche die gesammelten Dokumente bis 15. Mai dem F. B. Konsistorium verlegen werden. Die Vorlage der auögcfüllten Blanqucttcn wird f ü r d i c s m a l deshalb ungeordnet, um für den Fall, wenn die Eintragung nicht vorschriftmäßig erfolgt wäre, die nöthigen Weisungen crtheilen zu können. 4. Die F. B. Dckanalämtcr werden beauftragt, bei der nächsten und bei allen folgenden Visitationen sich die steuerämtlichen Zuschriften über alle seit der letzten Visitation erfolgten Kapitals- und Zinsen-Einzahlungen, die ausgcfüllten Blanqucttcn, sowie die Urkunden über die zeitweilige oder definitive Kapitalsanlage, als da sind: Sparkassabüchcl, Staatspapierc u. s. w. vorlegen zu lassen und in Betreff derselben darauf zu dringen, daß sie auf ben Bezugsberechtigten: Pfründe, Kaplanei u. s. w. vinkulirt werden. Bei der dekanalämtlichen Visitation d. l. I, sind auch die Inventane» einzusehen, ob nämlich die Kollekturablösungskapitalien und die davon entfallende Jahres» rente in dieselben eingetragen, und insbesondere ob die im schon zitirten Eonferenz-Schlnßprotokolle vom I. 1876, S. 4, Nr. 4 angeordneten Kaplanei-Inventarien schon und zwar vorschriftmäßig angelegt seien. Die Vorlage der Kaplanei-Inventarien in zwei gleichlautenten Parien zur hierämtlichen Vidirung wird ein nächstes Jahr angeordnet werden. Anlangend die definitive Anlage der Ablösungskapitalien werden bei diesem Anlasse die wohlehrwürdigen Kirchen- und Pfründenporstehungen noch auf den weiteren Inhalt des schon zitirten Statth.-Reskriptes ddo. 23. Nov. v. I., Z. 16.841 aufmerksam gemacht, worin es heißt, daß der Erfahrung zufolge die Ablösungskapitalien meist nur zu 5% angelegt werden (womit ohne Zweifel auf die Sparkassen hingedeutet wird), während der Regierung namentlich in Steiermark, wo der Religionsfond paßiv ist, daran liegen muß, daß insbesondere bei Pfründen, deren Dotationsergänzung dem Religionsfonde obliegt, sowie bei Pfründen und Kirchen des öffentlichen und deS Religionsfondspatronates, wo öffentliche Fonde zu Baulichkeiten zu konkurriren haben, eine thunlichst hohe Fruetifieirung zur Schonung des Religionsfondes erfolge; in welcher Hinsicht sich der Ankauf von Staatspapieren wegen der Einfachheit in der Eloeirung und Erhebung der Zinsen zur bestimmten Verfallszeit empfehle. Diese Anschauung der hohen Regierung steht auch in Uebereinstimmung mit den Conferenzbeschlüssen des Jahres 1876, wie solche im Sdstußprotokvlle dieses Jahres S. 3, Nr. 3 in Betreff der Fruetifieirung und definitiven Anlage der Ablösungskapitalien angeführt werden. IX. Dem F. B. Ordinariate ist vom Hochwürdigen Herrn B. Bernard, Apostol. Präfeeten von Norwegen und Lappland das nachfolgende Schreiben, ddo. Kristiania am 31. Dezember 1879, zugekommen: „Empfangen Geehrte Gönner, unfern wärmsten Dank für die gespendeten Gaben in den verflossenen Jahren und unsere Segenswünsthe für das neue Jahr 1880. Wir fühlen uns glücklich die gegebene Notiz Betreff unserer Mission mit den erfreulichsten Resultaten bestätigen zu können, und wir können beifügen, daß die Mission in Norwegen und Lappland mehr und mehr aufblüht, allseitige Fortschritte madst, und uns die trostreichsten Früchte bringt. In allen benannten Stationen wurde der kirchliche Gottesdienst und Predigten im Laufe des Jahres zahlreich besucht; eine ermuthigende Anzahl Protestanten sind in den Schooß unserer Hl. Kirche zurückgetreten; die Zahl Derjenigen, welche den Vorbereitnngsunterricht genießen, nimmt immer mehr zu, und die allgemeine Stimmung des Publikums zeigt sich mehr und mehr geneigt. Darüber er« muthiget, haben wir noch eine 8. Station in Fredrikstad eröffnet, die der liebe Gott augenscheinlich segnet. Dieses Jahr konnten wir nur die Hälfte unserer Mission besuchen; überall war ein großer Zulauf von Leuten bei der feierlichen Ertheilung der Hl. Firmung, welche einer bedeutenden Anzahl erwachsener Eonvertiten gegeben wurde. Unsere im Jahre 1879 geäußerten Hoffnungen sind mit vollster Zufriedenheit erfüllt worden. Eine der größten Wohlthaten dieses Jahres ist die Vereinigung mit den Missionären von Salette. Die Ehrwürdigen Patres haben die Mission in Augenschein genommen, und mit Gotteshilfe werden sie im kommenden Sommer in Throndhjem bei der feierlichen Einweihung der hlst. Herzen-Jesu-Kirche einstallirt. Schon fünf Norweger sind im apostolischen «Seminar und zugleich im Noviziate der benannten Patres in Salette eingetreten. Die Schulen der Mission machen gleichfalls Fortschritte und das St. Joseph-Institut ist mit Kindern gefüllt. Die voriges Jahr errichtete Anstalt der Krankenschwestern ist auch an Wirkungen gesegnet und läßt ein kleines katholisches Krankenhaus in Christiani« wünschen. Der liebe Gott sei gepriesen! Die Unternehmungen sind ermuthiget, und die wohlthätigen Gaben bringen gesegnete Früchte; deshalb wagen wir unsere Wohlthäter noch dringend zu bitten, die milden Unterstützungen geneigt fortsetzen zu wollen; ihre edle Mitwirkung zu diesem Hl. Zwecke segne der Herr mit seinem himmlischen Segen." X. Rechnung der gefertigten Knabcnscminars-Vorstchung über die erhaltenen Geldbeträge und deren Verwendung für das Institut vom 15. September 1878 bis 15. September 1879. Post- Nr. Sctrag fl. kr. 1 Kmpfange. Kassarest am 15. September 1878 ....... 71 2 Von Sr. Fürstbischöflichen Gnaden ....... 275 — 3 Vom Hochwürdigsten F. B. Konsistorium: a) auf Rechnung des Maximilianum .... 1984 fl. b) „ „ „ Victorinum . . . . 2210 fl. Summe . 4194 4 Sustentationsbciträge der Zöglinge ....... 1574 08 Summe der Empfänge . 6114 08 1 Ausgaben. Verköstigung der Zöglinge ........ 3304 09 2 Reinigung der Wäsche ......... 223 59 3 Materiale für Beleuchtung und Bchcitzung (Holz auch pro 1879) 443 98 4 Krankenpflege .......... 99 83 5 Löhnungen für das Dienstpersonal« ....... 268 10 6 Hauserfordernisse und Einrichtungsstücke ...... 1495 07 7 Reinigung des Hauses ......... 24 10 8 Hand-" und Tagwcrker ......... 44 66 9 Anlage und Bearbeitung des Hansgartcns ...... 108 99 10 Außerordentliche Auslagen ........ 186 18 Summe der Auslagen . 6198 59 Wird die Empfangssummc davon abgezogen . 6114 08 so bleibt ein Defizit von . 84 51 F. O. Knabenseminars-Vorstehung ju Marburg, am 15. September 1879. Johann Skuhala, Regens. Rechnung über die Empfänge und Ausgaben des F.B. Knabcnseminars „Maxim ili anum", vom 15. September 1878 _________________ bishin 1879; d. i. vom Studienjahre 1878/79. Pvst- Nr. Capitatici: Im Baren fl- kr. fl. kr. , I. Kmpfängc: A. Kassastand mit 15. September 1878: Kapitalien ........ 19626 76 1 B. Neue Empfänge: Interessen von Activ-Capitalien ..... 1255 14 2 Eingezahltes Privat-Eapital ...... — — 1500 — Fürtrag 19626 76 2755 14 Post- Nr. Capitalien Im Baren fl. fr. fl. 1 kr. 3 Uebertrag Beiträge: a) Von Sr. Fttrstbifchöflichcii Gnaden einen Nachtrag zur Deckung der Kosten für die Ausstattung der Hauskapclle 34 fl. — kr. b) Von Diözcsanpriestern . . . 153 „ — „ c) Von Laien ..... 230 „ — „ d) Ein Thcilbetrag der Tantieme der Keunione Adriatica di sicurtà vom Jahre 1877 . 91 „ 07 „ 19626 76 2755 14 4 Zusammen Legate: Aus dem Verlasse des Herrn Pfarrers Georg Schutz 20 fl. „ „ „ „ „ „ Dechanten Franz Bruncr 200 „ 508 07 Zusammen — — 220 — 5 Zuwachs an Staats-Obligationen (durch Ankauf) 2400 — — — Summe der Empfänge II. Ausgaben: 22026 76 3483 21 1 2 Das Defizit vom vorigen Jahre ..... Für die Verpflegung der Zöglinge dem Herrn Jnstit. Rector laut — — 2311 10 dessen Rechnung ...... — — 1984 — 3 Stempel, Postporto, Remunerationen und Expensen . — — 19 89 4 Zum Ankauf von Staats-Obligationen pr. 2400 fl. . — — 1488 50 5 Das eingezahlte Privat-Capital kommt in Abfall 1500 — — — Summe der Ausgaben 1500 — 5803 49 Wird der Empfangs- Summe pr. . 22026 76 3483 21 Die Ausgabs-Summe entgegen gehalten pr. . 1500 — 5803 49 so ergibt sich der Stand der Capitalien mit 20526 76 — — und ein Cassadcsicit von ..... Kapitalien des Marimilianum. 2320 28 1 Privatschuldbricfc ....... 9626 76 — — 2 Staatsschuldvcrschrcibnngcn (Silber-Rente) .... 3300 — — — 3 „ (Papier-Rente) .... 6900 — — — 4 Staatslosc vom Jahre 1860 ...... 500 — — — 5 Krainer'sche Grundcntlastungs-Obligation .... 100 — — — 6 Siebenbürg'sche Grnndentlastnngs-Obligation .... 100 — — — Zusammen obige 20526 76 — — N e d) n u n g über dic Empfänge nitb Ausgaben des ft. B. Knabenseininars „Victorinu in" vom 15. September 1878 bishin 1879, b. i. vom Stubicnjahre 1878/79. Post- Nr. Capitatici! Im Baren fl- kr. fl. kr. 1. Empfänge. A. C a s s a st a nd mit 15. September 1878 : Kapitalien 25266 93 1 B. Neue Empfänge: Interessen von Activ-Capitalien 1329 75 2 Miethzins vom Victorinnm-Hanse in Marburg — — 500 — Fürtrag 25266 93 1829 75 Post- dà. Kapitalien Im Baren fl. kr. fl. kr. Uebertrag 25200 93 1829 75 3 Für verkauften Wein 1808er in Allerheiligen . . — 450 4 „ „ „ „ in Polenšak .... — — 140 5 Beiträge von Diözesanpriestcrn . . . 237 fl. 50 kr. Beiträge von Priestern fremder Diözesen . . 215 „ — „ Ein Theilbetrag der Tantieme der Riunione Adriatica di sicurtà vom Jahre 1877 . . 91 „ 00 „ Zusammen — 543 50 6 Aus dem Berlasse des Frl. Rosa Albcnsderg . . 208 fl. 50 kr. Aus dein Berlasse des Herrn Dechanten und Pfarrers zu St. Barbara bei Ankenstein Johann Wcixl 1800 „ — „ Zusammen — 2008 50 7 Ein aus der Sparkasse behobenes Kapital .... — 1200 8 Geschenk eines Priesters fremder Diözese eine Notcn-Obligation pr. . 1000 9 Zuwackis an Capitalien burd) Ankanf von Staats-Obligationen Silbcrrente ..... 4800 fl. Papierreute ..... 300 „ Zusammen 5100 — — — Summe der Empfänge 31300 93 0231 81 II. Ausgaben: 1 Das Deficit vom vorigen Jahre ..... — 1071 49'/- 2 Für die Verpflegung der Zöglinge dem Herrn Jnstiruts-Rector laut dessen Rechnung ...... — — 2210 — 3 Stempel, Postporto, Remunerationen und Eppensen — — 18 78 4 Steuern vom Bictorinum-Hause in Marburg pro 1879: a) Steuer-Aequivaleut . . . . fl. 37.50 b) Hauszinsstencr . . . „ 04.09 c) Hanöklasscnstcncr . . . „ 45.87 d) Landes beitrag . . . „ 35.73 e) Gemeinde Umlagen . . . „ 14.01 '/, Zusammen . — — 197 20'/- 5 Feuer-Assccuranz vom Bictorinum-Hause pro 1879 . — — 1 22 6 Steucr-Aeguivalcnt vom Weingarten in Polenšak pro 1879 . — — 7 12-/, 7 dto. dto. in Lichtcnegg dto. — — 7 80 8 Für die Bearbeitung des Weingartens rc. in Polenšak pro 1879 — — 100 — 9 dto. dto. dto. in Allerheiligen pro 1879 . — — 150 — 10 Das Kapital für die vom verstorb. Herrn Pfarrer von St. Johann And. Glavnik angcordnctc Mcsscnstiftung der Kirchenvorstchung zu St. Johann am Draufcldc ausbezahlt mit — — 400 — 11 Zum Ankanf von Staats-Obligationen .... — — 3200 07 12 Das behobene Sparkasse-Capital kommt in Abfall 1200 — Summe der Auslagen . 1200 — cc c CC 29'/- Wird der Empfangs-Summe per ..... 31300 93 0231 81 die A u s g a b s - Summe cntgegcngehaltcn per- 1200 — 8030 29V- so ergibt ftd) der Stand der Capitalien mit 30100 93 und ein Cassa-Desicit von .... 1798 GO 1436.93 7980.— 14650.— 5600.- 500.— fl. 30166.93 I. Kapitalien des Wictorinum. 1. Privat-Schuldbricfc ..... 2. Staats-Schuldverschreibungen (Silber-Rente) 3. dto. dio. (Papier-Rente) 4. Staatslosc vom Jahre 1860 5. Stcierm. Grundentl.-Obligationcn . Summe obige II. Kealitäten des Wctorinuin. 1. Weingarten in der Kolos, Pfarre Hl. Dreifaltigkeit. 2. dto. in der Pfarre Polenšak. 3. dto. dto. Allerheiligen. 4. Ein Haus in Marburg am Hauptplatze. NB. Dem Maximilianum und dem Victorinum gemeinschaftlich gehört das neuerbaute Instituts-Gebäude sammt Garten und den Einrichtungsstücken. Das Gebäude fammi Hof und Garten re. kostet Die Einrichtungsstücke . Zur Deckung der Kosten per 51.870 fl. 31 kr. hat beigetragcn: Das Maximilianum Das Victorinum Zusammen fl. 49544.30 „ 2326.01 fl. 51870.31 fl- 41314.09 10556.22 fl. 51870.31 Zusammen . Die Hälfte dieser Kosten beziffert sich mit . . . . . fl. 25935.151/* Es hat somit das Miximilianum um . . . . . . „ 15358 '93'/z mehr beigetragcn, welcher Betrag für dasselbe ein Guthaben beim Victorinum ist, und von diesem seiner Zeit restituirt wird. Klassifikation der Zöglinge des F. B. Knalieilseminars zu Marburg ii» II. Semester 1878/79. Post. Nr. Klasse der Instituts-Zöglinge Schüler- Anzahl foca« tione- Nr. Fortgang Name Geburtsort 1 VII. černenšek Franz Maria-Ncustift 11 8 I. 2 VI. Korošec Franz St. Marxen 19 10 I. 3 „ Kozoderc Andreas St. Lorenzeu am Draufelde zz 6 I. 4 V. Kaučič Jakob St. Peter bei Radkcrsburg 29 6 I. 5 Keček Andreas Friedau ZZ 10 I. 6 „ Mihalkovič Josef Frieda» zz — Nachprüfung 7 „ Pere Franz Prcvorje zz 15 I. 8 n Salobir Matthaeus Dobje zz 5 I. 9 IV. čižek Josef Peilenstein 18 7 Vorzug 10 V Heric Martin Luttenberg ii 4 Vorzug 11 „ Pečnik Josef Kopreiniz ii 5 Vorzug 12 „ Pivec Bupert Kölsch ii — Nachprüfung 13 „ Simonie Franz St. Urban n 8 I. Post- Nr. Klasse der Instituts-Zöglinge Schüler- Anzahl Loca- tions- Nr, Fortgang Name Geburtsort 14 IV. Tikvič Johann St. Lorenzen in W.-B. 18 10 I. 15 III. Arzenšek Alois Stranizen 32 7 I. 16 w Atteneder Josef St. Martin bei Wind.-Graz II 1 • Borzng 17 Glaser Johann Maria-Wüste II 6 I. 18 Kocuvan Johann Lack II — Nachprüfung 19 11. Birkmajer Gottfried Gonobiz 42 8 I. 20 „ Kraner Josef St. Benedikt in W.B. 27 I. 21 „ Lall Franz Peilenstein 35 I. 22 Leutschacher Benedikt Wind.-Graz 3 Vorzug 23 Matjašič Franz St. Lorenzen in W.-B. II 36 I. 24 „ Medved Anton Reichcnburg II 6 Vorzug 25 Miklavec Johann Reifnigg 14 I. 26 „ Moravec Franz Groß-Sonntag II 13 I. 27 Ogrizek Franz Hl. Kreuz bei Sancrbrnnn II 5 Vorzug 28 Bazlag Adolf Stein in Krain fl 33 I. 29 „ Suta Alois St. Wolfgang bei Wisst) II 17 I. 30 „ Urban Alois Wuchern II 10 I. 31 Vrbnjak Otto St. Nikolai bei Friedau II 40 I. 32 Vreže Johann St. Marciti II 4 Vorzug 33 I. čižek Johann Peilenstein 38 8 I. 34 " Weixler Viktor Wind.-Graz " 1 Vorzug XI. Diöcesarr-Nachrichtcir. Pfarrpsriindkil wurde» verliehen den Herren: Andreas Vodušek, jene zu Si. Andrii in Leskovec und Vinzenz Geršak, die zu St, Lorenz in Windisch-Landsberg. Als Provisoren wurden bestellt die Herren: Maihäus Pugelšek, Pfarrer zu St. Michael bei Schönstei», als Mitprovisor der Lokalie Zavodnje; Michael Strašek zu Dobova und Jakob Korošak zu Hl. Geist in Loče. llcbkrseht wurden die Herren Uaplillic: Jakob Pečnik nach Remšnik; Anton Pajmon nach Laporje; Josef Kotnik nach Lack; Martin Meško nach St, Barbara bei Ankenstein; Jofef Ulčnik als II. nach Fraßlau; Valentin Krajnc nach Lettisch und Ferdinand Šostorič als II. nach hl. Kreuz bei Luttenberg, Die KaplanSposten zu St, Gertraud ob Tiiffer und zu Zibika bleiben einstweilen wegen Priestermangel unbesetzt. Herr Franz Smolič, Pfarrer in Dobova, trat in den perpetuirltchen Ruhestand, Gestorben sind die Herren: Stefan Trafella Pens, Pfarrer von Zellniz am 2. Jänner; Josef Virk, Pfarrer zu hl. Geist in Loče am 4. Jänner; Titl. Herr Albert Nagy, geistlicher Rath, entert. Dechant und Pension, Pfarrer von Zirkoviz am 13. Jänner; Franz Purgaj, Priester-Alumnus am 5. Febr. und Franz Krajnc, Pfarrer zu St. Margarethen Bei Pettan. Is. A. Lavanter Ordinariat zu Waröurg, am 23. Jänner 1880. ^ als ob Maximilian» Fürstbischof. Druck von Johann Leon in Marburg,