14^ 8Z. Kamstag den I6. Null ts3l. Vsubernial Verlautbarungen. 3 ai9 (2) sä Kuli. ^um^6ci/i2^73^. ' ^ ' E u r r e n d e des k. k. Mpnschen Landes-Gubermums zu ^aiback — Die Belehrung uber die cholera ^no.d^ betreffend. - Der in einigen Comi-taten des Königreichs Ungarn erfolgte, durch eine Intimation der zu Wien niedergesetzten k k Ccntral-Sanitats-HofcommGon, und durch die Wiener Zettung bekannt gewordene Ausbruch der ckolera ^orbus, erfordert m dnsem Gubernial-Gebiete zur Htntanhaltung derselben die angemessensten Vorsichtsmaßre^ aeln, weswegen die Absperrung des Königreichs Ungarn und der dazu gehörigen Provinzen, von diesem Gubernialgcbicte bereits verfügt worden ist. — Um den beabsichtigten Endzweck der Hmtanhaltung dieser verheerenden Krankheit um so sicherer zu erreichen, halt es die LandesstcUe für nothwendig, folgende allgemeine Belehrung über diese Krankheit, ihre Eigenschaften, und die Alt, wie sich Jedermann vor selber schützen könne, bekannt zumachen. —I. Erkenntniß devKrank-hcit. §. i. Die gewöhnlichsten Vorbotendes Uebels find: Schwäche, Zittern und Abgeschlagenheit der Glieder, heftiges Kopfweh, Schwindel, Betäubung, Appetttmcmgcl, Unruhe, Angst, Schlafiosigkeit, Herzklopfen, Gefühl von Druck in der Herzgrube, abwechselnd überlaufender Frost und Hitze mit kaltem Schweiße. Gleichzeitig oder bald darauf folgt ein unausgesetztes Kollern im Unterleibe mit Austreibung desselben, Eckel, heftiges Würgen, und das Gefühl von Sattheit und Magenübcrladung. — §. 2. Schnell geschieht der Ausbruch der (^olci-g selbst, welcher sich durch vermehrte erschöpfende Stuhlentleerungen mtt Abgang häufiger, wasseriger, molkenartiger, im After ein Brennen erregender Flüssigkeit, und durch Erbrechen einer ahnlichen, meist geruch- und geschmacklosen, weiß- lichen, mit Klumpen von Schleim vermischten Materie ausspricht. Galle bemerkt man mei« stcns gar mcht, oder nur sehr wenig. Das Athcmholcn wird zu gleicher Zeit mehr und mehr beschwert, mit großer Aengstlichkeit, Beklommenheit und Gefühl von Zusammenschnürung um die Herzgegend verbunden, von Seufzen oft unterbrochen. — Im Untcrleibe wechseln Schmerzen und Hltze mit einander ab, und der Drang zum Stuhle und zum Erbrechen nimmt immer zu, mit sparsamen oder gar keinem Uriniren. Der Durst wird unauslöschlich, mit dem heftigsten Verlangen nach kaltem Wasser, um das un-ertraglicheBrennen in der Magcngegcnd einigermassen zu lindern. Die Unruhe steigt in Kurzem auf jenen Grad, daß die Kranken keinen Augenblick in derselben Lage verbleiben können. Der Mund wird trocken, die Zunge blaulich oder weiß und stammelnd. Bald darauf fangen die Extremitäten an kalt zu werden; es stellen sich Anfangs Schmerzen und Rcissen in denselben ein, welchen Zuckungen und heftige Krämpfe, besonders in 3en Fingern, Zehen und Waden folgen; diese verbreiten sich dann über den Bauch, die Letidcn und den untern Thcil des Brustkorbes. Der Puls sinkt/ und wird zuweilen kaum fühlbar, die Augen werden ge-röthet, glasig, starr, sinken in ihre Höhlen ein, und sind mit emcm dunkeln Ringe umgeben. Das Gesicht des Kranken fallt ein, und drückt unter schnell zunehmender Schwäche und Hinfälligkeit die größte Traurigkeit und die vorschwebende Todesangst aus. Das aus der Ader gelassene Blut ist meistens dlck und schwarz. __ §. Z. Der Verlauf der epidemischen Brechruhr'ist so rasch, daß gewöhnlich in den ersten 24 Stunden das Schicksal des Kranken entschieden zu seyn pflegt. Einige unterliegen schon nach 7, 10 oder 12 Stunden. Selten dauert das Uebel über zwei Tage, und laßt dann eher Genesung hoffen, welche eben so schnell erfolgt. 626 — §. H. Wenn die Kalte der Oöerssache des Körpers bis zur Starrheit zunimmt, sich über dle Herzgegend und der Zunge verbreitet; wenn kalter Schweiß ausbricht; wenn die Haut an den Fingern und Zehen einschrumpft, die Schmerzen plötzlich aufhören, und die Krampfe in einen paralttifchm Zustand übergehen; wenn mit den Zeichen einer scheinbaren Besserung vollkommene Gefühl- und Bewußtlosigkeit und stellenweise blaue Flecken im Gesicht und an den Extremitäten eintreten, dann pllegt der Tod mcht fern zu seyn. — Vor dem Eintritt? heftiger Krampfe, wenn mit den wässerigen Flüssigkeiten auch etwas Gallc nach oben oder ur.ten entleert wird, und wenn die Kalte der GlicQermass^n nicht zunimmt, kann man Hoffnung nähren, den Kranken zu retten > — II. Ve r h ü t h u n g der Gemeinschaft zwischen (^linlera - Kranken und Gesunden. — §. 5. Sobald sich m irgend einem Orte ein Fall ergibt, der die oben belichteten Symptome insgesammt, oder nur zum Theile offenbart, muß alsogleich ein Arzt herbeigeholt, und die unmittelbare Anzeige an die.Ortsobrigkeit- und von dieser mit« tclst des Kreisamtes an die Landesregierung gemacht werden. Jede Unterlassung oder Verheimlichung ist schärfsten» zu ahnden,und nach Maßgabe der Gefahrd^daraus entspringt, zu bestrafen. -^-§.6, Hierauf folgt d:,e Absonderung der Kranken nach allen jenen Vorschriften, welche für die Pest gilng sind. Die Eontuiuaz-Anstalt tritt nun in ihre volle Thätigkeit. Man beruft sich also hier,auf die bereits bekannten, und bei Pestausbn'lch^n anzuwendenden pro--vhylactischen Maßregeln, welche im gegebenen Falle in ihrer ganzen Ausdehnung und mit der gewissenhaftesten Genauigkeit in Ausführung gebracht wecdm müssen, um alle Communication mit angesteckten Personen und Effecten zu vermeiden. — Hl. Sorge fur den all-g e me inen Ge su n d hcitszust and der E inwohner und besonders derjeni -g e u , wel ch e in it den 6 >> a! ei- ^ - Kra l^-ken in irgend eine Verbindung treten, um sie von der möglichen Ansteckung zu schützen. §. 7° Fichte Lust, Verkühlung , besonders des Nachts, gesperrte feuchte Wohnung, körperliche und geistige An-ftrengung, schlechte Nahrung, Unmaßtgkeit, Herabstimmun.g des Gemüths, Mangel an hinlänglich schützender Bekleidung, und alles, was Entkraftung nach sich zieht, sind die vorzüglichsten Umstände, welche die Entwicklung der 6kolLi.-2 begünstign!. Auch pflegt sie m sumpfigen, überschwemmten, und niedrig gelegenen Gegenden leichter zu entstehen, und verheerender zu seyn, als in trockenen Ebenen und hochliegenden Orten. Es ist daher von Veite der Örtsobrigkeit, der , Sanitätsbehörde und de? Aerzte alles Nöthige einzuleiten, um den nachtlMigen Einfluß der erwähnten Dchadlichketten nach Möglichkeit zu mindern und zu verhüthen. — §. 8. Die Gebäude, welche man zur Aufnahme von (^ialei-H-Kranken bestimmt, sollen wo möglich hoch gelegen und trocken seyn5 auch dürfen sie nie mit zu vielen Patienten überladen werden, damit die mit mephitischm Dünsten geschwängerte Luft weder den KranrelH noch den ihnen Hülfleistendcn nachtheillg werde. —§. 9.In den Krankenzimmern muß stets für Redlichkeit, Trockenheit, und Erneuerung der Luft, und in der rauhern Jahreszeit für einen mäßigen Grad der Temperatur uon beiläufig i5" Reaumur Sorge getragen werden. Wenigstens zwei Mal im Tage sind die Krankenzimmer mit Esstgdampfen oder was noch vorzüglicher ist, mit Chlordämpfen zu räuchern. Zu dlesem Behufe bediene man sich entweder der t^nvwn Zlorv^an'schen Mischung aus 2 Unzen Kochsalz, 1^2 Unze Braunstem-Oxod, ebenso viel Schwefelsaure und r UnzeWasser, welche aufwarmen Sand gestellt,, und öfters umgerührt wird; oder man bespritze die Zimmer zwei Mal des Tages mit einer Auflösung von Chlorkalk (1 Unze auf r Pfund Wasser.) Es darf jedoch die Entwicklung des Chlorgases nie bis zu dem Grade gesteigert werden, daß es die Lungen beleidige___ §.10. Den Einwohnern jenes Ortes, wo die <^li0i<^ ausgebrochen, ist eine gesunde, nährende und leicht verdauliche Kost anzuempfehlen. Der maßige Gebrauch von Kü-chmgewürzen, z. B. Pfeffer, spanischen PfWr, Kümmel, Anis, Knoblauch, Zwiebel u. dgl., ware ebenfalls nicht zu vernachlässigen. Alle rohen Früchte, besonders säuerliche, wässert-ge, un3 am meistsn unreife, als: Weintrau« ben, Mclomn.. Arbusen (Wassermelonen), Gurken, müssen vermieden werden. Eben so alles, was leicht der Gahnmg unterliegt, und die Verdauung beschwert, als: Bier, Meth, sauere Milch, Quaß^,, der Kar^IiLx der Polen (eine säuerliche Buppe mit Rüben) , Pil-ze, gesalzene oder schlechte Fische, fette Speisen. Go zuträglich es auch ist, deS Morgens etwas Branntwein oder Liqueur, vorzüglich der m,t Kümmel, Ams, Krausemünze oder Wach-holoerbeeren bereitet wird, und unter Tages ein Gläschen Wein zu sich zu nehmen, eben 327 so nachtheilig ist Mr übermäßige Gebrauch von geistigen Getränken und stark erhitzenden gewürzhaften Speisen« Jede Ueberladung des Magens mit Speisen und Getränken, besonders des Abends, wirkt liachthellig; nichts nber macht für die (Üliolol-Ä empfänglicher als Trunkenheit. Die Ortsobrigkett muß daher die Aufsicht über ^chanken, Wirthshäuser, Vlktualien und besonders über die gute Be, schaffenheit des Brotes sich zur vorzüglichen Plilcht machen. — §. li. Es soll allen Einwohnern in jenen Ortschaften, wo sich Falle von <Äi<3l>ra zeigen, aufgetragen werden, ihre Wohnungen taglich zu lüften, und mit Essig oder Chlor zu räuchern, nie mit nüchternen Magen auszugchen, und besonders des Morgens etwas weniges Geistiges oder Wärmendes , z< B. einen Thee von Kamillen, Melissen, Krausemünze zu sich zu nehmen. — §. 12. Jede angestrengte und andauernde Arbeit, fonirte Märsche bei tz?oldaten und Bothen, unordentlicher ksbcnswandel, so wie das Herumgehen des Nachts sind sorgfaltig zu vermeiden. — §. l3. Vor dem schädlichen Cmflusse der Verkühlung und der Feuchtigkeit muß eine angemessene hinlänglich schützende Bekleidung sichern. — Es soll daher Niemand in freyer Luft schlafen, und bel Nacht besonders bald nach dem Schlafe nie ausgehen, ohne sich warm angezogen zu haben. Ueberhaupt ist es vortheilhaft, immerwährend eine mäßige Transpiration des Körpers zu erhalten. Man trage daher unmittelbar auf dem Leibe eine Flanell-Kleidung, oder man versehe wenigstens den Unterleib mit einer tuchenen Binde, und verwahre die FüFe vor Feuchtigkeit/ man re^be sich den ganzen Körper Morgens und Abends nnt erwärmten wollenen Tüchern, oder, wenn es seyn kann, mit warmen Essig, — §. 14. Nie sollen, Aerzte , Wundarzte , Seelsorger und Krankenwärter dem Diensie sich m,t nüchternem Magen unterziehen/ unb ohne früher etwas Geistiges zu sich genommen zu haben. Man hüthe sich so viel möglich die den Kranken zunächst umgebende oder von ihm ausgehauchte Luft einzuathmen, well diese glelch den Elementen, als des Ansteckungs, Vermögens am meisten verdächtig zu seyn Icheint. — Auch ,st ^ rathsam, bevor man sich in das Krankenzimmer begibt, die Hände mit Essig zu waschen, ein Flaschchen mtt aufgelöstem Chlorkalk oder starken (auch aromatischen) Esslg be» sich zu tragen, mit selbem die Gegend um die Nase zu befeuchten, oder öfters daran zu riechen, dann sich den Mund mit verdünntem Essig, Kossnlscben?5w irgend einem andern aromatischen Wasser aus-zuspühlen. Nach beendeter Krankenvisise müssen dle Kleider durchräuchert, und mit anderen umgetauscht werden. — §. 15. Dieselben Vorsichten müssen auch die Todtengräbeu beobachten, und wo möglich jede unmittelbare Berührung der Leichname vermeiden. Anatomische Zergliederungen dürfen auch nicht anders, als mit der größten Behuthsamkeit statt sinden, und nur nachdem früher der ganz« Leichnam und die geöffneten Eingeweide mit Chlorkalk-Auflösung bespritzt oder befeuchtet worden sind. -« IV. Zerstörung des Niaswa. §. 16. Hiezu sind die zur Ausrottung des Pest - Eontagiums vorgefchrnßes nen Maßregeln in Anwendung zu bringen, welche sich auf die Reinigung oder Vernichtung der insicirten oder sehr verdächtigen Effecten, und auf die Behandlung der angesteckten Per« sonen und Wohngebaude beziehen. — V» Verhütungsmittel. §. ^7. Strenge Einschließung der angesteckten Orte und unausgesetzte Wachsamkeit über Präuericanten jeder Art, Verhinderung des Entfremdens odcr Fortschickens ungereinigter Effecten, Aufmerksamkeit darauf, damit Niemand in freier Luft schlafe, odcr ohne Fußbekleidung ausgehe, rohe Früchte, Bier, Quaß, Meth im Uebermaße zu sich nehmen, gehören zu den unerläßlichen VerhüthungsmaßreZesn. Eben so empfehle man, vor Ueberladung des Ma-gens mit Speisen/ besonders zur Nachtzeit, vor schneller Unterdrückung der Transpiration oder wohl gar des Schweißes, sich sorgfalttA zu hüthen, eine angemessene, besonders den Wohlhabendern zusagende Flanell - Kleidung zu tragen, nicht nach dem Vchwitzbade in die offene Luft zu gehen. sich in erhitzten Bade« siuben mit kaltem Wasser nie zu begleßen, auch nie unmittelbar nach Erhitzung kalt zu trinken. Empfehlungswerth ist der Genuß e,-nes Thees von Kamillen, Krausemunze, Melissen, Salbei und andern aromatischen Krautern. Sorgfältige Reinigung des ganzen Kor« pers, und wo es thunlich ist, tägliches Rel-hen des Stammes und der Extremitäten^ mlt wollenen Tüchern; hauptsächlich aber Gemüths-ruhe, die ihren Grund m festem rel'gwsen Vertrauen und in der Zuversicht auf die Vorsehung findet. — Was die ärztliche Behandlung der ciioic^.. Kranken selbst betrifft, sa wird die Landesstelle nlcht säumen, dasjenige Heilverfahren nachträglich bekannt zu machen, das die Beobachtungen unb Erfahrung dar- 628 ober in der letzter« Zelt an die Hand gegeben haben. — laibach den 11. Juli i93l. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes--Gouverneur. Johann Schneditz, k. k. Gubemialrath u. Protomedicus. NreisämtliOe tlerlautbarungen. 3.909. (3) . Nr. 8,»2. Hes k t. Kreisamtes Laibach. — hinsichtlich der am »9. I"ll d. I. vorzunehmenden Heu.subal» «ndiruna für die Station Lalback. -< Montag den ,3 d. W. um die gte VormMagsstunte, wird bei diesem Kreisamte die Velhandlung über den Militär- heubevarf zu Laiback, für die Mo-nate September uno October 16H», »m Wege einer Licttatwu, wobei der mindeste Anbot zu gel» ten hat> vorgenommen werden. — Die tägliche Orfordernih bestehet beiläufig w 200 Polllonen ^ iQ Pfund oder 2a Centner, muhm für zwel Monate in i2c>» lZentnern. ANe Jene, welche dieses Geschäft zu übernehmen g«denten, wollen ihre Offerte der Gsmmiss'on am Tage der Ver-Handlung schriftlich und versiegelter übergeben. -F^nels muß jeoee Offel.ent noch vor dem Be« ainn der «erhandlung e»n Reugeld von 5o ft. erleaen, ohne welchen Grlag Niemand zur L,ct. tanon zugelassen wird. DiefeK Reugeld w,rd nach beendigtem Akt, jedem der auf den Grsteher sogleich wreoer zurückgegeben werden - MS OrfüNungs ° Caut.on der emge. henden Verbindlichkeit hat der Elsteher .«a st. gleich nach beendigter Licitation !« erlege«. M werden sonach alle Jene, welche d efts Oeschaft zu übernehmen gedenken, und welche sich über di? Fähigkeit ver Uebernahme dieses Gefchaf «S binlänqlich auszuweisen, und d;e vordemertten auch sonst noch bestehenden Puncte emer tlaglo-fen Velpstegung zu erfüMn vermögen, aufgefor» dert, sich an dem bestimmten Tage und zur be« zeichneten Stunde, um so gewisser elnzusenden, als mit Schlag zwölf das Protokoll geschlossen, und tern Nachtrags'Ossert mehr angenommen wird. K. K. Kreisamt Laibach am 10. Iutt iuöi. Z. «o3. (3) Nr» LliZ. Eivculare des k k Kreisamtes zu Lalbach. — Wegen am r6. d. M. zu Kramburg vorzunehmender Subarrendirung für W Verpflegung des^ m und um Krainburg des k. k. Gradlscaner-Granz-Neglments. — Um die Verpflegung dz.s m und um Kramburg statlonkten emen Bata»l-lons des löbl. k. k. Gradiscaner-Granz.Regi« ments für den Zeitraum vom 1. August bis . Ende October i83i, jedoch nnt Ausnahme n« ner vier nöchentllchen Concentrirung um 3ai« bach, lm Wege der Subarrendirung sicher zu stellen / wird am 16. d. M. um die neunte Vorwittagsstunde eine öffentliche Verhandlung in der Amtskanzlei der Krainburger Bezirks-obrigkeit vorgenommen werden. — Dle vors laufig jedem Pachilusiigen zu wissen nothwen« digen Bedingnisse sind: itens. Der tagllchs Bedarf bestehet in iZoo Brot-, 67 Hafer-und 53 Heu> a zo Pfur»d Portionen. — 2tens« Eine tadellose Natural-Abgabe, so wie solche in den Contracten vorgeschrteben ist , und bei der Verhandlung wird bekannt gegeben wer« den. — 2tens. Der soglnche Erlag eines Reu« geldes am Tage der ?>citation von loo fi., welches jedoch jedem der Mlrlicitirenden, welche die Uebernahme der Verpflegung nicht erstan-den haben, nach beendigter licitation sogleich wieder rückgegeden werden wird. — Ht'ens. Eis ne Contracts-ErfülltMgscauNon von 65o fi. in C. M., welche entweder im Baren oder in Staats,Obligationen, oder in einem fideijuss sonschen Slcherheits-Instrumente gleich nach beendigter Luitatlon von dem Ersteher erlegt werden muß. Endlich Ztens. wird ausdrücklich bemerket, daß jene Neftbieter, welche für den Fall, als das Mllitär wahrend der Contracts» Dauer abrücken sollte, auf die Ablösung der gesammelten Vorrathe, so wie auf jede anderweit« Entschädigung hieoon verzichten, stets den Vorzug vor allen übrigen, diese Beding-niß nicht eingehen wollenden Anbieter haben. — Unternehmungslustige wollen sich demnach am besagten Orte unb zur bestimmten Stunde umso bestimmter einfinden, als mit Schlag zwölf, das Protocol! geschlossen, und kein Nachtrags, Offert angenommen werden wird. K. K. Kreisawt kmdach am lo. Juli iL3i. Ztavt- unV lalwreOtliche VcrlD,"se Verhandlungen werden nach den mit den Gubermal-Currendenvom 12. Augustund October l33o , 3- 1623^279^ und 2233ij35ä3, getroffenen Besi.mmungen, und die Abfindungen auch nut ganzen Bezirken, Gemeinden oder ganzen Gewerbsclassen vorgenommen werden. - 2.) D.e Abftndungs-und Pachtverträge werden auf die Dauer des Verwaltungsjahrs lL32 abgeschlossen werben. 3 ) D»e Verzehrungssseuer vom B»er wlvd für die ganze Provinz Illyrien zur Verpachtung gebracht, und in dieser Beziehung eine eigene Verlautbarung vc>n Geite der k. k. vereinten illyrischcn Eümeral.Gefallcn,Verwaltung mittelst der öffentlichen Zntungsblätter erlassen werden. 4) Zur Einrichtung der nach §. 10 d^r Gubernial-Currende vom 26. Juni 1829, H !3?U ^., zu^ Erlangung des qefallsämt« Uchen Erlaubmßschelnes erforderlichen Erklärung wird die Fr.st bis Ende des gegenwartigen Mo.ats Juli festgesetzt, btzl deren Nichtzuhal-ten die nn tz.3ä^. .., und §. 3/ d" «"' geführten Currende bestimmte ftxe Geld^ase eintritt. — Lalbach am 5- Juli i83». Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Joseph Wagner, k. k. Gubernialrath. Z. 699. (3) Nr. 1^563^2060 C u r r e n d e dcs k. k. illyrischen Guberniums zu Laibach __ Dtt für die Einfuhr der ungarischen unl kroatischen Weine nach Illynen bisher crfor derlich gewesenen CcNtficatc haben aufzuhören — Die k. k. allgemeine Hofkammer hat im Ein vernehmen mit der k. k. vereinten Hofkanzle den Beschluß gefaßt, die für die Einfuhr de ungarischen und kroatischen Weme nach Illy >im erforderlichen Certificate, denen besondere Vew'llügungen von Seite des k. k. Gubcrniums zum Grunde liegen müssen, aufzuheben, und zu verordnen, daß die Ein- und Durchfuhr der Weine aus den Provinzen der ungarischen Krone, wie in den übrigen Erblandern, so auch in Illyrien, keinen andern Förmlichkeiten und Btschränkungm zu unterliegen haben, als welche zum Behufe dcs Zolles erforderlich und ausdrücklich vorgeschrieben sind. — Welches in Folge hohen HofkammertDecvetes vom 10. Juni i65i, Zahl ,oM, hicmit kund gemacht wird. — Laibach den 2. Juli iL3l. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Clemens Graf v. Brandts, k. k. Gubernial,Rath. Nreismmliche Verlautbarungen. 3. 9!1. (2) ^r. 6^37. Ueber die in dem hierortigen Lyceal l Gebäude >m Vaufe dieses Jahres vorzunehmenden Conservations - Arbeiten , wird dle nnt hoher Gubermal-Verordnung vom 4. d., Z. 15116, anbefohlene Mmuendo-Versteigerung am ,8. dieses Monats Juli, Vormittags um 9 Uhr, in diesem Kreisamte abgehalten werden. Dle-jemgen, welche diese Albenen, welche in Mau^ rer- und ZimmcrmannslArbeUeN/ dann deren Material,en, m Tischler-, Schlosser , Glaserund Anstrncher ° Arbeiten bestehen, einzeln ober im Ganzen zu übcrnehmcn willens sind, werden bei b,eser Versteigerung sich einzufin«» den, elnglladeli. — K. K. Kreisamt Lülbach d«n lo. Juli i85i. Z.go?. (3) Nr. 78^9. Kundmachung. Zur Lieferung d.s in dem eintretenden Schuljahre i53,M für das hiesige Dlözesan-Priesterhaus beizuschaffendcn Bedarfs von verschiedenen Material - Gegenständen, als: an . Tuch, Perkan, Kannafaß, Leinwand, schwarz-wollenen Strümpfen, schuhen, Kuftorhütm :c. wird in Folge hoher Gubcrnial-Verordnung vom 25. v. M., Z. i580/i, bei diesem ' k. k. Kreisamte am 16. d. M., Vormittags um 10 Uhr, eine Minuendo - Versteigerung ' Statt finden, wozu die Lieftrungslustigen hier? mit eingeladen werden. — K. K. Kreisamt ^ Laibach am 8. Juli iL3i. - Atavt- unv lanvrechtliche Verlautbarungen, r Z. 890. (3) Nr. 8,1. ei-. - Von dem k. k. Stadt e und landrechre, (Z. Amts-Blatt Nr. LZ. v. 16. IW iv^i./ 6Zo zugleich Kriminalgerichte in Kraln, wird be? kannt gemacht, daß zur Beischaffung des Lodentuches für 3<) Paar Hosen, für die hieror-tigen Inqulsicen den 3. August d. I., Früh um g Uhr, die öffentliche Versteigerung zur Erzielung des mmdestcn Anbotes bei diesem k. k. Crlmmalgerichte in dem Gitticherhofe abgehalten werden wird. Zu welcher Versteigerung dlc ^lcitanten mit dem Beisätze eingeladen werden , daß die Licltattonsbedmgmffe und o«s 3u^m'.lsser inzwischen delm dteßlandrechtllchen Cfp^dlte eingesehen werden können, kaibach den l. Juli 18I1. Z, 891. (3) ^ Nr. ^26ä-' Von dem k. f. Btadr - und Landrechtc ,n Kraln wird bekannt gemacht,: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen des Matthaus Klo« bus, wider Matthäus Fe,ge,l, in ^ro^ria na-inin<^ und als cheg5nllch Maria Felgel'schen Vermöge »snachfolger,und vespectioe , den für: diese Maria Fe«a,el in der Person des Nr. Cro-barh aufgestellten Euratom, und gegen Anna Fetgel, ln die öffentliche Versteigerung desdem Exequirten gehör,qen, auf 76 fi. ^8 1^2 kr. geschätzten Fahrmffe, dann des dem Nämlichen gehörigen , auf Z772 fi. 35 kr. geschätzten, hier am alten Markte, 5u^ Cunsc< 3tv. ,56 liegcnden Hauses gewilligt, und hiezu drei Termine, und zwar für die Fahrnisse auf den 27. Juli, !i. und 25. August d. I., jedesmal von 9 bis 12 Uhr Vormtttags, und von 3 bls 6 Uhr Nachmittags; für das Haus aber auf den ,. August/ 5. September und Zn. October l. I-, jedesmal um 1« Uhr Vormittags, vor diesem ' k. k. Stadt-und Land-rechte mit dem Beisaye bestimmet worden, daß, wenn diese Gegenstande weder bei der ersten noch zweiten FcUbiecungstagsatzung um den Schätzungsbetrag oder darüber an Mann ge, bracht werden könnten, selbe be, der dritten auch unter dem Gchäyungsbetrage Hintange« geben werden würden. Wo übrlgens den Kauflustigen frey steht, die dießfälllgen Licttanons, bedmgmsse, wle auch die tzvchayung tn der dießlandrechtlichen Registratur zu den gewöhn« lichen AmtSstunden, oder bel dem Erecucions-führer, i-^^cOÜse dessen Vertreter, Ur. Lindner, anzusehen und Abschriften dauon zu verdangen. Lachach den 28. Juni i83l. AemtliOe Verlautbarungen. UZ. 912. (2) Nr. 3ä9«l54ä Z. K. ', Kundmachung. ''' Von dem 'k. k. Zolloberamle ^aibach wird bekannt, gemacht, daß bei demselben vom 8. August 18Z1 angefangen, durch fünf Tage Vormittags von 9 bis 12 Uhr, Nachmittags Von 3 bls 6 Uhr, einige Contrabandwaaren, bestehend in Kaffee, raffmirten Zucker, Zucker-mchl, Gewürzwaaren und Zipro-Wein, dann einigen inländischen Schnittwaarcn, an den Meistbieter gegen gleich bare Bezahlung werden hintangegcben werden. — Hlerzu werden die Kauflustigen mit dem Bemerken eingeladen, daß der Kaffee, raffinirrer Zucker und das Zuckermehl in kleinen Parthien zu fünf und zehn Pfund ausgeboten werden wird. K. K. Hauptzo.llamt Laibach am 11. Juli i63,i. Z. 892. (3) Nr. i22/40j2766 D. Erledigte Dien stesfiellc. Bei dem k. k. Wald- und Rmtamte zu Montona in Istrien, ist dle Stelle eines Oberförsters in Eelcdigung gekommen, mit welcher ein Iahresgehalt uon Sechshundert Gulden Conv. Münze, ein Pferdpauschale von fünfzig Gulden/ ein Quartiergeld uon dreißig Gulden und ein Holzbeitrag von zwanzig Gulden, dann die Verpflichtung zum Erläge einer Caution von Fünfhundert Gulden Conu. Münze un Baren oder mittelst ciner Real-Hypothek, verbunden ist. — Zur provisorischen Besetzung dieser Dienstesstelle, wird der Concurs bis 17. Auglist d. I. eröffnet. «- Diejenigen Individuen, welche diese Stelle zu erhalten wünschen und im Stande sind, sich über theoretische und practische Kenntniß des Forstwesens, ihre vollkommene Kenntniß der deutschen und italienischen Sprache, nbcr ihre Fertigkeit :m Eon-zepte m wenigstens Ciner der beiden Sprachen, und über ihren bisherigen tadellosen Lebenswandel auszuweisen > auch mit,dem Personale des genannten Wald- und Rentamtes in keinem von dem Gesetze als Anstellungshinderniß bezeichneten Grade verwandt oder verschwägert sind, haben ihre gehörig belegten Gesuche innerhalb der Concursfrist im vorgeschriebenen Wege, an die k. k. provisorische küstenländische Domainen-Inspection zu Triest, zu überreichen.— Von der k. k. vereinten illprischen Cameral - Gefallen-Verwaltung. — Laibach am 6. Juli i3Zi. Z. 698. (3) " Nr. Z02. Verlautbarung. Mit Bewilligung der wohllöbllchen k. k. vereinten illyrischen Cameral - Gefallen-Ver< waltung in Laibach, werden am 27. Juli iL3i, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr, in der Amtskanzley der StMshenschaft Mlchelstättcn, ^ie ihr ei- 631 kgenthümllch gehörigen zwei Wiesen ^lox kund poä ssarons^ilin in mchrcrcn Abtheilnn' gen, ferner der Garten ob und untcr dem Amtshausc, und jener bcim alten Schloße, auf die Dauer von sechs Jahren, nämlich: vom 2. November 18Z1 bis Ende October 133/, an die Meistbietenden in Pacht gegeben werden.— K. K. Verwaltungsamt Michclstattm am 6. Juli i33i._________^^^.________^^. V'ermisOte ^erlanidarnnZen. Z. noI. (2) 2^l. 5og. G d i c t. Von dem vereinten Bczirsögerichte Neudcgq lr'nd hiemn betannt gemackt: (5s seo nach dem am l6. Kcbluac iU5> , mit Hinterlassung eines mündlichen Testaments zu Ttlslcnik vctsiorbentn Nefiher einer ganzen Kaufrecktshub« , Ml4 b. O. V. ausgedruckcen Folgen zu ei' ""Vereintes Bezirksgericht Neudegg den 6. Juli iL2». ______________ Z. 904. (2) . ^ . Nr. 4'4> Vom vereinten Bezuls»Geriete zu Neudegg wird allgemein bekannt gemacht: lZÜ sey über An. suchen des Herrn Joseph Echeppiy, ti« pv^e». 4. Juni iL5l, Zahl 4^4, wider Maria Pleökovitsch von Freudenberg, puncw aus dem gerichtlichen Mergleiche, 66o. 26. März tdIz. scduioigcn 2a ft. H7 1^2 tr. c. 5. c., in die executive FcUdietung des gegnerischen, mit Pfandrecht belegten, gerichtlich auf 20 st. im Werthe erhobenen, in Otroft-bcrss liegenden Weingartens, gewiN'gct, und zu deren Vornahme die gesetzlichen Versteigerungs« Termine, auf den 1. August, ». September und 5. October d. I., jedesmai Vormittags von 9 bis »2 Uhr in 1>«co der Realität mit dem Alchan» ge angeordnet worden, daß, falls dieser Wein» garten weder bei dem ersten noch zweiten T«rmme um oder üder den benannten Werth veräußert werden könnte, solcher bei dem dritten auch unter demselben hintangtgcben werden würde. Wovon die Kauftusslgen un" .die intadulirttn Gläubiger mit dem Beisahe in Kenntniß gesetzt werden, daß der Werthanschlag sowohl, alö die Llcitationsbedinglnsse täglich allhier eingesehen werden tonnen. Beznts- Gericht Neudegg vereint mit Thurn bei Gallenstein am 2«. Juni i63l. 3. 902. (2) ^ . Nr. »6gu. G d » c r. Vom Bezirksgerichte Nupertöhof zu Neu. siadtl wird aNgemcin besannt gemacht: Cs scy über Ansuchen des Herrn Franz Xav. Germ aus Neustadt!, Gervaltsträger deö Anton Echager, in den öffentlichen Berlauf auS freyer Hand, der zu Dergamafella gelegenen, dem löblichen Gut« Breitenau unterlhaniften halben hübe. mit An -und .^ugehöt ften'i!Na.el, unb zur Vornahme die BnsteigerunB ' Tagsahuna. auf den >,. August d. I., Volmiltagö von 9 bis 12 Uhr, in der Amtskanzley dieses Bezirksgelichtes bestimmt woc-ten. Woron die Kauftastl.,en mit tem Bcisahe in Kcnntnch gtftbt werden, daß der Werthan-sHlc>g und die LicitcttionsbedingniNe täglich wäh» ren9 den AmMunden a^hier einqcschen werden könn/n, die hude mit ihren Bcsiündtheilen aber sann von den KauNustigen vorläufig persönlich m Augenschein aenommen werden. BczittZgericht RupertShof zu Neustadtl am 4. Juli iNr. __________^ __ Z. 9l5. (2) ^ N<^7ä^ Erin ne rung an Herrn Johann Nepomuck Harnisch, Joseph Wlsiack, Benjamin und Ccijetan Wlfiack, Herrn Johann Ncpomuck Wolfing und Martin Hauptmann. Von dem Bezirksgerichte zu Sittich im Neusiädller Kreise wird denen unbewust wo / abwesenden Sayglaublgern: Herrn Johann Ncpomuck Harnisch, Iuseph Wlsiack, Benja-wln ur.d Eajetan Wlsiack/ .5^errn Johann Nepomuck Wolfing und Martin Hauptmann, hiernnt erinnert: Es sey auf Ansuchen der Frau Katharina Gläser, gebormn Bcrncr von St. Martin bei Llttay, die ,xecutive Verfiel-, gcrung der Urban Raumcw'schcn, der lobll-chcn Grundobrigkett WeixclberZ, 8ud Rect. Nr. 298, Conscriptions-Zahl 28 und Fok 365 1)2 dienstbaren zwei Haubrealaaten sammt An, und Zugehör zu L'Nai), im Sckayungs, werthe pr.'824 st. 20 kc. gewtll.get, und d,e Tagfatzungen auf den 25. Juli, 2Z. August und 26. September ;L3i, jedesmal um »0 Uhr Vormmags, im Orte der Real'lat an. ^"^Nachdem aber der Aufenthalt der obge-nannten Hypothekar-Gläub'ger dtt^m Ge-nchte unbekannt ist, und sie «"H »m Auslande abwesend seyn können, so wnd chnen zu7 Verwahrung 'hrer Rechte Herr Franz^ ssr.fchmann zu Glattenegg zum Curator :l1>-^rnchmann zu ^^ dem elben m^77em'NtzeN d.se A kannt gegeben, daß sie zur Znt entweder elbft ersche.nen oder ader .hre Behelfe dem H>errn Curator an die Hand geben, nndngens nach Vorschrift der bestehenden allgewemen Gesetz-Ordnung vorgegangen werden wurde. Slttich am 20. Juni i63i. , ^. ^55. (2) „ . Nr. 129. Amortisations . Gd,ct. Von dem vereinten Beziitsgenchte Micheb 632 statten zu Kramburg wird hiemlt bekannt aemaHt: Gs feo über Ansuchen der Franz Xav. Dlclricb'« fchen Erben, in die Ausfertigung des Amortisa» tions-Goictes, rre^en der angeblich in Verlust gerathenen und auf der Herrschaft GaNeubcrg in» tabulirten Urkunden/ als: 2.) des zwischen yerrn Joseph Xav. Freyherrn v. Lichtenthurn und seiner Frau Gemahlinn Maria Anna Christina, gebornen Freoiim v. Mor^ax, geschlossenen heirathsvertrags, l^6a. 2ii. Juni 1734, intal). 27. Februar 1760, rücksicktlich oes heiraibsguls un» der Gegenvecfchreiduna pr. Hooa ss. mit dem witcidlichen Unterhalte von jährlichen 6t>o ft. oder im Capitale mit Roh und Wagen, nebst standesmäßiqen zinsfreyen haus und Garten, dann von Fährnissen, worunter auch das Silberqeschmeioe verstanden, die Hälfte; l>.) der von Herrn Joseph Aav. Freyberrn v. Lichtenlhuln , an Herrn Johann Stepban v. Gasparini < ausstesittllten C.2rl.a dl,»nca, 66a. 3a. September »74», intkk. 2!. März »760,, pr. 60c» fl.? «.) der von dem Nämlichen, an dem Nämli« Hen ausgestellten <ÜÄrtÄ kianca, 6cko. 27. April 1744, imab. 21. März ^60, pr. 600 ft; ä.) der van der Frau Chrifima Freoinn v. Lilb« tenthurn, an Herrn «Zhrvsostomus Polliny ausgestellten (^Ärt2 kiancapr. inua ft., tlclo» » Juni 576b, praes. 17. ingro^sirt, »A. August »768; «.) der van Alex Dietrich, zur Bezahlung über« narnmenen, an die Jungfrau Slara Wm5« fchauerinn, als Legatatin der Gläsinn Oä» cilia y. Auersberg. ausglstellten <^rra t>i-2NC2, cüdo. 3. September 17^2, int,^. »L. Mai 1770, pr. H«o> fi»; t.) der von eben Diesem, zur Zahlung übernom' mcnen, an Herrn hanns Georg Puchlin, ausgestellten (^Na dlanca, clllo. 10. Juni 1745, inwd. iü. Mai 177c», pr. Loo ft.; Z.) der von dem NänV.'.chcn, ^ur Zahlung über» nommencn, an Katharina Gverl. ausgesteli» ten ScbulLobligation, 6clo. 2^4 April 17^?, im.'lii. 16. Mai 177c» , pr. 200 fi. L. W. oder 170 st. H. W.; K. der von dem Nämlichen, zur Mahlung über« nommenen- an Herrn Franz Vodapiuz auö-gestellten (^rta bianca, 6än'. 3i. October 17^7, icnak. 16. Mai 1770, pr. 3oo st.; i,) der von dem Nämlichen, ^ur Zahlung üder« nommcnen , an Herrn Franz Warzarolli , ousgtsteNten <üart2 kianc», clclo. 1. Juli 174a, imab. 16. Mai 17?", Pl- 200 si.; li.) der von dem Nämlichen, zur Zahluna über« nommenen, an Herrn Franz Anton v. Mosch» tou, auSgesteNten (^^r^ lnanca, 6äc>.3o. December i?4g, inl^K. zg. Mai 1770, pr. zoo ft.; I.) der von dem Nämlichen, zur Zahlung über» nommenen, an die Frau Maria Katharina v. Garzarolii, ausgestellten (^rta kianca, 6äc>. ,. Juli i75o, inwd. 16. Mai !??o, Vl. ?oo ft.; m.) der von dem Nämlichen, zur Zahlung übernommenen, an Herrn BaNhelmä Stephans schit^ch, Ps.irrcr,u Tkbemschenig. ausgestellten dartc» dillnca, 6c1o. 1^, iDcloder ^?5i ^ inlali. 16. Mai 1770. ps. 2oc> st.; n.) endlich der von dem Nämlichen, zur Zah» lung übernommenen, sub eoclern l!5w in« tadulirten Forderung, der Frau ,Christina Frcyinn v. Lichtenthurn'schen Ert?en, pr. ya2 ft. M rvelden demnach alle Jene, welche auf vordemeloele Urkunden Ansprüche zu stellen vermeinen, hiemit aufgeforoerc, selche binnen ei« nem Jahre, secks Wochen und drei Tagen, vor diesem Gerichte so gcwih anzumelden, widrigens nach Verlauf dieser Frist auf ferneres Anlangen der heutigen Bittsteller die besäten Urkunden, eigentlich die darauf befindlichen Tabular-Grtrac-te für getodtei, kraft, und rviitungölos ertlärt werden l-rücden. Vereintes Bezirks. Gericht Michelstätten ,u Krainburg den 2^. März i83». Z. 905. (2) Pachtversteigerung der Herrschaft Mo ntp re is im Cillie r Kreise am 3o. Juli d. I. im Orte M 0 n t p r e i s. Die im Eillier Kreise/ Untersseicrmarks liegende, mtt großer Oeconomie und Weingärten versehene Bezirks- und Landgerichts-Herrschaft Montprels wird sammt der dießjahs rigen Fechsuttg, l'unduni in8l.ru,«u>in vorhan« denen Viehe und bedeutenden Heuuorräthen gegen Erlag von einer Caution pr. H000 fi. M. M. im Versteigerungswege in Pacht gegeben, auf sechs nach einander folgende Jahre. Pachtlustige können die nahern Pachtbcdlngnis-se sammt den Bestandtheilen der Herr!chafts, Erträgnisse bei Hrn. v. Hartmann , Herrschafts-Agenten in Gray , wohnhaft im Graf Wel-senheim'schen Hause im dritten Glocke, oder auf der Herrschaft Mornprels selbst und im hiesigen Zeitunqs« ComMlr einsehen. Herrschaft Montp^elS am 2. Iull i63i. Z. 9l?. (2) Ja dem Meiergebäude des Gu- -tes Leopoldsruhe außer Laibach, an der Kämthner Straße, stehen gegenwärtig ein Paar Hundert Eimer alte Weine von den Jahren 1624, 1L27 und 1628 zu billigen Preisen, vom 18. bis 20. d. M., zum Verkaufe. Kauflustige werden rückwärts dieses Gebäudes das Nähere erfahren. 633 Lremven-Anzeige. D . Angekommen den 43. Juli 1831. pf ^ Hr. Christoph Edler v. Paßy.k. k. Gubernial-' 1 Rath, mit Gemahlinn i Frau Iosepha Pfeiffer, prwtt. pf Lederhändlers - Witwe, .und Hr. Franz Edler v. Reycr, ^) Großhändler m Trieste alte drei von Trieft nach Wien. ^ ^- Hr., Johann Pischorn, ^HandlungsagMt, von . Triest nach Tüffer, — Frau Carolina Hofmann,Guls-besitzers-Gattinn, von Wien nachGö'rz. — Hr. Bo^- W che Valcroißant, Proprietair, von Agram nach Görz. d — Hr. Joseph Versa, Präses des k. k. Collegial-Ge- d richis zu Spulato, mil Gemahlinn, von Spalatonach Nien. — Hr. Seifried, H^uptmann voN PrlnzLeo. ^. pold beider Sizilien, von Triest. — Hr. Glawafch, Hauptmann von Dom Pcdro, von Gö'rz. — Hr. v. Czergho, Obcttieulenant von V^kony, von W^n nach c Venedig. — Hr. Joseph Wögcrir, Lieutenant aus l dem Pensions stunde, von Grä'tz nach Padua. , Den M^ Hr. Lmiardi,' Legalions-Beamte, von . Trieft nach Wien. ^» Hr. ßehmanu, kaiseit. russischer Hüttenverwalter, und. Hr. Iosa, MarktMider^ dn-de von lUagenfurt nach Idria. — Hr..Iohann,Ober- 1 Häuser, Kaufmann, von Wicn n^ch Trieft. — Hr. Frusca Marino, kaiserl. russischn Honorar^Nath und ' Vice-Consul in Venedig, von Wien nach Venedig. Den 15. Hr. Joseph Fabriotti, Vuchhaltungs-Beamte, von Venedig. — Hr. Johann Kraitsovits, Handelsmann, von Wien nach Trieft. — Hr. Io- ' hann Schoffcrer, Handelsmann, von Grätz nach Trieft. , — Hr. Joseph Pontini, Magistrats-Beamte, von Wien nach Trieft. — Hr. Joseph Witsch; Hr. Franz Morgante, und Hr. Carl Stöbcr; Handelsleute; alle drei von Trieft nach Wien. UtMtliche V'erlantbarnnZen. Z. 92I. . (1) .. Nr. 10709^927. Z. M. K u n d mach u n g. Von der k. k. vereinten illyr. Camera!« Gcfallcn - Verwaltung wird hiennt zur allgemeinen Kenntniß gebraut, .daß m ihrcm Amts-^ lokale, im crstcn Stockwerke des,Frephcrrn v. Zois'schcn Hauses am Naan, am 29. d. M., Vormittags um 10 Uhr, eine Minucndo-'Licl-tation zur Bcischaffung der für zwei Kanzlcy-diener und zwei Hausknechte erforderlichen Li-vr6e-Stücke, abgehalten werden wird,. ^- Diese, Liur^c- Stücke bestchen in vler Klappen-Fraks, wovon zwei mit gclbcn Borden z vier runden Westei^, wovon zwei mtt gclbcn Borden; vier langen engen Sticfclbemtteidcrn, und vier Mänteln. — Das hiczu erfordert che Maceriale besteht in 35 Ellen mohrengrauen / gut eingelassenen und gepreßten 7^4 Ellen breiten ^uch; ln ,c> Ellen hechtgrauen, gut > eingelassenen, gepreßten 7)4 Z'llcn brcltcn Tuch; 23 Ellen guten gefärbten Futter-Eanafaß und I Ellen guter Futterleinwand, jede Gattung eine Elle brelt; 16 Elle» halbseidener gelber Borden; 3 ^2 Dutzend Zroßen, und 1 1^2 Dutzend kleinen wcißplattirten metallenen Knö-W pfcn, und endlich I ^2 Dutzend großer, 1 iZ2 Dutzend kleiner gelber metallener pfe. — Wozu -diezenigen Handelsleute Professlvnisten, welche die Lieferung dlcser vr6e? Stücke, .sey es das Materials für sich,W oder nebst der Verferttgun'g, zu übernehmen ^^ wünschen, mit dem Beisätze eingeladen werdcn, daß dle sämmtlichen vorbesagtm fertigen Kleidungsstück? längstens binnen drei Wochen das zubereitete Matcriale aber,, wenn die Lieferung desselben besonders erstanden wird, längstens binnen acht'Tagen nach crfolgtcr und bekannt gemachter Ratification des Licitations-Protokolls ganz fertig zur hiesigen Gtfälls-Occono-mie abgclüfert werden müssen, und nur nach vollkommen gutcm Befunde werden übernommen werden. — Jedem Licitantcn bleibt cs übrigens unbenommen, von dem betreffenden Materiale'em Muster beizubringen, und die LicNatlonsbcdingnisse bei der Expedits-Direction der Camcral-Ocfällcn-Verwaltung einzusehen. — Laibach om 10. Juli i83i. Z. 92/,. (1) Nr. 81^128. Oeffentlichc Prüfung für Privatschüler der deutschen Schulen. 'Zum Schluße des laufenden Schuljahres , werden die Privatschüler der deutschen Schulen zur öffentlichen Prüfung aus den Lchrge-gcnstandcn dieser Schulen auf den 5. August und die folgenden Jage (mtt Ausnahme dcs 7. und 8.) so lange es erforderlich seyn wird, Vorgerufen. ' Die Vorführung derselben zu dem gefcr« ' tigten Schulen- Oberaufseher zur Einschreibung ' hat am vorhergehenden Sonntage, d. i. am ' Zi. Juli von 10 bis 12 Uhr Vormittags, zu ^ geschehen, wobei we Personal-Standes-Ta- ' belle des Schülers vorzulegen, von jenen Schü- ' lern, die für die zweite oder dritte Klasse ge- ' prüft werden wollen, das Zmgniß über die ' bestandene öffentliche Prüfung der vorhcrgchen- ^' den Clüsse, so wie von jeden Pnvatlchrer das " kchrfähigke'ts-Zeugniß vorzuweisen, und das 1 gesetzliche Honorar mit 2 ft. für jede einzelne l' Prüfung zu entrichten seyn wird. l- K. K. Schulenoberaufsicht Laibach den n zo. Juli i83l. _____ ^_^_^__ '; vermischte Verlautbarungen. g 3. 9'6- (1) 2 InzFolK« löblichlr^ k. k. Kreisamttvers (Z. Amts-Blatt Nr.35. d. 16. Juli i25i.) SZ4 erdnung vom 3. Juni l. I., 3. 4608, ist hohen Orts die Eindeckung der schadhaften Kirchen und Thurmbedachung an der Pfarrklr« che zu Niederdorf bewilliget, und das Erfor-dernlß für Meisterschaften auf 34 fl. 23 kr., und für Materialien auf 3/3 st. Zi kr. buchhalterisch richtig gestellt worden. Fur diese Arbeit wird am 25. Juli i83l, Vormittags um 9 Uhr, bez der Beznksobrig-t I. Nr. 6Ü4. Edict. Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Weirelberg wird kund gemacht: Es sey über Anlangen des Anton Rome von Altendorf, gegen Johann Skubitz oonPollitz, wegenfchul-blgen 2O0 st. E. M. e. 8. c.^ ,n die executive Versteigerung der, dem ketztern gehörigen, zur Herrschaft Welßenssein dienstbaren/ mit Pfandrechte belegten, gerichtlich auf i363 fi. 20 kr. geschätzten Ganzhube zu Pollltz gewill»-get, und hiezu die Tagsatzungen auf den 11. Juli, 8. August und 7. September l. I.> Bormittags um 9 Uhr, im Ort^ der Realltät Mlt dem Anhange anberaumt worden, daß, wenn die in die Execution gezogene Realität des Schuldners weder beider ersten noch zweiten Fe,lbietung um den Gchahungswerth oder darüber an Mann gebracht werden könnte, solche bei der dritten auch unter demselben h,nt-angegeben werden würde, dessen die Kauftu-flicien mit dem Beisätze verständiget werden, daß die Licirationsbedingnisse in dttser Amtskanzlei eiligeschen werden können. Bezirks, Gericht Weirclberg am 3^ Juni t63i. Anmerkung. Beider ersten Verfinge- rungstagsatzung hat sich kein Kaufiu- ftlger gemeldet. Z. 921. (i) Am kommenden Montag, d. 1. den 18. d. M. Abends um 6 Uhr, wlrd, wenn es die Witterung gestattet, auf einem Felde des dieser k. k. Lanowirthschafts-Gesellschaft eigenthümlichen Pollanahofs, mittelst der Fettenberg'- schen Saemaschins, eine nach der Ackerfläche berechneten Quantität Buchwcitzenkörner ausgesäet werden; wozu man alle Freunde der Dril-cultur einladet. Mm permanenten Ausschusse. Lalbach am IH. Juli i63i. Z. 92S. <0 ' Em Geometer, welcher bei emer Herrschaft hierlandes in diesem und künftigen Jahre einige Tausend Joch Wälder aufzunehmen, und in kleine Parzellen zu vertheilen hat, wünscht einen Adjuncten aufzunehmen; das Nähere erfährt man im Zeitungs-Comptoir. Z. 922._______________. Meute und Morgen als den 16. und 17. dieses Monates wird ohne weitere Verlängerung zum allerletzten Male bi« Menagerie zu sehen seyn, in welcher sich mehrere Exemplare befinden, die man zum ersten Mal '^' nach Europa gebracht hat. " Bei herabgesetzten Preisen. Wozu der Unternehmer seine gehorsamste Einladung macht. Z. 926. (!) ^ M a ch r i ch t. Chlorkalk zur Reinigung der Luft, ingleichen Chlor - Räucherungsblät-ter, so wie auch mehrere Gattungen aromatische Wässer, sind fortwährend in der Handlung des Unterzeichneten im Zebullischen Haust am alten Markt, frisch und billigst zu haben.