A M t s N l a t t. ^43. T? enstag den 9. N^ril 1833. VsUbernial - ^erlanlbarunZen. Z. 427. (1) »ä Nr. 65i^. Kundmachung der Versteigerung des ,^6 Körner- und Wein-zehentes zu Parbasdorf, und des halben Feldzehentes am Steinhofe bei Inzers-dorf. — Am iZ. Mai d. I., Vormittags um 10 Uhr, werden in dem Rathssaalt der k. k. Uled. öster. Landes-Rcgierung, die vormals zu den Augustiner-Realitäten m Wien/ nunmehr dem Religions-Fonde gehörigen Zehente, und zwar: der i)3 Körner- und Wcinzehent zu ParbaSdorf V. U. M. B., und der halbe Feld-zehent am Steinhofe bei Inzersdorf V. U. W. W., jeder abgesondert im Wege der öffe'ntli« chen Versteigerung, mit dem Vorbehalte der hihem Genehmigung, an den Meistbietenden verkauft werden. — Der Ausrufspreis für. ten i)3 Körner-und Wcinzehent zu Parbas> dorf lsi nach dem Durchschnitte der baren Ab,-fuhren der Jahre 1622 bls einschlüssig i3Zi berechnet, und sonach auf Eintausend Neunhundert fünf und vierzig Guls den 45 kr. E. M. festgesetzt worden. — Die-fer Zehent ist in der nied. öster. Landtafel, unter der Rubrik Körner- und Weinzehent zu Parbasdorf V. U. M. B., Einlags-Nummer 6L5, vorgeschrieben, und erstreckt sich über 455 M Ioch Aecker, und 19 Viertel Wein> gärten Hausgründe, dann über 839 3D Joch Aecker Ueberländgründe, welche von guter Beschaffenheit sind, und was die Aecker betrifft, in drei Feldern bewirthschaftet und Vorzugs-welse mit Waitzen bebauet werde«. — Der Ausnlfspreis für dcn halben Feldzchent am Stclichvfe, ist ebenfalls nachdem Durchschnitte der baarm Abfuhren der Jahre 1822 bis einschlüssig ,6)l berechnet, lind sonach auf Viertausend Zweihundert sechzig fünf Gulden 55 kr. C. M. festgesetzt worden. — Dieser ZkhM ist in der med. öster. tandtafel unter oer Rubrik Krrnerzehent am Steinhofe V. U. W. W., Emlags-Nummer 6"9, vMeschricben, und erstreckt sich über 3ol IochzH 1^5 Quadrat-Klafter Aecker, durch« aus Hausgründe, welche sehr fruchtbar sind und größten Theils mit Korn und Gerste bebauet werden. — Als Käufer wird Jedermann zugelassen, der hier Landce-Nealiläten zu besiz« zcn geeignet ist. — Denjenigen, die in der Negcl lucht landtafelfähig sind, kommt hierbei für sie und ihre Leibeserben in gerader absteigender "ime, d«e mit der Regierungs-Eircular-Verordnung vom 2ä. April 1618, kund gemachte allerhöchst bewilligte Nachsicht der Landta-felfahigkcit und die damit verbundene Befreiung von Entrichtung der doppelten Gülte zu Stalten. — Wer an der Versteigerung Antheil nehmen will, hat als Caution den zehnten Theil des Ausrufspreises bei der Versteige-rungs-Commission baav odcr in öffentlichen, auf Metallmünze und auf Ucberbvmger lautcndm Staatspapieren nach ihrem curswäßigen Werthe zu erlegen, oder eine c.uf oicsen Betrag lautende, von der k. k. Hof- und nied. östcr. Kammerprocuratur vorläufig geprüfte und als bewahrt bestätigte Sicherssellungs-Acte beizubringen. — Der Ersteher des Zehentes har die Hälfte des Kaufschillmgs vier Wochen nach erfolgter Genehmigung des Kaufes, noch vor der Uebergade des erkauften Objectes in die Verwaltung des Kaufers, zu berichtigen; den Rest kann er geg.cn dem, daß er ihn auf dem erkauften Gegenstande in erster Prwritat versichert, und mit jährlichen fünf vom Hunderi in Conventions- Münze und in halbjahrigen Raten verzinset, in fünf gleichen jährlichen Raten, von dem Tage angerechnet, an dem der erkaufte Gegenstand mit Vortheil und ka-sien an ihn übergehet, abtragen. — Die übrl> gen Verkaufsbcoinglusse, die Beschreibung :c. könne,; an jedem Montage, Mittwoche und Sonnabende Vormittags von () bls 12 Uhr jm P rasidlal? Bureau der k. k. nied. öster. Landesregierung, so «vle auch, was den Zchent in Parbasdorf betrifft, in der Amtskanzlci der Herrschaft Wolkersdorf, und was den Zchent am steinhofe bei Inzersdorf anbelangt, in der Amtskanzlei der Herrschaft Ebersdorf an der Donau emgcsehen werden. —Von ; der k. k. nicd. öster. Staatsgüter-Verausse-rmigs'Eommission. Wien den i2. März iL53. Zoo Z. ^c>3. (3) Nr. 6703. aä Gub. Nr. ^790. Von dem k. k, »Htabt- und ?andrechle in Karnten, wird hlemtt bekannt gemacht: Es sei yber das Gesuch der Anna Edlen v. 'VirkenaU/ Besitzerinn des landtäfilchen Gutes Dukcorhof zu Slebenach / mi Bezirke Osterwltz, in dle Ausfertigung der Amortisations-Edlcte, rück» sichtlich der, auf dem Gute Duktorhof haftenden jwet Posten / als: 3.) einer Urkunde, 6cl,c>. 23. Februar, «t, ilil,5l^kl«.0 2. April l/c)3/ vom Andreas Magge, an den Weltprlestcr 'Simon Blas. Ocintschnigg, als ein «.it^inz iu3i^ 526^ der Genuß eines Capitals von I0ü»c) st.; dann d.) einer Urkunde, ää«. 1.1.März, el. in^ r3^>n1al,0 25. Mal 1775/ vom Andreas Wag« ge, an den Welcprlester Ulrlch Fritz, als em ü-rulu8 nl6N53<2, der Genuß emeS Eapltals pr. Ioao st., gecviliiget worden. Es haden demnach alle Jene, welche auf gedachte zwei Possen auS waS immer für e»nem Nechtsgrunde Anspruch machen;u können oermcmen, selbe blnnen der gesetzlichen Frtst uon e»ne,n Jahre, sechs Wo-chen und drel Tagen, vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte so gewiß anzumelden und darzuthun, als wldrigens auf weiteres Anlangen eines Interessenten obige zwei Gayposten nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet und wirkungslos erklärt werden würden. — Won dem k. k, Stadt ' und ?andrechte in Kärnten. Klagenfurt den 2t. Jänner i333. ' Nreisamtliche Verlautbarungen. Z. 426. (l) s^r. Z27^i. Kundmachung. Hinsichtlich der erforderlichen, mit hoher Guöermal' Verordnung vom 24. December v. I. > Z. 26108 bewilligten, und bei günstiger Witterung auszuführender neuen Verputzung und Anstrslchung der äußern Frontmauer deS hiesigen Iranciskaner; Klosters, wird am 18. f. M. Vprll, Vormittags um 10 Uhr, eme Mi-nuendo, Versteigerung be» diesem k. k. Kreis-amt? abgehalten werden. — Die Uebernahms-luftigeli werden aufgefordert, bei dieser ilclta» tion zu erscheinen. — K. K. Krnsamt ^ai, dach den 23. März i833. Ktavt - unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z, 429. (l) Nr. 2029. Von dem k. k. Gtadt- und Landrechte in Kram, wird bekannt gemacht: Es sel über Ansuchen der Katharma und Ios^pha Helwlg, «lserklärten Erben zur Erforschung der Sckul' denlast nach dem am 6« Februar l. I. verstorbenen Florian Helwig, die Tagsatzung auf den 6. Mai iö53, Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. Stadt« und kandrechte be« stimmet worden, bei welcher alle Jene, wel< che an diesen Vcrlaß aus was immer für einem Rechlsgruude Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechts» geltend darlhun sollen, wldrigens sie die Folgen des tz. 8tä b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. — Laibach am 23. März l95H, vermischte Verlautbarungen. Z. 596. (3) Nr. 659. Edict. Von rem vereinten Bezicksgeiickie zu,Rad-mannsoorf wild hicmit belannt gemacht: OK fti Üdec Ansuchen des Yerrn Fodann Ponatschnia, aib Joseph Poüack'schcn Verlaß.Eurotorv, im Zinvcr» siänonlsse mit den diehfäliigen Veclaßstläul) Preis, ! ^Gattung dcr Feilschaft . ', des'Gckackes' !! Geltung der Feilschaft ! der Fleischgattung z P^'^LN)^^?^ !>j ________ , >Pf-!LtI).j Qtl. j kr. !> V r. o t. , j Mundsemmel /s' - - - "- ^ ^ ^j2 F l e i s ch. Ordin, Semmel^' ' ' :. H ,^^ä .^, Nindsteisch ohne Zuwage . ^. - 9 ^ Z' ^ ,^'^s'Mund-<-. >9 2'" H ^Flecksieder- Waaren. . !m^!k<>« i^^/ )^""^^tcig^ , ^ -> ss i Fleck, Lunqe und Vries . l— »» j2 We.tzen-Brot ^us, ordin. ^ __ 26 15j/. 5 !!Zungtnsieiscl>..... '- - 2 »jl l ^ScmmclMg'i t 20 5 2j^ 6 i'Lebcr und Milz .... 1 — — :I l, /,. t a. ^!iWeiz^ ! Herz...... . ,. — — ^3 l So'rschihe'chVrot5/ 1 c, 2 !Z ÜNase, Obcrgaum und Unler- I ' , ^"KornmehV? 2 ,<> — !6 ^ gaum ...... i — — !3 ! l Oblaßbrot älW'sv^'...." ,1 6 5 2)4 i3 ^Ochsenfüsse..... , ^. — 1 ij2 l Nachmehlteig «. .^55515'^' 2'ii5 5 ^6_______________.! « -Vorstehende Satzung kommt durch den ganzen Vcrlcmf dcs Monats von den betreffenden Ge- llwerbsleuten bei Vermeidung strengster Ahndung auf das Genaueste zu beobachten, und es hat Jedermann,) » der sich durch etwaige Nichtbefolgunq von Scitc irgend eines Gewcrdsmannes bevortheilt zu seyn erachtet,! U solches dem Stadtmaqistrate anzuzeigen. » Das Beiiwerk muß rein geputzt strn. — Frische und ein^cpöckelte Zungen sind sahfrei. Aours vom I. April I833. . ^' - - M'.ttelprciZ. St«at«schuldvtrschltidungen ln 5 v. H. (in ^> M.) 92 Vitro ditto j ! 4 v. H. (inCM.) 82 3^52 „'".Obligation. d.Zwa^s.^ub ^"'H'/ ^. ^'^'^ r'al.Odljgat. der Stand« v.)'"^ , "'^'l S ^" ^ Tyrol '^u2^2V.H.^Ä 6ä^4 Darl. mit Verlos, v. I. ,82» für »ao fi. (in CM.) l55 W'en.iVtadc.Vanco'Odl. zu« 1^2 oH.(>nCM.) 52 Obligation. 0er allgem. Und Ungar. Hofkammer zu 2 y. H. sin CM.) 41 detto dctto zu 1.^4 o.H. (in CM ) 55 7^5 Ol^igationcn der alt. Lomb. schulden zu H i^H v. H. (in CM) 5t ,^H (Aerarial) (Domest.j ^bll^ationtn d<« Stände! (C.M.) (G. M ) «.Qsterlcich unter und ju5 y,H.^ — — " ^" OnnL, von Nol)-1 zu » >/, v.H. ^. — ?"^Mahren. SÄ)le.Nu2i/)i v.H.^ - - ""» K'am und G°rz zu, Z/ä v.H. > - -Vank.Actien pr. Stück ,207 in Conv. .Münze. Angekommen den q. April 1523. Hr. Moriz Naschauer, Handelsmann, von Ko-nitscha nach Klagenfurt. — Hr. William Tyrwhit, königlich großbritt,>niiischer Unterthan, von Venedig nach Wien. — Hr. Nikolaus Pstris, Priester, von Cher-lo nach Grä'tzt — Hr. Lewel Fricdenthal, Kaufmanns, sbh», Hr. TH.Cd. Sieburg, königl. preußischer Lieu. tenant undOekonomie-Inspector, und Hr. Carl Steng« le, Handelsmann; alle drei von Wien nach Tri?st. — Hr. Andreas Ubicini, Buchhändler, von MailanV nach Grätz. — Hr. Tbomas Law, Renlierer, Hr". Edward Schleinz, k. russischer Unterthan, und kHr. IuliuK Ezio Sjri,'m, Handelsagcnr,- alle drei von Trieft nach Wien. — Hr, Moliz Szilli li<5 Nagyszi« get, gewesener österreichischer Fähnrich, von Trieft nach' Cseitel. In Zrle ss aw 3. Apr»l ,t!HZ: 76.' 62. ^7. 5y. 8. Die nächste Ziehung wnd am 47. April ,833 »n Trirst qchalten werden. i^uvernlal - Verlautbarungen. Z. 42/,. (2) Gub. Nr. 6560. 6« ,8IZ. Gubelnial « Verlautbarung. In Folge emer glücklichen Verlosung sind die Emkunfte der v. ^?chellcnburglschen Sttftung in dcl k. k. Iheresianischen Nitter-Akademie dergestalt gestiegen, daß daselbst bei dem dcrmaligen Kostgelde von 5oc> st. C. M., gegenwärtig sieben, statt der wcgcn der zcit-herigen Unzulänglichkeit des Süftungs. Fon-des bestandenen zwei Stiftünge erhalten werden können. Aufden Genuß eines uon Schcllen-burgischcn Stiftungsplatzcs in der erwähntem 298 ' Ritter-Akademie haben unter gleichen Verhältnissen, vorzugsweise Jünglinge aus den Familien des krainischen Adels Anspruch. Das zur Aufnahme erforderliche Lebensalter ist von acht bls zwölf Jahren. Jene Aclrern oder Vormünder, welche einen der, durch das ober-, wähnte Ereigniß neu ins Leben getretenen fünf Stiftungsplätze für ihre hierzu geeigneten Söhne oder Pflegebefohlenen zu erlangen wünschen, werden demnach aufgefordert, die dieß-fälligen Gesuche bls iI. Mai l. I., bei der krainisch-ständischen verordneten Stelle zu Laibach, welcher das Prascntations-Nccht zusteht, zu überreichen, und diese Gesuche mit dem Taufscheine, den Schulzcugnissen, dem Pok-kcn» oder Impfungszeugmssc, so wie mit dem arztlichen Zeugnisse über die vollkommene Gesundheit und einen geraden Körperbau, und endlich mit den Beweisen über die Vermögensund Familien- Verhaltnisse des betreffenden Iünglmgs zu belegen. Uebrigens wird sich rück, sichtlich der sonstigen Erfordernisse zur Aufnahme in jene Akademie auf die gedruckte Guber-nial - Eurrende vom 2. December 1820, Z. 50080, berufen. Laidach dcn Zo. März i353. Ioh. Ncp. Freyherr v. Gpiegelfe l d, k. k. Gubernial-Secretar. Z. 40 l. (5) kNr. 5435. E u r r e n d e des k. k. il lyrischen Guberniums.— Dle in Ansehung untjebührender Abnehmer "von Grundbuchstaxcn für Stelermark erssosse-ne Verordnung vom 26. August 1797 wird mo-dificirt. — Seine k. k. Majestät haben mlt allerhöchster Entschließung vom l i. Februar d.I. zu befehlen geruhet, die in Ansehung unge« bührender Abnahme von Grundbuchstaxcn für Steiermark erftossene Verovdnung vom 26. Au» gust 1797, welche in der polltlschen Gesetz-s^mmlulig 11. Band, Seite 67 vorkömmt, und welcde sich auf dle allgemeine Vorschrift vom 8. Juli 1768 bezieht, die m dem Handbuche dec Iosephmlschen Gesetze XV. und XVI. Band, Gelte l6 und 902 enthalten ist, oahm zu modificiren, daß es zwar bei der vielfachen Strafe zu verbleiben, dauon aber dem Beschädigten nur der Ersay dessen, wag von ihm zu viel gefordert wurde, zuzugehen habe, und der Rest gleich anderen Strafgeldern zu verwenden se». — Diese mit hohem Hofkanzlei-Decrete vom 2. März l. I., Z. Z7lä/ mti-mirte allerhöchste Entschließung wird mit dem Beisätze zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß auf allerhöchsten Befehl m Ansehung der vor Kundmachung dieser allerhöchsten i3ntschlie^ ßung sich ereignetenFalle, nach den damals be-stanoenenGesetzcn undAnordnunqen sich benommen werden solle. La,bach am 16. März t8ZZ. Joseph Camillo Freyherr v. Schmiddurg^ Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg Naitenau und Primör, k. k. Hofrath. Franz Ritter v. Jaco mini, k. k/Gübern,al'Secretar, als Referent. 3- 4l2. (3) Gub. 3ir. 5397. Kundmachung. Man hat aus den Einkünften des Hold- heitMschen Taubstummen- Gttftungs-Fondes neuerlich ein Stipendium jahrlicher 80 fi. E. M., für ein armes taubstummes Kmd zur Aufnahme in d,e Taubstummen-Lehranstalt zu Gratz zul^rrichten befunden. — Dieses,Sti-pendlum ist für taubstumme, in Kram oder Kärnten geborne Kinder bestimmt, die von et>'l:chen Aeltern abstammen, und katholischer Religion sind. Kinder akatholischer Aeltern können nur dann an der Stiftung The,l lieh, men, wenn sich dieselben freiwillig herbeilassen, ihre Kinder in der katholischen Religion erziehen zu lassen. Ferner dürfen d»e Kinder mcht unter sieben und nicht über iH Jahre alt scm, und es haben Jene hierunter den Vor« zuz, welche von den Aeltern verwaist, ganz arm und verlassen si^), dann durch eme gute Bildungsfähigst und Gesundheir sich auszeichnen. Nebstdem wird bemerkt, daß nach dem Willen deS Gtifcers taubstumme Kinder männlichen Geschlechts vorzüglich zu berücksichtigen sind. Ucbrigens darf der auf die Stiftung Anspruch Machende mcht stumpft oder blödsinnig fein, und außer der Taubheit keine körperlichen Gebrechen an sich haben. — Acltern und Vormünder, welche sich für ihre Kinder oder Pfleglinge um dieses Stipendium bewerben wollen, werden mit Bezug auf dle hieramtlis chen Kundmachungen, vom ly. September »828, Z. ,0171, und 7. April l632, Z. 6a65, aufgefordert, »hre zur Nachwtlsung obiger Eigenschaften mit dem Taufscheine, dem Im-pfungs: und Armuthsjcuqsnsse, dann dem vom Onsvfarrer und betreffenden DMictsfthvsiker mitgcfertigten Zeugnisse, über die Gesundheit und Unterelchtsfahlgkett des Kmdes dokue mentirten Gesuche, durch »bre Bezirksobrig, keit und das vorgesetzte Kreisamt bis zum Zi. Juni l. I., an d,ese Lanbesst-lle vorzulegen. »« Vom k. k. lliyr. Gubernium. Lalbach den 16. März :633.