K. k. Q6wepbe - Inspektoraf Lalbach Bericht ub0r di0 AmtstatigM im Jahre 190& 155 Amtssitz: L a i b a c h. Ji— 71.840 JA Berieht fiber den 12. Aufsichtsbe I. tjbersicht der Amtsgeharung. Die im Laufe des Bericlitsjahres durebgefuhrten 641 Inspektionen — darunter AuswSrtige 5 Nacht- und 10 Sonnlagsinspektionen — betrafen 606 durchivegs geiverbliche Betriebc. Amtstatigkeit. Die gegeniiber dem Vorjahre geringere Inspektionstatigkeit fradet ihre Erklarung durch den Umsland, daB der dem Amte zugeleilte k. k. Gewerbe-Inspektor 11. Klasse Josef Karaschia infolge andauernder Krankheit durch 4 Monate an der auswartigen Tatigkeit ver- hindert war und durch 3 Monate hindurch so\vohl der externe Dienst als aucli die schriftlichen Amtsgeschafte vom Berichterstatter allein besorgt werden muBten. Die Ver- teilung der vorgenommenen Inspektionen auf die einzelnen Industrieklassen ist der nach- stchenden Tabelle zu entnehmen. Das Amt erhielt 350 Einladungen zu kommissionellen Verhandlungen. Die Art der Kommissionen sowie die Mitwirkung des Amtes an denselben ist aus der nachstelienden Zusammenstellung crsichtlich. Das Amt gelangte zur Kennlnis von 8 Arbeitseinstellungen, Lei welchen in 2 Fallen insgesamt 8mal interveniert wurde. In 2 Fallen wurden Funktionitre des Amtes zu gerichtlichen Verhandlungen als Sachverstandige beigezogen. Die auswartige Tatigkeit beanspruchte insgesamt 221 Reisetage, wovon 158 auBer- halb des Amlssitzes und 63 am Amtssitze selbst aufgewendet wurden. <) UmfaBt Krain mit dem Gebiet der Stadt Laibach sowie der tl Bezirkshauptmnnn- schaften: Adelsberg, Gottschee, Gurkfeld, Krainburg, Laibach, Littai, Loitsch, Radmannsdorf, Rudolfswert, Stein und Tschernembl. 15G 12. Aufsichtsbezirk. Die besucbten geverblicben Betriebe, deren Arbeiterstand J ) Melirals einmal besuclite Betriebe erscheinen nur einmal in Rechnung gestellt. Amtssitz: Laibach. 157 und die in diesen Betrieben durchgefuMen Inspektionen. Anzahl der Arbeiter 1 ) Darunter Anzahl der 158 12. Aufsichtsbezirk. Schriftliche Amtstatigkeit. Anzeigen. Parteien- verkehr. Allgemeines. Im Verkehr mit den Gevverbebehorden und Amtern sovvie mit der Arbeiter-Unfall- versicherungsanstalt wurden 341 Gutacbten, AuBerungen und Berichte erstaltet, u. zw. an das k. k. Handelsministerium, bezw. das k. k. Zentral-Gewerbe-Inspektorat 50, an die k. k. Landesregierung 35, an die Gevverbebehorden I. Instanz 227, an die Gerichts- behorden 2. an die Arbeiter-Unfallversicherungsanstalt 20 und schlieBlich 7 an sonstige Behdrden und Anstalten. Die Zahl der auf Grund der lnspeklionstatigkeit an die Unternehmer schriftlich ergangenen Aufforderungen zur Abstellung von Gesetzwidrigkeiten oder Ubelstanden belief sich auf 21. Im Sinne des § 9, G. I. G., wurden gegen 11 Unternehmer vvegen 30 Ubertretungon 11 Anzeigen erstattet, woriiber dem Amle seitens der Gevverbebehorden 8 Verstandigungen zukamen, welche durchwegs die Verhangung von Geldstrafen im GcsamtausmaBe von 760 K zum Gegenstande halten. Uber die gegen 4 Unternehmer \vegen 4 sonstiger Ubertretungen erstatteten 4 An¬ zeigen langte eine Verstandigung ein, zufolge vvelcher in 1 Falleeine Geldstrafe von 10 K verhangt vvurde. Uberdies fanden 2 aus dem Vorjahre stammende Anzeigen ihre Erledigung durch die Mitieilung, daB GeldbuBen im AusmaBe von zusammen 25 K verhangt vvurden. Uber eine im Vorjahre erstattete Anzeige verstandigte die Gevverbebehorde das Amt von der bereits erfolgten Durehfuhrnng der verlangten MaBnahmen. Teils mundlich, teils schriftlich vvurde das Amt von den Unternehmern 58mal und seitens der Arbeiter 132mal in Anspruch genommen. II. Arbeiterscliutz. Das Abflauen der bisberigen giinstigen Geschaftskonjunktur machte sich naturlich in der industriellen Entvvicklung bemerkbar und \varen im Berichtsjahre erheblich vveniger Ncugriindungen, bezw. umfangreiche Investierungen als in den Vorjahren zu verzeichnen. Von den vvenigen neu errichteten Anlagen seien als bedeutendere bervorgehoben: 1 Maschinenziegelei, 3 Dampfsagen und 1 Dampfbrauerei, vvalirend mit groBeren Kosten verbundene baulicbe Adaptierangen, bezw. maschinelle Ervveilerungen in 1 Zementfabrik, 1 gcnossenschafllichen Nagelerzeugung sovvie in 1 Papierfabrik vorgenommen vvurden. Von den ubrigen Genehmigimgskommissionen betrafen die meisten die Aufstellung von Benzin- und Elektromotoren in vorvviegend kleinen Betrieben. Die dem Amte vor den kommissionellen Verhandlungen im Sinne des Handelsministerial-Erlasses vom 14. De- zember 1906, Z. 24.061, zur AuBerung ubermittelten Plane vvaren mitunter sehr unvoll- sltindig und mangelhaft ausgefuhrt; insbesondere gaben diese, oft von liierzn unbefugten Personen hergestellten Plane keine naheren Aufschliisse liber die Stiegen und Hohen- verhaltnisse der einzelnen Raume sovvie liber die maschinelle Disposition. Mitunter vvurden slatt der vorgeschriebenen Plane einfache, seitens einer Maschinenfabrik fiir einen bestimmten Teil der Anlage gelieferte Fimdamentzeichnungen vorgelegt, ausvvelchen liber die bautechnische und ubrige maschinelle Einriclitung nichts zu entnelimen vvar. Von den groBeren friiher genehmigten und erst lieuer in Betrieb gesetzten Anlagen verdienen besondere Ervvahnung: 2 Mascliinenziegeleien, 1 cbemische Fabrik, 1 Bucli- druckerei samt Buchbinderei sovvie 1 elektrische Hoclispannungszentrale. In den vor- stehenden Betrieben vvurde in vollkommener Weise allen jenen Konsensbedingungen entsprochen, vvelche den ]iygienischen und schutztechniscben Anforderungen Recbnung tragen und auf die rnodernste Ausgestaltung der Arbeitsraume abzielen. Geradezu als Muster einer Betriebsanlage stelit sich die obervviihnte Buchdruckerei dar. Sie befindet sich in einem groBen, mehrstockigen, aus Betoneisen-Konstruktion hergestellten Gebiiude mit boben, auBerst gtinstig belichteten Raumen, in denen auf jeden Hilfsarbeiter im Durcbschnitte 68 m 3 Luftraum entfallen. Die FuBboden samtlicher Raume sind aus Amtssitz: Laibach. 159 Euboolith hergestellt; die grofien Fenster besitzen Venlilationsklapplliigel; lur eine noch weitergehende Lufterneuerung ist durch eine elektromotorisch betriebene Ventilations- anlage vorgesorgt. Die kiinstliche Beleuchtung wird durch elektrische Bogen- und Gliih- lampen bewirkt, wahrend der Antrieb der Maschinen durch Elektromotoren als Einzel- antrieb erfolgt. Alle Licht- und Kraftleitungen sind behufs Vermeidung jedvveder Beriihrung in isolierenden Bergmannrohren verlegt. Zu jedem Arbeitssaale gehoren Nebenraume, in welchen sich fiir die Arbeiter beiderlei Geschlechtes getrennte Waschvorrichtungen, Garderoben und Wasserklosette befmden. Jedem Arbeiter ist ein versperrbarer Kleider- kaslen zur Verfiigung gestellt. Auch ist den Arbeitern die unentgeltliche Beniitzung eines Kalt- und Warmwasserbades eingeraumt. Minder erfreulich waren hingegen die anlaBlich der Kollaudierung mehrerer Anlagen gemachten Beobachlungen, indem die den Arbeiterschutz betreffenden Genehmigungs- bedingungen ent\veder gar nicht oder nur in unzulanglichem Malže erfulit kvaren und mitunter sogar nachtraglich, trotz erwachsener Rechtskraft als undurclifuhrbar, bezw. iiberflussig bezeichnet wurden. Von genehmigungspflichtigen, jedoch ohne gewerbebehordliche Bewilligung erricli- leten Betrieben wurden im Berichlsjabre 1 Dampfsage, 1 Darnpf- und 1 Benzinmotor- anlage in einer Tischlerei, bezw. Kartonagenfabrik sovvie ein maschinell eingerichteter Betrieb fiir Sauerkrauterzeugung angelroffen. In einigen Betrieben zeigten die als Arbeitsraume dienenden baulichen Objekte eine iiberaus schlechte Instandhaltung, aus welclier sicli nicht nur Schiidigungen der Gesund- beit, sondern sogar auch direkte Gefahren fiir das Leben der Hilfsarbeiter ergaben. So \vurde in einer Sesselerzeugung als Poliererei und Magazin eine aufierst baufallige, mit vergitterten und daher als F)uchtweg nicht in Betracht kommenden Fenstern versehene Holzbaracke beniitzt, deren vermorschte Seitemvande unter der Last der Eigenkonstruk- Lion bereits eine bedeulende Neigung aufwiesen, so daS sich zu der infolge der Verwen- dung von Spirituslack an und fiir sich schon bestehenden Feuersgefahr noch die Gefahr eines Einsturzes gesellte. In einer Sage \varen die Langsbalken des Siigedaches in bedenklichem Grade durchgebogen. Gleich gefahrliche Durchbiegungen zeigten infolge Uberlastung die Holzkonstruklionen einer iiber einern Ringofen einer Maschinenziegelei angebrachten Trockenanlage. Ein trostloses Bil d boten melirere, in 3 Gemeinden liegende Topfereien, welche den urspriinglichen Charakter der Hausindustrie bereits langst abgestreift haben. Die Werkstatten dienten auch als Schlaf- und Wohnraum fiir die Familie des Ge\verbsinhabers und die Hilfsarbeiter; die in dicsen beschrankten Raumen infolge stiindigen Aufenthaltes vieler Personen an und fiir sich schon schlechten Luft- verhaltnisse wurden noch in erheblichem MaLe durch die standige Feuchligkeit sowie durch die Garungsprodukte des nassen und daselbst in groLeren Mengen lagernden Toneš ungiinstig beeinflufit, ohne da6 irgend etwas geschehen ware, den aus diesen Zustanden resultierenden ernsten Gefahren fiir die Gesundheit ctwa durch Scheidung der Arbeits- und Wohnraume oder doch mindestens durch Reinhaltung und Ltiftung derselben zu begegnen. Mangelhafte Reinhaltung zeigten auch manche Arbeitsstatten in Schlossereien, d.ann in kleinen Gerbereien, deren Wande und Fuiboden haufig mit dicken und Faulnis- prozessen unterworfenen Schmutzkrusten bedeekt waren. Leider nimmt man aber ahnliche Verhaltnisse auch ofters in Betrieben der Nahrungs- und GenuSmittelerzeugung wahr, in vvelchen inanchmal die Arbeitsraume zu anderen und mit ihrer Zweckbestimmung absolut nicht vereinbarlichen Verrichtungen herangezogen werden, wie dies z. B. in einer Biickerei und einer Dampfmolkerei der Fali war, woselbst in ersterer grofle Mengen von Leibwasche in der Backstube zum Trocknen aufgeliangt waren, \vahrend in der erwahnlen Dampfmolkerei im Milchpasteurisierlokale schmutzige Leibvvasche in einem offenen Topfe mit Darnpf ausgekocht und in dem anschlieBenden Geschirrvvaschlokale hernach ge- waschen wurde. Kollaudie' rungen. Nicht genehmigte Anlagen. Bauliche und sonstige Beschaffenheit der Betriebs- stdtten. 160 12. Aufsichtsbezirk. Ausgange und Stiegen. Ventilation und Siaub. Schwierig erweist sich bei Sleinbriichen, vvelche in engen Talern an steilen Berges- lehnen seinerzeit angelegt wurden, eine vorschriftsmaBige und auf die štete Sauberung der Bruchkrone Bedacht nehmende Abbamveise zu erzielen, da gerade die Vornahme von Abraumarbeiten bei den jetzt schon stellenvveise 60 m hohen Bruchvvanden und den vveiteren daruber bis zur Bergesspitze lioch und steil ansteigenden und nur auBerst schvvierig zuganglichen Felsmassen schier unmoglich ist. Aber auch inFiillen, in vvelchen diese betriebstechnischen Schvvierigkeiten nicht bestehen und eine gefahrlose Abbamveise ganz gut moglich vvare, zeigt sich oft eine groBe und durch niclits zu entschuldigende Sorglosigkeit. So wurde in der zu einer groBen Maschinenziegelei gehorigen und in einer Terrainmulde gelegenen Lehmgrube der Lehm ohne Einhaltung eines etagenformigen Abbaues nur durch einfaches Untergraben der 6 m hohen Wande gevvonnen. Mit Ruek- sicht auf die groBe Verschuttungsgefahr verlangte gelegentlich einer Revision der Bericlit- erstatter die Einhaltung des etagenformigen Abbaues und die sofortige Entfernung zweier mit solchen Schramarbeiten beschaftigten Arbeiter aus der gefahrdeten Arbeitsstelle. Tatsachlich stiirzte auch einige Augenblicke hernach gerade an dieser Stelle von den unterschramten Lehmpartien eine Masse von zirka 2 m 3 nieder, welche zweifellos die beiden Arbeiter verschiittet hatte. In einer Baumwollspinnerei vvurde liber Anregung des Amtes der durch mehrere Etagen gehende, inmitten der Arbeitsraume gelegene und nur mit Drahtnetz abge- schlossene Aufzugschacht, der im Falle eines Brandes vvie ein Kamin gevcirkt hatte, in einen an der AuBenseite des Gebaudes angebrachten und von den Arbeitsraumen voll- kommen feuersicher getrennten Zubau verlegt sovvie auch die im Dachraume des Spinnerei- gebliudes befindliche Spulerei und Zettlerei vvegen der fiir diese Abteilungen bestehenden Feuersgefahr in einein ebenerdigen Webereishedbau untergebracht. Nicht nur in alteren, sondern mitunter auch in neueren, ohne vorherige Genchmi- gung und mit AuBerachtlassung der bestehenden Vorschriften errichteten Anlagen wurden Arbeitsraume von kaum 2 m Hohe vorgefunden, deren Weiterbentilzung als absolut untunlich bezeichnet vverden mufite. In einern Falle fiihrte die behordliche Bean- standung eines derartigen, nicht entsprechenden, fiir eine Zemcntwarenerzeugung voreilig in Vervvendung genommenen Arbeitsraumes zur Neuerrichtung einer allen Anforderungen entsprechenden Fabrikationsstatte. Uberfiillte Arbeitsraume wurden in 2 Schuhvvarenerzeugungen angetroffen; in einer derselben entfiel in einem mit 26 Hilfsarbeitern besetzten Lokal ein Luftraum von nur 5-6 m 3 , in der andern in einem Lokale mit 12 Arbeiter 6-7 m 3 und in einem zvveiten mit 10 Arbeitern kaum 8 m 3 Luftraum auf die einzelne Person. Dabei besaK keines dieser Lokale irgendvvelche Ventilationsvorrichtung. Das Prefilokal einer Leinolerzeugung hatte durchvvegs vergitterte Fenster, und war nur durch eine an der Dečke angebrachte holzerne Gallerie und Stiege zugiinglich; mit Riicksicht auf die besondere Feuersgefahr vvurde ein direkt ins Freie fiihrender und im FuBbodenniveau gelegener Ausgang vcrlangt. Sovvohl in diesem Betriebe als auch in zwei Kunstmiihlen ergab sich die Notvvendigkeit, mangels feuersicherer Stiegen die Anbringung von Notleitern fiir die oberen Etagen zu fordern. Bei den ausgedehnten Trockenanlagen iiber den Ringofen zvveier Maschinenziegeleien muBten gleichfalls die in zu geringer Anzahl angelegten Stiegen bemangelt und aus feuer- und sicherheitspolizeilichen Griinden eine entsprechendo Vermehrung derselben verlangt vverden. In der Farberei einer Tuchfabrik vvurde die Luftbeschaffenheit durch Hebung der niedrigen Dečke liber den Farbekesseln und Herstellung eines Abzugschachtes fiir den Brodem vvesentlich verbessert. Eine gut funktionierende Staubabsaugung vvurde in einer neuen chernischen Fabrik bei dem Steinbrecher und den Kugelmiihlen angebracht. Hin- gegen muBte in einer zvveiten chernischen Fabrik in der Abteilung fiir Knochenmehl- erzeugung vvegen groBer Staubbeltistigung der Arbeiter ein dichter AbschluB der Zer- kleinerungs- und Siebmaschinen und die Ableitung des Stanbes an der Entstehungsstelle AmtssitZ: Laibach. 161 durch eine Absaugeanlage verlangt vrerden. Auch in einigen Holzbearbeitungsanstalten gab das Fehlen v on Staubabsaugevorrichtungcn Veranlassiing zu Bemiinglungen. Eine unzureichende Ventilation wurde in dem Papiermaschinensaal eiiier Papierfabrik \vahr- genommen, woselbst eine Temperatur von 38° G. herrschte; ahnliche Verhaltnisse varen auch in einigen Kesselhausern zu beanstanden. In der Verzinkerei einer Draht- stiftenfabrik waren die Arbeiter, da entsprechende Schwadenfange fehlten, durch die ent- weichenden Zinkdampfe bedeutenden Belastigungen ausgesetzt. In vollkommen unbrauchbarcm Zustande befanden sich bei dem Dampfkessel einer KaffeesUrrogatfabrik die Vorrichtungen zur Erkennung des Wasserstandes; das zerbrochene Wasserstandsglas war vom Kessel abgesperrt und die Probierhahne waren verstopft, so da& der Grad der Kesselspeisung nur mehr vom pcrsonlichen Ermessen und Gutdunken des Kessehvarters abhing. — In total vernachlassigtem Zustande befand sich die von einer Bauunternehmung zum Betriebe einer Pumpe venvendete Lokomobile, vvelche infolge Undichtseins aller Packungen und Ventile von einer formlichen Dampfwolke umgeben war. — In einer Dampfsage trarde der Lokomobilenraum gleichzeitig zur Unterbringung des in einem Holzverschlag aufgestellten Azelylengasapparates beniitzt, vvahrend in einer Motorentischlerei die friiber zvvischen dem Kesselbause und der an- schlieBenden Schlosserei und Sehmiede bestandene Trennungsmauer entfernt wurde, so daS sich nunmehr die 15 IP Lokomobile im Arbeitsraume befand. — In 2 Dampfsagen und einer Dampfmolkerei vvurden die Kessel durch ungeprufte Warter bedient. Sebr gut bevahrten sich bei einer groBen, aus 5 Tischbeinkesseln beslehenden und mit 10-5 At. Spannung arbcitenden Kesselanlage einer chemischen Fabrik die bei jedem Kessel eingcbauten Rohrbruchvenlile. welche gelegentlich des Bruches des Haupt- absperrventils den weiteren Dampfaustritt aus der Kesselanlage verhinderten, vvodurch der gerade am Hauptabsperrventil hanfierende Arbeiter vor Verletzungen bewahrl: \vurde. Auch eine andere chemische Fabrik bat bei ihren neu aufgestellten Dampfkesseln 2 Rohr- bruchventile angebraclit uncl damit der seitens der Gevverbebehorde in den Konsens- bedingungen liber Antrag des Amtes gegebenen Anregung in bereitvvilliger Weise ent- sprochen. Die in einer Papierfabrik schon seit ihrer Montierung mit vielen Fehlern behaftele Transfortnatorenanlage einer elektrischen Hochspannungs-Fernleitung besaB noch immer die hinter den Transformatoren angeordneten Hochspannungssicherungen, deren Bedie- nung mit Riicksieht auf den engen Raurn zwischen den Transformatoren und den auf der gegeniiberlicgendcn Wand verlegten Hochspannungsleitungen mit groBen Gefahren ver- bunden war. Eine Isolierung der Transformatorengestelle suchte man durch Aufsetzon der Transformatoren auf je 2 weit auseinander liegende Holzunterlagen herbeizufuhren, was jedoch eine ungiinstige Biegimgsbeanspruchung der Gestellplatten zur Folge hatte. Die Aufgabe der in die Sekundanvicklungen der Transformatoren einzuhauenden, jedoch hief fehlenden Sparmungssicherungen gegen Erde sollten nach Ansicht der Fabriksteilung die lediglicli gegen aftnospharische Entladungen sichernden Blitzschulzapparate Obemehmen. Was die unter 3000 Volt stehende Hochspannungs-Fernleitung anbelangt, so barg dic- selbe infolge hineingewachsener BaumUste namenllich bei feuchtem Wetter nicht nur eine standige Gefahr des Erdschlusses und einer Verletzung vorubergehender Persotien in sich, sondern bedrohte auch die am selben Gestange montierte und gleichfalls durch Baumzweige alterierte Telephonteitung. Hieraus ergab sich die Moglichkeit, daB bei rcgnerischem Wetter ein Uberlritt des hochgespanntcn Stromes in die als Niederspan- nungsanlage ausgefuhrte Telephonleitung stattfindet, w'elcher um so gofahrlicher erschien, als die Hormuscheln des Telephons mit eisernen Handgriffen vcrsehcn waren. Uber Ver- antassmig des Amtes wurde die Errichtung einer Hochspannungs-Telephonanlage bereits in Angriff geriommen und dilrfte .auch die Abstellung der tibrigen Ubelslande den Zu- sicherungen der Fabriksleitung zufolge. dempachst zu erwarfen sein. Bericljt der k. k. Gew.-Insp. 1908. Dampfkessel. Rohrbruch ventile. Elektrische Anlagen. 11 162 12. Aufsichtsbezirk. Arbeiter- wohnungen. Bleivergiftungs- gefahr. Zelluloid- waren. Krankenver sicherung. Unfalle. In kleingewerblichen Betrieben geben sehr haufig die dcn Lehrlingen eingeraumten Schlafstellen, namentlich bei den selbst mit raumlichen und fmanziellen Schvvierig- keiten kampfenden Meistern Veranlassung zu Beanstandungen. So hatte ein Spengler- meister direkt in der Hausflur und uber der offenen Kellerstiege fiir seinen Lehrling ein an die Wand befestigtes und umklappbares Bett errichtet, bei dessen Beniitzung der Lehrling stets Gefahr lief, in den Keller abzustiirzen. — In einer Tischlervverkstatte wurde das fiir 3 Hilfsarbeiter bestimmte Etagenbett, um dasselbe der bestimmt zu erwartenden Bean- standung zu entziehen, durch einen kastenartigen Verschlag, dessen Tiiren bei Benutzung des Beltes geoffnet wurden, verdeckt. — Uber einen Schlossermeister, der seinen Lehr¬ ling in der Werkstatte in einer Kiste schlafen lieiS, wurde von der zustiindigen Gevverbe- behorde eine Geldstrafe von 20 K verhangt. Eine vollkommen sanitatsvvidrige holzerne Baracke ohne Fenster und Ventilation, mit n ur 1-8 m Hohe und schlechten Schlafstatten, vvurde in einer Dampfziegelei den daselbst beschiiftigten Arbeitern als Wohn- und Sehlafraum zur Verfugung gestellt. Desgleichen hatte eine Dampfsiige eine alte holzerne einstockige Baracke trotz des \vegen der Feueigefahrliclikeit ergangenen behordlichen Bentitzungsverbotes den Arbeitern, bezw. deren Familien zur Benutzung zugevviesen. In den im vorstehenden bereits ervvahnten Topfereien, zeigte sich, daS die meisten Arbeiter die Gefahrlichkcit der Bleiglasur nicht kannten und mit derselben ganz sorglos manipulierten,bezw.mitstarkbeschmutztenHanden ihreMahlzeitenverzehrten. Bei mehreren Personen \var der typische Bleisaum ain Zahnfleische vvahrzunehmen, vveilere genauere Auskiinfte liber Bleiintoxikationen waren aber nicht zu erhalten, da die Folge- und Begleit- erscheinungen dieser letzteren offenbar seitens der Betroffenen anderen auKerenEinflussen und Ursaclien, \vie Verkiihlungen und Diatfehlern zugeschrieben \vurden. Dabei ist diesen Topfern genau bekannt, dafi Flaustiere nach dem Trinken aus einem Bleiglasurmasse enthaltenden GefaBe bald verenden, an eine Gefahr fiir den Menschen glauben sie aber trotzdem nicht, weil angeblich ein Arbeiter aus Versehen aus einem mit Glasurmasse gefullten Topfchen getrunken hatte, ohne hernach besondere Beschwerden zu verspuren. In einer geradezu unerhorten Weise auKerte sich diese Unkenntnis der bei der Manipula- tion mit bleihaltigen Substanzen der Gesundheit drohenden Gefahren in dem Umstande, dafi das Mahlen der Bleiglasur fiir diese Topfer von einem Miiller auf einem unmittelbar neben den iibrigen Getreidemahlgangen aufgestellten Mahlgange besorgt wurde. Gelegentlich der bei 9 Handelsfirmen vorgenommenen kommissionellen Erheburigen iiber die Aufbevvahrung von Zelluloidwaren zeigte sich, dalil die Bereitstellung von trockenein Sand als erstes Mittel zur Unterdriiekung eines entstelienden Brandes durch- wegs unterblieben \var; in einem dieser Warenhauser waren samtliche, zirka 30 bis 40 kg vviegende Zelluloidgegenstande auf einer Stellage unmittelbar uber einem eisernen und geheizten Ofen gelagert. In 12 kleingewerblichen Betrieben waren die Hilfsarbeiter nicht zur Krankenkasse angeineldet. Einer an dasAmt gelanglen Bcschvverde ivar zu cnlnehmen, daB eine Fabriks- firma von ihren Arbeitern Krankenkassenbeitrage einhob, vvelche nach ihrem vvirklichen Lohne bemessen wurden, vvahrend die Arbeiter bei der Krankenkasse mit erheblich niedrigeren Lohnen angemeldet vvaren und nach diesen letzteren ihre Krankenunter- stiitzungen ausbezahlt erhielten; die Abstellung dieser Ungesetzlichkeit vvurde ver- anlafit. Im Berichtsjabre liefen bcim Amte 459 Anzeigen uber Unfalle in gewerblichen Betrieben ein; die Verteilung dieser Unfalle auf die einzelnen Induslrieklassen ist der nachstehenden Tabelle zu cnlnehmen: Unfalle 0 / 0 Todesialle Ge\verbe der Urproduklion.. 2 0'4 — Industrie in Steinen, Erden, Ton, Glas . 65 14-2 3 Amtssitz: Laibach. 163 2 Todesfalle ereigneten sicli in 2 Steinbriichen durch herabstiirzende, bezw. beim Sprengen einer Mine herumfliegende Steine. 1 Arbeiter stiirzle auf der zu einer Zement- fabrik gehorigen und aus dem nahegelegenen Steinbiuche fuhrenden Schleppbahn von dem Forderwagen. wurde iiberfahren und getotet. In einem Eisenhiittenwerke geriet 1 Bremser vvalirend des Einschiebens des Zuges in die Martinhiitte zwischen Lokomotive und Wand und wurde erdriickt. 1 beim Kupolofen einer Maschinenfabrik mit Ausfutte- rungsarbeiten beschaftigter Heizer wurde von einem plcitzlichen Unwohlsein befallen und ist vermutlicli an den Folgen einer Kohlenoxydgasvergiftung geslorben. In einer Leder- fabrik vvurde 1 Arbeiter beim Auflegen eines Transmissionsriemens von demselben erfaBt und getotet. In einer chemischen Fabrik stiirzte 1 Arbeiter unter dem auf der Kessel- plattform in solidcr Woise angebrachten eisernen Gelander hindurch in cine Tiefe von C m ab und verletzte sich hierbei todlich. 1 bei einem Zimmermeisler beschaftigter Auf- seher starb an den Folgen einer beim Einspannen eines Ponys erlittenen Bifivvunde. 1 mit Oberbauarbeiten beschaftigter Maurer vvurde durch einen von rti ckvvarts h e ran ge- kommenen Lastenzug uberfahren; bei einer Bahnbauunternehmung vvurden 2 Arbeiter durcli herabstiirzende Materialmassen getotet und bei einer anderen Baufirma fand 1 Hilfsarbeiter durch Absturz vom Geriiste den Tod. Von den 5 im Berichtsjahre angemeldeten Gruppenunfallen ereignete sich 1 in einem Steinbruclie, vvoselbst 2 Arbeiter durch einen verspatet losgegangenen Spreng- schufi verletzt vvurden; 1 in einer Zementfabrik, indem beim „Ziehcn“ 2 Brenner von der aus dem Ofen hervorschlagenden Stichflamme Brandwunden davontrugen; 1 in einem Eisenhiittenwerke dadurch, daK zwci Arbeiter durch den Falirkorb eines elektrisch betrie- benen Laufkranes an die Wand gepreBt wurden und hierbei schvverere Verletzungen erlilten; 1 bei einem grofien Baue infolge Zusainmenbruches des fiir Betonierungen ver- vvendet.en Leergertistes und der dariiber ausgefiihrtenBetonkonstruktion, wobei 5 Arbeiter in eine Tiefe von 3'5 m mitgerissen und scliwer verletzt vvurden; und 1 bei einer StraSen- bauunlernehmung, bei der zwei mit Erdarbeiten bescliaftigte Arbeiter durch einen infolge Untcrgrabung umfallenden Baum groBere Verletzungen erlilten. Von den im Berichtsjahre angetroffenen 28 unfallversicherangspflichtigen, jedoch niclit angemeldeten Betrieben vvaren die meisten kleinere Unternehmungen, u. zvv. Sagen, Gerbereien, Miihlen, Bauschlosser und Zimmerer. Von grofieren Unternehmungen muBten eine Zementvvarenerzeugung mit Dampfbetrieb und eine ihren Sitz auBerhalb des Kronlandes habende Bruckenbauunternelimung zur sofortigen Anmeldung iiirer Betriebe zur Unfallversicherung verhalten vverden. Unfalt- versicherung. 11 13. Aufsichtsbezirk. 1 64 III. Yerwendung der Arbeiter. In den der Inspektion unterzogenen gevverblichen Betrieben standen insgesamt 15.813 Arbeiter in Vervvendung, vvovon 10.089 (63-8%) Mtinner, 4.926 (31-1 °/o) Frauen, 595 (S^ 0 /,,) jugendliche Hilfsarbeiter mannlichen und 203 (l’3°/ 0 ) vvciblichen Geschlechtes waren. Gesetzvvidrige Gesetzvvidrig vvurden in einer groBen Maschinenziegelei so\vie in einer nicht fabriks- Verwendung. maSigen Zementwarenerzeugung je 1 Knabe unter 12 Jahren vervvendet. Gleichfalls in gesctzvvidriger Weise standen in fabriksmabigen Unternehmungen in Vervvendung: In sechs Maschinen-, bezw. Ringofenziegeleien und in einer Glasfabrik 17 Knaben, 3 Mad- chen, in einer Baumvvollspinnerei 2 Madchen und in einer Schuhwaren- sowie in einer Kartonagenfabrik je 1 Madchen unter 14 Jahren. Langer als durch 8 Stunden im Tage wurden im Kleingevverbe beschafligt 1 Knabe unter 14 Jahren in einer Nagelschmiedc und 1 Madchen in einer Kartonagenerzeugung. Bei einem mehr als 20 Arbeiter beschaftigen- den Bau wurden entgegen den gesetzlichcn Bestimmungen 3 Knaben unter 14 Jahren zur Arbeit berangezogen. Gesetzvvidrige Nachtarbeit \var in mehreren Baekereicn beziig- lich 9 jugendlicher Lehrlinge, welche durch mehr als 4 Stunden hindurch naclits arbeiteten, und in 8 Betrieben der Papierindustrie beziiglich 40 Frauen zu bean- s tandem Wie gelegentlich einer Unfallerhebung konstatiert vvurde, hatte bei einem groBen Bau ein 14jahriger Knabe zum Zwecke der Wasserzufuhr den Transport cines 130 kg schweren Wasserfasses taglich mehrere Male zu besorgen gehabt, bei welcher zvveifellos seine physischen Kraftc iibersteigcnden Arbeit er sicli einen Brucli des FuBes zuzog. Aus mehreren eingelangten Unfallsanzeigen konnte man entnehmen, dala oft Knaben zu Arbeiten an den gefahrlichsten Maschinen ver\vendet werden; so erlitten 4 jugendliche Arbeiter im Alter von 14 bis 16 Jahren bei einer Sage und in 2 Maschinentischlereien bei der Bedienung der Kreissagen bedeutende Fingerschnittwunden, bezvv. Fingerverluste. Arbeitszeit. Die den Tischlern in Laibach infolge eines Streikes im Vorjahre zugestandene von 10 auf 9*/ 2 Stunden verkurzte Arbeitszeit vvurde heuer mit l.Mail908 eingeftihrt; infolge freivvilligen Zugestiindnisses fand auch ab 1. Juni 1908 bei einer Maschinenfabrik mit Riicksicht auf die ihr angegliederte Bautischlerei eine Verkiirzung der bisher bei den iibrigen Betriebsabteilungen bestandenen lOstiindigen Arbeitszeit auf 9V 2 Stunden statt. An Stelle der bisher im Friseugewerbe Laibachs bestandenen unregelmaBigen Arbeitszeit wurde dem Wunsche der Gehilfen Rechnung tragend fur samtliehe Betriebe in gleicher Weise eine Arbeitszeit von 6 Uhr morgens bis 8 Uhr abends vvahrend d(-s Sommers und von 7 Uhr morgens bis 8 Uhr abends im VVinter fur alle Wochcntage mit Ausnahrne der Samstage festgesetzt, an vvelchen die Arbeitszeit bis 10 Uhr nachts verliingert werden kann; unter einem wurde auch eine 3 / 4 stundige Gcschaftssperre zur Mitlagszeit eingeftihrt. In einer chemischen Fabrik vvurde infolge eines Streikes den Arbeitern beim nichtkonti- nuierlichen Betriebe eine Verkiirzung der taglichen bisher 10y 2 stundigen Arbeitszeit um 1 / 2 Stunde, an Samstagen jedoch um eine ganze Stunde zugestanden. Die Arbeiter einer Zementvvarenfabrik nahmen die fiir die Wintermonate vorgenommene Herabsotzung der lOstiindigen Arbcitsz(>it auf 8 Stunden an, beantvvortelen jedoch die mit der Kurzung di^r Arbeitszeit um 2 Stunden verbundene Verminderung ihres Verdienstes mit dem sofortigen Austritte aus der Arbeit. Oberstunden- Scitens der Gewerbebehorden I. und II. Instanz vvurden dem Amte zur Begut- gesuche. achtung 10 Uberstundengesuche, also um 50°/ 0 vveniger als im Vorjahre iibermiltelt, vvelche 2 Ziegeleien, 6 Strohhutfabriken, 1 Papierfabrik und eine' mehr als 20 Arbeiter beschiiftigende Baufirma betrafen. Das geringere Bediirfnis nach Uberstunden lag fiir ein- zelne Industriezvveige in der vveniger giinstigen Konjunktur. Eigenmachtig verlangerten 7 fabriksmiiBig betriebene Ziegeleien die ihnen gesetzlich zustchende llstundige Maximalarbeitszeit taglich um 1 bis \ t / 2 Stunden, iiber zwci dieser Amtssilz: Laibach. 1 05 Unternehmungen wurden wegen dieser und anderer tjbcrlretungen Geldstrafen von je 300 K verhangt. Wiihrend in den kleingevverblichen Betrieben, die in letzlerer Zcit die lOstiindige Arbeitspausen. Arbeitszeit eingefuhrt liaben, die lsliindige Miltagspause genau eingeliallen wird, \verden in den langer arbeitenden Kleinbelrieben die Vorschriften uber Ruhepausen im allge- meinen weniger befolgt. — In einigen Papierfabriken wurde den bei den Kalandern, Feucht- maschinen und Quersclineidern zur Nachtzeit durch 12 Stunden beschaftigten Arbeitern weder die lstundige Mitlernachts- noch die Vormitternachtspause eingeraumt, woraus sich auch eine Uberschreitung der gesetzlich zulassigen maximalen 11 sttindigen Arbeits- zeit. ergab. Ebenso war zu beanstanden, daS in mehreren zvveischichtig von 12 Uhr mittags, bezw. 12 Ubr milternachts arbeitenden Sagevverken tiberhaupt keine Ruhepausen eingehalten -vvurden. In 2 Ringofenziegeleien war das Auskarren an Sonntagen zu beanstanden, \vahrend in anderen Ziegeleien die Brenner an Sonntagen enlweder durch volle 24 Stunden oder wie gevvbhnlicb an Werktagen ohne weitere Ersatzruhe arbeiteten. Aus einer hieramts eingelangten Bescli\verde war zu entnehmen, dah in 2 Papierfabriken die Papiermaschinen an Sonntagen statt um 6 Uhr friih erst um 8 Uhr morgens auBer Betrieb geselzt -\vurden, vvahrend die nachste Ingangselzung derselben in vollen Betrieb am Montag um 1 Stunde zu friih erfolgte, was fiir die bierbei Beschaftigten eine Verkiirzung der geselzlicben Sonu- tagsruhe um 3 Stunden zur Folge hatte. Wegen Nichtgevvahrung der Ersatzruhe an die Hilfsarbeiter -vvurden 3 Backermeister mit je 20 K bestraft. — Von den 32 zur AuSerung eingelangten Anzeigen uber die Vornabme von Sonntagsarbeiten entsprachen samtlicbe bis auf eine den gesetzlicben Voraussetzungen, vvahrend in dem letztenvahnten Falle das von einer Holzindustriefirma gestellte Ansuchen um Bevvilligung der Heranziehung eines Sonntages zu normaler Arbeit vvegen Betriebsstillstandes an einem unmittelbar vorange- gangenen hohen Feiertage nicht befilrvvortet vverden konnte. Ganzlich fehlten die Arbeitsordnungen in 1 Zementvvarenerzeugung, 7 Ziegeleien, 1 Scblosserwarenerzeugung, 1 Maschinensehlosserei, 1 Klavierfabrik, 2 Schuhmachereien, 1 Buchbinderei, 1 Brauerei, 2 Bucbdruckereien und auf 5 mehr als 20 Arbeiter beschaftigenden Bauten. Zur Begutachtung wurden dem Amte 18 Arbeitsordnungen ubermittelt. Der durch das Gesetz vom 5. Februar 1907, R. G. BI. Nr. 26, ausdrticklich vorge- Lehrlings- schriebene AbschluS schriftlicher Lehrvertrage wurde in mehreren fabriksmaBigen wesen. Betrieben nicht beachtet, vvogegen bei den im Genossenschaftsverbande slehenden klein- gcwerblichen Betrieben diesen Bestimmungen mehr Recbnung getragen vvird. Trotz der nach g 114, G. O., den Genossenschaften zustehenden Regelung der Bedingungen uber das Halten von Lehrlingen und die Zahl der letzteren im Verbaltnis zur Zahl der Gehilfen vvurden doch diesbezuglicb in mehreren Fallen arge MiSstande vvahrgenommen. So standen in einer Schlosserei 7 Lehrlinge in zvvei ortlich getrennten Lokalitaten in Ver- vvendung, vvelche, da kein Gehilfe beschiiftigt war, meist ohne jede Aufsicht arbeiteten. Ein Schlossermeister iiberliefi einen zurErlernung des Schlossergevverbes aufgenommcnen Lehrling leihweise auf mehrere Monate an einen in einem anderen Orte elablierten Sclnnied zu gevvolmlichen Handlangerarbeiten, fur vvelclie eigenartige Auffassung der Pflichten eines Lehrherrn obervvahnter Schlossermeister seitens der Gevverhebehorde mit 30 K bestraft \vurde. Als eine erfreuliche Neuerung ist zu ervvahnen, dah in einigen gevverblichen Fort- bildvingsschulen der bisher abends erteilte Unterricht auf die Vormittagsstunden von 8 bis 12 Uhr an Donnerstagen und Sonntagen, also auf eine Tageszeit verlegt vvurde, zu vvelcher die Schiller noch nicht durch eine lange Arbeitszeit korperlich und geistig iiber- miidet sind, so dah bessere padagogische Resultate zu ervvarten sind. Sonntagsarbeit Ersatzruhe. Arbeits¬ ordnungen. 12. Aufsičhtsbezirk. 100 IT. Wirtscliaftliehe Lage dev Arbeiter. Arbeits- gelegenheit. Lohn- verhaitnisse. Wohlfahrts- einrichtungen. Arbeits- vermittlung Wenngleich sich schon mit Ende des Vorjahres eine ungiinstigere Konjunktur auch in dem hiesigen Aufsichtsbezirke bemerkbar machte, so zeigte sich doch ihre stagnierende Riickvirkung auf die industriellen und geverblichen Unternehmungen in der ersten Hiilfte des Berichtsjahres nicht in dem Umfange. wie es in der zveiten Halfte der Fali var, vozu auch der namentlich die Eisen-, Texlil- und Papierindustrie betreffende Riick- gang des Balkanexportes beigetragen hat. Dazu kam noch der seit Juli anhaltende und das ganze Gebiet der Alpenlander umfassende Wassermangel. In den ausschlieBlich auf Wasserkraft angewiesenen Betrieben betrug infolge der Unmoglichkeit, samtliche Maschincn und Wcrkseinrichtungen voli auszunutzen, der Ausfall an Produktion zirka 30°/,,, vas naturgemaB eine Beeintrachtigung der Erverbsverhaltnisse der Arbeiter mit sich brachte. Viole an kleinercn Wasserlaufen gelegene Unternehmungen, vi e z. B. mehrere Siigen und Miihlen, einige Parkettenerzeugungen sowie eine Erdfarbenfabrik, muBten wegen des voll- kommenen Wassermangels den Betrieb sogar ganzlich einstellen, vas mitunter mit einem vollstandigen Verlust der Enverbsgelegenheit fur die Arbeiter verbunden var. In mehreren gleichfalls von der Absatzstockung betroffenen Unternehmungen — in velchen die durch den Wassermangel verursachten Storungen durch Einstellung einer die Regie allerdings bedeutend belastenden Dampfreserve behoben verden konnten -— trachtete man, um den Konsecpienzen einer vveitgehenden Arbeiterentlassung vorzubeugen und sicli liber die schlcchte Zeit hinvveg einen tuchtigen und geschulten Arbeiterstock zu erhalten, durch Einlegung von Feierschichlen den Arbeitern wenigstens fur einige Tage der Woche Arbeits- und Enverbsgelegenheit zu sichern. Gleichfalls ungiinstig varen die Enverbs¬ verhaltnisse im Baugeverbe und bei den mit demselben in Verbindung stehenden Neben- geverben infolge der auffallend geringen Bautatigkeit und der durch das ganze erste Halbjahr andauernden schlechten Witterung. Die durch die zahlreichen Ausfalle an Erverbsmoglichkeit sovie durch die immer veiter fortschreitenden Teuerungsverhaltnisse herbeigefuhrte Verschlechterung der Existenzbedingungen drangte die Arbeiterschaft in mehreren Fallen, in velchcn die Unter- nelimer den gesteigerten Anforderungen des taglichen Lebcns nicht selbst durch frehvillig vorgenommene Lohnaufbesserungen Rechnung trugen, zur Geltendmachung ihrer Forde- rungen, velche dann boi dem durch die allgemeine Lage geschaffenen Interesscngegensatze mitunter zu erbitterten Lohnkampfen fuhrten. Die ungunstigen Geschaftsverhaltnisse machten sich auch insofem bemerkbar, daB. abgesehen von der Errichtung mehrerer den hygienischen Anforderungen entspre- chender Arbeiterhauser in 3 Ziegeleien, die Schaffung irgend velcher groBerer Ein- riclitung zugunsten der Arbeiter im Berichtsjahre nicht zu verzeichnen var. Infolge des geringeren Arbeitsangebotes sovie der im heurigen Jahre unter der Ruckvirkung der amerikanischen Finanzkrise verminderten Ausvanderung machte sich im Vergleiche zu den Vorjahren eiti besonderer Arbeitermangel nicht bemerkbar. Dieses auf dem Arbeitsmarkt eingetretenc, nahezu stationiire Verhaitnis zwischen ikngcbot und Nachfrage hatte eine erhohte Inanspruchnahme der auf die Arbeitsvermittlungen abzielen- den Einrichtungen, unter welchcn hierzulande nur die stadtische Stellenvermittlung in Laibach sovie der bei einigen Genossenschaften organisierte Arbeitsnachveis in Betracht konnnen, nicht zur Folge. Bei der erstgenannlcn, der kommunalcn Vervaltung angeglie- derten Vermiltlungsanstalt verden jahrlich zirka 2000 Stcllen vermittelt, von velcheii jedoch 80°/o auf hausliches Dienstpersonal und nur 20°/ 0 auf geverbliche Hilfs- arbeiter entfallen. Eine groBere Nachfrage nach Stellen fand bei der Genossenschaft der Gastvirte statt, voselbst 234 Nachfragen 173 Vermittlungen gegentiberstanden. In den moisten Fallen erfolgt jedoch die Nachfrage nach Arbeit noch immer durch pcrsonliche Umschau sovie in den Stamingasthausern einzelner Geverbe durch Umfrage bei den Arbcitskollegcn, vahrend im Baugeverbe sowie in den Ziegeleien — insofern fremd- Amtssitz: Laibaeh. 107 landische Arbeiter in Betracht kommen — die Arbeitsvermiltlung auch vielfach durch die Vorarbeiter bez\v. Capi erfolgt. Leider muS berichtet werden, daB in manehen Betrieben MiKslande bestehen. welche auf die Erhaltung der physischen und geistigen Krafte der Arbeiter den ungunslig- sten EinfluS ausiiben. So verabfolgten in den Ziegeleien haufig die Capos den Hilfs- arbeitem auf Reehnung des Lohnes untcr Ver\vendung von Marken geistige Getranke. Durch eine schriflliche von Arbeiterfrauen herstammende Beschiverde kam das Anit zur Kenntnis, daB in 2 Fabriken die Arbeiter zum fleiBigen Besuche der den Meistern gehorigen Gastwirtschaften verhalten wurden und im Weigerungsfalle verschiedenen Scbikanen seitcns dieser Aufsichtsorgane ausgesetzt waren. Selbstverstandlich wurde auf die Abstellung aller dieser MiBslande seitens des hiesigen Amtes energisch hingevvirkt. Im Berichtsjahre gelangte das Amt zur Kenntnis von Arbeitseinstellungen in: 1 Maschinenziegelei, 1 Bautischlerei, 1 Leimfabrik, ’l Holzbandlungsunternehmung und 2 Papierfabrik^n sowie von 2 Gruppenstreiken, u. zw. im Schneidergewerbe (9 Betriebe) und im Schuhmachergewerbe (20 Betriebe). Diese Streike waren fast durchvregs durch Lobnforderungen und teilvveise auch durch die Forderung nach Verktirzung der Arbeitszeit verursaclit. Mit besonderer Zahigkeit wurde der Lohnkampf gefiihrt, der in den vor- orwahnten einer Gesellschaft gehorigen, ortlich aber getrennten Papierfabriken ausge- brochen war und in den Fabriken des einen Ortes 76 Tage, in den anderen Fabriken, deren Arbeiterschaft aus Solidaridatsgriinden die gleichen Lohnforderungen aufgestellt hatte, aber 52 Tage dauerte. Der durch diesen Ausstand herbeigefuhrte Lohnentgang der Arbeiter betrug nicht weniger als 127.300 K. — Im Friseur- und Backergcvverbe Laibachs wurden zwei auf Lohnaufbesserung und Verkiirzung der Arbeitszeit abzielende Beivegungen noch vor Aus- bruch eines Streikes durch einige in dieser Hinsicht den Wiinschen der Gehilfenschaft Reclinung tragende Zugestandnisse beigelegt. Alkohol- millbrauch. Arbeits¬ einstellungen. Laibaeh, im Janner 1909. Johann Šantrucek. NARODNA IN UNIVERZITETNA KNJIŽNICA 00000522517