5?r° 99. ____Dienstag den 15. NnZnst 1^29. Z. 997- (2) . Nr 129. St. G. V. " ^ Kundmachung der Verkauftvcrsteigcrung mehrerer im Bezirke O,'" ^' ^^''" gelegenen Fondsgründe. — ^n Folge hoher St. G. V. Hof-EommGons-Berordnung vom 25. May d. I., 3tr, ()65, ^ird am 2i. September d. I. in den gewöhnlichen Amtsstunden, bei dem k. k, Rentamte zu Op ' ^' 1i,,r>^ Istnaner Kreises, zum Verkauft der nachbcnannten drei, dem Bruder« fchaftsfonde gehörigen, in der Gemeinde Kl-i-r,^e^' gelegenen Gründe, geschritten werden: ^') eines Wcideg rundes »n der «Gegend von 6lN!wl'3, nn Flächeninhalte von 1024 1^2 Quadrat-Klafter, geschätzt auf 6 fi. i5 kr.; 2.) emeb Acttrgrundev in der Gegend von ^1 ip-p'p im Flächeninhalte von L69 l)2 Quadrat--Klafter, geschaht auf Zo st. 55 kr.; I) eines Act'el'grundes m der Gegend von (^enwra, im Flächeninhalte von 1 Joch, I 1^2 Quadrat-Klafttt, geschätzt auf, 1^6 fi. 291^2 kr. _ Diese Grundstucke werden einzemweise, so N)ie sie der betreffende Fond besiyr und genießt, oder zu besitzen und zu genießen berechtigec gc-wcscn wäre, um den beygesetzten FiLcalpreis ausgebottn, und dem Meistbietenden muVor-bchalt der Genehmigung der k. k. St. G. V. Hof-ComMlsswn überlassm werden------Nte- mand wird, zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorlausig dcn zchmcn ^heil des Fiscal-Dveises entweder in barer Conven^ons^ Mimzc, oder in öffentllckcn auf Metall-Münze und auf den Ucderbrmger lautenden Staarspaple-ren nach ihrem cursmaßigen Werthe bey der Versteige^ungs-Commission erlegt, oder eme auf diesen Berrag lautende, vorlausig von der Commission geprüfte,^und als legal und zureichend befundene ^lcherstcllungs - Urkunde hepbrmgt. ^ ^^ erlegte Caution wird jedem Licitantcn mit Ausnahme des Meistbicters, nach beendigter Versteigerung zurückqesiellt, jme des Meistbieters dagegen wird als verfal- len angesehen werden, falls er sich zur Errichtung des dießfälligen Eontractes nicht herbey-lassen wollte, oder wenn er die zu bezahlende ersle Rate in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bey pflichtmaßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird »hm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillmgs? Hälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anbot machen will, lst verbunden, diedießfallige Vollmacht seines Comnutcntcn der Versteigc-rungs - Commission vorläufig zu überreichen. Der Melstbleter hat die Hälfte des Kaufschillings »nncrhalb 4 Wochen nach crfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung dcs Vcr-kuuft-Actes und noch vor der Ucbergabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern, normalmaßige Sicherheit gewahrenden Realität in erster Priorität gründ« d'üchlick versichert, mit 5 vom Hundert in Con« vcntions-Münze verzinset, und die Zinsen-Gebühren in halbjahrigen Verfalls-Ra^en abführt, in fünf gleichen jährlichen Nnren-Zah-lungen abtragen, wenn der Crstchungkpreis dcn Betrag von 5« fi. übersteigt, scnst aber wird die zwcyie KaufschUImgshalfte binnen Jahresfrist vom Tage der Übergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedingnissc berichtiget werden müssen. — Bey gleichen Anboten wird Demjenigen der Vorzug gegeben norden, der sich zur sogleichcn oder früheren Ber'Hngung dcs Kcmsschilllngs herbeiläßt. — T ie übrigen Verkaufsbedingnisse, der Werthanichl^g und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Reaittä^n, können von dcn Kaustusttgen bcy dem t. k. Rentantte in ^»po na. — In Folge hoher St. G. V. H. Commissions - Verordnung vom 27. May d. I., Nr. 2li, wird am l6. September d. I., in den g-,»ähnlichen Amtsstunden bci dem k. k. Rentamte zu ?ala, Istriancr Kreises, zum Verkauft im Wege der öffentlichen Versteigerung der zum Bruderschafts-Fonde gehörigen drei Viertheile der zu ^»ana gelegenen Oehl-presse, geschätzt auf 85i fl. 2^ kr., geschritten werden. — Diese drei Viertheile werden, sy wie sie der betreffende Fond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu gen,eßcn berechtiget gewesen ware, um den beygeft-ttm Fiscalpreis ausgeboten, und dein Meist le-tenden mit Vorbehalt der Genehmigung üer kalstrl. königl. St. G. V. Hof-Commission überlassen werden. — Niemand wird zurVc-? sseigerung zugelassen, der Nlcht vorläufig din zehnten Tyetl des Fiscalpr^lfts entweder in barer Eonv. Münze, oder m öffentlichen, auf Metall-Münze und auf den Überbringer lautm-den Btaatspapleren nach ihrem cursmaßigen Werthe bei der Verstelgerungs-Commission er^ legt, oder eine auf dielm Betrag lautende/ vorläufig von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Sicherstel-lungs-Urkunde beibringt. — D'.e crleateCau, riol'i wird jedem Llcitanten mit Ausnahme des MnstbieterS, nach beendeter Versteigerung zurückgestellt, jene des Mclstbietcrs dagegen ,wird als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Errichtung dcs dießfalligen Conrractes nicht herbellasscn wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate in der festqeschten Zeit mcht berichtigte, be: pstich'maßiqer Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an ocr ersten Kaufscwllings-Hälfte abgerechnet, oder dle solv' qeleiüete Caution wieder erfolgt werden. —Wer für einen Ont-ten einen Anbot machen will, ist ^verbunden, die dlel?falli^e Vollmacht scmes Commttenten der V^rsteigcrunas-Coinmisslon vorlausig zu überreichen. — Der Meistbieter hat die Halfre des Kaufschillings innerhalb 4 Wochen nach erfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs-Actes und noch vor der Uedergabe zu berichtigen, Hie andere Hälfte «der kann er gegen dem, daß er sie auf der trkauften, oder auf eincr andern, normal-mäßige Sicherheit gewahrenden Realität in erster Priorität grun^düchlich versickert, mit 5 vom Hundert m Conventions-Münze verzinset, und die Zinsen Gebühren in halbjähri- gen Verfalls-Raten abführt, in fünf gleichen jährlichen Raten-Zahlungen abtragen, wenn der Erstehungspreis den Verrag von 5a ss. übersteigt, sonst aber wird die zweyte Kauf-schlllmgshilfte binnen . Jahresfrist vom Tage der Übergabe gerechnet, ge^en die ersterwähnten Bedmgmsse berichtiget werden müssen. — Bey gleichen Anboten wird Demjenigen der Vor;ug gegeben werden, der sich zur sogleichen oder früheren Berichtigung des KaufschMmgs herbeilaßt. - Die übngen Verkaufsbcdlng-Nlsse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden dre» Vierthcile der gedachten Oehlpressm können von den Kauflustigen bey dem k. k. Rentamre in 1^'a eingesehen werden. — Von der k. k. Staats-Güter-Veraußerungs-Provinzial-Commission. Triest am 14. July 1829. Joseph Franz Englert, k. k. Gubernial« und Präsidial".Secretar,, Hlavt- uno lanvrechtliche ^erlaulbarungen. Z. 1008. (2) Nr 5i32. Von dcm k. k. Stadt- und Landrcchte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der k k. Kammervrokurarur, als er» klarten Erben zur Erforschung der Schulden« last nach dem am 9. Aprtl it52g verstorbenen Theodor Webel, die Tagsatzung auf dcn 24. August 1829, Vormittags um 9 Uhr vor dies ftm k. k Ttadt- und Landrechtc bestimmet worden, bei welcher alle Jene, welche an die« scn Verlaß aus was immer für einem Rechts« gründe Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und recktsgetteno darthun sollen, widrigcns sie die Folgen des §. 814. b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laidach am L. August 1629. Z. l^'07. (2) Nro. 5220. Von dcm k. k. Stadt- und Landrcchtein Krain wird bekannt gemacht: Es sey über An« suchen der k. k. Kammerprokuratur in Vertretung der Kirche und Armen des Pfarrvlkariats Ncuoßlih, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am H. May 162«) zu Neuoßlitz verstorbene^Defizientcn Priester, Matbias Tühibay, die Tagsatzung auf den 7. Se')t^nber 1829 Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmet worden, bey welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechts-qrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so acwiß anmelden und rcchtsgeltend darthun sollen, widriqcns sie die Folgen des tz. 81^ h^ G. B. sich selbst zuzuschreiben haben wttden. Laibach am 4. August 1823. , 629 ^ Von dem k^ k. Stadt- und Landrechte in Kram wird den unwissend wo befindlichen Anton und Joseph Samassa, und deren ebenfalls unbekannten Erben mittelst gegenwartl-aen Edicts ennncrt: Es habe wider selbe bey diesem Gerichte d,e Antvn,a Blank, gcborne Scrnitz, die Klageruf Verjährt- und Erlo-schencrklarung der Horderung aus den auf dem Hause, Nr. 294, in der Stadt, sett 2-5« März 17Z' intabuln'ien Schuldscheine pr. 600 fi. einbracht, und um Anordnung einer Tag-sal'una und Aufstellung eines Curators für dl?sc!den gebeten. Da der Aufenthaltsort der NekkNten d«esem Gerlchte unbekannt, und weil sie vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so H'U man zu dcren Vcrtheidi-..' und auf deren Gefahr und Unkosten den wrortigen Gerichtsaduocaten Or. Mathlas Vurqcr, als Euralor bestellt, mit welchem dte angefachte Rechtssache nach der bestehenden Genchts-Ordnung ausgeführt, und enlschle-tzen norden wlrd. Dieselben werden daher dessen zu dem EM erinnert, damn sie allenfalls zu der auf >en 16. November l. I. Früh um 9 Uhr bey »iefem k. k. Stadt- t,nd Entrechte angeordneten Tagsatzung selbst erscheinen, oder u^zwl-schen dcm bestmumen Vertreter chre Rechtsbehelft cr «oNtls^cn Odligfeit tlus>^«len tann, zugelassen. Wsn eem Gtlammlerfoleelnchbetkage pr. »2L« ft. 56 2i4lr., welcber zum Auslufsprc',se dient, und novcn Wr die PsoN'.sion'ftts, 457 ss. 56 2j^ tr. , au» tle Mot^ll^lien b5s ft. 46 fr.. auf h^nd-und "Ustlotatd 2czl> fi. i6 ll. e?.tjassen, ^t je» lcr Licncint sum pro Onw, alö Radium zu Hantcn der Bczlltb. Ocnjjtot zu etlcgen. »rel» aeö »hm, »renn cl n»elenöbn^ct,en Amt^Nuncen de, tlesel Bc^llts- O^l«teil t,n..,fthcn niiten. B znlb. Oll,^t!l«t Z»ass^s>wh am 5. Au« auf? id2g. Z. 99,. lZ) 0tt. z^g. E d l c t. Von dem Bc;>,ks . Gcr,chle Herrschaft K-Ul)p >n Unltltratn w>rd h,rm,l öffentlich beial^lit gcmucht-. Eb sty auf ÄlN'ucden' der Barbal-a G^vler'chi'iq vor, Wemly, m d«e öfs frnllicde freye Vc,außt»una der »hr yehöri« ge,^ Effecten, al5: des Stldc,5, Tncd^eu-aee, Küwenae'H'lrck, der Hausellirlcdtuliq, deß Betlzruaeß, Wnna^sch'rtlß, dek ^etrei« dcb dt» Merc»,üstunq urd der srnst'gen Vors lälhe gewllllgei, ui-d h,ezu der ,7. August !tt2H, Vcr- und NaDmttagß »n Ll'eo Nele nltz benimmt weiden. Wozu alle Kauftusl»aen nnt drm Beis satzz vorgeladen weiden, daß d>e MelNbote dcr zu vetäutzerndln Effecten soglnch zu bezahlen sel n wks^fp. Beznks. Gericht Herrschaft Krupp an» 3,. Iulr ,8,<». Vom Be^rkßgerlchie der Herrschaft Treffen in Nnielkraln nlrd allqemeln bekannt gemacht: Es seo über Ansuchen des Iuyann Zlaglltscb^sHen Vcrlaßfuralors, Herrn Dr. Andreab Itapreth zu Lachach, »n den n^uer-llchen öffclNllHen Verkauf des zu bleie» Verlaßm«ssa gehörigen ^»nfehrwirtftsbausei zu Tltfferi, sammt dazu gebongen Wnlh-schafi6gcvaudcn und Grundstücken, auf Gee fahr und Unkosten des Erstehers, Herrn Mar-tin Marin, und seims Uebernehmers, H.rrn Ioyann Saiy, m»t Anberaumung e»ner e,n« z»gen Zagsayung gewllliget, und dilsc auf den ia, Beptember l. I. , VorMlNags 9 Uyr »m Orce Tuffen m>l d^m Alchan.ze ans geordnet wolden, daß dlcse Reallta«n, wenn sie mcht um den ErsiehungeprelS pr. «^"ft* 65a an» Mann gebracht werden sollten, auch uw ter demselben dem MeMncenden zugeschla-, gen werden würden. Die ^c«railons,- Bed,ngntsse können taglich in den Amtüliunden bcl dlelem ^eru1>te, ober be» dem Verlaßkurator, Herrn vi-. Na-preth zu saibach, eingesehen werdrn. Bezirks - Gericht Treffen am H. August 1629. _________________^__^__ Z. 990. (3) . Nr. 2570. O d , c t. Von dem Bezirksgerichte Herrschaft Krupp in Unterlram wirddlemlt öffentlich velannt gemacht: Gg sey auf Ansuchen der Öeiischafi Freitburn, in Folge der t. t, ^relsamlS Vecorenung vom 6. März »629, Zahl, 2Z26, ,n d,e offentlicte Heil-bietung,t>er ihrrn Unterthanen: Jure Htaiascvl« Nltsch, vlilga Mltozd, Jure Hlur^schlnilsch Belli, Uni, Peter Hläraschlnitsch Oorm von Oerdo, ge» hörigen fahrenoen Güter, als: 2a Stück Schafe lin gerichtlichen Schahuygs- werche pr....... . .. 20 si. « Paar Ochsen . . detto . . detto . 40 „ 2 Furizen .... detto . . delco . 3« „ 3 Kühe .... detio » . decco . 2^ „ 3 Fässer .... detio . . detle . 27 „ 2 Bokungen . . . delto . . detlo . »4 „ 2 Weinpr«ssen . . detto,'. detto . 4 „ zusammen^ . . »55 si. tveqen rückssändiqen yrundodil^teltllHen Urdarial« Gaben, namliH: dcKIureStaraschinitsch Misozdpr. ,o ss i2 3j4kr. der Jure Scaiascblnitsch Vell« pr. i<> ^ 12 3)4 „ des Peter ^laraschlnllsch Dorm pr. Zn „ 4)^4 „ zusammen . 3» ft. 63^4 kr7 c. 8- 0., qewisiiqet, uno jmo hiezu breo FeUcie. lungstagsahunlzen, die erlte auf den 26. August, die zweite auf den 9. September, und oie dritte auf den 24. September d. I., jedesm^! Vormic-tags von 9 bis »2 Uhr ns.lben hintanOeqedcn werden würden. Wozu aNe Kaufiu-stiqen mit dem Beisaye vorgeladen werocn, daß die diehfälNqen Meistdote sogleich zu bezahlen fec^n, die ütttgen Bedingn«sse aber bei der Licitalion be« tannt gemacht werden. Neilllsgericht Herrschaft Kruvp am,. August 3.996 (Z) " ^ ' Es werden 6aoo fü Conv. Münze, Pu« pillar « Gcldev in Parch,en von 5oc> fl. bis 2oc»n st., auf gesetzmäßige Hypothek und 5 v^t. Kmsen ausgel«?hen. Das Näy?re hterüber, erfahrt man m der alten Ma»kt - Glraße, Haus«Nr. 167, lm zweuen Stock. Lmbach den 11. August 162g. ^- 977- (3) Aei Korn in Laiback» sind zu den beigesetztem Preisen in C M. zu haocn: Gebetbücher, geelqnet zu Prämien, für Klnder, aucd fur dle erwachsene Iugeno, v^n den neuesten, betten, voll« stand,glten uno alierwllblfcillten Auftagen mit vielen Kupfersttchollbern auf alle H-age, ^t lten uno sscste im ganzen ^ayre emger,ä,tet, sämmtlich nnt der Ap. prooatwn des hochwül^cn furftolfchKlchen Selaucr Olc,nal»ais versehen ^. o lr. ^ Dessin nämliches Buch auch für die erwachsene fugend. Lehr, Lese-, Ge« bct uno Ocf^ngou^.le,n. 32o keilen stark, Mlc XIII ^lloern, ,ü lr.; c>as DutzenV 5 si. — ^.ellnpclpler, Augsburg, 3«, kr. I. 3). v. '^lullern. <Äeoetcüchlein fur ^in» der m«t Tüftlern, »20 Heilen tt.iss, ß kr.« das Duhend ^ si., mit XII Bildern) U lr ; 0 aü D uY e n d » ft. 2a lc.__ He « linp^plt'r, ^ugSouig. »5 lr.' Dessen nämliches Auch auch für die erwachsene ^uqrnd. Om Ldr . und Gtd^tcuchleln Mll XII Biltcrn, 52a Sei« ten üalt, ,ü lr ; oag Nuy end 5 ft. « Be litt ft,ip«e r, Au.jSrurg, 3o l«-. De sse n h. Mchv 0 lttellungen und Ge . veie z>l (Zdren uno Andctung des Leidens uno ^ teroens unl^tS h»^rcn Jesu Christi, nebst allen Anoachtcn für dab g^nzf Iadc, mit dem heiligen Kreuzwege uno :x> Kupfersllchvorstel. lungcn, i2 lr.; i> 0 g Duheno, 2st. -« Vclln p^vter, Augsburg, 24 fr. P. U.^jalS, Z.luü oer ^noertteund. Lehr«, Ge> del- unQ <Äc^ngoüchlem für die Jugend auf aüe Tage. ^llcn uno Zeste bes ganzen Iah« res, mc die hauvllche uno lircbllche Andacht, nebst l^lelnlscher ^llnlstllraniveifunc, mit oei« , stch^noer deuljcher UcderscZung, »5 lr.; das Du^e n 0 2 s^. 2^ tr. mit V Kupfern, ,6 kr. Schreibpapier 24 tr. — Postpapier 3o lr. Dasselbe im Aus zuge für Kinder, 6 kr. d a 6 D u y e n b 1 st. DaS V)l lnl .d;gli>?g kommenden lrtzttn Umlesch.eiderspla^b mtt d^n jährlichen Gehalte von 3oo ft, M. M. ohne sonstigen Stcbenzuftüssen, hlecmtt der Concurs ^öffnet. — Qle allfal^lgen Eompctentcn um diesen Possen werden übrigens benachrichtige, daß sie ihre an dl^ses k. k. ^ndes^Guber. nllim siyllsirnn Gesuche bls längstens letzten Auaust d. I- bel dcm hicroltig^n k. k. Eam-mcral-^ahlamce unmittelbar emzubrmgen, und darin »hr Alcer, dann 6stan0, Rellgl^n, Geburts- und Aufenthaltsort genau anzugehen, sich zuqleicb auch übcr chre Studlrn, vorzüglich aber über ihre b«ehettgen Dlenst, lelstuligeri, über lhre Kcnntn,sse lm Rechnur.gs, fache Ulid «n den E asse - Mcinlpulallonö . Gc-schäfttn, dann über chrc Moralltät, gchorig sllSzuwelscn habcn. Icne, welche sch»n dcr, zcit im ^taatsdlenssc angestellt sind, haben ihre Gesuche miltelst ihrer unm,tlc!bar vorqe« sehten Glelle zu überreichen. — Auch wlrd noch bemerkt, daß jene Eompetcntcn, welche im Nechnungsfacke oder »n Easse, Mamvula lions'Geschäften b?i cinem öffentlichen Amte bibher noch nicht verwendet woldcn sind, s,ch zuglc'.ck der vorgeschriebenen Prüfung bei der Aaibüchcr Kammeral-^ahlawts-Norsichung zu unterzlchtN, "^b fich sonach be» yenannter Norsiehung gepcm^nd anzumelden haben. — lalbacd am 7. August 1629. Joseph Freyherr v. Flödnigg, f., k. Gubernial - Secretär. H. lvli. ,d solchct niit dcm zur ollLtmcinen Kenntniß gebrockt, daß T,eiel-i^en, welche sich um diese Stelle zu benebln gedenken/ binnen vicr Wochen nach erfolgter Einschaltung des gsgenrrartlgcn Edlcts in die öffentlichen Blätter ch,e gehörig belegten Gesuche, welchen inbbesondcre auch daß Zcugmß übcr die vollständige Kenntniß der itallcnlschkn Epra« ck?, und das Erklären ob Blttftelltr und allen« falls in welchem Grade m,t irgend elncm dort« gerichtlichen Beamten verwandt oder verschwägert fty, beigefügt seyn müssen, bei dem genannten Mnkantll- und Wcchselgcnchte zu überreichen haben. — Klagcnfurt den 27. July 1629. ' Aemtliche Verlautbarungen. Z. 101^. (i) Nr. 57I1. Kundmachung. D»e k. k. Taback- und Stampelgefälls« Direction ist gesonnen, die Lieferung von/5o Ecntncrn türkische Tabackblatter, und zwar ron 375 Centner Drama, und Z/5 Centnern Ginge-Blattern, für die k. f. Taback-Fabrik in Hamburg, durch freyes Uebereinkommen mit ^iefcnmgslustigcn sicher zu stellen. Diejenigen Unternehmer, welche 'wegen dieser Lieferung mit der Gefalls-Verwaltung in Unterhandlung treten wollen, werden daher aufgefordert, chre Lieferungs-Anbote auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen bis Io. September d. I. Mittags um 12 Uhr ver-siegelt, mit der Aufschrift: „Anbot zur Litt strung türkischer Tabackblätter" im Bureau des k. k. Taback- und Etampclgefalls <- Directors in Wien einzureichen, indem die nach Ablauf des Schlußtcrmmco überreichten Offerte außer Bc.nlcksichtigung bleiben würden. Die Anbote können sowohl auf die ganze Licfcnmgsmenge beyder Blatter-Sorten, als auf jene der einen cder dcr andern Gattung gemacht, und von beyden Blatter-Gattungen können sowohl bey dieser Direction als bey der k. k. Taback- Ulid Stämpelgefälls-Administration in Laibach, und dcm k. k. Taback- und Sta>>;elgefalls.Inspectorate in Triest mitdem Siegel der Hamburger Fubrik - Verwaltung bezeichntte Musicrbuschcn eingesehen werden, wobey es jedem ^icscri ngl^wcrbcr frcy steht, dicsc Ml>stcri.uschcn auch mit seinem Siegel zu bezeichnen. Ivder Pioponcnt hat in seinem Ofterte dcn Licfcnngspreis für jcde Blatter-Sorte vereinzeln: anzusetzen, und stine Erklärung,« .A Amts-Blatt Nr. 99. d. i3. August 1629.) 632 Hinzurichten, daß er seine Preisforderung fur jede Lieferungs-Parthie auch in dem Falle, wenn nur eine Parthie angenommen würde, ersichtlich mache, wobei er sich ausdrücklich verbindlich zu erklären hat, das Anbot für die Lieferung der einen Blatter-Sorte erfüllen zu wollen, wenn auch jenes für die andere zur Annahme nicht geeignet wäre. Von Anboten, welche abweichende Nebenbedingungen enthalten, wird kem Gebrauch gemacht werden. Die Entscheidung wird längstens binnen drei Tagen nach dem Schlußtermine erfolgen, wornach die Proponent» für ihre Offerte bis dahin rechtsuerbindllch blelben. Um' sich zu versichern, daß nur verlaßliche Unternehmer in die Mttbewerbung treten, wird ein Angeld von 5 Pcr;enten des Lie-ferungspreises, welchen der Unternehmer sich ausbedmgt, von der ganzen Menge, dcrcnLtc« ferung er anbietet, Z/fordert. Leder Lieferungslustige hat daher das hiernach entfallende Angeld entweder im Baren, oder in verzinslichm öffentlichen Münz-Obligationcn nach dem Börsewerrhe des Tagcs dieser Kundmachung, oder in gehörig, n^ch dem Sinne des §. i3/H des allgemeinen bür-Hcrlichen Gesetzbuches versicherten, hypothekarischen Verschreibungen, welche von der k. k. Hof- und n. ö. Kammerprokuratur als annehmbar erkannt worden sind, bey der k. k. n. ö. Provinzial-Tadackgefalls-Easse zu erlegen. Offerte, die mit keinem Angelde belegt sind, werden nicht berücksichtiget, und entspricht das erlegte Angeld bey der Verglc,-chung mit dem eröffneten Anbote mcht vollständig den Bedingungen, so wu-d dessen .Berücksichtigung von dem Ermessen der kontrahi-renden Behörde abhängen. Jeder Offerent hat eine Abschrift d.'s Empfangscheines über das erlegte Angeld seinem Offerte beyzuschließen, oder auch abgesondert, innerhalb des für , die Offerte festgesetzten Ueberg lös - Termines, zu überreichen, wornach dleselb? bey Eröffnung der Offette mit dem, von der Casse vorzulegenden Empfangs-Konsignanonen verglichen werden wird. Diejenigen, deren Anbot nicht angenommen wird, können soqlel h nach der ihnen hierüber zugekommenen Eröffnung, die Zurückstellung des Angeldes verlangen, von Denjenigen aber, welche eine Lieferung erstehen, wird das Angeld bis zum Erläge der durch die Uontract>bödingungen festgesetzten Caution zurückgehalten. Sollte diese binnen 14 Tagen, von de» Zeit an, wo dem Proponenten die-Annahme seines Offertes amtlich bekannt gemacht wird, nicht vollständig geleistet seyn, so soll cs dcr Gcfalls-Verwaltung frey stehen, entweder das erlegte Angeld als dcm Staatsschatze verfallen, zurückzubehalten, oder auf Gef.chr und Kosten des durch Unterlassung des beoungmcn Cau-Nons- Erlagcs Vertragsbrüchigen Kontrahenten, über die von chm erstandene Lieferung, einen neucn Wfcvungs-Vertraq auf d:e für d-e zweckmäßigste anerkannte Art, und dcn P^eiscn gegen welche die Aufbringung des Bedarfs bewerkstelliget werden wird, einzugeben. Iiach Prüfung dcr Offerte, werden Diejenigen angenommen werden, bcy welchen sich fur das Gefall in jeder Beziehung dcr größte Vortheil ergibt. Die Bedingungen des Vertrages sind folgende: Nens. Dcr Kontrahent verbindet sich, diejenige Menge und Gattung türkischer .Ta-bnckdlätter, rücksichtlich deren sein Anbot angenommen wird, in drei gleichen Raten, lind zwar die erste im Moiune December 1L29, die zwevce im Monate März, und die dritte im Monate Iuny 16^0 l'l-i.n^, in die Hainburger Taback-Fabrik auf die Wage zu liefern. 2tens. Die Tablickgefalls - Verwaltung wird nur solche Blätter annehmen, rvclchc den für jeden Licferungslustigen zur Einsicht hcr-gcsteltten Musterbuschen vollkommen gleichen, daher der Ersteher der Lieferung vcrpfiichtet ist, diesen Mustcrbuschcn, welche mit dem Siegel der Hamburger Taback-Fabrik versehen sind, vor Abschluß des Contrattes auch mit scmcm Siegel zu bezeichnen. Insbesondere wirc> hcmerk.t, daß die Blätter von verletzten ^'echsung, ur.d durchgängig von der besten Qualität, daher auch von reiner, hellgelber / ar e, und von kräftigem Aroma scpn müssen. '^ .iui cincr Lie.'crung Blatter von geringerer Oualitat bcpaeinengt sind, ft werden sie nur, in so ferne sie für dle Fabrikanon vollkommen verwendbar püd, und den fünften Theil der kontrahirten '-,cfcrungs-Menge nicht übersteigen, angenommen und mir zwey Drittthcilcn dcS Preises f.ir die Blätter von der bedungenen vollkommen gutcn Qualität vergütet, in die Llcferungsschuldigkcit jedoch nicht eingerechnet werden. Auch hat der Kontrahent Sorge zu tragen, daß die Blatter gehörig verballct, in die Fabrik geliefert werden, damit nicht nur dm schädlichen Einwirkungen der Elemente, sondern auch jeder Entwendung wahrend des Transportes möglichst vorgebeugt werde, widrigens dle nicht sorgfältig verballten Blatter bey dcm Einbruchs.- Amte werden zurückgewiesen werden. ° 633 Die Emballage selbst, wird ohne besondere Vergütung ein Eigenthum des Gcfalls. Itens. Ueber den Umstand, ob dle gcüc-fcrte Waare zur Übernahme geebnet sey, haben die übernehmenden Beamten, nnt Rücksicht auf die Musterbuschcn zu erkennen, und die Lieferungsunlernchmer oder ihre Bestellten haben, wenn sie gegen das Erkenntniß derselben nichts einzuwenden finden, dieß vordem - Empfange der Recognition eigenhändig in dem annllchen Wagbuche zu bestättgen, weßwegcn der Bestellte hierzu eigens zu bevollmächtigen ist. Me Streitigkeiten, welche gegen jenes Erkenntniß der Beamten entstehen konmen, wird eine, von der leitenden Gefallsbchörde zu b^immende Commission entscheiden, und dcr Licferungsunternchmer hat sich chrcr Entschel. d'ina zu unterwerfen, so wle auch die Kosten der Colwmsswn zu ersetzen, wenn gegen >hn entschieden wird. Die nicht angenommenen Blatter, müssen auf Kosten der Lleferungsun-ternchmer verhallet, und mit einem Passc be-gleitet, innerhalb vier Wochen vom Tage der von der Fabrik-Verwaltung erhaltenen Weisung wieder über die Gränze gcschafft werden. In allen zur gerichtlichen Entscheidung ge-hörigen Vertrags-Angelegenheiten, hat sich dcr Kontrahent dcr gerichtlichen Verhandlung vor dem k. k. n. o. ^andrechte zu unterziehen. /,tens. Die Waare muß an die Hamburger F"bnk auf eigene Gcf,chv und K^tt-; des Unternehmers n<^w auf die Wage geliefert werden, das Gefall bestrcitet ausschließend nur den ösierrclchllchcn Consummo-Zoll, und läßt das Taback-Eigenthum des Unternehmers bis zur Ablieferung in die Fabrik jene Begünstigungen genießen, welche sonst dem Scaatsei-gcnihume zu Theil werden. Alle Abgaben auf dem Transport, hat aber dcr Unternehmer ö" ' 5tcns. Der Kontrahent hat bey diesem Geschäfte, es möge sich um die Lieferung dcr Blatttr, odcr um die Zuruckfuhrung dcr allenfalls bey der Uebernahme ausgcstossenen Par-thien handeln, die bestehenden Gefalls-Vor-schrlften genau zu bedachten, und dieselben gegen sich >n Anwendung setzen zu lassen, wo-' aeaen die hierzu erfordcrllcyen amtlichen Ausfertigungen, kostenfrei) geschehen werden. 6tens. Für die genaue Erfüllung des Con-tractes in allen seinen Puncten und Bedingungen, hat der Unternehmer mit scmem ganzen Vermögen zu haften, und übcrdicß cine Caution von 10 Percent des ganzen ^ie-fenmgs-Preises, entweder im Baren, oder in verzinslichen öffentlichen Münz-Obligationen, oder in gehörig nach dem Sinne des 1374 §. des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches uer-sicherten hypothekarischen Verschrcibungen, übe» deren Annehmbarkeit du k. k. Gefällst Direction entscheidet, zu leisten. Die zur Sicherheit eingelegten Effecten werden, nach vollständiger Beendigung der comractmaß,gen Lieferungen, auf Verlangen des Kontrahenten zurüct'crfolgt werden. 7tens. Für den Fall, als die von dcm Lieferungsunternehmcr eingegangenen Verbind, lichkencn m den unter itens vorgezcichneten Fristen nicht m Erfüllung gebracht würden, und als der Abgang auf dle Lieferung der Rate mcht binnen 14 Tagen, nach Empfang einer amtlichen Aufforderung durch den Unter« nchmcr selbst ergänzet werden sollte, ist das k. k, Tabackgefall berechtiget, nicht nur für dn abgängige Menge der einen Rate, sondern auch für die ganze noch übrige Licferungs« Menge, ohne an die Beobachtung des festgs« setzten Adlleferungs-Termines welter gebunden zu seyn, den gleichen Gcwichtsbctrag nacheig^ ncr Wahl und Gutbesindcn, wo immer, von wem immer, und auf was immer für eine Art und Weise einzukaufen, und für die hö« hcren Kosten durch die Caution und durch das übrige Vermögen des Unternehmers, sich hier in Wien zahlbar zu machen. Auch ist die Gefalls-Verwaltung bey einem solchen Eonlractsbruche dcs Unternehmers berechtiget, den geschlossenen Contract für die ganze noch übrige Dauer als gänzlich aufge-losel zu betrachten, jedoch nur, wenn sie dieß für gut finden sollte. äiens. Für jeden, auf die bezeichnete Art und ill der bedungenen Eigenschaft, nach Abschlag jeder, was immer für Namen habenden Tara auf die Wage gelieferten Acuo-Ccntner rcjnen Tabackblarres der ganzen kontrahirtm Menge, wird der bedungene Preis gleich nach ElNlangung der Abileferungs-Rekognition, von deren Ausstellungs-Zcu das Gefall erstin das Eigenthum der Waare cintntt, nach dcm längstens binnen 14 Tagen vor dem Beginnen der ^cferung zu erklärenden Wunjche des Unternehmers, entweder in Hamburg oder M Wien, iaibach oder Triest bezahlt werden.' Von der k. k. Taback- und Stampelgs-falls-Direction. Wien am 28. July 1829. vermischte Verlautbarungen. F. .004. (2) . ^ Nr. 7?21??3. 634 gebcibt: Nichdem das hoblobllb« l. k. Stadt-und iiandredt ,n oer ^cecation^ab! oer hl^c. ländigen s. k. Ka^ n:cpcotaracuc tn Vertretung deK hobl'ten Aerario, wl)er Unron W>rtl), von Pcewald, wegen schallen Fle'sHdaV-HachtsHll. lingsraten pc. ».77 fl. 5c, 2ji kr. 6. M. m d,e erecutws FzüdiölUüg nHchsteyender ReaUtäten und ReHce, als: ^ - , ,., . a.) das vsm Ocecuten Antoi W-tth qeyorlge, im Grundhube oer berrsch^fi Plewalo, 5ud Nr. 24z2ä inliegenden yauses sammt An« un» -iugödoc, gespäht auf . . 2Z5a st. dann der für nb zu oerstötgernoen Par» cellen, nämlich: b.) desv^n Ulitoli Offina erkauften Obstgartens, geschäyt auf . . . 22a « e.) des Akecsund Wies^ecks?aI1on. «2, erkauft von Lucag Ossana, qef.ba^t auf .....» . "5a „ 6.) des ll'kers?all3n,2, sa Ursprung' lich zu oem hause gthöcte, de> theuect auf ....... 22? „ e.) der W^ese Vo^zd^n^, geschäht auf.......... 7" „ f.) des Ackers und Wies^ck I^rjis 25a ^ 3.) des Ackers und WlMeH 1^«rl, geschäht auf ....... »6^o ,, K) des Ackcls und Wiesfiecks u?ra- läik, qeschödt auf ..... ^9^ ,, i.) der Ucker 8t?un!z, geschäht auf . 25c» „ tc.) des Ackeis Dell«, geschäht auf . i6o „ dann !.) der zu IIb«^Icu liegenden Sechs- telkube, bestehend aus den in dieß« ^, gerlchllichen SchähunqsprototoN, 66c». 2c). und 3i. Jänner i925 an« geführten Realitäten, geschaht auf »8o ,, Me nicht minder „ m.) des Tafernenrechts, gesH>äyt auf »o5o « n.) des ^edenlrechts, gerichtlich erho» den auf den Werth.....620 « wovon nach Inhalt der Llcitations «Btdlnqniffe das TaferncnlLcht tMt der VelNei^eruna. deb Hauses sammt An» und Zubehör dergestalt ,n Verbindung geseht wird, daß das haus fammt An- und .»iuge« här, und oas Taselnenlecdt zwar alcichzeitig, jedoch nach den eigenin S däyun^swerthenm Tlusrui ge« bracht, und di« Andere so wie der Meistbot für das Haus und das Taftrnenrecht in besonderer Evidenz erhalten werben, zu bewilligen befunden, und zu deren Bornahme dieses Bezirksgericht mit dobem Grlahe, und »6. 3ept.< dann «4. und i5. Oct. und 16. und ^7. Novemoer !. I. und zwar die legten Taqe eines jeden Termins für die zu ^KülZlcii liegende Zechsteldube, jedesmal Vormittags von 9 bis 12 un) Nachmittags van l bis 6 Udr in I^oca ^rewald und üdelk^n mit dem Beisätze anberaumt, 0aß jene Pfanogegen. , stände, welche bey der e.-sttn oder^ ,wel?tcn Fe,I. bietungstagsaizuna. nicht um den ^5>chähunaMerty an^edra,bc ro-ir^en tonnten, bev der drnten auch darunter bint^ngegeben werden würden. Die dießfakligen Schäßu^ngs» und Limitations« Nedingnisse, i?oa welch letzteren inädelsndtte ec wähnet »rird, daß Derienige/ der zur Lic'ttation zugelassen werden will, vor Beginn derselben 5 <,jn oes Ausrusspre,s.'s des ftilzubictendcn Od« jectes im Aaren als Vadium, welckes dem Vrstc. ber rü^Vedalcen, und auf Abschlag des MeMdotes in Rechnung genommen, den übrigen Llcttanten aber nach beendeter Heilbietung zurückgezahlt cr^r. den wild, zu bänden der Licitations. lHommisfton zu erlegen bat, tonnen von heute täglich unter den A,ntsstunden in der hiesigen Amtstanzley wie auch am Tage der Licitition eingesehen werden. 4u dieser L!cit.;le (3be,,attinn des Erecuren, Theresia Wnth, geborne Ivonz, Yerc Fr^n, Spellar, vr. ülanz Nolil^ntschitsch, Johann Waih und dessen ^raß' jäbrige Kinoer, Johann, Anton und Theresia, dann Johann 'lautlchttsch, Hr. Mathias Dotten;, die Iarl FrankM- Pupiliarmassi zu Landoll, durd den Vormund Nlolas Dolles, dann Blas Lenassi, die Vogtherrschaft Prepaid, Iodann De» beuy und Markus Gorjinz, servers Johann K." scher, Franz Nurger, Franz GcUl. H-. Anton Sbrisioph, ^ranz Dollnitsckar, Hran, Oollntt. fcharicher llniv^rsalerbe, Franz Ferj^ntfckltsch, Fran^Iinesch, zur Verwahrung ihrer Rechte htt« mit vorgeladen. BezirfSgerlcht Senosetsch den 7. August 1829, Z. 933. (3) Nr. 61I. L i c i < a t i 0 n executive der Iofepb Zhernluy schen hübe zu Vier. Vom Bezirtsqeriätte zu Sittich wird hiemtt bekannt gemachi: OS seo auf daö RcassumlrungK« Gesuch vom ». August 1629 < des Io^nn Keck, hüdlers von Verh. .geaen Joseph ^herniuh, vui^» Treschchinar. hüdler in Vtee. in Folge Beschei» des vom heutigen Tage in die executive Feildie^ tuna der GeZner'scdenGanzkube, sammt An» und .ituqehör neuerdings gewilllget, und hiezu drei Tagsahungen, die erste auf dcn »0. September, ,^ die jweote auf den 12. October und die dritte auf den l2. November 1629 jedesmal von »o dis »2 Udr Vormittag im Qrce der Rcaittät mtt dem Beisahe b