Nr. 738. . II. 1879. Kirchliches Veror-nungs - Blatt für die Lavanter Diöcese. Inhalt: I. Sammlung filt die verunglückten Bewohner Szegedin’s. II. Einführung einer neuen Zahlungsweise (Zahlnngs-biichel) für Findlinge der Wiener Landesfindelanstalt. III. Diözefan-Nachrichten. I. Sc. Exccllenz der Herr k. k. Statthalter hat mit Zuschrift ddo. 16. l. M. Nr. 836/praes. den nachfolgenden Aufruf anher mitgetheilt: An die Aewohner Steiermarks! Verheerende Ueberfchweminungen einiger Flüsse im Königreiche Ungarn, namentlich der Theiß und der Maros, haben weite gesegnete Landstriche verwüstet, und eine der blühendsten Städte des Landes die k. Freistadt Szegedin in geradezu verhängnißvollcr Weise betroffen. Aller menschlichen Anstrengungen spottend, hat das entfesselte Element in der Nacht vom 11. d. Mts. die schützenden Dämme durchbrochen, den größten Theil der Stadt überfluthet, und nach den bisher vorliegenden Nachrichten zahlreiche Häuser mit dem gesammtcn Hab und Gut ihrer Bewohner gänzlich zerstört, Menschenleben zum Opfer gefordert, und unsägliches Unglück über zahllose zum Theil aller Mittel entblößte Familien gebracht. Rasche und gemeinsame Hilfe, und ein Zusammenwirken vereinter Kräfte thnt Noth, um die Folgen dieses außerordentlichen Elementar-Unglücks für die verarmten und großentheils flüchtigen Bewohner von Szegedin nach Thunlichkeit zu lindern, und wird die Bevölkerung der diesseitigen Reichshälfte ihre auch bei fremdem Unglücke jederzeit bewährte Theilnahmc gewiß auch in diesem Falle bethätigen wollen, wo das unter dem gemeinsamen Scepter unseres allergnädigsten Kaisers und Herrn stehende Königreich Ungarn eine so schwere Heimsuchung erfahren hat. Demnach hat sich der Herr Minister des Innern mit Erlaß vom 15. März 1879 Nr. 1185 M. I. bestimmt gesunde», in sämmtlichen im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern eine öffentliche Sammlung milder Beiträge zur Unterstützung der in Folge der Ueberschwemmnng verunglückten und hilfsbedürftigen Bewohner der königl. Freistadt Szegedin ausznschrciben. Indem ich mich an die Bevölkerung der Steiermark mit der Bitte wende, sich an dieser Sammlung lebhaft zu betheiligen, gebe ich mich der Ucberzeugnng hin, daß der oft erprobte Wohlthätigkeitssinn der Steiermärker sich auch bei diesem Ereignisse neuerlich bewähren werde. Die k. k. Bezirkshauptmannschaftcn in Steiermark, sowie die Stadträthe in Graz und Marburg und das Stadtamt in Cilli werden gleichzeitig angewiesen, die eingehenden milden Beitrüge an das k. k. steierm. Statthalterei-Präsidium einzusenden, von welchem dieselben beschleuniget ihrer Bestimmung zugeführt werden. Graz am 16. März 1879. Der k. k. Statthalter: Guido Freiherr trni Kiibeck. Die Hochwürdige Diözesan-Scelsorgcgcistlichkeit wird sonach anfgefordert, bei der vom k. k. Statthal-teret-Präsidium eingeleitcten Sammlung behufs Erzielung eines ergiebigen Erfolges in der bisher üblichen Weise kräftigst mitznwirken; cs wird aber nebstbei vom Ordinariate nochangeordnet, daß für die Verunglückten in jeder Pfarr- (Kuratial-) Kirche an einem der nächsten Sonn- oder Feiertage ein Opfergang veranstaltet werde. Der Opfer- gang ist ben Gläubigen am Sonn- ober Feiertage vorher mit einer kurzen Schilberung bes furchtbaren Unglückes, welches bie Bewohner Szegedins getroffen hat, zu verlautbaren, unb finb bie bei ben Opfergängeu erzielten Beträge im Wege ber F. B. Dekanalämter bem Orbinariate zur Abfuhr an bas H. k. k. Statthalterei-Präsibium einzuschicken. II. Die hochl. k. k. Statthalterei hat unterm 14. l. M. Nr. 2879 bas Nachfolgenbe anher eröffnet: Der nieberösterreichische Lanbesausschuß hat sich laut Mittheilnng vom 3. Jänner l. I. Z. 92 im Einvernehmen mit ber k. k. Statthalterei in Wien veranlaßt gesehen, int Interesse ber Vereinfachung ber Lebensbestätigung ber in auswärtiger entgeltlicher Fmbelpflege befiublichen Wiener-Finblinge so wie zur Beförbernng einer contatiteli Auszahlung ber Verpflegsgelber für bie Pflegeparteien an ber Finbelanstaltskassa neue Zahlungsansweise vom 1. Jänner 1879 angefangen, einzuführen. Die Verpflegsgelber sollen ben Pflegeparteien ber Finblinge sonach zwar ebenso wie früher gegen jebes-malige pfarrämtliche Lebensbestätigung bes Finblings unb gegen Beibrückung bes Pfarrsiegels, bei ber Finbel-anstalts-Casse ausgezahlt werben, allein es ist bie Vorkehrung getroffen, baß statt ber bisher von einem Zahlungstermin zum attberen ausgestellten Einzel-Zahlnngsausweise ein Zahlungsausweis in Büchelform für je fünf Jahre mit Coupons (sonach für bie zehnjährige Verpflegung ber Finblinge mit je zwei Zahlungsbüchel für einen Fmbling) ber Pflegepartei ausgehänbigt wirb. Nachbem ber Name bes Finblings in biefem Zahlbüchel vom Verwaltungsamte ber Finbelanstalt nur einmal geschrieben zu sein braucht unb bie Aufnahmszahl so wie bas Aufnahmsjahr bes Finblings auf allen Coupons mittelst eines Numerateurs vorgebruckt wirb, enblich, ba bie Lebensbestätigung enthaltenben Worte ans jebett Coupon gleichfalls vorgebruckt finb unb somit auf ben Coupons nur bie Unterschrift bes Pfarrers beizusetzen unb bas Pfarrsiegel beizubrücken kommt, ist für bie Pfarrämter in biefer Neueinführung nicht blos keine Mehrarbeit, fonbertt vielmehr eine Erlenchterung ihrer Schreibgeschäfte enthalten. Hievon werben bie Wohlehr. Pfarr- (Cnratial-) Aemter zur Darnachachtnng in vorkommenben Fällen mit bem Beifügen verstänbiget, baß bie hochl. k. k. Statthalterei im Wege ber politischen Unterbehörben bie Gemeinben beauftragt habe, bie erfolgte Uebernahme unb Melbuttg ber Finblinge in bie entgeltliche Pflege ber bort bomizilirenben Pflegeparteien auf ber ersten Innenseite bes Aahlungsbüchels mittelst Unterschrift bes Gemeinbevorstanbes vorzunehmen, woburch ben Pfarrämtern eine richtige Garantie unb Evibenz für bie in ihren Bezirken vorhanbenen in entgeltlicher Pflege stehenben Wiener-Finblinge geboten wirb. III. Diözesan-Nachrichten. Der Kaplan zu