A . M t K - V l » t t. 1^7 87. Nonnerssag den 2l. Nuli 1831. !era betreffend. Im Namen Sr. Majestät des Königs n. Die Anordnungen, welche von Seite der königl. preussischen und der k. k. österreichischen Regierung durch Aufstellung von Milttar-Cor-dons und Errichtung von Contumaz-Anstalten an den Gränzen gegen Rußland, Polen und Gallizien getroffen worden sind, um die Ver-. breitung der asiatischen (Holora, zu verhindern,-lassen mit Grund erwarten, daß das weitere Vordringen der verheerenden Seuche in die westlichen Gegenden wcrde abgewendet werden; da jedoch durch den Ausbruch der Krankheit in einem Theile von Gallizien die Besorgmß entstanden ist, ob bis zu der neuerlich erfolgten Wiederherstellung des österr.,Milttar-Cordons an der mährisch-schlesischen Gränze dort selbst allenthalben die erforderliche strenge Aufsicht Statt gefunden habe, so lst durch höchste Entschließung der k. Staatsministerien dcs Innern und der Finanzen vom 24. Juni d> I. angeordnet worden, an der Gränze gegen Böhmen und Oesterreich sofort bis auf Wettcres nach-Ueymde Verfügungen in Wirksamkeit zu setzen. ./n ^senden, ^'^b und Waaren, welche a"s Rußland, Polen und Gallizien kommen, 5.nn en 3 '" " ^'"'n „ln. H den nachbe-"a""7 6 n^spunc und auf diesen auch s ,md L^a tunä '' "cnn durch vollgiltige Päs-k,/Person n V°"^ ""^wiesen "ird, daß Krankheit betroffenen Gegenständen hin) gehalten haben. — In Ansehung der giftfan-gcnden Waaren, worunter Bett- und Schreibr federn, Pferde-und Kühhaare, Borsten, Flachs, Hanf, rohe. Haute und Felle, Lcder, Juchten und Pclzwerk, Segeltuch, Tauwerk, Werg und Wolle5 gerechnet werden, muß noch besonders durch Zeugnisse öffentlicher Behörden nachgewiesen scpn, daß sie bei oder nach dem Ucbcrgang aus Rußland, Polen und Galli-zien der Desinfection (Reinigung) unterworfen worden sind. — II. Alle Reisende, Vieh und Waaren, welche aus Rußland, Polen-und Gallizien' über Böhmen und Oesterreich kommen, dürfen nur auf nachbcmerkten Eingangspuncten in Bcncrn eintreten: Obcrneue haus, Zollamt; Schicrnding, Obcrzollamt; Waldsassen, Zollamt; mir dcr vorpostirten Zollstation Hundsbach; Mahring,Zollamt; Ber-nau, Zollamt; Waidhaus, Obzollmnt; Eß-laren, Zollamt; Waldimmchen, Obzollamt mit dcr vorpostlrten Zollstation; Höller, Wirthe saus; Eschtkam, Zollamt, mit der vorpostlrten Zollstation; Ncuaigen, Zwiscn, Zollamt mit dervorpostirtcnZollstation Waldhaus; Obe»n-zell, Obirzollamt; Passau, Obzollamt mit dem vorpostirten Zollamt Maria Hülf; Scharding, Oberzollamt; Slmpach, Obzollamt; Burghausen, Obzollamt mit der vorpostirtcn Zollstation Salzacdthor; Laufen, Zollamt; Salzburghofen, Zollamt; Freylassing, Obzollamt mit der vorpostirten Zollstation Saal.-brücke; Schwarzbach, Zollamt; Schollenberg, Zollamt. — Die Zollbehörden an den bezeichneten Orten haben d»e Legitimationen der über Böhmen und Oesterreich ankomm?nden Reisenden, dann Vieh und Waarentransporte, nach Vorschrift des vorstehenden §. 1 genau zu prüfen, Diejenigen, welche keine oder ungenü« gcnde Nachweist beibringen, zurückweisen, Diejenigen hingegen, deren Legitimationen genügend befunden werden, die Pässe zu visiren. 643 und die geeigneten Bescheinigungen zu ertheilen. Ist der Emgang bei einer Zollstation erfolgt, so hat das Nächstliegende Zollamt die Beobachtung der obigen Vorschriften zu contwlliren, und wenn sich an den Legitimationen ein Man> gel zeigt, die Rückweisung zu verfügen, und die Begleitung des Reisenden, oder Transports, durch die Gensdarmerie bis zur Gränze anzuordnen. — Die auf andern Wegen, als über die vorbenannten Eingangsstationen ankommenden Reisenden, Vieh und Waaren, welche über Böhmen und Oesterreich aus jenen Gegenden kommen, sind von allen Granzbehörden sofort zurück, und auf die bezeichneten Eingangspuncte zu verweisen. — III. Reisenden, Vieh - und Waarentransporten, die, ohne aus Rußland, Polen oder Gallizien zu kommen, aus Böhmen und Oesterreich eingehen, ist zwar der Eintritt auch auf andern als den vorbenannten Eingangspuncten, aber immer nur über die an den Gränzen bestehenden Zoil-siationen, und unter folgenden Voraussetzungengestattet: — !. Personen müssen mit richtigen Passen, und mit förmlichen, von denk, k. österreichischen Behörden ausgestellten Gesund-höits-Attesten versehen seyn. — 2. Vieh und Waaren müssen mit Ursprungs- und Gesund-hetts-Attesten begleitet seyn, worin die Zahl und Beschaffenheit der einzelnen stücke, Ballen , Kisten :c. nach chren äußern Kennzeichen genau und bestimmt angegeben ist. — Dte Ge-sundheits- Atteste müssen von oem Vorstande der Polizei ,Behörde des Ortes, von wo die Personen, Thiere oder Waaren kommen, unter Bedrückung des Amtssiegels ausgestellt, und sogleich von elnem an dem Orte der Ausfertigung wohnhaften angestellten Arzte beglaubigt, und mit dessen Siegel versehen seyn. — Erkennt die Emgangsbchörde die Legitimationen für unverdächtig, so hat sie denselben das „Gesehen zum Eintritt in Baicrn" mit der Unterschrift des Beamten, und mit Beidrückung des Siegels beizusetzen. — Bei dem mindesten Zweifel über die Unverdachtigkeit der Reisenden u,-ld Transporte, sind diese, wmn die Anmeldung bei :iner Zollstation geschehen, die nicht unttr dem im tz. 2 benannten sich befinder, zurück und an einen der obigen Emgangspunc-te zu verweisen. — 3. Reisende, .5i>ch-und Waaren - Transporte dieser Gattung, die über eine Zollstation eingetreten sind, sind verbunden, sich zur Controllirung ihrer ^e,;itima-nonen bei dem nächsten Zollamte und der nächsten Poli;nbehörde zu stellen. Die Reisenden und die Führer der Transporte sind hierüber b-ei den Zollstimonm zu belehren. - Werden sie von der Gensdarmevie betreten, ohne dies ses beobachtet zu haben , so sind sie ohne weiters anzuhalten, und zur nächsten Polizei- oder Zolloehöroe gegen die Gränze hin zu begleiten. — 1^. Die Polizei-Behörden an den Gränzen haben mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zur vollständigen und strengen Handhabung dieser Vorschriften mitzuwirken. Die Gemeindevorsteher m den Granzbezn'ken sind verpachtet, Aufsicht zu halten, daß weder fremden Persomn, noch Vieh--und Waaren^ Transporten der Durchgang oder Aufenthalt gestattet werde, wenn sie nicht mit LeglNma-ilonen über die Ermächtigung zum Eintritt in Baiern versehen sind, und lst deshalb denselben die geeignete nähere Anweisung hierüber zu ertheilen. — V. Der Handels- und Ge« wcrbsstand ist allenthalben von diesen Anordnungen »n Kenmniß zu setzen, und zur ernstll-chen Beförderung dieser aus Gründen des ge-memen Wohles getroffenen Vorkehrungen aufzufordern. — Zugleich lst derselbe aufmerksam zu machen, daß es nothwendig sey, be» gift« fangenden Waaren, oie »n den letzten Wochen über Böhmen und Oesterreich, aus Rußland, Polen oder Gallien bezogen worden sind, ohne daß erweislich deren Reinigung statt gefunden hat, im verpackten Zustande sich noch befinden, d,e Eröffnung nur m»t Anwendung angemessener Vorsicht nach santtats < polizelli-cher Anordnung vorzunehmen. — Sämmtliche Polizeibehörden sind beauftragt, vorstehende Anordnung mit allen der Wichtigkeit des Gegenstandes angemessenen Nachdrucke in Voll« zug zu setzen. — München am 2/. I"m i3Z!. K. ba»erische Regierung des Isarkreises, Kammer des Innern. Graf u. Selnshein iu. p. Miller m. p. Secretär. Für die richtige Abschrift Wien am 9. Juli i33i. H. Bobies m. p. Z. 9Z5. (2) Nr. 6. ?. 5. 6. Kundmachung der im österreichischen Küstenlande auf aller-hö hsten Befehl Beiner k. k. Majestät außer-ocoentlich aufgestellten Prooinzial« Vanitacs, Comnlsslon. — Der hier resitnrenoen Prooin« zial-H2nilats<5omln«ssion ^ die ämtliche An» zelge gem'cht worden, daß in Folge der in emi-gen an Oeiercei-H angranzenden auswärtigen Staaten getroffenen Sanilats-Vorsichten, d«e aus diesem Freyhafen Trieft dahin versendeten 6ä9 Waren mit einem glaubwürdigen Zeugnisse be-glettet seyn müssen, daß hier, als dem Orte ihrer Provenienz, und m emem Umkreise von zehn Meilen um d.-nselben, weder dle Brechruhr (dkalcra lnorkus) noch eine andere mit dieser verwandte ansteckende Krankheit herrsche, auch seit zwanzig Tagen kein Verdacht darüber bestanden habe. «- In Erwägung, daß e»ne geeignete Vorkehrung nothwendig sey, um den Handel von den bisherigen Hemmungen Und Nachtheilen m dieser Beziehung zu befreyen, wird von der Ganitats - Provmz>al« Commission hiemlt öffentlich erklärt.' Daß bis zu dem heutigen Tage weder in Triest, noch »n dem Umkreise von zehn Meilen, noch irgendwo im ganzen Umfange des österreichischen tü-ftenlandischtn Gubermal ? Gebtetes, weder die Brechruhr (Oli0i<3i'I inordu3) noch eine andere m,t dieser verwandte ansteckende Krankheit bemerkt worden »st, und auch bisher nicht der geringste Verdacht darüber bestanden hat. — Daß der hiesige Stadt-Magistrat das Befug-niß erhalt, die von dem Handelsstande gewünscht werdenden Gefundheus-Zeugnisse mit der so eben angeführten Versicherung für die hiesigen Handelsleute auszufertigen. — Dcß durch diese zur Bewahrung deS öffentlichtn GesundheusssandcsaufgesstllieProv»tizial-Eom? mission, wenn sich hier oder lm Umkreise von zehn Meilen und überhaupt auf »rgend emem Puncte des österreichischen Küstenlandes ein wie immer gearteter Verdacht äußern sollte, daß die Brechruhr, oder eine ähnliche ansteckende Krankyett entstanden sey, das erwähnte, dem Stadt-Magistrate ertheilte Befugmß sogleich susvendirt, und we.in sich der Ver« dacht erwahrt, gänzlich abgenommen, auch dieß sogleich m't gleicher Oeffentllchkeit zur allgemeinen Kenntmß gebracht werden würde. — Diese Provmzlal« Comm,sswn, welche unausgesetzt dahln trachten wird, daß diese Krank-vett hier nie eindringen, noch von hieraus in kön ^ benachbarte Länder übertragen werden fukr / ""^ gewiß in keinem Falle die Austritt e n" ""b"a>t>gen Waare, oder den Auskann m^ ^""?Ugen Person gestatten, und daß alle bis k ^" "" Beruhigung geben, Triest ausqcfü^ "^? ^ne Zeugnisse aus le Jene, die künl! ?'"'"' K. K. Kreisamt Lachach «m ,5. Juli i65l. 6So Z. 931. (2) Nr. S256. Kundmachung. ' Ueber die bei dem landrechtlichen Depositen-Amte, so wie auch über die für das k. k. Stadt- und Landrecht selbst in Folge hohe'.' Gubermal - Verordnung vom Io. v. M., Zahl 14620, vorzunehmenden Baulichkeiten, welche in Maurer? und Zimmermannsarbeiten, dann Beistcllung der dazu erforderlichen Materialien, ferner in Tlschler-, Schlosser-, Spengler-, Kupferfchmid-, Tapezirer?, Anstreicher- und Steinmetzarbeiten bestehen, wird die Minuen-do.-Versteigerung am. 26. dieses,, Vormittags um 9 Uhr, in diesem Kreisamte abgehalten, werden. — Diejenigen, welche diese Arbeiten einzeln oder im Ganzen zu übernehmen, gedenken, werden zu dieser Versteigerung zu erscheinen eingeladen. — Die Devise, und Bedingnisse für diese. Baulichkeiten können taglich in den gewöhnlichen Amtsstunden ber diesem k. k«. Kreisamte eingesehen werden. — K»K. Kreisamt Lmbach am i5^ Juli i33t. 3. 9I2. (2) Nr. 836^. Kundmachung. Zur Herstellung, dcr in dem hierortigen Buvggebaude vorzunehmendem Reparationen, wird in Folge hoher Gubernial-Verordnung vom 9. dieses, Zahl iZZio, die Minuendo-Versteigerung am 25. dieses Monates Juli, Vormittags um 9 Uhr, in diesem Kreisamte abgehalten werden. — Diejenigen, welche diese Herstellungen, welche in Maurer- und Zimmermannsardeiten, dann Beistellung der dazu erforderlichen Materialien, ferner in Tischler-, Schlosser-, Zimmermahler-, Anstreicher-/ Glasen, Klampfever-, Tapezirer- und Hafner-Arbeiten bestehen, einzeln oder im Ganzen zu übernehmen willens sind, werden zu dieser Li-citation zu erscheinen hmnit eingeladen. Die Baudevise über diese Bauherstellungen kann bei diesem Kreisamte in den gewöhnlichen,Amts-siunden jederzeit eingesehen werden. — K. K°. Krcisamt Laibach am i5. Juli 16Z1. NtaM- mw lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 927> (^) Nr. 6270. Von dem k. k. steiermarklschen Landrechte, als Franz v. Negroische Verlassesabhand-lungsinstanz, wird h,cmit bekannt gemacht: Es feye auf Ansuchen des Frauleins Josephine V. Negro und des Herrn Franz Ritter?» v. Jas eomini, Vormundes der minderjährigen Franz und Moritz v. Negro, als bedmgt erklärten Erben nach Herrn Franz v. Negro, in die öffentliche Feiltnctung der zu diesem Verlasse gehörigen Herrschaft Schönstein, wir dem in« korpornten Gute Forchtenegg gewilllget, und die Tagsatzung zur Vornahme dieser Verssli» gerung auf den 29. August z33l, Vormittags um il Uhr, vor diesem k. k. Landrechte mit dem Beisätze angeordnet worden: 1.) daß die Herrschafr ^chönstein sammt dem in-korporirten Gute Forchtenegg, um den am 2. Juli l93o erhobenen gerichtlichen Schatzungswerth pr. 29281 fi- 25 kr. E. M. ousgeru« fen werde, zedoch unter demselben nicht hintangegeben werden könne; 2.) daß in tnesem Ausrufsprelse weder der lnnclus in3l.l-ncl.uz noch das Mobllare der Realität begriffen, sondern der Ersteher verbunden sey, das zur Zeit der Uehergabe der Herrschaft vorfindige Inven» tarial-Vermögen sammt Vorrathen und Beis lassen, und d»e zu ltquldirenden Urbanalaus-fiänbe, und zwar Letztere mit einem 10 o^ogen Elnhebungs-Nachlasse, Erstere aber nach gerichtlicher Sckayung m,t einem io o.logen ZU5 schlage abzulösen; Z.) daß jeder Llcttant vor der Verstelgerung ein in ojoges Vadium mit 2926 fl. 6 i)ä kr. C. M. zu erlegen habe. — Zu dieser Versteigerung werden Kaufsliebhaber mit dem Belfügen vorgeladen, daß die licitationsbedingniffe und das dießfallige Gchaz« zungsprotokoll in der landrechtlichen Registra« tur eingesehen, die Herrschaft selbst aber taglich besichtiget werden könne, weswegen sich lediglich an das Verwaltungsamt der Herrschaft Schönstem zu wenden lst. Gratz am 8. Juli i83l. vermischte Verlautbarungen. Z. 928. (2) Nr. i,32. Ed«ct. Von dem vereinten Bezirks-Genchte Radmannsdorf wird hiemit bekannt gemacht: Es sey zur Liquidation oes Schuldenstandes nach dem zu Seü'o den 17. October »829 , l.«5t,2«.t> verstorbenen Ganzhübler, Leonhard'Notsch, die ' Tagsatzung auf den 5. August d. I., Nach-Mittags u-m 3 Uhr, vor dlesem Gerichte angeordnet worden; daher alle Jene, die auf diesen Verlaß einen Anspruch zu stellen vermeinen, selben so gewiß am besagten Tage anzumelden haben, als sie widrigens die Folgen des §. ! 614b. G. B. nur sich selbst zuzuschreiben ha- l ben werden. z Vereintes Bezirksgericht Radmannsdorf t am 2l. Juni ibZi. 651 L5nvtnüal- MrlautbarunKen. Z. Lbo. (i) Nr. 94. ?. 5. 6. Bekanntmachung. Seine f. k. Majestät haben mit allerhöchsten Handschreiben vom 6. d. M. unter einem, als Mtrhöchstdleselben die Aufstellung eines Militär «Cordons an der Gränze von Ungarn zur Abwehrung der Cholera anzuordnende» ruheten, die Errichtung einer Provtnzial-e beiden Provincial-Hauptstädte Lalbach und Klagenfurt, so wie für die übrigen Kreisorte eigene, der Provin» zial - Sanüäls » Ecmwisslon unttrgeordncte Gtadt-Sanitäts-Commissionen, welche sich n«cht bloß mit den santtallpolizcylichen, son-derr, auch mn den N-pprooisionirungs«, Gegenwänden zu beschäftigen haben werden, unrer dem Worsitze der Herren Krelshauptleute auf« xestcllt. — Auch in dcn übrlgen bedeutenden Oertern der He^ogthümer Karnthen und Krain «verden eigene Gtadisanttätscommlsswnen für dusen Zweck ßcbildet, und die Leitung der Sa» nttäts, Angelegenhetten des siachcn Landes den Nezilksobrigkenen, unrerdlreinfiußreichenMn« wnkung des Eurat-Clcrus übertragen, damll schon dermalen alle Anstalten vorbereitet werden, um in dem unglücklichen Falle des wirki lichen Ausbruches der Cholera-Krankheit im Innern des Landes, nnt allen jenen Vorkch-^""sen versehe zu ftyn, wclcht d,e emtrctcn-oen Ereignisse e>helschen. — Es kann übn, ?,^zur gegründeten Beruhigung der Bewoh« b^lä ^ ^"bernlal . Gebleles und der Nach-^«^ ^'blenen, daß in beiden Landern Kraili berrsckt s"?'" ^" ^ste Gesundhcitszussant ten, über d.e 5" d7 "«""schtestcn Nachnch ruhigenden ^sundwt^' "/^0^^ ^ Um daher dem alleNss^'2^. '^alt. -den Verkehr mit Eroat^n "kachle yemaß Men Küstenlande, nicht m"^,^ "«gar. als es die Nothwend.gkeit ^^^^ kkit der Bewahrurgvor dem Eindrlnqen dcsCho« lera-Ucbels unumgänglich nothwendig macht, ist an der seit zH. d>esee Monates on der krainerisch-croattschcn Gränze bestehenden Granzcordonsli-nie für alle Personm,Waarcn und Effecten der contumazfrcie Eintritt an den beiden Eontu-mazorten und Einbvuchsstationcn Iessenitz und Mottling unter dcr Bedingung wleder gesiat« tet worden, daß sich Derjenige, welcher die Gränze überschreiten, oder Waaren und Effecten durch selbe senden will, legal mit einem, von den dazu berufenen Behörden ausgestellten, und von allen Behörden, deren Gegenden und Ortschaften passirt worden smd, vldir« ten Gesundheitspässe auswelset, daß die Peve soncn, Waaren und Effecten, welchen der con-tumazfreie Uebertritt über die Gränze gcstak tet werden soll, aus vollkommen gcsundcri, dcr Cholera und jeder andern epidemischen Krank-hcit unverdächtigen Gegend und Ortschaft kommen, und in der Zwischenzeit scit der Paßausfertigung auch nur vollkommen gesunde, jeder epidemischen Krankheit unverdächtige Ortschaften und Gegenden passirt habcn. — Jene Personen, Waaren und Effecten, welche m:t folchcn GesMdhcttsbcwciscn nicht versehen, sind, müssen sich der strengen comumazamtlichcn Behandlung unterziehen. Für diese Eontumazbe-handlung sind die Eonlumazanstaltcn in Jesse-lutz und Mottling mtt aller Thätigkeit in dev Herstellung, und nebst denselben sind für dcn täglichen Verkehr an der g^nze^ Eordonslini« mehrere Haupti-asttlle, vcn welchen einsnei« lcn auch in Icsscnitz und Mottling zwei auf-g err-tchtcte Studenten » Handstlpendium , dcr» > malen im jahrllchcn Ertroge von 28 fi. 3z kr. « E. M., ist crlcdigt. «^ Dasselbe kann ledig« - lich von Schülern, wtlche Söhne Laibacher - Bürger sind, urd zwar von dcr viertcn - Orammetiksl- bis einscvl.icßig der zweiten Hu-, manitäts - Elosse genosien werdet. — Das « Vorschlags 5 Recht gebührt den Repräsentan« , ten, und das Prascntativnsrecht dem Magis l« sirate der tztadt Laibach. ^ Es haben daher "«mi««Matt Nr.L7.d.2>. Iuli,83,.) 652 jene Studierende , welche dieses Stipendium zu erhalten wünschen, ihre dleßfalligen Gel«-" che b,s 20. August l. I. bei diesem Guber-nmm einzureichen, und selbe mit dem Taufscheine, dem Dürftlgketts», Pocken ? oder Im« pfungszeugmjse / so w lassen. - ^u ^"/^serung sicher stellen zu gust l. I., Vorm?/"/"de "u^ "" '2. Aufaale der Cameral V ""' ^ Uhr, im Raths-Versteigerung abae^"^^"s eine öffentliche dcn Anbote uon 25 !" "'"ben. - Es wer-und auf die ganze LleferunV^ ^" Klaftern angenommen werd n"V''n ^ Klaftern siige hat vor dem Beainn, ^ ^"^tionslu, schicdenheit des Anbotes verschieden bemessen wird. — Für einen beabsichtigten Anbot auf 25 Klafter sind 10 Gulden, von 5o Klaftern 20 fi... von 75 Klaftern3o fi., von 100Klaftern /^0 fi., und auf dle ganze Lieferung Lo fi. Vad^um zu erlegen. Nach ecfolgter Ratification des Licitationsaktes haben die Ersscher gegen Zurückstellung des Vadiums, eine Caution von 10 0^0 von ihrer Erstehungssumme zu leisten. — Die weitern Licitationsbeoingmsse können bei der hnrortigen Expedits-Direction elnge-.sehen werden. — Von der k. k. illyr. Came« ral-Gefallen-Verwaltung. Laibach am 16. Juli i63i. Z. 943. (1) Nr. 1275^2692. D. Getreidverstelg« rung. Auf der Staatsherrschaft Sittlch wird am 10. August d. I,, Vormittags von 3 bis 12, und Nachmittags von 2 bls 6 Uhr, eine Quantität von 212 22^2 Metzen Weitzen, in Parthien von 5 bis 10 oder 20 Metzen, mittelst öffentlicher Versteigerung gegen gleich bare Bezahlung hintangegeben werden. — Staatsherrschaft Sittich am 18. Juli i9Zl. Z. Y24. (2) Nr. 81^126. Oeffentllche Prüfung für Privatschüler der deutschen Schulen. Zum Schlußc des laufenden Schuljahres werden die Privatschüler der deutschen Schu« len zur öffentlichen Prüfung aus den Lehrge-gcnstanden dieser Schulen auf dm 5. August und die folgenden Tage (nut Ausnahme des 7. und 6.) so lange es erforderlich sepn wird, vorgerufen. Die Vorführung derselben zu dem gefertigten Schulen - Oberaufseher zur Emschrelbm.g hat am vorhergehenden Sonntage, d. i. am Zj. Juli von !Q bis 12 Uhr Vormittags, zu geschehen, wobci dle Personal-Standes-Tabelle des Schülers vorzulegen, von jenen Schülern, die für die zweite oder dritte Classe geprüft werden wollen, das Zeugniß über die bestandene öffentliche Prüfung der vorhergehen« den Classe, so wie lion jeden Privatlchrcr das Lchrfahigkeits-Zeugniß vorzuweisen, und das gesetzliche Honorar mit 2 ft. für jede einzelne Prüfung zu entrichten seyn wird. K. K. Schulenoberaufsicht Laibach den io. Juli i33i. Z7^2Z^ (3) Nr. 10709^1927. Z. M. Kundmachung. Von der k. k. vereinten illyr. Cameras Gefallen-Verwaltung wird hicmit zur alige« meinen Kenntniß gebracht, daß in ihrem Amts« 6Z4 Male, im ersten Stockwerke des Freyherrn v. Zols'schen Hauses a:n Naan, am 29. ö. M., Vormittags um 10 Uhr, eine Minuendo-^«citation zur Bcischaffung der für zwei Kanzley-diener und zwei Hausknechte erforderlichen Li-vr6e:Stücke, abgehalten werden wird. — Diese Livree - Glücke bestehen in vier Klappen-Fraks, wovon zwei mit gelben Borden; vier runden Westen, wovon zwei mit gelben Borden; vler langen engen Sticfelbemkleidern, und vler Mänteln., — Das hiezu erforderliche Materials besteht in 35 Ellen mohrengrauen, gut eingelassenen und gepreßten ^/^ Ellen, breiten Tuch; in lo Ellen hechtgrauen, gut eingelassenen^ georeßten, M Zllen breiten Tuch;; 28 Ellen guten gefärbten Futter-Eanafaß und 9 Ellen guter Futte.rlelnwand / jede Gattung, eine Elle brett; 16 Ellen, halbseidener gelber Borden; 3 ^2 Dutzend, großen,, und' 1 i^ Dutzend kleinen welßplattntcn metallenen Knöpfen/, und. endlich Z 1^2 Dutzend' großer, und l 1^2 Dutzend kleiner gelber metallener Knöpfe. — Wozu diejenigen, Handelsleute, und Professlonisten, welche dle Lieferung dieser Livree-Stücke,, sey es das Materiale für sich,, oder nebst der Verfertigung, zu übernehmen wünschen, mit dem Belsatze eingeladen werden, daß dle sämmtlichen vorbesagten fertigen Kleidungsstücke längstens binnen drei Wochen, das zubereitete Mmermle aber, wenn die Lieferung desselben besonders erstanden wird, längstens binnen acht Tagen nach erfolgter und bekannt gemachter Ratification des Licitarions-Protokolls ganz fertig zur hiesigen Gefälls-Oecono-mie abgeliefert werden müssen, und nur nach vollkommen gutem Befunde werden übernommen werden. — Jedem Licitanten Ueibt es i«b»igens unbenommen, von dem betreffenden Material« em Muster beizubringen, und die Lintationsbedingnisse bci der Expedits-Direction der Camera! - Gefallen-Verwaltung einzusehen. — Laibach am lo. Juli iL3i. vermischte ^Lrlambaruugrn. Z. 9^3. (1) Bücher-Licitation. Am St. Iacods-Plal^e Nr. i^9, werden am 28. d. M., von 9 bis 12 Uhr Vormittags, und von 3 bis 6 Uhr Nachmittags, nöthigenfalls auch folgende Tage, eine bedeutende Anzahl wissenschaftlicher und belletristischer Werke in deutscher, lateinischer, griechischer, französischer, eng« lischerund spanischer Sprache, worunter auch die allgemeine Weltgeschichte von Guthbie und Gray, in 92 Bänden lst, an dm Meistbietenden gegen sogleiche Bezahlung aus freier Hand hintangegeben werden, wozu Liebhaber höflichst geladen sind. Z. Dl en stv erleih u ngen. Bei einer Bezn-ks-Herrschaft in Unttr-krain wnd ein Steuereinnehmer und ein Pr«c» tikant, mit 1. October l. I. aufgenommen. — Ersterer muß lm Recknungsfache und Concepte, besonders im polnischen, bezirksobriZ-kettllchen Kanzlei-Geschäften practisch, Letzte« rer nur, im^ Eoncepte bewandert, Deide fedoch emes gut moralischen Lebenswandels seyn. Die nähere Auskunft hierüber ertheilt Herr Heinrich Ritter v. Garlboldi, flandi-scher Kanzellist, wohnhaft bei St. Florian, Haus Nr. 65, an welchen sich bis 20. September l. I., mit portofreien Briefen zu verwenden ist. laibach den 16. Juli i83i. Z. 9^ (l) Anzeige. In der Eger'schen Buchdruckerep, in der Spital-Gasse, Nr. 267, ist zu haben: VerKehrunOsstener - Mfindungs- Preis: das Buch 3o kr. Z. 925. (2) . . Ein Geometer, welcher bei emer Herrschaft hierlandcs in diesem« und künftigen Jahre einige Tausmd Joch Wälder aufzunehmen, und in kleine Parzellen zu vertheilen hat, wünscht einen Adjunctcn aufzunehmen; das Nähere erfahrt man im Zcitungs-Comptoir. 3^9,26. (3) ^ M a ch r i O t. Chlorkalk zur Reinigung der Luft, ingleichen Chlor - Räucherungsblät-ter, so wie auch mehrere Gattungen aromatische Wässer, sind fortwahrend in der Handlung des Unterzeichneten im ZebuMschen Hause am alten Markt, frisch und billigst zu haben. ^ok. O5513olleAZ° Anhang zur Naibacher Leitung. > ««» ' ^ ^7^--------^,—-----, .. ^-----------, - -- " . ^ Wasscrstand am Pegel ' Meteorologische Beobachtungen zu Lasbach ^ d°r Einmündung . ______.^_»»»»^<——,—,. desLaibachfiusses in den Barometer Thermometer Witterung_____ Gruber'schen Canal M°nat Z Früh Mittag Abends Früh Mittag Abend ^h Mittags Abends ^ l .!,. L. 'zTs L. K.jW K.jW tt.sW 9 Uhr 3u^ 9 Uhr __ j j Juli i5. 27 2,7 27 Z.i l«? 2,9 — ,4^^o^^i7 Nebel l schön l heiter l 4. « 3 <, « '4 «? ^i.l 27 4,3!,? äZ — i5 — 22 — 19 s. heiter heiter heiter ^ 1 i 0 » i5. 17 43 17 4.3! 27 3,8 — ,7 — 24 — 2o s. heiter heiter s. heiter -l> 0 0 0 » ^6. 37 3.7 H7 I2jH7 ^,a — 17 — 23 -, Iy heiter Donw. Donw. ^.020 » 17^ 2? 4,2 27 5,3 27 3,2 — ;6 — 17 — ,5 Regen Donw. schön ^ » a 0 , »8. 17 5,7 27 4,0 ,? 4,3 — »2 — 20 — 17 heiter heiter heiter 5 1 5 0 ! ^» ^ 19, 27 4,7 27^ 4,7 »7j 4.2 — i3j--j22 — 17 heiter schön s. heiter___-^___l___^^ ! Angekommen den t9. Juli lL3l. Hr. Wenzel Ubelli Freyherr von Siegburg, k. k» Landrath in Rovigno, mit Familie, von Trieft nach Prag. — Hr. Ludwig v. Beniczky, Candida! der bildenden Künste,- Maria Calafatti, und Franziska Bachreuch, Private; alle drei von Wien nach Trieft. — Hr. Ritter v. Altesty, Begüterter, mit Familie, von Rohitsch nach Trieft. Den 20. Hr. Christoph Paucovich, Handels-Ca-pltam, mit Gemahlinn, und Hr. Michael Baltisch, Handelsmann aus Odessa, mit seiner Mutter; beide von Trieft nach Wien und Odessa. — Hr. Vuteneff, kaiserl. russischer Berggeschworner, von Klagenfurt. Sours vom 15. Julius 1831. MttteipreW. Staat«fchuldverfch?tibung«n lu5v. H. (in CM.) 79 »j» dttto dettV zu 4 v. H. lin CM.) b»3M detto detco zu l v. H. (in CM.) 1? ^b Dail. mit Verlos, v. I. »»21 für»00 fi. c>nCM.)T^7^ W>e»itr Staot>Vanc.Odl.zu2^2v. H. (in CM.) 29^^ lAerarial) (Domestf Obl,gation — — st,n,Steyermark,KarN' Zu« vH.l 3o^5 — ten, Krain und Görz zu > 5/ä v-H. s — — Eeutr.-Cassc-Anweiwngen. JährlicherDiöconto 5 9H16 pCt. Nant.Actien pl. Stüct 100L in Conv. Münze. ^erjeichniß der hier verstorbenen. Den ^5. Juli 1L21. . .D'" H"rn August Speranza, Director der k. k. privil. Zuckerrasstnerie Venier «r Pervch, sein Sohn August, alt 5 1^2 Jahr, am Platze, Nr. 2LH, am Zehrsieber. Dm z6. Hr. Franz Kaitisch, Accessist bei der k. k. Vcmcal - Camera!-Verwaltung, alt 26 Jahr am neuen Matkt, Nr. 220; dem Lorenz Kunstik' Kanzleidiener, sein Sohn Lorenz, Schüler der ersten Humanitäts-Classe, alt 16 Jahr und 11 Monat, in der Gradischa-Vorstadt, Nr. L; und Ursula Gollob, lebige Dienstmagd, alt 40 Jahr, im Civil-Spital, Nr. ^; "Ue drei an der Lungenschwindsucht. — Theresia Scharz, Aschers - Witwe, alt 74 Jahr, in der St. Peters-bannK ^'- ^"'' "" der Auszehrung. - Hr. Io-53 ^ak"^ Gerber, bürgerl. Hutmachermeister, alt lich befcka,.?"^ ^he am Schlagfluß, und ist gericht-^ '"^iut worden. künde unb^ub-H'' 3^°b Pfandl, vr. der Arznel-alt 7^ Jahr «""Stadtarzt der HauptstadtLaibach, Ablagerung des GiAM"' ^l.tz, Nr. 20Z, durch Entkräftung. — H>? 'c^s auf die Speicheldrüsen an miS, alt I'z Jahr. ' Z""z3iister, Handlungs-Com-ewfachm Nervenfiebe!. °"en Markt, Nr. 23, am In Gratz 9M ,6. Iul7 ,g^, 36. l2. 54- 35. 8« Dre nächsten Zuhungen werden am 2? Juli und 10. August l35!»n Gräh /ebattm werden. u^v""«» 3. 9^2. (1) Im Hause Nr. 23, in der Pollaria-Vor-fiadt, bei Schldan, sir.d für künftige Michaelie Zett, drei oder vier Zimmer, Küche, Speis und Keller, nöthigenfalls auch «in Stall biß auf sechs Pferde zu rernnelher. Das Nähere erfahrt man daselbst. Auch lss »m nämlichen Hause echter schwarzer <Ü3pc» ä' Islriäiier-Wein u 16 kr. die Maß zu haben. s> 959. («) Feilbietungs » Edict. Won dem Ncl'ttsgltiHte Prem rrird hiemit bekannt gcmachr: Gs seo über Ansuchen eer lZi-ben des Joseph Terrosck, gewesenen 5. t. Post« meistels zu Lippa, ob deren Fotdttung pr. ä6 ft. » l^2 tr. sammt Nelienveldindlichkettcn m die executlve Feilbieluna der, dem Schuldner Andreas E merdu, vulßo Ivanto, zu Pre« geböliaen, del Herrschaft P«m, zub Urb. Nr. »9 dienstbaien, auf 4N7 ft. 40 tl. gerichtlilb geschabten, behaus, ten Drittelbube ,u chrem. HewvNtgtt, und hie,« die Termine auf den 9. Ium, ?. Juli und «. August ,62», jedeSnwl BolMlttags Zo Uhr, im Orte der Realität mit dem Beisätze anberaumt, daß, im Fasse als dieselbe weder bei der ersten noch zweiien Feildietung über oder doch um die Echäßung an Mann gebracht werden tonnte, bei der dritten Fnlbietung auch unter der Schäz, zung hintangegeben werden wülde. Anmertung. Bei der ersten und »wetten Licitation haben sich teine Kaulluftige gemeldet. Nezittsgtlicht Plem am 2. Mai i93i. 6SS KttM» unv lanvrechtltche ^erlautbarllnssen. 3. g5'. (») Nr. ^ß^H. Von den: k. k. Stadt-und Landrechte in Krain , wird mittelst gegenwartigen Etnc-tes erinnert, es habe wlder die unbekannten Erben deß am I. Jänner lli2g verstorbenen Adolph Schrank, bei diesem Genchte Or. Blai sms Krobath, Eurator der wahnsinnigen Ro-falia Schrank, Klage auf Bezahlung des ehe-gattllchen Zuhnngens pr. ,200 ft. E. M^ c. «. 0., eingebracht, und um Aufstellung ei< nes Curators gebeten. Da der Aufenthaltsort der Beklagten diesem Gerichte unbekannt ist, und weil sie vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung und auf ihre Gefahr und Unkosten dm hlerortigen Ges richtsaduocaten, Dr. Lindner,, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtsfache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden w,rb. Die Adolph Schrank'schen Erben werden dessen zu dem Ende erinnert, damtt sie allen? falls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Rechtsbchelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wlffen mögen, insbesom dere, da sie sich d»e aus ihrer Verabsaumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werden. Lachach den 9. Juli i63i. vermischte Verlautbarungen. FeilbietungK. Gdict. Von dem Bezirksgerichte Prcm wird hiemit bekannt gemacht: Gs sey über Ansuchen der Gr. den des Ioftpd Terrafch. gewesenen k. t. P^ss. Meisters zu Lippa, ob deren Forderung aus dem Urtheile/ 66(1. t. September, et inwkulaw ». August 162), Nr. 724, pr. »63 ft. M. M., sammt Nebenverbinblichkeicen in die executive Aelldietung der dem Schuldner Johann Jane. Mtsch gehörigen, dem Religionöfonds.Benesicio St. Katharina zu Iqa, 5ul) Urb. Nr. 22 dienst-baren, auf 346 st- ö5. kr. gerichtlich geschähten unbehausten Biertelhube zu Sarezhie gewilliget, und hiezu die Termine auf den »4. Juni, 1,2. Juli und 9. Augast iL5«, jedesmal Vormittags 10 Uhr/ im Orte der Realität mit dem Beisaye anberaumt, daß im Falle, als dieselbe weder bei der ersten noch zweiten Feildietung über »der doch um die Schätzung an Mann gebracht weiden könnte, beider dritten FeiMttung auch untn dst SlbMungs»agsaz» zung der, dem Execute« Matthäus Nothar gehörigen ljI Hübe, s»ib 5^auslZahl 22, ,n Burgstall über Einschrettung des Executions-führers, Andreas Nothar, abzukommen habe. Bezirks «Gericht Staatsherrschaft Lack am 16. Juli i83i. (Z. Amts-Blatt Nr. 87. d. 21. Juli i23l.)