Nr. ut. 1878. Mittwoch 10. Juli. Laibacher SCHULZEITUNG. Erscheint 3,1,1 10. und 25. jedes Monat». Organ des krainischen Landes - Lehrervereins. Seclisstor «Jjilii'jH'Jiiifi'. Vereinsmitglieder erhalten das Blatt gratis. ^ränumerazionspreise : Für Laibach: Ganzjähr. fl. 200. halbjähr. fl. 140.— M i t de r 1' os t: Ganzjähr. fl. 2'80, halbjähr. 11.1*50. ^xPedizion: Buchdruclcerei lg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg, Bahnhofgasse Nr. 15. Inserate werden billigst berechnet. Schriften und Werke zur Rezension werden franko erbeten. Unsere Landes-Volksschulgesetze. (Vortrag, gehalten in der 68. Monatsversammlung des konstituzionellon Vereines von Prof. Willi. Linhart.) Durch die Schaffung der Reichsgesetze, nemlich des Gesetzes vom 25. Mai 1868, Wodurch grundsätzliche Bestimmungen über das Verhältnis der Schule zur Kirche erlassen, Ulid des Gesetzes vom 14. Mai 1869, durch welches die Grundsätze des Unterrichtswesens bezüglich der Volksschulen festgesetzt werden, wurde die bisherige Basis, auf welcher uhser gesammtes Volksschulwesen ein Jahrhundert lang ruhte —• die sogenannte alte politische Schulverfassung, — aufgehoben und eine neue, den Bedürfnissen der Zeit, in der "'ir leben, besser entsprechende gegründet. Der Geist, der uns aus diesen beiden Gesetzen entgegenweht, ist genugsam gekenn-Zeiehnet in dem Wortlaute der ersten Paragraphe derselben, die folgendermassen lauten: »Oie oberste Leitung und Aufsicht über das gesammte Unterrichts-V'ul Erziehungswesen steht dem Staate zu und wird durch die hiezu gesetzlich berufenen Organe ausgeübt;“ und „Die Volksschule hat 2Ur Aufgabe, die Kinder sittlich-religiös zu erziehen, deren Geistes-tütigkeit zu entwickeln, sie mit den zur weiteren Ausbildung erfor-dei’liche-n Kenntnissen und Fertigkeiten auszustatten und die Grundige für die Heranbildung tüchtiger Menschen und Mitglieder des Gemeinwesens zu schaffen.“ Uns allen ist es noch erinnerlich, mit welcher Begeisterung diese Gesetze von der Sesanimten Intelligenz des österreichischen Volkes aufgenommen wurden; die Schaffung dieser Gesetze war eine grosse Tat unserer Reichsvertretung, eine Tat, um die uns zu beneiden selbst das Ausland Grund genug hatte. Leider wurden die grossen Hoffnungen, die man an diese Gesetze knüpfte, bald nieder herabgestimmt, da einige Landtage der verschiedenen Königreiche und Länder, denen die weitere Ausführung dieser Gesetze überlassen blieb, in die Intenzionen der fteichsvertretung nicht eingehen zu können vermeinten, wodurch die Schaffung eigener Gundesgesetze und mithin die Konsolidierung des Provinzial-Volksschulwesens Jahre hindurch verzögert wurde oder, wie z. B. in Tirol, gar nicht zur Ausführung kam. Auch in dem Landtage unserer Provinz traten ähnliche Erscheinungen zutage. Zum ei‘sten male beschäftigte sich unser Landtag mit einem Gesetzentwürfe, betreffend die Schulaufsicht, in der neunzehnten Sitzung vom 30. September 1868, welcher jedoch wegen ____194 prinzipieller Abweichungen von der Regierungsvorlage die allerhöchste Sankzion nicht erhielt; ebenso geschah es mit der erneuerten Regierungsvorlage in der elften Sitzung vom 8. Oktober 1869. Und so wie das Schulaufsichtsgesetz wurden auch das Gesetz zur Regelung der Errichtung, der Erhaltung und des Besuches der öffentlichen Volksschulen und das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes erst nach mehrmaligen Verhandlungen geschaffen, so dass unsere wichtigeren Landesgesetze, nemlicb das Schulaufsichtsgesetz vom 25. Februar 1870, die beiden andern aber, das Gesetz zur Regelung der Errichtung etc. der Volksschulen und jenes zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes, gar erst vom 29. April 1873 datieren. Blättert man die Debatten, die gelegentlich der Beschlussfassung dieser Gesetze geführt wurden, durch, so wird man schon im vorhinein das Resultat derselben, die Gesetze, mit einem Misstrauen entgegennehinen. Es wird viel gesprochen, viel Prinzipielles, Allgemeines, — wenig Sachliches, Wesentliches. Bei jeder Gelegenheit war die nazional-klerikale Landtagsmajorität ängstlich bemüht, der Schule, diesem gewaltig emporstrebenden Kinde unserer Zeit, die Fittige zu stutzen, damit es ja nicht eines Tages zum kräftigen Manne heranreife, der, unbekümmert um das politische und religiöse Parteigetriebe um sich her, seine eigenen Wege gehen könnte; hier erst offenbart sich ihre Ansicht, dass die Schule nur ein Faktor sein und bleiben müsse, der ihren Sonder-bestrebungen zu dienen habe: eine Magd nazional-klerikaler Velleitäten. Dass unter solchen Umständen unsere Schulgesetze, Gesetze von solch’ we tgehender allgemeiner Bedeutung, den wahren Bedürfnissen nicht entsprechen können, ist selbstredend, und der nächste Landtag wird sich der Aufgabe nicht entschlagen können, unsere gesammten Landes-Volksschulgesetze einer eingehenden Revision zu unterziehen. Im folgenden will ich einige derjenigen Punkte hervorheben, welche einer Aende-rung ganz besonders bedürftig sind. Da haben wir vorerst das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes. Im § 6 desselben wird das Präsentazions-, resp. Ernennungsrecht des Lehrers der Schulgemeinde, also dem Ortsschulrate zugesprochen. Ueber diesen Punkt nun ist seit dem Bestehen dieses Gesetzes schon so viel gesprochen und geschrieben worden, dass ich mich in der Motivierung einer Aenderung dieses Paragraphes wol nur kurz zu fassen brauche. Unsere Ortsschulbehörden bestehen zumeist aus Männern, die den Wert und die Bedeutung der Schule durchaus nicht zu schätzen wissen und bei einer Besetzung auf alles andere Rücksicht nehmen, nur nicht auf die Befähigung des Kompetenten. Diese Bestimmung hat zur Folge, dass eine Gemeinde ihren Lehrer, wenn derselbe einmal definitiv angestellt ist, um keinen Preis mehr los werden kann, wenn sie hinterher unzufrieden mit demselben wird, es sei denn, dass er sich grobe Disziplinarvergehen zuschulden kommen Hesse. Ich weiss auch aus Erfahrung, dass das Ernennungsrecht des Lehrers den Ortsschulräten eine wahre Last ist, der sie mit grossem Vergnügen recht gern ledig werden möchten, denn jede Ernennung gibt Anlass zu mancherlei Gehässigkeiten und Streitigkeiten innerhalb der Gemeinde. Was aber die Lehrer selbst anbelangt, so würden dieselben insgesammt, mögen sie was immer für einer Partei angehören, eine Aenderung dieser Bestimmungen mit grosser Befriedigung entgegennehinen; denn bei vielen Bezirks-Lehrerkonferenzen sind Resoluzionen in diesem Sinne schon vor Jahren gefasst worden- Auch in allen anderen Provinzen hat man nach kaum ein-, zweijähriger Erfahrung den Ortsschulräten das Ernennungsrecht rundweg abgenommen. Es fragt sich nun, wie wäre eine solche Aenderung durchzuführen, da nach § 50 des Gesetzes vom 14. Mai 1869, durch welches die Grundsätze des Unterrichtswesens bezüglich der Volksschulen festgesetzt werden, diejenigen, welche die Schule erhalten, bei der Ernennung des Lehrers mitzuwirken berechtigt sind ? Ich möchte wünschen, dass diese Aenderung in einer ahn- 195_____ liehen Weise durchgeführt werden würde, wie sie das Kärntner Landesgesetz durchgeführt hat. Nach dem Kärntner Landesgesetze sammelt die Bezirksschulbehörde die Kompetenzgesuche, verfasst die Kompetententabelle und macht den Besetzungsvorschlag; dieser ganze Akt wird der betreffenden Ortsschulbehörde übermittelt, welche berechtigt ist, gegen den Vorschlag motivierte Einwendungen zu machen — das ist die Mitwirkung;— 'v'om Ortsschulrate wandert der Akt durch den Bezirksschulrat zum Landesschulrat, der, °lnie dass er an die Reihenfolge der Kompetenten, noch auch an die Einwendungen des Ortsschulrates gebunden wäre, die Ernennung vornimmt. Da im Landesschulrate auch zwei Mitglieder des Landesausschusses sitzen, so wirkt in ihrer Abstimmung auch das Land mit. Wie sie also sehen, meine Herren, lässt sich diese Frage auf eine wunderbar einfache Weise lösen. Ein weiterer Punkt, der änderungsbedürftig wäre, ist in dem § 32 desselben Gesetzes enthalten. Dieser Paragraph enthält nämlich die Bestimmung, dass Leiter von zwei- und mehrklassigen Schulen eine jährliche Funkzionszulage erhalten, nur die Leiter Onklassiger Schulen sind hievon ausgeschlossen. Dies, meine Herren, ist eine offenbare Unbilligkeit; denn der Leiter und Lehrer einer einklassigen Schule ist nicht nur, Was die Stundenanzahl anbelangt, sondern auch in jeder anderen Beziehung viel mehr angestrengt, wie jeder andere Lehrer. Er hat den schlimmsten Teil, da er Kinder der verschiedensten Alters- und Bildungsstufe gleichzeitig zu unterrichten hat, bekannter-föassen die schwierigste schulmeisterliche Kunst. Die Funkzionszulage wurde ferner den Leitern doch wol nur deshalb zuerkannt, weil ihnen die Führung der Amtsbücher obliegt; dasselbe hat aber auch der Leiter einer einklassigen Schule zu tun, nur in noch ei'höhtem Masse, da sich an einer mehrklassigen Schule auch die übrigen Lehrkräfte an der Führung der Amtsbücher beteiligen müssen. Es ist also nur ein Gebot der Billigkeit, wenn den Leitern an einklassigen Schulen dieselbe Funkzionszulage bewilliget wird, wie denen an zweiklassigen Schulen, im Betrage von 50 ff. Dazu kommt noch, dass eine grosse Anzahl von einklassigen Schulen mit der Zeit in zweiklassige umgewandelt werden, "de dies bereits mit einer erklecklichen Anzahl geschehen ist, wo dann die Funkzionszulage ipso facto in Kraft tritt. Einen weitern Punkt, der der besondern Berücksichtigung des Landtages empfohlen wird, bildet der § 34 des Schulaufsichtsgesetzes vom 25. Februar 1870. Dieser Paragraph handelt von der Zusammensetzung des Landesschulrates und bestimmt unter andern, dass in denselben auch zwei Mitglieder des Lehrstandes einzutreten haben. Diese zwei Mitglieder werden nach § 35 vom Kaiser auf Antrag des Ministeriums für Kultus und Unter-rtcht nach Einholung des Vorschlages des Landesausschusses ernannt. Dieses Vorschlagsrecht hat nun der Landesausschuss — wie dies ja bekannt — in der Weise ausgelegt, dass derjenige, welcher vorgeschlagen, auch unbedingt ernannt werden müsse. Ls hat also der Landesausschuss diese zwei Mitglieder, die die Vertreter der Lehrerschaft im Landesschulrate sein sollen, geradezu zu ernennen. Dies ist eigentlich eine Ungeheuerlichkeit, denn wenn der Vertreter der Lehrerschaft vom Landesausschusse ei'nannt wird, dann ist er kein Vertreter der Lehrerschaft, sondern nur einer des Lan-desausschusses, und hat als solcher gar keine Verpflichtung gegenüber der Lehrerschaft. Abgesehen davon, dass der Landesausschuss vielleicht nicht immer die geeignetsten Per-sbnlichkeiten wählen dürfte, kann der Vertreter einer Korporazion doch nur durch freie Vfahl aus dieser Korporazion selbst hervorgehen; dann ist er ein Vertreter im wahren Sinne des Wortes und kann über seine Tätigkeit von denjenigen , die ihm das Mandat gaben, zur Rechenschaft gezogen werden. —• Ich bin also dafür, dass das eine der zwei Mitglieder des Lehrstandes von der Landes-Lehrerkonferenz gewählt werde und das andere Mitglied, welches, wie es der Usus mit sich brachte, gewöhnlich dem Stande der Mittel- Schullehrer entnommen wurde, vom Kultusministerium auf Antrag der Landesschulbehörde ernannt werde. Noch wäre manches zu erwähnen, das der Aufmerksamkeit des Landtages zu empfehlen würdig wäre, ohne dass ich diesbezüglich auch positive Vorschläge machen würde. So ist es unumgänglich notwendig, dass die Gehaltsfrage früher oder später wieder auf die Tagesordnung der Landtagsverhandlungen wird gesetzt werden müssen. Ich will damit nicht gesagt haben, dass sämmtliche Lehrergehalte in Krain um ein Bedeutendes aufgebessert werden müssen, obwol auch dies sehr im Interesse unseres Schulwesens liegen würde, wol aber halte ich es für angezeigt, dass ein billigerer Modus des Gehaltsausmasses in Kraft trete. In anderen Provinzen werden in dieser Hinsicht die Volksschulen in verschiedene Gehaltskategorien eingeteilt. In Krain haben wir nichts ähnliches. Es gibt bei uns Dörfer mit ganz kleinen Schulen, an welchen Gehalte mit 500 bis 600 ü. sistemisiert sind; dazu kommt noch, dass der Lehrer au solchen Schulen freie Wohnung, Holz und die Nutzniessung einer kleinen Wirtschaft hat, während an den meisten Schulen unserer Städte, wo doch das Leben unverhältnismässig teuerer ist, der Lehrergehalt karge 400 ii. beträgt. Die Gehalte an den Volksschulen der Städte müssen erhöht werden, wenn man nicht haben will, dass an solchen Schulen immer nur Anfänger, die keinen anderen Posten erhalten können, angestellt werden sollen, und auch unter diesen findet sodann ein ewiger Wechsel statt, was der betreffenden Volksschule nur zum Nachteile gereicht. Dieser unbilligen Gehaltsverteilung könnte wenigstens vorläufig teilweise dadurch abgeholfen werden, dass der Landesausschuss ermächtigt werde, solchen Lehrern, die sich besonders verdient gemacht haben, mit Zustimmung des Landesschulrates Personalzulagen zu erteilen, um sie so für die Dauer an die Schule zu fesseln, wo sie eben wirken. Ein anderer wunder Punkt in unserer Volksschulgesetzgebung ist endlich auch die Schulpffichtigkeit. Nach § 17 des Gesetzes vom 29. April 1873 beginnt die Schulpflicht in der Hegel mit dem vollendeten sechsten und dauert in der Regel bis zum vollendeten zwölften, in Städten und Märkten mit drei- und mehrklassigen Schulen bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahre. Dies nun, meine Herren, ist eine höchst unmotivierte Bestimmung, welche mancherlei Unzukömmlichkeiten zur Folge hat. Bei uns in Krain ist kein so gereller Unterschied zwischen Stadt und Land; ja, oftmals gehört das eine Haus noch zur Stadt, das unmittelbar daneben befindliche schon zum nächsten Dorf. Die Kinder des ersteren müssen also die Schule bis zum vollendeten vierzehnten, die des letzteren Hauses nur bis zum vollendeten zwölften Jahre besuchen. Ausserdem sind in allen Stadtschulen auch Kinder vom Lande eingeschult. Muss nun, wenn die Kinder das zwölfte Lebensjahr erreicht haben, eine Teilung eintreten, so verursacht dies eine bedeutende Störung und erregt auch mit Recht den Unwillen der Eltern. Ich würde daher wünschen, dass in ganz Krain dieser Unterschied fallen gelassen und eine einheitliche Schulpflicht hergestellt werde. Zum Schlüsse möchte ich nur einige Worte noch erwähnen in Bezug auf die Art und Weise der Beischaffung der sogenannten sachlichen Erfordernisse. Nach § 3 des Gesetzes vom 26. Oktober 1875 haben dieselbe die Gemeinden zu besorgen. Nun ist es aber uns allen bekannt, wie die Gemeindeorgane, namentlich iu den kleineren Gemeinden, ihrer Pflicht obliegen. Oftmals kommt es z. B. vor, dass die Schiffe mitten im Winter geschlossen werden muss, weil kein Holz zum Heizen da ist, u. dgl. Ich möchte daher die Beischaft'ung der sachlichen Erfordernisse in sicherere, verlässlichere Hände gelegt wissen. Aus all’ dem Gesagten erhellt, dass unsere Laudes-Volksschulgesetze in allen ihren Bestimmungen keineswegs den Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen; eine dies- bezügliche Aenderung erscheint also dringend geboten. Ich stelle daher den Antrag, der bonstituzionelle Verein fasse folgende Resoluzion: „Der konstituzionelle Verein hält es für d ringend geboten, dass sich der krainische Landtag in einer seiner nächsten Sessionen mit eioer eingehenden Revision der Landes-Volksschulgesetze befasse.“ Nach einer kurzen Debatte wurde die Resoluzion einstimmig angenommen. Niederösterreich. (L e h r e r - R e i s e s t i p e n d i e n. — Reorganisierung der ^'olks- und Bürgerschulen.) Gemäss des Beschlusses des niederösterr. Landtages Vo"t 16. April 1877 sind für Volks- und Bürgerschullehrer, eventuell für Lehrer an den ri|it Uebungsschulen verbundenen niederösterr. Landes-Lehrerseminarien, im Jahre 1878 sieben Landes-Reisestipendien zum Studium des Volsschulwesens in Deutschand und in (iei' Schweiz, und zwar jedes im Betrage von 300 fl., zu verleihen. Jeder Bewerber hat seinem Einschreiten einen für das angesuchte Reisestipendium berechneten Reiseplan beizuschliessen lllld sich zu verpflichten, im Falle ihm ein Stipendium verliehen wird, einen eingehenden, Zllr Drucklegung geeigneten Bericht an den Landesausschuss einzusenden. Könnte sich ,loch auch das Land Krain einmal zu solchen nützlichen Handlungen entschliessen! — ^er Ortsschulrat des zweiten Gemeindebezirkes in Wien hat sich mit einer motivierten Ergäbe an den Gemeinderat mit der Bitte gewendet: derselbe möge in Angelegenheit ^er Reorganisazion der Volks- und Bürgerschulen mit Beschleunigung Vorgehen, da mit dieser Hauptfrage auch eine ganze Reihe von Fragen untergeordneter Natur gelöst Wenden muss und es sehr wünschenswert sei, dass im kommenden Schuljahre die neue bb'ganisazion bereits bestehe. Mähren. (Ein Erlass au den Landesschulrat wegen der Beichte der Schulkinder.) Wie aus Brünn berichtet wird, hat der Herr Unterrichtsminister an deß Landesschulrat einen Erlass gerichtet, womit diese Behörde ermächtigt wird, auf durch die lokalen Verhältnisse begründete Eingaben der Kirchenbehörden von den allgemeinen Ferienvorschriften eine Ausnahme in der Weise eintreten zu lassen, dass für dje Volks- und Bürgerschulen wie die staatlichen Uebungsschulen zu dem Zwecke des mplänges der Sakramente der Busse und des Altars durch die Schulen ein Nachmittag llnd auch der folgende Vormittag freigegeben werden könne. Xj © 3s si 1 e s. Ernennung. Der Minister für Kultus und Unterricht hat den Gymnasialprofessor in udolfswert Herrn Anton Derganc zum Bezirksschulinspektor des Schulbezirkes udolfswert ernannt. ^ Veränderungen im Lehrstande. Die provisorischen Herren Lehrer Franz Auser in ccheiner-Vellach und Johann Peruzzi in Unterlag wurden zu definitiven Lehrern, 61 Provisorische Oberlehrer Josef Potoka r in Nassenfuss zum definitiven Oberlehrer Selbst ernannt. j Bereisungen des Herrn k. k, Landespräsidenten. Der Herr Landespräsident v. Kallina ehrte anlässlich seiner Visitazionsreisen in den politischen Bezirken Gurkfeld und Stein auch mehrere Schulen mit seinem Besuche. Auf der Fahrt nach Stein besichtigte der- selbe das Schulgebäude zu Mannsburg, in Stein dagegen wohnte er auch durch längere Zeit dem deutschen Sprachunterrichte in den einzelnen Klassen bei und richtete auch Fragen an die Schüler. Sowol in Stein als auch in Mannsburg wurde der Herr Landespräsident von der festlich gekleideten Schuljugend erwartet; dasselbe war zu St.Veit bei Egg der Fall. In Stein wurde der hohe Reisende überdies von einer Schülerin der dortigen Mädchenschule durch eine kleine Ansprache begrüsst; die Schüler der obern Klassen der Knabenschule stimmten sodann die Volkshymne an. Ueberall legte der Herr Landespräsident ein besonderes Interesse für die Schule an den Tag. Aus der Sitzung des Gemeinderates der Stadt Laibach vom 14. d. M. Wir tragen hiemit einen detaillierten Bericht über die Debatte bezüglich der Anträge der Schulsek-zion nach. GR. Klun erklärt sich gegen den ersten Antrag, da durch die Annahne desselben eine grosse Anzahl von Kindern von jeder weitern Ausbildung ausgeschlossen würde, denn es wäre den kleinen Gemeinden der Umgebung Laibachs die Gelegenheit benommen, ihre Kinder überhaupt in eine vierklassige Schule schicken zu können. Es sei jedoch Pflicht der Gemeinden, den Weg zu ebnen, welcher es allen Kindern ermöglicht, die nötige Ausbildung zu erlangen. Um dies zu erreichen, sei es nötig, sich an die h. Reichsregierung zu wenden, damit diese jenen überlasteten Gemeinden, denen die finanziellen Mittel fehlen, um Schulen mit vier Klassen zu errichten, unterstützend unter die Arme greife. Der Bezirksschulrat möge daher der h. Regierung die Mängel der durch die neuen Volksschulgesetze geschaffenen Situazion bekanntgeben und um schleunigste Abhilfe ersuchen. — GR. Pirker: Wenn der Bezirksschulrat in der vom Herrn Vorredner angedeuteten Richtung sich an die h. Reichsregierung wenden soll, so muss ich dies von vornherein als ein erfolgloses Unternehmen bezeichnen. Die Regierung wird eben auf die bestehenden Gesetze hinweisen, welche klar und deutlich den Standpunkt präzisieren, wie man einer Ueberfüllung der Volksschulen, wie es eben bei uns der Fall ist, steuern kann und soll. Durch den heute zu fassenden Beschluss werden übrigens nicht all® fremden Schüler von dem Besuche der städtischen Volksschulen ausgeschlossen, sondern diese Massregel betrifft in erster Linie die Gemeinde Schischka, welche an 140 Kinder in die laibacher Volksschule sendet, die aufzunehmen wir nicht verpflichtet sind und welche zum grössten Teile gar nicht die Mittelschule besuchen. Erhält die Gemeinde Schischka ihre eigene Schule, was in Kürze der Fall sein wird, dann ist auch der grosse Zudrang an die städtischen Volksschulen paralisiert. Ich empfehle daher die Anträge du Schulsekzion, welche ein sehr praktisches Ziel verfolgen, zur Annahme. — GR. Kluß meint, alles, was zur Verteidigung des Sekzionsantrages vorgebracht wurde, ziele ledig' lieh dahin, dass man sagt: die Staatsgesetze über das Schulwesen erfordern es, dass es so ist, wie es eben von uns verlangt wird. Allein die Gesetze sollen eben abgeändeR werden, denn kein Gesetz sei gegeben, um für ewige Zeit zu gelten, und bei jedem zeige sich mit der Zeit das Bedürfnis, es in einzelnen Teilen abzuändern. Er stelle daher den Antrag: der Gemeinderat wolle sich an den Bezirksschulrat zu dem Zwecke ^ wenden, damit letzterer höhernorts auf die Unzukömmlichkeiten aufmerksam macke, welche daraus für die höhere Schulbildung erfliessen, wenn die Kinder auswärtiger Ge' meinden von der Aufnahme in die städtischen Schulen ausgeschlossen werden; dm Bezirksschulrat möge eine Aenderung der betreffenden Gesetze in dieser Richtung anstrß' ben und überhaupt dafür bittlich werden, dass der Staat mehr für das Schulwesen tm6 als bisher. — Vizebürgermeister Dr. v. Schrey: Dem Anträge des Herrn Vorredner würde ich sehr gerne zustimmen, wenn ich annehmen könnte, dass derselbe irgend ein6 Aussicht auf Erfolg hat. Ich hätte gar nichts dagegen, wenn der Staat das gesannntc Schulwesen in eigene Verwaltung übernähme, weil ich überzeugt bin, dass er für dasselbe jedenfalls mehr zu leisten im stände wäre als jene Faktoren, denen das GeseF gegenwärtig die Sorge dafür aufträgt, nemlich die Gemeinde und das Land. Wenn Seitens eines der Herrn Redner bemerkt wurde, dass die Uebungsschule als einestaat-l>eke Anstalt durch ihre Erweiterung der Ueberfiillung der städtischen Volksschulen abhelfen könnte, so muss icli darauf erwidern, dass die Uebungsschule eine Anstalt ist, 'velche in erster Linie der Uebung der dort heranzubildenden Lehrer gewidmet ist, somit eine andere Aufgabe zu erfüllen hat, als die übrigen Volksschulen. Die Ueber-mllung der städtischen Volksschulen resultiert lediglich nur aus dem Umstande, dass die Gemeinde Schischka noch immer einer Schule entbehrt. Diesem Uebelstande wird aber lo nächster Zeit durch Errichtung einer eigenen Schule abgeholfen werden, und damit "’orden auch alle Momente geschwunden sein, welche irgend einen der Herren Gemeinde-1-äte bestimmen könnten, für den Antrag des Herrn GR. Klun zu stimmen. — GR. Potočnik erklärt, es wäre sehr am Platze, der h. Regierung offen zu sagen, welche Kon-soquenzen das in theoretischer Hinsicht an und für sich vorzügliche Volksschulgesetz in Praktischer Richtung nach sich ziehe, und in wie schwerer Weise es die Gemeinden Elaste. Trotz aller Vorzüge biete es nemlich nicht die nötige Garantie, allen schulpflichtigen Kindern die Gelegenheit zur weiteren Ausbildung zu bieten. — GR. Pirker: Die Gründe, welche seitens mehrerer Redner gegen die neuen Volksschulgesetze vorgeführt "'Orden sind, muss ich durchaus als nicht stichhaltige bezeichnen. Der Umstand, dass die städtischen Volksschulen jetzt zufällig überfüllt sind, ist sehr zu Ungunsten des Schul-Sosetzes ausgebeutet worden, jedoch mit Unrecht. Es bestehen heute in Krain 22 drei-lmd vierklassige Volksschulen, und zudem kann jeder Schüler, wenn er die Befähigung besitzt, auch aus einer dreiklassigen Volksschule in die Mittelschule aufsteigen. Der Gebelstand der Ueberfiillung kann durch das Gesetz leicht behoben werden, indem das ^olksschulgesetz selbst bestimmt, wo und wann vierklassige Anstalten zu errichten s’ml. Dass aber ein zufälliger frequenter Besuch unserer Volksschulen die Notwendigkeit '*ei' Aenderung der Volksschulgesetze erheischt, davon bin ich nicht im mindesten über-2eugt. — Referent GR. Dr. Ritter v. Kaltenegger: Der Antrag des Herrn GR. Klun strebt eine Aenderung der Volksschulgesetze in der Richtung an, dass das Reich die Jetzt dem Lande und den Gemeinden obliegenden Lasten übernehmen soll. Es ist wol ausser Zweifel, dass auch bei diesem veränderten Patronate die Lasten für die Steuer-träger die gleichen bleiben werden, da in jedem Falle die letzteren die Schule zu erhal-ton haben. Wir alle streben gewiss mit Wärme eine möglichst weitgehende Ausbildung unseres Volkes an, und da wir nun einmal diesen Zweck verfolgen, so müssen wir auch fbe Mittel wollen, die zu demselben führen. Durch den vorliegenden Antrag sind keines-"’egs alle Fremden von unseren Volksschulen ausgeschlossen, es werden nur diejenigen ubgewiesen, deren Heimatsgenieinden nach dem Gesetze verpflichtet sind, selbst Schulen 211 errichten, wie dies im vorliegenden Falle in erster Linie die Gemeinde Schischka ist. ^enn wir auch für den ersten Teil des Antrages des Herrn GR. Klun stimmen würden, So hat derselbe doch nicht die geringste Aussicht auf Erfolg. Dagegen erkläre ich mich Unbedingt für den zweiten Teil seines Antrages, welcher gegen die von Jahr zu Jahr sPärlicher werdende finanzielle Unterstützung des Volksschulwesens seitens des Reiches berichtet ist. Bei der Abstimmung wird der Sekzionsantrag sowie der zweite Teil des Antrages Klun angenommen, der erste Teil dagegen abgelehnt, (Fortsetzung folgt.) Die Lehrerkonferenz des Stadtbezirkes Laibach, die am 4. d. M. stattfand, war von 30 Mitgliedern (23 Herren und 7 Damen) und acht anderen Lehrern und Lehrerinen esucht. Als Schriftführer fungierten die Herren A. Žumer und Fr. Bahovec. Der Vor-s'tzende verlas zuerst die ihm zugekommenen Geschäftsstücke und die Anträge, die er an hie Bezirksschulbehörde behufs Ordnung des Schulwesens, Förderung des Schulbesuches uud Beseitigung der Hindernisse, welche der Entwicklung des Unterrichtes im Schul- 200 _ bezirke entgegensteken, gestellt, teilte die Erledigung derselben mit und ging dann auf die bei den Inspekzionen gemachten Wahrnehmungen über. Letztere bezogen sich auf die Aufnahme und Entlassung der Schüler, auf die Amtsschriften, bezüglich deren Führung er seine vollste Zufriedenheit aussprach, auf die Schulzucht, den Abteilungsunterricht, die Befolgung der Lehrpläne und den Unterricht aus den einzelnen Gegenständen. Insbesondere war dem Vorgänge beim Sprachunterrichte eine längere Besprechung gewidmet. — Ueber den zweiten Gegenstand: „Wie soll der Sprachunterricht an den städtischen Volksschulen eingerichtet werden, damit derselbe der zweifachen Aufgabe: der Ausbildung für das bürgerliche Leben und der Vorbereitung für die Mittelschule, möglichst entspreche?“ hielt Herr V. Grum einen Vortrag, in welchem er keinen Antrag stellte und der auch sonst keine Anregung zu einer Debatte gab; dagegen brachte der dritte Punkt der Tagesordnung: „Wahl der Lehr- und Lesebücher für das Schuljahr 1878/79 behufs Vorlage an die Bezirksschulaufsicht nach § 8 des Reichs-Volksschulgesetzes“ viel Leben in die Versammlung, namentlich aus Anlass des von dem Lehrkörper der städtischen Mädchenschule gestellten Antrages auf Einführung eines deutschen (statt des slovenischen) Lese- und Sprachbuches für den Unterricht aus der deutschen Sprache in der dritten Klasse, welchen Antrag die Referentin gegen den Vertreter der Gegner desselben, Herrn Raktelj, recht mutig verteidigte und wobei sich auch Herr Direktor Hrovath genötigt sah, einen Angriff des Katecheten der Ursulinenschule auf die Uebungs-schule der k. k. Lehrerinenbildungsanstalt gebtirend zurückzuweisen. — Der Bericht der Bibliothekskommission war sehr kurz, da die Gemeinde bisher für die Lehrerbibliothek nichts gespendet hatte und sich erst über Verwendung des gegenwärtigen Bezirksschulinspektors zu einer jährlichen Dotazion von 30 11. herbeiliess, die im nächsten Schuljahre kaum für die Einbände der bisher nur durch Geschenke erworbenen Bücher hinreichen dürften. Ueber Vorschlag des Herrn Direktors Hrowath wurde die bisherige Kommission durch Akklamazion wieder gewählt und ihrem Obmanne Herrn Kokail für seine Mühewaltung der Dank der Versammlung ausgedrückt. Nun folgten die Wahlen. Aus denselben gingen hervor: für den ständigen Ausschuss die bisherigen Mitglieder (die Herren Linhart, Praprotnik, Raktelj und Tomšič), als Vertreter des Stadtbezirkes in der Landeskonferenz die Herren Praprotnik und Raktelj. — Nach einer kurzen Ansprache des Vorsitzenden wurde die Sitzung um 11 Uhr geschlossen. Bei der diesjährigen Reifeprüfung wurden folgende Aufgaben zur schriftlichen Bearbeitung gegeben: A. An der Lehrerbildungsanstalt: 1.) Aus der Pädagogik: Welcher Mittel hat sich der Erzieher zu bedienen, wenn er die Jugend zum Gehorsam erziehen will? Es sollen die Wichtigkeit und die Vorzüge der fragenden Lehr-form angegeben werden. Es sind die Schulen des Mittelalters anzuführen und die Einrichtungen der Dom- oder Kathedralschulen näher zu erörtern. 2.) Aus der deutschen Sprache: Welche Bedeutung für den geistigen und materiellen Fortschritt der Völkei' im allgemeinen und der Europa’s im besondern hatte die Entdeckung der neuen Welt? 3. ) Aus der slovenischen Sprache: Kteri pomen ima železo za razvoj in stanje človeštva? 4. ) Aus der Geographie: Gestalt und Bewegung der Erde (für Schüler der V. Klasse einer achtklassigen Volksschule erklärt). Das Alpensystem Oesterreichs. Topographie Oberkrains. 5.) Aus der Geschichte: Roms älteste Verfassung. Rudolf der Stifter. Anfall der einzelnen Kronländer an Oesterreich. 6.) Aus der Mathematik: Drei Freunde unternahmen ein Geschäft und fanden am Ende des Jahres, dass ihr Kapital G’^/o oe" tragen hat, weil der Ueberschuss gerade 650 fl. betrug; die Einlagen verhielten sich "’ie 5/2 : 2 : ’/il wie gross war die ganze Einlage, wie gross waren die einzelnen Beitrag6 und wie viel gewann jeder? Man zerlege 56 so in zwei Teile, dass, wenn der grössere durch den kleinern und umgekehrt dieser durch jenen dividiert wird, die Differenz dieser Quozienten 56/6 gebe; wie heissen diese Teile? Wie hoch wächst ein Kapital von 3456-4 ii. bei S1/« °/o Zisenszins in 15 Jahren an? (logarithmisch zu behandeln). Die Oberfläche einer Kugel ist 452-16n*/; man berechne die Oberfläche eines senkrechten Zilinders von gleichem Volumen, dessen Höhe gleich ist dem Durchmesser der Kugel. 7. ) Aus der Naturgeschichte: Es ist das Verdauungssystem des Menschen darzulegen. Es sind die wichtigem Mineralien, die man im gewöhnlichen Leben Edelsteine nennt, nach ihren chemischen und mineralogischen Eigenschaften zu beschreiben. 8.) Aus der Naturlehre: Es ist das Gleichgewichtsgesetz an der schiefen Ebene abzuleiten und eingehend zu erklären (mit Zeichnung). Der Phosphor, sein Vorkommen, seine Gewinnung, seine Eigenschaften und seine Verwendung. — B. An der Lehrerinenbildungs-anstalt. 1.) Aus der Pädagogik: Wesen, Wichtigkeit und Pflege des Gedächtnisses. Leistungen der Jesuiten auf dem Gebiete der Erziehung und des Unterrichtes. Die Kindergärten und ihr Nutzen. 2.) Aus der deutschen Sprache: Klopstocks Bedeutung für die Entwicklung der neuern deutschen Literatur. Folgender Satz ist zu analysieren: „Das ist’s ja, was den Menschen zieret, und dazu ward ihm der Verstand, dass er im innern Herzen spüret, was er erschafft mit seiner Hand“ (Schiller). 3.) Aus der slove-nischen Sprache: Kteri so bili vzroki propada rimske deržave? Razlaga o prilastkovem stavku. 4.) Aus der Geographie: Erklärung der Ebbe und Flut. Beschreibung Kärntens in oro- und hydrographischer Hinsicht. Ethnographische Skizze Oesterreich-Ungarns. 5.) Aus der Geschichte: Kulturbestrebungen Karl des Grossen. Hauptmomente der Re-formazion in Deutschland bis zum Augsburger Religionsfrieden. 6.) Aus der Mathematik: Jemand hat 3200 fl. in folgenden Raten zu zahlen: 400 fl. nach 1 Monate, 600 fl. nach 2 Monaten, 1000 fl. nach 4 Monaten; 1200 fl. nach 6 Monaten; er bezahlt aber 1000 fl. nach 1 Monate und 1200 11. nach 2 Monaten, wann kann er den Rest zahlen? Drei Personen sollen eine Summe von 3540 fl. unter sich so teilen, dass sich der Anteil des A zu dem des B verhält wie 3:4, der des B zu dem des C wie 5:6; wie viel bekommt jeder? —r~ - 40 — = ^ Die Grundfläche einer senkrechten Pyramide ist ein regelmässiges Sechseck von 2 d/m Seitenlänge, die Höhe ist 2 m/ 4 (llm; um wie viel ist der Inhalt eines senkrechten ebenso hohen Kegels, dessen Grundfläche ein dem Sechseck umschriebener Kreis ist, grösser als der Inhalt der Pyramide? 7.) Aus der Naturgeschichte: Es ist das Knochensystem des menschlichen Körpers eingehend zu beschreiben. An welchen Merkmalen erkennt man die Hahnenfussgewächse (Ranun-culaceen); wie werden sie eingeteilt und welche sind die wichtigsten Arten derselben ? 8. ) Aus der Naturlehre: Was versteht man unter „Wärmekapazität“ eines Körpers; welche Naturerscheinungen lassen sich aus der Wärmekapazität des Wassers und wie wäre in der Volksschule die Entstehung und die regelmässige Wiederkehr der Land-und Seewinde, wie das milde Seeklima zu erklären ? Es ist die Einrichtung und Wirkung eines guten Blitzableiters gründlich zu erörtern. Das Stärkemehl ist bezüglich seiner Eigenschaften und seiner chemischen Zusammensetzung eingehend zu beschreiben, und sind ferner alle organischen Verbindungen, die sich durch geeignete Behandlung unmittelbar oder mittelbar aus demselben darstellen lassen, hervorzuheben. Die Bezirks-Lehrerkonferenz zu Stein, die am 4. d. M. stattfand und über welche wegen Raummangels erst in der folgenden Nummer ein genauer Bericht folgen soll, wählte die Herren Lehrer Franz Cerar und Franz Golmajer, zugleich Mitglieder des k. k. Bezirksschulrates, zu Abgeordneten in die Landes-Lehrerkonferenz. Die Bezirks-Lehrerkonferenz zu Gottschee wählte die Herren Papa (Gottschee), Raktelj (Reifniz) und Gottfr. Erker zu Abgeordneten in die Landes-Lehrerkonferenz. Aufhebung des Krainburger Realgymnasiums. Se. k. k. Apost. Majestät haben mit allerhöchster Entschliesung vom 20..Mai d. J. die sukzessive Aufhebung des Untergymnasiums in Krainburg vom Schuljahre 1878/7!) ab allergnädigst zu gestatten geruht. — Bekanntlich hatte dasselbe eine sehr geringe Frequenz. Eine vierklassige Mädchenschule wäre für dies kleine Städtchen weit besser gewesen als eine Mittelschule. Orig'In.al-^Iorrespoaad.enzen.. Radmannsdorf, am 3. Juli 1878. Unsere diesjährige Bezirks-Lehrerkonferenz wird am 18. Juli im Schulhause zu Vigaun abgehalten werden. Die Tagesordnung derselben ist: 1.) Bemerkungen des Herrn Bezirksschulinspektors über die bei den Inspekzioneu gemachten Wahrnehmungen. 2.) Behandlung des Sprachunterrichtes in der Volksschule, um dem hohen Ministerialerlasse vom 5. April 1878, Nr. 5316, zu entsprechen. 3.) Praktische Zusammenstellung und Führung eines vorschriftsmässigen Schulen-Inventariums. 4.) Wahl eines Abgeordneten in die Landes-Lehrerkonferenz. 5.) Wahlen in die Bibliothekskommission und in den ständigen Ausschuss. 6.) Selbstständige Anträge. Tschernembl, 5. Juli. Im Schulbezirke Tsckernembl wird die diesjährige Bezirks-Lehrerkonferenz am 25. Juli stattfinden, wobei ausser den vorgeschriebenen Gegenständen noch nachstehende Fragen an die Tagesordnung gelangen werden: 1.) Wie kann und soll der Lehrer das patriotische Gefühl sowol bei der Schuljugend als auch bei der Bevölkerung wecken und fördern? (Referenten die Herren Schiller und Germ.) 2.) Wie soll der Lehrer beim Gebrauche der Dr. Mocnik’schen Rechenbücher in der Volkschule vergehen, damit Unterrichtserfolge rasch erzielt und diese entsprechend sein werden? (Referenten die Herren Rupnik und Sturm.) 3.) Der geschichtliche Unterricht in der Volksschule mit möglichst genauer Darstellung des Lehrstoffes. (Referenten die Herren Šetina und Dular.) 4.) Wie soll der Lehrer die Schuljugend an Reinlichkeit und Ordnung zu gewöhnen trachten? (Referenten Lehrerin Frl. Aloisia Bauer und Herr Johann Barle.) Tscliermoschniz. Am 17. Juni sollten sich über Wunsch des Herrn Pfarrers je zwei verständige Männer aus jeder Ortschaft nachmittags um 3 Uhr im ersten Lehrzimmer der hiesigen Schule versammeln, um inbetreff des Orgelspielens, eigentlich inbetreff der Entschädigung für dasselbe, Beratungen zu pflegen. Noch vor Schluss der Schule kam eine förmliche Horde von Männern vor dem Pfarrhause zusammen und nahm gegen das Schulgebäude eine drohende Stellung ein. Dem Gefertigten kamen schon im Laufe des Vormittags Drohungen, wie: „Wenn er nicht unentgeltlich Orgel spielt, so werden wir ihn ganz einfach hinauswerfen“, zu Ohren. Die genannten Männer begaben sich nun unter Drohungen und Verwünschungen in das untere Lehrzimmer, wohin sich auch andere verständige Männer zur Beratung verfügten. Gleich darauf erschien der Herr Pfarrer und legte den Leuten in einer kräftigen Ansprache die Regelung der Orgelspiel-Angelegenheiten ans Herz, wurde aber von den Anführern der Gekommenen unter furchtbarem Lärm in seinem Vortrage unterbrochen, und nachdem man ihn noch gehörig beschimpfte nnd ihm zurief: „Wir brauchen keinen Lehrer und keinen Geistlichen!“ ver-liess er das Lokale. Darauf entstand ein noch fürchterlicheres Gepolter. Mit den Stöcken wurde auf den Boden geschlagen, und nur mit Mühe gelang es den Anführern, so weit Ruhe herzustellen, dass der Bürgermeister die Frage stellen konnte: „Was machen wir mit dem Lehrer?“ Auf ein Zeichen des Bürgermeisters, das er mit dem Stabe gab, erhob die Horde ihre Stöcke und schrie: „Er muss fort! Hinaus mit ihm! Wir werden ihn hinauswerfen! Hurrah! Živijo!“ — Vielleicht wäre es so weit gekommen, wenn der Gefertigte nicht gleich nach der Schule das Weite gesucht hätte. Welcher Lärm, welche gegenseitigen Beschimpfungen und Verwünschungen durch länger als eine Stunde dauerten, kann keine Feder beschreiben. Dass zuletzt gegen den Gefertigten ein Protokoll verfasst und unterfertiget wurde, wird nur nebenbei erwähnt. Die Genannten, hauptsächlich Leute aus fünf Ortschaften, deren Insassen am meisten wegen nachlässigen Schulbesuches bestraft wurden, sind, wie man fest behauptet, durch den Gemeindevorsteher und dessen Schreiber unter der Vorspiegelung, dass man dem Lehrer, der schon ohnehin 800 fl. Gehalt (!) geniese, noch von jeder Hube werde 20 und von jeder Kaische 10 kr. zahlen müssen, kerbeigeladen worden. Dass das Volk unter solchem und ähnlichem Vorgeben leicht aufgeregt wird, ist erklärlich, um so mehr, da der zu viel genossene Wein das meiste zu dieser skandalösen Deinonstrazion beigetragen hat. — Wenn man bedenkt, dass die aus den schon benannten Ortschaften Rekrutierten den ganzen Vormittag in „Neuberg“ gezecht und gelärmt, und noch darauf im Wirtshause des Paul Spreitzer eine Zeche von 17 Ü. (sage siebzehn Gulden) gemacht haben, so kann man sich leicht erklären, mit welcher Wut selbe ihrem Begehren Nachdruck gaben, denn der Weingeruch konnte erst am zweiten Tage aus dem Lehrzimmer entfernt werden. — Ist es daher ein Wunder, dass sich die meisten Ortschaften hier in so drückender Armut be-finden ? Zum Schlüsse sei noch erwähnt, dass es einigen hier nicht lieb ist, dass Friede und Einigkeit zwischen der Geistlichkeit und den Lehrern herrscht; die Zahl derselben ist aber so gering, dass sie durch eine Aenderuug der Gemeindevertretung ganz verschwinden würde. Jakob Kozel), Oberlehrer. Unterkrai«. Der Artikel in der „Laibacher Schulzeitung“ Nr. 10, in welchem die verschiedenen Hindernisse und Gegner angeführt werden, mit denen die neue Schule und die Lehrer zu kämpfen haben, gibt mir Veranlassung, hiezu auch einen Beitrag zu liefern. Bekanntlich floriert in einigen Gegenden Unterkrains noch immer das alte Messner-tum fort. Ich will unter andern nur einen Fall anführen, womit gezeigt werden möge, was ein irregeführter Gemeinde-, Kirchen- und Ortsschulrat, der inbetreff der Chikaui-sierung des Lehrers in Eins zusammengeschmolzen ist, noch heutzutage eigenmächtig durchsetzen darf. In einer Gemeinde besteht nemlich seit 1860 eine ordentliche ein-klassige Volksschule, an welcher der frühere Lehrer, zugleich auch Organist, bis zum Inslebentreten der neuen Schulgesetze zufrieden wirkte. Als er sich aber dadurch auf einmal von den hundertjährigen Banden der früheren Herrschaft befreit fühlte, begann von der bekannten Seite die Hetze gegen denselben, dass er nach zwanzigjähriger Dienstzeit den Ort verlassen musste. Durch falsche Vorspiegelungen von Seite der dortigen Machthaber angelockt, kam dorthin vor ein paar Jahren ein anderer, entschieden fortschrittsfreundlicher Nachfolger. Da derselbe Energie genug besass, sich von Seite der betreffenden Körperschaften unnötigerweise nicht massfegeln zu lassen, so erging es ihm noch ärger als seinem Vorgänger. Als man demselben im vergangenen Herbste von der ohnedies kargen Organistenentlohnung noch einen Teil abzwickte, liess er sich dies nicht gefallen, sondern fand es für angemessen, den Leuten das Unredliche unerschrocken vorzuhalten, zugleich aber den Organistendienst aufzugeben. Nun aber waren die Elemente nicht mehr zu bändigen! Vorläufig möge bemerkt werden, dass sich im dortigen bescheidenen Schulgebäude neben der sonst engen Lehrerswohnung noch ein Gemeindezimmer an der Schulstiege (knapp am Schulzimmer), ein anderes Zimmer zur Aufbewahrung der Kirchenparamente, der Dachboden zur Aufbewahrung des Kirchengetreides, ein Kirchenkeller zur Aufbewahrung des Kirchen- und pfarrhöflichen Weines, und endlich knapp vor der Lehrerwobnung ein kleines Zimmer mit einem Fenster, welches vorgeblich für einen jeweiligen Messnerknecht bestimmt, jedoch nie benützt wurde, befinden. In dieses letztgenannte Kämmerchen hat man aus Rache noch zu Anfang November 1877 ein Subjekt als Organist und Messner mit Weib und zwei kleinen Kindern gesteckt und demselben noch das knapp an dem Schulzimmer an der Schulstiege angebrachte Gemeindezimmer angewiesen (was alles nach meinem Dafürhalten gegen den § 3 des Ministerialerlasses vom 9. Juni 1873 verstösst), demselben ferner die Schulbeheizung und den früher gut bestellten Schulgarten, wo der Lehrer schon den Anfang in der praktischen Obstbaumzucht gemacht hatte, überlassen, wodurch der Lehrer trotz Protestes mit der Familie in die grösste Enge gebracht wurde. Jetzt wollen sich die geehrten Leser eine Vorstellung machen, wie einem zu Mute sein mag, wenn man das fortwährende Geschrei der Messnerkinder und des Messnerpaares hören muss, dann die grosse Nachlässigkeit und Unreinlichkeit, welche diese Leute in und ausser der Schule verursachen, sehen, und ferner den fortwährenden Zudrang der Bauersleute zum Messner fühlen muss, so wird man gleich einsehen, dass das früher reinliche Schulhaus in eine förmliche Messnerei verwandelt und der Lehrer mit dessen Familie beinahe auf die Strasse gesetzt wurde. Und da der kleine Ofen vom erwähnten Messnerzimmer gerade an der Schulstiege angebracht ist, so werden gewöhnlich sowol die Hausbewohner als auch der Lehrer und die Schulkinder während des Unterrichtes von einem dichten Rauche belästigt, der vom Messnerofen an der Schulstiege hinauf ins Lehrzimmer freien Zugang hat und dem man im Winter bei empfindlicher Kälte nur durch Oeffnen der Türe und der Fenster einen Ausgang verschaffen konnte. Eben hiedurch sind auch die früher weissen Wände im Vorhause wie auch an der Schulstiege hinauf so geschwärzt worden, dass sie aussehen wie jene einer Dorfschmiede. Ueberdies ist durch Unvorsichtigkeit der erwähnten Individuen im Monate Mai aus dem Messnerofen ein bedeutendes Kaminfeuer ausgebrochen. Nun, die Sache braucht keine weitern Bemerkungen mehr. Nur möge noch erwähnt werden, dass die dortige Schulleitung alles mögliche getan hat, um Abhilfe gegen solche Gewalttätigkeiten, wie man dieses alles nennen könnte, zu erhalten, allein vergebens. (Soll es möglich sein, dass so etwas ungeahndet fortwuchern darf? D. R.) Innerkrain. Der wahre Erzieher liebt die Freiheit; er soll nicht nur frei sein von allen Leidenschaften und Begierden, Vorurteilen, Rücksichten, Konvenienzen etc., sondern auch von dem Parteiunwesen, das die besten Kräfte verzehrt und schon manchen Erzieher entwürdigt hat. Jede Parteinahme, besonders für fortschrittsfeindliche Frak-zionen, führt den Lehrer zur Gegnerschaft der entgegengesetzten Partei und bringt Zwiespalt in sein Tun. Der Standpunkt über oder ausser den Parteien ist dem Lehrer nie nötiger gewesen, als in unserer an Parteiungen auf dem politischen Gebiete reichen Zeit, und dieses umsomehr, als gerade heutzutage auf den Lehrerstand die ärgsten Angriffe ausgeübt werden. Woher rühren aber diese fortwährenden Angriffe? Von der Intoleranz unter den Lehrern. — Die Intoleranz ist das Material, durch welches die Macht der Angriffe unterhalten wird. Obwol es nicht zwei Menschen auf Gottes Erdboden gibt, von denen man behaupten könnte, sie seien geistig gleich organisiert, so sollte man doch bestrebt sein, Einigkeit unter Individuen einer und derselben Branche zu erzielen und die verschiedenen Gefühle, die Menschen von einander scheiden, zu unterdrücken. Es heisst zwar ein Sprichwort: „ Vrana vrani oci ne izkljuje“, doch findet dasselbe zu wenig, unter den Lehrern leider gar am wenigsten Beachtung. Man schämt sich nicht, seine Kollegen, die die Todsünde begangen, dass sie sich bei einer Versammlung nicht der Muttersprache, sondern der Reichssprache bedienten, mit „charakterlose Männer“ zu betiteln; man heisst solche, die bei Konferenzen deutsche Vorträge halten, Ignoranten, beschränkte Geister, und erachtet es nicht für wert, derlei Vorträge einer Rezension zu unterziehen, sondern verwirft sie mit der Bemerkung: „Kdo bode nemškutarja poslušal.“ So weit führt die Parteinahme den Menschen, derart verblendet sie ihn. Aber nicht genug, dass man den Groll persönlich zeigen oder diese Verdammung in einem Schulblatte äussern würde, nein, man zieht in politischen Zeitschriften über einander los und betitelt sich mit den ausgesuchtesten Epithetis, wovon uns Nr. 136 eines slovenischen schulfeindlichen Blattes, das uns oft schon schmähte, Zeugenschaft gibt. In diesem Blatte will ein Korrespondent, ein Lehrer (obwol er in seiner Perfidie behauptet, nicht dem Lehrerstande anzugehören) den gewiss noch nicht anerkannten Beweis liefern, dass sämmtliche Lehrer, die bei den Bezirks-Lehrerkonferenzen deutsch referieren, gewöhnlich „prazne čelade“ sind. 0 sancta simplicitas! Möge der Herr Korrespondent zur Kinsicht gelangen, dass wir, die wir uns zu den Gebildeten zählen und die wir mit unsern Nachbarn wie mit der reichen deutschen pädagogischen Literatur in steter Verbindung sein sollen, und die wir ferner mit der Erteilung dieses Unterrichtes an mehrklassigen Schulen betraut sind, uns in dieser Sprache üben müssen. Dieses kann aber gerade durch das Ausarbeiten einzelner Themata in deutscher Sprache am leichtesten geschehen. Möge sich derselbe fernerhin im Geiste so hoch schwingen, um zu erkennen, dass durch derlei perfide Kritiken nicht nur das Ansehen einzelner Lehrer, sondern der ganzen Lehrerschaft, worunter auch er inbegriffen ist, geschwächt wird. Es ist kaum glaublich, dass Kollegen gegen ihre Kollegen auf eine so ordinäre, den Lehrerstand entwürdigende Weise auftreten, doch ist es leider so. Trachten wir, dass die Standesehre unter uns zur bessern Geltung komme und dass sich Verblendeten die Augen öffnen. x. IL^Ea-z^.n.lg'faltig'es. Ein Verlästerer der Neuscliule bestraft. Aus dem Lande der Glaubenseinheit kommen recht vielsagende Nachrichten. Einmal wird ein Kaplan wegen unsittlicher Attentate auf Schulmädchen steckbrieflich verfolgt, ein andermal, wie unlängst, wird ein Individuum, das der Fanatismus verzehrt, der gerechten Strafe zugeführt. Dieser Polterer über die Neuschule war eiu gewisser Graf Schaffgotsche, den das Schwurgericht zu Bozen wegen einer (wol vom Wahnwitz diktierten) Schmährede gegen die Neuschule zu dreimonatlichem Kerker verurteilte. Der Lärmmacher beleidigte in öffentlicher Versammlung die Autorität des Staates und hetzte das Volk gegen die Schulgesetze und die Lehrer. Dieser Verblendete führte dem Schwurgerichtshofe Entlastungszeugen vor, deren Aussagen auf Unwahrheiten beruhten. Man sah bei der Verhandlung, dass selbst Leute die Lüge als Mittel zum Zwecke benützten, die sie verdammen sollten. Man lernte diese famosen Männer auch noch als Feiglinge kennen, nachdem sie das nicht gesprochen haben wollten, was sie in der Tat sprachen, um Land und Leute auf Abwege zu führen. „An ihren Handlungen werdet ihr sie erkennen.“ Die SchulbücherfVage im wiener Bezirksschulräte. Gemeinderat Gugler hat das Referat über die Gleichförmigkeit der Lehr- und Lesebücher au den wiener Volksschulen übernommen. Gegenwärtig sind drei Lesebücher im Gebrauche; im Gemeinde-i’ate wurde der Wunsch ausgesprochen, es sei nur Ein Lehrbuch zuzulassen. Der Referent hat nun im Bezirksschulräte die Ansicht ausgesprochen, dass die Einheit allerdings Wünschenswert wäre, allein es sei den vorhandenen Verhältnissen Rechnung zu tragen und ein Uebergangsstadium zu bewilligen, innerhalb welches zwei Lesebücher zugelassen werden sollen. Reifeprüfungen an den Staatsgewerbeschulen. Das h. k. k. Ministerium füt Kultus und Unterricht hat angeordnet, dass an den Staatsgewerbeschulen am Schlüsse des Schuljahres Reifeprüfungen abgehalten werden, damit man sich überzeugt, ob sich die Abiturienten eine solche Fach- und zugleich allgemeine Bildung angeeignet haben, wie man sie bei Gründung dieser Schulen im Auge hatte. Von der wiener pädagog. Gesellschaft. Aus Wien ging uns folgendes Schreiben zu: Die „wiener pädagogische Gesellschaft“ hat den Beschluss gefasst, ihrem diesjährigen Jahrbuche eine übersichtliche Darstellung des pädagogischen Vereinswesens in Oester-i'eieh-Ungarn beizuschliesseu. Um diese Aufgabe möglichst vollständig durchführen zu können, wendet sich der Ausschuss der „wiener pädagogischen Gesellschaft“ an die einzelnen pädagogischen Vereine Oesterreich-Ungarns mit der freundlichen Bitte, ihm jene Daten gefälligst bekanntgebeu zu wollen, die geeignet erscheinen, zur Erreichung des gedachten Zweckes beizutragen. Folgende Angaben sollen einer besonderen Berücksichtigung empfohlen sein: 1.) Die wesentlichen Punkte der Statuten in Bezug auf Vereinszweeke, resp. ein Exemplar der Statuten. 2.) Dauer des Bestandes. 3.) Mitgliederzahl. 4.) Gegenwärtiger Ausschuss (mit namentlicher Aufzählung). 5.) Verhandlungsgegenstände und Beschlüsse des letzten Vereinsjahres. G.) Besondere Mitteilungen, die Wirksamkeit des Vereines betreffend. Der gefertigte Ausschuss hegt die Hoffnung, durch diese auf authentischen Quellen beruhende Darstellung des pädagogischen Vereinswesens in der österr.- imgar. Monarchie nicht nur dem Jahrbuche der „wiener pädagogischen Gesellschaft“ — welches mit Beginn des nächsten Schuljahres (Mitte September) im Verlage von J. Klink-hardt in Wien erscheinen wird, — eine wertvolle Beigabe zu sichern, sondern auch das Vereinsleben im allgemeinen und besonderen fördern zu helfen und jenen fruchtbringenden Arbeitsaustauseh herbeizuführen, den die „wiener pädagogische Gesellschaft“ auch durch die Gewinnung von korrespondierenden Mitgliedern angebahnt hat. Die Einsendungen werden baldigst, längstens bis Mitte Juli d. J., und zwar unter der Adresse des Schriftführers: Mathias Zens, städt. Bürgerschullehrer in Wien, UL, Hetzgasse 31, erbeten. Vorzeitiger Schluss der Schuleu. Die Volksschulen von Graz wurden (mit Ausnahme der Elisabetschule) vergangenen Samstag geschlossen, da man die Schulzimmer zur Unterbringung der mobilisierten Militärmannschaften benötiget. ZBAlclD-erscIbuauL. Vorlagen zum Ausstechen und Nachnähen für Haus und Kindergarten von Hermine Schuh, Vorsteherin eines Kindergartens. Wien 1878, Verlag von A. Pichler’s Witwe & Sohn. Preis 80 kr. — Diese Blätter, die reichlichen Beschäftigungsstotf, nemlich Zeichnungen zum Ausstechen und Nachnähen mit farbiger Wolle bieten, sind unsern Müttern und Erzieherinen zu empfehlen. Für den Gebrauch derselben sind auch einige erläuternde Worte beigesetzt. Die Blätter enthalten, wie sich die Herausgeberin in etwas absonderlicher Weise ausdrückt, sowol „Lebensformen wie Schönheitsformen.“ — Von letzteren würden wir einige als gänzlich geschmacklos recht gerne vermissen; übrigens ist die Auswahl eine grosse. Immerhin werden sie unseren Kleinen, namentlich den Mädchen, Gelegenheit zur erheiternden und zugleich fördernden Beschäftigung bieten. — «. Lehrstellen - Ausschreibung. Im Bereiche der k. k. Bezirkshauptmannschaft Cilli kommen nachstehende Lehrstellen zu besetzen, und zwar: Srlaulbezirk CHIf. Lehrerstellen: Kalobje, Post St Georgen an der Südbahn; Sachsenfeld und Svetina, mit der dritten Gehaltsklasse. Untorlehrorstellen: Neukirchen, Post Hohenegg, und Sachsenfeld, mit der III. Gehaltsklasse. Sctnrlbezirk S'rauz. Lehrerstelle: St. Georgen bei Tabor, Post Franz, mit der IY. Gehaltsklasso. Unterlehrorstellc: Frasslau, mit der III. Gehaltsklasse. Schulbezirk bLmobiz. Lelirerstellon: Kircüstätten, Post Gonobiz, mit der IV. Gehaltsklasso; St. Barthelmä, Post Heil Geist in Loče, Trennenberg, Post St. Georgen an der Südbahn, Špitalič, Retschach, St. Kuni-gund und Köbl, Post Gonobiz, mit der IV. Gelialtsklasse. v Unterlckrerstellen: Weitenstein mit der III. Gehaltsklasso, dann Čadram, Post Oplotniz, und Heil. Geist in Loče, mit der IV. Gehaltsklasse. Schulbez.irk St. VBurciu. Lekrerstellon: Sibika, verbunden mit dem Organistendionste; Lemberg, verbunden mit der Benützung eines Grundcomplexes von Joch; beide Post St. Marein bei Erlachstein und mit der IV. Gehaltsklasse. Untorlehrerstollen: Schleinitz, St. Veit, beide Post St. Georgen an der Südbahn, dann Fonigl, sämmt-licho mit der IV. Gehaltsklasse. Schulbezirk Oherhurg;. Lohrerstellen: Gorlzen, St. Michael, Post Prassborg, dann Leutsch. Post Laufen, mit der III. Go-haltsklässe. Die Oberlehrerstelle: Rietz, Post Prassberg, mit der IV. Gehaltsklasso und Garteunutzung. Unterlehrerstellen: Rietz, Post Prassherg, und Laufen, mit der IV. Gehaltsklasse. Schulbezirk TtiHer. Lehrerstelle: Razbor, Post Tüffer, mit der III. Gehaltsklasse. Unterlehrerstelle: Oberretschiz, Post Tüffer, mit der III. Gebaltsklasse. Mit sämmtlichen Stollen ist der Genuss der freien "Wohnung verbunden. Boi Besetzung der Untorlehrorstellen wird auch auf weibliche Lehrkräfte Rücksicht genommen. Die Kompctenzgesucho sind bis 30. Juli 1878 an den betreffenden Ortsschulrat zu senden. Cilli, am 29. Mai 1878. Der Vorsitzende: Haas m p. iSHSHSŽSZaSEHSVSZSBSESPSS e K K g § i iffEErEScLSHSE£r25HSE5HSZ51B5HSH5H5En5ESESiZ5HSE5B5i2SHffSSčl5BSHSH£r3.5HffHSSSrHffansrH£H A. Pichler7s Witwe & Sohn, Bnchlandlnng für pädagogische Literatur mid Lehrmittel-Anstalt, Wien, V, Margarcthenplafa Ar. Ž. Iteiclihaltiges Lager von Werken der pädagogischen Literatur, von Jugendsclirilten und Lehrmitteln jeder Art. — Permanente Lehrmittel-Ausstellung. — Bücher- und Lehrmittel-Kataloge aut 'Verlangen gratis. Oesterreichische Volks- und Jugend-Bibliothek. Eedacteur: A. Chr. Jessen. Jedes Bändchen in elegantem Umschlag, dauerhaft gebunden, 35 kr. Folgende Bündchen, mit je einem Bilde versehen, sind bereits erschienen; 1. ) Hebels Sohatzkästlein, Auswahl; horaus- gegoben von A. Chr. Jessen. 2. ) Um die Erde, Boise der Fregatte „Novara“, von Jul. Beuper. 3. ) Rübezahl, Märlein, von L. Bowitsch. 4. ) J. G. Seume, Lebensbild eines deutschen Mannes, erzählt von Jos. Jelem. 5. ) Bärwelf, älteste deutsche Heldensage, erzählt von Dr. F. L. Kobänyi. 6) Vom Donaustrande, Märlein und Sagen von Ludwig Bowitsch. 7. ) Zur Geschichte der Kulturpflanzen, von J. Lutzmayer. 8. ) Reisen und Entdeckungen, von Dr. F. L. Kobanyi 9. ) Oesterreichs und Deutschlands Reptilien, geschildert von Dr. Fr. Knauer. 10.) Oesterreichs und Deutschlands Amphibien, geschildert von Dr. Fr. Knauer. 11. ) W. A. Mozart. Ein deutsches Künstlerleben, erzählt von K B. Kristinus 12. ) Mosaik, Sagen und Erzählungen von Tony Pauly. 13. ) Salzburger Sagen, erzählt von M. Labor. 14. ) Hannibals Triumph, nach Polybius und Livius erzählt von P. Pape. 15. ) Landschafts- und Sittenbilder, von Bob. Niodergesäss, 2. Auflage, I. Abteilung 16. ) Sagen aus Tirol, erzählt von M. Glcir- s cli e r. 17. ) Friedei der Maler, eine Erzählung von M. Glo ok. 18. ) Der Bienenvater, von M. Konnerth. 19. ) Landsohafts- und Sittenbilder, von Bob. Niedergesäss. 2. Auflage, II. Abteilung. 20. ) Landsohafts- und Sittenbilder, von Bob. Niedergesäms, 2 Auflage, III. Abteilung. Zur Jahn-Feier! Friedrich Ludwig Jahn. Sein Leben und Wirken, nebst einer Blütenlese aus seinen Werken. Eine Festschrift zu seiner 100jährigen Geburtstagsfeier am 11. August 1878. Von Wilhelm C. Schram, Mit Jahns Porträt, 1878, geheftet 30 kr. Ausgefiihrte Lehrpläne für das Turnen der Knaben und Mädchen an Volks- und Bürgerschulen Oesterreichs, herausgogeben von Wilhelm Buley, Turnlehrer der k. k. Lehrer- und Lohrorinnen-Bildungsanstalt in Linz. Mit 109 Figuren. 1878, geheftet 60 kr. Der österreichische Sehulbote. Zeitschrift für die Interessen des österr. Schulwesens, 28. Jahrgang 1878. Monatlich 2 Nrn. ä l1^-—2 Bogen; Preis: viertel). 1 fl. ö. W. Für das II. Semester liegen vorläufig folgende Beiträge zur Veröffentlichung bereit; Edisons Phonograph (k. Bat Professor Dr. E. Netoliczka, Graz). — Voltaire und Bousseau (Bürgersckullehror Drummel, Klagenfurt). — Das Flächonmodell beim Unterricht in der geometrischen Formenlehre (Professor K.Sehubert, Wien). — Die Seidenraupe, ihre Behandlung und Pflege (Lehrer J. M. Schuster, Wr.-Neustadt). — Briefwechsel zwischen zwei Schullehrern über Kirchenmusik (Sem.-Direktor B. Hanke, Bozen). --Die erziehliche Aufgabe der Volksschule (Lehrer J. Dobrava, Modlan). — Die Pflanze im Kampfe ums Dasein (Professor Dr. K. von Dalla Torro, Linz). — Die geographische Verbreitung der Tiere auf der Erde (Professor Dr. K. v. Dalla Torre, Linz). •— Die Reifeprüfung an Bildungsanstalten für Lehrer und Lehrerinnen (Professor Franz Merkel, Capo d’Istria). — Womit soll der geographische und historische Unterricht beginnen? (Professor Emprechtinger, Brünn). — Das historische Moment bei der Behandlung der Metalle (Bürgerschullohrer F. Nc-metz, Wiener-Neustadt). — Das Zeichnen auf Grundlage der geometrischen Formenlehre und der Perspektive (Professor F. Villicus, Wien). -Der Unterricht im Deutschen als Muttersprache (Professor Dr. K. J. Schröor, Wien). — Uobor Fragebildung und Behandlung der Antworten der Schüler (Lehrer J. F. Sturm, Fürstenfold.) HSS5R5£5HSHSBSR5RSSSESE5RSBSHSHSR5HSBSHSA5il52SHSaSBSSSaSHSESiS2SZ5R5aSiSaSHS § fasasi Konkursaussehreibungen. Die Lekrerstelle in Ubelsku mit dem Gehalte jährlicher 500 H. und freier Wohnung wird zur definitiven Besetzung ausgeschrieben. Bewerber um diese Stelle haben ihr vorschriftsmässig instruiertes Gesuch bis längstens Ende Juli 1. J. an den Ortsschulrat in Ubelsku zu senden. K. k. Bezirksschulrat Adelsberg, am 1. Juli 1878. Bürgersehul-Lehrerstellen. An der selbstständigen dreiklassigen Bürgerschule in Gurkfeld mit deutscher Unterrichtssprache, welche mit Oktober 1878 im ersten Jahrgange zur Eröffnung gelangt, sind zwei Lehrerstellen, davon eine für die s p r a c h 1 i c h - h i s t o r i s c h e, die andere für die naturwissenschaftliche (eventuell für die mathematisch-technische) Fachgruppe, jede mit dem Jahresgehalte von achthundert Gulden, zu besetzen. Bis zur definitiven Besetzung des Direktorpostens, welche erst im Schuljahre 1880/81 erfolgt, wird einer der beiden Lehrer die Direkziousgeschäfte gegen den Bezug einer Funkzionszulage von 200 li. und Genuss einer Naturalwohnung provisorisch besorgen. Die gehörig instruierten Kompetenzgesuche sind, und zwar bezüglich der bereits angestellten Lehrer im vorgeschriebenen Wege, bis längstens 8. August 1878 bei dem k. k. Bezirksschulräte Gurkfeld zu überreichen. Gurkfeld, am 1. Juli 1878. Der Vorsitzende: Schönwetter. Erled.Ig'te X^eli-rstellen- Ki-siin. Im Schulbezirke Stein: Zweiklassige Volksschule in Moräutsch, Oberlehrerstellc, Geh. 500 fl., Funkzionszulage, Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis 15. Juli. — Ferner sind in diesem Bezirke auch die Lehrerstellen zu Jauchen, Gehalt 450 fl und Wohnung, und Egg ob Podpotsch, Gehalt 400 fl. und Wohnung, zu besetzen. — Im Schulbezirke Laibach Land ; Vieridassigo Volksschule zu Oberlaibach, dritte Lehrstelle, Gehalt 450 fl., und vierte Lehrstelle, Gehalt 400 fl.; oinklassige Volksschulen zu St. Kan-zian und Tschernutsch, Lehrorstellen, Gehalt 450 fl und Wohnung; oinklassige Volksschulen zu Ko-pain und St. Jakob an der Save, Lehrerstellen, Gehalt 400 fl. und Wohnung; einklassige Volksschule zu Horjul, Gehalt 500 fl. und Wohnung; Ortsschulrat der betretfenden Volksschule bis 15. August. — Im Schulbezirke Adelsberg; Einklassige Volksschule in Ubelsko, Lehrerstelle, Gehalt 500 fl, und Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis Ende Juli. — Im Schulbezirke Tsckernembl kommen mit Beginn des nächsten Schuljahres nachstehende Lehrerposten zu besetzen : 1.) An der einklassigcn Volksschule zu Altenmarkt der Lohrerposten mit 500 fl. und Naturalquartier; 2.) au den einklassigen Volksschulen zu Fre-loka und Schweinberg, Lehrerposten mit je 450 fl. und Naturalquartier; 3.) au der vierklassigen Knabenschule zu Tschernembl eine Lehrerstello mit 500 11.; 4.) an der zweiklassigen Volksschule zu Draga-tusch die zweite Lehrerstelle mit dem Jahresgehalte von 450 fl. Die gehörig dokumentierten Bewerbungsgesuche sind im vorgeschriebeaen Wege bis 15. September 1. J. beiden betreffenden Ortsschulräten zu überreichen. Einladung zur Pränumerazion. Wir laden kiemit alle jene Herren und Damen, deren Abonnement mit der vorliegenden Nummer ahläuft, zur Erneuerung desselben für das zweite Halbjahr unseres sechsten Jahrganges höüliehst ein. Man abonniert in der Expedizion des Blattes: lg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg, Bahnhofgasse Nr. 15, und zwar sind die Pränumerazionspreise: Für Laibach: ganzjährig 2 fl. 60 kr., halbjährig 1 fl. 40kr.; für die Zustellung ins Haus ganzjährig 12 kr. •— Mit Postversendung: ganzjährig 2 fl. SO kr., halbjährig 1 fl. 50 kr. Neu eintretenden Pränumeranten können auf ihren Wunsch auch die Nummern des ersten Halbjahrs nachgeliofert werden. Auch sind die früheren Jahrgänge um herabgesetzte Preise zu haben. Allo Lehrer und Lehrerinen können' mit einem Beiträge von jährlich 3 fl. dem Vereine als ordentliche, Herren und Damen, die nicht dom Lehrstande angehören, mit demselben Betrage als unterstützende Mitglieder beitreten und erhalten das Blatt gratis. Redakzion Für die Bedakzion verantwortlich: Job. Sima, Polanastrasso Nr. 35 (alt 29). Verlegt und herausgegoben vom „krain, Landes-Lehrerverein.“ — Druck von Kleinmayr & Bamberg, Laibach.