An die p. t. Mitglieder der philharmonischen Gesellschaft in Laibach. Anlässlich der Eröffnung des neuen Hauses erscheint es der Direction geboten, behufs Aufrechterhaltung der Ordnung in demselben, besonders aber, um Missbräuche, welche sich im Laufe der Zeit eingebürgert haben, bleibend abzustellen, Folgendes zur Kenntnis der p. t. Mitglieder zu bringen. Der Eintritt in das Vestibüle findet bei Concerten für zu Wagen Ankommende nur durch das Mittelthor der Haupt-fagade statt; zu Fuße Ankommende können auch durch die beiden Seitenthore — gegen das Kirbisch’sche und das Kast-ner’sche Haus zu — eintreten. Die aus dem Vestibüle in den großen Concertsaal führenden drei Mittelthüren bleiben bis nach dem Concerte geschlossen, und findet der Eintritt in den großen Saal daher nur durch die Garderoben statt. — Beim Schlüsse des Concertes werden sämmtliche Thüren geöffnet. Die auf Namen lautende Karte ist beim Eintritt in das Vestibüle an den Billeteur abzugeben, und wird dieselbe vor dem nächsten Concerte rechtzeitig wieder zugestellt. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, wolle man daher zu jedem Concerte die Karten mitbringen, da die Billeteure die bestimmteste Weisung haben, ohne Abgabe der Karte niemandem den Eintritt zu gestatten. Bei Aufführungen im großen Saale befinden sich die Garderoben rechts und links vom Saale; der Eingang hiezu findet von den beiden Corridoren des Vestibules aus statt. Für die Besucher der Gallerie dient das vor dem kleinen Saale im ersten Stock befindliche sogenannte Directionszimmer, welches bei Aufführungen im kleinen Saale zugleich als allgemeine Garderobe in Verwendung kommt. 5 LJUBLJANA Um die so lästigen Stauungen in den Garderobezimmern nach Schluss der Concerte hintanzuhalten, ist die Garderobe-Gebür schon bei Abgabe der Garderobe zu erlegen; sie beträgt io kr. für die Person, 20 kr. für die Familie. Bei diesem Anlasse erlaubt sich die Direction den § 10 der Gesellschaftsstatuten in neuerliche Erinnerung zu bringen, welcher dahin lautet, dass eine Familienkarte nur für drei im gemeinsamen Haushalte lebende und nicht selbständige Personen giltig und das Übertragen der auf den Namen des Besitzers lautenden Karte, überhaupt das Mitnehmen von in Laibach ansässigen Nichtmitgliedern in Concerte und Aufführungen der Gesellschaft ganz unstatthaft ist, also auch in dem Falle nicht zulässig erscheint, wenn eine Familie die zum Eintritte berechtigte Zahl für sich nicht voll in Anspruch nimmt. Jedes weitere Familienmitglied erhält die Mitgliedskarte um den Jahresbetrag von 1 fl. Auch wird höflichst ersucht, Kinder unter 12 Jahren in Concerte nicht mitzunehmen. Es wird ferner darauf aufmerksam gemacht, dass während der Aufführung eines Musikstückes der Eintritt in den Saal nicht gestattet wird. Zu spät Kommende müssen daher das Ende des Musikstückes in der Garderobe ab warten. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und zu nöthigen Aufklärungen, sowie zur Entgegennahme allfälliger Beschwerden von Seite der p. t. Mitglieder, werden bei jedem Concerte zwei Directionsmitglieder als Ordner fungieren, deren Anordnungen gefälligst Folge gegeben werden möge. Dieselben sind an einem Abzeichen (weiße Schleife an der linken Brustseite) kenntlich. Die Ziifahrt der Wagen hat von der Theatergasse, die Abfahrt nach der Richtung der Herrengasse stattzufinden. Laibach im October 1891. Direction der philharmonischen Gesellschaft. Kleinmayr & Bamberg 2876