^°. 1-ZZ. ^ Disnstag den 10. Movember ^^^9. ? 1/1o5. (2) ^- 2^662. Concurs - Ausschreibung; für die Prafectcnstelle am k. k. Gymnasium lu ciano H' I^ri3. - Am k. k. Gymnasium u ^7« ä' l8Nia rm Küstenlande, lst we Prä- N'.s.'dicmna aekommen. — ^ttlelug«.n, welcye ^Stelle zu erhalten wünschen, werden hle-.^t aufgefordert, ihre Zchörig documcntirten ß such b:s zum .5. Jänner i63o bei diesem ff Oubcrnium im gesetzlichen Wege emzu-veicken, und sich zugleich über :hr Alter/über. ^tand, Vaterland, Geburtsort, Religion, ^vückaclcatt Vtudlcn, Sprach- und Mfalk-ne andere Kenntnisse, bisherige Anstellung, 'oder sonst geleistete Dienste, Moralität, Fähigkeiten und Verwendung gehörig auszuwelscn wobei noch insbesondere erinnert wird, daß der Bewerber um diese Stelle, sowohl der deutschen als der italienischen Sprache vollkommen kündig seyn, und sich hierüber gehörig ausweisen, ^'^ ^_ Bom k. k. küstenländlschcn Gubcr-nium in Tricst am 25. October 1829. Z^ 1^4. (2) Nr. 239I?. ^ Kundmachung. Von dem k. k. Landes-Präsidium rvird 3M'öffentlichen Kenntniß gebracht, daß wcgen Lieferung von 3?5 Wuncr Zentner Drama und 575 Wiener Zentner Gmze Blätter, für die k. k.'Taback-Fabrik in Hamburg, worüber in Folge der in dem Amtsblatte des OsLerväwrL 'I>ie5lwo vom 27. August 1829, Nv. Z/y . enthaltenen Kundmachung vom 28. July d'^ ein Ucbcrcinkommcn nicht zu Stande kack, 'c,ne neue Verhandlung ^tatt zu finden hat — Dicjcmgen Unternehmer, welche diese Liefcruna zu übernehmen wünschen, wcrden daher aufgefordert, ihre Licferungs - Anbote auf der Gnmdlage der nachfolgenden Bedingungen bis 18. November d. I.Mittags versiegelt nut der Aufschrift : „Anbot zur Lieferung türkischerTa-bactt'lattcr" bey diesem Landes-Präsidium einzureichen, indem die nach Ablauf des Schluß-Termines überreichten Offerte unberücksichtiget bleiben würden. — Die Anbote können sowohl auf die ganze Lieferungsmcnge beyder Sorten, als auch auf jene der einen oder der anderen Gattung gcmachr, und von beyden Mattcrgat-tungen können sowohl bey der k. k. Tabackge-falls-Administration zu Laibach, als auch bey dem hiesigen k. k. Taback- und Stampclgefal-len -Inspectorate mtt dem Siegel der Hamburger Fabriks-Verwaltung bezeichnete Mustcrbu-schen eingesehen werden, wobey es jedem Lle-fcrungswerber freystcht, diese Musterbuschen auch mit seinem Siegel zu bezeichnen. — Ic-der Proponent hat in seinem Offerte den Lie-fcrungsprcis für jede Blätter-Sorte vereinzelt anzusetzen, und seine Erklärung so einzurichten, daß er seine Prcisforderung für jede Lieferungs-Parthie, auch m dem Falle, wenn nur eine Parthie angenommen würde, ersichtlich mache, wobey er sich ausdrücklich verbindlich zu erklären hat, das Anbot für die Lieferung der einen Blättersorte erfüllen zu wollen, wenn auch jenes für die andere zur Annahme nichr geeignet wäre. — Von den Anboten, welche abweichende Nebcnbcdingungm enthalten, wird kein Gebrauch gemacht werden. — Die Entscheidung wird nach Herablangung der höhcrn Genehmigung, bis wohin die Proponentcn für ihre Offerte rc'chtsverbmdlich bleiben, erfolgen. — Um sich zu versichern, daß nur verläßliche Unternehmer in die Mitbewerbung treten, wird ein Angeld von 5 Pcrzcnten des Licfcrungs-preises, welchen der Unternehmer sich ausbc-dingt, von der ganzen Menge, deren Lieferung er anbietet, gefordert. — Jeder Lieferungsln-stige hat daher das hiernach entfallende Angeld, entweder im Baren / oder in verzinslichen öffentlichen Münz-Obligationen, nach dcmBor-ftwerthe des Tages dieser Kundmachung, oder in gehörig nach dem Sinne des Z. iZ/4 des au» 942 Hcmeinen bürgerlichen Gesetzbuches versicherten hypothekarischen Verschreibungen, welche von dem k. k. Fiscalamte zu Triest als annehmbar erkannt worden sind, bey dem k. k. Kammeral-Zahlamte in Triest zu erlegen. — Osserre, die mit keinem Angelde belegt sind, werden ^icht berücksichtiget, und entspricht das erlegte Angeld bey dem Vergleiche mit dem eröffneten Anbote nicht vollständig den Bedingungen, so wird dessen Berücksichtigung von dem Ermessen der kontrahirendcn Behörde abhängen. — Jeder Offerent hat eine Abschrift des Empfang-schemcs über das erlegte Angeld seinem Offene beyzuschließen, oder auch abgesondert, innerhalb des für die Offerte festgesetzten Uebergabs-Termines zu überreichen, wornach dieselbe bey Eröffnung der Offerte mit den von der Casse ^ vorzulegenden.Empfangs-Konsignationen verglichen werden wird. — Diejenigen, deren Anbot nicht angenommen wird , können sogleich nach der ihncn hierüber zugekommencnEröffnung die Zu rückstellung des A n g e ld e s v e r l a n g c n, v on denjenigen aber, welche eine Lieferung erstehen, wird das Angeld bis zum Erläge der durch die Vertragsbedingungen festgesetzten Caution zurückgehalten. Sollte diese binnen i/z, Tagen von der Zeit an,, wo dem Proponenten dieAn-nahme seines Offertes amtlich bekannt gemach: wird, nicht vollständig geleistet seyn, so soll es dcm Gefälls-Aerarium frey stehen, entweder das erlegte Angeld, als dem Staatsschätze zu verfallen, zurückzubehalten, oder auf Gefahr und Kosten des.durch Unterlassung,des bedungenen Cautionserlages Vertragsbrüchigen Kontrahenten über die von ihm erstandene Lleftnmg tincn neuen Lieferungsoertrag auf die für die zweckmäßigste erkannte Art und zu den Preisen gegen welche die Aufbringung des Bedarfes bewerkstelligt werden wird, einzugehen. —> Die Bedingungen des Vertrages sind folgende: Erstens. Der Kontrahent verbindet sich diejenige Menge und Gattung türkischer Tabackblattcr, rücksichtlich deren seyn Anbot angenommen wird, in drey gleichen Raten, und zwar die erste im Monate December 1829, die zweyte im Monate März und die dritte im Monate Iunius 16Z0 1'>al-hach am 12.'October 1629. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gounerneur. Leopold Graf v. Welsers heim, f. k. Gubernial-Rath. Z. 139577^3) Nr. 22^84. C u r v e n d e des k. k. illyrischen Guberniums zu Laibach.— Herabsetzung des Consummo-Zolles für ungarische Settfedern. — Laut hohen Hofkammer-decrets vom 17. September l. I., Zahl 3665^, haben Seine Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 20. August l. I. allergnadigst zu verordnen geruhet, daß der deutsch-österreichische Consummo - Zoll für die gemeinen, ge-fchließenen und ausgcschließencn ungarischen Bettfedern, der gegenwartig in zwey Gulden dreißig Kreuzer besteht, künftighin nur mit 12 1)2 kr. sage zwölf und einen halben Kreuzer für den Zentner äporco Wiener Gewichtes eingehoben werden soll. — Dieses wird mit dem Beysatze zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Wirksamkeit dieser Zollherabseyung vom Tage der öffentlichen Verlautbarung zu beginnen habe. — Laibach am 17. October 1629. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Clemens Graf v. Brandis, k. k. Gubernialrath. Z. i/,o3. (3) , Nr. 235^. C u r r e n d e dcs k. k. illyrischen Landesguberniums in Laibach. — Vereinigung der beyden im Laibacher Kreise liegenden Bezirke Radmannsdorf und Neumarktl mit der' Benennung „Vereinte Bezirksobrigkcit in Radmannsdorf." — Die k. k. vereinte Hofkanzley hat im Einvernehmen mit der k. k. Obersten Iustizstelle-unterm 22. Au« gust d. I., Zahl 19793, die Vereinigung der beyden im Laibacher Kreise liegenden Bezirke Nadmarmsdorf und Neumarktl unter einer gemeinschaftlichen Bezirksverwaltung/ welche der Herrschaft Radmannsdorf mit der Verbindlichkeit der Expo situ r eines geeigneten Bezirksbeamten zu Neumarktl bis zur definitiven Reguli-r'«ng der Bc,zirksverfassung in Kram provisorisch übertragen worden ist, und ihren Sitzm Nad-mannsdorf mit der Benennung „Vereinte Bezirksobrigkcit in Radmannsdorf" haben wird, . zu befehlen geruht. — Es wird demnach in Folge der vorerwähnten hohen Hofkanzleyver-ordnung die bisher von der Herrschaft Neumarktl abgesondert besorgte Bezirksvnwaltung, des Bezirkes Neumarktl mit 1. November d. I. aufhören, und es werden von diesem Tage angefangen die Verwaltungsgcschafte, welche die gegenwartig bestehenden Bezirke Nadmanns-dorf und Ncumarktl betreffen, ihrem ganzen Nmfange nach mit Ausnahme der den Ort und Bezirk Neumarktl angehenden primitiven Ein- ' schreitungen, insbcsonders der Pollzey- und Militär-Geschäfte, wofür die Herrschaft Rad- . mannsdorf einen eigenen Beamten nach Neu-markt! zu erponirm hat, von der vereinten Bezirksobrigkeit zu Nadmannsdorf besorgt werden. — Von dieser Verfügung werden alle in dem Umfange des bis nun bestehenden Bezirkes Neumarktl gelegenen Dominien, Gemeinden und die in diesem Bezirke befindlichen Insassen in die Kenntniß gesetzt, und selbe vom 1. November l. I. angefangen, an die für die genannten zwey Bezirke aufgestellte vereinte Bezirksobrigkett in Radmannsdorf gewiesen. — Laibach am 27. October 1829. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Peter Ritter v. Ziegler, k. k. Gubcrmalrath. UreiÄämtliOe MrlautharunMN. Z. 1402. (5) 11935. Kundmachung. Zur Herstellung eines Feuerlösch-Requisiten-Depositoriums an der hterortigen Dom-Allee, wird in Folge hoher Gubernlall Verordnung vom 16. v. M., Zahl AZzl5, der Tag am 14. dieses Monats November, Vormittags um g Uhr die Mmuendo l Versteigerung bey diesem Kreisamte abgehalten werden. Die zu dieser Herstellung erforderlichen Arbeiten und Lieferungen bestehen: In der Maurerarbeit pr. . 161 st. 26 kr. „ dem dto. Material« pr. Z40,, 56 „ „ der Zimmermarmsarbeit pr. 106,, 39 „ „ dem dto. Materials pr. Z57 ,, 24 ,)« „ „ der Gtemmetzarbcit pr. . 79 ^ 12 ^ „ „ „ Tlschwarbelt ftr. . 6o „ — „ ^ „ Schlosser «. ,, . 90,, — „ „ ., Drahtnetz « „ . Ig „ « „ „ ^ Anstreicher« „ . 25 „ — im Gesammtbetrage pr. 1276^^7° !j2 kr. Diejenigen, welche diese Arbeiten einzelnweise, oder im Ganzen zu übernehmen ver» meinen, werden bey dieser Versteigerung sich emzufinden hiemit eingeladen. Dle Verstci-gerungs-Bedingmsse können übrigens noch vor der Licitation bey diesemKrelsamte in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. K. K. Knisftmt Laibach am 2. November 162g. 945 - Gnbennal - Verlautbarungen. Z. 1^11. (i> aä knk. Nr. 47527. Verlautbarung der Erloschung mehrerer Privilegien und ihrer redigirten Beschreibungen. — Mlt den hohen Hofkanzleydecreten vom 25. und 29. Iuny, I,, 11., i5., 16. und 24. July I. I., Zahl !bc>65, i5ZiQ, H57Z2, 16027, i5L56, ' ^5364 und 17579, sind nachstehende Beschrn, hungen der nunmehr erloschenen Privilegien herabgelangt: Beschreibungen. Erstens. Oeconomischer (^ano^or (Erdhebmaschine) von Joseph Edlen v. Rotarl in Verona, (prl, vllegnt am 22. Iuny 1625.) — Diese Maschine dient vorzüglich dep Tcrassirungen in Obst- und Weingarten und überhaupt dort, wo an einem AbHange Erde von unten nach oben, oder von oben nach unten übertragen werden soll. Zu d«esem Ellde sind zwey Spann, seile in poralcllcr Lage an Gerüsten von Holz (wovon das e,ne unten, das andere oben tst) so befestiget, daß sie mittelst der an dem obern Gerüste befindlichen Walze straff gespannt werden können. Auf jedem der Spannseile lauft eme Rolle an deren Gehäuse Erdkasten aufgehängt sind. — Jeder dieser Küsten hat ein Leitseil, welches sich auf eine am obern Verü-fie angebrachten Trommel in der Art aufwm-det, daß wahrend der unt Erde bcladcne Kasten aufwärts gezogen wird, der leere Kasten sich auf der anderen Seite abwärts bewegt. ^ Zur Selbstentleerung lst eine Vorrichtung Mtt Stangen aufgestellt, an welcher sich der mit Erde gefüllte Kasten anstemmt, und durchUm-schlagen sich entleert. M,t dieser Maschine sollen in einer Stunde 960 Lasten Erde gegen die Höhe einer schiefen Flache auf eine Länge von läo Veroncser Fuß mtt Zuh,lfnahme von 8 Arbeitern gehoben werden können. «» Die umständliche Beschreibung bat der Erfinder in einem gedruckten Werke: „t^noloro eeononna per u-a^oi'tIl' lerra ^er 3112 2 qngiauciuL ZK022»" geliefert und zur größeren Deutkch-kctt Zeichnungen beigefügt. — Zwcytens. Ueberschuhe oder Galaschen von Cajetan Tur-com m Mailand, (privilegirt am 3o. Septem-^^" -- 5^le Uebcrschuhe haben eine Soh e aus drn Lagen von Leder, welche durch ^tah e gut verem.gct sind. Die Dicke der Sohle ch mcht durchaus gleich, sondern w.rd vom Fußbüllen an, wo der d.ckste Iheil der Sohle lft, nach hmten und vorne allmahlig dunner. Außerdem kömmt an der Sohle zu bemerken, daß inwendig an dem vorderen theile em Metallblech, m Hufeisen-Gestalt aufgenietet sict^eMdet. Der Absatz ha^m^ zwey Ltderlagen wehr als die Sohle. Vorn und rückwärts der Galasche sind flehende Le-de»rändcr, und zur Befestigung derselben am Fuße sind vorn eine Schleife aus Leder, und rückwärts ein Riemen mit einer Schnalle, der über dem Fußrist festgemacht wild, angebracht. — Drittens. Fußsocken von Aloys Mack, (patenlirt am 2. März 1826.) — Die Fußsocken sind von särmschgegcrbttn Leder, mit Flanell gefüttert , und von mnen mit Wachs-lasset besetzt, welcher mit einer wacksartigen Composition auf den'genannten Moff geklebt ist. Diese Komposition besteht aus zwe» Theilen Wachs, 1 ,)2 Thellen Terpentin, ij2 Theil Nleyglätte, 1^2 Zheil Schweinfett, ^2 Theil Lelnöhl, ,l2 Theil Eopal-Lack und 1 lj2 Thlllen Kampfer. — Viertens. Baum-woll- Wutzel- Vovsplnn- und Water-Twlft-müschine, von Joseph Kcpenhofer und Ernst OderbkV, (privilegirt am 20. Jänner 182/..) — Das Wesentliche der Baumwolle- Wutzel-Vorspinn-Maschine besteht ,n Folgenden/». Dieselbe wird mit messingenen con,schen Rädern getrieben, wodurch ihr Gang immer gleich bleibt; ^ 2. um die Streckung des Bandes nicht so gah, fondern m leichteren Abstufungen zu erreichen^ sind drei Eylmdcr anqebracht, welche mittelst einer liegenden durch Rader getriebenen Trommel in Bewegung gesetzt werden; — 3. das Band gcht von den Cylindern in ein kurzes mit einem Blechtrichter versehenes Rohr von geschmiedetem Eisen, das auf Me- , tall-Lagern läuft, und durch eine Schnecke, die zur Veränderung der Drehung mit drei Nieten versehen iß , in Bewegung gesetzt wird; — 4. dle Spindel ist von Stahl und durchaus gut gehärtet, lauft frey, oben ^ Röhren des Dampfofens liegen horizontal um den viercckigten Heitzraum, wel-cber so wie alles Uebrige, aus Eisenblech ver-fertiaet ist. -^ Der Dampf wirkt mittelst ei. nes Stämpels auf einen doppelten Zahnstock laebohrte Grange) und indem dieser m das Getriebe der Radnarbe wechselweise, P. ».bald oben/ bald unten eingreift, erhalt das Rad Hie Bewegung,^ und somit der Wagen seinen Ga„g. -. . December l. I., Vormittags um 9 Uhr, in diesem Krels- 9,6 mute abgehalten werden wird. — Diejenigen, welche dich Pachtung zu übernehmen wünschen, werden Ungeladen, am besagten Tage und;ur oben festgesetzten Stunde in diesesKrels-amt/zu erscheinen. — Die vorgeschriebenen Pachtbcdingnisse sind folgende: — tz. z. Die Pachtung beginnt mtt i. Jänner 1LZ0, und endet ohne vorlausige Aufkündung mit letztem December 16I2. — §. 2. Die Benützung bei-derZiegelbrennerepen, sowohl der nächst der Vorstadt Tyrnau, als auch jener am langen Graben, werden zusammen verpachtet, und dem Meistbietenden überlassen. — §. Z. Der Pachter kann von dem einmal gemachten Anbote nicht mehr abstehen, und diese Verbindlichkeit so wie der Pacht überhaupt erstrecket sich auf die Erben desselben, von Seite des Krcisamtes dagegen wird sich für die Stadt die Bestätigung der Licttation von Seite der hohen Landesstclle vorbehalten. — tz. ^.. Der Pachter, erhalt das Recht auf jenen Grundstücken, die ihm von dem Stadt-Magistrate ausgewiesen werden, Lehm zu graben / ihn in die bestehenden Lokalitaten zu verführen, zur Zicgclschlagerev die vorhandenen Trocknungshütten zu benutzen, und die bestehenden Oefen zu verwenden. — tz. 5. Der Pachter muß sich alle zur Zicgeler-Zeugung erforderlichen Materialien, nämlich: den Lehm und Sand auf eigene Kosten verschaffen, weil dem Achtern der Pachter des städtischen Zulandungsgefalles unentgeltlich zu liefern nicht mehr verpflichtet ist. — tz. 6. Dem Pachter werden nebst den Wohn- und Fabnks-Gebauden alle bei-den Ziegelhütten dermal befindlichen Werkzeuge, Maschinen und Utensi-lien zum freyen Gebrauche überlassen, worüber bei der Uebernahme, ein genaues Inventarium unter allseitiger Fertigung aufgenommen werden wird. — §. 7. Der Pachten übernimmt alle Gebäude nach einer genauen Beschreibung, und alle Mobilargerath.e nach der Schätzung sachverständiger beeideter Manner, und er ist Verpsitchtet, alle wie immer Namen habenden Reparationen derselben ohne Ausnahme aus eigenem Vermögen zu bestreiten. —-§. 6. Nach Äusgang der Pachtung wird der Zustand der Gebäude durch eben solche Schätzleute untersucht, und Vie Revision der geschätzten Mobi-- largeraths vorgenommen, und der austretende Pächter hat ^eden erhobenen Abgang des Mo-bllargegenstandcs dergestalt nach einer billigen Schätzung bar zu bezahlen. — §. 9. Unglücks? Me durch Elementarzufälle oder Feuerschaden Rn'ch fremde Gebäude oder Veranlassungen, welche jedoch Pachter zu erweisen hatte, sollen billigerwelse nicht den Pächter treffen, wohl aber soll derselbe für entweder von ihm oder von semen Leuten verursachte Beschädigungen aller,Art Schadloshaltung zu leisten verpflichtet seyn.— tz. 10. Alle Weg-, Stadt- oderBan-cal-Mauthgebühren, sie mögen jetzt bestehen, oder wahrend der Pachtzeit erwachsen, treffen den Pachter, und sind von ihm aus Eigenem zu bestrcitcn. — §. n. Der PachtschMmg ist von I zu 3 Monaten par^cipal.«, nämlich: am letzten Jänner, April, July und October jeden Jahres bei Vermeidung 5 0^0 Zinsen an die Stadtkasse zu bezahlen, und es hat dcr Pächter die Stämpelgebührcn zu den Quittungen zu entrichten. — §. ^2. Zur Sicherheit der Pachtbetrage der eingegangenen Pacht? bedingnissc, und für die ihm zur Benützung überlassenen Gebäude und Gerathe hat der Pächter binnen acht Tagen nach der ihm in-timirten Genehmigung dcr Licitation eine gesetzliche Caution im Betrage eines einjährigen Pachtschillings entweder im Baren, oder fidei-jussorisch so gewiß zu leisten, als sonst die neue Verpachtung auf seine Gefahr und Kosten vorgenommen werden würde. — tz. i3. Wer für einen andern licitirt, hat sich mit einer legalen Vollmacht auszuweisen. — §. 14. Zur Licitation wird Jedermann zugelassen, der entweder als ein verläßlicher Mann bekannt, oder von dem Anbote das 10 0I0 Vadium vor der Luitation zu erlegen un Stande ist. — §. i5. Hinsichtlich dcr Fabrikation der Zlegel, und insbesondere deren Größe, ist sich genau nach der innerösterreichischen Gubernial-Eur-rende vom 29. März 1767, zu benehmen. — §. 16. Der Ausrufspreis für beide Ziegelhütten wird auf 1600 fi. bestimmt. — §. 17. Nach geschlossener Licitation wird kein Anbot mehr.angenommen. — K. K. Kreisamt Laibach am 29. October 1829. Stam- uny lanÄreOMche Verlautbarungen. Z. 1420. (0 Nr. 7164. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen des Caspar Kan-dutsch, promsorlschen Vermögens-Verwalters der Flonan Schaffer'schen Eoncursmasse in die öffentliche Versteigerung des, zu dieser Masse gehörigen, in Haus- und Gewölbs-Einrichtung und in'einem Waarenlager bestehenden, auf dem hiesigen Schulplatze, im Hause Nr. 3, befindlichen Mobilar-Vermögens gewilliget, und hiezu der Tag auf den 16. November l. I. Vor- und Nachmittags zu den gewöhnlichen Stunden, und erforderlichen Falles auch die nächst darauf folgenden Tage bestimmt worden. Wozu die Kauflustigen zu erjchemen hiemit geladen werden. Laibach am 27. October 1629. Anhang zur Naibacher Aeitun^ ^ ^remven-Anzeige. Angekommen den Z. November 1829. Hr. Athcmasiuz Sarasisi, sammt Familie 3>r. 5e,r Philosophie und Medicin, von Kronstadt naA Triest. — Hr. Ehrengott Grimlcv, Profess for; Hr. Ludwig Waddington, Propnctaire; Hr' EarlundHr. Aloys Grünler, Historienmaler; alle mer von Wten nach Triesi. Den 4. Hr. Peter Rmaldi, Di-. der Medicin, von Wien nach Fiume. — Hr. Peter Finari, fammt Bruder, Handelsmann, von Triesi nach Wien. — Hr. Ozel, Ritter der Ehrenlegion und Kaufmann,, von Triest nach Latdach. Den 5., Hr. Angclo v. Frari/ k. k. Guber-nialrath und Präsident des Marmc-Sanitäts-Ma-gistrats, von Wien nach Venedig. — Hr. Anselm Ozcl, Ritter der französischen Ehrenlegion und Handelsmann, von Tncst nach Wien. — Hr. Mathias v. Rembowski, Bemittelter, von, Wien nach Kriesi», Den 6. Hr. Valentin Graf Töröck, k. k. Gubet-nial^lZoncepcs-Practicant, von Wien nach s^iumc — Hr. Oliffot Constable, mit Lady Con-siable/englMcr Edelmann, von Wien nach Tricst. Den 7. Hr. Friedrich Burger, Dr. und k. f. Gubermal-Eoncevts«Practiccmt, von Klagenfmt nach Tricst. — Hr. Gottfried Wetzet, Director der k f priv.^uckcrrasslnene m Görz, von Wien nach Görz. -."Frau Helena v.Kiriko, russische Staats-Raths. Gattinn; Hr. Jacob Riso, türkischer Unterthan, und Hr..Spno Haramie, Handelsmann und türkischer Unterthan; alle drei von Wien nach Trieft. — Hr. Joseph Rusconi, Bemittelter, von Tricst nach Laidach. Sours vom 4. Oodnnber 1829. Mittelpreis. EktHHtSschuIdvcrschrtidungen zu5 v.H. (inLM.)i<,2Zl/, detto detto z"2^2v. H.(irl CM.)Iü il2 , dctto ^ detto zu 1 v. H. (in CM,) 25^3 Verloste Obligation., Hofkam.^, « c, ) », r.al. Obligat, der Stand« v.) ^ v.H l ^ ^ Tyrei V > ^ ? > Darl. mit Verlos, v. I. 1820 für 100 ss. (inTM.)»^ c'etto detto v. I. 1621 für iao fl. (inCV^.)^I25l9 Wien. Stadt'Banco-Obl. zu 2 ^2 v. H. (in CM.) 5g iAerarial) iDomest.) Obligationen de« Stände (C.M.) (E. M.) v. Österreich unter und ^u3 v.H.^ — ^ ob der Enns, von Nod-^,zu H,/2 v.H. l ZüiiZ ^. men, Mäl)r5 ten, Krain und Görz 5u , 2/H o.H. H ^, I^ Central-Casse-Anwiisuugen. Jährlicher Disconto 3 1^2 pCl. Bank.Actien pr. Stück ,240 m Conv. Münze. WasscrstanV ves Naibachssusses am Pegel drr gcmclucrtcn Sanal - Drücke: D«n 9. Novemb. 1829. 0 Schuh, 4 Zoll. 0 ü'„. ober. 0ll. Schltuß,«nb«ttung, Nuberniat- ^erlautbaruM. 3.1^22. (1) Nr. 22672^0^. Kundmachung desk. k. illynschen Landes-Guberniums in Laibach. — Die Auflösung des k. k. Com-merzial? Zollamtes Pomafel betreffend.^ — Nachdem das an der vemtianischen Gränze für den wechselseitigen Verkehr aufgestellte Amt Pontafel mit 1. November 1829, durch die'Emführung der allgemeinen Verzehrungs-steuer als Aufschlagsamt entbehrlich wird, W hat die hohe k. k. allgemeine Hofkammer mit Decrct vom 29. September l. I., Nr. 37^5^2257/ von demselben Zettpuncte an-die gänzliche Auflösung desselben auch als EommerMl - Zollamt zu beschließen geruhet. — Dieses wird mit dem Vepfatze zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Amtshandlungen desselben in der letzteren Eigenschaft uom I. Novcnchcr l. I. an, an das k. k. Haupt-Zollamt Willach übertragen wor, den sind. — Lalbach am 26. October 182a. Joseph Tamillo Freyherr v. SchmidburZ, Gouverneur. Clemens Graf v. Brandts. ______________k. k. Tubernial-Rath. Z. 1412. (1) Nr. 22676^662. Concurs - Verlautbarung. Durch die Ernennung dcs Carl Rußheim zum Lehrer der /^ten Classe an der Klagenfur-ter Normal-Hauptschule ist an der letztem das Lehramt der Zttn Classe in Erledigung gekommen. — Zur Besetzung dieser erledigten, mit einem Gehalte von jahrlichen Zoo fi. Conventions-Münze, oder der durch allenfallige Vor-rückung erlediget werdenden, mit einem Gehalte von /^00 fi. Convcntions-Münze verbun? dcnenLehrerstclle an der besagten Normal-Hauvt-Schule, wird der Concurs ausgeschrieben, die Bewerber um diese Stelle haben ihre eigenhändig geschriebenen, an diese Landesstelle zu stp-lisirenden Bittgesuche durch ihre vorgesetzte Stelle beim hochwürdigen fürstbischöflich -Gurkcr Consistorium bis 20. December laufenden Iah-.rcs einzureichen, und sich in diesen Gesuchen über ihr Alter, Religion, Stand, sittliches Betragen, Studien, Sprachkenntnisse, wissenschaftliche Bildung, so wie über die für das Lcbvfach an- einer Hauptschuld mit gutem Erfolge abgclcgrc Prüfung auszuweisen. — Vom kaiscrl. könwl. illm'ischen Guberm'um. kaibach dcn i". October 1^29. . , F vicdrich Ritter v. Kretzberg,. ft.k- Eubemml-Secretap/ als ReftreNt g5o ten will, unv daher auf Rechnung und Gefahr desselben eine mue Pachtverffeige-rung nach Vorschrift, vorgenommen werden muß, dieselbe nach den Bestimmungen des illyr. Gub. Circulars vom 26. Iuny 1829, Nr. 1371) C. und dessen Anhangs, mitEm-begriff der auf Jahrmärkten und Konkursen erscheinenden Buschenschankern und sogenannten Leutgebcrn auf die Dauer des Verwaltungsjahres iL3a, nämlich: vom 1. November 1829, bis letzten October z.33o/ am 17. d. M., Vormtttags um 9 Uhr m der Kanzley der vereinigten Bezirks - Obrigkeit zu Radmannsdorf, vorbehaltlich der wohllöbl. Administrations« Ratification, abgehalten wer« den wird. Der Fiscalpreis bestehet in 6000 st., die übrigen Bedmgmffe können bey der löbl. vereinigten Bezirks - Obrigkeit Radmannsdorf , bey dem Verz. Steuer < Eomm ben, ob und allenfalls in welchem Grade sie mit irgend einem der Beamten des Tnesser Stadt-und Landrechtes verwandt oder ver» fchwagert seyen) entweder unmittelbar oder durch,, ihre vorgesetzte Behörde bei dem genannten Stadt-und Landrechte zu überreichen. Klagenfurt den 20. October 1829. AemtliOe Verlautbarungen. Z. 1421. (1) Nr. 601A1219. V. St. Kundmachung. Von dem k. k. Zolloberamte und prov. ' Verzehrungssteuer - Inspectorate wird hiemit bekannt gemacht: daß das durch Aufhebung des Navigationsamtes in Gurgfeld, dem Aerar entbehrlich gewordene, dermal von dem Einnehmer bewohnte Amtsgebäude, auf die Zeit vom 1. December 1829 bis letzten October i,83c) verpachtet, und dem bei der am 19. November d. I. in der Amtskanzley des Amtes Gurgftld, Vormittag um 9 Uhr abzuhaltenden Licitaticn verbleibenden Meisibicter überlassen werde. Die Pachtlustigen werden daher eingeladen, am bestimmten Tage bei dem obgenann-ten Amte Gurgftld, bei welchem die Licita-tionsbedingmsse, wie auch der Fiscalprcis eingesehen werden kann, sich einzufinden. Lalbach am 5. November 1829. Z. !4l8. (1) " Nr. 6128. V. St. Kundmachung. Von dem k. k. Zolloberamte und prov. Werz. Steuer-Inspectorate Laibach , wird hlemit bekannt gemacht, daß, nachdem der Pachter des Verzehrungssteuer, Gefälls lm Bezirke Neumarktl die Pachtung nicht antre« Vermischte VorlmttbarnnZM. Der ergcbenss Unterzeichnete glbt sich hie-mit die Ehre, mit Bewilligung des hiesigen löbl. k. k. Krcisamtcs und des hiesigen löbl. Stadtmagisirates, dem tnerortigm, so wie auch auswärtigen Publicum seine Dienste und Hülfe als geprüfter Wundarzt und Geburtshelfer anzubieten. Unermüdctcr Fleiß, rastlose Sorgfalt und die möglichste Billigkeit, sind die Basis worauf er seine Hoffnung bant, sich das Vertrauen und die Wohlgewogenheit eines hochverehrten Publicumö zu erwerben. Anbei erbietet er sich auch, wahrhaft Armcn stets unentgeldliche Hilft zu leisten. Seine Wohnung ist dermalen m der Ka-puzmer-Vorssadt, Nr. 19, indem Hause des bürgerlichen Schuhmachermeister, Hrn. Georg Terler, zu ebener Erde rechts. Laibach am 9. November ,829. Andreas G re go ritsch, aevrüfter Wundartt und Geburtshelfer. Z. ^lS (1) Wohnung zu vermnthen. In der Kapuziner - Vorstadt, Haus-Nr. 55, im oberm Stocke, sind zwei auch drei schön meubkrtt Zimmer, für ledige Personen, tagluh zu vergeben. (3. Amts - Blatt Nr. r3H. d.. ia. November 19,9)