». . . PROTULIQUE FINES ILLYRICI AD RIPAM FLUMINIS DANUVII.« ENDRE TÓTH Magyar Nemzeti Muzeum, Budapest Als Theodor Mommsen Ende des vorigen Jahrhunderts den V. Band seiner »Römischen Geschichte« schrieb, w ar er der Meinung, daß es unter Kaiser Augustus nur zur Besetzung der südlich der Drau gelegenen Gebiete in der südlichen Hälfte des späteren Pannoniens gekommen sei. Die im Titel zitierten Zeilen des M onum entum Ancyranum bedeuten also den zwischen Drau und Save liegenden Donauabschnitt. Im Laufe der späteren Pannonienforschungen wurde die Ansicht Mommsens nicht beachtet. Später neigte m an zur Ansicht, dass Augustus das ganze Gebiet der Provinz Pannonien erobert habe: so be­ zieht sich das Mon. Anc. 30 auf die nördliche und östliche Donaulinie in Nordostpannonien. Die Konzeption der gleichzeitigen Eroberung der Provinz wurde jedoch nicht endgültig und auf befriedigende W eise bewiesen. Dies zeigt einerseits, daß Verfasser der sich m it der Geschichte der betreffenden Periode m eritorisch befassenden Studien es im m er w ieder für notwendig hielten, die zur Zeit des Augustus erfolgte Eroberung N ordostpannoniens zu beweisen. Der andere Fall, näm lich daß m an diese Eroberungszeit so weit in Abrede stellte, wie dies die sog. Drwsws-Inschrift möglich m achte,1 kam selten vor. Th. M ommsen gründete seine Meinung auf Quellen, deren Zahl sich auch seitdem nicht verm ehrt hat. Von dem aus Pannonien stammenden archäologischen Fundm aterial w ird die Eroberung Nordostpannoniens zur Zeit des Augustus — trotz der vorübergehenden Schwankungen in der Datie­ rung — keinesfalls unterstützt.2 Im Grunde genommen ist also der Stand­ punkt, der die völlige Eroberung Pannoniens zu dieser Zeit als Tatsache ak­ zeptiert und das Fehlen des archäologischen Fundm aterials zu erklären ver­ sucht, grundsätzlich falsch. Eine Interpretation ist dem nach überflüssig, es muß hingegen die ganze Konzeption aberm als von Grund auf, frei von Hypo­ thesen untersucht werden. Andrerseits wird die Erforschung der frühröm i­ schen Periode Pannoniens und des Karpatenbeckens teils bewußt, teils un­ bewußt von der Konzeption der gänzlichen Eroberung Pannoniens und der Donaugrenze zur Augustuszeit grundlegend beeinflußt und der allzu forcierte Nachweis dieser Vorstellung hat die Klärung vieler anderer problem atischer Fragen (sogar die Fragestellung) in den H intergrund verdrängt. Neuerdings stellte sich über die als einziger konkreter Nachweis der au- gustuszeitlichen E roberung registrierte sog. D rusus-Inschrift heraus,3 daß sie früher falsch ergänzt w urde und in W irklichkeit einen Lagerbau zur Vespasian- zeit in Aquincum registrierte. Deshalb ist die Überprüfung des von der Ge­ schichte der pannonischen röm ischen Eroberung geschaffenen vollen Bildes unbedingt notw endig geworden. Ein Aufwerfen dieser Frage ist schon deshalb berechtigt, da sich das Gebiet Nordostpannoniens von den übrigen Teilen der Provinz geographisch stark absondert : im Norden und O sten ist es von der Donau, im Süden von der Drau, im W esten von der Raab-Marcal und ihrem M eridian begrenzt. In der Frage der röm ischen E roberung Pannoniens stellt das M onumentum Ancyranum 30 den tatsächlichen Ausgangspunkt d ar: Pannoniorum gentes, quas ante m e principem populi R om ani exercitus nunquam adit, devictas per Ti. Neronem , qui tum erat privignus et legatus meus, imperio populi Romani subieci protulique fines Illyrici ad ripam flum inis Danuvii. Citra quod Daco­ rum transgressus exercitus meis auspicis victus profligatus que est, et postea trans Danuvium ductus exercitus m eus Dacorum gentes imperia populi Ro­ mani perferre coegit. Diese Zeilen einer Beschreibung der augusteischen Taten — abgefaßt im sicheren Bewußtsein der Vollmacht und nicht frei von m enschlicher Eitelkeit — hat also die Forschung in den letzteren Jahrzehnten als die Besetzung der ganzen Provinz Pannonia ausgelegt: wobei u nter ripa Danuvii der nordost- pannonische D onauabschnitt verstanden wurde. Nach dem : O m nium provinciarum populi Romani, quibus finitim ae fuerunt gentes quae non parerent imperio nostro, fines auxi (c. 26), ist es natürlich, daß Augustus schrieb protulique fines Illyrici ad ripam flum inis Danuvii. Der Kaiser betont auch anderswo, daß sein Heer auch dorthin gelangt ist, wohin neque terra neque mari quisquam R om anus ante id tem pus adit (c. 26). Dieser Ruhm w urde seinem Heere auch im Falle von Illyricum zuteil, denn es heißt : Pannoniorum gentes, quas ante me principem populi R om ani exercitus nun­ quam adit, . . . subieci. Die Ausdehnung der Macht auf Gebiete, die noch Rö­ m er nicht erblickt haben, ist eine der wiederkehrenden Form eln der prahleri­ schen Abfassung in der RGDA, deshalb ist die In terpretation einzelner Stellen im Mon. Anc. nicht im m er frei von Problem en. In der RGDA berichtet Augustus im selben Abschnitt ü b er einen dakischen Einfall nach d er Eroberung Pannoniens. Die beiden Geschehnisse gehören auf Grund der Textabfassung zusamm en, was auch die W orte . . . ad flum inis Danuvii. Citra q u o d . . . betonen. Die D aker sind dort über das Eis der Donau eingefallen ( Cass. Dio LIV 36,2), wo es in Illyricum zu einer Ausdehnung der Grenzen gekom m en war. Dieser Dakereinfall (von den Zentralgebieten der D akerherrschaft ausgehend über den Maros, die Theiß und das Donau-Theiß- Zw ischenstrom land) und die darauf folgende Vergeltung — die von der For­ schung m it dem Feldzug des Vinicius in Zusam m enhang gesehen w ird — dürfte kaum im nordostpannonischen D onauabschnitt vor sich gegangen sein. Der Einfall h at in dem den Zentralteilen des dakischen Hoheitsgebietes un­ m ittelbar benachbarten D onauabschnitt zwischen Drau u nd Save stattgefun­ den. Der untersuchte Textteil des Mon. Anc. läßt die M öglichkeit der Donau­ strecke zwischen Drau und Save schon in sich verifizieren. Bei der Untersuchungen der Frage ist die Bestimmung der Pannoniorum gentes und ih rer Gebiete sehr wesentlich. Unter dem Namen der Pannonii sind lauter solche Stäm me bekannt, die in der Erzählung des Krieges zwischen 12—9 v. u. Z. und auch anderswo sowohl einzeln als auch in ih rer Gesamtheit südlich der Drau lokalisiert werden können. Dies w ird am klarsten und kon­ zentriertesten von Florus beschrieben: Bellum Pannonicum. Pannonii duobus acribus fluviis, Dravo Savoque vallantur, populati proximos intra ripas se recipiebat, in hos domandos Vindici}um m isit (2,24). Bezüglich der Lokalisierung stim m en sowohl die antiken als auch die heutigen Autoren überein. Mit welcher Begründung dehnt also die Forschung das Gebiet der Pannoniorum gentes aus bis nördlich der Drau? W omit könnte bewiesen werden, daß sich das Gebiet der Pannoniorum gentes der Augustus- zeit auch auf die Landschaft nördlich der Drau erstreckt hat? Die Niederwerfung der pannonischen Stämme im Mon. Anc. 30 bedeutet ebensowenig eine autom atische Eroberung und Besetzung des ganzen Gebietes der späteren Provinz Pannonia, wie die in ähnlichem Sinne auslegbaren Zeilen der früheren Reden des Augustus. Vor der Schlacht von Actium spricht Octa­ vianus in seiner an die Soldaten gerichteten Rede nicht n u r über die Nieder­ werfung der Pannonier, sondern auch vom Erreichen der Donaulinie: -öv ■ ro li; ILvvrvLj; ze/ćipcopivoiv, xw v pi/pt roü ’ ’ laxpo'j xpoxE/aipup.c-uwv, xbv 'Pijvov oirtßsßr,- •/.Ó T c o v , s; Bpsrtavi'av -sxspauopivwv (Cassius Dio L 24,4 Biossevain). Dies zeigt gut den P restigecharakter des Erreichens der Donaulinie, was vom Textzusammen­ hang noch m ehr hervorgehoben w ird. In seiner vor dem Senat im Jahre 27 v. u. Z. gehaltenen Rede sprach Augustus ebenfalls von der Niederwerfung der Pannonii und der Moesi (Cass. Dio LU I 7,1 Boissevain). W ir können es aber nicht außer acht lassen, daß vom Beginn des ersten Krieges gegen ein Land (dessen Ziel anfangs gar nicht die Erw erbung des Gebietes w ar) bis zur völ­ ligen m ilitärischen Besetzung und Errichtung der Provinz (m it sämtlichen K riterien der Verwaltung) auch Jahrzehnte dahinschwinden konnten. Octa­ vianus dürfte bereits nach dem ersten erfolgreichen Feldzug (von Fall zu Fall vielleicht auch in übertriebener Weise) über die Niederwerfung, Erobe­ rung, Versklavung des Gebietes oder vom Erreichen der Donaulinie gespro­ chen haben. In der Forschung bestehen jedoch keine Zweifel diesbezüglich, daß die angeführten Zeilen der Reden weder die m ilitärische Besetzung, noch den Ausbau zu Provinzen des späteren Pannoniens und Moesiens bedeuten, da die späteren Angaben diese Möglichkeit zweifellos widerlegen. Auch Augustus hat im Mon. Anc. nicht davon gesprochen, daß er nach der Niederwerfung der Pannonier eine Provinz errichtet, sondern daß er die Grenze von Illyricum bis zur Donau vorgeschoben habe. Die Quellenangabe bew eist demnach zwi­ schen Drau u n d Save und der Donau die effektive röm ische Oberhoheit im Gebiet der Pannonier. Wenn Augustus nicht von der E rrichtung einer im Sinne der Verwaltung verstandenen Provinz spricht (zu verstehen ist darunter natürlicherw eise die Lage nach der Zweiteilung von Illyricum ), so kann dies auch nicht auf Grund der sich auf das Zeitalter des Augustus beziehenden, späteren, keineswegs eine strenge Terminologie widerspiegelnden Texte gesagt werden. Die raum- und verwaltungsmäßige Ausdehnung der im Mon. Anc. 30 be­ schriebenen Ereignisse kann zu Irrtü m ern führen. Genaue Interpretation der u m stritten en Fragen ist also eine Notwendigkeit, da die Quellen- und archäologischen Angaben gegen eine gehaltsmäßige Ausdehnung sprechen. W enn Velleius Paterculus darüber berichtet : als im Jahre 6 u. Z. das röm i­ sche H eer u n ter der Führung des Tiberius gegen M aroboduus zog und u n i ­ v e r s a Pannonia . . . arma corripuit (II 110,2), so trach tete Velleius m it dem A ttribut universa nicht n u r die Gefahr zu vergrößern, was auch der weitere Gebrauch des Nam ens Pannonia bew eist. Velleius bezieht die W örter Pannonia und Pannonii unm ißverständlich auf die Stäm me und das Gebiet zwischen Drau und Save. Zum Abschluß des Krieges hat o m n i a Pannonia um Frieden gebeten (Veli. II 114,4), obwohl von dem Krieg n u r die südlich der Drau liegenden Gebiete betroffen waren. Die m it der Eroberung im Zusam m enhang stehenden Problem e können wir jedoch ohne Rücksicht auf die von den heutigen, w esentlich abweichenden geographischen Gebietskenntnisse nicht lösen. Ein solcher Versuch w ürde zu keinem Ergebnis führen. Bei der U ntersuchung von Fragen geographischen Charakters m uß — insofern dies möglich ist — zuerst jenes geographische Bild rek o n stru iert werden, auf dem die Beschreibung beruht. Es mag sein, daß es m it dem heutigen übereinstim m t, aber es besteht auch die Möglich­ keit, daß es radikal davon abweicht. Es fragt sich, in welcher Form das Gebiet zwischen den Mündungen von Raab und Drau — also das Gebiet N ordostpannoniens — nach der Annexion der Provinz N oricum (nach 15 v. u. Z.) im Bewußtsein der Römer bestand. Alle Anzeichen weisen darauf hin, daß m an zur Zeit um den Beginn unserer Zeitrechnung die große Biegung der Donau, das Donauknie : ihren plötzlichen Richtungswechsel aus der W-O-Richtung nach Süden noch nicht sinngemäß erfassen konnte. Sogar Ptolemaios kannte dieses Knie nur in groben Umrissen, w ährend die besser überblickbare große Biegung bei Visegräd auf seiner Landkarte m ächtige Ausmaße annahm. Das große Donauknie w ird selbst auf m ittelalterlichen Landkarten nur m it beträchtlicher Verzerrung darge­ stellt. Nun aber, wenn die Röm er den rechtwinkligen Bruch nicht gekannt haben, so dürfte ihnen auch die eigentliche Größe Nordpannoniens unbekannt gewesen sein. V erbinden w ir die Donaulinie um Carnuntum m it der Strecke zwischen Drau und Save, so liegt der Großteil des nordostpannonischen Ge­ bietes außerhalb dieser Linie. Im Falle eines solchen geographischen Bildes haben die Römer das Gebiet Nordostpannoniens außer acht gelassen, oder es als unbedeutend betrachtet (Äbb. 1). Deshalb besteht die Möglichkeit, daß Augustus im angeführten Teil des Mon. Anc. trotz der propagandistisch ab­ gefaßten Form ulierung die von ihm (oder von seinen Feldherren) geglaubte Tatsache beschrieben hat. Es kann sein, daß er der Überzeugung war, daß die Ausdehnung der M acht in Srem bis an die Donau zugleich auch die Besetzung der pannonischen Donaulinie im späteren Sinne bedeutet habe. Es ist aber auch möglich, daß all das, was er geschrieben hat, in bew ußter Verbräm ung abgefaßt war. Die Feststellung seiner Gedanken liegt aber außerhalb der Ge­ schichtsforschung. Die Angaben von Strabon und Plinius m aior unterstützen gleichfalls dieses historische und geographische Bild. Die Gebiete, wo die Pannonier gewohnt haben, enden — laut Strabon — nach Norden zu an der DonauA Wie oben er­ wähnt, sind u n ter Pannonien die zwischen Drau und Save lebenden Völker 'zu verstehen. Davon weicht auch Plinius nicht ab : Quae pars ad mare Hadriaticum spectat appellatur Delmatia et Illyricum supra dictum, ad sep­ tentriones Pannonia vergit, finitur inde Danuvio (n. h. III 147 Detlefsen). Die Bestimmung der nördlichen Richtung bedeutet ebenfalls kein Problem. S tra­ bon schreibt über Save und Drau, daß die Richtung dieser Flüsse größtenteils nördlich ist.5 Die nördliche Grenze der Pannonier — also zugleich die des in der angegebenen Richtung nach Norden zu liegenden, von Italien am weitesten entfernten Gebietes, m it dessen Besetzung sich zu rühm en lohnt — bildet die Donaulinie in Srem . Augustus betonte deshalb nach der Niederwerfung der pannonischen Stäm me, daß er die Grenze bis an die Donau vorgeschoben habe. Falls jedoch nach alledem die Frage bestehen bleibt, ob wohl Augustus nicht n u r die zwischen Drau und Save lebenden Pannonier, sondern auch ganz Transdanubien in sein M achtbereich einbezogen habe, so m üssen w ir uns, da bezüglich dieser Eroberung weder schriftliche Quellen, noch archäologische Funde erhalten geblieben sind, w iederum auf Plinius berufen. An der oben angeführten Stelle n. h. 147 wird nicht von den gentes, sondern von der bei der Donau endenden Provinz gesprochen. Daß jedoch die Provinz nicht auf die nördlich der D rau liegenden Gebiete hinüberreichte, w ird von Plinius bewiesen. W ährend Raetis iunguntur Norici (n. h. III 146), und Pannoniae iungitur pro- vincia quae Moesia appellatur (n .h . III 149), erstreckte sich das Gebiet der Norici nicht bis Pannonien, sondern iunguntur lacus Pelso, deserta Boiorum (n. h. III 146 Detlefsen). Die U ntersuchung der von W idersprüchen freien Quellen weist darauf hin, daß es unter der H errschaft des Augustus zu einer m ilitärischen Besetzung N ordostpannoniens nicht gekommen ist. Dieses historische Bild w ird von dem archäologischen Fundm aterial unterstützt. Da also das uns zur Verfügung stehende Inform ationsm aterial kein solches M oment enthält, was die Möglich­ keit einer gleichzeitigen Besetzung ganz Pannoniens unterstützen und diesbe­ zügliche Forschungen notwendig m achen würde, ist die Ausdehnung des Ge­ bietes der Pannoniorum gentes des Mon. Ane. 30 auf das spätere Nordostpan­ nonien unbegründet und falsch. Aus dem oben Gesagten ist ersichtlich, daß zur Zeit d er Eroberung die Donau in der Vorstellung d er Röm er am nördlichen Rand des Reiches, in w estöstlicher Richtung geflossen ist. Diese Richtung entspricht jedoch in der W irklichkeit einem NW-SO-Verlauf. So wich die nördliche Richtung von der tatsächlichen, in starkem Maße nach Osten zu ab : sie w echselte zwischen NO und SO.6 Eine w eitere optische Täuschung verursachte noch folgendes. Blick­ ten die Röm er aus der Richtung Italiens (E m ona) in Richtung der im Norden fließenden Donau nach Carnuntum, so w ar ihnen die Gegend durch die dort verlaufende B ernsteinstraße wohl bekannt. W endeten sie sich den Pannoniern zu, deren Gebiet von N orden ebenfalls von der Donau begrenzt w ar, so war ihnen diese Landschaft infolge der Kriege gleichfalls nicht unbekannt. Auf diese Weise ist der zwischen den beiden bekannten Gebieten gelegene »Weiße Fleck« infolge des gegebenen geographischen Bildes noch m ehr einge­ schrum pft. N atürlicherw eise w ar dieses Bild im Bewußtsein der Röm er nu r im Z eitalter der röm ischen Besetzung, in großen Zügen vom Jahre 30 v. u. Z. bis zum zweiten Jahrzehnt nach u. Z. gültig. Nach der Besetzung der beiden Stücke der »Schere« begann näm lich nach kurzer Zeit auch die »Entdeckung« des dazwischengelegenen Gebietes. Die Berücksichtigung dieses geographi­ schen Bildes ist jedoch zur Zeit der Eroberung dieses Gebietes ein wesent­ liches E rfordernis jeder auf geographischer Beschreibung ruhenden Schluß­ folgerung. In der röm ischen Besetzung von Pannonien m üssen dem nach drei Stufen unterschieden werden. Die erste ist die den östlichen Teil von Noricum bil­ dende E roberung der deserta Boiorum, die später an Pannonien angeschlossen wurde. Die E roberung dieses Gebietes fällt m it der Annektierung von Noricum nach 15 v. u. Z. überein. Die Frage der Annexion der deserta Boiorum an Pan­ nonien ist in der Forschung eine — obwohl chronologisch um strittene — je­ doch allgemein bekannte Tatsache. Dies w ürde kein so großes Problem verur­ sachen, wenn die Anschließung der ostnorischen Gebiete bloß eine kleinere Grenzberichtigung bedeuten würde. In diesem Falle handelt es sich jedoch um das Schicksal eines D rittels (wenn nicht größeren Gebietes) von Pannonien! Die Bedeutung dieses Gebietes w ird von der durchführenden Bernstein­ straße m it ih rer wichtigen kom m erziellen und m ilitärischen Rolle noch m ehr unterstrichen.7 Die zweite Stufe der Eroberung bedeutete nach einem blutigen Krieg die m ilitärische Besetzung des Drau—Save—Zwischenstrom landes im Jahre 12—9 2 Okkupationsetappen des pannonischen Raumes. — Zasedbene etape panonskega prostora v. u. Z. Die prinzipielle Begründung des Krieges kann im Mon. Anc. gleichfalls gefunden w erden: Omnium provinciarum populi Romani, quibus finitim ae fuerunt gentes quae non parerent imperio nostro, fines auxi (c. 26). Zwar konnten Rom und Augustus den Begriffskreis der gentes quae non parerent nach ihrem G utdünken auslegen, jedoch werden die Gründe der allmählichen Besetzung des ganzen späteren Gebietes Pannoniens durch diese Zeilen der Res Gestae in ausreichendem Maße angegeben. Zur Erw eiterung der Grenzen kam es vor allem dort, wo die in der N achbarschaft lebenden Völker Rom »Sorgen bereiteten«. Im Falle Nordostpannoniens kann davon keine Rede sein. In der dritten Phase kam um die M itte des 1. Jahrhunderts u. Z. die kam pf­ lose Besetzung N ordostpannoniens8 ( Abb. 2) an die Reihe. N ordw estpannonien w urde etwa 60 Jahre früher als N ordostpannonien be­ setzt, was der eine, jedoch vielleicht wichtigste bestim m ende Faktor für die Ausbildung, Entw icklung und Absonderung der Rom anisierung in N ordpanno­ nien w ar. Die T atsache der stärkeren Rom anisierung W estpannoniens ist der Forschung w ohlbekannt. Die sich im B estattungsritus zeigenden Unterschiede und die m it N oricum verbundene w estpannonische Steinm etzarbeit gehören ebenfalls zu den Beweisen einer andere Wege einschlagenden Entwicklung. Folgendes soll bezüglich der problem haltigen Fragen der bis zur M itte des 1. Jah rh u n d erts u. Z. andauernden Geschichte W estpannoniens bloß als Hin­ weis erw ähnt w erden: wie gestaltete sich dam als das V erhältnis zwischen Illyricum bzw. Illyricum inferius und Noricum, als im fraglichen Z eitalter die m ilitärische K ontrolle der Gebiete von Noricum zum Teil (oder völlig) durch pannonische Truppen ausgeübt w urde ; als die Lagerplätze der in W estpannonien stationierten Truppen (auch C arnuntum !) zum Königreich Noricum und nicht zu Pannonien gehört haben?9 Die Lage von Illyricum und N oricum ist also im gegebenen Z eitpunkt m it den Beziehungen Makedoniens un d Moesiens zu ver­ gleichen.1 0 Reihen w ir die zur Zeit noch ü b er eine zweifelhafte Chronologie verfügen­ den Geschehnisse in eine angenom m ene logische Ordnung ein, so w ürde man die endgültigen Gebietsordnungen, die Annexion der deserta Boiorum an Pan­ nonien, die E inrichtung Noricums als Provinz, die Verleihung des Status einer Provinz an Pannonien1 1 und eine Reihe anderer, dam it zusam m enhängender Geschehnisse auf einen nicht m ehr als ein Jahrzehnt um spannenden Zeitraum datieren. Dies w äre jener Zeitraum , als Noricum seinen ersten Prokurator erhielt, im V erwaltungssinne des W ortes genommen zur Provinz w urde und Rom um die M itte des Jahrhunderts O sttransdanubien besetzte. 1 L. Barkóczi, Intersica II (Arch. Hung. XXXVI, Budapest 1957), S. 497; vgl. noch J. Fitz, Alba Regia 2—3 (1961— - 62), S. 42. 2 E. Tóth-G. Vékony, o. c., S. 158; D. Gabler: Die Eroberung Pannoniens im Spiegel der Sigillaten, Acta Arch. Hung. 23 (1971), S. 83. — J. Fitz, Numizmatikai Kozlemények 72—73 (1973—1974), S. 25. 3 An. Epigr. 1969—70: S. 477; E. Tóth- G. Vékony, Beiträge zur Pannoniens­ geschichte im Zeitalter des Vespasianus, Acta. Arch. Hung. 22 (1970), S. 133. 4 Strabon, geogr. VII 5, 10 (Müller, S. 263). 5 Strabon, geogr. VII 5, 2 (Müller, S. 261). 6 Ebenso auch die Dimensuratio prov. 18 (Riese, S. 12): Illyricum et Pannonia ab oriente flumine Drino, ab occidente desertis, in quibus habitabant Boi et Carni, a septentrione flumine Danubio, a meridie mari Adriatico. 7 J. šašel, Die Limesentwicklung in Illyricum, Actes du IX« Cong. Int. d’ Etu­ des sur les Frontières Romaines (Bucu- resti-Köln 1974), S. 193. 8 E. Tóth-G. Vékony, Acta. Arch. Hung. 22 (1970), S. 158. 9 Die deserta Boiorum, das spätere Westpannonien kam nach 15 v. u. Z. als Teil von Noricum unter römische Herr­ schaft, kurz darauf folgend wurde auch das Drau—Save—Zwischenstromgebiet endgültig vom Römerheer besetzt. An der militärischen Überwachung von No­ ricum haben in den Jahrzehnten nach der Eroberung auch pannonische Trup­ pen teilgenommen (G. Winkler, Die Reichsbeamten von Noricum, Sitzungs­ berichte 261:2 (Österr. Akad. d. Wiss., Wien 1969), S. 23; G. Alföldy, Noricum (London 1974), S. 64. Dies bedeutet zu­ gleich aber auch, daß das Gebiet des reg­ num Norici unter dem Befehl des Lega­ ten von Illyricum gestanden hat. Damit stimmt auch überein, daß den Posten des ersten Prokurators von Noricum zur Zeit des Claudius: C. Baebius Atticus versehen hat, der laut Forschung nicht der erste bekannte, sondern überhaupt der erste Prokurator war. Die Einrich­ tung Noricums als Provinz erfolgte laut einstimmiger Meinung der Forschung während der Regierungszeit des Claudi­ us. Deshalb ist es möglich, daß in der ersten Hälfte des 1. Jahrhunderts ein Teil der illyrischen Truppen, ja sogar eine ganze Legion im nördlichen Ab­ schnitt der Bernsteinstraße, eigentlich im norischen Gebiet stationiert war. Als No­ ricum zur Provinze wurde, hörte natür­ licherweise die gemeinsame militärische Verwaltung auf und es wurde, um die Einheit der militärisch wichtigen Bern­ steinstraße bewahren zu können, notwen­ dig, die ostnorischen Gebiete — an Pan­ nonien anzuschließen, cf. Cassius Dio, LUI 12, 4—7. J. šašel, Die Limesentwick­ lung in Illyricum, S. 193. “ Vgl. A. Mócsy, Gesellschaft und Ro- imanisation in der römischen Provinz Moesia Superior (Budapest 1970), S. 48. 1 1 Es ist ungewiß, ob das um 70 u. Z. auch amtlich als Pannonia bezeichnete Gebiet vor der Herrschaft des Claudius tatsächlich über den Status einer Pro­ vinz verfügt hat. Aus den uns erhalten gebliebenen Angaben geht dies nämlich nicht hervor (Ä. Dobó, Die Verwaltung der römischen Provinz Pannonien von Augustus bis Diocletianus [Budapest 1968], S. 15). Also in praktischem Sinne: ob an der Spitze von Illyricum (inferius) ein legatus Augusti provinciae gestanden hat oder aber das Gebiet von einem le­ gatus exercitus (Militärbezirk?) verwal­ tet worden ist? Das Fehlen des Status einer Provinz wird von der unsicheren und unausgebildeten Lage des Gebietes begründet, was die Zeilen der epit. de Caesar, zu beweisen scheinen, wonach Augustus Cantabros et Aquitanos, Rhae- tos, Vindelicos, Dalmatas provinciarum numero populo Romano coniunxit, hin­ gegen: Pannonios stipendiarios adiecit (1, 7). Der endgültigen Regelung des Gebie­ tes und seiner Verwaltung unter der Herrschaft des Claudius folgte der Be­ ginn der Ausbildung einer geschlossenen militärischen Grenzlinie an der ripa Da- nuvii (vgl. F. Christ: Zur römischen Ok­ kupation der Zentralalpen, Historia 6 [1957], S. 416, insbesondere S. 425). Da­ mit im Zusammenhang steht die datierte Angabe von Aurelius Victor: retenti fines seu dati imperio Romano; Mesopota­ mia per Orientem, Rhenus Danubius- que ad septentrionem ... (Claudius, 4, 2). Über die klaudiuszeitlichen Limes ar­ beiten W. Schleiermacher, Flavische Okkupationslinien in Raetien, JRGZM 2 (1955), S. 246; H. v. Petrikovits, Limes- Studien, Schriften d. Inst, für Ur- und Frühgeschichte d. Schweiz 14 (1969), S. 93. ... PROTULIQUE FINES ILLYRICI AD RIPAM FLUMINIS DANUVII Povzetek V znanstvenih raziskavah zadnjih desetletij je obveljalo mnenje, da je bila Pa­ nonija istočasno zasedena in organizirana v provinco, in to za vlade cesarja Avgusta med leti 13—9 pred Kr. Torej naj bi bilo v teku bellum Pannonicum zasedeno tudi področje severno od Drave in oblikovano v provinco, ki je pozneje uradno nosila ime Pannonia. Vendar arheološki podatki ne podpirajo mnenja, da bi bila severo­ vzhodna Panonija severno od Drave zasedena v avgustejskem času, zato je potrebno nastanek province Panonije ponovno raziskati, predvsem, ker je diskusija o do­ godkih v zvezi z bellum Pannonicum odvrnila pozornost od drugih važnih proble­ mov. Vprašanje zasedbe severovzhodne Panonije v Avgustovem času je povezano s stavkom v Monumentum Ancyranum, ki je naveden v naslovu. V zadnjih deset­ letjih so namreč identificirali predel Donave, na katerega naj bi se stavek nanašal, z odsekom Donave v severovzhodni Panoniji. Po pričevanju virov in arheoloških podatkov to področje v času Avgustove vlade ni prišlo pod rimsko zasedbo, torej se nanaša omenjeni stavek v Monumentum Ancyranum na odsek Donave med Dravo in Savo. Problem se da reševati predvsem s spoznavanjem sodobnega rim­ skega geografskega prostora. Pretres virov namreč pokaže, da v času Avgusta Rim­ ljani še niso poznali velikega Donavskega kolena (nenadni zavoj proti jugu severno od Budimpešte) in da je Donava v rimskih predstavah od Karnunta do Singiduna tekla ravno. To pomeni, da je bilo področje severovzhodne Panonije v rimskih pred­ stavah občutno manjše (sl. 1). Rimljani so to področje, ko so zasedali predel med Dravo in Savo, po vsej verjetnosti smatrali za nepomembno. Provinca Panonija je torej nastala v treh etapah: 1. Po letu 16 pred Kr. je z zasedbo Norika prišlo v rimsko posest kasnejše zahod- no-panonsko področje (v območju jantarske ceste), ki je tretjina Panonije. 2. Med leti 13—9 pred Kr. so Rimljani po težkih bojih zasedli ozemlje med Dravo in Savo, vendar to področje v upravno-političnem smislu ni dobilo provincialnega statusa. Panonski legatus Augusti je imel vojaško kontrolo tudi za področje Norika, ki še ni bilo organizirano v provinco. 3. Okoli sredine 1. stoletja po Kr. je prišlo do vojaške aneksije severovzhod­ nega področja Panonije. V istem času je bil tudi Noricum organiziran v provinco in tako zvano deserta Boiorum-področje (vzhodni Norik) je bilo priključeno Panoniji; hkrati pa je Panonija v pravnem in upravnem smislu dobila status province (sl. 2).