Z05 Hl r Kunden zur (1540 —1634.) In dem Laibacher Wcedomarchive gesammelt und herausgegeben von August Dimitz, Ausschußmitglied des histor. Vereins siir Kram. (Aus den Mittheilungen des histor. Vereins abgedruckt und mit einer Einleitung vermehrt.) Raibach. Druck von Jgn. v. Kleinmayr L Fed. Bamberg. Selbstverlag des Herausgebers. 1868. - Eine Skizze Ker Reformation in Rrain als Vorwort. Die Lehre Luthers fand bald nach ihrem Auftreten auch in Krain einen fruchtbaren Boden. Dies zeigt schon der Beschwerartikel der Laibacher Landschaft vom 1.1525, ein Erlaß Erzherzog Ferdinands vom Jahre 1527, dann die Schutzschrift König Ferdinands I. vom Jahre 1528 für den Patriarchen von Aquileja, in dessen Jurisdictionsgebiete sich die ersten Symptome der Bewegung durch Verweigerung von Zehenden und Opfern (kirchlichen Sammlungen) und Ausstreuung unkatholischcr Lehren bemerklich gemacht hatten. Die Hauptstütze bot dieser Bewegung der Adel, der sich eines bedeutenden Maßes von Autonomie erfreute und in der Jurisdiction auf seinen Schlössern eine Handhabe zu kräftigem und zähem Widerstande gegen die geistliche und weltliche Autorität besaß. Die Brücke zum Protestautismus bildete die utraquistische Lehre, welche wir in der folgenden Urkundensammluug in Urkunden aus dem Jahre 1555 (S. 5) von den Ständen mit vielem gelehrtem Appa¬ rat vertheidigen sehen. Diese sowie mehrere andere Be- schwerschriftcu dieser Sammlung sind allerdings nur ans Beseitigung eingeschlicheuer Mißbräuche, Puriftcirung des Clerus, Herstellung der alten katholischen Lehre gerichtet und entsprechen im wesentlichen den von den böhmischen Calix- tinern des 15. Jahrhunderts aufgestellten Forderungen. Einer der ersten Förderer der neuen Lehre war Johann Ungnad, Herr von Soncgg, bereits im Jahre 1544. Ihr eifrigster Apostel aber sollte ein Domherr des Cate- dralcapitels werden. Primus Trüber war im Dorfe Ratschiza bei Laibach, in der nächsten Nähe des Stamm¬ schlosses der Auersperge, 8. Juni 1508 geboren. Trüber wirkte anfangs als Caplan in Cilli, Lack und Tüffer in Untersteiermark, später (1531) an der Domkirche in Lai¬ bach. Da er hier in seinen Predigten gegen die Ehelosigkeit der Geistlichen und das Abendmahl unter einer Gestalt auftrat, so untersagte ihm sein Bischof (Christof Freiherr von Raub er) das Predigen, er setzte aber dasselbe in der unter dem Patronate der Stände des Landes und der Bürgerschaft stehenden städtischen Spitalskirche der heiligen Elisabeth (im Bürgerspitalsgebäude) bis 1540 fort. Der größte Theil des Adels und der Bürgerschaft der Stadt bekannte sich bald zum evangelischen Glauben. Den Mittel¬ punkt der Proseliten aus dem Laienstande bildete der ge¬ lehrte Landschrannenschreiber Mathias Klobner, um wel¬ chen sich angesehene Bürger (Leonhard Budina, der erste Schulmann, Adam Bohorič, der erste Grammatiker Krams, Math. Zweg kl, Andr. Fare st, Christof Prunner) schaarten, während dem Beispiele Trubers bald drei Dom¬ herren, Dr. Leonhard Mertlitz, Generalvicar, Georg Dragolitz und Paul Wiener folgten. Die ersten Zu¬ sammenkünfte hielten die Convertiteu in Roseubach und an der Save, auch bei St. Christof und endlich in den Häusern der Domherren selbst. Daß Trüber demungeachtet im Jahre 1542 nach einen! kurzen Exil auf der Pfarre II Lack als Domherr nach Laibach berufen werden konnte, müßte befremden, wenn man nicht erwägen würde, welchen Eingang evangelische Ideen selbst bei der höhern katholischen Geistlichkeit jener Tage gesunden hatten. Mehrere Bischöfe waren den neuen Lehren insgeheim zugethan und einer (Franz II. Rizzano von Triest) wurde 1548 sogar wegen Theilnahme an der Reformation abgesetzt und vertrieben. Im Jahre 1547 schritt Bischof Urban Textor endlich zu Gewaltmaßrcgeln gegen die Häupter des evangelischen Be¬ kenntnisses in Krain. Trüber entzog sich dem drohenden Geschicke durch die Flucht. Jin folgenden Jahre kam er zwar auf das demüthige Ansuchen der Stände bei König Ferdinand wieder nach Laibach zurück, verließ es jedoch noch in demselben Jahre mit einigen Gesinnungsgenossen gänzlich und ging nach Nürnberg. Fern seiner Heimat begründete Trüber das Schrift- thum in der Sprache seiner Heimat, indem er 1550 in Tübingen das erste Buch in krainisch er Sprache (einen Catechismus) drucken ließ; 1555 erschien das erste Evange¬ lium (zu Tübingen) und später noch mehrere andere Ueber- sctzungen heiliger Schriften. Den Mittelpunkt der literari¬ schen Thätigkeit bildete die vom Hanns Freih. v. Ungnad, der seine Stellung als Landeshauptmann in Steiermark niedergelcgt hatte, um ganz seiner Ueberzeugung zu leben, in Urach (Württemberg) begründete Anstalt zur Ucbersetzung und zum Drucken von Bibeln in krainischer nnd croatischer Sprache. Im Jahre 1561 kehrte Trüber, von der Landschaft berufen, nach Laibach zurück, wo er sein Prcdigtamt in deutscher und windischer Sprache fvrtsctzte und der erste evangelische Superintendent (Bischof) Krams wurde. Sein Aufenthalt war jedoch diesmal nur vorübergehend, indem sich Trüber noch auf kurze Zeit nach Urach begab, um den Druck der windischen Bibel zu leiten. Als Trüber (im Juni 1561) endlich nach Laibach übersiedelte, zog sich schon ein bedrohlicher Sturm gegen die evangelische Kirche Krams zusammen. Nicht nur erließ Kaiser Ferdinand (30. Juli 1562) Verhaftsbefehlc gegen die vorzüglichsten Prediger und Convertiten, sondern Trüber wurde auf den 6. December 1562 vor den Bischof selbst zum Examen über seine Lehrmeinungen citirt. Obgleich nun dieses Examen nichts weniger als befriedigend ausfiel, hatte es doch weiter keine Folgen für den ohnehin Viel¬ geprüften. Man ließ die Untersuchung fallen, nachdem noch der ständische Ausschuß eine Rechtfertigungs- und Bittschrift für Trüber an den Kaiser gerichtet und den kaiscrl. Vice- Großkanzler Dr. S e ld um seine Fürsprache gebeten hatte. Der Protestantismus suchte sich zunächst durch Pflege des Schulwesens zu kräftigen. Im Jahre 1563 wurde die erste evangelische Schule von der Landschaft errichtet und ihre Leitung dem Leonhard Budina übergeben. Später stand dieser Schule Adam Bohorič und (1582) der berühmte Dr. Nicodemus Frischlin vor, dessen unruhiger Geist aber auch hier keine dauernde Stätte fand. Mit dem Regierungsantritte des Erzherzogs Karl (1564) begann ein schärferes Auftreten gegenüber dem protestantischen Element, das sich inzwischen nicht allein in Städten und Schlössern, sondern auch in der Bauernschaft Anhang zu verschaffen gewußt. Die Abfassung einer Kir¬ chenordnung durch Trüber wurde als ein Eingriff in die Hoheitsrechte des Landcsfürstcn erklärt und der Erz¬ herzog bestand trotz aller Vorstellungen der Stände auf der Verweisung Trubers. Dank dem passiven Widerstande der Landschaft konnte Trüber noch bis zum Sommer 1565 in Laibach verweilen. Er kehrte nach Württemberg zurück, wo er zuerst die Pfarrstelle in Laufen am Neckar und später in Derendingen erhielt, wo er am 29. Juni 1586 starb. Trubers Nachfolger in Krain waren Seb. Krel, Christof Spindler (den die Frauen den Engel des Herrn nannten), Barth. Simplicius und Felician Trüber, der Sohn Trubers, der im Jahre 1598 als der letzte evangelische Prediger Krams Laibach verließ und nach Württemberg auswanderte, wo er Pfarrer in Grünthal wurde. In den letzten drei Decennien des 16. Jahrhunderts rangen die Stände mit allen gesetzlichen Mitteln nm Dul¬ dung ihrer Religionsmeinnngcn. Sic schlossen (1572) zu Graz den Religionsvergleich, wornach alle Anhänger der Augsburger Confession ungehindert ihrer Religion zugethan und ihre Prediger unangefochten bleiben sollten. Da diesem Vergleiche zuwider gegen die Prediger eingeschritten wurde, so verweigerten die (1578) in Bruck a. d. M. versammelten Abgeordneten von Steiermark, Kärnten und Krain die Türkenhilfe und erreichten dadurch die mündliche Zu¬ sicherung des Erzherzogs, den Grazer Vergleich halten zu wolle», worüber ein Protokoll ausgenommen und von 46 Abgeordneten gefertigt wurde. Dcmungeachtct dauerte die Verfolgung der Prediger sort. Der Landesfürst glaubte dazu auf seinen Besitzungen, als welche auch die landes¬ fürstlichen Städte galten, volles Recht zu haben. Die III Bischöfe von Freisingen als Inhaber von Lack und jene von Brixen als Inhaber von Veldes nahmen für sich dasselbe Recht in Anspruch und schritten mit Gewalt gegen die widerspenstigen Unterthanen ein. Ein anschauliches Bild der Zu stäube, welche sich in den landesfürstlichen Städten durch die Religionsspaltung und die dadurch bedingten inneren Zwistigkeiten entwickelten, liefern uns die in der folgenden Sammlung unter Nr. 32 bis 44 (S. 15—20) verkommenden Verhandlungen über eine Beschwerdeschrift der Katholischen in Krainburg und die Abschaffung eines dortigen Predigers. Zunächst richtete sich die Schärfe der erzherzoglichen Befehle gegen die „seelischen" Schulmeister und gegen die¬ jenigen Stadtgemeinden, welche es wagten, Evangelische in den Stadtrath zu wühlen. Die Wahlen wurden annullirt, neue anbefohlen und Verzeichnisse der zu wählenden Katho¬ lischen hinausgegeben. Oft genug kam es vor, daß mau sich mit Evangelischen behelfen mußte, weil dieselben eben allein die Eignung zu Stadtämtern hatten. Insbesondere petitionirtcn häufig kleinere Gemeinden, ihnen die evange¬ lischen Bürgermeister oder Stadtrichter zu belassen, weil sie keine anderen tauglichen Personen besäßen. Nachdem allmählig die Evangelischen aus den Stadt- ämtcrn verdrängt, die Prediger aus den landesfürstlichen Städten verwiesen, die Unterthanen durch Abstiftung oder Geldbußen zu dem alten Glauben zurückgeführt worden waren, erfolgte endlich der letzte entscheidende Schritt. Am 26. October l598 befahl Erzherzog Ferdinand (später als Kaiser Ferdinand II.) allen evangelischen Predigern und Lehrern, am Tage der Kundmachung Laibach und binnen weiteren drei Tagen alle Länder des Erzherzogs zu verlassen. Dem damaligen Bischöfe, Thomas Kren, Sohn eines evangelischen Rathsherrn und Bürgermeisters von Laibach, war cs beschieden, diesen Befehl auszuführcn und selbst die Hand an die vollständige Ausrottung der Reformation in Krain zu legen. Die letzten vier evangelischen Prediger sollen auf deut Laibacher Schloß gefangen gesetzt worden sein. Im November 1598 begab sich Bischof Kren in feierlicher Procession in die Spitalskirchc, wo der erste evangelische Pfarrer gewirkt, zerriß die lutherischen Bücher und las die erste heilige Messe. Mit dem 17. Jahrhunderte (1601) begann die Gegenreformation ihr Werk. Es wurde nämlich eine Com¬ mission, bestehend aus dem Bischof Kren, dem Landes¬ hauptmann Lenkowitsch u. A., eingesetzt, welche alle Evan¬ gelischen vorfordertc und, wenn sie den geistlichen Ermah¬ nungen zur Rückkehr in den Schoß der Kirche nicht folgen wollten, gegen Rücklassung des zehnten Pfennigs aus dem Lande verwies. Die Wirksamkeit dieser Commission dauerte fast ein halbes Jahrhundert. Am längsten widerstand der Adel, der sich noch im Jahre 1610 mit einer Beschwerde an Kaiser Rudolf II. wendete. Heimlich erhielt sich das protestantische Bekenntniß noch lange, doch mußte es zuletzt in sich selbst erlöschen, da der Eifer des Bischofs Kren die lutherischen Bücher und Postillen, als den Samen des Unkrauts, sorgfältig vertilgt hatte, so daß sich nur wenige Exemplare derselben als bibliographische Curivsa erhalten haben. Werfen wir einen Rückblick auf die Reformation in Krain, so müssen wir, abgesehen von dem rein kirchlichen Standpunkte, bekennen, daß dieselbe einen mächtigen Anstoß zur Hebung der Geistesbildung und zum Aufblühen der materiellen Wohlfahrt gab. Der Hebung der Schule war das Hauptaugenmerk der Stünde zugewendet. Die Ein¬ wanderer ans dem „Reich" brachten tüchtige Kenntnisse und Gewandtheit im Communal- und öffentlichen Leben als Mitgift mit. Unsere Landessprache wurde durch die ersten Verkündiger des neuen Glaubens zuerst in die Literatur eingeführt und als Schriftsprache ausgebildet, ein krainischer Protestant (Adam Bohorič) gab uns die erste Grammatik (.4reti6N dorulss) und die ersten Blüten der Poesie entfalteten sich in dem von Trüber heraus¬ gegebenen slovenischen Gesangbuche. Die Gegenreformation schädigte den Wohlstand durch Coufiscationen, Vertreibung der fleißigsten, tüchtigsten, gewerbsamsten Bürger und hemmte den geistigen Aufschwung durch den Gewissens¬ zwang. Die Jesuiten vollendeten das Werk. Unserem viel¬ geprüften Vaterlandc war nie eine günstigere Gelegenheit zum geistigen und materiellen Aufschwünge gegeben, als in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Leider war ihm weder die äußere noch die innere Ruhe gegönnt, um das von den evangelischen Ständen begonnene große Werk voll¬ enden zu könne». Erst kam die Türkcnnoth. Das ganze Land mußte in den Waffen stehen, um den täglich, stündlich mit Raub und Plünderung drohenden Feind abwehren zu können. Dann kamen die Leiden und Drangsale des dreißigjährigen Krieges, die Verwilderung, welche dieser zu Folge hatte, und endlich erlosch alles freiere Leben, aller geistige und materielle Aufschwung in dem tobten Formalismus, zu IV welchem die ehemals so stolzen krainischen Stände herab- gcsunken waren. Die Stürme des Jahrhundertes und die napoleonischen Kriege warfen das Laud immer wieder auf die frühere niedere Stufe zurück, uud erst der Neuzeit, welche in Oesterreich alle Fesseln eines freien Strebens gebrochen hat, mag es beschicken sein, unserem Vaterlande jene Stellung in der Entwickelung des Geisteslebens anzu¬ weisen, welche es schon im 16. Jahrhunderte so hoffnungs¬ voll erstrebte. Die Geschichte ist eine große Lehrerin, und so möge mir die Hoffnung gestattet sein, in diesen Blättern einen belehrenden Beitrag zu den Geschicken unseres Vater¬ landes niedcrgelegt zu haben, welchen der Geschichtsforscher als einen Baustein zu einer dereinstigen Geschichte unseres Vaterlandes wohl brauchbar finden mag. Die nachfolgenden Urkunden wurden vor mehreren Jahren in einem der reichhaltigsten und bestgeordneten Archive Laibachs, nämlich in dem Biccdomarchive oder der sogenannten alten Registratur der k. l. Landesregierung, gesammelt und lagen seitdem unbcnützt, indem ich beab¬ sichtigte, die Sammlung fortzusetzcn, aus andere» Quellen zu vervollständigen und auf Grundlage des ganzen sohin vorliegenden Materiales ein Gemälde der denkwürdigsten Epoche unserer Laudesgcschichtc zu geben. Aber meine Kräfte wurden von anderer Seite in Anspruch genommen. Es war mir nicht gegönnt, meinen Plan auszuführen, und so beschloß ich, da das vorliegende Materiale immerhin ein beträcht¬ liches und anch der innere Werth desselben nicht unbedeu¬ tend zu neunen sein dürfte, cS in diesen, der heimatlichen Forschung gewidmeten Blättern der Öffentlichkeit zu über¬ geben, hoffend, daß geübtere Hände den Stoff bearbeiten und kritisch beleuchten werden. Ich kann nur beifügen, daß ich die mir vorgelegcncn Originale mit der gewissen¬ haftesten Genauigkeit copirte und ihnen diejenige Pietät widmete, welche diese zeitgeschichtlichen Documcntc, die Denk¬ mäler des Ringens und Schaffens unserer Vorfahren, in, so hohen: Grade verdienen. 1) 1540, 4. Ortober. Aus der Instruction für Franz Freih. v. Thnrn und zum Creul; und Sigmund von der Dur, Dirdomb, als Landtagsrommissiire. „Und fürs Erst und fürncmblich hätten wir für ein Hoche Nothdurft bedacht, den bisher geschwebten Zwispalt und Mißhellung in der Religion vuud Glaubenssachcn als nicht den wenigsten Pnncten fürzcnembeu vnd unsers tailcs sonil muglich bcy Jrcr Lieb und Kay. Mas, als dem Christeu- lichcu weltlichen Haubt und schwcrt zcfnrdcrn und zchandlcu Ob dcrsclb möcht zuucrglcichnng und ainigkhait vermittelst Göttlicher gnaden gebracht werden." „Fürs ander. Das alsdann durch solche vcrainiguug auf znckhuuftigcu Reichstag aiu gemeine statliche vnd hcrrige hilff nach Gelegenheit des Turggenanzug vnd Khriegsvebung mechi erlangt vnd ins werkh gebracht werden." Vnd wcre also Jr Lieb vnd Kay. Mas. auf vnser Bruederlich Handlung vnd vermanung crmeltcr zwayer Artiggl halber bewegt worden, den Furnembstcn vnd ansehen- lichstcn Chnr vnd Fürsten ctlich Tag davor vnd den andern kürzlich hinach amen I!ag zu Hagenaw zuebenennen vnd aus¬ zuschreiben vnd vns aufzelegen an stat Jrcr Kay. Maj. und für vns selbst auf solchen Tag mit denselben surncmbstcu Chur vnd Fürsten ze reden und zerathschlagen wie doch bcid Artiggl am pesten vnd nuzlichisten für die Hand zcnembcu des nur dann vnsers tails also vollzogen vnd am guctte Zeit nicht des der fachen fürdersamb vnd dienstlich gewest vnderlafsen wie dann daselbst zu weiter fruchtbarlichcr Handlung ain Abschied verfaßt eröffnet vnd angcuomben den Jr hienach die Kay. Mas, wolgefallcn laßen Also das laut desselben das Christlich gesprech yctzo dits Monats zu WormbS durch bederseits gelert schiedlich Personen sein furgang haben solle. So haben auch alspald Jr Kay. Maj, amen gemeinen Reichstag ghcen Regenspurg aus- schrcibcn lassen also daß wir vngezwcifclter Hoffnung sein das mit crmclten Christculichcu Gesprech vnd Fuetter mit Haltung des Reichstags den gedachte Kay. Alas, allem wesen zu Rhuc vnd gucttcm sclbs aigncr Person zue besuchen des vorhabens das Jenig werde gehandelt vnd in vollkomcnliche wurkhung gebracht das zu entlichcm bcschluß Christlicher Vergleichung vnd Ainigkcit reichen werde wie wir dann da- selb nach aller vnser vermuglicheit zefurderu zum Höchsten begierlich vnd gcnaigt gewest sein. Aus dem gnedigisteu Furbcdenkhen vnd gepflegten Handlungen mag nun ain Ersame Landschafft abuemcn vnd spuren mit waö zetrauen vleiß mue vnd arbait wir dieses werkh zuerlanguug bcstimbtcr zwayer wichtigen punctcn gefurdert welches allein von vns vuscrn Lanndcn vnd lcuten zu mcrcr befridung wvlfart vnd guetem bcschchcn wie wir daun unnot achten ainer Ersamcn Land¬ schafft nach derleng anszefuereu was auf solcher gethaueu vnd noch khunftigen Handlungen des yetzigen Christlichen 2 gesprechs vnd des nach kommenden Riichstags nit allein vnsern Königreichen vnd Lannden sonnder der ganzen Deutschen Nation vnd gemainer Christenheit für Hoche erschießliche nuz- parkeit Rhue frid vnd wolfart erfolgen mag des billich vnser vnderthanen mit erfreutem gemuet vnd frolockhen Das nu die Paan zu solchem Höchen Werkh gericht vernembcn sollen. 2) Landtagsantwsrt. Laibach, 18. November 1549. Ein Ehrs. Landschaft hat hievorlängst auch jetzo durch ihre jüngsten Gesandten Jrer Röm. Kgl. Maj. ctlich viel hochwichtige beschwörartikel unterthänigst anpracht, die Jr Kgl. Maj. volgunts derselben hvchl. N. Oe. Regierung zuge- schickt, welche aber noch bisher vber E. E. Landschaft mehr i beschehen geh. Solicitirn merers tails unerledigt sein Weil dann E. E. Landschaft an furdcrlichcn Erledigung solicher beschwörungen viel gelegen das auch mitlcr Zeit etlich Par¬ teien in Rechten stilstehen und der Erläuterung erwarten müssen demnach ist E. E. Landschaft gar mnterth. geh. Bitte Jr Röm. Kgl. Maj. wolle furderlich gn. Verordnung thun auf das svlich Beschwörungen aufs Ehest mit gnaden erledigt werden. 3) 1551, im Landtage, hatten die Landtagscommissaricu die besondere Aufgabe, den Gesandten der „erberen Städten und Märkte" vorzustellen, den „beschwerlichen" großen Mangel und Abgang nun etliche Jahr her fast an allen Orten unserer N. Oe. Lande, an christliche taugliche und geschickte Pfarrern und Seelsorgern und den daraus erfol¬ genden großen Schaden an „Entziehung, des Hailwertigen wort Gottes" auch der hochw. Sacramcnte und aller christ¬ licher Versetzung. Dieser Mangel komme von der Bcrlassung und Zerstörung der Universal- und Particularschulen her. Welche Schulen bei diesen beschwerlichen Läuftcn und Zeiten fast! allenthalben gefallen und in Abgang kommen, also daß die Jugend nit allein zu dem Geistlichen Stand Sondern auch zu den Schulen Studien und Lernuug wenig Lieb tust und Neigung tragen die auch verachten und von ihren Eltern und Obrigkeiten wie billig geschehen sollte, nicht dazu gewiesen noch gehalten werden. Da nun die Particularschulen die Grundlage der Univcr- salschulen sind, aus denen die letzteren besetzt, und aus diesen dann „gut gelehrte christliche Pharrer Predicantcn Seel¬ sorger und andere geschickte Leut" genommen werden müssen und aber solche Particularschulen ohne Zuthnn der Städte und Flecken nicht aufgerichtet und erhalten werden können, so werden die Gesandten der Städte und Märkte ersucht, bei denselben darob zu sein, daß sie die Particularschulen ohne Verzug wieder aufrichten mit frommen und bewährter Lehr gelehrten Schulmeistern so auf der zu Wien oder andern der neu verführischen Secten nicht anhängigen Univer¬ sitäten promovirt und graduirt oder doch von der Univer¬ sität in Wien zu Regierung und Verwaltung der Schulen zugelassen sind, versehen und stattlich unterhalten, auch die Jugend dazu anhalten und nicht allein in gelehrten Künsten ! sondern auch zu christlich gottseligen Leben Wandel und ! Tugenden erziehen. Und damit in diesen Schulen eine gleiche Lehre geführt und die Jugend nicht mit viel langen unnützen oder ver¬ dächtigen Büchern aufgezogen noch beschwert werde, so „wellen wir ein kurzen Methodnm der Grammaticcn Dia lectice nnd Rethoricc in ein Puchl zusammenziehen und verfassen, daneben auch Ordnung geben was sonst für Pücher der Jugend furgehalten und gelesen werden sollen, und solches allenthalben auf den Particular- auch Universalschulen pro profitireu und zu lesen durch offene General gebieten und befehlen, desgleichen auch bei der Universität zu Wien dahin handeln lassen welche Studiosen von den Particular¬ schulen auf angeregte Universität kommen, derselben eingeleibt werden und bemeltcr Grammaticc Dialectice und Rethorik pro Aruäu Luoouluuroatus durch die verordneten Lxnluiun- torss genugsam befunden werden, daß dieselben ohne fer¬ nem Compliern und Unkosten ^rtiuin Uaoealnuroi creirt und pro »rucku NuAistorii zu complirn zugelasseu werden sollen also daß sic diesen Araäum nach Gelegenheit ihrer Geschicklichkeit in zwei Jahren darnach erlangen nnd in muAiZtros creirt werden mögen." Und damit Landlcute und Unterthanen die Universität zu Wien den andern auslän dischen Universitäten „wegen ziemblicher Zehrung trefflicher Praktik und andrer Commoditüt wegen" vorzuziehen veranlaßt werden, so sei die „löbliche alte Universität in Wien so alzeit hoch und weit gcpreisst und berühmt gewesen und pro ^rollz-- Avmuusio (loriuuuins genannt und gehalten worden", von neuem ansehnlich dotirt und begabt worden, auch sei Landes fürst entschlossen, sic allzeit nut tauglichen Gelehrten und geschickten Professoren zu versehen und zu unterhalten, wie dann jetzt eine ziemliche Anzahl gelehrter geschickter Personen in allen Facultäteu zu finden. „Wir hätten bei gcgenwär Ligen großen Mangel an christlichen Pharrcrn nnd Seel sorgern väterlich nnd gnädig über obige neue Dotation ein sonder Collegium von Neuem aufgericht und dasselbe mit Studiosen besetzt so allein zu Lcrnung der heil. Schrift und zum geistlichen Stand gehalten und gezogen werden sollen. Die Städte und Märkte sollen aus den Particular schulen ungefähr 50 bis 60 Stipendiaten, jeder 15 Jahre alt (answählcn) auf fünf Jahre lang zum Studium der Theologie und zum geistlichen Stand. Zur leichteren Ausführung dieses Beschlusses sollen die Manual - Beneficien, deren man zu Erhaltung der Pfarr - und Particularschulen nicht bedarf, und ohne daß der nothwcndigc Gottesdienst leide, desgleichen auch der Kirche nnd Fabric Güter und Einkommen, so über die nothwendige und gebührliche Unterhaltung der Kirche vor¬ handen, doch mit Vorwisscn des Landesfürsten und der Ordina rien zum Unterhalt obiger Stipendiaten verwendet werden. In Wien sollen die Stipendiaten mit gelegener Woh nung ziemblicher Zehrung und wenigsten Unkosten unter - gebracht und promovirt werden, desgleichen soll auf sic bei Verleihung der Pfarren Bedacht genommen werden. Es 3 sollen auch ein solcher kurzer Nsäiuva äoeonäi und Methodus ckoetriuntz eaUioUeas vorgcnommcn verfaßt und gelernt werden damit in kurzer Zeit der Mangel an Seelsorgern ersetzt und das Gemein Volk allenthalben christlich unter¬ wiesen und versehen werde. Die kraiuischen Städte und Märkte werden sich wohl zum Vorbild der andern erzeigen. 4) 1351. Ans !>rr Antwort der krainischen Stünde auf die Regierungsvorlage. Dann so will sich auch cin E. Landschaft Inhalt Ihrer Kgl. Majestät auSgangener General und gnädigen Vcrma- ucnö mit den Processionen und Gebot gegen Gott den All¬ mächtigen um Einigkeit und Vergleichung des h. christlichen Glaubens auch umb der Röm. Kais, und Ihrer Kgl. Ma¬ jestät Sieg und Ucberwindung gegen dieselben und gemeiner Christenheit Feind aller guten Ordnung bei ihnen selbst und ihren Untcrthancn befleißen und hat daneben nit umgehen mugcn, weil in den Processionen, desgleichen den kirchlichen Weihen von dem jungen Volk viel Unzucht und Muthwillen gespürt, dadurch wo demselben nicht Rath geschafft, Gott der Allmächtige mehr erzürnt als versöhnt wird, diese Ordnung zu ihrer Kgl. Majestät Wohlgefallen und bis daß die Po¬ lice! (ordnung) im Druck publicirt wird, fürzunchmcn, daß die Pfarrhcrrn bedacht sein sollen, damit die Processionen mehr bei den Pfarrkirchen, dahin jung und alt Menschen Gott anznrufcn kommen mngcn, als sonst andcrortcn ferrcr darnach bei andern Kirchen dahin nur das junge sttrwitzige Volk mitlauft gehalten auch die Jugend mit soliderer Auf- merknng zu aller Ehrbarkeit und Andacht bei solch Proces¬ sionen unterwiesen und ermahnt werden sollen. Desgleichen soviel die Kirchtag betrifft, da nit von Altershcr Jahrmarkt sind, weil sich auch allerlei unrath Muthwillen füllerey und Verschwendung daselbst zutrügt, damit man allein den Gottesdienst verrichte und daselbst weder Wein zu schenken, zu tanzen noch spielen gestatten, auch den Unterthemen ausser¬ halb Carst Jstcrrich und was in der windischen Mark bei der Granizcn wohnt alle Wehr und Waffen gen Kirche und auf dergleichen Kirchtag zu tragen verboten werden soll, wel¬ cher Unterthan aber dassclb überführt der soll durch sein furgesctzte Grundobrigkcit drei Tag mit Wasser und Brot gestraft werden und in: Fall daß ein fnrgcsetztc Obrigkeit ! dassclb gestattet und nicht büßt, die soll in Ihrer K. Majestät j oder derselben nachgesetzten Landesobrigkeit Straf gefallen sein und darin Niemands verschont werden. Doch Ihr K. Majestät an derselben Regalien und gemeinen Landschaft an ihren Freiheiten unvcrgrisfen versehentlich E. K. Majestät werde solche Ordnung bis ans Eröffnung der Polizei mit Gnaden gefallen lassen. 5) 1552. Instruction für die Landtogsrommissorien in Groin. Dann so liessen wir uns auch gnediglich gefallen daß E. E. Landschaft der Procesfion dergleichen auch der Kirch- tag halben wie cs damit gehalten werden soll unter ihnen selbst bis auf unser fernere Verordnung und Publication ' unserer Policei ein Ordnung aufrichten und halten wollen, des gnädigen Versehens Sy werden hierin anders nichts als was zu der Ehr des allmächtigen Pesserung des Lebens und Versöhnung des gerechten Zorn Gottes dienstlich sein werde, aufrichten und handeln. 6) 1552, 13. März, antworteten die Prälaten von Grain auf das Ansinnen wegen der Schulen und Stipen- ! diäten (siehe oben Städte und Märkte) erkennen den gnädi- ! gen Willen in Ausnehmung der Religion und Erhaltung der¬ selben an, „auch solches tu xriinitiva tzeeloma seinen Ursprung genommen und jederzeit löblich erhalten wird", entschuldigen sich aber urit ihrem Unvermögen. Sic erhalten bisher Schulen und schicken Stipendiaten nach Wien, soviel sic vermögen. Wenn sie aber die Zchcnd und unbchausten Güter, wie im jüngsten Landtag beschlossen, versteuern sollten, würden sie auch die Schulen und Studiosen, ja auch die Kirchendiener nicht er¬ halten können, die Pfarren und Klöster würden verlassen und das gemeine Volk in dein Paganiömum erwachsen. — Die Antwort der Städte und Märkte wurde am 23. Februar 1552 übersendet. 7) 1553, 8. Marz. Lan-tagsiiistrnctian. Beschließlichen so stellen wir in gar keinen Zweifel die Ständ E. E-Landschaft hatten sich aus unfern Fürtrag so wir ihnen in hievor gehaltenen Landtag durch unsere Commissaricn insonderheit thun lassen auch sonst aus täglicher crfahrenheit nach Notturft zu erinnern des großen und beschwerlichen Mangels so an mehr Orten unserer n. ö. Lande an taug¬ lichen geschickten und gelehrten Priestern Prcdicantcn und Seelsorgern erscheint nnd das an mehr orten solches Man¬ gels halber den armen Christlichen Untcrthancn nit allein das heilsam Wort Gottes nit verkündet sondern anch die h. Laornmsntg, Ihnen administrirt noch gereicht werden dar¬ aus dann erfolgt daß leider viel Kinder ohne die h. Taufe und viel Kranke ohne die h. Laoramsuta verscheiden. Und obwohl wir zur Abstellung solch hochnachthciligen Mangels aus christlich väterlichen und getreuen mitleidigen Gemüth nnangesehcn aller beschwerlichen Obliegen und Aus¬ gaben damit wir beladen bei unserer Löblichen Universität zu Wien ein new CoUs^inm IllsoIvMum nit ohne svndre Darlcgcn aufgericht auch deshalb mit gelehrten geschickten nnd frummen Thcologis und einer guten Anzahl Studiosen von den Gotshäuscrn Städten und Märkten ersetzt jedoch dieweil bei diesen unseligen Zeiten die Geistlichkeit die sei geschickt oder ungeschickt an mehr Orten ganz schmcchlich und verächtlich gehalten die Pfarren und Bcncficia von etli¬ chen Lehensherren nicht wie billig beschehen soll verliehen die Einkommen davon entzogen und sonst auch mit den Steuern und Anlagen nnangesehcn das dieselbigcn mehreren Theils nur auf die Zehent gestift und gewidembt und keine oder doch wenig Untcrthanen so sie steuern mögen hätten dermassen 4 belegt wurden daß ihnen die aus eignem Seckel zu erhal¬ ten nit müglich und wo die Steuern von ihnen Unvermö¬ gens halber nit gleich erlegt werden das Ihnen die wenig Gilten so sic hätten auch eingezogcn wurden also daß sich ein geschickter Priester so gern das Beste thäte nit zu er¬ halten hab, sondern werdt etwa aus Hungcrsnoth geursacht sich ab und von der Seelsorg an andre Ort zu thnn und seine Nahrung zu erheben zu dem daß sic auch unangesehen unserer hievor ausgangenen Mandate von den Vogtherrn dermassen bedrängt und beschwert wurden das Ihr viel in Betrachtung solcher beschwerdcn die Seelsorg anznnchmcn Abscheu trugen. Damit aber dieser beschwerliche Mangel so viel müglich abgestellt und die Pfarren wieder mit taug¬ lich geschickten Seelsorgern versehen werden mögen so sei unser gnädig Ansinnen nnd Begehren an die Ständ E. E. Landschaft sic wollen fürnemlich den Allmächtigen zu Lob Ehr und Preis nnd dann ihnen nnd ihren Kindern selbst und den armen Unterthancn zu gutem auf Mittel und Wege bedacht sein erwägen und berathschlagcn wie solcher Man¬ gel abzustellen sein muge und wir achteten nit für einen unbilligen noch ungebührlichen Weg sein dieweil die Pfarren und Bencficia mehreren Thcits anderst nit als Zehent ha¬ ben davon sie die Stenern ans eigenem Seckel verrichten müssen daß die Anlagen von denen Pfarren und Bcncficicn dergleichen auch von den armen Spitalen so anders nichts als Zehend und leine Unterthancn haben gänzlich aufgehoben und abgcthan wurden welche aber Unterthemen hätten, das dcnsclbigen die Steuern solcher Unterthancn halben wie an¬ dern Landleuten angeschlagen wurden. Wo das geschehen auch der Geistlichkeit die gcpürlich Ehrerbietung erzeugt wurde wäre» wir ungezweifeltcr Zuversicht angeregter jäm¬ merlicher Mangel wurde um so viel desto eher abgestellt und der Allmächtig des Lob Ehr und Preis allhie zu be¬ denken ist, wurde E. E. Landschaft in gemein und den Stän¬ den insonderheit in ander weg sein Gnad und Gedeihen ver¬ leihen daß dits Nachsehen in anderwcg reichlich erstattet wurde. 8) 1333. Lanbtagsautwort, in Betreff Mangels der Geistlichen und daß I. Mas. billig erachtet, die Geistlichen Pfarr und Bencficiatcu der Steuer vom Zchcndtcn zu erlassen. Da die Weltlichen ebenso wie die Geistlichen die Zehende und Nebcrlandgründc versteuern müssen, übrigens mehr Nützung und Einkommen im Land als die andern Stände haben ihre Ansag sich fast ob 10.000 st. be¬ lauft; die weltlichen Landleute, die weniger Erdreich als die Geistlichen haben, dazu Weib und Kind ernähren, mit Leib und Gut gegen den Feind stehen müssen, müssen auch die Steuern bezahlen, die Geistlichen haben weder Weib noch Kind zu ernähren, können ihrem Hauswesen ruhig verstehen; etliche Stifte und Klöster sind im Lande, die so reich sind, daß sie eher den andern Landleutcn bcispringen könnten, als diese ihnen. Viele Klöster haben viele Hundert Gulden jährlich Ein¬ kommen und dabei nicht mehr als 12,10, 6, ja 2 oder 1 Person zu erhalten. Warum sollten sie mit ihrem Ueberfluß den beschwerten Pfarrherren oder Bcneficiaten nicht bcispringen? Der Mangel an tauglichen Pfarrern und Seelsorgern komme aber daher, daß der meiste Theil der besten Pfarren und Bcncficien im Land mit unerträglichen Absenten und Schaz- z zungcn von den Geistlichen selbst beladen werden. Einige werden schier an den Meistbietenden versteigert. Wer sich mehr Absent zu geben bewilligt, den läßt man gut sein zu ein Pfarrer Vicari und Seelsorger. Wo man früher voll einer Pfarr 10 bis 20 fl. Absent geben hat, muß jetzt ein armer Pfarrherr 30, 40 bis 50 ff., und wo vorhin 40 bis 50 fl. geben worden, jetzt 60, 80 bis 90 fl. Absent geben. Es bcfindt sich auch im Land daß Einer von einer Pfarr Absent gibt und aber gleich von derselben Pfarr von einem andern armen Vicar Absent nimmt. Dadurch werden die armen Priester und Vicari geheiligt, daß sie mehr als nur alle andern Ding trachten müssen, wie sic die schweren Absent erschwingen und bezahlen wollen, damit sie von der Pfarr nicht gar verstoßen werden. Wann man aber als christlich und Mich wär, auch die geistlichen Recht gebieten, das einer nit mehr Seelsorg als er selbst verwesen mag von eigner Nnzcn willen halten soll, mit solchen beschwär- Lichcn Absenten die Pfarrei: und Beneficia ungedrnckt und all: jeden Geistlichen nach seiner Würdigkeit und Tauglichkeit um Gottes willen dazu kommen ließ, so wurden sich noch gelehrter und tauglicher Priester und Seelsorger genug finden, sondern auch jeder die Steuer von Zchcndcn rc. gern entrichten. So weiß sich auch E. E. Landschaft nit zu ! erinnern, daß sie einige geistlichen Person gennehrt Hütten ' sondern viel mehr die ehrlichen Priester und Seelsorger allweg in billigen Ehren gehalten. Es wird auch keinem Unterthan einige Entehrung der Geistlichen gestattet. Ob sich aber Etliche mit crgcrlichem Leben und Excmpcl bei dem gemeinen Mann und Christen selbst unehrcten das besteht an Ihrer selbst Besserung. 9) Kaifrr Ferdinand. Augsburg, 7.Jänner 1553. Me¬ morial für die LauStags-Commijfare Jacob v. Lamberg, Verwalter der Landeshanptmaunfchast und Landcsvermefer in Crain, V., Abt zu Sittich, nnd Christof v. Kunllrnberg, Vicedom. Dann wo die Ständ einer Ehrs. Landschaft mit der Religion hersür kommen und deshalben viel disputircn woll¬ ten, Sollen unsere Räth und Commissarieu Ihnen anzeigcn daß sie deshalben keinen Befehl hätten und die Ständ be- meldter Religion oder anderer Beschwerungen halben Ihnen in schrift was zustellcn wurden, mügcn sie dassclb empfangen und Ihnen zu Bescheid geben daß sie solches Uns auch gehorsamst zuschicken wellen sie zweifelten auch nit dieweil wir ans dem Reichstag allhie wären, wir wurden nit unter¬ lassen alles Dasjenige helfen zu handle,: und zu tractiren so zu Vergleichung und Vereinung der Religion und andern nothwendigen Artikeln halben dienstlich und erheblich sein wurde. 5 10) 155-), II. Mär;. Land tag santrvort. Wie aber Gott der Allmächtig um seinen gerechten Zorn zn versöhnen und sein Gnad Huld und barmherzig- keit wicderumb zu erlangen sei weil bisher gespürt worden daß der Wind des Zorn Gottes alle Kräfte Macht und Kricgszng wider die Geißel Gottes fürgenommcn zcrtriebcn hat. Ist einer E. E. Landschaft gehorsamst christlich Beden¬ ken und Bitten I. Kgl. Majestät durch Gottes Willen unterth. ihr Majestät wolle durch taugliche gelehrte und unhenchlcrischc Predicantcn das Wort und den Willen Gotteö in diesem Land predigen lassen. Soviel der h. göttlichen und catholischen Schrift gemäß ist und sich mit den Artikeln des h. christlichen Glaubens auch sonderlich mit der h. Pro- fetten Zengniß die in dergleichen Fcindcsnöthen und Strafen allezeit den Willen Gottes verkündt haben vergleichen damit mäniglich hoch und niedcrn Stands für Buß und Besserung des Lebens und zu Erkcnntniß des Zorns und Barmherzig¬ keit Gottes auch zu gehorsam Ihr Kgl. Majestät als von Gott fürgesctzter Obrigkeit zugegen der hievor gcmcldten gemeinen Murinelung unterwiesen werde. Denn das Land ist mit gelehrten tauglichen Predicantcn übel versehen der gemein ungelehrt Mann auf den: Land lebt ohne Erkcnnt¬ niß Gottes dahin und welche gleich die Predig gern hörc- ten Die haben Niemand nngezweifclter Hoffnung es wur¬ den viel gutherziger Menschen in sich selbst gewiesen zum Gebet und Furcht Gottes gcwendt und etwa durch etlicher frnmmcn Menschen Gebet mehr als mit Etlichen fürnehmen und KricgSrüstnng die Gott nit gefällig war, ausrichten und unterhalten. Zum Andern so haben Ihr Kgl. Majestät hievor Ihrer getreuen Landschaften Anbringcn Bitt und Sinnen der Comumnion des hochw. Sacraments und Abendmahls Christi halben gcnedigst vernommen derer Meinung Bekennt- niß und Verlangen ein chrs. Landtschaft der drei Stünde von Herren Ritterschaft und Städten soviel deren in jetzigem Landtag allhie versammelt albegcn gewest von Gott und bei Ihrer Kgl. Majestät zn erbitten und zu erlangen damit dcßhalben in seinem Gewissen Niemand bedrängt noch geengt werde denn gedachte Stünd seind mit der h. christ¬ lichen catholischen Kirche des einhelligen Glaubens daß dies hochw. Sacrament nach bcschehener Beicht Buß und Abso¬ lution ein wahres Siegel und Gedächtnis; sei das uns von Gott durch das bitter Leiden und Sterben seines geliebten Sohns unsers Herrn Jesu Christi unsere Sünd gewißlich vcrzigen werden und so wir in unserem Glauben und Ver¬ trauen darauf verharren das er uns sein Gnad und Barm¬ herzigkeit väterlich verleihen werde warum aber gedachte Ständ die Empfahnng dieses Sacrament nach der Ein¬ setzung Christi so herzlich begehren darzu weist sie ihr Ge¬ wissen nit allein nach der h. billigen Schrift sunder auch der alten frummen Väter nnd Lehrer, auch der Decrct Zeugniß selbst. Dann auf daß die Zengniß der h. Schrift unterlassen werde und soviel sie in Demuth und Furcht s Gottes von frommen gelehrten Leuten und Predigern gehört auch für sich selbst gelesen So erkennen und befinden sic daß die Empfahnng des hochw. Sacrament unter beiderlei Gestalt des Leibs und Bluts Christi je und albegcn in der h. alten catholischen Kirche genossen worden und wie in den alten päpstlichen Dekreten nit befunden wird daß solche Em- pfahung oder Nießung je verboten gewesen also befindt sich hcrwidernmb das an mehr Orten und sonderlich der h. Papst Gelasius lenger als vor 1000 Jahren solche Nießung gar löblich angibt also gibt auch der alten christlichen Kirche Historie Zengniß, daß zur Zeit der h. Väter und Lehrer , Ambrosi und Augustini der bußfertig frumb und sieghaft Kaiser Theodosius von Händen des h. Ambrosii das hochw. Sacrament unter beiderlei Gestalt des Leibs und Bluts empfangen hat zudem das alle Concilien so in Zeit der ! alten h. Väter und Lehrer durch die ganze Christenheit von Asia Africa und Europa versammelt anders nie gedacht und gelehrt haben. Ob nun das Costenzer Concilium und andere ihnen den Gebrauch der Einen Gestalt gefallen lassen warum ! sollt deshalb der cltcrn christlichen Kirchen gebrauch den alle - h. Väter nnd Lehrer auch alle christliche gottesfürchtige j Kaiser nnd König gehalten haben vernicht und die armen Gewissen denhalben geengt auch ihnen das hochw. Sacra¬ ment in ihrer Noth und an ihrem letzten End versagt wer¬ den welches manichcn khleglichcn Seufzer gegen Gott erweckt und an Zweifel dem Erdreich, darauf dem Christglaubigen i das Siegel und Gedächtnis; Gottes dieser Ursachen halben versagt wird, nichts desto mehr Heil und Wohlfart bringt ! weil wir alle in Kraft dieses hochw. Sacraments und Abend¬ mahls schuldig sind einander in unseren Gewissen Helsen zu tragen und nicht zu verdammen. Weil auch kein christ- gläubiger Mensch nit widersprechen mag das weder in der Menschen noch Engeln Gewalt und Macht steht, die Wort und Einsetzung Gottes zu verändern. Neben dem das auch die CanoncS straks answeisen das cinicherlei Gewohnheit oder Fürnehmen wider die ursprüngliche Wahrheit nichts vermögen noch bündig sein solle, über das auch mit diesem Zwang nnd Versagung keinem Menschen auf dieser Welt geholfen ist und so dann ein Ehrsam Landschaft gedachter Stünd dieses hochw. Sacraments nnd Abendmahls halben auf das Verheißen und Zusagen Christi nichts anders als die alt heilig christlich catholischc Kirchen und als alte heilige Väter und Lehrer glauben und meinen. Demnach bitten sie Ihr Kgl. Majestät abermals durch Gottes und seiner barmherzigkeit willen Ihr Kgl. Majestät wolle soviel 1000 Ihrer Majestät getreue und gehorsame Landlcut und Untcrthanen in diesen und den andern Ihrer Majestät Landen in ihrem Gewissen zn Ihrem höchsten Trost und Seligkeit in diesem Artikel wir denn alles vorgemeldt als alte h. Väter und Lehrer auch alle christliche Kaiser und König mit freiem ungcfangenem Gewissen gehalten nit verschlagen noch ihnen dits ihr schn- lichs Begehren anderergestalt als zu der Ehr Gottes aus¬ messen sondern gnädig und väterlich zulassen damit ein 6 Jeder das hochw. Sacrament und Abendmahl Christi von ordentlichen Priester Händen unter beiderlei oder einerlei Gestalt wie das einem Jeden sein Gewissen auswcist bis auf ein frei Generalconcilium cmpsahen und messen möge. Wie dann Ihr Kgl. Majestät denen von Hungern und Be- haimb sammt dcrs. incorporirtcn Landen auch wie wir nit zweifeln den andern Landschaften mit gnädigem christlichen Willen nit verzigcn hat des wird Ihr Kgl. Majestät und dcrs. geliebten Kindern durch Land und Leut ungczweifelt von Gott dein Herrn desto mehr Glück und Belohnung haben und E. E. Landschaft will solches um Ihr Kgl. Majestät und derselben geliebten Sohne wie hoch Ihnen das immer ge¬ gen Gott zu erbitten und gütlich nach ihrer Leibsbluts und Lebens vcrmöglich ist als die getreuen und gehorsamen vn- tcrthanen verdienen. 11) Gericht der Landtags - Commissarien an den König Ferdinand. Laibach, 20. Mar; 1555. Wir haben E. Kgl. Maj. Credenz an die Ständ einer Chrs. Landschaft in Kram desgleichen E. Kgl. Maj. Befehl und Instruction in gehorsamster Reverenz empfangen und ver¬ nommen und weil den 11. Marci auf welchen der Landtag ausgeschrieben noch wenig von Herrn Prclatcn Ritterschaft und Adel allste ankommcn gewest haben wir den Furtrag auf den folgenden Tag d. i. den 12. Marci angcstcllt und auf denselben gemeingleich allen Ständen einer ganzen Ehrs. Landschaft erstlich E. Kgl. Maj. Credenz überantwortet und Ihnen ferner laut unserer habenden Instruction E. Kgl. Maj. königlich väterlich Bedenken und Begehren mit treuem Fleiß besserer Gelegenheit und aller nothwendigen Ausführung vor¬ getragen darauf sich die Stand einer Antwort entschloßen dieselb in die Feder gepracht und uns den 15. tag Marci zu Vernehmung derselben für sie kommen lassen, nach Ver¬ nehmung derselben und gehabten Bedacht haben wir bei den Ständen rcplicirt und fürbracht, Erstlich wir vernehmen in Ihr. Landtag Antwort daß sie unter Andern auch einen Artikel der Religion halben einfnhrcten nachdem aber dcr- felb der Sachen gar nit anhängig und im Vortrag davon nichts gemeldet würde so könnten wir denselben nicht an- nchmcn mit der weiteren Ausführung weil wir hören müssen die anderen Erblande hätten der Religion halber zuvor an E. Röm. Kgl. Maj. supplicirt So war demnach unser (allein als Mitlandleute für unsere Person) treues und wohlmeinendes gutes Bcdunken ein E. Landtag hatte diesen Artikel die Religion betreffend eingestellt und erwartet was den andern Landen hierüber zu gnädigen Bescheid er¬ folge ungezweifelt was die andern Land erlangen, das werde dicß Land auch fähig und theilhaftig. Da trotzdem die Stünde nicht von ihrem Begehren abzubringcn waren, so wurde ihre Antwort unter Protest von Seite der Commissäre ange¬ nommen und an den König Ferdinand cingcschickt. 12) Der Stande in Kram andere Bewilligung. Laibach, 29. April 1533. Lctzlich bittet E. E. Landtag der drei Ständ von Herrn Ritter und Städten Ihr Kgl. Maj. als ihren gnädigen Herrn und Landesfürsten nochmals durch Gottes Willen um gnä¬ digen Bescheid und Vdg auf ihr unterthänige Bitt in den Artikeln ihr Seelenheil und Gewissen betreffend ncmlich tauglicher Prcdicanten und der Communion des hochw. Sacraments und Abendmahls Christi halben oder wo Ihr Kgl. Maj. dasselbe sobald nit fürdern könnten daß doch Ihr Kgl. Maj. mit . ))eit derhalber ainer Ehrs. Landschaft durch andere Personen" nichts beschwerliches znfügen lasse. 13) Landtags-Instruction, 1. December 1555, an Jacob v. Lamberg, Landesvcrwalter und Landesvrr- weser, Wolfgang, Abt zu Sittich, Hanns Joses Frech, v. Cck und Christof v. Khnüllcnberg, Vicedom. Die Stände möchten einige taugliche und erfahrene Personen als Ausschüsse mit Vollmacht an den königl. Hof abordnen, mit welchen, sowie mit jenen der übrigen Lande wegen der zu leistenden „stattlichen ersprießlichen und be¬ harrlichen" Hilfe und anderer nothwendigen Punkte und Artikeln gehandelt werden soll. — Dann heißt cs wörtlich: Dann sollen sie (die Commissaricn) den Stünden E. E. Landschaft fürtragen und anzeigcn wir Hütten uns gncdig zu erinnern was massen sy die Stend einer Ehrs. Land¬ schaft uns etliche Beschwcrartikel in jüngst gehaltenen Land¬ tag überschütt und was sie dann auch wegen der Commu¬ nion unter beiderlei Gestalt angelangt und gebeten So viel nun die beschwer Artikel anbelangt wären wir gnädiglich wohlgeneigt den Ständen E. E. Landschaft hiencben gnädige Resolution und Bescheid folgen zu lassen aber nachdem wir auf den: jetzt kürzlich beschlossenen Reichstag zu Augsburg ohne Unterlaß mit hochwichtigen mündlichen und schriftlichen Reichshandlungen beladen dieselben auch dermassen geschaffen gewesen daß sie uns allein ausserhalb aller unserer König¬ reiche und Landsachen zu thun genug geben und dann der¬ selben Bcschwerartikel viel und dermassen gestellt, daß wir nit umgehen könnten deshalben um Bericht und Erkundigung zu schreiben deren auch noch eines theilS in Erkundigung stunden, hätten wir derhalben hierinnen noch keine endliche Resolution und Erledigung geben können wollten aber das- sclb mit dein Ehesten es immer möglich fürdern und den Ständen gnädigen und gebührlichen Bescheid widerfahren lassen. Was dann betreffend die Communion hätten die Stände E. E. Landschaft vernünftiglich abzunehmen das Uns als einem christlichen und katholischen Kunig ausserhalb einer gemeinen ordentlichen und christlichen Versammlung und Beschluß dieser oder andern Punkten halber ainigc Verän¬ derung für uns selbst fürzunehmen und der Kirchen für- zugreifen keineswegs gebühren wolle. Aber wir wären des endlichen und gnädigen Vorhabens auf nächst künftigem Reichstag zu Regensburg alles das zu betrachten zu befnr- 7 dcrn und zu handeln so zu schleuniger und fürderlicher gemeiner Vergleichung unserer christlichen Religion dienstlich und fürdersam sein würdet und uns in demselben Allen nit weniger väterlich und gnädig zu erzeigen und zu be¬ weisen als wir uns auf jüngst gehaltenen Reichstag mit Beschießung und Aufrichtung des Religions-Friedens und Andern so zu Exemtion und Handhabung des gemeinen Friedens nothwendig gewesen erzeigt und bewiesen haben. Dann werden die Stände an die erlassenen Generalien wegen Anstellung christlicher Zusammenkünfte und Proces- sioncn zur Abwendung der göttlichen Stt-j^ erinnert. Ferner wird ausgcführt, die Pfarren ..W Klöster Bet- telordcns seien in merkliche Verfall gcrathen, daß zu besorgen, sie würden in Kürze gar veröden nnd abkommen. Die meisten Pfarrer hätten weder Untcrthancn noch anderes sicheres Einkommen, sondern nur Zehente und Burgrecht¬ zinse; die Accidentalia von den Pfarrleuten, davon vor Jahren ein Pfarrer den meisten Unterhalt gehabt, seien nun¬ mehr auch meistentheils abgekommcn. Die Pfarren könnten daher die ihnen aufgelegte Steuer nicht bezahlen. Auch wer¬ den die Pfarrer an etlichen Orten von den Lehenöhcrrn dermaßen bedrängt und so übel tractirt, daß sie auf den Pfarren nicht bleiben können sondern sic verlassen müssen, welches die Lchenshcrrn wenig bekümmert, „sondern sich des¬ selben vilmchr erfreuen sollen" und dieses allein des zeitlichen Nutzens wegen, um sich ihrer Güter zu bemächtigen, ohne Rücksicht auf ihr und der Untcrthancn Seelenheil. Die Stünde möchten deshalb die Pfarren der Steuer erlassen, ihnen die Rückstände nachsehen, ebenso die Klöster. 14) Landtagsantmort. Laibach nach St. Nirlas- tag 1555. Gleichermassen bedankt sich E. E. Landschaft gegen Ihr. Kgl. Maj. znm nnterthänigen daß Ihr Kgl. Maj. ihrer hievor angebrachten Beschwcrartikel mit Gnaden gedenken und sich dieselben förderlich zu erledigen gnädig erbitten haben des¬ halb obernannten ihren Gesandten bei Ihr Kgl. Maj. ferner zu handeln Befehl gegeben welche sie bitten mit Gnaden zu hören und baldigst zu bescheiden. Den Bescheid wegen der Communion unter beiderlei Gestalt und der gelehrten tauglichen Predicanten halber haben die Stände mit höchster Begier und dcmüthigster Danksagung vernommen und bitten, da Gottes Wille und Befehl nicht verrückt werden dürfe, trotz menschlicher Weis¬ heit — und da die Stände „die Axt an der Wurzel und Gottes Zorn vor der Thür sehen", auch die anderen Lande dasselbe Begehren stellen und sie auch nichts verlangen als was die alte h. christkatholische Kirche und die h. Väter und Lehrer glauben und meinen, so bitten die Stände, die Kgl. Maj. wolle dieses Begehren in Betracht ziehen und sich befohlen sein lassen, auch was der Ausschuß diesfalls zu Wien selbst Vorbringen werde, gnädig anhören. Uebrigens sind sie der Vermahnung wegen des Glockengeläutes zur Mittagszeit zum Gebet wider den Erbfeind, der christlichen Processivn und Handhabung der Polizeiordnung, dann christ¬ licher Zucht und guten Exempels als heilsam und gebürlich nachgekommen. Was Nachlaß der Steuer für die Geistlichen betrifft, so beziehen sich die Stände auf die im Landtag Montags nach Lctarc 1553 abgegebene Erklärung (siche oben) insbe¬ sondere die Absenten und Schatzungen betreffend, und es wird beigefügt, Kgl. Maj. möchte die Verordnung ergehen lassen, es solle mit Denjenigen welche die schweren Absenten fordern (weil doch dieselben nahe der Simonie zu vergleichen) ver¬ handelt werden wegen Mäßigung oder Abschaffung der Absenten. Uebrigens sei keine Pfarre im Land unbesetzt nnd wenn die Absenten verringert oder abgeschafft werden, werden sich genug Bewerber finden. Die Bettelordcn hätten keinen Grund zur Beschwerde, cs seien deren nur zwei im Land, sie hätten nie Steuer gezahlt, sondern oft noch Bei¬ steuern erhalten. Was die Ausstände der Capitel von Laibach und Ru- dolfswerth betreffe, nm deren Nachlaß sic bitten, so finden die Stände nicht, daß diesen Capiteln was abgehe. Jeder aus diesen beiden Capiteln habe sein ziemliches Vermögen, sie trachteten nur ihrem Vortheil nach und wollten die Bürden auf andere wälzen, das können die Stände nicht zugebcn, zudem verkaufen auch die vom Rudolfswerther Capitel die Güter unter sich, wie dann ein Capitclhcrr, Gregor Reczl genannt, nicht die schlechtesten Stiftgüter vom Capitel an sich gebracht habe, es sollte daher auch Rechnung über die Stiftgttter gelegt werden. 15) Landtagsantwort. Laibach, Sonntag Indira niiim 1556. Die Stände haben die Relation der zur Zusammen¬ kunft der fünf N. Oe. Lande in Wien abgeordncten Gesandten vernommen und bitten durch Gottes Willen Ihr Kgl. Maj. wellen solche Sach die Religion betreffend in fürdcrlichst gnäd. Bedcnkhcn stellen wie sich dann Ihr Kgl. Maj. auf der nnterthänigen Ausschuß demüthigste Bitte allcrgnädigst angeboten haben. Belangend die drei Beschwcrartikel welche der Kgl. Maj. durch die di. Oe. Land und fürstl. Grafschaft Gesandte Aus- schuß in gemein übergeben und des wegen von Ihr Kgl. Maj. hierüber gncd. Antwort erfolgt kann E. E. Landschaft derzeit weil die andern Lande auch betrifft äusser derselben Zusam¬ menkunft und hierüber gcthancr Beratschlagung sich ferner nicht annehmen. 16) Landtagsantwort. Laibach, 15. December 1556. Die Stünde bitten, Kgl. Maj. möge allcrgnädigst ver¬ gönnen und zulasscn daß sie bei der Bekanntnuß, wie die¬ selbe Ihrer Kgl. Maj. durch der fünf Erblande Gesandte und Ausschuß jüngst zu Wien übergeben worden, und in massen Ihre Kgl. Maj. den Ständen des h. Reichs bewilligt hat bleiben und weil an christlichen Predigern in diesem Land 8 gar großer Mangel ist und das Volk jung und alt den mehreren Theil ohne Erkcuntniß Gottes und ohne allen Unterricht dahin leben damit die christlichen Prediger in diesem Land wie an andern Orten frei predigen und lehren mügcn, so viel der h. göttlichen katholischen Schrift gemäß ist und sich nut den Artikuln des h. christlichen Glaubens auch sonderlich mit derselben Propheten Zeugnus die in dergleichen Fcindesnöthen und Strafen allwcg den Willen Gottes verkündet haben, vergleichen, daß auch die Schulen mit besseren: Fleiß und Ordnung aufgerichtet und die Jugend zu Gottesfurcht und Erkenntniß unterrichtet und erzogen wer¬ den möge. 17) Landtags - Instruction. 19. Jänner 1557. Dann sollen auch unsere Commissaricn den Stauden zu erkennen geben, daß wir von wegen förderlicher Verglei¬ chung und Hinlcgung der Spaltnng und Uneinigkeit in unseren: h. christlichen Glauben an allen: väterlichen nützli¬ chen getrcucst Fleiß nichts crwindcn lassen wollen Wie wir dann E. E. Landschaft hievor gnädigst schon vertröst und allbcrcit schon in allem Werk sein. 18) Landtagsantwort. Montag nach U. L. Fr. Licht¬ meß 1557. In Betreff der Geistlichci: Stcnernachlaß — Absen¬ ten :c. dann der Capitel Nudolfswerth und Laibach wie 1553, gleichfalls wegen der Religioi: wie anno 1556 den 15. December. 19) Bericht der Landtags-Commissarien. Laibach, 22. November 1557. Sie haben der l. f. Instruction gemäß am 8. No¬ vember 1557 den in kleiner Anzahl versammelten Ständen den Vortrag gemacht, die Antwort wurde wegen des Hof- thcidings erst au: 20. November übergeben. Weil aber die Stände hicrinnen nicht den: l. f. Be¬ gehren vollkommen entsprochen, so wurde die Antwort nicht angenommen, sondern die Commissaricn rcplicirtcn schriftlich und Übergabe:: diese Replik an: 22. November, indem sic u. a. ansführtcn, daß die Beschwcrartikcl nicht all rsm ge¬ hören und cs ohnehin den: Römischen König obliege, als christlich katholischer König ohne Anmahncn der Stünde selbst auf den: nächsten Reichstag den entstandenen Mißverstand in der Religion freundlichst beizulegcn, doch sind die Stände bei ihrer Antwort geblieben. 20) Landtagsinstrurtion. Frankfurt am Main, 19. März 1558. Bcschlicßlich der drei Stände nntcrthänigstc Vermahnung wegen der Religion sollen unsere Commissaricn ihnen an- zeigcn, daß sic hievor deßhalben unser:: gnädigen und väter¬ lichen Willen verstanden Hütten, dabei wir cs dann auch noch gnädigst beruhen und bleiben ließen. 21) Landtagsantwork. Laibach, Montag nach St. Felicitas - Tag 1558. Ain Ehrsame Landschaft der drei Stände Herren Rit¬ ter und Adel wollen Ihr Röm. Kgl. Majestät um der christ¬ lichen Religion halben inmassen sie hievor sammt den an¬ dern N. Oe. Landen Ihr Kgl. Maj. auch bisher in allen Landtagsantworten dcmüthig gebeten haben nochmals durch Gottes Willen vermahnt haben die wollen solicher Ihr viel¬ fältigen unterthänig und dcmüthigc Bitt um die Ehr Gottes 1 willen nochmals gnädig eingedenk sein und dasselbe mit ! Gnaden befördern nud erledigen. 22) Gericht der Landtags - Commissare. Laibach, 6. Mär? 1559, an die Kgl. Majestät ;n Gehaimb. Sie haben die Landtags-Instruction an: 2. März em¬ pfangen und sich am 3. aus das Landhaus verfügt und den Ständen den Credcnzbrics übergeben, die Instruction ver¬ lesen lassen. Au: 6. übergaben die Stände ihre Antwort. Als wir aber solche ihre Antwort von Artikel zu Ar- j tikcl angehört und vernommen, haben wir bald in: Eingang derselben befunden, daß Sic der Policci und Religion Mel¬ dung thun, dieweil wir ihncn aber deshalb«: nichts fürge- tragcn des auch weder iu unser Commission noch Instruction ' nit in Befehl gehabt als was ich Landeshauptmann etliche Tag darvor höchstcrmcldter Kah. Majestät ausgangnc Ge- i ncral und Polizeiordnung noch zum Ucberfluß öffentlich und mit mündlicher Ausführung publicircn hab lassen dcrhalbcn wir verursacht worden Ihnen hierauf anzuzeigen weil die . obgemcldten zwei: Artikel in unfern: gcthanen Fürtrag wie gemeldt nit begriffen waren das wir Herwegen diesclb ihr Antwort nit wohl annchmcn khundtcn. Sondern Sic möchten dassclb iu einer andern und sonstigen Schrift au Ihr Kah. Majestät oder Kgl. Majestät gehorsamst gelangen lassen. Darauf sie uns hcrwider doch ausserhalb der Geist¬ lichkeit deren gleichwohl nit mehr als zwei: oder drei von: hinigcn Capitel dabei gewest zu vernehmen geben cs wäre , solche Replik oder Antwort aus Erfordcrung einer E. Land- j schäft höchsten und unvermeidlichen Notturft erfolgt und darin gestellt worden und weil daselb auch in Ihr der Her¬ ren und Landlcut mcrcrcn Anzahl beschehen davon nun ein guter Theil vcrrittcn wäre. Demnach wolle ihncn nit ge- bührcn darinnen einige Veränderungen zu thun. Sondern sic bäten nach wie vor zum allcruntcrthänigstcu Ihr Kah. Majestät und Kgl. Majestät geruhen Ihnen darinnen als ein großen Hauptpunkt zum förderlichsten allcrgnädigstcn und gcwchrlichcu Bescheid erfolgen zu lassen so dann »erhofften sic die göttliche Allmacht würde diesen: armen Land zu desto statlichcrn Widerstand des Feinds Gnad und Sieg verleihen und den gefaßten Zorn von denselben wieder gnedig aufhcbcn oder abwcndcn und weil wir hier keinen andern Bescheid erlangen mögen haben wir (die Laudtagscommissürc) diesclb Ähr Replik doch mit vorstehender Vormcldung das wir E. , Kgl. Willen soliches gleichwohl gern gehorsamst übersenden 9 wollten aber daneben unterthänigst anzeigcn müssen. Daß! wir ihnen dcshalben nichts fürtragcn hätten wie dann hierbei vernnmmcn worden. 23) Erzherzog Maximilian, Wien, 29. März 1559, an Landeshauptmann und Vicrdom in Krain. Was aber antrifft die Religion und Policey so die Land in ihrer Antwort anmclden das wellen wir mit bester Förderung an die Kais. Majestät gelangen lassen und zwei¬ feln nit dann Ihr Majestät werde Ihnen mit gnädiger Antwort begegnen dessen mögt ihr sic von unsertwegen be¬ richten. 24) 1562, 21. Griober. (Landschr. Prot. hist. Der.) Richter und Rath von Möttling klagt den Herrn Peter Frcihcrrn zu Oberaw und Kaisersperg, Ban im windischen Land und Crabathen, Hauptmann in Möttling, daß er die Probstci Gottleichnamsbruderschaft in Möttling sammt dazu gehörigen Gütern eingezogen und einem Prädicantcn Grc- gorn Lachovitsch gegeben. Verglichen dahin, daß die von Möttling dem Prädicantcn auf Gottsleichnamstag znm Un¬ terhalt jährlich 24 fl. geben sollen. 25) Aus der pfandschafter Antwort wos mit ihnen des begehrten 3. Pf. halben xriwo August 1565 über¬ malen denselben zu bewilligen gehandelt worden. äat. Laibach, 2. August 1565. — Das sie die geh. Pfandschafter und Eigcnthümcr > über alles ihr heftig und emsig Anhalten also hilf und trostlos von mcniglich auf Erden stecken und verderben müssen welches sie ihnen zn einer sondern ernstlichen Straf von Gott zurechncn und do sic gleich durch das reine allein selig machende Wort Gottes ihre armen Seelen zu einer Beute und Ergetzlichkcit ihres erlittenen Herzeleids und Bctrübniß gern erhalten wollten so werden ihnen noch darznc ihre Prädicantcn verfolgt und die armen Christen in ihren Ge¬ wissen gefangen genommen das doch über Alles zu erbarmen ist damit aber der Zorn und Straf Gottes gemildert wer¬ den, wollen die geh. Pfandschafter und Käufer auf Wiederkauf Ihr fttrstl. Durch!, durch Gott dcmüthig gebeten haben, die wellen sic ihr Weib und Kind in ihren Gewissen nit der¬ massen gefangen nehmen und ihre christliche Predicantcn auf ungleiche hässigc Bericht nicht also vertreiben lassen weil auch die Kgl. Maj. und Ihr fnrstl. Durchl. an derselben Cam¬ mergut dermassen crsaigert und ausgeschöpft das sie neben den getreuesten Eigenthümcrn auch Pfandschaft und Käufern auf Wiederkauf diesem gewaltigen cindringcndcn Feind mit allem derselben Vcrmügcn ja nicht verstehen können. Ist der geh. Pfandschafter und Käufer auf Wiederkauf fernere nn- terthänigc Bitt, Ihre fürstliche Durchlaucht geruhe sich bei dem h. Röm. König und andern christlichen Potentaten um solche stattliche Hilfe zu bewerben und also diesen armen be¬ drängten Landen zn Hilfe zu kommen damit dieselben nicht also von aller Welt hilflos von dem Erbfeind eingenommen und die armen Christen jämmerlich erschlagen gefangen und zu ewiger Dienstbarkeit verführt werden. 26) Landtagsinstrurtion. Wien, 11. Jänner 1566. Und für's Erst nachdem sich in allen Dingen gcbürcn will den Anfang mit Gott zu machen und wir uns um der vielfältigen Gnaden willen die uns von seiner göttlichen Er- barmung widerfahren vor andern schuldig erkennen die Ehr seines h. Namens in unserm Fürstenthum und Landen und darbe! unserer getreuen Unterthanen zeitliche und ewige Wohl¬ fahrt, soviel au uns gelegen höchstes Vermögens zu betrach¬ ten und zu befördern hetten wir nit umgehen khonncn den Ständen E. E. Landschaft hiemit gnädig und mit väterlichem Wohlwollen anzufügcn daß wie wohl wir hievor bei weiland Ihrer Kais. Maj. hochseligcn Gedächtnisses Lebzeiten etlichcrma- ßen Bericht empfangen das es in diesen unfern N. Oe. Landen der Religion halben beschwärlich und abfällig zuging. So hät¬ ten wir uns doch diesen Abfall und gefährliche Veränderung bei weitem nit dermaßen fürgebildet oder gedacht, als wir cs die klein Zeit unser fürstlichen Regierung glaubwürdig er¬ lernt und zum Theil in eigne Erfahrung gebracht, dann neben dem wir mit beschwerdcn Geinüth vernehmen müssen daß die geistliche Hochobrigkcit fast allenthalben mehr dem weltlichen Thun und eignem Wohlsein als ihrem anbcfohlc- ucn Amt auswarten, die Kirchen und Pfarren übel sürschcn und sich des augenscheinlichen Verderbens soviel christlicher Seelen wenig bekümmern lassen So erscheint auch an mehr Orten bei der gemeinen Pricstcrschaft zusammt allerlei Mißbräuchen ein so hochsträflichs ärgerlichs Leben das sich dieses Abfalls und Zcrrüttlichkcit in Rcligions Sachen nit zu erinnern sondern viel mehr die Langmüthigkeit und Güte Gottes hierin zu preisen ist, die solches so lange her zugc- sehen und gedulden mögen darbe! die arme christliche Un¬ terthemen an Lehr und Excmpcl übel versehen und verab¬ säumt wordcu und sich bei der Hirten Unflciß und Ver¬ wahrlosung fremde Micthling übcrzwcrchs in die christlich Gemein cingcdrungen, die auch ohne Erforschung ihres be- rufs und Ordination auch wie von andern Orten abgeschie¬ den viclmahls ohne Unterschied an und ausgenommen sein worden die haben sich nun des Kirchcnamts unordentlich un¬ terstanden und mit Ihren unzcitigcn Wüthen das unter über sich gekehrt und den Jammer und Spaltung angcricht der jetzo leider vor Augen. Nun wäre je kläglich und erschrecklich zu bedenken in wie viel Stuck und Sectcn die christliche Gemein von deren wegen Christus sein thcnres Blut zur Einigkeit vergossen hat bei diesen unfern Letzten Zeiten abgcthcilt und zerrissen. So wäre auch unvcrborgcn in wie vielerlei Spaltung und Meinungen eben Die so sich der Augsburgischcn Confcssion an¬ massen, die Jahr her gcrathcn und sich in Ihnen selbst ver- sindcrt und zerstückelt haben, daß sich also immer ein Je¬ der unter diesem Schein unterstehen darf die Religion nach seinem aigcn Kopf und Gutdünken zu verändern und unter 2 10 dem Titel der Augsburgischen Confession auch dasjenige so derselben stracks zuwider ist, ohne scheu zu lernen das Gut sammt dem Posen und den Prauch sammt dem Mißbrauch aufzuheben und zu verwerfen ohne alle Unterschied und Ver¬ schonung mit erdichten: Zusatz zu lästern zu schänden aigens Gewalts besondere Kirchenordnungen und solcke Neuerungen anzurichtcn davon unsere christlichen Väter nichts gewußt Ja daraus man schließen mußte daß christlicher Glaub bei der Tcutschcn Nation sich erst bcy 40 Jahren angcfangen und daß unsere frumme Voreltern von Anbeginn ihrer christ¬ lichen Religion aller Gnaden Gottes beraubt und in der gräulichsten Abgötterei) je und allweg gesteckt dadurch sie nun ihre Tauf und bekenntnuß auch Vergießung ihres bluts um des Namens Christi willen gleich so wenig als wann sic im Heidenthum verblieben Hütten genießen sollen. Was nun das für ein unmenschliche gräuliche Lästerung wider den Geist Gottes wäre der seiner Kirchen von Christo bis zu End der Welt versprochen worden das möchte ein Jeder gut¬ herziger und was es auch uns selbst und uuscrm christlichen Herkommen für Schmach und Spott bei den ungläubigen Türken und Juden verursachte, leichtlich abuehmcn und da- Ucbels uns alle gebührliche Gehorsam auch Hilf Rath und Beistand zu erzeigen. So uns dann Solches länger dermassen zu gedulden nit gemeint und viel weniger verantwortlich sein würde, wollten wir den getreuen Ständen nit verhalten das wir aus gehörten hochdringenden und unvermeidlichen Ursachen und zu Verhütung mehreren unwiderbringlichen Schadens, auch zeitlichen und ewigen Verderbens und insondercr Be- , denkung dessen, so wir Gott dem Allmächtigen, unserm eigen ! Gewissen, und unfern getreuen Unterthanen hierin schuldig endlich bedacht und entschlossen mit vergehender Hilf und Beistand göttlicher Gnade ein christliche Ordnung der Re¬ ligion halben in unserm Fürstcnthum und Landen unver¬ züglich fürzuncmen dadurch vermittelst Göttlichen Segens das ärgerlich sträflich Leben der Geistlichen abgcstellt, die Mißbrüuch abgcthan und zu christlichem Gebrauch verwen¬ det das Wort Gottes rein und lauter gepredigt, die Geist¬ lich Obrigkeit neben der weltlichen in ihrem billigen Fug erhalten die schädlichen Neuerungen deren sich ein Jeder ein Zeit her seines Gefallens unterstanden erstlich abgeschasft und unsere getreue einfältige Unterthanen in Glaubenssachcn bei den Geist daraus dergleichen tobende Lästerer handeln und niederreißen seiner Art nach wahrnehmen und erkennen. Nun wäre Solches soviel armer Seelen halber die hiedurch in Jrrthum geführt und sich zum Theil selbst beklagen daß sie nit wissen was sie bei dieser Spaltung glauben sollen wohl zu erbarmen Wir trügen auch dessen mit gemeiner Christenheit und unfern getreuen Unterthanen insonderheit desto besser unterrichtet und in Einigkeit der allgemeinen einigen christlichen Kirchen äusser deren kein Heil wäre, in ihren Gewissen bernhebigt und befrist mugcn werden. Wie¬ wohl nun die Anwendung und Handhabung der Religion in unfern Landen den Rechten nach und in Kraft des im Rö¬ mischen Reich hochberühmten Religions-Friedens uns als ein herzlichs christlichs Mitleiden das aber dergleichen Un¬ ordnung und Beschwörungen in unfern Fürstenthumen und Landen dermassen wollten übcrhandnehmen und sich allbereit dahin erzeigen daß man sich an etlichen Orten die Unter¬ thanen wider ihren Willen und Gewissen von ihrer Religion zu bringen und allerlei verbotne Handlungen und bös Prak¬ tiken wider die Obrigkeit unter dem Deckel der Religion zu vermünteln untersteht darunter auch unser selbst fürstliche Person ganz ungütlich und mit Ungrund verunglimpft und angetast, unser löblichen Gottesdienst den wir nit vom Neuen erfunden oder erdacht sundern von der Apostel Zeit auf unsre hochlöbliche Vorfahren und von denselben auf uns christlich Herkommen hin und her vor Lästerung und Schmach nit kann verschmacht bleiben das dann wider alle Recht alt löblich Herkommen und alten Person - und Religion-Frieden wäre, das es auch nun mehr nit allein um die Religion sondern um unser Landes fürstliche Hochheit und dieErhaltung gebührlicher christ¬ licher Gehorsam zu t h n n das klagen wir den getreuen Ständen gnädig und stelleten in kein Zweifel Sie als die getreuen Unterthanen deren Lieb und Treu gegen ihrem Herrn und Landesfürsten in viel Weg erkennt und berühmt wäre, werden an dem Allen auch kein Gefallen haben son¬ dern vielmehr geneigt sein ihres Theils zu Abstellung die¬ ser hochschädlichen Unordnung und mehreren besorgenden Herrn und Landesfürsten allein zustunden, dieweil wir uns aber zu erinnern wissen, daß die getreuen Stände Ihrer Kays. Maj. Hochseligen Gedenkens hievor zu etlich malen der Religion halben Beschwörungen und Mängel fürge- bracht die aus Ungelegenheit von einer Zeit ans die ander damals angestcllt und verschoben wie auch glaubwürdig be¬ richtet, daß ueben andern Ursachen auch der Mißverstand und daß ein Theil dem andern in Viel Sachen ungütlich bezeihen well, der jetzigen Spaltung der Religion nit kleine Ursach geben hätte und noch gebe und wir dann nichts an- genchmerS auch höheres von Gott zu erbitten Hütten als das die christlich Religion in unfern Landen mit guten: Willen und Verstand unser getreuen Unterthanen wonit aller doch des Mehreren und besseren Theils ans ihnen möchte rcformirt auch christlich und einig verglichen werden und gar nit zu zweifeln wo man in der Liebe Gottes dcr- wcgen zusammen küme daß vieler strittiger Artikel die jetzo bei einem und den: andern Theil ein schicchs Ansehen ha¬ ben, durch christliche bericht und Unterweisung selbst fallen und zu gleichen: Verstand kundt gebracht werden So wäre unser ganz gnädiges und wohlmeinendes Begehren die ge¬ treuen Stände wollten hierin was ihnen selbst auch Landen und Leuten an solcher Vergleichung gelegen bedenken und zu Gemüth führen Gott dem Allmächtigen um Abwendung sei¬ nes gerechten Zorns und um Verleihung seines heiligen Geistes der ein Geist der Einigkeit und Friedens ist, neben 11 uns treulich und herzlich bitten und alsdann Mich aus ihrem Mittl die der Sachen verständig bescheiden und ihres treuherzigen friedliebenden Gemüths bei ihnen bekannt sein, in dem Namen Gottes erkiesen und benennen denselben auch genügsamen vollmächtigen Gewalt geben daß sie auf unsere Erfordcrung auf ein Tag so zunächst nach Vorrichtung die¬ ser Landtäg fürgcnommen werden solle, bei uns erscheinen, die Mängel und Beschwerungen so die getreuen Stände der Religion halber haben, äusser Disputation in sxaeio für- tragen und dabei ihr getreues Bedenken anzeigen, wie Ihres Vermeinens der Sachen zu helfen wo auch iu einem oder dein andern was bcdcnklichs fürfiele alsdann auf einen je¬ den Artikel Ihren bericht geben und nehmen auch Fleiß für- wendcu alles zu christlicher Einigkeit und Vergleichung zu wenden auf daß wir uns nach Vernehmung dits Alls in diesem hochwichtigen Handel desto baß entschließen und uns unsers Landesfürstlichen Amts Gott dem Herrn zu Lob und unfern getreuen Unterthancn zu zeitlicher und ewiger Wohl¬ fahrt mögen gebrauchen, der tröstlichen Hoffnung, so man hier iu allen menschlichen Affect Haß und Widerwillen bei- seit legen und allein die Ehr Gottes und dabei die Wohl¬ fahrt und Einigkeit seiner armen christlichen Gemein mit Lieb suchen der gütig Gott werde unsere Sund sondern viel¬ mehr seines geliebten Sohns unsers Herrn einigen Heilands Mittlers und Erlösers Jesu Christi thcurcn Verdienst mit gnädigen Augen ansehcn und sich bei uns finden lassen In¬ dem wir auch bald erfahren werden wie lieblich und gut cs sei daß die Christen so einer Sprachen und Vaterlands sein, auch einen Herrn zugchörcn und in Einigkeit des Glaubens Gott gefällig und ruhig wandeln und seinen Na¬ men mit ewiger Dankbarkeit loben und preisen mögen. 27) Landtagsmitwort. Laibach, Montag nach N. L. Fr. Lichtmeßtag nuno 1566. Und nachdem alles zeitlichen Wesens Glück und Gedeihen endliche Wohlfahrt und Beständigkeit an der göttlichen Huld und Barmherzigkeit allein gelegen ist erfreuen sich die ge¬ treuen Stände nicht minder daß Ihr fürstl. Durchl. in dieser hohen Berathschlagung und väterlicher Sorg die Religion am ersten und fürnehmsten bedenken haben und sonder Zweifel urit ganzem Herzen wünschen auf das wie wir einer Sprachen und Vaterlands sein und einem Zeitlich angehören daß wir auch in Einigkeit des Glaubens gottselig und ruhig leben und wandeln möchten. Dann das mögen Ihr fürstl. Durchl. den Ständen wohl glauben daß sie an der jämmerlichen Zweiung und Spaltung so sich allenthalben der Religion halber erregt und zuträgt so gar keinen Lust oder Gefallen tragen daß sie auch von Gott bitten daß sie den lieben Tag erleben und sehen könnten da uran mit Gott in Christi Namen zusammen kommen und nichts anders dann das was Gott der Alleinwahrhaf¬ tig und Allmächtig ist, durch die Propheten und seinen liebsten Sohn den einigen Präceptor und Religions-Meister in seinem Göttlichen ewig bleibenden Beschriebenen Wort und Evangelio einmal verordnet und mit dem theuren Blut seines eingebornen Sohns unseres höchsten obristen Prie¬ sters und Versöhners versiegelt, mit einfältigem Herzen in wahrem Glauben erkennen und einhelliglich annehmcn mochte hindangesetzt aller Menschen und andern widerwärtigen Satzungen auf daß wir also in Gott nach seinem Wort vereinigt recht Gottselig christlich und ruhig in Christo hie und dort leben und seinen Namen mit ewiger Dankbarkeit loben und preisen können, um welches dann als ein selige Vereinigung Christus der Herr da er sich für der Welt Sünde Gott ausopfern wellen herziglich gebeten und geseuf- zet halt. Daß nun Ihr fürstl. Durchl. gnädig vermelden daß wie wohl Ihr fürstl. Durchl. hievor bei weilund der Röm. Kgl. Maj. Höchsts. Ged. Lebzeiten etlichermaßen Bericht empfangen daß es in diesen N. Oe. Landen der Religion halber be- schwärlich und abfällig zuging So hätten doch Ihr fürstl. Durchl. in diesem Abfall und gefährlicher Aenderung bei weitem nit dermassen gedacht oder fürgebildet als es Ihr fürstl. Durchl. die kleine Zeit derselben fürstl. Negierung glaubwürdig erinnert nnd zum Theil in eigne Erfahrung gebracht haben auch hieneben mit beschwärtem Gemuet ver¬ nehmen müssen daß die geistliche hohe Obrigkeit der Enden mehr dem weltlichen Thnn und eignen Wohlsein als ihren Ambtern auswartcn die Kirchen und Pfarren übel versehen und sich des augenscheinlichen Verderbens so viel christlicher Seelen wenig bekümmern lassen Gleichfalls bei der ge¬ meinen Priesterschaft zusammt allerlei Mißbräuchen ein so hochsträflichs ärgerlichs Leben darbei die armen christ¬ lichen Unterthancn übel versehen und vcrsaumbt werden und sich bei der Hirten Unfleiß und Verwahrlosung fremder Miethling überzwerchS in die christlich Kirchen eingcdrungcn. Darauf geben Ihr fürstl. Durchl. E. E. Landschaft zu unterthän. Antwort Wie getreu aufrecht und beständig sie sich je und allwcgcn gegen Ihrer von Gott fürgesetzten Obrigkeit dem hochl. Haus Oesterreich wider alle derselben widerwer¬ tigen unvcrschont ihres Bluts und Vermögens erzeigt und gehalten Als haben sie auch allwcgen ihren Eifer und Ge¬ danken gegen Gott dahin gerichtet der aügem. h. Christlichen Kirchen die wir all in dem 8vwboko ^.poskolieo einhellig mit einander bekennen nachzufolgen sie haben sich auch all- wegcu beflissen die würdige Priesterschaft die ihrem von Gott befohlenen hohen Beruf nut Lehr und Leben nach¬ gefolgt in Ehren und vor Augen zu halten sie haben auch hievor die Röm. Kay. Maj. Hochs. Ged. unter Andern unter- thänig fürgebracht daß sie zu Gott wünscheten daß noch der¬ gleichen Priester und Lehrer im Land wären wie dieselben zur Zeit des gottseligen Herrn Christophen Räubers Bischöfen zu Laibach vor 30 und 20 Jahren ungefährlich gewest sein. Was massen aber die Priesterschaft an deren Statt junge freche faule und versoffne Leut kommen seit derselben Zeit her an Lehr Wandel und Leben ab- und in vielfäl- 12 tiger Laster Verspottung und Hartnäckigkeit zugenommen also daß nicht allein in dieser Hauptstadt Laibach und in den Haupt- und Pfarrkirchen allhie schier in einem Jahr und auch am h. Weihnacht Ostern und Pfingsttag kein Predig gehalten worden und so gleich sich etwo einer Predigens unternommen dasjenig was er zuvor gelehrt als dann in einen Zweifel oder Veränderung gestellt, sondern wie sie auch nach der Röm. Kgl. Mas. hochmildcr Ged. Gottsel. Hand¬ lung und Einstellung, des Generals des hochw. Sacraments halber, in ihrer Halsstarrigkeit verfahren und einigen christ¬ lichen Menschen auch in TodeSnöthen das hochw. Sacrament unter beiderlei Gestalt nit reichen wollen, noch sich der eifrigen Herzen Gebet und Seufzen nicht bewegen lassen sondern auch aus offener Kanzel gepredigt Welche das hochw. Sacrament unter beiderlei Gestalt begehrten die sollt man mit Reverenz zu melden unter den Galgen begraben Wie sie auch neben ihrem leichtfertigen Wandel und Leben die Pfarren ani Land mit untüchtigen Leuten besetzt und allein dahin gesehen wie sic ihren Bauch und Seckel füllen mögen also wer ihnen am meisten Absent von den Pfarren zu geben bewilligt der hat den andern gelehrten nnd tauglichem fürgedrungen, wenig achtend, wie die Seelen der armen Leut geweidet und versorgt wurden darumben auch etliche erwachsne Pfarrleut befunden worden, die nit das gemein Christlich Gebet viclweniger die zehn Gebot erzählen können aus welchen: großen Mangel die drei Stände einer Ehrs. Landschaft verursacht worden, damit sie des h. Sacraments nit dermassen auch an ihrem letzten End verzigen und über der Kay. Maj. hochlöbl. Ged. Gottsel. Zulassung von diesen hochmüthigen Priestern an ihren Seelen und Gewissen ge¬ engt und gefangen gehalten wurden, sich um christliche Prädicanten und Austhcilcr des h. Sacraments auf ihre eigne Unkosten zu bewerben das alles ist sich aus den /Lotw so mehr höchst ged. Röm. Kais. Maj. sel. Ged. und darnach Ihrer fürstl. Dnrchl. sürkommen zu erinnern darum auch Ihrer sürstl.Durchl. gar löblich ist daß Ihr fürstl.Durchl. seit Eingangs derselben fürstl. Regiments dem Grund der Sachen nach¬ gedacht und der Geistlichen sorglos Leben Unbctrachtnng und Unverrichtung ihres Auws neben den Mängeln nnd Ge¬ brechen wie Ihr fürstl. Dnrchl. selbs gnädig erenfert und nit all wohl müglich zu erzählen sein in Wahrheit befunden hat Desgleichen ist Ihr fürstl. Durchl. nit weniger rühmlich und löblich daß Ihr fürstl. Durchl. sich mit tugendlichem christlichen Eifer und Herzen befleißt * die Einträchtigkeit der christlichen Kirchen zu suchen und soviel möglich anzuordnen darzu ein E. E. Landschaft der Röm. Kay. Maj. nnd Ihr Durchl. von Gott dem Allmächtigen Gnad und Segen nnd Gottsel. Ge¬ deihen bitten und wünschen. Es haben auch die Stände E. E. Landschaft gute Hoff¬ nung und zweifelt ihnen gar nit, wann nur die geistlichen ihrem Berns nachkommen wollten solche Einigkeit möcht Anmerkung von der Hand des Bischofs Chrön: ^äulatorm.« leichtlich und fruchtbarlich beschehen Es steht und liegt das- selb allein Ihnen vnd Nemblich daß sie wie jetzt gemeldt ihrem Amt und beruf Gottesfürchtig nachkommen, Gottes Ehr und Befehl und nicht ihr eigen Nutz und Ehr vor Augen halten und allein Mißbräuch deren sie vor Gott und der h. Schrift auch unter ihnen selbst und von allen christ- gläubigen Herzen in der Wahrheit und That augenscheinlich überzeugt sein und dasjenige wie weit sic von der Richt¬ schnur der allgem. h. christlichen Kirchen mit ihren eignen eingeführten Satzungen die zuvor bei der christlichen Kirchen nit gewesen, abgetreten sein zu verbessern und zu reformiren nit weigern. * Dann das h. 8^mbo1um der Apostel wel¬ ches wir alle Tag gleich mit einander bekennen und sammt dem h. Vater Vnser beten das hält uns in den Haupt¬ artikeln des christlichen Glaubens im festen Pfand bei ein¬ ander wie wir dann Alle darauf getauft sein. So wissen sie auch das erst und fürnehmst Gebot Gottes zugleich als wir daß Gott dem Herrn allein und keiner Creatur die Ehr und Glori zugchört ob sie nun darüber wie zu Zeiten des Volks und Priesterthums in Israel mit selbs erdichten Paunngen (?) der höchenen (?) geschritten sein, so gebührt Ihnen dasselb widerumb zu der Ehr des Lebendigen Gottes zu ziehen. Weil auch Christus der Herr in seiner göttlichen Lehr und Reden gegen der des auserwühlten Volks Israel Prie- stcrschaft zu etlich malen der h. Propheten Erzväter und Priester Red und Exempel gedenkt und erholt So mügcn auch die jetzigen Geistlichen sich in der h. Propheten Sclwiftcn und des Israelischen Exempcls wohl erspicgeln nachgedcnken und betrauern wie nahe und wie weit sie den: Exempcl der Israelischen Pricsterschaft seien welche alsbald sie auf ihre eigne Fünd und neue erdichte Gottesdienst gefallen von Stund an des rechten Wegs und Bahn gefehlt haben dar¬ umben Gott der Herr von schlechten armen ungelehrten Leuten und Viehhirten Propheten unter ihnen erweckt Ihnen den Geist der Wahrheit geben und der Pricsterschaft und dem Volk so durch sie verführt worden, ihre Mängel und Fehl anzeigen und verkünden lassen Weil es aber den hoch müthigcn Priestern an Ihren: Stand Ehr und Nutz Etwas benommen haben sie das Volk und die Könige wider sic angehetzt und bewegt damit die h. Propheten um ihrer Predigt und der Wahrheit willen als Ketzer und Läugner hinweg gericht und getödtet worden sein. Gleicherweis wie Christus der Herr nach Erfüllung der Zeit da sich das Israelische Reich um ihrer manigfaltigen Sünden Vcrfol gung der Wahrheit und Blutvergiessens wegen zeitlicherweis enden sollen nach göttlicher Verheißung ins Fleisch kommen den Priestern ihre Fehl und Mängel neben göttlicher Lehr und Unterweisung angezeigt, auch ihnen verhebt Sie hätten ihrem Amt nach die Schlüssel zum Himmelreich, sic ver gonneten aber andern nit hincinzukommen und können doch * Anmerkung: krooeres uolnut relormari. 13 selbs nit hinein nnd weil dieselbs mehr auf Ihren eignen Nutzen und der Römer Gewalt als auf Gottes Ehr und Wahrheit gesehen derhalben sie Ihrer Vater Maß an Christo dem Herrn wie Er Ihnen zuvor gesagt, gleichwie an den Propheten erfüllet und nach der Summa der Rechten Wahr¬ heit zu verstehen wer hat anderst Christum ans Kreuz gebracht und die h. Propheten zum Tod und Marter geführt als eben die Priester als sie in ihren von Gott befohlenen Amt mn ihrer Herrlichkeit eignen Ehr und Nutz wegen verstockt und irr gangen sein. Sie haben wohl gesagt ihnen als Geistlichen gebühr Niemand zu tödten aber nichts deß- wegcn haben sie über Christum und die Propheten Recht gehalten und beschlossen das man dieselben tödten soll. Von den Anfängen der h. christlichen Kirchen bis auf viel 100 Jahr haben die Geistlichen nie zugelassen das man einen Menschen um des Glaubens willen tödten soll sie haben auch schwerlich auf ihr Gewissen genommen daß man deshalben einen überwundenen Ketzer in das Lxilinm und Elend verschicken soll sondern haben sich an der christ¬ lichen ^xaoinmunieation die damals nach Gottesfurcht und nit nach Menschen Gefallen in heilig Ordnung gehalten worden genügen lassen. Es haben auch selbs der Bäpst und römische Bischöfen etliche um des h. christlichen Glau¬ bens willen die Marter erlitten haben auch nit allein in dem Decrct verboten daß keinem Priester noch Geistlichen in das Blut oder einiges Menschen Tod zu Helligen nit geziemt sondern wann auch Jemand Jung oder Alt in den Krieg gezogen und mit dem Schwert gefochten hat haben sie ihn zu priesterlichen Stand nit wellen kommen lassen. Wie weit nun solche Anfang und Ordnung die christliche Kirchen auch ihr selbs Satzung und Decrct überschritten haben und sie die Welt selbs worden Also daß sie sich unterstanden ihr eigen von Gott fürgesetzte Obrigkeit unter sich zu werfen und die Reich und Güter der Welt an sich zu bringen dieselben mit Schwert und Feuer zu verfechten und letztlich auch Zeit des Costniczer Ooneiliuins in das christlich Plut zu tödten und zu wüthcn und was sie selbs nit zerknitschcu und zermalmen mögen die weltlich Obrig¬ keit bei Verlust ihrer Seelenheil dahin zu reizen und zu bewegen daß sie auf Ihr der Geistlichen Seel und Gewissen alle diejenigen auf welche sie oder ihre Befehlshaber und Ingnisitoros lmsrötieorum pravitutis zeigen, ihrem Ge¬ fallen nach von der Erden Hinwegthun sollen. Darunter sie auch der weibliche» und jungfräulichen Bild nit verschont und damit eben die Maß, wie die Priester in Israel an Christo und den Propheten erfüllt doch nichts desto weniger die h. Märtyrer die im Anfang der Kirche gleichermassen um der Wahrheit willen gelitten, hoch erhebt und gcpreist haben Was sie auch zuvor unter den einfältigen und gottes¬ fürchtigen deutschen Kaisern ihren Herrn für unziemliche Practiken getrieben und alsbald Einer sein kais. Amt in Bedenken gehabt und uit nach Ihrem willen und Gefallen thun oder 6ou86litir6u wollen daß sie alsbald die Ständ bei dem Fluch des Panns wider sie angehetzt und angewiegelt die Unterthemen von der Pflicht und Gehorsam damit sie ihrem Herrn und von Gott fürgesetzten Obrigkeit geschworen und verbunden gewest absolvirt und damit große Blut »er gießen zwischen Herrn und Unterthanen angcricht haben Wie sie auch noch jetzt bei unfern Zeiten über Kaiser Carl des V. emsige Handlung und Versammlung des Ooneilii in ihrer Hart¬ näckigkeit verharret wider des Kaisers Wil¬ len und ohne alle genügsame Ur fach sich von Trient auf Bononien getheilt also das höchst¬ gedachter Kaiser aus billigen Eifer bewegt worden deshalben nit allein vor dem Oou ei¬ lt o sondern auch zu Rom wider ihr Halsstär- rigkeit zu protestiren Das alles ist wahrhaf¬ tig wissentlich und unwidersprechlich. Als auch die Röm. Kais. Mas. hochlöbl. Ged. durch ihren christlichen getreuen Fleiß dahin gehandelt und zuwegen gebracht daß die AuSthciluug des h. Sacraments unter bei¬ derlei Gestalt zugelassen auch der Priester Ehe nicht wider¬ sprochen worden, dadurch die Geistlichen alhie von Ihren Predigen und Verurthcilen daß man wie vergemcldt die jenen so das hochw. Sacrament unter beiderlei Gestalt be¬ gehrten zum Galgen führen und begraben sollt nachgelassen haben sic darnach solch ihr Predigen auf ein ander Weise gewendet also daß Etliche zu Verschimpfung der Stände E. E. Landschaft demüthig Begehren und Ihr Kgl. Maj. Gottselig erlangten Handlung spöttlich sprechen sie wollen das h. Sacrament wohl in vier oder mehr Gestalten einer schwar¬ zen oder weißen Suppen reichen wie mans haben will Bei denselben aber wird leichtlich vcrtheidigt daß nicht unlängst im Land einer Meß gehalten nnd nachdem ihm der nächtig Wein noch nit ausgerochen hat er vor und nach der Wand¬ lung und OölMration unter dem Altar über — * Auf daß auch Ihr fürstl. Durch!, hievor dem jetzigen Herrn Bischöfen zu Laibach anferlegt bis auf Ihr fürstl. Durchl. vorhabcnde christliche Reformation die Acrgernisse bei seiner Pricstersckiaft so viel müglich abzustellcn und sonderlich die Kanzel mit tauglich geschickten ehrbaren Prc- dicanten zu versehen darüber haben die Ständ E. E. Land¬ schaft und das Volk im Land bisher wenig sruchtbarlicher Lehr und Exempel empfangen allein das ihnen der Herr Bischof bisher am meisten abgelegen sein lassen daß er aus Angebung und Schwärmerei einer leichtfertigen Vcttl an einen pürgigen Ort nit weit von Oberburg gelegen ein Neu stift aufgerichtct hat damit er sein Wein und Treid den einfältigen Leuten die zu benennten Tagen in großer Anzahl dahin kommen, destbas versilbern und sein Portion von den darbrachten Opfern und Gaben haben mag welches allen denen die Gott und sein Zeugniß mehr als solcher * Anmerkung: L.bsuräum. 14 aufgcrichten Abgötterei und erdichten Ablaßglauben ein schlecht Excmpel und Bescherung gibt. Das Alles haben die Stand einer Ehrs. Landschaft zu erzählen nit unterlassen mögen daraus abzunehmen an wem der Abfall und wer von der Pann der alten h. christlichen Kirchen abtretcn auch an wein das Toben und Wüthen seie daß auch die Stand einer Ehrs. Landschaft aus keinem Für- j witz sondern ans vorgezcigten großen Mangel ihrer Seelen¬ heil Rath zu suchen nit umgehen haben mögen, auf das sie auch Ihrer fürstl. Durchl. gehorsamst erinnerten wo man je ein Reformation der Geistlichen fürnehmcn wurd damit dieselben mit stattlich ernstlichen Fug nach dem küvun- Zslio und Oanorw der apostolischen Schriften bedacht und fürgenommcn werd dann sic sonst wie zu besorgen wohl unrcformirt bleiben und alwegen Aufzug und Verlängerung suchen und fürnehmcn werden. Weil dann die Stände E. E. Landschaft von Herrn Ritterschaft und Adel auch Stadt und Märkten sich nun um Gottes Ehren und ihrer ewigen Seel Seligkeit willen und gar aus keiner anderen Anmuthung neben den andern N. Oe. Landen durch den Fußfall vor der Röm. Kais. Mas. hochlöbl. Ged. zu der Augsburger Bekanntnuß erklärt und bekennt auch eigentlich glauben und halten daß dieselb aus dem Brunnen der prophetischen und apostolischen Schriften geschöpft und genommen so sein hiemit die gehörst Stände E. E. Landschaft im Namen Gottes gänzlich entschlossen wie bisher als auch noch und hinfüro durch Gottes Gnade bis in ihr Gruben bei der erkannten und bekannten Wahr¬ heit des h. Evangclii und Augsburger Confession beständig- lich zu bleiben zu verharren und darvon keineswegs zu weichen wie sie dann auch davon nit weichen können Sie wellten den Gottes Huld und Gnad dazu ihr ewige Selig¬ keit in Wind schlagen und sich also in den Kerker des bösen nagenden Gewissens stürzen darfür sie und alle christgläubigen Menschen der Allmächtig Gott nm Christi Willen gnädig durch sein Kraft erhalten welle ungczweifeltei: Hoffnung Ihr fürstl. Durchl. werde ihnen dasselb anderer gestalten als wie Sie solches ihrer Seelen Heil halber treulich und christlich meinen und dasselbe in ihrem Herzen also beredt sein nicht vermerken sondern sie die gehörst Stände bei dieser ihrer Bekenntnuß gnädig und väterlich bleiben lassen und ihr der getreuen Stände gnäd. Herr und Landcsfürst sein und bleiben. Als auch Ihr fürst. Durchl. gnädigst begehren lassen daß E. E. Landschaft aus ihrem Mittel etliche Personen er¬ kiesen und gefaßt machen sollen damit dieselben auf Ihr fürstl. Durchl. Erfordcruug aus ein Tag so zunächst nach Verrichtung dieses Landtags fürgenommen werden soll bei Ihrer fürstl. Durchl. erscheinen die Mängel und Beschwö¬ rungen, so die getreuen Stände der Religion halben fürtra- gen und dabei ihr getreues Bedenken anzeigen, wie ihres Vermeinens der Sachen zu helfen Darauf haben gedachte Stände aus ihrem Mittel die wolgeboren Edl und ge¬ strengen und Ehrenvestcn auch Ehrsamen und Weisen Herrn Jobsten von Gallenberg zum Gallenstein Ritter, Ihrer fürstl. Durchl. Rath und Landesverwcsern in Kram, Herrn Hanns Josephen Freiherr« zu Eck und Hungers¬ bach E. E. Landschaft in Crain Verordneten, Herrn Her¬ warten Freihcrrn zu Auersperg Erbcammrer in Crain und der windischen Mark Röm. Kgl. Mas. auch Ihrer fürstl. Durchl. Rath und obristen Leutenambt der crobathi- schen Granitzen, Herrn Dietrich en Freiherrn zu Auers - ! Perg wohlgedachter Landschaft in Crain Verordneten und Einnehmer, Leonharden von Sigersdorfs zu Groß- winkhlern Inhaber der Herrschaft Lack, Max v. Lam¬ berg zum Rottenpüchel, Franzen von Scheyer zu der Ainödt und Marxen Pregl Rathsbnrger zu Laybach für- gcnumben. Die auch gedachte Stände mit besonderer In¬ struction und befehl gefaßt machen und zu dem Tag der von Ihr fürstl. Durchl. benennt wirket, sament oder wo Jemand mit wissentlicher Ehehaft verhindert wäre, den mehreren Theil aus ihnen mit ordentlicher Instruction ab¬ seitigen wollen. Dann daß sich Ihr fürstl. Durchl. unter andern fürtrag gnädigst beklagen wie etliche Ihrer fürstl. - Durchl. fürstliche Person ungütlich augetast und unter dein Schein der Religion allerhand böse Praktiken und verbotene Handlung wider die Obrigkeit fürgenommen und dergleichen ! unsägliche Sachen mehr angericht sein sollen das hat E. E. Landschaft mit sondern Entsetzen und demüthig Mitleidcn vernommen. Sic können sich aber nicht erinnern daß Je¬ mand unter ihnen etwas Solichs begangen oder fürgcuom- men hätte wollten auch deshalb welches ihnen zum höchsten zuwider zwischen ihrem Mittel nit gedulden Weil aber Ihr fürstl. Durchl. und Derselben hochlöbliche Vorfahren einer fürstl. Landschaft Treu und Aufrichtigkeit jederzeit befunden und erkennt, wie dann Ihre fürstl. Durchl. im jetzigen Für¬ trag selbst gnädig vermelden lassen so welle sich Ihre fürstl Durchl. aller pflichtigen Treue Gehorsam und Unterthänig- keit bei gedachten Ständen, gnädigst Versehen und wo Je¬ mand was Praktike!: zu üben unterstünde, dieselben E. E. Landschaft nahmhaft machen, die wellen sie alsdann Ihr fürstl. Durchl. zu aller gebührlichen Straf halten und mit denen die wider Ihr fürstl. Durchl. freventlich und wissent¬ lich handeln kein Gemeinschaft haben. 28) Der landesfürstlichen Conrmiffarien Replik im Landtag 1586, ö. Februar. Nemlich so viel erstlich die Religions Sachen betrifft dieweil Ihr fürstl. Durchl. gnädig begehren summuritsr allein dahin gestellt das sie die Stände etlich tauglich und verständig Personen aus ihren: Mittel hiezu erkiesen und benennen sollen und sie dann demselben Inhalt ihrer über¬ gebenen Antwort gehorsamst Vollziehung gethan auch die- sclbig erkiesten Personen mit Namen benannt, so lassen es sie die verordneten Commissarien bei demselben beruhen und i wollen Ihr fürstl. Durchl. Solches also uebei: andern ge- ! horsamst berichten. 15 29) 1369 im Landtag vom 3. Februar. Replik der Landtags-Commissäre. Soviel Erstlich Ihr der Stände ausführliche Vermei¬ dung auch daneben angehängte Beschwerung die strittige Religions Sachen betrifft da wollen die Commissarien nit unterlassen dasfelb sammt den beigclegten zwei unterschiedlichen Supplicationen N. der Landleut in der Untcrmark Auch Merreich und Carst so mit A und L zeichnet neben ihrer unterthänigstcn Relation an die fürstl. Durchl. unfern gnä¬ digsten Herrn gehorsamst übersenden inzwischen aber lassen sie es bei fürstl. Durchl. gnädigstem Erbieten allerdings be¬ ruhen und wellen gar in keinen Zweifel stellen Ihre fürstl. Durchl. werden solche!» ihrem Erbieten dermassen gnädigst nachsetzen darob sie die Stände gehorsamst wohl zufrieden sein werden. 30) 1372. (Landschranuruprotokoll im Archiv des historischen Vereins.) Der Ehrw. und geistliche Herr Christ. Faschang Diener des Worts Gottes klagt zu dem ehrw. geistlichen Herrn Math. Nabaum der Zeit Probsten im Werd und Pfarrherrn zu Velß, seinen l. Tag um 100 st. Rh. ein pr. 60 kr. gereist vcrglichner Besserung welche er Kläger als vorgewcstcr Pfarrherr zu Velß au das Pfarrhaus und des¬ selben Zugehörung daselbst verbaut und angewendet und er Beklagter als uachkommener Pfarrherr zu Velß dem Kläger zu bezahlen angenommen und zugesagt hat. Herr Kläger aber mag (kann) solche 100 fl. Rh. gegen Abzug des was daran bezahlt von ihm Beklagten über beschchcn gütlichs Ersuchen ohne Gcrichtshilf nicht bekommen ruft dcrhalben an um Recht, meldt Cost und Schaden. 31) 1374, 24. December. Erzherzog Carl an Georg Höfer zu Höstcin, Viredom. „Wir kommen in Erfahrung das sich ein Unterthan Namens Wabekh zu Podgier unterstehen solle, allerhand Conventikcl in seinem Haus zu halte», dann vermeintlich predigen und Kinder taufen zu lassen, wie dies mit eines Schusters von Stein Kind jüngst geschehen." Es soll ihn der Vicedom vorfordcrn und das Erhobene berichten, auch ihm anftragen, sich dessen fernerhin zu enthalten. 32) 1579, 2. Mai. Erzherzog Car! an Die von Krainbnrg. Nachdem ihnen bereits mit Befehl 20. Februar aufer¬ legt worden den abgeschafften Fetischen Prädicanten nicht mehr in die Stadt kommen zu lassen, sich des Hinaus¬ laufens vor die Stadt zu enthalten, sein Häusl zu Geld zu machen nnd ihn mit dem Seinigcn wegzufertigcn und sie überhaupt die mehrfachen Befehle wegen dieses Prädicanten nicht geachtet, sondern nach Bericht des Vicari der Prädi¬ cant wieder in die Stadt gekommen und in seiner Be¬ hausung einem Unterthan sein Kind getauft, desgleichen einen ganzen Haufen Volks communicirt habe, wie dann i auch Bartelmä Banko, Hans Junauer, Stefan Pyber, Se¬ bastian Schläger, Felix Stockzahndt, Georg Zämblcckh, Pri¬ mus Reschmann, Andre Mannhart und Michael Krabath noch immer zu ihm Prädicanten gen Eckh laufen und die vermeinten Sacramcnta von ihm empfangen, so wird Denen von Krainburg bei höchst Ungnad und Verlierung der Stadtfreiheiten befohlen den Fetischen Prädi¬ canten nicht mehr in die Stadt kommen zn lassen, sondern ihn davor zu warnen, wie er aber betreten werde, sofort gefänglich einziehen zu lassen, und wohlverwahrlich bis auf unfern gnädigsten bescheid zu halten auch obigen Personen (welche meist Mitglieder des Raths sein sollen) das Aus¬ laufen gen Eck und andere Orte zu besuch der Fetischen Prediger und Sacramentcn nicht allein cinzustcllen, son¬ dern Denjenigen, der sich darin ungehorsam zeigen wurde, von Stund an nach Gräz zu stellen. 33) 1579, 1. August wird (vom Vicedvm?) den Bür¬ gern Hanns Junauer Stadtrichtcr, Stefan Piber, Sebastian Schläger und Felizian Stockzand zu Krainburg im Namen der fürstl. Durchl. befohlen über ein Gesuch des Pfarrers daselbst wider ihre gründliche Verantwortung zu Händen des geheimen Raths und Hofvicekanzlers vr. Wolfgang Schranz zu übergeben, weil vorkommt, daß der mehrmals abgeschaffte Prädicant sammt Weib und Kind den 20. Juli wieder in die Stadt gezogen sei und daselbst in seinem Haus wohne und dasselbe auszubauen die Absicht haben solle. Item als Ihrer fürstl. Durchl. Vorladungsbefehl nach Krainburg ge¬ kommen, sei davon in geheim spöttisch geredet worden uem- lich Einer habe gesagt, er sei krank, ein anderer er sei krumm ein dritter Er hätte keine Schuhe und der Vierte, er warte, bis Ihr fürstl. Durchl. die Zehrung schicken. 34) 1579. Krschwerde der katholischen Karger zn Krainburg. 1. Obwohl Denen von Krainburg durch landesfürstl. Befehle zu wiederholten Malen auserlegt worden, ihre Fetischen Prädicanten zu entlassen und die Caplaneien nut katholischen Priestern zu besetzen, so ist Dem doch nicht Genüge geschehen, sondern so oft ein landesfürstl. Befehl auf Krainbnrg gekommen, haben die Richter und die Vor¬ nehmsten des Raths welche sich alle lutherisch oder evange¬ lisch bekennen, den katholischen Bürgern, deren über 80 in Krainburg mit Haus gesessen sind, gänzlich vorenthal¬ ten und verschwiegen. 2. Wie sie unter einander fast lauter Lutherische und Evangelische Professionisten zu Richtern und Rathsbürgern aufnehmen, so thcilen sie gleichfalls die Rathsämtcr unter sich und setzen Fetische Richter, Kirchenpröbstc und Spital- meister, daraus dann folgt, daß in der Pfarrkirche das hochw. Sacrament des Altars nun in die 12 Jahr unbe¬ leuchtet gestanden und noch steht, auch in andern Wegen und nothwendigcn Sachen Mangel gelitten. 16 3. Die Caplanei-Lehenschast nicht IsAitims nach der katholischen Fundation confcrirt, die von ihnen gesetzten Amt¬ leute geben dem Caplan eine Besoldung ihres Gefallens, aber ihrem seelischen Prädicanten und Schulmeister geben sie davon jährliche stattliche Provision. 4. Sie haben im Jahr 1578 etliche gemeiner Stadt Benefizien an den Pfarrer in Zirklach versetzt, dann vor drei Jahren den: Anton Grischon zu Stein vom Lousk. 8as. Oat- tnriimo drei Unterthemen. 5. Werden die Katholischen als Papstische verhöhnt, verfolgt und verspottet. 6. Es wolle daher der Landesfürst wie unlängst in Stein verfahren die lutherische Sectc ausrotten und zu kei¬ nerlei Sachen gebrauchen lassen damit die langwierige Spal¬ tung aufhöre damit nicht jeder Unberufener in der heiligen Schrift wird grübeln dürfen. 35) 1579, 7. Sept. Erzherzog Carl an Vicedom. Domprobst und Dechant zu Laibach wird eine Be¬ schwerde der katholischen Bürger von Krainburg wegen Ab¬ schaffung des seelischen Wesens re. znr Erkundigung und Berichterstattung zugefertigt. 36) 1579. Derrn von Krainburg Verantwortung auf -er Katholischen unbefugte Klage. 1. Haben Sie auf den fürstl. Befehl vom 2. Mai sogleich den Prädicanten der an keiner Sect nicht erfunden den auch E. E. Landschaft provisionirt hat, stracks gcur- laubt, der auch wenig Tag darnach seinen Weg zu der Stadt ins Elend hinansgenommcn. Sie haben auch diesem Prädicanten keine Caplanei, sondern drei katholischen Caplä- ncu verliehen. .Ick 2. Die fürstl. Befehle seien in Ihrer (des Raths) Gegenwart eröffnet und vollzogen worden dabei auch die katholischen Rathsfreunde oftmals und fast immer wenn sie anheim gewesen gesessen und sie seien nicht schuldig wider Gebrauch, andere Bürger, außer dem Rath zu dergleichen Handlungen zu berufen sie bekennen sich'auch weder See¬ lisch noch lutherisch, sondern der wahren mänglich zugclas- scucn wahrhaftigen Augsburger Confession. .Ick 3. Die Evangelischen erwählen sich nicht selbst zu Richter und Rath sondern es werden die Wahlen nach der Ordnung vorgenommen. .Ick 4. Was die Beleuchtung des h. Sacramcnts be¬ trifft, so ist gemeine Stadt nicht dazu verpflichtet, vor Jahren wurde dieselbe nur aus freiwilligen Gaben bestritten. .Ick 5. In diesem Artikel nennt uns der Gegentheil nimmer Lutherisch, oder Sectisch, sondern recht Evange¬ lisch; das Einkommen sei in das Stadtcammeramt ein- gezogen worden, weil die Steuern oft durch die Capläne nicht bezahlt und die armen Unterthancn mit der Hand¬ habung übel versorgt gewesen seien, auch thut der Gegen¬ theil ihnen Unrecht, daß sie die seelischen Schulen und Prädicanten daraus provisioniren. .Ick 6. Hätte mau die Benefizien nicht versetzt, was mit Bewilligung des Magistrats geschehen, so hätte die Stadt zu dem verflossenen Feldzug die zwei umgcschlagne gerüsteten Pferde sammt drei Wägen und vier Wagenrosse nicht aushalteu und vcrproviautiren können, eben dasselbe Bewandtniß bezüglich des dem Grischon Versetzten, sonst hätte man den Zuzug nach Szigeth nicht leisten können. .Ick 7. Die Richter und Rath hoffen, die Katholischen werden mit ihrer erdichteten Praktiken nichts ausrichtcn, sie haben sich durch untreue Rathgebcr verführen lassen, doch fürstl. Durchl. ist ein mildreicher Verstands hochbegabter Erblandesfürst und kein Tiran daß dergleichen Neuerungen j in der ersten Stadt nächst Laibach Eingang finden könnten sie hätten sollen ihr Leben als Katholische zufrieden führen und die Andern in ihrem Gewissen in Ruhe lassen sollen, im Fall sie Baptische geschimpft werden Dieses dem gericht auzeigeu sollen. 37) 1579, 15. November. Die Landtagsrommifla- rien in Krainburg an die Kandstände. Sie bestätigen den Empfang der von den Herren der Ritterschaft, den Städten und Märkten wegen bruchs der Brücker Pacification und der daselbst den drei Landen Steier Kärnthcn und Kram gegebenen mündlichen und schriftlichen fürstlichen Versicherung in Rcligionssachcn überreichten Be¬ schwerde mit dem Anhänge, daß sic sich, so lange dem nicht abgeholfen, auf keine LandtagSbcwilligungcn Anlassen können. Sic erklären weiters, zur Verhandlung und Dispu¬ tation in Religions Sachen durch die Landtagsinstrnction nicht ermächtigt zu sein, um so weniger da der Landes¬ hauptmann als Haupt - Landtagscommissär verreist. Die Stände mögen daher ihre Beschwerde bei Ihrer fürstl. Durchl. abgesondert eiubringen und die Erledigung hierüber begeh¬ ren, oder es wollen die Commissäre auf Verlangen diese Beschwerde unter Einem mit der Landtagsrclation an den Hof überschicken, versehen sich aber daß die Stände unbeirrt davon zur Beschlußfassung schreiten werden. 38) Verzeichnis? -er katholischen Kürzer von Krain¬ burg, die in die Klage verwilligt und die Ciewaltsträ- gcr erkiest auch siirgcstcllt: 1) Hanns Rainfall. 2) Mathes Omersa. 3) Leonhard Smarkhanz. 4) Stefan Waget. 5) Ulrich Sparer. 6) Mar¬ tin Haffner. 7) Gregor Jelenz. 8) Clcinen Räsche. 9) Ste¬ fan Nästrän. 10) Mahor Mischitsch. 11) Peter Staibicher(?). 12) Mathes Papel. 13) Martin Salletl. 14) Gilg Maritz. 15) Gabriel Fcllmann. 16) Georg Parcnta. 17) Mathes Schärttl. 18) Paul Plosnigkhcr. 19) Leonhard Müllner. 20) Benedict Jäneschitsch. 21) Mathia Auen. 22) Jorg Khosiakh. 23) Mathes Wiregkh. 24) Marx Gschmeidler. 25) Georg Kertsch. Diesen ist die Klag in windischer Sprach verlesen wor¬ den und sic werden aufgefordcrt, anzugebcn, ob es ihrer Aller Meinung oder nur Etlicher sei? 17 Hans Rainfall zeigt an, er sei wegen einer Anzeige, die er dem Vicedom gemacht, aus der Stadt genrlanbt wor¬ den, ebenso die Nachfolgenden: Omersa, Waget, Pegel, Sa- letl. Die Katholischen begehrten unter andern, daß der Stadt- richtcr und der halbe Rath mit Katholischen ersetzt werde. 39) Crtract aus bcs Mathia Marzina, Vicary ;u Ärainlmrg, bei Ihrer fürstl. Durch!, angebrachten Deschwerschrift. 1. Daß Stadtrichtcr die Eröffnung des fürstl. Befehls vom 15. bis 26. Mai verzögert, nämlich bis die Stadt¬ richter-Wahl erfolgt. 2. Auch nach Eröffnung des landcsfürstlichcn Befehls haben sie die Prädicantcn nicht hinweggcschafft, sondern noch fünf Tage lang in der Stadt gehalten. 3. Daß der Prädicant am 16. Mai eine Leiche ohne katholische Kirchentradition bei der Pfarre zur Erde be¬ stattete. 4. Nachdem ihm, Vicar, am 27. Mai der Bescheid zugcstcllt worden, habe cs sich am 28. zugctragcn, als er dein alten Gebrauch nach mit dein hochw. Sacramcnt iu Procession aus der Kirche gegangen und die Baufclder mit der Procession nmzirkhucn wollte, sein Jörg Ko- räschäckh, Sebastian Schlägen und Georg Zämblckh ans einem Pankhlen vor einem Haus gesessen, darfür die Pro- ccssion hart gehn hat müssen, die ohne einige dem Sacra¬ mcnt crzcigcnde Ncvercnz sondern zu Vcrschimpfung uud Schmach still sitzend verblieben nnd salvo llouors mit den Füssen ihr Kurzweil auch Gelächter getrieben, aufgeschlagcn (?) und gewackelt daß er Vicari mit dem Sacramcnt weilen vor der großen Menge des Volks Hindert hin weichen können, bald über ihre Füße gestrauchelt wäre. 5. Daß der Prädicant ihm, Vicar, am letzten Tag Mai abermals mit Taufung des Tcusfenbachcrs Kind Eingriff, gcthan, mit dem des Hansen Junaucrs und Hansen Crcutzcrs Hausfrau als erbetene Gcvattcrslcut hinaus gen Eck gegangen und die Taufe daselbst verrichtet. 6. Wie sich Bartclmä B a n k h o den h. Pfingsttag mit Bestattung einer Leiche wider seinen Vicary verboten verhalten, den Meßner zu Hiuausgebung der Ivstruworcku gctrutzt, dem Gerichtsdiencr bewehrt zu Machung des Grabes bestellt, dem Meßner aubcfohlcnc Begleitung (?) der Leich, gebrauchten Gesang. 7. Die dem Vicary geschehene Bedrohung seines Lebens. 8. Die durch den Gerichtsdiener bcschehenc Vermah¬ nung zum Gebet und die bei dem Meßner geschehene Ver- bictung der Gehorsamb. 9. Die Ersetzung eines katholischen Richters und Rathes. 10. Aufhebung der Besoldung des Prädicantcn, auch Einziehung der ihm verliehenen Acmter und Vcrkaufung seiner alda habenden Behausung (verlangt?). 40) Antwort Derer von Krainburg auf die Dc- schwerdeschrist des Vicars. 1. Daß der Vicar mit unbegründeten Sachen für- kommc, wäre ihm abzustellen. 2. Dem Richter sei der Befehl nicht durch den Vicar, sondern einen Gescllpriester behändigt worden, den er mit Reverenz empfangen und den Gesellpriester mit aller Be¬ scheidenheit abgefertigt, weil es aber schon Feierabend und der Rath nicht versammelt, sei die Eröffnung auf den nächsten Erchtag danach auf die Stadtrechte verschoben worden. 3. Daß der Prädicant (fünf Tage) über den Befehl in der Stadt verbliebe::, sei auf Bewilligung des Vicars geschehen, sei auch seither ihres Wissens nicht in die Stadt gekommen. 4. Daß Freih. v. Egkh den Prädicantcn bei sich erhält, wird er sich wohl zu verantworten wissen. 5. Daß der Prädicant am ersten Tag nach seiner Abschaffung eine Leiche zur Erde bestattet, wird widersprochen. 6. Der Vorgang bei der Gottcsauffahrtstag-Proccssiou wird gleichfalls widersprochen. 7. Was die Taufe des Teuffenpachers Kind anbclaugt, sollen sich Die, die es angeht, verantworten. 8. Der Hergang bei Begrabung der Leiche sei vom Vicar unrichtig geschildert. 9. Ucbrigcns habe der Vicar den Meßner übel ge¬ schlagen und tractirt, diesfalls behalten sie sich die Klage vor. 41) Gericht des Domprobstes, Drchants und Vicedoms, Ärainbnrg, 25.November 1579, an den Erzherzog mit Be¬ zug auf den erzherzogl. Befehl vom 1. Sept. 1579, womit die Beschwerde des Vicars Marzina wider den Rath und Etliche des Mittels ihres Ungehorsams und gehaltenen Prädicantcn wegen zugefcrtigt und weil die nach Gräz geladenen vier Bürger Hanns Junauer, jetziger Stadtrichter, Stefan Piber, Sebastian Schlägen und Felix Stockzahndt dessen so sic durch den Vicar beschuldigt uicht geständig, die Obigen als Com- missäre verordnet worden sind, die auch den Bankho verneh¬ men, Verhöre abhalten, die Zeugen beeidigen sollen, sonderlich ob der Prädicant sammt Weib und Kind seit seiner Abwei¬ sung in der Stadt gewesen oder noch sei. Berichtet, sie hätten sich an: 2. November nach Krain- burg verfügt, den 3. Morgens hätten sic sich in den Pfarr¬ hof verfügt und beide Theile vor sich beschieden. Die von Krainburg hätten nun durch ihren Beistand und Etliche ihres Mittels Vorbringen lassen daß ihnen das Erscheinen im Pfarrhof als ihres Gcgenthcils Wohnung aus beweg¬ lichen Ursachen beschwerlich falle, wovon sie jedoch über Gegenvorstellung der Commission abgestanden und darauf erschienen. Worauf ihnen die Commission eröffnet, der fürstl. Befehl sammt den Bcschwcrartikeln öffentlich verlesen, wovon beide Theile Abschriften begehrten, die ihnen auch gegeben und die Fortsetzung auf den folgenden Morgen anbcraumt worden. 3 18 Am 4. erklärten Die von Krainburg, daß sie des Vicars Beschwerde, welche seiner eigenen mündlichen Aussage nach auf Anzeigen anderer Leute geschehen nicht geständig, sondern die¬ selbe vielmehr mit Bezug auf den von den eingangsgedachten vier Bürgern übergebenen Bericht und gcthane Entschuldigung widersprechen. Der Vicar werde es auch nicht erweisen können begehrten auch Namhaftmachung der Anzeiger. Damit aber der Grund dieses Handels an's Licht komme, begehrten sie auch Verlesung der bei den verstorb. Bischöfen Conrad und Walthauser dann jünst bei der fürstl. Durchl. durch die vier Bürger neben ihrem Bericht angebrachten Beschwerschristcn und Einbeziehung derselben in diese Commission. Darauf dem Vicari auf sein Begehr eine Unterredung zugelafsen und ein bedacht zu uehmen bewilligt darüber er zunächst diejenigen Artikel welche die von Kraiuburg mit Still¬ schweigen übergangen für bekannt angenommen die aber so sie in Abrede gestellt, sich zu erweisen erboten Was aber die zwei Beschwerschriften anbelangt habe er bereits seine Verantwortung den gedachten Herren Bischöfen übergeben welche zu Oberburg zu finden worauf die zu Crainburg unmittelbar bei Hof sich beschwert und er begehrte daß ihm die von Krainburg wegen dieser Antastung seiner Ehr die in seiner Adelmannsfreiheit so er originaliter vorgelegt, bedingte Poen niederlegen sollten die zwei beschwerschristcn sollte» aber aus diesem Verfahren billig ausgelassen werden. Darauf begehrten Die von Krainburg Dilation und wurde ihnen zur Einbringung der Nothdurft der kommende Morgen anberaumt. Am 5. beriefen sich Die von Krainburg darauf, daß sic die vom Vicar angebrachten Beschwerartikel nicht theil- wcisc, wie er vermeint, sondern durchaus widersprochen haben und begehrten, daß die zwei Bcschwer- schriften in die Commission einbezogeu werden, wie Dies der Hofsccretär Primus Wangl den vier Bürgern versprochen, sollte ihnen dies nicht gestattet werden, so begehrten sic einen Stillstand um ihre fernere Nothdurft bei Sr. fürstl. Durchl. anzubringen. Die Commission hat Die von Krainburg mit diesem Begehren ab gewiesen, weil sie diesfalls keinen lauteren Befehl habe, und denselben auferlegt, auf des Vicari Beschwerde mit Ja oder Nein zu antworten. Folgenden Morgens haben Die von Krainburg angebracht, obwohl sic auf des Vicari Beschwerde zu antworten keine Scheu tragen so be¬ finden sie doch in gehaltenen Rath daß wenn nicht die zwei Beschwerschristcn und ihr bei der fürstl. Durchl. ge¬ schehenes Anbringen einbezogen werden, weil der Vicari in dem früheren Verfahren laut und öffentlich vermcldt, so lange die von Krainburg die wider ihn angebrachte Beschwer nicht genugsam beweisen, seien dieselben in Unwahrheit und Nullität — sich in keine Verantwortung cinlasseu könneu sondern bitten sie in ihren Rechten zu schützen und mit der Commission innehalten bis sie ihr fernere Nothdurft bei der fürstl. Durchl. angebracht. Darauf antwortet der Vicar, dies sei gegen Ihr fürstl. Durchl. Befehl daher ihnen auf¬ zulegen auf die Beschwerartikcl zu antworten. Auf die bei dem Herrn Bischof angebrachten Beschwerschriften wolle er ihnen vor seiner ordentlichen Obrigkeit Antwort geben. Er bat auch diese Halsstarrigkeit Derer von Krainburg En. Durchl. zu berichten. Es konnte also nicht weiter verfahren werden. Es wäre also von der fürstl. Durchl. Denen von Krainburg zu bedeuten, daß sie auf des Vicars Beschwerartikel zu ant¬ worten haben. Was die beim Bischof angebrachten Beschwer- schriftcn betreffe, so wäre der Vicar darauf vor der welt¬ lichen Obrigkeit nicht schuldig Rede zu stehen, sondern es könne fürstl. Durchl. bei seinem Oräivurius Bericht und Erkundigung Anziehen. Der Vicedom fügte als sein Se- paratgntachtcn bei, daß die Bcschwerschriften in die Com¬ mission unabhängig von der durch die geistliche Obrigkeit vorzunehmenden Untersuchung einzubeziehen seien. 42) Gericht vom 9.ÄM 1586 des Vicedoms Dom- probsts Frrideilschuß und Dechants Trrtor an -en Erz¬ herzog. lieber den landesfürstl. Befehl vom 7. September 1579, dann 31. Januar 1580, über die von den catholischcn Bür¬ gern in Krainburg gegen Richter und Rath allda angebrachte zwei Beschwerdeschriften Erkundigung einzuziehcn und über den Befund zu berichten, haben sie sich nach Krainburg verfügt, beide Theile vorgeladen, Richter und Rath der Katholischen Klage vorgehalten, welche hierüber ihre schrift¬ liche Antwort, und auf diese wieder die Katholischen ihre Widerlegung, schließlich Richter und Rath ihre zweite Ver¬ antwortung übergaben, wobei sie auch mündlich vermeldet, sie gestehen nicht, daß sie fürs Erste den Prädicantcn über E. fürstl. Durchl. Befehl in der Stadt gehalten haben, sondern noch vor Erscheinung der ihm durch den Herrn Vicari gegebenen Dilation aus der Stadt geschafft, wie auch die Caplancicn stets mit catholischen Priestern, deren noch jetzo drei, besetzt worden. 2. Wenn ein fürstl. Befehl eingelaufcn, fei er erst den jenigen, die im Rath gewesen (mitgetheilt worden?), darunter jeder Zeit wie auch jetzt etliche aus den Katholischen sein dazu berufen worden deshalb sic sich mit der Unwissenheit nicht entschuldigen können. Die Acmter werden nicht allein von Richter und Rath sondern von der ganzen Gemein besetzt, es seien viele Katho lischc in den Stadtämtcrn als Spitalmcistcr, Stadtcammrer re. Daß das hochw. Sacrament in die 10 Jahre unbelcucht gestanden, gehe die Stadt nicht an, sei auch keine Stiftung, sondern freiwillig gäbe da das Oehl noch wohlfeiler war. Was die andern Lampen anbelangt haben sie dem Meßner stets Wax und Oehl dazu gegeben. Uebrigcns erbieten sie sich jährlich 30 Pfd. Oehl zu geben. Was die Gründe, die zum ewigen Lichtstock gestiftet worden sein sollen, betrifft, wissen sich Die von Krainburg 19 einer dergleichen Stiftung nicht zu erinnern, sein aber crbötig, wenn die Katholischen beweisen und die Gründe namhaft machen auch anzeigen wer es inne hat und be¬ weisen daß sie zu solchem Lichtstockh gehören, wollen sie die¬ selben wieder zu Händen bringen. Die Crainburgcr haben die Ordnung Derer von Laibach über Erwählung der Stadtrichter und anderer Stadtämter angenommen und halten sich an dieselbe, es entscheidet die Mehrheit der Stimmen. Bei Anschlagung der Steuer ent¬ scheidet der ganze versammelte Rath mit Stimmenmehrheit. Daß sic die Katholischen aus Rachsucht verfolgen, ge¬ stehen sic nicht zu, allein daß sic Hanscn Ra in fall, welcher alle diese Händel augestiftct, sich auch dem Gericht strafmäßig widersetzt, Sachen, so verschwiegen gehalten wer¬ den sollen, eröffnet, mit diesen Worten vorgehalten und es ihm verwiesen, bei Aufkündung des Bürgerrechts verboten und eventuell die Urlaubnng in Aussicht gestellt, gleicher¬ weise auch dem Ulrich Sparer und Anderen und sie halten sich hiezu vermög ihres Amtes und zur Verhütung von Zwist, Mcutcrcy und Empörung verpflichtet. Schließlicher Antrag der Commission. Da dies nur ein Neidhaudcl um sich in die Acinter einzu- drängcn, ferner weil in der Klage der Katholischen 92 Per¬ sonen benennt, deren nur 20 crschieucu und Etliche um diese Klage nicht wissen wollen, und dieselben durch den Hans Rain fall dazu verleitet worden, so haben sich beide Theile in Güte verglichen und wurden verwiesen wegen unbefugter Behelligung, den beklagten insbesondere anfgetragcn sich aller Bedrängung der Katholischen zu ent¬ halten fried nachbarlich zu leben was sie mit Mund und Hand gelobt und versprochen. 43) Scricht des Vicedoms und der Mitrommiffa- rirn, 9. Juli 1580, an den Erzherzog. Haben sich am 6. April nach Krainburg verfügt, den Vicar und Die von Krainburg vorgcladen. Zunächst diesen Letzteren die beschwcrartikcl vorgehaltcn, die sich hierauf ver¬ antwortet. (Die Aussage übereinstimmend mit der oben excer- pirtcn Antwort Derer von Krainburg, mit nachstehenden Abweichungen oder Beisätzen.) Die Zustellung des fürstl. Befehls sei am Samstag 26. Mai vor den Stadtrcchtcn geschehen, — der Prädicant ! sei sogleich vorgcladen und ihn: bedeutet worden, die Stadt zu räumen, der Bicar habe aber einen Aufschub von 8 bis 10 Tagen bewilligt, er sei aber nur drei Tage geblieben; er sei dann nicht mehr in die Stadt gekommen, außer ein¬ mal mit Erlaubniß des Landeshauptmanns; daß sein Weib und Kind in der Stadt geblieben, sei Ursache Krankheit. und die rauhe Winterszeit. Daß der Prüdicant am Tage nach seiner Ausschaffung eine Leiche ohne alle katholische Tradition zur Erde bestattet, wird widersprochen und cs bekennt auch der Vicar, daß es ein Jrrthum. Was den Vorgang bei der Frohnlcichnams-Proccssion betreffe, so sei Koräschäkh inzwischen gestorben, in Betreff des Zämblek habe aber Vicar selbst erklärt, daß nicht er, sondern Walthauser Nachtigall dabei gewesen. Die¬ ser vorgefordcrt, entschuldigte sich, er sei damals am Platz gestanden und habe etlichen Wälscken ballspielen zugesehcn, der Vicar sei aber bei ihm nicht vorbei gekommen, er habe auch keine Ungebühr von Seite der Anderen gesehen, was er mit seiner Eidspflicht erhärten wolle. Sebastian Schlägen aber hat den Vorgang in Abrede gestellt und als „gefa߬ ten Haß und Verunglimpfung" erklärt. Was die Taufe von dem Kinde des Teufsenpachcrs be¬ trifft, beantwortet der Stadtrichtcr, daß er weder den Teuffen¬ pacher noch Andere zwingen könne, wo sie ihre Kinder tau¬ fen lassen oder wohin sie zu der Predig gehen sollen, das sei auch wider die Pruggerische Pacification, in welcher ein Jeder mit seinem Gewissen frei zn lassen bewilligt, und ob¬ wohl seine Richters Hausfrau damals gen Ekh zur Predig gangen, sei sie doch bei dieser Kindstauf oder Gevatterschaft nicht gewesen. Was die Bestattung der Leiche am Pfingsttag betrifft, so sei cs nicht wahr, daß Banko den Nießner zu Hinaus¬ gabe der Instrumente zu Machung der Gruft genöthigt, dieselben den: Gerichtsdiencr cingchändigt mit der Mahnung bei Machung der Gruft zu bleiben und Niemanden einen Eingriff darin thun zn lassen, auch daß die Bestattung der Leiche mit einer großen Menge Volks, die er (Bankho) an sich gefaßt, geschehen und er ungebürliche Reden und Droh¬ ungen habe vernehmen lassen, — sondern als Vicar dem Nießner die Instrumente zu Machung der Gruft mit Ge¬ walt aus der Hand genommen, habe er etliche aus der Nachbarschaft zu sich berufen und in gehaltenem Rath so viel befunden, weil der Meßner gemeiner Stadt unterwor¬ fen, von ihnen ausgenommen und besoldet dcrhalbeu auch zu gehorsamen schuldig, daß er daher angewiesen werden solle, die Instrumente herauszugcben, welches auch geschehen. Daß der Gerichtsdiencr als die Leich zum Grab ge¬ bracht worden, die Sxs^uias verrichtet, die Leiche nicdcrzu- sctzcn folgcnds in das Grab zu lassen geboten und das Volk zum Gebet vermahnt, wie auch daß Banko als Gerichts- Verwalter dem Meßner den Gehorsam und in den Pfarr¬ hof zu gehen verboten, ist Banko über starke Vermahnung und Zusprechung ebenfalls nicht geständig. Stefan Pibcr leugnet, er habe zur Verspottung des Befehls, sich nach Graz zu stellen, gesagt er sei krumm, er¬ hübe damals wirklich zwen Stich in einem fuß gehabt. Auch Hans Junaucr, Felix Stockzahndt und Sebastian Schle- gcn bleiben bei ihrem Widerspruche. Darauf hat der Vicar zum Beweis seine Wcisungs- artikel Die von Krainburg ihre Fragstückc eingelegt, worauf die vom Vicar benannten Zeugen vorgcfordert bei Erinne¬ rung an ihren Bürgereid befragt und deren Aussage ausge¬ zeichnet worden ist. 20 Der Vičar, sohin über die von den vier Krainburger Bürgern gegen ihn überreichte Beschwerdeschrift befragt, erbot sich zum Beweis des Gegentheils mittelst Zeugen, bat aber um Aufschub, da die Zeugen nicht im Lande; ent¬ gegen erboten sich Die von Krainburg zum Beweise mittelst Zeugen. Die bezüglichen Anschuldigungen sind lediglich per¬ sönliche (Umgang mit dem weiblichen Geschlecht). Ueber die Beschwerde, daß der Vicar und seine Priester zur Verrichtung des Gottesdienstes untauglich und dieser nicht ordentlich versehen werde, seien sic selbst schuld, da sie die Benefizien eingezogen, zu ihrem Nutzen verwenden und keinen Caplan halten; daß sein Priester ungeschickt, trage nicht er, der Vicar, die Schuld, da er nicht die Macht habe, die Priester zu weihen, er für seine Person stehe aber dem Gottesdienst, wenn er sich nicht durch seinen Priester vertreten lasse, stets ordentlich vor; widerspricht die üble Behandlung der Priester, keiner sei je für die Speise Geld ! zu nehmen gezwungen worden, sondern es sei aus freien Stücken geschehen. Sofern aber Sic von Krainburg ihn (den Vicar) zu urlauben willens, erkenne er sic nicht für seine Herren. Weil nun, sagt der Bericht, so viel befunden worden, daß Herr Vicar sein Klage zum Theil mehr auf Anderer unter- schiedlicher rebellischer und unruhiger Persoueu beschehenes Anzeigen als eignes Wissen gestellt, wie auch die Sachen anders befunden worden, ferner weil Die von Crainburg eben durch diese Klage zu ihrer Beschwerde veranlaßt wor¬ den, daraus alsdann Unfreundschaft, Haß und Widerwillen entstanden, auch, da länger dabei verbleiben sollen, es etwa letztlich zu einem mehreren Uebel und Empörung gerathen möchte —- dem allen nach und obwohl der fürstl. Befehl nur dahin lautete, Erkundigung einzuzichen und nach Be¬ fund der Sache zu berichten, haben wir (die Commission) uns zur Fürkhumung mehrers Uuraths und alles Ucbels auch Erhaltung guter Freund- und Nachbarschaft, auch Ersparung fernerer Unkosten entschlossen, beiden Theilcu einen Vergleich vorzuschlagen. Welches auch geschehen. Nur haben Die von Krainburg gebeten, daß sie vermög der Pruggerischcn Pacification in ihren Gewissen mit Besuchnng der Predigen, Tauf und Vermählung, auch Sepnlturen, weil sie das Ewige nit für das Zeitliche setzen können, frei- gelassen werden wollten. Der Vicar crwiederte, daß er au dem Verbot, Taufe und Vermählung außer der Stadt zu besuchen, festhaltcn müsse, auch die Pruggcrische Pacification nur dahin ver¬ stehen könne, daß sich dieselbe nit weiter erstrecke als daß ein jeder Herr und Laudmann allein für sich und nicht für E. fürstl. Durchl. Unterthanen oder Bürgerschaft einen Prä- dicanten an seinem Grund halten möge oder daß Jemand aus den Städten darzu hinaus zu laufen zugelassen werden sollte. Da übrigens beide Theile diese Pruggcrische Pacifi¬ cation nicht recht verstehen so solle Dies E. fürstl. Durchl. Entscheidung anheimgestellt werden. 44) 1580. Die Landtags-Cammiffüre an die Stände ans deren Lnndtagsantwort, daß ihnen über die im letzten Krainburger Landtag übergebenen Kgl. Beschwerden wegen Nichtvollzug des Brücker Ucbercinkommens, und die hier¬ über von Ihrer Durchl. geschehene Erklärung dieses Jahr keine fernere Beschwerung vorgckommen, allein daß sich mit der 86puttur an etlichen Orten noch etwas mißvcrstäudig verhalten und einige Unterthanen wegen der Religion von ihren Huben vertrieben werden sollen, welcher Beschwerde die Stände mit dem Beisätze gehorsamst abzuhelscu bitten, daß im gegentheiligen Falle sie zur Leistung der Bewilligung (der Landtagspostulate) nicht verbunden sein wollen — leh¬ nen es ab, sich in Verhandlungen darüber cinzulasscn, weil in der Landtags-Instruction diesfalls keine Weisung ent¬ halten, erbieten sich aber zur Ucbersendung einer diesfälligen besonders Unzureichenden Beschwerde an den Hof, mit allen Rccommandationen, wofern aber in sic, die Commis- süre, einiges Mißtrauen gesetzt werden sollte, mögen die Stünde cs selbst durch ihre zur Rechnungslegung Abge¬ sandten übergeben und sollicitiren lassen. Sic versehen sich aber, daß inzwischen die Landtagsbcwillignng ohne weitere Einwendungen zum Beschluß gebracht werde. 45) 1580, 17. Drrember. Landtugsrepiilr. Das aber die Herren laudesfürstl. Commissarien be¬ gehren damit die Augsburgischcr Conscssion Verwandten drcycr Stände in der übergebenen Landtagsautwort ein- kommncr Religions-Artikel absonderlich angebracht werden welchen sic die Herren Commissarien neben ihrer Relation die¬ ser Landtagshandlung Ihrer fürstl. Durchl. zu derselben gnä¬ digster Erledigung mit ersprießlichster Rccommandation zu übcrschicken crbvtig im Fall aber in die Herren Commissarien ditsfalls einiges Mißtrauen gestellt werden wollte sie die Stünde deshalb durch ihre zu vorstehender Ncitung Abge¬ sandten übergeben nnd solicitiren lassen möchten mit mcrern. Hierauf zeigen die gehorsamsten Stünde ihnen den Herren laudesfürstl. Commissarien an, daß sie sich zweifelsohne selbs Zu berichten daß bisher und allezeit gcbrüuchig gewest daß nit allein einer ganzen Ehrs. Landschaft und auch eines oder des andern Standes Obliegen und Beschwörungen sonder¬ lich was die Religions-Sachen anbelangt auch meistestheils zuvor und ehe man zu der Bewilligung gegriffen sowohl in Landtagen denen Ihr fürstl. Durchl- selbst bei¬ wohnt als sie durch ihre Commissarien verrichten lassen, ein- gcbracht worden seien, inmassen alle fnrgelofsnc Landtags- Handlungen solches lauter ausweisen und sodann dieses an- gezognes Artikels Einleibung die mit aller Bescheidenheit geschehen durch der Augsburgischcr Confessio» verwandte Stände einhellig beschlossen worden so wollen sich demnach die gehorsamen Stände bei Ihnen den Herren Landesfürstl. Commissarien keines weiteren Difficultirens versehen son¬ dern vielmehr dem in sie gestellten gehorsamen dienstlichen und fürstlichen Vertrauen nach unzweifenlich getrosten (daß) sie 2! die Sachen bei Ihrer fürstl. Durch!. Ihrem gnädigen und fürstlichen Erbieten nach dermaßen zum Besten zu befördern geneigt sein sollten damit zn allen Theilen guter gleicher Verstand und Einigkeit die bei diesen gefährlichen und ge¬ schwinden lüuffigcn hoch vonnöten, erhalten werde. 46) Relation der Landtags-Commissäre, 18. De¬ cember 1586, legen die von den Ständen Augsburgischer Confession wegen der Sepultur und Urlaubung etlicher Unterthanen von ihren Hubgrüuden wegen der Religion überreichte Beschwerde, da diesfalls den Landtags-Commis- sären kein Auftrag zu Verhandlung zu Theil geworden sei, zur Erledigung dem Landesfürsten vor. 47) Erlaß der n. ö. Regierung, Graz, 21. Immer 1381, an Echos und Viccdom. Wiewohl Denen von Krainburg zu mermalen bei Ver¬ mahnung Ungnad und Strafe auch Verlierung ihrer Stadt- frcihciten auferlegt und befohlen worden, den Seelischen Prädicanten Bartelluä Khnafl nicht allein aus der Stadt auszuweiscu, sondern sich auch des Auslaufens gegen Eck zu seinen Predigen und Rcichung der vermeinten Sacrame nte zu enthalten, so sei Dieß doch nicht geschehen; für jetzt sollen sie jedoch mit der Strafe noch verschont werden, doch wird dem Bischof und Viccdom auferlcgt, sich nach Krainburg zu verfügen, den Rath vorznfordcrn und ihnen nicht allein den Ungehorsam zu verweisen, sondern auch die Vollziehung des landcsfürstlichen Befehls zn gebieten, bei Vermeidung der oben angcdrohten Strafen und Landesverweisung. Was den Stadtrichter betrifft, so sei er nach Graz berufen und er solle nicht allein abgcsetzt, sondern auch gestraft werden, inzwischen sollen Bischof und Viccdom eine andere taugliche Person an seine Stelle erwählen und ein¬ setzen; ferner soll dem Rath auferlegt werden, das Haus des Prüdieanteu zu verkaufen und den Stein, dar¬ auf geschrieben steht: Hie Bärtl Khnäffl Prüdicant Mein Stergkh sthet in GotteS Handt, abzuwcrfen, den Erlös aber ihm ohne Abgang auszufolgen. Da die Stadt die Zinsen von den zum ewigen Licht verstistcten Gütern cinnimmt und nur 30 Pfd. zur Beleuch¬ tung hergibt, die nicht hinrcichcn, so soll diesfalls verfügt werden, daß das Nöthige zur Beleuchtung bei Tag und Nacht gegeben werde. Ferner ihnen aufzugeben, die ver¬ setzten Caplaneigüter abznlösen und dieselben, sowie andere Benefizicn, tauglichen catholischen Priestern zu verleihen und , im Nothfalle den Bischof um Zusendung solcher anzugchen, und die den Benefizicn entzogenen Güter im Krainburger Banfclde sollen ihnen wieder zngewendet werden. 48) Erlaß -er n. ö. Landesregierung, Gräf, 24. Juli 1381, an Johann, Bischof zu Laibach, und Ni¬ clas Bonhomo zu Wolfspichel, Vicedom. Sie habe den Bericht vom 26. Juni, daß die Krain- burger den Befehl wegen Absetzung des seelischen Richters Georg Härrer und Erwählung eines katholischen, dann Ver¬ leihung einiger vacanten Benefizien und anderen Religions¬ sachen nicht nachgekommen sind (erhalten). Weil nun dieselben den Befehl vom 21. Jänner 1581 nicht vollzogen haben, so soll der Vicedom und Bischof Sorge tragen, daß demselben Gehorsam geleistet werde, insofern es die Stadtrichter be¬ trifft. Was die Verleihung der Benefizien betrifft, so werde dieselbe für diesmal dem Bischof allein ein- gerüumt. 49) Erlaß drr u. ö. Regierung, 24. Juli 1581, an Die von Krainburg, womit der Empfang des Berichtes vom 7. Juli bestätigt wird, worin sie sich entschuldigen, daß sic dem Befehl vom 26. April nicht nachgekommen wegen Absetzung des Stadtrichters Harrer u. a. — und ihnen bei Strafe bedeutet wird, demselben nachzukommen. 50) Erzherzog Carl, 13. Octoder 1581, an N., Landesverweser und Vicedom in Kram. Edler und Lieben Getreuen! Wir haben Eu. uuter- thänigcs Berichtschreiben, die Bibel, so ein E. Landschaft alda in Crain in windischer Sprach drucken zu lassen Vor¬ habens ist belangend vom 22. Sept, jüngst hin well empfangen und verstanden aber ungeacht bemeldter ainer E. Landschaft fürnembung Befehlen wir euch hicmit widerum ernstlich und wellen, daß Jr weder gedachte Bibel noch Jchtes Anderes alda zu Laibach noch anderswo im Land zu drucken uit zu¬ lasset noch gestattet, sondern ernstlich darob seiet, damit dieser und unser vorigen Verordnung mit abstellung der Druckerei) gänzliche Vollziehung beschehe Und weil Du Viz- dom in Deinen uns von letzten Martii jüngst versch. 80. Jars gethanen gehorsamsten Bericht vermeldet, wie Du den Puchdrucker unfern dazumal ausgangnen Befehl furgehalten und nach beschehner Verweisung mit allem Ernst auferlegt und befohlen, daß er sich der Druckerei allerdings enthalte und sich derselben bis auf unfern weitern gnüd. Bescheid in Wenigst nit gebrauchen solle Welches er auch gehorsam- lich zu leisten zugesagt. Wofern es nun eben derselbig und uit ein andrer ist, der sich anjetzo des Druckers unerwart unsers Bescheids mit berürter Bibel oder sonsten unter¬ standen So ist hiemit unser guäd. Befehl an Euch, daß ihr ihn nit allein aus der Stadt Laibach sondern auch allen unfern Landen schaffen und widerum darein zu kommen bei Leibs straf verbieten wellet Jnmassen wir dann auch mit Mißfallen vermerken daß Du Vizdom auf solch unser an Dich ausgangnen Befehl kein Einsetzung gethan noch einigen Bericht uns darauf nit hast zugeschriebeu des dir Doch zu thun in allweg gebürt hätte. Nachdem uns auch fürkommt, daß die Prädicanten zu Laybach das Fest Mtivituim Nuriuo zu der werden Mutter Gottes höchster Unehr und zu sonder Ergeruiß der christlichen Gemein ungefährlich 8 tag zuvor auf der Canzel als aiu babstische einsetzung von andern Feiertagen sehr schimpflich ausgeschlossen verworfen vernicht und veracht 22 auch zu feieru verboten haben sollen welches uns aber als einem katholischen Herrn und LandeSfürsten zu gedulden keineswegs gemeint Demnach ist hicmit unser fernerer ganz ernstlicher Befehl daß ihr ohne Verzug diese Verordnung thuet und verfüget damit solche Ungebühr stracks wider abgcstellt und die gcbotne Fest wie von alters Herkommen vbservirt und gehalten werden. Welches wir Euch auf be¬ rührtes Schreiben zu gnad. Antwort nit wollten verhalten, Und es beschicht daran rc. 51) 1581,15.November. Decrrt Erzherzog Carl's an Christ. Freiherr» zu Auersperg, Crbcammrer, Land es- verwescr und Verwalter der Landeshauptmannschaft, und Niclas Bonhomo zu Wolfspichl, Vicedom. Nachdem sich 86l)U8tiuuu8 8smiüo6oru8 einer E. Land¬ schaft allda in Crain eantor damals (als) Die von Laibach ge- waltthütigcrweis eine seelische Weibsperson in die Thumkirchcn begraben unter andern auch ungebürlich verhalten nnd zu¬ dem seiner selbst gcthancn bckanntnuß nach so Du Landsver- waltcr uns vom 9. November jüngst vcrschicncn 80. Jahrs übcrschickt als ein Priester von der katholischen Religion apostatirt auch andere mehr Sachen deren wegen beschwä- rungcn bei uns fürkhumen, geübt und gcthan hat, so ist demnach unser gnädiger und ernstlicher befehl an Euch daß Ihr gedachten 8einiütörnw weiter allda in Crain nit ge¬ dulden sondern Ihn nach Vernehmung dieß alsbald aus dem ganzen Land schassen und ihn: daneben lauter anzeigen und zu verstehen geben wället wo er darüber darinnen bctrcttcn daß alsdann gegen ihn mit anderer ernstlicherer bcstrafung ohne einige Verschonung verfahren werden solle. An Dem rc. 52) 1581,14. December. Bericht -es Vicedoms we¬ gen Wegschaffnng -es Buchdruckers, -er sich -ie win- -ische Bibel zu -rucken unterstehen solle, und Landes¬ verweisung des Sebastianns Semniccrus, E. E. Land¬ schaft allda in Crain Cantor; er habe den Landcsver- wescr Christ. Freiherr» zu Auersperg mermales ver¬ mahnt, welcher sich auch zum Vollzüge erboten, aber als der Vicedom am 4. December 1581 seinen Diener zu ihm geschickt und ihn um Bestimmung einer Stunde für diese zwei Commissionen ersucht, habe er zur Antwort erhalten, weil er (Auersperg) binnen zwei Tagen ohnehin die Landes¬ hauptmannschaft abgeben werde, könne und wolle er sich Diesem nicht unterziehen, sondern es möge dieß der neue Lan- desvcrwaltcr thun. Als nun über fürstl. Befehl die Lan¬ deshauptmannschaft an Wolf Freiherr» v. Thurn übergeben worden, wurde diesem der Vollzug aufgetragen, der sich aber ebenfalls weigerte, denselben zu übernehmen, weil der Be¬ fehl nicht auf ihn laute und der Landesverwescr denselben auch so lange bei sich behalten; auch weigere sich der Lan¬ desverweser, den Originalbefehl wegen Einantwortung der Landcshauptmannschaft und Aufnahme des Inventars zur Bicedomkanzlci zu übergeben. 53) Laibach, 17. Äecembcr 1581. Erklärung -er Ztän-e an -ie Lan-tags-Commistare. Die Stände Augsburgischer Confcssion beziehen sich auf die von ihren Gesandten neben denen der anderen beiden Lande in der letzten Zusammenkunft in Gräz vorgebrachten Beschwerden wegen des gegen die Brücker Pacification und die christliche Liebe streitenden Verhaltens der Römisch Ka¬ tholischen, darüber ihren (der Akatholischcn) Gesandten ein solcher kurzer schlechter Bescheid erfolgt, dessen sich die Stände gar nicht versehen denselben auch mit nicht wenig Schmerzen vernommen und zu Gemüthe geführt haben. Und insofern in dieser fürstl. Erledigung stark angezogcn wird, daß der Landcsfürst in der Prnckcr Pacification sich die Disposition in den eigenthüinlichen Städten, Märkten und Herrschaften Vorbehalten habe, so wissen sich die Stände nicht zu erin¬ nern, daß dem LandeSfürsten diesfalls ein Eintrag geschehen sei, wohl aber erinnern sie sich des fürstlichen unbeweglichen Worts, worin sich der Landcsfürst väterlich und löblich frei erklärt, weder die Bürgerschaft noch Jemand Andern im Ge¬ wissen zu beschweren sondern denselben aus sondern Gnaden nachzuschen daß sic ihr Gewissen sonsten beruhigen mögen und sie deshalb von Ihrer fürstl. Durchl. keine Verfolgung erfahren sollen. Die Stände sind auch der festen Zuver¬ sicht, der Landesfürst wolle es dabei verbleiben lassen. Ihre fürstl. Durchl. wollen verfügen daß der Brücker Pacification von Niemanden im Land zuwidergchandclt und auch von der Hofkanzlci bei ihren Entscheidungen auf dieselbe Rücksicht genommen werde. Die Evangelischen hätten sich in der Gräzer Zusammenkunft zu glimpflichem und friedlichem christ¬ lichem Verhalten gegen die Katholischen bereit erklärt, er¬ warten aber auch von diesen ein Gleiches und erklären für den Fall, daß ihnen hierin nicht willfahrt werde, wodurch ihr Seelenheil in Gefahr gesetzt werde, sich zu der Landtags- bcwilligung ihreötheils nicht verbunden zu halten. Jnmassen sie Verwegen den Verordneten sonderbaren Befehl gegeben. Ferner beschweren sich die Stände über einen solchen entsetzlichen und zwar vor Diesem in Ihrer fürstl. Durchl. sanftmüthiger Regierung niemals erhörten scharpfen Befehl vom 28. August ncmlich wegen Hans Amigon Balthasar Sccprccht Georg Cividate und Bernhard Distl von Wippach, welche thcilweisc nicht blos Bürger, sondern auch Mitglieder der Ehrsamen Landschaft sind, an Lorenz Frei¬ herrn v. Lanthieri als Inhaber der Herrschaft Wippach mit vorhergehender Bandisirnng aus dem ganzen Wippacher Ge¬ richt mit der Bedrohung, im Bctrctungsfallc sic gefänglich einzuziehen und weiters mit ihnen zu verfahren, wenn sie aber dem Lanthieri eine Urkunde Vorbringen, daß sie wieder uä Mkwium 66el68in6 getreten, hinfüro den Unterthanen in gemein gleich leben mit der catholischen Religion zufrieden sein und der angemaßtcn Neuerung gänzlich müssig gehen wollen, sollten sie wieder zurückkchren und bei dem Ihren un¬ bekümmert bleiben dürfen, wann sie aber solches nicht thäten sondern einen als den andern Weg sich einschleiffen und drinnen 23 erhalten wollen, so solle er Lanthieri nach ihnen greifen, (sie) dem Patriarchen gefänglich überantworten und ge¬ gen ihnen ihrem Verdienen nach procediren lassen. Ob diese Verordnung dem Brncker Beschluß nicht zu¬ gegen sei, wollen die sich zur AugSburgischen Confession be¬ kennenden Stände zu ihrer Durchlaucht als ihres gnädigen gerechten, christlichen fromben Herrn und Landesfürsteus gnä¬ diger gütiger Erkenntniß stellen, bittend, Se. fürstl. Durchl. wolle obige Verordnung aufhebcu und die genannten Bürger in ihrem Vaterland bei ihrem Hcimwesen und ihrer Religion ruhig bleiben lassen. Dann bitten die Stände auch um Abstellung der Ver¬ ordnung, daß die Kirchcnrcchnungen künftig nicht mehr in Bei¬ sein der Vögte und Lehcnshcrreu, sondern durch die Pfarrer allein mit Zuziehung der Zcchpröbste ausgenommen werden sollen, mit Bezug auf die cntgcgcnstehcnde Polizeiordnung vom Jahre 1552 und mit Wiederholung des obigen Vorbe¬ haltes hinsichtlich der Landtagsbcwilligung. 54) Laudtagsrelatiou, 23. December 1581. Was von den dreien der AugSburgischen Confession verwandten Ständen Herrn, Ritterschaft, auch Städten und Märkten für untcrschidliche Beschwerartikel angeheftet, den¬ selben auch darüber von uns weil uns in der gefertigten Instruction diesfalls wenig noch viel zu tractiren oder zu beantworten einiger Befehl noch Gewalt gegeben Eu. fürstl. Durchl. auch hierinncn gehorsamst nit fürzugreifcn haben, zu bcschcid erfolgt, solches bringen die einkhummenen Schrif¬ ten mehreres mit. . .. 55) Erzherzog Carl, 30. November 1581, au Wolf Frcih. v. Thurn, Landesverwaltcr in Krrnu, mit Bezug auf die am 13. October und 19. November wegen Abstel¬ lung der Druckerei und Ausschaffung des Schcmnizer au Landesverwaltcr und Vicedom ergangenen Befehle. Weil die Vollziehung dieser Befehle dadurch unterblieben, daß der Vicedom inzwischen an die Stelle des Landesverwalters ge¬ kommen ist, so wird der Vollzug nunmehr aufgetragcn. 56) Erzherzog Carl, 30. December 1581, an Vice- dom Niclas Äonhomo zu Wolfspichcl. — Weil laut Bericht des Viccdoms vom 17. December bisher der Vollzug der Verordnung wegen Abstellung der Druckerei und Ausschaf¬ fung des Schcmnizer nicht geschehen, so wird der Vicedom von dem diesfalls an den Landesverwaltcr Erlassenen in Kenntniß gesetzt. 57) Erzherzog Carl's Befehl, Gräz, 18.Jauner 1582, an H. Ä. Frcih. v. Thurn und zu Kreuz, Landes Haupt¬ mann, und Niclas Äonhomo zu Wolfspichel, Vicedom. Richter und Rath in Möttling haben angezeigt, daß ungeachtet des Ausweisungsbefehles sich ein Prädicant Petrus Wohmauiciuö in Möttling in der Vorstadt in des Seme- nitsch behausung aufhaltcn und sich jetzo unterstehen solle in der Stadt im alten Schloß bei Adrian Schweitzer zu predigen und der sectische Schulmeister in weiland Christoph Gelbers behausung Schul zu halten weil wir uns die Disposition der Religion in unsern eigenthüm- lichen Herrschaften Städten und Märkten gnä- digst und alzeit lauter ausgedingt und nur allein in den vier Städten Gräz Judenburg Klagen¬ furt und Laibach limitirtermasseu Predicanten zu gedulden bewilligt haben, so soll der Vicedom sofort die Entfernung beider von Möttling verfügen, sonst haben Die von Möttling bereits Befehl beide eiuznziehen und bis auf weitern Befehl wohl zu verwahren. P. S. Dem Schweizer die Zulassung der Predigt in seiner Behausung ernstlich zu verweisen bei Strafandrohung. 58) Hierüber Erlaß Les Viccdoms, 16. Februar 1582, au den Ehrw. Erbarm Petrus WohmaniciuS E. E. Land¬ schaft Predicanten in der Möttling und N- Schulmeister daselbst U. L. Freunden sich von Möttling zu entfernen, wi- drigens sie von Denen von Möttling Ungezogen werden würden. 59) Vicedom und Landesvcrwalter,16.Februar 1582, an Adrian Schweitzer wegen Einstellung des Predigens durch Petrus WohmaniciuS im alten Schloß. 60) Richter uud Rath von Möttling, 12. Februar 1582, an den Wolf Freih. v. Thurn, Verwalter -er Landeshauptmannschlist, nnd Niclas Äonhomo von Wolfs¬ pichel, Vicedom. Auf die öftern landesfürstlichen Befehle wegen Abschaf¬ fung des provisionirten Predicanten und Schulmeisters bei 600 Ducatcn in Gold Strafe hätten sie sich entschuldigt. Sic bitten, der Vicedom möchte ein Einsehen thun, damit sie nicht in Ungnade und Strafe kommen, „dann wir sonsten die drei Jahr nit wenig derohalben ver¬ zehrt." 61) Landtagsantwort. Laibach, 25. Jänner 1583. Stände bitten um eheste Erledigung ihrer Religious- beschwerden; ebenso 29. Jänner 1583. 62) Landtagscommiffarirn erwidern, 27. Jänner 1583, eö werde an Dem gelegen sein, daß Sie deshalb noch gar nicht bei Sr. fürstl. Durchl. angehalten. 63) Decret Erzherzog Carl's, Gräz, 17.Zcpt.1583, an -en Vicedom Niclas Äonhomo. Getreuer Lieber! Wir werden glaublich berichtet, daß einer Namens Andre Vino, welcher vor der Zeit nit allein darumben daß Er sich der verführerischen Widertauferischen Scct theilhaftig gemacht, sondern auch seines üblen Verhal¬ tens wegen aus unserer Stadt Triest ausgeschafft, jetzo in Laybach zu einem Burger ausgenommen worden sein solle. Weil wir Ihn dann allda zu Laybach so wenig als zu Triest leiden oder gedulden könnten, demnach ist unser gnediger sonder ernstlich Befehl an Dich, daß Du bei Ihnen Denen von Laybach alsbald ernstlich verfügest und 24 darob seiest, damit Ihm daselbst der obgemeldten Ursachen wegen crstlichcn sein gehabtes burgerrccht ausgesagt und er alsdann auch von dannen aus unseren Landen geschafft werde. Daran beschicht rc. Erledigung des Vicedoms: Denen von Laibach der Vollzug dieses Befehls mit einschließiger Abschrift aufzulegen. 64) 1585. Onadruplik der Landständr an die Land- tagsrommiflarien. Sodann bedanken sich die Stände der Herren Commis- sarien ancrbietenden fürbringens des begehrten Generalland¬ tags mit Vermelden daß der geistliche Stand bereits auch doch äusser der Religion Sachen darein conscntirt habe und daß solcher General-Landtag zu halten aus den angezogenen Ursachen nicht umgangen werden könne. 65) Viredom an Nie von Nadmannsdorf. Laibach, drn letzten Mai 1586. Nachdem der Erzherzog schon im Jahr 1580 mündlich durch den Regierungsrath Dr. Caspar Sittnigk und hernach zu verschiedenen Malen sonderlich den 24. December 1584 schriftlich Denen von Radmannsdorf wegen des Hinauslau¬ fens gen Vigaun und Besnchnng der Predigen daselbst Wei¬ sungen erlassen, Die von Radmannsdorf aber nicht allein dem cntgegengchaudclt, sondern auch nächst Vigaun ein neues Kirchengebäu mit Bestellung eines Prädicantcn Clement Wobcgkh genannt, seines Handwerks Schneider, aufzurich¬ ten im Werk sein solle, so wird denselben vermög crzher- zoglichcm Befehl aufgetragen sich des Hinauslaufens nach Vigaun und des angefangenen Kirchcngebäu's zu enthalten bei Strafe der Wegschaffung der Uebertreter. 66) Viredom, letzten Mai 1586, an Hans Wild, fürstl.Durchl.Äerg-und Forstmeister in Kram, nnL Hannsen Krazenpacher, Pfleger zum Kislingstei». Sie wollen sich urit ehesten gen Vigauin verfügen, sich erkundigen, auf wessen Befehl, Bewilligung oder Erlaubniß das Kirchengebäu vor Radmannsdorf bei Vigaun angefangcn worden, wer den Verlag dazu gibt, und wem der Grund gehörig, wer den Prädicanten bestellt und besoldet, ob auch Clement Babekh, der sonst seines Handwerks ein Schneider sein solle, sich, wie vorkommt, zu einein Prädi¬ canten aufgeworfen. Was es in Besuchung der Predigten daselbst für einen Zulauf hat — und darüber baldigst be¬ richten. 67) Gericht des Pflegers Krazenpacher, 8. Juni 1586, an den Viredom um Enthebung von der mit Vice¬ domsbefehl vom letzten Mai 1586 aufgetragencn Commission wegen Vigaun. Er sagt, obwohl er wisse, daß des Vice¬ doms Vermelden zu nichts anderem als Beförderung der Ehre Gottes und Verstopfung etlicher widerwärtiger Mäuler abziele, so befinde er (Pfleger) doch in seinem langen Nach¬ sinnen, daß er der Commission ohne Verletzung seines Ge¬ wissens und ohne andere daraus scheinende nachtheilige Nach¬ rede nicht beiwohnen könne. Denn abgesehen, daß es zwi¬ schen ihm und dem Pfarrer viel Disputirens abgebe, würde er auch dem Pfarrer nicht in Allem nachgcbeu und auf das Glimpflichste verfahren wollen, könnte aber deshalb bei Hof angegeben und au seiner künftigen Wahl beschädigt werden und müßte von unseren Glaubensgenossen (katholischen?), wenn er auch das Allerbeste dazu gcthan hätte, allerhand Nachreden sein Lebenlang anhören. 68) Pfleger Krazeubacher, 9. Imst 1586, an Hanns Wild, Gerg- und Forstmeister. Verständigt denselben, daß er sich der Commission cntschlagen habe und er deshalb um einen anderen Mitcommissarins bei Sr. Durchl. an¬ anhalten möchte. 69) Hanns Wild, Grrg- und Forstmeister, Nad¬ mannsdorf, 11. Juni 1586, an Viredom. Da Hauns Krazenpacher sich der Commission entschla- gen, könne er Wild, da er keinen Commissionsschreibcr habe, sich der Commission nicht unterziehen. 70) Vicedomsbcricht, 19. Juni 1586, an den Erz¬ herzog, was er an die Nadmannsdorfer erlassen, dann die Abordnung der Commission, daß Wild und Krazenpcm,.c sich entschuldigt und er nunmehr Andere dazu abordnen und er sohin seinerzeit das Resultat berichten wolle. 71) Dccret des Vicedoms, 19. Juni 1586, an Josef Oberhuber zu Lack und Peter Aunitsch, Aufschläger zu Krain- burg, wegen Commission in Vigaun, gleichlautend mit dem an Wild und Krazenpacher. Die Betreffenden lehnen unterm 25. Juni 1586 die Commission ab, indem sie sich, und zwar Aunitsch mit Amtsgeschäften, Oberhuber mit vorhabeuden Reisen nach Salcano und Görz wegen seiner Güter und Schulden entschuldigen. 72) Herr v. Lcnkovitfch, 18. Juli 1586, an Len Viredom, nimmt die Commission zwischen dem Domprobst und Denen von Nadmannsdorf an und bestimmt den Tag auf den 18. August in Nadmannsdorf. Dessen möge auch Herr Dr. Gritschou (als Mitcommissarius?) verständigt werden. Datum: Wördl. 73) N. Oe. Negierung, 18. Sept. 1586, an Nie von Laibach, unter Bezugnahme auf einen Befehl vom Anfänge des Jahres, daß nur ciu Katholischer zum Stadt¬ richter ausgenommen werden solle. Da nun dem Verneh¬ men nach Franz Lcbcrwurst gewählt worden und unter den vorgeschlagenen fünf protestantische und ein Katholischer ge¬ wesen (Curtoni) so ist dieser (Leberwnrst) sogleich abzusetzen und Curtoni an seine Stelle zu setzen. 74) Graz, 1. März 1583. Erzherzog Carl an Adam von Egkh. Du hast Dich ohne Zweifel gehorsam wohl zu berich¬ ten was massen wir Dir hievor auferlegt und befohlen daß Du zu Deines Prädicanten allda zu Egg haltenden Predigen 25 und Gottesdienst keinen von unfern der Enden gesessenen Uuterthanen es seien Bürger oder Bauern darzu nit kom¬ men oder einlassen sollest, weil uns aber fürkommt daß un- geacht dessen etliche von Krainburg noch ein Weg als den andern dahin laufen denen Solches durch Dich im wenigsten nit verwehrt werden solle so vermerken wir eS zwar von Dir nit unbillig mit sonderlichem Mißfallen und ist demnach hicmit abermals unser gnädiger und ernstlicher Befehl daß Du Dich ditsfalls der erfolgten Pacification gemäß verhal¬ ten und nemlich Deinen Prädicanten allein für Dich und die Deinigen gebrauchen die Unfern aber deren Religions- Disposition wir uns jederzeit ausdrücklich Vorbehalten davon abschasfcn und uns hicrinnen zu anderer ernstlicher Einsehung nit Ursach geben wollest. Diese Verordnung wurde unterm 4. November 1586 mit dem Bemerken erneuert, daß der Predicant ganz fre¬ ventlich und verbotenerweise sich unterstehe, mit seinem ver¬ meinten Gottesdienst und Sacramcntcn dem Vicar zu Krain¬ burg und desselben angehörigen Filialen an ihrer vertrauten Seelsorg allerlei Eintrag und Verhinderung zuzufügen. „Er (Eck) solle den Prädicanten befohlenermassen also in Zaum erbalten, daß bemelte unsere Unterthancn zu seiner verfüh¬ rerischen Lehre nit gelassen, dem gedachten Vicar und seinen Filialen an ihrer Seelsorg kein Eintrag beschehe und wir mit oft bedrohten Straf gegen Dir (Eck) wirklich zu ver¬ fahren nit Ursach haben." 75) u., der Ängsbnrgischcn Confessio» verwandten zu Uadimaiisidorff hochnoihwendige und unvermeidliche Supplik und Anbringen an U. die Stand E. E. Land¬ schaft in Kram, so jcho (1587) in diesem währenden Landtag bei einander versammelt sein pr. 5. Kbr. 1587. Eu. Gnaden und Herren haben sich ohne Zweifel fri¬ scher Gedächtnuß zu erinnern welchermassen wir bei derselben hievor zu mehrmalen mit unfern gehorsamsten Schriften und notwendigen Anbringen um untertänigste Jntcrcession und fürbitt an unfern Gnädigen Herrn und Landesfürstcn de- müthiglich angclangt und gebeten uns als auch arme Mit¬ glieder dieser E. E. Landschaft bei der AugSburgischen Con- fession zu verbleiben und unser Gewissen darwider nicht zu beschweren, gnädiglich lassen befohlen zu sein Bevorab weil viel einfallende Casus sich täglich nachend immer zu begeben und zutragen und ist nicht weniger daß der Ehrwürdige und geistliche Herr Caspar Frehdenschuß Thumbprobst zu Laibach und Erzpriester zn Radmaunsdorf uns landesfürstl. Befehle vor dieser Zeit zugestellt darin ctwau iu einem bei 20 Artikel seind die suuderliche Personen berühren doch Ihres Inhalts in Asnsrs dahin dirigirt als wann die in mcnig- lich verfingen Seind auch dergestalt durch einander vermengt daß beides Geistlichs und Weltlichs mit einander unter¬ lauft und zwar ist uns Dieses am beschwerlichsten daß uns solche Bcschwerschrifteu darauf die landesfürstl. gnädigsten be¬ fehle ausgangeu nicht zu unserer nothdürftigen Verantwor¬ tung mit geraumer Zeit übergeben werden darüber solche landesfürstl. Befehle mit hohen schweren Pen sich mehren daß man uns hernacher alles Ungehorsams und muthwilliger Widersetzlichkeit oder Rebellion bezeuchen will und dringt zwar in solchem Herr Thumprobst nicht allein dahin wie er uns das sxareitiuM licloi Ollristianaa in seinen Hauptstucken ab und einstellcn mög sondern begehrt und will auch die po¬ litischen Aemter welche bisher in freier Wahl gestanden und von Alters her also erhalten worden seines Gefallens mit Personen sie seien tauglich oder nicht, wie die bereit in einer Zettel verzeichnet seind, ersetzen inmassen er sich auch der Zcchmeister und Bruderschaften und dero Einkommen nicht scheuet zu unterwinden und ihme zuzueiguen welches wir nicht fürbrächten wo nicht seine eigne schristen und Hand¬ lungen uns dahin anleitcten Nun was unfern erkannten und bekannten christlichen Glauben betrifft haben wir wohl zu schließen wer dabei beständlich verbleiben will (davon denn ohne gefahr oder Verlistigung der Seelen Seligkeit kein rech¬ ter Christ abfallen kann noch soll) daß derselb allerlei An¬ lauf Sorg und Widerwärtigkeit zu gewarten habe daß wir Alles dem ewigen gütigen Gott befehlen müssen doch hin- zwischcn an christlichen guten habenden Rath und vorstehen¬ der Hilf nichts erwinden lassen. Doch so es je mit Uns das wir ohne sonderbare Schickung Gottes nicht hoffen so weit sollt kommen wie uns leider gcdrohet wird, müßten wirs dein Allerhöchsten befehlen was aber für ein status mit dem armen Stattle künftiger Zeit sein wird kann mcniglich abnehmcu Dann bisher hat man mit der Besetzung der Aemter Solche Personen erkiest die nach ihrem Vermögen und geringen Verstand dem aubcfohleneu Amt so vorgestan¬ den daß vcrhoffentlich das Wesen wie gering und schlecht cs ist, verricht worden Damit wo nicht kein sunders Aufneh¬ men doch kein Verwahrlosung entstanden ist So aber bei dem Herrn Thumprobsten oder seinen Succcssoren dergleichen Sachen zu verordnen zu bestellen der gewalt sein sollt würde zwar das ganze politische Wesen mit dein geistlichen zusam- mengehauft und gwürte (?) auf ein Person das sonsten einer ganzen Communitüt von so langer Zeit und vielen Jahren her gebührt und wollten zwar nit gehen das dieser Anfäng sich bei uns begebe dadurch wir bei unseren Nach¬ kommen der Unachtsamkeit möchten beschuldigt werden Seind auch nachend der Meinung daß in andern Stätten sich gleicher¬ massen ein solche Verändernng möchte erheben Dies erzählen wir nicht dergestalt daß wir Ihr fürstl. Durchl. gnädigen Befehlen uns Gehorsam zu widersetzen unterstunden seitemall wir deren mit Hab Leib Ehr und Gut bis zum äussersten (doch ohne Verletzung des Gewissens darüber das allerhöchste Gebiet ist) unterworfen wie bisher also auch künftiger Zeit in allen unterthänigen Gehorsam sollen befunden werden und nachdem wir wohl können abnchmen gemelter Herr Thum¬ probst werde von seinem Fürnehmen nicht allein nicht aus¬ setzen sondern dasselbige je länger je heftiger forttreiben wie uns dessen ein Exempel zu Eingang dieß Jahrs vor 4 26 Augen steht indem er ein Leichnahm etlich Wochen auf dem Freydhoff unbegraben liegen läßt welches zwar vor menig- lich allerlei seltsame Nachgedanken bringt und allein diese harte langwährende Kälte Ursach ist das nicht längst ein übler böser ungesunder und schädlicher Luft in der Stadt eingerissen hat, demnach und allweil man uns der Augs¬ burger Conscssion Zugcthane nicht allein mit Entsetzung der weltlichen Aemter sondern auch mit Verweisung des Lands bedrohen thuet auch allbereit gnädige landesfürstliche Commission darüber erlangt, derowegen bitten E. Gnaden und Herrn wir in demüthiger Unterthänigkeit die Wällen sowohl zu Erhaltung des alten Herkommens und üblichen Gebrauchs also auch zu beständiger heilsamer Einigkeit dieses Lands unser hohe Nothdurft gnädig bedenken und bei der fürstl. Durchl. unfern gnädigsten Herrn und Landesfürsten mit einer Jntereession und Fürbitt Schrift verhilflich sein damit Ihr fürstl. Durchl. nit allein die hohe verpönten Befehle die ohne Zweifel auf des Herrn Thumprobsten ctwan ungleiches Für- geben ausgangen widerum gnädig einstellen sondern auch den stuturn xoUtieum in seinem Wesen wie der bisher gestanden und uns in unserm Gewissen frei und unge¬ zwungen allergnädigst verbleiben lassen auch Niemands der¬ gleichen Neuerung einzubringcn gestatten damit wir alle gehorsamste Unterthancn wie bisher also auch forthin uns mit einander ruhig friedlich einig und nachbarlich vertragen und der gemeine Landsfricd erhalten auch Ihr fürstl. Durchl. Cammergut befördert und derselben bestätigte glückselige Re¬ gierung immer zu Gottseliglich rc. re. gepflanzt werde. 76) u., drr ÄuZsimrgischrn Conftssion Verwandte pl Lack, hochnothwrndiges, demüthigrs und unvermeid¬ liches Supplik und Änlrringen an N., die Stande E. E. Landschaft in Lenin, so in diesem (1587) Landtag lrei einander versammelt sein. E. Gnaden und Herrn haben wir arme bedrängte Bürgersleut zu Lack noch im October des 86. Jahrs Sup- plicando aus unvermeidlicher hoher Noth gehorsamst ange¬ bracht welcher Gestalt die Churfürstl. Frcysingischen Herrn Räthe und in dieß Land hcreinabgesandte unser Etliche viel in absonderlich cingespcrt da entwcdcrs die hochvcrbrochne Malefizpersonen oder aber bei Menschen Gedenken das die- selbige Winkel oder Schlucken gefengknusscn gewest niemands dahin gelegt worden Welches zwar unter dein Schein und Prätext der Religion snrgewendt doch endlichen um Heraus¬ pressung einer Summa Gelds die sich nicht auf wenig 1000 fl. erlengt hat, befunden ist worden fnrgenummen zu sein und wie unser Viel am Anfang gewesen also ist auch schier gegen einer jeden Person ein sunderlicher Proceß gehalten worden dann die keines und schmales Vermögens seind etlich zu acht etlich mehr tag innverblicben und zu ihrer Auslassung nicht allein von Haus sondern auch aus der Stadt Herrschaft und Gericht Lack mit Weib und Kinder weg¬ verschafft worden, Etliche die gleichwohl in die 6., 7. Wochen oder länger gesessen und um gesetzte Bürgschaft oder gegebne Pfand herauskommen haben eben solchen Abschied angehört und noch mchrers von andern verstanden daß auch den Unter- thancu zumal verboten damit sie derselben keinen weder beherbergen noch fünften zu sich einlassen sollten der weniger Theil bei sechs Personen sind in die zehnte Wochen in dieser harten grimmigen Kälte wie mäniglich bewusst, mit Sol¬ daten so verwachter gewesen daß der Ihrigen weder von Weib noch Kindern Niemands zu ihnen ohne sondere Er¬ laubnis gereichen noch ihnen in einer Stube zu sein auf emsige Bitt erlangen können und wie wohl dieses alles dahin gcricht gewesen daß man von unS ein vermeinte ver- sallne Geldstraf haben wöllen welches sich nicht befinden jedoch ist nichts desto weniger diese Bedrünguuß und harte Vcr- Haftung dazwischen so lange Zeit urit untergelosfen nun seind wir alle anfangs in zweien Tagen wie wohlgemeldter churfürstl. Frcysingische Herrn Rüth und Commissarien sür- halten gewesen aus einem (gleichwohl verneinten) Verbrechen eingezogen worden darauf sollte und muß je vcrnünftiglich folgen daß die Straf nicht unterschiedlich noch absonderlich hat sein können wie die gegen uns gebraucht worden dann da Etliche in acht Tagen etliche hernachcr aber auf gegebne Pfand und Bürgschaft seind erlassen und nichts desto weniger weggeurlaubt worden. Wie khumbt dieser Beschluß heraus daß die Letzte Sechs in die zehnte Wochen verhalten und ohne Geldstraf nicht sollen erledigt können werden welche die harte Gcfüngnuß so lange Zeit in der Gefrost am Leib ansgestanden und noch am Gut die Straf sollen erlegen. Wie sich aber solch ! Proceß zum Beschluß verlosten ist unnoth weitläufiger zu ; erzählen weil wir dein auf des Herrn Landsverwalters Begehren nicht an lengst gehorsamst in Schriften kurz über¬ geben haben Nachdem cs aber an diesem jetzo unsere Beschwer am meisten crwind daß der mehrere Theil von Haus Hof von der Stadt Herrschaft und Gericht Lack weggcschafst und zum andern die diesen Abschied noch nicht empfangen doch sich nichts anders etwa» zu getrösten haben neben den Vorigen die sopulturn und Begräbnuß bei unserer Pfarr¬ kirchen und gewöhnlichen Fridhof darzuc wir alles dasjenige so unsere lieben Voreltern Dahin verstift bisher jederzeit gereicht und noch täglich reichen verweigert (welches wider- christliche und menschliche Vernunft auch aller Völker Recht zu sein bewahrt wird) können wir zu diesen aus unver- meidenlichcr hoher Nothdurft nicht stillschwcigen noch dies; für uns und unsere Nachkommen unaugezeigter verbleiben lassen und kann Jeder meniglich aus beden Artikeln leicht- lich schliessen daß Bedcs kein rechten satten Grund muß haben. Dann wie unbillig denen beschicht so ohne Ursach allein daß sie entweder arm oder sonst Geld nicht vermögen dar- zuschüttcn geurlaubt worden also gleichcrgcstalt ist dieß auch den andern so nicht wcgvcrschasft denen die sspuUura oder Bcgräbniß versagt wird nicht weniger beschwerlich also da angefangenermassen man wollt fortfahreu (dessen man doch 27 nicht »erhofft) dieselbige vielleicht selbst hinweg trachten und dardurch die Stadt in merklichen und schädlichen Abgang würde kommen da auch unterdessen Gott der Allmächtige heut oder morgen über einen oder seine Kinder und nächste Freund gebieten und durch den zeitlichen Tod würde ab- sordern welcher der Begrübnuß so von altcrsher uns nie verwehrt entbehren und derselben müßt beraubt sein wüßten wir nicht mit was Schmerzen und Traurigkeit einer solches Hcrzlcid übertragen könnte. So ist dieses ein solche Neue¬ rung und unmenschliches Fürnehmen daß in diesem Land nie erhört wöllen geschweige» jemals beschchen wäre und da je dieses seinen Fortgang errreichen und (das wir nicht »er¬ hoffen) zu gesehen sollt werden können wir nicht genugsam nachsinncn was für ein Ansehen dieß Land wan die Cörpcr unvcrgrabncr lägen haben oder andere Länder darzu sagen und davon halten würden so ist Gott lob dis Land von Alters her mit Leuten hohen und niedrigs Stands ersetzt gewesen das allwegen Freund selig menschliche und vernünf¬ tige Thaten betrachtet und geübt sein worden und an itzo mit Versagung der sspniiur wollte aller erst dieß erfolgen davon man weit und breit sagen und die Inwohner etwan nicht für vernünftige Personen schätzen würde das seh fern und werden E. Gnaden und Herr wie bisher auch also fordcrhin gncdige und heilsame Einsetzung thun auf daß diesem Uebelstand und unmenschlichen Fürnehmen gesteuert werde. Ebcnermassen verhält cs sich mit der Wegschaffung dann diese hat man bisher in diesem Land in Gebrauch gehabt von Haus Hof und aus dem ganzen Land zu verschaffen die dergleichen Mißcthat begangen welche wider alle Rechte gute Satzungen löblichen Gebrauch und wider dem allgemeinen Landfrieden gewesen nnn bezeugen wir vor Gott und ziehen uns ans unsere Mitnachbarn das wir (ohne vcrgebentlichcn Ruhm zu melden) nichts dergleichen verwirkt verbrochen oder begangen haben das einiger mißethat straf auf ihm hätte und geben uns obvcrmeldte Churfürstl. Freysingischen Herren Rath mündlich und in etliche Schriften selbst diese Urkund daß wir in dem Politischen uns dergestalt verhalten daß sie keine fäll oder Mangel befinden Item unser Mitnachüarn außer etlicher Mißgönncr und schadensro tragen deswegen ein herz- lichö Mitleiden mit uns und beschweren sich dessen zum Höchsten daß ihre Wohlfahrt in der Zeit da wir eingezogcn gesperrt ist gewesen und deswegen in Schaden Versaumnus und Nachthcil cingerinncn sein, geben auch lauter zu ver¬ stehen, da die Wcgverschäffung ihren fortgang sollte erreichen daß sie entweder erarincu oder gar entlaufen müssen Was auch durch diese unsere langwierige harte Gefengnuß wir nicht allein in unserer Handthierung und Gewcrb versäumt son¬ dern auch dadurch der fürstl. Durchl. an derselben Cammer¬ gut und Gefällen Verhinderung und Abbruch erfolgt das ist man bei denen Aemtern wohl inne worden zudem so haben wir ihnen in Religionssachcn kein Irrung Eintrag oder Ver- ! Hinderung nicht zugcfügt daß sic alles der Wahrheit nach selbst bekennen müssen sondern alle getreue nachbarliche Be- fürderung und Aufhelsung erzeigt und freundlich uns sehen lassen welches alles wir erzählen nicht der Meinung das wir uns was berühmen wollten sondern damit E. Gnaden Stände und Herrn gnädig nachzugedenkcn hätten, ob die¬ jenigen mit gutem rechtmäßigen fug sollen und können von ihrer Wohnung und Heimwesen weggeschafft werden sodann eben dies gleichermassen bisher in diesem löblichen Fürsten- thum Kram nicht im Gebrauch gewesen noch jemands der¬ gleichen Ungebühr fürzunehmen gestattet worden demnach sonst an E. Gnaden und Herrn unser unterthänigstes bitten begehren und Anrufen die wöllen sowohl zu crhaltung höchst gedachter ihrer fürstl. Durchl. landesfürstl. Hochheit und zu Beförderung dero Cammerguts als auch zu Handhabung dieses Lands Privilegien wie auch in Ansehung und Be¬ trachtung unseres zustehendcn Unfalls und bekümmcrniß bcdes der Ausschaffung und der versagten vvpultur gncdig ver- hilflich und beiständig sein damit an uns kein schädlicher Ein¬ gang bcschche der andere hernachhcr auch betreffen und meh- rers besorgtes Uebel mit sich ziehen möcht zu welchem E. Gnaden und Herrn bevorab die Ehr Gottes darnach christ¬ gläubiger Herzen tröstliche Zuversicht befördern auch allhier zeitlich und dort die ewige Kron. 77) In die Stand E. E. Landschaft in Kram so jetzo in diesem währenden Landtag bei einander ver¬ sammelt sein Juri Wochine?en gehorsames hochnothwen- digs und nllvcrmeidcntichs Supplir und Anbringen. pr. 5. Februar 1587. Hoch- und Ehrwürdig wohlgeboren Edel Gestreng und Ehrenfest desgleichen Ehrsame Weise und fürsichtige Gnaden und Herrn. Als zu Ausgang des 86. Jahrs mein lieber Sohn Michel der in die dreizehn Wochen krank gelegen und wie er in seiner langwierigen Krankheit also sünderlich zu seinem letzten Stündlein sein Leib und Seel Gott in seine Hand befohlen und also durch den zeitlichen Tod von dieser Welt christlicher abgeschieden ist, habe ich ihn der christlichen Ordnung nach den ersten Tag Januari das ist am Neu¬ jahrstag dis 87. Jahrs gen Radmannsdorf auf den gewöhn¬ lichen freithos zu Bestätigung und zu seinem Ruhbettle all¬ da ich sammt meinen Vorfahren die ordcnlichc Bcgräbnuß jederzeit gehabt tragen lassen wie Solches der Ehrwürdige und geistliche Herr Caspar Freidenschuß Thumprobst zu Lai¬ bach und Erzpriestcr zu Radmannsdorf gewahr worden hat er mich sammt andern fünf Nachbarn für ihn erfordert und die todte Leich sammt mir mit so groben unbcschaidnen Wor¬ ten angctast und geschmäht daß ichs ehrenhalben vor E. E. Gnaden nnd Herrn nit alle melden darf denn er gesagt gehe hin mit Deinem (ob eoksra) in Deinen Hundsstall dar¬ über bin ich Weggängen und habe gleich darauf noch den¬ selben Tag drei Männer zu ihm geschickt und aufs höchst bitten lassen er wollte doch den Leichnahm zu der Erden lassen bestättigen denen es aber gleichfalls durchaus abge- 28 schlagen und ausdrücklichen vermeldt er wolle ihn weder zu Radmannsdorf noch in andere Freithöfen begraben lassen inmassm er auch hernach Ihrer Mehr die zu etlich Malen in Jntercessivnsweis deswegen ersucht haben abgefertigt auch den Meßner verboten das er den Zeug wie cs sunst jeder¬ zeit beschehen, nit sollte hergeben hab also ich armer alter Vater meinen lieben Sohn unbegraben daselbst auf den Freit- hof müssen stehen lassen und ob ich wohl hernach allenthalben in den umliegenden Kirchen mein fleissige Umfrage gehabt damit ich ihn anderswo bcstättigen könnte so habe ich doch befunden daß ermeldter Herr Thumprobst denselben Meßnern ebenfalls verboten und bei ihnen die Begrabung eingestellt hat also daß solch Leich bis auf den heutigen Tag nun über einen ganzen Monath unbegrabner aus dem Frcithvf zu Rad¬ mannsdorf von ein Ort zum andern schändlicher und ärger dann ein todt Vieh umgeschleppt und hin und her geworfen wird welches doch vor Gott und aller Welt zu klagen und zu erbarmen ist daß eines getauften Christen Menschen Körper unter den Christen so schändlich soll gehalten werden was endlichen daraus erfolgen und damit wird fürgenommen wer¬ den kann ichs nit wissen allein so ich oder mehr der Mei¬ nigen wie wohl Gottlob in die neunzehn Jahr hcro Nie¬ mands ausgenommen dieser mein Sohn mit Tods verschie- den heut oder Morgen durch Gotts unwandelbaren Rath ebenfalls würd abgefordert daß gleichermassen dicß erfolgen und zustehen möcht und nachdem dich in diesem Land ein unerhörtes Exempel auch bei den Heiden ja auch Türken für unmenschlich wider aller Völker Recht jederzeit gehalten wor¬ den muß ich gleichwohl Solches unserm lieben Herrn und Gott im Himmel droben mit stäten heißen Zähren und mit herzlichen Seufzern klagen daneben aber kann ich auch nicht unterlassen, vor E. Gnaden und Herrn als den löblichen Ständen dieses FürstcuthumS Crain mich solichen unbilligen Handels zu beschweren unterthänig gehorsam bittend Die wollten hierin entweder für sich selbst gnädige und christ¬ liche Einsetzung fürwenden oder bei der fürstl. Durchl. un¬ serm gnädigen Herrn und Fürsten unterthänigst vcrhilflich sein damit mehrgcmeldter mein Sohn seliger zur Erden die unser aller Mutter ist, kommen, auch forthin diesem Uebcl- stand gesteuert und gewehrt werde, welches mir und Andern zu Trost und christlicher Nachrichtung auch zur Ehr der ab¬ gestorbenen gereichen thut rc. 78) Adamen Frech. ;n Eck und Hungerspach hoch- nothwendiges und dienstliches Anbringen an die Herrn und Landieut der Augsbnrgischen Confesston, fv im Landtag 1587 versammelt sind. AuS Anlaß der Erzherzog!. Befehle vom 1. März 1583 und 4. November 1586 wegen des Prädicantcn in Eck. Nachdem ich für mich keinen eignen Prädicantcn (das mir so wenig als andern zu verwehren) nicht halte sondern derselbig von E. E. Landschaft dahin verordnet und besoldet ist wie das dem Vicario zu Krainburg nicht unbewußt hätte ich mich gänzlichen versehen so Er Vicarius oder ein An¬ derer deswegen wider ihn Prädicantcn beschwürnnß fürzn- bringcn daß Solches der Ordnung nach vor E. E. Land¬ schaft oder deren Herrn Verordneten beschchcn sollt nichts desto weniger Habe ich zu jederzeit ihm beide Befehle vorgehalteu und welcher gestalt die einkommen, zu verstehen geben der sich in Gehorsam entschuldigt das sich ein solche angezogne Auflag und Beschuldigung der zugefügtcn Verhindcrniß und Eintrag gegen ihn nicht befinden werde und will ihm be¬ denklich sein daß die Beschwör oder Klag wie die in spsoia und durch wen sic cinkommcn nicht fttrgczeigt damit er sich um soviel eigentlicher und gnugsamer in deren Ersetzung zu verantworten wüßte da nunmals die ganze Sachen den obeingclcgten gnädigen Befehlen ungleich zu sein befunden wird, Ich auch E. E. Landschaft nicht fürzugreifen und einem oder dem andern die Predig zu lassen oder zu besuchen die Macht habe Ordnung zu geben auch wider die Pacisication nicht handle so bitt und begehre ich E. Gnaden nnd Herrn wellen bei der fürstl. Durchl. gnädig Fürwcndung und Ein¬ stellung fnrnchmcn damit ich von dergleichen erstlichcn Befehl und gedrohten Strafen forderhin befriedet und er¬ lassen werden rc. 79) 1387. Ocreii unter die Herrschaft Veldes ge¬ hörigen nnd mich der Augsbnrgischen Confesstan zuge- thaneu Ilnterthanen nnterthüniges und hochnothwendiges Aniangen an 11. nnd 11., die löblichen unter währendem Landtag versammelten und der Angsbnrgischrn Confes- ston stigrthancn Stände dieser E. E. Landschaft des Fttr- stenthums Crain. Es haben alle rechte wahre und fromme Christen was ihren Leib belangt keinen andern Trost und Lohn in dieser Welt zu hoffen und zu empfahen als daß wann sic die Zeit ihres Lebens hie auf Erden christlich und scliglich be¬ schliessen sie in die Erden daher sie kommen als ihr Nirhc- und Schlafbcttlcin ehrlich begraben werden und daselbst der ewigen Seligkeit erwarten dannen hero in der ganzen Chri¬ stenheit vernünftig und löblich geordnet worden, daß die abgeleibte Christen welche einen ehrbaren christlichen Wandel und Leben geführt an gewisse ehrliche Ort begraben und also mit ihrer Bcgrübnuß sowohl von den Vbcrthatcrn und Malcfizpersonen als dem unvernünftigen Vieh gesondert werden wie dann auch die rachlose (?) Barbari die umb Gott nichts wissen dannach ans Anleitung des natürlichen Gesetz ein Abscheu tragen darob von Herzen erschrecken und dergleichen Confusion nicht gestatten daß man die Abgclcibte unbcgrabcn lassen oder ohn Unterscheid Vieh und Menschen zusammen begraben oder hinwcrfcn solle wie es auch unsers gehorsamen Erachtens unerhört daß die Fürsten von dem hvchlöbl. Haus Oesterreich jemalcu gestattet, weniger statuirt hätten daß man diesem vernünftigen löblichen christlichen Gebrauch zuwider den wahren rechten frommen Christen die Begräbniß versagen oder ihnen die dazu gewidmete ehrliche 29 Oerter und Freithof versperren soll dessen wir Gottlob auch bisher von unscrm allergnädigsten Herrn und Landesfürsten allergnädigst überhoben gewesen, unterthänigen Zuversicht Ihr fürstl. Durchl. werden aus landesfürstlicher angcborner väterlicher Milde und Gnaden derselben unterthänigen ge¬ horsamen und getreuen Erbholden nicht weniger als bisher geschehen auch künftig diesfalls gnädigst verschonen dann soll ein Christ die Zeit seines ganzen Lebens mit Mühe und Arbeit zubringeu und kein andere Hoffnung haben als daß nach Beschluß seines mühseligen Lebens sein Körper wie die unvernünftige Bestien entweder begraben werden oder unvergraben bleiben welches doch Gott lob bisher in diesem Land nit beschehen solt einer ihm eher wünschen daß er gar nie auf diese Welt geboren wäre wie dann das unvernünftig Vieh selbst eine Scheu ob den todten Körpern trägt geschweige» daß einem christlichen Potentaten solches nit zu Herzen und Gemüth gehen und in seinen Landen da sonsten alle gute Sitten in Schwung erhalten werden, dergleichen abscheuliche Coufusioncn gestatten solle Jnmas- sen auch die nachgesctzte Landsobrigkcit und eine ganze Ehrsame Landschaft da ein solche Ungebühr von Jemand wäre fürgenommen worden keineswegs dazu stillschwcigcn sonder» mit allem gebührlichen christlichen Ernst und Eifer sich darwidcr gesetzt und nothwendige gebührliche Ein- sehnng gcthan hätte also daß wir auch Gottlob bisher waS ! die Begräbnis; belangt Ruhe gehabt weil cs aber der unruhigen Leut Art und Eigenschaft ist allenthalben ihr Heil zu versuchen damit sie den Leuten die Haare an einander knüpfen, hat sich der Ehrwürdige und geistliche Herr Caspar Freidenschuß Thumbprobst zn Laibach und Erz¬ priester zu Nadmannsdorf neben dem Propst in Werd (nicht wissen wir aus einem Eifer der Religion oder der unruhigen Leut Art nach) die begrälmuß uns armen Paucrslcutcn noch vor der Zeit aber fürnemblich jetzt wiederum vom 8ö. Jahr hcro von Neuem zu sperren unterstanden der Ausgang zwar bringt cs spürlich mit sich daß cr unter dem Schein und Prütcxt der Religion ihm dadurch ein Name» schöpfen und sich mit unscrm Schweiß und Blut bereichern will dann weil cr uns die Bcgräbnuß ganz und gar nicht sperren hat können hat er ein Anders erdacht und hat bei den gewöhnlichen Pfarr- Hofen die in Gott abgeleibte und in Lebenszeit der AugS- burgischcn Confession zugethane Christen nicht begraben lassen man gab ihm daun von einer Person dreißig und bis auf 36 kr. und die etwa solche unbillige anlagcn ans Unvermö¬ gen nicht leisten können denen hat man unbarmhcrziglich (welches ja zu beklagen und zu erbarmen) die geringschätzige Lailacher damit die Körper von dein Sarg hingczuckt und an bares Geld Statt genommen und müssen cs wider un¬ fern Willen getrnngner natt unangczcigtcr nicht lassen daß eben gedachter Herr Thumprobst und seine Mitverwandtc in Oberkrain unter dein Schein der Religion ihnen ein neues Urbari und Einkommen zu machen vermeinen dann von einer Kindstauf welche durch E. E. Landschaft christliche Predican- ten verricht wird, muß man ihnen nichts desto weniger ein Stär Habern von einer Copulation bis in zwei Gulden und sonsten andere dergleichen Anlagen reichen und da wir uns diese als unbillige und unerhörte Anlagen zu leisten verwidern, so will man jetzo weder um Geld noch aus christlicher Lieb umsonst uns die Bcgräbniß nicht vergönnen und müßten es ja Gott im Himmel mit betrübtem Herzen und weinenden Augen klagen daß wir in diese schwere und gefährliche Zeit gerathcn da wir unser abgeleibte junge und alte Weibs- und Mannspersonen dermaßen erbärmlich un¬ begraben zum theil bishero angesehen und künftig mit meh¬ reren Schmerzen daß Einem vor Leid das Herz im Leib zuspringen möcht, sollten müssen anschauen was für Unrath aus diesem unmenschlichen Fürnehmen erfolgen werde hat ein jeder auch geringschätziger Verstandsperson ja die Kinder aus der Gassen zu erwägen und wurden die Inwohner dieses Lands bei andern und fremden christlichen Nationen wie auch bei den unchristlichen Heiden und Türken für unvernünftige Leut gehalten werden da man solchen unchristlichen Gebrauch ein Wurzel wurde lassen dannen hero auch Ursach bekommen sich dieser Lande gänzlich zu cusscrn und alle Commercia, durch welche Land und Leut erhalten werden, von dannen zu heben, weil aber berürte Länder bei denen ausländischen christlichen Nationen um der milden und friedsamcn regie¬ renden Fürsten des hochl. HauS Oesterreichs willen den Na¬ men erlangt, daß manS die gelobten Länder genannt, anch in Bedacht dieselben kein barbarei sondern mit ansehnlichen adeligen Personen und frommen Unterthanen besetzt auch in anderweg nvthdurftiglich versehen gewesen solle man unvcr- schont Hab und Guts auch Darstreckung Leib und Lebens sich befleißen damit dieser Länder herrliche Name erhalten entgegen aber der schändliche Nam der Barbarei und viehischen Confusion nicht ans sich geladen werde dann was ein Herr Fürst oder König welcher für sein Person ein chrliebendcr eifriger christlicher Potentat wär, da cr in seinem Land allerlei unvernünftige den menschliche Sitten gedulden wollte sammt seinen gehorsamen Landschaften für ein Ehr erlangen wurde, können wir arme einfältige PauerSleut nicht genug¬ sam uachsinncn müssen aber danach vermuthen daß man sagen wurde quukw g-rox tokw rox hiedurch Gott aus ge¬ rechten Zorn und Urtl mit verdienter Strafe dergleichen Län¬ der in Grund zu verderben nicht unterlassen wurde. Wann wir dann Gott sei eS gelobt und gedankt sagen und bekennen müssen daß wir einen solchen Herrn und Landcs- fürstcn haben welcher sammt seinen nachgesetzten Obrigkeiten und getreuesten Landschaften seiner Länder und derer getreuen Erbholden und Unterthanen Heil Wohlfahrt Frommen und Nutz in allein gnädig wohlbctrachtet dem allen nach wir dieser unterthänigen Hoffnung daß diese unerhörte unchrist¬ liche angefangene Neuerung durch E. Gnaden und Herrn mit gehorsamer Beschwer angebracht wird, Ihr fürstl. Durchl. werde» um allerhand bedenkenlichcn christlichen und noth- wendigen Ursachen bevorab um den Handels Wichtigkeit willen 30 und aus angcborner landesfürstl. Mild und Gnaden der¬ massen Confusion nicht einwurzeln und uns armen einfäl¬ tigen Paucröleuten wider unser Gewissen Beschwärlichs nichts zufügen lassen wie wir dann E. Gnaden und Herrn ganz unterthänig und um Gottes willen bitten die wellen der¬ massen heilsame nothwendige und fnrdcrsame gnädige Ein¬ setzung füruehmcn, damit der eigennützigen unruhigen Leut sürnchmen bcvorab der Länder hieraus besorgliche Uebel- stand und äusserst Verderben hinterstellig gemacht werde. Wie wir in diesem Punkt die Begräbuuß belangend ge- hörtcrmassen wider die Billigkeit christliche Freiheit und Gewissen auch wider Ihr fürstl. Durchl. Pruggerischc Paci- sicatiou durch absonderliche eigennützige Privatperson höch- lichcn beschwert also will in andcrm unsere Gruudobrigkcit unter dem Schein der Religion sich der landesfürstl. Rega¬ lien Hochheitcn und allgemach des weltlichen Regiments an¬ massen da es haben nicht allein vor einem oder zwei Jahren sondern auch dieses jüngst abgewichen 86. Jahrs die bischöf¬ liche Prixnerische Herrn abgesandte Rüth etliche der Herrschaft Veldes gehörige ehrbare alterlebte frmnm Untcrthancn für sich erfordert und als sie den 26. NovembriS wie getreu und gewärtige Unterthemen gehorsamst erschienen hat man ihnen sürgchaltcn daß sie ihre Hubgründ alsbald raumen und verlassen oder ihr ein jeder 100 Ducatcn in Gold vcr- ! meinte Straf erlegen und nichts desto weniger ihre Grund verlassen sollen da sie aber mit aller Bescheidenheit anzcigt daß sie einige Geldstraf oder auch ihre Hubgründ nicht ver- ! wirkt, sondern daß sie bisher in Rcichnng aller Herren An¬ forderung getreu gewärtig und gehorsam gewesen dessen gemeldte Prixnerische Räth selbs in einem der Landsobrig- ! keit überschicktcn schriftlichen Bericht uns und unfern Mit¬ nachbarn Zcugnuß geben, sein sie gemeldte unsere Mitnach¬ barn ungeachtet dessen allen in der größten Kälten in ein schwere harte und malefizische Gefängnuß darin die zwei älteste nachend gar erfroren geworfen und obwohl hernachcr die gefängnuß etwas verändert sein sie doch darinnen fast ein ganzes Monath mit der Condition gehalten worden daß sie die Geldstraf erlegen und nicht desto weniger die Hub¬ gründ verlassen sollen, solgends und als ihnen gemelten Prixnerischen Räthen durch die Landesobrigkcit auf Ihr der armen Leut Supplicirn mit gutem Grund angedeutet wor¬ den daß sie ihres Vorhabens mit Abforderung der Geldstraf und Hiuwegschasfung der armen Leut nicht befugt sein sie gleichwohl der Verhaftung aber mit dieser Bedrohung erlassen worden daß sie künftigen Frühling widerum in das Land kommen sie alsdann mit mehreren Ernst gegen ihnen und andern ihren Mitverwandten verfarn wellen welches auch ungezweifelt beschehcn und wir uns so als die allbereit gefangnußt worden keines Andern zu getrösten haben, was nun hieraus uns armen Leuten für ein Beschwer nnd viel¬ leicht künftig dem ganzen Land für unwiderbringlicher Schaden entstehen möchte haben E. Gnaden und Herrn vernunftiglich zu erwägen und diesen schweren neuen unerhörten Eingang wohl zu betrachten. Wir müssen es nnverholcn sagen und bekennen daß dieser unerhörte Proceß gleichwohl einen Schein der Religion mit zeucht, aber cs ist in Wahrheit allein ein Geldsucht daß man sich mit unseren armen Schweiß und Blut bereichern will und wird allein Das gesucht daß man die Parschaft, welche bei uns nicht zu finden von uns her¬ aus pressen solgends unsere Güter um einen Spott ver¬ kaufen sich alsdann mit dem Geld aus dem Land heben möge es gehe darnach dem Land wie es wölle und da es ihnen ein Zeitlang also gelungen, sie darnach das Pabitisch (wohl Fehler des Abschreibers statt Politisch) Wesen gar unter sich ziehen möchten diesem aber zeitlichen fürzukommen erfordert sowohl des ganzen Lands als unser armen Pancrs- leut äusserste Noch und weil wir bis daher mit unfern Nachbarn auch sonst gegen Männiglich uns friedlich einig und unverweislich gehalten wie sie uns dessen selbst Zeugniß geben auch niemals kein Beschwer dcshalben wider uns ist ciukommcn, wir auch in politischen Sachen mit Darstreckung Hab und Guts auch Leibs und Lebens als getreuen gehor¬ samen Erbholden gebührt beides gegen unfern gnädigen Herrn und Landesfürsten und unserer Grundobrigkeit jederzeit ge¬ horsam und gewärtig gewesen und noch sein so verhaften wir Ihr fürstl. Durchl. als ein frommer milder Herr und Landcsfürst werd unS disfalls gnädig bedenken und der¬ gleichen Beschwerungen nit aufladen lassen. Diejenigen Personen, welche wider alle Recht, guten Statuten, Polizey, löbl. Gebrauch dem allgemeinen Land¬ frieden zuwider sich verhalten die hat man bisher zu Erhal¬ tung guter Mannszucht und Polizey aus dem Land verjagt und verschafft und da unser Einer oder Mehr dergleichen Mißhandlung begangen sollt unser auch nit verschont wer¬ den daß man aber Einen der allen schuldigen Gehorsam leistet, sich auch ehrbar und auf recht (hält) aus dem Land schaffen soll, das ist unerhört, ja cs wär wider alle Recht und Billigkeit, wir wellen eS aus zuvorderst mit Gott und dann mit unfern Benachbarten bezeugen daß wir Gottlob dergleichen Straf bisher nicht verdient und zwar geben die Prixncrische Herrn Räth (den) Mitverwandtcn welche die schwere harte Gefängnuß in der großen Kält ausstehcu müssen selbst schriftliche Zeugniß das sie sich in dem politischen Wesen dermassen verhalten daran sie selbs ein sonders Wohl¬ gefallen tragen, ebenfalls tragen unsere benachbarte, welche der Augsburgischcn Confession nicht zugcthan (äusser der unruhigen unfricdsamcn Leut die allein darunter ihren eignen Nutz suchen) ein hcrzlichs Mitleidcn mit Uns da sie sehen wie unbarmherzig und unchristlich man mit denen ver¬ storbenen und damit dergleichen Gefängnuß gegen den Le¬ bendigen verführt daß sie solches neben unö von Grund ihres Herzens und bitterlichem Weinen beklagen dann sie wohl wissen weil wir nicht das kleinste Kind ärgern Nie¬ mand kein Irrung Eintrag noch Hinderniß an Verrichtung der Kirchendienst zufügcn daß uns vor Gott und der Welt Unrecht geschieht nnd in Summa so haben die Brixncrische 31 Räth durchaus kein erhebliche Ursach uns von häuslichen Ehren und aus dem Land zu verjagen und zu vertreiben, welches Alles wir nicht der Meinung uns damit einen ver¬ geblichen Ruhm zu erzeigen E. Gnaden und Herrn sür- bringcn müssen sondern damit dieselben sehen und abnehmen mögen mit was ungebührlichen Handlungen man uns be¬ dränge und daß mau darunter nichts suche als daß sich bereiche uud allgemach das Politisch Wesen an sich ziehe und daß folgends E. Gnaden und Herrn die nothwendige Fürsehung fürzunehmen wissen und damit solches desto be¬ quemer in das Werk gerichtet werden möge so ist dein Allen nach unser untcrthünigstes gehorsames und um Gottes und des jüngsten Gerichts willen Anlangen Flehen und Bitten die wellen zu Erhaltung der landesfürstl. Hochheit und dieses Lands Privilegien auch um aller Hand bedenklicher Ursachen und des Handels Wichtigkeit willen diese wohl erwägen und betrachten was aus der versagten und versperrten Bcgräb- niß der begehrten Geldstraf und Ausschaffung für Unrecht Unfall Bekümmernis; und Hcrzenleid entstehen möcht und solche Mittel gnädig fürnehmcn damit an Uns dem ganzen Land kein neuer schwerer und unerträglicher Eingang ge¬ macht werde dadurch erweisen E. Gnaden und Herrn uns und alten betrübten Christglaubigcn ein Werk der Barm¬ herzigkeit befördern die Ehre Gottes, erlangen allhie zeit¬ liche und dort die ewige Belohnung wie wir uns daneben E. Gnaden und Herrn in untcrthänigstem Gehorsam be¬ fehlen re. 80) U. U., Lieser E. E. Landschaft unter jetzt ge- metdten Landtag versammelten der Ängsbnrgischcn Con- frsslon zngcthancr dreger politischer Stande höchst unver¬ meidlich!) Jilbringci! an fürstl. Durchl. Erzherzog Carl's zu Oesterreich etc. abgrordnrte Landtags - Commistare, Laibach, 8. Februar 1587. Auf des durchl. Fürsten und Herrn Herrn Caroli Erz¬ herzog zu Oesterreich Herzog zu Burgund Steher Kärnten Crain nnd Wicrtcmbcrg Granen zu Tyrol und Görz Vnsercs gnädigen Herrn und Landesfürstcn hievor im Land publi- cirtcs Edict wie dieser E. E. Landschaft dits FürstenthumS Crain und dessen incorporirten Herrschaften Windischer March Möttlingcr Poden Merrcich und Carst der Augsburgischcn Confcssion zugethane und verwandte Stände zu diesem aber¬ mals ausgeschriebenen Landtag neben und zugleich dem übrigen geistlichen Stand gehorsamst erschienen und haben höchst Ern. Ihr fürstl. Durchl. zu jetztgcmcldtem Landtag abgeordne¬ ter Commissaricn der Ehrw. Edlen und gestrengen Herrn Lorenzen Abtö zu Sittich Herrn Niclasen Bonhomo zum Wolfspichl Vicdoms in Crain und Herrn Franzen v. Scheyer zu der Ainöde Pfaudinhabers der Herrschaft Laaö beid höchst¬ genannter Ihr fürstl. Durchl. Räthe am nächsthinvcrwichnen Erichtag welcher der dritte dits laufenden Monats Februar gewesen mündlich gcthanc Werbung und schriftlich übergcbne Landtagsproposition sammt dem fürstl. Credcnzschrciben nnd darneben überreichten Beilagen mit ganz untcrthäniger Re¬ verenz angenommen auch ihres Inhalts der Länge nach aus¬ führ - und umständlich verstanden Wie sich nun zwar über¬ malen höchsternenntcr Ihrer fürstl. Durchl. väterliche Treu¬ herzigkeit und Landesfürstl. Hoheit lobwirdigste Ihrer getreuen Lande und Leute tragende Sorge mit herzlichen Freuden vermerken spüren und abnehmcn auch hierumben gegen Ihrer fürstl. Durchl. sich gauz gehorsamst bedanken also wären sie auch Jhresthcils was Ihrer fürstl. Durchl. und dcro ge- liebtesten Erben zu Ehren Aufnehmen langwieriger und glück¬ licher Negierung dem geliebten Vatcrlande zu noch längerer Aufrechtstehung Heil und Wohlfahrt und dann dem gemeinen Wesen zu bestem Nutzen und Wohlstand reichen gedeihen und erschließen mag Jmerist zu wünschen treuherzigst zu betrachten nnd allermüglichst zu befurdern hcrziglich begierig auch aller äusserst bereit und beflissen. Seitcmal aber die¬ ser gegenwärtige Landtag eben fürnemlich in suin üironi fürgenumen angestcllt und ausgeschrieben worden das dem je mehr und mehr zum Fall und Untergang wankenden Wesen des geliebten Vaterlands aus alle menschliche müg- liche Weg und Mittel unterkommen und geholfen werden möchte wäre zwar vorderist und höchst vonnöthen daß von denselben und Ihrer fürstl. Durchl. durch sie die Herrn CommissarioS proponirten Werbung tractirt und gehandelt wurde weil aber obvermeldte getreuen Stände stracks und alsbald in Antritt solcher Berathschlagung dermassen starke und entweder das höchste Heil oder aber äusserst Verderben auf sich tragende impockirusnta im Weg und vor den Füßen antresfen welche ihnen ohne ihr und der geliebten xostsritst allerhöchsten Nachthcil und Gefahr umzugchcn und zu über¬ schreiten je ganz unmöglich sein werden sie dieselben vorher mit höchst ernennter Ihrer fürstl. Durchl. gnädige Hilf und landesfürstl. Handreichung aus dein Weg zu räumen ganz äusserster Noth gedrungen. Auf daß nun aber mehrgemeldte getreuen Stände berürtc höchst beschwerliche impsäiiuouta ohn weiters Umschweifen und Bergen offenbaren und lauter machen wellen sie nachfolgend möglichster Kürze erzählen. Es haben Ihr fürstl. Durchl. in der zu Brugg an der Mur des 78. Jahrs fürgelofenen aller Ihren getreuen Lande stattlichen Versammlung gegen diesen und denen an¬ dern benachbarten Landen diese gnädige Erklärung gethan daß sie die durch höchst ernennte Ihr fürstl. Durchl. und dero Rathe in Steyr zugesagte und beschlossene Religionspaci- fication gegen meniglich so der Augsburgischcn Consession verwandt und zugcthan seyn fest und unbrüchlich halten wollen darauf auch abermals gnädig und mit landesfürstl. Worten versprochen bei derselben sowohl die Burger denen bis dahin von der Religion wegen nit ein Härt gekrümmt worden als die andern Landstände treulich zu handhaben und in Summa Niemand in seinem Gewissen dawider zu beschweren oder zu bekümmern darauf möge man sich ge¬ horsamst wohl verlassen darneben ferner die versammelten Laudstände darunter dann auch die Bürgerschaften gewest 32 gncdigst vermahnt und gebeten, man sollte in Ihr Durchl. so Helle und hoch contestirte Wort die gar auf keinen Schraufen gestellt seien kein Mißtrauen setzen sondern hin- süro in gleichen vertraulichen verstand einig friedlich und brüderlich gegen einander leben und wandlen auch nit im¬ merzu einem jeden Ohrenblaser glauben geben sondern Erst¬ lich guten Grund und Bericht einnehmen und dergleichen fürfäll so etwa zum Mißverstand oder dieser also beschlos¬ senen Einigung zuwider reichen möchten, Ihrer fttrstl. Durchl. anzcigcn und berichten. Nun müssen und wellen zwar jetzt berürte Stände ge- ? horsamst bekennen daß höchstgemeldte Ihr fürstl. Durchl. solich Ihr fürstliches und hoch contestirtes Zusagen bishero für Ihre Person dieser E. E. Landschaft gnädigst gehalten und erfüllt haben, anjetzo aber beschmerzt vielgedachte Stände mit herzlichen: Leid daß solche einmal so erwünscht und ge¬ wißlich aus des Allmächtigen sonderbarer Schickung getroffen Einigkeit zu zerstören und zu brechen durch andere äussere > Personen attentirt und angemaßt werden darf daß nemlich fürs erste etliche ausländische Stände als die Freysingischen und Brixnerischcn herein ins Land auf die Herrschaft Lack und Veldes abgesandte Commissarien ganz seltsame neue scharfe und hievor im Land unerhörte Proceß mit unbefug- z teu unmenschlichen Malefizgefängnissen und Kerkern auch I Abdriugung ansehnlicher starker Geldsummen und andern unrechtmäßigen Bedrängnissen gegen ihren unschuldigen Un- terthaucn um der alleinigen Augsbnrgischcn Confcssion und gar keiner andern wenigsten Verbrechuug willen sowohl an- gezogener Pruggerischcr Religions-Pacification als auch für- nemlich denen wohl hergebrachten Landsfrciheiten und ge¬ meinen Landfrieden stracks und offcnbarlich zuwider und entgegen sürnehmen und mit unsäglicher Unbilligkeit exer- ciren welches ihnen nit allein gestattet sondern auch lan¬ desfürstliche Handhabung dazu verliehen wird damit sie dann ein ganz schädliche und höchst gefährliche turlmkion im Land anrichten das Band der von Alters her treuherzig und friedlich zusammen gehaltnen Einigkeit ohn alle Noth Fug und Ursach laxirn und zu gleichmäßiger ganz sorglicher und verderblicher Nachfolge und Attentirung Anleit und Wcgweis geben ja unter dem vermeinten Prätext und Schein der Religion kaeiks gern nach den landesfürstl. Hoheiten greifen dieselben dadurch usneuxirn und sich aller Instanz im Land sowohl zu Ihrer fürstl. Durchl. höchsten Verkleinerung als Abbruch E. E. Landschaft wohlhergebrachtcn Freiheiten ent¬ ziehen und frei machen wollten. Diesem hanget fürs Ander auch gleichermassen an daß jetzt gedachte ausländische und andere im Land geistliche Herschaften die soxulkur und Begräbnuß wider alles gött¬ lich und natürlich Gesetz beides zu des Allmächtigen höchster Beleidigung auch der Welt Abscheu und vatastukion denen zur Augsburgischcn Confession sich bekennenden Christen zu verwehren und dieselben den unvernünftigen Thicren gleich unbegraben hinzuwerfen und allerlei unreinen Thieren zum Raub liegen zu lassen in ein auch bei den Heiden und Un¬ gläubigen unerhörte Gewohnheit bringen mit welcher un¬ menschlichen Schmach und Greulichkeit nit allein denselben armen Christen sondern auch allen ihren Mitgliedern und also aonsaguentsr denen zu der reinen und in Gottes Wort wolgegründeten Augsburgischcn Confession sich haltenden Ständen dieser E. E. Landschaft (aber ohn alle Schuld und Grund) die Mackel der Sectirer und Khezer die auch nach ihren zeitlichen Ablcibcn der allgemeinen Element nicht wür¬ dig sein sollen, angcsprcngt und angewvrfcn wird. Neben Diesem so dürfen auch zum Dritten dieser E. E. Landschaft provisionirtc Predicantcn in furfallendcn Notturf- tcn zu keinem Landmann noch einigen anderem sicher wan¬ deln sondern müssen weil ihnen von denen der Augsburgi¬ schcn Confession Widerwärtigen fürsetzlich und ohn alle ge¬ gebne Ursach nit allein gcdrohet, sondern auch freier Strassen furgewart und mit Schmachwortcn Schlägen und Werfen höchste Gcfähr zngesctzt wird gleichsam ins Feindsland von einem Ort ans ander begleitet werden Dieses aber moviren die getreuen Stände wie etwa ausgelegt werden möchte, gar nicht nova (mriomtnts als wollten sic sich fremder und sie nichts angehender Handlungen für sich sclbs unnöthiger Sachen ancmmen sondern werden hiezn fürnemlich aus dreien ganz wichtigen und vor der ganzen Welt statthaften Ursachen zum Höchsten gedrungen Erstens daß sie als dennoch eines Pri- vilcgirten Fürstenthums mehre Glieder und Vorgeher nit allein gleichen Mitgliedern gebührliche Handreichung zu thun, sondern sich auch ihrer an der Religion Gott geb wie armer dennoch angenehmer Mitverwandten welche verstandnermassen geplagt und bedrängt werden auf Ihr crbärmlichs Klagen und Hilf schreien aus christlicher Liebe nud Mitlcidcn anzu¬ nehmen sich vor Gott und ihren Gewissen schuldig erkennen alß zwar aus diesen hiebei suk> .-L U O I) U gelegten eben unter jetzt währenden Landtag vielgemeldten Stünden sur- gebrachten Supplicationcn zu sehen und zu vernehmen ist. (Es wird nun der Inhalt dieser Beilagen angeführt, dann weiter heißt cs wörtlich:) So wird uns fürs Ander nicht allein durch diese Excm- pcl eben ihnen den Ständen selbs als gleicher Confession zugcthanen und Verwandten zum heftigsten präjudicirt, son¬ dern auch ebenmäßiger Unfug gegen ihnen und den ihrigen geübet. Wie dann mit Herrn Andrem von Raunach abge¬ leibten Kind mit wcilnnd Frauen Raschauerinn Erhärten Pelzhofcr ungcacht daß auch Ihrer fürstl. Durchl. Commis- sarius in der Grafschaft Mittcrburg gewesen, Herrn Wolfen von Neuhaus, und Herrn Georgen Barbo verstorbenen Haus¬ frauen auch Herrn Franzen Barbo seligen welchen man widerumb ausgraben hat wellen, in Jsterreich und am Karst, desgleichen in der Herrschaft Lack mit weil. Herrn Gabrielen v. Sigesdorf den man erstlich bei der Pfarr Lack anders nicht denn gegen Bezahlung l 5 st. Rh. begraben lassen wollen 33 nacher aber als er auf einem Landmannsgrund bei Lack in einer Capellen begraben dieselb als ein verbautes Ort ver- sperrt und verschlossen worden ist und mit Caspern Arnols dieser E. E. Landschaft in Einnehmung der Zapfenmaß Gefall zu Lack Dieners Kind Item mit weilend Frauen Hoferinn zu Radmannsdorf mit Thburts Rndvlffen einen ehrlichen Burgersmann und dieser E. E. Landschaft Mitteldinggefäll gewesten Einnehmer zu Senosetsch furgelofen wie auch nicht weniger etlicher Landlcut abgeleibt Kinder, an etlichen Orten nochzumal in äoxosito liegen und zu keiner rechten Bestat¬ tung khvmen sein aus welchen und mehr andern Beispielen so allda alle zu erzählen zu lang sein wurde, die getreuen Stände leichtlich abzunehmen haben daß auch andere und eben ein jeder unter ihnen in gleichen Fall sich anders nichts dann ebenmässiger Schmach und Schimpfs nach vollendtem Lauf dieses zeitlichen Lebens zu befahren das nemlichcn sie und die Ihrigen nit allein in ihrer letzten Stund entweder an der reinen Scelweid verkürzt oder aber im Gewissen beschwert sondern auch endlichen bei allen ihren lieben Vor¬ eltern hin und wieder im Land gewidmeten Kirchen und andern Stiftungen (rsvoroutor zu melden) in die Hundsställ und nnter die Höchen Gericht gewiesen und dadurch mit dem schändlichen Namen seelischer und gar auch der Erden un¬ würdiger Leute an ihrem Gewissen und wohlhergebrachtcn Ehren angeregter Pruggerischen so stattlich vcrfangnen und mit so ganz wichtigen ernstlichen Worten beiderseits befe¬ stigten Pacificatiou und Einigkeit (dariuen sich Ihr fürstl. Durchl. als abgehört gnädig lauter erklärt daß sich nit allein die Landstände sondern auch die Burger denen sie bis dahin der Religion halben kein Hürl gekrümmt hätten auch noch hinsüran nicht thuen wollten, auf solch Ihrer fürstl. Durchl. gnädigen Zusagen wohlverlassen und fürs künftig guter Sicher¬ heit vcrgwißt sein sollten) auch sonsten aller Gleichheit und Billigkeit stracks osfcnbarlich zuwider auf das greulichst ge¬ schmäht und injnrirt sein müssten welches dermassen entsetz¬ lich zu gedenken ist daß daraus am dritten in Bedacht der so großen und alle Maß übergehenden Unbilligkeit bei mänuig- lich höchste Ungeduld Schwierigkeit, cyuer des Gewissens und der Ehren ja endlichen ein gemeiner Aufstand und also trauriges Verderben des ganzen ohne das in äusserster Noth und Gefahr des (leider) viel zu nachentcn Erbfeinds stecken¬ den armen Lands mit einein gar leichten erregt und in die Flammen gebracht werden mag. Dann je einmal die getreuen Stände nicht ersinnen können was doch anfs Letzt da diesem Unheil also Statt und Fürlaß gethan werden sollte besscrs zu hoffen seie weil sich auf so starke hochtrefflichc Pacifica¬ tiou und Einigung nicht zu verlassen sein, sondern etwa diese Deutung, daß es allein auf Wohlgefallen nnd gewisse Limitation zu verstehen seie haben sollte darin aber die getreuen Stände Ihr fürstl. Durchl. gar nicht sondern allein etliche Unfridsame und Ihnen selbst einen vermeinten häf- figen Ruhm suchende Gemüther beschuldigen. Obwohl nun aber nit allein die verholte getreuen Stände solchen Unrath und drohend Uebel inmassen Ihr Durchl. Pruggerische gnä¬ dige Resolution Ordnung und Wegweiß gibt höchsternennter Ihrer fürstl. Durchl. als Ihrem gnädigen Herrn und Landes¬ fürsten unter dem im November des nächstverruckten 86. Jahrs gehaltnen Ausschuß sondern auch dieser ganzen E. E. Land¬ schaft Verordnete unlängsthin gehorsamst angedeut und treu¬ herzig geklagt haben. Ist doch bisher einiger wenigster bescheid weder aufs erste nochs Letzte erfolgt sondern zu vielbcrührter Stände höchster Beschmerzung und ihr gehorsamstes Hoffen und Versehen allerdings unbeantwortet verbliben. Dem allen nach werden die getreuen Stände aus die¬ sem mehr dann überflüssigen hochwichtigen Ursachen noth- wendig gedrungen mit der Bewilligung an sich zu halten und vorher die hochnöthigste Wend- und Emendirung an¬ gezogner Beschwernussen von Ihrer fürstl. Durchl. demüthig und gehorsamst zu begehren uutcrthänigst gewisser Zuver¬ sicht daß Ihr fürstl. Durchl. Solches den getreuen Ständen in Ansehung angeregter so großen und wichtigen Ursachen gar in keinen Ungnaden vermerken sondern wie es durch die Stände treuherzig und eifrig auf die Bahn gebracht wird, gleicher Meinung gnädig aufnehmen und zu Gemüth führen Seitemal Ihr Durchl. je gnädig zu erwügen wie ihnen den Ständen so gar nicht rathsam oder thunlich seie sich mit ihren armen nunmehr bis aufs Mark und Blut gedruckten Leuten in einige Bewilligung einzulassen da sie nit allein am Leib und Gut (welches sie zwar bishero gehorsamst gelitten auch noch hinsüran aller nützlich und äußerst zu gedulden bereit sind) sondern auch an gewissen und derselben Seligkeit dermassen angegriffen und ange¬ fochten werden sollten Wann aber oberzählte Beschwernussen (der getreuen Stände gehorsamster gewisser Hoffnung nach) zu erwünschter guter Erledigung und ob eingeführter Pruggerischer Vereinigung gemessenen Wendung kommen sein alsdann oftgemeldte Stände zu der Bewilligung stracks ungesäumt zu greifen und sich darunter aller äußersten müglichkeit nach dermassen zu erzeigen daß Ihr fürstl. Durchl. gnädig befinden sollen daß ihnen in dieser Welt mehrers noch höchers nicht als höchstgedachter Ihrer Durchl. und dero gelicbtestcn Erben Ehr Nutz und langwierige Wohlfahrt zu- sammt des geliebten Vaterlands und gemeinen Wesens Heil und Wohlstand beinebens aber auch und vor allen Dingen ihr Gewissen und Seelcnseligkeit angelegen sein, ganz gehor¬ samst begierig und entschlossen. Derowegen so wellen vieleruenntc getreuen Stände solche ihre hochwichtigste Aravamiua denen von Ihrer fürstl. Durchl. zu diesem gegenwärtigen Landtag designirten Herren Commissarieu hiemit zu höchsternennter Ihrer fürstl. Durchl. gnädigster Erinnerung und väterlicher Beherzigung übergeben haben mit freundlicher fleißiger und dienstlicher Bitt, die¬ selben Ihrer fürstl. Durchl. zu gnädigster Erledigung zu überschicken und dieselben ehist als müglich zu bcfürdern auch solch der getreuesten Stände hochnöthiges unvermeiden- liches Begehren aufs beste und treuherzigste zu eommonckireu 5 34 auf daß zu fernerer Handlung und endlichen Schluß des Landtags geschritten und meniglichcn wiederumb nach Haus ob weiterer schweren Zehrung geholfen werden möge Wie dann ofterholte Landstände an Ihrer als Ihrer sürstl. Durchl. furncmer Räthe und Commissaricu zu dein gelieb¬ ten Vaterland tragenden Liebe und Eifer gar im wenigsten nit zweifeln sich auch hierumben gegen Ihnen aller guten Freundschaft und Dienstwillfährigkeit anbieten. kost Loripta. Ihrer fürstl. Durchl. unsers gnädigsten Herrn und Landesfürsten zu diesem crainischen Landtag abgcordncten Oommwsariis geben obernennte Landstände hicmit zu ver¬ nehmen daß ihnen als sie eben in Fertig und Uebergcbung dieser Religions - Beschwerungen waren, durch die Herren Verordneten ein landesfürstliches Schreiben darin Ihnen ihr hierin vermeldtes unlängst hievor beschehenes Anbringen, der Freifingischcn Brixcnerischen ins Land gesandter Cvm- missarien unbefugter Handlung also beantwortet daß ihnen als Hütten sic das Ziel ihrer Amtsverrichtung die sich fer- rer nicht dann allein auf das Gültbuch erstrecken, über¬ schritten und mit mehrern Verwiesen wurdet, angedcntc wider den gemeinen Landfrieden, die Pruggcrischc Pacification und dieser E. E. Landschaft wohl hergebrachte Freiheiten ge¬ übte unmässige Handlung aber allerdings werden gebilligt. Welches gcmeldtc Stände gleich darumben mit soviel meh¬ reren Leid anhören haben müssen weil sic daraus lcichtlich abzunehmen und zu verstehen haben daß ihrem Theil bereit unverhörter Sachen ganz schwerlich präjndicirt dem Gcgen- theil aber in Allem Recht gegeben worden dabei auch ganz schmerzlich soviel vermerken daß derlei Beschwerungen daran zwar ihnen den Ständen eben das Allerhöchste gelegen ist, nit allein nicht gewendet werden sondern auch gar keinen statt bei Ihr sürstl. Durchl. finden und nun anjctzo mit zuviel enger Einziehung dieser E. E. Landschaft Verordneten Amts als ob dasselb allein auf das Gültbuch und sonsteu anders nichts gerichtet sein sollte zurückgcsetzt und gleichsam cludirt werden wöllen so doch die Herren Verordneten im Namen und anstatt E. ganzen E. Landschaft deren Corpus sie mit ihren Personen präscntiren und eben darum erkiest und unterhalten werden dergleichen und alle andern fürfäll und summariter das ganze Wesen, gleichsam putros xatriao (mit welchem Namen sic vor Diesem oftermals titulirt worden sein) in ihrer Amts-Versehung und Verrichtung haben, ihnen anch von der fürstl. Durchl. selbst von Hof äusser des Giltbuchs und seines Anhangs viel anderer hoch¬ wichtiger Sachen mehr imponirt und aufgeladen worden zumal daß ihrer da sie allein mit dein Gultbuch und dessen Pcrtinenz (welches zwar inbedacht seiner Richtigkeit ganz schlechte Muhe bedarf, und durch einen buchhalter oder sonst Jemand andern unschwer verricht werden kann) um¬ zugehn und zu thun haben sollten gar nicht vonnöthen wäre und E. E. Landschaft jährlich etlich viel hundert Gul¬ den erspart werden möchten, dann anhero es bei denen getreuen Ständen bei tieferer Nachdcnkung allerlei nut sich ziehende Umstände nicht unbillig diese Sorg und Betrttbnus verursachet als wollte der bisher so viel lange Jahr aus Gnaden Gottes gewahrte uralte status dieser E. E. Land¬ schaft und dero wohlhergcbrachte kriviloZia anjctzo in ein Zweifel und Disputat gezogen und in die Enge getrieben werden bevorab weil auch in angedeutcn Ihr fürstl. Durchl. Schreiben zweier ansehnlichen bisthumbcn als ncmblichen des Freifingischcn und Brixnerischcn Aubornamout welchen durch die Herrn Verordneten mit zu weit oxtonciirtor Anmaßung ihres Amts eintrag geschehen solle ausdrückliche Meldung geschieht so bock die getreuen Stände sich einiges auslän¬ dischen Fürsten Bischofs sonderbaren Aubornainout in diesem Land mit Nichten zu erinnern wissen auch die zwcn Herrn Bischöfe von Freisingen und Brixen hie zu Land für meh¬ reres nicht dann gleiche Landtagsmitglicdcr erkennen können deren hie zu Land habend Herrschaften Privatgnbcrnamcnt dem gemeinen Landfrieden und durchaus gleich gehender Ord¬ nung attoiupor(t)irt und gemässigt werden solle, derwcgcn können mehrgcmeldte getreue Stünde sich solcher unverschcnen Verweisung mit gehorsamster Beschwer zu beklagen je nicht umgehen sondern ersuchen hicmit die Herren Commissaricu nochmals friedlich und dienstlich die wellen solich der ge¬ treuen Stände höchstbcfugtc unvcrmcidcnlichc Beschwernis; zusammt deren voriger Ihrer fürstl. Durchl. bei eigner Post ehist zukommen lassen und bei derselben um gnädige emon- äatiou anch fürdcrlichste Erledigung treulichst anhaltcu de¬ ren dann die getreuen Stünde also in Gehorsam erwarten und sich gegen ihnen aller Freundschaft und Dicnstlichkeit erbieten wollen. Laibach, 13. Februar 1587. 81) Laudtag'-cammiffäre, Laibuch, 1. Februar 1587, an den Verwalter der Landeshauptmannschaft Woif Grafen und Frcih. v. Thnru. Nachdem die Commissaricu bereits über acht Tage mit dcr Landtagsantwort ansgchaltcn wordcn, anch noch gar nicht zur Bcrathschlagung geschritten wordcn, ja ein guter Theil der Stünde sich entfernt, dessen sich der geistliche Stand beschwert nnd auch abzurciscn willens ist, daher zu besorgen, daß die verbleibenden wenigen Stände sich, wie hievor mehr¬ mals beschchen, in Ucbcrgebung ihrer Landtagöautwort der völligen Abhandlung entschuldigen möchten, so möchte der Herr Verwalter der Landeöhauptmannschaft die Stände von Ihr fürstl. Durchl. wegen ganz ernstlich vermahnen, zur Bcrathschlagung mit Hintanstcllung aller andern gemeinen Sachen, die es bisher verhindert und wohl zu anderer Zeit angestellt werden mögen, zu schreiten — widrigcns die Com- missarien ihre Beschwerden bei fürstl. Durchl. anbringcu müßten. 82) Die Landtagsronimisfaricn, Laibach, 15. Fe¬ bruar 1587, au die Staude des Herzogthnms Ärain. Sie hätten sich versehen, daß auf den im Namen Ihrer fürstl. Durchl. am 3. Februar geschehenen Vortrag und die 35 am 11. gefolgte „starke Vermahnung" die Stände sich einer einhelligen Landtagsantwort entschlossen hätten, was besonders wegen der croatischcn Gränze und deren Herstel¬ lung erforderlich gewesen wäre, nun seien aber nicht als¬ bald nach geschehenem Landtagsvortrag etliche aus den Stän¬ den E. E. Landschaft, die anderen aber hernach und die letzten Tage her und also der meiste Theil ohne alle Begrüßung oder Anzeige, als ob sic die Landtaghandlnng nichts anginge, abgereist, sondern auch während der verflossenen zwölf Tage sei gar keine Bcrathschlngung gepflogen, sondern die Zeit mit anderen Handlungen, die doch zu anderer Gelegenheit und vor Antritt des Landtags etwa in einem starken Ausschuß hätten vorgcnommcn werden können, verbracht worden. Erst gestern 14. um 4 Uhr Nachmittag hätten die Commissäre die Bc- schwcrdcschrift der der Augsburgischen Coufession zugethanen drei Stande Herrn, Ritterschaft, Städte und Märkte erhalten. Die Commissäre haben dasselbe mit „etwas Befremdung und ganz ungern vernommen" und ihnen den Stän¬ den zu verstehen gegeben, die Landtagshandlungeu seien auch durch ernstere Beschwerden nie hintangehalten worden son¬ dern die Stände haben früher ihre Religions-Beschwerden immer nur der Landtagsantwort angcschlossen und gebeten, dieselben an die sürstl. Durchl. zu übcrschicken, es wäre ihnen aber jedesmal bedeutet worden, sie Hütten ihre Reli- gions - Beschwerden bei Sr. sürstl. Durchl. besonders anzu¬ bringen, und sie hätten sich darin gefügt und die LandtagS- autwort davon nicht abhängig gemacht. Das Gleiche Hütten sich die Commissäre diesmal versehen, um so mehr, da die Jahresbcwillignng mit Ende dieses Monats Februar zu Ende gehe, und der Gefahr von dein Erbfeinde wegen, da das KricgSvolk bei nicht erfolgender Bezahlung die Grenze verlassen und dieselbe allen Einfällen offen bleiben würde. Ferner sei zu bedenken, daß, wenn vor Erledigung der Religions-Beschwerde nicht zu der Bewilligung geschritten werden wollte, ein neuer Landtag gewißlich ausgeschrieben werden müßte, was neben dem Mißfallen Ihrer sürstl. Durchl. auch Confusion und Zcrtrennung der Gemüther nach sich ziehen müßte, auch zu Verkleine¬ rung Ihrer sürstl. Durchl. gereichen würde. Aus diesen und mehr beweglichen Ursachen, sonderlich aber aus des Geistlichen als des vierten Standes, der auch zur Laudtagsbcwilligung seine ziemliche Portion gebe, lautere Erklärung und Protestatio», daß sie dieses Aufzugs keine Nrsach tragen wollen, sondern ihres Theils bereit sind, zu der Landtagöhaudlung zu greifen, und da die Commissäre es nicht verantworten können, die Beschwcrdeschrift anzu- nchmen und der sürstl. Durchl. zu überschicken, noch weniger ihre Verweigerung der Landtagsantwort gut zu heißen, so sind dieselben genöthigt, ihnen dieselbe (Beschwcrdeschrift) hicmit zurückzustclleu und sie im Namen der sürstl. Durchl. erustlichen zu vermahnen, von ihrer Weigerung abzustehcn, ihre Religions-Beschwerde durch eigene Gesandte anzubringen und die Nvth der Grenze und des Vaterlands und die Un¬ kosten einer neuen Landtagsausschreibung zu bedenken. Die landesfürstl. Commissäre erwarten, daß die Stände zu der Landtagsbewilligung schreiten und den Landtagsbeschluß ab¬ warten werden, wenn sie aber diesfalls wegen der bereits abgcreisten Mitglieder Bedenken tragen, soll der Landes- Verwalter dieselben mit starker Verweisung ihrer Entfernung wieder vorfordern und vor Schluß des Landtags nicht von dannen lassen, im gegenteiligen Fall könnten die Commis¬ säre nicht unterlassen, sich bei E. sürstl. Durchl. mit eigner Post diesfalls wegen der Verhinderung zu entschuldigen, wozu es die Stände wohl nicht kommen lassen werden. „Und da¬ gegen erbieten sich die Commissäre, wenn die Stünde ihre Beschwcrartikel mit gebührlicher Bescheidenheit und Limita¬ tion stellen und ihnen dieselben neben der Landtagsantwort übergeben, — dieselben Ihrer sürstl. Durchl. zugeschickt wer¬ den und hierunter wegen derselben fürderlichstcn Erledigung alle mögliche Anleitung gegeben werden solle." 83) Erwiderung der Stände, dds. 16. Februar. Sie stellen es der Beurthcilnng der ganzen weiten Welt und aller vernünftigen Menschen anheim, ob ihre Aravumirm mit ihrer Wichtigkeit nicht alle anderen Sachen übertreffen, und empfinden es um so „ungütlicher", daß ihnen ihre Treuherzigkeit falsch gedeutet und als unbedachtsame vvrsctzlichc Hintansetzung des allgemeinen Wesens und des geliebten Vaterlands ungerechnet werden will. Welche ganz heftige uotum abzulchncn sic nicht umgehen können. Sic und ihre Voreltern haben sowohl ihren Gehorsam gegen den Landesfürstcn als auch die Aufopferung Leibs Guts und Bluts für das Vaterland genugsam contestirt. Sie hoffen daher, wie sie ihre Pflicht sowohl gegen Landesfürst als Va¬ terland auch fortan nicht aus den Augen setzen werden, daß auch die sürstl. Durchl. ihr ihnen bisher geschenktes und gerechtfertigtes Vertrauen erhalten werde, und sich nicht zum Widrige» werde wenden noch bewegen lassen. Daß sie aber jetzt die Landtagsberathung vor Erledigung ihrer Beschwer¬ den nicht vornehmen wollen, sondern dieselben so ernstlich urgiren, bezeugen sie mit Gott aller Herzen und verborgnen Gedanken Erkundiger und ihrem Gewissen, daß cs nicht aus Ungehorsam geschehen, sondern weil cs die Noth gebiete; diese, ihr höchstes Gut die Seelenseligkeit betreffenden §ra- vumiim bei Seite zu stellen, könnten sie weder gegen den Allmächtigen, dessen ernstlicher Will und Befehl ihnen vor Augen steht, noch ihrem Gewissen, noch ihren Nachkommen (kosttzritust), ja gegen Ihre Durchl. selbst in keinerlei Weise verantworten. Bei dem gemeinen Mann (von welchem die Landtagsbewilligung und der Verlag der Grenze erzeugt und ersammelt werden muß) sei es dahin gekommen, daß er wegen der großen (unmäßigen) Beschwerden aufs äußerste ungeduldig, betrübt und geschwierig ist, daher keine Anlagen auf ihn gemacht werden könnten, ja daß zu Erregung eines gemeinen Aufstands und schrecklicher Sedition gar eines schlechten vonnöthen und zwar allein an einem Radlführcr 36 der zu den Waffen rufe, ermangelt. Zumal weil durch den Gegentheil hiezu sogar überflüssige unleidenliche Ursachen und Fürschüb gegeben werden, welcher sich ganz höhnischer schmählicher und einem ehrliebenden Gemüth abscheulicher Reden dadurch meniglich zu unüberwindlichen Schmerzen und Eifer inflammirt wird, in gemein öffentlich nicht kann ent¬ halten. Was helfe es, wenn auch die Grenze sicher vor dem Feinde, die Stände aber und ihre Confessions-Verwandten an ihrem Gewissen beschwert werden und nicht einmal ein ordentliches Begräbniß zu erwarten haben, sondern als Sec- tirer zu ewiger Verdammung verurtheilt werden. Ob das nicht hinlängliche Gründe seien, mit der Bewilligung an sich zu halten, um so mehr, als die Stünde nichts Un¬ gebührliches, sondern nur Dasjenige, was dem gemeinen Religionssricden weiland Kaiser Ferdinands, Ihrer Durchl. Vaters, Concession, dann der zu Prugg im Jahr 1578 vom Erzherzog selbst mit landcsfürstlichcm Wort zugesagten Religions-Pacification, auch dieser E. E. Landschaft alten Privilegien, dann der Gottesfurcht, Billigkeit und Gerechtig¬ keit gemäß ist, begehren. Nach Erledigung der Rcligions- beschwerde wollen die Stände in gar wenig Stunden sich zur geforderten Landtagsbewilligung entschließen. Zu dem jetzigen Noclus seien die Stände eben dadurch gedrungen worden, weil sic bisher auf die in früheren Landtagen vor¬ gebrachten, auch unlängst Ihrer fürstl. Durchl. besonders übergebenen Beschwerden nie eine Erledigung erhalten, es sei dieser Vorgang jedoch nicht neu, sondern vor unlan¬ gen Jahren ebenermassen gebraucht worden. Die Stände können auch an den Ausdrücken der Beschwerde nichts än¬ dern noch limitiren (da darin nichts wider die Gebühr oder Bescheidenheit gefunden werden kann), sondern stellen die¬ selbe den Commissarien nochmals zur Uebermittlung an Se. fürstl. Durchl. zu. 84) Gericht -er landrsfnrftlichen Commissarien, Abt von Sittich, Virc-om, nnL Herr v. Zchcyr, IN. Fe¬ bruar 1587, an -en Lan-essiirsien. Sie hätten die Landtags-Instruction und Credcnzschrei- ben am 28. Januar empfangen und sich am 3. auf das Landhaus verfügt, die Stände noch in ziemlich starker Ver¬ sammlung befunden, das Credenzschrciben überantwortet, den Vortrag gethan, welchen die Stände verdankt und sich nur eine kleine Geduld ausgebcten, welches ihnen billig nicht ge¬ weigert werden könne. Die Commissäre Hütten nun bis auf den 11. gewartet, inzwischen haben die Stände anstatt der Landtagshandlungen andere zum Theil hochwichtige Sachen vorgenommen, auch sei der meiste Theil inzwischen abgercist, daher die Commissäre es für nothwendig erachtet, die Stände schriftlich zur Vornahme der Landtagshandlungen zu ver¬ mahnen. Am 14., als die Commissäre eben zu einer zwei¬ ten Vermahnung schreiten wollten, seien sie zur Uebernahme einer Schrift aufs Landhaus beschieden worden, da haben ihnen die drei Stände Augsburgischer Confession eine Schrift über die ihnen zugefügten Unbilden überreicht, da aber in der Landtagsinstruction diesfalls nichts enthalten, so haben die Commissäre diese Beschwerdeschrift anzunehmen Beden¬ ken getragen und eine Replik an die Stände erlassen am 15. Februar. Obwohl sich die Commissäre nun versehen Hütten, daß die Stünde sich zu der Landtagshandlung herbei¬ lassen würden, und die Commissäre es an Betreibung nicht hätten fehlen lassen, demungcachtct sei die Sache wieder bis auf den 18. angestandet, da hätten die Stände den Com- missären um 4 Uhr Nachmittag eine Triplik übergeben, worin sie vorgeben, sie könnten die in der vollen Versamm¬ lung abgefaßte Beschwerdeschrift nicht abändcrn und bitten, sie fürstl. Durchl. zu übcrschickcn. Nun hätten die Com¬ missäre, insbesondere der Abt zu Sittich, wohl Ursache ge¬ habt, diese Triplik wieder zurück zu weisen, insbesondere der geistliche Stand, weil er für seinen Theil bereit gewesen wäre, zu den Landtagsvcrhandlungen zu greifen und um obige Be¬ schwerdeschrift kein Wissen trage. Weil aber die Stände bei ihrem Begehren beharrt, auch erklärt, sogleich nach Erledi¬ gung ihrer Beschwerde zum Landtagsschluß schreiten zu wollen, da nun die Commissäre befunden, daß die drn- vamiim nicht die Hauptstücke der Religion, sondern nur etliche von unterschiedlichen Personen entspringende Wider¬ wärtigkeiten betreffen, auch der meiste Theil der Stünde schon abgercist, auch durch Urgiren und Zudringen nicht zu erhalten war, haben die Commissäre auf der Stünde so starkes Flehen und Bitten die gestellte Entschuldigung wider Willen dergestalt angenommen, daß dieselbe E. fürstl. Durchl. zu derselben gnädigen Erledigung übcrschickt werden sollte, was sie hicmit thun, ohne der Erledigung vorzugreifen. Die Commissäre hoffen wegen der Verzögerung durch die ange¬ führten Umstände entschuldigt zu werden. 85) Erzherzog Carl, 7. Marz 1587, an Niclas Gonhomo zu Wolsspichcl, Vicc-sm. — Daß einstweilen auf des Vicedoms Bericht vom 27ten Februar noch kein Beschluß gefaßt, sondern daß der Erz¬ herzog gedenke, da Juri Wohinez des Postilllesens und an¬ deres mehr geständig, darunter vcrmuthlich allerlei unziemliche Conventikel, Predigen und Rottirung für gelassen sein werden, der Sach auf einen mehreren Grund zu kommen. Der Viccdom soll den Wochinez in Eisen ferner verwahren lassen und fernere Resolution erwarten. 86) Erlaß Erzherzog Cart's, Graz, 10. März 1587, an Dir von Ratschach, wirft ihnen Ungehorsam, Eigen¬ sinn und Halsstürri gkeit vor, da der schon längst ausgcwie- sene Prädicant Hans Gotscheucr noch immer sich dort aufhalte, sogar sich angekauft und behaust gemacht habe, auch meh¬ rere von der Bürgerschaft zum Abfall gebracht habe, auch wider des ordentlichen Pfarrherrn Willen und die gesetzte Strafe sich in die Pfarrkirche mit Lcichenprcdigten und Aus¬ spendung der Sacramente eindränge. — Für Diesmal wolle 37 der Erzherzog von der Strafe absehen, doch soll der Got- scheuer und ein Schneider, der von Bischoflack der Religion wegen sich hin übersiedelt, weggeschasft werden. Der Richter soll des Predicanten Behausung und liegende Sachen ein¬ ziehen, sequestrircn und ferneren Bescheids gewärtig sein. 87) Verordnung Erzherzog Carls, Graz, 23. Mürz 1587, an Niclas Bonhomo zu Wolfspichel, Vicedom. Weil Jnnocent Moscon, Pfandinhabcr der landesfürstl. Herrschaft Weißenfels, über den Befehl vom 25. August 1586 sich nicht vor der Religionsrcformations - Commission ge¬ stellt, so hat ihn der Vicedom vorzufordern und zu ver¬ halten, daß er der obigen Commission Rede stehe. Hierüber fordert der Vicedom mit Decret vom lten April 1587 den Moscon vor sich, welcher auch erschien, worauf ihm der Vicedom den crzherzogl. Befehl eröffnete. Moscon überreichte sohin eine Entschuldigungsschrift, welche der Vicedom mit Bericht vom 18. April 1587 an den Hof überschütte. 88) Landesfürstl. Losch! Erzherzog Larl's, Men September 1587, an Niclas Bonhomo zu Wolfspichel. Daß drei Radinannsdorser Unterthanen, Pauschnik in Sellach, Motschnik in Aüriz, Mandliz in Veldes, sich unter¬ stehen, die Veldeser vertriebenen Unterthanen zu sich zu ziehen und Convcntikcl zu halten — dieses ist abzustellen, nöthigcnfalls die genannten Unterthanen vorzufordcrn und auf eine Zeit lang im Hauptschloß bei Wasser und Brot gefänglich zu halten. 2. October forderte der Vicedom durch den Radmanns- dorfer Pfleger Michel Semen und die Kirchpröbste von Gorjach die benannten Unterthanen oor sich. 5. October berichtete der Vicedom, daß dieselben bis auf den erkrankten Motschnik erschienen und sich gerechtfer¬ tigt, daß sie nichts von Dem gethan, nur einige Veldeser Unterthanen hätten sich einige Zeit bei den Heunen und Stadeln aufgehalten, daher er sie wieder heimziehen lassen, gegen Angelobung, daß sie sich in keine solchen Angelegen¬ heiten cinlassen werden. 89) Erzherzog Carl, 2V. Jänner 1588, an Die von Natflhach, scharfer Verweis der Nichtachtung der landesfürstl. Befehle, Anölanfcn in den Wciplbcrgerischen Thurn, wo Hanns Gotschcuer seinen Unterschleif haben soll, Nicht- cinzichung seines Hab und Guts außer der „Petschierung" seiner Behausung — das Haus ist cinzuziehen, zu scgue- strircn, sodann soll sich der Stadtrichter (?) sammt dem Müllncr, der sein Kind bei dem Predicanten taufen lassen, nach Gräz verfügen. 90) 1588. Bericht des Domherrn Kotfchrvar an Bischof Johann über das in Laibach cingeriflene Lu- thcrthum. 91) Erzherzog Carl, 24. Februar 1588, an Vice¬ dom Niclas Bonhomo, betreibt die Vollziehung des Befehls vom 13. Sept. 1587 wegen der Radmannsdorfer Pauschin, Motschnik und Mandliz. Hierüber berichtet der Viccdom, 26. März 1588, daß er entsprochen und auch hierüber be¬ richtet habe, wisse gegen Dieselben nichts weiter vorzunehmen und er erhalte die Befehle oft, wie eben diesen am 26. März, also ein Monat später zugestellt. 92) Erzherzog Carl, Graz, 25. Februar 1589, an den Vicedom Niclas Bonhomo zn Wolfspichel. Weil der crzherzogl. Befehl vom 24. Februar 1588 wegen der seelischen Unterthanen Pauschin in Sellach, Motsch¬ nik in Auriz und Mandliz in Veldes, zu der Herrschaft Rad¬ mannsdorf gehörig, nicht vollzogen worden, diese aber in ihrem sectischen Wesen und Verfolgung unserer wahren katholischen Religion, wie wir jetzt übermal mit ungnädigem Mißfallen vernehmen, fortfahrcn, so wird befohlen, dieselben sogleich aus Krain wegzuschasfcn. Worüber der Vicedom an Jörg Cozianer (8. April 1589) schrieb, die Obgedachten nach Laibach vor den Vice- ! dom zu stellen. 93) Erzherzog Carl, 5. August 1589, au Die von Ratfchach. Verweis, daß die zwei Predicanten Hans Gottscheuer und Georg Matschick sich noch immer dort herumtrcibcn, auch neue Proselyten gemacht, Kinder getauft — es wird daher das Auslaufen zu diesen Predicanten ernstlich und bei Strafe verböten. Von den zwei daselbst dem Hof angefallenen Häusern soll eines dem Schulmeister übergeben werden. Was die Wegnehmung der Pferde des sectischen Predicanten und Ent¬ setzung des Richters in Natschach anbclangt, sollen sic Bericht erstatten. 94) Viccdom, Laibach, ultima Kugu8ti 1589, an Die von Mrtliug, womit er die Ehrens. Fürnehmen und weisen Hannscu Renkh und Clement Khostermann aus dem RathSmittcl zu Laibach nach Meiling zur Voll¬ ziehung der mit Befehl vom 10. December 1588 auferlcgten besseren Ordnung bei Erwählung des Stadtrichters abordnet und Denen von Meiling aufträgt, den erwählten Stadt¬ richter jederzeit vor den Vicedom zur Eidesleistung zu stellen, auch die Unkosten und das Liefergeld der Abgesandten aus gemeiner Stadt Seckel zu bezahlen. 95) N., Richter und Rath in Ratfchach, 18. Oktober 1589, an Franz Christ. Galt zn Rndolfscck, Vicrver- watter der Landeshanptmannfchaft, und Niclas Bonhomo zn Wolfspichel, Viccdom, bestätigen den Empfang des Befehls ddo. Laibach 21. Sept, mit dem Einschluß: Bar¬ bara Gotscheuerinn „angebrachtes Anrufen." Berichten, daß sie in Folge landesfürstl. Befehls des Predicanten beide Häuser zu Ihrer Durchl. Händen einge¬ zogen und dem Schulmeister das eine bis auf weitere Ver¬ ordnung übergeben haben. 38 96) Erzherzog Carl, Grüz, 27. November 1589, an Len Vicebom in Kram, womit demselben Abschrift des Befehls in Betreff des Predicanten Georg Maischet in Ratschach zugefertigt wird und ihm aufgetragcn, die von Ratschach bei der Ausführung (ungeachtet der vom Vicc- dom bcrichtlich vorgebrachten Einwendungen) zu schützen und zu handhaben Sonsten lassen wir uns gnä¬ dig nit mißfallen daß hinfüro die Richter allda zu Ratschach inmassen es mit Landstraß Laas und Möttling beschicht, auch gehalten, jedoch daß sic weder in einem noch dem andern im Wenig¬ sten nicht beschwert werden. 97) Erlaß Erzherzog Carl's, 16. März 1590, an Mi¬ llas Louhomo von Wolsspichl, Viccdom. Die uncatholischen Radmannsdorfer Bürger Andre Jerniccz, der nun zu zweienmalen von hie entwischt, dann Math. Savid und Jacob Serouez, weil sie sich zuwider ihrer Angelobung bisher noch nicht in Gräz ein¬ gestellt, so gewiß zu erscheinen zu verordnen, widrigens sic gestellt werden sollen, den Schwarz aber zu bancliÄrsu. Hierüber erließ der Vicedom 13. April 1590 an den Stadtrichter Hans Dienstmann zu Radmannsdorf das Nöthige. Dieser berichtete 27. April 1590 daß Andre Jerneiz und Mathias Savid erklärten, sie wollten gern gehorsamen, aber sic seien von aller Zehrnng entblößt nnd könnten sich nicht mit bloßen Händen auf die Reise machen. Schwarz aber habe entgegnet, wenn ihm nur sein Haus, Grund und Güter gcbürlich bezahlt werde, wolle er sich gerne hinweg begeben. Jacob Scherouez, der auf eines Herrn und Land¬ manns eigcnthümlichcm Grund hubsässig, habe sich zu er¬ scheinen geweigert. Diesen Sachverhalt berichtete der Vicedom 1. Mui 1590 an den Hof. 98) Erzherzogin Moria, Grüz, 6. August 1590, au Nirlas Souhomo zu Wolfspichl. Nachdem Die von Laibach einen widerwärtigen Berga- maschkhcn „Alexandrin genannt zum Stadtrichtcr gewählt, auch die catholischen Bürger allmählich aus dem Rath aus- zuschlicßen uud protestantische einzudringcn unterstanden ha¬ ben sollen", so soll der Viccdom die aufgenommcncn neuen Rathsfrcunde und den Stadtrichter sofort abthun und be¬ urlauben, auch bei Denen von Laibach darob sein, daß Katholische, wie sic jüngst den Laibachern namhaft gemacht worden, cingcsctzet werden; auch soll Vicedom die Rädel¬ führer dieser Confusion und Widerwärtigkeiten «»zeigen. 99) Erzherzogin Maria, letzten Jänner 1591, an Die von Laibach mit Bezugnahme aus die Befehle Erzherzog Carls, einen Katholischen zum Ztadtrichter zu wählen. Nachdem nun Die von Laibach dem Vernehmen nach dieser Verordnung etliche Jahr her nachgekommcn, aber nach Erzhcrz. Gemahls Ableben sofort einen unkatholischen Stadt¬ richter gewählt, den katholischen abgesetzt, so werden sie an¬ gewiesen, sogleich zu einer neuen Wahl zu schreiten und einen Katholischen zu wählen. 100) Erzherzog Ernst, 12. März 1591, an Vicedom Niclas Bonhomo auf einen von diesem unterm 22. Jänner an Erzherzogin Maria gerichteten Bericht wegen des ucu- erwählten seelischen Stadtrichters — wird aufgetragen zu berichten, ob Die von Laibach dein an sie unterm letzten Jänner 1591 ergangenen Befehl nachgekommen sind oder nicht? Hierüber erließ Viccdom am 20. Mürz 1591 Weisung an Die von Laibach, zu berichten, wie es sich damit verhalte. 101) Erzherzog Ernst, 9. April 1591, an Niclas Bonhomo, Vicedom, daß, nachdem zufolge Bericht vom letzten Mär; der Magistrat erklärt, zu nächster Wahlzeit einen catholischen Stadtrichtcr zu wählen, an die N. Oe. Regierung der Befehl ergangen, dem jetzigen Stadtrichter bis auf Jacobi Pann und Acht zu verleihen. 102) Erzherzog Ernst, Wien, 12. August 1591, an Landcsvcrwalter und Vicedom mit Bezug auf Erzherzog Carl's Befehle, daß in allen landesfürstlichen Städten und Märkten, also auch in Laibach, zu den Bürgermeister- und Richterstcllcn blos Katholische gewählt werden sollen. — Nach¬ dem nun Die von Laibach Dem etliche Jahre nachgekommen, haben sie im Juli 1590 den Alexandrin zum Stadtrichter gewählt und sind deshalb von der Erzherzogin Maria ver¬ wiesen und zur schuldigen Gebühr ermahnt worden, haben sich aber entschuldigt, sie wollten den nächsten St. Jacobstag einen Andern wählen — haben aber in der letzten Wahl wieder den Alexandrin auf ein Jahr wiedergcwählt und nach Ableiben des katholischen Bürgermeisters den Marx Stcttner ohne Bewilligung gewühlt. Der Viccdom soll Die von Laibach vorfordern und ihnen auflcgen, zu beiden Stel- ! len Katholische zu wählen. 103) Kaiserlicher Befehl ddo. Grüz, 8. November 159/, an -cu viccdom Ludwig Camillo Zwarda. Getreuer Lieber! Wie osft weilaud unser geliebter Herr Vater scligister Gedachtnnß vnd die seit derselben Gottseligen Ableiben geweste diese vnnserer Landen Allministratoros de¬ nen von Crainburg das Auslaufen zu frcmbden verfürcri- schcn Seelische» Lehren vnd sonderlich gen Egg alles Ernstes gencdigist verboten dessen wicrdest du dich zweifelsohne noch wol zu erinnern haben Wann Uns dann anjetzo glaubwür¬ dig fürkommen wie der Bartelmä Bankho ein burgcr da¬ selbst an Sanct Bartclmestag ditS Jars des schuldigen vnd ainstmals allhic mit mund und Hand gethanen angelobten Gehorsambs vergessen vnd demselben zuwider auf seinen äusser der Statt habenden Maierhof etliche anndere daselbst zu Crainburg wesende Vncatholische zu sich berufen den Predicanten von Egg Bartlmecn Kueifl deme sonst die Stadt 39 ernstlich verboten dahin bewegt vnd sich durch denselben nach ausgegoßner Seelischen Lehr und Gifts sambt obgcdachten Gästen Conununicircn lassen Vnd also mit Verkleinerung Alter vorgchundcn Treuherzigen Warnungen sein schuld gegen Vns als Herrn und Landesfürsten accumulirt So befehlen wir Dir alles sondern Ernsts ganz genedigist das du nit allein ernennten Bankho stracks für dich erfordern auf den Stadtthurm verschaffen mit Wasser und Brot drei Wochen lang speisen vnd nit ehr hcrablassen Er habe dann 100 Crouen Straf gewißlich erlegt Sondern auch denn vleißige Nachfrage halten wollest wer dieselben Burgcrsleut so sich mit Jme an bemelten orth communiciren lassen gewest seien vnd wie du cs verrichtet auch sonst ain und anders befun¬ den haben würdest das wollest vns zu ferner nothwcndigen Fürsehung vmbständlich erinnern auch die 100 Crouen Straf bis auf weitem Bescheid unverwchrt bei einander erhalten Daran beschicht rc. Georg Wannkho, Sohn des Bartelmü, zeigt ddo. 8. Decem¬ ber 1595 dein Vicedom an, daß er sein Schreiben in Abwesen¬ heit des Vaters entgegengenommen habe, damit dieser nicht des Ungehorsams geziehen werde. 104) Erlaß des Erzherzogs Ernst, I. Juni 1592, an Die von Laibach. Nachdem der Stadtschreiber mit Tod abgegangen und nächsten Jacobi mit einer neuen Bürger¬ meister- und Richtcrwahl vorgegangen werden soll, so sollen dazu Katholische genommen werden, sonst werde der Erz¬ herzog tragenden fürstl. Gubernamcnts wegen sie selbst mit Katholischen besetzen. 105) Schreiben des Viredoms, 22. Juli 1592, an den Bischof Johann, Statthalter in Graz, um Verhal- tungSbefehlc wegen Deren von Laibach, welche den Andre Folk zum Bürgermeister, Gregor Fvrstner zum Stadtrichtcr, dann den Hofspitalmeister und einen andern Katholischen Leonhard Job aus dein inncrn Rath in die Gemein versetzt haben. 106) Erzherzog Ernst, Wien, 22. Juli 1592, an Ludwig Camillo Zwärda, Vicedom. Nachdem sich Die von Laibach, entgegen dem am 1. Juni an sic ergangenen Befehl, unterstanden haben, einen sectischen Bürgermeister Andre F o lckh zu wählen, so soll der Vicedom für den Fall, daß der Landeshauptmann im Land wäre, im Einvernehmen mit diesem, sonst aber allein den Magistrat vorfordern, ihm einen Verweis crtheilen und ihm im Namen des Erzherzogs anferlcgen, einen andern katholischen Bürgermeister zu wählen, und es ebenso mit dem Stadtrichtcr und Stadtschreibcr zu halten; im sondern Bedacht, daß dergleichen ver¬ nünftige qualificirtc Personen dorten wohl vor¬ handen sein. 107) Johann, Bischof von Laibach, 31. Juli 1592, an den Vicrdom, theilt ihm das Decret Erzherzogs Ernst vom 22. Juli wegen Erwählung eines katholischen Richters und Bürgermeisters in Laibach und Bestellung eines katholi¬ schen Stadtschreibers mit, indem er hofft, der Herr werde dem „erkannt seiner rühmlichen Dexterität" eifrig nachkommen. Heut vor Tags muß ich mich in meiner gnä¬ digen Fra wen geschäften von hinnen ins Reich hinaus erheben. 108) Bericht des Viredoms, 18. August 1592, an den Erzherzog Ernst über dessen Verordnung vom 22sten Juli 1592. Er habe den Magistrat am 29. vorgefordcrt, ihm die Resolution vorgchaltcn und ihm die Erwählung des Bürgermeisters, dann des Stadtrichters und Stadt- schreibcrs, die gleichfalls seelisch, verwiesen. Darüber sich der benannte Bürgermeister Andre Folkh, Apotheker, dann Gregor Forstner und Hanns Renkh als Stadtrichter und Stadtschreibcr einhellig erklärt, fürstl. Durchl. zu gehor¬ samen und ungeachtet sic ordentlich gewählt, ihre Aemtcr gutwillig abzutreten; allein im Augenblick könne es bei dieser Feindcsgcfahr, auch des durchziehenden Kriegsvolks halben, äusser Erfordernng der Gemein nicht sein. Sie wollten aber diese Gemeinde mit ehesten cinbcrufcn und mit neuer Erwählung vorgehen. Mit diesem Anerbieten sei der Vicedom zufrieden gewesen, als sich aber die Sache etwas zu lauge verzogen, hat er Die von Laibach, 17. August, abermal vorgefordcrt und sic befragt, ob sie endlich der Verordnung Nachkommen wollten. Sie haben sich abermal mit dem Kriegswesen entschuldigt, welches der Vicedom als erheblich genug befunden, und dabei erklärt, daß eben die Gemeinde zur Wahl versammelt sei, und nachdem sic der Vicedom zum nunmehrigen wirklichen Vollzüge gemahnt, seien sie aufs Rathhaus gegangen und haben anstatt des Folckh den Vcnturin Trcvisan, der einige Jahre im Rath saß und den man den wülischcn Goldschmidt nennt, einen Katholiken, zum Bürgermeister, und anstatt des Forstner den Georg Stekhlina, Spitalmcister des Bärgerspitals, am 17. August gewählt. Wegen des Stadtschrcibcramts haben sich Bürgermeister, Richter und Etliche aus des Raths Mittel am 17. versammelt, sind zum Vicedom gekommen und haben angebracht, nachdem an einem Stadtschreibcr, der ihre Ge¬ bräuche, der Stadt Gelegenheit, die alten Handlungen und Geschäfte wisse, merklich viel gelegen, sie aber derzeit eine dergleichen qnalificirte katholische Person nicht wüßten, bäten deshalb, der Vicedom möchte dem Erzherzog berichten und rathcn, daß obiger Hans Renkh, der lange Jahre ihr Raths- frcund gewesen und noch ist, anch seit Absterbcn des Stadt- schreibcrö das Amt verwaltet hat und anjetzo zu ihrem Stadt- schrcibcr begehrt worden, in dem Dienst verbleiben möchte. Der Vicedom berichtet dies, zustimmend, daß dem Renkh das Amt so lange belassen werde, bis eine katholische Person sich finde. Nachtrag. Die Vorgefordertcn waren: Folk, Forstner, Alexandrin, Leberwnrst, Marschall, Stekhlina, Sonze, Renkh, Tschoule. Gewählt wurden äusser Stekhlina und Tre- visa n noch Leberwnrst, Marschall, Weinfürer, Dnrlachcr, Tschoule, Alexandrin. 40 109) Erzherzog Ernst, Wien, 9. Sept. 1592, an Ludwig Camillo Schmorda, Viredom in Kram, nimmt zur Kcnntniß die Verhandlung mit Denen von Laibach wegen der Bürgermeister - und Richtcrwahl und erkennt den Fleiß und Dexterität des Vicedoms an, genehmigt die erfolgten Wahlen und die einstweilige Belassung des Hans Rcnkh als Stadtschreiber, doch soll der Vicedom sich um eine geeignete katholische Person umseheu, welcher dieses Amt anvertraut werden könnte. Hierüber berichtet Vicedom, 19. Sept. 1592, daß er den Befehl empfangen und Die von Laibach verständigt. Was die Ersetzung der Stadtschreibcrstelle betreffe, so habe er schon gleich nach des letzten Stadtschreibcrs Jacob Krauß Tod sich um einen Nachfolger umgeschen, und da seien ihm des Gedachten Bruder, Daniel Krauß, der vordem zu Pcttau eine Zeit lang Amtsschreiber gewesen, und der fürstl. Wag¬ meister Anton Feichting namhaft gemacht worden, beide katholisch und für diesen Dienst befähigt; allein er glaube, daß Diesen die erforderliche herzhafte Beständigkeit abgehc, das Amt in diesen kritischen Zeiten (da die Bürgerschaft nicht allein durch die Landschaft, sondern auch die protestan¬ tischen Lehrer, deren in der Stadt nicht wenig vorhanden, in ihrer Widerspenstigkeit bestärkt werde) zu versehen. Es sei eine Person nöthig, welche nicht mit liederlichem- xori8ir6u zu Jedermanns Wohlgefallen sich durch der¬ gleichen trutziger Leute Widerwurf schrecken oder abwendig machen ließe, sondern seinen Beruf eifrig erfülle und gemeiner Wohlfahrt unpräjudicirlich und servatis gnibus enngus stzivunäis gegen allermeniglich sich aufs glimpflichste erzeige und accomodiren möge. Er sei daher von obigen Candi- daten abgekommen und schlage den Aufschläger zu S. Veit am Pflaun Urban Mischma, welcher katholisch, der Sprache kundig und unter den unruhigen S. Veitern nicht wenig Mühsal seines Dienstes wegen bestanden, vor. Werde diesem Vorschlag Folge gegeben, so hoffe er in Kürze es dahin zu bringen, daß der ganze Rath katholisch; obwohl Mischma auf sein des Bicedoms Ersuchen sich anfangs des Dienstes geweigert, sei er doch zuletzt gegen einige Be¬ dingungen, welche nicht unbillig und welche er daher anzu¬ nehmen rathe, eingegangen. Dieses wolle er fürstl. Durchl. zu fernerer dem all- hiesigen xor so sueeumbirsnäeu 6atboli- vibmus ersprießlichen Entschließung berichtet haben. 110) 1593 kommt Magister Jacob Prante- lius, E. E. LandschaftSchulrcctor, als faschang'scherGerhab vor im Laudschrannenprotokoll vom 9. Februar. Ebenda Adam Bochoritsch wegen eines Zehent- proceßes gegen die Nachbarschaft von Smerje, 14. December. Demselben wurden auf Ausbleiben der Beklagten 67 fl. 19 kr. Schadenersatz zuerkaunt, sammt Eppens. 111) Richteramtsvermalter, Rath und ganze Ge¬ mein Tschernembl, 12. Juli 1593, an -en Vicedom. „Fügen E. Gnaden gehorsamst zu vernehmen daß wir der Inner und Äusser Rath auch ganze Gemein den letzten Juni und wehr. Jahrs (als wir alle Jahr am selben Tag wegen erkhüssuug des Stadtrichters dem uralten Gebrauch und Gewohnheit nach pflegen zusammen kommen und zu Erwählung eines tauglichen Stadtrichters in Gottes Namen einen Anfang gemacht und neben den fertigen Richter der Ordnung nach 4 in iuuern Rath zu einem Richter dem Äußern Rath und Einer ehrsamen Gemein in die Losung gegeben daß sic darauf Zeigern und Fürweiscrn dicß Micheln Schifkouitschen in Erwägung und Bedeutung daß er nicht allein der teutschen Sprach sondern auch in geschriften kün¬ dig und erfahren ist, mit mehreren Stimmen als eine taug¬ liche und wohl qualificirte Person zum Richter-Amt erwählt haben den wir zu E. Gnadeu als landessürstl. fürgesetzte Obrigkeit zu ferneren Bestätigung hieinit abgefertigt haben Gehorsamst fleißig bittend E. Gnaden wölle Jme Stadtrichter sowohl auch das armb Stätl aus christlichen und väterlichen Mitleiden gnädig lassen befohlen sein. Auf derAußenseitediesesSchreibensvon der Hand des Vicedoms: Michl Schifkovitsch ist sectisch dcrwegcn rejicirt bis Die von Tschernembl einen katholischen Richter wählen. 112) üericht des Vicedoms, Laibach, 26. Juli 1593, an den Erzherzog. Die von Tschernembl haben den Schifkovitsch der sec¬ tisch zum Richter gewählt, und ungeachtet ihn der Vicedvm zu bestätigen Bedenken getragen und sie zur Erwählung eines Katholischen angewiesen, ihn doch wicdergewählt, vor¬ gebend, er sei allein aus ihrem Mittl der teutschen Sprache kündig, während doch in der Gemein, davon sie keine Meldung thun, wohl taugliche und tcutscher Sprach erfahrne Leute zu finden sein mögen; zudem ist allhie als in der Hauptstadt Niclas Durlach welcher auch nit teutsch kann, dein Stadtrichteramt und gemeinen Wesen, daran wohl ein Mehreres gelegen, nit ein sondern mehr Jahr nacheinander wohl vorgestanden, da nun Denen von Tschucrnembl dergleichen beschwerlicher Eingang gestattet, würden ihnen sonder Zweifels andere Städte und Märkte auch nachthuen und sich E. fürstl. Durchl. cinist genombenc gnä¬ diger Verordnung widersetzen wollen. Zu Verhütung alles Dessen und mehrlei Uuraths werden E. fürstl. Durchl. Ihnen den von Tschernembl diesen Unfug zu verweisen dann auch die ferner guädigst zu befehlen wissen. 113) Vermalter Richteramts, Rath und die Gemein Tschernembl, 1. August 1593, an den Viredom, „schicken Zeigern und Fürweiscrn Dieses uuscrn erwählten (seelischen) Stadtrichter übermalen zu E- Gnaden gehorsamst zu mit diemüthiger Bitt E. Gnaden welle Jme zu Nutz und Wohl¬ fahrt auch Ausnehmung des armen abgeprendtcn Stättleins 41 vorigen gehorsamen Anlangen und Bitten nach auch in Erwä¬ gung, daß er bereits in gemeines Stättleins Namen mit Schickung eines Sämb Khlcppcrs und Samers in das Läger zu dem jetzigen Veldtzug wie dann auch noch hievor das seinigen weil gemeine Statt dermassen erarmt das nicht ein Heller gehaben mag, nicht ein wenig dargcbcn sondern noch ! ausgebcn thuct und Jme sein Ausgeben bis etwa die gar geringe Steuer nicht eingefordert wird, gemeine Stadt nicht ! in Vermügcn ist, gnädig bestellen auch Acht und Pann ver¬ leihen und hicrinnen an den scharpfen Gränizen weil derlei tauglicher Leut Gott weiß hie nicht vorhanden sein, keine Bedenken tragen. Solches alles wellen wir vmb E. Gnaden so viel menschlich und möglich mit unseren geringen doch willigen Diensten hinwieder zu beschuldcn gcflissen sein. 114) Erzherzog Ernst, Ebrrstorf, 10. Äugnst 1593, an N.» den angesclzten Richter und Rath zn Tscheriiembl. Es wird ihnen die Wahl des Schifkovitsch zum Stadt¬ richter verwiesen, sie beauftragt, zu einer neuen Wahl zu schreiten und einen Katholischen zu wählen. 115) vermalter dos Richteramts und Rath zu Tschrr- urmbt, 13. Sept. 1593, an den viredom. Daß sic auf fürstl. Befehl den Micheln Schifkovitsch abzusctzcn und einen katholischen Stadtrichtcr zn wühlen, und noch bevor ihnen dieser Befehl übergeben worden, um ihren Gehorsam zn beweisen, den Vorweiser Dieses Leonhart Jelen, welcher katholisch, mit mehreren Wahlen zu unse¬ rem angehenden Richter erwählt haben. Darüber erließ der Viccdom, 15. Septbr. 1593, an Obige einen Befehl, Jelen habe angebracht, daß Etliche unter dem Rath sich den: Gericht widerspänstig erzeigen, daher befehle Er von Amtswcgcn, daß dem Jelen als aus landcsfürstl. Macht vorgesetzten katholischen Stadtrichter aller Gehorsam erzeigt werden soll. 116) R., Richter, Rath und -ir ganze Gemein in Rudolfswerth, 11. October 1593, an -en Rice-am. Sic scicn dcm fürstl. Befehl, bei der Gerichtswahl am Sonntag vor S. Gallen-Tag nur catholischc Personen zu wählen, bisher in Fricdcnszcitcu, da die Gränizen weiter und das Kricgsvolk nicht täglich, wie jetzt durchgczogcn, gehorsam nachgckomincn. Nun aber, da zu besorgen, daß Dieses noch zunehmcn werde und die Kricgsläufte daher erfordern, daß vermögige und schriftkündige Personen, die den durchreisen¬ den Hauptleuten und Andern Red und Antwort geben können, es sei nun was immer für einer Religion, zu Richtern gewählt werden, von den katholischen aus dem Nathsmittel seien Etliche des Lesens und Schreibens nicht kündig, auch in jetzigen Läuftcn zu arm, wann einiges Kriegsvolk kommt, sie nur nach des Richters Losamcnt fragen, er muß mit ihnen handeln, Nothdurft versehen, Red und Antwort geben. Und nachdem wir auch mit Wirthshänscrn übel versehen und da es nicht recht, wie mans gleich etwan haben wollt, zugeht, so ist alsbald der Richter mit ungebührlichen Wort angetastet und man will ihn, wie es dann sertigs Jahr beschehen, nur bei seinem Bart nmbziehcn. Sic haben da¬ her (gestern) den 10. Octobcr den Adam Gritschcr, obwohl Augsburgischer Confession, zum Richter gewühlt, der aber in Religionssachen nichts, sondern allein unfern hohen und großen Nöthen, nachdem das arine Statt in große Abnahme gekommen ist, zu handeln haben wird. Der ist ein Handels¬ mann, schreibens und Lesens kundig, der in der Noth Red und Antwort es sei hoch oder Nieder geben auch Hauptleute und dergleichen Personen beherbergen kann. Der sich aber anzunehmen weigere, daher sie mit eignem Bothcn dem Bice- dom zuschreiben und bitten, den Gritschcr mit seiner Ein¬ rede abzuwcisen, ihn zu bestätigen, damit ihm am nächsten Samstag als S. Gallentag das Richteramt übergeben werden kann. Hoffen auch, daß fürstl. Durchl. ihncu das nicht als Ungehorsam anrcchncn werden, da sic dazu gezwungen sind aus obigen Ursachen. 117) Vicedomamts-vermalter, 12. Octobcr 1593, an R., Richter, Rath und E. E. Gemein zn Rudolfs- werth, womit ihnen anbefohlen wird, den an: 10. zum Stadtrichter.gewählten Adam Gritschan, welcher eine Be¬ schwerde eingebracht, daß er der landcsfürstl. Verordnung entgegen, da er nicht katholisch, zum Stadtrichter gewählt worden, welchem Amte er wegen seiner vielfältigen Privat- vcrrichtnngen füglich nicht vorstehen könne — seines Amts zu entheben und einen andern tauglichen katholischen Richter zu wühlen, damit nicht auf den unverhofften Gcgenfall die Sachen an Ihre fürstl. Durchl. selbst gelangen zn lassen vonnöthcn werde. 118) R., Stäräschiua, Rath und Gemein zu Mött- tiug, II.Octobrr 1593, an -cn viredom Didmig Camillo Schmorda. Daß sie auf Ihrer fürstl. Durchl. Befehl und derselben hierauf zu uns abgesaudtc Commissaricn rcformirtcn und gegebenen Ordnung am S. Michaels-Tag den Ueberbringer Marx Tschäpnikh unseren Mitverwandten Raths Freund zum Stadtrichter gewühlt haben, und bitten, der Viccdom möge ihm Pann und Acht verleihen auf ein Jahr. Auf der Nmschlagscitc: Meiling pr. Nichterambt, dieser ist Scctisch, solt dcr- wcgcn Denen von Meiling befohlen werden, daß sye einen Catholischen erwcllen. 119) Viccdom, 27. Octobcr 1593, an R., Stara- schina, Rath und Gemein der Statt Mötting ans das Schreiben vom 14. ejusll. Da Tschäpnik nicht der allein seligmachenden katholischen Religion, sondern vielmehr der protestirenden unheilsamben Lehr zugethan, so wird ihnen die Wahl desselben zum Stadt¬ richter hoch verwiesen und im Namen des Landesfürsten aufgetragen, nochmals einen andern tauglichen catholischen 6 42 Richter zu wählen und eilfertig zu der von Alters gewöhn¬ lichen Bestätigung zu stellen. 120) Paul Wiener war Verordneter und genoß die Äeißherdesoldmrg. Perizhofen Oarn. LraZm. 1. Thl. Prot. 5 Nr. 10. Es hat sich zugetragcn, daß Herr Graf Sigmund Thurn Andrem Al ex an drin, Burgern zu Laibach, einen ehr¬ lichen frommen und politischen Burgersmann, so bei ihm Grafen in fürgesetzter Tagsatzung Recht gesuchet anstatt des Rechts ihm die Eisen und Bande fürgestellt, gefangen ge¬ nommen und äusser Lands sud xraotsxtu RsliZionis nach Rom zum Brand verschicket, worauf die Abgesandten von Städten und Märkten die löbl. Stände fleissig und eifrig angerufen mit Bitt die Stände wollen denen Sachen zeitlich und also eifrig nachsinnen, auch die Nothdurft fürnehmen und zeitliche Wendung thun. Hierüber unter 28. October 1593 berathschlagt worden und geschlossen durch die Landtagscom- missarien um willen dessen bei Hof zu anten, mithin sich der Bürgerschaft also angenommen, daß sie bis Herstellung des relegirten Burgers sogar zu der Bewilligung und Huldi¬ gung nicht ehender greifen wollen, daher der gefangene Alexandrin von dem Landesfürsten wieder hat frei gestellt werden müssen, für welche Jnterposition und gute Verrich¬ tung die gesammte Bürgerschaft denen löbl. Ständen mit ewigem Dank zu erkennen sich erklärt. (Perizh. 6. ?. 1. Thl. Prot. 6 Abs. 21.) 121) Rath und ganze Gemein Ratschach, 14. No¬ vember 1893, an -en Vice-om. E. Gnaden an uns vom 27. verwichenen Monats October in Laibach datirt aus¬ gangen Befehl haben wir allererst den 9. dits lauf. Monats November mit aller Reverenz in Gehorsam empfangen und daraus daß wir den jetzigen unfern Stadtrichtcr zu Stunden nach Empfach und Vernehmung dessen, Sachen halber die er zugegen wohl vernehmen wirdet, für E. Gnaden in das fürstl. Vicedomhaus stellen sollen, vernommen, weilen aber solich Befehl etwa nicht wissen wir wo verhalten werden, darzue so ist gleich dazumal unser Richter Amtsverwalter Michl Panzer also wir solchen Befehl empfachen nicht bei Haus sondern seiner Handthierung nach überland gewest, eher hienauf nicht abfcrtigen mügen, bitten wellen uns des in kein Ungehorsam zumessen. 122) Vicrdom Camillo Schwärda, 1v. Dccrmber 1593, an Nie von Laibach. Nachdem der Stadtschreiber Hans Renkh abgesetzt und vom Erzherzog Ernst an seine Stelle der Aufschlagseinneh¬ mer von Fiume Urban Mischina gesetzt worden, der aus besonderer Ehrerbietung diese Stelle angenommen, lassen sich Rathsfreunde und Mittelsverwandtc besonders auch gar schlechte Handwerkspersonen beigehen, den Mi schma als ihren vorgesetzten Stadtschreiber ganz unbescheidenlich und trutziger Meinung anzutasten, und der abgesetzte, aber noch im Rathsmittel geduldete Renkh greife in des Mischma Amts¬ verrichtungen ein, schneide ihm das liebe Brot vor dem Mund ab, wolle viele Kanzleischriftcn nicht ausliefern und implicire sich mit parteilichem Advociren und unzulässiger Prvcuratur von Deren von Laibach Gerichtsstab. Der Bicedom verlangt daher, daß Hanns Renkh bei 50 Ducaten dem Stadtschreiber nicht Eingriffe thue, ihm die Stadtschriften ausliefere. 123) Vice-om, 10. December 1593, an Die von Lai¬ bach wegen sogleicher Entrichtung von 295 Goldducaten ver¬ wirkten Strafgeldes verschiedener Parteien, mit Bezug auf einen Befehl vom 21. März, worüber sich Die von Laibach am 30. chusä. entschuldigt. 124) Die von Ratschach, 13. März 1594, an -en Vice-om. Wie E. Gnaden und Herr verwichncs 93. Jahr von Gayrach hiehcr khumen haben wir arme Bürgerschaft E. Gnaden und Herrn gebeten unfern erwählten Marktrichter Michcln Panzer alhie wegen crsparung der Zehrung zu be¬ statten darüber uns zu Antwort erfolgt, es wäre der Ge¬ brauch solches alhie zu vollziehen nicht, zudem auch da ec- gar auf Laibach khumen sollte, khundt es der Religion hal¬ ben nicht beschehen Weil er aber wegen des durchreisenden Kricgsvolks mit starken Raitungcn überladen gcwcst ist cr also zu Ausgang seines Jars im Amt verblieben Weil wir aber unfern Altherkommcn (nach) jederzeit nächst verstrichen quatember Freitag ein Richter erwählen und wir wie ob- bemeldt wegen des immerzu durchreisenden Kriegsvolks we¬ gen der teutschen Sprach kein anderen Richter der solchen Amt vorstehen möchte in unserm Markt haben khünen, ha¬ ben wir gedachten Panzer neben Urban Threncr widcrumb zu einem Richter erwählt wiewohl sich Threuer wegen seiner hochwichtigen fachen und dieweil er noch im Dienst verpflicht solchem Amt auszuwartcn hoch entschuldigt, derwegcn wir ihm nicht weniger bei Pen anferlegt, und hiemit für E. Gnaden und Herrn neben gedachten Panzer presentircn wellen und bitten gehorsamst E. Gnaden und Herr wellen oftgedachten Panzer weil sich Threuer dermassen entschuldigt und wie uns auch wohl bewußt, daß cr mit Diensten und andern hochwichtigen Sachen überladen, bestatten und in allen günstigen Befehl erhalten. 125) Richter und gemeine Bürgerschaft in Ratschach, 29. März 1594, au -en Vicrdom. Diese Tag ist unser gewester Marktrichter Michel Panzer von Laibach khumen weil cr zum Richteramt nicht bestatt worden haben wir einen andern aus unserm Mittel der catholischcn Religion Namens Sebastian Kopriuiz er¬ wählt der nun derzeit mit Schwachheit beladen und ihmc über Land zu reisen nit getraut, alsbald der aber zu seiner Stärk wiederumb kommt, wellen wir Denselben dis Gott will in Osterfeiertagcn beschehen wird, für E. Gnaden pre- 43 seutiren pitten E. Gnaden uns Solches zu keinem Ungehorsam zu messen. 126) Richter, Rath und gemeine Bürgerschaft Rat¬ schach, 1. Mai 1594, an -en Vicedom. Wiewohl wir unfern alten Richter Michel Panzer der gleichwohl nicht der katholischen Religion zu unseren Markt¬ richter ans bedränglichen Ursachen nachdem Der teutscher und windischer Sprach kundig auf dits laufende 94. Jahr er¬ wählt und dem zu der Bestattung für E. Gnaden und Herrn abgcfertigt weil aber derselbe wegen der Religion E. Gnaden und Herrn nicht anneinblichen gewest, haben wir aus unserm Rathsmittel Sebastian Kopriuiz welcher der katholischen Religion der sich anjctzo sowohl auch noch hie- j vor wegen seiner Leibsschwachheit Alters und übel Gehörs ! halber hoch entschuldigt haben nichts desto weniger den zu einem Richter erwählt und fürgenommen nachdem aber ge¬ dachter Kopriniz durch seine Krankheit und Schwachheit Hal- ! bcr wie wir E. Gnaden und Herrn hievor die Entschuldigung schriftlich gcthan bisher zu der Bestattung vor E. Gnaden und Herrn nicht erscheinen inügen weil es aber mit ihm (Gottlob) zur Pcsseruug geschickt, dennoch haben wir ihmc oftgedachten Kopriuiz neben unfern Mitnachbarn Urban Threucr hicmit für E. Gnaden und Herrn presentiren wel¬ len und bitten E. Gnaden und Herrn gehorsamst die wellen mchrgcdachten Kopriuiz zu solchem Amt gunstiglich annehmen und bestatten. 127) Bericht -es Vicc-oms (vom Jahre 1594). Auf der fürstl. Durchl. Bcrordnung 2. Mai 1594 we- ! gen Einstellung des Auslaufens der Bürger- und Bauer¬ schaft von Stein und Münkendorf zu den seelischen Pre¬ digen und anderen vermeinten Religivusaxoroitisn auf die Schlösser Creuz (Graf Achaz von Thurn) und Steinbüchl (Herrn Sigmund Friedrich von Lamberg gehörig) als Com- missür (mit dem Domprobst Caspar Freudcnschuß) abge- ordnct, habe er sich nut demselben wegen geschäftlicher Ver¬ hinderungen erst an: 19. August zuerst auf Minkhendorf verfügt, dort die drei Unterthemen Urban Koß, Juri Chrischk nr und Niclas Wolf vorgcfordert und weil der letzte nicht zu Haus angctroffen, die beiden Ersten in Bei- I sein des Amtsschrcibers von Münkendorf, Bartl. Schreck, verhört. Ihnen zuerst vorgehalten und sie gefragt, ob sie sich der ergangenen Verordnung gemäß vor dem Pfarrer Mathias Morzina gestellt und sich von ihm unterweisen lassen? Dann ob sie von dem Prädikanten gutwillig lassen und sich in der alten rechtgläubigen katholischen Meinung unterweisen lassen wollten? Antwortete erstens der Koß, Besitzer einer Hofstatt, und soviel aus seinem „überaus muthwilligen Disputiren, das er sich gegen uns ganz unvcrschambter weiß so weit¬ läufig angcmaßt", der Rädlführer der Anderen, ihre Seel¬ hirten (die Prädikanten) hätten ihnen stracks widerrathen, ! sich vor Morzina zu stellen, auch des Gotteshauses Vogtherr Jobst Josef von Gallenberg habe es ihnen verboten, sonst wolle er (Koß) eher Leib und Leben und Alles, was er habe auf der Welt, als der vermeinten Seelenhirten Lehre fahren lassen. Juri Chrischkhar, auch nach seinem Hübl „der Peterli" genannt, antwortete mit wenigen Worten, er wolle sich zum alten Pfarrer und katholischen Glauben keineswegs nit geben noch weisen lassen, dann Jeder werde nach dem er geglaubt, seinen Lohn wohl cmpfahcn. Darauf wurde ihnen im Namen des Erzherzogs und bei Verlust ihrer Huben auferlegt, binnen Monatsfrist von den Prädikanten und ihrer Lehre abzulasscn. Noch denselben Abend begaben sich die Commissarien von Münkendorf auf Stein. Dort ist in Beisein des Land- raths Dr. Johann Grischän, dann des Pfarrers von Mo¬ ralisch, dann des Richters und Raths allda, Niclas Wolf erschienen, befragt wie die Obigen, antwortete er: Von Al¬ ters her sei er in die katholische Pfarr allda zu Stein na Zollutini genannt zum Gottsdienst gangen, nnnmalen aber ein Zeitlang nur durch des Herrn Grafen Achazen von Thurn Prcdikanten Marx Khumbrcchtcn gespeist und versehen wor¬ den. Aber zum Herrn Morzina sei er auf der Aebtissin Vermahnung nur darum nicht gangen weil er etwa dadurch verführt worden sein möchte, was aber die Unterweisung anbelangt, wolle er fichs bedenken. Also ließ man ihn ab¬ treten und gab ihm den Pfarrer von Moraitsch zu, mit wel¬ chem er lange von Religionssachen disputirte. Dann wieder erschienen und nm weiteren Aufschub gebeten. Es wurde ihm sohin dasselbe wie den andern beiden auferlegt. Ebenso wurde dem Jerni Fleritsch, des Spitals Unter - than vorgehaltcn, er antwortete „gut rund" obwohl ihm E. fürstl. Durchl. Meinung bisher noch nicht bekannt gemacht worden, so begehr er doch einige Dilation nicht zum Be¬ denken, sondern wolle sich lieber des Ucbrigen allen und wo möglich nicht nur einer sondern vier Huben eher dann des Worts Gottes zu Creuz begeben. Ihm wurde dasselbe wie den Andern aufcrlcgt. Folgenden Morgens früh 20. Augusti haben wir hie¬ bei (siehe Vcrzcichuiß) durchs Stadtgericht selbst verzeichnete 38 Burgerslcnt alldort, so alle scctisch und des Auslaufens gen Creuz und Steinbüchl gewohnt sein sollen, vor Uns und vbgedachten Chrischän und Richter und Rath erfordert, sind aber nur die ersten 28 erschienen, die letzten zehn aus¬ geblieben. Diesen wurde das Nemliche wie oben deutsch und windisch vorgehalten. Und sie ließen, nachdem man sie vorher abtreteu lassen, durch ihren „Vorgeher" Lucas Aunitsch zu teutsch soviel antworten: Sie erkennen sich E. fürstl. Durchl. und Landesfürstl. Gubernium mit Leib und Gut zu Gehorsam schuldig, berufen sich auf das Stadtgericht, ob sie je ungehorsam gewesen in politischen Sachen, was aber die Religion anbelangt, wisse man vorhin wohl vernünftig zu erachten, wie sie Gott mehr als den Menschen Gehorsam 44 leisten, dann (sie) Inen das Wort Gottes disorts in alweg unbenommen Vorbehalten müssten. Darauf wurde ihnen für den Fall, daß sie das Aus¬ laufen fortsetzcn, Geldstrafen zu 10 bis 20 Goldducaten durch das Stadtgericht cinzutreiben augedroht. Hierauf beschwerten sie sich über des Pfarrers Morziüa ungebührliches und sträfliches Verhalten, besonders weil die Kirche gesperrt, keine Meß noch Predigt gehalten werde, sie daher nothgedruugen anderwärts Fürsehung thun müßten, woraus der Domprobst entgegnete, Die von Stein Hütten sich, wenn sic etwas gegen den Morzina gehabt, an ihn wen¬ den sollen als Erzpriester. V e r z e ichniß der seelischen Unterthemen in Stein, die vor die Commissaricn geladen worden. 1) LucaS Aunitsch. 2) Peter Schcnnizer. 3) Lucas Stegner. 4) Mathes Schümza. 5) Hans Laschkouez. 6) Gregor Schwei- uizer. 7) Franz Freyßmuoth, schlosser. 8) Michael Mann, schlosser. 9) Achaz Passauer. 10) Urban Sparrer uuder der Linden. 1l) Philip Messcrschmidt. 12) Juri Voglar. 13) Michael Laubinger, baader. 14) Oßwaldt Laubingcr, sein Vater. 15) Andre Prunnar, Niemer. 16) Hans Flach. 17) Laure Khirschncr. 18) Hanns Goldschmidt. 19) Adam Burt, Hnctter. 20) Caspar Bnrt, sein Vater. 21) Bal¬ ten« Passauer. 22) Lucas Meriasscz. 23) Marx Strasper- ger. 24) Laure Wenkhouitsch. 25) Mathia Tschcukha. 26) Adam Bernekh. 27) Georg Drembl. 28) Gregor Raum. 29) Jeronimc Sparrer. 30) Georg Raschitsch. 31) Michael Tischler. 32) Christof Maurer. 33) Marx Podcr. 34) Lucas Straßpergcr, Scherer. 35) Urban Prossen. 36) Anthoni Maurer. 37) Adam Martiniz. 38) Licnhardt Wildt. 128) Verordnung Erzherzog Marimilian's, 2. Mai 1594, an Richter und Roth der Stadt Stein, dann gleichlau¬ tend an die Aebtisstu in Müickendorf, wegen des Hinaus¬ laufens zu den fremden und unkatholischen Dxoroitisu, zu¬ gleich wird befohlen, daß sieden Fleritsch als Rädelsführer (der sich wider unser allein seligmachende Religion vor Andern auflchncn solle) durch allerlei dienstliche Mittel zur katho¬ lischen Religion und zum Pfarrer behufs Unterweisung ver¬ weisen sollen, lasse er sich nicht gehorsam finden, so sollen sie darob sein, daß er sein Hubengnt und Zugchör znstifte und in einer gewissen Zeit verkaufe und sich aus dem Stadt¬ gebiet fortbcgcbe. Dasselbe wird der Aebtissin wegen des Untcrthans Peterle in Perau befohlen. 129) Erzherzog Maximilian, Administrator des Hochmeistcrthums in Preussen, Meister Deutsch Ordens in Deutsch und waltischrn Landen, Grave zu Ty rot, an Caspar Frcudenschuss und Ludwig Camillo Schwarda, ddo. Graz, 2. Mai 1594. Nachdem vorgekommen, daß Etliche aus der Bürger¬ schaft in Stein zuwider den schon von Erzherzog Carl aus¬ gegangenen vielfältigen Befehlen zu den seelischen Predigen und andern vermeinten Rcligionscxercitien sowohl auf des Achaz Graf v. Thurn Schloß Creuz als aus das Lamberg- schc Schloß Steinbüchel hinauslaufcn und sich mit sondcrcr Aergerniß und verächtlichem Trotz fast alle Feiertag und Feste allda finden lassen sollen, so werden die Adressaten zu Commissaricn verordnet, sich nach Stein zu verfügen, um den gedachten Bürgern das Auslaufen bei Strafe, 10 bis 20 Du- caten in Gold, einzustellen, sic auch dahin zu bereden, daß sie sich an ihrem ordentlichen Seelsorger genügen lassen. Hier¬ über ist Bericht zu erstatten und der Viccdom hat besonders zu wachen, daß den an Die von Stein erlassenen Befehlen Folge geleistet werde. 130) Viccdom, 16. Juli 1594, an Nie von Gnrkfeld, weil sie den Stadtrichter noch nicht zur Bestätigung vorge¬ stellt haben, will für diesmal absehen, der fürstl. Dnrchl. wegen Aufhebung der mißbrauchten Stadtsreihcitcn zu be¬ richten, trägt ihnen daher auf, sofort nach Erhalt Dieses einen katholischen Stadtrichter zu erwählen und zur Bestä¬ tigung vorzustellen und sich wegen der bisherigen Unter¬ lassung zu rechtfertigen. 131) Richter und Rath in Gnrkfeld, 21. Juki 1594, an den Vicedom ans einen Befehl vom 16. Juli 1594, daß sic „durch das jetzige Kriegsvolk, mit welchen: wir täg¬ lichen überhäuft nicht in unserer täglichen Arbeit sondern auch in Nachkommung unserer Statuten Freiheiten und Gewohnheiten in Erwählung unseres Stadtrichters ja auch Ersatz anderer Aemtcr bisher gar verhindert worden," wel¬ ches ihnen der Vicedom als Ungehorsam anrcchne. Durch fünf Wochen sei das stcircrische und carncrischc Kricgsvolk bei 800 Mann mit unerschwinglichen: Schaden in Gnrkfeld gelegen und es ziehe noch täglich und stündlich durch, daher die von Gnrkfeld ihren alten Stadtgebrauch nicht proscqui- rcn und den Stadtrichtcr nicht stellen können. Bisher hätten sie noch keinen Stadtrichtcr ordentlich wühlen können, da der jetzige nur die Verwaltung führe; sobald sie das Kricgsvolk los werden, wollen sic zur Bestattung des Stadtrichters schreiten und ih«: den: Viccdom znschicken. 132) Verhör, 19. August 1594, in Münkendvrf in: Beisein Bartclmä Schreiber, Amtsschreiber. Juri Chrisch- kar sonst nach der Huben der Pctcrli genannt, des Gottes¬ hauses Unterthan mit einem schlechten Hüble, Urban Koß, Munkcndorfer Unterthan auf einer Hofstatt, sind durch Herr«: Domprobst und durch Herrn Viccdom in Kram in: Namen Jrer fürstl. Durchl. befragt worden wie folgt: Ob sie sich auf Anweisung der Fr. Aebtissin vor Herrn Pfarrer zu Stein gestellt haben oder nicht? Antwort des Koß, Ihnen sei durch Ire vermeinte Hirten sich vor Herrn Morzina zu stellen widcrrathen, der Herr von Gailenberg als Vogthcrr habe ihnen solches gleichfalls verboten. 45 . Weiter befragt ob sie sich Ihrer vermeinten Seel¬ sorger und Rathgcbcr hinfüro enthalten und zu ihrem rech¬ ten Pfarrer um Unterweisung begeben wollten oder nicht? Antwort des Koß er wolle sein Leib und Leben ehe denn sein Meinung und vermeinte Seelhirten lassen. Als ihm Herr Domprobst zugesprochen er könne we¬ der lesen schreiben noch das Vaterunser recht beten Antwort er Koß, anfahend das Vater Unser zu beten, als er einst die¬ ses Gebet gesungen, habe Gott sein himmlischer Vater diese Worte zu ihm gesprochen: Vertraue auf mich und ich will dich nicht verlassen. Nochmalen befragt ob sie von ihrer neuen Meinung ab und zu der alten Kirche wieder einstehen wollten? Ant¬ wort Koß alles was man ihm zu erlangung des ewigen lebens lehren und unterweisen würde, das wollte Er gern annchmcn und folgen, wird befragt anfs Ja oder nein gedrungen. Antwortet Koß Christus hab ihn gelehrt, wann falsche Lehrer in Schafskleidern ihn überreden wollten er solls nicht hören, vom heil. Evangelio Wöll er nit lassen chend leib und leben verlieren. Wider befragt ob er die abweg und lutherische lehr meiden Wöll oder nit? Antwortet Koß, Er folge Niemands dann Gott. Pcterli ist befragt ob Er dem rechten altgläubigen Pfarrer sich wieder untergeben wolle oder nicht? Antwort Nein dann Er und Jeder werde seinen Lohn cmpfahn nachdem er geglaubt. Hierauf ist Jhueu beiden in Jrer fürstl. Durchl. Na¬ men eingebunden, daß sie inner Monatsfrist entweder die Predicanten bei Verlierung ihrer unter dem Gotteshaus Munkcndvrs habenden Gründt vermeiden oder aber im Wi¬ drigen die Beurlaubung von der Frau Aebtissin erwarten sollen. N i e l a s W o lf, auch Munkcndorfcr Nntcrthan, ist be¬ fragt, wohin er bisher zum Gottesdienst gangen und wo er commnnicirt? Hat gcantwort allda zu Stein ug, sellntiui sei Er zu Dienst Gottes vor Alters gangen, aber nunmalcn zu Creuz durch Herrn Marx des Herrn Grafen Prädikanten gespeist worden. Weiter befragt ob Er nit von der Fran Aebtissin hievon abzustehcn dann zum Pfarrer ans Stein um Lehr und Unterweisung zu gehen vermahnt worden. Antwort Ja, aber er möchte dadurch verführt werden, derhalben sei Er zum Pfarrer nit gangen. Hierauf mehr befragt ob er abstchen und sich weisen lassen wöllc oder nicht? antwort Er wöll sich darüber be¬ denken also Ist Ihm ein Stund Dilation crtheilt. — Als er nun wider fürkommcn auf noch weitere Zeit Dilation begehrt ist Er so weit beschieden Er soll inner Monatsfrist entweder sich durch Herrn Pfarrer allda weisen lassen oder aber die Beurlaubung von der Frau Aebtissin versehen. vollem Jerni Flo ritsch dem Spital allda zu Stein dienstbarer Unterthan befragt ut supra Ob Er von seiner als seelischen Meinung ab und wider zu catholischer Religion treten wolle. Antwort Nein und Er wöll sich lieber des klebri¬ gen allen dann des Worts Gottes zu Creuz verwegen, be¬ gehrt auch kein Dilation zum Bedenken wiewol Jetzige fürstl. Commission vor Diesem nie fürgehalten. Daraus ist ihm eingebunden Inner Monatsfrist die Beurlaubung vom seinigen und Denen von Stein zu ge- wartcn, sofern er sich inzwischen noch nicht zum Weg legte, dann die Huben einem andern Catholischen zu verleihen. Flo ritsch antwort er Welt sich deswegen wo möglich vier nicht nur einer Huben gern begeben. 133) Acium Stein, 20. August 1594, prüsidirt Viee- dom, Thumprobst und Herr Dr. Grischän. Die fürstl. Commission vom 2. Mai verlesen dann windisch fürgehalten worden, sein 28 benambte Burger darzne erschien 10 ausblicbcn. Sein befragt und vermahnt sich zu erklären ob sie von ihrer seelischen Meinung und Auslaufen zu solchen Predigten abstehen dann ferner widerum sich beim hiesigen catholischen Pfarrer unterweisen lassen wollten oder nicht? Geben die Antwort sammend durch Lucaö Aunitsch. Sic erkennten Ihr fürstl. Durchl. für Ihren gnädigen Herrn Guberneur mit leib hab und Gut gehorsamst äusser der alleinigen Jrer Seel Seligkeit davon sie sich nicht geben noch ihnen die benehmen lassen könnten. Aunitsch ferner zu windisch man wisse vorhin als Verständiger daß sie Gott mehr dann den Menschen zu gehorsamen schuldig, referirt sich auf Herrn Stadtrichtcr selber ob je einige un¬ ter Ihnen in politischen Sachen ungehorsam gewest, sein sie da eine Strafe darum auszustehcn, aber das Wort Gottes nehmen sie bevor. Hierauf ist ihneu ferner bei 20 Ducaten Pen gedroht worden, solche soll Herr Stadtrichtcr sowohl beiden an- als ab¬ wesenden als oft Einer zu Predigten hinauslauft mit Ernst nnabläßlich in Jr Durchl. Namen ein und abfordern dann im Widrigen die verwirkte Strafe nur bei ihm Richter gesucht werden müsste. Aunitsch meldet ferner sic hätten gleichwohl was ihnen aufcrlegt, vernommen, referiren sich aber aufs gericht selbst zugegen sammt der ganzen Gemein wie etwa ungebührlich sich der jetzige Pfarrer verhalte, daß sie bei ihm je weder Gotsdienst noch Predigt zu finden wissen, sondern müssen sich nothhalben anderwärts versehen. Herr Thumprobst antwortt Sei für sein Person im Land beachtet (?) als des Morzina fürgcstellte geistliche Obrigkeit aber habe nie keine Klage wider ihn vernommen, wo aber sie nachbarn ordentlich darum einkommen, wöll er 46 ihnen genügsame Ausrichtung verhelfen. Jnmassen es gleich¬ falls durch Herrn Patriarch unlängst auch beschehen war, wann sich die Bürgerschaft im Wenigsten erklagt hätte. Aunitsch meldet weiterhin als gemain was die von Stein dem Morzina an Herrn Patriarchen für Kundschaft ertheilt, haben auch nie nichts darum gewußt. 134) Erzherzog Maximilian, 19. Ortober 1594, an Die von Laibach, verweist ihnen, daß sie gegen den Landesvicedom ungebührliche Oouvoutiouln angestellt und sich ihm in mehr weg ungehorsam erwiesen haben. 135) Erzherzog Maximilian, 19. November 1594, an -en Äbt z» Sittich, Domdcchant zu Laibach, und Dr. Johann Grischän. Nachdem im Laibacher Stadtwescn im Wcindazbestand, Steuergeld, Stadtcammergefällc und Bnrgerspitalseinkom- meu eine große Unwirthschaft, auch sonst in Administration der Gerhabschastcn und Verwaltung der Pupillae- und Stadt¬ güter Eigennutz herrsche, auch Witwen und Waisen das ihnen Gebührende nicht erlangen können. Es werden daher die Obbenanntcn zu Conunissären zu Untersuchung der Sachen ernannt, auch sollen sie erheben und berichten, wie viel Die von Laibach und jeder Bürger in sxeeio fremden auslän- dischen Leuten schuldig seien. 136) Viredom fordert unterm 16. November 1594 Denen von Stein Gericht ab, was sie in der Sache ver¬ fügt, ob sich die Bürger gehorsam oder ungehorsam bezeigt und ob und welche Geldstrafen in Summa verwirkt und abgesordert worden, da der Vicedom, wie er sagt, bei seiner jüngsten Anwesenheit in Gräz an die über die Commission zu erstattende Relation erinnert worden. 137) Richter und Rath der Stadt Stein, 17. No¬ vember 1594, an den Virrdom Camillo Schwärda. Berichten aus Anlaß der von dem Viccdom und dem Domprobst Freidenschuß im August in Stein abgehaltenen Commission wegen der sectischen Bürger und der diescrhalb erlassenen Befehle, — sie hätten bisher bis auf den 13ten November alle Sectischen (bis auf den Wild (Lienharts und Lucas Aunitsch, welche dem Stadtrichter getrotzt und ihn gewarnt, er solle gut Achtung geben, daß er sich nicht „prenne", daher auch die verwirkte Strafe bis aus des Vicedoms An¬ kunft nicht eingefordert werden könne) gehorsam befunden bis auf 10 (unten verzeichnet), welche wegen Hinauslaufen am 13. desselben Monats mit 20 Goldducaten Strafe be¬ legt und am 17. November bis zu deren Erlegung gefangen gesetzt worden. In einer Nachschrift wird um Verhaltungsmaßregeln gegen den Wild, der auch sonst dem Stadtrichter nicht Ge¬ horsam leisten wolle, gebeten. Vcrzeichniß der Verhafteten. Peter Schounizer, Lucas Stegnar, Lucas Aunitsch, Valtein Passauer, Achaz Possauer, Merx Straßperger, Georg Nestler, Andre Riemer, Lienhard Wild, (Lucas Merjasez gestrichen), Lucas Straßperger. 138) Erzherzog Maximilian, 19. November 1594, an Die von Laibach. Zu den Stadtämtern, Camrer Spitlmeister undKirchen- pröbst sind bei der bevorstehenden Wahl nur Katholische zu wählen und die Kirchenpröbste zur Rechnunglegung zu ver¬ halten, bei Strafandrohung. 139) Erzherzog Maximilian, 19. November 1594, an Die von Laibach. Hanns Renckh, bisher gewesener Mitverwandter und Stadtschreiber, soll sich viele Jahre aus Gerhabschastcn und Waisengut aufgehaltcn und zugleich Gcrhab, Procurator, Schriftenstcller und Stadtschreiber, auch sich sonst ungebür- lich und strafmäßig verhalten haben. Es ist daher Renkh sofort aus dem Rathsmittel und allen Stadtämtern zu ent¬ lassen. Ferner wird berichtet, daß der Stadtrichter Georg Stekhlina die armen Parteien mit Verlängerung ihrer Ver¬ höre drückt, auch sonst sich ärgerlich und uucatholisch verhält und bei Andern solches Verhalten hingehen läßt. Es soll daher der Stekhlina zu ordentlicher Versetzung der Justiz angehalten werden. 140) Erzherzog Maximilian, 19. November 1594, an den Viredom Heinrich Camillo Smärda. Da Caspar Serniz, Bürger von Laibach, der sich bisher Catholisch simulirt, am FrohnleichuamStag, als mit dem heil. Sacra- mente an seinem Haus vorübergegangen, zu sonderbarer Verschimpfung eine alte zermvderte W e ib e r s a tt el d ecken mit kothigen Stegreifen, ausgehängt, so soll ihn der Vice¬ dom alsbald vorfordern, ihm diese Ungebühr verweisen und ihn 1 Monath lang im Bicedomhans daselbst mit Wasser und Brot gefangen halten. 144) Erzherzog Maximilian, 19. November 1594, an Landrsverwalter und Vicedom. Nachdem in Laibach nicht nnr bei dem gemeinen Pöfel, sondern auch bei dem Stadtrichter ein ärgerliches unbußfcrtigeS Leben mit Außerachtlassung und der ange- setztcn Feier- und Festtage und sowohl hinsichtlich des Tür- kcngebets als des verbotenen Freuden- und Saitenspiels Un¬ gehorsam gezeigt wird und bei immer überhand nehmender Gefahr das Jubliren, Tanzen und Springen nicht zulässig sonder der Allmächtige mit Gebet versöhnt werden solle, so wurde Den von Laibach ihre Ungebühr verwiesen, und sol¬ len Landesverwalter und Vicedom die Befolgung überwachen. 142) Georg Kisl, Lanbesverweser in Crain, De¬ cember 1594, an den Vicedom Ludwig Camillo Schwärda um Freilassung feines besoldeten Dieners Caspar Serniz (der die Relation meiner Verrichtung die Grä- nizhilf am abgelofenen Reichstag erlangt, betreffend, unter¬ handelt und noch nicht vollendet hat). Obwohl alle Regie- 47 rungen, Herren und Landesfürsten dieses Herzogtums Crain diese uralte Freiheit, deren kais. Confirmation und goldene Bull ich jetzo mit mir ins Land gebracht, befestigt, daß dieselben Herren und Landesfürsten nemlich zu unfern der Landleute Dienern äusser Rechts nichts zu sprechen haben sollen, noch wollen, so würde sich der Landesverweser doch, wenn der Diener eines Verbrechens geziehen würde, ja wenn es sein eigner Sohn wäre, dieser Freiheiten nicht ge¬ brauchen, so aber müsse er um Angabe seines Verbrechens bitten, da der Herr wohl wisse, daß die Welt voll falscher Angeber ist. 143) Nene Eingabe des Nämlichen, präs» Iv. De¬ cember 1394, ihn einer Antwort zu würdigen. Beigefügt eine italienische Epistel gleichen Sinnes. 144) Ludwig Camillo Schwarda, Vicedom, 11. De¬ cember 1594, an -en Landesverweser Kisl, erwiedert ihm, daß sein Diener Serniz ans einen Hofbefehl in die Buße mit Wasser und Brot nur auf eine kurz benannte Zeit arrestirt worden, daß er (der Vicedom) nicht Befehl habe, sich mit dem Kisl oder Denen von Laibach, die sich unnötigerweise in die Sache gemengt, sich in ein Dispu- tat einzulassen, noch ihnen Ursache oder Abschrift des Be¬ fehls zu eröffnen, da es getreuen Untertanen nicht gezieme, Ihre fürstl. Durchl. zu sindicircn. Der Herr möge daher die fürstl. Resolution mit Geduld erwarten oder selbst zu Hof solicitiren lassen. Erachte der Herr habe mit mir die¬ ser schlechten Sache wegen so der Rede nicht werth und ihn und die Seinigen durchaus nicht berührt, keine Ursach zu zürnen und sich zu alteriren. 145) Viredom, 12. December 1394, an den Erz¬ herzog zu Händen -er gehorsamen Näthe in Graz. Er habe in Folge Befehls vom 19. November den Serniz am 3. December vorgefordert, welcher nicht zu Hause gewesen und Sonntag am 4. früh erschienen, ihm sein Ver¬ gehen vorgehaltcn, verwiesen und da er nicht widersprochen, ihn gefänglich Ungezogen und bisher sein täglich Brot und Wasser reichen lassen. Und obwohl sich Serniz entschuldigt, cr hatte damals einen Zinsmann Namens Josef Jamnik im Haus gehabt, dessen Ehefrau eben desselben Tags reitend anheim gelangt, und ihr Reitzeug ausgehängt worden, so sei doch wohlbc- wußt und unwidcrsprechlich daß er (Serniz) während der Procession auf gedachtem Sattel und VMraxxa, gelehnt und mit unentblöstcm Haupt darüber hinaus geschaut, und auch einen andern Zinsmann Hans Albin weil er dem heil. Sacrament zu Ehren etliche Büchsen abgeschossen aufge¬ kündet daß er zu Stund das Haus verlassen müssen. Er Serniz hätte aber noch härtere Strafe verdient, denn vor 6 oder mehr Jahren als man bei der Gottsleichnams-Pro- cession vor der Teutschordenskirche einen gedeckten Tisch un¬ ter dem freien Himmel pro uUuri 6 eonsnsia stsnbiu VMkrobiUs 8uerumsnti exornirt, ist der Serniz ganz trutzig zugefahren das Tischtuch bei einem Zipf ab dem Tisch hin- weggczuckt und was nach verrichten: Acte noch für broot darauf gewesen, in die Höhe und alle Weite gestreut, dessen lebendige Zeugen einige Domherren und der D.-O.-Comm- thur, wie mirs auch der Bürgermeister vor wenig Tagen crzält. Auch hält cr die Fasten nicht und läßt die Katho¬ lischen mit Schimpfworten an, befleißt sich allerlei aufrüh¬ rerische Pasquill und Zeitungen zu spargiren. Sonst hat auch dieser Serniz vor wenig Jahren nit allein den damal gewesenen Stadtrichter Andr. Alexandrin und Alle Die von Laibach mit ehrenrührigen Scheltwortcn antasten, sondern auch meinen Vorfahr den Bonhomb durch einen Bürgers¬ mann mit Dem er etwas einen politischen Stritt gehabt, dermaßen schmäh- und schändliche Reden zuentbieten dürfen daß solche dits orts ehrenhalber nit wohl zu circumscri- biren sein wie dann bcedesmals rovsrontor in die äusser¬ sten Diebskeuchen gesteckt und wie ich berichtet (da anderst nur damalen Alexandrin Bann und Acht gehabt) gar fürs Malefizrecht gestellt hätte werden sollen. Noch sein Die von Laibach so blind und verirrt ist auch an ihm selbs nit wenig zu verwundern daß sie bald nach Einziehung des Serniz sich seiner so heftig angenommen als dann am 5. dits bürgermeister Richter Stadtschreiber mit noch 20 Raths- freundcn alle in gesammter Anzahl für mich erschienen nnd durch Venturin Trevisan jetzigen nunmehr auch zu beder seits hinkenden Bürgermeister die Ursach warum ich den Serniz nächst verwichenen Sonntags wider Gebühr und Ihren bürgerlichen Freiheiten entgegen gefänglich einlegen lassen dann da mir's fürstl. Durchl. befohlen, derselben be- fehls Abschrift vor mir zu vernehmen begehrt. Nun habe ich mich solch ihrer Vermessenheit und Unhöflichkeit zu heiße entsetzt doch ihnen geantwortet, daß er aus gemessner Ver¬ ordnung fürstl. Durchl. den Serniz einziehen lassen und da mir E. fürstl. Durchl. den Bürgermeister einzuziehen aufer¬ legt hätte, so müßte ich's ohne Mittel gehorsam vollziehen. Im Uebrigen wüßte ich mich nicht schuldig Denen von Laibach die Ursache oder den Erzherzog. Befehl mitzuthcilen nnd wolle hierüber früher bei Sr. Durchl. Bescheid einho¬ len. Darauf sie unverrichter Sache abzogen. Verflossenen Frühling habe der Abgesandte einer E. E. Landschaft zum Reichstage, Georg Kisl, diesen Serniz auf diese Reise als Schreiber geworben und gebraucht, wie er dann nach beschlossenem Reichstag wieder rückgekchrt und den Serniz seines Diensts wieder entlassen, der nun in seinem bürgerliche,: Stand sich befunden. Nun kommt Kisl mit seinem Schreiben an den Vicedom am 9. dits „gleich¬ sam über zwerchfelds" daher geritten, will den Vicedom wie die von Laibach zu Rechenschaft ziehen und begehrt mit pompo fisch en Worten die Ursache der Verhaf¬ tung seines vermeinten Dieners zu wissen. Dem er Vicedom dieselbe Antwort wie Denen von Laibach gegeben, bis auf allerhöchste Resolutton. 48 Verzeichniß der vor dem Vicedom erschienenen vom Magistrat. Denturin Trevisan. Niclas Durlach. Andre Itotar. Jorg Stekhlina. Josef Tschaule. Hanns Renkh. Marx Stetner. Hans Sonze. Jorg Reitrer. Franz Leberwurst. Angustin Khoberl. Gregor Forstner. Mathes Khramperg. Wolf Maderli. AmbroS Scheit. Leonhart Altors. Wolf Raming, Schneider. Cozian Tvmaditsch, Gschmeidler. Walth. Pregl. Hans Pfaner. Jorg Waldmann. Paul Lohmair, Schneider. Lienhard Traußoner. Messerschmid. 146) Schreiben Les Vicrdom an Christian Stlirz- becher, Stadtrichter in Stein, Laibach, 13. (Dee.?) 1394. Nachdem der Vicedom aus Zusage vou Peter Schouni- zers Frau, daß er nicht mehr zu dem Gottesdienst nach Kreuz auslauscn werde, widrigeus sic selbst die doppelte Strafe werde ausstehcn müssen, dem Stadtrichter unterm 30. No¬ vember 1594 den Peter Schounizers des Arrests sogleich zu entlassen, nachdem er ferner erfahren, daß die übrigen arrestirten Bürger in ihrer Hartnäckigkeit zu verharren, mit so starken Verheißungen gestärkt werden und weil die Weih¬ nachtsfeiertage vor der Thür und nicht zu verstossen, daß wegen angezogener Ursachen das Auslaufen vermeiden oder (wegen ihres Unvermögens) die verwirkte Strafe erlegen sollen, weil ferner hochw. Vnser gnädiger Herr und Guber¬ nator äusser Lands und der Viccdom selbst einer anfgetra- genen Commission halben verreisen müsse, — soll er (Stadt- richtcr) sie alsbald auf freien Fuß stellen. 147) Die von Laibach, 5. Immer 1595, an Paul Lochmaicr wegen Ucbcrnahme des Stadtobcrcammreramts, zu welchem er gemäß fürstl. Befehls bei der Wahl am Neu¬ jahrstag erwählt worden, welches er wider seine Eidespflicht nicht annehmen wolle, in Ansehung, daß in dem Stadtwalt und andern dadurch gemeiner Stadt nicht kleiner Schaden geschieht — er wird daher ermahnt, bei 100 Goldducatcn Strafe Angesichts des Dccrcts sich zum Magistrat zu ver¬ fügen und den Eid abzulegen. 148) Gericht des Vicedoms, 30. Jänner 1595, an den Erzherzog. Die von Laibach haben trotz des crzherzoglichen Befehls vom 19. September 1594 einen seelischen Untcrcammrer Ambros Scheidt gewählt, neben ihm aber einen gut katholischen Handwcrksmann Paul Lochmaicr zum Ober- cammrer, der sich doch selbst als untauglich und seines Hand¬ werks wegen entschuldigt habe, mit Fürgcben als wären keine andern tauglichen katholischen Personen vorhanden, die dann ihres Sinnes allweg auch im Innersten Rath gesessen sein müßten; dies sei nur ein Borwand, da sic stets bedacht wa¬ ren, die vermöge fürstl. Befehle in den Rath aufgenommcnen Katholischen jährlich auszumustern, damit, wenn es zur Stadtämterwahl komme, sie sectischc Beamte wählen dürf¬ ten, als wann kein Katholischer im Rath vorhanden. So haben sie den Hofspitalmeistcr Michael Rose, der ein wohl qualisizirter Mann das Bürgermeister-Amt öfter vertreten, auch Stadt Obercammrer gewesen, daun Sebastian Frankh der auch Stadtrichter gewesen, Lienhart Job und Andere die aus fürstl. Durchl. Befehl zu Aemtcrn in den Rath verordnet worden, nach Gefallen wieder geschupft (abgesetzt) daher zu besorgen, sic werden auch bei der Bür- gerspitalmcisterwahl so verfahren. Mit beigeschlossenen gehorsamen Anbriugcn erbiete sich HanS Albin ein alt¬ erlebter wohlversuchter und angesehener katholischer Bürgers¬ mann er wolle sich aus christlicher Andacht keines Gewinns halber der armen Spitaler zum Besten annehmen und gegen 20 fl. Entgelt jährlich das Möglichste thuu, während aus den Rechnungen zu ersehen, wie die sectischeu Spitalmcister mit dem Einkommen gehaust (die doch eine Besoldung von 60 fl. und Getraidzehcnt gehabt), ihren Nutzen dabei gesucht, und zugeseheu daß anstatt armer Leut sich allerlei Unzucht treibendes sectischcö Gesindel da aufgchalten Es fordere dem¬ nach die Nothdurft dieses armen fast unterdrückten krainc- rischen Katholizismus, daß der Erzherzog dem Magistrat wieder ihre Unfug alles Ernsts verweise und ihnen anfcr- legc, die bereits früher eingesetzten und entfernten Katholi¬ schen oder andere laut Verzeichniß in den Rath zu wählen, und daß sic, wenn sie cinwcndeu sollten, sic haben Niemand im Rath, der katholisch wäre, Sic den Albin zum Bürgcrspitalmcister wühlen sollten. Verzeichniß derjenigen katholischen Bürger¬ in Laibach, mit Denen der Rath füglich ersetzt werden möchte. 1. Michael Roß, Hofspitalmeistcr, ist vormals im Rath gewest. 2. Andr. Eurtoni. 3. Antoni Feichting. 4. Michael Steinmetz (diese vier sein gelehrt und haben alle wohl studirt, die beiden Letzten haben schon Erzherzog Carl in den Rath berufen). 5. Scbast. Frankh, gewest Stadtrichtcr. 6. Hans Albin, vor Jahren Stadtrichter in Görz. 7. Leonhart Job, vormals im Rath gewesen. 8. Ulrich Nnbida, zuvor unbillig ausgemustcrt. 9. Mathias Jeßenko, desgleichen. 10. Wastl Freisinger, ein verständiger gnalificirtcr Bürger, Kürschner allda. 11. Lienhart Leuär, auch Kürschner und ein vcrmög- lichcr Bürger. 12. Michael Zallcr, Postbefördcrcr, Lesens und Schreibens kündig. 13. HannS Jäger, auch Lesens und Schreibens kündig. 14. Lienhart Verkhiarut, Handelsmann. 15. Bapt. Gudinclli, auch Handelsmann. 16. Hans Taner, Gastgeber. 17. Niclas Caschol, Steinmetz. 18. Paul Wugn, Handelsmann. 19. Hans Trevisan, des Bürgermeisters Sohn. 149) Erzherzog Maximilian, 10. Februar 1595, an -en Viredom Ludwig Camillo Schmärda, übermittelt eine Abschrift eines erzherzogl. Befehls vom nämlichen Datum an Die von Laibach. (Inhalt: sie hätten einen scctischen Untcrcammrer Ambroß Scheidt gewählt, diesen sollen sie abschaffen und an seiner Statt einen Katholischen wählen — auch sollen sic bei Besetzung der Rathsstellen mit Katho- 49 ljschcu dm ergangenen Befehlen sich fügen, insbesondere den .nans Albin als einen aufrechten catholischcn Mann unfehl- bar wählen) und trägt dem Viccdom auf, bedacht zu sein, daß bei nächster Wahl des Burgcr-Spitalmcistcrs nur eine katholische Person genommen werde. 150) Er;Herzog Maximilian 18. April 159s an Ludwig Camilla Zchmärda, Viccdom — übermittelt eine Abschrift eines crzhcrzoglichcu Befehls vom gleichen Datum an die Gebrüder Moscon, Inhaber der Herrschaft Adclsberg (Inhalt: das; sich durch etlicher Landlcut Vorschub ein see¬ lischer Prädikant in Thomascn Scygcrs.Bürgers allda zu Adlspcrg Behausung cinzuschlcipscn und die einfältigen und andern von unserer wahren und heiligen Religion nbzufüh- rcn und sein vermeinte Lehr zu cxercircn unterstanden ha¬ ben solle, daher ihnen aufgctragcn wird, Denselben sofort aus ihren Gebiet wcgzuschaffcn und hinfüro kein dergleichen Unkraut ciuzuwnrzcn), zur Obsorge für den Vollzug des¬ selben. Hierbei auch ein Schreiben des Johann, Bischof von Triest, 24. April 1595, an den Viccdom im gleichen Be¬ lange. Viccdom, 28. April 1595, ersucht den Andreas Paradeiser (als Landcsvcrwaltcr), zum Vollzüge mitzuwirkcn. 151) Erlas; des Erzherzog Morimilian's, Griiz, 27. April 1595, an Herrn v. Lamberg. Weil derselbe zuwider den Befehlen Erzherzog Carl's dem Prädicantcn Hans Gotschcucr und einem „newen ein- geschlichenen seelischen Schnlhaltcr" „etwa auf erlangte unordentliche Vicdomische Be¬ fehle" gestattet, sich wieder in die confiscirtcn zwei Häuser cinzuschleichen und da ihre unhcilsamen Lxsroitia, vorigen: Gebrauch zu üben, so wird demselben ernstlich besohlen, Die¬ selben hinwcgznschaffcn, den Schulmeister wieder in seine Wohnung einzusctzen und dem Pfarrer die Disposition in der Schulhaltung zu belassen. Gleichzeitiger Erlaß an Die von Ratschach glei- chcn Inhalts. 152) Erzherzog Maximilian, 27. April 1595, au den Vicedom Ludwig Camillo Kchwarda. Da sich der verführerische Lehrer und Schnlhaltcr seit Ableben Erzherzog Carl's auf Grund der von dem Vor¬ gänger des Viccdoms erlangten unordentlichen Amtsbefehlc wider die ergangenen fürstl. Verordnungen wieder in Natschach cingesicdclt hat, so soll der Viccdom bei Dein von Lamberg als Pfandinhaber und Denen von Ratschach darob sein, daß sic denselben von dort abschaffcn, und die früher zum Aus- schlagamt und für den katholischen Schulmeister gewidmeten Häuser, in welchen gedachter Predicant und Schnlhaltcr mit ihrer verführerischen Lehr spolirn und wieder xosssckiru sollen, stracks cinzichcn und dem Schulmeister übergeben, auch daß die Disposition der Schulhaltung wegen dem Pfarrer allda gelassen werde. 153) Marco Zaboriilch, Herrn Christofen Nhaumb- schisscls al da E. Crsamen Landschaft in Crain provi- stonirtcn etlicher gcrnstcn pHardt Diener üittfchrriben an Erzherzog Maximilian, er habe von Jugend aus sich in Kriegsdienst zu Erhaltung und Schätzung geliebten Va¬ terlands und Haus Oesterreich wohl verhalten und zur Ver¬ besserung seiner Lage sich mit der Tochter des ehrwürdigen und geistlichen Herrn Hans Cotschcuertschiz E. E. Land¬ schaft in Krain der unteren March provisionirtcn Prcdicantcn vcrchlicht, welcher ihre Eltern ein in Natschach in der Khrakhä gelegenes Haus als Heirathsgut für frei eigen ver¬ schrieben haben. Nun wisse er nicht, mit wem er oder sein armes Weib cs verbrochen, daß der Marktrichter zu Natschach ihnen auferlcgt, das Haus zu raumen und das¬ selbe versiegelt. Damit er nun in dieser großen Kälten und Winterszeit mit seinem armen Weib und Kind so spött- lich und ohne alles Verbrechen nicht verstoßen werde, bitte er für sich nnd anstatt seines armen Weibs und Kindes um Gottes Erbarmung willen um Wiedereinräumung obiger Behausung. Das wirdct Gott der Herr E. fürstl. Durchl. an Leib und Seel vergelten Will auch sammt meinem armen Weib und Kind mit unscrm seufzenden Gebet um E. fürstl. Durchl. glückliche Regierung und langwierige Gesundheit Gott dem Herrn zu bitten neben dem so ich mich in fürst. Durckl. Kriegswesen so lange mir Gott das Leben verleiht, gebrauchen zu lassen, ganz erbictig bin, nie in kein Vergessen stellen sollen rc. 154) Bericht -es vicedoms Ludwig Camillo Schnarda, 10. Grtobcr 1595, an den Hof, daß ihm in vier Jahren, „da ich zu Laybach unwürdiger Landsvizdomb bin", der zwei Häuslein wegen keine Verordnung zugekommen, wohl aber habe er vernommen, daß von Erzherzog Carl dem vorigen Viccdom befohlen worden, diese Häuslein cinzuziehcn und den sectischcn Verführer der armen Gemein daselbst Hansen Kotschcucr hinwcgzuschaffen, welches auch, aber nicht anferlc gtcr massen sondern mit großen Mit - leiden und Glimpf beschehen und diese Un¬ ordnung verursacht, daß des Gotscheuers Erben sich in die Poßeß eindringen dürfen, daß aber Frau Anna v. Lamberg Wittib mit ihrem mitlei- dcndcn beinahe dahin geht, dieweil vbclgcdachter Verführer und sein Weib berührte Häuslein theils ererbt theils erkauft und crbant haben, daß dieselben ihrer Tochter und Aidcn als ein Hcirathgut verbleiben sollen, kann ich bei mir Solches für Mich noch thunlich keineswegs befinden, dann und fürs Erste wurde hicmit höchsterdachter fürstl. Durchl. ernstlichen wohl bcrathschlagtcn und ins Werk gebrachter Resolution gänzlich und stracks zuwider sein, wein: man des Kotschener Erben die Häuser obwohl ihnen die Poseß tneibs eingc- 7 50 raumbt und die Einschlaipfung äolo8s zugegeben worden, verbleiben ließ, fürs ander so erscheint und ist diese suwUon sonderlich darmnben dabei zu finden weil die von Lamberg 8poeilms in ihren Bericht schreibt daß Er Kotscheuer unter einem kraincrischen Landman» welchen sie nicht ohne Ursach schweigt, armselig (so nicht zu glauben) wohnen soll daß nicht allein ihr Tochter und derselben Mann, sondern auch Er Gotscheuer selbst und sein Predicantiu bei ihrem Haiden nnd Tochter wo nicht für und für doch öffentlich und wo nicht öffentlich doch gewiß heimlich sich aufgchalten haben werden und noch sich aufhalten möchten also daß Kotscheuer und sein Weib für sich selbst sowohl als per tertiana psrMimw in die Posseß ihrer vermeinten Häuslein contra inontom st äsoimonoin tanti krinoipis, ja auch zu heissen in sxrotmn Ulins inanclati kommen wären und darin invito prinoixo beleiben wurden diesem allen nach und damit jetzo sowohl als hinfür sonderlich in dieser rnatsri der h. Obrigkeit inanclata besser vor Augen gehalten werden und auf daß dergleichen Verführer, deren jetzo (er- barms Gott) in dem Fürstenthum Crain wo nicht mehr doch gewiß in die 18 vorhanden sein und bei den Pfandschillingern und Landleuten daselbst mit schädlicher poräition der armen Burger Untersaßcn und Pauerschaft je länger je mehr Ihr Untcrschleif und über¬ flüssige Aufenthaltung haben, gestärkt, kavorisirt und gezügelt werden und zu besorgen daß mitlerweil jedweder Psand- schillinger und jeder Landmann so die wenigste Jurisdiction hat, seinen eigenen Prädicanten halten wird wellen, besser Sorg haben Wollt E. fürstl. Durchl. nit widerrathcn, die hätten obgeschriebner Wittib v. Lamberg umb daß sie Ihr fürstl. Durchl. sel. sogemeßner und lauterer Verordnung zu¬ wider den Gotscheuer und seine Erben in die Posseß der zwei eingezoguen Häuser cindringen, mit sondern Ernst ver¬ weisen lassen, dann solgends und weil fürkommt daß solche Häuslein schlecht und baufällig sein und die arme Gemein zu Natschach darum untcrthänigst bitten, E. fürstl. Durchl. hätten dieselben nemlich das eine zur Wohnung eines katho- lischcn Schulmeisters der Pfarr zueigne», das andre aber Gemeinen Markt daselbst gnedigst erfolgen und stracks ent¬ weder durch den Viccdom zu Laibach oder die von Lamberg in xerxetunrn mit Diesem Vermelden daß jederzeit catho- ! lische Schulmeister und Mauthner darin gehalten werden ' müßten, einzuantworte» befehle». 155) Bericht des Vicedoms vom Jahre 1595 (ohne Datum) an Ze. fürstl. Durchlaucht. Erzherzog Maximilian habe wegen Ersetzung der Burger- spitalmeisterämter unterm 10. Februar 1595 einen Befehl erlassen. Obwohl nun der Vicedom dem allen Gehorsam zu leisten geneigt, auch ins vierte Jahr in der Amtsverwaltung sich beflissen, daß sowohl die Magistrats- als Vicedomamts¬ stellen mit katholischen Personen besetzt werden, so habe er auch von Denen von Laibach vorausgesetzt, sie würden sich dem fürstl. Befehl fügen. Nun glossiren sie aber die Worte des fürstl. Befehls (zur Ersetzung des Burger-Spitalmeistcrs) dahin, daß nur Ein Spitalmeister ein Katholik sein müsse. Sie haben sonach einen sectischen Unterspitalmeister Hans Küm¬ per g er gewühlt und ihm den katholischen Burger und Gold¬ schmidt Venturin Trcvisan, der weder lesens noch schreibens¬ kündig und dein Amt nicht gewachsen, adjungirt, ebenso haben sie zum Untercammrer Ambroß Scheidt ausgenommen, denselben jedoch sogleich wieder absctzen müssen. Damit nun bei dem ohnehin bevorstehenden Abzüge des Vicedoms auf dem bisherigen Wege fortgefahren werde, möge der Erzherzog den: Magistrat mit mehrerer Schürfe und Ernst die Besetzung der Stellen mit Katholischen auf¬ tragen, sowie der Erzherzog bereits die Entsetzung des Renkh als eines Rädelsführers und Aufwieglers von allen seinen Aemtern unterm 18. Mai anbcfohlcn habe. Inzwischen sei Renkh nach seiner Rückkehr von Gräz, wo er als Abgesandter Derer von Laibach geweilt, sofort wieder in seine Acmtcr cin- getrctcn, erscheine täglich ohne Scheu zwischen guten ehrlichen Leuten am Rathhaus rc. Der Erzherzog möge daher endlich gegen Die von Laibach und Den Renkh mit der angedrohten Strafe wegen seines Trotzes verfahren. 156) 1595, 30. Gctobrr, landcssiirstl. Befehl zu Ab¬ schaffung der lutherischen Kirchen nnd Schulen erflossen. (Perizh. I.THl. Prot. 7 Abs. 37.) Näherer Inhalt nicht an¬ gegeben. 157) Erzherzog Ferdinand, Grüz, 8. Rovbr. 1595, an Ludwig Camillo Schwarda, viredom. Was wir anjetzo wegen etlicher allda zu Laibach in Kirch en fache n fnrlaufender Unordungen N. Bürgermeister Richter nnd Rath daselbst gnädigst aufcrlcgt und anbefohlen das hast Du iu Abschrift hiebei mit Mehreren zu verneh¬ men und befehlen Dir hicmit gnädigst daß Du auf ge¬ dachte von Laibach der Vollziehung halben Dein fleißige Achtung halten und uns des Widrigen als oft gehorsamst berichten wollest. Des Erzherzogs Vorfahren haben auf Wiederpflanznng und Beförderung des in Dero Erbfürstenthum und Landen leider allzu viel in Abnahme gerathenen schwachen Katholi- cismus gesehen, daß sie wie au anderu Orteu auch iu der Hauptstadt Laibach nur Catholischc zu Magistrat und andern Stadtämtcrn und keinen Sectischen anznnehmen und zu befördern befohlen. Auf dem Couvert: Bei der Kanzlei aufzuhe- , ben und in gedenken zu sein pr. Feiertaghaltuug hie st Polizei. Beilage: (Eine drastische Beschreibung des Le¬ bens in Krainburg.) Und ernstlichen in Ommrs die Unzucht über die Hand genommen auch das Fluchen und Schelten bei ! Tag und Nacht und die Ehrverletzungen zu Hans durch die 51 Fenster und auf freier Gassen mit Schelmen und Dieben Des andern Tags stracks ohne alle vorgehendc Straf der mehrer Obrigkeit bei dem Wein auf und abgehebt wird und alles in Wind geschlagen bei denen aber, so darbci und gehört haben mit Acrgerniß geschieht. Item des unerhörtes Weinsaufen bei Tag und Nacht bis aus den Hellen lichten Tag ohne alle viseretiou der heiligen Tag und sowohl auch mit Spielen einer den an¬ dern bis in das äusserste und Verderben Etliche bringen und Solches uit allein von den Inwohnern alldort sondern von den gemeinen Pauersleuteu vollbracht und gestatt wird. Zudem auch an den heil. Sontägen und andern heil. Tagen und Festen vor Verrichtung des Gottesdienst von umliegen¬ den Dörfern nnd Pfarren der gemeine Mann von Manns¬ und Weibspersonen jung und alt, in die Stadt laufen thnt zu dem Prandtwciu Malfcsir ohn alle Scheu auf freier Gassen in den Läden und zu Haus sich voll und toll an¬ trinken uit allein bei den gemeinen Wirthen sondern bei dem jetzigen Stadtrichter und bisweil zu raufen mit Wehren und Fäusten gcrathen und kommen darnach in die Kirche Got¬ tesacker also voll und toll kommen auch wohl mit Ehren zu reden wie daö unvernünftig Thier übergeben tersfen Etliche aber straks zu dem frischen Wein sich begeben und den ganzen Tag darneben nut ihrem großen Schaden verharren Etliche auch von Stunden in der Stadt anfangcn zn spielen ausser¬ halb an den Kcgclplatzcn sonderlich herumben bei der Sauprncken vor Verrichtung des Gottesdienst Kegel zn schieben Andre daneben wetten trabulircn auch mit Würflcin in einer Hütten und also den ganzen Tag bis in die Nacht und zu Zeiten ihnen das Licht in die Schießhütteu gebracht wird und also in die 8, 9, lO Stund verbleiben, solches aber mit des gemeinen fürreisenden Manns großer Aerger- niß Darzue auch uit allein an den Feiertagen sondern allen Wochenmärktcn des Montags frei Kirchtüg (so die Untcr- thaucn anderer ihrer Geschäften dahin reisen) ohn alles nüchter oder voller Weiß dazukommcn anfangcn zu spielen also daß mancher in die 10, 20, 30, 40 bis 50 st. Rh. verlieren dabei. Item auf diesem Spielplatz vor wenig Jahr Rauf- Händel erstanden und darauf zwei Morde und der leibliche Tod in wenig Tagen erfolgt und darneben das unerhörte Fluchen Schelten daß sich das Erdreich möcht aufthun solche verschütten sammt der Spielhtttten dazu auch Etliche so sie das Ihrige dabei verspielt, auf Ander Leut Güter greifen und endlich alldort in der Luft erhöht worden. Etlich auch in den Pettclstab sammt Weib und Kinder zuletzt gcrathen. Item vor Zeiten bei den Alten an dem heil. Sonntag und andern heil. Tagen des Abends spat und zu Morgens frühe vor den Gottesdienst den Laibacherischen Fuhrleuten Sämbcru nit fahren in die Stadt und über die Prucken mit Versper¬ rung der Ketten verwehrt jederzeit worden So wird auch Gott erbarms schier kein heil. Tag von Etlichen sowohl an dem Sonntag gefeiert zu Haus und Feld Item an den verbotenen Fasttagen und in der Fasten öffentlich den ge¬ meinen Mann über ihre Willen und Begehren sowohl von den vermeinten katholischen als Lutherischen Fleisch fürge- tragen und zu heißen von etlichen dazu genöthigt. Item so unterstehen sich etliche Lutherische so des Le¬ sens kündig an den Feiertagen andere an sich zu ziehen und das vermeinte Evangelium zu verkünden Item des Aus¬ laufens auf Eck und zu dem von Sigisdorf zu der Taus und Communion je länger je mehr geschieht. Item sie ver¬ kaufen ohn allen Scheu wider ausgangncr Ihr fürstl. Durchl. generalen ohne Consens Gärten Miethäcker gemeiner Stadt Spital Pfarrkirchen und der Bencficiaten Item so wird auch den Krämern mit Aufsperrung der Läden kaufen und Ver¬ kaufen vor dem Gottesdienst gestattet sowohl den Handwerks- leutcn darzu auch aus hievor starken Vermahnung wegen der armen Betrübten (kranken?) Leuten kein Mitleiden gespürt sondern alle Freuden mit Tanzen und Saitenspiel menuiglich zugclassen. Item in der Zusammensammlung der Steuer zu Zeiten auch mehr verzehrt wird als Angebracht werden bei dem Gericht. Item in sillüü in Kaufen und Verkaufen der Gründ und Häuser in die 10, 20, 30 st. Nh. verzehrt wird in dem Leykhoff. , Item die gemeiner Stadt und Ihrer angehörigen Un- terthancn jährlichen in der Muster mit Aufladung der Zeh¬ rung so sic verzehren bedrängt werden äusser des so sie zu¬ sammen legen müssen bei dem Richter. Item mit Sterbrecht und Empfang der Huben so dann einer vor ein Jahr 150 fl. Rh. Sterbrecht geben müssen eines Lsnotioiatsu Unterthan Item es geschehen auch un¬ gleiche Aufladungen der Steuer einem für den andern, item ihrer gemein Forst birkhes Holz und ander Gehölz in Grund lassen verderben Item ihr Gericht in vielen vcrbarloscn und vergeben, Feßniz gebürg Gehölz ohne ihr schuldiges aufsehen ist fremden zugelassen. Item das von Ihr fürstl. Durchl. verwilligtc Prucken- geld in die 1000 fl. unverreit bisher worden (unter Wolf Burger ungefähr im 70. Jahr). Item etliche Geistliche und Kirchen Güter entzogen und in das Eigenthum bracht worden. Auf einem Umschläge dieses „Nonaorials" steht: Hier¬ auf und mit Anziehung hierin angezogenen Nebel Lebens und Bandlens Denen von Crainburg mit sondcrm Ernst zu befehlen daß sie die hievor publicirte Polizei und fürstliche üousral zu Gemuet führen sie selbst darnach leben und an¬ dere gemeine Personen so denselben zuwider handeln zu Ver¬ hütung Gottes Zorn und der höheren Obrigkeit Be¬ strafung stracks mit der Gefengnus mit dem Pranger und andern Strafen nach Gelegenheit büssen, hinsüran auch solche ärgerliche Mißethaten und Sünden der hohen Obrigkeit zu Ohren nicht gelangen lassen. 29. Aprilis 1595. 52 158) Erzherzog Ernst, Graz, 12. November 1595, an Vicebom Ludwig Camillo Kwarda. Daß sein Bericht (154) wegen der zwei Ratschacherischen Häuser apprvbirt und an die Witwe Lamberg ein Befehl er¬ lassen worden (in Abschrift beigeschlossen). Es soll das eine Haus zur Wohnung eines katholischen Schulmeisters der Pfarr Ratschach verwendet, das andere aber bis auf Weiteres dem „gemeinen Markt daselbst" über¬ geben und dies ohne weitern Verzug vollzogen werden. Die Einantwortung soll in solcher Art geschehen, „damit jeder¬ zeit catholische Schulhalter und Mauth ncr darin gehalten werden." 159) Erzherzog Fcrdiuand's Patent, Gräz, 12. De¬ cember 1595, au Richter und Rath in der Goitschee, derselben Herrschaft Rnterthaneu, Pfarrern, Äeuesizia- tru etc., daß wegen der catholischcn Religion Sachen, welche wie uns mit Befremdung sürkommt, je länger, je mehr in Abnahme sein solle, Lorenz Abt zu Sittich und Camillo Swarda Vicedom zu Commissarien verordnet worden sind, welchen aller Gehorsam erzeigt werden soll. 160) R. Gc. Regierung, Graz, 23. Mai 1396, an Isfcf v. Rabatta, Viccdom. Fordert Berichterstattung über das durch die' Verord¬ neten der Landschaft in Kram ciugebrachtc Ansuchen der Barbara G o t s ch e uer, daß ihr die zwei cingezogcucn Häuser zu Ratschach entweder zurückgestellt oder bezahlt wer- ; den möchten. 161) Anno 1396, 18. Juni, haben die Lutherischen und Evangelischen Stände sopursiim ihre Landtag und Ausschuß gehalten und waren Diese: Hr. Landesverwalter Hr. Niclas Bonhomb, Hr. Graf Ludwig v. Thurn, Hr. Landesvcrwcscr Hr. Köpl, Hr. v. Aur- sperg, Hr. Andre Paradeiser, Hr. Dietrich v. Lamberg, Hr. Ludwig v. Sauer, Hr. Christof Maskhon, Hr. Hanns Bonhom, Hr. Alex. Paradeiser, Hr. Einnehmer v. Sigerstorf Max Gall, Hr. v. Raunach, Hr. v. Neuhaus, Hr. v. Crainburg. Die von Rudolfswcrth. Perizh. Ur. 6arn. 1. Thl. Prot. 7 Abs. 15. 162) 1597. Es hat die Pfarr S. Cantian denen Herrn v. Auersperg entzogen werden wollen, welche Be¬ schwör im Landtage 5. Juni 1597 vorgckommcu darnmbcn weilen dieses gegen die Landsfreihcit zu dem diese Pfarr unter des Patriarchen Dition ist, dem LandcSfürsten zu bitten geschloßen war daß, Wer Spruch zu denen Herren Grafen Auersperg dits Falls halben, daß er Solches ersuche wie recht ist und nicht also äs kasto einen Herrn und Landmann seines Guts zu privircn sondern die Herren v. Auersperg vor dem Patriarchen ordentlich zu ersuchen uud nicht der¬ gleichen schwörliche Befehle und Pcnfälle gleichsam ab 6X6- outioiw anzuhebcn alsdann dein Landesfürsten gehorsamst zu ersuchen damit dieser Handel aä korum oräiuarium re- mittirt und dem Recht daselbsten nachgekommen werden möge. Perizh. 6aru. kraxm. 1. Th!. Prot. 7 Abs. 27. 163) 1661, 13. Jenner, ist die Pfarr S. Canzian iu das landschaftliche Giltbuch einverleibt worden. Landt. Prot. 8 Abs. 20. 164) Patent Erzherzog Ferdiuaud's, Graz, 4. No¬ vember 1597, an Josef v. Rabatta zn Dörnberg, Virr- dom in Drain. Priester Georg Fellan, Pfarrer zu Mannsburg, und die ganze Nachbarschaft der dahin gehörigen S. Niclas-Filial- kirche zu Podgor habe sich bei dem Erzherzog „mit höchstem" beschwert, daß gegen Erzherzog Carl's Verordnungen die Bürgerschaft zu Stein sich unterstanden, die verstorbenen Scctischen, welche der Pfarrer in Stein nicht in geweihte Erde begraben lassen wollen, eigeninächtig auf dem Frcithof zu Podgor zu begraben, so Jacob Flere, derer von Stein SpitalSuuterthan seinen Bruder MatheS Flere, also auch Leonhard Wildt, „vnscr besöldtcr Jäger alldort" sein Weib, die Nachbarschaft habe die gedachten Körper wieder ausge- grabcn und 45 an der Zahl eine Petition an ihn (Pfarrer) gerichtet — wird daher befohlen Denen von Stein das Begraben in Podgor nicht zu gestatten, den Jacob Flerr 10 Tage lang bei Wasser und Brot im Gefänguiß zu halten, den Wild seines Dienstes zu entsetzen und einen Andern da¬ für namhaft zu machen. Darüber erließ der Vicedom 20. Juni 1598 die dies füllige Verordnung au Die von Stein. Unter 18. Mai 1598 berichtete er an die Erzherzogin, daß er den Wild vorgefordcrt, ihn, da er nicht erschienen, seines Dienstes entsetzt; bisher habe sich Niemand darum gemeldet, erst jetzt Mathias Schuft, Bürger zn Stein, katholischer Religion, welchem er daher bis auf Ratification diesen Posten verliehen. 165) Erzherzog Ferdinand , Graz, 19. December 1397, an Viccdom Josef v. Rabatta. Da sich ein Schlosser in Rudolfswcrth Lucas genannt, unbefugter Weise unterstanden haben soll, ein Kind seelischer Art nach taufen zu lassen, und dies in den landesfürstl. Städten und Märkten nicht zugclasscu werden kann, soll Viccdom den LncaS vorfordcru, ihm seine Ungebühr im Namen des Erzherzogs verweisen uud ihn drei Tage laug bei Wasser und Brot mit Gcfüngniß strafen und ihm bc kannt geben, daß er im Wiederholungsfall noch schärfer mit Ungnade gestraft werden soll. Der Vicedvm werde sich auch der wegen Flcischcsscns an verbotenen Tagen und Ersetzung der Stadtämter, sonderlich der Stadtrichter in Rudolfswcrth mit Katholischen ausgcgan genen Befehle erinnern; da diesen nicht gehorcht wird, soll der Viccdom den Vollzug im Auge haben und sich durch den Stadtrichtcr Diejenigen, die ihre Kinder durch fremde Glau 53 bens - Prädicantm taufen lassen und nicht zur Predigt im Dom kommen, namhaft machen lassen. Diese soll der Stadt¬ richter auch dem Probst namhaft machen und ihm alle Hand¬ reichung leisten. Hierüber erläßt der Viccdom 22. Jänner 1598 an Mathes Urschitsch, Stadtrichter in Rndolfswerth, den Befehl, den Lucas vorzuladcn und an ihm Verweis und Strafe zu vollziehen. 166) Erzherzog Ferdinand, Gräz, 29. December 1597, an Josef v. Nabatta zn Dornberg, Viccdom. „was massen sich ein krmnper Predicant welchen die v. Schcyer und die Mosconen Gebrüder zu Ortcnegg anf- haltcn, unterstanden in unser cigenthümlich Stättl Laaß sein vermeinte Religion dem ohne das ainfältigen und leicht beweglichen Völkhl aldort einzubildcn." Der Vicedom solle verfügen, daß Die von Laas den Predicanten, wenn er sich in ihrem Burgfried mit Predigen oder anderen Religions- Exercitien betreten lasse, stracks cinziehen und ihn bis auf ferneren Bescheid verwahren. (Beiliegend Copie einer Anzeige mit dem Passus „dasselb WM so in dem bcmeldten Stattl wohnhaft und xor 86 recht einfältig ist.") 167) Michel Mikhcz, Verwalter des Viccdomamts, berichtet 22. Jänner 1598 an den Hof, daß die Einzieh¬ ung der beiden Häuser in Ratschach sich auf den landes- snrstlichen Befehl vom 12. December (soll sein November) 1595 gründe, und obwohl die v. Lamberg Gebrüder in Gallenstein die Sache in dem ihnen abgefordertcn Bericht anders dargestcllt, hätte es doch aus den in der hohen Re¬ solution von: 12. December angezogenen Ursachen dabei zu verbleiben, und es wäre die Barbara Gotschcucr mit ihrem durch die Landschaft angebrachten Ansuchen abzuwcisen. 168) Bericht des Vicedoms I. v. Nabatta au die Erzherzogin Maria zu Oesterreich, 9. Juni 1598. E. fürstl. Durchl. kann ich schuldiger pflicht und gehor¬ samst nnzufngen nicht umgehen welcher massen bald nach Ein- nehmnng der Pfarr St. Canziani und ander dazu gehörigen Filialkirchen dann Hinwegschaffung der ein ziemliche Zeit alldort gewesten seelischen Prüdicantcn fürnemlich aber nach einer unter denen U. 8oo. ckssu und den Prädicantm allhie gehaltenen Disputation bei den Lutherischen und sonst ihrem gemeinen Anhang ein Schwierigkeit sich erzeigen wellen. Wie sich dann am Tag oorporw Obrwti jüngsthin etliche Bürgerspersoncn mit ihren Seitenwehrcn das sonsten bei ihnen vormals nie beschehen gefaßt gemacht und in der Stadt hcrumgczogen. Sobald ich nun Solches erfahren habe ich von Amtswcgen bei einem allhiesigen Magistrat durch Ratschlag davon Abschrift hiebei ernstliche Verordnung ge- than, mich dessen warumben nemlich und aus was Ursachen auf wessen Befehl oder Anstiftung solche ungebräuchige Ar- mirnng beschehen ausführlich zu berichten dann sic gleichwohl erstens nicht alsbald wie ihnen gebürt hätte nachgelebt son¬ dern erst auf mein fernere Vermahnung jetziger Bürger¬ meister Amtsverwalter Richter und andern Rathsfrcuude für mich erschienen und mündlich soviel angebracht , cs sei ihnen von Ihrer fürstl. Durchl. selbst gnädig anbesohlen wor¬ den sich mit allerlei Wehren gestaffirt zu machen daß sie also ihrem Andcuten nach allein Ihrer Durchl. Befehl Nachkommen und dawider nichts fürgcnommen Hütten, mit fernerein Bei¬ vermelden, obwohl etliche ihre Mitbürger die Seitenwehrcn angehangen, sei es auch darum beschehen, daß sich etliche baudifirte Personen, die mit Püchscn und Wehren herum ziehen, allhie aufhalten und solang dieselben von hie nicht wcggcschasft also müssen sie sich auch um besorgender Gefahr wegen nach Nothdurft versehen und obwohl ich mit dieser an ihr selbst laben und geringen Entschuldigung nicht zu¬ frieden gewest, so hab ichs doch, weil ich mehrere Erkundi¬ gung nicht cinziehen mögen, ob vielleicht die Prüdicantcn solches angcstiftet Hütten, wie dann große Vcrmnthung vor¬ handen, für diesmal bei angebrachter Entschuldigung ver¬ bleiben lassen müssen. Am anderen haben vor wenig Tagen zwcen des Herrn Hanns Wilhelm von Schnitzenpaumb Diener, welcher Herr von Schnizcnpanmb sonst hievor denen Wippacherischen aus- geschafftcn lutherischen Bürgern auf seinen Gründen allen Untcrschleif That und Rath geben auch den jetzigen Pfarrer zu Wippach gar in das Hofrecht allhie des alldorten auf Ihrer fürstl. Durchl. Befehl abgeworfcnen neuen Frcithofs wegen darinnen die Lutherische ihre vermeinte andacht excr- cirt, citircn lassen — ein solchen Tumult allhie ein Stund in der Nacht angefangen, daß sic nicht allein Herrn Bischöfen allhie, auch die Herren Untres nnd mich ganz strafmässiger Weise an Ehren höchlichen injurirt, und gar (allda mit ge¬ horsamster Bescheidung zu melden) mit Schelm und Dieben mit Heller Stimm wie die Wachter in tcutsch, windisch und walischer Sprach ausgescholten sondern anch wer ihnen auf der Gassen begegnet, alsbald angetast und gefragt: Bist Du Evangelisch oder Bapstisch? und wann sie also einen Catholischen angctroffcn also mit bloscn Wehren zu¬ gesetzt darunter aber vier Personen gar geschädigt und das noch mehr mit Heller Stimm geschrien: Es Pfaffischcn Scheiben habt Uns den halben Christen gestohlen und den andern halben wellet es uns allein geben. Ei! es muß einmal ein Anfang gemacht werden und wir wellen das Unsrigc so lang darbei thun, bis wir die geringsten Adern im Leib rühren und empfinden mögen und also das gemeine Volk zu einer ssäitiou wider die Catholischen mit ihnen bringen und bewegen wellen. Zu dcme gleichwohl das all- hinigc Stadtgericht kommen und den einen Diener bckohmcn welcher noch wohlverwahrter erhalten wirdct, der andere aber flüchtigen Fuß gesetzt und sich wiederum zu seinem Herrn begeben. Dem auch Herr Landcsvcrwalter allhie alsbald ernstlich anferlegt Er sollte seinen Diener der ein Schreiber ist, seines begangenen hohen Frevels wegen alher liefern, welches aber Herr von Schnizenpaumb bisher im Wenigsten 54 gethan, sondern hält noch um Bemüssigung des andern Die¬ ners stark an. Nun ist Dieses ein solcher Handl daß im Fall dem¬ selben zu abscheulichem Exempel anderen Lutherischen allhie zeitlich nicht vorgebogen und ernstlich dem Verdienen nach nicht bestraft werde, daß sich ja einer Schwierigkeit oder Zu¬ sammenlauf zu besorgen wäre, deine aber zeitlich fürzukom- men. So wäre mein gehorsamstes Räthlich Gutachten E. fürstl. Durchs, hetten vermcldten Herrn von Schnizenpamb ernstlich sein verübte Ungebühr ernstlich verweisen lassen, nachmals aber diese ernstliche Verordnung gcthan daß er den Einen seiner Diener alsbald alher auf Laibach überantwor¬ ten lassen thuc, nebens auch Denen von Laibach zu diesem Ende anzubcsehlcn daß sie gegen diesen zweien Rcbcllanten oriiuiualitor xroosäireu und verfahren, auch dasjenige was ihnen Urtl und Recht vermög und Inhalt kais. Landgerichts¬ ordnung geben wirdct, alsbald cxcguiren. Was sich sonsten auch unter Andern zugctragen und was ich dem allhiesigcn Stadtrichter darüber anbcsohlen, haben E. sürstl. Durch!, aus dein Einschluß L auch Abschrift mit Mehreren zu sehen und im Fall ich darunter auf Ungezo¬ gene Erkundigung dcro Landcsfürstl. Hilf bedürftig sein werde, will Solches E. fürstl. Durchl. ich zeitlich mit deutlicher Aus¬ führung eines und andern gehorsamst erinnern. 169) Erzherzog Ferdinand, Graz, 10. Juli 1598, nir Josef von Nabatta zu Dörnberg, Vicedom. Wir haben Deinen Bericht die an vcrschiren Gotts¬ leichnamstag deren von Laibach ungewöhnlich bcschehcne Ar- mirung und dann denjenigen Frevel welchen zwen Schni- zenpämcrische Diener nächtlicher Weil aldort geübt anlan- gcnd, empfangen und vernommen. Soviel nun erstlich der Bürgerschaft beschehene Wehrhaft Rüst- und Stasfirung be¬ trifft weilen Sic sich mit Dem entschuldigt als hätten sie deswegen vor Jahren ausdrücklichen Befehl dem sie gehor- sambt, bekommen, auch verhüten wollen, damit die Proccs- sion desto ruhiger verricht und versichert wurde, so lassen wir cs gleich bei solcher ihrer laben entschuldigung für dicß- mal gnüdigst verbleiben, welches Du ihnen also von unfern wegen anheuten und bedacht sein wollest damit sie hinfüran dergleichen Armirung ohn Dein oder Deiner Nachkommen im Amt vorwissen weiter nicht fürnchmen, und auch denen an¬ dern Inhalt beiliegender Abschriften in Sachen ausgaugnen Verordnungen völliger und wirklicher Vollzug beschehe re. 170) Gericht -es Vicedoms, II. Juti 1398, au den Erzherzog mit Bezug auf einen landcsfürstl. Befehl vom 1. Juli wegen Besetzung der Nathsäintcr mit Katholischen. Es wäre zu wünschen, daß der ganze Magistrat mit Katholischen besetzt werden könnte, allein in Erwägung der großen Rechtssachen, die sowohl in Pupillar als andern Sa¬ chen bei Denen von Laibach täglich vorfallen, welche durch die vorgeschlagencn neuen (katholischen) Rathsfreundc allein ohne Unterweisung durch andere Personen nicht ohne Scha¬ den des gemeinden Wesens besorgt werden können — so be¬ antragt der Vicedom, cs mögen für Di eß Mal in dem innern Rath vier, im äussernRath sechs sectischc Bürger belassen werden, damit die Katholischen nach und nach sich Geschüftskenntniß erwerben können. In dem dem sürstl. Befehl angeschlossenen Verzeichniß finden sich Per¬ sonen, die gar nicht Bürger oder der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Besonders wäre der Tschaulc, der gemäß fürstl. Befehl sofort seiner Rathsstelle entsetzt werden sollte, seiner Tauglichkeit und Geschicklichkeit halber noch eine Zeit im Rathsmittel zu dulden, um so mehr, da er Hoffnung gibt, sich zu der katholischen Religion zu bekehren. Der Vicedom bittet schließlich um eheste Resolution, indem er einstweilen den an Die von Laibach gerichteten Befehl zurückhaltc. 171) Erzherzog Ferdinand, Graz, 18. Juli 1398, an den Landesvrlmaller Sigmund Frcih. v. Eck und Vicedom Josef v. Vabatta. Seitcmal wir einmal für allezeit entschlossen die Dir Bicdomb jüngst angcdeutctc heilsame Religions-Reformation in Krain vorzunchmcn (zur Verhütung allerlei Confnsiou und vielfältigen Schreibens) zumal aber jetzt die Zeit deß Bürgermeisters und Stadtrichters Erwählung auch Verän¬ derung der Rathspcrsoncn an der Hand, so haben wir Euch hiernach zu unseren Commissaricn hicrinncn verordnen wellen, gnädigst befehlend, daß ihr fürs Erste N. Richter und Rath allda zu Laibach beiliegende» unseren au Sie lautenden Befehl zukommen lasset, damit Sie Euch in den nachfolgenden Punk¬ ten desto mehr Gehorsam zu leisten wissen. Folgends sollt Ihr ihnen unser gnädigste Meinung und Resolution dieser heilsamen unumgänglichen Reformirung wegen mit guter Ausführung fürhaltcn und Sie dahin weisen, ans daß sie bei der vorstehenden Erwählung sowohl des Bürgermeisters als Richters Stell mit solchen catholischen Personen ersetzen, die Ihr für tauglich und genugsam dazu erkennen und be¬ finden werdet. Alsdann wellet auch im innern und äusseren Stadtrath die nothwendige Veränderung eurem besten Gut¬ achten nach vornehmen und eines theils derselben Stellen mit catholischen gualificirtcn Personen aus der hievor »ver¬ schickten Verzeichniß ersetzen und dagegen diejenigen Seeli¬ schen so ihr der Ausmusterung würdig befinden werdet, aus dem Rath schaffen und die Ihr also an Jrcr Statt cinsetzen werdet sollen bis auf unsere fernere Disposition continuir- lich bei ihren Stellen verbleiben und äusser unseres Vor¬ wissens nit cassirt werden. Also wellet Ihr auch Denen von Laibach in unserem Namen befehlen daß sie fürohin das Bürgerrecht niemanden verleihen, er schwöre dann katholisch zu sein und zu ver¬ bleiben, darauf dann Du Viczdomb insonderheit Dein Ach¬ tung zu geben wissen wirst rc. lieber den Vollzug sollen sie berichten. 55 172) Ersamer Nach und ganze Gemein MSttling, 7. Oktober 1598» an Vicebom Josef v. Rabatt« auf den Vicedombcfehl 24. Sept. 1598 wegen Erwählung eines katho¬ lischen Stadtrichters und Stadtschreibers, auch Besetzung der Rathsstellen mit katholischen Personen. Am St. MichaelStag werde nach dem Herkommen ein Richter und Stara schina gewählt, nun sei ihnen der Befehl erst den Abend zuvor zugekommen, zu spät, als daß sie sich mit einer katholischen Person in der Eile hätten versehen mögen, zudem sei Brauch, daß keiner Richter werden könne, der nicht ein Jahr zuvor Staraschina gewesen, damit er die Gebräuch und Rcchtssatzungen erlernt und begreife, aus diesem Grunde allein habe der vom Vicedom zum Richter vorgcschlagenc Gregor Lach nicht erwählt werden können, aber wohl zum Staraschina, damit er erst die Stadt- gewohnhcitcn sich eigen mache, sonst wären sie mit einem katholischen Richter ganz zufrieden, wenn er nur dem Gemein¬ wesen vorzustehen fähig, was besonders bei der durch Uskvken und anderes Kriegsvolk bei ihren Durchzügen zugefügte Un¬ gemach und dadurch entstandenen Abnahme des Stättls uvthig. Was die Ernennung des jetzigen Schulmeisters zum Stadtschrcibcramt betrifft, so hätten sie nur das Bedenken, daß er der windischeu Sprache nicht kündig. Die während des Jahres erledigten Rathsstellen wollen sie gern mit Katholischen ersetzen. Zum Richter sei Micolla Zöllaritsch, früherer Staraschina, gewählt. 173) Punk Kotscheer, Domherr zu Laibach, Ver¬ walter -es Vicedomamts in Kram, 12. Octaber 1598, an Richter, Rath und Gemein -er Stadt Möttting auf das Schreiben vom 7. Octobcr 1598. Scharfer Verweis, daß sie die landesfnrstl. Befehle vermeinten Stadtgcbranchs willen hintansetzen; Micolla Zöllaritsch, der neu erwählte Stadtrichter, falls er nicht katholisch, sogleich zu entsetzen und durch den vorgeschlagenen oder sonst einen tauglichen Katholischen zu ersetzen und ihn! zur Coufirination nach Laibach zu schicken — dann den Schul- ! meister als Stadtschreiber anzustellcu, wenn auch nur vcr- ! suchsweise bis auf Weiteres, und den bisherigen unkatholi- schcn Stadtschrciber zu entlassen. Ferner sind, da es jetzt eine ziemliche Zahl katholischer Bürger gebe, dieselben so¬ gleich hcrvorzuziehen und die Stellen der Rathssreundc, welche die Seelischen innchabcn, mit Katholischen zu ersetzen. 174) Erzherzog Ferdinand, Gräz, 22. Octobcr 1598, an Georg Lenkovitslh, Landeshauptmann in Krain, und Josef v. Rabatta, Vicedom. Mit Bezug auf das an die zu Laibach anwesenden Prädicanten und Schuldicner erlassene und zugleich den Verordneten schriftlich intimirtc Decret, welches untfolgt, wird aufgctragen, dasselbe sofort am Morgen nach dem Em¬ pfange (der Erlaß ist am 29. October eingetroffen) den j Prädicanten und Schuldienern durch eine geschworne Amts¬ person ordentlich einzuantworten und dann zugleich das (ver- schlossene) Schreiben an die Verordneten übergeben zu lassen und für den Fall des Ungehorsams seitens der Stände das für diesen Fall Borgeschriebenc vorzukehren. 175) Decret, Grüz, 22. Octobcr 1598, womit den sectischen Prädicanten und Schuldienern befohlen wird, ihr Predigen und Schulhalten in Ihrer fürstl. Durchl. eigen- thümlichen Hauptstadt Laibach cinzustcllen, noch bei scheinen¬ der Sonne die Stadt und deren Burgfrieden zn verlassen, binnen den nächsten drei Tagen aber alle Erbländer zu räumen. Gleichzeitige Verordnung an die Herren Verordneten in Krain, den Obigen keinen weiteren Schntz zu ertheilen und sie zur Befolgung obigen Patents zu verhalten. 176) Gericht des Paul Kottscheer Thnmbherr Ver¬ walter des Viccdomamts Laibach, 1. November 1598, an Erzherzog Ferdinand. Ans E. fürstl. Durchl. wegen der allhie jetzo wesenden Predicanten und Schuldicner in gemein so der Angsburgi- schen Confession zugethan gnädigste Verordnung berichten E. Durchl. wir gehorsamst soviel daß uns jetzt ernennte lan- desfürstl. Verordnung nächstvcrgangenen Pfingstag der der 29. erst aibgewichenen Octobris gewest bei der ordinär! Post zu kommen, folgcndentags aber das ist am Freitag haben wir das an ernennte Prädicanten und Schuldiener lautende landesfürstl. Decret wie auch den andern Befehl denen Herren Verordneten allhie durch zwo geschworne Amts¬ personen E. Durchl. gnädigster Verordnung gemäß als dero- selben Vicedomambts Gcgenschreibern Urban Mißman und Sebastian Asche gemelts Vicedomamts Secrctaricn nicht allein nicht überantworten sondern sic auch zu desselben end¬ licher und gewisser Vollziehung ernstlich vermahnen lassen demnach wir aber vermerkt daß solchem Auferlegen desselben Tags kein Vollzug beschehen sondern also still gehalten wor¬ den haben wir bei gedachtem Gegenschreiber und Secretari am Samstag hernach die Verfügung gethan, sic, als die Prcdikanten, nochmalcn zu chistcr Vollziehung E. Durchl. an sie gefolgten Dccrcts nochmalen zu vermahnen. Welches sie bccdc auch gehorsam vollzogen den Prcdikanten aber dem das Decret zngcstcllt worden Trüber genannt haben sie nirgend sondern einen andern seinen Mitgesellen Maxen Khumprecht angetroffen der ihnen zur Antwort soviel geben die Herren Verordneten wären ihre Herren und man solt sich nur bei ihnen amnelden. Darauf ich Landsverwalter allein (dann ich Vicdomamtsverwalter habe der Kirche nothwcndig bei¬ wohnen müssen) mich stracks sogleich gegen den Abend aufs Landhaus verfügt alda die Herren Verordneten und andern Stände so in jetzt haltenden Ausschuß noch beisammen ver¬ sammelt gewest, alles eifrigen Fleiß dahin vermocht amts¬ halber aber befohlen demjenigen so E. Durchl. an sie und 56 die Prcdikanten mit wohlerwogner Beratschlagung ausge¬ fertigt gehorsamst und schuldiger Pflicht nach unverlengt nachzusetzcn, insonderheit aber und vor allen Dingen das Gottshaus oder Spitalkirchcn darin sie ihr vermeintes Rxvr- vitiuiu gehalten mit dergleichen Verrichtung sowohl anjetzo stracks als auch ins künftig gänzlichen müssig zu gehen und nicht Ursach zu geben die befohlne Mittel und Weg zn exequi- ren. Darauf sich die Stände zwar wie ich Landsverwalter ihnen die Zeugniß geben muß, alles billigen Gehorsams er¬ boten ncbens aber als auch heut in aller Frne die Herren Verordneten im Bisthnmb allhie vor dem Herrn erwählten Bischöfen und Unser zu heißen um Gottswillcn gebeten Ihnen zu erlauben damit sic ihr vxoreltiura ans dein Landhaus noch heutiges Tags um willen Ihrer Viele ans Ihnen zn ihrer vermeinten Communion zn treten Vorhabens waren, verrichten khnndten wie auch denen Prcdikanten und Schul- dienern zn Vollziehung E. Durchl. Dccrets noch acht Tag lang Termin aus diesen Ursachen zu crthcilcn weilten sie vor den eingefallenen großen Wassern wie auch fürnemlich der allhie in einem Haus cingcrißner abscheulichen lukseticm daran aber nur drei Personen blieben bishcro auch Gottlob in Bcdenkung daß die klebrigen darinnen geweste Personen alsbald aus der Stadt in ein absonderlich für dergleichen Leut bestellte Wohnnng verschafft sonsten auch möglichste Furschung beschchcn weiter nicht gegriffen Ihren Weg nin- dcrt hin zu nehmen wußten. Welches wir ihnen aber durch¬ aus nicht gutgcheißen sondern verharrend sic zn der schul¬ digen Gebühr mit diesem Anbeuten gewiesen dergleichen Be¬ willigungen stehen in unserer Macht nicht dann wir ihnen für unsre Personen weder acht noch ein Tag und also durch¬ aus nichts zugeben können In Fall sie dieses für sich selbst fürnchmen würden werden sic es vor E. Durchl. zwar schwer¬ lich wohl zn verantworten wissen. Nach diesem ist alsbald ein Proccssion in die Spitalkirchc angcstcllt und allda heu¬ tigen Tags der christliche cathvlische Gottesdienst mit menig- lichs der catholischen großer Andacht ohne die wenigste Vcr- hinderniß Gottlob verrichtet. Jnmittelst aber und unter Haltung unserö Gotsdicnsts ist ein windischc und teutsche lutherische Predigt auf dem Landhaus doch in aller Still und ohne einigen Tumult gehalten worden und ungeacht wir bei ergebenster Gehorsamlcistnng für gewiß abnehmen mögen daß sich die Prcdikanten in wenig Tagen von dannen heben werden also wellen wir dennoch nicht unterlassen bei ihnen denen Herren Verordneten die noch fernere Nothdurft un¬ ausgesetzt zu urgiren Wie sic sich danu erst jetzt widcrnmb iu mein Landsvcrwalters Losamcnt alles unterthänigsten Gehorsams der bei ihnen hinfüro auch nit weniger zn »er¬ hoffen, erbieten. Und allein um hieobvermcldten Termin der acht Tag darum gehorsamst bitten, damit Inen denen Prcdikanten aus ihren Abzug erthcilenden Fedien (?) wegeu der Jnfection desto mehr Glauben gesetzt und des geliebten Vaterlands Wohlfahrt dadurch nicht gesperrt noch verhin¬ dert :c. re. - 177) 1598. Hanns Wntatitfch, Pfarrherr ;n Ma- reitsch, an Herrn Landsverwatter und Vicedomamts- verwaltcr in Grain. Wohlgcborner Frcih. Herr Landsverwaltcr auch ehrw. und geistlicher Herr Vicedomamtsverwalter in Crain Gnaden und gnädigster Herr. Es haben E. Gnaden und Herrn auf meiu gehorsamstes Supplicirn und Hochbcschwcrliches An¬ bringen, den Landrichter Hansen Dragota mit einer gefer¬ tigten Patent mn und von wegen Einziehung eines proscri- birten Prädicantcn mit Namen Felician Trüber der sich in diese meine psarrlichc Jurisdiction zue Marcitsch einge¬ drungen hicher geschickt, welcher seinen Fleiß nicht gespart, sondern die Herren und Landlcute in der Nachbarschaft mit ! derselben Patent besucht und den Prcdicantcn bei dem Herrn ! Leopold Rambschüssel, welcher an S. Märtenstag densclbigen weiter zu schicken meinem Gesandten zugesagt, in seinem Gschloß Wüldtnckh erfragt, darumbeu Er Dragota E. Gnaden und Herrn solichcn seiner Verrichtung mehrere Bericht geben wird. Nun aber ist mir für gewiß angezcigt worden daß Herr Max. Gall neben denen Drohworten so er mir bei Jmc Dragota zu entboten auch seine zwcn Reitknecht mit andern mehr Herren Diener in der Nachbarschaft welche alle ich fleißig ausgezeichnet, in ein kleines Wäldel ein halbe Meil von Mareitsch damit sie ans mich warten und mich zu Stucken zerhauen sollten nächst »erschienenen Pfingsttag geschickt, weil ich aber bei durch Anschickuug Gottes einen andern Weg von Laibach heimwärts geritten haben sie un- verrichtcr Sachen hcimzichen müssen welches an ihm selbst ein hochstrafmäßiges taetnm einem Mordstuck gleich Ich E. Gnaden und Herrn der Gebühr nach zu büssen wie auch Dieses wohl zu bedenken fürstcllc daß bishero weder Ihrer Durchl. noch E. Gnaden und Herrn gemessenen Verord¬ nungen im wenigsten gchorsamt, weniger mein Jurisdiction libcrirt, sondern mir nach darzn nach Leib nnd Leben ge¬ standen würdet darunter der Trüber mit seinen scctischen oxvreitio continuirt nnd mit Ncbcrtrctnng Ihrer Durchl. gnädigster Verordnung nit allein Leib und Leben verwirkt sondern auch seine Rseoxtatoros sich der straf thcilhaftig gemacht, protcstir demnach hicmit Monitor da mir E. Gnaden und Herr hierin nit zeitlich und genugsam Beisprung thun daß ich cs nothwcndig an Ihr Durchl. selbst gelangen darzn cs aber E. Gnaden und Herr hoffentlich nit kommen lassen werden re. 178) Erzherzog Ferdinand, Graz, 7.Raveinbrr 1598, an Sigmund Frrih. v. Egg v. Hungersbach, Landes- venvatter, Josef Rabatt», Vicedom (bezeichnet 6itc» 6ito 6ito). Wird der Bericht vom 1- November, wvrnach die seeli¬ schen Prcdicantcn von ihren Kirchen und Schulexercitien abgclassen nnd dagegen in der durch sie inncgehabten Spitals- kirchc der katholische Gottesdienst wieder Angeführt, zur Kenntniß genommen. Daß aber die Prcdicantcn zwei Prc- 57 digen am Landhaus gehalten, die Sacramente ausgetheilt und eine weitere Fristerstreckung für ihren Abzug angesncht, gereicht zu besonderem ungnädigen Mißfallen, und es habe der Erzherzog den Verordneten „angedeut" daß sie den Prä- dicanten keinen weiteren Schutz angedeihen lassen sollen; wofern diese noch nicht abgezogen, sollen die ihnen angc- drohetcn Folgen sofort cintrctcn. 179) 1598. Bittschrciben Bischof Chrsn's an die Erz¬ herzogin Moria um Unterdrückung des Protestantismus. 48/78 L. D. Archiv. 180) Bericht des Vicedomamtsvcrwatters Paul Lotscheer, Laibach, 2V. November 1598, an Ähre fürstl. Durch!, zu Dero selbstcignen Händen. Auf Derosclben vom 7. d. über unser der allhie ge- ! westen lutherischen Prädikanten nnd Schnldiener in gemein geschehene Relation, gefolgte Resolution nnd fernere Verord¬ nung so uns erst heutiges Tags von Gradisch aus zuge¬ schickt worden, berichten E. Durchs, wir gehorsamst. Obwolen die Prädikanten sich zugleich mit einander aus der allhieigen Stadt erhebt und wir in keiner andern Hoff¬ nung gestanden, sic wurden sich zugleich aus dem ganzen Land dem publicirten Bando gemäß erhebt haben und sich weder an einem noch andern Ort ferner betreten lassen So ist doch (unwissend unser, auf wessen Anregung) ganz ungeh. das Widrige befunden worden. Dann als sich der eine seelische Prädicant Felician Trnbcr genannt, auf den Schlossern herum heimlicher weise aufgchaltcn ist Er auch letztlichen in den Moräutscher Boden und denen daselbst herum gesessenen Adelspersoncn und benachbarten gerathen und allda dem gemeinen Mann auch den ganzen Pfarr- mening zu sonderer Aergerniß sein seetisch Lxorwtinm mit Predigen und Raichung der vermeinten Sacramenten von einem Schloß zum andern administrirt, deine auch von un¬ terschiedlichen Vettern (Eltern?) etliche Kinder heimlicher weiß zu der Tanf in Moraitscher Boden getragen worden sein sollen als wir nun dessen durch den Pfarrer daselbst, Herrn Hansen Vutalitsch erinnert, haben wir stracks ein offen Patent, davon glaubwürdige Abschrift hiebei, ausge¬ fertigt, und dem Landrichter ernstlich anferlegt wegen gewisser Behändigung sein Trnbers Person möglichsten Fleiß für- zuwendcn. Als er nun denselben bei Herrn Leopolden Rambschissl im Schloß Wildenegg allda er sich in die acht Tag lang wie auch beim Daniel Schwaben, Samuelen H.a- siber und Wilhelm auch Maximilian Gallen aufgchaltcn, erfragt, hat Maximilian Gall unter deine die Patent vom Landrichter allein zum ersehen begehrt, wie Ers nun über¬ lesen hat Er dieselbe dem Landrichter ferner nicht anhän- digen wollen sondern mit Verschimpsung soviel beantwortet, Er sollte seinen Weg zu Haus nehmen und er wollte sich deshalben mit seinen benachbarten unterreden, inmassen ers dann am Landhaus allhie diese vergangene Tag anderen Landleuten der Augsburgischen Confessio» zugcthan öffent¬ lich fürgebracht. Derowegen Er Landrichter also unverrichter fachen um willen Verhaltung der Patent abzichcn müssen. Ob mm denen obgemeldten Personen fürnemlich aber dem Maximilian Gallen seines mit ungebührlicher und unbefug¬ ter Aufhaltung nnsers von Amtswegcn ausgefertigten Pa¬ tents begangenen Frevel erwiesene Widcrspänstigkeiten also ! mit Stillschweigen hingehen zu lassen sein wellen E. Durchl. wir solches gnädigst zu erwägen gehorsamst hcimgesetzt haben. Die werden ohne Maßgcbung ;n Erhaltung der Landesfürstl. Autorität den fachen wohl recht zu thun wissen. Sonnsten haben wir bei etlichen Landlcuten unter dcro Gebiet sich die übrigen im Land gewesten Predikanten auf¬ halten möchten, solche ernstliche Verordnung gethan daß vcr- hosfentlich dasselbe ohne Frucht nicht abgehen sonder der schuldige Gehorsam Ihren selbst untcrthänigem Erbieten nach erhalten werde. Belangend aber die Schuldiener in gemein so der Augsburgischen Confession zugcthan hat cs mit denen ein solche Meinung daß dieselbe alle äusser des alten Woche ritsch (Bolloriö) der ein heftiger wissentlicher Sect ist, dem Bür¬ gerlichen Gerichtsstab mit ihren Pflichten unterworfen sein und seitemalcn dieselben bei ihren Schulen alsbald nachge¬ lassen und sich des bürgerlichen Gewerbs wie andere In¬ wohner und Burger behelffen bei Ihnen sich auch keiner Gefahr sondern verhoffentlich alles Guten zu versehen. Also möchte mit dencnselben äusser gemeltS Wocheritsch Geduld allein dieser Meinung getragen werden. Daß sie auf Er¬ scheinung des Widrigen gar leichtlichcn von hiesigen Orten ausgcraumbt und hinweggcbracht werden können rc. re. 181) Bericht -es Landes- und Vicrdomamtsver- waiters Paul Kotscheer, Laibach, 22. November 1598, an Erzherzog Ferdinand. Vor wenigen Tagen habe der neu erwählte Bischof (Thomas Ehrön) die Abschaffung der Predicanten vom flachen Lande in Anregung gebracht. Daher um Bescheid dieserhalb gebeten wirb. 182) Schreiben vom Landcsvrrwalter und Panl Kotfcheer, Verwalter des Vircdomamts, Laibach, 1. De¬ cember 1598, an Die von Laibach. Werden erinnert, was ihnen am 27. April wegen eines im Stadtgebiet sich aufhaltenden Predicanten Peter Lückitsch, dann wegen derjenigen Mitbürger, die zu seinem Fabuliren haufenweise hinauslaufen, bei 300 Ducaten Peen auferlegt worden. Weil nun Die von Laibach dem nicht nachgekom¬ men, sondern dem Predikanten Unterschleif geben, und nach¬ stehende Bürger als: Mathias Krischetisch, Juri Ratkauitsch, Martin Deschelan, N. Radkovitsch, Gregor Daniel, Mathias Woschitsch, Marx Tschopcnkh, Juri und sein Bruder die Gun dl, Jurkho des Gundels Aiden, Andre Golobitsck, Georg Gollobaritsch, Martin Krischctitsch, Fabian Herbtitsch, Jurkho Krischetisch, Andre Wutsch 8 58 mit des andern gemeinen Manns großer Aergerniß seinen Predigen und fectischen sxereitio anhangen thun da nach fürstl. Durchl. Befehl die ferner im Land betrettenen Predikanten Leib und Leben verwirkt haben sollen so will man doch vor¬ läufig mit Abforderung des Penfalls und andern Executiou nicht vorgehen, dagegen aber bei sonstiger Verwirkung 300 Ducaten Strafe bei schwerer Straf und Ungnade fürstl. Durchl. besohlen haben daß ihr erstens den lutherischen Pre¬ dikanten sogleich nach Empfang Dieses von dort ausschafft, der die fürstl. Durchl. Erblande binnen acht Tagen zu räu¬ men hat. Wenn aber nicht Gehorsam geleistet und noch ferner das Auslaufen fortdauern sollte soll ohne weiters die Execution neben besonderer Bestrafung obiger seelischer Bür¬ ger mit Abfertigung des fürstl. Urbar Steucranschlagers vorgenommen, der Penfall auf die Kirche daselbst in Abbau gekommen oder sonst verwendet werden. Gleichzeitig an Peter Lückitsch Decrct, er solle sich aus dem Möttlinger Bode» und binneu der nächsten acht Tage aus den fürstl. Erblande» entfernen, bei Leib und Lebens- strafe, und an Marquart Freiherren von Egg, Statthalter der n. ö. Ballet), er möchte darauf sehen, daß die Verordnung an Die von Möttling vollzogen werde. 183) PantKotfcheer als Viccdomamtsverwatter und der Landesverwatter an Georg Lenkowitfch, Landes¬ hauptmann in Kram, Laibach, 13. December 1598. Wird erinnert an den fürstl. Befehl wegen Ausweisung der Prädicanten. Obwohl sich die Prädicanten von hier fort¬ gemacht, haben sie sich doch an unterschiedlichen Orten, be¬ sonders in Oberkrain beim Adel aufgehalten. Als man mit ernstlichen Mandaten gegen den Adel eingeschritten, seien sie gewichen und hätten sich alle mit einander nach Unterkrain begeben, als ein sichcrs Asyl für sie und ihre Lehre. Obwohl bereits an Graf Achaz von Thurn wegen Gradez im Möttlinger Boden, dann Hans Gall, Haupt¬ mann zu Ogulin, wegen Krupp, wo sich einige bandisirte Predicanten bis zur Stunde aufhalten sollen, um deren Wegschaffung bereits zweimal geschrieben worden, so wollen sie doch nicht gehorchen. Sic wenden sich daher an den Landeshauptmann um seinen Beistand und Verfügung des Röthigen an die Adelspersonen. Unter Einem erging an Hans Gall von Gallenstein, Herr zum Grafenegg, ein Befehl, bei 1000 Ducaten Penfall den zu Krupp sich aufhaltenden Prädicanten wcgznschaffen und andern Predicanten künftig den Aufenthalt nicht zu gestatten. 184) Erzherzog Ferdinand, 1. Februar 1599, an Josef Nabatta, Viredom. Da dem Vernehmen nach in Laibach noch Etliche der Landschaft Schuldiener unter dem Vorwand, daß sie Bürger seien, sich aufhalten und ihre giftigen Lehren spargiren, soll ihnen der Vicedom das Schulhalten und ärgerlich uncatho- lische Abpracticiren, Unterweisen und Conversiren bei Ver- lierung Hab und Guts oder dein er es nicht hat, bei Leibes- straf verbieten mit Bedrohung, daß sie im widrigen Falle gestraft und Landes verwiesen werden sollen. Also vernehmen wir auch, daß Etliche Burgcrspersonen und Landschaftsdiencr andere von ihrem guten Vorhaben der katholischen Kinder¬ taufen abhalten und sonderlich Melchior Stophl ein unchrist¬ licher Wucherer, welcher sein Kind gar von Laibach gen Mareitsch dem bandisirten Prädicanten Felician Trüber zur Taufe tragen lassen, daß auch seinem Exempel nach ein anderes Kind zur scctischeu Tauf hinaus geschickt, nachmals wieder zurück uugetauft und todter bracht worden. Weil wir aber die vermeinten Luoramonta nnd sonderlich die Kind¬ taufen Denen von Laibach und insgemein Allen verboten und sie dasselb überschritten so ist unser Befehl, daß Du die¬ selben Uebcrtretcr die Dir Thomas Bischof zu Laibach nam¬ haft machen wird auf diesmal jeden pr. 10 Thaler strafest, ihnen aber inskünftig dergleichen Ungebühr bei 25 Ducaten Gold als oft Ihrer einer dawider handelt, verbietest und auf den Fall ihres Verwirkens dieselben nnfcilbarlich abfor¬ derst und cinbringest den Unvermügigen aber dieselbe!: in ein schwere Leibstrafe verwandlest und von dem Stophl endlich nit allein um daß er sein Kind zur fectischen Tauf wider Verbot geschickt, andern dazu Anreizung gegeben und des unschuldigen Kinds ferner des Wegs halben Tod ver¬ ursacht sondern auch daß er so unchristlichen Wucher und Finanz treibet, ehe dann er sich bekommen bericht nach, mit ganzem Bermügen ins Reich begibt lOOO fl. zu wohl ver¬ dienter Straf »»verschont abforderst. 185) Erzherzog Ferdinand, 1. Februar 1599, an Georg von Leickovitfch, Landeshauptmann, nnd Josef von Nabatta, viredom. Da sich viele Bürger und Offiziere der Landschaft in Kram unterstehen, über die Religions-Reformation und wider die Katholischen allerlei schimpfliche Reden zu führe», welche sich als Aufwieglung darstellcn, so soll der Vicedom den¬ selben, insoweit sie der Bischof ihm namhaft machen wird, jeden nach Maßgabe der ausgestoßencn lästerlichen Worte, gottlosen Lebens und Auswicglcrcy zum höchsten verweisen und gebieten, sich dergleichen in Hinkunft zu enthalten, sonst aber die Uebertrcter gefänglich einzuziehcn. 186) 1599 im Frbrnar haben die Stände den Herren Landtagscommissarien zu wissen gcthan, wie daß Dieselben den Landtag zu halten nicht vermeinten aus Nrsach, daß ihre lands §ravuminn nicht erledigt werden wollen. (Perizh.) 187) Erzherzog Fcrdinand's Erlaß an Sigmund Frrihcrrn von Eck und Hnngersbach, Landesvcrwattrr, nnd Paul Gottfchcer, Thumbhcrr zu Laibach nnd Ver¬ walter des Vicedomamts, 16- März 1599. Wir müssen mit sondercr höchster Verwunderung ver¬ nehmen wie daß sich die vor Diesem ans unser:: Lande,: proscribirten Laibacherischcn Prädicanten naben: auf Laibach 59 „zueschanzen" und mit Hilf und Beistand etlicher wider¬ sinnigen unruebigcn Landleut in den Schlössern hin und wieder fouirt gesichert und ausgehalten werden als erstlich I'tzlioin- nus Trubar bei Hans Ludwigen Sauer zu Treuen Georg Clement bei Hans Petschovitschen zu Landspreis der Buritsch bei Carl Iuritschen zu Strug und Marx Kumprecht bei Graf Achazien v. Thurn. Dannachcro zu vermuthen, daß sie nicht allein wider unsere Verordnungen in nujnim ihre giftige äoA'innta immerfort exercirn und ihr Datum allge¬ nrach auf Laibach machen werden. Welches aber wider ob- berürte unsere crstliche maullatn die bei Verlierung Leibs und Lebens gelautet streiten und zu Vcrschimpfung unser landcsfürstl. Anthorität deuten thuet. Damit nun diesem Uebel zeitlich zuvorgekommen werde, sei zwar schon den obigen Adeligen ernstlich befohlen worden, die Prädicanten nicht auf- zuhaltcn oder zu schützen. Es haben jedoch auch Landesverwalter nnd Viccdvm auf solche umschleichende Prädicanten, die ihr Leben verwirkt haben, fleißig Achtung zu geben. Cs sind ins geheim Leute zu ihrer Verhaftung abzuschickcn und es sei Acht zu geben, daß solche sich nicht in Laibach einschleichen. Bericht hierüber, 29. März 1599, sie hätten den Obgenannten vom Adel, mit Ausnahme des Grafen Achaz v. Thurn, der seine Verantwortung selbst bei dem Erzherzog angebracht, mündlich zugesprochcn; diese hätten erwicdert, sie wollten es bei Ihrer Durch!, selbst verantworten, es sei daher nichts Fruchtbares auszurichten, der Erzherzog möge daher selbst das Nöthige verfügen. 188) Erzherzog Ferdinand, 29. März 1599, an Josef von Nabatta, Virebom, prüf. 15. Mai 1599. Daß in Zirkniz drei Bürger, Ortatsch Juri, Vipauctz und Blasi Simitsch in der Religion gar ärgerlich sind und neben den: Sie die meisten Aufwiegler und Nadlsürcr sollen sie auch seelische Postillen und Bibel an den Feier- und andern Tagen nicht allein ihren Hausgesind sondern auch andern Inwohnern in guter Anzahl vorlesen und der recht¬ gläubigen Kirchen abhaltcn, so soll der Viccdom sie vor sich laden, ihnen den Frevel in des Erzherzogs Namen verweisen und ihnen solches wie obstcht, untersagen bei schwerer Ungnad und Strafe. 189) Erzherzog Ferdinand, 4. Äprit 1599, an Josef Nabatta, Viccdom. Obwohl die Prädicanten sich von Laibach hinweggemacht, soll sich ein Bürger nnd Gastgeber zn Laibach Georg Wald¬ mann sammt seinem unruhigen Weib Marnscha, bei deren Eltern sich auch anfangs die ersten Prädicanten anfgchaltcn sich diesfalls andern;» schäd¬ licher Nachfolge ganz ärgerlich erzeigen nnd sonderlich die Waldmaninn das verbotnc Lxsrmtium mit Zusichzichung fremder Personen mit allerlei ärgerlichen Gesängen nnd Vor¬ lesung seelischer Postillen treiben thut, zudem hat sie einem Prädicanten von Karlstadt, Namens Bartelme, in ihrer Behausung Untrrschlcif gegeben und ist von Demselben neben andern ihren Gespielen sub utragus oommunieirt ! worden. Weil sie nun Dieses fortsetzt, sollen sie und ihr Mann aus Kram ausgewiesen werden binnen acht Tagen. Paul Kotscheer, Viccdomamtsverwalter, 15. April 1599, befiehlt den Gedachten, das Land zu räumen. 190) Erzherzog Ferdinand, Gräz, 28. März 1599, an Josef v. Nabatta, Viccdom. Weil Ludwig Sauer, Hanns Petschevitsch und Carl ! Juritsch die vor Diesem proscribirten Prcdicanten beschehener Verordnung nach vom 16. März ihre gezeigten Wege nicht ziehen lassen sondern nngeacht derselben tuiren und anfhalten so haben wir uns unerwart Deiner und des Landsverwal¬ ters des widrigen Erinnerung gnedigst entschlossen ihnen (den Obigen) Inhalt beiliegender Copie (sieh unten) weiter zuznschreibcn. Es sollen ihnen die Doorota zugestcllt und nach Ablauf von acht Tagen der Landrichter mit offnen Patenten, die Predikanten heraus zu verlangen und festzunchmen ab¬ geordnet werden. Worüber dann zu berichten. Das erzherzogl. Decrct an Ludwig Sauer, Hans Pctscho- witsch und Carl Juritsch lautet: den Prcdicanten auszulie¬ fern binnen acht Tagen oder nach Gräz zu erscheinen. Die Befehle sind stracks üb er schickt worden. (Anmerkung des Viccdoms.) 191) Erzherzog Ferdinand, Gräz, 28. Mürz 1599, an Josef v. Nabatta, Vicedom. Weil wir vernehmen daß sich die proscribirten und bandisirten Predicanten vielleicht auch Schuldiener eben ihrer zu Laibach hinterlassenen Weiber wegen unter dem Prätext ihres vermeinten Evangelii je länger je näher hinzuschanzen auch wohl heimlicher weise verkleidet einschleichen und zu be¬ sorgen da wir nit zeitliche Fürsehnng thuen Ultima psoora prioribus werden möchten so ist unser gnädiger und ganz ernstlicher Befehl an Dich du wollest gegen Ihr der proscri¬ birten Prädicanten und Schnldiener weibern eben diesen moäum der hievor gegen Ihnen selbst gebraucht worden ok)86rvir6n und obeingeführter Mutation unserer Lande ver¬ weisen. Daran beschicht rc. Darüber erließ der Bicedomamtsvcrwalter Paul Kotscheer 3. April 1599 einen entsprechen¬ den Befehl an die Gattinnen des Felician Trüber, Georg Clemens, Hanns Snoilscheck, Max Khumprecht, N- Juritsch, binnen acht Tagen das Land zu räumen. Derselbe berichtet 6. April 1599 an den Hof, 1. er habe die fünf Weiber entsprechend angewiesen, 2. die Befehle den drei Adeligen zugestcllt, 3. fährt dann wörtlich fort: Die hie obvermelten drei landesfürstl. Befehle habe ich auch stracks an ihr gehöriges Ort überantworten lassen, unter welchen nun Herr Hanns Ludwig Sauer alsbald sich bei mir angemeldet und sich dessen zum höchsten entschuldigt und gleichsam mit hitzigen Worten vermeldt der der solches E. fürstl. Durckl. von seinetwegen angebracht, der habe nicht allein den Grund verschwiegen 60 sondern hat Ihme auch vor Mäniglich Gewalt und Unrecht gethan dann Er habe seinem anzcigcn nach den Trüber als¬ bald nach Empfang des ersten Befehls aus seinem Schloß hinwcgverschafft, bat auch darneben man wolle sich in der¬ gleichen und anderen Sachen den Landrichter auf seinen eigenthümlichen Grund zu schicken hinfüro enthalten, dann der Ritterschaft in Kram im wenigsten gemeint dergleichen Personen als der Landrichter ist, zuwider Ihrer habenden Freiheiten in ihren Schlössern zu gedulden, wurde auch im Widrigen daraus nichts Gutes folgen. Jnmassen ich dann selbst anzeigen muß, daß sic wider den Landrichter zum heftigsten erbittert und ich darf Ihn ehe bei so gestalten fachen nicht ausschicken dann gcläßlich er mit harter Mich davon kommen wurde. Werden Derowegcn E. fürstl. Durchl. dahin bedacht sein, wie etwa diesen proscribirtcn Prädikanten seitcmalen Ich amtshalber über die vom Adel nichts zn ge¬ bieten habe zu begegnen sei an meinem menschenmöglichsten solle nichts vermangeln Und wollte Gott daß ich Sh selbst aus meinen Kräften aus dem Land räumen khunte! Sonsten gnedigster Herr ist vor wenig Tagen und erst in nechstverschincr Woche Marx Stettner ein reicher ver¬ gnüglicher aber sehr seelischer Mann welcher auch einer aus denen sechsen so auf dem Landhaus mit denen Landleuten dazu auch zwar die ganze sectische Gemein treulich mitge¬ schrien und das „mit Fried und Freud fahr ich dahin" singen helfen nnn ist nicht weniger daß man mit diesen teutschen Schulhaltern bis anher allein deßwegen und auf folgende Besserung mit der Ausschaffung Geduld getragen weilen sie ihr öffentlich Schulhalten stracks eingestellt und sich des bürgerlichen Gewerbs als Burgerspersoncn beholfen haben seitcmalen aber jetzo und das Widrige bei Ihnen ganz strafmäßig erscheint also sein dieselben billig der hie¬ vor bedroheten Straf nach sammt ihren Weibern aus der Stadt Hinwegzuschaffen und weilen es allein an deine daß solches durch ein landesfürstl. Decret verricht werde, also werden E. fürstl. Durchl. in diesem wie auch in andern gegen die Stettuerischen Erben und seiner hinterlassenen Wittib, welche durch diese Sepnltur allen andern seelischen Inwohnern die sich bis anhero des neuen Freithofs noch enthalten einen ganz ärgerlichen Eingang gemacht, ihres wohlverdienten strafbaren Verbrechens halber anderen zum Exempel die fernere Einsetzung ohne mein Maßgeben gnä- digst zu verordnen und fürzunchmen wissen. Demnach Ihr fürstl. Durchl. durch einen von der löb¬ lichen N. Regierung ausgegangenen Befehl von Herrn LandS- vicedom in Crain über die wider ihn durch etliche Land¬ stände und Herrn Herwarten Frh. zu Auersperg um des zwischen ihnen erregten nnzeitigen Disputats wegen einkom- mene ungereimte schreiben einen gcgenbericht abgcfordert. Er Herr Landesvicedom aber vielleicht noch etwas in seiner äusser Lands habenden Commission verweilen möchte mir aber neben den Geistlichen dieser Handel, welcher sich in wegen der seelischen Gemein Correspondenz gehalten, mit! Tod abgangen und als ich verständigt worden daß seine hin- terlassenen Leibeserben den todten Körper auf den durch die Confessiouisten nächst bei der Stadt Laibach neu aufgewor¬ fenen vermeinten Freithof begraben lassen wollten. Darzue sy Ihme dann bereit einen Sarg daselbst in der Erden gemauerter zurichtcn lassen Hab ich die Erben stracks durch meiner und Ihrer Gegenwart angefangcn von Anfang bis zween Rathsfreund In E. fürstl. Durchl. Namen ernstlich an das End gründlich bewußt also will von E. fürstl. und bei schwerer Straf vermahnen lassen Sh sollten sich Durchl. ich gnädigen Bescheids erwarten ob ich nemlich den vorher» wohl besinnen und gedenken daß dieser durch die seelischen neu eingcfangene Acker wider fürstl. Durchl. willen abgeforderten Bericht für mich selbsten thuen oder aber damit wohlgedachtö Herrn Landvicedoms Ankunft erwar- aufgeworfen worden danebens auch Ihnen bei fürstl. Durchl. Straf und Ungnad auferlegt den todten Körper alldorten nicht, weil ihnen die Sepnltur bei S. Peter bisher noch nicht eingestellt oder verboten worden begraben zu lassen und vb- wohlen sie an dieser Vermahnung etwas erschrocken den ten sollte. Letztlich,!» auch so ist E- fürstl. Durchl. auch nntcrthü- nigst angedcnt daß sich etliche Burgerspersonen welche auch bereits namhaft gemacht worden unter denen auch der ab- gclcibte Stettner einer gewesen unterstanden gehabt für sich Todten Körper auch beinahe fünf Tag im Haus erhalten, haben sie sich doch daran nicht kehren wollen, sondern mit Auferbauung des Sarchs fortgcfahrcn auf welches Ich aber¬ mals zu ihnen geschickt und denselben ernstlich eingebunden weil sie wider Verbot den todten Körper aus den vermein¬ ten Freithof zu begraben gedenken so werde ihnen aber die¬ ses bei großer Straf geboten daß sie denselben ohne einiger vermeinter Proccssion oder Schulkunden ganz still ohne Ge¬ sang durch die Stadt tragen sollten welches aber gleich soviel als das Erste gewirkt sondern die sectischen Schulmeister als Rup. Mordax, Philipp Tcllitsch und N. Lucas genannt haben nicht allein für sich selbst die lutherischen Lieder öf¬ fentlich nach dem Platz gesungen sondern auch einen ganzen Haufen ihrer vorgehabten Schulknaben mitsingen lassen selbst allerlei Correspondenz in Namen der Gemein mit den Landleuten aus dem Landhaus alhie bei den Landtagshaud- lnngen zu halten und dadurch andere von ihrem gnten Für- satz abwendig zu machen Jnmassen dann die Landlent in Ver fcrtigung des wider den §derrn Landsvicedoin gestellten Schreibens aus Bermünglnng der Geistlichen nicht fertigen wollen den Wvdopiuez und Alcxandrin wie ihre eigene da¬ für gedruckte Petschaften answeisen, zu sich gezogen und weilen diese Radclführer den katholischen Magistrat so wenig als nichts achten sondern alles für sich selbst handeln und keinen schuldigen Gehorsam weder dem Bürgermeister noch Richter erweisen wollen, also wäre nicht aus dem Weg, fürstl. Durchl. Hellen dieselben nut einander deren fünf sein noch vor dem Landtag naher Gräz erfordern und dort äusser 61 gegen ihnen andern zum Beispiel mit ernstlicher Bestrafung verfahren lassen sonsten ohn desselben ist bei ihnen nichts fruchtbarliches auszurichten. Das habe rc. 192) Gericht von Paul Kotscheer, Vermalter -es Vi- cedomamts, Laibach, 29. Mürz 1599, an Erzherzog Fer¬ dinand. Durch fürstl. Durchl. Befehl vom l. Februar 1599 sei dem Vicedom auserlegt worden, bei E. E. Landschaft Schuldienern, welche sich unter dem Vorwand, daß sie Bürger seien, hier aufhalten und ihre giftige Lehren spargirn sollen, darob zu sein, damit sie ihr Schulhalten und sectische 8xor- eitiuru aufgeben, ferner gegen Diejenigen, die ihre Kinder zu Prädicanten zur Taufe tragen, mit Abforderung des gesetzten Pönfalls zu verfahren, insonderheit von Melchior Stoffl 1000 sl. Strafe uuuachsichtlich cinzufordern. Kotscheer berichtet nun: l. Stoffel sei der Weisung, diese Summe zu erlegen, nicht nachgekommeu, beruft sich darauf, daß er eine nobilitirte Person, man soll ihn bei seiner Instanz diesfalls ersuchen, und daß ihn die Stände schützen werden. Und weil sich die Confessionisten sowohl deren von Adel als auch ihrer Diener in allen Sachen mit Gewalt aunehmen und ihnen allen Beistand zu zeigen vermeinen, er (Vicedomamtsverwalter) aber zur Abforderung der Pbnfälle zu schwach, auch nicht kompetent sei, da dies¬ falls die Jurisdiction dem Landeshauptmann und Landes- Verwalter gebühre, so werde fürstl. Durchl. das Nöthige vorzukehren wissen. Sonst weiß sich Kotscheer nicht zu erinnern, daß „einiges sectische Schulhaltcn der Zeit allhie in Schwung wäre," auch die Bürgerschaft enthalte sich der „Besuchnng scctischer Kiuds- taufcn." Schließlich wird angeführt, daß den Landtagsverhand¬ lungen sechs sectische von der Bürgerschaft gewählte Bürger beigewohut haben, „welche nichts ander suchen, dann wie sie ein Unglück über das andere erfinden und erdenken und dadurch das gemeine Wesen verhindern möchten. Und wann der Magistrat zu Laibach mit ihren Stimmen vernommen werden sollten, ff ist weder Bürgerschaft Richter noch katho¬ lischer Rathsfrennd, welche sonsten allen Landtagshand¬ lungen beiwohnen sollten, am Laudhauß vorhanden deine nun E- sürfil. Durchl. auch zeitlich mit sondern Ernst zu begegnen und entweder bei Denen von Laibach oder dem Herrn Landmarschall diese Verfügung zu thun wissen damit dergleichen unbcruftc Personen aus der Gemein hinfüro von dem Landhaus stracks abgeschafft und zu einiger Bcrath- schlagung nicht gezogen wurden." 193) Erzherzog Ferdinand, 12. Mai 1599, an Josef v. Rabatt«, Vicedom. Da Christoph Schwaiger sein Kind mit der sectische» Procession dabei ärgerliche unkatholische Lieder gesungen wor¬ den, in denjenigen Garten darein ein vermeinter Gottesacker , gemacht werden will, strafmäßiger weis begraben lassen, dem dann bald Haus Amschel nachgefolgt und sein verstorbenes Kind gleichermassen mit öffentlicher verbotner Procession bestatten lassen. Der Vicedom soll Beide vorfordern, ihnen solchen ihren Trutz in des Landesfürsten Namen ver¬ weisen und ihnen jedem 100 Ducaten in Gold binnen acht Tagen zu entrichten auferlegen und sie alsobald zu Händen des Kanzlei-Registrators Willibald Eyttner nach Gräz über¬ schicken. Und nachdem sich bei gedachter Leichprocessiou ein deutscher Schulhalter Lucas finden und gebrauchen lassen, so soll er dieses Frevels willen aus Laibach uud dem Burg- fried abgeschafst werden mit dem Beisatze, daß er bei ferne¬ rem ungebührlichen Verhalten aus allen Erblandcn abge- schasft werden soll. 194) Erzherzog Ferdinand, Gräz, 18. Juni 1599, an Vicedom Josef Rabatta. Er solle darauf sehen, daß bei der bevorstehenden Wahl ein katholischer Stadtrichter in Laibach gewählt werde, den auch er (der Vicedom) als tauglich und qualificirt erkenne. 195) Graz, 15. Juli 1599, Erzherzog!. Erlaß an Josef Rabatta zu Dornberg, Vicedom in Kraiu, alle im Vicedomamt vorfallenden und verwirkten Geldstrafen für den Cvllegiumbau zu verwenden (angefangene fürstliche Collegium). 196) Erzherzog!. Er!afz, Graz, 27. Juni 1599, an den Vicedom. Getrewer Leber Wir erindern dich hiemit gnädigst daß wir die hichcr citirten und nun etliche Tag am Rath¬ haus in Arrest haltende Laibacherischen Burger äusser des FrcythofnikS um daß sie in vergangner Axaminakiou das¬ jenige was Ihnen vorgchalten bekannt und in strasmäßigem Verbrechen befunden worden Jedem um 100 Ducateu gestraft, den Freythofnik aber, Seytemal Er diejenigen Reden als daß er sich wehrhafter Hand gegen den Catho- lischen wann nur Einer was anfing redlich brauchen und lieber dem Türken huldigen als unter uns bleiben wolle nunmehr gänzlichen widerspricht ferner und so lang allhie zu erhalten entschlossen bis wir in fachen weiteren Bericht nemen und Ihn damit überweisen können. Und so uns dann vor Diesem so viel Vorkommen daß Er solches gegen den Laibachcrischen Bürgermeister selbst solle geredet sich aber nachmals als er gedacht was Ihm daraus entstehen möchte mit ihm deshalben verglichen So ist unser gnädigster Befehl du wellest dich dessen nit allein bei Ihme Bürgermeister sondern auch andern so in dieser Sache ain Wissenschaft haben möchten aigentlich erkunden und uns der Beschaffen¬ heit mit Ehesten gehorsamst erinnern für Eins. Und obgleichwol zum andern Marx Stettner vnd Franz Leberwurst so bei dem bewußten Oonvontieulo sammt und neben den andern mit Ihrem Rath auch gewiß In Zeit Ihres nit hieher erscheinens äsbituw naturas bezalt So ist doch Ihr ergerlicher Rathschlag und die darauf bereits 62 verwirkte Strafe mit Ihnen nit abgestorben Sondern fowohl als der andern noch lebendigen hinter Ihnen in seiner Wir¬ kung verblieben und dannenhero Ihr ditsfalls verwirkte gleiche Strafe aus den hiutcrlassnen gut von Ihren Erben billig wirklich abzufordern und ist darauf unser gnädiger Befehl daß du nit allein von sein Leberwursts hiuterlassnen Erben berürte 100 Ducaten in Gold sondern auch bei den Stett- ncrischen Erben solichc 100 Ducaten sammt noch andern 400 Ducaten in Gold welche sie mit trutz- und hochstraf¬ mässiger begräbnus ihres Vatern auf den vermeinten neuen Freithof mit Besingung verbvtner und eingestellter nncatho- lischen Lieder billig verwirkt und wir sie in diese Straf erkennt, ernstlich abforderst und wirklich cinbringcst, dieselben auch bei Deinen Händen bis auf unseren weiteren Bescheid behaltest. 197) Vicedomamts - Verwalter Hanns Bouhomo, 23. Juli 1599, an Andreas Khren, erwählter Bürger¬ meister, früherer Güerausschlags - Gegenschreiber, womit Demselben im landcsfürstl. Namen aufgetragen wird (da er sich desselben gleichwohl nicht zu n n t e r w in - den vermeint), als erwählter Bürgermeister bis auf landcsfürstl. gnädigste Resolution dem Bürgermeister-Amt verwaltungsweise vorzustehcn und entgegen den Albin seiner Verwaltung alsbald zu entheben. 198) Vicedoinamts - Verwalter Hanns Bonhomo, 23. Juli 1599, an die Ehrens. Ersamen weifen Bürger¬ meister, Richter und Rath und ganze Gemeiir der Ztadt Baibach. Erinnert an die wegen Erwählung eines katholischen Bürgermeisters, Stadtrichters und Magistrats vorher an Die von Laibach erlassenen Befehle, so wie an die Weisung, daß das Bürgerrecht Niemandem ertheilt werden solle, er schwöre dann katholisch zu sein und zu verbleiben. Nachdem bereits der Bürgermeister in der Person des Andr. Khren erwählt, sei ihm, da er sich weigere, die Stelle auzunehmcn, unter Einem befohlen worden, die¬ selbe einstweilen bis auf weitere h. Resolution vcrwaltnngs- weise zu übernehmen. Weil aber die Wahl des Stadtrichters und Ersetzung des innern und äusseren Stadtraths kommenden Sonntag St. Jacobstag nach altem Gebrauch vorgenommcn wird, so wird mit Bezug auf den landcsfürstl. Befehl vom 18. Juni dem Magistrat Hans Albin zum Stadtrichter vor geschlagen und ernstlich befohlen» denselben und sonst keinen Andern gewißlich dazu zu erwählen. Ferner wird dem Magistrat ein Verzeichnis;, „damit Bürgermeister und Richteramt auch die Rathsstellen aus dits wehrenden 1599. Jahr ersetzt werden sollten," zur genauen Daruach- achtuug zugcfertigt. Dieses Verzeichniß lautet: Burgermeisteramtsverwalter Hr. Andr. Kr een. Zwölfen des inneren Raths Stadtrichter Hr. Hans Albin, Math. Feingast, Antoni Feichtinger, Martin Schöberle, Blas Sperkh, Michael Taller, Niclas Dollicher, Vlrich Rubida, Josef Tschaule, Mathias Jessenkho, Michael Steinmez, Lucas Petigkh. Die 24er: Hans Christophoro, Joannes Babst. Gidinelli, Michael Ostainkh, Gregor Marinez, Jacob Saluaton, Georg Sche- leßnikh, Tobias Wannzl, Marx Sdraßnikh, Hanns Tanner, Gregor Wesiakh, Andr. Tschcrgan, Adam Weiß, Mikolitsch, Hanns Loher, Mathes Khalhgrueber, Peter Locatel, Leon¬ hard Vischkhoy, Jacob Spadon, Hanns Abondi, Caspar Verscczenstain, Caspar Vogrinitsch, Hanns Jager, Paul Vga, Caspar Perz. Es sei ferner zur Kenntniß gekommen, daß dieses Jahr scctische Personen zu Bürgern ausgenommen wurden, es wird daher dem Magistrat verwiesen und er an seinen Eid der Treue gegen den Landessürsten erinnert. 199) Magistrat Baibach, 26. Juki 1599, an den Vicrdsmsvcrwalter Hanns Bonhomo berichtet, daß bei den Wahlen alle Die vom Viccdom vorgeschlagenen Personen mit Ausnahme dreier, uemlich des Andreas Tschcrgan, Niclas CH rabat und Caspar Perez, in den äusseren Rath ' Walth. Pregl, Ambros Scheidt und Hans Kumpcrger geEhlt worden. Und obwohl der Magistrat nicht einge- ! willigt, haben doch die vom äusseren Rath wegen der vor¬ geblichen Tauglichkeit und Erfahrung auf die Beibehaltung derselben bestanden, was der Magistrat nun unter anzuhof- fendcr Ratification des Vicedoms gutgcheißen, was der Ma¬ gistrat daher berichtet und die weitere Resolution gewärtigt. Erlaß des Vicedoms hierüber, 2 8. Juli 1 599, wird ! nicht allein die Unordnung verwiesen, sondern auch auf¬ getragen, die obgedachten drei Lutherischen ihrer Stellen sogleich ! zu entsetzen und entweder die andern drei benannten oder andere katholische Personen zu wählen. 200) Verordnung Erzherzog Fcrdiuand's (geben on -er Roidmoyer), 5. August 1599, an Josef v. Robotka, Viredom. Es werde berichtet, daß etliche zirknizerische Bürger Manns- und Weibspersonen abermals zu den sectischen Prü- dicanten aus Stegberg zu Besuchung der vermeinten Sacra- mente und verführerischer Lehre oftmals hinausgclaufcn und das fortsetzen. Es soll daher der Vicedom den Pfarrer von Zirkniz sammt denjenigen Personen, die er dem Vice¬ dom vorher benennen werde, vor sich fordern, den Bürgern ihre Ungebühr im Namen des Erzherzogs verweisen, und ihnen bei Strafe auferlegen, sich an ihre ordentlichen Seel¬ sorger zu halten; falls ihnen aber bereits Strafen aufer¬ legt worden wären, diese unuachsichtlich abfordern. 201) Erzherzog Ferdinand, August INti), un Vi- redom Josef v. Robotka. Auf deu Bericht des Viccdomamtsverwalters vom 23. Juli, worin er sich Bescheids erholt, was er wegen der 63 verhafteten Christof Schweiger und Hans Amtschl ferner vornehmen solle, wird dem Viccdom befohlen, beide sogleich aus dem Gefängnisse zu entlasse», und gutachtlich zu be- ' richten über ihre Vermögensverhältnisse und ob die ver¬ wirkten 100 Ducaten Geldstrafe völlig von ihnen abzufor- ' dein wären. Auf der Außenseite von des Bicedoms Hand: Sein des Arrest alsbald bemüssigt worden. 202) Erlaß des Laibacher Magistrats, 20. August 1599, an die Mitbürger und Inwohner, womit der Be- fehl Erzherzog Ferdinands wegen der heirathlichen Zu- sammengebungen Kindtaufen Sacramente nnd G o tt e s d i e n ste nach protestantischer Art — wodurch selbe nämlich verboten werden, kundgemacht wird. 203) Derer von Laibach Gericht der hektischen Re¬ ligion halber item Infektion nnd des Snoitfcheck halber an den Vicedom Josef v. Rabatts, ddo. 27. August 1599. Edler gestrenger Herr Landesvieedom in Crain Gnädiger und gebietender Herr! E. Gnaden nnd Herrn wegen Ein- stellung des seelischen Auslaufens und Besuchnng ihrer Ne- ligions Gxoreikia vnd daß wir Jemand derselben dontsssion zu einigen Stadtämtern nicht befördern noch zn Burgern an¬ nehmen sollen, an Uns den 21. dits ansgangncn Befehl haben wir mit gebührlicher UovorvnL empfangen und vernommen. Darauf haben E. Gnaden und Herren was wir hie¬ vor und gleich die vergangnen Tag neben Publicirung der fürstl. Durchl. ersten Falls gnädigst gethanen Verordnung an den gewöhnlichen Orten ukligirsn und zu meniglichs Nachrichtung zur Wissenschaft kommen lassen aus Beilag mit Mehreren zu vernehmen inmasfen dann die angeschlagnen 6l6ii6rul an dem Jedes Stell zusehen. Ebnergestalt wöllen wir gehorsamlich bedacht sein, keinen unkatholischcn zu Aemtern oder bürgerlichen Rechten nicht zu befördern dessen auch meniglich von künftigen Stadt¬ rechten durch gleichmäßigen moäum zu erinnern. DanebcnS können wir nit bergen daß vorgestert der durch fürstl. Durchl. aus den: Land proMidirto lutherische Prädicant Snoyclscheck allhie gewest und sich bald wieder von dannen erhebt bei deine E. E. Landschaft Hecrpaukcr selbS vierter gewesen und im Hintanweisen an der Straßen beim Kreuz vor dein Spitalsthor ein solch Geschrei und Jubilirn gehabt gleichsam ihr unheilige Confusion das Feld erhalten und sic ihres Gefallens handeln möchten. Der Jnfectivn halber weil die meistcStheils in der Vorstadt gegen S- Pcter g'Esirt ist das Spitalthor ganz gesperrt, in der Stadt aber ist heut des Herrn Stadt- richtcr Albins Ehefrau begraben und etwas susxoot ge¬ halten. Dem Hofspitalmeistcr Feiugast (?) ist gestert ein Töchterl an den Pitckhcn und gefährlicher seuch verschieden. Und des Steckhina Dienstdirn in das Lazareth geführt wor¬ den. Da sonst in ganzer Stadt der Jnfectivn halber nichts Verdenklichs zu hören und darumbcn die gewest gesperrten Häuser (außer des verstorbenen Durlachers und wider- setzigen Grädischers) von ihrem bancio Uborirt und ge¬ öffnet sein rc. 204) Kaiserliches Patent, 7. September 1599, an alle Gerichte und Grundobrigkeiten, geistliche nnd welt¬ liche, sonderlich aber Denen so hiemit ersucht werden. — Mit Erinderung daß wir zu erhaltung mehreren Gehorsams verursacht worden an den Erbaren andächtigen und unfern Getreuen lieben Josef von Rabatts zu Dornberg obristen Erbstallmeister unserer fürstl. Grafschaft Gör;, unfern Rath und Landsviccdom daselbst in Crain und Sebastian Tre- buchen, Pfarr in Stein einen Commissionsbefehl ausgehcn zu lassen und etliche bis dato geweste ungehorsame sonder¬ lich aber Diejenigen so sich der seelischen schädlichen Bücher und Postillen gebrauchen und andere darmit verführen und in Jrer falschen oxinion stärken visitiren zn lassen, wie Ihr von Ihnen Commissarien mit Mehrern vernehmen wer¬ det. Ist demnach an Euch die Obgemeldten sammt und sonders unser gnädiger und ernstlicher Befehl rc. 205) Erlaß Erzherzog Fcrdiuand's, Graz, 7. Sep¬ tember 1599, an Josef v. Rabatta zum Dörnberg, Virc- dom, und Sebastian Trebnchan, Pfarrer in Stein. Nachdem der Pfarrer sich bei dem Erzherzog beschwert, daß etliche Bürger von Stein sich von dem Protestantis¬ mus nicht abwendig machen lassen, wird ihm die abschrift¬ liche Verordnung (d) mitgetheilt und der Vollzug »»befohlen. Und weil vorkommt daß eine gute Anzahl dieser Bür¬ ger mit seelischen Büchern und Postillen wohl versehen seien, daraus sie den Ihrigen predigen und vorlcscn, werden Beide (Vicedom und Pfarrer) zu Oominmsarion verordnet nm eine Visitation nicht allein in Stein sondern in derselben Pfarr, ganzen Viöoo8, anzustellen und alle Vorgefundene sectische und verbotnc Bücher und Lutherische Postillen wcg- zunehmen, auch Diejenigen, die bisher zu den sectischen Predigten gelaufen, davon gänzlich bei schwerer Strafe und Ungnade abzuhalten, auf die Haltung der gebotenen Fasttage zu sehen. Unter gleichem Dato Decret Gräz — an Achaz von Thnrn. Obwohl sich einige Bürger zu Steiu und andere Be¬ nachbarte zu der katholischen Religion zn begeben willens, sic doch von den in Creuz verweilenden Prüdicantcn ab¬ wendig gemacht und in ihrem Ungehorsam bestärkt werden, daher ihm befohlen wird, den gedachten Bürgern und an¬ deren nicht „Zugehörigen" den Zugang zu seinen sectischen Predigten nicht zu gestatten. 206) Erzherzog Ferdinand, Graz, 7. Sept. 1599, an Jofcs v. Rabatta zn Nürnberg, Viredom, und Seba¬ stian Trebnchan, Pfarrer in Stein. Auf die Anzeige des Pfarrers, daß etliche Burger zu Stein und andere der Enden herum sich in die katholische 64 Religion nit weisen lassen, sondern in ihrer Halsstarrigkeit verharren, wird ihm eine Abschrift des dieserhalb an Graf Achaz v. Thurn erlassenen Befehls zugefertigt wegen gänz¬ licher Einstellung solcher Verführung. Weil aber verkommt, daß eine gute Anzahl dieser Seeti¬ schen mit allerlei Seetischen Büchern und Postillen, daraus sie den Ihrigen vorlesen und predigen, versehen sind, dar- durch dann das Gift der Seete nur mehrers erhalten wird, werden Obige Zwei zu Commissarien verordnet, eine Visi¬ tation nicht allein dort in Stein, sondern auch in der Psarr ganzer Diöccs anzustellcn und alle vorfindigcn sectischen und vcrbotnen Bücher und Lutherische Postillen hinweg zu nehmen, auch sonstige Unordnungen und Laster ernstlich zu verbieten und zu strafen. So sollen sie auch nicht unterlassen, Diejenigen, die bis ctato zu den sectischen Predigen gelaufen, davon gänzlich bei schwerer Ungnade und Strafe abzuhalten, auf die Hal¬ tung der gebotnen Fasttage zu sehen und falls ihnen von den Gerichten oder Jemand andern einiger Eintrag geschehen sollte, sich bcigelegten fürstlichen Patents zu gebrauchen. Abschrift des Decrets an Graf Achaz v. Thurn, 7. September 1599. Uns kommt für Ob sich wohl etliche Burger zu Stein und andere benachbarte zu der catholischcn allein selig- i machenden Religion zu begeben willens, ja ein Theil der¬ selben auf den rechten Weg allbereit gctretten. Daß doch deine zu Crcuz vorhandne Prädicanten mit Iren verführe- I rischen schädlichen Predigten die wiederumb abwendig machen und zu dem Ungehorsam stärken und steifen Welches wir dann mit sondern ungnädigem Mißfallen um so viel mehr von Dir empfinden weil Dir übcrflüßig bewußt wie sehr uns dergleichen Eintrag und Verführung der katholischen Schäfleiu zuwider Ist derhalben bei Busern schweren Ungnad und Straf unser Befehl an Dich Daß du solche Abwendig- machuug uud schädliche Verführung alsbald gänzlich cinstellest und gemelten Burgern und andern dir nicht zugehörigen zn deinen sectischen Prädicanten durchaus keinen Zugang ge¬ stattest. Dessen versehen wir uns zu Dir unfeilbarlich Sonsten wurden wir Im widrigen zu crmcldter mittel für- ncmbung billichcrmassen verursacht. 207) Eingabe der Marg. Lebcrwnrst, 14. Kept. (?) 1599 , an Bürgermeister, Nrchter und Nath der Stadt Laibach auf das Decret vom 17. Sept. (?), lehnt die Zahlung der Geldstrafe wegen Unwissenheit als nicht ver¬ antwortlich für die Handlungen ihres Mannes als freie Satzgelte rinn ab. 208) Magistrat Laibach, 17. Sept. 1599, an Witwe Sarg. Leberwnrst wegen Erlegung des ihrem Ehemaune Marx St. sowie andern nach Graz citirtcn Bürgern wegen eines Conventikels auferlegten Pönfalls pr. 100 Ducatcn und eines besonderen durch ihre unkatholische Kindstaufe ver¬ wirkten Pönfalls pr. 25 harte Thaler, binnen acht Tagen bei Execution. 209) Erzherzog Ferdinand, 18. Sept. 1399, an Vice- -om Josef v. Nabatta. Uns kombt für es solle unlängst der Khöl Bürger allda zu Laibach sein Kind auf Reutenstein tragen und daselbst von einem Sectischen Prädicanten taufen haben lassen. Der Vicedom soll die Sache untersuchen und den Khöl, wenn sie richtig befunden, so wie es ihm wegen des Schwaiger und Amschl aufgctragcn worden, strafen. 210) Erzherzog Ferdinand, 18. Sept. 1399, anVire- -om Josef v. Nabatta. Nachdem wir vernehmen müssen, wie sich die Laibacher Bürger einen weg als den andern der sectischen Predicanten verführerische LxtzreiUsu gebrauchen und zu ihnen wo Sy nur anzutreffen, laufen sollen — wollen derhalb statuirt rc. haben so ost sich einer oder der andere Bürger oder andere in unseren vorigen Verordnungen begriffene Personen und Inwohner zn gemeldten schädlichen Prädicanten verfügen wer¬ den, daß ein Jeder das erste Mal um 30 das zweite Mal um 50 Thaler gestraft, das dritte Mal aber alle unsere Länder zu meiden schuldig sein solle. (Denen von Laibach ist die Nothdurft anbesohlen worden laut Anmerkung von der Hand des Vicedoms.) 211) Erzherzog Ferdinand, 18. Kept. 1599, an Vice¬ dom Josef von Nabatta. Weil mit Befremdung fürkommt, daß in der Sache wegen des Amschl und Schwaiger, Laibacher Bürger, dann der Waldmaninn noch nichts verfügt worden, so'wird der Vicedom ermahnt, der bezüglichen Verordnung nachzukommen. Hierüber Vicedom, 9. Februar 1600, an Bürgermeister rc. von Laibach. Nachdem Hanns Ansicht bereits eine Geldstrafe von 100 Goldducaten ver- j wirkt und er demungcachtct aus Trutz vor etlichen Tagen sein Kind zu einen: bandisirten Prädikanten nach Auersperg zur Taufe tragen lassen, und dadurch die für einen solchen ' Fall gesetzte Strafe von 50 Thaler verwirkt , so soll der Magistrat beide Geldstrafen binnen drei Tagen einbringen ! und zu Gerichtsständen erlegen. 212) Erzherzog Ferdinand, 27. Sept. 1599, an Vi- redom Josef Nabatta. Die Anzahl der Land rät he und ob sie der katho¬ lischen Religion zugethan, und welche allenfalls seelische, an¬ zuzeigen, damit das Nöthigc verfügt werden könne. 213) Jacob Mrchenmayr, Eilti, 29. Kept. 1599, an den Bürgermeister, Nichter und Nath der Hauptstadt Laibach, nom. seiner Kchwiegerfran Margaretha Leber- mnrst, auf das Decret vom 17. September, daß er als Verlaß- ansprcchcr nom. seiner lieben Hausfrau und ihres unvogt¬ baren Bruders Hanns sich zwar nach Laibach begeben wollte,, 65 um sich persönlich zu verwenden, aber dieses bei den jetzigen leidigen Sterbsläuftcn unterlasse, der Magistrat möge in Anbetracht des Leberwurst bis in die Grue¬ ll en treu geleisteten Dienste, darin er zuletzt aus Verhängniß 219) 1602. Schreiben des Papstes Clemens VIII. an Gischof Thomas wegen der Religions-Reformation. Gottes neben anderem seinem Zugehör leider das Leben enden müssen, mit der Execution innehalten, bis er bei der fürstl. Dnrchl. diesfalls einschrcite, auch der leidigen Seuche wegen auf Laibach ohne Gefahr kommen könne. Auch bittet er, da Hr. Petekh als Posarlischer Mitgerhab einen von dem Stettncr und dessen Witwe ruhig besessenen Acker einziehen wolle, dies nicht zuzulassen bis zu feiner (des Kirchmair) per¬ sönlichen Ankunft, auch die Stettnerschen Güter ohue vorher¬ gehende ordentlicke Vernehmung der Erben, die ungehört nicht eondemnirt werden können, nicht entziehen zu lassen. 214) Magistrat Laibach, 7. Ortober 1599, an den Vircdam Josef v. Rabatts, überreicht das Einschreiten der Leberwurst und der Stettner wegen der verwirkten Geldstrafen. 215) Erzherzog!. Ertast, 30. October 1599, an den Bicedom wegen Einbringung der 500 Ducaten in Gold von der Stettnerin binnen acht Tagen nach Zustellung dieser h. Resolution, sonst Einziehung der Güter und Erlegung dieses Betrages zu Händen des Hofkanzleiregistrators und Taxators Willibald Eytner. Darüber stellte der Vicedom, 7. December 1599, die Anfrage mit Bezug auf den Erlaß vom 15. Juli 1599, ob er diesen Betrag nicht den katribus Jesuiten ausfolgcn solle, welche auf denselben bereits Vor¬ schüsse genommen, weil sonst das Gebäu unvollendet bleiben müßte. 19. November 1599 befahl der Vicedom Denen von Laibach, obige Geldstrafen binnen acht Tagen einzubringen. 216) Mrgrrmeister, Richter und Rath von Laibach, 29. November 1599, an den Lanbcsvirebom in Grain wegen der von den Frauen Stettner und Lcberwurst durch unkatholische Begräbniß und Kindstaufc verwirkten Pönfnllc. Was die Stettnerin betreffe, habe ihr Gatte, den eigentlich die Strafe trifft, schon bei Lebzeiten das Bürgerrecht auf¬ gesagt, und es sei der Vicedom ohnedies beauftragt, den Pöusall von 500 Ducaten einzubringcn. Was die Leberwurst anbelaugt, oder ihren Ehemann, der die Strafe verwirkt pr. >00 Ducaten, seien die Erben mn Nachsicht bei Sr. fürstl. Dnrchl. cingekommeu. 217) 1600. Landtags lchl ast, daß Verordnete von zweierlei Religion sein können. (Pcrizh.) 218) Erzherzog Ferdinand, 16. Sept. 1600, prä8. 19. Sept. 1602, NN Hans G.Ainbhüru, LandesverrvaUrr, und Philipp Gnbenzl v. Profegg, Vicrdam, betreibt die Berichterstattung über die wegen des nach Triest transpor- tirten, in Senosetsch aber entsprungenen Prädicanten Paulus Odontius zu haltende Inquisition, sonderlich Examination eines Wirthes und seiner Leute in Senosetsch. 15/81 L. D. A. 220) Erzherzog Ferdinand, 16. Äugust 1602, an Landesvermaltcr H. G. Äinkhürn und Vicedom Philipp Kobenzl v. Profegg, präs. 19. Äugnst 1602. Ein seelischer Prädicant Paul Odentius habe sich in Waldheim bei Graz vier Jahre aufgehalten, und als der Erzherzog Commissaricn mit einer Oluaräia abgeschickt, sich ihnen persönlich und thätlich widersetzt, auch andere Inwohner zu Widerstand, Aufruhr und Handaulegung gereizt und gemahnt, so daß einige der Abgesandten durch den Odentius und seine Complicen geschädigt worden. Nun ist gedachter Odentius deshalb zu dem Schwert eondemnirt, über unter¬ schiedliche Jntercessiou zur Galeere begnadigt und nach Triest geführt, wobei er sich geflüchtet, was sich zu Senosetsch im Wirthshaus begeben. Der Vicedom soll nach diesem Odentius in allen Orten fahnden und ihn, da er betreten, gefänglich einziehen, auch soll er mitfolgendes Patent publiciren. Auch soll der Wirth mit seinem Weib und ganzen Haus- gesind eingezogen, examinirt werden, damit alle Umstände erforscht werden, ob man ihm nicht Unterschleif zur Flucht gegeben. 221) Erzherzog Ferdinand, 11. Grlsbcr 1602, betreibt den Gericht wegen des Pradicanten Odentius. Der Vicedom erließ hierüber 27. November 1602 an den Richter von Senosetsch den Befehl, bei Peen 100 Du¬ caten in Gold, den Gastgeber in Senosetsch, bei welchem P. Odentius geherbergt, sammt seinem Gesinde cinzuziehen, ihn zu examiniren, nöthigcnfalls peinlich, alle Umstände zu er¬ heben und ihn (den Viccdom) durch eigenen Boten binnen acht Tagen zu verständigen. 222) Gcfehl drr Reformations-Commission, Laibach, 3. Fcbrnar 1603, an Peter Schannizer, Ztadtrichtcr in Stein, womit derselbe erinnert wird, jene 1000 Goldducaten, die er dem Pucher zu erlegen gehabt, ohue Vorwissen der Commission bei Verlust derselben nicht zu erfolgen, weil er aber dieses nicht beachtet, sondern obige Summe dem Pucher angehändigt, so wird ihm (Schannizer) bei 100 Ducaten Strafe aufcrlegt, binnen zehn Tagen jene 1000 Goldducaten zu Vicedoms Händen zu erlegen, widrigens die Execution auf seine Güter werde geführt werden. 223) Bittschrift brs Johann Faberius (Schrannen- procnrator), prä8. 14. Fcbrnar 1603, an die Reti- ! gions-Rcformations-Commifsion, aus das an ihn, weil er seinen Sohn nach Lauingen in die Schule geschickt, er¬ lassene Dccret, den mit Rücksicht auf das diesfällige OoiwruI verwirkten Penfall binnen zehn Tagen zu erlegen, dann den 10. Pfennig zu entrichten und binnen drei Wochen alle Erb-- lande zu meiden — 9 66 (Dieses Decrct) hab ich in gehorsam sowohl empfangen als den Inhalt mit betrübtem Herzen und Gemüth vernommen. Verwahrt sich gegen eine Absicht, das Gesetz zu ver¬ letzen, da er seit 15)69 sich immer als gehorsamer Untcr- than verhalten, auch deswegen mit Gnaden begabt worden, auch, kenne er das bezügliche Ovuvrats nicht, daher er auch keine Strafe verwirkt haben könne. Er gesteht zu, er habe zugesagt, sich in der katholischen Religion unterweisen zu lassen, aber es haben ihn Gerhab- schaftsrechnungen und Rechtssachen verhindert, eine Reli- gions-Conversation mit den Latribnv Jesuiten oder andern Geistlichen zu pflegen; wenn er seine Geschäfte ein wenig geordnet habe, wolle er auch diese Convcrsation gern vor¬ nehmen und darnach seinen Beschluß fassen, er könne nicht alles stehen und liegen lassen und in Religionssacheu lesen und eonversircn, auch würde die Gerichtsordnung die Ent¬ schuldigung nicht zulassen, daß man in Religions-Sachen beschäftigt sei, es könnte manche Partei dadurch an den Bettelstab gebracht werden. Er bittet schließlich um Gottes¬ willen und des jüngsten Gerichts willen, man möchte dies erwägen und beherzigen, damit weder die Parteien im Recht verkürzt, noch er als alter und schwacher Mann übereilt werde. 224) Decrct der Retigians-Rcfarmations-Commif- farien in Kram. Laibach, letzten Äprit 1603, an Bür¬ germeister, Richter und Rath der tanbessürstt. Haupt¬ stadt Laibach. Nachdem hievor allen und jeden Bürgern und In¬ wohnern schärfstens anferlegt worden, zu Ostern zn beichten und zu communiciren, dieses auch von den Kanzeln ver- j kündigt worden, dem aber Viele entgegengelebt und dadurch die landesfürstliche Verordnung in Schimpf und Verkleine¬ rung gezogen worden, so soll der Magistrat von Haus zu Haus die Beichtzettcl abfordern lassen und Jeden, der sic nicht bcibringen kann, 10 Dncatcn in Gold strafen. N. S. Und nachdem an verbotenen Fasttagen fast allenthalben Fleisch gespeist wird, so soll der Magistrat auch die Uebertreter dieses Gebotes um 10 Ducatcn in Gold strafen. 225) Decrct der Lundcsfttrstt. Vollmacht. Religions- Reformations-Cammistaricn in Kram, 17. Kept. 1603, an Bürgermeister, Richter und Rath der Ztadt Lnibuch. — Wirdct hiemit abermals zu allem Ucbcrfluß ganz ernstlich auferlegt, Sie wollen in Kraft dits dann vor die¬ sem den letzten Aprillis währenden Jahrs vnlängst wie auch zu mehr Malen ergangenen Peenfelligen Dccreten äussersten Fleißes dahin gedacht sein vnd mit denen Jenigen ans Ihrem Mittel, so wohl inner» als äusseren Raths, auch anderen in der gemeinde d. i. den 101 Männern sich jetzo von nächstverwichenen S. Jacob nach fürgenommcner Mu¬ tation der Stellen sich befindenden Personen, so hieuor ihr Eidsnötl zwar gethan, höchsternenter fürstl. Durchl. gehorsam zu sein, catholisch zu beichten und zu communiciren (wel¬ ches sie aber bisher nicht gelcist) neben ernstlichen Verweis verfugen, auf daß dieselben von heut dato bis nächsten Sonntag Jrer gelübd und gethanen Jnrament gemäß ohne alle fernere Dilution Catholisch, wie obvermeldt beichten und communiciren, beliebens auch solcher Ihrer Gott und der höchsten Obrigkeit wohlgefälliger Gehorsamlcistung und heil- samblich verruchter heiliger Beicht und Communion ein jed¬ weder von seinem Beichtvater vcrschricbnes tvstlmonium fürbringcn und ans Weisung bei höchst crncnnter fürstl. Durchl. schwerer Ungnad und gewisser Ausschaffung von Ihren Innern und äussern Stellen auch aus der ganzen Gemeind und Abforderung anderer Ihnen bevorstehenden oft bedrohten Strafen rc. 226) Erzherzog Ferdinand, Griiz, 16. Gctober 1603, an den Vicedom Philipp Kabrnzl von Prosegg zn Mostam. Weil die an den Vicedom Josef v. Rabatta wegen der sectischen Bürger von Zirkniz ausgegangcnen Befehle vom 24. März 1599, 5. August 1599, anderer Verrichtungen und vollbrachten Reisen willen niemals vollzogen worden, „wir aber zu Zirkniz kein weitere Sectercy zn leiden gedenken" so wird dem Vicedom anfgetra- gen, den Christoph Artatsch und Philipp Lipez vorzufordern, ihnen ihren Ungehorsam nicht allein mit Ernst zu verwei¬ sen, sondern auch dem Artatsch das Strafgeld von 50 Du¬ catcn in Gold abzusordern. Des Lippez Verbrechen halber soll der Vicedom be¬ richten, wie er zu bestrafen wäre. Die 50 Ducaten sind dem Pfarrer in Zirkniz Anton Steffanitius zur Reparatur des baufälligen Pfarrhoss zu erfolgen. Ucbrigens ist den gedachten zwei Burgern ein Termin zu setzen, in welchem sic sich mit Beichten und Communi¬ ciren zum katholischen Glauben eiustellen sollen, widrigens sic mit Abgabe des zehnten Pfennig von ihrem Vermögen die Erblande räumen sollen. 227) Religious-Rcfarmatiaiis-Commistarien, 14tc» Februar 1604, au N., Pfarrherrn zn Chrcnaniz, und Mathcfen Cramer über eine Bittschrift des Georg Tissavez wegen eines abgängigen rothen Buches und daß er sein ärgerlich Leben bessern, ihn auch zu Gnaden an - und auf- zunehmcn bitte — wird aufgetragen, fleißige Inquisition zn halten und in Erkundigung zu bringen, wohin obbcdacht Nothcsbnch khvmen, was für einen Author gehabt und wie lang ungefähr er letztens darin gelesen habe. 228) Decrct der Religions-Refarmatians-Commis- sian, Laibach, 2. April 1604, au den Magistrat, er soll von Haus zu Haus Beichtzettcl abfordcrn, von Jenen, die ihre Beicht und Communion nicht verrichtet, 10 Gold- ducaten Straf einbringcn. , 67 Und nachdem vorkommt, daß ohne Licenz fast meisten- thcils alhie und sonst in der 40tägigen Fastenzeit und sonst verbotenen Fasttagen Fleisch gespeist wird, so soll der Ma¬ gistrat Erkundigung cinziehen und jeden Ucbcrtrctcr um 10 Ducatcn in Gold uunnchläßlich strafen, widrigcns gegen den Magistrat selbst mit sondrcr L e ib s b c st r a f ung vorgegangen werden soll. (Concept mit Corrccturcn vom Bischof Chrön. — Auf dem Rande Nachstehendes angemerkt: Vodopiuz, Khcll, Georg Drimbliz UL. HannS Asch Schneider und Wirth alhie, Catharina seine Hausfrau, UL. Syrz Flcischhackcr chewir- thin, die sein stark luthrisch.) 229) Decrrt brr Neligious-Neformations-Commission in Grain, 3. April 1604, an Fran Wanbula Ztettneriu. Da weder sie noch ihre Hausgenossen den mchrfältigen pönfälligcn Verordnungen wegen Bekehrung zur katholischen Religion nicht uachgekommen „zu soliderer Beschimpfung der Commissaricu und ihrer sürstl. Durchl. ernstlicher Ver¬ ordnungen", so habe sic, wenn sie anders in ihrem Vater- laude bleiben wolle, bis zu den Osterferien bei einem ortho¬ doxen Priester im sürstl. Collegium oder in der kais. Dom- kirchc hier zu beichten und zu communicircn und die Beicht- zedl oder Psokiinouia hierüber vorzuwciscn, sonst aber bis 21. April bei Sonnenschein, gegen vorherige Erlegung des kO. Pfennigs, ans dem Lande sich zu entfernen und die Erb- laude sohin gänzlich zu meiden. Widrigens ihr Hab und Gut confiscirt und sie hinausgcschafft werden sollen. Insiiuili ergangen an Frau Hörncrinn, Herrn Hanns Engelshauser seine Hausfrau Christoph Portner sein Hausgcsind N. Mogaina sein Weib, Kind und Gesind Str oliv sein Weib Schwester Schwägerin und Haus- gesind Fridl sein Weib und Hausgcsind Špelin sein Weib und Hansgesiud Peter Gothardt sein Weib, Kind und Hausgcsind Samuel Hasybcr sein Weib Gregor M e z Pfleger zu Lucg bei Neustadtl sein Haus- gesind. 230) N. Ge. Legierung, Grü;, 4. August 1604, an den Vicedom Philipp Kobenfl. Was für ein Anssag Carl Rucß ein seelischer Prä¬ dikant, welchen unsere Reformations-Commission in Kärnten aldvrtcn zu Villach cinziehen und inoaroorirn lassen, deine du etwo vor diesem und pater Uicolarm ein sicheres Glaidt (Geleit) ausgebracht und ihn sein Bruder Conrad Rueß wider Verbot im Land aufgchalten haben solle, gcthan, hast Du hicrneben der Läng nach zu vernehmen, daraus ist unser gnädiger Befehl hicinit an Dich daß Du nit allein ge¬ dachten Conradcn Rucß dcshalbcn examiuircst sondern auch dich bei Anderen erkundigest wie es mit solcher fürgangnen Aufhaltung ein Beschaffenheit habe und sodann uns zu Hän¬ den unserer niederösterreichischen Regierung deinen Bericht bencben bemelten Aussagen zukommen lassest. Anmerkung auf der Couvertseitc dieser Verordnung: Der Conrad ist am 25. October 1604 alher oxotf. citirt worden. Dem Herrn Conraden Ruessen neben beschehenen end¬ lichen zu seiner schriftlichen ferneren Verantwortung zuzu- ! stellen interim „ganz ernstlich und bei Ihrer Durchl. höch¬ ster Ungnadvermeidung befehlend daß er von hinnen nit ver¬ rücken thue." Laybach ox vmockoiuiuato den letzten October 1604. 231) Dorret der Neligions-Neformalions-Com- missaricn, L'uiboch, letzten August 1604, an den Edlen vrsten Änail d' vesa ;u Renttenstein, daß er die bei ! ihm in Verwahrung liegenden drei Truhen sectisch lu- therischcr, weiland Hansen Warl gehöriger Bücher, dem Ueberbringer dieses Decrets Niclas Dienstmann, Land¬ richter allda, alsbald nicht allein znstelle, sondern auch die noch in Händen habenden und an Rcuttcnstcin käuflich resti- renden 1500 fl. weder den Wärlischen noch andern bis auf ferneren Befehl hinausgebe, sondern sie in Zolpnostor bei 1000 Ducatcn in Gold Strafe behalte. 232) N. Oe. Negierung, Graz, 24. Zept. 1604, an den Vicedom Philipp Kobenfl. Womit demselben anfgetragen wird, den Bericht über das von Conrad Rueß wegen seines in Villach vcrarrestirten ' Bruders und confiscirten Güter eingcbrachte Gesuch, ehe¬ stens zu erstatten. 233) Gesuch -cs Carl Nueß an den vicedom Phi¬ lipp Kobenfl, Villach, 9. Octobrr 1604. Als er vor 14 Wochen in Geschäften seines Bruders Conrad Rueß zu Hopfeubach nach Villach verreist, sei er von Herrn Daniel Pagge wider alles Verhoffen vcrarrestirt worden, und obwohl er seitdem dreimal bei Ihrer fürstl. Durchl. cingckommen und um Erledigung seines Arrests zugleich mit seinem Bruder Conrad gebeten, sei ihm doch keine Antwort zugckommen, als daß von Hof am 9. August dein Vicedom deswegen zngeschrieben, von ihm aber noch nicht erledigt worden. Da sich nun (der Bittsteller) bis «lato im Land Crain aufgchalten und dieses mit Borwissen und Bewilligung der Jesuiten geschehen, so möchte der Vicedom auf Ihr fürstl. Durchl. Begehr „der Billigkeit nach guet Zeugniß und Bericht geben." Jnmassen E. Gnaden meiner zuvor durch zwei unter¬ schiedliche schreiben an Herrn Dr. Daniel Pagge in allen Gneten gedacht. Weil aber dieselben von obgemeldtcm Herrn Dr. Pagge zweifelsohne verhalten und für Ihre fürstl. Durchl. nit kommen, so gelangt mein unterthänigstcs diemüthiges Bitten 68 die wollen mir derselben schriftliche Bericht alher auf Villach übersenden auf daß ich denselben in der alhie anwesenden Commissaricn fürschriften die mir wegen greiflicher Unschuld besser als Dr. Pagge gewogen, einschließen und für Ihr fürstl. Durchl. mit gewisser Gelegenheit bringen kann. 234) Ain Gericht und Diseurs des Herrn Gischofen ;n Laibach den Ich sPhitipp Kobeiyl v. Prosrgg Lan- drsvicedom) als er vermeint, fertigen sollen nt Koo pro momoria 30. October 1604. Dieses merkwürdige Actenstück, welches zeigt, wie Bischof Chröns rastlos thätiger Geist die Interessen der Bürger¬ schaft energisch gegen den Adel vertrat, wenn auch in Handelsintercsscn z. B. sein Standpunkt gegenüber jenem unserer Zeit ein sehr beschränkter scheint, wird hier im Auszuge mitgetheilt, was um so mehr geboten erscheint, als dasselbe im verschnörkelten Geschmacke der Zeit abgesaßt ist. Die Abgeordneten der Städte und Märkte hatten sich über Ungleichheit gegenüber den Prälaten, Herren und Rit¬ terstand beschwert, und hierüber hatten Bischof Chrön und der Vicedom als Landtagscommissarien Bericht zu erstatten. 1. Punkt Güuhandel betreffend haben die Städte und Märkte in vielen Landtagen die Abstellung betrieben, die Herren von Thurn aber, so damals Landsobrigkcit und allzu mächtig gewest, ihnen im Interesse der Unterthanen keinen Vorschub gethan, ja nicht einmal den abgefordcrten Bericht erstattet und darin von der nnkatholischcn Bürger¬ schaft unterstützt worden, bis nach größtentheils durchgeführ¬ ter Reformation die früher gespaltene Bürgerschaft mit ver¬ einten Kräften die Abschaffung des Güuhandels von fürstl. Durchl. erlangt. Nun legen ihnen aber die Landlcutc Hin¬ dernisse in den Weg, lassen die Verordnung in ihren Burg¬ frieden und Landgerichten nicht publiciren und wollen ihre Unterthanen wie vorhin mit den für das Gäu verbotenen Maaren frei hanthieren lassen, statt entweder im gesetzlichen Wege sich beim Erzherzog zu beschweren oder ihre unar¬ beitsame Unterthanen, welche ihre Gründe in Abbau und Oednng kommen lassen, und sich auf den schädlichen Ver¬ kauf und andere verbotene Handthierung als müssige Per¬ sonen begeben, ihre Kinder zur Kaufmannschaft erziehen, und sich so bereichern, daß sie sich von ihrer Grundherrschaft auf ewig ablöscn, wie es von Clemen Vrcmb zu Morcitsch und Mathias Hauman zu Flednikh, Juri Prestor bei Zirkniz bcschchen, sondern auch noch ihren Töchtern wie Juri Me- riaßitsch auch nahe bei Flednikh zum Heirathsgut woll lOOO Thaler, so bisweilen von Grafen und Freiherrn oder andern Herren nicht geschieht, geben, auch öffentliche Läden im Dorfe, wie etliche im Moreitscher Boden gefunden werden, die gar sclbs auf Linz ziehen, von Tüchern und Andern aufschlagen und halten dürfen — wieder zum Ackerbau hcranziehen. Dadurch daß die Waaren nicht in die Städte und Märkte gebracht, sondern auf dem Gäu hin und wieder geführt wer¬ den, leide das Erzherzogliche Cammergut, indem die Auf¬ schläge, Mäuthe, Zölle, verkürzt werden. So verfallen die Städte und Märkte, wie dies bei der Reformation besonders in Unterkrain wahrznnehmen war, in Rudolfswcrth, Weixlberg, Möttling, Landstraß, Nassenfuß, Tschernembl, Seisenberg, da bisweilen die halbe Stadt leer und unbewohnt steht, die übrigen Häuser und Befestigungen Anfällen und in Trümmer gehen, da sie einzig auf den Han- del angewiesen sind, dann sind die Bauern auch in der Steuer weniger beschwert, als jene, denn jene zahlen immer dieselbe Steuer, sie mögen durch Kaufmannschaft gewinnen wie viel sie wollen, während bei den Letzteren immer nach Zn- und Abnahme der Handthierung auf- oder abgeschlagen wird und ihnen die Bauern das Brot vom Maul abschnei- dcn. Es wäre also der Güuhandel nicht nur aufzuheben, sondern der Eisenhandcl, roh und verarbeitetes, allein den Städten zuzulasscn, darauf zu sehen, daß Hammergcwcrken oder Fusinari besonders zu Aßling die Lneoilonischen, ihr Eisenwerk nit selbst außer Lands verführen, sondern auf Lai bach und deren Orden (?) liefern, daselbst niederlcgen und ver¬ kaufen, dann weil dieselbe wuzelleni und andere Wülschc, des Eiscnperkwcrkes Verleger, wenig Eignes im Land, allein von E. fürstl. Durchl. die Eiscngrubcn, Berg, Thal, Gehölz und Wasser haben und allein ihren Gewinn an den: Venediger Gebiet allda sie gebürtig, Zusammentragen und legen, wann es zu einer Fcindönoth oder der Bergwerk in Abbau kom¬ men würde, würden sie ohne großen Verlust, sich alsbald zu den Ihrigen äusser Landes begeben und die Oednussen andern im Land überlassen, während doch die Städte und Markt Leib, Hab und Gut in allen Vorfallenheiten herge¬ ben müssen. Sie sollten daher in ihrem einzigen Nahrungs¬ zweige nicht den „Weltfremden" nachgcsetzt werden. Wenn dann die Städte und Märkte eine gute Haudelsordnung cin- führen, werden sic sich ans ihrer Verarmung wieder heben. Der Adel habe sich über diese Handclspolizei nicht zu be¬ klagen, da Handel zn treiben ohnehin dein Adel verboten. Was den aus dem Land auf das Venedigische gehenden Bichtricb anbclangt, haben E. fürstl. Durchl. fürschen lassen, daß das Land an den nothwendigen Lebensmitteln keinen Schaden leide. Doch haben Die von den Städten und Märk¬ ten hiezu der andern Stünde Hülf und Assistenz, auch Ver¬ besserung der Püffe und Landstraßen begehrt, daher darauf zu sehen, daß ihnen dieses gewährt werde. Weil ferner Erain klein und aus Mangel an Alpen und guten Weiden am Vieh arm, erfordert es die Nothdurft, daß demselben der freie Viehkauf in Steicr und Kärnthen gestattet werde. Bei Execution der Städte und Märkte wegen Steuern, da ihre unbeweglichen Güter gesetzlich (nach einer Eon stitution Kaiser Ferdinands) als oommuisig, doim angesehen werden, soll die Execution nicht auf diese Einkünfte, sondern gegen die Person mittels Arrest geführt werden, und Die seö wäre den Verordneten einzuschärfen. 69 Ferner sei es ein Beschwerdepunkt der Städte und ! Märkte, daß in den Landtagen und Ausschüssen sie nicht ab- ! gesondert befragt, noch ihre Stimmen ordentlich ins Proto¬ koll geschrieben werden, er, der Bischof, habe selbst „mit Abzälung der katholischen Steine und Sufsragien" den Herrn Landmarschall stark ermahnen müssen, er solle die Abgesandten der Städte und Märkte um ihre Meinung fragen, was er zwar gethan, aber mau habe ihnen wenig Gehör gegeben, noch ihre Steine viel protokollirt, was der Bischof zu ahndeu uie unterlasse», weil es auf die Unter¬ drückung der Katholischen abziele und so die Akatholischen ihre Pläne leichter ins Werk setzen können, indem sie bis- j weilen den Adeligen, wie unlängst den Gebrüdern Auersperg, viele 1000 fl. an der Steuer uachlassen und so das oow- muus aorarium oft so erschöpfen, daß darin weder Heller noch Pfennig vorhanden. Der Geringste vom Adel, der viel¬ leicht mit 20 sl. jährlich seine Gülten versteuert, wenn er nur akatholisch, wird um sein Votum befragt und sein Stein verzeichnet, dagegen die katholischen Adeligen übergangen (wie ein Achaz J s e n h a u s e n, der die Landmannswürde er- langt, auch iuvWtirt worden vorn Landeshauptmann Lenko- vitsch). Die Stimmen der Städte und Märkte werden nicht geachtet, dies zeige sich schon daraus, daß die andere» Stände den Landtagsschlnß von l604 ohne ihr Befragen und Bei¬ sein dein Erzherzog zugesendet, und sie so um ihre Frei¬ heiten liederlich spolirt werden. Jetzt nehmen sich die anderen Stünde der Bürger nicht mehr an, wie zur Zeit Erzherzog Maximilians des Andreas Alexandrin, Bürgers in Laibach, ursprünglich ein katholischer Bergamaske, der dann zum Lutherthum übertreten. Ihn ließ Sigmund Graf von Thurn zu Aßling aufheben und nach Spessa führen, um ihn nach Rom zu schicken; da verweigerten die Stünde insolangc die Huldigung, zum großen Schnupf der anwesenden kaiserlichen Gesandten, bis er frcigelafscn würde, hauptsächlich auf Anstiften des damaligen Landesvcrwesers Georg Khiscl, in die zwölf Tage; so nahmen sie auch die lackerischen protestantischen Bürger und die des Herrn von Brixen lutherische Bauern in Veldes in Schutz, wo sie mit einer Fähnlein reisigen Volks die Herrschaft belagerten. Da die Städte und Märkte die meiste Landsbürde (Lasten) tragen und mouumoutu, totnw Lroviueiug sind, so sollen sic auch in ihren Rechten geschützt und ihre Stimmen uomiuatim in spooio verzeichnet und alle Landtagshandlun¬ gen, die das gemeine Wohl betreffen, nur mit ihrem Wissen und Willen tractirt werden, auch alle Landtagsschriften von ihnen mitgefertigt werden. Vor der Reformation seien die Bürger oster zu stän¬ dischen Bcdicustungen, so zum Eiunehmeramt befördert wor¬ den, so sei Herr Hanns Khiscl, der einer von den 24ern (des äussern Raths war) Verordneter, dann Einnehmer, Kriegs- zahlmeistcr, nachmals Landcsvcrweser und zuletzt landesfürstl. Hofkammcrpräsident und seines Verdienste! halber gar ein Freiherr aus einem Laibacher Bürger geworden uliis in sxomxturu virtutm st iruitutiouis. In Crain sei dieser löbliche Gebrauch zuvor und bei den Alten gewesen, daß wann zu Laibach Einer in allerlei Stadtdiensten sich befun¬ den, im inneren und äusseren Rath, Richter und Bürger¬ meisteramt verwaltet, sich darin ehrlich und treufleißig wohl verhalten, man ihn zum Verordneten aus dem Mittel der Städte und Märkte vorgeschlagen, was den Bürgern ein uutamöutuw virtutis und praomium pro laboridus putrias gewesen. Dieses Recht verlangen Die von den Städten und Märkten zurück. Schließlich wegen Reparation der Straßen. Zu des Landeshauptmanns Jacob von Lautberg Zeit sei es damit so gehalten worden, daß diejenigen Straßen, wo fürstl. Zölle und Mäuthe eingehoben werden, zur Beförderung des Cammerguts und Fortbringung der Waareu und Kauf- manusgüter, die bösen Pässe, insonderheit von Laibach auf Oberlaibach und durch den Pirnbaumcrwaldt, auch sonst wo nöthig, die anderen Straßen aber durch die Herren und Landleute mit Mitwirkung der Städte und Märkte in Stand gehalten worden. Die von Lahbach, durch deren Stadt die meisten Waareu auf das Welischc und wieder heraus passi- ren, haben bei den anderen Ständen nur eine Beihilfe an¬ gehalten, die sie ihnen wegen dieser Differenzen verweigert. 235) Herr Bischof iCchröuj recommandirt übermalen den vierten Stand von Städten und Märkten, daß, weil dieselben in gleichem Mitleiden seien, seh auch billig, daß sie zu denen Aemtern befördert werden. Hierüber kein Schluß. tM. war geneigt denen Bürgern, dann er Bischof selbst ein Burgerskind gewesen. (Perizh.) 236) Laibach, 20. Äuti 1605, an dm Laibacher Domprobit. Dem Hans Ostermanu sei mit landesfürstl. Befehl zum Erscheinen ein Termin bis zu verflossenen Pfingstfeier- tagen crtheilt worden. Da nun Ostermanu sich nicht gestellt, so wolle der Probst ihn vorfordern und auftragen, daß er binnen den nächsten 14 Tagen mit den Seinigen sich zur Beicht und h. Communion einstelle, im widrigen Fall aber neben den verwirkten 200 Ducaten in Gold, auch den zehnten Pfennig seines Guts von ihm absordern und ihm auferlegen, das Land zu räumen, und über den Vollzug berichten. 237) Ertast Erzherzog Frrdinaud's, Gräz, 10. Inti 1607, an Hans Ulrich Freih. zu Eggenbcrg und Ehren- hausen, Landeshauptmann, und Josef Panizol, Vice- domben in Kram — zu berichten, wie viel am zehenten Pfennig seit Einsetzung der Religionsreformations-Commis¬ sion eingenommen und wie verwendet worden. 238) Schreiben des Bischofs Thomas Chrön aus der bischöflichen Residenz Oberburg, 24. November 1607, an Josef Pauizoll, Viredom. Edl. Gestrenger sonders Fr. lieber Herr Laudsviz- domb. Dem Herrn sein unser Beflissen in Christo ganz 70 willige Dienst zuvoran wohlbereit. Bei Uns als vollmäch¬ tigen landesfürstl. Rel. Ref. Herrn Connnissaricn in Kram sein N. Richter und Rath der Stadt Stein mit Fürwei- sung zweier unterschiedlicher von seiner Amtsstell ausgehen¬ der einen von Hans Ulrichen Bräm, auß aller Ihrer fürstl. Durchl. Erblauden bandisirten Calvinistcn bei Denen von Stein suchenden seiner verarrestirten Pctschen halber causirtcn vermeinten Unkosten betreffenden Befehl gchorsamb- lich ciukommcn und gebeten weil sie Ihme Calvinischen Bräm dits orts iur wenigsten unrecht sondern allein das was wir kraft habender landesfürstl. Vollmacht ihm aubcfohleu, auch wir die im Anfang der Reformation Ihnen stark iutimirt eingeheudigte Instruction mit Mehrern vermag, cxcquirt, wir gerührten ihnen ein Berichtschrciben an den Herrn, sich desselben auf der 28. dits angestelltcr cxtraordinari Tag- satzuug habend zu gebrauchen, ertheileu, welches wir desto lieber darinnen hicmit nit unterlassen sollen noch wollen womit mehrberührte Landsfürstl. hochhcilsame Religions- Reformation nicht zn heissen also subWnirt und dero Hoch- heit auch erhalten werde. Er Bräm ist noch zn Anfang der Reformation in Kram seiner selbs eigenen lauteren Profession willen, er wäre ein Calviuist, gegen Erlegung des 10. und 20. Pfennigs in kraft der Landcsfürstcn gemessenen vnd publicirtcn Generalien aus aller Ihrer fürstl. Durchl. Erbfürstenthümer und Landen bandisirt und ausgeschafft worden, mit dieser lautern Jnti- matiou bei höchsterneuntcr fürstl. Durchl. Uugnad auch lcibs und Guts Straf sich keineswegs äusser sichern Landesfürstl. schriftlichen Geleits darein begeben oder finden lassen. Mit Hintansetzung aber dessen allen, wie Er zuvor, also ist Er auch dieses Jahrs ohne einige Begrüßung vnd Erlanbniß mit etlichen Schlayerwaren in bcrürtc Stadt Stein gleich als wir im Durchreisen gewesen öffentlich übermüthiger und strafwürdiger Weise gekommen und solche Warm welche Er in seines Schweherö Haus dem Guets Jahr gelegt, zu ver¬ silbern vermeint, dessen wir aber durch die von Stciu erin- dert Ihnen da er Bräm zu betreten nit allein gefänglich einzuzichen sonder auch seine etwo befindende Güter zu ver- > arrcstiren ernstlich aufcrlegt auch die hochlobl. N. Oe. Regie¬ rung dessen insormirt, ungeachtet aber uusers Berichtschrci- bens hat er xor tnl8U imrrutu, die Holuxutiou (welches uns wenig anfechten will, weil Ihr fürstl. Durchl. dits orts eigens gefallens gnüdigst ohne Maßgelmng zu disponircn) erpracticirt. Wann dann Sic von Stein aus eigenem Vor¬ satz nichts sondern wie obbesagt unser rechtmäßig Geheiß (weil Er Bräm sich ukwoniirt) mit Verarrestiruug gedachter Schleierwaren gehorsamst vollzogen. Also und in: Namen fürstl. Durchl. uusers geuädigen Herrn und Laudesfürsten ersuchen wir den Herrn hiemit für unser Person freundlich gesinnend, Ihnen von Stciu als dits orts llnstitius ue litzt'ormatüonis Jrolliä. por munäut. ueosxt. miuistris ot 6X66nkorii)U8 nicht allein Jchtwas präjudicirlichcs sürzu- uehmen oder aufzuladcn sondern auch Ihn Bräm bis so lang er uns nit ein fürstl. Gcleitöbrief fürweist, gefänglich einzieheu zu lassen und also von diesem seinen eigensinnigen Muthwilligcn trutzigen Bcgehru wegen der besorgenden ge¬ fährlichen bösen Consequeuzen ab und für Uns, die wir aus Vollmacht und nit die von Stein gehandelt, zu weisen. Daran befürdert der Herr die Billigkeit, wellen uns auch im Namen Sr. fürstl. Durchl. keines Andern versehen re. 239) Erzherzog Maximilian Ernst, Graz, 7. Jauner 1668, an Vicedom Josef Panizol, womit Derselbe zum dritten fürstl. Commissarius bei der Religiousreformatious- Commission verordnet wird. 240) Erzherzog Maximilian Ernst, Graz, 3. Mai 1608, an den Vicedom Josef Panizol, daß ihm die Theilnahmc an der Reformations-Commission, welcher auch sein Amtsvorfahr augehört, nicht erlassen werden könne, weil „sich alda in Craiu noch immerdar aller¬ lei wider unser catholische Religion teutirte Handlungen erzaigcn." Doch soll er nur zu den¬ jenigen Verhandlungen beigezogen werden, die keine Reisen und wenig Zeit entziehen. Gleichzeitiger Erlaß an den Bischof in Laibach, womit ihm Abschrift obigen Erlasses zugefcrtigt, „weil dann diese Zeit hinumb in dergleichen Verrichtungen hoffentlich nit sondere Be¬ schwerden für komm en werden so ist vielleicht sein des Laudvizdoms angedeutcr massen um so viel besser zu verschonen." 241) 16W. Schreiben des Mschofs Thomas an den päpstlichen Visttaior Johann Zalnago wegen der Rück¬ kehr einiger vertriebener Lutheraner. 25/81 L. D. A. 242) Schreiben des Domprobstes Andreas Creilius an Vicedom Äosef Panizol, 27. Jauner Er habe noch keine Antwort auf sein Schreiben wegen der Zehrung für die mit Julius Bucelini zu vollziehende Rcligionsrcformations-Commission, daun auf die Meldung, cs seien Drei von Tübingen auf dem Weg hichcrwärts von dannen, aber ihr mehr hinauf zu verführen willens. Jetzt seien sie bereits augekommen, den Einen habe er vom Vice- richtcr Andre Jerueiz begehrt, ihm (dem Probst) cinzuant- wortcn, dieser vermeldt, ich muß darüber erkennen sammt den Nachbarn, ob es zu thuu sei oder nicht und ich also kein Gehorsam hab von den - — Leuten, einen Andern hab ich mit meinen Leuten auf dem Grund, wo er geboren und wo noch sein Bruder einer aber catholisch, sitzt, fangen wollen, wird eben von Jerueiz ermahnt, er soll sich hüten, daß ich also ihn deßwegeu nicht bekommen mögen. Eben Dieser bandisirte kommt zu dem hiesigen Pfleger Al ex en Frey und erzählt ihm die Sache, spricht der Pfleger zu ihm, wenn Dich Einer fangen will, so schlag ihn zu Boden nieder wie Du magst und kannst. Spricht auch, ich hab kein Befehl von meiner Obrigkeit, daß ich Das oder Jenes 71 thun soll, oder einen oder den Andern vor den Probst ver¬ schaffen. Also würde es mir (dein Probst) überall gehen, im Weißenfelser Gericht wie in diesem. Dcrwegen En. Herr¬ lichkeit gebe mir ein Patent, daß mir überall die Pfleger sonderlich der zwei Herrschaften, wo die meisten Ketzer und schier nur allein sein, gehorsamen müssen, oder aber petschircn dieses Patcutschrciben, so mir hievor geben worden und unter¬ schreiben sic sich Sunst ist vergebens und ich werde vielleicht nichts frnchtbarlichs mögen ausrichtcn. Es wär noch besser vonnöthcn, daß ich den Landrichter bei mir hätte, aber weil kein Geld noch vorhanden, wer wollt ihn und seine Leute ernähren? Hierauf begehr ich eine Antwort rc. 243) Irticnl, uns -es Herrn Bischofs zu Laibach Bericht gezogen, weichen Herr Landsvirbomb in Kram, um daß in diesen Zachen unwissend gewest, nit mitfrr- tigcn hat wollen. Datum Laibach, 2. Februar 1609. Dicscmnach ist cs auch auf die andern Landschaftl. Offizier und Procuratorcü nit wenig zu bedenken daun obgleich wohl äusser des Appels (davon und wie schön catho- lisch er sich erklärt im vorigen Schreiben Meldung bcschchcn) je mehr catholisch sich nennen und dergleichen äusserlich scheinen lassen daß wir denselben (zum Fall wir anders nit betrogen worden) thcils selbst bestallen und Glauben geben müssen, Wann aber bei den Ncchtsbesitzungcu ein Streit geistlicher alicnirtcr Güter Nullen ichtwas vorkommt so brechen eben die vermeinten bekehrten Procuratorcs mit dergleichen cmvii- lutionibus herfür aller Gottesfurcht zu heißen und Religion vergessen daraus mau erst abnchmen muß was einem Jeden im Herzen stekt. So kommt uns auch dieses bedenklich für warum etliche derselben eben unter jetzt gehaltener Inquisi¬ tion sich von dannen an andere Orten reterirt dadurch sie dieser Reformation zu entweichen vermeinen welches unscrs erachtens allein dahin angesehen, daß ihr Jeder auf fürstl. Durchl. augcboruc Milde und Güte deren E. fürstl. Durchl. sich gegen dem alten und jetzigen Laudschrciber beeden Pan¬ taleonen, dem Taufrer nud Wassermann mit soviel crthciltcu äilntioutzn sich guädigst gebrauchen, sein sonders aufsehen hat. Er Pantaleon ist zwar als Ihn die E. E. Landschaft der widrigen Religion und dcro Herrn Verordnete in ihren Jntcrccssionen und bitschreibeu rühmen, ein politischer Mann aber Gottlob das Land und löbl. Schrannen ist vor seiner Zeit und bei der katholischen Obrigkeit dermassen bestanden wird auch vermittels göttlichen Gnaden noch bestehen, daß weder nach dem Pantaleon noch nach seinen ^.ällutzrsnton zu fragen uoth sein wird. Jubedacht sein Pantaleons Weib und Kind vor diesem bei mcuiglich katholisch zu werden gewisse Hoffnung von sich geben. So aber ich Bischof sie vorgcfordcrt äs oonvorsioiw vnrii inoäi für mich selbst auch durch die Herrn Latrtz8 mit ihnen xntorno tractirt dergleichen im Wenigsten 8sä nioram psiümueiuru befunden haben. Doch melden wir solches durchaus nicht daß E. fürstl. Durchl. einige Maß oder Ordnung fürzuschrciben gedachten Soudern dieselben werden dieser Personen halber mit Passier - oder Ausschaffung der fachen gar recht zu thun und solche roruockis damit sowohl die Katholischen als Ncubekehrten einige Nerger- niß zu schöpfen nicht Ursach fassen gnädigst zu nällibirn und Jrentwillen dermalen einist ein end zu machen Wohl wissen rc. 244) Herrn Bischofs zu Laibach Bericht, 2. Februar 1609, au bril Erzherzog (den brr Vicedom nicht mitfer- tigeu wallen). Gnedigster Herr und Landesfürst! Ob gleichwohl E. fürstl. Durchl. E. E. Landschaft in Krain Herrn Verordneten laut Einschluß mit I. noch im 160t. Jahr alle sectische und dem katholischen Glauben zu¬ wider im Landhauß allda unter und vor dieser fürgenom- meuen heilsamen Reformations-Commission geflehcndt und vorhandene Püchcr zu unfern als Reformations-Commissa- rien Händen gutwillig herauszugcbcn und zustcllcn zu lassen mit angehängter Oomminntion daß E. fürstl. Durchl. sonst urit Dero ferneren Verordnung hievon nit auSsetzeu wur¬ den, gnedigst maudirt, volgunds auch vom 14. Mai anno 1607 Inhalt Einlage mit L mit mehreren Ernst gnedigst geboten daß sie Herrn Verordnete alle solche Bücher mir Bischöfen zu Laibach ohn alles Bedenken anheudigen und zustellcn lassen sollten Im widrigen aber E- fürstl. Durchl. andere Mittel deswegen zu verordnen nicht umgehen wurden. So will doch von Ihnen Herrn Verordneten an diese Uns gnedigst auferladene Commission zu cathagorischer Ant¬ wort noch bis auf heutigen Tag kein Jota nit erfolgen, allein auf erst jetzt gedachte E. fürstl. Durchl. gnedigste Verordnung bringen sie bei E. fürstl. Durchl. im Namen wohlcrnenntev E- E. Landschaft eine solche Lamcntationschrift und Entschul¬ digung ein (davon uns von E. fürstl. Durchl. ein Abschrift zugeschickt worden) und wiedcrsprechcn gleichwol nit daß der¬ gleichen angezcigte Püchcr an der Hand sein aber iu solcher Verwahrung liegen sollen daß einer gemeinen Privat Person solche zu lesen und zu gebrauchen nit »erstattet würdet ver¬ melden dabei, sic haben anderst nit zu erachten daun daß diese ansuchung allein ans einem unruhigen widerwertigen Kopf gesponnen worden. Deine Fried und Einigkeit nit lieb Darauf uun und zumal das denen andern beeden Landschaf¬ ten Steicr und Kärnten nichts dergleichen bisher zugcmnthct worden feie, sic es auch um E. fürstl. Durchl. eben bei ihnen einen Anfang zu machen nicht verdient haben sollen bittend E. fürstl. Durchl. wollen sie gnedigst verschonen und nit zugebcn daß ihnen unter ungezogenen xrastoxt in ihr Land¬ hauß nit allein griffen und andere dem gemeinen Wesen schädliche Zerrittigkeit angcstiftct sondern dergleichen bei mir Bischöfen ab- und eingestellt wurden. Uebcr solches wider mich Bischof zu Laybach spürlich ausgefcrtigtcs Lamentationsschreiben haben E- fürstl. Durchl. mit Einschluß desselben vom 10. August ncchstgcmcldts 1607. Jahrs mir die fernere Nothdurft dagegen fürzubringen laut Befehlsabschrift hiebei mit 0 gnedigst bevor gelassen, darauf 72 Ich dan meinen ausführlichen nothwendigen Diseurs in seriptis vt, eorum unterthänigst angcdeut darüber veran¬ laßter massen laut abschriftlichen Decret sud D samt mei¬ nem Fäftmatsu Herrn Wolfen Paradeisern damals ge¬ westen Landsverwaltern in Crain an gemelte Herrn Ver¬ ordnete die abforderung berürter seelischen Pücher bei 2000 Goldducaten E- fürstl. Durchl. Cammer aus eigenem Seckel zu büssen und verineidung E. fürstl. Durchl. Uugnad gethan damit eben so wenig als vor, einige Frucht geschaffen. Wann nun Ich Bischof in erwägung meines Pastorats alle diejenigen mitl so zu extirpirung des eingewurzelten seelischen Gifts immer helfen möchten, E. fürstl. Durchl. de- müthigst fürzuschlageu auch mein möglichste Fleiß in fachen zu uäbibircm nie unterlassen per ms ipsum aber (zu mei¬ ner wahren entschuldignug gehorsamst gemeldt)non uuxiliuvts autüoritatö st braeüio ureliiciueali nichts richten mag E. fürstl. Durchl. auch aus Ihrem von Gott erleuchteten Ver¬ stände und gegen den armen verführten Seelen mit Fürde- ruug deren Heils und Bekehrung höchstentzündten Eifers gnedigst wissen tragen ob dieser viel angedeuten seelischen und katholischen Religion zuwider aufhaltender und vieler dort und da svci in guoiu tintzw noch eingebundtner Pucher ausrottung willen bei dieser krainischen Landschaft einiger Anfang gemacht oder aber in Steyr (und eben in der fürstl. Hauptstadt Gräz allda snb sxoräio eusptag rskormutionis aus dem steirischen Landhaus und darin gehaltenen unter¬ schiedlichen Buchläden auf ein Tag sieben oder mehr Wägen voll uu- und einbuudtner uncatholischcr Bücher oonsinuii rnunäuto ^relliäucali gehebt und in das fürstl. OoUsssium Foaäslnius Oruoesnsis geführt worden) wie mich Bischöfen gedünkt in den gewünschten Gott- und seinen heil. Engeln angenehmen erfreulichen oöootuin gebracht oder nit? also «erhoffe ich dcmüthigst E. fürstl. Durchl. werden mich dieser imputirtsu Unruhe willen, aus laudesfürstl. Milde und Gütigkeit gnedigst für entschuldigt halten und defendiren, hinnach dann was E. fürstl. Durchl. ferner in Sachen (in sonderbarer gnediger Erwägung daß allda im Crainerischen Landhaus zu Laybach noch zwccn überaus große oder auch mehr Kästen voll, darinnen etliche 1000 unheilsamcr unka¬ tholischer Bibel, Postillen, Outoellismi und andere klein und große uneingebundencr Bücher uä tuturarn gliguam Daus st Lorauitas Vastru uvortut, psstam axeitauclani verwahrt werden, welche der vorgeweste Herr Landsverwal- ter und Ich Bischof mit Augen gesehen) fürnehmen zu lassen gnedigst bedacht, die Nothdurft damit an der gebührenden ^ssistonr; und Handreichung kein Mangel erscheine doch nach Verstreichung des angehen¬ den Landtags gnedigst verordnen und solches was bisher« der Ungelegenheit halben nit beschehen mögen, haben E. fürstl. Durchl. Ich Bischof und Vicedomb (Ml) hiemit gehorsamst andeutcn dero uns auch zu be¬ harrlichen rc. 245) Herrn Bischofs M Laibach Bericht wegen etli¬ cher Crcesi, sa unter der Netigionsreformations-Com¬ mission gehörig, aber ins Hof- und Landrecht gezogen worden fein sotten, beschehen 3. Februar 1609. Durchl. Erzherzog -c. E. fürstl. Guaden tragen selbst gnedigst Wissen mit was Intention gnedigster Fürsorg und andächtigem katholischen Eifer E. fürstl. Durchl. gleich im Anfang der mir Bischöfen zu Laibach auch Herrn Georgen Lenkovitschen Freih. zum Wördl Landeshauptmann und Herrn Josefen Rabatts Landövicedom in Kram beide E. fürstl. Durchl. Rüthen beiden seligen und nach ihnen Herr Philippen Kobenzl und Herr Wolfen Paradeiser geweste» Landsverwal¬ tern und Vicdomben und in diesem MMtio meinen OolIvZis gnedigst anfgeladnen Ncligiousreformation in Kram uns sam- ment gnedigst aufgetragen und darüber eine gemessne Instruc¬ tion fürgefchrieben deren nach sich zu regulircn nit allein mir und gedachten beiden Herrn Lcnkovitsch und Rabatta seligen sondern allen in nachfolgender Zeit in gn - ° imAokio von E. fürstl. Durchl. gnedigst benennten oder künftig noch be¬ nennenden Rcformations - Commissarien gnedigst wauciirt, darin uns nach dem ersten als Religions-Artikel (welcher dise Reformation tanguam principala maximum verursacht) zuvörderst mit sondern Ernst eingebunden auf diejenigen geistlichen Güter so etwa denen Gottshausern Pfarren und Benefizicn zu Abbruch und Schmälerung des verstiften h. Gottesdienstes durch was Mittel es beschehen sein möchte, entzogen oder surripirt worden, nit allein unser sonderbare FnimaclvN-sion zu haben sondern daß wir auch dieselben denen entblößt und darum willen gefährdeten Gottsheuscr Beneficien und Pfarren zu recuperircu und aä pristimrm lwimm statnm ae püssimam Dunäatorum iutaniionam zu bringen auf alle mügliche weg und Mitl bedacht sein wollten. Weil aber die Laudstand dieses Herzogthums Kram bald in Proseguirung solcher Reformation sich derselben zuwider erzeigt und ein 1606. Jahr bei E. fürstl. Durchl. des Wolfen Hans als Moseonischer Erben 6uratoris aci liksM wider Christofen Harrer als unfern der Reformation-After-Com- missarium in unterschiedlichen vermeinten acht Gwalteu atten- tirten Clagen willen auch das Eiukhürnisch ua^otiuin die Einantwortung das Schlos Haspcrg und die hallerischcn Erben antreffcnd neben andern Ihre» Beschwerden eingebracht sich eines vermeinten Eingriffs und Violirnng ihrer theuer genug (sagt der clare Buchstaben) crworbnen Landsfrcihcitcn zum höchsten wider uns beklagt sich doch beeder fachen auf E. fürstl. Durchl. in ersten des Hans Handlungen Abschriftlich beilie¬ genden Resolution mit Nr. 1 als auch in gedachten imAotüo ! der Ainkhürn und hällerischen auf E. fürstl. Durchl. Ihnen angedcntete Vrsach und Bewegnussen warum es beschehen, billigermasscn begeben Soudern kommen bei E. fürstl. Durchl. im 1607. Jahr den 27. März mit einer anderen laman- taticm deren Abschrift hiebei Nr. 2 auf solchen schlag ein, Ernennte löbl. Stend wellen es jetzt ernennter Handlungen willen bei E. fürstl. Durchl. gnedigst gegebnen Bescheid zwar 73 gern beruhen lassen, es unterstunden sich aber gemeldte Refor- mations-Commissarien den Parteien nicht allein billiges Recht in Hofrcchten zu verbieten, sondern griffen gar in's Land- recht, wollten ihnen vmb eigcnthümliche Gründ und Güter zu richten die Landlcut Ine» unterwürfig zu machen ein sonder- i bare Instanz zur eignen Schaffen und gebieten mit dem Lands- ! Verweser und dem ganzen Schrannengericht und wollten etliche Handlungen aus dein Landrecht heben, ziehen zu Jrcr Prob und äamonstration des Pucchcrs und Castritii handel an und wellen mit dergleichen easibus ihrem Ausdeuten nach so hoch extendiren als wann hierdurch all heilsame und nuz- liche Polizei und Ordnungen zertrennt status xolitwus zcr- rüttct, das gemeine Wesen unterdrückt und also des Land- ! manns und Unterthans äusserstes Verderben neben anderen mehr besorgenden Unraths gcursacht werden möchten. Und E. fürstl. Dnrchl. darüber laut Dero abschriftliche gncdige Verordnung Nr. 3 dieselb alle Umstand zu berichten gnädigst - begehren. Derowcgen und in Ansehen daß E. sürstl. Dnrchl. äusser der uns fürgcschriebncn Instruction derer jetzt vcr- staudner massen der Reformation angestoßenen Widerwärtig- - leiten und einträg willen durch mehr unterschiedliche gnedigste Verordnungen sowohl dein Herrn Landsvcrwaltcr uiid Ver¬ weser als dem ganzen Schrannengericht gnedigst geboten daß sie diejenigen Handlungen so bei der Reformation und was Weges immer sei anhängig gemacht worden, weder in's Hof- ! noch Landrecht ziehen nud wissen sollen, daß E. fürstl. Durchl. über die Reformations-Abhandlungen die rechte ordentliche Instanz Jhro in alweg rcscrvirt haben Indem nun Mathes Puccher E. E. Landschaft in Steher gewester Proviantsver- Walter (so in Craiu sein Domiciliurn und auf dein Sitz zu Scherenpichel 8000 sl. liegend gehabt) seiner vielfältig > Exccß und gleich alsbald des ersten tags angefangner heil- , sanier Reformation allen andern zu befer Conscqucnz und Nachfolg übel ausschlagendcr ganz crgerlich erzeigter Oon- tuwaeius willen unter continuirender Reformation nach und ! nach in die 4000 Ducatcn in Gold E. sürstl. Durchl. Cammer verfallener Penfalls condemnirt darüber E. fürstl. Durchl. über den von der Reformation abgeforderten und eingenom¬ menen Bericht die fach seiner Person halber auf den Herrn Bischöfen zu Seckan und in die steirische Reformation rcmit- tirt, aber die in Crain verwirkte Pecn dadurch nicht auf- gehebt sondern ein weg als den andern zu des allhicsigcn Crzfürstl. 6oll6§ii Gcbäu dahin dergleichen strafen bcwüsster- masscn hievor gnedigst dcputirt sein zu erlegen gelassen dar¬ über gcmeltcr Puccher unwissend unser der Commissarieu per kraucksiu mit allem seinen Hab und Gut aus Krain sich erhebt daß also dieser verwirkte Penfall alda ferner nit abgefordert und an die cisputirtsu Stell verordnet werden mögen. Doch ainest bei dieser unserer Commission dieses Für- kommcn daß geineldter Pnecher weilend dem Herrn P. Nicolao seligen uä kabrieum gedachtes Ooils^ii 200 fl. fürgestrekt gehabt. Derowcgen und weil des Seinigcn im Land sonst nichts anzutreffen gewest sein dieselben vor einiger litis eon- testation durch uns Rvkormatorss, per Oseretum doch mit diesem Verstand bis auf E. fürstl. Durchl. Begnadung oder fernere Resolution arrestirt worden. Nach dieser Arresta- tion und gemelktes Puechcr ableiben ist zwar nit weniger Mathias Castritius mit dem Puecherischen Schuldbrief (den Ihm des abgelcibten Puccher Sohn, als seinem Kollieita- tori er gelte gleich was er wölle, in vauum geschenkt und übergeben haben solle) zu mir Bischöfen zu Laibach kommen und um Hilf dieser 200 fl. Bezahlung gebeten, als ihm aber der ganze Inhalt des Verlaufs dises Puecherischen uöAotii und Verschuldens väterlich angcdcntct Ist er (unan- geschen dieser treuherzigen Warnung mit Deren Jme bei E. fürstl. Durchl. um dero Begnadung und Resolution ge¬ horsamst einzukommcn bevorgcstanden, auch ungeacht er der obangczogenen Sequestration willen abgewiesen worden) so übermüthig in Beisein R. katris Obristopllori Ziglfcst als proeuratoris des hiesigen Oolle^ii mit unverschämten frechen Worten ausgefahren und dörffen sagen, er welle ihme beede Ohren (wann es ?. Olirist. begehrte) abschneiden lassen wann er auf dem Landhaus (seisbat xraoliesns supsr lutor- inutious awts coneepta xrasmaturam iuckioii futuri seuten- tiuru) dises nit erhalten werde. (Das weitere auszugsweise:) Daher er in einer kuria bei dem Schrannen in Lands¬ rechten die Sache anhängig gemacht, daher nit wir Com- missarien in die Landsrechte eingegriffen haben, sondern um¬ gekehrt die Stände haben den Handel ans der Jurisdiction der Reformation i« die Landsrechte gezogen. Der Bischof habe schon im Landtag dagegen protestier. Ferner hätte das Schrannengericht auch des Jacob Schreiber und Josef Pregel begangene Alienation geist¬ licher Pfarren und Benefizien vor sein Forum gezogen. Bischof beklagt sich, daß sein Decret vom 17. Februar 1606 wegen des Jacob Pregl, der Landsverweser vom bischöflichen Sccretär und anderen Boten, endlich vom Bischof selbst in sein Losament überbracht, anznnehmen sich weigerte und gefordert, der Bischof müßte es dem Landes¬ marschall selbst übergeben. Chrön verwahrt sich in sehr scharfen Ausdrücken, daß auf diese Art die heilsame Religions-Reformation zu Bo¬ den geworfen werde, und bittet daher um landetsürstliche Assistenz. Unserer L. Fr. Caplanei im Burgstall allhie (deren Vor¬ steher und Caplan LI. Urbauus Ltancilsr ist) seien einige Güter entzogen worden, deren einige besitze Gräfin Rosina v. Thurn, andere habe Georg Wärt, landschaftlicher Buch¬ halter , wegen 9 fl. Steuerrückstand exequirt und gegen die Vorschrift erstanden, dann an die Kukhuria'schen Erben übcrgcgangen, von diesen an Josef Pregel, der den Bischof wegen seiner Aufforderung zur Zurückstellung der Hube vors Landrecht citirt. Der Bischof erwarte, daß dieses gegen ihn entscheiden würde, da alle Beisitzer ketzerisch. Es möge dem ko 74 Schranncngericht beföhle» werde», sich in diesen Handel nicht einzumischen re. 240) Erlaß der R. Oe. Regierung, 10. Februar 1609, au Viredom Äosef ponizol. Nachdem sich ein in der Religions-Reformation in Krainburg anögeschaffter Schulmeister und Meßner Namens Hans Dax bei Georg Guschitsch Hauptmann zu Carlstadt in Pogani; aufhält, und sich hin und wieder zu den Land- leutcn und bei nächtlicher Weile auch gar in die Stadt Krainburg begeben und lutherische Nxoreitla. üben soll, item auch ein vor Jahren von Teplitz bei Rosegg vertriebener sect. Prädicant Namens Michael Bcrbcz sich zu OMch nicht weit vorn Mettlingcr Boden in der Grafen von Serin Ge¬ biet aufhalten soll der auch jährlich einen Einfall in Unter - krain thut wie er sich Heuer auch in Schueckcnbüchel bei dem jungen Peliczauer finden lassen — so wird befohlen den Dax und Vcrbez durch den Landrichter uachstcllen und sie zur Haft bringen zu lassen. 247) Erzherzog Ferdinand, Gräz, 14. Februar 1609, an Echos zu Laibach und Viredom. Für l. ist nit zu gedulden daß viele unkatholischc vom Adel welche nit Landleutc sind, daselbst in Krain an unter¬ schiedlichen Orten da und dort in ihren Häusern lutherische Lra666ptor68 ihrer Jugend halten und sich unter dem Schutz des Landövcrwalters protöAircm und also zu dem schul¬ dige» Gehorsam nit zu bringe» sein sollen. Diesen soll nachgefragt, sic sollen verzeichnet und dem Erzherzog nam¬ haft gemacht werden. Die Suspcndirung des Landcsvcrwaltcrs soll einstweilen noch aufgcschobcn werden, da ein guälificirtes katholisches Subjcct für diesen Posten der Zeit noch mangelt, doch soll dieser Punkt im Auge behalten und baldmöglichst vollzogen werden. 2. Soll der Bischof die Commission nicht zu weit aus- dehucn und in die Amtshandlungen der Gerichte cingrcifcn, ! worüber sich die Landschaft beschwert, sondern sich au die Instruction halten. 3. Wird mit Befremden vernommen, daß einige lan- desfürstl. Beamte sich in dem Reformations-Werk ungern brauchen lassen. Es wird dem Viccdom befohlen, selbst sich willfährig zu erzeigen und seine Amtsgenossen dazu an- zuleitcu. 4. Soll Andre Eaziancr im Besitze von vier zum Be- nefizio iu LccS gehörig gewesenen Untcrthancn belassen wer¬ den, unbeschadet der Redimirung geistlicher Güter. 5. Es wäre wegen Beförderung des gemeinen We¬ sens und der katholischen Religion nützlich und rathsam, die unkatholischen Beisitzer von ihren Stellen abzusetzen und die¬ selben mit katholischen tauglichen Subjecten zu besetzen, sintemal aber dieser Zeit solche Personen nicht genügend vorhanden, so sei damit einstweilen zu temporisiren. 6. Die Cvmmissarien habe» sich in das Landhaus zu begeben und die Verordneten in Kraft dieses Befehls von fürstl. Durchl. wegen dahin zu verhalten, daß sie die sectischeu Bücher ausliefern. 7. Ist Katharina Schwab in dem vom Pfarrer in S. Martin und den Zcchpröbstcn daselbst angefochtenen Besitze zweier, schon über 30 Jahre der Kirche entzogenen Unterthauen zu belassen und die Sache auf den ordentlichen Gerichtsweg zu verweisen. 248) 1609, 16. Februar, Schluß, baß man nicht eher zum Landtag greifen wolle, bis ber Lmidesfnrst bie Landesgravamina nicht gnüdigst erledige. Item ist vorgekommen daß sowohl geistliche als welt¬ liche Landleute zu den Landtägen zu erscheinen sich weiger¬ ten, so daß eine ganz geringe Anzahl im Landtag übrig blieb. Es wurde daher beschlossen, zur Strafe Denjenigen, ! die den Berathschlaguugen nicht beiwohnen wollen, das ganze Jahr über kein Recht zu erfolgen. Wel¬ cher Schluß zu Papier gebracht und öffentlich bekannt ge¬ macht worden ist. (Perizh.) 249) 1610. Zrngniß über die Ärkchrung drs Luthe¬ rischen Josef Maurizh von Moosbach. 26/81 L. D. A. 250) 8or7<> kronoipo 8. mio s kaärono 6"° 5'el luoAo cli Rorsvia m ritrcma cm 8aosrclote ätztto Ueoimrio I zu sehen und dessen Original 77 E. fürstl. Durchl. ich unter Dato des 6. Mail 1613. Jars, als solches der Beschluß sub ö ausweist, gehorsamst über¬ sendet, dahin gegen mir revcrsirt, daß Er bei Verpfändung aller seiner und seines Sohns Hab und Güter auf mein erfordern sich in das Vicedomhaus stellen und weiteren Bescheid erwarten will, also habe Solches E. fürstl. Durchl. pro roooxisso dcro gnädigsten Befehls Ich in gehorsam andeuten und dcro ferneren gnädigsten Resolution was dits orts weiter fürznnemeu untcrthänigst erwarten wollen re. 2601 Vorladungoderrct der ReiigionsrefarmaiioiiS- Commission in Laibach, 26. October 1615, an nachbenannte Personen, am 15. November 7 Uhr Früh bei Peen 100 Zuraten in Gotb sich in die bischöfliche Pfalz zu stellen. Stadt Gurkfeld: (Citirt) Mcrth Goldtschmidt sammt sein Weib (porso- vorat aäline in tmorssi) Bischof Chröus Hand — Hannsen KhramcrS Eheweib (ot tmoo ost rodotlis por onrnia) — Michel Fergen Eheweib (ost tmoo kraoäicuntis litin nälino xotulantissima). Schmidt Eheweib (diese ist alzcit zur Beicht und Com- mnnion gehorsamst erschienen). Hannsen TramcttcrS Eheweib (diese Person beucht auch jährlichen). Georgen Erobathens Eheweib. Präceptor im Gschloß. Item nächst allda zu Reiheuburg: Joseph Hanns und Antoni Napolitaner Gebrüder. (Amner- kung eigenhändig : Ich bin der h. römisch-katholischen Kirchen niemals zuwider gewest sondern dieselbe allzeit bei gewöhnet und Gehorsam gewest meine Brüder sein jetzt nit anheimb. Joseph Napolitaner mp.) (bi praoäieontls Mi iUuäunt sunili — Bischof Chrön). Michel Jurcouitsch (zum andernmal bei 200 Dncaten Peen citirt). Frau Mandliussin. L icht c nw a l d e r P farr: Jacob Freyburger (dieser ist todt). Balthasar Spindler (dieser gibt Antwort daß er albercit der dem Herrn Erzpriestcr in Sännthal reoozirt). David Rott (dieser ist nit allda). Hanns Näglitsch (dieser zeucht aus dem Land). HauuS Fäschl (dieser ist in der Herrn Pätressen Dienst und hat zuvor peicht). Simon Tischler (dieser ist zu Rain im Gschloß). 261) Vorlüdnugsbrrrrt brr Nrligions-Nesormotions- Commission, Laibach, 26. Octobcr 1615, on nvchbcnamitc Personen, sich hoi Strafe 160 Zuraten in Gotb 15. No¬ vember 7 Uhr früh in der bischöflichen Pfalz zn stellen. Stadt Möttling: Georg Golobaritsch mit seiner Hausfrau. (Anm.) Ihr fürstl. Gnaden Herrn Bischöfen hab ich mein Eid prästirt in der sürgcnombncn Religions-Reformation so zu Möttling geschehen Darauf durch Herrn Probsten den Domitrovitsch communicirt worden. Dabei ich bisher» gelassen verhoff auch hinfüro also zu sein (diese meine Hausfrau ist mit Empfahung des Sacrameuts entschlossen) und also aus großer Ungelegen¬ heit, sonderlich daß mein jetzigs Weib am Todbett liegen thuet, auch anjetzo das Mittelding am besten im Schwung und davon jetzo gewiß nit erscheinen mag. Martin und Philipp Schalkovitsch. (Anm.) Dieser Philipp hat Heuer in der Pfarrkirchen communicirt, dieser Martin aber zu Carlstadt bei Herrn Laibacher (?). Jcrg Wostiantschitsch (ist anjetzo zu Gottschce). Daniel Woschitsch mit seiner Hausfrau (hat auch com municirt in der Pfarrkirche). Des Mathias Woschitsch Weib Khatrusch (dieses Weib ist alt und stockblind). Jacob Woldin sammt der Mutter und Weib (gehen alle in die Pfarrkirche zu der Lehr). Martha Perbiloua mit der Tochter. Stubihoukha Wittib. (Jetziger Herr Probst Costa hat die communicirt, zu Zeugnis hat sie ihme einen groschcn geben.) Stame Dortschitschka (diese ist eine Krämcrinn und nit anheimbs). Vra Wittib. (Ist ein altes krankes Weib.) Jerg Khierßuer. (Er hat communicirt in der Pfarrkirche.) Magdalena Wittib (ist ein armes altes Weib und hat bei Herrn Probst communicirt). Margaretha Goldschmidiu. Paulu Sattlers hinterlassen Wittib und Töchter (Wit¬ tib ist krank und schwach, Tochter nit anheimbs). Matheusch Podcr (ist der Zeit nit anheimbs). Mikhulla Podcr sammt sein Weib. Mattig Vrischitsch sammt sein Weib. (Dieser Vrischitsch ist todt.) Laure Piczin (ist nit anheimbs und ist armer Schluckhcr). Alenka Ehoniataricza (ist nit anheimbs und ist ein armes altes Weib). Gregor Oschina (ist gut catholisch hat nun in die 7 Jahr¬ lang in der öffentlichen Kirchen communicirt). Jerni Nüczsche (ist krank und hat beicht und commu¬ nicirt). Michel oder Micula Deschelün (ist der Zeit nit anheimbs). Michel Tscherwuschän (Terbuschan) (sagt, er hab in der Pfarrkirchen communicirt). Michael Matschukat (ist anjetzo nit anheimbs). Fab. Lantscher (hat sich ein etliche Mal in der Pfarr¬ kirche communiciren lassen). Jacob Für und sein Bruder Jerni. (Dieser ist nach Ihrer fürstl. Durchl. geschafft sammt seinem Bruder auf die Graniz gehundt aufgcfangcn worden und todtgeschossen der andere hinweggeführt.) Vinitscheka Sy (ist gut catholisch). Stadtrichters Weib Helena Jurschitschin (ist derzeit nit anheimbs). 78 T s ch c r n e m b l: Joseph Hauser Toman Pod Bartlmä Mosserin Jury Rathaitsch. Zu Siemitsch: Wolf Jagschitsch (ist von Jugend auf des rechten ka¬ tholischen Glauben gewest und communieirt in derselben Pfarrkirche zu Siemitsch). 262) Vorladungs - Dccret der Religions - Rcfor- maiians-Coimnisston in Laidach, 26. Ocioder 1615, ma¬ mit nachbrnaiinte Personen ans den 15. November 7 Ahr früh bei IVO Zuraten Gold zn erscheinen »orgelnden werden. N e u m a rktl: Clara Jaurnikhiu wohnhaft daselbst Hans Pernoll schrciber ini Gschloß Vrscha am Köchinn im Gschloß Aniza ein noch Jungfrau im Gschloß Getraud Piutschoniza Catharina Poucchlin Mickhl Pian ein Reitknecht im Gschloß. Simon Goemb Matheß Paumgartncr Hnetter. 263) Vorladungs - Zerret der Ncligions - Refor¬ mations-Commission in Grain, Laibach, 26. Ortobrr 1615, für nachbenannte Perfonen, am 15. November 7 Ahr früh in der bischöflichen Pfalz bei IW Duralen Gold zu erscheinen. Hauptstadt Laibach: Georg Müller Allcxius Frey Hanns Christoph Tägl. Item Bürgermeisters Hausfrau die Drumblizin Derlätschin Wassermannin Tausfrerin und Raisingerin. Seitwärts an gemerkt: (Umb den alten Jäger solle jetzt geschickt werden.) 264) Verzeichnis; derjenigen Posten und Gelder, welche Herr JasefTschoule -em Collegio vom 10. Pfennig erlegt: 17. Juli 1601 . 224 st. — kr. — Pf. 31. August 1601 . 290 „ — „ — „ 16. Juni 1601 . 1000 „ — „ — „ 9. Mai 1601 . 163 „ — „ — „ 11. Februar 1601 . 888 „ 53 „ — „ 11. Mai 1602 . 300 „ — „ — „ Fürtrag: 2865'fl. 53 kr. -- Pf. Uebertrag: 2865 fl. 53 kr. — Pst 25. Mai 1602 . 200 „ — „ — „ 12. Juni 1602 . 250 „ — „ —- „ 1. März 1603 .150 „ — „ — „ 17. Juni 1602 . 100 „ — „ — Jtein durch Heern Ambschell auch die Stetnerischen.1111 „ 6 „ 2 „ Herrn Landsvicedom Posten Erst- lichcn geben.1079 „ 42 „ — „ Mehr des Tissomez Geld. . . 286 „ 57 „ 2 „ mehr.133 „ 20 „ — „ Mehr zum April 1604 la pomr¬ lim xrssbMrii ..... 500 „ — „ — „ Item desSuppantschitsch anno 1606 1086 „ 29 „ 1 „ 7763 fl. 29 kr. 2 Pf. 1606 den 20. Sept, hab ich Phi¬ lipp Kobenzl und Herr Tschoule den Herrn Patribus diesen Ex- tract gegeben und zum Fall mehr richtige Posten aufs künftig be¬ funden werden, die sollen auch billig passirt werden. Mehr hat Herr Kobenzl von des Fabern Geld P. Raphaeli geben Herr Octavius Panizol den 8. Juli 1620 geben. Item eben der Herr Octavius im May anno 1613 Strafgeld des Gaiscll geben 90 Ducatcn in Gold die ich Herrn Petro Gaion- ;ol pr. zusammen Rest 250 ,, „ „ 200 „ - „ - „ 196 „ 47 „ - „ 8310 „ 15 „ 2 „ 7689^fl. 44 kr. 1 Pf. 265) Varladnngsdecret der Religians-Reformations- Commissiou, Laibach, 26. Ortober 1615, an nachbenannte Personen, am 15. November 7 Uhr früh in der bischöst. Pfalz bei 100 Zuraten Gold Strafe sich zn stellen. Pfarr S. Ruprecht: Balthasar Goldtschan (ist nit anheimbs gewesen sein Weib hat vcrmcldt er hab — das folgende ausgestrichcn). Meister Thoman Schneider bei Greylach wohnend (will ge¬ horsamen) sammt seinem Weib nud Tochter. Pfarr Tröuen: Andre Gritschcr Pfleger zu Gallenstein sammt sein Weib (ist nit allda zu Haus gewesen, sondern zu Stegberg sein wcib hat vcrmcldt Sic wohl ihm solches anzeigcn). Der Herrn Wagen Gebrüder Pfleger zu Neudeg Jacob Khazianer (sagt ist nie lutherisch gewest, sondern gut ca- tholisch). Gregor Jäutschiu, ein alter Soldat (ist ein armer Mann, bcgcrt vielmehr ein Atmnsen, doch lutherisch). 79 Hanns Peer, gewesener Däzer sammt seiner Mutter und Steuftochter (ist am Daz hernmgeritten und nit anheimbs gewest). Herrn Antoni Petschouitsch Schreiber Anthoni Tschin- khiber (Herr Petschouitsch sagt Er Tschinkhiber habe seinen Dienst zu Carlstadt und gehe ihn weiter nichts an). Clement Hoduickh (derzeit unter Pletteriach wohnhaft). Herrn Krischanitsch Ambtmann zu Treffen (ist nit mehr allda). 266) Vorladuugsdecret -er Neügions - Reforma¬ tions-Commission, Laibach, 26. October 1615, an nach- brnannte Personen, bei 100 Ducaten Gold Strafe am 15. November 7 Uhr früh in der bischöflichen Pfast zu erscheinen. R c if n iz: Peter Sdrauin Miculiza Juuarkovitsch sammt dem Weid Master Gregor Schneider sammt dem Weib Paule Khoch sammt dem Weib. G o tt s ch e e: Paul Plaßmann (dieser ist schon vor 3 Jahren gestor¬ ben und sich allhie bei dem Pfarrer commnnicirt). 267) Vorladungsdecret der Nctigions - Reforma¬ tions-Commission, Laibach, 26. Oktober 1615, an nach- benannte Personen, sich am 15. November 7 Uhr früh bei 100 Anraten Strafe in der bischöflichen Pfast ;n steilen. Stadt Rudolfs werth: Georg Görtsch Proviantverwaltcr (zum andernmal pr. 200 Ducaten in Gold). Jacob Weiß. (Ich hab vor 4 Jaren bei Herrn Hassen Franziskaner gcpcickt.) Adam Weiß. Andre Wüz sammt seinem Weib (bie eatbotieus kult et totu snu xroAtzillgz etiuiu st muuebit oum Ilxoro fara a Z auiiis 6ouk688u) Chrön. Lucas Sattler sammt seinem Weib (hat seine Beichtzedl von allhies. Ouuräiau Lr. — Chröu). Schweiger huetter sammt seinem Weib (der ist allhie nicht. Chrön). Landschafft Schmidt (hat allhi^ in dem Frauciscaner Kloster bei jetzigem Herrn Guardian gepeicht und commu- nicirt und von Jugend der Religion gewest. Chröu). Mathia Tschändickh. Frau Grischerin (Citirt zum andern Mal pr. 200 Duca¬ ten in Gold). Fran Röttcriu wittib (Ich bin in das neunte Jahr in dem katholischen Glauben). Heiuricherinn wittib (Citirt zum andern Mal) (diese ist immer außer der Stadt als zu Hause). Caspar Dörffler und sein Weib (dieser ist todt). Daselbst in Unter-March: Georg Vino Hans Artter Daniel Despotauitsch (wohnt nicht mehr in Crain ist aus dem Land in Crobaten sammt Weib und Kind auf seine Güter gezogen und auf seine Güter in Erain Unter- thanen augesetzt). Item zu Landstraß: Gregor Khürschner Christoph Bhrmacher Gera Koretischoua Tochter Jacob Stainer Pfleger Spella daselbst. (Diesen obbemeldten Personen wird von Gericht auf- erlcgt auf bestimmte Tag zu erscheinen.) 268) Vorladnngs-Zerret der Neligions - Reforma- tions - Commission in Laibach, 26. Oktober 1615, an nachbenannte Personen, am 15. November ;ur Prästi- rnug des katholischen Änramcnts ;n erscheinen ld. i. Solche, die sich schon bekehrt). In Untcrkrain: Adam Gritscher wohnhaft zu Rudolfswcrth (Ich hab mein Beichtzedl durch Herrn Jacoben Khurzen in Monat Juni Herrn Ottavio Panizoll zugcschickt). Pader zu Laudstraß Maister Georg (hat den Herrn - Latribus zu Pleteriach saunnt sein Weib peicht). ! j woh.chast z„ Smlstld. (Von Bischof Chröns Hand: llie uäulter xubtious 68t 6t iUg, xtztutuutis8iiuu mulier 68t.) In Oberkain (Herr Englshauscr) Jacob Buttalitsch Phleger zu Creuz und Bartelmä Wubisch Rustmeister allda. Auf dem zweiten Blatte angemerkt: Caspar Okorn hat sein Jurament dem Herrn Wal- thasar Tautschar Pfarrherrn zu Tisfer gethan. Herrn Lutri Johanni Priester zu Pletriach beicht und die Pcichtzedl den: Herrn Landsvicedomb in Crain übergeben. Thurn am Hart den 1. November 1615. Iclom ut supru. 269) Vortadnngs-Arrret der Neligions-Reforma¬ tions-Commission, Laibach, 20. November 1615, an nach- bcnanntc Personen, bei Strafe 200 Ducaten in Gold am 24. November 7 Uhr früh in der bischöflichen Pfast zu erscheinen. Pfarr S. Ruprecht: Thoman Pippacher Schneider bei Greylach wohnend sammt sein Weib und Tochter. Pfarr Tränen: Andree Writscher Phleger zu Gallenstein sammt seinem Weib. Gregor Jäntschin ain alter Soldat. 80 Hanns Peer sammt Mutter und Steuftochter. Herrn Pctschonitsch Diener. Antoni Tschintschibcr (?). 270) Vargrladcn mit Dekret der Reformations- Commifsia», 26. Oktober 1615, auf 15. November. Zu Agg: Christoph Portner. M a r c itsch: Samuel Hasibcr. Lagg: Magdalena Fänekhlin. Crcuz: PrünuS Padcr. Wippach: Bernhard Distl Marktrichter daselbst und sein Sohn Hanns, zweifelsfrei die Weiber auch C a l v i n isch. 271) Hernach folgen diejenigen Personen so dich (1615.) Jahr katholisch worden fein, sollen zu Prasti- rnng des Inraments erscheinen. In Oberkrain: Herr Engclshauscr Jacob Wuttälitsch Pfleger zu Crcuz Bartlme Wnbitsch Rüstmeistcr allda. In Untcrkrain: Adam Gritschcr wohnhaft zu Rudolfswcrth Maister Georg Pader zu Landtstraß Caspar Ockhorn wohnhaft zu Gurkfeld Georg Crobath wohnhaft alda. Wciln ober diese bishcro gesetzte Personen (sieh oben die spcciellen Verzeichnisse) alle nit erschienen ist an die Stadt und Märkte mandirt worden sie sollten die verwirkte Pcen abfordern und die Leut nichts desto weniger auf den 24tcn November hieher in die Reformation stellen als erstlichen. Stadt Rudolfswcrth: Andre Jhcrritsch Profiantvcrwaltcr Maria Gritschcrinn Mario Hainricherinn Wittib. Stadt Landstraß: Gregor Khürschner Christoph Vhrmachcr Gera Korctitschova Tochter Jacob Stainer Spella daselbst. Stadt Gurkfeld: Mcrth Goldschmid sammt seinem Weib Hannscn Khramers Eheweib Michel Fergen Eheweib Georgen Khrobattens Eheweib. R e i f n itz: Peter Sdrauie Miculicza Juuankovitsch sammt seinem Weib Meister Gregor Schneider sammt Weib Paule Khoch sammt Weib. N e u m a r k tl: Hanns Pcrnol Vrscha Köchinn Anniza noch Jungfrau Michel Piän alle im Gschloß Gertraud Pischaniza Catharina Pauschlin Simon Garmb Ntathcß Panmbgartten. Folgt weiter ein Decret auf diejenigen Per¬ sonen so nicht in Stätten sondern im Land hin und wieder wohnen welches die Bothcn herum ge¬ tragen haben, auch pr. 200 Ducaten Gold Peen. Unter Rcichcnburg: Josef Näpolitaner sammt seinem Weib Anton Näpolitan und Hans ihr Bruder. P f a r r S. R n p r c cht: Thoman Pippacher sanunt Weib Pforr Tränen: Andre Writscher Gregor Jäntschin Hanns Peer sammt Mutter und Steuftochter Pctfchouitschcn Diener. Hö f f l e i n: Barbara Voglmayrinn Wittib sammt ihrem Sohn Wolfen. Pcen 100 Dncaten in Gold zn erscheinen des Fridls 10. d. absonderlich pr. 200 Ducaten in Gold. L n b e k h: Hanns Weixlbrann Pfleger daselbst auch Pcen 100 Du- catcn in Gold. L i ch t c nw a ld: HannS Nüglitsch Balthasar Spindler. Stadt Möttling: Georg Gollobaritsch mit seiner Hausfrau Jacob Wollin sammt Mutter und Weib Martha Pcrbiloua mit Tochter Stamm Dortschitschka Vra Wittib Margaretha Goldschmidtin Paulen Sattlers hintcrlassnc Wittib und Tochter Matheus Pader Micnla Pader sammt Weib Laure Pizin Allcnkha Comateriza Michel oder Micnla Dcschclän Michel Terbuschän Michel Motschukot Stadt Richters Weib Helena Jurschitschin. 81 Diese Reformation ist gehalten worden wie das Pro- j tocoll auswcist als Ihr fürstl. Gnaden Herr Bischof zu Laibach dann Statthalter zu Graz hereiukommcu sein ge- west in Beisein Josefen Panizoll Landsvicedom in Kram. Return Laibach als hochwohlgedacht Jr fürstl. Gnaden wiederum!) nach Graz verreist sein am Tag S. Andrea im 1615. Jahr. Schwitzer wp. Secretarius der Reformation in Kram. 272) veror-nctc n. ö. Cammer-Präsidcnt und Räthe, Grist, 10. Rovembrr 1617, on virc-om Äofrf panizol. Betreibt den wegen des Hauses in Nadmannsdorf — das in der Religions-Reformation eingezogen und dem Markt als Rathhaus eingcräumt, später aber verkauft wurde — zu erstattenden Bericht zufolge Verordnung vom 4. Sept. 273) Wir R. Richter und Rath der Sta-t Rn-slfs- wcrth bekennen hicmit daß der Edl Ehrenfest Herr Daniel Schwizcr Religions-Rcformations-Sccretari nnd in Sachen abgeordneter GewaltStrager von und aus weiland Frauen ! Maria Hainricherinn gewesenen Burgcrinn zu Nudolfswerth ! seliger Verlasscnschaft den gebührenden 10. Pfennig von de¬ nen Erben 40 fl. Nh. zu seinen Händen empfangen Da aber des Pcnfalls halber sollen die Erben am Gulden Schau- pfenuig so 3 Ducateu in Gold wigt und 15 heidnische Pfennig durch den Herrn Stadtrichter zu Händen Ihr gnä¬ digen Herrn Landsviccdom auch Ehist erlegen Urkund ge¬ meiner Stadt hierunter gestellte Jnsiglfertigung Aetuva Rue- dolffswerth 26. Februar 1618. Zwei von den (3) Erben der Heinrichcr, genannt Semler und Wurzer waren «katholisch und zogen aus dem Lande „nach ihrem Hauswesen." 274) Rorladnngs-trrct der Reformations - Com- mifflon, Laibach, 27. Kept. 1618, aus der bischöflichen Pfalz, bei 15 Äneaten Gold Strafe sich den 2. Grtobcr 1618 in -er bischöflichen Pfalz rinzustetten: Hanns Josef Gnediz und Anna seine Hausfrau Hanns Friedrich Khätschitsch zu Weixlstadt Rosina Kätschitschin Wittib zu Weixlstadt Regina Prenin Wittib zu Weixlstadt. Christof Strasser und Beuingna seine Schwester Bartlmä Schwäbl wohnh. in Weingcbirg bei Natschach Hanns Wenzclburger zu Ratschach Hauns Formacher zu Gimpl Hans Jurkhovitsch, Herrn Jnnoccnz Moschkon Pfleger daselbs. Georgen Schniderlcius Hautinermeister und Pergknappcu. 275) Kaiserlicher Befehl -do. Gräz, 27. Juli 1626, an Thomas, Bischof zu Laibach, und Grtavio pauizol, Viredoin, als Religions - Reformations - Commissarien. Auftrag, auzuzcigen, „was des unlängst zu Wien verstor¬ benen David Pantaleons nnausprüchiges und über Abzug der 5000 fl. Strafe restirendes Vermögen feie? Ob sein hinterlassene Wittib und Erben der katholischen Religion zugethau und im Land verblieben (verbleiblich) auch ob er nichts von seinen Gütern allbereit äusser Lands transferirt? 276) Landesfürstl. Befehl, Gräz, 1. Februar 1631, an Dietrich Freiherrn zu Änerfperg, Landesverwalter, und Ottavio Panizol, Reichshofrath, Cammrer, Haupt¬ mann zu Fglern. Eröffnet, daß an Stelle des verstorbenen Bischofs Tho¬ mas dem Bischof Rainald (Scarlichi) die Religions- Reformations-Commission aufgetragen worden und ermahnt daß Beide (Rainald und Panizoll) die Commission ernsthaft und sorgfältig fortsetzen sollen. 277) O(ttavio) p(anizoll) an die I. Oe. Hofkam¬ mer, 9. August 1633, berichtet wegen eines zur Zustellung an Gregor Wagen herabgelangten Befehls, daß er den¬ selben nicht zustellen könne, weil sich derselbe vor geraumer Zeit über die vielfältigen von Zeit zu Zeit erlangten Ter¬ mine zur katholischen Religion nicht bequemen wollen, und außer Landes nach Oedenburg begeben. Er frägt daher an, ob er den Befehl zurückschicken oder dem Bruder des Ausgewanderten Michel Wagen zustellen soll. 278) Erlaß Kaiser Ferdinand II., Gräz, 8. März 1634, an Grtavio panizol, Landesviredom in Kram. Demnach Uns fürbracht worden daß Paul v. Egg Freiherr als ein wissentlicher Emigrant nicht allein in un¬ fern I. Oe. Landen sich schon ein ziemblich Zeit aufhalte, sondern auch einen Präceptor der in der Religion Aergcr- niß geben und ein Prädicant sein solle, bei sich habe, Uns aber unwissend, was Er für ein Licenz fürzuweisen und wie weit sich dieselbe erstrecke, Also ist unser gnädiger und gemessner Befehl daß Du Ihm dem v. Egg eines und an¬ ders fürhalten und den Befund zu Händen unserer I. Oe. Regierung berichtlichen ehist und ox oll'ieio übersenden sollest. Vicedoms Bericht hierüber ddo. 12. April 1634. Er habe den v. Egg vor sich gefordert und dieser habe zur Antwort gegeben: daß er noch vor einer guctcn und geraumen Zeit von Sr. Kais. Majestät unter derselben eige¬ nen Signatur einen Paßbrief zwar auf einen gesetzten Ter¬ min doch dergestalt daß wann er in seinen im Land haben¬ den Verrichtungen in solcher Zeit nit allerdings fertig sein sollte, dem Herrn Landesverwalter allein zugelasscn sei, bei so wissender Beschaffenheit ihm einen weiteren Termin zu ertheileu, erlangt und sich dessen bishero betragen habe und weilen auch — etliche unterschiedliche Termin bereit ver¬ flossen, hab derentwillen er Herr Landsverwalter Eu. Kais. Majestät unlängst dits orts allergehorsambist berichtet und was in fachen weiter zu thun seie dero allergnädigsten Be¬ scheids sich erholet, dessen er nun täglichen allergehorsamst erwartend ist. ti 82 Belangend aber seinen im Haus haltenden Präceptorn und vermeinten Prädicanten, hat sich Herr v. Egkh mit aller¬ gehorsamster Widersprechung gar hoch entschuldigt und so viel angedeut, daß er vermelten Präceptorn allein für sein Jugend und zu keinem andern verdächtigen End im Haus halte. 279) Auf Lest hl der vollmächtigen Religions - Rc- formations-Commissorien mein Jacobe» Tnlfchackhs völ¬ ligen Hab und Gutseiulag wegen des 10. Pfennigs. Demnach so schätz und schlag ich alle meine liegende und fahrende Güter wie auch bares Geld, Silbergeschmeide und Frauengezicrd in ein Summa Gelds beiläufig um 1400 fl. Hiergegen bin ich überall schuldig 680 fl. Wann nnn diese bemeldte Schuld und Crida abgezogen und bezahlt wird verbleibt mir 720 fl. davon bin ich den 10. Pfennig zu er¬ legen schuldig 72 fl. Nachdem auch meiner Hausfrau nach ihrer Mutter und Ehe Herrn Wudina seligen etwas gebüh¬ ren und bei denen Warlischen Erben zu ersuchen hat, wie viel aber ist mir unbewußt bis die Reitung gemacht und > geschlossen werden wann ich dann solches sei viel oder wenig eingebracht bin ich den 10. Pfennig zu erlegen erbictig — (später beigesetzt: an diesem ist erlegt 30 fl.) Berichtigung. Die Urkunde Nr. 103 auf xag. 38 trägt irrthümlich die Jahreszahl 1599, statt richtig: 1391. Register (Die eingeklammerte Zahl bedeutet die fortlaufende Zahl der betreffenden Urkunde; die zweite ist die Seitenzahl.) Abendmahl unter beider Gestalt ver¬ langt von den krainischen Ständen (10) 5. (13) 6. (14) 7. (27) 12. Dagegen wird in der Laibacher Dom¬ kirche gepredigt (27) 12. Absenten, Abgabe von Pfarren (8) 4. (14) 7. Adelsberg, Prädicant allda (150) 49. Albin Hans erbietet sich zum Spital- meister in Laibach (148) 48, wird von der Regierung als Stadtrichter vorgeschlagen (198) 62. Alexandrin, Laibacher Bürgermeister (98) 38. (120) 42. (234) 69. Aßling, Bergbau daselbst (234) 68. Auersperg Christoph Frh. v., Landes- verwesjr (52) 22. — Herwart Frh. v., (27) 14. Dietrich Frh. v. (27) 14. danko Bartelmä, Krainburger Bürger, hält Conventikcl (103) 38. Barbo Georg Franz (80) 32. Bartelme, Prädicant in Karlstadt (189) 59. Begräbnisse, Conflicte bei denselben (44) 20. (46) 21. (75) 26. (80) 32. (164) 52. (191) 60. Beichtzettel werden vom Laibacher Ma¬ gistrat abgefordert (224) 66. (228) 66. Bergwerke in Krain (234) 68. Bettelordcn (13) 7. Bibel i» windischer Sprache (50) 21. Bohoritsch Adam (110) 40. (180) 57. Bonhomo Niclas zu Wolfspichel, Bice- dom (48) 21. (56) 23. (57) 23. (85) 36. (87) 37. (91) 37. (92) 37. (95) 37. Bücher, lutherische, deren Confiscirung (205) 63, in Reuttenstein (231) 67, am Laibacher Landhaus (244) 71. (256) 75. Bürgermeister von Laibach: Folckh Andre (106) 39. Khren Andreas (197) 62. Trevisan Venturin (108) 39. Buritsch, Prädicant (187) 58. Brixen, Bischof von, bedrängt die Un- terthanen von Veldes wegen der Re¬ ligion (79) 30. (80) 34. Brücker Pacification, Beschwerde wegen deren Bruchs (37) 16. (44) 20. (53) 22. (79) 30. (80) 31. (80) 33. (83) 36. Buchdrucker der windischen Bibel, dessen Abschaffung aus Krain, Commission dazu verordnet (52) 22. Buchdrnckerei in Krain eingestellt (50) 21. Kalvinist, ein exilirter, Namens Bräm hält sich in Stein auf (238) 70. Cantian S., Pfarre (162) 52. (163) 52. Chrön, Bischof, dessen Bericht über Gäuhandel, Emporbringung der Städte und Märkte und deren Vertretung im Landtage (234) 68. Beschwert sich über die evangelischen Procuratoren (243) 71, über das^ Hof- und Land¬ recht wegen Competenzconflicts (245) 72. Clement Georg, Prädicant (187) 58. 6o1l6Ziuln UmoIoAiernu in Wien (7) 3. (195) 61. Communion unter beider Gestalt ver¬ langt von den krainischen Ständen (10) 5. (13) 6. (14) 7. Concilium in Constanz (27) 12. Conrad, Bischof von Laibach (41) 18. Costnizer Concilium (27) 12. Cotscheuertschitz Hans (Gotschewer?) Prä¬ dicant, landschaftl. (153) 49. Dienstmann Niclas, Landrichter (231) 67. Domkirche in Laibach, sectische (evan¬ gelische) Weibsperson wird daselbst be¬ graben (51) 22. Druckerei s. Buchdruckerei. (§ck (Schloß bei Krainburg), Prädicant hält sich daselbst auf (32) 15. Eggh (Eck) Hans Jos. Frh. v., Verord¬ neter^?) 14. Adam (74) 24, beschwert sich bei den Ständen über das Vor¬ gehen gegen ihn wegen seines Prä- dicanten (78) 28. Ehe der Priester, verlangt (27) 12. Faberius Magister, Schrannenprocurator (223) 65. Faschang Christoph, Prädicant in Velß (Veldes) (30) 15. Fasttage, deren Haltung wird eingeschärft (206) 63. (228) 67. Folckh Andre, evangelischer Bürgermeister von Laibach (106) 39. Forstner Gregor, evangelischer Stadt¬ richter (105) 39. (108) 39. Frankh Sebastian, Stadtrichter in Lai¬ bach (148) 48. VI Freidenschuß, Dompropst in Laibach (42) 18. Beschwerde der RadmannSdorfer gegen denselben (75) 25. Beschwerde des Juri Wochinez gegen denselben (77) 27. Freising, Bischof von, bedrängt die Evan¬ gelischen in Lack (76) 26. Gallenberg Jobst von, Landesverweser (27) 14. — Jobst Josef von (127) 43. Gäuhandel in Krain (234) 68. Gottesacker der Evangelischen in Laibach (191) 60. (193) 61. GottsleichuamSbruderschaft in Möttling (24) 9. Gottschee, Zunahme des Lutherthums daselbst (159) 52. Golscheuer Hans, Prädicant in Ratschach (86) 36. (89) 37. (93) 37. (151) 49. (154) 49. (160) 52. Gritscher Adam zum Stadrichter von Rudolfswerth gewählt (116) 41. (117) 41. Gurkfeld, Stadtrichterwahl (130) 44. (131) 44. Harrer Georg, sectischer (evangelischer) Richter in Krainburg (48) 21, ab¬ gesetzt (48) 21. (49) 21. Hagenaw, Tag zu (1) 1. Handel in Krain im 17. Jahrhundert (234) 68. ^nfectiou (Pest?) in Laibach (203) 63. (213) 65. Johann Bischof zu Laibach (48) 21. Juritsch, Prädicant (191) 59. Khnafl (Knäfl), Prädicant in Krain- bnrg (47) 21. Khren Andreas, Bürgermeister von Lai¬ bach (197) 62. Kirchenvermögen, dessen Verwendung zu Stipendien (3) 2. Kirchtage, Polizeiordnnng für dieselben (4) 3. (5) 3. Khnmbrecht Marx, Prädicant (127) 43. (132) 45. (176) 55. (187) 58. Kisl Georg, Landesverweser, dessen Diener Serniz wird wegen Verspottung der Frohnleichnams-Processivn verhaftet (142) 46. (143) 47. (144) 47. (145) 47. — Hans, Landesverweser (234) 69. Kopriuiz Sebastian, Ratschacher Richter (125) 42. (126) 43. Kotscheer Paul, Domherr in Laibach (173) 55. (176) 55. Krainbnrg, Beschreibung des Lebens da¬ selbst im Jahre 1595 (157) 51. Krainburger werden wegen eines Prä- dicanten verwarnt (32) 15. (33) 15, werden nach Graz vorgefordert (32) 15. (33) 15. Die katholischen Bürger beschweren sich über die Evan¬ gelischen (34) 15. Rathsämter wer¬ den Evangelischen verliehen (34) 15. (35) 16. Die Evangelische» verant¬ worten sich gegen die Beschwerde der Katholischen (36) 16. Verzeichnis der katholischen Bürger (38) 16. Be¬ schwerde des kathol. Bicars gegen die Evangelischen (39) 17. Diese ver¬ antworten sich (40) 17. (42) 18. Commission diesfalls in Krainburg (41) 17. — Verhör der katholischen Bürger (43) 19. Conflict beim Begräbnis eines Kindes (43) 19. Krazenpacher Hans, Pfleger in Kisling- stein (66) 24. Kumperger Hans, Unterspitalnieister in Laibach (155) 50. ^achovitsch, Prädicant in Möttling (24) 9. Lack, evangelische Bürger beschweren sich über Willkürmaßregeln der Freysing- schen Commissäre (76) 26. Stände interveniren für sie (80) 32. Laibach, Capitel (14) 7. Laibacher Rath wird pnrificirt von den Evangelischen (98) 38. Erzherzogin Maria trägt auf, einen katholischen Stadtrichter zu wählen (99) 38. Erzh. Ernst verleiht dem evangelischen Stadt¬ richter Bann nnd Acht (101) 38, erläßt verschärfte Befehle, nur Katho¬ lische in den Rath zu wählen (102) 38. (104) 38. (203) 63. — wählen Evangelische in den Rath (105) 39, erhalten einen Verweis wegen angestellter Conventikel (134) 46. Unordnung im Stadtwesen (135) 46, werden zur Wahl von Katho¬ lischen in die Stadtämter Verhalten (138) 46. Wahlen zu Stadtämtern (147) 48. (148) 48. (149) 48. (155) 50. (170) 54. (171) 54. (191) 61. (198) 62. (199) 62. Prädicanten werden exilirt (175) 55. (176) 55, sechs evangelische Bürger wohnen den Laudtagsverhandlungen bei (192) 61. Aufrührerische Reden nnd Conventikel (196) 61. (208) 64. Laibach, Stadtwahlen (225) 66. Lamberg Max von (27) 14. Landeshauptleute: Lenkovitsch Georg (174) 55. Thnrn H. A. Frh. (57) 23. Landcsverwalter: Lamberg Jakob (9) 4. (13) 6. Paradeiser Andreas (150) 49. Landesverweser von Krain: Gallenberg Jobst v. (27) 14. Kisl Georg (142) 46. — Hans (234) 69. Lamberg Jakob (9) 4. (13) 6. Landrechtsbeisitzer waren evangelisch (24 5) 73. Landrichter: Dienstmann Niclas (231) 67. Landschreiber, evangelische (Pantaleon — Taufrer — Wassermann) (H-3) 71. Lanthieri Lorenz Frh. v. (53) 22. Leberwnrst, Stadtrichter in Laibach (73) 24. Lenkovitsch Hr. v. (72) 24. Georg, Landeshauptmann (174) 55. Lochmaier Paul, Stadtobercammerer in Laibach (147) 48. Lucas N., sectischer Schulmeister in Laibach (191) 60. (193) 61. Lückitsch Peter, Prädicant in Laibach (182) 57. Ä^arziua, Vicarins in Krainburg, dessen Beschwerde wider die Evangelischen in Krainbnrg (39) 17. Antwort der¬ selben darauf (40) 17. (127) 43. Matschick, Prädicant in Ratschach (93) 37. (96) 38. Mikhez Michel, Verwalter des Bicedom- amtes (167) 53. VII Minkendorf, sectische Unterthanen daselbst, deren Verhör (127) 43. (128) 44. (132) 44. Mvttling, Klage Derer von, wegen Ent¬ ziehung der Gottsleichnamsbruderschaft i24) 9. Stadtrichterwahl (94) 37. (118) 41. (119) 41. (172) 55. Mordax Rnpert, seelischer Schulmeister in Laibach (191) 60. Moscon Jnnocent, Pfandinhaber von Weißenfels, wird vor die Religions- reformationscvmmission gefordert (87) 37. Nativitatis-Fest von den Prädicanten in Laibach angegriffen (50) 21. Nenstift in Oberburg errichtet (27) 12. Ü68N .Inuit cts, in Rcnttenstein (231) 67. Ovontius (Odentins), Prädicant, ent¬ springt in Senosetsch (218) 65. (220) 65. (221) 65. Pantaleon, Landschreiber, evangel. (243) 71. Paradeiser Andreas, Landcsverwalter (150) 49. Particnlarschnlen im I. 1551 (3) 2. Pfandschafter, Klage derselben (25) 9. Podgier, Conventikel daselbst (31) 15. Polizeio^dnstng vom I. 1551 (4) 3. Bartelme in Carlstadt (189) 59. Buritsch (187) 58. Clement Georg (187) 58. Cotscheuertschiz Hans (Gotscheuer?) (153) 49. Faschang Christoph (30) 15. Gotschener (s. oben) (86) 36. (89) 37. (93) 37. (151)49. (154) 49. (160) 52. Juritsch (191) 59. Khnafl (Knäfl) (47) 21. Kumprecht Marx (127) 43. (132) 45. (176) 55. (187) 58. Lachovitsch (24) 9. Lückitsch Pewr (182, 57. Matschik (93) 37. (96) 38. Rneß Karl (230) 67. (232) 67. (233) 67. Trüber (176) 55. (177) 56. (180) 57. (187) 58. (191) 60. Wobeckh (Babeckh) (65) 24. (66) 24. Wvymanicius Petrus (57) 23. (58) 23. Berbez Michael (246) 74. — in Laibach werden exilirt (175) 55. (176) 55. Vicedom berichtet darüber (180) 57. Bischof Chrön trägt auf Abschaffung derselben vom flachen Land an (181) 57, in Unter- krain (183) 58, auf den Schlössern (187) 58. Prälaten in Kram, gegen die Errichtung neuer Schulen und Stipendien (6) 3. ?rnnttzlius UuAistsv 4uool>, E. E. Landschaft Schulrector (110) 40. Predigten gegen das Abendmahl sud utruc(n6 in Laibach (27) 12. Pregl Marx, Rathsbnrger in Laibach (27) 14. Priestermangel (7) 3. Priesterschaft, deren Verfall (26) 9. (27) 11. Processionen, Unordnung bei denselben (4) 3. Procuratvren, landschaftliche werden als Evangelische inquirirt und zur Con¬ version aufgcfvrdert (243) 71. Nabaus Mathias, Probst im Werd und Pfarrherr zu Velß (30) 15. Radmannsdorfer, besuchen die Predigt in Bigaun (65) 24, beschweren sich über den Dvmprobst Freidenschuß (75) 25, halten Conventikel mit den Veldesern (88) 37, werden nach Graz citirt (97) 38. Rath, Laibacher im I. 1599 (198) 62. Ratschach, die von, Erlaß an sie wegen des Prädicanten Gotschewer (85) 36, wegen Auslaufen in den Weixlberger- schen Thuru (89) 37. Der Stadtrich¬ ter wird nach Laibach citirt (121)42. (124) 42. (125) 42. Prädicant Gotschewer und ein seelischer Schul¬ meister allda (151) 49. (152) 49. (158) 52. Räuber Christoph, Bischof in Laibach (27) 11. Reczl Gregor, Capitelherr in Rudolfs- werth (14) 7. Regensburg, Reichstag (1) 1. Religionsbeschwerden der krain. Stände (2) 2. (9) 4. (11) 6. (12) 6. (13) 6. (14) 7. (15) 7. (17) 8. (19) 8. (20) 8. (21) 8. (22) 8. (23) 9. (27) 12. (28) 14. (29) 15. (37) 16. (45) 20. (53) 22. (54) 23. (61, 62) 23. (80) 33. (82) 34. (83) 35. (84) 36. (186) 58. Religionsreformation in Krain begonnen (171) 54. Renkh Hans, evangelischer Stadtschreiber (108) 39. (122) 42. (139) 46. (155) 50. Reutenstein, seelischer Prädicant daselbst (209) 64. Richter in Ratschach: Kopriviz Seb. (125) 42. (126) 43. Rose Michael, Hofspitalmeister in Laibach (148) 48. Rudolfswerth, Capitel (14) 7. Richter¬ wahl (116) 41. Sectische Kindstaufe (165) 52. StadtrichterUrschitsch (165) 53. Reformation daselbst (258) 76. Rneß Carl, Prädicant (230) 67. (232) 67. (233) 67. Schannizer, Stadtrichter in Stein (222) 65. Scheidt Ambros, sectischer Stadtunter- camrer in Laibach (148) 48. (155) 50. Schemuizer s. Lsmmeosrus. Scheper Franz v. (27) 14. Schifkowitsch Michel, zum Tschernembler Stadtrichter gewählt (111) 40. (112) 40. (113)40. (114)41. (115) 41. Schrannenprocuratoren: Faberius, Magister (223) 65. Schulbücher im Jahr 1551 für die Par- ticularschnlen eingeführt (3) 2. Schulen, Mangel derselben und Absen¬ dung von Stipendiaten an die Hoch¬ schule in Wien (3) 2. Schulmeister, sectische in Laibach: Lucas (191) 60. Mordax Rupert (191) 60. Tcllitsch Philipp (191) 60. Schulmeister, sectische in Laibach (191) 60. (192) 61. (193) 61. Schnlrector: Prantelius Jacob, Magister (110) 40. LsmuioWvus ZödnstnniE, Cantor in Laibach, abgefallener katholischer Prie¬ ster (51) 22. VIII Sigersdorfs Leonhard v., zu Großwinklern (27) 14. Gabriel (80) 32. Spitalkirche in Laibach, der katholische Got¬ tesdienst wieder eingeführt (176) 56. Stadtämter in Krainburg, deren Be¬ setzung durch Evangelische (42) 18. Stadtrichter in Krainburg: Harrer Georg, evangelisch (48) 21. (49) 21. Junauer Hans (33) 15. Stadtrichter in Laibach: Forstner Gregor, evangelisch (105) 39. (108) 39. Frankh Sebastian, kath. (148) 48. Leberwurst (73) 24. Stadtrichter in Möttling: Zollaritsch Micolla (172) 55. Stadtrichter von Rudolfswerth: Gritscher Adam (116) 41. (117) 41. Urschitsch (165) 53. Stadtrichter in Stein: Schaunizer (222) 65. Stürzbecher Christian (146) 48. Stadtrichter in Tschernembl: Schifkowitsch Michael (111)40. (112) 40. (113) 40. (114)41. (115)41. Städte und Märkte, deren Verfall und Vertretung im Landtage (234) 68. (235) 69. Stegberg, seelischer Prädicant daselbst (200) 62. Stein, Richter und Rath berichten wegen der Evangelischen (137) 46. Christian Stürzbecher, Stadtrichter (146) 48. Stein, sectische Unterthemen daselbst wer¬ den verhört (127) 43. Berzeichniß der seelischen Unterthemen daselbst (127) 44, gehen nach Kreuz und Steinbüchl zum evangelischen Gottesdienst (129) 44. Verhör der evangelischen Bürger (133)45. (136)46. Maßregeln gegen dieselben (205) 63. (206) 63. Stekhlina Georg, Spitalmeister des Bür¬ gerspitals (108) 39. Stipendiaten der krainischen Landschaft in Wien (3) 2. Straßen in Kram (234) 69. Stürzbecher Christian, Stadtrichter in Stein (146) 48. Swarda Camillo, Vicedom (103) 38. Taufrer, Landschreiber, evang. (243) 71. Tellitsch Philipp, Schulmeister in Lai¬ bach (191) 60. Textor, Dechant am Laibacher Domca- pitel (42) 18. Thurn Wolf Freiherr v., Landesverwal¬ ter (55) 23. (60) 23. (81) 34. H. A. Frh., Landeshauptmann(57) 23. Trevisan Venturin wird zum Bürger¬ meister von Laibach gewählt (108) 39. Trüber, Prädicant in Laibach (176) 55. (177) 56. (180) 57, in Treffen (187) 58. (191) 60. Tschaule, seelischer Rathsherr in Laibach (170) 54. Tschernembl, Richterwahl (111) 40. (112) 40. (113) 40. (114) 41. (115) 41. Universität Wien im Jahre 1551 (3) 2. Unruhen (1598) in Laibach (168) 53. (169) 54. Urschitsch, Stadtrichter in Rudolfswerth (165) 52. Äeldeser beschweren sich über die Ver¬ weigerung des Begräbnisses durch den Domprobst Freidenschuß (79) 29, hal¬ ten Couventikel (88) 37. Verzeichnisse lutherischer Personen (260) 77. (261) 77. (262) 78. (263) 78. (265) 78. Vicedome: Niclas Bonhomo zu Wolfspichel (48) 21. (56) 23. (57) 23. (85) 36. (87) 37. (91) 37. (92) 37.(95) 37. Swarda Camillo (103) 38. Knüllenberg Christoph v. (9) 4. (13) 6.' Panizoll Joseph (246)74. (255) 75. (257) 76. (258) 76. Panizoll Ottavio (275) 81. (276) 81. (277) 81. (278s 81. Vicedomamtsverwalter: Mikhez Michel (167) 53. Viehzucht in Kram (234) 68. Bigaun, evangel. Kirche daselbst (65) 24. Bino Andreas, Wiedertäufer (63) 23. Vorladungsdecrete der Refvrmations- commission (260) 77. (261) 77. (262) 78. (263) 78. (265) 78. (266) 79. (267) 79. (268) 79. (269) 79. (270) 80. (271) 80. Walthauser, Bischof von Laibach (?) (41), 18. Wassermann, Landschreiber, evangelischer (243) 71. Wiedertäufer Andreas Vino (63) 23. Wien, Universität im Jahre 1551 (3) 2. Ooll6§inm tllvoIvMum daselbst (7) 3. Wiener Paul (120) 42. Wild Haus, fürstl. Durchl. Berg- und Forstmeister in Kram (66) 24. (68) 24. (69) 24. (70) 24. Wildeneckh, Schloß, Felician Trüber hält sich daselbst auf (177) 56. Windische Bibel (50) 21. Wippach, die Evangelischen werden dort vertrieben (53) 22. Wobeckh (Babeckh) Clemens, Prädicant in Bigaun (65) 24. (66) 24. Wochinez Juri beschwert sich über den Dompropst Freidenschuß Egen ver¬ weigerten Begräbnisses s^H^Sohnes auf dem Radmannsdorfer Gottesacker (77) 27. Wormser Religionsgespräch (1) i. Woymanicius Petrus, Prädicant in Möttling (57) 23. (58) 23. Aehentsteuer der Geistlichen (8) 4. Zirknizer Evangelische (188) 59. (200) 62. (226) 66. Ziglfest Leonhard, abgefallener katholischer Priester (250) 74. (251) 74. (252) 75. (253) 75. (254) 75. (255) 75. (257) 76. (259) 76. Zollaritsch Micolla, Stadtrichter in Möttling (172) 55. Laibach 1867. Jgn. v. Kleinmayr