.M 29t. 1863. ÄmlMall zur Laiüacher Zeitung. 20. Dezember. (475-3) Nr. ,3742. > Kultdmachung der k. k. Landesbehörde für Krain vom ttten Dezember »^tttH betreffend den Vorspanns« preis in Krain für das Jahr lStttt. Der Gesammtvcrgütungsbetrag für ein Vor< spannspferd und eine Meile ohne Unterschied deö Geschäftszweiges (Militär., Gendarmerie-, Beamten-, Arrestanten-, Armee- und Schubfuhren) und des Worspannnehmers (Offizier, Mannschaft und Beamte) wird für die Zeit vom 1. Jänner -»8Uti bis Ende Dezember l86ll mit «0 (sechszig) Neukrcuzer festgesetzt. , Indem dies zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, wird zuglelch beigefügt, daß auch alle übrigen Bestunmungen deö Erlasses der k. k. Landesregierung für Krain vom lU. Oktober l»5!> (Landesrcgierungsblatt »859 II. Theil XVl. Stück Nr. Ki) bezüglich der Vorspann in Krain für die Zeit vom I, Jänner bis Ende Dezember ,8ttl5 aufrecht verbleiben. Gduard Freiherr v. Vach m. zi., t. l. Statthalter. (474d—I) Nr. ,8615/5467. Konkurs - Ausschreibung. Es ist die B'tellc eines forstlichen Beirathes bei der dalmatinischen Statthalterei mit dem Range und Eharakttr eines Forstmeisters zweiter Klasse noch zu besetzen Dic Konkursbcdingungcn sind enthalten in der ersten Verlautbarung der bezüglichen Kon? knrs - Ausschreibung vom 2ll November l. I., Z. l8. September l858 wild hiemit kundgemacht: I. Daß die angefertigten Verzeichnisse der einheimischen Militärpflichtigen für die bevor« stehende Heer^'öergänzung pro !8llU bis zum lttten Jänner ltzlltt im magistratllchen Amtslokalc (A' pedite) zu Jedermanns Einsicht aufliegen, u»d daß es dcn Betreffenden zustehe: 1. eine Auslassung oder unrichtige Eintragung anzuzeigen; 2. gegen die geschehene Bezeichnung eines zur Stellung Berufenen als „offenkundig um tauglich« oder „von Amtslvegen befreit« Ein« spräche zu erheben; 3. die Reklamationen wegen verweigerter Mill' tarbcfreiung, dann die auf den K. lll d»'6 Heeresergänzungs-Gesthes gestützten Gesuche um Militärbefleiung binnen obiger Frist s» gewiß einzubringen, alt, sonst kein Bedacht mehr darauf genommen werden könnte. ! II. Alle derzeit in Laibach wohnenden, nicht Hieher zuständigen Inlander, welche in den Jahren !8l5, ltt44, Itt-lS, »842, IU4l geboren sind, werden aufgefordert, sich li.i 3^—-'^„g her gesetzlichen Folgen am 27. 28. und 29. d. M. unter Vorweisung ihrer ^'egitimalions-Dokumente hie»' amts zu melden. Stadtmagistrat Laibach, am!>. Dezembr. l8i»5. Der Vürgerlncislcr: l)>'. (s-. H. («sosta.