Statistische Tabellen über die direkten Steuern im HerzogtliTiiïie Krain mit den nöthigen historischen Bemerkungen und sachgemässen Erläuterungen. von Karl Fontaine von Felsenbrunn, k. k. Oberfmanzrath und Finanz - Direktor für Krain. Der Reinerirag dieser Broschüre wird einer Invaliden - Stiftung gewidmet. Das Recht der Uebersetzung behält sich der Verfasser vor. Laitan mm. Druck von Jos. Rudolf Millitz. — Selbstverlag des Verfassers. t lim di* ey F^e Vorrde.. Verhandlungen im krainischen Landtage bezüglich der direkten ktenern, welche auch im S^eaReichsrathe einen Nachhall fanden, veranlassten mich aus den ämtlichen Aufschreibungen und ' |j\ Erhebungen statistische Tabellen über die direkten Steuern inKrain zusammen zu stellen, welche ein vollständiges, getreues Bild von den Ergebnissen dieser Steuern liefern und geeignet sein sollen, irrige Ansichten zu berichtigen. Ich wählte das Jahr 1850 zum Anfangspunkte bei diesen statistischen Nachweisungen, weil in diesem Jahre wesentliche Veränderungen bei der direkten Besteuerung eintraten, und in diesem Jahre die Verwaltung der direkten Steuern den Finanzbehörden übertragen wurde. Vom Jahre 1850 an wird die ordentliche Grundsteuer in Krain nur mit 16 Gulden von je Einhundert Gulden des Reinertrages und die Hauszinssteuer in der Hauptstadt mit 16 Gulden von je Einhundert Gulden des Miethertrages bemessen, von demselben Zeitpunkte aber auch Ein Dritttheil der ordentlichen Gebühr von der Grund- und Gebäudesteuer als ausserordentlicher Zuschlag eingehoben. Im Jahre 1850 wurde die Einkommensteuer, ferner die Hauszinssteuer unter gewissen Bedingungen auch auf dem flachen Lande eingeführt. Die in den statistischen Tabellen angesetzten Geldbeträge wurden der Gleichmässigkeit wegen und um das Steigen und Fallen der direkten Steuern recht anschaulich zu machen, durch-gehends in österreichischer Währung berechnet. Die vorgeschriebenen Steuerbeträge umfassen: 1. vom Jahre 1850 an den ausserordentlichen Drittelzuschlag bei der Grund-, Hauszins- und Hausklassensteuer, 2. vom Jahre 1859 an die Kriegszuschläge bei allen Steuergattungen, 3. die Strafbeträge bei der Hauszins-, Erwerb- und Einkommensteuer. Die Kreuzer-Beträge über 50 wurden für einen Gulden angenommen, jene unter 50 aber unberücksichtigt gelassen. Die Bevölkerung Krain's umfasst nur die anwesenden Einheimischen und Fremden nach der letzten Volkszählung im Jahre 1857. Bei der Ermittlung der Anzahl der Grundbesitzer wurden die gemeinschaftlichen Besitzer einer Realität in jedem Steuerbezirke nur für Einen gerechnet und der Besitzer mehrerer Realitäten in verschiedenen Steuergemeinden desselben Bezirkes nur einmal gezählt, sonst würde sich die Zahl der Grundbesitzer bedeutend höher herausgestellt haben. Der Viehstand in Krain wurde nach der Zählung im October 1857 angesetzt. Die in den Tabellen vorkommenden Buchstaben p. p. (pro praeterito) bedeuten die Schuldigkeit der Vorjahre, p. c. (pro currenti) die laufende Schuldigkeit des Gegenstandsjahres. Den 16 statistischen Tabellen folgen die zu einer jeden nöthigen historischen Bemerkungen und sachgemässen Erläuterungen unter Angabe der einschlägigen Gesetze und Vorschriften. Dem Ernste des Gegenstandes gemäss habe ich Alles einfach, ohne stylistisches Beiwerk wahrheitsgetreu dargestellt. Ich konnte diese Arbeit nur in den wenigen Erholungsstunden, welche mir meine Berufsgeschäfte übrig Hessen, zu Stande bringen. Ich musste mich daher kurz fassen und bei mehreren Gegenständen, welche eine weitläufige, sachverständige Behandlung erfordern, nur auf Andeutungen beschränken. Indem ich die nähere Ausführung dieser Partien andern Federn überlasse und um nachsichtige Beurtheilung dieser Arbeit bitte, füge ich noch den "Wunsch bei, dass dieselbe dem beabsichtigten Zwecke entsprechen und die Veranlassung zu geeigneten Vorschlägen geben möchte, auf welche Art die geistige Bildung und der materielle Wohlstand des mit vielen geistigen Anlagen begabten Krainer Volkes gehoben werden könne. Der Veefasser. Tabelle I. UEBERSfCHT der KatastralEErgebnisse im Kronlande AQfÉsx! «s ö > 's .cd :0 fi 4 o 5 t» »•s s t, S aï « ä 2? S3 «" Zahl der Parzellen Flächenmass Eeinertrag in CMze. Gemeinden Joch l~~|K- fl. |kr.| i 1 Adelsberg'..... 4*51 22 22 1 I 39 11.924 2.159 70.374 45.105 20 77 102.681 30 . 3 2 13 25 43 1---- — 106 18.298 2.672 51.630 41.312 1.352 157.492 — 2 3 Feistritz..... *^*54 30 33 ------- — 41 10.628 1.495 64.654 35.378 445 11 73.444 33 4 12.25 31 41 i — — 187 23.990 3.903 150.926 122.471 1.216 64 135.962 27 : 3 5 Grosslaschiz .... O.78 11 18 — — l 136 10.019 1.492 41.107 37.794 1.173 75.855 18. 3 6 4-4 4 17 i — — 139 16.036 3.261 50.170 40.360 1.430 181.757 46 ] L 7 10 26 i — — 64 14.803 1.419 30.498 56.519 .1.501 19 71.976 57 $ l 8 Kraiuburg • • • . l 6.26 17 57 i 2 — 120 24.909 3.832 70.290 62.584 402 229.890 27 î i 9 Kronau ..... ^'45 6 12 --- — I 20 7.421 930 12.718 64.517 501 98 34.079 3 £ 5 10 "*15 22 47 i 1 — 100 9.883 1.571 58.835 91.484 978 25 89.197 40 J l 11 15 51 i 4 — 167 25.382 3.362 67.853 87.176 559 142.503 33 L 12 Laibach Stadt ^'59 1 8 i 8 — 1 21.522 982 5.978 5.910 851 30.030 57 f i 13 detto Umgebung" ^*50 25 68 --- — — 215 35.661 6.231 112.771 94.999 1.089 42 295.668 30 '. 14 Landstrass * • * . "'88 5 18 i — — 135 10.680 2.453 45.391 38.819 550 149.016 6 - 15 15 30 --- — 2 110 18.750 2.555 58.514 69.903 102 135.110 18 '. 16 ^'94 23 23 i — — 91 12.139 2.254 83.023 29.381 412 98.795 5 - 17 JSassenfuss..... -46 9 24 --- — 1 134 15.349 3.497 63.939 44.604 517 156.722 30 çi ; 18 Neumarkü • * • . 1 ^•73 5 10 --- — 1 28 6.522 825 11.731 27.298 37 32.182 44 S 19 Neustadtl(Rudolfswerth) . 9.24 23 46 i — — 263 25.542 6.010 126.427 92.437 1.111 265.156 5 £ i 20 Gberlaihach .... 6.65 16 27 --- — 1 72 16.729 2.160 59.060 66.499 1.413 111.961 16 - 21 Planina..... "•58 17 22 --- — 2 40 12.514 1.840 46.169 55.831 1.440 109.401 17 - 22 Radmannsdorf . 12.27 18 41 i 1 1 104 20.338 3.119 52.512 122.677 1.411 145.408 10 - 23 Ratsckacli..... 3-16 4 16 --- — 1 53 9.429 1.629 29.594 31.605 885 69.331 2i ! 24 Reifnitz..... 4-55 11 21 ::: — 2 65 12.798 1.887 63.364 45.504 1.503 87.025 15- 25 Seisenberg..... o.170 6 16 — — 1 80 10.504 1.417 44.313 36.998 1.521 69.568 53 - 26 Senosctsch .... "*35 17 19 --- — 1 32 8.193 1.119 38.829 33.457 265 11 78.082 26 - 27 39 54 i 4 1 155 23.438 3.400 63.513 64.791 697 194.321 7 J 28 "•86 9 25 --- — — 174 11.627 2.711 51.028 38.663 1.485 22 128.330 10 1 29 Tscliernembl .... ^•56 24 38 i — — 134 20.158 3.810 124.243 65.661 1.197 14 155.113 53 1 30 Weixelburg zu Sittich . 4.81 27 35 i — ¦— 147 12.948 2.504 44.422 42.186 767 47 149.677 14 - 31 Wippach..... Summe . 4 14 23 — — 1 42 12.708 2.163 42.399 40.060 790 48 82.386 16 3 173.18 501 931 14 20 18 3.194 490.842 78.662 1,836.275 1,732.000 425 301 3,838.130 39 1 I 1 Im Jahre 1865 TS g Ml-S ï5 Zahl der Parzellen Mächenmass Joch | QK. 2.975 74.232 45.103 3.109 53.294 41.311 1.601 67.461 35.377 4.861 152.012 122.453 1.593 44.118 37.797 4.112 54.204 40.360 1.508 32.102 56.528 4.156 72.496 62.584 961 13.313 64.517 1.815 59.728 91.480 3.667 70.329 87.176 1.187 6.382 5,911 9.562 125.464 95.010 3.055 46.507 38.768 2.904 62.775 69.891 3.020 86.626 29.367 4.539 67.008 44.601 921 12.331 27.298 8.302 133.426 92.409 2.482 64.008 66.487 2.010 49.371 55.829 3.317 55.400 122.678 1.814 33.049 31.605 1.958 65.538 45.489 1.485 45.852 36.999 1.343 41.055 33.459 3.641 67.670 64.794 3.276 53.144 38.656 5.211 137.460 65.668 3.047 45.836 42.186 2.496 44.643 39.965 341 27 615 1.294 65 442 83 615 1.543 656 39 638 435 70 37 14 126 2 917 11 650 1.561 1.473 1.439 216 1.534 1.401 17 578 78 35 1.114 1.442 1.015 57 1.0Q 721 30 660 18 93 47 1.124 59 Beinertrag fl. |kr.|d 102.802 156.416 73.286 95.064 57.332 137.842 71.554 228.822 32.557 84.296 141.438 29.755 285.232 107.508 116.242 83.696 112.561 31.943 213.098 111.805 108.163 143.879 48.971 62.128 48.832 76.739 193.114 95.482 115.473 119.279 81.565 35 21 5 33 22 49 23 9 25 6 34 45 7 53 49 52 25 59 53 40 34 52 1 50 32 5 42 33 6 14 2 Bauarea Mächenmass Joch |1 QK. Eeinertrag in CMze. fl. |kr.|d Produktive Fläche mit Einschluss der Bauarea Mächenmass Joch |QK. 116 221 87 219 97 230 83 239 59 97 217 109 321 184 172 123 184 46 316 138 115 184 107 103 94 72 285 141 168 155 95 1.182 35 264 643 38 1.017 49 290 1.283 1.267 87 1.078 745 10 965 29 178 664 719 29 669 138 639 1.476 1.293 1.170 662 91 1.111 635 329 1.183 185 1.259 51 04: 827 80 111 63 694 10 1.438 54 1.096 2.123 682 1.099 747 1.792 576 2.563 486 601 1.935 1 3.179 1.460 1.384 802 1.584 425 2.470 1.147 1.161 2.049 768 729 629 575 2.961 1.272 1.115 1.482 809 17 12 33 51 7 1 17 51 35 37 58 13 11 59 1 39 25 31 46 42 47 38 49 45 49 18 36 19 53 6 20 95.928 1,936.83411,731.770 534 37 3,366.889 25 4.792 174|39.718 17 26i 44.185 39.137 34.212 120.987 37.149 38.093 55.080 58.938 43.385 90.482 85.105 5.369 88.759 37.429 66.540 28.319 43.589 24.766 90.134 64.662 55.040 109.072 30.480 44.809 36.331 32.975 59.102 37.801 63.884 41.255 39.244 517 50 456 929 1.395 48 113 509 678 d 993 1.480 40 481 23 1.089 1.025 289 23 377 274 1.438 1.157 965 842 500 27 1.052 1.536 1.189 1.044 1.009 889 1 1.518 382 50 703 67 1.577 17 1.123 12 Eeinertrag' in CMze. Unproduktive Fläche fl. |kr.|1 Joch | ?& 102.802 156.416 73.286 95.064 57.332 137.842 71.554 228.822 32.557 84.296 141.438 29.755 285.232 107.508 116.242 83.696 112.561 31.943 213.098 111.805 108.163 143.879 48.971 62.128 48.832 76.739 193.114 95.482 115.473 119.279 81.565 23 - 9 25 -6 -1 2 34 45 7 53 49 52 - 25 59 - 53 40 34 ] 52 ] 1 50 32 -5 1 42 - 33 6 2 14 -2 - 917 2.174 1.165 1.465 648 2.267 1.447 3.645 21.131 997 2.070 541 6.251 1.339 3.351 1.048 1.012 2.531 2.275 1.825 788 13.605 1.124 680 668 484 5.691 855 1.783 930 721 1.423 77 159 365 65 647 35 502 1.034 1.578 28 1.245 555 30 1.155 91 637 577 627 88 273 1.287 35 282 851 692 900 90 1.126 142 446 70 433 126 55 216 338 80 1.556 51 116 30 1 47 1,646.330 332 70 3,366.889 25 1185.440 201 67 Kultur-Gattungen Acker........ Wiesen....... Gärten kleine..... „ grössere ..... Weingärten...... Weiden....... Alpen........ Hochwälder...... Niederwälder ....... Auen........ Eggärten....... Frischäcker...... Aecker mit Weinreben . Wiesen mit Obstbäumen . Wiesen mit Holznutzen . Weiden mit Obstbäumen . Weiden mit Holznutzen . . Sumpf mit Schilf .... Bauarea....... Summe der produktiven Fläche Hiezu die unproduktive Fläche . Gresanimtfliichenniass und. Reinertrag . Flächenmass Joch 229.611 223.015 1.771 908 16.767 266.669 41.710 647.255 58.479 166 1.380 2.854 2.642 9.799 49.586 1.149 86.916 852 4.792 DK- Eeinertrag in CMze. fl. jkr.jd 1.243 1.589 47 378 35 1.355 19 264 68 1.338 1.127 495 71 1.260 92 874 40 144 267 689 31 832 70 478 48 1.481 87 447 26 174 1,692.268 755.623 21.770 11.605 181.467 152.428 5.635 243.891 26.542 115 7.817 4.146 24.886 83.601 66.024 10.386 38.475 482 39.718 9 -41 40 46 40 32 38 21 24 48 58 10 41 25 57 17 1,646.330 332 3,366.889 25 85.440 201 67 1,731.770 534 O 1 3,366.889 25 Anmerkung. Die kleinen Ziffern bedeuten die Hundertstel. T. 6 8 i 3 1 2 2 i. ö 1 1 z 1 j. 1 1 1 1 9 Tabelle II. D arstellung des im Grundsteuerkataster veranschlagten jährlichen Natural- und Geldbrutto - Ertrages der verschiedenen Boden-Erzeugnisse nebst den für dieselben ermittelten Preisen im Kronlande Krain nach der im Jahre 1849 beendeten Revision. Benennung der Boden-Erzeugnisse. IVatural-Ertrag Metzen Preis - Abstufungen Durch-schnitts-preis Geldertrag fl. | kr. fl. Anmerkung. 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Winter-Weizen Sommer-Weizen Spelz...... Halbfrucht (Sorschitz). Winter-Roggen (Korn) . Sommer - Roggen (Korn) Gerste...... Hafer Hirse (panicum miliaceum) Moorhirse (holcus sorghum) Mais....... Buchweizen oder Heidekorn Bohnen (Fisolen) .... Leinsamen Flachs Erdäpfel Rüben (Stoppel) . Möhren . Heu (süsses) . gemischtes Bergheu 404.116 18.652 9.196 574 337.468 8.414 242.283 510.442 263.015 3.083 77.431 557.207 1.344 5.689 3.977 1,787.721 429.577 12.537 Centner 1,141.179 384.087 1,014.658 1 fl. 53 kr., 2 fl. 5 kr., 2 fl. 15 kr., 2 fl. 25 kr., 2 fl. 36 kr. 2 fl. 5 kr., 2 fl. 15 kr. 54 kr. 2 fl. 10 kr. 1 fl. 3 kr., 1 fl. 10 kr.. 1 fl. 16 kr., 1 fl. 23 kr., 1 fl. 30 kr. 1 fl. 10 kr. 54 kr., 1 fl.. 1 fl. 5 kr.. 1 fl. 12 kr., 1 fl. 18 kr. 32 kr., 36 kr., 41 kr.. 46 kr., 51 kr. 54 kr., 1 fl.. 1 fl. 6 kr.. 1 fl. 13 kr., I ü. 20 kr. 40 kr. 58 kr., 1 fl. 4 kr., 1 fl. 10 kr., 1 fl. 16 kr., 1 fl. 23 kr. 46 kr., 51 kr., 57 kr., 1 fl. 3 kr.. 1 fl. 9 kr. 1 fl. 48 kr. 2 fl. 20 kr. II fl. 40 kr. 12 kr., 14 kr., 16 kr., 18 kr., 20 kr. 8 kr., 10 kr., 12 kr. 12 kr. 24 kr., 27 kr., 30 kr., 33 kr., 36 kr., 39 kr. 21 kr., 24 kr., 27 kr., 30 kr., 33 kr. 15 kr., 18 kr., 21 kr., 24 kr., 27 kr., 30 kr., 33 kr. 2 19 /4 940.710 2 8 39.812 — 54 8.276 2 10 1.244 1 19 444.858 1 10 9.816 1 10 282.218 — 423/4 362.673 1 8 /4 301.598 — 40 2.055 1 123 93.782 1 1 566.113 1 48 2.419 2 20 13.274 11 40 46.398 — I6 /4 481.727 — 10 71.926 — 12 2.507 — 31 /4 594.665 — 26 166.018 — 223// 384.340 10 ô_» Benennung der Boden - Erzeugnisse Natural- Ertrag Centner Preis - Abstufungen Durchschnittspreis II. KT. weiu-ertrag fl. Anmerkung. 19 20 21 22 23 24 25 Heu saures «rummet süsses gemischtes ütilii ^ij Kleefutter und Esparsette Sckilfhen 26 27 Wein Holz hartes "weiches 310.499 231.750 145.233 82.542 594.667 48.169 Eimer 314.568 Klafter 479.512 205.962 15 kr., 18 kr., 21 kr., 24 kr., 27 kr., 30 kr. 18 kr., 21 kr., 24 kr., 27 kr., 30 kr., 33 kr. 15 kr., 18 kr., 21 kr., 24 kr., 27 kr. 12 kr., 15 kr., 18 ki\, 21 kr., 24 kr. 27 kr., 30 kr., 33 kr., 36 kr., 39 kr. 12 kr. 48 kr., 54 kr., 1 fl.. 1 fl. 10 kr., 1 fl. 20 kr., 1 fl. 30 kr., 1 fl. 40 kr., 1 fl. 50 kr., 2 fl., 2 fl. 10 kr., 2 fl. 20 la-., 2 fl. 30 kr., 2 fl. 50 kr., 3 fl., 3 fl. 10 kr., 3 fl. 30 kr., 12 fl. - 3 kr., 6 kr., 10 kr., 15 kr., 20 kr., 25 kr,, 30 kr., 35 kr., 40 kr., 50 kr., 1 fl., 1 fl. 12 kr., 1 fl. 25 kr. 3 kr., 6 kr., 10 la*., 15 kr., 20 kr., 25 kr., 30 kr., 35 kr., 40 kr., 45 la., 50 kr., 1 fl., 1 fl. 12 kr., 1 fl. 25 kr. 22 25 96.623 20 %4 49.104 17 23.264 31 307.785 12 43 /4 243/4 282/4 Summe des Geld-JSrutto-Ertrages aller Boden-Erzeugnisse Hiezu den Geld-Brutto-Ertrag der parifizirten Kulturen*) . Hauptsumme des Geld-Brutto-Ertrages 114.036 9.634 544.044 198.746 98.107 6,257.772 232.630 6,490.402 *) Anmerkung. Unter den parifizirten Kulturen werden verstanden: Die Baugründe, die Gärten, dann einzelne unter Aecker, Weingärten, Wiesen und Hutweiden zerstreute Garten-Antheile. Von diesen Gründen ist der Natural-Ertrag nicht besonders erhoben, sondern nach dem Geld-Brutto-Ertrage einer gleichen Bodenfläche jener Kultur-Gattungen ermittelt worden, mit welchen sie parifizirt wurden. Die Baugründe hat man in der Regel den Aekern ü. Klasse gleichgehalten. 2. Anmerkung Nachstehende Boden-Erzeugnisse, als: Mischling, Erbsen, Linsen, Wicken, Oliven-Oel, Eips, Hanf, Kraut, Mohn, Tabak, Wickenfutter, Mocharfutter, Mischlingfutter kommen in der von dem h. k. k. Finanzministerium herausgegebenen Darstellung I. über den jährlichen Natural- und Geld-Brutto-Ertrag für das Kronland Krain nicht vor, daher dieselben auch hier nicht aufgenommen werden konnten. Tabelle III. des im Grundsteuerkataster veranschlagten jährlichen Natural-Brutto-Ertrages sämmtlicher Kulturs - Gattungen im nach der im Jahre 1849 beendeten Revision. lì Benennung der Kultur-Gattungen Flächenmass in nied. österr. Jochen zu 1600 | |K. J ä h r lich e r Weizen Sorschitz (Halb-fracht) Spelz Eoggen (Korn) Gerste Hafer Hirse (gemeine) ilj ^ M M e t z e n lecker mit Weinreben Eg'gärten Frischfelder Weingärten . . . . Wiesen..... ,, mit Obstbäumen „ Holznutzen Hutweiden • * * „ mit Obstbäumen „ „ Holznutzen Sümpfe mit Schilf . Hochwälder jViederwälder Auen Summe Bebaut werden jährlich Durehschnitts - Ertrag Eines Joches ...... Hiezu Gärten Alpen Baugründe ' Unproductiver Boden cd o Haupt-Summe 229.847 2.650 1.382 2.876 16.768 223.752 9.800 50.861 271.607 1.172 88.558 852 645.674 57.630 142 421.335 453 980 574 9.196 343.397 922 311 1.252 240.247 1.414 622 502.946 56 4.044 3.396 261.553 2 1.460 1,603.571 2.683 42.950 4.787 78.009 1,732.000 422.768 574 9.196 345.882 242.283 510.442 263.015 Joch 49.868 53 958 39.203 21.017 40.159 21.059 jH © x z © n o 30/ * /64 1 Aöl/ 1U /64 0 3 J/ 3 /64 Q54/ ° /64 11 /64 X* /64 12 764 Die Brache beträgt 324 Joche oder 0ni% vom reinen Ackerlande. Auf die allgemeine Schätzungsrevision des Neustädtler Kreises wurde hier Eücksicht genommen. 9 13 Natural - Brutto - Ertr ag Mais Buchweizen oder Heidekorn Fisolen Leinsamen Flachs Erdäpfel Möhren Stoppelrüben Kleefutter Heu Wein Holz Hetze ni Centner Metze n Centne r Eimer Klafter 60.946 16.394 91 554.941 565 305 1.396 1.344 5.689 3.977 1,773.867 1.069 12.785 12.537 422.289 7.229 59 594.595 3.623 16.303 298.265 16.535 26.447 72 7.204 5.807 96 1,917.659 103.150 222.156 507.849 11.843 115.892 3.409 396.705 42.331 3.989 11.151 5.006 247 592.974 49.370 148 77.431 557.207 1.344 5.689 3.977 1,787.721 12.537 429.577 594.667 2,898.592 459.525 314.568 ¦685.474 Jo e li e 5.280 72.126 425 1.230 1.230 24.513 257 6.615 18.986 597.057 59.885 19.418 750.976 M e t z e n 1 Centner j Metzen | Centner J Eimer iKIafter -1* 764 »746/ ° lòi ^ 764 9,23/ ° /100 73 48 /64 65 Ol 32/ 0± /100 4.85/ * /100 767/ ' /100 •*¦6740 ___91/ 3 14 Tabelle IV. Darstellung der einzelnen Kultur - Gattungen nach dem ihnen gewidmeten Flächenniasse und ihrem Geld-Brutto-Ertrage, der Durchschnitt spercente des im Grundsteuer-Kataster zugestandenen Abzuges vom Geld- Brutto-Ertrage zur Vergütung des Kultur-Aufwandes, und des Geldreinertrages in Krain nach der im Jahre 1849 beendeten Revision. Benennung der Kultur - Gattungen Flächen- mass Joche Geld-Brutto-Ertrag im Ganzen h li« "j CK a' Gulden fl. kr. Durchschnitt des Abzuges vom Geld-Brutto- Ertrage zur Vergütung des Kultur- anfwandes Procente i- n i te n. 1er. Hauptdurch-schnitt des Abzuges für jene Kulturen, bei welchen faktisch ein Kultur-Aufwand stattfindet Procente fl. kr. Reinertrag im Ganzen 151? p Gulden fl. kr. Anmerkung. 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Aecker reine...... „ mit Weinreben Eggärten....... Trischfelder..... Wiesen reine...... „ mit Obstbäumen . „ „ Holznutzen . Gärten....... Weingärten reine . . . . Hutweiden „ .... „ mit Obstbäumen „ „ Holznutzen . Hochwaldungen..... Mederwaldungen Auen........ Alpen....... Sümpfe mit Rohr und Schilf . Baugründe ...... Summe der obausgewiesenen Kulturen...... 229.847 2.650 1.382 2.876 223.752 9.800 50.861 2.683 16.768 271.607 1.172 88.558 645.674 57.630 142 42.950 852 4.787 17 3,928.235 59.758 15.278 11 9.255 o 22 33 3 1,006.010 127.618 96.574 64.557 516.578 221.615 16.039 54.220 251.144 26.438 103 6.407 682 89.891 5 13 30 1 54 4 48 49 41 37 23 28 44 9 48 18 47 56 /4 58V4 48 /4 543/4 242/4 34 /4 30 48V4 64% 29% 333/4 25 /4 9 13 5 1 1 4 11 19 43 8 33 46 7 30 34 37 59 15 38 10 1074 29 V4 K F. 3/ 00 /4 10 1,653.991 6,490.402 55 47 /4 1,694.157 24.972 7.823 4.178 758.461 83.583 67.543 33.412 181.489 156.386 10.613 40.494 252.127 26.528 104 5.754 483 39.738 22 25 30 27 23 31 20 27 49 34 3 27 23 28 44 8 34 29 53 50 3,387.845 15 Tabelle P". G r il n d s t e u e r. Jahrgang Vor-schrei-bung Abfall Baare Einzahlung Rückstand Ueber-zahlnng Anmerkung. durch realisirte Nachlässe Anzahl der beschädigten Parzellen durch fjeber-zahlun-gen aus dem Vorjahre wegen TTneln-bringlich-keit wegen Elemen-tar-Schäden Gulden Gulden BUckatand ex 1849 1850 64.549 757.968 45.441 Durc Dah< 12.128 15.636 28.596 23.232 32.389 6.246 8.686 8.562 10.653 9.698 7.190 3.748 10.769 25.096 6.138 44.420 hgeführt 20.760 65.876 53.827 57.141 13.427 24.381 15.832 29.862 21.437 13.625 28.522 5.585 16.330 50.777 30.434 29.501 e TJeberc 247 321 288 790 359 193 1.574 3.068 4.633 51.078 955 lahlungei 758.926 747.504 727.059 707.011 704.153 765.329 770.808 747.633 744.194 776.988 821.317 839.834 857.021 929.867 947.033 99.680 817.431 i . . 55.909 49.441 50.891 77.845 96.198 79.264 54.260 52.965 53.636 68.384 87.681 89.414 74.560 62.964 96.896 109.261 171.055 1.643 4.446 1.560 206 1.397 319 189 710 705 90 400 565 2.202 1.791 48.584 3.818 21.716 975 a) Die Anzahl der steuerpflichtigen Grundbesitzer ist in der Uebersicht der Katastral-Er-gebnisse angegeben. b) In der Vorschreibungs-Summe pro 1859 bis inclusive 1865 ist der Kriegszuschlag, u. z.: vom II. Semester 1859 in 1862 mit 1 Sechstheil und seit 1863 — 1865 mit 2 Sechstheil der einfachen ordentlichen Gebühr inbegriffen. 822.517 pro prêter. pro currenti 1851 57.672 754.909 812.581 p. p. p. c. 1852 50.695 754.291 804.986 p.p. p. c. 1853 53.642 754.240 807.882 p. p. p. c. 1854 77.175 754.168 831.343 p.p. p. c. 1855 96.552 753.968 850.520 p. p. p. c. 1856 79.829 753.983 833.812 p.p. p. c. 1857 54.822 753.949 808.771 p. p. p. c. 1858 54.159 753.907 808.066 p.p. p. c. 1859 54.758 801.012 855.770 p.p. p. c. 1860 68.157 847.990 916.147 p.p. p. c. 1S61 84.676 847.948 932.624 p. p. p.c. 1863 93.139 848.583 941.722 p.p. p.c. 1863 76.404 942.800 1,019.204 p.p. p.c. 1864 63.354 942.762 1,006.116 p. p. p. c. 1864 Novemb. u. Decemb. 18B4 99.074 157.127 256.201 P- P. p.c. 1865 114.856 942.730 11,057.586 3r eigentlicher Stand .... 172.698 | 20.741 16 Darstellung- der Vorschreibungs-Summen an der Grundsteuer seit Einführung des Kriegszuschlages. Jahrgang Grundsteuer Zusammen Anmekung.. Ordentliche Steuer sammt Drittel-Zuschlag Kriegszuschlag Gulden 1859 753.893 47.119 801.012 1860 753.769 94.221 847.990. 1861 753.732 94.216 847.948 1862 754.296 94.287 848.583 1863 754.240 188.560 942.800 1864 754.210 188.552 942.762 November et Dccember 1864 125.702 31.425 157.127 1865 754.184 188.546 942.730 Nach Massgabe der Stetier - VoTschreibun»1 für das Jahr 1865 entfallen durchschnittlich Auf 1 Joch Auf 1 Grundbesitzer Auf 1 Menschen ordentliche Steuer Drittelzuschlag Kriegs -Zuschlag ordentliche Steuer Drittelzuschlag Kriegs -Zuschlag ordentliche Steuer Drittelzuschlag Kriegs -Zuschlag fl. |kr.|100 fl.|kr.|100 fl. |kr.|10 0 fl. |kr.|100 fl. |kr. 100 fl. |kr.|100 fl. |kr.|100 fl. |kr.|100 fl. |kr.|10 0 — 34 35 — 11 45 — t 11 45 5 89 65 1 96 55 1 96 55 1 15 24 — 38 41 — 38 41 der in den einzelnen Steuerbezirken vorkommenden grundsteuerpflichtigen Parteien und der von denselben nach gewissen Abstufungen zu entrichtenden Grundsteuerbeträge mit Schluss des Jahres 1865. Tabelle VI Gruiidsteuerbeträge mit DrittelzuscMag. Tabelle VII Grundsteuerbeträge ohne Drittelzuschlag. ------------^------------- Tabelle VI. 18 £i (S Steuerbezirk Ordentliche Grundsteuer mit bis inclusive 1 fl. über 1 fl. bis incl. 2 fl. über 2 fl. bis incl. 5 fl. über 5 fl. bis incl. 10 fl. über 10 fl. bis incl. 20 fl. über 20 fl. bis incl. 30 fl. über 30 fl. bis incl. 40 fl. nachstehenee Anzahl 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Adelsberg'..... Egg....... Feistritz...... Gottschee...... Grosslasclüz .... Gurkfeld...... Idiia...... Krainburg..... Kronau ...... Laas....... Lack....... Laibach Stadt . detto Umgebung Landstrass..... Littai...... Möttling"...... Nassenfass..... Beumarktl..... ]\Teustadtl (Rudolfswerth) Oberlaibach..... Planina...... Radmannsdorf . Ratschach..... Reifnitz...... Seisenberg..... Senosetsch...... Stein....... Treffen....... Tschernembl .... Weixelburg zu Sittich Wippach..... Summe 1.063 472 231 1.154 342 825 462 1.079 214 298 1.139 365 3.082 998 737 786 1.463 313 3.149 347 339 938 581 402 220 278 887 1.274 1.715 803 585 351 301 77 467 85 744 200 371 148 140 480 172 1.409 393 217 367 789 100 1.333 393 266 340 280 152 112 104 335 474 623 377 296 355 541 248 1.298 206 768 217 616 257 265 641 251 1.598 523 339 609 853 140 1.060 479 304 678 350 280 256 190 488 422 866 461 543 443 515 158 546 743 309 463 456 90 1.502 386 30 513 418 22 977 656 103 167 187 145 519 590 473 136 110 44 405 616 66 380 525 348 158 170 53 1.102 1.384 618 532 447 110 599 763 176 771 436 34 754 534 106 116 138 75 1.215 1.275 178 352 506 239 341 485 173 458 432 325 413 150 24 795 321 3 562 303 27 237 309 116 497 702 400 445 446 139 1.330 618 39 420 630 216 548 365 99 26.541 11.896 16.102 17.696 15.616 4.938 19 Drittel-Zuschlag entrichtet, und zwar über 40 fl. bis incl. über 50 fl. bis incl. über 60 fl. bis incl. über 70 fl. bis incl. über 80 fl. bis incl. über 90 fl. bis incl. über 100 fl. Summe Anmerkung. 50 fl. 60 fl. 70 fl. 80 fl. 90 fl. 100 fl. u. s. f. der Grundbesitzer 15 13 2 4 1 1 11 2.975 39 17 12 2 3 1 11 3.109 4 2 2 2 1 1 4 1.601 2 1 4 1 — 1 2 4.861 1 — — — — — 3 1.593 6 2 1 2 4 1 11 4.112 27 12 11 6 4 1 3 1.508 127 50 26 10 5 8 12 4.156 13 3 2 1 — 1 4 961 4 3 3 — — 1 4 1.815 20 2 6 1 — — 2 3.667 3 3 — 1 1 — 3 1.187 66 33 12 8 5 5 15 9.562 11 4 3 — 3 7 5 3.055 12 2 2 3 1 1 9 2.904 2 3 — 2 — 1 6 3.020 4 3 1 — 2 2 6 4.539 9 3 1 2 1 1 1 921 11 10 6 2 2 2 18 8.302 35 19 5 2 4 1 9 2.482 21 8 3 4 1 3 14 2.010 34 6 7 4 3 2 5 3.317 3 2 — 2 — — 6 1.814 — — — 1 — — 3 1.958 1 • — — — — — 2 1.485 30 9 4 3 4 — 13 1.343 73 45 24 8 7 2 17 3.641 14 6 3 — 1 — 7 3.276 1 1 2 1 1 2 5 5.211 37 7 4 — 2 — 9 3.047 10 8 3 1 6 1 9 2.496 635 277 149 73 62 46 229 95.928 20 Tabelle VII. te io 1 2 3 4 5 6 7 8 9 IO 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Steuerbezirk Ordentliche Grundsteuer ohne bis inclusive 1 fl. Adelsberg..... Lgg....... Feistritz...... Gottschee...... Grosslaschiz .... Gurkfeld...... Idria ......• Kraiuburg..... Kronau...... Laas....... Lack....... Laibach Stadt .... detto Umgebung Landstrass..... Littai...... iUulXllllg ...... Nassenfuss..... jVeuniarktl..... Neustadt] (Rudolfswerth) Oberlaibacli..... Planina...... Radmannsdorf .... Ratschach..... Reifnitz..... Seisenberg..... Senosetsch...... Stein....... Treffen....... Tschernembl .... Weixelburg zu Sittich Wippach..... Summe 1.137 772 245 1.348 382 1.062 602 1.221 275 382 1.345 412 3.910 1.504 808 952 1.804 346 3.696 432 561 1.060 705 464 301 329 1.00 3 1.367 1.796 941 742 über 1 fl. bis incl. 2 fl. über 2 fl. bis incl. 5 fl. über 5 fl. bis incl. 10 fl. über 10 fl. bis incl. 20 fl. über 20 fl. bis incl. 30 fl. über 30 fl. bis incl. 40 fl. nachstehenee Anzahl 302 508 604 323 64 443 538 600 537 137 106 362 552 289 34 533 1.264 1.375 302 27 94 340 598 170 5 836 927 850 393 19 200 200 170 171 94 421 622 550 669 432 161 253 119 93 36 168 328 666 243 13 512 610 386 548 226 180 220 149 160 48 1.238 1.447 1.263 1,213 346 312 397 407 324 77 223 445 791 530 78 399 763 702 182 8 717 843 746 354 42 113 144 123 138 39 1.111 1.106 1.493 764 80 463 486 372 409 198 235 332 412 342 78 409 642 461 547 145 232 392 360 106 7 154 442 762 131 1 108 360 598 108 8 134 198 291 257 75 356 524 596 727 257 528 426 436 393 87 728 1.268 1.182 215 10 387 462 554 514 125 311 569 521 256 60 31.904 12.114 17.418 18.689 11.408 2.856 ai Drittel-Zuschlag entrichtet , und zwar über 40 fl. bis incl. über 50 fll bis incl. über 60 fl. bis incl. über 70 fl. über 80 fll über 90 fl. bis incl. bis incl. bis incl. über 100 fl. Summe Anmerkun.. 50 fl. 60 fl. 70 fl. 80 fl. 90 fl. 100 fl. u. s. f. der Grundbesitzer • 4 4 1 3 _ 1 9 2.975 14 10 3 — 1 — 10 3.109 1 3 1 1 — — 3 1.601 3 3 — 1 — — 2 4.861 — — — — — 3 — 1.593 2 3 4 l 1 — 9 4.112 13 8 5 3 i - 1 2 1.508 47 18 7 9 6 — 4 4.156 3 3 — 2 — 1 2 961 5 2 — 1 — — 3 1.815 7 1 1 1 — — 1 3.667 3 3 — 1 1 — 3 1.187 23 12 8 4 4 3 7 9.562 7 1 2 7 2 — 3 3.055 5 1 1 3 — — 7 2.904 3 2 — 2 1 — 4 3.020 4 3 1 — 2 3 5 4.539 3 2 2 — — 1 — 921 10 6 3 2 — 2 15 8.302 26 13 5 4 1 _^_- 9 2.482 4 5 1 5 — — 12 2.010 11 2 6 2 3 — 1 3.317 1 2 — — 1 2 3 1.814 — 1 — — — — 3 1.958 — — — — — — 2 1.485 11 3 6 1 2 — 10 1.343 46 12 7 2 3 1 12 3.641 5 2 1 — 2 — 5 3.276 2 2 1 1 2 2 2 5.211 8 2 1 — 1 3 6 3.047 7 4 4 1 1 2 6 2.496 278 133 71 57 34 2j5 160 95.928 5 23 Talelle Vili. Hausklassensteuer. Jahrgang Vorschreibung Abschreibung Baare Einzahlung Hockstand Ueber-zah-lung Gulden 1850 pro prater. pro currenti Summe 4.432 78.844 437 553 281 116 30 59 217 392 185 156 507 1.318 424 645 200 .6.319 6.851 lungen 79.106 78.294 78.504 80.412 77.487 86.091 83.066 82.983 83.116 94.131 115.375 116.520 118.529 149.006 lKQ TQß 3.736 4.306 5.817 8.288 12.689 7.676 6.231 7.750 8.017 13.556 14.417 10.994 13.166 17.774 18.687 3 16 71 186 22 12 26 12 2 10 208 70 5.878 35 1.647 10 83.276 1851 p. p. p. c. Summe 4.286 78.851 83.137 1852 p.p. p. c. Summe 5.120 79.411 84.531 1853 p. p. p. c. Summe 8.148 80.482 88.630 1854 p.p. p. c. Summe 9.342 80.864 90.206 1855 p. p. p. c. Summe 12.852 80.952 93.804 1S56 p.p. p. c. Summe 8.260 81.254 89.514 1857 p.p. p. c. Summe 8.875 82.238 91.113 1858 p.p. p. c. Summe 8.308 82.984 91.292 1859 P-p. p. c. Summe 9.441 98.390 107.831 1860 p.p. p. c. Summe 15.360 114.937 130.297 I P-P-p. c. 1S61 1 Summe 14.020 114.802 128.822 1862 p.p. p.c. Summe 16.365 115.546 131.911 1863 p.p. p.c. Summe 18.816 148.539 167.355 1864 p.p. p.c. Summe 22.277 149.468 171.745 Novemb. und Decemb. 1864 p. p. p.c. Summe 19.235 24.911 44.146 15.480!22.382 i P-P-p.c 1865 1 Summe Durchgeführte Daher eigentli 25.301 149.317 144.403 25.011 115 174.618 Ueberzah eher Stanc 1 . . . . 25.126 11.637 Steneibezir) Anzahl der Zusammen ^ i """ ,2 m ... 13 ««353 31 a SU'13 0 v CD im Jahre 1865 Anmerkung. ' 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 i. 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Adelsberg Egg . . Feistritz Gottschee Grosslaschiz Gurkfeld Idria Krainburg Kronau . Laas Lack Laibach Stadt „ Umgebung Landstrass Littai . . . Möttling . . Nassenfuss Neumarktl Neustadtl . . (Rudolfswerth) Oberlaibach . Planina . . Radmannsdori Ratschach . . Reifniz . . . Seisenberg Senosetsch Stein . . . Treffen . . . Tschernembl . Weixelburg . zu Sittich Wippach . . Zusammel 1.587 2.658 1.513 3.198 1.408 3.010 1.689 4.031 900 1.400 3.590 5.185 1.837 2.691 1.880 2.893 813 4.318 2.363 1.810 3.110 1.547 1.801 1.429 1.123 3.501 2.099 2.899 2.239 2.131 21 28 10 24 8 14 15 33 7 11 25 26 7 22 6 10 9 24 14 14 26 8 10 6 10 35 9 10 9 23 1.608 2.686 1.523 3.222 1.416 3.024 1.704 4.064 907 1.411 3.615 5.211 1.844 2.713 1.886 2.903 822 4.342 2.377 1.824 3.136 1.555 1.811 1.435 1.133 3.536 2.108 2.909 2.248 2.154 Ad Post-Nr. 12. Die Häuseranzahl der Stadt Laibach ist in der Tabelle X. Hauszinssteuer enthalten. 70.653 474 71.127 23 Darstellung der Ergebnisse an der Hausklassensteuer seit Einführung des Kriegszuschlages. Jahrgang Hansklassensteuer Zusammen Anmekung.. Steuer Kriegszuschlag Cr ti ld e n 1859 82.855 15.535 98.390 In den Vorschreibungs-Summen für die Jahre 1859 bis 1865 ist der Kriegszuschlag und zwar seit IL Semester 1859 bis 1862 1860 83.591 31.346 114.937 mit 50% und pro 1863 bis 1865 mit 100# der einfachen ordentlichen Gebühr enthalten. 1861 83.492 31.310 114.802 1862 84.033 31.513 115.546 1863 84.879 63.660 148.539 1864 85.410 64.058 149.468 November et December 1864 14.235 10.676 24.911 1865 85.324 63.993 149.317 Nach Massg'abe der Steuer-Vorschreibunjr für das Jahr 1865 entfallen ^ durchschnittlich auf 1 •Meile auf 1 Gemeinde Auf 1 Haus Auf 1 Menschen entfallen ordentliche Steuer Drittel- I Kriegszuschlag Zuschlag ordentliche Steuer Drittcl-zuschlag Kriegszuschlag Häuser fl. krr 100 fl. jlcr.|100 fl.|kr.|100 fl.|kr. 100 fl. |kr..100|fl.|kr.|100 417 77 — 90 57 — 30 19 — 90 57 — 13 4 — 4 34 — 13 4 s* Tabelle IX. Klassifikation der, der Besteuerung unterzogenen Gebäude. Li die I. Klasse zu 60 fl. — kr. sind eingereiht » » n. » » 50 „ — » » „ m. » » 40 „ — n » » rv. » » 32 „ — n » » v. » » 24 „ — » » » vi. » » 16 , — i) » ¦ vn. » » 12 „ — !) M » vm. » » 8 , — » » » ix. » » 6 , — » n „ X. n » i , — D » „ XI. » » 2 , — B » » xn. » » » 40 » Im Ganzen Im Jahre X84fcz hartes weiches n. ö. Klafter Anmerkung Kohlholz. 6 Huf- und Zeugschmiede............ 16 Schlosser................ 5 Spengler................. Summe . Indiistrieliolz. 1 Zündhölzelfabrik.............. 3 Wagner................. 30 Tischler................. 5 Binder................. 3 Orgelbauer................ 2 Drechsler................ 2 Bürstenbinder............... 2 Leistenschneider.............. Summe . Bauholz..............., . . Merkaurilliolz............... Zusammen . Auf dem Lande. Brennholz. 95.631 Wohnparteien, 62.775 ä 6 und 32.856 ä 5 Klafter 288 Pfarren und Kaplaneien .......... 5 Klöster................. Lehranstalten............... K. k. Militär................ K. k. Aemter............... 50 Postämter und Expeditionen ......... Gemeindeämter............... Gensd'armerie und Finanzwache......... 9 Advokaten und 12 Notare.......... Spitäler und Armenhäuser........... Casino-, Citavnica- und andere Vereine...... 35 Bäcker................. 346 Brodbäcker............... 15 Bräustätten............... 11 Apotheken............... 127 Hafner ................ 13 Zuckerbäcker.............. 22 Lebzelter................ 20 Seifensieder............... 40 Färber................. Einkehr-, Gast-, Kaffeehäuser......... 29 Essigsieder............... Fürtrag . 75 200 20 295 10 36 13 2 1 1 312 78 15 11 1 63 625 419 5.625 250 26.600 9.291 400.000 140.930 1.844 — 294 — 1.292 — 348 70 1.172 — 346 — 50 — 441 —• 95 — 90 —•' 60 — — 1.050 — 4.182 500 713 44 — — 2.540 65 — 60 28 300 — 80 — 624 52 174 — 407.879 149.565 Dampfsäge in Laibach verarbeitete 3.472 Klötze ä 7 Cubikfuss. 37 Benennung der Verbraucher U ebertrag . . . 4 Leimsieder ................. 3224 landwirtschaftliche Branntweinbrenner....... 89 Ziegelbrenner................ Kalköfen ................... 80 Pottaschen-Erzeuger.............. Grossgewerbe.................. Summe . . . Kohlholz. 133 Nagelschmiede................ 11 Zeugschmiede................ 567 Hufschmiede................. 98 Schlosser.................. 7 Kupferschmiede................ 2 Ring- und Zeugschmiede............. Grossgewerbe.................. Summe . . . Indnstrieholz. 9 Bürstenbinder . . . . •............. 7 Drechsler.................. 2 Pfeifenschneider................ 4 Siebmacher................. 260 Tischler.................. 102 Wagner.....•............ 2 Orgelbauer.................. 2 Fournierschneider............... 83 Binder und 15 andere Holzwaaren - Erzeuger...... Summe . . . Bauholz. Häuser, Schupfen, Harfen etc............. Gruben-, Werk-, Maschinen- und Zeugholz....... Weingartstöcke für 19.409 Joch 53192/100 DKkfter Weingärten Holz für Zäune u. a. m.............. Summe . . . Merkantilholz. Bretter, Fassdauben, Schweller, Schiffbauholz nach Triest . . Träme, Fourniere u. s. w. in der Richtung nach Wien . . . Summe . . . Eisenbahn................... Zusammen • . . Recapitulation des Holsverlrauches im Jahre 1865 im Lande Kram, u. s.: In der Stadt Laibach............... auf dem Lande................. Summe . . . Zusammen . . . Holz hartes weiches n. 8. Klafter 407.879 18 3.224 1.921 412 635 5.718 149.565 1.870 2.739 704 288 6.280 419.807 700 500 8 70.259 161.446 6.650 220 6.564 84 24 28.087 71.467 10 5 12 300 306 3 75 983 41.629 4 1 8 740 7 1.083 1.694 4.049 1.800 400 1.843 21.044 10.800 19.000 800 6.249 51.644 13.041 500 39.560 1.400 13.541 40.960 1.310 80 514.068 297.602 26.600 514.068 9.291 297.602 540.668 | 306.893 847.561 Anmerkung 37 Montangewerbe, 36 Fabriken. 72.300 Weich-, 10.393 Hartholz-Stämme. 37 Montangewerke und 36 Fabriken. Die Ausfuhr nach Triest beträgt 1,579.133 Zolloder 1,409.940 Wiener Centner oder 4,272.546 Cubikfuss V3 hartes, % weiches Holz. Bretter wurden in 462 Sägemühlen, darunter 3 Dampfsägen geschnitten. A. Zum Kataster. ©; V «|p pFor "-er Besitznahme des Landes Kram durch die Franzosen im Jahre 1809 stand f lpM|w$daselbst die in Folge des Patentes vom 20. April 1785 bewerkstelligte Josephinische ö #,ç^*Grundsteuer-Regulirung m Wirksamkeit. öv Die französische Regierung benützte die vorhandenen Josephmischen Operate und Hess daraus Grundsteuer-Matrikel anfertigen. Wo sich die Josephmischen Operate nicht vorgefunden haben, wurden Fassionen abverlangt, Parifikationen und Abschätzungen veranlasst, welche durch eigene Kommissionen nach dem neuesten Thatbestande verifizirt und berichtiget wurden. Diese Matrikel dienten auch nach der Wiederbesitznahme des Landes Krain von der Tabelle i. österreichischen Regierung zum Massstabe der Besteuerung des Grund und Bodens, dann der Nutzungen der Häuser. Erst im Jahre 1844 trat in Krain der im Grunde des Gesetzes vom 23. Dezember 1817 bewerkstelligte stabile Grundsteuer - Kataster in Wirksamkeit. Stabil wird der dermalige Grundsteuer-Kataster deshalb genannt, weil die nach dessen Feststellung eingetretenen Aenderungen in der Kultur und Klasse der einzelnen Parzellen nicht in Evidenz gehalten, daher bei der alljährlichen Steuervorschreibung nicht berücksichtiget werden. Die Aufnahme und Berücksichtigung der Aenderungen in den Kultur - Gattungen wird erst bei einer neuerüchen Revision stattfinden. Der stabile Grundsteuer-Kataster hatte die Aufgabe, den Flächenraum und Reinertrag jeder Grundparzelle zum Behufe der Grundsteuerbemessung zu ermitteln. Zur Erreichung dieser Ziele wurde nach den Bestimmungen der Vermessungs-Instruktion vom 28. Februar 1824 zuerst eine Vermessung des ganzen Landes vorgenommen. Die Basis derselben bildete die trigonometrische Triangulirung d. i. die Darstellung eines zusammenhängenden, je eine Quadratmeile umfassenden Dreieck-Netzes über das ganze Land. Dieser folgte die graphische Triangulirung d. i. dieEintheilung jeder Quadratmeile in 20 Sectionen, und die Ziehung eines engern Dreieck-Netzes. Nachdem die letztgenannte Triangulirung beendet war, wurde zur Beschreibung der Gemeindegrenzen und sodann zur Bestimmung der Grund- und Bau-Parzellen geschritten, worauf die gemeindeweise Detail-Vermessung und die Verfassung einer Katastral-Mappe für jede Gemeinde folgte. 4G Nach deren Beendigung wurde die Grundertrag*sSchätzung in Angriff genommen, wobei zwei Instruktionen vom 11. März 1830 zur Richtschnur dienten. Die Grundertrags-Schätzung bestand in der 1. Bestimmung der Kultur-Gattungen, als: Aecker, reine und mit Weinreben, Eggärten, Trischfelder, Wiesen, reine, mit Obstbäumen und Holznutzen, Gärten, Weingärten, Hutweiden, reine, mit Obstbäumen und Holznutzen, Hoch- und Nieder-Waldungen, Auen, Alpen, Sümpfe mit Rohr und Senilf und Baugründe. 2. Klassifikation, das ist Bestimmung der Produktions - Fähigkeit der in eine Kultur-Gattung gehörigen Grundstücke. 3. Klassirung, das ist Einreihung der Parzellen in die ermittelten Klassen einer Kultur-Gattung. 4. Preisbestimmung der erzeugten Produkte nach den Preisen des Normaljahres 1824, in welchem bekanntlich die Preise der Boden - Erzeugnisse seit 50 Jahren die niedrigsten waren. 5. Ausmittlung des Natural- und Geld-Brutto-Ertrages. 6. Ermittlung des Kultur-Aufwandes und 7. Darstellung des Reinertrages. Nachdem alle diese Operationen beendet waren, wurden den Grundbesitzern die Ver-messungs- und Schätzungs-Anschläge bekannt gegeben und denselben erst die gemeindeweise, dann die individuelle Reklamation, das ist die Beschwerde gegen das angesetzte Flä-chenmass und die Einreihung der Parzellen in die Klassen freigestellt. Nach Erledigung der Reklamationen in Gemässheit der Anleitung vom 1. Jänner 1835 wurden die definitiven Einlagen angefertigt und die individuellen Besitzbögen berichtigt. Die Anfertigung der Besitzstandshauptbücher hat hierlands nicht gleich stattgefunden, weil, wie weiter unten folgt, in einigen Theilen des Landes eine neuerliche Revision angeordnet wurde. Die Evidenzhaltung wurde daher bis zur Anfertigung der Besitzstandshauptbücher im Jahre 1854 in den Besitzbögen vorgenommen. Die Evidenzhaltung erstreckt sich nur auf die Grundtheilungen in Folge von Verkäufen, Abtretungen u. s. w., auf die Uebertragung ganzer Besitzungen oder Parzellen und auf die Objektsveränderungen. Objektsveränderungen finden statt, wenn einzelne Parzellen ganz oder theilweise 1. in Folge von Erderschütterungen, Wasserströmen, Ueberschwemmungen vernichtet, 2. durch Widmung für öffentliche Zwecke, z. B. zu Strassen, Kanälen, Staatseisenbahnen, Beerdigungsplätzen u. s. w. ausser Kultur gesetzt, 3. durch den veränderten Lauf der Flüsse, durch das Zurücktreten des Meeres, durch Auflassung von Strassen, Kanälen und Beerdigungsplätzen, durch Ueberlassung von Staatseisenbahnen an Privatgesellschaften u. s. vv. früher unproduktiv gewesene Flächen produktiv und in Kultur gesetzt werden. Derlei neu zugewachsene oder wieder in Kultur gesetzte Objekte werden in die Besteuerung einbezogen, dagegen die unter 1. und 2. aufgeführten ausser Kultur gesetzten Flächen von der Besteuerung frei gelassen, wie auch unfruchtbare Gebirge, Steinfelsen und Flüsse schon bei der ersten Aufnahme nicht in die Besteuerung gezogen wurden. 41 Die Evidenzhaltung des Grundsteuer-Katasters geschieht nach der Anleitung vom 9. Juli 1841, nach dem Unterrichte vom Jahre 1854 und der Anleitung vom 30. Juli 1855. Bei Einführung des stabilen Katasters war der Flächenraum mit 1,732.000 Joch 42550/100 DKlafter und der Reinertrag mit 3,838.130 fl. 39!/4 kr. C. M. ermittelt, wornach sich die 1747/60 perzentige Grundsteuer auf 682.547 fl. 34 kr. C. M., daher um 146.816 fl. 22 '/4 kr. C. M. höher bezifferte, als das Grundsteuer-Postulat des Jahres 1843 pr. 535.731 fl. 115/4 kr. C. M. Dies veranlasste die Stände Krain's im Jahre 1844 bei Seiner Apostolischen Majestät eine Petition einzubringen, in Folge welcher eine neuerliche Revision des Grundsteuer-Katasters in Krain vorgenommen und im Jahre 1849 beendet wurde. Das Ergebniss dieser Revision bestand darin, dass der aus 15 Steuerbezirken mit 364 Gemeinden bestehende Neustadtler Kreis bezüglich sämmtlicher Kultur-Gattungen neu. geschätzt und der Reinertrag um 450.285 fl. 222/4 kr. herabgemindert wurde. Im Adelsberger Kreise wurden im Bezirke Adelsberg in 2 Gemeinden Wälder, Oberlaibach in 2 „ "Weiden, Aecker und Wälder, Planina in 13 „ detto Wippach in 11 jj detto Idria in 16 jj Weiden, Aecker, Wälder und Wiesen, Feistritz in 2 jj Weiden und Wälder, Laas in 41 jj Weiden, Wälder und Wiesen, Senosetsch in 9 „ detto revidirt und deren Reinertrag um 6.213 fl. 35/4 kr. C. M. herabgesetzt. Im Laibacher Kreise wurden im Bezirke Egg in 23 Gemeinden Wiesen, Hochwald und Weiden, Krainburg in 46 „ Weiden und Hochwald, Kronau in 12 „ detto Lack in 44 „ detto Laibach Umgebung in 35 „ detto Littai in 11 „ detto Neumarktl in 9 „ detto Radmannsdorf in 35 „ Weiden, Hochwald und Alpen, Stein in 44 „ Wiesen und Hochwald, der Revision unterzogen, und in Folge dessen deren Reinertrag um 7.586 fl. 28 kr. C. M. vermindert. Im Ganzen wurde der frühere Geldreinertrag im Revisionswege um 464.084 fl. 54'/^ kr. C. M. herabgemindert. Allein bei der Steuerbemessung für das II. Semester 1849 und für das Jahr 1850 wurde nur das Revisionsergebniss des Neustadtler Kreises und die Herabsetzung des Reinertrages im Evidenzhaltungswege in allen drei Kreisen pr. 3.767 fl. 1 kr. C. M., daher nur der Abfall von 454.052 fl. 23 % kr. C. M. berücksichtiget, mithin der eigentliche Reinertrag auf 3,384.078 fl. 15ä/4 kr. C. M. festgesetzt, wornach die 1747/60 percentige Grundsteuer nur noch mit 601.801 fl. 55 kr. C. M. entfiel. (In den statistischen Tafeln des hohen Finanz - Ministeriums ist Seite 89 der Gesammt - Reinertrag mit 3,387.845 fl. 162/4 kr. C. M. angesetzt, weil das Resultat der Evidenzhaltung pr. 3.767 fl. 1 kr. C. M. nicht abgeschlagen wurde.) 10 42 Das Ergebniss der Revision des Laibacher und Adelsberger Kreises wurde erst bei der Steuerumlage für das Jahr 1851 berücksichtiget, weil in diesen beiden Kreisen die Revision später als im Neustadtler Kreise beendiget wurde. Wie der Natural-Brutto-Ertrag, der Geld-Brutto-Ertrag und der Geld-Rein-Ertrag, Tabelle dann der Kulturs - Aufwand bei den einzelnen Kultur - Gattungen und Boden - Erzeugnissen in ii, in, iv. Krain ermittelt wurde, ist aus een Tabellen I,, TU, IV genau zu ersehen, nnd wee sich diese Ansätze zu den Ergebnissen des stabilen Katasters in den anderen Kronländern verhalten, ist aus den vom hohen k. k. Finanz - Ministerium im Jahre 1858 herausgegebenen Tafeln zur Statistik des Steuer-Wesens im österreichischen Kaiserstaate zu entnehmen. Aus diesen Tafeln ergibt sich, dass der Natural-Brutto-Ertrag Eines nied. österr. Joches in Krain jenem der andern Kronländer mit Ausnahme des Küstenlandes und Dalmatien, fast bei allen Boden - Erzeugnissen nachstehe, dass der Gesammt-Durc h schnitt s-Geld-Brutto-Ertrag aller Boden - Erzeugnisse in Krain pr. 3 fi. 55 kr. gleichfalls und meist bedeutend geringer ist, als in den andern Kronländern, mit Ausnahme von Salzburg (2 fl. 28 kr.), Kärnten (2 fl. 55 kr.), Küstenland (3 fl. 48 kr.) und Dalmatien (1 fl. 32 kr.). Der Gesammt - Durchschnitts - Geld-Reinertrag in Krain pr. 2 fl. 2 kr. ist mit jenem in Steiermark ganz gleich, höher als in Salzburg (1. fl. 21 kr.), Kärnten (1 fl. 35 kr.), Küstenland (1 fl. 57 kr.) und Dalmatien (36 kr.), bedeutend niedriger aber als in Ober-und Nieder-Oesterreich, Böhmen, Mähren und Schlesien. Wenn man aber die Durchschnitts - Reinerträge der einzelnen Kultur - Gattungen ins Auge fasst, so sieht man, dass der Reinertrag bei mehreren Kultur - Gattungen in Kraiü, als: bei reinen Aeckern, Gärten, Eggärten, Hutweiden mit Obstbäumen höher ist, als in vielen andern, insbesondere den Nachbarländern Steiermark und Kärnten. Bei den reinen Aeckern, welche vorzüglich beachtungswerth sind, steht der Geld-Reinertrag in Krain pr. 7 fl. 22 kr. nur jenem in Böhmen (7 fl. 49 kr.) nach, ist aber bedeutend höher als in allen andern deutsch-slavischen Kronländern, in welchen aber, Küstenland, Kärnten und Steiermark ausgenommen, nirgends eine zweite Frucht gebaut wird. Auch in den genannten drei Ländern findet der Anbau einer zweiten Frucht in einer weit geringeren Ausdehnung Statt, als in Krain. Der Geld-Reinertrag der Hoch- und Nieder-Waldungen in Krain beziffert sich gleichfalls höher als in Salzburg und Steiermark, jedoch nur um 2 beziehungsweise 3 Kreuzer bei Hochwaldungen und um 6 kr. beziehungsweise 7 kr. bei Niederwaldungen. Der Grund, dass die Geld - Reinerträge bei mehreren Kultur - Gattungen in Krain höher angeschlagen wurden, als in Steiermark und Kärnten, dürfte, da der Kultursaufwand-Durchschnitt nicht wesentlich differirt, zum Theile in der grössern oder kleinern Fläche, welche jede Kultur-Gattung einnimmt, zum Theile in der höhern oder niedern Lage derselben, zum Theile in der grössern oder geringern Ausdehnung des Anbaues einer zweiten Frucht (Heiden und Stoppelrüben), und zum Theile in den höhern Produktenpreisen zur Zeit der Schätzungsaufnahme zu suchen sein, man müsste sonst annehmen, dass, wie allgemein behauptet wird, die Schätzung in Krain zu hoch, oder dass dieselbe in den Nachbarländern Steiermark und Kärnten zu niedrig sei. Ein vollständiger Beweis kann weder für das Eine noch für das Andere dermal um so weniger geliefert werden, als die Pachtschillinge für Aecker und Wiesen in Krain immer noch höher sind, als deren Katastral - Geldreinertrag und als die Kaufschillinge in der Regel das Zwanzigfache des Katastral - Reinertrages übersteigen. Eine Ausnahme von dieser Regel findet wohl nur bei den durch liederliche Wirthschaft verwahrlosten Realitäten oder bei exekutiven 43 Veräusserungen Statt, bei welchen der allgemeine Geldmangel oder andere Verhältnisse auf den niedern Kaufpreis einwirken, und welche auch in jenen Kronländern, von welchen eine Steuer-überbürdung nicht behauptet wird, vielleicht noch öfter vorkommen, als in Krain. Hehrere Umstände geben aber der Vermuthung Raum, dass die Schätzung in Krain bei einigen Kultur-Gattungen, namentlich bei den Aeckern, wenigstens gegenüber jener der Nachbarländer etwas zu hoch sein dürfte, insbesondere auch die Thatsache, dass die Grundsteuer nach dem stabilen Kataster in Steiermark und in Kärnten geringer bemessen wurde, als die früher bestandenen Grundsteuer-Postulate in diesen Ländern. Der Grund, dass die höhern Reinerträge bei einigen Kultur-Gattungen jetzt erst fühlbarer, dass erst seit einiger Zeit Klagen wegen Steuerüberbür-dung erhoben werden, liegt nicht in der Katastralschätzung, nicht in dem Ausmasse der ordentlichen Grundsteuer, sondern in den geänderten Verhältnissen, in der Höhe der Steuer-Zuschläge und Umlagen, welche in den Bemerkungen unter H. näher besprochen werden. Zur Zeit der Schätzungsvornahme hatte Krain einen lebhaften Verkehr mit Triest und Italien. Die Boden-Erzeugnisse, die dahin ausgeführt wurden, standen hoch im Preise und verschafften, wie auch andere Erwerbsquellen dem Landmanne die nöthigen Geldmittel. Die Eisenbahnen,- welche im Allgemeinen eine Wohlthat sind, haben aber diese Verhältnisse zum Nachtheile des Landes Krain geändert, sie haben dem Landmanne viele Erwerbsquellen entzogen und die Preise der Boden - Erzeugnisse herabgedrückt. Aber auch noch andere Umstände mussten auf die höhere Schätzung des Ackerlandes, Einfluss haben, nämlich, wie schon erwähnt, der in grösserer Ausdehnung als in den Nachbarländern stattgehabte Anbau einer zweiten Frucht und die Unzulängüchkeit der in Krain erzeugten Körnerfrüchte für den Bedarf seiner Bewohner. Es liegen in letzter Beziehung zwei Berechnungen eines Fachmannes vor, eine vor der Einführung des stabilen Katasters aus dem Jahre 1834, die andere nach der im Jahre 1849 beendeten neuerlichen Revision aus dem Jahre 1850. Nach der erstem Berechnung erübrigte Krain nach Abschlag des zur Aussaat nöthigen Bedarfes pr. 507.647 Hetzen an Körnerfrüchten und 370.384 Hetzen Erdäpfeln mit Einschluss der 409.531 Hetzen Hafer zur Verzehrung, an sämmtlichen Körnerfrüchten .......2,114.595 Hetzen, an Erdäpfeln 1,829.889 Metzen, auf Korn reduzirt, 5 Hetzen Erdäpfeln gleich 1 Hetzen Korn gerechnet, gibt................ 365.978 „ an Rüben 482.487 Hetzen, auf Korn reduzirt, 8 Hetzen Rüben gleich 1 Hetzen Korn gerechnet, gibt . . 60.310 „ das zusammen beträgt . . . 2,540.883 Hetzen Körnerfrüchte. Nach dem allermindesten Ausmasse, das man annehmen kann, braucht ein Hensch im Haushalte nebst Fleisch, Erdäpfel, Kraut, Rüben, Hilch, Käs u. s. w., 6 Hetzen Getreide. Wird die "Anzahl der Bewohner Krain's im Jahre 1834 pr. 435.467 mit 6 multiplizirt, so gibt dies einen Bedarf an Körnerfrüchten von 2,612.802 Hetzen. Beim Vergleiche dieses Bedarfes mit dem Naturalertrage von 2,540.883 Hetzen zeigt sich ein Abgang von 71.919 Hetzen Getreide, welches jedenfalls bei den damaligen Kommunikations-Hitteln mit bedeutenden Frachtkosten eingeführt werden musste. 44 Nach der zweiten Berechnung, welcher die Ergehnisse der Katastral - Revision zum Grunde gelegt wurden, erübrigt nach Abschlag des zur Aussaat nöthigen Bedarfes pr. 476.030 Metzen Körnerfrüchten und 300.938 Hetzen Erdäpfel mit Einschluss der 510.442 Hetzen Hafer zur Verzehrung, an sämmtlichen Körnerfrüchten .......1,957.195 Hetzen, an Erdäpfeln 1,486.783 Hetzen, auf Korn reduzirt, 5 Hetzen Erdäpfel gleich 1 Hetzen Korn gerechnet, gibt................ 297.357 „ an Rüben 442.114 Hetzen, auf Korn reduzirt, 8 Hetzen Rüben gleich 1 Hetzen Korn gerechnet, gibt . . 55.264 „ das zusammen beträgt . . . 2,309.816 Hetzen Körnerfrüchte. Nach der Bevölkerung vom Jahre 1849 von 476.928 Henschen, für Einen 6 Hetzen Körnerfrüchte gerechnet, gibt einen Bedarf von 2,861.568 Hetzen. "Wird dieser dem früher ermittelten Naturalertrage von 2,309.816 Hetzen entgegengehalten, so zeigt sich ein Abgang von 551.752 Hetzen Körnerfrüchte. Die Differenz bei dem Abgange gegen die frühere Berechnung erklärt sich dadurch, dass der Naturalertrag nach dem stabilen Kataster um 231.067 Hetzen geringer und der Bedarf wegen des Zuwachses an der Bevölkerung um 248.766 Hetzen grösser geworden ist. Wird bei beiden Berechnungen, der zur Ernährung der Henschen nicht bestimmte Hafer im Jahre 1834 mit 523.549 Hetzen, im Jahre 1849 mit 510.442 Hetzen aus dem gesammten Natural-Brutto-Ertrage und.aus dem Samenbedarfe im Jahre 1834 mit 114.018 Hetzen, im Jahre 1849 mit 111.163 Hetzen ausgeschieden, so stellt sich ein noch weit grösserer Abgang dar. Beide Berechnungen wurden nur aus dem Grunde hier aufgenommen, um darzuthun, dass in Krain nicht so viel Körnerfrüchte erzeugt, als zur Ernährung seiner Bewohner benöthigt werden, dass daher Getreide eingeführt werden muss. Durch die Zurechnung der Frachtkosten zu den Einkaufspreisen, stellten sich zur Zeit der Erhebungen behufs des stabilen Katasters die Fruchtpreise natürlich viel höher." Das im Lande erzeugte Getreide musste zu denselben Preisen angeschlagen werden, wie das eingeführte, und dies dürfte mit Rücksicht auf die zweite Ernte den höhern Reinertrag der Aecker zur Folge gehabt haben. Uebrigens ist der Reinertrag der Aecker in jedem der vormaligen Kreise verschieden, im Neustadtler Kreise beträgt er 6 i 8 kr., im Adelsberger 6 fl. 542/4 kr. und im Laibacher 9 fl. 282/4 kr. Obwohl es nicht die Aufgabe dieser Blätter ist, die Ursachen der höhern Reinerträge in Krain bei mehreren Kultur - Gattungen zu ergründen und darzustellen, so schien es doch angemessen, den auffallend höhern Geldreinertrag der Aeck er, welche die meisten Nahrungsstoffe für den Henschen liefern, besprechen zu sollen, weil mit Grund angenommen werden kann, dass Krain auch dermal noch nicht so viel an Körnerfrüchten erzeuge, als es zur Aussaat und Ernährung seiner Bewohner unerlässlich benöthigt. Es sind zwar seit der Einführung des stabilen Katasters wesentliche Veränderungen in den Kulturen vorgenommen und viel unproduktiver Boden produktiv gemacht worden (z. B. von dem Hoorgrunde bei Laibach pr. 40.000 Joch sind bereits drei Vierttheile in Aecker und "Wiesen umstaltet), allein es hat auch die Bevölkerung seit dem um 55.375 Henschen zugenommen. 45 Wenn man das Flächenmass der verschiedenen Kultur-Gattungen mit einander vergleicht, so zeigt sich, dass mehr als ein Drittel der ganzen produktiven Fläche die Hoch- und Niederwälder nämlich 705.735 Joch 15665/IOO D Klafter einnehmen, dass die verschiedenen Wiesen, Weiden, Alpen und Auen gleichfalls mehr als ein Drittel u. z. 679.014 Joch 1.427VI00 •Klftr. der ganzen produktiven Fläche ausmachen, dass das Ackerland mit Einscliluss der Gärten nur 236.526 Joch 79556/100 D Klafter betragt, und die Weingärten sammt Aeckern mit Weinreben nur eine Fläche von 19.409 Joch 5319V,00 D Klafter umfassen. Der Reinertrag der Wälder beträgt 270.434 fl. 13% kr. C. M., die ordentliche Grundsteuer hievon 45.432 fl. 95 kr. österr. Währ., der Reinertrag der Wiesen etc. 1,112.291 fl. 36'/4 kr. C. M., die ordentliche Grundsteuer hievon 186.864 fl. 99 kr. österr. Währ., der Reinertrag der Aecker 1,737.607 &¦ 5lV4 kr. C. M., die ordentliche Grundsteuer hievon 291.918 fl. 12 kr. österr. Währ., der Reinertrag des Weinlandes 206.354 fl. 29'/4 kr. C. M., die ordentliche Grundsteuer hievon 34.667 fl. 551/5 kr. österr. Währung. Der übrige Flächenraum des produktiven Bodens pr. 5.644 Joch 62126/100 • Klafter, Reinertrag pr. 40.201 fl. 14ä/4 kr. C. M. und Steuerbetrag pr. 6.753 fl. 81 kr. österr. Währ, entfällt auf die Bauarea und Sumpf mit Schilf. Bei einer neuen Revision des Katasters dürften so bedeutende Aenderungen in den Kulturen vorgefunden werden, dass, wenn auch der dermalige Reinertrag einzelner Kulturen herabgesetzt würde, dennoch die Steuerquote gewiss nicht geringer ausfallen wird, als die gegenwärtige. Die Anzahl der Grundbesitzer betrug im Jahre 1826 — 65.319, im Jahre 1844 bei Einführung des stabilen Katasters 78.662 und mit Schluss des Jahres 1865 — 95.928. Es hat sich daher die Anzahl der Grundbesitzer vom Jahre 1826 bis einschliessig des Jahres 1844 um 13.343 und vom Jahre 1844 bis einschliessig des Jahres 1865 um 17.266, mithin im Ganzen seit dem Jahre 1826 um 30.609, das ist im Durchschnitt jährlich um 78435/59 vermehrt. In der statistischen Tafel X des hohen Finanz - Ministeriums wird die Anzahl der Grundbesitzer viel höher, nämlich mit 124.899 angegeben. — Höchst wahrscheinlich wurden damal alle Mitbesitzer gezählt und die Besitzer mehrerer Realitäten oder Gründe so oft gerechnet, als sie in verschiedenen Gemeinden vorkamen. Gleichen Schritt mit dem Zuwachse an Grundbesitzern hält die Vermehrung der Parzellen - Anzahl. Bei Einführung des stabilen Katasters im Jahre 1844 betrug dieselbe 1,836.275, mit Schluss des Jahres 1865 — 1,936.834. Es sind daher in 21 Jahren 100.559, mithin im Durchschnitte jährlich 4.788''/j, Parzellen zugewachsen. Steigt die Anzahl der Parzellen im gleichen Masse so fort, so wird sie schon in 13 Jahren die enorme Summe von 2,000.000 erreichen. Wird der Flächenra.um pr. 1,731.770 Joch 53457/100 D Klafter durch die Anzahl der Parzellen getheilt, so ergibt sich ein Durchschnittsflächenraum von 1.430 ä9/100 D Klafter für eine Parzelle; die meisten aber sind viel kleiner. Bei der Theilung des Flächenraumes durch die Anzahl der Grundbesitzer entfällt auf Einen ein Flächenraran von 18 Joch 84 60/100 • Klafter, •während im Jahre 1844 noch 22 Joch 29 21/ioo D Klafter auf einen Grundbesitzer entfallen sind. 11 46 Von den nach Aufhebung des Üntertlians - Verbandes entlasteten Eealitäten in Krain entfallen 8.367 in die Kategorie der ganz oder höher beansagten Hüben, 1.236 „ „ » n 3/4 bis einschliesslich Ganzhuben, 15.671 „ n n n Vj „ „ 5/4 Hüben, 987 „ n „ n y8 n „ yt 7.752 „ „ „ n y. „ n V8 „ 9.905 „ n » » 74 „ „ % „ 2.378 „ n » » A » » A " 2.811 „ n n n lA „ „ Ve n 69.606 „ n » n minder beansagten Hüben. Unter den zuletzt erwähnten Eealitäten befinden sich 32.433 Ueberlandweingärten oder sogenannte Berggründe, bei welchen die grösste Zerstücklung vorherrscht. Der grösste ehedem unterthänige Grundkomplex war jener von 3 Hüben, der jedoch nur vereinzelt vorgekommen ist. (Laibacher Zeitung Nr. 24 anno 1866.) B. Zur Grundsteuer. Tabelle v. Nach der Wiederbesitznahme des Herzogthums Krain von Seite des Kaisers von Oesterreich betrug im Jahre 1815 die Vorschreibung der Grundsteuer und Gebäudesteuer (mit Ausnahme jener für die Stadt Laibach) 575.465 fl. 5V4 kr. C. M. Im Jahre 1824 bei Einführung der Gebäudesteuer in Folge der Allerhöchsten Ent-schliessung vom 30. Juni 1823 wurde in Krain die Gebäudesteuer aus der Grundsteuer ausgeschieden, und die Grundsteuer allein vorgeschrieben, welche im Jahre 1843 vor Einführung des stabilen Katasters 535.731 fl. 1l3/4 kr. C. M. (Grundsteuer-Postulat) betrug. Nach dem stabilen Kataster wurde im Jahre 1844 die Grundsteuer mit 1747/6o kr. vonje Einhundert Gulden Reinertrag, daher von dem Gesammt-Reinertrage pr. 3,838.130 fl. 39'/4 kr. .C. M. mit 682.547 fl. 34 kr. C. M., mithin um 146.816 fl. 22"A kr. C. M. höher als das vorerwähnte Grundsteuer - Postulat vorgeschrieben. Nach der im Jahre 1849 beendeten neuerlichen Revision des Grundsteuer - Katasters in Krain wurde die Grundsteuer nach dem um 450.285 fl. 22 a/4 kr. C. M. im Neustadtler Kreise und um 3.767 fl. 1 kr. C. M. im Evidenzhaltungswege herabgeminderten Reinertrage pr. 3,384.078 fl. 155/4 kr. auf 601.801 fl. 55 kr. C. M. herabgesetzt, betrug aber immer noch um 66.070 fl. 43l/4 kr. C. M. mehr, als das Grundsteuer-Postulat des Jahres 1843. In Folge des Allerhöchsten Patentes vom 10. Oktober 1849, wird seit dem Verwaltungs-Jahre 1850 die ordentliche Grundsteuer in Krain nur noch mit 16 fl. von je Einhundert Gulden Reinertrag bemessen, es wird aber auch seit dem ein ausserordentlicher Zuschlag mit Einem Drittheil der ordentlichen Gebühr eingehoben. Der Abfall durch die Perzenten-Herabsetzung belief sich auf 60.349 fl. 233/4 kr. CM. Die ordentliche Grundsteuer betrug somit nur noch 541.452 fl. 31'/4 kr. C. M., überstieg daher das Grundsteuer-Postulat des Jahres 1843 nur noch um 5721 fl. 192/4 kr. C. M. Allein durch den gleichzeitig eingeführten ausserordentlichen Drittelzuschlag wurde die vorbezifferte mit 47 Rücksicht auf die mittlerweile stattgefundene Abschreibung pr. 47 fl. V4 kr. C. M. richtig gestellte ordentliche Gebühr pr. 541.405 fl. 30V4 kr. C. M. um 180.468 fl. 30V4 kr. C. M. erhöhet, daher für das Verwaltungs-Jahr 1850 mit 721.874 fl. 5/4 kr. C. M. oder 757.967 fl. 71 1/2 kr. österr. Währung in Vorschreibung gebracht. Seit dem Jahre 1850 wird die Grundsteuer-Vorschreibung von Jahr zu Jahr geringer und betrug ohne Kilegszuschlag im Jahre 1865 schon um 3.784 fl. 481/2 kr. österr. "Währung weniger als im Jahre 1850, wozu natürlich das im Jahre 1851 berücksichtigte Revisions-. Resultat im Laibacher und Adelsberger Kreise am meisten beigetragen hat. Das alljährliche Sinken der Grundsteuer rührt daher, dass theils durch Elementar-Ereignisse, theils durch Strassenzüge und Eisenbahnen u. s. w. produktiver Boden ausser Kultur gesetzt und die Steuer hievon in Abfall gebracht wird. Im Jahre 1862 wurde in Folge des hohen Finanz-Ministerial-Erlasses vom 22. August 1860, Zahl 43.106 die an eine Privatgesellschaft übergegangene Südbahnlinie in Krain wieder in die Besteuerung gezogen, daher in diesem Jahre die Grundsteuer-Vorschreibung etwas gestiegen ist, seit dem fällt sie aber wieder. Vergleicht man nun die Vorschreibung der ordentlichen Gebühr der Grundsteuer — ohne Drittel- und Kriegszuschlag — für das Jahr 1865 pr. 565.637 fl. 42 kr. österr. Währ, oder 538.702 fl. 18Y4 kr. C. M. mit dem Grundsteuer-Postulat des Jahres 1843, so zeigt sich, dass die ordentliche Gebühr des Jahres 1865 nur um 2.971 fl. 62/4 kr. C. M. oder 3.119 fl. 661/2 kr. österr. Währ, höher ist, als das gedachte Grundsteuer - Postulat. Von der Grundsteuer - Schuldigkeit wird alljährlich noch ein bedeutender Betrag in Folge der Wasser- und Hagelschäden, dann des Wurmfrasses in Abschreibung gebracht. Nach dem 16jährigen Durchschnitte der Jahre 1850 bis einschliessig 1865 wird alljährlich die bedeutende Zahl von 29.832 Parzellen durch Elementar - Ereignisse beschädigt und dafür nach demselben Durchschnitte ein Grundsteuer-Betrag von 15.824 fl. abgeschrieben. Wird die ordentliche Grundsteuer - Gebühr des Jahres 1865 — ohne Drittel- und Kriegszuschlag — 565.637 fl. 42 kr. österr. Währ, durch die Anzahl der Bewohner des Kronlandes Krain pr. 490.842 getheilt, so entfällt auf einen Menschen 1 fl. 152*/110kr. Grundsteuer und bei Hinzurechnung des Drittelzuschlages 1 fl. 5365/]00 kr. österr. Währ. Wird die ordentliche Grundsteuer - Gebühr mit der Anzahl der Grundbesitzer pr. 95.928 getheilt, so entfällt auf einen Grundbesitzer 5 fl. 89ß5/100 kr. und bei Hinzurechnung des Drittelzuschlages 7 fl. 8620/100 kr. österr. Währung. Nach der Tabelle VI zahlt aber mehr als der vierte Theil der Grundbesitzer, nämlich t Tabelle vi. 26.541 an Grundsteuer sammt Drittelzuschlag nicht mehr als Einen Gulden, 61.310 Grundbesitzer zahlen über Einen jedoch nicht über 20 fl. und nur 8.077 zahlen inehr als 20 fl. Wird die ordentliche Grundsteuer allein ohne Drittelzuschlag berücksichtiget, so ergibt sich laut Tabelle VH, dass der "dritte Theil der Grundbesitzer d. i. 31.904 nicht mehr Tabelle vil. als Einen Gulden, 52.629 über Einen jedoch nicht über 20 fl. und nur 4.395 über 20 fl. Grundsteuer zu zahlen haben. Der im Jahre 1865 wegen Uneinbringlichkeit in Abfall gebrachte Grundsteuerbetrag sammt Drittel- und Kriegszuschlag pr. 45.441 fl. gründet sich auf die mit dem hohen Finanz-Ministerial - Erlasse vom 21. März 1865, Z. 100 bekannt gegebene Allerhöchste Entschliessung vom 31. Dezember 1864. 48 IV G. Zur Mâiisklasseiisteiier. Die Gebäudesteuer wurde — wie schon bei der Grundsteuer erwähnt — bis einschliessig des Jahres 1823 in Krain vereint mit der Grundsteuer vorgeschrieben und eingehoben. In Folge der Allerhöchsten Entschliessung vom 30. Juni 1823 wird aber die Gebäudesteuer vom Verwaltungs-Jahre 1824 an (auch ausser der Landeshauptstadt Laibach) getrennt von der viifu. ix. Grundsteuer nach 12 Klassen, welche aus der Tabelle IX zu ersehen sind, eingehoben. Bei denjenigen Gebäuden, welche der mit dem kaiserlichen Patente vom 10. Oktober 1849 auf das flache Land ausgedehnten Hauszinssteuer unterliegen, wird von der nach dem Zinsertrage entfallenden Steuer die Hausklassensteuer und die Grundsteuer für die Bauarea sammt Zuschlägen abgerechnet, sohin neben dieser letzteren nur der Mehrbetrag als Hauszinssteuer eingehoben. Die Hausklassensteuer betrug im Verwaltungs - Jahre 1844 — 55.325 fl. in C. M. oder 58.091 fl. 25 kr. österr. Währung. Mit Schluss des Jahres 1865 belief sich die ordentliche Hausklassensteuer auf . . . 63.992 fl. 95 kr. der y, Zuschlag auf........21.330 „ 99 „ der 100 % Kriegszuschlag auf.....63.992 „ 95 „ zusammen auf . 149.316 fl. 89 kr. Die ordentliche Hausklassensteuer ist daher in einem Zeiträume von 21 Jahren nur um 5.901 fl. 70 kr., das ist durchschnittlich in einem Jahre um 281 fl. 3y8 kr. gestiegen. Die Anzahl der hausklassensteuerpflichtigen Gebäude betrug im Jahre 1844 bei Einführung des stabilen Katasters in Krain 67.260, mit Schluss des Jahres 1865 — 70.653. Es sind daher in einem Zeiträume von 21 Jahren nur 3.393, daher jährlich im Durchschnitte nur 161 steuerpflichtige Gebäude zugewachsen. Von diesem Zuwachse fällt der bei Weitem grösste Theil auf die untersten zwei Klassen der Gebäude, deren Besitzer dem ärmeren Theile des Volkes angehören. Von der Gesammtzahl der Gebäude pr. 67.260 im Jahre 1844 standen 2.221 in der XI. und 64.057 in der XH. Klasse. Von der Gesammtzahl der Gebäude pr. 70.653 im Jahre 1865 stehen 2.677 in der XI. und 66.735 in der XH. Klasse. Es sind daher in der XH. Klasse 2.678, in der XI. Klasse 456 und in den andern zehn Klassen 259 zugewachsen. Da die Anzahl der hausklassensteuerpflichtigen mit Inbegriff der auf dem Lande befindlichen 2.281 zinssteuerpflichtigen Gebäude dermal..........70.653 die Zahl der hauszinssteuerpflichtigen und zeitlich steuerfreien Gebäude in der Stadt Laibach........................ 1.028 zusammen . 71.681 ausmacht, die Zahl der Grundsteuer - Kontribuenten aber 95.928 beträgt, so gibt es in Krain 24.247 Grundbesitzer, die keine eigenen Wohngebäude besitzen. Dies sind wohl nur grösstentheils arme Kleingrundbesitzer; denn ein grösserer Grundkomplex erfordert unerlässlich ein eigenes Wohn- und Wirthschaftsgebäude. 49 Die Hausklassensteuer steigt von Jahr zu Jahr, weil die Zahl der alljährlich neuerbauten steuerpflichtigen Gebäude grösser ist, als jene, welche wegen Demolirung ausser Versteuerung kommen. Dass im Jahre 1865 die Vorschreibung etwas geringer ist, als im Jahre 1864, beruht auf dem Umstände, dass in diesem Jahre die Steuer für die meisten Weingartenhäuser nicht mehr in Vorschreibung gebracht wurde. Die bedeutenden Abschreibungen in den Jahren 1864 und 1865 sind dem Umstände zuzuschreiben, dass in den vorangegangenen Jahren die "Weingartenhäuser in die Besteuerung gezogen, die für ' dieselben vorgeschriebenen Steuerbeträge aber in Folge des hohen Finanz-Ministerial - Erlasses vom 16. März 1864, Zahl 8392, grösstentheils wieder abgeschrieben wurden. Mit Rücksicht auf diesen Umstand ist auch in den Jahren 1864 und 1865 die Hausklassensteuer gestiegen. Es muss jedoch bemerkt werden, dass die abgeschriebenen Beträge sowohl in den zuletzt genannten, als auch in allen früheren Jahren die Nachlässe an der Hausklassensteuer in Folge der Feuerschäden und der eingebrachten Rekurse, so wie die Abfallbringungen für demolirte Gebäude in sich fassen. D. Zur Hauszinssteuer. Die Hauszinssteuer wurde zu Folge der Allerhöchsten Entschliessung vom 30. Juni 1823 Tabelle x. in der Landeshauptstadt Laibach im Verwaltungs-Jahre 1824 nach den nämlichen Grundsätzen wie in den andern Landeshauptstädten eingeführt und mit 18 fl. von je Einhundert Gulden des Miethertrages nach Abschlag des auf die Erhaltungskosten bewilligten Abzuges von 15 % eingehoben. Die Vorschreibung dieser Steuer für das Verwaltungs-Jahr 1824 betrug 29.612 fl. C. M. oder 31.092 fl. österr. Währung. Mit dem Allerhöchsten Patente vom 10. Oktober 1849 wurde die Hauszinssteuer in jenen Orten, in denen dieselbe bestand, auf 16 fl. von je Einhundert Gulden des erwähnten Miethertrages vom Verwaltungs-Jahre 1850 angefangen herabgesetzt, gleichzeitig aber auch 1. ein ausserordentlicher Zuschlag mit Einem Dritttheile der ordentlichen Gebühr angeordnet, und 2. die Hauszinssteuer mit 12 fl. von je Einhundert Gulden des Miethertrages auf die Gebäude in jenen a. Ortschaften auf dem flachen Lande ausgedehnt, in denen sämmtliche oder doch wenigstens die Hälfte der Gebäude einen Zinsertrag durch Vermiethung abwerfen, oder welche b. ausser diesen Ortschaften gelegen, durch Vermiethung benützt werden. Zur Bedeckung der Erhaltungskosten wurde auf dem flachen Lande ein Abzug von 30 Perzent vom Miethzinse vor der Steuer-Ermittlung bewilligt und auch bei dieser Hauszinssteuer der ausserordentliche Zuschlag mit Einem Dritttheile der ordentlichen Gebühr eingeführt. 12 50 Die Hauszinssteuer - Vorschreibung für das Verwaltungs - Jahr 1850 sammt dem Drittelzuschlage ergab folgendes Resultat: für Laibach ordentliche Gebühr . . 35.583 fl. — kr., Drittelzuschlag........11.861 „ — „ 47.444 fl. für das Land ordentliche Gebühr . 5.242 fl. 50 kr. Drittelzuschlag........ 1.747 „ 50 „ 6.9yu „ ztLottiiimcii . tj^t.'i3^t ii. uöierr. waiir. -im Jdjiie lo65 xidu tue xxauöZinsöieuer sammt j-fnitel- und ivnegszuscniag iur me StauTJ j-jaibach ....... 98.o^i9 n. „ o.as ljano. .........li.yü1 j, zusammen . . 111.530 fl., ohne Kriegszuschlag für die Stadt Laibach........78.903 fl. „ das Land..........10.321 „ zusammen . . 89.224 fl. erreicht. Es ist somit die ordentliche Gebühr der Hauszinssteuer in der Stadt Laibach seit dem Jahre 1824 bis einschliessig 1850 um 4.491 fl. österr. Währ., und die ordentliche Gebühr sammt Drittelzuschlag der gesammten Hauszinssteuer in Krain vom Jahre 1850 bis einschliessig 1865 um 34.790 fl. österr. Währ, gestiegen. Das fortwährende Steigen der Hauszinssteuer-Vorschreibung gründet sich theils, jedoch nur im geringen Masse, auf die Neu- und Umbauten, theils auf die Erhöhung der Miethzinse und theils besonders in den Jahren 1864 und 1865 auf die von der Finanz - Direktion im Parifikationswege veranlasste Erhöhung der einbekannten Miethzinse für die von den Haus-eigenthümern selbst oder ihren Verwandten benützten Wohnungen. Zum Beweise, dass die Neubauten auf die Erhöhung der Hauszinssteuer nicht bedeutend eingewirkt haben, wird angeführt, dass in Laibach die Anzahl der Häuser im Jahre 1824..... 927 „ „ 1850.....1.001 „ „ 1865.....1.090 betrug, dass daher von 1824 bis einschliessig 1865, somit in 41 Jahren, nur 163 neue Häuser gebaut wurden. Die alljährlich nachgewiesene Abschreibung umfasst die aus Anlass der Wohnungs-Leerstehungen oder der Rekurse gegen die Steuer-Bemessung oder der Demolirung der Gebäude in Abfall gebrachten Hauszinssteuer - Beträge. 51 E. Zur Erwerbsteuer. Die Erwerbsteuer wurde mit dem kaiserlichen Patente vom 16. Dezember 1815 in Tabelle XI. Krain nach denselben Grundsätzen eingeführt, wie in den übrigen Erbländern, in welchen dieselbe schon im Jahre 1812 in Wirksamkeit trat. Sie wird nach Klassen eingetheilt, deren Steuersätze nach vier Hauptabtheilungen und nach Abstufungen der Ortsbevölkerung festgesetzt sind. In Folge Allerhöchster Entschliessung vom 5. September 1822 wurde eine Tarifänderung eingeführt und mit Allerhöchster Entschliessung vom 4. Februar 1832 die Triennal - Bemessung eingestellt. Die vier Hauptabtheilungen der Beschäftigungen sind : I. Die Fabrikanten, H. die Handelsleute, ÏÏI. die Künste und Gewerbe, IV. die Erwerbsgattungen, welche eine Dienstleistung oder die Ueberlassung einer Sache zu einer zeitlichen Nutzniessung zum Gegenstande haben. Die Hauptabteilungen zerfallen wieder in mehrere Unterabtheilungen und Klassen, welch' letztere für die Landeshauptstadt besonders festgesetzt sind, auf dem Lande aber mit Rücksicht auf die Ortsbevölkerung bestimmt wurden. Die Ausnahmen von der Erwerbsteuer sind im Gesetze genau bezeichnet. Vom Jahre 1850 bis einschliessig des Jahres 1857 ist die Erwerbsteuer-Vorschreibung alljährlich und im Ganzen um 29.177 fi. gestiegen, in den Jahren 1858 und 1859 aber etwas zurückgegangen, weil im Jahre 1858 die Zuckerfabrik in Laibach, welche einen sehr bedeutenden Geschäftsumfang hatte und selbst eine hohe Erwerbsteuer zahlte, abbrannte und den Betrieb gänzlich einstellte, wodurch vielen damit in Verbindung gestandenen erwerbsteuerpflichtigen Unternehmungen der Erwerb bedeutend geschmälert oder gänzlich entzogen wurde. Im Jahre 1861 hat die Erwerbsteuer in Folge der Gewerbe - Ordnung vom 20. Dezember 1859 den Höhepunkt mit 83.893 fl. erreicht, seit welcher Zeit diese Steuer bis einschliessig des Jahres 1865 um 14.736 fl. gefallen ist. Die wesentlichsten Ursachen dieses Rückganges sind: 1. die Eröffnung der Eisenbahn von Laibach nach Triest, von Steinbrück nach Sissek und von Marburg nach Klagenfurt, wodurch nicht nur die Kleingewerbe an den Kommerzialstrassen bedeutend an Umfang verloren haben, sondern auch der früher so umfangreiche Getreide-, Kommissions- und Speditionshandel in Laibach und in einigen andern Orten Krains fast gänzlich eingestellt wurde. Laibach hat aufgehört ein Stappelplatz zu sein, und ist nur noch eine Zwischenstation, deren Handel grösstentheils auf den Platz - Konsummo beschränkt ist; 2. das Einstellen des Betriebes in der Baumwollspinn- und Waarenfabrik zu Laibach; 3. die notorische, bedeutende Verminderung des Betriebes in den zahlreichen Montanwerken und Eisen-Industrie-Unternehmungen; 52 4. das Eingehen vieler Gewerbe, welche in Folge der Gewerbefreiheit rasch hintereinander mit unzureichenden oder ohne allen Betriebskapital in den Jahren 1860 und 1861 begonnen wurden ; 5. die Abnahme in der Anzahl der Hausirer, besonders in den Bezirken Gottschee und Reifniz, in welchen die Hausirer, so lange sie in Krain bleiben, nur 1 fl. 52'/, kr. Erwerbsteuer zahlen. Im Jahre 1850 betrug die Anzahl der ausgefertigten Hausirpässe......................3.654 im Jahre 1865 nur...................1.319 daher um 2.335 weniger; 6. der durch die vorangeführten Verhältnisse, wie nicht minder durch Viehseuchen und Missernten, dann durch das Stocken im Handel herbeigeführte allgemeine Geldmangel, welcher die grösste Beschränkung der Ausgaben in allen Familien zur Folge hat. Auch die Einziehung der zur Ausmittlung der Grundlagen für die Erwerb- und Einkommensteuer - Bemessung im Lande eigens aufgestellten Finanz - Organe (Steuer-Inspektoren und Unter-Inspektoren) im Jahre 1861 hat nicht günstig auf die Ergebnisse dieser Steuer eingewirkt. Die Gewerbetaxen - Vorschreibung betrug im Jahre 1860 „ „ 1861 „ „ 1862 „ „ 1863 „ „ 1864 1865 21 fl. 42 „ 40 „ 78 „ 182 „ 169 „ Die alljährlich in Abschreibung gebrachten Beträge umfassen die Abfälle in Folge von Gewerbseinstellungen, Steuerherabsetzungen und erwiesener Uneinbringlichkeit. F. Zur Einkommensteuer. Tabelle xii. Theilweise wurde die Einkommensteuer mit dem Finanz-Ministerial-Erlasse vom 18. Juni 1848 und mit dem kaiserlichen Patente vom 10. Oktober 1849 eingeführt. Mit dem gedachten Ministerial - Erlasse wurden einige Bezüge der Beamten, pensionirten Offiziere und Geistlichen besteuert, mit dem kaiserlichen Patente vom 10. Oktober 1849 wurde den Grund- und Hausbesitzern das Recht eingeräumt, von den Zahlungen an Zinsen oder andern Leistungen von den auf ihrem Besitzthume haftenden Schulden und Lasten 5 Perzent dem Bezugsberechtigten in Abzug zu bringen. Allgemein wurde die Einkommensteuer mit dem kaiserlichen Patente vom 20. Oktober 1849 eingeführt. 53 Sie wird nach drei Klassen eingehoben. In die I. Klasse gehört das Einkommen a. von den der Erwerbsteuer unterliegenden Erwerbsgattungen, b. vom Berg- und Hüttenbetriebe und c. vom Gewinne, den die Pächter aus den Pachtungen ziehen. In die II. Klasse gehören die stehenden Bezüge und das Einkommen der nach §. 2 lit. e, f und g von der Erwerbsteuer befreiten Schriftsteller, bildenden, freien Künstler, Aerzte, Hebammen etc. In die HI. Klasse gehören die Zinsen von Darlehen, Leib- und andern Renten u. s. w. Die Ausnahmen und das Steuerausmass in jeder Klasse sind im Patente genau bezeichnet. Die Einkommensteuer wurde zum ersten Male im Verwaltungs - Jahre 1850 bemessen und eingehoben. Von diesem Jahre an, ist deren Ertrag bis zum Jahre 1858 alljährlich und zwar bedeutend gestiegen. Wenn man die im Verwaltungs-Jahre 1850 mit........ 6.641 fl. und die im Jahre 1851 nachträglich für das Verwaltungs-Jahr 1850 vorgeschriebene Einkommensteuer pr....................22.841 „ zusammen pr. . . 29.482 fl. mit der Vorschreibung des Jahres 1858 pr. 75.763 fl. vergleicht, so ergibt sich eine Steigerung von 46.281 fl. Der im Verwaltungs-Jahre 1858 erzielte Einkommensteuerbetrag wurde auch dann nicht mehr erreicht, als mit dem Gesetze vom 18. April 1862 die Bergwerksfrohne aufgehoben und von dem Bergbaue die Einkommensteuer vorgeschrieben wurde. Den Ursachen, welche für das Fallen der Erwerbsteuer geltend gemacht wurden, ist auch das Sinken der Einkommensteuer zuzuschreiben. Ausser dem hat auch die kaiserliche Verordnung vom 28. April 1859, womit die Entrichtung der Einkommensteuer von Staats- und öffentlichen Fonds - Obligationen mittels Abzuges an den Zinsen angeordnet wurde, eine bedeutende Verminderung der Einkommensteuer-Vorschreibung zur Folge gehabt. Da im Jahre 1858 vor Einführung der Couponsteuer in der HI. Einkommensteuer- Klasse 18.890 fl. 12'/4 kr. C. M. oder.......19.834 fl. 711/, kr. österr. Währ. im Jahre 1860 aber nur ........... 4.682 „ 39 „ „ „ vorgeschrieben wurden, so dürfte der Abfall von . . . . 15.152 „ 32'/,„ „ „ grösstentheils in der Anordnung des vorgedachten Einkommensteuer - Abzuges seinen Grund haben. Auffallen müssen die nachgewiesenen Abschreibungen besonders in einigen Verwaltungs-Jahren. Diese Abschreibungen enthalten nicht nur die Abfälle in Folge der Rekurse, Uneinbring-lichkeit und Gewerbsheimsagungen, sondern auch die Ueberzahlungen, welche von der vorgeschriebenen Gebühr in Abrechnung gebracht werden. So betrugen im Jahre 1865 die Ueberzahlungen . 4.019 fl. die Abschreibungen in Folge von Rekursen.............2.326„ in Folge der Uneinbringlichkeit und Gewerbsheimsagungen.........2.147 „ zusammen die nachgewiesenen . . 8.492 fl. 13 54 Die bedeutende Abschreibung in den Monaten November und Dezember 1864 findet die Aufklärung in dem Umstände, dass die Erwerbsteuer von der Einkommensteuer nicht gleich bei der Vorschreibung derselben, sondern erst gemäss des hohen Finanz-Ministerial-Erlasses vom 28. Oktober 1864, Zahl 49.686, in der Folge abgerechnet wurde. Die Zahl der einkommensteuerpflichtigen Parteien belief sich im Jahre 1857 auf 6.503 mit Schluss des Jahres 1865 auf..................6.079 Es hat sich daher die Zahl der Einkommensteuerpflichtigen in 8 Jahren um ... 424 verringert. H. Zur Erbsteuer. Tabelle xiiL Das Erbsteuer - Gesetz vom 15. Oktober 1810 ist laut des Hofkammer - Präsidial- Erlasses vom 24. Mai 1840, Z. 3040, schon mit dem Eintritte der Wirksamkeit des Stempel-und Taxgesetzes vom 27. Januar 1840, das ist mit dem ersten November 1840, ausser Kraft gesetzt worden. Die noch in Vorschreibung stehenden Beträge rühren noch aus der Zeit vor dem ersten November 1840 her, und dürften bald ganz in Abfall kommen. H. Zur Recapitulation. Tabelle xiv. Sowohl aus den Uebersichten über die Ergebnisse der einzelnen Steuergattungen als auch aus der Rekapitulation geht hervor, dass in Krain zwar alljährlich bedeutende Rückstände bestanden, dass dieselben aber in den Jahren 1864 und 1865 eine Höhe erreicht haben, wie noch nie zuvor. Während mit Schluss des letztgenannten Jahres weder bei der Hausklassen-, noch Hauszins-, noch Erwerb-, noch Einkommensteuer die Rückstände die Summe von 20.000 fl. erreichten, betrugen die Rückstände an der Grundsteuer sammt dem Drittel- und Kriegs-zuschlage 172.698 fl. Im Allgemeinen sind in Krain die Steuer - Rückstände zuzuschreiben a. dem Sinken der Steuerkraft, der Verarmung des Volkes, b. dem dermaligen allgemeinen Geldmangel, herbeigeführt durch das Stocken des Handels, der Gewerbe und grössern Industrie - Unternehmungen, c. der Verminderung der Erwerbsquellen in Folge der Eisenbahnen; d. wiederholten Missernten und Viehseuchen und e. der bedeutenden Höhe der Steuer - Zuschläge und Umlagen, welche für den Landmann weit drückender. sind, als die bis zum Jahre 1848 bestandenen Naturalleistungen. 55 Bei den Grundsteuer - Rückständen in Krain kommen aber ausser den oben angeführten theils momentanen Ursachen noch andere fortwirkende Umstände in Betracht zu ziehen. 1. Die Grundzertheilung nimmt in Krain, wie schon zu A bemerkt wurde, in einer wahrhaft bedenklichen Weise zu und ein grosser Theil der 95.928 Grundbesitzer erntet selbst in den günstigsten Jahren von seinem kleinen Besitzstande nicht so viel, als er mit seinen Angehörigen zum Leben benöthigt. Diese Grundbesitzer können daher von ihren Boden - Erzeugnissen nicht nur nichts veräussern, sondern sind sogar genöthigt Lebensmittel anzukaufen. 2. Besitzen laut der Bemerkungen zu C 24.247 Grundbesitzer nicht einmal eigene Wohnhäuser, müssen daher einen jährlichen Miethzins entrichten. 3. In einem grossen Theile von Innerkrain, namentlich in den Bezirken Adelsberg, Feistritz, Senosetsch und Wippach bestehen in den meisten Häusern gar keine Oefen. Die Bewohner dieser Häuser umsitzen vom Beginne der rauhen Jahreszeit bis zum Aufhören derselben beim Tage ein meist auf dem Fussboden, in besseren Häusern auf einem Herde angemachtes Feuer, ohne sich zu beschäftigen. Es wird, da die zur Arbeit geeigneten Lokalitäten kalt sind, weder der eingefechste Flachs oder Hanf zu Hause verarbeitet, noch werden Haus- und Wirth-schafts - Geräthschaften angefertigt, noch viel weniger aber Beschäftigungen betrieben, die einen Gewinn abwerfen könnten und würden. Die lange kostbare Zeit geht unbenutzt dahin, es wird mehr Holz verbrennt als in Oefen, es muss Alles gekauft werden, was nothwendig ist, und leicht zu Hause hätte erzeugt werden können, und die Folgen der Unthätigkeit bleiben nicht aus. 4. Werden laut der Bemerkungen zu B alljährlich im Durchschnitte 29.832 Parzellen durch Elementarschäden getroffen. Wenn auch den Besitzern solcher Parzellen ein Theil oder die ganze Grundsteuerschuldigkeit abgeschrieben wird, so ist denselben doch dadurch nicht geholfen. Viele, die nur die beschädigten Parzellen und keine andern Grundstücke mehr besitzen, verlieren dadurch alle, andere einen grossen Theil der zu ihrer Erhaltung nöthigen oder zum Verkaufe bestimmten Boden - Erzeugnisse, und gerathen so unverschuldet in eine beklagenswerthe Lage. 5. Nicht gering ist auch die Zahl derjenigen, welche während eines Jahres durch Feuerschäden ihr Obdach, ihre Vorräthe an Feldfrüchten und all ihr Habe verlieren. In Krain sind die Folgen solcher Feuerschäden um so schrecklicher, als sich trotz aller Belehrung nur ein verhältnissmässig kleiner Theil der Hausbesitzer auf dem Lande assekurirt. 6. Wird in Krain im Allgemeinen der Boden nicht so kultivirt als es geschehen sollte, um den grösstmöglichen Ertrag erzielen zu können. Der Grund davon liegt theils in dem geringen Grade der Bildung des Volkes, wie dies der Landtagsausschussbericht vom 1. Februar 1866 selbst anerkennt, theils in dem Festhalten an den alten Bewirthschaftungs - Gewohnheiten, theils in dem geringen Viehstande, wie weiter unten gezeigt werden wird, theils in der geringen Zahl und dem unbedeutenden 56 Umfange industrieller Unternehmungen, welche dem Landmanne einen Nebenverdienst bieten, und theils in dem Umstände, dass eine'grosse-Anzahl von Grundstücken; (Wechselgründe) gemeinschaftlichen Besitzern gehört. Zu den wesentlichen Gründen, welche für die freie Theilbarkeit des Bodens geltend gemacht werden, gehört auch jener, dass der kleinere Grundkomplex besser kultivirt und so ertragsfähig gemacht wird, als dies nur möglich ist. Dass diese Behauptung in Krain nicht zur Wahrheit geworden ist, davon kann sich jeder täglich überzeugen. Es war dies aber im Allgemeinen auch nicht wohl möglich, es fehlten dem Landmanne bisher die nöthigen ökonomischen Kenntnisse, dann die mancherlei Nebenverdienste, die derselbe wie die Grundbesitzer industriereicher Länder (z. B. Belgien) zur Anschaffung von Vieh, vorzüglichen Ackergeräthschaften u. s. w. hätte verwenden können, um seinen Grund und Boden gartenmässig zu bestellen und einen grossen Ertrag vorzüglicher Bodenerzeugnisse zu erzielen. In allen Staaten und in allen Ländern der österreichischen Monarchie, in welchen zahlreiche und grossartige Industrie - Unternehmungen bestehen, steht auch die Bodenkultur auf einer hohen Stufe, in industriearmen Ländern dagegen kann die Landwirtschaft nie zu jener Höhe gelangen, und der Werth des Grund und Bodens ist daher in solchen Ländern weit geringer als in industriereichen. Aeusserst nachtheilig für die National - Oekonomie sind in Krain auch die sogenannten Wechselgründe. Darunter werden jene Grundparzellen verstanden, die von 2, 3,4 und oft noch Mehreren gemeinschaftlich besessen und von denselben nach einem gewissen Turnus meistens derart benützt werden, dass entweder alle Jahre ein anderer Besitzer den Fruchtgenuss des ganzen Grundstückes bezieht, oder dass wegen der ungleich-massigen Ertragfähigkeit der gemeinschaftlich besessenen Grundparzelle alljährlich ein Wechsel in der Fruchtniessung der einzelnen Theile derselben Parzelle unter den gemeinschaftlichen Besitzern vorgenommen wird, so dass ein Jahr dieser, das andere jener in die Benützung des bessern oder schlechtem Theils der Grundparzelle eintritt. Solche Wechselgründe, welche von keinem Besitzer gehörig kultivirt werden, gibt es nicht nur bei Wiesen, sondern auch andern Kultur-Gattungen in 18 Steuerbezirken Krain's, besonders viele in den Bezirken Adelsberg, Feistritz, Grosslaschitsch, Laas, Planina, Senosetsch, Reifniz und Radmannsdorf. Im Bezirke Laas ist fast die Hälfte der- Grundsteuer - Kontribuenten im Besitze von Wechselgründen, im Bezirke Feistritz lauteten im Jahre 1858 von 2.800 Steuerbüchern, 1.300 auf gemeinschaftliche Besitzer von Wechselgründen. Die Nachtheile, welche aus dem gemeinschaftlichen Besitze solcher Wechselgründe für die National - Oekonomie hervorgehen, sind so einleuchtend, dass es einer Erörterung nicht bedarf, welche auch zu der Aufgabe dieser Blätter nicht gehört. 7. Durch die Eröffnung der Eisenbahn von Laibach nach Triest, noch mehr durch jene von Steinbrück nach Sissek und von Marburg nach Klagenfurt wurden die Preise aller Fruchtgattungen in Krain wegen Erleichterung der fremden Konkurrenz bedeutend herabgedrückt, wie auch die Getreide-Ausfuhr aus Krain nach Triest und Kärnten fast ganz eingestellt. 57 Der Landmann gewinnt deshalb und weil ihm auch viele Erwerbsquellen durch die Eisenbahnen wie durch das Stocken des Handels und der Industrie entzogen wurden, nur geringe Geldmittel, und es fällt ihm das Zahlen der Abgaben jetzt viel schwerer als zuvor. 8. Diese haben auch mit Rücksicht auf die Zuschläge und Umlagen in der That jetzt schon eine solche Höhe erreicht, dass sie für einen grossen Theil der Grundbesitzer nur in günstigen Erntejahren erschwinglich sind. Die ordentliche Grundsteuer hat nie zu Klagen von Seite der Landleute Veranlassung gegeben, sie ist weder zu hoch noch drückend und würde alljährlich leicht hereingebracht werden, da laut der Tabelle IV 31.904 Grundbesitzer nicht mehr als Einen Gulden und 59.629 wohl über Einen jedoch nicht über 20 fl. reine Grundsteuer zu zahlen haben; allein mit Hinzurechnung der Zuschläge und Umlagen, wird die Grundsteuer um mehr als das Doppelte gesteigert, wie aus der Tabelle XV deutlich zu ersehen ist. Diese bedeutenden Zuschläge und Umlagen, Tabelle xv. welche bei der bevorstehenden Autonomie der Gemeinde noch steigen werden, sind wahrhaft drückend und für Viele im Vereine mit der Steuer wirklich unerschwinglich. Nur die Zuschläge und Umlagen, welche mit der Steuer cumulirt eingehoben werden sind Ursache, dass die Steuern nicht eingebracht werden können, und die Steuerträger wegen Ueberbürdung sich beklagen. Zu den in dieser Tabelle angeführten Umlagen kommen häufig noch andere als : Spitalskosten, Morast-Entsumpfungs-Auslagen, Schul-Erforderniss-Beiträge u. s. w., und endlich viele und bedeutende Zuschläge zur Verzehrungssteuer für Gemeinde- und Grundentlastungszwecke. Aus der Tabelle XV ersieht man ferner, dass die Zuschläge zur ordentlichen Grundsteuer — die Bezirkskasse- und Gemeinde - Umlagen nur nach einem Durch-schnittsperzent gerechnet — 147 Perzent betragen. In vielen Gemeinden entfallen aber noch weit höhere Perzente, weil oft 60-, 80-, ja lOOperzentige Umlagen zu Gemeinde-Zwecken bewilliget werden. Was nützt die Bewilligung und Vorschreibung so hoher Umlagen, wenn man schon voraus mit Bestimmtheit weiss, dass dieselben nicht eingebracht werden können. Man ermässige alle diese Zuschläge und Umlagen, bewillige besonders in Missjahren keine neuen oder gar höhere, dann werden die Steuern und Umlagen eingebracht, höhere Erträgnisse als bisher erzielt und es wird die Steuerkraft des Landes wieder gehoben werden. 9. Die Devastirung der Wälder in Krain, von welcher weiter unten die Rede sein wird, bringt nicht nur das Land um seinen grössten Reichthum, sondern hat auch klimatische Veränderungen zur Folge, welche höchst nachtheilig auf den Boden-Ertrag einwirken. Es erscheint daher dringend geboten, die Forstkulturs-Gesetze in jeder Beziehung strenge zu handhaben. Dies sind in gedrängter Kürze die wesentlichen Ursachen des Sinkens der Steuerkraft in Krain, es wirken aber auch noch andere Umstände auf die Verarmung der Bevölkerung und auf die zunehmenden Steuerrückstände ein, welche hier nicht erörtert werden können. 14 58 Den Steuer - Exekutionen wird in dem Ausschussberichte des krainischen Landtags vom 1. Februar 1866 die Verminderung des Viehstandes und die Devastirung der Waldungen zugeschrieben. Der Viehstand betrug nach der letzten Zählung im Jahre 1857 an Stierön, Ochsen, Kühen und Kälbern bis 3 Jahren nur 189.063 Stück. Dieser Viehstand, wenn er auch seit dem ungeschmälert erhalten worden wäre, wird von den besten Oekonomen Krains mit Rücksicht auf die Beschaffenheit und das Flächenmass des zu düngenden Bodens für unzulänglich erklärt, indem nicht einmal zwei Stück Rinder für einen Grundbesitzer, noch viel weniger Ein Stück Rind auf je Ein Joch Ackerland oder Ein Stück Rind auf je zwei Joch des Düngers bedürftigen Grund und Bodens entfallen. Bemerkenswerth ist übrigens der Umstand, dass in Krain sehr viele Grundeigentümer gar kein eigenes Rindvieh besitzen, sondern dasselbe von andern zur Zucht übernehmen. Seit dem Jalire 1857 hat sich aber der Viehstand durch die Viehseuchen in den Jahren 1863 und 1864, dann während der Kriegsepoche im Jahre 1859, ferner während des Aufenthaltes des mexikanischen Freikorps in Laibach, Sittich und Stein in der Zeit vom 18. Juni 1864 bis 28. März 1865 und ganz besonders wegen der geringen Futter-Fechsung im Jahre 1865 gewiss bedeutend vermindert, ist daher zur ordentlichen Bestellung des Bodens dermal noch weit weniger ausreichend als im Jahre 1857. Die Steuer - Exekutionen haben durchaus keinen Theil an der Viehstands-Verminderung, weil das gepfändete und exekutiv feilgebotene Vieh ja nicht geschlachtet, sondern im Wohnorte des Steuer -Rückständers oder in einem nahe gelegenen Orte, jedenfalls in Krain verkauft, daher dem Lande erhalten wird. Uebrigens sind von den im Jahre 1865 ausgeschriebenen 638 Mobilar - Feilbietungen in der That nur 328 vollzogen und dabei nach den genauesten ämtlichen Erhebungen nur 61 Stück Rindvieh zur Einbringung der Steuerrückstände verkauft worden, welches Ergebniss in Anbetracht von 95.928 Grundbesitzern wohl ein sehr geringfügiges genannt werden muss. Nach der Versicherung der Unterbehörden wird der Fundus instructus bei allen Exekutionen beachtet und ist auch in den letzten fünf Jahren nie eine beträchtliche Zahl Rinder zur Hereinbringung der Steuern veräussert wrorden. Auch die Devastirung der Wälder ist durch die Steuer - Exekutionen weder veranlasst noch bewirkt worden. Zur Hereinbringung der Steuern ist noch nie die Exekution auf einen Wald oder einzelne Baumstämme geführt worden, und um das Geld zur Steuerzahlung zu erlangen, braucht bei den nachgewiesenen geringen Steuerbeträgen, welche die einzelnen Kontribuenten zu berichtigen haben, wohl keiner einen Wald zu devastiren, es genügt in den meisten Fällen, wenn er einen oder zwei Bäume fällt und das daraus gewonnene Brenn- oder Bauholz verkauft. Obgleich im Jahre 1865 nur wenige, im Jahre 1866 aber noch gar keine Steuer-Exekutionen vorgenommen wurden, so wird doch in der Laibacher Zeitung Nr. 73 vom 30. März 1866 das Bedauern darüber ausgesprochen, dass den Wäldern¦ durch Holzfällungen bedeutend zugesetzt wird. 59 Die Devastirung der Wälder ist andern Ursachen zuzuschreiben, sie ist eine Folge des enormen Verbrauches von Brennholz, da Torf und Steinkohlen nicht die wün-schenswerthe Aufnahme finden, die Oefen und Herde im Allgemeinen für eine Ersparung des Brennmaterials nicht eingerichtet sind, und überhaupt der Holzersparung noch nicht die nöthige Beachtung zugewendet wird. der bedeutenden immer mehr zunehmenden Ausfuhr von Merkantilholz. Die Wiener Zeitung vom 29. März 1866 Nr. 74 enthält eine Nachweisung über den Verkehr des Nutzholzes nach Triest auf der Südbahn seit deren Eröffnung im Sommer 1857. Hiernach wurden im Jahre 1858 . . . . ¦ 478.498 55 5! 1859. . . 688.890 55 55 1860 . . . . 1,112.561 55 55 1861 . . . 4,837.205 55 55 1862 . . . . 5,975.119 55 55 1863 . . 6,179.367 2} 55 1864 . . 7,218.439 55 55 1865 . . . . 9,966.369 Rubikfuss Nutzholz auf der Südbahn nach Triest befördert. Von diesem alljährlich so bedeutend steigenden Holz-Verkehre entfällt mehr als der dritte Theil auf Krain; denn nach den gepflogenen Erhebungen sind im Jahre 1865 auf den Bahnstationen in Krain zur Ausfuhr nach Triest aufgegeben worden 1,579.133 Zoll oder 1,409.940 Wiener Zentner. Wird diese Gewichtsmenge auf Kubikfuss weichen Holzes berechnet, so gibt dieselbe 4,272.546 Kubikfuss oder 80.386 Klafter 24 zölligen weichen Holzes. 3. Weiters ist die Devastirung der Wälder eine Folge des allgemeinen Geldmangels. Um sich das nöthige Geld zur Bestreitung seiner Lebensbedürfnisse zu verschaffen, lichten die Grundbesitzer ihre Wälder. Diesem Umstände sind die billigen Holzpreise im Jahre 1865 und 1866 zuzuschreiben, welche sich nicht eher wieder heben werden, bis nicht eine ergiebigere Ernte eintritt und der bedeutende Geldmangel allmählig aufhört. Es ist zu fürchten, dass die Devastirung der Wälder mit dem Fortschreiten der Servituten-Ablösung noch grössere Dimensionen annehmen werde, weil man nur der Gegenwart lebt und auf die Zukunft und Nachkommen nicht achtet. Schon vor der neuerlichen im Jahre 1849 beendeten Revision des Katasters hat ein Fachmann berechnet, dass mehr Holz in Krain verbraucht wird, als nach dem Natural-Ertrage zur Aufrechthaltung eines ordentlichen Waldstandes verbraucht werden sollte. Nach dieser Berechnung betrug der Natural - Ertrag 486.820 Klafter hartes, 212.466 „ weiches, zusammen 699.286 Klafter Holz. Der Brennholz-Verbrauch wurde auf 3fache Arten berechnet, welche alle so ziemlich das gleiche Resultat liefern. 60 Für jeden der damaligen 467.948 Bewohner 1y„ Klafter Holz gerechnet, gibt ................... 701.976 Klafter für jeden der damaligen 103.544 Wohnparteien 63/4 Klftr. berechnet, gibt 698.922 „ für jedes der damals bestandenen 69.827 Häuser 10 Klftr. gerechnet, gibt 698.270 „ Die letzte Summe wurde der weitern Berechnung zum Grunde gelegt und weiter für die Aemter.........•. . . . 4.500 Klafter „ die Industrie ............ 114.406 „ „ den Handel............. 22.433 „ „ den Weinbau............ 19.417 „ „ den Bergbau ............ 600 „ „ die Eisenbahn............ 2.500 „ zusammen . . . 862.126 Klafter berechnet. Wird dieses Holzquantum dem Natural - Ertrage pr. 699.286 Klafter entgegengehalten, so zeigt sich ein Abgang von 162.840 Klafter. In der landwirthschaftlichen Versammlung zu Laibach am 22. November 1865 wurde bezüglich der Devastirung der Wälder laut der Laibacher Zeitung vom 6. Dezember 1865 Nr. 280 folgender Vortrag gehalten : „Vor 35 Jahren hat der Kataster über Krain's nachhaltig mögliche Holzerzeugung Nachstehendes ausgemittelt : Krain erzeugt auf 454.000 Jochen Buchen - Hochwald, 54.000 Jochen Buchen-Niederwald, 158.000 Jochen Nadelwald, 142 Jochen Auen, 151.200 Jochen Weiden und Wiesen mit Holz und auf 12.000 Jochen sonstigen feldwirthschaftlichen Hochlandes — also auf 998.000 Jochen circa 862.000 Klafter im Brennwerthe weichen Holzes ausgedrückt. Bei der keineswegs gewagten Annahme jedoch, dass seit dieser Zeit grössere Flächen der Holzerzeugung entzogen und verwüstet würden, ist der Ertrag um mindestens 10% gefallen; es vermag demnach nur noch zu erzeugen .... 775.800 Klafter. Hiezu kommen die Holzersatzstoffe und zwar 200.000 Zentner Braunkohle im Werthe von......... 12,300 „ 600.000 „ Fasertorf „ „ „......... 30.000 „ es beträgt also die dauernde Brennstoff-Erzeugung Krain's .... 818.100 Klafter. Nun verbraucht die Hauptstadt an Brennholz, Ersatzstoffen und Nutzholz in weichen Klaftern ausgedrückt.............. 41.740. Klafter ferner verbrauchen am Lande 24.000 Familien ä 16 Klafter . . . 384.000 „ 75.000 „ ä 5*/2 „ ... 412.000 „ die Grossgewerbe am Lande.............. 200.600 „ die Holzausfuhr beträgt bei der Steigerung in den letzten Jahren mindestens 15.000 „ der gesammte Verbrauch beträgt daher . . 1,053.340Klafter. Vergleichen wir die Ziffern der dauernd möglichen Holzerzeugung mit denen des Verbrauches, so ergibt sich ein Abgang, eigentlich eine Ueberhauung oder Mehrbenützung auf 235.240 Klafter". Die Angaben in diesem Vortrage stützen sich auf das im Jahre 1853 von dem Ministerial - Konzipisten Josef Wessely herausgegebene Werk: „Die österreichischen Alpenländer und ihre Forste". 61 Die Berechnung beruht auf der Annahme von 30zölligem Holze. Werden aus der vorstehenden Berechnung beziehungsweise aus dem Abgange von.....................235.240 Klafter die Holzersatzstoffe berechnet auf..............42.300 „ abgezogen, so bleibt ein Abgang von.............192.940 Klafter 30zölligen oder 160.783 Klafter 36zölligen Holzes. Da seit der Zusammenstellung dieser beiden Holzverbrauchs-Berechnungen schon ein langer Zeitraum verstrichen ist, und sich seit dem die Verhältnisse wesentlich anders gestaltet haben, so wurden über den Holzverbrauch in Krain durch die Bezirksämter und Finanz-Organe umfassende Erhebungen eingeleitet, deren Resultate in der anhegenden Tabelle XVT zusammen-Tabelle xvi. gefasst erscheinen. Nach dieser Tabelle beläuft sich der Holzverbrauch in Krain auf 540.668 Klafter harten, und..................... 306.893 „ weichen Holzes, zusammen auf...............847.561 Klafter. Nach der Tabelle H beträgt der Natural-Ertrag der Wälder in Krain....................... 479.512 Klafter harten, und..................... 205.962 „ weichen Holzes, zusammen.......•........ 685.474 Klafter. Wird dieser Natural-Ertrag dem vorbezifferten Verbrauche entgegengehalten, so ergibt sich ein Abgang oder eine den Waldstand devastirende Ueberhauung von 162.087 Klafter. Ueberraschend gleichstimmig sind die Ergebnisse dieser drei Berechnungen. Nach der ersten stellt sich ein Abgang von...... 162.126 nach der zweiten ein Abgang von............. 160.783 nach der dritten ein Abgang von ............. 162.087 n. ö. Klafter 36zölligen Holzes dar. Die Uebereinstimmung dieser' Berechnungen lässt keinen Zweifel übrig, dass der Holzverbrauch jedesmal annäherungsweise gut berechnet wurde, und liefert den Beweis, dass die Devastirung der Wälder den Steuer - Exekutionen nicht zuzurechnen sei. Der Umstand, dass bei der alljährlich bedeutend zunehmenden Ausfuhr von Holz aus Krain der Abgang nach der letzten Berechnung nicht bedeutend grösser ist, als nach den beiden erstem Berechnungen, findet die Aufklärung in dem Stocken der Gewerbe, der Montangewerke und aller grösseren Industrie - Unternehmungen, welche früher eine viel grössere Menge von Holz, beziehungsweise Holzkohlen, verbraucht haben, als gegenwärtig; ferner darin, dass seit der Berechnung des Katastral - Ertrages bedeutende Waldstrecken abgestockt wurden, daher der Natural - Ertrag gewiss nicht mehr 685.474 Klafter beträgt. Endlich wurden der letzten Berechnung des Holzverbrauches nur wirklich erhobene oder die annäherungsweise ermittelten geringsten Holzmengen zum Grunde gelegt. /^. Laibach am 5. Mai 1866. ff \ US 15